VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte der VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) und des VARTA AG Konzerns zusammen.

1. Konzernstruktur

1.1. Geschäftsmodell

Die VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, und Muttergesellschaft des Konzerns. Seit Oktober 2017 ist die VARTA AG an der Frankfurter Börse im Prime Standard notiert. Am 29. Januar 2025 hat die VARTA AG einen Antrag bei der Deutschen Börse eingereicht, die Zulassung ihrer Stammaktien zum Prime Standard zum 12. Mai 2025 zu beenden, während die Notierung im General Standard für die Dauer, die die VARTA AG weiterhin an der Börse ist, bestehen bleibt. Die VARTA AG war in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis zum 9. Mai 2024 im SDAX vertreten. Bis 20. März 2023 war sie zudem Mitglied des TecDAX. Die nachstehende Darstellung gibt (in vereinfachter Form) einen Überblick über den Konzern zum Bilanzstichtag.

Die Geschäftstätigkeit der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften umfasst Forschung und Entwicklung, Produktion sowie Vertrieb von Mikro- und Haushaltsbatterien, großformatigen Batterien, kundenspezifischen Batterielösungen und Energiespeichern.

Segmente und Organisationsstruktur

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Segmentstruktur 2023 Segmentstruktur 2022
Consumer Batteries Micro Batteries
Embedded Batteries Lithium-Ion CoinPower
Power Batteries Consumer Batteries
Energy Storage Systems
Sonstige

Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns ist in drei berichtspflichtige Segmente unterteilt: Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries. Die Aufstellung unterscheidet sich von der bisherigen Unterteilung in fünf berichtspflichtige Segmente und reflektiert bestmöglich die strategische und operative Aufstellung des VARTA AG Konzerns im Geschäftsjahr 2023. Die Anpassung erfolgte aufgrund der Neuausrichtung des Konzerns in eine mehrdimensionale Organisation (Matrixorganisation). Das Segment Consumer Batteries ist gegenüber der bisherigen Abgrenzung unverändert. Das neue Segment Embedded Batteries setzt sich aus den beiden Geschäftsbereichen Micro Batteries und Lithium-Ion Small Cells zusammen, die zuvor als eigenständige Segmente geführt worden sind. Das neue Segment Power Batteries umfasst das frühere Segment Energy Storage Systems sowie die beiden Geschäftsbereiche Lithium-Ion Large Cells und Lithium-Ion Battery Packs aus dem ehemaligen Segment Sonstige.

CONSUMER BATTERIES

Das Segment Consumer Batteries beinhaltet die Produktkategorien Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, portable Speichermöglichkeiten (Power Banks) und Leuchten. Die VARTA AG ist einer der europäischen Marktführer mit Produktionsstandort in Deutschland für Haushaltsgerätebatterien. Consumer Batteries richtet sich überwiegend an Endkunden. Die innovativen Qualitätsprodukte aus dem Segment Consumer Batteries werden mit modernster Technologie und dem Know-how international qualifizierter Fachleute entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Die intensive Orientierung am Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel sind entscheidend, damit der VARTA AG Konzern schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen antworten kann.

EMBEDDED BATTERIES

Das Segment Embedded Batteries umfasst das Geschäft mit Mikro- und Hörgerätebatterien (Geschäftsbereich Micro Batteries) sowie mit kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen (Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells). Im Geschäftsbereich Micro Batteries ist der Konzern einer der führenden Hersteller von Mikrobatterien für Hörgeräte. Lithium-Ion Small Cells (vormals Lithium-Ion CoinPower) bildet das Geschäft mit kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen, auch als CoinPower bekannt, für OEM-Anwendungen ab. Im Segment Embedded Batteries zählt VARTA AG namhafte Unternehmen zu seinen Kunden und produziert Batterien in zahlreichen wichtigen elektrochemischen Systemen sowie Bauformen und -größen. Die Reihe der Anwendungen reicht von Hörgeräten über Geräte, die von kleineren Mikrobatterien betrieben werden, bis hin zu kabellosen Headsets (TWS).

POWER BATTERIES

Im Segment Power Batteries wird zum einen das Geschäft mit Energiespeicher-Lösungen für vorrangig private, aber auch für kommerzielle Anwendungen (Energy Storage Systems) abgebildet. Zum anderen zählt das Geschäft mit Batterie- bzw. Akkupacks (Lithium-Ion Battery Packs) sowie großformatigen Lithium-Ionen Rundzellen (Lithium-Ion Large Cells), zu diesem Segment. Mit Energy Storage Systems leistet die VARTA AG mit der Entwicklung und Herstellung von Energiespeicherlösungen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Die Energiespeicherlösungen der VARTA AG im Heim- und Großspeichermarkt reichen von kompakten Einstiegsmodellen wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für kommerzielle Anwendungen. Das bestehende Produktportfolio für Privathaushalte aus den Produktserien VARTA pulse neo und VARTA element backup umfasst AC-gekoppelte (Wechselstrom) Systeme. Diese verfügen über einen integrierten Batteriewechselrichter und sind damit ohne zusätzlichen PV-Wechselrichter mit PV-Anlagen kombinierbar. Damit sind sie sowohl für Neuinstallationen als auch für die Nachrüstung bestens geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für die optimale Nutzung der selbst produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. Mit der VARTA.wall hat das Unternehmen außerdem ein hochmodernes System auf Basis der Rundzellentechnologie vorgestellt, das mit einer geringen Bautiefe von rund 10 Zentimetern sehr flach und platzsparend ist. Der DC-gekoppelte (Gleichstrom) Speicher VARTA.wall ist mit Kapazitäten von 10 bis 20 kWh auf den Markt gekommen und adressiert damit den individuellen Kapazitätsbedarf der Kundinnen und Kunden. Darüber hinaus ermöglicht die modulare Stapel-Bauweise eine nachträgliche Erweiterung der Speicherkapazität, um auch bei zukünftig steigendem Energiebedarf ausreichend große Kapazität zu gewährleisten. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs verfügt der Konzern über umfangreiche Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker, sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Ionen-Batteriepacks für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität, Haushalt oder Telekommunikation. Das Produktportfolio reicht von vollständig kundenspezifischen Batteriepacks bis hin zu fertig konfigurierten Standardbatterien. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells produziert VARTA großformatige Lithium-Ionen Rundzellen. Neben einer bestehenden Kleinserienfertigung, wo bereits Zellen für den ersten OEM-Kunden, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG"), produziert werden, plant die VARTA AG gemeinsam mit der Porsche AG den Aufbau einer Großserienfertigung für großformatige Lithium-Ionen Rundzellen am Standort Nördlingen, deren Inbetriebnahme im ersten Quartal 2025 geplant ist.

Durch intensive Forschung und Entwicklung setzt die VARTA AG in vielen Bereichen der Lithium-Ionen-Technologie und bei Mikrobatterien weltweit Maßstäbe und gehört in den wichtigen Wachstumsmärkten der Lithium-Ionen-Technologie sowie bei primären Hörgeräte- und Haushaltsbatterien zu den Innovationsführern. Die über Jahre entwickelten Produktionsprozesse inklusive z. T. maßgeschneiderter Produktionsanlagen und die entsprechend qualifizierte und erfahrene Belegschaft runden das Kompetenzprofil ab.

Der Konzern betreibt zum Jahresende 2023 fünf Produktions- und Batterie-Fertigungsstätten in Deutschland, Rumänien und Indonesien sowie Vertriebszentren in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien, die an Kunden in über 100 Ländern weltweit verkaufen. Als international agierendes Unternehmen blickt die VARTA AG auf mehr als 135 Jahre Unternehmensgeschichte zurück.

Der Konzern ist bestrebt, durch kontinuierliche Produkt- und Prozessverbesserungen sowie durch die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit seiner Batterielösungen stets die beste Qualität am Markt anzubieten. Dabei liegt der Fokus auf Batteriesystemen mit hohen Energiedichten für Primärbatterien sowie für wiederaufladbare Batterien, die auf der Lithium-Ionen-Technologie basieren. Bei semi-kundenspezifischen oder kundenspezifischen Batterielösungen berät und plant die VARTA AG umfassend hinsichtlich der richtigen Wahl der Komponenten sowie der optimalen Bauweise des Endproduktes für die effizienteste Energieversorgung der Anwendung.

Während der kurzfristige Ausblick aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage herausfordernd ist, bleiben die wesentlichen strukturellen Wachstumstrends für Batterie- und Energiespeicherlösungen mittel- und langfristig in Kraft. Langjährige Produktlebenszyklen und eine in Teilen konjunkturunelastische Nachfrage, gerade im Bereich der Haushaltsbatterien, sorgen zudem für eine recht hohe Stabilität der Nachfrage.

Das nachfolgende Organigramm veranschaulicht die weltweiten Konzernaktivitäten.

1.2. Strategie und Ziele

Der VARTA AG Konzern erarbeitet im Rahmen seiner jährlichen Budgetplanung seine Ziele und Strategien für das folgende Geschäftsjahr. Der Konzern kann mit seinen drei berichtspflichtigen Segmenten von den relevanten Wachstumstrends wie demografischer Wandel, technologischer Fortschritt, vermehrte Konnektivität, erneuerbare Energien und Energieunabhängigkeit profitieren. Weitere Informationen zu den konkreten Zielen des Konzerns sind in Kapitel 9. Ausblick enthalten.

Demografischer Wandel

Steigende Lebenserwartung, aber auch die höhere Kundenakzeptanz durch die Weiterentwicklung der Hörgerätetechnologie führen mittel- und langfristig zu einer steigenden Nachfrage nach Hörgeräten und damit ebenfalls nach Hörgerätebatterien. VARTA AG bedient diesen Markt mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen.

Technologischer Fortschritt

Der ungebrochene Trend zu kabellosen Geräten in allen Bereichen erhöht den Bedarf an zuverlässigen, überwiegend wiederaufladbaren Energielösungen in hoher Qualität.

Gleichzeitig gibt es einen Trend zu kleineren Geräten mit zusätzlichen Funktionen, was zu einem Bedarf an Batterien mit höherer Energiedichte führt.

Konnektivität

Die Fortschritte in der Konnektivität und Konvergenz durch das Internet der Dinge, die Weiterentwicklung der Telekommunikation und die Verbreitung von intelligenten Lösungen treiben die Nachfrage nach Batterien in unterschiedlichen Branchen wie etwa IT, Telekommunikation und Gesundheitswesen an. Die zunehmende Bedeutung erneuerbarer Energien, das Streben nach Energieeffizienz und einer höheren Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die EU-Klimaziele führen zu einem nachhaltigen Nachfragewachstum nach Energiespeichersystemen.

Energieunabhängigkeit

Der Angriff auf die Ukraine und der in Folge erhebliche Anstieg der Energiepreise in Europa haben die Bedeutung einer unabhängigen Energieversorgung unterstrichen. Dies hat den Wunsch vieler Privathaushalte nach einer nicht nur umweltfreundlichen, sondern auch möglichst autarken Energieversorgung verstärkt. Dies schlägt sich in einer gestiegenen Nachfrage nach Energiespeicherlösungen für jegliche Art von selbst produzierter Energie nieder.

Der VARTA AG Konzern setzt auf folgende Wachstumsfelder und Ziele:

Stärkung und Ausbau der globalen Marktposition bei Kernprodukten

Der Konzern fokussiert sich grundsätzlich auf Geschäftsfelder, in denen eigenständig und langfristig marktführende Positionen angestrebt werden.

Im Segment Consumer Batteries verfolgt das Unternehmen eine auf die Marke VARTA ausgerichtete, langfristig angelegte Wachstumsstrategie bei Haushaltsbatterien, mit der die starke Position in den bestehenden Märkten weiter ausgebaut werden soll.

Auch im Segment Embedded Batteries setzt der VARTA AG Konzern darauf, durch kontinuierliche Innovationen und hohe technologische Expertise seine führende Position weiter zu festigen oder auszubauen. Dies gilt zum einen für den Geschäftsbereich Micro Batteries, der mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien insbesondere den Gesundheitsmarkt bedient, und zum anderen für den Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells. Letzterer bildet das Geschäft mit Lithium-Ionen-Batterien für True Wireless Stereo Headsets (TWS) ab. Der VARTA AG Konzern setzt auf eine Stärkung der Positionierung im Geschäft mit den kleinformatigen Lithium-Ionen-Zellen, das insbesondere durch eine Fokussierung auf die Hauptkunden im TWS-Bereich erreicht werden soll. Dadurch soll eine langfristige Zusammenarbeit mit Industrieführern sichergestellt werden, die den Fokus auf großvolumige Projekte ermöglichen.

Das Segment Power Batteries bietet innovative Lösungen, die die wirtschaftlichen Megatrends zur weiteren Elektrifizierung und Steigerung von Energieeffizienzen unterstützen. Das mittel- und langfristige Wachstum im Geschäftsbereich Energy Storage Systems profitiert konkret vom zunehmenden Umweltbewusstsein, der Transformation hin zu nachhaltigen und zirkulären Wirtschaftsformen sowie der steigenden Nachfrage nach energieautarken Lösungen. Die VARTA AG sieht sich in diesem Geschäftsbereich gut positioniert, um trotz temporärer Marktschwäche langfristig am prognostizierten Marktwachstum zu partizipieren. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs, innerhalb des Segments Power Batteries, stehen weltweit agierende Großkunden im Vordergrund. Der Marktanteil soll insbesondere in Europa mittelfristig gehalten werden. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells werden großformatige Lithium-Ionen Rundzellen hergestellt. Neben der bestehenden Kleinserienfertigung plant das Unternehmen langfristig den Ausbau des Geschäfts für großformatige Rundzellen insbesondere durch die Mehrheitsbeteiligung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG"), dem Hauptkunden in diesem Geschäftsbereich. Durch die Beteiligung der Porsche AG profitiert der Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells von der umfangreichen Expertise des neuen Mehrheitseigentümers im Automobilmarkt.

Darüber hinaus bringt der strategische Partner Porsche AG die notwendigen finanziellen Mittel mit, um technologische Innovationen sowie die Skalierung der Produktion voranzutreiben, um dadurch weitere strategische Wachstumsfelder zu erschließen.

Aufrechterhalten der Innovations- und Technologiedynamik, Anpassung der Produktionskapazitäten

Der Konzern arbeitet insbesondere in seinem Segment Embedded Batteries an neuen, innovativen Produkten, die an hochautomatischen Hochgeschwindigkeits-Produktionslinien an Standorten in Deutschland gefertigt werden. Die VARTA AG deckt in diesem Segment die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Materialforschung bis zum fertigen Produkt inklusive kundenfreundlicher Verpackungskonzepte. Der Konzern hat auf Grund der reduzierten Abrufe nach wiederaufladbaren Lithium-Ion CoinPower Batterien (aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells) für den Unterhaltungsbereich (TWS) und der damit einhergehenden geringeren Auslastung im Geschäftsjahr 2022 seine Produktionskapazitäten angepasst. Im Dezember 2022 war in einer Produktionsstätte in Nördlingen Kurzarbeit eingeführt worden, die im dritten Quartal 2023 beendet worden ist. Zudem wurden befristete Arbeitsverträge im Jahresverlauf nicht verlängert. Die VARTA AG hat weiterhin ausreichend vorgehaltene Kapazität, um im Falle einer kurzfristigen Nachfrageerholung flexibel reagieren und zusätzliche Mengen produzieren zu können.

In der Kombination aus starker Marktstellung, internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und langfristigen Kundenbeziehungen sieht der Konzern Wettbewerbsvorteile, um von anhaltenden und unverändert dynamischen Wachstumstrends in den Märkten für Mikrobatterien im Gesundheits-, Unterhaltungs- und Industriesektor zu profitieren. Der Konzern zielt darauf ab, seine Kunden mit hochqualitativen Batterien und Batterielösungen zu versorgen, und wird weiter daran arbeiten, neue, innovative und leistungssteigernde Knopfzellentechnologien und individuelle, intelligente Batterielösungen (Smart Battery Solutions) zu entwickeln.

Fokus liegt unverändert auf Kostensenkung und organischem Wachstum

Ende des Jahres 2022 hat das Unternehmen ein umfangreiches Paket an Kostensenkungsmaßnahmen, als Teil der in 2023 abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung mit den finanzierenden Banken, vorgestellt, um insbesondere der schwachen Nachfrage nach CoinPower-Zellen (im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells) zu begegnen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Profitabilität zu verbessern und den Cashflow zu optimieren. Sie umfassen neben temporärer Kurzarbeit und dem Auslaufen von Zeitarbeitsverträgen für den Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells, mit der Produktion der CoinPower Zellen in Nördlingen, auch die Reduzierung von Fixkosten im Bereich Sales und Administration sowie die Optimierung und Neuverhandlung beim Einkauf von Rohstoffen, Energie und Komponenten. Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen kontinuierlich daran, die Ertragskraft des Unternehmens durch weitere geplante Effizienzmaßnahmen zu stärken, welche auch kontinuierliche Prozessoptimierungen entlang der Wertschöpfungsketten beinhalten. Ein besonderes Augenmerk wird auf Maßnahmen zur Reduktion des Working Capital gelegt, die im Laufe des Berichtsjahres weiter geschärft worden sind. Im Vordergrund steht dabei die kontinuierliche optimale Steuerung der Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an Fertigerzeugnissen. Das Investitionsprogramm konzentriert sich auf unbedingt notwendige Maßnahmen und auf Wachstumsinitiativen mit kurzfristiger Amortisation und positivem Cashflow. Der Konzern sieht weiterhin Wachstumschancen durch F&E-Aktivitäten für bestehende Produkte sowie für vielversprechende und innovative Technologien.

1.3. Unternehmenssteuerung

Der VARTA AG Konzern wird nach Maßgabe intern definierter finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen im Sinne einer nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert. Der Vorstand hat wie im Vorjahr Umsatz und bereinigtes EBITDA (Adjusted EBITDA) als Kennzahlen zur Steuerung herangezogen. Das Managementsteuerungssystem ist auch Grundlage der externen Berichterstattung der VARTA AG und wird durch den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontrollfunktion überwacht.

Finanzielle und nichtfinanzielle Indikatoren

Die Umsatzerlöse stellen einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar, an dem sich das Wachstum des VARTA AG Konzerns nachverfolgen lässt. Der Gesamtumsatz wird im Rahmen der Budgetierung auf die einzelnen Segmente heruntergebrochen und laufend überwacht.

Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der drei Segmente.

Als Sondereffekte hat der Vorstand wie im Vorjahr Kosten aus einem Börsengang bzw. einer Kapitalerhöhung, ergebniswirksame Effekte aus dem Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen, Effekte aus aktienbasierter Vergütung, Veräußerungseffekte aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen, mögliche Kosten für Restrukturierung sowie Aufwendungen aus M&A-Transaktionen definiert. Die im Geschäftsjahr 2023 angefallenen Sondereffekte resultieren fast gänzlich aus Kosten für die laufende Restrukturierung. Dabei entstanden im Wesentlichen Kosten für Personalmaßnahmen, Kosten für die Erstellung des Zukunftskonzepts und weitere Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung sowie Kosten, für die im Rahmen der Sanierung notwendig gewordene Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das neu geplante Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen.

Diese vorgenannten finanziellen Leistungsindikatoren stellen die zentralen Steuerungsgrößen für die VARTA AG dar.

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Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren: VARTA AG Konzern Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren: VARTA AG
Umsatzerlöse Jahresüberschuss
Bereinigtes EBITDA

Daneben werden weitere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bei der Entscheidungsfindung und Unternehmenssteuerung berücksichtigt. In den Vorjahren wurde der CAPEX (Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ohne M&A Transaktionen) und das Net Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig erhaltene Anzahlungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie Kundenbonusrückstellungen) als weitere finanzielle Leistungsindikatoren genannt. Aufgrund des herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes und der daraus resultierenden limitierten finanziellen Mittel sind weitere Investitionen in Wachstumsfelder nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund wird der CAPEX seit 2023 nicht weiter als finanzieller Leistungsindikator zur Steuerung des Konzerns herangezogen. Das Net Working Capital bleibt dagegen weiterhin ein finanzieller Leistungsindikator. Ein nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Anzahl der Mitarbeitenden. Nähere Erläuterungen hierzu im Nachhaltigkeitsbericht.

1.4. Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht

Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach § 315b HGB wird zusammen mit dem Konzernlagebericht nach § 325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist ein Bestandteil des Geschäftsberichts.

1.5. Leitung und Kontrolle

Der Vorstand der VARTA AG bestand zum 31. Dezember 2023 aus folgenden Mitgliedern:

Herrn Dr. Markus Hackstein (Sprecher des Vorstands), Herrn Marc Hundsdorf (Finanzvorstand/​CFO), Herrn Rainer Hald (Technikvorstand/​CTO) und Herrn Michael Giesswein (Restrukturierungsvorstand/​CRO).

Thomas Obendrauf war vom 19. Januar 2023 bis 17. Februar 2023 Mitglied des Vorstands. Zum 30. April 2023 ist Herr Armin Hessenberger (CFO) aus dem Vorstand ausgeschieden.

Herr Michael Ostermann ergänzt seit 6. Mai 2024 den Vorstand als CEO der VARTA AG. Zum 17. Juni 2024 ist Dr. Markus Hackstein (Sprecher des Vorstands) aus dem Vorstand ausgeschieden.

Herr Michael Giesswein war von 15. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 Mitglied des Vorstands der VARTA AG. Er hält weiterhin das Amt des CROs inne und ist seit 1. Januar 2025 Generalbevollmächtigter der VARTA AG.

Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2023 aus den folgenden Mitgliedern:

Herrn Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitz), Herrn Dr. Harald Sommerer (stv. Vorsitz), Herrn Sven Quandt, Herrn Martin Ohneberg und Herrn Dr. Michael Pistauer. Zudem wurde Herr Günther Apfalter auf der ordentlichen Hauptversammlung der VARTA AG am 11. Juli 2023 neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Seit 23. September 2024 sind auch Arbeitnehmervertreter Teil des Aufsichtsrates. Dies sind Herr Oliver Milbich (aktueller stellvertretender Vorsitz), Herr Josef Reichhart, Herr Thomas Kopf, Herr Bernd Jandl, Frau Katja Kalkreuter sowie Frau Juliane Deak. Mit den Arbeitnehmervertretern hat sich der Aufsichtsrat neu konstituiert. In diesem Zusammenhang wurden auch der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende neu gewählt. Während Herr Prof. DDr. Michael Tojner als Vorsitzender des Aufsichtsrats wiedergewählt wurde, ist stellvertretender Vorsitzender nun Herr Oliver Milbich (seit 24. September 2024).

1.6. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d in Verbindung mit § 289f HGB, welche auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält, wurde am 16. Juli 2024 auf der Website der VARTA AG unter www.varta-ag.com/​de/​investoren/​corporate-governance veröffentlicht.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Märkte und Einflussfaktoren

Die wesentlichen Wachstumstrends für Batterie- und Energiespeicherlösungen bleiben erfolgsversprechend und unterstützen die mittel- und langfristigen Perspektiven des VARTA AG Konzerns. Batterien, insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, finden in fast allen Märkten und Industrien weltweit Einsatzmöglichkeiten und ermöglichen durch ihre hohe Energiedichte maßgeblich technologische Innovationen. Die VARTA AG produziert und verkauft Batterien weltweit und profitiert unverändert vom Trend hin zu portablen und kabellosen Geräten. Darüber hinaus setzen der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, der Bedarf der Speicherung von Energie und der Wunsch nach Energieautarkie positive Impulse für eine langfristige Nachfrage nach Produkten aus dem VARTA AG-Portfolio.

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld blieb im Geschäftsjahr 2023 herausfordernd. Dabei fiel die Dynamik der europäischen Volkswirtschaften insgesamt hinter der US-Wirtschaft zurück und das Bruttoinlandsprodukt im deutschen Heimatmarkt schrumpfte sogar leicht. Die Federal Reserve Bank und die Europäische Zentralbank setzten ihre 2022 eingeleitete Politik der geldpolitischen Straffung weiter fort und erhöhten ihre Leitzinsen, um die Inflation zu bekämpfen. Diese Politik zeigte im Jahresverlauf Erfolge und führte zu einem Rückgang der zuvor deutlich erhöhten Inflationsraten. Gleichzeitig belasteten Inflationsraten, die weiterhin über den Erwartungen lagen, sowie deutlich erhöhte Kreditkosten die Investitions- und Konsumkonjunktur in wichtigen Absatzmärkten und damit die Nachfrage nach wichtigen Produkten, die auf VARTA AG-Lösungen setzen.

Das Segment Consumer Batteries umfasst das Geschäft mit Haushaltsbatterien. Dazu gehören neben den klassischen Alkaline-Batterien auch Akkus, Ladegeräte, portable Speicherlösungen (Power Banks) und Leuchten. Die Abgrenzung ist gegenüber der bisherigen Segmentierung unverändert. Das Segment hat sich auch im Geschäftsjahr 2023 als überaus resilient erwiesen. Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von 1,1 % leicht erhöht und profitierte dabei von der zeitversetzten Weitergabe der zuvor gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten. Unterstützt durch deren Rückgang im Jahresverlauf und getragen von den erfolgreich umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen hat sich eine sehr deutliche Margenverbesserung ergeben, die insbesondere die Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte prägte.

Das Segment Embedded Batteries umfasst das Geschäft mit Mikro- und Hörgerätebatterien (Geschäftsbereich Micro Batteries) sowie mit kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen für OEM-Anwendungen (Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells, vormals auch bekannt unter dem Namen Lithium-Ion CoinPower). Der Umsatz des Segments hat sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als ein Viertel reduziert. Dieser Effekt ist größtenteils auf den Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells zurückzuführen. Der Umsatzrückgang des Geschäftsbereichs ist im Wesentlichen auf die geringeren Abnahmemengen seitens des Hauptkunden zurückzuführen. Das schwache Konsumklima und die Realeinkommensverluste durch die hohen Inflationsraten der vergangenen Jahre haben die Endkundennachfrage nach Produkten der Unterhaltungselektronik insgesamt gedämpft. Sie belasten auch die Nachfrage nach hochwertigen Hörgeräten. Im Geschäftsbereich Micro Batteries belastete der strukturelle Wandel zu wiederaufladbaren Hörgerätebatterien den Absatz von Primärbatterien für Hörgeräte. Zusammen mit einer generellen Kaufzurückhaltung bei Hörgerätebatterien erklärt dies den restlichen wesentlichen Umsatzrückgang im Segment Embedded Batteries.

Auf der Ergebnisseite profitieren die beiden Geschäftsbereiche des Segments Embedded Batteries von einer Verbesserung verschiedener Einflussfaktoren. Dies betrifft beispielsweise die Stabilität der Lieferketten, die Verfügbarkeit von Materialien und Komponenten sowie die Entwicklung der Energie- und Materialkosten. Auf der anderen Seite führen weiter sinkende CoinPower Stückzahlen im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells zu einer deutlichen Unterauslastung der Produktionskapazitäten was in Summe zu einer signifikanten Ergebnisbelastung des Segmentes verglichen zum Vorjahr führt.

Das Segment Power Batteries umfasst zum einen das Geschäft mit Energiespeicherlösungen für vorrangig private, aber auch für kommerzielle Anwendungen (Geschäftsbereich Energy Storage Systems). Zum anderen beinhaltet dieses Segment das Geschäft mit Batterie- bzw. Akkupacks (Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs) sowie großformatigen Lithium-Ionen Rundzellen (Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells). Die Nachfrage nach Energiespeicherlösungen, die ein höheres Maß an Unabhängigkeit von externen Energielieferanten ermöglichen, hat den Absatz des Geschäftsbereichs Energy Storage Systems im Geschäftsjahr 2023 deutlich beflügelt und gegenüber dem Vorjahreszeitraum zur Umsatzsteigerung von rund 70 % beigetragen. Im Jahresverlauf hat sich diese Dynamik abgeschwächt, so dass das Umsatzwachstum zuletzt primär aus dem Auftragsbestand und kaum aus zusätzlichen Neuaufträgen resultierte. Angesichts der hohen Lagerbestände im Großhandel zum Jahresende ist mit einer weiteren deutlichen Abschwächung der Dynamik zu rechnen. Preisaggressive Angebote von Wettbewerbern u. a. aus dem asiatischen Raum sprechen - neben den Kosten der VARTA AG für den Kapazitätsausbau - für eine zusätzliche Belastung der Margen.

Die beiden anderen Geschäftsbereiche des Segments, Lithium-Ion Large Cells und Lithium-Ion Battery Packs, machen zusammen gut ein Drittel des Segments Power Batteries aus. Die stark steigende Nachfrage nach elektrischen Produkten und Anwendungen, insbesondere seitens VARTA AGs ersten Kunden aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells, trug maßgeblich zum starken Umsatzwachstum von insgesamt knapp 69 % bei. Hier sind Kapazitätsanpassungen und nachträgliche Preisanpassungen im Zuge der Vorbereitung auf die Serienfertigung maßgeblich für das restliche Umsatzwachstum neben Energiespeicherlösungen. Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs sieht sich weiterhin mit einer eingetrübten Nachfrage, insbesondere aus dem Premium-Applikationsbereich, konfrontiert. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs führte die eingetrübte Nachfrage und damit einhergehende ausbleibende Umsätze zu einer Verschlechterung des Ergebnisses in 2023. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells hingegen führten die gestiegenen Umsätze sowie zusätzliche, nachträgliche Preisanpassungen zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung.

Die Umsatzverteilung des VARTA AG Konzerns ist geografisch diversifiziert. Der Umsatz wird schwerpunktmäßig in Europa, gefolgt von Asien und Nordamerika, realisiert (siehe Kapitel 3.1 Ertragslage). Somit besteht eine geringe Abhängigkeit von einzelnen Ländern und deren wirtschaftlicher Entwicklung. Dennoch bleibt Deutschland umsatzseitig der wichtigste Standort für den VARTA AG Konzern. Unabhängig vom Umsatzschwerpunkt spielt außerdem der asiatische Markt, bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur, eine große Rolle. Hier lassen viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Die wesentlichen Einflussfaktoren werden im Rahmen des nachfolgenden Kapitels behandelt.

2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld blieb im Geschäftsjahr 2023, wie im Kapitel 2.1 Märkte und Einflussfaktoren dargestellt, herausfordernd. Von den konjunkturellen und eher kurzfristigen Einflussfaktoren sind die strukturellen mittel- und langfristigen Treiber für den VARTA AG Konzern und seine Segmente und Geschäftsbereiche zu unterscheiden. VARTA AG profitiert von einer Reihe struktureller Wachstumstreiber. Dies sind insbesondere der demografische Wandel, der technologische Fortschritt - etwa im Zusammenhang mit zunehmender Elektrifizierung - die Digitalisierung und Konnektivität, sowie das Streben nach einem höheren Maß an Energieunabhängigkeit.

Das Segment Consumer Batteries umfasst eine Reihe an Batterieprodukten, darunter Alkali-Batterien, Akkus, Ladegeräte, Leuchten sowie portable Speichermöglichkeiten (Power Banks). Neben der robusten Endkundennachfrage ergeben sich etwa im Zusammenhang mit zunehmender Elektrifizierung Wachstumschancen. So erwartet Verified Market Research für den weltweiten Markt für Alkali-Batterien ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 6,3 % für die Jahre 2024 bis 2030.

Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells (vormals Lithium-Ion CoinPower) im Segment Embedded Batteries fertigt auf der Lithium-Ionen-Technologie basierende Batterien für verschiedene kabellose Anwendungsbereiche. In diesem Geschäftsfeld liefert VARTA AG insbesondere Batterien für den True Wireless Stereo Headset (TWS) Markt. Der VARTA AG Konzern konzentriert sich bisher hauptsächlich auf das Premium-Segment. Dieses Segment zeichnet sich durch die neuesten technischen Features wie aktive Geräuschunterdrückung (active noise cancelling), Transparenzmodus (transparency mode) und eine möglichst lange Batterielaufzeit aus.

Basierend auf der Marktstudie von CounterPoint hat VARTA AG eigene Schätzungen für die Marktentwicklung im TWS-Markt erstellt. Der VARTA AG Konzern erwartet von 2024 bis 2026 einen kontinuierlichen Anstieg des Marktvolumens. Dieser soll ausschließlich aus deutlichen Volumensteigerungen resultieren, während die durchschnittlichen Marktpreise im Prognosezeitraum bis 2028 kontinuierlich sinken dürften. Kurz- und mittelfristig sprechen die hohe Kundenkonzentration, schwankende Preisentwicklungen und die Bedeutung des größten Kunden des Geschäftsbereichs für eine volatile Umsatzentwicklung.

