VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

(vormals: Hannover)

Jahresabschluss zum 31.12.2012

Bilanz der VARTA Aktiengesellschaft zum 31.12.2012

AKTIVA

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Anhang 31.12.2012 31.12.2011


T€ T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
-
2
Sachanlagen
16 72
Finanzanlagen
25.726 903
Anlagevermögen (4) 25.742 977
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände (5) 705 976
Wertpapiere
- 24.073
Flüssige Mittel
570 2.703
Umlaufvermögen
1.275 27.752
Rechnungsabgrenzungsposten
- 5
Akt. Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (6) 4.823 1.044
Bilanzsumme
31.840 29.778

PASSIVA

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Anhang 31.12.2012 31.12.2011


T€ T€
Gezeichnetes Kapital (7) 4.947 4.947
Kapitalrücklage (8) 544 544
Gewinnrücklagen (9) 17.689 17.689
Bilanzgewinn (9) 5.910 3.334
Eigenkapital
29.090 26.514
Rückstellungen (10) 1.189 1.939
Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen (11) 592 572
Übrige Verbindlichkeiten (12) 969 753
Verbindlichkeiten
1.561 1.325
Bilanzsumme
31.840 29.778

Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2012

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Anhang 2012 2011


T€ T€
Sonstige betriebliche Erträge
+ 165 + 228
Personalaufwand (14) - 318 - 726
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
- 24 - 32
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- 2.371 - 1.729
Übriges Finanzergebnis (15) + 5.002 + 707
Zinsergebnis (16) + 122 + 391
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ 2.576 - 1.161
Außerordentliches Ergebnis
- - - 4.922
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (17) - - + 157
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ 2.576 - 5.926
Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ 3.334 + 9.260
Bilanzgewinn
+ 5.910 + 3.334

Anhang der VARTA Aktiengesellschaft

(1) Allgemeines

Der Jahresabschluss der VARTA AG ist nach den Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes (AktG) in Tausend Euro aufgestellt. Nach dem im September 2012 vollzogenen Delisting ist VARTA AG eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Die Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden mit Ausnahme des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die auf den vorhergegangenen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden grundsätzlich beibehalten.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert erläutert.

Das gesetzliche Gliederungsschema ist um die Position Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen erweitert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Mutterunternehmen der VARTA AG ist die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover. Der von dieser Gesellschaft aufzustellende Einzelabschluss sowie der Einzelabschluss der VARTA AG werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und durch diesen an das Unternehmensregister übermittelt. Darüber hinaus wird die VARTA AG seit dem 1. Oktober 2012 in den Konzernabschluss der Montana Tech Components AG in Menziken, Schweiz, einbezogen. Der von der Gesellschaft zu erstellende Konzernabschluss wird bei dem zuständigen Registergericht des Kartons Aargau in Aargau hinterlegt.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Es wird die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen wird im Jahr der Anschaffung die Jahres-Abschreibung zeitanteilig ab dem Monat der Inbetriebnahme verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Einzelanschaffungskosten zwischen 100,00 und 400,00 € netto) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Verzinsliche Ausleihungen werden zu Nennwerten bilanziert, unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.

Soweit den nach diesen Grundsätzen bewerteten Gegenständen des Anlagevermögens am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Dem § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entsprechend werden die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den entsprechenden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Ein sich nach Verrechnung ergebenden aktiver Unterschiedsbetrag wurde in der Bilanz unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB wird der Wertpapier-Spezialfonds mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der sich aus dieser Bewertung ergebende Unterschiedsbetrag unterliegt nach den Regelungen des § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre, die in der Position der Gewinnrücklagen gesondert erläutert wird.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden entsprechend § 274 HGB für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen Wertansätzen gebildet. Aktive latente Steuern werden in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz verrechnet werden kann. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Stehen den aktiven latenten Steuern keine passiven latenten Steuern gegenüber, erfolgt ein Ansatz nur insoweit, als die Realisierung innerhalb der nächsten 5 Jahre erwartet wird. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage gelten bzw. erwartet werden. Ein sich insgesamt ergebender aktiver Überhang latenter Steuern wird gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Hierbei wird der gesetzlich anzuwendende Rechnungszins, eine Rentensteigerung sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt.

