M1 Kliniken AG

Berlin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

2 BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Überwachung und Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat der M1 Kliniken AG nahm im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Der Vorstand wurde bei seiner Tätigkeit vom Aufsichtsrat beraten. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig mündlich, telefonisch und schriftlich, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Unternehmensplanung inklusive Fragen der Geschäftspolitik und zum Risikomanagement, die Kosten- und Ertragsentwicklung, die Liquidität sowie die Investitionsmaßnahmen. Der Aufsichtsrat konnte sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen. Themenbezogene Ausschüsse innerhalb des Aufsichtsrats wurden nicht gebildet.

Sitzungen, Beratungen und Beschlussfassungen

Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2024 fünf ordentliche Sitzungen ab. Alle Sitzungen waren beschlussfähig. Folgende Themen standen in den Sitzungen unter anderem im Mittelpunkt:

21.02.2024

Börsenkursentwicklung, und Research, Organisationsentwicklung und Personalreduzierung

Operational Highlights und Entwicklung der M1-Fachzentren, Erörterung der Ausführungen des Vorstands über das Interesse von Private Equity Gesellschaften am Erwerb des Beauty-Geschäfts

Übernahme Versandapotheke

Quartalszahlen per 30.09.2023

Zeitplanung nächste Termine und Jahresabschlussprüfung

07.05.2024

Erörterung der geprüften Jahresabschlüsse 2023 und der sonstigen Vorlagen gem. § 170 AktG

Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses 2023

Erörterung und Beschlussfassung des Vorschlags an die Hauptversammlung der M1 Kliniken AG zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023

Erörterung des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

Erörterung und Verabschiedung des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023

Beschlussfassung über die Tagesordnung der Hauptversammlung am 17. Juli 2024 einschl. Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

16.07.2024

Vorbesprechung der Ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2024

30.10.2024

Börsenkursentwicklung und Research

Operational Highlights und Entwicklung der M1-Fachzentren, Besprechung des Berichts des Vorstands über den Status des Interesses von Private Equity Gesellschaften am Erwerb des Beauty-Geschäfts (Abgabe von indikativen Angeboten durch interessierte Fonds)

Erläuterung der Halbjahreszahlen per 30.06.2024 und Kennzahlen

Entwicklung der Versandapotheke

Update Finanzkalender

18.12.2024

Börsenkursentwicklung und Research

Operational Highlights, Effizienzsteigerungen und Entwicklung der M1-Fachzentren

Erläuterung der Zahlen für das 3. Quartal 2024

Entwicklung der Versandapotheke

Darüber hinaus wurde in allen Sitzungen die Lage des Unternehmens, insbesondere die Veränderungen, Maßnahmen und Folgewirkungen im Hinblick auf die Ukrainekrise und steigende Inflation, die strategische Entwicklung und deren operative Umsetzung, die aktuelle Wettbewerbs-, Organisations- und Personalsituation, die Investitionsplanung sowie Geschäftsbericht und Zwischenbericht des Unternehmens besprochen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand fanden hierfür auch weitere informelle Treffen bzw. Telefonkonferenzen statt, die zum Anlass genommen wurden, um kurzfristig sich verändernde geschäftspolitische Entwicklungen und strategische Optionen zu diskutieren.

Jahresabschluss 2024

Der Aufsichtsrat überzeugte sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der M1 Kliniken AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH, Kiel, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der M1 Kliniken AG, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor der Bilanzsitzung ausgehändigt. In der Bilanzsitzung am 7. Mai 2025 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung. Wir haben den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss unsererseits geprüft. Wir haben in der Aufsichtsratssitzung vom 7. Mai 2025 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zustimmend zur Kenntnis genommen und erheben nach unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns keine Einwendungen.

Auch den Vorschlag des Vorstands, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von 0,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie zu zahlen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, haben wir geprüft. Wir halten diesen Vorschlag für angemessen und schließen uns diesem deshalb an.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss aufgrund eigener Prüfung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Abhängigkeitsbericht

Die M1 Kliniken AG erstellte für ihr am 31. Dezember 2024 beendetes Geschäftsjahr einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG.

Der Abhängigkeitsbericht wurde von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH, Kiel, gemäß § 313 Abs. 1 AktG geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer einen gesonderten schriftlichen Bericht erstattet. Da Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands nicht zu erheben waren, wurde mit Datum vom 7. Mai 2025 gemäß § 313 Abs. 3 AktG der Bestätigungsvermerk erteilt.

In der Bilanzsitzung am 7. Mai 2025 berichtete der Abschlussprüfer über die Ergebnisse seiner Prüfung und bestätigte, dass die tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichtes richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2025 den Abhängigkeitsbericht umfassend auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat im Ergebnis festgestellt, dass Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben sind und den Abhängigkeitsbericht gebilligt.

Besetzung des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzte sich in der Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 aus den Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Uwe Zimdars (Vorsitzender), Prof. Dr. Dirk Hempel (stellvertretender Vorsitzender) und Prof. Dr. Dr. Sabine Meck (Mitglied) zusammen.

Sonstiges

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die hervorragenden Leistungen im erzielten Ergebnis weiteren Ausbau der Unternehmensgruppe. Der Aufsichtsrat freut sich auf die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit.

 

Berlin, den 7. Mai 2025

Uwe Zimdars, Vorsitzender des Aufsichtsrats

3 KONZERNLAGEBERICHT DER M1 KLINIKEN AG

3.1 UNTERNEHMENSPROFIL

3.2 ORGANISATION UND GESCHÄFTSFELDER

3.3 WIRTSCHAFTSBERICHT

3.3.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

a) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

b) Branchenbezogene Rahmenbedingungen

3.3.2 Geschäftsverlauf

3.3.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

a) Ertragslage des M1-Konzerns (IFRS)

b) Finanzlage des M1-Konzerns (IFRS)

c) Vermögenslage des M1-Konzerns (IFRS)

3.3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren des M1-Konzerns (IFRS)

3.3.5 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren des M1-Konzerns (IFRS)

3.4 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

3.5 PROGNOSEBERICHT

3.5.1 Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

3.5.2 Unternehmerischer Ausblick

3.6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

3.6.1 Risikomanagementsystem

3.6.2 Risikobericht

a) Branchenspezifische Risiken

b) Reputations-/Qualitätsrisiken

c) Ertragsorientierte Risiken

d) Finanzwirtschaftliche Risiken

e) Infrastrukturelle Risiken

f) Gesamtwirtschaftliche Risiken

3.6.3 Chancenbericht

3.6.4 Gesamtaussage

3.7 RISIKOBERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

3.8 BERICHT ÜBER ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

3.9 SCHLUSSERKLÄRUNG NACH § 312 ZIFFER 3 ABSATZ 3 AKTG

3.1 UNTERNEHMENSPROFIL

Mit unserer Leitidee „Spitzenmedizin durch Spezialisierung“ und einem stetigen Wachstum haben wir uns in den letzten Jahren zum führenden Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der Schönheitsmedizin sowie dem Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten in den Bereichen „Specialty Pharma“ und „Ästhetische Medizin“ entwickelt.

Das Geschäftsmodell der M1 Kliniken AG basiert auf zwei Betätigungsfeldern („Segmenten“):

Im Segment „Beauty“ konzentriert die M1 ihre Aktivitäten auf medizinisch-ästhetische Schönheitsbehandlungen und -operationen sowie den Betrieb und Zurverfügungstellung von ärztlichen Infrastrukturen für Partnerunternehmen.

Im Segment „Handel“ betreibt die Gruppe den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten aus den kostenintensiven Therapiebereichen Onkologie, HIV/AIDS, Neurologie, Rheumatologie, anderen chronischen Erkrankungen sowie der ästhetischen Medizin.

Eigene Forschungsaktivitäten werden nicht betrieben. Hingegen betätigt sich die Gruppe im Bereich der Entwicklung und Zulassung von Behandlungsprodukten, um langfristig die Wertschöpfungskette bei der Durchführung medizinisch-ästhetischer Behandlungen umfassend mit (eigenen) Produkten und Leistungen bedienen zu können.

3.2 ORGANISATION UND GESCHÄFTSFELDER

Im Unternehmenssegment „Beauty“ führt die M1 eine Privatklinik für plastische und ästhetische Chirurgie (Schlossklinik in Berlin-Köpenick), die medizinischen Fachzentren für ästhetische und plastische Medizin an Standorten in ganz Deutschland und im Ausland sowie die Produktversorgung dieser Fachzentren. Unter der Marke „M1 Med Beauty“ umfasste das Standort-Netzwerk zum Jahresende 2024 insgesamt 63 Fachzentren (Vorjahr 58), wovon sich 42 in Deutschland befinden (Vorjahr 38). In diesen Fachzentren wird durch die dort tätigen Ärzte ein fokussiertes Spektrum an schönheitsmedizinischen Behandlungen in höchster Qualität und zu attraktiven Preisen abgedeckt. In Berlin betreibt die M1 eine chirurgische Fachklinik (Privatklinik nach § 30 GewO) - eine der größten und modernsten Einrichtungen dieser Art in Europa. Die Anzahl der Kunden, die dieses attraktive Dienstleistungsangebot schätzen, steigt stetig.

In einem zweiten Segment „Handel“ vertreibt die Gruppe EU-Originalarzneimittel als Parallel- und Reimport, Generika und Biosimilars sowie weitere Medizinprodukte. Dabei werden patentfreie und patentgeschützte Arzneimittel in Wachstumsmärkten hochpreisiger Spezial-Pharmazeutika der Indikationsbereiche HIV und Onkologie sowie in den Bereichen Rheuma, Neurologie, Herz-/Kreislauf-Erkrankungen und Betäubungsmittel vertrieben. Im Bereich der Medizinprodukte konzentriert sich die HAEMATO-Gruppe auf hochwertige Produkte der ästhetischen Medizin für Ärzte, Apotheker und Großhändler.

Im Zusammenhang mit den ästhetisch-medizinischen Behandlungen gewinnen wir zudem beständig umfangreiche Produkterfahrungen. Im Unternehmenssegment „Handel“ nutzen wir diese Produkterfahrungen für die Produktauswahl und Produktentwicklung zur Vermarktung von Markenprodukten an Ärzte, Apotheken und Großhändler. Auf dieser Grundlage erfolgte im Jahr 2018 die Markteinführung einer sich stetig erweiternden Serie von Kosmetikprodukten unter dem Markennamen „M1 Select“.

3.3 WIRTSCHAFTSBERICHT

3.3.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

a) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Kernmarkt der Geschäftsaktivitäten war im abgelaufenen Geschäftsjahr Deutschland, wobei in den kommenden Jahren auch die bearbeiteten internationalen Landesmärkte zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde mit der Eröffnung des M1-Fachzentrums in Innsbruck (Österreich) die weitere Expansion in Richtung anderer EU-Staaten vorangetrieben. Aktuell liegt der strategische Fokus aber mehr auf der Steigerung der Auslastung an den bestehenden Standorten mit zusätzlichen Ärzten, da damit eine weitere Fixkostendegression erreicht wird.

Nachdem das weltweite BIP (Bruttoinlandsprodukt) im Jahr 2023 um 3,2 % gestiegen ist, geht die Statista GmbH für das Jahr 2024 ebenfalls von einem Zuwachs der Weltproduktion von 3,2 % aus.1

Die Weltkonjunktur expandierte auch zum Jahresende 2024 mit wenig Schwung. Im vierten Quartal nahm die globale Wirtschaftsleistung in wenig verändertem Tempo zu (s. Abbildung 1). Während sich der Produktionsanstieg in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften etwas verlangsamte, zog die Wirtschaft in den Schwellenländern an, insbesondere weil sich die zuvor schwache Konjunktur in China und in Indien belebte. Zuletzt haben sich die Einkaufsmanager-Indizes für die Gesamtwirtschaft weltweit etwas eingetrübt. Dies lag an einer deutlichen Verschlechterung in den Dienstleistungsbereichen; hingegen ist der Indikator für das Verarbeitende Gewerbe, freilich ausgehend von einem niedrigen Niveau, sogar merklich gestiegen. Alles in allem ist auch für das erste Quartal 2025 eine nur mäßige Produktionsausweitung zu erwarten.2

In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften ließ die Dynamik insgesamt nach. Im 4. Quartal nahm das Bruttoinlandsprodukt in der Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften in verringertem Tempo zu. Dabei verlangsamte sich die zuvor kräftige Expansion in den Vereinigten Staaten etwas (auf +0,6 %). Hierzu trug nicht zuletzt ein Lagerabbau bei, während die Konsumausgaben sogar etwas anzogen. Der Produktionsanstieg im Euroraum hat sich merklich verringert, was jedoch zum Teil Sonderfaktoren (insbesondere in Frankreich im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen) geschuldet war, die im 3. Quartal das Bruttoinlandsprodukt angeregt hatten. Die gesamtwirtschaftliche Produktion im Vereinigten Königreich legte nach der Stagnation im 3. Quartal wieder zu, wenngleich nur geringfügig, da sie von einem spürbaren Rückgang der Produktion im Verarbeitenden Gewerbe gebremst wurde. In Japan ist das Bruttoinlandsprodukt seit dem Frühjahr 2024 deutlich aufwärtsgerichtet; im 4. Quartal nahm es um 0,7 % zu, wozu nicht zuletzt kräftige Zuwächse bei den Exporten beitrugen, die von der starken Abwertung der japanischen Währung profitierten. Auch in den übrigen fortgeschrittenen asiatischen Volkswirtschaften expandierte die Produktion lebhaft, mit Ausnahme allerdings von Südkorea, wo die politischen Querelen offenbar die Binnennachfrage beeinträchtigten.3

Abbildung 1

Die wirtschaftspolitische Unsicherheit ist nach der US-Präsidentschaftswahl drastisch gestiegen. Zunächst war vor allem die Handelspolitik der neuen Regierung ein Grund zur Besorgnis. Im entsprechenden „Policy Uncertainty Index“ wurden Rekordstände erreicht. In den Vereinigten Staaten sind die Sorgen vor negativen Auswirkungen höherer Zölle auf die Wirtschaft groß; die langfristigen Zinsen sind wieder gestiegen, und die Aktienhausse ist vorerst beendet. Weltweit führen Änderungen der amerikanischen Außen- und Sicherheitspolitik auch zu Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Auswirkungen. Insbesondere in Europa werden nun Aufrüstungsprogramme forciert, was zwar der Konjunktur Impulse durch zusätzliche Nachfrage des Staates geben kann, allerdings die finanzpolitischen Spielräume an anderer Stelle einengen könnte, insbesondere dort, wo die fiskalische Nachhaltigkeit ohnehin nicht über jeden Zweifel erhaben ist und bei deutlich erhöhter Nettokreditaufnahme eine Kaufzurückhaltung der Anleger zu spürbaren Anstiegen der Risikoprämien führen könnte. Zusätzliche Zölle wurden beschlossen, aber nur zum Teil umgesetzt. Die Trump-Administration sieht Zölle als eine Vielzweckwaffe, die faire Wettbewerbsbedingungen für eine vermeintlich benachteiligte US-Industrie herstellen, zusätzliche Staatseinnahmen in erheblichem Umfang erbringen, aber auch als Druckmittel zur Erreichung anderer Ziele wie der Bekämpfung illegaler Migration und von Drogenschmuggel eingesetzt werden soll. Dabei handelt die US-Regierung erratisch, vor allem dort, wo die Zölle eingesetzt werden, um andere Ziele zu erreichen. So wurden als eine der ersten Maßnahmen Strafzölle von 25 % für Einfuhren aus Kanada und Mexiko verkündet, die zunächst (Anfang Februar) für einen Monat ausgesetzt wurden. Nach der erneuten Einführung Anfang März wurden sie dann rasch stark entschärft, wohl vor allem deshalb, weil die Regierung eingesehen hat, dass die volle Implementation der Zölle die Wirtschaft aufgrund der stark verwobenen Produktionsnetzwerke nicht nur auf kanadischer und mexikanischer Seite, sondern auch in den Vereinigten Staaten massiv beeinträchtigt hätte. Die 25-prozentigen Zölle betreffen nun nur noch Waren, die nicht unter das US-Freihandelsabkommen fallen; nach Angaben der US-Regierung sind dies respektive 62 % bzw. 50 % der US-Einfuhren aus Kanada und Mexiko. Zudem gelten niedrigere Zölle für Energie- und Kalieinfuhren. Weiterhin in Kraft sind hingegen die Zusatzzölle auf Waren aus China, die im Februar und März in Höhe von jeweils 10 % eingeführt worden waren. Auf diese Maßnahmen hat die chinesische Regierung mit zusätzlichen Zöllen auf ausgewählte Importe aus den Vereinigten Staaten reagiert. Die US-Zölle auf Stahl und Aluminium in Höhe von 25 % wurden wiedereingeführt und Ausnahmen beseitigt.4

Mit weiteren handelserschwerenden Maßnahmen ist zu rechnen. In den vergangenen Wochen wurde eine Reihe von Plänen verkündet, die weitere Handelsmaßnahmen erwarten lassen. So soll ein System reziproker Zölle erarbeitet werden, bei dem die Vereinigten Staaten Zölle jeweils in Höhe der Zölle des Handelspartners berechnen. Vor allem viele Schwellenländer haben im Vergleich zu den Vereinigten Staaten häufig hohe Zölle. Zudem könnte auch die Mehrwertsteuer als Zoll aufgefasst werden, was insbesondere Europäische Länder stark treffen würde. Die Europäische Union ist bislang von Sonderzöllen noch nicht betroffen. Im Gespräch ist aber ein Zoll von 25 % auf Autos, Pharmaprodukte und Mikrochips aus der EU. Angesichts der von der US-Administration kommunizierten starken Neigung zu Zöllen hält das IfW Kiel es für wahrscheinlich, dass für die bislang noch nicht betroffenen Länder und insbesondere die EU in der einen oder anderen Form erhebliche Zusatzzölle beschlossen werden. Das IfW Kiel geht davon aus, dass im Ergebnis für die meisten Länder ein Zusatzzoll in der Größenordnung von 10 % erhoben wird; für China wird mit einer gegenwärtigen Zusatzbelastung von 20 % gerechnet. Industrieproduktion und Warenhandel haben zuletzt angezogen, was auch auf stark zunehmende Importe der Vereinigten Staaten im Vorfeld erwarteter Zollerhöhungen zurückzuführen ist. Nachdem die globale Industrieproduktion im vergangenen Sommer an Schwung verloren hatte, zog sie zum Jahresende 2024 an. Der globale Einkaufsmanagerindex (PMI) für das Verarbeitende Gewerbe legte zuletzt kräftig zu und überschritt die Expansionsschwelle von 50 im Februar deutlich. Auch der weltweite Warenhandel hat sich zum Jahresende belebt, nachdem er in den Sommermonaten in der Tendenz nur schwach aufwärtsgerichtet gewesen war. Auf der Importseite war der Zuwachs insbesondere in den Vereinigten Staaten im Dezember sehr kräftig, während die US-Exporte zurückgingen. Diese Entwicklung dürfte sich nach der Jahreswende verstärkt fortgesetzt haben; darauf deutet die drastische Verschlechterung der US-Handelsbilanz im Januar hin. Neben der Aufwertung des US-Dollar seit September dürften Vorratskäufe im Ausland eine Rolle spielen. Diese werden getätigt, um Zollerhöhungen zuvorzukommen, mit denen allgemein gerechnet wird. Dadurch wird der Welthandel naturgemäß nur vorübergehend getrieben; für den Verlauf des Jahres ist entsprechend mit einer Abschwächung zu rechnen, die umso stärker ausfallen dürfte, je ausgeprägter die Handelshemmnisse durch die US-Regierung gestaltet werden.5

Die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland wird zunächst schwach bleiben. Zeichen für eine spürbare konjunkturelle Belebung sind rar gesät. Ohnehin leidet die deutsche Wirtschaft offenbar vor allem unter strukturellen Problemen, die kurzfristig kaum nachlassen werden. Sofern die US-Administration die Zölle auf deutsche Einfuhren erhöhen wird - wie für diese Prognose unterstellt -, wird dies die Wirtschaftsleistung zusätzlich dämpfen. Schon allein die Unsicherheit durch die erratische US-Handelspolitik dürfte belastend wirken. Dabei hat die deutsche Exportwirtschaft in den vergangenen Jahren bereits merklich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt und Marktanteile verloren. Bis zuletzt hat sich die seit drei Jahren zu verzeichnende Wellblechkonjunktur mit Abwärtstendenz fortgesetzt. Im Schlussquartal 2024 gab die Wirtschaftsleistung um 0,2 % nach, auch im Gesamtjahr betrug das Minus 0,2 % (Abbildung 2). Im zurückliegenden Halbjahr war die schwache Entwicklung maßgeblich dem deutlich rückläufigen Exportgeschäft geschuldet. Während die privaten Komponenten der heimischen Absorption im Großen und Ganzen stagnierten, weitete der Staat seine Konsum- und Investitionstätigkeit merklich aus. Für das laufende Jahr zeichnet sich eine insgesamt blutleere Entwicklung ab. Allerdings dürfte die Abwärtsbewegung nun ihren Boden gefunden haben und in eine zunächst zaghafte Aufwärtstendenz umschwenken. Außenwirtschaftlich sorgt das von den Vereinigten Staaten ausgehende handelspolitische Störfeuer für Gegenwind. Deutlich geändert haben sich inzwischen allerdings die Aussichten für die finanzpolitischen Rahmenbedingungen hierzulande. Das IfW Kiel legt seiner Prognose zugrunde, dass die in der Sondierung über eine Regierungsbildung aus Union und SPD vereinbarten Beschlüsse zur Finanzverfassung in Kraft treten. Demnach wären Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse ausgenommen. Zudem stünde für einen Zeitraum von zehn Jahren ein Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. EUR für kreditfinanzierte Infrastrukturausgaben zur Verfügung. Entgegen der andernfalls notwendigen Konsolidierung schwenkt der Staat damit auf einen expansiven fiskalpolitischen Kurs um. Dieser dürfte im kommenden Jahr in größerem Umfang die Wirtschaftsleistung anregen, wobei neben den öffentlichen Investitionen auch der Staatskonsum deutlich stärker steigen dürfte.6

Abbildung 2

b) Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Segment „Beauty“

Der weltweite Schönheitsmarkt blieb auch im Jahr 2023 (neuere Daten sind nicht verfügbar) ein Wachstumsmarkt, sowohl bei den operativen als auch bei den ambulanten Eingriffen.

