Value Management & Research AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Beschluss zum Verzicht auf die Offenlegung des Jahresabschlusses 2019 der 4 Free AG

Die Value Management & Research AG, Hamburg, Deutschland, (eingetragen unter HRB 159278 des Amtsgerichtes Hamburg) ist alleinige Gesellschafterin/Aktionärin der 4 Free AG, Hamburg, Deutschland, (eingetragen unter HRB 80683 beim Amtsgericht Hamburg). Die Value Management & Research AG hat sich aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages zur Übernahme etwaiger Verluste der 4 Free AG verpflichtet. Die Value Management & Research AG stellt als oberstes Mutterunternehmen ein Konzernjahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards auf, in das die 4 Free AG und deren Tochtergesellschaften im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen werden. Im Konzernjahresabschluss wurden die Tochtergesellschaften benannt, für die eine grundsätzliche Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB erfolgt. Der geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2019 inkl. Bestätigungsvermerk wurde bereits auf der Website www.VMR-Group.de sowie im Bundesanzeiger www.Bundesanzeiger.de veröffentlicht.

Die alleinige Gesellschafterin/Aktionärin beschließt daher, auf die Veröffentlichung des HGB- Einzeljahresabschlusses der 4 Free AG zum 31.12.2019 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu verzichten und diesen Beschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

Hamburg, den 30. Juni 2020

gez. Peer Reichelt Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Beschluss zum Verzicht auf die Offenlegung des Jahresabschlusses 2019 der Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH

Die Fondsvermittlung24.de GmbH, Hamburg, Deutschland, (eingetragen unter HRB 137478 des Amtsgericht Hamburg) ist alleinige Gesellschafterin der Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH, Hamburg, Deutschland, (eingetragen unter HRB 137477 beim Amtsgericht Hamburg). Die Value Management & Research AG hat sich aufgrund einer Kette von Ergebnisabführungsverträgen zur Übernahme etwaiger Verluste der 4free AG, sowie der Fondsvermittlung24.de GmbH, sowie der Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH verpflichtet. Die Value Management & Research AG stellt als oberstes Mutterunternehmen ein Konzernjahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards auf, in das die 4free AG und deren, die Fondsvermittlung24.de GmbH sowie deren Tochtergesellschaft die Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen werden. Im Konzernjahresabschluss wurden die Tochtergesellschaften benannt, für die eine grundsätzliche Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB erfolgt. Der geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2019 inkl. Bestätigungsvermerk wurde bereits auf der Website www.VMR-Group.de sowie im Bundesanzeiger www.Bundesanzeiger.de veröffentlicht.

Die alleinige Gesellschafterin beschließt daher, auf die Veröffentlichung des HGB-Einzeljahresabschlusses der Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH zum 31.12.2019 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu verzichten und diesen Beschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

Hamburg, den 30. Juni 2020

gez. Andre Baalhorn

Beschluss zum Verzicht auf die Offenlegung des Jahresabschlusses 2019 der DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH

Die Value Management & Research AG, Hamburg, Deutschland, (eingetragen unter HRB 159278 des Amtsgerichtes Hamburg) ist alleinige Gesellschafterin/Aktionärin der DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH, Hamburg, Deutschland, (eingetragen unter HRB 137555 beim Amtsgericht Hamburg). Die Value Management & Research AG hat sich aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages zur Übernahme etwaiger Verluste der DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH verpflichtet. Die Value Management & Research AG stellt als oberstes Mutterunternehmen ein Konzernjahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards auf, in das die DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH und deren Tochtergesellschaften, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen werden. Im Konzernjahresabschluss wurden die Tochtergesellschaften benannt, für die eine grundsätzliche Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB erfolgt. Der geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2019 inkl. Bestätigungsvermerk wurde bereits auf der Website www.VMR-Group.de sowie im Bundesanzeiger www.Bundesanzeiger.de veröffentlicht.

Die alleinige Gesellschafterin beschließt daher, auf die Veröffentlichung des HGB-Einzeljahresabschlusses der DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH zum 31.12.2019 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu verzichten und diesen Beschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

Hamburg, den. 30. Juni 2020

gez.

Eugen Fleck

und

Andre Baalhorn

Beschluss zum Verzicht auf die Offenlegung des Jahresabschlusses 2019 der Fondsvermittlung24.de GmbH

Die 4free AG, Hamburg, Deutschland, (eingetragen unter HRB 80638 des Amtsgericht Hamburg) ist alleinige Gesellschafterin der Fondsvermittlung24.de GmbH, Hamburg, Deutschland, (eingetragen unter HRB 137478 beim Amtsgericht Hamburg). Die Value Management & Research AG hat sich aufgrund einer Kette von Ergebnisabführungsverträgen zur Übernahme etwaiger Verluste der 4free AG sowie der Fondsvermittlung24.de GmbH verpflichtet. Die Value Management & Research AG stellt als oberstes Mutterunternehmen ein Konzernjahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards auf, in das die 4free AG und deren Tochtergesellschaft, die Fondsvermittlung24.de GmbH im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen werden. Im Konzernjahresabschluss wurden die Tochtergesellschaften benannt, für die eine grundsätzliche Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB erfolgt. Der geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2019 inkl. Bestätigungsvermerk wurde bereits auf der Website www.VMR-Group.de sowie im Bundesanzeiger www.Bundesanzeiger.de veröffentlicht.

Die alleinige Gesellschafterin beschließt daher, auf die Veröffentlichung des HGB-Einzeljahresabschlusses der Fondsvermittlung24.de GmbH zum 31.12.2019 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu verzichten und diesen Beschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

Hamburg, den 30. Juni 2020

gez. Andre Baalhorn

Beschluss zum Verzicht auf die Offenlegung des Jahresabschlusses 2019 der G.O. Duwensee und Partner GmbH

Die Value Management & Research AG, Kronberg im Taunus, Deutschland, (eingetragen unter HRB 159278 des Amtsgerichtes Hamburg) ist alleinige Gesellschafterin/Aktionärin der DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH, Hamburg (eingetragen unter HRB 137555 beim Amtsgericht Hamburg). Die Value Management & Research AG hat sich aufgrund einer Kette von Ergebnisabführungsverträgen zur Übernahme etwaiger Verluste der DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH sowie der G.O. Duwensee und Partner GmbH verpflichtet. Die Value Management & Research AG stellt als oberstes Mutterunternehmen ein Konzernjahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards auf, in den die DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH und deren Tochterunternehmen G.O. Duwensee und Partner GmbH im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen werden. Im Konzernjahresabschluss wurden die Tochtergesellschaften benannt, für die eine grundsätzliche Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB erfolgt. Der geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2019 inkl. Bestätigungsvermerk wurde bereits auf der Website www.VMR-Group.de sowie im Bundesanzeiger www.Bundesanzeiger.de veröffentlicht.

Die alleinige Gesellschafterin beschließt daher, auf die Veröffentlichung des HGB-Einzeljahresabschlusses der G.O. Duwensee und Partner GmbH zum 31.12.2019 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu verzichten und diesen Beschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

Hamburg, den 30.Juni 2020

gez.

Andre Baalhorn

Sven Ruf

Bericht des Aufsichtsrates der VMR Group

Hamburg, Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat der Value Management & Research AG hat im Geschäftsjahr 2019 in seiner jeweiligen Zusammensetzung den Vorstand gemäß der ihm nach Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Aufgaben umfassend überwacht, zeitnah beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat war in alle wichtigen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden.

Im Geschäftsjahr 2019 haben insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen - davon drei als Präsenzsitzung und zwei als Telefonkonferenz, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen - stattgefunden. Da hierbei durch die Mitglieder des Aufsichtsrates sämtliche Themen behandelt werden konnten, wurden keine Ausschüsse gebildet.

In der Telefonkonferenz am 03. Januar 2019 wurde die Zustimmung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 6 der Satzung durch den Aufsichtsrat erteilt. Damit wurde dem Vorstand genehmigt, das Grundkapital der Gesellschaft, das am Tag der Beschlussfassung EUR 2.606.590,00 betrug, um einen Betrag von bis zu EUR 399,998,00 auf bis zu EUR 3.006.588,00 durch Ausgabe von bis zu 399.998 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen.

In der Präsenzsitzung am 29. April 2019 in Hamburg, trat der Aufsichtsrat zur Bilanz feststellenden Sitzung zusammen. Nach den Erläuterungen durch den Wirtschaftsprüfer wurde der Jahresabschluss sowie Konzernabschluss sodann vom Aufsichtsrat festgestellt. Desweitern hat sich der Aufsichtsrat über die aktuellen Entwicklungen im ersten Quartal bei den Tochtergesellschaften und hier insbesondere bei der mitNORM GmbH sowie der 4 Free AG informiert.

In der Präsenzsitzung am 15. August 2019 unmittelbar nach der Hauptversammlung der Value Management & Research AG standen die Ergebnisse der Hauptversammlung sowie die aktuelle Entwicklung der Tochtergesellschaften zum 30.06.2019 zur Aussprache. Außerdem wurde ein Beschluss zur Bestellung von Herrn Dr. Sven Bernigau als Prokurist der VMR AG gefasst.

In der Präsenzsitzung am 25. November 2019 wurden die möglichen Kapitalmaßnahmen für das Geschäftsjahr 2020 sowie die strategische Weiterentwicklung der Value Management & Research AG besprochen.

In der Telefonkonferenz am 18. Dezember 2019 wurde nach der ausführlichen Präsentation durch den Vorstand die Zustimmung zum vorgelegten Business Plan 2019 - 2024 durch den Aufsichtsrat erteilt.

Neben diesen Sitzungen wurden mit dem Vorstand die laufenden Geschäftsentwicklung eingehen analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Dabei spielte insbesondere die weitere strategische Entwicklung des VMR Konzerns eine besondere Rolle. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats unterliegen, wurden von dem Aufsichtsrat geprüft und über die Erteilung der Zustimmung zu diesen Geschäften entschieden. Neben den Beratungen des Gremiums informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig durch schriftliche und mündliche Bericht über die wesentlichen Entwicklungen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugt, dass die Gesellschaft über ein funktionierendes und effizientes Risikomanagement verfügt und eine den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste Liquiditätsplanung unterhält.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex hat sich der Aufsichtsrat erneut ausführlich befasst. In der gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2019 abgegebenen Erklärung gemäß § 161 AktG wird festgestellt, dass die Value Management & Research AG mit Ausnahme der ausdrücklich in der Entsprechenserklärung offengelegten Fälle sämtliche Empfehlungen des Kodex ( in der Fassung vom 07. Februar 2017 ) entspricht. Ausgenommen sind hiervon sieben Empfehlungen des Kodex. Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten.

Aufgrund des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. August 2019 gefassten Beschlusses hat der Aufsichtsrat die bdp Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 10435 Berlin mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Der Jahresabschuss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung der Gesellschaft und des Konzerns von der bdp Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden.

In der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses hat es bedingt durch die COVID 19 Pandemie zeitliche Verschiebungen gegeben. Hierüber haben wir den Kapitalmarkt fristgerecht informiert.

Für den Jahresabschluss der VMR AG wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss der VMR AG wurde eingeschränkt. Zur Einschränkung hat der Wirtschaftsprüfer in der Bilanzsitzung vom 24.06.2020 folgendes erläutert: Die Einschränkung betrifft ausschließlich den Bereich der in 2019 erworbenen mitNORM. Die mitNORM gewährt ihren externen Vermittlern Darlehen, Vorschüsse, Starthilfen/Garantievorschüsse und Ähnliches. Die Beweggründe für diese Leistungen sind vertriebspolitisch motiviert und nachvollziehbar. Zum 31. Dezember 2019 wurde in diesem Zusammenhang ein Betrag in Höhe von insgesamt kEUR 1.063 bilanziert, für den bereits kEUR 1.372 Wertberichtigungen gebildet worden sind. Die Geschäftsführung der mitNORM ist von der Werthaltigkeit dieser Forderungen überzeugt. Allerdings konnte sie keine geeigneten und eindeutigen Nachweise erbringen, die die Bonität und Zahlungsfähigkeit der Empfänger belegen konnte. Damit lag ein Prüfungshemmnis vor, das zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks geführt hat. Der Abschlussprüfer stellt die Werthaltigkeit nicht in Frage, er kann sie nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilen. Wir als Aufsichtsrat haben den Vorstand und die Geschäftsführung angewiesen, ein entsprechendes System zu implementieren, um das Ausfallrisiko dieser Forderungen zu monitoren.

Sämtliche Fragen des Aufsichtsrates wurden durch den Vorstand umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, den Lagebericht sowie den Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht seinerseits geprüft und in der Sitzung vom 24.06.2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der Value Management & Research ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.

Der Aufsichtsrat schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem oben wiedergegebenen Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch die bdp Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Er erhebt keine Einwendungen gegen diese Abschlüsse und billigt sie.

Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Value Management & Research Gruppe für den persönlichen Einsatz und ihre erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2019.

Der Aufsichtsrat dankt auch den Aktionären für das der Value Management & Research AG entgegengebrachte Vertrauen.

 

Hamburg, 25.06.2020

Klaus Schwantge, Aufsichtsratsvorsitzender

Zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht

der VMR Group

Hamburg, Geschäftsjahr 2019

Inhalt

Geschäftsmodell der Value Management & Research AG

Wesentliche Standorte

Erklärung zur Unternehmensführung

Mitarbeiter

Zielsetzungen und Strategien

Steuerungssystem, interne Kontrollsysteme

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Geschäftsverlauf

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Erträge und Aufwendungen

Finanzlage

Vermögenslage

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Nachtragsbericht

Bericht über die erwartete Entwicklung sowie über Chancen und Risiken

Ausblick für die VMR Group

Risikobericht

Chancenbericht

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess 

Risikoberichterstattung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten

Vergütungsbericht

Übernahmerelevante Angaben

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Zukunftsbezogene Aussagen

Lagebericht

Erträge und Aufwendungen

Finanzlage

Vermögenslage

Erklärung zur Unternehmensführung

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Geschäftsmodell der Value Management & Research AG

Die Value Management & Research Aktiengesellschaft, kurz VMR AG, ist eine Holdinggesellschaft für eine Gruppe von Unternehmen in der Finanzanlagenvermittlung. Seit März 2019 ist die VMR AG auch Mehrheitsbeteiligte an einem Unternehmen der Versicherungsvermittlung. Durch diese Mehrheitsbeteiligung gelangen der Vorstoß in ein deutlich höheres Umsatzniveau und der Eintritt in einen Wachstumsmarkt. Es konnte der Vertrieb von Versicherungsprodukten als neues relevantes Ertragsfeld erschlossen und damit die Kapitalmarktabhängigkeit reduziert werden.

Die VMR AG ist einzuteilen in zwei Geschäftssegmente:

1.

Versicherungsvermittlung

2.

Finanzanlagenvermittlung

Das Segment der Versicherungsvermittlung bildet die mitNORM GmbH, welche ihren Hauptsitz in Hannover hat. Ca. 140 an die mitNORM GmbH angeschlossene Berater arbeiten an zirka 20 Standorten Deutschlands als selbstständige Unternehmer nach dem Konzept der mitNORM GmbH. Von Hannover aus werden die angeschlossenen Berater in ihrer Vertriebsarbeit betreut sowie die Aus- und Weiterbildungen koordiniert.

Zum Segment Finanzanlagenvermittlung zählen, jeweils mit Sitz in Hamburg:

4FREE AG

Fondsvermittlung24 GmbH

Fondsvermittlung24-geschlossene Beteiligungen GmbH

Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH

Deutsche Direktanlage AG

sowie die Duwensee & Partner GmbH mit Sitz in Karlsruhe

Die Ertragslage der beiden Geschäftssegmente ist von den Marktentwicklungen Deutschlands abhängig, wobei das Segment Finanzanlagenvermittlung in erster Linie mit den Kapitalmarktentwicklungen korreliert während das Segment der Versicherungsvermittlung auch in schwächeren Kapitalmarktphasen eine gute Ertragslage verzeichnen dürfte. Zielgruppen der Unternehmen sind sowohl selbstbestimmt handelnde Kunden, sogenannten „Execution Only-Kunden“, als auch Kunden mit ganzheitlichem Beratungsbedarf.

Für jedes Unternehmen innerhalb der VMR AG bilden die Betreuungs- und Beratungsbeziehungen zu Endkunden und die daraus hervorgehenden Provisions- und Courtageansprüche gegenüber Produktgebern, z.B. Depotbanken, Fonds- und Versicherungsgesellschaften den relevantesten Ertragsfaktor. Das Management der Courtage- und Vertriebsvereinbarungen mit Produktgebern und die Abrechnung der Provisions- und Courtageansprüche übernimmt die Netfonds Gruppe.

Wesentliche Standorte

Die VMR hat aktuell ihren Hauptsitz in Hamburg, bis September 2019 war der Hauptsitz in Kronberg im Taunus.

Die mitNORM GmbH befindet sich mit ihrem Hauptsitz in Hannover. Ihre Kunden werden durch die mitNORM-Berater betreut. Die Betreuung findet sowohl über Online-Medien (Skype etc.), Telefon als auch in Präsenzterminen statt.

Am Firmensitz der VMR AG befinden sich die 4FREE AG, die Fondsvermittlung24 GmbH, die Fondsvermittlung24 geschlossene Beteiligungen GmbH, die Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH sowie die Deutsche Direkt-Anlage GmbH. Diese Unternehmen konzentrieren sich auf die telefonische Betreuung und Online-Betreuung ihrer Kunden.

Die G.O. Duwensee & Partner GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe.

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären im Internet (www.vmr.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

Für das Segment der Versicherungsvermittlung erstellt die Geschäftsführung der mitNORM GmbH in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Entwicklung von Beratungskapazitäten (Senior- und Junior-Vermittler), Provisionserlösen und Betriebskosten. Zahlungsziele in der Fremdkapitalausstattung überwacht die Geschäftsführung der mitNORM GmbH eigenständig und berichtet gegenüber dem Vorstand der VMR AG mit entsprechenden Auswertungen.

Für das Segment Finanzanlagenvermittlung stellt die Geschäftsführung der 4FREE AG in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Entwicklung von Investmentfonds-Beständen, Neukunden, Provisions- bzw. Umsatzerlösen, Personalkosten dem Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung. Daneben überwacht die Geschäftsführung der 4FREE AG die Zahlungsziele in der Fremdkapitalausstattung und versorgt den Vorstand der VMR AG mit entsprechenden Auswertungen.

Parallel stellt die Netfonds Gruppe dem Vorstand der VMR AG Reportings zur Provisionsabrechnung der mitNORM GmbH und der 4FREE AG, der Fondsvermittlung24 GmbH und der Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH Deutsche Direktanlage AG zur Verfügung.

Die bereitgestellten Berichte, Auswertungen und Reportings unterstützen die enge Abstimmung zwischen dem Vorstand der VMR AG und der Geschäftsführung von 4FREE AG und mit NORM GmbH.

In diesem Zusammenhang werden die Marktpreisrisiken überwacht. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt auf Einzelebene. Eine operative Sensitivitätsanalyse hinsichtlich des Marktpreisrisikos wird für den Konzern nicht durchgeführt, da Zins- und Währungsrisiken für den Konzern von untergeordneter Bedeutung sind.

Durch die Konzentration der Geschäftstätigkeit auf wenige überschaubare Assets erfolgt die Überwachung des Adressenausfallrisikos auf individueller Basis. Soweit Risiken aus Investitionen in diese Assets erwachsen, beschränken sie sich auf die Buchwerte.

Aus den vorgenannten Erläuterungen geht hervor, wie die Gruppe Risiken mit großer Auswirkung auf das weitere Fortbestehen feststellt und geeignete Management-Maßnahmen und Abläufe zur Risikovermeidung trifft. Ein wesentlicher Teil des Risikomanagements besteht aber auch darin, Risiken darzustellen, aus denen mögliche Schäden entstehen können sowie das Eintreten dieser durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.

Die Gesellschaft ist maßgeblich vom Ergebnis ihrer Beteiligungen geprägt. Eine wesentliche Minderung der Ertragskraft der mitNORM GmbH, der 4Free-Gruppe bzw. der DDAG einschließlich der Duwensee & Partner GmbH beeinträchtigt die Werthaltigkeit der jeweiligen Beteiligung in der Konzernbilanz stark. Das Management der VMR-Gruppe betreut und kontrolliert ihre Tochtergesellschaften aktiv, um eine dauerhafte Minderung deren Werthaltigkeit zu vermeiden. Zurzeit verfügt die VMR über drei Beteiligungen.

Die VMR AG hat zum 31. Dezember 2019 einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter. Ein Ausfall des einzigen Vorstandsmitglieds birgt für die Gesellschaft ein Risiko, da die Person kurzfristig nur schwer zu ersetzen wäre. Der Aufsichtsratsvorsitzende würde in einem solchen Fall kurzfristig die Aufgaben des Vorstandes übernehmen, bis ein Ersatz-Vorstandsmitglied gefunden ist. Wesentliche Aufgaben wie z. B. die laufende Buchführung wurden an einen externen Dienstleister ausgelagert.

Die bestehenden Leitlinien des Risikomanagements werden jährlich überprüft und an die veränderte strategische Ausrichtung angepasst. Das gelebte Risikomanagementverbindet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und - Steuerung, um den Fortbestand der VMR sicherzustellen. Das Risikomanagement konzentriert sich vor allem auf Störpotentiale, die eine Bedrohung für den Erfolg oder die Existenz der Gesellschaft darstellen. Die Gesellschaft hat das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess ausgestaltet, der sich aus fest definierten Bestandteilen zusammensetzt. Basierend auf der Risikoleitlinie bilden die Risikoidentifizierung, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikoüberwachung die Kernkomponenten des Risikomanagementprozesses. Die aus dem Risikomanagement gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und fließen in die Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung des Risikomanagementprozesses ein.

Mitarbeiter

Am Stichtag 31.12.2019 beschäftigt die Gruppe 29 Mitarbeiter, gezählt in Köpfen und inkl. Vorständen, Geschäftsführern, Teilzeitangestellten und geringfügig Beschäftigten (31.12.2018: 20 Mitarbeiter ohne mitNORM GmbH).

Zielsetzungen und Strategien

Die VMR AG erwarb die Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH mit dem Ziel des Wachstums, denn hiermit gelangen der Eintritt in einen Wachstumsmarkt und der Vorstoß in ein deutlich höheres Umsatzniveau. Dabei beruht das Segment der Versicherungsvermittlung auf standardisierten Abläufen, wobei das Hauptziel des hohen Standardisierungsgrads die Sicherstellung von Qualitätsanforderungen ist. Das erklärte Ziel ist das 10:1-Prinzip (siehe Abbildung 1), wonach sich die Kundenbedarfsanalyse unabhängig vom jeweiligen Berater an den objektiven DIN-Standards orientiert, d.h. dass zehn Berater bei ein und demselben Kundenbedarfsprofil auf ein Produktempfehlungsergebnis kommen.

Dieser Bereich befindet sich aktuell im Aufbau. Das strategische Ziel ist, im Jahre 2025 an deutschlandweit 100 Standorten mit 1.000 Beratern rund 100 Millionen Euro Provisionsumsatz zu erwirtschaften.

Das Segment Finanzanlagenvermittlung verfolgt die Strategie der Kostenführerschaft, d.h. die Betriebsprozesse sind standardisiert, größtenteils automatisiert und damit der Personalaufwand minimiert. Nachdem die letzten vier Jahre von Restrukturierungsaufwänden zur Betriebskostenminimierung geprägt waren, bildet dieser Bereich nun die Cash Cow innerhalb der VMR AG.

Steuerungssystem, interne Kontrollsysteme

Geschäftsmodell und Unternehmensgröße der VMR AG erlauben eine pragmatische Überwachung von Geschäftsverlauf, wirtschaftlicher Lage und Risiken. Die Wertschöpfung besteht im Kern aus dem Vertrieb von Vorsorgelösungen und der Vermittlung von Finanzanlageprodukten. Die juristische Bestandsführung der Investmentfonds-Bestände erfolgt durch die Depotbanken und die Risikoübernahme durch die Versicherer. Das Management der Courtage- und Vertriebsvereinbarungen mit den Produktgebern und die Abrechnung der Provisions- und Courtageansprüche übernimmt die Netfonds Gruppe.

Der Vorstand der VMR AG steht in enger Abstimmung mit den Geschäftsführungen der einzelnen Tochtergesellschaften, ist somit in das operative Geschäft involviert und kann frühzeitig Risiken erkennen, Gegenmaßnahmen ergreifen.

Für das Segment der Versicherungsvermittlung erstellt die Geschäftsführung der mitNORM GmbH in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Entwicklung der Beratungskapazitäten (Senior- und Junior-Vermittler), der Provisionserlöse und der Betriebskosten. Die Geschäftsführung der mitNORM GmbH betreut ca. 140 selbstständige mitNORM-Berater an zirka 20 Standorten Deutschlands. Hierzu betreibt die Geschäftsführung der mitNORM GmbH ein mehrdimensionales Vertriebscontrolling mit verschiedenen KPIs, u.a. mit der regelmäßigen Analyse des individuellen Kundenbedarfs.

Die Geschäftsführung der 4FREE AG erstellt in regelmäßigen Abständen für das Segment Finanzanlagenvermittlung einen Bericht über die Entwicklung von Investmentfonds-Beständen, Neukunden, Provisions- bzw. Umsatzerlösen, Personalkosten. Dieser Bericht wird dem Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt.

Parallel erzeugt die Netfonds Gruppe ein Reporting zur Provisionsabrechnung der mitNORM GmbH und der 4FREE AG, der Fondsvermittlung24 GmbH und der Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH Deutsche Direktanlage AG und stellt dieses dem Vorstand der VMR AG zur Verfügung.

Die bereitgestellten Berichte, Auswertungen und Reportings unterstützen die enge Abstimmung zwischen dem Vorstand der VMR AG und den Geschäftsführungen von 4FREE AG und mitNORM GmbH.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß dem vorläufigen Jahresergebnis des Statistischen Bundesamtes stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2019 um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr an. Damit konnte die deutsche Wirtschaft das zehnte Jahr in Folge wachsen, wenn auch leicht unter dem Durchschnitt der letzten Jahre und weniger stark als noch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Jahresprojektion 2019 mit 1,0 % angenommen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2019 S. 64).

Die negative Abweichung wird unter anderem auf die schwächere Entwicklung der deutschen Industrie zurückgeführt, welche stärker ausgeprägt war und länger andauerte als noch vor einem Jahr angenommen.

Das wirtschaftliche Umfeld war weiterhin von Instabilität geprägt. Internationale Handelskonflikte, insbesondere zwischen den USA, der VR China und auch der Europäischen Union, die Unsicherheiten um den BREXIT sowie geopolitische Risiken wirkten dämpfend auf den Welthandel. Die globale Industrieproduktion und damit auch im besonderen Maße die Exportnation Deutschland waren davon beeinträchtigt.

Der globale Nachfragerückgang nach Investitionsgütern und Automobilen erreichte auch die deutsche Wirtschaft. Die Exporte nahmen mit 0,9 % deutlich schwächer zu als erwartet. Gleichzeitig entwickelten sich aber auch die Importe nicht so dynamisch wie angenommen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.77). Die geringeren außenwirtschaftlichen Impulse wirkten sich auf die Binnenwirtschaft aus. Investitionen in Ausrüstungen expandierten mit nur 0,4 % deutlich schwächer als prognostiziert (+2,3 %). Bauinvestitionen entwickelten sich dagegen besser als erwartet (ebenda).

Die realen privaten Konsumausgaben entwickelten sich mit 1,6 % besser als im Vorjahr prognostiziert (+1,3 %). Die staatlichen Konsumausgaben nahmen mit 2,5 % etwas stärker zu als erwartet. Ursächlich hierfür war unter anderem der starke Beschäftigungsaufbau im öffentlichen Dienst, der zu steigenden Personalausgaben führte (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.77).

Die Wirtschafts- und Arbeitswelt befand sich auch 2019 in einem strukturellen Wandel: Ein Transformationsprozess der Digitalisierung. Künstliche Intelligenz, robotergetriebene Prozessverarbeitung (RPA) und Blockchain-Technologie sind nur drei Schlagworte, die gleichbedeutend mit innovativen Lösungsansätzen sind und den genannten strukturellen Wandel im Jahre 2019 mitantrieben. So fasste die Bundesregierung im November 2019 den Beschluss, Deutschland zum Leitmarkt für den zukünftigen Mobilfunkstandard 5G entwickeln zu wollen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.5).

Dem Aufruf der schwedischen Klimaaktivistin Greta Thunberg folgend, fanden weltweit „Fridays-for-Future-Klimastreiks“ statt. Das Thema Klimaschutz gewann 2019 in weiten Teilen der Bevölkerung an Relevanz, wodurch Druck auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft aufgebaut wurde.

Die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) setzte 2019 den Kurs der expansiven Geldpolitik fort und nahm im November das Anleihekaufprogramm wieder auf (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.58). Monatlich werden für ca. 20 Mrd. € Unternehmenspapiere im Euroraum von der EZB aufgekauft (Deutsche Bundesbank, Geschäftsbericht 2019, S.15).

Der Hauptrefinanzierungssatz blieb gleichbleibend bei 0,00 % (ebenda, S.35). Als Reaktion auf anhaltend niedrige Inflationsraten im Euroraum wurde der Zinssatz für Einlagen bei der EZB von - 0,40 % auf - 0,50 % gesenkt (ebenda). Somit blieben die Finanzierungskonditionen für Unternehmen und private Haushalte in Deutschland weiterhin sehr günstig.

Das weiterhin fortdauernde Niedrigzinsumfeld und die damit anhaltenden Gefahren für Finanzmärkte, Anleger, die Vermögensbildung und die kapitalgedeckte Altersvorsorge beschäftigte auch 2019 den Sachverständigenrat (vgl. Sachverständigenrat, Jahresgutachten, 3. Punkt der Kurfassung, S. 2ff.) und belastete das klassische Geschäft von Banken, Versicherungen und Bausparkassen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.58).

Während der deutsche Leitindex DAX30 im Jahre 2018 einen deutlichen Rückgang zu verzeichnen hatte, konnte der DAX30 im Jahre 2019 jedes Quartal mit einem Plus abschließen und erreichte zum Jahressende mit 13.249 Punkten ein Zweijahreshoch.

Gemäß der Investmentstatistik des BVI, des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V., betrug das Netto-Vermögen in offenen Publikumsfonds per 31.12.2018 insgesamt 973.546,9 Millionen Euro und per 31.12.2019 insgesamt 1.115.700,3 Millionen Euro. Dabei summierte sich das Netto-Mittelaufkommen 2019 auf insgesamt 17.479,2 Millionen Euro (Vorjahr: 22.463,5 Millionen Euro). Rentenfonds verloren insgesamt 3.700,4 Millionen Euro, Aktienfonds gewannen 4.357,3 Millionen Euro und Mischfonds sogar 10.503,8 Millionen Euro.

Die Statistiken des GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., zeigen, dass sich die Versicherungsbeiträge in den letzten Jahren stabil entwickelten. Die Sparte Lebensversicherung konnte 2019 sogar einen Zuwachs von 11 % ausweisen.

So ergab eine Studie für den Ergo-Risiko-Report 2019, dass das Thema „Altersarmut" bei rund 45 % der Deutschen Sorge auslöst, während 28 % der Befragten angaben, keine Rücklagen zur Vorsorge zu leisten (S. 4 und 52, Harding-Zentrum für Risikokompetenz am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und Marktforschungsinstitut HEUTE UND MORGEN GmbH).

Geschäftsverlauf

Mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH im Frühjahr 2019 gelang der VMR AG der Eintritt in den Wachstumsmarkt Versicherung und Vorsorge: Das Geschäftssegment der Versicherungsvermittlung wurde als neues relevantes Ertragsfeld erschlossen. Seit März 2019 geht die mitNORM GmbH vollkonsolidiert in die VMR AG ein. Dadurch erlangte die VMR AG mit insgesamt 10,4 Mio.€ ein deutlich höheres Umsatzniveau (2018: 1,9 Mio.€) und die Kapitalmarktabhängigkeit wurde reduziert. Unter dem Dach der VMR AG konnte die mitNORM ihren ambitionierten Wachstumspfad fortsetzen. So konnten die Provisionserlöse die Vorjahresquartale 2, 3 und 4 übertreffen und in der Gesamtjahressicht erstmalig die 10 Mio.€-Grenze durchdringen. Während im Jahre 2018 noch 123 Berater der mitNORM GmbH angeschlossen waren, arbeiteten zum Jahresende 2019 insgesamt 138 Berater nach dem Konzept der mitNORM.

Im Segment Finanzanlagenvermittlung, zu welchem die 4FREE AG, die Fondsvermittlung24 GmbH, die Fondsvermittlung24-geschlossene Beteiligungen GmbH und die Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH gezählt werden, wurde die Strategie der Kostenführerschaft weiterverfolgt. Daher wurde keine kostenintensive Neukundenakquisition betrieben. Stattdessen verhalfen Kooperationen mit namhaften Produktgebern, z.B. Dirk Müller Premium Aktien Fonds, zur Gewinnung von Neukunden, die ein Anlagemotiv umsetzen und nicht nur Neukundenprämien abgreifen wollten. Ein durchgängig digitalisierter Online-Depot- und Kontoeröffnungsprozess ermöglichte hierbei einen hohen Effizienzgrad.

Der Hauptkundenmehrwert bestand weiterhin in einer konsequent kostengünstigen Vermittlung von Geldanlagen in Investmentfonds für Vermögensaufbau und -anlage. Neben Kosten sparten die Kunden Zeit, Aufwand und erhielten wertvolle Informationen, denn die 4FREE und die Fondsvermittlung24 konnten auch im Geschäftsjahr 2019 eine Lösung zur Selektion und zum Vergleich der unterschiedlichen Investmentfonds anbieten.

Im Rahmen der Strategie der Kostenführerschaft wurde im Geschäftsjahr 2019 die Optimierung der Ressourcenallokation weiterverfolgt. So konnte durch Reduktion von Flächen (z.B. Büroräume in Kronberg im Taunus) eine Kosteneinsparung erreicht werden. Daneben wurden u.a. Aufgaben, die nicht zur Kernkompetenz gehören, z.B. Buchhaltung und Rechnungslegung, ausgegliedert. Ansonsten gab es im Geschäftsjahr 2019 im Bereich Fondsdiscount-Geschäft keine Umstrukturierungen oder andere Rationalisierungsmaßnahmen. Dazu wurden im Geschäftsjahr 2019 keine gezielten Maßnahmen zum Personalabbau verfolgt.