Der Geschäftsbereich Micro Batteries im Segment Embedded Batteries umfasst Mikrobatterien für verschiedene Anwendungsfelder. Hier werden vor allem Zink-Luft-Knopfzellen sowie wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen für verschiedene Hörgeräte und Hörhilfen hergestellt. Der demografische Wandel und die steigende Zahl älterer Menschen sorgen für strukturelle, langfristige Wachstumsimpulse. Basierend auf den Schätzungen des globalen Marktwachstums für Hörgerätebatterien, die auf Studien von Business Research Insights, Vantage Market Research und Growth Market Reports basieren, wird in den kommenden Jahren ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 4,9 % erwartet. VARTA AG prognostiziert ein starkes und relativ konstantes Marktwachstum für wiederaufladbare Hörgerätebatterien bis 2030, während der Absatz von Einwegbatterien im gleichen Zeitraum weiter zurückgehen dürfte. Das insgesamt deutliche Mengenwachstum im wiederaufladbaren Hörgerätebatteriebereich wird voraussichtlich mit einem weiteren Rückgang der Marktpreise einhergehen.

Der Bedeutungszuwachs von Energiespeichern resultiert maßgeblich aus dem Streben nach einem höheren Maß an Energieautonomie. Basierend auf Daten einer Auftragsstudie von McKinsey für den VARTA AG Konzern dürfte sich der globale Heimspeicherbedarf in den kommenden Jahren um durchschnittlich 8,8 % pro Jahr erhöhen. Die Autoren erwarten nach herausfordernden Jahren 2023 und 2024 für VARTA AG nach dem Jahr 2025 eine Wachstumsbeschleunigung. Ebenfalls wird nahegelegt, dass sich das Wachstum im Heimspeichermarkt in den Zielmärkten des VARTA AG Konzerns in den nächsten beiden Dekaden trotz Preisrückgang weiter fortsetzen dürfte, wobei hierfür vor allem das Massengeschäft ausschlaggebend sein soll.

Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs im Segment Power Batteries produziert Batteriepacks für verschiedene Anwendungen wie Haus- und Gartengeräte, Intralogistik, Kommunikationselektronik, medizinische Anwendungen, Mobilität und viele weitere industrielle Anwendungen. Dabei bedient der VARTA AG Konzern Kunden sowohl mit kundenspezifischen Produktlösungen als auch mit Standardlösungen (off-the-shelf solutions). Ein spürbarer Markttreiber ist der Trend zu kabellosen Geräten, die eine höhere Flexibilität in der Anwendung ermöglichen. Laut einer Studie von Marketreportsworld soll der globale Markt für batteriebetriebene Geräte von 2024 bis 2030 jährlich um 5,6 % wachsen.

Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells, in dem VARTA AG großformatige Lithium-Ionen Rundzellen produziert, erscheint aus Sicht des Vorstands aufgrund der einzigartigen, und vielfach einsetzbaren Anwendungsfelder für die Ultra-High-Power Zellen aussichtsreich. Konkrete Chancen ergeben sich insbesondere dann, wenn es gelingt, die initiierten Kundenprojekte zu hohen Stückzahlen zu führen oder weitere OEM als Partner zu gewinnen. Wachstumsimpulse sind auch durch den Einsatz der einzigartigen Lithium-Ionen Rundzellen Technologie, etwa für Hochleistungshaushaltsgeräte, Flurfahrzeuge oder in anderen industriellen Anwendungen denkbar.

2.3. Geschäftsverlauf

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage durch den Vorstand

Die VARTA AG blickt auf ein Geschäftsjahr 2023 zurück, in dem sich das Unternehmen in einem von anhaltenden Herausforderungen geprägten gesamtwirtschaftlichen Umfeld behaupten konnte. Die erfolgreich umgesetzte Kapitalerhöhung sowie das eingeleitete Restrukturierungsprogramm, das Kostensparmaßnahmen in allen Bereichen des Unternehmens sowie gezielte Investitionen in Wachstumsmärkte vorsieht, haben erste wichtige Grundsteine für die Sanierung des Unternehmens gelegt. Es hat sich gezeigt, dass die im bestehenden IDW-S6-Gutachten getroffenen Annahmen sowie die auf Basis dieser Annahmen vereinbarten Restrukturierungsmaßnahmen und die empfohlene Unternehmensstrategie der aktuellen wirtschaftlichen Situation der VARTA AG-Gruppe nicht mehr angemessen sind, um bis zum Ende des Sanierungszeitraums auf einen profitablen Wachstumskurs zurückzukehren.

Für das Gesamtjahr 2023 konnte die VARTA AG den Umsatz um 13,4 Mio. € auf 820,3 Mio. € steigern. Allerdings hat sich das Margenbild insgesamt im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Materialkosten, besonders im ersten Halbjahr, verschlechtert. Diese durch externe Faktoren ausgelösten Belastungen spiegeln sich im bereinigten EBITDA 2023 wider, das um 19,1 Mio. € auf 50,4 Mio. € sank.

Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023, das von hohen Einkaufspreisen und Unterauslastungen hochmargiger Produkte geprägt war, hat sich die Marge im zweiten Halbjahr verbessert. Dazu haben die konsequenten Kostensenkungsmaßnahmen ebenso beigetragen, wie zuletzt rückläufige Material- und Energiekosten, nachträgliche vorteilhafte Preisanpassungen aus Kundenprojekten für großformatige Lithium-Ionen Zellen und selektive Preisanpassungen, insbesondere im Segment Consumer Batteries. Die Verbesserung wird, vor allem im zweiten Halbjahr 2023, durch die Breite des Geschäfts getragen. Die traditionelle Saisonalität der Geschäftsentwicklung mit etwas schwächeren Umsätzen im ersten Halbjahr und der saisonalen Belebung in der zweiten Jahreshälfte unterstützt nach Ansicht der Geschäftsleitung diese Entwicklung.

Dabei verlief die Entwicklung der Segmente unterschiedlich:

Das Segment Consumer Batteries verzeichnete einen moderaten Umsatzanstieg gegenüber Vorjahr um 1,1 %. Durch eine deutliche Erholung der Rohstoff- und Energiepreise im zweiten Halbjahr 2023, sowie selektive Preisweitergaben, konnte eine deutliche Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge auf 14,1 % erzielt werden.

Im Segment Embedded Batteries verzeichnete VARTA AG einen Umsatzrückgang von 29,1 %, was insbesondere auf zurückgehende Verkaufszahlen aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells zurückzuführen ist. Diese reduzierten Abnahmemengen und die damit einhergehende, hohe Unterauslastung der Produktionsanlagen im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells führten insgesamt zu einem deutlichen Einbruch der bereinigten EBITDA-Marge auf -7,9 %.

Erfreulicher hingegen entwickelte sich das Segment Power Batteries, in dem ein deutlicher Umsatzanstieg von 68,9 % verzeichnet wurde. Vor allem die starke Nachfrage nach Energiespeicherlösungen sowie im Wesentlichen Effekte aus Preisanpassungen und Erlöse aus Projektabrechnungen im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells trugen hierzu bei. Dieses Umsatzwachstum wirkte sich, trotz Umsatz- und Ergebniseintrübung im Geschäftsbericht Lithium-Ion Battery Packs auch positiv auf die Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge auf 6,2 % aus.

Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Vorjahres-Prognose

Im Konzernabschluss des letzten Jahres wurde die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 anhand der unten aufgelisteten bedeutsamsten Indikatoren dargestellt. Insgesamt hat sich aufgrund diverser Faktoren die Geschäftsentwicklung abweichend zur abgegebenen Prognose entwickelt.

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INDIKATOR PROGNOSE FÜR 2023 GESCHÄFTSJAHR 2023
Finanzielle Indikatoren: Konzern
Umsatzerlöse 820 - 870 Mio. € 820,3 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Mindestens in der Größenordnung des Vorjahres (69,5 Mio. €) Deutliche Reduktion auf 50,4 Mio. €
Finanzielle Indikatoren auf Basis der letztjährigen Segmentierung: Segment Micro Batteries
Umsatzerlöse Etwa auf Vorjahresniveau Deutliche Reduktion auf 146,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich zweistelliges prozentuales Wachstum Deutlich zweistelliges prozentuales Wachstum auf 24,7 Mio. €
Finanzielle Indikatoren auf Basis der letztjährigen Segmentierung: Segment Lithium-Ion CoinPower
Umsatzerlöse Sehr deutlich unter Vorjahresniveau Deutliche Reduktion auf 67,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Sehr deutlich unter Vorjahresniveau Deutliche Reduktion auf -41,4 Mio. €
Finanzielle Indikatoren auf Basis der letztjährigen Segmentierung: Segment Consumer Batteries
Umsatzerlöse Niedriges einstelliges prozentuales Wachstum Niedriges einstelliges prozentuales Wachstum auf 370,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Leicht über Vorjahresniveau Deutliches Wachstum auf 52,3 Mio. €
Finanzielle Indikatoren auf Basis der letztjährigen Segmentierung: Segment Energy Storage Systems
Umsatzerlöse Sehr deutlich zweistelliges prozentuales Wachstum Deutlich zweistelliges prozentuales Wachstum auf 153,6 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich dreistelliges prozentuales Wachstum Deutliches zweistelliges prozentuales Wachstum auf 6,5 Mio. €
Finanzielle Indikatoren auf Basis der letztjährigen Segmentierung: Segment Sonstige
Umsatzerlöse Deutlich unter Vorjahresniveau Deutliches Wachstum auf 83,7 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich unter Vorjahresniveau Deutliches Wachstum auf 8,3 Mio. €

3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1. Ertragslage

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2023

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Umsatzerlöse 820.305 806.916
Verminderung (Vj.: Erhöhung) der fertigen und unfertigen Erzeugnisse -25.494 41.877
Aktivierte Eigenleistungen 1.415 29.178
Sonstige betriebliche Erträge 46.768 60.414
Materialaufwand -391.695 -433.177
Personalaufwand -251.858 -265.600
Sonstige betriebliche Aufwendungen -173.963 -172.622
EBITDA 25.478 66.986
Abschreibungen -403.906 -254.994
Betriebsergebnis (EBIT) -378.428 -188.008
Zinsertrag 1.903 2.450
Zinsaufwand -33.468 -13.762
Übriger Finanzertrag 735 5.472
Übriger Finanzaufwand -3.259 -4.330
Finanzergebnis -34.089 -10.170
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden -8 0
Ergebnis vor Steuern -412.525 -198.178
Ertragsteuern -1.789 -2.242
Konzernergebnis -414.314 -200.420
Zuordnung des Verlusts:
Aktionäre der VARTA AG -414.314 -200.420

Umsatz

Der Umsatz des VARTA AG Konzerns ist im Geschäftsjahr 2023 um 13,4 Mio. € von 806,9 Mio. € auf 820,3 Mio. € gestiegen.

Der Umsatz im Segment Consumer Batteries ist von 365,9 Mio. € auf 370,0 Mio. € und somit um 4,1 Mio. € angestiegen. Die anhaltend hohe Nachfrage nach Haushaltsbatterien sowie die selektive Weitergabe von Preissteigerungen haben zu dieser positiven Entwicklung beigetragen.

Der Umsatz im Segment Embedded Batteries ging von 300,5 Mio. € um 87,5 Mio. € auf 213,0 Mio. € zurück. Der Rückgang der weltweiten Konsumentennachfrage nach diversen batteriebetriebenen Lifestyle-Produkten, insbesondere nach True Wireless Stereo Headsets (TWS) belasteten neben einer Diversifizierung der Lieferkette des Hauptkunden im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells (vormals: Lithium-Ion CoinPower) den Umsatz. Darüber hinaus führte ein Nachfragerückgang nach Zink-Luft Batterien im Geschäftsbereich Micro Batteries zu einer weiteren, leichten Umsatzreduktion.

Der Umsatz im Segment Power Batteries ist von 140,5 Mio. € auf 237,3 Mio. € und somit um 96,8 Mio. € angestiegen. Diese erfreuliche Entwicklung ist primär auf die sehr hohe Nachfrage nach Energiespeicherlösungen sowie im Wesentlichen auf Preisanpassungen und Erlösen aus Projektabrechnungen im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2023 blieben VARTA AGs Auftragseingänge trotz der allgemeinen wirtschaftlichen Schwächephase weitestgehend stabil. Lediglich im Bereich Energy Storage Systems konnte zum Jahresende hin ein Rückgang der Nachfrage entgegen den ursprünglichen Erwartungen beobachtet werden. Ursächlich hierfür sind insbesondere hohe Lagerbestände im Großhandel sowie ein preisaggressiver Wettbewerbsdruck. Ab 2025 wird allerdings wieder eine deutliche Marktbelebung prognostiziert, wovon die VARTA AG insbesondere auch durch die Produkteinführung der VARTA.wall profitieren möchte.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die regionale Aufteilung der Umsatzerlöse des Konzerns. Die Märkte in Europa und Asien sind die wichtigsten Absatzregionen für die VARTA AG. Die Umsatzerlöse im europäischen Markt entwickelten sich positiv, was auf die gute Geschäftsentwicklung der Segmente Consumer Batteries und Power Batteries zurückzuführen ist. Durch die enttäuschende Geschäftsentwicklung im Segment Embedded Batteries, insbesondere mit wiederaufladbaren Batterien im TWS-Markt, liegt der Umsatz in der Region Asien deutlich unter dem Vorjahr. Weitere Ausführungen zur geografischen Aufteilung der Segmente befinden sich im Konzernanhang Abschnitt 6 Segmentberichterstattung.

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 VERÄNDERUNG (in %)
Europa 658.585 571.359 15,3 %
Davon in Deutschland 333.017 247.351 34,6 %
Asien 115.849 190.432 -39,2 %
Davon in China 54.235 86.917 -37,6 %
Amerika 37.478 34.711 8,0 %
Sonstige 8.393 10.414 -19,4 %
Summe 820.305 806.916 1,7 %

Aufwendungen, sonstige betriebliche Erträge und aktivierte Eigenleistungen

Im Geschäftsjahr 2023 sind die Materialaufwendungen von 433,2 Mio. € im Vorjahr auf 391,7 Mio. € gesunken. Dies entspricht einer Reduktion von 41,5 Mio. € beziehungsweise 9,6 %. Die Materialaufwandsquote ist damit auf 49,3 % gesunken (2022: 51,0 %). Die Reduktion der Materialaufwendungen resultiert primär aus den deutlich gesunkenen Rohstoffpreisen sowie der Diversifizierung der Lieferantenbasis, um regionale Schwankungen besser ausgleichen zu können und vereinzelte Lieferantenabhängigkeiten zu reduzieren. Trotz gesunkener Einkaufspreise sieht sich die VARTA AG weiterhin mit einem erhöhten Rohstoffkostenniveau konfrontiert, verglichen mit dem Zeitraum vor Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine.

Der Personalaufwand ist von 265,6 Mio. € auf 251,9 Mio. € um 13,7 Mio. €, beziehungsweise 5,2 %, gesunken. Dies ist insbesondere auf die durchgeführten Personalmaßnahmen im Rahmen des Restrukturierungsprogramms zurückzuführen. Im Personalaufwand sind Aufwendungen in Höhe von 5,5 Mio. € für die Restrukturierung enthalten. Weitere angefallene Abfindungen sind nicht den Restrukturierungsmaßnahmen zuzuordnen. Infolge der Maßnahmen ging der Personalaufwand vor allem in der zweiten Jahreshälfte deutlich zurück. Der Personalaufwand enthält den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von T€ 1,0 (2022: T€ 17,0).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 172,6 Mio. € im Vorjahreszeitraum um 1,3 Mio. €, beziehungsweise 0,8 %, auf 174,0 Mio. € leicht angestiegen. Die Rechts- und Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung sowie sonstige diverse Rechts- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung führten zu einem Anstieg in Höhe von 13,3 Mio. €. Ebenfalls sind Aufwendungen für Gewährleistungen um 9,7 Mio. € angestiegen. Ursächlich hierfür war unter anderem der erhöhte Absatz im Energiespeichersektor sowie einzelne Gewährleistungsfälle. Hinzu kamen Aufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen in Höhe von 9,4 Mio. € sowie für eine Mietvertragsaufhebung in Höhe von 6,7 Mio. €. Gegenläufig dazu gab es bei den Energiekosten eine deutliche Reduktion um 10,6 Mio. €. Die Aufwendungen für Fremdwährungssicherung reduzierten sich aufgrund der volatilen Preisveränderungen im vergangenen Jahr um 13,2 Mio. €. Darüber hinaus konnten die Aufwendungen für Instandhaltung um 3,7 Mio. €, Marketing um 2,8 Mio. €, gegenüber nahestehenden Unternehmen um 0,6 Mio. €, Ausgangsfrachten und Zölle um 2,1 Mio. €, Provisionen um 1,3 Mio. € sowie für Reinigung um 0,7 Mio. € gesenkt werden. In Zusammenhang mit einer geplanten Kapitalerhöhung bei der VARTA AG, wurde von einer MTC-Gesellschaft eine Garantie für eine Kapitalerhöhung abgegeben. Die hierfür anfallenden Honorare belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,8 Mio. €.

Die Reduktion der Bestandsveränderung von 41,9 Mio. € im Vorjahr um 67,4 Mio. € auf -25,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 bei den fertigen und unfertigen Erzeugnissen resultiert im Wesentlichen aus dem Abbau von Beständen im Bereich der Halb- und Fertigfabrikate. Dies ist sowohl auf ein umsatzstarkes viertes Quartal und einen damit einhergehenden Lagerabverkauf als auch auf die Umsetzung der Working Capital Maßnahmen zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 13,6 Mio. € von 60,4 Mio. € im Vorjahr auf 46,8 Mio. € im Jahr 2023 deutlich zurückgegangen. Die Erträge aus Subventionen und öffentlichen Zuwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 38,5 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Mio. € verringert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem "Important Project of Common European Interest on Batteries" (IPCEI). Des Weiteren reduzierten sich die erhaltenen Entschädigungen aus Patentrechtsstreitigkeiten um 3,8 Mio. €. Die aktivierten Eigenleistungen sind deutlich von 29,2 Mio. € um 27,8 Mio. € auf 1,4 Mio. € gesunken. Im Vorjahr sind hier im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten in Höhe 27,2 Mio. € im Zusammenhang mit dem IPCEI Projekt Special Formats angefallen. Durch die planmäßige Beendigung einer Projektphase im Rahmen des IPCEI Projekts ergeben sich im laufenden Geschäftsjahr keine weiteren aktivierten Entwicklungskosten.

EBITDA

Das EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern) ist von 67,0 Mio. € auf 25,5 Mio. € zurückgegangen. Maßgeblich hierfür ist unter anderem die fehlende Fixkostendeckung im Segment Embedded Batteries aufgrund des deutlichen Umsatzrückgangs sowie einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Restrukturierung in Höhe von 24,9 Mio. €. Durch den Rückgang der Rohstoff- und Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten die Effekte teilweise kompensiert werden.

Bereinigtes EBITDA

Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der drei Segmente. Als Sondereffekte wurden fast ausschließlich einmalig anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Restrukturierung in Höhe von 24,9 Mio. € bereinigt. Hierbei entfallen 5,5 Mio. € auf Personalmaßnahmen, 12,6 Mio. € auf die Erstellung des Sanierungsgutachtens und weitere Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung sowie 6,7 Mio. € für die im Rahmen der Sanierung notwendig gewordene Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen.

Zusätzlich fällt der nicht zahlungswirksame Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von T€ 1,0 (2022: T€ 17,0) sowie Aufwendungen aus M&A-Transaktionen in Höhe von 0,0 Mio. € (2022: 2,5 Mio. €) in die Bereinigung des EBITDAs. Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA dar:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
EBITDA 25.478 66.986
Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung 1 17
Aufwendungen für M&A - Transaktionen 0 2.500
Restrukturierungskosten VARTA AG 24.916 0
Bereinigtes EBITDA 50.395 69.503

Das bereinigte EBITDA ist im Geschäftsjahr 2023 von 69,5 Mio. € auf 50,4 Mio. € gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 19,1 Mio. € beziehungsweise 27,5 %. Die bereinigte EBITDA-Marge bezogen auf den Umsatz ging um 2,6 Prozentpunkte von 8,7 % in 2022 auf 6,1 % in 2023 ebenfalls deutlich zurück.

Abschreibungen und Wertminderungen

Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich zum Vorjahr von 255,0 Mio. € auf 403,9 Mio. € gestiegen. Maßgeblich für die Steigerung sind die außerplanmäßigen Wertminderungen in Höhe von 326,5 Mio. € gegenüber 146,3 Mio. € im Vorjahr.

Insbesondere im Segment Embedded Batteries ergab sich aufgrund der Marktentwicklung ein erhöhter Wertminderungsbedarf.

Betriebsergebnis (EBIT)

Das Betriebsergebnis ging von -188,0 Mio. € auf -378,4 Mio. € im Jahresvergleich zurück. Der wesentliche Effekt ergibt sich aus dem operativen Geschäft sowie den beschriebenen negativen Einflussfaktoren. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die erhöhten Abschreibungen überproportional ausgewirkt. Maßgeblich für die höheren Abschreibungen von 148,9 Mio. € waren vor allem die Wertminderungen aus dem Asset Impairment.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr von -10,2 Mio. € in 2022 auf -34,1 Mio. € in 2023 deutlich verschlechtert. Ursächlich hierfür ist der Anstieg der Zinsaufwendungen, insbesondere aufgrund der Änderungen der Kreditbedingungen im Zuge der Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken sowie des Anstiegs des Zinsniveaus bei den variabel verzinsten Komponenten des Konsortialkredits und der Schuldscheindarlehen.

Steuern

Der Steueraufwand ist durch das negative Ergebnis vor Steuern von 2,2 Mio. € in 2022 auf 1,8 Mio. € in 2023 gesunken. Daraus resultiert eine effektive Steuerquote von -0,4 % (2022: -1,1 %) bezogen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu weiteren Details zu Steuern wird auf den Anhang des Konzernabschlusses in Kapitel 38 Ertragsteueraufwendungen verwiesen.

Konzernergebnis

Das Konzernergebnis ging um -213,9 Mio. € deutlich gegenüber dem Vorjahresniveau zurück und beträgt -414,3 Mio. € (2022: -200,4 Mio. €).

3.2. Vermögens- und Finanzlage

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte 409.766 749.220
Kurzfristige Vermögenswerte 460.909 509.234
Bilanzsumme 870.675 1.258.454
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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
PASSIVA
Eigenkapital -124.585 239.465
Schulden 995.260 1.018.989
Langfristige Schulden 182.022 196.035
Kurzfristige Schulden 813.238 822.954
Bilanzsumme 870.675 1.258.454

Langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 339,5 Mio. € von 749,2 Mio. € in 2022 auf 409,8 Mio. € in 2023. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Sachanlagevermögen, das sich hauptsächlich aufgrund von Wertminderungen in Höhe von 324,6 Mio. € von 591,9 Mio. € auf 276,8 Mio. € zum 31. Dezember 2023 reduziert hat. Zusätzlich sind die immateriellen Vermögenswerte größtenteils aufgrund der laufenden Abschreibungen von 99,6 Mio. € auf 89,5 Mio. € zurückgegangen. Die latenten Steueransprüche reduzierten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 12,5 Mio. € von 19,7 Mio. € auf 7,2 Mio. € infolge einer konzerninternen Umstrukturierung.

Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 von 509,2 Mio. € um 48,3 Mio. € auf 460,9 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Der Rückgang ergibt sich aus dem Abbau der Vorräte um 33,4 Mio. €. Ursache für den massiven Abbau, insbesondere bei den Fertigen Erzeugnissen und Handelswaren, sind zum einen Working Capital Maßnahmen sowie ein verstärkter Abverkauf im vierten Quartal 2023. Zudem sind die sonstigen Vermögenswerte aufgrund der planmäßigen Veränderungen der Forderungen für Förderprojekte um 13,6 Mio. € sowie der sonstigen Forderungen um 3,8 Mio. € zurückgegangen. Gegenläufig hierzu haben sich die Zahlungsmittel im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 Mio. € erhöht. Maßgeblich hierfür sind im Wesentlichen das umsatzstarke vierte Quartal 2023 sowie positive Effekte aus der Umsetzung von Working Capital Maßnahmen.

Eigenkapital/​Eigenkapitalquote

Das Eigenkapital ist von 239,5 Mio. € zum 31. Dezember 2022 auf -124,6 Mio. € zum 31. Dezember 2023 zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote lag zum Stichtag bei -14,3 % (31. Dezember 2022: 19,0 %). Der Rückgang des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf das negative Konzernergebnis in Höhe von -414,3 Mio. € zurückzuführen. Ein wesentlicher gegenläufiger Effekt in Höhe von 50,7 Mio. € resultiert aus der im ersten Quartal durchgeführten Kapitalerhöhung.

Langfristige Schulden

Die langfristigen Schulden sind um 14,0 Mio. € von 196,0 Mio. € am 31. Dezember 2022 auf 182,0 Mio. € im Berichtsjahr zurückgegangen. Wesentlich für den Rückgang ist die Verringerung der latenten Steuerverbindlichkeiten um 16,5 Mio. € von 16,9 Mio. € auf rund 0,5 Mio. € infolge einer konzerninternen Umstrukturierung.

Kurzfristige Schulden

Die kurzfristigen Schulden sind von 823,0 Mio. € auf 813,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023 leicht zurückgegangen. Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Steuerschulden um 16,2 Mio. € von 46,4 Mio. € auf 30,2 Mio. €, insbesondere das Steuerjahr 2020 betreffend. Gegenläufig erhöhten sich die abgegrenzten Schulden um 25,2 Mio. € von 96,4 Mio. € auf 121,6 Mio. € hauptsächlich aufgrund ausstehender Rechnungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund von Zinsabgrenzungen in Höhe von 3,9 Mio. € auf 492,6 Mio. €.

Net Working Capital

Das Net Working Capital hat sich von 162,7 Mio. € zum Jahresende 2022 auf 158,7 Mio. € zum 31. Dezember 2023 reduziert. Das entspricht einem Rückgang von 4,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Net Working Capital Quote berechnet sich im Verhältnis zu den Umsatzerlösen der letzten drei Monate hochgerechnet auf ein Jahr und liegt dabei zum 31. Dezember 2023 bei 14,9 % (31. Dezember 2022: 17,1 %). Die Verbesserung der Net Working Capital Quote um 2,2 Prozentpunkte ist im Wesentlichen auf die positiven Effekte aus den Working Capital Maßnahmen sowie auf das umsatzstarke vierte Quartal zurückzuführen.

Kapitalflussrechnung

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Zahlungsmittelbestand zum 1. Januar 108.709 73.107
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 86.586 20.384
Cashflow aus Investitionstätigkeit -74.379 -166.542
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -228 180.988
Nettoveränderung der Zahlungsmittel 11.979 34.830
Auswirkungen von Wechselkursänderungen -525 772
Zahlungsmittelbestand zum 31. Dezember 120.163 108.709

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 86,6 Mio. € und liegt damit 66,2 Mio. € über dem Vorjahreswert.

Über das Geschäftsjahr 2023 hinweg wurde der Bestand an Vorräten um 33,4 Mio. € reduziert. Überbestände im Vorratsvermögen, die sich aufgrund von Unsicherheiten in den Lieferketten während des Jahres 2022 erhöht hatten, wurden im Jahr 2023 durch die erfolgreiche Umsetzung von Bestandsreduktionsmaßnahmen als Teil der Restrukturierung abgebaut.

Darüber hinaus konnten die sonstigen Forderungen, im Wesentlichen resultierend aus Zahlungseingängen für Fördermittel, reduziert werden. Gegenläufig hierzu haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelt, wodurch ein Anstieg in Höhe von 4,4 Mio. € zu verzeichnen war. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich um 14,4 Mio. €. Auch bei den Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge ist ein Rückgang von 13,0 Mio. € zu verzeichnen.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich von -166,5 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf -74,4 Mio. € deutlich reduziert. Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (CAPEX) liegen deutlich unter dem Vorjahreszeitraum und betragen 73,9 Mio. € (2022: 111,6 Mio. €). Sie wurden an die aktuelle Geschäftsentwicklung angepasst.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist von 181,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 auf -0,2 Mio. € in 2023 zurückgegangen. Der positive Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 begründete sich aus der Aufnahme von Darlehen in Höhe von 319,2 Mio. €, bestehend aus einem Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. € sowie der übrigen vollständigen Inanspruchnahme der Kreditlinie des Konsortialkredites in Höhe von 70,0 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 konnten die bezahlten Zinsen in Höhe von 25,1 Mio. € sowie die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 22,0 Mio. € durch die Einzahlung aus der durchgeführten Kapitalerhöhung über 50,7 Mio. €, die vollständig vom Mehrheitsaktionär getragen wurde, ausgeglichen werden. Der Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt 120,2 Mio. € und liegt damit über dem Vorjahreswert von 108,7 Mio. €. Vorhandene Kreditlinien sind zum Bilanzstichtag vollumfänglich ausgeschöpft. Einzelheiten zur Konzernfinanzierung sind in Kapitel 13 Vermögens- und Finanzlage unter Verbindlichkeiten erläutert.

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 kann festgehalten werden, dass die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des VARTA AG Konzerns insgesamt unerfreulich verlaufen ist. Externe Faktoren wie die Eintrübung des Konsumklimas und der daraus resultierenden Nachfragereduktion belasteten die Ertragslage des Unternehmens erheblich. Hinzu kamen notwendige Preisreduktionen und Multisourcing Strategien unserer Kunden. Als Folge mussten auch Wertminderungen auf Sachanlagevermögen und Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen werden. Dies hatte letztlich ein defizitäres Konzernergebnis zur Folge, was in Kombination mit einem hohen Bestand an Fremdkapital, die Eigenkapitalquote der VARTA AG zum 31. Dezember 2023 belastete. Diese außergewöhnlichen externen Faktoren führten, in ihrer Gesamtheit, zu einer Entwicklung, die stark von den Erwartungen und Zielen des Unternehmens zum Jahresanfang abgewichen ist.

4. Forschung und Entwicklung

Über die Weiterentwicklung der State-of-the-Art Technologie hinaus hat die VARTA AG Gruppe durch die strategische Auswahl und Teilnahme an national und EU geförderten Projekten die Möglichkeit erschlossen, neue Technologien in der frühen Phase zu identifizieren. Dieses ermöglicht die enge Vernetzung mit Partnern aus der Industrie und der Forschungslandschaft. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgeführt und bewertet und den strategischen Rahmenbedingungen angepasst. Weiterhin wird durch die Teilnahme an Konferenzen und Messen die ständige Erweiterung der Wissensbasis sowie die Vernetzung in die Forschungslandschaft sichergestellt. Darüber hinaus wird über Praktika, Abschlussarbeiten und Promotionen ein enger Kontakt in die Forschungslandschaft sichergestellt.

Ein weiterer Beitrag zur kontinuierlichen Sicherstellung des technologischen Fortschrittes und der Entwicklung führender Batteriezelltechnologie ist die enge Zusammenarbeit mit der VARTA Innovation GmbH in Graz. Diese Zusammenarbeit ermöglicht die Bewertung und Entwicklung von Elektrodenmaterialien in der frühen Phase und bildet die Basis für die Entwicklung neuer, technologisch führender Batteriezellen.

Mittels strategischer Bewertung und entsprechend dem Technologiegrad der jeweiligen Technologien wird seitens F&E die Grundlage für die Industrialisierung und Markteinführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Segmenten und dem Management zur Entscheidung bereitgestellt.

Für den VARTA AG Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Anstieg des Forschungs- und Entwicklungsaufwandes auf 27,4 Mio. € (2022: 23,2 Mio. €). Daraus resultiert eine F&E-Aufwandsquote von 3,3 % (2022: 2,9 %).

Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 1,4 Mio. € (2022: 29,2 Mio. €) wurden im Jahr 2023 selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von 0,6 Mio. € (2022: 27,2 Mio. €) erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen das Segment Power Batteries.

Consumer Batteries

Das Segment Consumer Batteries bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, portablen Speicherlösungen (Power Banks) und Leuchten ab. Im F&E Center in Dischingen arbeiten Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker an der Weiterentwicklung der Alkali-Mangan-Batterie. Die Optimierung des mechanischen Designs sowie die Evaluierung verbesserter Materialien und Rezepturoptimierung stehen im Vordergrund.

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Consumer Batteries lag im Geschäftsjahr 2023 bei 2,2 Mio. € (2022: 1,9 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 0,6 % zum Umsatz (2022: 0,5 %).

Embedded Batteries

Im Bereich der Mikro- und Hörgerätebatterien lag in 2023 ein besonderer Fokus auf der Steigerung der Energiedichte. Durch die Entwicklung eines neuen Gehäusekonzepts für die Mikrobatterien von VARTA AG konnte dies erreicht werden. Die Markteinführung des neuen Gehäuses ist für 2025 geplant.

