Beta Systems Software Aktiengesellschaft

Berlin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024

Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht

VORBEMERKUNG

Die Beta Systems Software AG stellt diesen zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht („zusammengefasster Lagebericht“) zum 30. September 2024 gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf. Er ist im Kontext mit dem Konzernabschluss und dem Jahresabschluss zu lesen. Der Geschäftsverlauf des Beta Systems Konzerns („Beta Systems“, „Gesellschaft“ oder „Konzern“) und der Beta Systems Software Aktiengesellschaft („AG“) sind eng miteinander verbunden. Aus diesem Grund wird der Lagebericht der Beta Systems Software AG mit dem des Beta Systems Konzerns zusammengefasst. Die Ausführungen beziehen sich stets auf den Konzern, soweit nicht ausdrücklich auf die AG verwiesen wird.

Die Angaben in den Tabellen erfolgen, soweit nicht auf eine andere Einheit hingewiesen wird, in Tausend Euro (T€). Alle Beträge wurden auf volle T€ kaufmännisch gerundet. Bei der Summierung gerundeter Beträge und bei Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen im Zahlenwerk auftreten.

Der Konzernabschluss zum 30. September 2024 wurde in Übereinstimmung mit den Standards und Interpretationen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.

Die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 erfolgt entsprechend der internen Berichts- und Steuerungsstruktur und umfasst die Segmente DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa, Nordamerika und Beteiligungen.

Der Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen, die detailliert im Konzernanhang (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) abgebildet sind.

Der Jahresabschluss der Beta Systems Software AG (Muttergesellschaft) wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

GRUNDLAGEN

1. GESCHÄFTSMODELL

Beta Systems entwickelt seit mehr als 40 Jahren hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen, die Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen bei der Automatisierung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse unterstützen. Von diesen profitieren Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer Größe und Geschäftstätigkeit große Mengen sensibler Daten und Dokumente in für das Unternehmen kritischen Geschäftsprozessen verarbeiten.

Die Beta Systems Software AG bildet gemeinsam mit ihren Tochter- und weiteren Untergesellschaften den Beta Systems Konzern. Die Beta Systems Software AG ist die Obergesellschaft des Konzerns.

Die Beta Systems Gruppe gehört zu den führenden mittelständischen Softwarelösungsanbietern in ihren Marktsegmenten und ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert. Für den Konzern sind national und international mehr als 20 Konzerngesellschaften tätig.

Das Kerngeschäft ist die Entwicklung von Software und der Vertrieb von Nutzungsrechten (Lizenzen) für Softwarelösungen sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. Diese umfassen neben Wartung und Support unter anderem Services wie Installation, Implementierung, Beratung und Schulung.

Beta Systems unterstützt ihre Kunden bei der Optimierung, Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit einem umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot bei der Erfüllung von gesetzlichen und geschäftlichen Anforderungen.

Das Angebotsportfolio von Beta Systems ist inhaltlich unterteilt in die Geschäftsbereiche „Data Center Intelligence“ (DCI, Lösungen zur Automatisierung von Rechenzentren), „Identity Access Management“ (IAM, Lösungen für ein zentrales Benutzer- und Zugriffsmanagement) sowie „Digitalisierung“ (Services entlang der digitalen Wertschöpfungskette).

Die Geschäftsbereiche werden in Deutschland in eigenständigen operativen Gesellschaften unter dem Dach der Beta Systems Software AG geführt. Für den Geschäftsbereich DCI erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems DCI Software AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften HORIZONT Software GmbH, Infraray GmbH, ASDIS Solutions GmbH und die im Berichtsjahr neu akquirierte EMA European Mainframe Academy GmbH. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für den Anwendungsbereich Workload Automation sind hauptsächlich in der zu Beginn des Berichtsjahres akquirierten InfiniteDATA Sp. z o.o. - jetzt Beta Systems Software Sp. z o.o. - (Polen) angesiedelt. Für den Geschäftsbereich IAM erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems IAM Software AG, für den Geschäftsbereich Digitalisierung durch die Codelab Software GmbH. Die Beta Systems Software AG fungiert als Holding und übernimmt übergeordnete Verwaltungstätigkeiten für die Konzerngesellschaften, strategische markt- und produktbezogene Funktionen, die Steuerung der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die gesamthafte strategische Weiterentwicklung des Konzerns.

An den Standorten Berlin, Neustadt (Weinstraße), München und Warschau (Polen) liegt der Fokus auf dem Geschäftsbereich DCI mit seinen Anwendungsbereichen Workload Automation, Output Management, Log Management, Mainframe Utilities und IT Operations Management.

Der Kölner Standort konzentriert sich auf den Geschäftsbereich IAM. Die IAM-Lösungen von Beta Systems ermöglichen die zentrale, effektive und effiziente Verwaltung aller IT-Benutzer und ihrer Zugriffsrechte auf Anwendungen und Daten und verbessern damit die IT-Sicherheit sowie die Effizienz der Prozesse.

Des Weiteren werden am Hauptsitz Berlin durch die Holding übergeordnete Zentralfunktionen bereitgestellt und unter anderem die Kontrolle und übergeordnete Steuerung der Auslandsgesellschaften übernommen.

International ist Beta Systems in Europa sowie in Nordamerika mit eigenen Tochterunternehmen vertreten und beschäftigt in diesen vor allem Mitarbeiter im Vertrieb und in der technischen Unterstützung ihrer Kunden. In Calgary unterhält Beta Systems das Support-Center für Amerika und eine Abteilung für die Produktentwicklung. Darüber hinaus ist die Konzerntochter Codelab mit zwei Entwicklungsteams in Stettin und Breslau in Polen vertreten. Infolge der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. am 4. Oktober 2023 ist zudem der Standort Warschau in Polen mit Fokus auf den Anwendungsbereich Workload Automation, an dem auch das Entwicklungsteam für das Produkt ANOW! Automate angesiedelt ist, sowie das Support-Center auf den Philippinen hinzugekommen.

Ergänzend existiert ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Beta Systems treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international weiterhin voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Kernmarkt der Beta Systems ist die DACH-Region mit den Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch die neu akquirierte Beta Systems Software Sp. z o.o. in Warschau (Polen) wird in der Segmentberichterstattung entsprechend der internen Berichts- und Steuerungsstruktur dem Segment DACH zugeordnet. Das weitere internationale Geschäft wird intern nach den Regionen Westeuropa (mit Gesellschaften in Frankreich, Spanien und Belgien), Sonstiges Europa (mit Gesellschaften in Italien, Großbritannien und Schweden) sowie Nordamerika (mit Gesellschaften in den USA und Kanada) gesteuert. Das Segment Beteiligungen mit Gesellschaften in Deutschland und Polen setzt seinen Schwerpunkt ebenfalls auf die DACH-Region sowie einzelne Länder im benachbarten europäischen Ausland. Die Segmentberichterstattung folgt dieser Organisations- und Steuerungsstruktur. Zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel „Segmentberichterstattung“ im Konzernanhang verwiesen.

DCI IAM Digitalisierung
Infraray Garancy _codelab
Workload Output Log Mainframe IT Operations Identity & Access Software
Automation Management Management Utilities Management Management Service
Provider

2. STEUERUNGSSYSTEM

Die Geschäftsführung des Beta Systems Konzerns obliegt dem Vorstand, der sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Im vierten Quartal des Berichtsjahres hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Gesellschaft darüber in Kenntnis gesetzt, dass er sein Mandat im Hinblick auf einen etwaigen Interessenskonflikt aufgrund der mit der SPARTA AG geplanten Verschmelzung mit Wirkung zum 18. Oktober 2024 niederlegt. Insofern hat der Aufsichtsrat derzeit vorübergehend nur fünf Mitglieder.

Unterhalb des Vorstands bildet die zweite Managementebene die funktionale Aufteilung der Gesellschaft in die regional zugeschnittenen operativen Segmente einerseits und die wesentlichen Administrationsaufgaben andererseits ab.

Um das strategische Ziel eines nachhaltigen und profitablen Wachstums kontinuierlich und systematisch zu erreichen, verwendet Beta Systems ein internes Steuerungssystem. Die wesentlichen Steuerungsgrößen sind:

UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse sind definiert als Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns anfallen. Beta Systems unterscheidet hierbei nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges.

Die Umsatzerlöse werden auf Konzernebene sowie auf Ebene der Segmente und Geschäftsbereiche berichtet.

EBITDA

(BETRIEBSERGEBNIS VOR ABSCHREIBUNGEN)

Das EBITDA (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) stellt das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (auf Sachanlagen inklusive Nutzungsrechte aus Leasingsachverhalten und auf immaterielle Vermögenswerte) dar. Erträge und Aufwendungen aus Finanzanlagen werden im EBITDA ebenfalls nicht berücksichtigt. Im Unterschied zum EBIT wird das EBITDA deutlich weniger durch nachlaufende Effekte aus Akquisitionen beeinflusst, da hierin unter anderem die Abschreibungen auf im Zuge von Kaufpreisallokationen aktivierte immaterielle Vermögenswerte nicht berücksichtigt werden.

Das EBITDA wird auf Konzern- und Segmentebene sowie für die Beta Systems Software AG berichtet. Auf Ebene der AG wird das Beteiligungsergebnis nicht in das EBITDA einbezogen.

Das EBITDA wird seit dem Berichtsjahr 2022/23 nur noch unter Berücksichtigung des IFRS 16 dargestellt. Aus Sicht des Vorstands ist das EBITDA die beste Kenngröße zur Beurteilung der operativen Leistungsfähigkeit des Konzerns.

EBITDA-MARGE

Die EBITDA-Marge errechnet sich als Quotient aus dem EBITDA und den Umsatzerlösen.

EBIT (BETRIEBSERGEBNIS)

Das EBIT (Earnings before interest and taxes) stellt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern dar. Erträge und Aufwendungen aus Finanzanlagen werden im EBIT ebenfalls nicht berücksichtigt. Das EBIT wird auf Konzern- und Segmentebene sowie für die Beta Systems Software AG berichtet. Auf Ebene der AG wird das Beteiligungsergebnis nicht in das Betriebsergebnis einbezogen.

EBIT-MARGE

Die EBIT-Marge errechnet sich als Quotient aus dem EBIT und den Umsatzerlösen.

OPERATIVER CASHFLOW

(CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT)

Der operative Cashflow beschreibt die in der Berichtsperiode durch die operative Geschäftstätigkeit erwirtschafteten liquiden Mittel. Der operative Cashflow wird auf Konzernebene berichtet.

EIGENKAPITALQUOTE

Die Eigenkapitalquote errechnet sich als Quotient aus dem Eigenkapital und der Bilanzsumme und dient als Indikator für die finanzielle Stabilität des Unternehmens.

Die Eigenkapitalquote wird auf Konzernebene und für die Beta Systems Software AG berichtet.

Der Ermittlung der Kennzahlen liegen im Konzern die Abschlüsse auf Basis der IFRS zugrunde, für die AG erfolgt die Ermittlung auf Basis der HGB-Werte.

Die monatliche Berichterstattung an den Vorstand sowie die zweite Führungsebene als Entscheidungsträger der Gesellschaft orientiert sich an den Segmenten DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa, Nordamerika und Beteiligungen sowie den administrativen Aufgaben (Finanzen, IT, Recht, Personal). Sie umfasst neben den wesentlichen finanziellen Kennzahlen auch Abweichungsanalysen zu Budget und Vorjahr. Hierbei stehen die Steuerungsgrößen Umsatzerlöse, EBITDA und EBIT im Vordergrund. Ausgehend von den Vertriebsvorgaben aus dem Budget erfolgt eine enge Überwachung der Umsatzentwicklung in Abstimmung zwischen Vertrieb, Vertragsmanagement und dem Finanzbereich. Für die vertrieblichen Kennzahlen Umsatzerlöse und Auftragseingang erfolgt darüber hinaus eine Differenzierung zwischen den Geschäftsbereichen DCI, IAM und Digitalisierung, weiterhin werden die Umsatzerlöse entsprechend der Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges unterteilt.

Die Steuerung der Cashflows erfolgt im Wesentlichen über die Steuerung der Zahlungsmodalitäten in Kundenverträgen und das Forderungsmanagement. Beides erfolgt im Beta Systems Konzern weitgehend zentral in Berlin, ebenso wie das komplette Cash-Management des Konzerns und die Festlegung und Optimierung der Anlage- und Finanzierungsstrategien.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren werden bislang als nicht vorrangig betrachtet und von der regelmäßigen Berichterstattung nicht erfasst. Abstimmung und Steuerung erfolgen hier zwischen Vorstand und verantwortlichen Führungskräften in direkter Absprache.

Obgleich nachhaltiges Denken und Handeln - in seinen unterschiedlichen Ausprägungen wie beispielsweise Umwelt- und Klimaschutz, Gleichberechtigung, Diversität und Gesundheitsschutz - bereits seit Jahren im Denken und Handeln von Beta Systems verankert sind, wird der Aspekt der Nachhaltigkeit in der weiteren Ausrichtung des Konzerns zukünftig eine noch zentralere Rolle einnehmen. Im Vorjahr wurde diesbezüglich ein Projekt zur Zertifizierung der Klimaneutralität gemäß PAS 2060 begonnen. Mit der erfolgreichen Erstzertifizierung (bezogen auf das Kalenderjahr 2021) konnte ein wichtiger Meilenstein zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2023/24 erreicht werden. Im vierten Geschäftsquartal 2023/24 folgte die erfolgreiche Re-Zertifizierung (bezogen auf das Kalenderjahr 2022). Die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Nachhaltigkeitsstrategie der Beta Systems und die schrittweise Umsetzung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der IFRS wird sich zukünftig auf die Inhalte der internen und externen Berichterstattung auswirken und diese erweitern.

Weitere wichtige Informationen zur Entscheidungsfindung liefert das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem, zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel „Internes Kontrollsystem und Risikomanagement“ dieses Berichts verwiesen.

3. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Beta Systems werden überwiegend von eigenen Mitarbeitern an den deutschen Standorten durchgeführt. Zum 30. September 2024 waren konzernweit 182 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig (30. September 2023: 171 Mitarbeiter). Durch den Einsatz von Mitarbeitern der Codelab ist die Zahl der Entwickler bei Bedarf kurzfristig skalierbar. Daneben wurde die Zusammenarbeit mit einem langjährigen externen Dienstleister aufgrund der guten Erfahrungen der Vorjahre fortgeführt. Zur Beschleunigung der Entwicklungsarbeiten im Frontend-Design sowie im Cloud-Bereich wurden zudem in geringem Umfang weitere Dienstleister mit Sitz in Deutschland projektbezogen in die Entwicklungsprozesse eingebunden.

Die Einbindung zusätzlicher flexibler Entwicklungskapazitäten ermöglicht es Beta Systems, schneller und flexibler auf Kunden- und Marktanforderungen zu reagieren. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beinhalten insbesondere die Weiterentwicklung der angebotenen Softwareprodukte sowie weiterführende Innovationen und betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 im Konzern - bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten - T€ 17.723 (2022/23: T€ 16.429). Bei der AG betrugen die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023/24 T€ 751 (2022/23: T€ 1.036). Die Tätigkeiten der AG beziehen sich hierbei auf strategische Fragestellungen zur Weiterentwicklung des Beta Systems Produktportfolios sowie die Erarbeitung zentraler Vorgaben und die übergreifende Koordination der Bereiche agile Entwicklung, Cloud-Lösungen, Architektur, Design und Künstliche Intelligenz. Die operativen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind hauptsächlich in den Konzerngesellschaften Beta Systems DCI Software AG, Beta Systems IAM Software AG, HORIZONT Software GmbH, Beta Systems Software Sp. z o.o. und Infraray GmbH angesiedelt. Diese werden projektbezogen durch die Codelab Sp. z o.o., die HORIZONT IT Services CZ s.r.o. und die Beta Systems Software of Canada, Inc. unterstützt. In der zu Beginn des Berichtsjahres 2023/24 übernommenen Beta Systems Software Sp. z o.o. liegt der Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für den Anwendungsbereich Workload Automation.

TRANSFORMATION DER PRODUKTENTWICKLUNG

Im Berichtsjahr wurden viele der im Geschäftsjahr 2021/22 gestarteten strategischen Maßnahmen fortgeführt, operationalisiert und ergänzt. Neben der Weiterentwicklung der Competence Centern lagen weitere Schwerpunkte auf übergreifender Kommunikation und neuen Formaten für bereichsübergreifende Zusammenarbeit, zum Beispiel zur Verbesserung interner Prozesse. Die Aufgaben der Competence Center wurden sukzessive ausgebaut und operationalisiert.

1. Prototypen des Competence Center für Künstliche Intelligenz (KI)

Der von Beta Systems nach einer Evaluation ausgewählte KI-Programmierassistent „GitHub Copilot“ wurde für den gesamten Forschungs- und Entwicklungsbereich ausgerollt.

Die Forschung zur Entwicklung von produktspezifischen KI-Sprachmodellen (LLM - Large Language Model) wurde intensiviert. In einer ersten Ausbaustufe wurde zum Beispiel ein Sprachmodell zum Filtern von persönlichen Informationen entwickelt. Für das Training von KI-Modellen sowie den Betrieb werden neben internen Servern auch Cloud-Dienste wie AWS Bedrock und AWS SageMaker genutzt. Im Rahmen der Entwicklung des neuen Produktes ANOW! Observe wird dieses in das Produkt integriert. Hierfür wurde eine vollintegrierte MLOps (Machine Learning Operations) Umgebung aufgebaut, die als Grundlage für das Training und den Entwurf eines jeden KI-Projektes dient. Diese Umgebung dient zudem als Grundlage für Zertifizierungen wie ISO 9001 und ISO 27001.

2. Amazon Web Services (AWS) Partnerstatus und Amazon Marktplatz als neuer Distributionskanal

Beta Systems ist seit April 2024 offiziell AWS Partner. Damit wurde der AWS Marktplatz als neuer Distributionskanal erschlossen. Zwei Produkte (ANOW! Automate, Garancy@Cloud) sind seit Juni 2024 dort verfügbar. Seit Ende des Kalenderjahres 2024 ist Infraray BICS in den AWS Marktplatz aufgenommen und wird ab Ende März 2025 für Kunden zum Kauf zur Verfügung stehen. Im Rahmen des AWS Partnerprogramms wurde ein dediziertes Schulungsprogramm mit spezifischen Ausbildungspfaden für Cloud-Entwickler und -Architekten und den entsprechenden Zertifizierungen gestartet. Dieses wird im laufenden Geschäftsjahr konzernweit intensiviert.

3. Produktivsetzung des Beta Design Systems

Beta Systems setzt konsequent auf Innovation. Die Etablierung eines eigenen Design Systems hat die Produktentwicklung revolutioniert. Das Design System ist zu einem unverzichtbaren Werkzeug zur Beschleunigung der Produktentwicklung geworden und ermöglicht, neue Produkte schnell und flexibel auf den Markt zu bringen. Durch die Wiederverwendung von Design-Elementen und die Einhaltung klarer Richtlinien können Entwicklungszeit und -kosten reduziert werden. Gleichzeitig sorgt das einheitliche Erscheinungsbild für eine starke Markenidentität und trägt zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit bei.

4. Portfolioerweiterung um Cloud-Produkte

Im Berichtsjahr wurde des Produktportfolio konsequent in Richtung Cloud weiterentwickelt. So wurden Bestandsprodukte wie Beta View als Kubernetes-Container zum Betrieb in der Cloud zur Verfügung gestellt. Für andere Bestandsprodukte (beispielsweise für das Garancy Portal) wurden technologische Erneuerungen (Re-Architecting) vorgenommen, so dass sie in der Cloud betrieben werden können.

Ein Schwerpunkt stellt die Neuentwicklung von Cloud-nativen Produkten dar. Im März 2024 wurde die Arbeit an einem Prototypen begonnen, der auf der Expertise von Beta Systems in den Bereichen Log Management und Archivierung aufsetzt und diese um Echtzeitüberwachung (Observability) ergänzt. Der Prototyp wurde im Juli 2024 auf der größten europäischen Scheduler Messe HOT, die von der Konzerngesellschaft HORIZONT veranstaltet wurde, vorgestellt und stieß auf reges Kundeninteresse. In der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 wird das Produkt unter dem Namen ANOW! Observe auf den Markt kommen.

5. Analystenbewertung

Im April 2024 hat Beta Systems die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Evaluation des Gartner Magic Quadranten für Service Orchestration und Automation Platforms (SOAP) erfüllt. Im September 2024 wurde der Analystenreport veröffentlicht, in dem Beta Systems mit dem Produkt ANOW! als der führende Anbieter im Visionary Quadranten platziert ist. Unter dem Namen ANOW! werden künftig die cloud-nativen Produkte ANOW! Automate (ehemals AutomateNOW) und ANOW! Observe vertrieben.

ENTWICKLUNG IM GESCHÄFTSBEREICH DCI

Für das etablierte Portfolio für Mainframe-basierte Rechenzentren wurde im Geschäftsjahr 2023/24 mit der Veröffentlichung der Version 8.1.0 im Juli 2024 eine neue Produktgeneration unter dem Namen „Lighthouse“ auf den Markt gebracht. Die Produkte dieser neuen Produktgeneration wurden unter anderem durch die Umsetzung von mehr als 400 Kundenanforderungen umfangreich erweitert. Mit der Lighthouse-Generation bietet Beta Systems verbesserte Möglichkeiten zur Unterstützung hybrider Cloud Konzepte, bei denen die Software-Produkte und Datenbestände des Mainframes durch Benutzer und Anwender aus der Cloud genutzt werden. Durch die Unterstützung neuer Schnittstellen zu Cloud-Systemen und der Entwicklung weiterer Agenten, zum Beispiel für Kubernetes-Umgebungen, können die Mainframe-basierten Bestandssysteme besser in modernen IT-Lösungen integriert werden. Kunden können durch diese Möglichkeiten vielfach auf aufwändige und fehleranfällige Datenmigrationen verzichten.

Zusätzlich unterstützen die Produkte der neuen Generation verschiedene weitere technologische Entwicklungen. So wurde die optionale Installation aller Mainframe-basierten Produkte über die grafische Benutzeroberfläche z/OSMF realisiert. Das Produkt Beta View wird mit der Lighthouse-Generation außerdem als erstes Beta Systems Standardprodukt auch als Kubernetes-Container zur Verfügung gestellt. Mit diesem Schritt wird die Installation und Aktualisierung des Produkts beim Kunden gegenüber der auch weiterhin verfügbaren nativen Installation beschleunigt und vereinfacht.

Für das Linux-basierte Log Management System Beta LogX wurde die Unterstützung weiterer Workload Automation (WLA) Systeme wie geplant umgesetzt. Innerhalb des Berichtsjahres wurde hierfür die Verarbeitung von Protokolldaten der Anbieter Stonebranch und Microfocus als Standardproduktfunktionalität fertiggestellt.

Neben den Neuentwicklungen im Rahmen der Lighthouse-Generation wurden zusätzlich neun Releases mit Pflege- und Weiterentwicklungen für die bestehende Symphony-Produktgeneration herausgegeben.

Für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 wird die Unterstützung weiterer Container-Plattformen (Registries) wie zum Beispiel Amazons ECR für Beta View als Container-Auslieferung angestrebt. Beta Systems beabsichtigt dabei auch weitere Produkte wie Beta Control, Beta Admin oder die LogZ/JobZ-Agenten im Rahmen der Lighthouse-Generation über eine Container-Auslieferung verfügbar zu machen. Als Ergebnis der engen Partnerschaft mit AWS strebt Beta Systems außerdem die Verfügbarkeit verschiedener DCI-Produkte und Dienste über den AWS Marktplatz an.

Hinsichtlich der An- und Einbindung des Produktportfolios in hybride Lösungskonzepte wird Beta Systems den mit der Version 8.1.0 eingeschlagenen Weg entwicklungsseitig fortsetzen und seine Produktschnittstellen (REST-APIs) weiter funktional ausbauen. Eine stärkere Unterstützung der Mainframe-eigenen Container-Umgebung zCX ist dabei genauso geplant, wie eine Ausweitung der bereitgestellten Funktionalitäten über die z/OSMF-Plattform.

Die jahrzehntelange Erfahrung mit Entwicklungen auf dem Mainframe führt im Geschäftsjahr 2024/25 zu einer Kooperation zweier Beta Systems Entwicklungsteams im Bereich der z/OS-Job Ausführung für ANOW! Automate. Mit der gemeinsamen Entwicklung eines neuen Mainframe-Agenten stärkt dabei Beta Systems die Fähigkeiten ihres SOAP/WLA-Systems unter Nutzung der bestehenden Expertise.

ENTWICKLUNGEN IM GESCHÄFTSBEREICH IAM

Im Bereich Identity & Access Management lag der Fokus im Geschäftsjahr 2023/24 auf dem Thema Cloudfähigkeit und Modernisierung. Mit dem Release 23.2, welches zu Beginn des Berichtsjahres im Oktober 2023 auf den Markt kam, wurden viele Features entwickelt, die grundsätzlich für den Betrieb in der Cloud notwendig waren, aber auch für On-Premise-Kunden einen hohen Mehrwert darstellen. Besondere Schwerpunkte waren neue web-basierte Funktionen wie die Verwaltung von Segregation-Of-Duties (SOD)-Klassen, Gruppen und Zielsystemen sowie die Unterstützung von Unicode in der gesamten Suite. Des Weiteren wurden neue Konnektoren zu SAP/HANA On-Premise, Exchange mit Remote Usern und Microsoft SQL-Server entwickelt.

Auf Basis dieser Version wurde die Entwicklung der ersten Cloud-Version realisiert. Hierzu wurde eine Partnerschaft mit einem externen Dienstleister als Betriebsteam aufgebaut. Wichtige Ziele waren hier die Automatisierung der Garancy-Installation in der AWS-Cloud mit Terraform-Scripten und der Erweiterung des Produktes durch eine OpenTelemetry-Schnittstelle, um automatisiertes Monitoring zu ermöglichen. Im Ergebnis hat Beta Systems den Zertifizierungsprozess der AWS bestanden und ist mit der Garancy-Suite seit Juni 2024 im AWS Marktplatz verfügbar. Die hierfür notwendigen Entwicklungen sind auch in das Release 24.1 eingeflossen.

In dem Release 24.1, erschienen im Juni 2024, wurden konsequent weitere Features realisiert, die für den Cloud-Betrieb notwendig sind. Eine wesentliche Rolle spielte die Realisierung der Adaptiven Agenten. Hiermit ist es möglich jeden Agenten, inklusive der Mainframe-Agenten und der kundenindividuellen Agenten, vom Backend aus zu steuern und zu aktualisieren. Zusätzlich können durch dieses Feature die Update-Zeiten auch bei On-Premise-Kunden reduziert werden. Gerade bei großen Bestandskunden wurde diese Entwicklung sehr positiv aufgenommen.

Weitere Features wie erste Business-Dashboards, die web-basierte Verwaltung von Policies, das erweiterte FlexConnect oder auch neue Konnektoren für Suse Linux oder Atlassian (Jira, Confluence, Trello, etc.) haben das Paket abgerundet.

Im Sommer 2024 startete die Entwicklung des Releases 24.2. Neben weiteren Verbesserungen für die Cloud-Version lag hier ein Schwerpunkt auf Interoperability & Connectivity. Hierbei geht es darum, dass die Garancy-Suite einfacher und flexibler mit anderen Systemen - über Technologien wie Zwei-Faktor-Authentifizierung Single-Sign-On, Keycloak und REST/JSON-Schnittstellen - zusammenarbeiten kann. Das Release 24.2 wurde zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2024/25 veröffentlicht.

WIRTSCHAFTSBERICHT

1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE KONJUNKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Die gesamtwirtschaftliche Lage 2024 und die Prognosen für 2025 zeigen, dass im Vergleich zur Situation vor einem Jahr eine leichte Normalisierung bzw. Verbesserung eingesetzt hat. Diese ist auch zu erkennen an der weitestgehend stabilen Inflation. Dennoch bleibt die Situation angespannt und stellt sich in den für Beta Systems relevanten Märkten wie folgt dar (2024 Forecast; 2025 Prognose):

Entwicklung Bruttoinlandsprodukt (BIP)
in %
2024 2025
Eurozone 0,7 0,8
Deutschland -0,2 0,2
Frankreich 1,1 0,6
Italien 0,5 0,4
Spanien 3,0 1,6
Vereinigtes Königreich (UK) 0,8 1,0
USA 2,8 2,3

(Quelle: Commerzbank Research, https://www.commerzbank.de/konzern/research/prognosen/202501-forecast-d.pdf)

Die wirtschaftliche Entwicklung der Volkswirtschaften in der Eurozone verlief im Kalenderjahr 2024 etwas besser als in der letztjährigen Prognose vorhergesagt. Besonders herausfordernd stellt sich die Situation dabei in Deutschland mit einem anhaltend erwarteten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts dar, während Frankreich, Italien, Spanien und auch das Vereinigte Königreich oberhalb der letztjährigen Prognose liegen und ein (leichtes) Wachstum erreichen konnten. In allen vorgenannten Volkswirtschaften - mit Ausnahme von Italien - lag die Entwicklung zum Teil deutlich über der des vorangehenden Kalenderjahres 2023. Die USA übertrafen die letztjährige Prognose deutlich und auch das Wachstum des vorangehenden Kalenderjahres 2023 leicht.

Für das begonnene Kalenderjahr 2025 wird für den Euroraum, insbesondere für Deutschland, und das Vereinigte Königreich erneut nur ein sehr schwaches Wachstum erwartet, obwohl der Scheitelpunkt der Inflation überschritten ist und Ende 2024 auch Zinssenkungen vorgenommen wurden. In den USA wird von einem zwar rückläufigen, aber dennoch deutlich höheren Wachstum ausgegangen.

BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Beta Systems ist in Nischenmärkten mit erheblicher Wettbewerbsintensität tätig. Der Wettbewerb wird von großen weltweit operierenden Softwareunternehmen sowie von einer Vielzahl kleiner Spezialanbieter geprägt. Beta Systems zählt dabei in bestimmten Ländern und Branchen zu den wichtigen Anbietern.

2. GESCHÄFTSVERLAUF

Im Geschäftsjahr 2023/24 konnten die Konzernumsatzerlöse der Beta Systems aus fortgeführten Aktivitäten trotz der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Steigerung um 0,7% gegenüber Vorjahr verzeichnen und lagen mit € 76,8 Millionen leicht über dem Wert des Vorjahres (2022/23: € 76,3 Millionen). Dabei glich der Mehrumsatz in den Geschäftsbereichen DCI und Digitalisierung den Umsatzrückgang im Geschäftsbereich IAM, maßgeblich bedingt durch die Unterbrechung eines großen Kundenprojektes sowie den späten Abschluss des Neukundengeschäfts und damit einhergehend der Verschiebung von Serviceleistungen in das folgende Geschäftsjahr, aus. Auf die unterjährig neu akquirierten Gesellschaften entfallen dabei Umsatzerlöse von insgesamt rund € 2,5 Millionen (davon Beta Systems Software Sp. z o.o. € 2,4 Millionen, EMA European Mainframe Academy € 0,1 Millionen), die dem Geschäftsbereich DCI zuzuordnen sind. Aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Umsatzerlöse (geringerer Anteil an Lizenzerlösen, höherer Anteil an Serviceerlösen) sowie zusätzlichen Aufwendungen für bezogene Leistungen und gestiegenen Personalkosten lag das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) aus fortgeführten Aktivitäten mit € 9,0 Millionen bei einer EBITDA-Marge von 12% unter dem Niveau des Vorjahres (2022/23: € 11,6 Millionen EBITDA, 15% EBITDA-Marge).

Im Geschäftsbereich DCI stand im Berichtsjahr ein im Vergleich zum Vorjahr niedrigeres Volumen an Bestandskundenverträgen zur Verlängerung an. Aufgrund dieses Zykluseffekts gingen die Lizenzerlöse hier zurück. Teilweise konnte der Rückgang durch die Neuakquisition der Beta Systems Software Sp z o.o. mit ihrem Produkt ANOW! Automate ausgeglichen werden. Auch im Geschäftsbereich IAM ist zyklusbedingt ein Rückgang der Lizenzerlöse zu verzeichnen. Zudem sorgte die Unterbrechung eines großen Kundenprojektes sowie das erst zum Ende des Geschäftsjahres akquirierte Neugeschäft und die damit einhergehende Verschiebung von Serviceleistungen in das folgende Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr für deutlich sinkende Serviceumsätze. In beiden Geschäftsbereichen legten die Konzern-Umsatzerlöse in den Leistungsarten Wartung - wie schon im Vorjahr - erneut zu. Der Anstieg der Wartungserlöse belegt dabei weiterhin die erfolgreiche Entwicklung der vergangenen Jahre und bildet eine solide Basis für künftige Herausforderungen. Der Zuwachs der Erlöse im Servicebereich wird vervollständigt durch die Geschäftsentwicklung der Codelab, die zwar hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, gegenüber Vorjahr ihre Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Digitalisierung aber ebenfalls steigern konnte, sowie die Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o., die den Rückgang der Serviceumsätze im Geschäftsbereich IAM kompensieren.

Die Betriebsaufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) im Konzern stiegen - bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten - im Berichtsjahr um rund 10% von € 68,8 Millionen auf € 75,6 Millionen. Auf die unterjährig akquirierten Gesellschaften entfällt ein Anteil von rund € 4,2 Millionen, darunter planmäßige Abschreibungen von rund € 1,2 Millionen, die auf die im Zuge der Kaufpreisallokationen zu aktivierenden immateriellen Vermögenswerte angefallen sind. Ursächlich für den weiteren Anstieg sind insbesondere die Personalaufwendungen mit einem Anstieg um € 1,7 Millionen und der Aufwand für bezogene Leistungen mit einem Anstieg um € 0,7 Millionen. Darüber hinaus wurde ein Wertberichtigungsbedarf bei immateriellen Vermögenswerten der Infraray-Gruppe festgestellt, der zu außerordentlichen Abschreibungen in Höhe von insgesamt € 2,0 Millionen geführt hat.

Mit € 10,0 Millionen wurde - bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten - ein höherer operativer Cashflow erzielt als im Vorjahr (€ 4,6 Millionen). Ursächlich hierfür ist neben geringeren Steuerzahlungen insbesondere ein stark positiver Effekt aus dem Rückgang des Forderungsbestands zum Bilanzstichtag 30. September 2024 gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahrs und dem damit verbundenen Liquiditätszufluss. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit liegt mit -€ 7,4 Millionen deutlich unter Vorjahr (-€ 1,2 Millionen) bedingt durch die Tilgung des im Vorjahr aufgenommenen Kontokorrentkredits. Zudem liegen die gezahlten Zinsen um € 0,3 Millionen und der Zins- und Tilgungsanteil aus IFRS 16 Leasingverhältnissen um € 0,4 Millionen über Vorjahr.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT

Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Wilhelm K. T. Zours, hat im September 2024 den Vorstand darüber informiert, dass er sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 18. Oktober 2024 niederlege. Zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde im Oktober 2024 Herr Armin Steiner gewählt. Herr Steiner war zuvor seit 1. Mai 2023 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Neuer stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ist Herr Jens-Martin Jüttner. Derzeit hat der Aufsichtsrat übergangsweise nur fünf Mitglieder, womit die Beschlussfähigkeit aber weiterhin gewährleistet ist.

AKQUISITION DER BETA SYSTEMS SOFTWARE SP. Z O.O.

Die Beta Systems Software AG hat am 4. Oktober 2023 über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Beta Systems DCI Software AG 100% der Anteile an der InfiniteDATA Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (Polen) erworben. Die Transaktion schloss auch eine Betriebsstätte der InfiniteDATA in Manila (Philippinen) mit ein. Der Kaufpreis beläuft sich auf rund € 14,2 Millionen, zusätzlich wurden mögliche nachträgliche Kaufpreiszahlungen vereinbart, die im Wesentlichen von der zukünftigen Ergebnisentwicklung der Gesellschaft abhängen. Die Gesellschaft wurde im April 2024 in Beta Systems Software Sp. z o.o. umfirmiert.

Mit ihrem Produkt ANOW! Automate ist Beta Systems Software Sp. z o.o. ein führender Anbieter im Bereich Workload Automation und mit rund 30 Mitarbeitern und Freiberuflern am Standort Warschau in Polen sowie einem Support-Center auf den Philippinen tätig. Im aktuellen EMA Radar aus September 2023 wurde ANOW! wiederholt als Technologieführer eingestuft. Seit September 2024 ist Beta Systems mit ANOW! im Analystenreport von Gartner zudem als der führende Anbieter im Visionary Quadrant geführt.

Die Gesellschaft wird als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Beta Systems Gruppe geführt und behält ihre direkten Kundenbeziehungen bei. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft erhalten und wird den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortführen.

Der Vorstand der Beta Systems verfolgt mit der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. das Ziel, die Position der Beta Systems Gruppe im Bereich Workload Automation (Teil des Geschäftsbereichs DCI) zu stärken und das Angebotsportfolio an Hybrid-Cloud-Lösungen zu erweitern.

AKQUISITION DER EMA EUROPEAN MAINFRAME ACADEMY GMBH

Die Beta Systems Software AG hat am 4. Juli 2024 über ihre Tochtergesellschaft Beta Systems DCI Software AG 100% der Anteile an der EMA European Mainframe Academy GmbH (EMA) erworben.

Die EMA ist im deutschsprachigen Raum ein führender Anbieter im Bereich der Wissensvermittlung zur Anwendung modernster Technologien im Bereich Großrechner (Mainframe) sowie angrenzender Technologien wie hybrider Cloud-Umgebungen; dies umfasst auch die Nutzung moderner Programmiersprachen und den Einsatz von KI-Algorithmen auf dem Großrechner. Das Angebot qualitativ hochwertiger Aus- und Weiterbildungsprogramme erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Industrie und Universitäten.

Der initiale Kaufpreis beläuft sich auf 350.000 Euro, zusätzlich wurden mögliche nachträgliche Kaufpreiszahlungen vereinbart, die im Wesentlichen von der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft abhängen.

Der Vorstand der Beta Systems verfolgt mit der Akquisition der EMA das Ziel, das bestehende Angebot im Geschäftsbereich DCI zu erweitern und damit die Rolle als strategischer Partner für den sicheren und effizienten Betrieb von Rechenzentren zu stärken. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Optimierung und personellen Absicherung des Mainframe Einsatzes zu, ebenso der Realisierung von hybriden Cloud Lösungen.

VERÄUßERUNG DER PROXESS GRUPPE

Die Beta Systems Software AG hat mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 13. November 2023 sämtliche Anteile an der PROXESS Holding GmbH (inklusive deren Tochtergesellschaft PROXESS GmbH) an die Easy Software AG veräußert. Die Transaktion wurde am 16. November 2023 vollzogen. Zuvor hielt die Beta Systems Software AG 87% der Anteile an der PROXESS Holding GmbH, 13% wurden durch das Management der PROXESS GmbH gehalten.

Mit der Veräußerung der PROXESS setzt der Vorstand der Beta Systems einen stärkeren Fokus seiner Geschäftsaktivitäten auf die Kernbereiche der Beta Systems.

Die von der Veräußerung betroffenen Vermögenswerte und Schulden der PROXESS Gruppe (bestehend aus PROXESS Holding GmbH und PROXESS GmbH) wurden bereits in der Konzernbilanz des Vorjahres zum 30. September 2023 gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte und damit in Zusammenhang stehende Schulden ausgewiesen (vgl. hierzu Abschnitt 28. „Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte und Schulden“ im Konzernabschluss). In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und in der Konzernkapitalflussrechnung des Vorjahres und des Berichtsjahres werden die nicht fortgeführten Aktivitäten separat von den fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Erläuterungen im Lagebericht beziehen sich im Weiteren grundsätzlich auf die fortgeführten Aktivitäten, es sei denn, es ist anderweitig gekennzeichnet.

Aus der Veräußerung der PROXESS entstand im laufenden Geschäftsjahr 2023/24 ein Ertrag in Höhe von rund € 2,2 Millionen, der dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten zuzurechnen ist.

ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN DEN BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG ZUR ABSPALTUNG DER LATONBA

Gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG vom 29. März 2023 zur Abspaltung der Latonba hatte ein Aktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Am 25. September 2023 hatte das Kammergericht Berlin einem Freigabeantrag der Gesellschaft stattgegeben und festgestellt, dass die Erhebung der Klage einer Eintragung der Abspaltung nicht entgegensteht, und dies auch auf die offensichtliche Unbegründetheit der Klage gestützt. Die Abspaltung wurde am 28. September 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und ist seitdem wirksam. Unabhängig davon ist die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage weiterhin vor dem Landgericht Berlin rechtshängig.

VERSCHMELZUNG DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG AUF DIE SPARTA AG

Am 24. April 2024 hat der Vorstand der Beta Systems per Ad-hoc-Meldung veröffentlicht, dass die SPARTA AG beabsichtigt, die Beta Systems Software AG auf sich zu verschmelzen. Die SPARTA AG hält unmittelbar rund 75% sämtlicher Aktien der Beta Systems. Die SPARTA AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung an börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland ist.

Wesentlicher Grund für die geplante Verschmelzung ist die Verrechnung der steuerlichen Verlustvorträge der SPARTA AG mit den Gewinnen der Beta Systems. Im Jahresabschluss der SPARTA AG für das zum 30. September 2024 endende Rumpfgeschäftsjahr 2024 werden die steuerlichen Verlustvorträge mit rund € 93 Millionen bei der Körperschaftsteuer und rund € 95 Millionen bei der Gewerbesteuer angegeben. Die Verrechnung dieser Verlustvorträge mit den Gewinnen der Beta Systems würde in den kommenden Jahren zu einer reduzierten Steuerlast der Beta Systems führen.

Das komplette Beteiligungsgeschäft der SPARTA AG (mit Ausnahme der Beteiligung an der Beta Systems selbst) sowie der Großteil der übrigen Vermögenswerte der SPARTA AG (unter anderem liquide Mittel) wurden in Vorbereitung der Verschmelzung in eine 100%ige Tochtergesellschaft der SPARTA AG, die SPARTA Invest AG überführt (oder anderweitig veräußert). Es ist vorgesehen, dass vor Durchführung der Verschmelzung sämtliche Anteile an der SPARTA Invest AG an die derzeitigen Aktionäre der SPARTA AG in Form einer Sachdividende ausgeschüttet werden. Das bedeutet, dass die verbleibende Beteiligung der SPARTA AG an der Beta Systems von rund 75% zum Verschmelzungszeitpunkt den wesentlichen bilanziellen Vermögenswert der SPARTA AG darstellt und die SPARTA AG zum Verschmelzungszeitpunkt kein eigenes operatives Geschäft mehr betreibt.

Über die Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA AG sollen die jeweiligen ordentlichen Hauptversammlungen der beiden Gesellschaften im März 2025 entscheiden. Im Zuge dessen ist vorgesehen, die SPARTA AG nach Wirksamwerden der Verschmelzung in Beta Systems Software AG umzubenennen und das operative Geschäft der Beta Systems unverändert fortzuführen. Im Rahmen der Verschmelzung würden die Aktionäre der Beta Systems gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für ihre Beta Systems-Aktien neue Aktien an der SPARTA AG erhalten.

