BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft
von 1877 –
Bremen
EINLADUNG
zur
130. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre
der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
– Aktiengesellschaft von
1877 –
am Donnerstag, dem 3. Juni 2010, um 11:00 Uhr,
im Congress
Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
TAGESORDNUNG
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 -, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichtes, des Konzernlageberichtes und
des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009,
sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn
von 960.000,00 Euro wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von 0,25 Euro pro Stückaktie.
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3.
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Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
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4.
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Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
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5.
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Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Am 1. September 2009
ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
in Kraft getreten. Es beinhaltet u.a. Neuregelungen der Fristen, Termine
und deren Berechnung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Form von Vollmachten. Auch wird die Möglichkeit der Briefwahl eröffnet.
Die Entscheidungsbefugnis über die Nutzung dieser Möglichkeit soll
dem Vorstand übertragen werden. Die Satzung soll daher an die neue
Gesetzeslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
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a)
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§ 3 wird folgender Absatz 3 angefügt:
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‘(3)
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Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG ist auf
den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist
berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Informationen auch auf
anderem Wege zu versenden.’
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b)
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§ 17 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Die Regelung
entfällt ersatzlos.
Die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur
D&O-Versicherung sind ausreichend, so dass es einer Regelung in
der Satzung nicht bedarf.
§ 17 Abs. 6 wird in § 17 Abs. 5 umbenannt.
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c)
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§ 18 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt gefasst:
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‘(2)
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Die Hauptversammlung ist, soweit gesetzlich nichts Abweichendes
bestimmt ist, mindestens 30 Tage vor dem Tag der Versammlung einzuberufen.
Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist
(§ 19 Abs. 1 der Satzung).’
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d)
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§ 19 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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‘(1)
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung (letzter Anmeldetag)
zugehen. Der Vorstand kann in der Einberufung eine kürzere, in Tagen
zu bemessende Frist vorsehen. Der Tag der Versammlung und der Tag
des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Umschreibungen im Aktienregister
finden zwischen dem letzten Anmeldetag und einschließlich dem Tag
der Hauptversammlung nicht statt.’
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e)
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§ 20 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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‘(2)
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Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen eines Berechtigten
zur Hauptversammlung erfolgen. In der Einberufung kann eine Erleichterung
der Textform bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.’
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f)
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§ 20 wird folgender Absatz 3 angefügt:
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‘(3)
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Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen
auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).’
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6.
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Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl der FIDES Treuhandgesellschaft
KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2010 vor.
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—————————
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen
Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse
spätestens am
Donnerstag, dem 27. Mai 2010,
zugegangen sein:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
– Aktiengesellschaft von
1877 –
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903 – 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich
der Textform.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen,
vgl. § 135 AktG und § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen
abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung
genannten Adresse oder unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt
werden: BLG-HV2010@computershare.de.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten
zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die
den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach ordnungsgemäßer
Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das
Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.blg.de verfügbar
sein wird.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße
Anmeldung erforderlich ist.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre/Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen,
dass weitere Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen
müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
bis zum 3. Mai 2010,
zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss ein
Beschlussvorschlag oder eine Begründung beiliegen.
Rechte der Aktionäre/Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter www.blg.de zugänglich machen, wenn der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also
bis zum 19. Mai 2010,
der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
– Aktiengesellschaft von
1877 –
Herrn Ralf Dreesmann
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen
Telefax: + 49 421 398 – 3000
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Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß mit
der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft zum Zeitpunkt
der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Rechte der Aktionäre/Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre
und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die vorgenannte
Adresse zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung
für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Unterlagen
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung liegen die in Tagesordnungspunkt
1. genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
zur Einsicht der Aktionäre aus.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich
und kostenlos zugesandt.
Folgende Informationen sind nach der Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.blg.de zugänglich:
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die Inhalte dieser Einberufung,
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eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung
kein Beschluss gefasst werden soll,
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die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
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der Jahresabschluss,
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der Konzernabschluss,
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der Lagebericht,
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der Konzernlagebericht,
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der Bericht des Aufsichtsrates,
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der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB,
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eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1., weil zu diesem
kein Beschluss gefasst wird,
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die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung,
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die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung verwendet werden können,
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nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung
der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
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Bremen, im April 2010
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
– Aktiengesellschaft von
1877 –
DER VORSTAND
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