antwerpes agKölnBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Die Hauptversammlung hat am 24.05.2011 beschlossen die Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch zu nehmen und bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 auf die Erstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 284 bis 288 HGB) zu verzichten. Der Jahresabschluss der Antwerpes AG, Köln wird in den Konzernabschluss der DocCheck AG, Köln einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Köln, im Mai 2011 Dr. Frank Antwerpes |