BAVARIA Industries Group AG

München

Jahresabschluss 2018

BAVARIA Industries Group AG (vormals: BAVARIA Industriekapital AG) München

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Bilanz zum 31.12.2018

Aktiva

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10,00 10,00
10,00 10,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.603,06 7.943,27
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 17.400,00
29.603,06 25.343,27
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.570.472,97 5.176.815,30
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2,00 2,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 52.802.808,69 80.130.832,66
4. Sonstige Ausleihungen 155.159,40 127.086,40
60.528.443,06 85.434.736,36
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.558.056,12 85.460.089,63
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.754.470,82 16.197.926,96
2. sonstige Vermögensgegenstände 49.826.777,55 44.186.548,55
II. Wertpapiere 54.581.248,37 60.384.475,51
Sonstige Wertpapiere 4.475.680,43 34.134.833,70
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 17.171.557,24 149.337.800,14
76.228.486,04 243.857.109,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.897,07 7.457,00
136.815.439,23 329.324.655,98

Passiva

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 5.060.548,00 5.060.548,00
2. Nennbeträge eigener Anteile -127.388,00 -801,00
4.933.160,00 5.059.747,00
II. Kapitalrücklage 9.939.452,00 9.939.452,00
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 5.500,00 5.500,00
2. Rücklage für eigene Anteile 127.388,00 801,00
132.888,00 6.301,00
IV. Bilanzgewinn 119.209.098,16 99.318.392,25
134.214.598,16 114.323.892,25
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.612.884,50 680.243,00
2. sonstige Rückstellungen 672.926,59 231.805,58
2.285.811,09 912.048,58
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32,75 3,73
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 55.088,13 49.856,73
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 176.593,97 213.864.364,56
4. sonstige Verbindlichkeiten 83.315,13 174.490,13
315.029,98 214.088.715,15
136.815.439,23 329.324.655,98

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

2018 2017
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 911.970,01 5.040.533,88
2. sonstige betriebliche Erträge 33.122.073,79 14.694.892,46
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.009.997,90 -769.206,73
b) soziale Abgaben -67.517,27 -70.344,52
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -7.957,54 -6.758,13
b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -468.583,62 -517.015,15
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -11.754.036,08 -9.525.674,21
6. Erträge aus Beteiligungen 9.757.115,53 2.348.079,52
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 7.223 (Vj. TEUR 0)
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 398.116,98 290.939,53
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 173 (Vj. TEUR 74)
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -713.427,43 -899.922,15
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -858.964,51 -803.567,64
davon an verbundene Unternehmen TEUR 704 (Vj. TEUR 723)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.206.557,63 -3.652.309,26
11. Ergebnis nach Steuern 27.102.234,33 6.129.647,60
12. Jahresüberschuss 27.102.234,33 6.129.647,60
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 99.318.392,25 109.291.333,63
14. Ertrag aus offener Absetzung des Nennbetrags eigener Anteile 127.388,00 801,00
15. Aufwand aus Wegfall der offenen Absetzung des Nennbetrags eigener Anteile 0,00 -290.746,00
16. Einstellung in die Rücklage wegen eigener Anteile -127.388,00 -801,00
17. Auflösung der Rücklage wegen eigener Anteile 0,00 290.746,00
18. Einstellung in Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG 0,00 -290.746,00
19. Ertrag aus Kapitalherabsetzung 0,00 290.746,00
20. Erwerb eigener Anteile -7.211.528,42 -16.102.588,98
21. Bilanzgewinn 119.209.098,16 99.318.392,25

BAVARIA Industries Group AG München Amtsgericht München HRB 143858

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Angaben zur Bilanz

a) Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von i.d.R. drei Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Nutzungsdauer für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt drei bis zehn Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. - bei dauerhafter Wertminderung - mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienenden Wertpapiere an börsennotierten Unternehmen wurden dem Anlagevermögen zugeordnet (§ 247 Absatz 2 HGB) und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Das Wahlrecht nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde nicht wahrgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauernder Wertminderung auf den beizulegenden Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, vorgenommen.

b) Umlaufvermögen

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bewertet.

c) Eigenkapital

Das Eigenkapital wird zum Nominalbetrag abzüglich eigener Anteile angesetzt.

d) Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Ermittlung der Steuerrückstellung erfolgte unter der Annahme der Anwendbarkeit des § 8b KStG auf die BAVARIA Industries Group AG.