Lithium-Ion Small Cells bildet den Geschäftsbereich für kleinformatige Lithium-Ionen-Rundzellen für OEM-Anwendungen. In diesem Bereich war auch im Jahr 2023, wie im Jahr 2022, die Weiterentwicklung der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Kundenprodukte, insbesondere für Premium True Wireless Stereo Headsets (TWS), ein Schwerpunkt. Im Vordergrund standen nach wie vor die weitere Steigerung der Energiedichte, die Evaluierung und Qualifizierung neuer Materialien, die Kostenreduktion bei den Rohstoffen, sowie die Entwicklung von effizienteren Fertigungsverfahren. Gemäß der im Jahr 2022 vorgestellten Zell Roadmap bis 2027 wurden die Entwicklungsarbeiten weiter vorangetrieben. Die Absicherung von drei neuen Produkten für den Serienanlauf in 2024 war 2023 auf der Entwicklungsseite im Hauptfokus zur Typenfreigabe.

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Embedded Batteries lag im Geschäftsjahr 2023 bei 13,3 Mio. € (2022: 16,6 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 6,2 % zum Umsatz (2022: 5,5 %).

Power Batteries

Unter das Segment Power Batteries fallen Energiespeicherlösungen für vorrangig private, aber auch für kommerzielle Anwendungsbereiche. Im Bereich Energiespeicher wurden Verbesserungen im gesamten Produktportfolio durch neue Funktionen und die Erweiterung der Konnektivität zu weiteren Geräteklassen erreicht. Außerdem wird die Entwicklung eines ultraschlanken Hochvolt-Energiespeichersystems vorangetrieben, welches 2024 zur Markteinführung gebracht wurde. Zudem gehören zu dem Segment die Geschäftsbereiche Lithium-Ion Battery Packs sowie Lithium-Ion Large Cells. Im Bereich der zylindrischen Zellen werden Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen entwickelt und produziert. Das wird insbesondere durch innovative mechanische Lösungen für die Stromableitung, die auf Grund sehr niedriger Innenwiderstände eine hohe Leistungsdichte ermöglichen, erreicht. Kombiniert wird diese Innovation mit neuartigen, energiereichen Elektrodenmaterialien, so dass sich zukünftig Leistungs- und Energiedichte in einer Zelle vereinen lassen. Auch Schnellladefähigkeit lässt sich zukünftig besser mit einer hohen Energiedichte kombinieren. Damit grenzt sich die VARTA AG deutlich von heute verfügbaren Lösungen ab, was eindrucksvoll im herstellerneutralen Benchmark der Batemo Datenbank sichtbar wurde. Die erste Zelle der ersten Generation wurde entwicklungstechnisch fertig gestellt und geht 2024 in den Hochlauf. Weiterhin wurden in 2023 umfangreiche Entwicklungsaktivitäten für eine Zelle der zweiten Generation gestartet. Hierin enthalten sind u.a. die Erforschung von Batteriematerialien und -komponenten mit der Zielapplikation Powertools für professionelle Anwender. Parallel geht es auch um die technologische Entwicklung von effizienten und nachhaltigen Fertigungsprozessen für eine zukünftige industrielle Skalierung der innovativen Zelltechnologie der Generation zwei.

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Power Batteries lag im Geschäftsjahr 2023 bei 12,0 Mio. € (2022: 4,6 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 5,0 % zum Umsatz (2022: 3,3 %).

5. Investitionen ohne M&A (CAPEX)

Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Konzern als CAPEX bezeichnet. Es wurden Maßnahmen verfolgt, um notwendige Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen zu erweitern. Daneben verfolgt das Unternehmen das Ziel, mit der Komplettierung und Industrialisierung einer Kleinserienfertigung für großformatige Zellen sowie einer neuen Fabrik für Energiespeicher, neue Geschäftstätigkeiten zu eröffnen.

Die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 73,9 Mio. € (2022: 111,6 Mio. €) und dienen im Wesentlichen der Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen, der Komplettierung und Industrialisierung einer Pilotanlage für großformatige Zellen sowie zusätzlichen Fertigungskapazitäten für Energiespeicher. Die Investitionen liegen innerhalb der Erwartungen. In regelmäßigen Abständen sind Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig.

6. Ertragslage Segmente

Das Unternehmen ist in die Segmente Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries aufgeteilt.

Für das Gesamtjahr 2023 hat sich das Margenbild insgesamt im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Materialkosten, besonders im ersten Halbjahr, sowie eine Reduktion der Umsätze von Produkten mit einer hohen Bruttomarge, verschlechtert. Bezogen auf das zweite Halbjahr 2023 ist im Vergleich zum ersten Halbjahr des Jahres, das von hohen Einkaufspreisen geprägt war, eine Aufhellung des Margenbildes erkennbar. Zur Verbesserung haben die konsequenten Kostensenkungsmaßnahmen ebenso beigetragen, wie zuletzt rückläufige Material- und Energiekosten, positive Einmaleffekte aus Kundenprojekten und selektive Preisanhebungen, insbesondere im Segment Consumer Batteries.

Die Verbesserung des Margenbildes wird, vor allem im zweiten Halbjahr 2023, durch die Breite des Geschäfts getragen. Die traditionelle Saisonalität der Geschäftsentwicklung mit etwas schwächeren Umsätzen im ersten Halbjahr und der saisonalen Belebung in der zweiten Jahreshälfte dürfte diese Entwicklung unterstützen. Dieses Muster zeigt sich typischerweise besonders stark in den Segmenten Consumer Batteries und Embedded Batteries. Im Segment Embedded Batteries behauptet die VARTA AG einerseits seine weltweit führende Position in einem sich stark wandelnden Marktumfeld und hat andererseits im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells (CoinPower Zellen) den herausforderndsten Bereich in Bezug auf die Ergebnisqualität. Letzteres resultiert aus den volatilen Forecasts, insbesondere aufgrund der laufend variierenden Abnahmeprognosen seitens eines Großkunden. Im Geschäftsjahr 2023 reduzierten sich die Verkaufszahlen in diesem Geschäftsbereich deutlich gegenüber Vorjahr. Das Segment Consumer Batteries zeichnet sich unverändert als stabile, tragende Säule der VARTA AG aus. Das Segment Power Batteries steht unter anderem für den Aufbau zukunftsträchtiger Technologien. Auf diesen Säulen fußt die Strategie des VARTA AG Konzerns, der darauf aufsetzend die begonnene Restrukturierung konsequent fortsetzen wird.

Consumer Batteries ist und bleibt eine stabile, tragende Säule der VARTA AG auch in der Zukunft

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1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 Veränderung
Umsatz (in T€) 370.026 365.927 1,1 %
Bereinigtes EBITDA (in T€) 52.342 30.438 72,0 %
Bereinigte EBITDA Marge (in %) 14,1 % 8,3 % 5,8 PP

Das Segment Consumer Batteries bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. In diesem Segment ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr von 365,9 Mio. € auf 370,0 Mio. € gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von 1,1 %.

Das bereinigte EBITDA des Geschäftsjahres 2023 ist um 72,0 % gegenüber Vorjahr gestiegen. Dies resultiert insbesondere aus einer Erholung der Rohstoff- und Energiepreise im zweiten Halbjahr 2023, sowie selektiven Preisweitergaben an den Kunden, was eine deutliche Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge zur Folge hatte. Diese hat um 5,8 Prozentpunkte auf 14,1 % zugelegt.

Der verhaltenen Endkundennachfrage nach Haushaltsbatterien konnte durch gezielte Maßnahmen, vor allem durch die Gewinnung neuer Handelskunden, erfolgreich begegnet werden. Die im Jahresverlauf rückläufigen Energie- und Rohstoffkosten, selektive Preisweitergaben sowie die erfolgreich umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen führten zu der deutlichen Margenverbesserung. Der typische saisonale Rückenwind im zweiten Halbjahr unterstützte diese Entwicklung zusätzlich.

Mit Embedded Batteries bietet die VARTA AG innovative und bewährte Lösungen für Hörgeräte, kabellose Kopfhörer und medizinische Anwendungen

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1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 Veränderung
Umsatz (in T€) 212.969 300.471 -29,1 %
Bereinigtes EBITDA (in T€) -16.747 34.046 <-100 %
Bereinigte EBITDA Marge (in %) -7,9 % 11,3 % -19,2 PP

Das Segment Embedded Batteries umfasst zum einen das Geschäft mit Mikro- und Hörgerätebatterien und zum anderen die kleinformatigen Lithium-Ionen Rundzellen für OEM-Anwendungen.

Der Umsatz lag im Geschäftsjahr 2023 bei 213,0 Mio. €, was einem Umsatzrückgang von 29,1 % entspricht. Für das Gesamtjahr 2023 ist das bereinigte EBITDA im Vergleich zum Vorjahr um 50,8 Mio. € auf -16,7 Mio. € gefallen. Die bereinigte EBITDA-Marge lag bei -7,9 %, was einer Verschlechterung von 19,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Die Nachfrage im Markt für Embedded Batteries hat sich insgesamt verhalten entwickelt. Der Umsatzrückgang im Segment ist größtenteils auf den Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells zurückzuführen. Für dessen Umsatzeinbußen waren im Wesentlichen die geringeren Abnahmemengen seitens unseres Großkunden verantwortlich. Daneben belasteten das Segment das schwache Konsumklima und die Realeinkommensverluste der vergangenen Jahre sowie die zurückgegangene Endkundennachfrage nach Produkten der Unterhaltungselektronik.

Die VARTA AG hat die für 2023 angekündigten Personalmaßnahmen, wie die Kurzarbeit im Werk Nördlingen sowie das Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen, erfolgreich umgesetzt, um der veränderten Absatzentwicklung entgegenzuwirken. Die VARTA AG hat weiterhin ausreichend vorgehaltene Kapazität, um im Falle einer kurzfristigen Nachfrageerholung flexibel reagieren und zusätzliche Mengen produzieren zu können. Darüber hinaus soll durch Optimierungen der Produktionsstrukturen das Werk flexibler auf Auslastungsschwankungen ausgerichtet werden.

Power Batteries ist der langfristige Wachstumstreiber der VARTA AG in prosperierenden Zukunftsmärkten

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1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 Veränderung
Umsatz (in T€) 237.310 140.518 68,9 %
Bereinigtes EBITDA (in T€) 14.788 5.019 >100 %
Bereinigte EBITDA Marge (in %) 6,2 % 3,6 % 2,6 PP

Das Segment Power Batteries umfasst die Geschäftsbereiche Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs sowie Lithium-Ion Large Cells. Darüber hinaus fallen mögliche Sondereffekte des Konzerns in dieses Segment.

Der Umsatz im Segment Power Batteries ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr von 140,5 Mio. € auf 237,3 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 68,9 %. Das bereinigte EBITDA ist von 5,0 Mio. € auf 14,8 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 9,8 Mio. € und resultierte in einer Verbesserung der bereinigten EBITDA Marge, die um 2,6 Prozentpunkte auf 6,2 % gestiegen ist.

Das kräftige Umsatzwachstum im Segment Power Batteries resultierte vor allem aus der starken Nachfrage nach Energiespeicherlösungen, die ein höheres Maß an Unabhängigkeit von externen Energielieferanten ermöglichen. Außerdem beeinflussten Effekte aus nachträglichen Preisanpassungen sowie aus Projektabrechnungen bei großformatigen Zellen das Ergebnis positiv. Dieser Effekt machte im Gesamtjahr 39,0 Mio. € aus. Beide Effekte erklären weitgehend die Umsatzverbesserung gegenüber den Vorquartalen. Gegenläufig hat sich der Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs entwickelt, der weiterhin von einer gedämpften Nachfrage im Premiumsegment gekennzeichnet ist.

Die im Jahr 2024 in Betrieb genommene neue Fertigungsanlage für die VARTA.wall in Neunheim bei Ellwangen erlaubt der VARTA AG langfristig am prognostizierten Marktwachstum zu partizipieren. Die Nachfrage nach Energiespeicherlösungen hat sich Ende 2023 und in 2024 allerdings sehr deutlich eingetrübt. Hohe Lagerbestände im Großhandel sowie preisaggressive Wettbewerber haben die Margen zuletzt sinken lassen und werden kurzfristig auch zu einem Nachfragerückgang führen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Anlaufkosten für die VARTA.wall-Produktion das Margenbild zusätzlich belasten werden. Ab 2025 sieht eine im Auftrag der VARTA AG erstellte Marktstudie von McKinsey allerdings wieder eine deutliche Marktbelebung und prognostiziert kontinuierlich attraktive Wachstumsraten für Energiespeicherlösungen, von der auch die VARTA AG insbesondere durch die Produkteinführung der VARTA.wall profitieren möchte.

7. Mitarbeitende

Die erfolgreiche Entwicklung der Gruppe basiert auf der Kompetenz und den Fähigkeiten der Mitarbeitenden sowie ihrer Identifikation mit dem Unternehmen. Neben der Ausbildung der Mitarbeitenden sorgen Fortbildungen und Schulungen für ein hohes Kompetenzniveau. Der Konzern ist an engagierten und motivierten Mitarbeitenden interessiert, die in einem starken Team die Innovation des Unternehmens weiter vorantreiben möchten. Um Innovation auch im HR-Bereich weiterzutreiben, setzt VARTA AG auf die Digitalisierung wesentlicher Personalprozesse.

Die VARTA AG als Technologieunternehmen beschäftigt mit 45,0 % seiner globalen Beschäftigten einen hohen Anteil an Mitarbeiterinnen. Um sich bestmöglich an den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden zu orientieren und eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern, unterstützt die VARTA AG flexible Arbeitszeitmodelle. Je nach Einsatzbereich bietet das Unternehmen verschiedene Schichtmodelle, Gleitzeitregelungen, Altersteilzeit und mobiles Arbeiten an. Für die Zukunft sind die Implementierung eines Programms zur Job-Rotation, die Erarbeitung von Möglichkeiten mit zeitlicher Befristung an anderen VARTA AG-Standorten zu arbeiten, sowie einheitliche Regelungen zum mobilen Arbeiten geplant.

Es soll sichergestellt werden, dass sich Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen binden und anhand gemeinsamer Unternehmensziele und -werte mit der VARTA AG identifizieren. Durch eine langjährige Betriebszugehörigkeit bringen die Mitarbeitenden exzellente Fachkenntnisse in ihren Aufgabengebieten mit.

Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber stellen Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention im VARTA AG Konzern wichtige Säulen für die Beschäftigung dar. Der Anspruch der VARTA AG ist es, auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestimmte Gesundheitsleistungen anzubieten und sie somit in ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation nachhaltig zu stärken.

Die VARTA AG bietet ein breites Angebot an Ausbildungsberufen im technischen und kaufmännischen Bereich sowie duale Studienrichtungen mit den Schwerpunkten Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Betriebswirtschaftslehre an. Das Unternehmen begleitet im Schnitt circa 90 Auszubildende; im Jahr 2023 haben 28 neue Auszubildende und dual Studierende ihren Werdegang bei der VARTA AG Gruppe begonnen. Auf über 1.000 m 2 bietet das Unternehmen im Ausbildungszentrum der VARTA AG Academy State-of-the-Art-Applikationen und -Geräte wie Laserbeschriftungen oder 3D-Drucker. Digitale Lernplattformen ergänzen zeit- und ortsunabhängig die Wissensvermittlung.

Arbeitgeberattraktivität

Durch gezielte Maßnahmen wird versucht, die Mitarbeitenden durch attraktive Angebote und Kooperationen an das Unternehmen zu binden. Dies ist gerade in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen essenziell.

Die Führungskräfte des Konzerns treffen sich in regelmäßigen Führungsworkshops. Nachwuchsführungskräfte werden mit gezieltem Training und Mentoring auf zukünftige Führungsaufgaben vorbereitet. Weiterhin werden bedarfsgerechte Entwicklungsinitiativen für die Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens gefördert.

Die Anzahl der Mitarbeitenden der gesamten Gruppe verringerte sich von 4.498 Mitarbeitenden im Vorjahr auf 3.999 Mitarbeitende zum 31. Dezember 2023.

In Summe verteilten sich die Mitarbeitenden zum Bilanzstichtag wie folgt auf die Regionen:

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2023 2022
Europa 3.331 3.729
davon Deutschland 2.717 3.065
Asien 652 750
USA 16 19

8. Chancen- und Risikobericht

Die VARTA AG und ihre Tochtergesellschaften werden im Rahmen ihrer globalen Geschäftstätigkeiten mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert, die das Konzernergebnis spürbar beeinflussen können. Durch das implementierte Risikomanagementsystem werden diese Risiken frühzeitig identifiziert, bewertet und berichtet.

In der zweiten Jahreshälfte 2023 wurde das Risikomanagementsystem grundlegend überarbeitet. Die aktuell gültigen Regelungen sind im Folgenden näher beschrieben und erläutert. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde zur Darstellung der TOP-Risiken ein qualitativer Ansatz gewählt. Chancen, die sich für den VARTA AG-Konzern ergeben, werden in den monatlichen Forecasts kontinuierlich abgebildet. Eine Clusterung, analog der Risiken, wird für Chancen im Konzern gegenwärtig nicht vorgenommen.

8.1. Risikomanagementsystem

Das Risikomanagement unterstützt das Unternehmen bei der Einhaltung von Vorschriften, ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung, verbessert die Effizienz der Abläufe und verringert die Wahrscheinlichkeit von Fehlschlägen. Zur frühzeitigen Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken hat die Gesellschaft verschiedene Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet, die in einem internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind.

Dieses umfasst entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 und Abs. 3 AktG auch ein Risikofrüherkennungssystem. Wesentliche Bausteine der Risikofrüherkennung sind ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine jährliche Budgetplanung, die mehrfach innerhalb des laufenden Jahres überprüft und an die aktuellen Erkenntnisse angepasst wird, monatliche Plan-Ist-Vergleiche und verschiedene Leistungskennzahlen innerhalb des gesamten Konzerns.

Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt beim Vorstand, welcher die Ergebnisse des Risikomanagements bei Entscheidungen berücksichtigt. Der Aufsichtsrat inklusive des Prüfungsausschusses ist durch die regelmäßige Berichterstattung in den Risikomanagementprozess eingebunden und bewertet auch die vom Vorstand festgelegte Risikostrategie für den VARTA AG-Konzern und das Risikomanagementsystem. Mindestens vierteljährlich finden Sitzungen des Management Boards statt, in denen Risiken und Chancen der Geschäftsaktivitäten analysiert und erörtert werden. Das Risikomanagementsystem unterscheidet dabei zwischen finanziellen, operativen, strategischen und Compliance Risiken. Hierbei werden alle Risiken anhand einer Risikomatrix als geringfügig, moderat oder wesentlich eingeordnet. Die folgende Abbildung zeigt die neu eingeführte Risikomatrix und die angewendeten Bandbreiten zur Quantifizierung von Risiken.

Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der TOP-Risiken. Zu diesen Risiken zählen alle Sachverhalte, die als wesentlich eingestuft sind und folglich eine entsprechende Auswirkung auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben können. Zusätzlich werden die TOP-Risiken um die zehn größten Risiken gemäß ihrem Nettoschadenswert erweitert. Der erwartete Nettoschadenswert wird im Rahmen eines Regelprozesses konzernweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der Kombination von Nettoschadenswert und Eintrittswahrscheinlichkeit zusammen.

Zur Identifikation der Risiken wurden im Geschäftsjahr neue Risikoverantwortliche definiert, welche die Risikosituation ihres Bereichs beobachten, quantifizieren und dann an den Risk Manager berichten. Um eine enge Verzahnung mit operativen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen sicherzustellen, ist das Risikomanagement inklusive dem Risk Manager direkt unter dem Finanzvorstand angesiedelt. Es wird jährlich intern geprüft und gegebenenfalls verbessert.

Zur Früherkennung von potenziell bestandsbedrohenden Entwicklungen und zur Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs erfolgt eine Aggregation mittels Monte-Carlo-Simulation. In diese Risikoaggregation fließen jeweils die Nettoschadenswerte, das heißt die Risiken unter Berücksichtigung von risikomindernden Maßnahmen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeiten der TOP-Risiken ein.

Bei der Monte-Carlo-Simulation werden für die TOP-Risiken des Unternehmens in unabhängigen Simulationsläufen einhunderttausend mögliche risikobedingte Zukunftsszenarien durchgespielt und dabei die Auswirkungen auf die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und die Plan-Bilanz berechnet. Nach allen Simulationsläufen wird das mit einem Konfidenzniveau von 90,0 % simulierte Planergebnis vom ursprünglichen Planergebnis abgezogen und ergibt die Gesamtrisikoposition. Die Gesamtheit aller Simulationsläufe liefert eine repräsentative Stichprobe in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit einer Überschuldung oder einer Illiquidität.

Die Ergebnisse der Aggregation sind die Basis der Berichterstattung über die Risikotragfähigkeit an den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Das Risikomanagement und dessen beitragende Elemente sind regelmäßig Gegenstand von Prüfungsaktivitäten der internen Revision. So können, falls Mängel aufgedeckt werden, geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung initiiert werden. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden.

8.2. Internes Kontrollsystem

Einen wichtigen Teil des Risikomanagements stellt das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der VARTA AG dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für den Konzern maßgeblichen Vorschriften gerichtet sind.

In den einzelnen Tochtergesellschaften ist ein den jeweiligen Verhältnissen angepasstes internes Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das Prinzip der Funktionstrennung.

Es gibt konzernweit einheitliche Bilanzierungsrichtlinien. Weiterhin ist das Rechnungswesen weitestgehend am Hauptsitz des Unternehmens in Ellwangen zentralisiert.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.

8.3. Risikosituation

Aus der Gesamtheit der identifizierten Risiken werden nachfolgend jene Risiken dargestellt, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prognosezeitraum, aktuell sind das 36 Monate, in wesentlichem Umfang negativ beeinflussen können.

Gemäß der oben erwähnten Bewertung der TOP-Risiken stellt sich die Risikosituation für den VARTA AG-Konzern zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

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RISKOKATEGORIE RISIKEN NETTOSCHADENSWERT (SCHADENSHÖHE) EINTRITTS WAHRSCHEINLICHKEIT ERWARTETER NETTOSCHADENSWERT
Operativ IT-Risiken hoch möglich wesentlich
Operativ Kundenauftragsrisiken hoch möglich wesentlich
Operativ Lieferantenrisiken hoch sehr unwahrscheinlich moderat
Strategisch Forschungs- und Entwicklungsrisiken hoch möglich wesentlich
Strategisch Förderungsrisiken hoch möglich wesentlich
Strategisch Risiken durch Elementargefahren hoch sehr unwahrscheinlich moderat
Strategisch Risiken durch Extremwetterereignisse hoch unwahrscheinlich moderat
Compliance Compliance-Risiken hoch möglich wesentlich

Da die VARTA AG innerhalb des Risikomanagementsystems im vergangenen Jahr umfangreiche Änderungen an der Risikorichtlinie vorgenommen hat, ist eine Darstellung der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aufgrund geänderter Parameter zur Risikoquantifizierung nicht aussagekräftig.

Durch diverse Ereignisse nach dem Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 (siehe 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag), hat sich die Risikosituation seither zu jedem neuen Risk Assessment kontinuierlich verändert. Hierbei sind im Wesentlichen geringere IT-Risiken hervorzuheben, welche bedingt durch umfangreiche Maßnahmen aus den Folgen der im Februar 2024 stattgefundenen Cyberattacke niedriger eingestuft wurden. Ebenso wurde zum Halbjahr 2024 aufgrund der finanziell angespannten Lage und dem im Juli 2024 angezeigten StaRUG-Verfahren ein mögliches Refinanzierungsrisiko mit hohem Nettoschadenswert aufgenommen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen-, sowie die Risikokategorien zum Berichtsstichtag ohne weitere Einstufung der Wertigkeit dargestellt.

8.4. Operative Risiken

Die zentrale IT-Abteilung des VARTA AG-Konzerns ist weltweit für alle Informationssysteme und Berechtigungen der Anwender zuständig. Die IT-Landschaft ist global einheitlich und wenig fragmentiert. Hierbei wird der nahtlose Zugriff auf relevante Daten, Systeme und technische Anwendungen für die Mitarbeitenden gewährt. Der Verlust oder die Manipulation von Daten kann zu Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs führen und damit auch unsere Kunden tangieren. Systemausfälle können erhebliche Auswirkungen auf die Produktion und damit ausbleibenden Umsatz zur Folge haben. Fehlende IT-Verfügbarkeit und etwaige Cyberkriminalität stellen trotz der vergangenen Cyberattacke weiterhin ernstzunehmende Risiken dar. Aus diesen Gründen wird das IT-Risiko als wesentlich eingeschätzt.

Zur Risikoreduzierung wird auf fortlaufende Optimierung der Systemlandschaft gesetzt, um den bestmöglichen Schutz gegenüber Angriffen von außerhalb zu gewährleisten. Die IT überwacht außerdem kontinuierlich den Systembetrieb, implementiert wenn möglich neue Softwarelösungen, überprüft regelmäßig die bestehenden Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme an. Damit trägt dieses Berechtigungskonzept im Wesentlichen zum internen Kontrollsystem bei.

Die in 2022 zurückgegangene Nachfrage sowie die Abhängigkeit eines Großkunden aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells aus dem Segment Embedded Batteries hat sich in 2023 weiter fortgesetzt. Dadurch besteht weiterhin eine Unterauslastung der Produktionskapazitäten. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse und der Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 bleibt das Risiko im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells weiterhin wesentlich. Das Risiko impliziert ebenso den möglichen Preisdruck auf den Absatzmärkten und eine geringe Fähigkeit, Kostensteigerungen auf die Endkunden vollständig weiterzugeben. Dies birgt Profitabilitätsrisiken für den Konzern.

Bereits 2022 wurden Maßnahmen eingeleitet, um die Kapazitäten an die aktuelle Marktlage anzupassen. Eine hohe Auslastung ist notwendig, um das mit erheblichen Investitionen aufgebaute kapitalintensive Lithium-Ionen-Geschäft profitabel zu betreiben. Dabei sollen die Umsatzströme deutlich differenzierter aufgebaut und die Bedeutung eines einzelnen Kunden in der Folge weiter reduziert werden. Mit neuen Kundenprojekten soll die Auslastungssituation stabilisiert und der Umsatz wieder gesteigert werden. Auch hier sind potenzielle Risiken möglich, welche sich unmittelbar auf den Ertrag auswirken können.

Zur Herstellung unserer Produkte in den einzelnen Geschäftsbereichen bezieht der VARTA AG-Konzern zahlreiche Einzelkomponenten und Rohmaterialien von externen Lieferanten. Dabei ist unser oberstes Ziel, durch ständige Einbindung von weiteren Anbietern die Abhängigkeit von einzelnen Zulieferern zu diversifizieren und vor allem im Hinblick auf klimabedingte, physische und (geo)politische Einflussfaktoren breiter aufzustellen. Durch regelmäßigen Kontakt zu unseren Lieferanten wird zudem versucht, potenzielle Lieferengpässe möglichst früh zu erkennen bzw. ganz zu vermeiden. Dennoch kann dieses Risiko nicht vollständig ausgeschlossen werden und wird deshalb mit moderat eingestuft.

8.5. Strategische Risiken

Aufgrund kontinuierlicher Forschungs- und Entwicklungsarbeit setzt der VARTA AG-Konzern in vielen Bereichen weltweit Maßstäbe und gehört in den wichtigen Wachstumsmärkten zu den Innovationsführern. Die entwickelten Produktionsprozesse und die entsprechend qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter runden das Kompetenzprofil ab. Unmittelbar durch diesen Umstand besteht ein wesentliches Risiko u.a. darin, nicht zeitgerecht nötige Ersatz- oder Nachfolgeprodukte entwickeln zu können. Ebenso besteht die Gefahr, dass bisher vergleichbare Lösungen am Markt einen potenziellen Entwicklungsrückstand zum VARTA AG-Konzern aufholen. Dadurch könnten gegebenenfalls Trends verpasst und geplante Umsätze ausbleiben. Dennoch sind insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit eine wesentliche Stärke des Unternehmens und nehmen auch in den Folgejahren einen großen Anteil der Geschäftstätigkeiten ein. Es besteht weiterhin die Chance, die technologische Entwicklung in den Segmenten mitgestalten zu können.

Der VARTA AG-Konzern partizipiert an einigen nationalen wie auch internationalen Förderprogrammen, um Produktinnovationen voranzutreiben. Dabei ergeben sich Chancen, mit diesen Mitteln neue Technologien zu entwickeln und neue Märkte zu erschließen. Der Konzern hat an dieser Stelle Auflagen für die Inanspruchnahme der Mittel zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen besteht das Risiko einer anteiligen Rückzahlung. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage und teilweise ausgebliebenen Aufträgen zur Zielerreichung, wird das Risiko für eine Verletzung der Förderauflagen als wesentlich eingeschätzt. Zur Überwachung und Steuerung des Risikos ist jedoch ein Monitoring-Prozess installiert. Dadurch können Abweichungen unmittelbar festgestellt und Gegensteuerungsmaßnahmen initiiert werden. Zusätzlich ist man in engem Austausch mit den Förderträgern, um die jeweilige Situation abzustimmen.

Aufgrund der klimatischen Veränderungen nehmen Extremwetterereignisse und die damit verbundenen klimabedingten Auswirkungen zu. Durch die Unternehmensgröße, den örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Standorte und den vorhandenen Anlagegütern, können sowohl der eigene Geschäftsbetrieb als auch Zulieferer und die entsprechenden Transportwege davon betroffen sein. In gleichem Maße betrifft dies auch potenzielle Schadensfälle aus Elementargefahren wie beispielsweise Brand, Blitzschlag, Sturm, Erdbeben und Hochwasser. Beide Risiken werden aufgrund einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit als moderat eingeschätzt. Allerdings können die potenziellen Auswirkungen im Schadensfall erheblich sein. Um die Risiken langfristig zu verringern sind entsprechende Versicherungen zur Abwendung von existenzbedrohenden finanziellen Auswirkungen vorhanden und es wurden, soweit möglich, diverse Schutzvorkehrungen getroffen.

Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bleiben auch für den VARTA AG-Konzern im Fokus. Regulatorische Auflagen, denen der Konzern nachkommen muss, verschärfen sich weiter. Unsere Nachhaltigkeitsabteilung beschäftigt sich intensiv mit dieser Entwicklung und leitet entsprechende Maßnahmen ein, um die künftigen Auflagen zu erfüllen. Gegenwärtig beobachtet der Konzern den Wandel aufmerksam.

8.6. Finanzielle Risiken

Im Folgenden wird auf Besonderheiten dieser Risikokategorie eingegangen. Weitere detaillierte Angaben sind in dem Kapitel 40.3 Finanzrisikomanagement enthalten.

Durch das internationale Marktauftreten und den weltweiten Einkauf von Rohstoffen und Komponenten entstehen Fremdwährungsrisiken für den Konzern. Diese Fremdwährungsrisiken werden eingehend analysiert, bewertet und, sofern es sich um wesentliche Beträge gegenüber fremden Dritten handelt, durch Sicherungsgeschäfte abgesichert.

Für Kreditbeziehungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitestgehend Warenkreditversicherungen zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen.

Forderungen der wesentlichen deutschen und österreichischen Gesellschaften werden im Rahmen eines Factoring Programms verkauft. Ferner werden zur Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese entsprechend wertberichtigt.

Aufgrund der Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022 sah sich die VARTA AG mit einem erhöhten Finanzierungsrisiko konfrontiert. Auf Basis des mit dem Sanierungsgutachter ausgearbeiteten Sanierungskonzepts nach IDW-S6 wurde 2023 mit den Banken eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen.

Diese Sanierungsvereinbarung verpflichtet den Vorstand der VARTA AG zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Die Sanierungsfähigkeit ist durch einen externen Sanierungsgutachter fortlaufend zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Bei einer Nichteinhaltung von bestimmten Bedingungen der Sanierungsvereinbarung haben die finanzierenden Banken grundsätzlich das Recht die Finanzierungsvereinbarung aufzukündigen und die ausgereichten Darlehen an die VARTA AG fällig zu stellen. Daher wurde zum Halbjahr 2024 ein Finanzierungsrisiko als wesentliches Risiko in das Risk Management aufgenommen.

Die VARTA AG befand sich im Jahr 2024 weiterhin in einer Restrukturierungssituation. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen musste die VARTA AG das beschlossene Restrukturierungsprogramm aus 2023 neu evaluieren und das nach dem Standard IDW-S6 erstellte Gutachten aus dem April 2023 aktualisieren lassen. Die Analyse durch den neuen Sanierungsgutachter, die Auxil Management GmbH ("Auxil"), ergab, dass mehrere Annahmen des bestehenden Gutachtens zu optimistisch waren, und führte zu einer Notwendigkeit der Anpassung der Restrukturierungsmaßnahmen, sodass die VARTA AG Gespräche über mögliche Rekapitalisierungs- und Finanzierungsoptionen mit ihren Finanzgläubigern, dem Mehrheitsaktionär und potentiellen Investoren führte und sich schließlich mit diesen auf eine neue Sanierungslösung einigte.

