VARTA Consumer Batteries GmbH & Co.
KGaA
Ellwangen Jagst
Bekanntmachung gem. § 264 III
HGB
Niederschrift über die ordentliche
Hauptversammlung
der
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA
("Gesellschaft")
mit Sitz in Ellwangen
vom 20. Mai 2022 um 11:30 Uhr
abgehalten in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft
Alfred-Krupp-Str. 9, 73479 Ellwangen
Alle Teilnehmer der Hauptversammlung waren mit der
Teilnahme von Herrn David Klünspies als Rechtsbeistand
der Gesellschaft einverstanden und beschlossen, dass Herr
Klünspies durch die Hauptversammlung führt und
Protokoll schreibt. Herr Klünspies eröffnete die
Versammlung um 11:30 Uhr.
Die Gesellschaft ist mit einem Grundkapital in Höhe
von EUR 210.862,00 ausgestattet, das in 210.862 auf den
Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist.
Einzige Kommanditaktionärin der Gesellschaft ist
die VARTA Consumer Kommandit GmbH
Herr Klünspies stellte fest, dass sämtliche
Kommanditaktien vertreten seien. Er fragte die
Erschienenen, ob gegen diese Feststellung, dass alle
Aktionäre erschienen oder vertreten seien,
Einwendungen erhoben würden.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Herr Klünspies legte sodann das
Teilnehmerverzeichnis für die Dauer der
Hauptversammlung zur Einsicht aus.
Weiter stellte er fest, dass der Aufsichtsrat und die
persönlich haftende Gesellschafterin
(Komplementärin) über Ort, Zeitpunkt und
Tagesordnung der heutigen Hauptversammlung unterrichtet
wurden.
Sämtliche Erschienenen erklärten, dass sie
höchst vorsorglich auf die Einhaltung aller
gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und
Fristvorschriften für die Einberufung und
Durchführung einer Hauptversammlung verzichten und
erkannten die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung
an.
I. Erledigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bestimmte, dass durch Zuruf abgestimmt
wird. Sodann wurden die einzelnen Tagesordnungspunkte wie
folgt erledigt:
Zu Punkt 1 der Tagesordnung
Vorlage des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres
vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie der Vorschläge der persönlich
haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des
jeweiligen Bilanzgewinns.
Ein Exemplar des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres 2021, des Berichts des Aufsichtsrats
und des Vorschlags der persönlich haftenden
Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns
lagen während der gesamten Dauer der Hauptversammlung
aus.
Des Weiteren stellte Herr Klünspies fest, dass der
Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, versehen ist.
Ein Exemplar der genannten Unterlage ist als Anlage
beigefügt. Eine vorherige Abschrift der Vorlage wurde
sämtlichen Aktionären erteilt.
Herr Klünspies teilte weiterhin mit, dass der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2021 und den Vorschlag der persönlich
haftenden Gesellschafterin für die Gewinnverwendung
geprüft sowie vom Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk Kenntnis genommen und nach dem
abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung
keine Einwendungen erhoben und den Jahresabschluss in
seiner heutigen Sitzung gebilligt habe.
Für die persönlich haftende Gesellschafterin
fragte Peter Werner, ob jemand Fragen zu dem
Jahresabschluss mit dem Vorschlag der persönlich
haftenden Gesellschafterin zur Verwendung des Bilanzgewinns
habe.
Dies wurde von den Anwesenden verneint.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses (geprüft von KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin)
zum 31. Dezember 2021.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen - die Feststellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2021 entsprechend dem Beschlussvorschlag
der persönlich haftenden Gesellschafterin und des
Aufsichtsrats.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2021.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen - der persönlich haftenden
Gesellschafterin für das am 31. Dezember 2021 beendete
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen - den Mitgliedern des Aufsichtsrats
für das am 31. Dezember 2021 beendete
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021.
Entsprechend dem Vorschlag der Komplementärin und
des Aufsichtsrats beschloss die Hauptversammlung einstimmig
- ohne Stimmenthaltungen - den Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 12.090.048,77 jeweils auf neue Rechnung
vorzutragen.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung
Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2022 - 31.12.2022
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen - die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers
GmbH (PwC) mit Sitz in Stuttgart zum Abschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2022 - 31. Dezember 2022 zu bestellen.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung
Verzicht auf Veröffentlichung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 -31.12.2022
Herr Klünspies stellt folgenden Vorschlag der
persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:
Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende
Konzernabschluss, in dem die VARTA Consumer Batteries GmbH
& Co. KGaA (nachfolgend "VCB") einbezogen wird, wird
nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie
sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen
Vorschriften aufgestellt und beim elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
Die VARTA Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen hat
sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB mit
Patronatserklärung vom 17.05.2022 bereit erklärt,
für die von der Gesellschaft bis zum Abschlussstichtag
(31.12.2022) eingegangenen Verpflichtungen im
darauffolgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA
AG wird etwaige Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge)
wie nach § 302 AktG ausgleichen und darüber
hinaus etwaige Engpässe in der Liquidität der VCB
ausgleichen.
Die Gesellschaft hat daher die Möglichkeit,
gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die
Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das
laufende Geschäftsjahr zu verzichten.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen - auf die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom
01.01.2022 bis 31.12.2022 zu verzichten.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung
Herr Klünspies stellt folgenden Vorschlag der
persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:
Die Gesellschaft hat gemäß den obigen
Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 7 auch die
Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB
auf die Aufstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und
eines Lageberichts sowie auf die Beachtung der
ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und
Ausweisvorschriften für Kapitalgesellschaften zu
verzichten.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne
Stimmenthaltungen - auf die Aufstellung des Anhangs sowie
eines Lageberichts und eines sowie auf die Beachtung der
ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und
Ausweisvorschriften für Kapitalgesellschaften für
das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 zu
verzichten.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der
Beschlussfassung fest und verkündete es.
II. Zustimmung der persönlich
haftenden Gesellschafterin gemäß § 286 Abs.
1 AktG und § 21 der Satzung
Namens der persönlich haftenden Gesellschafterin
erklärten ihre Geschäftsführer Armin
Hessen-berger und Peter Werner folgendes zu Protokoll:
Gemäß § 286 Abs. 1 AktG und § 21
der Satzung wird dem von der Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss über die
Feststellung des Jahresabschlusses zugestimmt.
Gemäß § 21 der Satzung wird den von der
Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten 3-8 gefassten
Beschlüssen zugestimmt.
Herr Klünspies stellte die Erledigung der
Tagesordnung der Hauptversammlung fest und schloss die
Versammlung um 11:40 Uhr.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
Ivica Vuk
Für die Komplementärin
VARTA
Consumer Komplementär GmbH
Armin
Hessenberger
Peter
Werner
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