Aufgrund einer Vielzahl von konzerninternen und konzernexternen, sowie nationalen und internationalen Geschäftsvorfällen können steuerliche Risiken entstehen, sollte die Finanzverwaltung in einzelnen Punkten eine andere Auffassung vertreten als die BAVARIA Gruppe.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

e) Fremdwährungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a Satz 1 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer.

Erläuterungen zur Bilanz

a) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt:

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018 01.01.2018 Zugänge
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24 0 0 24 24 0
24 0 0 24 24 0
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 107 29 0 136 99 8
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 17 0 17 0 0 0
124 29 17 136 99 8
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.624 2.507 113 8.018 447 0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 300 0 0 300 300 0
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 80.521 19.786 47.162 53.145 390 263
4. sonstige Ausleihungen 127 28 0 155 0 0
86.572 22.321 47.275 61.618 1.137 263
86.720 22.350 47.292 61.778 1.260 271
Abschreibungen Buchwerte
Abgänge 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 24 0 0
0 24 0 0
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 107 29 8
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 17
0 107 29 25
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 447 7.571 5.177
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 300 0 0
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 311 342 52.803 80.131
4. sonstige Ausleihungen 0 0 155 127
311 1.089 60.529 85.435
311 1.220 60.558 85.460

Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Wertpapiere des Anlagevermögens sollen dauernd dem Geschäftsbetrieb der BAVARIA Industries Group AG dienen.

Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf die Wertpapiere des Anlagevermögens auf den beizulegenden Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergab, wurden aufgrund von dauernder Wertminderung in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr TEUR 311) vorgenommen.

Nachstehende Finanzanlagen wurden zum Abschlussstichtag über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, da davon auszugehen ist, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist.

Anschaffungskosten/
Buchwert zum
Marktwert zum Verlust aus Kursentwicklung Verlust aus Kursentwicklung
Branche der Kapitalanlage 31.12.2018 31.12.2018 (€) (%)
Internethandel 583.598,98 € 541.570,19 € - 42.028,80 € -7,2%
Banken 674.906,68 € 656.556,62 € - 18.350,06 € -2,7%

b) Umlaufvermögen

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben Forderungen in Höhe von EUR 2.542.629,27 (Vorjahr EUR 2.675.787,87) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In die Einzelwertberichtigung wurden im Berichtsjahr EUR 468.583,62 (Vorjahr EUR 517.015,15) aufgrund des Imparitätsprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB eingestellt.

In den sonstigen Vermögensgegenständen wurde ein Steuererstattungsanspruch in Höhe von TEUR 47.600 (Vorjahr TEUR 43.142) aktiviert.

c) Eigenkapital

1. Grundkapital

Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2018 EUR 5.060.548,00 (Vorjahr EUR 5.060.548,00). Es ist in voller Höhe einbezahlt und in 5.060.548 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stück eingeteilt.

Das bedingte Kapital beträgt EUR 49.500,00.

Die eigenen Anteile werden mit ihrem rechnerischen Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die eigenen Anteile sind aufgrund von Ermächtigungen nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworben worden. Aus diesen eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.

1.a Eigene Aktien

Mit Hauptversammlungsbeschluss am 28. Mai 2014 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 27. Mai 2019 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Dabei gilt, dass auf die durch diese Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt, oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen dürfen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu folgenden:

Sie können zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen verwendet werden, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind.

Die Aktien können gegen Sachleistungen veräußert werden, insbesondere Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, angeboten oder gewährt werden.

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb angeboten oder mit einer Sperrfrist von nicht weniger als einem Jahr zugesagt bzw. übertragen werden. Soweit Personen die Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms angeboten werden, gilt eine Sperrfrist von vier Jahren.

Sie können eingezogen werden, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.

Sie können auch - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) -wieder über die Börse, eine börsenähnliche Einrichtung oder Handelsplattform, mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten verkauft werden.