Die Entwicklungen im Geschäftsjahr 2019 verdeutlichen den Wachstumskurs der VMR AG als Mutterunternehmen. Die damit verbundenen Aufwendungen werden über eine Konzernumlage der Tochterunternehmen beglichen.

Veränderungen im rechtlichen Umfeld

Im Geschäftsjahr 2019 konnte eine lebhafte Diskussion zum Lebensversicherungsreformgesetz II (kurz: LVRG II) verfolgt werden, die auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.04.2019 zurückzuführen war. In diesem wurde die Implementierung eines Provisionsdeckels im Vertrieb von Lebensversicherungsprodukten und Restschuldversicherungen vorgeschlagen. Zur Deckelung der Provision wurde, in Abhängigkeit von Konstellation und diskutiertem Entwurf, ein Korridor zwischen 2,5 % und 4,0 % der Bruttobeitragssumme, d.h. entsprechend der Summe aller Beiträge für maximal 35 Jahre, diskutiert. Im Referentenentwurf wurde das Inkrafttreten der Deckelung zum 01.01.2021 für danach abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen angedacht.

Da in dem Referentenentwurf ein Eingriff in das Wettbewerbs- und Europarecht gesehen wird, dürfte die Diskussion um das umstrittene Gesetz noch länger andauern.

Bezüglich der gewerberechtlichen Zulassungsanforderungen hinsichtlich der Befugnisse nach § 34 f GewO konnte im Geschäftsjahr 2019 ebenfalls eine lebhafte Diskussion verfolgt werden. Die diskutierte Neuregelung würde die Tochtergesellschaften Duwensee & Partner GmbH und die Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH betreffen. Für eine Neuregelung der gewerberechtlichen Zulassungsanforderungen mit der Voraussetzung einer eigenen Zulassung gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besteht innerhalb der VMR AG ein bewährtes Lösungsmuster, z.B. bei der 4FREE AG.

Markt- und Wettbewerbsbedingungen

Im Februar 2019 verglich Stiftung Warentest 26 Fondsvermittler, die in Kooperation mit Fondsbanken ihren Kunden den kostengünstigen Erwerb aktiv gemanagter Fonds bieten. Gemessen an dem überschaubaren Marktsegment und der Anzahl an aktiven Anbietern kann man die Wettbewerbsbedingungen als hart einstufen.

Verlauf des Aktienkurses

Per 02.01.2019 lag der Aktienkurs der VMR AG bei EUR 2,20. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug per 02.01.2019 EUR 2.606.590. Die Marktkapitalisierung betrug EUR 5.734.498,00 €

Per 30.12.2019 notierte eine Aktie der VMR AG bei EUR 2,76. Demnach betrug die Marktkapitalisierung der VMR AG per 30.12.2019 EUR 8.298.182,88. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug EUR 3.006.588 Stückaktien.

Im Januar 2019 konnte eine Barkapitalerhöhung voll platziert werden. Diese erhöhte das Grundkapital um EUR 399.998. Die Marktkapitalisierung betrug, bereinigt um den Effekt der Barkapitalerhöhung, per 30.12.2019 in etwa EUR 7.194.188.

Der Verlauf des Aktienkurses zeigte im Geschäftsjahr 2019 eine Schwankungsbreite zwischen EUR 2,00 und EUR 3,00.

Einschätzung des Vorstands zur Geschäftsentwicklung

„Die geschäftliche Entwicklung 2019 entsprach weitgehend unseren Erwartungen. Wir sind dennoch nicht zufrieden, denn wir haben noch viel vor.

Mit dem Erwerb und der Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH, einer innovativen Versicherungsvermittlung, stellten wir im Geschäftsjahr 2019 die Weichen auf Wachstum. Die ersten Erfolge zeichnen sich ab, so konnten wir unsere Provisionserlöse steigern und den Umsatz in der Gruppe auf über 10 Mio.€ heben. Das EBITDA, unsere zentrale Steuerungsgröße, erreicht allerdings noch nicht die angepeilte Zielgröße.

Erfreulich ist, dass unsere Restrukturierungsmaßnahmen im Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung fruchteten, wodurch wir nun in diesem Bereich stabile Erträge erwirtschaften und weiter in das Wachstum der VMR investieren können.”

Eugen Fleck, Vorstand der VMR AG

Entwicklung der EBITDA

Von besonderem Interesse sind für VMR die Provisionserlöse und die Provisionsmarge. Damit liegt das Augenmerk auf dem Ergebnis vor Ertragssteuern, Zinsen, Ergebnisabführungen und Abschreibungen (EBITDA), wodurch die Effektivität der jeweiligen Geschäftssegmente miteinander verglichen werden kann. Das EBITDA des Konzerns erreichte im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 472 T€ (2018: 370 T€).

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage spiegelt den Effekt aus dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH wieder, denn seit März 2019 wird die mitNORM GmbH vollkonsolidiert einbezogen.

Die 2015 gegründete mitNORM ist ein Start-Up-Unternehmen im Bereich der Versicherungsvermittlung mit starken Wachstumsraten. Aktuell sind dem Strukturvertrieb ca. 140 exklusiv gebundene Vermittler angeschlossen. Die Unternehmenspläne und eine externe Unternehmensbewertung im Rahmen der Sachkapitalerhöhungsprüfung sehen in den nächsten zehn Jahren eine Entwicklung der Provisionsumsätze von 15 Mio. € (2020) auf 26 Mio. € (ab 2029). Das Ergebnis nach Steuern soll nach diesem Planungsstand im selben Zeitraum von 443 T€ (2020) auf 2,3 Mio. € (ab 2029) steigen.

Durch die Akquisition erlangt die VMR AG eine erhebliche Steigerung im Konzern-Geschäftsvolumen und zielt auf einen Durchbruch in der Konzern-Ertragslage sowie auf eine hohe Kapitalrentabilität. Die Planzahlen der mitNORM konnten im Geschäftsjahr 2019 noch nicht erreicht werden. VMR geht jedoch von einem Aufholeffekt in den Jahren 2020 und 2021 aus. Für die Folgejahre wird daher weiterhin mit den entsprechenden Steigerungen gerechnet.

Erträge und Aufwendungen

Seit März 2019 ist die VMR AG Mehrheitsbeteiligte an der mitNORM GmbH, einem Unternehmen der Versicherungsvermittlung. Diese Erweiterung ergab für den VMR Konzern neben den erhöhten Ertrags- und Aufwandsvolumina auch eine veränderte Kostenstruktur.

Bei den Provisionserlösen ist eine Steigerung zu verzeichnen, die auf die Konsolidierung der Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH seit März 2019 zurückzuführen ist. Die konsolidierten Provisionserlöse bezifferten sich für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt EUR 10.452.540,26, während sie sich 2018 noch auf EUR 1.937.839,80 summierten.

Die Provisionserlöse des Geschäftssegments Versicherungsvermittlung summieren sich im Geschäftsjahr 2019, eine Konsolidierung ab 01.03.2019 berücksichtigend, auf EUR 8.603,05.

Die Provisionserlöse des Geschäftssegments Finanzanlagenvermittlung summieren sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt EUR 1.849.514,21 (2018: EUR 1.937.839,80).

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 468.749,83 (2018: 176.425,55).

Im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung ergab sich ein Sondereffekt in Höhe von EUR 275.000,00 bei den sonstigen betrieblichen Erträgen durch einen Forderungsverzicht der Prisma Life AG.

Die Provisionsaufwendungen summierten sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 7.063.505,32 (2018: EUR 208.526,74). Die Provisionsaufwendungen beinhalten neben Provisionsaufwendungen für Leistungen Dritter (Vermittler) auch Abschluss-Provisionserstattungen und -Weiterleitungen sowie Gebührenerstattungen an Kunden (bei der 4Free und der Fondsvermittlung24).

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der mitNORM ab März 2019, wodurch sich das Geschäftsvolumen der VMR AG sich mehr als vierfachte. Daneben ergaben sich erstmalig für die VMR AG Aufwendungen durch eine Wertberichtigung auf Forderungen in Höhe von EUR 199.085,34.

Des Weiteren werden sämtliche Vergütungen an Vermittler der mitNORM ebenfalls im Provisionsaufwand ausgewiesen, auch Zahlungen an Vermittler für Bestandsgarantie, Starthilfe, Garantievorschüsse, Bonus und Bürokostenzuschüsse etc.

Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr EUR 1.138.725,98 (2018: EUR 765.542,29).

Die Abschreibungen reduzierten sich von EUR 920.941,75 im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt EUR 883.979,03 im Geschäftsjahr 2019.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezifferten sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 2.247.247,83 (2018: EUR 770.816,73).

Tabelle 1: Überblick der Ertragsergebnis 2019

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Ausgewählte Ertragszahlen Gj. 2019 in € Finanzanlagenvermittlung Versicherungsvermittlung (01.03. - 31.12.) Holding Konsolidierung und IFRS-Anpassungen Konzern
Betriebsergebnis
Provisionserlöse (extern) 1.849.514,21 8.603.026,05 0,00 0,00 10.452.540,26
Abschreibungen -16.058,14 -31.714,36 -496,49 -835.710,04 -883.979,03
Betriebsergebnis 726.565,39 -179.685,90 -390.086,37 -568.961,19 -412.168,07
Finanzergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge 20,89 4.260,62 3.401,00 -2.387,50 5.295,01
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -243.693,77 -10.332,00 -93.409,38 -3.408,00 -350.843,15
Finanzergebnis -243.672,88 -6.071,38 -90.008,38 -5.795,50 -345.548,14
Ergebnis vor Ertragsteuern 482.892,51 -185.757,28 -480.094,75 -574.756,69 -757.716,21
EBITDA 742.623,53 -147.971,54 -389.589,88 266.748,85 471.810,96

Wie der Blick auf die Kenngröße EBITDA zeigt, fungiert das Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung als Cash Cow und erwirtschaftet stabile Erträge.

Da sich das Geschäftssegment Versicherungsvermittlung noch in der Wachstumsphase befindet, erreicht das EBITDA noch keinen positiven Wert.

Insgesamt erreichte der VMR als Konzern mit knapp TEUR 472 ein EBITDA, welches leicht unterhalb der Erwartungen liegt.

Dennoch konnte das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr (2018: TEUR 370) um 28 % gesteigert werden.

Finanzlage

Der Konzern ist entsprechend seiner Geschäftstätigkeit dem Liquiditäts-, dem Kredit- und in niedrigem Umfang auch dem Kurs- sowie dem Währungsrisiko ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklung an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren.

Das Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung ist gekennzeichnet durch eine stabile Ertrags- und Kostenentwicklung. Da bei den Bestandprovisionen eine geringe Sensitivität zu den Kapitalmärkten besteht, sich im Vergleich dazu die Aufwendungen auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen, ist die Liquiditätsplanung gut planbar.

Das Geschäftssegment Versicherungsvermittlung ist gekennzeichnet durch eine Kostenentwicklung, welche eng an die Ertragsentwicklung gekoppelt ist.

Insgesamt steuert der Konzern seine Kapitalstruktur, indem er Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vornimmt. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

Unter Liquiditätsrisiko im engeren Sinne wird das Risiko verstanden, dass das Unternehmen nicht genügend Finanzierungsmittel besitzt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen resultieren dabei unter anderem aus Zins- und Tilgungsleistungen.

Das Unternehmen steuert seine Liquidität in der Weise, dass zu jeder Zeit genügend Mittel zur Verfügung stehen, um seinen Verbindlichkeiten fristgerecht nachzukommen. Dabei steuern die einzelnen Gesellschaften ihre Liquidität selbstständig. Daneben findet über eine Konzernumlage die Verrechnung von Aufwendungen zwischen den Geschäftssegmenten statt. Hierbei hat der VMR Konzern sicherzustellen, dass z.B. Wachstumsaufwendungen im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung in ausreichendem Maß unterlegt sind, z.B. durch Mittelzuflüsse aus dem Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung.

Im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung wurden seitens der mitNORM GmbH insgesamt EUR 50.257,70 als Stornosicherheit für zukünftiges Geschäft gegenüber einer Versicherungsgesellschaft hinterlegt.

Die selbstständigen mitNORM-Berater im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung erwirtschaften Provisionserträge, deren Geldeingänge mit größerer zeitlicher Verzögerung und mitunter sehr volatil erfolgen. Hieraus und im Zusammenhang mit der Struktur der persönlichen Ausgaben ergeben sich bei den selbstständigen mitNORM-Beratern individuelle Liquiditätsbedarfe. Zum Ausgleich der beschriebenen Volailitäten in den individuellen Liquiditätsbedarfen werden seitens der mitNORM GmbH auf pragmatische Art und Weise Provisionsvorschüsse in Korrespondenz zu den zu erwartenden Provisionserträgen gewährt. Die Rückführung der Provisionsvorschüsse erfolgt durch Einbehalt der Provisionszahlungen. Die Provisionsvorschüsse werden als Forderungen an Vermittler bilanziert, jedoch sind diese in ihrer Werthaltigkeit gegenüber der Wirtschaftsprüfung - aufgrund der pragmatischen Art und Weise der Gewährung - nicht in der geforderten Form belegbar.

Die VMR AG plant die Implementierung eines Systems zur Überwachung sowie quantitativen wie qualitativen Analyse von Ausfallrisiken, damit die Provisionsvorschüsse global gesteuert und belastbar bewertet werden können.

Der Cashflow aus operativer betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 EUR 105.656,59 (2018: EUR 427.788,73).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf EUR -2.006.972,65 (2018: EUR - 6.899,17). Dieser Betrag beinhaltet den Kaufpreis für die Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH i.H.v. EUR 3.700.000. Hierin enthalten sind EUR 212.959,04 erworbene flüssige Mittel. Aus dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH bestehen per 31.12.2019 Kaufpreisverbindlichkeiten i.H.v. EUR 1.500.000,00 gegenüber der Verkäuferin.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit summierte sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 2.010.818,67 (2018: EUR -479.564,65). Darin enthalten ist die Erhöhung des Grundkapitals i.H.v. EUR 399.998,- und die Bareinzahlung in die Kapitalrücklage i.H.v. EUR 599.997,-

Das Eigenkapital der Aktionäre der VMR AG betrug per 31.12.2019 EUR 3.224.734,39 (2018: EUR 2.867.075,70). Im Januar 2019 konnte eine Barkapitalerhöhung voll platziert werden. Diese erhöhte das Grundkapital um EUR 399.998.

Die Kapitalerhöhung ermöglichte den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH.

Im Rahmen der Barkapitalerhöhung konnte die Walter Schmitz Vermögensberatung GmbH als neuer langfristiger Aktionär gewonnen werden. Nach letztem Kenntnisstand hält die Walter Schmitz Vermögensberatung GmbH 4,66 % der VMR AG-Aktien.

Im Geschäftsjahr 2019 ist der VMR AG die Transformation kurzfristiger Verbindlichkeiten in langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital gelungen. Insgesamt wurden für Mio.€ 3,3 neue Mittel aufgenommen und in Höhe von Mio.€ 1.8 Tilgungen ausgezahlt.

Tabelle 2: Überblick der Finanzschulden

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Finanzschulden in € Sofort fällig bis 1 Jahr >1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Anleihen (unverbrieft) 0 0 3.090.553,66 0 3.090.553,66
Darlehen Hanse Merkur * 81.821,92 0 0 1.500.000,00 1.581.821,92
Darlehen PrismaLife 0 75.000,00 150.000,00 0 225.000,00
Diverse Darlehen 0 475.000,00 0 0 475.000,00
Vorschüsse * 86.400,00 0 266.332,00 0 352.732,00
Restkaufpreis mitNORM 0 900.000,00 600.000,00 0 1.500.000,00
Kaufpreisverb. Duwensee 0 0 0 427.468,37 427.468,37
Bankdarlehen * 9,1 0 104.984,11 0 104.993,21
168.231,02 1.450.000,00 4.211.869,77 1.927.468,37 7.757.569,16

* Die ratierlich zu tilgenden Darlehen wurden zur Vereinfachung entsprechend ihrer Gesamtrestlaufzeit zugeordnet.

Das Darlehen der Hanse Merkur ist durch eine Drittsicherheit in Form der Abtretung von künftigen Provisionsansprüchen der Netfonds AG abgesichert. Die unverbrieften nicht kapitalmarktfähigen Anleihen sind zum Teil in Höhe von 1.391 T€ durch Abtretung von Provisionen der 4Free gesichert.

VMR konnte in 2019 zu jedem Zeitpunkt ihre fälligen Verbindlichkeiten tilgen.

Investitionen

Zur strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells um ein Ertragsfeld, welches die Abhängigkeit von den Wertpapiermärkten reduziert, wurde im Frühjahr 2019 eine Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH erworben, einem innovativen Finanzberatungsunternehmen.

2015 wurde die mitNORM als ein Start-Up-Unternehmen im Bereich der Versicherungsvermittlung gegründet. Einzigartigkeitsmerkmale und Kundenmehrwerte bestehen in dem Konzept zur Bedarfsanalyse und Produktempfehlung. Die Kundenbedarfsanalyse orientiert sich unabhängig vom jeweiligen Berater an objektiven DIN-Standards: Bei ein und demselben Kundenbedarfsprofil kommt jeder Berater auf ein einheitliches Produktempfehlungsergebnis. Aktuell arbeiten ca. 140 exklusiv gebundene Berater in einem Netzwerk aus Personalberatung und Karriereinstitut - einem weiteren Einzigartigkeitsmerkmal der mitNORM, welches die Ganzheitlichkeit der Kundenberatung unterstreicht.

Der Kaufpreis für die Mehrheitsbeteiligung betrug Mio.EUR 3,7.

Vermögenslage

Die Vermögenslage der VMR AG erfüllt die Anforderungen zur Fristenkongruenz, in dem Investitionen ausschließlich über langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital finanziert werden. Kurzfristige Verpflichtungen können dagegen über kurzfristig zur Verfügung stehende Mittel erfüllt werden.

Relevante Posten

Die relevantesten Positionen auf der Aktivseite der VMR-Konzernbilanz sind per 31.12.2019 die Geschäfts- und Firmenwerte mit EUR 14.540.546,63 (2018: 6.338.943,56), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 2.519.071,67 (2018: EUR 325.580,30) sowie die sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit EUR 1.267.669,97 (2018: EUR 1.929.546,64).

Die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde, basierend auf den Business Plänen, im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde die Werthaltigkeit anhand von Stressszenarien simuliert. Für das Segment der Finanzanlagenvermittlung wurden die bislang stabil verlaufenden Provisionserlöse zugrunde gelegt. Die VMR AG-Töchter 4FREE AG, Fondsvermittlung24 GmbH, Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH, Deutsche Direktanlage AG sowie die Duwensee & Partner GmbH erhalten regelmäßig Bestandsprovisionen der Kapitalanlagegesellschaften für die gemanagten Investmentfondsbestände. Für das Segment der Versicherungsvermittlung wurden die erwarteten Provisionserlöse angenommen.

Der im Geschäftsjahr 2019 vollzogene Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH steht im Zusammenhang mit einer Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation, kurz PPA), bei der bislang keine Bilanzierung als immaterielle Vermögensgegenstände bzw. -werte vorgenommen wurde.

Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte liegen jeweils zum Abschlussstichtag 31.12.2019 nur bei der mitNORM in Höhe von 1.373 T€ für die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte (Tabelle 3) vor.

Tabelle 3: Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte der mitNORM GmbH

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Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte der mitNORM GmbH 31.12.2019 31.12.2018
Vorschüsse an Vermittler 568.382,84
Einzelwertberichtigungen Ausfallrisiko Vorschüsse -76.084,53
492.298,31 0,00
Aktuelle Darlehen an Vermittler 140.902,12
Einzelwertberichtigungen Ausfallrisiko Darlehen -55.096,92
85.805,2 0,00
Überzahlte Provisionsabrechnungskonten Vermittler 136.939,73
Einzelwertberichtigungen Ausfallrisiko negative Provisionsabrechnungskonten -50.400,29
86.539,44 0,00
Gewährte Starthilfen und Garantievorschüsse 1.553.857,91
Einzelwertberichtigungen für Performance-Erlass u. Ausfallrisiken -1.191.499,10
362.358,81 0,00
Zwischensumme für Forderungen mit Kreditrisiken nach EWB 1.027.001,76 0,00
Kautionen und übrige Forderungen 36.208,12 2.850,64
1.063.209,88 2.850,64

Durch den im Geschäftsjahr 2019 vollzogenen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH bilanziert die VMR AG erstmalig Forderungen in einem relevanten Umfang. Die genannten Forderungen begründen sich hauptsächlich in der Gewährung von Provisionsvorschüssen an die selbstständigen mitNORM-Berater im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung. Deren erwirtschaftete Provisionserträge sind mitunter sehr volatil und erwirken zeitlich verzögerte Geldeingänge. Zum Ausgleich der beschriebenen Volailitäten und zur Überbrückung der zeitlichen Verzögerungen werden seitens der mitNORM GmbH auf pragmatische Art und Weise Provisionsvorschüsse in Korrespondenz zu den zu erwartenden Provisionserträgen gewährt, deren Rückführung durch den Einbehalt von Provisionszahlungen erfolgt. Die Provisionsvorschüsse werden als Forderungen an Vermittler bilanziert.

Zur globalen Steuerung und belastbaren Bewertung der genannten Forderungen durch die VMR AG ist die Implementierung eines Systems zur Überwachung sowie quantitativen wie qualitativen Analyse von Ausfallrisiken geplant.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Auf Konzernebene kommen weder finanzielle noch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Anwendung. Innerhalb der Geschäftssegmente werden Leistungsindikatoren eingesetzt, so steuert zum Beispiel die Geschäftsführung der mitNORM ihren Bereich nach der Erreichung von Vertriebseinheiten und Wertungspunkten, der Durchführung von Jahres-Update-Gesprächen bei Bestandskunden, der Erreichung von Netzwerkzielen.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag traten innerhalb der VMR AG keine nennenswerten Ereignisse positiver und negativer Art ein.

Zumindest die ersten zwei Monate des Geschäftsjahres 2020 verlaufen für die VMR AG vielversprechend: Kapitalmärkte auf einem hohen Kursniveau bescheren erhöhte Provisionseinnahmen im Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung dazu eine Steigerung beim Provisionserlös der mitNORM um 14 % ggü. dem Vorjahreszeitraum. Mit Ausbruch der Coronavirus- Pandemie ist allerdings auch die Planung der geschäftlichen Entwicklung mit einer größeren Unsicherheit behaftet.

Bislang ist unklar, in welchem Ausmaß das Geschäft der VMR AG beeinflusst wird. Da die Provisionseinnahmen des Segments Finanzanlagenvermittlung in den Bestandsprovisionen der Kapitalanlagegesellschaften für die gemanagten Investmentfondsbestände besteht, anhand deren Volumen die Betragshöhe bemessen wird, ist von einer direkten Betroffenheit auszugehen: Je niedriger das Kursniveau der Aktienmärkte, desto niedriger die vergüteten Bestandsprovisionen.

Allerdings haben nur zu einem Teil die verwalteten Investmentfonds-Bestände als Basiswert Aktien, weswegen der Kurseinbruch an den Aktienmärkten mit einer abgemilderten Sensitivität auf die verwalteten Depotvolumen wirken sollte. Dennoch wird sich das Segment Finanzanlagenvermittlung einer Reduktion der Provisionseinnahmen aus Bestandsprovisionen nicht gänzlich entziehen können.

Ein drastischer Einbruch der Provisionseinnahmen im Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung ist als kritisch einzustufen, insbesondere da in diesem Geschäftssegment kaum Einsparmöglichkeiten erkannt werden; erst kürzlich fanden Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich Umsetzung.

Mit Blick auf unklare Entwicklungen bietet das Geschäftssegment Versicherungsvermittlung den Vorteil, dass die Kostenentwicklung, eng an die Ertragsentwicklung gekoppelt ist. Dennoch lassen sich zwei relevante Effekte der Coronavirus-Pandemie erkennen: Zum einen die Stundung oder gar Stornierung laufender Versicherungsverträge aufgrund von Einkommenseinbußen. Zum Zweiten das wachsende Bedürfnis nach Vorsorge, denn grundsätzlich verursacht jede Krise einen gesteigerten Bedarf nach Sicherheit.

Bericht über die erwartete Entwicklung sowie über Chancen und Risiken

Die ersten Vorzeichen des Beginns einer deutlich veränderten Ära zeigen sich Ende Januar 2020: Am 25. Januar erreicht der Coronavirus Europa, am 28. Januar 2020 Deutschland, seit Mitte Februar belastet die Ausbreitung des Coronavirus' die Wirtschaft, seit dem 23.März 2020 besteht eine weitgehende Kontaktbeschränkung, die den Alltag in der Bundesrepublik Deutschland stark beeinträchtigt.

Gezeichnet von der Coronavirus-Pandemie wird 2020 - nicht nur wirtschaftlich gesehen - ein sehr schwieriges Jahr. Die ökonomischen Auswirkungen sind aktuell kaum absehbar, auch weil längst nicht jeder Effekt erkennbar ist. So verzichtet beispielsweise die Helaba auf einen Ausblick für 2020 (Handelsblatt vom 25.03.2020).

Man versucht, das Ausmaß der wirtschaftlichen Einbußen anhand von saisonbereinigten Frühindikatoren abzusehen: Auftragseingangsindex, Auftragsbestandsindex, Produktionsindex, Umsatzindex, geleistete Arbeitsstunden, Außenhandelsbilanz etc. Ein neu geschaffener Frühindikator ist der Lkw-Maut-Fahrleistungsindex, welchen das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr (Datenerhebung) und der Deutschen Bundesbank (Saison- und Kalenderbereinigung) erarbeitet. Die Hauptvorteile dieses Indikators liegen in der Aktualität und der kurzfristig verfügbaren Daten. In den Monaten Januar bis März 2020 lag der Index noch bei durchschnittlich 111 %, wobei 100 % der Lkw-Maut-Fahrleistung im Jahr 2015 entspricht. Im April 2020, als erstmalig ein Coronavirus-Lockdown in Form einer Kontaktbeschränkung galt (ab 23.03.2020), lag der Wert bei 97,9 %, wobei die Schwankungsbreite zwischen 89,5 % und 113 % (saisonbereinigt) lag 1. „Eine Sonderauswertung des LKW-Maut-Fahrleistungsindex weist z.B. für die letzten sieben Tage im März einen Rückgang des Index um etwa 10 % gegenüber dem Stand vor Corona aus.“ 2 Das Bundesministerium der Wirtschaft warnt, dass „Mit einem erwarteten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 % [...] der Bundesrepublik die schwerste Rezession seit ihrem Bestehen“ bevorsteht.

Neben der Coronavirus-Pandemie bleiben politische wie wirtschaftliche Instabilitäten und Risiken bestehen. Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Protektionismus sind Handelskonflikte zu befürchten. Der Brexit und die weiterhin unklare Ausgestaltung eines zukünftigen Handelsabkommens zwischen Großbritannien und der EU sind nur ein Beispiel für eine wirtschaftliche Instabilität. Themen wie die Digitalisierung, der demographische Wandel oder der Umweltschutz werden weiterhin Bestand haben, teils von den aktuellen Geschehnissen sogar verstärkt werden.

Für 2020 sehen Analysten im Durchschnitt eine leichte Erholung des Euro gegenüber den Hauptwährungen. Geldpolitisch ist eine Seitwärtsentwicklung auf den Zins- und Währungsmärkten zu erwarten. Dementsprechend wird das Anlagegeschäft der Finanzbranche weiterhin einen Schwerpunkt in den Aktienmärkten erwarten dürfen während Festgeld-, Sparbrief oder auch Tagesgeldanlagen weiter an Attraktivität verlieren dürften.

Ausblick für die VMR Group

Konjunkturelle und die Finanzbranche betreffende Faktoren können sowohl die operative als auch die finanzwirtschaftliche Entwicklung der VMR AG wesentlich beeinflussen. Dementsprechend basiert der Ausblick zum erwarteten Geschäftsverlauf auf Annahmen. Aufgrund der Unvorhersehbarkeiten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, den weltweiten Beeinträchtigungen mit unterschiedlichsten Wechselwirkungen, ist aktuell die Prognose von erwarteten Entwicklungen mit besonders viel Unsicherheit behaftet.

1 Statistisches Bundesamt, Experimentelle Daten, Lkw-Maut-Fahrleistungsindex, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/04/PD20_129_421.html, abgerufen per 30.03.2020
2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Monatsbericht Mai 2020 „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik" vom 15.04.2020, Seite 52

Bislang ist unklar, in welchem Ausmaß die Ereignisse und Entwicklungen das Geschäft der VMR AG beeinflussen werden. Da die Provisionseinnahmen des Segments Finanzanlagenvermittlung in den Bestandsprovisionen der Kapitalanlagegesellschaften für die gemanagten Investmentfondsbestände besteht, anhand deren Volumen die Betragshöhe bemessen wird, ist von einer direkten Betroffenheit auszugehen. Denn je niedriger das Kursniveau der Aktienmärkte, desto niedriger die vergüteten Bestandsprovisionen auf aktiv gemanagte Aktienfonds. Allerdings haben nur zu einem Teil die verwalteten Investmentfonds-Bestände als Basiswert Aktien, weswegen der Kurseinbruch an den Aktienmärkten mit einer abgemilderten Sensitivität auf die verwalteten Depotvolumen wirken sollte. Dennoch wird sich das Segment Finanzanlagenvermittlung zumindest einer temporären Reduktion der Provisionseinnahmen aus Bestandsprovisionen nicht gänzlich entziehen können. Aktuell nimmt der Kurseinbruch an den Aktienmärkten einen Verlauf an, der einer V-Form ähnelt. Diese Entwicklung der Aktienmärkte entspricht damit der Entwicklung, wie sie von Konjunkturbeobachtern mehrheitlich erwartet wurde 3. Es ist daher nur von einer kurzen, temporären Reduktion der Provisionseinnahmen aus Bestandsprovision auszugehen.

So beobachten wir, dass viele Privatanleger die eingebrochenen Kapitalmärkte als Chance für ihre Kapitalanlagen erkennen, Depotkonten eröffnen und in Wertpapiere investieren. Parallel stellt sich die Kooperation mit Dirk Müller Premium Aktien Fonds als Erfolgsbringer heraus, denn dessen Investment-Strategie wird von Anlegern als krisenfest angesehen. Entsprechend kann im März 2020 das Segment Finanzanlagenvermittlung einen deutlichen Anstieg der Neukundenzahlen registrieren.

Für das Segment Versicherungsvermittlung werden zwei relevante Effekte der Coronavirus- Pandemie gesehen: Zum einen die Stundung oder gar Stornierung laufender Versicherungsverträge aufgrund von Einkommenseinbußen. Zum Zweiten das wachsende Bedürfnis nach Vorsorge, denn grundsätzlich verursacht jede Krise einen gesteigerten Bedarf nach Sicherheit.

Des Weiteren stellt sich als vorteilhaft heraus, dass die Kernzielgruppe der mitNORM ein Durchschnittsalter von unter 30 Jahren hat und daher den Einsatz von Videokonferenzlösungen für Beratungsgespräche schätzt - schon bevor Kontaktbeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie herrschten.

Während eine Stundung laufender Versicherungsverträge praktisch keinen Effekt auf das Segment der Versicherungsvermittlung haben sollte, kann eine Stornierung laufender Versicherungsverträge sowohl eine Chance als auch ein Risiko darstellen; Chance, weil neuere, konditionell attraktivere Verträge abgeschlossen werden und Risiko, weil unter Umständen Provisionsvorschüsse an die Produktgeber rückerstattet werden müssen. Für Letzteres wurden Stor- norückstellungen gebildet, sodass sich die VMR AG hierfür gut vorbereitet sieht.

Es bleibt also fraglich ist, wie sich die wirtschaftlichen Effekte der Corona-Pandemie im Wechselspiel zueinander auf die VMR auswirken werden.

3 Deloitte, „COVID-19 Briefing: Konjunkturszenarien für die Nach-Corona-Zeit“, Stand 03/2020, S.3

Für das Geschäftsjahr 2020 plant die VMR die Erzielung von Provisionserlösen in Höhe von insgesamt 13,0 bis 14,0 Mio.€. Das EBITDA erwarten wir bei 328 T€ bis 515 T€.

Risikobericht

Für die VMR als Holdinggesellschaft einer Gruppe von Unternehmen in der Privatkunden-Finanzplanung und -Anlagevermittlung, stellt vornehmlich ein Ausfall der Provisionserlöse bei bestehenden Zahlungsverpflichtungen ein bestandsgefährdendes Risiko dar.

Das Risiko einer schwerwiegenden Reduktion der Provisionserlöse besteht im Segment Finanzanlagenvermittlung in erster Linie, wenn eine größere und lang anhaltende Korrektur der weltweiten Wertpapiermärkte stattfindet. Eine derartige Marktentwicklung würde sich nicht nur negativ auf das Volumen der betreuten Investmentbestände auswirken, sondern gegebenenfalls auch die Zahl der Bestandskunden reduzieren.

Die lebhafte Diskussion zum Lebensversicherungsreformgesetz II (kurz: LVRG II) gewann damit für die VMR AG an Relevanz. Die Einführung eines Provisionsdeckels im Vertrieb von Lebensversicherungsprodukten und Restschuldversicherungen - Diskussionsmittelpunkt des LVRG II - hätte für die mitNORM GmbH grundlegende Auswirkungen. Im Referentenentwurf wurde das Inkrafttreten der Deckelung zum 01.01.2021 für danach abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen angedacht.

