Deutsche Biotech Innovativ AG
Hennigsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG
für das
Geschäftsjahr 20
18
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 der Deutsche Biotech Innovativ AG,
Hennigsdorf, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes
(AktG) zu beachten.
Die Deutsche Biotech Innovativ AG wird im Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin
unter der Nummer HRB 10891 NP geführt. Die Gründung erfolgte am 29. Juni 2009.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach den in § 267a Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
Der Anhang wurde auf freiwilliger Basis aufgestellt und enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben für kleine Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen Erleichterungen bei
der Aufstellung des Anhangs nach §§ 274a, 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Deutsche Biotech Innovativ AG übernimmt strategische Steuerungsaufgaben und erbringt
Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie andere Unternehmen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die dabei
zu Grunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen
Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens
nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang
mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen)
ausgebucht. In Höhe des Unterschieds zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des
Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang ergebniswirksam
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten ausgewiesen.
Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Bestand zum Nennwert in die Bilanz aufgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit ihrem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wurde allen erkennbaren
Risiken angemessen Rechnung getragen(§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Der Anteilsbesitz ist wie folgt:
Gemäß Vertrag zur Gewährung von Optionsrechten vom 21. November 2018 zwischen der
AdrenoMed AG und den berechtigten Teilnehmern haben diese zukünftig das Recht, gegen
Zahlung des Ausübungspreises von € 17,56 je Aktie einen Anteil zu erhalten. Die Höhe
der Optionsrechte, die im Rahmen des Optionsprogramms gewährt werden, übersteigt nicht
den Gegenwert von 11% des Grundkapitals der AdrenoMed AG. Die Anteilinhaber schaffen
hierzu ein genehmigtes Kapital bei der AdrenoMed AG von € 433.724,00 (genehmigtes
Kapital 2018/II). Wird das Optionsrecht nach einem Börsengang ausgeübt, kann die AdrenoMed AG dem Teilnehmer
innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ausübungsmitteilung mitteilen, dass die ausgeübten
Oprionsrechte in bar beglichen werden. Bei dieser Wahl zahlt die AdrenoMed AG einen
Betrag, der dem Überschuss des Schlusskurses des Anteils an der Primärbörse am letzten
Tag vor dem Ausübungstag entspricht (Ausübungspreis, multipliziert mit der Anzahl
der Aktien, die die AdrenoMed AG auszugeben hätte, wenn die AdrenoMed AG nicht in
bar abgerechnet hätte). Mit Unterzeichung einer Gesellschaftervereinbarung vom 21. November 2018 wurden sämtliche
vorhergehende Gesellschaftervereinbarungen aufgehoben.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der AngioBiomed GmbH vom 8. Dezember
2016 wurde das Stammkapital um € 66.666,00 auf € 91.666,00 erhöht. Die Eintragung
in das Handelsregister erfolgte am 4. Januar 2017. Die Deutsche Biotech Innovativ
AG beteiligte sich nicht an der Kapitalerhöhung. Die Anteilshöhe verminderte sich
daher nach dem Bilanzstichtag von 100,00% auf 27,27%.
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die liquiden Mittel umfassen das Guthaben der Geschäftskasse, zwei Konten bei der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse Potsdam sowie ein Konto bei der Deutschen Bank.
Das Grundkapital am Bilanzstichtag in Höhe von € 947.296,00 ist vollständig eingezahlt. Es besteht
aus 947.296 nennbetragslosen Stückaktien von jeweils € 1,00.
Im Geschäftsjahr wurden keine Kapitalerhöhungen durchgeführt.
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2015 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals von € 943.538,00 um € 3.758,00 auf 947.296,00
gegen Bareinlage durch Ausgabe von 3.758 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 pro Aktie durchgeführt
worden. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 27.Oktober 2017.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2015 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. August 2020 durch Ausgabe
neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, ganz
oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu € 443.542,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2015/I).
Die Kapitalrücklage beträgt am Ende des Geschäftsjahres € 2.801.008,78. Im Geschäftsjahr erfolgte keine
Erhöhung der Kapitalrücklage.
Am Bilanzstichtag weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von € 165.370,65 aus, welcher mit dem Verlustvortrag von € 1.651.993,45 vorgetragen
werden soll.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht ausgezahlte Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder
in Höhe von € 77.807,60.
IV. Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Dr. Bernd Wegener, Mainz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm unmittelbar
mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.
Die NeuroPep GmbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr
unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
Die Exponat Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG
mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft
gehört.
V. Sonstige Pflichtangaben
Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs 2018 beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6 (ohne Vorstand).
Zum 31.12.2018 wurden sämtliche Beschäftigungsverhältnisse beendet.
Vorstand Während des Geschäftsjahres 2018 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
| • |
Dr. Bernd Wegener
|
| • |
Dr. Andreas Bergmann
|
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
| • |
Renke Lührs, Rechtsanwalt – Vorsitzender
|
| • |
Dr. Ute Kilger, Patentanwältin - Stellvertreter
|
| • |
Siegmund Karasch, Biochemiker
|
Zum 05.07.2018 hat Herr Dr. Metod Miklus sein Amt als Stellvertreter niedergelegt.
Die Stellvertretung übernimmt Frau Dr. Kilger. Als drittes Aufsichtsratsmitglied wurde
in der Hauptversammlung am 05.07.2018 Herr Siegmund Karasch gewählt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Durch Beschluss der Hauptversammlung der AdrenoMed AG vom 21. November 2018 ist das
Grundkapital um € 1.380.720,00 auf € 3.942.952,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe
von 1.380.720 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital
in Höhe von € 1,00 pro Aktie erhöht worden. Die Eintragung erfolgte am 15. Januar
2019. Die Deutsche Biotech Innovativ AG hat sich an dieser Kapitalerhöhung nicht beteiligt,
so dass sich in 2019 ihr Anteil an der AdrenoMed AG auf 12,80% verwässert.
gez. Dr. Bernd Wegener gez. Dr. Andreas Bergmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2019 festgestellt.
|