Gemäß des § 253 Abs. 2 HGB werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Gemäß des BilMoG § 253 Abs. 2 HGB ist für die Bewertung der Rückstellungen ab dem 1. Januar 2010 ein einheitlicher, laufzeitentsprechender Abzinsungszinssatz anzuwenden, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird.

Die übrigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend Rechnung tragen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und aus dem zu verrechnenden Vermögen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Finanzergebnis in einer gesonderten Position saldiert dargestellt.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Laufende Steuern sind die erwarteten Steuern für das Berichtsjahr, auf der Grundlage der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze, sowie Anpassungen von Steuern für Vorjahre.

Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

(3) Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den Mittelkursen zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bewertet. Buchverluste aus Kursänderungen am Bilanzstichtag werden berücksichtigt. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger erfolgt die Bewertung gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

Erläuterungen der Bilanz
(in T€)

(4) Anlagevermögen

Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB:

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Name Sitz Eigenkapital Ergebnis Kapitalanteil


T€ T€ %
VARTA Unterstützungskasse GmbH Hannover 339 -65 100,00
Global Equity Partners BeteiligungsManagement Deutschland GmbH München 9 -0 100,00

Die Angaben entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen.

Unter den Sonstigen Ausleihungen werden Forderungen aus einem Kreditvertrag gegenüber der Michael Tojner Industriebeteiligungs und -beratungs GmbH in Höhe von 24.883 T€ (im Vorjahr 0 T€) und eine Forderung in Höhe von 805 T€ (im Vorjahr 865 T€) gegen ein ehemals verbundenes Unternehmen ausgewiesen, welche jährlich planmäßig an die VARTA AG zurückgeführt wird.

(5) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

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2012 davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 2011 davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
15 - 179 -
Sonstige Vermögensgegenstände 690 11 797 11

705 11 976 11

Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern.

(6) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

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2012 2011

4.823 1.044

Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen.

Ein Wertpapier-Spezialfonds und zwei Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für eine Verrechnung. Der Wertpapier-Spezialfonds wird von dem VARTA Pensionsverwaltungs e.V. treuhänderisch verwaltet. Die Verfügung über die Mittel kann ausschließlich durch den VARTA Pensionsverwaltung e.V. zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen der VARTA AG erfolgen. Aus der Bewertung dieses Fondsvermögens ergibt sich zum Bilanzstichtag ein die Anschaffungskosten übersteigender Betrag in Höhe von 11.520 T€. Daraus ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Zeitwert des Wertpapier-Spezialfonds nach planmäßiger Verwendung zur Zahlung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 36.300 T€. Darin enthalten ist ein gesondertes Bankkonto mit einem Bestand in Höhe von 134 T€.

Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beträgt zum Bilanzstichtag 23 T€.

Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen zum Bilanzstichtag 24.803 T€.

Die Pensionsverpflichtungen der VARTA AG sind nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet worden. Hierbei wurden ein Rechnungszinssatz von 4,62 %, eine Rentensteigerung von 1,5 % pro Jahr sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt. Die VARTA AG hat das Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ausgeübt. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden weder Zuführung für Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand noch für versicherungsmathematische Bewertungsänderungen gebucht, da der Differenzbetrag zum BilMoG-Wert noch nicht aufgebraucht ist.

Zum Bilanzstichtag betragen die Pensionsrückstellungen 31.500 T€ (Vorjahr 34.681 T€). In den Pensionsrückstellungen ist auf Grund des Beibehaltungswahlrechts ein Überhang der Pensionsrückstellungen in Höhe von 659 T€ enthalten.

Der Saldo aus dem Zeitwert des Deckungskapitals und den Pensionsverpflichtungen ergibt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 einen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 4.823 T€ (Vorjahr 1.044 T€).

(7) Gezeichnetes Kapital

Am 31. Dezember 2012 beträgt das Grundkapital 4.947.000,00 €, eingeteilt in 4.947.000 nennwertlose Stückaktien.

(8) Kapitalrücklage

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2012 2011
Kapitalrücklage 544 544

Die Kapitalrücklage stammt aus einem Aufgeld bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen.

(9) Gewinnrücklagen/ Bilanzgewinn/ -verlust

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2012 2011
Gesetzliche Rücklage 8.078 8.078
Andere Gewinnrücklagen 9.611 9.611
Gewinnrücklagen 17.689 17.689
Bilanzgewinn + 5.910 + 3.334

Zum 31. Dezember 2012 ergibt sich ein den Regelungen zur Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegender Betrag in Höhe von 11.520 T€. Der der Ausschüttungssperre unterliegende Betrag resultierte aus der fortgeschriebenen Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens. Die latenten Steuern haben im Ergebnis keine Auswirkung auf die Ermittlung des ausschüttungsgesperrten Betrages.

