Windsor Real Estate AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
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ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: - Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. - Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei den Herstellungskosten wurden die Grundsätze des § 255 Abs. 2 HGB. beachtet. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt. - Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. - Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt. - Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. - Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. II. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche ausgewiesen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen(§ 271 HGB) bestehen am Abschlussstichtag i. H. v. TEUR 1.378,6 (Vorjahr: TEUR 1.449,7). Die liquiden Mittel sind frei verfügbar. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Mio. EUR 15,0 ist eingeteilt in 15,0 Mio. Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00. Die Durchführung der beschlossenen Barkapitalerhöhung vom 21. Dezember 2007 wurde im Geschäftsjahr 2008 realisiert und entsprechend im Handelsregister vermerkt. Die noch ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital belaufen sich dabei auf Mio. EUR 5,7. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
IV. Sonstige Pflichtangaben Das Unternehmen ist mit mindestens 20 % am folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt: scroll
Die Gesellschaft, die den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Jahresabschluss der Windsor Real Estate AG einbezogen wird, ist die Windsor AG, Berlin. Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Vorstand scroll
* bis 06/2012, ** ab 06/2012 Der Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung: scroll
* bis 06/2012, ** ab 06/2012 Der Aufsichtsrat erhielt im Berichtszeitraum eine Gesamtvergütung i.H.v. TEUR 6. Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. V. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.
Rolf Richter
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.09.2012 |
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