Zum einen ist daher die kurzfristige Betroffenheit der mitNORM GmbH abwendbar, indem bestehende Vergütungsvereinbarungen zunächst unangetastet bestehen bleiben. Zum anderen wird in dem Referentenentwurf ein Eingriff in das Wettbewerbs- und Europarecht gesehen, wodurch die Diskussion um das umstrittene Gesetz noch länger andauern sollte und nicht mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2021 zu rechnen ist.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Diskussionen bezüglich einer Anpassung der gewerberechtlichen Zulassungsanforderungen hinsichtlich der Befugnisse nach § 34 f GewO Fortsetzung finden. Von einer Neuregelung wären die Tochtergesellschaften Duwensee & Partner GmbH und die Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH betroffen. Für den Fall einer Neuregelung der gewerberechtlichen Zulassungsanforderungen, wodurch eine eigene Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erforderlich wird, besteht innerhalb der VMR AG ein bewährtes Lösungsmuster, z.B. bei der 4FREE AG.

Die Geschäftsmodelle der 4Free AG, der DDAG und der mitNORM GmbH zeigten sich bislang durch die hohe Zahl an Kunden, die Langfristigkeit der meisten Endkundenverträge mit den Produktanbietern und die Diversifikation der Produkt- und Leistungsangebote sehr stabil.

Im Geschäftssegmentversicherungsvermittlung bestehen per 31.12.2019 Kreditrisiken durch

Vorschüsse an Vermittler: 568.382,85 € (Vorjahr: 0,00 €)

Starthilfe/Garantievorschüsse Vermittler, 1.553.857,91 € (Vorjahr: 0,00 €)

Für genannte Kreditrisiken wurden im Rahmen der Abschlusserstellung für das Geschäftsjahr 2019 Wertberichtigungen vorgenommen:

Wertberichtigung Vorschüsse Vermittler: 76.084,53 € (Vorjahr: 0,00 €)

Einzelwertberichtigung auf Starthilfe und Garantievorschüsse: 1.191.499,10 € (Vorjahr: 0,00 €)

Marktrisiken aus Fremdwährungsrisiken oder auch Positionsrisiken bestehen keine, denn die VMR AG und ihre Tochtergesellschaften agieren lediglich als Anlagevermittler ohne selbst fremdwährungs-, zins- oder auch aktienkursbezogene Risiken einzugehen. Operationelle Risiken durch Eigenhandel können daher ebenfalls ausgeschlossen werden.

Per 31.12.2019 bestanden für die VMR AG keine Finanzierungsrisiken. Die Ausstattung mit Eigen- und Fremdkapital ist fristenkongruent gesichert, jedoch können sich perspektivisch Risiken aus den Anschlussfinanzierungen ergeben.

Risikomanagementsystem

Geschäftsmodell und Unternehmensgröße erlauben eine pragmatische Überwachung von Geschäftsverlauf, wirtschaftlicher Lage und Risiken. Die Wertschöpfung der VMR AG als Holdinggesellschaft einer Gruppe von Unternehmen in der Privatkunden-Finanzplanung und -Anlagevermittlung besteht im Kern aus dem Vertrieb von Finanzanlageprodukten und Vorsorgelösungen, wobei die juristische Bestandsführung bei den Depotbanken und die Risikoübernahme durch die Versicherer erfolgt; die Tochtergesellschaften der VMR AG fungieren als Vermittler.

Der Vorstand der VMR AG steht in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der einzelnen Tochtergesellschaften, ist in das operative Geschäft involviert und kann so frühzeitig Risiken erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen.

Chancenbericht

Durch das langfristig niedrige Zinsniveau gewinnen Kapitalanlagen in Sachwerte, z.B. in Aktien oder Immobilien, an Bedeutung. Für den Vermögensaufbau besteht ein gleichgerichteter Bedarf, der aufgrund des langfristigen Anlagehorizonts besonders für Sachwertanlagen geeignet ist.

In Kooperation von Netfonds Structured Investments GmbH (kurz: NSI) und Deutsche Direktanlage AG (kurz DDAG) wird ein Immobiliensparplan geplant. Hierin wird die Chance gesehen, junge Kunden, die am Anfang ihres Karriereweges stehen, für den Vermögensaufbau mit Immobilien zu gewinnen und langfristig zu binden.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung erwarten wir einen zunehmenden Bedarf an privater Altersvorsorge. Hiervon wird das Geschäftssegment Versicherungsvermittlung mit der mitNORM profitieren können.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich der Rechnungslegung liegt im Verantwortungsbereich des alleinigen Vorstands. Zur Durchführung von Buchführung und Konzernrechnungslegung wurde die TCP Thorsten Cordes & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mandatiert.

Neben Standardsoftware im Bereich Rechnungswesen werden speziell auf die individuellen Anforderungen der Segmente abgestimmte Programme eingesetzt, so beispielsweise im Segment Versicherungsvermittlung mit einer individuell angepassten Software-Lösung zwecks Abrechnung von Provisionen und Provisionsvorschüssen. Die eingesetzten Programme führen zahlreiche Plausibilitätsprüfungen durch und ermöglichen den Datenaustausch mit anderen Programmen.

Sämtliche für die Rechnungslegung relevanten Daten fließen in die Buchungs- und Rechnungslegungssysteme der mandatierten TCP Thorsten Cordes & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.

Kontrollfunktionen hinsichtlich der finanziellen Berichterstattung werden hauptsächlich von Vorstand und Aufsichtsrat wahrgenommen.

Risikoberichterstattung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten

Finanzinstrumente im Sinne nach KWG und WpHG, d.h. Devisen, Geldmarktinstrumente, Wertpapiere, Rechnungseinheiten sowie Derivate, werden innerhalb der VMR AG nicht eingesetzt.

Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem für den Vorstand der VMR AG wird vom Aufsichtsrat festgelegt sowie einmal im Geschäftsjahr überprüft. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die darin festgelegten Grundsätze finden hierbei Berücksichtigung für eine klare und verständliche Vergütung.

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat der VMR AG erhalten eine erfolgsunabhängige Festvergütung, d.h. variable oder gewinnabhängige Bezüge in Form von Tantiemen, Provisionen etc. werden nicht gewährt. Die Festvergütung des Vorstands besteht aus Festgehalt und Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus der Übernahme von Aufwandsentschädigungen und Versicherungsprämien und darauf entfallende Steuern und Sozialabgaben bestehen. Die für den Vorstand gezahlten Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung (4 T€, i.Vj. 5 T€), Sachbezüge Dienstwagen (8 T€, i.Vj. 8 T€) sowie Reise- und Fahrtkostenerstattungen sind in den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Bruttobezügen nicht enthalten.

Die Bezüge der Organe ergaben sich wie folgt:

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Organbezüge 2019 2018
Vorstand
Eugen Fleck 56.492,28 53.550,00
56.492,28 53.550,00
Aufsichtsrat
Klaus Schwantge 15.470,00 13.040,00
Peer Reichelt 10.710,00 11.900,00
Sönke Bellmann 10.710,00 11.900,00
36.890,00 36.840,00
93.382,28 90.390,00

Kredite, Vorschüsse oder Haftungszusagen und Bürgschaften wurden an oder zugunsten der Organe nicht gewährt.

Übernahmerelevante Angaben

Erläuternder Bericht des Vorstands der Value Management & Research AG gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Value Management & Research AG beträgt zum Ende des Geschäftsjahres EUR 3.006.588. Es ist eingeteilt in 3.006.588 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00. Jede Aktie verfügt über ein Stimmrecht, Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Weitere Einzelheiten zum Grundkapital werden im Anhang des Jahres- und des Konzernabschlusses erläutert.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Dem Vorstand der Gesellschaft sind keine vertraglichen Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts bestand folgende uns bekannte Beteiligung am Kapital der Value Management & Research AG, die die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschreitet: Systematic Value Investor GmbH hält 12,9 % der Aktien an der Value Management & Research AG. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn von Hundert der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Insbesondere existieren keinerlei Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat gemäß § 101 Abs. 2 AktG.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Soweit Arbeitnehmer der VMR AG am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben diese die Stimmrechtskontrollrechte unmittelbar aus. Dem Vorstand der VMR AG ist nicht bekannt, dass Arbeitnehmer der VMR AG oder auch Tochtergesellschaften der VMR AG die mit ihren Aktien verbundenen Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Arbeitnehmer, die Aktionäre der VMR AG sind, können bzw. konnten die ihnen aus ihrem Aktienbesitz zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der §§ 84 und 85 AktG sowie § 9 der Satzung für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren bestellt. Der Vorstand kann gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen bestehen, die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Eine Änderung der Satzung bedarf nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 8 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. August 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital, der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14.08.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt bis zu EUR 1.503.294,00 durch Ausgabe von bis zu 1.503.294 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bar und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter bestimmten Bedingungen insbesondere bei Sacheinlagen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019). Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.203.295,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.203.295,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juli 2016 durch die Gesellschaft ausgegeben werden.

Die Hauptversammlung vom 15. August 2019 hat die Gesellschaft ermächtigt bis zum 14. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10% des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem von der Hauptversammlung am 15. August 2019 ( Tagesordnungspunkt 8 ) gefassten Ermächtigungsbeschluss.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen zwischen der Value Management & Research AG und Dritten, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es besteht keine Entschädigungsvereinbarungen der Value Management & Research AG, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind.

Zukunftsbezogene Aussagen

Der Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der VMR AG und der VMR Gruppe sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Informationen getroffen wurden. Sollten die zu Grunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder neue Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen.

Lagebericht

Die VMR AG ist eine reine Holding ohne operativen Geschäftsbetrieb.

Erträge und Aufwendungen

Die VMR AG erzielte im Geschäftsjahr 2019 erstmalig Umsatzerlöse aus einer Konzernumlage, u.a. zur Deckung der gestiegenen Fremdkapitalkosten (Zinsen, ähnliche Aufwendungen, 2019: 93.409,38 €, 2018: 13.108,43 €) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 668.143,35 € summierten (Vorjahr: 336.458,42 €). Diese Steigerung spiegelt Aufwendungen aus der erworbenen Mehrheitsbeteiligung wieder, so zum Beispiel Beratungs- und Coaching-Aufwendungen.

Die VMR AG als Mutterunternehmen erhält im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 372.462,03 € (2018: 101.133,06 €) aus Gewinnen aus Ergebnisabführungsverträgen von Tochtergesellschaften. Hierin spiegelt sich insbesondere der Erfolg des Geschäftssegments Finanzanlagenvermittlung wieder.

Finanzlage

Seit 2019 finanziert sich die Gesellschaft nicht mehr über die Gewinnabführungsverträge, sondern über eine Konzernumlage. Darüber hinaus werden liquide Mittel - sofern diese kfr. benötigt werden - bei den Tochterunternehmen ausgeliehen.

Vermögenslage

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden fristenkongruent finanziert. Das Anlagevermögen betrug per 31.12.2019 insgesamt 8.488.497,38 € (per 31.12.2018: 4.788.498,38 €). Dem gegenüber steht die Finanzierung durch 4.903.525,31 € Eigenkapital (per 31.12.2018: 4.093.546,63 €), Pensionsrückstellungen i.H.v. 406.046,00 € (per 31.12.2018: 345.595,00 €) sowie Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 3.000.000,00 € (in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten).

Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert aus dem Erwerb der mit- NORM. In diesem Zusammenhang sind auch die sonstigen Verbindlichkeiten angestiegen, da der Erwerb fremdfinanziert worden ist.

Erklärung zur Unternehmensführung

Für die Erklärung zur Unternehmensführung verweisen wir auf unsere website: www.vmr-group.de

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

„Wir versichern nach besten Wissen, dass im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschreiben sind.”

 

26. Juni 2020

Value Management & Research AG

Eugen Fleck, Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

(nach International Financial Reporting Standards)

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Erläuterung Anhang 31.12.19 31.12.18
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte 5.5.1 14.540.546,63 € 6.338.943,56 €
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.5.2 1.267.669,97 € 1.929.546,64 €
Nutzungsrechte aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen 9.1.1 307.554,36 € 0,00 €
Sachanlagen 5.4 60.586,00 € 15.794,00 €
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.6 120.647,00 € 117.096,00 €
Aktive latente Steuern 4.5 2.695,96 € 111.163,80 €
Summe langfristige Vermögenswerte 16.299.699,92 € 8.512.544,00 €
Kurzfristige Vermögenswerte
Provisionsansprüche und sonstige Forderungen 5.1 2.519.071,67 € 325.580,30 €
Zur Veräußerung kurzfristig verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0,00 € 0,00 €
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 5.1 1.063.209,88 € 2.850,64 €
Laufende Steuerforderungen 5.2 19.454,94 € 218,59 €
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 8.383,39 € 2.526,26 €
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.3 270.146,73 € 124.339,07 €
Summe kurzfristige Vermögenswerte 3.880.266,61 € 455.514,86 €
Summe der Vermögenswerte 20.179.966,53 € 8.968.058,86 €
Bilanzsumme 20.179.966,53€ 8.968.058,86 €
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Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 6.1 3.006.588,00 € 2.606.590,00 €
Kapitalrücklage 6.1 3.270.900,91 € 2.670.903,91 €
Gewinnrücklagen 6.1 -2.612.835,95 € -2.051.354,15 €
Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen 6.1 -464.082,81 € -359.064,06 €
Summe Eigenkapital der Aktionäre der VMR AG 3.200.570,15 € 2.867.075,70 €
Nicht beherrschende Anteile (Fremdanteile an konsolidierten Tochtergesellschaften) 8.3 3.604.702,32 € 0,00 €
Konzern-Eigenkapital 6.805.272,47 € 2.867.075,70 €
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzschulden 6.3 6.139.338,14 € 138.415,62 €
Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen 6.3 313.210,13 € 0,00 €
Pensionsrückstellungen 3.2 606.080,00 € 522.434,00 €
Passive latente Steuern 4.5 403.269,01 € 613.387,49 €
Summe langfristige Verbindlichkeiten 7.461.897,28 € 1.274.237,11 €
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Finanzschulden 6.3 1.618.231,02 € 4.266.029,12 €
Provisionsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 6.4 1.818.352,62 € 122.286,00 €
Laufende Steuerschulden 6.6 77.039,28 € 22.632,29 €
Kurzfristige Steuerrückstellungen 6.6 30.500,00 € 0,00 €
Kurzfristige sonstige Rückstellungen 6.5 2.366.648,72 € 410.886,18 €
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.025,14 € 4.912,46 €
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 5.912.796,78 € 4.826.746,05 €
Summe der Verbindlichkeiten 13.374.694,06 € 6.100.983,16 €
Bilanzsumme 20.179.966,53 € 8.968.058,86 €

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2019

(nach International Financial Reporting Standards)

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Erläuterung Anhang 1.1.-31.12.2019 1.1.-31.12.2018
Betriebsergebnis
Provisionserlöse 2.2 10.452.540,26 € 1.937.839,80 €
Provisionsaufwendungen 2.3.1 -7.063.505,32 € -208.526,74 €
Provisionsmarge 3.389.034,94 € 1.729.313,06 €
Sonstige betriebliche Erträge 2.3.2 468.749,83 € 176.425,55 €
Personalaufwand 3.1 -1.138.725,98 € -765.542,29 €
Abschreibungen 2.3.3 -883.979,03 € -920.941,75 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.3.4 -2.247.247,83 € -770.816,73 €
Betriebsergebnis -412.168,07 € -551.562,16 €
Finanzergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge 2.3.5 5.295,01 € 4.525,14 €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.3.5 -350.843,15 € -249.178,65 €
Finanzergebnis -345.548,14 € -244.653,51 €
Ergebnis vor Ertragsteuern -757.716,21 € -796.215,67 €
Ertragsteuern 4.1 101.084,73 € 106.978,29 €
Konzern- Jahresfehlbetrag / -überschuss -656.631,48 € -689.237,38 €
darin enthaltene Ergebnisanteile v. Fremdgesellschaftern in Tochterunternehmen (nicht beherrschende Anteile) 8.3 95.149,68 € 0,00 €
Konzern- Jahresfehlbetrag / -überschuss der Aktionäre der VMR AG -561.481,80 € -689.237,38 €
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis pro Aktie 2.3.6 -0,19 € -0,26 €

Konzern-Gesamtergebnisrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2019

(nach International Financial Reporting Standards)

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Konzern-Gesamtergebnisrechnung 1.1.-31.12.2019 1.1.-31.12.2018
Konzernergebnis nach Steuern -656.631,48 € -689.237,38 €
Ergebnisbestandteile, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -84.574,00 € -22.569,00 €
Ergebnis aus dem Erwerb von Fremdanteilen 0,00 € 0,00 €
Kosten im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMRAG -20.444,75 € 0,00 €
Ergebnisbestandteile, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Marktbewertung von Finanzinstrumenten 0,00 € 0,00 €
Direkt im Eigenkapital erfasste Positionen
Veränderung latenter Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Positionen, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 0,00 € 0,00 €
Marktbewertung von Finanzinstrumenten 0,00 € 0,00 €
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -105.018,75 € -22.569,00 €
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres nach Steuern -761.650,23 € -711.806,38 €

Das sonstige Ergebnis nach Steuern entfällt ausschließlich auf das Mutterunternehmen die VMR AG.

Auf die nicht beherrschenden Anteile entfällt nichts.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2019

(nach International Financial Reporting Standards)

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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
Stand am 31. Dezember 2017 / Vortrag 1. Januar 2018 2.606.590,00 € 2.670.903,91 € -1.362.116,77 €
Ergebnis nach Steuern -689.237,38 €
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0,00 €: 0,00 € 0,00 €
Veränderung aus Neubewertung von leistungsorientierten Plänen
Ergebnis aus dem Erwerb von Fremdanteilen
Ausweiskorrekturen Vorjahre
Veränderung aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten
Kosten im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMR AG
Auf das sonstige Ergebnis entfallende Ertragsteuern
Umgliederung Vorjahresergebnis
Kapitalerhöhung der VMRAG
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VM RAG
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VM RAG (Aktientausch)
Fremdanteile an Tochtergesellschaften bei Abgang
Stand am 31. Dezember 2018 / Vortrag 1. Januar 2019 2.606.590,00 € 2.670.903,91 € -2.051.354,15 €
Ergebnis nach Steuern -561.481,80 €
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Veränderung aus Neubewertung von leistungsorientierten Plänen
Ergebnis aus dem Erwerb von Fremdanteilen
Ausweiskorrekturen Vorjahre
Veränderung aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten
Kosten im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMRAG
Auf das sonstige Ergebnis entfallende Ertragsteuern
Umgliederung Vorjahresergebnis
Kapitalerhöhung der VMR AG 399.998,00 €
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMR AG 599.997,00 €
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMRAG (Aktientausch)
Fremdanteile an Tochtergesellschaften bei Zugang
Stand am 31. Dezember 2019 3.006.588,00 € 3.270.900,91 € -2.612.835,95 €
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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung
Neubewertung leistungsorientierter Pläne Kosten für Kapitalerhöhung Ergebnis Erwerb Fremdanteile
Stand am 31. Dezember 2017 / Vortrag 1. Januar 2018 -312.096,31 € -37.684,30 € 13.285,55 €
Ergebnis nach Steuern
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -22.569,00 € 0,00 € 0,00 €
Veränderung aus Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -22.569,00 €
Ergebnis aus dem Erwerb von Fremdanteilen
Ausweiskorrekturen Vorjahre
Veränderung aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten
Kosten im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMR AG
Auf das sonstige Ergebnis entfallende Ertragsteuern
Umgliederung Vorjahresergebnis
Kapitalerhöhung der VMRAG
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VM RAG
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VM RAG (Aktientausch)
Fremdanteile an Tochtergesellschaften bei Abgang
Stand am 31. Dezember 2018 / Vortrag 1. Januar 2019 -334.665,31 € -37.684,30 € 13.285,55 €
Ergebnis nach Steuern
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -84.574,00 € -20.444,75 € 0.00 €
Veränderung aus Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -84.574,00 €
Ergebnis aus dem Erwerb von Fremdanteilen
Ausweiskorrekturen Vorjahre
Veränderung aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten
Kosten im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMRAG -20.444,75 €
Auf das sonstige Ergebnis entfallende Ertragsteuern
Umgliederung Vorjahresergebnis
Kapitalerhöhung der VMR AG
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMR AG
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMRAG (Aktientausch)
Fremdanteile an Tochtergesellschaften bei Zugang
Stand am 31. Dezember 2019 -419.239,31 € - 58.129,05 € 13.285,55 €
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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Summe Eigenkapital: der Aktionäre der VMRAG Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Stand am 31. Dezember 2017 / Vortrag 1. Januar 2018 3.578.882,08 € 0,00 € 3.578.882,08 €
Ergebnis nach Steuern -689.237,38 € 0,00 € -689.237,38 €
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -22.569,00 € 0,00 € -22.569,00 €
Veränderung aus Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -22.569,00 € -22.569,00 €
Ergebnis aus dem Erwerb von Fremdanteilen 0,00 € 0,00 €
Ausweiskorrekturen Vorjahre 0,00 € 0,00 €
Veränderung aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten 0,00 € 0,00 €
Kosten im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMR AG 0,00 € 0,00 €
Auf das sonstige Ergebnis entfallende Ertragsteuern 0,00 € 0,00 €
Umgliederung Vorjahresergebnis 0,00 € 0,00 €
Kapitalerhöhung der VMRAG 0,00 € 0,00 €
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VM RAG 0,00 € 0,00 €
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VM RAG (Aktientausch) 0,00 € 0,00 €
Fremdanteile an Tochtergesellschaften bei Abgang 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Stand am 31. Dezember 2018 / Vortrag 1. Januar 2019 2.867.075,70 € 0,00 € 2.867.075,70 €
Ergebnis nach Steuern -561.481,80 € -95.149,68 € -656.631,48 €
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -105.018,75 € 0,00 € -105.018,75 €
Veränderung aus Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -84.574,00 € -84.574,00 €
Ergebnis aus dem Erwerb von Fremdanteilen 0,00 € 0,00 €
Ausweiskorrekturen Vorjahre 0,00 € 0,00€
Veränderung aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten 0,00 € 0,00 €
Kosten im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMRAG -20.444,75 € -20.444,75 €
Auf das sonstige Ergebnis entfallende Ertragsteuern 0,00 € 0,00 €:
Umgliederung Vorjahresergebnis 0,00 € 0,00 €
Kapitalerhöhung der VMR AG 399.998,00 € 399.998,00 €
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMR AG 599.997,00 € 599.997,00 €
Aufgeld im Rahmen der Kapitalerhöhung der VMRAG (Aktientausch) 0,00 € 0,00 €
Fremdanteile an Tochtergesellschaften bei Zugang 0,00 € 3.699.852,00 € 3.699.852,00 €
Stand am 31. Dezember 2019 3.200.570,15 € 3.604.702,32 € 6.805.272,47 €

Konzern-Kapitalflussrechnung 1. Januar bis 31.12.2019

(nach International Financial Reporting Standards)

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Kapitalflussrechnung (indirekte Ermittlung) Erläuterung Anhang 1.1. bis 31.12.2019 1.1. bis 31.12.2018
1. Cashflow aus operativer betrieblicher Tätigkeit
Gewinn nach Steuern -656.631,48 € -689.237,38 €
Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen operativen Bereich (o. Buchgewinn Fremdanteile) -105.018,75 € -22.569,00 €
Im Gewinn berücksichtigte Abschreibungen Anlagevermögen 883.979,03 € 920.941,75 €
Im Gewinn berücksichtigte übrige Abschreibungen 0,00 € 0,00 €
Buchergebnis Abgänge übriges Anlagevermögen 2,00 € 0,00 €
Im Gewinn berücksichtigter zahlungsunwirksamer Krediterlass 2.3.2 -275.000,00 € 0,00 €
Im Gewinn berücksichtigte Zinsen (ohne Auf- und Abzinsungseffekte Pensions-RSt) 2.3.5 346.476,14 € 233.121,37 €
Im operativen Bereich zahlungswirksame Veränderungen in den Bilanzpositionen
-Veränderung der Rückstellungen (ohne Ertragssteuern) 2.039.408,54 € 94.300,13 €
-Veränderung der Forderungen L+L und übrigen Aktiva (ohne Steuern) -3.299.563,79 € -3.204,08 €
- Veränderung der Verbindlichkeiten L+L und übrigen Passiva (ohne Steuern) 1.693.179,30 € 33.135,77 €
-Veränderung der Bilanzposten Aktiva Passiva bzgl. sonstige u. latente Steuern -33.117,24 € -108.765,57 €
- davon auf den Zugang mitNORM 2019 entfallend -485.194,40 € 0,00 €
Im Gewinn berücksichtigter Ertragsteueraufwand/-ertrag o. latente Steuern 4.1 565,91 € 92,00 €
Ertragsteuerzahlungen bzw. -Steuererstattungen -3.428,67 € -30.026,26 €
Cashflow operativer Bereich 105.656,59 € 427.788,73 €
2. Cashflow aus Investitionstätigkeit
Investitionen in sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 € -4.480,00 €
Investitionen in Sachanlagevermögen -25.226,70 € -6.944,31 €
= Kaufpreis 50,001 % mitNORM 8.2.1 -3.700.000,00 € 0,00 €
- abzüglich dadurch erworbene verfügbare flüssige Mittel mitNORM 2019 8.2.1 212.959,04 € 0,00 €
- abzüglich Kaufpreis gestundet 8.2.1 1.500.000,00 €
Zinserträge 5.295,01 € 4.525,14 €
Erlöse aus Verkauf Anlagevermögen 0,00 € 0,00 €
Cashflow Investitionsbereich -2.006.972,65 € -6.899,17 €
3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Barkapitalerhöhungen 6.1.2 399.998,00 € 0,00 €
Bareinzahlung Kapitalrücklage 6.1.4 599.997,00 € 0,00 €
Kreditzugänge gezahlt 6.3.4 3.250.009,10 € 0,00 €
Kredittilgungen gezahlt 6.3.4 -1.863.128,63 € -241.918,14 €
Tilgung Leasingverbindlichkeiten 9.1.3 -179.129,60 € 0,00 €
Zinszahlungen 6.3.4 -196.927,20 € -237.646,51 €
Cashflow Finanzierungsbereich 2.010.818,67 € -479.564,65 €
4. ZahlungsmittelbestandFinanzmittelfonds verfügbar)
Anfangsbestand verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums 5.3 110.387,12 € 169.062,21 €
Summe der Cashflows aus dem operativen, Investitions- und Finanzierungsbereich (1. + 2.+ 3.) 109.502,61 € -58.675,09 €
Endbestand verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums (Konzernbilanz) 5.3 219.889,73 € 110.387,12 €

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2019

(nach International Financial Reporting Standards)

Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen der Erstellung

1.1 Berichtpflichtiges Unternehmen

1.2 Grundlagen der Rechnungslegung

1.3 Funktionale Währung und Berichtswährung

1.4 Ermessensentscheidungen und Schätzungen

1.4.1 Ermessensentscheidungen

1.4.2 Annahmen und Schätzungen

1.4.3 Ermittlung der Fair Values

1.5 Veränderungen bei wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.5.1 Definition eines Leasingverhältnisses

1.5.2 Als Leasingnehmer

1.5.2.1 Leasingverhältnisse die unter IAS 17 als operating lease klassifiziert worden sind

1.5.2.2 Auswirkungen aus der Erstanwendung.

2 Geschäftsverlauf

2.1 Operative Segmente

2.1.1 Grundlagen der Segmentierung

2.1.2 Angaben zu den berichtspflichtigen Segmenten

2.1.3 Geographische Informationen und wesentliche Kunden

2.2 Provisionserlöse

2.2.1 Provisionsquellen

2.2.2 Forderungen aus Kundenverträgen

2.2.3 Leistungsverpflichtungen und Zeitpunkt der Umsatzrealisierung

2.3 Erträge und Aufwendungen

2.3.1 Provisionsaufwendungen

2.3.2 Sonstige betriebliche Erträge

2.3.3 Abschreibungen

2.3.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen

2.3.5 Finanzergebnis

2.3.6 Ergebnis je Aktie

3 Mitarbeiter und Leistungen an Arbeitnehmer

3.1 Aufwendungen für Arbeitnehmer

3.2 Pensionsrückstellung

3.2.1 Veränderung der Pensionsrückstellung

3.2.2 Versicherungsmathematische Annahmen

3.2.3 Sensitivität bei Veränderungen der Parameter Abzinsungssatz und Rententrend um + 1% oder -1% Punkte

4 Steuern vom Einkommen

4.1 Steuern vom Einkommen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden sind

4.2 Steuern vom Einkommen, die im sonstigen Ergebnis erfasst worden sind

4.3 Steuern vom Einkommen, die direkt im Eigenkapital erfasst worden sind

4.4 Überleitung der effektiven Steuerquote

4.5 Veränderungen der latenten Steuern

4.6 Nicht erfasste latente Steueransprüche

4.7 Steuerliche Verlustvorträge

4.8 Unsicherheiten in Bezug auf ertragsteuerliche Sachverhalte

5 Vermögenswerte

5.1 Provisionsansprüche und sonstige Forderungen

5.2 Laufende Steuerforderungen

5.3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

5.4 Sachanlagen

5.5 Immaterielle Vermögenswerte

5.5.1 Goodwill

5.5.1.1 Impairment-Test

5.5.1.2 Impairment-Test für die CGU Finanzanlagenvermittlung

5.5.1.3 Impairment-Test für die CGU Versicherungen

5.5.1.4 Einbeziehung geschätzter Auswirkungen von COVID 19 in den Impairmenttest

5.5.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

5.6 Sonstige langfristige Vermögenswerte

6 Eigenkapital und Verbindlichkeiten

6.1 Kapital und Rücklagen

6.1.1 Grundkapital und Grundkapitalveränderungen

6.1.2 Genehmigtes Kapital

6.1.3 Bedingtes Kapital

6.1.4 Kapitalrücklage

6.1.5 Dividenden

6.1.6 Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen

6.1.7 Nicht beherrschende Anteile

6.2 Kapitalmanagment

6.3 Darlehen und Leasingverbindlichkeiten

6.3.1 Darlehen

6.3.2 Leasingverbindlichkeiten

6.3.3 Konditionen und Rückzahlungspläne Finanzschulden

6.3.4 Überleitung des Kreditspiegels zum Cash-Flow aus Finanzierung

6.4 Provisionsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

6.5 Rückstellungen

6.6 Laufende Steuerschulden und kurzfristige Steuerrückstellungen

7 Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen

7.1 Finanzrisikomanagement

7.2 Organisatorische Rahmen des Risikomanagment

7.3 Kreditrisiko

7.4 Liquiditätsrisiko

7.5 Marktrisiko

7.5.1 Zinsrisiko

8 Zusammensetzung der Unternehmensgruppe

8.1 Übersicht über die Tochterunternehmen, Konsolidierungskreis zum Bilanzstichtag

8.1.1 4Free-Gruppe

8.1.2 Goodwill DDAG

8.1.3 Goodwill Duwensee

8.2 Unternehmenserwerbe

8.2.1 Kaufpreis

8.2.2 Kosten der Anschaffung

8.2.3 Identifizierte Vermögenswerte und übernommen Schulden

8.2.4 Goodwill

8.3 Nicht beherrschende Anteile

9 Sonstige Informationen

9.1 Leasing

9.1.1 Nutzungsrechte

9.1.2 Beträge die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden sind

9.1.3 Beträge die in der Cash-Flow-Rechnung erfasst worden sind

9.1.4 Mietverlängerungsoptionen

9.2 Eventualschulden

9.3 Nahestehende Unternehmen und Personen

9.3.1 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

9.3.2 Geschäfte mit Personen in Schlüsselpositionen

9.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

10.1 Grundlagen der Bewertung

10.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

10.2.1 Grundlagen der Konsolidierung

10.2.1.1 Unternehmenserwerb

10.2.1.2 Tochterunternehmen

10.2.1.3 Minderheitsgesellschafter

10.2.1.4 Verlust der Beherrschung

10.2.1.5 Zu eliminierende Geschäftsvorfälle

10.2.2 Fremdwährung

10.2.3 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen

10.2.4 Leistungen an Arbeitnehmer

10.2.4.1 Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer

10.2.4.2 Pensionsverpflichtungen

10.2.5 Finanzeinnahmen und -aufwendungen

10.2.6 Steuern von Einkommen

10.2.6.1 Kurzfristige Steuern

10.2.6.2 Latente Steuern

10.2.7 Sachanlagen

10.2.7.1 Ansatz und Bewertung

10.2.8 Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill

10.2.8.1 Ansatz und Bewertung

10.2.8.2 Nachträgliche Anschaffungskosten

10.2.8.3 Abschreibung

10.2.9 Finanzinstrumente

10.2.9.1 Erfassung und Erstbewertung

10.2.9.2 Klassifizierung und Folgebewertung

10.2.9.2.1 Finanzielle Vermögenswerte

10.2.9.2.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

10.2.9.3 Ausbuchung

10.2.9.3.1 Finanzielle Vermögenswerte

10.2.9.3.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

10.2.9.4 Saldierung (Verrechnung)

10.2.10 Eigenkapital

10.2.10.1 Gewöhnliche Aktien

10.2.11 Wertminderung

10.2.11.1 Non-derivative finanzielle Vermögenswerte

10.2.11.1.1 Finanzinstrumente

10.2.11.1.2 Messung von ECLs

10.2.11.1.3 Ausfallrisiken bei finanziellen Vermögenswerte

10.2.11.1.4 Ausweis der Wertminderung für ECL in der Bilanz

10.2.11.1.5 Ausbuchung

10.2.11.2 Nicht finanzielle Vermögenswerte

10.2.12 Rückstellungen

10.2.13 Leasing

10.2.13.1 Bilanzierung und Bewertung ab 1. Januar 2019

10.2.13.2 Kurzfristiges Leasing und Leasing von geringwertigen Vermögenswerten

10.2.13.3 Richtlinie anwendbar vor dem 1. Januar 2019

10.2.14 Fair Value Bewertung

10.2.15 Neu anzuwendende Standards

10.2.16 Standards die veröffentlicht wurden, aber noch nicht anzuwenden sind

11 Weitere Anhangangaben nach § 315e Abs. 1 HGB

11.1 Name und Sitz der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

11.2 Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

11.3 Honorare des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses

11.4 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der VMR AG

11.5 Organbezüge und Organkredite

11.6 Erklärung zum Corporate Governance Codex gemäß § 161 AktG

11.7 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

11.8 Freigabe zur Veröffentlichung

1 Grundlagen der Erstellung

1.1 Berichtpflichtiges Unternehmen

Die Value Management & Research Aktiengesellschaft („VMR” oder die „Gesellschaft”) hat in 2019 ihren Firmensitz von Kronberg im Taunus nach Hamburg verlegt (Süderstraße 77, 20097 Hamburg, Deutschland). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRB 159278 eingetragen. Seit dem 26. Oktober 1998 ist die Gesellschaft an der Frankfurter Börse unter ISIN DE000A1RFHN7 am regulierten Markt notiert.

