Südwestdeutsche Salzwerke AktiengesellschaftHeilbronnKonzernzahlungsbericht nach HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Konzernzahlungsbericht für das Geschäftsjahr 2024Unternehmen des Rohstoffsektors, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig und gleichzeitig als große Kapitalgesellschaften zu klassifizieren sind, haben gemäß §§ 341q ff. HGB nach Artikel 75 Abs. 3 EGHGB jährlich einen Zahlungsbericht zu erstellen und offenzulegen. Kapitalgesellschaften im Sinne des § 341q HGB, die Mutterunternehmen (§ 290 HGB) sind, haben jährlich gemäß § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Die Südwestdeutsche Salzwerke AG mit Sitz in Heilbronn (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 100644) ist hauptsächlich auf dem Gebiet der Gewinnung von Salz tätig und Konzernmutterunternehmen. Dementsprechend wurde ein Konzernzahlungsbericht nach den einschlägigen Vorschriften des HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 erstellt. Im Konzernzahlungsbericht der Südwestdeutsche Salzwerke AG werden unmittelbare Zahlungen an staatliche Stellen gemäß der Definition des § 341r Nr. 4 HGB aufgeführt, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie stehen und unter die Zahlungsgründe des § 341r Nr. 3 HGB fallen. Nicht berücksichtigt werden Zahlungen, wenn sie gem. § 341t Abs. 4 HGB im Berichtszeitraum 100 T€ unterschreiten. Etwaige spätere Rückzahlungen sind grundsätzlich weder zu berichten noch bei der Prüfung des Schwellenwerts zu berücksichtigen. Werden allerdings im Berichtszeitraum geleistete Zahlungen für ein und denselben Sachverhalt im selben Berichtsjahr vollständig oder anteilig erstattet (z.B. Storno, Korrektur), können diese Zahlungen ausnahmsweise netto, d.h. also nach einer Verrechnung von Ein- und Auszahlungen, im Zahlungsbericht ausgewiesen werden. Im vorliegenden Konzernzahlungsbericht werden gemäß § 341r Nr. 3 Buchstabe b HGB sämtliche Steuerzahlungen angegeben, die auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne der Südwestdeutsche Salzwerke AG erhoben werden - ausgenommen Verbrauchsteuern, Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern sowie Lohnsteuern und vergleichbare Steuern. Eine Aufteilung auf die Gewinnung von Salz und die sonstigen Tätigkeiten ist nicht erfolgt. Zahlungen an staatliche Stellen aufgrund von bestehenden Gas- und Wasserbezugsverträgen sowie damit zusammenhängende Serviceverträge sind aufgrund des fehlenden Bezugs zu den Zahlungsgründen nach § 341r Nr. 3 HGB nicht angegeben. Zahlungen aus Dividenden erfolgen unter gleichen Bedingungen für alle Aktionäre, so dass diese Zahlungen gemäß § 341t Abs. 3 HGB ebenfalls nicht angabepflichtig sind. Dementsprechend stellen sich die Zahlungen des Berichtszeitraums wie folgt dar: scrollen
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Heilbronn, 15. Mai 2025 Südwestdeutsche Salzwerke AG Der Vorstand Ulrich Fluck Natascha Groll |
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