VARTA Micro Production GmbH

Nördlingen

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gesellschafterbeschluss für VARTA Micro Production GmbH

Die VARTA Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen ist die alleinige Gesellschafterin der VARTA Micro Production GmbH mit Sitz in Nördlingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 32477 (nachfolgend " Gesellschaft"). In dieser Eigenschaft hält die VARTA Aktiengesellschaft unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt, was folgt:

Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende Konzernabschluss, in dem die VARTA Micro Production GmbH einbezogen wird, wird nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Daraus resultierend wird die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen und auf die Offenlegung sowie Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts der VARTA Micro Production GmbH verzichtet.

Die VARTA Aktiengesellschaft ist nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.

 

Ellwangen, den 12. Dezember 2024

gez. Rainer Hald (CTO /​ Technikvorstand) Marc Hundsdorf (CFO /​ Finanzvorstand)