![]() VARTA AKTIENGESELLSCHAFTEllwangen JagstKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte der VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) und des VARTA AG Konzerns zusammen. 1. Konzernstruktur1.1 GeschäftsmodellDie VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen, Deutschland (VARTA AG) ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Seit Oktober 2017 ist die VARTA AG an der Frankfurter Börse im Prime Standard notiert. Die unten aufgeführte Darstellung gibt (in vereinfachter Form) einen Überblick über den Konzern zum Bilanzstichtag. Die VARTA AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen, Jagst. Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG umfassen die Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung von Mikrobatterien und Energiespeicherlösungen. Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns ist in zwei Geschäftssegmente unterteilt: Microbatteries über VARTA Microbattery GmbH und Power & Energy über VARTA Storage GmbH. Der Konzern entwickelt, produziert und vertreibt Mikrobatterien sowie intelligente Energiespeicherlösungen (smart battery solutions) für eine Vielzahl von Anwendungen und Endkundenmärkte. Umfassende Kompetenzen in der Materialforschung und Entwicklung verschiedener elektrochemischer Batteriesysteme, gepaart mit Knowhow für Prozessentwicklung und Massenproduktion, sind die Grundlage des Konzerns für neue, innovative Produkte. Der Konzern betreibt fünf Produktions- und Batterie-Fertigungsstätten in Deutschland, Rumänien, Indonesien und China sowie Vertriebszentren in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien, die über Direktvertrieb an Kunden in über 75 Ländern weltweit verkaufen. Als international agierendes Unternehmen kann VARTA AG auf 130 Jahre Unternehmensgeschichte zurückblicken. Batterielösungen des Konzerns sind strategische Komponenten für die Produkte der Endkunden, bei denen eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gefordert wird. Dabei liegt der Fokus auf Batteriesystemen mit hohen Energiedichten für Primärbatterien oder auch wiederaufladbaren Batterien mit Lithium-Ionen-Technologie. Im Falle von semi-kundenspezifischen oder kundenspezifischen Batterielösungen berät und plant VARTA AG umfangreich hinsichtlich der richtigen Wahl der Komponenten für die effizienteste Energieversorgung der Anwendung. Das nachfolgende Organigramm veranschaulicht die Konzernstruktur mit den Ländergesellschaften. Segmente und OrganisationsstrukturMicrobatteriesDas Segment Microbatteries wird über die Gesellschaft VARTA Microbattery GmbH gesteuert und fokussiert sich auf die Herstellung von Mikrobatterien und dabei in erster Linie auf Anwendungen in den Bereichen Healthcare sowie Entertainment & Industrial. Hierbei setzt die Gesellschaft innovativste Technologien gezielt ein, um höchste Energiedichte auf kleinstem Raum zu produzieren. Je nach Produkt und Anwendung fokussiert sich die Gesellschaft hierbei auf die modernsten Technologien wie z.B. auf Zink Luft, Lithium Ionen, Silber Oxide und Nickelmetallhydrid für wiederaufladbare und nicht-wiederaufladbare Batterielösungen. Für Anwendungen im Bereich Healthcare werden hauptsächlich Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte hergestellt. Diese werden unter den Marken "powerone", "ecopack" sowie Eigenmarken der Kunden vermarktet. Der Erfolg im Bereich Hörgerätebatterien beruht auf der Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, der langen Lebensdauer und der Konsistenz der Qualität. Die Marktposition wird durch die eigenen Produktionsautomatisierungsprozesse und die Fähigkeit, Kunden mit Dienstleistungen vom Produkt bis zum POS zu versorgen, gesichert. Für Entertainment werden vor allem High-End Lithium-Ionen-Batterielösungen für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables) sowie für andere, sogenannte "Weareable"-Anwendungsbereiche hergestellt. Darunter fallen u.a. auch Anwendungen in wachsenden Endverbrauchermärkten für Elektrogeräte wie Bluetooth-Headsets, medizinische Geräte für die Messung von Bluthochdruck, Blutzucker und anderer Körperfunktionen. In der Produktgruppe Industrial werden hauptsächlich wiederaufladbare Batterielösungen für Industrie- und Erstausrüster (original equipment manufacturers, OEMs) produziert. Darunter fallen u.a. Anwendungen wie Server, Anwendungen in Autoschlüsseln, Alarmsysteme oder Smart Metering-Zähler. Power & EnergyIm Segment Power & Energy, welches von der Gesellschaft VARTA Storage GmbH gesteuert wird, werden mobile und stationäre Energiespeicherlösungen entwickelt, produziert und vertrieben. Das Segment konzentriert sich auf die Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung von Batteriespeichern (power pack solutions) für OEM Kunden in diversen Märkten. Hierfür werden hauptsächlich Batterien, die auf Lithium Ionen Technologie basieren, verwendet. Es werden wiederaufladbare, standardisierte aber auch kundenspezifische Batterie-Packs hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet die Gesellschaft Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Lösungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte, Elektrowerkzeuge, Home & Garden- und Medizingeräte. In diesem Segment werden auch Energiespeicher für Privathaushalte und kommerzielle Anwendungen entwickelt und produziert. Die Energiespeicher zeichnen sich durch Qualität und Zuverlässigkeit aus. Das Produktportfolio ist modular gestaltet, so dass jeder Endverbraucher den richtigen Energiespeicher für seine Anforderungen finden kann, vom kompakten, handlichen Einsteigerkomplettsystem bis zu Großspeicherlösungen für industrielle Einrichtungen. 1.2 Strategie und ZieleDer VARTA AG Konzern bearbeitet im Rahmen seiner jährlichen Budgetplanung seine Ziele und Strategien. Mit beiden Segmenten ist der Konzern ideal aufgestellt, um von den relevanten Wachstumstrends für die beiden Geschäftsbereiche wie z.B. demographischer Wandel, technologischer Fortschritt, vermehrte Konnektivität (Internet of Things) und erneuerbare Energien (zunehmendes Bewusstsein für die Wiederverwertbarkeit von Stoffen) zu profitieren. Demographischer WandelWachsende Lebenserwartung, aber auch die Erhöhung der Kundenakzeptanz durch die Weiterentwicklung der Hörgerätetechnologie, führen zu einer steigenden Nachfrage nach Hörgerätebatterien. VARTA Microbattery bedient diesen Markt mit Zink- Luft und wiederaufladbaren Zellen. Technologischer FortschrittDer ungebrochene Trend nach schnurlosen Geräten in allen Bereichen erhöht den Bedarf an zuverlässigen, meist wiederaufladbaren Energielösungen in hoher Qualität. Gleichzeitig gibt es einen Trend zu kleineren Geräten mit höherer Funktionalität, was zu einem Bedarf an Batterien mit höheren Energiedichten führt. KonnektivitätDie Fortschritte in der Konnektivität und Konvergenz durch das Internet der Dinge, die Weiterentwicklung der Telekommunikation und die Verbreitung von intelligenten Lösungen treiben die Nachfrage nach Batterien in unterschiedlichsten Branchen wie etwa IT, Telekommunikation und dem Gesundheitswesen an. Erneuerbare EnergienDie zunehmende Bedeutung von erneuerbarer Energie, Energieeffizienz, Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die EU-Klimaziele führen zu nachhaltigen Wachstumsraten im Energiezwischenspeicherbereich. Der VARTA AG Konzern fokussiert hier auf folgende Wachstumsfelder und Ziele: Stärkung und Ausbau der globalen Marktposition in KernproduktenDer Konzern fokussiert sich grundsätzlich auf Geschäftsfelder, in denen langfristig marktführende Positionen angestrebt werden. Im Bereich Healthcare soll eine marktführende Position durch weitere Innovationen gefestigt und ausgebaut werden. Ähnlich wie im Healthcare Bereich möchte der Konzern auch insbesondere bei den True Wireless Headsets eine marktführende Position einnehmen und überproportional vom starken Marktwachstum profitieren. Der Fokus bei mobilen Energielösungen im Bereich Power & Energy liegt auf starkem Wachstum durch Neukundengewinnung. Hierbei fokussiert sich der Konzern auf weltweit agierende Top Kunden. Der Marktanteil insbesondere in Europa soll gestärkt werden und unter europäischen Herstellern soll eine führende Position eingenommen werden. Die Batteriespeicher für Energiezwischenspeicherung profitieren von Trends der Nachhaltigkeit, steigendem Umweltbewusstsein sowie der steigenden Nachfrage nach Energie-Autarkie. Ein überproportionales Wachstum in den adressierten Märkten sowie stetige Ausdehnung der bearbeiteten Regionen sind hier die definierten Ziele. Ausbau der Innovations- und TechnologieführerschaftDer Konzern arbeitet insbesondere im Segment Microbatteries an neuen, innovativen Produkten, die an vollautomatischen Hochgeschwindigkeits-Produktionslinien am Standort Deutschland gefertigt werden. Damit liefert VARTA Microbattery Lösungen, die eine sehr gute Kombination aus Qualität, Innovation, Technologie und Kosten bieten. Die Gesellschaft deckt im Segment Microbatteries die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Materialforschung bis zum fertigen Produkt inklusive kundenfreundlicher Verpackungskonzepte. Weiterhin hat der Konzern im vergangenen Geschäftsjahr aufgrund der steigenden Nachfrage seine Produktionskapazitäten in Rumänien ausgebaut. Die Kombination der starken Marktstellung, internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und langfristigen Kundenbeziehungen gibt dem Konzern einen klaren Wettbewerbsvorteil, um von anhaltenden Wachstumstrends in den Märkten für Mikrobatterien im Gesundheits-, Unterhaltungs- und Industriesektor zu profitieren. Der Konzern zielt darauf ab, seine Kunden mit hochqualitativen Batterien und Batterielösungen zu versorgen und wird weiter daran arbeiten, neue, leistungssteigernde Knopfzellentechnologien und individuelle intelligente Batterielösungen (smart battery solutions) zu entwickeln. Fokus auf profitablem Wachstum anhand eines starken FinanzprofilsDer Konzern beabsichtigt, weitere Wachstumschancen durch Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten und in selektive Akquisitionen zu nutzen. Der Konzern geht davon aus, dass er durch seine starke finanzielle Basis, zusammen mit seinem niedrigen Verschuldungsgrad, dem sorgfältigen Einsatz seiner Betriebsmittel und seiner Fokussierung auf Wachstumsinvestitionen die Cash Flow Fähigkeit des Konzerns weiterhin steigern kann. 1.3 UnternehmenssteuerungDer VARTA AG Konzern wird nach Maßgabe intern definierter finanzieller und nicht-finanzieller Kennzahlen im Sinne einer nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert. Der Vorstand hat im Berichtsjahr seine internen Steuerungsinstrumente gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden die folgenden Kennzahlen zur Steuerung herangezogen: Umsatz, bereinigtes EBITDA, CAPEX und Net Working Capital. Das Managementsteuerungssystem ist auch Grundlage der externen Berichterstattung der VARTA AG und wird durch den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontrollfunktion überwacht. Finanzielle und nicht finanzielle IndikatorenDie Umsatzerlöse stellen einen der wichtigsten Indikatoren dar, an denen sich das Wachstum des VARTA AG Konzerns ablesen lässt. Sie sind zudem die wesentliche Größe zur Steuerung des Konzerns. So werden die Umsätze im Rahmen der Budgetierung auf die einzelnen Segmente heruntergebrochen und laufend überwacht. Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der beiden Segmente. Als Sondereffekte hat der Vorstand im Vorjahr (wenn zutreffend) Kosten aus dem Börsengang, ergebniswirksame Effekte aus dem Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen, Effekte aus aktienbasierter Vergütung, Veräußerungseffekte aus Sale and Leaseback Transaktionen, mögliche Kosten für Restrukturierung sowie Aufwendungen für M&A-Transaktionen definiert. Im Geschäftsjahr 2018 ist nach dieser Definition der Ergebniseffekt aus aktienbasierter Vergütung bereinigt worden. Die durch die große Nachfrage nach den Produkten des Konzerns notwendigen Investitionen überblickt der Vorstand anhand des CAPEX. Darunter werden die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen verstanden. In diesem Zusammenhang überprüft der Vorstand die effektive Kapitalallokation auf Basis der Rendite aus dem investierten Kapital. Das CAPEX wird nur auf VARTA AG Konzern-Ebene als Steuerungsgröße verwendet. Dies umfasst Investitionen ohne M&A Transaktionen. Auch das Net Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)) wird als weitere Steuerungsgröße herangezogen. Das Net Working Capital wird nur auf VARTA AG Konzern-Ebene als Steuerungsgröße verwendet. Durch das dynamische Wachstum des Konzerns ist weiterhin die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter ein wichtiger nicht finanzieller Leistungsindikator. 1.4 Gesonderter nicht finanzieller KonzernberichtWeitere Informationen zu den nicht-finanziellen Indikatoren, und zu unserer Corporate Social Responsibility können auf der Webseite unter https://www.varta-ag.com/corporate-social-responsibility spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag des Konzernabschlusses dem gesonderten nicht-finanziellen Konzernbericht entnommen werden. 1.5 Leitung und KontrolleIn 2018 bestand der Vorstand der VARTA AG aus drei Mitgliedern: Herrn Herbert Schein (Vorsitzender des Vorstandes / CEO), Herrn Steffen Munz (Finanzvorstand / CFO) und Herrn Dr. Michael Pistauer (Vorstand für M&A und Investor Relations). Herr Dr. Pistauer ist planmäßig zum 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden und hat seine beiden Bereiche "Investor Relations" sowie "Mergers & Acquisitions (M&A) an Herrn Munz übertragen. Somit besteht der Vorstand der VARTA AG ab 1. Januar 2019 aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat besteht zum 31. Dezember 2018 aus den folgenden Mitgliedern: Herrn DDr. Michael Tojner (Vorsitz), Herrn Dr. Harald Sommerer (stv. Vorsitz), Herrn Frank Dieter Maier, Herrn Sven Quandt, Herrn Dr. Georg Blumauer und Herrn Dr. Franz Guggenberger. 1.6 Erklärung zur UnternehmensführungNähere Ausführungen zum Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat und zu weiteren Standards von Unternehmensführung und Kontrolle finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB, welche auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält. Daneben geben der Vorstand der VARTA AG und der Aufsichtsrat der VARTA AG gemäß Ziffer 3.10 DCGK jährlich einen gemeinsamen Corporate Governance Bericht heraus. Alle Dokumente werden auf der Homepage der VARTA AG (www.varta-ag-com/investor-relations) veröffentlicht. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Märkte und EinflussfaktorenDie Märkte und Einflussfaktoren unterscheiden sich im Berichtsjahr nicht wesentlich zum Vorjahr. Der VARTA AG Konzern produziert und verkauft Batterien weltweit und profitiert trotz relativer Unabhängigkeit vom makroökomischen Umfeld von einem positiven Konsumumfeld. Eine negative Entwicklung des makroökomischen Umfeldes wirkt sich dabei nicht direkt negativ auf das Geschäftsmodell aus, da der Großteil der Produkte vom Konjunkturzyklus unabhängig ist. Diese werden z.B. im medizinischen Umfeld genutzt. Die Umsatzverteilung ist geographisch diversifiziert. Der Großteil des weltweiten Absatzes von Produkten findet in Europa statt (siehe regionale Umsatzverteilung Abschnitt 3.1). Außerhalb von Europa sind die weiteren wesentlichen Absatzmärkte Asien und Nordamerika. Somit ist die Abhängigkeit von einzelnen Ländern in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung relativ gering. Der Euroraum spielt bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur die größte Rolle. Die in 2018 bestehenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für den VARTA AG Konzern relevanten Ländern können als positiv stabil beurteilt werden. Wesentlich für den Absatz der Batterien für Healthcare-Anwendungen ist die demographische Entwicklung, bei den Batterien für Entertainment-Anwendungen die Trends der Unterhaltungselektronik und bei den Produkten im Segment Power & Energy der Trend zu kabellosen Produkten bzw. der Trend zu erneuerbaren Energien. 2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie in 2018 bestehenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für den VARTA AG Konzern relevanten Absatzmärkten können weiterhin als positiv stabil beurteilt werden. Wesentlich für den Absatz der Batterien für Healthcare-Anwendungen ist die demographische Entwicklung, bei den Batterien für Entertainment-Anwendungen, die Trends der Unterhaltungselektronik und bei den Produkten im Segment Power & Energy der Trend zu kabellosen Produkten sowie der Trend zu erneuerbaren Energien. Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen unterscheiden sich im Berichtsjahr nicht wesentlich zum Vorjahr. Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen in der Gesellschaft sowie die zunehmend höhere Akzeptanz von Hörgeräten wird der Verkauf von Hörgerätebatterien unterstützt. In den relevanten Märkten Europa, Asien und Nordamerika geht man weiterhin von einer stärkeren Gewichtung älterer Generationen in der Bevölkerung aus. Laut Studien des US Census Büro sind 8,5% der Weltbevölkerung oder 616 Millionen Menschen älter als 65 Jahre alt. In Europa zirka 17,4%, in Nordamerika zirka 15,1 % und in Asien zirka 7,9%. In 2050 wird erwartet, dass 1,6 Mrd. der Weltbevölkerung oder 16,7% der Weltbevölkerung über 65 Jahre alt sein werden. Die regionale Bevölkerung älter als 65 Jahre wird sich entsprechend auf 27,6% in Europa, 22,5% in Nordamerika und 18,9% in Asien verteilen. Im Bereich Entertainment ist das Absatzwachstum durch neue Anwendungen im Bereich Konsumelektronik geprägt. Je mehr kabellos funktionierende Geräte, insbesondere für Kleinstanwendungen (zum Beispiel Headsets) entwickelt werden, desto stärker stellt sich hier die Position des VARTA AG Konzerns dar. Ein Trend, der sich auch positiv auf das Segment Power & Energy auswirkt. Sogenannte Hearables sollen laut WiFore Consulting (2015) sogar mit einer Wachstumsrate von größer als 40% bis 2020 wachsen. Unterstützend wirkt hier der Trend zu Interkonnektivität. Laut WiFore Consulting wird sich neben Smart Watches, Fashion, Medical insbesondere der Hearables Markt stark vergrößern. Im Segment Power & Energy wächst das Marktsegment für Lithium-Ionen-Batteriepacks gemäß Avivenne Energy Report 2018 von 120 GWh in 2017 auf 490 GWh in 2025. Dies entspricht einer jährlichen Wachstumsrate in Höhe von +19%. Dabei wächst das Teil-Segment für Medical Devices, Power Tools und Gardening Tools, welche Zielmärkte von Power & Energy darstellen, von ca. 14 GWh in 2017 auf ca. 44 GWh. Dies stellt eine Wachstumsrate von ca. 16% pro Jahr dar. Das Marktsegment für stationäre Energiespeichersysteme wächst um 22% pro Jahr im Zeitraum von 2017 bis 2025. 2.3 GeschäftsverlaufGesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage durch den VorstandDer VARTA AG Konzern kann auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2018 zurückblicken. Die wesentlichen Ereignisse des Jahres 2018 sind die hohe Nachfrage nach Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte und Lithium-Ionen-Batterien für kabellose Lifestyle-Produkte, die nachfragebedingte Erweiterung der Produktionskapazitäten im Bereich Microbatterien und die sehr erfolgreiche Entwicklung des Geschäfts mit stationären Energiespeichern. Der Konzern-Umsatz ist im Geschäftsjahr 2018 zweistellig um 12,2% auf 271,7 Mio. EUR organisch gewachsen. Durch die Skalierung des Geschäftsmodells ist das operative Konzern-Ergebnis wiederum deutlich schneller gewachsen als der Umsatz. Das bereinigte EBITDA stieg um 28,3% auf 50,2 Mio EUR. Besonders erfreulich ist, dass die beiden Segmente Microbatteries und Power & Energy weiterhin eine hohe Wachstumsdynamik haben und ihre sehr gute Entwicklung fortsetzen. Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Vorjahres-PrognoseIm Konzernabschluss des letzten Jahres wurde die Prognose für 2018 anhand der unten aufgelisteten bedeutsamsten Indikatoren dargestellt. Insgesamt wurde im letzten Jahr mit einer Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung für 2018 gerechnet. scroll
3 Entwicklung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage3.1 ErtragslageKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2018scroll
UmsatzDer Umsatz des VARTA AG Konzerns ist im Geschäftsjahr 2018 um 12,2 % von 242,2 Mio. € auf 271,7 Mio. € angestiegen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich in beiden Segmenten Microbatteries und Power & Energy. Am deutlichsten war der prozentuale Anstieg bei Power & Energy. Das Segment Microbatteries stieg von 203,6 Mio. € um 7,5 % auf 218,9 Mio. € an. Der Umsatzanstieg resultiert insbesondere aus dem gestiegenen Absatz der Zink-Luft-Microbatterien für Hörgeräte. Im strukturell wachsenden Markt für Hörgeräte-Batterien wurde nach eigener Einschätzung die marktführende Position weiter ausgebaut. Zudem hat im Segment Microbatteries die hohe Nachfrage nach kabellosen EntertainmentProdukten wie Headsets oder anderen Wearables zu einer deutlichen Umsatzsteigerung im Bereich der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien geführt. Der Umsatz im Segment Power & Energy ist von 37,7 Mio. € auf 51,8 Mio. € und somit um 37,4 % angestiegen. Das mengenbedingte Umsatzwachstum ist insbesondere auf die sehr erfolgreiche Entwicklung der stationären Energiespeichersysteme zurückzuführen. Diese resultiert vor allem aus der Steigerung des Marktanteils in der DACH-Region, dem Markteintritt in Italien und Australien sowie des Wandspeichers "VARTA pulse" für Privathaushalte. Aufgrund der für IFRS 15 angewendeten Übergangsmethode wurden die Vergleichsinformationen nicht an die neuen Vorschriften angepasst. Zur Darstellung, wie sich IFRS 15 auf den Zeitpunkt der Umsatzlegung auswirkt, verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang unter Kapitel 4.19.2. Insgesamt resultiert aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 ein ergebnisneutraler Effekt in Höhe von 633 T€. Im laufenden Geschäftsjahr ergab sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der Umsatzerlöse und des Materialaufwands um 1,1 Mio. € bzw. 0,9 Mio. €. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geographischen Standorten. Insbesondere das Geschäft in Deutschland und Asien entwickelte sich vorteilhaft. Hierbei machte sich vor allem der Ausbau der marktführenden Position in Deutschland sowie die positive Entwicklung der Kunden mit Produktion in Asien bemerkbar. Weitere Ausführungen zur geographischen Aufteilung der Segmente finden sich im Konzernanhang Abschnitt 6 "Segmentberichterstattung". scroll
Aufwendungen und sonstige betriebliche ErträgeIm Berichtsjahr belaufen sich die Materialaufwendungen auf 106,9 Mio. € im Vergleich zu 99,9 Mio. € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 6,9 %. Der unterproportionale Anstieg im Vergleich zum Umsatz ist in erster Linie auf sinkende Preise der metallischen Rohstoffe sowie der zugekauften Komponenten zurückzuführen und betrifft beide Segmente. Der Personalaufwand ist von 86,0 Mio. € auf 92,4 Mio. € um 7,4 % angestiegen. Der Anstieg gegenüber 2017 resultierte überwiegend aus der Tariferhöhung in Deutschland in 2018 sowie aus inflationsbedingten Entgelterhöhungen im Ausland. Des Weiteren wirkt sich der Mitarbeiteraufbau für das Wachstum im Bereich Coin Power und im Bereich der Battery Packs aus. Der Personalaufwand enthält den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von 2,8 Mio. € (2017: 3,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 44,2 Mio. € auf 40,1 Mio. € gesunken. Im Vorjahr waren die einmaligen Kosten des Börsengangs in Höhe von 6,1 Mio. € enthalten. Hingegen sind die Aufwendungen für Vertriebsprovisionen insbesondere durch die gestiegenen vermittelten Umsätze angestiegen. Dabei wirkt sich auch die anfallende Provision im Online-Handel einer Tochtergesellschaft aus, die im Vorjahr aufgrund der unterjährigen Konsolidierung nur zeitanteilig berücksichtigt wurde. Aufgrund des Ausbaus der Produktionskapazitäten sind die Instandhaltungsaufwendungen um 1,0 Mio. € gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 7,4 Mio. € von 14,5 Mio. € in 2017 auf 7,1 Mio. € in 2018 gesunken. Im Vorjahr war ein Sondereffekt aus einem Erstattungsanspruch in Höhe von T€ 3.629 im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zum Schuldbeitritt Pensionen enthalten. Darüber hinaus resultiert der Rückgang überwiegend aus den um 3,1 Mio € niedrigeren Erträgen aus der Verrechnung von Mietzins und Serviceleistungen gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L.. Dies steht im Zusammenhang mit der Beendung der Geschäftigkeit des Joint Ventures. Bereinigtes EBITDADas bereinigte EBITDA ist im Geschäftsjahr 2018 von 39,1 Mio. € auf 50,2 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 28,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Steigerung des bereinigten EBITDA lässt sich auf das profitable Umsatzwachstum bei den Hörgerätebatterien und Lithium-Ionen-Zellen und dem unterproportionalen Kostenanstieg durch die Skalierung des Geschäftsmodells zurückführen. Betriebsergebnis (EBIT)Das Betriebsergebnis hat sich von 23,6 Mio. € auf 36,9 Mio. € verbessert, was einer Steigerung von 56,4 % im Vorjahresvergleich entspricht. Neben der Steigerung des EBITDA führte der unterproportionale Anstieg der Abschreibungen zu einer sehr deutlichen Verbesserung des Betriebsergebnisses. Die Abschreibungen haben sich von 9,4 Mio. € in 2017 auf 10,5 Mio. € in 2018 erhöht, was insbesondere auf die nachfragebedingte Investitionen in das Sachanlagevermögen aufgrund der Erweiterung der Produktionskapazitäten zurückzuführen ist. FinanzergebnisDas Finanzergebnis hat sich im Berichtsjahr von -0,9 Mio. € in 2017 auf -0,5 Mio. € in 2018 verbessert. Dies resultiert hauptsächlich aus der deutlichen Reduzierung des Zinsaufwandes von 0,8 Mio. € in 2017 auf 0,4 Mio. € in 2018. Durch den Börsengang konnte der VARTA AG Konzern die Finanzverbindlichkeiten in großem Umfang zurückführen und folglich den Zinsaufwand deutlich reduzieren. SteuernDer Steueraufwand ist vor allem durch den Anstieg des Ergebnisses vor Steuern von 21,0 Mio. € in 2017 auf 36,5 Mio. € in 2018 angestiegen. Daraus resultiert eine effektive Steuerquote von 29,5% (2017: 35,6%) bezogen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu weiteren Details zu Steuern wird auf den Anhang des Konzernabschlusses im Kapitel "Ertragsteueraufwendungen" verwiesen. KonzernergebnisDas deutliche Umsatzwachstum in beiden Segmenten in Verbindung mit dem unterproportionalen Anstieg der Kosten durch die Skalierung des Geschäftsmodells wirkte sich auch sehr positiv auf das Konzernergebnis aus. Das Konzernergebnis hat sich von 13,5 Mio. € in 2017 auf 25,7 Mio. € in 2018 fast verdoppelt und ist um 90,4% angestiegen. 3.2 Vermögens- und FinanzlageKonzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA scroll