Basierend auf den Zahlen des weltweit agierenden Branchenverbands der plastischen Chirurgen ISAPS für das Jahr 2023 stieg die Anzahl der gesamten ästhetisch-chirurgischen Eingriffe um 5,5 % gegenüber dem Jahr 2022 auf 15,81 Mio. (Vorjahr +16,7 %) und die Anzahl der nicht-operativen ästhetisch-kosmetischen Eingriffe um 1,7 % (Vorjahr +7,2 %). Über einen Betrachtungszeitraum der letzten vier Jahre hinweg stiegen ISAPS zufolge die chirurgischen Eingriffe um 39,2 % und die nicht-operativen Eingriffe um 40,9 %.7

Im operativen Bereich sind die beiden beliebtesten Eingriffe Fettabsaugung und Brustvergrößerung um -2,9 % (Vorjahr +21,1 %) bzw. um -13,0 % (Vorjahr +29,0 %) zurückgegangen. Auf den Plätzen 3 und 4 der beliebtesten ästhetischen Operationen finden sich Oberlidstraffungen und Bauchdeckenstraffung.8

Bei den nicht-operativen Eingriffen hat sich die beliebteste Behandlung „Botulinumtoxin-Unterspritzung“ mit -3,7 % (Vorjahr +26,1 %) etwas rückläufig entwickelt, während die zweit-beliebteste Behandlung „Hyaluronsäure-Unterspritzungen“ mit +29,1 % stark angestiegen ist. Betrachtet man hier den letzten 4-Jahreszeitraum, so zeigt sich eine Zunahme von +28,9 % bei Hyaluronsäure und +41,6 % bei Botulinumtoxin.9

In Deutschland war im Jahr 2023 erneut die Fettabsaugung der Spitzenreiter mit einer fast unveränderten Anzahl an Eingriffen (rund 80.500). Auf Platz 2 der beliebtesten Operationen steht nun wieder die Augenlidkorrektur mit rd. 71.600 Eingriffen (Vorjahr Platz 3 mit rd. 59.800 Eingriffen), dicht gefolgt von der Brustvergrößerung mit rd. 71.500 Eingriffen (Vorjahr 76.650 Eingriffe).10

Die Anzahl der nicht-operativen „Injectables“ (minimal-invasive Unterspritzungen mit Botulinumtoxin, Hyaluronsäure und Kalzium-Hydroxylapatit) hat sich in Deutschland von 496.785 Behandlungen im Jahr 2022 auf 721.587 Behandlungen im Jahr 2023 stark erhöht, das entspricht über 45 %11

Segment „Handel“

Vier Branchen dominieren die Industrie in Deutschland: Automobil (Umsatz 2023: 564 Mrd. EUR), Maschinenbau (Umsatz 2023: 263 Mrd. EUR), Elektrotechnik und Elektroindustrie Umsatz 2023: 238 Mrd. EUR) und die Chemische und pharmazeutische Industrie Umsatz 2023: 225 Mrd. EUR). Die pharmazeutische Industrie ist ein wichtiger Teil der chemischen Industrie. Knapp 24 % der gesamten Chemieproduktion entfallen auf pharmazeutische Erzeugnisse. Die Branche gehört zu den produktivsten und forschungsintensivsten Wirtschaftszweigen in Deutschland.12

Im Kalenderjahr 2024 stieg der Umsatz mit Arzneimitteln im gesamten Pharmamarkt (Apotheke und Klinik) um 7,8 % (Vorjahr 5,7 %) auf 64,5 Mrd. EUR (Vorjahr 59,8 Mrd. EUR). Das Wachstum im Teilsegment Apothekenmarkt (Volumen 55,4 Mrd. EUR) betrug 7,8 % (Vorjahr 5,0 %) und im Teilsegment Klinikmarkt (Volumen 9,1 Mrd. EUR) 7,5 % (Vorjahr 10,4 %). Nachdem im Vorjahr 2023 der Absatz noch um insgesamt 2,0 % zurückgegangen ist, hat sich der Absatz (Zähleinheiten wie z.B. Kapseln, Hübe, Portionsbeutel etc.) im Jahr 2024 insgesamt wieder um 1,7 % erhöht. Während im (kleineren) Klinikmarkt (auf den nur rund 8 % der Gesamtmenge entfällt) ein Zuwachs von 1,8 % zu verzeichnen ist, stieg die Absatzmenge im (deutlich größeren) Apothekenmarkt um 1,7 %.13

Der Apothekenmarkt verbuchte im Kalenderjahr 2024 ein Umsatzwachstum von fast 8 % (Vorjahr 2,0 %). Hierbei spielt der gesunkene Herstellerabschlag für patentgeschützte Präparate und patentfreie Arzneimittel ohne Generika-Konkurrenz eine Rolle. Im Jahr 2023 lag der Abschlag bei 12 %, ab dem 1. Januar 2024 dann wieder bei 7 %. Es wurden knapp 1,8 Mrd. Packungen (+1,4%, Vorjahr -4 %) im Wert von 55,4 Mrd. EUR (zum Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, inkl. Impfstoffen und Testdiagnostika) an Patienten abgegeben. Das Marktsegment der rezeptpflichtigen Präparate wuchs im Gesamtjahr 2023 um 8,3 % (Vorjahr 2,6 %) nach Umsatz, was einem Geldwert von 48,7 Mrd. EUR entspricht (rd. 810 Mio. Packungen). Der Absatz mit rezeptfreien Arzneimitteln, die über Apotheken und über den Versandhandel abgegeben wurden, hat sich mit 0,5 % Wachstum auf rund 910 Mio. Packungen leicht erhöht (Vorjahr 903 Mio. Packungen). Der Umsatzanstieg von 5 % entspricht einem kumulierten Volumen von 6,7 Mrd. EUR. Die Umsatzentwicklung mit rezeptfreien Arznei- und Gesundheitsmitteln über Empfehlungen auf grünen Rezepten zeigte sich 2024 deutlich positiv mit einer Wachstumsrate von über +22 % gegenüber dem Vorjahr. Die Selbstmedikation, die in dieser Betrachtung den Löwenanteil ausmacht, liegt mit einer positiven +7 %-igen Veränderung im gleichen Korridor wie die GKV- und PKV-Rezeptverordnungen.14

Die GKV-Arzneimittelausgaben abzüglich Abschläge von Herstellern (§130a Abs. 1 SGB V) und Apotheken (ohne Berücksichtigung von Einsparungen aus Rabattverträgen belaufen sich im Jahr 2024 auf 57,2 Mrd. EUR. Dieser Wert liegt um +9,5 % über dem des Vorjahres. Der Absatz beläuft sich im gleichen Segment und Zeitraum auf rd. 748 Mio. abgegebene Packungen und damit +1,5 % über Vorjahresniveau. Die Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Herstellerzwangsabschläge und Rabatte aus Erstattungsbeträgen belaufen sich im Jahr 2024 auf 9,67 Mrd. EUR (-3 %). Auch für die privaten Krankenversicherungen sind die Einsparungen durch Herstellerzwangsabschläge und Rabatte aus Erstattungsbeträgen um 1 % gestiegen. Dieses berechnete Volumen beläuft sich auf unverändert 1,4 Mrd. EUR. Im Krankenhaus sind die Herstellerzwangsabschläge und Rabatte um -38 % auf ein Volumen von 278 Mio. EUR gesunken.15

3.3.2 Geschäftsverlauf

Die M1-Gruppe ist im wachsenden Markt der ästhetischen Medizin und plastischen Chirurgie tätig und führt ästhetisch-medizinische Behandlungen im Selbstzahlersegment durch (Segment „Beauty“).

Im Segment „Handel“ vertreibt die Gruppe als pharmazeutischer Hersteller Europäische Arzneimittel, Importarzneimittel sowie Medizinprodukte. Ebenso werden in Deutschland zugelassene Arzneimittel anderer Hersteller im Rahmen der Großhandelserlaubnis angeboten.

Der Umsatz steigerte sich im Jahr 2024 um 7,2 % auf 339,2 Mio. EUR (Vorjahr: 316,3 Mio. EUR). Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die M1-Gruppe ihre Marktposition im Bereich der Schönheitsmedizin weiter ausbauen und eröffnete fünf neue medizinische Fachzentren im In- und Ausland. Zum 31.12.2024 bestand das M1-Kliniknetzwerk somit aus 63 Standorten (Vorjahr: 58).

Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2024 betrug 17,8 Mio. EUR (Vorjahr: 11,7 Mio. EUR).

3.3.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

a) Ertragslage des M1-Konzerns (IFRS)

Die Lage des Unternehmens ist nach wie vor geprägt vom Wachstum unseres operativen Geschäfts und der dynamischen Entwicklung des Marktes für medizinisch-ästhetische Behandlungen sowie Spezialpharmazeutika und Medizinprodukte.

Die Umsätze der M1-Gruppe werden im Wesentlichen im Bereich des Handels von im Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassenen Arzneimitteln und Medizinprodukten (Segment „Handel“) sowie im Bereich der ästhetischen Medizin erzielt (Segment „Beauty“).

Der Umsatz im Segment „Beauty“ stieg um 29,5 % auf über 91,7 Mio. EUR (Vorjahr: 70,8 Mio. EUR). Die EBIT-Marge in diesem Bereich bewegt sich mit 21,8 % auf Vorjahresniveau. Das EBIT stiegt absolut von 15,5 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr 20,0 Mio. EUR.

Der Umsatz im Segment „Handel“ hat sich leicht von 245,5 Mio EUR im Jahr 2023 auf 247,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 erhöht, das entspricht einer Zunahme von 0,8 %. Die EBIT-Marge in diesem Bereich hat sich von 0,1 % (0,3 Mio. EUR) im Vorjahr deutlich auf 2,7 % erhöht, das entspricht einem EBIT von 6,7 Mio. EUR.

Die Entwicklung des Umsatzes entsprach der Erwartung der M1. Wir erwarten in den kommenden Jahren steigende Umsätze im Segment Beauty und stabile Margen im Bereich Handel, wobei in diesem Segment weiterhin mit Umsatzveränderungen in beide Richtungen zu rechnen ist.

Der Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz konnte im Geschäftsjahr 2024 auf 81,2 % verringert werden (Vorjahr: 84,1 %). Im Vorjahr wurde der Materialaufwund aufgrund einer Sonderabschreibung auf abgelaufene Covid-19-Diagnostik sowie der von 7 % auf 12 % erhöhte Herstellerzwangsrabatte auf Arzneimittel belastet. Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder der vorherige Rabatt von 7 %.

Die Personalkostenquote hat sich etwas erhöht und liegt mit 5,9 % etwas über der des Vorjahres (2023: 5,5 %). Die Personalaufwendungen insgesamt haben sich im Geschäftsjahr 2024 von 17,4 Mio. EUR (2023) auf 19,9 Mio. EUR erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 13,0 Mio. EUR und verringerten sich damit um 0,5 Mio. EUR im Vorjahresvergleich (2023: 13,5 Mio. EUR) Wesentliche Kostenpositionen sind unter anderen die Werbe-/ Verkaufsförderungs- und Reisekosten, Kosten der Warenabgabe, Versicherungs und Beratungskosten.

Wesentliche Posten waren hier die Raumkosten, die vor allem aus Betriebskosten der Standorte bestehen. Aufgrund des Anstiegs an Energiekosten stiegen diese von 2,0 Mio EUR in 2023 auf 2,3 Mio. EUR in 2024. Die weitern Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr mehrheitlich konstant geblieben. Das Jahr 2023 war belastet durch eine Sonderabschreibung in Höhe von 0,7 Mio. EUR. (Entwicklungskosten eines eigenen Botox, welches auf Grund der Wettbewerbssituation nicht weiter fortgeführt wurde.)

Das Finanzergebnis ist von 0,7 Mio. EUR (2023) auf -0,5 Mio. EUR gesunken. Grund hierfür sind i. W. geringere Beteiligungserträge in Höhe von 0,13 Mio. EUR (Vorjahr: 1,31 Mio. EUR). Zinserträge und Zinsaufwendungen führen im Saldo zu Aufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR, die damit um 0,5 Mio. EUR höher sind als im Vorjahr (0,6 Mio. EUR).

b) Finanzlage des M1-Konzerns (IFRS)

Mit einem Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 21,4 Mio. EUR (Vorjahr: 22,4 Mio. EUR) sowie sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR) zum Jahresende ist die Finanzlage als sehr stabil zu bezeichnen. Das Vorratsvermögen reduzierte sich von 45,5 Mio. EUR (2023) auf 36,8 Mio. EUR.

Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Langfristige Vermögenswerte sind zu 129 % durch Eigenkapital gedeckt (Vorjahr 140 %).

Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns lässt sich anhand der Kapitalflussrechnung, welche nachfolgend dargestellt ist, abbilden. In der Betrachtung der Bilanzpositionen an den ausgewiesenen Bilanzstichtagen haben sich die liquiden Mittel um 0,9 Mio. EUR reduziert.

Der operative Cashflow zeigt sich mit 30,5 Mio. EUR (Vorjahr: 7,8 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr um 22,7 Mio. EUR deutlich erhöht. Dies liegt im Wesentlichen am erhöhten Periodenergebnis sowie an der Abnahme der Vorräte, die für einen Mittelzufluss von 8,7 Mio. EUR verantwortlich sind, während im Vorjahr durch die Zunahme der Vorräte 17,2 Mio. EUR Mittelabfluss generiert wurden, mithin ein Delta von 25,9 Mio. EUR.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von -5,7 Mio. EUR (Vorjahr -9,4 Mio. EUR) ist insbesondere geprägt durch Investitionen in das Finanzanlagevermögen (5,7 Mio. EUR, Vorjahr 10,3 Mio. EUR). Dies ist zum Großteil dem HAEMATO-Teilkonzern zuzuordnen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist mit -30,4 Mio. EUR negativ (Vorjahr: -27,8 Mio. EUR) und ist maßgeblich beeinflusst von den im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die zurückgeführten Bankverbindlichkeiten aus dem in Anspruch genommenen KfW Darlehen von -1,9 Mio. EUR (Vorjahr: -3,6 Mio. EUR), saldierten Auszahlungen aus Transaktionen aus dem Kauf und Verkauf eigener Anteile von -13,6 Mio. EUR (Vorjahr: +7,6 Mio. EUR), die Tilgung von Nutzungsrechten von -4,1 Mio. EUR (Vorjahr: -4,2 Mio. EUR) sowie die Zahlung von Dividenden an Minderheitengesellschafter in Höhe von 9,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR).

Die finanzielle Entwicklung des M1 Kliniken Konzerns stellt sich im Berichtszeitraum anhand der Kapitalflussrechnung bei indirekter Ermittlung der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wie folgt dar:

Kapitalflussrechnung Geschäftsjahr 2024 Geschäftsjahr 2023
(in TEUR)
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 30.546 7.809
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -5.668 -9.364
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -30.442 -27.821
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen -98 72
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 13.012
Netto-Cashflow -5.662 -16.290
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 22.381 35.146
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 21.435 18.856
Jederzeit fällige Verbindlichkeiten am Ende d. Periode 8.242 3.525
Veränderung Zahlungsmittelbestand -946 -12.765

Weitere Angaben zum Cashflow der abgelaufenen Rechnungsperiode finden sich in der Cashflow-Rechnung im Konzernabschluss sowie den hierzu erfolgenden Erläuterungen im Konzernanhang (Notes).

Investitionen plant die M1-Gruppe vor allem im Rahmen des weiteren Ausbaus der betriebenen Infrastrukturen von Kliniken und Fachzentren. Diese Investitionen werden im Jahr 2025 im niedrigen sechsstelligen Bereich liegen und sollen weitestgehend durch Eigenmittel finanziert werden.

c) Vermögenslage des M1-Konzerns (IFRS)

Die Kapitalstruktur ist weiterhin als gut zu bezeichnen. Das Eigenkapital hat sich zwar nominell von 143,2 Mio. EUR auf 134,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 reduziert, die Eigenkapitalquote hat sich jedoch von 67,3 % im Vorjahr auf 71,4 % zum 31.12.2024 erhöht. Die Bilanzsumme hat sich durch verringerte Vorräte und geringere Lieferantenverbindlichkeiten und den Aktienrückkauf von 212,9 Mio. EUR auf 187,9 Mio. EUR reduziert.

Die kurzfristigen Vermögenswerte sind von 110,6 Mio. EUR am 31.12.2023 auf 83,6 Mio. EUR am 31.12.2024 gesunken. Diese beinhalten vor allem Kassen- und Bankbestände (21,4 Mio. EUR Vorjahr: 22,4 Mio. EUR), Forderungen aus Lieferung und Leistung (16,4 Mio. EUR; Vorjahr: 28,0 Mio. EUR), Vorräte (36,8 Mio. EUR; Vorjahr: 45,5 Mio. EUR) sowie sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (3,1 Mio. EUR; Vorjahr: 4,1 Mio. EUR).

Die langfristigen Vermögenswerte sind auf 104,3 Mio. EUR angestiegen (Vorjahr: 102,4 Mio. EUR). Diese beinhalten insbesondere Sachanlagen (inkl. Nutzungsrechte gemäß IFRS 16) von 12,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,8 Mio. EUR), Immaterielle Vermögenswerte (inkl. Geschäfts- und Firmenwerte) in Höhe von 87,5 Mio. EUR (Vorjahr: 87,4 Mio. EUR) sowie sonstige langfristige und langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR).

Die wirtschaftliche Lage kann insgesamt als gut bezeichnet werden.

3.3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren des M1-Konzerns (IFRS)

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahl Umsatz und EBT (Ergebnis vor Steuern) heran.

Der Umsatz erhöhte sich im Berichtsjahr um 7,2 % auf 339,2 Mio. EUR (Vorjahr: 316,3 Mio. EUR).

Das EBT beträgt 26,3 Mio. EUR (Vorjahr: 16,4 Mio. EUR) und hat somit um 59,9 % zugenommen.

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beträgt 32,0 Mio. EUR (Vorjahr: 21,0 Mio. EUR), was eine Erhöhung von 52,1 % bedeutet.

Der M1-Konzern arbeitet insgesamt sehr profitabel und die wirtschaftliche Lage kann als gut bezeichnet werden.

3.3.5 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren des M1-Konzerns (IFRS)

Im Bereich der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren beobachtet die M1-Gruppe maßgeblich im Segment „Beauty“ die Kundenbewertungen zu den in der Klinik sowie im Netzwerk der Fachzentren durchgeführten medizinisch-ästhetischen Behandlungen. Ziel ist es, z.B. den Umfang der positiven Google-Bewertungen laufend zu steigern, was letztlich die Stärke der dem Marktauftritt zugrundeliegenden Marken (z.B. „M1 Med Beauty“) positiv beeinflusst. Die Imageentwicklung der Marken wird laufend kontrolliert und negative Bewertungen in der Kundenbetreuung umgehend behandelt.

Im Konzern der M1 Kliniken AG wurde in 2024 ein Energieaudit durchgeführt, welches aktuell noch in Prüfung ist. Die M1 Kliniken Gruppe verfügt bei Ihre operativ tätigen Tochtergesellschaften über keine eigenen Immobilien und einen lediglich kleinen Fuhrpark. Als Mieter der Geschäfts-, Lager- und Produktionsräume hat man wenig Einfluss auf energetische Anpassungen und Optimierungen.

Weiterbildungen von Mitarbeitern werden im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen regelmäßig durchgeführt. Freiwillige Weiterbildungen zur Erweitung der notwendigen und optionalen Kenntnisse werden von der M1 Kliniken AG wohlwollend aufgenommen, gefördert und unterstützt.

3.4 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 1. April 2025 hat die Muttergesellschaft M1 Kliniken AG eine Adhoc-Meldung mit Bezug auf die HAEMATO AG veröffentlicht. Demnach hat die HAEMATO AG für ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft HAEMATO PHARM GmbH ein sogenanntes „Conditional Binding Offer“ (CBO) zum Erwerb ihres Handelssegments erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat der HAEMATO AG prüfen das Angebot derzeit sorgfältig. Ein möglicher Verkauf des Handelssegments würde den Weg für eine klare strategische Fokussierung der M1 Kliniken AG auf das wachstumsstarke Beauty-Geschäft ebnen. Eine Entscheidung hierzu ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung allerdings nicht absehbar.

Über den weiteren Verlauf wird das Unternehmen zu gegebener Zeit informieren.

Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

3.5 PROGNOSEBERICHT

3.5.1 Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

Im Jahr 2024 betrug das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands rund 4,31 Billionen EUR, nominal ist das BIP also gestiegen. Dies liegt allerdings in der Inflation begründet, preisbereinigt befindet sich die deutsche Wirtschaft weiterhin in einer Rezession, das reale Bruttoinlandsprodukt sank gegenüber dem Vorjahr um 0,2 %. Schon im Vorjahr ging die Wirtschaftsleistung um 0,3 % zurück; dass die Wirtschaft in Deutschland zwei Jahre in Folge schrumpfte, kam zuletzt vor über 20 Jahren vor. Die Probleme, mit denen die deutsche Wirtschaft kämpft, sind vielfältig. Deutschland ist als exportorientierte Volkswirtschaft besonders von der allgemeinen weltwirtschaftlichen Schwäche der letzten Jahre betroffen, welche unter anderem durch die Folgen des Krieges in der Ukraine und anderen geopolitischen Spannungen ausgelöst bzw. verstärkt wurden. Auch die Folgen der in den letzten beiden Jahren hohen Inflation belasten die deutsche Wirtschaft weiterhin. Zudem müssen die deutschen Unternehmen den Umbau hin zu einer CO2 -neutralen Wirtschaft bewältigen und sich an die Folgen des demografischen Wandels anpassen.16

Laut der Frühjahrsprognose des IfW Kiel hat die deutsche Exportwirtschaft in den vergangenen Jahren bereits merklich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt und Marktanteile verloren. Für das kommende 2026 Jahr geht das IfW Kiel davon aus, dass die in den Sondierungsgesprächen von Union und SPD vereinbarten Pläne bereits teilweise umgesetzt werden und die Finanzpolitik deutlich expansiver ausgerichtet wird. Vor diesem Hintergrund wurde die Prognose nach oben angepasst und es wird für das Jahr 2026 nun mit einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 1,5 % gerechnet (Dezemberprognose: 0,9 %). Im laufenden 2025 Jahr dürfte das Bruttoinlandsprodukt stagnieren (Dezemberprognose: 0,0 %). Die Investitionen dürften ihre Talsohle durchschreiten und im Jahr 2026 nach vier Rückgängen in Folge wieder zulegen. Neben der weniger restriktiv wirkenden Geldpolitik tragen dazu auch die konjunkturelle Belebung und der Anstieg der öffentlichen Investitionen bei. Die Erwerbstätigkeit wird im kommenden Jahr wohl wieder etwas zulegen, während sich für das laufende Jahr ein leichter Rückgang abzeichnet. Der Spielraum für eine höhere Erwerbstätigkeit wird durch den demografischen Wandel jedoch zusehends geringer. Das Budgetdefizit wird im Jahr 2026 voraussichtlich deutlich auf 3,4 %

in Relation zum Bruttoinlandsprodukt steigen, nachdem es im laufenden Jahr wohl auf 2,3 % zurückgehen wird (2024: 2,8 %). Der Schuldenstand dürfte von 63,3 % in Relation zum Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 auf 65,4 % im Jahr 2026 zunehmen. Die Auswirkungen der in den Sondierungsgesprächen vereinbarten Finanzpläne auf den Schuldenstand werden erst in den Jahren danach zunehmend zum Tragen kommen.17

Am 29. Januar 2025 hat das Bundeskabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2025 beschlossen. Mit dem Jahreswirtschaftsbericht, der zu Beginn eines jeden Jahres vorgelegt wird, stellt die Bundesregierung ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Schwerpunkte und ihre Konjunkturprognose für das laufende Jahr vor und nimmt zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung. Demnach befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer Schwächephase, was konjunkturelle und strukturelle Ursachen hat. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland hat im vergangenen Jahr leicht um 0,2 % abgenommen. Für das laufende Jahr wird mit einem moderaten Zuwachs von 0,3 % gerechnet. Zu den grundlegenden strukturellen Herausforderungen, vor denen die deutsche Wirtschaft steht, gehören die geopolitische Zeitenwende, Ziele und Notwendigkeiten der Dekarbonisierung, der demografische Wandel und eine hohe Bürokratiebelastung. Die Bundesregierung begegnet diesen Herausforderungen im Rahmen einer angebotsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Diese Politik kann in zehn Handlungsfeldern zusammengefasst werden. Die Finanzpolitik der Bundesregierung zielt auf die Steigerung des Wachstumspotenzials durch stark erhöhte öffentliche Investitionen und Anreize für private Investitionen ab und stärkt damit die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.18

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) sind im Jahr 2024 um 9,7 % auf 53,7 Mrd. EUR gestiegen. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Gleichzeitig belegen die DAV-Daten auch, dass die Apotheken trotz ihrer chronischen Unterfinanzierung einen erheblichen Sparbeitrag für das GKV-System leisten: Durch den sogenannten Apothekenabschlag, den die Apotheken pro rezeptpflichtigem Arzneimittel an die Krankenkassen abgeben müssen, wurde das Apothekenhonorar im vergangenen Jahr um insgesamt 1,13 Mrd. EUR gekürzt. Der Gesetzgeber hatte diesen Sparbeitrag der Apotheken zuletzt sogar für einen zweijährigen Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis 31. Januar 2025 von 1,77 EUR auf 2 EUR angehoben. Allein in diesen 24 Monaten haben die finanziell stark unter Druck stehenden Apotheken somit zusätzliche rund 310 Mio. EUR (inklusive Umsatzsteuer) als Sonderopfer aufgebracht. Die Anzahl der ärztlich verordneten GKV-Medikamente ist laut DAV im Jahr 2024 um 1,6 % auf 760 Millionen gestiegen.19

Das Jahr 2024 endete für die chemisch-pharmazeutische Industrie mit einem empfindlichen Rückschlag. Nicht nur, dass die konjunkturelle Erholung sowohl für die deutsche als auch die Europäische Industrie ausblieb. Vielmehr setzte sich der Abwärtstrend in vielen Branchen fort. Mit der Folge, dass die Nachfrage nach Chemie „Made in Germany" speziell am Heimatmarkt Europa schwach blieb. Die Produktion brach im vierten Quartal kräftig ein. Positive Impulse kamen einzig aus dem außereuropäischen Ausland. Die Hoffnungen des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) ruhen nun auf der neuen Bundesregierung, die den Standort Deutschland mit mutigen Reformen auf den Weg der Wettbewerbsfähigkeit zurückführen muss.20

Die Nachfrage nach Schönheitsoperationen wächst ungebrochen weiter. Der starke Anstieg an ästhetischen Eingriffen lässt sich auf verschiedene gesellschaftliche und technologische Entwicklungen zurückführen. Zum einen spielt die steigende Akzeptanz eine Rolle. Während Schönheitsoperationen früher oft als oberflächlich betrachtet wurden, gelten sie heute als legitimes Mittel zur Selbstoptimierung. In vielen Fällen geht es weniger um drastische Veränderungen, sondern darum, kleine Makel zu korrigieren oder den Alterungsprozess zu verlangsamen. So ergab eine Studie zu Schönheitsoperationen und -behandlungen der Fort-Malakoff-Klinik in Deutschland, dass die gesellschaftliche Akzeptanz sowie die Erfahrung mit Schönheitsbehandlungen gestiegen sind. Demnach hat etwa die Hälfte der Befragten Bekannte mit Erfahrungen mit Schönheitsbehandlungen. Besonders jüngere Generationen kennen jemanden, der eine Behandlung oder OP durchführen ließ. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die zunehmende Sichtbarkeit ästhetischer Behandlungen in den sozialen Medien. Plattformen wie Instagram und TikTok setzen neue Schönheitsstandards und beeinflussen insbesondere junge Menschen. Prominente und Influencer machen Werbung und sprechen mittlerweile offen über ihre Eingriffe, was dazu beiträgt, dass der Wunsch nach „Perfektion“ in der Gesellschaft weiter wächst. Nicht zuletzt haben Fortschritte in der Medizin die Attraktivität von Schönheitsoperationen erhöht. Moderne Techniken ermöglichen risikoärmere, schnellere Eingriffe mit kürzeren Erholungszeiten. Besonders minimalinvasive Behandlungen wie Botox oder Filler sind beliebt, da sie ohne chirurgischen Eingriff auskommen und nur wenige Minuten dauern. Die Schönheitsbranche steht nie still. Während klassische Eingriffe weiterhin gefragt sind, zeichnen sich neue Entwicklungen ab, die den Markt in den kommenden Jahren prägen werden. Besonders auffällig ist der zunehmende Fokus auf sanfte, nicht invasive Methoden, präventive Ästhetik und personalisierte Behandlungen. Während sich Schönheitsoperationen früher hauptsächlich auf die Korrektur von Alterungserscheinungen konzentrierten, setzen heute viele Menschen auf vorbeugende Maßnahmen. Der Begriff „präventive Ästhetik“ beschreibt diesen Trend: Bereits in jungen Jahren beginnen Patientinnen und Patienten mit Behandlungen, um die Hautalterung möglichst frühzeitig zu verlangsamen. Ein typisches Beispiel ist das sogenannte „Baby Botox“, bei dem kleinere Mengen Botulinumtoxin gezielt in die Haut injiziert werden, um Mimikfalten vorzubeugen, anstatt sie erst im späteren Alter zu behandeln. Diese Entwicklung spiegelt eine veränderte Einstellung zur Schönheit wider: Statt später aufwendige Eingriffe durchführen zu lassen, setzen viele auf langfristige Pflege und Erhaltung des jugendlichen Aussehens.21

3.5.2 Unternehmerischer Ausblick

Wir beurteilen die mittelfristige Entwicklung der M1-Gruppe weiterhin positiv und gehen in den kommenden Jahren von einer Fortsetzung des Wachstumskurses aus.

Für das Jahr 2025 geht die Gesellschaft von einem anhaltend positiven Geschäftsumfeld aus. Sowohl die Pharma- als auch die Beautybranche in Deutschland und Europa bieten trotz der aktuellen Handelskonflikte mit den USA und den andauernden Kriegshandlungen in der Ukraine ein großes Wachstumspotenzial, wenn Service, Preis und Qualität streng an den Kundenanforderungen ausgerichtet werden und Potenziale innerhalb der Wertschöpfungskette konsequent genutzt werden.

Sowohl der Bereich „Handel“ als auch der Bereich „Beauty“ sind nach unserer Auffassung nicht verstärkt von den aktuellen Handelskonflikten und der andauernden Krise in der Ukraine betroffen, insbesondere, da sich unsere Einkaufs- und Absatzmärkte ausschließlich innerhalb der EU befinden. Unsere Lieferanten und Kunden stehen nicht in Verbindung zu den Gebieten, in denen eine aktuelle Ausnahmesituation herrscht.

Die Gesellschaft geht im Segment „,Beauty" von einer Steigerung der Behandlungszahlen in den Standorten aus. Insbesondere durch die Steigerung der Auslastungen in den bestehenden Standorten sowie ggfs. durch neue Standorte erwartet die Gesellschaft ein Wachstum im Jahr 2025 im Beauty-Segment von rund 10 % im Vergleich zum Vorjahr. Dieses wird sich auch auf die Ertragslage im Segment „Beauty“ auswirken. Die Umsatzausweitung wird mit unterproportional steigenden Fixkosten begleitet. Das im Jahresabschluss 2023 für das Jahr 2024 prognostizierte Wachstum des Segment „Beauty“ konnte übertroffen werden. Sowohl im Umsatz als auch in der EBIT-Entwicklung gab es Steigerungsraten von über 10 %.

Auch im „Handelssegment“ wird sich die Entwicklung des Unternehmens voraussichtlich weiterhin positiv gestalten, wobei es nur schwer möglich ist, eine konkrete Umsatz- und Ertragsprognose zu geben.

Die Pharmabranche bietet weiterhin ein großes Wachstumspotenzial, wobei der Ausbau des Marktanteils im „Parallelimportgeschäft“ als Kerngeschäft und Grundlage für die Erschließung neuer Geschäftsfelder angesehen wird. Im Bereich der „Specialty Pharma“ des Handelssegments liegt der Schwerpunkt weniger auf einer Umsatzsteigerung als vielmehr auf einer Sicherung bzw. Steigerung der relativen Margen. Der anhaltende Preisdruck auf der Abgabenseite für parallelimportierte Arzneimittel über die Hersteller und Krankenkassen bleibt bestehen, wenngleich jedoch der Herstellerrabatt ab 1. Januar 2024 wieder auf 7 % auf das alte Niveau reduziert wurde (Jahr 2023: 12 %). Die hohe Inflation sowie andauernde geopolitische Unsicherheiten, lassen jedoch keine konkreten Ergebnisprognosen zu. Im Vergleich zu den Vorjahren wird mit leicht steigenden Aufwendungen in der Warenbeschaffung und für Transportleistungen gerechnet. Dieser Effekt soll durch weitere konsequente Portfoliobereinigungen - hin zu margenstarken Produkten und einem seit Mitte 2021 laufenden zusätzlichen Kosteneffizienzprogramm - kompensiert werden.

Die positive Entwicklung beider Geschäftsbereiche wird folglich auch zu einer Verbesserung der Finanzlage führen und zu einem positiven operativen Cashflow beitragen.

Die o.a. Prognosen basieren darauf, dass geopolitische Krisen sich nicht weiter verschärfen und der aktuelle Handelskonflikt mit den USA mittelfristig gelöst werden kann.

Wir werden auch zukünftig in der Lage sein, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

3.6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

3.6.1 Risikomanagementsystem

Der M1-Konzern nutzt ein Risikomanagementsystem zur systematischen Identifizierung signifikanter und bestandsgefährdender Risiken, um deren Auswirkungen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu erarbeiten.

Das Ziel des Risikomanagementsystems besteht im Wesentlichen darin, finanzielle Verluste, Ausfälle oder Störungen zu vermeiden oder geeignete Gegenmaßnahmen unverzüglich umzusetzen. Im Rahmen dieses Systems werden Vorstand und Aufsichtsrat frühzeitig über Risiken informiert. Wichtige Mechanismen der Früherkennung bilden dabei die Überwachung der Liquidität und der Ergebnisentwicklung. Die Überwachung der operativen Entwicklung und die rechtzeitige Ermittlung von Planabweichungen ist Aufgabe des Controllings und des Qualitätsmanagements. Falls notwendig, entscheiden die jeweiligen Verantwortlichen der Fachabteilungen gemeinsam mit dem jeweiligen Leitungspersonal über die angemessene Strategie und Maßnahmen bei der Steuerung der Risiken.

3.6.2 Risikobericht

Der M1-Konzern betreibt eigene Einrichtungen für medizinische Dienstleistungen und stellt Infrastrukturleistungen für Dritte zur Verfügung und betreibt Handelsaktivitäten im Pharma- und Medizinproduktemarkt. Die Gesundheit und das Wohl der von uns (direkt wie indirekt) betreuten Patienten stellt hohe Maßstäbe an den Umgang mit Risikofaktoren und die etablierten Maßnahmen zur Kontrolle der Risikofaktoren.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung der M1-Gruppe in ihren relevanten Märkten und der inzwischen etablierten führenden Marktposition ist M1 in der Lage, die sich stellenden Risiken zu beherrschen und den Eintritt von Risikoereignissen mit geringstmöglichen Auswirkungen zu kontrollieren.

Die Gesundheitsbranche und hier vor allem die Marktsegmente, in denen M1 vornehmlich tätig ist, bieten vielfältige unternehmerische Chancen, die M1 aufgrund des integrierten Geschäftsmodells wahrnehmen kann. Die Ausbalancierung von unternehmerischen Chancen und den damit immanent verbundenen Risiken ist Grundlage des Geschäftsansatzes der M1. Dabei betrachtet M1 im Wesentlichen sechs Risikofelder, aus denen sich für die Unternehmensgruppe Risikosituationen ergeben können.

a) Branchenspezifische Risiken

Segment „Beauty“

Das Gesundheitswesen ist in Deutschland - aber auch in den meisten anderen internationalen Märkten - stark reguliert. Gesetzesänderungen in Bezug auf die Leistungserbringung in den für die M1 relevanten Marktsegmenten können sich auf die Unternehmensstrategie und die operative Leistungsfähigkeit der M1 auswirken. So ist von besonderer Relevanz, welche organisatorischen Strukturen sowie welche individuellen (medizinischen) Qualifikationen gefordert sind, um die von M1 erbrachten medizinischen Leistungen anzubieten. M1 beobachtet hierfür intensiv die gesetzgeberischen Maßnahmen (zusammen mit relevanten Fachjuristen), analysiert im Rahmen des Risiko- und Chancenmanagements, welche Entwicklungen sich ergeben (könnten), und beurteilt deren Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage der Gruppe.

Seit einigen Jahren entwickelt sich im Gesundheitsmarkt ein Engpass an Fachkräften, was sowohl die pflegerischen als auch die ärztlichen Funktionen betrifft. Hierfür entwickelte die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene Personalgewinnungsstrategien, die den Fachkräfte-Engpass jedoch noch nicht nachhaltig auffangen konnten. Die Personalknappheit ist auch für M1 spürbar und wird als limitierender Faktor bei der Realisierung der Wachstumsziele empfunden. Zudem muss jederzeit sichergestellt werden, dass neu eingestelltes Personal den hohen fachlichen Anforderungen der M1 entspricht. Schließlich realisieren wir einen Druck auf die Personalkostenentwicklung bei M1, da sich der Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen bereits zum ,Nachfragemarkt' der Stellensuchenden entwickelt hat. Diesbezüglich arbeitet M1 an der hohen Reputation des Unternehmens im Personalmarkt, um ein möglichst hohes und konstantes Angebot an Arbeitskräften realisieren zu können.

Im Bereich der Schönheitsbehandlungen besteht das Risiko, dass sich das Schönheitsempfinden in der Gesellschaft ändert. Sollte sich ein anderes Schönheitsideal entwickeln, das im Widerspruch zu den von M1 erbrachten Leistungen steht, könnte dies ein erhebliches unternehmerisches Risiko darstellen. Aufgrund seiner marktführenden Position und der hohen Anzahl an Kundenkontakten ist M1 sehr frühzeitig in der Position, Entwicklungen im ,Schönheitsbewusstsein‘ der Zielkunden zu identifizieren und hieraus Schlüsse in Bezug auf das zur optimalen Marktabdeckung erforderliche Angebotsspektrum abzuleiten.

Des Weiteren könnten neue Marktteilnehmer in Konkurrenz zu uns treten, deren Konzept an unserem ausgerichtet ist. Sollten diese neuen Marktteilnehmer eigene „Unique Selling Propositions“ entwickeln, könnte dies ebenfalls ein unternehmerisches Risiko darstellen. M1 verfolgt das Wettbewerbsumfeld in den eigenen Marktsegmenten genau und beobachtet einzelne entstehende Wettbewerber bzw. Angebotsketten. Grundsätzlich erkennen wir, dass sich das Feld der Anbieter verstärkt und auch vereinzelt der Versuch unternommen wird, „Angebotsketten“ nach dem Modell der M1 im Markt zu etablieren. M1 sieht diesen sich ausdifferenzierenden Wettbewerb als positives Signal für die eigene Strategie und das hohe Potenzial der gewählten Marktsegmente. Der sich auf mehrere Jahre belaufende Wettbewerbsvorsprung versetzt M1 dabei in die Position, neuen Wettbewerbern und neuen Angebotsformen adäquat zu begegnen und die eigene relative Marktposition zu halten und sogar auszubauen.

Segment „Handel“

Gesetzliche Regulierungsmaßnahmen innerhalb der gesamten Europäischen Union, ein starker Margendruck im Pharmamarkt sowie der permanente Wandel des Parallelimportmarktes durch Wechselkursrisiko und Preisunterschiede bei der Beschaffung der Arzneimittel können einen negativen Einfluss auf unsere Umsatz- und Ergebnissituation haben. Die Original-Hersteller versuchen nach wie vor, die einzelnen Europäischen Märkte zu kontingentieren oder Single-Channel-Distributoren zu nutzen, um Exporte zu erschweren. Des Weiteren versuchen die Original-Hersteller durch Erhalt von hohen Listenpreisen, unter Abschluss von nachträglichen Rabattvereinbarungen Exporte zu erschweren. Außerdem besteht grundsätzlich die Gefahr, dass sich die Abgabepreise in den verschiedenen Ländern der EU sukzessive angleichen oder in einzelnen Ländern beziehungsweise für einzelne Präparate Exportverbote erlassen werden.

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Jahr 2022 wurde die für das Jahr 2023 befristete Erhöhung des Herstellerabschlag für erstattungsfähige Arzneimittel von 7 auf 12 % zum 1. Januar 2024 wieder auf 7 % reduziert und der Bereich „Handel“ dadurch wieder etwas entlastet. Dieser Rabattsatz gilt auch für das Jahr 2025. Der lukrative Bereich „Lifestyle und Aesthetics“ soll weiter ausgebaut werden und somit den Fokus auf dauerhaft höhere Margen unterstützen.

Rechtliche Risiken ergeben sich vor allem aus dem Vertrieb unserer Produkte und insbesondere aus marken- und patentrechtlichen Fragestellungen. Als Importeur gelten wir arzneimittelrechtlich als pharmazeutischer Unternehmer. Wir tragen daher das Risiko von Marktrücknahmen.

b) Reputations-/Qualitätsrisiken

Risiken, die der Reputation der M1 schaden könnten, ergeben sich vor allem im Segment „Beauty“ aus der Patienten- bzw. Kundenzufriedenheit. Hier können Qualitätsmängel bei der Durchführung der Behandlungen, bei den hygienischen Standards sowie bei den verwendeten Produkten von Relevanz sein.

Zur Vermeidung von Risiken aus einer unzureichenden Qualität der durchgeführten Behandlungen verfolgt M1 ein umfangreiches medizinisches Qualitätsmanagement. Dies beginnt damit, dass ausschließlich Ärzte die medizinischen Behandlungen im Bereich der Unterspritzungstherapien durchführen. Dies ist Grundbedingung in den M1-Fachzentren, da die Qualität der Behandlungen letztlich untrennbar mit dem Markenimage der genutzten M1-Marken verbunden ist. Im chirurgischen Bereich sind ausschließlich Fachärzte mit den Behandlungen betraut.

Seit 2017 hat M1 ein eigenes Schulungsinstitut („M1-Akademie“) aufgebaut, in dem neu in die Praxisbetriebe eintretende Ärzte von hochqualifizierten Supervisoren im Rahmen eines mehrwöchigen, strukturierten Programms geschult und auf das Behandlungsspektrum eingearbeitet werden. Auch im weiteren Tätigkeitsablauf erfolgen regelmäßig interne Audits durch die Supervisoren. Daneben laufen mehrfach im Monat Weiterbildungsveranstaltungen zur Vertiefung von Behandlungsformen und Einführung von neuen Produkten. Auch im chirurgischen Bereich werden durch das Klinikmanagement und den ärztlichen Leiter regelmäßige Konferenzen durchgeführt, die der Verbesserung der Behandlungsabläufe dienen.

In den von M1 bearbeiteten Marktsegmenten verfolgt das Unternehmen die klare Strategie, nur eine limitierte Anzahl von Behandlungen anzubieten. Hierbei handelt es sich um die im Markt am meisten nachgefragten Behandlungen. Durch diese konsequente Spezialisierung erhalten die Ärzte einen hohen Grad an Routine, was letztlich zu einer qualitativ hochwertigen Behandlung führt.

Ein umfassender Hygieneplan, der von einem in Deutschland führenden Krankenhaushygieniker entwickelt wurde, ist in allen von M1 betriebenen Klinikbetrieben sowie den Praxisbetrieben etabliert. Hierzu wurde eine Audit-Checkliste entwickelt, die von den Praxen regelmäßig abgearbeitet und auch bei unangekündigten zusätzlichen Audits geprüft wird.

Auch in Bezug auf die verwendeten Materialien (Behandlungsprodukte, Instrumente, etc.) verfolgt M1 eine umfassende Qualitätsstrategie. Grundsätzlich wird im Bereich der Behandlungsprodukte ausschließlich eine Zusammenarbeit mit den Marktführern in ihren relevanten Marktsegmenten eingegangen. Hierzu erfolgt ein weltweites Sourcing der Produkte. Publikationen sowie die Stellungnahmen weltweiter Aufsichtsgremien bei der Bewertung der Produktsicherheit werden ausgewertet. Bei den Behandlungsinstrumenten wird auf die Langlebigkeit, Behandlungssicherheit und den risikolosen Einsatz geachtet.

Im Handelssegment besteht eine Vielzahl bereits gesetzlich vorgeschriebener Richtlinien, deren strenge Befolgung einen hohen Qualitätsstandard sichert.

c) Ertragsorientierte Risiken

Die wesentlichen Kostenpositionen im behandlungsnahen Geschäftsfeld der M1 (Segment „Beauty“) bestehen aus Materialkosten (Behandlungsmaterialien), Personalkosten und Infrastrukturkosten.

Bei der Beschaffung der Medikamente, Medizinprodukte und Medizintechnik können sich durch allgemeine Preissteigerungstendenzen negative Einflüsse auf die Ergebnissituation ergeben. Die verwendeten Behandlungsmaterialien werden von einer begrenzten Anzahl von international operierenden Anbietern bezogen. Eine Änderung der Preispolitik dieser Anbieter hätte unmittelbaren Einfluss auf die Ertragslage, sofern die Lieferanten nicht ersetzt werden können. Diesem Risiko wirkt M1 mit einer klaren Diversifizierung des Spektrums der angebotenen Behandlungsprodukte entgegen. Hierdurch wird die faktische Abhängigkeit von einzelnen Anbietern reduziert. Zudem ist M1 auf internationalen Beschaffungsmärkten aktiv und nutzt Preisspielräume aus diesem Ansatz.

