Deutsche Biotech Innovativ AG
Hennigsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 der Deutsche Biotech Innovativ AG,
Hennigsdorf, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes
(AktG) zu beachten. Es wurde erstmalig das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
berücksichtigt.
Die Deutsche Biotech Innovativ AG wird im Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin
unter der Nummer HRB 10891 NP geführt. Die Gründung erfolgte am 29. Juni 2009.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach den in § 267a Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
Der Anhang wurde auf freiwilliger Basis aufgestellt und enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben für kleine Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen Erleichterungen bei
der Aufstellung des Anhangs nach §§ 274a, 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Deutsche Biotech Innovativ AG übernimmt strategische Steuerungsaufgaben und erbringt
Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie andere Unternehmen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die dabei
zu Grunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen
Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens
nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang
mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen)
ausgebucht. In Höhe des Unterschieds zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des
Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang ergebniswirksam
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten ausgewiesen.
Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Bestand zum Nennwert in die Bilanz aufgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit ihrem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wurde allen erkennbaren
Risiken angemessen Rechnung getragen(§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Der Anteilsbesitz ist wie folgt:
Am 24. November 2015 fasste der Vorstand der Deutsche Biotech Innovativ AG den Beschluss,
im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei der Adrenomed AG (Ausgabepreis je Aktie € 10,86)
€ 750.000,00 seitens der Deutsche Biotech Innovativ AG zu investieren. Die Kapitalerhöhung
bei der Adrenomed AG wurde am 16. März 2016 in das Handelsregister eingetragen. Der
Beteiligungsbuchwert hat sich in 2016 um € 749.991,60 erhöht.
Im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung bei der AdrenoMed AG ist geregelt, dass
bei einem Verkauf an Dritte, 5% des Kaufpreises zu gleichen Teilen an Schlüsselpersonen
zu zahlen sind. Die übrigen 95% des Kaufpreises stehen den Aktionären im Verhältnis
ihrer Beteiligungsquoten an der AdrenoMed AG zu, soweit nicht bezüglich der Vorstandsvergütung
etwas anderes bestimmt ist.
Bei Veräußerung der sämtlichen wesentlichen Vermögensgegenstände der AdrenoMed AG
an einen Dritten werden die Aktionäre für einen Vorschlag in der Hauptversammlung
zur Ausschüttung des gesamten ausschüttungsfähigen Gewinns an die Aktionäre stimmen
und 5% des Gesamtausschüttungsbetrags zu gleichen Teilen an die Schlüsselpersonen
zahlen.
Bei Verschmelzung der AdrenoMed AG sind die Aktionäre verpflichtet, 5% der aus der
Verschmelzung erzielten Gegenleistung (in Geld oder in Anzahl von Geschäftsanteilen)
an die Schlüsselpersonen zu zahlen.
Für jedes Jahr, in dem die Vorstandsmitglieder unentgeltlich für die AdrenoMed AG
tätig waren, erhalten sie bei Veräußerung der gesamten Beteiligung an der AdrenoMed
AG aus dem Kaufpreis jeweils 0,1% bzw. 0,1% des Gesamtausschüttungsbetrags bzw. einen
Geldbetrag, der 0,1% der aus der Verschmelzung erzielten Gegenleistung (in Geld oder
in Anzahl von Geschäftsanteilen) entspricht. Bei unterjähriger Tätigkeit als Vorstandsmitglieder
vermindert sich die jeweilige Beteiligung pro rata temporis.
In 2016 wurde die Änderungsvereinbarung Nr. 4 zur Gesellschaftervereinbarung geschlossen.
Für den Fall, dass die Aktionäre ihre gesamten Aktien an einen Dritten verkaufen,
verpflichtet sich jeder Aktionär einzeln unter Ausschluss der gesamtschuldnerischen
Haftung, an Herrn Scigalla 0,25% des auf ihn entfallenden Gesamtkaufpreises abzüglich
etwaiger auf ihn entfallender Veräußerungskosten zu zahlen. Die Verpflichtung besteht
nur, wenn bestimmte Voraussetzungen durch Herrn Scigalla erfüllt werden.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der AngioBiomed GmbH vom 8. Dezember
2016 wurde das Stammkapital um € 66.666,00 auf € 91.666,00 erhöht. Die Eintragung
in das Handelsregister erfolgte am 4. Januar 2017. Die Deutsche Biotech Innovativ
AG beteiligte sich nicht an der Kapitalerhöhung. Die Anteilshöhe verminderte sich
daher nach dem Bilanzstichtag von 100,00% auf 27,27%.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von € 7.971,39 betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die liquiden Mittel umfassen das Guthaben der Geschäftskasse, zwei Konten bei der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse Potsdam sowie ein Konto bei der Deutschen Bank.
Das Grundkapital am Bilanzstichtag in Höhe von € 943.538,00 ist vollständig eingezahlt. Es besteht
aus 943.538 nennbetragslosen Stückaktien von jeweils € 1,00.
Im Geschäftsjahr wurden keine Kapitalerhöhungen durchgeführt.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2015 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. August 2020 durch Ausgabe
neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, ganz
oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu € 447.300,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2015/I).
Die Kapitalrücklage hat sich nicht verändert und beträgt am Ende des Geschäftsjahres € 2.654.785,00.
Am Bilanzstichtag weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von € 259.519,95 aus, welcher mit dem Verlustvortrag von € 1.138.437,79 vorgetragen
werden soll.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht ausgezahlte Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder
in Höhe von € 27.807,60.
IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse hat sich bei erstmaliger Anwendung des BilRUG
nicht verändert. Daher ist die nachrichtliche Darstellung der Vorjahresumsätze in
Anwendung des BilRUG nicht erforderlich, da der Betrag mit der Angabe in der Gewinn-
und Verlustrechnung übereinstimmt.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen (€ 13.055,45) betreffen die My Life Diagnostics
GmbH (MLDx GmbH). Die Anteile wurden aufgrund der Einstellung der Aktivitäten wertgemindert.
V. Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Dr. Bernd Wegener, Mainz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm unmittelbar
mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.
Die NeuroPep GmbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr
unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
Die Exponat Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG
mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft
gehört.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs 2016 beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 5 (ohne Vorstand).
Vorstand Während des Geschäftsjahres 2016 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
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Dr. Bernd Wegener
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Dr. Andreas Bergmann
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sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dr. Andreas Bergmann
Dr. Bernd Wegener
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2017 festgestellt.
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