Langfristige VermögenswerteDie langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 44,2% von 105,3 Mio. € in 2017 auf 151,8 Mio. € im Berichtsjahr. Dieser Anstieg stammt hauptsächlich von der Erhöhung des Sachanlagevermögens von 63,4 Mio. € auf 112,8 Mio. € zum 31. Dezember 2018. Die Produktionskapazitäten wurden aufgrund der großen Nachfrage insbesondere bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen sowie bei den Zink-Luft-Batterien erweitert. Aufgrund der Beendigung der Geschäftstätigkeit und der voraussichtlich planmäßigen Liquidation im ersten Quartal 2019 gemäß dem Joint Venture-Vertrag ist der At Equity Wert für die VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. von 1,7 Mio. € in 2017 auf 0,3 Mio. € in zum 31. Dezember 2018 gesunken. Dies steht im Wesentlichen in Zusammenhang mit einer Kapitalrückzahlung in Höhe von 1,5 Mio. €. Die Sonstigen Vermögensgegenstände sind leicht von 15,8 Mio. € in 2017 auf 15,7 Mio. € gesunken und beinhalten überwiegend einen Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2018 getätigten Schuldbeitritt in Höhe von 15,6 Mio. €. Zu weiteren Details zum Schuldbeitritt wird auf den Anhang des Konzernabschlusses im Kapitel "Pensionen" verwiesen. Kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte haben sich um 23,7 Mio. € von 226,2 Mio. € in 2017 auf 249,9 Mio. € zum 31. Dezember 2018 erhöht. Der Anstieg resultiert unter anderem aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die bedingt durch das gestiegene Umsatzvolumen um 6,2 Mio. € auf 26,3 Mio. € gestiegen sind. Eigenkapital/EigenkapitalquoteDer VARTA AG Konzern verfügt seit den Börsengang im Jahr 2017 unverändert über eine hohe Eigenkapitalquote in Höhe von 64,6% (Vorjahr: 69,5%) und kann damit die notwendigen Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten aus eigenen Mitteln finanzieren. Das Eigenkapital ist von 230,5 Mio. € in 2017 auf 259,4 Mio. € zum 31. Dezember 2018 angestiegen. Langfristige SchuldenDie langfristigen Schulden sind um 31 Mio. € von 29,4 Mio. € in 2017 auf 60,4 Mio. € zum 31. Dezember 2018 angestiegen. Der Anstieg stammte überwiegend aus Kundenanzahlungen in Höhe von 30,2 Mio. €. Kurzfristige SchuldenDie kurzfristigen Schulden haben sich insbesondere aufgrund der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einhergehend mit dem steigendem Geschäftsvolumen von 71,6 Mio. € auf 81,9 Mio. € sowie des kurzfristigen Teils der Kundenanzahlungen in Höhe von 11,5 Mio. € erhöht. Net Working CapitalDas Net Working Capital ist um 0,6 Mio. € von 41,4 Mio. € in 2017 auf 42,0 Mio. € in 2018 angestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 1,4% im Vergleich zum Vorjahr. Daraus resultiert eine Net Working Capital Quote von 15,4% im Verhältnis zum Umsatz. Kapitalflussrechnungscroll
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vgl. Erläuterungen im Konzernanhang zu 37
Konzern-Kapitalflussrechnung zum geänderten Ausweis Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 69,8 Mio. € und liegt damit 47,8 Mio. € über dem Wert des Vorjahres. Dies ist einerseits auf höhere Mittelzuflüsse aus dem Anstieg der Umsatzerlöse zurückzuführen. Zusätzlich wirken sich Kundenanzahlungen in Höhe von 41,6 Mio. € positiv aus. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit ist von 16,9 Mio. € in 2017 auf 59,0 Mio. € in 2018 angestiegen. Der Anstieg stammt überwiegend aus den Investitionen in das Sachanlagevermögen zur nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen sowie bei den Zink-Luft-Batterien. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit ist von 121,6 Mio. € in 2017 auf -0,1 Mio. €. zurückgegangen. Der Rückgang ist auf den Wegfall der Erlöse aus dem Börsengang in 2017 zurückzuführen. Hieraus ergibt sich ein Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 2018 von 149,7 Mio. € im Vergleich zu 138,5 Mio. € zum 31. Dezember 2017. 4 Forschung und EntwicklungFür den VARTA AG Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 2018 ein Forschungs- und Entwicklungsaufwand in Höhe von 12,9 Mio. € (im Vorjahr 12,3 Mio. €). Daraus resultiert eine F&E-Aufwandsquote von 4,8 % im Verhältnis zum Umsatz im Vergleich zu 5,1% im Vorjahr. Segment MicrobatteriesDie Ausrichtung auf Technologieführerschaft war durch die schwerpunktmäßige Weiterentwicklung des Knowhows im Bereich der Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte (Produktgruppe "Healthcare") und wiederaufladbare Lithium-Ionen Knopfzellen, sogenannte Coin Power Batterien in der Produktgruppe "Entertainment & Industrial", gekennzeichnet. Dabei standen vor allem die weitere Steigerung der Kapazitätswerte, die Evaluierung und Qualifizierung neuer Materialien für die Coin Power Batterien, die Weiterentwicklung der quecksilberfreien Zink-Luft-Batterien, der Einsatz von günstigen Rohstoffen und die Entwicklung von effizienteren Fertigungsverfahren im Vordergrund. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand betrug für das Segment Microbatteries von Januar bis Dezember 2018 insgesamt 9,8 Mio. € (im Vorjahr 9,6 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 4,5% zum Umsatz (im Vorjahr 4,7%). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 auf 0,5 Mio. €. Die Aktivierungsquote beträgt 3,9% (i.Vj. 8,3%).Im Bereich Microbatteries handelte es sich vor allem um die Entwicklung von kleineren und leistungsfähigeren Knopfzellen. Segment Power & EnergyDer Ausbau der Position im Markt für Lithium-Ionen-Heimspeicher war durch die Weiterentwicklung des Produktportfolios gekennzeichnet. Dabei stand die Markteinführung der Produktreihe VARTA Pulse in Australien im Fokus. Außerdem wurde die Cloud-Partnerschaft weiter vorangetrieben. Hierbei werden Energiespeicher über Cloud-Lösungen mit einander verbunden damit sie Energieüberschüsse austauschen können. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Power & Energy lag im Geschäftsjahr 2018 mit 3,1 Mio. € leicht über dem Vorjahr (im Vorjahr 2,7 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 6,0% zum Umsatz (im Vorjahr 7,1%). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich in 2018 auf 0,4 Mio. € (im Vorjahr 0,2 Mio. €). Die Aktivierungsquote beträgt 43,8 % (i.Vj. 51,9). Hierbei handelte es sich primär um die Produkt- und Produktionsprozessentwicklung für Großspeicher flex storage sowie die Entwicklung von verschiedenen Speichersystemen im Bereich Residential. 5 Investitionen ohne M&A (CAPEX)Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Konzern als CAPEX bezeichnet. Dies stellt eine wichtige Steuerungsgröße von produzierenden Wachstumsunternehmen dar. In 2018 hat die VARTA AG ein umfangreiches Investitionsprogramm begonnen, das in 2018 und in 2019 umgesetzt wird. Ziel dieser Investitionen sind Kapazitätserweiterungen im Segment Microbatteries. Dieses Programm wird durch den Mittelzufluss aus dem IPO vom Oktober 2017 finanziert und war wesentlicher Grund für den Gang an die Börse. Die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachlangenbetragen insgesamt 56,3 Mio. € im Vergleich zu 17,0 Mio. € im Vorjahr. Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen diente der nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei Lithium-Ionen-Knopfzellen sowie bei Zink-Luft-Batterien. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig. 6 Ertragslage SegmenteDie Segmentinformationen des VARTA AG Konzerns betreffen die beiden Segmente Microbatteries und Power & Energy. Microbatteriesscroll
Der Umsatz im Segment Microbatteries ist im Geschäftsjahr 2018 von 203,6 Mio. € auf 218,9 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 7,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Umsatzwachstum resultierte zum Teil aus dem Wachstum der Zink-Luft-Batterien für den Markt der Hörgeräte. Im strukturell wachsenden Markt für Hörgeräte-Batterien wurde die marktführende Position weiter ausgebaut. Zudem hat die wachsende Nachfrage nach kabellosen Entertainment-Produkten wie Headsets oder anderen Wearables zur Umsatzsteigerung der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien geführt. Das EBITDA ist von 43,7 Mio. € auf 47,3 Mio. € angestiegen, was einer Steigerung um 8,2% entspricht. Die Ergebnissteigerung ist auf das profitable Umsatzwachstum sowie den unterproportionalen Anstieg der Kosten durch die Skalierung unseres Geschäftsmodells zurückführen. Daraus resultiert eine EBITDA Marge von 21,6% im Verhältnis zum Umsatz im Vergleich zu 21,5 % in 2017. Power & Energyscroll
Im Segment Power & Energy ist der Umsatz von 37,7 Mio. € auf 51,8 Mio. € angestiegen. Dies entspricht einem sehr hohen Umsatzwachstum von 37,4 %. Die Umsatzsteigerung ist durch weiteres Wachstum bei den stationären Energiespeichern für Privathaushalte und Großprojekte, aber auch durch neue Kunden im Rahmen der kundenspezifischen Projekte im Bereich Power zurückzuführen. Das EBITDA hat sich von -4,4 Mio. € in 2017 auf 2,9 Mio. € in 2018 wesentlich verbessert. Das deutliche Umsatzwachstum in Verbindung mit dem unterproportionalen Anstieg der Kosten und die verbesserte Margensituation aufgrund der Umsetzung einer Vielzahl von kundenspezifischen Projekten im Power Bereich sowie der fortschreitenden Serienreife der stationären Energiespeichern wirkten sich sehr positiv auf das EBITDA aus. Weitere Details zur Segmentberichterstattung finden sich im Konzernanhang im Kapitel 6. 7 Angaben zur VARTA AGDer Lagebericht der VARTA AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Der Jahresabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns werden zeitgleich im Bundesanzeiger offengelegt. Beschreibung der GesellschaftDie VARTA AG ist eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich Aufgaben zur Steuerung des Konzerns sowie der operativen Tochtergesellschaften wahrnimmt. Die nachfolgenden Zahlen und Erläuterungen beziehen sich auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetztes aufgestellten Jahresabschluss der VARTA AG. ErtragslageIm Geschäftsjahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 666 T€ (2017: 850 T€) erwirtschaftet. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Lizenzverrechnung an die VARTA Storage GmbH in Höhe von 665 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 2.747 T€ in 2018 (2017: 10.895 T€) und enthalten unter anderem Aufwendungen im Zusammenhang mit Kostenverrechnung von verbundenen Unternehmen in Höhe von 702 T€ (2017: 242 T€), Honorar für Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von 623 T€ (2017: 926 T€), Aufwand für Werbung und Public Relation in Höhe 343 T€ (2017: 599 T€). Im Vorjahr waren die Kosten des Börsengangs in Höhe von 8.116 T€ enthalten. Im Geschäftsjahr 2018 waren neben dem Vorstand drei Mitarbeiter bei der VARTA AG beschäftigt. Insgesamt ist der Personalaufwand von 1.917 T€ in 2017 auf 3.298 T€ in 2018 angestiegen. Der Anstieg resultiert aus dem Personalaufbau sowie dem Anstieg von zwei auf drei Vorstände. Die Abschreibungen beinhalten vor allem eine Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 908 T€. Das Zinsergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund von kurzfristiger Veranlagung an verbundene Unternehmen von 405 T€ auf 1.817 T€ verbessert. Aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Microbattery GmbH resultieren Erträge in Höhe von 33.588 T€. Gegenläufig werden Aufwendungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Storage GmbH in Höhe von 3.814 T€ verrechnet. Hieraus ergibt sich ein Anstieg der Erträge aus der Ergebnisabführung von 23.701 T€ in 2017 auf 29.774 T€ in 2018. Insgesamt ergibt sich ein Bilanzgewinn von 28.134 T€ im Vergleich zu 8.182 T€ im Vorjahr. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018der VARTA AGscroll
Vermögens- und FinanzlageDas Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 31.112 T€ von 59.192 T€ in 2017 auf 90.304 T€ zum 31.12.2018 erhöht, was hauptsächlich auf den Anstieg der Finanzanlagen von 54.542 T€ auf 86.589 T€ zurückzuführen ist. Dieser Anstieg resultiert aus der Ausgabe von Ausleihungen an Tochtergesellschaften. Das Umlaufvermögen ist um 3.257 T€ von 157.852 T€ in 2017 auf 154.595 T€ zum 31.12.2018 gesunken. Im Zusammenhang mit einer kurzfristigen Ausleihung an ein nahestehendes Unternehmen in Höhe von 56.977 T€ sowie an die Tochtergesellschaft, VARTA Microbattery GmbH, in Höhe von 5.652 sind die liquiden Mittel von 123.249 T€ in 2017 auf 55.866 T€ in 2018 zurückgegangen. Gegenläufig wirkt die Geldanlage der VARTA Microbattery GmbH bei der VARTA AG. Aufgrund dieser Veranlagung von flüssigen Mitteln sind die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände um 64.125 T€ von 34.603 T€ in 2017 auf 98.728 T€ in 2018 stark angestiegen. Das Eigenkapital hat sich insgesamt um 19.952 T€ von 195.783 T€ in 2017 auf 215.735 T€ zum 31.12.2018 erhöht. Dieser Anstieg stammt aus der Veränderung des Bilanzgewinns. Die Rückstellungen sind um 1.060 T€ von 4.460 T€ in 2017 auf 5.520 T€ zum 31.12.2018 angestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Sonstige Rückstellungen aus Verpflichtungen für Personalaufwendungen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten haben sich um 6.302 T€ von 15.046 T€ in 2017 auf 21.348 T€ zum 31.12.2018 erhöht, was hauptsächlich auf den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Gewährung eines Darlehens von der VARTA Microbattery GmbH an die VARTA AG zurückzuführen ist. Bilanz zum 31.12.2018der VARTA AGAktiva
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Risiken und ChancenDie Geschäftsentwicklung der VARTA AG hängt maßgeblich von den Risiken und Chancen des VARTA AG Konzerns ab, die bereits im zusammengefassten Lagebericht des VARTA AG Konzerns beschrieben werden. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in ihrer Werthaltigkeit beeinträchtigt sind. Dies wird mindestens einmal jährlich überprüft. Ein Wertminderungsbedarf wurde im Geschäftsjahr 2018 nicht identifiziert. Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert, die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG bewertet und geht unter Berücksichtigung der garantierten Erstattungsansprüche davon aus, dass mit einer Inanspruchnahme aus der Haftung nicht zu rechnen ist. Erst wenn die oben beschriebenen Risiken das Deckungspotential der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird die VARTA AG entsprechend belastet. AusblickDie Erwartungen für die VARTA AG hinsichtlich ihrer finanziellen und nicht finanziellen Indikatoren sowie dem Risikoprofil entsprechen im Wesentlichen (aufgrund Ihrer Bedeutung im Konzern und den Verflechtungen der Konzerngesellschaften) den Prognosen des VARTA AG Konzerns, die ausführlich im Prognose-, Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Ergebnisses der VARTA AG hängt maßgeblich von den Ergebnisbeiträgen ihrer operativen Tochtergesellschaften ab, die der VARTA AG über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge zufließen. Die prognostizierte Entwicklung der operativen Tochtergesellschaften impliziert, auch im Einklang mit den Erwartungen auf VARTA AG Konzernebene, eine sehr deutliche Ergebnissteigerung. 8 MitarbeiterDie erfolgreiche Entwicklung der Gruppe basiert auf der Kompetenz und den Fähigkeiten der Mitarbeiter sowie der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen Neben der Ausbildung junger Mitarbeiter sorgen Fortbildungen und Schulungen für ein hohes Kompetenzniveau. Der Konzern ist an engagierten und motivierten Mitarbeitern interessiert, die in einem starken Team die Innovation des Unternehmens vorantreiben möchten. Die Mitarbeiter zeichnen sich durch eine sehr hohe Leistungsbereitschaft sowie Loyalität aus. Der Konzern legt großen Wert auf nachhaltige Personalpolitik, um damit Effizienz und Zufriedenheit zu steigern. Aus diesem Grunde wurde im letzten Jahr ein neues Arbeitszeitmodell als Reaktion auf die erhöhte Nachfrage in der Produktion entwickelt. Es soll sichergestellt werden, dass sich Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden und sich anhand gemeinsamer Unternehmensziele mit diesem identifizieren. Durch eine langjährige durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bringen die Mitarbeiter exzellente Fachkenntnisse ihres Aufgabengebietes mit. Weiterhin sichert eine ausgeglichene Altersstruktur einen gesunden Wissenstransfer zwischen den Generationen. Insgesamt wird auf die Ausgewogenheit der Belegschaft geachtet. In einer Kultur der Wertschätzung sollen Frauen wie Männer ihre beruflichen Ziele verwirklichen können. Hierzu gehört auch ein angemessener Frauenanteil. Die Gesellschaft verfolgt für die VARTA AG seit Ende 2016 eine Zielgröße von 30% für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes, die sie zum Jahresende mit 29% fast erreicht hat. Für alle Mitarbeiter in Deutschland liegt die Quote bei knapp 36%. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber stellen Arbeitssicherheit und Gesundheit im VARTA AG Konzern wichtige Säulen für die Beschäftigung dar. Weiterhin zeichnet sich die Unternehmenskultur im Konzern durch Offenheit und gegenseitige Wertschätzung aus. ArbeitgeberattraktivitätDurch gezielte Maßnahmen wird versucht, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Anfang des Jahres 2018 wurde für Führungskräfte und High Potentials die Möglichkeit geschaffen, an einem Aktienoptionsprogramm teilzunehmen. Die Führungskräfte des Konzerns treffen sich außerdem jährlich in einer Führungskräftetagung. Weiterhin werden gezielte Initiativen für die Weiterentwicklung der Auszubildenden innerhalb des Unternehmens gefördert. Die Anzahl der Mitarbeiter der gesamten Gruppe erhöhte sich von 2.171 (in 2017) auf 2.284 zum 31. Dezember 2018. In Summe verteilten sich die Mitarbeiter zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 wie folgt auf die Regionen: scroll
9. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG. Zudem werden die Struktur, Zusammensetzung sowie die Höhe der Vergütungskomponenten erläutert. Der Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit der Aufsichtsrat in seiner Entsprechenserklärung keine Abweichung erklärt hat und beinhaltet Angaben nach den Erfordernissen des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 17, des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS), soweit der Aufsichtsrat in seiner Entsprechenserklärung keine Abweichung erklärt hat. Die quantitativen Angaben nach IAS 24 sind im Konzernanhang enthalten. Nach dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06. Oktober 2017 wird auf die nach § 285 Nr. 9 lit. a) HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) HGB geforderte individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet. Vergütung des Vorstands:Die Festlegung und regelmäßige Überprüfung der Vorstandsvergütung ist eine Aufgabe des Aufsichtsrats. Nach den Empfehlungen des DCGK besteht die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus festen und variablen, teilweise aktienbasierten Bestandteilen. Der Aufsichtsrat befasst sich mit der Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung und berücksichtigt sämtliche in § 87 AktG und Ziffer 4.2.2 Sätze 4 und 5 DCGK aufgeführten Kriterien, wie z.B. die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten der VARTA AG. Erfolgsunabhängige (fixe) VergütungskomponentenDie fixen Vergütungsbestandteile umfassen eine feste Grundvergütung, Nebenleistungen und einen Zuschuß zur privaten Rentenversicherung Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zudem erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen, die sie, soweit ihnen aus der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil erwächst, jeweils nach den geltenden steuerlichen Regelungen individuell versteuern. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die private Nutzung des Dienstwagens, und Versicherungsleistungen. Der Selbstbehalt der D&O-Versicherung, den die Vorstände persönlich tragen, entspricht gem. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG einer Höhe von 10% des jeweiligen Schadens, beträgt jedoch maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung. Es bestehen keine Pensionszusagen. Erfolgsabhängige variable VergütungskomponentenDie erfolgsabhängige Vergütungskomponente knüpft an die Entwicklung bestimmter quantitativer Zielgrößen an. In Übereinstimmung mit dem Steuerungssystem des Konzerns hat der Aufsichtsrat die Kennzahl EBIT / EBITDA als Zielgröße bestimmt. Die jährlichen Konzernziele zur Bemessung der variablen Vergütungskomponente beschließt der Aufsichtsrat. Dieser stellt auch die Zielerreichung fest. Aktienbasierte VergütungEs wurde von der Muttergesellschaft VGG GmbH (Wien, Österreich) ein Aktienoptionsprogramm zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an. Für einen Vorstand gibt es zusätzlich ein Long Term Incentive (LTI)-Programm. Dieses LTI-Programm stellt eine langfristige beteiligungsähnliche Komponente dar, die eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der VARTA AG und dem Vorstand als Ziel hat. Das Programm ist auf fünf Jahre angelegt. Die wesentliche Ausübungsbedingung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens drei Jahren. In diesem Zusammenhang bestehen 214.285 Aktienoptionen mit einem beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt ihrer Gewährung in Höhe von 1.609 T€. Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 (2017) insgesamtscroll
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund eines Kontrollwechsels keine festen sonstigen Vergütungen vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund kann jedoch eine freiwillige Vergütung vereinbart werden. Diese wurde jedoch durch einen Abfindungs-Cap in Höhe von ein bzw. zwei Jahresvergütungen gedeckelt. Vergütung des Aufsichtsrats:Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung beschlossen und ist in § 15 der Satzung der VARTA AG niedergelegt. Satzungsgemäß erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der VARTA AG neben dem Ersatz seiner angemessenen Auslagen eine feste zahlbare Vergütung von 30 T€. Damit entspricht die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat der VARTA AG der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 des DCGK zur Aufsichtsratsvergütung in der Fassung vom 7. Februar 2017. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 5.4.6 außerdem, den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung zu berücksichtigen. Dementsprechend sieht die Satzung der VARTA AG vor, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen jeweils eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 50 T€ erhalten. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften in Ausschüssen und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Die Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die sich ergebende Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftes für jeden angefangen Monat ihrer Tätigkeit. Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 (2017) insgesamtFür das Berichtsjahr 2018 erhielt der Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von 190 T€ (2017: 165 T€). In dieser Summe sind die Erstattungen der jedem Aufsichtsratsmitglied erwachsenden Auslagen sowie die auf seine Bezüge und den Auslagenersatz entfallene Umsatzsteuer enthalten. Die Prämie der für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossenen D&O-Versicherung wird in von der Gesellschaft getragen. Außerdem wurden Beratungsleistungen und sonstige Leistungen in Höhe von 3 T€ (2017: 122 T€) vergütet. Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 (2017) individualisiertscroll
SonstigesWeder wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der VARTA AG oder von Tochtergesellschaften Kredite und Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. 10. UmweltschutzDas Umweltmanagementsystem der Gesellschaft wird durch den TÜV im Rahmen des Audits nach ISO 14001 überwacht. Seit 2006 wird eine konsequente Trennung und Verwertung von Abfällen statt deren Beseitigung durchgeführt. Die gesetzlichen Auflagen zum Emissionsschutz wurden beachtet. Das am Standort Ellwangen eingerichtete Grundwasser-Monitoring wurde im Berichtsjahr fortgeführt. 11 Prognose-, Chancen und Risikobericht11.1 Chancen- und RisikomanagementsystemZur frühzeitigen Erkennung und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken hat die Gesellschaft Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet, die in einem Risikofrüherkennungs-, internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind. Das Risikomanagementsystem wird gesammelt auf Konzernebene beurteilt und fokussiert auf operative, finanzielle, strategische und sonstige Risiken. Dieses steht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG. Hierbei werden die Risiken anhand einer intern vorhandenen Risikomatrix als gering, mittel oder hoch eingeordnet (siehe Matrix). Es wird keine Risikoquantifizierung zur Einschätzung von rechtlichen und Compliance-Risiken vorgenommen, gleichwohl werden diese Risiken angemessen berücksichtigt. Als produzierendes Unternehmen wird auf externe Faktoren wie z.B. Rohstoffpreise geachtet, die das Ergebnis negativ beeinflussen könnten. Ebenso müssen interne Prozesse aufgrund der wachsenden Unternehmensgröße laufend optimiert werden. Chancen werden im technologischen Fortschritt kabelloser Geräte gesehen. Insgesamt wird die Risiko-Situation als beherrschbar eingeschätzt. Wesentlicher Baustein des Systems ist ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine jährliche Budgetplanung, die mehrfach innerhalb des laufenden Jahres überarbeitet und an die aktuellen Erkenntnisse angepasst wird, monatliche Plan-Ist-Berichte sowie die frühzeitige und regelmäßige Kommunikation von Risiken und Chancen. Unterstützt wird dieses Risiko-Management durch regelmäßige Sitzungen des Managements, in denen ausführlich Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung analysiert und erörtert werden. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bandbreiten zur Quantifizierung von Risiken angepasst. Dies wurde durchgeführt, um auch beim eingeschlagenen Wachstumskurs den Blick auf wesentliche Risiken zu fokussieren. Aus dieser Anpassung können im Einzelfall neue Klassifizierungen der Risiken resultieren. 11.2 Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage durch den VorstandDer Vorstand trägt die Verantwortung für das Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist und auch im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG steht. Nach der Einschätzung des Vorstandes sind die im Folgenden beschriebenen Risiken zum Zeitpunkt der Veröffentlichung beherrschbar. Im Einzelnen sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Zugleich besteht die Überzeugung, dass der Konzern strategisch und finanziell gut aufgestellt ist, um sich bietende Chancen zu nutzen. Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Kernrisiken. Zu diesen Risiken zählen alle Sachverhalte, die eine signifikante Bedrohung der Erfolgsfaktoren darstellen und eine materielle Auswirkung auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben können. Sie lassen sich anhand ihres Schadenserwartungswertes einzelner Risikoklassen zuordnen (groß, mittel, gering). Der Schadenserwartungswert wird im Rahmen eines Regelprozesses gruppenweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Effekt des Schadenausmaßes auf das Konzernergebnis zusammen. Für jeden Geschäftsbereich gibt es einen Risikoverantwortlichen, der die Risikosituation seines Bereiches dezentral steuert und an das Group Risk Management berichtet. Innerhalb einzelner Geschäftsbereiche gibt es Verantwortliche (Risk Owner) für die verschiedenen Risikobereiche, die an den jeweiligen Risikoverantwortlichen des Geschäftsbereiches berichten. Um eine enge Verzahnung mit operativen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen sicherzustellen, ist das Risikomanagement im Zentralbereich "Corporate Controlling" angesiedelt. Das Risikomanagement wird in regelmäßigen Abständen auf Effektivität geprüft und möglicherweise verbessert. 11.3 Internes KontrollsystemEin wichtiger Teil des Risikomanagements stellt das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikosystem des VARTA AG Konzerns dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit zur Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zu Einhaltung der für die VARTA AG-Gruppe maßgeblichen Vorschriften gerichtet sind. In den einzelnen Konzerngesellschaften ist ein den jeweiligen Verhältnissen angemessenes internes Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das Prinzip der Funktionstrennung. Es gibt konzernweit einheitliche Bilanzierungsrichtlinien. Weiterhin ist das Rechnungswesen weitestgehend am Standort in Ellwangen zentralisiert. Der Vorstand trägt die Verantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. 11.4 RisikosituationAus der Gesamtheit der identifizierten Chancen und Risiken werden nachfolgend jene Bereiche dargestellt, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prognosezeitraum in wesentlichem Umfang positiv oder negativ beeinflussen können. Gemäß der oben erwähnten Bewertung nach erwarteter Schadenshöhe in Bezug auf das Konzernergebnis wird für die folgenden Risiken die entsprechende Klassifizierung des Schadenerwartungswerts des Risikos angegeben, der vor Ergreifen von Gegenmaßnahmen vorliegt, d.h. Brutto-Schadenswert. Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem die Risiken nach der Netto-Methode dargestellt wurden, sind im diesjährigen Bericht die Risiken mit dem Brutto-Schadenserwartungswert (vor Ergreifen von Gegenmaßnahmen) angegeben. Dies entspricht der internen Steuerungsstruktur. Die Risikosituation stellt sich für den VARTA AG Konzern wie folgt dar: scroll
