VARTA AKTIENGESELLSCHAFTEllwangen JagstKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022TestatsexemplarZusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte der VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) und des VARTA AG Konzerns zusammen. 1. Konzernstruktur1.1. GeschäftsmodellDie VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst), Deutschland (VARTA AG), ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Seit Oktober 2017 ist die VARTA AG an der Frankfurter Börse im Prime Standard notiert. Sie ist am 19. Dezember 2022 aus dem MDAX ausgeschieden und seitdem im SDAX vertreten. Bis 20. März 2023 war sie zudem Mitglied des TecDAX. Die nachstehende Darstellung gibt (in vereinfachter Form) einen Überblick über den Konzern zum Bilanzstichtag. Die VARTA AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst). Die Geschäftstätigkeit der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften umfasst Entwicklung, Produktion und Vertrieb sowie Forschung und Entwicklung von Mikro- und Haushaltsbatterien, großformatigen Batterien, kundenspezifischen Batterielösungen und Energiespeichern.
Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns ist in fünf berichtspflichtige Segmente unterteilt: "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower", "Consumer Batteries", "Energy Storage Systems" und "Sonstige". Die Aufstellung unterscheidet sich von der bisherigen Unterteilung mit den zuvor zwei berichtspflichtigen Segmenten "Lithium-Ion Solutions & Microbatteries" sowie "Household Batteries" insbesondere dadurch, dass die vier genannten vormaligen Geschäftsbereiche "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower", "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" auf die Segment-Ebene gehoben worden sind. Das Segment "Sonstige" umfasst in der neuen Unterteilung die Geschäftsbereiche "Lithium-Ion Battery Packs" sowie "Lithium-Ion Large Cells" (ehemals V4Drive/RoundPower). Das Segment "Micro Batteries" umfasst Mikro- und Hörgerätebatterien, "Lithium-Ion CoinPower" kleinformatige Lithium-Ionen-Rundzellen für OEM-Anwendungen. "Consumer Batteries" bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. Unter "Energy Storage Systems" fallen Energiespeicher-Lösungen für vorrangig private, aber auch für kommerzielle Anwendungsbereiche. Durch intensive Forschung und Entwicklung setzt VARTA in vielen Bereichen der Lithium-Ionen-Technologie und bei Mikrobatterien weltweit Maßstäbe und gehört in den wichtigen Wachstumsmärkten der Lithium-Ionen-Technologie sowie bei primären Hörgeräte- und Haushaltsbatterien zu den Innovationsführern. Die in Jahren entwickelten Produktionsprozesse inklusive z.T. maßgeschneiderter Produktionsanlagen und die entsprechend qualifizierte und erfahrene Belegschaft runden das Kompetenzprofil ab. Der Konzern betreibt zum Jahresende 2022 fünf Produktions- und Batterie-Fertigungsstätten in Deutschland, Rumänien und Indonesien sowie Vertriebszentren in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien, die an Kunden in über 100 Ländern weltweit verkaufen. Als international agierendes Unternehmen blickt die VARTA AG auf mehr als 135 Jahre Unternehmensgeschichte zurück. Der Konzern ist bestrebt, durch kontinuierliche Produkt- und Prozessverbesserungen sowie durch die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit seiner Batterielösungen stets die beste Qualität am Markt anzubieten. Dabei liegt der Fokus auf Batteriesystemen mit hohen Energiedichten für Primärbatterien sowie für wiederaufladbare Batterien, die auf der Lithium-Ionen-Technologie basieren. Bei semi-kundenspezifischen oder kundenspezifischen Batterielösungen berät und plant VARTA umfassend hinsichtlich der richtigen Wahl der Komponenten sowie der optimalen Bauweise des Endproduktes für die effizienteste Energieversorgung der Anwendung. Die Absatzmärkte für Batterie- und Energiespeicherlösungen profitieren von strukturellen Wachstumstrends. Gleichzeitig sorgen langjährige Produktlebenszyklen und die eher konjunkturunelastische Nachfrage, gerade im Bereich der Konsumentenbatterien, für eine gewisse Marktbeständigkeit. Das nachfolgende Organigramm veranschaulicht die weltweiten Konzernaktivitäten.
Segmente und OrganisationsstrukturSegmentstruktur 2022Micro Batteries Lithium-Ion CoinPower Consumer Batteries Energy Storage Systems Sonstige Segmentstruktur 2021Lithium-Ion Solutions & Microbatteries Household Batteries MICRO BATTERIES & LITHIUM-ION COINPOWERDas Segment "Micro Batteries" (vormals Microbatteries) umfasst die Aktivitäten im Bereich Mikrobatterien und Hörgerätebatterien. Der Konzern ist einer der führenden Hersteller von Mikrobatterien für Hörgeräte. "Micro Batteries" wurde ebenso wie das Segment "Lithium-Ion CoinPower" innerhalb des vormalig zusammengefassten Segments "Lithium-Ion Solutions & Micro Batteries" geführt. Das Segment "Lithium-Ion CoinPower" bildet das Geschäft mit kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen, auch als CoinPower bekannt, für OEM-Anwendungen ab. VARTA zählt namhafte Unternehmen zu seinen Kunden und produziert Batterien in zahlreichen wichtigen elektrochemischen Systemen sowie Bauformen und -größen. Die Reihe der Anwendungen reicht von Hörgeräten über kabellose Headsets (True Wireless Stereo Headsets) bis zu Automobil-Anwendungen, die mit Mikrobatterien betrieben werden. Die beiden Segmente "Micro Batteries" und "Lithium-Ion CoinPower" arbeiten synergetisch zusammen. CONSUMER BATTERIES & ENERGY STORAGE SYSTEMSDas Segment "Consumer Batteries" beinhaltet die Produktkategorien Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten. Die VARTA AG ist einer der europäischen Marktführer mit Produktionsstandort in Deutschland für Haushaltsgerätebatterien. "Consumer Batteries" richtet sich überwiegend an Endkunden. Ebenso wie das Segment "Energy Storage Systems" wurde "Consumer Batteries" innerhalb des vormalig zusammengefassten Segments "Household Batteries" geführt. Die innovativen Qualitätsprodukte aus dem Segment "Consumer Batteries" werden mit modernster Technologie und dem Know-how international qualifizierter Fachleute entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Die intensive Orientierung am Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel sind entscheidend, damit VARTA schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen antworten kann. Im Segment "Energy Storage Systems" produziert das Unternehmen primär Energiespeichersysteme für Privathaushalte und darüber hinaus auch kommerzielle Großspeicherlösungen für Gewerbekunden. Hier leistet VARTA mit der Entwicklung und Herstellung von Energiespeichern einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Die Energiespeicherlösungen von VARTA im Heim- und Großspeichermarkt reichen von kompakten Einstiegsmodellen wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für gewerbliche Anwendungen. Das bestehende Produktportfolio für Privathaushalte aus den Produktserien VARTA pulse neo und VARTA element backup umfasst AC-gekoppelte Systeme. Diese verfügen über einen integrierten Batteriewechselrichter und sind damit ohne zusätzlichen PV-Wechselrichter mit PV-Anlagen kombinierbar. Damit sind sie sowohl für Neuinstallationen als auch für die Nachrüstung bestens geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für die optimale Nutzung der selbst produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. Mit der VARTA.wall hat das Unternehmen in diesem Jahr ein hochmodernes System auf Basis der Rundzellentechnologie vorgestellt, das mit einer geringen Bautiefe von rund 10 Zentimetern sehr flach und platzsparend ist. Der DC-gekoppelte Speicher VARTA.wall wird mit Kapazitäten von 10 bis 20 kWh auf den Markt kommen und adressiert damit den individuellen Kapazitätsbedarf der Kundinnen und Kunden. Darüber hinaus ermöglicht die modulare Stapel-Bauweise eine nachträgliche Erweiterung der Speicherkapazität, um auch bei zukünftig steigendem Energiebedarf ausreichend große Kapazität zu gewährleisten. Mit der Bauweise strebt VARTA eine Installation in unter 30 Minuten an, was für den Installateur eine signifikante Zeitersparnis im Vergleich zu bestehenden Produkten bedeutet. Darüber hinaus ermöglicht die Kompatibilität mit verschiedenen marktführenden Wechselrichterherstellern den Einsatz der VARTA.wall sowohl für Neuinstallationen als auch für bereits installierte PV-Anlagen. SONSTIGEDas neu geschaffene Segment "Sonstige" umfasst die Geschäftsbereiche "Lithium-Ion Battery Packs", und "Lithium-Ion Large Cells". Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs verfügt der Konzern über umfangreiche Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker, sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Ionen-Batteriepacks für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität, Haushalt oder Telekommunikation. Das Produktportfolio reicht von vollständig kundenspezifischen Batteriepacks bis hin zu fertig konfigurierten Standardbatterien. Mit dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells plant VARTA, großformatige Lithium-Ionen Rundzellen für automobile (V4Drive) und nicht-automobile (RoundPower) Anwendungen anzubieten. Der Einstieg in das E-Mobility-Geschäft wird mit der großformatigen Lithium-Ionen Rundzelle V4Drive vorbereitet. Eine erste Kleinserienanlage liefert bis zu 10.000 Rundzellen pro Woche, die bereits in der Vorserienfertigung eines OEM-Kunden eingesetzt werden. Im Non-Automotive-Geschäft liegt der Fokus mit der RoundPower auf allen Anwendungsfeldern außerhalb der klassischen E-Mobilität wie Industriefahrzeugen, Elektrowerkzeugen, Haus- und Gartenanwendungen, E-Bikes und diversen weiteren Anwendungsmöglichkeiten. Hier werden allerdings aktuell noch keine Umsätze generiert. 1.2. Strategie und ZieleDer VARTA AG Konzern erarbeitet im Rahmen seiner jährlichen Budgetplanung seine Ziele und Strategien für das folgende Geschäftsjahr. Der Konzern kann mit seinen fünf berichtspflichtigen Segmenten von den relevanten Wachstumstrends wie demografischer Wandel, technologischer Fortschritt, vermehrte Konnektivität, erneuerbare Energien, Energieunabhängigkeit und E-Mobilität profitieren. Weitere Informationen zu den konkreten Zielen der Gesellschaft sind in Kapitel 9. "Ausblick" enthalten. Demografischer WandelWachsende Lebenserwartung, aber auch die höhere Kundenakzeptanz durch die Weiterentwicklung der Hörgerätetechnologie führen zu einer steigenden Nachfrage nach Hörgerätebatterien. VARTA bedient diesen Markt mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen. Technologischer FortschrittDer ungebrochene Trend zu kabellosen Geräten in allen Bereichen erhöht den Bedarf an zuverlässigen, überwiegend wiederaufladbaren Energielösungen in hoher Qualität. Gleichzeitig gibt es einen Trend zu kleineren Geräten mit zusätzlichen Funktionen, was zu einem Bedarf an Batterien mit höheren Energiedichten führt. KonnektivitätDie Fortschritte in der Konnektivität und Konvergenz durch das Internet der Dinge, die Weiterentwicklung der Telekommunikation und die Verbreitung von intelligenten Lösungen treiben die Nachfrage nach Batterien in unterschiedlichen Branchen wie etwa IT, Telekommunikation und Gesundheitswesen an. Die zunehmende Bedeutung erneuerbarer Energien, das Streben nach Energieeffizienz und einer höheren Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die EU-Klimaziele führen zu einem nachhaltigen Nachfragewachstum nach Energiespeichersystemen. EnergieunabhängigkeitDer Angriff auf die Ukraine und die Energiekrise in Europa haben unterstrichen, wie bedeutsam die Unabhängigkeit von einzelnen Energielieferanten ist. Dies hat den Wunsch vieler Privathaushalte nach einer autarken Energieversorgung verstärkt. Dies schlägt sich in einer hohen Nachfrage nach Energiespeicherlösungen für jegliche Art von selbst produzierter Energie nieder. E-MobilityIn der Automobilindustrie ist der technologische Wandel vom Verbrennungsmotor hin zu reinen Elektroautos (BEV) in vollem Gange. Weltweit besteht eine große Nachfrage nach großformatigen Zellen, die Teil batteriebetriebener Antriebskonzepte sind. Darüber hinaus bedarf es Ergänzungs- bzw. Übergangstechnologien für Autos mit Booster-Zellen oder Batterien für Plug-in-Hybridfahrzeuge, um den Transformationsprozess zu gestalten. Der VARTA AG Konzern setzt auf folgende Wachstumsfelder und Ziele: Stärkung und Ausbau der globalen Marktposition bei KernproduktenDer Konzern fokussiert sich grundsätzlich auf Geschäftsfelder, in denen eigenständig und langfristig marktführende Positionen angestrebt werden. Im Segment Micro Batteries, das über Zink-Luft- und wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterien insbesondere den Gesundheitsmarkt bedient, soll die starke Marktposition durch weitere Innovationen mittelfristig gefestigt und ausgebaut werden. Ähnlich wie bei Micro Batteries nimmt der Konzern insbesondere bei den True Wireless Stereo Headsets (TWS) mit dem Produkt Lithium-Ion CoinPower eine führende Position ein, die ebenfalls durch kontinuierliche Innovation gefestigt und ausgebaut werden soll. Der Fokus im Segment Lithium-Ion CoinPower liegt mittelfristig auf der Steigerung der Abnahme durch bestehende Kunden, Verbreiterung der Kundenstruktur sowie dem Wachstum durch zukünftige Projekte zur Kapazitätsauslastung. Im Segment Consumer Batteries verfolgt das Unternehmen eine auf die Marke VARTA fokussierte, langfristig ausgerichtete Wachstumsstrategie bei Konsumentenbatterien und setzt sich hier zum Ziel, die starke Position in den bestehenden Märkten weiter auszubauen. Das Wachstumsziel im Segment Energy Storage Systems für die Energiezwischenspeicherung profitiert vom zunehmenden Umweltbewusstsein, der Transformation zu Formen nachhaltiger und zirkulärer Wirtschaft sowie der steigenden Nachfrage nach energieautarken Lösungen. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs, innerhalb des Segments "Sonstige", stehen weltweit agierende Großkunden im Vordergrund. Der Marktanteil soll insbesondere in Europa mittelfristig ausgebaut werden. Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells befindet sich noch im Aufbau. Neben der bestehenden Kleinserienfertigung plant das Unternehmen langfristig den Ausbau des Geschäfts für großformatige Rundzellen für den automobilen und den nicht-automobilen Markt einschließlich des Neubaus von weiteren Produktionsstätten in Kooperation mit strategischen, externen Partnern bzw. über alternative Finanzierungsmöglichkeiten, weiterzuverfolgen. Aufrechterhalten der Innovations- und Technologiedynamik, Anpassung der ProduktionskapazitätenDer Konzern arbeitet insbesondere in den beiden Segmenten "Micro Batteries" und "Lithium-Ion CoinPower" an neuen, innovativen Produkten, die an vollautomatischen Hochgeschwindigkeits-Produktionslinien an Standorten in Deutschland gefertigt werden. VARTA deckt in diesen Segmenten die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Materialforschung bis zum fertigen Produkt inklusive kundenfreundlicher Verpackungskonzepte. Der Konzern hat auf Grund der reduzierten Abrufe nach wiederaufladbaren Lithium-Ion CoinPower Batterien für den Unterhaltungsbereich (TWS) im vergangenen Geschäftsjahr aufgrund einer geringeren Auslastung seine Produktionskapazitäten angepasst. Seit 1. Dezember 2022 wurde in einer Produktionsstätte in Nördlingen Kurzarbeit eingeführt. Darüber hinaus wurden die Produktionsstätte betreffende, auslaufende Leiharbeitsverträge nicht weiter verlängert. In der Kombination aus starker Marktstellung, internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und langfristigen Kundenbeziehungen sieht der Konzern Wettbewerbsvorteile, um von anhaltenden und unverändert dynamischen Wachstumstrends in den Märkten für Mikrobatterien im Gesundheits-, Unterhaltungs- und Industriesektor zu profitieren. Der Konzern zielt darauf ab, seine Kunden mit hochqualitativen Batterien und Batterielösungen zu versorgen, und wird weiter daran arbeiten, neue, innovative und leistungssteigernde Knopfzellentechnologien und individuelle intelligente Batterielösungen (Smart Battery Solutions) zu entwickeln. Fokus liegt auf Kostensenkung und organisches WachstumEnde des Jahres 2022 hat das Unternehmen ein umfangreiches Paket konsistenter Kostensenkungsmaßnahmen vorgestellt, um der Nachfrageschwäche nach Lithium-Ionen CoinPower-Zellen zu begegnen. Die Maßnahmen zielen auf die Verbesserung der Profitabilität sowie die Optimierung des Cashflows ab. Sie umfassen temporäre Kurzarbeit und das Auslaufen von Zeitarbeitsverträgen für das Segment Lithium-Ion CoinPower in Nördlingen, Fixkostenreduktion im Bereich Sales und Administration sowie Optimierung und Neuverhandlungen im Rohstoff-, Energie- und Komponenteneinkauf. Darüber hinaus wird das Unternehmen mit weiteren avisierten Personalmaßnahmen die Ertragsfähigkeit des Unternehmens stärken. Ein besonderes Augenmerk wird auf Maßnahmen zur Reduktion des Working Capital gelegt. Hierbei steht die Reduktion des Bestands an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere von Fertigerzeugnissen, im Vordergrund. Das Investitionsprogramm wird auf essenziell notwendige Maßnahmen und für Wachstumsinitiativen mit hohem Cashflow und sehr niedrigen Amortisationszeiten begrenzt. Zusätzlich werden Wachstumsinitiativen im Bereich der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien (CoinPower) verstärkt. Der Konzern sieht unverändert Wachstumschancen durch intensive F&E-Aktivitäten für bestehende Produkte sowie bei vielversprechenden und innovativen Technologien. 1.3. UnternehmenssteuerungDer VARTA AG Konzern wird nach Maßgabe intern definierter finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen im Sinne einer nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr seine internen Steuerungsinstrumente gegenüber dem Vorjahr verändert. Wie im Vorjahr wurden Umsatz und bereinigtes EBITDA als Kennzahlen zur Steuerung herangezogen. Der CAPEX wurde aufgrund der veränderten Unternehmenssituation nicht weiter als finanzielle Kennzahl definiert. Das Managementsteuerungssystem ist auch Grundlage der externen Berichterstattung der VARTA AG und wird durch den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontrollfunktion überwacht. Finanzielle und nichtfinanzielle IndikatorenDie Umsatzerlöse stellen einen der wichtigsten Indikatoren dar, an dem sich das Wachstum des VARTA AG Konzerns nachverfolgen lässt. Der Gesamtumsatz wird im Rahmen der Budgetierung auf die einzelnen Segmente heruntergebrochen und laufend überwacht. Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der beiden Segmente. Als Sondereffekte hat der Vorstand wie im Vorjahr Kosten aus einem Börsengang bzw. einer Kapitalerhöhung, ergebniswirksame Effekte aus dem Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen, Effekte aus aktienbasierter Vergütung, Veräußerungseffekte aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen, mögliche Kosten für Restrukturierung sowie Aufwendungen aus M&A-Transaktionen definiert. Im Geschäftsjahr 2022 sind nach dieser Definition der Ergebniseffekt aus aktienbasierter Vergütung und Aufwendungen für M&A-Transaktionen bereinigt worden. Diese vorgenannten finanziellen Indikatoren stellen die zentralen Steuerungsgrößen für die VARTA AG dar. scrollen
Daneben werden weitere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bei Entscheidungsfindung und Unternehmenssteuerung berücksichtigt. Als weiterer finanzieller Leistungsindikator ist insbesondere der CAPEX (Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ohne M&A Transaktionen) und das Net Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig erhaltene Anzahlungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie Kundenbonusrückstellungen) zu nennen. Ein weiterer wichtiger nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Anzahl der Mitarbeitenden. 1.4. Gesonderter nichtfinanzieller KonzernberichtDer gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach § 315b HGB wird auf der Webseite unter https://www.varta-ag.com/de/investoren/veroeffentlichungen spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag des Konzernabschlusses veröffentlicht. 1.5. Leitung und KontrolleDer Vorstand der VARTA AG bestand zum 31. Dezember 2022 aus folgenden Mitgliedern: Herrn Dr. Markus Hackstein (Sprecher des Vorstands), Herrn Armin Hessenberger (Finanzvorstand/CFO), Herrn Rainer Hald (Technikvorstand/CTO) und Herrn Herbert Schein. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Zum 31. Dezember 2022 ist Herbert Schein aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2022 aus den folgenden Mitgliedern: Herrn Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitz), Herrn Dr. Harald Sommerer (stv. Vorsitz), Herrn Sven Quandt, Herrn Martin Ohneberg, und Herrn Dr. Michael Pistauer. Herr Prof. Dr. Werner Tillmetz hat zum 31. Oktober 2022 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. 1.6. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §315d in Verbindung mit § 289f HGB, welche auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält, wird auf der Website der VARTA AG unter www.varta-ag.com/de/investoren/corporate-governance veröffentlicht. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Märkte und EinflussfaktorenDie strukturellen Perspektiven für das Batteriegeschäft bleiben weiterhin sehr positiv. Batterien, insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, finden in fast allen Märkten und Industrien weltweit Einsatzmöglichkeiten und ermöglichen durch ihre hohe Energiedichte maßgeblich technologische Innovationen. Der VARTA AG Konzern produziert und verkauft Batterien weltweit und profitiert unverändert vom Trend hin zu portablen und kabellosen Geräten, die auf Batterien aus dem VARTA-Produktportfolio setzen. Darüber hinaus wirken sich der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, der Bedarf der Speicherung von Energie und der Wunsch der Energieautarkie positiv auf die Nachfrage nach Produkten aus dem VARTA-Portfolio aus. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld im Geschäftsjahr 2022 hat sich gegenüber dem Vorjahr eingetrübt, was mehrere Zielmärkte von VARTA negativ beeinflusst hat. Die vielfältigen wirtschaftlichen Belastungen durch steigende Rohstoff- und Energiepreise, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die unmittelbaren Auswirkungen der weiterhin anhaltenden weltweiten Pandemie, die zu geringe Verfügbarkeit von Komponenten, insbesondere von Halbleitern, die temporäre Schließung von Produktionsstandorten speziell im asiatischen Raum und signifikant gestiegene Transportkosten belasteten das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar über VARTAs Kunden. Hinzu kommen starke Schwankungen im TWS-Endkundengeschäft, was sich folglich auch auf den Absatz der Lithium-Ionen-Batterien auswirkt. Die beiden Segmente "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" haben sich im Berichtsjahr in unterschiedlicher Ausprägung erfreulich entwickelt. Ähnlich wie in den Vorjahren hat sich das Segment Consumer Batteries absatzseitig als überaus resilient erwiesen. Die Nachfrage nach Alkali-Batterien, Akkus, Ladegeräten, Leuchten sowie portablen Speichermöglichkeiten (Power Banks) wurde durch externe Faktoren, wie den Krieg in der Ukraine sowie daraus resultierende Lieferengpässe, kaum beeinflusst. Die Nettoumsätze legten bei nahezu konstanten Absatzzahlen um rund 5 % zu. Im Segment Energy Storage Systems legten die Nettoumsätze sogar um mehr als den Faktor 2 zu. Externe Faktoren haben das stetige Wachstum der letzten Jahre weiter angetrieben und zusätzlich zur sehr positiven Geschäftsentwicklung dieses Segments beigetragen. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges haben bei gewerblichen wie bei Privatkunden die Nachfrage nach energieautarken Lösungen gefördert. Der Absatz von PV-Anlagen und Energiespeichern ist signifikant gestiegen, da diese ein höheres Maß an Unabhängigkeit von externen Energielieferanten ermöglichen. Die Nachfrage nach Energiespeicherlösungen profitierte zudem davon, dass politische Weichen noch stärker in Richtung der sogenannten Energiewende gestellt wurden. In diesem Zusammenhang haben auch staatliche Förderungen und Anreize für ein starkes Wachstum des Marktes für PV-Anlagen und Energiespeicher gesorgt. Der Absatz für Energiespeicher im Heimatmarkt Deutschland wird zusätzlich durch die kontinuierlich sinkende und in Teilen auslaufende Einspeisevergütung ins deutsche Stromnetz angetrieben. Im Segment "Energy Storage Systems" blieb die Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr in etwa unverändert, in "Consumer Batteries" verschlechterte sie sich wegen deutlich gestiegener Aufwendungen für Rohmaterialien sowie der gestiegenen Energiepreise. Das Segment "Micro Batteries" hat dagegen unter externen Einflussfaktoren, wie etwa dem Ukraine-Krieg, Lieferkettenproblemen, Material- und Komponentenverfügbarkeit sowie dem allgemein stark eingetrübten Konsumverhalten, gelitten. Die Umsätze reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um gut 15 %. Das Segment "Lithium-Ion CoinPower" war von Verzögerungen in hochprofitablen Kundenprojekten negativ betroffen. Darüber hinaus hat die merkliche Eintrübung des Konsumklimas auch VARTAs Absatz für High-End Unterhaltungselektronik & Haushaltsgeräte negativ beeinflusst (The Conference Board, 2023). Zusätzlich führten Lieferkettenprobleme bei mehreren gewerblichen Kunden dazu, dass VARTA-Produkte in geringerem Maße abgerufen worden sind. Lock Downs und temporäre Produktionsschließungen erschwerten in vielen Industrien weiter die Produktverfügbarkeit. Die Umsätze in Lithium-Ion CoinPower reduzierten sich in Summe um rund 47 % gegenüber Vorjahr. Stark gestiegene Transportkosten belasteten auch in diesem international aufgestellten Segment das Ergebnis. Die Ertragslage verschlechterte sich in den beiden Segmenten "Micro Batteries" und "Lithium-Ion CoinPower" deutlich gegenüber Vorjahr. Die Umsatzverteilung ist geografisch diversifiziert. Der Umsatz wird schwerpunktmäßig in Europa, gefolgt von Asien und Nordamerika, realisiert (siehe Kapitel 3. "Ertragslage"). Somit ist die Abhängigkeit von einzelnen Ländern und deren wirtschaftlicher Entwicklung limitiert. Unabhängig vom Umsatzschwerpunkt spielt der asiatische Markt, bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur, eine große Rolle. Hier lassen viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Die wesentlichen Einflussfaktoren werden im Rahmen des folgenden Kapitels "2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" behandelt. 2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Lage hat sich aufgrund des schwächeren Wirtschaftswachstums und der gestiegenen Inflation gegenüber dem Vorjahr, wie im Kapitel 2.3 "Geschäftsverlauf" beschrieben, eingetrübt. Obwohl es bei VARTA im Geschäftsjahr 2022 zu keinen Covid-19-bedingten Produktionsstopps gekommen ist, haben die Folgen der Pandemie sowie die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine die Produktion der fünf berichtspflichtigen Segmente, insbesondere aber die Produktion des Segments Lithium-Ion CoinPower maßgeblich beeinflusst. Zusätzlich haben daraus resultierende Lieferkettenprobleme, insbesondere für Halbleiter und Leistungselektronik, zu Anlaufverzögerungen und teilweisen Produktionsausfällen bei den Kunden des Unternehmens geführt. Darüber hinaus haben außergewöhnlich hohe Inflationsraten im Jahr 2022 zu einer teilweisen Konsumzurückhaltung und einer erheblichen Eintrübung des Marktumfeldes unserer Kunden gesorgt. Geringere Konsumausgaben von Privathaushalten, auch für Unterhaltungselektronik sowie Haushaltsgeräte, führten zu einem merklichen Absatzrückgang unserer Kunden, der sich auch in VARTAs Absatz für Produkte in den genannten Märkten widerspiegelt. Während VARTA von den externen Faktoren einerseits stark getroffen wurde, haben sich die Energiekrise und die gestiegenen Energiepreise andererseits in Teilen auch positiv auf den Absatz im Segment Energy Storage Systems ausgewirkt. Wesentlich für den Wachstumstrend bei Mikrobatterien für Hörgeräte ist die demografische Entwicklung, bei den Batterien für True Wireless Stereo Headsets (TWS) die Trends der Unterhaltungselektronik und bei den Produkten von Lithium-Ion Battery Packs die Entwicklung hin zu kabellosen Produkten in einer Vielzahl von Märkten. Das Segment Consumer Batteries profitiert vom strukturellen Wachstum im breit aufgestellten Produktportfolio (Batterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power, Leuchten). Für das Segment Energy Storage Systems ist insbesondere die jährlich neuinstallierte Kapazität von PV-Anlagen entscheidend. Unsere größten Kunden aus dem Segment "Lithium-Ion CoinPower" fertigen ihre Produkte (TWS) in Asien. In der Region waren einzelne Fabriken durchtemporäre Covid-19-bedingte Lock Downs vor allem in der ersten Jahreshälfte 2022 in ihren Produktionsmöglichkeiten eingeschränkt. Dies resultierte auch in vereinzelten Anlaufverzögerungen bei neuen Kundenprojekten. Im TWS-Markt haben große Kunden ihren Batterie-Abnahmemix geändert, was zu einer starken Reduktion von assemblierten Zellen und einem Anstieg an Lieferungen von Bare-Cells geführt hat. Das Marktumfeld wurde auch signifikant von stark gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen beeinflusst. Diese Entwicklung hat VARTA insbesondere in den materialintensiven Segmenten "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" zugesetzt, da diese nicht ausreichend durch Effizienzsteigerungen kompensiert beziehungsweise diese gestiegenen Kosten vorerst nur teilweise an Kunden weitergegeben werden konnten. Das Segment Micro Batteries umfasst diverse Mikrobatterien für unterschiedlichste Anwendungsfelder. Hier werden primär Zink-Luft-Knopfzellen sowie wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen für diverse Hörgeräte und Gehörhilfen gefertigt. Durch die in vielen Ländern steigende Lebenserwartung der Menschen und die zunehmend höhere Akzeptanz von Hörgeräten wird deren Verkauf und damit auch der Absatz von Hörgerätebatterien gestützt. So erwartet die UN bis 2050 mehr als eine Verdoppelung der Anzahl der Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter. Im Jahr 2022 gehörten weltweit rund 771 Mio. Menschen zu dieser Altersgruppe, drei Mal mehr als im Jahr 1980. Bis 2030 wird diese Gruppe knapp eine Milliarde Menschen umfassen und 2050 sogar auf mehr als 1,6 Mrd. Menschen ansteigen. Damit wird ihr Anteil an der Weltbevölkerung von aktuell 9,7 % auf 11,7 % in 2030 und 16,4 % in 2050 ansteigen. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an. Weltweit lag sie in 2019 bei 72,8 Jahren und für 2050 wird sie bei 77,2 Jahren erwartet (United Nations: World Population Prospects 2022). Der Bedarf an Hörgeräten wird deshalb weiter steigen. Positiv wirkt ebenso die steigende Nachfrage nach OTC-Hörgeräten. Diese niedrigpreisigen Hörverstärker verfügen über geringere Anpassungsmöglichkeiten als medizinische Geräte, diese können dafür selbstständig vom Träger, z.B. über eine App, adjustiert werden. Nach deren Markteinführung ab Ende 2020 wird bis 2030 ein Weltmarktanteil von mehr als 30 % erwartet (IDTechEx, 2021). Die Verbreitung der OTC-Geräte wird voraussichtlich zu einem signifikant niedrigeren Preisniveau für Einstiegsmodelle führen. Dies könnte sich positiv auf die Nachfrage nach Hörgeräten bei fortgeschrittenem Gehörverlust, aber auch in früherem Stadium bei erst geringer Gehörbeeinträchtigung auswirken. Während rund 220 Mio. Menschen durch einen moderaten oder starken Gehörverlust beeinträchtigt sind, leiden etwa eine Milliarde Menschen weltweit unter einer leichten Gehörbeeinträchtigung. OTC-Hörgeräte könnten daher eine interessante Marktposition zwischen professionellen Hörgeräten (medizinischen Geräten) und geräuschverstärkenden Geräten (PSAPs = personal sound amplification products, nichtmedizinischen Geräten) einnehmen. Zusätzliche Wachstumsimpulse kommen durch den verstärkten Einsatz wiederaufladbarer Coin-Shaped-Batterien. Insgesamt ist für traditionelle Hörgeräte und OTC-Geräte ein Marktwachstum von 2022 bis 2030 von knapp 22 % zu erwarten. (2022: 8,7 Mrd. USD; 2030: 10,6 Mrd. USD) (IDTechEx, 2021). Das Segment Lithium-Ion CoinPower fertigt auf der Lithium-Ionen-Technologie basierende Batterien für verschiedene kabellose Anwendungsbereiche. Hier liefert VARTA insbesondere Batterien für den True Wireless Stereo Headset (TWS) Markt. VARTA konzentriert sich bisher insbesondere auf das Premium-Segment. Dieses Segment zeichnet sich durch die neuesten technischen Features wie aktive Geräuschunterdrückung (active noise cancelling), Transparenzmodus (transparency mode) und eine möglichst lange Batterielaufzeit aus. Die Ermöglichung all dieser technischen Features auf kleinstem Raum geschieht durch die hohe Energiedichte der Lithium-Ionen CoinPower. Laut einer Studie von Persistence Market Research (2023) ist der Markt in USD zwischen 2018 und 2022 um jährlich rund 34,6 % gewachsen. Damit wird der weltweite Markt für True Wireless Stereo Headsets im Jahr 2022 auf rund 42 Mrd. USD geschätzt. Mit einem CAGR (Compound Annual Growth Rate) von 24,9 % von 2023 bis 2033 wird der TWS-Markt voraussichtlich in 2033 auf über 500 Mrd. USD ansteigen. Davon wird sich aktuellen Schätzungen zufolge rund ein Drittel des Umsatzes auf den amerikanischen Markt verteilen, der auch überproportional stark wachsen sollte. Weitere wichtige Märkte werden Experten zufolge in 2033 auch das Vereinigte Königreich (26,4 Mrd. USD), Südkorea (31,3 Mrd. USD) und China (45,2 Mrd. USD) sein (Persistence Market Research, 2023). Das Segment Consumer Batteries umfasst eine Reihe an Batterieprodukten darunter Alkali-Batterien, Akkus, Ladegeräte, Leuchten sowie portable Speichermöglichkeiten (Power Banks). Für die weltweite Nachfrage nach Haushaltsbatterien wird ein jährliches Wachstum von 3,5 % für die Jahre 2020 bis 2027 prognostiziert. Der Markt soll in dieser Zeit von 41,5 Mrd. USD auf 52,8 Mrd. USD wachsen. Umsatzseitig fällt für VARTA insbesondere der Markt für Alkali-Batterien ins Gewicht. Für diese wird eine jährliche Wachstumsrate von 2,3 % prognostiziert, um in 2027 eine weltweite Marktgröße von 13,7 Mrd. USD zu erreichen (Reportlinker, 2022). Auch der für VARTA maßgebliche europäische Markt für Markenbatterien ist gewachsen. Nach den aktuellen Zahlen des Branchenverbands EPBA lag das Wachstum im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr bei 3,7 %. Das am Umsatzwachstum gemessen sehr erfolgreiche Segment Energy Storage Systems entwickelt Energiespeicherlösung primär für private Haushalte, bietet aber auch Lösungen für kommerzielle Kunden an. Über die letzten Jahre hat der Markt einen sehr starken Nachfragezuwachs erfahren. Insbesondere in Europa hat die jährliche Installation von Heimspeichergeräten (R-BESS = Residential Battery Storage Systems) signifikant zugenommen. Laut Solar Power Europe (2022) wurden in 2020 erstmals über 100,000 Energiespeicher Systeme in Europa installiert, was laut Studie einer Speicherkapazität von über 1 GWh an installierter Leistung entspricht. In 2021 wuchs die neu installierte Menge um mehr als 100 % auf rund 260 Tsd. Systeme, beziehungsweise 2,3 GWh Speicherkapazität, an (Solar Power Europe, 2022). Solar Power Europe (2022) zufolge beliefen sich die europäischen Neuinstallationen in 2022 in ihrem mittleren Szenario auf 3,9 GWh (untere Spanne: 3,0 GWh, obere Spanne: 5,2 GWh), was einem Anstieg von rund 70 % in 2022 entspricht. Man prognostiziert eine fortwährende Zunahme an in Europa installierten Energiespeichern mit einer jährlich installierten Leistung von 4,5 GWh in 2023 (+16 %), 5,1 GWh in 2024 (+11 %), 6,0 GWh in 2025 (+19 %) und 7,3 GWh in 2026 (+22 %). Die insgesamt installierte Kapazität in Europa soll damit von 5,4 GWh in 2021 auf 32,2 GWh in 2026 ansteigen (Solar Power Europe, 2022). VARTAs Heimatmarkt Deutschland bleibt 2021 der mit Abstand wichtigste Markt mit über 59 % Anteil am gesamten Absatz in Europa. Vor dem Hintergrund der beschleunigten Energiewende hin zu erneuerbaren Energieträgern dürfte Deutschland seine Position als wichtigster europäischer Markt festigen. Darüber hinaus zeichnet sich der Markt in Deutschland durch eine sehr hohe Koppelung von Solaranlagen mit installierten R-BESS aus (rund 70 % in 2021), wodurch der Markt für Energiespeicher in ähnlichem Ausmaß profitieren wird (Solar Power Europe, 2022). Zusätzlich ist eine stetige Reduktion der Einspeisevergütung ins Stromnetz beziehungsweise das Auslaufen bestehender Einspeiseverträge zu verzeichnen, was den Markt für nachträgliche Energiespeicherinstallationen weiter antreibt (Energieversum, 2022). Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden gestiegenen Energiepreise sowie der Wunsch vieler Menschen nach Energieunabhängigkeit trug zu einer sehr hohen Nachfrage nach Energiespeichern bei, die das Angebot in vielen Fällen überstieg. So führen insbesondere die Knappheit von Batteriemodulen und Wechselrichtern für Energiespeicher beziehungsweise limitierte Produktionskapazitäten in vielen Fällen zu monatelangen Verzögerungen in der Auslieferung und Installation (Solar Power Europe, 2022). VARTA selbst war hiervon allerdings nur im geringen Ausmaß betroffen. Mit dem weiteren Ausbau ihrer Kapazitäten kann VARTA nachhaltig vom strukturellen Nachfragewachstum nach PV-Anlagen und dazugehörigen Energiespeichern profitieren. Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs im Segment "Sonstige" fertigt Batteriepacks für verschiedene Anwendungen wie Haus- und Gartengeräte, Intralogistik, Kommunikationselektronik, medizinische Anwendungen, Mobilität und viele weitere Industrieanwendungen. VARTA bedient hier Kunden einerseits mit kundenindividuellen Produktlösungen, andererseits auch mit Standardlösungen (off-the-shelf solutions). Ein merklicher Markttreiber ist der Trend zu kabellosen Geräten, die eine höhere Flexibilität in der Anwendung ermöglichen. Laut Transparency Market Research (2021) ist in den nächsten Jahren darüber hinaus zu erwarten, dass der Markt für Lithium-Ionen-basierte Batteriepacks insbesondere auch von der fortschreitenden Verbreitung der Elektromobilität profitieren wird. Es wird erwartet, dass neben Asien und Nordamerika auch Europa eine signifikante Rolle bei der Produktion der Batteriepacks einnehmen wird. Außerhalb der Elektromobilität wächst die Nachfrage nach akkubetriebenen elektronischen Geräten, insbesondere nach kabellosen Haus- und Gartengeräten, stetig, wenn auch die konjunkturbedingte Konsumzurückhaltung seitens der Endkunden 2022 den Wachstumstrend überlagert hat. Mit einem CAGR von rund 11 % soll der Markt für Lithium-Ionen-Batteriepacks bis 2031 auf über 120 Mrd. USD wachsen, wobei ein signifikanter Teil auf den Mobilitätssektor zurückzuführen ist (Transparency Market Research, 2021). Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells im Segment "Sonstige", der Lithium-Ionen Rundzellen für automobile und nicht-automobile Produktlösungen konzipiert, wird insbesondere durch den starken Wachstumstrend zur Elektrifizierung beflügelt. Gemäß einer Studie von Avicenne, Frauenhofer, IHS Interviews und Roland Berger (2021) wird sich die weltweite Marktnachfrage von rund 363 GWh in 2021 auf 3.127 GWh in 2030 fast verzehnfachen. Hier ist insbesondere der Automobilmarkt mit dem nachhaltigen Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge ein Wachstumstreiber. Neben den klassischen Battery Electric Vehicles (BEV) und kommerziell genutzten Fahrzeugen sollen Mild Hybrid Electric Vehicles (MEHV), Fully Hybrid Electric Vehicles (FHEV) und Plug-In Electric Vehicles (PHEV) die größten Zuwachsraten verzeichnen. VARTA könnte in diesem Bereich mit der einzigartigen V4Drive Zelle, die sich durch sehr schnelle Be- und Entladezyklen ganz klar vom Wettbewerb abhebt, vom starken Marktwachstum profitieren. Dieser Wettbewerbsvorteil wurde von Batemo GmbH, einer unabhängigen Prüfstelle und dem weltweite Technologieführer für Simulationssoftware von Lithium-Ionen-Batterien, in einem Vergleich mit mehr als 50 Wettbewerbern bestätigt. Die Volumerische Leistungsdichte von über 7.500 W/l stellt aktuell ein klares Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt dar (Batemo, 2023). In einem ersten Vertrag mit einem deutschen Premiumfahrzeughersteller wird die Batterietechnologie zukünftig erstmals kommerziell eingesetzt. Neben weiteren Kunden aus dem Automobilmarkt möchte VARTA mittel- und langfristig mit dieser einzigartigen Zelltechnologie auch weitere Anwendungsfelder bedienen wie etwa akkubetriebene Elektrowerkzeuge, Industriefahrzeuge und Produkte aus dem Haus- und Gartenbereich. 2.3. GeschäftsverlaufGesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage durch den VorstandDer VARTA AG Konzern blickt auf ein herausforderndes Geschäftsjahr 2022 zurück. Die gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise als Folge des Ukraine-Krieges, Produktionsunterbrechungen und Nachfrageausfälle bei Kunden infolge der Covid-19-Pandemie, eingeschränkte Verfügbarkeiten von Komponenten und signifikant gestiegene Transportkosten haben das Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 belastet. Dabei verlief die Entwicklung der Segmente unterschiedlich: Die Geschäftsentwicklung in den Segmenten "Micro Batteries" und "Lithium-Ion CoinPower" war insgesamt enttäuschend. Neben den genannten Gründen belastete zusätzlich der Rückgang der weltweiten Konsumnachfrage nach batteriebetriebener Konsumerelektronik, insbesondere das hochmargige Segment Lithium-Ion CoinPower. In den übrigen Segmenten ergibt sich ein differenziertes Bild: Das Segment Consumer Batteries hat sein Umsatzwachstum der letzten Jahre weiter fortgesetzt. Das Segment Energy Storage Systems hat seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahr sogar mehr als verdoppelt. Die Ergebnisentwicklung spiegelt dies allerdings nicht wider. Die deutlich gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten konnten in beiden Segmenten vorerst nicht vollständig an die Kunden weitergegeben oder durch sonstige Effizienzsteigerungen aufgefangen werden. Auch im Segment "Sonstige" führten gestiegene Energie- und Rohstoffkosten sowie eine niedrigere Absatznachfrage durch Eintrübung des Konsumverhaltens der Endkonsumenten zu einer Belastung des Umsatzes und des bereinigten EBITDAs. Auf Konzernebene ergab sich im Geschäftsjahr 2022 ein Konzernumsatz von 806,9 Mio. €, was einem Rückgang um 10,6 % gegenüber dem Vorjahresumsatz von 902,9 Mio. € entspricht. Das operative Konzernergebnis ist überproportional stark zum Umsatz zurückgegangen. Das bereinigte EBITDA sank um 213,4 Mio. € auf 69,5 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang um 75,4 %. Während die Segmente "Lithium-Ion CoinPower" und "Micro Batteries" aufgrund von erheblicher Zurückhaltung der Endkonsumenten, Verzögerungen bei großen Kundenprojekten und Lieferengpässen große Ergebniseinbußen erfahren haben, waren in den ressourcenintensiven Segmenten "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" die erheblich gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten ausschlaggebend für den starken Rückgang des bereinigten EBITDAs. Nach Ende des Berichtsjahres hat die VARTA AG ein Sanierungskonzept erarbeitet, um auf den Wachstumspfad zurückzukehren. VARTA hat sich in diesem Zusammenhang Ende März 2023 mit den finanzierenden Banken aus dem Konsortialkredit und dem Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG im Rahmen eines Termsheets auf eine Umsetzung des Sanierungskonzeptes bei Verlängerung der Finanzierung bis 31.12.2026 und Änderung der Kreditbedingungen geeinigt. Sämtliche Konsortialbanken haben bis zum 17. April 2023 ihren Gremienvorbehalt aufgehoben und der Verlängerung der Finanzierung bis 31.12.2026 zugestimmt. Die Dokumentation der Sanierungsvereinbarung und die Anpassung des Konsortialkreditvertrages stehen noch aus. Weitere Informationen zur Sanierungsvereinbarung sind in Kapitel "8. Chancen & Risikobericht" des Lageberichtes und Kapitel "47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzernanhanges enthalten. Als erste Maßnahme des Konzepts hat die VGG Beteiligungen SE, eine 100 % Tochter der Montana Tech Components AG, am 21.03.2023 im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts 2.220.000 neue Aktien gezeichnet. Aus der Kapitalerhöhung ist der VARTA AG ein Bruttoemissionserlös von 50.727.000 Euro zugeflossen. Operativ sieht das Sanierungskonzept die Anpassung von Produktions- und Verwaltungskosten sowie gezielte Investitionen in Wachstumsfelder wie Energiewende und E-Mobilität vor. Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Vorjahres-PrognoseIm Konzernabschluss des letzten Jahres wurde die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 anhand der unten aufgelisteten bedeutsamsten Indikatoren dargestellt. Insgesamt hat sich aufgrund diverser Faktoren die Geschäftsentwicklung abweichend zur abgegebenen Prognose entwickelt. scrollen
