VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

Jahresabschluss zum 31.12.2014

Bilanz der VARTA Aktiengesellschaft zum 31.12.2014

AKTIVA

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Anhang 31.12.2014 31.12.2013


T€ T€
Sachanlagen
27 2
Finanzanlagen
12.800 26.236
Anlagevermögen (4) 12.827 26.238
Forderungen und


Sonstige Vermögensgegenstände (5) 2.731 1.022
Flüssige Mittel
12.112 329
Umlaufvermögen
14.843 1.350
Rechnungsabgrenzungsposten
61 1
Akt. Unterschiedsbetrag aus der


Vermögensverrechnung (6) 2.959 4.487
Bilanzsumme
30.690 32.076

PASSIVA

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Anhang 31.12.2014 31.12.2013


T€
T€
Gezeichnetes Kapital (7) 1.000 4.947
Kapitalrücklage (8) 650 544
Gewinnrücklagen (9) 8.078 17.689
Bilanzgewinn (9) 13.260 5.370
Eigenkapital
22.988 28.550
Rückstellungen (10) 2.507 1.340
Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen (11) 545 612
Übrige Verbindlichkeiten (12) 4.648 1.574
Verbindlichkeiten
5.193 2.186
Rechnungsabgrenzungsposten
2 -
Bilanzsumme
30.690 32.076

Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2014

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Anhang
2014
2013



T€

T€
Sonstige betriebliche Erträge
+ 580 + 345
Personalaufwand (14) - 38 - 145
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
- 8 - 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- 3.534 - 2.007
Übriges Finanzergebnis (15) + 1.934 + 1.473
Zinsergebnis (16) + 47 - 22
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- 1.019 - 356
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (17) - 207 - 182
Sonstige Steuern
- 0 - 2
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- 1.226 - 540
Auflösung von Gewinnrücklagen
+ 9.611
0
Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr (28) + 4.875 + 5.910
Bilanzgewinn
+ 13.260 + 5.370

Anhang der VARTA Aktiengesellschaft

(1) Allgemeines

Der Jahresabschluss der VARTA AG ist nach den Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes (AktG) in Tausend Euro aufgestellt. Nach dem im September 2012 vollzogenen Delisting ist VARTA AG eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Die Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden mit Ausnahme des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die auf den vorhergegangenen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden grundsätzlich beibehalten.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert erläutert.

Das gesetzliche Gliederungsschema ist um die Position Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen erweitert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zum 09. Dezember 2014 wurde das bisherige Mutterunternehmen GOPLA Beiteiligungsgesellschaft mbH zu 100% in die VARTA Aktiengesellschaft verschmolzen.

Die neue Muttergesellschaft der VARTA AG ist die ETV Montana Tech Holding AG, Wien. Der von der VARTA AG aufzustellende Einzelabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und durch diesen an das Unternehmensregister übermittelt. Darüber hinaus wird die VARTA AG seit dem 1. Oktober 2012 in den Konzernabschluss der Montana Tech Components AG in Menziken, Schweiz, einbezogen. Der von der Gesellschaft zu erstellende Konzernabschluss wird bei dem zuständigen Registergericht des Kartons Aargau in Aargau hinterlegt.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Es wird die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen wird im Jahr der Anschaffung die Jahres-Abschreibung zeitanteilig ab dem Monat der Inbetriebnahme verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Einzelanschaffungskosten zwischen 100,00 und 400,00 € netto) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Verzinsliche Ausleihungen werden zu Nennwerten bilanziert, unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.

Soweit den nach diesen Grundsätzen bewerteten Gegenständen des Anlagevermögens am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Dem § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entsprechend werden die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den entsprechenden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Ein sich nach Verrechnung ergebenden aktiver Unterschiedsbetrag wurde in der Bilanz unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden entsprechend § 274 HGB für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen Wertansätzen gebildet. Aktive latente Steuern werden in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz verrechnet werden kann. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Stehen den aktiven latenten Steuern keine passiven latenten Steuern gegenüber, erfolgt ein Ansatz nur insoweit, als die Realisierung innerhalb der nächsten 5 Jahre erwartet wird. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage gelten bzw. erwartet werden. Ein sich insgesamt ergebender aktiver Überhang latenter Steuern wird gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Hierbei wird der gesetzlich anzuwendende Rechnungszins, eine Rentensteigerung sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt.

Gemäß des § 253 Abs. 2 HGB werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Gemäß des BilMoG § 253 Abs. 2 HGB ist für die Bewertung der Rückstellungen ab dem 1. Januar 2010 ein einheitlicher, laufzeitentsprechender Abzinsungszinssatz anzuwenden, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird.

Die übrigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend Rechnung tragen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und aus dem zu verrechnenden Vermögen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Finanzergebnis in einer gesonderten Position saldiert dargestellt.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Laufende Steuern sind die erwarteten Steuern für das Berichtsjahr, auf der Grundlage der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze, sowie Anpassungen von Steuern für Vorjahre.

Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

(3) Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den Mittelkursen zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bewertet. Buchverluste aus Kursänderungen am Bilanzstichtag werden berücksichtigt. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger erfolgt die Bewertung gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

Erläuterungen der Bilanz

(4) Anlagevermögen

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Anschaffungs-/Herstellungskosten

Stand am Zugänge Abgänge Stand am

31.12.2013

31.12.2014
Sachanlagen 2 33
35
- Anteile an verbundenen Unternehmen 38 0 0 38
- sonstige Ausleihungen 26.198 9.532 22.968 12.762
Finanzanlagen 26.236 9.532 22.968 12.800
Anlagevermögen 26.238 9.565 22.968 12.835
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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

Stand am Zugänge Abgänge
Stand am Stand am Stand am

31.12.2013


31.12.2014
31.12.2014
31.12.2013
Sachanlagen 0 8 - 8 27 2
- Anteile an verbundenen Unternehmen 0 - -
0 38 38
- sonstige Ausleihungen 0 - - 0 12.762 26.198
Finanzanlagen 0 - - 0 12.800 26.236
Anlagevermögen 0 - - 8 12.827 26.238

Unter den Sonstigen Ausleihungen werden Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von 10.563 T€ (im Vorjahr 14.522 T€) und eine Forderung von 2.173 T€ (im Vorjahr 741 T€) gegen ehemals verbundene Unternehmen ausgewiesen, welche jährlich planmäßig an die VARTA AG zurückgeführt werden. Die im Vorjahr bestehende Forderung gegenüber ein nahestehendes Unternehmen in Höhe von 10.935 T€ wurde vollständig beglichen.

Weitere Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB:

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Name Sitz Eigenkapital Ergebnis Kapitalanteil


T€
T€
%
VARTA Unterstützungskasse GmbH Hannover 250 -18 100,00
Global Equity Partners Beteiligungs- Management Deutschland GmbH München 34 -2 100,00

Die Angaben entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen.

(5) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

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2014 davon Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr
2013 davon Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr

T€ T€ T€ T€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 208 - 200 -
Sonstige Vermögensgegenstände 2.523 0 822 -

2.731 0
1.022 -

In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus dem in 2012 abgeschlossenen Gestattungsvertrag von 200 T€ (im Vorjahr 200 T€) enthalten.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern.

(6) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

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2014 2013
T€ T€
2.959 4.487

Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen. Die Veranlagungen erfüllen die Voraussetzungen für eine Verrechnung.

Das Vermögen zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen wird seit Mai 2014 von dem VARTA Pensions-Treuhand e.V. treuhänderisch verwaltet. Die Verfügung über die Mittel kann ausschließlich durch den VARTA Pensions-Treuhand e.V. zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen der VARTA AG erfolgen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Zeitwert des Pensionsvermögens nach planmäßiger Verwendung zur Zahlung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 28.968 T€. Darin enthalten sind auch liquide Mittel in Höhe von 3.014 T€.

Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beträgt zum Bilanzstichtag 24 T€ (im Vorjahr 24 T€).

Der in 2013 bestehende Wertpapier-Spezialfonds wurde in 2014 aufgelöst und in andere Veranlagungsformen investiert. Der Teil, der zur kurzfristigen Bedienung der Pensionsverpflichtungen dient, wird weiterhin über Wertpapiere gehalten und sukzessive in liquide Mittel gewandelt. Aus der Bewertung dieser Wertpapiere ergibt sich zum Bilanzstichtag ein die Anschaffungskosten übersteigender Betrag in Höhe von 15 T€. Der Vermögensteil, der nicht unmittelbar zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen benötigt wird, wurde in langfristige, sichere Darlehen zu höheren als auf dem Finanzmarkt erhältlichen Zinssätzen veranlagt.

Die Pensionsverpflichtungen der VARTA AG sind nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Hierbei wurden ein Rechnungszinssatz von 4,15 % p.a., eine Rentensteigerung von 1,5 % pro Jahr sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt. Die VARTA AG hat das Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ausgeübt.

Zum Bilanzstichtag betragen die Pensionsrückstellungen 26.033 T€ (Vorjahr 30.054 T€).

Der Saldo aus dem Zeitwert des Deckungskapitals und den Pensionsverpflichtungen ergibt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 einen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 2.959 T€ (Vorjahr 4.487 T€).

(7) Gezeichnetes Kapital

Nach Durchführung einer Kapitalherabsetzung beträgt das Grundkapital am 31. Dezember 2014 nunmehr 1.000 T€ (Vorjahr 4.947 T€), eingeteilt in 1.000.000 nennwertlose Stückaktien.

(8) Kapitalrücklage

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2014 2013

T€ T€
Kapitalrücklage 650 544

Die Kapitalrücklage stammt zum einem aus einem Aufgeld bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen in Höhe von 544 T€ und zum anderen aus der zum 09.12.2014 durchgeführten Verschmelzung der Gopla Beteiligungsgesellschaft mbH in die VARTA Aktiengesellschaft in Höhe von 106 T€.