11.5 Operative RisikenProduktions- und Logistikrisiken wie auch Gefährdungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes werden durch umfassende Verfahrens- und Kontrollvorgaben begrenzt. Zusätzlich besteht ein risikoadäquater Versicherungsschutz. Beschaffungsrisiken, vor allem bei wichtigen Rohstoffen und Komponenten, werden durch permanente Marktbeobachtungen, durch eine langfristig angelegte und auf Qualität setzende Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie durch den Bezug strategischer Komponenten von mehreren Lieferanten minimiert. Zusätzlich werden auf Basis des Budgets des jeweiligen Geschäftsjahres Sicherungsgeschäfte für den Bezug von Nickel als einem der wertmäßig wichtigsten Rohstoffe abgeschlossen. Dem anhaltenden Preisdruck insbesondere der asiatischen Wettbewerber begegnet die Gesellschaft durch technologisch führende und innovative Produkte, die in hoher Qualität zu wettbewerbsfähigen Kosten hergestellt werden. Besonders hervorzuheben ist die Fähigkeit der VARTA AG neue Batterie-Technologien in eine Massenproduktion überzuführen. Die zentrale IT Abteilung des Konzerns ist weltweit für alle Informationssysteme und Berechtigungen der Anwender zuständig. Die IT-Landschaft ist global sehr einheitlich und wenig fragmentiert. Hierbei wird mit wachsender Unternehmensgröße der nahtlose Zugriff auf relevante Daten, Systeme und technische Anwendungen für die Mitarbeiter gewährt. Die IT überwacht kontinuierlich den Systembetrieb, überprüft regelmäßig die bestehenden Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme an. Aus diesem Grund wird das Risiko im IT-Bereich auch als beherrschbar eingeschätzt. 11.6 Strategische Risiken und MarktrisikenDas Produkt-Portfolio trägt zu einer erfolgreichen Positionierung gegenüber den Wettbewerbern bei. Der VARTA AG Konzern steht für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Das Risiko der technologischen Substitution wird als mittel eingeschätzt. Durch eine ständige Marktbeobachtung und einen engen Kontakt zu innovativen Herstellern kann dieses Risiko reduziert werden. Insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit ist eine wesentliche Stärke. Durch den Fokus auf Forschung und Entwicklung sowie ein großes Netzwerk an Forschungspartnern ist der Konzern exzellent aufgestellt, um den technologischen Fortschritt des relevanten Industriebereiches mitzugestalten. Die Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien wird sehr genau beobachtet. Mittelfristig werden keine wesentlichen Auswirkungen von möglichen Ersatztechnologien auf das Kerngeschäft des Konzerns gesehen. Es besteht eher die Chance, die technologische Entwicklung in den Geschäftssegmenten mitgestalten zu können. Dennoch müssen in einem stark wachsenden und innovativen Umfeld natürlich zu jedem Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen getroffen werden, um entsprechend langfristig und erfolgreich am Markt bestehen zu können. Trotz der externen Natur der meisten Risiken müssen strategische Risiken rechtzeitig erkannt und entsprechend darauf reagiert werden. Zur frühzeitigen Erkennung der Risiken wird das Markt- und Wettbewerbsumfeld permanent beobachtet. Das mögliche Ausmaß der Risiken bemisst sich maßgeblich an der Größe des Absatzvolumens. Je nach Ausprägung werden produktspezifische und gegebenenfalls regional unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Das Geschäft ist bezüglich der geographischen Verteilung der Absatzmärkte, Geschäftsfelder und Endmärkte stark diversifiziert. Kein Kunde trägt im Geschäftsjahr 2018 mehr als 15 Prozent zum Konzernumsatz bei. 11.7 Finanzielle und Ausfall-RisikenDurch das internationale Vertriebsgebiet und den weltweiten Einkauf von Rohstoffen und Komponenten entstehen Fremdwährungsrisiken für den Konzern. Diese Risiken wurden im Berichtsjahr eingehend analysiert und bewertet. Die sich innerhalb der Gruppe aus dem Budget 2018 ergebenden Exposures der "Hauptwährungen" USD und SGD wurden durch Devisentermingeschäfte überwiegend abgesichert und dem Risiko dadurch adäquat begegnet. Den Termingeschäften stehen geplante operative Zahlungsströme in zumindest vergleichbarer Höhe gegenüber. Die Effektivitätsmessungen erfolgen quartalsweise für die in Zukunft fällig werdenden Sicherungsinstrumente. Die Sicherungsgeschäfte werden sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf ihre Wirksamkeit untersucht. Weitere Ausführungen sind im Anhang enthalten. Geldanlagen und derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich mit Geldinstituten von guter Bonität abgeschlossen. Für Kreditbeziehungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitestgehend Kreditversicherungen zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen. Ferner werden zur Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallsrisiken erkennbar sind, werden diese entsprechend wertberichtigt. Weitere Risiken, die sich aus dem geschäftsüblichen Zahlungsverkehr oder durch mögliche Steuernachzahlungen ergeben, werden als gering eingeschätzt. Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, insbesondere der aktivierten Entwicklungsleistungen in den Geschäftssegmenten wird regelmäßig überprüft. Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte basiert auf der Langfristplanung der jeweiligen Geschäftssegmente zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Verbleibende Restrisiken sind als unwesentlich anzusehen. 11.8 Sonstige RisikenUnter Sonstige Risiken werden alle verbliebenden Risiken erfasst, die sich nicht den anderen Risikoklassen zuordnen lassen. Unter Compliance Risiken werden Strafen, finanzielle oder andere materielle Ausfälle aufgrund von Gesetzesverstößen und der Nichteinhaltung von unternehmensinternen Vorschriften oder Grundsätzen verstanden. Die Compliance Risiken werden insgesamt als gering eingestuft. 11.9 Chancen der künftigen EntwicklungBezüglich der weiteren Entwicklung des VARTA AG Konzerns ist neben den insgesamt positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung der für den Konzern relevanten Märkte für Batterieanwendungen von entscheidender Bedeutung. Ein Erfolgsfaktor ist die zentralisierte und EDV-gestützte Planung und Steuerung der weltweiten Warenströme. Dadurch ist der Konzern in der Lage, gesellschafts- und länderübergreifend die Warenströme zu optimieren. Mit dem weiteren Ausbau eines Fertigungsstandortes in Osteuropa besteht eine weitere Möglichkeit, die Flexibilität durch kürzere Lieferwege bei gleichzeitiger Kostenreduzierung weiter zu verbessern. Chancen werden in der hohen Qualität der Produkte, unterstützt durch Innovationsfähigkeit und eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, gesehen. Mit ständigen Investitionen zur Kapazitätserweiterung und der damit verbundenen flexibleren Lieferbereitschaft ist der Konzern gut positioniert, um von den wachsenden Märkten für Batterieanwendungen zu profitieren. Das Wachstum wird von der alternden Weltbevölkerung, einer wachsenden technologischen Vernetzung und einer voranschreitenden Miniaturisierung angetrieben. Kunden schätzen neben der Qualität der Produkte auch die Zuverlässigkeit des Konzerns, was durch bestehende langfristige Liefer- und Leistungsbeziehungen gezeigt wird. 11.10 Gesamtbild der Risikolage des KonzernsRisiken aus ungünstigen Entwicklungen bei Währungskursen und Rohstoffpreisen wurde durch Absicherung der Hauptwährungen und Rohstoffe entgegen gewirkt. Das Risiko steigender Transportkosten aus dem Bereich der operativen Risiken soll durch Aufbau eines Fertigungsstandortes in Osteuropa und der damit einhergehenden Verkürzung der Transportwege begegnet werden. Risiken durch Lohnkostennachteile gegenüber überwiegend Wettbewerbern aus dem asiatischen Raum, welches ebenfalls im Bereich der operativen Risiken angesiedelt ist, wird durch die weitere Automatisierung der Fertigungsprozesse in Deutschland sowie die optimale Nutzung des Produktionsnetzwerks in Asien und Osteuropa begegnet. Aufgrund der dargestellten Chancen und Risiken werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die strategischen Ziele des Konzerns erwartet. 12. AusblickAufgrund der positiven Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, der nach eigener Einschätzung starken Marktposition in den Kernmärkten und den massiven Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten erwartet der Konzern beim Umsatz- und Ergebniswachstum nochmals zweistellig zuzulegen. Im Segment Microbatteries profitiert der VARTA AG Konzern insbesondere von dem sehr deutlichen Anstieg der Nachfrage nach wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien (CoinPower), während im Segment Power & Energy die Heimspeicherlösungen besonders schnell wachsen. Dieser Ausblick beruht auf der Annahme konstanter Währungskurse und einer organischen Unternehmensentwicklung. VARTA AG KonzernEs wird für 2019 ein Konzernumsatz zwischen 303 Mio € und 309 Mio. € erwartet. Das entspricht einem organischen Umsatzwachstum von rund 12% bis rund 14% im Vergleich zum Vorjahr. Das bereinigte Konzern-EBITDA wird in 2019 in einem Korridor zwischen 61 Mio € und 64 Mio. € liegen und damit um rund 22% bis rund 28% im Vorjahresvergleich zulegen. Das CAPEX, also die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, soll im nächsten Jahr zwischen 65 Mio € und 75 Mio. € liegen. Auf Grund der weiterhin sehr hohen Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien (CoinPower) werden die Produktionskapazitäten weiter ausgebaut. Segment MicrobatteriesIm Bereich der Hörgeräte-Batterien soll die marktführende Position in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut werden. Aufgrund der starken Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien für wireless Headsets im Bereich Entertainment & Industrial ist eine massive Ausweitung der Produktionskapazitäten geplant. Dies stellt das größte Wachstumspotential im Segment Microbatteries dar. Im Segment Microbatteries wird für das Geschäftsjahr 2019 von einem sehr deutlichen Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich ausgegangen. Durch die weitere Skalierung des Geschäftsmodells wird von einem sehr deutlichen Anstieg des bereinigten EBITDA ausgegangen, das sich im Vergleich zum Umsatz überproportional entwickeln soll. Segment Power & EnergyIm Segment Power & Energy wird weiterhin ein sehr dynamisches Marktwachstum erwartet. Die Gesellschaft beabsichtigt mit dem Markt zu wachsen. Bei den stationären Energiezwischenspeichern soll das Wachstum durch die eingeführten neuen Produkte und den Eintritt in neue Märkte fortgesetzt werden. Im Segment Power & Energy wird für das Gesamtjahr 2019 ein sehr deutliches Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich und eine deutlich positive Entwicklung des bereinigten EBITDA erwartet. In die Prognosen für Chancen und Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung fließen die langjährigen Erfahrungen im Batteriegeschäft ein. Dieser Bericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft beziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. 13. NachtragsberichtEs wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben über die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen. 14. Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 HGB, dass die VARTA AG, Ellwangen, bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden. 15. Übernahmerechtliche AngabenDas Gezeichnete Kapital der VARTA AG beträgt zum 31. Dezember 2018 38.200 T€ und ist unverändert zum Vorjahr. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 38.200.000 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren. Bestellung und Abberufung der Mitglieder des VorstandsBestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Der Vorstand besteht gem. § 6 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugebenMit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen bis zu einem Betrag von 11.840 T€ (Genehmigtes Kapital I) bzw. bis zu einem Betrag von 2.960 T€ (Genehmigtes Kapital 2017 II) zu erhöhen. Vom Genehmigten Kapital I und II 2017 wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Zudem wurde in der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.840 T€ zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenEs bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Alle Aktien der Gesellschaft sind mit dem gleichen Stimmrecht ausgestattet. Es bestehen bis auf die nachfolgend genannten Lock-up Vereinbarungen keine Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft. Die Aktionäre VGG GmbH und ETV Beteiligungs GmbH sowie der Vorstandsvorsitzende haben sich zu Lock-up Vereinbarungen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten beginnend mit dem Tag, an dem die Aktien der Gesellschaft zum ersten Mal an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, und danach innerhalb eines Zeitraums von weiteren zwölf Monaten, verpflichtet. Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitenHerr DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz) über deren Tochtergesellschaften VGG GmbH, Wien (Österreich) mit 62,67% und der ETV Montana Tech Holding AG, Wien (Österreich) mit 1,55%, mit insgesamt 64,22% an der VARTA AG beteiligt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Ellwangen, 26. März 2019 VARTA Aktiengesellschaft Herbert Schein Steffen Munz Konzernabschluss 2018 per 31. Dezember 2018der VARTA AGKonzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)AKTIVA scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2018VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2018VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)scroll
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Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2018VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)scroll
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vgl. Erläuterungen 37 Konzern-Kapitalflussrechnung
zum geänderten Ausweis Konzern-EigenkapitalveränderungsrechnungVARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)scroll
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Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis scroll
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Konzernanhang1 Allgemeine InformationenDie VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, die im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland, unter HRB 728059 eingetragen ist. Der vorliegende Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften (zusammen als "VARTA AG Konzern" bezeichnet). Der Abschlussstichtag für die VARTA AG, sämtliche Tochtergesellschaften und für die Konzernrechnung ist der 31. Dezember 2018. Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie in der EU angewendet, erstellt. Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG, welche sie durch die operativen Tochtergesellschaften betreibt, umfasst die Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung in zwei Geschäftssegmenten: "Microbatteries" und "Power & Energy". Der VARTA AG Konzern ist ein internationales und global agierendes Unternehmen und kann auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblicken. Der VARTA AG Konzern hat seinen Sitz in Ellwangen, Daimlerstraße 1, Deutschland. Die oberste Muttergesellschaft der VARTA AG ist die Montana Tech Components AG, nachfolgend die "MTC", (Reinach, Schweiz). Die Aktien der VARTA AG werden am regulierten Markt (Prime Standard) unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0TGJ5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0TGJ55 sowie dem Börsenkürzel "VAR1" gehandelt. Im Januar 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten Mitarbeiter des VARTA AG Konzerns, inklusive des Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG berechtigt sind. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt 4 Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung ist, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Optionsausübung in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen sind. 2 Veränderungen im KonsolidierungskreisIm Geschäftsjahr 2018 wurden keine Unternehmenserwerbe oder Unternehmensverkäufe getätigt. scroll
Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften sind im Kapitel 42 aufgeführt (vgl. Erläuterungen 42 "Beteiligungsgesellschaften") Änderungen in 2018Die Gesellschaft VARTA Micro Production GmbH wurde als Tochtergesellschaft der VARTA AG am 25. April 2018 gegründet. Die Gesellschaft, mit Sitz in Nördlingen, wurde im Handelsregister unter der Nummer HRB 32477 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung, Vertrieb sowie Entwicklung von chemischen, elektrochemischen, elektrotechnischen und metallurgischen und sonstigen industriellen Erzeugnissen aller Art, insbesondere von Batterien. Des Weiteren soll die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen auf dem Gebiet des Maschinen- und Apparatebaus sowie Herstellung, Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwertung von Anlagen und Betrieben sowie Handel mit fremden Erzeugnissen auf den vorgenannten Gebieten vorangetrieben werden. 3 Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung3.1 ÜbereinstimmungserklärungDie Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2018 ist gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2018 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), angewendet. 3.2 UnternehmensfortführungEntsprechend IAS 1.25 erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung. 3.3 KonsolidierungsmethodenDer Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt beherrscht. Von Beherrschung wird dann gesprochen, wenn die VARTA AG die Mehrheit der Stimmrechte (unter Einbezug potentieller Stimmrechte) hält bzw. aufgrund einer beherrschenden Stellung die Finanz- und Geschäftspolitik mittelbar oder unmittelbar bestimmen und somit Nutzen aus der Geschäftstätigkeit ziehen kann. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Die Erstkonsolidierung von Tochtergesellschaften erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle endet, werden die Tochtergesellschaften entkonsolidiert. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Gemeinschaftsunternehmen, an denen die VARTA AG direkt oder indirekt mit 50% beteiligt ist, beziehungsweise für welche die Führungsverantwortung paritätisch wahrgenommen wird, werden nach der "Equity-Methode" gemäß IAS 28 bilanziert. In den Erläuterungen 42 "Beteiligungsgesellschaften" sind die konsolidierten Gesellschaften in einer Tabelle dargestellt. 3.4 BewertungsbasisDie Vermögenswerte werden nach dem Anschaffungswertprinzip bilanziert. Ausgenommen sind, sofern vorhanden, die derivativen Finanzinstrumente. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden, soweit vorhanden, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt. 3.5 Funktionale und DarstellungswährungDie Konzernwährung ist der Euro. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Betragsangaben in tausend Euro (T€) angegeben. In der Regel richtet sich die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaften nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht grundsätzlich der jeweiligen Landeswährung. Für einen überwiegenden Teil der Aktivitäten ist der Euro (EUR bzw. €) die funktionale Währung, weshalb auch die vorliegende Konzernrechnung in Euro (EUR bzw. €) erstellt wurde. 3.6 FristigkeitenDen kurzfristigen Vermögenswerten werden Aktivposten zugeordnet, die entweder im ordentlichen Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken gehalten werden. Alle übrigen Aktiva werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden alle Verpflichtungen zugeordnet, welche der Konzern im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von operativen Geldflüssen tilgen wird oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. 4 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze4.1 WährungsumrechnungDie einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in funktionaler bzw. lokaler Währung. In der vorliegenden Konzernrechnung werden die in Fremdwährung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem Kurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen geführt. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in Euro umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erst bei einem Abgang oder Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Transaktionen in Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Ausstehende Beträge in Fremdwährungen werden bei monetären Posten zu Stichtagskursen und bei nicht-monetären Posten zu historischen Kursen umgerechnet. Zum Fair Value bilanzierte nicht-monetäre Fremdwährungsposten werden zum Wechselkurs des Neubewertungszeitpunktes umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zum Stichtagskurs ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden, ausgenommen Umrechnungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, in der Erfolgsrechnung unter dem übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf die Konzernrechnung stellen sich wie folgt dar: scroll
Es resultieren weitere Wechselkurseffekt aus Chinesische Yuan (CNY) und Rumänische LEU (RON), diese sind jedoch für den VARTA AG Konzern nicht wesentlich. 4.2 Finanzinstrumente4.2.1 Nicht-derivative und derivative FinanzinstrumenteDie erstmalige Anwendung des IFRS 9 hatte in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns. IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. IFRS 9 eliminiert die bisherigen Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt. IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten weitgehend bei. Im Konzernabschluss der Gruppe werden die nicht-derivativen und derivativen Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Nicht-derivative Finanzinstrumente umfassen Anlagen in Eigenkapital- und Schuldinstrumente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Kredite und Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Damit ein finanzieller Vermögenswert die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder für eine FVOCI-Bewertung erfüllt, muss er Cashflows generieren, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Handelstag angesetzt bzw. ausgebucht. Neben der Prüfung der Zahlungsstrombedingung hängt die Klassifizierung auch vom Geschäftsmodell ab, in dessen Rahmen das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert hält. Fremdwährungs- und Rohstoffpreisrisiken werden im Konzern mit derivativen Finanzinstrumenten ökonomisch abgesichert, überwiegend liegen die Voraussetzungen zum "Hedge Accounting" gemäß IFRS 9 vor. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung der aus der operativen Geschäftstätigkeit erwachsenen Risiken eingesetzt. Für die Wechselkursabsicherung geplanter Cash Flows wird eine 12-monatige Liquiditätsplanung als Basis für die abzuschließenden Cash-Flow-Hedges herangezogen. Devisentermingeschäfte und Commodity-Swaps werden bei Vertragsabschluss zum Fair Value angesetzt, wobei direkt zurechenbare Transaktionskosten ergebniswirksam verbucht werden. Die Folgebewertung erfolgt zum Fair Value. Bewertungsänderungen des effektiven Teils eines Derivats werden zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cash-Flow-Hedges und erst bei Realisierung des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst, sofern die abgesicherte Transaktion zum Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts führt. Führt die abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts, wird der Betrag aus der Cash-Flow-Hedge Rücklage ausgebucht und direkt in die erstmaligen Anschaffungskosten einbezogen. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam angesetzt. Im Vergleich zu IAS 39 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Wirksamkeit dieser Sicherungsgeschäfte wird prospektiv überprüft. Prospektiv wird die "Critical Terms Match-Method" angewendet. Die Derivative werden zum Handelstag erfasst. Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetEin Schuldinstrument wird in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, sofern das Schuldinstrument auch die Zahlungsstrombedingungen erfüllt. Schuldinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI)Ein Schuldinstrument wird in der Regel erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wenn es im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung erfüllt ist, wenn vertragliche Cashflows vereinnahmt und finanzielle Vermögenswerte verkauft werden und wenn zudem die Zahlungsstrombedingungen erfüllt sind. Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL)Finanzielle Vermögenswerte die weder im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu vereinnahmen, noch im Rahmen eines Geschäftsmodells, dessen Zielsetzung erfüllt wird, wenn vertragliche Cash-flows vereinnahmt und finanzielle Vermögenswerte verkauft werden. Zu einer FVTPL-Bewertung führen beispielsweise Geschäftsmodelle, bei denen die finanziellen Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten oder auf Fair-Value-Basis verwaltet werden. In beiden Fällen verwaltet das Unternehmen die finanziellen Vermögenswerte mit dem Ziel, Cashflows durch den Verkauf der Vermögenswerte zu realisieren. Die Zielsetzung des Unternehmens hat insofern in der Regel zur Folge, dass das Unternehmen aktiv Vermögenswerte kauft und verkauft. Eigenkapitalinstrumente, die als FVOCI bewertet eingestuft werdenEigenkapitalinstrumente werden in der Regel erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, es sei denn, ein Unternehmen nimmt auf Einzelfallbasis beim erstmaligen Ansatz die Option wahr, Fair-Value-Änderungen im sonstigen Ergebnis darzustellen. Dieses Wahlrecht ist unwiderruflich und nur auf Eigenkapitalinstrumente anwendbar, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und auch keine bedingte Gegenleistung in einem Unternehmenszusammenschluss darstellen. Fair-Value-OptionUngeachtet der oben beschriebenen Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder "erfolgsneutral zum Fair Value" kann ein Unternehmen ein Schuldinstrument beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als "erfolgswirksam zum Fair Value bewertet" einstufen, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie vermieden oder erheblich verringert wird. 4.2.2 aktienbasierte VergütungIm VARTA AG Konzern bestehen zwei anteilsbasierte Vergütungsprogramme. Hierbei handelt es sich um ein von der VGG GmbH, Wien, aufgelegtes Mitarbeiter-Aktienprogramm (MSOP) und um ein "Long-Term Incentive Program" (LTI-Programm) für ein Vorstandsmitglied. Das MSOP wird in Aktien oder Geld ausgeglichen. Der Personalaufwand wird bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt in der Kapitalrücklage. Das LTI-Programm kann in Aktien oder in Geld ausgeglichen werden und stellt eine Kombination aus einer aktienbasierten und einer in Geld auszugleichenden Komponente dar. Der Personalaufwand wird bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst und die Gegenbuchung erfolgt entweder in der Kapitalrücklage (für den Ausgleich in Aktien) oder in den Personalverbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert der beiden anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes-Formel bestimmt. Zu weiteren Details verweisen wir auf 33 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen. 4.3 Immaterielle Vermögenswerte4.3.1 Forschung und EntwicklungForschungsaufwand im Hinblick auf die Erlangung von neuem Grundlagen- oder technologischem Wissen und Verständnis wird aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten im Hinblick auf neue Produkte und Prozesse werden dann aktiviert, wenn im Wesentlichen die folgenden Bedingungen nachweisbar und kumuliert erfüllt sind:
Aktivierte Entwicklungskosten werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellungswert abzüglich kumulierter Abschreibungen und anderen Wertberichtigungen bewertet (vgl. Erläuterungen 4.8 "Werthaltigkeitstest (Impairment)"). Andernfalls werden die Entwicklungskosten aufwandswirksam erfasst. Die Nutzungsdauer wird projektabhängig festgelegt und orientiert sich am voraussichtlichen technologischen Fortschritt. 4.3.2 Sonstige immaterielle VermögenswerteZu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zählen gewerbliche Schutzrechte, welche Marken und Patente umfassen, Lizenzen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert (vgl. Erläuterungen 4.8 "Werthaltigkeitstest (Impairment)"). Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird. Alle anderen Aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Erfassung direkt der Erfolgsrechnung belastet. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für die Nutzung zur Verfügung stehen. Die geschätzte Nutzungsdauer für gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte beträgt drei bis zehn Jahre. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, aber jährlich einem Werthaltigkeitstest (vgl. Erläuterungen 4.8 "Werthaltigkeitstest (Impairment)") unterzogen. 4.4 SachanlagenDie Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Nachträgliche Investitionen werden nur aktiviert, soweit sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Anlagegutes erhöhen. Alle übrigen Aufwendungen für Sachanlagen werden sofort im Aufwand erfasst. Sachanlagen, mit Ausnahme von Grundstücken, werden linear und erfolgswirksam über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll
Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauern und die angenommene Restwerte werden, falls nicht unwesentlich, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei Anlagenabgängen wird die Differenz zwischen den Buchwerten und dem Nettoveräußerungserlös erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 4.5 LeasingGegenstände, die Bestandteil von Leasingverträgen sind, werden bilanziert, wenn der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstandes trägt und folglich als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (Finanzierungsleasing). Beim Finanzierungsleasing wird das geleaste Vermögen in den langfristigen Vermögenswerten zum niedrigeren Wert von Fair Value und Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen aktiviert und in gleicher Höhe eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Abschreibung der Leasinggegenstände erfolgt über die geschätzte Nutzungs- oder kürzere Leasingdauer. Die Behandlung des Leasinggegenstandes nach dem erstmaligen Ansatz erfolgt in Übereinstimmung mit den für den Vermögenswert anwendbaren Bewertungsgrundsätzen. Bei allen übrigen Leasingvereinbarungen, die der VARTA AG Konzern als Leasingnehmer eingeht, erfolgt keine Aktivierung der Leasinggegenstände, sondern die Leasingraten werden zum Fälligkeitsdatum erfolgswirksam erfasst. Die Anwendung des neuen IFRS 16 erfolgt ab 01.01.2019 im VARTA AG Konzern. 4.6 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die in der Regel dem Nominalwert abzüglich gebildeter Wertberichtigungen für das Kreditrisiko entsprechen (vgl. Erläuterungen 38.2 "Finanzrisikomanagement"). Neben erforderlichen Einzelwertberichtigungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden zusätzlich auf Erfahrungswerten basierende Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 gebildet. IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein Modell der "erwartenden Kreditverluste" ("ECL"). Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und zum FVOCI bewerte Schuldinstrumente anzuwenden, nicht jedoch auf als Finanzanlagen gehaltenen Eigenkapitalinvestments. Nach IFRS 9 werden Kreditverluste früher als nach IAS 39 erfasst - siehe Anhangangabe 38.2 Finanzrisikomanagement. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr bezahlt wird, wird die Forderung direkt ausgebucht bzw. mit der dafür gebildeten Einzelwertberichtigung verrechnet. 4.7 VorräteVorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete, durchschnittliche Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Fertigstellungs- und Verkaufskosten. Selbst erstellte Produkte werden zu Herstellungskosten, zugekaufte Produkte zu Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Die Produktionsgemeinkosten werden auf der Basis normaler Produktionskapazitäten ermittelt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt in der Regel auf Basis des First-in-First-out-Verfahrens (FIFO-Verfahren). Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert unter dem Buchwert liegt. 4.8 Werthaltigkeitstest (Impairment)4.8.1 Finanzielle VermögenswerteDie Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob die Werthaltigkeit des finanziellen Vermögenswertes gegeben ist. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass sein Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:
Das Wertminderungsmodell unterscheidet ein allgemeines und ein vereinfachtes Verfahren: Allgemeines Verfahren
Vereinfachtes Verfahren
Nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell werden alle Vermögenswerte in drei Kategorien eingeteilt: Zu Beginn sind Vermögenswerte unabhängig von ihrer Kreditqualität Stufe 1 zuzuordnen. Nur Vermögenswerte, die einen expliziten Hinweis auf Verlusterwartung haben, sind der zweiten oder dritten Kategorie zuzuordnen (vgl. 38.2 Finanzrisikomanagement). Bei Verschlechterung der Bonität kommt es zu Umgliederungen in Kategorie 2 oder 3. Wo dies möglich ist, wird im VARTA AG Konzern das vereinfachte Verfahren angewandt. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten AnschaffungskostenDer Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden im Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eintreten könnten, aber noch nicht identifiziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst werden. Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Managements darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären. Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cash Flows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst und in einem Konto für Wertberichtigungen wiedergegeben. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswertes hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst. 4.8.2 Nichtfinanzielle VermögenswerteDie Buchwerte der nichtfinanziellen Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Anwendungsbereich des IAS 36 werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend beurteilt, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Indikatoren vor, wird eine entsprechende Werthaltigkeitsbeurteilung durchgeführt. Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum gleichen Zeitpunkt für die Zahlungsmittel generierende Einheit (Cash Generating Unit bzw. einer CGU) bestimmt. Der erzielbare Betrag einer CGU wird nach der Discounted Cash-Flow (DCF) Methode bestimmt und ist der höhere von Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die DCF-Methode reagiert besonders sensibel in Bezug auf den gewählten Diskontierungszins und die vom Vorstand geschätzten zukünftigen Zahlungsflüsse. Der Diskontierungszins basiert auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen CGUs. Er wird ausgehend von einem risikolosen Zins und einer Marktrisikoprämie berechnet. Zusätzlich reflektiert der Diskontierungszins die aktuelle Markteinschätzung und Risiken der CGUs unter Berücksichtigung von Peer-Group Informationen. Bei der Bestimmung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cash Flows auf den Barwert abgezinst. Für die Durchführung von Wertminderungstests werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten eingeteilt, welche unabhängige Geldzuflüsse erzeugen (Zahlungsmittel generierende Einheiten). Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit den geschätzten erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Wertminderungen werden ergebniswirksam verbucht. Wertminderungen einer Zahlungsmittel generierenden Einheit oder einer Gruppe Zahlungsmittel generierender Einheiten werden zuerst dem Goodwill und anschließend anteilsmäßig den anderen Vermögenswerten der Einheit bzw. der Gruppe zugewiesen. Ausgenommen sind einzelne Vermögenswerte einer Einheit bzw. einer Gruppe, deren Fair Values abzüglich Veräußerungskosten ihren Buchwert überdecken. Bei wertgeminderten Vermögenswerten (außer Goodwill) wird zu jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Indikatoren vorliegen, dass der Verlust geringer geworden ist oder nicht länger besteht. Zuschreibungen von Wertminderungen werden auf den gestiegenen erzielbaren Betrag vorgenommen, jedoch maximal bis zu dem fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes. 4.9 Leistungsorientierte Verpflichtungen und beitragsorientierte ZusagenDer Konzern bietet für Teile der Belegschaft neben den staatlichen Altersversorgungsleistungen auch leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne an. Die Pensionspläne bieten altersbedingte Leistungen und Leistungen im Falle des Todes oder Invalidität. Leistungsorientierte Pläne "Arbeitnehmerleistungen" nach IAS 19 bestehen in Deutschland und in Singapur. Beitragsorientierte PläneIm Fall der beitragsorientierten Pläne entsprechen die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den Beiträgen des Arbeitgebers. Leistungsorientierte PläneFür alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird die leistungsorientierte Verpflichtung (defined benefit obligation - "DBO") jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern ermittelt, indem der Barwert der DBO nach dem Anwartschaftsbarwert (projected unit credit method) berechnet wird. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens wird dann abgezogen. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Zinssatz für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen mit nahezu identischen Laufzeiten wie die leistungsorientierten Verpflichtungen. Die in der laufenden Periode entstandenen Kosten der Arbeitnehmerleistungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Eine Erhöhung der Plankosten aus vergangenen Mitarbeiterleistungen, die auf neue oder verbesserte Planvorteile zurückzuführen ist (nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand), wird linear als Aufwand aus der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer angesetzt, bis die betreffenden Leistungen anfallen. Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungsatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung. Überschussbeträge werden nur dann erfasst, wenn sie dem Konzern tatsächlich in Form von künftigen Beitragszahlungen oder -reduktionen zur Verfügung stehen. Schuldbeitritt mit ErfüllungsübernahmeMit einem Unternehmen wurde im Vorjahr ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31.12.2016 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 ermittelt, der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft. 4.10 Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand, welche entstandene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen anfallen, im Gewinn oder Verlust erfasst. 4.11 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 4.12 Abgegrenzte SchuldenUnter abgegrenzte Schulden fallen künftige Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheit jedoch geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen, die weder bezahlt noch in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern (zum Beispiel Prämien und Urlaubsansprüche). Die abgegrenzten Schulden werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme als Verbindlichkeit angesetzt. 4.13 Sonstige FinanzverbindlichkeitenDiese Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, wobei die Differenz zwischen dem Marktwert und dem zu tilgenden Betrag erfolgswirksam anhand der Effektivzinsmethode verbucht wird. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Rückzahlungstermin bedingungslos mehr als 1 Jahr nach dem Bilanzstichtag liegt. Revolvierend ausnutzbare Beträge werden als langfristig ausgewiesen, wenn die gesamte Ziehungsperiode für den Finanzierungsrahmen die Jahresfrist übersteigt. 4.14 RückstellungenRückstellungen sind Verbindlichkeiten, die hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind. Sie werden angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe des Betrages zuverlässig bestimmt werden kann. Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der voraussichtliche Mittelabfluss binnen des nächsten Jahres erfolgt, werden als kurzfristig klassifiziert, alle anderen Rückstellungen als langfristig. 4.15 Umsatz- und ErtragsrealisationNach IAS 18 wurden Umsätze nach Abzug von Umsatzsteuer sowie von Gutschriften für Retouren und Rabatte in dem Zeitpunkt erfasst, in dem Nutzen und Gefahren aus den verkauften Gütern auf den Kunden übergegangen sind. Der Übergang von Nutzen und Gefahren hing dabei von den zugrunde gelegten Lieferbedingungen (Incoterms) ab. Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. In den Umsätzen aus Produktverkäufen sind hauptsächlich Erlöse aus den Segmenten "Microbatteries" und "Power & Energy" enthalten. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. So ist z.B. für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen, ob Produkte kundenspezifisch sind und ob für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Vertragsabbruchs ein Anspruch auf Erhalt einer Zahlung inklusive einer angemessenen Gewinnmarge besteht. Der Hauptanteil der Umsätze aus Produktverkäufen wird zeitpunktbezogen realisiert, da in den meisten Fällen keine kundenspezifischen Produkte verkauft werden, bei denen kein alternativer Nutzen vorliegt. Ein alternativer Nutzen liegt im VARTA AG Konzern auch vor, wenn spezifische Produkte mit unwesentlichem Aufwand (z.B. Änderung der Verpackung) an andere Kunden verkauft werden können. Die Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 bezüglich der zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung, die für den VARTA AG Konzern identifiziert wurden, beziehen sich auf Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Kunden-Konsignationslägern und Naturalrabattregelungen. Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung im Falle von Konsignationslägern wird nunmehr bei Erlangung der Verfügungsmacht durch den Kunden, d.h. sobald sich die Ware im Konsignationslager des Kunden befindet, bestimmt. Nach IAS 18 erfolgte der Gefahrenübergang bei der tatsächlichen Entnahme aus dem Konsignationslager. Gemäß IFRS15 werden Naturalrabattansprüche zum Zeitpunkt der Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst, nach bester Schätzung erlösmindernd berücksichtigt. Bei Lieferung des Naturalrabatts wird die erlösmindernde Vertragsverbindlichkeit aufgelöst. Nach IAS 18 wurden zum Zeitpunkt der Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst, Rückstellungen für geschätzte Naturalrabattansprüche auf Basis von Herstellungskosten gebildet. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung findet im VARTA AG Konzern hauptsächlich im Segment Power & Energy Anwendung und bezieht sich im Wesentlichen auf mehrjährige Forschungsaufträge. Hier erfolgt die Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der Input basierten Methode. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen beinhalten eine Fälligkeit von 30 Tagen netto. In Verbindung mit dem Verkauf von Produkten bestehende Gewährleistungsgarantien und Haftungsansprüche, diese richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten. 4.16 FinanzergebnisDas Zinsergebnis enthält Erträge aus Finanzanlagen und liquiden Mitteln sowie Aufwendungen aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Zinserträge und -aufwendungen werden in der Periode, in welcher sie anfallen, ergebniswirksam unter Verwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Gemäß IAS 23.4 werden Finanzierungskosten, die im Rahmen der Anschaffung von qualifizierten Vermögenswerten anfallen, im Konzern aktiviert. Qualifiziert sind Vermögenswerte, deren Herstellung der Betriebsbereitschaft nur über einen beträchtlichen Zeitraum erlangt werden kann. Das übrige Finanzergebnis umfasst Gewinne aus dem Verkauf von zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, Veränderungen des Fair Values von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und die Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungstransaktionen. 4.17 ErtragsteuernDie Ertragsteuern beinhalten sowohl die laufenden als auch die latenten Steuern vom Ertrag. Normalerweise werden Ertragsteuern erfolgswirksam erfasst, es sei denn, diese stehen in Verbindung zu einer Position, welche direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wird. Laufende Ertragsteuern werden basierend auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet, unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze inklusive Aufwendungen für Steuern vergangener Perioden. Latente Steuern werden gemäß der "bilanzorientierte Verbindlichkeitsmethode" grundsätzlich auf alle temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Bilanzwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die jeweiligen Konzerngesellschaften anwendbaren bzw. voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen. Für folgende temporäre Differenzen werden keine latenten Steuern erfasst: Ersterfassung von Goodwill, erstmalig erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, welche weder das steuerbare Ergebnis noch das Jahresergebnis beeinflusst, und temporäre Differenzen auf Anteile an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden. Aktive latente Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und temporären Differenzen werden nur soweit berücksichtigt, als eine Verrechenbarkeit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen wahrscheinlich ist. Die Beurteilung basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. 4.18 SegmentberichterstattungDie Segmentinformationen werden auf Basis des internen Berichtswesens des Konzerns zur Verfügung gestellt, um die Art und die finanziellen Auswirkungen der vom Konzern ausgeübten Geschäftstätigkeiten sowie das wirtschaftliche Umfeld, in dem sie tätig ist, beurteilen zu können. Hierbei ist das interne Management Reporting maßgebend. Der Konzern ist als Matrixorganisation aufgestellt, da die Geschäftstätigkeit einerseits über die Segmente "Microbatteries" und "Power & Energy" und andererseits auch regional organisiert wird. Basierend auf der regionalen Sichtweise erfolgt jedoch keine Budgetallokation und es werden keine Finanzinformationen zur regelmäßigen Steuerung bereitgestellt. Daher ist die Sichtweise auf Produktebene und eben nicht die regionale Sichtweise für die Segmentberichterstattung maßgebend. Die Beurteilung erfolgt durch den CODM ("Chief Operation Decision Maker"). Der CODM im Sinne des IFRS 8 ist der Vorstand der VARTA AG, da dieser in regelmäßigen Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und Ressourcenallokation anhand des internen Management Reportings überprüft. Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA bzw. des bereinigten EBITDA. Unter EBITDA ("Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization") wird das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände verstanden. Nicht berücksichtigt in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und Finanzierungselemente. Ebenso nicht berücksichtigt sind Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die folgenden operativen Geschäftssegmente Microbatteries und Power & Energy werden nach IFRS 8 identifiziert und einzeln berichtet. MicrobatteriesDas Segment Microbatteries wird über die VARTA Microbattery GmbH gesteuert und fokussiert sich auf die Herstellung von Mikrobatterien in erster Linie auf Anwendungen in den Bereichen Healthcare und Entertainment. Hierbei setzt die VARTA innovativste Technologien gezielt ein, um höchste Energiedichte auf kleinstem Raum zu produzieren. Je nach Produkt und Anwendung fokussiert sich die VARTA hierbei auf die modernsten Technologien wie z.B. auf Zink Luft, Lithium Ionen, Silber Oxide und Nickelmetallhydrid für wiederaufladbare und nicht-wiederaufladbare Batterielösungen. Für Anwendungen im Bereich Healthcare werden hauptsächlich Zink-Luft-Batterie für Hörgeräte hergestellt. Diese werden unter den Marken powerone und ecopack sowie Eigenmarken vermarktet. Der Erfolg im Bereich Hörgerätebatterien beruht auf der Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, der langen Lebensdauer und der Konsistenz unserer Qualität. Die Marktposition wird durch die eigenen Produktionsautomatisierungsprozesse und die Fähigkeit den Kunden mit Dienstleistungen, vom Produkt bis zum POS zu versorgen, gesichert. Für Entertainment werden vor allem High-End Lithium-Ionen-Batterielösungen für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables) sowie für andere sogenannte Wearable-Anwendungsbereiche hergestellt. Darunter fallen u.a. auch Anwendungen in wachsenden Endverbrauchermärkten für Elektrogeräte wie Bluetooth-Headsets, medizinische Geräte für Bluthochdruck, Blutzucker und Körpermonitore sowie weitere Wearables Anwendungen. In der Produktgruppe Industrial werden hauptsächlich wiederaufladbare Batterielösungen für Industrie- und Erstausrüster (original equipment manufacturers, OEMs) produziert. Darunter fallen u.a. Anwendungen wie Server, Anwendungen in Autoschlüsseln, Alarmsysteme oder Smart Metering-Zähler. Power & EnergyIm Segment Power & Energy werden mobile und stationäre Energiespeicherlösungen entwickelt, produziert und vertrieben. Das Segment konzentriert sich hier auf die Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung von Batteriespeichern (power pack solutions) für OEM Kunden in diversen Märkten. Hierfür wird hauptsächlich auf Lithium-Ionen Technologie aufgebaut. Es werden wiederaufladbare standardisierte und auch kundenspezifische Batterie-Packs hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet VARTA Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Anwendungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsanwendungen, Elektrowerkzeuganwendungen, Home & Garden- und Medizinanwendungen. Andererseits werden Energiespeicher für Privathaushalte und kommerzielle Anwendungen entwickelt und produziert. Die Energiespeicher zeichnen sich durch Qualität und Zuverlässigkeit aus. Das Produktportfolio ist modular gestaltet, so dass jeder Endverbraucher den richtigen Energiespeicher für seine Anforderungen finden kann, vom kompakten, handlichen Einsteigerkomplettsystem bis zu Großspeicherlösungen für industrielle Einrichtungen. 4.19 Änderungen der RechnungslegungsgrundsätzeIm Jahr 2018 erstmals angewandte RechnungslegungsvorschriftenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen in 2018 grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Darüber hinaus hat der VARTA AG Konzern nur die neuen bzw. überarbeitenden Standards angewandt, die für das Berichtsjahr 2018 verpflichtend anzuwenden waren. 4.19.1 IFRS 9 FinanzinstrumenteZum 1. Januar 2018 hat der Konzern erstmalig IFRS 9 angewendet. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des Standards sind im Wesentlichen auf die Anpassungen bei den Wertberichtigungen der Forderungen auf Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Verträgen fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Das Wertminderungsmodell des VARTA Konzerns unterscheidet ein allgemeines und ein vereinfachtes Verfahren (vgl. 4.8.1 Finanzielle Vermögenswerte). Der Konzern hat ermittelt, dass die Wertminderungsaufwendungen aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zum 01. Januar 2018 sich wie folgt ergeben: scroll
Darüber hinaus hat der Konzern Folgeänderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben auf die Anhangangaben für das Geschäftsjahr 2018 angewendet. Diese wurden jedoch im Allgemeinen nicht auch auf die Vergleichsinformationen angewendet. Die nachfolgende Tabelle stellt die Auswirkungen des Übergangs auf IFRS 9 auf die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2018 vor Steuern dar. scroll
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Ohne derivative Finanzinstrumente T€ 716 (2017:
T€ 178); inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von T€ 6.200 mit
einer erwarteten Laufzeit von mehr als 5 Jahren, welcher auf Grund
bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen
19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten") Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen VerbindlichkeitenIFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. IFRS 9 eliminiert die bisherigen Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt. IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten weitgehend bei. Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 hatte in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 auf die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 resultieren ausschließlich aus den neuen Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen. Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen und der Buchwerte ist unter 38.2 Finanzrisikomanagement zu finden. Bilanzierung von SicherungsgeschäftenDer Konzern hat sich für die Anwendung des neuen allgemeinen Modells zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 entschieden. Dieses erfordert, dass der Konzern sicherstellt, dass die Sicherungsbeziehungen mit den Zielen und der Strategie des Risikomanagements abgestimmt sind, und dass sie einen qualitativeren und zukunftsorientierteren Ansatz zur Beurteilung der Wirksamkeit von Sicherungsgeschäften anwendet. Der Konzern verwendet Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Schwankungen in Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Änderungen der Wechselkurse bei Kreditaufnahmen, Forderungen, Verkäufen sowie Ankäufen von Vorräten in Fremdwährung. Der wirksame Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Sicherungsinstrumentes wird als Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen als separater Bestandteil im Eigenkapital ausgewiesen. Nach IAS 39 wurden die für alle Absicherungen von Zahlungsströmen in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen ausgewiesenen Beträge, als Umgliederungsbeträge in den Gewinn oder Verlust in der Periode ausgewiesen, in der die erwarteten abgesicherten Cashflows den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Nach IFRS 9 wird der gleiche Ansatz auch für die in der Rücklage für Kosten der Absicherung kumulierten Beträge angewendet. Für eine Erläuterung, wie der Konzern die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 vornimmt, siehe 38.2 Finanzrisikomanagement. Zum 31. Dezember 2018 hielt der Konzern keine Vorräte, deren Käufe Gegenstand eines Sicherungsgeschäftes waren. Für die am 31. Dezember 2017 bzw. 2018 endenden Geschäftsjahre ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf das unverwässerte oder verwässerte Ergebnis je Aktie des Konzerns. ÜbergangAlle zum 31. Dezember 2017 nach IAS 39 designierten Sicherungsbeziehungen erfüllten zum 1. Januar 2018 die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 und werden daher als fortlaufende Sicherungsbeziehungen betrachtet. 4.19.2 IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenIFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. Zum 1. Januar 2018 hat der Konzern erstmalig IFRS 15 angewendet. Der Konzern hat beim Übergang auf IFRS 15 die modifiziert retrospektive Methode angewendet (ohne Vereinfachungsregelungen), nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 erfasst werden. Infolgedessen wurden die Vergleichsinformationen für 2017 nicht angepasst, d. h. sie wurden wie bisher gemäß IAS 18, IAS 11 und den entsprechenden Interpretationen dargestellt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten nach IFRS 15 im Allgemeinen nicht auf Vergleichsinformationen angewendet. Die Umstellungseffekte betrafen im Wesentlichen die Umsätze aus Produktverkauf (Konsignations-läger und Naturalrabatten), die zu Verschiebungen zwischen Vertragsverbindlichkeiten und Rückstellungen bzw. zwischen Vertragsvermögenswerten und Vorräten führten. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des Standards sind im Wesentlichen auf die folgenden Gründe zurückzuführen: frühere Umsatzerfassung aus Verträgen mit Konsignationslägern (siehe a), Frühere Umsatzerfassung aus Verträgen mit kundenspezifischen Materialien (siehe b), nachgelagerte Umsatzerfassung aus Verkaufsverträgen mit Naturalrabattvereinbarung (siehe c). Die nachstehende Tabelle stellt die Auswirkungen des Übergangs auf IFRS 15 auf die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2018 nach Steuern dar. scroll
