![]() VARTA AKTIENGESELLSCHAFTEllwangen JagstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz der VARTA Aktiengesellschaft zum 31.12.2015AKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA Aktiengesellschaft
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Anhang |
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2015 |
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2014 |
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T€ |
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T€ |
| Sonstige betriebliche Erträge |
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+ | 356 | + | 580 |
| Personalaufwand | (14) | - | 39 | - | 38 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen |
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- | 1 | - | 8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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- | 2.362 | - | 3.534 |
| Übriges Finanzergebnis | (15) | - | 889 | + | 1.083 |
| Zinsergebnis | (16) | + | 653 | + | 898 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
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- | 2.282 | - | 1.019 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (17) | + | 88 | - | 207 |
| Jahresfehlbetrag |
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- | 2.194 | - | 1.226 |
| Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
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+ | 0 | + | 4.875 |
| Auflösung von Gewinnrücklagen |
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+ | 0 | + | 9.611 |
| Bilanzverlust/-gewinn |
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- | 2.194 | + | 13.260 |
Der Jahresabschluss der VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist nach den Vorschriften
des HGB und des Aktiengesetzes (AktG) in Tausend Euro aufgestellt. Nach dem im September
2012 vollzogenen Delisting ist VARTA AG eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267
HGB. Die Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden
wurden die auf den vorhergegangenen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden
grundsätzlich beibehalten.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert erläutert.
Das gesetzliche Gliederungsschema ist um die Position Verbindlichkeiten gegenüber
Stiftungen erweitert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Muttergesellschaft der VARTA AG ist die ETV Montana Tech Holding AG, Wien. Der
von der VARTA AG aufzustellende Einzelabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers
eingereicht und durch diesen an das Unternehmensregister übermittelt. Darüber hinaus
wird die VARTA AG seit dem 1. Oktober 2012 in den Konzernabschluss der Montana Tech
Components AG in Reinach, Schweiz, einbezogen. Der von der Gesellschaft zu erstellende
Konzernabschluss wird bei dem zuständigen Registergericht des Kantons Aargau in Aargau
hinterlegt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen
wird im Jahr der Anschaffung die Jahres-Abschreibung zeitanteilig ab dem Monat der
Inbetriebnahme verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Einzelanschaffungskosten
zwischen 100,00 und 400,00 € netto) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Verzinsliche Ausleihungen werden
zu Nennwerten bilanziert, unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden
auf den Barwert abgezinst.
Soweit den nach diesen Grundsätzen bewerteten Gegenständen des Anlagevermögens am
Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen
für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen
mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Dem § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entsprechend werden die Vermögensgegenstände, die dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den entsprechenden Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Ein sich nach Verrechnung ergebender
aktiver Unterschiedsbetrag wurde in der Bilanz unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen auf Basis der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Hierbei wird der
gesetzlich anzuwendende Rechnungszins, eine Rentensteigerung sowie die Richttafeln
2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt.
Gemäß des § 253 Abs. 2 HGB werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr abgezinst. Gemäß des BilMoG § 253 Abs. 2 HGB ist für die Bewertung der Rückstellungen
ab dem 1. Januar 2010 ein einheitlicher, laufzeit-entsprechender Abzinsungszinssatz
anzuwenden, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird.
Die übrigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend Rechnung tragen. Die Rückstellungen
werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und
aus dem zu verrechnenden Vermögen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Finanzergebnis
in einer gesonderten Position saldiert dargestellt.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen laufende Steuern. Laufende Steuern sind
die erwarteten Steuern für das Berichtsjahr, auf der Grundlage der in dem betreffenden
Jahr geltenden Steuersätze, sowie Anpassungen von Steuern für Vorjahre.
Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden
Haftungsumfang.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den Mittelkursen zum Zeitpunkt
des Geschäftsvorfalls bewertet. Buchverluste aus Kursänderungen am Bilanzstichtag
werden berücksichtigt. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger erfolgt die
Bewertung gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.
