VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaAEllwangen JagstBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020Niederschrift über die außerordentliche Hauptversammlung der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("Gesellschaft") mit Sitz in Ellwangen vom 4. Dezember 2020 um 11.36 UhrEs waren erschienen:
1. von der alleinigen Komplementärin der
Gesellschaft VARTA Consumer Komplementär GmbH
(1) der Geschäftsführer Armin Hessenberger
2. vom Aufsichtsrat der Gesellschaft der Vorsitzende
Ivica Vuk
3. von der einzigen Kommanditaktionärin der
Gesellschaft, VARTA Consumer Kommandit GmbH,
(1) der Geschäftsführer Steffen Munz
4. als Rechtsbeistand David Klünspies
Alle Teilnehmer der Hauptversammlung waren mit der
Teilnahme von Herrn David Klünspies als Rechtsbeistand
der Gesellschaft einverstanden und beschlossen, dass Herr
Klünspies durch die Hauptversammlung führt und
Protokoll schreibt. Herr Klünspies eröffnete die
Versammlung um 11.36 Uhr.
Die Gesellschaft ist mit einem Grundkapital in Höhe
von EUR 210.862,00 ausgestattet, das in 210.862 auf den
Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist.
Die einzige Kommanditaktionärin der Gesellschaft
ist VARTA Consumer Komma nd it GmbH.
Herr Klünspies stellte fest, dass sämtliche
Komrnanditaktien vertreten seien. Er fragte die
Erschienenen, ob gegen diese Feststellung, dass alle
Aktionäre erschienen oder vertreten seien,
Einwendungen erhoben würden.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Herr Klünspies legte sodann das
Teilnehmerverzeichnis für die Dauer der
Hauptversammlung zur Einsicht aus.
Weiter stellte er fest, dass der Aufsichtsrat und die
persönlich haftende Gesellschafterin (Ko implements
rin) von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung der heutigen
Hauptversammlung unterrichtet sind.
Sämtliche Erschienenen erklärten, dass sie
höchst vorsorglich auf die Einhaltung aller
gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und
Fristvorschriften für die Einberufung und
Durchführung einer Hauptversammlung verzichten und
erkannten die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung
an.
ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNGDer Vorsitzende bestimmte, dass durch Zuruf abgestimmt
wird. Sodann wurden die einzelnen Tagesordnungspunkte wie
folgt erledigt:
I. Verzicht auf Veröffentlichung des JahresabschlussesDer Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der
persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:
Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende
Konzernabschluss, in dem die VARTA Consumer Batteries GmbH
& Co. KGaA (nachfolgend "VCB") einbezogen wird, wird
nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie
sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen
Vorschriften aufgestellt und beim elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
Die VARTA Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen hat
sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB mit
Patronatserklärung vom 04.12.2020 bereit erklärt,
für die von der Gesellschaft bis zum Abschlussstichtag
(31.12.2020) eingegangenen Verpflichtungen im darauf
folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird
etwaige Verluste der VGB (Jahresfehlbeträge) wie nach
§ 302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige
Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.
Die Gesellschaft hat daher die Möglichkeit,
gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die
Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das
laufende Rumpfgeschäftsjahr zu verzichten.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen -auf die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom
01.10.2020 bis 31.12.2020 zu verzichten.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
II. Verzicht auf Aufstellung des Anhangs und LageberichtsDer Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der
persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:
Die Gesellschaft hat gemäß den obigen
Ausführungen zu Tagesordnungspunkt I, auch die
Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB
auf die Aufstellung des Anhangs und Lageberichts für
das laufende Rumpfgeschäftsjahr zu verzichten.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig -ohne
Stimmenthaltungen -auf die Aufstellung des Anhangs sowie
des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom
01.10.2020 bis 31.12.2020 zu verzichten.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
III. Bestellung des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 - 31. Dezember 2020Die Hauptversammlung beschloss einstimmig -ohne
Stimmenthaltungen - die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 - 31. Dezember
2020 zu bestellen, mit Herrn Bröker als
Prüfungs-Manager.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
ZUSTIMMUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN GEMÄSS § 21 DER SATZUNGNamens der persönlich haftenden Gesellschafterin
erklärten ihre Geschäftsführer Armin Hessen
berger und Peter Werner folgendes zu Protokoll:
Gemäß § 21 der Satzung wird den von der
Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten I, II und III
gefassten Beschlüssen zugestimmt.
Die Vorsitzende stellte die Erledigung der Tagesordnung
der Hauptversammlung fest und schloss die Versammlung um
11.45 Uhr.
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ivica Vuk
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PatronatserklärungDie VARTA Aktiengesellschaft ("VARTA AG"), eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059,
VARTA-Platz 1,73479 Ellwangen, Deutschland ist mittels
Beteiligung an der VARTA Consumer Batteries Benelux B.V.,
Niederlande, indirekte Muttergesellschaft der VARTA
Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("VCB") eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 510581,
Alfred-Krupp-Str. 9, 73479 Ellwangen, Deutschland VARTA AG
verpflichtet sich hiermit gegenüber VCB gern. §
264 III Nr. 2 HGB, für die von VCB bis zum
Abschlussstichtag (31.12.2020) eingegangenen
Verpflichtungen im darauf folgenden Geschäftsjahr
einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige
Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge) wie nach
§ 302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige
Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist danach auszulegen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ellwangen,
Deutschland.
Ellwangen, 4. Dezember 2020
VARTA Aktiengesellschaft Vorstandsvorsitzender / CEO Herbert Schein Vorstandsmitglied Armin Hessenberger |
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