Von dem Gesamteffekt sind T€ 195 zeitraumbezogen und T€ -828 zeitpunktbezogen. Die nicht beherrschenden Anteile sind von IFRS 15 nicht betroffen. Die nachstehende Tabelle fasst die Auswirkungen der Anwendung des IFRS 15 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018 zusammen. Es ergibt sich keine wesentliche Auswirkung auf die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018. Auswirkungen auf die Konzernbilanzscroll
Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung Januar bis 31. Dezember 2018scroll
a. Verträge mit Konsignationslägern: Nach IAS 18 wurden für diese Verträge Umsatzerlöse erfasst, wenn die Ware aus dem Konsignationslager entnommen wurde. Die Erlangung der Verfügungsmacht geht bei den bestehenden Konsignationslägern nunmehr bereits mit Einlagerung der Ware über, da es sich um kundenspezifische Ware handelt und die Transportzeiten unwesentlich sind. b. Verträge mit kundenspezifischen Materialien: Nach IAS 18 wurden Umsatzerlöse mit kundenspezifischen Materialien mit Übergang von Gefahren und Nutzen realisiert. Das heißt, erst mit Übergabe der Ware an den Kunden. IFRS 15 stellt auf den Übergang der Verfügungsgewalt ab. Dadurch müssen Verträge mit kundenspezifischen Produkten genauer analysiert werden, ob der Vertrag zeitraum- oder zeitpunktbezogen zu bilanzieren ist. In den Fällen der zeitraumbezogenen Bilanzierung (z.B. wenn kein alternativer Nutzen vorliegt), sind die Umsatzerlöse mit Fertigstellung zu erfassen. c. Verträge mit Naturalrabattvereinbarung: Nach IAS 18 wurden Umsatzerlöse mit Bonus- und Naturalrabattvereinbarungen zum Zeitpunkt der Fakturierung der Produktlieferung in Höhe des voraussichtlichen Anspruchs abgegrenzt. Die Vorgehensweise bei den aktuellen Bonusvereinbarungen entspricht den Rechnungslegungsvorschriften des IFRS 15 und hat somit keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Bei den Naturalrabattvereinbarungen ergab sich ein Anpassungsbedarf. Hier wurden bislang Rückstellungen gebildet. Durch die Auflösung der Rückstellungen bei gleichzeitiger Bildung der Vertragsverbindlichkeiten gegen Gewinnrücklage ergab sich ein einmaliger negativer Effekt aus der anteiligen Marge. IFRS 15 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns in Bezug auf andere Erlösquellen (siehe 31 Sonstige betriebliche Erträge). Siehe 4.15 Umsatz- und Ertragsrealisation für weiterführende Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung. 4.19.3 Amendments to IFRS 2 - Classification and Measurement of Share-based Payment TransactionsDie Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen im Rahmen der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich, die Klassifizierung von anteilsbasierten Vergütungen, die einen Nettoausgleich für einzubehaltende Steuern vorsehen sowie die Bilanzierung bei einer Änderung der Klassifizierung der Vergütung von "mit Barausgleich" in "mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente". Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der VARTA AG. 4.19.4 IFRIC 22 Foreign Currency Transactions and Advance ConsiderationIFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des VARTA AG Konzerns. 4.20 Neue und geänderte IFRS-Standards nach dem 31. Dezember 2018Die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ebenso plant das Unternehmen keine frühzeitige Anwendung. Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen derzeit geprüft. scroll
Die folgenden vom IASB veröffentlichten Neuerungen und Änderungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden von VARTA AG bislang auch noch nicht angewendet. Bis auf IFRS 16 -Leasingverhältnisse geht der Konzern derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. IFRS 16 - LeasingverhältnisseIFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - d. h. dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen. IFRS 16 ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 "Leasingverhältnisse", IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis" enthält, SIC-15 "Operating-Leasingverhältnisse - Anreize" und SIC-27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". Der Konzern beabsichtigt, die Vereinfachungsregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwenden wird, die vor dem 01. Januar 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind. Um die bilanziellen Auswirkungen des neuen Leasingstandards IFRS 16 auf die VARTA AG quantifizieren zu können, wurde im Geschäftsjahr 2017 eine konzernweite Erhebung zu Miet- und Leasingvereinbarungen ausgeführt und im Geschäftsjahr 2018 aktualisiert. Der Konzern hat die geschätzten Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss, wie unten dargestellt, beurteilt. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieses Standards zum 1. Januar 2019 können hiervon abweichen, da
Bei den Leasingverhältnissen, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist, handelt es sich ausschließlich um Operating-Leasingverhältnisse. Der Konzern wird neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für seine Operating-Leasingverhältnisse der Immobilien und Grundstücke, Fuhrpark sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung ansetzen. Die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen wird sich ändern, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrechte (right-of-use assets) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ansetzt. Bislang hat der Konzern Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen linear über die Leasinglaufzeit erfasst und Vermögenswerte und Schulden nur in der Höhe erfasst, in der es eine zeitliche Differenz zwischen den tatsächlichen Leasingzahlungen und den erfassten Aufwendungen gab. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Erhöhung der Bilanzsumme von rund 6 % sowie eine Verringerung der Eigenkapitalquote von 64% auf 60% erwartet. Dies ergibt sich aus dem erwarteten Ansatz von Nutzungsrechten in Höhe von rund T€ 22.000 und der Bildung der korrespondierenden Passivierung einer Schuld aus Leasingverhältnis in Höhe von rund T€ 22.000. IFRIC 23 - Bilanzierung von ErtragsteuernDie steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 Ertragsteuern regelt wie tatsächliche und latente Steuern zu bilanzieren sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. IFRS 17 - VersicherungenIFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf die Erfassung, Bewertung, den Ausweis und die Angaben von Versicherungsverträgen. Der Standard ist anzuwenden auf Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge und Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. IFRS 9 - Finanzinstrumente - VorfälligkeitsregelungenDie Anpassungen betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung ("prepayment feature with negative compensation") dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis anstatt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. IFRS 3/IFRS 11 - Neubewertung zuvor gehaltener AnteileDie Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 klären, wann die Erlangung der Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb, der eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist und an dem der Erwerber als gemeinschaftlich Tätiger oder andere Partei der gemeinsamen Vereinbarung bereits bisher beteiligt war, einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss darstellt. Das bedeutet, dass die zuvor gehaltenen Anteile zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle neu bewertet werden. Nicht neu bewertet hingegen werden Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, wenn keine Kontrolle erlangt wird und eine bloße Aufstockung der Anteile erfolgt. IAS 12 - Ertragsteuerliche Konsequenzen von Zahlungen aus FinanzinstrumentenDie Regeln des IAS 12 sollen auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sein, d.h. tatsächliche Ertragsteuern, die aus Dividendenzahlungen resultieren, sind sukzessiv erfolgswirksam zu erfassen. IAS 19 - Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungenNach IAS 19 sind die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten. Die Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind. IAS 23 - Aktivierbare FremdkapitalkostenMit den Änderungen wird klargestellt, dass, wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, ein Unternehmen jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals bei der Berechnung des Aktivierungssatzes der allgemeinen Fremdkapitalaufnahme behandelt. Änderungen des IAS 28 - Langfristige Anteile an assoziierten UnternehmenEs soll eine Klarstellung erfolgen, dass langfristige Anteile, die nicht at-equity bewertet wurden, künftig nach IFRS 9 zu bilanzieren sind. Die Wertminderungsregeln des IFRS 9 sind auch anzuwenden. Änderungen des IAS 1/IAS 8 - Änderungen in Bezug auf die Definition von wesentlichMit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements statt. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - zum 01. Januar 2020 erstmalig anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Änderungen des IFRS 10 und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder GemeinschaftsunternehmenDie Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at-equity bewerteten Beteiligung - sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS StandardsDas überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt Status and purpose of the conceptual framework sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dabei sind jetzt Abschnitte zu The reporting entity und Presentation and disclosure enthalten; der Abschnitt Recognition wurde um Derecognition ergänzt. Zudem wurden Inhalte geändert: So wurde beispielsweise die Unterscheidung von income in revenu-es einerseits und gains andererseits aufgegeben. Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst. Improvements to IFRS 2015-2017Durch die Annual Improvements to IFRSs (2015-2017) wurden vier IFRSs geändert. In IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen bei Erlangung der Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Der bislang vom Erwerber gehaltene Anteil ist neu zu bewerten. In IFRS 11 wird festgelegt, dass eine Partei bei Erlangung einer gemeinschaftlichen Führung (joint control) an einem Geschäftsbetrieb, an dem er zuvor im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, den bisher gehaltenen Anteil nicht neu bewertet. IAS 12 wird dahingehend geändert, dass alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind, wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen. Zuletzt wird im IAS 23 festgelegt, dass bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen hat, Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen sind. 5 Wesentliche Annahmen und EinschätzungenDer Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche Positionen, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist: Nutzungsdauer von langfristigen VermögenswertenSachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer und Veränderungen in der Nachfrage berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes nach sich ziehen. In diesem Fall würde der Restbuchwert über die verbleibende kürzere oder längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden und dies würde zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen. Die aufgrund einer Änderung der erwarteten Nutzungsdauer erforderlichen Anpassungen der Abschreibungsdauer werden gegebenenfalls als Änderungen von Schätzungen behandelt. Bestimmte immaterielle Vermögenswerte werden hinsichtlich der Nutzungsdauer als unbestimmt eingestuft, wenn eine Analyse aller relevanten Faktoren kein Ende des Zeitraums erkennen lässt, für den der Vermögenswert zur Erwirtschaftung von Cash Flows beiträgt. Diese Analyse wird jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Wertberichtigungen auf langfristige VermögenswerteDer Wertminderungstest zur Bewertung des erzielbaren Betrags einer CGU basiert auf Werten der Unternehmensplanung, dem Abzinsungssatz, der Wachstumsrate, der erwarteten Inflation und Währungskurse. Nähere Informationen zu den durchgeführten Impairment Tests sind unter Erläuterung 4.8 "Werthaltigkeitstest (Impairment)" angeführt. Die hierzu getroffenen Annahmen können jedoch Änderungen unterliegen, die zu Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden führen könnten. Leistungsorientierte VerpflichtungenIm Konzern bestehen für einen Teil der Arbeitnehmer verschiedene Personalvorsorgepläne. Um die sich daraus ergebenden Guthaben und/oder Verpflichtungen bestimmen zu können, muss zunächst beurteilt werden, ob es sich um leistungs- oder beitragsorientierte Pläne handelt. Um die zukünftige Entwicklung abschätzen zu können, werden bei leistungsorientierten Plänen statistische Annahmen getroffen. Der versicherungsmathematischen Bewertung von Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer liegen Annahmen über Abzinsungssätze, Gehaltssteigerungen, Fluktuation und das Pensionseintrittsalter zugrunde (demographische und finanzielle Variablen). Ändern sich diese Annahmen aufgrund veränderter Wirtschaftslage oder neuer Marktbedingungen, können die tatsächlichen Daten maßgeblich von den versicherungsmathematischen Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen können mittelfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge aus Personalvorsorgeplänen haben. Nähere Informationen zu den Personalvorsorgeplänen sind in Erläuterung 20.2 "Pensionen" angegeben. Im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen muss zum Stichtag überprüft werden, ob die Werthaltigkeit des aktivierten Erstattungsanspruchs gegeben ist. Dabei ist die Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs im Wesentlichen von der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögenswerte beeinflusst, die die Colibri Beratungsgesellschaft mbH treuhänderisch in den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. eingelegt hat. Die größten Ermessenspielräume bestehen hier bei der Bewertung von Immobilien und Finanzanlagen. Sonstige RückstellungenIm Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit werden Rückstellungen für verschiedene Sachverhalte gebildet. Die Höhe der erwarteten Mittelabflüsse wird in jedem konkreten Sachverhalt auf Basis von Annahmen und Einschätzungen ermittelt. Diese Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen. Latente SteuernLatente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzern-Bilanz und den Steuerbilanzwerten sowie auf voraussichtlich verwertungsfähige steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach der derzeitigen Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die nur vorübergehenden Differenzen wieder ausgleichen werden, sowie auf Basis einer Einschätzung der künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit abgeleitet aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. Eventuelle Steuersatzänderungen oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche Erträge können dazu führen, dass die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva erfolgen muss. Außerdem können Steuersatzänderungen zu Anpassungen der passiven latenten Steuern führen. Die Buchwerte der latenten Steuern gehen aus der Konzern-Bilanz hervor und werden in den Erläuterungen zu 16. "Latente Steuern" auf die Bilanzpositionen aufgeteilt. 6 SegmentberichterstattungDie Segmentinformationen werden auf Basis des Management-Reportings für die Segmente "Microbatteries" und "Power & Energy" veröffentlicht (vgl. Erläuterungen 4.18 "Segmentberichterstattung"). Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden Konzern-Abschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Vorstand steuert nach dem bereinigten EBITDA, um trotz der steigenden Investitionen in das Sachanlagevermögen und den daraus resultierenden Abschreibungen die operative Performance beurteilen zu können. Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen, sind in der Segmentberichterstattung nicht enthalten, da diese nicht Bestandteil des berichteten EBIT und bereinigten EBITDA sind und auch sonst nicht regelmäßig an den CODM berichtet werden. Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsspalte zusammengefasst angegeben. Darüber hinaus beinhaltet die Überleitungsspalte Sachverhalte, die keinem Segment direkt zugeordnet werden können, bspw. die Effekte aus der aktienbasierten Vergütung oder im Vorjahr aus dem Börsengang (vgl. Erläuterungen 18 "Allgemeine Informationen"). Im Folgenden werden die Steuerungsgrößen, die zur Beurteilung der Leistungen der operativen Segmente herangezogen werden, dargestellt: Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten: scroll
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Es bestehen keine wesentlichen Umsatzbeziehungen
zwischen den Segmenten In der Überleitung zum EBITDA des Konzerns sind folgende Sachverhalte enthalten: scroll
In den Positionen "Nicht dem Kerngeschäft zuordenbar" werden Positionen dargestellt, welche keinem Segment zugeordnet werden können. In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse aus IT-Dienstleistung in Höhe von T€ 1.031 (2017: T€ 862) enthalten. Die Effekte in Erträgen und Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Sondereffekten zusammen, welche keinem Segment direkt zugeordnet werden können. In der Spalte "Sondereffekte" werden Sachverhalte dargestellt, die in der Bereinigung des EBITDA berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2018 ist hier der Effekt aus der aktienbasierten Vergütung mit Gegenbuchung in der Kapitalrücklage in Höhe von T€ 2.655 und T€ 175 gegen sonstige Abgrenzungen enthalten, welcher der VARTA AG als Mutterunternehmen zuzurechnen ist. Im Vorjahr sind hier vor allem die Kosten aus dem erfolgreichen Börsengang in Höhe von T€ 6.115 enthalten, die der VARTA AG als Mutterunternehmen zuzurechnen sind, sowie die Erträge in Höhe von T€ 3.629 im Zusammenhang mit dem ertragswirksamen Erstattungsanspruch aus dem Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen des Segments Microbatteries. Der Effekt aus der aktienbasierten Vergütung im Vorjahr in Höhe von T€ 3.557 ist ebenfalls der VARTA AG als Mutterunternehmen zuzurechnen. In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des EBITs der Segmente auf das Ergebnis vor Steuern dargestellt: scroll
Geographische SegmentinformationenDie nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geographischen Standorten. Bei der Darstellung dieser Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf den geografischen Standorten der Vermögenswerte. scroll
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Die Umsatzerlöse richten sich nach dem Sitz
des Kunden. Die Umsatzerlöse des Segments "Power & Energy" sind im Wesentlichen in der Position Europa enthalten. Die Umsätze der Regionen Asien und Amerika sind im Wesentlichen dem Segment "Microbatteries" zuzuordnen. Produkte und DienstleistungenDie Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vertragsvermögenswerte des Konzerns teilen sich folgendermaßen auf Produkte und Dienstleistungen auf: scroll
Bedeutende KundenIn 2018 betrug der Umsatz in den Segmenten "Microbatteries" und "Power & Energy" mit einem bestimmten Kunden T€ 30.022, dies entspricht einem Umsatzanteil von mehr als 10%. Diese Geschäftsbeziehung bestand in ähnlicher Höhe bereits im Vorjahr. 7 Sachanlagevermögenscroll
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungenscroll
Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen diente der nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig. Für das Sachanlagevermögen bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2018 und 2017. Das Bestellobligo aus dem Kauf von Sachanlagevermögen beträgt T€ 14.800 (2017: T€ 25.019). 8 Immaterielle Vermögenswertescroll
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Von den aktivierten Eigenleistungen (vgl. Erläuterungen 31 "Sonstige betriebliche Erträge") in Höhe von T€ 4.152 (2017: T€ 3.517) wurden im Jahr 2018 selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von T€ 1.753 (2017: T€ 2.064) erfasst. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von T€ 12.948 erfasst (2017: T€ 12.298). Für immaterielle Vermögenswerte bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2018 und 2017. WertminderungstestFür Goodwill und immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben sowie für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, wird jährlich zum 31. Dezember ein Wertminderungstest durchgeführt. Der Buchwert der Marke in Höhe von T€ 9.094 wurde wie folgt auf die einzelnen CGUs allokiert: "Microbatteries" T€ 6.894 und "Power & Energy" T€ 2.200. Die aktivierten Entwicklungsleistungen, die zum Stichtag noch nicht fertiggestellt und damit noch nicht genutzt werden entfallen mit einem Wert in Höhe von T€ 384 auf die CGU "Microbatteries" und mit einem Betrag von T€ 1.369 auf die CGU "Power & Energy". Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung der Nutzungswerte verwendet wurden, waren wie folgt: scroll
Für die Berechnung wurden die Daten aus der aktuellen Langfristplanung für die Jahre 2019 bis 2021 herangezogen, wobei das Jahr 2019 einer detaillierten Budgetplanung entspricht, die Jahre 2020 und 2021 sind fortgeschrieben. Die wesentlichste Planungsgröße zur Ermittlung der Zahlungsströme ist die Ergebnisentwicklung, welche im Wesentlichen durch die Umsatzentwicklung getrieben ist. Darüber hinaus sind auch die Auszahlungen für Investitionen (CAPEX) bedeutsam für die Ermittlung der Zahlungsströme. Für die CGU "Microbatteries" sind hierbei die wesentlichsten Annahmen, dass die marktführende Position bei den Zink-Luft-Hörgerätebatterien in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut wird und die hohe Nachfrage nach kabellosen Lifestyle-Produkten wie zum Beispiel Headsets zu einer deutlichen Umsatzsteigerung der Lithium-Ionen-Batterien führt. Bei der CGU "Power & Energy" wurde zugrunde gelegt, dass die Absatzmengen der stationären Energiespeicher durch den Eintritt in attraktive Auslandsmärkte und die neu eingeführten Produkte wie zum Beispiel "VARTA pulse" sehr deutlich steigen. Des Weiteren werden Umsätze aus den gewonnenen Projekten mit Großkunden für Batteriepacks realisiert. Die hohen Stückzahlen führen auch zu einer weiteren Automatisierung der Assemblierung von Batteriepacks. Als Basis für die ewige Rente wurde die letzte verfügbare Periode (für beide Segmente jeweils 2021) aus der Langfristplanung verwendet. Der Diskontsatz wird um eine Risikoprämie angepasst, welche das erhöhte Gesamtrisiko der Beteiligung und das spezifische Risiko der CGUs widerspiegelt. Für die Berechnung der freien Zahlungsströme in der ewigen Rente wurde eine einheitliche Wachstumsrate angenommen. Im eingeschwungenen Zustand der ewigen Rente entsprechen sich die Abschreibungen sowie Investitionsausgaben (CAPEX). Die Net Working Capital Veränderungen sind dabei 0. Es waren keine Wertminderungsverluste unter den vorgenannten Annahmen zu erkennen. 9 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungenscroll
Das Gemeinschaftsunternehmen VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L., diente dem Konzern mit Forschungsdienstleistungen, die in erster Linie dazu bestimmt waren, Hochleistungsbatteriezellen für den Antrieb elektrischer oder Plug-In Hybrid-Fahrzeugen zu entwickeln. Gemäß dem Joint Venture-Vertrag und Gesellschafterbeschlusses wurde die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zum 31. Dezember 2017 beendet. Die Gesellschaft wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 planmäßig liquidiert werden. Im Folgenden werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. als wesentlichste nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlage dargestellt: scroll
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Im Folgenden eine Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes zum Eigenkapital für die VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L.. : scroll
Überleitung des Buchwerts der Beteiligung: scroll
10 LeasingIm laufenden Geschäftsjahr bestanden keine Vermögenswerte, welche auf Basis eines Finanzierungsleasingvertrages zu aktivieren sind. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für operative Leasingverhältnisse in Höhe von T€ 4.998 (2017: T€ 4.813) in der Erfolgsrechnung erfasst (vgl. Erläuterungen 32 "Sonstige betriebliche Aufwendungen"). Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Leasingverträge beträgt: scroll
Die Montana Tech Components AG als übergeordnete Konzernmutter hat sich in 2015 dazu entschieden, über alle Konzerngesellschaften hinweg die Liegenschaften neu zu strukturieren. In diesem Zuge wurde im Jahr 2015 die Immobilie der VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Grundstücksverkaufs an die WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH verkauft, welche aus Sicht der konsolidierten Gruppe ein nahestehendes Unternehmen darstellt (vgl. Erläuterungen 39. "Nahestehende Personen und Gesellschaften"). Die VARTA Microbattery GmbH hat die Immobilie schließlich von der WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH zu ortsüblichen Mieten zurückgemietet (Sale & Lease Back). Die zukünftigen Leasingverpflichtungen betreffen überwiegend Aufwendungen aus diesem Mietverhältnis. Im Leasingvertrag wurde eine unbefristete Laufzeit vereinbart, außerdem besteht eine Option auf Rückerwerb der Immobilie zum Verkehrswert. 11 Andere finanzielle Vermögenswertescroll
Im Vorjahr wurden unter den Ausleihungen langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von T€ 444 ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2018 bestanden diese in Höhe von T€ 359. 12 VorräteDie Vorräte können in folgende Positionen aufgeteilt werden: scroll
Der Betrag von Wertminderungen von Vorräten der in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurde beträgt T€ 1.575 (2017: T€ 21). Der Betrag von vorgenommenen Wertaufholungen, der als Verminderung des Materialaufwands in der Berichtsperiode erfasst wurde beträgt T€ 228 (2017: T€ 1.238). Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt T€ 8.514 (2017: T€ 6.767). 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswertescroll
Die bestehenden Nettoforderungen sind durch den Rahmenvertrag zum Forderungsverkauf 31. Dezember 2018 um T€ 8.546 (31. Dezember 2017: T€ 8.541) gemindert (vgl. 38.2 "Finanzrisikomanagement"). Die Vertragsvermögenswerte haben sich im Geschäftsjahr 2018 basierend auf dem Umstellungseffekt zum 1. Januar 2018 in Höhe von TEUR 1.448 bei einem Verbrauch von TEUR 1.139 auf TEUR 2.370 erhöht. 14 Sonstige Vermögenswertescroll
Unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten wird der Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2017 getätigten Schuldbeitritt (vgl. Erläuterungen 20.2 "Pensionen") in Höhe von T€ 15.633 ausgewiesen. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Forderungen aus Förderprojekten bestehen im Wesentlichen gegen die Europäische Kommission und betreffen staatliche Zuschüsse für ein Projekt, indem der Konzern als Koordinator fungiert und die Zuschüsse treuhänderisch vom Fördergeber erhält und verwaltet. Die zum 31. Dezember 2018 bestehenden weitergeleiteten Vorschusszahlungen an die beteiligten Kooperationspartner betragen T€ 5.566 (2017: T€ 3.058). Korrespondierend hierzu besteht eine sonstige Verpflichtung aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Fördergeber (vgl. Erläuterungen 23. "Sonstige Verbindlichkeiten"). Die Erhöhung der Forderungen aus Förderprojekten von T€ 1.789 resultiert aus weiteren, neuen Förderprojekten. Der Anstieg der Sonstigen Forderungen ist im Wesentlichen auf die geleisteten Anzahlungen zurückzuführen. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich um T€ 811. Darin sind Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von T€ 31, aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 1.674 (2017: T€ 684) und sonstige Ausleihungen in Höhe von T€ 14 enthalten. 15 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können wie folgt aufgegliedert werden: scroll
In der Position "Guthaben bei Kreditinstituten" sind Festgelder mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten in Höhe von T€ 74 (2017: T€ 74) enthalten. Es wurde eine kurzfristige Anlage von freier Liquidität in Höhe von T€ 56.977 an ein nahestehendes Unternehmen zu fremdvergleichsüblichen Konditionen getätigt (s. Erläuterungen 39.1 Nahestehende Unternehmen). Es handelt sich um kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen (Zahlungsmitteläquivalente). 16 Latente SteuernLatente Steuern können den folgenden Positionen zugerechnet werden: scroll
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17 EigenkapitalDas Eigenkapital des VARTA AG Konzerns hat sich 2018 wie folgt entwickelt: scroll
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Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlage bis zu einem Betrag von 11.840 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen bis zu einem Betrag von 2.960 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Die Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 hat zudem die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.840 T€ zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen. Das gezeichnete Kapital der VARTA AG betrug 38.200.000 Aktien. Im Eigenkapital wurden für das laufende Geschäftsjahr insgesamt T€ 2.655 als aktienbasierte Vergütung erfasst. Diese aktienbasierten Vergütungskomponenten werden unter 33 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen" erläutert. Mitteilungen über Veränderungen des Stimmrechtsanteils gemäß WPHG sind wie folgt zu berichten: Der SMALLCAP World Fund Inc. (Baltimore, USA) hat am 1. August 2018 mitgeteilt, dass sich sein Stimmrechtsanteil an den Aktien der VARTA AG von 3,13% auf 5,24% erhöht hat. 18 Ergebnis je AktieDie Berechnung des Ergebnisses je Aktie* basiert auf dem den Aktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Aktien. Verwässerungseffekte, z.B. ausgelöst durch die Ausgabe neuer Aktien, welche separat ausgewiesen werden müssen, hat es in den Berichtsperioden nicht gegeben. scroll
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Das Ergebnis je Aktie stellt die Aktien der
VARTA AG dar Die Anzahl der Aktien hat sich in 2017 und 2018 wie folgt entwickelt: scroll
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 38.200.000 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren. 19 Andere finanzielle VerbindlichkeitenDie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Zum Bilanzstichtag besteht eine Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaften der Montana Tech Components Gruppe in Höhe von T€ 6.200 (31. Dezember 2017: T€ 6.200). Die VGG GmbH, Wien, hat gegenüber der VARTA Storage GmbH, Nördlingen, im Geschäftsjahr 2015 auf einen Teil ihrer Forderung in Höhe von T€ 6.000 aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Weiterhin hat die VGG GmbH gegenüber der ehemaligen VARTA Micro AG, Ellwangen, im Geschäftsjahr 2016 auf einen weiteren Teil ihrer Forderung in Höhe von T€ 200 aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Dieser Verzicht geht auf Grund der Verschmelzung der VARTA Micro AG auf die VARTA Storage GmbH über. Beide Besserungsscheine sehen ein Aufleben der Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen vor, soweit ein Mindest-Jahresüberschuss innerhalb von zehn Jahren nach Forderungsverzicht erreicht wird. Sofern der Verzichtsbetrag bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2026 nicht vollständig zurückgezahlt wird, verfällt der restliche Differenzbetrag endgültig und unwiderruflich. Aufgrund des ausgesprochenen Forderungsverzichts wurde die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit in Höhe von T€ 6.200 ausgebucht und gleichzeitig eine Verpflichtung aus erwarteten Rückzahlungen aus dem Besserungsschein passiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verpflichtung aus dem Besserungsschein beträgt zum Bilanzstichtag T€ 6.200. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt unter der Verwendung eines Discounted-Cash-Flow-Modells mit risikoabhängigen Zinssätzen. Die erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse basieren auf einer internen Geschäftsplanung. Da die anwendbare Kreditlinie auf unternehmensinternen Daten basiert, wird der Besserungsschein als Level 3 der Fair Value-Hierarchie klassifiziert. Seit Dezember 2015 besteht ein Rahmenvertrag über den Verkauf von Forderungen, woraus die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bereits bezahlten Forderungen in Höhe von T€ 1.453 (31. Dezember 2017: T€ 1.459) als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Faktor) ausgewiesen sind (vgl. Erläuterungen 38.2 "Finanzrisikomanagement"). Des Weiteren bestehen sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 551 (31. Dezember 2017: T€ 564) gegenüber Stiftungen. Im Konzern-Abschluss gibt es keine Verträge, die als Finanzierungsleasing qualifiziert werden. 20 Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer20.1 Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmerscroll
20.2 PensionenInnerhalb des Konsolidierungskreises bestehen für Teile der Arbeitnehmer sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Vorsorgepläne. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlen die Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für die Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen Rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends, die Fluktuationsraten sowie die Lebenserwartungen berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres. Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Diese Vorsorgepläne erbringen Leistungen im Falle von Alter, Tod und Invalidität. Leistungsorientierte Versorgungszusagen bestehen in Deutschland und Singapur, wobei der wesentlichste Plan in Deutschland besteht. Es bestehen nur für einen geringen Anteil der Verpflichtungen Planvermögen. Im Vorjahr hat die VARTA Microbattery GmbH mit der Colibri Beratungsgesellschaft mbH Fürstenfeldbruck (Deutschland) einen Vertrag abgeschlossen, in dem die Colibri Beratungsgesellschaft mbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von T€ 11.500 Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (T€ 11.500), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die Colibri Beratungsgesellschaft mbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert. Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag T€ 15.633 (im Vorjahr T€ 15.780), in dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von T€ 180 erfasst. Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen unverändert zum Vorjahr wie folgt:
Die Colibri Beratungsgesellschaft mbH hat im Geschäftsjahr 2018 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen. Die leistungsorientierten Pläne des Konzerns weisen eine Nettoverpflichtung mit folgenden Bestandteilen aus: scroll
Das Planvermögen der Wesentlichen Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen besteht das Planvermögen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen, bei den Unternehmen im Ausland ist kein Planvermögen vorhanden. Durch die unterschiedliche Charakteristik in der Zusammensetzung des Planvermögens wird das allgemeine Risiko minimiert. Die Zahlungen, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres aufgrund von Pensionszusagen fällig werden, belaufen sich auf T€ 550 (2017: T€ 537). Die Duration der Pensionspläne beläuft sich auf einen Zeitraum von rund 18 Jahren als gewogener Durchschnitt. Der leistungsorientierte inländische Vorsorgeplan versichert im Wesentlichen die Mitarbeiter der VAR-TA Microbattery GmbH sowie der VARTA Storage GmbH planmäßig gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität. Die Altersleistungen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgerichtet, die sich durch Multiplikation des im Rücktrittsalter vorhandenen Vorsorgekapitals (gebildet durch lohnabhängige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) mit dem reglementarischen Umwandlungssatz ergibt. Die Todesfallleistungen betragen 60% der (voraussichtlichen) Altersrente, die Invaliditätsleistungen 40% des versicherten Lohnes. Nachfolgend werden die im Pensionsplan am Bilanzstichtag erfassten Personen der VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH dargestellt: scroll
Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtung sowie die Veränderungen des Planvermögens für die leistungsorientierten Vorsorgepläne stellen sich wie folgt dar: scroll
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Versicherungsmathematische AnnahmenDie versicherungsmathematischen Annahmen der wesentlichen Vorsorgepläne im Geschäftsjahr 2018 stellen sich nach den Sterbetafeln von Heubeck 2018G (2017: 2005G) folgendermaßen dar: scroll
Die Fluktuationsrate der Arbeiter und Angestellte der VARTA Microbattery GmbH verteilt sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt: scroll
Die versicherungstechnischen Annahmen werden am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres neu ermittelt. Die dabei festgelegten versicherungstechnischen Annahmen werden für die Ermittlung der Verbindlichkeiten zu Jahresende und der Personalvorsorgekosten des Folgejahres verwendet. SensitivitätsanalysenEine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2018 verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen würde die entsprechende DBO der jeweiligen Gesellschaft, unter der Annahme, dass alle anderen Parameter unverändert bleiben, folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern: Veränderung der DBO durch Anstieg/Rückgang der Parameter: scroll
20.3 AbfindungsrückstellungenAbfindungsrückstellungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeitern in Indonesien gebildet. Abfindungszahlungen stellen im Wesentlichen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) dar. Die Rückstellungen werden analog zu den Pensionen nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet. Die Abfindungsrückstellung setzt sich in der Konzern-Bilanz wie folgt zusammen: scroll
Die Entwicklung der Abfindungsrückstellung lässt sich wie folgt darstellen: scroll
Der Abfindungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die versicherungsmathematischen Annahmen, welche zur Berechnung in Indonesien herangezogen wurden, stellen sich folgendermaßen dar: scroll
21 SteuerschuldenDie Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 7.261 weisen folgende Altersstruktur auf: scroll
22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene AnzahlungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der erhaltenen Anzahlungen sind in Summe um T€ 10.977 gestiegen. Dies ist auf das erhöhte Geschäftsvolumen, die Erhöhung durch IFRS 15 sowie durch erhaltene Kundenanzahlungen zurückzuführen. Die erhaltenen Anzahlungen belaufen sich insgesamt T€ 41.834 und stehen in Zusammenhang mit Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften des VARTA AG Konzerns, künftig Batterielieferungen zu erbringen. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten des VARTA AG Konzerns werden im Rahmen künftiger Belieferungen getilgt und erfüllen die Ansatzvoraussetzungen gemäß IFRS 15.16 als erhaltene Anzahlungen. Dieser Darstellung liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Vorauszahlungen vollumfänglich durch spätere Lieferabrufe gedeckt werden und somit keine Finanzierungskomponente beinhalten. Der Zahlungsmittelzufluss ist im Netto-Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Aufgrund des neuen IFRS 15 werden per 31.12.2018 8.435 T€ als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen, die im Vorjahr größtenteils in den sonstigen abgegrenzten Schulden enthalten waren (siehe 25 Abgegrenzte Schulden). Zum 1. Januar 2018 (Umstellungszeitpunkt IFRS 15) betrugen die Vertragsverbindlichkeiten T€ 10.055 und betrafen Sachverhalte aus Kundenverträgen mit einer Konsignationslagerabwicklung, mit Bonus- und Rabattvereinbarungen, mit zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, mit Rücknahmeverpflichtungen und Umsätze aus dem Projektgeschäft. Die aufgeführten Sachverhalte sind überwiegend kurzfristiger Natur und werden innerhalb von einem Jahr realisiert und als Umsatz ausgewiesen. Lediglich bei den Bonus und Rabattvereinbarungen verteilt sich ein Betrag von T€ 573 über einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren. 23 Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von T€ 10.285 auf T€ 11.018. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Förderprojekten in Höhe von T€ 6.418 (31.Dezember 2017: T€ 3.435), Zollverbindlichkeiten in Höhe von T€ 793 (31.Dezember 2017: T€ 905) und sonstige Steuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.457 (31. Dezember 2017: T€ 4.869) enthalten. Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 93 (31. Dezember 2017: T€ 104) enthalten, welche aus einem bestehenden Mietverhältnis resultieren. 24 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen der Geschäftsjahre 2018 und 2017 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Gewährleistungen, GarantienBeim Verkauf von Produkten werden Produktgarantien gewährt. Hierfür werden jährlich Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Garantierückstellungen erfolgt prozentual vom Umsatz, wobei der Prozentsatz auf Basis von effektiven Retouren in der Vergangenheit sowie auf Basis der Schadensfälle berechnet wird. Die Rückstellungen decken in der Regel eine angemessene Garantie- und Kulanzzeit ab. Die Zuführung erfolgt hierbei zum Verkaufszeitpunkt, mit dem aus der Vergangenheit abgeleiteten Prozentsatz. Der Konzern erwartet, den überwiegenden Teil der per 31. Dezember 2018 bestehenden Rückstellungen im kommenden Jahr zu begleichen. Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche VerpflichtungenZum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestehen Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen in Höhe T€ 12, welche bei der VARTA Microbattery Inc. (New York, USA) gebildet wurden. Übrige RückstellungenDie übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus einer eventuellen Resthaftung im Zuge einer Abspaltung von Pensionen in Vorjahren in Höhe von T€ 497. Außerdem bestehen Rückbauverpflichtungen in Höhe von T€ 431 (31. Dezember 2017: T€ 412), Rückstellungen für Provisionen in Höhe von T€ 47 (31. Dezember 2017: T€ 45) und Jahresabschlusskosten in Höhe von T€ 60 (31. Dezember 2017: T€ 60). 25 Abgegrenzte SchuldenDie abgegrenzten Schulden umfassen folgende wesentliche Positionen: scroll
Die Position Kundenboni, -rabatte und -skonti wurden gemäß IFRS 15 umgegliedert und ist künftig in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten. 26 UmsatzerlöseDer Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 auf die Erlöse aus Verträgen mit Kunden des Konzerns ist in Anhangangabe 4.19.2 IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden beschrieben. Aufgrund der für IFRS 15 angewendeten Übergangsmethode wurden die Vergleichsinformationen nicht an die neuen Vorschriften angepasst. Durch den Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen konnten folgende Umsätze erzielt werden: scroll
Die Erlöse aus Produktverkäufen beinhalten weitgehend Umsatzerlöse aus "Microbatteries" und "Power & Energy" (vgl. Erläuterungen 6 "Segmentberichterstattung"). Die Umsätze aus dem Segment "Microbatteries" enthalten Umsatzerlöse aus den Bereichen "Healthcare" in Höhe von T€ 139.301 (2017: T€ 134.371) und "Entertainment & Industrial" in Höhe von T€ 79.561 (2017: T€ 69.332). Die Umsatzerlöse aus Verkäufen von Dienstleistungen enthalten hauptsächlich Erlöse durch Erbringung von IT-Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.031 (2017: T€ 862) und Produktdesign in Höhe von T€ 1.922 (2017: T€ 306). Im laufenden Jahr waren zudem Erlöse in Höhe von T€ 2.536 aus Verkauf von Dienstleistungen an Forschungsinstitute enthalten. 27 Verminderung/ Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnissescroll
Die Veränderungen in den fertigen und unfertigen Erzeugnissen lassen sich nicht direkt mit den aus der Konzern-Bilanz ersichtlichen Änderungen abstimmen. Dies kommt aus bestehenden Währungsdifferenzen und den einmaligen Umstellungseffekten auf IFRS 15, welche diese Positionen beeinflussen. 28 Materialaufwandscroll
Die Position "Sonstiges" enthält Verbrauchsmaterial, das direkt für Fertigungs- bzw. Kundenaufträge beschafft und ohne Lagerung verbraucht wird. Darüber hinaus sind unter "Sonstiges" Aufwendungen für Verpackung, Zeitarbeitskräfte, Abfallentsorgung und Verpackungsmaterial enthalten. 29 PersonalaufwandPersonalaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen: scroll
Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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In den Aufwendungen für beitragsorientierte
Pläne sind die Arbeitgeberbeiträge enthalten. Im Januar 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten Mitarbeiter des VARTA AG Konzerns, inklusive des Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG berechtigt sind. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt 4 Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung ist, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Optionsausübung in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen sind. In "Löhne und Gehälter" ist als Sondereffekt der nichtzahlungswirksame Aufwand aus dem Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm in Höhe von T€ 2.830 erfasst. Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne beinhalten die Beiträge des Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamten Aufwendungen für diese Beiträge betrugen im Geschäftsjahr 2018 T€ 4.454 (2017: T€ 4.107). Hierbei handelt es sich um Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zum Bilanzstichtag noch nicht berechnete bzw. noch nicht gezahlte Beiträge werden periodengerecht abgegrenzt und unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen. Der Konzern beschäftigte 2.284 Mitarbeiter am Ende des Jahres 2018 (2017: 2.171). Durchschnittlich waren im Jahr 2018 2.242 Mitarbeiter (2017: 2.091) beschäftigt. Davon betreffen 1.708 Beschäftigte Arbeiter, 518 Beschäftigte betreffen Angestellte und 16 Beschäftigte sind in einer leitenden Position. 30 AbschreibungenDie Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
31 Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträge beinhalten die folgenden Positionen: scroll
Die erhaltenen öffentlichen Zuwendungen betreffen VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH und waren an keinerlei Bedingungen geknüpft. Diese Zuwendungen wurden für Projekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der EU-Kommission gewährt. Die öffentlichen Zuwendungen betragen im Geschäftsjahr 2018 T€ 3.781 (2017: T€ 4.004) und wurden hauptsächlich für Forschungsprojekte im Bereich Microbatterien und Energy Storage eingesetzt. Mit Entstehung der Forderung werden die Zuwendungen als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Der Rückgang in der Position "Erträge aus Verrechnung von Mietzins und Serviceleistungen ggü. Gemeinschaftsunternehmen" resultiert aus der geplanten Beendigung der operativen Tätigkeit eines Joint Ventures. Der Rückgang in der Position "Sonstiges" resultiert im Wesentlichen aus dem Sondereffekt des Erstattungsanspruchs in Höhe von T€ 3.629 im Zusammenhang mit der Vereinbarung zum Schuldbeitritt in 2017 (vgl. Erläuterungen 1 "Allgemeine Informationen"). 32 Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungen beinhalten die folgenden Positionen: scroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von T€ 44.227 um T€ 4.113 auf T€ 40.114 zurückgegangen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfall der Kosten für den Börsengang in 2017. Der Anstieg bei den Provisionen ist den gestiegenen Umsätzen geschuldet. Aufgrund des Ausbaus der Produktionskapazitäten sind die Instandhaltungsaufwendungen um T€ 977 gestiegen. 33 Anteilsbasierte VergütungsvereinbarungenBeschreibung der anteilsbasierten VergütungIm Geschäftsjahr 2018 gibt es zwei anteilsbasierte Vergütungssysteme innerhalb des VARTA AG Konzerns: das Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm (MSOP) und das Long-term Incentive Program (LTIP). Das Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm (MSOP) wurde von der Muttergesellschaft VGG GmbH (Wien, Österreich) zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältniss zum jeweiligen Ausübungszeitraum an. Für einen Vorstand gibt es weiterhin ein Long Term Incentive (LTI)-Programm. Dieses LTI-Programm stellt eine langfristige beteiligungsähnliche Komponente dar, die eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der VARTA AG und dem Vorstand als Ziel hat. Die Anzahl der in diesem Zusammenhang gewährten Aktienoptionen beträgt 214.285. Das Programm ist auf fünf Jahre angelegt. Die wesentliche Ausübungsbedingung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens drei Jahren. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDer beizulegende Zeitwert der beiden anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes-Formel bestimmt. Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet: scroll
Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. Die erwartete Laufzeit der Instrumente basiert auf historischen Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber. Auswirkung der anteilsbasierten Vergütungen auf das Periodenergebnis und die Vermögens- und FinanzlageDer in der GuV erfasste Aufwand für Aktienoptionspläne beläuft sich auf T€ 2.830 im Geschäftsjahr 2018. Die Effekte im Eigenkapital betragen T€ 2.587 (s. Erläuterungen unter 17 Eigenkapital) zuzüglich aktiver latenter Steuern in Höhe von T€ 68 bezogen auf den LTI-Programm-Anteil. Aus dem LTI-Programm wurden zudem T€ 243 als abgegrenzte Schulden erfasst (s. Erläuterungen unter 25 Abgegrenzte Schulden). 34 Zinsergebnisscroll
Der Zinsertrag im Jahr 2018 wurde wesentlich durch Vergabe von Krediten an nahestehende Unternehmen erzielt. Die Zinsaufwendungen konnten im laufenden Geschäftsjahr deutlich reduziert werden. Durch den Börsengang konnte der VARTA AG Konzern komplett umfinanziert werden und folglich das Zinsergebnis wesentlich verbessert werden. 35 NettofinanzergebnisDie übrigen Finanzerträge und übrigen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
36 ErtragsteueraufwendungenDer effektive Steuersatz beträgt im Berichtsjahr 29,55% (2017: 35,58%). Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15%, der Solidaritätszuschlag darauf beträgt 5,5% und der zusammengefasste Gewerbesteuersatz liegt bei 13,24% (2017: 13,21%). Der Gewerbesteuersatz erhöht sich aufgrund eines gestiegenen Hebesatzes der Gemeinde Nördlingen. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand dargestellt: scroll
Der Ertragsteueraufwand beinhaltet laufende Steuern in Höhe von T€ 9.498 (2017: T€ 5.428) und latente Steueraufwendungen in Höhe von T€ 1.281 (2017: T€ 1.473), welche ausschließlich aus temporären Differenzen resultieren. Auf Grund der zum 1. Juli 2016 im Konzern abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge besteht zum Bilanzstichtag eine ertragsteuerliche Organschaft mit der VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland und VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland als Organgesellschaften und der VARTA AG, Ellwangen, Deutschland, als Organträgerin. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sind T€ 212 (2017: T€ -42) Ertragsteuereffekte aus den Cash Flow-Hedges enthalten. Die Einkommensteuer auf die Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 beträgt T€ -41 (2017: T€ -381). Beide Posten sind im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Konzern sind folgende nicht aktivierte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer enthalten: scroll