VMR hat über sieben (per 31.12.2018: sechs) als Finanzdienstleister bzw. Versicherungsvermittler tätige Tochterunternehmen, die somit Gegenstand dieses Konzerns sind. Im Bereich Finanzdienstleistung erfolgt die Beratung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Investmentfonds sowie die Vermittlung von Finanzanlagen und Finanzinstrumenten auf Execution-Only-Basis. Zusätzlich erfolgt im Bereich Finanzdienstleistung die Vermittlung von AIFs (geschlossene Beteiligungen). Im Bereich Versicherungsvermittlung wird über ca. 140 selbständige Handelsvertreter den Endkunden die ganzheitliche Finanzplanung nach standardisierten DIN-genormten Abläufen angeboten.

1.2 Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernjahresabschluss der VMR zum 31. Dezember 2019 ist gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU gelten, aufgestellt worden. Darüber hinaus sind nach § 315e Abs. 1 HGB noch weitergehende handelsrechtliche Vorschriften zu beachten. Das Geschäftsjahr der VMR ist das Kalenderjahr.

Die Struktur der Bilanz wurde von der Gliederung nach der Liquidität auf die Gliederung nach der Fristigkeit umgestellt. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in Anmerkung 10 dargestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde erstmalig unter Berücksichtigung von IFRS 16 Leasing aufgestellt. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung haben wir in Anmerkung 1.5.2.2 dargestellt.

Die potentiellen Auswirkungen aus der COVID 19 Pandemie für den Konzern sind in Anmerkung 9.4 dargestellt.

1.3 Funktionale Währung und Berichtswährung

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der VMR darstellt.

1.4 Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses hat der Vorstand der VMR verschiedene Ermessensentscheidungen und Schätzungen vorgenommen, die Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwände haben.

Die Schätzungen und die zugrundliegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen in den Schätzungen werden nicht rückwirkend erfasst, sondern nur prospektiv.

1.4.1 Ermessensentscheidungen

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses wurden folgende wesentlichen Ermessensentscheidungen ausgeübt

Anmerkung 2.2.3: Umsatzrealisierung: Die Einschätzung, ob die Bestandspflegeprovision eine eigenständige Leistungspflicht ist oder Bestandteil der Abschlussprovision.

Anmerkung 9.1.4: Laufzeit von Leasingverträgen: Die Einschätzung, inwieweit es wahrscheinlich ist, dass eine Verlängerungsoption ausgeübt wird

Anmerkung 5.5.1.1: Impairment-Test: Bestimmung der CGU

Anmerkung 8.2.3: Unternehmenserwerb: Bestimmung der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden

Anmerkung 9.3.1: Bestimmung des Kreises der nahestehenden Unternehmen und Personen

1.4.2 Annahmen und Schätzungen

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Schätzungen ausgeübt, die einen wesentlichen Einfluss auf den Buchwert der Vermögenswerte und Schulden haben könnte

Anmerkung 2.2.3: Umsatzrealisierung: Schätzung der Storno-Quoten

Anmerkung 3.2.2: Pensions-Rückstellungen: Schätzung der Höhe der Verpflichtung

Anmerkung 4: Erfassung von latenten Steueransprüchen

Anmerkung 5.5.1.1: Impairment-Test für immaterielle Vermögenswerte und Goodwill

Anmerkung 7.3: Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen und Darlehen

Anmerkung 6.5: Erfassung und Bewertung von Rückstellungen

Anmerkung 8.2: Unternehmenserwerb: Fair Value des Kaufpreises, der erworbenen Vermögenswerte und übernommen Schulden.

1.4.3 Ermittlung der Fair Values

Mehrere Rechnungslegungsgrundsätze und Anhangangaben der VMR erfordern die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value), sowohl für finanzielle als auch für nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

VMR verfügt dabei über ein funktionierendes Monitoring in Bezug auf die Bewertung der Fair Values. Dazu gehört ein Expertenteam (intern und extern), dass die Gesamtverantwortung für die Überwachung der wesentlichen Fair Values, einschließlich der Fair Values der Stufe 3 trägt und direkt dem Vorstand untersteht.

Das Expertenteam überprüft regelmäßig bedeutende, nicht beobachtbare Inputs und Bewertungsanpassungen. Wenn Informationen von Dritten, wie Preisvergleiche zur Messung des Fair Values verwendet werden, dann bewertet das Expertenteam die von den Dritten erhaltenen Informationen, um festzustellen, inwieweit diese Bewertungen den Anforderungen der Standards entsprechen. Diese Evaluierung betrifft auch die Ebene der Fair-Value-Hierarchie, in die die Bewertungen eingeordnet werden soll.

Bedeutende Bewertungsfragen werden dem Aufsichtsrat der Gruppe gemeldet.

Bei der Ermittlung des Fair Values eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit verwendet die Gruppe so weit wie möglich beobachtbare Marktdaten. Die Fair-Values werden in einer Fair-Value-Hierarchie auf der Grundlage der in den Bewertungsverfahren verwendeten Inputs in verschiedene Stufen eingeteilt:

Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.

Stufe 2: andere als die in Stufe 1 enthaltenen Inputs (notierten Preise), die für Vermögenswerte oder Verbindlichkeit direkt (d.h. als Preise) oder indirekt (d.h. abgeleitet von Preisen) beobachtbar sind.

Stufe 3: Inputs für Vermögenswerte oder Verbindlichkeit, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputs).

Wenn die zur Bewertung des Fair Value eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputs in verschiedene Stufen der Fair-Value-Hierarchie fallen, dann wird die Fair-Value-Bewertung in ihrer Gesamtheit auf derselben Stufe der Fair-Value-Hierarchie kategorisiert wie der Input der untersten Stufe, der für die gesamte Bewertung von Bedeutung ist.

VMR verbucht - sofern erforderlich - Übertragungen zwischen Ebenen der Fair-Value-Hierarchie am Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung stattgefunden hat.

Weitere Informationen zu den Annahmen, die bei der Bewertung der Fair Value getroffen wurden, sind in den folgenden Anmerkungen enthalten:

Anmerkung 7: Finanzinstrumente; und

Anmerkung 8.2: Erwerb einer Tochtergesellschaft.

1.5 Veränderungen bei wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Zum 1. Januar 2019 sind mehrere Änderungen in den IFRS eingetreten und anzuwenden. Die wesentlichste Auswirkung ergibt sich für VMR aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 Leasing.

VMR wendet beim Übergang auf IFRS 16 den catch-up-Ansatz an. Danach wurden zum Erstanwendungszeitpunkt (1. Januar 2019) die Verbindlichkeit und das korrespondierende Nutzungsrecht an dem Vermögenswert (right of use assets) in Höhe des Barwertes der noch ausstehenden Leasingzahlungen angesetzt. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Ergebnisvorträge (Gewinnrücklagen). Die Vergleichsinformationen für 2018 - inkl. des Anhangs - werden nicht angepasst, d.h. sie werden, wie zuvor - entsprechend IAS 17 und den damit zusammenhängenden Interpretationen - dargestellt. Die Einzelheiten der Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze werden nachstehend dargestellt.

1.5.1 Definition eines Leasingverhältnisses

Bis zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 bestimmte VMR bei Vertragsabschluss, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder im Sinne von IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthielt. Jetzt beurteilt VMR auf der Grundlage der Definition eines Leasingvertrags, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält (siehe Anmerkung 1.5.2.2 und 10.2.13).

Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich VMR aus Gründen der Praktikabilität für das grandfathering, um zu beurteilen, welche Transaktionen Leasingverträge sind. VMR hat IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die zuvor auch als Leasingverträge identifiziert worden waren (im Wesentlichen Mietverträge und Kfz-Leasing). Verträge, die unter IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverträge identifiziert wurden, sind nicht erneut daraufhin geprüft, ob ein Leasingvertrag nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingvertrags nach IFRS 16 nur auf Verträge angewandt, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.

1.5.2 Als Leasingnehmer

Als Leasingnehmer mietet VMR insbesondere Immobilien (im Wesentlichen Büroräume) und PKW. Die Gruppe klassifizierte Leasinggeschäfte früher als Operativ- oder Finanzierungsleasing, je nachdem, wie sie einschätzte, ob durch das Leasing alle Wesentlichen mit dem Eigentum des zugrundeliegenden Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen auf VMR übertragen wurden. Unter IFRS 16 verbucht VMR jetzt für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte an Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten. Damit werden diese Leasingverträge nun bilanziell erfasst.

Bei Beginn oder bei der Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, allokiert VMR die Gegenleistung (für die einzelnen Leasingkomponenten) auf der Grundlage ihres relativen Einzelpreises.

Bei Immobilienleasingverträgen hat sich die Gruppe dafür entschieden, die nicht zum Leasing gehörenden Komponenten (bspw. die Betriebsnebenkosten) nicht zu berücksichtigen und Leasing auf Basis der Kaltmiete zu bilanzieren. Dies gilt nicht, sofern eine pauschale Warmmiete vereinbart wurde. Da VMR in erheblichen Umfang auch umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt, die den Vorsteuerabzug nicht zulassen, wird - sofern gegeben - das Leasing auf Basis der Brutto-Kaltmiete bilanziert.

1.5.2.1 Leasingverhältnisse die unter IAS 17 als operating lease klassifiziert worden sind

Immobilienleasing wurde in der Vergangenheit von VMR in der Regel als Operating-Leasing gemäß IAS 17 klassifiziert. Beim Übergang auf IFRS 16 wurden bei diesen Leasingverträgen die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der verbleibenden Leasingraten, diskontiert mit dem Grenzfremdkapitalkostensatz der Gruppe zum 1. Januar 2019, bewertet (siehe Anmerkung 9.1.1 und 6.3.2). Die Nutzungsrechte an den Vermögenswerten werden in Höhe des korrespondierenden Wertes der Verbindlichkeit zum 1. Januar 2019 angesetzt.

Die Gruppe hat ihre Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen zum Zeitpunkt des Übergangs auf Wertminderung geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Anzeichen für eine Wertminderung der dieser Nutzungsrechte gibt.

VMR hat bei der Anwendung von IFRS 16 auf Leasingverträge, die zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden, eine ein paar praktische Vereinfachungen getroffen. Insbesondere hat VMR:

keine Leasingverträge als Nutzungsrecht und Verbindlichkeit bilanziert, bei denen die Leasingdauer innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Erstanwendung endet;

keine Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte (z.B. IT-Ausrüstung) erfasst;

keine anfänglichen direkten Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der Erstanwendung berücksichtigt; und

keine bessere Erkenntnis (hindsight) berücksichtigt, um bspw. die Leasinglaufzeit zu bestimmen, wenn der Vertrag eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption enthält

1.5.2.2 Auswirkungen aus der Erstanwendung.

Beim Übergang auf IFRS 16 erfasste VMR folgende Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Leasinggegenständen:

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Erstanwendung Leasing 1.1.2019
T€
Nutzungsrechte 122
Leasingverbindlichkeit -122
-

Latente Steueransprüche ergeben sich hieraus nicht.

Den Miet- und Leasingverträgen wurde im Rahmen der Erstanwendung des IFRS16 ein einheitlicher Leasing-Finanzierungszinssatz von ca. 4 % p.a. zugrunde gelegt. Aufgrund der Aufteilung der Leasingraten in Zins und Tilgung und den damit verbundenen im Zeitablauf sinkenden Zinsanteilen kommt es während der Laufzeit zum betragsmäßigen Auseinanderdriften der bilanzierten Nutzungsrechte (lineare Abschreibung) und der zugehörigen Leasingverpflichtung (degressive Zinsanteile).

2 Geschäftsverlauf

2.1 Operative Segmente

2.1.1 Grundlagen der Segmentierung

Durch den Erwerb der mitNORM - Erstkonsolidierung im März 2019 - verfügt der VMR-Konzern jetzt über zwei Geschäftsbereiche die zugleich auch berichtspflichtige Segmente sind. Obwohl beide Geschäftsbereiche Finanzanlagen und Versicherungen vermitteln, werden sie unabhängig voneinander geführt, weil für die zu vermittelnden Produkte unterschiedliche Vertriebs- und Marketingstrategien notwendig sind.

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Berichtspflichtiges Segment Schwerpunkttätigkeit Dazugehörige Gesellschaften
Finanzanlagevermittlung Vermittlung von Finanzanlageprodukten i.w. Execution Only 4Free, FV24, FV24GB, DGF, DDAG und Duwensee
Versicherungsvermittlung Vermittlung von Versicherungen auf Basis eines standardisierten Konzepts mitNORM

Dies ist zum einen die bisherige Tätigkeit der Konzernunternehmen als gebundener Agent der NFS Netfonds Financial Service GmbH bzw. als vertraglicher Vermittler der Netfonds AG im Bereich Finanzanlagenvermittlung. Hier erfolgt die Vermittlungstätigkeit ohne Rückgriff auf Untervermittler oder weitere Handelsvertreter. Management und Reporting erfolgen hier über die Geschäftsführung der 4Free. Das Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung bezieht und erhält keine Leistungen aus anderen Segmenten außer aus finanziellen Verrechnungskonten und Darlehen zur Konzernmutter. In geringem Umfang werden in diesem Segment auch Versicherungen vermittelt (Riester-Renten).

Neu hinzugekommen ist der Geschäftsbereich Versicherungsvermittlung mit ganzheitlicher Finanzplanung nach standardisierten DIN-genormten Abläufen. Dieser Geschäftsbereich wird ausschließlich über die mitNORM abgedeckt. Die mitNORM bedient sich hierzu einer Vielzahl von selbständigen Handelsvertretern (Vermittlern) die exklusiv für die mitNORM tätig sind. Management und Reporting erfolgen hier ausschließlich über die Geschäftsführung der mitNORM. Auch hier bestehen zu den anderen Geschäftssegmenten keine Leistungsbeziehungen außer zur Konzernmutter für fremdbezogene Dienstleistungsverhältnisse und Konzernumlagen und aus finanziellen Verrechnungskonten und Darlehen. In diesem Segment werden in geringem Umfang auch Investmentfonds und Immobilien durch Untervermittler mit entsprechender Zulassung vermittelt.

Die VMR AG als Holding wurde keinem Geschäftssegment zugeordnet und deswegen gesondert in der Segmentberichterstattung dargestellt.

Der Vorstand überprüft die interne Berichterstattung zu den Segmenten spätestens vierteljährlich.

2.1.2 Angaben zu den berichtspflichtigen Segmenten

Alle angabepflichtigen Informationen zu den Segmenten haben wir nachstehend aufgeführt. Das EBITDA wird zur Leistungsmessung verwendet, weil das Management der Ansicht ist, dass diese Informationen für die Bewertung der Ergebnisse der jeweiligen Segmente im Vergleich zu anderen Einheiten, die in denselben Branchen tätig sind, am relevantesten sind.

Die Tochterunternehmen melden ihre Ertragszahlen auf HGB-Basis an das Segment und Konzernmanagement. Bilanzzahlen werden auf Segmentbasis nicht in das Reporting einbezogen.

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Ausgewählte Ertragszahlen 2019 in € Finanzanlagenvermittlung Versicherungsvermittlung (1.3.-31.12.) Holding Konsolidierung u. IFRS-Anpassungen Konzern
Betriebsergebnis
Provisionserlöse (extern) 1.849.514,21 8.603.026,05 0,00 0,00 10.452.540,26
Abschreibungen -16.058,14 -31.714,36 -496,49 -835.710,04 -883.979,03
Betriebsergebnis 726.565,39 -179.685,90 -390.086,37 -568.961,19 -412.168,07
Finanzergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge 20,89 4.260,62 3.401,00 -2.387,50 5.295,01
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -243.693,77 -10.332,00 -93.409,38 -3.408,00 -350.843,15
Finanzergebnis -243.672,88 -6.071,38 -90.008,38 -5.795,50 -345.548,14
Ergebnis vor Ertragsteuern 482.892,51 -185.757,28 -480.094,75 -574.756,69 -757.716,21
EBITDA 742.623,53 € -147.971,54 € -389.589,88 € 266.748,85 € 471.810,96 €

Zum besseren Verständnis haben wir nachstehend die Wesentlichen IFRS-Anpassungen und Konsolidierungsmaßnehmen dargestellt.

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2019 2019
Abschreibungen auf Intangibles aus der Kaufpreisallokation -650.924,67
Abschreibungen Nutzungsrechte Leasing -184.785,37
Summe IFRS-Anpassung Abschreibungen -835.710,04 -835.710,04
ergebnisneutrale Anpassung der Pensionsrückstellungen 53.276,00
ergebnisneutral zu erfassenden Kosten der Kapitalerhöhung 20.444,75
Eliminierung Aufwand Leasingraten 193.028,10
Summe IFRS-Anpassungen Personalaufwand u. sonstige Aufwendungen 266.748,85 266.748,85
Summe IFRS-Anpassungen Betriebsergebnis -568.961,19
Anpassung Zinsen Pensionsrückstellungen 8.103,00
Zinsaufwand Leasing -13.898,50
Summe IFRS-Anpassungen Finanzergebnis -5.795,50 -5.795,50
Summe IFRS-Anpassungen Ergebnis vor Ertragsteuern -574.756,69

2.1.3 Geographische Informationen und wesentliche Kunden

Sämtliche Geschäftsbereiche sind ausschließlich in Deutschland tätig. Wie auch unter 9.3.1 weiter erläutert sind maßgebliche Vertragspartner, mit denen die Provisionserlöse erzielt werden, Unternehmen der Netfonds Gruppe. Im Segment Finanzanlagenvermittlung werden die Umsätze (mit Ausnahme der DGF) fast ausschließlich über die Netfonds-Gruppe generiert (2019: 1.659 T€). Im Segment Versicherungsvermittlung werden die Provisionsumsätze zu ca. 25 % über Unternehmen der Netfonds-Gruppe erzielt (2019: 2,8 Mio. €). Des Weiteren bestehen Direktanbindungen an Versicherungen, von denen mit fünf Versicherungen jeweils mehr als 10 % der Provisionsumsätze erzielt werden (2019: 6.6 Mio. €).

2.2 Provisionserlöse

2.2.1 Provisionsquellen

Die Provisionserlöse werden nur in Deutschland erzielt und beinhalten Vermittlungs- und Bestandspflegeprovisionen. Die Leistungsverpflichtungen und den Umsatzrealisierungszeitpunkt haben wir unter 2.2.3 dargestellt.

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Provisionserlöse aus der Vermittlung 2019 2018
Versicherungsvermittlung 8.603.026,05 0,00
Finanzanlagevermittlung 1.849.514,21 1.937.839,80
10.452.540,26 1.937.839,80

Die ausgewiesenen Provisionen der mitNORM beinhalten, neben den Abschlussprovisionen aus Versicherungsvermittlung auch Bestandspflegeprovisionen in Höhe von 543 T€ (i.Vj. -) sowie Provisionen aus Immobilienvermittlungen und anderen Leistungen in Höhe von 442 T€ (i.Vj. -). Die Provisionserlöse aus Versicherungsvermittlung sind in Höhe von 1.019 T€ gekürzt worden, weil das Risiko besteht, dass VMR erhaltene Provisionen zurückzahlen muss, wenn der Versicherungsnehmer während des Haftungszeitraums die Versicherung kündigt. Dieses sogenannte Stor- norisiko wird an die externen Vermittler weitergegeben und zum Bilanzstichtag entsprechende Erstattungsansprüche erfasst (764 T€; siehe auch Anmerkung 2.3.1). Im Ergebnis wurde ein Nettorisiko von 288 T€ erfasst, welches dem tatsächlichen wirtschaftlichen entspricht.

Die Provisionen der 4Free-Gruppe, der Duwensee und der DDAG beinhalten, neben den Abschluss- und Bestandsprovisionen aus Finanzanlagenvermittlung, Provisionen aus Versicherungsvermittlung (Riester-Renten) in Höhe von 179 T€ (i.Vj. 182 T€).

2.2.2 Forderungen aus Kundenverträgen

In den Forderungen aus Provisionsansprüchen sind Ansprüche aus Provisionen in Höhe von 1.481 T€ und Stornore- serveforderungen in Höhe von 1.038 T€ enthalten (siehe Anmerkung 5.1). Die Ansprüche aus Provisionen betreffen abgerechnete und noch nicht bezahlte Provisionsansprüche. Bei den Stornoreserveforderungen handelt es sich um abgerechnete Provisionsansprüche, die von den Versicherungen zur Abdeckung möglicher Provisionsrückforderungen aufgrund von Stornierungen durch Endkunden als Sicherheit einbehalten wurden.

2.2.3 Leistungsverpflichtungen und Zeitpunkt der Umsatzrealisierung

VMR erhält für die Vermittlung von Finanzanlagen und Versicherungen Provisionserlöse. Diese Provisionserlöse werden im Bereich Finanzanlagen im Wesentlichen über Online-Plattformen realisiert. Im Bereich Versicherungen werden diese Provisionen durch den Einsatz von externen Vermittlern erwirtschaftet, die dafür einen Provisionsanteil erhalten. Da VMR das Recht hat, vom externen Vermittler angetragene Geschäftsabschlüsse abzulehnen, kontrolliert VMR die Vermittlungsleistung des externen Vermittlers. VMR agiert daher als Prinzipal.

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Dienstleistung Art und Zeit der Erfüllung der Leistungsverpflichtung sowie Zahlungsbedingungen Umsatzrealisierung
Vermittlung von Finanzanlagen VMR vermittelt als „tied agent” potentielle Anleger an einen Kunden - in 95% aller Fälle die Netfonds - und erhält dafür eine Abschlussprovision. Die Netfonds dient den potentiellen Anleger ihrerseits verschiedenen Depotbanken an. Die Vermittlungsleistung gilt dabei für VMR als dann erbracht, wenn auch tatsächlich ein Finanzinstrument (Aktie, Fond,...) über die Depotbank durch den Anleger rechtswirksam erworben wurde. Die Höhe der Abschlussprovision hängt dabei von Art und Höhe der jeweiligen Anlage ab.
Für die Folgejahre erhält VMR eine Vertriebsfolgeprovision (Bestandsprovision), deren Höhe sich monatlich aus dem Depotbestandswert der Anleger ergibt.
Die Provisionserträge für Abschlussprovisionen werden als zeitpunktbezogene Vergütungen realisiert. Dies ist der Zeitpunkt indem alle Voraussetzungen für eine vollständige Erbringung der Vermittlungsleistung erfüllt sind (z.B. tatsächlicher Erwerb des vermittelten Finanzproduktes durch Gutschrift im Kundendepot). Deswegen - und auch aus Gründen der Praktikabilität - wird der Provisionsertrag erst dann realisiert, wenn der Auftrag durch die Depotbank abgerechnet worden ist.
Die Erfassung der Vertriebsfolgeprovisionen als variabler Bestandteil der Abschlussprovision setzt eine hochwahrscheinliche Schätzung des Erwartungswertes aus diesen Provisionen im Sinne von IFRS 15.53 voraus. Allerdings unterliegen die Vertriebsfolgeprovisionen hohen Unwägbarkeiten in Bezug auf den zukünftigen Depotwert und der Haltedauer der Depots. Deswegen werden die Vertriebsfolgeprovisionen in dem Zeitpunkt realisiert, in dem sie von der Depotbank abgerechnet werden.
Vermittlung von Versicherungen VMR vermittelt über seine externen Vermittler potentielle Versicherungsnehmer an Versicherungen und erhält dafür eine Abschlussprovision. Die Vermittlungsleistung gilt dabei als dann erbracht, wenn auch der Versicherungsvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Hierfür erhält VMR eine Abschlussprovision und für Folgejahre eine Bestandspflegeprovision (siehe unten). Die Abschlussprovision wird jedoch durch die Mehrzahl der Versicherungen nicht vollständig ausgezahlt, weil der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen kann und Provisionen anteilig zurückzuzahlen wären. VMR haftet hierfür bis zu 60 Monate.
Mit Abschluss der Versicherung erhält VMR auch Anspruch auf Provisionen aus der Dynamisierung und Erhöhung der Versicherung. Die diesbezügliche Auszahlung erfolgt mit Eintritt der Beitragserhöhung.
VMR erhält für die allgemeine Betreuung der Versicherungsnehmer so lange eine Bestandspflegeprovision, wie der Versicherungsvertrag nicht gekündigt ist. Der allgemeinen Betreuung liegen keine konkreten Dienstleistungen (Inkasso, Vertragsmanagement oder Ähnliches) zugrunde. Es handelt sich vielmehr um die laufende/anlassbezogene Kundenbetreuung aus der Sorge für den Erhalt der Versicherungsverträge.
Die Provisionserträge für Abschlussprovisionen werden als zeitpunktbezogene Vergütungen realisiert. Dies ist der Zeitpunkt indem alle Voraussetzungen für einen rechtswirksamen Versicherungsvertrag erfüllt sind (insbesondere die Policierung und erste Beitragszahlung). Deswegen - und auch aus Gründen der Praktikabilität - wird der Provisionsertrag erst dann realisiert, wenn der Vertrag durch die Versicherung abgerechnet worden ist.
Provisionen aus der Dynamisierung und Erhöhung sind ein variabler Vergütungsbestandteil der Abschlussprovision, weil ihnen keinerlei Leistungsverpflichtungen gegenüberstehen. Da variable Vergütungen nach IFRS 15.53 nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie hoch wahrscheinlich geschätzt werden können und VMR keine ausreichenden Informationen hierfür hat, werden diese Provisionen mit der Abrechnung durch die Versicherung realisiert.
Da VMR für die Bestandspflegeprovision keine nachhaltigen Leistungen zu erbringen hat, ist sie variable Vergütung zur Abschlussprovision. Da variable Vergütungen nach IFRS 15.53 nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie hoch wahrscheinlich geschätzt werden können und VMR keine ausreichenden Informationen hierfür hat, werden diese Provisionen mit der Abrechnung durch die Versicherung realisiert.
Für das Risiko der Kündigung durch den Versicherungsnehmer werden die Umsatzerlöse in Höhe der im Haftungszeitraum erwarteten Stornierungen gekürzt. Die Schätzung der Höhe der Storno-Quoten basiert auf internen Erfahrungswerten. Korrespondierend wird eine entsprechender Regressanspruch gegenüber dem externen Vermittler eingebucht.

2.3 Erträge und Aufwendungen

2.3.1 Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen beinhalten neben Provisionsaufwendungen für Leistungen Dritter (Vermittler) auch Abschluss-Provisionserstattungen und -weiterleitungen und Gebührenerstattungen an Kunden (Geschäftsmodell 4Free/FV24).

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Provisionsaufwendungen 2019 2018
Provisionen Dritte (Vermittler) -6.930.192,98 -70.498,03
Provisionsweiterleitungen an Kunden -133.312,34 -138.028,71
-7.063.505,32 -208.526,74

Seit 2017 werden alle geschäftsmodellbezüglichen Vergütungen und Erstattungen an Kunden unter den Provisionsaufwendungen ausgewiesen. Sämtliche Vergütungen an Vermittler der mitNORM werden ebenfalls im Provisionsaufwand ausgewiesen, auch Zahlungen an Vermittler für Bestandsgarantie, Starthilfe, Garantievorschüsse, Bonus und Bürokostenzuschüsse etc. Da die Vermittler im Falle eine Rückzahlung von Abschlussprovisionen zur anteiligen Erstattung verpflichtet sind, wurden Provisionsaufwendungen in Höhe von 764 T€ gekürzt (siehe auch 2.2.1).

VMR unterstützt die neu rekrutierten Vermittler während der On-Boarding-Phase, damit diese schnell eigene und ausreichende Provisionen erzielen. Hier gewährt VMR sogenannte Starthilfen oder Garantievorschüsse in Form von Darlehen. Schafft der neue Vermittler die in ihn gesetzten Erwartungen, wird ihm das Darlehen erlassen. Auch können diese Darlehen nur für einen Zeitraum von 14 Monaten zurückgefordert werden. In diesem Zusammenhang wurden in 2019 658 T€ als Aufwand erfasst.

2.3.2 Sonstige betriebliche Erträge

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Sonstige betriebliche Erträge 2019 2018
Auflösung von Rückstellungen 45.365,33 36.276,12
Periodenfremd (i.w. Zinsaufwandskorrektur Vorjahr) 302,07 68.249,99
Mieterträge 59.490,00 300,00
Erstattung Verkäufer DDAG (wg. Übergabestichtagsabgrenzungen) 0,00 20.000,00
Sachbezüge Arbeitnehmer 35.107,71 36.492,35
Teilverzicht Darlehen PrismaLife (mitNORM) 275.000,00 0,00
Kostenweiterbelastungen im Versicherungsgeschäft 39.312,60 0,00
übrige 14.172,12 15.107,09
468.749,83 176.425,55

Die Mieterträge resultieren aus der kurzfristigen Urlaubs-Vermietung der Immobilie auf Mallorca an Mitarbeiter oder externe Vermittler.

Die PrismaLife hat in 2019 gegenüber der mitNORM auf einen Teilbetrag von 275 T€ bzgl. eines in 2015 gewährten Vorschussdarlehens von 500 T€ verzichtet. PrismaLife kann von dem Verzicht zurücktreten, wenn der verbliebene Betrag von 225 T€ nicht vereinbarungsgemäß bis zum 1. April 2022 getilgt wird.

Bei den Kostenweiterbelastungen im Versicherungsgeschäft handelt es sich im Wesentlichen um Zuschüsse von Kunden (Versicherungen, Krankenversicherungen und Netfonds) zu internen und externen Aktionen der VMR.

2.3.3 Abschreibungen

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Abschreibungen 2019 2018
Abschreibung auf Intangibles aus Erstkonsolidierung -650.924,67 -889.908,44
Abschreibung Software -15.893,40 -21.269,00
Abschreibung Nutzungsrechte Miet-/Leasingverträge IFRS16 -184.785,37 0,00
Abschreibung BGA -32.375,59 -9.764,31
-883.979,03 -920.941,75

2.3.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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Sonstige betriebliche Aufwendungen 2019 2018
Raumkosten -75.088,50 -77.106,73
Beiträge und Versicherungen -47.582,10 -36.225,03
Kfz-Kosten, inkl. Leasing und Garage -30.096,50 -47.622,98
Reise-, Werbe- und Bewirtungskosten -275.203,95 -63.339,92
EDV, Software, Lizenz, Informationsdienste, Fremdleistungen, Fortbildung, Literatur -350.366,57 -79.882,72
Büroverwaltungskosten, -33.885,61 -27.073,16
Rechts-, Beratungs-, Prüfungs-, Buchführungs- und AR-Kosten -947.826,91 -376.571,77
Geldverkehr -5.732,28 -4.762,35
Nicht abziehbare Vorsteuer -243.549,01 -56.652,05
Sonstige Steuern -8.841,51 807,79
Forderungsverluste, Wertberichtigungen auf Forderungen -199.085,34 0,00
Übrige -29.989,55 -2.387,81
-2.247.247,83 -770.816,73

Der Anstieg der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der mitNORM im März 2019, deren Geschäftsvolumen mehr als das vierfache des bisherigen Geschäftsvolumen beträgt. Bedingt durch das Geschäftsmodell - externe Vermittler - und die Größe haben sich andere Kostenstrukturen und - Volumina ergeben.

Provisionsweiterleitungen an Kunden sowie Depotgebührenerstattungen an Kunden und Neukundenboni werden vollständig unter den Provisionsaufwendungen ausgewiesen. Die Büroraum- und Immobilienmieten sowie die Kfz-Leasingaufwendungen sind aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 ab 2019 entsprechend vermindert (siehe 9.1.2).

Zu den Forderungsverlusten verweisen wir auf die Abschnitte Kreditrisiko 7.3 und Wertminderung 10.2.11 im Zusammenhang mit der Ermittlung des erwarteten Kreditrisikos.

2.3.5 Finanzergebnis

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Finanzergebnis 2019 2018
Zins- und Dividendenerträge 5.295,01 4.525,14
Zinsaufwand Aufzinsung Pensionsrückstellungen (saldiert mit Ertrag Rückdeckung) 928,00 -7.007,00
Zinsaufwendungen Kredite -337.726,73 -241.203,09
Zinsaufwendungen für Steuern und Sonstiges -145,92 -968,56
Zinsaufwendungen Leasing (IFRS16) -13.898,50 0,00
-345.548,14 -244.653,51

2.3.6 Ergebnis je Aktie

Gemäß IAS 33 ist das sogenannte unverwässerte Ergebnis je Aktie anzugeben. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich, indem das auf die Inhaber der Stammaktien der Value Management & Research AG entfallende Jahresergebnis durch die gewichtete Anzahl der sich während des Berichtsjahres durchschnittlich im Umlauf befindlichen Zahl der Aktien dividiert wird. Aufgrund der Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2019 von 399.998,00 € zum 1.3.2019 hat sich die Anzahl der Stammaktien erhöht. Bedingt durch die Verluste in 2018 und 2019 liegen Verwässerungseffekte im Sinne des IAS 33 nicht vor.

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Ergebnis je Aktie (unverwässert) 2019 2018
Konzern-Jahresfehlbetrag/-überschuss der Aktionäre der VMR AG -561.481,80 € -689.237,38
Gewichtete durchschnittliche Anzahl Stammaktien im Geschäftsjahr 2.939.921 2.606.590
Unverwässertes Ergebnis pro Aktie - 0,19 - 0,26

Die Gesellschaft hat, wie im Vorjahr, keine Dividende ausgeschüttet.

