Traumhaus AGWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht zum 31. Dezember 2018Traumhaus AG Projektierung und Abwicklung von Bauvorhaben, Borsigstraße 20 a, 65205 WiesbadenInhaltsverzeichnis A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen B. Prognose-, Chancen- und Risikobericht C. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten D. Angaben betreffend den Erwerb eigener Aktien E. Sonstige Angaben A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die Traumhaus AG wurde am 21. Juli 1993 gegründet und hat ihren Sitz in Wiesbaden. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Traumhaus AG ist der Handel mit Grundstücken, insbesondere die damit zusammenhängende Projektierung ganzer Siedlungen bis zur Baurechtserlangung und die dies betreffende Vermarktung. a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das gesamtwirtschaftliche Wachstum betrug in 2018 preisbereinigt 1,4 % nach 2,2 % im Vorjahr. Das Wachstum im Bauhauptgewerbe betrug 8,0% nach 5,4% im Vorjahr und lag somit – wie in den Vorjahren – nicht nur deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum, sondern hat sich noch beschleunigt. Einhergehend mit dem Boom im Baugewerbe haben sich die Baupreise für Wohngebäude in 2018 gegenüber dem Vorjahr um 4,4% (im Vorjahr: 3,1% erhöht). Die Nachfrage- und Preisentwicklung ist hierbei innerhalb Deutschlands in erheblichem Maße regional unterschiedlich. Besonders in den Ballungszentren der Republik wie z.B. Rhein-Main übersteigt die Nachfrage das Angebot weiterhin erheblich. Seit einiger Zeit ist eine sich beschleunigende Entwicklung aber auch in wirtschaftlich prosperierenden Unterzentren zu beobachten. b) Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr war bestimmt durch die fortlaufend hohe Nachfrage. Einem Umsatzwachstum standen insbesondere genehmigungsrechtliche Verzögerungen bei projektierten Bauvorhaben entgegen. Diese sind insbesondere bedingt durch baurechtsspezifische Regelungen auf Landesgesetzebene und lokalpolitische Entscheidungskompetenzen, die die Realisation einzelner Projekte erheblich verzögert haben. Im Geschäftsjahr wurde mit wirtschaftlicher Rückwirkung auf den 1. Januar 2018 die Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Wiesbaden, vollständig erworben. Hierdurch kann Traumhaus die gesamte Wertschöpfungskette vom Kauf der Grundstücke und der Projektierung ganzer Siedlungen bis zum Bau, der Vermarktung und der anschließenden Betreuung der Immobilien aus einer Hand anbieten. c) Ertragslage Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr TEUR 17.255 nach TEUR 20.311 im Vorjahr. Der Jahresüberschuss hat sich von TEUR 3.758 im Vorjahr auf TEUR 2.706 verringert. Diese Veränderungen sind Folge nicht planbarer Baurechtserlangung. d) Finanzlage Die Bilanzsumme der Traumhaus AG hat sich von TEUR 32.464 auf TEUR 37.411 erhöht. Dies ist bedingt durch den Erwerb der Anteile an der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH mit Vertrag vom 2. August 2018. Die Traumhaus AG ist aufgrund der hohen Liquidität jederzeit in der Lage ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzte die Traumhaus AG nicht oder in nicht wesentlichem Umfang. d1) Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur ist ausgewogen. Die Eigenkapitalquote beträgt nach der im Geschäftsjahr vorgenommenen Kapitalerhöhung 33,3 % nach 15,4 %. im Vorjahr. Die Bilanzsumme der Traumhaus AG hat sich um TEUR 4.947 auf TEUR 37.411 erhöht. Auf der Aktivseite ist der Anstieg wesentlich bedingt durch die Erhöhung der Finanzanlagen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Neben der starken Erhöhung des Eigenkapitals erfolgte die Refinanzierung des Anstiegs der Finanzanlagen durch die dies betreffende Kreditierung des Kaufpreises für den Anteilserwerb. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten konnten vergrößert werden. Zum Bilanzstichtag weist die Bilanz Guthabenbestände von insgesamt TEUR 3.460 aus. d2) Investitionen Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH vollständig erworben. Die Anschaffungskosten haben TEUR 8.000 betragen. d3) Liquidität Die Liquiditätslage der Traumhaus AG ist gut, so dass derzeit keine Engpässe zu erwarten sind. e) Vermögenslage Das Vermögen der Traumhaus AG besteht zum Abschlussstichtag im Wesentlichen aus Vorräten, insbesondere Grundstücken mit einem Betrag von TEUR 18.035. Das Eigenkapital beträgt TEUR 12.459. f) Finanzielle Leistungsindikatoren Die Eigenkapitalrendite beträgt 21,7 %, die Gesamtkapitalrentabilität (ROI) 8,9%. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielte die Traumhaus AG im abgelaufenen Geschäftsjahr einen positiven Cashflow (Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen) in Höhe von TEUR 2.734. B. Prognose-, Chancen- und Risikobericht In Abwägung der wirtschaftlichen Entwicklung und den Risikofaktoren geht der Vorstand der AG von einer deutlichen Erhöhung des Jahresumsatzes und des EBITDA aus. Für das Jahr 2020 erwartet der Vorstand eine Umsatzsteigerung zur geplanten 2019er Basis um 20 % bei einer gleichbleibenden EBITDA-Marge. Bei der Bestimmung von Parametern für die Forecast-Erstellung wurde von einer anhaltenden hohen Nachfrage nach Wohnraum im Umfeld eines moderaten gesamtwirtschaftlichen Wachstums und einem weiterhin auf historisch niedrigem Niveau liegenden Basiszinssatz ausgegangen. Der ermittelte Wert sollte damit die realistische bis positive Mitte eines Wahrscheinlichkeitsspektrums treffen. Der Grad der Unbestimmtheit für diese Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch hoch. a) Risikobericht Die bundesweite hervorragende Konjunktur im gesamten Immobilienbereich übersteigt seit längerem die Wachstumswerte der Gesamtvolkswirtschaft. Für die Gesamtvolkswirtschaft zeichnet sich in 2019 ein deutlicher Rückgang des Wachstums ab. Die Wachstumsprognose der führenden Wirtschaftsinstitute wurde zuletzt von 1,9 % auf 0,8 % gesenkt. Die Gefahr einer Rezession wird jedoch als gering erachtet. Die Sonderkonjunktur im Bereich Bauwirtschaft wird weiterhin durch die niedrigen Zinsen und die Bedarfsentwicklung am Wohnungsmarkt gestützt. Aktuell sieht die Traumhaus AG kein größeres Risiko. Der sich verschärfende Mangel an Fachkräften stellt ein Risiko betreffend der Zielerreichung dar. Die Traumhaus AG wird diesem Risiko durch die geplante Akademie zur Schulung der Mitarbeiter proaktiv begegnen. Darüber hinaus ist die Errichtung eines Produktionsstandortes für die automatisierte Vorfertigung von Baumodulen der Traumhaus-Gebäude in Vorbereitung. Hieraus wird eine bessere Ausnutzung vorhandener Baukapazitäten erwartet. Insgesamt ist die Nachfrage weiterhin hoch. Insbesondere durch die Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette hat die konjunkturelle Lage des Inlandes im Kalenderjahr 2019 auf die Ergebnisse der Gesellschaft sowohl im Bereich der Umsatzentwicklung als auch der Ertragsentwicklung keinen negativen Einfluss. b) Chancenbericht Durch die Verbindung von seriellem Bauen mit einer ausgefeilten Standardisierung können Kosten gesenkt und dem zunehmenden Regulierungsdruck erfolgreich begegnet werden. Die AG erwartet hierdurch deutliche Vorteile gegenüber den Mitbewerbern im Markt. Aus der sich abzeichnenden Konsolidierung der Baubranche in Deutschland ergeben sich neben der guten konjunkturellen Lage weitere Chancen. Darüber hinaus sieht der Konzern gute Chancen im Bereich des wachsenden Geschäftsfeldes „Smart Home“. Weiterhin soll die Partnerschaft mit umweltbewussten Kommunen im Bereich zukunftssicherer Energiekonzepte ausgebaut werden. C. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen insbesondere Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Die Unternehmensleitung verfolgt eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird auf Projektbasis ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei Forderungen Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein entsprechendes Debitorenmanagement und ein effizientes Mahnwesen. D. Angaben betreffend den Erwerb eigener Aktien Die AG hat keine eigenen Aktien im Bestand. E. Sonstige Angaben a) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten Die Gesellschaft unternimmt im betriebsüblichen Umfang Entwicklungen zur technischen Weiterentwicklung vorhandener Produkte sowie Neueinführungen. b) Bestehende Zweigniederlassungen Die Traumhaus AG unterhält keine Zweigniederlassungen.
