![]() BAVARIA Industriekapital AGMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers Bilanz zum 31.12.2010Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010
Anhang 2010Allgemeine HinweiseDer Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Berichtsjahr wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der neuen Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz BilMoG) erstmalig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht an die geänderten Bewertungsmethoden angepasst. Eine Anpassung der Vorjahrszahlen an die durch BilMoG geänderte Bilanzgliederung des § 266 HGB wurde zulässigerweise nicht vorgenommen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Angaben zur Bilanza) Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von i.d.R. 3 Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden sofort abgeschrieben. Anlagegüter mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Nutzungsdauer für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 10 Jahre. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. - bei dauerhafter Wertminderung - mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. b) Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten und durch Einzelbelege nachgewiesen. c) Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Ermittlung der Steuerrückstellung erfolgte unter der Annahme der Anwendbarkeit des § 8b KStG auf die BAVARIA Industriekapital AG. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. d) Fremdwährungsumrechnung Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind zum Anschaffungskurs oder zum ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. e) Latente Steuern Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Ansatz von aktiven latenten Steuern. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. Erläuterungen zur Bilanza) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
b) Umlaufvermögen Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben Forderungen in Höhe von EUR 2.460.000,00 (Vorjahr EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. c) Eigenkapital 1. Grundkapital Das Grundkapital beträgt EUR 6.394.500,00. Es ist in voller Höhe einbezahlt und in 6.394.500 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stück eingeteilt. Das bedingte Kapital beträgt EUR 49.500,00. Im Zuge der Einführung des BilMoG wurden die im Vorjahr unter den Wertpapieren ausgewiesenen eigenen Anteile seit 1. Januar 2010 mit ihrem rechnerischen Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die eigenen Anteile sind aufgrund von Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben worden. Aus diesen eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt. 1.a Eigene Aktien Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Juni 2010 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis 10. Juni 2015 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des im Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien geltenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in diesem Fall auch mehrmals, ausgeübt werden. Die von der Hauptversammlung am 29. Mai 2009 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit dem Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
Zum 31. Dezember 2010 hat die Gesellschaft
Auf die eigenen Aktien entfällt insgesamt ein Anteil des Grundkapitals von EUR 237.228,00 (3,7%). Aktienrückkäufe in 2010 auf Grundlage der Hauptversammlung vom 29. Mai 2009
Aktienrückkäufe in 2010 auf Grundlage der Hauptversammlung vom 11. Juni 2010
1.b Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital 2005/I Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung vom 10. November 2005 den Beschluss gefasst, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 09. November 2010 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar-/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.102.500,00 zu erhöhen. Genehmigtes Kapital 2008/I Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.094.750,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden,
1.c Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital 2005 - Aktienoptionen für Mitarbeiter Die Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats mit Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Dezember 2005 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 511.500,00 durch Ausgabe von bis zu 511.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital 2005) zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt werden, als Optionsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Optionsrecht bis zum 31. Dezember 2009 Gebrauch machen. Das bedingte Kapital I ist zeitlich und sachlich gegenstandslos geworden, da die Frist zur Gewährung von Aktienoptionen gemäß § 4 Nr. 3 der Satzung zum 31. Dezember 2009 abgelaufen ist und keine ausübbaren Aktienoptionen mehr im Umlauf waren. Soweit Aktienoptionen ausgegeben waren, lagen wirksame Verzichtserklärungen sowie in einem Fall ein diesbezüglicher gerichtlicher Vergleich vor. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 14. April 2010 wurde deshalb die ersatzlose Aufhebung des § 4 Nr. 3 der Gesellschaft (bedingtes Kapital I) beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Juni 2010. Bedingtes Kapital 2006/I - Wandelschuldverschreibungen für Mitglieder des Aufsichtsrats Die Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats mit Hauptversammlungsbeschluss vom 05. September 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 49.500,00 durch Ausgabe von bis zu 49.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital 2006/I) zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden und von dem enthaltenen Optionsrecht der Umwandlung in Stückaktien Gebrauch gemacht wird. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Dezember 2006 in Höhe von EUR 49.500,00 an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Mindestausgabebetrag von EUR 0,33 pro Schuldverschreibung im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Aufsichtsräte haben ihr Bezugsrecht ausgeübt, alle Wandelschuldverschreibungen gelten gemäß den Umtauschbedingungen als zum 31. Dezember 2006 gewährt. Der Wandlungspreis beträgt gemäß Umtauschbedingungen EUR 21,70. Jede Wandelschuldverschreibung gewährt das Recht zur Wandlung in jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft. Die gewährten Wandlungsrechte können erstmals nach Ablauf von zwei Jahren („Mindestwahrfrist") seit Begebung der Wandelschuldverschreibung ausgeübt werden. Die Mindestwahrfrist ist am 31. Dezember 2008 ausgelaufen. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen beginnt mit dem Tag der Gewährung der Wandelschuldverschreibungen und endet nach Ablauf von fünf Jahren, somit am 31. Dezember 2011. 2. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag EUR 8.605.500,00. 3. Rücklage für eigene Anteile Nach der Verabschiedung des BilMoG ist nach dem Erwerb eigener Anteile ein aktivischer Ausweis der erworbenen Anteile mit korrespondierendem Ausweis einer Rücklage für eigene Anteile - unabhängig vom Zweck des Erwerbs - nicht mehr zulässig. Die Rücklage für eigene Anteile wurde somit im Berichtsjahr aufgelöst und der frei werdende Betrag dem Bilanzgewinn zugeführt. Zudem wurde das gezeichnete Kapital um den Nennbetrag reduziert. Der darüber hinausgehende Betrag wurde gegen den Bilanzgewinn verrechnet. Damit einhergehend wurden die eigenen Anteile ausgebucht. Die Rücklage für eigene Anteile gemäß § 272 Abs. 4 HGB hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
4. Rücklage wegen eigener Anteile Um den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn aufgrund der Neuregelung der Bilanzierung der eigenen Anteile nicht zu erhöhen und dem Gläubigerschutz Rechnung zu tragen, wurde im Berichtsjahr eine Rücklage wegen eigener Anteile gebildet. Die Rücklage wegen eigener Anteile hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
5. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn des Vorjahres hat sich aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2010 um eine Ausschüttung in Höhe von TEUR 7.717 vermindert.
d) Rückstellungen und Verbindlichkeiten In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 10.404 (Vj. TEUR 9.193) sind im Wesentlichen Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von TEUR 9.508 (Vj. TEUR 8.486) sowie Rückstellungen für Mitarbeiterboni in Höhe von TEUR 605 (Vj. TEUR 538) enthalten. Von den Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2010 in Höhe von TEUR 396 (Vj. TEUR 528) entfallen auf:
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 3.503 (Vj. TEUR 2.337) auf das Ausland und mit TEUR 1.376 (Vj. TEUR 2.163) auf das Inland. Sie betreffen Beratungsleistungen und wurden vollständig mit verbundenen Unternehmen erzielt. Haftungsverhältnisse Unbefristete Sicherungsübereignung zugunsten Zürich Versicherung Zur Sicherung aller bestehenden und künftigen - auch bedingten oder befristeten - Ansprüche, die der Zürich Versicherung gegen die Hering AG zustehen, tritt die BAVARIA Industriekapital AG ihre Ansprüche auf das Guthaben eines Kontos an die Zürich Versicherung ab. Das Konto verfügt derzeit über ein Guthaben von rund TEUR 163. Unbefristete Bürgschaft zugunsten Banco Bilbao Die BAVARIA Industriekapital AG hat mit Vereinbarungen vom 15. Dezember 2009 gegenüber der Banco Bilbao Vizcaya Agentaria S.A., Huesca/Spanien, eine unbefristete Bürgschaft für die Verpflichtungen der Inasa Foil Sabiñánigo S.L., Sabiñánigo, Huesca/Spanien, bis zu einem Höchstbetrag von TEUR 174 übernommen. Unbefristete Bürgschaft zugunsten Commerzbank Die BAVARIA Industriekapital AG hat mit Vereinbarung vom 29. Januar 2010 und 1. Januar 2011 gegenüber der Commerzbank (vormals Dresdner Bank) eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft für die Verpflichtungen der R+E aus einem Kreditrahmen in Höhe von TEUR 300 übernommen. Befristete Patronatserklärung zugunsten Daimler AG Mit Datum vom 20. September 2010 hat sich die