3 Mitarbeiter und Leistungen an Arbeitnehmer

3.1 Aufwendungen für Arbeitnehmer

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Personalaufwand 2019 2018
Löhne und Gehälter -976.293,89 -622.030,65
Sozialversicherung -162.432,09 -143.511,64
Altersversorgung 0,00 0,00
-1.138.725,98 -765.542,29
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Personalaufwand 2019 2018
Personalaufwand VMR -67.577,60 -74.202,86
Personalaufwand 4Free -307.951,33 -377.412,57
Personalaufwand FV24 -125.730,23 -132.338,37
Personalaufwand FV24GB -134.245,14 -123.525,70
Personalaufwand DDAG 0,00 0,00
Personalaufwand Duwensee -58.603,53 -58.062,79
Personalaufwand mitNORM (ab 01.03.2019) -444.618,15 0,00
-1.138.725,98 -765.542,29
davon Löhne und Gehälter -976.293,89 -622.030,65
davon Sozialversicherung -162.432,09 -143.511,64
davon Altersversorgung 0,00 0,00
-1.138.725,98 -765.542,29

Die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen nach Köpfen ergeben sich inkl. Vorstände und Geschäftsleiter wie folgt:

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Mitarbeiteranzahlen 2019 2018
Geschäftsleitung Fachliche Mitarbeiter Verwaltung Summe Geschäftsleitung Fachliche Mitarbeiter Verwaltung Summe
VMR 1 0 0 1 1 0 0 1
4Free 1 1 5 7 1 3 3 7
FV24 0 2 0 2 0 6 0 6
FV24GB 1 1 0 2 1 0 0 1
DDAG 0 0 0 0 0 0 0 0
Duwensee 1 3 1 5 1 3 1 5
mitNORM 1 7 4 12
5 14 10 29 4 12 4 20

Die Geschäftsleitungen der 4Free und FV24 sowie der FV24GB und DGF sowie DDAG erfolgen jeweils in Personalunion. Weitere operative Tätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten werden ebenfalls innerhalb der 4Free-Gruppe in Büro- und Personalunion abgewickelt. Die DDAG und DGF haben kein eigenes Personal. Die Zahlen beinhalten auch Teilzeitmitarbeiter und geringfügig Beschäftigte.

Für Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung der Leistungen an Arbeitnehmer verweisen wir auf 10.2.4 Die Verpflichtungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen

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Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern Note 31.12.2019 31.12.2018
Rückdeckungsversicherung 5.6 -102.335,00 -98.934,00
Planvermögen 3.2 -101.817,00 -95.592,00
Pensionsverpflichtungen 3.2 707.897,00 618.026,00
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung 437,35 1.467,93
Rückstellungen für Urlaub und Überstunden 0 20.964,68 7.174,65
Rückstellungen für GF-Tantieme 0 48.666,00 48.700,00
Rückstellungen für Boni 0 32.500,00 0,00
Summe Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern 606.313,03 480.842,58

3.2 Pensionsrückstellung

Die Pensionsverpflichtung besteht lediglich gegenüber einem zum 31.12.2007 ausgeschiedenen ehemaligen Vorstand. Das Renteneintrittsalter wird erst in 2025 erreicht. Dann beginnt die Auszahlung des Pensionsrückstellung.

Neben der verpfändeten Kapitallebensversicherung mit einem Kapitalguthaben in Höhe von 102 T€ besteht noch eine weitere unverpfändete Kapitallebensversicherung mit einem Kapitalguthaben von 102 T€ zur Rückdeckung der Ansprüche. Die Bewertung erfolgt ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert in Höhe des durch die Versicherungsgesellschaft berechneten „Rückkaufswertes”.

3.2.1 Veränderung der Pensionsrückstellung

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Pensionsrückstellungen 2019 1.1.2019 Verbrauch € Zuführung OCI Zuführung GuV 31.12.2019
Versicherungsmathematischer Barwert Pensionsverpflichtung 618.026,00 0,00 84.574,00 5.297,00 707.897,00
Abzüglich Kapitalwert Rückdeckungsversicherung (verpfändet) -95.592,00 0,00 0,00 -6.225,00 -101.817,00
522.434,00 0,00 84.574,00 -928,00 606.080,00
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Pensionsrückstellungen 2018 1.1.2018 Verbrauch € Zuführung OCI Zuführung GuV 31.12.2018
Versicherungsmathematischer Barwert der Pensionsverpflichtung 586.084,00 0,00 22.569,00 9.373,00 618.026,00
Abzüglich Kapitalwert Rückdeckungsversicherung (verpfändet) -93.226,00 0,00 0,00 -2.366,00 -95.592,00
492.858,00 0,00 22.569,00 7.007,00 522.434,00

Einzahlungen in die Rückdeckungsversicherungen erfolgen nicht mehr, sie sind beitragsfrei gestellt und erhöhen sich nur durch die voll ergebniswirksam erfasste Guthabenverzinsung in Höhe von 6.225,00 € (i.Vj. 2.366,00 €). Die im Wesentlichen die Zinssatzänderung betreffende Erhöhung des Barwertes der Pensionsverpflichtung wurde in Höhe von 84.574,00 € (i.Vj. 22.569,00 €) als versicherungsmathematischer Aufwand ergebnisneutral erfasst. Die Zuführung zum Barwert betrifft ansonsten nur die jährliche Aufzinsung in Höhe von 5.297,00 € (9.373,00 €), da sich der bereits erdiente Anspruch aufgrund des Ausscheidens in 2007 nicht weiter erhöht.

3.2.2 Versicherungsmathematische Annahmen

Nachstehend haben wir die wesentlichen Versicherungsmathematische Annahmen dargestellt

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Berechnungsparameter 31.12.2019 31.12.2018
Abzinsungssatz 1,00 % 1,54 %
Gehaltstrend 0,00 % 0,00 %
Rententrend 2,00 % 2,00 %

Als Rechnungsgrundlage wurden die Sterbetafeln von Heubeck RT2018G (i.Vj. RT2005G) mit einem Pensionsalter von 65 verwendet.

3.2.3 Sensitivität bei Veränderungen der Parameter Abzinsungssatz und Rententrend um + 1% oder -1% Punkte

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Sensitivität bei Parameteränderungen Abzinsungssatz unverändert Rententrend
2,00 % 0,00 % A: 1,00 % / R: 2,00 % 3,00% 1,00%
Barwert der Pensionsverpflichtung in € 575.482,00 872.708,00 707.897,00 882.738,00 644.604,00

4 Steuern vom Einkommen

4.1 Steuern vom Einkommen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden sind

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Steueraufwendungen und -erträge erfasst

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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2019 2018
Körperschaftsteuer, Solz -144,71 -92,00
Gewerbesteuer -421,20 0,00
Auflösung aktive latente Steuern -108.467,84 -180.192,17
Auflösung latente passive Steuern auf Intangibles 210.118,48 287.262,46
101.084,73 106.978,29

In 2017 wurden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der VMR und der 4Free sowie der DGF geschlossen, zudem zwischen der Duwensee und der DGF. Damit werden nunmehr alle Ergebnisse der Tochterunternehmen (bis auf die der DDAG und der neu hinzugekommenen mitNORM) zur Konzernmutter abgeführt.

Bezüglich der Auswirkungen der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auf die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge verweisen wir auf Abschnitt 4.7.

4.2 Steuern vom Einkommen, die im sonstigen Ergebnis erfasst worden sind

Latente Steuern, die im sonstigen Ergebnis zu erfassen wären, resultieren grundsätzlich aus den Bewertungsunterschieden der Pensionsrückstellung zwischen ihrem Wertansatz nach IFRS (751 T€) und EStG (290 T€); wir verweisen hierzu auf Anmerkung 3.2.1und 4.6. Damit wäre grundsätzlich ein latenter Steueranspruch zu bilanzieren. Zur Begründung warum ein latenter Steueranspruch aus den Bewertungsunterschieden der Pensionsrückstellung zwischen IFRS und EStG nicht erfasst wurde, verweisen wir auf Anmerkung 4.6 und 10.2.6.2. Siehe hierzu auch in den Ausführungen zur Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge in Anmerkung 4.7.

4.3 Steuern vom Einkommen, die direkt im Eigenkapital erfasst worden sind

In 2019 hat die VMR AG eine Kapitalerhöhung durchgeführt (siehe Anmerkung 6.1.1). In diesem Zusammenhang sind 20 T€ Kosten der Eigenkapitalbeschaffung angefallen, die nach IAS 32.35 erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen sind. Der damit verbundene latente Steueranspruch ist jedoch nicht zu erfassen, da VMR davon ausgeht, dass es in einem überschaubaren Zeitraum diesen Steueranspruch nicht steuerlich realisieren wird (siehe Anmerkung 4.7 und 10.2.6.2). Für Aufwendungen/Kosten die erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurden, waren insofern keine aktiven latenten Steuern (erfolgsneutral) zu erfassen.

4.4 Überleitung der effektiven Steuerquote

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Überleitungsrechnung Ertragsteuern 2019 2018
Konzernjahresergebnis vor Ertragsteuern -757.716,21 € -796.215,67
Steuersatz (15% KSt + 5,5% Solz, 3,5%*470% GewSt) 32,28% 32,28%
Zu vermutender Ertragsteueraufwand 0,00 0,00
IFRS Anpassungen, Steuern für Vorjahre, n. abz. BA, n. verrechnb. Gewinne, Sonstiges -565,91 -92,00
Nutzung steuerrechtlicher Verlustvortrag (soweit nicht in latenten Steuern enth.) 0,00 0,00
Änderung latente Steuern It. GuV 101.650,64 107.070,29
101.084,73 106.978,29

Der als Basis für die Überleitungsrechnung gewählte anzuwendende Ertragssteuersatz setzt sich zusammen aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem Gewerbesteuersatz von 3,5 % multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Aufgrund der Erweiterung des Konzernkreises durch die 4Free-Gruppe hat sich der Ort der überwiegenden Ertragsversteuerung an den Sitz der 4Free nach Hamburg verlagert. Hier ist mit 470% ein höherer Gewerbesteuerhebesatz als in Kronberg (310%) anzusetzen.

Der Sitz der VMR wurde 2019 nach Hamburg verlagert. Für die mitNORM gilt der Gewerbesteuersatz von Hannover von 480%, ertragssteuerpflichtige Ergebnisse wurden hier noch nicht erzielt.

4.5 Veränderungen der latenten Steuern

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Aktive latente Steuern 31.12.2019 31.12.2018
aus Ansatz- oder Bewertungsunterschieden auf Ebene 4Free AG 0,00 0,00
aus steuerrechtlichen Verlustvorträgen auf Ebene der VMR AG (Änderung Auflösung) 0,00 82.383,60
aus steuerrechtlichen Verlustvorträgen auf Ebene der DDAG (Änderung Verbrauch) 2.695,96 28.780,20
aus Ansatz- oder Bewertungsunterschieden auf Ebene VMR AG 0,00 0,00
2.695,96 111.163,80

Die Veränderungen betreffen den Verbrauch / Auflösung der latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 108.467,84 € (i.Vj. 180.192,17 €). Alle Veränderungen erfolgten ertragswirksam im Posten Ertragsteueraufwand siehe 4.1. Es bestehen keine aktiven latenten Steuern, die erfolgsneutral oder die direkt gegen das Eigenkapital gebildet oder aufgelöst wurden (vgl. Eigenkapitalspiegel).

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Passive latente Steuern 31.12.2019 31.12.2018
Lat. Steuern auf Markennamen / Internetdomains 4Free 103.657,75 121.950,29
Lat. Steuern auf Markennamen / Internetdomains Duwensee 25.607,18 28.808,07
129.264,93 150.758,36
Lat. Steuern auf Kundendepotbestände, Kundenverträge 4Free 0,00 102.974,43
Lat. Steuern auf Kundendepotbestände, Kundenverträge Duwensee 44.804,21 67.206,33
Lat. Steuern auf Kundendepotbestände, Kundenverträge DDAG 41.879,99 87.567,25
86.684,20 257.748,01
Lat. Steuern auf Langfristige Kundensparpläne 4Free 187.319,88 204.881,12
403.269,01 613.387,49

Die passiven latenten Steuern resultieren aus der Erstkonsolidierung der Tochterunternehmen und der Kaufpreisallokation aufgedeckten stillen Reserven in identifizierbaren immateriellen Vermögensgegenständen.

Die Veränderung der passiven latenten Steuern betrifft ausschließlich die in Höhe von 210.118,48 € (i.Vj. 287.262,46 €) unter 4.1 ausgewiesene ertragswirksame Auflösung der latenten passiven Steuern auf Intangibles aus den oben aufgeführten Kaufpreisallokationen der Jahre 2015 bis 2017. Sie korrespondieren zu den planmäßigen Abschreibungen auf diese Intangibles. Es bestehen keine passiven latenten Steuern, die erfolgsneutral oder die direkt gegen das Eigenkapital gebildet oder aufgelöst wurden (vgl. Eigenkapitalspiegel).

4.6 Nicht erfasste latente Steueransprüche

Die VMR AG weist eine Pensionsverpflichtung in Höhe von 751 T€ aus der ein steuerlicher Wert von 291 T€ gegenübersteht. Da es sich insoweit um eine temporäre Bewertungsunterschied handelt, wären latente Steueransprüche zu bilden. Latente Steueransprüche sind nach IAS 12.24 nur dann anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass diese in der Zukunft steuermindernd angesetzt werden können (siehe Anmerkung 10.2.6.2). Zur Darstellung der steuerlichen Situation der VMR aus Sicht des Konzernabschlusses verweisen wir auf die Ausführungen zur Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge (siehe Anmerkung 4.7).

4.7 Steuerliche Verlustvorträge

In der VMR Gruppe bestehen zum 31. Dezember 2019 steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 28,01 Mio. €. Diese steuerlichen Verlustvorträge entfallen in Höhe von 28 Mio. € auf die VMR AG und mit 10 T€ auf die DDAG.

Die steuerlichen Verlustvorträge könnten grundsätzlich durch die Ergebnisabführungsverträge im Konzern genutzt werden. So leiten bspw. die Duwensee, die DGF, die FV24GB, die FV24 und die 4Free ihre Ergebnisse an die VMR weiter (steuerlicher Organkreis). Mit der DDAG und der mitNORM besteht kein Ergebnisabführungsvertrag. Ausgehend von den Ergebnisplanungen für die Gesellschaften des steuerlichen Organkreises geht VMR nicht davon aus, dass die künftig abzuführenden Gewinne in Summe das steuerliche Ergebnis der der VMR AG übersteigen werden (die VMR hat ca. 480 T€ Zins- u. Verwaltungskosten p.a.).

Es ist zwar geplant in 2020 einen Ergebnisabführungsvertrag mit der DDAG abzuschließen und an der geplanten positiven Geschäftsentwicklung zu partizipieren. Dagegen ist kurz- bis mittelfristig kein Ergebnisabführungsvertrag mit der mitNORM geplant, weil VMR nur 50,001% der Anteile hält. Insofern kann die VMR AG an der geplanten positiven Geschäftsentwicklung der mitNORM für steuerliche Zwecke kurz- bis mittelfristig nicht partizipieren.

Ausgehend von der steuerlichen Verlusthistorie sowie der aktuellen steuerlichen Konstruktion der VMR, hat der Vorstand die Annahmen für Bewertung der latenten Steuer auf Verlustvorträge überprüft. Zwar geht der Vorstand von einer positiven Entwicklung der Gesellschaft aus (siehe auch eingeschränkt Impairment Test in Anmerkung 5.5.1). Aufgrund der Verlusthistorie von VMR ist jedoch eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeitsstufe als 51% (more likely then not) mit überzeugenden Beweisen erforderlich. Deswegen hat der Vorstand entschieden, vorerst keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge anzusetzen.

Bei der in 2016 neu erworbenen DDAG bestehen zum 31. Dezember 2019 noch steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von ca. 10 T€. Hierauf wurden zum 31. Dezember 2019 aktive latente Steuern von 3 T€ gebildet, da die steuerrechtliche Verlustvorträge in 2020 entsprechend der Planung aufgebraucht werden.

4.8 Unsicherheiten in Bezug auf ertragsteuerliche Sachverhalte

Hauptdiskussionspunkt der laufenden Betriebsprüfung ist die Anerkennung der steuerlichen Verlustvorträge aus dem Unternehmenserwerb. Unter bestimmten Voraussetzungen können derartige Verlustvorträge auch trotz einem Anteilseignerwechsel weiterhin anerkannt werden. Da aufgrund dieser unsicheren Situation diese Verlustvorträge nicht aktiviert worden sind, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Ertragsteuern.

Daneben werden weitere Themen diskutiert, die aber aufgrund der vorhandenen Verlustvorträge keine Auswirkung auf die Ertragsteuern haben können. In diesem Zusammenhang wird auch die Inanspruchnahme als Haftungsschuldner als gering eingestuft.

Zusammenfassend, sieht VMR keine ertragssteuerrechtlichen Unsicherheiten im Sinne von IFRIC 23.

5 Vermögenswerte

5.1 Provisionsansprüche und sonstige Forderungen

Bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften verweisen wir auf Anmerkung 10.2.9 bzw. 2.2.2.

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Provisionsansprüche und sonstige Forderungen 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Provisionen (Forderungen L+L)
Provisionsforderungen etc. kurzfristig fällig 1.481.503,87 325.580,30
Stornoreserveforderungen (Sicherheitseinbehalte Versicherungen) Laufzeit unbestimmt 1.037.567,80 0,00
2.519.071,67 325.580,30
Sonstige Forderungen (Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte)
Sonstige Forderungen aus Vorschüssen, Verrechnungen und Darlehen etc. 1.063.209,88 2.850,64
Übrige 8.383,39 2.526,26
Summe 1.071.593,27 5.346,90

Die Ansprüche aus Provisionen betreffen abgerechnete und noch nicht bezahlte Provisionsansprüche. Bei den Stornoreserveforderungen handelt es sich um abgerechnete Provisionsansprüche, die von den Versicherungen zur Abdeckung möglicher Provisionsrückforderungen aufgrund von Stornierungen durch Endkunden als Sicherheit einbehalten wurden.

Die Stornoreserveforderungen resultieren aus der Vermittlung von Versicherungen durch die mitNORM. Die Laufzeit der Stornoreserveforderungen beträgt im regulären Geschäftszyklus ein bis fünf Jahre. Dadurch, dass die mitNORM ein Startup ist, liegen noch nicht genügend Erfahrungswerte vor, die eine Aufteilung in kurz- und langfristige Stornoreserveforderungen ermöglichen. Deswegen wurden alle Stornoreserveforderungen den kurzfristigen Vermögenswerten zugeordnet. Die jeweiligen Stornoreserven stehen jedoch kurzfristig zur Tilgung von Stornoansprüchen der jeweiligen Versicherer zur Verfügung.

Die sonstigen Forderungen betreffen nahezu ausnahmslos das Segment Versicherungen. Inhaltlich handelt es sich um Leistungen an die externen Vermittler aus der Gewährung von Darlehen, Starthilfen/Garantievorschüssen und sonstigen Vorschüssen.

Informationen in Bezug auf das Kredit- und Marktrisiko, sowie das Ausfallrisiko haben wir unter Anmerkung 7.3 und 10.2.11 dargestellt.

5.2 Laufende Steuerforderungen

Bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften verweisen wir auf Anmerkung 10.2.6

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Laufende Steuerforderungen 31.12.2019 31.12.2018
Ertragsteuerüberzahlungen 2.862,76 0,00
Umsatzsteuerüberzahlungen, sonstige Steuern 16.592,18 218,59
19.454,94 218,59

5.3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anmerkung 10.2.9.

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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31.12.2019 31.12.2018
Finanzmittelfonds verfügbar
Giroguthaben Banken 219.889,03 110.387,12
Verpfändete Zahlungsmittel
Guthaben bei Banken an Versicherungen als Stornosicherheit verpfändet 50.257,70 0,00
Guthaben bei Banken als Mietkaution verpfändet 0,00 13.951,95
270.146,73 124.339,07

Verpfändete Bankguthaben sind nicht liquide und dürfen daher gemäß IAS 7.48 nicht zum Finanzmittelfonds gerechnet werden.

5.4 Sachanlagen

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anmerkung 10.2.7.

Die Sachanlagen beinhalten nahezu ausschließlich Büroausstattungen wie EDV, Möbel und Einbauten. Bedingt durch das Geschäftsmodell ist das Sachanlagevermögen von untergeordneter Bedeutung. Bezüglich der Veränderung des Sachanlagevermögens verweisen wir auf den Anlagespiegel.

5.5 Immaterielle Vermögenswerte

5.5.1 Goodwill

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anmerkung 10.2.8.

Die Veränderung der immateriellen Vermögenswerte und des Goodwills haben wir im Anlagespiegel dargestellt. Darüber hinaus haben wir die Herleitung der Goodwills unter Anmerkung 8.2.4 dargestellt.

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Geschäfts- oder Firmenwerte 31.12.2019 31.12.2018
Goodwill 4Free-Gruppe (inkl. FV24, FV24 GB, DGF) 5.363.176,66 5.363.176,66
Goodwill DDAG 606.248,14 606.248,14
Goodwill Duwensee 369.518,76 369.518,76
CGU - Finanzanlagenvermittlung 6.338.943,56 6.338.943,56
Goodwill mitNORM 8.201.603,07 0,00
CGU - Versicherungsvermittlung 8.201.603,07 0,00
Summe Goodwill insgesamt 14.540.546,63 6.338.943,56

5.5.1.1 Impairment-Test

VMR hat die obenstehenden Goodwills entsprechend IAS 36.10 einem jährlichen Impairment-Test unterzogen. Dabei wurde der Goodwill auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) getestet. VMR hat die Goodwills auf zwei CGU verteilt, die zugleich auch den berichtspflichten Segmenten Finanzanlagenvermittlung und Versicherungsvermittlung entsprechen.

Die CGU Finanzanlagevermittlung beinhaltet die 4 Free Gruppe (4Free, FV24, FV24GB, DGF, DDAG und Duwensee). Bei der 4Free Gruppe handelt es sich um die ursprüngliche VMR, die als Online-Portal kostengünstig Finanzanlagen vermitteln wollte (siehe hierzu auch die Definition und Erklärung der Segmente in Anmerkung 2). Der Goodwill der CGU beträgt 6.338.943,56 €.

Die CGU Versicherungsvermittlung beinhaltet die mitNORM, die in 2019 erworben wurde. Diese CGU ist von der CGU Finanzanlagevermittlung unabhängig, weil sie ein anderes Vertriebskonzept verwendet (externe Vermittler). Der Goodwill der CGU beträgt 8.201.603,07 €.

Zur Ermittlung des Goodwills der CGU Versicherung im Rahmen des Unternehmenserwerbs mitNORM verweisen wir auf Anmerkung 8.2.4.

5.5.1.2 Impairment-Test für die CGU Finanzanlagenvermittlung

Der erzielbare Betrag der CGU Finanzanlagenvermittlung basiert auf dem Nutzungswert (Value in use), der durch Abzinsung der zukünftigen Cashflows aus der fortgesetzten Nutzung der CGU ermittelt wurde. Den zukünftigen Cashflows liegen die vom Aufsichtsrat genehmigten 5-Jahres-Planungsrechnungen der 4Free, FV24, FV24GB, DGF, DDAG und Duwensee zugrunde. Die Planungsrechnungen basieren im Wesentlichen auf Erfahrungswerten der Vergangenheit.

Ausgangsgröße für die Cashflows ist das EBITDA. Für die Cash-Flows nach dem 5-Jahres-Zeitraum (Detailplanungszeitraum) wurde eine stetige Wachstumsrate von 0,5% berücksichtigt. Der Diskontierungssatz (WACC) für die Ermittlung der Barwerte beträgt 8,26 %.

Da der Nutzungswert den Buchwert der CGU übersteigt, besteht kein Wertminderungsbedarf im Sinne eines Impairment.

5.5.1.3 Impairment-Test für die CGU Versicherungen

Der erzielbare Betrag der CGU Versicherungsvermittlung basiert ebenfalls auf dem Nutzungswert (Value in use), der durch Abzinsung der zukünftigen Cashflows aus der fortgesetzten Nutzung der CGU ermittelt wurde. Den zukünftigen Cashflows liegen die vom Aufsichtsrat genehmigte 5-Jahres-Planungsrechnungen der mitNORM zugrunde. Die mitNORM wurde in 2015 gegründet und ist daher eher als start-up zu klassifizieren. In die Planungsrechnung wurden die Erfahrungswerte der Vergangenheit einbezogen.

Ausgangsgröße für die Cashflows ist das EBITDA. Für die Cash-Flows nach dem 5-Jahres-Zeitraum (Detailplanungszeitraum) wurde eine stetige Wachstumsrate von 0,5% berücksichtigt. Der Diskontierungssatz (WACC) für die Ermittlung der Barwerte beträgt 9,22 %.

Da der Nutzungswert den Buchwert der CGU übersteigt, besteht kein Wertminderungsbedarf im Sinne eines Impairment.

5.5.1.4 Einbeziehung geschätzter Auswirkungen von COVID 19 in den Impairmenttest

Es wurde eine Szenario-Rechnung bzgl. etwaiger Corona-Virus-Krisen-Auswirkungen vorgenommen. Dabei wurden Szenarien mit Kapitalmarkteinbrüchen i.H.v. 15 % angenommen. Hier ergaben sich für beide CGUs keine Unterdeckungen.

5.5.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

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Sonstige immaterielle Vermögenswerte 31.12.2019 31.12.2018
Markennamen / Internetdomains4Free-Gruppe 321.120,66 377.789,02
Markennamen / Internetdomains Duwensee 79.328,31 89.244,34
400.448,97 467.033,36
Kundendepotbestände, Kundenverträge4Free-Gruppe 0,00 319.003,82
Kundendepotbestände, Kundenverträge DDAG 129.739,74 271.274,01
Kundendepotbestände, Kundenverträge Duwensee 138.798,68 208.198,03
268.538,42 798.475,86
Langfristige Kundenspar-und -Renteneinzahlungspläne 580.297,02 634.699,86
1.249.284,41 1.900.209,08
EDV-Software, Neben-Domains (entgeltlich erworben) 18.385,56 29.337,56
1.267.669,97 1.929.546,64

Im Rahmen des Impairment-Tests der Goodwills wurde auch die Werthaltigkeit der Intangibles aus der Kaufpreisallokation überprüft. Da die ermittelten Nutzungswerte die Buchwerte der CGU’s überstiegen, bestand auch kein Abwertungsbedarf für die intangibles.

Für die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte wird auf den Anlagenspiegel verweisen.

5.6 Sonstige langfristige Vermögenswerte

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anmerkung 7 und 10.2.9.

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31.12.2019 31.12.2018
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Kapitalguthaben Rückdeckungsversicherung (nicht verpfändet) 102.335,00 98.934,00
Anteile (15%) an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften Youvestor AG 17.962,00 17.962,00
Genossenschaftsanteile 350,00 200,00
120.647,00 117.096,00

Diese Rückdeckungsversicherung ist nicht im Zusammenhang mit der Pensionsverpflichtung als Planvermögen verpfändet worden (siehe Anmerkung 3.2.1). Die Fair-Value-Bewertung der Rückdeckungsversicherung erfolgte zum von der Versicherung berechneten „Rückkaufswert". Die Fair-Value-Bewertung der Youvestor-Anteile, erfolgt aufgrund des in den letzten Bilanzen relativ unveränderten Eigenkapitals in Höhe der bisherigen Anschaffungskosten.

6 Eigenkapital und Verbindlichkeiten

6.1 Kapital und Rücklagen

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

6.1.1 Grundkapital und Grundkapitalveränderungen

Im Konzernabschluss wird das aktienrechtliche Grundkapital der VMR AG als Grundkapital des Konzerns ausgewiesen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am 31. Dezember 2019 nach einer am 1. März 2019 eingetragenen Barkapitalerhöhung um 399.998,00 € (399.998 neue Aktien) nunmehr 3.006.588,00 € (31. Dezember 2018: 2.606.590,00 €) und ist eingeteilt in 3.006.588 (31. Dezember 2018: 2.606.590) auf den Inhaber lautende Stammaktien (Namensaktien) in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils € 1,00 je Aktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Im Vorjahr ergaben sich im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 keine Grundkapitalveränderungen.

6.1.2 Genehmigtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 15. August 2018 wurde das bestehende genehmigte Kapital 2016 aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018) in Höhe von 1.303.295 € beschlossen. Dadurch wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 14. August 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 1.303.295 neue Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage auszugeben und damit das Grundkapital zu erhöhen. Allerdings kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter bestimmten Bedingungen - insbesondere bei Sacheinlagen - ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Das genehmigte Kapital wurde am 19. Oktober 2018 in das Handelsregister eingetragen. Hiervon wurden 399.998,00 € für die Barkapitalerhöhung 2019 im Anspruch genommen (siehe oben).

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung 15. August 2019 wurde das bisherige genehmigte Kapital 2018 aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2019) in Höhe von 1.503.294,00 € beschlossen. Danach wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 14. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 1.503.294 neue Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage auszugeben und damit das Grundkapital zu erhöhen. Dabei kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter bestimmten Bedingungen - insbesondere bei Barkapitalerhöhungen bis zu 10%, Sacheinlagen, Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Belegschaftsaktien - ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 4.Oktober 2019.

6.1.3 Bedingtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 14. Juli 2016 wurde der folgende Beschluss zum bedingtem Kapital gefasst: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.203.295,00 € bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.203.295,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juli 2016 durch die Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Die Änderung wurde am 8. August 2017 im Handelsregister eingetragen.

6.1.4 Kapitalrücklage

Im Konzernabschluss wird als Kapitalrücklage des Konzerns die Kapitalrücklage der VMR AG ausgewiesen. Die Kapitalrücklage betrug zum 1. Januar 2019 2.671 T€ und wurde im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung um 600 T€ auf 3.271 T€ erhöht. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen zur Kapitalerhöhung unter Anmerkung 6.1.1 sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

6.1.5 Dividenden

Es wurden in 2019 keine Dividenden gezahlt.

6.1.6 Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen

In den erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen werden Geschäftsvorfälle erfasst, die entweder direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen sind. Hierbei handelt es sich um die folgenden Sachverhalte:

Veränderungen von Pensionsverpflichtungen sind dann im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral zu erfassen, wenn sie versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten resultieren. Die erfolgsneutrale Zuführung zur Pensionsverpflichtung in Höhe von 85 T€ resultiert aus den veränderten Zinsen für die Diskontierung. Für weitere Informationen verweisen wir auf Anmerkung 3.2

Kosten der Eigenkapitalbeschaffung: Die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung sind entsprechend IAS 32.35 direkt im Eigenkapital zu erfassen. Die 20 T€ standen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung in 2019 (siehe oben).

Hierauf ggf. entfallende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital unter diesem Posten erfasst. Diesbezüglich bestehen jedoch aktuell keine Bestände/Sachverhalte (vgl. 4.6).

Die Zusammensetzung und Veränderung ist im Eigenkapitalspiegel ersichtlich.

6.1.7 Nicht beherrschende Anteile

Die VMR AG hat zum 1 März 2019 die mitNORM erstmalig voll konsolidiert, weil sie 50,001% der Anteile für 3.700 T€ erworben hat. Damit verbleiben 49,999% der Anteile bei den Alt-Gesellschaftern der mitNORM. Diese Anteile werden als nicht beherrschende Anteile im Konzern ausgewiesen. Wir verweisen hierzu auf Anmerkungen 8.2und 8.3.

6.2 Kapitalmanagment

Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Eigenkapital. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhalten wird.

Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

6.3 Darlehen und Leasingverbindlichkeiten

ZU den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anmerkung 10.2.9 und 10.2.13.1

6.3.1 Darlehen

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Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 31.12.2019 31.12.2018
Kurzfristige Finanzschulden
Anleihen (unverbrieft, nicht kapitalmarktfähig) in 2019 längerfristig prolongiert 0,00 3.160.464,69
Diverse Darlehen in 2019 für 1 Jahr prologiert 475.000,00 490.564,43
Bankdarlehen 9,10 0,00
Vorschuss Netfonds (Lz unbestimmt) 86.400,00 0,00
Zinsen 81.821,92 0,00
Restkaufpreis mitNORM (fällige Raten 2020) 900.000,00 0,00
Darlehen PrismaLife (fällige Raten 2020) 75.000,00 0,00
Kaufpreisdarlehen Duwensee in 2019 längerfristig prologiert 0,00 615.000,00
1.618.231,02 4.266.029,12
Langfristige Finanzschulden
Anleihen (unverbrieft, nicht kapitalmarktfähig) in 2019 längerfristig prolongiert 3.090.553,66 0,00
Darlehen Hanse Merkur 1.500.000,00 0,00
Restkaufpreis mitNORM (fällige Rate 2021) 600.000,00 0,00
Kaufpreisverbindlichkeit Duwensee (Restdarlehen) prolongiert bis 15.7.2027 427.468,37 0,00
Provisionsvorschuss Alte Leipziger 266.332,00 0,00
Darlehen PrismaLife (fällige Raten 2021, 2022) 150.000,00 0,00
Bankdarlehen 104.984,11 138.415,62
6.139.338,14 138.415,62

Informationen zu den Risiken aus Zins- und Liquiditätsänderungen verweisen wir auf Anmerkung 7.1. sowie zu den Konditionen unter 6.3.3

6.3.2 Leasingverbindlichkeiten

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Verpflichtungen aus Miet-/Leasingverträgen IFRS16 Erstansatz 31.12.2019 31.12.2018
Büroräume 4Free (Restlaufzeit 8 Monate) 83.268,13 34.100,03 0,00
Büroräume Duwensee (Restlaufzeit 8 Monate) 7.324,22 1.870,84 0,00
Büroräume mitNORM (Restlaufzeit 38 Monate) 229.080,52 184.418,57 0,00
Finca Mallorca mitNORM (Restlaufzeit 12,5 Monate) 141.041,34 79.746,03 0,00
344.835,65 300.135,47 0,00
PKW VMR (Restlaufzeit 0 Monate) 5.625,07 0,00 0,00
PKW 4Free (Restlaufzeit 23 Monate) 17.635,24 11.830,72 0,00
PKW FV24 (Restlaufzeit 0 Monate) 2.265,45 0,00 0,00
PKW Duwensee (Restlaufzeit 3 Monate) 6.099,76 1.243,94 0,00
31.625,52 13.074,66 0,00
376.461,17 313.210,13 0,00
Davon Verträge mit Restlaufzeiten bis 12 Monaten 37.214,81 0,00

Den Miet- und Leasingverträgen wurde im Rahmen der Erstanwendung des IFRS16 ein einheitlicher Leasing-Finanzierungszinssatz von ca. 4 % p.a. zugrunde gelegt. Aufgrund der Aufteilung der Leasingraten in Zins und Tilgung und den damit verbundenen im Zeitablauf sinkenden Zinsanteilen kommt es während der Laufzeit zum betragsmäßigen Auseinanderdriften der bilanzierten Nutzungsrechte (lineare Abschreibung) und der zugehörigen Leasingverpflichtung (degressive Zinsanteile).