Allgemeine Preissteigerungstendenzen sowie Lohntrends wirken ebenso ergebnisbelastend.

Sollte es mittelfristig nicht möglich sein, diese Belastungen im Preis oder durch Effizienzsteigerungen aufzufangen, so wirken diese ergebnisbelastend. In diesem Zusammenhang liegt der Fokus von M1 vor allem auf einer optimalen Auslastung der vorhandenen Kapazitäten, wodurch steigende Kosten auf eine höhere Anzahl an Behandlungen verteilt werden können. Im Bereich der Infrastrukturleistungen besteht die Option, steigende Kosten an die Kunden weiter zu verrechnen. Zudem werden Leistungen der Infrastruktur vorzugsweise auf Grundlage langlaufender Verträge (z.B. Mietverträge) abgeschlossen, so dass die allgemeinen Preissteigerungstrends kontrolliert werden können. Schließlich besteht das Risiko, dass Nutzer (selbständige Ärzte oder medizinische Leistungserbringer) der von M1 zur Verfügung gestellten Praxisinfrastrukturen durch eigene Fehlentscheidungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und hierdurch Erstattungen für erbrachte Infrastrukturleistungen ausfallen. Dieses Risiko beobachtet M1 durch ein enges Monitoring der medizinischen Leistungserbringung (Kundenbewertungen) sowie einer laufenden Analyse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Partner, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

Neben den Kosten der Leistungserstellung sind die im Absatzmarkt realisierbaren Preise wesentlicher Stellhebel für Umsatz und Ertrag der Unternehmensgruppe. Hier positioniert sich die M1-Gruppe als führender Preiswettbewerber für (schönheits-) medizinische Leistungen und Produkte. Sollten andere finanzstarke Unternehmen versuchen, als Wettbewerber in den Markt einzutreten, so könnte dies zu einem Preiswettbewerb führen, der die Margen belastet. Die gute Finanzausstattung der M1-Gruppe ermöglicht eine nachhaltige Umsetzung dieser Strategie.

Im Segment „Handel“ haben die Wettbewerbsrisiken aufgrund von neuen Mitbewerbern in der Branche zugenommen. Wir gehen davon aus, unsere Marktanteile mittelfristig aufgrund unseres starken Direktvertriebes weiter ausdehnen zu können. Möglicherweise sind jedoch im Zuge anhaltender Organisationoptimierungen zusätzliche Kosten oder Investitionen zu erwarten. Die Gruppe könnte durch Wettbewerber mit finanziell oder organisatorisch größeren Ressourcen negativ belastet werden. Sollte die aggressive Preispolitik durch Vergabe von Rabattverträgen weiter zunehmen, wird das negative Auswirkungen auf die Ertragslage haben oder zu Verlusten am Marktanteil führen.

Zur Abfederung weiterer Ertragsrisiken ist schließlich der umfangreiche Versicherungsschutz des M1-Konzerns zu nennen. Neben einer Arzthaftpflichtversicherung („Beauty“-Segment), welche finanzielle Risiken aus Behandlungsfehlern übernimmt, besteht die gesetzlich vorgeschriebene Arzneimittelhaftlicht als Pharmazeutischer Hersteller gemäß AMG. Schließlich wurde für den Betrieb der eigenen Klinik eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, welche die Kostenrisiken aus einer Unterbrechung des Klinikbetriebs in Folge eines Sachschadenereignisses abdeckt.

d) Finanzwirtschaftliche Risiken

Finanzielle Risiken können sich in Bezug auf den Ausfall von Forderungen, die Änderung von Zinsen sowie die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Gruppe ergeben.

Den Risiken aus möglichen Forderungsausfällen wird durch ein aktives Forderungsmanagement begegnet. Im Bereich der medizinischen Behandlungen wird dabei sichergestellt, dass im Regelfall Kundenzahlungen bereits vor der Durchführung der Behandlungen oder unmittelbar nach Abschluss der Behandlungen realisiert werden. Hierdurch sind nahezu keine Endkundenforderungen von einem Ausfall bedroht. Bei Kunden für Infrastrukturleistungen analysiert M1 laufend die wirtschaftliche und qualitätsseitige Entwicklung der Kunden, um ggfs. frühzeitig Sicherungsmaßnahmen ergreifen zu können. Im Handels- und Großkundenbereich prüft M1 regelmäßig die Bonität der Partner und die Einhaltung der gewährten Zahlungsziele. In Einzelfällen werden für größere Forderungspositionen die Stellung von Sicherheiten verlangt.

Wesentliche Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, bestehen nicht. Warenlieferungen aus Fremdwährungsländern werden innerhalb sehr kurzer Fristen abgewickelt. Leistungen in Nicht-Euro-Ländern wurden 2024 nur in geringem Umfang angeboten.

Die finanzielle Sicherheit der M1-Gruppe wird im Wesentlichen durch die hohe Eigenkapitalquote garantiert. In den Jahren 2017 und 2018 hat die M1 Kliniken AG zwei Kapitalerhöhungen durchgeführt, die in Summe einen Liquiditätszufluss von ca. 30 Mio. EUR erzielten. Hierdurch ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Gruppe gewährleistet. Die verfügbare Liquidität wird konservativ verwaltet mit dem Ziel, keine Kapitalverluste (z.B. durch ,Verwahrentgelte') zu erleiden.

Die Gruppe bedient sich eingeräumter Kreditlinien eines Bankenkonsortiums. In diesen Vereinbarungen sind Finanzkennzahlen definiert, deren Nichteinhaltung grundsätzlich zu Kündigungsmöglichkeiten einzelner Kreditgeber führen können. Die zur Verfügung gestellten Kreditlinien werden regelmäßig nicht in voller Höhe ausgenutzt. Durch ein rollierendes Unternehmens- und Finanzplanungssystem sind wir jederzeit in der Lage, auf Veränderungen im Finanzmittelbedarf kurzfristig zu reagieren.

Daneben finanzieren wir uns im Segment Handel über ein Kundenfactoring.

Ein Darlehen für die M1 Kliniken AG, welches im Jahr 2020 abgeschlossen wurde, konnte im Geschäftsjahr 2024 vorzeitig vollständig zurückgeführt werden. Bei dem durch die M1 Kliniken AG abgeschlossenen Darlehen handelte es sich um einen sogenannten KfW-Unternehmerkredit mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Tilgung setzt nach einem Jahr Laufzeit ein.

Zur weiteren Schonung der Liquidität erfolgt selektiv die Umsetzung von Leasinginstrumenten bzw. Finanzierungsinstrumenten. So wurde die in Berlin-Köpenick betriebene Schlossklinik 2015 in ein ,Sale-and-Lease-Back' Modell überführt und die bei der Entwicklung der Immobilie investierten Mittel wieder freigesetzt. Die Flächen des Praxisnetzwerkes werden ausschließlich über langlaufende Verträge gemietet, so dass keine Erwerbskosten für die Immobilien anfallen.

e) Infrastrukturelle Risiken

Unter den infrastrukturellen Risiken versteht M1 maßgeblich Risiken aus dem IT-Bereich sowie im Bereich des Personalmanagements. Die IT-Risiken betreffen die Ausfallsicherheit (Verfügbarkeit) der betriebenen IT-Systeme sowie die Sicherheit gegen Cyberangriffe auf das Unternehmen. Die interne IT-Abteilung wurde in den letzten Jahren verstärkt und die betriebenen Hardware-Systeme auf die zukünftigen Anforderungen ausgebaut. Strukturen werden redundant betrieben, so dass bei Ausfall des Hauptsystems jeweils ein Ersatzsystem die Verfügbarkeit der Anwendungen ermöglicht.

Die Anwendungslandschaft ist durch ein Netzwerk verknüpfter Einzelanwendungen geprägt. Einzelanwendungen können bei Problemsituationen aus dem Netz genommen werden, ohne dass hierdurch die Verfügbarkeit der anderen IT-Anwendungen beeinträchtigt wird.

Durch eine besondere IT-Infrastruktur sowie umfangreiche Firewall-Systeme wird ein weitgehender Schutz vor Hackerangriffen angestrebt. Regelmäßige Backups der Datenbestände werden durchgeführt.

Dem Datenschutz widmet die Gruppe ein hohes Augenmerk. Die Anforderungen der DSGVO-Richtlinie der EU wurden gruppenweit umgesetzt. Hierzu wurden die entsprechenden Datenschutzrichtlinien überarbeitet.

Die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal wird als infrastrukturelles Risiko gesehen. Diesem Risiko begegnet M1 mit der teilredundanten Verteilung von Aufgaben in der Gruppe. Zudem wird überwacht, dass einzelne Personen keine zu großen Bündelungen von kritischen Engpassfunktionen auf sich vereinen. Durch die simultane Leistungserbringung der medizinischen Behandlungen kann zudem der Ausfall einzelner Behandler schnell durch die Umdisposition von Personal kompensiert werden.

Im Bereich der baulichen Infrastruktur ist vor allem die Klinikzulassung der Schlossklinik in Berlin-Köpenick nach § 30 GewO ein bedeutsames Risiko. Regelmäßige Inspektionen der genehmigungserteilenden Behörden haben bestätigt, dass M1 höchsten Qualitätsanforderungen genügt. Die Genehmigung zum Betrieb der Klinik ist uneingeschränkt erteilt. Der Ausfall einzelner Standorte des Praxisnetzwerkes ist für die Erbringung der dort durchgeführten medizinischen Behandlungen von weniger umfassendem Charakter. Das inzwischen eng gesponnene Praxis-Netzwerk ermöglicht es, Behandlungen auch in anderen Standorten durchzuführen. Zudem sind die Anforderungen zum Betrieb einer Praxisfläche relativ schnell zu erfüllen, so dass der Ausfall eines Standortes innerhalb weniger Monate kompensiert werden kann.

f) Gesamtwirtschaftliche Risiken

Die vergangene Corona-Pandemie hat gezeigt, dass übergeordnete gesellschaftliche Entwicklungen (hier: Lockdown Anordnungen der Behörden) entstehen können, welche die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft erheblich beeinflussen können.

Die Corona-Pandemie hat unserer Gesellschaft auch vor Augen geführt, dass Lieferketten zusammenbrechen und das Verhalten von Konsumenten sich in schneller und in kaum abschätzbarer Folge ändern kann. Der Staat griff mit umfangreichen Maßnahmen in das öffentliche Leben ein mit dem Ziel, den Umfang der sozialen Kontakte zu reduzieren. Wenn auch die Corona-Pandemie als überwunden anzusehen ist, so ist doch nicht auszuschließen, dass künftig vergleichbare Entwicklungen auf unser gesellschaftliches Leben einwirken werden. Damit könnte das gesamtwirtschaftliche Umfeld der Geschäftsentwicklung der Gruppe deutlich negativ betroffen werden.

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld in Deutschland ist jedoch langfristig positiv. Gerade der private Konsum wird das gesamtwirtschaftliche Wachstum künftig wieder unterstützen. Hierzu gehören auch die Leistungen der Marktsegmente der M1. Die Nachfrage nach Leistungen der M1 wird langfristig weiterwachsen. Sie ist nach Einschätzung des Managements teilweise auch unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

3.6.3 Chancenbericht

M1 hat neben den betrachteten Risikofeldern auch Chancenfelder definiert, an deren Entwicklung die Gruppe in den kommenden Jahren aktiv partizipieren möchte.

Segment „Beauty“

Der medizinische Schönheitsmarkt ist und bleibt ein Wachstumsmarkt mit einem geschätzten Wachstum von ca. 10 % p.a. Durch unsere Spezialisierung in der ästhetischen Medizin und der Entwicklung und Vermarktung von pharmazeutischen, medizinischen und medizintechnischen Produkten für die ästhetische Medizin und kosmetische Dermatologie und der damit verbundenen Preisführerschaft wird die M1-Gruppe von diesem Wachstum erwartungsgemäß überdurchschnittlich partizipieren.

Die Effizienz in der Behandlung der Patienten wird durch die konsequente Fokussierung auf ein begrenztes Indikationsspektrum gefördert. Hierzu trägt auch die hohe Qualität der behandelnden Ärzte bei, die wiederum durch die hohe Zahl der individuell durchgeführten Behandlungen gestützt wird.

Segment „Handel“

Der Gesundheitsmarkt ist und bleibt ein stabiler Markt mit weiteren Wachstumsperspektiven. Durch unsere Spezialisierung in den Therapiegebieten Onkologie, HIV und anderen chronischen Krankheiten sowie Produkten der ästhetischen Medizin werden wir von diesem Wachstum partizipieren, in dem bspw. Sortimentserweiterungen von margenstarken Produkten erfolgen.

Auf der Beschaffungsseite können wir auf eine breite Palette von Liefermöglichkeiten zurückgreifen. Zur Minimierung der geschäftlichen Risiken diversifizieren wir unsere Bezugsquellen Europaweit. Unsere hohen Qualitätsansprüche sichern wir durch eine sorgfältige Lieferantenqualifikation und -auswahl sowie ein aktives Lieferantenmanagement ab.

Insgesamt gilt für beide Geschäftssegmente, dass wir dem Wettbewerb am Markt, vor allem eine mögliche Zunahme des Wettbewerbs, mit unserer Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Service und Qualität begegnen werden.

Durch die Börsennotierung der M1 Kliniken AG sehen wir die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zur Umsetzung des eingeschlagenen Wachstumskurses zu akquirieren.

Im Rahmen des weiteren Wachstums wird es möglich werden, Funktionen nach und nach auf noch besser qualifiziertes Personal zu verlagern und durch diese zusätzliches Know-how in der Gruppe zu verankern.

Die Personalpolitik der M1 beruht auf flachen Hierarchien, einem partizipativen Führungsstil und der Möglichkeit für Mitarbeiter, auch mit dem Wachstum des Unternehmens weitere Aufgabenfelder (und Verantwortungsbereiche) zu besetzen. Durch die Straffung und Verschlankung der Organisationsstruktur sind die Mitarbeiter im unmittelbaren Austausch mit der Unternehmensleitung und dadurch besonders motiviert, was zu einer höheren Effizienz führt.

3.6.4 Gesamtaussage

Das Risikoportfolio der M1 besteht aus einigen Risikopositionen (z.B. Konjunktur, Gesetzgebung), die von M1 nicht steuerbar sind. Diese Risiken beobachtet M1 regelmäßig und betrachtet die sich daraus ergebenden Änderungen für die Gruppe.

Beeinflussbare Risiken werden durch Kontrollsysteme überwacht, so dass negative Entwicklungen aufgefangen und abgefedert werden können. Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir weiterhin in einem Wettbewerbsumfeld, welches sich durch neue Wettbewerber, steigende Beschaffungspreise, ein stagnierendes Verkaufspreisniveau sowie die Limitation von „Produktionsmitteln“ (z.B. Material, Personal) auszeichnen kann. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sind wir für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.

Für das Geschäftsjahr 2025 sehen wir eine insgesamt nicht wesentlich veränderte Chancen- und Risikolandschaft für die M1-Gruppe. Insgesamt sind wir bezüglich externer und interner Risiken gut abgesichert.

3.7 RISIKOBERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Wertpapiere, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Gesellschaften der Unternehmensgruppe verfügen über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.

Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Darüber hinaus informieren wir uns vor Eingehung einer neuen Geschäftsbeziehung stets über die Bonität unserer Kunden.

3.8 BERICHT ÜBER ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die Gruppe betreibt keine Zweigniederlassungen.

3.9 SCHLUSSERKLÄRUNG NACH § 312 ZIFFER 3 ABSATZ 3 AKTG

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: „Unsere Gesellschaft sowie die Tochtergesellschaften haben nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem mit dem herrschenden sowie sonstigen verbundenen Unternehmen Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.“

 

Berlin, 4. April 2025

M1 Kliniken AG

Attila Strauss, Vorstand

4.1 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG zum 31. Dezember 2024

Anhangangabe Jan. - Dez. 2024 Jan. - Dez. 2023
in EUR in EUR
Umsatzerlöse 5.5.1 339.184.017 316.318.613
Sonstige betriebliche Erträge 5.5.1 1.228.467 1.674.982
Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen 5.5.1 -275.580.584 -266.075.250
Personalaufwand 5.5.1 -19.894.931 -17.374.736
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.5.1 -12.973.196 -13.533.131
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | EBITDA 31.963.772 21.010.479
Abschreibungen 5.5.1 -5.209.507 -5.310.589
Operatives Ergebnis | EBIT 26.754.264 15.699.889
Erträge aus Beteiligungen 128.270 1.310.964
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 861.420 784.211
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.926.610 -1.347.091
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -3.172
Ab-/Zuschreibungen aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten 481.573 -1.995
Finanzergebnis 5.5.2 -455.346 746.089
Ergebnis vor Steuern | EBT 26.298.918 16.445.978
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und sonstige Steuern 5.5.3 -8.506.766 -4.779.292
Jahresüberschuss 17.792.152 11.666.686
Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn -1.773.700 -1.392.404
Anteile der Gesellschafter des Mutterunternehmens 16.018.451 10.274.283
Jahresüberschuss nach Minderheitsanteilen 16.018.451 10.274.283
Ergebnis je Aktie (in EUR)** 5.5.4 0,85 0,54

* Bilanzierung nach IFRS
** gemäß IAS 33

4.2 KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

Anhangangabe 31.12.2024 31.12.2023
in EUR in EUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.6.1 21.434.802 22.380.940
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.6.1 16.413.068 28.020.505
Vorräte 5.6.1 36.791.843 45.526.279
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6.1 3.105.757 4.103.389
Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte 5.6.1 2.681.217 6.679.413
Forderungen aus Ertragsteuern 5.6.1 3.128.217 3.877.925
Kurzfristige Vermögenswerte 83.554.905 110.588.451
Immaterielle Vermögenswerte 5.6.1 87.466.946 87.362.620
Sachanlagen 5.6.1 12.911.665 13.793.274
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6.1 3.626.137 938.832
Sonstige langfristige Vermögenswerte 5.6.1 315.165 269.699
Langfristige Vermögenswerte 104.319.914 102.364.425
SUMME AKTIVA 187.874.819 212.952.877

* Bilanzierung nach IFRS

PASSIVA

Anhangangabe 31.12.2024 31.12.2023
in EUR in EUR
Kurzfristige Rückstellungen 5.6.2 1.569.534 1.382.946
Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern 6.899.610 5.886.142
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.6.2 12.968.118 33.256.330
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 5.6.2 3.134.444 2.970.720
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 5.6.2 10.700.523 4.374.810
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 5.6.2 3.617.607 4.399.782
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten 5.6.2 4.864.859 5.977.515
Kurzfristige Schulden 43.754.696 58.248.243
Langfristige Rückstellungen 5.6.2 11.007 11.007
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 5.6.2 7.283.908 7.823.715
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 5.6.2 0 1.875.000
Passive latente Steuern 5.6.2 2.605.281 1.771.461
Langfristige Schulden 9.900.197 11.481.183
Gezeichnetes Kapital 19.643.403 19.643.403
Erworbene eigene Anteile -1.088.289 -517.484
Kapitalrücklage 50.759.454 49.907.438
Kapitalrücklage für eigene Anteile -19.724.491 -5.856.639
Gewinnrücklagen 57.276.497 50.116.813
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 28.118.186 29.973.405
Eigenkapitaldifferenzen aus Währungsumrechnung -764.833 -43.486
Eigenkapital 5.6.2 134.219.927 143.223.451
SUMME PASSIVA 187.874.819 212.952.877

* Bilanzierung nach IFRS

4.4 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG zum 31. Dezember 2024*

Jan. - Dez. 2024 Jan. - Dez. 2023
Periodenergebnis 17.792.152 11.666.686
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.158.196 5.310.589
Zunahme / Abnahme der langfristigen Rückstellungen 0 -43.388
Zunahme / Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 185.664 63.385
Zunahme / Abnahme durch Zeitwertbewertung -481.573 1.995
Zunahme / Abnahme der Vorräte 8.719.830 -17.178.504
Zunahme / Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva 13.640.868 7.291.961
Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -20.204.337 1.015.190
Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen 11.410 -35.463
Zinsaufwendungen / -erträge 3.250.454 629.701
Sonstige Beteiligungserträge -128.270 -1.310.964
Ertragssteueraufwand / -ertrag 8.506.766 4.779.128
Ertragssteuerzahlungen -5.905.288 -4.380.854
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 30.545.871 7.809.462
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -767.838 -554.606
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens 8.250 49.429
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -227.545 -454.898
Ein-/Auszahlungen aus Abgängen/Investitionen Finanzanlagevermögen -5.748.444 -10.272.652
Ein-/Auszahlungen für kurzfristige Finanzmittelanlagen 77.845 -126.491
Zinserträge 861.420 694.101
Beteiligungserträge 128.270 1.301.511
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -5.668.042 -9.363.606
Ein-/Auszahlungen aus dem Verkauf/Erwerb eigener Aktien -13.586.641 7.577.269
Auszahlungen Tilgung Kredite (i.R. Konsolidierungskreis) 0 -24.743.415
Veränderung der Bankverbindlichkeiten -1.875.000 -3.628.542
Zinsaufwendungen -1.528.559 -887.977
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitengesellschafter -9.309.656 -1.980.858
Tilgung Nutzungsrechte -4.142.441 -4.157.240
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -30.442.298 -27.820.763
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 13.011.973
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen -97.958 72.460
Netto-Cashflow -5.662.427 -16.290.474
Zahlungsmittelbestand am Anfang der Periode 22.380.940 35.146.022
Zahlungsmittelbestand am Ende der Periode 21.434.802 22.380.940
Veränderung Zahlungsmittelbestand -946.138 -12.765.083

