The Naga
Group AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023
der The Naga Group AG, Hamburg
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der The Naga Group AG (im
Folgenden auch "Naga AG" oder "Gesellschaft"), Hamburg
(Amtsgerichtes Hamburg, HRB 136811) wurde nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Aktiengesellschaft (AktG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
wurden teilweise in Anspruch genommen.
In der Bilanz wurden der Übersichtlichkeit
halber wenn möglich keine Davon-Vermerke gemacht;
diese werden im Anhang erläutert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses
entsprechen den Grundsätzen des vorangegangenen
Geschäftsjahres. Die Bilanz der Gesellschaft wurde
nach den Bestimmungen des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr Gebrauch gemacht
und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
B. Rechnungslegungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend Ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
liegen hierbei zwischen einem und zehn Jahren.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Die
Wertpapiere und Kryptovermögenswerte des
Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder
gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den
niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder
Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres,
die bereits in dieser Periode geleistet wurden.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
beachtet.
C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die im Kalenderjahr 2018 erworbene NAGA.com Domain
wird nicht planmäßig abgeschrieben.
Finanzanlagen
Am Bilanzstichtag war die Gesellschaft unmittelbar
und mittelbar an folgenden Unternehmen i.S.v.
§ 271 HGB beteiligt (alle Angaben in EUR):
Der Anteil an der Hanseatic Brokerhouse Securities AG
hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 60,00% verringert. In
den Vorjahren wurde die Option, weitere 10.500 Aktien zu
erwerben, als substanziell klassifiziert und daher bei der
Bestimmung der Beteiligungsquote berücksichtigt. Zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wird nicht mehr von
der Ausübung der Option ausgegangen.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von TEUR 44.373 (Vj. TEUR 34.852) handelt es
sich im Wesentlichen um Forderungen aus
Kontokorrentverhältnissen gegen die NAGA Global LLC in
Höhe von TEUR 33.646 (Vj. TEUR 9.832), gegen
die Naga Pay GmbH in Höhe von TEUR 4.123 (Vj. TEUR
2.961) und gegen die Naga Technology GmbH in Höhe von
TEUR 3.098 (Vj. TEUR 21.799). Darüber hinaus
bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
TEUR 3.362 (Vj. TEUR 0).
Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von TEUR 249 (Vj. TEUR 1.128) haben mit TEUR 12
(Vj. TEUR 10) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und
beinhalten unter anderem einen Bestand an verschiedenen
Kryptovermögenswerten in Höhe von TEUR 46 (Vj.
TEUR 368), Umsatzsteuererstattungsansprüche in
Höhe von TEUR 148 (Vj. EUR 734) und Forderungen aus
Mietkautionen in Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 10). Bei
den ausgewiesenen Kryptovermögenswerten handelt es
sich, abweichend vom dem Naga Coin, um
Zahlungsmitteläquivalente.
Rechnungsabgrenzung
Abgegrenzt werden im Wesentlichen Zahlungen für
Beratungsleistungen und Mietaufwendungen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR
54.047.924,00 hat sich im Geschäftsjahr 2023
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Die Kapitalrücklage resultiert aus Beträgen
gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und besteht
unverändert in Höhe von EUR 66.560.428,12.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft in der Zeit bis zum 28.12.2028 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um
insgesamt bis zu EUR 27.023.962,00 durch Ausgabe von bis zu
27.023.962 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
gegen Bar und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2023).
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 12.388.436,00
durch Ausgabe von bis zu 12.388.436 neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn
des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2021).
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 14.635.526,00
durch Ausgabe von bis zu 14.635.526 neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn
des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2023).
Dividenden
Für das Geschäftsjahr 2023 wird keine
Dividendenzahlung an die Aktionäre beschlossen oder
geleistet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von
TEUR 367 (Vj. TEUR 350) beinhalten im Wesentlichen
Rückstellungen für die Erstellung, Prüfung
und Offenlegung des Jahres- und Konzernabschlusses in
Höhe von TEUR 215 (Vj. TEUR 269). Dazu kommen
Rückstellungen aus Urlaubsansprüchen in Höhe
von TEUR 12 (Vj. TEUR 8), Rückstellungen für
Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 38 (Vj.
TEUR 21) sowie Rückstellungen für die
Durchführung der Jahreshauptversammlung in Höhe
von TEUR 76 (Vj. TEUR 49). Sämtliche
Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Verbindlichkeiten aus Wandelschuldverschreibung
Im April 2023 wurde eine Wandelschuldverschreibung
in Höhe von TUSD 8.200 gezeichnet. Die Wandelanleihe
hatte eine Laufzeit bis Oktober 2023. Zum Ende der Laufzeit
der Anleihe wurde eine Teilrückzahlung zu Ende Oktober
2023 und eine Verlängerung über den Restbetrag
der Anleihe bis Januar 2023 vereinbart. Die Teilzahlung
Ende Oktober 2023 belief sich auf TUSD 5.543. Der
Restbetrag zum 31. Dezember 2023 beläuft sich
demnach auf TUSD 2.657. Dies entspricht zum 31.12.2023
einem Wert von TEUR 2.399.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
belaufen sich auf TEUR 706 (Vj. TEUR 1.029) und sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 6.152 (Vj.