Die Vorstände der Beta Systems und der SPARTA AG haben sich am 17. Dezember 2024 im Rahmen der angestrebten Verschmelzung von Beta Systems als übertragendem Rechtsträger auf die SPARTA AG als übernehmendem Rechtsträger auf ein vorläufiges Umtauschverhältnis in einer Bandbreite zwischen 1,25 bis 1,35 SPARTA-Aktien je Beta Systems-Aktie geeinigt. Grundlage hierfür ist der vorgelegte Entwurf des Bewertungsgutachtens der von beiden Parteien bestellten gemeinsamen Bewertungsgutachterin.

Der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Beta Systems und der SPARTA AG, der der Information der Aktionäre der beiden Gesellschaften in Vorbereitung der umwandlungsrechtlich vorgegebenen Entscheidungsfindung dient, soll Anfang Februar 2025 aufgestellt werden und wird zum Zeitpunkt der Einladung der jeweiligen Hauptversammlung veröffentlicht. Der Verschmelzungsbericht umfasst als Anlagen unter anderem den Verschmelzungsvertrag, über den durch die jeweilige Hauptversammlung Beschluss gefasst werden soll, und das finale Bewertungsgutachten. Der Verschmelzungsvertrag wurde durch einen sachverständigen, gerichtlich bestellten Prüfer im Sinne von §§ 60, 9 Abs. 1 UmwG geprüft.

3. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES BETA SYSTEMS KONZERNS

3.1. ERTRAGSLAGE

Umsatz- und Ergebnisentwicklung Beta Systems Konzern 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 76.815 76.283
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen -6.665 -5.031
Personalaufwand -47.934 -46.075
Sonst. betriebl. Aufwendungen & Erträge -13.213 -13.561
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) aus fortgeführten Aktivitäten 9.003 11.617
Abschreibungen -5.117 -1.820
Abschreibungen IFRS 16 -2.630 -2.352
Betriebsergebnis (EBIT) aus fortgeführten Aktivitäten 1.256 7.446
Finanzergebnis -1.093 2.075
Ertragssteuern -1.229 -2.762
Ergebnis der Geschäftsperiode aus fortgeführten Aktivitäten -1.066 6.759
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2.411 348
Ergebnis der Geschäftsperiode 1.345 7.107

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Erläuterungen der Konzerngewinn- und -verlustrechnung des Beta Systems Konzerns. Die Werte werden dabei - entsprechend der internen Berichterstattung - nur noch inklusive der Effekte des seit 2019/20 anzuwendenden IFRS 16 ausgewiesen. Gemäß IFRS 16 werden bestimmte Mietaufwendungen nicht als Teile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, sondern werden als Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte und Teil des Finanzergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung reflektiert. Für die Abschreibungen wird der besseren Nachvollziehbarkeit halber nach Abschreibungen ohne IFRS 16 und Abschreibungen auf die gemäß IFRS 16 in der Bilanz aktivierten Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen unterschieden.

Die Ausführungen konzentrieren sich dabei auf die fortgeführten Aktivitäten des Beta Systems Konzerns, sofern nicht anders angegeben.

UMSATZENTWICKLUNG

Der Gesamtumsatz aus fortgeführten Aktivitäten übertraf mit € 76,8 Millionen den Vorjahreswert (€ 76,3 Millionen) leicht. Ursächlich hierfür war der Anstieg der Umsatzerlöse in den Leistungsarten Service und Wartung, die den zyklusbedingten Rückgang der Lizenzerlöse ausglichen. Auf die unterjährig neu akquirierten Gesellschaften Beta Systems Software Sp. z o.o. und EMA entfallen Umsatzerlöse von insgesamt rund € 2,5 Millionen, die dem Segment DACH zuzuordnen sind.

Umsatzerlöse EBITDA EBITDA-Marge
76.815 T€ 9.003 T€ 11,7%
+1% -23% -3,5%-Punkte

Wie in den Vorjahren wird ein Großteil der Umsatzerlöse durch das Segment DACH erwirtschaftet, gefolgt von dem Segment Beteiligungen. Im Einzelnen ergeben sich die Beiträge der Segmente zum Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten wie folgt.

Im Segment DACH schlossen die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich DCI über Vorjahresniveau ab (+9%). Die Lizenzerlöse konnten leicht gesteigert werden, wobei der Zuwachs der Lizenzerlöse des Neuprodukts ANOW! Automate den zyklusbedingten Rückgang überkompensiert hat. Eine deutliche Zunahme ist auch bei den Serviceerlösen (+15%) zu verzeichnen, maßgeblich infolge der erstmaligen Berücksichtigung der Beta Systems Software Sp. z o.o. und deren Produkt ANOW! Automate. Im Geschäftsbereich IAM lagen die Lizenzerlöse (-34%) zyklusbedingt sowie die Serviceerlöse (-29%) im Wesentlichen bedingt durch die vorläufige Unterbrechung eines großen Kundenprojekts deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die langfristig wichtigen Wartungserlöse stiegen sowohl im Geschäftsbereich DCI als auch IAM weiter an und legten damit für das Segment DACH insgesamt um 7% zu. Zusammenfassend ergab sich für das Segment DACH ein moderates Umsatzwachstum von 1%.

Im Segment Westeuropa wurde ein deutlicher Umsatzzuwachs erzielt (+21%). Im Geschäftsbereich DCI konnten die Lizenzerlöse (+21%) sowie die Serviceerlöse (+542%) aufgrund eines verbesserten Neukundengeschäfts signifikant gesteigert werden, während der Geschäftsbereich IAM insgesamt leicht über Vorjahresniveau (+5%) abschloss. Die Wartungserlöse legten in beiden Geschäftsbereichen weiterhin zu (+13%).

Im Segment Sonstiges Europa gingen die Lizenzerlöse zyklusbedingt zurück (-31%). Auch die Wartungs- und Serviceerlöse liegen leicht unter Vorjahr. Im Wesentlichen ist der Rückgang der Wartungserlöse bedingt durch den Wegfall eines Kunden im Geschäftsbereich IAM. Insgesamt lagen die Umsatzerlöse im Segment Sonstiges Europa damit um 19% unter dem Vorjahresniveau.

Die Entwicklung im Segment Nordamerika gleicht zyklusbedingt der des Segments Sonstiges Europa. Auch in Nordamerika sanken die Lizenzerlöse (-23%) und Serviceerlöse (-27%) deutlich unter den Wert des Vorjahres während die Wartungserlöse sich weiterhin stabil entwickelten. Die Umsatzerlöse lagen insgesamt um 6% unter dem Vorjahr.

Im Segment Beteiligungen legten die Umsatzerlöse der Codelab gegenüber Vorjahr leicht zu (+7%), blieben damit jedoch insgesamt hinter den Erwartungen zurück.

Beiträge der Segmente zum Konzernumsatz 2023/24 2022/23 Delta
DACH 45.205 44.785 +1%
Westeuropa 7.133 5.915 +21%
Sonstiges Europa 7.151 8.869 -19%
Nordamerika 4.377 4.655 -6%
Beteiligungen 12.949 12.059 +7%
Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten 76.815 76.283 +1%

Aus Segmentsicht ist ergänzend zu beachten, dass insbesondere die Segmente DACH, Nordamerika und Beteiligungen neben Umsatzerlösen mit (externen) Kunden weitere Umsatzerlöse aus Geschäftsbeziehungen zu den jeweils anderen Segmenten aufweisen. In deutlich geringerem Umfang gilt dies auch für die übrigen Segmente. Aus der übergeordneten Konzernsicht sind diese Umsatzerlöse aus Konzerninnenbeziehungen konsolidiert. Näheres hierzu ist der Segmentberichterstattung im Konzernanhang zu entnehmen.

Die nachfolgende Tabelle gibt abschließend einen Überblick über die externen Konzernumsätze aus fortgeführten Aktivitäten nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung und Services.

Umsatzentwicklung nach Leistungsarten (Konzern) 2023/24 2022/23 Delta
Lizenz 16.855 18.786 -10%
Wartung 35.480 33.337 +6%
Services 24.480 24.160 +1%
Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten 76.815 76.283 +1%

ENTWICKLUNG DES BETRIEBSERGEBNISSES

Das Geschäftsjahr 2023/24 wurde für die fortgeführten Aktivitäten mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von € 9,0 Millionen abgeschlossen, das maßgeblich aufgrund gestiegener Personalkosten sowie bezogener Leistungen niedriger ausfiel als im Vorjahr (€ 11,6 Millionen). Das Betriebsergebnis (EBIT) liegt bei € 1,3 Millionen (2022/23: € 7,4 Millionen). Enthalten hierin sind gegenüber dem Vorjahr zusätzliche planmäßige Abschreibungen in Höhe von € 1,2 Millionen auf immaterielle Vermögenswerte als Folge des Erwerbs der Beta Systems Software Sp. z o.o. und der EMA sowie außerordentliche Abschreibungen von insgesamt € 2,0 Millionen auf die immateriellen Vermögenswerte der Infraray-Gruppe.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Betriebsergebnisse vor Abschreibungen (EBITDA), die für die fortgeführten Aktivitäten in den einzelnen Segmenten erzielt wurden.

Segment EBITDA 2023/24 2022/23 Delta
DACH 3.400 6.060 -44%
Westeuropa 1.096 313 +250%
Sonstiges Europa 1.694 2.194 -23%
Nordamerika 1.268 1.689 -25%
Beteiligungen 1.545 1.354 +14%

Bei einer stabilen Entwicklung der Umsatzerlöse fiel das EBITDA im Segment DACH aufgrund gestiegener Personalkosten sowie höherer bezogener Leistungen um 44% geringer aus. Die Segmente Westeuropa und Beteiligungen konnten aufgrund der positiven Umsatzentwicklung gegenüber dem Vorjahr zulegen, während das EBITDA in den Segmenten Sonstiges Europa und Nordamerika analog zu den Umsatzerlösen rückläufig war.

Die Summe der Betriebsaufwendungen und -erträge für die fortgeführten Aktivitäten (Materialaufwand, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge, Abschreibungen) stieg im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 10% von € 68,8 Millionen auf € 75,6 Millionen an. Hiervon entfallen rund € 7,7 Millionen auf Abschreibungen (2022/23: € 4,2 Millionen). Die Summe der Betriebsaufwendungen und Erträge vor Abschreibungen (Materialaufwand, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) betrug im Geschäftsjahr 2023/24 somit € 67,8 Millionen (2022/23: € 64,7 Millionen). Auf die unterjährig akquirierten Gesellschaften Beta Systems Software Sp. z o.o. und EMA entfielen Betriebsaufwendungen und -erträge von insgesamt € 4,2 Millionen, davon € 1,2 Millionen für Abschreibungen.

Der Personalaufwand für die fortgeführten Aktivitäten stieg im Berichtsjahr von € 46,1 Millionen auf € 47,9 Millionen. Der Anstieg entfällt im Wesentlichen auf die Segmente DACH (+€ 1,3 Millionen) und Beteiligungen (+€ 0,7 Millionen). Der Anstieg im Segment DACH resultiert insbesondere aus dem Mitarbeiteraufbau des Vorjahres sowie notwendigen Gehaltsanpassungen im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung sowie einer inflationsbedingten Sonderzahlung an die Mitarbeiterschaft. Auf die Beta Systems Software Sp. z o.o. entfällt lediglich ein Anteil von € 0,1 Millionen und hier im Wesentlichen auf die Mitarbeiter des Support-Centers auf den Philippinen. Die Mitarbeiter in Polen sind als Freelancer auf Basis von Dienstverträgen tätig. Im Segment Beteiligungen resultiert der Anstieg der Personalkosten von € 0,7 Millionen maßgeblich aus den erforderlichen inflationsbedingten Anpassungen.

Der Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen stieg für die fortgeführten Aktivitäten auf € 6,7 Millionen an (2022/23: € 5,0 Millionen). Der Anstieg wird auch hier getrieben durch die Segmente DACH, hier maßgeblich bedingt durch die erstmalige Einbeziehung der Beta Systems Software Sp. z o.o, und Beteiligungen, wo zur Abarbeitung des erneut gestiegenen Projektvolumens vermehrt auf Freelancer zurückgegriffen wurde. Mit Blick auf den polnischen Markt ist zu beobachten, dass Fachkräfte in der IT-Branche vermehrt als Freelancer für Unternehmen tätig sind, anstatt ein festes Anstellungsverhältnis zu schließen. Auf die Beta Systems Software Sp. z o.o. (Segment DACH) entfallen hier € 0,9 Millionen während Codelab (Segment Beteiligungen) eine Steigerung von € 0,8 Millionen ausweist, die im Wesentlichen mit gestiegenen Serviceerlösen einhergehen.

Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge für die fortgeführten Aktivitäten ist im Vergleich zum Vorjahr von € 13,6 Millionen auf € 13,2 Millionen zurückgegangen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten (+€ 0,4 Millionen), höheren sonstigen Erträgen (+€ 0,2 Millionen), geringerem Beratungsaufwand (-€ 0,4 Millionen), der im Vorjahr insbesondere in Zusammenhang mit der Abspaltung der Latonba sowie M&A-Aktivitäten angefallen ist, und geringeren Reisekosten (-€ 0,2 Millionen). Gegenläufig erhöhten sich die Aufwendungen für externe Dienstleister (+€ 0,6 Millionen, im Wesentlichen bedingt durch den Zukauf der Beta Systems Software Sp. z o.o.). Weiterhin sind unter anderem die Marketingkosten (+€ 0,1 Millionen) erneut gestiegen. Hinzu kommen erhöhte Aufwendungen für die interne IT Infrastruktur sowie Mietaufwendungen (+€ 0,2 Millionen).

Der Beta Systems Konzern erwirtschaftete im Berichtszeitraum den Großteil der Erlöse im Euro-Raum und Wechselkursschwankungen spielen grundsätzlich eine untergeordnete Rolle. Im Berichtsjahr lagen die Aufwendungen aus Währungsumrechnung und Fremdwährungsbewertung bei € 0,3 Millionen und damit leicht unter Vorjahr (€ 0,5 Millionen). Eine Absicherung der erwarteten Zahlungsströme in Fremdwährungen erfolgt bedarfsweise, Details dazu werden im Kapitel „Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten“ dieses Lageberichts erläutert. Im Berichtsjahr wurden keine Sicherungsgeschäfte vorgenommen.

Die Abschreibungen ohne IFRS 16 liegen für die fortgeführten Aktivitäten mit € 5,1 Millionen deutlich über dem Vorjahr (2022/23: € 1,8 Millionen). Dies wird einerseits bedingt durch den Zukauf der Beta Systems Software Sp. z o.o. und die damit verbundenen planmäßigen Abschreibungen von € 1,1 Millionen auf immaterielle Vermögenswerte, die infolge der Kaufpreisallokation zu aktivieren waren. Zudem wurde ein Wertberichtigungsbedarf bezogen auf die immateriellen Vermögensgegenstände der Infraray-Gruppe festgestellt und hier außerordentliche Abschreibungen von insgesamt € 2,0 Millionen, davon € 1,5 Millionen auf den Firmenwert sowie € 0,4 Millionen auf aktivierte Softwareproduktrechte, vorgenommen. Ein Großteil der übrigen Abschreibungen bezieht sich auf planmäßige Abschreibungen auf weitere im Zuge von Kaufpreisallokationen aktivierte Vermögenswerte. Diese sind gegenüber dem Vorjahr erneut leicht rückläufig, da einzelne immaterielle Vermögenswerte, die auf Basis der Kaufpreisallokationen der vergangenen Jahre zu aktivieren waren, zwischenzeitlich vollständig planmäßig abgeschrieben sind.

Unter der Position „Abschreibungen IFRS 16“ werden die Abschreibungen auf die in der Bilanz aktivierten Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen ausgewiesen. Diese liegen mit € 2,6 Millionen leicht über dem Niveau des Vorjahres (€ 2,4 Millionen).

ERGEBNISMARGEN

Im Geschäftsjahr 2023/24 konnten infolge der vorstehend beschriebenen Effekte die hohen Ergebnismargen des Vorjahres erwartungsgemäß nicht erreicht werden. Die EBITDA-Marge für die fortgeführten Aktivitäten lag bei 11,7% (2022/23: 15,2%) und die EBIT-Marge bei 1,6% (2022/23: 9,8%).

ENTWICKLUNG DES FINANZERGEBNISSES

Das Finanzergebnis weist ein negatives Ergebnis von € 1,1 Millionen aus und liegt damit deutlich unter dem positiven Vorjahreswert (€ 2,1 Millionen). Der wesentliche Grund besteht im Wegfall des Cash Pools mit der Deutsche Balaton AG und den vormals daraus resultierenden Zinserträgen (2022/23: € 1,6 Millionen). Zudem wird das Finanzergebnis maßgeblich belastet durch die Aufzinsung der Kaufpreisverbindlichkeit der Beta Systems Software Sp. z o.o. (Zinsaufwand von € 1,2 Millionen) sowie einer übergangsweise höheren Inanspruchnahme der Kreditlinien (Zinsaufwand von € 0,4 Millionen; 2022/23: Zinsaufwand von € 0,1 Millionen).

3.2. VERMÖGENSLAGE

Die Zusammensetzung der Bilanz des Beta Systems Konzerns zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Bilanz Beta Systems Konzern 30.09.2024 30.09.2023
Kurzfristige Vermögenswerte 32.117 30.298
Liquide Mittel 3.512 1.456
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.698 25.315
Weitere kurzfristige Vermögenswerte 5.907 3.528
Langfristige Vermögenswerte 43.789 17.283
Sachanlagen 6.018 8.485
Immaterielle Vermögenswerte 36.530 7.539
Weitere langfristige Vermögenswerte 1.240 1.259
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte 0 16.221
Kurzfristige Schulden 24.307 26.701
Kurzfristige Finanzierung 1.720 6.585
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.073 2.192
Vertragsverbindlichkeiten 11.878 9.390
Weitere kurzfristige Schulden 8.636 8.533
Langfristige Schulden 26.551 11.492
Finanzielle Schulden 2.353 3.330
Pensionsverbindlichkeiten 1.493 1.333
Weitere langfristige Schulden 22.704 6.830
Schulden, die mit als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerten verbunden sind 0 3.971
Eigenkapital 25.048 21.638
Bilanzsumme 75.906 63.803

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Bilanzsumme des Beta Systems Konzerns zum 30. September 2024 - maßgeblich infolge der durchgeführten Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. sowie gegenläufig des Abgangs des Nettovermögens der PROXESS Gruppe - deutlich von € 63,8 Millionen auf € 75,9 Millionen.

Die Vermögenswerte und Schulden der PROXESS Gruppe (bestehend aus PROXESS Holding GmbH und PROXESS GmbH) waren zum Bilanzstichtag des Vorjahres aufgrund der geplanten Veräußerung auf der Aktivseite der Bilanz in der Position „Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte“ und auf der Passivseite der Bilanz in der Position „Schulden, die mit als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerten verbunden sind“ ausgewiesen worden und waren somit nicht mehr in den anderen Bilanzposition enthalten. Mit der Veräußerung der PROXESS Gruppe im November 2023 sind diese Vermögenswerte und Schulden abgegangen.

VERMÖGENSWERTE

Die liquiden Mittel weisen gegenüber Vorjahr einen Anstieg um € 2,1 Millionen auf. Die Entwicklung der weiteren kurzfristigen Vermögenswerte ist bedingt durch den Anstieg von Steuererstattungsansprüchen in Höhe von € 1,8 Millionen (30. September 2023: € 1,0 Millionen). Zudem ist der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gegenüber Vorjahr um € 0,5 Millionen auf € 1,8 Millionen gestiegen. Die sonstigen Forderungen verzeichnen ebenfalls einen Anstieg und belaufen sich auf € 1,8 Millionen (30. September 2023: € 1,0 Millionen). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der zum Bilanzstichtag noch ausstehenden Kaufpreisforderung aus der Veräußerung der PROXESS (€ 0,8 Millionen).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen einen Rückgang auf € 22,7 Millionen gegenüber € 25,3 Millionen im Vorjahr aus. Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen in den Segmenten DACH und Westeuropa begründet. Die erstmalige Einbeziehung der Beta Systems Software Sp. z o.o. führt hier gegenüber Vorjahr zu einer Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 275 sowie die Einbeziehung der EMA zu einer Erhöhung von T€ 59.

Bei den Sachanlagen sind die Buchwerte zum 30. September 2024 infolge planmäßiger Abschreibungen gesunken. Die Sachanlagen umfassen auch die gemäß IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen. Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte sind infolge der Akquisitionen der Beta Systems Software Sp. z o.o. sowie der EMA von € 7,5 Millionen auf € 36,5 Millionen gestiegen. Dabei entfallen auf die Beta Systems Software Sp. z o.o. € 30,7 Millionen (davon € 19,9 Millionen Firmenwert, € 5,6 Millionen erworbene Softwareproduktrechte sowie € 5,2 Millionen für den Kundenstamm und andere immaterielle Vermögenswerte). Auf die EMA entfallen immaterielle Vermögenswerte von € 0,9 Millionen. Gegenläufig wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte der Infraray-Gruppe in Höhe von € 2,0 Millionen (davon € 1,5 Millionen Firmenwert und € 0,4 Millionen erworbene Softwareproduktrechte) vorgenommen.

Unverändert blieb der Buchwert der Firmenwerte bezüglich der SI Software Innovation (€ 0,2 Millionen, in 2020/21 verschmolzen auf die Beta Systems DCI Software AG), der HORIZONT (€ 1,6 Millionen) und - ungeachtet von Wechselkurseffekten - der Codelab (T€ 34).

Infolge der vorstehend beschriebenen Effekte ging der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme zurück. Zum Bilanzstichtag beträgt das Verhältnis der kurzfristigen zu den langfristigen Vermögenswerten 42 : 58 im Vergleich zu 64 : 36 im Vorjahr. Die zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerte des Vorjahres bleiben bei dieser Verhältnisrechnung unberücksichtigt.

SCHULDEN

Der Rückgang der kurzfristigen Finanzierung resultiert maßgeblich aus der vollständigen Rückführung eines Kontokorrentkredits des Vorjahres in Höhe von € 3,0 Millionen sowie des Darlehens der Commerzbank (30. September 2023: € 1,2 Millionen), das im Zusammenhang mit der damaligen Akquisition der PROXESS im Geschäftsjahr 2018/19 aufgenommen worden war. Zudem sind die kurzfristigen Leasingschulden auf € 1,7 Millionen (30. September 2023: € 2,4 Millionen) zurückgegangen.

Weiterhin werden innerhalb der kurzfristigen Schulden von Kunden bereits erhaltene bzw. fällige Beträge für noch in Zukunft zu erbringende Leistungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Lizenz und Wartungsleistungen, Serviceleistungen werden in der Regel entsprechend der Leistungserbringung abgerechnet und spielen für die Vertragsverbindlichkeiten nur eine untergeordnete Rolle. Aus den bestehenden Kundenverträgen und den daraus erhaltenen Zahlungen ergibt sich stichtagsbezogen eine Abgrenzung noch zu erbringender Leistungen mit € 11,9 Millionen deutlich über dem Niveau des Vorjahres (€ 9,4 Millionen). Der Anstieg entfällt im Wesentlichen mit € 1,8 Millionen auf die Beta Systems Software Sp. z o.o. und mit € 0,1 Millionen auf die EMA. Eine Erhöhung weisen auch die Beta Systems DCI Software AG sowie die HORIZONT um jeweils € 0,2 Millionen gegenüber dem Vorjahr aus.

Bilanzsumme Eigenkapital Eigenkapitalquote
75.906 T€ 25.048 T€ 33,0%
+19% +16% -0,9%-Punkte

Die weiteren kurzfristigen Schulden liegen bei € 8,6 Millionen (30. September 2023: € 8,5 Millionen). Hier sind zwei gegenläufige Effekte zu verzeichnen: Die Ertragssteuerschulden steigen um € 0,3 Millionen auf € 1,1 Millionen. Gegenläufig entwickeln sich die sonstigen kurzfristigen Schulden und schließen mit € 7,5 Millionen ab (30. September 2023: € 7,7 Millionen). Die kurzfristigen Schulden beinhalten in Höhe von € 0,2 Millionen zudem den kurzfristigen Anteil der Kaufpreisverbindlichkeit für die EMA.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind leicht unter Vorjahresniveau gesunken auf € 2,1 Millionen (30. September 2023: € 2,2 Millionen).

In den (langfristigen) finanziellen Schulden sind die langfristigen Leasingschulden aufgrund planmäßiger Tilgungen von € 3,3 Millionen auf € 2,4 Millionen gesunken. In Verbindung mit den Akquisitionen der Beta Systems Software Sp. z o.o. und der EMA wurden mögliche nachträgliche Kaufpreiszahlungen vereinbart, die in Höhe von € 15,0 Millionen als langfristige Kaufpreisverbindlichkeit bilanziert wurden. Zusätzlich sind die latenten Steuerschulden um € 0,8 Millionen auf € 7,4 Millionen gestiegen. Dieser Effekt steht ebenfalls im Zusammenhang mit den Akquisitionen der Beta Systems Software Sp. z o.o. sowie der EMA.

EIGENKAPITAL UND EIGENKAPITALQUOTE

Das Eigenkapital des Beta Systems Konzerns stieg - maßgeblich infolge des Ergebnisses der Geschäftsperiode aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten (€ 1,3 Millionen) sowie einem stark positiven Effekt aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe (€ 2,4 Millionen), der ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst wird - zum 30. September 2024 von zuvor € 21,6 Millionen auf € 25,0 Millionen. Der Effekt aus der Währungsumrechnung bezieht sich dabei im Wesentlichen auf die neu akquirierte Beta Systems Software Sp. z o.o. und resultiert aus der starken Veränderung des Wechselkurses von Polnischen Zloty in die Konzernwährung Euro. Die Eigenkapitalquote liegt mit 33,0% der Bilanzsumme leicht unter dem Niveau zum Stichtag des Vorjahres (33,9%). Für weitere Details zur Zusammensetzung des Eigenkapitals der Gesellschaft wird auf die entsprechende Darstellung im Konzernanhang verwiesen.

3.3. FINANZLAGE

Ziel und Aufgabe des Liquiditätsmanagements des Beta Systems Konzerns ist die stets ausreichende Bereitstellung von Liquidität aus Fremd- und Eigenmitteln.

Kapitalflussrechnung Beta Systems Konzern 2023/24 2022/23
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 10.036 4.574
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -1.851 -2.955
Freier Cashflow aus fortgeführten Aktivitäten 8.185 1.620
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -7.410 -1.196
Zunahme (Abnahme) der Zahlungsmittel aus fortgeführten Aktivitäten 775 424
Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten -78 909
Zunahme (Abnahme) der Zahlungsmittel aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten 697 1.332

Mit € 10,0 Millionen fällt der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit - bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten - deutlich höher aus als im Vorjahr. Ursächlich dafür war neben geringeren Steuerzahlungen von € 2,8 Millionen (2022/23: € 4,6 Millionen) insbesondere ein stark positiver Effekt aus der Veränderung des Working Capitals. Unter anderem waren im Berichtsjahr die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um rund € 4,6 Millionen gesunken, während sie im Vorjahr 2022/23 um € 4,1 Millionen gestiegen waren. Ein vergleichsweise geringeres Forderungsvolumen besteht zum Bilanzstichtag im Wesentlichen in den Segmenten DACH und Westeuropa. Für weitere Details wird auf die Kapitalflussrechnung im Konzernabschluss verwiesen.

Im Cashflow aus Investitionstätigkeit saldieren sich die Zahlungen aus M&A-Aktivitäten insgesamt auf -€ 1,7 Millionen. Diese umfassen - abzüglich der übernommenen liquiden Mittel - Auszahlungen für die Akquisitionen der Beta Systems Software Sp. z o.o. und der EMA von € 14,0 Millionen sowie - wiederum abzüglich der veräußerten liquiden Mittel - Einzahlungen aus der Veräußerung der PROXESS Gruppe von € 12,3 Millionen (auf Beta Systems entfallender Kaufpreis und Darlehensrückzahlung abzüglich des erst nach Ablauf von zwölf Monaten fälligen Teilbetrags). Im Vorjahr ergaben Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit kurz- und langfristigen Finanzanlagen (inkl. Dividendenerträgen) aus der Geschäftstätigkeit der Latonba AG saldiert eine Auszahlung von € 3,4 Millionen. Für Investitionen in das Sachanlagevermögen fielen Auszahlungen in Höhe von € 0,3 Millionen an (2022/23: € 1,5 Millionen). Im Vorjahr betrafen davon € 1,0 Millionen den neuen Mainframe der Generation z16. Darüber hinaus sind im Cashflow aus Investitionstätigkeit Zinserträge von € 0,2 Millionen (2022/23: € 1,9 Millionen) enthalten. Aufgrund des Wegfalls des Cash-Pools mit der Deutsche Balaton AG (2022/23: Zinserträge von € 1,6 Millionen) haben sich die Zinserträge deutlich reduziert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt mit -€ 7,4 Millionen deutlich unter Vorjahr (-€ 1,2 Millionen). Dies wird im Wesentlichen bedingt durch die Tilgung des im Vorjahr aufgenommenen Kontokorrentkredits der Bethmann Bank von € 3,0 Millionen. Anfang Oktober 2023 wurde zur Finanzierung der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. übergangsweise der mit der Commerzbank bestehende Kreditrahmen über € 13,5 Millionen in voller Höhe in Anspruch genommen. Das Darlehen wurde im Anschluss an den Verkauf der PROXESS Gruppe inklusive der darauf entfallenden Zinsen schrittweise bis zum 8. Februar 2024 wieder vollständig getilgt. Infolge der Mittelaufnahme liegen die gezahlten Zinsen um € 0,3 Millionen über Vorjahr. Zudem liegt Zins- und Tilgungsanteil aus IFRS 16 Leasingverhältnissen um € 0,4 Millionen über Vorjahr.

Zusammenfassend betragen die Zahlungsmittel - bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten - zum Bilanzstichtag € 3,5 Millionen und liegen damit € 0,7 Millionen über dem Wert zum Bilanzstichtag des Vorjahres, wobei im Vorjahr € 1,4 Millionen unter den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten enthalten waren. Beta Systems hält zum 30. September 2024 die Liquiditätspositionen in Sichteinlagen bei Banken. Darlehen bzw. Kontokorrentlinien wurden zum Bilanzstichtag 30. September 2024 nicht in Anspruch genommen.

Zum 30. September 2024 bestehen folgende Kreditlinien und -zusagen bei Finanzinstituten:

Kreditrahmen bei der Bethmann Bank in Höhe von € 7,0 Millionen (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024; 30. September 2023: Inanspruchnahme von € 3,0 Millionen)

Kreditrahmen bei der Commerzbank AG in Höhe von € 5,0 Millionen (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023)

Vertrag über ein Ratentilgungsdarlehen der Commerzbank in Höhe von € 8,4 Millionen zur Finanzierung einer möglichen nachträglichen Kaufpreiszahlung entsprechend des Kaufvertrags zur Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023; das Darlehen konnte frühestens zum 1. Januar 2025 in Anspruch genommen werden, bisher ist keine Inanspruchnahme erfolgt).

operativer Cashflow Cashflow finanzielle Mittel
10.036 T€ 775 T€ 3.512 T€
+119% +83% +230%

Bezüglich weiterer Details zu den genannten Kreditlinien und Kreditzusagen wird auf Abschnitt 30. Kapitalmanagement des Konzernabschlusses verwiesen.

3.4. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Der Beta Systems Konzern hat das Geschäftsjahr 2023/24 für die fortgeführten Aktivitäten mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von € 9,0 Millionen (2022/23: € 11,6 Millionen) und einem Betriebsergebnis (EBIT) von € 1,3 Millionen (2022/23: € 7,4 Millionen) abgeschlossen. Das Betriebsergebnis liegt damit unter der für das Berichtsjahr veröffentlichten Prognose und unter den Werten des Vorjahres. Das EBIT enthält dabei einen Sondereffekt durch den Wertberichtigungsbedarf in Bezug auf die immateriellen Vermögensgegenstände der Infraray-Gruppe in Höhe von € 2,0 Millionen.

Aus den neu akquirierten Gesellschaften ergab sich zunächst ein negativer Beitrag zum EBITDA und zum EBIT. Die Beta Systems Software Sp. z o.o. erwirtschaftete im Berichtsjahr einen EBITDA von T€ -400 und einen EBIT von T€ -1.559. Die EMA erwirtschaftete einen EBITDA von T€ 3 und einen EBIT von T€ -87. Bezüglich des EBITs ist in beiden Fällen zu berücksichtigen, dass dieses durch Abschreibungen auf die infolge der jeweiligen Kaufpreisallokation zu aktivierenden immateriellen Vermögenswerte belastet ist und daher die operative Leistungsfähigkeit der Gesellschaft nur eingeschränkt abbildet.

Das Jahresergebnis für die fortgeführten Aktivitäten weist für das Berichtsjahr einen Verlust von € 1,1 Millionen aus nach einem positiven Ergebnis im Vorjahr (2022/23: € 6,8 Millionen). Darin enthalten ist ein Finanzergebnis von -€ 1,1 Millionen (2022/23: € 2,1 Millionen), das auf der Ertragsseite maßgeblich durch den Wegfall der Zinserträge auf Einlagen in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG (€ 1,6 Millionen) bestimmt wurde. Zudem wird das Finanzergebnis belastet durch die Aufzinsung der Kaufpreisverbindlichkeit der Beta Systems Software Sp. z o.o. (€ 1,2 Millionen) sowie Zinsaufwendungen infolge einer höheren Inanspruchnahme der Kreditlinien (+€ 0,3 Millionen). Der Steueraufwand für das Berichtsjahr liegt bei € 1,2 Millionen (2022/23: € 2,8 Millionen).

Die Gesellschaft befindet sich mit einer EBITDA-Marge von 12% für die fortgeführten Aktivitäten zwar weiter in einer Gewinnsituation, die Werte der vergangenen Jahre wurden aber erwartungsgemäß erneut unterschritten (2022/23: 15%). Ursächlich hierfür ist zum einen ein nachteiliger Zykluseffekt bei den Vertragsverlängerungen, zum anderen wird das Ergebnis vorläufig belastet durch die im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen. Der Vorstand ist dennoch überzeugt davon, dass die im Berichtsjahr getätigten Zukäufe ein wesentlicher Baustein sind, um den Konzern in den kommenden Jahren wieder erfolgreicher zu positionieren.

Zusammenfassend sieht der Vorstand die folgenden wesentlichen Stellhebel für die zukünftige Entwicklung:

ERFOLGREICHE PLATZIERUNG VON LIGHTHOUSE

Der bereits mehrjährige Trend, dass Kunden auf hybride IT-Infrastrukturen diversifizieren und Lösungen anfragen, die sowohl für Mainframe-Umgebungen als auch Cloud-Umgebungen eingesetzt werden können, setzt sich unvermindert fort. Die im Berichtsjahr im Geschäftsbereich DCI herausgebrachte Lighthouse-Generation bietet verbesserte Möglichkeiten zur Unterstützung hybrider Cloud-Konzepte der Kunden. Mit der Lighthouse-Generation können die Mainframe-basierten Bestandssysteme besser in moderne IT-Lösungen integriert werden. Die zahlreichen Neuerungen und Weiterentwicklungen gilt es nun erfolgreich bei den Bestandskunden zu platzieren und die Geschäftsbeziehungen weiter zu festigen und auszubauen. Weitere Wachstumschancen mit Lighthouse werden auch in der Ablösung von Wettbewerbsprodukten gesehen.

VERSTÄRKUNG DER MARKTPRÄSENZ ZUR NEUKUNDENGEWINNUNG MIT ANOW!

Mit ANOW! Automate hat Beta Systems ein Produkt im Angebotsportfolio, das wiederholt als Technologieführer ausgezeichnet wurde. Gleichzeitig spricht ANOW! einen breiten internationalen Kundenkreis an, der über die Bestandskundschaft der Beta Systems hinausgeht und den adressierbaren Markt vergrößert. Dies bietet Beta Systems die Möglichkeit, sich als globaler Hybrid-Cloud-Anbieter zu platzieren. Im Verlauf des Geschäftsjahres wurde Beta Systems von dem führenden Analystenhaus Gartner als „Visionary“ in den Magic Quadrant für Service Orchestration & Automation Plattformen (SOAP) aufgenommen. Hierdurch wird die Sichtbarkeit der Beta Systems und ihres Produktportfolios verstärkt, insbesondere auch im nordamerikanischen Markt. Die bereits erlangte Marktpräsenz gilt es konsequent weiter auszubauen und in Neukundengeschäft umzusetzen. Auch die Umsetzung unseres neuen Markenauftritts im Frühjahr 2024 zahlt hierauf wesentlich ein.

Mit ANOW! Observe steht zudem ein weiteres Cloud-natives Produkt kurz vor der Markteinführung. ANOW! Observe kann einerseits als Ergänzung zu ANOW! Automate vertrieben werden, lässt sich andererseits aber auch mit den SOAP-Lösungen anderer Anbieter kombinieren. Das Produkt spricht somit gezielt auch Kunden an, die Wettbewerbsprodukte im Einsatz haben und diese funktional im Bereich der Echtzeitüberwachung (Observability) ergänzen wollen.

ÜBERNAHME VON BETRIEBSLEISTUNGEN IM SAAS-UMFELD FÜR DCI UND IAM

Im Zuge der Diversifizierung ihrer IT-Infrastruktur fragen Kunden zunehmend Lösungen „aus einer Hand“ an, bei denen neben der Software auch die erforderliche (Cloud-) Infrastruktur und der Betrieb von Infrastruktur und Software angeboten werden. Die Übernahme von Betriebsleistungen im SaaS-Umfeld wird sowohl für ANOW! im Geschäftsbereich DCI als auch für Garancy im Geschäftsbereich IAM ein immer wichtigerer Baustein im Angebotsportfolio der Beta Systems. Maßnahmen zur erforderlichen Qualifizierung der Mitarbeiter, Standardisierung unserer Lösungsangebote und Erlangung erforderlicher Zertifizierungen sind in Umsetzung.

AUSBAU DIGITALER VERTRIEBSKANÄLE UND PARTNERSCHAFTEN

Seit Juni 2024 ist Beta Systems mit den ersten Cloud-Produkten (ANOW! Automate und Garancy) auf dem AWS Marktplatz vertreten. Mit dem Ausbau ihrer Präsenz von cloud-fähigen Produkten auf dem AWS Marktplatz erschließt Beta Systems einen zusätzlichen digitalen Vertriebskanal, der aufgrund seiner globalen Reichweite den potentiellen Interessentenkreis vergrößert und somit zum Wachstum des Neukundengeschäfts beitragen wird.

Darüber hinaus investiert Beta Systems in den Ausbau von Partnerschaften für Vertrieb, Implementierung und Technologie, um insbesondere Märkte ohne eigene oder geringe Präsenz zu adressieren.

BEIBEHALTUNG DER PROZESS- UND KOSTENEFFIZIENZ

Im administrativen Bereich wurden in der jüngeren Vergangenheit durch gestiegene Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit bei gleichzeitig stetig steigenden Risiken von Cyberangriffen und durch die Erfordernisse einer hybriden Arbeitswelt zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. Neue oder verschärfte regulatorische Vorschriften insbesondere im Cloud-Umfeld, wie beispielsweise der Digital Operational Resilience Act (DORA), stellen zusätzliche Anforderungen und werden Investitionen erfordern. Vor diesem Hintergrund gilt es, operative und administrative Prozesse kontinuierlich auf Effizienz sowie zusätzliche Standardisierungs- und Optimierungsmöglichkeiten hin zu analysieren. Dabei werden die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte für Beta Systems allerdings immer an erster Stelle stehen.

Im Falle von Unternehmensakquisitionen werden die administrativen Tätigkeitsbereiche grundsätzlich auf mögliche Synergiepotentiale hin geprüft.

4. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG

Die Beta Systems Software AG ist die Muttergesellschaft des Beta Systems Konzerns. Die AG stellt ihren Jahresabschluss nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) auf, welcher separat veröffentlicht wird.

4.1. ERTRAGSLAGE

Eine Übersicht zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Beta Systems Software AG im Geschäftsjahr 2023/24 kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung 2023/24 2022/23
Beta Systems Software AG
Umsatzerlöse 11.006 10.588
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen -6.014 -4.256
Personalaufwand -5.035 -7.031
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.909 -2.822
Sonstige betriebliche Erträge 3.062 4.641
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 1.110 1.119
Abschreibungen -136 -202
Betriebsergebnis 974 917
Beteiligungsergebnis 4.265 5.131
Finanzergebnis -633 459
Ertragssteuern -1.331 -1.746
Ergebnis der Geschäftsperiode 3.276 4.762

ENTWICKLUNG DER UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse entsprechen der Betriebsleistung. Bestandsveränderungen aus unfertigen Leistungen, die grundsätzlich ebenfalls als Teil der Betriebsleistung auszuweisen wären, existieren aufgrund des Geschäftsmodells der Beta Systems Software AG als Holding nicht.

Die Umsatzerlöse der AG aus der Erbringung zentraler Dienstleistungen für die Konzerngesellschaften betrugen im Berichtsjahr T€ 11.006 und lagen damit rund 4% über dem Wert des Vorjahres (T€ 10.588). Dabei handelt es sich um wertschöpfende Leistungen (übergeordnete Verwaltungstätigkeiten) der Holding für ihre Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 9.709 (2022/23: T€ 9.570), Umsatzerlöse aus Untervermietung an Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 1.201 (2022/23: T€ 1.018) sowie Umsatzerlösen aus sonstigen Dienstleistungen (Verwaltungstätigkeiten) in Höhe von T€ 97, die nach der Veräußerung der PROXESS Holding GmbH (inklusive deren Tochtergesellschaft PROXESS GmbH) übergangsweise weiterhin für die PROXESS Holding GmbH und die PROXESS GmbH erbracht wurden.

ENTWICKLUNG DES BETRIEBSERGEBNISSES

Die Summe der Betriebsaufwendungen und -erträge vor Abschreibungen (Aufwand für bezogene Leistungen, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr erneut von T€ 9.469 auf T€ 9.897 gestiegen. Die Entwicklung resultiert aus dem Anstieg des Aufwands für bezogene Leistungen, während der Personalaufwand aufgrund von konzerninternen Versetzungen sowie Einmaleffekten des Vorjahres deutlich zurückgegangen ist.

Im Aufwand für bezogene Leistungen werden grundsätzlich Aufwendungen ausgewiesen, die im direkten Zusammenhang mit der Erzielung der Umsatzerlöse stehen. Hierzu gehören unter anderem Aufwendungen für die Wartung und Pflege der internen IT-Infrastruktur (Hard- und Software), Aufwendungen für zentrale Marketingmaßnahmen (z.B. Organisation von Kundenveranstaltungen, Pflege der Website) sowie Aufwendungen für Miete und Nebenkosten für die (konzernintern) untervermieteten Flächen. Der starke Anstieg der Aufwendungen auf T€ 6.014 gegenüber dem Vorjahr (T€ 4.256) resultiert maßgeblich aus dem Bezug von Leistungen der Beta Systems IT Services GmbH. Diese Aufwendungen sind vor der Ausgliederung direkt in der Beta Systems Software AG angefallen, so dass den höheren bezogenen Leistungen geringere Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüberstehen.

