BAVARIA Industries Group AG
München
Jahresabschluss 2023 BAVARIA Industries
Group AG
(vormals: BAVARIA Industriekapital
AG)
Bilanz zum
31.12.2023
Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023
BAVARIA Industries Group AG
München Amtsgericht München HRB 143858
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den
Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des
Aktiengesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Angaben zur Bilanz
a) Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern
sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer von i.d.R. drei Jahren um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten
bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden sofort
abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Die Nutzungsdauer für andere Anlagen sowie Betriebs-
und Geschäftsausstattung beträgt drei bis zehn
Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten bzw. - bei dauerhafter Wertminderung -
mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert
angesetzt. Die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienenden
Wertpapiere an börsennotierten Unternehmen wurden dem
Anlagevermögen zugeordnet (§ 247 Absatz 2 HGB)
und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Das Wahlrecht
nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde nicht
wahrgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden nur bei dauernder Wertminderung auf den
beizulegenden Wert, der sich aus einem Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, vorgenommen.
b) Umlaufvermögen
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind zum
Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch
die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die sonstigen Wertpapiere werden zu
Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis bewertet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
c) Eigenkapital
Das Eigenkapital wird zum Nominalbetrag
abzüglich eigener Anteile angesetzt.
d) Rückstellungen und
Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst. Die Ermittlung der
Steuerrückstellung erfolgte unter der Annahme der
Anwendbarkeit des § 8b KStG auf die BAVARIA Industries
Group AG.
Aufgrund einer Vielzahl von konzerninternen und
konzernexternen, sowie nationalen und internationalen
Geschäftsvorfällen können steuerliche
Risiken entstehen, sollte die Finanzverwaltung in einzelnen
Punkten eine andere Auffassung vertreten als die BAVARIA
Gruppe.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
e) Fremdwährungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
werden gemäß § 256a Satz 1 HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Umsätze werden im Zeitpunkt der
Leistungserbringung realisiert.
Aufwendungen und Erträge werden unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung verbucht, wenn sie betrieblich
veranlasst bzw. realisiert sind.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
Erläuterungen zur Bilanz
a) Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt:
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Die Wertpapiere des Anlagevermögens sollen
dauernd dem Geschäftsbetrieb der BAVARIA Industries
Group AG dienen.
Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf die Wertpapiere des Anlagevermögens
auf den beizulegenden Wert, der sich aus einem Börsen-
oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergab, wurden aufgrund
von dauernder Wertminderung in Höhe von TEUR 6.464
(Vorjahr TEUR 17.589) vorgenommen.
b) Umlaufvermögen
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
haben Forderungen in Höhe von TEUR 630 (Vorjahr TEUR
729) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In die
Einzelwertberichtigung wurden im Berichtsjahr TEUR 1.710
(Vorjahr TEUR 119) aufgrund des Imparitätsprinzips
nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB eingestellt. Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
ausschließlich Darlehensforderungen.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen in Höhe von TEUR 346 (Vorjahr TEUR 321)
enthalten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr betragen.
c) Eigenkapital
1. Grundkapital
Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2023 EUR
4.690.000,00 (Vorjahr EUR 5.060.548,00). Es ist in voller
Höhe einbezahlt und in 4.690.000 Stückaktien mit
einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stück
eingeteilt.
Das bedingte Kapital beträgt EUR 49.500,00.
Die eigenen Anteile werden mit ihrem rechnerischen
Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die
eigenen Anteile sind aufgrund von Ermächtigungen nach
§ 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworben worden. Aus diesen
eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu;
sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
1.a Eigene Aktien
Mit Hauptversammlungsbeschluss am 28. Mai 2014 wurde
die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8
AktG ermächtigt, bis zum 27. Mai 2019 eigene Aktien
bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Dabei gilt, dass auf die durch diese
Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen
Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits
erworben hat oder noch besitzt, oder die ihr
gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen
Grundkapitals der Gesellschaft entfallen dürfen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der
vorstehenden Ermächtigungen erworben werden, zu allen
gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden,
insbesondere zu folgenden:
Zum 31. Dezember 2023 hat die Gesellschaft
Auf die eigenen Aktien entfällt insgesamt ein
Anteil des Grundkapitals in Höhe von EUR 18.593
(0,40%).
Aktienrückkäufe in 2023
1.b Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital 2006/I -
Wandelschuldverschreibungen für Mitglieder des
Aufsichtsrats
Die Gesellschaft hat auf Vorschlag des Vorstands und
Aufsichtsrats mit Hauptversammlungsbeschluss vom 05.
September 2006 beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 49.500,00 durch Ausgabe von bis
zu 49.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im
Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes
Kapital 2006/I) zu erhöhen. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
als Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden und von
dem enthaltenen Optionsrecht der Umwandlung in
Stückaktien Gebrauch gemacht wird. Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Dezember
2006 in Höhe von EUR 49.500,00 an die Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Mindestausgabebetrag von
EUR 0,33 pro Schuldverschreibung im rechnerischen
Nennbetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Aufsichtsräte
haben ihr Bezugsrecht ausgeübt, alle
Wandelschuldverschreibungen gelten gemäß den
Umtauschbedingungen als zum 31. Dezember 2006 gewährt.
Der Wandlungspreis beträgt gemäß
Umtauschbedingungen EUR 21,70.
Jede Wandelschuldverschreibung gewährt das Recht
zur Wandlung in jeweils eine Stückaktie der
Gesellschaft. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen
endete nach Ablauf von fünf Jahren am 31. Dezember
2011. Es hat keiner der Aufsichtsräte von seinem
Wandlungsrecht Gebrauch gemacht. Die Löschung des
bedingten Kapitals 2006/I wurde im Handelsregister noch
nicht eingetragen.
2. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag
EUR 10.310.000,00.
3. Rücklage wegen eigener
Anteile
Die Rücklage wegen eigener Anteile hat sich im
Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
4. Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde aufgrund des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2023 in
vollem Umfang auf neue Rechnung vorgetragen. Es wurde keine
Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.
d) Rückstellungen und
Verbindlichkeiten
In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von
TEUR 519 (Vorjahr TEUR 464) sind im Wesentlichen
Rückstellungen für Drohverluste in Höhe von
TEUR 295 (Vorjahr TEUR 295), Rückstellungen für
ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr
TEUR 50), Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten in Höhe von TEUR 59 (Vorjahr TEUR
59), Rückstellungen für
Aufsichtsratsvergütung in Höhe von TEUR 36
(Vorjahr TEUR 36), sowie Rückstellungen für die
Hauptversammlung in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 15)
enthalten.
Von den Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2023 in
Höhe von TEUR 5.395 (Vorjahr TEUR 3.984) entfallen
auf:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten
aus Darlehen.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 539 (Vorjahr
TEUR 447) auf das Ausland und mit TEUR 120 (Vorjahr TEUR
120) auf das Inland. Sie betreffen Beratungsleistungen und
wurden vollständig mit verbundenen Unternehmen
erzielt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im
Wesentlichen Veräußerungsgewinne aus
Wertpapieren und Finanzmarkttransaktionen in Höhe von
TEUR 31.716 (Vorjahr TEUR 19.954), Zuschreibungen auf
Wertpapiere des An- und Umlaufvermögens in Höhe
von TEUR 10.859 (Vorjahr TEUR 4.233), sowie Erträge
aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 335
(Vorjahr TEUR 241).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 270
(Vorjahr TEUR 2.423) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im
Wesentlichen Aufwendungen aus Wertpapieren und
Finanzmarkttransaktionen in Höhe von TEUR 9.213
(Vorjahr TEUR 3.517), Aufwendungen für Spenden in
Höhe von TEUR 2.292 (Vorjahr TEUR 2.228), Aufwendungen
für Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von TEUR
121 (Vorjahr TEUR 245), Aufwendungen für Raumkosten in
Höhe von TEUR 105 (Vorjahr TEUR 103), sowie
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in
Höhe von TEUR 28 (Vorjahr TEUR 343). Zudem sind
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von TEUR 629 (Vorjahr TEUR 487) in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Auf kurzfristige und langfristige Finanzinstrumente
wurden außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von TEUR 15.748 (Vorjahr TEUR 24.671)
vorgenommen.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen im Geschäftsjahr 2023 keine
Haftungsverhältnisse.
Sonstige Angaben
a) Vorstand und Aufsichtsrat
b) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats
und des Vorstands sowie früherer Mitglieder dieser
Gremien
Im Geschäftsjahr wurden Bezüge an die
Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr
TEUR 44) berücksichtigt.
Die Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im
Jahr 2023 TEUR 480 (Vorjahr TEUR 480).
c) Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
einer Gesamthöhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 80) aus
langfristigen Mietverträgen.
d) Mitarbeiter
Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 3
Mitarbeiter (Vorjahr 3) beschäftigt.
Abhängigkeitsbericht
Die BAVARIA Industries Group AG befindet sich im
Mehrheitsbesitz der AS Beteiligungen und
Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing. Deshalb
wurde der notwendige Bericht nach § 312 AktG über
die Beziehung zu verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser
schließt mit folgender Feststellung: "Zusammengefasst
erklären wir hiermit, dass die BAVARIA Industries
Group AG und ihre Tochtergesellschaften nach den
Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in
dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung
erhielten."
Konzernabschluss
Die BAVARIA Industries Group AG wird in den
Konzernabschluss der AS Beteiligungen und
Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing,
einbezogen. Der Konzernabschluss ist im Bundesanzeiger
offenzulegen.
Veröffentlichungen nach § 20
AktG
Mit Veröffentlichungen im elektronischen
Bundesanzeiger vom 28.05.2008 und vom 02.06.2008 sowie vom
31.03.2014 gab die Gesellschaft folgendes bekannt:
Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs
GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München,
hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der
Aktien unserer Gesellschaft mittelbar über die
Zurechnung von Aktien nach § 20 Absatz 2 AktG
gehört.
Die AS Beteiligungen und Vermögensverwaltungs
GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München,
hat uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an
unserer Gesellschaft nach § 20 Absatz 4 AktG
gehört.
Ergebnisverwendung
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 ergibt sich ein Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 16.515.287,23 (Vorjahr
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 7.380.867,52).
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus
dem Vorjahr von EUR 282.7888.367,94 sowie der Aufwendungen
für den Erwerb eigener Anteile im Berichtsjahr in
Höhe von EUR 1.671.425,70 ergibt sich ein Bilanzgewinn
in Höhe von EUR 297.632.229,47 zum 31.12.2023.
Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA Industries
Group AG werden den Aktionären auf der
Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, den
Bilanzgewinn von EUR 297.632.229,47 in voller Höhe auf
neue Rechnung vorzutragen.
München, den 3. Juni
2024
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die BAVARIA Industries Group AG,
München:
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der BAVARIA Industries
Group AG, München - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das
Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Hinweis auf einen sonstigen
Sachverhalt
Der Abschluss der Gesellschaft für das am 31.
Dezember 2022 endende Jahr wurde von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft, der am 24. Mai 2023 ein
nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss
abgegeben hat.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrates als Aufsichtsorgan
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan ist
verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung
des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Kelheim, den 4. Juni
2024"
MTG
Mittelbayerische Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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