Ad-hoc | 4 November 1999 08:38
Ad hoc-Service: Value Managem. & Research
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Gemeinsame Mitteilung der Gold-Zack AG und der Value Management
& Research AG gemäß § 15 WpHG
Freiwilliges öffentliches Tauschangebot der Gold-Zack AG an die
Aktionäre der Value Management & Research AG
Die Vorstände der Gold-Zack AG und der Value Management &
Research AG geben zu dem laufenden Tauschangebot der Gold-Zack
AG an die Aktionäre der Value Management & Research AG folgende
gemeinsame Erklärung ab:
Der Vorstand der Value Management & Research AG erklärt in
Abstimmung mit dem Vorstand der Gold-Zack AG, daß er im
Hinblick auf die gegenwärtige Börsenbewertung der beteiligten
Gesellschaften keine Empfehlung des Vorstands der Value
Management & Research AG an deren Aktionäre zur Annahme des
Tauschangebotes der Gold-Zack AG abgibt. Deshalb bittet der
Vorstand der Value Management & Research AG die Aktionäre der
Gesellschaft, eine Entscheidung über die Annahme des
Tauschangebotes der Gold-Zack AG nach Einholung steuerlicher
und finanzieller Beratung selbst zu treffen.
Im Hinblick darauf, daß das am 29.10.1999 veröffentlichte
Tauschangebot der Gold-Zack AG zunächst eine positive
Stellungnahme des Vorstands der Value Management & Research AG
zum Tauschangebot enthielt, ergänzt die Gold-Zack AG das
Tauschangebot an die Aktionäre der Value Management & Research
AG vom 29. Oktober 1999 dahingehend, daß die Aktionäre der
Value Management & Research AG von der Annahme des
Tauschangebotes und den dadurch geschlossenen Tauschverträgen
jederzeit bis zum Ablauf des zweiten Bankarbeitstages nach Ende
der Angebotsfrist zurücktreten können. VMR-Aktionäre, die von
diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, werden gebeten,
entsprechende Rücktrittserklärungen über ihre Depotbanken bei
der Gontard & MetallBank AG einzureichen. Die Gold-Zack AG wird
diese Ergänzung des Tauschangebotes durch Veröffentlichung in
der Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Börsen-Zeitung und im
Bundesanzeiger bekanntmachen. Die Depotbanken werden gebeten,
die betreffenden Aktionäre entsprechend zu informieren.
Schwalbach am Taunus, 04. November 1999
Die Vorstände
Ende der Mitteilung