Am 21. Juli 2024 zeigte die VARTA AG ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) an. Das Restrukturierungsvorhaben soll insbesondere eine signifikante Entschuldung der VARTA AG und die Schaffung von Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Eigen- und Fremdkapitalmittel herbeiführen.

Der am 31. Oktober 2024 eingereichte Restrukturierungsplan umfasst im Wesentlichen Forderungsverzichte von Gläubigern, einen Kapitalschnitt und Delisting, ein Investment der Porsche AG in den Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart) sowie die Zuführung neuen Eigen- und Fremdkapitals.

Im Zusammenhang mit diesem Restrukturierungsplan hat die VARTA AG unter anderem einen Beteiligungsvertrag mit der Porsche AG über ein Investment in den Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart), eine Investorenvereinbarung mit der Porsche AG und einer von DDr. Michael Tojner kontrollierten Gesellschaft, ein New Money Facility Agreement mit Konsortialkreditgebern und Teilen der Schuldscheindarlehengläubigern sowie zwei Verträge zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die die New Money Facilitiy gewähren, abgeschlossen.

Am 11. Dezember 2024 bestätigte das Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart den Restrukturierungsplan. Im Folgenden legten einige Aktionäre sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Beschluss vom 23. Januar 2025 hat das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Amtsgerichts - Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der Restrukturierungsplan wurde damit rechtskräftig.

Aufgrund der noch nicht vollständigen Umsetzung des Beteiligungsvertrags, der Investorenvereinbarung, der beiden Verträge zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren, des New Money Facility Agreement sowie der Unsicherheit des Erreichens der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen Budgetziele besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag des Konzernabschlusses der VARTA AG sowie auf das Kapitel 31 Nachtragsbericht des Jahresabschlusses der VARTA AG.

8.7. Compliance-Risiken

Unter Compliance-Risiken werden Strafen, finanzielle oder andere materielle Ausfälle aufgrund von Gesetzesverstößen oder die Nichteinhaltung von unternehmensinternen Vorschriften verstanden. Auch potenzielle Risiken, die sich aus der seit 2023 erforderlichen Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ergeben, sind hierunter zu verstehen. Aufgrund des möglichen hohen Strafmaßes wird dieses Risiko insgesamt als wesentlich eingestuft. Zur Risikoreduzierung hat die VARTA AG u.a. den gezielten Einsatz von Softwarelösungen sowie einen Verhaltenskodex für relevante Lieferanten implementiert.

8.8. Chancen der künftigen Entwicklung

Bezüglich der weiteren Entwicklung des VARTA AG-Konzerns ist neben den insgesamt positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung der für den Konzern relevanten Märkte für Batterieanwendungen von entscheidender Bedeutung.

Die Identifikation, Wahrnehmung und Nutzung von Chancen werden dezentral gesteuert und obliegen dem operativen Management. Die Grundlage dafür bilden die vom Vorstand ausgegebenen Ziele und Strategien. Das Chancenmanagement wird mit Hilfe des Risikomanagement- und Controlling-Prozesses gesteuert. Auch werden mögliche Chancen bei der Monte-Carlo-Simulation durch die Best-Case-Einschätzungen der Gewinn- und Verlustrechnungspositionen berücksichtigt.

Für die VARTA AG sind insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit eine wesentliche Stärke. Dank des Fokus auf Forschung und Entwicklung sowie des bestehenden großen Netzwerkes an Forschungspartnern ist der Konzern exzellent aufgestellt, um den technologischen Fortschritt des relevanten Industriebereiches mitzugestalten. Die Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien wird sehr genau beobachtet. Es besteht weiterhin die Chance, die technologische Entwicklung in den Segmenten mitgestalten zu können.

Im Segment Consumer Batteries konnte der verhaltenen Endkundennachfrage von Haushaltsbatterien mit der Gewinnung von neuen Handelskunden begegnet werden. Darüber hinaus ist der Konzern durch die im Jahresverlauf 2023 rückläufigen Energie- und Rohstoffkosten sowie selektiven Preisweitergaben und erfolgreich umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen gut aufgestellt.

Die Nachfrage im Segment der Embedded Batteries hat sich im vergangenen Geschäftsjahr verhalten entwickelt. Im Geschäftsbereich Micro Batteries sieht sich die VARTA AG für einen möglichen Wandel zu wiederaufladbaren Hörgerätebatterien dennoch gut vorbereitet. Trotz des Nachfragerückganges ist die VARTA AG im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells nach wie vor sehr gut positioniert, um vom strukturellen Marktwachstum zu profitieren.

Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells, wurden Lithium-Ionen-Rundzellen zu hochleistungsfähigen Produkten weiterentwickelt. Das prädestiniert die Zelle für den Einsatz für Bereiche, in denen schnelle Be- und Entladung der Zelle gefragt sind. Aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften lässt sich die Technologie für viele Bereiche wie etwa Elektrowerkzeuge oder Hochleistungshaushaltsgeräte einsetzen, in denen hohes Drehmoment und Schnellladefähigkeit gefordert sind.

Darüber hinaus profitiert die VARTA AG weiter vom Megatrend zu dezentralen, autarken Energiespeicherlösungen, die ebenfalls einen Teil des Segmentes Power Batteries darstellen. Den im Portfolio befindlichen Energiespeicherlösungen wird trotz zu beobachtender Marktschwächen langfristig ein starkes Marktwachstumspotenzial zugesprochen. Diese gelten als ein zentrales Element für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die VARTA AG verspricht sich trotz deutlich gestiegenem Wettbewerbsdruck, auch durch Produktinnovationen, weiterhin mittel- und langfristige Wachstumspotenziale in diesem Geschäftsbereich. Mit den vorhandenen Produktionskapazitäten in Deutschland kann die Nachfrage sehr schnell mit Erzeugnissen, die das Gütesiegel - Made in Germany - tragen, bedient werden.

8.9. Gesamtbeurteilung durch den Vorstand

Der Vorstand trägt die Verantwortung für das Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist. In den vierteljährlichen Vorstandssitzungen wird die unternehmensweite Risikosituation evaluiert, die Ergebnisse erläutert sowie einmal jährlich eine Gesamtaussage über die Angemessenheit und Wirksamkeit unseres internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems getroffen. Basierend darauf liegt dem Vorstand kein Hinweis vor, dass diese zum Geschäftsjahresende 2023 in ihrer jeweiligen Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wären.

Durch die umfangreiche Anpassung der Risikorichtlinie in der zweiten Jahreshälfte 2023, wurde ein detaillierterer Blick auf die gesamte Risikosituation des Konzerns gewonnen. Dabei konnte insbesondere eine höhere Qualität bei der Meldung der Risiken und den dazugehörigen risikomindernden Maßnahmen erzielt werden.

Der Vorstand ist überzeugt, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen und vertraglich geregelten Restrukturierungsmaßnahmen im März 2025 weiter umgesetzt werden, sodass die nachhaltige Finanzierung der VARTA AG-Gruppe sichergestellt und die VARTA AG-Gruppe zukunftsfähig aufgestellt wird.

8.10. Lageberichtsfremde Angaben

Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements werden u.a. durch verschiedene in- und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die Revisionsfunktion überwacht. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem werden für angemessen erachtet. Beides wird an Veränderungen des Geschäftsmodells sowie die Art und den Umfang von Geschäftsvorfällen und Zuständigkeiten angepasst. Im Geschäftsjahr 2023 wurde begonnen den Formalisierungsgrad von Prozessen und Kontrollen fortlaufend zu erhöhen. Das Risikomanagementsystem wird ebenfalls kontinuierlich weiterentwickelt, um die Wirksamkeit und Angemessenheit zu verbessern. Als lageberichtsfremde Angaben gehen sie über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinaus und sind von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen.

9. Ausblick

Der VARTA AG Konzern hält trotz der Herausforderungen des Geschäftsjahres 2023 eine gute Position in seinen Kernmärkten und ist vielversprechend positioniert, um von den langfristigen Marktentwicklungen - insbesondere durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten bei Lithium-Ionen-Batterien - zu profitieren. Der seit Ende 2022 beobachtbare deutliche Rückgang der Energie- und Rohstoffpreise gibt der Gruppe einen gewissen Rückenwind für das neue Geschäftsjahr. Dennoch bleiben Lieferantenrisiken, vor allem bei wichtigen Rohstoffen und Komponenten, ein möglicher Risikofaktor für die Geschäftsentwicklung. Der erwartete Nettoschadenswert wird hier allerdings als moderat eingestuft. Das Unternehmen sieht auf operativer Ebene hingegen sowohl für IT-Risiken als auch für Risiken im Zusammenhang mit Kundenaufträgen wesentliche potenzielle Nettoschadenswerte. Der im Februar 2024 erlittene Cyberangriff auf die Systemlandschaft der VARTA AG resultierte in einem weltweiten temporären Stillstand der Produktion. Durch höhere Sicherheitsanforderungen an die IT-Infrastruktur im Zuge des sukzessiven Wiederhochfahrens der Systeme soll die Wahrscheinlichkeit für zukünftige IT-Risiken reduziert werden. Während auf strategischer Ebene Risiken durch Elementargefahren oder Extremwetterereignisse als unwahrscheinlich und damit moderat eingeschätzt werden, klassifiziert das Unternehmen sowohl Forschungs- und Entwicklungsrisiken als auch Förderungsrisiken und Compliance-Risiken als wesentlich. Die Einhaltung der Auflagen bestehender Förderprogramme wird über einen Monitoring-Prozess sichergestellt. Darüber hinaus pflegt das Unternehmen einen kontinuierlichen Austausch mit den Förderträgern, um sie im Falle von Veränderungen der Rahmenbedingungen frühzeitig zu informieren. Daneben profitiert die VARTA AG vom bestehenden großen Netzwerk an Forschungspartnern, um gemeinsam die technologische Weichenstellung des relevanten Industriebereiches voranzutreiben. Zur Reduktion möglicher Compliance Risiken setzt die VARTA AG gezielt Softwarelösungen ein und hat zusätzlich einen Verhaltenskodex für relevante Lieferanten implementiert.

Innovationsfähigkeit und Technologiebeherrschung, insbesondere im Bereich der Lithium-Ionen Technologie, zeichnen die VARTA AG weiterhin aus und sollen sicherstellen, dass die starke Positionierung in den wichtigsten Wachstumsmärkten auch in Zukunft gehalten wird. Besonders im Segment Power Batteries sieht das Unternehmen weiterhin langfristige Wachstumschancen. Für 2024 geht der VARTA AG Konzern allerdings aufgrund des gesamtheitlich herausfordernden Marktumfeldes von einem Umsatzrückgang auf Konzernebene aus. Auch für das bereinigte EBITDA erwartet das Unternehmen einen Rückgang im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023.

Im Segment Consumer Batteries hat der VARTA AG Konzern im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise partiell an die Kunden weitergeben können. Hierbei erfolgte die Preisanpassung im Segment Consumer Batteries in mehreren Schritten, was sich positiv auf die Marge des Segmentes im Jahresverlauf ausgewirkt hat. Eine Reduktion der Rohstoff- und Energiepreise insbesondere in diesem Segment führte zu einer zusätzlichen Erholung der Marge. Vor diesem Hintergrund ist nach Managementeinschätzung zu erwarten, dass die Marge bei Haushaltsbatterien - in Abhängigkeit von Kundenverhandlungen und den zukünftigen Rohstoffpreisentwicklungen - in 2024 leicht über dem Wert aus 2023 liegen soll. Der Umsatz mit Haushaltsbatterien konnte auch im Geschäftsjahr 2023 weiter leicht gesteigert werden. Angesichts einer prognostizierten Marktwachstumsrate von rund 6,3 % pro Jahr von 2024 bis 2030 ist auch für die VARTA AG ein moderates Umsatzwachstum mit Haushaltsbatterien in den kommenden Jahren zu erwarten.

Im Segment Embedded Batteries erwartet die VARTA AG in den nächsten Jahren ebenfalls ein leichtes Wachstum. Der VARTA AG Konzern erwartet basierend auf einer Studie von Cointerpoint Research ab 2024 ein kontinuierliches Marktwachstum für True Wireless Stereoheadsets (TWS) bis 2026. Aktuelle Abnahmeplanungen des Hauptkunden bestätigen diese positive Entwicklung bei der VARTA AG. Dieses Wachstum soll bis 2028 aber aufgrund voraussichtlich sinkender Marktpreise vollständig volumengetrieben sein. Vor dem Hintergrund der hohen Produktexpertise und der hohen prognostizierten Markt-Wachstumsraten sieht sich die VARTA AG auch langfristig gut aufgestellt, um den erwarteten Nachfrageanstieg mit entsprechender bereits installierter Kapazität bedienen zu können. Dennoch ist aufgrund der hohen Kundenkonzentration eine volatile Umsatzentwicklung in diesem Geschäftsbereich für die VARTA AG zu erwarten. Im Geschäftsbereich Micro Batteries soll der demografische Wandel und die steigende Zahl älterer Menschen für langfristige, strukturelle Wachstumsimpulse sorgen. Studien von Business Research Insights, Vantage Market Research und Growth Market Reports prognostizieren ein weltweites Marktwachstum für Hörgerätebatterien für die kommenden Jahre von durchschnittlich 4,9 % pro Jahr. Der VARTA AG Konzern erwartet dieses Wachstum insbesondere im Bereich der wiederaufladbaren Hörgerätebatterien, während im gleichen Zeitraum mit einer leichten Abnahme des Absatzes für Einweg-Hörgerätebatterien zu rechnen ist.

Im Segment Power Batteries, zu dem die Geschäftsbereiche Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells gehören, erwartet der VARTA AG Konzern auch ein kontinuierliches, langfristiges Marktwachstum. Das Streben nach einem höheren Maß an Energieautarkie sollte zu einem Bedeutungszuwachs von Energiespeichern führen. Basierend auf einer Auftragsstudie von McKinsey für den VARTA AG Konzern dürfte sich der globale Heimspeicherbedarf in den kommenden Jahren um durchschnittlich 8,8 % pro Jahr erhöhen, wobei insbesondere ab 2025 mit einer Wachstumsbeschleunigung gerechnet wird. Laut dieser Studie dürfte sich dieses Wachstum in den nächsten beiden Dekaden im Heimspeichermarkt in VARTA AGs Zielmärkten fortsetzen, wobei hier speziell das Massengeschäft ausschlaggebend sein soll. Im Bereich der Lithium-Ion Battery Packs bedient die VARTA AG mit kundenspezifischen Produktlösungen und Standardlösungen (off-the-shelf solutions) unter anderem Anwendungen wie Haus- und Gartengeräte, Intralogistik, Kommunikationselektronik, medizinische Anwendungen und viele weitere industrielle Anwendungen. Die VARTA AG sieht sich aussichtsreich positioniert, um hierbei am Marktwachstum zu partizipieren. Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells wird aufgrund der einzigartigen Eigenschaften der Technologie (Ultra-High-Power Zelle mit sehr schneller Be- und Entladung) als aussichtsreich erachtet. Konkrete Chancen ergeben sich für den VARTA AG Konzern insbesondere dann, wenn es gelingt, die initiierten Kundenprojekte zu hohen Stückzahlen im Zuge des Kapazitätsausbaus mit dem strategischen Partner, Porsche AG, zu führen. Wachstumsimpulse sind auch durch den Einsatz VARTA AGs einzigartiger Lithium-Ionen Rundzellen Technologie, etwa für Hochleistungshaushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge oder in anderen industriellen Anwendungen denkbar.

Der Geschäftsausblick für den VARTA AG Konzern ist angesichts der Risikosituation für das Geschäftsjahr 2024 im Vergleich mit Vorjahren mit hohen Unsicherheiten verbunden. Diesen oben genannten und weiteren Risiken begegnet der Konzern mit gezielten Maßnahmen, die über das Jahr hinweg mit Hilfe des Risikomanagementsystems überwacht werden. Dadurch wird eine fundierte Entscheidungsfindung ermöglicht, Effizienzen verbessert und die Wahrscheinlichkeit von Fehleinschätzungen reduziert. Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen, die in einem internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind, sollen zur frühzeitigen Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken dienen.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Die Umsatzerwartung für das Geschäftsjahr 2024 der nachfolgend dargestellten Prognose wurde am 11. Oktober 2024 publiziert, als eine weitere Revision der erstmals zum 11. August 2023 abgegebenen Umsatzprognose. Die Prognose über das bereinigte EBITDA sowie Informationen über die Entwicklung einzelner Segmente wurden erstmals mit diesem Bericht veröffentlicht.

VARTA AG Konzern - Prognose 2024

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der Vorstand der VARTA AG einen Umsatz in Höhe von 750 Mio. € bis 800 Mio. € (2023: 820  Mio. €) und geht von einem bereinigten EBITDA von 30 Mio. € bis 50 Mio. € (2023: 50,4 Mio. €) aus. Die am 11. August 2023 erstmals abgegebene Prognose für den Umsatz in 2024 (mindestens 900 Mio. €) wurde damit per Ad-hoc Meldung aufgrund einer weiteren Eintrübung des Marktes für Energiespeicher im zweiten Quartal 2024 angepasst. Die aktuelle Prognose basiert auf der Annahme, dass die herausfordernde wirtschaftliche Lage und die bestehenden globalen Krisen auch im Jahr 2024 fortbestehen. Hiermit gehen entsprechend negative Folgen für Kosten, Lieferketten und Konsumentennachfrage einher. Darüber hinaus erweisen sich die prognostizierten Kundenabrufe als weiterhin sehr volatil und das Marktumfeld für Energiespeicher anhaltend herausfordernd, was eine präzise Aussage erschwert.

Die Bandbreite der Prognosen trägt diesen erwarteten negativen Entwicklungen Rechnung. Allerdings ist der weitere Verlauf der Entwicklungen bei Energiekosten, Rohstoffpreisen und Lieferketten sowie der Finanzierungssituation derzeit für das kommende Jahr nur eingeschränkt abschätzbar. Dies gilt auch für den Umfang und die Aufwendungen angedachter Sanierungsmaßnahmen, die mit den Finanzierern im vierten Quartal 2024 im Rahmen eines Term Sheets vereinbart wurden. Da die mit der Umsetzung der Sanierungsvereinbarung verbundenen Kosten sowie die resultierenden operativen internen Maßnahmen auch von externen Faktoren wie etwa der Inflation, dem Konsumklima oder dem Zinsniveau innerhalb der EU abhängen, ist die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 mit überdurchschnittlich hohen Risiken behaftet.

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INDIKATOR PROGNOSE FÜR 2024 GESCHÄFTSJAHR 2023
Finanzielle Indikatoren: Konzern
Umsatzerlöse 750 - 800 Mio. € 820,3 Mio. €
Bereinigtes EBITDA 30 - 50 Mio. € 50,4 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Consumer Batteries
Umsatzerlöse Etwa auf Vorjahresniveau 370,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Leicht über Vorjahresniveau 52,3 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Embedded Batteries
Umsatzerlöse Deutlich über Vorjahresniveau 213,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich über Vorjahresniveau -16,7 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Power Batteries
Umsatzerlöse Deutlich unter Vorjahresniveau 237,3 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich unter Vorjahresniveau 14,8 Mio. €

Legende (Abweichungen zum Geschäftsjahr 2023)

Etwa auf Vorjahresniveau: 1 % - 4 % Abweichung

Leicht unter/​über Vorjahresniveau: 5 % - 9 % Abweichung

Deutlich unter/​über Vorjahresniveau: ≥ 10 % Abweichung

Segment Consumer Batteries - Prognose 2024

Consumer Batteries bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. Im Jahr 2024 dürften die Umsätze, auch aufgrund des temporären Produktionsstillstands verursacht durch den Cyberangriff im Februar 2024, in etwa auf Vorjahresniveau liegen. Wachstumsimpulse wären vom weiteren leichten Ausbau des Markengeschäfts denkbar, allerdings lässt das unsichere Marktumfeld aktuell kein signifikantes Umsatzwachstum für das Segment erwarten. Das bereinigte EBITDA hat sich in 2023 aufgrund einer deutlichen Reduktion der Energie- und Rohstoffpreise sehr stark erholt und sollte in 2024, trotz des temporären Produktionsstopps im ersten Quartal, sogar leicht über dem Vorjahreswert liegen.

Segment Embedded Batteries - Prognose 2024

Das Segment Embedded Batteries umfasst die Geschäftsbereiche Micro Batteries mit Mikro- und Hörgerätebatterien sowie Lithium-Ion Small Cells, mit VARTA AGs CoinPower Zellen für True Wireless Stereoheadsets (TWS). Im Bereich der Mikro- und Hörgerätebatterien soll die marktführende Position in einem leicht wachsenden Markt weiter gefestigt werden. Durch einen strukturellen Wandel in Richtung wiederaufladbarer Hörgerätebatterien, was eine Volumenreduktion von Zink-Luft Batterien mit sich bringt, erwartet das Unternehmen allerdings ein in etwa gleichbleibendes Umsatzniveau. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells, dessen Schwerpunkt in kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen für OEM-Anwendungen liegt, soll der Absatz zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Dies ist insbesondere auf die höheren Abnahmeprognosen seitens des Hauptkunden in diesem Geschäftsbereich zurückzuführen. Aus diesem Grund ist insgesamt ein deutliches Umsatzwachstum für das Segment Embedded Batteries zu erwarten. Das bereinigte EBITDA soll aufgrund des gestiegenen Volumens im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells, und der damit einhergehenden höheren Auslastung der Produktion, gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich ansteigen.

Segment Power Batteries - Prognose 2024

Im Segment Power Batteries, zu dem die Geschäftsbereiche Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells gehören, erwartet die VARTA AG langfristige Wachstumsimpulse setzen zu können. Durch die signifikante Eintrübung im Geschäft mit Energiespeichern in 2024 wird der Umsatz für das Segment Power Batteries trotz des deutlichen Umsatzwachstums im Bereich der großformatigen Lithium-Ionen Zellen, deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen. Trotz langfristig positiver Marktaussichten für den Energiespeichermarkt, ist mit einem deutlichen Umsatzrückgang bei Energiespeichern in 2024 zu rechnen. Dieser erwartete Umsatzrückgang, der sowohl preis- als auch volumengetrieben ist, wird folglich auch zu einer deutlichen Reduktion des bereinigten EBITDAs im Segment Power Batteries führen.

VARTA AG Konzern - Prognose 2025

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand der VARTA AG einen Umsatz in Höhe von 700 Mio. € bis 750 Mio. € (2023: 820 Mio. €) und geht von einem bereinigten EBITDA von 50 Mio. € bis 80 Mio. € (2023: 50,4 Mio. €) aus. Auch diese Prognose basiert auf der Annahme, dass die herausfordernde wirtschaftliche Lage und die bestehenden globalen Krisen auch im Jahr 2025 fortbestehen.

Im vierten Quartal 2024 hat der Vorstand beschlossen, die Segmentstruktur des VARTA AG Konzerns zu adaptieren. Anstelle der drei berichtspflichtigen Segmente (Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries) wird der Konzern ab dem vierten Quartal 2024 wieder in sechs berichtspflichtige Segmente unterteilt: Consumer Batteries, Micro Batteries, Lithium-Ion Small Cells, Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Large Cells. Aus Ansicht des Vorstands reflektiert die neue Segmentierung ab Ende 2024 die derzeitige Konzernsteuerung der einzelnen Geschäftsbereiche akkurater als unter der alten Segmentierung.

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INDIKATOR PROGNOSE FÜR 2025 PROGNOSE FÜR 2024 GESCHÄFTSJAHR 2023
Finanzielle Indikatoren: Konzern
Umsatzerlöse 700 - 750 Mio. € 750 - 800 Mio. € 820,3 Mio. €
Bereinigtes EBITDA 50 - 80 Mio. € 30 - 50 Mio. € 50,4 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Consumer Batteries
Umsatzerlöse Etwa auf 2023 Niveau Etwa auf 2023 Niveau 370,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich über 2023 Niveau Deutlich über 2023 Niveau 52,3 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Micro Batteries
Umsatzerlöse Etwa auf 2023 Niveau Etwa auf 2023 Niveau 146,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich unter 2023 Niveau Leicht über 2023 Niveau 24,7 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Lithium-Ion Small Cells
Umsatzerlöse Deutlich über 2023 Niveau Deutlich über 2023 Niveau 67,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich über 2023 Niveau Deutlich über 2023 Niveau -41,4 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Energy Storage Systems
Umsatzerlöse Deutlich unter 2023 Niveau Deutlich unter 2023 Niveau 153,6 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich unter 2023 Niveau Deutlich unter 2023 Niveau 6,5 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Lithium-Ion Battery Packs
Umsatzerlöse Deutlich unter 2023 Niveau Leicht unter 2023 Niveau 44,0 Mio. €
Bereinigtes EBITDA Deutlich über 2023 Niveau Deutlich über 2023 Niveau -15,8 Mio. €
Finanzielle Indikatoren: Segment Lithium-Ion Large Cells
Umsatzerlöse - Deutlich über 2023 Niveau 39,7 Mio. €
Bereinigtes EBITDA - Deutlich unter 2023 Niveau 24,1 Mio. €

Legende (ident zur Prognose 2024)

Etwa auf Vorjahresniveau: 1 % - 4 % Abweichung

Leicht unter/​über Vorjahresniveau: 5 % - 9 % Abweichung

Deutlich unter/​über Vorjahresniveau: ≥ 10 % Abweichung

Segment Consumer Batteries - Prognose 2025

Consumer Batteries bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. Im Jahr 2024 und 2025 dürften die Umsätze in etwa auf dem Niveau von 2023 liegen. Ein moderater Ausbau des Markengeschäfts könnte potenziell Wachstumsimpulse liefern, jedoch lässt das derzeit unsichere Marktumfeld keine deutliche Umsatzsteigerung in diesem Segment erwarten. Das bereinigte EBITDA könnte aufgrund interner Effizienzsteigerungsmaßnahmen in 2024 und 2025 sogar deutlich über dem Niveau von 2023 liegen.

Segment Micro Batteries - Prognose 2025

Das Segment Micro Batteries umfasst das Geschäft mit Mikro- und Hörgerätebatterien. Das Unternehmen strebt an, seine marktführende Position in einem moderat wachsenden Markt weiter zu stärken. Durch den strukturellen Wandel hin zu wiederaufladbaren Hörgerätebatterien, der mit einer Reduktion des Absatzvolumens von Zink-Luft-Batterien einhergeht, wird jedoch ein insgesamt stabiles Umsatzniveau für 2024 und 2025 verglichen zum Geschäftsjahr 2023 erwartet. Das bereinigte EBITDA soll in 2025 gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 aufgrund eines gewissen Margendrucks allerdings deutlich zurückgehen.

Segment Lithium-Ion Small Cells - Prognose 2025

Das Segment Lithium-Ion Small Cells ist das Geschäft mit VARTA AGs CoinPower Zellen für True Wireless Stereoheadsets (TWS). In diesem Segment, das auf kleinformatige Lithium-Ionen-Rundzellen für OEM-Anwendungen fokussiert ist, wird für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 ein signifikanter Anstieg des Absatzes angestrebt. Dies beruht vor allem auf den gestiegenen Abnahmeprognosen des Hauptkunden im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023. Das bereinigte EBITDA soll ebenfalls in 2024 und 2025 im Vergleich zu 2023 deutlich ansteigen, was auf das erhöhte Produktionsvolumen im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells und die damit verbundene bessere Auslastung der Fertigungskapazitäten zurückzuführen ist.

Segment Energy Storage Systems - Prognose 2025

Das Segment Energy Storage Systems ist das Geschäft mit Energiespeicherlösungen für private und gewerbliche Anwendungsfelder. In diesem Segment rechnet die VARTA AG damit, langfristig vom Wachstum des Marktes für dezentrale Energiespeicherlösungen profitieren zu können. Laut Marktstudien wird ab 2025 eine erneute Belebung dieses Marktes erwartet. Nachdem die Absatzzahlen von VARTA AG für Energiespeicher im Jahr 2024 deutlich zurückgingen, wird für 2025 mit einer deutlichen Umsatzreduktion verglichen zum Niveau von 2023, gerechnet. Die Umsätze sollten aber durch eine erwartete Wiederbelebung des Markets in 2025 über den Niveau von 2024 liegen. Das bereinigte EBITDA soll aufgrund des anhaltend hohen Wettbewerbsdrucks in 2024 und 2025 voraussichtlich deutlich unter dem Wert von 2023 liegen.

Segment Lithium-Ion Battery Packs - Prognose 2025

Im Segment der Lithium-Ionen-Batteriepacks strebt die VARTA AG langfristig die Sicherung ihrer Marktposition an. Der anhaltende Trend zu kabellosen Geräten eröffnet in diesem Bereich vielfältige Geschäftsmöglichkeiten mit nachhaltigem Wachstumspotenzial. Während in 2024 leichte Umsatzrückgänge im Vergleich zu 2023 zu erwarten sind, prognostiziert das Unternehmen für 2025 einen deutlichen Umsatzrückgang im Vergleich zum Jahr 2023. Für das bereinigte EBITDA wird in 2024 und 2025 eine deutliche Steigerung der Profitabilität erwartet, die auf geplante Preisoptimierungen sowie umfassende Kosteneinsparungsmaßnahmen zurückzuführen ist.

Segment Lithium-Ion Large Cells - Prognose 2025

Im Segment Lithium-Ion Large Cells produziert der VARTA AG Konzern großformatige Lithium-Ionen Rundzellen. In 2024 konnte der Umsatz verglichen zu 2023 deutlich gesteigert werden, während das bereinigte EBITDA deutlich zurückging.

Dieses Segment wird durch die Mehrheitsbeteiligung der Porsche AG entscheidend gestärkt. Aufgrund der Mehrheitsbeteiligung der Porsche AG wird dieses Segment ab 2025 nicht mehr vollständig im Konzernabschluss der VARTA AG konsolidiert. Daher wird fortan keine eigenständige Segmentprognose mehr veröffentlicht. Fest steht jedoch, dass durch die Zusammenarbeit mit der Porsche AG und den Ausbau zusätzlicher Produktionskapazitäten höhere Produktionsvolumina realisiert werden können, was das Wachstumspotenzial dieses Bereichs weiter stärkt.

10. Nachtragsbericht

Es wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben im Kapitel 47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sowie auf das Kapitel 31 Nachtragsbericht Jahresabschluss VARTA AG verwiesen.

11. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die VARTA AG, Ellwangen (Jagst), bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.

12. Übernahmerechtliche Angaben

Das gezeichnete Kapital der VARTA AG beträgt zum 31. Dezember 2023 42.641.686 €. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 42.641.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren.

Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands

Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Der Vorstand besteht gem. § 6 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juli 2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 8,5 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2023 I) gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1,0 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2022 II) gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen, gilt unverändert fort.

Die Hauptversammlung vom 11. Juli 2023 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 8,5 Mio. € (Bedingtes Kapital 2023 I) beschlossen. Die von der Hauptversammlung am 21. Juni 2022 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft, um bis zu 8,1 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022 I) sowie das am 21. Juni 2022 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2022 I) wurde aufgehoben.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Alle Aktien der Gesellschaft sind mit dem gleichen Stimmrecht ausgestattet. Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Herr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG Beteiligungen SE, Wien (Österreich), zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit 50,12 % (2022: 50,30 %) an der VARTA AG beteiligt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

13. Angaben zur VARTA AG

Der Lagebericht der VARTA AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst.

Beschreibung der Gesellschaft

Die VARTA AG ist eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich Aufgaben zur Steuerung des Konzerns sowie der operativen Tochtergesellschaften wahrnimmt. Die nachfolgenden Zahlen und Erläuterungen beziehen sich auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss der VARTA AG.

Wesentliche Geschäftsvorfälle

Im Berichtsjahr erfolgten Umstrukturierungen und Ausschüttungen innerhalb des Konzerns, die das Ziel haben, die Gesellschafts- und Konzernstruktur zu vereinfachen, um künftige Kosten zu reduzieren. Hierbei wurden zunächst die Anteile an der VARTA Consumer Europe Holding GmbH von der VARTA Consumer Benelux B.V. auf die VARTA AG übertragen, um die deutschen VARTA Consumer Gesellschaften in den steuerlichen Organkreis der VARTA AG zu integrieren. In einem zweiten Schritt wurden die Anteile an der VARTA Consumer Benelux B.V. im Rahmen eines Anteilstauschs in die VARTA Consumer Europe Holding GmbH eingebracht. Daneben erfolgten Sachdividenden an die VARTA AG über Forderungen gegenüber der VARTA Consumer Europe Holding GmbH. Aus den Umstrukturierungen und Ausschüttungen ergaben sich hohe Beteiligungserträge.