Der Personalaufwand für die Holding ist gegenüber dem Vorjahr um rund T€ 1.996 auf T€ 5.035 gesunken. Der Rückgang steht im Zusammenhang mit dem Wechsel im Vorstand der Gesellschaft (Einmaleffekt) im Vorjahr sowie dem gegenüber dem Vorjahr geringeren Bonusaufwand. Zudem zeigt sich hier ein Effekt aus der Ausgliederung der IT-Leistungen in die Beta Systems IT Services GmbH sowie aus der Versetzung von Beschäftigen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Service und Support, die geschäftsbereichsübergreifende Tätigkeiten ausgeübt haben, in die operativen Einheiten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtsjahr mit T€ 1.909 unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 2.822). Der Rückgang ist im Wesentlichen bedingt durch die Auslagerung der IT-Services und der damit verbundenen Kosten in die Beta Systems IT Services GmbH sowie der Mitarbeiter aus den Bereichen Forschung und Entwicklung und Service und Support in die operativen Einheiten. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Aufwendungen aus Währungsumrechnung betragen T€ 141 (2022/23: T€ 329).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 3.062 (2022/23: T€ 4.641) enthalten unter anderem Erträge infolge der Begleichung wertberichtigter Darlehen durch die kanadische Konzerngesellschaft in Höhe von T€ 293 sowie durch die Begleichung wertberichtigter Darlehen durch die US-amerikanische Tochtergesellschaft in Höhe von T€ 199. Hieraus ergeben sich in Summe Erträge von T€ 492. Im Vorjahr fielen aus der Begleichung wertberichtigter Ausleihungen Erträge von T€ 692 an. Die Erträge aus Währungsumrechnung fielen im Berichtsjahr mit T€ 82 leicht höher aus als im Vorjahr (2022/23: T€ 63). Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen bedingt durch geringere Erträge aus Konzernumlagen unter anderem im Zusammenhang mit einem Einmaleffekt aufgrund eines Wechsels im Vorstand sowie geringerer Bonusaufwendungen.

Die Abschreibungen sind mit T€ 136 gegenüber dem Vorjahr (T€ 202) deutlich zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist, dass im Zusammenhang mit der Zentralisierung der Konzern-IT arbeitsplatzbezogenes Anlagevermögen mit Buchwerten von T€ 38 von der Beta Systems Software AG zu Beginn des Berichtsjahres an die Beta Systems IT Services GmbH übertragen wurde. Zudem wurde eine Anwendersoftware planmäßig voll abgeschrieben. Gegenüber Vorjahr führte dies zu T€ 31 geringeren Abschreibungen im Berichtsjahr.

Infolge der zuvor erläuterten Effekte wurde das Geschäftsjahr 2023/24 mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen in Höhe von T€ 1.110 (2022/23: T€ 1.119) abgeschlossen. Das Betriebsergebnis beträgt T€ 974 und liegt leicht über dem Vorjahreswert (T€ 917).

BETEILIGUNGSERGEBNIS

Das Beteiligungsergebnis setzt sich aus Erträgen aus Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften sowie den Ergebnissen aller Konzerngesellschaften zusammen, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen. Für den Ausweis im Beteiligungsergebnis spielt es dabei keine Rolle, ob der Ergebnisabführungsvertrag direkt mit der Beta Systems Software AG oder mit einer anderen Konzerngesellschaft geschlossen wurde, für welche ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Beta Systems Software AG besteht.

Im Beteiligungsergebnis enthalten sind im Einzelnen die Ergebnisse der Beta Systems DCI Software AG, der Beta Systems IAM Software AG, der HORIZONT Software GmbH und der Beta Systems IT Services GmbH. Unter Einbezug aller vorgenannten Gesellschaften ergibt sich aus den Ergebnisabführungen ein Ertrag von T€ 3.564 (2022/23: T€ 4.402). Ursächlich für den Rückgang sind geringere Umsätze und folglich eine geringere Ergebnisabführung aus der Beta Systems IAM Software AG.

Weiterhin sind im Beteiligungsergebnis Dividendenausschüttungen seitens der französischen, italienischen, schweizerischen und schwedischen Tochtergesellschaft in Höhe von T€ 1.951 enthalten (2022/23: T€ 1.144). Hinzu kommen Aufwendungen von T€ 2.347 (Vorjahr: T€ 414) aus der anteiligen Wertberichtigung eines Darlehens sowie aus einem Forderungsverzicht bezogen auf ein weiteres Darlehen von T€ 1.000 gegenüber der Infraray GmbH.

Ein positiver Einmaleffekt in Höhe von T€ 2.097 ergab sich aus dem Verkauf der PROXESS Gruppe. Insgesamt ergibt sich für das Berichtsjahr 2023/24 somit ein Beteiligungsergebnis von T€ 4.265 (2022/23: T€ 5.131).

ERGEBNISMARGE

Die EBITDA-Marge der Beta Systems Software AG beträgt im Berichtsjahr 10,1% (2022/23: 10,6%). Die EBIT-Marge (Brutto-Umsatzrendite) beträgt 8,8% (2022/23: 8,7%).

4.2. VERMÖGENSLAGE

Zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 stellt sich die Zusammensetzung der Bilanz der Beta Systems Software AG wie folgt dar.

Insgesamt ist die Bilanzsumme leicht auf T€ 53.758 (Vorjahr: T€ 54.514) gesunken.

Bilanz Beta Systems Software AG 30.09.2024 30.09.2023
Kurzfristige Vermögensgegenstände 4.737 5.950
Liquide Mittel 99 164
Forderungen an verbundene Unternehmen 2.008 4.381
Weitere kurzfristige Vermögensgegenstände 2.630 1.405
Langfristige Vermögensgegenstände 49.020 48.564
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 222 360
Finanzanlagen 48.798 48.204
Kurzfristige Schulden 32.347 36.265
Kurzfristige Finanzierung 0 4.152
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 151 219
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 30.616 29.520
Weitere kurzfristige Schulden 1.580 2.374
Langfristige Schulden 1.413 1.526
Weitere kurzfristige Schulden 1.413 1.526
Eigenkapital 19.999 16.723
Bilanzsumme 53.758 54.514

VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Der Rückgang der kurzfristigen Vermögensgegenstände resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese beinhalten zum Bilanzstichtag Forderungen der Beta Systems Software AG gegen einzelne Konzerngesellschaften aus Lieferungen und Leistungen sowie im Zusammenhang mit dem Beta Systems internen Cash-Pool. Als Betreibergesellschaft des Beta Systems internen Cash-Pools übernimmt die AG das Liquiditätsmanagement für die Konzerngesellschaften.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Cash-Pooling-Forderungen innerhalb der Beta Systems Gruppe in Höhe von T€ 2.005 (Vorjahr: € 2.836). Sonstige Forderungen bestehen im aktuellen Geschäftsjahr nicht. Im Vorjahr wurden hier sonstige Forderungen aus Darlehenszinsen gegenüber der PROXESS Holding in Höhe von T€ 1.530 ausgewiesen, die im Rahmen der Veräußerung der PROXESS Holding beglichen wurden. Des Weiteren bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 15).

Die weiteren kurzfristigen Vermögensgegenstände enthalten im Berichtsjahr eine Forderung gegenüber der Easy Software AG von T€ 819 aus dem vertragsgemäßen Kaufpreiseinbehalt im Zusammenhang mit der Veräußerung der PROXESS, welche planmäßig am 13. November 2024 beglichen wurde.

Die langfristigen Vermögensgegenstände setzen sich im Wesentlichen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Konzerngesellschaften der Beta Systems Software AG) zusammen. Hier gleichen sich die Effekte im Zusammenhang mit der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. und der Veräußerung der PROXESS Gruppe weitgehend aus.

Zur Finanzierung der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. hat die Beta Systems Software AG eine andere Zuzahlung im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 14.226 in die Kapitalrücklage der Beta Systems DCI Software AG geleistet. Die Beteiligung der Beta Systems Software AG an der Beta Systems DCI Software AG hat sich im Berichtsjahr somit um den vorgenannten Betrag erhöht.

Mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 13. November 2023 hat die Beta Systems Software AG sämtliche Anteile an der PROXESS Holding GmbH (inklusive deren Tochtergesellschaft PROXESS GmbH) an die Easy Software AG veräußert. Die Transaktion wurde am 16. November 2023 vollzogen. Zuvor hielt die Beta Systems Software AG 87% der Anteile an der PROXESS Holding GmbH, 13% wurden durch das Management der PROXESS GmbH gehalten.

Die Transaktion umfasste ein Gesamtvolumen von T€ 14.929, dieses setzt sich zusammen aus der Begleichung des Darlehens, das die Beta Systems Software AG 2019 im Rahmen der damaligen Akquisition der PROXESS GmbH an die PROXESS Holding GmbH ausgereicht hatte und einem zusätzlichen Kaufpreis von T€ 3.395. Der Stand des Darlehens inklusive aufgelaufener Zinsen betrug zum Bilanzstichtag des Vorjahres (30. September 2023) T€ 11.439 und zum Vollzugstag 16. November 2023 T€ 11.534. Der Buchwert der Beteiligung an der PROXESS Holding GmbH hatte zum Bilanzstichtag des Vorjahres T€ 805 betragen.

Gegenüber der Infraray GmbH wurde im Berichtsjahr ein zusätzliches Darlehen von T€ 1.000 ausgereicht. Zum Ende des Berichtsjahres erklärte die AG ihren Verzicht auf dieses Darlehen. Zudem wurde eine zusätzliche Wertberichtigung auf das bestehende Darlehen an die Infraray GmbH vorgenommen (T€ 2.347).

Der Rückgang der Sachanlagen resultiert im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen sowie aus der Übertragung von Hardware, Software und Büroausstattung mit einem Buchwert von T€ 38 an die Beta Systems IT Services GmbH. Hintergrund der Übertragung ist die Entscheidung, die gesamte Konzern-IT in einer IT-Service-Gesellschaft zu bündeln.

Das Verhältnis der kurz- zu den langfristigen Vermögensgegenständen hat sich von einem Verhältnis von 11 : 89 im Vorjahr auf ein Verhältnis von 9 : 91 zum Bilanzstichtag 30. September 2024 verändert.

SCHULDEN

Der Rückgang der kurzfristigen Finanzierung resultiert aus der vollständigen Rückführung einer Kontokorrentlinie des Vorjahres in Höhe von € 3,0 Millionen sowie des Darlehens der Commerzbank (30. September 2023: € 1,2 Millionen), das im Zusammenhang mit der damaligen Akquisition der PROXESS im Geschäftsjahr 2018/19 aufgenommen worden war.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr überwiegend Cash-Pooling-Verbindlichkeiten innerhalb des Beta Systems Konzerns und sind wegen höherer Einlagen einiger Tochtergesellschaften in den Cash-Pool im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Zum Bilanzstichtag betragen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Cash-Pooling-Verbindlichkeiten innerhalb der Beta Systems Gruppe T€ 30.514 (Vorjahr: T€ 29.435).

Der Rückgang der weiteren kurzfristigen Schulden ergibt sich überwiegend aus geringeren Steuerverbindlichkeiten von T€ 34 (Vorjahr: T€ 325) sowie geringeren Personalrückstellungen und Rückstellungen aus ausstehenden Rechnungen.

Die weiteren langfristigen Schulden betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Pensionen, deren Bewertung auf einem unabhängigen finanzmathematischen Gutachten eines Sachverständigen für betriebliche Altersvorsorge basiert.

EIGENKAPITAL UND EIGENKAPITALQUOTE

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 4.600 (30. September 2023: T€ 4.600) bei insgesamt 4.600.000 (30. September 2023: 4.600.000) ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien.

Die Eigenkapitalquote beträgt 37,2% (30. September 2023: 30,7%).

Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres 2023/24 beträgt T€ 3.276 (2022/23: T€ 4.762). Hiervon wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei Feststellung des Jahresabschlusses der Beta Systems Software AG satzungsgemäß ein Anteil von T€ 1.638 (50%) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ausgehend von dem Bilanzgewinn per 30. September 2023 in Höhe von T€ 2.381 ergibt sich somit zum 30. September 2024 ein Bilanzgewinn von T€ 4.019. Der Vorstand schlägt aufgrund der geplanten Verschmelzung mit der SPARTA AG vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Für weitere Details zur Zusammensetzung des Eigenkapitals der Gesellschaft wird auf die entsprechende Darstellung im Anhang der Beta Systems Software AG verwiesen.

4.3. FINANZLAGE

Die Finanzlage der Beta Systems Software AG hat sich zum Ende des Berichtsjahres gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die Gesellschaft weist zum 30. September 2024 liquide Mittel von T€ 99 aus. Im Vorjahr ergab sich unter Berücksichtigung der liquiden Mittel (T€ 164) und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Darlehen von T€ 1.200 und Kontokorrentkredit von T€ 2.952) eine Nettoverschuldung von T€ 3.988.

Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 2.005 (30. September 2023: T€ 2.836) und Verbindlichkeiten gegen Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 30.514 (30. September 2023: T€ 29.435) aus dem konzerninternen Cash-Pooling.

Zum 30. September 2024 bestehen folgende Kreditlinien und -zusagen bei Finanzinstituten:

Kreditrahmen bei der Bethmann Bank in Höhe von € 7,0 Millionen (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024; 30. September 2023: Inanspruchnahme von € 3,0 Millionen)

Kreditrahmen bei der Commerzbank AG in Höhe von € 5,0 Millionen (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023)

Vertrag über ein Ratentilgungsdarlehen der Commerzbank in Höhe von € 8,4 Millionen zur Finanzierung einer möglichen nachträglichen Kaufpreiszahlung entsprechend des Kaufvertrags zur Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023; das Darlehen konnte frühestens zum 1. Januar 2025 in Anspruch genommen werden, bisher ist keine Inanspruchnahme erfolgt)

Zur weiteren Erläuterung der Finanzlage der AG wird auf die Ausführungen zur Finanzlage des Konzerns verwiesen. Aufgrund der zentralisierten Treasury-Funktion, der Ergebnisabführungsverträge zahlreicher deutscher Konzerngesellschaften und des Beta Systems internen Cash-Pools mit den Konzerngesellschaften sind die Finanzlage des Konzerns und der AG vergleichbar.

4.4. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Im Geschäftsjahr 2023/24 liegt das Betriebsergebnis vor Abschreibungen der Beta Systems Software AG mit T€ 1.110 auf dem Niveau des Vorjahres (2022/23: T€ 1.119). Das Ergebnis der Geschäftsperiode liegt mit T€ 3.276 um T€ 1.486 unter dem Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch ein geringeres Beteiligungsergebnis von T€ 4.265 (2022/23: T€ 5.131), in welchem sich - auf Basis der geschlossenen Ergebnisabführungsverträge - die Ergebnisse vier inländischer Konzerngesellschaften widerspiegeln. Hinzu kommen Dividendenerträge aus vier weiteren Konzerngesellschaften. Zudem weist das Finanzergebnis einen negativen Beitrag in Höhe von T€ -633 aus gegenüber einem positiven Ergebnis im Vorjahr (T€ 459). Das Finanzergebnis setzt sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Zinserträgen und -aufwendungen mit Konzerngesellschaften der Beta Systems zusammen.

Die Ertragssteuern fallen insbesondere aufgrund des rückläufigen Beteiligungsergebnisses mit T€ 1.331 geringer aus als im Vorjahr (T€ 1.746). In der Summe der Effekte beträgt das Ergebnis der Geschäftsperiode T€ 3.276 (2022/23: T€ 4.762).

5. WEITERE ERGEBNISRELEVANTE FAKTOREN

MITARBEITER

Im Beta Systems Konzern waren zum 30. September 2024 insgesamt 579 Mitarbeiter beschäftigt und damit sieben Mitarbeiter mehr als zum Stichtag des Vorjahres (30. September 2023: 572 Mitarbeiter bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten). Der Stellenaufbau bezieht sich auf das Segment DACH und dort unter anderem auf den Bereich Forschung und Entwicklung. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2023/24 577 Mitarbeiter beschäftigt (2022/23: 563 Mitarbeiter). Zusätzlich sind für die Codelab in Polen 56 Freelancer tätig, im Wesentlichen im Bereich Service und Support, sowie für die Beta Systems Software Sp. z o.o. 24 Freelancer und für die zugehörige Betriebsstätte auf den Philippinen 6 Freelancer. Insbesondere in Polen ist die Tätigkeit als Freelancer in der IT-Branche nicht unüblich.

In der Beta Systems Software AG waren zum Abschlussstichtag 30. September 2024 58 Mitarbeiter (30. September 2023: 65 Mitarbeiter) angestellt, durchschnittlich im Berichtsjahr 55 Mitarbeiter (2022/23: 66 Mitarbeiter). Die geringere Anzahl Mitarbeiter ist bedingt durch den Wechsel einiger Mitarbeiter in andere Gesellschaften des Beta Systems Konzerns.

Zum 30. September 2024 setzte sich die Belegschaft des Beta Systems Konzerns wie folgt zusammen:

Forschung & Entwicklung 182
Service & Support 237
Vertrieb 84
Administration 76
DACH 374
Westeuropa 11
Sonstiges Europa 10
Nordamerika 14
Beteiligungen 170

PERSONALAUFWENDUNGEN UND VERGÜTUNGSSTRUKTUR

Die Personalaufwendungen im Beta Systems Konzern betrugen im Berichtsjahr € 47,9 Millionen (2022/23: € 46,1 Millionen). Der Anstieg von € 1,9 Millionen gegenüber dem Vorjahr entfällt im Wesentlichen auf das Segment DACH mit einem Anstieg von € 1,3 Millionen und das Segment Beteiligungen mit einem Anstieg von € 0,7 Millionen. Der Anstieg des Personalaufwands im Segment DACH wird getrieben durch Anpassung des Festgehalts, in dem sich neben dem Personalaufbau insbesondere inflationsbedingte Gehaltsanpassungen widerspiegeln, sowie dem erstmaligen Einbezug der Beta Systems Software Sp. z o.o. und EMA in Höhe von insgesamt € 0,2 Millionen. Im Vorjahr sind erhöhte Aufwendungen infolge des Wechsels im Vorstand enthalten, die im Berichtsjahr entfallen. Im Segment Beteiligungen resultiert der Anstieg aus den Gehaltsanpassungen aufgrund der Inflation.

Die Beta Systems Software AG ist nicht tarifgebunden. Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus zwölf Monatsgehältern sowie bei Führungskräften einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung ist abhängig von der Ergebnisentwicklung des Beta Systems Konzerns sowie von der Erreichung individueller persönlicher Ziele. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus zwölf Monatsgehältern sowie einer vollständig erfolgsabhängigen variablen Komponente zusammen.

AUSBILDUNG

Beta Systems bildete im Geschäftsjahr 2023/24 weiterhin erfolgreich junge Menschen im Ausbildungsberufe (IHK) Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung aus. Das Geschäftsjahr 2023/24 war für einen neuen Auszubildenden das erste Jahr seiner Ausbildung. Ein ehemaliger Auszubildender wurde nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung im Geschäftsjahr 2023/24 in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen.

Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 waren 6 Auszubildende (30. September 2023: zehn Auszubildende bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten) im Beta Systems Konzern beschäftigt.

GESUNDHEITS- UND ARBEITSSCHUTZ

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beta Systems Software AG nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erfolgt durch die AMD TÜV GmbH, ein Unternehmen des TÜV Rheinland.

Im Rahmen dieser Betreuung erfolgen halbjährliche Arbeitsschutzausschusssitzungen in Präsenz. Die Teilnahme und die jeweiligen Themenbereiche im Gesundheits- und Arbeitsschutz werden durch den TÜV protokolliert. Hierzu gehören unter anderem Begehungen des Standorts und Arbeitsplatzbeurteilungen, bei denen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Mittelpunkt steht. Zur Sicherstellung und Stärkung der erforderlichen Zahl an betrieblichen Ersthelfern und Brandschutzhelfern je Standort werden Ausbildungs- und Auffrischungskurse angeboten und besucht. Die Unterweisung in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit findet jährlich über unser E-Learning-Portal statt. Eine Evakuierungsübung wurde im Dezember 2023 erfolgreich durchgeführt.

Im Rahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bieten wir unseren Beschäftigten jährlich die Möglichkeit, an einer Augenuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze und einer Grippeschutzimpfung teilzunehmen. Darüber hinaus können sie ihren Arbeitsplatz individuell nach ihren gesundheitlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten anzupassen. Beta Systems stellt bei Bedarf auch ohne ärztliches Attest elektrisch höhenverstellbare Schreibtische zur Verfügung und bietet Termine für eine Beratung zum Thema „Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes“ an.

Um das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern, bietet Beta Systems im Rahmen des „Beta Best“-Gesundheitsprogramms täglich frisches Obst, Teilnahme an Firmenläufen sowie Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter, wie Fahrradleasing und kostenlose online Rückenfit- und Yoga-Kurse an, die gerne genutzt werden. Als Maßnahme zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit steht den Mitarbeitern seit Dezember 2023 der Psychologie- und Facharztservice doQtor kostenlos zur Verfügung.

PARTNERSCHAFTEN

Beta Systems unterhält ein umfangreiches Partner-Ökosystem mit Vertriebspartnern, Produkt- und OEM-Partnern sowie Technologiepartnern. Die Zusammenarbeit mit ihren Technologiepartnern erlaubt Beta Systems neue Schlüsseltechnologien für ihre Kunden zu nutzen und ermöglicht den Zugriff auf die aktuellsten Versionen von Hard- und Softwarekomponenten von Firmen wie IBM, SAP, Microsoft. Die Produkt- und OEM-Partner wie z.B. Compart, Jobrouter erlauben Beta Systems, die eigenen Produkte mit Hilfe ausgewählter Technologiekomponenten zu erweitern und über die eigene Software hinausgehende Funktionen und Integrationen zu schaffen. Vertriebspartner identifizieren Opportunities und stellen den Zugang zu den Buying Centern her, Vertriebspartner mit umfassender Technologiekompetenz und Produkt-KnowHow decken zudem Akquise und Produktimplementierung ab.

Neben einer Erweiterung des Partnernetzwerks setzt Beta Systems auf eine Optimierung des Instrumentariums, um Partner für einen erfolgreichen Vertrieb der Beta Systems Produkte zu befähigen. Zu diesem Zweck wurde eine marktführende Plattform für das Partnermanagement eingeführt, die Vertriebspartner vom Produkttraining bis zum Kampagnenmanagement (mittels Marketing Automation) unterstützt.

Im Geschäftsbereich IAM sind Projekte nach wie vor zu einem Großteil regulatorisch getrieben. Mit NIS-2, DORA, TISAX sind hier in den letzten Jahren auch neue Standards hinzugekommen, die die Anzahl der Unternehmen erhöhen, die zur Einhaltung von Regulatorien verpflichtet sind. Damit wächst hier der Markt weiter kontinuierlich, die steigende Anzahl der Cyberangriffe tut ein Übriges. Neue Kunden sind somit vermehrt neben der klassischen Finanzbranche auch große Mittelständler aus dem Bereich Fertigungsindustrie, von denen viele bisher eher wenig Bedarf für ein Enterprise-IAM wie Beta Systems Garancy gesehen hatten. Mit diesem relativ neuen Zielsegment erschließt sich somit ein weites Feld für zukünftige potentielle Projekte im sehr profitablen Bereich von Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern. Zur Auswahl eines IAM-Herstellers nutzen diese Firmen in den meisten Fällen Beratungsunternehmen. Um diese Berater zu erreichen, erhöht Beta Systems sein Engagement im Bereich Partner-Management.

Das Thema Cloud oder Software-as-a-Service (SaaS) ist mittlerweile auch in Deutschland angekommen. Außerhalb des Finanzsektors werden häufig IAM-Projekte als Cloud/SaaS-Lösungen oder zumindest mit einer entsprechenden Option alternativ zu einer On-Premise-Lösung angefragt. Beta Systems hat deshalb im Geschäftsjahr 2023/24 gemeinsam mit einem Betriebspartner auf Basis von Amazon Web Services (AWS) eine Lösung erstellt.

Die Beta Systems DCI Software AG hat im vergangenen Geschäftsjahr den systematischen Ausbau des Partnernetzwerks im Hinblick auf den Vertrieb des Produktes ANOW! Automate eingeleitet. Es konnten bereits erste neue Vertriebspartnerschaften abgeschlossen werden, etwa im Raum DACH, Spanien und den USA. Die Offensive zum Ausbau des Partner-Ökosystems wird fortgeführt, ein Zuwachs im laufenden Geschäftsjahr von rund zehn Partnerschaften ist avisiert.

Um die (neuen) Vertriebspartner von ANOW! optimal für Akquise, Produktimplementierung sowie die Übernahme von First Level Support zu befähigen, hat das Partnermanagement die Erarbeitung eines umfangreichen Produkttrainingsprogramms für ANOW! aufgelegt. In enger Zusammenarbeit mit Marketing entstehen Inhalte für Marketing- und Sales-Kampagnen, die unter anderem über die neue Partner-Plattform ausgespielt werden können.

Die Partnerschaft mit der Software GmbH (vormals: Software AG) wird auch im Kontext der Veränderungen der Konzernstruktur bei der Software GmbH fortgeführt. Der Vertrieb des gemeinsam entwickelten Produktes steht weiterhin im Fokus der Zusammenarbeit, darüber hinaus hat sich die Agenda der Partnerschaft erweitert, etwa im Hinblick auf den Ausbau und den Vertrieb des Schulungsangebots der European Mainframe Academy (EMA).

PROGNOSEBERICHT

Beta Systems geht für das Geschäftsjahr 2024/25 von den im Kapitel „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“ genannten Voraussetzungen aus.

Im Berichtsjahr erreichten die Umsatzerlöse des Beta Systems Konzerns ein ähnliches Niveau wie im Vorjahr. Der zyklusbedingt erwartete Rückgang der Lizenzerlöse wurde dabei insbesondere durch einen Anstieg der Wartungserlöse und den Einbezug der Beta Systems Software Sp. z o.o. kompensiert. Für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 wird mit einem Anstieg der Umsatzerlöse in allen Leistungsarten (Lizenz, Wartung und Service) gerechnet. Der Anstieg der Lizenzerlöse basiert dabei insbesondere auf dem erwarteten Wachstum des Geschäfts mit ANOW!. Der Anstieg der Serviceerlöse reflektiert unter anderem den erstmalig ganzjährigen Einbezug der EMA.

Zusammenfassend erwartet der Vorstand der Beta Systems Software AG für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 für die fortgeführten Aktivitäten auf Basis der aktuellen Planungen und Konzernstruktur einen Konzernumsatz zwischen € 80 Millionen und € 90 Millionen. Für das Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA; Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wird ein Wert zwischen € 10,0 Millionen und € 15 Millionen sowie für das Konzernbetriebsergebnis (EBIT; Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ein Wert zwischen € 5 Millionen und € 10 Millionen erwartet.

Der erwartete Anstieg der Ergebnisgrößen hängt mit dem prognostizierten Umsatzanstieg bei gleichzeitig (jedoch unterproportional) steigenden Aufwendungen zusammen. Im laufenden Geschäftsjahr ist eine Verstärkung des Vertriebs und Marketings, insbesondere auch in Nordamerika und im Partnergeschäft mit Fokus auf ANOW! geplant. Zudem werden im laufenden Geschäftsjahr Aufwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung mit der SPARTA AG sowie der Umzug des Hauptsitzes der Beta Systems innerhalb Berlins das Ergebnis einmalig belasten. Zusätzlich wurde ein Projekt zur Transformation von SAP R/3 zu SAP S/4HANA im laufenden Geschäftsjahr begonnen, das ebenfalls mit signifikanten Aufwendungen verbunden ist. Mit Blick auf das EBIT entfällt gleichzeitig der negative Sondereffekt aus der außerordentlichen Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte der Infraray-Gruppe, der das Berichtsjahr mit rund € 2,0 Millionen belastet hatte.

Hinsichtlich der Liquiditätsausstattung geht die Gesellschaft von einem positiven Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zwischen € 7 Millionen und € 12 Millionen aus. Die Prognose des operativen Cashflows ist naturgemäß mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Bereits das Zahlungsverhalten einzelner Großkunden beziehungsweise der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Rechnungsstellung von zum Ende des Geschäftsjahres anstehenden Verlängerungen können stichtagsbezogen zu hohen Abweichungen führen.

Sämtliche Angaben zur Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 beziehen sich auf die zum 29. Januar 2025 bestehende Konzernstruktur.

Wie regelmäßig berichtet, hängt die Höhe des Umsatzes und des Ergebnisses insbesondere von den im Geschäftsbereich DCI zur Verlängerung anstehenden Kundenverträgen ab. Auf Basis interner Planungsrechnungen ist für die darauffolgenden Geschäftsjahre 2025/26 und 2026/27 davon auszugehen, dass die operativen Ergebnisgrößen die für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 prognostizierten Werte deutlich übertreffen, bevor sie im darauffolgenden Geschäftsjahr zyklusbedingt wieder leicht zurückgehen. Gleichzeitig wird mit einem stetigen Anstieg der Geschäftstätigkeit mit ANOW! gerechnet. Die mehrjährigen Planungsrechnungen sind als absolut indikativ zu betrachten, da aufgrund des sehr langen Betrachtungszeitraums noch viele ungeplante Effekte positiver wie negativer Natur auftreten können.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit wird im laufenden Geschäftsjahr weiterhin auf dem Segment DACH liegen. Aufgrund der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. werden für das Segment DACH Umsatzerlöse deutlich über dem Niveau des Berichtsjahres und ein - entsprechend der Entwicklung im Gesamtkonzern - voraussichtlich höheres EBITDA prognostiziert. Für das Segment Westeuropa werden ebenfalls steigende Umsatzerlöse und infolgedessen ein steigendes EBITDA geplant. Im Segment Sonstiges Europa hingegen wird von zyklusbedingt sinkenden Umsatzerlösen sowie einem ebenfalls rückläufigen EBITDA ausgegangen. Das Segment Nordamerika ist geplant mit einem verhaltenen Umsatz aus Bestandsprodukten und deutlich höheren Kosten, die Investitionen in den Markteintritt mit den Neuprodukten ANOW! Automate und ANOW! Observe beinhalten. Im Segment Beteiligungen wird erwartet, dass das Umsatzwachstum der Codelab anhält.

Das langfristige weitere Wachstum und auch die Profitabilität des Konzerns werden in den kommenden Jahren unter anderem von den folgenden Faktoren abhängen (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Abschnitt 3.4 „Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage“):

Erfolgreiche Platzierung der Lighthouse-Produktgeneration zur Stärkung unserer Geschäftsbeziehungen mit Bestandskunden und Ablöse von Wettbewerbsprodukten.

Ausbau der Marktpräsenz der Beta Systems am Workload Automation Markt mit dem Produkt ANOW! Automate und Generierung von Neugeschäft.

Erfolgreiche Markeinführung von ANOW! Observe zur Generierung von Neugeschäft und kontinuierliche Weiterentwicklung des Angebotsportfolios an Hybrid-Cloud-Lösungen.

Auf- und Ausbau von Kompetenzen und Ressourcen zur Erbringung von Betriebsleistungen im SaaS-Umfeld (intern und über Partner) und Erlangung der erforderlichen Zertifizierungen.

Ausbau und Halten unseres hoch qualifizierten Mitarbeiterstamms sowie weiterer Auf- und Ausbau des mit dem erweiterten Produkt- und Lösungsportfolio verbundenen notwendigen Fachwissens.

Der Vorstand hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet und baut diese kontinuierlich aus.

Für die Beta Systems Software AG werden für das Geschäftsjahr 2024/25 rückläufige Umsatzerlöse aus zentralen Konzerndienstleistungen erwartet. Hintergrund des Rückgangs ist zum einen der Wechsel einiger Mitarbeiter in andere Konzerngesellschaften und folglich eine entsprechende Reduzierung der Weiterberechnung an die Konzerngesellschaften, zum anderen der Entfall der Umsatzerlöse aus Untervermietung ab dem zweiten Geschäftshalbjahr 2024/25, da der Mietvertrag für den neuen Büroräume am Ernst-Reuter-Platz in Berlin über die Beta Systems DCI Software AG abgeschlossen wurde. Diese stellt die Räumlichkeiten ihrerseits der Beta Systems Software AG per Untervermietung zur Verfügung. Als gegenläufigen Effekt werden unter anderem höhere Erlöse aus der Weiterbelastung des im laufenden Geschäftsjahr begonnenen Projekts zur Ablösung des SAP R/3 durch SAP S/4HANA Public Cloud erwartet. Unter der Annahme, dass sich Aufwendungen und Erlöse in vergleichbarem Maße entwickeln, wird von einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf dem Niveau des Berichtsjahres ausgegangen. Ohne Berücksichtigung von Dividendenerträgen und unter Bereinigung der Sondereffekte des Berichtsjahres (einmaliger Ertrag aus der Veräußerung der PROXESS Gruppe, Aufwand aus der Wertberichtigung und dem teilweisen Forderungsverzicht bezüglich Darlehen gegenüber der Infraray GmbH) wird für 2024/25 ein gegenüber dem Berichtsjahr leicht ansteigendes Beteiligungsergebnis aufgrund einer steigenden Ergebnisabführung erwartet.

Mögliche Sondereffekte beispielsweise aus der Einstellung oder Aufholung von Wertberichtigungen, die aus heutiger Sicht nicht abschätzbar sind, sind in der Prognose nicht berücksichtigt.

Weitere wesentliche Risiken der prognostizierten Entwicklung für das Geschäftsjahr 2024/25 liegen unter anderem in der Realisierung der geplanten Wachstumspotentiale im Bestands- und Neukundengeschäft für die Geschäftsbereiche DCI und IAM sowie bei DCI insbesondere in der weiteren Verstärkung der Marktpräsenz von ANOW!. Zusätzliche Chancen und Risiken können sich darüber hinaus insbesondere aus der Umsetzung weiterer Unternehmensakquisitionen ergeben. In der vorliegenden Prognose sind keine Effekte möglicher weiterer Transaktionen berücksichtigt.

Wie in den Vorjahren führt die angespannte geopolitische Lage zu einer hohen Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Abweichungen von den Erwartungen können wesentliche Auswirkungen auf das Investitionsverhalten unserer Kunden haben.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

1. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENT

Im Rahmen der weltweiten geschäftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und dem Vertrieb der daraus entstehenden Produkte und Leistungen sind die Beta Systems Software AG und die Konzerngesellschaften einer Reihe von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Die vom Vorstand in ihren Grundsätzen vorgegebene und verfolgte Risikopolitik besteht darin, im Rahmen der Geschäftstätigkeit vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die damit verbundenen Risiken nur dann einzugehen, wenn ein entsprechender Mehrwert durch die Chancenausnutzung geschaffen werden kann. Ziel dieses Vorgehens ist die Steigerung des Unternehmenswertes durch nachhaltiges Wachstum.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Dem Vorstand der Beta Systems Software AG und dem Management des Beta Systems Konzerns stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Risikomanagement- und Kontrollsysteme zur Verfügung, welche die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Dieses systematische Risikomanagement sorgt dafür, dass eventuelle Risiken möglichst frühzeitig erkannt und bewertet werden. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des Beta Systems Konzerns und der AG umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der (Konzern-) Rechnungslegung sowie zur sicheren Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.

Prozessintegrierte und -unabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen, wie dem „Vier-Augen-Prinzip“, sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen, das IT-Berechtigungskonzept und die Funktionstrennung wesentliche Teile der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien oder durch spezifische Konzernfunktionen, wie z.B. die Rechtsabteilung, den Qualitätsmanagementbeauftragten oder den Information Security Officer, prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Zudem erfolgen jährliche Audits durch externe Auditoren des TÜV für die Erlangung der Zertifikate gemäß ISO 9001 und ISO 27001.

Zur Überwachung und Steuerung der Risiken hat Beta Systems ein Risikomanagementsystem (RMS) für die Gesellschaft und den Konzern implementiert. Mit dem eingesetzten RMSB (Risiko-Management-System-Beta, eine Eigenentwicklung auf Basis von Microsoft Access) wird sichergestellt, dass alle Informationen bzw. Risiken zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und auf einen Blick übersichtlich und verständlich dargestellt werden können. Aufgrund der Eigenprogrammierung können Änderungen und Anpassungen aufgrund einer neuen Organisationsstruktur bzw. veränderter Zuständigkeiten jederzeit realisiert werden. Eine individuelle Anpassung an geänderte Erfordernisse ist somit zeitnah gewährleistet. Beta Systems ist mit diesem System in der Lage schnell, sicher und kostengünstig auf Veränderungen zu reagieren. Diese Flexibilität hat sich auch und gerade in Zeiten sich ändernder Aufbau- und Ablauforganisationen bewährt, sei es durch die andauernden geopolitischen Verwerfungen oder aufgrund von organisatorischen Anpassungen an Marktveränderungen.

Darüber hinaus dient das RMSB der Dokumentation der Veränderungen von Risiken. Die Bewertung der Risiken erfolgt gemäß den Regelungen des Risikomanagementsystem-Handbuchs, in dem auch Aufbau und Ablauf des Risikomanagements dokumentiert sind.

Neben den einzelnen individuellen Absicherungsmaßnahmen, die im RMSB aufgelistet werden, finden sich bei Beta Systems fünf Sicherungssysteme, die in die Organisationsstruktur integriert sind und allgemein risikominimierend wirken. Zu ihnen gehören die betrieblichen Sicherungssysteme als formale Organisationselemente, die die Betriebsabläufe konkret gestalten (unter anderem die Beschreibung der Betriebs- und Geschäftsabläufe und gesicherte Zeichnungswege zu allen Geschäftsvorfällen), die Produkt- und Vertragssicherungssysteme (Qualitätssicherungsabteilung für die Produktentwicklung und das Vertragsmanagement, das Haftungsrisiken für den Konzern minimiert bzw. nicht unerkannt lässt), die Kapital- und Investitionssicherungssysteme (Organisationsaufbau stellt sicher, dass alle wesentlichen Verfügungen außerhalb des Alltagsgeschäfts gemäß der Unterschriftenregelung von Beta Systems erfolgen und durch das Finanzplanungswesen ist sichergestellt, dass jederzeit liquide Mittel in hinreichender Höhe zur Verfügung stehen), das Human-Resources-Sicherungssystem sowie das Sicherungssystem zur Unternehmens- und Managementeffizienz.

In seiner Gesamtheit wird das Risikomanagementsystem in obenstehendem Schaubild dargestellt.

Der Leiter Risikomanagement, die Risikomanager sowie das Controlling sind verantwortlich für die Entwicklung von Methoden, Systemen und Handlungsanweisungen für das RMS. Der Leiter Risikomanagement übernimmt auch die unternehmensweite Unterstützungsfunktion für alle Fragen bezüglich des RMS. Darüber hinaus sind die vom Controlling natürlicherweise ausgeführten Funktionen Planung, Kontrolle, Steuerung und Informationsversorgung ein Bestandteil des RMS.

Zusätzlich dient bei Beta Systems ein Frühwarnsystem der Risikoüberwachung, das vor allem im Bereich Markt und Kunden eingesetzt wird, da hier der Auftragseingang und der Umsatz die wichtigsten Informations- und Steuerungsgrößen darstellen.

Soweit wirtschaftlich sinnvoll, hat Beta Systems für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten bzw. ganz ausgeschlossen werden. Der Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Zudem findet einmal jährlich ein sogenanntes Jahresgespräch mit den Versicherungsmaklern statt, welches schriftlich dokumentiert wird.

Zusätzlich erfolgt die kontinuierliche Information der Mitarbeiter zu rechtlichen Grundlagen und den entsprechenden Anforderungen für die interne und externe Kommunikation. Es besteht ein internes Compliance-System, an dessen Spitze der Chief Compliance Officer die delegierte Verantwortung für die Einhaltung der Compliance-Richtlinie sowie anderer relevanter Vorschriften übernimmt.

Das Risikomanagementsystem wird von Beta Systems kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Im Frühjahr 2024 wurde es um den sogenannten Risiko-Score erweitert, d.h. auch die Gesamtrisikoentwicklung über die Zeitachse kann nun besser beurteilt werden. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Risiken und deren Entwicklung. Der Aufsichtsrat ist während des abgelaufenen Geschäftsjahres seinen gesetzlichen Pflichten bei der Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachgekommen.

WESENTLICHE MERKMALE DES RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im Beta Systems Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der (Konzern-) Rechnungslegung. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der (Konzern-) Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah dokumentiert werden.

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt auf der Basis der konzernweit einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sowie eines einheitlichen Kontenplans in einem zentralen ERP-System. Auf der Grundlage der Abschlüsse der Einzelgesellschaften und weiterer zu berichtender Informationen wird der Konzernabschluss erstellt. Das Regelungswerk wird von der Finanzabteilung vorgegeben und im Hinblick auf neue, vom Beta Systems Konzern anzuwendende Gesetze, Rechnungslegungsvorschriften und andere Verlautbarungen und Richtlinien kontinuierlich aktualisiert. Ebenso erfolgen die terminlichen Vorgaben zentral.

Die Einzelabschlüsse wie auch die einzelnen Schritte der Konsolidierung werden in der zentralen Finanzabteilung manuellen wie auch technischen Kontrollen unterzogen, um eine Einhaltung der vorgegebenen Regelungen und Termine zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt in allen Bereichen das „Vier-Augen-Prinzip“, zudem durchlaufen alle Abschlussinformationen definierte Freigabeprozesse basierend auf erfolgten Analysen von Soll-Ist-Abweichungen und inhaltlichen Veränderungen einzelner Posten.

Um die IT-Sicherheit zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen definiert. So wird sichergestellt, dass Nutzer nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen (Need-to-Know-Prinzip).

Der Konzernabschlussprüfer und sonstige Prüfungsorgane, wie z.B. der steuerliche Betriebsprüfer, erbringen umfassende Prüfungstätigkeiten. Neben der Prozessprüfung bildet insbesondere die inhaltliche und formale Prüfung des Konzernabschlusses durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der wesentlichen einbezogenen Abschlüsse der Konzerngesellschaften die wesentliche Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.

2. CHANCEN UND RISIKEN

In ihrer unternehmerischen Geschäftstätigkeit in internationalen Märkten unterliegt die Gesellschaft verschiedenen Risiken, gleichwohl ergeben sich aber auch Chancen. Beide können Einfluss auf die prognostizierte Entwicklung nehmen und die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Beta Systems Konzerns und der Beta Systems Software AG spürbar verändern. Im Folgenden werden die wesentlichen identifizierten Einzelchancen und -risiken erläutert. Dabei wird in diesem Teil des Berichts ausdrücklich immer davon ausgegangen, dass Risiken ebenfalls auch Chancen bedeuten. So beinhaltet beispielsweise die Einführung neuer Produkte am Markt einige Risiken, gleichzeitig kann ein entsprechender Erfolg der neuen Produkte aber auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil ergeben.

UMFELD- UND BRANCHENCHANCEN UND -RISIKEN

ALLGEMEINE MARKTCHANCEN UND -RISIKEN

Aufgrund ihres sehr spezialisierten und in den vergangenen Jahren zielgerichtet ergänzten Produkt- und Lösungsangebots sowie ihrer Wettbewerbsvorteile als mittelständisch geprägtes Unternehmen, wie z.B. hoher Flexibilität und Kundennähe, ist Beta Systems in einer strategisch günstigen Ausgangsposition, um auf Markttrends zu reagieren und an diesen zu partizipieren. Gleichzeitig weist Beta Systems im Vergleich zu einer Vielzahl ihrer Kunden eine relativ kleine Unternehmensgröße auf, was die Möglichkeit der Durchsetzung von Preissteigerungen einschränken und erhöhte Anforderungen an die Qualifizierung der Gesellschaft bei bestehenden sowie potentiellen neuen Kunden stellen kann.