Zum 31. Dezember 2018 hat die Gesellschaft

auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 insgesamt 150.986 eigene Aktien (davon 139.458 Stück in 2008) erworben,

auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2009 insgesamt 70.150 eigene Aktien (davon im Rahmen eines öffentlichen Rückkaufangebots auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2009 27.260 Stück) erworben,

auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Juni 2010 insgesamt 220.801 eigene Aktien (davon 16.092 Stück in 2010 und 188.139 Stück in 2011) erworben,

von den insgesamt 441.937 eigenen Aktien wurden im Zuge der beschlossenen Kapitalherabsetzung im April 2012 431.937 Stück eingezogen, die verbleibenden 10.000 eigenen Aktien konnten nicht eingezogen werden, da diese bis Oktober 2017 bei unserem designated Sponsor als Wertpapierleihe hinterlegt waren,

auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2012 insgesamt 350.049 eigene Aktien (davon 143.214 Stück in 2012, 181.364 Stück in 2013 und 25.471 Stück in 2014) erworben,

von den insgesamt 360.049 eigenen Aktien wurden im Zuge der beschlossenen Kapitalherabsetzung im April 2014 350.049 Stück eingezogen, die verbleibenden 10.000 eigenen Aktien waren bis Oktober 2017 bei unserem designated Sponsor als Wertpapierleihe hinterlegt,

auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28. Mai 2014 insgesamt 261.220 eigene Aktien (davon 78.766 Stück in 2014, 166.369 in 2015 und 16.085 in 2016) erworben,

von den insgesamt 271.220 eigenen Aktien wurden im Zuge der beschlossenen Kapitalherabsetzung im November 2016 261.220 Stück eingezogen, die verbleibenden 10.000 eigenen Aktien waren bis Oktober 2017 bei unserem designated Sponsor als Wertpapierleihe hinterlegt,

auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28. Mai 2014 im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 281.547 eigene Aktien erworben,

von den insgesamt 291.547 Stück wurden im Zuge der beschlossenen Kapitalherabsetzung im November 2017 290.746 Stück eingezogen,

auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung am 22. Juni 2018 im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 126.587 eigene Aktien erworben.

Auf die eigenen Aktien entfällt insgesamt ein Anteil des Grundkapitals in Höhe von EUR 127.388 (2,52 %).

Aktienrückkäufe in 2018

Datum Zurückgekaufte
Aktien (Stück)
Anteil am Grundkapital
(in %)*
Durchschnitt- preis Kurswert
gesamt (in €)
Kumul. Anzahl Aktien Kumul. Anteil am Grundkapital
Jan 18 0 0,00% 0,00 0,00 801 0,02%
Feb 18 1.301 0,03% 56,88 74.005,50 2.102 0,04%
Marz 18 0 0,00% 0,00 0,00 2.102 0,04%
Apr 18 0 0,00% 0,00 0,00 2.102 0,04%
Mai 18 0 0,00% 0,00 0,00 2.102 0,04%
Jun 18 0 0,00% 0,00 0,00 2.102 0,04%
Jul 18 477 0,01% 55,50 26.473,50 2.579 0,05%
Aug 18 0 0,00% 0,00 0,00 2.579 0,05%
Sep 18 121.908 2,41% 57,02 6.950.622,00 124.487 2,46%
Okt 18 1.000 0,02% 55,50 55.500,00 125.487 2,48%
Nov 18 1581 0,03% 55,20 87.267,50 127.068 2,51%
Dez 18 320 0,01% 54,53 17.449,59 127.388 2,52%

1.b Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital 2006/I - Wandelschuldverschreibungen für Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats mit Hauptversammlungsbeschluss vom 05. September 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 49.500,00 durch Ausgabe von bis zu 49.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital 2006/I) zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden und von dem enthaltenen Optionsrecht der Umwandlung in Stückaktien Gebrauch gemacht wird. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Dezember 2006 in Höhe von EUR 49.500,00 an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Mindestausgabebetrag von EUR 0,33 pro Schuldverschreibung im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Aufsichtsräte haben ihr Bezugsrecht ausgeübt, alle Wandelschuldverschreibungen gelten gemäß den Umtauschbedingungen als zum 31. Dezember 2006 gewährt. Der Wandlungspreis beträgt gemäß Umtauschbedingungen EUR 21,70.

Jede Wandelschuldverschreibung gewährt das Recht zur Wandlung in jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen endete nach Ablauf von fünf Jahren am 31. Dezember 2011. Es hat keiner der Aufsichtsräte von seinem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht. Die Löschung des bedingten Kapitals 2006/I wurde im Handelsregister noch nicht eingetragen.

2. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag EUR 9.939.452,00.

