The Naga Group AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016Bilanz zum 30. Juni 2016der The Naga Group AG, HamburgAktiva
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2016der The Naga Group AG, HamburgA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der The Naga Group AG (im Folgenden „Naga AG" oder „Gesellschaft"), Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 136811), wurde nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Aktiengesellschaft (AktG) aufgestellt. Im Berichtsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für Gesellschaften kein Gebrauch gemacht, um die Erfüllung der Generalnorm des § 264 HGB nicht zu gefährden Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Grundsätzen des vorangegangen Rumpfgeschäftsjahres. Die Vergleichbarkeit gegenüber dem vorangegangenen Rumpfgeschäftsjahr ist nur stark eingeschränkt möglich, da es sich dabei ebenfalls um ein Rumpfgeschäftsjahr vom 30. April 2015 bis zum 31. Dezember 2015 handelt (abgekürzt: ,Vj.`). Die Gesellschaft nimmt die für kleine Gesellschaften geltenden Angabeerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2016 musste geändert werden, da die Verträge über den Erwerb der Geschäftsanteile an zwei Gesellschaften schwebend unwirksam sind. Daher werden diese ursprünglich als Beteiligungen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Anteile über TEUR 517 als sonstige Vermögensgegenstände erfasst. Korrespondierend werden die Forderungen gegen diese Gesellschaften über TEUR 566 ebenfalls als sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Darüber hinaus musste noch ein Vertrag berücksichtigt werden, aufgrund dessen diverse Kosten weiterbelastet werden konnten. Der daraus resultierende Ertrag von TEUR 299 ist als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Zudem wurde der aktive Abrechnungsposten in Höhe von TEUR 79 ausgebucht. Im Zuge dessen sind auch die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um TEUR 259 reduziert worden. Gleichzeitig wurden die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen ausgebucht, wobei von diesen TEUR 313 als sonstige Verbindlichkeit erfasst werden. B. RechnungslegungsgrundsätzeDas Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 10 Jahren. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Zum Bilanzzeitpunkt lagen ausschließlich kurzfristige Rückstellungen vor. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Finanzanlagen Aus der Ausbuchung der Anteile an der U.P.M. Ltd. entstand ein Verlust von TEUR 200. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen sind Forderungen gegen Aktionären von TEUR 5 (Vj. TEUR 0) enthalten. Die Forderungen haben mit TEUR 35 (Vj. TEUR 35) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 50.001 und ist in 50.001 auf den Namen lautende Aktien eingeteilt. Im Rumpfgeschäftsjahr erhöht sich die Kapitalrücklage von TEUR 0 auf TEUR 21.882. Die Kapitalrücklage setzt sich zusammen aus Beträgen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von TEUR 20.037 und aus Beträgen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 1.845. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses und ausstehende Belastungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 5. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren im vorherigen Rumpfgeschäftsjahr Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 213 enthalten. In den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 23 (Vj. TEUR 13), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 0 (Vj. 2) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären in Höhe von TEUR 348 (Vj. TEUR 0) erfasst. Für Verbindlichkeiten von TEUR 450 wurden Sicherheiten gewährt. D. Sonstige Angaben1. Generalnorm Weitere Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich. 2. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
3. Arbeitnehmer Im Rumpfgeschäftsjahr wurden durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt. 4. Organe der Gesellschaft Während des abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahres gehörten folgende Personen dem Vorstand an:
Die Vorstände sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Ausichtrat setzt sich zum 30. Juni 2016 wie folgt zusammen:
Hamburg, 21. Februar 2017 The Naga Group AG Vorstand |
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