BAVARIA Industriekapital AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Hinweise Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs.1 S. 4 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz BilMoG) angewendet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Angaben zur Bilanz a) Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von i.d.R. 3 Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden sofort abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Nutzungsdauer für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 10 Jahre. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. – bei dauerhafter Wertminderung – mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. b) Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten und durch Einzelbelege nachgewiesen. c) Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Steuerrückstellungen und Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Ermittlung der Steuerrückstellung erfolgte unter der Annahme der Anwendbarkeit des § 8b KStG auf die BAVARIA Industriekapital AG. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. d) Fremdwährungsumrechnung Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind zum Anschaffungskurs oder zum ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. e) Latente Steuern Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Ansatz von aktiven latenten Steuern. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. Erläuterungen zur Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
b) Umlaufvermögen Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben Forderungen in Höhe von EUR 2.896.000,00 (Vorjahr EUR 2.460.000,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. c) Eigenkapital 1. Grundkapital Das Grundkapital beträgt EUR 6.394.500,00. Es ist in voller Höhe einbezahlt und in 6.394.500 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stück eingeteilt. Das bedingte Kapital beträgt EUR 49.500,00. Die eigenen Anteile werden mit ihrem rechnerischen Nennwert offen vom gezeichneten
Kapital abgesetzt. Die eigenen Anteile sind aufgrund von Ermächtigungen nach 1.a Eigene Aktien Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Juni 2010 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis 10. Juni 2015 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des im Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien geltenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in diesem Fall auch mehrmals, ausgeübt werden. Die von der Hauptversammlung am 29. Mai 2009 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit dem Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
Zum 31. Dezember 2011 hat die Gesellschaft
Auf die eigenen Aktien entfällt insgesamt ein Anteil des Grundkapitals von EUR 425.367,00 (6,7%). Aktienrückkäufe in 2011 auf Grundlage der Hauptversammlung vom 11. Juni 2010
Genehmigtes Kapital 2005/ I Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung vom10. November 2005den Beschluss gefasst, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum09. November 2010durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar-/ oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.102.500,00 zu erhöhen. Genehmigtes Kapital 2008/ I Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom20. Juni 2008ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum19. Juni 2013gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.094.750,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden,
1.c Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital 2005 - Aktienoptionen für Mitarbeiter Die Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats mit Hauptversammlungs-beschluss vom 20. Dezember 2005 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 511.500,00 durch Ausgabe von bis zu 511.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital 2005) zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt werden, als Optionsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Optionsrecht bis zum 31. Dezember 2009 Gebrauch machen. Das bedingte Kapital I ist zeitlich und sachlich gegenstandslos geworden, da die Frist zur Gewährung von Aktienoptionen gemäß § 4 Nr. 3 der Satzung zum 31. Dezember 2009 abgelaufen ist und keine ausübbaren Aktienoptionen mehr im Umlauf waren. Soweit Aktienoptionen ausgegeben waren, lagen wirksame Verzichtserklärungen sowie in einem Fall ein diesbezüglicher gerichtlicher Vergleich vor. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 14. April 2010 wurde deshalb die ersatzlose Aufhebung des § 4 Nr. 3 der Gesellschaft (bedingtes Kapital I) beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Juni 2010. Bedingtes Kapital 2006/I - Wandelschuldverschreibungen für Mitglieder des Aufsichtsrats Die Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats mit Hauptversammlungsbeschluss vom05. September 2006beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 49.500,00 durch Ausgabe von bis zu 49.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital 2006/I) zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden und von dem enthaltenen Optionsrecht der Umwandlung in Stückaktien Gebrauch gemacht wird. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Dezember 2006 in Höhe von EUR 49.500,00 an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Mindestausgabebetrag von EUR 0,33 pro Schuldverschreibung im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Aufsichtsräte haben ihr Bezugsrecht ausgeübt, alle Wandelschuldverschreibungen gelten gemäß den Umtauschbedingungen als zum 31. Dezember 2006 gewährt. Der Wandlungspreis beträgt gemäß Umtauschbedingungen EUR 21,70. Jede Wandelschuldverschreibung gewährt das Recht zur Wandlung in jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen endete nach Ablauf von fünf Jahren am 31. Dezember 2011. Es hat keiner der Aufsichtsräte von seinem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht. 2. Kapit alrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag EUR 8.605.500,00. 3. Rücklage wegen eigener Anteile Um den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn bezüglich der eigenen Anteile nicht zu erhöhen und dem Gläubigerschutz Rechnung zu tragen, wurde im Berichtsjahr eine Rücklage wegen eigener Anteile gebildet. Die Rücklage wegen eigener Anteile hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
4. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juni 2011 in vollem Umfang auf neue Rechnung vorgetragen. Es wurde keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.