3. Rücklage wegen eigener Anteile

Die Rücklage wegen eigener Anteile hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

TEUR
Rücklage wegen eigener Anteile 31.12.2017 1
Bildung einer Rücklage wegen eigener Anteile für im laufenden Geschäftsjahr erworbene eigene Anteile (in Höhe des Nennwerts) 126
Auflösung gebildeter Rücklagen aufgrund des Einzugs eigener Aktien 0
Rücklage wegen eigener Anteile 31.12.2018 127

4. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. Juni 2018 in vollem Umfang auf neue Rechnung vorgetragen. Es wurde keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.

d) Rückstellungen und Verbindlichkeiten

In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 673 (Vorjahr TEUR 232) sind im Wesentlichen Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von TEUR 450 (Vorjahr TEUR 48) sowie Rückstellungen für Geschäftsführer- und Mitarbeiterboni in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 10) enthalten.

Unter den Rückstellungen für Prozesskosten sind Rechtsstreitigkeiten gegenüber einem ehemaligen Geschäftsführer einer Beteiligung berücksichtigt.

Drohverlustrückstellungen wurden i.H.v. TEUR 50 (Vorjahr TEUR 45) gebildet.

Von den Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2018 in Höhe von TEUR 315 (Vorjahr TEUR 214.089) entfallen auf:

31.12.2018 31.12.2017
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 55 50
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (55) (50)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 177 213.864
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (177) (44.468)
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0) (169.396)
Sonstige Verbindlichkeiten 83 174
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (83) (174)
davon aus Steuern (50) (23)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (1) (2)

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 547 (Vorjahr TEUR 3.753) auf das Ausland und mit TEUR 365 (Vorjahr TEUR 1.288) auf das Inland. Sie betreffen Beratungsleistungen und wurden vollständig mit verbundenen Unternehmen erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Beteiligungsabgang in Höhe von TEUR 12.955 (Vorjahr 7.988) sowie Erträge aus Verschmelzung i.H.v. TEUR 5.677 (Vorjahr TEUR 0). Zudem sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 275 (Vorjahr TEUR 1) in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 3.173). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten daneben Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR 13.002 (Vorjahr TEUR 5.615). Dem stehen sonstige betriebliche Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR 8.268 (Vorjahr TEUR 359) gegenüber.

Auf kurzfristige und langfristige Finanzinstrumente wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 713 (Vorjahr TEUR 900) vorgenommen.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen im Geschäftsjahr 2018 keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

a) Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand Reimar Scholz, Dipl. Kaufmann, Gauting
Ressorts Akquisitionen und Kapitalanlagen
(Vorstandssprecher)
Reimar Scholz ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Aufsichtsrat Herr Hans-Peter Lindlbauer, Rechtsanwalt, München
(Vorsitzender)
Dr. Philip Martinius, Rechtsanwalt, München
(stellv. Vorsitzender)
Frau Wanching Ang, Kauffrau, Gauting

b) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie früherer Mitglieder dieser Gremien

Im Geschäftsjahr wurden Bezüge an die Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von TEUR 52 (Vorjahr TEUR 41) berücksichtigt.

Die Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im Jahr 2018 TEUR 480 (Vorjahr TEUR 714).

c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 80) aus langfristigen Mietverträgen.

d) Mitarbeiter

Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 4,5 Mitarbeiter (Vorjahr 4,5) beschäftigt.

Abhängigkeitsbericht

Die BAVARIA Industries Group AG befindet sich im Mehrheitsbesitz der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing. Deshalb wurde der notwendige Bericht nach § 312 AktG über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser schließt mit folgender Feststellung: "Zusammengefasst erklären wir hiermit, dass die BAVARIA Industries Group AG und ihre Tochtergesellschaften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielten."

Konzernabschluss

Die BAVARIA Industries Group AG wird in den Konzernabschluss der AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing, einbezogen. Der Konzernabschluss ist im Bundesanzeiger offenzulegen.

Veröffentlichungen nach § 20 AktG

Mit Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.05.2008 und vom 02.06.2008 sowie vom 31.03.2014 gab die Gesellschaft folgendes bekannt:

Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft mittelbar über die Zurechnung von Aktien nach § 20 Absatz 2 AktG gehört.

Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft nach § 20 Absatz 4 AktG gehört.

Ergebnisverwendung

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 27.102.234,33 (Vorjahr EUR 6.129.647,60).

Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von EUR 99.318.392,25 sowie der Aufwendungen für den Erwerb eigener Anteile im Berichtsjahr in Höhe von EUR 7.211.528,42 ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 119.209.098,16 zum 31.12.2018.

Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA Industries Group AG werden den Aktionären auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 119.209.098,16 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.


