VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

Niederschrift über die außerordentliche Hauptversammlung der
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("Gesellschaft") mit Sitz in Ellwangen
vom 11.05.2021 um 15:30 Uhr

abgehalten in den Geschäftsräumen der

VARTA Consumer Komplementär GmbH

in VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen

Es waren erschienen:

1. von der alleinigen Komplementärin der Gesellschaft VARTA Consumer Komplementär GmbH

(1) der Geschäftsführer Herr Armin Hessenberger

(2) der Geschäftsführer Herr Peter Werner

2. vom Aufsichtsrat der Gesellschaft der Vorsitzende Herr Ivica Vuk

3. von der einzigen Kommanditaktionärin der Gesellschaft, VARTA Consumer Kommandit GmbH

(1) die Geschäftsführerin Frau Julia Weber

4. als Rechtsbeistand Herr David Klünspies

Alle Teilnehmer der Hauptversammlung waren mit derTeilnahme von Herrn David Klünspies als Rechtsbeistand der Gesellschaft einverstanden und beschlossen, dass Herr Klünspies durch die Hauptversammlung führt und Protokoll schreibt. Herr Klünspies eröffnete die Versammlung um 15:30 Uhr.

Die Gesellschaft ist mit einem Grundkapital in Höhe von EUR 210.862,00 ausgestattet, das in 210.862 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist.

Die einzige Kommanditaktionärin der Gesellschaft ist VARTA Consumer Kommandit GmbH.

Herr Klünspies stellte fest, dass sämtliche Kommanditaktien vertreten seien. Er fragte die Erschienenen, ob gegen diese Feststellung, dass alle Aktionäre erschienen oder vertreten seien, Einwendungen erhoben würden.

Einwendungen wurden nicht erhoben.

Herr Klünspies legte sodann das Teilnehmerverzeichnis für die Dauer der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Weiter stellte er fest, dass der Aufsichtsrat und die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung der heutigen Hauptversammlung unterrichtet sind.

Sämtliche Erschienenen erklärten, dass sie höchst vorsorglich auf die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung verzichten und erkannten die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung an.

ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG

Der Vorsitzende bestimmte, dass durch Zuruf abgestimmt wird. Sodann wurden die einzelnen Tagesordnungspunkte wie folgt erledigt:

I. Verzicht auf Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Der Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:

Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende Konzernabschluss, in dem die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA (nachfolgend "VCB") einbezogen wird, wird nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Die VARTA Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB mit Patronatserklärung vom 26.04.2021 bereit erklärt, für die von der Gesellschaft bis zum Abschlussstichtag (31.12.2021) eingegangenen Verpflichtungen im darauffolgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge) wie nach § 302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.

Die Gesellschaft hat daher die Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das laufende Geschäftsjahr zu verzichten.

Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne Stimmenthaltungen - auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 zu verzichten.

Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.

II. Verzicht auf Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie auf die Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts

Der Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:

Die Gesellschaft hat gemäß den obigen Ausführungen zu Tagesordnungspunkt I. auch die Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb der ersten drei Monate, auf die Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie auf die Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften für Kapitalgesellschaften zu verzichten.

Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne Stimmenthaltungen - auf die Aufstellung des Anhangs sowie eines Anhangs und eines sowie auf die Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften für Kapitalgesellschaften für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 zu verzichten.

Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.

III. Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats

Da Herr Vladislav Barysnikov mit Wirkung zum 30.04.2021 sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt hat, ist es notwendig, ein neues Mitglied des Aufsichtsrats für die verbleibende Amtsperiode zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwei von der Hauptversammlung und einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung vorgeschlagen, als Nachfolger für Herrn Vladislav Barysnikov

Dr. Markus Hackstein, Nelkengasse 2710, 1060 Wien, Österreich

als Vertreter der Kommanditaktionärin für die verbleibende Amtsperiode zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne Stimmenthaltungen - die vom Aufsichtsrat für die restliche Amtsperiode vorgeschlagene Vertreterin der Kommanditaktionärin

Dr. Markus Hackstein, Nelkengasse 2710, 1060 Wien, Österreich

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.

IV. Beschlussfassung über die Entlastung des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds

Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne Stimmenthaltungen - dem ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Vladislav Barysnikov, für das laufende Geschäftsjahr bis zum Datum seiner Amtsniederlegung am 30.04.2021 Entlastung zu erteilen.

Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.

ZUSTIMMUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN GEMÄSS § 21 DER SATZUNG

Namens der persönlich haftenden Gesellschafterin erklärten ihre Geschäftsführer Herr Armin Hessenberger und Herr Peter Werner folgendes zu Protokoll:

Gemäß § 21 der Satzung wird den von der Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten I bis IV gefassten Beschlüssen zugestimmt.

Die Vorsitzende stellte die Erledigung der Tagesordnung der Hauptversammlung fest und schloss die Versammlung um 15:55 Uhr.

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ivica Vuk

Für die Komplementärin

VARTA Consumer Komplementär GmbH

Armin Hessenberger

Peter Werner

Patronatserklärung

Die VARTA Aktiengesellschaft ("VARTA AG"),

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059, VARTA-Platz 1, 73479 ELLwangen, Deutschland

ist mittels Beteiligung an der VARTA Consumer Batteries Benelux B.V., Niederlande, indirekte Muttergesellschaft der

VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("VCB") eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 510581, Alfred-Krupp-Str. 9, 73479 Ellwangen, Deutschland

VARTA AG verpflichtet sich hiermit gegenüber VCB gem. § 264 III Nr. 2 HGB, für die von VCB bis zum Abschlussstichtag (31.12.2021) eingegangenen Verpflichtungen im darauffolgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge) wie nach § 302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist danach auszulegen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ellwangen, Deutschland.

 

Ellwangen, 26. April 2021

VARTA Aktiengesellschaft

Herbert Schein , Vorstandsvorsitzender /​ CEO

Armin Hessenberge, Finanzvorstand /​ CFO