Ertragslage

Umsatz

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1,0 (2022: 3,6 Mio. €) erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse des Vorjahres resultierten aus einer Lizenzvereinbarung mit der VARTA Storage GmbH, die mit Wirkung zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 beendet wurde.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Berichtszeitraum von 1,8 Mio. € im Vorjahr auf 1,2 Mio. € in 2023. Die Erträge aus Weiterbelastungen von Sponsoringaufwendungen an Tochterunternehmen in Höhe von 0,6 Mio. € (2022: 1,4 Mio. €) sind aufgrund ausgelaufener Vereinbarungen zurückgegangen.

Personalaufwendungen

Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Anzahl der Vorstandsmitglieder der VARTA AG sechs Mitglieder (2022: vier Mitglieder). Thomas Obendrauf war vom 19. Januar 2023 bis zum 17. Februar 2023 Mitglied des Vorstands. Zum 30. April 2023 ist Armin Hessenberger aus dem Vorstand ausgeschieden. Am 17. Juni 2024 ist Dr. Markus Hackstein ausgeschieden. Neben dem Vorstand waren acht weitere Mitarbeitende bei der VARTA AG beschäftigt. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 3,0 Mio. € um 1,0 Mio. € auf 4,0 Mio. € insbesondere aufgrund höherer Tantiemen.

Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von 3,2 Mio. € umfassen vor allem außerplanmäßige Abschreibungen von 2,9 Mio. € auf Planungskosten für den Innenausbau des neuen Headquarters am VARTA-Platz 1 in Ellwangen, da das Projekt eingestellt wurde und der zugehörige Geschäftsraummietvertrag aufgehoben wurde.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 19,4 Mio. € um 14,9 Mio. € auf 34,4 Mio. € angestiegen. Der stärkste Anstieg wurde in der Position Honorare für Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von 8,9 Mio. € verzeichnet. Dieser ist im Wesentlichen auf die Erstellung des Sanierungskonzepts sowie weitere Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung zurückzuführen.

Daneben bestehen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen für die Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen von 7,5 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €). In Zusammenhang mit der im März 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung wurde von der Montana Tech Components AG eine Garantie im Umfang von 50,0 Mio. € abgegeben. Hierfür wurde eine Gebühr in Höhe von 3,5 % des garantierten Betrags vereinbart und in Höhe von 1,8 Mio. € berechnet.

Erträge aus Beteiligungen und Erträge aus Ausleihungen

Aus den Umstrukturierungen und Ausschüttungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns wurde nach Berücksichtigung einer Minderung der Beteiligungsbuchwerte der ausschüttenden Gesellschaften von insgesamt 73,1 Mio. € ein Beteiligungsertrag von insgesamt 265,1 Mio. € erzielt.

Die Erträge aus Ausleihungen von 24,8 Mio. € (2022: 20,7 Mio. €) resultieren aus Zinsen für langfristigen Darlehen im Rahmen der konzerninternen Finanzierung.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Im Rahmen der Beteiligungsbewertung gem. IDW RS HFA 10 ergab sich ein Wertminderungsbedarf auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 30,3 Mio. € (2022: 0 Mio. €) und Ausleihungen in Höhe von 232,1 Mio. € (2022: 0 Mio. €).

Zinsergebnis

Die Zinserträge in 2023 belaufen sich auf 1,5 Mio. € (2022: 0,4 Mio. €), die Zinsaufwendungen auf 21,8 Mio. € (2022: 5,8 Mio. €). Wesentlich für die Veränderung der Zinserträge waren zusätzliche Darlehen im Rahmen der internen Finanzierung. Der deutliche Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Änderungen der Kreditbedingungen im Zuge der Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken sowie auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen, welches sich bei den variabel verzinsten Komponenten des Konsortialkredits und der Schuldscheindarlehen auswirkt.

Ergebnis aus Ergebnisabführungsverträgen

Der Saldo der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen sowie Aufwendungen aus Verlustübernahme der Tochtergesellschaften betragen in 2023 -96,2 Mio. € (2022: -227,3 Mio. €). Das weiterhin hohe Niveau der Verlustübernahmen ergibt sich aus den erforderlichen, außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagevermögen infolge von voraussichtlich dauerhafter Wertminderung in einer Tochtergesellschaft sowie aus den negativen operativen Ergebnissen weiterer Tochtergesellschaften.

Bilanzverlust

Der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2023 beläuft sich auf 303,7 Mio. € (2022: 173,8 Mio. €).

Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA AG
für das Geschäftsjahr 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
1. Umsatzerlöse 1 3.634
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.180 1.810
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung T€ 51 (Vj.: T€ 45)
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.852 -2.904
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -128 -72
-3.980 -2.976
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -3.207 -614
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -34.367 -19.441
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung T€ -76 (Vj.: T€ -46)
6. Erträge aus Beteiligungen 265.129 1.068
- davon aus verbundenen Unternehmen T€ 265.129 (Vj.: T€ 1.068)
7. Erträge aus Gewinnabführung 14.460 0
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 24.816 20.661
- davon aus verbundenen Unternehmen T€ 24.816 (Vj.: T€ 20.661)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.519 366
- davon aus verbundenen Unternehmen T€ 1.440 (Vj.: T€ 143)
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen -262.416 0
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme -110.709 -227.287
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -21.813 -5.824
- davon an verbundene Unternehmen T€ -787 (Vj.: T€ -9)
13. Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vj. Ertrag) -392 7.156
14. Ergebnis nach Steuern -129.779 -221.447
15. Sonstige Steuern -47 -7
16. Jahresfehlbetrag -129.826 -221.454
17. Verlustvortrag (Vorjahr: Gewinnvortrag) -173.841 47.613
18. Bilanzverlust -303.667 -173.841

Vermögens- und Finanzlage

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 456,5 Mio. € von 817,1 Mio. € in 2022 auf 360,6 Mio. € zum 31. Dezember 2023 vermindert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Finanzanlagen von 814,1 Mio. € auf 360,1 Mio. € zurückzuführen. Der Rückgang bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultiert in Höhe von 53,4 Mio. € aus Umstrukturierungen des Berichtsjahrs, die das Ziel haben, die Gesellschafts- und Konzernstruktur zu vereinfachen, um künftige Kosten zu reduzieren. Zudem wirkt ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 30,3 Mio. €, der sich aus der Beteiligungsbewertung ergab. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 durch die Verrechnung von Verlusten des Geschäftsjahres 2022 der Tochtergesellschaften aufgrund von bestehenden Ergebnisabführungsverträgen sowie vorgenommenen Wertberichtigungen in Höhe von 232,1 Mio. €.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Das Umlaufvermögen stieg um 275,0 Mio. € von 63,1 Mio. € in 2022 auf 338,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus Ausschüttungen von Forderungen gegenüber der VARTA Consumer Europe Holding GmbH aus Tochtergesellschaften.

Zahlungsmittel

Das Guthaben bei Kreditinstituten stieg von 22,5 Mio. € in 2022 auf 31,3 Mio. € in 2023.

Eigenkapital

Das Eigenkapital hat sich von 117,5 Mio. € in 2022 auf 38,4 Mio. € zum 31. Dezember 2023 vermindert. Der Rückgang stammt aus negativen operativen Ergebnissen der Organgesellschaften in Höhe von 110,7 Mio. € sowie den vorgenommenen Wertberichtigungen auf Finanzanlagen. Gegenläufig wirken die erfolgswirksamen Beteiligungserträge aus Sachdividenden im Rahmen der Umstrukturierungen sowie die Kapitalerhöhung von 50,2 Mio. €.

Rückstellungen

Die Rückstellungen sind mit einem geringen Rückgang um 2,8 Mio. € von 27,8 Mio. € in 2022 auf 25,0 Mio. € in 2023 auf Vorjahresniveau. Einem Rückgang der Steuerrückstellungen für noch nicht endgültig veranlagte Jahre steht dabei ein Anstieg der sonstigen Rückstellungen im Wesentlichen für Kompensationsansprüche aus der Aussetzung und Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das geplante neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen gegenüber.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben sich um 99,6 Mio. € von 735,2 Mio. € in 2022 auf 635,6 Mio. € in 2023 vermindert. Die Verminderung der Verbindlichkeiten resultiert aus der Veränderung der Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme in Höhe von 110,7 Mio. € nach 227,3 Mio. € im Vorjahr.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Konsortialkreditvertrag bis 2026 in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der in Höhe von 100,0 Mio. € aus einem endfälligen Darlehen und in Höhe von 135,0 Mio. € aus einer revolvierenden Darlehensfazilität mit Laufzeiten von ein bis sechs Monaten besteht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neues Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. € mit Laufzeiten bis 2027 (60,0 Mio. €) bzw. 2029 (190,0 Mio. €) abgeschlossen sowie weitere 70,0 Mio. € des Konsortialkredites in Anspruch genommen.

Zum 31. Dezember 2022 wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund drohender Nichteinhaltung bestehender Covenants kurzfristig ausgewiesen. Die VARTA AG hat sich im Geschäftsjahr 2023 mit den finanzierenden Banken und dem Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG auf ein Sanierungskonzept bei Verlängerung der bestehenden Finanzierung bis 31. Dezember 2026 und Änderungen der Kreditbedingungen (Covenants) geeinigt.

Auf Basis der Geschäftsentwicklung des Jahres 2023 und der daraus notwendig werdenden Aktualisierung des der Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken zugrundeliegenden Gutachtens, wurde ein vereinbarter Covenant nicht mehr eingehalten. Daher erfolgt zum 31. Dezember 2023 erneut ein kurzfristiger Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der VARTA AG

Die wirtschaftliche Lage der VARTA AG hängt im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften ab. An den operativen Ergebnissen der Tochtergesellschaften partizipiert die VARTA AG über deren Ausschüttungen und Ergebnisabführungen. Damit entspricht die wirtschaftliche Lage der VARTA AG im Grundsatz der des VARTA Konzerns, die im Abschnitt Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage erläutert ist.

Bilanz der VARTA AG zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 184 451
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 295 304
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8 2.333
303 2.637
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 28.625 112.404
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 331.492 701.650
360.117 814.054
360.604 817.142
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 295.470 21.237
2. Sonstige Vermögensgegenstände 11.340 19.335
306.810 40.572
II. Guthaben bei Kreditinstituten 31.346 22.540
338.156 63.112
C. Rechnungsabgrenzungsposten 217 228
D. Aktive latente Steuern 8.074 8.898
Bilanzsumme 707.051 889.380

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 42.642 40.422
II. Kapitalrücklage 292.628 244.121
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklagen 6.811 6.811
IV. Bilanzverlust -303.667 -173.841
38.414 117.513
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 12.409 24.813
2. Sonstige Rückstellungen 12.593 2.988
25.002 27.801
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 488.462 488.396
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.862 2.612
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 143.291 243.363
4. Sonstige Verbindlichkeiten 946 797
- davon aus Steuern T€ 343 (Vj. T€ 182)
635.561 735.168
D. Passive latente Steuern 8.074 8.898
Bilanzsumme 707.051 889.380

Risiken und Chancen

Die Geschäftsentwicklung der VARTA AG hängt maßgeblich von den Chancen und Risiken des VARTA AG Konzerns ab, die im Kapitel 8 Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns beschrieben werden. Nach der Einschätzung des Vorstands kann bei den beschriebenen Risiken im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Bestandsgefährdung nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden.

Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in ihrer Werthaltigkeit beeinträchtigt sind. Dies wird mindestens einmal jährlich überprüft.

Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten, die eine Haftung des Verursachers begründen, jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG bewertet und keine Rückstellungen gebildet, da sie nicht davon ausgeht, in Anspruch genommen zu werden.

Ausblick

Die Erwartungen für die VARTA AG hinsichtlich ihrer finanziellen Indikatoren sowie des Risikoprofils folgen im Wesentlichen (aufgrund ihrer Bedeutung im Konzern und der Verflechtungen der Konzerngesellschaften) den Prognosen des VARTA AG Konzerns, die ausführlich im Ausblick und im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Ergebnisses der VARTA AG hängt maßgeblich von den Ergebnisbeiträgen ihrer operativen Tochtergesellschaften ab, die der VARTA AG zumindest teilweise direkt über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge zufließen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein negatives Jahresergebnis der VARTA AG von rund 200 Mio. EUR auf Basis der vorläufigen und ungeprüften Zahlen der Finanzbuchhaltung erwartet. Für das Geschäftsjahr 2025 wird von einem hohen positiven dreistelligen Jahresergebnis ausgegangen in einer Bandbreite zwischen 180 Mio. EUR und 230 Mio. EUR, das insbesondere durch den im Sanierungsfahrplan vorgesehenen Forderungsverzichte von Gläubigern der finanzierenden Banken geprägt sein wird. Siehe hierzu Kapitel 8.6 Finanzielle Risiken.

Ellwangen (Jagst), 28. Februar 2025

VARTA Aktiengesellschaft

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Vorstandsvorsitzender (CEO) Finanzvorstand (CFO) Technikvorstand (CTO)
- Michael Ostermann - - Marc Hundsdorf - - Rainer Hald -

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

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(IN T€) ANHANG 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Sachanlagen 7/​10 276.822 591.893
Immaterielle Vermögenswerte 8 89.527 99.612
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungen 9 47 58
Latente Steueransprüche 17 7.205 19.704
Sonstige Vermögenswerte 15/​40/​41 36.165 37.953
Langfristige Vermögenswerte 409.766 749.220
Vorräte 12 189.928 223.317
Vertragsvermögenswerte 13/​40 3.401 3.959
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13/​40/​41 114.811 110.378
Andere finanzielle Vermögenswerte 11/​40/​41 63 675
Steuererstattungsansprüche 14 3.644 17.238
Sonstige Vermögenswerte 15/​40/​41 28.899 44.958
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16 120.163 108.709
Kurzfristige Vermögenswerte 460.909 509.234
Bilanzsumme 870.675 1.258.454

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(IN T€) ANHANG 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Gezeichnetes Kapital 42.642 40.422
Kapitalrücklage 300.800 252.292
Gewinnrücklagen -56.199 144.027
Konzernergebnis -414.314 -200.420
Sonstige Rücklagen 2.486 3.144
Eigenkapital des VARTA AG Konzerns 18 -124.585 239.465
Leasingverbindlichkeiten 10 68.799 69.700
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 20/​40/​41 19.223 18.795
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 21 51.563 53.932
Sonstige Verbindlichkeiten 24/​40/​41 25.874 27.396
Passive latente Steuern 17 474 16.925
Sonstige Rückstellungen 25 13.633 6.768
Abgegrenzte Schulden 26 2.456 2.519
Langfristige Schulden 182.022 196.035
Steuerschulden 22 30.246 46.434
Leasingverbindlichkeiten 10 16.773 17.397
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 20/​40/​41 495.696 497.000
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 21 5.864 3.711
Vertragsverbindlichkeiten 13/​23 1.660 2.534
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen 23/​40/​41 96.308 116.667
Sonstige Verbindlichkeiten 24/​40/​41 30.951 33.364
Sonstige Rückstellungen 25 14.118 9.438
Abgegrenzte Schulden 26 121.622 96.409
Kurzfristige Schulden 813.238 822.954
Schulden 995.260 1.018.989
Bilanzsumme 870.675 1.258.454

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2023

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(IN T€) ANHANG 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Umsatzerlöse 27/​6 820.305 806.916
Verminderung (Vj.: Erhöhung) der fertigen und unfertigen Erzeugnisse 28 -25.494 41.877
Aktivierte Eigenleistungen 7/​8 1.415 29.178
Sonstige betriebliche Erträge 33 46.768 60.414
Materialaufwand 30 -391.695 -433.177
Personalaufwand 31 -251.858 -265.600
Sonstige betriebliche Aufwendungen 34 -173.963 -172.622
EBITDA 25.478 66.986
Abschreibungen und Wertminderungen 32 -403.906 -254.994
Betriebsergebnis (EBIT) -378.428 -188.008
Zinsertrag 36 1.903 2.450
Zinsaufwand 36 -33.468 -13.762
Übriger Finanzertrag 37 735 5.472
Übriger Finanzaufwand 37 -3.259 -4.330
Finanzergebnis -34.089 -10.170
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 9 -8 0
Ergebnis vor Steuern -412.525 -198.178
Ertragsteuern 38 -1.789 -2.242
Konzernergebnis -414.314 -200.420
Zuordnung des Verlusts:
Aktionäre der VARTA AG -414.314 -200.420

Ergebnis je Aktie

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ANHANG 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 19 -9,83 -4,96
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 19 -9,83 -4,96

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2023

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(IN T€) ANHANG 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Konzernergebnis -414.314 -200.420
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 21 -3.416 16.604
Neubewertung des Erstattungsanspruchs Schuldbeitritt 21 3.613 -6.412
Steuereffekt 38 -3 -2.905
194 7.287
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenzen 18 -658 331
-658 331
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -464 7.618
Gesamtergebnis -414.778 -192.802
Zuordnung des Gewinns:
Aktionäre der VARTA AG -414.778 -192.802

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2023

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(IN T€) ANHANG 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Ergebnis vor Steuern -412.525 -198.178
Zinsergebnis 36 31.565 11.312
Ergebnisse aus der At-Equity-Bewertung 9 8 0
Abschreibungen 32/​7/​8 403.906 254.994
Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1 185
Übrige liquiditätsunwirksame Erträge -106 -38
Veränderungen Working Capital
Vorräte 12 32.757 -65.239
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte 11/​13/​14/​15/​17 12.015 50.449
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Schulden 10/​17/​20/​23/​ 24/​26 14.438 -4.899
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge 21/​25 12.996 -5.333
Bezahlte Ertragsteuern -8.469 -22.869
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 86.586 20.384
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 23/​7/​8 -73.923 -111.582
Auszahlungen im Zusammenhang mit Aktivierten Eigenleistungen 7/​8 -1.415 -29.178
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 314 10
Ein-/​ Auszahlungen aus der Aufnahme von Ausleihungen 96 0
Auszahlungen für Schuldbeitritt 0 -28.737
Einzahlungen aus Ausleihungen 4 2.774
Erhaltene Zinsen 36 545 171
Cashflow aus Investitionstätigkeit -74.379 -166.542
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen 50.727 0
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 10 -22.035 -18.128
Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten 20 0 319.188
Aufnahme von sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 20 1.298 6.920
Tilgung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten 20 -5.089 -19.232
Tilgung von langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten 20 0 -876
Zahlung Dividende sowie Ausschüttung an nicht beherrschende Anteile 18 0 -100.246
Gezahlte Zinsen 36 -25.129 -6.638
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -228 180.988
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 11.979 34.830
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 1. Januar 16/​39 108.709 73.107
Auswirkungen von Wechselkursänderungen -525 772
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 31. Dezember 16 120.163 108.709

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2023 (s. Kapitel 18 Eigenkapital)

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SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) GEZEICHNETES KAPITAL KAPITAL RÜCKLAGE GEWINNRÜCKLAGEN * WÄHRUNGSDIFFERENZEN HEDGING RESERVE SUMME EIGENKAPITAL
Stand am 1. Januar 2022 40.422 252.275 236.965 2.813 21 532.496
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 17 0 0 0 17
Dividendenausschüttung Aktionäre VARTA AG 0 0 -100.246 0 0 -100.246
Ergebnisneutrale EK-Veränderung 0 0 21 0 -21 0
Gesamtergebnis
Konzernergebnis 0 0 -200.420 0 0 -200.420
Sonstiges Ergebnis 0 0 7.287 331 0 7.618
Gesamtergebnis 0 0 -193.133 331 0 -192.802
Stand am 31. Dezember 2022 40.422 252.292 -56.393 3.144 0 239.465
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SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) GEZEICHNETES KAPITAL KAPITAL RÜCKLAGE GEWINNRÜCKLAGEN * WÄHRUNGSDIFFERENZEN HEDGING RESERVE SUMME EIGENKAPITAL
Stand am 1. Januar 2023 40.422 252.292 -56.393 3.144 0 239.465
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 1 0 0 0 1
Kapitalerhöhung 2.220 48.507 0 0 0 50.727
Gesamtergebnis
Konzernergebnis 0 0 -414.314 0 0 -414.314
Sonstiges Ergebnis 0 0 194 -658 0 -464
Gesamtergebnis 0 0 -414.120 -658 0 -414.778
Stand am 31. Dezember 2023 42.642 300.800 -470.513 2.486 0 -124.585

* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis

Konzern-Anhang der VARTA AG
für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Informationen

Die VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, das im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland, unter HRB 728059 eingetragen ist. Der vorliegende Konzernabschluss des Unternehmens umfasst die VARTA Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als VARTA AG Konzern bezeichnet) und wurde am 28.02.2025 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Der Abschlussstichtag für die VARTA AG, sämtliche Tochtergesellschaften und für die Konzernrechnung ist der 31. Dezember 2023. Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet.

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche in der Europäischen Union Anwendung finden, erstellt.

Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG, welche sie durch die operativen Tochtergesellschaften betreibt, umfassen Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung in drei berichtspflichtigen Geschäftssegmenten: Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries. Der VARTA AG Konzern ist ein internationales und global agierendes Unternehmen und kann auf über 135 Jahre Erfahrung zurückblicken.

Die VARTA AG hat ihren Sitz in Ellwangen (Jagst), VARTA-Platz 1, Deutschland. Die oberste Muttergesellschaft der VARTA AG ist die Montana Tech Components AG (nachfolgend die "MTC"), Reinach, Schweiz.

Die Aktien der VARTA AG werden am regulierten Markt unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0TGJ5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0TGJ55 sowie dem Börsenkürzel VAR1 gehandelt.

2. Veränderungen im Konsolidierungskreis

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt entwickelt:

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2023 2022
VOLLKONSOLIDIERUNG EQUITYKONSOLIDIERUNG VOLLKONSOLIDIERUNG EQUITYKONSOLIDIERUNG
Stand 1. Januar 45 1 44 1
Abgang Konsolidierungskreis -3 -1 0 0
Neugründung 0 0 1 0
Stand 31. Dezember 42 0 45 1

Die Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Bedeutung für den Konzernabschluss. Die Auditas GmbH, Nördlingen, ging über eine Verschmelzung mit Rückwirkung auf den 31. Dezember 2022 auf die Konzerngesellschaft Varta Microbattery GmbH, Ellwangen, über. Drei weitere Gesellschaften wurden während des Geschäftsjahres planmäßig liquidiert, davon die VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i. L., Ellwangen, die über die Equity Konsolidierung einbezogen war.

3. Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

3.1. Übereinstimmungserklärung

Die Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2023 ist gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2023 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewendet.

3.2. Unternehmensfortführung

Entsprechend IAS 1.25 erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Nähere Erläuterungen dazu in Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

3.3. Konsolidierungsmethoden

Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt beherrscht. Beherrschung besteht dann und nur dann, wenn die VARTA AG über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. Diese Gesellschaften werden vollkonsolidiert. Die Erstkonsolidierung von Tochtergesellschaften erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle endet, werden die Tochtergesellschaften entkonsolidiert.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.

Gemeinschaftsunternehmen, an denen die VARTA AG direkt oder indirekt mit 50 % beteiligt ist, beziehungsweise für welche die Führungsverantwortung paritätisch wahrgenommen wird, werden nach der "Equity-Methode" gemäß IAS 28 bilanziert.

In den Erläuterungen 45 Beteiligungsgesellschaften sind die konsolidierten Gesellschaften in einer Tabelle dargestellt.

3.4. Bewertungsbasis

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden, soweit vorhanden, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt.

3.5. Funktionale und Darstellungswährung

Die Konzernwährung ist der Euro. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Betragsangaben in Tausend Euro (T€) angegeben.

In der Regel richtet sich die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaften nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht grundsätzlich der jeweiligen Landeswährung. Für einen überwiegenden Teil der Aktivitäten ist der Euro (EUR bzw. €) die funktionale Währung, weshalb auch die vorliegende Konzernrechnung in Euro (EUR bzw. €) erstellt wurde.

Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.

3.6. Fristigkeiten

Den kurzfristigen Vermögenswerten werden Aktivposten zugeordnet, die entweder im ordentlichen Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres realisiert oder konsumiert oder zu Handelszwecken gehalten werden. Alle übrigen Aktiva werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet.

Den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden alle Verpflichtungen zugeordnet, welche der Konzern im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von operativen Geldflüssen tilgen wird oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet.

4. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

4.1. Währungsumrechnung

Die einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in funktionaler bzw. lokaler Währung. In der vorliegenden Konzernrechnung werden die in Fremdwährung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der auf fremde Währung lautenden Abschlüsse mit dem Kurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen geführt. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in Euro umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erst bei einem Abgang oder Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Transaktionen in Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Ausstehende Beträge in Fremdwährungen werden bei monetären Posten zu Stichtagskursen und bei nichtmonetären Posten zu historischen Kursen umgerechnet. Zum Fair Value bilanzierte nicht-monetäre Fremdwährungsposten werden zum Wechselkurs des Neubewertungszeitpunktes umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zum Stichtagskurs ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden, ausgenommen Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, in der Erfolgsrechnung unter dem übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf die Konzernrechnung stellen sich wie folgt dar:

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1 EURO ENTSPRICHT DURCHSCHNITTSKURS STICHTAGSKURS
2023 2022 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 202
US-Dollar (USD) 1,081 1,053 1,105 1,067
Britische Pfund (GBP) 0,870 0,853 0,869 0,887
Rumänische Leu (RON) 4,947 4,931 4,976 4,950
Dänische Kronen (DKK) 7,451 7,440 7,453 7,437
Schwedische Kronen (SEK) 11,479 10,630 11,096 11,122

Aus diesen Wechselkurseffekten sind nur USD/​EUR für fremde Dritte wesentlich. Die restlichen Transaktionen werden hauptsächlich zwischen verbundenen Unternehmen abgewickelt. Darüber hinaus resultieren weitere Wechselkurseffekte aus chinesischem Yuan (CNY), norwegischen Kronen (NOK), ungarischen Forint (HUF), schweizerischen Franken (CHF), tschechischen Kronen (CZK), russischen Rubel (RUB), polnischen Zloty (PLN), bulgarischen Lew (BGN) und türkischen Lira (TRY). Diese sind jedoch für den VARTA AG Konzern nicht wesentlich.

4.2. Finanzinstrumente

4.2.1. Nicht-derivative und derivative Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder Eigenkapital führt. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen sowohl originäre als auch derivative Ansprüche und Verpflichtungen.

Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen und derivative finanzielle Vermögenswerte. Unter die finanziellen Verbindlichkeiten fallen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen, derivative finanzielle Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten.

Ansatz und Ausbuchung

Die Erfassung eines Finanzinstruments erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem VARTA Vertragspartei des Instruments wird. Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d. h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.

Für Factoring-Transaktionen überprüft der Konzern, ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 vollständig ausgebucht werden können. Wenn die Voraussetzungen für die Ausbuchung nicht erfüllt sind und der Konzern die Risiken und Chancen weder vollständig übertragen noch im Wesentlichen zurückbehalten hat, erfasst der Konzern diese finanziellen Vermögenswerte im Umfang des fortbestehenden Engagements. Zum aktuellen Bilanzstichtag führt das existierende Factoring-Programm zum Ansatz eines anhaltenden Engagements in Höhe der nicht übertragenen Chancen und Risiken.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt bzw. aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Klassifizierung

Der VARTA AG Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:

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solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (entweder erfolgsneutral (Fair value through OCI = FVOCI) oder erfolgswirksam (Fair value through profit and loss = FVTPL)), und

solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost = AC) bewertet werden.

Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte in die oben genannten Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen.

Die Zielsetzung des Geschäftsmodells "Halten" besteht in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme. Beim Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" ist sowohl die Vereinnahmung von Zahlungsströmen durch vertragliche Erfüllung als auch durch Verkauf der finanziellen Vermögenswerte vorgesehen. Das Geschäftsmodell "Verkaufen" besteht in der Realisierung von Zahlungsströmen im Rahmen von Verkäufen von Finanzinstrumenten.

Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ("FVOCI") klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "FVTPL" eingestuft. Für Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes die unwiderrufliche Möglichkeit, die Eigenkapitalinstrumente "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zu klassifizieren.

Der VARTA AG Konzern hält primär Schuldinstrumente, deren Geschäftsmodell auf der Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen beruht (Geschäftsmodell "Halten") und deren Zahlungsströme ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf das ausstehende Kapital darstellen, weshalb sie der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet werden. Davon ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen eines revolvierenden Factoring-Programms verkauft werden und somit dem Geschäftsmodell "Verkaufen" unterliegen, sowie derivative finanzielle Vermögenswerte, die der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet werden.

Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen.

Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind in folgende Kategorien unterteilt:

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erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value through profit and loss = FVTPL) bewertet,

zu fortgeführten Anschaffungskosten (financial liabilities at amortised cost = FLAC) bewertet

Im VARTA AG Konzern werden alle finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet. Davon ausgenommen sind derivative finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich eingebetteter Derivate, die vom Basisvertrag getrennt wurden), die in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" fallen, sowie die Verbindlichkeiten, die im Falle des Transfers von finanziellen Vermögenswerten für ein fortbestehendes Engagement anzusetzen sind; diese sind keiner Kategorie zuzuordnen.

Die Fair Value Option nach IFRS 9 wird weder für finanzielle Vermögenswerte noch für finanzielle Verbindlichkeiten angewendet.

Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert bzw. eine finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich - im Falle eines bzw. einer in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts bzw. finanziellen Verbindlichkeit - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts bzw. die Ausgabe dieser Verbindlichkeit entfallenden Transaktionskosten. Ausgenommen davon sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, die bei Zugang mit ihrem Transaktionspreis bewertet werden. Im Falle von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bzw. finanziellen Verbindlichkeiten werden Transaktionskosten sofort erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte

Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte richtet sich nach deren Bewertungskategorie:

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Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC): Solche finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertminderungen bewertet. Dabei werden Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Zinsergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Wertminderungen werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung im Posten "sonstiger betrieblicher Aufwand", netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "sonstiger betrieblicher Aufwand" erfasst und Fremdwährungsgewinne und -verluste im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Schuldinstrumente (FVOCI): Veränderungen des Fair Values werden zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Abgang in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umklassifiziert. Wertminderungserträge und -aufwendungen für Schuldinstrumente FVOCI werden in der GuV erfasst. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im übrigen Finanzergebnis und Wertminderungsaufwendungen im sonstigen betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente (FVOCI EK): Veränderungen des Fair Values werden, selbst bei deren Abgang, im sonstigen Ergebnis erfasst.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL): Gewinne und Verluste aus solchen finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn oder Verlust saldiert und entsprechend ihrer Natur unter den sonstigen betrieblichen Erträgen /​ Aufwendungen, dem Materialaufwand (im Falle von Rohstoffderivaten) oder den Zinserträgen /​ Zinsaufwendungen in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach deren Bewertungskategorie:

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Zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC): Solche finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinseffekte werden im Zinsaufwand erfasst.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL): Gewinne und Verluste aus solchen finanziellen Verbindlichkeiten werden im Gewinn oder Verlust saldiert und entsprechend ihrer Natur unter den sonstigen betrieblichen Erträgen /​ Aufwendungen, dem Materialaufwand (im Falle von Rohstoffderivaten) oder den Zinserträgen /​ Zinsaufwendungen in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen.

4.2.2. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Auf finanzielle Vermögenswerte der Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente (FVOCI), Vertragsvermögenswerte sowie Leasingforderungen sind die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 anzuwenden. Der Standard sieht dafür zwei Modelle vor: den allgemeinen Ansatz sowie den vereinfachten Ansatz. Nach dem allgemeinen Ansatz ist für finanzielle Vermögenswerte mit geringem Ausfallrisiko bei Zugang sowie in Folgeperioden, wenn sie alle mit geringem Ausfallrisiko behaftet sind, gilt es, sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste der nächsten zwölf Monate zu berücksichtigen (Stufe 1). Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos sind die über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste anzusetzen (Stufe 2). Als Indikator für eine solche Erhöhung gilt unter anderem, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage im Rückstand ist. Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte, die keine signifikante Finanzierungskomponente aufweisen, wendet der Konzern den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Danach sind Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen, unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos seit Zugang des finanziellen Vermögenswerts.