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Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
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Stand am 31.12.2014 |
Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2015 |
| Sachanlagen | 35 | 11 | 26 | 20 |
| - Anteile an verbundenen Unternehmen | 38 | 0 | 6 | 32 |
| - sonstige Ausleihungen | 12.762 | 0 | 7.292 | 5.470 |
| Finanzanlagen | 12.800 | 0 | 7.298 | 5.502 |
| Anlagevermögen | 12.835 | 11 | 7.324 | 5.522 |
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Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
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|
Stand am 31.12.2014 |
Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2015 |
Stand am 31.12.2015 |
Stand am 31.12.2014 |
| Sachanlagen | 8 | 1 | 8 | 1 | 19 | 27 |
| - Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | - | - | 0 | 32 | 38 |
| - sonstige Ausleihungen | 0 | - | - | 0 | 5.470 | 12.762 |
| Finanzanlagen | 0 | - | - | 0 | 5.502 | 12.800 |
| Anlagevermögen | 8 | 1 | 8 | 1 | 5.521 | 12.827 |
Unter den Sonstigen Ausleihungen werden Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen
in Höhe von 3.578 T€ (im Vorjahr 10.563 T€) und eine Forderung von 1.866 T€ (im Vorjahr
2.173 T€) gegen ehemals verbundene Unternehmen ausgewiesen, welche jährlich planmäßig
an die VARTA AG zurückgeführt werden.
Weitere Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB:
| Name | Sitz | Eigenkapital | Ergebnis | Kapitalanteil |
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T€ | T€ | % |
| VARTA Unterstützungskasse GmbH | Hannover | 218 | -32 | 100,00 |
Die Angaben entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen.
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2015 | davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr |
2014 | davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr |
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T€ | T€ | T€ | T€ |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30 | - | - | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 287 | - | 208 | - |
| Sonstige kurzfristige Ausleihungen | 108 | - | - | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.418 | - | 2.523 | - |
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2.843 | - | 2.731 | - |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen gegen verbundene Unternehmen und resultieren im Wesentlichen aus dem
in 2012 abgeschlossenen Gestattungsvertrag von 287 T€ (im Vorjahr 200 T€).
Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern.
| 2015 | 2014 |
| T€ | T€ |
| 1.469 | 2.959 |
Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen
oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden
zu verrechnen. Die Veranlagungen erfüllen die Voraussetzungen für eine Verrechnung.
Das Vermögen zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen wird seit Mai 2014 von dem
VARTA Pensions-Treuhand e.V. treuhänderisch verwaltet. Die Verfügung über die Mittel
kann ausschließlich durch den VARTA Pensions-Treuhand e.V. zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen
der VARTA AG erfolgen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Zeitwert des Pensionsvermögens
nach planmäßiger Verwendung zur Zahlung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 26.921
T€. Darin enthalten sind auch liquide Mittel in Höhe von 968 T€. Der Zeitwert entspricht
den fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beträgt zum Bilanzstichtag 25 T€ (im Vorjahr
24 T€).
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch
unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005
G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt.
Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der
Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird derzeit von einem Trend der laufenden Betriebsrente
in Höhe einer jährlichen Steigerung der laufenden Rente von 1,5% ausgegangen. Der
zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft
sich auf 3,48%; es handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten
und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
für eine angenommene Restlaufzeit von 10 Jahren. Vorhandenes Planvermögen wird mit
den Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Ein Ausweis eines aktivischen Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung erfolgt,
wenn der beizulegende Zeitwert des Planvermögens den Betrag der zu verrechnenden Schulden
übersteigt.
Zum Bilanzstichtag betragen die Pensionsrückstellungen 25.476 T€ (Vorjahr 26.033 T€).
Der Saldo aus dem Zeitwert des Deckungskapitals und den Pensionsverpflichtungen ergibt
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 einen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
in Höhe von 1.469 T€ (Vorjahr 2.959 T€).
