artec technologies AGDiepholzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015der artec technologies AG, DiepholzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2015der artec technologies AG, DiepholzA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der artec technologies AG vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Darstellungs-, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich beibehalten. Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie keine Fremdkapitalzinsen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Fertiggestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden auf Grundlage ihrer erwarteten Lebenszyklen abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die aufgrund des Auseinanderfallens von Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildeten latenten Steuern berücksichtigen künftige Steuerbelastungen und -entlastungen und sind unter Zugrundelegung des unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im laufenden Geschäftsjahr mit aktuellen Kursen umgerechnet worden. C. Angaben und Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses1. Forderungenspiegel
2. Verbindlichkeitenspiegel
D. Sonstige Pflichtangaben1. Anzahl und Nennbeträge der Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 2.150.000 Stück nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Der Ausgabebetrag je Inhaberaktie hat 1,00 € betragen. 2. Anzahl der eigenen Aktien Die artec technologies AG hielt zum 1. Januar 2015 14.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfiel ein Grundkapital in Höhe von 14.700 €. Die eigenen Aktien sind im Verlauf der Geschäftsjahre 2008 und 2009 erworben worden. Der Erwerb erfolgte aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung, der ein Aktienrückkaufprogramm ermöglichte. Im Geschäftsjahr 2015 wurden 1.000 Stückaktien mit einem Grundkapital von 1 € je Aktie zum Kaufpreis von 1,65 € je Aktie verkauft. Der Kaufpreis ist in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Somit hält die artec technologies AG zum 31. Dezember 2015 noch 13.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 13.700 €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,64 %. 3. Bedingtes Kapital Das bedingte Kapital beträgt 1.000.000,00 €. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.000.000,00 €, eingeteilt in bis zu 1.000.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht. 4. Genehmigtes Kapital Das genehmigte Kapital beträgt 1.075.000,00 €. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Juli 2016 durch Ausgabe neuer Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt 1.075.000,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011). 5. Aufgliederung der Betrages nach § 268 Abs. 8 HGB (Ausschüttungssperre) Zum 31. Dezember 2015 besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 1.807.278,85 €. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
6. Verlustvortrag Der in den Bilanzverlust einbezogene Verlustvortrag beträgt 2.214.727,26 €. 7. Organe der Gesellschaft Dem Vorstand der Gesellschaft mit dem Recht zur gemeinsamen Vertretung gehören an:
Der Aufsichtsrat besteht aus:
8. Organbezüge, gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse a) Organbezüge Die Gesamtbezüge des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2015 162.000,00 € betragen. Die Bezüge des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr 2015 9.000,00 € betragen. b) Gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse Die Darlehen werden mit 4 % verzinst und haben sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt entwickelt:
Daneben bestehen Forderungen aus Vorschüssen in Höhe von 135.000,00 €.
Diepholz, den 4. März 2016 artec technologies AG - Vorstand - Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde am 11.04.2016 festgestellt. |
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