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale zusammengefasst. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bonitätsbeeinträchtigt sind, werden die Wertminderungen für erwartete Ausfallrisiken auf Basis länderspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten bestimmt, die über eine Periode von drei Jahren vor dem 31. Dezember des Berichtsjahres bzw. dem 1. Januar des Berichtsjahres und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode abgeleitet wurden. Die erwarteten Verlustquoten werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls an neue Rahmenbedingungen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit der Kunden auswirken, angepasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gelten als bonitätsbeeinträchtigt und werden wertberichtigt (Stufe 3), sobald objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Als Hinweis auf eine Wertminderung gilt dabei unter anderem, wenn ein Schuldner bei einer vertraglichen Zahlung mehr als 90 Tage im Rückstand ist. Ein Ausfall im Hinblick auf einen finanziellen Vermögenswert wird abhängig von den regionalen Besonderheiten und Kunden definiert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist.

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf Vertragsvermögenswerte wurde die gleiche Basis wie bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angewandt. Für Vertragsvermögenswerte, die nicht bonitätsbeeinträchtigt sind, werden die Wertminderungen für erwartete Ausfallrisiken auf Basis länderspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten bestimmt, die über eine Periode von drei Jahren vor dem 31. Dezember des Berichtsjahres bzw. dem 1. Januar des Berichtsjahres und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode abgeleitet wurden. Die erwarteten Verlustquoten werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls an neue Rahmenbedingungen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit der Kunden auswirken, angepasst.

Für sonstige Forderungen und Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel wendet der Konzern das allgemeine Modell der erwarteten Kreditverluste an. Das Management sieht den Tatbestand des "geringen Ausfallrisikos" als erfüllt an, wenn ein Investment GradeRating vorliegt beziehungsweise wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Emittent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen.

Betreffend der "sonstigen Forderungen" liegt grundsätzlich kein erhöhtes Kreditrisiko nach 30 Tagen Überfälligkeit vor, da es sich bei diesen Forderungen überwiegend um Forderungen gegen staatliche Institutionen handelt. Sollte es sich um finanzielle Vermögenswerte handeln, die gegenüber einer staatlichen Institution bestehen, liegt ein Hinweis auf Wertminderung vor, wenn der Schuldner mehr als ein Jahr im Rückstand ist.

4.3. Geschäfts- und Firmenwerte

Der Betrag, um den die Summe der übertragenen Gegenleistung im Rahmen einer Unternehmensakquisition die anteiligen Zeitwerte der einzeln identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden übersteigt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die nachfolgende, jährliche Prüfung der Werthaltigkeit wird in Kapitel 4.10 Wertminderungstest erläutert.

4.4. Immaterielle Vermögenswerte

4.4.1. Forschung und Entwicklung

Forschungsaufwand im Hinblick auf die Erlangung von neuem Grundlagen- oder technologischem Wissen und Verständnis wird aufwandswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermögenswerte angesetzt und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert verwendet werden kann, planmäßig abgeschrieben. Entwicklungskosten im Hinblick auf neue Produkte und Prozesse werden dann aktiviert, wenn im Wesentlichen die folgenden Bedingungen nachweisbar und kumuliert erfüllt sind:

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technische Machbarkeit zur Fertigstellung des Projekts in dem Sinne, dass es zur ökonomischen Verwertung durch Eigennutzung oder Verkauf zur Verfügung steht;

beabsichtigte Vollendung des Projektes und Verwertung durch Verkauf oder Eigennutzung;

Fähigkeit zur Eigennutzung oder zum Verkauf des immateriellen Vermögenswertes;

Darlegung des künftigen ökonomischen Vorteils. Unter anderem muss das Unternehmen den Nachweis zum Vorliegen eines Marktes für den immateriellen Vermögenswert selbst oder die von diesem zu generierende Produkte liefern. Im Falle der Eigennutzung ist nachzuweisen, dass der betreffende Vermögenswert nutzbringend ist;

Verfügbarkeit der erforderlichen technischen, finanziellen und anderen Ressourcen zur Vollendung des Projektes oder um den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;

zuverlässige Ermittlung der dem immateriellen Vermögenswert während der Entwicklungsphase zuzuordnenden Kosten.

Aktivierte Entwicklungskosten werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer wird projektabhängig festgelegt und orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzbarkeit der Entwicklung.

Die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Entwicklungskosten.

4.4.2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zählen neben dem Geschäfts- und Firmenwert, gewerbliche Schutzrechte und sonstiges immaterielles Vermögen (wie z.B. Lizenzen), Markenrechte und sonstige immaterielle Rechte (wie z.B. Kundenbeziehungen) sowie Entwicklungskosten.

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert (vgl. Kapitel 4.10 Wertminderungstest). Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird. Alle anderen Aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Erfassung direkt der Erfolgsrechnung belastet. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für die Nutzung zur Verfügung stehen. Die geschätzte Nutzungsdauer für gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte beträgt zwischen einem und 21 Jahren.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, aber jährlich einem Wertminderungstest (vgl. Kapitel 4.10 Wertminderungstest) unterzogen. Im VARTA AG Konzern betrifft dies im Wesentlichen die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie den Markennamen.

4.5. Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Die Herstellkosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Nachträgliche Investitionen werden nur aktiviert, soweit sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Anlagegutes erhöhen. Alle übrigen Aufwendungen für Sachanlagen werden sofort im Aufwand erfasst.

Der Buchwert eines Vermögenswerts wird unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben, wenn der Buchwert des Vermögenswerts größer als sein erzielbarer Betrag ist.

Sachanlagen, mit Ausnahme von Grundstücken, werden linear und erfolgswirksam über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben:

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Gebäude 6 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 - 20 Jahre
Andere Anlagen 1 - 15 Jahre

Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauer und die angenommenen Restwerte werden, falls nicht unwesentlich, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Bei Anlagenabgängen wird die Differenz zwischen den Buchwerten und dem Nettoveräußerungserlös erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

4.6. Leasing

Der Konzern mietet verschiedene Produktions-, Büro- und Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 1,5 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen und unbestimmte Laufzeiten beinhalten. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingvertrags werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungs- oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für eine Kreditaufnahme verwendet werden.

Der Konzern beurteilt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt VARTA AG die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Jede Leasingrate wird in einen Tilgungs- und einen Finanzierungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben. Nicht-Leasingkomponenten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

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feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (Lease Incentives));

variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind.

Leasingzahlungen werden mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden, impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d. h. dem Zinssatz, den der VARTA AG Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

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der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit;

alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten und

bei Bedarf geschätzte Kosten, die bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes, in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.

Der VARTA AG Konzern nimmt sowohl die Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse als auch für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, in Anspruch. Diese werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind bspw. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen.

4.7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die in der Regel dem Transaktionspreis abzüglich gebildeter Wertberichtigungen für das Kreditrisiko entsprechen (vgl. Erläuterungen 40.3 Finanzrisikomanagement).

Erlöse werden vom Konzern dann erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. VARTA AG erfasst einen Vertragsvermögenswert gegen Erlöse, wenn der Rechtsanspruch auf eine Gegenleistung für von ihm an einen Kunden übertragene Güter oder Dienstleistungen besteht, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn eine Verpflichtung besteht, einem Kunden Güter oder Dienstleistungen zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu empfangen) hat.

4.8. Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete, durchschnittliche Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Fertigstellungs- und Verkaufskosten. Zudem werden Gängigkeit, Reichweite und technisches Risiko im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.

Selbst erstellte Produkte werden zu Herstellungskosten, zugekaufte Produkte in der Regel zu Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittsverfahrens bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren, produktionsbezogenen Gemeinkosten. Die Produktionsgemeinkosten werden auf der Basis normaler Produktionskapazitäten ermittelt. Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert unter dem Buchwert liegt oder weitere Anzeichen für Wertminderung (Gängigkeit, technische Risiken) vorliegen.

4.9. Aktienbasierte Vergütung

Im VARTA AG Konzern besteht momentan ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Hierbei handelt es sich um ein von der VGG Beteiligungen SE, Wien, Österreich, aufgelegtes Mitarbeiter-Aktienprogramm (MSOP).

Das MSOP wird in Aktien oder Geld ausgeglichen. Der Personalaufwand wird bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt in der Kapitalrücklage, da es sich um einen Equity-Settled-Plan handelt.

Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes- Formel bestimmt. Zu weiteren Details verweisen wir auf Kapitel 35 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen.

4.10. Wertminderungstest

Die Buchwerte der nichtfinanziellen Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Unit bzw. CGU) im Anwendungsbereich des IAS 36 werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend beurteilt, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Indikatoren vor, wird eine entsprechende Werthaltigkeitsbeurteilung durchgeführt.

Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmte Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum gleichen Zeitpunkt für die CGU bestimmt. Bei VARTA AG wurde als Stichtag hierfür der 31. Dezember festgelegt.

Der erzielbare Betrag einer CGU wird nach der Discounted Cash-Flow (DCF) Methode bestimmt und ist der höhere von Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die DCF-Methode reagiert besonders sensibel in Bezug auf den gewählten Diskontierungszins und die vom Vorstand geschätzten zukünftigen Zahlungsflüsse. Der Diskontierungszins basiert auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen CGUs. Er wird ausgehend von einem risikolosen Zins und einer Marktrisikoprämie berechnet. Zusätzlich reflektiert der Diskontierungszins die aktuelle Markteinschätzung und Risiken der CGUs unter Berücksichtigung von Peer-Group Informationen. Bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages werden die geschätzten künftigen Cashflows auf den Barwert abgezinst. Für die Durchführung von Wertminderungstests werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten eingeteilt, welche unabhängige Geldzuflüsse erzeugen (zahlungsmittelgenerierende Einheiten).

Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den geschätzten erzielbaren Wert übersteigt. Bei VARTA AG wird der erzielbare Betrag zunächst durch Fair Value abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Ergibt sich bei dieser Ermittlung ein Wertminderungsbedarf, wird zusätzlich der Nutzungswert ermittelt. Wertminderungen werden ergebniswirksam verbucht. Wertminderungen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten werden zuerst dem Goodwill und anschließend anteilsmäßig den anderen Vermögenswerten der Einheit bzw. der Gruppe zugewiesen. Ausgenommen sind einzelne Vermögenswerte einer Einheit bzw. einer Gruppe, deren Fair Values abzüglich Veräußerungskosten ihren Buchwert überdecken.

Bei wertgeminderten Vermögenswerten (außer Goodwill) wird zu jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Indikatoren vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand aus früheren Perioden nicht länger besteht oder sich vermindert hat. Zuschreibungen von Wertminderungen werden auf den erhöhten erzielbaren Betrag vorgenommen, jedoch maximal bis zu dem fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes.

4.11. Leistungsorientierte Verpflichtungen und beitragsorientierte Zusagen

Der Konzern bietet für Teile der Belegschaft neben den staatlichen Altersversorgungsleistungen auch leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne an. Die Pensionspläne bieten altersbedingte Leistungen und Leistungen im Falle des Todes oder Invalidität. Leistungsorientierte Pläne bzw. Arbeitnehmerleistungen nach IAS 19 bestehen im Wesentlichen in Deutschland und in Singapur.

Beitragsorientierte Pläne

Im Fall der beitragsorientierten Pläne entsprechen die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den Beiträgen des Arbeitgebers.

Leistungsorientierte Pläne

Für alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird die leistungsorientierte Verpflichtung (defined benefit obligation - DBO) jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern ermittelt, indem der Barwert der DBO nach dem Anwartschaftsbarwert (projected unit credit method) berechnet wird. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Zinssatz für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen mit nahezu identischen Laufzeiten wie die leistungsorientierten Verpflichtungen. Die in der laufenden Periode entstandenen Kosten der Arbeitnehmerleistungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Bilanz wird das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen mit der leistungsorientierten Verpflichtung saldiert ausgewiesen.

Eine Erhöhung der Plankosten aus vergangenen Mitarbeitendenleistungen, die auf neue oder verbesserte Planvorteile zurückzuführen ist, wird als entstandener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand nicht im versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust, sondern gemäß IAS 19.103 sofort im Personalaufwand (Service Cost) erfasst.

Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen).

Werden die Leistungen eines Plans verändert, oder wird ein Plan gekürzt, wird der entstandene nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand nicht im versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust, sondern gemäß IAS 19.103 sofort im Personalaufwand (Service Cost) erfasst. Eine Dienstzeit betreffende Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung.

Überschussbeträge werden nur dann erfasst, wenn sie dem Konzern tatsächlich in Form von künftigen Beitragszahlungen oder -reduktionen zur Verfügung stehen.

Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme

Mit einem konzernfremden Unternehmen, der Colibri Beratungs GmbH, Fürstenfeldbruck, wurde im Jahr 2017 ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2016 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 zum Fair Value bewertet, wobei der Wertansatz maximal in Höhe der übernommenen Pensionsverpflichtungen erfolgt. Der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft (siehe Kapitel 21.2 Pensionen). Änderungen des Fair Values werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Im Jahr 2021 wurde zudem mit einem nahestehenden Unternehmen, der VC Pensionen GmbH, ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2020 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 zum Fair Value bewertet, wobei der Wertansatz maximal in Höhe der übernommenen Pensionsverpflichtungen erfolgt. Der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft (siehe Kapitel 21.2 Pensionen). Änderungen des Fair Values werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

4.12. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand, welche entstandene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen anfallen, im Gewinn oder Verlust erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand für die Erstellung oder Anschaffung von Vermögenswerten werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.

Bilanzierung Kurzarbeitergeld

Bei Kurzarbeit wird die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit für einen vorübergehenden Zeitraum verkürzt und vom Arbeitgeber ein entsprechend reduziertes Arbeitsentgelt gezahlt. Die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer haben gegenüber der zuständigen Agentur (in Deutschland: Bundesagentur für Arbeit) einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, welches vom Arbeitgeber als Zahlstelle ausgezahlt wird. Eingehende Zahlungen, welche an den Mitarbeiter auszuzahlen sind, werden als durchlaufender Posten im Personalaufwand behandelt. Vom VARTA AG Konzern geleistete Aufstockungsbeträge werden im Personalaufwand erfasst. Sozialversicherungserstattungen gab es im Berichtsjahr keine.

4.13. Eventualverbindlichkeiten

Sofern die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt sind und die Möglichkeit eines Zahlungsmittelabflusses bei der Erfüllung unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe als Eventualverbindlichkeit (soweit hinreichend bewertbar). Der als Eventualverbindlichkeit angegebene Betrag entspricht der bestmöglichen Schätzung der möglichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst.

4.14. Abgegrenzte Schulden

Unter abgegrenzte Schulden fallen künftige Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheit jedoch geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen, die weder bezahlt noch in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden (zum Beispiel Prämien und Urlaubsansprüche). Die abgegrenzten Schulden werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme als Verbindlichkeit angesetzt.

4.15. Rückstellungen

Rückstellungen sind Schulden, die hinsichtlich der Höhe und/​oder des Zeitpunkts unsicher sind. Sie werden angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe des Betrages zuverlässig bestimmt werden kann. Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der voraussichtliche Mittelabfluss binnen des nächsten Jahres erfolgt, werden als kurzfristig klassifiziert, alle anderen Rückstellungen als langfristig.

4.16. Umsatz- und Ertragsrealisation

Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt.

Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. So ist z. B. für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen, ob Produkte kundenspezifisch sind und ob für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Vertragsabbruchs ein Anspruch auf Erhalt einer Zahlung inklusive einer angemessenen Gewinnmarge besteht.

Der Hauptanteil der Umsätze aus Produktverkäufen wird zeitpunktbezogen realisiert, da in den meisten Fällen keine kundenspezifischen Produkte verkauft werden, bei denen kein alternativer Nutzen vorliegt. Ein alternativer Nutzen liegt im VARTA AG Konzern auch vor, wenn spezifische Produkte mit unwesentlichem Aufwand (z. B. Änderung der Verpackung) an andere Kunden verkauft werden können.

Naturalrabattansprüche werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst, nach bester Schätzung erlösmindernd berücksichtigt. Bei Lieferung des Naturalrabatts wird die erlösmindernde Vertragsverbindlichkeit aufgelöst.

Rücknahmeverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung nach bester Schätzung erlösmindernd als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Kundenansprüche aus Bonusvereinbarungen werden nach bester Schätzung als sonstige Rückstellungen erfasst. Für die Konsignationslager bei der VARTA AG ist eine Umsatzlegung bei Erlangung der Verfügungsmacht durch den Kunden durchzuführen.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im VARTA AG Konzern bezieht sich im Wesentlichen auf die Umsätze mit kundenspezifischen Produkten. Hier erfolgt die Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der input-basierten Cost-to-Cost Methode.

Die wesentlichen Zahlungsbedingungen beinhalten eine Fälligkeit von 30 Tagen netto. In Verbindung mit dem Verkauf von Produkten bestehende Gewährleistungsgarantien und Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten.

4.17. Finanzergebnis

Das Zinsergebnis enthält Erträge aus sonstigen Vermögenswerten, anderen finanziellen Vermögenswerten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Aufwendungen aus anderen finanziellen Verbindlichkeiten. Zinserträge und -aufwendungen aus Leasingverträgen und aus nach der Effektivzinsmethode bewerteten Finanzinstrumenten werden in der Periode, in welcher sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.

Das übrige Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungstransaktionen.

4.18. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern beinhalten sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragsteuern. Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie stehen in Verbindung zu einer Position, welche direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.

Laufende Ertragsteuern werden basierend auf dem zu versteuernden Ergebnis berechnet, unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze.

Latente Steuern werden grundsätzlich auf alle temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Bilanzwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die jeweiligen Konzerngesellschaften anwendbaren bzw. voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen.

Für folgende temporäre Differenzen werden keine latenten Steuern erfasst: Ersterfassung von Goodwill, erstmalig erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, welche weder das steuerbare Ergebnis noch das Jahresergebnis beeinflusst, und temporäre Differenzen auf Anteile an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden.

Aktive latente Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und temporären Differenzen werden nur insoweit berücksichtigt, als eine Verrechenbarkeit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen oder passiven latenten Steuern wahrscheinlich ist. Die Beurteilung basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung.

Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Wenn die Anerkennung der steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und latenten Steuern auf dieser Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bezüglich der Anerkennung (not probable), wird grundsätzlich der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, herangezogen, es sei denn der Erwartungswert unterschiedlicher Szenarien führt zu aussagekräftigeren Ergebnissen. Dabei wird stets eine vollständige Sachverhaltskenntnis der Finanzverwaltung unterstellt. Schließlich werden die getroffenen Annahmen und Entscheidungen zu jedem Stichtag überprüft und ggf. aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst.

4.19. Segmentberichterstattung

Der Konzern wurde im Laufe des Geschäftsjahres neu ausgerichtet und fungiert nun als mehrdimensionale Organisation bzw. Matrixorganisation. Die Geschäftstätigkeit wird über die berichtspflichtigen Segmente Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries organisiert. Die Steuerung des Geschäftes erfolgt in den jeweiligen Segmenten entlang der operativen Wertschöpfungskette über alle geografischen Regionen und Länder hinweg. Die Auswirkung auf die Vorjahreswerte geht aus Kapitel 6 Segmentberichterstattung hervor. Im Geschäftsbericht 2024 wird es voraussichtlich zu einer erneuten Anpassung der Segmente kommen.

Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns ist in drei berichtspflichtige Segmente unterteilt: Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries. Die Aufstellung unterscheidet sich von der bisherigen Unterteilung in fünf berichtspflichtige Segmente und reflektiert bestmöglich die strategische und operative Aufstellung des VARTA AG Konzerns. Die Anpassung erfolgte aufgrund der Neuausrichtung des Konzerns in eine mehrdimensionale Organisation (Matrixorganisation). Das Segment Consumer Batteries ist gegenüber der bisherigen Abgrenzung unverändert. Das neue Segment Embedded Batteries setzt sich aus den beiden Geschäftsbereichen Micro Batteries und Lithium-Ion Small Cells zusammen, die zuvor als eigenständige Segmente geführt worden sind. Das neue Segment Power Batteries umfasst das frühere Segment Energy Storage Systems sowie die beiden Geschäftsbereiche Lithium-Ion Large Cells und Lithium-Ion Battery Packs aus dem ehemaligen Segment Sonstige.

Die Überwachung erfolgt durch den CODM (Chief Operation Decision Maker). Der CODM ist der Vorstand der VARTA AG, da dieser in regelmäßigen Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und Ressourcenallokation anhand des internen Management Reportings überprüft. Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA bzw. des bereinigten EBITDA. Unter EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) wird das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte verstanden. Nicht berücksichtigt in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und Finanzierungselemente. Ebenso nicht berücksichtigt sind Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

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Segmentstruktur 2023 Segmentstruktur 2022
Consumer Batteries Micro Batteries
Embedded Batteries Lithium-Ion CoinPower
Power Batteries Consumer Batteries
Energy Storage Systems
Sonstige

Consumer Batteries

Im Segment Consumer Batteries ist der VARTA AG Konzern ein europäischer Marktführer mit Produktionsstandort Deutschland für Haushaltsbatterien. Hierzu zählt neben den klassischen Alkaline-Batterien auch Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten. Die innovativen Qualitätsprodukte werden mit modernster Technologie und dem Know-how von international qualifizierten Fachleuten entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Für den VARTA AG Konzern ist dabei der Fokus auf den Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel essenziell, um schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen reagieren zu können.

Embedded Batteries

Für Anwendungen im Segment Embedded Batteries werden Zink-Luft-Batterien für Mikrobatterien und Hörgeräte sowie High-End Lithium-Ionen-Batterielösungen hergestellt.

Die Zink-Luft-Batterien werden unter den Marken power one und ecopack sowie den Eigenmarken der Kunden vermarktet. Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg im Bereich Hörgerätebatterien sind Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, eine lange Lebensdauer und Konsistenz in der Qualität. Die Sicherung der Marktposition erfolgt durch eigene Automatisierungsprozesse in der Produktion und die Fähigkeit, Kunden mit Dienstleistungen vom Produkt bis zum Verkauf zu versorgen.

Die High-End Lithium-Ionen-Batterielösungen werden vor allem für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables) hergestellt. Weitere Anwendungsgebiete sind sogenannte "Wearables" unter die u. a. medizinische Geräte für die Messung von Bluthochdruck, Blutzucker und anderen Körperfunktionen fallen.

Power Batteries

Im Segment Power Batteries wird zum einen das Geschäft mit Energiespeicher-Lösungen für vorrangig private, aber auch für kommerzielle Anwendungen (Energy Storage Systems) abgebildet. Zum anderen zählt das Geschäft mit Batterie- bzw. Akkupacks (Lithium-Ion Battery Packs) sowie großformatigen Lithium-Ionen Rundzellen zu diesem Segment.

Im Geschäftsbereich mit der Entwicklung und Herstellung von Energiespeichern, trägt der VARTA AG Konzern seinen Teil zur Umsetzung der Energiewende bei. Die Energiespeicherlösungen von VARTA AG im Heim- und Großspeichermarkt reichen von kompakten Einsteigermodellen, wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo, bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für gewerbliche Anwendungen. Die AC-gekoppelten Systeme haben einen integrierten Batteriewechselrichter und sind ohne zusätzlichen PV-Wechselrichter mit allen Quellen grüner Energie kombinierbar. Damit sind sie für alle Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für die optimale Ausnutzung der selbst produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch dieser deutlich zu erhöhen. Mit der VARTA.wall hat der VARTA AG Konzern ein modernes System auf Basis der Rundzellentechnologie auf den Markt gebracht. Der in 30 Minuten aufgebaute und in Betrieb genommene, DC-gekoppelte Speicher VARTA.wall wird mit Kapazitäten von 10 bis 20 kWh angeboten werden und soll damit den individuellen Kapazitätsbedarf der Kundinnen und Kunden decken. Darüber hinaus ermöglicht die modulare Stapel-Bauweise eine nachträgliche Erweiterung der Speicherkapazität, um auch bei zukünftig steigendem Energiebedarf ausreichend große Kapazität zu gewährleisten.

Des Weiteren befindet sich in diesem Segment die Produktgruppe Lithium-Ion Large Cells. Diese dienen primär als wiederaufladbare Batterielösungen für Industrie- und Erstausrüster (Original Equipment Manufacturers, OEMs). Die Technologie zeichnet sich durch eine sehr schnelle Be- und Entladung der Zelle aus und ist deshalb für vielfältigste Anwendungen geeignet.

Ebenfalls enthalten ist der Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs. Dieser konzentriert sich auf die Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung von Batteriepacks (Lithium-Ion Battery Packs) für OEM-Kunden in diversen Märkten. Es werden wiederaufladbare, standardisierte, aber auch kundenspezifische Batteriepacks hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet die VARTA AG Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Lösungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte, Elektrowerkzeuge, Medizingeräte sowie Haus- und Gartengeräte.

4.20. Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze

Im Jahr 2023 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Nachfolgend werden die Auswirkungen der ab 1. Januar 2023 neu angewendeten Rechnungslegungsmethoden offengelegt. Für den Konzern haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.

IFRS 17 - Versicherungsverträge

IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und Offenlegung von Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt.

IAS 8 - Änderung der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die Änderung am IAS 8 stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein.

IAS 1 und IFRS Praktische Hinweise 2 - Angaben zu Rechnungslegungsmethoden

Die Änderung am IAS 1 erfordert, dass lediglich die wesentlichen Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Die Änderungen in den praktischen Hinweisen 2 zeigen entsprechend auf, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf die Angabe von Rechnungslegungsmethoden angewandt wird. Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen.

IAS 12 - Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

Die Änderungen adressieren bisher bestehende Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen.

IFRS 17 - Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen

Die Änderung an IFRS 17 führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sog. "classification overlay approach" anzuwenden. Damit werden die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17, d.h. für das Jahr 2022, aussagekräftiger gemacht.

IAS 12 - Internationale Steuerreform - Mustervorschriften für Pillar 2

Der Konzern wendete die Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, unmittelbar nach der Veröffentlichung der Änderungen im Mai 2023 an. Der Konzern machte auch neue Anhangangaben zum Grad der Betroffenheit durch die globale Mindestbesteuerung.

4.21. Neue und geänderte IFRS-Standards nach dem 31. Dezember 2023

Die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ebenso plant das Unternehmen keine frühzeitige Anwendung. Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen derzeit geprüft.

Die folgenden vom IASB veröffentlichten Neuerungen und Änderungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden von VARTA AG bislang auch noch nicht angewendet. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

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Neue oder geänderte Standards und Interpretationen In EU-Recht übernommene Änderungen INKRAFTSETZUNG
Änderungen:
IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig, langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants 1. Januar 2024
IFRS 16 Leasingverbindlichkeit im Falle einer Sale-and-Leaseback-Transaktion 1. Januar 2024
IAS 7/​ IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 1. Januar 2024
Noch nicht im EU-Recht übernommen:
Standards:
IFRS 18 Darstellungen und Angaben im Abschluss 1. Januar 2027
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 1. Januar 2027
Änderungen:
IFRS 10 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten unbestimmt
IAS 21 Fehlende Umtauschbarkeit 1. Januar 2025

IAS 1 - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie langfristige Schulden mit Covenants

Die im Januar 2020 verabschiedeten Änderungen an IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Es wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor, klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substanziell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig.

Die Änderungen sind nun insgesamt auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

IFRS 16 - Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback

Die Änderung betrifft die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback Transaktionen und schreibt vor, dass ein Leasingnehmer im Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neu eingefügten Paragrafen erläutern unter anderem anhand von Beispielen, unterschiedliche mögliche Vorgehensweisen, insbesondere bei variablen Leasingzahlungen.

Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

IAS 7 /​ IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

Durch die Änderungen soll die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens erhöht werden. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Angabeanforderungen dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

IAS 21 Fehlende Umtauschbarkeit

Die Änderungen verpflichten die Unternehmen zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, wenn bei einer Währung fehlende Umtauschbarkeit vorliegt, und, sofern dies der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses und der erforderlichen Anhangangaben.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

IFRS 10 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten

Durch die Änderungen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

IFRS 18 enthält für alle Unternehmen, die die IFRS anwenden, Anforderungen an die Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen.

IFRS 18 wurde im April 2024 veröffentlicht und gilt - vorbehaltlich des Endorsement durch die EU - für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei der Standard für die entsprechende Vergleichsperiode bereits anzuwenden ist.

IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

IFRS 19 legt reduzierte Angabevorschriften fest, die ein in Frage kommendes Unternehmen anstelle der Angabevorschriften in den anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden darf.

IFRS 19 ist - vorbehaltlich des Endorsements durch die EU - freiwillig für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2027 anwendbar.

5. Wesentliche Annahmen und Einschätzungen

Der Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche Positionen, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:

Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer und Veränderungen in der Nachfrage berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes nach sich ziehen. In diesem Fall würde der Restbuchwert über die verbleibende kürzere oder längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, und dies würde zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen.

Bestimmte immaterielle Vermögenswerte werden hinsichtlich der Nutzungsdauer als unbestimmt eingestuft, wenn eine Analyse aller relevanten Faktoren kein Ende des Zeitraums erkennen lässt, für den der Vermögenswert zur Erwirtschaftung von Cashflows beiträgt. Diese Analyse wird jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.

Bei langfristigen Mietverträgen von Immobilien sind mit den Eigentümern teilweise Verlängerungsoptionen oder beidseitige Kündigungsoptionen vereinbart. Da die unkündbare Restlaufzeit der Verträge zum Bilanzstichtag jeweils mehrere Jahre beträgt, war auch aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage des VARTA Konzerns nicht hinreichend bestimmbar, ob Verlängerungsoptionen ausgeübt oder Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden. Insofern wurden diese bei der Bestimmung der Restlaufzeiten im Regelfall nicht berücksichtigt.

Wertberichtigungen auf langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Der Wertminderungstest zur Bewertung des erzielbaren Betrags einer CGU basiert auf Werten der Unternehmensplanung, dem Abzinsungssatz, der Wachstumsrate, der erwarteten Inflation und den Währungskursen. Die Werte der Unternehmensplanung basieren auf den Daten der zum 31. Dezember 2023 in der Erstellung befindlichen Sanierungsgutachtens für die Jahre 2024 bis 2027.

Auf Basis der Geschäftsentwicklung des Jahres 2023 und der daraus notwendig werdenden Aktualisierung des der Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken zugrundeliegenden Gutachtens, wurde ein vereinbarter Covenant nicht mehr eingehalten. Diese Tatsache wurde als Anlass für Wertminderungstests der verschiedenen CGU's des Konzerns eingestuft. Diese anlassbezogenen Wertminderungstests wurden auf den Stichtag 31. Dezember 2023 durchgeführt.

Dementsprechend schätzte der Vorstand den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Ende des Jahres 2023 neu ein. Der erzielbare Betrag wurde zunächst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Aufgrund von umfangreichen künftigen Sanierungsmaßnahmen übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.

Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Small Cells liegt die Annahme zu Grunde, dass diese mit den vorhandenen Produktionskapazitäten und den geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Lage ist, künftig positive Cashflows zu erwirtschaften. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde dabei auf Basis eines Discounted Cashflow-Modells mit sieben Planjahren und ohne ewige Rente ermittelt. Die Anzahl der berücksichtigten Planjahre wurde in 2023 von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der führenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeleitet und mit sieben Jahren Gesamtnutzungsdauer bewertet.

Da der Buchwert den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt, war ein Wertminderungsaufwand von 222,7 Mio. € zu erfassen. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden die künftigen Mittelzuflüsse auf Basis der zum 31. Dezember 2023 gültigen Planungen des sich in der Erstellung befindlichen Sanierungsgutachtens für die Jahre 2024 bis 2027 ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Large Cells wurde auf Basis eines Discounted Cashflow-Modells mit elf Planjahren und ohne ewige Rente ermittelt. Aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Kunden werden zusätzliche Neuinvestitionen geplant, die die betriebliche Nutzungsdauer der Fertigungsanlagen bis zum Ende 2034 verlängert haben. Es wurde kein Wertminderungsbedarf ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sämtlicher weiterer zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde aufgrund der Reife der zu Grunde liegenden Geschäftsmodelle unter Anwendung von Discounted Cashflow-Modellen mit ewigen Renten ermittelt. Bei der CGU Consumer Batteries und der CGU Energy Storage Systems wurde kein Wertminderungsbedarf ermittelt. Für die CGU Micro Batteries wurde ein Wertminderungsbedarf von 62,5 Mio. € und für die CGU Lithium-Ion Battery Packs von 4,5 Mio. € berechnet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden die künftigen Mittelzuflüsse unter Annahme der fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte ermittelt. Dies erfolgte auf Basis der zum 31. Dezember 2023 gültigen Planungen, die zum damaligen Zeitpunkt Grundlage für das in der Erstellung befindliche Sanierungsgutachten waren.

Aufgrund des Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2023 ergab sich somit insgesamt ein Wertminderungsbedarf von 289,7 Mio. €, wovon ein Teilbetrag in Höhe von 0,5 Mio. € auf den Geschäfts- und Firmenwert, 1,4 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte und der wesentliche Teil von 287,8 Mio. € auf das Sachanlagevermögen entfällt.

