VARTA Microbattery GmbH
Ellwangen Jagst
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 - 31.12.2020
Gesellschafterbeschluss für VARTA Microbattery GmbH
Die VARTA Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen ist die alleinige Gesellschafterin
der VARTA Microbattery GmbH mit Sitz in Ellwangen, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Ulm unter HRB 725931 (nachfolgend "Gesellschaft"). In dieser Eigenschaft
hält die VARTA Aktiengesellschaft unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher
und gesellschaftsvertraglicher Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung
eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt, was folgt:
Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende Konzernabschluss, in dem die
VARTA Microbattery GmbH und deren Tochterunternehmen einbezogen werden, nach internationalen
Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger
offengelegt.
Daraus resultierend wird die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch
genommen und auf die Offenlegung sowie Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts
der VARTA Microbattery GmbH verzichtet.
Die VARTA Aktiengesellschaft ist nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.
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