![]() BAVARIA Industries Group AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31.12.2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2017Allgemeine HinweiseDer Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Angaben zur Bilanza) AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von i.d.R. drei Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden sofort abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Nutzungsdauer für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt drei bis zehn Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB). Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. - bei dauerhafter Wertminderung - mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienenden Wertpapiere an börsennotierten Unternehmen wurden dem Anlagevermögen zugeordnet (§ 247 Absatz 2 HGB) und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Das Wahlrecht nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde nicht wahrgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauernder Wertminderung auf den beizulegenden Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, vorgenommen. b) UmlaufvermögenDie Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bewertet. c) Rückstellungen und VerbindlichkeitenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Ermittlung der Steuerrückstellung erfolgte unter der Annahme der Anwendbarkeit des § 8b KStG auf die BAVARIA Industries Group AG. Aufgrund einer Vielzahl von konzerninternen und konzernexternen, sowie nationalen und internationalen Geschäftsvorfällen können steuerliche Risiken entstehen, sollte die Finanzverwaltung in einzelnen Punkten eine andere Auffassung vertreten als die BAVARIA Gruppe. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. d) FremdwährungsumrechnungFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a Satz 1 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. e) Latente SteuernAuf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt gemäß des Wahlrechts nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB kein Ansatz von aktiven latenten Steuern. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. Erläuterungen zur Bilanza) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt: scroll
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Wertpapiere des AnlagevermögensDie Wertpapiere des Anlagevermögens sollen dauernd dem Geschäftsbetrieb der BAVARIA Industries Group AG dienen. Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen auf die Wertpapiere des Anlagevermögens auf den beizulegenden Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergab, wurden aufgrund von dauernder Wertminderung in Höhe von TEUR 311 (Vorjahr TEUR 170) vorgenommen. Nachstehende Finanzanlagen wurden zum Abschlussstichtag über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, da davon auszugehen ist, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist. scroll
b) UmlaufvermögenVon den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben Forderungen in Höhe von EUR 2.675.787,87 (Vorjahr EUR 768.980,20) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In die Einzelwertberichtigung wurden im Berichtsjahr EUR 517.015,15 (Vorjahr EUR 1.748.350,75) aufgrund des Imparitätsprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB eingestellt. In den sonstigen Vermögensgegenständen wurde ein Steuererstattungsanspruch in Höhe von TEUR 43.142 aktiviert, der rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag durch Abgabe der Kapitalertragsteuererklärung und Zahlung in 2018 entsteht. Die Abgabe der Kapitalertragsteuererklärung und die Zahlung der Kapitalertragsteuer ist im April 2018 erfolgt. c) Eigenkapital1. GrundkapitalDas Grundkapital beträgt zum 31.12.2017 EUR 5.060.548,00 (Vorjahr EUR 5.351.294,00). Es ist in voller Höhe einbezahlt und in 5.060.548 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stück eingeteilt. Das bedingte Kapital beträgt EUR 49.500,00. Die eigenen Anteile werden mit ihrem rechnerischen Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die eigenen Anteile sind aufgrund von Ermächtigungen nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworben worden. Aus diesen eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt. 1.a Eigene AktienMit Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2012 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 24. Mai 2017 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in diesem Fall auch mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Die von der Hauptversammlung vom 25. Mai 2012 beschlossene Ermächtigung wurde (nahezu) vollständig ausgeschöpft und von den 360.049 zurückerworbenen Aktien wurden 350.049 zwischenzeitlich eingezogen und das Grundkapital herabgesetzt. Mit Hauptversammlungsbeschluss am 28. Mai 2014 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 27. Mai 2019 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die von der Hauptversammlung am 25. Mai 2012 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit dem Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Dabei gilt, dass auf die durch diese Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt, oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen dürfen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu folgenden:
Zum 31. Dezember 2017 hat die Gesellschaft
Auf die eigenen Aktien entfällt insgesamt ein Anteil des Grundkapitals in Höhe von EUR 801 (0,02 %). Aktienrückkäufe in 2017 auf Grundlage der Hauptversammlung vom 28. Mai 2014scroll
