TDT AG
Essenbach, Ortsteil Altheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der TDT AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilRuG aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro
umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit
dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls angesetzt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag angesetzt,
sofern von einer dauernden Wertminderung ausgegangen werden kann. Ansonsten erfolgte
die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Anschaffungen,
die älter als 1 Jahr sind, wurden je Jahr mit 33 1/3 % abgewertet, so dass Vorräte
mit Anschaffungsjahr vor 2021 mit 0,00 Euro bewertet wurden. Zusätzlich wurde eine
Teilwertabschreibung in Höhe von 100 % für das eingekaufte Material für den Router
VR 2030 vorgenommen, da dieser speziell für einen Kundenauftrag gefertigt werden sollte
- dieser aber vom Kunden nicht abgenommen wird.
Bei den Forderungen wurden alle erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gemäß § 253 Abs 1. Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 sowie § 246 Abs. 2 HGB auf Basis versicherungsmathematischer
Grundsätze nach der PUC-Methode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % und
einer jährlichen Dynamik der laufenden Rente von 2,5 % gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über
den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen in Höhe von 0,00
Euro (Vorjahr 0,00 Euro).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Haftungsverhältnisse
Nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse bestanden zum Abschlussstichtag keine.
2. Organe der Gesellschaft
Dem Vorstand der AG gehörten im Berichtsjahr an:
Pickhardt Michael, Essenbach (Vorsitzender) verst. 07.10.24 Priester Sascha, München Mirlach Hubert, Rottenburg
Dem Aufsichtsrat der AG gehörten im Berichtsjahr an:
Pickhardt Sabine, Essenbach (Vorsitzende) Huber Michael, Nürnberg bis 17.09.2024 Wagner Günther, Rottenburg ab 17.09.2024 Laermann Marcus, München
sonstige Berichtsbestandteile
Altheim, den 24. Juli 2025
gezeichnet
Priester Sascha Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2025 festgestellt.
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