Die vertraglich eingeräumte Verlängerungsoption des Büroraummietverhältnisses der 4 Free über weitere 5 Jahre wurde bis zum Optionsablauf nicht ausgeübt. Restwertverpflichtungen bestehen nicht.

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Fälligkeiten Leasingraten 31.12.2019 Barwert 31.12.2019 Zinsanteil 31.12.2019 Gesamtrate
innerhalb eines Jahres fällige Leasingraten 180.782,13 2.994,79 183.776,92
in 1 bis 5 Jahren fällige Leasingraten 132.427,99 10.699,29 143.127,28
in über 5 Jahren fällige Leasingraten 0,00 0,00 0,00
313.210,12 13.694,08 326.904,20

6.3.3 Konditionen und Rückzahlungspläne Finanzschulden

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Finanzschulden Aktuelle Konditionen 31.12.2019 31.12.2018
Zinsensatz p.a. Endfälligkeit
Anleihen (unverbrieft) 5,75/7,00 % 2022/2024 3.090.553,66 3.160.464,69
Darlehen Hanse Merkur * 5,50 % 2027 1.581.821,92 0,00
Restkaufpreis mitNORM * 0,00 2021 1.500.000,00 0,00
Diverse Darlehen 6,50 % 2020 475.000,00 490.564,43
Kaufpreisverb. Duwensee 6,00 % 2027 427.468,37 615.000,00
Vorschüsse * 0,00/4,70% 2021/b.w. 352.732,00 0,00
Darlehen PrismaLife * 0,00 2021 225.000,00 0,00
Bankdarlehen * 2,45/3,25% 2022 104.993,21 138.415,62
7.757.569,16 4.404.444,74

* Bis zur Endfälligkeit in Raten zu tilgen.

Das Darlehen der Hanse Merkur ist durch eine Drittsicherheit in Form der Abtretung von künftigen Provisionsansprüchen der Netfonds AG abgesichert. Die unverbrieften nicht kapitalmarktfähigen Anleihen sind zum Teil in Höhe von 1.391 T€ durch Abtretung von Provisionen der 4Free gesichert. Weitere Erläuterungen zu den Veränderungen und Restlaufzeiten der Finanzschulden finden sich unter 7.4.

6.3.4 Überleitung des Kreditspiegels zum Cash-Flow aus Finanzierung

Die Finanzschulden (ohne Miet-/Leasingverpflichtungen) haben sich wie folgt verändert:

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Finanzschulden in € 2019 2018
Gesamt kurzfristig langfristig Gesamt kurzfristig langfristig
Stand 1.1. 4.404.444,74 4.266.029,12 138.415,62 4.646.362,88 1.219.864,15 3.426.498,73
Zugang mitNORM 1 586.400,00 586.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zuordnung Zeitablauf 0,00 0,00 0,00 0,00 3.256.675,59 -3.256.675,59
Neukreditaufnahme 2 4.750.009,10 900.009,10 3.850.000,00 0,00 0,00 0,00
Zinsen 3 337.726,73 118.921,40 218.805,33 241.203,09 233.592,97 7.610,12
Tilgung (inkl. Zinsen) -2.046.011,41 -1.669.036,49 -376.974,92 -483.121,23 -444.103,59 -39.017,64
Prolongation in langfr. 0,00 -2.309.092,11 2.309.092,11 0,00 0,00 0,00
Erlass -275.000,00 -275.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12. 7.757.569,16 1.618.231,02 6.139.338,14 4.404.444,74 4.266.029,12 138.415,62
2davon ohne Auszahlung 586.400,00 586.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2davon ohne Auszahlung 1.500.000,00 900.000,00 600.000,00 0,00 0,00 0,00
3davon Zinsen ungetilgt 154.843,95 81.821,92 73.022,03 0,00 0,00 0,00

6.4 Provisionsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf 10.2.9

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31.12.2019 31.12.2018
Provisionsverbindlichkeiten
Verb. L+L Vermittler, Lieferanten und Dienstleister kurzfristig fällig 277.982,35 122.286,00
Stornoreserveverbindlichkeiten (Sicherheitseinbehalte gg. Vermittlern) Laufzeit unbestimmt 1.540.370,27
1.818.352,62 122.286,00

Die Verbindlichkeiten aus Provisionen betreffen abgerechnete und noch nicht bezahlte Provisionsverpflichtungen gegenüber externen Vermittlern. Bei den Stornoreserveverbindlichkeiten handelt es sich um abgerechnete Provisionsverpflichtungen gegenüber den mitNORM-Vermittlern, die zur Abdeckung möglicher Provisionsrückforderungen - analog der Stornoreserve unter den Provisionsforderungen - aufgrund von Stornierungsrisiko durch Endkunden als Sicherheit einbehalten werden.

Die Laufzeit der Stornoreserveverbindlichkeiten beträgt im regulären Geschäftszyklus ein bis fünf Jahre. Dadurch, dass die mitNORM ein Startup ist, liegen noch nicht genügend Erfahrungswerte vor, die eine Aufteilung in kurz- und langfristige Stornoreserveverbindlichkeiten ermöglichen. Deswegen wurden alle Stornoreserveverbindlichkeiten den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Die jeweiligen Stornoreserven stehen jedoch kurzfristig zur Tilgung von Stornoansprüchen der mitNORM zur Verfügung.

6.5 Rückstellungen

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Kurzfristige sonstige Rückstel- 1.1.2019 Zugang Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2019
lungen Konsol. €
Mitarbeiterboni 0,00 0,00 0,00 0,00 32.500,00 32.500,00
Urlaubsansprüche 7.174,65 0,00 -7.174,65 0,00 20.964,68 20.964,68
BG-Beiträge 1.100,00 0,00 -998,57 -101,43 1.675,00 1.675,00
Tantieme 48.700,00 0,00 -47.611,98 -1.088,02 48.666,00 48.666,00
Nebenkosten Miete 2.000,00 0,00 -2.000,00 0,00 3.000,00 3.000,00
Steuerberatungskosten 8.200,00 0,00 -4.018,75 -1.081,25 7.200,00 10.300,00
Prüfungskosten 48.000,00 0,00 -48.000,00 -0,00 60.000,00 60.000,00
Aufbewahrung Unterlagen 10.550,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 11.550,00
Buchführungskosten 2.419,46 0,00 -2.419,46 0,00 22.650,00 22.650,00
Geschäftsbericht 18.000,00 0,00 -11.159,24 -6.840,76 12.000,00 12.000,00
Kosten JA-Erstellung 76.300,00 15.000,00 -83.063,07 -7.772,93 94.100,00 94.564,00
Aussehende Provisionabrg. 0,00 0,00 0,00 0,00 707.261,51 707.261,51
Storno-Rückstellung 1.000,00 864.521,96 -33.471,00 0,00 288.141,22 1.120.192,18
Lfd. Kundenprov.anteile 98.874,20 0,00 -45.376,56 -5.600,00 82.740,78 130.638,42
Vertragsbetreuung Kunden 28.084,60 30.000,00 -30.000,00 -14.000,00 0,00 14.084,60
Prozesskosten, Rechtsstreit 60.483,27 0,00 0,00 -8.880,94 25.000,00 76.602,33
Ausstehende Rechnungen 0,00 12.000,00 -12.000,00 0,00 0,00 0,00
Übrige 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 410.886,18 922.521,96 -327.293,28 -45.365,33 1.405.899,19 2.366.648,72

Die Rückstellungen für ausstehende Provisionsabrechnungen betreffen Abrechnungen an Vermittler für erbrachte Vermittlungsleisten bis zum Bilanzstichtag. Die Rückstellung wurde in Höhe der Abrechnungen Januar 2020 vorgenommen, da diese fast ausschließlich entsprechende Provisionen für das Vorjahr beinhalten.

Die Stornorückstellung betrifft in Höhe von 1.120 T€ die mitNORM. Die Rückstellung wurde für das am Bilanzstichtag vorhandene potenzielle Rückzahlungsrisiko von erhaltenen Provisionen für den Stornohaftungszeitraum gebildet. Die Stornoquoten liegenzwischen 33,52 % und 6,70 % (im Durchschnitt 29,07 %). Da Stornierungen zu ca. 75 % an die Vermittler als Regress weiterberechnet werden, erfolgt die Passivierung der Rückstellung zum Nettobetrag. Die Bruttozuführung zu den Stornorückstellungen reduziert in Höhe von 1.019 T€ die Provisionserlöse. Der Regressanteil der Bruttotzuführung in Höhe von 764 T€ vermindert die Provisionsaufwendungen. Die Differenz entspricht der ergebniswirksamen Netto-Veränderung der Rückstellung von 255 T€. Die Laufzeit der Stornorückstellung beträgt im regulären Geschäftszyklus ein bis fünf Jahre. Da sowohl die Stornoreserveforderungen (siehe Anmerkung 5.1) als auch die Stornoreserveverbindlichkeiten (siehe Anmerkung 6.4) dem kurzfristigen Bereich zugeordnet wurde, hat VMR entschieden, auch die Stornorückstellung dem kurzfristigen Bereich zuzuordnen, um eine fristenkongruente Gesamtdarstellung zu ermöglichen.

Die Rückstellungen für Prozesskosten und Rechtsstreitrisiken betreffen die FV24 (19 T€) aufgrund von Haftungsklagen aus Anlagevermittlung sowie die DGF (3 T€) aufgrund von Provisionsrückforderungen durch einen Insolvenzverwalter. Da die Gruppe begründet davon ausgeht, dass die Prozesse zu deutlich mehr als 50 % zu ihren Gunsten ausgehen, wurden nur die voraussichtlich selbst zutragenden Rechtsberatungskosten als Rückstellung angesetzt.

Weitere Rückstellungen von 33 T€ bestehen bei der VMR bzgl. eines laufenden BaFin-Bußgeldesverfahrens wg. verspäteter / unvollständiger Veröffentlichungen in Höhe der erwarteten Kosten/Bußgelder. Die Angelegenheit befindet sich noch im Anhörungsverfahren, eine bestimmte Bußgeldhöhe wurde durch die BaFin bisher weder konkret angedroht noch festgesetzt.

Bei der mitNORM bestehen 12 T€ Rückstellungen für Rechtsstreitkosten im Zusammenhang mit der Unterstützung von Vermittlern bei der Klageabwehr in zwei Verfahren. Daneben bestehen 14 gerichtliche und außergerichtliche Aktiv-Prozesse (Forderungsinkasso gegen ausgeschiedene Vermittler), hierfür wurden keine Rückstellungen gebildet, da die Hauptforderungen bereits entsprechend wertberichtigt wurden und mit ausreichenden Geldeingängen aufgrund der Verfahren gerechnet wird.

6.6 Laufende Steuerschulden und kurzfristige Steuerrückstellungen

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Laufende Steuerschulden 31.12.2019 31.12.2018
Lohn- und Kirchensteuern etc. aus Gehaltszahlungen, sonstige Steuern 19.565,21 11.267,01
Umsatzsteuer 57.474,07 11.365,28
77.039,28 22.632,29
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Kurzfristige Steuerrückstellungen 31.12.2019 31.12.2018
Körperschaftsteuerrückstellungen 0,00 0,00
Gewerbesteuerrückstellungen 0,00 0,00
pauschale Steuer § 37 b EStG Incentives 24.000,00
Erwartete Steuernachzahlung aus BP 2020 6.500,00  
30.500,00 0,00

7 Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen

Nach IFRS 7.6 ist eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten gefordert. Die Klassifikation ergibt sich aus der Zuordnung der Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 in Verbindung mit den entsprechenden Bilanzposten.

Finanzielle Vermögenswerte können im Rahmen der originären Klassifizierung in die folgenden Kategorien eingeteilt werden:

zu fortgeführten Anschaffungskosten. Es besteht eine FVtPL-Option.

zum beizulegenden Zeitwert, Wertveränderungen werden im sonstigen Ergebnis - OCI - erfasst (FVtOCI). Es besteht eine FVtPL-Option.

zum beizulegenden Zeitwert, Wertveränderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (FVtPL). Es besteht eine FVtOCI-Option.

Die orginäre Klassifizierung der Finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind Finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden z.B. bei Derivaten sowie den weiteren Ausnahmen nach IFRS 9.4.2.1 b) bis e) für Gegenposten bei nicht ausgebuchten aber übertragenen Vermögenswerten, für finanzielle Garantien, Kreditzusagen und bedingte Gegenleistungen. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert GuV-wirksam bewertet.

Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

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Kategorie IFRS 9 Bilanzposten Buchwerte in €
Bewertung 31.12.2019 31.12.2018
IFRS 9.4.1.2 (Halteabsicht) Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, GuV-wirksam Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 270.146,73 124.339,07
Forderungen aus Provisionen 2.519.071,67 325.580,30
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1.063.209,88 2.850,64
IFRS 9.4.1.4 (Sonstige) Finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value), GuV-wirksam) Sonstige finanzielle Vermögenswerte 120.647,00 117.096,00
IFRS 9 4.2.1 Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, GuV-wirksam Provisionsverbindlichkeiten -1.818.352,62 -122.286,00
Kurzfristige Finanzschulden -1.718.231,02 -4.266.029,12
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten -2.025,14 -4.912,46 €
Langfristige Finanzschulden -6.039.338,14 -138.415,62 €
Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen -313.210,13 0,00
- - -

In 2019 gab es keine verschiedenen Input-Faktoren bei der Bewertung der beizulegenden Zeitwerte.

Die Klassifizierung der Finanziellen Vermögenswerte erfolgt auf a) Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und b) der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Hiernach wird in drei Kategorien unterschieden:

IFRS 9.4.1.2 Halteabsicht mit dem Ziel die vertraglichen Zahlungsströme zur vereinnahmen => Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, GuV-wirksam

IFRS 9.4.1.2A Halte- und Verkaufsabsicht mit dem Ziel sowohl die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch zu verkaufen => Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, GuV-unwirksam

IFRS 9.4.1.4 Sonstige, die nicht unter die obigen Kategorien fallen. => Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, GuV-wirksam

Die Klassifizierung der Finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt gemäß IFRS 9.4.2.1 grundsätzlich als zu fortgeführten Anschaffungskosten GuV-wirksam bewertet. Hiervon ausgenommen sind Finanzielle Verbindlichkeiten, die gemäß IFRS 9.4.2.2 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden z.B. bei Derivaten sowie den weiteren Ausnahmen nach IFRS 9.4.2.1 b) bis e) für Gegenposten bei nicht ausgebuchten aber übertragenen Vermögenswerten, für finanzielle Garantien, Kreditzusagen und bedingte Gegenleistungen. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert GuV-wirksam bewertet.

Die folgenden Erläuterungen geben einen Überblick über die bei der Gesellschaft vorhandenen Finanzinstrumente und wie diese nach IFRS 7.6 klassifiziert und nach IFRS 9 erfasst und bewertet werden. Durch die Anwendung von IFRS 9 ab 1. Dezember 2018 ergaben sich materiell keine Änderungen gegenüber der bis zum 31. Dezember 2017 nach IAS 39 gültigen Bewertung.

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Sonstige finanziellen Vermögenswerte Bewertungs-Hierarchie 31.12.2019 31.12.2018
IFRS 13
Kapitalguthaben Rückdeckungsversicherung (nicht verpfändet) Stufe 3 102.335,00 98.934,00
Anteile (15%) an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften Youvestor AG Stufe 3 17.962,00 17.962,00
Genossenschaftsanteile Stufe 3 350,00 200,00
120.647,00 117.096,00

Das Kapitalguthaben der Rückdeckungsversicherung entspricht dem Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung.

Für die Beteiligung konnte kein Fair Value ermittelt werden. Er entspricht den Anschaffungskosten der Beteiligung.

7.1 Finanzrisikomanagement

Gemäß IFRS 7.31 hat ein Unternehmen im Anhang die mit den Finanzinstrumenten verbundenen Risiken darzustellen, damit die Abschlussadressaten Art und Ausmaß dieser Risiken am Bilanzstichtag beurteilen kann.

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern dem Liquiditäts-, dem Kredit- und in eingeschränkten geringem Umfang auch dem Kurs- und dem Währungsrisiko ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklung an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren.

Die VMR Gruppe ist den folgenden Risiken im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten ausgesetzt.

Kreditrisiko

Liquiditätsrisiko

Marktrisiko

7.2 Organisatorische Rahmen des Risikomanagment

Der Vorstand der VMR trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung des Risikomanagement-Rahmens der Gruppe. Er ist auch verantwortlich für das monitoren und steuern der Risiken. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Entwicklung und Überwachung der Risikomanagementpolitik. Er hat auch zu überwachen, ob der Vorstand die Risiken monitort und steuert.

7.3 Kreditrisiko

Das Kreditrisiko liegt in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden und sonstigen Vertragspartnern des Unternehmens begründet. Daraus resultieren zum einen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bzw. Leistungen und zum anderen bonitätsbedingte Wertminderungen bei Finanzinstrumenten.

Durch den Zugang der mitNORM haben sich die Kredite und Forderungen stark erhöht:

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Provisionsforderungen und Darlehen 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Provisionen
Laufende Provisionsforderungen 1.481.503,87 325.580,30
Stornoreserveforderungen (Sicherheitseinbehalte) 1.037.567,80 0,00
2.519.071,67 325.580,30
Darlehen - Sonstige Vermögenswerte
Vorschüsse an Vermittler 568.382,84
Einzelwertberichtigungen -76.084,53
492.298,31 0,00
Aktuelle Darlehen an Vermittler 140.902,12
Einzelwertberichtigungen -55.096,92
85.805,2 0,00
Überzahlte Provisionsabrechnungskonten Vermittler 136.939,73
Einzelwertberichtigungen -50.400,29
86.539,44 0,00
Gewährte Starthilfen und Garantievorschüsse 1.553.857,91
Einzelwertberichtigungen -1.191.499,10
362.358,81 0,00
Zwischensumme für Forderungen mit Kreditrisiken nach EWB 1.027.001,76 0,00
Kautionen und übrige Forderungen 36.208,12 2.850,64
1.063.209,88 2.850,64

Die Forderungen aus Provisionen in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. beinhalten zum einen in Höhe von 1,5 Mio. € fast ausschließlich kurzfristigen Provisionsforderungen gegenüber namhaften Versicherungen, Fondsemittenten, Finanzdienstleistungsinstituten oder Depotbanken (davon 600 T€ gegenüber der Netfonds-Gruppe). Von diesen kurfristeigen Provisionsforderungen entfallen 958 T€ auf Forderungen der mitNORM (davon 315 T€ gegenüber der Netfonds-Gruppe). Die bonitätsmäßigen Risiken dieser kurzfristigen Forderungen sind daher als gering einzuschätzen.

Zum anderen beinhalten die Forderungen aus Provisionen auch Stornoreserveforderungen der mitNORM gegenüber namhaften Versicherungen. Die Stornoreserveforderungen resultieren aus Sicherheitseinbehalten der Versicherungen für das Risiko, dass der Versicherungsnehmer die Versicherung kündigt. Der Sicherheitseinbehalt beträgt in der Regel 10% der Abschlussprovision.

Kreditrisiken resultieren insbesondere aus den Darlehen an die externen Vermittler. Diese Darlehen resultieren aus gewährten Vorschüssen, echten Darlehen, überzahlten Provisionen und Starthilfen/Garantievorschüssen. Die Darlhen betreffen ausschließlich die Vermittlung von Versichrungen und sind eine Art Absatzförderung für die externen Vermittler. So werden bspw. die gewährten Starthilfen und Garantievorschüsse bei entsprechender guter Performance den Vermittlern erlassen oder bei vorzeitigem Ausscheiden nur teilweise zurückgefordert. Zudem entstehen bei der mitNORM insbesondere bei ausgeschiedenen Vermittlern im Zeitablauf Überzahlungen auf den Provisionsabrechnungskonten, z.B. aufgrund von nachträglichen Stornierungen, die zurückgefordert werden müssen.

Zur Abdeckung der Ausfallrisiken wurden die ausgewiesenen Einzelwertberichtigungen entsprechend der unter 10.2.11.1.3 dargestellten Kriterien in ausreichendem Umfang vorgenommen.

Aktuell werden die Darlehen an die externen Vermittler nicht standardisiert und systematisiert bewertet, so dass ein entsprechendes expected credit loss model fehlt. Die Steuerung der Risiken aus den Darlehen ist ein Punkt der kurzfristig angegangen werden soll. Bedingt durch das Wachstum - mitNORM ist ein start-up - im Bereich der Versicherungsvermittlung bestehen aktuell zu wenige Erfahrungswerte für ein heuristisches Modell.

Der maximale Risikobetrag für finanzielle Vermögenswerte, ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, entspricht ihrem Buchwert. Sicherheiten sind außer den Einbehaltenen Stornoreserven der Vermittler nicht vorhanden.

Es wurden folgende Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst:

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EWB-Entwicklung Forderung 1.1.2019 Forderung 31.12.2019 EWB-Stand 1.1.2019 Zugang mit-Norm EWB-Verbrauch EWB-Auflösung EWB-Zuführung EWB-Stand 31.12.2019
In €
Vorschüsse 0,00 568.382,84 0,00 0,00 0,00 0,00 -76.084,53 -76.084,53
Darlehen 0,00 140.902,12 0,00 0,00 0,00 0,00 -55.096,92 -55.096,92
Überzahlungen 0,00 136.939,73 0,00 0,00 17.503,60 0,00 -67.903,89 -50.400,29
0,00 846.224,69 0,00 0,00 17.503,60 0,00 -199.085,34 -181.581,74
Starthilfe pp. 0,00 1.553.857,91 0,00 -805.952,32 272.595,84 0,00 -658.142,62 -1.191.499,10
Gesamt 0,00 2.400.082,60 0,00 -805.952,32 290.099,44 0,00 -857.227,96 -1.373.080,84

Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte liegen jeweils zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 nur bei der im Jahr 2019 neu zugegangenen mitNORM in Höhe von 1.373 T€ (davon 864 T€ aus der Kaufpreisallokation aus Anmerkung 8.2.3) für die o.g. sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte vor. Die Aufwendungen im Geschäftsjahr aus Zuführungen zu den Einzelwertberichtungen auf Vorschüsse, Darlehen und überzahlte Provisionskonten betrugen 181 T€ (i.Vj. 0 T€) zuzüglich Forderungsausbuchungen von 17 T€ (i.Vj. 0 T€). Auf Starthilfen und Garantievorschüsse ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 386 T€ aus Nettozuführungen zu Einzelwertberichtigungen und 273 T€ für performance-bedingte Ausbuchungen/Erlasse, diese wurden im Provisionsaufwand erfasst. Im Vorjahr bestanden im VMR-Konzern zum 31. Dezember 2018 keine Wertberichtungen bzw. diesbezügliche Aufwendungen.

7.4 Liquiditätsrisiko

Unter dem Liquiditätsrisiko wir insbesondere das Risiko verstanden, dass das Unternehmen nicht genügend Finanzierungsmittel besitzt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen resultieren dabei insbesondere aus Zins- und Tilgungsleistungen.

Zum Liquiditätsrisiko gehört auch das Refinanzierungsrisiko, d.h. das Risiko, dass im Bedarfsfall nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann. Ferner gehört zum Liquiditätsrisiko auch das Marktliquiditätsrisiko, d.h. das Risiko, dass aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten aufgelöst bzw. glattgestellt werden können. Das Liquiditätsmanagement der VMR Gruppe erfolgt dezentral durch die jeweiligen Vorstände der VMR AG und der 4Free AG sowie der Geschäftsleitung der Duwensee und der Geschäftsführung der mitNORM.

Aufgabe des Liquiditätsmanagements ist es, prognostizierbare Defizite unter normalen Marktbedingungen zu marktüblichen Konditionen zu finanzieren. Das bedeutet, dass sowohl Verluste aus der Aufnahme von Geldern zu überhöhten Zinsen als auch die Anlage überschüssiger Mittel zu unter dem Marktniveau liegenden Sätzen vermieden werden sollen.

Das Unternehmen steuert seine Liquidität in der Weise, dass zu jeder Zeit genügend Mittel zur Verfügung stehen, um seinen Verbindlichkeiten fristgerecht nachzukommen.

Der Konzern hat insbesondere zur Finanzierung der Übernahme der 4Free-Gruppe und der dort enthaltenen Finanzierung aus der Übernahme der Fondsvermittlung24-Gruppe sowie dem Erwerb der DDAG und der Duwensee Finanzschulden in Höhe von 4,0 Mio. € (Stand 31. Dezember 2019) aufgenommen. Dazu kommen für den Erwerb der mitNORM Verbindlichkeiten von 3,1 Mio. € und eigene Finanzschulden der mitNORM von ca. 0,7 Mio. €.

Davon bestehen 0,1 Mio. € gegenüber Kreditinstituten und 2,1 Mio. € gegenüber Versicherungen. Die übrigen Finanzschulden bestehen im Wesentlichen gegenüber Geschäftspartnern im Bereich der Finanzanlagenvermittlung und/oder Aktionären bzw. diesen nahe stehenden Personen. Die Tilgung der Finanzschulden soll aus den zukünftigen Erträgen der Tochtergesellschaften erfolgen. Aufgabe des Liquiditätsmanagements ist dies sicherzustellen und gegebenenfalls Umfinanzierungen oder Verlängerungen mit den Vertragspartnern zu erzielen. Zum Bilanzstichtag stehen 270 T€ als flüssige Mittel zur Verfügung. Freie Kreditlimite bei Banken bestehen nicht.

Zur Entwicklung der Finanzschulden verweisen wir auf 6.3.

Die Restlaufzeiten * der Finanzschulden und der Miet-/Leasingverpflichtungen gliedern sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt:

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Finanzschulden in € Sofort fällig bis 1 Jahr >1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Anleihen (unverbrieft) 0,00 0,00 3.090.553,66 0,0 3.090.553,66
Darlehen Hanse Merkur * 81.821,92 0,00 0,00 1.500.000,00 1.581.821,92
Darlehen PrismaLife 0,00 75.000,00 150.000,00 0,00 225.000,00
Diverse Darlehen 0,00 475.000,00 0,00 0,00 475.000,00
Vorschüsse * 86.400,00 0,00 266.332,00 0,00 352.732,00
Restkaufpreis mitNORM 0,00 900.000,00 600.000,00 0,00 1.500.000,00
Kaufpreisverb. Duwensee 0,00 0,00 0,00 427.468,37 427.468,37
Bankdarlehen * 9,10 0,00 104.984,11 0,00 104.993,21
168.231,02 1.450.000,00 4.211.869,77 1.927.468,37 7.757.569,16

* Die ratierlich zu tilgenden Darlehen wurden zur Vereinfachung entsprechend ihrer Gesamtrestlaufzeit zugeordnet.

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Leasingverpflichtungen in € bis 1 Jahr >1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
PKWs * 1.243,94 11.830,72 0,00 13.074,66
Immobilien(Büroräume, Finka) * 35.970,87 264.164,60 0,00 300.135,47
37.214,81 275.995,32 0,00 313.210,13

* Die ratierlich zu tilgenden Leasingverpflichtungen wurden zur Vereinfachung entsprechend ihrer Gesamtrestlaufzeit zugeordnet.

7.5 Marktrisiko

Marktrisiken entstehen aus einer möglichen Veränderung von Risikofaktoren, die zu einer Verringerung des Marktwerts der diesen Risikofaktoren unterliegenden Transaktionen führt. Für das Unternehmen sind die folgenden Gruppen von allgemeinen Risikofaktoren von Relevanz:

7.5.1 Zinsrisiko

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Da keine entsprechenden Eigenanlagen mehr gehalten werden und die Unternehmenserträge außerhalb des Zinsergebnisses erzielt werden sollen, ist das Zinsrisiko nur noch im Bereich der Refinanzierung von Bedeutung.

8 Zusammensetzung der Unternehmensgruppe

8.1 Übersicht über die Tochterunternehmen, Konsolidierungskreis zum Bilanzstichtag

(und Angaben zum Anteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB)

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Name und Sitz der Gesellschaft Haupttätigkeit Anteile am Kapital Eigenkapital Provisionserlöse Ergebnis
lt. HGB-Jahresabschluss 2019 in T€
4Free AG, Hamburg Finanzdienstleister /-Vermittler als gebundener Agent der Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg 100,00 % 1.089 306 Ergebnisabführung an VMR (Rest 30 T€)
Fondsvermittlung24.de GmbH, Hamburg Investmentfondsvermittler als gebundener Agent der Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg 100,00 % 1.273 968 Ergebnisabführung an 4Free AG
Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH, Hamburg Vermittlung von Alternativen Investmentfonds (insbesondere KG- Beteiligungen) 100,00 % 25 261 Ergebnisabführung an Fondsvermittlung24.de GmbH
DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH, Hamburg Vermittlungsleistungen gegenüber der Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH 100,00 % 166 205 Ergebnisabführung an VMR AG
DDAG Deutsche Direktanlage AG, Hamburg Finanzdienstleister /-Vermittler als gebundener Agent der Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg 100,00 % 340 123 54
G.O. Duwensee & Partner GmbH, Karlsruhe Vermittlung von Investmentfonds 100,00 % 26 192 Ergebnisabführung an DGF GmbH
mitNORM GmbH, Hannover Vermittlung von Versicherungen 50,001 % -158 10.248 -316

Sämtliche o.g. Tochterunternehmen werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die oben genannten Unternehmen nehmen (bis auf die DDAG und die mitNORM) grundsätzlich die Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf die Befreiung von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse in Anspruch.

8.1.1 4 Free-Gruppe

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der 4Free AG im September 2015 wurden auch deren Tochterunternehmen - FV24, FV24GB, DDAG und Duwensse - erworben. Die Anschaffungskosten für die Anteile an der 4Free AG betrugen kEUR 4.268 (Barkomponente und Ausgabe neuer Aktien an der VMR). Im Rahmen der Kaufpreisallokation für die gesamte 4Free Gruppe (4Free AG und ihre Tochterunternehmen) wurde ein Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 7.887 T€ festgestellt und identifizierbare immaterielle Vermögensgegenstände (Markennamen, Kundenverträge etc.) in Höhe von kEUR 3.727 sowie und darauf entfallende passive Latente Steuern (-1.203 T€) ermittelt. Der verbleibende Betrag wurde als Goodwill (5.363 T€) bilanziert.

8.1.2 Goodwill DDAG

Die DDAG wurde im November 2016 zu Anschaffungskosten von 998 T€ erworben. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurde ein Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 989 T€ festgestellt, von dem 566 T€ auf identifizierbare immaterielle Vermögensgegenstände (Kundenbestände) und darauf entfallende passive Latente Steuern (-183 T€) verteilt werden konnten. Der anzusetzende verbleibende Goodwill für die DDAG beträgt damit 606 T€.

8.1.3 Goodwill Duwensee

Die Duwensee wurde Ende 2017 zu Anschaffungskosten von 715 T€ erworben. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurde ein Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 625 T€ festgestellt, von dem 377 T€ auf identifizierbare immaterielle Vermögensgegenstände (Markennamen/Domain und Kundenbestände) und darauf entfallende passive latente Steuern (-122 T€) verteilt werden konnten. Der anzusetzende verbleibende Goodwill für die Duwensee beträgt damit 370 T€.

8.2 Unternehmenserwerbe

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anmerkung 10.2.1.1

Am 14. November 2018 hat die VMR AG einen Kaufvertrag über den Erwerb von 50,001% der Anteile an der mitNORM GmbH abgeschlossen. Der Kaufvertrag stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Bar-Komponenten in Höhe von 2.200 T€ gezahlt und die Ausgabe neuer Aktien an der VMR AG vollzogen wurde. Da die Barkomponente am 6. Februar 2019 bezahlt wurde, erfolgte die Erstkonsolidierung zum 1. März 2019

Der Erwerb ist eine strategische Entscheidung, um VMR weiter zu diversifizieren.

Für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2019 erwirtschaftete die mitNORM (das erworbene Unternehmen) Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 9.055 und einen Verlust von TEUR 185. Hätte der Erwerb zum 1. Januar 2019 stattgefunden, wären konsolidierte Pro-Forma-Umsatzerlöse von TEUR 11.649 und ein Verlust von TEUR 900 für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen worden.

8.2.1 Kaufpreis

Der Kaufpreis für die Anteile beinhaltete eine Bar- und Aktienkomponente. So sollten 27.501 Anteile gegen Barzahlung von 2,2 Mio. € und 22.500 Anteile gegen Ausgabe von 720.000 neuen VMR-Aktien - zum Nennwert von 1 € - an die Veräußerer erworben werden. Die Barkomponente wurde am 6. Februar 2019 gezahlt.

Ursprünglich war geplant, dass ein Teil des Kaufpreises durch die Ausgabe neuer Aktien der VMR bezahlt werden sollte. Da die dafür notwendige Sachkapitalerhöhung nicht rechtzeitig eingetragen werden konnte, haben die Käufer und Verkäufer vereinbart, dass stattdessen auch dieser Teil durch Barkomponente in Höhe von 1,8 Mio. € in drei gleichen Raten gezahlt werden soll. Ferner haben die Vertragsparteien durch Nachtrag vom 17. Dezember 2019 den ursprünglichen Gesamtkaufpreis von 4.000 T€ auf 3.700 T€ gemindert. Der Restbetrag ist zahlbar in Höhe von 400 T€ bis 1. März 2020, 500 T€ bis 31. Dezember 2020 und 600 T€ bis 31. Dezember 2021. Der Gesamtkaufpreis für 50,001% der Anteile beträgt damit 3,7 Mio. €.

Der Kaufpreis für den Unternehmenserwerb ergibt sich aus dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte. Erfolgt die Kaufpreiszahlung in Geld und ist der Geldbetrag erst deutlich nach dem Erwerbszeitpunkt zu entrichten, ist eine Abzinsung vorzunehmen. Im vorliegenden Fall wurde aus Gründen der Wesentlichkeit auf die Abzinsung verzichtet.