3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage3.1. ErtragslageKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2022scrollen
UmsatzDer Umsatz des VARTA AG Konzerns ist im Geschäftsjahr 2022 um 96,0 Mio. € von 902,9 Mio. € auf 806,9 Mio. € zurückgegangen. Der Umsatz im Segment "Micro Batteries" ging von 194,7 Mio. € um 30,8 Mio. € auf 163,9 Mio. € zurück. Die Eintrübung des wirtschaftlichen Umfeldes hat zu einem Nachfragerückgang geführt, wobei insbesondere die wiederaufladbaren Hörgerätebatterien, in Teilen allerdings auch Zink-Luft Batterien betroffen waren. Der Umsatz im Segment "Li-Ion CoinPower" ging von 257,6 Mio. € um 121,1 Mio. € auf 136,6 Mio. € zurück. Die aktuell schwierige Wirtschaftssituation und die Eintrübung des weltweiten Konsumentenverhaltens nach diversen batteriebetriebenen Lifestyle-Produkten, insbesondere nach True Wireless Stereo Headsets (TWS) belasteten das Segment "Lithium-Ion CoinPower". Dies führte neben Verzögerungen bei Neuprojekten zu dem deutlichen Umsatzrückgang. Der Umsatz im Segment "Consumer Batteries" ist von 345,7 Mio. € auf 365,9 Mio. € und somit um 20,2 Mio. € angestiegen. Die anhaltend hohe Nachfrage nach Haushaltsbatterien hat zu dieser sehr positiven Entwicklung beigetragen. Der Umsatz im Segment "Energy Storage Systems" ist von 42,9 Mio. € auf 90,9 Mio. € und somit um 48,0 Mio. € angestiegen. Diese erfreuliche Entwicklung ist auf die hohe Nachfrage nach Heimspeicherlösungen zurückzuführen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die regionale Aufteilung der Umsatzerlöse des Konzerns. Die Märkte in Europa und Asien sind die wichtigsten Absatzregionen für VARTA. Die Umsatzerlöse im europäischen Markt entwickelten sich positiv, was auf die gute Geschäftsentwicklung der Segmente "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" zurückzuführen ist. Durch die enttäuschende Geschäftsentwicklung mit wiederaufladbaren Batterien im TWS Geschäft sowie Batteriepacks in Premium-Haushaltsgeräten liegt der Umsatz in der Region Asien deutlich unter dem Vorjahr. Der Rückgang in Amerika resultiert aus den Segmenten "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower" und "Lithium-Ion Battery Packs". Weitere Ausführungen zur geografischen Aufteilung der Segmente finden sich im Konzernanhang Abschnitt 6. Segmentberichtserstattung. scrollen
Aufwendungen, sonstige betriebliche Erträge und aktivierte EigenleistungenIm Geschäftsjahr belaufen sich die Materialaufwendungen auf 433,2 Mio. € im Vergleich zu 333,2 Mio. € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 30,0 %. Die Materialaufwandsquote erhöhte sich damit auf 51,0 % (2021: 36,4 %). Der überproportionale Anstieg im Vergleich zum Umsatz resultiert im Wesentlichen aus den Kostensteigerungen bei den Rohstoffpreisen, welche in Verbindung mit der Kriegssituation in der Ukraine sowie in der Veränderung im Produktmix stehen. Der Personalaufwand ist von 247,8 Mio. € auf 265,6 Mio. € um 7,2 % gestiegen. was auf die erhöhte Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in den ersten beiden Quartalen des Berichtszeitraum zurückzuführen ist. Der Personalaufwand enthält den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von 0,02 Mio. € (2021: 0,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 132,5 Mio. € um 30,3 % auf 172,6 Mio. € angestiegen. Diese sind im Besonderen auf den Anstieg der Energiekosten zurückzuführen, welche sich um 12,5 Mio. € erhöht haben. Die Aufwendungen für Rohstoffabsicherungen haben sich um 8,9 Mio. € erhöht, sowie die Rechts- und Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit Patentrechtsstreitigkeiten, die Erstellung des Sanierungskonzepts sowie sonstige diverse Beraterleistungen einen Anstieg in Höhe von 7,5 Mio. € zu verzeichnen hatten. Infolge der zunehmenden Digitalisierung und damit verbundenen Datensicherheitskosten, haben sich die Aufwendungen für "Informationstechnologie" in Höhe von 3,4 Mio. € erhöht. Die Veränderung der übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Schadensersatzleistungen, welche sich um 2,7 Mio. € erhöht haben. Die Erhöhung der Bestandsveränderung von 11,3 Mio. € um 30,6 Mio. € auf 41,9 Mio. € bei den fertigen Erzeugnissen resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Produktions- und Materialkosten aufgrund der Energiepreissteigerungen sowie das schwächere vierte Quartal. Darüber hinaus wurde die Lagerhaltung aufgestockt, um die Lieferfähigkeit an den Kunden zu gewährleisten. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 1,4 Mio. € von 61,8 Mio. € im Vorjahr auf 60,4 Mio. € im Jahr 2022 zurückgegangen. Die Erträge aus Subventionen und öffentliche Zuwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 43,1 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Mio. € verringert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem "Important Project of Common European Interest on Batteries" (IPCEI). Des Weiteren wirken sich die um 3,8 Mio. € erhaltenen Entschädigungen aus Patentrechtsstreitigkeiten positiv aus. Gegenläufig hat sich die Rücknahme einer einmalige Weiterbelastung an ein nahestehendes Unternehmen in Höhe von 1,9 Mio. € aus dem Vorjahr ausgewirkt. Die aktivierten Eigenleistungen sind um 9,6 Mio. € von 19,5 Mio. € auf 29,2 Mio. € gestiegen. Diese betreffen im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 27,2 Mio. € (2021: 17,6 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem IPCEI Projekt. EBITDADas EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern) ist von 282,2 Mio. € auf 67,0 Mio. € zurückgegangen. Maßgeblich hierfür waren die beschriebenen negativen Einflussfaktoren und die deutlich zurückhaltendere Umsatzentwicklung gegenüber der Vorjahresperiode sowie der für die Ergebnisentwicklung unvorteilhafte Produktmix. Bereinigtes EBITDADas bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der fünf Segmente. Als Sondereffekte wurden zum einen der nicht zahlungswirksame Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von 0,02 Mio. € (2021: 0,6 Mio. €) und zum anderen die Aufwendungen aus M&A-Transaktionen in Höhe von 2,5 Mio. € (2021: 0,1 Mio. €) bereinigt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA dar: scrollen
Das bereinigte EBITDA ist im Geschäftsjahr 2022 von 282,9 Mio. € auf 69,5 Mio. € gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 213,4 Mio. €. Die Marge bezogen auf den Umsatz ging um 22,6 Prozentpunkte von 31,3 % auf 8,7 % ebenfalls sehr deutlich zurück. AbschreibungDie Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr von 95,7 Mio. € auf 255,0 Mio. € gestiegen. Maßgeblich für den Anstieg ist das Asset Impairment im Rahmen des Wertminderungstest in Höhe von 145,7 Mio. €. Diese entfallen auf die CGU Li Ion Cells in Höhe von 114,5 Mio. € und mit 31,2 Mio. € auf die CGU Li Ion Large Cells. Zu weiteren Details zum Impairment wird auf den Anhang des Konzernabschlusses in Kapitel 8. "Immaterielle Vermögenswerte" verwiesen. Betriebsergebnis (EBIT)Das Betriebsergebnis ging von 186,5 Mio. € auf -188,0 Mio. € im Jahresvergleich zurück. Der wesentliche Effekt ergibt sich aus dem operativen Geschäft sowie den beschriebenen negativen Einflussfaktoren. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die erhöhten Abschreibungen überproportional ausgewirkt. Maßgeblich für die höheren Abschreibungen von 159,3 Mio. € waren vor allem die Wertminderungen aus dem Asset Impairment. Daneben führten die letztjährigen hohen Investitionen in das Sachanlagevermögen für die Erweiterung der Produktionskapazitäten zum diesem Anstieg. FinanzergebnisDas Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr von -9,4 Mio. € in 2021 auf -10,2 Mio. € in 2022 leicht verschlechtert. Ursächlich hierfür ist der Anstieg der Zinsaufwendungen, insbesondere aufgrund des neu aufgenommenen Schuldscheindarlehns, sowie aufgrund von Wechselkursschwankungen, insbesondere des US Dollars. SteuernDer Steueraufwand ist durch das negative Ergebnis vor Steuern von 51,1 Mio. € in 2021 auf 2,2 Mio. € in 2022 gesunken. Daraus resultiert eine effektive Steuerquote von -1,1 % (2021: 29,0 %) bezogen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu weiteren Details zu Steuern wird auf den Anhang des Konzernabschlusses in Kapitel 38. "Ertragsteueraufwendungen" verwiesen. KonzernergebnisDas Konzernergebnis ging um -326,4 Mio. € deutlich gegenüber dem Vorjahresniveau zurück und beträgt -200,4 Mio. € (2021: 126,0 Mio. €). 3.2. Vermögens- und FinanzlageKonzern-Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA scrollen
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Langfristige VermögenswerteDie langfristigen Vermögenswerte verringerten sich um -67,3 Mio. € von 816,5 Mio. € in 2021 auf 749,2 Mio. €. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Sachanlagevermögen von 711,3 Mio. € auf 591,9 Mio. € zum 31. Dezember 2022 aufgrund von Wertminderungen auf Sachanlagevermögen in Höhe von 142,1 Mio. €. Gegenläufig hierzu sind die Immateriellen Vermögenswerte von 81,5 Mio. € auf 99,6 Mio. € gestiegen. Maßgeblich hierfür ist die Aktivierung von Entwicklungskosten. Des Weiteren erhöhten sich die sonstigen Vermögenswerte durch den Zugang des Erstattungsanspruchs aus dem Schuldbeitritt zwischen der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit der VC Pensionen GmbH, Ellwangen, (Deutschland), in Höhe von 28,7 Mio. €. Nähere Informationen hierzu sind im Kapitel 21.2 "Pensionen" ausgeführt. Gegenläufig reduzierten sich die Erstattungsansprüche, der bisher getätigten zwei Schuldbeitritte, aufgrund der Zinsentwicklung bei den Pensionsverpflichtungen um 8,7 Mio. €. Die latenten Steueransprüche erhöhten sich um 13,7 Mio. € auf 19,7 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund der Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2021 von 443,9 Mio. € um 65,4 Mio. € auf 509,2 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Der Anstieg ergibt sich aus dem Aufbau der Vorräte um 66,2 Mio. €, dem Anstieg in den sonstigen Vermögenswerten aufgrund der Veränderung der Forderungen für Förderprojekte um 6,9 Mio. € sowie der Steuererstattungsansprüche um 13,5 Mio. €. Des Weiteren haben sich die Zahlungsmittel um 35,6 Mio. € erhöht. Maßgeblich hierfür ist das neue Schuldscheindarlehen sowie die Ausschöpfung des Konsortialkredits. Rückläufig entwickelten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 52,5 Mio. €. Diese Reduktion ist im Wesentlichen auf das deutlich schwächere vierte Quartal gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum zurückzuführen. Eigenkapital/EigenkapitalquoteDas Eigenkapital ist von 532,5 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 239,5 Mio. € zum 31. Dezember 2022 zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote lag zum Stichtag bei 19,0 % (31. Dezember 2021: 42,2 %). Der Rückgang des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf das negative Konzernergebnis in Höhe von 200,4 Mio. € und die Zahlung der Dividende in Höhe von 100,2 Mio. € zurückzuführen. Darüber hinaus minderte die Mittelaufnahme durch langfristige Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. € sowie der übrigen vollständigen Ziehung der Kreditlinie des Konsortialkredites von 70,0 Mio. € zusätzlich die Eigenkapitalquote. Langfristige SchuldenDie langfristigen Schulden sind um 104,1 Mio. € von 300,1 Mio. € am 31. Dezember 2021 auf 196,0 Mio. €, im Berichtsjahr gesunken. Die Veränderung resultiert größtenteils durch die Umgliederung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung bestehender Covenantsbedingungen im Geschäftsjahr 2023 wurde der langfristige Verbindlichkeitsbestand gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 100,0 Mio. € zum 31. Dezember 2022 vollständig als kurzfristig klassifiziert. Kurzfristige SchuldenDie kurzfristigen Schulden sind von 427,8 Mio. € auf 823,0 Mio. € zum 31. Dezember 2022 massiv angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung des vollständigen langfristigen Verbindlichkeitsbestandes gegenüber Kreditinstituten, aufgrund der drohenden Nichteinhaltung bestehender Covenantsbedingungen, weswegen diese als kurzfristig zu klassifizieren sind. Darüber hinaus haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten deutlich erhöht, was größtenteils auf der Mittelaufnahme in Form der Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. € beruht. Des Weiteren wurde die vollständige Kreditlinie des Konsortialkredites in Höhe von 235,0 Mio. € gezogen, was ebenfalls zu einer Erhöhung von 70,0 Mio. € geführt hat. Net Working CapitalDas Net Working Capital hat sich von 134,2 Mio. € zum Jahresende 2021 auf 162,7 Mio. € zum 31. Dezember 2022 erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 28,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Net Working Capital Quote berechnet sich im Verhältnis zu den Umsatzerlösen der letzten drei Monate hochgerechnet auf ein Jahr und liegt dabei zum 31. Dezember 2022 bei 17,1 % (31. Dezember 2021: 12,0 %). Die Veränderung der Net Working Capital Quote um 5,1 Prozentpunkte ist im Wesentlichen auf die verhaltene Umsatzentwicklung in den letzten drei Monaten, dem deutlichen Anstieg der Vorräte und dem Rückgang der Forderungen zurückzuführen. Kapitalflussrechnungscrollen
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 20,4 Mio. € und liegt damit 104,3 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Über das Geschäftsjahr 2022 hinweg wurde der Bestand an Vorräten um 66,2 Mio. € erhöht. Hierdurch wurde vor allem Vorsorge getroffen, um im Falle von Lieferengpässen die Produktion unvermindert aufrecht erhalten zu können. Darüber hinaus haben sich die Preisentwicklungen auf dem Rohstoffmarkt, sowie die Energiepreisentwicklung auf die Endprodukte niedergeschlagen. Gegenläufig haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelt, wodurch ein Rückgang von 52,5 Mio. € zu verzeichnen war. Ebenfalls haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten um 4,9 Mio. € vermindert. Auch bei den Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge ist ein Rückgang von 5,3 Mio. € zu verzeichnen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich von -189,6 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf -166,5 Mio. € reduziert. Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (CAPEX) liegen deutlich unter dem Vorjahreszeitraum und betragen 111,6 Mio. € (2021: 174,8 Mio. €). Sie wurden an die aktuelle Geschäftsentwicklung angepasst. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr von 14,2 Mio. € in 2021 auf 181,0 Mio. € in 2022 verändert. Ursache hierfür ist die Aufnahme des Schuldscheindarlehens in Höhe von 250,0 Mio. € sowie der übrigen vollständigen Ziehung der Kreditlinie des Konsortialkredites von 70,0 Mio. €. Gegenläufig wirkten sich hierauf die Dividendenauszahlung mit 100,2 Mio. €, die Zahlung in Höhe von 28,7 Mio. € im Rahmen des vereinbarten Schuldbeitritts zwischen der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit der VC Pensionen GmbH, Ellwangen, (Deutschland), sowie die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 18,1 Mio. € aus. Der Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 108,7 Mio. € (2021: 73,1 Mio. €). Vorhandene Kreditlinien sind zum Bilanzstichtag vollumfänglich ausgeschöpft. Einzelheiten zur Konzernfinanzierung sind in Kapitel 13. "Angaben zur VARTA AG" unter Verbindlichkeiten erläutert. Gesamtaussage zur Vermögens- Finanz- und ErtragslageNach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 kann festgehalten werden, dass die Entwicklung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des VARTA Konzern insgesamt unerfreulich verlaufen ist. Externe Faktoren wie die Eintrübung des Konsumklimas und der daraus resultierenden Nachfragereduktion, Lieferengpässe und stark gestiegene Rohstoff- und Energiepreise belasteten die Ertragslage des Unternehmens erheblich. Als Folge mussten auch Wertminderungen auf Sachanlagevermögen und Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen werden. Dies hatte letztlich ein defizitäres Konzernergebnis zur Folge, was, in Kombination mit zusätzlich aufgenommenem Fremdkapital (Schuldscheindarlehen), die Eigenkapitalquote der VARTA AG zum 31. Dezember 2022 belastete. Diese außergewöhnlichen externen Faktoren führten, in ihrer Gesamtheit, zu einer Entwicklung die stark von den Erwartungen und Zielen des Unternehmens zum Jahresanfang abgewichen ist. 4. Forschung und EntwicklungFür den VARTA AG Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 2022 ein Anstieg des Forschungs- und Entwicklungsaufwandes auf 23,2 Mio. € (im Vorjahr: 22,8 Mio. €). Daraus resultiert eine F&E-Aufwandsquote von 2,9 % im Verhältnis zum Umsatz im Vergleich zu 2,5% im Vorjahr. Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 29,2 Mio. € (2021: 19,5 Mio. €) wurden im Jahr 2022 selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von 27,2 Mio. € (2021: 16,9 Mio. €) erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen das Segment "Sonstige". Micro BatteriesDas Segment "Micro Batteries" umfasst Mikro- und Hörgerätebatterien. Ein besonderer Fokus lag in 2022 auf einem Innovationsprojekt im Bereich der gedruckten Batterien, die in zahlreichen Zukunftsanwendungen für die nötige Energie sorgen sollen. Diese "Printed Batteries" werden zukünftig vor allem im Internet-of-Things Sektor und in deren Applikationen eine wichtige Rolle spielen. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment "Micro Batteries" lag im Geschäftsjahr 2022 bei 8,2 Mio. € (2021: 6,2 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 5,0 % zum Umsatz (2021: 3,2 %). Lithium-Ion CoinPower"Lithium-Ion CoinPower" bildet das Segment für kleinformatige Lithium-Ionen-Rundzellen für OEM-Anwendungen. In diesem Segment war auch im Jahr 2022, wie im Jahr 2021, die Weiterentwicklung im Bereich der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für Premium True Wireless Stereo Headsets (TWS), ein Schwerpunkt. Im Vordergrund standen die weitere Steigerung der Energiedichte, die Evaluierung und Qualifizierung neuer Materialien für die CoinPower-Batterien, der Einsatz von günstigen Rohstoffen und die Entwicklung von effizienteren Fertigungsverfahren. Im Jahr 2021 hat das Unternehmen eine Roadmap bis 2027 vorgestellt. Für die nächsten Versionen A5, A6 und A7 wurden höhere Energiedichten von bis zu knapp 100mAh angekündigt. Ende 2022 ist die mittlerweile fünfte Generation der A-Version auf den Markt gekommen, die bis zu 15% mehr Kapazität beinhält im Vergleich zu den Vorgängerzellen. Dank optimierter Elektrochemie führt mehr Aktivmaterial in der Knopfzelle zu noch höheren Energiedichten. Diese Serie zeichnet sich außerdem durch eine hervorragende Zyklenstabilität aus. Außerdem wurden zwei neue Serien mit noch höherer Energiedichte entwickelt und stehen 2023 vor der Typenfreigabe: Die B-Serie mit einer auf Silizium basierten Anode sowie die C-Serie mit einer auf Carbon basierten Anode und einer LCO basierten Kathode. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment "Lithium-Ion CoinPower" lag im Geschäftsjahr 2022 bei 8,4 Mio. € (2021: 7,0 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 6,2 % zum Umsatz (2021: 2,7 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich in 2022 auf 0,0 Mio. € (2021: 0,4 Mio. €). Consumer BatteriesDas Segment "Consumer Batteries" bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. Im R&D Center in Dischingen arbeiten Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker an der Weiterentwicklung der Alkali-Mangan Batterie. Jeden Monat werden im R&D Center ca. 50 Batterieversuche durchgeführt und dazu insgesamt 10.000 Musterbatterien hergestellt. Die Leistung der AA- und AAA-Batterien wurde um bis zu 6 % gesteigert. Erzielt wurde dies durch ein optimiertes mechanisches Design, verbesserte Materialien und optimierte Rezepturen. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment "Consumer Batteries" lag im Geschäftsjahr 2022 bei 1,9 Mio. € (2021: 2,0 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 0,5 % zum Umsatz (2021: 0,6 %). Energy Storage SystemsUnter das Segment "Energy Storage Systems" fallen Energiespeicher-Lösungen für vorrangig private, aber auch für kommerzielle Anwendungsbereiche. Im Bereich Energiespeicher wurden Verbesserungen im gesamten Produktportfolio durch neue Funktionen und die Erweiterung der Konnektivität zu weiteren Geräteklassen erreicht. Außerdem wird die Entwicklung eines ultraschlanken Hochvolt-Energiespeichersystems vorangetrieben, welche 2023 vor der Markteinführung steht. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment "Energy Storage Systems" lag im Geschäftsjahr 2022 bei 2,2 Mio. € (2021: 1,9 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 2,5 % zum Umsatz (2021: 4,4 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich in 2022 auf 1,3 Mio. € (2021: 1,4 Mio. €). SonstigeUnter "Sonstige" fallen die Geschäftsbereiche "Lithium-Ion Battery Packs" sowie "Lithium-Ion Large Cells" (V4Drive/RoundPower). Im Bereich der zylindrischen Zellen werden Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen entwickelt und produziert. Das wird insbesondere durch innovative mechanische Lösungen für die Stromableitung, die auf Grund sehr niedriger Innenwiderstände eine hohe Leistungsdichte ermöglichen, erreicht. Kombiniert wird diese Innovation mit neuartigen, energiereichen Elektrodenmaterialien, so dass zukünftig Leistungs- und Energiedichte in einer Zelle vereinen lassen. Auch Schnelladefähigkeit lässt sich zukünftig besser mit einer hohen Energiedichte kombinieren. Damit grenzt sich VARTA deutlich von heute verfügbaren Lösungen ab. Um die ambitioniert gesteckten Ziele zu erreichen, sind intensive Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten notwendig. Hierin enthalten sind u.a. die Erforschung von Batteriematerialien und -komponenten der nächsten Generation und deren Integration in Batteriezellen. Vor allem geht es aber auch um die technologische Entwicklung von effizienten und nachhaltigen Fertigungsprozessen für eine erste industrielle Umsetzung der innovativen Zelltechnologie. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment "Sonstige" lag im Geschäftsjahr 2022 bei 2,4 Mio. € (2021: 5,7 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 4,9 % zum Umsatz (2021: 9,2 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich in 2022 auf 0,9 Mio. € (2021: 0,7 Mio. €). 5. Investitionen ohne M&A (CAPEX)Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Konzern als CAPEX bezeichnet. Dies stellt eine wichtige Steuerungsgröße von produzierenden Wachstumsunternehmen dar. Es wurden weiterhin Maßnahmen verfolgt, bereits geplante Kapazitäten im Bereich der CoinPower Zellen (TWS) zu erweitern. Daneben verfolgt das Unternehmen das Ziel, mit dem Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Lithium-Ionen-Rundzellen, der V4Drive Zelle im Automotive-Bereich und mit der RoundPower Zelle in allen Anwendungen außerhalb des Automotive-Bereichs, neue Geschäftstätigkeiten zu eröffnen. Die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 111,6 Mio. € (Vorjahresvergleichszeitraum: 174,8 Mio. €) und liegen damit innerhalb der Erwartungen. Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen dient der Erweiterung der Produktionskapazitäten bei Lithium-Ionen-Knopfzellen und dem Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Zellen. Die Investitionen im Segment "Lithium-Ion CoinPower" wurden aufgrund von großen Überkapazitäten verlangsamt. Ebenfalls sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig. 6. Ertragslage SegmenteDas Unternehmen ist in die Segmente "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower", "Consumer Batteries", "Energy Storage Systems" und "Sonstige" aufgeteilt. Weltweit sind viele von VARTAs Kunden großen Herausforderungen ausgesetzt. Die aktuelle kriegerische Lage in der Ukraine, die hierdurch entstehenden Kostensteigerungen bei den Rohstoff- und Energiepreisen, die zeitweisen Produktionsunterbrechungen bedingt durch die Pandemie und die Verknappung der Halbleiter führt bei unseren Kunden zu Produktions- und Nachfrageausfällen und in der Folge auch zu einer verringerten Nachfrage nach unseren Batterien. Hiervon sind vor allem unsere OEM-Kunden betroffen, während sich das direkte Konsumentengeschäft erfreulich entwickelt. Micro Batteriesscrollen
Das Segment "Micro Batteries" umfasst das Geschäft mit den Mikro- und Hörgerätebatterien. Der Umsatz liegt zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 bei 163,9 Mio. €, was einem Umsatzrückgang von -15,8 % entspricht. Im Geschäftsjahr 2022 ist das bereinigte EBITDA im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 52,5 Mio. € auf 15,3 Mio. € gesunken, was einem überproportionalen Rückgang im Vergleich zur Umsatzentwicklung entspricht. Die bereinigte EBITDA-Marge liegt bei 9,3 %, was einem Rückgang um 17,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Neben einem Nachfragerückgang resultiert dieser Ergebnisrückgang aus der Steigerung der Herstellkosten, insbesondere aufgrund der für VARTA negativen Entwicklung von Energie- und Rohstoffpreisen. Lithium-Ion CoinPowerscrollen
Im Segment "Lithium-Ion CoinPower" sind die kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen für die OEM-Anwendungen dargestellt. Der Umsatz liegt zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 bei 136,6 Mio. € was einem Umsatzrückgang von -47,0 % entspricht. Im Geschäftsjahr 2022 ist das bereinigte EBITDA im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 150,7 Mio. € auf 18,8 Mio. € gesunken, was einem überproportionalen Rückgang im Vergleich zur Umsatzentwicklung entspricht. Die bereinigte EBITDA-Marge liegt bei 13,7 %, was einem Rückgang um 44,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die aktuell schwierige Wirtschaftssituation und die Eintrübung des weltweiten Konsumentenverhaltens nach diversen batteriebetriebenen Lifestyle-Produkten, insbesondere nach True Wireless Stereo Headsets (TWS), führen zu dem deutlichen Umsatzrückgang. Für das Jahr 2022 wurde Personal vorgehalten, um größere Kundenprojekte bedienen zu können, die jedoch im geplanten Umfang nicht abgerufen wurden. Um dieser Prozessabweichung zukünftig entgegenzuwirken, wurden bereits Ende des Jahres erste personelle Maßnahmen, wie die Anmeldung der Kurzarbeit in Nördlingen sowie die Nicht-Verlängerung von befristeten Zeitarbeitsverträgen, für das Segment "Lithium-Ion CoinPower" eingeleitet. Zusätzlich hat VARTA ausreichend bereits installierte Kapazität, um im Falle einer Nachfrageerholung kurzfristig zusätzliche Mengen produzieren zu können. Consumer Batteriesscrollen
Das Segment "Consumer Batteries" bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. In diesem Segment ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 345,7 Mio. € auf 365,9 Mio. € gestiegen, was einem Anstieg von 5,9 %. entspricht. Im Vergleich hierzu ist das bereinigte EBITDA um 50,3 % gesunken. Die bereinigte EBITDA-Marge liegt bei 8,3 %, was einem Rückgang um 9,4 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Negativ haben sich der sehr deutliche Anstieg der Rohstoffpreise sowie die hohen zusätzlichen Energiekosten ausgewirkt. Diese Kostensteigerungen konnten nur teilweise an die Kunden weitergegeben werden. VARTA sieht dem aktuellen Trend der Energie- und Rohstoffkosten zuversichtlich entgegen und ist zudem bestrebt mittelfristig die gestiegenen Kosten weitergeben zu können. Demzufolge ist die Erwartung des Managements, dass das materialintensive Segment "Consumer Batteries" mittelfristig wieder auf das Margenniveau aus den Jahren 2020 und 2021 zurückkehren kann. Energy Storage Systemsscrollen
Der Umsatz im Segment "Energy Storage Systems" ist in 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 42,9 Mio. € auf 90,9 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 111,9 %. Diese erfreuliche Entwicklung ist auf die hohe Nachfrage nach Heimspeicherlösungen zurückzuführen. Das bereinigte EBITDA ist um 0,1 Mio. € von 5,1 Mio. € auf 5,2 Mio. € gestiegen, was einem Anstieg von 1,2 % entspricht. Die bereinigte EBITDA-Marge liegt bei 5,7 % im Verhältnis zum Umsatz, was einem Rückgang um 6,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht. VARTA hat für das materialintensive Segment "Energy Storage Systems" im Jahr 2022 ein höheres Adj. EBITDA Wachstum analog der Umsatzsteigerung erwartet. Allerdings wurde die Marge aufgrund der stark gestiegenen Rohstoffpreise sowie der erschwerten Beschaffung von benötigten Produktionskomponenten erheblich belastet. Als Maßnahmen konnte VARTA die gestiegenen Kosten zum Anfang des Geschäftsjahres 2023 weitergeben und erwartet daher eine deutliche Verbesserung der EBITDA-Marge. Sonstigescrollen
Das Segment "Sonstige" umfasst in der neuen Segmentierung die Geschäftsbereiche "Lithium-Ion Battery Packs" sowie "Lithium-Ion Large Cells" (V4Drive und RoundPower). Darüber hinaus fallen mögliche Sondereffekte des Konzerns in dieses Segment. Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 liegt der Umsatz des Segmentes "Sonstige" bei 49,6 Mio. € was einem Umsatzrückgang von -19,9 % entspricht. Das bereinigte EBITDA im Vergleich zum Vorjahr um -101,1 % auf -0,1 Mio. € gesunken. Die bereinigte EBITDA-Marge liegt bei -0,3 % im Verhältnis zum Umsatz, was einem Rückgang um 21,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht. 7. MitarbeitendeDie erfolgreiche Entwicklung der Gruppe basiert auf der Kompetenz und den Fähigkeiten der Mitarbeitenden sowie ihrer Identifikation mit dem Unternehmen. Neben der Ausbildung der Mitarbeitenden sorgen Fortbildungen und Schulungen für ein hohes Kompetenzniveau. Der Konzern ist an engagierten und motivierten Mitarbeitenden interessiert, die in einem starken Team die Innovation des Unternehmens weiter vorantreiben möchten. Um Innovation auch im HR-Bereich weiterzutreiben, setzt VARTA auf die Digitalisierung wesentlicher Personalprozesse. VARTA als Technologieunternehmen beschäftigt mit 43 % seiner globalen Beschäftigten einen hohen Anteil an Mitarbeiterinnen. Um sich bestmöglich an den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden zu orientieren und eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern, unterstützt VARTA flexible Arbeitszeitmodelle. Je nach Einsatzbereich bietet das Unternehmen verschiedene Schichtmodelle, Gleitzeitregelungen, Altersteilzeit und mobiles Arbeiten an. Für die Zukunft ist die Implementierung eines Programms zur Job-Rotation und die Erarbeitung von Möglichkeiten, zeitlich befristet an anderen VARTA-Standorten arbeiten zu können, geplant. Es soll sichergestellt werden, dass sich Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen binden und sich anhand gemeinsamer Unternehmensziele und -werte mit VARTA identifizieren. Durch eine langjährige Betriebszugehörigkeit bringen die Mitarbeitenden exzellente Fachkenntnisse in ihren Aufgabengebieten mit. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber stellen Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention im VARTA AG Konzern wichtige Säulen für die Beschäftigung dar. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass VARTA sich in der Exzellenz-Klasse des Corporate Health Awards etablieren konnte. Der Anspruch von VARTA ist es, auf die Bedarfe der Mitarbeitenden abgestimmte Gesundheitsleistungen anzubieten und sie somit in ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation nachhaltig zu stärken. VARTA bietet ein breites Angebot an Ausbildungsberufen im technischen und kaufmännischen Bereich sowie duale Studienrichtungen mit den Schwerpunkten Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und BWL an. Das Unternehmen begleitet im Schnitt circa 100 Auszubildende; im Jahr 2022 haben 42 neue Auszubildende und dual Studierende Ihren Werdegang bei VARTA begonnen. Auf über 1.000 m 2 bietet das Unternehmen im Ausbildungszentrum der VARTA Academy State-of-the-Art-Applikationen und -Geräte wie Laserbeschriftungen oder 3D-Drucker. Digitale Lernplattformen ergänzen zeit- und ortsunabhängig die Wissensvermittlung. ArbeitgeberattraktivitätDurch gezielte Maßnahmen wird versucht, die Mitarbeitenden durch attraktive Angebote und Kooperationen an das Unternehmen zu binden. Die Führungskräfte des Konzerns treffen sich außerdem jährlich in einer Führungskräftetagung sowie jährlichen Führungsworkshops. Nachwuchsführungskräfte werden mit gezieltem Training und Mentoring auf zukünftige Führungsaufgaben vorbereitet. Weiterhin werden bedarfsgerechte Entwicklungsinitiativen für die Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens gefördert. Die Anzahl der Mitarbeitenden der gesamten Gruppe verringerte sich von 4.666 Mitarbeitenden im Vorjahr auf 4.498 Mitarbeitende zum 31. Dezember 2022. In Summe verteilten sich die Mitarbeitenden zum Bilanzstichtag wie folgt auf die Regionen: scrollen
8. Chancen- und Risikobericht8.1. Chancen- und RisikomanagementsystemZur frühzeitigen Erkennung und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken hat die Gesellschaft Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet, die in einem Risikofrüherkennungs-, internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind. Das Risikomanagementsystem beurteilt und fokussiert auf operative, finanzielle, strategische und Compliance Risiken. Es umfasst entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 und Abs. 3 AktG ein Risikofrüherkennungssystem. Hierbei werden die Risiken anhand einer Risikomatrix als gering, mittel oder hoch eingeordnet (siehe Matrix). Es wird keine Risikoquantifizierung zur Einschätzung von rechtlichen und Compliance-Risiken vorgenommen, gleichwohl werden diese Risiken angemessen berücksichtigt. Wesentliche Bausteine des Risikomanagementsystems sind ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine jährliche Budgetplanung, die mehrfach innerhalb des laufenden Jahres überprüft und an die aktuellen Erkenntnisse angepasst wird, monatliche Plan-Ist-Vergleiche sowie die regelmäßige Kommunikation von Risiken und Chancen. Unterstützt wird dieses Risikomanagement durch regelmäßige Sitzungen des Managements, in denen Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung analysiert und erörtert werden. Die folgende Abbildung zeigt die angewendeten Bandbreiten zur Quantifizierung von Risiken.
Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Kernrisiken. Zu diesen Risiken zählen alle Sachverhalte, die eine signifikante Bedrohung der Erfolgsfaktoren darstellen und eine materielle Auswirkung auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben können. Sie lassen sich anhand ihres Schadenserwartungswertes einzelnen Risikoklassen zuordnen (hoch, mittel, gering). Der Schadenserwartungswert wird im Rahmen eines Regelprozesses gruppenweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Effekt des Schadensausmaßes auf das Konzernergebnis zusammen. Dargestellt und berichtet werden die TOP Risken im Konzern. Für das Geschäftsjahr wurde zur Darstellung der Risiken außerdem ein qualitativer Ansatz gewählt, um etwaige Veränderungen der TOP Risiken darzustellen. Chancen, die sich für die VARTA ergeben, werden in den monatlichen Forecasts kontinuierlich abgebildet. Eine Clusterung, analog der Risiken, wird gegenwärtig für Chancen im Konzern nicht vorgenommen Für jeden Geschäftsbereich gibt es einen Risikoverantwortlichen, der die Risikosituation seines Bereiches dezentral steuert und an das Group Risk Management berichtet. Um eine enge Verzahnung mit operativen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen sicherzustellen, ist das Risikomanagement im Zentralbereich "Corporate Controlling" angesiedelt. Das Risikomanagement wird jährlich intern geprüft und gegebenenfalls verbessert. Zur Früherkennung von potenziell bestandsbedrohenden Entwicklungen und zur Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs erfolgt eine Aggregation der Risiken mittels Monte-Carlo-Simulation. In die Risikoaggregation fließen dabei jeweils die Netto-Risiken ein, das heißt die Risiken unter Berücksichtigung von Risikobewältigungsmaßnahmen. Die Aggregation aller Risiken bestimmt den Gesamtrisikoumfang. Bei der Monte-Carlo-Simulation werden die Wirkungen der wichtigsten Einzelrisiken des Unternehmens den entsprechenden Posten der Plan-GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und Plan-Bilanz zugeordnet. In unabhängigen Simulationsläufen werden einhunderttausend mögliche risikobedingte Zukunftsszenarien durchgespielt und dabei jeweils eine Ausprägung der GuV und Bilanz berechnet. Die Gesamtheit aller Simulationsläufe liefert eine "repräsentative Stichprobe" aller möglichen Risiko-Szenarien des Unternehmens in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit einer Überschuldung und einer Illiquidität. Die Ergebnisse der Aggregation sind die Basis der Berichterstattung über die Gesamtrisikoposition und die Risikotragfähigkeit an den Vorstand und den Aufsichtsrat. 8.2. Internes KontrollsystemEinen wichtigen Teil des Risikomanagements stellt das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem des VARTA AG Konzerns dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für die VARTA AG Konzern maßgeblichen Vorschriften gerichtet sind. In den einzelnen Konzerngesellschaften ist ein den jeweiligen Verhältnissen angepasstes internes Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das Prinzip der Funktionstrennung. Es gibt konzernweit einheitliche Bilanzierungsrichtlinien. Weiterhin ist das Rechnungswesen weitestgehend am Hauptsitz des Unternehmens, in Ellwangen zentralisiert. Der Vorstand trägt die Verantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. 8.3. RisikosituationAus der Gesamtheit der identifizierten Chancen und Risiken werden nachfolgend jene Bereiche dargestellt, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prognosezeitraum, aktuell sind das 12 Monate, in wesentlichem Umfang positiv oder negativ beeinflussen können. Gemäß der oben erwähnten Bewertung nach erwarteter Schadenshöhe in Bezug auf das Konzernergebnis wird für die folgenden Risiken die entsprechende Klassifizierung des Schadenerwartungswerts des Risikos angegeben, der vor Ergreifen von Gegenmaßnahmen vorliegt, d.h. der Brutto-Schadenswert. Die Risikosituation stellt sich für den VARTA AG Konzern zum 31.12.2022 wie folgt dar: scrollen
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8.4. Operative RisikenDer im Geschäftsjahr 2022 eingetretene drastische Nachfragerückgang bzw. Verzögerungen bei Kundenprojekten im Bereich der kleinen Lithium-Ionen-Zellen führte zu signifikanter Unterauslastung der Produktionskapazitäten. Maßnahmen wurden im Jahr 2022 eingeleitet, die Kapazitäten an die aktuelle Marktlage anzupassen. Mit neuen Kundenprojekten soll die Auslastungssituation weiter stabilisiert werden. Eine hohe Auslastung ist notwendig, um das mit erheblichen Investitionen aufgebaute kapitalintensive Lithium-Ionen-Geschäft profitabel zu betreiben. Aktuell geht der VARTA AG Konzern davon aus, dass der Lithium-Ionen Markt für Coin Zellen weiterwächst. Aktuell bleibt das Risiko aber auch für 2023 bestehen und wird als mittelgroß eingestuft. Die Covid-19 Pandemie hat durch die Anpassung von Prozessen und die ergriffenen Schutzmaßnahmen zu keinen wesentlichen Unterbrechungen im operativen Betrieb des Konzerns geführt. Die Pandemie scheint aus heutiger Sicht weitgehend überwunden. Ein regionales Wiederaufflammen oder die Entwicklung neuer Virusmutationen kann allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher sind Beeinträchtigungen von Produktionsstandorten, Transportlogistik, Beschaffungs- und Absatzmärkten nicht auszuschließen. Insgesamt wird das Risiko allerdings gegenwärtig als niedrig eingeschätzt. Beschaffungsrisiken, vor allem bei wichtigen Rohstoffen und Komponenten, werden durch permanente Marktbeobachtungen, durch eine langfristig angelegte und auf Qualität setzende Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie durch den Bezug strategischer Komponenten von mehreren Lieferanten minimiert. Die angespannte politische als auch die gesamtwirtschaftliche Situation strahlte auch auf die Beschaffungskette der VARTA aus: Es ergaben sich z.T. erhebliche Preissteigerungen bei Rohstoffen und Komponenten. Deren Verfügbarkeit war hingegen kontinuierlich gegeben. Die Beschaffungs- und Logistikrisiken für den VARTA AG Konzern wurden für das Geschäftsjahr 2022 als hoch eingestuft und haben im Wesentlichen durch die erhebliche Materialverteuerung, insbesondere aufgrund stark gestiegener Energiepreise, zu einer deutlichen Belastung des operativen Ergebnisses geführt. Der VARTA AG Konzern erwartet aus heutiger Sicht, dass das Preisniveau an den Beschaffungsmärkten 2022 seinen Höhepunkt erreicht hat. Im Zusammenspiel mit neu gestarteten Einkaufsinitiativen, die die Ertragskraft frühzeitig wieder herstellen sollen, wird das Risiko für das Geschäftsjahr 2023 als mittelgroß eingestuft. Die geopolitischen Risiken bleiben insbesondere aufgrund des andauernden russischen Angriffskriegs auf die Ukraine erheblich. Es sind Implikationen auf den Umsatz und auf die Lieferketten vorstellbar. Das Risiko eines Abbruchs der Gasversorgung schätzt die VARTA mittlerweile als gering ein, allerdings wären die potenziellen Auswirkungen sehr erheblich, so dass der Bruttoschaden-Erwartungswert als hoch eingeschätzt wird. Die zentrale IT-Abteilung des Konzerns ist weltweit für alle Informationssysteme und Berechtigungen der Anwender zuständig. Die IT-Landschaft ist global einheitlich und wenig fragmentiert. Hierbei wird mit wachsender Unternehmensgröße der nahtlose Zugriff auf relevante Daten, Systeme und technische Anwendungen für die Mitarbeitenden gewährt. IT Verfügbarkeit und etwaige Cyberkriminalität, beispielsweise Angriffe auf das VARTA Netzwerk, stellen im aktuellen Umfeld ernstzunehmenden Risiken dar. Der Verlust oder die Manipulation von Daten kann zu Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs führen und damit auch unsere Kunden tangieren. Deshalb setzt VARTA auf fortlaufende Optimierung der Systemlandschaft, um den bestmöglichen Schutz gegenüber Angriffen von außerhalb zu gewährleisten. Ein Meilenstein war die Erlangung der TISAX Zertifizierung im Geschäftsjahr 2022, welches die Bemühungen unterstreicht, bzw. bestätigt. Die IT überwacht außerdem kontinuierlich den Systembetrieb, überprüft regelmäßig die bestehenden Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme an, damit trägt dieses Berechtigungskonzept im Wesentlichen zum internen Kontrollsystem mit bei. Aus diesen Gründen wird das Risiko im IT-Bereich auch als beherrschbar, bzw. gering eingeschätzt. 8.5. Strategische RisikenDie Kundenkonzentration bzw. -abhängigkeit von einem einzelnen Kunden hat, bedingt durch das starke Wachstum im Geschäftsbereich Lithium-Ion CoinPower, über die Zeit stark zugenommen. Die Gesellschaft begegnet der höheren Kundenkonzentration im Geschäftsbereich Lithium-Ion CoinPower durch die gezielte Verbreiterung der Kundenbasis. Durch die Akquisition von VARTA Consumer im Jahr 2020 sind die Umsatzströme bereits deutlich differenzierter geworden. Die Bedeutung eines einzelnen Kunden konnte in der Folge reduziert werden. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse und der Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 wird das Risiko im Geschäftsbereich Lithium-Ion CoinPower allerdings als hoch eingestuft. Das Risiko impliziert möglichen Preisdruck auf den Absatzmärkten und eine geringe Fähigkeit, Kostensteigerungen auf die Endkunden vollständig überzuwälzen. Dies birgt Profitabilitätsrisiken für den Konzern. Der VARTA AG Konzern partizipiert an nationalen wie auch internationalen Förderprogrammen, um Produktinnovationen weiter voranzutreiben. Für den Konzern ergeben sich Chancen, mit diesen Mitteln neue Technologien zu entwickeln und neue Märkte zu erschließen. Die VARTA AG hat an dieser Stelle Auflagen für die Inanspruchnahme der Mittel zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen besteht das Risiko einer anteiligen Rückzahlung. Zur Überwachung und Steuerung des Risikos ist ein Monitoring-Prozess installiert. Dadurch können Abweichungen unmittelbar festgestellt und Gegensteuerungsmaßnahmen initiiert werden. Gegenwärtig wird das Risiko für eine Verletzung der Förderungsauflagen als mittelgroß eingeschätzt. Ein großes Industrialisierungsprojekt im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells für einen neuen Großkunden erfordert erhebliche Investitionen, um den zügigen Projekthochlauf sicherzustellen. Der VARTA AG Konzern ist zur Finanzierung auf externe Finanzierungsquellen angewiesen. Das Risiko, das diese externen Finanzierungsquellen nicht erschlossen werden können, wird gegenwärtig als mittelgroß eingeschätzt. ESG- und Nachhaltigkeitsthemen rücken auch für die VARTA AG immer mehr in den Mittelpunkt. Regulatorische Auflagen, denen die Gruppe nachkommen muss, verschärfen sich zunehmend. Unsere Nachhaltigkeitsabteilung beschäftigt sich intensiv mit dieser Entwicklung und leitet entsprechende Maßnahmen ein, um die künftigen Auflagen zu erfüllen. Gegenwärtig beobachtet die VARTA den Wandel und regulatorisch aufmerksam und geht gegenwärtig von beherrschbarem potenziellem Risiko aus. Details können VARTAs Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden. 8.6. Finanzielle und AusfallrisikenDurch das internationale Marktauftreten und den weltweiten Einkauf von Rohstoffen und Komponenten entstehen Fremdwährungsrisiken für den Konzern. Diese Fremdwährungsrisiken werden eingehend analysiert und bewertet. Fremdwährungsrisiken werden durch FX-Geschäfte abgesichert. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde der USD abgesichert, für 2023 wurden aufgrund von natural hedging keine FX Sicherungen abgeschlossen. Details sind dem Anhang zu entnehmen. Commodity Derivate kommen in 2023 zum Einsatz - hier werden auf der Beschaffungsseite Zink und Silber abgesichert. Für Kreditbeziehungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitestgehend Warenkreditversicherungen (WKVs) zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen. Forderungen der wesentlichen deutschen und österreichischen Einheiten werden im Rahmen eines Factoring Programms verkauft - Details sind dem Anhang zu entnehmen. Ferner werden zur Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese entsprechend wertberichtigt. Aufgrund der insgesamt schwachen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022 - insbesondere im Segment Lithium-Ion CoinPower - sowie der signifikant gestiegenen Material- und Energiepreise, sieht sich der VARTA AG Konzern mit einem erhöhten Finanzierungsrisiko konfrontiert. Auf Basis des mit dem Sanierungsgutachter ausgearbeiteten Sanierungskonzepts nach IDWS6 wurde mit den Banken eine Einigung erzielt. Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung von vertraglich definierten Finanzkennzahlen (Financial Covenants) ist VARTA auf den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit den finanzierenden Banken im Rahmen der Anpassung des Konsortialkredits angewiesen. Diese Sanierungsvereinbarung verpflichtet den Vorstand der VARTA AG zur Umsetzung von weitreichenden Sanierungsmaßnahmen. Die Sanierungsfähigkeit ist durch einen externen Sanierungsgutachter fortlaufend zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Bei einer Nichteinhaltung von Bedingungen der Sanierungsvereinbarung haben die finanzierenden Banken grds. das Recht die Finanzierungsvereinbarung aufzukündigen und die ausgereichten Darlehen an die VARTA AG jederzeit fällig zu stellen. In diesem Zusammenhang weist der Vorstand der VARTA AG insbesondere darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft bzw. des Konzerns somit von der erfolgreichen Anpassung der Finanzierung durch die Konsortialkreditgeber auf Basis der Sanierungsvereinbarung sowie von dem Erreichen der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen Budgetziele abhängig ist. In diesem Zusammenhang besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die Gesellschaft bzw. der Konzern sind daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Aufgrund der bereits eingeleiteten Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der von einem externen Gutachter geprüften Unternehmensplanung ist der Vorstand davon überzeugt, wieder auf einen Wachstumspfad mit einer entsprechenden Profitabilität zurückzukehren. Weitere Details sind dem Kapitel "47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzernanhangs zu entnehmen. Das Finanzierungsrisiko wird nach aktueller Einschätzung als mittelgroß eingestuft. 8.7. Compliance und sonstige RisikenUnter Compliance-Risiken werden Strafen, finanzielle oder andere materielle Ausfälle aufgrund von Gesetzesverstößen und der Nichteinhaltung von unternehmensinternen Vorschriften, Grundsätzen und allen anderen nicht einzeln genannte Risiken verstanden. Diese Risiken werden insgesamt als gering eingestuft. 8.8. Chancen der künftigen EntwicklungDie Identifikation, Wahrnehmung und Nutzung von Chancen werden dezentral gesteuert und obliegen dem operativen Management. Die Grundlage dafür bilden die vom Vorstand ausgegebenen Ziele und Strategien. Das Chancenmanagement wird mit Hilfe des Risikomanagement- und Controlling-Prozess gesteuert. Auch werden die Chancen bei der Risikoaggregation durch die Best-Case-Einschätzungen der Marktrisiken berücksichtigt. Insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit sind eine wesentliche Stärke. Dank des Fokus auf Forschung und Entwicklung sowie des bestehenden großen Netzwerkes an Forschungspartnern ist der Konzern exzellent aufgestellt, um den technologischen Fortschritt des relevanten Industriebereiches mitzugestalten. Die Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien wird sehr genau beobachtet. Mittelfristig werden keine wesentlichen Auswirkungen von möglichen Ersatztechnologien auf das Kerngeschäft des Konzerns gesehen. Es besteht eher die Chance, die technologische Entwicklung in den Segmenten mitgestalten zu können. Besonders aussichtsreich für den VARTA AG Konzern bleibt der stark wachsende Geschäftsbereich für kleinformatige wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterien. In diesem Geschäftsbereich ist die VARTA aktuell besonders gut positioniert. Mit den vorhandenen Produktionskapazitäten in Deutschland kann die steigende Nachfrage für einen weiterwachsenden Lithium-Ionen-Batterien Markt sehr schnell mit Erzeugnissen, die das Gütesiegel - Made in Germany - tragen, bedient werden. Darüber hinaus profitiert der Konzern vom Megatrend bei Energiespeichern, denen in verschiedenen Studien ein sehr starkes Marktwachstum zugesprochen wird. Energiespeicher gelten als ein zentrales Element für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Der VARTA AG Konzern verspricht sich, auch durch Produktinnovationen, erhebliches Wachstumspotenzial in diesem Geschäftsbereich. 8.9. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage durch den VorstandDer Vorstand trägt die Verantwortung für das Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist. Nach der Einschätzung des Vorstands kann bei den beschriebenen Risiken zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Bestandsgefährdung nicht mehr vollumfänglich ausgeschlossen werden. Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung von vertraglich definierten Finanzkennzahlen (Financial Covenants) ist VARTA auf den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit den finanzierenden Banken im Rahmen der Anpassung des Konsortialkredits angewiesen. Diese Sanierungsvereinbarung verpflichtet den Vorstand der VARTA AG zur Umsetzung von weitreichenden Sanierungsmaßnahmen. Die Finanzierungs- bzw. Liquiditätssituation stellt für die VARTA AG die größte Herausforderung dar. Es besteht dennoch die Überzeugung, dass der Konzern mit seinem Produktportfolio gut aufgestellt ist, um sich bietende Chancen zu nutzen und die Finanzierungsthematik erfolgreich zu meistern. 8.10. Lageberichtsfremde AngabenAngemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements werden u.a. durch verschiedene in- und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Revisionsfunktion überwacht. Internes Kontrollsystem und Risikomanagement werden an Veränderungen des Geschäftsmodells sowie die Art und den Umfang von Geschäftsvorfällen und Zuständigkeiten angepasst. Der Formalisierungsgrad von Prozessen und Kontrollen wird fortlaufend erhöht. Das Risikomanagementsystem wird ebenfalls kontinuierlich weiterentwickelt um die Wirksamkeit und Angemessenheit zu verbessern. Als lageberichtsfremde Angaben gehen sie über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinaus und sind von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen. 9. AusblickDer VARTA AG Konzern hält trotz der Herausforderungen des Geschäftsjahres 2022 eine sehr gute Position in seinen Kernmärkten und ist vielversprechend positioniert, um von den langfristigen Marktentwicklungen - insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien mit ihren vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten - zu profitieren. Der seit Herbst 2022 beobachtbare deutliche Rückgang der Energie- und Rohstoffpreise gibt der Gruppe einen gewissen Rückenwind für das neue Geschäftsjahr. Dennoch bleiben Beschaffungsrisiken, vor allem bei wichtigen Rohstoffen und Komponenten, ein möglicher Risikofaktor für die Geschäftsentwicklung. Dies hat unverändert mit den geopolitischen Risiken, gerade mit Blick auf den andauernden Krieg in der Ukraine, zu tun. Während die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage mittlerweile gering erscheint, liegt der Brutto-Schadens-Erwartungswert wegen der potenziell erheblichen Effekte weiter auf einem hohen Niveau. Angesichts erhöhter Inflationsraten erscheint es möglich, dass die großen Notenbanken den Kurs monetärer Straffung über das an den Märkten erwartete Maß hinaus fortsetzen und damit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage dämpfen. Die bisherigen Indikationen seitens der VARTA-Kunden, etwa der hohe Auftragsbestand bei Energiespeichern, geben allerdings zu einem gewissen Optimismus Anlass. Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Umsatzwachstum erwartet. Das bereinigte EBITDA wird mindestens in der Größenordnunge des Vorjahres erwartet. In den Segmenten "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" hat der VARTA AG Konzern im Geschäftsjahr 2022 die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise nur partiell an die Kunden weitergeben können. So erfolgt die Preisanpassung im Segment Consumer Batteries in mehreren Schritten. Vor diesem Hintergrund ist nach Managementeinschätzung zu erwarten, dass die Marge bei Haushaltsbatterien sich - in Abhängigkeit von Kundenverhandlungen und den zukünftigen Rohstoffpreisentwicklungen - erst nach vier bis sechs Quartalen wieder vollständig erholen wird. Der Umsatz mit Haushaltsbatterien konnte auch im Geschäftsjahr 2022 weiter gesteigert werden. Angesichts einer prognostizierten Marktwachstumsrate von rund 3,5 % pro Jahr bis 2027 (Reportlinker, 2022) ist auch für VARTA ein moderates Umsatzwachstum mit Haushaltsbatterien in den kommenden Jahren zu erwarten. Im Segment Energy Storage Systems können die Effekte aus gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten aus dem Geschäftsjahr 2022 für Auslieferungen ab Jahresbeginn 2023 vollständig an Kunden weitergegeben werden. VARTA erwartet daher ab dem Geschäftsjahr 2023 eine Rückkehr zu den gewohnten niedrigen zweistelligen Margen von vor 2022. Dies ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Umsatzprognose erheblich, die analog zum Geschäftsjahr 2022 auch für 2023 ein hohes Wachstum vorsieht. Die Visibilität in diesem Geschäftsbereich ist durch den hohen Auftragsbestand, der bis weit ins vierte Quartal 2023 reicht, besonders hoch. Der VARTA AG Konzern rechnet für den Geschäftsbereich durch die geplante Produkteinführung der VARTA.wall auch in den kommenden Jahren mit überdurchschnittlichen Zuwächsen in einem stark wachsenden Markt. Im Segment "Lithium-Ion CoinPower" war das Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 von der Nachfrageschwäche bei kabelloser Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten betroffen. Private Konsumenten haben ihre Nachfrage angesichts hoher Energiepreise und insgesamt hoher Inflationsraten reduziert. Dieses veränderte Konsumverhalten hat den Geschäftserfolg des VARTA AG Konzerns erheblich beeinträchtigt. Die Konkurrenzsituation und der erhebliche Nachfragerückgang nach Lithium-Ionen-Batterien durch einen Großkunden haben diese Entwicklung wesentlich verstärkt. Angesichts dieser vielfältigen, externen Faktoren ist der Segment-Ausblick auch für das Geschäftsjahr 2023 mit besonderen Unsicherheiten behaftet. Die Umsatzerlöse dürften nach aktuellem Stand gegenüber Vorjahr sehr deutlich sinken, womit auch das bereinigte EBITDA deutlich unter dem Vorjahr liegen wird. Dennoch bleibt die mittel- und langfristige Perspektive freundlich, da Marktstudien für kabellose Kopfhörer, sogenannte True Wireless Stereo Headsets (TWS), von einem jährlichen Marktwachstum von rund 24,9 % bis 2033 ausgehen (Persistence Market Research, 2023). Freie Kapazitäten plant VARTA gezielt einzusetzen, um Projekte von Neukunden zu akquirieren und zu bedienen. Aufgrund von Produktvorlauf- und Design-In Zeiten könnten sich Projekte von potenziellen Neukunden im Segment Lithium-Ion CoinPower ab 2024 nachhaltig umsatzsteigernd auswirken. Neben der etablierten Anwendung in kabellosen Kopfhörern sieht VARTA mittel- und langfristig zusätzliches Wachstumspotenzial für CoinPower Zellen in anderen Märkten, wie etwa für medizinische Anwendungen. Vor dem Hintergrund der hohen Produktexpertise und der sehr hohen prognostizierten Markt-Wachstumsraten sieht sich VARTA auch langfristig sehr gut aufgestellt, um den erwarteten Nachfrageanstieg mit entsprechender bereits installierter Kapazität bedienen zu können. Im Segment "Micro Batteries" ist langfristig zu erwarten, dass der Umsatz mit Hörgerätebatterien in etwa mit rückläufiger Tendenz gehalten werden kann. Die wachsende Weltbevölkerung, die höhere durchschnittliche Lebenserwartung und der Anstieg der Bevölkerung über 65 Jahre, gerade in den hochentwickelten Industrienationen, sind wesentliche Wachstumstreiber. Zusätzliches Wachstumspotenzial ergibt sich durch sogenannte OTC-Hörgeräte. Diese sind deutlich günstiger als traditionelle Hörgerate und können daher neue Kundengruppen erschließen. Für den erwarteten Bedeutungszuwachs von wiederaufladbaren Batterien gegenüber Primärbatterien sieht sich VARTA gut vorbereitet, da das Unternehmen sowohl bei Zink-Luft Zellen für Hörgeräte mit austauschbaren Batterien als auch bei Lithium-Ionen-Akkus für wiederaufladbare Hörgeräte über eine starke Marktposition und hohe technische Kompetenz verfügt. Die Geschäftsbereiche Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells im Segment "Sonstige" sind gut positioniert, um von der Entwicklung weg von kabelgebundenen hin zu akkubetriebenen Geräten und dem damit einhergehenden erwarteten Bedeutungszuwachs von Lithium-Ionen-Batterien zu profitieren. Die langfristigen Geschäftsaussichten sind ausgesprochen positiv angesichts der prognostiziert zweitstelligen jährlichen Wachstumsrate bis 2031 (Transparency Market Research, 2021), die sich vor allem aus Zuwächsen bei der Elektromobilität, aber auch aus der steigenden Nachfrage nach akkubetriebenen Geräten wie elektrischen Haus- oder Gartengeräten ergeben soll. Die kurzfristigen Potenziale sind deutlich kleiner, da der Abschluss von individualisierten Neukundenprojekten eine hohe Projektplanungs- und -vorlaufzeit benötigt. Projektneugewinnungen aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs im Geschäftsjahr 2023 können daher erst ab 2024 einen wesentlichen Umsatzeffekt haben. Für mögliche Neuprojekte aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells beläuft sich die Vorlaufzeit sogar auf einen mehrjährigen Zeitraum. Der Geschäftsausblick für den VARTA AG Konzern ist angesichts der Risikosituation für das Geschäftsjahr 2023 im Vergleich mit Vorjahren mit einer überdurchschnittlich hohen Unsicherheit verbunden: Auf Seiten der operativen Risiken sind insbesondere Beschaffungsrisiken, insbesondere mit Blick auf hohe Rohstoff- und Energiekosten, sowie auf Produktions- und Logistikrisiken zu nennen. Das Risiko einer Gasmangellage erscheint mittlerweile gering, hätte bei Eintritt allerdings sehr erhebliche Beeinträchtigungen von Produktion und Geschäftsergebnis zur Folge. Bei den strategischen Themen ist die Abhängigkeit von einzelnen Kunden trotz erfolgreicher Diversifikationsmaßnahmen weiterhin hoch und stellt ein hohes Risiko dar. Technologische Fortschritte bei Konkurrenztechnologien und Forderungsrisiken in Bezug auf öffentliche Mittel erscheinen mittelgroß. Selbiges gilt für eine potenzielle Umsetzung und Finanzierung eines möglichen Fabrikbaus für die großformatige Lithium-Ionen-Rundzelle, der aktuell gestoppt wurde. Projekte, die über den bestehenden Vertrag und die bestehenden installierten Anlagen hinaus gehen, benötigen erhebliche Investitionen und erfordern daher auch externe Finanzierungsquellen, etwa von strategischen Partnern oder Kunden. Mit Blick auf die Finanzierungssituation der VARTA verbleibt nunmehr ein mittleres Risiko. Mit der erfolgten Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts am 21.03.2023 ist VARTA ein Bruttoerlös von 50,7 Mio. Euro zugeflossen. Durch die daraus erfolgte Einigung mit den Konsortialbanken im Rahmen eines Termsheets, hat sich die Finanzierungssituation des Unternehmens zuletzt erheblich verbessert. Sämtliche Konsortialbanken haben bis zum 17. April 2023 ihren Gremienvorbehalt aufgehoben und der Verlängerung der Finanzierung bis 31.12.2026 zugestimmt. Die Dokumentation der Sanierungsvereinbarung und die Anpassung des Konsortialkreditvertrages stehen noch aus. Neben der Umsetzung des Sanierungskonzeptes, das zu operativen Anpassungen von Produktions- und Verwaltungskosten führt, plant das Unternehmen gezielte Investitionen in Wachstumsfelder wie Energiewende und E-Mobilität. Gesamtaussage zur künftigen EntwicklungDie nachfolgend dargestellte Prognose wurde am 28. April 2023 veröffentlicht. VARTA AG KonzernFür das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand der VARTA AG einen Umsatz zwischen 820 Mio. € und 870 Mio. € (2022: 807 Mio. €) und geht in 2023 von einem bereinigten EBITDA mindestens in der Größenordnung des Vorjahres (2022: 69,5 Mio. €) aus. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass die herausfordernde wirtschaftliche Lage und die bestehenden globalen Krisen auch im Jahr 2023 fortbestehen werden, mit entsprechend negativen Folgen für Kosten, Lieferketten und Konsumentennachfrage. Darüber hinaus erweisen sich die Kundenabnahmeprognosen als weiterhin sehr volatil, was eine präzise Aussage erschwert. Die Bandbreite der Prognosen trägt diesen erwarteten negativen Entwicklungen Rechnung. Allerdings ist der weitere Verlauf der Entwicklungen bei Energiekosten, Rohstoffpreisen und Lieferketten sowie der Finanzierungssituation derzeit für das kommende Jahr nur eingeschränkt abschätzbar. Dies gilt auch für den Umfang und die Aufwendungen angedachter Sanierungsmaßnahmen, die mit den Konsortialbanken im Rahmen eines Termsheets vereinbart wurden. Da die mit der Umsetzung der Sanierungsvereinbarung verbundenen Kosten sowie die resultierenden operativen internen Maßnahmen auch von externen Faktoren wie etwa der Inflation, dem Konsumklima oder dem Zinsniveau innerhalb der EU abhängen, ist die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 mit überdurchschnittlich hohen Risiken behaftet. Um den derzeitigen und künftigen Herausforderungen begegnen zu können, hat der Vorstand bereits im Berichtsjahr 2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Kostensenkung auf den Weg gebracht. Die Kapazitäten für CoinPower Zellen (TWS) werden reduziert, können aber je nach Nachfragesituation kurzfristig wieder erhöht werden. Im Rahmen dieser Anpassungen plant das Unternehmen auch Personalmaßnahmen und hat in einem ersten Schritt im Segment Lithium-Ion CoinPower am Produktionsstandort Nördlingen temporär Kurzarbeit angemeldet. Der Fabrikneubau für die großformatige Lithium-Ionen-Rundzelle (V4Drive/RoundPower) wird erst nach verbindlichen Kundenzusagen sowie der Genehmigung der Konsortialbanken fortgesetzt. Der Betrieb der ersten Serienfertigungsanlage wird planmäßig fortgesetzt und stellt zukünftig die Zellen bereit, um den OEM-Vertrag mit einem Premium-Automobilhersteller zu erfüllen. scrollen
Segment Micro BatteriesDas Segment "Micro Batteries" umfasst Mikro- und Hörgerätebatterien. Im Bereich der Hörgerätebatterien soll die marktführende Position in einem verhalten wachsenden Markt weiter gefestigt werden. Das Unternehmen erwartet eine moderate Entwicklung im Bereich der Zink-Luft Zellen und profitiert von seinen hoch automatisierten und effizienten Produktionsanlagen. Während die Umsätze in etwa auf Vorjahresniveau liegen dürften, sollte das bereinigte EBITDA im deutlich zweistelligen Prozentbereich gegenüber Vorjahr steigen. Segment Lithium-Ion CoinPowerDer Schwerpunkt des Segments "Lithium-Ion CoinPower" liegt in kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen für OEM-Anwendungen. Die Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien für True Wireless Stereo Headsets (TWS) im Bereich Lithium-Ion CoinPower ist von den beschriebenen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen negativ beeinflusst. VARTA erwartet nach aktueller Einschätzung aufgrund anhaltend niedriger Nachfrage für das Segment sehr deutlich sinkende Umsatzerlöse und einen sehr deutlichen Rückgang des bereinigten EBITDA gegenüber Vorjahr. Segment Consumer Batteries"Consumer Batteries" bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. Die Umsätze dürften 2023 moderat gegenüber Vorjahr zulegen. Wachstumsimpulse dürften insbesondere vom weiteren leichten Ausbau des Markengeschäfts ausgehen. Das bereinigte EBITDA dürfte sich aufgrund von gesunkenen Energie- und Rohstoffkosten, sowie partiellen Preisweitergaben gegenüber Vorjahr leicht verbessern. Segment Energy Storage SystemsUnter das Segment "Energy Storage Systems" fallen Energiespeicher-Lösungen für vorrangig private, aber auch für kommerzielle Anwendungsbereiche. Das Unternehmen erwartet ein weiterhin sehr starkes Wachstum, bei dem VARTA mindestens die Marktwachstumsrate erreicht, voraussichtlich aber sogar rund 70 % zum 2022 Umsatz wachsen sollte. Dies führt zu einem sehr deutlich zweistelligen prozentualen Umsatzwachstum gegenüber Vorjahr. Das bereinigte EBITDA dürfte ebenfalls sehr kräftig ansteigen. Segment SonstigeDas Segment "Sonstige" umfasst die Geschäftsbereiche "Lithium-Ion Battery Packs" sowie "Lithium-Ion Large Cells" (V4Drive und RoundPower). VARTA erwartet in diesem Segment eine deutliche Reduktion des Umsatzes und des bereingten EBIDTA. 10. NachtragsberichtEs wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben über die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen. 11. Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die VARTA AG, Ellwangen (Jagst), bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden. 12. Übernahmerechtliche AngabenDas gezeichnete Kapital der VARTA AG beträgt zum 31. Dezember 2022 40.421.686 €. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 € repräsentieren. Bestellung und Abberufung der Mitglieder des VorstandsBestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Der Vorstand besteht gem. § 6 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugebenMit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen, aktuell noch bis zu einem Betrag von 9.618.314,00 € (genehmigtes Kapital I) bzw. bis zu einem Betrag von 2.960.000 € (genehmigtes Kapital 2017 II), zu erhöhen. Vom genehmigten Kapital wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. Zudem wurde in der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.840 T€ zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenEs bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Alle Aktien der Gesellschaft sind mit dem gleichen Stimmrecht ausgestattet. Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft. Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitenHerr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG Beteiligungen SE, Wien (Österreich), mit 50,30 % an der VARTA AG beteiligt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 13. Angaben zur VARTA AGDer Lagebericht der VARTA AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Beschreibung der GesellschaftDie VARTA AG ist eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich Aufgaben zur Steuerung des Konzerns sowie der operativen Tochtergesellschaften wahrnimmt. Die nachfolgenden Zahlen und Erläuterungen beziehen sich auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss der VARTA AG. ErtragslageUmsatzIm Geschäftsjahr 2022 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 3,6 Mio. € (2021: 1,6 Mio. €) erwirtschaftet. Diese resultieren aus der Lizenzverrechnung an die VARTA Storage GmbH. Aufwendungen und sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge sind im gleichem Zeitraum von 3,5 Mio. € im Vorjahr auf 1,8 Mio. € in 2022 gesunken. Die Erträge aus Weiterbelastungen von Sponsoringaufwendungen an Tochterunternehmen in Höhe von 1,4 Mio. € (2021: 1,3 Mio. €) haben sich unwesentlich verändert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 19,4 Mio. € in 2022 (2021: 11,2 Mio. €). Der stärkste Anstieg wurde in der Position Honorare für Beratungs- und Prüfungskosten verzeichnet. Diese stiegen um 4,2 Mio. € auf 7,0 Mio. € (2021: 2,8 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich die Anzahl der Vorstandsmitglieder der VARTA AG auf vier Personen (2021: zwei Mitglieder). Neben dem Vorstand waren zwei weitere Mitarbeitende bei der VARTA AG beschäftigt. Der Personalaufwand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 6,5 Mio. € um 3,6 Mio. € auf 3,0 Mio. € aufgrund geringerer Tantiemen. Die Abschreibungen umfassen vor allem Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von rd. 0,6 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr in ihrer Höhe kaum verändert. FinanzergebnisDie Zinserträge in 2022 belaufen sich auf 0,4 Mio. € (2021: 17,8 Mio. €), die Erträge aus Ausleihungen auf 20,7 Mio. € (2021: 0,0 Mio. €) sowie die Zinsaufwendungen auf 5,8 Mio. € (2021: 2,0 Mio. €). Wesentlich für die Veränderung der Zinserträge waren neue Darlehn im Rahmen der internen Finanzierung. Im Vorjahr sind die Erträge aus Ausleihungen in den Zinserträgen in Höhe von 16,3 Mio. € enthalten. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im wesentliche auf das neu aufgenommene Schuldscheindarlehn zurückzuführen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme der Tochtergesellschaften beträgt in 2022 227,3 Mio. €. Im Vorjahr betrugen die Erträge aus Gewinnabführung 138,8 Mio. €. Der signifikante Anstieg ergibt sich aus erforderlicher außerplanmäßiger Abschreibung auf Sachanlagevermögen infolge von voraussichtlich dauerhafter Wertminderung in einer Tochtergesellschaft sowie aus den negativen operativen Ergebnissen der Tochtergesellschaften. BilanzverlustDer Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2022 beläuft sich auf -173,8 Mio. € (2021: 147,9 Mio. €). Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA AGfür das Geschäftsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022scrollen
Vermögens- und FinanzlageAnlagevermögenDas Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 227,2 Mio. € von 590,0 Mio. € in 2021 auf 817,1 Mio. € zum 31. Dezember 2022 erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Finanzanlagen von 588,7 Mio. € auf 814,1 Mio. € zurückzuführen. Diese Entwicklung resultiert aus den gestiegenen Ausleihungen an Tochtergesellschaften im Wesentlichen zur Finanzierung von Investitionen in Produktionskapazitäten bei den Tochtergesellschaften. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDas Umlaufvermögen sank um -59,1 % von 154,5 Mio. € in 2021 auf 63,1 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Ursache hierfür sind die gesunkenen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund von Verlustübernahmen im Geschäftsjahr 2022 (2021: Gewinnübernahme). ZahlungsmittelDas Guthaben bei Kreditinstituten stieg von 0,2 Mio. € in 2021 auf 22,5 Mio. € in 2022. EigenkapitalDas Eigenkapital hat sich von 439,2 Mio. € in 2021 auf 117,5 Mio. € zum 31. Dezember 2022 verringert. Der Rückgang stammt aus den negativen operative Ergebnissen der Organgesellschaften in Höhe von -227,3 Mio. € sowie die Dividendenzahlung an die Aktionäre der VARTA AG in 2022 für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 100,2 Mio. €. RückstellungenDie Rückstellungen sind um -15,3 Mio. € von 43,1 Mio. € in 2021 auf 27,8 Mio. € in 2022 zurückgegangen. Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die geringeren Steuerrückstellungen für die noch nicht endgültig veranlagten Jahre zurückzuführen. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben sich um 475,2 Mio. € von 260,0 Mio. € in 2021 auf 735,2 Mio. € in 2022 erhöht. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten resultiert aus der Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aufgrund der Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme in Höhe von 227,3 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neues Schuldscheindarlehn in Höhe von 250,0 Mio. € abgeschlossen sowie weitere 70,0 Mio. € der Konsortialkredites in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein neuer Konsortialkreditvertrag bis 2026 in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der in Höhe von 100,0 Mio. € aus einem endfälligen Darlehen und in Höhe von 135,0 Mio. € aus einer revolvierenden Darlehensfazilität mit Laufzeiten von 1 bis 6 Monaten besteht. Die finanziellen Mittel dienen zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Kapazitätserweiterung. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die vollständige Kreditlinie in Anspruch genommen, was zu einer Erhöhung von 70,0 Mio. € geführt hat. Die Verzinsung ist abhängig von der jeweiligen gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen Euribor. Die Verzinsung der einzelnen Ziehungen beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 3,75 % bis 4,46 %. Die Transaktion wurde geknüpft an das ESG-Rating der VARTA AG. Abhängig von der Entwicklung des Ratings von VARTA kann sich ein Nachhaltigkeitsauf- oder abschlag auf die jeweilige Marge ergeben. Die Marge ist zudem abhängig von der Einhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen der VARTA AG. Während der Laufzeit muss zu jedem Zeitpunkt mindestens eine Eigenkapitalquote von 30% sowie ein Leverage (Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu EBITDA) im Verhältnis von maximal 3 zu 1 bestehen. Des Weiteren erhöhte sich der Verbindlichkeitsbestand aufgrund der Aufnahme von insgesamt vier Schuldscheindarlehen. Über ein Konsortium von BayernLB, HSBC und UniCredit hat die VARTA AG Schuldscheindarlehen über insgesamt 250,0 Mio. € am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen laufen über fünf bzw. sieben Jahre (76 % des Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit einem fixen Zinskupon (66 % des Kreditvolumens) ausgestattet. Die Verzinsung der einzelnen Tranchen beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 1,57 % bis 2,71 %. Die Transaktion wurde geknüpft an das ESG-Rating der VARTA AG durch Morningstar Sustainalytics, dem führenden, unabhängigen Unternehmen im Bereich Forschung, Rating und Analyse von ESG und Corporate Governance. Abhängig von der Entwicklung des Ratings von VARTA kann sich der Spread des Schuldscheins verändern. Die Marge ist zudem abhängig von der Einhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen der VARTA AG. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der VARTA AGDie wirtschaftliche Lage der VARTA AG hängt im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften ab. An den operativen Ergebnissen der Tochtergesellschaften partizipiert die VARTA AG über deren Ausschüttungen und Ergebnisabführungen. Damit entspricht die wirtschaftliche Lage der VARTA AG im Grundsatz der des VARTA Konzerns, die im Abschnitt Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage erläutert ist. Bilanz zum 31. Dezember 2022der VARTA AGAKTIVA scrollen
Risiken und ChancenDie Geschäftsentwicklung der VARTA AG hängt maßgeblich von den Chancen und Risiken des VARTA AG Konzerns ab, die im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns beschrieben werden. Nach der Einschätzung des Vorstands kann bei den beschriebenen Risiken im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Bestandsgefährdung nicht mehr vollumfänglich ausgeschlossen werden. Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung von vertraglich definierten Finanzkennzahlen (Financial Covenants) ist die VARTA AG auf den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit den finanzierenden Banken im Rahmen der Anpassung des Konsortialkredits angewiesen. Diese Sanierungsvereinbarung verpflichtet den Vorstand der VARTA AG zur Umsetzung von weitreichenden Sanierungsmaßnahmen. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in ihrer Werthaltigkeit beeinträchtigt sind. Dies wird mindestens einmal jährlich überprüft. Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten, die eine Haftung des Verursachers begründen, jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG bewertet und keine Rückstellungen gebildet, da sie nicht davon ausgeht, in Anspruch genommen zu werden. AusblickDie Erwartungen für die VARTA AG hinsichtlich ihrer finanziellen Indikatoren sowie des Risikoprofils folgen im Wesentlichen (aufgrund ihrer Bedeutung im Konzern und der Verflechtungen der Konzerngesellschaften) den Prognosen des VARTA AG Konzerns, die ausführlich im Ausblick und im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Ergebnisses der VARTA AG hängt maßgeblich von den Ergebnisbeiträgen ihrer operativen Tochtergesellschaften ab, die der VARTA AG zumindest teilweise direkt über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge zufließen. Es ist zu erwarten, dass das Jahresergebnis der VARTA AG sich deutlich verbessern wird, aber weiterhin im negativen Bereich liegen wird.
Ellwangen (Jagst), 28. April 2023 VARTA Aktiengesellschaft Sprecher des Vorstands, Dr. Markus Hackstein Finanzvorstand (CFO), Armin Hessenberger Technikvorstand (CTO), Rainer Hald Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA scrollen
Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung
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| (IN T€) | ANHANG | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Umsatzerlöse | 27/6 | 806.916 | 902.931 |
| Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | 28 | 41.877 | 11.311 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 7/8 | 29.178 | 19.547 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 33 | 60.414 | 61.802 |
| Materialaufwand | 30 | -433.177 | -333.154 |
| Personalaufwand | 31 | -265.600 | -247.805 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 34 | -172.622 | -132.453 |
| EBITDA | 66.986 | 282.179 | |
| Abschreibungen | 32 | -254.994 | -95.669 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -188.008 | 186.510 | |
| Zinsertrag | 36 | 2.450 | 1.545 |
| Zinsaufwand | 36 | -13.762 | -6.490 |
| Übriger Finanzertrag | 37 | 5.472 | 358 |
| Übriger Finanzaufwand | 37 | -4.330 | -4.834 |
| Finanzergebnis | -10.170 | -9.421 | |
| Ergebnis vor Steuern | -198.178 | 177.089 | |
| Ertragsteueraufwendungen | 38 | -2.242 | -51.133 |
| Konzernergebnis | -200.420 | 125.956 | |
| Zuordnung des Verlusts (VJ: Gewinn): | |||
| Aktionäre der VARTA AG | -200.420 | 125.956 |
| ANHANG | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 19 | -4,96 | 3,12 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 19 | -4,96 | 3,12 |
| (IN T€) | ANHANG | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Konzernergebnis | -200.420 | 125.956 | |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||
| Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 21 | 16.604 | 6.964 |
| Neubewertung des Erstattungsanspruchs Schuldbeitritt | 21 | -6.412 | -1.840 |
| Steuereffekt | 38 | -2.905 | -1.486 |
| 7.287 | 3.638 | ||
| Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können | |||
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 18 | 331 | 6.022 |
| 331 | 6.022 | ||
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 7.618 | 9.660 | |
| Gesamtergebnis | -192.802 | 135.616 | |
| Zuordnung des Gewinns: | |||
| Aktionäre der VARTA AG | -192.802 | 135.616 |
| (IN T€) | ANHANG | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Ergebnis vor Steuern | -198.178 | 177.089 | |
| Zinsergebnis | 36 | 11.312 | 4.945 |
| Abschreibungen | 32/7/8 | 254.994 | 95.669 |
| Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 185 | 155 | |
| Übrige liquiditätsunwirksame Erträge | -38 | -1.632 | |
| Veränderungen Working Capital | |||
| Vorräte | 12 | -65.239 | -22.866 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte | 11/13/14/15/17 | 50.449 | -34.323 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Schulden | 10/17/20/23/ 24/26 | -4.899 | -22.368 |
| Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 21/25 | -5.333 | -20.449 |
| Bezahlte Ertragsteuern | -22.869 | -51.488 | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 20.384 | 124.732 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 23/7/8 | -111.582 | -174.791 |
| Auszahlungen im Zusammenhang mit Aktivierten Eigenleistungen | 7/8 | -29.178 | -19.547 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 10 | 2.395 | |
| Einzahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel | 39 | 0 | 557 |
| davon Erwerb VARTA Consumer abzüglich erworbener liquider Mittel | 0 | 5.358 | |
| davon Erwerb VARTA Micro Innovation GmbH abzüglich erworbener liquider Mittel | 0 | -4.290 | |
| Zahlungen für Schuldbeitritt | -28.737 | 0 | |
| Einzahlungen aus Ausleihungen | 2.774 | 285 | |
| Erhaltene Zinsen | 36 | 171 | 1.539 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -166.542 | -189.562 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 10 | -18.128 | -18.408 |
| Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | 20 | 319.188 | 188.178 |
| Aufnahme von sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | 20 | 6.920 | 0 |
| Tilgung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten | 20 | -19.232 | -6.192 |
| Tilgung von langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten | 20 | -876 | -42.250 |
| Zahlung Dividende sowie Ausschüttung an nicht beherrschende Anteile | 18 | -100.246 | -102.265 |
| Bezahlte Zinsen | 36 | -6.638 | -4.890 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 180.988 | 14.173 | |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 34.830 | -50.657 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 1. Januar | 16/39 | 73.107 | 121.889 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen | 772 | 1.875 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 31. Dezember | 16 | 108.709 | 73.107 |
| SONSTIGE RÜCKLAGEN | ||||||
| (IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITAL RÜCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGEN * | WÄHRUNGS DIFFERENZEN | HEDGING RESERVE | NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE |
| Stand am 1. Januar 2021 | 40.422 | 251.705 | 209.825 | -3.209 | 21 | 311 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 570 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen | 0 | 0 | -189 | 0 | 0 | -311 |
| gezahlte Gewinnausschüttung | 0 | 0 | -2.019 | 0 | 0 | 0 |
| Dividendenausschüttung Aktionäre VARTA AG | 0 | 0 | -100.246 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis Konzernergebnis | 0 | 0 | 125.956 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 3.638 | 6.022 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 129.594 | 6.022 | 0 | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2021 | 40.422 | 252.275 | 236.965 | 2.813 | 21 | 0 |
| (IN T€) | SUMME EIGENKAPITAL |
| Stand am 1. Januar 2021 | 499.075 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 570 |
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen | -500 |
| gezahlte Gewinnausschüttung | -2.019 |
| Dividendenausschüttung Aktionäre VARTA AG | -100.246 |
| Gesamtergebnis Konzernergebnis | 125.956 |
| Sonstiges Ergebnis | 9.660 |
| Gesamtergebnis | 135.616 |
| Stand am 31. Dezember 2021 | 532.496 |
| SONSTIGE RÜCKLAGEN | ||||||
| (IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITAL RÜCKLAGE |
GEWINN-
RÜCKLAGEN * |
WÄHRUNGS DIFFERENZEN | HEDGING RESERVE | NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE |
| Stand am 1. Januar 2022 | 40.422 | 252.275 | 236.965 | 2.813 | 21 | 0 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dividendenausschüttung Aktionäre VARTA AG | 0 | 0 | -100.246 | 0 | 0 | 0 |
| ergebnisneutrale EK-Veränderung | 0 | 0 | 21 | 0 | -21 | 0 |
| Gesamtergebnis Konzernergebnis | 0 | 0 | -200.420 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 7.287 | 331 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | -193.133 | 331 | 0 | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2022 | 40.422 | 252.292 | -56.393 | 3.144 | 0 | 0 |
| (IN T€) | SUMME EIGENKAPITAL |
| Stand am 1. Januar 2022 | 532.496 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 17 |
| Dividendenausschüttung Aktionäre VARTA AG | -100.246 |
| ergebnisneutrale EK-Veränderung | 0 |
| Gesamtergebnis Konzernergebnis | -200.420 |
| Sonstiges Ergebnis | 7.618 |
| Gesamtergebnis | -192.802 |
| Stand am 31. Dezember 2022 | 239.465 |
* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
Die VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, das im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland, unter HRB 728059 eingetragen ist. Der vorliegende Konzernabschluss des Unternehmens umfasst die VARTA Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als "VARTA AG Konzern" bezeichnet) und wurde am 28. April 2023 von der Geschäftsleitung zur Veröffentlichung freigegeben, welche den Abschluss ändern und erneut herausgeben kann. Der Abschlussstichtag für die VARTA AG, sämtliche Tochtergesellschaften und für die Konzernrechnung ist der 31. Dezember 2022. Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche in der Europäischen Union Anwendung finden, erstellt.
Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG, welche sie durch die operativen Tochtergesellschaften betreibt, umfassen die Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung in fünf berichtspflichtigen Geschäftssegmenten: "Lithium-Ion CoinPower", "Micro Batteries", "Consumer Batteries", "Energy Storage Systems" und "Sonstige". Der VARTA AG Konzern ist ein internationales und global agierendes Unternehmen und kann auf über 135 Jahre Erfahrung zurückblicken.
Die VARTA AG hat ihren Sitz in Ellwangen (Jagst), VARTA-Platz 1, Deutschland. Die oberste Muttergesellschaft der VARTA AG ist die Montana Tech Components AG (nachfolgend die "MTC"), Reinach, Schweiz.
Die Aktien der VARTA AG werden am regulierten Markt unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0TGJ5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0TGJ55 sowie dem Börsenkürzel "VAR1" gehandelt.
Im Geschäftsjahr 2022 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt entwickelt:
| 2022 | 2021 | |||
|
VOLL-
KONSOLIDIERUNG |
EQUITY-
KONSOLIDIERUNG |
VOLL-
KONSOLIDIERUNG |
EQUITY-
KONSOLIDIERUNG |
|
| Stand 1. Januar | 44 | 1 | 43 | 1 |
| Abgang Konsolidierungskreis | 0 | 0 | -2 | 0 |
| Neugründung | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Akquisition | 0 | 0 | 2 | 0 |
| Stand 31. Dezember | 45 | 1 | 44 | 1 |
Die Gesellschaft V4Drive Romania S.R.L. wurde als Tochtergesellschaft der V4Drive SE (vorher PERTRIX VSE) am 22. März 2022 gegründet. Die Gesellschaft mit Sitz in Otopeni wurde im rumänischen Handelsregister unter der Nummer 45838253 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von elektronischen Bauelementen.
Die Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2022 ist gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2022 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewendet.
Entsprechend IAS 1.25 erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Nähere Erläuterungen dazu in Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt beherrscht. Beherrschung besteht dann und nur dann, wenn die VARTA AG über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Die Erstkonsolidierung von Tochtergesellschaften erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle endet, werden die Tochtergesellschaften entkonsolidiert.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.
Gemeinschaftsunternehmen, an denen die VARTA AG direkt oder indirekt mit 50 % beteiligt ist, beziehungsweise für welche die Führungsverantwortung paritätisch wahrgenommen wird, werden nach der "Equity-Methode" gemäß IAS 28 bilanziert.
In den Erläuterungen 45 Beteiligungsgesellschaften sind die konsolidierten Gesellschaften in einer Tabelle dargestellt.
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden, soweit vorhanden, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt.
Die Konzernwährung ist der Euro. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Betragsangaben in tausend Euro (T€) angegeben.
In der Regel richtet sich die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaften nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht grundsätzlich der jeweiligen Landeswährung. Für einen überwiegenden Teil der Aktivitäten ist der Euro (EUR bzw. €) die funktionale Währung, weshalb auch die vorliegende Konzernrechnung in Euro (EUR bzw. €) erstellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.
Den kurzfristigen Vermögenswerten werden Aktivposten zugeordnet, die entweder im ordentlichen Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken gehalten werden. Alle übrigen Aktiva werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet.
Den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden alle Verpflichtungen zugeordnet, welche der Konzern im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von operativen Geldflüssen tilgen wird oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet.
Fehlerkorrektur der Bilanzierung öffentlicher Zuschüsse und selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 20 und IAS 38
Im Rahmen der Bilanzierung von öffentlichen Zuwendungen wurden im Vorjahr erfolgswirksam über die aktivierten Eigenleistungen kapitalisierte Herstellungskosten von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten um als sonstige betriebliche Erträge erfasste öffentliche Zuwendungen gekürzt. Da die öffentlichen Zuwendungen zur Kompensation von kapitalisierten Herstellungskosten geleistet wurden, hätten die erhaltenen Zahlungen gemäß IAS 20 als passiver Abgrenzungsposten erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst werden müssen. Gegenläufig hätte keine Kürzung der gemäß IAS 38 über die aktivierten Eigenleistungen kapitalisierte Herstellungskosten von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgen dürfen.
Es liegt folglich ein wesentlicher Fehler nach IAS 8.8 in Form einer fehlerhaften Angabe im Konzernabschluss 2021 hinsichtlich Bewertung, Ansatz und Ausweis (einschließlich Darstellung) in Konzern-Bilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Anhang vor. Der wesentliche Fehler ergibt sich aus einer Fehlanwendung von zuverlässigen Informationen, die zum Zeitpunkt, an dem der Konzernabschluss 2021 zur Veröffentlichung genehmigt wurde, zur Verfügung standen oder eingeholt hätten werden können und somit bei der Aufstellung und Darstellung im Konzernabschluss 2021 zu berücksichtigen waren. Die Fehlerkorrektur erfolgt gemäß IAS 8 rückwirkend für alle betroffenen Perioden. Erstmalig betroffen ist das Geschäftsjahr 2021, weshalb keine Korrektur der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2021 erfolgt.
Es ergeben sich folgende quantitative Auswirkungen auf die betroffenen Bilanz- und Gewinn- und Verlustposten per 31. Dezember 2021:
| VORIGER WERT | NEUER WERT | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 9.318 | 19.547 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 72.031 | 61.802 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 71.229 | 81.456 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 10.229 |
Des Weiteren ergeben sich Auswirkungen auf die Angaben der Kapitel 8 Immaterielle Vermögenswerte, 24 Sonstige Verbindlichkeiten sowie 33 Sonstige betriebliche Erträge des Konzern-Anhangs.
Im Jahr 2016 wurden Pensionsverpflichtungen und das dazugehörige Deckungsvermögen von der VARTA AG an die nahestehende Person VRT Pensionen GmbH, Dillingen/Saar abgespalten. Die darauf vorgenommene Ausbuchung der Pensionsverpflichtungen und des dazugehörigen Deckungsvermögens hätte aufgrund einer nach § 133 (3) S.3 UmwG geltenden 10-jährigen Nachhaftungsperiode, in der die VARTA AG weiterhin als Gesamtschuldner für die abgespaltenen Pensionsverpflichtungen einstehen muss, gemäß IAS 19 (r) nur partiell vorgenommen werden dürfen.
Es liegt folglich ein wesentlicher Fehler nach IAS 8.8 in Form einer fehlerhaften Angabe im Konzernabschluss 2021 und 2020 hinsichtlich Bewertung, Ansatz und Ausweis (einschließlich Darstellung) in Konzern-Bilanz und Konzern-Anhang vor. Der wesentliche Fehler ergibt sich aus einer Nicht-Anwendung von zuverlässigen Informationen, die zum Zeitpunkt, an dem die Konzernabschlüsse für die entsprechenden Perioden zur Veröffentlichung genehmigt wurden, zur Verfügung standen oder eingeholt hätten werden können und somit bei der Aufstellung und Darstellung der entsprechenden Konzernabschlüsse zu berücksichtigen waren. Die Fehlerkorrektur erfolgt gemäß IAS 8 rückwirkend für alle betroffenen Perioden. Erstmalig betroffen ist das Geschäftsjahr 2016, weshalb eine Korrektur der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2021 erfolgt. Die Pensionsverpflichtungen und das dazugehörige Deckungsvermögen werden aufgrund der Erfüllung der Planvermögenseigenschaft saldiert.