* Bilanzierung nach IFRS

4.5 KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG Dezember zum 31. Dezember 2024*

* Bilanzierung nach IFRS

Eigenkapitalveränderungsrechnung 1. Gezeichnetes Kapital 2. Erworbene eigene Anteile 3. Kapitalrücklage 4. Kapitalrücklage für eigene Anteile
in EUR
1. Januar 2023 19.643.403 -1.328.384 49.907.438 -12.623.007
Jahresüberschuss 0 0 0 0
Ausschüttungen 0 0 0 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Sonstige EK-Veränderungen 0 810.900 0 6.766.369
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 0 0
31. Dezember 2023 19.643.403 -517.484 49.907.438 -5.856.639
1. Januar 2024 19.643.403 -517.484 49.907.438 -5.856.639
Jahresüberschuss 0 0 0 0
Sonstige EK-Veränderungen 0 0 0 0
Aktienrückkauf 0 -570.805 0 -13.867.852
Einstellung in die Rücklagen 0 0 852.016 0
Ausschüttungen 0 0 0 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 0 0
31. Dezember 2024 19.643.403 -1.088.289 50.759.454 -19.724.491
Eigenkapitalveränderungsrechnung 5. Gewinnrücklagen 6. EK-Differenzen aus Währungsumrechnung 7. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 8. Eigenkapital
in EUR
1. Januar 2023 39.899.081 21.916 47.530.177 143.050.624
Jahresüberschuss 10.274.283 0 1.392.404 11.666.686
Ausschüttungen -1.980.858 0 0 -1.980.858
Veränderung Konsolidierungskreis 1.876.718 0 -18.949.175 -17.072.457
Sonstige EK-Veränderungen 0 0 0 7.577.269
Währungsumrechnungsdifferenzen 47.589 -65.402 0 -17.813
31. Dezember 2023 50.116.813 -43.486 29.973.405 143.223.451
1. Januar 2024 50.116.813 -43.486 29.973.405 143.223.451
Jahresüberschuss -1.140.692 0 1.773.700 633.008
Sonstige EK-Veränderungen -5.432 0 0 -5.432
Aktienrückkauf 0 0 0 -14.438.657
Einstellung in die Rücklagen 17.159.781 0 0 18.011.797
Ausschüttungen -9.309.656 0 0 -9.309.656
Veränderung Konsolidierungskreis 59.316 0 -3.628.920 -3.569.604
Währungsumrechnungsdifferenzen 396.367 -721.347 0 -324.980
31. Dezember 2024 57.276.497 -764.833 28.118.186 134.219.927

5 KONZERNANHANG / NOTES

5.1 ALLGEMEINE ANGABEN

5.1.1 Berichtendes Unternehmen

5.1.2 Grundlagen der Abschlussaufstellung

5.1.3 Neue Standards und Interpretationen

5.2 ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

5.3 KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

5.3.1 Konsolidierungskreis

5.3.2 Konsolidierungsgrundsätze

5.4 ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

5.4.1 Ertragsrealisierung

5.4.2 Ertragsteuern

5.4.3 Währungsumrechnung

5.4.4 Ergebnis je Aktie

5.4.5 Finanzinstrumente

a) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

b) Finanzielle Vermögenswerte

c) Finanzielle Verbindlichkeiten

d) Ausbuchung / Wertminderung

e) Saldierung von aufrechenbaren Forderungen und Verbindlichkeiten

f) Beizulegender Zeitwert

5.4.6 Vorräte

5.4.7 Sachanlagen

5.4.8 Leasingverhältnisse

5.4.9 Immaterielle Vermögenswerte

5.4.10 Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten

5.4.11 Eigenkapital

5.4.12 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

5.5 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

5.5.1 Operatives Ergebnis

a) Umsatzerlöse

b) Sonstige betriebliche Erträge

c) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen

d) Personalaufwand

e) Abschreibungen

f) Sonstige betriebliche Aufwendungen

5.5.2 Finanzergebnis

5.5.3 Ertragsteuern und sonstige Steuern

5.5.4 Ergebnis je Aktie

5.6 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

5.6.1 Aktiva

a) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

c) Vorräte

d) Geschäfts- oder Firmenwert

e) Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert

f) Sachanlagevermögen

g) Langfristige finanzielle Vermögenswerte

h) Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte

5.6.2 Passiva

a) Kurzfristige Rückstellungen

b) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

c) Leasingverbindlichkeiten

d) Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

e) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

f) Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten

g) Langfristige Rückstellungen

h) Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

i) Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden

j) Eigenkapital

5.7 ANGABEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

5.8 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

5.9 WEITERE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

5.9.1 Kapitalrisikomanagement

5.9.2 Kategorien von Finanzinstrumenten

5.9.3 Risikomanagementpolitik und Sicherungsmaßnahmen

a) Risiko aus dem Ausfall von finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerten

b) Liquiditätsrisiko

c) Sonstige Preisrisiken

5.10 SONSTIGE ANGABEN

5.10.1 Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

5.10.2 Angabe über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

5.10.3 Abschlussprüferhonorar

5.10.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

5.11 FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES 2024 DURCH DEN

VORSTAND ZUR VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS IAS 10.17

5.12 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

5.1 ALLGEMEINE ANGABEN

5.1.1 Berichtendes Unternehmen

Das Mutterunternehmen ist die M1 Kliniken AG, die im Geschäftsjahr 2007 gegründet wurde. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 107637 B eingetragen und hat ihren Sitz in der Grünauer Straße 5, 12557 Berlin, Deutschland.

Das Geschäftsmodell der M1 Kliniken AG basiert auf zwei Betätigungsfeldern („Segmenten“): In einem Segment „Beauty“ konzentriert die M1 ihre Aktivitäten auf medizinisch-ästhetische Schönheitsbehandlungen sowie den Betrieb und Zurverfügungstellung von ärztlichen Infrastrukturen.

In einem Segment „Handel“ betreibt die Gruppe den Handel mit EU-Originalarzneimitteln (als Parallel- und Reimport), Generika und Biosimilars sowie Medizinprodukte und -geräte und hochwertigen Produkten der ästhetischen Medizin.

5.1.2 Grundlagen der Abschlussaufstellung

Die M1 Kliniken AG, Sitz Berlin, Deutschland, ist im Basic Board (,Freiverkehr') der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein freiwilliger Konzernabschluss nach den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Seit dem Geschäftsjahr 2018 überschreitet die M1 Kliniken AG zwei Größenkriterien des § 293 HGB an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen und ist somit zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den handelsrechtlichen Vorgaben verpflichtet. Der Konzernabschluss für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 der M1 Kliniken AG wurde gemäß den Vorgaben des § 315e Abs. 1 HGB i.V.m. Abs. 3 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Darüber hinaus enthält der Konzernanhang gemäß § 315e Abs. 1 HGB bestimmte Angaben zu Regelungen des HGB.

Die Werte für das Geschäftsjahr sowie das Vorjahr sind, sofern nichts anderes angegeben ist, in Euro ausgewiesen. Der Euro entspricht, abgesehen von den Tochtergesellschaften in der Schweiz, Großbritannien, Ungarn und Australien auch der funktionalen Währung der übrigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Bei der Aufstellung der Abschlüsse der zugehörigen Konzernunternehmen werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung (EUR) des Konzernunternehmens lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden sämtliche monetären Posten in Fremdwährung zum gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind mit den Kursen umzurechnen, die zum Zeitpunkt der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert Gültigkeit hatten.

Die vom IASB verabschiedeten neuen Standards wurden ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beachtet.

Die Bilanzierung und Bewertung wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung vorgenommen.

Die Bilanz der M1 Kliniken-Gruppe ist nach Fristigkeitsgesichtspunkten aufgestellt worden, wobei Vermögenswerte und Schulden, deren Realisation bzw. Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird, nach IAS 1 als kurzfristig eingestuft wurden. Latente Steueransprüche und latente Steuern sind entsprechend IAS 1.56 jeweils vollständig unter den langfristigen Vermögenswerten bzw. langfristigen Schulden ausgewiesen.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die Darstellung einer Konzerngesamtergebnisrechnung wird verzichtet, da bei der M1 Kliniken Gruppe im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine Effekte, die im sonstigen Ergebnis hätten gezeigt werden müssen, vorlagen.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Anhang aufgeführt. In der Darstellung können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenen Werten auftreten.

5.1.3 Neue Standards und Interpretationen

Die M1 Kliniken AG hat im aktuellen Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmalig angewandt:

Änderungen an IAS 1 - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants - beginnend ab 01.01.2024

Änderungen an IFRS 16 - Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion - beginnend ab 01.01.2024

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 - Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen - beginnend ab 01.01.2024

Die erstmalige Anwendung dieser Standards bzw. deren Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Zukünftig sind die folgenden Standards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards anzuwenden:

Mangel an Umtauschbarkeit - Änderungen an IAS 21 - beginnend ab 01.01.2025

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten - Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 - beginnend ab 01.01.2026

Jährliche Verbesserungen an den IFRS Accounting Standards - Band 11 - (IAS 7, IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 10) - beginnend ab 01.01.2026

Darstellung und Angaben im Abschluss - IFRS 18 - beginnend ab 01.01.2027

Angaben zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht - IFRS 19 - beginnend ab 01.01.2027

Veräußerungen oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture - Änderungen an IFRS 10 und IAS 28

- Beginn noch offen

5.2 ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen getroffen und Schätzwerte verwendet worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die tatsächlichen Werte können zu einem späteren Zeitpunkt von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Entsprechende Änderungen würden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam. Alle Annahmen und Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln.

Bei der Anwendung der im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übt der Vorstand wesentliche Ermessensentscheidungen aus.

Die M1 Kliniken AG testet jährlich die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und anderer langfristiger Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Grundlage der Vorschriften des IAS 36. Basis für den Werthaltigkeitstest ist der Vergleich zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes („carrying amount“) und dem erzielbaren Betrag, der aus dem Vermögenswert bzw. der Gruppe von Vermögenswerten oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwirtschaftet werden kann. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden basiert auf Beurteilungen des Managements. M1 Kliniken bewertet insbesondere die Beteiligung an der HAEMATO AG und der Nutri Care GmbH mit deren Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert. Bei der Nutri Care GmbH wird dieser v.a. auf ein Bewertungsgutachten eines externen Sachverständigen abgestellt.

Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind insbesondere die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Aufgrund der zeitnahen Begleichung der Forderungen aus medizinischen Behandlungen sowie des engen Monitorings der Zahlungsfähigkeit weiterer Kunden spielen Wertberichtigungen eine untergeordnete Bedeutung.

Im Bereich der Umsatzrealisierung ist zu prüfen, welche separaten Leistungsverpflichtungen in den Verträgen mit Kunden enthalten sind. Für jede identifizierte separate Leistungsverpflichtung ist zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt sind.

Für jedes Besteuerungssubjekt ist die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen, und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss sind zu beurteilen.

Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese Differenzen grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können.

Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu erzielen.

Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z.B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen und Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnten diese nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern erfolgswirksam abzuwerten.

5.3 KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

5.3.1 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 der M1 Kliniken AG, Berlin, wurden neben der M1 Kliniken AG die folgenden Tochtergesellschaften vollkonsolidiert. Die Beherrschung resultiert daraus, dass die M1 Kliniken AG direkt oder indirekt über 50 % der Stimmrechte des gezeichneten Kapitals einer Gesellschaft hält und/oder die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens derart steuern kann, dass sie von dessen Aktivitäten profitiert.

Die M1 Med Beauty Berlin GmbH wird seit dem 1. August 2013 konsolidiert. Unternehmensgegenstand der M1 Med Beauty Berlin GmbH ist die Erbringung von Dienstleistungen in der ästhetischen Medizin. Das Stammkapital der M1 Med Beauty Berlin GmbH beläuft sich auf 25.000 EUR. Die M1 Med Beauty Berlin GmbH verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Nach Abzug des identifizierbaren Nettovermögens (Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten) hat sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 115.723 EUR ergeben. Die übertragene Gegenleistung beinhaltet u.a. Vorteile aus Umsatzwachstum und künftigen Marktentwicklungen. Diese Vorteile, die nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert werden können, ergeben in ihrer Summe den o.g. Geschäfts- oder Firmenwert. Im Geschäftsjahr 2021 erwarb die M1 Med Beauty Berlin GmbH die M1 Verwaltungs GmbH zum nominellen Wert des Eigenkapitals von 25.000 EUR. In der Folge wurde die M1 Verwaltungs GmbH auf die M1 Med Beauty Berlin GmbH verschmolzen, wobei die nominellen Buchwerte der M1 Verwaltungs GmbH in die M1 Med Beauty Berlin GmbH übernommen wurden. Ergebniseffekte ergaben sich aus der Verschmelzung nicht.

Gemäß § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert und als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU ist, die Vorschriften des 1. Unterabschnitts „Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht“ zum zweiten Abschnitt des HGB sowie die des dritten und vierten Unterabschnitts des Abschnitts „Prüfung“ und „Offenlegung, Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers“ nicht anzuwenden, wenn alle in § 264 Abs. 3 HGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies trifft für die M1 Med Beauty Berlin GmbH zu, weshalb diese auf die Erstellung eines Anhangs und Lageberichts im eigenen Jahresabschluss 2024 verzichtet hat.

Die Beauty Now GmbH wurde am 16. Dezember 2015 durch die M1 Kliniken AG gegründet. Im Rahmen der Erstkonsolidierung ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Unternehmensgegenstand ist der Besitz, Betrieb und die Verwaltung von Schönheitsinstituten, die Vermittlung und Zurverfügungstellung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Schönheits- und Gesundheitspflege sowie der Schönheits- und Gesundheitsvorsorge, die erlaubnisfreie Beratung von Heilpraktikern, medizinischem Fachpersonal und Kosmetik-Fachpersonal im Bereich der Kosmetik und ästhetischen Medizin, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, insbesondere von Immobilien im Gesundheitsbereich und der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen. Das Stammkapital beläuft sich dabei auf 100.000 EUR.

Die Saname GmbH wurde am 22. Mai 2013 durch die M1 Kliniken AG gegründet. Im Rahmen der Erstkonsolidierung ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von eigenen und fremden Immobilien, insbesondere von Immobilien im Gesundheitsbereich sowie das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen. Das Stammkapital beläuft sich dabei auf 25.000 EUR.

Die Sanabona GmbH wurde am 18. Juli 2017 durch die M1 Med Beauty Berlin GmbH gegründet. Im Rahmen der Erstkonsolidierung ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Immobilien, insbesondere von Immobilien im Gesundheitsbereich sowie der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen. Das Stammkapital beläuft sich dabei auf 25.000 EUR.

Die Sanawert GmbH wurde am 18. Juli 2017 durch die M1 Med Beauty Berlin GmbH gegründet. Im Rahmen der Erstkonsolidierung ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Immobilien, insbesondere von Immobilien im Gesundheitsbereich sowie der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen. Das Stammkapital beläuft sich dabei auf 25.000 EUR.

Die Sanaselect GmbH wurde am 18. Juli 2017 durch die M1 Med Beauty Berlin GmbH gegründet. Im Rahmen der Erstkonsolidierung ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Immobilien, insbesondere von Immobilien im Gesundheitsbereich sowie der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen. Das Stammkapital beläuft sich dabei auf 25.000 EUR.

Die Sanaestate GmbH wurde am 18. Juli 2017 durch die M1 Med Beauty Berlin GmbH gegründet. Im Rahmen der Erstkonsolidierung ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Immobilien, insbesondere von Immobilien im Gesundheitsbereich sowie der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen. Das Stammkapital beläuft sich dabei auf 25.000 EUR.

Die M1 Med Beauty Australia Pty Ltd. wurde am 02. August 2018 als Tochter der M1 Kliniken AG gegründet. Die M1 Med Beauty Australia Pty Ltd. verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Unternehmensgegenstand der M1 Med Beauty Australia Pty Ltd. ist die Erbringung von Dienstleistungen in der ästhetischen Medizin. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 AUS$. Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erstmalig vollkonsolidiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurde ein bestehender Verlustvortrag der Gesellschaft per 31. Dezember 2019 in Höhe von 259.681 EUR im Konzern-Eigenkapital verrechnet.

Die M1 Med Beauty UK Ltd. wurde am 22. Oktober 2018 als Tochter der M1 Kliniken AG gegründet. Die M1 Med Beauty UK Ltd. verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Unternehmensgegenstand der M1 Med Beauty UK Ltd. ist die Erbringung von Dienstleistungen in der ästhetischen Medizin. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 10.000 GBP. Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erstmalig vollkonsolidiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurde ein bestehender Verlustvortrag der Gesellschaft per 31. Dezember 2019 in Höhe von 210.667 EUR im Konzern-Eigenkapital verrechnet.

Die M1 Med Beauty Austria GmbH wurde am 20. Dezember 2018 als Tochter der M1 Kliniken AG gegründet. Die M1 Med Beauty Austria GmbH verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Unternehmensgegenstand der M1 Med Beauty Austria GmbH ist die Erbringung von Dienstleistungen in der ästhetischen Medizin. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 35.000 EUR. Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erstmalig vollkonsolidiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurde ein bestehender Verlustvortrag der Gesellschaft per 31. Dezember 2019 in Höhe von 287.986 EUR im Konzern-Eigenkapital verrechnet.

Die M1 Med Beauty Netherlands B.V. wurde am 21. Dezember 2018 als Tochter der M1 Kliniken AG gegründet. Die M1 Med Beauty Netherlands B.V. verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Unternehmensgegenstand der M1 Med Beauty Netherlands B.V. ist die Erbringung von Dienstleistungen in der ästhetischen Medizin. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 10.000 EUR. Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erstmalig vollkonsolidiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurde ein bestehender Verlustvortrag der Gesellschaft per 31. Dezember 2019 in Höhe von 418.300 EUR im Konzern-Eigenkapital verrechnet.

Die M1 Med Beauty Croatia d.o.o. wurde am 21. Dezember 2018 als Tochter der M1 Kliniken AG gegründet. Die M1 Med Beauty Croatia d.o.o. verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Unternehmensgegenstand der M1 Med Beauty Croatia d.o.o. ist die Erbringung von Dienstleistungen in der ästhetischen Medizin. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 50.000 Kuna. Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erstmalig vollkonsolidiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurde ein bestehender Verlustvortrag der Gesellschaft per 31. Dezember 2019 in Höhe von 2.370 EUR im Konzern-Eigenkapital verrechnet.

Die M1 Med Beauty Swiss GmbH wurde am 22. Februar 2019 als Tochter der M1 Kliniken AG gegründet. Die M1 Med Beauty Swiss GmbH verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Unternehmensgegenstand der M1 Med Beauty Swiss GmbH ist die Erbringung von Dienstleistungen in der ästhetischen Medizin. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 200.000 CHF. Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erstmalig vollkonsolidiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurde ein bestehender Verlustvortrag der Gesellschaft per 31. Dezember 2019 in Höhe von 309.178 EUR im Konzern-Eigenkapital verrechnet.

Mit Vertrag vom 10. Juni 2020 erwarb die M1 Kliniken AG mit Wirkung zum 1. Juli 2020 einen Anteil von 48,2 % der HAEMATO AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung bei der M1 Kliniken AG. In diesem Zuge brachte die MPH Health Care AG die von ihr zuvor gehaltenen Anteile an der HAEMATO AG in die M1 Kliniken AG ein und zeichnete die neu ausgegebenen Anteile der M1 Kliniken AG. Ab 1. Juli 2020 wurde die HAEMATO AG - da eine Beteiligung von unter 50 % vorlag - entsprechend ,at equity' im Konzernabschluss der M1 Kliniken AG konsolidiert.

Im Laufe des Juli 2020 übernahm die M1 Kliniken AG die unternehmerische Kontrolle bei der HAEMATO AG. Da zudem die jederzeitige Möglichkeit der Forderung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der HAEMATO AG bestand und aufgrund der historisch bekannten Präsenzquoten auf den Hauptversammlungen der HAEMATO AG davon auszugehen ist, dass der Anteil von 48,2 % am Grundkapital der HAEMATO AG ausreichend ist, die Beschlusslage auf der Hauptversammlung zu bestimmen, erfolgte ein Übergang zur Vollkonsolidierung der HAEMATO AG im Konzernabschluss der M1 Kliniken AG ab 1. August 2020.

Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte durch weitere Teilkäufe ein Ausbau der Beteiligung an der HAEMATO AG. Die Beteiligung beläuft sich zum 31.12.2024 auf rund 85 % der insgesamt aus gegebenen 5.229.307 Aktien.

Die HAEMATO AG wurde am 10. Mai 1993 gegründet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 88633 eingetragen und hat ihren Sitz in Berlin. Die Geschäftsadresse befindet sich in der Lilienthalstr. 3a, 12529 Schönefeld. Die HAEMATO-Gruppe ist im Pharmabereich mit Fokus auf die Wachstumsmärkte der hochpreisigen Spezial-Pharmazeutika aus den Indikationsbereichen Onkologie und HIV sowie in den Bereichen Rheuma, Neurologie und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie im Segment „Lifestyle und Aesthetics“ tätig.

Nach Abzug des identifizierbaren Nettovermögens (Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten) hat sich bei der Erstkonsolidierung der HAEMATO AG ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 25.907.033 EUR ergeben. Die übertragene Gegenleistung beinhaltet u.a. Vorteile aus Umsatzwachstum und künftigen Marktentwicklungen. Diese Vorteile, die nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert werden können, ergeben in ihrer Summe den o.g. Geschäfts- oder Firmenwert.

Die HAEMATO AG stellt einen eigenen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS auf. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ein Umsatz in Höhe von 291.898 TEUR (Vorjahr: 281.509 TEUR) erzielt. Das operative Ergebnis betrug 2024 insgesamt 14.017 TEUR (Vorjahr: 10.570 TEUR). Der Konzern-Jahresüberschuss der HAEMATO AG betrug 11.291 TEUR (Vorjahr: 7.740 TEUR).

Im Zusammenhang mit einer bei der HAEMATO AG durchgeführten Kapitalerhöhung im Jahr 2013 hat die HAEMATO AG sämtliche Aktien der ehemaligen HAEMATO Pharm AG, die nunmehr als HAEMATO Pharm GmbH firmiert, übernommen. Die HAEMATO Pharm GmbH wurde von der Muttergesellschaft erworben. Die HAEMATO Pharm GmbH ist im Pharmabereich tätig über a) den Handel mit Arzneimitteln, pharmazeutischen Produkten und Medizinprodukten, b) die Herstellung von Arzneimitteln, pharmazeutischen Produkten und Medizinprodukten, c) die Umverpackung, Abfüllung und Kennzeichnung von Arzneimitteln, pharmazeutischen Produkten und Medizinprodukten sowie d) den Import, Export und Reimport von Arzneimitteln, pharmazeutischen Produkten und Medizinprodukten. Das Stammkapital der HAEMATO Pharm GmbH beläuft sich auf 500.000 EUR. Die HAEMATO Pharm GmbH verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3.

Die HAEMATO Med GmbH wurde am 22. Mai 2013 durch die HAEMATO AG gegründet. Im Rahmen der Erstkonsolidierungen ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Unternehmensgegenstand der HAEMATO Med GmbH ist die Herstellung, der Vertrieb, Import, Export und Reimport von Medizinprodukten. Die HAEMATO Med GmbH verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Das Stammkapital beläuft sich auf 25.000 EUR.

Die HAEMATO Pharm GmbH hat am 24. September 2013 die Sanate GmbH gegründet. Diese wurde im Jahr 2022 in die Dr. Holz Pharmaservice GmbH umfirmiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung ergab sich kein Unterschiedsbetrag. Die Dr. Holz Pharmaservice GmbH verfügt über einen eigenen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Das Stammkapital beläuft sich auf 25.000 EUR.

