![]() VARTA AKTIENGESELLSCHAFTEllwangen Jagst(vormals: Hannover)Jahresabschluss zum 31.12.2012Bilanz der VARTA Aktiengesellschaft zum 31.12.2012AKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2012scroll
Anhang der VARTA Aktiengesellschaft(1) AllgemeinesDer Jahresabschluss der VARTA AG ist nach den Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes
(AktG) in Tausend Euro aufgestellt. Nach dem im September 2012 vollzogenen Delisting
ist VARTA AG eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Die Erleichterungen
der §§ 274a und 288 HGB wurden mit Ausnahme des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen. Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden
wurden die auf den vorhergegangenen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden
grundsätzlich beibehalten. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert erläutert. Das gesetzliche Gliederungsschema ist um die Position Verbindlichkeiten gegenüber
Stiftungen erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Mutterunternehmen der VARTA AG ist die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover.
Der von dieser Gesellschaft aufzustellende Einzelabschluss sowie der Einzelabschluss
der VARTA AG werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht
und durch diesen an das Unternehmensregister übermittelt. Darüber hinaus wird die
VARTA AG seit dem 1. Oktober 2012 in den Konzernabschluss der Montana Tech Components
AG in Menziken, Schweiz, einbezogen. Der von der Gesellschaft zu erstellende Konzernabschluss
wird bei dem zuständigen Registergericht des Kartons Aargau in Aargau hinterlegt. (2) Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeImmaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet. Es wird die voraussichtliche betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar,
unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei Zugängen
von beweglichen Anlagegegenständen wird im Jahr der Anschaffung die Jahres-Abschreibung
zeitanteilig ab dem Monat der Inbetriebnahme verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Einzelanschaffungskosten zwischen 100,00 und 400,00 € netto) werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Verzinsliche Ausleihungen werden
zu Nennwerten bilanziert, unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden
auf den Barwert abgezinst. Soweit den nach diesen Grundsätzen bewerteten Gegenständen des Anlagevermögens am
Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Dem § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entsprechend werden die Vermögensgegenstände, die dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den entsprechenden Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Ein sich nach Verrechnung ergebenden
aktiver Unterschiedsbetrag wurde in der Bilanz unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB wird der Wertpapier-Spezialfonds
mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der sich aus dieser Bewertung ergebende Unterschiedsbetrag
unterliegt nach den Regelungen des § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre, die
in der Position der Gewinnrücklagen gesondert erläutert wird. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen
für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen
mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden entsprechend §
274 HGB für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen
Wertansätzen gebildet. Aktive latente Steuern werden in dem Maße bilanziert, wie es
wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen
das die temporäre Differenz verrechnet werden kann. Die aktiven latenten Steuern umfassen
auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender
Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist.
Stehen den aktiven latenten Steuern keine passiven latenten Steuern gegenüber, erfolgt
ein Ansatz nur insoweit, als die Realisierung innerhalb der nächsten 5 Jahre erwartet
wird. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der
derzeitigen Rechtslage gelten bzw. erwartet werden. Ein sich insgesamt ergebender
aktiver Überhang latenter Steuern wird gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen auf Basis der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Hierbei wird der
gesetzlich anzuwendende Rechnungszins, eine Rentensteigerung sowie die Richttafeln
2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt. Gemäß des § 253 Abs. 2 HGB werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr abgezinst. Gemäß des BilMoG § 253 Abs. 2 HGB ist für die Bewertung der Rückstellungen
ab dem 1. Januar 2010 ein einheitlicher, laufzeitentsprechender Abzinsungszinssatz
anzuwenden, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Die übrigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend Rechnung tragen. Die Rückstellungen
werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und
aus dem zu verrechnenden Vermögen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Finanzergebnis
in einer gesonderten Position saldiert dargestellt. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern.
Laufende Steuern sind die erwarteten Steuern für das Berichtsjahr, auf der Grundlage
der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze, sowie Anpassungen von Steuern
für Vorjahre. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden
Haftungsumfang. (3) WährungsumrechnungFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den Mittelkursen zum Zeitpunkt
des Geschäftsvorfalls bewertet. Buchverluste aus Kursänderungen am Bilanzstichtag
werden berücksichtigt. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger erfolgt die
Bewertung gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Erläuterungen der Bilanz
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| Name | Sitz | Eigenkapital | Ergebnis | Kapitalanteil |
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T€ | T€ | % |
| VARTA Unterstützungskasse GmbH | Hannover | 339 | -65 | 100,00 |
| Global Equity Partners BeteiligungsManagement Deutschland GmbH | München | 9 | -0 | 100,00 |
Die Angaben entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen.