Für Verlustvorträge in Höhe von T€ 3.284 (2017: T€ 3.284) wurden keine latenten Steuern aktiviert. In den betreffenden Gesellschaften ist die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige Gewinne mit den aufgelaufenen Verlustvorträgen verrechnet werden können, zum Zeitpunkt der Bilanzierung als gering beurteilt worden. Die Aktivierung steuerlich verwendbarer Verlustvorträge wird jährlich neu beurteilt und basiert auf aktuellen Annahmen und Einschätzungen des Managements. Dabei werden diejenigen Verlustvorträge aktiviert, die innerhalb der nächsten fünf Jahre aufgrund der Ertragslage von Einzelgesellschaften oder steuerlichen Organschaften genutzt werden können. In Ländern beziehungsweise Gesellschaften, in denen eine Nutzung der Verlustvorträge nicht absehbar ist, wird somit auf eine Aktivierung verzichtet. 37 Konzern-KapitalflussrechnungDie übrigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge resultieren im Wesentlichen aus den nicht zahlungswirksamen Veränderungen des Erstattungsanspruchs aus dem Schuldbeitritt in Höhe von T€ 180 und der nicht zahlungswirksamen Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von T€ 2.830 (vgl. Erläuterungen 29 "Personalaufwand"). Zusätzlich sind in den nicht zahlungswirksamen Veränderungen Währungseffekte in Höhe von T€ -633 (2017: T€ -305) und aus Veränderungen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Höhe von T€ -361 (2017: T€ 1.436) enthalten, welche direkt im Eigenkapital erfasst werden. Aufgrund der neuen Standards gab es zudem einen einmaligen Effekt in Höhe von -699 T€. Der Posten "Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" ist, aufgrund von offenen Posten, welche nicht zahlungspflichtig waren, nicht mit den entsprechenden Zugängen der "immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" abstimmbar. Der Unterschied ergibt sich aus Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 901 (31. Dezember 2017: T€ 806). Die offenen Posten aus den Investitionen des Vorjahres wurden im Folgejahr vollständig bezahlt und in der Geldflussrechnung dem Posten "Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" zugeordnet. Der Ausweis der Mittelabflüsse aus der Aktivierung selbsterstellter Sachanlagen und aus der Aktivierung von Entwicklungskosten, dargestellt in der Zeile "Aktivierte Eigenleistungen" in Höhe von T€ 3.517, wurde in der Vorjahres-Vergleichsspalte gem. IAS 8.41 angepasst und seit dem Geschäftsjahr im Cash Flow aus Investitionstätigkeit (i.Vj. Netto-Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) ausgewiesen. Zur Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen auf die Erläuterungen zu 19 Andere finanzielle Verbindlichkeiten. Von den dargestellten Zahlungsmittelbeständen unterliegen T€ 74 (31. Dezember 2017: T€ 74) einer Verfügungsbeschränkung. 38 Risikomanagement38.1 Internes KontrollsystemUm die Übereinstimmung des Konzern-Abschlusses der VARTA AG mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und um die Ordnungsmäßigkeit der Konzernberichterstattung zu gewährleisten, hat das Management der VARTA AG interne Kontroll- und Steuerungssysteme für die Finanzberichterstattung eingerichtet. Damit wird eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleistet, um eine möglichst zuverlässige Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Der Aufbau einer internen Revision wurde im Geschäftsjahr 2018 begonnen, sodass regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet werden. Jedem internen Kontrollsystem, wie gut auch immer konzipiert, sind Grenzen gesetzt. Daher können auch diejenigen internen Kontroll- und Steuerungssysteme, die für wirksam befunden wurden, keine vollständige Sicherheit hinsichtlich der Erstellung und Darstellung von Abschlüssen bieten. Bei der Bilanzierung und Bewertung werden Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft getroffen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögen und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs darstellen, sind unter den einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr aber keine Risiken identifiziert, die zu einer wesentlichen Korrektur der im Konzernabschluss dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen könnten. 38.2 FinanzrisikomanagementDas Finanzrisikomanagement des Konzerns wurde während der dargestellten Perioden vom Vorstand der VARTA AG bzw. dem Management der VARTA Microbattery GmbH und dem Management der Montana Tech Components GmbH ("MTC GmbH) gesteuert (vgl. Erläuterungen 39 "Nahestehende Personen und Gesellschaften"). Vorrangiges Ziel für das Finanzrisikomanagement ist, die Finanzrisiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und effiziente Sicherungsmaßnahmen zu etablieren. Die finanziellen Risiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft sowie der Finanzierungsstruktur. Dazu zählen insbesondere das Kredit-, Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiko sowie das Marktpreisrisiko von Commodities. Neben der Identifizierung, Analyse und Bewertung der Finanzrisiken erfolgen auch die Entscheidungen über den Einsatz von Finanzinstrumenten zum Steuern dieser Risiken grundsätzlich durch das Management der MTC GmbH sowie der VARTA Microbattery GmbH und den Vorstand der VARTA AG, welche im Allgemeinen die Strategie einer geringen Risikobereitschaft verfolgen. Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für Messung, Überwachung und Absicherung der finanziellen Risiken. Kreditrisiko (Bonitätsrisiko)Das Kreditrisiko entsteht im Konzern aus Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wobei der Schwerpunkt des Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt. Dem Ausfallsrisiko im Forderungsbereich aufgrund von Liquiditätsrisiken wird durch gezielte Maßnahmen wie laufende Bonitätsprüfung, teilweise Versicherung der Forderungen gegen Insolvenz, Vorauszahlungsvereinbarung und Mahnwesen entgegengewirkt. Aufgrund der Konzernpolitik, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten weltweit als Einlagen ausschließlich bei Finanzinstitutionen mit einwandfreier erstklassiger Bonität zu investieren, ist das aus Bankguthaben entstehende Kreditrisiko ebenso begrenzt. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Kreditrisiko, das sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammensetzt: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 bestand mit einer Bank ein Rahmenvertrag über den Verkauf von Forderungen mit einer Laufzeit bis September 2019. Dieser wurde Mitte 2018 um ein weiteres Jahr verlängert. Dabei werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Eingang der entsprechenden Rechnung beim jeweiligen Schuldner unter Angabe des Zahlungsziels verkauft. Der Verkauf der Forderungen erfolgt zum Ende eines Monats. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet die Bank im Rahmen eines Gesamtvolumens in Höhe von T€ 10.000 über die Höhe der anzukaufenden Forderungen. Die zu diesem Zeitpunkt zum Fair Value bewerteten Forderungen werden zu 90% des Transaktionspreises an die Bank verkauft. Die im Laufe eines Monats bezahlten Forderungen werden unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Bank dargestellt (vgl. Erläuterungen 19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten"). Zum 31. Dezember 2018 hat der Konzern Forderungen in Höhe von T€ 8.546 (31. Dezember 2017: T€ 8.541) verkauft. Im Konzern bestehen keine weiteren Risiken aus den verkauften Forderungen. Am Bilanzstichtag wurden kurzfristige Ausleihungen inklusive abgegrenzter Zinsen in Höhe von T€ 359 (31. Dezember 2017: T€ 444) an Dritte gewährt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 betreffen die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen den Erstattungsanspruch aus dem zum 30. Juni 2017 getätigten Schuldbeitritt in Höhe von T€ 15.633 (vgl.1 "Allgemeine Informationen") und Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von T€ 7.093 sowie Forderungen aus Kautionen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von T€ 750. Bei der Berechnung des Kreditrisikos wird von Bruttobuchwerten abzüglich der Wertberichtigungen, die gemäß IFRS 9 erfasst wurden, ausgegangen. Erhaltene Sicherheiten oder andere Bonitätsverbesserungen werden dabei nicht berücksichtigt. Das maximale Kreditrisiko ist als gering einzustufen, da das im Grundgeschäft immanente Ausfallsrisiko mit Geschäftspartnern durch Kreditversicherungen in Höhe von T€ 13.302 (31. Dezember 2017: T€ 10.867) teilweise abgedeckt wird. Die anzuwendenden Kriterien zur Bonitätsbeurteilung sind in den Verträgen mit Kreditversicherern sowie in internen Richtlinien festgelegt. Zudem ist das Kreditrisiko nicht konzentriert, da die Kundenbasis des Konzerns aus einer Vielzahl von Kunden besteht. Offene Forderungen zum Bilanzstichtag müssen unabhängig ihrer Fälligkeiten den Kriterien der Risikobeurteilung des Konzerns standhalten. Grundsätzlich wird bei allen finanziellen Vermögenswerten aufgrund von internen und externen Erfahrungswerten ein Risiko berücksichtigt. Es gibt keine finanziellen Vermögenswerte, für die Konditionen nachverhandelt wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung lassen sich wie folgt darstellen: scroll
Die Wahrscheinlichkeit künftiger Forderungsausfälle ist als gering einzustufen. Die gesamten Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigen folgende Entwicklung: scroll
Eine 100%-ige Wertberichtigung der Forderungen bzw. des finanziellen Vermögenswertes wird vorgenommen sobald eine Uneinbringlichkeit bekannt oder eine Forderung über 90 Tage überfällig ist. Für überfällige Forderungen zwischen 31 und 90 Tagen wird der erwartete Ausfall unter Berücksichtigung des Länderrisikos und durchschnittlichen Ausfällen eine Wertberichtigung gebucht:
Um den Erfahrungen aus Vorjahren Rechnung zu tragen wurden die wesentlichen offenen Forderungen, bereinigt um die Versicherten, bereits Wertberichtigten und Forderungen von öffentlichen Auftraggebern, jährlich durch eine pauschale Wertberichtigung bereinigt dargestellt. Der angesetzte Wertberichtigungssatz berechnet sich jährlich aus einem 10-Jahresdurchschnitt der Relation von offenen Forderungen und Forderungsausfällen sowie einem Länderrisikozuschlag. Die Wahrscheinlichkeit von künftigen Zahlungseingängen auf bereits wertberichtigten Forderungen wurde zum Zeitpunkt der Bilanzierung als gering beurteilt. Die folgende Abbildung legt die Informationen zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem Simplified Approach offen: scroll
Bei den überfälligen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich in erster Linie um Forderungen aus langjährig bestehenden Kundenbeziehungen. Aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit erwartet der Konzern keine wesentlichen Ausfälle. Die finanziellen Vermögenswerte, die unter die Anwendung des General Approachs fallen, wurden nicht wertberichtigt, da aus den aktuell vorhandenen Sachverhalten aufgrund von Sicherheiten keine wesentliche Ausfälle erwartet werden. LiquiditätsrisikoDie Sicherung der Liquidität wird laufend durch das Treasury der MTC GmbH, VARTA AG und der VARTA Microbattery GmbH überwacht. Die Steuerung reicht vom ständigen Vergleich der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsflüsse bis zur Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die wesentlichen Liquiditätsrisiken bestehen in allgemeinen Wirtschaftsrisiken, im Ausfall von Kundenzahlungen und Wechselkursrisiken. Nachfolgend werden die nicht diskontierten vertraglichen Fälligkeiten der nicht-derivativen und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestehen im Zeitablauf keine Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeiten. Die Tabelle enthält sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen: 31. Dezember 2018scroll
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Ohne derivative Finanzinstrumente T€ 716;
inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von T€ 6.200 mit einer
erwarteten Laufzeit von mehr als 5 Jahren, welcher auf Grund bestimmten
Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen 19
"Andere finanzielle Verbindlichkeiten") scroll
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31. Dezember 2017scroll
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Ohne derivative Finanzinstrumente T€ 178;
inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von T€ 6.200 mit einer
erwarteten Laufzeit von mehr als 5 Jahren, welcher auf Grund bestimmten
Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen 19
"Andere finanzielle Verbindlichkeiten") scroll
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MarktrisikoDas Marktrisiko beinhaltet das Währungs-, Rohstoff- und Zinsrisiko, welche nachfolgend näher erläutert werden. RohstoffrisikoDer Konzern kauft Rohstoffe in unterschiedlichen Mengen und diese unterliegen einem Preisänderungsrisiko. Durch die Analyse der geplanten Rohstoffmengen werden die wesentlichen Rohstoffe bestimmt und durch Rohstoff-SWAPs abgesichert. Das verbleibende Rohstoffrisiko wird für den Konzern als gering eingeschätzt. WährungsrisikoDer Konzern wickelt seine Warenein- und verkäufe basierend auf der funktionalen Währung der drei Regionen überwiegend in Euro (Europa) und US Dollar (USA, Asien) ab. Währungsrisiken die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen, bestehen nur in sehr geringem Ausmaß, da die anfallenden Ausgangsrechnungen bei Auslandsgesellschaften zum Großteil in der jeweiligen lokalen Währung fakturiert werden. Ebenso werden Einkäufe vom Vorratsbestand und/oder von Dienstleistungen hauptsächlich in der lokalen Währung der Tochtergesellschaften getätigt. Zum Bilanzstichtag sind die verzinslichen Verbindlichkeiten überwiegend in Euro und US-Dollar ausgewiesen, welche den funktionalen Währungen der jeweiligen Konzerngesellschaften entsprechen, sodass auch diesbezüglich nach Einschätzung des Konzerns kein wesentliches Währungsrisiko besteht. Die nachfolgende Abbildung zeigt finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten je nach Währungspaar (EUR/USD), bei denen die Währung von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft, welche diese Finanzinstrumente hält, abweicht. scroll
SensitivitätsanalyseEine Veränderung der folgenden funktionalen Währung gegenüber der Fremdwährung aus dem Währungspaar in Höhe von der unten angeführten Prozentpunkte hätte das Ergebnis des Konzernabschlusses um die untenstehenden Beträge per 31. Dezember erhöht (gemindert). Im Rahmen dieser Analyse werden die übrigen Variablen, insbesondere die Zinssätze, konstant gehalten. scroll
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Die Volatilität für die einzelnen relevanten Währungspaare wurde mit historischen Daten für die letzten 250 Kurstage (vor dem jeweiligen Stichtag) berechnet. Auf Basis der täglichen Wechselkursentwicklung (Veränderung aktueller Kurse gegenüber Vortag) wurde durch Hochskalieren dieser Tagesvolatilitäten die dargelegte Jahresvolatilität ermittelt. Die Sensitivitätsanalyse zeigte, dass sich keine wesentlichen Effekte auf das Eigenkapital des Konzerns aus den Währungspaaren ergeben hätten. ZinsrisikoDas Zinsrisiko teilt sich auf in Veränderungen der zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und in ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwertes, de facto, dass sich der Marktwert eines Finanzinstrumentes aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert. Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, welche sich aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln zu fixen und variablen Zinssätzen ergeben, wobei der VARTA AG Konzern aufgrund des derzeitigen Liquiditätsüberschusses die Anlage von Mitteln im Mutterkonzern vornimmt. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende verzinsliche Finanzinstrumente: scroll
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enthalten Bankguthaben und Festgelder sowie
kurzfristige Veranlagungen Sensitivitätsanalyse für festverzinsliche FinanzinstrumenteIm Konzern sind weder finanzielle Vermögenswerte (Festgelder) noch finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), die fix verzinslich sind, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Erhöhung der Zinssätze hätte somit keinen Einfluss auf das Konzernergebnis. Sensitivitätsanalyse für variable verzinsliche FinanzinstrumenteEine Zinssatzerhöhung um einen Prozentpunkt hätte - unter Berücksichtigung der Absicherung variabel verzinslicher Finanzinstrumente durch fixe Zinsen - das Konzernergebnis um T€ 658 erhöht (2017: um T€ 981 erhöht). Eine Reduktion des Zinssatzes von einem Prozentpunkt hätte eine Reduktion des Konzernergebnisses um T€ -658 (2017: Reduzierung um T€ -981) zur Folge. Dabei wurde auch ein mögliches Sinken der Zinssätze unter 0% berücksichtigt. Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben. Derivative FinanzinstrumenteDer Konzern setzt derivative Finanzinstrumente im Wesentlichen zur Reduzierung der Risiken aus Änderungen von Wechsel- und Rohstoffkursen ein. Dabei kommen Devisentermingeschäfte und Commoditiesswaps zur Reduktion der kurzfristigen Auswirkungen von Wechselkurs- und Rohstoffkursschwankungen zur Anwendung. Alle diesbezüglichen Vertragspartner sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering. Der Gewinn der dargestellten derivative Finanzinstrumente betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 T€ 1.028 (31. Dezember 2017: Verlust T€ 1.829). Der Konzern designiert die Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken und wendet ein Sicherungsverhältnis von 1:1 an. Die kritischen Bedingungen entsprechen dem Devisentermingeschäft sowie dem Grundgeschäft. Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Die Derivate werden im Rahmen des deutschen Rahmenvertrags für finanzielle Derivatgeschäfte abgeschlossen, welcher eine Verrechnung von ausstehenden Positionen ermöglicht. Der zugrundeliegende Vertrag entspricht nicht den Kriterien des IFRS 9 um eine Verrechnung durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Verzug oder einer Insolvenz eines Vertragspartners, besteht trotzdem ein rechtskräftiges Recht zur Verrechnung von ausstehenden Geschäften. Zum Bilanzstichtag wurden keine Verrechnungen in den finanziellen Posten vorgenommen. Damit entspricht der potenziell verrechnete Betrag, welcher unter einem Rahmenvertrag möglich wäre, dem ausgewiesenen Bruttobuchwert der Derivate. Folgende Tabelle zeigt den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag: 31. Dezember 2018scroll
Das neutrale Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von T€ -729 setzt sich zusammen aus dem Effekt des aktuellen Jahres T€ -587 sowie dem Settlementeffekt aus 2017 in Höhe von T€ -142. 31. Dezember 2017scroll
Die Sicherungsgeschäfte werden über die Laufzeit mit einem durchschnittlichen Sicherungskursen abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden T€ 31 (2017: T€ 142) von der Gesamtergebnisrechnung in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Die DTG sind mit einem Wert von T€ -678 im Bilanzposten sonstige Verbindlichkeiten und mit einem Wert von 31 T€ im Bilanzposten sonstige Forderungen dargestellt. Mit einem Wert von -38 T€ wird die Commodity Sicherung in der Bilanzposten sonstige Verbindlichkeiten gezeigt. Die Liquiditätsanalyse der derivativen Finanzinstrumente wurde bereits im obigen Teil dieses Kapitels, unter "Liquiditätsrisiko" dargestellt. Kategorien von FinanzinstrumentenIn der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Kategorien dargestellt. Im Bereich der derivativen Finanzinstrumente unterscheiden sich die Buchwerte von den beizulegenden Zeitwerten, im Fall der übrigen Finanzinstrumente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. scroll
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ohne sonstige Steuerforderungen T€ 2.295 (2017:
T€ 4.992) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten T€ 1.674 (2017: T€
684). Berechnung des beizulegenden Zeitwerts:Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IFRS 13.9). Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Zum Bilanzstichtag weist der Konzern ausschließlich Finanzinstrumente, welche mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, der Stufe 2 und 3 aus. KapitalmanagementSeit dem Börsengang verfügt der VARTA AG Konzern über eine sehr hohe Eigenkapitalbasis bzw. Eigenkapital-Quote. Diese Kapitalausstattung erlaubt es dem Konzern, die weiterhin notwendigen Investitionen zur Erweiterung der Produktionskapazitäten aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Mittelfristig strebt der Konzern ein kosten- und risikooptimal ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital an. 39 Nahestehende Personen und GesellschaftenFolgende Personen und Gesellschaften wurden als nahestehende Personen und Gesellschaften für die Berichtsperioden 2018 und 2017 identifiziert:
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden unter marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Transaktionen mit nahestehenden Personen des Konzerns werden in folgenden Kategorien dargestellt: Nahestehende Unternehmen:
Nahestehende Personen:
39.1 Nahestehende UnternehmenIm dargestellten Konzern-Abschluss sind die Verkäufe und der Erwerb von Vermögenswerten und Dienstleistungen von und an nahestehenden Unternehmen enthalten: scroll
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten ausstehend: scroll
Es besteht weiterhin eine finanzielle Verbindlichkeit gegenüber MTC-Gesellschaften aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen 19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten") in Höhe von T€ 6.200 (2017: T€ 6.200). Die ausstehenden Forderungen sind weitestgehend besichert. Transaktionen mit MTC-GesellschaftenFolgende Transaktionen wurden im vorliegenden Geschäftsjahr mit MTC-Gesellschaften getätigt: scroll
Die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden MTC-Gesellschaften weisen per 31. Dezember 2018 folgende Positionen aus: scroll
Durch die vorhandenen liquiden Mittel aufgrund des Börsengangs im Vorjahr erfolgte eine kurzfristige Veranlagung an die Montana Tech Components GmbH zur Vermeidung von Negativzinsen. Es besteht eine nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH in Höhe von 8 Mio. Euro. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 20.2 Pensionen. Transaktionen mit DDr. Tojner GesellschaftenIm Rahmen einer Sale & Lease Back Transaktion im Jahr 2015 mit einer durch DDr. Michael Tojner beherrschten Gesellschaft (vgl. Erläuterungen 10 "Leasing") sind aus der Rückmiete der Grundstücke und Gebäude im Geschäftsjahr 2018 T€ 1.500 Mietaufwendungen (im Vorjahr: T€ 1.500) und T€ 57 aus anderen Weiterbelastungen angefallen: scroll
Zum Bilanzstichtag sind folgenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag in der Konzern-Rechnung offen: scroll
Des Weiteren besteht eine Garantie der Global Equity Beteiligungs-Management GmbH, Wien, über T€ 20.000 für Eventualverbindlichkeiten (vgl. 41 Eventualverbindlichkeiten). Transaktionen mit GemeinschaftsunternehmenIn dem Berichtszeitraum gab es im Wesentlichen das Gemeinschaftsunternehmen VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co.KG i.L.. Die Transaktionen mit dem Gemeinschaftsunternehmen beinhalten die folgenden Posten: scroll
Nach Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit fanden keine Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen in 2018 statt. In den sonstigen Käufen in Höhe von T€ 1.522 (2017: T€ 1.077) sind Anlagenkäufe in Höhe von T€ 1.522 (2017: T€ 213) enthalten. Das weitere Transaktionsvolumen in Höhe von T€ 112 ergibt sich aus der Auflösung der Gesellschaft. Transaktionen mit Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtIn den berichteten Geschäftsjahren besteht mit der VARTA Micro Innovation GmbH ein Beteiligungsverhältnis. Im Geschäftsjahr 2018 konnte ein Transaktionsvolumen aus Materialkäufen in Höhe von T€ 149 und Service- und Patentkäufen in Höhe von T€ 1 generiert werden. Zum 31. Dezember 2018 bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten. 39.2 Nahestehende PersonenDie Führungskräfte erhielten folgende Vergütung: scroll
In "Andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer" ist aus der aktienbasierten Vergütung ein Aufwand gegen Kapitalrücklage in Höhe von T€ 1.900 enthalten. Auf den Vorstand entfielen davon T€ 2.544 an kurzfristigen Leistungen und T€ 537 an langfristigen Leistungen. 40 Management der VARTA AGDer Vorstand der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
Weitere Mandate:
Weitere Mandate:
Weitere Mandate:
Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
Weitere Mandate:
Weitere Mandate:
Weitere Mandate:
Weitere Mandate:
Keine weiteren Mandate
41 Eventualverbindlichkeitenscroll
Die übrigen Abnahmeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Aufträge und Lieferverträge, die mit verschiedenen Lieferanten zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Rohstoffen, Vorprodukten und halbfertigen Erzeugnissen, erstellt wurden. Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtlich branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung, hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungsmanagement GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen und nahestehendes Unternehmen der VARTA AG, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von T€ 20.000 mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG bewertet und unter Berücksichtigung der vertraglichen garantierten Erstattungsansprüche keine Rückstellungen gebildet. Erst wenn diese Risiken das Deckungspotential der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird die VARTA AG entsprechend belastet. Am 30. Januar 2014 beschloss die Hauptversammlung der VARTA AG die Übertragung der Aktien der damaligen Minderheitsaktionäre auf die Mehrheitsaktionärin, die Gopla Beteiligungsgesellschaft mbH (Gopla) gegen Barabfindung in Höhe von EUR 4,51 pro Aktie. Die Abfindungshöhe basierte auf einem externen Bewertungsgutachten. Der Squeeze-Out wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. März 2014 wirksam. Auf Gopla wurden damit 210.379 weitere Aktien übertragen. Der Gesamtabfindungsbetrag betrug EUR 948.809,29. Nach dem Squeeze-Out leiteten ehemalige Minderheitsaktionäre ein Spruchverfahren gegen Gopla - nach Verschmelzung auf die VARTA AG gegen diese - vor dem Landgericht Stuttgart ein. Mit Beschluss vom 15. Mai 2017 hat das Landgericht Stuttgart sämtliche Anträge zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss wurde von einigen Antragstellern und deren gemeinsame Vertreter Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Stuttgart half den Beschwerden mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 nicht ab. Das Verfahren liegt nun beim Oberlandesgericht Stuttgart zur Entscheidung vor. Eine Indikation über den Ausgang und die Dauer des Verfahrens in zweiter Instanz ist derzeit nicht möglich, da das Oberlandesgericht bislang weder zum weiteren Gang des Verfahrens noch inhaltlich Stellung bezogen hat. Auf Basis der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen. 42 BeteiligungsgesellschaftenFür die im Konzern-Abschluss dargestellten Perioden wurden folgende Gesellschaften einbezogen Angabe nach § 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 1 - 6 HGB): scroll
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At-Equity Bilanzierung 43 Zusätzliche Angaben nach HGBBefreiungen nach § 264 Abs. 3 HGBDie in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen (Deutschland), und VARTA Storage GmbH, Nördlingen (Deutschland), nehmen die Befreiungsregelungen nach § 264 Abs. 3 HGB für Offenlegung und Nichtaufstellung von Anhang und Lagebericht in Anspruch. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der VARTA AG der befreiende Konzernabschluss. MuttergesellschaftDas gezeichnete Kapital der VARTA AG nach dem erfolgreichen Börsengang wird von der ETV Montana Tech Holding GmbH mit 1,55% und von der VGG GmbH, Wien, mit 62,67% gehalten. Die restlichen 35,78% befinden sich im Streubesitz. Oberstes Mutterunternehmen der beiden Hauptgesellschafterinnen ist die Montana Tech Components AG in Reinach, Schweiz. Der Konzernabschluss der Montana Tech Components AG kann auf der Website www.montanatechcomponents.com abgerufen werden. VerbindlichkeitenDer in der Position 19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten" beschriebene Forderungsverzicht eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von T€ 6.200 hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Weitere wesentliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Es bestehen keine gesicherten Konzernverbindlichkeiten. Anzahl der ArbeitnehmerDazu verweisen wir auf die Erläuterungen 29 zum "Personalaufwand". VorstandsvergütungDie Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 betrug T€ 4.153 (Vorjahr T€ 1.612). Angaben über die Vorstandsvergütungen im Jahr 2018 sind im Vergütungsbericht dargestellt (vgl. Lagebericht). Nach dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wird auf die nach § 285 S. 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5ff HGB und §314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5ff. HGB geforderte individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet. AufsichtsratvergütungAngaben über die Aufsichtsratvergütungen im Jahr 2018 sind im Vergütungsbericht dargestellt (vgl. Lagebericht). Die Gesamtvergütung im Geschäftsjahr beträgt T€ 190. Gesamthonorar des KonzernabschlussprüfersNach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind für das laufende Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorare für den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie folgt aufzuschlüsseln: scroll
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davon betreffen Vorjahre T€ 70 Die Steuerberatungsleistungen betreffen die Erstellung betrieblicher Steuerklärungen, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Dokumentationspflichten von Verrechnungspreisen sowie die steuerliche Würdigung zu Einzelsachverhalten aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Deutscher Corporate Governance KodexDer Vorstand und der Aufsichtsrat der VARTA AG haben am 18. März 2019 eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite unter www.varta-ag.com dauerhaft zugänglich gemacht. 44 Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 31.12.2018 keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.