Es ergeben sich folgende quantitative Auswirkungen auf die betroffenen Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustposten per 1. Januar 2021 und 31. Dezember 2021:
| 1. Januar 2021 | VORIGER WERT | NEUER WERT |
| Versorgungsverpflichtungen | 68.138 | 77.329 |
| Deckungsvermögen | -3.527 | -27.613 |
| Vermögensobergrenze | 0 | 14.895 |
| Nettoverpflichtung | 64.611 | 64.611 |
Die gesamte Pensionsverpflichtung der VRT Pensionen GmbH betrug zum 1. Januar 2021 24,1 Mio. €. Demgegenüber bestand Deckungsvermögen in Höhe von 24,1 Mio. €.
| 31. Dezember 2021 | VORIGER WERT | NEUER WERT |
| Versorgungsverpflichtungen | 62.099 | 69.002 |
| Deckungsvermögen | -3.747 | -27.464 |
| Vermögensobergrenze | 0 | 16.814 |
| Nettoverpflichtung | 58.352 | 58.352 |
Die gesamte Pensionsverpflichtung der VRT Pensionen GmbH betrug zum 31. Dezember 2021 20,9 Mio. €. Demgegenüber bestand Deckungsvermögen in Höhe von 23,7 Mio. €.
Des Weiteren ergeben sich Auswirkungen auf die Angaben in Kapitel 21 Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer des Konzern-Anhangs.
Für die Zwecke der Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 wurden die sechs operativen Segmente "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower", "Lithium-Ion Battery Packs", "Lithium-Ion Large Cells", "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" zu den zwei berichtspflichtigen Segmenten "Lithium-Ion Solutions & Microbatteries" und "Household Batteries" zusammengefasst. Die qualitativen und quantitativen Zusammenfassungskriterien gemäß IFRS 8.12 waren für beide zusammengefasste Segmente nicht kumulativ erfüllt.
Es liegt somit ein wesentlicher Fehler nach IAS 8.8 in Form einer fehlerhaften Angabe im Konzernabschluss 2021 hinsichtlich Ausweises (einschließlich Darstellung) in der Segmentberichterstattung vor. Der wesentliche Fehler ergibt sich aus einer Fehlanwendung von zuverlässigen Informationen, die zum Zeitpunkt, an dem der Konzernabschluss 2021 zur Veröffentlichung genehmigt wurde, zur Verfügung standen oder eingeholt hätten werden können und somit bei der Aufstellung und Darstellung der Segmentberichterstattung 2021 zu berücksichtigen waren. Die Fehlerkorrektur erfolgt gemäß IAS 8 rückwirkend für alle betroffenen Perioden. Dementsprechend wird die Segmentberichterstattung des Geschäftsjahres 2022 sowie die Angaben zur Vergleichsperiode 2021 angepasst. Aufgrund der Überschreitung der quantitativen Schwellenwerte werden die operativen Segmente "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower", "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" jeweils als berichtspflichtiges Segment in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die operativen Segmente "Lithium-Ion Battery Packs" und "Lithium-Ion Large Cells" werden aufgrund der Unterschreitung der quantitativen Schwellenwerte zusammengefasst als "Sonstige" berichtet.
Die quantitativen Auswirkungen sind in Kapitel 6 Segmentberichterstattung des Konzern-Anhangs ersichtlich.
Anpassung von Ermittlungs- bzw. Darstellungsweise diverser Anhangangaben
Die VARTA AG hat im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres 2022 die Ermittlungs- bzw. Darstellungsweise diverser Anhangangaben angepasst. Die Anpassungen erfolgten um eine Übereinstimmung mit den entsprechenden Angabepflichten der einschlägigen IFRS / IAS Standards zu gewährleisten.
Es liegen somit wesentliche Fehler nach IAS 8.8 in Form von fehlerhaften Angaben im Konzernabschluss 2021 hinsichtlich Ausweis (einschließlich Darstellung) im Konzern-Anhang vor. Die wesentlichen Fehler ergeben sich aus einer Fehlanwendung von zuverlässigen Informationen, die zum Zeitpunkt, an dem der Konzernabschluss 2021 zur Veröffentlichung genehmigt wurde, zur Verfügung standen oder eingeholt hätten werden können und somit bei der Aufstellung und Darstellung des Konzern-Anhangs 2021 zu berücksichtigen waren. Die Fehlerkorrekturen erfolgen gemäß IAS 8 rückwirkend für alle betroffenen Perioden. Dementsprechend werden die Anhangangaben des Geschäftsjahres 2022 sowie die Angaben zur Vergleichsperiode 2021 angepasst.
Angepasste Anhangangaben zur Vergleichsperiode werden im Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2022 durch * kenntlich gemacht und betreffen insbesondere das Kapitel 40.3 Finanzrisikomanagement und 41 Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten des Konzern-Anhangs.
Die einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in funktionaler bzw. lokaler Währung. In der vorliegenden Konzernrechnung werden die in Fremdwährung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, von auf fremde Währung lautende Abschlüsse, mit dem Kurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen geführt. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in Euro umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erst bei einem Abgang oder Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.
Transaktionen in Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Ausstehende Beträge in Fremdwährungen werden bei monetären Posten zu Stichtagskursen und bei nichtmonetären Posten zu historischen Kursen umgerechnet. Zum Fair Value bilanzierte nicht-monetäre Fremdwährungsposten werden zum Wechselkurs des Neubewertungszeitpunktes umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zum Stichtagskurs ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden, ausgenommen Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, in der Erfolgsrechnung unter dem übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf die Konzernrechnung stellen sich wie folgt dar:
| 1 EURO ENTSPRICHT | DURCHSCHNITTSKURS | STICHTAGSKURS | ||
| 2022 | 2021 | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| US Dollar (USD) | 1,053 | 1,183 | 1,067 | 1,133 |
| Britische Pfund (GBP) | 0,853 | 0,860 | 0,887 | 0,840 |
| Rumänische Leu (RON) | 4,931 | 4,922 | 4,950 | 4,949 |
| Dänische Kronen (DKK) | 7,440 | 7,437 | 7,437 | 7,436 |
| Schwedische Kronen (SEK) | 10,630 | 10,147 | 11,122 | 10,250 |
Aus diesen Wechselkurseffekten sind nur USD/EUR für fremde Dritte wesentlich. Die restlichen Transaktionen werden hauptsächlich zwischen verbundenen Unternehmen abgewickelt. Darüber hinaus resultieren weitere Wechselkurseffekte aus chinesischem Yuan (CNY), norwegischen Kronen (NOK), ungarischen Forint (HUF), schweizerischen Franken (CHF), kroatischen Kuna (HRK), tschechischen Kronen (CZK), russischen Rubel (RUB), polnischen Zloty (PLN), bulgarischen Lew (BGN) und türkischen Lira (TRY), diese sind jedoch für den VARTA AG Konzern nicht wesentlich.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder Eigenkapital führt. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen sowohl originäre als auch derivative Ansprüche und Verpflichtungen.
Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen und derivative finanzielle Vermögenswerte. Unter die finanziellen Verbindlichkeiten fallen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen, derivative finanzielle Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten.
Die Erfassung eines Finanzinstruments erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem VARTA Vertragspartei des Instruments wird. Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d. h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.
Für Factoring-Transaktionen überprüft der Konzern, ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 vollständig ausgebucht werden können. Wenn die Voraussetzungen für die Ausbuchung nicht erfüllt sind und der Konzern die Risiken und Chancen weder vollständig übertragen noch im Wesentlichen zurückbehalten hat, erfasst der Konzern diese finanziellen Vermögenswerte im Umfang des fortbestehenden Engagements. Zum aktuellen Bilanzstichtag führt das existierende Factoringprogramm zum Ansatz eines anhaltenden Engagements in Höhe der nicht übertragenen Chancen und Risiken.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt bzw. aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Der VARTA AG Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:
| ― |
solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (entweder erfolgsneutral (Fair value through OCI = FVOCI) oder erfolgswirksam (Fair value through profit and loss = FVTPL)), und |
| ― |
solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost = AC) bewertet werden. |
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte in die oben genannten Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen.
Die Zielsetzung des Geschäftsmodells "Halten" besteht in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme. Beim Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" ist sowohl die Vereinnahmung von Zahlungsströmen durch vertragliche Erfüllung als auch durch Verkauf der finanziellen Vermögenswerte vorgesehen. Das Geschäftsmodell "Verkaufen" besteht in der Realisierung von Zahlungsströmen im Rahmen von Verkäufen von Finanzinstrumenten.
Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ("FVOCI") klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "FVTPL" eingestuft. Für Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes die unwiderrufliche Möglichkeit, die Eigenkapitalinstrumente "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zu klassifizieren.
Der VARTA AG Konzern hält primär Schuldinstrumente, deren Geschäftsmodell auf der Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen beruht (Geschäftsmodell "Halten") und deren Zahlungsströme ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf das ausstehende Kapital darstellen, weshalb sie der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet werden. Davon ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar, die im Rahmen eines revolvierenden Factoringprogramms verkauft werden und somit dem Geschäftsmodell "Verkaufen" unterliegen, sowie derivative finanzielle Vermögenswerte, die der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet werden.
Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen.
Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert.
Finanzielle Verbindlichkeiten sind in folgende Kategorien unterteilt:
| ― |
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value through profit and loss = FVTPL) bewertet, |
| ― |
zu fortgeführten Anschaffungskosten (financial liabilities at amortised cost = FLAC) bewertet |
Im VARTA AG Konzern werden alle finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet. Davon ausgenommen sind derivative finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich eingebetteter Derivate, die vom Basisvertrag getrennt wurden), die in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" fallen, sowie die Verbindlichkeiten, die im Falle des Transfers von finanziellen Vermögenswerten für ein fortbestehendes Engagement anzusetzen sind; diese sind keiner Kategorie zuzuordnen.
Die Fair Value Option nach IFRS 9 wird weder für finanzielle Vermögenswerte noch für finanzielle Verbindlichkeiten angewendet.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert bzw. eine finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich - im Falle eines bzw. einer in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts bzw. finanziellen Verbindlichkeit - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts bzw. die Ausgabe dieser Verbindlichkeit entfallenden Transaktionskosten. Ausgenommen davon sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, die bei Zugang mit ihrem Transaktionspreis bewertet werden. Im Falle von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bzw. finanziellen Verbindlichkeiten werden Transaktionskosten sofort erfolgswirksam erfasst.
Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte richtet sich nach deren Bewertungskategorie:
| ― |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC): Solche finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertminderungen bewertet. Dabei werden Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Zinsergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Wertminderungen werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung im Posten "sonstiger betrieblicher Aufwand", netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "sonstiger betrieblicher Aufwand" erfasst und Fremdwährungsgewinne und -verluste im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. |
| ― |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Schuldinstrumente (FVOCI): Veränderungen des Fair Values werden zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Abgang in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert. Wertminderungserträge und -aufwendungen für Schuldinstrumente FVOCI werden in der GuV erfasst. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im übrigen Finanzergebnis und Wertminderungsaufwendungen im sonstigen betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. |
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Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente (FVOCI EK): Veränderungen des Fair Values werden, selbst bei deren Abgang, im sonstigen Ergebnis erfasst. |
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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL): Gewinne und Verluste aus solchen finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn oder Verlust saldiert und entsprechend ihrer Natur unter den sonstigen betrieblichen Erträgen / Aufwendungen, dem Materialaufwand (im Falle von Rohstoffderivaten) oder den Zinserträgen / Zinsaufwendungen in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. |
Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach deren Bewertungskategorie:
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Zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC): Solche finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinseffekte werden im Zinsaufwand erfasst. |
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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL): Gewinne und Verluste aus solchen finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn oder Verlust saldiert und entsprechend ihrer Natur unter den sonstigen betrieblichen Erträgen / Aufwendungen, dem Materialaufwand (im Falle von Rohstoffderivaten) oder den Zinserträgen / Zinsaufwendungen in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. |
Auf finanzielle Vermögenswerte der Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente (FVOCI), Vertragsvermögenswerte sowie Leasingforderungen sind die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 anzuwenden. Der Standard sieht dafür zwei Modelle vor: den allgemeinen Ansatz sowie den vereinfachten Ansatz. Nach dem allgemeinen Ansatz ist für finanzielle Vermögenswerte mit geringem Ausfallrisiko bei Zugang sowie in Folgeperioden, wenn sie alle mit geringem Ausfallrisiko behaftet, gelten sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste der nächsten zwölf Monate zu berücksichtigen (Stufe 1). Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos sind die über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste anzusetzen (Stufe 2). Als Indikator für eine solche Erhöhung gilt unter anderem, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage im Rückstand ist. Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte, die keine signifikante Finanzierungskomponente aufweisen, wendet der Konzern den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Danach sind Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen, unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos seit Zugang des finanziellen Vermögenswerts.
Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale zusammengefasst. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bonitätsbeeinträchtigt sind, werden die Wertminderungen für erwartete Ausfallrisiken auf Basis länderspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten bestimmt, die über eine Periode von drei Jahren vor dem 31. Dezember des Berichtsjahres bzw. dem 1. Januar des Berichtsjahres und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode abgeleitet wurden. Die erwarteten Verlustquoten werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls an neue Rahmenbedingungen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit der Kunden auswirken, angepasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gelten als bonitätsbeeinträchtigt und werden wertberichtigt (Stufe 3), sobald objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Als Hinweis auf eine Wertminderung gilt dabei unter anderem, wenn ein Schuldner bei einer vertraglichen Zahlung mehr als 90 Tage im Rückstand ist. Ein Ausfall im Hinblick auf einen finanziellen Vermögenswert wird abhängig von den regionalen Besonderheiten und Kunden definiert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist.
Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf Vertragsvermögenswerte wurde die gleiche Basis wie bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angewandt. Für Vertragsvermögenswerte, die nicht bonitätsbeeinträchtigt sind, werden die Wertminderungen für erwartete Ausfallrisiken auf Basis länderspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten bestimmt, die über eine Periode von drei Jahren vor dem 31. Dezember des Berichtsjahres bzw. dem 1. Januar des Berichtsjahres und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode abgeleitet wurden. Die erwarteten Verlustquoten werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls an neue Rahmenbedingungen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit der Kunden auswirken, angepasst.
Für sonstige Forderungen und Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel wendet der Konzern das allgemeine Modell der erwarteten Kreditverluste an. Das Management sieht den Tatbestand des "geringen Ausfallrisikos" als erfüllt an, wenn ein Investment Grade-Rating vorliegt beziehungsweise wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Emittent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen.
Betreffend der "sonstigen Forderungen" liegt grundsätzlich kein erhöhtes Kreditrisiko nach 30 Tagen Überfälligkeit vor, da es sich bei diesen Forderungen überwiegend um Forderungen gegen staatliche Institutionen handelt. Sollte es sich um finanzielle Vermögenswerte handeln, die gegenüber einer staatlichen Institution bestehen, liegt ein Hinweis auf Wertminderung vor, wenn der Schuldner mehr als ein Jahr im Rückstand ist.
Der Betrag, um den die Summe der übertragenen Gegenleistung im Rahmen einer Unternehmensakquisition die anteiligen Zeitwerte der einzeln identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden übersteigt, wird als Geschäftswert angesetzt. Die nachfolgende, jährliche Prüfung der Werthaltigkeit wird in Kapitel 4.10 Werthaltigkeitstest erläutert.
Forschungsaufwand im Hinblick auf die Erlangung von neuem Grundlagen- oder technologischem Wissen und Verständnis wird aufwandswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermögenswerte angesetzt und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert verwendet werden kann, planmäßig abgeschrieben. Entwicklungskosten im Hinblick auf neue Produkte und Prozesse werden dann aktiviert, wenn im Wesentlichen die folgenden Bedingungen nachweisbar und kumuliert erfüllt sind:
| ― |
technische Machbarkeit zur Fertigstellung des Projekts in dem Sinne, dass es zur ökonomischen Verwertung durch Eigennutzung oder Verkauf zur Verfügung steht; |
| ― |
beabsichtigte Vollendung des Projektes und Verwertung durch Verkauf oder Eigennutzung; |
| ― |
Fähigkeit zur Eigennutzung oder zum Verkauf des immateriellen Vermögenswertes; |
| ― |
Darlegung des künftigen ökonomischen Vorteils. Unter anderem muss das Unternehmen den Nachweis zum Vorliegen eines Marktes für den immateriellen Vermögenswert selbst oder die von diesem zu generierenden Produkte liefern. Im Falle der Eigennutzung ist nachzuweisen, dass der betreffende Vermögenswert nutzbringend ist; |
| ― |
Verfügbarkeit der erforderlichen technischen, finanziellen und anderen Ressourcen zur Vollendung des Projektes oder um den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; |
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zuverlässige Ermittlung der dem immateriellen Vermögenswert während der Entwicklungsphase zuzuordnenden Kosten. |
Aktivierte Entwicklungskosten werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellungswert abzüglich kumulierter Abschreibungen und anderen Wertberichtigungen bewertet(vgl. Erläuterungen 4.10 Werthaltigkeitstest. Die Nutzungsdauer wird projektabhängig festgelegt und orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzbarkeit der Entwicklung.
Die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Entwicklungskosten.
Zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zählen neben dem Geschäfts- und Firmenwert, gewerbliche Schutzrechte und sonstiges immaterielles Vermögen (wie z.B. Lizenzen), Markenrechte und sonstige immaterielle Rechte (wie z.B. Kundenbeziehungen) sowie Entwicklungskosten.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert (vgl. Erläuterungen 4.10 Werthaltigkeitstest). Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird. Alle anderen Aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Erfassung direkt der Erfolgsrechnung belastet. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für die Nutzung zur Verfügung stehen. Die geschätzte Nutzungsdauer für gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte beträgt zwischen einem und zehn Jahren.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, aber jährlich einem Werthaltigkeitstest (vgl. Erläuterungen 4.10 Werthaltigkeitstest) unterzogen. Bei VARTA betrifft es im Wesentlichen die Geschäfts- oder Firmenwerte, Entwicklungskosten sowie den Markennamen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Die Herstellkosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Nachträgliche Investitionen werden nur aktiviert, soweit sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Anlagegutes erhöhen. Alle übrigen Aufwendungen für Sachanlagen werden sofort im Aufwand erfasst.
Der Buchwert eines Vermögenswerts wird unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben, wenn der Buchwert des Vermögenswerts größer als sein erzielbarer Betrag ist.
Sachanlagen, mit Ausnahme von Grundstücken, werden linear und erfolgswirksam über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben:
| Gebäude | 6 - 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 - 20 Jahre |
| Andere Anlagen | 1 - 15 Jahre |
Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauer und die angenommenen Restwerte werden, falls nicht unwesentlich, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Bei Anlagenabgängen wird die Differenz zwischen den Buchwerten und dem Nettoveräußerungserlös erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der Konzern mietet verschiedene Produktions-, Büro- und Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 1,5 bis 13 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen und unbestimmte Laufzeiten beinhalten. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingvertrags werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungs- oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für Kreditaufnahme verwendet werden.
Der Konzern beurteilt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt VARTA die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Jede Leasingrate wird in einen Tilgungs- und einen Finanzierungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben. Nicht-Leasingkomponenten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
| ― |
feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (lease incentives)) |
| ― |
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind |
Leasingzahlungen werden mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden, impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d. h. dem Zinssatz, den der VARTA Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
| ― |
der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit |
| ― |
alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten und |
| ― |
bei Bedarf geschätzte Kosten, die bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes, in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen. |
VARTA nimmt sowohl die Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse als auch für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, in Anspruch. Diese werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind bspw. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die in der Regel dem Transaktionspreis abzüglich gebildeter Wertberichtigungen für das Kreditrisiko entsprechen (vgl. Erläuterungen 40.3 Finanzrisikomanagement).
Erlöse werden vom Konzern dann erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. VARTA erfasst einen Vertragsvermögenswert gegen Erlöse, wenn der Rechtsanspruch auf eine Gegenleistung für von ihm an einen Kunden übertragene Güter oder Dienstleistungen besteht, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn eine Verpflichtung besteht, einem Kunden Güter oder Dienstleistungen zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu empfangen) hat.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete, durchschnittliche Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Fertigstellungs- und Verkaufskosten.
Selbst erstellte Produkte werden zu Herstellungskosten, zugekaufte Produkte zu Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Die Produktionsgemeinkosten werden auf der Basis normaler Produktionskapazitäten ermittelt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt in der Regel auf Basis des gleitenden Durchschnittsverfahrens. Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert unter dem Buchwert liegt.
Im VARTA AG Konzern besteht momentan ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Hierbei handelt es sich um ein von der VGG Beteiligungen SE, Wien, Österreich, aufgelegtes Mitarbeiter-Aktienprogramm (MSOP).
Das MSOP wird in Aktien oder Geld ausgeglichen. Der Personalaufwand wird bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt in der Kapitalrücklage, da es sich um einen Equity-Settled-Plan handelt.
Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes- Formel bestimmt. Zu weiteren Details verweisen wir auf Kapitel 35 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen.
Die Buchwerte der nichtfinanziellen Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Anwendungsbereich des IAS 36 werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend beurteilt, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Indikatoren vor, wird eine entsprechende Werthaltigkeitsbeurteilung durchgeführt.
Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmte Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum gleichen Zeitpunkt für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit bzw. CGU) bestimmt. Bei VARTA wurde als Stichtag hierfür der 31. Dezember festgelegt.
Der erzielbare Betrag einer CGU wird nach der Discounted Cash-Flow (DCF) Methode bestimmt und ist der höhere von Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die DCF-Methode reagiert besonders sensibel in Bezug auf den gewählten Diskontierungszins und die vom Vorstand geschätzten zukünftigen Zahlungsflüsse. Der Diskontierungszins basiert auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen CGUs. Er wird ausgehend von einem risikolosen Zins und einer Marktrisikoprämie berechnet. Zusätzlich reflektiert der Diskontierungszins die aktuelle Markteinschätzung und Risiken der CGUs unter Berücksichtigung von Peer-Group Informationen. Bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages werden die geschätzten künftigen Cashflows auf den Barwert abgezinst. Für die Durchführung von Wertminderungstests werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten eingeteilt, welche unabhängige Geldzuflüsse erzeugen (zahlungsmittelgenerierende Einheiten).
Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den geschätzten erzielbaren Wert übersteigt. Bei VARTA wird der erzielbare Betrag zunächst durch Fair Value abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Ergibt sich bei dieser Ermittlung ein Wertminderungsbedarf, wird zusätzlich der Nutzungswert ermittelt. Wertminderungen werden ergebniswirksam verbucht. Wertminderungen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten werden zuerst dem Goodwill und anschließend anteilsmäßig den anderen Vermögenswerten der Einheit bzw. der Gruppe zugewiesen. Ausgenommen sind einzelne Vermögenswerte einer Einheit bzw. einer Gruppe, deren Fair Values abzüglich Veräußerungskosten ihren Buchwert überdecken.
Bei wertgeminderten Vermögenswerten (außer Goodwill) wird zu jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Indikatoren vorliegen, dass der Verlust geringer geworden ist oder nicht länger besteht. Zuschreibungen von Wertminderungen werden auf den gestiegenen erzielbaren Betrag vorgenommen, jedoch maximal bis zu dem fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes.
Der Konzern bietet für Teile der Belegschaft neben den staatlichen Altersversorgungsleistungen auch leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne an. Die Pensionspläne bieten altersbedingte Leistungen und Leistungen im Falle des Todes oder Invalidität. Leistungsorientierte Pläne bzw. "Arbeitnehmerleistungen" nach IAS 19 bestehen im Wesentlichen in Deutschland und in Singapur.
Im Fall der beitragsorientierten Pläne entsprechen die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den Beiträgen des Arbeitgebers.
Für alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird die leistungsorientierte Verpflichtung (defined benefit obligation - "DBO") jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern ermittelt, indem der Barwert der DBO nach dem Anwartschaftsbarwert (projected unit credit method) berechnet wird. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Zinssatz für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen mit nahezu identischen Laufzeiten wie die leistungsorientierten Verpflichtungen. Die in der laufenden Periode entstandenen Kosten der Arbeitnehmerleistungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Bilanz wird das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen mit der leistungsorientierten Verpflichtung saldiert ausgewiesen.
Eine Erhöhung der Plankosten aus vergangenen Mitarbeitendenleistungen, die auf neue oder verbesserte Planvorteile zurückzuführen ist, wird als entstandener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand nicht im versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust, sondern gemäß IAS 19.103 sofort im Personalaufwand (Service Cost) erfasst.
Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen).
Werden die Leistungen eines Plans verändert, oder wird ein Plan gekürzt, wird der entstandene nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand nicht im versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust, sondern gemäß IAS 19.103 sofort im Personalaufwand (Service Cost) erfasst. Eine Dienstzeit betreffende Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung.
Überschussbeträge werden nur dann erfasst, wenn sie dem Konzern tatsächlich in Form von künftigen Beitragszahlungen oder -reduktionen zur Verfügung stehen.
Mit einem konzernfremden Unternehmen, der Colibri Beratungs GmbH, Fürstenfeldbruck, wurde im Jahr 2017 ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2016 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 zum Fair Value bewertet. Der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft (siehe Kapitel 21.2 "Pensionen"). Änderungen des Fair Values werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Jahr 2021 wurde zudem mit einem nahestehenden Unternehmen, der VC Pensionen GmbH, ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2020 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 zum Fair Value bewertet. Der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft (siehe Kapitel 21.2 "Pensionen"). Änderungen des Fair Values werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, welche entstandene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen anfallen, im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf Vermögenswerte werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.
Bei Kurzarbeit wird die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit für einen vorübergehenden Zeitraum verkürzt und vom Arbeitgeber ein entsprechend reduziertes Arbeitsentgelt gezahlt. Die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer haben gegenüber der zuständigen Agentur (in Deutschland: Bundesagentur für Arbeit) einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, welches vom Arbeitgeber als Zahlstelle ausgezahlt wird. Eingehende Zahlungen, welche an den Mitarbeiter auszuzahlen sind, werden als durchlaufender Posten im Personalaufwand behandelt. Vom VARTA AG Konzern geleistete Aufstockungsbeträge werden im Personalaufwand erfasst. Sozialversicherungserstattungen gab es im Berichtsjahr keine.
Sofern die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt sind und die Möglichkeit eines Zahlungsmittelabflusses bei der Erfüllung unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe als Eventualverbindlichkeit (soweit hinreichend bewertbar). Der als Eventualverbindlichkeit angegebene Betrag entspricht der bestmöglichen Schätzung der möglichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst.
Unter abgegrenzte Schulden fallen künftige Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheit jedoch geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen, die weder bezahlt noch in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden (zum Beispiel Prämien und Urlaubsansprüche). Die abgegrenzten Schulden werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme als Verbindlichkeit angesetzt.
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind. Sie werden angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe des Betrages zuverlässig bestimmt werden kann. Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der voraussichtliche Mittelabfluss binnen des nächsten Jahres erfolgt, werden als kurzfristig klassifiziert, alle anderen Rückstellungen als langfristig.
Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt.
Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. So ist z.B. für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen, ob Produkte kundenspezifisch sind und ob für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Vertragsabbruchs ein Anspruch auf Erhalt einer Zahlung inklusive einer angemessenen Gewinnmarge besteht.
Der Hauptanteil der Umsätze aus Produktverkäufen wird zeitpunktbezogen realisiert, da in den meisten Fällen keine kundenspezifischen Produkte verkauft werden, bei denen kein alternativer Nutzen vorliegt. Ein alternativer Nutzen liegt im VARTA AG Konzern auch vor, wenn spezifische Produkte mit unwesentlichem Aufwand (z.B. Änderung der Verpackung) an andere Kunden verkauft werden können.
Naturalrabattansprüche werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst, nach bester Schätzung erlösmindernd berücksichtigt. Bei Lieferung des Naturalrabatts wird die erlösmindernde Vertragsverbindlichkeit aufgelöst.
Rücknahmeverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung nach bester Schätzung erlösmindernd als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Kundenansprüche aus Bonusvereinbarungen werden nach bester Schätzung als sonstige Rückstellungen erfasst. Für die Konsignationslager bei VARTA ist eine Umsatzlegung bei Erlangung der Verfügungsmacht durch den Kunden durchzuführen.
Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im VARTA AG Konzern bezieht sich im Wesentlichen auf die Umsätze mit kundenspezifischen Produkten. Hier erfolgt die Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der input-basierten Cost-to-Cost Methode.
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen beinhalten eine Fälligkeit von 30 Tagen netto. In Verbindung mit dem Verkauf von Produkten bestehende Gewährleistungsgarantien und Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten.
Das Zinsergebnis enthält Erträge aus sonstigen Vermögenswerten, anderen finanziellen Vermögenswerten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Aufwendungen aus anderen finanziellen Verbindlichkeiten. Zinserträge und -aufwendungen aus Leasingverträgen und aus nach der Effektivzinsmethode bewerteten Finanzinstrumenten werden in der Periode, in welcher sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.
Das übrige Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungstransaktionen.
Die Ertragsteuern beinhalten sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragsteuern. Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie stehen in Verbindung zu einer Position, welche direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.
Laufende Ertragsteuern werden basierend auf dem zu versteuernden Ergebnis berechnet, unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze.
Latente Steuern werden grundsätzlich auf alle temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Bilanzwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die jeweiligen Konzerngesellschaften anwendbaren bzw. voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen.
Für folgende temporäre Differenzen werden keine latenten Steuern erfasst: Ersterfassung von Goodwill, erstmalig erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, welche weder das steuerbare Ergebnis noch das Jahresergebnis beeinflusst, und temporäre Differenzen auf Anteile an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden.
Aktive latente Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und temporären Differenzen werden nur soweit berücksichtigt, als eine Verrechenbarkeit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen oder passiven latenten Steuern wahrscheinlich ist. Die Beurteilung basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung.
Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Wenn die Anerkennung der steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und latenten Steuern auf dieser Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bezüglich der Anerkennung (not probable), wird grundsätzlich der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, herangezogen, es sei denn der Erwartungswert unterschiedlicher Szenarien führt zu aussagekräftigeren Ergebnissen. Dabei wird stets eine vollständige Sachverhaltskenntnis der Finanzverwaltung unterstellt. Schließlich werden die getroffenen Annahmen und Entscheidungen zu jedem Stichtag überprüft und ggf. aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst.
Der Konzern ist als divisionale Organisation bzw. Spartenorganisation aufgestellt. Die Geschäftstätigkeit wird über die anwendungsbezogenen Geschäftssegmente "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower", "Consumer Batteries", "Energy Storage Systems" und "Sonstige" organisiert. Die Steuerung des Geschäftes erfolgt in den jeweiligen Sparten entlang der operativen Wertschöpfungskette über alle geografischen Regionen und Länder hinweg.
Die Überwachung erfolgt durch den CODM ("Chief Operation Decision Maker"). Der CODM ist der Vorstand der VARTA AG, da dieser in regelmäßigen Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und Ressourcenallokation anhand des internen Management Reportings überprüft. Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA bzw. des bereinigten EBITDA. Unter EBITDA ("Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization") wird das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte verstanden. Nicht berücksichtigt in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und Finanzierungselemente. Ebenso nicht berücksichtigt sind Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Für Anwendungen im Segment Micro Batteries werden hauptsächlich Zink-Luft-Batterien für Mikrobatterien und Hörgeräte hergestellt. Diese werden unter den Marken "power one", "ecopack" sowie Eigenmarken der Kunden vermarktet. Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg im Bereich Hörgerätebatterien sind Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, eine lange Lebensdauer und Konsistenz in der Qualität. Die Sicherung der Marktposition erfolgt durch eigene Automatisierungsprozesse in der Produktion und die Fähigkeit, Kunden mit Dienstleistungen vom Produkt bis zum POS zu versorgen.
Im Segment Lithium-Ion CoinPower werden vor allem High End Lithium-Ionen-Batterielösungen für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables) hergestellt. Weitere Anwendungsgebiete sind sogenannte "Wearables" unter die u.a. medizinische Geräte für die Messung von Bluthochdruck, Blutzucker und anderen Körperfunktionen sowie die Stromversorgung für Covid-19 Antikörpertests fallen.
Im Segment Consumer Batteries ist die VARTA ein europäischer Marktführer mit Produktionsstandort Deutschland für Haushaltsbatterien. Die innovativen Qualitätsprodukte werden mit modernster Technologie und dem Knowhow von international qualifizierten Fachleuten entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Für VARTA ist dabei der Fokus auf den Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel essenziell, um schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen reagieren zu können.
Im Segment Energy Storage Systems trägt VARTA mit der Entwicklung und Herstellung von Energiespeichern ihren Teil zur Umsetzung der Energiewende bei. Die Energiespeicherlösungen von VARTA im Heim- und Großspeichermarkt reichen von kompakten Einsteigermodellen, wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo, bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für gewerbliche Anwendungen. Die AC-gekoppelten Systeme haben einen integrierten Batteriewechselrichter und sind ohne zusätzlichen PV-Wechselrichter mit allen Quellen grüner Energie kombinierbar. Damit sind sie für alle Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für die optimale Ausnutzung der selbst produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen.
Im Segment Sonstige befindet sich die Produktgruppe Lithium-Ion Large Cells. Diese werden hauptsächlich für wiederaufladbare Batterielösungen für Industrie- und Erstausrüster (original equipment manufacturers, OEMs) produziert. Darunter fallen u.a. Anwendungen wie Server, Anwendungen in Alarmsystemen oder Smart-Metering-Zählern. Ebenfalls enthalten ist das Segment Lithium-Ion Battery Packs. Dieses konzentriert sich auf die Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung von Batteriespeichern (Lithium-Ion Battery Packs) für OEM-Kunden in diversen Märkten. Es werden wiederaufladbare, standardisierte, aber auch kundenspezifische Batterie Packs hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet VARTA Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Lösungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte, Elektrowerkzeuge, Home & Garden- und Medizingeräte.
Im Jahr 2022 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Nachfolgend werden die Auswirkungen der ab 1. Januar 2022 neu angewendeten Rechnungslegungsmethoden offengelegt. Für den Konzern haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.
Die Änderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Demnach sind Kosten für die Erfüllung eines Vertrags alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten.
Durch die Annual Improvements to IFRS wurden die folgenden Standards geändert.
In IFRS 1 wurde für erstanwendende Tochterunternehmen, welche IFRS 1.D16 (a) in Anspruch nehmen, die Möglichkeit eröffnet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten.
Durch die Änderung von IFRS 9 erfolgt eine Klarstellung, welche Gebühren in den 10%-Test (IFRS 9.B3.3.6), hinsichtlich der Beurteilung, ob es zu Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit kommt, einzubeziehen sind. Es werden lediglich Gebühren berücksichtigt, welche zwischen dem Unternehmen als Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden.
In IFRS 16 wurde im erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16 die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten entfernt.
In IAS 41 wird das Verbot, Steuerzahlungen im Rahmen der Fair Value-Bewertung zu berücksichtigen, gestrichen.
Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards, so auch in IFRS 3, angepasst. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben werden inhaltlich nicht geändert.
Die Änderungen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig.
Die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ebenso plant das Unternehmen keine frühzeitige Anwendung. Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen derzeit geprüft.
| Neue oder geänderte Standards und Interpretationen | INKRAFTSETZUNG | |
| In EU-Recht übernommene Änderungen | ||
| Standards: | ||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge (inkl. Anpassungen zu IFRS 17) | 1. Januar 2023 |
| Änderungen: | ||
| IAS 8 | Änderung der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | 1. Januar 2023 |
| IAS 1 / IFRS | IAS 1 und IFRS Praktische Hinweise 2 - Angaben zu Rechnungslegungsmethoden | 1. Januar 2023 |
| IAS 12 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen | 1. Januar 2023 |
| IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen | 1. Januar 2023 |
| Noch nicht im EU-Recht übernommen: | ||
| Änderungen: | ||
| IAS 1 | Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig, Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | 1. Januar 2024 |
| IFRS 16 | Leasingverbindlichkeit im Falle einer Sale and Leaseback-Transaktion | 1. Januar 2024 |
Die folgenden vom IASB veröffentlichten Neuerungen und Änderungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden von VARTA AG bislang auch noch nicht angewendet. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt.
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.
Die Änderung am IAS 8 stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein.
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.
Die Änderung am IAS 1 erfordert, dass lediglich die "wesentlichen" Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Die Änderungen im Practice Statement 2 zeigen entsprechend auf, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf die Angabe von Rechnungslegungsmethoden angewandt wird. Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen.
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.
Die Änderungen adressieren bisher bestehende Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen.
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.
Die Änderung an IFRS 17 führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sog. "classification overlay approach" anzuwenden. Damit werden die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17, d.h. für das Jahr 2022, aussagekräftiger gemacht.
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.
Die im Januar 2020 verabschiedeten Änderungen an IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Es wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor, klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substanziell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig.
Die Änderungen sind nun insgesamt - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.
Die Änderung betrifft die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback Transaktionen und schreibt vor, dass ein Leasingnehmer im Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neu eingefügten Paragrafen erläutern unter anderem anhand von Beispielen, unterschiedliche mögliche Vorgehensweisen, insbesondere bei variablen Leasingzahlungen.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.
Der Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche Positionen, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:
Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer und Veränderungen in der Nachfrage berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes nach sich ziehen. In diesem Fall würde der Restbuchwert über die verbleibende kürzere oder längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, und dies würde zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen. Aufgrund der Unterauslastung im CoinPower Bereich einhergehend mit der im Berichtsjahr erfassten Wertminderung auf das Sachanlagevermögen wurde zum Geschäftsjahresende der Bedarf zur Anpassung der Nutzungsdauern für Maschinen und Anlagen in diesem Bereich identifiziert.
Bestimmte immaterielle Vermögenswerte werden hinsichtlich der Nutzungsdauer als unbestimmt eingestuft, wenn eine Analyse aller relevanten Faktoren kein Ende des Zeitraums erkennen lässt, für den der Vermögenswert zur Erwirtschaftung von Cashflows beiträgt. Diese Analyse wird jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.
Bei langfristigen Mietverträgen von Immobilien sind mit den Eigentümern teilweise Verlängerungsoptionen oder beidseitige Kündigungsoptionen vereinbart. Da die unkündbare Restlaufzeit der Verträge zum Bilanzstichtag jeweils mehrere Jahre beträgt, war auch aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage des VARTA Konzerns nicht hinreichend bestimmbar, ob Verlängerungsoptionen ausgeübt oder Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden. Insofern wurden diese bei der Bestimmung der Restlaufzeiten nicht berücksichtigt.
Der Wertminderungstest zur Bewertung des erzielbaren Betrags einer CGU basiert auf Werten der Unternehmensplanung, dem Abzinsungssatz, der Wachstumsrate, der erwarteten Inflation und den Währungskursen.
Aufgrund der Geschäftsentwicklung des Jahres 2022 kontaktierte VARTA die Konsortialkreditgeber wegen eines Waivers im Oktober/November, da aufgrund der zurückgezogenen Jahresprognose die vereinbarten Covenants nicht mehr zu erreichen waren. Dieses Ereignis wurde als Triggering Event für Wertminderungstests der verschiedenen Cash Generating Units des Konzerns eingestuft.
Dementsprechend schätzte der Vorstand den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Ende des Jahres 2022 neu ein. Der erzielbare Betrag wurde zunächst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Aufgrund von umfangreichen künftigen Sanierungsmaßnahmen übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion CoinPower liegt die Annahme zu Grunde, dass diese mit den vorhandenen Produktionskapazitäten und den geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Lage ist, künftig positive Cashflows zu erwirtschaften. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde dabei auf Basis eines Discounted Cashflow-Modells mit acht Planjahren und ohne ewige Rente ermittelt. Die Anzahl der berücksichtigten Planjahre wurde von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der führenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeleitet.
Da der Buchwert den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt, war ein Wertminderungsaufwand von 114,5 Mio. € zu erfassen. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurden die künftigen Mittelzuflüsse auf Basis einer sensitivierten Planung aus der fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte ermittelt. Die sensitivierte Planung weicht dabei von der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Planung ab, um mögliche negative Planungsabweichungen wahrscheinlichkeitsgewichtet zu berücksichtigen.
Der beizulegende Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Lithium-Ion Large Cells" wurde ebenfalls auf Basis eines Discounted Cashflow-Modells mit acht Planjahren und ohne ewige Rente ermittelt. Die Anzahl der berücksichtigten Planjahre wurde von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der führenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeleitet.
Aus dem Werthaltigkeitstest ergab sich eine Wertminderung von 31,2 Mio. €. Die zukünftigen Mittelzuflüsse wurden auf Basis von wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien, die vom Vorstand bestmöglich geschätzt wurden, bestimmt. Die Szenarien berücksichtigen unter anderem unterschiedliche Ausprägungen der künftigen positiven Cashflows sowie unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Vermögenswerte.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sämtlicher weiterer zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden aufgrund der Reife der zu Grunde liegenden Geschäftsmodelle unter Anwendung von Discounted Cashflow-Modellen mit ewigen Renten ermittelt. Da der so ermittelte beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten deren Buchwerte übersteigt, wurde keine Wertminderung erfasst.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden die künftigen Mittelzuflüsse auf Basis einer sensitivierten Planung aus der fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte ermittelt. Die sensitivierte Planung weicht dabei von der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Planung ab, um mögliche negative Planungsabweichungen wahrscheinlichkeitsgewichtet zu berücksichtigen.
Aufgrund des Werthaltigkeitstests ergab sich somit insgesamt ein Wertminderungsbedarf von 145,7 Mio. €, wovon ein Teilbetrag in Höhe von 4,3 Mio. € auf den Geschäfts- und Firmenwert und der wesentliche Teil von 141,4 Mio. € auf das Sachanlagevermögen entfällt.
Nähere Informationen zu den durchgeführten Impairment Tests sind unter Erläuterung 4.10 "Werthaltigkeitstest" angeführt. Die hierzu getroffenen Annahmen können jedoch Änderungen unterliegen, die zu Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden führen könnten.
Im Konzern bestehen für einen Teil der Arbeitnehmer verschiedene Personalvorsorgepläne. Um die sich daraus ergebenden Guthaben und/oder Verpflichtungen bestimmen zu können, muss zunächst beurteilt werden, ob es sich um leistungs- oder beitragsorientierte Pläne handelt. Um die zukünftige Entwicklung abschätzen zu können, werden bei leistungsorientierten Plänen statistische Annahmen getroffen.
Der versicherungsmathematischen Bewertung von Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer liegen Annahmen über Abzinsungssätze, Gehaltssteigerungen, Fluktuation und das Pensionseintrittsalter zugrunde (demografische und finanzielle Variablen). Ändern sich diese Annahmen aufgrund veränderter Wirtschaftslage oder neuer Marktbedingungen, können die tatsächlichen Daten maßgeblich von den versicherungsmathematischen Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen können mittelfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge aus Personalvorsorgeplänen haben. Nähere Informationen zu den Personalvorsorgeplänen sind in 21.2 "Pensionen" angegeben.
Im Zusammenhang mit den Schuldbeitritten zu den Pensionsverpflichtungen muss zum Stichtag überprüft werden, ob die Werthaltigkeit der aktivierten Erstattungsansprüche gegeben ist. Dabei ist die Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs im Wesentlichen von der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögenswerte sowie bestehender Garantien beeinflusst, die die Colibri Beratungs GmbH treuhänderisch in den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. eingelegt hat. Selbiges gilt für den Schuldbeitritt mit der VC Pensionen GmbH und dem VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. Die größten Ermessenspielräume bestehen hier bei der Bewertung von Immobilien und Finanzanlagen.
Die Beurteilung wird jährlich durch einen unabhängigen Sachverständigen durchgeführt, der die Angemessenheit der Finanzaufstellungen der Treuhandvermögen überprüft. Auf Basis dieser Gutachten geht die VARTA AG davon aus, dass die Erstattungsansprüche werthaltig sind und zur Deckung der vom Schuldbeitritt umfassten Pensionsverpflichtungen herangezogen werden können.
Hinsichtlich der von der VARTA AG auf die VRT Pensionen GmbH, Dillingen/Saar, in 2016 abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet der bisherige Versorgungsschuldner VARTA AG gesamtschuldnerisch mit dem neuen Versorgungsschuldner VRT Pensionen GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Erfüllung der Versorgungsverbindlichkeiten. Die VARTA AG geht nicht von einer Inanspruchnahme aus dieser verschuldensunabhängigen, gesellschaftsrechtlichen Mithaftung aus, da mit der Abspaltung der 25,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen in Höhe von 26,9 Mio. € und somit ein Aktivüberhang von 1,5 Mio. € überging. Zum 31. Dezember 2022 bestand ein Aktivüberhang in Höhe von 3,4 Mio. € des Planvermögens mit 19,7 Mio. € über die abgespaltenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 16,3 Mio. €.
Daneben könnte eine verschuldensabhängige Haftung wegen unzureichender finanzieller Ausstattung der VRT bestehen, die Schadenersatzansprüche der Arbeitnehmer aufgrund einer in der nicht ausreichenden Ausstattung liegenden konkreten Vermögensgefährdung begründen könnten. Die VARTA AG geht auf Grund des Aktivüberhangs des Planvermögens über die abgespaltenen Pensionsverpflichtungen von einer ausreichenden Ausfinanzierung und daher nicht vom Vorliegen solcher Schadenersatzansprüche aus.
Aufgrund dieser Einschätzung werden die betroffenen Pensionsverpflichtungen nur in Bezug auf die Pensionszahlungen innerhalb der zehnjährigen Nachhaftungsperiode in Höhe von 5,0 Mio. € zum 31. Dezember 2022 bilanziell im Konzernabschluss der VARTA AG erfasst.
Im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit werden Rückstellungen für verschiedene Sachverhalte gebildet. Die Höhe der erwarteten Mittelabflüsse wird in jedem konkreten Sachverhalt auf Basis von Annahmen und Einschätzungen ermittelt. Diese Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzern-Bilanz und den Steuerbilanzwerten sowie auf voraussichtlich verwertungsfähige steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach derzeitiger Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die nur vorübergehenden Differenzen wieder ausgleichen werden, sowie auf Basis einer Einschätzung der künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit, abgeleitet aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. Eventuelle Steuersatzänderungen oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche Erträge können dazu führen, dass die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva erfolgen muss. Außerdem können Steuersatzänderungen zu Anpassungen der passiven latenten Steuern führen. Die Buchwerte der latenten Steuern gehen aus der Konzern-Bilanz hervor und werden in den Erläuterungen zu 17 "Latente Steuern" auf die Bilanzpositionen aufgeteilt.