Wiesbaden, den 15. Mai 2019 Traumhaus AG Vorstand Otfried Sinner Wolfgang Fuchs BilanzAktiva scroll
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Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der GeschäftsleitungTraumhaus AGDas Original Ordentliche Hauptversammlung der Traumhaus AG am 31. Juli 2019 Abstimmung zu TOP 2 — Verwendung Bilanzgewinn Das Ergebnis der Abstimmung zu TOP 2 lautet: scroll
Ungültige Stimmen: Ich gebe bekannt und stelle fest, dass damit der Beschlussvorschlag mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen worden ist.
Frankfurt, den 31.07.2019 Der Vorsitzende gez. Markus Wenner AnhangDie mit notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag vom 21. Juli 1993 errichtete Dirk van Hoek GmbH wurde am 17. November 1994 im Handelsregister beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter der Nummer HRB 4094 eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 11. Dezember 2003 geändert und der Sitz von Kelkheim nach Bad Soden am Taunus verlegt. Gegenstand des Unternehmens sind Vermittlung sowie Erwerb und Vertrieb von Immobilien und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Abwicklung von Bauvorhaben. Am 25. November 2008 hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, das Stammkapital auf Euro 26.000,00 zu erhöhen. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 23. Dezember 2008. In der Gesellschafterversammlung vom 20. November 2012 wurde die Sitzverlegung von Bad Soden am Taunus nach Wiesbaden beschlossen. Die dies betreffende Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden erfolgte am 22. Februar 2013 unter der Nummer HRB 26876. Durch Satzung vom 8. Juni 2018 wurde durch formwechselnde Umwandlung gem. §§ 190 UmwG die Dirk van Hoek GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und in Traumhaus AG umfirmiert. Eingetragen wurde dies im Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Nummer HRB 30469. Die Geschäftsleitung befindet sich in der Borsigstraße 20a in Wiesbaden. Das Geschäftsjahr endet am 31. Dezember. Die Bilanz ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Posten, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht aufgeführt. Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind die Anschaffungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungsplan berücksichtigt sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibungsmethode. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald der Jahresbetrag der linearen Absetzung den der degressiven übersteigt. Die voraussichtliche Nutzdauer der Vermögensgegenstände entspricht den Erfahrungswerten des Vorstands der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2018 angeschaffte bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von Euro 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Die Traumhaus AG ist an folgenden Vertriebsgesellschaften unmittelbar mit jeweils 100 v.H. beteiligt: scroll
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Traumhaus Projekt Bergstraße GmbH Euro 25.000,00 (von EUR 25.000,00). Der Grundstücksbestand ist mit den Anschaffungskosten bewertet. Aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 HGB sind im Grundstücksbestand enthalten auch die Anschaffungskosten für kaufvertraglich nur bedingt erworbene Grundstücke wegen der am Bilanzstichtag noch fehlenden behördlichen Genehmigungen. Gleiches gilt für die insoweit noch nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen, die in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten sind. Die vertraglichen Vereinbarungen ermöglichen dem Käufer ebenso wie dem Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten, sofern innerhalb einer vereinbarten Frist eine Genehmigung zur geplanten Bebauung noch nicht vorliegt. Die dies betreffenden in den Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisverpflichtungen betragen Euro 11.534.150,00. Der entsprechende Gegenwert ist im Grundstücksbestand enthalten, weil der Verkäufer kaufvertraglich zur Herausgabe verpflichtet ist und demzufolge eine Auflassungsvormerkung bewilligt und beantragt ist. Die übrigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Alle Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Rechnungsabgrenzungsposten ist der Vorleistungsaufwand für Zeiten nach dem Bilanzstichtag angesetzt. Mit Beschluss vom 08. Juni 2018 wurde das Kapital der im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden in der Abteilung B unter HRB 26876 eingetragene Dirk van Hoek Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem voll eingezahlten Stammkapital von EUR 26.000,00 um EUR 974.000,00 auf EUR 1.000.000,00 erhöht. Daran anschließend wurde die Dirk van Hoek Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Wege des Formwechsels gemäß § 190ff UmwG von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Firma der entstandenen Aktiengesellschaft lautet Traumhaus AG. Das Grundkapital beträgt EUR 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01. Juli 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in mehreren Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt EUR 500.