VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaAEllwangen Jagst§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020Niederschrift
über die außerordentliche Hauptversammlung der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("Gesellschaft")mit Sitz in Eilwangenvom 16.09.2020 um 10:00 Uhrabgehalten in den Geschäftsräumen der
Es waren erschienen:
1. von der alleinigen Komplementärin der
Gesellschaft VARTA Consumer Komplementär GmbH
(1) der Geschäftsführer Steffen Munz
(2) der Geschäftsführer Peter Werner
2. vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
niemand
3. von der einzigen Kommanditaktionärin der
Gesellschaft, VARTA Consumer Kommandit GmbH,
(1) der Geschäftsführer Steffen Munz
(2) die Geschäftsführerin Julia Weber
4. als Rechtsbeistand David Klünspies
Alle Teilnehmer der Hauptversammlung waren mit der
Teilnahme von Herrn David Klünspies als Rechtsbeistand
der Gesellschaft einverstanden und beschlossen, dass Herr
Klünspies durch die Hauptversammlung führt und
Protokoll schreibt. Herr Klünspies eröffnete die
Versammlung um 10:00 Uhr.
Die Gesellschaft ist mit einem Grundkapital in Höhe
von EUR 210.862,00 ausgestattet, das in 210.862 auf den
Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist.
Die einzige Kommanditaktionärin der Gesellschaft
ist VARTA Consumer Kommandit GmbH.
Herr Klünspies stellte fest, dass sämtliche
Kommanditaktien vertreten seien. Er fragte die
Erschienenen, ob gegen diese Feststellung, dass alle
Aktionäre erschienen oder vertreten seien,
Einwendungen erhoben würden.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Herr Klünspies legte sodann das
Teilnehmerverzeichnis für die Dauer der
Hauptversammlung zur Einsicht aus.
Weiter stellte er fest, dass der Aufsichtsrat und die
persönlich haftende Gesellschafterin
(Komplementärin) von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung
der heutigen Hauptversammlung unterrichtet sind.
Sämtliche Erschienenen erklärten, dass sie
höchst vorsorglich auf die Einhaltung aller
gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und
Fristvorschriften für die Einberufung und
Durchführung einer Hauptversammlung verzichten und
erkannten die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung
an.
ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNGDer Vorsitzende bestimmte, dass durch Handaufheben
abgestimmt wird. Sodann wurden die einzelnen
Tagesordnungspunkte wie folgt erledigt:
I. Verzicht auf Veröffentlichung des JahresabschlussesDer Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der
persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:
Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende
Konzernabschluss, in dem die VARTA Consumer Batteries GmbH
& Co. KGaA ab dem Erwerb am 2. Januar 2020 einbezogen
wird, wird nach internationalen Rechnungslegungsstandards
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt und beim
elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Die VARTA Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen hat
sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB mit
Patronatserklärung vom 14.09.2020 bereit erklärt,
für die von VCB bis zum Abschlussstichtag (30.09.2020)
eingegangenen Verpflichtungen im darauf folgenden
Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige
Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge) wie nach §
302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige
Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.
Die Gesellschaft hat daher die Möglichkeit,
gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die
Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das
laufende Geschäftsjahr zu verzichten.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen - auf die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom
01.10.2019 bis 30.09.2020 zu verzichten.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
II. Verzicht auf Aufstellung des Anhangs und LageberichtsDer Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der
persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:
Die Gesellschaft hat gemäß den obigen
Ausführungen zu Tagesordnungspunkt II. auch die
Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB
auf die Aufstellung des Anhangs und Lageberichts für
das laufende Geschäftsjahr zu verzichten.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen - auf die Aufstellung des Anhangs sowie
des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom
01.10.2019 bis 30.09.2020 zu verzichten.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
ZUSTIMMUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN GEMÄSS § 21 DER SATZUNGNamens der persönlich haftenden Gesellschafterin
erklärten ihre Geschäftsführer Steffen Munz
und Peter Werner folgendes zu Protokoll:
Gemäß § 21 der Satzung wird den von der
Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten I und II
gefassten Beschlüssen zugestimmt.
Die Vorsitzende stellte die Erledigung der Tagesordnung
der Hauptversammlung fest und schloss die Versammlung um
10:10 Uhr.
PatronatserklärungDie VARTA Aktiengesellschaft ("VARTA AG"),
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm
unter HRB 728059, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen,
Deutschland
ist mittels Beteiligung an der VARTA Consumer Batteries
Benelux B.V., Niederlande, indirekte Muttergesellschaft der
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("VCB")
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter
HRB 510581, Alfred-Krupp-Str. 9, 73479 Ellwangen,
Deutschland VARTA AG verpflichtet sich hiermit
gegenüber VCB gern. § 264 III Nr. 2 HGB, für
die von VCB bis zum Abschlussstichtag (30.09.2020)
eingegangenen Verpflichtungen im darauf folgenden
Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige
Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge) wie nach §
302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige
Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist danach auszulegen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ellwangen,
Deutschland.
Ellwangen, 14. September 2020
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