Die Beteiligungsquoten an den Tochtergesellschaften stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Stichtag der Erstkonsolidierung Anteil in %
M1 Med Beauty Berlin GmbH Berlin 1. August 2013 100,0 %
Saname GmbH Schönefeld 22. Mai 2013 100,0 %
BEAUTY Now GmbH Berlin 16. Dezember 2015 100,0 %
Sanabona GmbH* Berlin 18. Juli 2017 100,0 %
Sanawert GmbH* Berlin 18. Juli 2017 100,0 %
Sanaselect GmbH* Berlin 18. Juli 2017 100,0 %
Sanaestate GmbH* Berlin 18. Juli 2017 100,0 %
M1 Med Beauty Australia Pty Ltd. Melbourne 1. Januar 2020 100,0 %
M1 Med Beauty UK Ltd. London 1. Januar 2020 100,0 %
M1 Med Beauty Austria GmbH Wien 1. Januar 2020 100,0 %
M1 Med Beauty Netherlands B.V. Venlo 1. Januar 2020 100,0 %
M1 Med Beauty Croatia d.o.o. Zagreb 1. Januar 2020 100,0 %
M1 Med Beauty Swiss GmbH Zürich 1. Januar 2020 100,0 %
M1 Med Beauty Hungary Kft. Budapest 1. Oktober 2020 100,0 %
HAEMATO AG Berlin 1. Juli 2020 85,0 %
HAEMATO PHARM GmbH* Schönefeld 1. Juli 2020 85,0 %
HAEMATO Med GmbH* Schönefeld 1. Juli 2020 85,0 %
Dr. Holz Pharmaservice GmbH* (ehemals Sanate GmbH) Berlin 1. Juli 2020 85,0 %
M1 Aesthetics GmbH* Schönefeld 6. Juli 2013 85,0 %
Nutri Care GmbH Schönefeld 1. Dezember 2023 100,0 %
Direct Apotheke Venlo B.V.* Maasbree 1. Dezember 2023 100,0 %
M1 Telemedizin GmbH* Schönefeld 1. Dezember 2023 100,0 %
Adhoc Pharma B.V.* Groningen 1. Dezember 2023 100,0 %

* indirekte Beteiligungen

Die Beteiligungsquoten haben sich gegenüber dem Vorjahr, sofern die Gesellschaft nicht erst im abgelaufenen Geschäftsjahr gegründet bzw. erworben wurde, nur bei der HAEMATO AG geändert. Aufgrund von einzelnen Anteilskäufen im Laufe des abgeschlossenen Geschäftsjahres bei der HAEMATO AG erhöhte sich die Beteiligungsquote von 82,0 % auf 85,0 %.

5.3.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse aller Konzernunternehmen sind auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechend IFRS 10.B92 auf den Stichtag der M1 Kliniken AG (Mutterunternehmen) aufgestellt. Das Geschäftsjahr der M1 Kliniken AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit darstellen, werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet, und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Bei den derzeitig konsolidierten Tochterunternehmen liegen bei der HAEMATO AG Anteile im Fremdbesitz vor.

Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die erworbenen zum beizulegenden Zeitwert neubewerteten identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

Forderungen und Schulden zwischen den konsolidierten Gesellschaften sowie konzerninterne Umsatzerlöse, andere konzerninterne Erträge sowie die entsprechenden Aufwendungen werden konsolidiert. Zwischenergebnisse werden, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind, eliminiert.

Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge wurden Steuerabgrenzungen nach IAS 12 insoweit vorgenommen, als sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleicht.

5.4 ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

5.4.1 Ertragsrealisierung

Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet.

Erbringung von medizinischen Dienstleistungen

Die Umsätze aus der Erbringung von medizinischen Dienstleistungen im Segment "Beauty" werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

die den Charakter der Leistung bestimmende Komponente ist vollständig durchgeführt,

die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden,

es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Konzern zufließen wird und

die im Zusammenhang mit der Leistung angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

Für die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen bestanden zum 01.01.2024 von Kunden geleistete Anzahlungen in Höhe von 313.846 EUR, die im Berichtsjahr umsatzwirksam wurden. Zum 01.01.2023 bestanden von Kunden geleistet Anzahlungen in Höhe von 427.679 EUR, die im Laufe des Geschäftsjahres 2023 umsatzwirksam wurden.

Zum 31.12.2024 bestanden Kundenvorauszahlungen in Höhe von 322.912 EUR, die im Laufe des Geschäftsjahres 2025 umsatzwirksam werden.

Handel mit Gütern

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern im Segment "Handel" werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

der Kunde hat Verfügungsmacht über das übertragene Gut erhalten (Kontrollübergang),

der Konzern behält weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren,

die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden,

es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Konzern zufließen wird und

die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

Dividenden und Zinserträge

Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entstanden ist. Voraussetzung ist, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.

Zinserträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.

Zinserträge werden nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abgegrenzt. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden.

5.4.2 Ertragsteuern

Steueraufwand

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Latente Steuern

Latente Steuern werden unter Verwendung der Verbindlichkeitenmethode für alle temporären Differenzen zwischen steuerlichen Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und den jeweiligen IFRS-Konzernbuchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht auf einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer). Die Gewerbesteuer wird mit einem Hebesatz von 240 % (M1 Aesthetics GmbH, HAEMATO Pharm GmbH, HAEMATO Med GmbH, HAEMATO AG) sowie 410 % (M1 Med Beauty Berlin GmbH, M1 Kliniken AG) angesetzt. Dies führt zu einer Gewerbesteuerbelastung des zu versteuernden Ergebnisses von 8,40 % bzw. 14,35 %. Die Gesamtsteuerbelastung des Konzerns setzt sich letztendlich für die deutschen Gesellschaften aus der jeweiligen Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag zusammen.

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem eine steuerliche Vorteilsnahme aus der Verrechnung mit steuerlichen Jahresergebnissen wahrscheinlich ist.

Latente Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit temporären Differenzen bei Beteiligungen an Tochterunternehmen werden grundsätzlich angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.

5.4.3 Währungsumrechnung

Bei der Aufstellung der Abschlüsse der zugehörigen Konzernunternehmen werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung (EUR) des jeweiligen Konzernunternehmens lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden sämtliche monetären Posten in Fremdwährung zum gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Generell sind Fremdwährungsumrechnungen für die Erstellung des Konzernabschlusses von geringer Bedeutung, da sich der Konzern bislang zum weitaus größten Teil im Euro-Umfeld betätigt. Wesentliche Änderungen aus Währungsumrechnungen im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben. Eine Umrechnung der Einzelabschlüsse der ausländischen Gesellschaften mit entsprechend von dem Euro abweichender funktionaler Währung erfolgte jeweils mit dem Stichtagskurs der entsprechenden ausländischen Währung.

5.4.4 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Jahresergebnisses durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Nach IAS 33.19 ist bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie die Anzahl der Stammaktien der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode im Umlauf gewesenen Stammaktien zu verwenden. Es bestehen keine Tatsachen, aufgrund derer das Ergebnis verwässert werden könnte.

5.4.5 Finanzinstrumente

Die Finanzinstrumente des Konzerns werden vollständig nach den Regelungen des IFRS 9 bewertet.

a) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen mit Restlaufzeiten bis zu drei Monaten und Sichteinlagen, die alle mit ihren Nominalwerten erfasst sind. Der Finanzmittelfonds, der in der Cashflow-Rechnung ausgewiesen wird, ist entsprechend der Zahlungsmitteldisposition der Gesellschaft definiert und ist mit den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten identisch.

b) Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten insbesondere Beteiligungen, vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes wird dieser mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher grundsätzlich den Anschaffungskosten entspricht. Transaktionskosten werden in die Erstbewertung einbezogen, sofern der finanzielle Vermögenswert nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Die Folgebewertung erfolgt abhängig von der Kategorisierung der Finanzinstrumente anhand einer der folgenden Bewertungskategorien:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag des Finanzinstruments bestehen (Zahlungsstromkriterium) und das Geschäftsmodell im Halten des Finanzinstruments besteht. Hierunter fallen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der M1 Kliniken-Gruppe sowie sonstige Forderungen, die Bankguthaben und Barmittel. Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt anhand der Effektivzinsmethode. Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes werden auch Transaktionskosten und sonstige Agien und Disagien berücksichtigt.

Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten wird oder eine verpflichtende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgesehen ist. Dies betrifft alle finanziellen Vermögenswerte, welche nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen oder dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ unterliegen. Finanzielle Vermögenswerte zu Handelszwecken werden nicht gehalten. Ebenso werden keine finanziellen Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Eine erfolgsneutrale Bewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt dann, wenn das Finanzinstrument das Zahlungsstromkriterium erfüllt und das Geschäftsmodell aus einer Kombination aus Halten und Verkaufen besteht. In der M1 Kliniken-Gruppe fällt kein finanzieller Vermögenswert in diese Kategorie.

Im Bestand der M1 Kliniken-Gruppe befinden sich keine derivativen Finanzinstrumente.

c) Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Da die M1 Kliniken-Gruppe keine zu Handelszwecken gehaltene finanziellen Verbindlichkeiten oder Derivate hat, werden alle finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Bei der erstmaligen Erfassung einer finanziellen Verbindlichkeit werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, welcher grundsätzlich dem Auszahlungsbetrag entspricht; Transaktionskosten werden in die Erstbewertung einbezogen. Nach der erstmaligen Erfassung werden finanzielle Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes werden auch Transaktionskosten und sonstige Agien und Disagien berücksichtigt.

d) Ausbuchung / Wertminderung

Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes werden dann ausgebucht, wenn die M1 Kliniken AG die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte, aus denen der Vermögenswert besteht, verliert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden dann ausgebucht, wenn die M1 Kliniken AG keine vertraglichen Verpflichtungen mehr resultierend aus diesem Finanzinstrument hat.

Finanzielle Vermögenswerte werden den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 unterzogen. Ausgenommen von der Wertminderung sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte.

Die Höhe der Wertminderung bemisst sich nach den erwarteten Kreditverlusten. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz.

Erwartete Kreditverluste werden grundsätzlich in drei Stufen erfasst. Die Wertminderungsvorschriften betreffen in der M1 Kliniken-Gruppe jedoch im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese ist gemäß IFRS 9.5.5.15 ein vereinfachter Ansatz vorgesehen, bei dem auf Stufe 1 die Erfassung erwarteter Kreditverluste wegfällt. Stattdessen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder gemäß Stufe 2 oder Stufe 3 wertberichtigt. Auf Stufe 2 werden alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität erfasst. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste werden zu jedem Stichtag aktualisierte beobachtete historische Ausfallquoten herangezogen, angepasst um etwaig notwendige zukunftsbezogene Komponenten. Sofern möglich, werden zudem externe Quellen zur Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten einbezogen. Die erwarteten Kreditverluste ergeben sich als Produkt der ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten mit dem Verlust bei Ausfall, welcher mit 100 % der Forderungshöhe angesetzt wird.

Sofern Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität vorliegen, erfolgt ein Übergang auf Stufe 3 mit dem Ergebnis, dass neben der weiterhin erfolgten Erfassung eines Risikovorsorgepostens die Effektivverzinsung auf Basis des Nettobuchwerts erfolgt. Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität liegen insbesondere dann vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners in Verbindung mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit bekannt werden. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit beeinträchtigter Bonität erfolgt eine individualisierte Schätzung des erwarteten Kreditverlusts.

Die M1 Kliniken-Gruppe prüft grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 90 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht.

e) Saldierung von aufrechenbaren Forderungen und Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden so saldiert, dass nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen wird. Dies geschieht erst dann, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

f) Beizulegender Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden (Level 1), wird durch den am Berichtsstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Position und Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Vergleichbar wird bei Finanzinstrumenten vorgegangen, die nicht selber an einem Markt gehandelt werden, aber von einem solchen Markt entsprechende Werte abgeleitet werden können (Level 2).

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden (Level 3), wird unter Anwendung der „Discounted Cashflow“-Methode sowie den Vorgaben des IFRS 13 ermittelt.

Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderer Bewertungsmodelle.

Für weitere Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der wesentlichen Beteiligungen siehe Kapitel 6.1.4.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte der nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen deren Buchwerten entsprechen.

5.4.6 Vorräte

Die Vorräte im Beautybereich sowie im Handelsbereich werden zu Anschaffungskosten zzgl. etwaiger Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transport, Zölle) bewertet bzw. zu einem etwaigen niedrigeren Nettoveräußerungswert. Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse bestehen nicht.

5.4.7 Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Bei Abgängen des Sachanlagevermögens werden die historischen Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein Gewinn als sonstiger Ertrag oder Verlust aus dem Anlageabgang erfolgswirksam in der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst.

Abschreibungszeitraum
Gebäude 33 Jahre
Maschinen und Anlagen 5-8 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1-15 Jahre

Sofern erforderlich, verringern Wertminderungen die fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Neubewertung der Sachanlagen entsprechend dem nach IAS 16 bestehenden Wahlrecht erfolgte nicht.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Die Abschreibungen entsprechen dem Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens. Die Sachanlagen werden linear über unterschiedliche wirtschaftlich maßgebliche Nutzungsdauern (1 bis 15 Jahre) abgeschrieben.

Im Falle, dass der Buchwert den voraussichtlich erzielbaren Betrag für einen Gegenstand des Sachanlagevermögens übersteigt, wird entsprechend IAS 36 eine Wertminderung auf diesen Wert vorgenommen. Der erzielbare Betrag bestimmt sich aus dem Nettoverkaufserlös oder - falls höher - dem Barwert des geschätzten zukünftigen Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswertes.

Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft, um eine Übereinstimmung des wirtschaftlichen Nutzens mit der Abschreibungsdauer zu gewährleisten.

Zusätzlich zu den Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen werden ab dem Geschäftsjahr 2019 im Bereich der Abschreibungen auch die planmäßigen Wertminderungen der gemäß IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte verbucht. Hieraus ergeben sich Abschreibungen auf Nutzungsrechte im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 3.763.256 EUR (Vorjahr ebenfalls 3.763.752 EUR).

5.4.8 Leasingverhältnisse

Der Konzern verfolgt die Strategie, wichtige Vermögenswerte, die zur Erbringung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind, teilweise zu mieten bzw. zu leasen. Hierunter fallen neben einigen Dienstfahrzeugen vor allem die Flächen der Klinik in Berlin-Köpenick sowie die Flächen des Praxisnetzwerkes und des Lagers für den Handelsbereich. Die Flächen werden an dafür geeigneten Standorten angemietet und über langlaufende Mietverträge gebunden. Regelmäßig wird eine erste Mietzeit von fünf Jahren vereinbart, die einmal oder mehrmals verlängert werden kann. Bei Miet- und Leasingverpflichtungen werden bei Begründung des Miet- und Leasingverhältnisses die zukünftig zu erwartenden Miet- und Leasingzahlungen aktiviert und eine entsprechende Miet- und Leasingverbindlichkeit passiviert. Der Aufwand aus den Miet- und Leasingverhältnissen wird in der Position „Abschreibungen“ berücksichtigt.

5.4.9 Immaterielle Vermögenswerte

Die M1 Kliniken AG aktiviert immaterielle Vermögenswerte, wenn sich der Vermögenswert auf Grund von in der Vergangenheit liegenden Ereignissen im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet, wenn anzunehmen ist, dass ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus diesem Vermögenswert dem Unternehmen zufließt und wenn die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte liegen nicht vor.

Konzessionen und ähnliche Rechte

Konzessionen und ähnliche Rechte werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Konzessionen und ähnliche Rechte werden - sofern ein limitiertes Zeitintervall betroffen ist - über die Dauer dieses Intervalls linear abgeschrieben. Sofern es sich um ein unbegrenztes Recht oder Vermögensgegenstand handelt, wird jährlich ein „Impairment-Test“ für die Konzession oder das Recht durchgeführt und etwaige Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Software

Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen, sofern diese Software-Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bzw. vier Jahren linear abgeschrieben.

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich aus dem Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags der Anteile ohne beherrschenden Einfluss auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns ergeben.

Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird jährlich der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu welcher der Geschäfts- oder Firmenwert gehört, ermittelt. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Liegt der erzielbare Wert nur um 10 % unter dem Buchwert, wird über eine Sensitivitätsrechnung ein theoretisches Wertberichtigungspotential ermittelt. Hierzu wird sowohl das zugrunde gelegte Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) um 10 % reduziert, als auch der risikolose Basiszinssatz um 1 Prozentpunkt angehoben und die Auswirkungen auf den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt.

5.4.10 Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine mögliche Wertminderung immer dann geprüft, wenn auf Grund von Ereignissen oder Änderungen der äußeren Umstände Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der für den Vermögenswert am Abschlussstichtag erzielbare Wert unter seinem Buchwert liegt, oder wenn eine jährliche Überprüfung auf Wertminderung erforderlich ist. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer muss zudem mindestens jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt werden.

Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsbedarf besteht, wird der erzielbare Betrag ermittelt. Falls dieser für den Vermögenswert nicht direkt ermittelt werden kann, erfolgt die Ermittlung über eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE), zu welcher der Vermögenswert gehört. Hierzu werden die von der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse ermittelt und diese nach dem Discounted Cashflow Ansatz bewertet. In den Abzinsungsfaktor fließen der risikolose Zinssatz sowie ein Risikozuschlag ein, wobei die Kapitalkosten entsprechend der Kapitalisierungsstruktur (Eigenkapital/Fremdkapital) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gewichtet werden. Gehört ein Vermögenswert zu mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, so werden die gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt.

Sofern der Buchwert eines Vermögenswertes den erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, eine Wertminderung erfasst. Der erzielbare Wert ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem durch einen Verkauf des Vermögenswertes in einer marktüblichen Transaktion zwischen sachverständigen Parteien erzielbaren Betrag.

Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der dauerhaften Nutzung eines Vermögenswertes und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu schätzen oder, falls dies nicht möglich ist, für die kleinste identifizierbare zahlungsmittelgenerierende Einheit.

Wird bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, ein Wertminderungsbedarf festgestellt, der höher ist als der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts, so wird dieser zunächst vollständig abgeschrieben und der verbleibende Wertminderungsbedarf auf die übrigen Vermögenswerte der ZGE verteilt.

5.4.11 Eigenkapital

Die Gesellschaft ist am Basic Board (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Zum Jahresende betrug das Grundkapital der Gesellschaft 19.643.403 EUR (Vorjahr 19.643.403 EUR), welches in 19.643.403 Aktien (Vorjahr 19.643.403 Aktien) mit einem Nennwert von 1,00 EUR eingeteilt ist.

Mit Wirkung zum 30. Juni 2020 erfolgte eine Sachkapitalerhöhung bei der M1 Kliniken AG im Rahmen der Einbringung der von der MPH Health Care AG gehaltenen Anteile an der HAEMATO AG in die M1 Kliniken AG. Die dabei neu ausgegebenen 2.143.403 Aktien der M1 Kliniken AG wurden durch die MPH Health Care AG gezeichnet und übernommen. Der den Nennwert der Aktien von 1,00 EUR übersteigende Ausgabebetrag in Höhe von 10,20 EUR je Aktie wurde in die Kapitalrücklage gebucht.

Die HAEMATO AG verfügte per 31. Dezember 2022 über insgesamt 1.328.384 Aktien der M1 Kliniken AG, die der Gesellschaft größtenteils als Gegenleistung des im Zusammenhang mit der M1 entstandenen Aufwands sowie als Bewertung des Anteils an der Geschäftsidee noch vor Börsengang der M1 Kliniken AG im Jahr 2015 übertragen wurden. Die Aktien wurden im Konzernabschluss der M1 Kliniken AG gemäß IAS 32-33 als Treasury Stock vom Eigenkapital abgezogen. Das Eigenkapital wurde hierdurch um einen Betrag von 13.951.391 EUR gekürzt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden diese Aktien veräußert und der Treasury Stock entsprechend aufgelöst. Gleichzeitig erfolgte bei der M1 Kliniken AG ein Rückkauf eigener Anteile im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms (hierzu 6.2.10).

Im Geschäftsjahr 2024 wurde auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.07.2020 ein Aktienrückkauf von bis zu 10 % des damaligen Grundkapitals (1.750.000 EUR) beschlossen. Beginnend am 29.04.2024 wurde das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1.000.000 Aktien oder 12.600.000 EUR gestartet, welches das alte Aktienrückkaufprogramm aus 2023 fortsetzte. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang im Geschäftsjahr 2024 Aktien mit dem Nennbetrag von 570.805 EUR erworben, so dass zum 31.12.2024 eigene Anteile in Höhe von 1.088.289 EUR das gezeichnete Kapital mindern und entsprechend eigenen Aktien in Höhe von 5,5 % des Stammkapitals im Eigenkapital enthalten sind.

5.4.12 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und der Betrag der Rückstellung verlässlich zu schätzen ist. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:

der Gesellschaft aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist,

es wahrscheinlich ist (d.h. mehr dafür als dagegenspricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und

eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung dar, d.h. der Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste.

Langfristige Rückstellungen werden mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, sofern der Effekt hieraus wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.

Als Eventualschulden werden im Anhang die Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Eventualschulden können auch aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil:

der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder

die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.

Wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist, wird keine Eventualschuld offengelegt.

5.5 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

5.5.1 Operatives Ergebnis

a) Umsatzerlöse

Bei den Umsatzerlösen in Höhe von insgesamt 339.184.017 EUR (Vorjahr: 316.318.613 EUR) handelt es sich im Wesentlichen um Erlöse aus dem Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten, ärztlichen Leistungen im Bereich der ästhetischen Medizin sowie Erbringung von Infrastrukturleistungen.

Auf die Angabe von offenen Leistungsverpflichtungen wird in Einklang mit IFRS 15.121 verzichtet, da die Laufzeit hieraus maximal ein Jahr beträgt.

b) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 1.228.467 EUR (Vorjahr: 1.674.982 EUR).

In der folgenden Tabelle ist eine Aufgliederung der sonstigen betrieblichen Erträge in ihre einzelnen Bestandteile dargestellt.

2024 2023
in EUR in EUR
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen 36.962 145.595
Erträge aus der Währungsumrechnung 531.858 244.459
Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten 322.786 0
Verrechnete sonstige Sachbezüge 86.677 57.078
Periodenfremde Erträge 48.720 7.687
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 24.395 153.451
Gewinn aus dem Abgang von Anlage- und Umlaufvermögen 66.435 969.313
Sonstige betriebliche Erträge 110.634 97.399
Summe 1.228.467 1.674.982

c) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen

Der Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen, die sich insgesamt auf 275.580.584 EUR (Vorjahr 266.075.250 EUR) belaufen, enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Einkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten entstanden sind.

Daneben sind Aufwendungen für bezogene Leistungen (v.a. Honoraraufwendungen) im Bereich der ästhetischen Medizin enthalten.

d) Personalaufwand

Der Personalaufwand erhöhte sich auf insgesamt 19.894.931 EUR (Vorjahr: 17.374.736 EUR). Er betrifft zu 17.864.218 EUR Löhne und Gehälter (Vorjahr: 15.132.945 EUR) sowie 2.030.713 EUR für Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge (Vorjahr: 2.241.791 EUR).

