M1 Kliniken AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz
Anhang1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die M1 Kliniken AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 107637 eingetragen. 2 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der AktG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die Umsatzerlöse sind unter Berücksichtigung des § 277 I HGB mit dem Vorjahr vergleichbar. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. Die Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Soweit diese Mittel ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden diese zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gemäß § 256a Satz 2 HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstel-lungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 II 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjah-re abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 257 II HGB aufgestellt. 3 Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen
Seite 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche an verbundene Unternehmen in Höhe von € 0 (Vj € 0) ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von Eigenkapital Das Grundkapital der Geselslchaft beträgt € 19.643.403,00 (Vj € 19.643.403,00). Es ist eingeteilt in 19.643.403 Stückaktien mit einem Nennwert von je € 1,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juli 2024 um bis zu € 9.821.701 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 9.821.701 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juli 2024 ermächtigt, bis zum 16. Juli 2029 das Grundkapital einmalig oder merhmalig um insgesamt bis zu € 9.821.701 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalrücklagen betragen € 52.014.722,97 (Vj € 51.162.706,86). Die Rücklagen wurden durch Ausgabe von Aktien über Nennwert im Jahr 2017 in Höhe von € 15.000.000,00, im Jahr 2018 in Höhe von € 14.300.000,00 und der Einbringung von HAEMATO Aktien im Jahr 2020 gebildet. Die Gewinnrücklagen betragen € -914.209,67 (Vj € -2.439.702,04). Der Bilanzgewinn beträgt € 54.516.850,14 (Vj € 81.517.830,28). Verbindlichkeiten
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten besteht ein Obligo aus einem Avalrahmen der M1 Med Beauty Berlin GmbH zur Absicherung von Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten in Höhe von € 840.998,71. Die Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erfoderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4 Sonstige Pflichtangaben Im Jahresdurchschnitt wurden bei der Gesellschaft 2 Arbeitnehmer beschäftigt. § 285 Nr. 10 HGB Angabe zu den Organmitgliedern: Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Kilian Brenske, Vorstand (bis zum 9. Juli 2024) Attila Strauss, Vorstand Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 IV HGB in Anspruch genommen. Unsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der M1 Kliniken AG, 12557 Berlin, Grünauer Str. 5 (engster und weitester Kreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 1. April 2025 hat die M1 Kliniken AG eine Adhoc-Meldung mit Bezug auf die HAEMATO AG veröffentlicht. Demnach hat die HAEMATO AG für ihre 100 % Tochtergesellschaft HAEMATO PHARM GmbH ein sogenanntes „Conditional Binding Offer“ (CBO) zum Erwerb ihres Handelssegments erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat der HAEMATO AG prüfen das Angebot derzeit sorgfältig. Ein möglicher Verkauf des Handelssegments würde den Weg für eine klare strategische Fokusierung der M1 Kliniken AG auf das wachstumsstarke Beauty-Geschäft ebnen. Eine Entscheidung hierzu ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung allerdings nicht absehbar. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor den Bilanzgewinn in Höhe von € 54.516.850,14 auf das neue Jahr vorzutragen. Berlin, den 24. April 2025 Attila Strauss Vorstand sonstige BerichtsbestandteileM1 Kliniken AG Berlin HRB 107637 B des Amtsgerichts Charlottenburg WKN: A0STSQ ISIN: DE000A0STSQ8 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 Die ordentliche Hauptversammlung der M1 Kliniken AG vom 16. Juli 2025 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 54.813.664,20, eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, EUR 9.821.170,50, auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 44.991.962,70 auf neue Rechnung vorzutragen. M1 Kliniken AG Der Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.7.2025. |
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