Nähere Informationen zu den durchgeführten Impairment-Tests sind unter Erläuterung 4.10 Wertminderungstest angeführt. Die hierzu getroffenen Annahmen können jedoch Änderungen unterliegen, die zu Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden führen könnten.

Vorräte und Leerkosten

Für die Bestandsbewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden Produktionsauslastungen im Normbereich angenommen. Weichen Produktionsleistungen auf Werksebene vom Normbereich signifikant ab, so werden hierdurch entstehende Leerkosten in der Bestandsbewertung berücksichtigt.

Ein Normbereich in der Produktionsauslastung definiert sich hierbei als ein Mittelwert der Ausbringungsmengen der letzten fünf Jahre, die Ermittlung erfolgt auf Werksebene. Liegen keine Daten für fünf Jahre vor, können auch kürzere Zeiträume oder anders ermittelte Normauslastungen definiert werden. Eine signifikante Unterschreitung liegt vor, wenn 70 % des Normbereichs unterschritten werden. Wurde eine signifikante Unterschreitung festgestellt, so werden die fixen Herstellungskosten der fertigen & unfertigen Erzeugnisse um den Abweichungsfaktor eliminiert. Der Abweichungsfaktor ist hierbei die Differenz zwischen des Normbereichs und der Abweichung zum Normbereich.

Leistungsorientierte Verpflichtungen

Im Konzern bestehen für einen Teil der Arbeitnehmer verschiedene Personalvorsorgepläne. Um die sich daraus ergebenden Guthaben und/​oder Verpflichtungen bestimmen zu können, muss zunächst beurteilt werden, ob es sich um leistungs- oder beitragsorientierte Pläne handelt. Um die zukünftige Entwicklung abschätzen zu können, werden bei leistungsorientierten Plänen statistische Annahmen getroffen.

Der versicherungsmathematischen Bewertung von Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer liegen Annahmen über Abzinsungssätze, Gehaltssteigerungen, Fluktuation und das Pensionseintrittsalter zugrunde (demografische und finanzielle Variablen).

Ändern sich diese Annahmen aufgrund veränderter Wirtschaftslage oder neuer Marktbedingungen, können die tatsächlichen Daten maßgeblich von den versicherungsmathematischen Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen können mittelfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge aus Personalvorsorgeplänen haben. Nähere Informationen zu den Personalvorsorgeplänen sind in 21.2 Pensionen angegeben.

Im Zusammenhang mit den Schuldbeitritten zu den Pensionsverpflichtungen muss zum Stichtag überprüft werden, ob die Werthaltigkeit der aktivierten Erstattungsansprüche gegeben ist. Dabei ist die Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs im Wesentlichen von der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögenswerte sowie bestehender Garantien beeinflusst, die die Colibri Beratungs GmbH treuhänderisch in den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e. V. eingelegt hat. Selbiges gilt für den Schuldbeitritt mit der VC Pensionen GmbH und dem VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V.. Die größten Ermessenspielräume bestehen hier bei der Bewertung von Immobilien und Finanzanlagen.

Die Beurteilung wird jährlich durch einen unabhängigen Sachverständigen durchgeführt, der die Angemessenheit der Finanzaufstellungen der Treuhandvermögen überprüft. Auf Basis dieser Gutachten geht die VARTA AG davon aus, dass die Erstattungsansprüche werthaltig sind und zur Deckung der vom Schuldbeitritt umfassten Pensionsverpflichtungen herangezogen werden können.

Hinsichtlich der von der VARTA AG auf die VRT Pensionen GmbH, Dillingen/​Saar, in 2016 abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet der bisherige Versorgungsschuldner VARTA AG gesamtschuldnerisch mit dem neuen Versorgungsschuldner VRT Pensionen GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Erfüllung der Versorgungsverbindlichkeiten. Die VARTA AG geht nicht von einer Inanspruchnahme aus dieser verschuldensunabhängigen, gesellschaftsrechtlichen Mithaftung aus, da mit der Abspaltung der 25,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen in Höhe von 26,9 Mio. € und somit ein Aktivüberhang von 1,4 Mio. € überging. Zum 31. Dezember 2023 bestand ein Aktivüberhang in Höhe von 2,4 Mio. € des Planvermögens mit 18,0 Mio. € über die abgespaltenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 15,6 Mio. €.

Daneben könnte eine verschuldensabhängige Haftung wegen unzureichender finanzieller Ausstattung der VRT Pensionen GmbH bestehen, die Schadenersatzansprüche der Arbeitnehmer aufgrund einer in der nicht ausreichenden Ausstattung liegenden konkreten Vermögensgefährdung begründen könnten. Die VARTA AG geht auf Grund des Aktivüberhangs des Planvermögens über die abgespaltenen Pensionsverpflichtungen von einer ausreichenden Ausfinanzierung und daher nicht vom Vorliegen solcher Schadenersatzansprüche aus.

Aufgrund dieser Einschätzung werden die betroffenen Pensionsverpflichtungen nur in Bezug auf die Pensionszahlungen innerhalb der zehnjährigen Nachhaftungsperiode in Höhe von 3,3 Mio. € zum 31. Dezember 2023 bilanziell im Konzernabschluss der VARTA AG erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit werden Rückstellungen für verschiedene Sachverhalte gebildet. Die Höhe der erwarteten Mittelabflüsse wird in jedem konkreten Sachverhalt auf Basis von Annahmen und Einschätzungen ermittelt. Diese Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen.

Ertragsteuern

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzernbilanz und den Steuerbilanzwerten sowie auf voraussichtlich verwertungsfähige steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach derzeitiger Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die nur vorübergehenden Differenzen wieder ausgleichen werden, sowie auf Basis einer Einschätzung der künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit, abgeleitet aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. Eventuelle Steuersatzänderungen oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche Erträge können dazu führen, dass die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva erfolgen muss. Außerdem können Steuersatzänderungen zu Anpassungen der passiven latenten Steuern führen. Die Buchwerte der latenten Steuern gehen aus der Konzernbilanz hervor und werden in den Erläuterungen zu Kapitel 17 Latente Steuern auf die Bilanzpositionen aufgeteilt.

Steuerliche Sachverhalte werden nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen beurteilt, können aber auch Einschätzungen unterliegen, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht abschließend festgelegt sind oder die vorliegenden Grundlagen zu einer abweichenden Beurteilung führen können. Die Ermittlung der Ertragsteuer unterliegt somit Einschätzungen, ein steuerliches Risiko aus solchen Einschätzungen wird aufgrund der fachlichen Würdigung als gering beurteilt.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des VARTA Konzerns setzen sich im Wesentlichen aus Standardprodukten und in geringem Umfang aus kundenspezifischen Produkten zusammen. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.

In Bezug auf die Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt bestehen Ermessensspielräume, die je nach Vertragsart und Leistungsverpflichtung unterschiedlich ausgeprägt sind. Grundsätzlich ist die Vertragsgestaltung, bspw. durch Ausgestaltung von Incoterms, von bedeutender Rolle. Bei Konsignationslagern ist die Interpretation der Konsignationsverträge von Bedeutung, ob die Verfügungsmacht mit Entnahme oder bereits bei der Belieferung des Konsignationslagers erfolgt. Darüber hinaus werden variable Vergütungen oder Naturalrabattvereinbarungen mit Kunden getroffen. Naturalrabatte werden in der Regel als substantial right bilanziert. Das Ermessen, ob es sich um kundenspezifische Produkte handelt, obliegt dem Individualisierungsgrad des Produkts und der Beurteilung einer wirtschaftlich sinnvollen alternativen Verwendungsmöglichkeit. Bei Kundenprojekten ist für die Vertragsbeurteilung entscheidend, ob die Lieferung bzw. Leistung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht wird.

Subventionen und öffentliche Zuwendungen

Der VARTA AG Konzern erhält staatliche Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Sie werden auf Antrag gewährt, d.h. es handelt sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistung (und Gegenleistung). Darüber hinaus sind die Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung gestaltet.

Der Konzern erfasst - gemäß IAS 20.7 - die Zuwendungen der öffentlichen Hand, wenn eine angemessene Sicherheit (reasonable assurance) darüber besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden. Der Zufluss einer Zuwendung allein liefert keinen schlüssigen substanziellen Hinweis dafür, dass die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllt worden sind oder werden (IAS 20.8).

Im VARTA AG Konzern wurde festgestellt, dass bei den aktuell geförderten Vorhaben die Gewährung der Zuwendungen an die tatsächlichen Ausgaben geknüpft ist. Somit ist der früheste Zeitpunkt für die Erfassung der möglichen Zuwendungen, wenn die jeweilige Aufwendung angefallen ist bzw. Investition getätigt wurde.

Ab diesem Zeitpunkt wird beurteilt, ob bzw. wann eine angemessene Sicherheit bzgl. der Zuwendungen unter Berücksichtigung u.a. folgende Aspekte vorliegt:

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dass vorgesehene Nebenbestimmungen erfüllt werden

dass ein Claw-Back-Mechanismus nicht zu einer Rückzahlung der jeweiligen Zuwendung führt, da keine bzw. nicht hinreichende Überschüsse in dem Betrachtungszeitraum vorliegen werden

dass hinreichende Haushaltsmittel vom Bund und Land verfügbar sind, sodass die Zuwendungen ausbezahlt werden

Sofern in einer Gesamteinschätzung eine angemessene Sicherheit bzgl. der Zuwendungen (und Nicht-Rückzahlung dieser Zuwendungen) vorliegt, wird die jeweilige Zuwendung gem. IAS 20.7 erfasst. Nach IAS 20.29 besteht hinsichtlich der Darstellung von erfolgsbezogenen Zuwendungen ein Wahlrecht. Im VARTA AG Konzern werden die Zuwendungen als "Förderzuschüsse" in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder als passivischer Posten bilanziert.

Laufzeit von Finanzierungsverträgen im Rahmen der Effektivzinsbewertung

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Konsortialkreditvertrag in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der aufgeteilt ist in einen auf fünf Jahre nach Datum des Vertrags befristeten Anteil mit 100,0 Mio. € sowie einer revolvierenden Kreditfazilität mit 135,0 Mio. €.

Daneben erfolgte in 2022 die Aufnahme mehrerer Schuldscheindarlehen. Über ein Konsortium hat die VARTA AG Schuldscheindarlehen über insgesamt 250,0 Mio. € am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen laufen über fünf bzw. sieben Jahre (76 % des Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit einem fixen Zinskupon (ca. 66 % des Kreditvolumens) ausgestattet.

Zum 31. Dezember 2022 erfolgte die Umgliederung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in kurzfristige Verbindlichkeiten aufgrund drohender Nichteinhaltung bestehender Covenants. Die VARTA AG hat sich im Geschäftsjahr 2023 mit den finanzierenden Banken aus dem Konsortialkreditvertag und dem Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG auf ein Sanierungskonzept bei Verlängerung der bestehenden Finanzierung bis 31. Dezember 2026 und Änderungen der Kreditbedingungen geeinigt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 erfolgt ein kurzfristiger Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem Konsortialkredit sowie der Schuldscheindarlehen, da ein Anpassungsbedarf am Sanierungskonzept ersichtlich wurde und die Nichteinhaltung einer vereinbarten Covenants zum 31. Dezember 2023 neue Gespräche mit den Banken erforderlich machen (vgl. Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).

Klimarisiken und klimabezogene Schätzunsicherheiten

Etwaige Auswirkungen von Klimarisiken werden grundsätzlich beim Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Aufgrund umfassendem Risikomanagement und der niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit der physischen Klimarisiken, wurden im Geschäftsjahr 2023 keine konkreten Klimarisiken beim Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einbezogen.

6. Segmentberichterstattung

Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Vorstand steuert nach dem bereinigten EBITDA, um trotz der Investitionen in das Sachanlagevermögen und der daraus resultierenden Abschreibungen die operative Performance beurteilen zu können. Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in der Segmentberichterstattung nicht enthalten, da diese nicht Bestandteil des berichteten EBIT und bereinigten EBITDA sind und auch sonst nicht regelmäßig an den Vorstand berichtet werden.

Der Konzern wurde im Laufe des Geschäftsjahres neu ausgerichtet und fungiert nun als mehrdimensionale Organisation bzw. Matrixorganisation. Die Geschäftstätigkeit wird über die nutzungsbezogenen Segmente Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries organisiert. Die Aufgliederung entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur.

Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsspalte zusammengefasst angegeben. Darüber hinaus beinhaltet die Überleitungsspalte Sachverhalte, die keinem Segment direkt zugeordnet werden können, bspw. die Effekte aus der aktienbasierten Vergütung oder aus der Restrukturierung.

Im Folgenden werden die Steuerungsgrößen, die zur Beurteilung der Leistungen der berichtspflichtigen Segmente herangezogen werden, dargestellt. Dabei wird auf Ebene der einzelnen Segmente das steuerungsrelevante bereinigte EBITDA dargestellt und auf das Konzern-EBITDA übergeleitet:

Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten 1. Januar - 31. Dezember 2023:

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(IN T€) CONSUMER BATTERIES EMBEDDED BATTERIES POWER BATTERIES SUMME ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSS
Segmentumsatzerlöse 388.464 230.936 237.346 856.746 -36.441 820.305
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten -18.438 -17.967 -36 -36.441 36.441 0
Umsatzerlöse mit Dritten 370.026 212.969 237.310 820.305 0 820.305
davon zeitpunktbezogen (freiwillige Angabe) 369.083 208.607 207.159 784.849 0 784.849
davon zeitraumbezogen (freiwillige Angabe) 943 4.362 30.151 35.456 0 35.456
Abschreibungen -15.815 -368.955 -19.136 -403.906 0 -403.906
davon Wertminderungen -983 -315.914 -9.626 -326.523 0 -326.523
EBITDA 52.343 -16.747 14.799 50.395 -24.917 25.478

Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten 1. Januar bis 31. Dezember 2022:

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(IN T€) CONSUMER BATTERIES EMBEDDED BATTERIES POWER BATTERIES SUMME ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSS
Segmentumsatzerlöse 386.437 317.628 140.520 844.585 -37.669 806.916
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten -20.510 -17.157 -2 -37.669 37.669 0
Umsatzerlöse mit Dritten 365.927 300.471 140.518 806.916 0 806.916
davon zeitpunktbezogen (freiwillige Angabe) 360.798 296.971 124.066 781.835 0 781.835
davon zeitraumbezogen (freiwillige Angabe) 5.129 3.500 16.452 25.081 0 25.081
Abschreibungen -14.713 -203.176 -37.105 -254.994 0 -254.994
davon Wertminderungen 0 -115.029 -31.287 -146.316 0 -146.316
EBITDA 30.438 34.046 5.019 69.503 -2.517 66.986

In der Überleitung zum EBITDA des Konzerns sind folgende Sachverhalte enthalten:

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1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
(IN T€) SONDEREFFEKTE SUMME SONDEREFFEKTE SUMME
Effekte in Erträgen und Aufwendungen 24.917 24.917 2.517 2.517
EBITDA 24.917 24.917 2.517 2.517

In der Spalte "Sondereffekte" werden Sachverhalte dargestellt, die in der Bereinigung des EBITDA berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2023 existieren solche Sachverhalte bei der VARTA AG. Der VARTA AG als Mutterunternehmen werden "Sondereffekte" aus den M&A Transaktionen in Höhe von 0,0 Mio. € (2022: 2,5 Mio. €), Effekte aus der Restrukturierung in Höhe von 24,9 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €) und Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von T€ 1,0 (2022: T€ 17,0) zugeordnet.

In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des EBITDAs der Segmente auf das Ergebnis vor Steuern dargestellt:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
EBITDA 25.478 66.986
Abschreibungen und Wertminderung -403.906 -254.994
EBIT -378.428 -188.008
Finanzergebnis -34.089 -10.170
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden -8 0
Ergebnis vor Steuern -412.525 -198.178

Geografische Segmentinformationen

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geografischen Standorten. Bei der Darstellung dieser Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf den geografischen Standorten der Vermögenswerte.

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UMSATZERLÖSE * LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE ** UMSATZERLÖSE * LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE **
(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 31. DEZEMBER 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 31. DEZEMBER 2022
Europa 658.585 356.908 571.359 674.823
Davon in Deutschland 333.017 302.482 247.351 617.979
Amerika 37.478 1.257 34.711 3.860
Asien 115.849 8.184 190.432 12.822
Davon in China 54.235 60 86.917 0
Sonstige 8.393 0 10.414 0
Summe 820.305 366.349 806.916 691.505

* Die Umsatzerlöse richten sich nach dem Sitz des Kunden.

** Langfristige Vermögenswerte beinhalten zu diesem Zweck, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Die Umsatzerlöse der Segmente Consumer Batteries und Power Batteries sind mehrheitlich in der Position Europa enthalten. Die Umsätze der Regionen Asien und Amerika sind mehrheitlich dem Segment Embedded Batteries zuzuordnen.

Produkte und Dienstleistungen

Die Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vertragsvermögenswerte des Konzerns teilen sich folgendermaßen auf Produkte und Dienstleistungen auf:

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UMSATZERLÖSE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UMSATZERLÖSE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE
(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 31. DEZEMBER 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 31. DEZEMBER 2022
davon aus Produktverkauf 816.645 117.411 804.465 113.460
davon aus Verkauf von Dienstleistungen 3.660 801 2.451 877
Summe 820.305 118.212 806.916 114.337

Bedeutende Kunden

Im Geschäftsjahr 2023 konnte kein Kunde identifiziert werden, der einen Umsatzanteil von mehr als 10 % vom Konzernumsatz erreicht hat. Im Vorjahr betrug der Umsatz mit einem Kunden und einem Umsatzanteil von mehr als 10 % 125,5 Mio. €. Der Umsatz ist dem Segment Embedded Batteries zuzuordnen.

7. Sachanlagevermögen

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(IN T€) GRUNDSTÜCKE GEBÄUDE NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN ANDERE ANLAGEN
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2023 3.165 19.926 114.542 488.932 12.093 108.651
Währungsdifferenzen 0 -6 -267 -507 0 -125
Zugänge 0 519 15.598 9.907 10 6.158
Abgänge 0 0 -1.983 -3.032 -6.432 -3.519
Umbuchungen 0 0 0 60.967 0 19.540
Stand 31. Dezember 2023 3.165 20.439 127.890 556.267 5.671 130.705
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2023 0 2.216 35.383 266.538 8.178 47.575
Währungsdifferenzen 0 0 -164 -254 1 -89
Zugänge 0 788 14.913 33.764 2.510 14.102
Zugänge Wertminderung 0 6.158 0 166.046 0 45.693
Abgänge 0 0 -1.929 -3.000 -6.432 -3.463
Umbuchungen 0 0 0 18.972 0 2.196
Stand 31. Dezember 2023 0 9.162 48.203 482.066 4.257 106.014
Buchwerte am 31. Dezember 2023 3.165 11.277 79.687 74.201 1.414 24.691
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(IN T€) NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN SACHANLAGEVERMÖGEN
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2023 7.926 278.110 1.033.345
Währungsdifferenzen -74 -67 -1.046
Zugänge 2.702 43.707 78.601
Abgänge -2.468 -9.039 -26.473
Umbuchungen 0 -80.507 0
Stand 31. Dezember 2023 8.086 232.204 1.084.427
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2023 4.575 76.987 441.452
Währungsdifferenzen -40 -39 -585
Zugänge 2.326 0 68.403
Zugänge Wertminderung 0 106.707 324.604
Abgänge -2.412 -9.033 -26.269
Umbuchungen 0 -21.168 0
Stand 31. Dezember 2023 4.449 153.454 807.605
Buchwerte am 31. Dezember 2023 3.637 78.750 276.822
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(IN T€) GRUNDSTÜCKE GEBÄUDE NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN ANDERE ANLAGEN
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2022 3.165 19.677 107.005 396.883 14.971 78.053
Währungsdifferenzen 0 0 204 504 -1 168
Zugänge 0 35 8.151 22.375 0 6.594
Abgänge 0 0 -818 -4.420 -2.877 -2.336
Umbuchungen 0 214 0 73.590 0 26.172
Stand 31. Dezember 2022 3.165 19.926 114.542 488.932 12.093 108.651
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2022 0 1.438 21.944 141.011 6.104 32.299
Währungsdifferenzen 0 0 143 208 -1 136
Zugänge 0 778 13.796 71.074 2.897 10.915
Zugänge Wertminderung 0 0 0 58.637 0 6.393
Abgänge 0 0 -500 -4.392 -822 -2.168
Stand 31. Dezember 2022 0 2.216 35.383 266.538 8.178 47.575
Buchwerte am 31. Dezember 2022 3.165 17.710 79.159 222.394 3.915 61.076
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(IN T€) NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN SACHANLAGEVERMÖGEN
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2022 7.834 290.550 918.138
Währungsdifferenzen -30 -31 814
Zugänge 1.794 87.567 126.516
Abgänge -1.672 0 -12.123
Umbuchungen 0 -99.976 0
Stand 31. Dezember 2022 7.926 278.110 1.033.345
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2022 3.996 0 206.792
Währungsdifferenzen -13 0 473
Zugänge 2.211 0 101.671
Zugänge Wertminderung 0 76.987 142.017
Abgänge -1.619 0 -9.501
Stand 31. Dezember 2022 4.575 76.987 441.452
Buchwerte am 31. Dezember 2022 3.351 201.123 591.893

Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen dient der Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen, der Komplettierung und Industrialisierung einer Pilotanlage für großformatige Zellen sowie einer neuen Fabrik für Energiespeicher. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig. Der Bestand der technischen Anlagen und Maschinen ist insbesondere aufgrund der außerplanmäßigen Wertminderungen von 222,4 Mio. € in 2022 auf 74,2 Mio. € per 31. Dezember 2023 zurückgegangen.

Demgemäß haben sich die Abschreibungen des Sachanlagevermögens von 101,7 Mio. € in 2022 auf 68,4 Mio. € in 2023 vermindert. Dieser starke Rückgang resultiert im Wesentlichen auf den im Vorjahr vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen waren im Berichtsjahr außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von 324,6 Mio. € zu erfassen.

In den Zugängen der technischen Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 0,8 Mio. € (2022: 0,6 Mio. €) enthalten. Innerhalb der Zugänge Anlagen im Bau sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 0,6 Mio. € (2022: 1,3 Mio. €) enthalten.

Für das Sachanlagevermögen bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2022 und 2023. Das Bestellobligo aus dem Kauf von Sachanlagevermögen beträgt 20,6 Mio. € (2022: 71,2 Mio. €).

8. Immaterielle Vermögenswerte

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(IN T€) GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND SONSTIGES IMMATERIELLES VERMÖGEN MARKENRECHTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE RECHTE ENTWICKLUNGSKOSTEN GESAMT
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2023 4.936 32.912 32.501 65.142 135.491
Währungsdifferenzen 0 -6 0 0 -6
Zugänge 0 805 0 0 805
Abgänge 0 -1.511 0 0 -1.511
Stand 31. Dezember 2023 4.936 32.200 32.501 65.142 134.779
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2023 4.299 14.969 1.441 15.170 35.879
Währungsdifferenzen 0 -3 -1 0 -4
Zugänge 0 4.466 281 4.233 8.980
Zugang Wertminderung 500 1.401 0 7 1.908
Abgänge 0 -1.511 0 0 -1.511
Stand 31. Dezember 2023 4.799 19.322 1.721 19.410 45.252
Buchwerte am 31. Dezember 2023 137 12.878 30.780 45.732 89.527
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(IN T€) GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND SONSTIGES IMMATERIELLES VERMÖGEN MARKENRECHTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE RECHTE ENTWICKLUNGSKOSTEN GESAMT
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2022 4.936 30.694 32.481 37.923 106.034
Währungsdifferenzen 0 6 0 1 7
Zugänge 0 2.252 20 27.218 29.490
Abgänge 0 -40 0 0 -40
Stand 31. Dezember 2022 4.936 32.912 32.501 65.142 135.491
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2022 0 10.401 1.135 13.042 24.578
Währungsdifferenzen 0 3 0 0 3
Zugänge 0 4.573 306 2.128 7.007
Zugänge Wertminderung 4.299 0 0 0 4.299
Abgänge 0 -8 0 0 -8
Stand 31. Dezember 2022 4.299 14.969 1.441 15.170 35.879
Buchwerte am 31. Dezember 2022 637 17.943 31.060 49.972 99.612

Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 1,4 Mio. € (2022: 29,2 Mio. €) wurden im Jahr 2023 selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von 0,6 Mio. € (2022: 27,2 Mio. €) erfasst.

Während des Jahres 2023 begann die Nutzung von aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 44,1 Mio. €. Die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hierfür beträgt 15 Jahre. Hierfür fielen in 2023 Abschreibungen in Höhe von 2,4 Mio. € an. Diese aktivierten Entwicklungskosten wurden mit 27,4 Mio. € gefördert. Die passivisch abgegrenzten Fördererträge werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. In 2023 betrug die erfolgswirksame Auflösung der passivisch abgegrenzten Fördererträge 1,5 Mio. €.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 27,4 Mio. € erfasst (2022: 23,2 Mio. €).

Für immaterielle Vermögenswerte bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2022 und 2023.

Daneben gab es keine vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.

Wertminderungstest

Für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben sowie für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, wird jährlich zum 31. Dezember ein Wertminderungstest durchgeführt.

Der Buchwert der Marke in Höhe von 30,6 Mio. € wurde wie folgt - unverändert zum Vorjahr - auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) allokiert:

Lithium-Ion Small Cells 5,3 Mio. €, Lithium-Ion Battery Packs 1,2 Mio. €, Consumer Batteries 21,5 Mio. €, Energy Storage Systems 0,7 Mio. € und Micro Batteries 1,9 Mio. €. Die Nutzungsdauer der Marke wird als unbegrenzt eingestuft, da es der VARTA AG während der über 135 Jahren Unternehmensgeschichte gelungen ist, eine starke Marke zu schaffen, die mit ihrem Alleinstellungsmerkmal dem Unternehmen einen wesentlichen Wert beisteuert.

Im Rahmen des Wertminderungstests wurde über den Zeitwert, der auf Basis der Lizenzpreisanalogie-Methode berechnet worden ist, der Buchwert der Marke bestätigt. Dabei wurde eine Lizenzrate in Höhe von 1,0 % und ein Diskontierungsfaktor von 9,5 % verwendet.

Der zu Beginn des Geschäftsjahres bestehende Goodwill in Höhe von 0,6 Mio. € resultiert aus den Erwerben von Auditas und des VARTA Consumer-Geschäfts. Der Goodwill in Höhe von 0,5 Mio. € von Auditas wird vollständig der CGU Micro Batteries zugeordnet, während der Goodwill in Höhe von 0,1 Mio. € aus dem VARTA Consumer-Geschäft vollständig der CGU Consumer Batteries zugeordnet wird.

Auf Basis der Geschäftsentwicklung des Jahres 2023 und der daraus notwendig werdenden Aktualisierung des der Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken zugrundeliegenden Gutachtens, wurde ein vereinbarter Covenant nicht mehr eingehalten. Diese Tatsache wurde als Anlass für Wertminderungstests der verschiedenen CGUs des Konzerns eingestuft. Diese anlassbezogenen Wertminderungstests wurden auf den Stichtag 31. Dezember 2023 durchgeführt.

Im VARTA AG Konzern erfolgt die Überwachung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der CGUs, die gleichzeitig Geschäftsbereiche darstellen. Daher wurde für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, der anlassbezogene und der jährliche Wertminderungstest zusammengefasst.

Der erzielbare Betrag einzelner CGUs wurde zunächst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der ermittelte beizulegende Zeitwert ist aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Einflussfaktoren der IFRS 13 Kategorie drei zuzuordnen. Aufgrund von umfangreichen künftigen Sanierungsmaßnahmen übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Aufgrund dessen wurde der erzielbare Betrag durch den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Für die Berechnung wurden die Daten auf Basis der zum 31. Dezember 2023 gültigen Planungen des sich in der Erstellung befindlichen Sanierungsgutachtens für die Jahre 2024 bis 2027 herangezogen. Die wesentlichste Planungsgröße zur Ermittlung der Zahlungsströme ist die Ergebnisentwicklung, welche insbesondere durch die Umsatzentwicklung getrieben ist. Bei der Ableitung der Zahlungsströme werden Erfahrungen der Vergangenheit sowie Markterwartungen der Zukunft verwendet. Die Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Marktanteile, die allgemeine Marktentwicklung und die Profitabilität der jeweiligen Produktgruppen.

Für die CGU Lithium-Ion Small Cells wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Rahmen eines Discounted Cashflow-Modells auf Basis von zukünftigen Zahlungsströmen und einem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Dabei wurde der Planungshorizont in 2023 auf sieben Jahre begrenzt und keine ewige Rente berücksichtigt. Die künftigen Mittelzuflüsse wurden auf Basis der Planung aus einem Sanierungsgutachten ermittelt und bis zum Ende des Planungshorizonts weiterentwickelt. Als WACC wurde ein Abzinsungsfaktor von 8,7 % nach Steuern berücksichtigt. Dabei wurde ein erzielbarer Betrag in Höhe von 98,5 Mio. € und damit ein Wertminderungsbedarf von 222,7 Mio. € ermittelt. Die Wertminderung wurde unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen Vermögenswerte auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 222,0 Mio. € und die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 0,7 Mio. € allokiert.

Für die CGU Lithium-Ion Large Cells wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Rahmen eines Discounted Cashflow-Modells auf Basis von zukünftigen Zahlungsströmen und einem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Dabei wurde der Planungshorizont in 2023 auf elf Jahre begrenzt und keine ewige Rente berücksichtigt. Als WACC wurde ein Abzinsungsfaktor von 8,5 % nach Steuern berücksichtigt. Dabei wurde kein Wertminderungsbedarf ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sämtlicher weiterer CGUs wurde aufgrund der Reife der zu Grunde liegenden Geschäftsmodelle unter Anwendung von Discounted Cashflow-Modellen mit ewigen Renten ermittelt. Da die so ermittelten beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten die Buchwerte der CGU Consumer Batteries und der CGU Energy Storage Systems überstiegen, wurden für diese CGUs keine Wertminderung erfasst.

Für die CGU Micro Batteries wurde als WACC ein Abzinsungsfaktor von 10,7 % nach Steuern berücksichtigt. Der ermittelte erzielbare Betrag in Höhe von 5,1 Mio. € führte zu einem Wertminderungsbedarf in Höhe von 103,8 Mio. €. Dies führte zu einer vollständigen Abschreibung auf den dieser CGU allokierten Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 0,5 Mio. €. Der verbleibende Wertminderungsbedarf wurde anschließend auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 61,4 Mio. € und die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 0,5 Mio. € unter Berücksichtigung der beizulegenden Zeitwerte einzelner Vermögenswerte als Wertuntergrenze allokiert.

Für die CGU Lithium-Ion Battery Packs wurde als WACC ein Abzinsungsfaktor von 9,3 % nach Steuern berücksichtigt. Der ermittelte erzielbare Betrag in Höhe von -7,8 Mio. € führte zu einer Wertminderung unter Berücksichtigung bestehender Wertuntergrenzen. In diesem Zusammenhang konnten Wertminderungen in Höhe von 4,3 Mio. € auf das Sachanlagevermögen und 0,2 Mio. € auf die immateriellen Vermögenswerte verteilt werden.

Aufgrund geringerer Absatzvolumenerwartung für 2023 wurde zum 30. Juni 2023 unterjährig eine außerplanmäßige Wertminderung in Höhe von 25,9 Mio. € auf das Sachanlagevermögen in der CGU Lithium-Ion Small Cells vorgenommen. Als WACC wurde ein Abzinsungsfaktor von 8,9 % nach Steuern berücksichtigt.

Daneben erfolgten außerplanmäßige Wertminderungen auf einzelne Anlagegüter des Sachanlagevermögens in Höhe von 10,9 Mio. €, die im Wesentlichen aus aufgegebenen Investitionsvorhaben für geplante Gebäude und Technische Anlagen und Maschinen resultieren.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden Wertminderungen auf immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagevermögen von insgesamt 114,5 Mio. € bei der CGU Lithium-Ion Small Cells und 31,2 Mio. € bei der CGU Lithium-Ion Large Cells erfasst.