Generell sind die weltweiten Märkte für unsere Produkte durch einen harten Wettbewerb geprägt. Dies gilt für Preise, Produkt- und Dienstleistungsqualität, die Entwicklungs- und Markteinführungszeiten sowie für den Service. Dies betrifft insbesondere die neu entwickelten Produkte, bei denen sich ein erhöhtes Ertragsrisiko durch hohe Absatzrisiken bei gleichzeitig hohem Aufwand für Marktentwicklung, Markteinführung und Marktdurchdringung ergibt. Die Erreichung der Umsatzziele hängt insbesondere von der allgemeinen Entwicklung dieser Märkte und von der Akzeptanz unserer Lösungen bei den Kunden ab. Es besteht das Risiko, dass sich die einzelnen Märkte nicht wie prognostiziert oder unterschiedlich entwickeln, oder dass sich die entsprechenden Produkte nicht im erwarteten Maß durchsetzen können. Zusätzlich besteht die Gefahr von Markt- oder Wachstumseinbrüchen durch unvorhersehbare Entwicklungen. Auch könnten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in regulierten Branchen zu Kostenbelastungen führen.

INFLATION

Im Geschäftsjahr 2023/24 fiel die Inflation im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich geringer aus. Ihren Spitzenwert nahm sie zu Beginn des Geschäftsjahres mit einem Wert von 3,8% ein und ging dann ab dem zweiten Geschäftsquartal schrittweise zurück. Zum Ende des Geschäftsjahres lagen die Preise für Waren und Dienstleistungen in Deutschland gemäß dem Statistischen Bundesamt 1,6% über dem Niveau vor Jahresfrist, zum Ende des Kalenderjahres 2024 waren es 2,6%. Für das begonnene Kalenderjahr 2025 wird erwartet, dass die Inflationsrate sich auf dem aktuellen stabilen Niveau einpendelt.

Für Beta Systems besteht hauptsächlich das Risiko, dass Löhne und Gehälter bei einer sich wieder verstärkenden Inflation erneut anziehen und so die Kosten in die Höhe treiben. Aufgrund der deutlich niedrigeren Inflationsrate und der schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stiegen die Personalaufwendungen im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr moderat an. Hinzu kommt der Preisanstieg für bezogene Leistungen, die im Vergleich zum Personalaufwand aber eine geringere Rolle spielen. Sollte es nicht gelingen, die aktuellen Preissteigerungen und Preissteigerungen der vergangenen Jahre an die Kunden weiterzugeben, besteht das Risiko negativer Auswirkungen auf die Ergebnissituation. Mehrjährige Verträge bringen der Gesellschaft den Vorteil von Sicherheit und Stabilität, bergen in Zeiten steigender Inflation aber den Nachteil, dass nicht kurzfristig auf Preissteigerungen reagiert werden kann. Um das Risiko zu minimieren ist daher bei der Verhandlung von Neuverträgen und Vertragsverlängerungen das Ziel, dass die Preise mit einer angemessenen jährlichen Steigerungsrate versehen oder alternativ an einen Teuerungsindex gekoppelt werden.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE LAGE

Wie im Wirtschaftsbericht dargestellt, sehen die Prognosen für das gerade begonnene Kalenderjahr 2025 nur ein geringes Wachstum in den für Beta Systems wichtigen Märkten, insbesondere für Deutschland wird nur eine marginale Steigerung des Bruttoinlandsprodukts erwartet. Infolgedessen besteht das Risiko, dass sowohl Bestands- als auch potentielle Neukunden Sparmaßnahmen auflegen und aufgrund dessen geplante Projekte und Investitionen aussetzen oder zeitlich strecken. Gleichzeitig wird bei Bestandskunden das Durchsetzen von - unter anderem durch die hohe Inflation bedingten - Preisanpassungen erschwert.

UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCEN UND RISIKEN

PRODUKTCHANCEN UND -RISIKEN

Um das Produktportfolio stets auf einem aktuellen Stand zu halten, investiert Beta Systems in neue Produktgenerationen sowie in die Erweiterung des Portfolios durch Akquisitionen. Das Unternehmen geht davon aus, hierdurch seine Marktpositionierung nachhaltig zu verbessern und zusätzliche Umsatz- und Ertragspotentiale durch ein verbessertes und marktgerechtes Produkt- und Lösungsangebot sowie einen einheitlichen Unternehmensauftritt zu erzielen. Unabhängig davon besteht das Risiko, dass durch erfolgreiche Produktinnovationen von Wettbewerbern die eigene Marktstellung und damit die Unternehmensentwicklung negativ beeinflusst werden. Dieser Gefahr wird durch Anpassung und Weiterentwicklung der Produkte entsprechend den Marktanforderungen entgegengewirkt. Dazu erfolgt ein intensiver Austausch zwischen Vertrieb, Marketing sowie Forschung und Entwicklung unter verstärkter Einbindung der Kunden mittels User Research. Zusätzlich bestehen Kontakte zu entsprechenden externen Analysten, um frühzeitig neue Marktanforderungen und -entwicklungen zu erkennen und darauf reagieren zu können.

Um die Abhängigkeit von einem bestimmten Produkt so gering wie möglich zu halten, verfügt Beta Systems über einen Mix aus verschiedenen Produkten und Leistungen, die voneinander unabhängig sind. So werden mit den klassischen Beta Produkten Großrechner in Rechenzentren (DCI) bedient, gleichzeitig bietet Beta Systems aber auch Produkte und Leistungen für den Betrieb in der Cloud an. Hinzu kommen Produkte für sicheres und effizientes Benutzer- und Zugriffsmanagement (IAM) sowie Lösungen für die Analyse von Zugriffsrechten.

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden rund 29% des Umsatzes durch die zwei wichtigsten DCI-Produkte _beta doc|z / Beta DocZ und _beta log|z / Beta LogZ erzielt sowie 14% durch die IAM-Lösung Garancy Identity Manager. Jeder Faktor, der die Preisgestaltung oder die Nachfrage nach diesen Produkten oder Leistungen nachteilig beeinflusst, kann eine negative Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Beta Systems haben. Die Attraktivität der mit den Produkten _beta doc|z / Beta DocZ und _beta log|z / Beta LogZ bedienten Mainframe-Umgebung hängt stark von den Innovationen und der Geschäftspolitik von IBM und anderen großen Hard- und Softwareherstellern ab.

Beta Systems geht davon aus, dass das Mainframe-Geschäft über die kommenden Jahre hinweg leicht rückläufig sein wird und sich Auswirkungen auf die Umsatzerlöse von Beta Systems ergeben werden. Als Gegenmaßnahme wird hier insbesondere die Produktentwicklung von Cloud-Lösungen noch stärker forciert werden. Kunden, die eine Migration von der Mainframe-Welt in die Cloud planen, werden weiterhin proaktiv beraten. Infolge der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. zählt seit Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2023/24 mit ANOW! ein natives Cloud-Produkt zum Angebotsportfolio der Beta Systems. Damit bietet sich nicht nur die Chance, potenzielle Neukunden im Anwendungsbereich Workload Automation anzusprechen, sondern auch die Bestandsprodukte der Beta Systems auf Basis der Plattform von ANOW! weiterzuentwickeln.

Die Erweiterung und Ergänzung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios kann mehr Aufwand als geplant erfordern, die Erschließung neuer Märkte könnte fehlschlagen und/oder die Umsatz- und Ertragsziele könnten nicht erreicht werden. Es besteht zudem das Risiko, dass der Umsatz mit den gegenwärtigen Produkten zurückgeht und die Softwareentwicklungen nicht rechtzeitig Marktreife erlangen, um diesen Rückgang zu kompensieren.

SCHWANKUNGEN UND SAISONALITÄT DES UMSATZES

Die Fristigkeit, das Volumen und die Ausgestaltung von kundenindividuellen Verträgen sind entscheidend für die Ergebnisentwicklung von Beta Systems. Die Einzelvereinbarungen mit den Kunden umfassen oft hohe Umsatzvolumina und haben eine Dauer von mehreren Jahren. Sollten derartige Aufträge ausbleiben, nicht verlängert werden oder sich verzögern, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Ergebnissituation haben. Aus der Fristigkeit bereits bestehender Verträge ergibt sich zudem ein Zyklus für anstehende künftige Vertragsverlängerungen, der insbesondere Auswirkungen auf die Höhe des zu realisierenden Lizenzumsatzes und damit die Ergebnissituation hat. Durch den Abschluss von SaaS-Verträgen würde dieses Risiko abnehmen und der Zykluseffekt in der Realisierung der Umsatzerlöse zurückgehen, da SaaS-Umsatzerlöse ratierlich über die Laufzeit eines jeden Vertrags hinweg zu realisieren sind.

CHANCEN UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG VON AKQUISITIONEN UND DER INTEGRATION VON BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Die Durchführung von Akquisitionen birgt vielfältige Chancen und Risiken. Für die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft bietet sich durch die bloße Einbeziehung der erworbenen Gesellschaft in den Konzernabschluss die Chance signifikanter Steigerungen von Umsatzerlösen und Ergebnis. Daneben existiert die Chance durch gegenseitiges Cross-Selling Synergien zu heben und neue Potentiale bei Bestandskunden zu realisieren oder - auf Basis von Erfahrungen innerhalb der übernehmenden oder zu übernehmenden Gesellschaft - neue Märkte für die jeweils andere Gesellschaft zu erschließen und z.B. den Ausbau des internationalen Geschäfts voranzutreiben. Gegebenenfalls lassen sich durch die Kombination bestehender Produkte oder die gemeinsame Weiterentwicklung der Produktpalette auch völlig neue Marktchancen eröffnen. Bei Übernahme eines relevanten direkten Konkurrenten kann eine Akquisition auch zur Stärkung der eigenen Marktposition beitragen, z.B. auch mit Blick auf die Durchsetzung von Preiserhöhungen bei Kunden. Daneben kann die Übernahme einer Gesellschaft Zugriff auf qualifiziertes Personal ermöglichen, welches gegebenenfalls auch zur Weiterentwicklung eigener Produkte eingesetzt werden kann. Durch die Zentralisierung von Tätigkeiten lassen sich womöglich kostenseitige Synergien verwirklichen. Einsparungen sind - in Abhängigkeit der Strukturen der zu übernehmenden Gesellschaft - hier grundsätzlich in allen Funktionsbereichen, häufig insbesondere aber in den Zentralfunktionen vorstellbar.

Allerdings ist der Erwerb von Beteiligungen regelmäßig mit einem erheblichen unternehmerischen Risiko verbunden. Zwar soll im Vorfeld jeder möglichen Akquisition eine umfassende Prüfung des Zielunternehmens mit gebotener Sorgfalt (Due Diligence) erfolgen, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge des Erwerbs einer Beteiligung die mit ihr verbundenen Risiken falsch eingeschätzt oder wesentliche Risiken gar nicht erkannt werden.

Es besteht insbesondere die Gefahr, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Wettbewerbsposition und das Marktumfeld, die Wachstumspotentiale, die gesellschaftsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Verhältnisse sowie die Kompetenz und Erfahrung des Managements eines Unternehmens, an dem eine Beteiligung erworben werden soll, falsch eingeschätzt werden. Die vor dem Erwerb durchgeführte Due Diligence basiert auf Informationen, die der Gesellschaft vom Zielunternehmen oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Trotz eingehender Prüfung und der Einholung zusätzlicher Expertisen könnten die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Informationen entgegen den Angaben des Verkäufers oder der dritten Partei nicht vollständig oder im schlimmsten Falle sogar unrichtig sein.

Vorgenannte Sachverhalte könnten zum einen zur Folge haben, dass - rückblickend betrachtet - ein zu hoher Kaufpreis für den Erwerb der Beteiligung vereinbart wurde. Zum anderen besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsunternehmens hinter der von der Gesellschaft prognostizierten Entwicklung zurückbleibt. Hieraus ergibt sich das Risiko, dass die erworbenen Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokation zu bewerten sind, später als nicht mehr oder nicht mehr vollständig werthaltig angesehen werden und außerordentliche Abschreibungen vorzunehmen sind, die sich negativ auf die Ertragslage auswirken. Im Extremfall könnten die vorgenannten Risiken nicht nur die angestrebte Rendite schmälern, sondern zu einem Totalverlust der Beteiligung und infolgedessen zu einem Vermögensschaden bei der Gesellschaft führen.

Ferner bergen Akquisitionen das Risiko, dass die erworbenen Vermögensgegenstände wegen formeller Fehler oder weil der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht Eigentümer der Vermögensgegenstände ist, nicht wirksam übertragen werden können oder dass übertragene Vermögensgegenstände entgegen den Angaben des Verkäufers nicht lastenfrei sind. Zudem ist der Erwerb von Vermögensgegenständen im Ausland häufig mit rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden.

Die Durchführung von Akquisitionen kann schließlich zu einer Erhöhung der Verschuldung der Gesellschaft führen. Dadurch würde eine Bonitätsverschlechterung der Gruppe eintreten, welche ihre zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten einschränkt. Dadurch könnten wiederum die operativen Handlungsspielräume und damit die Geschäftstätigkeit der Gruppe sowie ihre Wachstumsmöglichkeiten beeinträchtigt werden. Bei möglichen nachträglichen Kaufpreiskomponenten, die zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit definierter Ereignisse zu leisten sind, besteht das Risiko, dass diese deutlich höher ausfallen und damit mehr Finanzmittel in Anspruch nehmen als prognostiziert. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass variable Kaufpreiskomponenten nicht zu leisten sind und die Akquisition zu einem geringeren Kaufpreis als prognostiziert realisiert werden konnte. Eine ertragswirksame Reduzierung oder Auflösung von Kaufpreisverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit möglichen nachträglichen Kaufpreiszahlungen zu bilden sind, kann dabei auch einen positiven Einmal-Effekt auf die Ertragslage haben.

Der Erfolg von Akquisitionen hängt in hohem Maße von der Integration der erworbenen Unternehmen oder Geschäftsbereiche sowie der Ausschöpfung potentieller Synergiepotentiale ab. Bei der Integration können Schwierigkeiten in operativer, technischer, personeller und/oder sozio-kultureller Hinsicht auftreten. Dies gilt insbesondere bei der Integration von Akquisitionsobjekten, deren Strukturen stark von den Strukturen der Unternehmen der Beta Systems Gruppe abweichen. Außerdem binden Akquisitionen Managementressourcen, die ansonsten anderweitig im Interesse des Unternehmens eingesetzt werden könnten.

Die geschilderten Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Integration von Beteiligungen können erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

VERTRIEBS- UND ABSATZCHANCEN UND -RISIKEN

Die Diversifikation und Komplexität der Produkte erfordern einen qualifizierten und professionellen Vertrieb. Deshalb gibt es für jede Produktgruppe des Beta Systems Konzerns ein spezialisiertes Vertriebsteam, um den Informations- und Beratungsansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Es erfolgen regelmäßig intensive Schulungen der Vertriebsmitarbeiter, zusätzlich gibt es Benutzergruppen aus Mitarbeitern und Kunden, um den Absatz unserer Produkte zu erleichtern.

Die Aufgaben der Vertriebsorganisation der Beta Systems liegen sowohl in der Forcierung des Neukundengeschäfts in den Geschäftsbereichen DCI, IAM und Digitalisierung als auch der optimalen Betreuung und weiteren langfristigen Bindung der Bestandskunden. Die Gesellschaft sieht durch die Unterhaltung einer starken Vertriebsorganisation die Chance einer mittelfristigen signifikanten Steigerung von Umsatzerlösen und Profitabilität, dies nicht zuletzt mit Blick auf die im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen. Gleichzeitig bergen die mit dem Ausbau der Vertriebsorganisation verbundenen Investitionen in die Mitarbeiterschaft das Risiko negativer Effekte auf das Betriebsergebnis, sollten sich die Erwartungen an die Vertriebsmitarbeiter hinsichtlich der Generierung von Neugeschäft und der damit verbundenen Entwicklung der Umsatzerlöse nicht erfüllen.

PRODUKT- UND DIENSTLEISTUNGSQUALITÄT

Beta Systems unternimmt umfangreiche Anstrengungen, um neue Produkte oder Produktversionen vor ihrer Markteinführung zu testen. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Produkte bei ihrer Auslieferung unbekannte Fehler enthalten. Die Beseitigung dieser Fehler kann erhebliche Ressourcen erfordern. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen, den Austausch der Software fordern oder andere Konzessionen von Beta Systems verlangen. Des Weiteren trifft Beta Systems zahlreiche Vorkehrungen, um eine termingerechte Markteinführung ihrer Produkte sicherzustellen. Trotzdem kann es zu Verzögerungen bei der Auslieferung neuer Produkte kommen. Derartige Verspätungen können die Marktakzeptanz der Beta Systems Produkte beeinträchtigen und die wirtschaftliche Entwicklung von Beta Systems negativ beeinflussen.

Im Bereich der Servicedienstleistungen besteht das Risiko, dass Kunden mit der erbrachten Leistung in Art und Güte oder auch mit dem zeitlichen Rahmen der Leistungserbringung nicht zufrieden sind. Es kann zu Nachbesserungsforderungen der Kunden kommen, die erhebliche Ressourcen binden können. Zusätzlich besteht bei Festpreisprojekten die Gefahr, dass die tatsächlich anfallenden Kosten zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen die ursprünglich geplanten Kosten übersteigen, so dass der Projektumsatz die Selbstkosten nicht mehr deckt. Beta Systems verfügt deshalb über ein Projektcontrolling, das in Zusammenarbeit mit den Projektleitern die einzelnen Projekte begleitet und überwacht, um auftretende Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können.

ABHÄNGIGKEIT VON QUALIFIZIERTEM PERSONAL UND KNOWHOW-TRÄGERN

Der Erfolg des Unternehmens hängt wesentlich von der Verfügbarkeit von qualifizierten Mitarbeitern mit spezialisiertem Fachwissen ab. Entsprechend haben die Vermeidung des Verlustes hochqualifizierter Mitarbeiter sowie die Gewinnung von qualifiziertem Personal weiterhin einen entscheidenden Einfluss auf die künftige Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage. Besondere Bedeutung kommt der Nachbesetzung und dem Knowhow-Transfer von langjährigen erfahrenen Mitarbeitern zu, die vor dem Renteneintritt stehen. Der Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt birgt das Risiko, dass durch Fluktuation oder anderweitig neu zu besetzende Stellen nicht oder nur verspätet mit geeigneten Fachkräften besetzt werden können. Um diesem zu entgegnen und junge Menschen für das Unternehmen zu begeistern, investiert Beta Systems weiterhin in das Ausbildungsprogramm des Unternehmens. Mit der Beta Academy wurde ein weiteres Programm geschaffen, um junge Menschen an die Produkte und Lösungen der Beta Systems heranzuführen.

PARTNERGESCHÄFT

Beta Systems unterhält ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Die Gesellschaft treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Störungen bei bestehenden Kooperationen und Partnerschaften können zu Umsatzeinbußen führen. Hinzu kommt das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit Partnern im Falle von nicht exakt spezifizierten Verantwortlichkeiten und/oder nicht abgestimmten Versprechungen oder Zusagen gegenüber dem Kunden.

FINANZWIRTSCHAFTLICHE UND RECHTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND WÄHRUNGSRISIKEN/-CHANCEN

Beta Systems betreut Kunden durch ortsansässige Tochtergesellschaften sowohl in Europa als auch in Nordamerika. Damit unterliegt der Beta Systems Konzern mit seinen Tochtergesellschaften den Risiken aus internationalen Geschäften, z.B. veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Ländern sowie Währungsrisiken. Details zu den Währungsrisiken werden im Kapitel „Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten“ erläutert.

SCHUTZ DER PRODUKTRECHTE

Beta Systems hat zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Produktrechte ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Urheberrechte, Marken- und Warenzeichen, Lizenzen, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie verschiedene technische Vorkehrungen. Es kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass diese Schutzmaßnahmen ausreichend sind. So kann es für Dritte trotz der von Beta Systems getroffenen Schutzmaßnahmen möglich sein, Beta Systems Produkte zu kopieren, weiterzuentwickeln oder anderweitig an Informationen zu gelangen, welche Beta Systems als ihr geistiges Eigentum betrachtet. Zudem könnten Dritte den Quellcode von Software der Beta Systems Gruppe über die vertraglich vereinbarten Grenzen hinaus nutzen, nachdem ihnen dieser aufgrund einer Hinterlegungsvereinbarung offengelegt wurde. Auch Rechte an Arbeitnehmererfindungen stehen möglicherweise nicht Gesellschaften der Beta Systems Gruppe zu. Dieses Risiko wird mittels arbeitsvertraglicher Regelungen so weit als möglich eingeschränkt. Darüber hinaus werden die Eigentumsrechte von Beta Systems in den Rechtssystemen verschiedener Länder nicht im gleichen Maße wie in Deutschland bzw. der EU geschützt. Andererseits könnte auch Beta Systems Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Patente, verletzen. Auch dem wird mit einem proaktiven Risikomanagement entgegengewirkt.

SPEZIFISCHE (KONZERN-) RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE RISIKEN

Spezifische (konzern-) rechnungslegungsbezogene Risiken können z.B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet.

Aus den Mitarbeitern notwendigerweise eingeräumten Ermessensspielräumen bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden können weitere (konzern-) rechnungslegungsbezogene Risiken resultieren.

Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können nicht ausgeschlossen werden und führen naturgemäß zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, so dass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der (Konzern-) Rechnungslegung gewährleisten kann.

STEUERLICHE AUßENPRÜFUNGEN

Künftige steuerliche Außenprüfungen können zu Steuernachforderungen der Finanzbehörden führen; werden Verrechnungspreise im Konzern nicht anerkannt, kann dies zu Steuernachforderungen führen; die Versagung der Anerkennung von Verlustvorträgen kann eine Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern nach sich ziehen und damit nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Beta Systems Gruppe haben und zu künftigen Steuermehrbelastungen führen.

KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNOLOGIE

Bei der in der Beta Systems Gruppe eingesetzten Kommunikations- und Informationstechnologie könnten Sicherheits- und Funktionsstörungen auftreten. Beta Systems hat daher ein umfassendes IT-Sicherheitskonzept umgesetzt.

CYBERANGRIFFE

In den letzten Jahren hat das Risiko von Cyberangriffen kontinuierlich zugenommen. Bei einem Cyberangriff handelt es sich um den böswilligen und vorsätzlichen Versuch einer Person oder Organisation, die Sicherheit des Informationssystems einer anderen Person oder Organisation zu beeinträchtigen. In der Regel möchte sich der Angreifer einen Vorteil aus der Störung des Netzwerks des Opfers sichern. Häufig haben es die Angreifer auf Lösegeld abgesehen. Zu den häufigsten Arten von Cyberangriffen gehören das sogenannte Phishing (Täuschung von Mitarbeitern mit authentisch wirkenden E-Mails oder Webseiten um z.B. an sensible Unternehmensdaten zu gelangen), das Einschleusen von Schadsoftware wie Viren oder Trojanern und das Einschleusen von Ransomware zur Verschlüsselung von Unternehmensdaten.

Infolge von Cyberangriffen besteht das Risiko, dass die Informationssysteme der Gesellschaft beschädigt werden und so die Geschäftstätigkeit massiv beeinträchtigt oder gar unterbrochen wird. Dies könnte zur Folge haben, dass die Gesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden nicht oder nicht in einer angemessenen Zeit nachkommen kann. Weiterhin besteht das Risiko, dass Teile der IT-Infrastruktur ausgetauscht und neu beschafft werden müssen. Gleichzeitig besteht bei Angriffen auf die Informationssysteme das Risiko, dass Angreifer Zugriff auf sensible und/oder personenbezogene Daten erhalten, was einen Reputationsverlust und/oder finanzielle Strafen nach sich ziehen könnte.

Beta Systems hat umfassende IT-technische Maßnahmen ergriffen, deren Ziel es ist, das Eindringen von potentiellen Angreifern in die Informationssysteme der Gesellschaft zu verhindern sowie die Auswirkungen eines potentiellen Angriffs zu minimieren. Die Netzwerkarchitektur, die Informationssysteme sowie alle damit verbundenen Prozesse werden regelmäßig auf mögliche Verbesserungen hin untersucht und entsprechend angepasst. Daneben werden die Mitarbeiter regelmäßig über die Bedrohungen durch Cyberangriffe und mögliche Vorgehensweisen der Täter informiert, um das Bewusstsein für die bestehenden Risiken zu schärfen. Als laufende Maßnahme zur Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit führt Beta Systems jährlich die Zertifizierung nach ISO 27001 durch.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DER GESELLSCHAFT

Es bestehen derzeit keine bestandsgefährdenden Einzelrisiken.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das laufende Geschäftsjahr 2024/25 hält der Vorstand der Beta Systems grundsätzlich einen Eintritt der Risiken mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (geringere Umsatzerlöse durch Verzögerungen oder Ausbleiben von Neugeschäft) für möglich, geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber davon aus, das in seinen Planungen angemessen berücksichtigt zu haben. Ein grundsätzlich mögliches Risiko stellt auch ein Ausbleiben oder Verzögerungen von Vertragsverlängerungen mit einzelnen Kunden dar, wenngleich auch hier die Auswirkungen bei Eintreten des Risikos als moderat einschätzt werden, da wesentliche Verträge in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres bereits erfolgreich verlängert werden konnten. Allerdings ist in vielen Kundengesprächen festzustellen, dass sich die Migration weg vom Mainframe beschleunigt.

Finanziell bedeutsame Auswirkungen könnten von einem Angriff auf die Informationssysteme (Cyberangriff) der Gesellschaft ausgehen. Die Gesellschaft ist der Ansicht, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen zu haben, um das Risiko eines Cyberangriffs soweit als möglich zu minimieren. Regelmäßige Vorkommnisse weltweit zeigen jedoch, dass es gegen gezielte kriminelle Attacken keine 100%ige Sicherheit geben kann.

Eine Chance sieht der Vorstand insbesondere in der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o., da mit dem Produkt ANOW! Automate ein breiterer Kundenkreis im internationalen Marktumfeld angesprochen werden kann. Daneben bietet die Akquisition der EMA die Chance, das Profil als verlässlicher Anbieter im Mainframe-Markt zu stärken. Gleichzeitig lassen sich aber auch die Risiken solcher Transaktionen nicht vollständig ausschließen. Sämtliche Maßnahmen zur Integration der Beta Systems Software Sp. z o.o. und der EMA in den Beta Systems Konzern und der Ansprache potentieller (Neu-)Kunden werden durch dedizierte Teams koordiniert, um Chancen zu realisieren und Risiken auf ein Minimum zu beschränken.

Die übrigen Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder ihrer finanziellen Auswirkungen für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 als wenig bedeutsam eingeschätzt.

3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

KREDIT- BZW. AUSFALLRISIKO

Das Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko des Verlusts finanzieller Vermögenswerte. Für Beta Systems beziffert sich das maximale Kredit- bzw. Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag mit T€ 26.670 (30. September 2023: T€ 27.235) in Höhe der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte.

Zur Verminderung dieser Risiken unterliegen die Anlageaktivitäten der liquiden Mittel einer konsequent konservativen Anlagestrategie.

Für Beta Systems beschränkt sich das Kreditrisiko und Ausfallrisiko im Wesentlichen auf ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Risiko bei diesen Vermögenswerten wird primär durch die Abhängigkeit von Großkunden und deren Bonität beeinflusst; auch die Branche und das Land, in dem die Kunden ansässig sind, haben Einfluss.

Die Verteilung der Forderungen aus Lieferung und Leistungen zum 30. September 2024 auf geografische Regionen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30.09.2024 30.09.2023
Inland 12.239 14.446
Europa, außer Deutschland 8.336 9.365
USA und Kanada 1.554 1.410
Rest der Welt 568 94
Summe 22.698 25.315

Beta Systems bedient vorrangig Großkunden aus den Bereichen Banken, Versicherungen und IT und erzielte im Geschäftsjahr 2023/24 wie in den Vorjahren mehr als die Hälfte ihres Gesamtumsatzes mit Kunden aus dem Inland. Mit dem überwiegenden Teil ihrer Großkunden unterhält Beta Systems dauerhafte Geschäftsbeziehungen bereits seit vielen Jahren. Aufgrund einer hohen Kapitalausstattung und sicheren Bonität ihrer Kunden ist der Forderungsausfall der Beta Systems, gemessen an ihren Gesamtumsatzerlösen, erfahrungsgemäß sehr gering. In Einzelfällen resultieren Kreditausfälle aus der Uneinbringlichkeit von Beträgen aus Einzelverkäufen mit kleinen Umsatzvolumina.

Grundsätzlich werden Bonität, Kreditlimits und Lieferung gegen Vorkasse angemessen geprüft. Lieferstopps finden in geringem Umfang bei mittelständischen Unternehmen, insbesondere im Ausland, Anwendung. Ein Ausscheiden aus dem Markt von einem oder mehreren Großkunden, mit resultierender Uneinbringlichkeit ausstehender Forderungen, könnte einen erheblichen negativen Effekt auf die kurzfristige Liquidität und die Ergebnisentwicklung der Beta Systems haben.

Die Überwachung des Kredit- und Ausfallrisikos wird im Rahmen des konzernübergreifenden Cash-Managements mittels regelmäßig durchgeführter Überfälligkeitsanalysen aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und einem konsequenten Prozess der Eintreibung umgesetzt, der zügig von der Zahlungserinnerung über die persönliche Kontaktaufnahme des Vertriebs mit dem Kunden bis zur Eskalation und der möglichen Inanspruchnahme rechtlicher Mittel reicht. Für risikobehaftete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet. Generell ist festzustellen, dass Kunden aufgrund der gestiegenen Zinsstruktur ihre Zahlungsziele konsequenter ausnutzen und die Zahlungseingänge später erfolgen, ein Anstieg des Ausfallrisikos wird aber nicht gesehen.

Details zur Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Informationen zu den im Geschäftsjahr vorgenommenen Wertminderungen werden unter Ziffer 11. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ im Konzernanhang erläutert.

LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Beta Systems nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen termingerecht begleichen zu können. Ziel und Aufgabe des Liquiditätsmanagements ist die stets ausreichende Bereitstellung von Fremd- und Eigenmitteln. Die Ergebnisse und die Liquidität der Beta Systems Gruppe sind saisonalen Schwankungen unterworfen. Das laufende Geschäftsjahr 2024/25 startete erwartungsgemäß mit einer moderaten Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung geht die Gesellschaft aber davon aus, ihre Liquiditätsposition in den kommenden Monaten wieder auszubauen und bis auf Weiteres auf eine Inanspruchnahme der bestehenden Kreditrahmen verzichten zu können. Zum Ende des Kalenderjahres 2025 müssen die Kontokorrentlinien möglicherweise in geringem Umfang nochmals in Anspruch genommen werden.

Die Liquiditätsplanung und die Überwachung der inhärenten Risiken werden im Rahmen des zentralen, konzernübergreifenden Cash-Managements mittels einer Reihe von sich ergänzenden Maßnahmen durchgeführt. Ein konsequent verfolgtes Forderungsmanagement, regelmäßig aktualisierte Bedarfsplanungen, ein zentral verwalteter konzerninterner Cash-Pool, die effiziente Steuerung der Zahlungen an Kreditoren mittels Ausnutzung von Zahlungszielen und Skonti und nicht zuletzt ein effektives Controlling zur Einhaltung und Optimierung der Kosten bilden die Grundlage zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs aus Eigen- und Fremdmitteln und der angestrebten Optimierung des Cash Returns. Damit soll sichergestellt werden, dass Beta Systems täglich verfügbare liquide Mittel zur Deckung operativer Aufwendungen und kurzfristiger Schulden für bis zu 60 Tage im Voraus zur Verfügung hat. Überschüssige verfügbare Mittel werden zinsbringend am Geldmarkt angelegt.

Die folgende Übersicht stellt die finanziellen Verbindlichkeiten und die daraus resultierenden Zahlungsmittelabflüsse dar:

Finanzielle Verbindlichkeiten zum 30. September 2024 Kreditlinien bei Banken Darlehen bei Banken Verbindlichkeiten aus LuL
Fällig in 0 - 30 Tagen 0 0 2.072
Fällig in 31 - 90 Tagen 0 0 1
Fällig in 91 - 180 Tagen 0 0 0
Fällig in 181 - 365 Tagen 0 0 0
Fällig in >365 Tagen 0 0 0
Vertraglicher Cashflow 0 0 2.073
Finanzielle Verbindlichkeiten zum 30. September 2023 Kreditlinien bei Banken Darlehen bei Banken Verbindlichkeiten aus LuL
Fällig in 0 - 30 Tagen 2.952 0 2.055
Fällig in 31 - 90 Tagen 0 400 3
Fällig in 91 - 180 Tagen 0 400 135
Fällig in 181 - 365 Tagen 0 400 0
Fällig in >365 Tagen 0 0 0
Vertraglicher Cashflow 2.952 1.200 2.192

Erforderliche Mietsicherheiten sind über Barhinterlegungen abgedeckt, für die Büroräume in Stettin und Breslau besteht eine Bankgarantie.

Zum Bilanzstichtag bestanden insgesamt folgende Kreditlinien und -zusagen bei Kreditinstituten:

Kreditrahmen bei der Bethmann Bank in Höhe von € 7,0 Millionen (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024; 30. September 2023: Inanspruchnahme von € 3,0 Millionen)

Kreditrahmen bei der Commerzbank AG in Höhe von € 5,0 Millionen (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023)

Vertrag über ein Ratentilgungsdarlehen der Commerzbank in Höhe von € 8,4 Millionen zur Finanzierung einer möglichen nachträglichen Kaufpreiszahlung entsprechend des Kaufvertrags zur Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023, das Darlehen konnte frühestens zum 1. Januar 2025 in Anspruch genommen werden, bisher ist keine Inanspruchnahme erfolgt)

Für weitere Details zu den Kreditrahmen/-zusagen wird auf Abschnitt 30. Kapitalmanagement im Konzernabschluss verwiesen.

WÄHRUNGSRISIKEN

Aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit ist Beta Systems Währungsrisiken ausgesetzt, die aus dem Einfluss von Wechselkursschwankungen auf Liquiditätsströme und die Bewertung der in Fremdwährung benannten Vermögenswerte und Schulden resultieren. Das maximale Währungsrisiko ergibt sich aus den nachfolgend dargestellten Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährung.

Die Angaben erfolgen in Tausend Währungseinheiten der jeweiligen Fremdwährungen.

30. September 2024 Finanzinstrumente in FW Geplante Umsatzerlöse 2024/25 Geplante Aufwendungen 2024/25 Geschäftsanteil in FW
USD 3.024 5.770 -1.673 7.121
CAD 10 0 -1.559 -1.549
GBP 874 926 -475 1.324
CHF 1.028 908 -410 1.527
SEK -1.018 0 -3.523 -4.541
DKK 3.045 4.866 -1.153 6.758
NOK 7.123 2.182 0 9.304
CZK 13.877 0 -18.192 -4.315
AUD 23 103 0 126
INR 104 0 0 104
JPY 20.943 101.132 0 122.075
PHP 364 0 -10.967 -10.602
PLN 8.640 42.971 -73.706 -22.094
30. September 2023 Finanzinstrumente in FW Geplante Umsatzerlöse 2023/24 Geplante Aufwendungen 2023/24 Geschäftsanteil in FW
USD 1.981 4.985 -1.680 5.286
CAD 134 0 -1.680 -1.546
GBP 478 1.444 -582 1.340
CHF 1.299 935 -482 1.752
SEK -407 7.904 -6.649 849
DKK 5.233 5.936 -1.153 10.015
NOK 0 10.222 0 10.222
CZK 13.361 0 -14.740 -1.379
AUD 68 24 0 92
INR 10.965 0 0 10.965
JPY 9.194 93.936 0 103.130
PLN 13.234 7.551 -58.385 -37.601

Aus Konzernsicht ergeben sich im Wesentlichen Risiken aus den in den Währungseinheiten US-Dollar, Kanadische Dollar, Britisches Pfund, Schweizer Franken, Tschechische, Dänische, Norwegische und Schwedische Kronen, Japanische Yen und Polnische Zloty geführten Geschäftstätigkeiten und -vorfällen. Hier kommt es vor allem zu Einzahlungsüberschüssen in US-Dollar, Dänischen und Norwegischen Kronen und Japanischen Yen und Auszahlungsüberschüssen in Kanadischen Dollar, Tschechischen Kronen und Polnischen Zloty.

Devisentermingeschäfte bestanden über das gesamte Geschäftsjahr 2023/24 hinweg nicht.

Ein Anstieg des Euro von 10% gegenüber den folgenden Währungen hätte zum Abschlussstichtag - unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen - zu den in den folgenden Tabellen angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses geführt.

Eine Senkung des Euro von 10% gegenüber den genannten Währungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt geführt.

Währungssensitivität in T€ zum 30. September 2024 Eigenkapital Jahresergebnis
USD -270 -379
CAD -1 106
GBP -105 -53
CHF -109 -52
SEK 9 31
DKK -41 -50
NOK -60 -20
CZK -55 73
AUD 1 -6
INR 0 0
JPY -13 -62
PHP -1 18
PLN -202 703
Währungssensitivität in T€ zum 30. September 2023 Eigenkapital Jahresergebnis
USD -71 -400
CAD -22 133
GBP -27 -86
CHF -82 -26
SEK -19 20
DKK -29 -22
NOK -66 -19
CZK -29 51
AUD 0 0
INR 0 0
JPY -5 -27
PLN 0 0

Die in der Sensitivitätsanalyse zur Verwendung gekommenen Währungsumrechnungskurse sind hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und Kosten die im Konzernanhang unter der „Währungsumrechnung“ innerhalb der „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellten Devisenreferenz- bzw. Durchschnittskurse.

ZINSRISIKO

Die Überwachung des Zinsrisikos erfolgt ebenfalls im Rahmen des konzernübergreifenden Cash-Managements. Zahlungsüberschüsse aus dem zentralen Cash-Pool werden unter Berücksichtigung des geschätzten kurzfristigen Bereitstellungsbedarfs kurzfristig am Geldmarkt angelegt. Ein möglicher übergangsweiser Liquiditätsbedarf kann kurzfristig durch Inanspruchnahme der bestehenden Kreditrahmen gedeckt werden. Insgesamt ist das hieraus resultierende Zinsrisiko für Beta Systems eher gering und bezieht sich im Wesentlichen auf die Entwicklung der Zinsen für Tagesgeldkonten und kurzfristige Festgeldanlagen der Banken sowie die Entwicklung der Euro-Short-Term-Rate (€STR) und des EURIBOR, welche die Sollzinsen der verfügbaren Kreditlinien bestimmen.

Ein während des Geschäftsjahres 2023/24 konstant um 100 Basispunkte höheres Zinsniveau hätte - unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen und bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten - zu einer Zunahme des Ergebnisses vor Steuern um rund T€ 36 (2022/23: T€ 596) geführt.

NACHTRAGSBERICHT

Nach Abschluss des Berichtsjahres sind keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Beta Systems Konzerns und der Beta Systems Software AG eingetreten.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

§ 111 Abs. 5 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat der Beta Systems Software AG für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Zielgröße festlegt und eine Frist für die Erreichung dieser Zielgröße bestimmt. Die Frist zur Erreichung der Zielgröße darf hierbei auf höchstens fünf Jahre festgelegt werden. Der Aufsichtsrat hatte 2021/22 beschlossen, dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat wie bisher für den Zeitraum bis zum 30. Dezember 2026 null Prozent betragen soll.

Bei dem Vorstand der Beta Systems Software AG handelt es sich um ein dreiköpfiges und damit kleines Gremium, für das die Festlegung einer starren Quote aus Sicht des Aufsichtsrats problematisch sein kann. Aktuell besteht der Vorstand der Beta Systems Software AG aus drei Männern. Grundlegende Eignungskriterien bei der Besetzung von Vorstandspositionen stellen nach Auffassung des Aufsichtsrats die fachliche Eignung für die Leitung des jeweiligen Ressorts, die Führungskompetenz sowie nachgewiesene Leistungen in der bisherigen Karriere dar. Der Aufsichtsrat ist an einer kontinuierlichen Tätigkeit des derzeitigen Vorstands interessiert und hält daher an der Zielgröße von null fest. Sofern ein Mitglied des Vorstands vorzeitig ausscheiden sollte, wird der Aufsichtsrat die Suche nach einem neuen Vorstandsmitglied ergebnisoffen auf der Grundlage der genannten Kriterien durchführen.

Der Aufsichtsrat der Beta Systems Software AG setzt sich gemäß der Satzung der Beta Systems und gemäß dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat aus vier Kapitalvertretern und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes. Die Zielgröße wird einheitlich für das Gesamtorgan festgelegt. Derzeit hat der Aufsichtsrat übergangsweise nur fünf Mitglieder, da der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 18. Oktober 2024 niedergelegt hat.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Beta Systems Software AG verfügen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Da sie zudem über langjährige Erfahrungen und umfangreiche Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsbereichen verfügen, bringen sie ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Erfahrungen in ihre Aufsichtsratstätigkeit ein. Diese Kriterien werden auch künftig im Rahmen der Vorbereitung von Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung maßgebend sein, nicht aber das Geschlecht eines Kandidaten.

Der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversität) und strebt dabei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Der Vorstand hatte für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands im September 2023 Zielgrößen von 12,5% auf der ersten und von mindestens 50% auf der zweiten Führungsebene bis zum 30. September 2025 festgelegt. Der Anteil von Frauen in leitenden Führungspositionen auf der ersten Ebene der Beta Systems Software AG unterhalb des Vorstands lag zum 30. September 2024 bei 50,0%, dies entspricht drei Frauen (30. September 2023: 20%, zwei Frauen). Ursächlich für den Anstieg des Frauenanteils ist die Einstellung einer weiblichen Führungskraft im Bereich Marketing und der Wechsel von vier Direktoren in andere Konzerngesellschaften. Der Frauenanteil lag somit zum 30. September 2024 über der vom Vorstand im September 2021 festgelegten Zielgröße von 12,5%.

Der Anteil von Frauen in der unterhalb des Vorstands zweiten Führungsebene der Beta Systems Software AG lag zum 30. September 2024 bei 62,5%, dies entspricht fünf Frauen (30. September 2023: 58,3%, sieben Frauen). Ursächlich für die Veränderung sind im Wesentlichen organisatorische Veränderungen. Der Anteil übertrifft damit weiterhin die im September 2023 definierte Zielsetzung von mindestens 50%. Die vorgenannte Zielgröße für den Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands gilt fort. Der Vorstand wird sich im September 2025 erneut mit der Festlegung der Zielgrößen beschäftigen.

VERPFLICHTENDER ERGÄNZUNGSBERICHT - ABHÄNGIGKEITSBERICHT

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS NACH § 312 ABS. 3 AKTG

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklärt der Vorstand der Beta Systems Software AG, dass die Gesellschaft im Berichtsjahr 2023/24 bei dem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch nicht benachteiligt wurde.

Weiter erklärt der Vorstand, dass Rechtsgeschäfte auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens im Berichtsjahr nicht vorlagen.