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Darstellung des Erwerbs in der Cash-Fluss-Rechnung im Bereich Investition 2019 2019
Kaufpreis VMR 50,001% 3.700.000,00
Davon in 2019 gezahlt 2.200.000,00 2.200.000,00
Ratenzahlung gesamt 1.500.000,00
Erworbene Liquide Mittel -212.959,04
Abfluss von Zahlungsmitteln 1.987.040,96

8.2.2 Kosten der Anschaffung

Im Rahmen des Unternehmenserwerbs ergaben sich Anschaffungsnebenkosten in Höhe von ca. 75 T€ für Notarkosten, Due Diligence-Prüfungen, Sachkapitalerhöhungsprüfung und Rechtsberatung etc., die gemäß IFRS 3.53 sämtlich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen - Rechts- und Beratungskosten - erfasst worden sind.

8.2.3 Identifizierte Vermögenswerte und übernommen Schulden

Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurde ein Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 8.202 T€ festgestellt. In diesem Zusammenhang wurden in mehrfachen Analysen versucht, identifizierbare Vermögenswerte und Schulden zu bestimmen und zu evaluiert, inwieweit diese vom Goodwill abgegrenzt werden können. Es wurden die folgenden potentiellen Vermögenswerte und Schulden identifiziert:

Markenname mitNORM: Die Marke mitNORM ist urheberrechtlich geschützt und wäre damit identifizierbar. Allerdings ist die Marke noch sehr jung (mitNORM ist erst seit 2015 tätig) und undefiniert (Produkt oder Unternehmensmarke). Letztlich muss die Marke noch am Markt positioniert werden. Insofern wurde der Fair Value der Marke mit Null angesetzt.

Künftige Bestandprovisionen: Mit dem Erwerb wurde auch das Anrecht auf die künftigen Bestandsprovisionen erworben. Bedingt dadurch, dass mitNORM ein start-up ist, besteht auch kein nachhaltiges EBITDA bzw. war diese in 2019 negativ. Insofern wurde für die künftigen Bestandsprovisionen auch kein eigenständiger immaterieller Vermögenswert angesetzt.

Konzept: mitNORM nutzt ein standardisiertes Beratungskonzept im Sinne einer strukturierten Vorgehensweise. Da das Konzept Dritten gehört, ist es auch nicht kontrollierbar und damit vom Goodwill abgrenzbar.

Vermittler: Die externen Vermittler sind notwendig, um das Geschäft zu entwickeln bzw. den Geschäftsbetrieb zu betreiben. Sie sind damit die assembled workforce der mitNORM. Da sie jederzeit gehen können, sind sie auch nicht kontrollierbar und damit vom Goodwill abgrenzbar.

Endkunden: Die vom externen Vermittler akquirierten Kunden sind zwar der mitNORM zuzurechnen. Letztlich sind es aber die Kunden der Versicherung, da mitNORM ein Vermittler ist. Darüber hinaus müsste mit NORM diese Kunden kontrollieren können. Da es für den Endkunden keine Wechselkosten gibt und es branchenüblich ist, dass die Endkunden beim Vermittler bleiben, wenn er geht, ist das Potential aus den Endkunden ebenfalls nicht vom Goodwill abgrenzbar.

Leasing: Im Rahmen des Erwerbs der mitNORM wurden auch Mietverhältnisse übernommen. Hierbei handelt es sich insbesondere Mietverhältnisse für Immobilien. Die Mietverhältnisse wurden zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entsprechend IFRS 16 bewertet und ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlicheit erfasst.

Storno-Rückstellung: Storno-Rückstellungen sind der Vermittlung von Versicherungen immanent. Deswegen wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation das Risiko aus der Rückzahlung von erhaltenen Provisionen aufgrund von Kündigung des Versicherungsvertag (Storno-Risiko) neu bewertet.

In den Konzernabschluss sind bei Erstkonsolidierung zum 1. März 2019 (ohne die sich nach IFRS 3 ggf. ergebenden Goodwill und Intangibles) Vermögensgegenstände in Höhe von 2.365 T€ (davon Provisionsforderungen von 687 T€, Forderungen aus Provisionsvorschüssen von 691 T€ und Bankguthaben von 213 T€) sowie Schulden von 3.167 T€ (davon 148 T€ Stornorückstellungen und 865 T€ als Stornoreserve einbehaltene Provisionsverbindlichkeiten und 586 T€ erhaltene Provisionsvorschüsse) eingeflossen.

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Vermögensgegenstände und Schulden bei Erstkonsolidierung mitNORM 01.03.2019
Vermögensgegenstände
Anlagevermögen 58.162,29
Leasingnutzungsrechte 370.121,86
Forderungen L+L 687.228,04
sonstige Vermögensgegenstände 1.030.507,55
Bankguthaben 212.959,04
Rechnungsabgrenzung 6.500,00
2.365.478,78
Schulden
Rückstellungen -922.521,96
Verbindlichkeiten L+L -1.211.819,59
Leasingverbindlichkeiten -370.121,86
Sonstige Verbindlichkeiten -662.766,44
-3.167.229,85
Eigenkapital -801.751,07

Der Buchwert der Forderungen entspricht seinem Fair Value.

8.2.4 Goodwill

Der Unternehmenserwerb der mitNORM wurde unter Berücksichtigung der Full-Goodwill-Methode gemäß IFRS 3.19a abgebildet. Dabei wurde von einem Gesamtkaufpreis (für 100%) von 7.400 T€ nach der Full-Goodwill-Methode ausgegangen., dieser war durch ein Gutachten und die damalige Ertragsplanung gedeckt.

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Goodwill 01.03.2019
Note
Kaufpreis VMR 50,001% 8.2.1 3.700.000,00
Bewertung Fremdanteile 49,999% auf Basis des o.g. Kaufpreises 3.699.852,00
Unternehmenswert gesamt 8.2.1 7.399.852,00
zuzüglich Fair Value des identifizierten negativen Netto-Vermögen 8.2.3 801.751,07
8.201.603,07

Da es sich bei der mitNORM um ein start-up handelt, konnten viele Vermögenswerte nicht vom Goodwill separiert werden (siehe Anmerkung 8.2.3). Der Goodwill reflektiert damit die geschäftswertbildenden Faktoren wie der Ruf der mitNORM, die vorhandene Organisation und die mit der Investition verbundenen Gewinnerwartungen.

8.3 Nicht beherrschende Anteile

Die VMR AG hält zum 31. Dezember 2019 100% der Anteile an allen konsolidierten Tochtergesellschaften bis auf die mitNORM.

Bei der mitNORM GmbH bestehen, aufgrund des Erwerbs von 50,001 % des Stammkapitals im Februar 2019 durch VMR, Fremdanteile in Höhe von 49,999 % der Kapitalanteile bzw. Stimmrechte. Die Gesellschaft mit Sitz in Hannover wird seit dem 1. März 2019 vollkonsolidiert in den Konzernabschluss einbezogen.

Bzgl. der GuV-Zahlen der mitNORM verweisen wir auf die umfassende Darstellung unter 2.1.2. Der auf die Fremdgesellschafter entfallende Ergebnisanteil 1. März - 31. Dezember 2019 beträgt -95.149,68 €.

Die mitNORM befindet sich noch in der Startup/Aufbauphase. Der Cash-Flow 1. März - 31. Dezember 2019 ist demzufolge ebenfalls mit -91.398,80 € negativ. Dividenden wurden seit Gründung nicht ausgeschüttet.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen bei der mitNORM (ohne Goodwill aus dem Unternehmenserwerb von 8,2 Mio. €) bilanzielle Vermögenswerte in Höhe von 3.289.344,24 €. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im wesentlichen um Provisionsforderungen und sonstige Forderungen aus Vorschüssen und Darlehen an Vermittler sowie 121.560,24 € flüssige Mittel. Den Vermögenswerten stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.329.504,22 und Rückstellungen in Höhe von 1.947.348,37€ gegenüber. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 ist ohne den Goodwill aus dem Unternehmenserwerb negativ. Inkl. Goodwill ergibt sich folgendes Bild:

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Angaben zu nicht beherrschenden Anteilen 49,999% 31.12.2019
Bilanz
Vermögensgegenstände mitNORM
Goodwill 8.201.603,07
Anlagevermögen 48.114,00
Leasingnutzungsrechte 259.618,71
Forderungen L+L 1.995.447,71
sonstige Vermögensgegenstände 1.120.726,56
Bankguthaben 121.560,24
Rechnungsabgrenzung 3.495,73
11.750.566,02
Schulden mitNORM
Rückstellungen -1.947.348,37
Verbindlichkeiten L+L -1.713.494,33
Leasingverbindlichkeiten -264.164,60
Sonstige Verbindlichkeiten -616.009,89
-4.541.017,19
Eigenkapital 7.209.548,83
Eigenkapitalanteil nicht beherrschende Anteile 49,999% 3.604.702,32
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Angaben zu nicht beherrschenden Anteilen 49,999% 1.3.-31.12.2019
GuV, Cashflow
Ergebnis mitNORM
Provisionserlöse mitNORM 8.603.026,05
Jahresfehlbetrag mitNORM -185.757,28
Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile -95.149,68
Cashflow mitNORM
Cashflow aus operativer Tätigkeit -140.890,92
Cashflow aus Investitionstätigkeit -22.794,07
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 72.286,19
Veränderung der Zahlungsmittel -91.398,80

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf 10.2.1.3

9 Sonstige Informationen

9.1 Leasing

Für die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anmerkung 10.2.13.

Der Konzern mietet Büro und Geschäftsausstattung, Immobilien sowie PKW's. Die Mietverträge laufen in der Regel über einen Zeitraum von 5 Jahren mit der Option, den Mietvertrag danach zu verlängern.

Informationen über Leasingverträge, bei denen die Gruppe als Leasingnehmer auftritt, sind unten aufgeführt.

9.1.1 Nutzungsrechte

Die Entwicklung der Nutzungsrechte in 2019 wurde in denen als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

Der Konzern mietet Büroräume, Immobilien und Pkw im Rahmen von üblichen Operating Leasingverhältnissen. Ab 1. Januar 2019 erfolgt eine Bilanzierung der Nutzungsrechte und der Verpflichtungen gemäß IFRS16 soweit deren Laufzeit über 12 Monate liegt und der Leasinggegenstand nicht geringfügig ist. Die betreffenden Leasingraten (1. Januar - 31. Dezember 2019: 193.028,10 €) werden daher seit 1. Januar 2019 nicht als solche mehr in der GuV ausgewiesen, stattdessen erfolgt eine Abschreibung der bilanzierten Nutzungsrechte linear über die Vertragsdauer (1. Januar - 31. Dezember 2019: -184.785,37 €) und die Aufteilung der Leasingraten in Zins (1. Januar - 31. Dezember 2019: -13.898,50 €) und Tilgung der Leasingverpflichtung. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.

Die zum 31. Dezember 2019 gemäß IFRS16 bilanzierten Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen (Entwicklung siehe Anlagespiegel):

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Nutzungsrechte aus Miet-/Leasingverträgen IFRS16 Erstansatz 31.12.2019 31.12.2018
Büroräume 4Free (Restlaufzeit 8 Monate) 83.268,13 33.307,25 0,00
Büroräume Duwensee (Restlaufzeit 8 Monate) 7.324,22 1.819,58 0,00
Büroräume mitNORM (Restlaufzeit 38 Monate) 229.080,52 181.355,41 0,00
Finca Mallorca mitNORM (Restlaufzeit 12,5 Monate) 141.041,34 78.263,30 0,00
344.835,65 294.745,54 0,00
PKW VMR (Restlaufzeit 0 Monate) 5.625,07 0,00 0,00
PKW 4Free (Restlaufzeit 23 Monate) 17.635,24 11.588,87 0,00
PKW FV24 (Restlaufzeit 0 Monate) 2.265,45 0,00 0,00
PKW Duwensee (Restlaufzeit 3 Monate) 6.099,76 1.219,95 0,00
31.625,52 12.808,82 0,00
376.461,17 307.554,36 0,00

Die Nutzungsrechte der mitNORM sind zum 1. März 2019 im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses hinzugekommen. Bei den übrigen Leasingverhältnissen erfolgte der Erstansatz am 1. Januar 2019 im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16.

9.1.2 Beträge die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden sind

Die originär gebuchten/gezahlten Miet-/Leasingraten stellen sich wie folgt dar:

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Miet-/Leasingzahlungen 2019 2018
Immobilien
-188.773,54 -75.335,03
BGA
-20.204,13 -22.096,45
-208.977,67 -97.431,48
Abzüglich Änderung Bilanzierung/GuV-Ausweis IFRS16 (ab 1.1.2019) gezahlte Leasingraten 193.028,10 0,00
2018: Aufwand für Miet- und Leasingkosten -97.431,48
2019: Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse und sonst. Miet-/Leasingkosten -15.949,57

9.1.3 Beträge die in der Cash-Flow-Rechnung erfasst worden sind

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Miet-/Leasingzahlungen 2019 2018
gezahlte Leasingraten (IFRS16) -193.028,10 0,00
abzüglich Zinsaufwendungen Leasing (IFRS16) 13.898,50 0,00
Tilgungsanteil Leasing -179.129,60 0,00

9.1.4 Mietverlängerungsoptionen

Ein Büroraummietverhältnis läuft zum September 2020 aus. Die Mietverlängerungsoption wurde nicht gezogen. VMR will mit dem Vermieter die Bedingungen grundlegend neu verhandeln, so das nicht klar ist, ob dieses Mietverhältnis weiter fortgesetzt wird.

9.2 Eventualschulden

VMR ist mit mehreren Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Das Risiko einer Inanspruchnahme sieht VMR als nicht wahrscheinlich an.

9.3 Nahestehende Unternehmen und Personen

Dritte Parteien gelten nach IAS 24 als nahestehend, sofern eine Partei die andere mittelbar oder unmittelbar kontrolliert oder maßgeblichen Einfluss auf deren geschäftliche oder operative Entscheidungen ausüben kann. Als nahestehende Personen gelten daher insbesondere die Tochterunternehmen und die Personen in Schlüsselpositionen.

Als nahestehendes Unternehmen wird auch die Netfonds Gruppe betrachtet, weil sie zum einen der größte Kunde und Lieferant der VMR ist und zum anderen den Vorstand der VMR und Teile des Aufsichtsrates stellt. Darüber hinaus sind die Vorstände der Netfonds AG auch Aktionäre der VMR AG. Zusammen halten sie ca. 36% der Anteile. Eine gleichgerichtete Interessensausübung ist nicht festzustellen.

9.3.1 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Der Konzern unterhält Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Diese Geschäfte werden im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs durchgeführt und es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen - einschließlich Zinssätzen und Sicherheiten - wie für im selben Zeitraum getätigte vergleichbare Geschäfte mit Dritten. Diese Geschäfte waren nicht mit ungewöhnlich hohen Einbringlichkeitsrisiken oder anderen ungünstigen Eigenschaften behaftet.

Insbesondere erfolgen Geschäfte/Leistungsbeziehungen sowie Darlehensgewährungen über Verrechnungskonten zwischen den Unternehmen der VMR-Gruppe. Hier bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Die 4Free-Gruppe inkl. DGF und DDAG wird in Personalunion geleitet. Die VMR AG hat Forderungen aus den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge in Höhe von TEUR 628 und aus Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonten in Höhe von TEUR 596. Aus den Zwischen der VMR und der mitNORM bestehen seit Anfang 2019 Dienstleistungsverhältnisse und Konzernumlageabrechnungen in Höhe von 383 T€.

Des Weiteren sind die 4Free AG, die Fondsvermittlung24.de GmbH und die DDAG gebundener Agent des Finanzdienstleistungsunternehmens NFS Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg, (Netfonds-Konzernunternehmen) und generieren ihre Provisionsumsätze vollständig über diese Gesellschaft. Die Duwensee ist Finanzanlagenvermittler der Netfonds AG und generiert ihren vollständigen Umsatz über diese. Die mitNORM generiert zudem seit mehreren Jahren einen großen Teil ihrer Provisionsumsätze im Rahmen der Anbindung über den Maklerpool Netfonds AG an Versicherungen sowie im geringen Anteil auch im Immobilienvermittlungsbereich über deren Tochtergesellschaft NSI Netfonds Structured Investments GmbH. Für vorliegende Direktverträge mit Versicherungen, die auch über Netfonds abgewickelt werden, erhält Netfonds Provisionen. Die Netfonds AG stellt der VMR seit 2019 einen Mitarbeiter für seine Aufgabe als Prokurist der VMR entgeltlich zur Verfügung. Die Geschäftsvolumina mit dem Net- fonds-Konzern ergeben sich wie folgt:

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Geschäftsvolumen mit Netfonds Konzern Transaktionsvolumina Forderungen Verbindlichkeiten
2019 2018 31.12.2019 31.12.2018
T€ T€ T€ T€
mitNORM:
Provisionsumsatz für Vermittlungsleistungen als Vermittler der Netfonds AG und NSI 2.800 - 690 -
Provisionsaufwand für Abrechnung von Direktverträgen über die Netfonds AG -736 -
4Free, FV24, DDAG:
Provisionsumsatz für Vermittlungsleistungen als gebundener Agent der NFS 1.466 1.517 286 109
Duwensee:
Provisionsumsatz für Vermittlungsleistungen als Vermittler der Netfonds AG 193 196 48 47
VMR AG:
Dienstleistungsaufwand für Mitarbeitergestellung für Controlling u. Prokura durch die Netfonds AG -55 - -66 -

Im Rahmen der Teil-Finanzierung des Erwerbs der mitNORM durch ein Darlehen der Hanse Merkur über 1,5 Mio. € gewährt die Netfonds AG seit Anfang 2019 der Hanse Merkur eine Drittsicherheit in Form der Abtretung von künftigen Provisionsansprüchen.

9.3.2 Geschäfte mit Personen in Schlüsselpositionen

Personen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten der VMR direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Der Konzern zählt die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für Zwecke des IAS 24 zu Personen in Schlüsselpositionen.

Die Vergütungen für Tätigkeiten des Vorstandes betrug 56 T€ (2018: 55 T€ und für den Aufsichtsrat 93 T€ (2018: 90 T€). Nähere Einzelheiten sind unter 0 beschrieben.

Daneben werden vom Vorstand und Aufsichtsrat mittelbar verschiedene Darlehen gewährt.

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Organ Darlehensgeber Zinssatz, Laufzeit 2019 2018
T€ T€
Vorstand LetKon UG, (Eugen Fleck) 6 % p.a., jederzeit tilgbar, Lz. bis 15.7.2027 210
Aufsichtsrat VOC AG, (Peer Reichelt) 6,5 % p.a., Lz. bis 31.12.2020 125 129

Außer den oben aufgeführten Darlehen von Herrn Fleck und Herrn Reichelt (PR Capital Vermögensverwaltung UG, VOC AG) an die 4Free AG sowie der offenen Restkaufpreisverbindlichkeit aus dem indirekten Duwensee-Erwerb von Herrn Fleck (Vorstand VMR) bestehen keine weiteren Geschäfte.

9.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Neben den Ausführungen im Konzernlagebericht sind gemäß IAS 10 wesentliche für die Konzernunternehmen vorteilhafte oder nachteilige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bis zum Tag der Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung (26. Juni 2020) darzustellen.

Wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben. Im Zusammenhang mit der seit März 2020 bestehenden Corona-Virus-Krise ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar, in welchem Ausmaß das Geschäft der VMR beeinflusst wird. Auf der einen Seite sind die Provisionserlöse im Bereich Finanzanlagevermittlung vom Anlageverhalten der Konsumenten, vom Kursniveau der Wertpapiere und dem verfügbaren Einkommen abhängig, die sich durch COVID 19 Pandemie negativ entwickeln können. Auf der anderen Seite suchen die Konsumenten verstärkt Versicherungsschutz. Ob dieser Trend nachhaltig ist oder in Folge der Pandemie Versicherungen gekündigt werden, mit der Folge von Provisionsverlusten, kann nicht abschließend geklärt werden. Wir verweisen auf die diesbezüglichen Angaben im Nachtragsbericht des zusammengefassten Lageberichts.

10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

10.1 Grundlagen der Bewertung

Der Konzernabschluss der VMR wurde auf Basis von historischen Anschaffungskosten erstellt. Hiervon ausgenommen sind insbesondere das Planvermögen für die Pensionsrückstellung, die zu jedem Bilanzstichtag mit dem Fair Value bewertet werden.

10.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sofern nicht anders erwähnt, hat VMR die folgenden Rechnungslegungsgrundsätze unverändert angewandt (siehe auch 1.5 und 10.2.15).

Nachstehend sind die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze aufgelistet, deren Einzelheiten bei den folgenden Gliederungspunkten dargestellt werden.

Konsolidierungsgrundlage: 10.2.1

Fremdwährung: 10.2.2

Einnahmen aus Verträgen mit Kunden: 10.2.3

Leistungen an Arbeitnehmer: 10.2.4

Finanzeinnahmen und Finanzaufwendungen: 10.2.5

Steuern vom Einkommen: 10.2.6

Sachanlagevermögen: 10.2.7

Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill: 10.2.8

Finanzinstrumente: 10.2.9

Eigenkapital: 10.2.10

Wertminderung: 10.2.11

Rückstellungen: 10.2.12

Leasingverträge: 10.2.13

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: 10.2.14

10.2.1 Grundlagen der Konsolidierung

10.2.1.1 Unternehmenserwerb

VMR erfasst Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die Kontrolle an die Gruppe übertragen wird (siehe 10.2.1.2). Die bei der Übernahme übertragene Gegenleistung wird grundsätzlich zum Fair Value bewertet, ebenso wie das erworbene identifizierbare Nettovermögen. Jeglicher entstehende Goodwill wird jährlich auf Wertminderung geprüft (siehe 10.2.11). Jeder Gewinn aus einem Erwerb zu einem günstigen Kaufpreis wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden bei ihrem Anfall als Aufwand verbucht, es sei denn, sie hängen mit der Ausgabe von Schuld- oder Aktienpapieren zusammen (siehe 10.2.10).

Die übertragene Gegenleistung enthält keine Beträge im Zusammenhang mit der Abwicklung bereits bestehender Beziehungen. Solche Beträge werden grundsätzlich in der Gewinn und Verlustrechnung erfasst.

Jede bedingte Gegenleistung wird zum Fair Value im Erwerbszeitpunkt bewertet. Wird eine bedingten Gegenleistung durch Eigenkapitalinstrumente beglichen, erfolgt keine Neubewertung. Die Begleichung wird im Eigenkapital erfasst. Andere bedingte Vergütungen werden an jedem Berichtsdatum zum Fair Value neu bewertet und nachfolgende Änderungen des Fair Values der bedingten Vergütung in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

10.2.1.2 Tochterunternehmen

Tochtergesellschaften sind Unternehmen, die von der Gruppe kontrolliert werden. Die Gruppe "kontrolliert" ein Unternehmen, wenn es aufgrund bestehender Rechte die relevanten Aktivitäten des Tochterunternehmens steuern kann, variable Rückflüsse aus seiner Beteiligung bezieht und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse durch seine Macht zu beeinflussen. Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle endet, in den Konzernabschluss einbezogen.

10.2.1.3 Minderheitsgesellschafter

Nicht beherrschende Anteile (NCI) werden zunächst mit ihrem proportionalen Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens im Erwerbszeitpunkt bewertet.

Änderungen in der Beteiligung der Gruppe an einer Tochtergesellschaft, die nicht zu einem Verlust der Kontrolle führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen verbucht.

10.2.1.4 Verlust der Beherrschung

Wenn der Konzern die Kontrolle über eine Tochtergesellschaft verliert, bucht er die Aktiva und Passiva der Tochtergesellschaft sowie alle damit verbundenen NCI und andere Eigenkapitalbestandteile aus. Jeder daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Jede an der ehemaligen Tochtergesellschaft zurückbehaltene Beteiligung wird bei Verlust der Kontrolle zum Fair Value bewertet.

10.2.1.5 Zu eliminierende Geschäftsvorfälle

Gruppeninterne Salden und Transaktionen sowie alle nicht realisierten Einnahmen und Ausgaben, die sich aus gruppeninterne Transaktionen ergeben, werden eliminiert.

10.2.2 Fremdwährung

Die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns ist EURO. Umrechnungsdifferenzen, die in einem separaten Posten im Eigenkapital auszuweisen wären, entstehen insoweit nicht.

Zu den letzten beiden Abschlussstichtagen bestanden jedoch keine nennenswerten Fremdwährungsgeschäfte oder Vermögenswerte oder Schulden in Fremdwährung.

10.2.3 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen

Für Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Zusammenhang mit Kundenverträgen verweisen wir auf Anmerkung 2.2.3

10.2.4 Leistungen an Arbeitnehmer

10.2.4.1 Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand verbucht, wenn die entsprechende Dienstleistung erbracht wird. Eine Verbindlichkeit wird in Höhe des voraussichtlich zu zahlenden Betrags verbucht, wenn die Gruppe eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrags aufgrund der vom Mitarbeiter in der Vergangenheit erbrachten Leistungen hat und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

10.2.4.2 Pensionsverpflichtungen

Die Nettoverpflichtung der Gruppe in Bezug auf leistungsdefinierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem der Betrag der künftigen Leistungen, die die Mitarbeiter in der laufenden und in früheren Perioden verdient haben, geschätzt, diskontiert und der Marktwert des Planvermögens abgezogen wird.

Die Berechnung definierter Leistungsverpflichtungen wird jährlich auf Basis eines qualifizierten versicherungsmathematischen Programms unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) durchgeführt. Wenn die Berechnung zu einem potenziellen Vermögenswert für die Gruppe führt, wird der ausgewiesene Vermögenswert auf den Gegenwartswert des wirtschaftlichen Nutzens beschränkt, der in Form künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beiträge zum Plan zur Verfügung steht.Bei der Berechnung des Gegenwartswerts des wirtschaftlichen Nutzens werden alle anwendbaren Mindestfinanzierungsvorschriften berücksichtigt.

Neubewertungen der leistungsorientierten Nettoverbindlichkeiten, die aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, der Rendite auf das Planvermögen (ohne Zinsen) und der Auswirkung der Vermögensobergrenze (falls vorhanden, ohne Zinsen) bestehen, werden sofort im OCI verbucht. Die Gruppe bestimmt den Netto-Zinsauf- wand (-ertrag) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) für die Periode, indem sie den Diskontsatz, der zur Bewertung der Nettoschuld (Verbindlichkeit) zu Beginn der Jahresperiode verwendet wurde, auf die damalige Nettoschuld (Vermögenswert) anwendet, unter Berücksichtigung aller Änderungen der Nettoschuld (Vermögenswert) für die definierte Leistung während der Periode als Folge von Beitrags- und Leistungszahlungen. Netto-Zinsaufwendungen und andere Aufwendungen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

Wenn die Leistungen eines Plans geändert oder ein Plan gekürzt wird, wird die daraus resultierende Änderung der Leistung, die sich auf vergangene Leistungen bezieht, oder der Gewinn oder Verlust aus der Kürzung sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Die Gruppe verbucht Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans, wenn die Abgeltung erfolgt.

10.2.5 Finanzeinnahmen und -aufwendungen

Zu den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen der Gruppe gehören fast ausschließlich Zinserträge und Zinsaufwand.

Zinserträge oder -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode verbucht. Dividendenerträge werden an dem Tag im Gewinn oder Verlust verbucht, an dem das Recht der Gruppe auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird.

Der "Effektivzinssatz" ist der Zinssatz, auf den geschätzte künftige Barzahlungen oder -einnahmen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments genau abgezinst werden:

den Bruttobuchwert des Finanzinstruments; oder

die fortgeführten Kosten der finanziellen Verbindlichkeit.

Bei der Berechnung von Zinserträgen und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn der Vermögenswert nicht kreditgefährdet ist) oder auf die fortgeführten Kosten der Verbindlichkeit angewandt. Bei finanziellen Vermögenswerten, die nach der anfänglichen Verbuchung kreditmindernd geworden sind, wird der Zinsertrag jedoch berechnet, indem der Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes angewandt wird. Wenn der Vermögenswert nicht mehr kreditgefährdet ist, kehrt die Berechnung der Zinserträge auf die Bruttobasis zurück.

10.2.6 Steuern von Einkommen

10.2.6.1 Kurzfristige Steuern

Der Betrag der laufenden Steuern umfasst die erwartete Steuerverbindlichkeit oder -forderung auf das zu versteuernde Einkommen oder den zu versteuernden Verlust für das Jahr und jede Anpassung der Steuerverbindlichkeit oder -forderung für frühere Jahre. Er wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden oder im Wesentlichen geltenden Steuersätze bewertet. Zu den laufenden Steuern gehören auch alle Steuern, die sich aus Dividenden ergeben.

Laufende Steuerguthaben und -verbindlichkeiten werden nur verrechnet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

10.2.6.2 Latente Steuern

Langfristige Steuerguthaben werden in Höhe der bereits durch die Finanzbehörden unstrittig durch Steuerbescheide festgesetzten Beträge für Ertrag- und sonstige Steuern abgezinst auf ihren Barwert ausgewiesen, soweit rechtlich zeitliche langfristige Auszahlungsbeschränkungen bestehen (z.B. früher KSt-Guthaben).

Latente Steueransprüche und -verpflichtungen gemäß IAS 12 berechnen sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer Verpflichtung und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtliche Ertragsteuerbelastungs- oder -entlastungseffekte (temporäre Unterschiede).

Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzter Steuergutschriften ist (nur) in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis auf der jeweiligen Ebene des Steuersubjekts zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und noch nicht genutzten Steuergutschriften verwendet werden können. Dies gilt entsprechend bei latenten Steueransprüchen aus Bewertungsunterschieden.

Latente Steuern werden in Bezug auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten von Aktiva und Passiva für IFRS-Zwecke und den für Steuerzwecke verwendeten Beträgen ausgewiesen. Latente Steuern werden nicht verbucht für:

temporäre Differenzen aus der erstmaligen Erfassung von Aktiva oder Passiva in einer Transaktion die kein Unternehmenszusammenschluss ist und die weder den buchhalterischen noch den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust beeinflusst;

temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Investitionen in Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Joint Arrangements, soweit die Gruppe in der Lage ist, den Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen zu kontrollieren und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zukunft nicht umkehren; und

zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus der anfänglichen Verbuchung von Goodwill entstehen.

Eine vorzeitige Anwendung der Änderung IAS 12.22A findet nicht satt.

Latente Steuerguthaben werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Maße verbucht, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerpflichtige Gewinne zur Verfügung stehen, gegen die sie verwendet werden können. Zukünftige steuerpflichtige Gewinne werden auf der Grundlage der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen bestimmt. Wenn der Betrag der zu versteuernden temporären Differenzen nicht ausreicht, um ein latentes Steuerguthaben in voller Höhe zu erfassen, werden zukünftige zu versteuernde Gewinne - bereinigt um Umkehrungen bestehender temporärer Differenzen - auf der Grundlage der Geschäftspläne für einzelne Tochtergesellschaften in der Gruppe berücksichtigt. Latente Steuerguthaben werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maße reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert wird; solche Reduzierungen werden rückgängig gemacht, wenn sich die Wahrscheinlichkeit künftiger steuerbarer Gewinne verbessert.

Nicht erfasste latente Steuerguthaben werden an jedem Berichtsdatum neu bewertet und in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, gegen die sie verwendet werden können.

Latente Steuern werden zu den Steuersätzen bewertet, die voraussichtlich auf zeitweilige Differenzen angewendet werden, wenn diese sich umkehren, und zwar unter Anwendung von Steuersätzen, die am Berichtsdatum in Kraft sind oder zum Zeitpunkt des Berichtsdatums im Wesentlichen in Kraft sind, und spiegeln die Unsicherheit in Bezug auf Ertragssteuern wider, falls es solche gibt.

Die Bewertung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, in der die Gruppe zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu erlangen oder zu begleichen.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

10.2.7 Sachanlagen

10.2.7.1 Ansatz und Bewertung

Die hierunter ausgewiesene Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die voraussichtliche Nutzungsdauer liegt für EDV-Anlagen zwischen 3 und 6 Jahren und für andere Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 13 Jahren.

Nachträgliche Ausgaben werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen der Gruppe zufließen wird.

Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen vereinnahmt, Verluste in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

10.2.8 Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill

10.2.8.1 Ansatz und Bewertung

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Goodwill Goodwill, der im Rahmen eines Unternehmenserwerbs entstanden ist, wird zu Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen (Impairment losses) bewertet.
Andere immaterielle Vermögensgegenstände Andere immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Kundenbeziehungen, Patente und Warenzeichen, die von VMR erworben wurden und eine begrenzte Nutzungsdauer haben, werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung und eventueller außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.

10.2.8.2 Nachträgliche Anschaffungskosten

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des spezifischen Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle anderen Ausgaben, einschließlich der Ausgaben für intern generierten Goodwill und Marken, werden bei ihrem Anfall im Gewinn oder Verlust verbucht.

10.2.8.3 Abschreibung

Die Abschreibung wird berechnet, um die Kosten immaterieller Vermögenswerte abzüglich ihres geschätzten Restwertes linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abzuschreiben, und wird im Allgemeinen in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Goodwill wird nicht abgeschrieben.

Die geschätzten Nutzungsdauern sind wie folgt:

Software: 3 Jahre

Datenbanken: 2 bis 7 Jahre

Softwareplattformen: 3 bis 7 Jahren

Kundendepotverträge: 4 Jahre

Markennamen: 10 Jahre

Provisionsansprüche aus langfristigen Kundensparverträgen: 15 Jahre

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Berichtsdatum überprüft und gegebenenfalls angepasst.

10.2.9 Finanzinstrumente

10.2.9.1 Erfassung und Erstbewertung

Provisionsforderungen und gewährte Darlehen werden bilanziell erstmalig erfasst, wenn sie entstehen. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmalig erfasst, wenn die Gruppe Vertragspartei im Sinne des Finanzinstruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (es sei denn, es handelt sich um eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird mit dem Fair Value - wenn es sich nicht um einen Posten der als FVTPL (zur Definition siehe 10.2.9.2.1) klassifiziert wurde - zuzüglich der Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission zuzuschreiben sind, bewertet. Eine Handelsförderung ohne wesentliche Finanzierungskomponente wird anfänglich zum Transaktionspreis bewertet.

