va-Q-tec AGWürzburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Bilanz zum 31. Dezember 2009AKTIVA scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2009I Allgemeine AngabenDie va-Q-tec AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat freiwillig einen Lagebericht erstellt. II. Bilanzierung und BewertungBilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches insbesondere der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und unter zusätzlicher Beachtung abweichender steuerlicher Bestimmungen. Sofern das HGB Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften vorsieht, wurden diese bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Die ergänzenden Vorschriften des AktG wurden ebenfalls beachtet. Die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB ist gegeben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. deren Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist nach den steuerlichen AfA-Tabellen bzw. aufgrund eigener Schätzung der Nutzungsdauer festgelegt, wobei in der Regel die kürzeste zulässige Nutzungsdauer gewählt wurde. Soweit zulässig, wurden die planmäßigen Abschreibungen überwiegend nach der linearen Methode vorgenommen. Eigenleistungen wurden, soweit erforderlich, aktiviert, wobei die Kosten die Gehaltskostenbestandteile berücksichtigen. Am 04. und 05. Januar 2010 fand eine körperliche Bestandsaufnahme statt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die handelsrechtlichen Vereinfachungsverfahren des § 240 Abs. 3 und des § 256 Satz 2 HGB wurden in Anspruch genommen. Unfertige Leistungen, darunter auch Projekte, die in Bearbeitung, aber noch nicht beendet sind, wurden gemäß dem Stand der Bearbeitung abgegrenzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Es wurden angemessene Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die langfristigen Rückstellungen wurden mit 6% abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Alle Verbindlichkeiten lauten auf EURO. Sei der Bilanzierung der Investitionszuschüsse und -zusagen wurde das Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass diese sofort erfolgswirksam vereinnahmt wurden. III Erläuterungen zur BilanzForderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind – wie im Vorjahr – sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten in Höhe von 643 Tsd. EURO sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 5 Jahren betragen 466 Tsd. EURO. Von den Verbindlichkeiten sind 1.938 Tsd. EURO durch Grundpfandrechte besichert. IV Sonstige AngabenZu Vorstandsmitgliedern der va-Q-tec AG sind bestellt:
Zu Aufsichtsratsmitgliedern der va-Q-tec AG sind zum Bilanzstichtag bestellt:
Es bestanden weder Vorschüsse noch Kredite an die Mitglieder dieser Organe. Die va-Q-tec AG hat im Berichtszeitraum keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten oder erworben. Die Überleitung gemäß § 158 Abs. 1 AktG erfolgt wahlweise im Anhang: scroll
Die Gesellschaft hält keine Aktien im Sinne des § 180 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AktG. Die Kapitalrücklagen zum Stichtag gliedern sich wie folgt: scroll
Das Grundkapital besteht zum 31.12.2009 aus 69 417 nennwertlosen Namensaktien in Form von Stückaktien. Gegenüber dem Vorjahr gab es keine Veränderungen im Grundkapital. In der Hauptversammlung vom 23. Juni 2005 wurde der Vorstand mit einem neuen Genehmigten Kapital in Höhe von 20.000 EURO, befristet bis zum 14.07.2010, ausgestattet. Von diesem Genehmigten Kapital stehen zum 31.12.2009 noch 9.228 EURO zur Verfügung des Vorstands. Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen. Dem Unternehmen liegen keine Meldungen nach § 20 Abs. 1 AktG vor (Unternehmensbeteiligung von mehr als 25%). V. ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Würzburg, 10. März 2010
Dr. Joachim Kuhn Dr. Roland Caps |
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