Steuerliche Sachverhalte werden nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen beurteilt, können aber auch Einschätzungen unterliegen, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht abschließend festgelegt sind oder die vorliegenden Grundlagen zu einer abweichenden Beurteilung führen können. Die Ermittlung der Ertragsteuer unterliegt somit Einschätzungen, ein steuerliches Risiko aus solchen Einschätzungen wird aufgrund der fachlichen Würdigung als gering beurteilt.
Die Umsatzerlöse des VARTA Konzerns setzen sich im Wesentlichen aus Standardprodukten und in geringem Umfang aus kundenspezifischen Produkten zusammen. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.
In Bezug auf die Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt bestehen Ermessensspielräume, die je nach Vertragsart und Leistungsverpflichtung unterschiedlich ausgeprägt sind. Grundsätzlich ist die Vertragsgestaltung, bspw. durch Ausgestaltung von Inco-Terms, von bedeutender Rolle. Bei Konsignationslagern ist die Interpretation der Konsignationsverträge von Bedeutung, ob die Verfügungsmacht mit Entnahme oder bereits bei der Belieferung des Konsignationslagers erfolgt. Darüber hinaus werden variable Vergütungen oder Naturalrabattvereinbarungen mit Kunden getroffen. Naturalrabatte werden in der Regel als substantial right bilanziert. Das Ermessen, ob es sich um kundenspezifische Produkte handelt, obliegt dem Individualisierungsgrad des Produkts und der Beurteilung einer wirtschaftlich sinnvollen alternativen Verwendungsmöglichkeit. Bei Kundenprojekten ist für die Vertragsbeurteilung entscheidend, ob die Lieferung bzw. Leistung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht wird.
VARTA erhält staatliche Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Sie werden auf Antrag gewährt, d.h. es handelt sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistung (und Gegenleistung). Darüber hinaus sind die Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung gestaltet.
Der Konzern erfasst - gemäß IAS 20.7 - die Zuwendungen der öffentlichen Hand, wenn eine angemessene Sicherheit ("reasonable assurance") darüber besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden. Der Zufluss einer Zuwendung allein liefert keinen schlüssigen substanziellen Hinweis dafür, dass die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllt worden sind oder werden (IAS 20.8).
Bei VARTA wurde festgestellt, dass bei den aktuell geförderten Vorhaben die Gewährung der Zuwendungen an die tatsächlichen Ausgaben geknüpft ist. Somit ist der früheste Zeitpunkt für die Erfassung der möglichen Zuwendungen, wenn die jeweilige Aufwendung angefallen ist bzw. Investition getätigt wurde.
Ab diesem Zeitpunkt wird beurteilt, ob bzw. wann eine angemessene Sicherheit bzgl. der Zuwendungen unter Berücksichtigung u.a. folgende Aspekte vorliegt:
| ― |
dass vorgesehene Nebenbestimmungen erfüllt werden |
| ― |
dass ein Claw-back-Mechanismus nicht zu einer Rückzahlung der jeweiligen Zuwendung führt, da keine bzw. nicht hinreichende Überschüsse in dem Betrachtungszeitraum vorliegen werden |
| ― |
dass hinreichende Haushaltsmittel vom Bund und Land verfügbar sind, sodass die Zuwendungen ausbezahlt werden |
Sofern in einer Gesamteinschätzung eine angemessene Sicherheit bzgl. der Zuwendungen (und Nicht-Rückzahlung dieser Zuwendungen) vorliegt, wird die jeweilige Zuwendung gem. IAS 20.7 erfasst. Nach IAS 20.29 besteht hinsichtlich der Darstellung von erfolgsbezogenen Zuwendungen ein Wahlrecht. Bei VARTA werden die Zuwendungen als "Förderzuschüsse" in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder als passivischer Posten bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Konsortialkreditvertrag in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der aufgeteilt ist in einen auf fünf Jahre nach Datum des Vertrags befristeten Anteil mit 100,0 Mio. € sowie einer revolvierenden Kreditfazilität mit 135,0 Mio. €.
Daneben erfolgte in 2022 die Aufnahme mehrerer Schuldscheindarlehen. Über ein Konsortium hat die VARTA AG Schuldscheindarlehen über insgesamt 250,0 Mio. € am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen laufen über fünf bzw. sieben Jahre (76% des Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit einem fixen Zinskupon (ca. 66% des Kreditvolumens) ausgestattet.
Am 8. Dezember 2022 hat die VARTA AG bei den Darlehensgebern des Konsortialkredits den Verzicht auf die Ausübung des Kündigungsrechts wegen eines Verstoßes gegen die Finanzkennzahlen bis einschließlich 31. März 2023 beantragt. Die Darlehensgeber haben diesem Zweiten Waiverantrag mehrheitlich zugestimmt. Abhängig vom Inhalt eines zu erstellenden Sanierungskonzepts kann eine Neuordnung der Konsortialfinanzierung notwendig werden. In diesem Fall könnte auch der Schuldschein mit den jeweiligen Schuldscheingläubigern neu verhandelt und neu aufgesetzt werden müssen.
Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung bestehender Covenantsbedingungen im Geschäftsjahr 2023 im Konsortialkreditvertrag wurde der Verbindlichkeitsbestand gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2022 vollständig als kurzfristig klassifiziert und für Zwecke der Effektivzinsbewertung von einem Rückzahlungs-/Umfinanzierungszeitpunkt 31. März 2023 ausgegangen.
Etwaige Auswirkungen von Klimarisiken werden beim Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Aufgrund des Geschäftsmodells der VARTA Gruppe wurden im Geschäftsjahr 2022 keine konkreten Klimarisiken beim Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einbezogen.
Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Vorstand steuert nach dem bereinigten EBITDA, um trotz der Investitionen in das Sachanlagevermögen und der daraus resultierenden Abschreibungen die operative Performance beurteilen zu können. Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in der Segmentberichterstattung nicht enthalten, da diese nicht Bestandteil des berichteten EBIT und bereinigten EBITDA sind und auch sonst nicht regelmäßig an den Vorstand berichtet werden.
In der VARTA-Gruppe wurden die operativen Geschäftsbereiche "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower", "Consumer Batteries", "Energy Storage Systems", "Lithium-Ion Battery Packs", und "Lithium-Ion Large Cells" als Segmente identifiziert. Die Segmente "Lithium-Ion Battery Packs" sowie "Lithium-Ion Large Cells" werden, da sie nicht berichtspflichtig sind, zum Berichtssegment "Sonstige" zusammengefasst. Die unter "Sonstige" ausgewiesenen Umsatzerlöse mit Dritten sind im Wesentlichen dem Segment "Lithium-Ion Battery Packs" zuzuordnen. Die Aufgliederung entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Bezüglich der angepassten Darstellung gegenüber dem Vorjahr wird auf Kapitel 3.7 Änderungen nach IAS 8 verwiesen.
Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsspalte zusammengefasst angegeben. Darüber hinaus beinhaltet die Überleitungsspalte Sachverhalte, die keinem Segment direkt zugeordnet werden können, bspw. die Effekte aus der aktienbasierten Vergütung.
Im Folgenden werden die Steuerungsgrößen, die zur Beurteilung der Leistungen der operativen Segmente herangezogen werden, dargestellt. Dabei wird auf Ebene der einzelnen Segmente das steuerungsrelevante EBITDA dargestellt und auf das Konzern-EBITDA übergeleitet:
| (IN T€) | MICRO BATTERIES | LITHIUM-ION COINPOWER | CONSUMER BATTERIES | ENERGY STORAGE SYSTEMS | SONSTIGE | SUMME |
| Segmentumsatzerlöse | 181.076 | 136.552 | 386.437 | 90.870 | 49.650 | 844.585 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | -17.157 | 0 | -20.510 | -2 | 0 | -37.669 |
| Umsatzerlöse mit Dritten | 163.919 | 136.552 | 365.927 | 90.868 | 49.650 | 806.916 |
| davon Zeitpunktbezogen (freiwillige Angabe) | 160.419 | 136.552 | 360.798 | 90.868 | 33.198 | 781.835 |
| davon Zeitraumbezogen (freiwillige Angabe) | 3.500 | 0 | 5.129 | 0 | 16.452 | 25.081 |
| Abschreibungen | -13.424 | -189.752 | -14.713 | -2.011 | -35.094 | -254.994 |
| EBITDA | 15.296 | 18.750 | 30.438 | 5.168 | -149 | 69.503 |
| (IN T€) | ÜBERLEITUNG | KONZERNABSCHLUSS |
| Segmentumsatzerlöse | -37.669 | 806.916 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | 37.669 | 0 |
| Umsatzerlöse mit Dritten | 0 | 806.916 |
| davon Zeitpunktbezogen (freiwillige Angabe) | 0 | 781.835 |
| davon Zeitraumbezogen (freiwillige Angabe) | 0 | 25.081 |
| Abschreibungen | 0 | -254.994 |
| EBITDA | -2.517 | 66.986 |
| (IN T€) | MICRO BATTERIES | LITHIUM-ION COINPOWER | CONSUMER BATTERIES | STORAGE SYSTEMS | SONSTIGE | SUMME |
| Segmentumsatzerlöse | 210.295 | 257.612 | 345.696 | 42.876 | 62.014 | 918.493 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | -15.559 | 0 | 0 | -4 | 1 | -15.562 |
| Umsatzerlöse mit Dritten | 194.736 | 257.612 | 345.696 | 42.872 | 62.015 | 902.931 |
| davon Zeitpunktbezogen (freiwillige Angabe) | 190.398 | 257.612 | 340.164 | 42.872 | 36.753 | 867.799 |
| davon Zeitraumbezogen (freiwillige Angabe) | 4.338 | 0 | 5.532 | 0 | 25.262 | 35.132 |
| Abschreibungen | -13.217 | -63.294 | -15.116 | -2.014 | -2.028 | -95.669 |
| EBITDA | 52.520 | 150.680 | 61.255 | 5.107 | 13.294 | 282.856 |
| (IN T€) | ÜBERLEITUNG | KONZERN ABSCHLUSS |
| Segmentumsatzerlöse | -15.562 | 902.931 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | 15.562 | 0 |
| Umsatzerlöse mit Dritten | 0 | 902.931 |
| davon Zeitpunktbezogen (freiwillige Angabe) | 0 | 867.799 |
| davon Zeitraumbezogen (freiwillige Angabe) | 0 | 35.132 |
| Abschreibungen | 0 | -95.669 |
| EBITDA | -677 | 282.179 |
In der Überleitung zum EBITDA des Konzerns sind folgende Sachverhalte enthalten:
| 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 | |||
| (IN T€) | SONDEREFFEKTE | SUMME | SONDEREFFEKTE | SUMME |
| Effekte in Erträgen und Aufwendungen | -2.517 | -2.517 | -677 | -677 |
| EBITDA | -2.517 | -2.517 | -677 | -677 |
In der Spalte "Sondereffekte" werden Sachverhalte dargestellt, die in der Bereinigung des EBITDA berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2022 existieren solche Sachverhalte bei der VARTA AG. Der VARTA AG als Mutterunternehmen werden "Sondereffekte" aus den M&A Transaktionen in Höhe von 2,5 Mio. € (2021: 0,1 Mio. €) und Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von 0,02 Mio. € (2021: 0,6 Mio. €) zugeordnet.
In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des EBITDAs der Segmente auf das Ergebnis vor Steuern dargestellt:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| EBITDA | 66.986 | 282.179 |
| Abschreibungen und Wertminderung | -254.994 | -95.669 |
| EBIT | -188.008 | 186.510 |
| Finanzergebnis | -10.170 | -9.421 |
| Ergebnis vor Steuern | -198.178 | 177.089 |
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geografischen Standorten. Bei der Darstellung dieser Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf den geografischen Standorten der Vermögenswerte.
| 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 31. DEZEMBER 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| (IN T€) | UMSATZERLÖSE * | LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE ** | UMSATZERLÖSE * | LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE ** |
| Europa | 571.359 | 674.823 | 523.189 | 776.287 |
| Davon in Deutschland | 247.351 | 617.979 | 210.853 | 731.705 |
| Amerika | 34.711 | 3.860 | 49.196 | 4.005 |
| Asien | 190.432 | 12.822 | 318.889 | 12.510 |
| Davon in China | 86.917 | - | 196.720 | - |
| Sonstige | 10.414 | 0 | 11.657 | 0 |
| Summe | 806.916 | 691.505 | 902.931 | 792.802 |
* Die Umsatzerlöse richten sich nach dem
Sitz des Kunden.
** Langfristige Vermögenswerte beinhalten
zu diesem Zweck, Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte.
Die Umsatzerlöse der Segmente "Consumer Batteries" und "Energy Storage Systems" sind mehrheitlich in der Position Europa enthalten. Die Umsätze der Regionen Asien und Amerika sind mehrheitlich den Segmenten "Lithium-Ion CoinPower", "Micro Batteries" und "Sonstige" zuzuordnen.
Die Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vertragsvermögenswerte des Konzerns teilen sich folgendermaßen auf Produkte und Dienstleistungen auf:
| 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 31. DEZEMBER 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| (IN T€) | UMSATZERLÖSE | FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE | UMSATZERLÖSE | FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE |
| davon aus Produktverkauf | 804.465 | 113.460 | 899.123 | 165.809 |
| davon aus Verkauf von Dienstleistungen | 2.451 | 877 | 3.808 | 3.830 |
| Summe | 806.916 | 114.337 | 902.931 | 169.639 |
In 2022 betrug der Umsatz mit einem bestimmten Kunden 125,5 Mio. €, dies entspricht einem Umsatzanteil von mehr als 10 % vom Konzernumsatz. Im Vorjahr betrug der Umsatz mit einem Kunden und einem Umsatzanteil von mehr als 10 % 236,5 Mio. €. Der Umsatz ist dem Segment "Lithium-Ion CoinPower" zuzuordnen.
| (IN T€) Anschaffungswerte | GRUNDSTÜCKE | GEBÄUDE | NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE | TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | ANDERE ANLAGEN |
| Stand 1. Januar 2022 | 3.165 | 19.677 | 107.005 | 396.883 | 14.971 | 78.053 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 204 | 504 | -1 | 168 |
| Zugänge | 0 | 35 | 8.151 | 22.375 | 0 | 6.594 |
| Abgänge | 0 | 0 | -818 | -4.420 | -2.877 | -2.336 |
| Umbuchungen | 0 | 214 | 0 | 73.590 | 0 | 26.172 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 3.165 | 19.926 | 114.542 | 488.932 | 12.093 | 108.651 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2022 | 0 | 1.438 | 21.944 | 141.011 | 6.104 | 32.299 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 143 | 208 | -1 | 136 |
| Zugänge | 0 | 778 | 13.796 | 71.074 | 2.897 | 10.915 |
| Zugänge Wertminderung | 0 | 0 | 0 | 58.637 | 0 | 6.393 |
| Abgänge | 0 | 0 | -500 | -4.392 | -822 | -2.168 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 0 | 2.216 | 35.383 | 266.538 | 8.178 | 47.575 |
| Buchwerte am 31. Dezember 2022 | 3.165 | 17.710 | 79.159 | 222.394 | 3.915 | 61.076 |
| (IN T€) Anschaffungswerte | NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN | ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN | SACHANLAGEVERMÖGEN |
| Stand 1. Januar 2022 | 7.834 | 290.550 | 918.138 |
| Währungsdifferenzen | -30 | -31 | 814 |
| Zugänge | 1.794 | 87.567 | 126.516 |
| Abgänge | -1.672 | 0 | -12.123 |
| Umbuchungen | 0 | -99.976 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 7.926 | 278.110 | 1.033.345 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand 1. Januar 2022 | 3.996 | 0 | 206.792 |
| Währungsdifferenzen | -13 | 0 | 473 |
| Zugänge | 2.211 | 0 | 101.671 |
| Zugänge Wertminderung | 0 | 76.987 | 142.017 |
| Abgänge | -1.619 | 0 | -9.501 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 4.575 | 76.987 | 441.452 |
| Buchwerte am 31. Dezember 2022 | 3.351 | 201.123 | 591.893 |
| (IN T€) Anschaffungswerte | GRUNDSTÜCKE | GEBÄUDE | NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE | TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | ANDERE ANLAGEN |
| Stand 1. Januar 2021 | 3.165 | 18.057 | 71.819 | 344.598 | 14.408 | 64.950 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -4 | 434 | 522 | 571 | 197 |
| Zugänge | 0 | 348 | 34.944 | 15.878 | 0 | 5.307 |
| Zugänge Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 475 | 439 | 0 | 6 |
| Abgänge | 0 | 0 | -667 | -8.982 | -8 | -1.121 |
| Umbuchungen | 0 | 1.276 | 0 | 44.428 | 0 | 8.714 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 3.165 | 19.677 | 107.005 | 396.883 | 14.971 | 78.053 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2021 | 0 | 651 | 9.790 | 86.357 | 2.786 | 24.083 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -1 | 274 | 242 | 212 | 156 |
| Zugänge | 0 | 788 | 12.326 | 61.949 | 3.085 | 8.187 |
| Abgänge | 0 | 0 | -446 | -7.529 | -8 | -135 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | -8 | 29 | 8 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 0 | 1.438 | 21.944 | 141.011 | 6.104 | 32.299 |
| Buchwerte am 31. Dezember 2021 | 3.165 | 18.239 | 85.061 | 255.872 | 8.867 | 45.754 |
| (IN T€) Anschaffungswerte | NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN | ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN | SACHANLAGEVERMÖGEN |
| Stand 1. Januar 2021 | 7.910 | 198.191 | 723.098 |
| Währungsdifferenzen | -453 | -61 | 1.206 |
| Zugänge | 1.399 | 147.539 | 205.415 |
| Zugänge Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 920 |
| Abgänge | -1.022 | 0 | -11.800 |
| Umbuchungen | 0 | -55.119 | -701 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 7.834 | 290.550 | 918.138 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand 1. Januar 2021 | 2.849 | 0 | 126.516 |
| Währungsdifferenzen | -226 | 0 | 657 |
| Zugänge | 2.256 | 0 | 88.591 |
| Abgänge | -854 | 0 | -8.972 |
| Umbuchungen | -29 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 3.996 | 0 | 206.792 |
| Buchwerte am 31. Dezember 2021 | 3.838 | 290.550 | 711.346 |
Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen dient der Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen und dem Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Zellen. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig. Der Bestand der technischen Anlagen und Maschinen ist insbesondere aufgrund der Wertminderungen von 255,9 Mio. € in 2021 auf 222,4 Mio. € per 31. Dezember 2022 zurückgegangen.
Demgemäß haben sich die Abschreibungen des Sachanlagevermögens von 88,6 Mio. € in 2021 auf 101,7 Mio. € in 2022 erhöht. Dieser starke Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Investitionen in das Sachanlagevermögen, aufgrund der Erweiterung der Produktionskapazitäten zurückzuführen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen waren im Berichtsjahr Wertminderungen in Höhe von 142,0 Mio. € zu erfassen.
In den Zugängen der Technischen Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 0,6 Mio. € (2021: 0,5 Mio. €) enthalten. Innerhalb der Zugänge Anlagen im Bau sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 1,3 Mio. € (2021: 1,5 Mio. €) enthalten.
Für das Sachanlagevermögen bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2021 und 2022. Das Bestellobligo aus dem Kauf von Sachanlagevermögen beträgt 71,2 Mio. € (2021: 95,1 Mio. €).
| GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND MARKENRECHTE UND | |||||
| (IN T€) | GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT | SONSTIGES IMMATERIELLES VERMÖGEN | SONSTIGE IMMATERIELLE RECHTE |
ENTWICKLUNG-
SKOSTEN |
GESAMT |
| Anschaffungswerte | |||||
| Stand 1. Januar 2022 | 4.936 | 30.694 | 32.481 | 37.923 | 106.034 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 6 | 0 | 1 | 7 |
| Zugänge | 0 | 2.252 | 20 | 27.218 | 29.490 |
| Abgänge | 0 | -40 | 0 | 0 | -40 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 4.936 | 32.912 | 32.501 | 65.142 | 135.491 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2022 | 0 | 10.401 | 1.135 | 13.042 | 24.578 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 3 | 0 | 0 | 3 |
| Zugänge | 0 | 4.573 | 306 | 2.128 | 7.007 |
| Zugang Wertminderung | 4.299 | 0 | 0 | 0 | 4.299 |
| Abgänge | 0 | -8 | 0 | 0 | -8 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 4.299 | 14.969 | 1.441 | 15.170 | 35.879 |
| Buchwerte am 31. Dezember 2022 | 637 | 17.943 | 31.060 | 49.972 | 99.612 |
| GEWERBLICHE | |||||
| (IN T€) | GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT | SONSTIGES IMMATERIELLES VERMÖGEN | SONSTIGE IMMATERIELLE RECHTE |
ENTWICKLUNG-
SKOSTEN * |
GESAMT |
| Anschaffungswerte | |||||
| Stand 1. Januar 2021 | 638 | 28.857 | 31.630 | 20.394 | 81.519 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 3 | 0 | 12 | 15 |
| Zugänge | 0 | 1.291 | 150 | 17.586 | 19.027 |
| Zugänge Konsolidierungskreis | 4.298 | 673 | 0 | 0 | 4.971 |
| Abgänge | 0 | -130 | 0 | -69 | -199 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 701 | 0 | 701 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 4.936 | 30.694 | 32.481 | 37.923 | 106.034 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2021 | 0 | 6.171 | 828 | 10.588 | 17.587 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Zugänge | 0 | 4.317 | 307 | 2.454 | 7.078 |
| Abgänge | 0 | -88 | 0 | 0 | -88 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 0 | 10.401 | 1.135 | 13.042 | 24.578 |
| Buchwerte am 31. Dezember 2021 | 4.936 | 20.293 | 31.346 | 24.881 | 81.456 |
* Aufgrund nachträglicher Aktivierung von
Entwicklungskosten in 2022 für das Jahr 2021, wurde
für die korrekte Darstellung der Zugang
Entwicklungskosten um 10,2 Mio. € angepasst.
** Vorjahr angepasst nach IAS 8
Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 29,2 Mio. € (2021: 19,5 Mio. €) wurden im Jahr 2022 selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von 27,2 Mio. € (2021: 16,9 Mio. €) erfasst. Nähere Erläuterungen hierzu in Kapitel 3.7 Änderungen nach IAS 8. Weitere 0,03 Mio. € (2021: 0,6 Mio. €) wurden in den immateriellen Vermögenswerten erfasst, welche schon zur Nutzung bereit sind.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 23,2 Mio. € erfasst (2021: 22,8 Mio. €).
Für immaterielle Vermögenswerte bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2021 und 2022.
Für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben sowie für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, wird jährlich zum 31. Dezember ein Wertminderungstest durchgeführt.
Der Buchwert der Marke in Höhe von 30,6 Mio. € wurde wie folgt - unverändert zum Vorjahr - auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU's) allokiert:
"Lithium-Ion CoinPower" 5,3 Mio. €, "Lithium-Ion Battery Packs" 1,2 Mio. €, "Consumer Batteries" 21,5 Mio. €, "Energy Storage System" 0,7 Mio. € und "Micro Batteries" 1,9 Mio. €. Die Nutzungsdauer der Marke wird als unbegrenzt eingestuft, da es VARTA während über 130 Jahren Unternehmensgeschichte gelungen ist, eine starke Marke zu schaffen, die mit ihrem Alleinstellungsmerkmal dem Unternehmen einen wesentlichen Wert beisteuert. Die aktivierten Entwicklungsleistungen, die zum Stichtag noch nicht fertig gestellt sind und damit noch nicht genutzt werden, entfallen mit einem Wert in Höhe von 44,1 Mio. € auf die CGU "Lithium-Ion Large Cells", wovon 27,4 Mio. € gefördert und passivisch abgegrenzt werden.
Der zu Beginn des Geschäftsjahres bestehende Goodwill in Höhe von 4,9 Mio. € resultiert aus den Erwerben von Auditas, des VARTA Consumer-Geschäfts und der VARTA Innovation GmbH. Der Goodwill in Höhe von 0,5 Mio. € von Auditas wird vollständig der CGU "Micro Batteries" zugeordnet, während der Goodwill in Höhe von 0,1 Mio. € aus dem VARTA Consumer-Geschäft vollständig der CGU "Consumer Batteries" zugeordnet wird. Der Goodwill in Höhe von 4,3 Mio. € aus der VARTA Innovation wird der CGUs "Lithium-Ion CoinPower" zugeordnet.
Aufgrund der Geschäftsentwicklung des Jahres 2022 kontaktierte VARTA die Konsortialbanken wegen eines Waivers im Oktober/November, da die vereinbarten Covenants nicht mehr zu erreichen waren. Dieses Ereignis wurde als Triggering Event für Wertminderungstests der verschiedenen CGU's des Konzerns eingestuft. Diese anlassbezogenen Wertminderungstests wurden auf den Stichtag 31. Dezember 2022 durchgeführt.
Bei VARTA erfolgt die Überwachung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der CGUs, die gleichzeitig operative Segmente darstellen. Daher wurde für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, der anlassbezogene Wertminderungstest und der jährliche Wertminderungstest zusammengefasst.
Der erzielbare Betrag einzelner CGUs wurde zunächst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der ermittelte beizulegende Zeitwert ist aufgrund der Verwendung nicht beobachtbare Einflussfaktoren der IFRS 13 Kategorie drei zuzuordnen. Aufgrund von umfangreichen künftigen Sanierungsmaßnahmen übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Aufgrund dessen wurde anders als im Vorjahr der erzielbare Betrag zunächst durch den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Für die Berechnung wurden die Daten aus der aktuellen Langfristplanung für die Jahre 2023 bis 2026 herangezogen, wobei das Jahr 2023 einer detaillierten Budgetplanung entspricht, die Jahre 2024, 2025 und 2026 sind fortgeschrieben. Die wesentlichste Planungsgröße zur Ermittlung der Zahlungsströme ist die Ergebnisentwicklung, welche im Wesentlichen durch die Umsatzentwicklung getrieben ist. Bei der Ableitung der Zahlungsströme werden Erfahrungen der Vergangenheit sowie Markterwartungen der Zukunft verwendet. Die Wachstumsraten beinhalten einen Abschlag von 50 % auf die jeweils gewichteten zugrundeliegenden Inflationsraten. Die Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Marktanteile, die allgemeine Marktentwicklung und der Profitabilität der jeweiligen Produktgruppen.
Für die CGU "Lithium-Ion CoinPower" wurde der beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Rahmen eines Discounted Cashflow-Modells auf Basis von zukünftige Zahlungsströmen und einem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Dabei wurde der Planungshorizont auf acht Jahre begrenzt und keine ewige Rente berücksichtigt. Zur Ableitung des Planungshorizonts wurden die technischen Nutzungsdauern aller am Produktionsprozess beteiligten Maschinengruppen neu bewertet und anhand des Engpassprozesses die führenden Vermögenswerte und deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmt. Die künftigen Mittelzuflüsse wurden auf Basis einer sensitivierten Planung aus der fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte ermittelt. Die sensitivierte Planung weicht dabei von der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Planung ab, um mögliche negative Planungsabweichungen wahrscheinlichkeitsgewichtet zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere unterschiedliche Einschätzungen zur Wirksamkeit und zum Wirkungszeitpunkt der im Rahmen des Sanierungskonzept erarbeiteten Sanierungsmaßnahmen. Die sensitivierte Planungsrechnung über vier Jahre wurde mir einer Wachstumsrate von 1,0 % auf acht Jahre extrapoliert. Aufgrund des endlichen Planungshorizonts wurden keine Ersatzinvestitionen, sondern nur die reguläre Wartung und Instandhaltung berücksichtigt. Als WACC wurde ein Abzinsungsfaktors von 9,13 % nach Steuern berücksichtigt. Dabei wurde ein erzielbarer Betrag in Höhe von 307,4 Mio. € und damit ein Wertminderungsbedarf von 114,5 Mio. € ermittelt und in den Wertminderungen auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte erfasst. Die Wertminderung entfällt zunächst in Höhe von 4,3 Mio. € auf den auf diese CGU allokierten Geschäfts- oder Firmenwert. Die verbleibende Wertminderung in Höhe von 110,2 Mio. € wurde unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen Vermögenswerte auf verschiedene Kategorien des Sachanlagevermögens allokiert (53,4 Mio. € Technische Anlagen und Maschinen; 5,8 Mio. € Andere Anlagen; 51,0 Mio. € Anlagen im Bau). Die der CGU zugeordnete Marke wurde nicht wertberichtigt, da ihr Zeitwert ihren Buchwert übersteigt. Der individuelle Zeitwert wurde auf Basis der Lizenzpreisanalogie-Methode berechnet. Dabei wurde eine Lizenzrate in Höhe von 1,0 % und ein Diskontierungsfaktor von 9,13 % verwendet.
Für die CGU "Lithium-Ion Large Cells" wurde der beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Rahmen eines Discounted Cashflow-Modells auf Basis von zukünftige Zahlungsströmen und einem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Dabei wurde der Planungshorizont auf acht Jahre begrenzt und keine ewige Rente berücksichtigt. Zur Ableitung des Planungshorizonts wurden die technischen Nutzungsdauern aller am Produktionsprozess beteiligten Maschinengruppen neu bewertet und anhand des Engpassprozesses die führenden Vermögenswerte und deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmt. Die künftigen Mittelzuflüsse wurden auf Basis drei wahrscheinlichkeitsgewichteter Szenarien ermittelt. Die Szenarien berücksichtigen unter anderem unterschiedliche Ausprägungen der künftigen positiven Cashflows sowie unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Vermögenswerte. Zu 80 % wurde ein Szenario gewählt, das eine Erhöhung der künftigen Cashflows und keine Änderung der Nutzung der Vermögenswerte zu Grunde legt. Zu 15 % wurde ein Szenario zu Grunde gelegt, dass eine alternative Nutzung der Vermögenswerte verarbeitet. Zu 5 % wurde ein Szenario gewählt, das keine Erhöhung der künftigen Cashflows und keine Änderung der Nutzung der Vermögenswerte zu Grunde legt. Die wahrscheinlichkeitsgewichtete Planung weicht dabei von der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Planung ab, um mögliche negative Planungsabweichungen wahrscheinlichkeitsgewichtet zu berücksichtigen. Die wahrscheinlichkeitsgewichtete Planungsrechnung über vier Jahre wurde mit einer Wachstumsrate von 1,0 % auf acht Jahre extrapoliert. Aufgrund des endlichen Planungshorizonts wurden keine Ersatzinvestitionen, sondern nur die reguläre Wartung und Instandhaltung berücksichtigt. Als WACC wurde ein Abzinsungsfaktors von 8,98 % nach Steuern berücksichtigt. Dabei wurde ein erzielbarer Betrag in Höhe von 95,1 Mio. € und damit ein Wertminderungsbedarf von 31,2 Mio. € ermittelt und in den Wertminderungen auf Sachanlagevermögen erfasst. Die Wertminderung in Höhe von 31,2 Mio. € wurde unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen Vermögenswerte auf verschiedene Kategorien des Sachanlagevermögens allokiert (5,0 Mio. € Technische Anlagen und Maschinen; 0,2 Mio. € Andere Anlagen; 26,0 Mio. € Anlagen im Bau). Die der CGU zugeordneten Entwicklungskosten im Entstehen wurden nicht wertberichtigt, da ihr Zeitwert ihren Buchwert übersteigt. Der individuelle Zeitwert wurde auf Basis der Relief-from-Royalty Methode berechnet. Dabei wurde eine Lizenzrate in Höhe von 4,0 % und ein Diskontierungsfaktor von 8,98 % verwendet.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sämtlicher weiterer CGUs wurde aufgrund der Reife der zu Grunde liegenden Geschäftsmodelle unter Anwendung von Discounted Cashflow-Modellen mit ewigen Renten ermittelt. Da der so ermittelte beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten deren Buchwerte übersteigt, wurde keine Wertminderung erfasst. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden die künftigen Mittelzuflüsse auf Basis einer sensitivierten Planung aus der fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte ermittelt. Die sensitivierte Planung weicht dabei von der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Planung ab, um mögliche negative Planungsabweichungen wahrscheinlichkeitsgewichtet zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere unterschiedliche Einschätzungen zur Wirksamkeit und zum Wirkungszeitpunkt der im Rahmen des Sanierungskonzept erarbeiteten Sanierungsmaßnahmen.
Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung der Nutzungswerte verwendet wurden, waren wie folgt:
| 31. DEZEMBER 2021 | ||||||
| (IN PROZENT) | CGU LI ION COINPOWER | CGU LI ION BATTERY PACKS | CGU CONSUMER BATTERIES | CGU ENERGY STORAGE SYSTEMS | CGU MICRO BATTERIES | CGU LI ION LARGE CELLS |
| Abzinsungssatz (WACC) n. Steuer | 11,3 | 10,7 | 11,5 | 11,6 | 10,9 | 0 |
| Wachstumsrate | 1,1 | 1,0 | 1,0 | 0,8 | 1,1 | 0 |
| Steuersatz | 28,0 | 28,0 | 28,0 | 28,0 | 28,0 | 0 |
| 31. DEZEMBER 2022 | ||||||
| (IN PROZENT) | CGU LI ION COINPOWER | CGU LI ION BATTERY PACKS | CGU CONSUMER BATTERIES | CGU ENERGY STORAGE SYSTEMS | CGU MICRO BATTERIES | CGU LI ION LARGE CELLS |
| Abzinsungssatz (WACC) n. Steuer | 9,1 | 9,4 | 9,4 | 9,0 | 10,3 | 9,0 |
| Wachstumsrate | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,2 | 1,0 |
| Steuersatz | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 |
Im Rahmen der Wertminderungstests hat VARTA für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Sensitivitätsanalysen für die wertbestimmenden Faktoren des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wurden folgende für möglich gehaltene Abweichungen bestimmter wertbestimmenden Faktoren modelliert:
| ― |
Diskontierungszins: +1 % und -1 % |
| ― |
Wachstumsrate: +0,5 % und -0,5 % |
| ― |
Veränderungen der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse +2,5 % und -2,5 % |
| ― |
Veränderung der Gewichtung von Szenarien: Szenario Erhöhung der künftigen Cashflows und keine Änderung der Nutzung der Vermögenswerte + 10 % und - 10 %; Szenario alternative Nutzung der Vermögenswerte - 10 % und + 10 % |
Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Consumer Batteries, Microbatteries, Energy Storage Systems sowie Lithium-Ion Solutions ergeben sich bei der Veränderung der genannten Parameter weiterhin kein Wertberichtigungsbedarf.
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion CoinPower wurde eine Wertminderung von 114,8 Mio € erfasst. Bei einer Reduktion des Diskontierungssatzes um 1 % ergäbe sich eine um 16,5 Mio. € niedrigere Wertminderung. Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes entsprechend eine um 15,4 Mio. € höhere Wertminderung. Bei einer Veränderung der Wachstumsrate um +/- 0,5 % ergibt sich eine entsprechende Veränderung der erfassten Wertminderung um +/- 0,9 Mio. €. Sofern man bei den der Berechnung der zugrunde liegenden zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion um 2,5 % unterstellt, ergäbe sich eine um 6,3 Mio. € höhere Wertminderung. Bei einem Anstieg der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um 2,5 % würde sich die erfasste Wertminderung um 6,3 Mio. € reduzieren.
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Large Cells wurde eine Wertminderung von 30,4 Mio. € erfasst. Bei einer Reduktion des Diskontierungssatzes um 1 % ergäbe sich eine um 6,5 Mio. € niedrigere Wertminderung. Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes entsprechend eine um 5,6 Mio. € höhere Wertminderung. Bei einer Veränderung der Wachstumsrate um +/- 0,5 % ergibt sich eine entsprechende Veränderung der erfassten Wertminderung um -1,5 Mio. € / + 1,4 Mio. €. Sofern man bei den der Berechnung der zugrunde liegenden zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion um 2,5 % unterstellt, ergäbe sich eine um 2,6 Mio. € höhere Wertminderung. Bei einem Anstieg der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um 2,5 % würde sich die erfasste Wertminderung um 2,6 Mio. € reduzieren. Beim Wertminderungstest wurden zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten verschiedene Szenarien zugrunde gelegt und mit Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Bei einer Veränderung der Gewichtung der Szenarien zu Gunsten des Szenarios mit Erhöhung der künftigen Cashflows und keine Änderung der Nutzung der Vermögenswerte ergäbe sich eine niedrigere Wertminderung von 1,4 Mio. €. Bei einer Veränderung zu Gunsten des Szenarios mit alternativer Nutzung der Vermögenswerte ergibt sich eine entsprechende Erhöhung des erfassten Wertminderungsaufwands von 1,4 Mio. €.
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L., Ellwangen, Deutschland | 12 | 12 |
| Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | 12 | 12 |
| Ecopilhas - Sociedade Gestora de Residous de Pilhas e Acumuladores, Lda., Lissabon, Portugal | 10 | 10 |
| Ecobat s.r.o., Prag, Tschechien | 2 | 2 |
| SA Corepile, Paris, Frankreich | 8 | 8 |
| RE'LEM Nonprofit Kht., Budapest, Ungarn | 26 | 28 |
| Summe Buchwerte der sonstigen Beteiligungen | 46 | 48 |
| Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und der sonstigen Beteiligungen | 58 | 60 |
Mit Abschluss der Liquidation der VW-VM Forschungsges. mbH & Co. KG, ist nachfolgend die VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. mit Wirkung vom 16. Juni 2020 planmäßig in die Liquidation gegangen. Die Gesellschaft befindet sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 noch immer in Liquidation.
Aufgrund von länderspezifischen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem VARTA Consumer Geschäft, wurden alle restlichen sonstigen Beteiligungen als Zweckgesellschaften zur Batterierücknahme gemeinschaftlich mit anderen Batterieherstellern gegründet. Weitere sonstige Beteiligungen bestehen im Geschäftsjahr 2022 nicht.
Der Konzern mietet verschiedene Produktions-, Büro und Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Die Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 1,5 bis 13 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen beinhalten oder auch unbefristet sein. Die zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und Einschätzungen sind in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen aufgeführt. Die Entwicklung des geleasten Anlagevermögens ist in den Erläuterungen 7. Sachanlagevermögen dargestellt.
Der Gesamtbetrag der Zahlungen für Leasingverhältnisse im Berichtsjahr beläuft sich auf 22,5 Mio. € (2021: 21,2 Mio. €).
Die Summe der künftigen Leasingzahlungen aufgrund unkündbarer Leasingverträge beträgt:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Leasingverpflichtungen - kurzfristig | 17.397 | 16.995 |
| Leasingverpflichtungen - langfristig | 69.700 | 80.710 |
| Summe | 87.097 | 97.705 |
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 18.351 | 17.826 |
| davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 50.975 | 54.533 |
| davon Restlaufzeit über 5 Jahre | 21.375 | 31.299 |
| Summe Leasingzahlungen (undiskontiert) | 90.701 | 103.658 |
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Werte | ||
| Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten | 1.205 | 1.160 |
| Erträge aus der Untervermietung von geleasten Vermögenswerten | -72 | -144 |
| Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 1.195 | 1.796 |
| Aufwendungen aus langfristigen Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte | 1.981 | 1.028 |
| Summe | 4.309 | 3.840 |
Mit der WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH besteht ein Sale & Leaseback Vertrag seit 2015. Der Vertrag wurde in 2020 um die neu in Ellwangen errichteten Produktionsgebäude erweitert. Im Rahmen dieses Mietverhältnisses wird eine Laufzeit bis Ende 2028 angenommen.
Die Leasingverpflichtungen haben sich zum 31. Dezember 2022 um -10,6 Mio. € auf 87,1 Mio. € reduziert (2021: 97,7 Mio. €). Die Veränderung stammt aus den laufenden Leasingzahlungen über das Geschäftsjahr 2022 hinweg. Der Anstieg bei den neuen Aktivierungen resultiert daraus, dass die wesentlichen Mietverträge Indexgebunden sind. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus Neueinschätzungen von Leasinglaufzeiten.
Variable Leasingzahlungen und Restwertgarantien kommen momentan nicht zum Tragen. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt.
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete andere finanzielle Vermögenswerte | 675 | 108 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten anderen finanziellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich derivative Finanzinstrumente, die nicht in ein Hedge Accounting einbezogen sind. Weitere Angaben zu den anderen finanziellen Vermögenswerten erfolgt in Kapitel 40.3 Finanzrisikomanagement.
Die Vorräte teilen sich in folgende Positionen auf:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 89.471 | 74.891 |
| Unfertige Erzeugnisse | 33.110 | 34.525 |
| Fertige Erzeugnisse und Handelswaren | 100.736 | 47.678 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 16 |
| Vorräte | 223.317 | 157.110 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Wertminderungsertrag (+) / -aufwand (-) | -4.450 | -4.128 |
Die Vorräte sind im Geschäftsjahr 2022 insgesamt von 157,1 Mio. € auf 223,3 Mio. € angestiegen. Ursache für den massiven Anstieg, insbesondere bei den Fertigen Erzeugnissen und Handelswaren, sind die Preisentwicklungen der Rohstoffmärkte sowie gestiegene Produktionskosten aufgrund der Energiepreissteigerungen, welche sich auf die Endprodukte auswirken, sowie das schwächere vierte Quartal. Darüber hinaus wurde die Lagerhaltung aufgestockt, um die Lieferfähigkeit an die Kunden zu gewährleisten. Die im Berichtsjahr als Aufwand ausgewiesenen Vorräte beliefen sich auf 414,3 Mio. € (2021: 311,6 Mio. €). Sie sind im Materialaufwand enthalten.
Die Wertminderungen der Vorräte werden im Materialaufwand erfasst und betragen in der Berichtsperiode 4,5 Mio. € (2021: 4,1 Mio. €). Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt 16,2 Mio. € (2021: 12,3 Mio. €). Die Wertminderungen entfallen dabei in Höhe von 3,7 Mio. € auf die Segmente "Lithium-Ion CoinPower", "Micro Batteries" sowie "Sonstige" und 0,7 Mio. € auf die Segmente "Consumer Batteries" sowie "Energy Storage Systems".
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Forderungen gegen Dritte (brutto) | 111.586 | 163.621 |
| Forderungen gegen nahestehende Personen und Gesellschaften | 0 | 2.175 |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 111.586 | 165.796 |
| Vertragsvermögenswerte | 3.959 | 6.736 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (brutto) | 115.545 | 172.532 |
| Abzüglich Wertberichtigungen | -1.208 | -2.893 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (netto) | 114.337 | 169.639 |
Die Forderungen gegen Dritte (brutto) sind im Vergleich zum Vorjahr um -52,0 Mio. € gesunken. Diese Reduktion ist im Wesentlichen auf das deutlich schwächere vierte Quartal gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum zurückzuführen.
Die bestehenden Bruttoforderungen sind zum 31. Dezember 2022 aufgrund des Forderungsverkaufs um 55,5 Mio. € (2021: 55,3 Mio. €) gemindert (vgl. 40.3 Finanzrisikomanagement).
Die VARTA AG und weitere Konzernunternehmen haben mit einem Vertragspartner Factoring-Vereinbarungen zum revolvierenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des jeweiligen Konzernunternehmens abgeschlossen. Die Veräußerung der Forderungen sowie die Auszahlung der Kaufpreise erfolgt monatlich. Da das Spätzahlungsrisiko im VARTA AG Konzern verbleibt, werden die mit den verkauften Forderungen verbundenen Chancen und Risiken im Wesentlichen weder übertragen noch zurückbehalten. Darüber hinaus verbleibt auch die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Forderungen weiterhin im VARTA AG Konzern. Aufgrund dessen wurde für die unter diesen Factoring-Vereinbarungen zum Stichtag verkauften Forderungen ein anhaltendes Engagement in Höhe von 0,7 Mio. € unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Die korrespondierende Verbindlichkeit beträgt 0,7 Mio. € und ist unter den anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
In den Forderungen sind Wertberichtigungen in Höhe von 1,2 Mio. € enthalten, welche ausschließlich auf die beiden Segmente "Micro Batteries" in Höhe von 0,4 Mio. € und in Höhe von 0,8 Mio. € auf das Segment "Consumer Batteries" entfallen. Die Veränderungen der Wertberichtigungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 110.378 | 162.903 |
| Vertragsvermögenswerte | 3.959 | 6.736 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 2.534 | 4.374 |
Die Vertragsvermögenswerte betreffen mit 0,8 Mio. € (2021: 0,7 Mio. €) im Wesentlichen Ansprüche des Konzerns für noch nicht fakturierte Umsätze. Des Weiteren belaufen sich die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung aus Produkten, welche in Konsignationslagern liegen und somit zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet waren auf 2,3 Mio. € (2021: 1,8 Mio. €). Die auf Lager liegenden kundenspezifischen Produkte haben sich von 4,3 Mio. € in 2021 auf 0,9 Mio. € zum 31. Dezember 2022 reduziert und dadurch die Vertragsvermögenswerte im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden und der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Die Vertragsvermögenswerte per 31. Dezember 2022 werden erfahrungsgemäß in den nächsten 6 Monaten vereinnahmt.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen folgende Sachverhalte:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Rücknahmeverpflichtungen | 1.308 | 1.336 |
| Naturalrabatte | 722 | 2.827 |
| Kundenprojekte | 477 | 211 |
| sonstige | 27 | 0 |
| Summe | 2.534 | 4.374 |
Definitionsgemäß werden innerhalb der Vertragsverbindlichkeiten ausschließlich Sachverhalte aus Rückerstattungsansprüchen sowie Projektgeschäften erfasst. Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2022 werden erfahrungsgemäß in den nächsten 6 Monaten als Ertrag erfasst. Der zum 31. Dezember 2021 bestehende Betrag von 4,4 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2022 nahezu vollständig als Umsatzerlös erfasst.
Folgende Steuererstattungsansprüche bestehen zum Bilanzstichtag:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Steuererstattungsansprüche | 17.238 | 3.764 |
| davon kurzfristig | 17.238 | 3.764 |
Die Ertragsteuererstattungsansprüche umfassen im Wesentlichen die Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2022 des Organkreises der VARTA AG (7,4 Mio. €) sowie erwartete Rückzahlungen aus der Veranlagung 2020 der VARTA Consumer-Gesellschaften (4,9 Mio. €).
Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 13,5 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Rückzahlungsansprüchen in Bezug auf geleistete Vorauszahlungen der VARTA AG sowie der VARTA Consumer-Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2022.
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Sonstige Vermögenswerte | 82.911 | 57.777 |
| davon kurzfristig | 44.958 | 40.133 |
| davon langfristig | 37.953 | 17.644 |
Unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten werden sowohl der Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2017 getätigten Schuldbeitritt der VARTA Microbattery GmbH, als auch der in 2022 rechtlich wirksame Schuldbeitritt der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Höhe von insgesamt 37,7 Mio. € (2021: 17,6 Mio. €) ausgewiesen.
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Forderungen aus Förderprojekten | 23.326 | 18.455 |
| Sonstige Steuerforderungen | 3.785 | 6.475 |
| Sonstige Forderungen | 16.134 | 13.521 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 1.713 | 1.682 |
| Summe | 44.958 | 40.133 |
Die Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 23,3 Mio. € (2021: 18,5 Mio. €) bestehen sowohl gegenüber der Europäischen Kommission sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den Ländern Bayern und Baden-Württemberg.
Die Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 6,8 Mio. € (2021: 6,0 Mio. €) bestehen einerseits gegenüber der Europäischen Kommission als Fördermittelgeber von Förderprojekten und andererseits gegenüber Projektpartnern von Forschungsprojekten, bei denen der Konzern als Projekt-Koordinator fungiert und die Zuschüsse treuhänderisch vom Fördergeber erhält und an die Projektpartner weiterreicht. Zum 31. Dezember 2022 bestehende weitergeleitete Vorschusszahlungen an die beteiligten Kooperationspartner betragen 5,0 Mio. € (2021: 4,4 Mio. €).
Der Forderungsbestand aus dem Förderprojekt IPCEI hat sich in 2022 von 12,5 Mio. € auf 16,5 Mio. € erhöht.
Die sonstigen Forderungen haben sich zum 31. Dezember 2022 um 2,6 Mio. € zum Vorjahr erhöht. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer gerichtlich festgestellten Schadensersatzforderung aus Patentrechtsstreitigkeiten. Die noch bestehende Forderung aus dem Erstattungsanspruch gegenüber Energizer beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 7,8 Mio. €.
Bei der Position übrige sonstige Vermögenswerte handelt es sich im Wesentlichen um aktive Rechnungsabgrenzungsposten, welche sich über das Geschäftsjahr nur unwesentlich verändert haben und weiterhin bei 1,7 Mio. € stehen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können wie folgt aufgegliedert werden:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Kassenbestand | 18 | 19 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 108.691 | 73.088 |
| Summe | 108.709 | 73.107 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen im Geschäftsjahr 2022 von 73,1 Mio. € auf 108,7 Mio. € an.
Der Konzern betrachtet alle Bankguthaben, Kassenbestände und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit gerechnet vom Erwerbszeitpunkt von drei Monaten oder weniger als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung.
Latente Steuern können den folgenden Positionen zugerechnet werden:
| (IN T€) | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 31. Dezember 2022 NETTO | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 31. Dezember 2021 NETTO |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.096 | 19.072 | -15.976 | 3.135 | 16.330 | -13.195 |
| Sachanlagen | 2.049 | 8.507 | -6.458 | 1.924 | 9.049 | -7.125 |
| Finanzanlagen | 2 | 0 | 2 | 18 | 20 | -2 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 10.893 | -10.893 | 0 | 5.085 | -5.085 |
| Vorräte | 1.838 | 976 | 862 | 2.454 | 516 | 1.938 |
| Forderungen aus Lieferungen & Leistungen | 541 | 540 | 1 | 659 | 2.464 | -1.805 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.315 | 147 | 1.168 | 3.490 | 40 | 3.450 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 148 | 1.437 | -1.289 | 248 | 1.297 | -1.049 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 11.077 | 744 | 10.333 | 11.882 | 860 | 11.022 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.725 | 298 | 1.427 | 1.803 | 7 | 1.796 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.684 | 8 | 7.676 | 7.707 | 120 | 7.587 |
| Kurzfristige Rückstellungen aus Personalvorsorge | 819 | 176 | 643 | 1.024 | 204 | 820 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.846 | 101 | 1.745 | 2.275 | 372 | 1.903 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.023 | 93 | 1.930 | 2.812 | 595 | 2.217 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 11.608 | 0 | 11.608 | 1.166 | 0 | 1.166 |
| Saldierungen | -26.067 | -26.067 | 0 | -34.562 | -34.562 | 0 |
| Summe | 19.704 | 16.925 | 2.779 | 6.035 | 2.397 | 3.638 |
| (IN T€) | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 1. Januar 2021 NETTO |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.773 | 17.530 | -13.757 |
| Sachanlagen | 1.999 | 10.536 | -8.537 |
| Finanzanlagen | 16 | 16 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 5.772 | -5.772 |
| Vorräte | 3.349 | 447 | 2.902 |
| Forderungen aus Lieferungen & Leistungen | 816 | 2.057 | -1.241 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 3.525 | 1.621 | 1.904 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 2.617 | 0 | 2.617 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 14.019 | 827 | 13.192 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.524 | 434 | 1.090 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.197 | 0 | 5.197 |
| Kurzfristige Rückstellungen aus Personalvorsorge | 920 | 0 | 920 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.623 | 281 | 2.342 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.261 | 2.525 | -264 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.274 | 0 | 1.274 |
| Saldierungen | -37.806 | -37.806 | 0 |
| Summe | 6.107 | 4.240 | 1.867 |
Das Eigenkapital des VARTA AG Konzerns hat sich 2022 wie folgt entwickelt:
| SONSTIGE RÜCKLAGEN | ||||||
| (IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITAL RÜCKLAGE |
GEWINN-
RÜCKLAGEN * |
WÄHRUNGS DIFFERENZEN | HEDGING RESERVE | SUMME EIGENKAPITAL |
| Stand am 1. Januar 2022 | 40.422 | 252.275 | 236.965 | 2.813 | 21 | 532.496 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 17 | 0 | 0 | 0 | 17 |
| Dividendenausschüttung Aktionäre VARTA AG | 0 | 0 | -100.246 | 0 | 0 | -100.246 |
| ergebnisneutrale EK-Veränderung | 0 | 0 | 21 | 0 | -21 | 0 |
| Gesamtergebnis | ||||||
| Konzernergebnis | 0 | 0 | -200.420 | 0 | 0 | -200.420 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 7.287 | 331 | 0 | 7.618 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | -193.133 | 331 | 0 | -192.802 |
| Stand am 31. Dezember 2022 | 40.422 | 252.292 | -56.393 | 3.144 | 0 | 239.465 |
* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 8,1 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2022 I) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1,0 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2022 II) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 8,1 Mio. € (Bedingtes Kapital 2022 I) beschlossen.
Die von der Hauptversammlung am 6. Oktober 2017 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft, um bis zu 11,8 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017 I) sowie die enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 3,0 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017 II) sind aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 hat das am 06. Oktober 2017 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2017) aufgehoben.
Im Eigenkapital wurden für das laufende Geschäftsjahr insgesamt 0,0 Mio. € (2021: 0,6 Mio. €) als aktienbasierte Vergütung erfasst. Diese aktienbasierten Vergütungskomponenten werden unter 35 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen erläutert.
In der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2022 wurde die nachstehende Dividendenzahlung, von 2,48 € je dividendenberechtigter Stückaktie, für das vorangegangene Geschäftsjahr beschlossen und im Geschäftsjahr 2022 ausgezahlt.
| (IN T€) | 2022 | 2021 |
| Dividende in € je dividendenberechtigte Stückaktie | 2,48 | 2,48 |
| Ausbezahlter Betrag für dividendenberechtigte Stückaktie | 100.246 | 100.246 |
| Summe | 100.246 | 100.246 |
Im Geschäftsjahr 2022 erhielt die VARTA AG Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Sowohl durch Goldmann Sachs (The Goldman Sachs Group, Inc.) als auch Morgan Stanley wurden im Berichtszeitraum diverse Meldungen über Veränderungen von Stimmrechtsanteilen übermittelt. Diese resultieren aus Options-, Termin-, Swapgeschäften oder aus Stillhaltergeschäften, die im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften eingegangen wurden. Ein Direktinvestment über die in den Veröffentlichungen genannten Investmentfonds liegt nicht vor.
Herr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG Beteiligungen SE, Wien (Österreich), mit 50,30 % (2021: 55,45%) an der VARTA AG beteiligt.
Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Aktien. Da weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Sachverhalte vorlagen, aus denen Verwässerungseffekte resultieren, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| Ergebnis, den Aktionären zurechenbar in T€ * | -200.420 | 125.956 |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien (TStk) | 40.422 | 40.422 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | -4,96 | 3,12 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | -4,96 | 3,12 |
* Das Ergebnis je Aktie bezieht sich auf die
Aktien der VARTA AG
Die Anzahl der Aktien hat sich über die Jahre 2021 und 2022 hinweg wie folgt entwickelt:
| ANZAHL DER AKTEN | |
| 1. Januar 2021 | 40.421.686 |
| 31. Dezember 2021 | 40.421.686 |
| 31. Dezember 2022 | 40.421.686 |
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren.
Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 515.795 | 203.775 |
| davon langfristig | 18.795 | 117.990 |
| davon kurzfristig | 497.000 | 85.785 |
| Summe | 515.795 | 203.775 |
| Zwischensumme andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 515.795 | 198.118 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 488.724 | 164.643 |
| sonstige andere finanzielle Verbindlichkeiten | 27.071 | 33.475 |
| Derivative Finanzverbindlichkeiten | 0 | 5.657 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich von 164,6 Mio. € auf 488,7 Mio. € erhöht. Hier sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 3,7 Mio. € enthalten.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein neuer Konsortialkreditvertrag bis 2026 in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der in Höhe von 100,0 Mio. € aus einem endfälligen Darlehen und in Höhe von 135,0 Mio. € aus einer revolvierenden Darlehensfazilität mit Laufzeiten von 1 bis 6 Monaten besteht. Die finanziellen Mittel dienen zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Kapazitätserweiterung. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die vollständige Kreditlinie in Anspruch genommen, was zu einer Erhöhung von 70,0 Mio. € geführt hat. Die Verzinsung ist abhängig von der jeweiligen gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen Euribor. Die Verzinsung der einzelnen Ziehungen beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 3,75 % bis 4,46 %. Die Transaktion wurde geknüpft an das ESG-Rating der VARTA AG. Abhängig von der Entwicklung des Ratings von VARTA kann sich ein Nachhaltigkeitsauf- oder abschlag auf die jeweilige Marge ergeben. Die Marge ist zudem abhängig von der Einhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen der VARTA AG. Während der Laufzeit muss zu jedem Zeitpunkt mindestens eine Eigenkapitalquote von 30% sowie ein Leverage (Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu EBITDA) im Verhältnis von maximal 3 zu 1 bestehen. Weitere Einzelheiten sind in Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag enthalten.
Des Weiteren erhöhte sich der Verbindlichkeitsbestand aufgrund der Aufnahme von insgesamt vier Schuldscheindarlehen. Über ein Konsortium von BayernLB, HSBC und UniCredit hat die VARTA AG Schuldscheindarlehen über insgesamt 250,0 Mio. € am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen laufen über fünf bzw. sieben Jahre (76 % des Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit einem fixen Zinskupon (66 % des Kreditvolumens) ausgestattet. Die Verzinsung der einzelnen Tranchen beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 1,57 % bis 2,71 %. Die Transaktion wurde geknüpft an das ESG-Rating der VARTA AG durch Morningstar Sustainalytics, dem führenden, unabhängigen Unternehmen im Bereich Forschung, Rating und Analyse von ESG und Corporate Governance. Abhängig von der Entwicklung des Ratings von VARTA kann sich der Spread des Schuldscheins verändern. Die Marge ist zudem abhängig von der Einhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen der VARTA AG.
Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung bestehender Covenantsbedingungen im Jahr 2023 wurde der Verbindlichkeitsbestand gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2022 vollständig als kurzfristig klassifiziert. Nähere Einzelheiten hierzu unter Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.
Durch Neubeurteilung zukünftiger Zinszahlungsströme aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war eine Erhöhung des Buchwerts der finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 2,4 Mio. € erfolgswirksam zu erfassen.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten haben sich nur unwesentlich verändert. Es besteht weiterhin eine Verbindlichkeit gegenüber der VGG Beteiligungen SE, Wien, in Höhe von 8,4 Mio. € (2021: 8,8 Mio. €).
Die VGG Beteiligungen SE, Wien, hat gegenüber der VARTA Storage GmbH, Nördlingen, im Geschäftsjahr 2015 auf einen Teil ihrer Forderung in Höhe von 6,0 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Weiterhin hat die VGG Beteiligungen SE gegenüber der ehemaligen VARTA Micro AG, Ellwangen, im Geschäftsjahr 2016 auf einen weiteren Teil ihrer Forderung in Höhe von 0,2 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Dieser Verzicht geht auf Grund der Verschmelzung der VARTA Micro AG auf die VARTA Storage GmbH über. Beide Besserungsscheine sehen ein Aufleben der Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen vor, soweit ein Mindest-Jahresüberschuss innerhalb von zehn Jahren nach Forderungsverzicht erreicht wird. Sofern der Verzichtsbetrag bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2026 nicht vollständig zurückgezahlt wird, verfällt der restliche Differenzbetrag endgültig und unwiderruflich.
Aufgrund des ausgesprochenen Forderungsverzichts wurde die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 6,2 Mio. € ausgebucht und gleichzeitig eine Verpflichtung aus erwarteten Rückzahlungen aus dem Besserungsschein passiviert. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verpflichtung aus dem Besserungsschein beträgt zum Bilanzstichtag 8,4 Mio. € (2021: 8,8 Mio. €) inklusive Zinsen. Die erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse basieren auf einer internen Geschäftsplanung.
Im Geschäftsjahr 2022 bestanden, auch resultierend aus dem Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften, seitens der VARTA AG und wesentlicher Tochtergesellschaften Rahmenverträge über den Verkauf von Forderungen, wovon einer auf Ende September 2022 gekündigt wurde. Für die im Rahmen dieser Vertragsverhältnisse zum Stichtag verkauften Forderungen in Höhe von 55,5 Mio. € (31. Dezember 2021: 55,3 Mio. €) wurde neben dem anhaltenden Engagement in Höhe von 0,7 Mio. € auch eine korrespondierende Verbindlichkeit von 0,7 Mio. € bilanziert und unter den anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 6,9 Mio. € (2021: 13,0 Mio. €) bereits vereinnahmt und noch nicht an den Factor bezahlt. Diese Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Factor) ist ebenfalls unter den sonstigen anderen finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen (vgl. Erläuterungen 40.3 Finanzrisikomanagement).
Des Weiteren bestehen, unverändert zum Vorjahr, kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (2021: 0,6 Mio. €) gegenüber Stiftungen.
Nach Erwerb der VARTA Consumer Gruppe wurden die Liegenschaften neu strukturiert. In diesem Zusammenhang wurde die von der Tochtergesellschaft VHB Real Estate Holdings, LLC gehaltene Betriebsliegenschaft am Hauptproduktionsstandort der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Dischingen mit Wirkung zum 1. März 2021 an die Colibri Dischingen Immobilien GmbH, Fürstenfeldbruck, veräußert. Aufgrund der vertraglich geregelten Rückkaufoption der Immobilie zum Verkehrswert durch die VARTA qualifiziert die Transaktion nicht als Verkauf, folglich wurde der Veräußerungspreis in Höhe von 10,6 Mio. € vollständig in den sonstigen anderen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich die Höhe der sonstigen finanziellen Verbindlichkeit auf 10,4 Mio. € (2021: 10,5 Mio. €).
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Summe | 57.643 | 72.279 |
| davon langfristig | 53.932 | 68.837 |
| davon kurzfristig | 3.711 | 3.442 |
| Summe | 57.643 | 72.279 |
| Pensionen | 42.893 | 58.352 |
| Abfindungen | 8.719 | 8.410 |
| Jubiläumsgelder | 1.565 | 1.932 |
| Altersteilzeit | 4.466 | 3.585 |
Innerhalb des Konsolidierungskreises bestehen für Teile der Arbeitnehmer sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Vorsorgepläne. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlen die Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für die Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen.
Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme im VARTA-Konzern auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen Rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt.
Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage, der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends, die Fluktuationsraten sowie die Lebenserwartungen berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Versicherungsmathematisch errechnete Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres.
Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Diese Vorsorgepläne erbringen Leistungen im Falle von Alter, Tod und Invalidität. Leistungsorientierte Versorgungszusagen bestehen in Deutschland. Nur für einen geringen Anteil der Verpflichtungen bestehen Planvermögen.
Bei den leistungsorientierten Plänen bestehen Inflationsrisiken, da regelmäßig inflationsabhängige Rentenanpassungen vorzunehmen sind. Daneben garantieren die Zusagen lebenslange Rentenzahlungen, weshalb eine höhere Lebenserwartung zu höheren Pensionsverpflichtungen führt.
In 2017 hat die VARTA Microbattery GmbH mit der konzernfremden Colibri Beratungs GmbH, Fürstenfeldbruck, einen Vertrag abgeschlossen, in dem die Colibri Beratungs GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 11,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
| ― |
Die Colibri Beratungs GmbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Microbattery GmbH, die zum 31. Dezember 2016 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2017 fällig werden, einstehen und wird gegenüber der VARTA Microbattery GmbH die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen. |
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (11,5 Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die Colibri Beratungs GmbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert.
Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag 13,0 Mio. € (2021: 17,6 Mio. €), in dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungs GmbH erfasst.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Minderung der Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von -4,4 Mio. € (2021: Minderung in Höhe von -1,8 Mio. €) erfasst.
Die Colibri Beratungs GmbH hat im Geschäftsjahr 2018 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen.
Das Vermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2022 im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
| ― |
Beteiligung an der Colibri Immobilien GmbH: Mit Wirkung vom 29. Dezember 2017 wurden 94 % der Anteile an der Colibri Immobilien GmbH, Ellwangen (Jagst), erworben, die Eigentümerin zweier Immobilien in Nördlingen ist, für die zwei Mietverträge mit der VARTA Micro Production GmbH geschlossen wurden. |
| ― |
Darlehen an die Colibri Immobilien GmbH: Mit Vertrag vom 10. Februar 2020 hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. ein Darlehen an die Colibri Immobilien GmbH begeben. |
| ― |
Darlehen an die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge (Kroatien): Mit Vertrag vom 27. Dezember 2018 hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. ein Darlehen an die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge begeben. Die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge verwaltet aktuell Industrieimmobilien, welche an Unternehmen der Aluflexpack AG, Reinach, Schweiz, vermietet werden, eine an der Züricher Börse notierte Aktiengesellschaft, an der die Montana Tech Components AG die Mehrheit hält. Die MTC AG hat zur Verwendung der Immobilie als Sicherheit gegenüber einer Bank im Rahmen einer Refinanzierung die Schuldübernahme als Sicherungsersatz erklärt. |
| ― |
Aktien an der Montana Tech Components AG: Mit Vertrag vom 16. Oktober 2018 wurden 289.476 Stück Namensaktien an den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. übertragen. |
Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts durch einen externen unabhängigen Gutachter überprüft.
Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen unverändert zum Vorjahr wie folgt:
| ― |
eine private unwiderrufliche Garantie des Gesellschafters der Colibri Beratungs GmbH zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Colibri Beratungs GmbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 4,9 Mio. €, |
| ― |
zusätzliche Bankgarantie in Höhe von 4,0 Mio. € für die private Garantie des Gesellschafters, |
| ― |
nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE, Wien im Zusammenhang mit der vorerwähnten Garantie für den Gesellschafter der Colibri Beratungs GmbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 8,0 Mio. €, die sich um alle Zahlungen der Colibri Beratungs GmbH reduziert. |
Im Juli 2021 hat die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit der nahestehenden Person VC Pensionen GmbH, Ellwangen, einen Vertrag abgeschlossen, in dem die VC Pensionen GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 28,7 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2020 in Höhe von 38,8 Mio. € im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
| ― |
Die VC Pensionen GmbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, die zum 31. Dezember 2020 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2021 fällig werden, einstehen und |
| ― |
wird gegenüber der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen. |
Der Schuldbeitritt war aufschiebend bedingt auf den Eingang der ersten Teilzahlung durch die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, welche am 17. Januar 2022 erfolgte. Hierdurch erhöht sich der Vortragswert für Erstattungsansprüche aus Schuldbeitritten um den vereinbarten Zahlungsbetrag von 28,7 Mio. €.
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (28,7 Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die VC Pensionen GmbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert.
Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag 24,7 Mio. € (2021: 32,9 Mio. €), in dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die VC Pensionen GmbH erfasst.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Minderung der Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von -2,0 Mio. € erfasst, wobei sich dieser Betrag aufteilt einen Teilbetrag von -7,3 Mio. € für 2022 sowie einen gegenläufigen Teilbetrag von 5,3 Mio. € für 2021 (2021: 0 Mio. €).
Die VC Pensionen GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen. VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA kann gemäß Treuhandvertrag mit der VC Pensionen GmbH im Insolvenzfall oder im Falle einer nicht behobenen Unterdeckung des Treuhandvermögens unmittelbar vom VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. eine Rückübertragung des Treuhandvermögens verlangen.
Das Vermögen des VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2022 im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
| ― |
Ausleihung an Motto Entertainment und Veranstaltungs GmbH, Wien: Kreditnehmer ist eine österreichische Kapitalgesellschaft mit dem Zweck, Beteiligungen zu Verwalten und Dienstleistungen zu erbringen. Die Kreditnehmerin verwendet den Betrag zur Refinanzierung des Erwerbs an einer Beteiligung (diese wiederum dient zur Finanzierung des Gastronomieprojekts "Cobenzl"). Der Darlehensbetrag beträgt 1,4 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2025 und eine endfällige Tilgung vereinbart, wobei der Kreditnehmer das Darlehen wahlweise in Teilbeträgen vorzeitig zurückbezahlen kann. Die Zinsen betragen 5 % p. a. und werden jährlich zum 31. Dezember kapitalisiert. Es besteht eine persönliche Garantieerklärung durch eine nahestehende Person bezüglich der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag. |
| ― |
Ausleihung an Gamma WertInvest GmbH & Co. KG, Wien: Kreditnehmer ist die Gamma WertInvest, eine österreichische Kommanditgesellschaft mit dem Zweck des Besitzes von Liegenschaften sowie des Haltens von Beteiligungen in diesem Bereich. Die Gamma WertInvest ist Alleinkommanditistin der AHL REAL KUM GmbH & Co. KG, Wien, welche wiederum das ehemalige, denkmalgeschützte Hotel Kummer in Wien mit dem Ziel einer Sanierung, Modernisierung und anschließender Verpachtung an eine Hotelbetriebsgesellschaft (Hotel Motto BetriebsgesmbH, Wien, "Motto"-Hotel) erworben hat. Der Darlehensbetrag beträgt 14 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027 vereinbart. Der Rückzahlungsbetrag erhöht sich um einen 18,67%-Anteil an der bei der Hotelimmobilie eintretenden Wertsteigerung, soweit dessen Wert bei Fälligkeit über 71 Mio. € hinausgeht. Eine feste Verzinsung besteht nicht. Als Stellung von Sicherheiten ist die Abgabe einer persönlichen Garantieerklärung durch eine nahestehende Person sowie ein Pfandrecht an den Anteilen der Gamma WertInvest mündlich vereinbart. |
| ― |
Geschäftsanteile an der Medies Investimo SRL, Satu Mare (Rumänien): Bei der Medies Investimo handelt es sich um eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Die Medies Investimo hat den Zweck, eine an die Alu Menziken SRL (Rumänien), vermietete Industrieimmobilie darlehensfinanziert von der Alu Menziken SRL zu erwerben und langfristig an diese zurück zu vermieten. Daneben sind unbebaute Grundstücke im Wert von ca. 1 Mio. € vorhanden, die jederzeit veräußert werden können. Der Anteil entspricht einer Quote von 100 %; eine vollständige Einflussnahme ist möglich. |
| ― |
Ausleihung an Medies Investimo SRL: Kreditnehmer ist die Medies Investimo SRL, eine rumänische Kapitalgesellschaft mit dem Zweck, des Besitzes von Liegenschaften sowie des Haltens von Beteiligungen in diesem Bereich. Der Treuhandverein ist Alleingesellschafterin der Medies Investimo, welche eine Betriebsimmobilie der nahestehenden Person Alu Menziken SRL, einer rumänischen Schwestergesellschaft der VARTA AG, im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back erworben hat. Der Darlehensbetrag beträgt 8 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2029 vereinbart. Während der Laufzeit werden keine Zins- und Tilgungszahlungen erbracht. Das nachrangige, unbesicherte Gesellschafterdarlehen ist eigenkapitalersetzend. |
| ― |
Kommanditanteile an der JPI Hospitality Investors Club GmbH & Co. KG, Wien: Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um einen als geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer österreichischen GmbH & Co. KG konzipiertes Anlagevehikel. Es wurden 0,5 Mio. € investiert. |
| ― |
Kommanditanteile an der VI Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG, Ellwangen (Jagst): |
Investiert wurde in einen Kommanditanteil von nominal 8.900 €. Der Geschäftszweck der KG ist der Besitz von Liegenschaften sowie das Halten von Beteiligungen in diesem Bereich. Der Anteil entspricht einer Quote von 89,0 %.
Die Anteilsquote ermöglicht eine maßgebliche Einflussnahme bei der KG.
Die KG hat von der MGG GmbH & Co. KG, Waiblingen, eine von der Eisele GmbH, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer ist eine nahestehende Person) genutzte Betriebsimmobilie erworben. Die Eisele GmbH hat bis zum 1. Januar 2036 ein Ankaufsrecht bezüglich der Immobilie zum ursprünglichen Kaufpreis.
| ― |
Ausleihung an VI Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG: Kreditnehmer ist die VI Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG, eine deutsche Kommanditgesellschaft. Der Treuhandverein ist mehrheitliche (89 %) Kommanditistin der KG. Der Darlehensbetrag beträgt 0,5 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2025 und eine endfällige Tilgung vereinbart. Die Zinsen betragen 3 % p. a. |
Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts durch einen externen unabhängigen Gutachter überprüft.
Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen wie folgt:
| ― |
ein selbständiges, unbedingtes Garantieversprechen der VGG Beteiligungen SE, Wien zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der VC Pensionen GmbH, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 3,0 Mio. €, welches in 2022 um weitere 10,0 Mio. € auf insgesamt 13,0 Mio. € erhöht wurde. |
| ― |
zusätzliche selbständige, unbedingte Vertragserfüllungsgarantie (Bankgarantie) der Commerzbank AG in Höhe von 5,0 Mio. €. |
Die leistungsorientierten Pläne des Konzerns weisen eine Nettoverpflichtung mit folgenden Bestandteilen aus:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Barwert Vorsorgeverpflichtung (DBO) zum Bilanzstichtag | 46.261 | 62.099 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -3.368 | -3.747 |
| Nettoverpflichtung (+) / Nettovermögen (-) in der Bilanz | 42.893 | 58.352 |
Das Planvermögen der wesentlichen Pensionsverpflichtungen der Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, VARTA Storage GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KG setzt sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Rückdeckungsversicherung | 3.368 | 3.747 |
| Summe | 3.368 | 3.747 |
Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen besteht das Planvermögen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen, bei den Unternehmen im Ausland ist kein Planvermögen vorhanden. Durch die unterschiedliche Charakteristik in der Zusammensetzung des Planvermögens wird das allgemeine Risiko minimiert.
Die Zahlungen, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres aufgrund von Pensionszusagen fällig werden, belaufen sich auf 2,4 Mio. € (2021: 1,7 Mio. €). Die Duration der Pensionspläne beläuft sich auf einen Zeitraum von 18,7 Jahren als gewogener Durchschnitt.
Der leistungsorientierte inländische Vorsorgeplan versichert im Wesentlichen die Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA planmäßig gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität.
Die Altersleistungen aus den inländischen leistungsorientierten Vorsorgeplänen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgerichtet, die sich durch eine dienstzeitabhängige Arbeitgeberdirektzusage ergibt. Die Todesfallleistungen betragen 60 % der (voraussichtlichen) Altersrente. Die inländischen beitragsorientierten Vorsorgepläne sehen Einmalzahlungen vor. Das einmalige Versorgungskapital wird gebildet durch lohnabhängige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Die Todesfallleistungen betragen 60 %, die Invaliditätsleistungen 40 % der (voraussichtlichen) Einmalzahlung.
Nachfolgend werden die im Pensionsplan am Bilanzstichtag erfassten Personen der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA dargestellt:
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| Aktive Mitarbeitende | 2.350 | 2.164 |
| Anwärter (ehemalige Mitarbeitende) | 653 | 652 |
| Aktuelle Pensionäre | 1.141 | 1.160 |
| Summe | 4.144 | 3.976 |
Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtung sowie die Veränderungen des Planvermögens für die leistungsorientierten Vorsorgepläne stellen sich wie folgt dar:
| NETTOVERPFLICHTUNG | BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS | BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN | ||||
| (IN T€) | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 58.352 | 64.611 | -3.747 | -3.527 | 62.099 | 68.138 |
| Enthalten in der Erfolgsrechnung | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 1.529 | 1.833 | 0 | 0 | 1.529 | 1.833 |
| Zinserträge/Zinsaufwendungen | 619 | 354 | -40 | -20 | 659 | 374 |
| 2.148 | 2.187 | -40 | -20 | 2.188 | 2.207 | |
| Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||||||
| (i) Neubewertungen: | ||||||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -16.301 | -6.796 | 0 | 0 | -16.301 | -6.796 |
| - davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung | 2.543 | -492 | 0 | 0 | 2.543 | -492 |
| - davon Veränderung demografischer Annahmen der Vorsorgeverpflichtung | 0 | 180 | 0 | 0 | 0 | 180 |
| - davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung | -18.844 | -6.484 | 0 | 0 | -18.844 | -6.484 |
| Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | 272 | -45 | 272 | -45 | 0 | 0 |
| -16.029 | -6.841 | 272 | -45 | -16.301 | -6.796 | |
| Sonstiges | ||||||
| Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen | -1.725 | -1.450 | 0 | 0 | -1.725 | -1.450 |
| Ausbezahlte Leistungen | 147 | -155 | 147 | -155 | 0 | 0 |
| -1.578 | -1.605 | 147 | -155 | -1.725 | -1.450 | |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember | 42.893 | 58.352 | -3.368 | -3.747 | 46.261 | 62.099 |
| Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche | 42.199 | 57.124 | ||||
| Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche | 4.062 | 4.975 | ||||
| ERSTATTUNGSANSPRUCH SCHULDBEITRITT * | ||
| (IN T€) | 2022 | 2021 |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 46.368 | 19.849 |
| Enthalten in der Erfolgsrechnung | ||
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 0 | 0 |
| Zinserträge/Zinsaufwendungen | 532 | 0 |
| 532 | 0 | |
| Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||
| (i) Neubewertungen: | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -6.412 | -1.839 |
| - davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung | 2.355 | -47 |
| - davon Veränderung demografischer Annahmen der Vorsorgeverpflichtung | 0 | 0 |
| - davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung | -8.767 | -1.792 |
| Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | 0 | 0 |
| -6.412 | -1.839 | |
| Sonstiges | ||
| Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen | 0 | 0 |
| Ausbezahlte Leistungen | -2.773 | -379 |
| -2.773 | -379 | |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember | 37.715 | 17.631 |
| Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche | ||
| Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche | ||
Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30. Juni 2016 zwischen der VARTA AG und der VRT Pensionen GmbH, Dillingen/Saar, wurden sämtliche Pensionsverpflichtungen und das dazugehörende Pensionsvermögen per 1. Januar 2016 aus der VARTA AG abgespalten. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 3.7 Änderungen nach IAS 8.
Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG sowie gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten vom 11. März 2008 (3 AZR 358/06) haftet der bisherige Versorgungsschuldner VARTA AG gesamtschuldnerisch mit dem neuen Versorgungsschuldner VRT Pensionen GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Erfüllung der Versorgungsverbindlichkeiten. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 steht den bis zum 31. Dezember 2025 fälligen Pensionsverpflichtungen von 5,0 Mio. € (2021: 6,9 Mio. €) ein Planvermögen von 19,7 Mio. € (2021: 23,7 Mio. €) gegenüber.
Die Aktivierung des Planvermögens ist der Höhe nach begrenzt (asset ceiling) auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan, da der die Pensionsverpflichtung übersteigende Differenzbetrag des Planvermögens von 14,5 Mio. € (2021: 16,8 Mio. €) der VARTA AG nicht für eine Rückerstattung zur Verfügung steht.
| NETTOVERPFLICHTUNG | BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS | BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN | ||||
| (IN T€) | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 0 | 0 | -23.717 | -24.086 | 6.903 | 9.191 |
| Zinserträge / Zinsaufwendungen | 0 | 0 | -160 | -60 | 48 | 24 |
| Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||||||
| (i) Neubewertungen: | ||||||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 0 | 0 | 0 | 0 | 65 | -262 |
| - davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung | 0 | 0 | 0 | 0 | 65 | -262 |
| Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | 0 | 0 | 2.245 | -1.621 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 2.245 | -1.621 | 65 | -262 | |
| Sonstiges | ||||||
| Ausbezahlte Leistungen | 0 | 0 | 1.925 | 2.050 | -1.925 | -2.050 |
| 0 | 0 | 1.925 | 2.050 | -1.925 | -2.050 | |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember | 0 | 0 | -19.707 | -23.717 | 5.091 | 6.903 |
| VERMÖGENSOBERGRENZE | ||
| (IN T€) | 2022 | 2021 |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 16.814 | 14.895 |
| Zinserträge / Zinsaufwendungen | 112 | 36 |
| Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||
| (i) Neubewertungen: | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -65 | 262 |
| - davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung | -65 | 262 |
| Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | -2.245 | 1.621 |
| -2.310 | 1.883 | |
| Sonstiges | ||
| Ausbezahlte Leistungen | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember | 14.616 | 16.814 |
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die versicherungsmathematischen Annahmen wurden aufgrund der derzeitigen hohen Inflation durch Sondereffekte berücksichtigt und stellen sich folgendermaßen dar:
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| Abzinsungssatz (in %) | 3,7 | 1,1 |
| Erwartete Rentensteigerungen (in %) | 2 | 1,5 |
| Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) | 63 | 63 |
| Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) | 63 | 63 |
Die Fluktuationsrate der Arbeiter und Angestellte der vom Vorsorgeplan betroffenen VARTA Gesellschaften verteilt sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt:
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| Fluktuation | 5,0 % | 5,0 % |
Die Fluktuationsrate wird seit dem Geschäftsjahr 2021 auf Basis des zugrundliegenden Mengengerüstes der Einzelgesellschaften unter Zuhilfenahme der Heubeck'schen Richttafeln für Fluktuationen ermittelt.
Die versicherungsmathematischen Annahmen werden am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres neu ermittelt. Die dabei festgelegten versicherungsmathematischen Annahmen werden für die Ermittlung der Verbindlichkeiten zum Jahresende und der Personalvorsorgekosten des Folgejahres verwendet.
Neben einer Anpassung der Erwartung des langfristigen Rententrends wurde im Berichtsjahr ein Aufschlag für die kurzfristige höhere Inflationserwartung (Inflationsschock) als erfahrungsbedingte Anpassung erfasst.
Die nachstehende Sensitivitätsanalyse beruht auf der Veränderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen gleich bleiben. In der Praxis ist dies unwahrscheinlich und einige der Annahmen korrelieren möglicherweise miteinander. Bei der Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewandt wie bei den in der Bilanz erfassten leistungsorientierten Verpflichtungen (Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zum Ende der Berichtsperiode ermittelt mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren).
Die bei der Erstellung der Sensitivitätsanalyse verwendeten Methoden und die Auswahl der Annahmen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2022 verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen würde die entsprechende DBO der jeweiligen Gesellschaft, unter der Annahme, dass alle anderen Parameter unverändert bleiben, folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
| (IN T€) | ANSTIEG | RÜCKGANG |
| Abzinsungssatz (+/- 0,5 %) | -3.108 | 3.302 |
| Rententrend (+/- 0,25 %) | 1.367 | -1.526 |
| Lebenserwartung (+/-1 Jahr) | 1.110 | -1.065 |
Die erwarteten Fälligkeiten gliedern sich wie folgt:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Bis zu 1 Jahr | 2.432 | 1.849 |
| Zwischen 1 und 5 Jahren | 9.064 | 8.291 |
| Über 5 bis 10 Jahre | 13.480 | 12.308 |
| Summe | 24.976 | 22.448 |
Zur Finanzierung dieser leistungsorientierten Pensionszusagen wurden Schuldbeitritte mit Erfüllungsübernahme abgeschlossen, im Rahmen derer die Vertragspartner, die zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft übernehmen und den vom Schuldbeitritt umfassten Teilbetrag im Zeitpunkt der Auszahlung erstatten.
Abfindungsrückstellungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeitenden im Wesentlichen in Indonesien gebildet. Abfindungszahlungen stellen im Wesentlichen Leistungen aus dem Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) dar. Die Rückstellungen werden analog zu den Pensionen nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet. Die Abfindungsrückstellungen werden in voller Höhe als langfristig klassifiziert und haben eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr.
Die Abfindungsrückstellungen setzen sich in der Konzern-Bilanz wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Barwert Abfindungsrückstellung zum Bilanzstichtag (DBO) | 8.719 | 8.410 |
| Verpflichtung in der Bilanz (Abfindungsrückstellung) | 8.719 | 8.410 |
Die Entwicklung der Abfindungsrückstellungen lässt sich wie folgt darstellen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Barwert der Abfindungsrückstellungen per 1. Januar | 8.410 | 8.462 |
| Zugang Konsolidierungskreis | 0 | 85 |
| Währungsdifferenzen | 431 | 548 |
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 873 | -449 |
| Zinsaufwand | 0 | 0 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) /Verluste (+) | -569 | -128 |
| Ausbezahlte Leistungen | -426 | -108 |
| Barwert der Abfindungsrückstellungen per 31. Dezember | 8.719 | 8.410 |
Der Abfindungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 797 | -450 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 58 | 25 |
| In der GuV erfasste Aufwendungen | 855 | -425 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) /Verluste (+) | -569 | -128 |
| In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen | -569 | -128 |
| Abfindungsaufwand der Periode | 286 | -553 |
Die versicherungsmathematischen Annahmen, welche zur Berechnung in Indonesien herangezogen wurden, stellen sich folgendermaßen dar:
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| Abzinsungssatz (in %) | 7,6 | 7,6 |
| Erwartete Gehaltssteigerungen (in %) | 11,5 | 11,5 |
| Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) | 55 | 55 |
| Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) | 55 | 55 |
Die Rückstellung Jubiläumsgelder umfasst im Wesentlichen Ansprüche der Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA für langjährige Treue im Betrieb.
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Barwert der Rückstellung für Jubiläumsgelder per 1. Januar | 1.932 | 2.183 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -8 |
| Verbrauch | -370 | -339 |
| Zuführung | 88 | 89 |
| Auflösung | -85 | 7 |
| Barwert der Rückstellung für Jubiläumsgelder per 31. Dezember | 1.565 | 1.932 |
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst im Wesentlichen tarifvertragliche Ansprüche der Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA.
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Barwert der Altersteilzeit | ||
| Rückstellung per 1. Januar | 3.585 | 4.178 |
| Verbrauch | -2.067 | -1.243 |
| Zuführung | 3.110 | 1.264 |
| Auflösung | -162 | -614 |
| Barwert der Altersteilzeit Rückstellung per 31. Dezember | 4.466 | 3.585 |
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 46,4 Mio. € weisen folgende Altersstruktur auf:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Ertragsteuerschulden | ||
| … betreffend 2022 | 2.211 | 23.837 |
| (2021) | ||
| … betreffend 2021 | 19.043 | 17.375 |
| (2020) | ||
| … betreffend 2020 | 14.156 | 40 |
| (2019) | ||
| … älter als 2020 | 11.024 | 9.288 |
| (2019) | ||
| Summe | 46.434 | 50.540 |
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Mio. € verringert. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die Begleichung der Steuern für Vorjahre sowie der Vornahme eines Verlustrücktrags zurückzuführen.
Die Ertragsteuerschulden 2019 und älter resultieren im Wesentlichen, in Höhe von 8,9 Mio. € aus Feststellungen der laufenden Betriebsprüfung der deutschen VARTA Consumer Gesellschaften. Des Weiteren sind darin 0,5 Mio. € an Steuerrückstellungen für die laufenden Betriebsprüfungen der VARTA AG und VARTA Microbattery enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Erhaltene Anzahlungen | 0 | 14.208 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 0 | 14.208 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 78.080 | 77.084 |
| Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 23.164 | 17.890 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Gesellschaften | 129 | 269 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 101.373 | 95.243 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 2.534 | 4.374 |
| Erhaltene Anzahlungen | 15.294 | 36.889 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 119.201 | 136.506 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen gesamt | 119.201 | 150.714 |
| davon sofort fällig | 43.151 | 26.449 |
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 76.050 | 110.057 |
| davon Restlaufzeit über 1 Jahr | 0 | 14.208 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der erhaltenen Anzahlungen und Vertragsverbindlichkeiten sind in Summe um 31,5 Mio. € gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der erhaltenen Anzahlungen zurückzuführen.
Die erhaltenen Anzahlungen belaufen sich insgesamt auf 15,3 Mio. € und stehen in Zusammenhang mit Verpflichtungen aus zum Teil schwebenden Geschäften des VARTA AG Konzerns, Batterielieferungen zu erbringen. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten des VARTA AG Konzerns werden im Rahmen erfolgter Belieferungen getilgt und erfüllen die Ansatzvoraussetzungen gemäß IFRS 15.16 als erhaltene Anzahlungen. Dieser Darstellung liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Vorauszahlungen vollumfänglich durch spätere Lieferabrufe gedeckt werden. Der Zahlungsmittelzufluss ist im Netto-Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Für im Vorjahr ausgewiesene erhaltene Anzahlungen erfolgte im Geschäftsjahr 2022, in Höhe von 36,0 Mio. € (2021 43,7 Mio. €), eine Verrechnung mit entsprechenden Forderungen aus Lieferabrufen.
Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2022 haben sich im Vergleich zum Vorjahr auf 2,5 Mio. € (2021: 4,4 Mio. €) leicht reduziert. Weitere Erläuterungen unter Kapitel 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte.
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Langfristige sonstige Verbindlichkeiten | 27.396 | 10.229 |
| Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | 33.364 | 22.747 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 60.760 | 32.976 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 22,7 Mio. € auf 33,4 Mio. €. Im Wesentlichen ist dies auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Förderprojekten in Höhe von 5,0 Mio. € (2021: 4,1 Mio. €) und passive Rechnungsabgrenzungsposten, die überwiegend Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen, in Höhe von 10,5 Mio. € (2021: 2,2 Mio. €) zurückzuführen.
Bei den zum 31. Dezember 2022 bestehenden langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 27,4 Mio. € (2021: 10,2 Mio. €) handelt es sich um passive Rechnungsabgrenzungsposten. Weitere Einzelheiten sind in Kapitel 3.7 Änderungen nach IAS 8.
Die sonstigen Rückstellungen der Geschäftsjahre 2022 und 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | RESTRUKTURIERUNG | GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN | ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS-& ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN | ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN | GESAMT 2022 |
| Fälligkeit | |||||
| Langfristig | 0 | 6.768 | 0 | 0 | 6.768 |
| Kurzfristig | 0 | 4.544 | 15 | 4.879 | 9.438 |
| Summe Rückstellungen | 0 | 11.312 | 15 | 4.879 | 16.206 |
| Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2022 | |||||
| Stand 1. Januar 2022 | 716 | 10.757 | 1.357 | 9.264 | 22.094 |
| Zuführung inkl. Aufzinsung | 0 | 4.360 | 15 | 2.362 | 6.737 |
| Verbrauch | -716 | -3.821 | -1.355 | -6.090 | -11.982 |
| Auflösung | 0 | -5 | 0 | -696 | -701 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 21 | -2 | 39 | 58 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 0 | 11.312 | 15 | 4.879 | 16.206 |
| (IN T€) | RESTRUKTURIERUNG | GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN | ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS-& ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN | ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN | GESAMT 2021 |
| Fälligkeit Langfristig | 0 | 2.897 | 0 | 0 | 2.897 |
| Kurzfristig | 716 | 7.860 | 1.357 | 9.264 | 19.197 |
| Summe Rückstellungen | 716 | 10.757 | 1.357 | 9.264 | 22.094 |
| Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2021 | |||||
| Stand 1. Januar 2021 | 15.719 | 8.551 | 1.410 | 15.454 | 41.134 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 46 | 46 |
| Zuführung inkl. Aufzinsung | 0 | 6.312 | 1.356 | 7.828 | 15.496 |
| Verbrauch | -14.161 | -3.724 | -1.259 | -12.329 | -31.473 |
| Auflösung | -842 | -416 | -150 | -1.839 | -3.247 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 34 | 0 | 104 | 138 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 716 | 10.757 | 1.357 | 9.264 | 22.094 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Beim Verkauf von Produkten werden Produktgarantien gewährt. Hierfür werden jährlich Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Garantie- / Gewährleistungsrückstellungen erfolgt nach dem Prinzip der Multiplikation der betreffenden Liefermengen mit der erwarteten Schadenswahrscheinlichkeit in den jeweiligen Zeitperioden und den durchschnittlichen Kosten pro Fall. Die Rückstellungen decken in der Regel eine angemessene Garantie- und Kulanzzeit ab. In den Segmenten "Micro Batteries" und "Lithium-Ion CoinPower" wird dieser Anspruch erfahrungsgemäß im Folgejahr in Anspruch genommen. Bei "Energy Storage Systems" wird gegen Ende der Garantielaufzeit von einem Anstieg in der Inanspruchnahme ausgegangen. Die Zuführung erfolgt hierbei zum Verkaufszeitpunkt. Die starke Umsatzreduzierung im Segment "Lithium-Ion CoinPower", im Vergleich zum Vorjahr, führt zu einer Reduzierung innerhalb dieses Bereiches. Das starke Umsatzwachstum im Segment "Energy Storage Systems" ist maßgeblicher Treiber für den Anstieg der Rückstellungen.