TEUR 706) handelt es sich im Wesentlichen um
Verbindlichkeiten aus Kontokorrentverhältnissen gegen
die NAGA Markets Europe Ltd. in Höhe von
TEUR 2.529 (Vj. 544) und aus dem
Ergebnisabführungsvertrag mit der NAGA Technology GmbH
in Höhe von TEUR 3.547 (Vj. TEUR 0). Die
Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären
Die Obergesellschaft des Hauptaktionärs, Fosun
Fintech Holding (HK) Limited, Hongkong, China, die Fosun
International Limited, Hongkong, China, hat der
Gesellschaft im Dezember des Geschäftsjahres 2022 ein
Darlehen in Höhe von TEUR 4.500 gewährt. Hiervon
wurde im Geschäftsjahr 2022 ein Teilbetrag in
Höhe von TEUR 1.500 ausbezahlt. Im März 2023
wurde das Darlehen mit Zustimmung der Gesellschaft auf TEUR
3.500 reduziert. Des Weiteren haben die Aktionäre
Bilski Unicorn GmbH und Michalis Mylonas der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2022 Darlehen in Höhe von
jeweils TEUR 210 und die AJA Invest GmbH ein Darlehen in
Höhe von TEUR 80 gewährt. Die Darlehen sind
innerhalb eines Jahres zur Rückzahlung fällig. Im
Januar 2023 hat die Fosun Fintech Holding (HK) Limited der
Gesellschaft in zwei Raten den Restbetrag des Darlehens in
Höhe von TEUR 2.000 zur Verfügung gestellt. Die
gesamten Darlehen über TEUR 4.000 wurden nebst Zinsen
in 2023 vollständig zurückgezahlt.
Zur Tilgung der im April 2023 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibung hat die Gesellschaft im Oktober
2023 ein Darlehen in Höhe von TEUR 4.704 bei der
Apeiron Investment Group Ltd. aufgenommen. Von dem Darlehen
ist ein Betrag in Höhe TEUR 1.176 innerhalb eines
Jahres zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist
innerhalb von ein bis fünf Jahren zur Zahlung
fällig.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum
Bilanzstichtag auf TEUR 187 (Vj. TEUR 245). Hiervon
entfällt ein Betrag in Höhe von TEUR 119 (Vj.
TEUR 159) auf Verbindlichkeiten aus
Kreditkartenabrechnungen, ein Betrag in Höhe von TEUR
57 (Vj. TEUR 59) aus Verbindlichkeiten für erworbene
Token der Kryptowährung USDT und ein Betrag in
Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 27) aus Steuer- und
Sozialversicherungsverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten
haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.362
(Vj. TEUR 2.898) resultieren aus der Abrechnung von
Servicegebühren, Lizenzerlösen und anderen
Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
von TEUR 127 (Vj. TEUR 89) resultieren überwiegend aus
Kursdifferenzen beim Handel mit Kryptowährungen in
Höhe von TEUR 31 (Vj. TEUR 0), Gewinne aus dem Handel
mit NGC in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR - 143),
Erträge aus Währungsrechnung in Höhe von
TEUR 28 (Vj. TEUR 7) und periodenfremden Erträge in
Höhe von TEUR 30 (Vj. TEUR 70).
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge aus
Währungsumrechnungen nach § 256a HGB in Höhe
von TEUR 116 (Vj. TEUR 0) erzielt.
Personalaufwand
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 639 (Vj.
TEUR 617) ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen
sich auf TEUR 2.368 (Vj. TEUR 9.786) und setzen sich wie
folgt zusammen:
In der Position Sonstiges sind Aufwendungen aus
Währungsumrechnung nach § 265a HGB in Höhe
von TEUR 2 (Vj: TEUR 0) enthalten.
Aufwendungen aus Verlustübernahme (Mutter)
Durch den am 18. September 2019 geschlossenen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
fließt das Ergebnis der Naga Technology GmbH in die
Gewinn- und Verlustrechnung der Naga AG ein. Die
Gesellschafterversammlung der Naga Technology GmbH hat dem
Vertrag am 18. September 2019 zugestimmt. Die NAGA
Technology GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen
Verlust in Höhe von TEUR 3.547 erwirtschaftet.
D. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5 (Vj.
6) Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es besteht eine finanzielle Verpflichtung aus
Mietverpflichtungen für die Büroräume in
Höhe von TEUR 15. Dieser Vertrag hat am
Abschlussstichtag eine Restlaufzeit von drei Monaten.
3. Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten folgende Personen dem Vorstand an:
· Herr Benjamin Bilski, Limassol
(Zypern), CEO, (bis 31.05.2023)
· HerrAndreas Luecke, Hamburg, Leiter
Recht und Steuern
· Herr Michalis Mylonas, Nikosia
(Zypern), stellvertretender Vorstandsvorsitzender (seit
26. Januar 2024)
· Herr Constantin-Octavian Patrascu,
Bukarest (Rumänien), Vorstandsvorsitzender (seit
26. Januar 2024)
Die Vorstände Constantin-Octavian Patrascu,
Benjamin Bilski und Andreas Luecke sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 2. Alt. BGB befreit. Der Vorstand Michalis
Mylonas vertritt die Gesellschaft gemäß Satzung
jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied oder mit einer
anderen vertretungsberechtigten Person gemeinsam. Herr
Mylonas ist nicht von den Beschränkungen des §
181 2. Alt. BGB befreit.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
· Herr Harald Patt, Friedrichsdorf,
Unternehmensberater (Vorsitzender)
· Herr Qiang Liu, Shanghai (China),
Geschäftsführer (stellvertretender Vorsitzender)
· Herr Richard Byworth, Zug (Schweiz),
Geschäftsführender Gesellschafter
· Herr Stefan Schütze, Bodolz,
Geschäftsführender Gesellschafter (seit
29. Dezember 2023)
4. Sonstiges
Konzernabschluss
Der nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind,
aufgestellte Konzernabschluss der
The NAGA Group AG, Hamburg, ist auf der Internetseite
der Gesellschaft
(https://group.naga.com/de/investor-relations/financial-reports?lang=de)
einsehbar.
Hamburg, den 12. Juli 2024
The NAGA Group AG
Vorstand
Constantin-Octavian Patrascu Michalis
Mylonas Andreas Luecke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2024
festgestellt.
|