(9) Gewinnrücklagen/ Bilanzgewinn/-verlust

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2014 2013

T€ T€
Gesetzliche Rücklage 8.078 8.078
Andere Gewinnrücklagen 0 9.611
Gewinnrücklagen 8.078 17.689
Bilanzgewinn +13.260 +5.369

Zum 31. Dezember 2014 ergibt sich ein den Regelungen zur Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegender Betrag in Höhe von 2.959 T€. Die Ausschüttungssperre entspricht dem in der Position "aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung" ausgewiesenen Betrag. Die latenten Steuern haben im Ergebnis keine Auswirkung auf die Ermittlung des ausschüttungsgesperrten Betrages.

Im Geschäftsjahr 2014 wurde eine Ausschüttung ausbezahlt.

Der Posten "andere Gewinnrücklage" wurde zur Gänze aufgelöst.

(10) Rückstellungen

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2014 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 2013 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

T€ T€ T€ T€
Steuerrückstellungen 1.307 - 1.200 -
Sonstige Rückstellungen 1.200 1.186 140 131

2.507 1.186 1.340 131

Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 14 T€ (Vorjahr 9 T€).

(11) Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen

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2014 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 2013 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

T€ T€ T€ T€
Herbert Quandt-Stiftung der



VARTA AG 545 - 612 9

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Das Vermögen der Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG ist als verzinsliches Darlehen bei der VARTA AG angelegt und nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

(12) Übrige Verbindlichkeiten

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2014 davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
2013 davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr

T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 79 79 946 946
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 4.400 4.400 408 209
Verbindlichkeiten aus Steuern - - 25 25
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 38 38 106 106
Sonstige Verbindlichkeiten 131 131 90 90

4.648 4.648 1.575 1.376
(davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert) ( -)
( -)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber VARTA Unterstützungskassen GmbH, Ellwangen, in Höhe von 251 T€ (im Vorjahr 268 T€) sowie gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 3.947 T€ (im Vorjahr 0 T€) aufgrund der Kapitalherabsetzung, welche im Geschäftsjahr 2015 zur Auszahlung gelangt.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (im Vorjahr 200 T€).

(13) Haftungsverhältnisse

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2013 2012

T€ T€
Sonstige Haftungsverhältnisse 5.339 5.711

Die sonstigen Haftungsverhältnisse der VARTA AG betreffen latente Verpflichtungen aus übertragenen Pensionszusagen.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren liegen keine Verpflichtungen aus Bürgschaften vor.

Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtlich branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung, hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Diese Risiken hat die VARTA AG bewertet und unter Berücksichtigung der vertraglichen Erstattungsansprüche keine Rückstellungen gebildet. Erst wenn diese Risiken das Deckungspotential der Käuferin und der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, wird die VARTA AG entsprechend belastet.

Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

(14) Personalaufwand

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2014 2013

T€ T€
Löhne und Gehälter - 91
Soziale Abgaben - 13
Aufwendungen für Altersversorgung 38 41

38 145

Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen den Beitrag zum Pensionssicherungsverein aG.

(15) Übriges Finanzergebnis

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2014 2013

T€ T€
Erträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens und Sonstige Ausleihungen 941 1.600
Erträge aus Deckungsvermögen 1.759 1.525
Zinszuführung zu Pensionsrückstellungen -766 -1.652

+1.934 +1.473

Entsprechend der Saldierung von Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen mit den dazugehörigen zweckgebundenen Vermögensgegenständen sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die Aufwendungen und Erträge aus der nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vorzunehmenden Auf- und Abzinsung der Schulden mit den dazugehörigen Aufwendungen und Erträge aus dem Deckungsvermögen zu verrechnen. Im Geschäftsjahr wurde das Deckungsvermögen großteils neu veranlagt.

(16) Zinsergebnis

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2014 2013

T€ T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 69 2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19 -20
Zinsen und ähnliche Aufwendungen an

verbundene Unternehmen -3 -4

+47 -22

(17) Steuern vom Einkommen und Ertrag

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2014 2013
Tatsächlicher Steueraufwand T€ T€
Periodenfremder Steuerertrag 1 -
Laufendes Jahr -208 -182

-207 -182

Latente Steuern nach § 274 HGB ergeben sich insbesondere aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Wertpapieren des Anlagevermögens (passive latente Steuern) sowie von Pensionsrückstellungen und Sonstigen Rückstellungen (aktive latente Steuern). Des Weiteren ergeben sich aktive latente Steuern auf Grund der bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem für die Gesellschaft geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 31,9 % (davon KSt/SolZ i.H.v. 15,8 % und GewSt i.H.v. 16,1 %). Der sich ergebende Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

(18) Organe

Aufsichtsrat und Vorstand setzen sich wie folgt zusammen:

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dr. Franz Guggenberger

Vorsitzender Rechtsanwalt

Christian Hosp

stellvertretender Vorsitzender Verwaltungsrat

Katharina Pekovits

Vertreterin der Anteilseigner

Mitglieder des Vorstands

Dr. Dr. Michael Tojner

Dr. Georg Blumauer

Hannes Höhmüller

Ellwangen, den 30. Juni 2015

VARTA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Hannes Höhmüller Dr. Dr. Michael Tojner Dr. Georg Blumauer