Die Hersteller und Vertreiber von Batterien unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen, Rücknahmesysteme für gebrauchte Batterien vorzuhalten, um eine fachgerechte sowie umwelt- und ressourcenschonende Entsorgung oder Wiederaufbereitung zu gewährleisten. Die ausgewiesenen Rückstellungen resultieren dabei im Wesentlichen aus ausstehenden Beiträgen für diese Rücknahmesysteme.
Die übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Provisionen in Höhe von 0,8 Mio. € (2021: 3,2 Mio. €), sowie Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen über 0,5 Mio. € (2021: 0,4 Mio. €). Die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf 2,2 Mio. € (2021: 1,3 Mio. €). Des Weiteren sind in den sonstigen Rückstellungen Risiken für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 0,8 Mio. € enthalten.
Die abgegrenzten Schulden umfassen folgende wesentliche Positionen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Urlaubsansprüche, Überstunden und Zeitausgleich | 10.496 | 8.820 |
| Prämien an Mitarbeitende und Vorstände | 5.851 | 9.098 |
| Sonstige abgegrenzte Schulden im Personalbereich | 10.083 | 8.104 |
| Summe abgegrenzte Schulden im Personalbereich | 26.430 | 26.022 |
| Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung | 2.361 | 2.576 |
| Ausstehende Rechnungen | 12.985 | 5.870 |
| Kundenbonusrückstellung | 55.777 | 56.004 |
| Übrige abgegrenzte Schulden | 1.375 | 4.954 |
| Sonstige abgegrenzte Schulden | 72.498 | 69.404 |
| Abgegrenzte Schulden | 98.928 | 95.426 |
Die abgegrenzten Schulden im Personalbereich sind im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich von 26,0 Mio. € auf 26,4 Mio. € gestiegen. In den sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal sind 1,9 Mio. € langfristig.
Die Entwicklung resultiert aus der Zunahme der Urlaubsrückstellungen was auf die erhöhte Kapazitätsauslastung im Segment "Consumer Batteries" zurückzuführen ist. Ebenfalls haben sich die sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal, aufgrund von Abfindungsvereinbarungen erhöht. Gegenläufig haben sich die Prämien für Mitarbeiter entwickelt. Die Reduktion ist im Wesentlichen auf die negative Ertragsentwicklung im Berichtsjahr zurückzuführen.
Die sonstigen abgegrenzten Schulden belaufen sich auf 72,5 Mio. € (2021: 69,4 Mio. €). Der wesentliche Teil entfällt dabei auf die Kundenbonusrückstellungen in Höhe von 55,8 Mio. € (2021: 56,0 Mio. €). In den sonstigen abgegrenzten Schulden entfallen 0,6 Mio. € auf langfristig.
Durch den Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen konnten folgende Umsätze erzielt werden:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Umsatzerlöse | 806.916 | 902.931 |
| davon aus Produktverkauf | 804.465 | 899.123 |
| davon aus dem Verkauf von Dienstleistungen | 2.451 | 3.808 |
Die Umsatzerlöse beinhalten in Höhe von 8,7 Mio. € (2021: 7,9 Mio. €) periodenfremde Erträge aus der Anpassung von Kundenbonusrückstellungen.
Die Erlöse aus Produktverkäufen beinhalten Umsatzerlöse aus allen Segmenten (vgl. Erläuterungen 6 Segmentberichterstattung).
Die Umsatzerlöse aus Verkäufen von Dienstleistungen enthalten Erlöse durch Produktdesign in Höhe von 1,2 Mio. € (2021: 1,2 Mio. €), sowie Erlöse in Höhe von 0,6 Mio. € (2021: 0,8 Mio. €) aus der Erbringung von Dienstleistungen an Forschungsinstitute und in Höhe von 0,3 Mio. € (2021: 0,7 Mio. €) für Forschungsdienstleistungen.
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Veränderung der unfertigen Erzeugnisse | -1.419 | 10.079 |
| Veränderung der fertigen Erzeugnisse | 43.296 | 1.232 |
| Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | 41.877 | 11.311 |
Die Erhöhung der Bestandsveränderung bei den fertigen Erzeugnissen resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Produktions- und Materialkosten aufgrund der Energiepreissteigerungen sowie aus dem schwächeren vierten Quartal. Darüber hinaus wurde die Lagerhaltung aufgestockt, um die Lieferfähigkeit an den Kunden zu gewährleisten.
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 29.178 | 19.547 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 27,2 Mio. € (2021: 17,6 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem IPCEI Projekt. Nähere Einzelheiten hierzu unter Kapitel 3.7 Änderungen nach IAS 8.
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 400.128 | 297.844 |
| Sonstige Materialaufwendungen und bezogene Leistungen | 15.627 | 19.703 |
| Materialbearbeitung und -veredelung durch Dritte | 13.086 | 11.327 |
| Sonstiges | 4.336 | 4.280 |
| Summe | 433.177 | 333.154 |
Der Anstieg des "Aufwands für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren" resultiert im Wesentlichen aus den Kostensteigerungen bei den Rohstoffpreisen, welche in Verbindung mit der Kriegssituation in der Ukraine sowie in der Veränderung im Produktmix stehen. In der Position "sonstige Materialaufwendungen und bezogene Leistungen" waren im Vorjahr aufgrund der Kapazitätserweiterungen und des damit verbundenen Personalbedarfs temporär höhere Kosten für Zeitarbeitskräfte enthalten. Die Position "Sonstiges" enthält Verbrauchsmaterial, das direkt für Fertigungs- bzw. Kundenaufträge beschafft und ohne Lagerung verbraucht wird. Darüber hinaus sind hier auch Aufwendungen für Verpackung, Abfallentsorgung, Lagerkosten und Vorlauffrachten enthalten. Aufwendungen aus Rohstoffsicherungen werden im Materialaufwand ausgewiesen.
Personalaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Löhne und Gehälter | 217.167 | 203.887 |
| Aufwand für gesetzliche Sozialabgaben | 22.476 | 22.169 |
| Pensionsaufwand | 18.599 | 17.852 |
| Aufwand für Abfindungen | 4.068 | 499 |
| Sonstiger Personalaufwand | 3.290 | 3.398 |
| Summe | 265.600 | 247.805 |
Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Beitragsorientierte Pläne * | 16.780 | 14.744 |
| Leistungsorientierte Pläne | 1.819 | 3.108 |
| Summe | 18.599 | 17.852 |
Im Jahr 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG Beteiligungen SE (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten Mitarbeitenden des VARTA AG Konzerns, inklusive des Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG berechtigt sind. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung ist, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Optionsausübung in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen sind. In "Löhne und Gehälter" ist der nicht-zahlungswirksame Aufwand aus dem Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm in Höhe von 0,02 Mio. € (2021: 0,6 Mio. €) erfasst.
Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne beinhalten im Wesentlichen die Beiträge des Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamten Aufwendungen für diese Beiträge betrugen im Geschäftsjahr 2022 15,3 Mio. € (2021: 14,3 Mio. €). Zum Bilanzstichtag noch nicht berechnete bzw. noch nicht gezahlte Beiträge werden periodengerecht abgegrenzt und unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen.
Der Konzern beschäftigte 4.498 Mitarbeitende am Ende des Jahres 2022 (2021: 4.666).
Durchschnittlich waren im Jahr 2022 4.560 Mitarbeitende (2021: 4.599) beschäftigt. Davon sind 3.191 Beschäftigte Arbeitende und 1.369 Beschäftigte sind Angestellte.
Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) | 82.767 | 70.924 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 18.904 | 17.667 |
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 7.007 | 7.078 |
| Wertminderung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 146.316 | 0 |
| Summe | 254.994 | 95.669 |
Durch die Inbetriebnahme der neuen Maschinen und Anlagen haben sich die Abschreibungen im Vergleich zum letzten Jahr erwartungsgemäß deutlich erhöht.
Durch die globalen wirtschaftlichen Entwicklungen und der daraus resultierenden Folgen für den VARTA Konzern entstand ein außergewöhnlicher Wertminderungsbedarf in Höhe von 146,3 Mio. €. Nähere Einzelheiten dazu in den Ausführungen zu den durchgeführten Wertminderungstest in Kapitel 8 Immaterielle Vermögenswerte.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten die folgenden Positionen:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Subventionen und öffentliche Zuwendungen | 43.079 | 45.432 |
| Auflösung Rückstellungen & abgegrenzte Schulden | 2.747 | 5.283 |
| Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen | 3 | 1 |
| Sonstiges | 14.585 | 11.086 |
| Summe | 60.414 | 61.802 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Die öffentlichen Zuwendungen betragen im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 43,1 Mio. € (2021: 45,4 Mio. €) und wurden im Wesentlichen für die VARTA Microbattery GmbH, VARTA Micro Production GmbH und VARTA Microbattery S.R.L. bereitgestellt. Für das im nächsten Abschnitt erläuterte "Important Project of Common European Interest" (IPCEI), wurde die Förderung an vielfältige Bedingungen geknüpft und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Ländern Baden-Württemberg und Bayern gewährt. Im Berichtsjahr wurde die Fördersumme um 108,0 Mio. € auf 192,0 Mio. € reduziert. Wenn eine hinreichende Sicherheit besteht, die Bedingungen zu erfüllen, wird eine Forderung eingestellt und ein sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Nähere Einzelheiten hierzu in den Kapiteln 3.7 Änderungen nach IAS 8 und 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.
Das als förderfähig beurteilte Vorhaben ist Teil des sog. IPCEI und soll zu der Entwicklung einer innovativen, über den aktuellen Stand der Technik hinausgehenden sowie nachhaltigen und umweltverträglichen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und in der Europäischen Union beitragen. Dementsprechend sollen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens vorrangig in der Europäischen Union gewerblich genutzt werden. Die Zuwendung bezweckt darüber hinaus Spillover-Effekte des geförderten Vorhabens auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft durch Wissens- und Technologieaustausch mit Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und anderen Unternehmen. Mit der Zuwendung soll zudem im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht werden, dass die Zuwendungsempfänger Komponenten, Materialien und Produktionsanlagen ihrer Produkte und Dienstleistungen, soweit wirtschaftlich möglich, bei anderen deutschen und europäischen Unternehmen beziehen, um damit auch vorgelagerte Märkte und Abschnitte der Wertschöpfungskette zu fördern. Des Weiteren sollen die Produkte und Dienstleistungen durch besondere Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung Vorschub leisten.
Mit der Zuwendung sollen zudem Ellwangen und Nördlingen als Innovations-, Wirtschafts- und Produktionsstandorte gefördert und gestärkt werden. Zugleich werden mit der Zuwendung die Entwicklung, Herstellung und der Betrieb von im Vergleich zum Stand der Technik besonders nachhaltigen und umweltverträglichen Anlagen, Bauten und Betriebsstätten angestrebt. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in allen Prozessen der Planung, des Baus und der Bewirtschaftung berücksichtigt werden.
Die Position "Sonstiges" betrifft im Wesentlichen die Erträge aus der Erstattung von Energizer in Höhe von 5,3 Mio. € sowie Erträge aus Patentrechtsstreitigkeiten in Höhe von 3,8 Mio. €. Der Anstieg in der Position "Sonstiges" ist maßgeblich auf Entschädigungen aus Patentrechtsstreitigkeiten in Höhe von 3,8 Mio. € zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand | 25.405 | 17.893 |
| Energieaufwand | 23.177 | 10.697 |
| Instandhaltung | 17.392 | 15.036 |
| Ausgangsfrachten und Zölle | 14.585 | 13.322 |
| Aufwand für Fremdwährungssicherungen | 13.935 | 5.028 |
| Sonstige Vertriebskosten | 10.481 | 9.565 |
| Informationstechnologie | 9.953 | 6.524 |
| Marketing, Werbung und Repräsentationen | 9.567 | 8.606 |
| Gewährleistungen | 5.225 | 7.537 |
| Provisionen | 5.146 | 4.367 |
| Miete, Leasing und Pacht | 3.176 | 2.824 |
| Aufwendungen ggü. nahestehenden Unternehmen | 2.565 | 406 |
| Reisekosten | 2.368 | 1.164 |
| Reinigung | 2.253 | 1.934 |
| Versicherungen | 2.155 | 2.513 |
| Lizenzen & Patentgebühren | 1.717 | 1.809 |
| Beiträge und Gebühren | 1.532 | 1.370 |
| Ausbildung und Fortbildungskosten | 1.235 | 662 |
| Sonstiger Steueraufwand (ohne Einkommensteuer) | 1.048 | 3.024 |
| Bankgebühren | 795 | 923 |
| Wertminderungserträge /-aufwendungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -620 | 2.267 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 19.532 | 14.982 |
| Summe | 172.622 | 132.453 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 132,5 Mio. € um 40,2 Mio. € auf 172,6 Mio. € angestiegen. Zur Vereinheitlichung des Ausweises der Effekte aus Währungsderivaten werden ab dem Berichtsjahr sowohl die realisierten als auch unrealisierten Gewinne und Verluste aus Währungsderivaten - aufgrund des wirtschaftlichen Gehalts - im operativen Ergebnis gezeigt. Dadurch ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 ein positiver Effekt auf das operative Ergebnis von 5,6 Mio. €.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten hat sich die Position "Energieaufwand" mehr als verdoppelt und erhöhte sich um 12,5 Mio. € auf 23,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum. Die "Aufwendungen für Fremdwährungssicherungen" haben sich aufgrund der volatilen Preisveränderungen im vergangenen Jahr um 8,9 Mio. € erhöht. Die Position "Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand" verzeichnet einen Anstieg in Höhe von 7,5 Mio. € und ist im Wesentlichen auf Patentrechtsstreitigkeiten, die Erstellung des Sanierungskonzepts sowie sonstige diverse Beraterleistungen zurückzuführen. Die Aufwendungen für "Informationstechnologie" haben sich um 3,4 Mio. € erhöht.
Die Position "Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen" betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Schadensabwicklungen in Höhe von 5,6 Mio. €, Aufwendungen für Arbeitskleidung in Höhe von 1,4 Mio. €, Aufwendungen für Nebenleistungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 0,6 Mio. € und Aufwendungen für Kantinenverpflegung der Mitarbeiter in Höhe von 0,5 Mio. €. Die Veränderung der übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Schadensersatzleistungen, welche sich um 2,7 Mio. € erhöht haben.
Das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP) wurde von der Muttergesellschaft VGG Beteiligungen SE (Wien, Österreich) zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an.
Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:
| 2022 | 2021 | |||
| ANZAHL OPTIONEN | gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis | ANZAHL OPTIONEN | gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis | |
| Zum 1. Januar ausstehend | 23.229 | 197.272 | ||
| Während des Jahres ausgeübt | -13.676 | 78,64 | -174.043 | 123,79 |
| Zum 31. Dezember ausstehend | 9.553 | 23.229 | ||
| Zum 31. Dezember ausübbar | 9.553 | 20.640 | ||
Die in 2022 ausgeübten Optionen hatten einen Aktienpreis zum Ausübungstag zwischen 29,41 € und 98,88 € (2021: 112,33 € und 135,84 €).
Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum Ausübungstag der 2022 ausgeübten Aktienoptionen war 78,64 € (2021: 123,79 €).
Der beizulegende Zeitwert des anteilsbasierten Vergütungssystems wurde nach der Black-Scholes-Formel bestimmt.
Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet:
| MITARBEITERAKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) 2018 | MITARBEITERAKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) 2019 | |
| Beizulegender Zeitwert | ||
| (Durchschnitt, in EUR) | 8,07 | 23,93 |
| Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) | 21,6 | 38,5 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 14,0 | 14,0 |
| Erwartete Volatilität (in %) | 30,9 % | 36,1 % |
| Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 4,0 | 4,0 |
| Erwartete Dividenden (Durchschnitt, in %) | 0,55 % | 0,85 % |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,69 % | -0,58 % |
Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. Die erwartete Laufzeit der Instrumente basiert auf historischen Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber.
Der in der GuV erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütung beläuft sich auf 0,02 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 (2021: 0,6 Mio. €). Die Effekte im Eigenkapital betragen 0,02 Mio. € (s. Erläuterungen unter 18 Eigenkapital) und bestehen aus Zuführungen aus der Fortschreibung des MSOP.
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Zinsertrag | 2.450 | 1.545 |
| Zinsaufwand | -13.762 | -6.490 |
| Zinsergebnis | -11.312 | -4.945 |
Der Zinsertrag ist im Jahr 2022 um 0,9 Mio. € auf 2,5 Mio. € gestiegen. Die Zinserträge erhöhten sich aufgrund von Zinssatzänderungen zu Gunsten des VARTA AG Konzerns.
Die Zinsaufwendungen haben sich im laufenden Geschäftsjahr von 6,5 Mio. € auf 13,8 Mio. € erhöht. Der Anstieg resultiert aus den Zinsaufwendungen für das neu aufgenommene Schuldscheindarlehen sowie aufgrund von Zinssatzänderungen.
Die übrigen Finanzerträge und übrigen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Wechselkursgewinne | 4.697 | 5 |
| Erträge aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten | 775 | 353 |
| Übriger Finanzertrag | 5.472 | 358 |
| Wechselkursverluste | -4.062 | -4.205 |
| Sonstiger Finanzaufwand mit Dritten | -268 | -289 |
| Verluste aus der Veräußerung von IC-Beteiligungen | 0 | -340 |
| Übriger Finanzaufwand | -4.330 | -4.834 |
Der Anstieg der übrigen Finanzerträge resultiert aus Gewinnen von Wechselkursschwankungen.
Der übrige Finanzaufwand reduzierte sich aufgrund des letztjährigen Einmaleffektes aus der Veräußerung von IC-Beteiligungen um 0,3 Mio. €. Aufgrund der Wechselkursschwankungen, insbesondere USD, verringerte sich der Aufwand um 0,1 Mio. €.
Der Steuersatz der VARTA Gruppe beträgt im Geschäftsjahr 28,84 % (2021: 28,84 %). Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15,00 %, der Solidaritätszuschlag darauf beträgt 5,50 %, und der zusammengefasste Gewerbesteuersatz liegt bei 13,02 % (2021: 13,02 %) für die VARTA AG. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden für die Steuerberechnung die jeweils länderspezifischen Steuersätze verwendet, die zwischen 10,00 % und 34,60 % liegen. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand dargestellt:
| (IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2021 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -198.178 | 177.089 |
| Ertragsteuersatz der Gesellschaft | 28,84 % | 28,84 % |
| Erwarteter (theoretischer) Steuerertrag /-aufwand | 57.155 | -51.072 |
| Effekte aus unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern | 95 | 2.504 |
| Anpassung auf Grund lokaler Steuersatzänderung zum Vorjahr | 34 | 305 |
| Steuerfreie Erträge | 320 | 320 |
| Nicht aktivierte Verlustvorträge - aktuelle Periode | -14.743 | 0 |
| Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen | 18 | 74 |
| Steuerlich nicht anerkannter Aufwand | -1.762 | -1.089 |
| Steuerlich nicht anerkannte Zinsen | -532 | -423 |
| Tatsächlicher Steuerertrag / Steueraufwand für Vorjahre Steuereffekt auf temporäre Differenzen, für die in der | 1.951 | -1.292 |
| gegenwärtigen Periode keine aktiven latenten Steuern erfasst wurden | -42.040 | 0 |
| Latenter Steueraufwand für Vorjahre | -3.047 | 0 |
| Veränderung der Bewertung von latenten Steuerforderungen | -297 | -507 |
| Sonstiges | 606 | 47 |
| Ertragsteueraufwand | -2.242 | -51.133 |
Der Ertragsteueraufwand beinhaltet laufende Steuern in Höhe von 4,3 Mio. € (2021: 54,3 Mio. €) und latente Steuererträge in Höhe von 2,0 Mio. € (2021: 3,2 Mio. €), welche in Höhe von -5,1 Mio. € aus temporären Differenzen und 7,1 Mio. € aus Verlustvorträgen resultieren.
Auf Grund der zum 1. Juli 2016 und 31. August 2021 im Konzern abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge besteht zum Bilanzstichtag eine ertragsteuerliche Organschaft mit der VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, und VARTA Storage GmbH, Nördlingen, als Organgesellschaften und der VARTA AG, Ellwangen, als Organträgerin.
Die Ertragsteuer auf die Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 beträgt -2,9 Mio. € (2021: -1,5 Mio. €). Beide Posten sind im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Konzern sind nicht aktivierte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer von 61,0 Mio. € (2021: 13,1 Mio. €) sowie aus der Gewerbesteuer von 57,5 Mio. € (2021: 2,9 Mio. €) enthalten. Die Aktivierung aktiver latenter Steuern auf die Verlustvorträge entfällt, da in den betreffenden Gesellschaften die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige Gewinne mit den aufgelaufenen Verlustvorträgen verrechnet werden können, zum Zeitpunkt der Bilanzierung als gering beurteilt wird. Die genannten Verlustvorträge sind in vollem Umfang in zeitlicher Hinsicht in der Vortragsfähigkeit unbegrenzt.
Die Aktivierung steuerlich verwendbarer Verlustvorträge wird jährlich neu beurteilt und basiert auf aktuellen und langfristigen Annahmen und Einschätzungen des Managements. Dabei werden diejenigen Verlustvorträge aktiviert, die innerhalb der nächsten Jahre aufgrund der Ertragslage von Einzelgesellschaften oder steuerlichen Organschaften genutzt werden können. In Ländern beziehungsweise Gesellschaften, in denen eine Nutzung der Verlustvorträge nicht absehbar ist, wird somit auf eine Aktivierung verzichtet.
Am 31. Dezember 2022 bestanden temporäre Differenzen von 36,1 Mio. € (2021: 36,1 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Diese passiven latenten Steuern wurden nicht gebildet, da der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen, Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Werteschwankungsrisiken unterliegen.
Die übrigen zahlungsunwirksamen Erträge in Höhe von -0,04 Mio. € (im Vorjahr Erträge in Höhe von 1,6 Mio. €) aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von 0,02 Mio. € (2021: 0,6 Mio. € vgl. Erläuterungen 31 Personalaufwand).
Der Posten "Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" ist, aufgrund von offenen Posten, welche nicht zahlungspflichtig waren, nicht mit den entsprechenden Zugängen der "immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" abstimmbar. Im Wesentlichen ergeben sich die Unterschiede aus der Veränderung der Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten aus Investitionen in das Sachanlagevermögen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 Mio. € (2021: 6,3 Mio. €) reduziert. Die offenen Posten aus den Investitionen des Vorjahres wurden im Folgejahr vollständig bezahlt und in der Geldflussrechnung dem Posten "Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten" zugeordnet.
Durch die Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2022 erhöhten sich die zahlungswirksamen Auszahlungen um 100,2 Mio. €.
Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| 01. JANUAR 2022 | ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | ||||
| (IN T€) | AUFNAHME | TILGUNG | GEZAHLTE ZINSEN | SONSTIGE VERÄNDERUNG | ZINSAUFWAND | |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 164.643 | 319.188 | 0 | -2.383 | 36 | 7.240 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 39.132 | 6.920 | -20.108 | -737 | 0 | 1.864 |
| Leasingverbindlichkeiten | 97.705 | 9.923 | -18.128 | -1.205 | -2.447 | 1.205 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten | 301.480 | 336.031 | -38.236 | -4.325 | -2.411 | 10.309 |
| NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | 31. DEZEMBER 2022 | |
| (IN T€) | WÄHRUNGSUMRECHNUNG | |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 0 | 488.724 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 27.071 |
| Leasingverbindlichkeiten | 44 | 87.097 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten | 44 | 602.892 |
| 01. JANUAR 2021 | ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | ||||
| (IN T€) | AUFNAHME | TILGUNG | GEZAHLTE ZINSEN | SONSTIGE VERÄNDERUNG | ZINSAUFWAND | |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 42.843 | 163.960 | -42.250 | -1.166 | 90 | 1.166 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 14.583 | 24.218 | -6.192 | 0 | 6.392 | 108 |
| Leasingverbindlichkeiten | 78.487 | 36.333 | -18.408 | 0 | 0 | 1.161 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten * | 135.913 | 224.511 | -66.850 | -1.166 | 6.482 | 2.435 |
| NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | 31. DEZEMBER 2021 | |
| (IN T€) | WÄHRUNGSUMRECHNUNG | |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 0 | 164.643 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 23 | 39.132 |
| Leasingverbindlichkeiten | 132 | 97.705 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten * | 155 | 301.480 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Im Zinsaufwand sind zahlungswirksame Zinsen in Höhe von 2,3 Mio. € für nichtfinanzielle Verbindlichkeiten enthalten.
Die Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten ergibt sich aus der vollständigen Ziehung der Kreditmittellinie aus dem Konsortiakreditvertrag in Höhe von 70,0 Mio. € sowie die Neuaufnahme von Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. €. Für weitere Informationen vgl. Kapitel 20 Andere finanzielle Verbindlichkeiten.
Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung.
Um die Übereinstimmung des Konzernabschlusses der VARTA AG mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und um die Ordnungsmäßigkeit der Konzernberichterstattung zu gewährleisten, hat das Management der VARTA AG interne Kontroll- und Steuerungssysteme für die Finanzberichterstattung eingerichtet.
Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Eine interne Revision ist aufgebaut, sodass regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet werden.
Jedem internen Kontrollsystem, wie gut auch immer konzipiert, sind Grenzen gesetzt. Daher können auch diejenigen internen Kontroll- und Steuerungssysteme, die für wirksam befunden wurden, keine vollständige Sicherheit hinsichtlich der Erstellung und Darstellung von Abschlüssen bieten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung werden Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft getroffen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögen und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs darstellen, sind unter den einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Risiken beziehungsweise Schätzunsicherheiten im Bereich der Bilanzierung von öffentlichen Zuschüssen, Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der Werthaltigkeit der Erstattungsansprüche aus den Schuldbeitritten identifiziert und bei Bedarf entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.
Ziel des Kapitalmanagement ist es, eine Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Kapitalanleger sowie der Gläubiger sicherzustellen, sowie um eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns zu ermöglichen. Mittelfristig strebt der Konzern ein kosten- und risikooptimal ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital an, bei gleichzeitiger Einhaltung der sich aus dem Konsortialkredit ergebenden Anforderungen.
Vorrangiges Ziel für das Finanzrisikomanagement ist, die Finanzrisiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und effiziente Sicherungsmaßnahmen zu etablieren. Die finanziellen Risiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft sowie der Finanzierungsstruktur. Dazu zählen insbesondere das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko sowie Marktpreisrisiken (Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiko).
Neben der Identifizierung, Analyse und Bewertung der Finanzrisiken erfolgen auch die Entscheidungen über den Einsatz von Finanzinstrumenten zum Steuern dieser Risiken grundsätzlich durch das Management und den Vorstand des VARTA AG - Konzerns, welche im Allgemeinen die Strategie einer geringen Risikobereitschaft verfolgen.
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für Messung, Überwachung und Absicherung der finanziellen Risiken.
Das Kreditrisiko beziffert das Risiko eines ökonomischen Verlustes, falls ein Transaktionspartner seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Das Kreditrisiko entsteht im Konzern bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wobei der Schwerpunkt des Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt. Dem Ausfallsrisiko im Forderungsbereich wird durch gezielte Maßnahmen wie laufende Bonitätsprüfung, teilweise Versicherung der Forderungen gegen Insolvenz, Vorauszahlungsvereinbarungen, Mahnwesen und Factoring entgegengewirkt.
Aufgrund der Konzernpolitik, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weltweit als Einlagen ausschließlich bei Finanzinstitutionen mit einwandfreier erstklassiger Bonität oder bei nahestehenden Unternehmen zu investieren, ist das aus Bankguthaben entstehende Kreditrisiko ebenso begrenzt. Alle Vertragspartner, mit denen Derivate abgeschlossen werden, sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Im VARTA Konzern müssen alle Anlagen einem Investment-Grade entsprechen. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering.
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Kreditrisiko. Dieses setzt sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammen:
| BUCHWERTE | ||
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 110.378 | 162.903 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 108.709 | 73.107 |
| Vertragsvermögenswerte | 3.959 | 6.736 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 675 | 108 |
| Sonstige Vermögenswerte * | 39.698 | 31.992 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte ** | 263.419 | 274.846 |
* ohne Forderungen aus Schuldbeitritt 37,7 Mio.
€ (2021: 17,6 Mio. €), sonstige Steuerforderungen
3,8 Mio. € (2021: 6,5 Mio. €) und aktive
Rechnungsabgrenzungsposten 1,7 Mio. € (2021: 1,7 Mio.
€).
** Vorjahr angepasst nach IAS 8
Der VARTA AG Konzern verkauft revolvierend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Bank (Factor). Der Verkauf der Forderungen erfolgt zum Ende eines Monats. Die im Laufe eines Monats bezahlten Forderungen werden unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 6,9 Mio. € gegenüber der Bank dargestellt (vgl. Erläuterungen 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte). Zum 31. Dezember 2022 hat der Konzern aus diesem Vertrag Forderungen in Höhe von 55,5 Mio. € (31. Dezember 2021: 55,3 Mio. €) verkauft.
Zweck des Factorings ist insbesondere die Verbesserung der Liquidität. Neben der sofortigen Umwandlung von Forderungen in Zahlungsmittel wurde das Kreditrisiko an den Factor abgegeben. Da das Spätzahlungsrisiko im VARTA Konzern verbleibt, wurde zum 31. Dezember 2022 ein finanzieller Vermögenswert in Höhe des anhaltenden Engagements weiterhin unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 13. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte".
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 betreffen die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 23,3 Mio. € (2021: 18,5 Mio. €). Des Weiteren sind in den sonstigen Vermögenswerten Erstattungsansprüche gegen Energizer in Höhe von 7,7 Mio. € enthalten. Diese sind für den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts.
Das maximale Kreditrisiko ist als gering einzustufen, da das im Grundgeschäft immanente Ausfallsrisiko mit Geschäftspartnern in Höhe von 129,6 Mio. € (2021: 73,9 Mio. €) teilweise durch Kreditversicherungen abgedeckt wird. Im Falle eines Kunden fungiert eine Anzahlung in Höhe von 15,3 Mio. € (2021: 51,1 Mio. €) als Sicherheit. Die anzuwendenden Kriterien zur Bonitätsbeurteilung sind in den Verträgen mit Kreditversicherern sowie in internen Richtlinien festgelegt. Zudem ist das Kreditrisiko nicht konzentriert, da die Kundenbasis des Konzerns aus einer Vielzahl von Kunden besteht. Offene Forderungen zum Bilanzstichtag müssen unabhängig von ihren Fälligkeiten den Kriterien der Risikobeurteilung des Konzerns standhalten. Grundsätzlich wird bei allen finanziellen Vermögenswerten aufgrund von internen und externen Erfahrungswerten ein Risiko berücksichtigt. Es gibt keine finanziellen Vermögenswerte, für die Konditionen nachverhandelt wurden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung lassen sich wie folgt darstellen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 111.586 | 165.796 |
| Wertberichtigungen | -1.208 | -2.893 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - netto * | 110.378 | 162.903 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
| (IN T€) | 2022 | 2021 |
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 2.893 | 631 |
| Zuführung erwartete Kreditverluste | 853 | 2.788 |
| Verbrauch erwartete Kreditverluste | -158 | 0 |
| Auflösung erwartete Kreditverluste | -2.325 | -417 |
| Währungsdifferenzen | -55 | -109 |
| Summe Wertberichtigungen | 1.208 | 2.893 |
Auf alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Bilanzstichtag Risikovorsorgen unabhängig von der Fälligkeit in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Verluste erfasst, oder sobald eine Uneinbringlichkeit bekannt wird. Zudem sind Abweichungen von diesem Grundsatz beispielsweise möglich bei uneinbringlichen oder strittigen Posten oder bei vorhandenem Guthaben.
Um den Erfahrungen aus Vorjahren Rechnung zu tragen, werden die offenen Forderungen, bereinigt um die versicherten oder bereits wertberichtigten Forderungen und bereinigt um Forderungen von öffentlichen Auftraggebern, jährlich unter Anwendung eines pauschalierten marktbasierten Verfahrens wertberichtigt. Das Ausfallrisiko des Konzerns im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduziert sich aufgrund von Kreditversicherungen von 110,4 Mio. € auf 71,9 Mio. €. Die angesetzten Wertberichtigungssätze berechnen sich jährlich anhand eines Länderrisikos.
Die folgende Abbildung zeigt die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ausfallrisiko-Ratingklassen:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Europa | 93.221 | 144.080 |
| Amerika | 7.327 | 9.608 |
| Asien | 9.341 | 10.489 |
| Sonstige | 1.697 | 1.619 |
| Summe Konzern * | 111.586 | 165.796 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Für Vertragsvermögenswerte werden vergleichbare Ausfallrisiko-Ratingklassen verwendet.
Die finanziellen Vermögenswerte, die unter die Anwendung des General Approachs fallen, wurden nicht wertberichtigt, da aus den aktuell vorhandenen Sachverhalten aufgrund von Sicherheiten keine wesentlichen Ausfälle erwartet werden.
Die Sicherung der Liquidität wird laufend durch das Treasury des VARTA AG - Konzerns überwacht. Die Steuerung reicht vom ständigen Vergleich der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsflüsse bis zur Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die wesentlichen Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass der VARTA AG - Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen insbesondere aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nicht nachkommen kann. Zur Mitigierung dieses Risikos werden rollierende Liquiditätsplanungen unter Berücksichtigung von Zahlungseingängen erstellt und überwacht. Nach dem Gewinneinbruch des Jahres 2022 hat die VARTA AG ein Sanierungskonzept erarbeitet, um die angespannte Liquiditätslage zu stabilisieren. Neben Maßnahmen zu Kosteneinsparungen sowie Profitabilitätssteigerungen hat die Mehrheitsgesellschafterin auch um eine drohende Liquiditätslücke im Detailplanungszeitraum zu schließen im März 2023 eine Kapitalerhöhung um 50,7 Mio. € getätigt. Mit dieser Kapitalerhöhung wird die Zahlungsfähigkeit des Konzerns im Detailplanungszeitraum sichergestellt. Nähere Einzelheiten siehe Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.
Nachfolgend werden die undiskontierten vertraglichen Mittelabflüsse aus nichtderivativen und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen:
| (IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAGLICHE CASHFLOWS | SOFORT | BIS 3 MONATE | 3 BIS 12 MONATE | 1 BIS 5 JAHRE |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 515.795 | 526.161 | 17 | 148.218 | 359.131 | 9.152 |
| Leasingverbindlichkeiten | 87.097 | 90.701 | 1.584 | 3.253 | 13.514 | 50.975 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen | 101.373 | 101.373 | 43.151 | 57.860 | 362 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten * | 14.765 | 14.765 | 765 | 7.078 | 6.922 | 0 |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 719.030 | 733.000 | 45.517 | 216.409 | 379.929 | 60.127 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Konzern | 719.030 | 733.000 | 45.517 | 216.409 | 379.929 | 60.127 |
| (IN T€) | MEHR ALS 5 JAHRE |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 9.643 |
| Leasingverbindlichkeiten | 21.375 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten * | 0 |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 31.018 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 |
| Summe Konzern | 31.018 |
| (IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAGLICHE CASHFLOWS | SOFORT | BIS 3 MONATE | 3 BIS 12 MONATE | 1 BIS 5 JAHRE |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten * | 198.118 | 198.118 | 0 | 78.221 | 1.907 | 107.849 |
| Leasingverbindlichkeiten | 97.705 | 103.658 | 1.578 | 3.115 | 13.133 | 54.533 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 95.243 | 95.243 | 26.281 | 68.877 | 85 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten ** | 4.599 | 4.599 | 1.382 | 1.337 | 1.880 | 0 |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 395.665 | 401.618 | 29.241 | 151.550 | 17.005 | 162.382 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Devisentermingeschäfte - Auszahlungen | 5.657 | 5.657 | 0 | 1.334 | 4.323 | 0 |
| Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 5.657 | 5.657 | 0 | 1.334 | 4.323 | 0 |
| Summe Konzern | 401.322 | 407.275 | 29.241 | 152.884 | 21.328 | 162.382 |
| (IN T€) | MEHR ALS 5 JAHRE |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten * | 10.141 |
| Leasingverbindlichkeiten | 31.299 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten ** | 0 |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 41.440 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Devisentermingeschäfte - Auszahlungen | 0 |
| Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 |
| Summe Konzern | 41.440 |
* Ohne derivative Finanzinstrumente 5,7 Mio.
€
** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 2,2 Mio.
€, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 4,1 Mio.
€, Zollverbindlichkeiten 3,0 Mio. € und sonstige
Verbindlichkeiten aus Steuern 8,9 Mio. €
*** Vorjahr angepasst nach IAS 8
Die Marktpreisrisiken beinhaltet das Rohstoffpreis-, Währungs- und Zinsrisiko, welche nachfolgend näher erläutert werden.
Der Konzern kauft Rohstoffe in unterschiedlichen Mengen, die einem Preisänderungsrisiko unterliegen. Durch die Analyse der geplanten Rohstoffmengen werden die wesentlichen Rohstoffe bestimmt und teilweise durch Commodity Swaps (im Wesentlichen für Silber und Zink) abgesichert. Das verbleibende Rohstoffrisiko wird für den Konzern als beherrschbar eingeschätzt. Diese Derivate haben zum Stichtag einen beizulegenden Zeitwert von 0,7 Mio. €.
Rohstoffbedarfe in Höhe von 17,8 Mio. € für Zink und 1,7 Mio. € für Silber unterliegen einem Rohstoffpreisrisiko.
Eine Preiserhöhung um einen Prozentpunkt hätte das Konzernergebnis um 1,3 Mio. € vermindert (2021: um 0,7 Mio. € vermindert). Eine Reduktion des Rohstoffpreises von einem Prozentpunkt hätte eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 0,02 Mio. € (2021: Erhöhung um 0,7 Mio. €) zur Folge. Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.
Der Konzern wickelt seine Warenein- und -verkäufe basierend auf der funktionalen Währung der drei Regionen überwiegend in Euro (Europa) und US Dollar (USA, Asien) ab. Währungsrisiken, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen, werden mit Devisentermingeschäften abgesichert, sofern es sich um wesentliche Beträge gegenüber fremden Dritten handelt. Konzernintern wird dem Währungsrisiko begegnet, indem anfallende Ausgangsrechnungen bei Auslandsgesellschaften zum Großteil in der jeweiligen lokalen Währung fakturiert werden. Ebenso werden Einkäufe von Vorräten und/oder von Dienstleistungen hauptsächlich in der lokalen Währung der Tochtergesellschaften getätigt.
Zum Bilanzstichtag sind die verzinslichen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen handelt es sich hier um Leasing- und Darlehensverbindlichkeiten, überwiegend in Euro und US-Dollar ausgewiesen, welche den funktionalen Währungen der jeweiligen Konzerngesellschaften entsprechen, sodass auch diesbezüglich nach Einschätzung des Konzerns kein wesentliches Währungsrisiko besteht.
Die nachfolgende Abbildung zeigt finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach dem Währungspaar EUR/USD, bei denen die Währung von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft, welche diese Finanzinstrumente hält, abweicht.
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.013 | 31.408 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.522 | 58.899 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 2.891 | 12.656 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 19.253 | 9.109 |
| Darlehen von nahestehenden Unternehmen | 9.282 | 14.259 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 2.233 | 3.858 |
| Summe Währungsexposure brutto | -19.342 | 75.737 |
| Devisentermingeschäfte (Nominalvolumen) | 0 | -84.997 |
| Summe Währungsexposure netto * | -19.342 | -9.260 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Weitere für den Konzern relevante Währungspaare sind von untergeordneter Bedeutung, da diese überwiegend aus Transaktionen innerhalb des VARTA AG Konzerns stammen.
Eine Aufwertung (Abwertung) der funktionalen Währung des VARTA AG Konzerns gegenüber dem USD Dollar in Höhe der unten angeführten Prozentpunkte hätte das Ergebnis des Konzernabschlusses um die untenstehenden Beträge per 31. Dezember erhöht (gemindert). Im Rahmen dieser Analyse werden die übrigen Variablen, insbesondere die Zinssätze, konstant gehalten.
| (IN T€) | GEWINN | ||
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | ||
| EUR/USD | +8,0% | -1.841 | -2.593 |
| (VJ: +5,1%) | |||
| (IN T€) | VERLUST | ||
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | ||
| EUR/USD | -8,0% | 2.162 | 2.886 |
| (VJ:-5,1%) | |||
Die Volatilität für die einzelnen relevanten Währungspaare wurde mit historischen Daten für die letzten 250 Kurstage (vor dem jeweiligen Stichtag) berechnet. Auf Basis der täglichen Wechselkursentwicklung (Veränderung aktueller Kurse gegenüber Vortag) wurde durch Hochskalieren dieser Tagesvolatilitäten die dargelegte angenommene Jahresvolatilität ermittelt.
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass sich zukünftige Zinszahlungen oder beizulegende Zeitwerte aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern.
Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, welche sich aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln zu variablen Zinssätzen ergeben. Im Konzern sind weder finanzielle Vermögenswerte (Festgelder) noch finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), die fix verzinslich sind, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln mit fixen Zinssätzen ergeben sich folglich keine Risiken. Die Struktur des Schuldscheindarlehens besteht zu ca. 66 % aus fixen Tranchen und für den deutlich geringeren, variablen Teil werden keine Zinssicherungen vorgenommen. Der hohe fixe Anteil ist aufgrund der besseren Planbarkeit und Steuerung so gewählt worden. Der Konsortialkredit, bestehend aus Termloan in Höhe von 100,0 Mio. € und einer Revolving Credit Facility in Höhe von 135,0 Mio. €., hat aufgrund der üblicherweise kurzfristigeren Ziehungen unterschiedliche Laufzeiten. Die Laufzeit des Kreditvertrags endet in 2026 und kann in unterschiedlichen Laufzeiten von 1 bis 6 Monaten gezogen werden. Die Verzinsung ist abhängig von der jeweiligen gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen Euribor. Daher werden auch hier keine Zinssicherungsinstrumenten abgeschlossen.
Der VARTA AG Konzern stuft derzeit durch die bestmögliche Nutzung der Liquidität das Zinsrisiko als gering ein.
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende verzinsliche Finanzinstrumente:
| BUCHWERTE | ||
| (IN T€) | 31 DEZEMBER 2022 | 31 DEZEMBER 2021 |
| Variabel verzinsliche | . | |
| Finanzinstrumente | ||
| Finanzielle Vermögenswerte * | 108.691 | 73.088 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten ** | 324.224 | 175.198 |
* enthalten Bankguthaben sowie kurzfristige
Veranlagungen
** enthalten sonstige Finanzverbindlichkeiten,
ohne derivative Finanzinstrumente 0,0 Mio. € (2021:
5,7 Mio. €)
*** Vorjahr angepasst nach IAS 8
Eine Zinssatzerhöhung um einen Prozentpunkt hätte das Konzernergebnis um 1,3 Mio. € vermindert (2021: um 0,7 Mio. € vermindert). Eine Reduktion des Zinssatzes von einem Prozentpunkt hätte eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 0,02 Mio. € (2021: Erhöhung um 0,7 Mio. €) zur Folge. Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.
Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente im Wesentlichen zur Reduzierung der Risiken aus Änderungen von Wechsel- und Rohstoffkursen ein. Dabei kommen Devisentermingeschäfte und Commodity Swaps zur Reduktion der kurzfristigen Auswirkungen von Wechselkurs- und Rohstoffpreisschwankungen zur Anwendung. Alle diesbezüglichen Vertragspartner sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering. Der Verlust der dargestellten derivativen Finanzinstrumente beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 13,3 Mio. € (31. Dezember 2021: Gewinn 11,1 Mio. €).
Die Sicherungsgeschäfte werden über die Laufzeit mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs abgeschlossen.
Die Commodity-Sicherungen sind mit einem Wert von 0,7 Mio. € (2021: 0,1 Mio. €) in den sonstigen Vermögenswerten dargestellt.
Die Derivate werden im Rahmen des deutschen Rahmenvertrags für finanzielle Derivatgeschäfte abgeschlossen, welcher eine Verrechnung von ausstehenden Positionen ermöglicht. Der zugrunde liegende Vertrag entspricht nicht den Kriterien des IFRS 9, um eine Verrechnung durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Verzug oder einer Insolvenz eines Vertragspartners, besteht trotzdem ein rechtskräftiges Recht zur Verrechnung von ausstehenden Geschäften. Zum Bilanzstichtag wurden keine Verrechnungen in den finanziellen Posten vorgenommen. Da die eingesetzten Derivate zum Stichtag ausschließlich positive beizulegende Zeitwerte aufweisen, besteht für diese Instrumente zum Stichtag keine potenzielle Aufrechnungsmöglichkeit.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Kategorien sowie die beizulegenden Zeitwerte nach Klassen dargestellt:
| (IN T€) | KATEGORIE NACH IFRS 9 | BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2022 | BEIZULEGENDER ZEITWERT | STUFE NACH IFRS 13 |
| Aktive Finanzinstrumente | ||||
| Sonstige Vermögenswerte langfristig | 37.953 | |||
| - davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 37.715 | n/a | n/a |
| - davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte | AC | 238 | n/a 1 | n/a |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 110.378 | |||
| - davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 74.228 | n/a 1 | n/a |
| - davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FVTPL | 35.467 | 35.467 | 2 |
| - davon aus anhaltendem Engagement | n/a | 683 | n/a | n/a |
| Andere finanzielle Vermögenswerte kurzfristig | 675 | |||
| - davon Derivate freistehend | FVTPL | 675 | 675 | 2 |
| Sonstige Vermögenswerte kurzfristig | 44.958 | |||
| - davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 5.498 | n/a | n/a |
| - davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte | AC | 39.460 | n/a 1 | n/a |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 108.709 | n/a 1 | n/a |
| Summe | 302.673 |
| (IN T€) | KATEGORIE NACH IFRS 9 | BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2022 | BEIZULEGENDER ZEITWERT | STUFE NACH IFRS 13 |
| Passive Finanzinstrumente | ||||
| Leasingverbindlichkeiten langfristig 2 | n/a | 69.700 | n/a | n/a |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten langfristig | 18.795 | |||
| - davon andere finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 18.795 | 19.394 | 3 |
| Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 2 | n/a | 17.397 | n/a | n/a |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 497.000 | |||
| - davon andere finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 496.317 | n/a 1 | n/a |
| - davon zugehörige Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement | n/a | 683 | n/a | n/a |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 116.667 | |||
| - davon erhaltene Anzahlungen | n/a | 15.294 | n/a | n/a |
| - davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 101.373 | n/a 1 | n/a |
| Sonstige Verbindlichkeiten kurzfristig | 33.364 | |||
| - davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 18.600 | n/a | n/a |
| - davon übrige sonstige Verbindlichkeiten | FLAC | 14.764 | n/a 1 | n/a |
| Summe | 752.923 |
1 Da der Buchwert aufgrund seiner
Kurzfristigkeit einen angemessenen Näherungswert des
Zeitwerts darstellt, unterbleibt eine gesonderte Angabe des
Zeitwerts.