 

Berlin, 29. Januar 2025

gez. Gerald Schmedding, Vorstand

gez. Mirko Minnich, Vorstand

gez. Rigas Paschaloudis, Vorstand

SCHLUSSHINWEIS / WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Dieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Beta Systems Software AG beruhen. Obwohl angenommen wird, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen realistisch sind, kann nicht garantiert werden, dass die Erwartungen sich auch als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Aussagen abweichen. Die Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, sind unter anderem im Chancen- und Risikobericht genannt. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen durch Beta Systems ist weder geplant noch übernimmt das Unternehmen die Verpflichtung dazu. Alle in dieser Mitteilung verwendeten Unternehmens-, Produkt- und Dienstleistungsmarkennamen bzw. -logos sind Eigentum der entsprechenden Unternehmen.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER NACH § 315 ABS. 1 SATZ 6 UND NACH § 289 ABS. 1 SATZ 5 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Berlin, 29. Januar 2025

gez. Gerald Schmedding, Vorstand

gez. Mirko Minnich, Vorstand

gez. Rigas Paschaloudis, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Beta Systems Software AG

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Beta Systems Software AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht der Beta Systems Software AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Die Erklärung der Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

 

Frankfurt am Main, 5. Februar 2025

Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Marcus Jüngling, Wirtschaftsprüfer

gez. Christine Klug, Wirtschaftsprüferin

KONZERNGEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG

Beta Systems Software AG Konzerngewinn- und Verlustrechnung (Tausend €, wenn nicht anders angegeben) Anhang Okt. 2023 - Sept. 2024 Okt. 2022 - Sept. 2023
Umsatzerlöse 1 76.815 76.283
Sonstige betriebliche Erträge 2 1.262 782
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen -6.665 -5.031
Personalaufwand 3 -47.934 -46.075
Abschreibungen -7.747 -4.171
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4 -14.475 -14.343
Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 1.256 7.446
Aufwand / Erträge aus Finanzanlagen 5 0 23
Zinsen und ähnliche Erträge 5 732 2.340
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5 -1.825 -287
Ergebnis vor Ertragssteuern aus fortgeführten Aktivitäten 163 9.521
Ertragssteuern 6 -1.229 -2.762
Ergebnis der Geschäftsperiode aus fortgeführten Aktivitäten -1.066 6.759
Ergebnis der Geschäftsperiode aus nicht fortgeführten Aktivitäten 9 164 348
Ergebnis aus Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten 9 2.247 0
Ergebnis der Geschäftsperiode 1.345 7.107
Zurechnung des Ergebnisses der Periode
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 1.234 7.073
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 111 34
Ergebnis der Geschäftsperiode 1.345 7.107
Ergebnis je Stammaktie (unverwässert und verwässert)
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 7 -0,25 € 1,45 €
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0,52 € 0,09 €
Ergebnis der Geschäftsperiode 0,27 € 1,54 €
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien zur Ermittlung des Ergebnisses je Stammaktie
Unverwässert und verwässert 4.600.000 Stk. 4.600.000 Stk.

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

Beta Systems Software AG Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(Tausend €)
Anhang Okt. 2023 - Sept. 2024 Okt. 2022 - Sept. 2023
Ergebnis der Geschäftsperiode 1.345 7.107
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
- Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 2.367 18
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
- Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen 25 -158 28
Ergebnisneutral erfasste Aufwendungen und Erträge (Sonstiges Ergebnis) 2.209 46
Gesamtergebnis nach Steuern 3.554 7.153
Zurechnung des Gesamtergebnisses nach Steuern
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 3.420 7.107
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 134 45
Gesamtergebnis nach Steuern 3.554 7.153

KONZERNBILANZ

Beta Systems Software AG Konzernbilanz
(Tausend €)
Anhang 30.09.2024 30.09.2023
Kurzfristige Vermögenswerte 32.117 30.298
Zahlungsmittel 10 3.512 1.456
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11 22.698 25.315
Fertigungsaufträge (POC) 12 483 271
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 14 3.602 2.304
Laufende Steuererstattungsansprüche 1.822 954
Langfristige Vermögenswerte 43.789 17.283
Sachanlagen 15 6.018 8.485
Firmenwert 16 21.773 3.331
Andere immaterielle Vermögenswerte 17 8.987 3.515
Erworbene Softwareproduktrechte 18 5.771 694
Latente Steuererstattungsansprüche 6 0 152
Sonstige langfristige Forderungen 19 1.240 1.107
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte 28 0 16.221
Summe Aktiva 75.906 63.803
Kurzfristige Schulden 24.307 26.701
Kurzfristige Finanzierung 21 1.720 6.585
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.073 2.192
Vertragsverbindlichkeiten 22 11.878 9.390
Laufende Ertragssteuerschulden 1.098 789
Sonstige kurzfristige Schulden 23 7.537 7.744
Langfristige Schulden 26.551 11.492
Finanzielle Schulden 24 2.353 3.330
Pensionsverbindlichkeiten 25 1.493 1.333
Latente Steuerschulden 6 7.433 6.606
Sonstige langfristige Schulden 26 15.271 223
Schulden, die mit als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Vermögenswerten verbunden sind 28 0 3.971
Summe Schulden 50.858 42.164
Eigenkapital 27 25.048 21.638
Grundkapital 4.600 4.600
Kapitalrücklage 2.510 2.510
Gewinn- (Verlust-) Vorträge 14.208 12.991
Andere nicht erfolgswirksame Änderungen des Eigenkapitals 3.142 959
Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens 24.460 21.060
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 589 579
Summe Passiva 75.906 63.803

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Beta Systems Software AG Konzernkapitalflussrechnung
(Tausend €)
Anhang Okt. 2023 - Sep. 2024 Okt. 2022 - Sep. 2023
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 9.996 6.018
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 10.036 4.574
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 1.231 6.725
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 111 34
Überleitung vom Ergebnis der Geschäftsperiode zum Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit:
Finanzerträge aus Finanzanlagen 0 -353
(Gewinn) Verlust aus Bewertung Finanzanlagen 0 332
Abschreibungen 7.746 4.172
(Gewinn) Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen u. immat. Vermögenswerten, netto -1 0
Ertrag aus dem Verkauf von Veräußerungsgruppen -2.247 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen und Erträge 5 1.093 -2.053
Laufender Steueraufwand (Steuererstattungsanspruch) 6 2.338 2.926
Latenter Steueraufwand (Steuererstattungsanspruch) 6 -1.109 -165
Erstattete (Gezahlte) Ertragssteuern -2.761 -4.593
Wechselkursverluste (-gewinne), netto -77 -20
Veränderungen der Aktiva und Passiva:
(Zunahme) Abnahme der Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 4.583 -4.130
Zunahme (Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen -357 608
Zunahme (Abnahme) der Vertragsverbindlichkeiten 731 -93
Veränderungen sonstiger Vermögenswerte und Schulden -1.245 1.182
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -40 1.443
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.851 -2.964
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -1.851 -2.955
Auszahlung für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten -13 0
Auszahlung für den Erwerb von Sachanlagen -285 -1.490
Auszahlung für den Erwerb von langfristigen Finanzanlagen 0 -1.437
Auszahlung für den Erwerb von kurzfristigen Finanzanlagen 0 -4.518
Einzahlung aus dem Abgang von Sachanlagen -1 4
Einzahlung aus dem Abgang von langfristigen Finanzanlagen 0 1.173
Einzahlung aus (Auszahlung für) kurzfristige(n) Finanzanlagen 0 1.253
Erhaltene Dividendenerträge 0 161
Erhaltene Zinsen 185 1.900
Einzahlung aus Unternehmensverkauf, abzgl. veräußerter Zahlungsmittel 12.258 0
Auszahlung für Unternehmenserwerb, abzgl. erworbener Zahlungsmittel -13.995 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 -9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -7.448 -1.721
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -7.410 -1.196
Aufnahme kurzfristiger Finanzierung 16.078 2.952
Rückzahlung kurzfristiger Finanzierung -20.230 0
Tilgung finanzieller Schulden 0 -1.600
Gezahlte Zinsen -417 -95
Zinsen IFRS 16 -98 -87
Tilgungsanteil IFRS 16 -2.743 -2.366
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -38 -525
Zunahme (Abnahme) der Zahlungsmittel 697 1.332
Veränderung der Zahlungsmittel aus Abspaltung Latonba AG -15.181
Zahlungsmittel am Anfang der Geschäftsperiode 2.815 16.664
Zahlungsmittel am Ende der Geschäftsperiode 3.512 2.815
davon: bezogen auf fortgeführte Aktivitäten 10 3.512 1.456
davon: als zur Veräußerung gehalten 0 1.359
Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel 4 -242

VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS DES KONZERNS

Beta Systems Software AG Grundkapital Eigene Anteile
Veränderungen des Eigenkapitals des Konzerns
(Tausend €, außer Aktienangaben in Stück) Anzahl der ausgegebenen Stammaktien Wert des Grundkapitals Kapitalrücklage Gewinn-/ Verlust vorträge Anzahl der Stammaktien Wert der eigenen Anteile
Stand zum 1. Oktober 2022 4.600.000 4.600 32.149 39.408 0 0
Ergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 7.073 0 0
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen 0 0 0 0 0 0
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 0 0 0 0 0 0
Gesamtergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 7.073 0 0
Abspaltung Latonba AG 0 0 -29.639 -33.490 0 0
Stand zum 30. September 2023 4.600.000 4.600 2.510 12.991 0 0
Stand zum 1. Oktober 2023 4.600.000 4.600 2.510 12.991 0 0
Ergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 1.234 0 0
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen 0 0 0 0 0 0
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 0 0 0 0 0 0
Gesamtergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 1.234 0 0
Abgang PROXESS -17
Stand zum 30. September 2024 4.600.000 4.600 2.510 14.208 0 0
Beta Systems Software AG
Veränderungen des Eigenkapitals des Konzerns (Tausend €, außer Aktienangaben in Stück) Andere nicht erfolgswirksame Änderungen des Eigenkapitals Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens Minderheitenanteile Eigenkapital gesamt
Stand zum 1. Oktober 2022 925 77.082 533 77.615
Ergebnis der Geschäftsperiode 0 7.073 34 7.107
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen 28 28 0 28
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 6 6 12 18
Gesamtergebnis der Geschäftsperiode 34 7.107 45 7.153
Abspaltung Latonba AG 0 -63.130 0 -63.130
Stand zum 30. September 2023 959 21.060 579 21.638
Stand zum 1. Oktober 2023 959 21.060 579 21.638
Ergebnis der Geschäftsperiode 0 1.234 111 1.345
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen -158 -158 0 -158
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 2.344 2.344 23 2.367
Gesamtergebnis der Geschäftsperiode 2.186 3.420 134 3.554
Abgang PROXESS -3 -20 -124 -144
Stand zum 30. September 2024 3.145 24.460 589 25.048

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023/24

DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG UND IHRER TOCHTERGESELLSCHAFTEN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft („AG“) mit Sitz in Berlin, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 38874), bildet gemeinsam mit ihren Tochter- und weiteren Untergesellschaften den Konzern („Beta Systems“, „der Konzern“ oder „die Gesellschaft“), für den der nachfolgende Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 („GJ 2023/24“) erstellt wurde. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die Beta Systems Software AG ist die Obergesellschaft des Konzerns. Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in Alt-Moabit 90d, D-10559 Berlin, Deutschland. Ab dem 1. Februar 2025 wird sich der Hauptsitz am Ernst-Reuter-Platz 6, D-10587 Berlin befinden. Im Berichtsjahr 2023/24 waren die Konzerngesellschaften in Europa, Nordamerika und Indien ansässig, hinzu kommt eine Betriebsstätte auf den Philippinen.

Die Beta Systems Software AG wird ihrerseits in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, zum 31. Dezember 2024 vollkonsolidiert. Der Abschluss wird auf der Website der Deutsche Balaton AG veröffentlicht.

BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Beta Systems entwickelt seit mehr als 40 Jahren hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen, die Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen bei der Automatisierung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse unterstützen. Von diesen profitieren Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer Größe und Geschäftstätigkeit große Mengen sensibler Daten und Dokumente in für das Unternehmen kritischen Geschäftsprozessen verarbeiten.

Die Beta Systems Gruppe gehört zu den führenden mittelständischen Softwarelösungsanbietern in ihren Marktsegmenten und ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert. Für den Konzern sind national und international mehr als 20 Konzerngesellschaften tätig.

Das Kerngeschäft ist die Entwicklung von Software und der Vertrieb von Nutzungsrechten (Lizenzen) für Softwarelösungen sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. Diese umfassen neben Wartung und Support unter anderem Services wie Installation, Implementierung, Beratung und Schulung.

Beta Systems unterstützt ihre Kunden bei der Optimierung, Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit einem umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot bei der Erfüllung von gesetzlichen und geschäftlichen Anforderungen.

Das Angebotsportfolio von Beta Systems ist inhaltlich unterteilt in die Geschäftsbereiche „Data Center Intelligence“ (DCI, Lösungen zur Automatisierung von Rechenzentren), „Identity Access Management“ (IAM, Lösungen für ein zentrales Benutzer- und Zugriffsmanagement) sowie „Digitalisierung“ (Services entlang der digitalen Wertschöpfungskette).

Die Geschäftsbereiche werden in Deutschland in eigenständigen operativen Gesellschaften unter dem Dach der Beta Systems Software AG geführt. Für den Geschäftsbereich DCI erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems DCI Software AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften HORIZONT Software GmbH, Infraray GmbH, ASDIS Solutions GmbH und die im Berichtsjahr neu akquirierte EMA European Mainframe Academy GmbH. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für den Anwendungsbereich Workload Automation sind hauptsächlich in der zu Beginn des Geschäftsjahres akquirierten InfiniteDATA Sp. z o.o. - jetzt Beta Systems Software Sp. z o.o. - (Polen) angesiedelt. Der Anwendungsbereich Dokumentenmanagement innerhalb des Geschäftsbereichs DCI wurde bis zu ihrer Veräußerung zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2023/24 durch die PROXESS GmbH betrieben. Für den Geschäftsbereich IAM erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems IAM Software AG, für den Geschäftsbereich Digitalisierung durch die Codelab Software GmbH. Die Beta Systems Software AG fungiert als Holding und übernimmt übergeordnete Verwaltungstätigkeiten für die Konzerngesellschaften, strategische markt- und produktbezogene Funktionen, die Steuerung der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die gesamthafte strategische Weiterentwicklung des Konzerns.

An den Standorten Berlin, Neustadt (Weinstraße), München und Warschau (Polen) liegt der Fokus auf dem Geschäftsbereich DCI mit seinen Anwendungsbereichen Workload Automation, Output Management, Log Management, Mainframe Utilities und IT Operations Management. Die Standorte Rietheim-Weilheim, Rengsdorf, Leipzig und Thayngen (Schweiz) betreuten bis zur Veräußerung der PROXESS zu Beginn des Berichtsjahres 2023/24 im Geschäftsbereich DCI den Anwendungsbereich Dokumentenmanagement.

Der Kölner Standort konzentriert sich auf den Geschäftsbereich IAM. Die IAM-Lösungen von Beta Systems ermöglichen die zentrale, effektive und effiziente Verwaltung aller IT-Benutzer und ihrer Zugriffsrechte auf Anwendungen und Daten und verbessern damit die IT-Sicherheit sowie die Effizienz der Prozesse.

Des Weiteren werden am Hauptsitz Berlin durch die Holding übergeordnete Zentralfunktionen bereitgestellt und unter anderem die Kontrolle und übergeordnete Steuerung der Auslandsgesellschaften übernommen.

International ist Beta Systems in Europa sowie in Nordamerika mit eigenen Tochterunternehmen vertreten und beschäftigt in diesen vor allem Mitarbeiter im Vertrieb und in der technischen Unterstützung ihrer Kunden. In Calgary unterhält Beta Systems das Support-Center für Amerika und eine Abteilung für die Produktentwicklung. Darüber hinaus ist die Konzerntochter Codelab mit zwei Entwicklungsteams in Stettin und Breslau in Polen vertreten. Infolge der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. zu Beginn des Berichtsjahres 2023/24 ist zudem der Standort Warschau in Polen mit Fokus auf den Anwendungsbereich Workload Automation, an dem auch die Entwicklung für das Produkt ANOW! Automate angesiedelt ist, sowie das Support-Center auf den Philippinen hinzugekommen.

Ergänzend existiert ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Beta Systems treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international weiterhin voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Kernmarkt der Beta Systems ist die DACH-Region mit den Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch die neu akquirierte Beta Systems Software Sp. z o.o. in Warschau (Polen) wird in der Segmentberichterstattung entsprechend der internen Berichts- und Steuerungsstruktur dem Segment DACH zugeordnet. Das weitere internationale Geschäft wird intern nach den Regionen Westeuropa (mit Gesellschaften in Frankreich, Spanien und Belgien), Sonstiges Europa (mit Gesellschaften in Italien, Großbritannien und Schweden) sowie Nordamerika (mit Gesellschaften in den USA und Kanada) gesteuert. Das Segment Beteiligungen mit Gesellschaften in Deutschland und Polen setzt seinen Schwerpunkt ebenfalls auf die DACH-Region sowie einzelne Länder im benachbarten europäischen Ausland. Die Segmentberichterstattung folgt dieser Organisations- und Steuerungsstruktur. Zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel „Segmentberichterstattung“ verwiesen.

Das Geschäft des Beta Systems Konzerns wird vor allem durch die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen der Zielmärkte, das Investitionsverhalten der Kunden und die gesetzlichen Regulierungen im Bereich IT Governance und Compliance beeinflusst.

ÜBEREINSTIMMUNGS ERKLÄRUNG

Der Konzernabschluss der Beta Systems Software AG wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (früher: IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei werden die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Der Vorstand der Beta Systems Software AG hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023/24 am 29. Januar 2025 zur Veröffentlichung an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Konzernabschluss der Gesellschaft zu prüfen und seine Billigung zu erteilen.

FUNKTIONALE WÄHRUNG UND RUNDUNGSDIFFERENZEN

Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro („T€“) erstellt. Alle Beträge wurden auf volle T€ kaufmännisch gerundet. Der Euro ist die funktionale Währung der Muttergesellschaft.

Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen im Zahlenwerk auftreten.

KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Die Muttergesellschaft ist die Beta Systems Software AG. In den Konzernabschluss wurden alle Unternehmen, die unter dem beherrschenden Einfluss der Muttergesellschaft stehen („Tochtergesellschaften“), durch Vollkonsolidierung einbezogen. Ein beherrschender Einfluss besteht, wenn die Muttergesellschaft direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, beherrschenden Einfluss (Control) im Sinne des IFRS 10 auszuüben. Beherrschung besteht dann, wenn die Beta Systems Software AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihren Beteiligungen ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsgewalt beeinflussen kann.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

Der 30. September 2024 war der Stichtag des Jahresabschlusses sämtlicher Unternehmen mit Ausnahme der Beta Systems Software Sp. z o.o., Polen, und der Categis Software Private Ltd., Indien, für die jeweils ein Zwischenabschluss zum 30. September 2024 erstellt wurde. Die Anpassung des Geschäftsjahres der Beta Systems Sp. z o.o. für künftige Abschlüsse ist in die Wege geleitet.

Konzerninterne Erträge und Aufwendungen, Forderungen, Schulden und Dividendenausschüttungen wurden in voller Höhe eliminiert. Zwischengewinne existieren nicht.

Der Konzernabschluss umfasst neben der Beta Systems Software AG als Mutterunternehmen 24 weitere Konzerngesellschaften (2022/23: 24 Konzerngesellschaften). Im Geschäftsjahr 2023/24 sind die Beta Systems Software Sp. z o.o. sowie die EMA European Mainframe Academy GmbH erstmalig konsolidiert worden. Die PROXESS Holding GmbH und die PROXESS GmbH sind aus dem Konsolidierungskreis abgegangen. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im folgenden Abschnitt „Veränderungen in den Konzernunternehmen“. Der Konsolidierungskreis ist in der Tabelle „Konzernunternehmen“ am Ende des Konzernanhangs dargestellt.

VERÄNDERUNGEN IN DEN KONZERNUNTERNEHMEN

AKQUISITION DER BETA SYSTEMS SOFTWARE SP. Z O.O.

Die Beta Systems Software AG hat am 4. Oktober 2023 über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Beta Systems DCI Software AG 100% der Anteile an der InfiniteDATA Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (Polen) erworben. Die Transaktion schloss auch eine Betriebsstätte der InfiniteDATA in Manila (Philippinen) mit ein. Die Gesellschaft wurde im April 2024 in Beta Systems Software Sp. z o.o. umfirmiert.

Mit ihrem Produkt ANOW! Automate ist Beta Systems Software Sp. z o.o. ein führender Anbieter im Bereich Workload Automation und mit rund 30 Mitarbeitern und Freiberuflern am Standort Warschau in Polen sowie einem Support-Center auf den Philippinen tätig. Im aktuellen EMA Radar aus September 2023 wurde ANOW! wiederholt als Technologieführer eingestuft. Seit September 2024 ist Beta Systems mit ANOW! im Analystenreport von Gartner zudem als der führende Anbieter im Visionary Quadrant geführt.

Die Gesellschaft wird als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Beta Systems Gruppe geführt und behält ihre direkten Kundenbeziehungen bei. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft erhalten und wird den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortführen.

Der Vorstand der Beta Systems verfolgt mit der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. das Ziel, die Position der Beta Systems Gruppe im Bereich Workload Automation (Teil des Geschäftsbereichs DCI) zu stärken und das Angebotsportfolio an Hybrid-Cloud-Lösungen zu erweitern.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Closing-Datum 4. Oktober 2023 mit der Folge, dass das Ergebnis der Beta Systems Software Sp. z o.o ab dem 4. Oktober 2023 in das Konzernergebnis der Beta Systems einbezogen wird.

Der Kaufpreis für 100% der Anteile betrug € 14,2 Millionen und war in Zahlungsmitteln zu begleichen. Zusätzlich wurden drei nachträgliche Kaufpreiskomponenten vereinbart. Die Vereinbarung über die bedingte Gegenleistung sieht vor, dass Beta Systems den Verkäufern in Abhängigkeit der mit ANOW! Automate erzielten EBITDAs für die bis zum 31. Dezember 2028 endenden Kalenderjahre weitere Gegenleistungen erbringt, wobei der Höchstbetrag der Zahlungen nicht begrenzt ist. Eine Mindestzahlung ist ebenfalls nicht vereinbart.

Die möglichen nachträglichen Kaufpreiskomponenten wurden in der Bestimmung des gesamten Kaufpreises initial mit einem diskontierten Erwartungswert von € 13,4 Millionen angesetzt. Hieraus ergab sich ein für die Kaufpreisallokation anzusetzender gesamter Kaufpreis von € 27,6 Millionen. Die möglichen nachträglichen Kaufpreiskomponenten werden in der Bilanz als Kaufpreisverbindlichkeit ausgewiesen.

Zeitgleich mit dem Unternehmenserwerb wurde außerdem für zukünftige Dienstleistungen von vier Mitgliedern des Managements der Beta Systems Software Sp. z o.o. eine Vergütung von jährlich insgesamt T€ 475 für eine Dauer von fünf Jahren vereinbart (Retention Earn-Out).

Zur Finanzierung des initialen Kaufpreises und der ersten Earn-out-Komponente wurden mehrere Darlehensverträge mit der Commerzbank geschlossen. Diesbezüglich wird auf den Abschnitt 30. Kapitalmanagement verwiesen.

Zusätzlich sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition angefallen, die im Berichtsjahr 2023/24 in Höhe von T€ 101 und im Vorjahreszeitraum in Höhe von T€ 259 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden entsprechend der nachstehenden Tabelle erfasst. Insgesamt waren zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung immaterielle Vermögenswerte in Höhe von € 29,5 Millionen zu aktivieren, darunter ein Firmenwert von € 18,4 Millionen. Der Firmenwert resultiert dabei insbesondere aus dem Mitarbeiterstamm bzw. den Freiberuflern sowie dem Synergiepotenzial mit Beta Systems. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

Bei den bestehenden Forderungen entsprach der Buchwert dem Zeitwert, ein Wertberichtigungsbedarf wurde nicht identifiziert.

Für die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 wurde die Beta Systems Software Sp. z o.o. entsprechend der internen Steuerungsstruktur dem Segment DACH zugeordnet.

Die Beta Systems Software Sp. z o.o und ihre Betriebsstätte auf den Philippinen wurden im Geschäftsjahr 2023/24 für zwölf Monate in den Konzern mit einbezogen und tragen in der Berichtsperiode mit einem Umsatz in Höhe von T€ 2.422 zum Konzernumsatz bei.

Eröffnungsbilanz InfiniteDATA
(in T€)
beizulegender Zeitwert
Kurzfristige Vermögenswerte 1.758
Liquide Mittel 201
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.421
Weitere kurzfristige Vermögenswerte 136
Langfristige Vermögenswerte 11.423
Sachanlagen 65
Kundenstamm 4.821
Technologie 5.781
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 443
Latente Steuererstattungsansprüche 313
Kurzfristige Schulden 1.883
Kurzfristige Finanzierung 39
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 189
Verbindlichkeiten aus Vertrag 1.647
Weitere kurzfristige Schulden 8
Langfristige Schulden 2.124
Finanzielle Schulden 26
Latente Steuerschulden 2.099
Nettovermögenswerte 9.174
Kaufpreis 27.596
Firmenwert 18.421
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 27.596

Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) der beiden Gesellschaften liegt für die Berichtsperiode bei -T€ 400 sowie das Betriebsergebnis (EBIT) bei -T€ 1.559. Ursächlich für das deutlich negative EBIT sind insbesondere planmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 1.108 auf die infolge der Kaufpreisallokation aktivierten immateriellen Vermögenswerte.

VERÄUßERUNG DER PROXESS GRUPPE

Die Beta Systems Software AG hat mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 13. November 2023 sämtliche Anteile an der PROXESS Holding GmbH (inklusive deren Tochtergesellschaft PROXESS GmbH) an die Easy Software AG veräußert. Die Transaktion wurde am 16. November 2023 vollzogen. Zuvor hielt die Beta Systems Software AG 87% der Anteile an der PROXESS Holding GmbH, 13% wurden durch das Management der PROXESS GmbH gehalten.

Die Transaktion umfasste ein Gesamtvolumen von € 14,9 Millionen, dieses setzt sich zusammen aus der Begleichung des Darlehens, das die Beta Systems Software AG 2019 im Rahmen der damaligen Akquisition der PROXESS GmbH (damals noch als Habel Holding GmbH firmierend) an die PROXESS Holding GmbH ausgereicht hatte (der Stand des Darlehens zum Vollzugstag 16. November 2023 betrug inklusive aufgelaufener Zinsen € 11,5 Millionen), und einem zusätzlichen Kaufpreis von € 3,4 Millionen. Auf die Beta Systems Software AG entfiel insgesamt ein Betrag von € 14,5 Millionen, dieser setzt sich zusammen aus dem Darlehen inklusive aufgelaufener Zinsen von € 11,5 Millionen und einem anteiligen Kaufpreis von € 3,0 Millionen. Die Rückzahlung des Darlehens und der Kaufpreis waren in Zahlungsmitteln zu begleichen, wobei ein Anteil von € 1,0 Millionen erst nach Ablauf von zwölf Monaten zur Zahlung fällig wurde. Nachträgliche Kaufpreiszahlungen wurden nicht vereinbart. Der Kaufpreiseinbehalt wurde am 13. November 2024 beglichen.

Die PROXESS Gruppe wurde bereits zum Bilanzstichtag 30. September 2023 gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten und als nicht fortgeführte Aktivitäten klassifiziert. In der Konzernbilanz des Vorjahres wurden die damals als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerte und die damit verbundenen Schulden gemäß IFRS 5 in separaten Positionen auf der Aktiv- und Passivseite ausgewiesen. In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und in der Konzernkapitalflussrechnung des Vorjahres und des Berichtsjahres werden die nicht fortgeführten Aktivitäten separat von den fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Demzufolge beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung, Konzernbilanz und Konzernkapitalflussrechnung auf die fortgeführten Aktivitäten, es sei denn, es ist anderweitig gekennzeichnet.

Im Beta Systems Konzern wurde die PROXESS bis zu ihrer Veräußerung als Bestandteil des Segments Beteiligungen geführt, mit ihrem Anwendungsbereich Dokumentenmanagement wurden die Umsatzerlöse der PROXESS dem Geschäftsbereich DCI zugeordnet. In den vergangenen Geschäftsjahren seit der Akquisition der PROXESS (2019) hat PROXESS jährlich jeweils rund € 10 Millionen bis € 11 Millionen zum Konzernumsatz der Beta Systems sowie bis zu rund € 1,7 Millionen zum Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) beigetragen.

Mit der Veräußerung der PROXESS setzt der Vorstand der Beta Systems einen stärkeren Fokus seiner Geschäftsaktivitäten auf die Kernbereiche der Beta Systems. Aus der Veräußerung der PROXESS entstand im laufenden Geschäftsjahr 2023/24 ein Ertrag in Höhe von rund € 2,2 Millionen, der dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten zuzurechnen ist. Bezüglich der Umsatzerlöse und operativen Ergebnisgrößen der PROXESS für die Dauer der Zugehörigkeit zum Beta Systems Konzern im Berichtsjahr 2023/24 wird auf den Abschnitt 9. „Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten“ verwiesen.

Mit der PROXESS Holding GmbH wurde im Zuge des Verkaufs eine Vereinbarung getroffen, die eine übergangsweise Übernahme von administrativen Leistungen durch die Beta Systems Software AG vorsieht, insbesondere hinsichtlich Buchhaltungsaufgaben.

AKQUISITION DER EMA EUROPEAN MAINFRAME ACADEMY GMBH

Die Beta Systems Software AG hat am 4. Juli 2024 über ihre Tochtergesellschaft Beta Systems DCI Software AG 100% der Anteile an der EMA European Mainframe Academy GmbH (EMA) erworben.

Die EMA ist im deutschsprachigen Raum ein führender Anbieter im Bereich der Wissensvermittlung zur Anwendung modernster Technologien im Bereich Großrechner (Mainframe) sowie angrenzender Technologien wie hybrider Cloud-Umgebungen; dies umfasst auch die Nutzung moderner Programmiersprachen und den Einsatz von KI-Algorithmen auf dem Großrechner. Das Angebot qualitativ hochwertiger Aus- und Weiterbildungsprogramme erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Industrie und Universitäten.

Der Vorstand der Beta Systems verfolgt mit der Akquisition der EMA das Ziel, das bestehende Angebot im Geschäftsbereich DCI zu erweitern und damit die Rolle als strategischer Partner für den sicheren und effizienten Betrieb von Rechenzentren zu stärken. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Optimierung und personellen Absicherung des Mainframe Einsatzes zu, ebenso der Realisierung von hybriden Cloud Lösungen.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Closing-Datum 4. Juli 2024 mit der Folge, dass das Ergebnis der EMA ab diesem Zeitpunkt in das Konzernergebnis der Beta Systems einbezogen wird.

Der Kaufpreis für 100% der Anteile betrug T€ 350 und wurde vollständig in Zahlungsmitteln beglichen. Zusätzlich wurden drei mögliche nachträgliche Kaufpreiszahlungen vereinbart, die im Wesentlichen von der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft in den Kalenderjahren 2024 bis 2027 (EBITDA und Umsatzerlöse) abhängen. Der Höchstbetrag der möglichen nachträglichen Kaufpreiszahlungen ist nicht begrenzt. Eine Mindestzahlung ist ebenfalls nicht vereinbart. Die möglichen nachträglichen Kaufpreiskomponenten wurden in der Bestimmung des gesamten Kaufpreises mit einem diskontierten Erwartungswert von initial T€ 670 angesetzt. Hieraus ergab sich ein für die Kaufpreisallokation anzusetzender gesamter Kaufpreis von T€ 1.020. Die möglichen nachträglichen Kaufpreiskomponenten werden in der Bilanz als Kaufpreisverbindlichkeit ausgewiesen.

Zusätzlich sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition in Höhe von rund T€ 11 angefallen, die im Berichtsjahr 2023/24 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden entsprechend der nachstehenden Tabelle erfasst. Insgesamt waren zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 1.032 zu aktivieren, darunter ein Firmenwert von T€ 69. Der Firmenwert resultiert dabei insbesondere aus den erfahrenen Referenten sowie dem Synergiepotenzial mit Beta Systems. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

Kaufpreisallokation beizulegender Zeitwert
EMA European Mainframe Academy
(in T €)
Kurzfristige Vermögenswerte 438
Liquide Mittel 380
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 54
Weitere kurzfristige Vermögenswerte 5
Langfristige Vermögenswerte 963
Schulungsprogramm 649
Wettbewerbsverbot 244
Auftragsbestand 70
Kurzfristige Schulden 213
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49
Verbindlichkeiten aus Vertrag 110
Weitere kurzfristige Schulden 54
Langfristige Schulden 237
Latente Steuerschulden 237
Nettovermögenswerte 951
Kaufpreis 1.020
Firmenwert 69
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 1.020

Bei den bestehenden Forderungen entsprach der Buchwert dem Zeitwert, ein Wertberichtigungsbedarf wurde nicht identifiziert.

Für die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 wurde die EMA entsprechend der internen Steuerungsstruktur dem Segment DACH zugeordnet.

Die EMA wurde im Geschäftsjahr 2023/24 für drei Monate in den Konzern mit einbezogen. Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) der EMA liegt für die Berichtsperiode bei +T€ 3 sowie das Betriebsergebnis (EBIT) bei -T€ 87. Unter der Annahme, dass die EMA bereits seit Beginn des Geschäftsjahres 2023/24 in den Beta Systems Konzern einbezogen worden wäre, hätte sich für die Berichtsperiode ein Beitrag zum Konzernumsatz von rund T€ 677 sowie ein EBITDA von T€ 258 und ein EBIT von T€ 139 ergeben.

ERLÄUTERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig in allen der im Abschluss dargestellten Perioden und von allen Konzernunternehmen der Gesellschaft angewandt. Grundsätzlich werden für den Konzernabschluss historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu Grunde gelegt. Für die Vermögenswerte und Schulden, bei welchen von diesem Grundsatz abgewichen wird, finden sich Erläuterungen und Angaben in den folgend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften in Fremdwährung ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden werden zu den entsprechenden am Abschlussstichtag gültigen Devisenreferenzkursen in Euro bewertet, während die Ertrags- und Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnungen unter Verwendung der entsprechenden monatlichen durchschnittlichen Devisenreferenzkurse umgerechnet werden.

Realisierte Gewinne oder Verluste, die aus laufenden Geschäftsvorfällen in fremder Währung resultierten, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Positionen „Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ dargestellt. Hiervon ausgenommen sind sämtliche monetäre Posten, die eine wirksame Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellen. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition als separater Posten in den „Ergebnisneutral erfassten Aufwendungen und Erträgen“ im Eigenkapital und erst bei deren Abgang in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gleiches gilt für alle weiteren durch ergebnisneutrale Veränderungen entstandenen kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen. Eine entsprechende Überleitung der Salden vom 30. September 2023 auf den Bilanzstichtag 30. September 2024 (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter und bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten) ist nachstehend dargestellt.

Ergebnisneutral erfasste Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Stand am 30. September 2023 746
Währungsumrechnungsverluste -102
Währungsumrechnungsgewinne 2.466
Stand am 30. September 2024 3.110

Die Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt.

DEVISENREFERENZKURS:

Land Währung 30.09.2024 30.09.2023
USA 1USD = € 0,893660 0,942600
Kanada 1CAD = € 0,660720 0,702001
Tschechische Republik 1CZK = € 0,039657 0,041051
Großbritannien 1GBP = € 1,198110 1,156070
Indien 1INR = € 0,010694 0,011350
Polen 1PLN = € 0,233618 0,215913
Schweiz 1CHF = € 1,058313 1,034233
Schweden 1SEK = € 0,088402 0,087070

DURCHSCHNITTSKURS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR:

Land Währung 2023/24 2022/23
USA 1USD = € 0,922399 0,936589
Kanada 1CAD = € 0,677842 0,694639
Tschechische Republik 1CZK = € 0,040091 0,041705
Großbritannien 1GBP = € 1,169169 1,148709
Indien 1INR = € 0,011064 0,011379
Polen 1PLN = € 0,230720 0,216446
Schweiz 1CHF = € 1,044420 1,021489
Schweden 1SEK = € 0,087482 0,088159

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE SCHÄTZUNGEN, ANNAHMEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IFRS erfordert zukunftsbezogene Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen durch das Management, welche Einfluss auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie Erträge und Aufwendungen haben. Die später tatsächlich eintretenden Ergebnisse können aufgrund von Marktbewegungen oder -entwicklungen, die nicht im Einflussbereich der Gesellschaft liegen, von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Daher könnten in zukünftigen Perioden Anpassungen der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden notwendig werden.

Die Schätzungen und deren zugrunde liegende Annahmen werden fortlaufend überprüft. Veränderungen an rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode gebucht, in der sich die Änderungen der Annahme oder Schätzung niederschlagen, sowie gegebenenfalls in den nachfolgenden Berichtsperioden.

Für den vorliegenden Abschluss wurden insbesondere bei den nachfolgend genannten Vermögenswerten und Schulden folgende wesentliche zukunftsbezogene Annahmen von der Geschäftsleitung getroffen:

ERTRAGSSTEUERN: Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerlicher Vorschriften und Änderungen des Steuerrechts. Latente Steueransprüche auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuerndes Einkommen für die tatsächliche Nutzung der Verlustvorträge verfügbar sein wird, mindestens aber in Höhe der passiven latenten Steuern. Die Gesellschaft trifft Annahmen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens.

WERTBERICHTIGUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN: Die Gesellschaft trifft Annahmen zur zukünftigen Zahlungsfähigkeit der Schuldner, um die Höhe der gegebenenfalls notwendigen Wertberichtigungen oder endgültigen Abschreibungen von finanziellen Vermögenswerten zu bestimmen.

FERTIGUNGSAUFTRÄGE: Rechnungslegungsbezogene Schätzungen finden sich in den Annahmen zu den Plankosten und dem Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte. Die Annahmen basieren auf langjährigen Erfahrungen aus solchen Consultingprojekten.

FIRMENWERT: Die Bewertung eines Firmenwerts basiert unter anderem auf der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Gesellschaft trifft Annahmen bei der Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung, wie z.B. die erwartete Entwicklung des Marktes. Detaillierte Angaben sind in den „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.

KAUFPREISVERBINDLICHKEIT: Die Bewertung einer Kaufpreisverbindlichkeit basiert auf den Erwartungen, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe mögliche nachträgliche Kaufpreiszahlungen, die im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen vereinbart wurden, zu leisten sind. Dies hängt in der Regel maßgeblich von der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung der akquirierten Unternehmen ab. Die Gesellschaft trifft hierzu Annahmen bei der Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE: Rechnungslegungsbezogene Schätzungen in der Bewertung derivativer Finanzinstrumente beruhen auf zukunftsbezogenen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Fremdwährungskurse. Die Wertansätze resultieren aus marktüblichen finanzmathematischen Bewertungsverfahren, die wesentlichen Annahmen sind Einschätzungen bezüglich der Zinsentwicklung in den Währungsräumen USA und Deutschland, aus denen sich die marktüblichen Swapsätze herleiten.

PENSIONSVERBINDLICHKEITEN: Die Bewertung der Höhe der Leistungen erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen. Diesen liegen umfangreiche Annahmen z.B. zum Abzinsungssatz, dem Pensionseintrittsalter, der Sterblichkeitsrate und zukünftigen Rentensteigerungen zu Grunde. Weitere Details zu den verwendeten Annahmen werden in den „Erläuterungen zur Bilanz“ dargelegt.

LEASINGVERBINDLICHKEITEN: Zur Ermittlung des Barwerts der zukünftigen Leasingraten wird der Grenzzinssatz angesetzt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt, wenn eine Ausübung der Option zum Stichtag als hinreichend sicher eingeschätzt wird.

UMSATZREALISIERUNG

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt entsprechend dem prinzipienbasierten fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15. Zu einer Erfassung von Umsatzerlösen kommt es nur, wenn es eine formfreie vertragliche Grundlage mit wirtschaftlicher Substanz gibt, welche die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt und der Erhalt der wirtschaftlichen Gegenleistung wahrscheinlich ist.

LIZENZEN: Softwarelizenzumsätze setzen sich aus Umsätzen für neue Produktlizenzen sowie qualitativen und quantitativen Upgrades zusammen. Sie werden realisiert, wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt, die Lieferung durch Bereitstellung der Software und - sofern erforderlich - des Zugriffsschlüssels erfolgt, die Gebühr festgesetzt oder feststellbar und der Zahlungseingang wahrscheinlich ist.

WARTUNG: Wartungsumsätze werden zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserbringung ertragswirksam erfasst. Die Wartungsleistungen umfassen dabei standardmäßig die Bereitstellung einer Support-Hotline für die Kunden, im Bedarfsfall Fehleranalyse und -behebung und die Bereitstellung aktueller Updates und Releases.

SERVICE: Serviceumsätze bestehen aus Consulting-, Installations- und Schulungsleistungen und werden auf Basis vertraglich geregelter Preise zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen realisiert.

Zusätzlich zu den bestehenden Standardprodukten für Infrastruktur-Software bietet die Gesellschaft im Rahmen der Consultingdienstleistungen auch auf die individuellen Anforderungen und technologischen Ressourcen von Kunden abgestimmte, maßgefertigte Projektlösungen und individuelle Unterstützung an. Diese Projektaufträge beinhalten die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierung oder Weiterentwicklung bestehender Standardprodukte.

Die Umsatzrealisierung aus diesen Fertigungsaufträgen erfolgt zeitraumbezogen gemäß IFRS 15.39 ff. entsprechend dem Leistungsfortschritt. Zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades verwendet die Gesellschaft die Cost-to-Cost-Methode (Input-Methode), wofür das Verhältnis der tatsächlich bis zum Abschlussstichtag angefallenen Kosten für bereits vollendete Arbeiten zu den zu diesem Zeitpunkt geschätzten Gesamtkosten herangezogen wird.

Bei Verträgen mit mehreren Leistungsverpflichtungen werden die Umsatzerlöse diesen Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts zugeteilt. Aufgrund des Geschäftsmodells der Beta Systems werden überwiegend individuell zugeschnittene Leistungsbündel an die Kunden veräußert. Zudem sind die Kundensituationen meist nicht miteinander vergleichbar. In Übereinstimmung mit IFRS 15.77 werden daher die relativen Listenpreise zur Aufteilung der gesamten Gegenleistung herangezogen. Einen Sonderfall bilden Kundenverträge, welche neben Lizenz- und Wartungsleistungen auch Serviceleistungen umfassen. Hier wird zur Bestimmung der Gegenleistung, die auf den Lizenz- und Wartungsanteil entfällt, die Residualwertmethode herangezogen. Dabei werden zunächst die inkludierten Servicestunden mit dem Marktpreis bewertet und der verbleibende Teil der Gegenleistung entsprechend der relativen Listenpreise aufgeteilt.

Der überwiegende Teil der Verträge der Beta Systems umfasst die Leistungsverpflichtungen Lizenz und Wartung (z.B. Lizenzkauf mit Abschluss eines Wartungsvertrags). Entsprechend der Regelungen des IFRS 15 erfolgt für Produkte, die wahlweise zeitlich unbefristet (Kauf mit Wartung) oder zeitlich befristet (Miete) lizenziert werden können, auch bei Verträgen mit zeitlich befristeter Lizenzierung (Mietverträgen) eine Differenzierung nach den darin enthaltenen Bestandteilen Lizenz und Wartung. Somit werden in diesen Fällen auch für Mietverträge (analog zu Kaufverträgen) Lizenz- und Wartungserlöse getrennt voneinander ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass auch bei Mietverträgen die anteiligen Lizenzerlöse in der Regel nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung (Bereitstellung der Software und - sofern erforderlich - des Zugriffsschlüssels) zu Vertragsbeginn realisiert werden, da Beta Systems mit Einräumung des Nutzungsrechtes an der Lizenz keine vertraglichen Verpflichtungen, die die Lizenz betreffen, mehr übernimmt, während die Realisierung der Wartungserlöse ratierlich über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt.