Nach Durchführung einer Kapitalherabsetzung um 900 T€ beträgt das Grundkapital am
31. Dezember 2015 nunmehr 100 T€ (Vorjahr 1.000 T€), eingeteilt in 100.000 nennwertlose
Stückaktien. Die Rückzahlung erfolgt gem. § 225 AktG frühestens nach Ablauf von sechs
Monaten in 2016 (s. auch Ausführungen zu den übrigen Verbindlichkeiten).
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2015 | 2014 |
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T€ | T€ |
| Kapitalrücklage | 650 | 650 |
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2015 | 2014 |
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T€ | T€ |
| Gesetzliche Rücklage | 8.078 | 8.078 |
| Gewinnrücklagen | 8.078 | 8.078 |
| Bilanzverlust/-gewinn | -2.194 | +13.260 |
Zum 31. Dezember 2015 ergibt sich ein den Regelungen zur Ausschüttungssperre gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB unterliegender Betrag in Höhe von 1.469 T€, der durch die gesetzliche
Rücklage gedeckt ist. Die Ausschüttungssperre entspricht dem in der Position "aktiver
Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung" ausgewiesenen Betrag. Die latenten Steuern
haben im Ergebnis keine Auswirkung auf die Ermittlung des ausschüttungsgesperrten
Betrages.
Im Geschäftsjahr wurde eine Dividende in Höhe des Bilanzgewinns 2014 von 13.259 T€
beschlossen und ausbezahlt.
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2015 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2014 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
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T€ | T€ | T€ | T€ |
| Steuerrückstellungen | 1.307 | - | 1.307 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 186 | 172 | 1.200 | 1.186 |
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1.493 | 172 | 2.507 | 1.186 |
Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 14 T€
(Vorjahr 14 T€).
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2015 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2014 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
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T€ | T€ | T€ | T€ |
| Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG | 530 | - | 545 | - |
Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren. Das Vermögen der Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG ist
als verzinsliches Darlehen bei der VARTA AG angelegt und nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
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2015 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2014 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
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T€ | T€ | T€ | T€ |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12 | 12 | 79 | 79 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.976 | 1.976 | 4.400 | 4.400 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 59 | 59 | 38 | 38 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | - | - | 131 | 131 |
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2.047 | 2.047 | 4.648 | 4.648 |
| (davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert) | (-) |
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(-) |
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Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Wesentlichen
Verbindlichkeiten gegenüber der VARTA Unterstützungskasse GmbH, Ellwangen, in Höhe
von 218 T€ (im Vorjahr 251 T€) sowie gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 900
T€ (im Vorjahr 3.947 T€) aufgrund der Kapitalherabsetzung, welche im Geschäftsjahr
2016 zur Auszahlung gelangt.
Zum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren.
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2015 | 2014 |
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T€ | T€ |
| Sonstige Haftungsverhältnisse | 5.051 | 5.339 |
Die sonstigen Haftungsverhältnisse der VARTA AG betreffen Verpflichtungen aus übertragenen
Pensionszusagen. Die Werte basieren auf der Beitragsbemessungsgrundlage für den Pensionssicherungsverein
VVaG gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 des BetrAVG. Der Berechnung liegen
die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck sowie ein Rechnungszins von 6 % zugrunde.
Auf Grund der wirtschaftlichen Situation der betreffenden Gesellschaft wird nicht
mit einer Inanspruchnahme aus der Haftung gerechnet.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren
liegen keine Verpflichtungen aus Bürgschaften vor.
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG
bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften
dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen
nahezu sämtlich branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ausländischen
sowie einer inländischen Beteiligung, hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft
auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im
Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Ein mit der
Käuferin verbundenes Unternehmen hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie
in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Diese Risiken
hat die VARTA AG bewertet und geht unter Berücksichtigung der vertraglichen Erstattungsansprüche
davon aus, dass mit einer Inanspruchnahme aus der Haftung nicht zu rechnen ist. Erst
wenn die oben beschriebenen Risiken das Deckungspotential der Käuferin und der Garantiegeberin
übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, wird
die VARTA AG entsprechend belastet.