2 Leasingverbindlichkeiten fallen nicht unter
den Anwendungsbereich des IFRS 9. Der beizulegende Zeitwert
ist gemäß IFRS 7.29 d nicht anzugeben.
| (IN T€) | KATEGORIE NACH IFRS 9 | BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2021 | BEIZULEGENDER ZEITWERT | STUFE NACH IFRS 13 |
| Aktive Finanzinstrumente | ||||
| Sonstige Vermögenswerte langfristig | 17.644 | |||
| - davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 17.630 | n/a | n/a |
| - davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte | AC | 14 | n/a 1 | n/a |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 162.903 | |||
| - davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 126.753 | n/a 1 | n/a |
| - davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FVTPL | 36.150 | ||
| Andere finanzielle Vermögenswerte kurzfristig | 108 | |||
| - davon Derivate freistehend | FVTPL | 108 | 108 | 2 |
| Sonstige Vermögenswerte kurzfristig | 40.133 | |||
| - davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 8.141 | n/a | n/a |
| - davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte | AC | 31.992 | n/a 1 | n/a |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 73.107 | n/a 1 | n/a |
| Summe | 293.895 |
| (IN T€) | KATEGORIE NACH IFRS 9 | BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2021 | BEIZULEGENDER ZEITWERT | STUFE NACH IFRS 13 |
| Passive Finanzinstrumente | ||||
| Leasingverbindlichkeiten langfristig 2 | n/a | 80.710 | n/a | n/a |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten langfristig | FLAC | 117.990 | 121.448 | 3 |
| Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 2 | n/a | 16.995 | n/a | n/a |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 85.785 | |||
| - davon andere finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 80.128 | n/a 1 | n/a |
| - davon Derivate freistehend | FVTPL | 5.657 | 5.657 | 2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 132.132 | |||
| - davon erhaltene Anzahlungen | n/a | 36.889 | n/a 1 | n/a |
| - davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 95.243 | n/a 1 | n/a |
| Sonstige Verbindlichkeiten kurzfristig | 22.747 | |||
| - davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 4.599 | n/a | n/a |
| - davon sonstige Verbindlichkeiten | FLAC | 18.148 | n/a 1 | n/a |
| Summe * | 456.359 |
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| Finanzielle Vermögenswerte AC | Amortised Cost | 222.635 | 231.866 |
| Finanzielle Vermögenswerte FVTPL | Fair Value through Profit and Loss | 36.142 | 36.258 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten FVTPL | Fair Value through Profit and Loss | - | 5.657 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten FLAC | Financial Liabilities at Amortised Cost | 631.249 | 311.509 |
1 Da der Buchwert aufgrund seiner
Kurzfristigkeit einen angemessenen Näherungswert des
Zeitwerts darstellt, unterbleibt eine gesonderte Angabe des
Zeitwerts.
2 Leasingverbindlichkeiten fallen nicht unter
den Anwendungsbereich des IFRS 9. Der beizulegende Zeitwert
ist gemäß IFRS 7.29 d nicht anzugeben.
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IFRS 13.9).
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
| ― |
Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden |
| ― |
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 auf einer Notierung basierenden Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen |
| ― |
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. |
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Zum Bilanzstichtag weist der Konzern ausschließlich Finanzinstrumente der Stufe 2 aus, welche mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Ermittlung der Fair Values für Rohstoffderivate erfolgt durch die Kreditinstitute, mit denen diese Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Die Ermittlung der Fair Values für Devisenderivate erfolgt durch die Treasury-Abteilung der VARTA AG. In beiden Fällen werden die Derivate auf Basis der für den betreffenden Stichtag gültigen Marktdaten unter Anwendung anerkannter mathematischer Bewertungserfahren (Barwertmethode) bewertet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie FVPL zugeordnet sind, liegen am Stichtag zwar keine notierten Preise auf liquiden Märkten vor, diese können jedoch mittels anderer am Stichtag am Markt beobachtbarer Eingangsparameter bewertet werden. Da diese beobachtbaren Eingangsparameter nicht wesentlich angepasst und keine nicht beobachtbaren Eingangsparameter verwendet werden, liegt eine Bewertung der Stufe 2 vor. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt grundsätzlich durch Abzinsung der künftigen vertraglichen Zahlungsströme unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitadäquaten Marktzinssatzes.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten langfristigen nicht-derivativen passiven Finanzinstrumente werden durch Diskontierung der vertraglichen Zahlungsströme mit laufzeit- und risikoadäquaten Diskontierungssätzen zum Bewertungsstichtag bewertet. Da die Bonität des VARTA AG Konzerns als nicht beobachtbarer Inputfaktor bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe hat, handelt es sich um einen beizulegenden Zeitwert der Stufe 3.
Die Buchwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen aufgrund ihres kurzfristigen Charakters einen angemessenen Näherungswert des beizulegenden Zeitwerts dar, weshalb auf eine gesonderte Angabe verzichtet wird.
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |
| Finanzielle Vermögenswerte AC | Amortised Cost | 3.070 | 3.812 |
| Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten FVTPL | Fair Value through Profit and Loss | -13.935 | -5.028 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten FLAC | Amortised Cost | -13.762 | -6.490 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Das erfasste Nettoergebnis von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten, resultiert überwiegend aus Währungseffekten sowie Veränderungen von Wertberichtigungen. Das erfasste Nettoergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten resultiert insbesondere aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Das erfasste Nettoergebnis von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus Währungseffekten und Zinsaufwendungen inklusive der Amortisationseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode.
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente ergeben sich wie folgt:
| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 |
| Zinsertrag aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten | 2.450 | 1.545 |
| Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden | -13.762 | -6.490 |
| Summe | -11.312 | -4.945 |
* Vorjahr angepasst nach IAS 8
Folgende Personen und Gesellschaften wurden als nahestehende Personen und Gesellschaften für die Berichtsperioden 2022 und 2021 identifiziert:
| ― |
MTC als oberstes Mutterunternehmen und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
| ― |
Alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von Mitgliedern des Managements kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
| ― |
Prof. DDr. Michael Tojner als oberste Kontrollinstanz und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt durch Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
| ― |
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VARTA AG und deren Familienangehörige; Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zum VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. unter 21 Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer. |
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden unter marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Transaktionen mit nahestehenden Personen des Konzerns werden in folgenden Kategorien dargestellt:
| ― |
Gesellschaften, die von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden, und MTC selbst (im Folgenden "MTC-Gesellschaften"); |
| ― |
Gesellschaften, die von Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden (im Folgenden "Prof. DDr Tojner Gesellschaften"); |
| ― |
Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns; |
| ― |
Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
| ― |
Gesellschaften, die vom Key Management kontrolliert oder gemeinsam kontrolliert werden |
| ― |
Personen, die direkt oder indirekt über die Befugnis und die Verantwortung für die Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten des Konzerns verfügen sowie diesen nahestehende Personen. |
Im dargestellten Konzernabschluss sind die Verkäufe und der Erwerb von Vermögenswerten und Dienstleistungen sowie sonstigen Verrechnungen von und an nahestehenden Unternehmen enthalten:
| 2022 | 2021 | |||
| (IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
| TRANSAKTIONEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENST LEISTUNGEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENST LEISTUNGEN |
| Transaktionen mit MTC-Gesellschaften | 349 | 3.088 | 2.718 | 887 |
| Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften | 104 | 3.368 | 27 | 3.482 |
| Summe | 453 | 6.456 | 2.745 | 4.369 |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten ausstehend:
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |||
| (IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN | AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
| TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICH KEITEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICH KEITEN |
| Transaktionen mit MTC-Gesellschaften | 25.430 | 8.526 | 2.252 | 9.035 |
| Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften | 6 | 11 | 20 | 38 |
| Summe | 25.436 | 8.537 | 2.272 | 9.073 |
* Vorjahr nach IAS 8 angepasst
Folgende Transaktionen wurden im vorliegenden Geschäftsjahr mit MTC-Gesellschaften getätigt:
| 2022 | 2021 | |||
| (IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
| TRANSAKTIONEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
| Dienstleistungen | - | 681 | 521 | 389 |
| sonstige Verrechnungen | 349 | 2.407 | 2.197 | 498 |
| Summe | 349 | 3.088 | 2.718 | 887 |
Die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden MTC-Gesellschaften weisen per 31. Dezember 2022 folgende Positionen aus:
| 31. DEZEMBER 2022 | 31. DEZEMBER 2021 | |||
| (IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN | AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
| TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
| Dienstleistungen | 8 | 129 | 273 | 237 |
| sonstige Verrechnungen | 25.422 | 8.397 | 1.979 | 8.798 |
| Summe | 25.430 | 8.526 | 2.252 | 9.035 |
Es besteht weiterhin eine finanzielle Verbindlichkeit gegenüber MTC-Gesellschaften aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen 20 Andere finanzielle Verbindlichkeiten) in Höhe von 8,4 Mio. € (2021: 8,8 Mio. €).
Im Juli 2021 hat die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit der VC Pensionen GmbH, Ellwangen, (Deutschland) einen Vertrag abgeschlossen, in dem die VC Pensionen GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 28,7 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen.
Mit der ersten Teilzahlung am 17. Januar 2022 wurde der Schuldbeitritt wirksam. Die Pensionsverpflichtungen werden weiter in der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber der VC Pensionen GmbH sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Hieraus haben sich die offenen Forderungen gegenüber einer MTC Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 um 25,4 Mio. € erhöht.
Die ausstehenden Forderungen sind weitestgehend besichert.
Im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Dividendenzahlungen an die Mehrheitsgesellschafterin VGG Beteiligungen SE in Höhe von 54,9 Mio. € (2021: 55,6 Mio. €).
Die nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE in Höhe von 8,0 Mio. € besteht im Geschäftsjahr 2022 in unveränderter Höhe fort. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2022 durch die VGG Beteiligungen SE eine weitere Bürgschaft in Höhe von 13,0 Mio. € erteilt. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 21.2 Pensionen.
Im Rahmen einer Sale & Lease Back Transaktion im Jahr 2015 mit einer durch Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten Gesellschaft (vgl. Erläuterungen 10 Leasing) sind aus der Rückmiete sowie den dazugehörigen Anwachsungsverträgen der Grundstücke und Gebäude im Geschäftsjahr 2022 3,1 Mio. € (im Vorjahr: 3,0 Mio. €) für Mietaufwendungen angefallen. Insgesamt stellt sich das Transaktionsvolumen mit Prof. DDr. Michael Tojner-Gesellschaften wie folgt dar:
| 2022 | 2021 | |||
| (IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
| TRANSAKTIONSART | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
| Dienstleistungen | 104 | 3.368 | 27 | 3.482 |
| Summe | 104 | 3.368 | 27 | 3.482 |
Zum Bilanzstichtag sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag in der Konzern-Rechnung offen:
| (IN T€) TRANSAKTIONEN | 31. DEZEMBER 2022 AUSSTEHENDE POSITIONEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN | 31. DEZEMBER 2021 AUSSTEHENDE POSITIONEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN | ||
| Dienstleistungen | 6 | 11 | 20 | 38 |
| Summe | 6 | 11 | 20 | 38 |
* Vorjahr nach IAS 8 angepasst
Auch die Garantie der Global Equity Beteiligungs-Management GmbH, Wien, über 20,0 Mio. € für Eventualverbindlichkeiten besteht im Geschäftsjahr 2022 in unveränderter Höhe fort (vgl. 44 "Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten").
Mit der Herbert Quandt Stiftung besteht ein Darlehensvertrag über 0,52 Mio. € (2021: 0,52 Mio. €). Zum Stichtag besteht eine Verbindlichkeit von 0,59 Mio. € (2021: 0,57 Mio. €).
Abgegrenzte Zinsen für dieses Darlehen betragen zum Stichtag 0,07 Mio. € (2021: 0,05 Mio. €). In Zusammenhang mit diesem Darlehen sind im Geschäftsjahr keine Zahlungen erfolgt.
Seit der Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co.KG im Jahr 2018 und der Liquidierung des Gemeinschaftsunternehmen im Jahr 2019 gibt es aktuell keine Transaktionen zu Gemeinschaftsunternehmen.
Zum 31. Dezember 2022 gab es keine Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Die Mitglieder der obersten Führungs- und Überwachungsebene (Keymanagement personnel) bestehen aus Vorstand VARTA AG, Geschäftsführung VARTA Microbattery GmbH/VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA/VARTA Storage GmbH/VARTA Micro Production GmbH und Aufsichtsrat der VARTA AG. Das Keymanagment personnel ohne Aufsichtsrat erhielt folgende Vergütung:
| (IN T€) | 2022 | 2021 |
| Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 3.288 | 6.753 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | - | 614 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 1 | 3 |
| Führungskräftevergütung in Summe | 3.289 | 7.370 |
* Vorjahr nach IAS 8 angepasst
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten Vergütungen in Höhe von 0,4 Mio. € (2021: 0,4 Mio. €). Zum 31. Dezember 2022 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. € gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Für die Mitglieder des Key-Management-Personnel bestehen zum 31. Dezember 2022 abgegrenzte Schulden in Höhe 0,4 Mio. € (2021: 3,6 Mio. €) aus Bonusvereinbarungen und Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 0,7 Mio. € (2021: 0,5 Mio. €).
Nahestehende Personen des Key Management Personnel erhielten Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. € (2021: 0,06 Mio. €). Zusätzlich bestehen abgegrenzte Schulden in Höhe von 0,01 Mio. € (2021: 0,01 Mio. €).
Die Vergütung der obersten Führungs- und Überwachungsebene setzt sich im Wesentlichen aus fixen Grundgehältern und variablen Bonuszahlungen zusammen. Variable Bonuszahlungen orientieren sich an verschiedenen Leistungsindikatoren (insbesondere Adjusted EBITDA) der VARTA Gruppe. Die festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt und Nebenleistungen. Die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen eine kurzfristige Vergütungskomponente (STI) sowie eine langfristige Vergütungskomponente (LTI). Das Vorstandsmitglied hat den LTI-Betrag in Aktien der Gesellschaft zu investieren, die eine vierjährigen Mindesthaltedauer unterliegen. Für die variable Vergütung bestehen Malus- und Clawback-Regelungen.
Der Vorstand der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
Herbert Schein, Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2022
Weitere Mandate:
| ― |
Aufsichtsratsvorsitzender V4Drive SE |
Weitere Mandate bis 31. Dezember 2022:
| ― |
Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH |
| ― |
Geschäftsführer VARTA Storage GmbH |
| ― |
Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH |
| ― |
Geschäftsführer VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA |
Armin Hessenberger, Mitglied des Vorstands, Finanzvorstand / CFO
Weitere Mandate:
| ― |
Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH |
| ― |
Geschäftsführer VARTA Storage GmbH |
| ― |
Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH |
| ― |
Geschäftsführer VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA |
Rainer Hald, Mitglied des Vorstands, Technikvorstand / CTO seit 1. Januar 2022
Weitere Mandate:
| ― |
Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH |
| ― |
Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH |
Dr. Markus Hackstein, Sprecher des Vorstands, seit 1. August 2022
Weitere Mandate:
| ― |
Geschäftsführer VARTA Microbattery S.R.L. |
| ― |
Geschäftsführer V4Drive Ellwangen GmbH |
| ― |
Geschäftsführer V4Drive Romania S.R.L. |
| ― |
Vorstand der Martin Böhler Privatstiftung, Österreich |
Thomas Obendrauf war vom 19. Januar 2023 bis 17. Februar 2023
Mitglied des Vorstands
Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender)
Verwaltungsratspräsident der Montana Tech Components AG und Unternehmer
Weitere Mandate:
| ― |
Co-Präsident des Verwaltungsrats der Montana Aerospace AG, Schweiz |
| ― |
Präsident des Verwaltungsrats der Montana AS Beteiligungs Holding AG, Schweiz - Mitglied des Aufsichtsrats der Dorotheum GmbH, Österreich |
Dr. Harald Sommerer (stellvertretender Vorsitzender)
Unternehmer
Weitere Mandate:
| ― |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kapsch Traffic Com AG, Österreich |
| ― |
Vorstandsvorsitzender der H.F.R.C Privatstiftung, Österreich |
Sven Quandt
Geschäftsführer der X-raid GmbH und Unternehmer
Weitere Mandate:
| ― |
Stiftungsbeirat der Herbert Quandt Stiftung, Deutschland |
| ― |
Mitgeschäftsführer 3Q GbR, Deutschland |
| ― |
Mitgeschäftsführer Q Motorsport GmbH, Deutschland |
Martin Ohneberg
Geschäftsführender Gesellschafter der HENN Industrial Group GmbH & Co. KG und Unternehmer
Weitere Mandate:
| ― |
Präsident des Verwaltungsrats der Aluflexpack AG, Schweiz, |
| ― |
1. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der VERBUND AG, Österreich, |
| ― |
Vize-Präsident des Verwaltungsrats der Montana Aerospace AG, Schweiz |
| ― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Getzner Werkstoffe Holding GmbH, Österreich |
Prof. Dr. Werner Tillmetz, bis 31. Oktober 2022
Universitätsprofessor (emeritiert)
Weitere Mandate:
| ― |
Beirat der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NWO GmbH), Deutschland |
| ― |
Science Council der TOTAL S.A., Frankreich |
Dr. Michael Pistauer
Finanzvorstand / CFO und Co-CEO Montana Aerospace AG und Unternehmer
Weitere Mandate:
| ― |
Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH |
| ― |
Mitglied des Verwaltungsrats der Alu Menziken Extrusion AG, Schweiz |
| (IN T€) | 2022 | 2021 |
| Service - bzw. Dienstleistungsverpflichtungen, Miete | ||
| Fällig bis 2023 / 2022 | 12.464 | 9.932 |
| Fällig bis 2024-2028/ 2023-2027 | 64.952 | 53.921 |
| Fällig nach 2028 / 2027 | 42.053 | 25.331 |
| Bestellobligo aus genehmigten Investitionen | ||
| Fällig bis 2023 / 2022 | 71.205 | 95.342 |
| Übrige Abnahmeverpflichtungen | ||
| Fällig bis 2023 / 2022 | 143.997 | 138.597 |
| Summe | 334.671 | 323.123 |
* Vorjahr nach IAS 8 angepasst
Die übrigen Abnahmeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Aufträge und Lieferverträge, die mit verschiedenen Lieferanten zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Rohstoffen, Vorprodukten und halbfertigen Erzeugnissen erstellt wurden. Die zukünftigen Verpflichtungen erhöhen sich vor allem aufgrund eines abgeschlossenen Geschäftsraummietvertrag für das neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen. Voraussichtlicher Mietbeginn ist Anfang 2025. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen betragen 58,9 Mio. € (2021: 25,1 Mio. €).
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtliche branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen und nahestehendes Unternehmen der VARTA AG, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Erst wenn die Risiken aus den Altlasten das Deckungspotential der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird die VARTA AG entsprechend belastet. Die VARTA AG hat diese verbleibenden Risiken bewertet und keinen Bedarf zur Bildung einer Rückstellung identifiziert.
Im Zusammenhang mit den im Jahr 2016 von der VARTA AG in die VRT Pensionen GmbH abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet die VARTA AG gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG als Gesamtschuldner für 10 Jahre nach der Abspaltung und somit bis zum Jahr 2026. Da die Abspaltung der 25,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen für die Pensionsverpflichtungen in Höhe von 26,9 Mio. € umfasste, geht die VARTA AG aufgrund des Aktivüberhangs von 1,4 Mio. € davon aus, aus der Nachhaftung nicht in Anspruch genommen zu werden. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.
Für die im Konzernabschluss dargestellten Perioden wurden folgende Gesellschaften einbezogen, Angabe nach § 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 1 - 6 HGB:
| NAME DER GESELLSCHAFT | SITZ | LAND | WÄHRUNG | BETEILIGUNGSQUOTE |
| VARTA Aktiengesellschaft | Ellwangen | Deutschland | EUR | Muttergesellschaft |
| Anabasis Handelsgesellschaft mbH | Dischingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| Auditas GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| Auditas Inc. | Ridgefield | Vereinigte Staaten von Amerika | USD | 100,00 % |
| Connexio alternative investment holding GmbH | Wien | Österreich | EUR | 100,00 % |
| EMEA Consumer Batteries (Shenzhen) Co. Ltd. | Shenzhen | China | CNY | 100,00 % |
| LLC Consumer Batteries Company (Eastern Europe) | Moskau | Russland | RUB | 100,00 % |
| Mezzanin Finanzierungs GmbH | Wien | Österreich | EUR | 100,00 % |
| Paula Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. Verm. KG | Pullach i. Isartal | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| V4Drive SE 1 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| P.T. VARTA Microbattery Indonesia | Batam | Indonesien | USD | 100,00 % |
| V4Drive Ellwangen GmbH 2 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| V4Drive Romania S.R.L. 3 | Otopeni | Rumänien | RON | 100,00 % |
| VARTA Consumer Austria GmbH | Brunn am Gebirge | Österreich | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. | Utrecht | Niederlande | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Batteries Iberia S.L.U. | Madrid | Spanien | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Batteries Italia s.r.l. | Basiglio | Italien | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Batteries Poland Sp.z.o.o. | Warschau | Polen | PLN | 100,00 % |
| VARTA Consumer Batteries UK Ltd. | Oldham | Vereinigtes Königreich | GBP | 100,00 % |
| VARTA Consumer Bulgaria EOOD | Sofia | Bulgarien | BGN | 100,00 % |
| VARTA Consumer Czech spol. s.r.o. | Česká Lípa | Tschechische Republik | CZK | 100,00 % |
| VARTA Consumer Denmark A/S | Albertslund | Dänemark | DKK | 100,00 % |
| VARTA Consumer Europe Holding GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Finland Oy | Vantaa | Finnland | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer France S.A.S. | Courbevoie | Frankreich | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Hrvatska d.o.o. | Zagreb | Kroatien | HRK | 100,00 % |
| VARTA Consumer Hungaria Kft. | Budapest | Ungarn | HUF | 100,00 % |
| VARTA Consumer Kommandit GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Komplementär GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Norway AS | Oslo | Norwegen | NOK | 100,00 % |
| VARTA Consumer Schweiz GmbH | Dietlikon | Schweiz | CHF | 100,00 % |
| VARTA Consumer Slovakia spol. s.r.o. | Prievidza | Slowakei | EUR | 100,00 % |
| VARTA Consumer Sweden AB | Bromma | Schweden | SEK | 100,00 % |
| VARTA Consumer Trgovina d.o.o. | Ljubljana | Slowenien | EUR | 100,00 % |
| VARTA Innovation GmbH | Graz | Österreich | EUR | 100,00 % |
| VARTA Micro Production GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| VARTA Microbattery GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| VARTA Microbattery Inc. | Rye, NY | Vereinigte Staaten von Amerika | USD | 100,00 % |
| VARTA Microbattery Japan KK | Tokio | Japan | USD | 100,00 % |
| VARTA Microbattery Pte. Ltd. | Singapur | Singapur | USD | 100,00 % |
| VARTA Microbattery S.R.L. | Brasov | Rumänien | RON | 100,00 % |
| Varta Pilleri Ticaret Limited Sirketi | Istanbul | Türkei | TRY | 100,00 % |
| VARTA Storage GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| VHB Real Estate Holdings LLC | Delaware | Vereinigte Staaten von Amerika | EUR | 100,00 % |
| VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. 4 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 50,00 % |
1 vormals Youco B21-D439 Vorrats-SE, vormals
Pertrix V SE
2 vormals VARTA Drive GmbH
3 Gründung der Gesellschaft mit Wirkung zum
22. März 2022
4 At Equity Bilanzierung, seit 1.07.2020 in
Liquidation
Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, Deutschland, VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Ellwangen, Deutschland nehmen die Befreiungsregelungen nach § 264 Abs. 3 HGB für Offenlegung und Nichtaufstellung von Anhang und Lagebericht in Anspruch. Die VARTA AG erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis dieser Gesellschaften und ist der befreiende Konzernabschluss.
Das gezeichnete Kapital der VARTA AG wird von der VGG Beteiligungen SE, Wien, mit 50,30 % gehalten. Die restlichen 49,7 % befinden sich im Streubesitz. Oberstes Mutterunternehmen der VGG Beteiligungen SE ist die Montana Tech Components AG in Reinach, Schweiz. Montana stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis auf. Der Konzernabschluss der Montana Tech Components AG kann auf der Website www.montanatechcomponents.com abgerufen werden.
Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, VARTA Consumer Europe Holding GmbH, Ellwangen, Deutschland und VARTA Consumer Komplementär GmbH, Ellwangen, Deutschland sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses befreit.
Der in der Position 20 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten" beschriebene Forderungsverzicht eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von 8,4 Mio. € hat eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Weitere wesentliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Es bestehen keine gesicherten Konzernverbindlichkeiten.
Dazu verweisen wir auf die Erläuterungen 31 zum Personalaufwand.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2,4 Mio. € (2021: 6,0 Mio. €). Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Aufwandsentschädigungen von insgesamt 0,4 Mio. € (2021: 0,4 Mio. €). Zum Stichtag stehen 0,1 Mio. € als Verbindlichkeit gegenüber Aufsichtsräten offen. Ehemalige Mitglieder des Vorstands erhielten Vergütungen in Höhe von 0,0 Mio. € (2021: 0,2 Mio. €).
Angaben über die Aufsichtsratvergütungen sowie die Vorstandsvergütungen im Jahr 2022 sind im Vergütungsbericht der VARTA AG dargestellt und unter https://www.varta-ag.com/de/investoren/veroeffentlichungen abrufbar.
Nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind für das laufende Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorare für den Konzernabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie folgt aufzuschlüsseln:
| (IN T€) | 2022 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 1.201 |
| Summe | 1.201 |
Die VARTA AG hat im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von -221 Mio. € erzielt. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 48 Mio. € und des Jahresfehlbetrages von -221 Mio. € ergibt sich zum 31. Dezember 2022 ein Bilanzverlust von -174 Mio. €.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG haben im April 2023 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG abgegeben und auf der Webseite www.varta-ag.com dauerhaft zugängig gemacht.
Nach dem Gewinneinbruch des Jahres 2022 hat die VARTA AG ein Sanierungskonzept erarbeitet, um eine Rückkehr auf einen Wachstumspfad zu ermöglichen. In einem final vorliegenden Gutachten des Sanierungsgutachters zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit gem. IDW-S 6 wurde der VARTA AG die Sanierungsfähigkeit und Wachstumsperspektiven bei kurzfristigem Finanzierungsbedarf für die weitere Stabilisierung des Unternehmens bescheinigt. VARTA hat sich mit den finanzierenden Banken und dem Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG auf ein Term Sheet zur Umsetzung des Sanierungskonzepts bei Verlängerung der bestehenden Finanzierung bis 31. Dezember 2026 und Änderungen der Kreditbedingungen (Covenants) geeinigt. Die Gremien der finanzierenden Banken haben dieser Einigung am 17. April 2023 zugestimmt; die Bestimmungen des Term Sheet müssen noch entsprechend mit den Banken in einer Sanierungsvereinbarung vertraglich dokumentiert werden.
Als erste Maßnahme der Restrukturierung wurde am 21. März 2023 eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um 2.220.000 Euro durch Ausgabe von 2.220.000 neuen Aktien zu einem Preis von 22,85 Euro pro Aktie und damit mit einem Abschlag von 4% auf den relevanten Xetra-Schlusskurs durchgeführt. Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2022 voll dividendenberechtigt und tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien. Mit der Kapitalerhöhung wurde ein Bruttoemissionserlös von 50.727.000 Euro erzielt, wovon ein Teilbetrag von 2.220.000 Euro das Grundkapital der VARTA AG erhöht. Der verbleibende Betrag von 48.507.000,00 Euro wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Zeichnung der neuen Aktien erfolgte ausschließlich durch die VGG Beteiligungen SE, Wien/Österreich, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Montana Tech Components AG. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 23. März 2023. Die neuen Aktien wurden prospektfrei zum Handel im regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Als weitere Maßnahme sieht das Term Sheet mit den finanzierenden Banken die Bestellung eines Chief Restructuring Officer (CRO) vor, der seine Tätigkeit bei der VARTA AG im April 2023 aufgenommen hat und nach einer Einarbeitungszeit in den Vorstand bestellt werden soll. In dieser Funktion verantwortet er künftig die Umsetzung des Sanierungskonzepts. Armin Hessenberger (CFO) scheidet zum 30. April 2023 aus dem Vorstand aus. Unter Armin Hessenberger war im März 2023 die Einigung mit den Banken über das umfangreiche Sanierungsprogramm der VARTA AG zustande gekommen. Sein Nachfolger Marc Hundsdorf wird zum 15. Mai 2023 die Tätigkeit bei VARTA aufnehmen.
Die Sanierungsmaßnahmen beinhaltet auf der operativen Seite eine Anpassung von Produktions- und Strukturkosten sowie gezielte Investitionen in Wachstumsfelder wie Energiewende und E-Mobilität. Ergänzt um Maßnahmen zur operativen Stärkung werden so die zentralen Voraussetzungen für eine Stabilisierung des Unternehmens und eine langfristig positive Performance geschaffen. Neben umfangreichen Maßnahmen im operativen Bereich sind auch Personalmaßnahmen erforderlich. Hierzu hat der Vorstand der VARTA AG im April erste Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern geführt. Ein konkreter Sozialplan oder ähnliches lag im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch nicht vor. Das mit den Banken beschlossene Restrukturierungsprogramm sieht im Personalbereich Kosteneinsparungen in einem Umfang von unternehmensweit von rund 800 Vollzeitstellen vor, um die Strukturen zukunftsfähig aufzustellen. Durch geplante Austritte und jährliche Fluktuation im weltweiten Konzern reduziert sich diese Zahl auf rund 400. Im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen können Rückstellungen für Restrukturierung zu erfassen sein.
Aufgrund der Nichteinhaltung von vertraglich definierten Finanzkennzahlen (Financial Covenants) ist VARTA auf den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit den finanzierenden Banken im Rahmen der Anpassung des Konsortialkredits angewiesen. Diese Sanierungsvereinbarung verpflichtet den Vorstand der VARTA AG zur Umsetzung von weitreichenden Sanierungsmaßnahmen. Die Sanierungsfähigkeit ist durch einen externen Sanierungsgutachter fortlaufend zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Bei einer Nichteinhaltung von Bedingungen der Sanierungsvereinbarung haben die finanzierenden Banken grds. das Recht, die Finanzierungsvereinbarung aufzukündigen und die ausgereichten Darlehen an die VARTA AG jederzeit fällig zu stellen.
In diesem Zusammenhang weist der Vorstand der VARTA AG insbesondere darauf hin, dass der Fortbestand des Konzerns somit von der erfolgreichen Anpassung der Finanzierung durch die Konsortialkreditgeber auf Basis der Sanierungsvereinbarung sowie von dem Erreichen der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen Budgetziele abhängig ist. In diesem Zusammenhang besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.
Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung bestehender Covenantsbedingungen im Konsortialkreditvertrag wurden die finanziellen Verbindlichkeiten sowohl aus dem Konsortialkredit als auch aus dem Schuldscheindarlehen zum Bilanzstichtag vollständig als kurzfristig klassifiziert. Mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung, welche voraussichtlich im 2. Quartal 2023 abgeschlossen wird, erfolgt eine Reklassifizierung der Verbindlichkeiten entsprechend der neu vereinbarten Fristigkeiten in die langfristigen Schulden. Da im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses die Kreditverträge noch nicht vertraglich modifiziert wurden, kann insoweit nicht abschließend beurteilt werden, ob sich die Vertragsmodifikationen quantitativ oder qualitativ sich auswirken werden.
Aufgrund der bereits eingeleiteten Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der von einem externen Gutachter geprüften Unternehmensplanung, ist der Vorstand davon überzeugt, wieder auf einen Wachstumspfad mit einer entsprechenden Profitabilität zurückzukehren.
Ellwangen (Jagst), 28. April 2023
VARTA Aktiengesellschaft
Sprecher des Vorstands, Dr. Markus Hackstein
Finanzvorstand (CFO), Armin Hessenberger
Technikvorstand (CTO), Rainer Hald
Wir haben den Konzernabschluss der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst), und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Den Unterabschnitt "8.10. Lageberichtsfremde Angaben" des Abschnitts "Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des oben genannten Unterabschnitts des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzern-Anhangs sowie die Angaben im Abschnitt "8. Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "8.6 Finanzielle und Ausfallrisiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns vom erfolgreichen Abschluss eines auf Basis einer Sanierungsvereinbarung angepassten Konsortialkreditvertrags sowie dem Erreichen der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen Budgetziele abhängig ist.
Wie im Abschnitt "47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzern-Anhangs sowie im Abschnitt "8. Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "8.6 Finanzielle und Ausfallrisiken" des Konzernlageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das von der Gesellschaft eingeholte Sanierungsgutachten und die fachliche Qualifikation des externen Gutachters gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Angemessenheit der im Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen beurteilt und nachvollzogen, ob die im Sanierungsgutachten dargestellten Maßnahmen sachgerecht auf der Grundlage dieser Annahmen abgeleitet wurden. Zudem haben wir anhand von Gesprächen und Unterlagen den Fortschritt der Verhandlungen zur Anpassung des Konsortialkredits beurteilt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
[1] Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
[2] Befreiender Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen der Tochtergesellschaften VARTA Microbattery GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA
❸ Bilanzielle Abbildung einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung für erhaltene öffentliche Zuwendungen aus der Förderung des sog. Important Project of Common European Interest ("IPCEI") on Batteries
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
(1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden in der Konzernbilanz unter dem Bilanzposten "Sachanlagen" 592 Mio. € und unter dem Bilanzposten "immaterielle Vermögenswerte" 100 Mio. € (insgesamt 54,9 % der Bilanzsumme bzw. 288,8 % des Eigenkapitals) ausgewiesen.
Unter den Sachanlagen werden im Wesentlichen technische Anlagen und Maschinen sowie Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Die immateriellen Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen auf Markenrechte und sonstige immaterielle Rechte sowie auf Entwicklungskosten. Die Sachanlagen und die immateriellen Vermögenswerte werden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Micro Batteries", "Lithium-Ion CoinPower", "Lithium-Ion Battery Packs", "Lithium-Ion Large Cells", "Consumer" und "Energy Storage Systems" zugeordnet. Die Vermögenswerte werden von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog. "Impairment-Tests") unterzogen, wenn interne oder externe Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung hindeuten oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Grund für eine in einer früheren Berichtsperiode nach IAS 36 vorgenommenen Wertminderung vollständig oder teilweise nicht länger besteht. Im aktuellen Geschäftsjahr waren insbesondere die negative wirtschaftliche Geschäftsentwicklung des Konzerns sowie die Nichteinhaltung von in einem Konsortialvertrag vereinbarten Finanzkennzahlen Auslöser für die Durchführung des anlassbezogenen Werthaltigkeitstests. Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmte Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum 31. Dezember ebenfalls auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt. Da allen sechs genannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten solche immateriellen Vermögenswerte bzw. ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet waren, ergab sich hieraus ebenfalls die Notwendigkeit die erzielbaren Beträge zu ermitteln. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des Fair Values abzüglich etwaiger Veräußerungskosten. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt.
Dabei bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt. Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten werden verschiedene Planungsszenarien berücksichtigt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren und Wachstumsraten berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests kam es bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Lithium-Ion CoinPower" zu Wertminderungen von insgesamt 115 Mio. € sowie bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Lithium-Ion Large Cells" zu Wertminderungen von insgesamt 31 Mio. €.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsraten sowie weiteren Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem mit Unterstützung unserer internen Bewertungsspezialisten das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Dabei haben wir die in den Discounted-Cashflow-Modellen zugrunde gelegten erwarteten Zahlungsströmen mit der durch einen externen Sanierungsgutachter im Rahmen eines Sanierungsgutachten nach IDW S 6 erstellten sensitivierten Mittelfristplanung des Konzerns abgeglichen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen, eingeholt. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die Planungsprämissen der im Sanierungsgutachten nach IDW S 6 dargestellten sensitivierten Mittelfristplanung des Konzerns und der verschiedenen Planungsszenarien der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen. Zudem haben wir die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise jeweils ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Im Falle des Vorliegens einer Wertminderung haben wir beurteilt, ob diese auf sachgerechte Weise auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte allokiert wurde. Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Angaben im Konzern-Anhang erfolgt sind.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen liegen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht innerhalb der vertretbaren Bandbreiten.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Sachanlagen und den immateriellen Vermögenswerten sind in den Abschnitten 4.10, 5, 7 und 8 des Konzern-Anhangs enthalten.
(1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "sonstige langfristige Vermögenswerte" nach IAS 19 zum beizulegenden Zeitwert bewertete Rückerstattungsansprüche aus Schuldbeitritten in Höhe von 38 Mio. € (3,0 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Bewertung der Rückerstattungsansprüche hängt wiederum von der Werthaltigkeit der einzelnen unmittelbar und mittelbar gehaltenen Vermögenswerte der schuldbeitretenden Rechtsträger sowie weiterer zu Gunsten der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und ihrer Tochterunternehmen abgegebenen Garantieerklärungen ab. In Bezug auf einen Schuldbeitritt der Colibri Beratungsgesellschaft mbH besteht eine Vertragserfüllungsgarantie eines Kreditinstitutes in Höhe von bis zu 4 Mio. € und darüber hinaus eine nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE, Wien, auf einen Höchstbetrag von 8 Mio. €. In Bezug auf einen Schuldbeitritt der VC Pensionen GmbH besteht eine Vertragserfüllungsgarantie eines Kreditinstitutes in Höhe von bis zu 5 Mio. € sowie Garantieerklärungen der VGG Beteiligungen SE, Wien, mit einem Höchstbetrag von insgesamt 13 Mio. €. Aufgrund der fehlenden Marktgängigkeit der einzelnen unmittelbar und mittelbar gehaltenen Vermögenswerte der schuldbeitretenden Rechtsträger und der zu Gunsten der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und ihrer Tochterunternehmen abgegebenen Garantieerklärungen werden für die angewendeten Bewertungsmodelle auch nicht am Markt beobachtbare Parameter herangezogen, weshalb der ermittelte beizulegende Zeitwert dem Level 3 der IFRS 13 Bewertungshierarchie zuzuordnen ist. Diese Parameter können Daten enthalten, die in Form von Näherungswerten unter anderem aus historischen Daten ermittelt werden. Auf Basis Ergebnis der Bewertung der Rückerstattungsansprüche gehen die gesetzlichen Vertreter zum Bilanzstichtag von deren Werthaltigkeit aus.
Die zu bewertenden Rückerstattungsansprüche unterliegen in diesem Zusammenhang aufgrund einer geringeren Objektivierbarkeit sowie den zugrundeliegenden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter einem erhöhten Bewertungsrisiko. Da die angewendeten Schätzungen und Annahmen, insbesondere solche mit Bezug auf Zinsen und Zahlungsströme, sowie die angewendeten Bewertungsmethoden gegebenenfalls wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung dieser Rückerstattungsansprüche und auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben können, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns durch Einsichtnahme in die der Transaktion zugrunde liegenden vertraglichen Grundlagen ein Verständnis über die Transaktionen verschafft. Darauf aufbauend haben wir die von der Gesellschaft angewendten Bewertungsmodellen und das diesen zugrundeliegende methodische Vorgehen gewürdigt. Weiterhin haben wir unter anderem die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeholte Angemessenheitsbeurteilungen zum Wertansatz der unmittelbar und mittelbar gehaltenen Vermögenswerte der schuldbeitretenden Rechtsträger und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Im Rahmen dieser Würdigung haben wir Arbeitspapiere der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingesehen und die angewendeten Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinterfragt.
Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden und Annahmen zur Bewertung von Rückerstattungsansprüchen aus Schuldbeitritten insgesamt geeignet sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für Pensionen und den Rückerstattungsansprüchen aus Schuldbeitritten sind in den Abschnitten 4.11, 5, 15, 21.2 und 40.1 des Konzern-Anhangs enthalten.
(1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden sonstige betriebliche Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand für projektbezogene Förderungen in Höhe von 43 Mio. € (5,3 % der Konzernumsatzerlöse bzw. 64,3 % des Konzern-EBITDA) ausgewiesen. Die Zuwendungen werden unter der Auflage verschiedener Nebenbedingungen gewährt und sind gemäß den Förderbescheiden grundsätzlich nicht rückzahlbar. Eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung kann im Rahmen einer Mittelverwendungsnachweisprüfung durch den Fördermittelgeber oder eine Preisprüfung durch eine Preisprüfstelle entstehen. Daneben können Rückzahlungsverpflichtungen entstehen sofern der Kapitalwert aller mit dem Projekt verbundenen Zahlungsströme nach Steuern (einschließlich Investitionen, jedoch ohne Zuwendungsauszahlungen und Finanzierungszahlungsströme) in einer Nachkalkulation den im Rahmen einer Vorkalkulation ermittelten Kapitalwert positiv übersteigt (Claw-back Mechanismus). Auf Basis der vorgenommenen Würdigung und der von der Gesellschaft durchgeführten Projektbewertung ist nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter keine Rückerstattungsverbindlichkeit zu erfassen, da es sich aus ihrer Sicht ausschließlich um förderfähige Kostenarten handelt und die einzelnen Förderprojekte auf Basis der durchgeführten Projektbewertungen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zahlungsströme nach Steuern einen positiven Kapitalwert nicht übersteigen.
Die Ermittlung der förderfähigen Kostenarten unterliegt einer Reihe ermessenbehafteter Schätzungen und Annahmen. Hierzu zählt insbesondere die Ableitung von angemessenen Personalkostensätzen und Gemeinkostenzuschlagssätzen. Auch die Ermittlung des Kapitalwerts der mit dem Förderprojekt verbundenen Zahlungsströme nach Steuern unterliegt ermessenbehafteter Schätzungen und Annahmen die insbesondere mit der zutreffenden Ableitung künftiger Zahlungsströme zusammenhängen. Da die angewendeten Schätzungen und Annahmen gegebenenfalls wesentliche Auswirkungen auf die Beurteilung des Ansatzes einer Rückerstattungsverpflichtung und auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben können, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns durch Einsichtnahme in die Förderbescheide und uns vorgelegten Projektberichte ein Verständnis über den Umfang und die Art der förderfähigen Kostenarten verschafft. Zudem haben wir gemeinsam mit unseren internen Spezialisten der Grundsatzabteilung für internationale Rechnungslegung eine etwaige bilanzielle Abbildung einer Rückerstattungsverpflichtung gewürdigt. Weiterhin haben wir gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für förderrechtliche Beratung das methodische Vorgehen der Gesellschaft zur Ableitung der förderfähigen Kostenarten und insbesondere von Personalkostensätzen und Gemeinkostenzuschlagssätzen sowie zur Projektbewertung nachvollzogen. Darauf aufbauend haben wir die Angemessenheit der Ermittlung von förderfähigen Kostenarten und insbesondere von Personalkostensätzen und Gemeinkostenzuschlagssätzen gewürdigt. Ausgehend von der verabschiedeten und sensitivierten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Ableitung des jeweiligen Kapitalwerts der mit dem Förderprojekt verbundenen Zahlungsströme nach Steuern nachvollzogen. In dem Zusammenhang wurden uns von der Gesellschaft Informationen zu den anhängigen Fördermaßnahmen, den durchgeführten Projektbewertungen sowie den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich eines möglichen Ausgangs der Rückforderungsverfahren in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt und von uns gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns die zugrundeliegenden Annahmen, die den Projektbewertungen und den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zugrunde liegen, sowie die rechtliche Würdigung des Sachverhalts erläutern lassen und anhand der zugrundeliegenden Nachweise nachvollzogen. Wir haben zudem an Besprechungen zwischen den Projektleitern der Gesellschaft und des Fördermittelgebers teilgenommen, um die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter geführt haben, nachzuvollziehen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zudem beurteilt, ob die Voraussetzungen für ein Unterlassen einer Rückstellungsbildung erfüllt sind und die zugrundeliegenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sachgerecht sind.
Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu einer nicht bestehenden Rückerstattungsverpflichtung hinreichend begründet und dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den erhaltenen öffentlichen Zuwendungen aus der Förderung des sog. Important Project of Common European Interest ("IPCEI") on Batteries sind in den Abschnitten 4.12, 5, 15 und 33 des Konzern-Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Unterabschnitt "8.10. Lageberichtsfremde Angaben" des Abschnitts "Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem
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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
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den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB |
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alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei VARTA_KA+KLB_ESEF-2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Konzernabschlussprüfer der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst), tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlageberichtsowie zu den erstmals zur Prüfung vorgelegten, in der Datei VARTA_KA+KLB_ESEF-2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts aufgrund unserer pflichtgemäßen, 28. April 2023 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 29. April 2023 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die erstmalige Vorlage der ESEF-Unterlagen bezog.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Denis Etzel.
Stuttgart, den 28. April 2023 / begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannte erstmalige Vorlage der ESEF-Unterlagen: 29. April 2023
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jürgen Schwehr, Wirtschaftsprüfer
Denis Etzel, Wirtschaftsprüfer