![]() BAVARIA Industries Group AGMünchenJahresabschluss 2018BAVARIA Industries Group AG (vormals: BAVARIA Industriekapital AG) MünchenBestätigungsvermerk des AbschlussprüfersBilanz zum 31.12.2018Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
BAVARIA Industries Group AG München Amtsgericht München HRB 143858Anhang für das Geschäftsjahr 2018Allgemeine HinweiseDer Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Grundsätzen
der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften
gem. §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde
teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend: Angaben zur Bilanza) AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
von i.d.R. drei Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten
bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Nutzungsdauer
für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt drei bis zehn
Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. - bei dauerhafter
Wertminderung - mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienenden Wertpapiere
an börsennotierten Unternehmen wurden dem Anlagevermögen zugeordnet (§ 247 Absatz
2 HGB) und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Das Wahlrecht nach § 253 Absatz 3
Satz 6 HGB wurde nicht wahrgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauernder Wertminderung auf den beizulegenden
Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, vorgenommen. b) UmlaufvermögenDie Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen
Rechnung getragen. Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Börsen-
oder Marktpreis bewertet. c) EigenkapitalDas Eigenkapital wird zum Nominalbetrag abzüglich eigener Anteile angesetzt. d) Rückstellungen und VerbindlichkeitenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die
Ermittlung der Steuerrückstellung erfolgte unter der Annahme der Anwendbarkeit des
§ 8b KStG auf die BAVARIA Industries Group AG. Aufgrund einer Vielzahl von konzerninternen und konzernexternen, sowie nationalen
und internationalen Geschäftsvorfällen können steuerliche Risiken entstehen, sollte
die Finanzverwaltung in einzelnen Punkten eine andere Auffassung vertreten als die
BAVARIA Gruppe. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. e) FremdwährungsumrechnungFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a Satz 1 HGB mit
dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer. Erläuterungen zur Bilanza) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt:
Wertpapiere des AnlagevermögensDie Wertpapiere des Anlagevermögens sollen dauernd dem Geschäftsbetrieb der BAVARIA
Industries Group AG dienen. Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf die Wertpapiere des Anlagevermögens auf den beizulegenden Wert,
der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergab, wurden aufgrund
von dauernder Wertminderung in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr TEUR 311) vorgenommen. Nachstehende Finanzanlagen wurden zum Abschlussstichtag über ihrem beizulegenden Zeitwert
bewertet, da davon auszugehen ist, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist.
b) UmlaufvermögenVon den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben Forderungen in Höhe von EUR
2.542.629,27 (Vorjahr EUR 2.675.787,87) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
In die Einzelwertberichtigung wurden im Berichtsjahr EUR 468.583,62 (Vorjahr EUR 517.015,15)
aufgrund des Imparitätsprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB eingestellt. In den sonstigen Vermögensgegenständen wurde ein Steuererstattungsanspruch in Höhe
von TEUR 47.600 (Vorjahr TEUR 43.142) aktiviert. c) Eigenkapital1. GrundkapitalDas Grundkapital beträgt zum 31.12.2018 EUR 5.060.548,00 (Vorjahr EUR 5.060.548,00).
Es ist in voller Höhe einbezahlt und in 5.060.548 Stückaktien mit einem rechnerischen
Nennwert von EUR 1,00 je Stück eingeteilt. Das bedingte Kapital beträgt EUR 49.500,00. Die eigenen Anteile werden mit ihrem rechnerischen Nennwert offen vom gezeichneten
Kapital abgesetzt. Die eigenen Anteile sind aufgrund von Ermächtigungen nach § 71
Absatz 1 Nr. 8 AktG erworben worden. Aus diesen eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft
keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt. 1.a Eigene AktienMit Hauptversammlungsbeschluss am 28. Mai 2014 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz
1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 27. Mai 2019 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 %
des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei gilt, dass auf die durch diese Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen
Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt,
oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr
als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen dürfen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft,
die aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen erworben werden, zu allen gesetzlich
zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu folgenden:
Zum 31. Dezember 2018 hat die Gesellschaft
Auf die eigenen Aktien entfällt insgesamt ein Anteil des Grundkapitals in Höhe von
EUR 127.388 (2,52 %). Aktienrückkäufe in 2018
1.b Bedingtes KapitalBedingtes Kapital 2006/I - Wandelschuldverschreibungen für Mitglieder des AufsichtsratsDie Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats mit Hauptversammlungsbeschluss
vom 05. September 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR
49.500,00 durch Ausgabe von bis zu 49.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im
Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital 2006/I) zu erhöhen. Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Wandelschuldverschreibungen
ausgegeben werden und von dem enthaltenen Optionsrecht der Umwandlung in Stückaktien
Gebrauch gemacht wird. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Dezember 2006 in Höhe von EUR 49.500,00
an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Mindestausgabebetrag von
EUR 0,33 pro Schuldverschreibung im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 ausgegeben.