In der M1 Kliniken-Gruppe wurden im Berichtszeitraum durchschnittlich 199 Mitarbeiter (Vorjahr: 219 Mitarbeiter) beschäftigt. Hiervon waren 152 Mitarbeiter in Vollzeit und 47 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. Auszubildende wurden im Geschäftsjahr keine beschäftigt.

e) Abschreibungen

Die Abschreibungen enthalten planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1.394.940 EUR (Vorjahr: 1.546.837 EUR). Ein Betrag von 3.763.256 EUR entfiel auf die planmäßige Abschreibung der gemäß IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte (Vorjahr: 3.763.752 EUR). Es wurden außerdem Abschreibungen des Umlaufvermögens in Höhe von 51.311 EUR vorgenommen (Vorjahr: 0 EUR).

Die Sachanlagen und die immateriellen Vermögenswerte werden linear abgeschrieben.

2024 2023
in EUR in EUR
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte 645.573 656.260
Abschreibung auf Sachanlagen 749.367 890.577
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 3.763.256 3.763.752
Abschreibungen auf Vermögenswerte des Umlaufvermögens 51.311 0
Summe 5.209.507 5.310.589

f) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die sich insgesamt auf 12.973.196 EUR (Vorjahr: 13.533.131 EUR) belaufen, verteilen sich auf eine Vielzahl von Einzelpositionen, wie z.B. Miete, Werbe- und Reisekosten, Verpackungsmaterial, Frachtkosten, Versicherungsprämien, Fremdarbeiten, Rechts- und Beratungskosten sowie Jahresabschluss- und Prüfungskosten.

In der folgenden Tabelle ist eine Aufgliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in ihre einzelnen Bestandteile dargestellt.

2024 2023
in EUR in EUR
Werbe- und Reisekosten 3.305.050 3.245.484
Raumkosten 2.343.491 1.976.323
Fremdleistungen 626.816 895.208
verschiedene betriebliche Aufwendungen, darunter 6.697.839 7.431.362
- Kosten der Warenabgabe 1.337.816 1.309.021
- Versicherungen und Beiträge 1.066.083 1.072.842
- Bürobedarf/Telefon/Internet/Porto etc. 482.017 427.580
- Währungsumrechnung 306.070 311.006
- Reparaturen & Instandhaltung 288.256 395.236
- Rechts- und Beratungskosten 665.065 574.085
- Buchführungs- / Abschlusskosten 428.017 420.006
- Verluste aus Abgang von immateriellen Anlagevermögen 0 724.347
- Sonstige 2.124.515 2.181.993
Summe 12.973.196 13.533.131

Raumkosten betreffen nicht die originären Mietzahlungen, sondern weitere Kosten im Miet- und Leasingbereich (z.B. Mietnebenkosten).

5.5.2 Finanzergebnis

Die Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten Zinserträge in Höhe von insgesamt 861.420 EUR (Vorjahr: 784.211 EUR). Die Zinsen resultieren aus der Vergabe von Darlehen bzw. aus der Anlage von liquiden Mitteln in festverzinslichen Anlageprodukten und bei deutschen Kreditinstituten.

Bei Zinsen und ähnliche Aufwendungen, die sich insgesamt auf 1.926.610 EUR (Vorjahr: 1.347.091 EUR) belaufen, handelt es sich einerseits um die Abzinsung der aktivierten Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 in Höhe von 373.430 EUR (Vorjahr: 413.690 EUR) sowie Zinsen für kurz- und langfristiges Fremdkapital inklusive Factoringzinsen in Höhe von 1.553.180 EUR (Vorjahr: 933.401 EUR).

Die Erträge aus Beteiligungen belaufen sich auf 128.270 EUR (Vorjahr: 1.310.964 EUR) und ergeben sich aus Dividendenansprüchen.

Aus der Bewertung finanzieller Vermögenswerte im Rahmen der Anlage der Liquidität der Gruppe ergaben sich im Saldo Zuschreibungen in Höhe von 481.573 EUR (Vorjahr: 1.177 EUR).

5.5.3 Ertragsteuern und sonstige Steuern

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf 8.506.766 EUR (Vorjahr: 4.779.128 EUR).

2024 2023
in EUR in EUR
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.506.766 4.779.128
Körperschaftssteuer inkl. Solidaritätszuschlag 5.284.548 3.973.805
Gewerbesteuer 2.384.180 2.030.137
Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag 4.218 8.332
latente Steuern 833.820 -1.233.146

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt wie im Vorjahr unter Verwendung unterschiedlicher Effektivsteuersätze. Unter Hinweis auf IAS 12.81 c ergeben sich die folgenden Steuersätze:

Gesetzlicher Effektivsteuersatz für Gesellschaften mit Sitz in in %
Berlin, Deutschland 30,175
Schönefeld, Deutschland 24,225
Niederlande (ab steuerpflichtigen Gewinn > 200.000 EUR) 25,000
Österreich 24,000
Ungarn 13,179

Der gesetzliche Effektivsteuersatz beinhaltet die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag (Effektivsatz: 15,825 %) sowie die Gewerbesteuer (Effektivsätze: Berlin mit 14,350 % / Schönefeld mit 8,400 %).

2024 2023
in TEUR in % in TEUR in %
Steuerüberleitungsrechnung
Ergebnis vor Steuern 26.299 16.446
Steuersatz 30,175% 30,175 %
Erwarteter Steueraufwand und Steuersatz 7.936 30,2 4.963 30,2
steuerfreier Erträge, fair value Bewertungen -182 -0,7 -657 -4,0
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 25 0,1 22 0,1
Steuersatzunterschiede Tochtergesellschaften -548 -2,1 -812 -4,9
Auflösung latente Steuern 834 3,2 1.233 7,5
Sonstige Steuereffekte 314 1,2 30 0,2
Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz 8.507 29,1 4.779 29,1

5.5.4 Ergebnis je Aktie

Der gewichtete Durchschnitt der während der Periode im Umlauf gewesenen Stammaktien wurde gemäß IAS 33. Daraus ergibt sich das unverwässertes Ergebnis je Aktie.

Zeitraum Anzahl Stammaktien
01. Januar - 31. Dezember 2024 19.643.403
2024 2023
in EUR in EUR
Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Jahresüberschuss 16.018.451 10.274.283
Anzahl der Aktien 19.643.403 19.643.403
Abzgl. Eigene Anteile (gewichteter Durchschnitt) -865.157 -517.484
Ergebnis je Aktie 0,85 0,54

5.6 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

5.6.1 Aktiva

a) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen mit Restlaufzeiten bis zu drei Monaten und Sichteinlagen, die alle mit ihren Nominalwerten erfasst sind.

31.12.2024 31.12.2023
in EUR in EUR
Kasse 14.274 23.900
Guthaben bei Kreditinstituten 21.420.528 22.357.040
Summe 21.434.802 22.380.940

b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sich insgesamt auf 16.413.068 EUR (Vorjahr: 28.020.505 EUR) belaufen, sind zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Hierzu kommt das sogenannte Modell der erwarteten Kreditverluste zur Anwendung, wodurch sich jedoch keine wesentlichen Effekte ergeben haben. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt zunächst auf Wertberichtigungskonten, es sei denn, es kann bereits bei Eintritt des Wertminderungstatbestands davon ausgegangen werden, dass die Forderung gänzlich oder in Teilen uneinbringlich sein wird. In diesen Fällen erfolgt eine direkte erfolgswirksame Wertminderung des Bruttowertes der Forderung.

Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Wertberichtigungen auf 881 EUR (Vorjahr: 22.300 EUR). Zum Stichtag 31.12.2024 gibt es keine Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität der Debitoren.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.594.200 EUR (Vorjahr: 310.970 EUR) enthalten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

davon Restlaufzeiten
31.12.2024 bis 1 Jahr über 1 Jahr
in EUR in EUR
Fälligkeit
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.413.068 16.413.068 0
Davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen 2.594.200 2.594.200 0
davon Restlaufzeiten
31.12.2023 bis 1 Jahr über 1 Jahr
in EUR in EUR
Fälligkeit
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28.020.505 28.020.505 0
Davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen 310.970 310.970 0

Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Es bestehen wie im Vorjahr keine überfälligen Forderungen gegenüber Kunden.

c) Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich vornehmlich um Waren, die im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden bzw. Behandlungsmaterialien, die im Zuge der ärztlichen Behandlungen verwendet werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden auf den Warenbestand der HAEMATO AG in Summe 2.178.757 EUR an Covid Schnelltests / Antigentests aufgrund der stark reduzierten Nachfrage und der begrenzten Haltbarkeit abgeschrieben und mussten vernichtet werden.

31.12.2024 31.12.2023
in EUR in EUR
Vorräte 36.791.843 45.526.279
Waren 35.821.401 44.744.980
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 658.477 255.859
Anspruch auf Rückholung von Produkten 311.965 525.440

d) Geschäfts- oder Firmenwert

Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, darf nicht abgeschrieben werden. Stattdessen hat der Erwerber ihn zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) des Konzerns zuzuordnen und gemäß IAS 36 auf Wertminderung zu prüfen, und zwar einmal jährlich oder häufiger, falls Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hinweisen, dass eine Wertminderung stattgefunden haben könnte.

Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als ihr Buchwert ist, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert von 62.094.703 EUR (Vorjahr: 62.126.308 EUR) wurde zu 25.907.033 EUR der HAEMATO AG, zu 115.723 EUR der M1 Med Beauty Berlin GmbH, zu 7.913.014 EUR der M1 Aesthetics GmbH, zu 300.125 EUR der M1 Med Beauty Austria GmbH sowie zu 27.858.808 EUR der in 2023 erstmalig konsolidierten Nutri Care GmbH inkl. deren Tochtergesellschaft Direct Apotheke B.V. sowie deren indirekter Beteiligung an der Adhoc Pharma B.V. als zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet.

in EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2024 Zugang/ Abgang 31.12.2024
Geschäfts- oder Firmenwert 62.252.731 0 62.252.731
HAEMATO AG 25.907.033 0 25.907.033
M1 Aesthetics GmbH 7.913.014 0 7.913.014
M1 Med Beauty Berlin GmbH 115.723 0 115.723
M1 Med Beauty Austria GmbH 458.283 0 458.283
Nutri Care GmbH inkl. deren Tochtergesellschaften 27.858.678 0 27.858.678
in EUR
Wertberichtigungen Buchwert
01.01.2024 Abschreibung/ Zuschreibung 31.12.2024 31.12.2024
Geschäfts- oder Firmenwert -126.423 -31.606 -158.029 62.094.703
HAEMATO AG 0 0 0 25.907.033
M1 Aesthetics GmbH 0 0 0 7.913.014
M1 Med Beauty Berlin GmbH 0 0 0 115.723
M1 Med Beauty Austria GmbH -126.423 -31.736 -158.159 300.125
Nutri Care GmbH inkl. deren Tochtergesellschaften 0 130 130 27.858.808
in EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugang/ Abgang 31.12.2023
Geschäfts- oder Firmenwert 34.394.053 27.858.678 62.252.731
HAEMATO AG 25.907.033 0 25.907.033
M1 Aesthetics GmbH 7.913.014 0 7.913.014
M1 Med Beauty Berlin GmbH 115.723 0 115.723
M1 Med Beauty Austria GmbH 458.283 0 458.283
Nutri Care GmbH inkl. deren Tochtergesellschaften 0 27.858.678 27.858.678
in EUR
Wertberichtigungen Buchwert
01.01.2023 Abschreibung/ Zuschreibung 31.12.2023 31.12.2023
Geschäfts- oder Firmenwert -63.211 -31.606 -126.423 62.126.308
HAEMATO AG 0 0 0 25.907.033
M1 Aesthetics GmbH 0 0 0 7.913.014
M1 Med Beauty Berlin GmbH 0 0 0 115.723
M1 Med Beauty Austria GmbH -94.817 -31.606 -126.423 331.860
Nutri Care GmbH inkl. deren Tochtergesellschaften 0 0 0 27.858.678

Für die Durchführung des Impairment-Tests wurde der erzielbare Betrag der ZGE HAEMATO AG, M1 Aesthetics GmbH und M1 Med Beauty Berlin GmbH jeweils als Nutzungswert aufgrund einer Dreijahresplanung mit entsprechenden Annahmen zu Umsatz- und Kostenentwicklungen zugrunde gelegt. Die Dreijahresplanung wurde aufgrund der Geschäftserwartungen der Gesellschaften sowie der Geschäftserfahrungen (im Umsatz- und Kostenbereich) erstellt. Für den Terminal Value nach dem Zeitraum der Detailplanung werden keine weiteren Wachstumsfaktoren eingerechnet.

Hieraus wurden die künftig zu erwartenden Cashflows abgeleitet. Für die Ermittlung des Cashflows für den Terminal Value wurde der Durchschnitt der drei Planungsjahre herangezogen. Von der Geschäftsführung wurden für die Dreijahresplanung detaillierte Annahmen für Umsätze und Kosten jeweils auf Grundlage der Werteentwicklung der Vergangenheit und der erwarteten künftigen Marktentwicklung angenommen. Dieser Rechenansatz wurde ebenso wie im Vorjahr verwendet.

Die Ermittlung der Kapitalkosten erfolgte auf Grundlage von geschätzten Eigenkapitalkosten (inkl. Zuschlag für Marktrisikoprämie) sowie Fremdkapitalkosten (abzüglich Steueranteil). Dadurch werden die spezifischen Risiken der jeweiligen Segmente, in denen die ZGE tätig sind, abgebildet. Für die Ermittlung des gewichteten Kapitalkostensatzes wurde eine Annahme für 'typische‘ Kapitalanteile gewählt.

Im Ergebnis der durchgeführten Impairment Tests ergab sich kein Wertminderungsbedarf für die in der Bilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte.

Eine Sensitivitätsanalyse des Wertminderungstests gegenüber Änderungen der wichtigsten Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wurde für die Geschäfts- oder Firmenwerte der ZGE HAEMATO AG, M1 Med Beauty Berlin GmbH und M1 Aesthetics GmbH durchgeführt.

Der Geschäftswert für die M1 Med Beauty Austria GmbH entstand bei der Übertragung des österreichischen Geschäftsbetriebs von der ehemaligen Zweigniederlassung der M1 Med Beauty Berlin GmbH auf die M1 Med Beauty Austria GmbH im Geschäftsjahr 2019 und verkörpert Aufwendungen für die Inbetriebnahme des Betriebs. Für diesen Geschäftswert wird auf einen regelmäßigen Impairment-Test verzichtet und der Geschäftswert planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben.

e) Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert

Die immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert betreffen vor allem Investitionen in Software.

in EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2024 Zugang/ Abgang Umbuchung/ Abgang 31.12.2024
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 33.731.846 767.838 0 34.499.684
erworbene immaterielle Vermögenswerte 9.912.944 0 0 9.912.944
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 539.072 0 0 539.072
Summe 44.183.862 767.838 0 44.951.700
in EUR
Wertberichtigungen Buchwert
01.01.2024 laufende Abschreibungen Abgänge 31.12.2024 31.12.2024
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte -9.252.606 -623.908 0 -9.876.514 24.623.170
erworbene immaterielle Vermögenswerte -9.694.945 -7.998 0 -9.702.923 210.001
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0 539.072
Summe -18.947.551 -631.906 0 -19.579.437 25.372.243
in EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2023 Zugang/ Abgang Umbuchung/ Abgang 31.12.2023
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 33.412.608 319.238 0 33.731.846
erworbene immaterielle Vermögenswerte 9.912.944 0 0 9.912.944
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 962.845 300.574 -724.347 539.072
Summe 44.288.397 619.812 -724.347 44.183.862
in EUR
Wertberichtigungen Buchwert
01.01.2023 laufende Abschreibungen Abgänge 31.12.2023 31.12.2023
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte -8.630.135 -622.471 0 -9.252.606 24.479.240
erworbene immaterielle Vermögenswerte -9.686.947 -7.998 0 -9.694.945 217.999
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0 539.072
Summe -18.317.082 -630.469 0 -18.947.551 25.236.311

f) Sachanlagevermögen

in EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2024 AHK Zugang /Umbuchungen AHK Abgang Währungsdifferenz 31.12 2024
Sachanlagen 35.903.192 3.226.822 -1.339.790 29.314 37.831.660
Grundstücke und Bauten 2.560.129 0 0 0 2.560.129
Technische Anlagen und Maschinen 935.092 0 0 0 935.092
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.077.030 216.282 -24.703 9.630 9.278.239
Nutzungsrechte 23.330.941 3.011.400 -1.315.087 19.683 25.046.938
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau 0 11.262 0 0 11.262
in EUR
Wertberichtigungen
01.01. 2024 Abschreibungen/ Zuschreibungen AHK Abgang Währungsdifferenz 31.12.2024
Sachanlagen -22.109.918 -2.827.960 24.103 -6.220 -24.919.994
Grundstücke und Bauten -2.560.128 0 0 0 -2.560.128
Technische Anlagen und Maschinen -577.068 -60.900 0 0 -637.968
Betriebs- und Geschäftsausstattung -6.118.586 -670.352 24.103 -4.441 -6.769.276
Nutzungsrechte -12.854.136 -2.096.707 0 -1.779 -14.952.622
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
in EUR
Buchwert
31.12.2024
Sachanlagen 12.911.665
Grundstücke und Bauten 1
Technische Anlagen und Maschinen 297.124
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.508.963
Nutzungsrechte 10.094.316
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau 11.262
in EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2023 AHK Zugang/ Umbuchungen AHK Abgang Währungsdifferenz 31.12 2023
Sachanlagen 36.443.609 1.582.686 -2.149.553 26.450 35.903.192
Grundstücke und Bauten 2.560.129 0 0 0 2.560.129
Technische Anlagen und Maschinen 928.000 7.092 0 0 935.092
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.745.883 464.834 -149.500 15.813 9.077.030
Nutzungsrechte 24.209.597 1.110.760 -2.000.053 10.637 23.330.941
in EUR
Wertberichtigungen
01.01.2023 Abschreibungen/ Zuschreibungen AHK Abgang Währungsdifferenz 31.12.2023
Sachanlagen -19.265.726 -2.880.906 68.878 -32.163 -22.109.918
Grundstücke und Bauten -2.560.128 0 0 0 -2.560.128
Technische Anlagen und Maschinen -497.001 -80.067 0 0 -577.068
Betriebs- und Geschäftsausstattung -5.404.245 -779.164 68.878 -4.056 -6.118.586
Nutzungsrechte -10.804.353 -2.021.675 0 -28.107 -12.854.136
in EUR
Buchwert
31.12.2023
Sachanlagen 13.793.274
Grundstücke und Bauten 1
Technische Anlagen und Maschinen 358.024
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.958.443
Nutzungsrechte 10.476.806

g) Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten gehaltenen Beteiligungen sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Beteiligung an der CR Opportunities GmbH wurde im Geschäftsjahr 2023 vollständig veräußert. Der Veräußerungserlös liegt mit 12.000.000 EUR in Höhe des Buchwert, so dass sich hieraus nach IFRS keine Gewinnauswirkung ergibt.

in EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2024 AHK Zugang Abgang/ Umbuchung Konsolidierung 31.12.2024
Anteile an verbundenen Unternehmen 930.676 2.159.781 0 0 3.090.457
Sonstige 930.676 2.159.781 0 0 3.090.457
in EUR
Wertberichtigungen Buchwert
01.01.2024 Abgänge Zuschreibungen/ Abschreibung 31.12.2024 31.12.2024
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.156 0 527.524 535.680 3.626.137
Sonstige 8.156 0 527.524 535.680 3.626.137
in EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2023 AHK Zugang Abgang/ Umbuchung Konsolidierung 31.12.2023
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.735.014 928.021 -8.732.359 0 930.676
Anteile CR Opportunities GmbH 8.732.353 0 -8.732.353 0 -
Sonstige 2.661 928.021 -6 0 930.676
in EUR
Wertberichtigungen Buchwert
01.01.2023 Abgänge Zuschreibungen/ Abschreibung 31.12.2023 31.12.2023
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.267.647 -3.267.647 8.156 8.156 938.832
Anteile CR Opportunities GmbH 3.267.647 -3.267.647 0 0 0
Sonstige 0 0 8.156 8.156 938.832

h) Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 im Wesentlichen aus Forderungen aus dem Sicherheitseinbehalt von Factoringleistungen.

31.12.2024 31.12.2023
in EUR in EUR
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 3.105.757 4.103.389
Forderung gegen verbundene Unternehmen 849.453 893.636
sonstige Vermögenswerte 1.926.631 2.835.086
Wertpapiere 329.673 374.667
Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte 2.681.217 6.679.413
Forderungen aus Umsatzsteuerguthaben 1.948.189 2.941.123
Forderungen gegen Personal 22.904 56.578
Rechnungsabgrenzungsposten 331.649 269.959
weitere Vermögenswerte 378.475 3.411.753
Sonstige langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte 315.165 269.699
Kautionen 340.304 306.560
ARAP Leasing -25.139 -36.861

5.6.2 Passiva

a) Kurzfristige Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten Abschluss- und Prüfungskosten der einbezogenen Gesellschaften, Rückstellungen für Personalkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie sonstige Rückstellungen. Die hierfür anzusetzenden Werte sind durch fest definierte Berechnungsalgorithmen klar zu ermitteln.

Kurzfristige Rückstellungen 01.01.2024 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2024
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
Prüfungs- und Jahresabschlusskosten 151,7 139,6 1,8 148,8 159,1
Personal / Urlaubsansprüche 352,3 261,5 63,1 491,1 518,8
Aufsichtsrataufwendungen 84,4 84,4 0 52,5 52,5
Sonstige 794,5 651,5 16,6 712,7 839,1
Summe 1.382,9 967,4 95,7 1.130,8 1.569,5

b) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Es wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte aufgrund der kurzen Laufzeiten den Buchwerten dieser Finanzinstrumente entsprechen.

c) Leasingverbindlichkeiten

Die M1 Kliniken AG aktiviert nach IFRS 16 Leasingverträge aus dem Operate Leasing als Nutzungsrechte und schreibt diese über die Laufzeit der Verträge ab. Aus den Leasingzahlungen entstehen Verbindlichkeiten, die abhängig von der Laufzeit in kurz- und langfristige Verbindlichkeiten zu unterscheiden sind und abgezinst werden.

