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EQS-Ad-hoc: VARTA AG / Schlagwort(e):
Kapitalrestrukturierung
VARTA AG: VARTA AG gibt kommerzielle Einigung
über Sanierungskonzept bekannt
17.08.2024 / 15:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation
nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,
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VARTA AG, Ellwangen,
ISIN: DE000A0TGJ55
Veröffentlichung einer Insiderinformation
gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr.
596/2014
VARTA AG gibt
kommerzielle Einigung über Sanierungskonzept
bekannt
Ellwangen, 17.
August 2024 - Die VARTA AG teilt
mit, dass sie heute eine kommerzielle Einigung
über ein Sanierungskonzept mit nahezu allen
Konsortialkreditgebern sowie gewissen
Schuldscheindarlehensgläubigern erreicht hat.
Das Sanierungskonzept wird das Unternehmen wesentlich
entschulden und mit frischer Liquidität
ausstatten und sieht den Einstieg von einer vom
derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der
Gesellschaft DDr. Michael Tojner kontrollierten
Gesellschaft ("MT InvestCo") sowie von einer
Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c.
F. Porsche AG ("Porsche") als die neuen
Gesellschafter vor. Die Umsetzung des
Sanierungskonzepts wird die Finanzierung der
VARTA AG auf Basis der derzeitigen
Unternehmensplanung bis Ende 2027 sicherstellen und
soll im Rahmen des angezeigten
Restrukturierungsvorhabens unter Anwendung des
Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetzes (StaRUG) erfolgen.
Das Sanierungskonzept sieht eine deutliche
Reduktion der bestehenden Schuldenlast von
485 Mio. Euro um insgesamt ca. 285 Mio.
Euro auf ca. 200 Mio. Euro durch einen
Schuldenschnitt und eine Verlängerung der
verbleibenden Kreditforderungen bis 31. Dezember
2027 vor. Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs ist
darüber hinaus ein neuer vorrangiger Kredit
("Super Senior") in Höhe von 60 Mio. Euro
mit Laufzeit bis 31. Dezember 2027 ("neue
Finanzmittel") vorgesehen, der entsprechend der
kommerziellen Einigung von sämtlichen der
bisherigen Finanzierer (Konsortialkreditgeber und
Schuldscheindarlehensgeber), die dem
Restrukturierungsplan zustimmen,
pro rata zu ihren bestehenden
Kreditengagements zur Verfügung gestellt werden
kann. Die Bereitstellung der neuen Finanzmittel wird
vollständig von gewissen Bestandsfinanzierern
über einen sog. Backstop garantiert. In diesem
Zusammenhang soll auch eine Ausnahme vom
Schuldenschnitt (sog. "Elevation") für
bestehende Kredite und Schuldscheindarlehen in
Höhe der Zurverfügungstellung neuer
Finanzmittel für diejenigen Finanzierer
erfolgen, die sich an einer solchen Bereitstellung
neuer Finanzmittel beteiligen. Zudem ist vorgesehen,
dass sämtlichen Finanzierern, die sich an der
Bereitstellung neuer Finanzmittel beteiligen ("Super
Senior Finanzierer"), eine virtuelle Beteiligung an
der VARTA AG im Sinne eines
Wertaufholungsinstruments eingeräumt wird, die
eine signifikante Beteiligung am wirtschaftlichen
Eigenkapital der Gesellschaft darstellt. Allen
übrigen Finanzierern soll ein Besserungsschein
eingeräumt werden, wodurch sie bei
Überschreiten bestimmter EBITDA-Kennzahlen an
einer positiven Unternehmensentwicklung
partizipieren.
Das Sanierungskonzept sieht auch eine vereinfachte
Herabsetzung des Grundkapitals der VARTA AG auf
0 Euro vor, die zum kompensationslosen
Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der VARTA
und zum Erlöschen der Börsennotierung der
Aktien der VARTA führt.
Unmittelbar im Anschluss an die
Kapitalherabsetzung würden die MT InvestCo
und eine Beteiligungsgesellschaft von Porsche zum
Zwecke der Stabilisierung der VARTA im Wege einer
Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss in
bar mit Sachagio (in Form von Betriebsimmobilien, die
von VARTA derzeit gemietet werden) einen Betrag von
insgesamt 60 Mio. Euro gegen Ausgabe neuer
Aktien der VARTA AG einbringen. Nach Abschluss
der Kapitalmaßnahmen würden wirtschaftlich
am Eigenkapital der VARTA AG die Super Senior
Finanzierer zu 36 %, MT InvestCo zu
32 % und Porsche zu 32 % beteiligt sein.
Rechtlich würden die Beteiligungen an der
VARTA AG zunächst von MT InvestCo und
Porsche zu je 50 % gehalten, wobei bei der
Ausgestaltung darauf geachtet würde, dass weder
MT InvestCo noch Porsche noch beide gemeinsam
die Kontrolle hätten. Die kommerzielle Einigung
sieht zudem die Möglichkeit vor, dass ein
weiterer Investor innerhalb eines Jahres nach
Abschluss des StaRUG-Verfahrens über eine
Barkapitalerhöhung von bis zu weiteren
30 Mio. Euro einsteigt, wodurch sich die
Beteiligungen der Super Senior Finanzierer,
MT InvestCo und Porsche verwässern
würden. Im Zuge des Restrukturierungsverfahrens
kann die VARTA AG zudem in eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt
werden.
VARTA wird zusammen mit ihren Beratern auf dieser
Grundlage kurzfristig die weitere Dokumentation
vorbereiten. Die Unterzeichnung der auf Basis der
kommerziellen Einigung zu erstellenden Vereinbarungen
steht allerdings u.a. noch unter dem Vorbehalt der
Gremienzustimmung der beteiligten Parteien sowie der
fusionskontrollrechtlichen Freigabe.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass VARTA im
Anschluss an die Unterzeichnung dieser Vereinbarungen
einen entsprechenden Restrukturierungsplan beim
zuständigen Amtsgericht Stuttgart
- Restrukturierungsgericht - einreichen und
einen Erörterungs- und Abstimmungstermin
beantragen wird.
Kontakt:
Investoren:
Emanuel Sican
Head of Investor Relations
IR@varta-ag.com
Presse und Medien:
Dirk Schmitt
Pressesprecher (interim)
d.schmitt@rosenbergsc.com
Ende der Insiderinformation
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