![]() BAVARIA Industries Group AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015(vormals: BAVARIA Industriekapital AG)Bilanz zum 31.12.2015AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2015Allgemeine HinweiseDer Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Angaben zur Bilanza) AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von i.d.R. drei Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden sofort abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Nutzungsdauer für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt drei bis zehn Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB). Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. - bei dauerhafter Wertminderung - mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienenden Wertpapiere an börsennotierten Unternehmen wurden dem Anlagevermögen zugeordnet (§ 247 Absatz 2 HGB) und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Das Wahlrecht nach § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB wurde nicht wahrgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauernder Wertminderung auf den beizulegenden Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, vorgenommen. b) UmlaufvermögenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Börsenoder Marktpreis bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten und durch Einzelbelege nachgewiesen. c) Rückstellungen und VerbindlichkeitenDie Steuerrückstellungen und Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Ermittlung der Steuerrückstellung erfolgte unter der Annahme der Anwendbarkeit des § 8b KStG auf die BAVARIA Industries Group AG. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. d) FremdwährungsumrechnungFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a Satz 1 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. e) Latente SteuernAuf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt gemäß des Wahlrechts nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB kein Ansatz von aktiven latenten Steuern. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. Erläuterungen zur Bilanza) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt: scroll
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Wertpapiere des AnlagevermögensDie Wertpapiere des Anlagevermögens sollen dauernd dem Geschäftsbetrieb der BAVARIA Industries Group AG dienen. Diese wurden durch Vorstandsbeschluss in Verbindung mit § 247 Absatz 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet. Im Gegensatz zur Vorjahresdarstellung werden sie in Bilanz und Anlagenspiegel nicht mehr unter Beteiligungen ausgewiesen, sondern unter Wertpapiere des Anlagevermögens. Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen auf die Wertpapiere des Anlagevermögens auf den beizulegenden Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergab, wurden aufgrund von dauernder Wertminderung in Höhe von TEUR 63 vorgenommen. Nachstehende Finanzanlagen wurden zum Abschlussstichtag über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, da davon auszugehen ist, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist. scroll
Nach dem Einbruch im Januar befinden sich die Börsenkurse aller oben genannten Branchen tendenziell wieder im Aufwärts. Durch diesen Trend wurde für die Gruppen nicht auf den Marktwert zum 31.12.2015 abgestellt. Sämtliche langfristigen Investitionen in diese Wertpapiere wurden nach gründlicher Risikoprüfung vorgenommen. Finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten der Emittenten sind nicht anzunehmen. b) UmlaufvermögenVon den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben Forderungen in Höhe von EUR 3.951.611,79 (Vorjahr EUR 5.423.444,18) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In die Einzelwertberichtigung wurden im Berichtsjahr EUR 333.221,78 aufgrund des Imparitätsprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB eingestellt. c) Eigenkapital1. GrundkapitalDas Grundkapital beträgt zum 31.12.2015 EUR 5.612.514,00. Es ist in voller Höhe einbezahlt und in 5.612.514 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stück eingeteilt. Das bedingte Kapital beträgt EUR 49.500,00. Die eigenen Anteile werden mit ihrem rechnerischen Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die eigenen Anteile sind aufgrund von Ermächtigungen nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworben worden. Aus diesen eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt. 1.a Eigene AktienMit Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2012 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 24. Mai 2017 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in diesem Fall auch mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Die von der Hauptversammlung vom 25. Mai 2012 beschlossene Ermächtigung wurde (nahezu) vollständig ausgeschöpft und von den 360.049 zurückerworbenen Aktien wurden 350.049 zwischenzeitlich eingezogen und das Grundkapital herabgesetzt. Mit Hauptversammlungsbeschluss am 28. Mai 2014 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 27. Mai 2019 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die von der Hauptversammlung am 25. Mai 2012 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit dem Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Dabei gilt, dass auf die durch diese Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt, oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen dürfen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu folgenden:
Zum 31. Dezember 2015 hat die Gesellschaft
Auf die eigenen Aktien entfällt insgesamt ein Anteil des Grundkapitals in Höhe von EUR 255.135 (4,5 %). Aktienrückkäufe in 2015 auf Grundlage der Hauptversammlung vom 28. Mai 2014scroll
1.b Genehmigtes KapitalGenehmigtes Kapital 2008/I Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2013 gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.094.750,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008/I). Von der Erhöhung des Grundkapitals innerhalb der gewährten Frist wurde kein Gebrauch gemacht. Die Löschung des genehmigten Kapitals 2008/I wurde im Handelsregister noch nicht eingetragen. Das Bezugsrecht der Aktionäre konnte ausgeschlossen werden,
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 886.531 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 886.531 neuen auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, einmalig oder mehrmalig bis zum 24. Mai 2017 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden,
1.c Bedingtes KapitalBedingtes Kapital 2006/I - Wandelschuldverschreibungen für Mitglieder des AufsichtsratsDie Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats mit Hauptversammlungsbeschluss vom 05. September 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 49.500,00 durch Ausgabe von bis zu 49.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital 2006/I) zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden und von dem enthaltenen Optionsrecht der Umwandlung in Stückaktien Gebrauch gemacht wird. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Dezember 2006 in Höhe von EUR 49.500,00 an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Mindestausgabebetrag von EUR 0,33 pro Schuldverschreibung im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Aufsichtsräte haben ihr Bezugsrecht ausgeübt, alle Wandelschuldverschreibungen gelten gemäß den Umtauschbedingungen als zum 31. Dezember 2006 gewährt. Der Wandlungspreis beträgt gemäß Umtauschbedingungen EUR 21,70. Jede Wandelschuldverschreibung gewährt das Recht zur Wandlung in jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen endete nach Ablauf von fünf Jahren am 31. Dezember 2011. Es hat keiner der Aufsichtsräte von seinem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht. Die Löschung des bedingten Kapitals 2006/I wurde im Handelsregister noch nicht eingetragen. 2. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag EUR 9.387.486,00. 3. Rücklage wegen eigener AnteileIm Berichtsjahr wurden keine erneuten Rücklagen wegen eigener Anteile gebildet. Die Rücklage wegen eigener Anteile hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: scroll
4. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn des Vorjahres wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 in vollem Umfang auf neue Rechnung vorgetragen. Es wurde keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. scroll
d) Rückstellungen und VerbindlichkeitenIn den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.738 (Vj. TEUR 6.134) sind im Wesentlichen Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von TEUR 1.641 (Vj. TEUR 1.641), sowie Rückstellungen für das Aktienoptionsprogramm und Mitarbeiterboni in Höhe von TEUR 1.590 (Vj. TEUR 2.607) enthalten. Unter den Rückstellungen für Prozesskosten sind Rechtsstreitigkeiten gegenüber einem ehemaligen Geschäftsführer einer Beteiligung berücksichtigt. Drohverlustrückstellungen wurden i.H.v. TEUR 366 gebildet. Von den Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2015 in Höhe von TEUR 529 (Vj. TEUR 591) entfallen auf: scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 2.807 (Vj. TEUR 2.638) auf das Ausland und mit TEUR 1.852 (Vj. TEUR 1.578) auf das Inland. Sie betreffen Beratungsleistungen und wurden vollständig mit verbundenen Unternehmen erzielt. Sonstige betriebliche Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 814. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 117. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten daneben Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR 11.999 (Vj. 1.833). Dem stehen sonstige betriebliche Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR 8.351 (Vj. 3.117) gegenüber. Im Gegensatz zum Vorjahr werden die Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren nicht mehr als Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen ausgewiesen sondern in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die Vorjahres-Gewinn und Verlustrechnung wurde angepasst. HaftungsverhältnisseUnbefristete Bürgschaft zugunsten CIC (Credit Industriel et Commercial SA, Paris/Frankreich)Zur Sicherung der Verpflichtungen der tech-Form SAS aus einem Kreditvertrag mit der CIC, hat die BAVARIA Industries Group AG mit Vereinbarung vom 7. Juli 2011 der CIC ein Konto mit einem Guthabenbetrag über TEUR 350 verpfändet. Zum 31.12.2015 bestand ein Guthabenbetrag in Höhe von TEUR 167. Haftungsübernahmeerklärung zugunsten der Reinhard Mohn GmbH, GüterslohZur Sicherung etwaiger Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Kauf einer Beteiligung garantiert die BAVARIA Industries Group AG, zeitlich auf drei Jahre befristet, mit EUR 4 Mio. die Haftungsübernahme. Die BAVARIA Industries Group AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen und Beteiligungen ein.Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die BAVARIA Industries Group AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegende Verpflichtung von dem Hauptschuldner tech-FORM S.A.S. erfüllt werden kann. Die BAVARIA Industries Group AG schätzt daher bei der unbefristeten Bürgschaft zugunsten CIC das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Bezogen auf die Haftungsübernahmeerklärung zugunsten der Reinhard Mohn GmbH schätzt die BAVARIA Industries Group AG die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering ein, da mittelfristig keine Anzeichen vorliegen, dass eine Insolvenz der Arti Kalender & Promotion Services GmbH, Gütersloh, als 100%ige Tochtergesellschaft der BAVARIA Industries Group AG eintreten wird, die wiederum Voraussetzung für die Beanspruchung dieser Haftungsübernahme wäre. Sonstige Angabena) Vorstand und Aufsichtsratscroll
b) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie früherer Mitglieder dieser GremienIm Geschäftsjahr wurden Bezüge an die Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von TEUR 41 (Vj. TEUR 41) berücksichtigt. Die Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im Jahr 2015 TEUR 1.849 (Vj. TEUR 2.421). c) Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEUR 80 (Vj. TEUR 99) aus langfristigen Mietverträgen. AnteilsbesitzlisteAngaben in Tausenden lokaler WährungAnteilsbesitzliste zum 31. Dezember 2015scroll
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Ungeprüfter Jahresabschluss zum 31. Dezember
2015 nach HGB scroll
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Ungeprüfter Jahresabschluss zum 31. Dezember
2015 nach HGB AbhängigkeitsberichtDie BAVARIA Industries Group AG befindet sich im Mehrheitsbesitz der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing. Deshalb wurde der notwendige Bericht nach § 312 AktG über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser schließt mit folgender Feststellung: "Zusammengefasst erklären wir hiermit, dass die BAVARIA Industries Group AG und ihre Tochtergesellschaften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielten." KonzernabschlussDie BAVARIA Industries Group AG wird in den Konzernabschluss der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing, einbezogen. Der Konzernabschluss ist im Bundesanzeiger offenzulegen. Veröffentlichungen nach § 20 AktGMit Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.05.2008 und vom 02.06.2008 sowie vom 31.03.2014 gab die Gesellschaft folgendes bekannt: Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft mittelbar über die Zurechnung von Aktien nach § 20 Absatz 2 AktG gehört. Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft nach § 20 Absatz 4 AktG gehört. ErgebnisverwendungFür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 8.225.927,17 (Vj. Jahresüberschuss in Höhe von EUR 244.086,66). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von EUR 105.796.335,41 sowie der Aufwendungen für den Erwerb eigener Anteile im Berichtsjahr in Höhe von EUR 7.326.186,25 ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 106.696.076,33 zum 31.12.2015. Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA Industries Group AG werden den Aktionären auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 106.696.076,33 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 07. April 2016 Der Vorstand Reimar Scholz Harald Ender Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die BAVARIA Industries Group AG, München Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der BAVARIA Industries Group AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
München, 7. April 2016 Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Christian Schönhofer, Wirtschaftsprüfer Helge Schäfer, Wirtschaftsprüfer |
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