10.2.9.2 Klassifizierung und Folgebewertung

10.2.9.2.1 Finanzielle Vermögenswerte

Bei der erstmaligen Erfassung kann ein finanzieller Vermögenswert für die Bewertung wie folgt klassifiziert werden:

fortgeführten Anschaffungskosten;

FVOCI - wenn Fremdkapitalinstrument

FVOCI - wenn Eigenkapitalinstrumente; oder

FVTPL

FVOCI bedeutet, dass Wertänderungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst werden. FVTPL bedeutet, das Wertänderungen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrer erstmaligen Erfassung nicht umklassifiziert, es sei denn, die Gruppe ändert ihr Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells umklassifiziert.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn er die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als "at FVTPL" eingestuft wird:

er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu erhalten; und

seine Vertragsbedingungen zu bestimmten Terminen zu Cashflows führen, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Eine Fremdkapitalinstrument wird „at FVOCI” bewertet, wenn sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als „at FVTPL” eingestuft wird:

sie wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel sowohl durch das Sammeln vertraglicher Cashflows als auch durch den Verkauf finanzieller Vermögenswerte erreicht wird; und

seine Vertragsbedingungen zu bestimmten Terminen zu Cashflows führen, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Bei der erstmaligen Verbuchung eines Eigenkapitalinstruments, dass nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann sich die Gruppe unwiderruflich dafür entscheiden, spätere Änderungen des Fair Values erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen. Diese Wahl wird auf einer investment-by-investment Basis getroffen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht wie oben beschrieben, als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder „at FVOCI” bewertet eingestuft sind, werden zu „at FVTPL” bewertet. Dies schließt derivative Finanzanlagen - sofern vorhanden - mit ein. Bei der erstmailen Erfassung kann die Gruppe einen finanziellen Vermögenswert, der ansonsten die Anforderungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu „at FVOCI” erfüllt, unwiderruflich als zu „at FVTPL” einstufen, wenn dadurch eine wesentliche Diskrepanz in der Rechnungslegung beseitigt oder erheblich verringert werden kann.

Gewinne und Verluste, die im Rahmen der Folgebewertung entstehen, werden bei Vermögenswerten - die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden - in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Hierzu gehören insbesondere Zinserträge, Wechselkursgewinne und -verluste und Wertminderungen. Jeglicher Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Dies gilt auch für Gewinne und Verluste von Vermögenswerten die „at-FVTPL” bewertet werden.

10.2.9.2.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTPL klassifiziert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, wenn sie ein Derivat ist oder wenn sie beim erstmaligen Ansatz als solches eingestuft wird. Finanzielle Verbindlichkeiten bei FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und Nettogewinne und -verluste, einschließlich etwaiger Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust verbucht. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Wechselkursgewinne und -verluste werden im Gewinn oder Verlust verbucht. Jeder Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird ebenfalls im Gewinn oder Verlust verbucht.

10.2.9.3 Ausbuchung

10.2.9.3.1 Finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Cashflows des finanziellen Vermögenswerts auslaufen oder er die Rechte auf den Erhalt der vertraglichen Cashflows überträgt. Dies voraus, dass durch die Transaktion alle Wesentlichen Risiken und Vorteile aus dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert übertragen werden oder sofern VMR keine Wesentlichen Risiken und Vorteile aus dem überträgt, die Kontrolle über den finanziellen Vermögenswert nicht behält.

Die Gruppe geht Transaktionen ein, bei denen sie in ihrer Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen der übertragenen Vermögenswerte behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.

10.2.9.3.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Gruppe bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt oder gekündigt werden oder auslaufen. Die Gruppe bucht auch eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn ihre Bedingungen geändert werden und die Cashflows der geänderten Verbindlichkeit wesentlich unterschiedlich sind; in diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit auf der Grundlage der geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert verbucht.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem getilgten Buchwert und dem gezahlten Entgelt (einschließlich aller übertragenen unbaren Vermögenswerte oder übernommenen Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust verbucht.

10.2.9.4 Saldierung (Verrechnung)

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden verrechnet (saldiert) und der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn, und nur dann, wenn die Gruppe gegenwärtig ein rechtlich durchsetzbares Recht zur Verrechnung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu begleichen oder den Vermögenswert zu realisieren und gleichzeitig die Verbindlichkeit zu begleichen.

10.2.10 Eigenkapital

10.2.10.1 Gewöhnliche Aktien

Direkt der Ausgabe von Stammaktien direkt zurechenbare Mehrkosten werden als Abzug vom Eigenkapital verbucht. Ertragsteuern, die sich auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion beziehen, werden gemäß IAS 12 verbucht (siehe Anmerkung 4.3).

10.2.11 Wertminderung

10.2.11.1 Non-derivative finanzielle Vermögenswerte

10.2.11.1.1 Finanzinstrumente

VMR erfasst Wertminderungen für das zu erwartende Kreditrisiko (ECL = expected credit loss). Dies betrifft im Wesentlichen finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Gruppe bewertet Wertminderungen mit dem Betrag, der der Laufzeit des ECL entspricht. Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Leasingforderungen) und Darlehen entsprechen immer der Laufzeit der ECL’S.

Die Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung und der letzten Schätzung des Kreditrisikos (ECL's) erheblich gestiegen ist, beurteilt VMR auf Basis von vernünftigen und vertretbaren Informationen, sofern diese relevant und zu angemessenen Kosten oder Anstrengungen bezogen werden können. Hierzu gehören neben quantitative Informationen auch qualitative Informationen sowie Analysen, die auf der historischen Erfahrung der Gruppe beruhen. Daneben beninhaltet die fundierte Kreditbeurteilung auch zukunftsgerichtete Informationen.

Die Gruppe geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert erheblich zugenommen hat, wenn dieser mehr als 30 Tage überfällig ist.

Die Gruppe geht davon aus, dass ein finanzieller Vermögenswert in Verzug ist, wenn er überfällig ist:

es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe vollständig nachkommen kann, ohne dass die Gruppe auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche gehalten werden) zurückgreift; oder

der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist.

Lebenslange ECLs sind die ECLs, die sich aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Lebensdauer eines Finanzinstruments ergeben.

12-Monats-ECLs sind der Anteil der ECLs, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb der 12 Monate nach dem Berichtsdatum möglich sind (oder einem kürzeren Zeitraum, wenn die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als 12 Monate beträgt).

Der maximale Zeitraum, der bei der Schätzung von ECLs berücksichtigt wird, ist der maximale Vertragszeitraum, über den die Gruppe einem Kreditrisiko ausgesetzt ist.

10.2.11.1.2 Messung von ECLs

ECLs sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten. Kreditverluste werden als Gegenwartswert aller Zahlungsausfälle gemessen (d.h. die Differenz zwischen den Zahlungsströmen, die dem Unternehmen vertragsgemäß zustehen, und den Zahlungsströmen, die die Gruppe zu erhalten erwartet). ECLs werden mit dem effektiven Zinssatz des finanziellen Vermögenswertes diskontiert.

10.2.11.1.3 Ausfallrisiken bei finanziellen Vermögenswerte

An jedem Bilanzstichtag beurteilt VMR, ob die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte ein Ausfallrisiko haben. Ein finanzieller Vermögenswert weist Anzeichen für eine außerplanmäßige Abschreibung auf, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die einen nachteiligen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes haben.

Anzeichen oder Ereignisse, die Hinweise auf eine Wertminderung sind, beinhalten die folgenden beobachtbaren Daten:

Der Schuldner steckt in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten;

Der Schuldner ist im Zahlungsverzug oder seine Zahlungen sind mehr als 90 Tagen überfällig;

Die Restrukturierung eines Darlehens oder Vorschusses erfolgt zu Bedingungen, die VMR sonst nicht in Betracht ziehen würde; oder

Es ist wahrscheinlich, dass der Schuldner in die Insolvenz geht oder anderweitig finanziell Restrukturiert wird.

10.2.11.1.4 Ausweis der Wertminderung für ECL in der Bilanz

Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

10.2.11.1.5 Ausbuchung

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird ausgebucht, wenn die Gruppe keine vernünftigen Erwartungen hat, einen finanziellen Vermögenswert ganz oder teilweise zurückzuerhalten. Forderungen gegen Individuen (insbesondere externen Vermittlern) werden ausgebucht, wenn VMR keinen Anspruch mehr gegenüber dem Schuldner hat oder es zu erwarten ist, dass mit einer Zahlung nicht mehr zu rechnen ist. Diese Evaluierung erfolgt unterjährig zu verschiedenen Zeitpunkten individuell aus Basis der Hinweise - Anzeichen und Ereignisse - für Wertminderungen. Bei Firmenkunden (insbesondere Versicherungen und der Netfonds) beurteilt VMR individuell den Zeitpunkt und die Höhe Ausbuchungsbetrags, je nachdem, inwieweit eine vernünftige Erwartung in Bezug auf die Zahlung besteht. Sofern finanzielle Vermögenswerte ausgebucht wurden, geht die Gruppe von der Uneinbringlichkeit aus und erwartet auch keine signifikante Zahlungen mehr. Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht worden sind, können jedoch immer Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sein.

10.2.11.2 Nicht finanzielle Vermögenswerte

An jedem Bilanzstichtag überprüft die Gruppe die Buchwerte ihrer nicht-finanziellen Vermögenswerte (mit Ausnahme Vertragsvermögen und latenten Steuerguthaben), um festzustellen, ob es Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Falls ein solcher Hinweis besteht, wird der recoverable amount (erzielbare Betrag) Wert des Vermögenswertes geschätzt. Der Goodwill wird jährlich auf Wertminderung geprüft.

Für die Prüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst (zahlungsmittelgenerierende Einheit = CGU), die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind. Der aus einem Unternehmenszusammenschluss entstehende Goodwill wird den CGUs oder Gruppen von CGUs zugewiesen, von denen erwartet wird, dass sie von den Synergien des Zusammenschlusses am meisten profitieren.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer CGU ist der höhere der beiden folgenden Werte: Nutzungswert (Value in use) und beizulegender Zeitwert (Fair Value) abzüglich der Verkaufskosten. Der Nutzungswert basiert auf den geschätzten zukünftigen Cashflows, die unter Verwendung eines Vorsteuer-Diskontsatzes, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwertes des Geldes und die für den Vermögenswert oder die CGU spezifischen Risiken widerspiegelt, auf ihren Gegenwartswert abgezinst werden.

Ein Wertminderungsverlust wird verbucht, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer CGU den erzielbaren Wert übersteigt.

Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Sie werden zuerst dem Goodwill einer CGU zugewiesen und dann anteilig den anderen Vermögenswerten in der CGU.

Eine Wertminderung in Bezug auf den Goodwill wird nicht rückgängig gemacht. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsverlust nur bis zu dem Umfang rückgängig gemacht, dass der Buchwert des Vermögenswertes nicht den Buchwert übersteigt, der nach Abzug der Abschreibung oder Amortisation bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsverlust verbucht worden wäre.

10.2.12 Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37. Rückstellungen setzen wir für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahmen an. Rückstellungen für Aufwendungen, die sich nicht auf eine Außenverpflichtung beziehen, dürfen nach IFRS nicht gebildet werden.

10.2.13 Leasing

Die Gruppe hat IFRS 16 unter Anwendung des modifizierten rückwirkenden Ansatzes angewandt, weshalb die Vergleichsinformationen nicht angepasst wurden und weiterhin unter IAS 17 und IFRIC 4 ausgewiesen werden. Die Einzelheiten der Rechnungslegungsgrundsätze unter IAS 17 und IFRIC 4 werden separat ausgewiesen.

Diese Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wird auf Verträge angewandt, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden.

10.2.13.1 Bilanzierung und Bewertung ab 1. Januar 2019

Entsprechend IFRS 16 beurteilt VMR Bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingvertrag ist oder enthält. Ein Leasingvertrag liegt vor, wenn der Vertrag das Recht überträgt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. VMR mietet in der Regel Vermögenswerte, so dass sich die nachfolgenden Ausführungen ausschließlich auf die Bilanzierung als Leasingnehmer beziehen.

Zu Beginn oder bei der Änderung eines Leasingvertrags, allokiert VMR die vertragliche Gegenleistung jeder Leasing-Komponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise. Bei der Anmietung von Immobilien und Büroräumen hat sich die Gruppe dafür entschieden, das Nichtleasing-Komponenten nicht getrennt, sondern zusammen mit den Leasing-Komponenten als eine einzige Leasingkomponente bilanziert werden.

Zu Beginn des Leasingvertrages erfasst VMR einen Vermögenswert (Nutzungsrecht) und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten den Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um alle Leasingzahlungen die bei oder vor Beginn geleistet wurden, zuzüglich aller anfänglich entstandenen direkten Kosten und einer Schätzung der Kosten für den Abbau und die Entfernung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder für die Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts an dem er sich befindet, abzüglich aller erhaltenen Pachtvergünstigungen.

Das Nutzungsrecht wird vom Anfangsdatum bis zum Ende der Leasingdauer linear abgeschrieben. Dies gilt nicht, wenn das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert bis zum Ende der Leasingdauer auf VMR übertragen wird oder die Anschaffungskosten des Vermögenswertes vermuten lassen, dass VMR eine Kaufoption ausüben wird. In diesem Fall wird der Vermögenswert mit Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, die auf der gleichen Grundlage wie die von Eigentum bestimmt wird. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um eventuelle Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasing-Verbindlichkeit bereinigt.

Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der Leasingraten erstmalig erfasst. Dies sind die zu Beginn des Leasingverhältnisses nicht bezahlten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasing impliziten Zinssatz o- der, falls dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe. Im Allgemeinen verwendet VMR ihren Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Die Gruppe bestimmt ihren Grenzfremdkapitalzinssatz, indem sie Zinssätze aus verschiedenen externen Finanzierungsquellen erhält und bestimmte Anpassungen vornimmt, um die Bedingungen des Leasingvertrags und die Art des geleasten Vermögenswerts widerzuspiegeln.

Die Leasingzahlungen, die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind, setzen sich wie folgt zusammen:

Fest fixierte Zahlungen, einschließlich faktisch fest fixierter Zahlungen;

variable Leasing-Zahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen, die im Rahmen der Erstbewertung unter Verwendung des Index oder der Rate zu Beginn des Leasing-Vertrages bewertet werden;

Beträge, von denen erwartet wird, dass sie im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind; und

den Ausübungspreis einer Kaufoption die die Gruppebegründet ausüben wird, Leasingzahlungen für eine optionalen Verlängerungsperiode (wenn die Gruppe mit angemessener Sicherheit davon ausgehen kann, dass sie eine Verlängerungsoption ausübt) und Strafen für die vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags, es sei denn, die Gruppe ist mit angemessener Sicherheit nicht von einer vorzeitigen Beendigung überzeugt.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn es eine Änderung der zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexänderung oder Rate gibt, wenn es eine Änderung in der Schätzung der Gruppe bezüglich des Betrags gibt, der voraussichtlich unter eine Restwertgarantie, falls die Gruppe ihre Einschätzung ändert, ob sie eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird, oder falls es eine revidierte substanzielle feste Leasingzahlung gibt. Sofern die Leasingverbindlichkeit angepasst wird, erfolgt auch eine ergebniswirksame Anpassung des Nutzungsrechtes.

10.2.13.2 Kurzfristiges Leasing und Leasing von geringwertigen Vermögenswerten

Die Gruppe hat sich dafür entschieden, keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasing von Vermögenswerten mit geringem Wert und kurzfristige Leasingverträge, einschließlich IT-Ausrüstung, auszuweisen. Die Gruppe verbucht die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen als Aufwand auf linearer Basis über die Leasingdauer.

10.2.13.3 Richtlinie anwendbar vor dem 1. Januar 2019

Leasingverträge die von VMR vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, sind auf der folgenden Grundlage beurteilt worden:

die Erfüllung der Vereinbarung war von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig; und

die Vereinbarung sah vor, dass ein Nutzungsrecht an dem Vermögenswert übertragen wurde. Eine Vereinbarung übertrug das Recht zur Nutzung des Vermögenswerts, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt war:

der Käufer die Fähigkeit oder das Recht hatte, den Vermögenswert zu betreiben und gleichzeitig mehr als einen unbedeutenden Teil der Produktion zu erhalten oder zu kontrollieren;

der Käufer die Fähigkeit oder das Recht hatte, den physischen Zugang zu dem Vermögenswert zu kontrollieren, während er mehr als einen unbedeutenden Teil der Produktion erhält oder kontrolliert; oder

Tatsachen und Umstände deuteten darauf hin, dass es unwahrscheinlich war, dass andere Parteien mehr als eine unbedeutende Menge der Produktion abnehmen würden, und der Preis pro Einheit war weder pro Produktionseinheit festgelegt noch entsprach er dem aktuellen Marktpreis pro Produktionseinheit.

Im Vergleichszeitraum stufte die Gruppe Leasingverträge, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Vorteile des Eigentums übertragen wurden, als Finanzierungsleasing ein. Wenn dies der Fall war, wurden die geleasten Vermögenswerte mit dem Betrag erstmalig bewertet, der dem niedrigeren Wert aus ihrem Fair Value und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen entsprach. Die Mindestleasingzahlungen waren die Zahlungen, die der Leasingnehmer während der Leasingdauer zu leisten hatte, ohne Berücksichtigung etwaiger bedingter Mietzahlungen. Nachfolgend bis zur erstmaligen Verbuchung wurden die Vermögenswerte in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert geltenden Bilanzierungspolitik verbucht.

Vermögenswerte, die unter anderen Leasingverträgen gehalten wurden, wurden als Operating-Leasingverträge klassifiziert und nicht in der Bilanz der Gruppe nicht ausgewiesen. Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung auf linearer Basis über die Laufzeit des Leasingvertrags verbucht. Erhaltene Leasing-Anreize wurden als integraler Bestandteil der gesamten Leasingaufwendungen über die Laufzeit des Leasingvertrages verbucht.

10.2.14 Fair Value Bewertung

Der "Fair Value" ist der Preis, der für den Verkauf eines Vermögenswerts erhalten oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit in einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag in der Hauptsache oder in Ermangelung einer solchen, in dem vorteilhaftesten Markt, zu dem die Gruppe zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, gezahlt würde. Der "Fair Value" einer Verbindlichkeit spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.

Eine Reihe von Rechnungslegungsgrundsätzen und Anhangsangaben der Gruppe erfordern die Bewertung des Fair Values, sowohl für finanzielle als auch für nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (siehe Anmerkung 1.4.3).

Wenn ein Fair Value verfügbar ist, bewertet die Gruppe den Fair Value eines Instruments unter Verwendung des auf einem aktiven Markt für dieses Instrument notierten Preises. Ein Markt gilt als "aktiv", wenn Transaktionen für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen stattfinden um laufende Preisinformationen zu liefern.

Wenn es keinen notierten Preis auf einem aktiven Markt gibt, verwendet die Gruppe Bewertungstechniken, die den Einsatz relevanter beobachtbarer Inputs maximieren und den Einsatz nicht beobachtbarer Inputs minimieren. Die gewählte Bewertungstechnik berücksichtigt alle Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisfestsetzung für eine Transaktion berücksichtigen würden.

Wenn ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit, der/die zum fairen Wert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs hat, dann bewertet die Gruppe Vermögenswerte und Long-Positionen zum Geldkurs und Verbindlichkeiten und Short-Positionen zum Briefkurs.

Der beste Nachweis für den Fair Value eines Finanzinstruments bei der erstmaligen Erfassung ist normalerweise der Transaktionspreis - d.h. der beizulegende Zeitwert der gegebenen oder erhaltenen Gegenleistung. Wenn die Gruppe feststellt, dass der Fair Value bei der anfänglichen Verbuchung vom Transaktionspreis abweicht und der Fair Value weder durch einen auf einem aktiven Markt notierten Preis für einen identischen Vermögenswert bzw. eine identische Verbindlichkeit nachgewiesen wird oder auf einer Bewertungstechnik basiert bei der alle nicht beobachtbaren Eingaben als unbedeutend in Bezug auf die Bewertung eingeschätzt werden, dann wird das Finanzinstrument anfänglich zum Fair Value bewertet, angepasst um die Differenz zwischen dem Marktwert bei der Ersterfassung und dem Transaktionspreis. In der Folge wird diese Differenz auf einer angemessenen Grundlage über die Lebensdauer des Instruments, spätestens jedoch dann, wenn die Bewertung vollständig durch beobachtbare Marktdaten gestützt wird oder die Transaktion abgeschlossen wird, im Gewinn oder Verlust verbucht.

10.2.15 Neu anzuwendende Standards

Zum 1. Januar 2019 sind die folgenden Standards verpflichtend anzuwenden

IFRS 16: Leasing (Zur Auswirkung siehe 1.5)

IFRIC 23: Unsicherheiten bei Steuern (Zur Auswirkung siehe 4.8)

IFRS 9: Anzahlungen mit negativer Gegenleistung (IFRS 9)

Anpassung IAS 28: Langfristige Beteiligungen an associates und joint ventures

Anpassung IAS 19: Plan-Anpassungen, Kürzungen und Erfüllung

Annual Improvement

Die Wesentlichste Auswirkung hat sich aus der Erstanwendung des IFRS 16 ergeben. Die Auswirkungen aus dem IFRIC 23 sind für die Gruppe unwesentlich gewesen. Alle anderen Anpassungen oder Änderungen von Standards haben keinen Einfluss auf die Gruppe.

10.2.16 Standards die veröffentlicht wurden, aber noch nicht anzuwenden sind

Eine Reihe neuer Standards gelten für Geschäftsjahre die nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig. VMR hat die neuen oder geänderten Standards jedoch nicht vorzeitig angewendet.

VMR erwartet nicht, dass die folgenden neune und angepassten Standards und Interpretationen einen signifikanten Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.

Anpassungen an das Rahmenwerk

Definition eines Business (Anpassung von IFRS 3)

Definition Wesentlichkeit (Anpassung von IAS 1 und IAS 8)

IFRS 17 Versicherungsverträge

11 Weitere Anhangangaben nach § 315e Abs. 1 HGB

11.1 Name und Sitz der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Wir verweisen auf Abschnitt 8.1.

11.2 Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

Wir verweisen auf Abschnitt 3.1.

11.3 Honorare des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses

Die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare setzen sich wie folgt zusammen:

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Honorare der Abschlussprüfer (lt. GuV) 2019 2018
Abschlussprüfungsleistungen 60.000,00 48.000,00
Andere Bestätigungsleistungen 11.126,50 0,00
Steuerberatungsleistungen 0,00 0,00
Sonstige Leistungen 0,00 0,00
71.126,50 48.000,00

Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung einer Sachkapitalerhöhung durch den aktuellen Abschlussprüfer.

Die Angaben sind aufgrund der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung inkl. USt.

11.4 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der VMR AG

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Vorstand der VMR AG
Name, Wohnort Ausgeübter Beruf und Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien
Eugen Fleck • Geschäftsführer der NFS Capital AG, Liechtenstein
Ettlingen
(ab 7.5.2015)
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Aufsichtsrat der VMR AG
Name, Wohnort, Funktion Ausgeübter Beruf und Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien
Klaus Schwantge • Bankkaufmann, Diplom-Betriebswirt
Vorsitzender (ab 19.2.2018) • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nettonds AG, Hamburg
bis dahin stellv. Vorsitzender
Frankfurt
(ab 3.6.2015)
Sönke Bellmann • Bankkaufmann
Bodrum, Türkei • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Arvbo Erbbau AG, Hamburg
(ab 3.6.2015)
Peer Reichelt • Vorstand der Netfonds AG und Geschäftsführer der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg
Hamburg • Aufsichtsratsmitglied der 4 Free AG, Hamburg
(ab 22.1.2018) • Aufsichtsratsmitglied der Argentos AG, Frankfurt
• Verwaltungsratsmitglied der NFS Capital AG, Liechtenstein

11.5 Organbezüge und Organkredite

Die Organbezüge ergaben sich wie folgt:

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Organbezüge 2019 2018
Vorstand
Eugen Fleck 56.492,28 53.550,00
56.492,28 53.550,00
Aufsichtsrat
Klaus Schwantge 15.470,00 13.040,00
Peer Reichelt 10.710,00 11.900,00
Sönke Bellmann 10.710,00 11.900,00
36.890,00 36.840,00
93.382,28 90.390,00

An den in 2015 ausgeschiedenen Vorstand Matthias Girnth wurde für weitere Tätigkeiten nach seinem Ausscheiden ein Beraterhonorar von 2 T€ (i.Vj. 5 T€) gezahlt. Die für den Vorstand gezahlten Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung (4 T€, i.Vj. 5 T€), Sachbezüge Dienstwagen (8 T€, i.Vj. 8 T€) sowie Reise- und Fahrtkostenerstattungen sind in den in der obigen Tabelle aufgeführten Bruttobezügen nicht enthalten. Bzgl. der Pensionsansprüche eines in 2007 ausgeschiedenen Vorstandes (Kevin Devine) verweisen wir auf unsere Ausführungen zu 3.2.

Variable oder gewinnabhängige Bezüge in Form von Tantiemen, Provisionen etc. wurden nicht gewährt.

Kredite, Vorschüsse oder Haftungszusagen und Bürgschaften wurden an oder zugunsten der Organe nicht gewährt.

11.6 Erklärung zum Corporate Governance Codex gemäß § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären im Internet (www.vmr.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

11.7 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

11.8 Freigabe zur Veröffentlichung

Die Freigabe zur Veröffentlichung des Abschlusses erfolgte am 26. Juni 2020 durch den Aufsichtsrat der VMR.

 

Hamburg, 26. Juni 2020

Value Management & Research AG

Eugen Fleck, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Value Research & Management AG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Eingeschränkte Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Value Research & Management AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Value Research & Management AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht“ beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt „Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalts insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen dieses Sachverhalts, steht der zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteile

Unter dem Posten sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte werden im Konzernabschluss Forderungen in Höhe von insgesamt kEUR 1.063 ausgewiesen. Diese Forderungen bestehen gegenüber den externen (freiberuflichen) Vermittlern und resultieren aus gewährten Darlehen, Vorschüssen und Starthilfen/Garantievorschüssen. Die Gesellschaft hat keine Zweifel an der Werthaltigkeit dieser Forderungen und hat bereits Wertberichtigungen in Höhe von kEUR 1.372 gebildet. Uns konnten im Rahmen der Abschlussprüfung keine geeigneten Nachweise vorgelegt werden, um mit hinreichender Sicherheit die Werthaltigkeit dieser Forderung zu bestätigen. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen insbesondere am Posten kurzfristige finanzielle Vermögenswerte, dem Jahresergebnis und dem Eigenkapital hätten vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Angabe 9.4 im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt Nachtragsbericht des zusammengefassten Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Auswirkungen aus der COVID19 Pandemie auf das Verhalten von Endkunden in Bezug auf den Abschluss von Finanzanlagen und Versicherungen - und damit auf die Provisionserlöse - nicht abschließend beurteilt werden kann. Ein Rückgang der Provisionserlösen kann zu einer Finanzierungslücke führen. Wie in Angabe 9.4 und im Abschnitt Nachtragsbericht des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile“ und im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ beschriebenen Sachverhalten haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Abgrenzung der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden vom Goodwill im Rahmen der Kaufpreisallokation aus dem Erwerb der mitNORM

Risiko für den Abschluss

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen in diesem Zusammenhang auf Anmerkung 8.2 und 10.2.1 im Anhang

zum 1. März 2019 im Konzernabschluss konsolidiert. Dem Kaufpreis von kEUR 3.700 stand am 1. März 2019 ein Nettovermögen in Höhe von kEUR -801 gegenüber. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass ggf. unbegründet der gesamte Unterschiedsbetrag als Goodwill bilanziert wird und eventuell vorhanden immaterielle Vermögenswerte nicht identifiziert und planmäßig abgeschrieben werden.

Die Gesellschaft hat insbesondere keine kundenbezogenen immateriellen Vermögenswerte vom Goodwill separiert, weil es sich bei der mitNORM um ein start-up handelt und insofern auch noch keine nachhaltiger Kundenstamm vorhanden ist. Darüber hinaus ist die mitNORM als Vermittler von Versicherungsprodukten tätig. Es ist diesem Geschäftsmodell immanent, dass die Kundenbeziehung mit der Versicherung entsteht, zumal für den Endkunden gegenüber der mitNORM keine Wechselkosten entstehen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken - aber insbesondere aufgrund der Größe und Komplexität des Erwerbs - haben wir unser Prüfungsurteil insbesondere auf analytische und aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir in Bezug auf die Prüfung der Identifizierung von Vermögenswerten und Schulden unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

In einem ersten Schritt haben wir uns die Beweggründe für den Kauf vom Vorstand der Gesellschaft und der Geschäftsführung der mitNORM erläutern lassen, um eine Erwartungshaltung in Bezug auf die Werttreiber bzw. potentiellen Vermögenswerte und Schulden zu bilden.

In einem zweiten Schritt haben wir insbesondere analysiert, welche Werttreiber bzw. potentiellen immateriellen Vermögenswerte ggf. vom Goodwill separiert werden müssen bzw. könnten.

In einem dritten Schritt haben wir analysiert, ob diese immateriellen Vermögenswerte identifizierbar sind und wenn ja, ob diese zutreffend zum Fair Value bewertet worden sind.

Unsere Schlussfolgerungen

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Gesellschaft die identifizierbaren Vermögenswerte zutreffend bestimmt und bewertet hat.

Impairment/ Verfahren bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

Der Konzernabschuss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 ist Gegenstand eines Verfahrens der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Gegenstand der Untersuchung ist insbesondere die Werthaltigkeit des Goodwills und der jährliche Impairment-Test. Das Verfahren ist zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Bestätigungsvermerks formal noch nicht abgeschlossen. Die DPR hat dem Vorstand der Gesellschaft am 20. April 2020 mündlich mitgeteilt, dass das Verfahren mit einem Hinweis enden soll, dass es trotz eines vom IAS 36 abweichenden methodischen Vorgehens keinen Abwertungsbedarf für die Goodwills gibt. Auch sei es zulässig, alle Goodwills zum 31. Dezember 2017 in einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) zusammenzufassen.

Risiko für den Abschluss

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen in diesem Zusammenhang auf Anmerkung 5.5.1 und 10.2.11.2 im Anhang.

Der Konzernabschluss weist als Vermögenswerte einen Goodwill von kEUR 14.540 aus. Dieser entfällt in Höhe von kEUR 8.201 auf die CGU Versicherung und in Höhe von kEUR 6.339 auf die CGU Finanzanlagen.

Der Goodwill ist einmal jährlich sowie gegebenenfalls anlassbezogen auf seine Werthaltigkeit prüfen. Der Wertminderungstest, bei dem der erzielbare Betrag als Wertmaßstab für eine etwaige Wertminderung auf Basis eines DCF-Verfahrens ermittelt wird, ist komplex, in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungsfaktor abhängig und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

Im Berichtsjahr ergab sich aus den Überprüfungen der Goodwills kein Abwertungsbedarf

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss der Gesellschaft, dass die Ermessensspielräume im Rahmen des Wertminderungstests nicht sachgerecht ausgeübt werden und zum Abschlussstichtag eine Wertminderung vorzunehmen ist bzw. eine bestehende Wertminderung nicht in angemessener Höhe erfasst wird. Zusätzlich besteht das Risiko, dass zusammenhängende Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken - aber insbesondere aufgrund der Größe und Komplexität des Konzerns - haben wir unser Prüfungsurteil insbesondere auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir in Bezug auf die Prüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

In einem ersten Schritt haben wir uns mit den Fragen der DPR auseinandergesetzt und diese auf die Impairment-Tests 2018 und 2019 übertragen.

Von der Angemessenheit der bei der Berechnung des Geschäfts- oder Firmenwerts prognostizierten Zahlungsmittelzuflüsse, basierend auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung der Erträge, haben wir uns anhand der durch den Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung unter Hinzuziehung von Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen überzeugt.

Um die Angemessenheit der im Rahmen der Erstellung der Unternehmensplanung verwendeten Annahmen zu beurteilen, haben wir in Gesprächen mit dem Vorstand und Mitarbeitern das notwendige Verständnis über den Planungsprozess erlangt und die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Des Weiteren haben wir die Angemessenheit des Bewertungsmodells gewürdigt und anhand der Berechnung eigener Szenarien basierend auf dem DCF-Verfahren der Gesellschaft die Angemessenheit der Planungsannahmen beurteilt. Von der Prognosegüte der Planung der Gesellschaft haben wir uns überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen haben.

Darüber hinaus haben wir die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter - insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor - mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts sachgerecht sind.

Unsere Schlussfolgerung

Das der Werthaltigkeitsprüfung des Goodwills zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die Ermessensentscheidungen im Hinblick auf die der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- und Firmenwerts zugrunde liegenden Bewertungsannahmen sind sachgerecht ausgeübt. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Going Concern

Zu den angewandten Annahmen verweisen in diesem Zusammenhang auf Anmerkung 9.4 im Konzernanhang und Abschnitt Nachtragsbericht im zusammengefassten Lagebericht.

Durch die COVID 19 Pandemie könnte es passieren, dass die Provisionen wegbrechen und die Gesellschaft ggf. ihren Geschäftsbetrieb einstellen müsste. Wir verweisen hierzu insbesondere auf Abschnitt Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit in diesem Bestätigungsvermerk und die Ausführungen im Abschnitt Nachtragsbericht des zusammengefassten Lageberichts.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken - aber insbesondere aufgrund der Größe und Komplexität des Konzerns - haben wir unser Prüfungsurteil insbesondere auf analytische Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir in Bezug auf die Prüfung der Angemessenheit der Going Concern Prämisse unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

In einem ersten Schritt haben wir uns mit dem Geschäftsmodell in Bezug auf die Kostenstrukturen und Skalierbarkeit auseinandergesetzt.

Darüber hinaus haben wir uns vom Vorstand und Aufsichtsrat die Anfälligkeit des Geschäftsmodells erläutern lassen und dieses plausibilisiert.

Unsere Schlussfolgerung

Wir kommen zu dem Ergebnis, dass es eine wesentliche Unsicherheit in Bezug Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die COVID 19 Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen gibt. Gleichzeitig sind aber auch die Schlussfolgerungen des Vorstands in Bezug auf das Geschäftsmodell plausibel.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend werden wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu abgeben.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. August 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Value Research & Management AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass das in diesem Bestätigungsvermerk enthaltene eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und das Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jörg Wiegand."

 

Berlin, den 26. Juni 2020

bdp
Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Wiegand, Wirtschaftsprüfer