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautendenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital 2018/I) zu erhöhen. Mit Beschluss des Vorstandes und Zustimmung des Aufsichtsrates vom 01. August 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.000.000,00 um bis zu EUR 100.000,00 auf bis zu EUR 1.100.000,00 durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien sollen gegen Zahlung eines anteiligen Betrages am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zuzüglich eines Aufgeldes von mindestens EUR 52,00 je Aktie ausgegeben werden. 71.346 Stück auf den Inhaber lautenden Aktien mit Ausgabebetrag von EUR 53,53 wurden gezeichnet. Hierdurch erhöhte sich das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.000.000,00 um EUR 71.346,00 auf EUR 1.071.346,00. Die Kapitalerhöhung wurde am 30. Oktober 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch EUR 428.654,00. Mit Beschluss des Vorstandes und Zustimmung des Aufsichtsrates vom 06. November 2018 wurde aus der am 01. August 2018 beschlossenen Kapitalerhöhung eine weitere Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 17.300,00 durch Ausgabe von 17.300 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. Die Ausgabe erfolgte zu EUR 53,25 je Aktie. Die Kapitalerhöhung ist damit abgeschlossen. Hierdurch erhöhte sich das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.071.346,00 um EUR 17.300,00 auf EUR 1.088.646,00. Die Kapitalerhöhung wurde am 21. November 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch EUR 411.354,00. scroll
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Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Der Wert der Rückstellungen ist in Höhe der nach allgemeinen Erfahrungswerten zu erwartenden Aufwendungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären betragen Euro 8.035.903,49. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit folgenden Grundpfandrechten besichert: - Grundschuld für Sparkasse Rhein-Neckar Nord, Mannheim: EUR 3.000.000,00 - Grundschuld für Sparkasse Hanau, Hanau: EUR 2.100.000,00 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275 (2) HGB entsprechend dem in der Buchhaltung angewendeten Gesamtkostenverfahren gegliedert, wobei die im Gesetz vorgesehenen Posten vernachlässigt sind, für die kein Betrag auszuweisen ist. Aus dem Geschäftsergebnis werden folgende Steuerfestsetzungen erwartet: scroll
Durchschnittlich waren 13 Mitarbeiter im Wirtschaftsjahr 2018 beschäftigt. Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen über Büroflächen und einem Showroom sowie einem Kfz-Leasingvertrag in folgender Höhe: scroll
Zu Vorständen der Gesellschaft waren zum Bilanzstichtag folgende Personen bestellt: Herr Otfried Sinner, Büdingen (Vorsitzender) Herr Wolfgang Fuchs, Maintal Herrn Otfried Sinner wurde Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von der Mehrfachvertretung in § 181 Alt. 2 BGB erteilt. Die Mitglieder des Vorstandes der Traumhaus AG haben im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 432,2 erhalten. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder enthält die Vergütung für alle Mandate bei Traumhaus Konzern und den Tochtergesellschaften. Aufsichtsratsmitglieder Herr Markus Wenner, Rechtsanwalt, München (Vorsitzender) Herr Dr. Holger Jakob, Rechtsanwalt, Frankfurt (stellvertretender Vorsitzender) Herr Markus Reichenberger, Ingenieur, Grünwald Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 35,7 erhalten. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag ist nicht zu berichten. Der Vorstand der Traumhaus AG schlägt vor, das Ergebnis der Traumhaus AG auf neue Rechnung vorzutragen.
Wiesbaden, 30. April 2019 gez. Otfried Sinner, Vorstandsvorsitzender Anlagespiegelscroll
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Bericht des AufsichtsratsUBER SEINE TÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 2018 SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, DER AUFSICHTSRAT ERSTATTET ÜBER SEINE TÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 2018 WIE FOLGT BERICHT: 1. Allgemeine Informationen Der Aufsichtsrat der Traumhaus AG besteht aus drei Mitgliedern; im Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Personen an: Herr Markus Wenner (Vorsitzender) Herr Dr. Holger Jakob (Stellvertretender Vorsitzender) Herr Markus Reichenberger Es wurden keine Ausschüsse gebildet. Alle Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrats beraten und entschieden. Im Geschäftsjahr 2018 fanden insgesamt zwei Aufsichtsratssitzungen, gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft statt: Am 08.06.2018 und am 08.10.2018. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen an allen Aufsichtsratssitzungen, die teilweise auch telefonisch durchgeführt. wurden, teil. Die thematischen Schwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats lassen sich wie nachfolgend geschildert zusammenfassen. 