Unter den Sonstigen Ausleihungen werden Forderungen aus einem Kreditvertrag gegenüber
der Michael Tojner Industriebeteiligungs und -beratungs GmbH in Höhe von 24.883 T€
(im Vorjahr 0 T€) und eine Forderung in Höhe von 805 T€ (im Vorjahr 865 T€) gegen
ein ehemals verbundenes Unternehmen ausgewiesen, welche jährlich planmäßig an die
VARTA AG zurückgeführt wird.
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2012 | davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 2011 | davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
15 | - | 179 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 690 | 11 | 797 | 11 |
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705 | 11 | 976 | 11 |
Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern.
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2012 | 2011 |
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4.823 | 1.044 |
Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen
oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden
zu verrechnen.
Ein Wertpapier-Spezialfonds und zwei Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen
für eine Verrechnung. Der Wertpapier-Spezialfonds wird von dem VARTA Pensionsverwaltungs
e.V. treuhänderisch verwaltet. Die Verfügung über die Mittel kann ausschließlich durch
den VARTA Pensionsverwaltung e.V. zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen der VARTA
AG erfolgen. Aus der Bewertung dieses Fondsvermögens ergibt sich zum Bilanzstichtag
ein die Anschaffungskosten übersteigender Betrag in Höhe von 11.520 T€. Daraus ergibt
sich zum Bilanzstichtag ein Zeitwert des Wertpapier-Spezialfonds nach planmäßiger
Verwendung zur Zahlung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 36.300 T€. Darin enthalten
ist ein gesondertes Bankkonto mit einem Bestand in Höhe von 134 T€.
Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beträgt zum Bilanzstichtag 23 T€.
Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen zum Bilanzstichtag 24.803 T€.
Die Pensionsverpflichtungen der VARTA AG sind nach der "Projected-Unit-Credit-Methode"
bewertet worden. Hierbei wurden ein Rechnungszinssatz von 4,62 %, eine Rentensteigerung
von 1,5 % pro Jahr sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt.
Die VARTA AG hat das Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ausgeübt.
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden weder Zuführung für Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand
noch für versicherungsmathematische Bewertungsänderungen gebucht, da der Differenzbetrag
zum BilMoG-Wert noch nicht aufgebraucht ist.
Zum Bilanzstichtag betragen die Pensionsrückstellungen 31.500 T€ (Vorjahr 34.681 T€).
In den Pensionsrückstellungen ist auf Grund des Beibehaltungswahlrechts ein Überhang
der Pensionsrückstellungen in Höhe von 659 T€ enthalten.
Der Saldo aus dem Zeitwert des Deckungskapitals und den Pensionsverpflichtungen ergibt
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 einen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
in Höhe von 4.823 T€ (Vorjahr 1.044 T€).
Am 31. Dezember 2012 beträgt das Grundkapital 4.947.000,00 €, eingeteilt in 4.947.000
nennwertlose Stückaktien.
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2012 | 2011 |
| Kapitalrücklage | 544 | 544 |
Die Kapitalrücklage stammt aus einem Aufgeld bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen.
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2012 | 2011 |
| Gesetzliche Rücklage | 8.078 | 8.078 |
| Andere Gewinnrücklagen | 9.611 | 9.611 |
| Gewinnrücklagen | 17.689 | 17.689 |
| Bilanzgewinn | + 5.910 | + 3.334 |
Zum 31. Dezember 2012 ergibt sich ein den Regelungen zur Ausschüttungssperre gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB unterliegender Betrag in Höhe von 11.520 T€. Der der Ausschüttungssperre
unterliegende Betrag resultierte aus der fortgeschriebenen Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens.
Die latenten Steuern haben im Ergebnis keine Auswirkung auf die Ermittlung des ausschüttungsgesperrten
Betrages.
