Deutsche
Biotech Innovativ AG
Hennigsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022 der Deutsche Bio-tech Innovativ AG, Hennigsdorf, wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes
(AktG) zu beachten.
Die Deutsche Biotech Innovativ AG wird im
Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin unter der Nummer
HRB 10891 NP geführt. Die Gründung erfolgte am
29. Juni 2009. Sie ist eine Holdinggesellschaft.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Aufgrund von § 267a Abs. 3
Nr. 3 HGB ist sie keine Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB
gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
Der Anhang enthält alle gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben für kleine
Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen
Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs nach
§§ 274a, 288 HGB wurden teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Wir verweisen auf
die Ausführungen im Nachtragsbericht - Going concern.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die dabei
zu Grunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung,
die sowohl technische als auch wirtschaftliche
Entwertungsfaktoren berücksichtigt.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf
Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem
Abgang mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungskosten
abzüglich der kumulierten Abschreibungen) ausgebucht.
In Höhe des Unterschieds zwischen dem
Verkaufserlös und dem Buchwert des
Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus
Anlagenabgang ergebniswirksam berücksichtigt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert ausgewiesen.
Die
liquiden Mittel wurden mit ihrem Bestand zum
Nennwert in die Bilanz aufgenommen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden mit ihrem nach
den Grund-sätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen (§
253 Abs. 1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagengegenstände ist aus dem Anlagenspiegel
(Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Der Anteilsbesitz ist wie folgt:
Der Beteiligungsbuchwert der AngioBiomed GmbH wurde
im Jahr 2019 in voller Höhe
außerplanmäßig abgeschrieben
(€ 308.333,00).
Die Anschaffungskosten der Beteiligung, die im
Geschäftsjahr 2019 erworben wurde, betrugen
€ 100.078,61.
Die Anschaffungskosten der Beteiligung, die im
Geschäftsjahr 2020 erworben wurde, betrugen
€ 100.000,00.
Die Anschaffungskosten der Beteiligung, die im
Geschäftsjahr 2020 erworben wurde, betrugen
€ 200.000,00.
Die Anschaffungskosten der Beteiligung, die im
Geschäftsjahr 2021 durch Wandlung eines
Wandeldarlehens erworben wurde, betrugen
€ 110.633,00. Die Anschaffungskosten wurden in
Höhe von rund 90% außerplanmäßig
abgeschrieben.
Das
Grundkapital am Bilanzstichtag in Höhe von
€ 947.296,00 ist vollständig eingezahlt. Es
besteht aus 947.296 nennbetragslosen Stückaktien von
jeweils € 1,00.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde keine
Kapitalerhöhung durchgeführt.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 23.09.2020 ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.09.2025 gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt
€ 473.648,00 zu erhöhen, wobei das
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann
(Genehmigtes Kapital 2020/I). Das Grundkapital ist durch
Beschluss der Hauptversammlung vom 23.09.2020 um bis zu
€ 473.648,00 zur Durchführung von bis zum
20.09.2025 begebenen Wandel- und/oder
Optionsverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital 2020/I).
Die
Kapitalrücklage beträgt am Ende des
Geschäftsjahres € 2.801.008,78. Im
Geschäftsjahr erfolgte keine Erhöhung der
Kapitalrücklage.
Alle
Verbindlichkeiten werden innerhalb eines Jahres
fällig.
IV. Bekanntmachungen gemäß § 20
Abs. 6 AktG
Dr. Bernd Wegener, Mainz, hat uns gemäß
§ 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm unmittelbar mehr
als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft
gehört.
Die NeuroPep GmbH, Berlin, hat uns gemäß
§ 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr
unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer
Gesellschaft gehört.
Die Exponat Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, hat
uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG
mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil
der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
V. Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2022 im Jahresmittel keine Arbeitnehmer
(ohne Vorstand).
Vorstand
Mitglieder des Vorstands sind:
- Dr. Bernd Wegener
-
Dr. Metod Miklu
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Renke Lührs, Rechtsanwalt - Vorsitzender
- Sigmund Karasch, Biochemiker
- Eva Gardyan-Eisenlohr, Juristin -
Stellvertreterin
Nachtragsbericht - Going concern
Die Zahlungsfähigkeit der DBI AG ist nach der
Finanzplanung und der Finanzierungszusagen einzelner
Aktionäre in Form weiterer Darlehen über
insgesamt T€ 90 sowie der Prolongation der bestehenden
Darlehen in Höhe von T€ 1.341 und der Abgabe von
Patronatserklärungen in Höhe von insgesamt
t€ 100 zumindest bis Ende 2023 gewährleitet.
Für die Sicherung des Fortsbestands der DBI AG
über das Jahr 2023 hinaus ist es erforderlich, dass
weitere Finanzierungsmittel am Kapitalmarkt aufgenommen
oder Anteile an Beteiligungsgesellschaften
veräußert werden, bzw. die Aktionäre
weitere Darlehen an die DBI AG ausreichen. Sollten diese
weiteren Finanzierungsmittel nicht erlangt werden
können, wäre der Bestand der DBI AG
gefährdet. Dabei ist auch zu berücksichtigen,
dass die Finanzierungen der Beteiligungsgesellschaften,
insbesondere der AdrenoMed AG, nicht gesichert ist. Soweit
hieraus künftig das Erfordernis einer Abschreibung des
Buchwerts der AdrenoMed AG resultiert, drohte auch die
Überschuldung der DBI AG, welche ebenfalls ein
bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dr. Bernd Wegener
gez. Dr. Metod Miklus
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2023
festgestellt.
|