artec technologies AG

Diepholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

der artec technologies AG, Diepholz

AKTIVA

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31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.889.899,01 1.886
II. Sachanlagen 112.043,00 157
III. Finanzanlagen 306.387,20 304
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 68.346,50 88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 409.795,91 228
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 127.904,89 245
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 19.709,99 16
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 381.905,42 355
3.315.991,92 3.281

PASSIVA

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31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 2.848.200,00 2.848
II. Kapitalrücklage 4.883.752,02 4.884
III. Rücklage wegen eigener Anteile 13.450,00 13
IV. Bilanzverlust -5.041.990,88 - 5.057
davon Verlustvortrag -5.056.939,90 € 2.703.411,14 2.688
B. RÜCKSTELLUNGEN 90.745,52 78
C. VERBINDLICHKEITEN 488.078,59 504
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 304.037,42 € (Vorjahr: 244.788,59 €)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 33.756,67 10
3.315.991,92 3.281

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der artec technologies AG, Diepholz

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Firma: artec technologies AG
Sitz: Diepholz
Registergericht: Amtsgericht Walsrode
Nummer beim Handelsregister: HRB 100341

Der Jahresabschluss der artec technologies AG vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Darstellungs-, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich beibehalten.

Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie keine Fremdkapitalzinsen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Fertiggestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden auf Grundlage ihrer erwarteten Lebenszyklen abge-schrieben.

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung der Erzeugnisse beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.

Die aufgrund des Auseinanderfallens von Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildeten latenten Steuern berücksichtigen künftige Steuerbelastungen und -entlastungen und sind unter Zugrundelegung des unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet.

Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Eigene Anteile sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt worden.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.

Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert worden.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im laufenden Geschäftsjahr mit aktuellen Kursen umgerechnet worden.

Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert.

C. Angaben und Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses

Verbindlichkeitenspiegel

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Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
unter einem Jahr ein bis fünf Jahre über fünf Jahre insgesamt
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten 304.037,42 184.041,17 0,00 488.078,59

D. Sonstige Pflichtangaben

1. Anzahl der eigenen Aktien

Die artec technologies AG hielt zum 1. Januar 2015 14.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfiel ein Grundkapital in Höhe von 14.700 €. Die eigenen Aktien sind im Verlauf der Geschäftsjahre 2008 und 2009 erworben worden. Der Erwerb erfolgte aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung, der ein Aktienrückkaufprogramm ermöglichte. Im Geschäftsjahr 2015 wurden 1.000 Stückaktien mit einem Grundkapital von 1 € je Aktie zum Kaufpreis von 1,65 € je Aktie verkauft. Der Kaufpreis ist in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Somit hält die artec technologies AG ab dem Geschäftsjahr 2016 noch 13.700 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 13.700 €. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 250 Stückaktien mit einem Grundkapital von 1 € je Aktie zum Kaufpreis von 2,24 € je Aktie verkauft. Der Kaufpreis ist in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Somit hält die artec technologies AG ab dem Geschäftsjahr 2022 noch 13.450 eigene nennwertlose Stückaktien. Auf diese eigenen Aktien entfällt ein Grundkapital in Höhe von 13.450 €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,47 %.

2. Entwicklung des Bilanzverlustes

Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:

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Verlustvortrag zum 31. Dezember 2022 -5.056.939,90 €
Jahresergebnis 2023 14.949,02 €
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 -5.041.990,88 €

3. Aufgliederung der Betrages nach § 268 Abs. 8 HGB (Ausschüttungssperre)

Zum 31. Dezember 2023 besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 2.271.594,43 €. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

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EUR
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände 1.889.689,01
Abzüglich zugehörige passive latente Steuern -570.213,29
1.319.475,72
Zuzüglich aktive latente Steuern 952.118,71
2.271.594,43

4. Latente Steuern

Es bestehen Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Diese Unterschiede führen zu passiven latenten Steuern.

Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Diesen Erwartungen liegt eine Planungsrechnung für die Jahre 2024 bis 2028 zugrunde, basierend auf eine Vertriebsstrategie, die gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erarbeitet wurde.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von rund 30 % und resultiert aus folgenden Sachverhalten:

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EUR
Differenzen zu aktiven latenten Steuern
Voraussichtlich nutzbare Verlustvorträge 3.155.326,34
Differenzen zu passiven latenten Steuern
Selbst geschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände 1.889.689,01

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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Stand am 01.01.2023 Veränderung Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR
Aktive latente Steuern 894.314,08 57.804,63 952.118,71
Passive latente Steuern 539.253,16 30.960,13 570.213,29
Bilanzausweis (aktivischer Überhang) 355.060,92 26.844,50 381.905,42

5. Außerbilanzielle Geschäfte

Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen außerbilanzielle Geschäfte in Form von Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen mit folgenden geschätzten Belastungen:

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Fälligkeiten EUR
Fällig bis zum 31. Dezember 2024 37.820,76
Fällig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 151.283,04
Fällig nach dem 31. Dezember 2028 (jährlich) 30.134,40
219.238,20

Bei den außerbilanziellen Geschäften handelt es sich um Miet- und Pachtverträge über die Anmietung betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände. Besondere Vorteile oder Risiken und finanzielle Auswirkungen aus diesen Geschäften ergeben sich nicht.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

7. Mitarbeiterzahl

Der Personalbestand setzte sich im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt aus 22 Mitarbeitern (ohne Vorstände /​ ohne Auszubildende) zusammen.

8. Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand der Gesellschaft mit dem Recht zur gemeinsamen Vertretung gehört an:

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Kaufmann Thomas Hoffmann, Diepholz.

Der Aufsichtsrat besteht aus:

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Herrn Veith Hamper (Rechtsanwalt), Frankfurt am Main

Herrn Ingo Hoffmann (Dipl.-Ingenieur), Diepholz

Herrn Ingo Estermann (MBA), Diepholz

9. Gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Gewährte Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Die Darlehen werden mit 2 % verzinst und haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:

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Stand 01.01.2023 Zinsen 2023 Tilgung/​Neuaufnahme Stand 31.12.2023
Darlehen Thomas Hoffmann 270.339,21 € 5.456,62 € 0,00 € 275.795,83 €
Darlehen Ingo Hoffmann 33.959,56 € 631,81 € -4.000,00 € 30.591,37 €

 

Diepholz, den 17. April 2024

artec technologies AG

gez. Thomas Hoffmann

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 23.04.2024 festgestellt.