(10) Rückstellungen

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2012 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 2011 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen
-
-
-
-
Steuerrückstellungen 1.018 - 1.018 -
Sonstige Rückstellungen 171 150 921 884

1.189 150 1.939 884

Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 9 T€ (Vorjahr 15 T€).

(11) Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen

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2012 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 2011 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG 592 -
572 9

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Das Vermögen der Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG ist als verzinsliches Darlehen bei der VARTA AG angelegt und nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

(12) Übrige Verbindlichkeiten

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2012 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 2011 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 507 507 209 209
Verbindlichkeiten gegenüber
Unterstützungseinrichtungen (verbundene Unternehmen)
339 69 404 79
Verbindlichkeiten aus Steuern 66 66 28 28
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 55 55 110 55
Sonstige Verbindlichkeiten 2 2 2 2

969 699 753 373
(davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert) ( -)
( -)

Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

(13) Haftungsverhältnisse

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2012 2011
Sonstige Haftungsverhältnisse 5.988 6.317

Die Sonstigen Haftungsverhältnisse der VARTA AG betreffen latente Verpflichtungen aus übertragenen Pensionszusagen.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren liegen keine Verpflichtungen aus Bürgschaften vor.

Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtlich branchentypische Altlasten auf. Die LAI Finance N.V., Curacao, Käuferin aller ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung, hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Diese Risiken hat die VARTA AG mit EUR 6,5 Mio. bewertet und unter Berücksichtigung der vertraglichen Erstattungsansprüche keine Rückstellungen gebildet. Sofern diese Risiken das Deckungspotential der LAI Finance N.V. (rd. EUR 12 Mio) und der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, dann wird die VARTA AG entsprechend belastet.

Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
(in T€)

(14) Personalaufwand

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2012 2011
Löhne und Gehälter 217 646
Soziale Abgaben 22 28
Aufwendungen für Altersversorgung 79 52

318 726

Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen den Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein aG.

(15) Übriges Finanzergebnis

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2012 2011
Erträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens und Sonstige Ausleihungen 1.374 428
Abschreibungen auf Finanzanlagen - - 51
Erträge aus Deckungsvermögen 3.628 330
Zinszuführung Pensionsrückstellungen - -

+ 5.002 + 707

Entsprechend der Saldierung von Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen mit den dazugehörigen zweckgebundenen Vermögensgegenständen sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die Aufwendungen und Erträge aus der nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vorzunehmenden Auf- und Abzinsung der Schulden mit den dazugehörigen Aufwendungen und Erträge aus dem Deckungsvermögen zu verrechnen. Auf Grund der Ausübung des Beibehaltungswahlrechts kam es zu keinen Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen.

(16) Zinsergebnis

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2012 2011
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 145 482
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen 4 4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 20 - 90
Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen - 7 - 5

+ 122 + 391

(17) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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2012 2011
EE-Steuern Vorjahre - - 10
EE-Steuer-Erstattungen - 167

- 157

Latente Steuern nach § 274 HGB ergeben sich insbesondere aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Wertpapieren des Anlagevermögens (passive latente Steuern) sowie von Pensionsrückstellungen und Sonstigen Rückstellungen (aktive latente Steuern). Des Weiteren ergeben sich aktive latente Steuern auf Grund der bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem für die Gesellschaft geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 31,9 % (davon KSt/SolZ i.H.v. 15,8 % und GewSt i.H.v. 16,1 %). Der sich ergebende Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

(18) Organe

Aufsichtsrat und Vorstand setzen sich wie folgt zusammen:

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dr. Franz Guggenberger
Vorsitzender
Rechtsanwalt

Christian Hosp
stellvertretender Vorsitzender
Verwaltungsrat

Reinhard Jernej
Jurist

Mitglieder des Vorstands

Dr. Dr. Michael Tojner
Alleinvorstand

(19) Ergebnisverwendung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der VARTA AG weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 5.910 T€ aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, diesen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.


Ellwangen, den 27. März 2013

VARTA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Dr. Michael Tojner