31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
Nutzungsrecht 10.094.316 10.476.806
Aktive Rechnungsabgrenzung -31.139 -42.861
Σ Aktivseite 10.063.177 10.433.945
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 3.134.444 2.970.719
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 7.279.595 7.823.715
Passive Rechnungsabgrenzung 4.313 1.738
Σ Passivseite 10.418.352 10.796.172
Abschreibung -3.763.256 -3.763.752
Zinsaufwand -373.430 -413.690
Σ Gewinn- und Verlustrechnung -4.136.686 -4.177.442
Leasingaufwand 4.142.441 4.157.240
Σ Korrektur Leasingaufwand 4.142.441 4.157.240
Delta Jahresüberschuss/-fehlbetrag 5.755 -20.202

d) Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Bei den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Krediten und Kontokorrentkrediten, erhaltenen Darlehen und kreditorische Debitoren.

e) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern und Umsatzsteuer, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und erhaltene Anzahlungen für Behandlungen im Beauty-Segment.

f) Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten

Rückerstattungsverbindlichkeiten enthalten Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften, die Finanzinstrumente darstellen. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit ergibt sich, wenn die Gesellschaft von einem Kunden eine Gegenleistung erhält und erwartet, dass dem Kunden diese Gegenleistung ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird in Höhe der Gegenleistung bewertet, die dem Unternehmen voraussichtlich nicht zusteht und somit nicht im Transaktionspreis berücksichtigt wird.

Für die Verkäufe mit Rückgaberecht wird eine Verbindlichkeit für Rückerstattung passiviert.

31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
Rücklieferungsrechte 331.103 550.340
Rabattverträge / Herstellerrabatte 4.533.757 5.427.175
Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten 4.864.859 5.977.515

g) Langfristige Rückstellungen

Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Aufbewahrungspflichten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

h) Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.

i) Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden

Aktive und passive latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen einschließlich der Unterschiede aus der Konsolidierung sowie für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Dabei werden die Steuersätze und -vorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig sind oder in Kürze gelten werden. Die Gesellschaft nimmt eine Wertberichtigung auf aktive latente Steuern vor, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass zukünftiges, zu versteuerndes Ergebnis in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen, steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verrechnet werden können.

Bei steuerlich abziehbaren temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wird ein latenter Steueranspruch nur insoweit bilanziert, als es wahrscheinlich ist, dass die Umkehrung der temporären Differenz in der vorhersehbaren Zukunft eintritt und entsprechendes zu versteuerndes Einkommen zu erwarten ist.

Eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern wird nur vorgenommen, wenn ein Rechtsanspruch zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche und tatsächlicher Steuerschulden besteht und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Behörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

Zum Stichtag wurden keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen.

Für alle zu versteuernden temporären Differenzen wird eine latente Steuerschuld bilanziert, es sei denn, die latente Steuerschuld erwächst aus

einem Geschäfts- oder Firmenwert, für den eine Abschreibung steuerlich nicht absetzbar ist, oder

dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftvorfalles weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

Bei zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wird jedoch eine latente Steuerschuld bilanziert, es sei denn, der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz kann von der Gesellschaft kontrolliert werden und es ist wahrscheinlich, dass dies nicht in der vorhersehbaren Zukunft eintritt. Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2024 beziehen sich auf folgende Sachverhalte:

Temporäre Differenzen 01.01.2024 ergebniswirksam erfasst 31.12.2024
in TEUR
Bewertung der immateriellen Vermögenswerte 1.690 682 2.372
Fair Value Bewertung vorhandener Finanzinstrumente 5 184 189
Sonstige Bewertungsdifferenzen 76 -28 44
Passive latente Steuern 1.771 838 2.605

Die latenten Steuern aus der Bewertung immaterieller Vermögenswerte ergeben sich aus der Erstkonsolidierung eines im Jahr 2009 bzw. 2013 erworbenen Tochterunternehmens im Teilkonzern HAEMATO AG sowie aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen nach Handelsrecht und IFRS und belaufen sich zum Stichtag auf 2.372 TEUR (Vorjahr: 1.690 TEUR).

Im Zusammenhang mit der Fair Value Bewertung vorhandener Finanzinstrumente war es erforderlich, latente Steuern in Höhe von 189 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR) zu passivieren. Diese belaufen sich auf den Betrag, um den die nach Fair Value bewerteten IFRS-Wertansätze die Steuerbilanzwerte übersteigen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergibt sich eine Auflösung der latenten Steuern aufgrund von Verkäufen der zu Fair-Value bewerteten Finanzanlagen. Ein abweichender Ansatz zwischen handelsrechtlichen Vorschriften und dem Ansatz nach IFRS ist dementsprechend nicht mehr gegeben.

j) Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 19.643.403 EUR (Vorjahr: 19.643.403 EUR) ist eingeteilt in 19.643.403 Stückaktien (Vorjahr: 19.643.403 Aktien) mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 EUR. Die im Jahr 2020 durchgeführte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft erfolgte unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 in Höhe von 2.143.403 EUR im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung von 11.011.977 EUR zuvor im Besitz der MPH Health Care AG befindlichen Aktien der HAEMATO AG. Die Kapitalerhöhung wurde am 30. Juni 2020 in das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien wurden vollständig von der MPH Health Care AG gezeichnet und übernommen.

Zur Entwicklung und Zusammensetzung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde nach Beschluss der Hauptversammlung der M1 Kliniken AG vom 17. Juli 2024 der Bilanzgewinn wie folgt verwendet: Es wurde eine Dividende von 0,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Daraus entstand eine Dividendenzahlung in Höhe von 9.277.557 EUR. 15.000.000 EUR wurden in die Gewinnrücklage eingestellt und der restliche Betrag von 57.240.273 EUR auf das neue Jahr vorgetragen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2024 besteht noch kein Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2024.

5.7 ANGABEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der M1 Kliniken-Gruppe im Laufe der Berichtsjahre durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. In dieser Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Zahlungsflüsse aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden jeweils nach der direkten Methode dargestellt. Die Zahlungsflüsse aus der Geschäftstätigkeit werden hingegen nach der indirekten Methode dargestellt. Der Finanzmittelfonds enthält kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 13.193.121 EUR (Vorjahr: 18.855.548 EUR).

Im Cash Flow aus ,laufender Geschäftstätigkeit' betreffen die wesentlichen Positionen das Periodenergebnis in Höhe von 17.792.152 (Vorjahr: 11.666.686 EUR), die Abschreibungen in Höhe von 5.158.196 EUR (Vorjahr: 5.310.589 EUR), die Abnahme der Vorratsbestände in Höhe von 8.719.830 EUR (Vorjahr: Zunahme in Höhe von 17.178.504 EUR) sowie den Zahlungsmittelabfluss aus der Zunahme der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und anderer Aktiva und Passiva in Höhe von 6.563.469 EUR (Vorjahr: Zufluss in Höhe von 8.307.151 EUR).

Der Cashflow für 'Investitionstätigkeit' ist geprägt durch Einzahlungen aus Abgängen aus dem Finanzanlagevermögen in Höhe von 976.436 EUR (Vorjahr: 8.732.353 EUR) sowie Auszahlungen für Investitionen ins Finanzanlagevermögen in Höhe von 6.724.880 EUR (Vorjahr: 19.005.005 EUR). Beteiligungserträge wurden in Höhe von 128.270 EUR in 2024 cashwirksam vereinnahmt (Vorjahr: 1.301.511 EUR). Zusätzlich wurden Zinserträge von 861.420 EUR (Vorjahr: 694.101 EUR) sowie Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen von 995.383 EUR (Vorjahr: 1.009.504 EUR) cashwirksam erfasst.

Der Cashflow aus ,Finanzierungstätigkeit' ist im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgeblich beeinflusst durch den Rückkauf eigener Aktien. Hierzu wurden Auszahlungen i.H.v. 13.586.641 EUR verwendet (Vorjahr: Einzahlungen von 7.577.269 EUR). Ein während der Corona-Pandemie aufgenommenes KfW-Darlehen wurde vollständig zurückgeführt, was einen Zahlungsabfluss von 1.875.000 EUR zur Folge hatte. An die Anteilseigner der M1 Kliniken AG und deren Töchter flossen 9.309.656 EUR in Form von Dividenden (Im Vorjahr: 1.980.858 EUR). Auszahlungen zur Tilgung von Nutzungsrechten erfolgten in Höhe von 4.142.441 EUR (Vorjahr: 4.157.240 EUR).

5.8 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die berichtspflichtigen Segmente im M1-Kliniken Konzern sind die Segmente „Beauty“ und „Handel“.

Die Einteilung in operative Segmente folgt den Vorgaben aus der internen Steuerung und Controlling des Konzerns anhand der Geschäftstätigkeiten. Eine Segmentierung nach regionalen Gesichtspunkten erfolgt nicht, da dies für die interne Steuerung (bislang) keine relevante Steuerungsgröße ist.

Im Segment „Beauty“ wird die Schlossklinik in Berlin-Köpenick, die OP-Aktivitäten in verschiedenen Belegkliniken in Deutschland sowie das Netzwerk ambulanter Fachzentren geführt. In den Kliniken werden Leistungen der ästhetischen Chirurgie (v.a. Brustvergrößerungen, Lidstraffungen und Fettabsaugungen), im Netzwerk der Fachzentren werden weitere ästhetischmedizinische Behandlungsleistungen (v.a. Unterspritzungen mit Hyaluronsäure und Botulinumtoxin) durchgeführt. Endkunden dieses Segmentes sind natürliche Personen, für die Behandlungen durchgeführt werden sowie Betreiber von Praxisbetrieben für ästhetische Medizin.

Im Segment „Handel“ werden sämtliche Aktivitäten des Handels mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zusammengefasst. Hierbei handelt es sich um eine Handelsaktivität, wobei vermehrt auch die Position des Inverkehrbringers von Produkten von Lohnherstellern in den Fokus rückt. Die Produkte werden in diesem Zusammenhang nicht bearbeitet oder veredelt. Vielmehr nutzt der M1-Kliniken Konzern die Handelsaktivitäten zur Vergrößerung seines Abnahmevolumens bei relevanten Lieferanten als Grundlage für Preisverhandlungen. Zielkunden dieses Segmentes sind Weiterverwender, welche die Produkte im Rahmen der eigenen Geschäftsaktivitäten verwenden oder diese erneut weiterhandeln.

Die Segmente verfügen über keine Innenumsätze im Konzern.

Veränderungen bei der Segmentierung bzw. der Zuordnung einzelner Aktivitäten zu den Segmenten erfolgten in 2024 nicht.

2024 2023
in TEUR in TEUR
Umsatz Konzern 339.184 316.319
Handel 247.439 73,0 % 245.491 77,6 %
Beauty 91.745 27,0 % 70.828 22,4 %

Die Gruppe tätigt mit keinem Kunden mehr als 10 % des Konzernumsatzes.

Das EBIT verteilt sich auf die verschiedenen Geschäftssegmente wir folgt:

2024 2023
in TEUR in TEUR
EBIT Konzern 26.754 15.700
Handel 6.722 25,1 % 254 1,6 %
Beauty 20.032 74,9 % 15.446 98,4 %

5.9 WEITERE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

5.9.1 Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital bislang mit dem Ziel, durch eine sehr hohe Eigenkapitalquote keine Abhängigkeiten von Fremdkapitalgebern zu erlangen und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit weitestmöglich offen zu halten. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können und Entscheidungen nicht durch etwaige Covenants von Fremdkapitalgebern beeinflusst werden.

Das Eigenkapital beträgt zum jeweiligen Abschlussstichtag:

31.12.2024 31.12.2023
in EUR in EUR
Eigenkapital 134.219.927 143.223.451
Bilanzsumme 187.874.819 212.952.877
Eigenkapitalquote 71,44 % 67,26 %

Der Konzern hat zur operativen Umsetzung seines Geschäftsmodells Fremdkapital aufgenommen. Im Berichtszeitraum haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 5.400.392 EUR auf insgesamt 8.241.681 EUR erhöht. Eine Erhöhung der Verzinsung der variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten um 1 %-Punkt führt zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen um 82 TEUR. Eine Verminderung der Verzinsung der variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten um 1 %-Punkt führt zu einer Verminderung der Zinsaufwendungen um 82 TEUR.

5.9.2 Kategorien von Finanzinstrumenten

Bei den in den beiden nachstehenden Tabellen dargestellten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten stellen die Buchwerte in der Konzernbilanz eine gute Näherung für die beizulegenden Zeitwerte dar.

31.12.2024 31.12.2023
in EUR in EUR
Buchwerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 40.623.955 54.130.167
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.413.068 28.020.505
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2.776.085 3.728.722
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21.434.802 22.380.940
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 3.955.810 1.313.500
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 329.673 374.668
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 3.626.137 938.832
Summe der Buchwerte 44.579.765 55.443.667

Die Nettogewinne der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den unter Abschnitt 5.2. beschriebenen Zinserträgen. Die Nettoverluste aus den finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den dort beschriebenen Zinsaufwendungen. Der Nettogewinn der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte setzt sich zusammen aus den Beteiligungserträgen und den Fair Value Änderungen.

5.9.3 Risikomanagementpolitik und Sicherungsmaßnahmen

Das Risikomanagementsystem der M1 Kliniken-Gruppe hat das Ziel, alle bedeutenden Risiken und deren Ursachen frühzeitig zu erkennen und zu erfassen, um finanzielle Verluste, Ausfälle oder Störungen zu vermeiden. Es wird kein „Hedge Accounting“ i. S. d. IFRS 9 angewendet.

Das Vorgehen stellt sicher, dass geeignete Gegenmaßnahmen zur Risikovermeidung umgesetzt werden können. Im Wesentlichen handelt es sich um ein Früherkennungssystem, das der Überwachung der Liquidität und der Ergebnisentwicklung dient.

Die Risikomanagementpolitik wird im Wesentlichen durch den Vorstand der M1 Kliniken AG abgedeckt. Die Controlling-Abteilung der M1 Med Beauty Berlin GmbH, die dabei unterstützend mitwirkt, überwacht dazu die operativen Erfolge und können somit Planabweichungen rechtzeitig erkennen. Die jeweiligen Verantwortlichen der Fachabteilungen entscheiden, falls notwendig, gemeinsam mit dem Vorstand über die angemessene Strategie bei der Steuerung der Risiken.

Die M1 Kliniken-Gruppe ist allgemeinen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Veränderung von Rahmenbedingungen durch die Gesetzgebung oder aus anderen Vorschriften ergeben können. Sollten sich jedoch derartige Veränderungen ergeben, treten sie in den meisten Fällen nicht plötzlich und überraschend auf, so dass i.d.R. ausreichend Zeit besteht, um auf Veränderungen zu reagieren.

a) Risiko aus dem Ausfall von finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerten

Ausfallrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und dem Konzern somit ein finanzieller Verlust entsteht. Aufgrund der guten Kenntnis der Kunden des Unternehmens kann das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferung und Leistung gut gesteuert werden. Offene Positionen werden jeweils nur bei Sicherstellung der tatsächlichen Begleichung eingegangen. Daher ist die Bedeutung des Ausfallrisikos für die M1 Kliniken-Gruppe gering. Sofern dennoch solche Risiken erkennbar werden, werden diese entsprechend des „Expected-Credit-Loss-Modells“ nach IFRS 9 durch Wertberichtigungen gewürdigt.

Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist durch die Höhe der Buchwerte begrenzt.

b) Liquiditätsrisiko

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken zur Gewährleistung der fortwährenden Zahlungsfähigkeit durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows und Abstimmungen der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

In den folgenden Tabellen sind die erwarteten Cashflows der finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2023 dargestellt. Zinszahlungen wurden nicht berücksichtigt. Eine Diskontierung der länger als ein Jahr laufenden Verbindlichkeiten wurde nicht durchgeführt:

Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Buchwert 31.12.2024 Cashflow bis 1 Jahr Cashflow > 1 Jahr bis 5 Jahre Cashflow > 5 Jahre
in EUR in EUR in EUR in EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 12.968.118 12.968.118 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 10.700.523 10.700.523 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 3.617.607 3.167.607 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Buchwert 31.12.2023 Cashflow bis 1 Jahr Cashflow > 1 Jahr bis 5 Jahre Cashflow > 5 Jahre
in EUR in EUR in EUR in EUR
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.875.000 0 1.875.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 33.256.330 33.256.330 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4.374.810 4.374.810 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 4.399.782 4.399.782 0 0

Die unverzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten entfallen mit 12.968.118 EUR (Vorjahr: 33.256.330 EUR) auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 3.617.607 EUR (Vorjahr: 4.399.782 EUR) auf die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten.

c) Sonstige Preisrisiken

Sonstige Preisrisiken können sich aus steigenden Einkaufspreisen ergeben. Langfristige Lieferverträge und ähnliche Maßnahmen, die diese Risiken eingrenzen könnten, bestehen derzeit nicht. Der Abschluss solcher Verträge würde die erforderliche Flexibilität des Managements bei der Zusammenstellung des Produktportfolios, welches nachfragebezogen zusammengestellt wird, negativ beeinflussen.

Das Unternehmen konnte in den vergangenen Jahren durch eine geschickte Einkaufspolitik die Einstandspreise für die verwendeten Behandlungsmaterialien signifikant senken. Auch für die Zukunft wird mit sinkenden Einkaufspreisen gerechnet. Auch der Handelsbereich wird perspektivisch von eher sinkenden Einkaufspreisen profitieren.

5.10 SONSTIGE ANGABEN

5.10.1 Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse oder Eventualverbindlichkeiten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs. Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen zum Jahresende 2024 insgesamt 10.418.352 EUR Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr: 10.794.434 EUR), die mit 7.283.908 EUR (Vorjahr: 7.823.715 EUR) auf langfristige Verbindlichkeiten und 3.134.444 EUR (Vorjahr: 2.970.720 EUR) auf kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen.

5.10.2 Angabe über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24 „Related Party Disclosures“ kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, deren nahe Familienangehörige, sowie alle Gesellschaften, die zum Investmentkreis der Muttergesellschaft der M1 Kliniken AG, der MPH Health Care AG, sowie die die MPH Health Care AG beherrschende Magnum AG (Sitz: Schönefeld) gehören, in Betracht. Da die MPH Health Care AG als Investment Entity nach IFRS 10 keinen konsolidierten Konzernabschluss erstellt, wird die M1 Kliniken AG in keinen weiteren Konzernabschluss einer übergeordneten Gesellschaft aufgenommen.

Die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind insgesamt von keiner prägenden Natur für die M1 Kliniken AG. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf den Bezug von Produkten und Leistungen. Ziel dieser Geschäftsbeziehungen ist regelmäßig die Bündelung von Ein- und Verkaufsvorteilen mit den nahestehenden Personen zur Optimierung des Marktauftrittes aller Beteiligter. Die Bezüge und Leistungen hätten in dieser Art auch von anderen, fremden Dritten bezogen werden können.

Diese nahestehenden Unternehmen und Personen waren an keinen in ihrer Art oder Beschaffenheit unüblichen Transaktionen mit Gesellschaften des M1-Konzerns beteiligt. Alle Transaktionen zwischen den nahstehenden Unternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen worden.

Resultieren aus Transaktionen mit diesen Gesellschaften Vermögenswerte oder Schuldposten, so werden diese unter den Sonstigen Vermögenswerten und Sonstigen Verbindlichkeiten geführt. Als ,Key Management‘ der M1 Kliniken AG wird der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft betrachtet. Änderungen der betroffenen Personen ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie nachfolgend aufgezeigt:

Vorstand

Familienname Vorname Funktion/Beruf Vertretungsbefugnis Bemerkung
Brenske Kilian Kaufmann Alleinvertretungsberechtigt bis Juni 2024
Strauss Attila Wirtschaftsinformatiker Alleinvertretungsberechtigt

Aufsichtsrat

Familienname Vorname Beruf Funktion Bemerkung
Zimdars Uwe Kaufmann Vorsitzender
Prof. Dr. Hempel Dirk Facharzt für Innere Medizin u. Onkologie Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Dr. Meck Sabine Hochschullehrerin Mitglied

Folgende Geschäfte wurden mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt:

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen 31.12.2024 31.12.2023
in TEUR in TEUR
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 913 21.520
an Unternehmen, die von Mehrheitsanteilseignern beherrscht werden 913 21.520
Empfangene Lieferungen und Leistungen 0 4.221
von Unternehmen, die von Mehrheitsanteilseignern beherrscht werde 0 4.221

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates der M1 Kliniken AG betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 67.500 EUR (Vorjahr: 67.500 EUR). Der Aufsichtsrat erhielt keine variablen Vergütungsbestandteile. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten keinerlei Pensionsansprüche. Forderungen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstands bestehen nicht.

Weitere Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden im Geschäftsjahr 2024 nicht.

Bzgl. der Angabe der Gesamtbezüge der Vorstände wurde die Schutzklausel des § 286 IV HGB in Anspruch genommen.

5.10.3 Abschlussprüferhonorar

Die Honorare für den Abschlussprüfer für das abgelaufene Geschäftsjahr beliefen sich auf insgesamt 157.111 EUR (Vorjahr: 155.057 EUR).

5.10.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im ersten Quartal 2025 wurde seitens M1 Kliniken AG beschlossen, defizitäre Standorte im Ausland zu überprüfen und in Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit und in Bezug auf eine positive Fortführungsprognose zu beurteilen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde entschieden, zwei Standorte in Großbritannien und drei Standorte in Australien zu schließen und sich auf die profitabelsten Standorte dieser Länder zu konzentrieren, um ausgehend davon die Bekanntheit der Marke M1 weiter voranzutreiben.

Am 1. April 2025 hat die M1 Kliniken AG eine Adhoc-Meldung mit Bezug auf die HAEMATO AG veröffentlicht. Demnach hat die HAEMATO AG für ihre 100-%ige Tochtergesellschaft HAEMATO PHARM GmbH ein sogenanntes „Conditional Binding Offer“ (CBO) zum Erwerb ihres Handelssegments erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat der HAEMATO AG prüfen das Angebot derzeit sorgfältig. Ein möglicher Verkauf des Handelssegments würde den Weg für eine klare strategische Fokussierung der M1 Kliniken AG auf das wachstumsstarke Beauty-Geschäft ebnen. Eine Entscheidung hierzu, ebenso wie eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen daraus, ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung allerdings noch nicht absehbar.

Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

5.11 FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES 2024 DURCH DEN VORSTAND ZUR VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS IAS 10.17

Der vorliegende Konzernabschluss berücksichtigt alle dem Vorstand bekannten Ereignisse bis zum 30.04.2025.

 

Berlin, den 30. April 2025

Attila Strauss, Vorstand

5.12 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes

Zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die M1 Kliniken AG:

Prüfungsurteile

Wir haben den nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss der M1 Kliniken AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der M1 Kliniken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS sowie den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den IFRS bzw. den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben.

Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS sowie den deutschen, für Kapitalgesellschaft geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den IFRS bzw. den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den IFRS bzw. den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernjahresabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichtes mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 7. Mai 2025

wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer

Rainer Dröse-Seidler, Wirtschaftsprüfer