Für die Neuprodukte ANOW! Automate und ANOW! Observe werden nur zeitlich befristete Lizenzen (Miete) vermarktet, ein getrennter Erwerb von Lizenz und Wartung ist hier nicht möglich. Folglich entfällt die sonst übliche Aufteilung der Umsatzerlöse auf die Leistungsarten Lizenz und Wartung. Die Umsatzerlöse aus Mietverträgen für ANOW! werden vielmehr vollständig der Leistungsart Lizenz zugeordnet. Die Realisierung dieser Umsatzerlöse erfolgt ratierlich über die Vertragslaufzeit hinweg.

In der Berichtsperiode wurden erstmalig Leistungen für Kunden als Software-as-a-Service (SaaS) erbracht. Sie umfassen neben der zeitlich befristeten Bereitstellung der Software (vergleichbar mit einem Mietvertrag) die ebenfalls zeitlich befristete Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur, auf welcher Beta Systems die Software betreibt. SaaS-Umsatzerlöse werden anteilig den Lizenzerlösen (Bereitstellung der Software) und den Serviceerlösen (Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur und Betriebsleistungen) zugeordnet und zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserbringung ertragswirksam erfasst.

Die durch den Kunden zu erbringende Gegenleistung wird grundsätzlich vertraglich fest vereinbart. Variable Vereinbarungen in Abhängigkeit zukünftiger Ereignisse (abgesehen von definierten Nachzahlungen bei Überschreitung der lizenzierten Nutzungsmenge) werden grundsätzlich nicht getroffen. Rücknahmeverpflichtungen werden grundsätzlich nicht vereinbart. Sollte in einzelnen Kundensituationen ein eventuelles Rücktrittsrecht bestehen, erfolgt die Umsatzrealisierung erst dann, wenn das Rücktrittsrecht erloschen ist.

Bei Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen wird der Umsatz in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der entsprechenden Forderung aus Lieferungen und Leistungen realisiert. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Umsatzerlöse, zu denen der Zahlungseingang innerhalb eines Jahres erwartet wird, nicht abgezinst.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE / AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

FINANZERGEBNIS

Die Finanzerträge umfassen alle Zinsen auf Einlagen bei Banken sowie den Finanzierungsanteil langfristiger Forderungen. Die Finanzaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus der Finanzierung durch Kreditinstitute sowie Zinsaufwendungen für Pensionsverbindlichkeiten. Hinzu kommen Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 und der Aufzinsung der Kaufpreisverbindlichkeiten aus Akquisitionen. Alle Zinserträge und -aufwendungen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfalls nach der Effektivzinsmethode ergebniswirksam erfasst.

Aufwendungen und Erträge aus Finanzanlagen werden ebenfalls dem Finanzergebnis zugeordnet.

LAUFENDE ERTRAGSSTEUERN

Die laufenden Ertragssteuern ergeben sich aus dem Betrag der geschuldeten bzw. erstattungsfähigen Ertragssteuern auf das für die einzelnen Gesellschaften maßgebliche zu versteuernde Einkommen bzw. den steuerlichen Verlust der laufenden und früheren Berichtsperioden. Sie sind unter Anwendung der zum Abschlussstichtag gültigen Steuervorschriften und -sätze mit dem Betrag bewertet, der als Steuerzahlung oder Steuerrückerstattung zu erwarten ist. Da der Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen ist, werden tatsächliche Steuerschulden und tatsächliche Steuererstattungsansprüche gemäß IAS 12.72 f. saldiert.

LATENTE ERTRAGSSTEUERN

Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt gemäß der in IAS 12 vorgeschriebenen Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im Konzernabschluss nach IFRS und den entsprechenden Steuerbilanzwerten.

Zusätzlich wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Eine Einschätzung der Realisierungsfähigkeit dieser aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig ausreichend zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten und mit Beteiligungen zusammenhängende temporäre Unterschiede.

ERGEBNIS JE STAMMAKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie wird durch Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Ergebnisses mit dem gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien ermittelt.

Das verwässerte Ergebnis je Stammaktie wird aus dem den bisherigen und den möglichen neuen Stammaktionären zustehenden Ergebnis, dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien, unter Berücksichtigung der Effekte aller verwässernden potenziellen Stammaktien, berechnet.

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Forschungs- und Entwicklungskosten der Gesellschaft beinhalten Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Softwareprodukten oder wesentlichen Erweiterungen bestehender Softwareprodukte. Eine Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen ist nur möglich, wenn sich die der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß IAS 38. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte bei Beta Systems verlaufen ohne die Möglichkeit der klaren Abgrenzung einer Forschungs- bzw. einer Entwicklungsphase. Mangels Erfüllung dieser Aktivierungsbedingungen ist die Zuordnung von Kosten zu den einzelnen Phasen somit nicht möglich. Alle Entwicklungskosten werden demnach im Konzern gemäß IAS 38.52 und IAS 38.53 in der Periode ihres Anfallens wie nicht aktivierungsfähige Forschungskosten erfolgswirksam erfasst.

ZAHLUNGSMITTEL

Zahlungsmittel umfassen Barmittel und jederzeit fällige Sichteinlagen. Diese sind zum Stichtagskurs bewertet.

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und im Weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zur Bestimmung zukünftiger erwarteter Kreditverluste (Forderungsausfälle) nach IFRS 9 wird die vereinfachte Methode auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte und aktueller Erkenntnisse zu Überfälligkeiten etc. angewendet.

Die beizulegenden Zeitwerte von innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den erwarteten Zahlungsflüssen. Um der Bewertung von Forderungen aus Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen zum beizulegenden Zeitwert Rechnung zu tragen, sind diese Forderungen mit dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsflüsse angesetzt.

Grundsätzlich werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechend des erwarteten Zahlungszuflusses einzeln bewertet. Wertminderungen werden in erster Linie auf zur Zahlung überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet und im Periodenergebnis erfasst. Ist sich die Gesellschaft sicher, dass eine Eintreibung des geschuldeten Betrags unmöglich ist, wird dieser als uneinbringlich erachtet und vollständig abgeschrieben.

Für die Umrechnung von Forderungen in Fremdwährungen wird der Stichtagskurs angewendet.

FERTIGUNGSAUFTRÄGE (POC)

Der Gegenstand von Fertigungsaufträgen ist die auf die speziellen Anforderungen von Kunden abgestimmte - und über unterschiedliche Rechnungsperioden dauernde - Herstellung von individuellen Projektlösungen, in erster Linie die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierung oder Weiterentwicklung bestehender Standardprodukte.

Während der Herstellungsphase werden die Herstellungskosten zuzüglich Marge als Fertigungsaufträge (POC) angesetzt. Dies stellt den noch nicht in Rechnung gestellten, von den Kunden zu vereinnahmenden, erwarteten Bruttowert für die bis zum Abschlussstichtag geleisteten Fertigungsauftragsarbeiten, abzüglich bereits erhaltener Teilzahlungen und realisierter Verluste, dar. Wenn die vom Kunden erhaltenen Voraus- und Teilzahlungen den ausgewiesenen Gewinn des jeweiligen Fertigungsauftrags übersteigen, wird die Nettodifferenz in der Bilanz unter der Position Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Fertigungsaufträge (POC) stellen Vermögenswerte aus Verträgen gemäß IFRS 15 dar, die bereits erbrachte, aber noch nicht in Rechnungen gestellte Leistungsverpflichtungen beinhalten.

AKTIVIERTE VERTRAGSKOSTEN

Gemäß IFRS 15 sind Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen, nicht sofort aufwandswirksam zu erfassen, sondern als Vermögenswerte aus Verträgen zu aktivieren und über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abzugrenzen.

In der Beta Systems Gruppe betrifft dies ausschließlich Bonuszahlungen an Vertriebsmitarbeiter oder externe Partner, die auf Basis erfolgreicher Vertragsabschlüsse (für Lizenz- und Wartungsverträge) ausgeschüttet werden. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Kosten, die für die jahresweise rollierende Verlängerung von Wartungskontrakten anfallen, nicht aktiviert, sondern weiterhin zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aufwandswirksam erfasst. Die Ermittlung der Höhe der auszuschüttenden Boni erfolgt dabei auf Basis von jährlich individuell abgeschlossenen Zielvereinbarungen. Die periodische Auflösung der Vermögenswerte aus Verträgen erfolgt anhand der Umsatzkurve des jeweils zugrundeliegenden Vertrags.

SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen nicht operative Forderungen der Gesellschaft sowie aktive Rechnungsabgrenzungen. In den Vorjahren waren auch die Einlagen der Gesellschaft in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG in dieser Position enthalten. In Übereinstimmung mit den Vorschriften des periodengerechten Ausweises von Aufwendungen enthält diese Position bereits entrichtete Beträge, bei denen der Nutzenzufluss erst in späteren Perioden erfolgen wird.

Die Bilanzierung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen aufgrund der kurzfristigen Laufzeit annähernd den Buchwerten.

SACHANLAGEN

Sachanlagen werden mit historischen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter, planmäßig linearer Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen werden aufwandswirksam erfasst und orientieren sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Im Einzelnen werden folgende geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauern verwendet:

Voraussichtliche Nutzungsdauer Jahre
Computerausrüstung 3 - 5
Einbauten in Geschäfts- und Betriebsgebäude 5 - 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13
Gebäude und Außenanlagen 10 - 30

Abschreibungsmethoden, voraussichtliche Nutzungsdauern und Buchwerte werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden aus der Gegenüberstellung der Einzahlung und dem Buchwert der Anlage ermittelt und jeweils in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

AKTIVIERTE NUTZUNGSRECHTE AUS LEASINGVERTRÄGEN

Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden gemäß IFRS 16 zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaiger erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingvertrags und erwarteter Nutzungsdauer des Leasinggegenstands abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderungen überprüft. Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der jeweiligen Position im Sachanlagevermögen, der der Leasinggegenstand zugeordnet werden kann.

FIRMENWERT

Ein Firmenwert entsteht bei einem Unternehmenszusammenschluss und stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den von der Gesellschaft angesetzten Anteil an den beizulegenden Nettozeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des Verkäufers dar. Ein Firmenwert wird zu diesem Differenzbetrag, abzüglich kumulierter Wertminderungen als Ergebnis von Werthaltigkeitsprüfungen nach IAS 36, angesetzt. Ist der Überschuss bei einem Unternehmenszusammenschluss negativ, wird dieser sofort ergebniswirksam erfasst.

ERWORBENE SOFTWAREPRODUKTRECHTE UND ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen.

Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear und wird in jedem Berichtszeitraum erfolgswirksam erfasst. In der Regel wird eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf bis neun Jahren zu Grunde gelegt, in Abhängigkeit des jeweiligen Vermögenswerts kann diese individuell angepasst werden. Folgekosten werden nur angesetzt, wenn diese den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des spezifischen Vermögenswerts erhöhen. Abschreibungsmethoden und voraussichtliche Nutzungsdauern werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft.

SONSTIGE LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Die sonstigen langfristigen Forderungen umfassen unter anderem langfristige Kautionen für bestehende Mietverhältnisse (Barhinterlegungen).

Hinzu kommt der langfristige Anteil der Vermögenswerte aus Verträgen. Hierunter ist der Anteil der gemäß IFRS 15 aktivierten Vertragskosten zu verstehen, der auf Umsatzerlöse entfällt, deren Realisierung mindestens zwölf Monate in der Zukunft liegt.

WERTHALTIGKEIT VON VERMÖGENSWERTEN

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE: Bei finanziellen Vermögenswerten wie kurzfristigen Finanzanlagen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeweils zum Abschlussstichtag geprüft, ob eine Wertminderung nach IFRS 9 vorliegt.

NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE: Alle nicht finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft, d.h. unter anderem Sachanlagen, Firmenwerte, andere immaterielle Vermögenswerte und erworbene Softwareproduktrechte werden jeweils zum Abschlussstichtag auf Vorliegen der Hinweise für eine Wertminderung gemäß IAS 36.12 geprüft. Bedeutende Vermögenswerte werden einzeln auf ihre Werthaltigkeit geprüft.

Bei Vorliegen solcher Hinweise erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für den betroffenen Vermögenswert als der höhere Betrag aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Liegt der so ermittelte erzielbare Betrag unter dem für diesen Gegenstand angesetzten Buchwert, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu verringern. Der Nutzungswert wird auf Basis des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse ermittelt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst.

Bestehen Hinweise darauf, dass eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung in Bezug auf andere immaterielle Vermögenswerte und erworbene Softwareproduktrechte überhöht ist bzw. nicht mehr besteht, wird diese durch entsprechende Zuschreibung aufgeholt. Der so ermittelte Buchwert darf dabei den Wert des Vermögenswerts resultierend aus den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich aller bis zu diesem Zeitpunkt planmäßigen Abschreibungen nicht überschreiten.

Zusätzlich erfolgt einmal jährlich die Bewertung der bei Unternehmensübernahmen erworbenen Firmenwerte auf Grundlage der den Vermögenswerten der angegebenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten, erwarteten und abgezinsten Nettozahlungsflüsse. Basis der Ermittlung des erzielbaren Ertrags ist der Nutzungswert. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden nicht mehr rückgängig gemacht.

LEASINGVERHÄLTNISSE

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird durch den IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ geregelt. Entsprechend des IFRS 16 sind beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die frühere Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt. Für alle Leasingverhältnisse wird in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit erfasst für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Die Höhe der Leasingverbindlichkeiten entspricht dem Barwert der zukünftigen Leasingraten. Gleichzeitig wird ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert aktiviert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird. Aus der Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten entsteht ein periodischer Zinsaufwand.

Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung bestehen für kurzfristige Leasingverhältnissen und solche Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Diese können weiterhin aufwandswirksam erfasst werden.

VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Diese entsprechen bei den innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit den erfassten Rückzahlungsbeträgen (Buchwert).

VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

In Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Realisierung von Umsatzerlösen werden in dieser Position die bereits erhaltenen Beträge für die noch in der Zukunft zu erbringenden Leistungsverpflichtungen aus Miet-, Wartungs-, oder Dienstleistungsverträgen ausgewiesen. Diese werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit als Umsatzerlöse realisiert. Üblicherweise vereinbart Beta Systems Verträge mit einer Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren. Hinzu kommen (in deutlich geringerem Umfang) reine Wartungskontrakte mit einer Laufzeit von einem Jahr, die sich jährlich rollierend verlängern.

Möglicherweise zukünftig zu erbringende Serviceleistungen, die von Kunden auf Basis bestehender Serviceverträge stunden- oder tagesweise abgerufen werden können (sogenannte Time-and-Material-Verträge), sind in den Vertragsverbindlichkeiten nicht enthalten, da diese Verträge keine feste Abnahme- bzw. Leistungsverpflichtung definieren. In geringem Umfang enthalten die Vertragsverbindlichkeiten durch den Kunden bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Serviceleistungen. Diese Umfänge werden in der Regel innerhalb eines Jahres realisiert.

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden grundsätzlich angesetzt, wenn für die Gesellschaft rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse vorliegen und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtungen zu Mittelabflüssen führen werden. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bestmöglicher Schätzung ermittelt werden kann. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

SONSTIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Sonstige kurzfristige Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Diese entsprechen aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit annähernd ihrem Buchwert (erfasster Rückzahlungsbetrag).

FINANZIELLE SCHULDEN

Finanzielle Schulden werden in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und im Finanzergebnis erfasst.

PENSIONSVERBINDLICHKEITEN

Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Einzelzusagen besteht die Verpflichtung, an ehemalige Mitarbeiter nach deren Eintreten in den Ruhestand unter bestimmten Voraussetzungen Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise Planvermögen gegenüber. Die Bilanzierung der Pensionsverbindlichkeiten erfolgt gemäß den Regelungen des IAS 19 (überarbeitet 2011). Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19.120 bereinigt um den Ertragssteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, Dienstzeitaufwand und Nettozinsen erfolgswirksam im Personalaufwand bzw. Finanzergebnis.

Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen zahlt die Gesellschaft Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger. Mit der Zahlung der Beiträge sind alle Leistungsverpflichtungen für die Gesellschaft abgegolten. Die Aufwendungen für diese Beiträge sind ebenfalls in den Personalkosten erfasst.

FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die einen finanziellen Vermögenswert bei der einen Gesellschaft und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft begründen. Finanzinstrumente der Gesellschaft schließen finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Finanzierung und Leasingverbindlichkeiten, finanzielle Schulden sowie derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften ein.

Nicht derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Dieser entspricht in den meisten Fällen den Anschaffungskosten zuzüglich aller direkt zuordenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung der nicht derivativen Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, da die Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten und den Nominalwert zu vereinnahmen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Zur Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungsrisiken können derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt werden. Diese erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting). Derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zu Anschaffungskosten angesetzt; zuordenbare Transaktionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Anfallens erfolgswirksam erfasst. Die Folgebewertung wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Dieser Zeitwert ergibt sich für die Sicherungsinstrumente aus den Terminkursen am Abschlussstichtag. Die Bewertungsergebnisse aus den Anpassungen der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der jeweiligen Periode ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Zum 30. September 2024 hält die Gesellschaft keine derivativen Finanzinstrumente und im gesamten Berichtsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

EIGENKAPITAL

Ausgegebene Aktien der Gesellschaft werden als Eigenkapital klassifiziert. Mehrkosten, welche der Ausgabe von Stammaktien und Beteiligungsoptionen direkt zugeordnet werden können, werden abzüglich angefallener Steuereffekte direkt im Eigenkapital erfasst.

Mit jeder Stammaktie ist für den Anteilseigner ein Stimmrecht verbunden.

Wenn als Eigenkapital klassifizierte Stammaktien zurückgekauft werden, werden die zurückgekauften Aktien als eigene Anteile klassifiziert und zu Anschaffungskosten bereinigt um jegliche Steuereffekte im Eigenkapital in Abzug gebracht. Mit eigenen Anteilen ist kein Stimmrecht verbunden.

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand sind Beihilfen der öffentlichen Hand, die an ein Unternehmen durch Übertragung von Ressourcen gewährt werden und als Gegenleistung die Erfüllung bestimmter Bedingungen in der Vergangenheit oder in der Zukunft voraussetzen.

Gemäß IAS 20 wird eine Zuwendung dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden und die Zuwendung gewährt wird. Im Gewinn oder Verlust werden die Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum realisiert, in denen das Unternehmen die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, erfasst.

NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN

Nicht fortgeführte Aktivitäten werden ausgewiesen, sobald ein Unternehmensbestandteil als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird oder bereits abgegangen ist und der Unternehmensbestandteil einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt sowie Teil eines abgestimmten Gesamtplans zur Veräußerung ist. Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) wird als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und in der Konzernkapitalflussrechnung werden nicht fortgeführte Aktivitäten separat von den fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen; Vorjahre werden auf vergleichbarer Basis dargestellt. In der Konzernbilanz werden die als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerte und die damit verbundenen Schulden in separaten Positionen auf der Aktiv- und Passivseite ausgewiesen. Angaben im Konzernanhang beziehen sich auf fortgeführte Aktivitäten beziehungsweise auf nicht zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und mit ihnen in Verbindung stehende Schulden, sofern nicht explizit anders angegeben. Ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten wird keine planmäßige Abschreibung mehr auf die betreffenden Vermögenswerte vorgenommen.

Zum Bilanzstichtag des Vorjahres (30. September 2023) wurde die PROXESS Gruppe (bestehend aus PROXESS Holding GmbH und PROXESS GmbH) gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten und als nicht fortgeführte Aktivitäten klassifiziert.

NEUE BILANZIERUNGSRICHTLINIEN

Die Änderungen bestehender sowie neue IFRS und IFRIC, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses beachtet.

Standard Änderung
IFRS 17: Versicherungsverträge Regelungen zur Bilanzierung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus Versicherungsverträgen resultieren
Änderungen an IFRS 17: Versicherungsverträge Regelungen zur initialen Anwendung der IFRS 17 und IFRS 9
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Darstellung des Abschlusses Angabe aller wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Änderungen an IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Änderungen an IAS 12: Ertragsteuern Internationale Steuerreform / Säule-2-Modellregeln: Erleichterungen bei der Bilanzierung latenter Steuern aus der globalen Mindestbesteuerung
Änderungen an IAS 12: Ertragsteuern Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Leasingverträgen und Stilllegungsverpflichtungen

IM BERICHTSJAHR 2023/24 ERSTMALS ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Beta Systems ergaben sich im Berichtsjahr nicht.

VORZEITIGE ANWENDUNG VON STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die Gesellschaft machte keinen Gebrauch von bereits zur Anwendung in der Europäischen Union angenommenen Änderungen bestehender oder neuer Standards und Interpretationen, die bis zum 30. September 2024 herausgegeben, aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten sind.

VERÖFFENTLICHTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WERDEN

Zum Abschlussstichtag sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Standards, Änderungen von Standards oder Interpretationen veröffentlicht, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind.

Wesentliche Änderungen für den Konzernabschluss der Beta Systems für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 ergeben sich hierdurch nicht.

Standard Änderung Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend ab Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Änderungen an IFRS 16: Leasingverhältnisse Klarstellung, wie die Folgebewertungsvorschriften auf Leasingverbindlichkeiten anzuwenden sind, die im Rahmen einer Sale-and-Leaseback Transaktion entstehen 01.01.2024 keine
Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses Einordnung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen 01.01.2024 Angabe der langfristigen Schulden mit Nebenbedingungen
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten Offenlegungsvorschriften über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten 01.01.2024 keine
Änderungen an IAS 21:* Effekte aus Änderungen von Wechselkursen Bestimmung des Wechselkurses bei langfristiger mangelnder Umtauschbarkeit einer Währung 01.01.2025 keine
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7:* Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Leitlinien betreffend die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, deren Zahlungsströme eine Variabilität in Abhängigkeit vom (Nicht-)Eintritt eines ungewissen Ereignisses aufweisen 01.01.2026 keine
Jährliche Verbesserungen Volume 11* diverse 01.01.2026 keine
IFRS 18:* Darstellung und Angaben im Abschluss Anforderungen an die Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen 01.01.2027 Einführung zweier verpflichtender Zwischensummen in der GuV: den operativen Gewinn oder Verlust und den Gewinn / Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern. Die Zwischensummen basieren auf der Klassifizierung der Erträge und Aufwendungen in die Kategorien operating, investing und financing. Zusätzliche Anhangsangaben: Management-Defined Performance Measures (MPMs)
IFRS 19:* Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben Festlegung reduzierter Angabevorschriften, die ein in Frage kommendes Unternehmen anstelle der Angabevorschriften in den anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden darf 01.01.2027 keine

* Übernahme durch die EU steht noch aus

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die interne Berichts- und Organisationsstruktur der Gesellschaft unterscheidet die Segmente DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika sowie die Steuerungseinheit Beteiligungen, für die eigene Ergebnisrechnungen existieren. Diese Steuerungseinheiten sind die Grundlage für die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8.

Im Rahmen der internen Management-Berichterstattung werden das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) und das Betriebsergebnis (EBIT) der Segmente zur Messung der Segment-Profitabilität verwendet. Bilanzkennzahlen werden auf Segmentebene nicht berichtet.

Die Segmente DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika fokussieren sich auf die Erzielung von Umsatzerlösen in den Geschäftsbereichen DCI und IAM. Das Segment Beteiligungen fokussiert sich seit dem Verkauf der PROXESS Gruppe ausschließlich auf den Geschäftsbereich Digitalisierung.

Grundsätzlich werden in den regional geschnittenen Segmenten DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika - wenngleich in unterschiedlichen Relationen - Umsatzerlöse aus Lizenz, Wartung und Service erzielt. Der Schwerpunkt dieser Segmente liegt dabei klar auf den Leistungsarten Lizenz und Wartung, während das Segment Beteiligungen seit dem Verkauf der PROXESS ausschließlich Serviceerlöse erzielt. Die Zuordnung von Erlösen und Aufwendungen zu den Segmenten erfolgt anhand des Sitzes der einzelnen Konzerngesellschaften. Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften, die demselben Segment zugeordnet sind (Intra-Segment-Beziehungen), werden je Segment eliminiert. Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften, die unterschiedlichen Segmenten zugeordnet sind (Inter-Segment-Beziehungen), werden in den betroffenen Segmenten ausgewiesen. Diese entstehen im Wesentlichen durch die Abführung von Royalties für die Nutzung von Produktrechten anderer Gesellschaften, die konzernweite Erbringung von zentralen Dienstleistungen durch die Holding sowie die Verrechnung sonstiger segmentübergreifender Unterstützungsleistungen. Die Eliminierung dieser Inter-Segment- Beziehungen wird nachfolgend als „Konsolidierung“ bezeichnet. Die Verrechnung von Leistungen zwischen den Segmenten erfolgt grundsätzlich zu Bedingungen wie unter fremden Dritten ausgehandelt. Sämtliche einem Segment zugeordneten Aufwendungen und Erträge lassen sich eindeutig zuordnen, eine Schlüsselung wird nicht vorgenommen.

Das Segment DACH stellt den Kernmarkt des Beta Systems Konzerns dar, auf den im Berichtsjahr mehr als 50% der Konzernumsätze entfallen. Das Kundengeschäft im Segment DACH wird hauptsächlich betrieben durch die Beta Systems DCI Software AG mit ihren Tochter- und Enkelgesellschaften HORIZONT Software GmbH, Infraray GmbH und ASDIS Solutions GmbH sowie durch die Beta Systems IAM Software AG. Auch die im Geschäftsjahr 2023/24 akquirierten Konzerngesellschaften Beta Systems Software Sp. z o.o. (Polen) und die EMA European Mainframe Academy GmbH sind dem Segment DACH zugeordnet. Hinzu kommen Vertriebsgesellschaften in Österreich und der Schweiz. Weiterhin werden in das Segment DACH die Beta Systems Software AG als Konzern-Holding, die Beta Systems IT Services GmbH (zuvor Beta Systems IT Operations GmbH) sowie die tschechische Entwicklungsgesellschaft der HORIZONT einbezogen. Aus dem Segment DACH heraus erfolgt auch die Betreuung von Kunden in Osteuropa ohne lokale Beta Systems Landesgesellschaften sowie überwiegend die Koordination des weltweiten Partnergeschäfts. Neben den vertrieblichen Tätigkeiten umfasst das Segment DACH die Entwicklungszentren in Berlin, Köln, Neustadt, München und Budweis (Tschechien). Infolge der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. ist zudem der Standort Warschau in Polen mit Fokus auf den Anwendungsbereich Workload Automation hinzugekommen, an dem auch das Entwicklungsteam für das Produkt ANOW! Automate angesiedelt ist. Gleichzeitig ist das Segment DACH Inhaber des überwiegenden Teils der Produktrechte des Beta Systems Konzerns. Die starke Positionierung in DACH wird unterstützt durch eine umfassende Service-Organisation, welche die Einführung und Weiterentwicklung der Beta Systems Lösungen bei den Kunden begleitet und unterstützt. Die Steuerung des Segments erfolgt direkt durch den Vorstand der Beta Systems Software AG, der die Rolle des Segment-Managers einnimmt.

Das Segment DACH erwirtschaftet Umsatzerlöse aus Lizenz- und Wartungsverträgen, aus der Erbringung von Serviceleistungen für externe Kunden und der Erbringung von konzerninternen Service-Leistungen für andere Segmente. Außerdem führen die übrigen Konzerngesellschaften in Abhängigkeit ihrer Umsatzerlöse Royalties zur Nutzung der im Segment DACH angesiedelten Beta Systems Produktrechte an das Segment DACH ab. Das Segment DACH fungiert hierbei auch als zentrale Verrechnungsstelle für Royalties für Produkte, deren Rechte nicht in DACH angesiedelt sind. Die entsprechenden Royalties werden an den jeweiligen Rechteinhaber weitergereicht. Sonstige betriebliche Erträge werden darüber hinaus im Wesentlichen aus der konzernweiten Verrechnung der Holding-Dienstleistungen und der Bereitstellung von Rechenzentrumsleistungen für das kanadische Entwicklungszentrum in Calgary erzielt. Die Aufwendungen im Segment DACH bestehen überwiegend aus den in den zuzuordnenden Gesellschaften direkt anfallenden Betriebsaufwendungen, hierunter fallen unter anderem auch die Aufwendungen zur Bereitstellung der Zentralfunktionen durch die Holding sowie der Betrieb des konzerneigenen Rechenzentrums durch die Beta Systems IT Services GmbH. Hinzu kommen Aufwendungen aus Royalties für Umsatzerlöse mit Produkten, deren Produktrechte beim Segment Nordamerika liegen, sowie Aufwendungen für aus anderen Segmenten zugekaufte Service- oder Entwicklungsleistungen. Das Segment DACH erzielt darüber hinaus Zinserträge durch die Anlage der finanziellen Mittel am Kapitalmarkt sowie konzerninterne Zinserträge durch Ausleihungen gegenüber Konzerngesellschaften. Zinsaufwendungen fallen hauptsächlich an für die Aufzinsung der Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Akquisitionen der Beta Systems Software Sp. z o.o. und (in deutlich geringerem Maße) der EMA, für die Aufzinsung der Pensionsverbindlichkeiten, die Aufzinsung der Verbindlichkeiten aus Mietverhältnissen gemäß IFRS 16 und die Abzinsung von Forderungen sowie konzernintern für die Verzinsung der Einlagen der Konzerngesellschaften in den Beta Systems internen Cash-Pool. Hinzu kommen Bereitstellungsprovisionen und Zinsen für die Bereitstellung und Inanspruchnahme der beiden Kontokorrentlinien sowie im Berichtsjahr Zinsen für die übergangsweise Inanspruchnahme des Darlehens, welches im Zusammenhang mit der Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. aufgenommen worden war.

Das Segment Westeuropa setzt sich zusammen aus den Konzerngesellschaften in Frankreich, Spanien und Belgien und wird zentral aus Frankreich gesteuert, wo der lokale Geschäftsführer zugleich die Rolle des Segment-Managers einnimmt. Der Schwerpunkt des Segments Westeuropa liegt klar auf vertrieblichen Tätigkeiten. Zur Durchführung von Service-Projekten arbeiten die Gesellschaften in der Regel mit anderen Konzerngesellschaften oder lokalen Consulting-Partnern zusammen. Entwicklungsleistungen werden in Westeuropa nicht erbracht.

Das Segment Westeuropa erzielt seine Erlöse überwiegend aus Lizenz- und Wartungsvereinbarungen, Service-Umsätze spielen im Vergleich zum Segment DACH eine deutlich untergeordnete Rolle. Die dem Segment zuzuordnenden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den direkt in den Gesellschaften anfallenden Betriebsaufwendungen zusammen sowie Aufwendungen für Royalties, die in Abhängigkeit der erwirtschafteten Umsatzerlöse an das Segment DACH abgeführt werden, und einer Umlage für die zentralen Admin-Leistungen der Holding. Bei den Zinsaufwendungen und -erträgen im Segment Westeuropa handelt es sich überwiegend um konzerninterne Beziehungen zur Beta Systems Software AG (Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Beta Systems internen Cash-Pool sowie konzerninterne Ausleihungen) sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16.

Das Segment Sonstiges Europa setzt sich aus den Konzerngesellschaften in Italien, Großbritannien und Skandinavien zusammen. Analog zum Segment Westeuropa handelt es sich hierbei um Vertriebsgesellschaften, die Vertriebs- und (in geringem Umfang) Serviceleistungen erbringen. Im Zusammenhang mit internationalen Projekten werden Erlöse aus konzerninternen Serviceleistungen erzielt. Entwicklungsleistungen werden nicht erbracht. Die Steuerung des Segments erfolgt durch das für den Vertrieb zuständige Vorstandsmitglied der Beta Systems Software AG, das die Rolle des Segment-Managers für das Segment Sonstiges Europa ausübt.

Hinsichtlich der Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen treffen die Erläuterungen zum Segment Westeuropa auf das Segment Sonstiges Europa analog zu.

Das Segment Nordamerika bildet sich aus den Konzerngesellschaften in den USA und Kanada und hält einzelne Produktrechte (SecurLine und Garancy Password Management), die aus Sicht des Gesamtkonzerns eine untergeordnete Rolle spielen. Das Segment Nordamerika erzielt seine Erlöse einerseits aus externen Kundenverträgen, die durch die Vertriebsgesellschaft in den USA gehalten werden. Andererseits erbringt die Tochtergesellschaft in Kanada Wartungs- und Supportleistungen in Nordamerika sowie projektbezogen konzerninterne Entwicklungs- und Serviceleistungen. Hinzu kommen Erlöse aus Royalties, die aus dem Segment DACH für die Umsatzerlöse abgeführt werden, die außerhalb des Segments Nordamerika mit den durch das Segment Nordamerika gehaltenen Produkten erzielt werden. Die dem Segment zuzurechnenden Aufwendungen entsprechen den vorangehenden Darstellungen der Segmente Westeuropa und Sonstiges Europa. Gleiches gilt für die Zuordnung der Zinsaufwendungen und -erträge. Die Steuerung des Segments Nordamerika erfolgt gemeinsam durch zwei Segment-Manager mit Sitz in Kanada (Director Development & Support Canada) und den USA (CEO Beta Systems of North America, Inc.).

Dem Segment Beteiligungen sind seit dem Verkauf der PROXESS die Codelab Sp. z o.o. und deren Muttergesellschaft Codelab Software GmbH sowie die Categis GmbH und deren Tochtergesellschaft Categis Software Private Ltd. (deren Geschäftstätigkeit zu Beginn des Vorjahres 2022/23 eingestellt wurde) zugeordnet. Das Segment Beteiligungen fokussiert sich auf den Bereich Digitalisierung und konzentriert sich operativ auf die Geschäftstätigkeit der Codelab. Funktional deckt das Segment alle relevanten Bereiche ab, wobei die Administration zusätzlich aus dem Segment DACH unterstützt wird. Neben eigenständigen Teams für Vertrieb (inklusive Marketing) und Professional Services sind im Segment Beteiligungen auch die Entwicklungsstandorte in Stettin und Breslau angesiedelt.

Die Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten im Segment Beteiligungen beschränken sich auf Erbringung kundenindividueller Dienstleistungen (Leistungsart Services). Daneben erbringt das Segment Beteiligungen projektbezogen konzerninterne Service- und Entwicklungsleistungen für das Segment DACH.

Die dem Segment zuzuordnenden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den direkt in den Gesellschaften anfallenden Betriebsaufwendungen zusammen. Hinzu kommt eine Umlage für zentrale Admin-Leistungen der Holding. Bei den Zinsaufwendungen im Segment Beteiligungen handelt es sich überwiegend um konzerninterne Beziehungen zur Beta Systems Software AG (konzerninterne Ausleihungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Beta Systems internen Cash-Pool) sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16.

Die Details zu den Umsätzen und Ergebnissen der Segmente sowie deren Überleitung auf das Konzernergebnis (Spalte Konsolidierung) sind in den nachfolgenden Übersichten enthalten. Die Übersichten beziehen sich dabei auf die fortgeführten Aktivitäten.

Gemäß IFRS 8.23 sind Bewertungen aller Vermögenswerte und Schulden der berichtspflichtigen Segmente nur anzugeben, wenn diese Informationen regelmäßig der verantwortlichen Unternehmensinstanz gemeldet werden. Diese Informationen sind in der regulären Management-Berichterstattung der Gesellschaft nicht enthalten.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen fallen in den Segmenten DACH, Nordamerika und Beteiligungen an. Insgesamt sind hierfür Aufwendungen in Höhe von T€ 17.723 (2022/23: T€ 16.429) entstanden.

Segment-Ergebnisrechnung Okt. 2023 - Sep. 2024 DACH West- europa Sonstiges Europa Nordamerika
aus fortgeführten Aktivitäten (Tausend €)
Umsatzerlöse mit Kunden 45.205 7.133 7.151 4.377
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 8.518 0 153 1.171
Umsatzerlöse gesamt 53.723 7.133 7.304 5.548
Materialaufwand / Bezogene Leistungen -4.993 -3.572 -3.247 -1.886
Personalaufwand -33.985 -1.777 -1.304 -1.523
Sonstige Betriebsaufwendungen und -erträge -11.345 -687 -1.059 -871
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 3.400 1.096 1.694 1.268
Abschreibungen -6.412 -86 -88 -35
Betriebsergebnis -3.012 1.011 1.606 1.232
Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Erträge 778 195 164 27
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.016 -95 -4 -76
Ergebnis vor Ertragssteuern -4.251 1.111 1.765 1.183
Ertragssteuern
Ergebnis der Geschäftsperiode
Segment-Ergebnisrechnung Okt. 2023 - Sep. 2024 Beteiligungen Konsolidierung Konzern
aus fortgeführten Aktivitäten (Tausend €)
Umsatzerlöse mit Kunden 12.949 0 76.815
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 2.047 -11.889 0
Umsatzerlöse gesamt 14.996 -11.889 76.815
Materialaufwand / Bezogene Leistungen -2.556 9.590 -6.665
Personalaufwand -9.345 0 -47.934
Sonstige Betriebsaufwendungen und -erträge -1.551 2.301 -13.213
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 1.545 1 9.003
Abschreibungen -1.126 0 -7.747
Betriebsergebnis 418 1 1.256
Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen 0 0 0
Zinsen und ähnliche Erträge 28 -459 732
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -92 459 -1.825
Ergebnis vor Ertragssteuern 354 1 163
Ertragssteuern -1.229
Ergebnis der Geschäftsperiode -1.066
Segment-Ergebnisrechnung Okt. 2022 - Sep. 2023 DACH West- europa Sonstiges Europa Nordamerika
aus fortgeführten Aktivitäten (Tausend €)
Umsatzerlöse mit Kunden 44.785 5.915 8.869 4.655
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 8.758 0 130 1.240
Umsatzerlöse gesamt 53.543 5.915 8.999 5.895
Materialaufwand / Bezogene Leistungen -4.330 -3.029 -4.077 -1.771
Personalaufwand -32.685 -1.807 -1.276 -1.614
Sonstige Betriebsaufwendungen und -erträge -10.468 -765 -1.452 -820
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 6.060 313 2.194 1.689
Abschreibungen -3.177 -91 -86 -64
Betriebsergebnis 2.882 223 2.109 1.625
Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen 23 0 0 0
Zinsen und ähnliche Erträge 2.465 155 105 4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -401 -82 -7 -104
Ergebnis vor Ertragssteuern 4.969 296 2.207 1.525
Ertragssteuern
Ergebnis der Geschäftsperiode
Segment-Ergebnisrechnung Okt. 2022 - Sep. 2023 Beteiligungen Konsolidierung Konzern
aus fortgeführten Aktivitäten (Tausend €)
Umsatzerlöse mit Kunden 12.059 0 76.823
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 1.395 -11.523 0
Umsatzerlöse gesamt 13.454 -11.523 76.283
Materialaufwand / Bezogene Leistungen -1.774 9.951 -5.031
Personalaufwand -8.692 0 -46.075
Sonstige Betriebsaufwendungen und -erträge -1.633 1.578 -13.561
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 1.354 6 11.617
Abschreibungen -754 0 -4.171
Betriebsergebnis 601 6 7.446
Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen 0 0 23
Zinsen und ähnliche Erträge 18 -407 2.340
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -100 406 -287
Ergebnis vor Ertragssteuern 518 6 9.521
Ertragssteuern -2.762
Ergebnis der Geschäftsperiode 6.759

Eine weitere regionale Aufgliederung ausgewählter Kennzahlen gemäß IFRS 8.23 nach Inland und Ausland zum Abschlussstichtag lässt sich folgender Übersicht entnehmen. Die regionale Aufteilung erfolgt dabei nach dem Sitz der Konzerngesellschaft.

Regionale Aufteilung 30.09.2024
(Tausend €)
Deutschland Ausland Konzern
Umsatzerlöse 40.962 35.853 76.815
Langfristige Vermögenswerte ohne lat. Steuererstattungsansprüche 10.667 33.122 43.789
Pensionsverpflichtungen 1.493 0 1.493
Regionale Aufteilung 30.09.2023
(Tausend €)
Deutschland Ausland Konzern
Umsatzerlöse 42.867 33.416 76.283
Langfristige Vermögenswerte ohne lat. Steuererstattungsansprüche 13.958 3.173 17.131
Latente Steuererstattungsansprüche 0 152 152
Pensionsverpflichtungen 1.333 0 1.333

Das Management der Chancen und Risiken, die Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Segmente der Gesellschaft haben könnten, ist ausführlich im Chancen- und Risikobericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts beschrieben.

Ergänzend zu der (in der Segmentberichterstattung abgebildeten) überwiegend regional strukturierten Steuerung des Konzerns erfolgt eine Steuerung insbesondere der vertrieblichen Aktivitäten entlang der Geschäftsbereiche DCI, IAM und Digitalisierung. Die drei Geschäftsbereiche haben jeweils ein eigenständiges Produkt- bzw. Lösungsportfolio und einen eigenen Kundenstamm und treten nach außen am Markt mit ihren Produkten und ihrem Vertriebspersonal separat auf. Für die Management-Berichterstattung erfolgt eine Aufteilung der Umsatzerlöse auf Geschäftsbereiche anhand einer eindeutigen Zuordnung der Produkte entsprechend ihrem Anwendungsbereich.

Weiterhin werden in der internen Berichterstattung die externen Umsatzerlöse (Umsatzerlöse mit Kunden) differenziert nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung und Service angegeben.

Nachfolgende Tabellen geben einen Überblick der Konzern-Umsatzerlöse mit Kunden nach Geschäftsbereichen und Leistungsarten.

Umsatzerlöse mit Kunden Okt. 2023 - Sep. 2024
(Tausend €)
DCI IAM Digitalisierung Konzern
Lizenz-Umsatz 14.732 2.124 0 16.855
Wartungsumsatz 27.334 8.145 0 35.480
Serviceumsatz 7.164 4.367 12.949 24.480
Umsatzerlöse mit Kunden 49.229 14.636 12.949 76.815
Umsatzerlöse mit Kunden Okt. 2022 - Sep. 2023
(Tausend €)
DCI IAM Digitalisierung Konzern
Lizenz-Umsatz 15.348 3.438 0 18.786
Wartungsumsatz 25.318 8.019 0 33.337
Serviceumsatz 5.913 6.349 11.899 24.160
Umsatzerlöse mit Kunden 46.579 17.806 11.899 76.283

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschnitten 1 bis 8 beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten. Eine Herleitung des Ergebnisses der Geschäftsperiode aus nicht fortgeführten Aktivitäten befindet sich in Abschnitt 9.

1. UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse lassen sich untergliedern nach den Leistungsarten Lizenz (Verkauf und Vermietung von Softwarelizenzen), Wartung (Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen) und Service (projektbezogene Erbringung von individuellen Serviceleistungen). Die Leistungsarten entsprechen den zu erbringenden Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15.