BAVARIA Industriekapital AG befristet bis zum 31. März 2011 verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen im kaufmännisch vertretbaren Umfang zu ergreifen, damit die TriStone Flowtech Poland Sp. z o.o., Walbrzych/Polen, sowie mit ihr verbundene Unternehmen („Lieferant") jederzeit fristgerecht ihre gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen gegenüber der Daimler-Gruppe nachkommen kann. Insbesondere verpflichtet sich die BAVARIA Industriekapital AG, den Lieferant mit ausreichend Kapital und Liquidität auszustatten. Erfüllt der Lieferant seine Verpflichtungen gegenüber der Daimler-Gruppe nicht, treten eigene Forderungen der BAVARIA Industriekapital AG gegenüber den Forderungen der Daimler-Gruppe im Rang zurück. Unbefristete Bürgschaft zugunsten FORTIS Für die Gesellschaften TriStone Frankreich, TriStone Türkei, TriStone Spanien, TriStone Italien und TriStone Polen hat die BAVARIA Industriekapital AG mit Vereinbarung vom 30. Juni 2010 zugunsten der Gruppe FORTIS eine Bürgschaft bis zur Höhe von EUR 5,0 Mio. übernommen. Die Bürgschaft betrifft Ansprüche mehrerer Factoringgesellschaften der Gruppe FORTIS gegenüber den TriStone Gesellschaften und wurde unbefristet ausgestellt. Befristete Bürgschaft zugunsten SERV Für die Gesellschaft SwissTex Winterthur hat die BAVARIA Industriekapital AG gegenüber der SERV (Schweizerische Exportrisikoversicherung, Zürich) mit Vereinbarung vom 18. Juni 2010 eine Bürgschaft übernommen. Die Bürgschaft zielt dabei auf alle geeigneten Maßnahmen ab, um die Geschäftstätigkeit der SwissTex Winterthur AG zu erhalten. Die Bürgschaft ist bis zum 31. Dezember 2011 begrenzt. Die BAVARIA Industriekapital AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen und Beteiligungen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die BAVARIA Industriekapital AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die BAVARIA Industriekapital AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Sonstige Angabena. Vorstand und Aufsichtsrat
b. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie früherer Mitglieder dieser Gremien Es sind Bezüge an Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 40) enthalten, davon an ehemalige Aufsichtsratsmitglieder TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Im Berichtsjahr wurden von der Gesellschaft an die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, in der Dr. Heisse Partner ist, im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach § 114 AktG) Honorare in Höhe von TEUR 114 (Vj. TEUR 144) gezahlt. Die Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im Jahr 2010 TEUR 1.181 (Vj. TEUR 777). c. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEUR 17 (Vj. TEUR 87) aus langfristigen Mietverträgen. Anteilsbesitzliste Angaben in Tausenden lokaler Währung
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Ungeprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2010 nach HGB d. Abhängigkeitsbericht Die BAVARIA Industriekapital AG befindet sich im Mehrheitsbesitz der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltung GmbH (vormals: AS Vermögensverwaltung GmbH), Gräfelfing. Wir haben deshalb den nach § 312 AktG notwendigen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser schließt mit folgender Feststellung: „Zusammengefasst erklären wir hiermit, dass die BAVARIA Industriekapital AG und ihre Tochtergesellschaften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielten." e. Konzernabschluss Die BAVARIA Industriekapital AG wird in den Konzernabschluss der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltung GmbH (vormals: AS Vermögensverwaltung GmbH), Gräfelfing, einbezogen. Der Konzernabschluss kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden. f. Ergebnisverwendung Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5.066.902,26 (Vj. EUR 8.242.663,38). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von EUR 1.495.799,83, den Einstellungen in die Rücklage für eigene Aktien im Berichtsjahr in Höhe von saldiert EUR 503.321,73 (nach Abzug der Auflösungen der Rücklage für eigene Aktien) ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.059.380,36 zum 31. Dezember 2010. Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA Industriekapital AG werden den Aktionären auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn von EUR 6.059.380,36 nur die gesetzliche Mindestdividende von EUR 0,04 je Aktie auszuschütten, um der gestiegenen Investitionstätigkeit Rechnung zu tragen, und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 17. März 2011 Der Vorstand Reimar Scholz Harald Ender Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die BAVARIA Industriekapital AG Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der BAVARIA Industriekapital AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
München, den 18. März 2011 RP RICHTER GmbH Stahl, Wirtschaftsprüfer Costa, Wirtschaftsprüfer |
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