AGM Announcements | 23 April 2010 15:58


BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2010 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2010 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

23.04.2010 15:58

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 –

Bremen

EINLADUNG

zur

130. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre

der

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
– Aktiengesellschaft von 1877 –

am Donnerstag, dem 3. Juni 2010, um 11:00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 -, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes, des Konzernlageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009, sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 960.000,00 Euro wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 0,25 Euro pro Stückaktie.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Es beinhaltet u.a. Neuregelungen der Fristen, Termine und deren Berechnung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form von Vollmachten. Auch wird die Möglichkeit der Briefwahl eröffnet. Die Entscheidungsbefugnis über die Nutzung dieser Möglichkeit soll dem Vorstand übertragen werden. Die Satzung soll daher an die neue Gesetzeslage angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:

a)

§ 3 wird folgender Absatz 3 angefügt:

‘(3)

Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Informationen auch auf anderem Wege zu versenden.’

b)

§ 17 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

Die Regelung entfällt ersatzlos.

Die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur D&O-Versicherung sind ausreichend, so dass es einer Regelung in der Satzung nicht bedarf.

§ 17 Abs. 6 wird in § 17 Abs. 5 umbenannt.

c)

§ 18 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt gefasst:

‘(2)

Die Hauptversammlung ist, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist, mindestens 30 Tage vor dem Tag der Versammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 19 Abs. 1 der Satzung).’

d)

§ 19 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

‘(1)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung (letzter Anmeldetag) zugehen. Der Vorstand kann in der Einberufung eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorsehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Umschreibungen im Aktienregister finden zwischen dem letzten Anmeldetag und einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.’

e)

§ 20 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

‘(2)

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen eines Berechtigten zur Hauptversammlung erfolgen. In der Einberufung kann eine Erleichterung der Textform bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.’

f)

§ 20 wird folgender Absatz 3 angefügt:

‘(3)

Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).’

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl der FIDES Treuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 vor.

—————————

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens am Donnerstag, dem 27. Mai 2010, zugegangen sein:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
– Aktiengesellschaft von 1877 –
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903 – 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG und § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: BLG-HV2010@computershare.de.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.blg.de verfügbar sein wird.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich ist.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre/Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, bis zum 3. Mai 2010, zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss ein Beschlussvorschlag oder eine Begründung beiliegen.

Rechte der Aktionäre/Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.blg.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 19. Mai 2010, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
– Aktiengesellschaft von 1877 –
Herrn Ralf Dreesmann
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen
Telefax: + 49 421 398 – 3000

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft zum Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Rechte der Aktionäre/Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die vorgenannte Adresse zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung liegen die in Tagesordnungspunkt 1. genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt.

Folgende Informationen sind nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.blg.de zugänglich:

*

die Inhalte dieser Einberufung,

*

eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll,

*

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

der Jahresabschluss,

der Konzernabschluss,

der Lagebericht,

der Konzernlagebericht,

der Bericht des Aufsichtsrates,

der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB,

eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1., weil zu diesem kein Beschluss gefasst wird,

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können,

nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Bremen, im April 2010

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
– Aktiengesellschaft von 1877 –

DER VORSTAND