Ellwangen, 26. März 2019 VARTA Aktiengesellschaft Vorstandsvorsitzender, CEO Herbert Schein Finanzvorstand, CFO Steffen Munz Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018VARTA AKTIENGESELLSCHAFTSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Der Aufsichtsrat der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT (VARTA AG) ist mit unabhängigen Personen besetzt, die der VARTA AG nicht nur im Rahmen der regelmäßigen gesetzlichen Aufsichtsratssitzungen, sondern engmaschig mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Wir verstehen uns als aktives, beratendes und unterstützendes Organ des Managements. Wir sind sehr stolz auf die Entwicklung der VARTA AG, insbesondere auf unsere führende Marktstellung bei Hörgeräte-Batterien und den durchschlagenden Erfolg der leistungsfähigen Lithium-Ionen-Batterien "CoinPower". Vorausschauend hat der Vorstand - allen voran Herbert Schein - die Entwicklung von "CoinPower" vor Jahren vorangetrieben und damit den Einstieg in die Lithium-Ionen Technologie ermöglicht. Unser Know-how in der Lithium-Ionen Technologie unterstützt selbstverständlich den weiteren Ausbau unserer Stellung im Bereich der Energiespeichersysteme im Segment Power & Energy. Wir investieren intensiv in Forschung und Entwicklung, um unsere Innovationsfähigkeit und Technologieführung beizubehalten bzw. weiter auszubauen. In Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Elektromobilität sehen wir die Lithium-Ionen Technologie als entscheidend an. Die VARTA AG ist mit führend bei den neuen Technologien für Lithium-Ionen Batterien und schließt auch einen Einstieg in die Zellenfertigung für die Elektromobilität mit anderen starken Partnern in Europa mittelfristig nicht aus. Bis dahin konzentrieren wir uns jedoch auf den eingeschlagenen Weg, nämlich den Ausbau unserer Stellung als Markführer im Bereich Mikrobatterien und die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie im Bereich Power & Energy. Mit dem Börsengang in 2017 hat sich die Aktionärsstruktur der VARTA AG verbreitert und es ist seither gelungen, internationale Fonds als Aktionäre zu gewinnen. Die Montana Tech Components AG hält unverändert mit mehr als 64 % die Mehrheit an der Gesellschaft. Als Ankeraktionär verfolgt sie eine Strategie, die auf Stabilität und langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist und verschafft so dem Management den nötigen unternehmerischen Spielraum, Marktchancen zu nutzen und erfolgreich umzusetzen. Bericht des Aufsichtsrates: Der Aufsichtsrat der VARTA AG freut sich, Ihnen über seine Arbeit im ersten vollständigen Geschäftsjahr nach dem Börsengang berichten zu dürfen. Das Jahr 2018 war für die VARTA AG sehr ereignisreich und durch ein starkes Wachstum geprägt. Der Aufsichtsrat der VARTA AG hat auch im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Seit dem 19. Oktober 2017 werden die Aktien der VARTA AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Mit der Börsennotierung im Segment Prime Standard unterliegt die Gesellschaft strengen Transparenz- und Publizitätsanforderungen. Diese Zulassungsfolgepflichten wirken sich auch auf die Arbeit im Aufsichtsrat aus. Es gibt neue Regelungen und Vorschriften, die unmittelbar den Aufsichtsrat und seine Zusammenarbeit mit dem Vorstand betreffen. Der Aufsichtsrat stellt in Zusammenarbeit mit dem Vorstand sicher, dass im Unternehmen Prozesse und Strukturen etabliert sind, die den Börsenerfordernissen genügen. Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Kontrolle des Vorstands. Schwerpunkte dieser Tätigkeit lagen im Berichtszeitraum insbesondere bei der strategischen Ausrichtung der VARTA AG für das weitere profitable Wachstum, der Frage der Vorstandsorganisation und -besetzung, bei der Unternehmensplanung insgesamt sowie bei den Investitionen für die Produktionserweiterungen. Am 19. Juni 2018 fand die erste ordentliche Hauptversammlung nach Börsengang statt. Diese stieß auch bei den Investoren auf reges Interesse, so dass mehr als 86 % des Kapitals auf der Hauptversammlung vertreten war. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes kontinuierlich überwacht und sich dabei von deren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Auch zwischen den regelmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats hielt dieser engen Kontakt mit dem Vorstand. Der Vorsitzende und einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates hielten stets bilateral den Kontakt zu den Vorstandsmitgliedern und berieten dabei zu verschiedenen Geschäftsvorfällen. Der Vorstand nahm an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil und beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats umfassend. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gem. § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Unternehmensplanung und -entwicklung, über den Gang der Geschäfte sowie über Risikolage und das Risikomanagement sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns regelmäßig, zeitnah sowie umfassend schriftlich und mündlich unterrichtet. Alle wichtigen Geschäftsvorgänge wurden außerdem im Gremium erörtert. Der Aufsichtsrat ließ sich in vier ordentlichen Sitzungen, die als Präsenzsitzungen abgehalten wurden, sowie durch regelmäßige Berichte durch den Vorstand über die Geschäftslage und wesentliche Vorgänge unterrichten. Der Aufsichtsrat fasste zudem einen Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat wird monatlich mittels eines ausführlichen Monatsberichtes informiert. Für etwaige Diskussionen und Abklärungen steht der Vorstand dem Aufsichtsrat bilateral zur Verfügung. Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2018In allen Sitzungen des Aufsichtsrats berichtet der Vorstand ausführlich über die Lage des Unternehmens, sowohl in strategischer, operativer und finanzieller Hinsicht. In der ersten Sitzung am 09. April 2018 (Bilanzsitzung) befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2017 und der Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. Der Jahresabschluss wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt und in dieser ausführlich erörtert. Den Jahresabschluss 2017 hat der Aufsichtsrat abschließend geprüft, keine Einwendungen erhoben und diesen gebilligt. Der Jahresabschluss 2017 wurde somit am 09. April 2018 festgestellt. Es wurde in dieser Sitzung außerdem der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 verabschiedet sowie aufgrund der Erweiterung des Vorstandes um Herrn Steffen Munz der Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes neu beschlossen. Ebenfalls in dieser Sitzung beschloss der Aufsichtsrat die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni. Wesentlicher weiterer Punkt dieser Sitzung war die Erweiterung des Lagers am Standort Ellwangen. In jeder Sitzung lässt sich der Aufsichtsrat außerdem vom Chief Compliance Officer über das Compliance System und über ggf. berichtete Compliance-Vorfälle berichten. Am 6. Juni 2018 fand die zweite Sitzung im Geschäftsjahr 2018 statt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit Investitionen im Rahmen der Produktionserweiterung, möglichen M&A-Transaktionen und mit den Vergütungen der Vorstandsmitglieder. Die dritte Sitzung fand am 29. August 2018 statt. In dieser Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat, außer mit der Lage des Unternehmens, auch mit Veränderungen im Vorstand. Zur letzten Sitzung des Berichtszeitraums 2018 kam der Aufsichtsrat am 22. November 2018 zusammen. Hauptthema dieser Sitzung war die Beschlussfassung zum Budget 2019. Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass der Aufsichtsrat den vorlagepflichtigen Geschäften und Vorgängen nach umfassender Beratung zugestimmt hat. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über alle wichtigen Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren. Bis auf zwei Aufsichtsratsmitglieder nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder an den Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats teil. Die beiden Aufsichtsratsmitglieder, welche jeweils an zwei Sitzungen verhindert waren, nahmen jedoch im Nachgang schriftlich an der Beschlussfassung teil. Arbeit in den AusschüssenEs gibt zwei Ausschüsse des Aufsichtsrats, den Prüfungsausschuss und den HR-Ausschuss, welcher auch die Rolle des Nominierungs- und Vergütungsausschusses übernimmt. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
Mitglieder des HR-Ausschusses sind:
Die Ausschüsse bereiten Entscheidungen und Themen für Sitzungen des gesamten Aufsichtsratsgremiums vor. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Aufsichtsrat Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Über wesentliche Inhalte der Ausschusssitzungen haben die Ausschussvorsitzenden regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen berichtet. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen als Telefonkonferenz abgehalten. Der Ausschuss hat sich in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer unter anderem mit dem Jahresabschluss, dem Rechnungslegungsprozess, dem Internen Kontrollsystem und Corporate Governance beschäftigt. Der HR-Ausschuss hat in der Präsenzsitzung im Berichtsjahr unter anderem die Themen Strategie und Organisation besprochen. Der HR-Ausschuss hat sich mehrmals zum Thema Vorstandsorganisation und -besetzung abgestimmt und die Einarbeitung des neuen Vorstands, Herrn Steffen Munz, durch gemeinsame Treffen sowie bilaterale Gespräche unterstützt. Des Weiteren hat sich der HR-Ausschuss in Telefonkonferenzen abgestimmt. Jahres- und Konzernabschluss 2018 geprüft und gebilligtDer Vorstand stellte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 nach den Vorschriften des HGB, den Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht auf. Diese wurden durch die von der Hauptversammlung am 19. Juni 2018 zum Abschlussprüfer gewählte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Sämtliche dieser Vorlagen einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands waren Gegenstand der Sitzung Aufsichtsrats am 26. März 2019, an welcher auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen. Die Abschlussprüfer berichteten über die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und gingen dabei auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) ein. Die Abschlussprüfer standen den Aufsichtsratsmitgliedern zur eingehenden Diskussion zur Verfügung. Umstände, die auf eine Befangenheit des Abschlussprüfers schließen lassen könnten, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss, dem die Vorlagen des Vorstands und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zur Vorprüfung vorgelegen haben, berichtete dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Inhalte und das Ergebnis seiner Vorprüfung und gab Empfehlungen für die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats ab. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018, den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses geprüft. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass Einwendungen gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der VARTA AG wurde damit festgestellt. Ebenso schloss sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands an, der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüftDer Vorstand erstellte einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis schriftlich berichtet und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Die jeweiligen Berichte von Vorstand und Abschlussprüfer wurden nach Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss in der vorgenannten Sitzung des Aufsichtsrats ebenfalls erörtert. Die an der Sitzung teilnehmenden Vertreter des Abschlussprüfers berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat stimmte dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach eigener Prüfung zu und trat ferner dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei. Als Ergebnis seiner Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2018Der Aufsichtsrat der VARTA AG besteht seit 07. September 2016 aus den Mitgliedern
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2018. Ihnen, den sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionären, danke ich für Ihr Vertrauen in die VARTA AG und die Aktie der VARTA AG.
Ellwangen, 26. März 2019 Für den Aufsichtsrat DDr. Michael Tojner, Vorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VARTA Aktiengesellschaft Ellwangen (Jagst) Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der VARTA Aktiengesellschaft (im Folgenden VARTA AG) und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden Lagebericht) der VARTA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Befreiender Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen der Tochtergesellschaft VARTA Microbattery GmbHZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu den wesentlichen Annahmen und Einschätzungen verweisen wir auf den Konzernanhang unter den Punkten 4.9 und 5. Die Angaben zu den Pensionsverpflichtungen finden sich unter Punkt 20.2 im Konzernanhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSFür die Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der VARTA AG, wurde mit Vereinbarung vom 30. Juni 2017 zwischen der VARTA Microbattery GmbH und einer konzernfremden Gesellschaft, der Colibri Beratungsgesellschaft mbH, ein Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme abgeschlossen. Als Gegenleistung hat die VARTA Microbattery GmbH eine Zahlung von TEUR 11.500 an die übernehmende Gesellschaft geleistet. Die übernehmende Gesellschaft hat die zur Absicherung der übernommenen Verpflichtungen erworbenen Vermögenswerte im Rahmen eines Treuhandverhältnisses in den VARTA Microbattery PensionsTreuhand e. V. eingebracht. Für den Differenzbetrag zwischen Verpflichtungsbestand und dem Übertragungsentgelt wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH erfolgswirksam erfasst. Der Erstattungsanspruch gegenüber der Colibri Beratungsgesellschaft mbH beträgt zum 31. Dezember 2018 insgesamt TEUR 15.633 und entspricht der Höhe nach den im Konzernabschluss erfassten Pensionsverpflichtungen. Der Erstattungsanspruch wird jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Einschätzung der Werthaltigkeit des vertraglich vereinbarten Erstattungsanspruches ist ermessensbehaftet und erfordert eine Beurteilung des Vermögens des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e. V. sowie des Bestehens und des möglichen Ansatzes zusätzlich gewährter Garantien. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass der Erstattungsanspruch nicht werthaltig ist. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGDurch Einsichtnahme in die der Transaktion zugrundeliegenden vertraglichen Grundlagen haben wir uns ein Verständnis über die Transaktion verschafft. Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Werthaltigkeit des Erstattungsanspruches gewürdigt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH hat uns die VARTA Microbattery GmbH eine von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte Angemessenheitsbeurteilung zum Wertansatz der Vermögenswerte des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. vorgelegt, aus welcher hervorgeht, dass der Erstattungsanspruch in Höhe von TEUR 15.633 auf Basis des Vermögens des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. und unter Berücksichtigung der bestehenden Garantien insgesamt werthaltig ist. Wir haben die Qualifikation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Angemessenheitsbeurteilung gewürdigt. Darüber hinaus wurde uns das Bestehen einer Vertragserfüllungsgarantie eines Kreditinstitutes in Höhe von bis zu TEUR 4.000 über eine Bankbestätigung nachgewiesen. Zusätzlich haben wir uns davon überzeugt, dass darüber hinaus weiterhin eine nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH, Wien, auf einen Höchstbetrag von TEUR 8.000 besteht. Zudem haben wir das Gutachten zur Bewertung einer Immobilie im Treuhandvermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V, welches eine wesentliche Bewertungsgrundlage im Rahmen der Angemessenheitsbeurteilung darstellt, kritisch gewürdigt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise des Varta AG Konzerns zur Beurteilung der Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs ist im Ergebnis sachgerecht. Die Werthaltigkeit des Markenrechts und der aktivierten EntwicklungsleistungenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernanhang unter Punkt 4.3.2 bzw. 4.8. Angaben zu den immateriellen Vermögenswerten finden sich unter Punkt 8 im Konzernanhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDas aktivierte Markenrecht beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 9.094 und die aktivierten Entwicklungsleistungen TEUR 10.713. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 2,3 % bzw. 2,7 %. Das Markenrecht sowie die aktivierten Entwicklungsleistungen werden jeweils jährlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) "Microbattery" und "Power & Energy" auf Werthaltigkeit überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen ZGE verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der ZGE. Die Werthaltigkeitsprüfung des Markenrechts sowie der aktivierten Entwicklungsleistungen ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die erwarteten künftigen Zahlungsströme, das erwartete langfristige Wachstum sowie der verwendete Diskontierungszins. Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft kein Abwertungsbedarf festgestellt. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass das Markenrecht sowie die aktivierten Entwicklungsleistungen der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nicht werthaltig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Auf der Grundlage der Erläuterungen der Planungsverantwortlichen haben wir den Planungsprozess und die bedeutsamen Annahmen zur Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten gewürdigt. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Microbattery" und "Power & Energy" haben wir die erwarteten künftigen Zahlungsströme mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für das erste Planungsjahr abgeglichen und die Fortschreibung der Planung über die Planungsperiode verifiziert. Darüber hinaus haben wir auf Basis der Nutzungswerte den ermittelten Unternehmenswert anhand der Börsenkapitalisierung der VARTA AG (Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Börsenkurs) plausibilisiert. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen bei den Umsatzerlösen und dem Ergebnis vor Steuern verglichen und Abweichungen analysiert haben. Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir die Angemessenheit der dem Diskontierungszins zugrunde liegenden Annahmen und Parameter beurteilt. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie der Werthaltigkeitsprüfung des Markenrechts und der aktivierten Entwicklungsleistungen zu Grunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zu Grunde liegenden Annahmen und Parameter sind angemessen. Die Periodenabgrenzung der UmsatzerlöseZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang unter Punkt 4.15 und 4.19.2. Angaben zu den Umsatzerlösen finden sich unter Punkt 6 und 27 im Anhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Geschäftsjahr 2018 wurden die Vorschriften des IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden erstmalig angewendet. Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 271.650. Der VARTA AG Konzern erfasst Umsätze, wenn sie durch Übertragung eines zugesagten Vermögenswerts auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den der VARTA AG Konzern erwartungsgemäß Anspruch hat. Der überwiegende Anteil der Umsatzerlöse des VARTA AG Konzerns resultiert aus Produktverkäufen. Diese belaufen sich auf Mio 260,9 EUR. Die zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung erfolgte hierbei auf Basis der folgenden Indikatoren:
Der aus der geänderten Umsatzrealisierung resultierende Umstellungseffekt zum 1. Januar 2018 für Transaktionen, denen eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung zugrunde liegt beträgt nach Berücksichtigung von latenten Steuern TEUR 828 und wurde in den Gewinnrücklagen erfasst. Die wesentlichen Märkte des Konzerns befinden sich in Europa, Nordamerika und Asien. Für die weltweiten Lieferungen der Produkte werden durch die Konzerngesellschaften unterschiedliche Vereinbarungen mit den Kunden getroffen, die zum Teil komplexe vertragliche Regelungen enthalten. Aufgrund der Nutzung von verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten und den Ermessensspielräumen bei der Würdigung der Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag falsch abgegrenzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen insbesondere in Bezug auf die Festlegung und Überprüfung des korrekten bzw. tatsächlichen Übergangs der Verfügungsgewalt beurteilt. Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir einen Schwerpunkt unserer Prüfung auf die Würdigung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Auslegung und Gewichtung der Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt gelegt. Wir haben hierfür die Anforderungen der konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie gewürdigt. Anhand von risikoorientiert ausgewählten Verträgen haben wir die sachgerechte Umsetzung der Bilanzierungsrichtlinie beurteilt. Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse durch Einholen von Drittbestätigungen oder alternativ durch den Abgleich der Rechnungen mit den zugehörigen Bestellungen, externen Liefernachweisen und Zahlungseingängen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die in einem festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag erfasst wurden. Zusätzlich haben wir für einen festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag alle Umsatzbuchungen untersucht, die von risikoorientiert ausgewählten Nutzern des IT-Systems vorgenommen wurden. Nach dem Stichtag erteilte Gutschriften haben wir in Stichproben eingesehen und uns vom tatsächlichen Vorhandensein der Umsatzerlöse überzeugt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise des VARTA AG Konzerns bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus Produktverkäufen ist sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 19. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der VARTA AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortliche WirtschaftsprüferinDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Petra Mayran.
Stuttgart, den 26. März 2019 KPMG AG gez. Mayran, Wirtschaftsprüferin gez. Hundshagen, Wirtschaftsprüfer |
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