Umsatzentwicklung nach Leistungsarten (Konzern) 2023/24 2022/23
Lizenz 16.855 18.786
Wartung 35.480 33.337
Services 24.480 24.160
Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten 76.815 76.283

Bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen handelt es sich ausschließlich um Umsatzerlöse aus Kundenverträgen. Der überwiegende Teil der Verträge der Beta Systems umfasst die Leistungsverpflichtungen Lizenz und Wartung. Entsprechend der Regelungen des IFRS 15 erfolgt für Produkte, die wahlweise zeitlich unbefristet (Kauf mit Wartung) oder zeitlich befristet (Miete) lizenziert werden können, auch bei Verträgen mit zeitlich befristeter Lizenzierung (Mietverträgen) eine Differenzierung nach den darin enthaltenen Bestandteilen Lizenz und Wartung. Somit werden in diesen Fällen auch für Mietverträge (analog zu Kaufverträgen) Lizenz- und Wartungserlöse getrennt voneinander ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass auch bei Mietverträgen die anteiligen Lizenzerlöse in der Regel nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung (Bereitstellung der Software und - sofern erforderlich - des Zugriffsschlüssels) zu Vertragsbeginn realisiert werden, während die Realisierung der Wartungserlöse ratierlich über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt.

Bei der Gegenüberstellung der Umsatzerlöse und des Zahlungsstroms eines Kundenvertrags ist damit folgendes zu beachten: Die Lizenzerlöse werden gemäß IFRS 15 grundsätzlich nach Vertragsschluss und Leistungserbringung (Bereitstellung von Software und - sofern erforderlich - Zugriffsschlüssel) realisiert, während die Rechnungsstellung bei Mietverträgen in der Regel jahresweise über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt. Dies führt bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit regelmäßig zu einem zeitlichen Auseinanderfallen von (sofortiger) Umsatzrealisierung und (ratierlichem) Zahlungseingang. Dies resultiert zu Vertragsbeginn in einem Überhang der Umsatzerlöse gegenüber dem Zahlungseingang und damit zu einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden über die Vertragslaufzeit hinweg dann sukzessive abgebaut.

Für die Neuprodukte ANOW! Automate und ANOW! Observe werden nur zeitlich befristete Lizenzen (Miete) vermarktet, ein getrennter Erwerb von Lizenz und Wartung ist nicht möglich. Folglich entfällt die sonst übliche Aufteilung der Umsatzerlöse auf die Leistungsarten Lizenz und Wartung. Die Umsatzerlöse aus Mietverträgen für ANOW! werden vielmehr vollständig der Leistungsart Lizenz zugeordnet. Die Realisierung dieser Umsatzerlöse erfolgt ratierlich über die Vertragslaufzeit hinweg.

Wartungsleistungen werden in der Regel jährlich vorschüssig, d.h. zu Beginn der Wartungsperiode in Rechnung gestellt, während die Wartungserlöse zeitanteilig über die gesamte Wartungsperiode hinweg realisiert werden. Dies führt somit zu Beginn der jährlichen Wartungsperiode regelmäßig zu einem Überhang des Zahlungseingangs gegenüber den Wartungserlösen und somit zu einem Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten. Diese werden über die Wartungsperiode hinweg kontinuierlich abgebaut. Da generell die Rechnungsstellung durch Beta Systems bei einem Großteil der Kundenverträge im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres erfolgt, kommt dieser Effekt insbesondere im ersten Geschäftshalbjahr zum Tragen. Bei Serviceumsätzen erfolgt die Rechnungsstellung meist monatlich entsprechend der Leistungserbringung. Somit unterscheiden sich der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und die Vereinnahmung der Gegenleistung des Kunden in der Regel nur um das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel.

Von dem gesamten Umsatzerlösen in Höhe von T€ 76.815 bezieht sich ein Anteil von T€ 728 auf Leistungsverpflichtungen, die bereits im Vorjahr erbracht wurden. Dabei handelt es sich überwiegend um Nachzahlungen einzelner Kunden, die die ursprünglich lizenzierte Nutzungsmenge überschritten hatten.

Aus den zu Periodenbeginn bestehenden Vertragsverbindlichkeiten (T€ 9.390) wurden im Berichtsjahr anteilige Umsatzerlöse in Höhe von T€ 8.464 realisiert.

Als Zahlungsziel wird in der Regel ein Zeitraum von 10 bis 30 Tagen vereinbart. Im Ausland werden teilweise Fristen bis zu 60 Tagen, in Einzelfällen bis zu 120 Tagen akzeptiert.

2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge 2023/24 2022/23
Gewinne aus Währungsumrechnungen 0 5
Gewinne aus Fremdwährungsbewertung 48 0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten 481 130
Eigenleistungen 6 147
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen 2 2
Ertrag aus Untervermietung von Büroräumen (inkl. Nebenkosten) 471 377
Ertrag aus Admin-Dienstleistungen 97 0
Erstattungen und Versicherungsentschädigungen 30 35
Ausgleichsansprüche vorzeitige Vertragsbeendigung 34 0
Erträge aus Vermittlungsprovision 19 16
Übrige Erträge 73 70
Summe 1.262 782

3. PERSONALAUFWAND

Personalaufwand 2023/24 2022/23
Löhne und Gehälter 39.609 38.317
Sozialabgaben 7.459 7.102
Sonstige Personalkosten 866 656
Summe 47.934 46.075

In den sonstigen Personalkosten sind Aufwendungen für Versicherungen der Arbeitnehmer und variable Vergütungen in Form von Sachzuwendungen sowie Aufwendungen für geleistete oder Rückstellungen für mögliche zukünftige Abfindungszahlungen enthalten.

4. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Sonstige betriebliche Aufwendungen 2023/24 2022/23
Verluste aus Währungsumrechnung 253 242
Verluste aus Fremdwährungsbewertung 0 241
Büromieten (inkl. Nebenkosten) 1.383 1.380
Betriebsaufwand Büro/Technik 2.154 1.934
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 1.158 1.178
Freelancer-, Partner- & Distributorenkosten 4.232 3.665
Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebes 2.088 2.355
Rechtsberatung 278 624
Unternehmensberatung 303 127
Beratung IT-Projekte 40 94
Personalberatung und -akquise 182 350
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 345 298
Sonstige Beratung / Gutachten 171 59
Marketing- und Werbeaufwendungen 1.578 1.485
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 0 3
Sonstige betriebliche Steuern 38 42
Übrige Aufwendungen 273 267
Summe 14.475 14.343

Die Position „Büromieten (inklusive Nebenkosten)“ beinhaltet überwiegend Mietnebenkosten und Betriebskosten der Bürogebäude. Hinzu kommt Mietaufwand für kurzfristige Mietverhältnisse, die gemäß IFRS 16 nicht bilanziell erfasst wurden.

5. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN SOWIE AUFWAND/ERTRÄGE AUS FINANZANLAGEN

Die Zinsaufwendungen bei Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen auf die Darlehen von der Commerzbank von T€ 316 (2022/23: T€ 87), die Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie von T€ 37 und die Bereitstellungsprovision für die Kontokorrentlinien von T€ 33 (vgl. Abschnitt 24. „Finanzielle Schulden“).

In den sonstigen Zinsaufwendungen sind Zinsen in Höhe von T€ 125 (2022/23: T€ 105) für die Aufzinsung von Pensionsverbindlichkeiten enthalten.

Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen 2023/24 2022/23
Aufzinsung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 492 387
Zinserträge auf Bankeinlagen 179 304
Zinserträge aus Cash-Pooling Deutsche Balaton AG 0 1.595
Sonstige Zinserträge 61 55
Zinsen und ähnliche Erträge 732 2.340
Zinsaufwendungen bei Kreditinstituten -403 -95
Zinsaufwand aus Leasingsachverhalten -96 -87
Aufzinsung Kaufpreisverbindlichkeiten -1.201 0
Sonstige Zinsaufwendungen -125 -105
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.825 -287
Summe -1.093 2.053

Die Aufwendungen und Erträge aus Finanzanlagen des Vorjahres setzen sich gemäß nachstehender Tabelle zusammen. Im Berichtsjahr sind keine Erträge oder Aufwendungen aus Finanzanlagen angefallen.

2022/23
Dividendenerträge 161
Erträge aus Abgang langfristiger Finanzanlagen 154
Erträge aus Abgang kurzfristiger Finanzanlagen 38
Erträge aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen 39
Wertminderungsaufwand aus Abschreibungen auf Finanzanlagen -370
Aufwand / Erträge aus Finanzanlagen 23

6. ERTRAGSSTEUERN

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragssteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragssteueraufwand 2023/24 2022/23
Laufende Steuern (abgelaufene Periode)
Deutschland -1.360 -2.335
Ausland -978 -591
-2.338 -2.926
Latente Steuern (zukünftige Perioden)
Deutschland 638 325
Ausland 472 -161
1.109 165
Summe -1.229 -2.762

Im laufenden Steueraufwand sind periodenfremde Steuern in Höhe von T€ 101 erfasst.

Die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Ertragssteueraufwand wird in der folgenden Übersicht dargestellt. Der erwartete Ertragssteueraufwand ergibt sich dabei aus dem kombinierten Körperschaftsteuersatz, Solidaritätszuschlag und dem Gewerbesteuersatz von 30,0%.

Überleitungsrechnung erwarteter und ausgewiesener Ertragssteueraufwand 2023/24 2022/23
Ergebnis vor Ertragssteuern 163 9.521
Erwarteter Steuer(-aufwand) /-ertrag (Konzernsteuersatz 30%) -49 -2.856
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und Hinzurechnungen -101 -187
Mindeststeuer -39 -40
Änderungen der Bewertung von Verlustvorträgen 195 585
Steuererstattungen (+) / -nachzahlungen (-)
Vorjahre inklusive Betriebsprüfungseffekte -107 -56
Lokale Steuersatzunterschiede -37 60
Abschreibungen Goodwill (nicht abzugsfähig) -270 0
Hinzurechnung sonstiger steuerfreier Erträge und Aufwendungen -330 54
Sonstiges -491 -322
Ausgewiesener Steuer(-aufwand) /- -1.229 -2.762
davon laufende Steuern (tatsächlicher Steueraufwand) -2.338 -2.926
davon latente Steuern 1.109 165
Konzernsteuerquote 753,6% 29,0%

Die Position „Sonstiges“ enthält einen Steueraufwand von T€ 551, der sich aus dem Aufzinsungsaufwand der langfristigen Kaufpreisverbindlichkeit sowie dem Retention-Earn-out aus dem Erwerb der Beta Systems Software Sp. z o.o. ergibt.

Die latenten Steuererstattungsansprüche und -schulden lassen sich den einzelnen Bilanzpositionen gemäß nachstehender Tabelle zuordnen.

Latente Steuern gemäß Bilanz 30.09.2024 30.09.2023
Bilanzposten
Steuerliche Verlustvorträge 9 500
Pensionsverpflichtungen 176 112
Rechnungsabgrenzungen 265 394
Sonstige Verbindlichkeiten 1.432 1.428
Latente Steuererstattungsansprüche (brutto) 1.882 2.435
Saldierung -1.882 -2.283
Latente Steuererstattungsansprüche (in der Bilanz ausgewiesen) 0 152
Bilanzposten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -2.831 -4.133
Andere immaterielle Vermögenswerte -2.003 -893
Erworbene Softwareproduktrechte -1.114 -211
Sonstige Vermögenswerte -344 -304
Rechnungsabgrenzungen / Vertragsverbindlichkeiten -1.883 -2.073
Fertigungsaufträge (POC) -108 -39
Sachanlagen -1.031 -1.236
Latente Steuerschulden (brutto) -9.315 -8.889
Saldierung 1.882 2.283
Latente Steuererschulden (in der Bilanz ausgewiesen) -7.433 -6.606

In Anwendung von IAS 12.74 erfolgt eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern, soweit diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und ein Recht auf Aufrechnung von Steuerschulden und Steuerforderungen besteht.

In verschiedenen Ländern verfügt die Gesellschaft über steuerliche Verlustvorträge der jeweiligen Konzerngesellschaften. Die Verlustvorträge in Deutschland sind unbefristet nutzbar, wobei die Nutzung jährlich auf T€ 1.000 begrenzt ist. Der übersteigende Teil des zu versteuernden Einkommens ist nur zu 70% mit dem Verlustvortrag für Körperschaftsteuer und zu 60% mit dem Verlustvortrag für Gewerbesteuer verrechenbar. Die amerikanischen und kanadischen Verlustvorträge sind jeweils für 20 Jahre realisierbar. Die spanischen Verlustvorträge sind nach geänderter Vorschrift unbegrenzt, aber nur zu 75% jährlich nutzbar.

Verlustvorträge in Polen sind über einen Zeitraum von fünf Jahren nutzbar. Alle weiteren ausländischen Verlustvorträge sind unbegrenzt nutzbar.

Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden von der Gesellschaft nur aktiviert, soweit diese Verlustvorträge als werthaltig bzw. wahrscheinlich nutzbar angesehen werden, aber mindestens in der Höhe, wie diesen zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen.

Aktivierte Verlustvorträge 2023/24 2022/23
Währung Verlustvortrag aktive latente Steuern Verlustvortrag aktive latente Steuern
Deutschland (Körperschaftsteuer) T€ 0 0 1.048 166
davon TK Infraray T€ 0 0 1.048 166
Deutschland (Gewerbesteuer) T€ 0 0 1.048 150
davon TK Infraray T€ 0 0 1.048 150
Österreich T€ 49 11 140 35
davon TK Infraray T€ 37 9 74 18
Großbritannien TGBP 0 0 525 131

Als nicht aktivierbar sieht die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt latente Steuern auf folgende Verlustvorträge (unter Angabe der daraus resultierenden steuerlichen Erstattungsansprüche) an:

Nicht aktivierbare Verlustvorträge 2023/24 2022/23
Währung Verlustvortrag Erstattungsanspruch Verlustvortrag Erstattungsanspruch
Deutschland (Körperschaftsteuer) T€ 2.692 426 2.125 336
davon TK Infraray T€ 2.497 395 1.934 306
davon Categis GmbH T€ 195 31 190 30
Deutschland (Gewerbesteuer) T€ 2.578 370 2.064 296
davon TK Infraray T€ 2.383 342 1.874 269
davon Categis GmbH T€ 195 28 190 27
USA TUSD 5.925 1.614 6.944 1.891
Kanada TCAD 2.771 360 3.035 394
Spanien T€ 3.994 999 3.969 992
Österreich T€ 11 3 23 5
davon TK Infraray T€ 11 3 23 5

7. ERGEBNIS JE STAMMAKTIE

Das Ergebnis je Stammaktie aus fortgeführten Aktivitäten ergibt sich wie folgt:

Ergebnis je Stammaktie 2023/24 2022/23
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien, unverwässert und verwässert 4.600.000 4.600.000
Ergebnis der Geschäftsperiode aus fortgeführten Aktivitäten in T€ -1.066 6.759
davon: Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen in T€ 85 101
Auf die Anteilseigner der Muttergesellschaft entfallendes Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten in T€ -1.151 6.658
Ergebnis in € je Stammaktie aus fortgeführten Aktivitäten, unverwässert und verwässert -0,25 1,45

Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Stammaktien bestanden im Berichtszeitraum und im Vergleichszeitraum des Vorjahres nicht. Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie ist deshalb mit dem verwässerten Ergebnis je Stammaktie identisch.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien betrug das gesamte Berichtsjahr über 4.600.000 Stück.

8. PERIODENFREMDES ERGEBNIS

Sonstige periodenfremde betriebliche Erträge in Höhe von T€ 437 (2022/23: T€ 129) und andere periodenfremde betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 201 (2022/23: T€ 219) sind im Betriebsergebnis des Berichtsjahres enthalten.

9. ERGEBNIS AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN

Mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 13. November 2023 hat die Beta Systems Software AG sämtliche Anteile an der PROXESS Holding GmbH (inklusive deren Tochtergesellschaft PROXESS GmbH) an die Easy Software AG veräußert. Die Transaktion wurde am 16. November 2023 vollzogen (vgl. Abschnitt „Veränderungen in den Konzernunternehmen“). Daher wird der Ergebnisbeitrag der PROXESS Gruppe (bestehend aus PROXESS Holding GmbH und PROXESS GmbH) sowie der Ertrag aus der Veräußerung der PROXESS Gruppe als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.

Das Ergebnis der Geschäftsperiode aus nicht fortgeführten Aktivitäten ergibt sich dabei wie folgt. Zu beachten ist, dass sich die Werte der Berichtsperiode lediglich auf die Dauer der Konzernzugehörigkeit der PROXESS Gruppe bis Mitte November 2023 beziehen (also 1,5 Monate), während die Vergleichswerte des Vorjahres ein volles Geschäftsjahr umfassen.

Nicht fortgeführte Aktivitäten 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 1.347 10.918
Sonstige betriebliche Erträge 38 224
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen -228 -1.658
Personalaufwand -808 -6.440
Abschreibungen 0 -822
Sonstige betriebliche Aufwendungen -185 -1.784
Zinsen und ähnliche Erträge 2 1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2 -19
Ertragssteuern 0 -72
Ergebnis der Geschäftsperiode aus nicht fortgeführten Aktivitäten 164 348
Gewinn aus Veräußerung aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2.247 0
Ergebnis der Geschäftsperiode aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2.411 348

Konzerninterne Verrechnungen aus zentralen Dienstleistungen der Beta Systems Software AG für die PROXESS Gruppe sowie konzerninterne Zinsaufwendungen und -erträge im Zusammenhang mit einem Darlehen der Beta Systems Software AG an die PROXESS Gruppe und dem konzerninternen Cash-Pooling wurden eliminiert und weder den fortgeführten noch den nicht fortgeführten Aktivitäten zugeordnet. Konzerninterne Verrechnungen aufgrund operativer Leistungsbeziehungen wurden nicht eliminiert und entweder den fortgeführten oder den nicht fortgeführten Aktivitäten zugeordnet, da diese Sachverhalte auch künftig auftreten können. Die Summierung einzelner Positionen aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten kann somit vom konsolidierten Konzernwert abweichen.

Von den ergebnisneutral erfassten Aufwendungen und Erträgen entfällt auf die fortgeführten Aktivitäten ein Ertrag von T€ 2.212 (2022/23: T€ 50) und auf die nicht fortgeführten Aktivitäten ein Aufwand von T€ 3 (2022/23: T€ 4). Somit ergibt sich ein Gesamtergebnis aus fortgeführten Aktivitäten von T€ 1.146 (2022/23: T€ 6.809) und ein Gesamtergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten von T€ 2.408 (2022/23: € 344). Im Berichtsjahr sind auf die Aktivitäten der PROXESS Gruppe bis 16. November 2023 keine Steuern angefallen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die Erläuterungen zur Bilanz in den Abschnitten 10 bis 27 beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten. Die Zusammensetzung der im Vorjahr als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerte und der damit verbundenen Schulden wird in Abschnitt 28 erläutert.

10. ZAHLUNGSMITTEL

Zahlungsmittel 30.09.2024 30.09.2023
Barmittel 2 5
Sichteinlagen bei Kreditinstituten 3.510 1.451
Summe 3.512 1.456

11. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Der Gesamtbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 22.698 (30. September 2023: T€ 25.315). Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich auf Kundenverträge.

Abgezinste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von T€ 7.933 (30. September 2023: T€ 8.739) in dem Gesamtwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Der verwendete Zinssatz beträgt 3,57% p.a. (30. September 2023: 4,61% p.a.).

Die Fälligkeit dieser Forderungen zum Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:

Barwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, fällig in > 12 Monaten 30.09.2024 30.09.2023
Geschäftsjahr 2023/24 0 5.050
Geschäftsjahr 2024/25 4.917 2.993
Geschäftsjahr 2025/26 2.231 664
Geschäftsjahr 2026/27 785 32
Summe 7.933 8.739

Der Kundenstamm der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Kunden aus dem Banken- und Versicherungssektor und Großkunden aus der Industrie. Diese weisen in den überwiegenden Fällen ein Investment Grade Rating auf; im Ergebnis ist der Forderungsbestand mit geringen Ausfallrisiken behaftet.

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag ist wie folgt:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Buchwert Wertminderung
Altersstruktur zum 30.09.2024
Noch nicht fällig 20.569 0
Überfällig bis 30 Tage 896 0
Überfällig 31 - 90 Tage 774 0
Überfällig 91 - 180 Tage 449 0
Überfällig 181 - 365 Tage 9 0
Überfällig mehr als 365 Tage 12 -12
Summe 22.710 -12
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Buchwert Wertminderung
Altersstruktur zum 30.09.2023
Noch nicht fällig 23.475 0
Überfällig bis 30 Tage 866 0
Überfällig 31 - 90 Tage 533 0
Überfällig 91 - 180 Tage 87 0
Überfällig 181 - 365 Tage 365 -12
Überfällig mehr als 365 Tage 0 0
Summe 25.327 -12

Die Entwicklung der Wertminderungen auf zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war im aktuellen Geschäftsjahr wie folgt:

Wertminderungen 30.09.2024 30.09.2023
Anfangssaldo zu Beginn des GJ -12 -43
zur Veräußerung gehalten 0 43
Zuführung 0 -12
Auflösung 0 0
Inanspruchnahme 0 0
Summe zum Ende des Geschäftsjahres -12 -12

Forderungen in Höhe von T€ 14.348 (30. September 2023: T€ 16.961) stellen Vertragsvermögenswerte dar, die bereits erbrachte, aber noch nicht in Rechnung gestellte Leistungsverpflichtungen beinhalten.

12. FERTIGUNGSAUFTRÄGE (POC)

Fertigungsaufträge (POC) 30.09.2024 30.09.2023
Aktivierte Auftragserlöse 894 483
Erhaltene Teilzahlungen -411 -212
Summe 483 271

Die Fertigungsaufträge werden in der Herstellungsphase zu Herstellungskosten zuzüglich Marge in der Bilanz aktiviert. Der damit im Posten Fertigungsaufträge enthaltene Projektertrag beziffert sich wie folgt:

Aktivierter Projektertrag der Periode 30.09.2024 30.09.2023
Aktivierte Auftragserlöse 894 483
Summe der angefallenen Kosten der laufenden Projekte -640 -295
Summe 254 188

Die bereits erfolgswirksam realisierten Gesamterlöse der Fertigungsaufträge betrugen in der Berichtsperiode T€ 1.339 (2022/23: T€ 1.270).

Zum 30. September 2024 bestanden Fertigungsaufträge, für die die zum Abschlussstichtag geleisteten Teilzahlungen die Umsätze um insgesamt T€ 12 (30. September 2023: T€ 5) überstiegen. Dieser Betrag wird in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Fertigungsaufträge (POC) werden voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres beendet.

13. KURZFRISTIGE FINANZANLAGEN

Zum Abschlussstichtag 30. September 2024 bestehen keine kurzfristigen Finanzanlagen (30. September 2023: T€ 0).

14. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 30.09.2024 30.09.2023
Aktive Rechnungsabgrenzung und geleistete Anzahlungen 1.809 1.326
Umsatzsteuerguthaben 273 297
Aktivierte Vertragskosten 645 560
Übrige kurzfristige Forderungen 875 120
Summe 3.602 2.304

Die Umsatzsteuerguthaben betreffen Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Sondervorauszahlungen.

Die aktivierten Vertragskosten beinhalten gemäß IFRS 15 Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen. Diese werden dann über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abgegrenzt. In der Berichtsperiode wurde aus dem Eröffnungsbilanzwert von insgesamt T€ 1.202 (davon T€ 560 kurzfristig, T€ 642 langfristig) ein Betrag von T€ 560 aufwandswirksam erfasst und die aktivierten Vertragskosten entsprechend reduziert. Gegenläufig wurden - ausgehend von den in der Berichtsperiode erzielten Auftragseingängen - neue Vertriebsboni in Höhe von initial T€ 1.431 aktiviert. Diese wurden im weiteren Verlauf der Periode bereits anteilig um T€ 659 abgeschrieben. Bei den gesamten Abschreibungen von T€ 1.219 handelt es sich fast ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen (wegen vorzeitiger Ablösung bestehender Verträge) sind lediglich in unwesentlicher Größenordnung angefallen.

Die übrigen kurzfristigen Forderungen beinhalten die ausstehende Kaufpreisforderung (gemäß vertraglich vereinbartem Kaufpreiseinbehalt) aus dem Verkauf der PROXESS in Höhe von T€ 819.

15. SACHANLAGEN

Sachanlagen 30.09.2024 30.09.2023
Anschaffungskosten
Computerausrüstung 5.971 6.067
Grundstücke und Gebäude 12.858 12.169
Einbauten in Geschäfts- und Betriebsgebäude 957 972
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.230 3.017
Summe Anschaffungskosten 23.015 22.225
Kumulierte planmäßige Abschreibungen -16.996 -13.741
Summe 6.018 8.485

Die im Geschäftsjahr 2023/24 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die Sachanlagen betragen T€ 3.844 (2022/23: T€ 3.398).

Zum 30. September 2024 betrugen die Buchwerte der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen T€ 3.922 (30. September 2023: T€ 5.496), vgl. hierzu auch Abschnitt 20. „Leasingverhältnisse“.

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht „Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns“ dargestellt.

16. FIRMENWERTE

Nach IAS 36 ist grundsätzlich ein jährlich verpflichtender Werthaltigkeitstest der Firmenwerte durchzuführen. Dabei wird der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU = Cash Generating Unit) den Buchwerten derselben gegenübergestellt. Dabei wurde für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Ausnahme der Infraray-Gruppe der erzielbare Betrag zum 30. September 2024 höher eingeschätzt als die Buchwerte. Für die Infraray-Gruppe wurde ein Wertberichtigungsbedarf festgestellt und daher eine außerordentliche Abschreibung in Höhe von T€ 1.545 vorgenommen.

Aufgrund der Veräußerung der PROXESS Gruppe wurde der Firmenwert, der aus der damaligen Akquisition der PROXESS im Geschäftsjahr 2019/20 resultierte, bereits zum 30. September 2023 nicht mehr unter den Firmenwerten, sondern als Bestandteil der „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ ausgewiesen.

Die Buchwerte der Firmenwerte enthalten eine Währungsumrechnungsdifferenz aus dem Berichtsjahr von T€ 1.497 (2022/23: T€ 1), die im Wesentlichen durch die Kaufpreisallokation der Beta Systems Software Sp. z o.o. bedingt ist.

Firmenwerte 30.09.2024 30.09.2023
Anschaffungskosten 24.879 4.892
davon aus Akquisition der SI Software Innovation 507 507
davon aus Akquisition der HORIZONT 2.731 2.731
davon aus Akquisition der Infraray/ASDIS 1.545 1.545
davon aus Akquisition der Categis 78 78
davon aus Akquisition der Codelab 34 30
davon aus Akquisition der Beta Polen 19.916
davon aus Akquisition der EMA 69
Wertminderungen -3.106 -1.561
Summe 21.773 3.331

Die Buchwerte der Firmenwerte stellen sich zum 30. September 2023 wie folgt dar:

Buchwert Firmenwerte 30.09.2024 30.09.2023
SI Software Innovation GmbH 189 189
HORIZONT Software GmbH 1.566 1.566
Infraray Teilkonzern 0 1.545
Categis GmbH 0 0
Codelab Sp. z o.o. 34 30
Beta Systems Software Sp. z o.o. 19.916 0
EMA GmbH 69 0
Summe 21.773 3.331

Die Wertermittlung zum 30. September 2024 beruhte jeweils auf einer vom Management erstellten Detailplanung über drei Jahre mit den nachfolgend genannten wesentlichen Prämissen.

Die Prognosen beruhen dabei auf den Erfahrungen der Vergangenheit, den aktuellen operativen Ergebnissen, externen Marktannahmen und der vom Management vorgenommenen Einschätzung der zukünftigen Entwicklung. Die Umsatzentwicklung beruht auf der Planung von Folgeverträgen bestehender Kunden- und Vertragsbeziehungen.

Für die CGU SI Software Innovation GmbH (die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2019/20 auf die Beta Systems DCI Software AG verschmolzen worden) wird auf Basis der aktuellen Vertragssituation und Pipeline von einer stabilen Entwicklung des Wartungsumsatzes auf dem Niveau des Budgetjahres ausgegangen. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 16,0% (30. September 2023: 17,1%) angesetzt.

Die CGU HORIZONT Software GmbH ist in ihren Kernmärkten mit ihren Produkten im Mainframe-Markt bei allen wesentlichen Unternehmen bereits vertreten. Hieraus ergibt sich eine exzellente Marktpositionierung bei gleichzeitig allerdings eingeschränktem Wachstumspotential mit Blick auf künftiges Neugeschäft. Im Sinne einer vorsichtigen Planung wurden daher rückläufige Umsatzerlöse (-3% pro Jahr) unterstellt. In den vergangenen Jahren gelang es allerdings zuverlässig, Abgänge durch die Generierung von Neugeschäft auszugleichen. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 16,9% (30. September 2023: 17,5%) angesetzt.

Für die CGU Infraray wurde ein Wertberichtigungsbedarf bezogen auf die immateriellen Vermögensgegenstände der Infraray-Gruppe festgestellt und hier eine außerordentliche Abschreibung von € 2,0 Millionen, davon T€ 1.545 für den Firmenwert sowie T€ 448 für aktivierte Softwareproduktrechte, vorgenommen. Die Wertberichtigung wurde vorgenommen aufgrund der aktuellen Einschätzung des Vorstands zur zukünftigen Geschäftsentwicklung.

Die CGU Codelab konnte ihre Umsatzerlöse im Berichtsjahr (bei ebenfalls steigenden Aufwendungen) erneut steigern. Für die kommenden Jahre wurde - auf Basis einer konservativen Planung - von einem Wachstum der Umsatzerlöse von durchschnittlich 3,3% pro Jahr ausgegangen. Im Servicegeschäft der Codelab geht eine Steigerung des Umsatzes eng mit der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen und damit steigenden Aufwendungen einher. Die Aufwendungen wurden mit entsprechenden Steigerungsraten so fortgeschrieben, so dass eine stabile Ergebnismarge erreicht wird. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 15,3% (30. September 2023: 16,1%) angesetzt.

Für die CGU Beta Systems Software Sp. z o.o. wurde mit einer deutlichen positiven Umsatzentwicklung mit einem Wachstum von durchschnittlich 25% pro Jahr geplant sowie damit einhergehend einer Verdopplung der EBIT-Marge. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 15,1% angesetzt.

Für die CGU EMA wurde aufgrund der zeitlichen Nähe der Erstellung der Kaufpreisallokation und des Bilanzstichtags kein Impairmenttest durchgeführt.

Änderungen der Berechnungsparameter für Werthaltigkeitstests können die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beeinflussen. Die Bewertung reagiert dabei besonders sensitiv auf den Kapitalisierungszinssatz und die erwartete Umsatzentwicklung. Dabei hätte sich für die CGUs SI, HORIZONT, Beta Systems Software Sp. z o.o. und Codelab auch bei einer weiteren Erhöhung des zugrunde gelegten Diskontierungssatzes um 1,0 Prozentpunkte zum 30. September 2024 keine Wertminderung ergeben.

Mit Blick auf die Umsatzentwicklung wäre für die CGUs SI und HORIZONT auch unter Annahme eines um zwei Prozentpunkte stärkeren Rückgangs der wichtigen Wartungserlöse keine Wertminderung erforderlich gewesen. Für die CGU Codelab sowie die CGU Beta Systems Software Sp. z o.o. würde ein um einen Prozentpunkt geringeres Wachstum der Umsatzerlöse bei unverändertem Anstieg der Aufwendungen keinen Wertberichtigungsbedarf auslösen.

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht „Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns“ dargestellt.

17. ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Kundenbasis, Lizenzrechte und andere immaterielle Vermögenswerte 30.09.2024 30.09.2023
Anschaffungskosten 23.315 16.735
Kumulierte Abschreibungen -14.329 -13.220
Summe 8.987 3.515

Die Buchwerte der anderen immateriellen Vermögenswerte enthalten eine Währungsumrechnungsdifferenz aus dem Berichtsjahr in Höhe von T€ 424 (2022/23: T€ 2), die insbesondere im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation der Beta Systems Software Sp. z o.o. steht.

Die im Geschäftsjahr 2023/24 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die anderen immateriellen Vermögenswerte betragen T€ 1.192 (2022/23: T€ 671).

Die Gesellschaft führte zum Abschlussstichtag keine Werthaltigkeitsprüfung der anderen immateriellen Vermögenswerte durch, da es keine Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gab.

Die erwarteten planmäßigen Abschreibungen der nächsten Jahre für die anderen immateriellen Vermögenswerte beziehen sich im Wesentlichen auf die im Zuge der Kaufpreisallokationen aktivierten Vermögenswerte der HORIZONT, der Beta Systems Software Sp. z o.o. sowie der EMA und ergeben sich wie folgt:

Erwartete planmäßige Abschreibungen
Geschäftsjahr 2024/25 1.314
Geschäftsjahr 2025/26 1.266
Geschäftsjahr 2026/27 1.235
Geschäftsjahr 2027/28 1.167
Geschäftsjahr 2028/29 1.041
Geschäftsjahr 2029/30 549
Geschäftsjahr 2030/31 408
Geschäftsjahr 2031/32 402
Geschäftsjahr 2032/33 402
Geschäftsjahr 2033/34 402
Geschäftsjahr 2034/35 401
Geschäftsjahr 2035/36 401
Summe 8.987

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht „Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns“ dargestellt.

18. ERWORBENE SOFTWAREPRODUKTRECHTE

Erworbene Softwareproduktrechte 30.09.2024 30.09.2023
Anschaffungskosten 13.322 7.094
Kumulierte Abschreibungen -7.552 -6.400
Summe 5.771 694

Die Buchwerte der Softwareproduktrechte enthalten eine Währungsumrechnungsdifferenz aus dem Berichtsjahr in Höhe von T€ 461 (2022/23: T€ 0), die insbesondere im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation der Beta Systems Software Sp. z o.o. steht.

Die Restbuchwerte der aktivierten Softwareproduktrechte verteilen sich wie nachfolgend dargestellt.

Buchwerte erworbener Softwareproduktrechte 30.09.2024 30.09.2023
Erworbene Rechte von Erwerbsart GJ Restabschreibung (Monate)
HORIZONT Software GmbH
ProcMan SD 2014/15 39 145 190
Job-Log AD 2020/21 0 0 2
Infraray GmbH
BICS AD 2017/18 0 0 502
Beta Systems Software Sp. z o.o.
ANOW! SD 2023/24 108 5.625 0
Summe 5.771 694

SD = Share Deal; AD = Assets Deal

Die im Geschäftsjahr 2023/24 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die Softwareproduktrechte betragen T€ 718 (2022/23: T€ 102). Hinzu kommen außerplanmäßige Abschreibungen in der Infraray GmbH in Höhe von T€ 448 (2022/23: T€ 0).

Die Gesellschaft führte zum Abschlussstichtag eine Werthaltigkeitsprüfung der erworbenen Softwareproduktrechte der Infraray Gruppe durch, da es Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gab. Für die weiteren immateriellen Vermögensgegenstände ergaben sich keine Anhaltspunkte für einen Anpassungsbedarf.

Der erwartete planmäßige Abschreibungsaufwand der nächsten Jahre ergibt sich für die Softwareproduktrechte wie folgt:

Erwartete planmäßige Abschreibungen
Geschäftsjahr 2024/25 670
Geschäftsjahr 2025/26 670
Geschäftsjahr 2026/27 670
Geschäftsjahr 2027/28 636
Geschäftsjahr 2028/29 625
Geschäftsjahr 2029/30 625
Geschäftsjahr 2030/31 625
Geschäftsjahr 2031/32 625
Geschäftsjahr 2032/33 625
Summe 5.771

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht „Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns“ dargestellt.

19. SONSTIGE LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Sonstige langfristige Forderungen 30.09.2024 30.09.2023
Kautionen 460 465
Aktivierte Vertragskosten 769 642
Sonstige langfristige Forderungen 11 0
Summe 1.240 1.107

Hinsichtlich der aktivierten Vertragskosten wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 14. „Sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ verwiesen.

20. LEASINGVERHÄLTNISSE

In den Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte an Leasinggegenständen ausgewiesen:

Grundstücke und Gebäude Sonstiges Nutzungsrechte IFRS 16
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2023 11.663 1.794 13.456
Zugänge 877 503 1.380
Währungsdifferenzen 239 34 273
Zugang aus Untern'erwerb 68 0 68
Abgänge -537 -363 -900
Stand 30. September 2024 12.309 1.968 14.278
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2023 6.871 1.089 7.960
Zugänge 2.146 484 2.630
Währungsdifferenzen 144 20 164
Abgänge -51 -347 -399
Stand 30. September 2024 9.110 1.246 10.356
Buchwert 30. September 2024 3.199 723 3.922

Bei Sonstiges handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen wurden im Geschäftsjahr 2023/24 darüber hinaus die folgenden Beiträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

Erfolgswirksame Leasingaufwendungen 2023/24 2022/23
Abschreibungsaufwand auf Nutzungsrechte -2.630 -2.352
Zinsaufwendungen aus der Aufzinszung von Leasingverbindlichkeiten -98 -87
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse -736 -702
Aufwand für geringwertige Vermögenswerte -25 -27
Erträge aus Untervermietung von Nutzungsrechten 293 225
Summe -3.197 -2.942

Die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Aktivitäten als Leasingnehmer betrugen im Geschäftsjahr T€ 3.469 (2022/23: T€ 3.157).

Die ausstehenden Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf:

Fälligkeiten der bilanzierten Leasingzahlungen (undiskontiert)
Geschäftsjahr 2024/25 1.986
Geschäftsjahr 2025/26 1.031
Geschäftsjahr 2026/27 811
Geschäftsjahr 2027/28 585
Geschäftsjahr 2028/29 134
Geschäftsjahr 2029/30 16
Summe 4.562

Einige Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen. Diese Optionen werden eingesetzt, um eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Sie sind bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt worden, wenn ihre Ausübung nicht hinreichend sicher ist. Mögliche künftige Leasingzahlungen, die in den Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungsoption anfallen, sind in folgender Tabelle dargestellt:

Mögliche künftige Leasingzahlungen, nicht in Leasingverbindlichkeiten enthalten (undiskontiert)
Geschäftsjahr 2025/26 3
Geschäftsjahr 2026/27 38
Geschäftsjahr 2027/28 38
Geschäftsjahr 2028/29 63
Geschäftsjahr 2029/30 88
Geschäftsjahr 2030/31 88
Geschäftsjahr 2031/32 63
Geschäftsjahr 2032/33 35
Summe 414

21. KURZFRISTIGE FINANZIERUNG

Kurzfristige Finanzierung 30.09.2024 30.09.2023
Innerhalb von 12 Monaten fälliger Anteil des Darlehens der Commerzbank 0 1.200
Kontokorrentkredit Bethmann Bank 0 2.952
Kurzfristige Leasingschulden gem. IFRS 16 1.720 2.433
Summe 1.720 6.585

Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen.

Der Kontokorrentkredit des Vorjahres in Höhe von T€ 2.952 bei der Bethmann Bank war auf Basis eines zeitlich unbefristeten Kreditrahmens über insgesamt T€ 7.000 in Anspruch genommen worden. Der in Anspruch genommene Darlehensbetrag wurde mit einem Darlehenszins in Höhe der Euro-Short-Term-Rate (€STR) zzgl. einer Marge von 1,25% p.a. verzinst (der Darlehenszins kann unabhängig von der Entwicklung der Euro-Short-Term-Rate nicht negativ werden) und konnte flexibel getilgt werden.

Für die Kreditrahmen bei der Bethmann Bank (T€ 7.000) und der Commerzbank (T€ 5.000) fällt auf das jeweils nicht in Anspruch genommene Volumen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,3% p.a. an. Für einen weiteren Kreditrahmen bei der Commerzbank (T€ 8.438) fällt ab 1. Januar 2025 bis längstens 31. August 2026 eine Bereitstellungsprovision ebenfalls in Höhe von 0,3% an.

Für weitere Erläuterungen zu dem Darlehen der Commerzbank, das im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS im Geschäftsjahr 2018/19 aufgenommen worden war, wird auf Abschnitt 24. „Finanzielle Schulden“ verwiesen.

Bezüglich weiterer Kreditlinien/-zusagen bei Finanzinstituten wird auf den Abschnitt „30. Kapitalmanagement“ verwiesen.

22. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

Als Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 werden die gegenüber Kunden bereits fakturierten, aber noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden aus den zu Periodenbeginn bestehenden Vertragsverbindlichkeiten (T€ 9.390) anteilige Umsatzerlöse in Höhe von T€ 8.464 realisiert. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten von T€ 11.878 werden weit überwiegend im laufenden Geschäftsjahr 2024/25 als Umsatzerlöse realisiert werden.

23. SONSTIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Sonstige kurzfristige Schulden 30.09.2024 30.09.2023
Andere Steuerschulden und Sozialabgaben 1.086 1.864
Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern (Gehälter und gehaltsähnliche Zahlungen) 4.793 4.877
Variabler Kaufpreis Akquisitionen 214 0
Übrige kurzfristige Schulden 1.445 1.003
Summe 7.537 7.744

ANDERE STEUERSCHULDEN UND SOZIALABGABEN

Die Position betrifft Schulden gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer sowie für Abgaben gegenüber Sozialversicherungsinstituten.

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER ARBEITNEHMERN

Hierin sind Ansprüche der Mitarbeiter aus Urlaub, Überstunden und Gleitzeit, Verbindlichkeiten aus Leistungsprämien sowie zu leistende Erstattungen verauslagter Reisekosten enthalten. Darüber hinaus enthalten sind Rückstellungen für variable Gehaltszahlungen an die Belegschaft (inklusive Bonuszahlungen an den Vertrieb) und den Vorstand.

VARIABLER KAUFPREIS AKQUISITIONEN

Diese Position umfasst den kurzfristigen Anteil der möglichen nachträglichen Kaufpreiskomponenten an die Verkäufer der EMA.

ÜBRIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Die übrigen kurzfristigen Schulden enthalten unter anderem Verbindlichkeiten aus Abschlussprüfung und Steuerberatung (T€ 251), Rückstellungen für mögliche Abfindungszahlungen (T€ 330) und Verpflichtungen aus Nebenkosten aus Mietverhältnissen (T€ 102).

Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten aus einer vertraglich vereinbarten Earn-Out Regelung mit den Veräußerern der Beta Systems Software Sp. z o.o. enthalten (T€ 475).

24. FINANZIELLE SCHULDEN

Die langfristigen finanziellen Schulden umfassen zum Bilanzstichtag 30. September 2024 nur die langfristigen Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 in Höhe von T€ 2.353 (30. September 2023: T€ 3.330). Der Restbetrag des bestehenden Darlehens bei der Commerzbank war bis 30. Juni 2024 fällig. Bereits zum Bilanzstichtag des Vorjahres bestand kein langfristiger Anteil mehr.

Die Gesellschaft nutzte zum Bilanzstichtag keine Finanzierungsmittel bei Kreditinstituten.

Finanzielle Schulden 30.09.2024 30.09.2023
Darlehen Commerzbank AG 0 1.200
Kontokorrentkredit Bethmann Bank 0 2.952
Summe finanzielle Schulden 0 4.152
davon fällig ≤ 12 Monaten 0 4.152
Langfristige finanzielle Schulden bei Kreditinstituten 0 0

Das Darlehen der Commerzbank war im Geschäftsjahr 2018/19 zur Refinanzierung eines Teils des Kaufpreises der PROXESS aufgenommen worden. Die Laufzeit war bis zum 30. Juni 2024 fest vereinbart. Das Darlehen wurde mit einem Darlehenszins in Höhe des Drei-Monats-EURIBOR zzgl. einer Marge von 1,50% p.a. verzinst (war der EURIBOR kleiner Null, galt ein Zinssatz von 1,50%) und war in vierteljährlichen Raten von jeweils T€ 400 zu tilgen.

