Deutsche Biotech Innovativ AG
Hennigsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
Deutsche Biotech Innovativ AG
Neuendorfstr. 15a
16761 Hennigsdorf
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 der Deutsche Biotech Innovativ AG,
Hennigsdorf, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes
(AktG) zu beachten.
Die Deutsche Biotech Innovativ AG wird im Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin
unter der Nummer HRB 10891 NP geführt. Die Gründung erfolgte am 29. Juni 2009.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach den in § 267a Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
Der Anhang wurde auf freiwilliger Basis aufgestellt und enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben für kleine Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen Erleichterungen bei
der Aufstellung des Anhangs nach §§ 274a, 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Deutsche Biotech Innovativ AG übernimmt strategische Steuerungsaufgaben und erbringt
Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie andere Unternehmen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die dabei
zu Grunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen
Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens
nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang
mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen)
ausgebucht. In Höhe des Unterschieds zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des
Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang ergebniswirksam
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten ausgewiesen.
Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Bestand zum Nennwert in die Bilanz aufgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit ihrem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wurde allen erkennbaren
Risiken angemessen Rechnung getragen(§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Der Anteilsbesitz ist wie folgt:
Im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung bei der AdrenoMed AG ist geregelt, dass
bei einem Verkauf an Dritte, 5% des Kaufpreises zu gleichen Teilen an Schlüsselpersonen
zu zahlen sind. Die übrigen 95% des Kaufpreises stehen den Aktionären im Verhältnis
ihrer Beteiligungsquoten an der AdrenoMed AG zu, soweit nicht bezüglich der Vorstandsvergütung
etwas anderes bestimmt ist.
Bei Veräußerung der sämtlichen wesentlichen Vermögensgegenstände der AdrenoMed AG
an einen Dritten werden die Aktionäre für einen Vorschlag in der Hauptversammlung
zur Ausschüttung des gesamten ausschüttungsfähigen Gewinns an die Aktionäre stimmen
und 5% des Gesamtausschüttungsbetrags zu gleichen Teilen an die Schlüsselpersonen
zahlen.
Bei Verschmelzung der AdrenoMed AG sind die Aktionäre verpflichtet, 5% der aus der
Verschmelzung erzielten Gegenleistung (in Geld oder in Anzahl von Geschäftsanteilen)
an die Schlüsselpersonen zu zahlen.
Für jedes Jahr, in dem die Vorstandsmitglieder unentgeltlich für die AdrenoMed AG
tätig waren, erhalten sie bei Veräußerung der gesamten Beteiligung an der AdrenoMed
AG aus dem Kaufpreis jeweils 0,1% bzw. 0,1% des Gesamtausschüttungsbetrags bzw. einen
Geldbetrag, der 0,1% der aus der Verschmelzung erzielten Gegenleistung (in Geld oder
in Anzahl von Geschäftsanteilen) entspricht. Bei unterjähriger Tätigkeit als Vorstandsmitglieder
vermindert sich die jeweilige Beteiligung pro rata temporis.
In 2016 wurde die Änderungsvereinbarung Nr. 4 zur Gesellschaftervereinbarung geschlossen.
Für den Fall, dass die Aktionäre ihre gesamten Aktien an einen Dritten verkaufen,
verpflichtet sich jeder Aktionär einzeln unter Ausschluss der gesamtschuldnerischen
Haftung, an Herrn Scigalla 0,25% des auf ihn entfallenden Gesamtkaufpreises abzüglich
etwaiger auf ihn entfallender Veräußerungskosten zu zahlen. Die Verpflichtung besteht
nur, wenn bestimmte Voraussetzungen durch Herrn Scigalla erfüllt werden.
In 2017 wurde die Änderungsvereinbarung Nr. 5 zur Gesellschaftervereinbarung geschlossen.
Dr. Gerald Möller steht eine Erlösbeteiligung in Höhe von 1% des Bruttoerlöses abzüglich
anfallender Transaktionskosten und abzüglich der von den Aktionären reinvestierten
Beträgen zu (Exit-Erlös), wenn die AdrenoMed AG Eigenkapital in Höhe von € 10 Mio.
bis zum 31.ärz 2017 erhält und dies überwiegend durch das aktive Tätigwerden von Dr.
Gerald Möller bedingt ist (Erlösbeteiligung 1). Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt
worden.
Dr. Gerald Möller steht eine Erlösbeteiligung in Höhe von 1 % des Exit-Erlöses zu,
wenn die AdrenoMed AG mit einem Dritterwerber bis zum 30. Juni 2019 einen Exit-Vertrag
abschließt und der Bruttoerlös abzüglich anfallender Transaktionskosten (Gesamt Exit-Erlös)
mindestens € 300 Mio., aber weniger als € 500 Mio. beträgt (Erlösbeteiligung 2). Die
Erlösbeteiligung erhöht sich um 1 % auf 2 %, wenn der Gesamt-Exit-Erlös mindestens
€ 500 Mio., aber weniger als € 750 Mio. beträgt (Erlösbeteiligung 3). Die Erlösbeteiligung
erhöht sich um weitere 0,5 % auf 2,5 %, wenn der Gesamt-Exit-Erlös mindestens € 750
Mio. beträgt (Erlösbeteiligung 4). Voraussetzung hierfür ist jeweils, dass der Abschluss
der Exit-Verträge überwiegend durch das aktive Tätigwerden von Dr. Gerald Möller bedingt
ist. Die Änderungsvereinbarung 5 regelt darüber hinaus weitere Sachverhalte.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der AngioBiomed GmbH vom 8. Dezember
2016 wurde das Stammkapital um € 66.666,00 auf € 91.666,00 erhöht. Die Eintragung
in das Handelsregister erfolgte am 4. Januar 2017. Die Deutsche Biotech Innovativ
AG beteiligte sich nicht an der Kapitalerhöhung. Die Anteilshöhe verminderte sich
daher nach dem Bilanzstichtag von 100,00% auf 27,27%.