Am 30. Januar 2014 beschloss die Hauptversammlung der VARTA AG die Übertragung der
Aktien der damaligen Minderheitsaktionäre auf die Mehrheitsaktionärin, die Gopla Beteiligungsgesellschaft
mbH (Gopla) gegen Barabfindung in Höhe von EUR 4,51 pro Aktie. Die Abfindungshöhe
basierte auf einem externen Bewertungsgutachten. Der Squeeze-Out wurde mit Eintragung
in das Handelsregister am 12. März 2014 wirksam. Auf Gopla wurden damit 210.379 weitere
Aktien übertragen. Der Gesamtabfindungsbetrag betrug EUR 948.809,29. Nach dem Squeeze-Out
leiteten ehemalige Minderheitsaktionäre ein Spruchverfahren gegen Gopla - nach Verschmelzung
auf die VARTA AG gegen diese - vor dem Landgericht Stuttgart ein. Eine Indikation
über die Dauer und den Ausgang des Verfahrens ist derzeit nicht möglich.
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2015 | 2014 |
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T€ | T€ |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 39 | 38 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen den Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein
aG.
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2015 | 2014 |
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T€ | T€ |
| Erträge aus Deckungsvermögen | 1.132 | 1.849 |
| Zinszuführung zu Pensionsrückstellungen | - 2.021 | - 766 |
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- 889 | 1.083 |
Entsprechend der Saldierung von Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen mit
den dazugehörigen zweckgebundenen Vermögensgegenständen sind nach § 246 Abs. 2 Satz
2 HGB die Aufwendungen und Erträge aus der nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vorzunehmenden
Auf- und Abzinsung der Schulden mit den dazugehörigen Aufwendungen und Erträge aus
dem Deckungsvermögen zu verrechnen.
Im Vorjahr wurden im übrigen Finanzergebnis Zinserträge ausgewiesen, welche nun künftig
umgegliedert werden. Ein Teil dieser Erträge wird nun in den Erträgen des Deckungsvermögens
gezeigt (90 T€), die weiteren erhöhen mit einem Betrag von 851 T€ das Zinsergebnis.
Der Vorjahresausweis wurde entsprechend geändert.
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2015 | 2014 |
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T€ | T€ |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 653 | 630 |
| Zinsen und ähnliche Erträge an verbundene Unternehmen | 23 | 290 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 20 | - 19 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen | - 3 | - 3 |
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653 | 898 |
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2015 | 2014 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | T€ | T€ |
| Periodenfremder Steuerertrag | 90 | 1 |
| Laufendes Jahr | - 2 | - 208 |
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88 | - 207 |
Aufsichtsrat und Vorstand setzen sich wie folgt zusammen:
(Vorsitzender seit 13. April 2016)
Pensionär
(stellvertretender Vorsitzender seit 13. April 2016)
Unternehmer
(seit 13. April 2016)
Unternehmer
(bis 13. April 2016)
Rechtsanwalt
(bis 13. April 2016)
Verwaltungsrat
Vertreterin der Anteilseigner
(geb. Pekovits, bis 13. April 2016)
(Vorsitzender)
Verwaltungsratspräsident der Montana Tech Components AG
CFO
(seit 14. April 2016)
Vorstand
(seit 14. April 2016)
CFO
(bis 14. April 2016)
Rechtsanwalt
(bis 14. April 2016)
Der Vorstand der VARTA AG hat für das Geschäftsjahr den nicht prüfungspflichtigen
Abhängigkeitsbericht aufgestellt. Dieser endet mit der folgenden Schlusserklärung:
Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt
bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft
eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312
AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.
Ellwangen, den 12. August 2016
VARTA Aktiengesellschaft
Der Vorstand
| Dr. Dr. Michael Tojner | Dr. Michael Pistauer | Herbert Schein |