![]() VARTA AKTIENGESELLSCHAFTEllwangen JagstJahresabschluss zum 31.12.2014Bilanz der VARTA Aktiengesellschaft zum 31.12.2014AKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2014scroll
Anhang der VARTA Aktiengesellschaft(1) Allgemeines
Der Jahresabschluss der VARTA AG ist nach den Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes
(AktG) in Tausend Euro aufgestellt. Nach dem im September 2012 vollzogenen Delisting
ist VARTA AG eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Die Erleichterungen
der §§ 274a und 288 HGB wurden mit Ausnahme des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen. Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden
wurden die auf den vorhergegangenen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden
grundsätzlich beibehalten. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert erläutert. Das gesetzliche Gliederungsschema ist um die Position Verbindlichkeiten gegenüber
Stiftungen erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zum 09. Dezember 2014 wurde das bisherige Mutterunternehmen GOPLA Beiteiligungsgesellschaft
mbH zu 100% in die VARTA Aktiengesellschaft verschmolzen. Die neue Muttergesellschaft der VARTA AG ist die ETV Montana Tech Holding AG, Wien.
Der von der VARTA AG aufzustellende Einzelabschluss wird beim Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers eingereicht und durch diesen an das Unternehmensregister übermittelt.
Darüber hinaus wird die VARTA AG seit dem 1. Oktober 2012 in den Konzernabschluss
der Montana Tech Components AG in Menziken, Schweiz, einbezogen. Der von der Gesellschaft
zu erstellende Konzernabschluss wird bei dem zuständigen Registergericht des Kartons
Aargau in Aargau hinterlegt. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet. Es wird die voraussichtliche betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar,
unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei Zugängen
von beweglichen Anlagegegenständen wird im Jahr der Anschaffung die Jahres-Abschreibung
zeitanteilig ab dem Monat der Inbetriebnahme verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Einzelanschaffungskosten zwischen 100,00 und 400,00 € netto) werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Verzinsliche Ausleihungen werden
zu Nennwerten bilanziert, unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden
auf den Barwert abgezinst. Soweit den nach diesen Grundsätzen bewerteten Gegenständen des Anlagevermögens am
Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Dem § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entsprechend werden die Vermögensgegenstände, die dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den entsprechenden Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Ein sich nach Verrechnung ergebenden
aktiver Unterschiedsbetrag wurde in der Bilanz unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen
für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen
mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden entsprechend §
274 HGB für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen
Wertansätzen gebildet. Aktive latente Steuern werden in dem Maße bilanziert, wie es
wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen
das die temporäre Differenz verrechnet werden kann. Die aktiven latenten Steuern umfassen
auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender
Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist.
Stehen den aktiven latenten Steuern keine passiven latenten Steuern gegenüber, erfolgt
ein Ansatz nur insoweit, als die Realisierung innerhalb der nächsten 5 Jahre erwartet
wird. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der
derzeitigen Rechtslage gelten bzw. erwartet werden. Ein sich insgesamt ergebender
aktiver Überhang latenter Steuern wird gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen auf Basis der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Hierbei wird der
gesetzlich anzuwendende Rechnungszins, eine Rentensteigerung sowie die Richttafeln
2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt. Gemäß des § 253 Abs. 2 HGB werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr abgezinst. Gemäß des BilMoG § 253 Abs. 2 HGB ist für die Bewertung der Rückstellungen
ab dem 1. Januar 2010 ein einheitlicher, laufzeitentsprechender Abzinsungszinssatz
anzuwenden, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Die übrigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend Rechnung tragen. Die Rückstellungen
werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und
aus dem zu verrechnenden Vermögen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Finanzergebnis
in einer gesonderten Position saldiert dargestellt. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern.
Laufende Steuern sind die erwarteten Steuern für das Berichtsjahr, auf der Grundlage
der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze, sowie Anpassungen von Steuern
für Vorjahre. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden
Haftungsumfang. (3) Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den Mittelkursen zum Zeitpunkt
des Geschäftsvorfalls bewertet. Buchverluste aus Kursänderungen am Bilanzstichtag
werden berücksichtigt. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger erfolgt die
Bewertung gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Erläuterungen der Bilanz(4) Anlagevermögenscroll
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Unter den Sonstigen Ausleihungen werden Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen
in Höhe von 10.563 T€ (im Vorjahr 14.522 T€) und eine Forderung von 2.173 T€ (im Vorjahr
741 T€) gegen ehemals verbundene Unternehmen ausgewiesen, welche jährlich planmäßig
an die VARTA AG zurückgeführt werden. Die im Vorjahr bestehende Forderung gegenüber
ein nahestehendes Unternehmen in Höhe von 10.935 T€ wurde vollständig beglichen. Weitere Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB: scroll
Die Angaben entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen. (5) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
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In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen
aus dem in 2012 abgeschlossenen Gestattungsvertrag von 200 T€ (im Vorjahr 200 T€)
enthalten. Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern. (6) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnungscroll
Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen
oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden
zu verrechnen. Die Veranlagungen erfüllen die Voraussetzungen für eine Verrechnung. Das Vermögen zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen wird seit Mai 2014 von dem
VARTA Pensions-Treuhand e.V. treuhänderisch verwaltet. Die Verfügung über die Mittel
kann ausschließlich durch den VARTA Pensions-Treuhand e.V. zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen
der VARTA AG erfolgen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Zeitwert des Pensionsvermögens
nach planmäßiger Verwendung zur Zahlung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 28.968
T€. Darin enthalten sind auch liquide Mittel in Höhe von 3.014 T€. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beträgt zum Bilanzstichtag 24 T€ (im Vorjahr
24 T€). Der in 2013 bestehende Wertpapier-Spezialfonds wurde in 2014 aufgelöst und in andere
Veranlagungsformen investiert. Der Teil, der zur kurzfristigen Bedienung der Pensionsverpflichtungen
dient, wird weiterhin über Wertpapiere gehalten und sukzessive in liquide Mittel gewandelt.