Die Aufsichtsräte haben ihr Bezugsrecht ausgeübt, alle Wandelschuldverschreibungen
gelten gemäß den Umtauschbedingungen als zum 31. Dezember 2006 gewährt. Der Wandlungspreis
beträgt gemäß Umtauschbedingungen EUR 21,70. Jede Wandelschuldverschreibung gewährt das Recht zur Wandlung in jeweils eine Stückaktie
der Gesellschaft. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen endete nach Ablauf
von fünf Jahren am 31. Dezember 2011. Es hat keiner der Aufsichtsräte von seinem Wandlungsrecht
Gebrauch gemacht. Die Löschung des bedingten Kapitals 2006/I wurde im Handelsregister
noch nicht eingetragen. 2. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag EUR 9.939.452,00. 3. Rücklage wegen eigener AnteileDie Rücklage wegen eigener Anteile hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
4. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn des Vorjahres wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 22. Juni 2018 in vollem Umfang auf neue Rechnung vorgetragen. Es wurde keine Dividende
an die Aktionäre ausgeschüttet. d) Rückstellungen und Verbindlichkeiten In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 673 (Vorjahr TEUR 232) sind im Wesentlichen
Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von TEUR 450 (Vorjahr TEUR 48) sowie Rückstellungen
für Geschäftsführer- und Mitarbeiterboni in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 10) enthalten. Unter den Rückstellungen für Prozesskosten sind Rechtsstreitigkeiten gegenüber einem
ehemaligen Geschäftsführer einer Beteiligung berücksichtigt. Drohverlustrückstellungen wurden i.H.v. TEUR 50 (Vorjahr TEUR 45) gebildet. Von den Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2018 in Höhe von TEUR 315 (Vorjahr TEUR
214.089) entfallen auf:
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 547 (Vorjahr TEUR 3.753) auf das Ausland und mit
TEUR 365 (Vorjahr TEUR 1.288) auf das Inland. Sie betreffen Beratungsleistungen und
wurden vollständig mit verbundenen Unternehmen erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Beteiligungsabgang in Höhe
von TEUR 12.955 (Vorjahr 7.988) sowie Erträge aus Verschmelzung i.H.v. TEUR 5.677
(Vorjahr TEUR 0). Zudem sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 275
(Vorjahr TEUR 1) in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 3.173). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten daneben
Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR
13.002 (Vorjahr TEUR 5.615). Dem stehen sonstige betriebliche Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen
und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR 8.268 (Vorjahr TEUR 359) gegenüber. Auf kurzfristige und langfristige Finanzinstrumente wurden außerplanmäßige Abschreibungen
in Höhe von TEUR 713 (Vorjahr TEUR 900) vorgenommen. HaftungsverhältnisseEs bestehen im Geschäftsjahr 2018 keine Haftungsverhältnisse. Sonstige Angabena) Vorstand und Aufsichtsrat
b) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie früherer Mitglieder dieser GremienIm Geschäftsjahr wurden Bezüge an die Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von TEUR 52
(Vorjahr TEUR 41) berücksichtigt. Die Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im Jahr 2018 TEUR 480 (Vorjahr TEUR 714). c) Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEUR 80 (Vorjahr
TEUR 80) aus langfristigen Mietverträgen. d) MitarbeiterIm Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 4,5 Mitarbeiter (Vorjahr 4,5) beschäftigt. AbhängigkeitsberichtDie BAVARIA Industries Group AG befindet sich im Mehrheitsbesitz der AS Beteiligungen
und Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing. Deshalb wurde der notwendige Bericht nach
§ 312 AktG über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser schließt
mit folgender Feststellung: "Zusammengefasst erklären wir hiermit, dass die BAVARIA
Industries Group AG und ihre Tochtergesellschaften nach den Umständen, die uns in
dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielten." KonzernabschlussDie BAVARIA Industries Group AG wird in den Konzernabschluss der AS Beteiligungen
und Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing, einbezogen. Der Konzernabschluss ist im
Bundesanzeiger offenzulegen. Veröffentlichungen nach § 20 AktGMit Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.05.2008 und vom 02.06.2008
sowie vom 31.03.2014 gab die Gesellschaft folgendes bekannt: Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis
München, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer
Gesellschaft mittelbar über die Zurechnung von Aktien nach § 20 Absatz 2 AktG gehört. Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis
München, hat uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft
nach § 20 Absatz 4 AktG gehört. ErgebnisverwendungFür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 ergibt sich ein Jahresüberschuss
in Höhe von EUR 27.102.234,33 (Vorjahr EUR 6.129.647,60). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von EUR 99.318.392,25 sowie
der Aufwendungen für den Erwerb eigener Anteile im Berichtsjahr in Höhe von EUR 7.211.528,42
ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 119.209.098,16 zum 31.12.2018. Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA Industries Group AG werden den Aktionären auf
der Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 119.209.098,16
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 12. April 2019 Der Vorstand Reimar Scholz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BAVARIA Industries Group AG, München PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der BAVARIA Industries Group AG - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. München, 23. April 2019 Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Bericht des Aufsichtsrats (über das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018)Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung
obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des
Unternehmens fortlaufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich,
zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, die Strategie und den Gang der
Geschäfte, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage, das Risikomanagement
und die Compliance berichtet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats besprach die aktuelle
Entwicklung der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle auch außerhalb von
Aufsichtsratssitzungen regelmäßig mit dem Vorstand. Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle sind im Einklang mit der Geschäftsordnung
für den Vorstand im Aufsichtsrat vorgestellt, von diesem erörtert und durch diesen
freigegeben worden. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war geprägt von konstruktivem
Dialog und von gegenseitigem Vertrauen. 1. Aufsichtsratssitzungen und Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratInsgesamt fanden im Berichtszeitraum drei Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon
zwei Präsenzsitzungen, am 02. April (Bilanzsitzung) und am 22. Juni 2018 sowie eine
Sitzung in Form einer Telefonkonferenz, am 04. Mai 2018. Sofern erforderlich, hat der Aufsichtsrat Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren
gefasst. Genehmigungen von Beschlussvorlagen des Vorstands erfolgten nach Prüfung
umfangreicher Unterlagen sowie intensiver Erörterung mit dem Vorstand. Ausschüsse
des Aufsichtsrats bestanden im Berichtszeitraum nicht. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats
haben an sämtlichen Sitzungen teilgenommen. Schwerpunkte der Beratungen waren die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Konzerngesellschaften,
die finanzielle Lage der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften, strategische
Projekte wie Akquisitionsvorhaben und geplante Beteiligungsveräußerungen sowie die
Anlagepolitik liquider Mittel, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement und die
Risikolage sowie die personelle Ausstattung der Holding und der Geschäftsführungen
ihrer Beteiligungen. 2. Jahres- und Konzernabschluss, AbschlussprüfungDer von der Hauptversammlung am 22. Juni 2018 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte
Abschlussprüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
München, hat den vom Vorstand vorgelegten und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellten Jahresabschluss der BAVARIA Industries Group AG für das Geschäftsjahr
2018, den Konzernabschluss der BAVARIA Gruppe und den Konzernlagebericht der BAVARIA
Gruppe unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit uneingeschränkten
Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschlussprüfer hat in Bezug auf den vom Vorstand
vorgelegten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des
Berichts richtig sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die
Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der BAVARIA Industries Group AG, den Konzernabschluss
der BAVARIA Gruppe sowie den Lagebericht der BAVARIA Gruppe mit dem Bericht des Abschlussprüfers
für die BAVARIA Industries Group AG und die BAVARIA Gruppe, den Abhängigkeitsbericht
sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns der BAVARIA Industries Group
AG rechtzeitig erhalten und erörtert. Die Jahresabschlüsse, der Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht
und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats
vorgelegen. In seiner Bilanzsitzung für den Einzelabschluss und den Konzernabschluss
am 02. Mai 2019 führte der Aufsichtsrat eingehende Diskussionen zu den anstehenden
Fragen. An der Sitzung nahmen die Abschlussprüfer teil, berichteten über wesentliche
Ergebnisse der Prüfung und standen dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte
zur Verfügung. Dem Bericht der Abschlussprüfer zufolge lagen keine wesentlichen Schwächen
des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess
vor. Umstände, die auf eine Befangenheit des Abschlussprüfers schließen lassen könnten,
lagen ebenfalls nicht vor. Der Aufsichtsrat hat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers
eingeholt und die Einhaltung der Regelungen zur Rotation gem. § 319a Absatz 1 Nr.
4 HGB überprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine
Einwände gegen die geprüften Jahresabschlussunterlagen und den Abhängigkeitsbericht
einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands erhoben. Der Aufsichtsrat hat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der BAVARIA Industries Group AG, den Konzernabschluss
der BAVARIA Gruppe sowie den Lagebericht der BAVARIA Gruppe und den Abhängigkeitsbericht
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands
an die Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns der BAVARIA Industries
Group AG hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. 3. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat hat als Gremium, welches aus drei Personen besteht, keine Ausschüsse
gebildet. Er hat die Effizienz seiner Arbeit laufend geprüft und während des Geschäftsjahrs
Maßnahmen zur Verbesserung seiner Arbeit umgesetzt. Etwaige Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat
gegenüber unverzüglich offenzulegen sind oder über welche die Hauptversammlung zu
informieren ist, sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Die Beratungstätigkeit der
Kanzlei von Hans-Peter Lindlbauer war jeweils vorab vom Aufsichtsrat unter Stimmenthaltung
des betroffenen Aufsichtsrats genehmigt worden. 4. Besetzung von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr unverändert besetzt. Reimar Scholz
führt ab dem 01. Januar 2017 die Gesellschaft als Alleinvorstand. 5. DanksagungDer Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern, den Mitarbeitern der BAVARIA Industries
Group AG und den Geschäftsführungen der Beteiligungen und ihren Mitarbeitern für ihren
tatkräftigen und erfolgreichen Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2018 große
Anerkennung und Dank aus.
München, 02. Mai 2019 Hans-Peter Lindlbauer Vorsitzender des Aufsichtsrat |
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