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2012 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 2011 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
- |
- |
- |
- |
| Steuerrückstellungen | 1.018 | - | 1.018 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 171 | 150 | 921 | 884 |
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1.189 | 150 | 1.939 | 884 |
Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 9 T€ (Vorjahr
15 T€).
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2012 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 2011 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
| Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG | 592 | - |
572 | 9 |
Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren. Das Vermögen der Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG ist
als verzinsliches Darlehen bei der VARTA AG angelegt und nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
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2012 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 2011 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 507 | 507 | 209 | 209 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unterstützungseinrichtungen (verbundene Unternehmen) |
339 | 69 | 404 | 79 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 66 | 66 | 28 | 28 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 55 | 55 | 110 | 55 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2 | 2 | 2 | 2 |
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969 | 699 | 753 | 373 |
| (davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert) | ( -) |
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( -) |
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Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren.
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2012 | 2011 |
| Sonstige Haftungsverhältnisse | 5.988 | 6.317 |
Die Sonstigen Haftungsverhältnisse der VARTA AG betreffen latente Verpflichtungen
aus übertragenen Pensionszusagen.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren
liegen keine Verpflichtungen aus Bürgschaften vor.
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG
bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften
dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen
nahezu sämtlich branchentypische Altlasten auf. Die LAI Finance N.V., Curacao, Käuferin
aller ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung, hat diese Risiken und mögliche
in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken
freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin
fort. Ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen hat diese Freistellung mit einer
abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich
abgesichert. Diese Risiken hat die VARTA AG mit EUR 6,5 Mio. bewertet und unter Berücksichtigung
der vertraglichen Erstattungsansprüche keine Rückstellungen gebildet. Sofern diese
Risiken das Deckungspotential der LAI Finance N.V. (rd. EUR 12 Mio) und der Garantiegeberin
übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, dann
wird die VARTA AG entsprechend belastet.
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2012 | 2011 |
| Löhne und Gehälter | 217 | 646 |
| Soziale Abgaben | 22 | 28 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 79 | 52 |
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318 | 726 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen den Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein
aG.
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2012 | 2011 |
| Erträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens und Sonstige Ausleihungen | 1.374 | 428 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | - | - 51 |
| Erträge aus Deckungsvermögen | 3.628 | 330 |
| Zinszuführung Pensionsrückstellungen | - | - |
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+ 5.002 | + 707 |
Entsprechend der Saldierung von Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen mit
den dazugehörigen zweckgebundenen Vermögensgegenständen sind nach § 246 Abs. 2 Satz
2 HGB die Aufwendungen und Erträge aus der nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vorzunehmenden
Auf- und Abzinsung der Schulden mit den dazugehörigen Aufwendungen und Erträge aus
dem Deckungsvermögen zu verrechnen. Auf Grund der Ausübung des Beibehaltungswahlrechts
kam es zu keinen Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen.
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2012 | 2011 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 145 | 482 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen | 4 | 4 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 20 | - 90 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen | - 7 | - 5 |
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+ 122 | + 391 |
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2012 | 2011 |
| EE-Steuern Vorjahre | - | - 10 |
| EE-Steuer-Erstattungen | - | 167 |
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- | 157 |
Latente Steuern nach § 274 HGB ergeben sich insbesondere aus temporären Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Wertpapieren
des Anlagevermögens (passive latente Steuern) sowie von Pensionsrückstellungen und
Sonstigen Rückstellungen (aktive latente Steuern). Des Weiteren ergeben sich aktive
latente Steuern auf Grund der bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem für die Gesellschaft geltenden
kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
von 31,9 % (davon KSt/SolZ i.H.v. 15,8 % und GewSt i.H.v. 16,1 %). Der sich ergebende
Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts
des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.
Aufsichtsrat und Vorstand setzen sich wie folgt zusammen:
Dr. Franz Guggenberger
Vorsitzender
Rechtsanwalt
Christian Hosp
stellvertretender Vorsitzender
Verwaltungsrat
Reinhard Jernej
Jurist
Dr. Dr. Michael Tojner
Alleinvorstand
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der VARTA AG weist einen Bilanzgewinn
in Höhe von 5.910 T€ aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen,
diesen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Ellwangen, den 27. März 2013
VARTA Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Dr. Michael Tojner