Aus der Bewertung dieser Wertpapiere ergibt sich zum Bilanzstichtag ein die Anschaffungskosten
übersteigender Betrag in Höhe von 15 T€. Der Vermögensteil, der nicht unmittelbar
zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen benötigt wird, wurde in langfristige, sichere
Darlehen zu höheren als auf dem Finanzmarkt erhältlichen Zinssätzen veranlagt. Die Pensionsverpflichtungen der VARTA AG sind nach der "Projected-Unit-Credit-Methode"
bewertet. Hierbei wurden ein Rechnungszinssatz von 4,15 % p.a., eine Rentensteigerung
von 1,5 % pro Jahr sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt.
Die VARTA AG hat das Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ausgeübt. Zum Bilanzstichtag betragen die Pensionsrückstellungen 26.033 T€ (Vorjahr 30.054 T€). Der Saldo aus dem Zeitwert des Deckungskapitals und den Pensionsverpflichtungen ergibt
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 einen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
in Höhe von 2.959 T€ (Vorjahr 4.487 T€). (7) Gezeichnetes Kapital
Nach Durchführung einer Kapitalherabsetzung beträgt das Grundkapital am 31. Dezember
2014 nunmehr 1.000 T€ (Vorjahr 4.947 T€), eingeteilt in 1.000.000 nennwertlose Stückaktien. (8) Kapitalrücklage
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Die Kapitalrücklage stammt zum einem aus einem Aufgeld bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen
in Höhe von 544 T€ und zum anderen aus der zum 09.12.2014 durchgeführten Verschmelzung
der Gopla Beteiligungsgesellschaft mbH in die VARTA Aktiengesellschaft in Höhe von
106 T€. (9) Gewinnrücklagen/ Bilanzgewinn/-verlust
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Zum 31. Dezember 2014 ergibt sich ein den Regelungen zur Ausschüttungssperre gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB unterliegender Betrag in Höhe von 2.959 T€. Die Ausschüttungssperre
entspricht dem in der Position "aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung"
ausgewiesenen Betrag. Die latenten Steuern haben im Ergebnis keine Auswirkung auf
die Ermittlung des ausschüttungsgesperrten Betrages. Im Geschäftsjahr 2014 wurde eine Ausschüttung ausbezahlt. Der Posten "andere Gewinnrücklage" wurde zur Gänze aufgelöst. (10) Rückstellungen
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Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 14 T€
(Vorjahr 9 T€). (11) Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen
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Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren. Das Vermögen der Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG ist
als verzinsliches Darlehen bei der VARTA AG angelegt und nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert. (12) Übrige Verbindlichkeiten
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Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten
gegenüber VARTA Unterstützungskassen GmbH, Ellwangen, in Höhe von 251 T€ (im Vorjahr
268 T€) sowie gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 3.947 T€ (im Vorjahr 0 T€)
aufgrund der Kapitalherabsetzung, welche im Geschäftsjahr 2015 zur Auszahlung gelangt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren (im Vorjahr 200 T€). (13) Haftungsverhältnissescroll
Die sonstigen Haftungsverhältnisse der VARTA AG betreffen latente Verpflichtungen
aus übertragenen Pensionszusagen. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren
liegen keine Verpflichtungen aus Bürgschaften vor. Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG
bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften
dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen
nahezu sämtlich branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ausländischen
sowie einer inländischen Beteiligung, hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft
auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im
Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Ein mit der
Käuferin verbundenes Unternehmen hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie
in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Diese Risiken
hat die VARTA AG bewertet und unter Berücksichtigung der vertraglichen Erstattungsansprüche
keine Rückstellungen gebildet. Erst wenn diese Risiken das Deckungspotential der Käuferin
und der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen
nicht erfüllen können, wird die VARTA AG entsprechend belastet. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung(14) Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen den Beitrag zum Pensionssicherungsverein
aG. (15) Übriges Finanzergebnisscroll
Entsprechend der Saldierung von Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen mit
den dazugehörigen zweckgebundenen Vermögensgegenständen sind nach § 246 Abs. 2 Satz
2 HGB die Aufwendungen und Erträge aus der nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vorzunehmenden
Auf- und Abzinsung der Schulden mit den dazugehörigen Aufwendungen und Erträge aus
dem Deckungsvermögen zu verrechnen. Im Geschäftsjahr wurde das Deckungsvermögen großteils
neu veranlagt. (16) Zinsergebnisscroll
(17) Steuern vom Einkommen und Ertrag
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Latente Steuern nach § 274 HGB ergeben sich insbesondere aus temporären Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Wertpapieren
des Anlagevermögens (passive latente Steuern) sowie von Pensionsrückstellungen und
Sonstigen Rückstellungen (aktive latente Steuern). Des Weiteren ergeben sich aktive
latente Steuern auf Grund der bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem für die Gesellschaft geltenden
kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
von 31,9 % (davon KSt/SolZ i.H.v. 15,8 % und GewSt i.H.v. 16,1 %). Der sich ergebende
Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts
des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. (18) Organe
Aufsichtsrat und Vorstand setzen sich wie folgt zusammen: Mitglieder des AufsichtsratsDr. Franz GuggenbergerVorsitzender Rechtsanwalt Christian Hospstellvertretender Vorsitzender Verwaltungsrat Katharina PekovitsVertreterin der Anteilseigner Mitglieder des VorstandsDr. Dr. Michael TojnerDr. Georg BlumauerHannes HöhmüllerEllwangen, den 30. Juni 2015 VARTA Aktiengesellschaft Der Vorstand scroll
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