d) Rückstellungen und Verbindlichkeiten In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.806 (Vj. TEUR 10.404) sind im Wesentlichen Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von TEUR 3.007 (Vj. TEUR 9.508) sowie Rückstellungen für Mitarbeiterboni in Höhe von TEUR 558 (Vj. TEUR 605) enthalten. Von den Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2011 in Höhe von TEUR 559 (Vj. TEUR 396) entfallen auf:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 2.604 (Vj. TEUR 3.503) auf das Ausland und mit TEUR 1.167 (Vj. TEUR 1.376) auf das Inland. Sie betreffen Beratungsleistungen und wurden vollständig mit verbundenen Unternehmen erzielt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten einen periodenfremden Ertrag in Höhe von TEUR 505. Haftungsverhältnisse Unbefristete Bürgschaft zugunsten Banco Bilbao Die BAVARIA Industriekapital AG hat mit Vereinbarungen vom 15. Dezember 2009 gegenüber der Banco Bilbao Vizcaya Agentaria S.A., Huesca / Spanien, eine unbefristete Bürgschaft für die Verpflichtungen der Inasa Foil Sabiñánigo S.L., Sabiñánigo, Huesca/Spanien, bis zu einem Höchstbetrag von TEUR 174 übernommen. Unbefristete Bürgschaft zugunsten Commerzbank Die BAVARIA Industriekapital AG hat mit Vereinbarung vom 1. Januar 2011 gegenüber der Commerzbank (vormals Dresdner Bank) eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft für die Verpflichtungen der R+E Automationstechnik GmbH aus einem Kreditrahmen in Höhe von TEUR 300 übernommen. Unbefristete Bürgschaft zugunsten CIC (Credit Industriel et Commercial) Zur Sicherung der Verpflichtungen der Tech-Form SAS aus einem Kreditvertrag mit der CIC, hat die BAVARIA Industriekapital AG mit Vereinbarung vom 7. Juli 2011 der Credit Industriel et Commercial SA, Paris/Frankreich ein Konto mit einem Guthabenbetrag über TEUR 350 verpfändet. Unbefristete Bürgschaft zugunsten CA (Credit Agricole Nord de France) Um die Finanzierung eines Projektes der Tech-Form SAS abzuschließen, wurde noch ein weiteres Konto der BAVARIA Industriekapital AG mit einem Guthabenbetrag über TEUR 150 an Credit Agricole Nord de France, Cedex/Frankreich, mit Vereinbarung vom 7. Juli 2011 verpfändet, um jegliche Verpflichtungen aus dem geschlossenen Kreditvertrag zwischen Tech-Form SAS und der CA zu besichern. Unbefristete Bürgschaft zugunsten CIC Lyonnaise de Banque Die BAVARIA Industriekapital AG hat mit Vereinbarungen vom 14. Juni 2011 gegenüber
der CIC Lyonnaise de Banque, Valence/Frankreich, eine unbefristete Bürgschaft für
die Verpflichtungen der Swisstex France SAS, Valence, bis zu einem Höchstbetrag von
Zum 31. Dezember 2011 wurde wegen der Inanspruchnahme der Bürgschaft eine Rückstellung in Höhe von TEUR 1.414 gebildet. Das verbleibende Haftungsverhältnis beträgt demnach TEUR 1.086. Unbefristete Bürgschaft zugunsten BNPParibas Arc Alpin Entreprises Die BAVARIA Industriekapital AG hat mit Vereinbarungen vom 14. Juni 2011 gegenüber der BNPParibas Arc Alpin Entreprises, Montbonnot/Frankreich, eine weitere unbefristete Bürgschaft für die Verpflichtungen der Swisstex France SAS, Valence, bis zu einem Höchstbetrag von TEUR 2.500 übernommen. Zum 31. Dezember 2011 wurde wegen der Inanspruchnahme der Bürgschaft eine Rückstellung in Höhe von TEUR 674 gebildet. Das verbleibende Haftungsverhältnis beträgt demnach TEUR 1.826. Die BAVARIA Industriekapital AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen und Beteiligungen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die BAVARIA Industriekapital AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die BAVARIA Industriekapital AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Sonstige Angaben a. Vorstand und Aufsichtsrat
b. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie früherer Mitglieder dieser Gremien Es sind Bezüge an Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 40) enthalten, davon an ehemalige Aufsichtsratsmitglieder TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Im Berichtsjahr wurden von der Gesellschaft an die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, in der Dr. Heisse Partner ist, im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach § 114 AktG) Honorare in Höhe von TEUR 64 (Vj. TEUR 114) gezahlt. Die Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im Jahr 2011 TEUR 1.144 (Vj. TEUR 1.181). c. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEUR 17 (Vj. TEUR 17) aus langfristigen Mietverträgen. Anteilsbesitzliste Angaben in Tausenden lokaler Währung
d. Abhängigkeitsbericht Die BAVARIA Industriekapital AG befindet sich im Mehrheitsbesitz der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltung GmbH (vormals: AS Vermögensverwaltung GmbH), Gräfelfing. Deshalb wurde der notwendige Bericht nach § 312 AktG über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser schließt mit folgender Feststellung: „Zusammengefasst erklären wir hiermit, dass die BAVARIA Industriekapital AG und ihre Tochtergesellschaften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielten.“ e. Konzernabschluss Die BAVARIA Industriekapital AG wird in den Konzernabschluss der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltung GmbH (vormals: AS Vermögensverwaltung GmbH), Gräfelfing, einbezogen. Der Konzernabschluss kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden. f. Ergebnisverwendung Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 6.881.521,11 (Vj. EUR 5.066.902,26). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von EUR 6.059.380,36, dem Erwerb eigener Anteile im Berichtsjahr in Höhe von EUR 2.517.530,33 sowie der Einstellung in die Rücklage wegen eigener Anteile in Höhe von EUR -188.139,00 und dem Ertrag aus offener Absetzung des Nennbetrags eigener Anteile in Höhe von EUR 188.139,00 ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.423.371,14 zum 31.12.2011. Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA Industriekapital AG werden den Aktionären auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn von EUR 10.423.371,14 nur die gesetzliche Mindestdividende von EUR 0,04 je Aktie auszuschütten, um der gestiegenen Investitionstätigkeit Rechnung zu tragen, und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. München, den 19. März 2012
WEITERE DATENBestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die BAVARIA Industriekapital AG Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der BAVARIA Industriekapital AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. München, den 20. März 2012 RP RICHTER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stahl / Costa Wirtschaftsprüfer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.05.2012 |
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