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31. August 2017 und der Zustimmungsbeschlüsse
vom selben Tage ist die Oncoprevent GmbH, Hennigsdorf, durch Übertragung ihres Vermögens
unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die AngioBiomed GmbH rückwirkend zum
01. Januar 2017 verschmolzen worden. Eine Gegenleistung wurde nicht gewährt. Es fand
keine Kapitalerhöhung bei der AngiBiomed GmbH statt. Die ursprünglichen Anschaffungskosten
des Deutsche Biotech Innovativ AG an der Oncoprevent GmbH wurden der AngioBiomed GmbH
zugerechnet.
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31. August 2017 und der Zustimmungsbeschlüsse
vom selben Tage ist die My Life Diagnostics GmbH (MLDx GmbH), Hennigsdorf, durch Übertragung
ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Deutsche Biotech
Innovativ AG rückwirkend zum 01. Juli 2017 verschmolzen worden. Die Eintragung ins
Handelsregister erfolgte am 05. März 2018.
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die liquiden Mittel umfassen das Guthaben der Geschäftskasse, zwei Konten bei der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse Potsdam sowie ein Konto bei der Deutschen Bank.
Das Grundkapital am Bilanzstichtag in Höhe von € 947.296,00 ist vollständig eingezahlt. Es besteht
aus 947.296 nennbetragslosen Stückaktien von jeweils € 1,00.
Im Geschäftsjahr wurden eine Kapitalerhöhungen durchgeführt.
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2015 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals von € 943.538,00 um € 3.758,00 auf 947.296,00
gegen Bareinlage durch Ausgabe von 3.758 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 pro Aktie durchgeführt
worden. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 27.Oktober 2017.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2015 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. August 2020 durch Ausgabe
neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, ganz
oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu € 443.542,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2015/I).
Die Kapitalrücklage hat sich auf Grund der Zuzahlung aus der Kapitalerhöhung um € 146.223,78 erhöht und
beträgt am Ende des Geschäftsjahres € 2.801.008,78.
Am Bilanzstichtag weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von € 254.035,71 aus, welcher mit dem Verlustvortrag von € 1.397.957,74 vorgetragen
werden soll.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht ausgezahlte Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder
in Höhe von € 52.807,60.
IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Im Rahmen der Verschmelzung der MyLife Diagnostics GmbH (MLDx GmbH) auf die Deutsche
Biotech Innovativ AG ergibt sich aus der Differenz des Buchwertes der untergehenden
Anteile (€ 12.500,00) zum Buchwert des übernommenen Reinvermögens [€ 3.111,54) ein
Verschmelzungsverlust in Höhe von € 9.388,46, der erfolgswirksam unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen erfasst wurde.
V. Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Dr. Bernd Wegener, Mainz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm unmittelbar
mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.
Die NeuroPep GmbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr
unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
Die Exponat Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG
mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft
gehört.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs 2017 beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6 (ohne Vorstand).
Vorstand Während des Geschäftsjahres 2017 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
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Dr. Bernd Wegener
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Dr. Andreas Bergmann
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Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
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Renke Lührs, Rechtsanwalt - Vorsitzender
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Dipl.-Chemiker Dr. Metod Miklus – Stellvertreter
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Dr. Ute Kilger, Europäische Patentanwältin
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Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats der AdrenoMed AG im
Dezember 2017 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um € 210.839,00 aus dem genehmigten
Kapital der AdrenoMed AG erhöht. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am
14. Februar 2018. Die Deutsche Biotech Innovativ AG hatte sich an dieser Kapitalerhöhung
nicht beteiligt, so dass sich ihr Anteil an der AdrenoMed AG auf 21,47 in 2018 verwässerte.
Die AdrenoMed Ag hatte am 05. November 2017 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag
vom € 863.000,76 ausgeübt. Das Wandlungsrecht wurde bis zum Bilanzstichtag nicht ausgeübt.
Mit Beschluss des Vorstands der AdrenoMed AG vom 03. Januar 2018 und Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 24. Januar 2018 wandelte die AdrenoMed AG die Wandelschulverschreibungen
in insgesamt 79.466 neue Stückaktien, so dass sich das Grundkapital um weitere € 79.466,00
erhöhte. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 14. Februar 2018. Die Deutsche
Biotech Innovativ AG hatte keine Wandelschuldverschreibung erworben, so dass sich
ihr Anteil an der AdrenoMed Ag auf 19,70 % in 2018 nochmal verwässerte.
Hennigsdorf, 12. April 2018
Deutsche Biotech Innovativ AG Vorstand
Dr. Bernd Wegener Dr. Andreas Bergmann
sonstige Berichtsbestandteile
1. gez. Dr. Bergmann
2. gez. Dr. Wegener
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2018 festgestellt.
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