2. Beratungsschwerpunkte 2.1. Geschäftslage und geschäftspolitische Themen In den Sitzungen des Aufsichtsrates wurden regelmäßig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen der Traumhaus-Gruppe erörtert. Der Vorstand der Gesellschaft hat den Aufsichtsrat hierzu anhand geeigneter finanzwirtschaftlicher Unterlagen unterrichtet. Hierbei wurden auch Risiken identifiziert, die bei einer anderen Betrachtungsweise der Steuerbehörden zu Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen können. Der Aufsichtsrat hat sich auch immer die Ertrags- und Liquiditätssituation ausführlich darstellen lassen und diese überwacht. Besonderes Augenmerk lag auch auf der aktuellen Ankauf-, Planungs-, Vertriebs- und Bautenstandsentwicklung der zu realisierenden Projekte in der gesamten Traumhaus-Gruppe. Insbesondere wurde das Projekt Wiesbaden Erbenheim detailliert besprochen, da es mit seinem Ankaufsvolumen das größte und mit der langwierigen Projektentwicklung auch das komplexeste Projekt der Gruppe ist. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass das Projekt entlang des vorgestellten Pfades planmäßig realisiert werden kann. Es wurde ferner die Errichtung eines Werkes zur Vorfertigung von Mauerwerksteilen durch den Vorstand vorgetragen. Dieses soll primär der wachsenden Knappheit an Fachkräften entgegenwirken und Prozessabläufe auf den Baustellen der Traumhaus-Gruppe vereinfachen. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass mit dem Bau eines solchen Werkes ein entscheidender Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Traumhaus AG gegeben ist. Ein weiterer Themenschwerpunkt des Aufsichtsrats stellte die durchgeführte Börsennotierung, die Schaffung eines erweiterten Aktionärskreises sowie der damit verbundene Aufbau eines Investorenreportings dar. Hierzu wurden Hilfsmittel und Zeitpläne definiert und mit dem Vorstand vereinbart. Weitere operative Maßnahmen wie bspw. die Einführung einer ERP-Software, der Abschluss einer D&O-Versicherung oder die Vorbereitung eines Compliance-Checks wurden besprochen. Regelmäßig wurde der Aufsichtsrat über bestehende operative und rechtliche Risiken informiert. Notwendige Rückstellungen für etwaige Risiken wurden aus Sicht des Aufsichtsrats gebildet. Der Vorstand der Traumhaus AG erörterte mit dem Aufsichtsrat die Marktanforderungen und Marktgegebenheiten des Immobilienmarktes in den für die Traumhaus-Gruppe relevanten Marktsegmenten. 2.2. Personelle Themen Als Vorstand der Gesellschaft fungierte im Geschäftsjahr 2018 Herr Otfried Sinner und Herr Wolfgang Fuchs. Herr Sinner vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 2. Fall BGB befreit. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über den stetigen Aufbau des Personals, sowohl im administrativen Bereich als auch auf den Baustellen. 3. Überwachung durch den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand sorgfältig und regelmäßig überwacht. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Unternehmensplanung und strategische Gesamtplanung, die operative Geschäftsentwicklung, das Risikomanagement sowie alle wichtigen Geschäftsvorfälle der Gesellschaft regelmäßig schriftlich und mündlich auch außerhalb von Aufsichtsratssitzungen berichtet. Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind mit dem Aufsichtsrat besprochen und ihm zur Zustimmung vorgelegt worden. Der Aufsichtsrat legte im Geschäftsjahr 2018 wesentliches Augenmerk auf die regelmäßige Einsichtnahme in den wirtschaftlich und rechtlich relevanten Schriftverkehr und insbesondere auf die Überwachung der Liquiditätslage der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat forderte den Vorstand regelmäßig und in verschiedener Hinsicht auf, über die Führung seiner Geschäfte zu berichten. Dies umfasst insbesondere die Anweisung an den Vorstand, die getätigten Geschäfte explizit zu begründen, fundierte Prognosen über die wahrscheinliche Entwicklung laufender und geplanter Investitionen sowie Projektkalkulationen mit Abweichungsanalysen und Rentabilitätsberechnungen vorzulegen. Außerhalb der Sitzungen wurden keine Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat Ist seiner Pflicht der Kontrolle, Beratung und Förderung der Geschäftsführung gemäß § 9 der Satzung nachgekommen. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte wurden durch die MUTH & Co. GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer Prüfung unterzogenen und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Geschäftsjahres 2018 hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrates sind keine Einwände zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2018 und den Konzernabschluss 2018 sowie die entsprechenden Lageberichte in seiner Sitzung am 06.06.2019 einstimmig gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2018 Traumhaus AG festgestellt. Der Aufsichtsrat spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Gesellschaft für ihren fachlichen und persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 Dank und Anerkennung aus.
Wiesbaden, 07. Juni 2019 Für den Aufsichtsrat gez. Markus Wenner, Vorsitzender des Aufsichtsrats sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2019 festgestellt. Der zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Traumhaus AG, WiesbadenPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Traumhaus AG, Wiesbaden – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Traumhaus AG, Wiesbaden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates als Aufsichtsorgan für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Fulda, den 15. Mai 2019 gez. Stefan Hartung, Wirtschaftsprüfer |
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