München, den 12. April 2019

Der Vorstand

Reimar Scholz

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BAVARIA Industries Group AG, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BAVARIA Industries Group AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, 23. April 2019

Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Christian Schönhofer Maria Link
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats (über das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018)

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend überwacht und beratend begleitet.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, die Strategie und den Gang der Geschäfte, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance berichtet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats besprach die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle auch außerhalb von Aufsichtsratssitzungen regelmäßig mit dem Vorstand.

Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle sind im Einklang mit der Geschäftsordnung für den Vorstand im Aufsichtsrat vorgestellt, von diesem erörtert und durch diesen freigegeben worden.

Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war geprägt von konstruktivem Dialog und von gegenseitigem Vertrauen.

1. Aufsichtsratssitzungen und Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Insgesamt fanden im Berichtszeitraum drei Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon zwei Präsenzsitzungen, am 02. April (Bilanzsitzung) und am 22. Juni 2018 sowie eine Sitzung in Form einer Telefonkonferenz, am 04. Mai 2018.

Sofern erforderlich, hat der Aufsichtsrat Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Genehmigungen von Beschlussvorlagen des Vorstands erfolgten nach Prüfung umfangreicher Unterlagen sowie intensiver Erörterung mit dem Vorstand. Ausschüsse des Aufsichtsrats bestanden im Berichtszeitraum nicht. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sämtlichen Sitzungen teilgenommen.

Schwerpunkte der Beratungen waren die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Konzerngesellschaften, die finanzielle Lage der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften, strategische Projekte wie Akquisitionsvorhaben und geplante Beteiligungsveräußerungen sowie die Anlagepolitik liquider Mittel, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement und die Risikolage sowie die personelle Ausstattung der Holding und der Geschäftsführungen ihrer Beteiligungen.

2. Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung

Der von der Hauptversammlung am 22. Juni 2018 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand vorgelegten und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der BAVARIA Industries Group AG für das Geschäftsjahr 2018, den Konzernabschluss der BAVARIA Gruppe und den Konzernlagebericht der BAVARIA Gruppe unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschlussprüfer hat in Bezug auf den vom Vorstand vorgelegten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der BAVARIA Industries Group AG, den Konzernabschluss der BAVARIA Gruppe sowie den Lagebericht der BAVARIA Gruppe mit dem Bericht des Abschlussprüfers für die BAVARIA Industries Group AG und die BAVARIA Gruppe, den Abhängigkeitsbericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns der BAVARIA Industries Group AG rechtzeitig erhalten und erörtert. Die Jahresabschlüsse, der Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. In seiner Bilanzsitzung für den Einzelabschluss und den Konzernabschluss am 02. Mai 2019 führte der Aufsichtsrat eingehende Diskussionen zu den anstehenden Fragen. An der Sitzung nahmen die Abschlussprüfer teil, berichteten über wesentliche Ergebnisse der Prüfung und standen dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Dem Bericht der Abschlussprüfer zufolge lagen keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vor. Umstände, die auf eine Befangenheit des Abschlussprüfers schließen lassen könnten, lagen ebenfalls nicht vor. Der Aufsichtsrat hat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und die Einhaltung der Regelungen zur Rotation gem. § 319a Absatz 1 Nr. 4 HGB überprüft.

Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände gegen die geprüften Jahresabschlussunterlagen und den Abhängigkeitsbericht einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der BAVARIA Industries Group AG, den Konzernabschluss der BAVARIA Gruppe sowie den Lagebericht der BAVARIA Gruppe und den Abhängigkeitsbericht gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns der BAVARIA Industries Group AG hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen.

3. Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat als Gremium, welches aus drei Personen besteht, keine Ausschüsse gebildet. Er hat die Effizienz seiner Arbeit laufend geprüft und während des Geschäftsjahrs Maßnahmen zur Verbesserung seiner Arbeit umgesetzt.

Etwaige Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind oder über welche die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Die Beratungstätigkeit der Kanzlei von Hans-Peter Lindlbauer war jeweils vorab vom Aufsichtsrat unter Stimmenthaltung des betroffenen Aufsichtsrats genehmigt worden.

4. Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr unverändert besetzt. Reimar Scholz führt ab dem 01. Januar 2017 die Gesellschaft als Alleinvorstand.

5. Danksagung

Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern, den Mitarbeitern der BAVARIA Industries Group AG und den Geschäftsführungen der Beteiligungen und ihren Mitarbeitern für ihren tatkräftigen und erfolgreichen Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2018 große Anerkennung und Dank aus.


München, 02. Mai 2019

Hans-Peter Lindlbauer

Vorsitzender des Aufsichtsrat