1.b Bedingtes KapitalBedingtes Kapital 2006/I - Wandelschuldverschreibungen für Mitglieder des AufsichtsratsDie Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats mit Hauptversammlungsbeschluss vom 05. September 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 49.500,00 durch Ausgabe von bis zu 49.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital 2006/I) zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden und von dem enthaltenen Optionsrecht der Umwandlung in Stückaktien Gebrauch gemacht wird. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Dezember 2006 in Höhe von EUR 49.500,00 an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Mindestausgabebetrag von EUR 0,33 pro Schuldverschreibung im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Aufsichtsräte haben ihr Bezugsrecht ausgeübt, alle Wandelschuldverschreibungen gelten gemäß den Umtauschbedingungen als zum 31. Dezember 2006 gewährt. Der Wandlungspreis beträgt gemäß Umtauschbedingungen EUR 21,70. Jede Wandelschuldverschreibung gewährt das Recht zur Wandlung in jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen endete nach Ablauf von fünf Jahren am 31. Dezember 2011. Es hat keiner der Aufsichtsräte von seinem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht. Die Löschung des bedingten Kapitals 2006/I wurde im Handelsregister noch nicht eingetragen. 2. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag EUR 9.939.452,00. 3. Rücklage wegen eigener AnteileDie Rücklage wegen eigener Anteile hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: scroll
4. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn des Vorjahres wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 2017 in vollem Umfang auf neue Rechnung vorgetragen. Es wurde keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. d) Rückstellungen und VerbindlichkeitenIn den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 232 (Vorjahr TEUR 2.939) sind im Wesentlichen Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr TEUR 2.098) sowie Rückstellungen für Geschäftsführer- und Mitarbeiterboni in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 325) enthalten. Unter den Rückstellungen für Prozesskosten sind Rechtsstreitigkeiten gegenüber einem ehemaligen Geschäftsführer einer Beteiligung berücksichtigt. Drohverlustrückstellungen wurden i.H.v. TEUR 45 (Vorjahr TEUR 367) gebildet. Von den Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2017 in Höhe von TEUR 214.089 (Vorjahr TEUR 428) entfallen auf: scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 3.753 (Vorjahr TEUR 2.520) auf das Ausland und mit TEUR 1.288 (Vorjahr TEUR 1.980) auf das Inland. Sie betreffen Beratungsleistungen und wurden vollständig mit verbundenen Unternehmen erzielt. Sonstige betriebliche Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 929). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 3.173 (Vorjahr TEUR 257). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten daneben Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR 5.615 (Vorjahr TEUR 5.167). Dem stehen sonstige betriebliche Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR 359 (Vorjahr TEUR 2.571) gegenüber. Auf kurzfristige und langfristige Finanzinstrumente wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 900 (Vorjahr TEUR 568) vorgenommen. HaftungsverhältnisseBürgschaft zugunsten CIC (Credit Industriel et Commercial SA, Paris/Frankreich)Zur Sicherung der Verpflichtungen der tech-Form SAS aus einem Kreditvertrag mit der CIC, hatte die BAVARIA Industries Group AG mit Vereinbarung vom 7. Juli 2011 der CIC ein Konto mit einem Guthabenbetrag über TEUR 350 verpfändet. Die Bürgschaft wurde nicht in Anspruch genommen und der verbliebene Saldo abgezogen. Haftungsübernahmeerklärung zugunsten der Reinhard Mohn GmbH, GüterslohZur Sicherung etwaiger Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Kauf einer Beteiligung hatte die BAVARIA Industries Group AG, zeitlich auf drei Jahre befristet, mit EUR 4 Mio. die Haftungsübernahme garantiert. Die Haftungsübernahme ist ohne Inanspruchnahme abgelaufen. Sonstige Angabena) Vorstand und Aufsichtsratscroll
b) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie früherer Mitglieder dieser GremienIm Geschäftsjahr wurden Bezüge an die Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr TEUR 41) berücksichtigt. Die Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im Jahr 2017 TEUR 714 (Vorjahr TEUR 1.834). c) Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 80) aus langfristigen Mietverträgen. d) MitarbeiterIm Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 4,5 Mitarbeiter beschäftigt. AbhängigkeitsberichtDie BAVARIA Industries Group AG befindet sich im Mehrheitsbesitz der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing. Deshalb wurde der notwendige Bericht nach § 312 AktG über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser schließt mit folgender Feststellung: "Zusammengefasst erklären wir hiermit, dass die BAVARIA Industries Group AG und ihre Tochtergesellschaften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielten." KonzernabschlussDie BAVARIA Industries Group AG wird in den Konzernabschluss der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing, einbezogen. Der Konzernabschluss ist im Bundesanzeiger offenzulegen. Veröffentlichungen nach § 20 AktGMit Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.05.2008 und vom 02.06.2008 sowie vom 31.03.2014 gab die Gesellschaft folgendes bekannt: Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft mittelbar über die Zurechnung von Aktien nach § 20 Absatz 2 AktG gehört. Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft nach § 20 Absatz 4 AktG gehört. ErgebnisverwendungFür den Zeitraum vom 1.Januar bis zum 31. Dezember 2017 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 6.129.647,60 (Vorjahr EUR 3.307.203,13). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von EUR 109.291.333,63 sowie der Aufwendungen für den Erwerb eigener Anteile im Berichtsjahr in Höhe von EUR 16.102.588,98 ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 99.318.392,25 zum 31.12.2017. Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA Industries Group AG werden den Aktionären auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 99.318.392,25 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 25. April 2018 Der Vorstand Reimar Scholz Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die BAVARIA Industries Group AG, München: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der BAVARIA Industries Group AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
München, 25. April 2018 Mazars GmbH & Co. KG Christian Schönhofer, Wirtschaftsprüfer Helge Schäfer, Wirtschaftsprüfer |
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