VARTA Storage GmbH
Nördlingen
Befreiung nach §§ 264 Abs. 3,
264b HGB
Bekanntmachung nach §§ 264
Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 -
31.12.2022
Gesellschafterbeschluss für
VARTA Storage GmbH
Die VARTA Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen ist
die alleinige Gesellschafterin der VARTA Storage GmbH mit
Sitz in Nördlingen, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Augsburg unter HRB 27028 (nachfolgend
"Gesellschaft"). In dieser Eigenschaft hält die VARTA
Aktiengesellschaft unter Verzicht auf die Einhaltung
sämtlicher gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher
Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung
eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt, was
folgt:
Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende
Konzernabschluss, in dem die VARTA Storage GmbH und deren
Tochterunternehmen einbezogen werden, wird nach dem
internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS aufgestellt
und beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Daraus resultierend wird die Befreiungsvorschrift des
§ 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen und auf die
Offenlegung sowie Aufstellung des Anhangs und des
Lageberichts der VARTA Storage GmbH verzichtet.
Die VARTA Aktiengesellschaft ist nach § 302 AktG
zur Verlustübernahme verpflichtet.
Ellwangen
VARTA
Aktiengesellschaft
Herbert
Schein CEO/ Vorstandsvorsitzender
Armin
Hessenberger CFO/ Finanzvorstand
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