Bezüglich weiterer Kreditlinien/-zusagen bei Finanzinstituten wird auf den Abschnitt 30. „Kapitalmanagement“ verwiesen.

25. PENSIONSVERBINDLICHKEITEN

Auf folgende Positionen hat die Erfassung von Verbindlichkeiten aus Pensionen Einfluss:

Auf Basis von Einzelzusagen gewährt die Beta Systems Software AG einem ehemaligen Vorstand sowie einem ehemaligen Mitglied des Managements Pensionsansprüche. Die Leistungen sind von den geleisteten Dienstjahren und vom damaligen Gehalt abhängig.

Bilanzposition 30.09.2024 30.09.2023
Pensionsverbindlichkeiten 1.493 1.333
Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) -229 41
Ertragsteuereffekt 71 -13
Nicht erfolgswirksame Änderungen des Eigenkapitals -158 28
Zinsaufwand 111 105
Zinsertrag -57 -53
Periodenergebnis 53 52

Eine allgemeine Versorgungszusage besteht gegenüber ehemaligen Betriebsangehörigen der vormaligen Kleindienst Datentechnik AG. Diese Pensionsverpflichtungen basieren auf einer Betriebsvereinbarung vom 21. Dezember 1972 sowie Ergänzungen hierzu. Im Rahmen des Verkaufs des aufgegebenen Geschäftsbereiches ECM sind die Pensionsverpflichtungen der zum Verkaufszeitpunkt aktiven Mitarbeiter an den Erwerber übergegangen, bei der Gesellschaft sind nur die Pensionsverpflichtungen gegenüber den Rentnern und anderweitig ausgeschiedenen Mitarbeitern verblieben. Anspruchsberechtigt sind alle bis zum 30. September 1987 in das Unternehmen eingetretenen Mitarbeiter.

Die Versorgungsordnung sieht nach Ablauf einer 10-jährigen Betriebszugehörigkeit die Gewährung einer Altersrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres vor, ebenso bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Gewährung einer Invalidenrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 58. Lebensjahres wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Leistungen ergibt sich aus einem festen Rententeilbetrag pro nach Vollendung des 30. Lebensjahres geleistetem Dienstjahr.

Die Versorgungsansprüche aus den Pensionszusagen an die ehemaligen Gesellschafter der HORIZONT Software GmbH wurden mit Wirkung zum 30. September 2014 auf den bis zu diesem Stichtag erdienten Teil reduziert (past service). Auf den nach diesem Stichtag noch zu erdienenden Teil (future service) verzichten die Versorgungsberechtigten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erdiente Rentenanwartschaft bleibt bestehen, wurde jedoch im Zuge der Übernahme der HORIZONT auf einen Pensionsfond ausgelagert. Der Vorstand der Beta Systems ist der Ansicht, dass die Beta Systems Software AG entsprechend der mit den Veräußerern der HORIZONT im Zuge der Übernahme getroffenen vertraglichen Vereinbarungen somit auch für die bis zum 30. September 2014 erdiente Rentenanwartschaft nicht in Anspruch genommen werden kann. Gemäß den Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS muss dennoch buchhalterisch eine mittelbare Pensionsverbindlichkeit ausgewiesen werden. Die Versorgungsberechtigten erhalten eine Altersrente nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nach Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. eine vorgezogene Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und nicht bevor diese Zusage mindestens 10 Jahre bestanden hat. Weiterhin wird eine Invalidenrente beim Ausscheiden aus den Diensten des Unternehmens infolge Berufsunfähigkeit gewährt.

Die folgenden Erläuterungen betreffen die Einzelzusagen sowie die Versorgungsordnung für Rentner und anderweitig ausgeschiedene Mitarbeiter bei Beta Systems/Kleindienst und HORIZONT gleichermaßen.

Die Pensionszusagen umfassen insgesamt 65 Anspruchsberechtigte, davon 4 Mitarbeiter, 51 Rentner und 10 ehemalige Mitarbeiter (30. September 2023: 70 Anspruchsberechtigte, davon 4 Mitarbeiter, 51 Rentner und 15 ehemalige Mitarbeiter). Da bereits alle anspruchsberechtigten Personen aus der Gesellschaft ausgeschieden sind oder auf zukünftige Ansprüche verzichten und damit keine neuen Ansprüche mehr erdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen.

Die Ermittlung der Verpflichtungen zum 30. September 2024 beruht auf einem unabhängigen finanzmathematischen Gutachten eines Sachverständigen für betriebliche Altersvorsorge. Seinen Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde:

Versicherungsmathematische Annahmen 30.09.2024 30.09.2023
Zinssatz Beta Systems Software AG 3,15% 4,00%
Zinssatz HORIZONT Software GmbH 3,38% 4,07%
Pensionssteigerungen (Rententrend) - Einzelzusagen 2,00% 2,00%
Pensionssteigerungen (Rententrend) - Versorgungsordnung 2,00% 2,00%
Pensionierungsalter - Frauen 56,5 - 63 56,5 - 63
Pensionierungsalter - Männer 63 - 65 63 - 65

Als Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck“ in der vom 2. Oktober 2018 veröffentlichten Version herangezogen. Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationen werden nicht berücksichtigt, da keine aktiven Mitarbeiter mehr im Unternehmen beschäftigt sind, die unter die genannten Regelungen fallen.

Die Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich während des Geschäftsjahres 2023/24 wie folgt entwickelt:

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) 2023/24 2022/23
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen am Beginn des GJ 2.797 2.944
Zinsaufwand 111 105
Versicherungsmath. (Gewinne) Verluste 254 -135
Pensionszahlungen -118 -118
Summe zum Ende des Geschäftsjahres 3.044 2.797

Zur teilweisen Deckung ihrer Pensionsverpflichtungen unterhält die Gesellschaft ein Planvermögen, welches sich wie folgt zusammensetzt:

Zusammensetzung Planvermögen 30.09.2024 30.09.2023
qualifizierte Versicherungsverträge 1.551 1.464
Summe 1.551 1.464

Die Gesellschaft leistete im Berichtsjahr Versicherungsbeiträge in Höhe von T€ 7 für bestehende Rückdeckungsversicherungen. Das Planvermögen hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

Entwicklung Planvermögen 30.09.2024 30.09.2023
Planvermögen am Beginn des GJ 1.464 1.500
Zuführungen Zinsertrag 57 53
Einzahlung 7 7
Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) 25 -94
sonstige Anpassung -2 -2
Summe zum Ende des Geschäftsjahres 1.551 1.464

Die Gesellschaft saldiert gemäß IAS 19.131 die jeweiligen Bestandteile des Planvermögens mit den Pensionsverpflichtungen nur, soweit diese zum betreffenden Pensionsplan gehören. Zum Abschlussstichtag traf dieser Sachverhalt wie auch im Vorjahr auf das komplette Planvermögen zu.

Die Überleitung zu den in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Pensionsverbindlichkeiten 30.09.2024 30.09.2023
Barwert der Pensionsverpflichtungen am Jahresende 3.044 2.797
Planvermögen -1.551 -1.464
Summe 1.493 1.333

Der Zinsaufwand und Zinsertrag sind im Finanzergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres enthalten.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereinigt um den Ertragssteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Dabei entfallen von der Gesamtsumme der versicherungsmathematischen Verluste des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 229 (2022/23: Gewinn von T€ 41) auf Veränderungen der finanziellen Annahmen im Saldo Verluste von T€ 237 (2022/23: Gewinne von T€ 51). Davon beziehen sich Verluste in Höhe von T€ 261 (2022/23: Gewinne in Höhe T€ 145) auf die Pensionsverpflichtung und Gewinne in Höhe von T€ 25 (2022/23: Verluste in Höhe von T€ 94) auf das Planvermögen. Daneben entfallen Gewinne von T€ 7 (2022/23: Verluste von T€ 10) auf erfahrungsbedingte Anpassung bei der Bewertung der Pensionsverbindlichkeit.

Die Veränderung der finanziellen Annahmen betrifft einen angepassten Rechnungszins. Der Zinssatz hat auf Grund der Langfristigkeit der Verpflichtungen eine wesentliche Auswirkung auf die Veränderung des Barwerts. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen wurden für die Bewertungen bei der HORIZONT Software GmbH und der Beta Systems Software AG abweichende Zinssätze berücksichtigt.

Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen halben Prozentpunkt zum Abschlussstichtag hätte zu folgenden Veränderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:

Sensitivität der DBO zum 30.09.2024 + 0,5% - 0,5%
Zinssatz -182 201
Pensionssteigerungen (Rententrend) 149 -137

Eine Veränderung der demographischen Annahmen hätte zu folgenden Veränderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:

Sensitivität der DBO zum 30.09.2024 + 1 Jahr - 1 Jahr
Lebenserwartung 138 -137

Bei der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wirken Veränderungen der prozentualen Annahmen von Zinssatz und Rententrend nicht linear, was auf die verwendeten versicherungsmathematischen Methoden zurückzuführen ist.

Folgende Pensionszahlungen an anspruchsberechtigte Personen werden für die nächsten Jahre erwartet:

Erwartete Pensionszahlungen
Geschäftsjahr 2024/25 124
Geschäftsjahr 2025/26 126
Geschäftsjahr 2026/27 138
Geschäftsjahr 2027/28 166
Geschäftsjahr 2028/29 166
Geschäftsjahre 2029/30 bis 2033/34 888

Die erwarteten Beiträge zum Planvermögen für das Geschäftsjahr 2024/25 betragen T€ 7.

Als beitragsorientierte Versorgungsaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Geschäftsjahr 2023/24 T€ 2.794 (2022/23 T€ 2.622) aufwandswirksam erfasst.

26. SONSTIGE LANGFRISTIGE SCHULDEN

Sonstige langfristige Schulden 30.09.2024 30.09.2023
Variabler Kaufpreis Akquisitionen 14.968 0
Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern 303 208
Summe 15.271 208

Für die neu akquirierten Gesellschaften wurden mögliche nachträgliche Kaufpreiskomponenten vereinbart, davon entfallen auf die Beta Systems Software Sp. z o.o. ein langfristiger Anteil von T€ 14.512 und auf die EMA ein langfristiger Anteil von T€ 456.

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern bestehen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen in verschiedenen Auslandgesellschaften.

27. EIGENKAPITAL

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 4.600 (30. September 2023: T€ 4.600) bei insgesamt 4.600.000 (30. September 2023: 4.600.000) ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien.

Zum Abschlussstichtag beträgt der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie € 1,00 (30. September 2023: € 1,00).

Alle ausgegebenen Stammaktien sind in voller Höhe eingezahlt.

KAPITALRÜCKLAGE

Der unter der Kapitalrücklage ausgewiesene Betrag in Höhe von T€ 2.510 (30. September 2023: T€ 2.510) umfasst die über dem rechnerischen Nennwert liegenden angesammelten Beträge der Transaktionen mit Anteilseignern. Nach nationalen Vorschriften darf die Kapitalrücklage grundsätzlich nicht für Ausschüttungen verwendet werden.

GEWINN-/VERLUSTVORTRAG

Die unter den Gewinn-/Verlustvorträgen angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Gewinne bzw. Verluste zum Abschlussstichtag. Hierin ist das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehende Periodenergebnis aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von T€ 1.234 (2022/23: T€ 7.073) enthalten.

ERGEBNISNEUTRAL IM EIGENKAPITAL ERFASSTE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

Die ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten kumulierten Aufwendungen und Erträge sind Nettobeträge nach Abzug gegebenenfalls darauf entfallender Ertragssteuern. In der Gesellschaft werden ausschließlich Beträge aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionen in dieser Position erfasst.

EIGENE ANTEILE

Zum 30. September 2024 hielt die Gesellschaft wie auch zum Bilanzstichtag des Vorjahres keine eigenen Anteile.

MINDERHEITENANTEILE AM EIGENKAPITAL

Infolge der Beteiligungen von Teilen des Managements der Codelab Sp. z o.o. und externer Berater an der Codelab Software GmbH entfällt ein Anteil von T€ 589 (30. September 2023: T€ 579) des Konzerneigenkapitals auf Minderheitenanteile.

Die Zusammensetzung und die Veränderungen des Eigenkapitals sind in der „Aufstellung der Veränderung des Eigenkapitals des Konzerns“ dargestellt.

28. ALS ZUR VERÄUßERUNG GEHALTEN EINGESTUFTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN

Mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 13. November 2023 hat die Beta Systems Software AG sämtliche Anteile an der PROXESS Holding GmbH (inklusive deren Tochtergesellschaft PROXESS GmbH) an die Easy Software AG veräußert. Die Transaktion wurde am 16. November 2023 vollzogen (vgl. Abschnitt „Veränderungen in den Konzernunternehmen“). Daher wurden die Vermögenswerte und Schulden der PROXESS Gruppe (bestehend aus PROXESS Holding GmbH und PROXESS GmbH) in der Konzernbilanz zum 30. September 2023 jeweils als zur Veräußerung gehalten eingestuft.

Die Zusammensetzung der zum Bilanzstichtag des Vorjahres als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerte ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte 30.09.2023
Zahlungsmittel 1.359
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.105
Vorräte 2
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 374
Laufende Steuererstattungsansprüche 315
Sachanlagen 1.158
Firmenwert 7.915
Andere immaterielle Vermögenswerte 1.559
Erworbene Softwareproduktrechte 2.429
Sonstige langfristige Forderungen 6
Summe 16.221

Von den Sachanlagen in Höhe von T€ 1.158 bezogen sich T€ 1.045 auf gemäß IFRS 16 aktivierte Nutzungsrechte aus Miet-/Leasingverträgen.

Die Zusammensetzung der Schulden zum Bilanzstichtag des Vorjahres, die mit als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerten verbunden waren, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Schulden, die mit als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Vermögenswerten verbunden sind 30.09.2023
Kurzfristige Finanzierung 407
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 169
Vertragsverbindlichkeiten 1.299
Laufende Ertragssteuerschulden 66
Sonstige kurzfristige Schulden 703
Finanzielle Schulden 628
Latente Steuerschulden 699
Summe 3.971

Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelte es sich im Wesentlichen um noch zu erbringende Wartungsleistungen. Bei der kurzfristigen Finanzierung und den finanziellen Schulden handelte es sich um kurz- und langfristige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den aktivierten Nutzungsrechten aus Miet-/Leasingverträgen von T€ 1.035.

SONSTIGE ANGABEN

Die sonstigen Angaben in den nachfolgenden Abschnitten 29 bis 39 beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten, sofern nicht explizit anders angegeben.

29. FINANZINSTRUMENTE

Nachfolgende Übersicht enthält die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum Abschlussstichtag. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen dabei in etwa den Buchwerten der Finanzinstrumente.

Finanzinstrumente (beizulegender Zeitwert) 30.09.2024 30.09.2023
Kredite und Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.698 25.315
Zahlungsmittel und -äquivalente 3.512 1.456
Kautionen 460 465
Finanzielle Vermögenswerte 26.670 27.235
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.073 -2.192
Leasingverbindlichkeiten -4.073 -5.763
Darlehen bei Banken 0 -1.200
Kurzfristige Finanzierung -1.720 -1.200
Finanzielle Schulden -2.353 0
Kontokorrentlinien bei Banken 0 -2.952
Verbindlichkeiten Akquisition kurzfristig -214 0
Verbindlichkeiten Akquisition langfristig -14.968 0
Sonstige kurzfristige Schulden -885 -391
Finanzielle Verbindlichkeiten -26.285 -12.498
Summe 385 14.737

Die Gesellschaft unterscheidet bei der Bewertung der Finanzinstrumente folgende Bewertungskategorien nach IFRS 9: Finanzinstrumente, die zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (sämtliche in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Kredite und Forderungen und finanziellen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der kurzfristigen Finanzanlagen) sowie Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Beta Systems wendet grundsätzlich folgende Fair-Value-Hierarchie zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte an:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte Preise

Stufe 2: Inputfaktoren, die sich für das Finanzinstrument entweder direkt oder indirekt beobachten lassen

Stufe 3: Bewertung auf Basis von Inputfaktoren, die nicht auf Märkten beobachtbar sind

Zu den Bewertungsannahmen für die einzelnen Klassen der Finanzinstrumente wird ferner auf die Erläuterungen der verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen zu den einzelnen Posten im Anhang verwiesen.

Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, insbesondere dem Kredit- bzw. Ausfallrisiko, Liquiditäts-, Währungskurs- und Zinsänderungsrisiken. Diese werden detailliert im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel „Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten“ erläutert.

30. KAPITALMANAGEMENT

Um jederzeit eine ausreichende und die gesetzlichen Anforderungen erfüllende Versorgung des Unternehmens mit Eigen- und Fremdkapital sicherzustellen, betreibt die Gesellschaft ein aktives Kapitalmanagement.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023/24 wie auch im Vorjahr die aktienrechtlichen Anforderungen an das Eigenkapital erfüllt. Das Eigenkapital der Beta Systems Software AG als rechtliche Einheit beträgt zum Abschlussstichtag 435% (30. September 2023: 364%) des gezeichneten Kapitals. Das Eigenkapital des Beta Systems Konzerns beträgt zum Abschlussstichtag 545% (30. September 2023: 470%) des gezeichneten Kapitals.

Erforderliche Mietsicherheiten sind über Barhinterlegungen abgedeckt, für die Büroräume in Stettin und Breslau besteht eine Bankgarantie.

Über die vorgenannte Bankgarantie hinaus bestanden zum Bilanzstichtag die folgenden Kreditlinien oder -zusagen bei Finanzinstituten:

Kreditrahmen bei der Bethmann Bank in Höhe von € 7,0 Millionen (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024; 30. September 2023: Inanspruchnahme von € 3,0 Millionen)

Kreditrahmen bei der Commerzbank AG in Höhe von € 5,0 Millionen (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023)

Vertrag über ein Ratentilgungsdarlehen der Commerzbank in Höhe von € 8,4 Millionen zur Finanzierung einer möglichen nachträglichen Kaufpreiszahlung entsprechend des Kaufvertrags zur Akquisition der Beta Systems Software Sp. z o.o. (keine Inanspruchnahme zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023; das Darlehen konnte frühestens zum 1. Januar 2025 in Anspruch genommen werden, bisher ist keine Inanspruchnahme erfolgt).

31. DIVIDENDENAUSSCHÜTTUNG

Die zur Dividende an die Anteilseigner ausschüttungsfähigen Beträge richten sich nach aktienrechtlichen Vorschriften und dem im Einzelabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn der Beta Systems Software AG (Muttergesellschaft). Der Einzelabschluss wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2023/24 erfolgte keine Dividendenausschüttung an die Anteilseigner für das Geschäftsjahr 2022/23 (keine Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr 2022/23 für das Geschäftsjahr 2021/22).

Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres 2023/24 beträgt T€ 3.276 (2022/23: T€ 4.762). Hiervon wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei Feststellung des Jahresabschlusses der Beta Systems Software AG satzungsgemäß ein Anteil von T€ 1.638 (50%) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ausgehend von dem Bilanzgewinn per 30. September 2023 in Höhe von T€ 2.381 ergibt sich somit zum 30. September 2024 ein Bilanzgewinn von T€ 4.019. Der Vorstand schlägt aufgrund der geplanten Verschmelzung mit der SPARTA AG vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

32. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Im Geschäftsjahr 2023/24 hatte die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, aufgrund ihrer mittelbaren Kapitalbeteiligung, der Zurechnung von Stimmrechten und der angenommenen personellen Verflechtungen einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft. Die vorgenannte Gesellschaft und deren verbundene Unternehmen waren im Berichtsjahr nahestehende Unternehmen der Beta Systems Software AG.

Die Gesellschaft wird seit dem Geschäftsjahr 2012 in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, einbezogen.

UNTERSTÜTZUNG DES EHEMALIGEN AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN

Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Beta Systems Software AG, Herr Wilhelm K.T. Zours, konnte zur Unterstützung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender bei Bedarf Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG einsetzen. Die Leistungen der Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG konnte die Deutsche Balaton AG der Beta Systems Software AG mit bis zu € 5.000 pro Jahr in Rechnung stellen. Im Berichtsjahr wurden der Beta Systems Software AG € 2.500 für derartige Leistungen in Rechnung gestellt.

Darüber hinaus bestanden keine weiteren Geschäftsbeziehungen zu anderen nahestehenden Personen und Unternehmen im Berichtsjahr 2023/24.

33. BÜRGSCHAFTEN

Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 bestanden keine Bürgschaftszusagen an Dritte.

34. EVENTUALSCHULDEN UND EVENTUALFORDERUNGEN

Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 bestanden weder Eventualschulden noch Eventualforderungen.

35. OPERATING LEASING

Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 bestehen Zahlungsverpflichtungen aus kurzfristigen und geringfügigen Leasingverträgen, die gemäß IFRS 16 nicht als Leasingverbindlichkeiten bilanziert wurden. Hierbei handelt es sich um kurzfristige Büro- und Garagenmietverträge, kurzfristige Softwarelizenzen, Fahrradleasing und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Laufzeiten der zum jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden nicht bilanzierten Zahlungsverpflichtungen.

Operating-Leasing-Verpflichtungen 30.09.2024 30.09.2023
Geschäftsjahr 2023/24 319
Geschäftsjahr 2024/25 358 31
Geschäftsjahr 2025/26 29 4
Geschäftsjahr 2025/26 4
Summe 392 355

36. PERSONALSTAND

Im Geschäftsjahr 2023/24 beträgt die durchschnittliche Anzahl aller Angestellten - bezogen auf die fortgeführten Aktivitäten - 577 (2022/23: 563 Angestellte).

Zum Stichtag 30. September 2024 waren rund 31% der Beschäftigten (182 Mitarbeiter) in Forschung und Entwicklung tätig, 15% (84 Mitarbeiter) im Vertrieb, 41% (237 Mitarbeiter) im Service & Support und 13% (76 Mitarbeiter) in der Verwaltung beschäftigt.

37. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die während des Geschäftsjahres 2023/24 angefallenen Aufwendungen für an die Nexia GmbH, Düsseldorf, als Konzernabschlussprüfer zu leistenden Honorare betrugen T€ 125 (2022/23: T€ 98) für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses.

Für weitere Bestätigungsleistungen der Nexia GmbH, Düsseldorf, wurden T€ 25 (2022/23: T€ 33) erfasst, für steuerliche Beratungsleistungen T€ 40 (2022/23: T€ 11) und für sonstige Leistungen T€ 21 (2022/23: T€ 19).

38. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Nach Abschluss des Berichtsjahres sind keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Beta Systems Konzerns und der Beta Systems Software AG eingetreten.

39. VERZICHT AUF OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES VON KONZERNGESELLSCHAFTEN

VERZICHT AUF DIE OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS SOWIE AUF DIE ERSTELLUNG EINES ANHANGS UND LAGEBERICHTS NACH § 264 ABS. 3 HGB

Die Beta Systems DCI Software AG, Berlin, die Beta Systems IAM Software AG, Berlin, die Beta Systems IT Services GmbH (vormals Beta Systems IT Operations GmbH), Berlin und die HORIZONT Software GmbH, München wurden im vorliegenden Konzernabschluss vollkonsolidiert und erfüllen als inländische Konzerngesellschaften die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen. Sie werden die Befreiungsvorschrift des genannten Paragraphen nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses 2023/24 und des Lageberichts sowie auf die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts verzichten.

ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN UND DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE DES KONZERNS

Computerausrüstung Einbauten in Geschäfts- und Betriebsgebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Grundstücke und Gebäude Sachanlagen
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2022 5.151 993 3.678 13.133 22.955
zur Veräußerung gehalten -392 -45 -889 -1.706 -3.033
Zugänge 1.390 23 555 701 2.670
Währungsdifferenzen -12 1 22 156 167
Abgänge -70 0 -349 -115 -534
Stand 30. September 2023 6.067 972 3.017 12.169 22.225
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2022 3.570 797 2.140 5.901 12.408
zur Veräußerung gehalten -295 -10 -530 -745 -1.580
Zugänge 780 89 614 1.915 3.398
Währungsdifferenzen -11 0 3 52 44
Abgänge -68 0 -347 -114 -529
Stand 30. September 2023 3.976 877 1.880 7.009 13.741
Buchwert
30. September 2023 2.092 95 1.137 5.160 8.485
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2023 6.067 972 3.017 12.169 22.225
Zugänge 220 9 555 877 1.661
Währungsdifferenzen -7 0 49 285 325
Umgliederung 103 0 0 0 103
Zugang aus Untern'erwerb 0 0 0 65 65
Abgänge -412 -25 -391 -538 -1.365
Stand 30. September 2024 5.971 957 3.230 12.858 23.015
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2023 3.976 877 1.880 7.009 13.741
Zugänge 809 57 613 2.365 3.844
Währungsdifferenzen -8 -1 27 158 174
Umgliederung 101 0 0 0 101
Abgänge -412 -25 -377 -51 -864
Stand 30. September 2024 4.465 908 2.143 9.481 16.996
Buchwert
30. September 2024 1.505 49 1.087 3.377 6.018
Firmenwert Andere Immaterielle Vermögenswerte Erworbene Softwareproduktrechte Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen und imm. Vermögenswerte
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2022 12.805 18.996 10.203 42.003 64.958
zur Veräußerung gehalten -7.915 -2.106 -3.085 -13.106 -16.139
Zugänge 0 0 0 0 2.670
Währungsdifferenzen 2 -154 -24 -177 -9
Abgänge 0 0 0 0 -534
Stand 30. September 2023 4.892 16.735 7.094 28.721 50.945
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2022 1.561 13.027 6.823 21.409 33.817
zur Veräußerung gehalten 0 -322 -501 -823 -2.403
Zugänge 0 671 102 773 4.171
Währungsdifferenzen 0 -156 -24 -180 -136
Abgänge 0 0 0 0 -529
Stand 30. September 2023 1.561 13.220 6.400 21.180 34.920
Buchwert
30. September 2023 3.331 3.515 694 7.539 16.024
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2023 4.892 16.735 7.094 28.721 50.945
Zugänge 0 13 0 13 1.674
Währungsdifferenzen 1.497 341 447 2.285 2.610
Umgliederung 0 0 0 0 103
Zugang aus Untern'erwerb 18.490 6.227 5.781 30.499 30.563
Abgänge 0 0 0 0 -1.365
Stand 30. September 2024 24.879 23.315 13.322 61.517 84.530
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2023 1.561 13.220 6.400 21.180 34.920
Zugänge 1.545 1.192 1.166 3.903 7.747
Währungsdifferenzen 0 -83 -14 -97 77
Umgliederung 0 0 0 0 101
Abgänge 0 0 0 0 -864
Stand 30. September 2024 3.106 14.329 7.552 24.985 41.980
Buchwert
30. September 2024 21.773 8.987 5.771 36.530 42.549

ORGANE DER GESELLSCHAFT

VORSTAND

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023/24 waren:

Herr Gerald Schmedding

Mitglied des Vorstands

Herr Mirko Minnich

Mitglied des Vorstands

Herr Rigas Paschaloudis

Mitglied des Vorstands

Herr Schmedding verantwortet die Bereiche Finance & Controlling, Human Resources, Corporate Services und Legal Affairs. Herr Minnich verantwortet die Bereiche Development & Support, Produktmanagement und -strategie, Professional Services für den Geschäftsbereich DCI und interne IT Services. Herr Paschaloudis verantwortet die Bereiche Vertrieb und Marketing sowie Professional Services für den Geschäftsbereich IAM.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 2023/24 T€ 1.015 (2022/23: T€ 1.590), davon beziehen sich T€ 153 (15%) auf eine vollständig erfolgsabhängige Komponente, die in Teilen als Rückstellung eingestellt wurde und erst nach der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats zur Auszahlung kommen wird.

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied erhält monatliche Pensionszahlungen, die für das Geschäftsjahr 2023/24 in Summe T€ 44 (2022/23: T€ 43) betrugen. Die Rückstellung für Pensionsanwartschaften für frühere Vorstandsmitglieder zum 30. September 2024 beträgt nach den Bewertungsvorschriften des IAS 19 T€ 343 (30. September 2023: T€ 341).

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2023/24 wie folgt zusammen:

Herr Wilhelm K.T. Zours, Heidelberg

Vorstand DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender bis 18.10.2024

Herr Armin Steiner, Berlin

Investor / Berater

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis 20.10.2024

Aufsichtsratsvorsitzender ab 21.10.2024

Herr Jens-Martin Jüttner, Hofheim/Taunus Geschäftsführer Cinerius Financial Partners AG, Zug (Schweiz)

Aufsichtsratsmitglied

Herr Dr. Wolfgang Schlaak, Halstenbek

Geschäftsführer WADS Consulting GmbH, Halstenbeck

Aufsichtsratsmitglied

Herr Stefan Hillenbach, Oranienburg

Senior Manager Professional Services

Arbeitnehmervertreter

Herr Dr. Wolfgang Bendig, Essen

Senior Softwareentwickler

Arbeitnehmervertreter bis 31.08.2024

Herr Michael Feill, Köln

Softwareentwickler

Arbeitnehmervertreter ab 01.09.2024

Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 2023/24 T€ 80 (2022/23: T€ 77).

Im September 2024 hatte der damalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Wilhelm K.T. Zours, den Vorstand darüber informiert, dass er sein Mandat zum 18. Oktober 2024 niederlegen werde. Zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde am 21. Oktober 2024 Herr Armin Steiner gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Jens-Martin Jüttner.

KONZERNUNTERNEHMEN

AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES ZUM 30. SEPTEMBER 2024

Gesellschaft Sitz Beteiligungsquote
Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H. Wien (AT) 100%
Beta Systems Software SPRL Louvaine-la-Neuve (BE) 100%
Beta Systems Software France SARL Ivry-sur-Seine (FR) 100%
Beta Systems Software Ltd. Chobham (GB) 100%
Beta Systems Software SRL Bollate (IT) 100%
Betann Systems AB Stockholm (SE) 100%
Beta Systems Software AG Kloten (CH) 100%
Beta Systems Software Espana SL Madrid (ES) 100%
Beta Systems Software of North America, Inc. McLean (US) 100%
Beta Systems Software of Canada Inc. Calgary (CA) 100%
Beta Systems DCI Software AG Berlin 100%
HORIZONT Software GmbH München 100%
HORIZONT IT Services CZ s.r.o. Budweis (CZ) 100%
Infraray GmbH Berlin 100%
ASDIS Solutions GmbH Berlin 100%
AUCONET Austria GmbH Wien (AT) 100%
EMA European Mainframe Academy GmbH Berlin 100%
Beta Systems Software Sp. z o. o. Warschau (PL) 100%
Beta Systems IAM Software AG Berlin 100%
Beta Systems IT Services GmbH Berlin 100%
Categis GmbH Berlin 100%
Categis Software Private Ltd. Bangalore (IN) 99,99%
Codelab Software GmbH Berlin 77%
Codelab Sp.z o.o. Stettin (PL) 77%

Neben den genannten Beteiligungen bestanden zum Abschlussstichtag keine weiteren Beteiligungen.

BETA SYSTEMS WELTWEIT

DEUTSCHLAND
Beta Systems Software AG Beta Systems IAM Software AG
Ernst-Reuter-Platz 6 Josef-Lammerting-Allee 14
D-10587 Berlin D-50933 Köln
+49 +49
(30) 726 118 0 (221) 650 15 0
Beta Systems DCI Software AG Beta Systems IT Services GmbH
Ernst-Reuter-Platz 6 Ernst-Reuter-Platz 6
D-10587 Berlin D-10587 Berlin
+49 +49
(30) 726 118 0 (30) 726 118 0
Beta Systems DCI Software AG HORIZONT Software GmbH
Europastraße 3 Schäufeleinstraße 7
D-67433 Neustadt an der Weinstraße 80687 München
+49 +49
(6321) 499 150 0 (89) 540 162 0
Beta Systems IAM Software AG Infraray GmbH
Ernst-Reuter-Platz 6 Stromstr. 5
D-10587 Berlin 10555 Berlin
+49 +49
(30) 726 118 0 (30) 254 690 0
KANADA
ASDIS Solutions GmbH Beta Systems Software of Canada, Inc.
Stromstr. 5 Suite 920
10555 Berlin 500 - 4th Avenue SW
+49 Calgary, Alberta
(30) 254 690 0 CA- T2P 2V6
+1
(403) 231 9800
ÖSTERREICH
EMA European Mainframe Academy GmbH Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H.
Ernst-Reuter-Platz 6 Leopold-Ungar-Platz 2
D-10587 Berlin Stiege 2
+49 A-1190 Wien
(30) 726 118 0 +43
(1) 253 621 6031
Categis GmbH AUCONET Austria GmbH
Ernst-Reuter-Platz 6 Leopold-Ungar-Platz 2
D-10587 Berlin Stiege 2
+49 A-1190 Wien
(30) 726 118 0 +43
(1) 253 621 6031
Codelab Software GmbH
Ernst-Reuter-Platz 6
D-10587 Berlin
+49
(30) 726 118 0
BELGIEN PHILIPPINEN
Beta Systems Software SPRL InfiniteDATA Philippines
Avenue Jean Monnet 1 Limited Representative Office
B-1348 Louvain-la-Neuve Level 6, Ayala Triangle Gardens Tower 2,
+32 Paseo de Roxas cor Makati Avenue
(2) 3520 480 Makati City, Metro Manila
FRANKREICH POLEN
Beta Systems Software France SARL Codelab Sp. z o.o.
5, Avenue de Verdun Plac Brama Portowa 1
F-94200 Ivry-sur-Seine PL-70-225 Szczecin
+33 +48
(1) 439 017 40 (91) 819 91 16
GROßBRITANNIEN
Beta Systems Software Ltd. Codelab Sp. z o.o.
60 High Street ul. Sucha 2
GB-Chobham, Surrey GU24 8AA PL-50-086 Wrocław
+44 +48
(1189) 885 175 (71) 711 96 69
ITALIEN
Beta Systems Software SRL Beta Systems Software Sp. z o.o.
Via IV Novembre 92 ul. Prosta 32
I-20021 Bollate (MI) PL-00-838 Warszawa
+39 +48
(2) 3320 2251 (22) 300 15 24
SCHWEDEN TSCHECHISCHE REPUBLIK
Betann Systems AB Horizont IT Services CZ s.r.o.
Olof Palmes Gata 29 Radnicni 133/1,
4th Floor CZ-370 01 Ceske Budejovice
S- 111 22 Stockholm
SCHWEIZ USA
Beta Systems Software AG Beta Systems Software of North America, Inc.
Postfach 8300 Greensboro Drive, Suite L1-633
CH-8058 Zürich-Flughafen Suite 1150
+41 McLean, VA 22102
(44) 830 73 20 +1
(571) 348 44 50
SPANIEN
Beta Systems Software Espana SL
c/ Zurbano 73 6a Planta Esc. Int. Izq.
E-28010 Madrid
+34
(91) 307 7675

 

Berlin, 29. Januar 2025

gez. Gerald Schmedding, Vorstand

gez. Mirko Minnich, Vorstand

gez. Rigas Paschaloudis, Vorstand

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023/24 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2023/24 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert.

Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023/24 mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in wesentliche Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat erteilte die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften.

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde ein Konzernergebnis (aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten) von rund 1,3 Millionen Euro erzielt (Vorjahr: rund 7,1 Millionen Euro).

AUFSICHTSRAT UND AUSSCHÜSSE

Alle Themen der Aufsichtsratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2023/24 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt. Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2023/24 nicht gebildet.

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2023/24 sechs Sitzungen statt. Zwei Sitzungen wurden als Videokonferenz, vier Sitzungen als Präsenzsitzungen abgehalten. Außerdem hat der Aufsichtsrat acht Beschlussfassungen im Parallelverfahren durchgeführt. An allen Sitzungen haben jeweils Aufsichtsratsmitglieder in für Beschlussfassungen ausreichender Anzahl teilgenommen. An den Beschlussfassungen im Parallelverfahren haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder mitgewirkt.

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Im Geschäftsjahr 2023/24 befasste sich der Aufsichtsrat mit einer Vielzahl von Themen.

Der Aufsichtsrat prüfte und billigte den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie den zusammengefassten Lagebericht.

Im Verlauf des Geschäftsjahres überwachte und beriet der Aufsichtsrat außerdem u.a. zu folgenden Punkten und fasste hierzu die notwendigen Beschlüsse:

Prüfung und Verabschiedung der Jahresplanung sowie der vom Vorstand vorgelegten strategischen Mittelfristplanung

Akquisition der InfiniteDATA Sp. z o.o. (zwischenzeitlich umfirmiert in Beta Systems Software Sp. z o.o.)

Veräußerung der PROXESS Gruppe

Akquisition der EMA European Mainframe Academy GmbH

Vorbereitung der geplanten Verschmelzung der Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG im Geschäftsjahr 2024/25

Vertragsverlängerung mit dem Vorstand Entwicklung Herr Mirko Minnich

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Beta Systems Software AG fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. § 111 Abs. 5 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat eine Zielgröße festlegt und eine Frist für die Erreichung dieser Zielgröße bestimmt. Die Frist zur Erreichung der Zielgröße darf hierbei auf höchstens fünf Jahre festgelegt werden. Derzeit ist keine Frau in Aufsichtsrat und Vorstand vertreten. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossen, die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat wie bisher für den Zeitraum bis zum 30. Dezember 2026 mit null Prozent festzulegen.

Bei dem Vorstand der Beta Systems Software AG handelt es sich um ein dreiköpfiges und damit kleines Gremium, für das die Festlegung einer starren Quote problematisch sein kann. Aktuell besteht der Vorstand der Beta Systems Software AG aus drei Männern. Grundlegende Eignungskriterien bei der Besetzung von Vorstandspositionen stellen nach Auffassung des Aufsichtsrats die fachliche Eignung für die Leitung des jeweiligen Ressorts, die Führungskompetenz sowie nachgewiesene Leistungen in der bisherigen Karriere dar. Der Aufsichtsrat ist an einer kontinuierlichen Tätigkeit des derzeitigen Vorstands interessiert und hält daher an der Zielgröße von null fest. Sofern wider Erwarten ein Mitglied des Vorstands vorzeitig ausscheiden sollte, wird der Aufsichtsrat die Suche nach einem neuen Vorstandsmitglied ergebnisoffen auf der Grundlage der genannten Kriterien durchführen.

Der Aufsichtsrat der Beta Systems Software AG setzt sich nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat aus vier Kapitalvertretern und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes. Die Zielgröße wird einheitlich für das Gesamtorgan festgelegt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Beta Systems Software AG verfügen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Da sie zudem über langjährige Erfahrungen und umfangreiche Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsbereichen verfügen, bringen sie ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Erfahrungen in ihre Aufsichtsratstätigkeit ein. Diese Kriterien werden auch künftig im Rahmen der Vorbereitung von Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung maßgebend sein, nicht aber das Geschlecht eines Kandidaten.

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES KONZERNABSCHLUSSES DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AKTIENGESELLSCHAFT

Die Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat am 20. März 2024 die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/24 gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023/24 erteilt.

Der aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Abschlussprüfung im Geschäftsjahr 2020/21 aufgesetzte Prozess zur Abschlussüberwachung wurde im Geschäftsjahr 2023/24 mit quartalsweisen Abstimmungen zwischen Vertretern des Aufsichtsrats, dem Wirtschaftsprüfer und dem Finanzvorstand sowie regelmäßigen Abstimmungsterminen begleitend zur Jahresabschlussprüfung 2023/24 fortgesetzt.

Gegenstände der Abschlussprüfung waren der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 30. September 2024 aufgestellte Jahresabschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2024, einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Aktiengesellschaft und den Konzern. Die Prüfungen erfolgten jeweils unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und unter Einbeziehung der Buchführung und haben zu keinen Einwendungen geführt, weshalb jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Prüfungsberichte bzw. Entwürfe der Prüfungsberichte nebst Abschlussunterlagen lagen sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und standen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 5. Februar 2025 zur Verfügung. An der Sitzung nahmen auch die die Bestätigungsvermerke unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer teil und berichteten dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses und standen für Fragen zur Verfügung.

Auch der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 30. September 2024 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung den Konzernabschluss einschließlich Konzernanhang und Konzernlagebericht im Beisein der Wirtschaftsprüfer behandelt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zum 30. September 2024 sowie den Konzernlagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 30. September 2024 aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Der Vorstand erstellte für das Geschäftsjahr 2023/24 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Der Abhängigkeitsbericht wurde durch den Abschlussprüfer mit folgendem Prüfungsergebnis und Bestätigungsvermerk geprüft:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1.

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2.

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Uns gingen sowohl der Abhängigkeitsbericht als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig zu. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 5. Februar 2025 aufgrund seiner eigenen Prüfung im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit des Abhängigkeitsberichts der Beurteilung durch den Abschlussprüfer angeschlossen und dessen Bericht gebilligt. Es bestanden keine Einwände gegen die Erklärungen des Vorstands.

Die Beta Systems Software AG weist zum 30. September 2024 erneut einen Bilanzgewinn aus. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT IM GESCHÄFTSJAHR 2024/25

Der damalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Wilhelm K.T. Zours hat am 17. September 2024 sein Mandat mit Wirkung zum 18. Oktober 2024 niedergelegt. Der Aufsichtsrat besteht seit dem 19. Oktober 2024 aus vorläufig fünf Mitgliedern und ist weiterhin voll beschlussfähig. Am 21. Oktober wurde Herr Armin Steiner zum Vorsitzenden und Herr Jüttner zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Herr Steiner war zuvor seit dem 1. Mai 2023 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Ein Vorschlag zur Nachbesetzung der vakanten Position soll der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorgelegt werden.

ZUKUNFT UND DANK

Der Vorstand hat auch weiterhin den Auftrag, die Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf Effizienz und Ausschöpfung der Marktpotentiale auszurichten sowie die Lage des Konzerns, die Chancen und Risiken der Unternehmensstrategie sowie -entwicklung offen und transparent darzustellen.

Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft wird weiterhin insbesondere von der Stärkung der Kerngeschäftsbereiche DCI und IAM (weitere Platzierung von Produktinnovationen und Stärkung des Neugeschäfts) abhängen. Eine entscheidende Rolle wird dabei die erfolgreiche Integration und Weiterentwicklung der Beta Systems Software Sp. z o.o. (vormals InfiniteDATA) spielen. Mit ANOW! hat Beta Systems nun ein Produkt im Angebotsportfolio, das einen breiten internationalen Kundenkreis anspricht, der weit über die Bestandskundschaft der Beta Systems hinausgeht und den adressierbaren Markt deutlich vergrößert. Dies bietet Beta Systems die Möglichkeit, sich als globaler Hybrid-Cloud-Anbieter zu platzieren. Durch die Aufnahme als „Visionary“ in den Gartner Magic Quadrant für Service Orchestration & Automation Plattformen (SOAP) wird die Sichtbarkeit der Beta Systems und ihres Produktportfolios verstärkt, insbesondere auch im nordamerikanischen Markt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeitern und den Vorstandsmitgliedern, die im Geschäftsjahr 2023/24 für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften tätig waren, für ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen.

 

Berlin, den 5. Februar 2025

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

gez. Armin Steiner