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung der Nutzungswerte verwendet wurden, waren wie folgt:

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31. DEZEMBER 2022
(IN PROZENT) CGU LI ION SMALL CELLS CGU LI ION BATTERY PACKS CGU CONSUMER BATTERIES CGU ENERGY STORAGE SYSTEMS CGU MICRO BATTERIES CGU LI ION LARGE CELLS
Abzinsungssatz (WACC) n. Steuer 9,1 9,4 9,4 9,0 10,3 9,0
Wachstumsrate 1,0 1,0 1,0 1,0 1,2 1,0
Steuersatz 28,8 28,8 28,8 28,8 28,8 28,8
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31. DEZEMBER 2023
(IN PROZENT) CGU LI ION SMALL CELLS CGU LI ION BATTERY PACKS CGU CONSUMER BATTERIES CGU ENERGY STORAGE SYSTEMS CGU MICRO BATTERIES CGU LI ION LARGE CELLS
Abzinsungssatz (WACC) n. Steuer 8,7 9,3 10,2 8,5 10,7 8,5
Wachstumsrate n/​a 1,0 1,4 1,0 1,5 n/​a
Steuersatz 28,8 28,8 28,8 28,8 28,8 28,8

Im Rahmen der Wertminderungstests hat der VARTA Konzern für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Sensitivitätsanalysen für die wertbestimmenden Faktoren des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durchgeführt.

In diesem Zusammenhang wurden folgende für möglich gehaltene Abweichungen bestimmter wertbestimmender Faktoren modelliert:

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Diskontierungszins: +1,0 % und -1,0 %

Wachstumsrate: +0,2 % und -0,2 %

Veränderungen der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse +20,0 % und -20,0 %

Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Consumer Batteries und Energy Storage Systems ergibt sich bei der Veränderung der genannten Parameter weiterhin kein Wertberichtigungsbedarf.

Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Large Cells wurde keine Wertminderung festgestellt. Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 1,0 % ergäbe sich eine Wertminderung in Höhe von 3,3 Mio. €. Eine Variation der Wachstumsrate ist aufgrund des endlichen Planungshorizonts nicht angemessen. Sofern man bei den der Berechnung zugrunde liegenden zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion um 20,0 % unterstellt, ergäbe sich eine Wertminderung in Höhe von 14,2 Mio. €.

Der ermittelte beizulegende Zeitwert der zahlungsmittelgenerienden Einheit Lithium-Ion Large Cells übersteigt den Buchwert zum Stichtag um 0,8 Mio. €. Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 0,2 %-Punkte entspricht der ermittelte beizulegende Zeitwert dem Buchwert. Bei einer Reduzierung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um 1,1 % entspricht der ermittelte beizulegende Zeitwert dem Buchwert.

Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Small Cells wurde eine Wertminderung von 222,7 Mio. € erfasst. Bei einer Reduktion des Diskontierungssatzes um 1,0 % ergäbe sich eine um 2,3 Mio. € niedrigere Wertminderung. Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes entsprechend eine um 2,1 Mio. € höhere Wertminderung. Eine Variation der Wachstumsrate ist aufgrund des endlichen Planungshorizonts nicht angemessen. Sofern man bei den der Berechnung zugrunde liegenden zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion um 20,0 % unterstellt, ergäbe sich eine um 9,8 Mio. € höhere Wertminderung. Bei einem Anstieg der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um 20,0 % würde sich die erfasste Wertminderung um 9,8 Mio. € reduzieren.

Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Battery Packs wurde ein Wertminderungsbedarf von 12,3 Mio. € berechnet. Eine Sensitivierung der oben genannten Parameter führt aufgrund des maximal verfügbaren Wertminderungspotentials zu keinem zusätzlichen Wertminderungsbedarf.

Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Micro Batteries wurde ein Wertminderungsbedarf von 103,8 Mio. € berechnet. Durch teilweise negative Zahlungsmittelzuflüsse erhöht sich der Wertminderungsbedarf bei einer Reduktion des Diskontierungssatzes um 1,0 % um 3,1 Mio. €. Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 1,0 % ergäbe sich ein um 2,4 Mio. € geringerer Wertminderungsbedarf. Bei einer Veränderung der Wachstumsrate um +/​-0,2 % ergibt sich eine entsprechende Veränderung des berechneten Wertminderungsbedarfs um +/​-0,4 Mio. €. Sofern man bei den der Berechnung zugrunde liegenden zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion um 20,0 % unterstellt, ergäbe sich ein um 1,0 Mio. € höherer Wertminderungsbedarf. Bei einem Anstieg der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um 20,0 % würde sich der berechnete Wertminderungsbedarf um 1,0 Mio. € reduzieren.

Hinsichtlich der Entwicklung der wertbestimmenden Faktoren in 2024 haben sich keine zusätzlichen Wertminderungen bezogen auf den Stichtag 31. Dezember 2023 ergeben.

9. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungen

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L., Ellwangen, Deutschland 0 12
Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 0 12
Ecopilhas - Sociedade Gestora de Residous de Pilhas e Acumuladores, Lda., Lissabon, Portugal 10 10
Ecobat s.r.o., Prag, Tschechien 3 2
SA Corepile, Paris, Frankreich 8 8
RE'LEM Nonprofit Kht., Budapest, Ungarn 26 26
Summe Buchwerte der sonstigen Beteiligungen 47 46
Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und der sonstigen Beteiligungen 47 58

Aufgrund von länderspezifischen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem VARTA Consumer Geschäft bestehen Beteiligungen an gemeinschaftlich mit anderen Batterieherstellern gegründeten Zweckgesellschaften zur Batterierücknahme. Weitere sonstige Beteiligungen bestehen im Geschäftsjahr 2023 nicht.

Die VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L., Ellwangen wurde im Geschäftsjahr 2023 liquidiert. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss waren geringfügig.

10. Leasing

Der Konzern mietet verschiedene Produktions-, Büro- und Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Die Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 1,5 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen beinhalten oder auch unbefristet sein. Die zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und Einschätzungen sind in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen aufgeführt. Die Entwicklung des geleasten Anlagevermögens ist in den Erläuterungen 7 Sachanlagevermögen dargestellt.

Der Gesamtbetrag der Zahlungen für Leasingverhältnisse im Berichtsjahr beläuft sich auf 24,9 Mio. € (2022: 22,5 Mio. €).

Die Summe der künftigen Leasingzahlungen aufgrund unkündbarer Leasingverträge beträgt:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Leasingverpflichtungen - langfristig 68.799 69.700
Leasingverpflichtungen - kurzfristig 16.773 17.397
Summe 85.572 87.097
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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 17.878 18.351
davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 51.218 50.975
davon Restlaufzeit über 5 Jahre 20.708 21.375
Summe Leasingzahlungen (undiskontiert) 89.804 90.701
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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Werte
Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten 1.255 1.205
Erträge aus der Untervermietung von geleasten Vermögenswerten 0 -72
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 550 1.195
Aufwendungen aus langfristigen Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte 2.360 1.981
Summe 4.165 4.309

Mit der WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH besteht ein Sale- and-Leaseback Vertrag seit 2015. Der Vertrag wurde in 2020 um die neu in Ellwangen errichteten Produktionsgebäude erweitert. Im Rahmen dieses Mietverhältnisses wird eine Laufzeit bis Ende 2030 angenommen.

Die Leasingverpflichtungen haben sich zum 31. Dezember 2023 um 1,5 Mio. € auf 85,6 Mio. € reduziert (2022: 87,1 Mio. €). Die Veränderung stammt aus den laufenden Leasingzahlungen über das Geschäftsjahr 2023 hinweg. Der Anstieg bei den neuen Aktivierungen resultiert daraus, dass die wesentlichen Mietverträge indexgebunden sind. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus Neueinschätzungen von Leasinglaufzeiten.

Variable Leasingzahlungen und Restwertgarantien kommen momentan nicht zum Tragen. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt.

11. Andere finanzielle Vermögenswerte

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete andere finanzielle Vermögenswerte 63 675

Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten anderen finanziellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich derivative Finanzinstrumente, die nicht in ein Hedge Accounting einbezogen sind. Weitere Angaben zu den anderen finanziellen Vermögenswerten erfolgt in Kapitel 40.3 Finanzrisikomanagement.

12. Vorräte

Die Vorräte teilen sich in folgende Positionen auf:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 84.816 89.471
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 80.076 100.736
Unfertige Erzeugnisse 25.036 33.110
Vorräte 189.928 223.317
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Wertminderungsertrag (+) /​ -aufwand (-) -7.995 -4.450

Die Vorräte sind im Geschäftsjahr 2023 insgesamt von 223,3 Mio. € auf 189,9 Mio. € zurückgegangen. Ursache für den massiven Rückgang, insbesondere bei den Fertigen Erzeugnissen und Handelswaren, sind zum einen Working Capital Maßnahmen sowie ein verstärkter Abverkauf im vierten Quartal 2023. Die im Berichtsjahr als Aufwand ausgewiesenen Vorräte beliefen sich auf 372,5 Mio. € (2022: 414,3 Mio. €). Sie sind im Materialaufwand enthalten.

Die Wertminderungen der Vorräte werden im Materialaufwand erfasst und betragen in der Berichtsperiode 8,0 Mio. € (2022: 4,5 Mio. €). Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt 12,2 Mio. € (2022: 16,2 Mio. €). Die Wertminderungen entfallen dabei in Höhe von 7,3 Mio. € auf das Segment Embedded Batteries und mit 0,8 Mio. € auf das Segment Power Batteries. Eine Wertsteigerung in Höhe von 0,1 Mio. € entfällt auf das Segment Consumer Batteries.

13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Forderungen gegen Dritte (brutto) 118.274 111.586
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 118.274 111.586
Vertragsvermögenswerte 3.401 3.959
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (brutto) 121.675 115.545
Abzüglich Wertberichtigungen -3.463 -1.208
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (netto) 118.212 114.337

Die Forderungen gegen Dritte (brutto) sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,7 Mio. € gestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf das starke vierte Quartal gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum zurückzuführen.

Die bestehenden Bruttoforderungen sind zum 31. Dezember 2023 aufgrund des Forderungsverkaufs um 67,1 Mio. € (2022: 55,5 Mio. €) gemindert (vgl. Kapitel 40.3 Finanzrisikomanagement).

Die VARTA AG und weitere Konzernunternehmen haben mit einem Vertragspartner Factoring-Vereinbarungen zum revolvierenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des jeweiligen Konzernunternehmens abgeschlossen. Die Veräußerung der Forderungen sowie die Auszahlung der Kaufpreise erfolgt wöchentlich. Da das Spätzahlungsrisiko im VARTA AG Konzern verbleibt, werden die mit den verkauften Forderungen verbundenen Chancen und Risiken im Wesentlichen weder übertragen noch zurückbehalten. Darüber hinaus verbleibt auch die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Forderungen weiterhin im VARTA AG Konzern. Aufgrund dessen wurde für die unter diesen Factoring-Vereinbarungen zum Stichtag verkauften Forderungen ein anhaltendes Engagement in Höhe von 1,3 Mio. € (2022: 0,7 Mio. €) unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Die korrespondierende Verbindlichkeit beträgt 1,3 Mio. € (2022: 0,7 Mio. €) und ist unter den anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

In den Forderungen sind Wertberichtigungen in Höhe von 3,5 Mio. € (2022: 1,2 Mio. €) enthalten, welche ausschließlich auf die beiden Segmente Embedded Batteries in Höhe von 1,6 Mio. € (2022: 0,4 Mio. €) und in Höhe von 1,8 Mio. € (2022: 0,8 Mio. €) auf das Segment Consumer Batteries entfallen. Die Veränderungen der Wertberichtigungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 114.811 110.378
Vertragsvermögenswerte 3.401 3.959
Vertragsverbindlichkeiten 1.660 2.534

Die Vertragsvermögenswerte betreffen mit 0,4 Mio. € (2022: 0,8 Mio. €) im Wesentlichen Ansprüche des Konzerns für noch nicht fakturierte Umsätze. Des Weiteren belaufen sich die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für Produkte, welche in Konsignationslagern liegen und somit zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet waren auf 2,0 Mio. € (2022: 2,3 Mio. €). Die auf Lager liegenden kundenspezifischen Produkte haben sich von 0,9 Mio. € in 2022 auf 1,0 Mio. € zum 31. Dezember 2023 geringfügig erhöht. Die Vertragsvermögenswerte haben sich in Summe im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio. € verringert. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden und der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Die Vertragsvermögenswerte per 31. Dezember 2023 werden erfahrungsgemäß in den nächsten sechs Monaten vereinnahmt.

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen folgende Sachverhalte:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Rücknahmeverpflichtungen 808 1.308
Naturalrabatte 478 722
Kundenprojekte 374 477
Sonstige 0 27
Summe 1.660 2.534

Definitionsgemäß werden innerhalb der Vertragsverbindlichkeiten ausschließlich Sachverhalte aus Rückerstattungsansprüchen sowie Projektgeschäften erfasst.

Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2023 werden erfahrungsgemäß in den nächsten sechs Monaten als Ertrag erfasst. Der zum 31. Dezember 2022 bestehende Betrag von 2,5 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2023 nahezu vollständig als Umsatzerlös erfasst.

14. Steuererstattungsansprüche

Folgende Steuererstattungsansprüche bestehen zum Bilanzstichtag:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Steuererstattungsansprüche 3.644 17.238
davon kurzfristig 3.644 17.238

Die Ertragsteuererstattungsansprüche umfassen im Wesentlichen die erwartete Rückzahlung aus der Veranlagung 2023 des Organkreises der VARTA AG und internationaler Tochtergesellschaften (1,1 Mio. €) sowie erwarteter Rückzahlungen aus der Veranlagung 2023 der VARTA Consumer-Gesellschaften (1,3 Mio. €).

Die Reduktion im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Mio. € ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2022 des Organkreises der VARTA AG sowie der Veranlagung 2020 der VARTA Consumer-Gesellschaften zurückzuführen.

15. Sonstige Vermögenswerte

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Sonstige Vermögenswerte 65.064 82.911
davon kurzfristig 28.899 44.958
davon langfristig 36.165 37.953

Unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten werden sowohl der Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2017 getätigten Schuldbeitritt der VARTA Microbattery GmbH als auch der in 2022 rechtlich wirksame Schuldbeitritt der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Höhe von insgesamt 36,0 Mio. € (2022: 37,7 Mio. €) ausgewiesen.

Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Forderungen aus Förderprojekten 9.718 23.326
Sonstige Steuerforderungen 4.083 3.785
Sonstige Forderungen 12.348 16.134
Übrige sonstige Vermögenswerte 2.750 1.713
Summe 28.899 44.958

Die Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 9,7 Mio. € (2022: 23,3 Mio. €) bestehen im Wesentlichen gegenüber der Europäischen Kommission sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den Ländern Bayern und Baden-Württemberg.

Davon bestehen Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 8,3 Mio. € (2022: 6,8 Mio. €) einerseits gegenüber der Europäischen Kommission als Fördermittelgeber von Förderprojekten und andererseits gegenüber Projektpartnern von Forschungsprojekten, bei denen der Konzern als Projekt-Koordinator fungiert und die Zuschüsse treuhänderisch vom Fördergeber erhält und an die Projektpartner weiterreicht. Zum 31. Dezember 2023 bestehende, weitergeleitete Vorschusszahlungen an die beteiligten Kooperationspartner betragen 6,3 Mio. € (2022: 5,0 Mio. €).

Der restliche Forderungsbestand resultiert aus dem Förderprojekt IPCEI und hat sich in 2023 von 16,5 Mio. € auf 1,4 Mio. € planmäßig reduziert.

Die sonstigen Forderungen haben sich zum 31. Dezember 2023 um 3,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Begleichung einer gerichtlich festgestellten Schadensersatzforderung aus Patentrechtsstreitigkeiten. Die noch bestehende Forderung aus dem Erstattungsanspruch gegenüber Energizer beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 7,2 Mio. €.

Bei der Position übrige sonstige Vermögenswerte handelt es sich im Wesentlichen um aktive Rechnungsabgrenzungsposten, welche sich aufgrund von diversen Vorauszahlungen um 1,0 Mio. € erhöht haben und bei 2,8 Mio. € stehen.

16. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können wie folgt aufgegliedert werden:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Zahlungsmitteläquivalente 306 0
Kassenbestand 17 18
Guthaben bei Kreditinstituten 119.840 108.691
Summe 120.163 108.709

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen im Geschäftsjahr 2023 von 108,7 Mio. € auf 120,2 Mio. € an.

Der Konzern betrachtet alle Bankguthaben, Kassenbestände und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit gerechnet vom Erwerbszeitpunkt von drei Monaten oder weniger als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung.

17. Latente Steuern

Latente Steuern können den folgenden Positionen zugerechnet werden:

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(IN T€) AKTIVE LATENTE STEUERN PASSIVE LATENTE STEUERN 31. Dezember 2023 NETTO AKTIVE LATENTE STEUERN PASSIVE LATENTE STEUERN 31. Dezember 2022 NETTO
Immaterielle Vermögenswerte 2.158 24.957 -22.799 3.096 19.072 -15.976
Sachanlagen 11.850 5.588 6.262 2.049 8.507 -6.458
Finanzanlagen 0 0 0 2 0 2
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 10.412 -10.412 0 10.893 -10.893
Vorräte 913 225 688 1.838 976 862
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 785 970 -185 541 540 1
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.690 35 1.655 1.315 147 1.168
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 7.597 0 7.597 148 1.437 -1.289
Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge 10.735 866 9.869 11.077 744 10.333
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.309 22 3.287 1.725 298 1.427
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 7.628 7 7.621 7.684 8 7.676
Kurzfristige Rückstellungen aus Personalvorsorge 809 185 624 819 176 643
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.224 0 1.224 1.846 101 1.745
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 913 3.954 -3.041 2.023 93 1.930
Steuerliche Verlustvorträge 4.341 0 4.341 11.608 0 11.608
Saldierungen -46.747 -46.747 0 -26.067 -26.067 0
Summe 7.205 474 6.731 19.704 16.925 2.779
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(IN T€) AKTIVE LATENTE STEUERN PASSIVE LATENTE STEUERN 1. Januar 2022 NETTO
Immaterielle Vermögenswerte 3.135 16.330 -13.195
Sachanlagen 1.924 9.049 -7.125
Finanzanlagen 18 20 -2
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 5.085 -5.085
Vorräte 2.454 516 1.938
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 659 2.464 -1.805
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3.490 40 3.450
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 248 1.297 -1.049
Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge 11.882 860 11.022
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.803 7 1.796
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 7.707 120 7.587
Kurzfristige Rückstellungen aus Personalvorsorge 1.024 204 820
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.275 372 1.903
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.812 595 2.217
Steuerliche Verlustvorträge 1.166 0 1.166
Saldierungen -34.562 -34.562 0
Summe 6.035 2.397 3.638

18. Eigenkapital

Das Eigenkapital des VARTA AG Konzerns hat sich 2023 wie folgt entwickelt:

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SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) GEZEICHNETES KAPITAL KAPITALRÜCKLAGE GEWINNRÜCKLAGEN * WÄHRUNGSDIFFERENZEN HEDGING RESERVE SUMME EIGENKAPITAL
Stand am 1. Januar 2023 40.422 252.292 -56.393 3.144 0 239.465
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 1 0 0 0 1
Kapitalerhöhung 2.220 48.507 0 0 0 50.727
Gesamtergebnis
Konzernergebnis 0 0 -414.314 0 0 -414.314
Sonstiges Ergebnis 0 0 194 -658 0 -464
Gesamtergebnis 0 0 -414.120 -658 0 -414.778
Stand am 31. Dezember 2023 42.642 300.800 -470.513 2.486 0 -124.585

* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis

Das Grundkapital der VARTA AG beträgt 42,6 Mio. € zum 31. Dezember 2023 und ist eingeteilt in 42.641.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren. Die Aktien sind voll eingezahlt und gewähren jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung mit den gleichen Rechten und Pflichten.

Am 21. Juli 2024 wurde durch den Vorstand eine Ad-Hoc-Mitteilung veranlasst, womit die Aktionäre über den hälftigen Verbrauch des Grundkapitals informiert wurden.

Anschließend erfolgte am 6. August 2024 die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung. Im Anschluss daran fand am 23. September 2024 die außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG statt, auf der der Vorstand den hälftigen Verlust des Grundkapitals anzeigte.

Durch Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats am 21. März 2023 wurde die Ausgabe von 2,22 Mio. neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € zu einem Ausgabebetrag von 22,85 € je neuer Barkapitalerhöhungsaktie beschlossen.

Die Zeichnung und Übernahme der neuen Barkapitalerhöhungsaktien gegen Bareinlage für insgesamt 50,7 Mio. € erfolgte durch die VGG Beteiligungen SE mit Sitz in Wien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der übrigen Aktionäre nach §4 Abs. 3b) der Satzung.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juli 2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 8,5 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2023 I) gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen.

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1,0 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2022 II) gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen, gilt unverändert fort.

Die von der Hauptversammlung am 21. Juni 2022 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft, um bis zu 8,1 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022 I) sowie das am 21. Juni 2022 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2022 I) wurde aufgehoben.

Im Eigenkapital wurden für das laufende Geschäftsjahr insgesamt T€ 1,0 (2022: T€ 17,0) als aktienbasierte Vergütung erfasst. Diese aktienbasierten Vergütungskomponenten werden unter Kapitel 35 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen erläutert.

Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen enthalten im Wesentlichen Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien sowie die Aufwendungen aus der Ausübung von bis 2023 ausübbaren Stock-Options-Plänen.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Daneben werden Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie die jeweils darauf entfallenden erfolgsneutralen latenten Steuern in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Im Jahr 2023 resultiert im sonstigen Ergebnis ein Gewinn aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 0,2 Mio. € (2022: Gewinn in Höhe von 7,3 Mio. €), der zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann.

Sonstige Rücklagen

In den sonstigen Rücklagen sind die kumulierten Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung der Abschlüsse konsolidierter ausländischer Tochterunternehmen enthalten. Die Veränderungen der sonstigen Rücklagen sind im sonstigen Ergebnis enthalten und werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Im Jahr 2023 resultiert im sonstigen Ergebnis aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung ein Verlust in Höhe von 0,7 Mio. € (2022: Gewinn von 0,3 Mio. €), der zukünftig möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann.

Dividendenzahlung

Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2022 beschlossen. Im Vorjahr wurde für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende in Höhe von 100,2 Mio. € beschlossen und ausgezahlt.

Meldepflichtige Veränderungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Im Geschäftsjahr 2023 erhielt die VARTA AG Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Goldmann Sachs (The Goldman Sachs Group, Inc.) hat im Berichtszeitraum diverse Meldungen über Veränderungen von Stimmrechtsanteilen übermittelt. Diese resultieren aus Options-, Termin-, Swapgeschäften oder aus Stillhaltergeschäften, die im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften eingegangen wurden. Ein Direktinvestment über die in den Veröffentlichungen genannten Investmentfonds liegt nicht vor.

Herr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG Beteiligungen SE, Wien (Österreich), zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit 50,12 % (2022: 50,30 %) an der VARTA AG beteiligt.

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1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
(IN T€) vor Steuern Steuerertrag /​-aufwand nach Steuern vor Steuern Steuerertrag /​-aufwand nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern
Neubewertungen der Nettoschuld 197 -3 194 10.192 -2.905 7.287
Summe 197 -3 194 10.192 -2.905 7.287

19. Ergebnis je Aktie

Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Aktien. Da weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Sachverhalte vorlagen, aus denen Verwässerungseffekte resultieren, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

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31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Ergebnis, den Aktionären zurechenbar (in T€ *) -414.314 -200.420
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien (TStk) 42.155 40.422
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) -9,83 -4,96
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) -9,83 -4,96

* Das Ergebnis je Aktie bezieht sich auf die Aktien der VARTA AG

Die Anzahl der Aktien hat sich über die Jahre 2022 und 2023 hinweg wie folgt entwickelt:

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ANZAHL DER AKTIEN
1. Januar 2022 40.421.686
31. Dezember 2022 40.421.686
31. Dezember 2023 42.641.686

Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 42.641.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren.

20. Andere finanzielle Verbindlichkeiten

Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 514.919 515.795
davon langfristig 19.223 18.795
davon kurzfristig 495.696 497.000
Zusammensetzung der anderen finanziellen Verbindlichkeiten
Summe 514.919 515.795
Zwischensumme andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 514.835 515.795
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 492.595 488.724
sonstige andere finanzielle Verbindlichkeiten 22.240 27.071
Derivative Finanzverbindlichkeiten 84 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich von 488,7 Mio. € auf 492,6 Mio. € erhöht. Hier sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 3,5 Mio. € (2022: 3,7 Mio. €) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Konsortialkreditvertrag bis 2026 in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der in Höhe von 100,0 Mio. € aus einem endfälligen Darlehen und in Höhe von 135,0 Mio. € aus einer revolvierenden Darlehensfazilität mit Laufzeiten von ein bis sechs Monaten besteht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die vollständige Kreditlinie in Anspruch genommen, was zu einer Erhöhung von 70,0 Mio. € geführt hat und auch im Geschäftsjahr 2023 Bestand hatte. Die Verzinsung ist jeweils abhängig von der jeweiligen gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen Euribor. Die Verzinsung der einzelnen Ziehungen beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 7,09 % bis 7,39 % (2022: 3,75 % bis 4,46 %). Die Transaktion wurde an das ESG-Rating der VARTA AG geknüpft. Abhängig von der Entwicklung des Ratings der VARTA AG kann sich ein Nachhaltigkeitsauf- oder abschlag auf die jeweilige Marge ergeben. Das Margengitter sieht zudem eine Abhängigkeit von der Einhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen (Eigenkapital sowie Leverage als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu EBITDA) der VARTA AG.

Über ein Konsortium von BayernLB, HSBC und UniCredit hat die VARTA AG Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2022 über insgesamt 250,0 Mio. € am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen laufen über fünf bzw. sieben Jahre (76 % des Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit einem fixen Zinskupon (66 % des Kreditvolumens) ausgestattet. Die Verzinsung der einzelnen Tranchen beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 1,55 % bis 5,46 % (2022: 1,57 % bis 2,71 %). Die Transaktion wurde an das ESG-Rating der VARTA AG durch Morningstar Sustainalytics geknüpft, dem führenden, unabhängigen Unternehmen im Bereich Forschung, Rating und Analyse von ESG und Corporate Governance. Abhängig von der Entwicklung des Ratings der VARTA AG kann sich der Spread des Schuldscheins verändern. Die Marge ist zudem abhängig von der Einhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen der VARTA AG.

Zum 31. Dezember 2022 erfolgte die Umgliederung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in kurzfristige Verbindlichkeiten aufgrund drohender Nichteinhaltung bestehender Covenants. Die VARTA AG hat sich im Geschäftsjahr 2023 mit den finanzierenden Banken aus dem Konsortialkreditvertrag und dem Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG auf ein Sanierungskonzept bei Verlängerung der bestehenden Finanzierung bis 31. Dezember 2026 und Änderungen der Kreditbedingungen (Covenants) geeinigt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 erfolgt ein kurzfristiger Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem Konsortialkredit sowie dem Schuldscheindarlehen, da Anpassungsbedarf am Sanierungskonzept ersichtlich wurde und die Nichteinhaltung bestehender Covenants neue Gespräche mit den Banken erforderlich machten. Nähere Einzelheiten hierzu unter Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.

Durch Neubeurteilung zukünftiger Zinszahlungsströme aus den Schuldscheindarlehen war eine Erhöhung des Buchwerts der finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 4,6 Mio. € (2022: 2,4 Mio. €) erfolgswirksam zu erfassen.

Anfang Oktober 2024 konnte mit den Banken eine kommerzielle Einigung über eine Ergänzung des Sanierungskonzepts sowie über eine Brückenfinanzierung über 30,0 Mio. € erzielt werden. Mit dieser Brückenfinanzierung konnte die Liquidität bis Mitte Februar 2025 sichergestellt werden. Im Oktober 2024 konnte ein Lock-Up Agreement mit den finanzierenden Banken, einem Großteil der Schuldscheindarlehensgläubiger und Beteiligungsgesellschaften von DDr. Tojner abgeschlossen werden. Durch einen Teilverzicht auf Forderungen aus dem Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen wird sich die Schuldenlast von 485 Mio. € um ca. 255 Mio. € auf 230 Mio. € reduzieren. Der Vollzug der Maßnahmen unter dem Sanierungskonzept hängt unter anderem noch von ausstehenden Vollzugsbedingungen ab und wird derzeit im ersten Quartal des Jahres 2025 erwartet. Weitere Einzelheiten hierzu in Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten haben sich nur unwesentlich verändert. Es besteht weiterhin eine Verbindlichkeit gegenüber der VGG Beteiligungen SE, Wien, in Höhe von 8,9 Mio. € (2022: 8,4 Mio. €).

Die VGG Beteiligungen SE, Wien, hat gegenüber der VARTA Storage GmbH, Nördlingen, im Geschäftsjahr 2015 auf einen Teil ihrer Forderung in Höhe von 6,0 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Weiterhin hat die VGG Beteiligungen SE gegenüber der ehemaligen VARTA Micro AG, Ellwangen, im Geschäftsjahr 2016 auf einen weiteren Teil ihrer Forderung in Höhe von 0,2 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Dieser Verzicht ging auf Grund der Verschmelzung der VARTA Micro AG auf die VARTA Storage GmbH über. Beide Besserungsscheine sehen ein Aufleben der Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen vor, soweit ein Mindest-Jahresüberschuss innerhalb von zehn Jahren nach Forderungsverzicht erreicht wird. Sofern der Verzichtsbetrag bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2026 nicht vollständig zurückgezahlt wird, verfällt der restliche Differenzbetrag endgültig und unwiderruflich.

Aufgrund des ausgesprochenen Forderungsverzichts wurde die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 6,2 Mio. € ausgebucht und gleichzeitig eine Verpflichtung aus erwarteten Rückzahlungen aus dem Besserungsschein passiviert. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verpflichtung aus dem Besserungsschein beträgt zum Bilanzstichtag 8,9 Mio. € (2022: 8,4 Mio. €) inklusive Zinsen. Die erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse basieren auf einer internen Geschäftsplanung. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Laufe des Geschäftsjahres 2024 wurde der Besserungsschein im Jahr 2024 ertragswirksam ausgebucht. Zusätzlich ist im Restrukturierungsplan der VARTA AG ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen, weitere Einzelheiten hierzu in Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Im Geschäftsjahr 2023 bestanden seitens der VARTA AG und wesentlicher Tochtergesellschaften Rahmenverträge über den Verkauf von Forderungen. Für die im Rahmen dieser Vertragsverhältnisse zum Stichtag verkauften Forderungen in Höhe von 67,1 Mio. € (2022: 55,5 Mio. €) wurde neben dem anhaltenden Engagement in Höhe von 1,3 Mio. € (2022: 0,7 Mio. €) auch eine korrespondierende Verbindlichkeit von 1,3 Mio. € (2022: 0,7 Mio. €) bilanziert und unter den anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 insgesamt 1,5 Mio. € (2022: 6,9 Mio. €) bereits vereinnahmt und noch nicht an den Factor bezahlt. Diese Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Factor) sind ebenfalls unter den sonstigen anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen (vgl. Erläuterungen 40.3 Finanzrisikomanagement).

Des Weiteren bestehen, unverändert zum Vorjahr, kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (2022: 0,6 Mio. €) gegenüber Stiftungen.

Nach Erwerb der VARTA Consumer Gruppe wurden die Liegenschaften neu strukturiert. In diesem Zusammenhang wurde die von der Tochtergesellschaft VHB Real Estate Holdings, LLC gehaltene Betriebsliegenschaft am Hauptproduktionsstandort der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Dischingen mit Wirkung zum 1. März 2021 an die Colibri Dischingen Immobilien GmbH, Fürstenfeldbruck, veräußert. Aufgrund der vertraglich geregelten Rückkaufoption der Immobilie zum Verkehrswert durch die VARTA AG Gruppe qualifiziert die Transaktion nicht als Verkauf, folglich wurde der Veräußerungspreis in Höhe von 10,6 Mio. € vollständig in den sonstigen anderen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich die Höhe dieser sonstigen finanziellen Verbindlichkeit auf 10,4 Mio. € (2022: 10,4 Mio. €).

21. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

21.1. Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Summe 57.427 57.643
davon langfristig 51.563 53.932
davon kurzfristig 5.864 3.711
Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
Summe 57.427 57.643
Pensionen 42.643 42.893
Abfindungen 8.942 8.719
Jubiläumsgelder 1.534 1.565
Altersteilzeit 4.308 4.466

21.2. Pensionen

Innerhalb des Konsolidierungskreises bestehen für Teile der Arbeitnehmer sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Vorsorgepläne. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlen die Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für die Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen.

Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme im VARTA AG-Konzern auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen Rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt.

Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends, die Fluktuationsraten sowie die Lebenserwartungen berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Versicherungsmathematisch errechnete Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres.

Die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne oder Verluste werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Diese Vorsorgepläne erbringen Leistungen im Falle von Alter, Tod und Invalidität. Leistungsorientierte Versorgungszusagen bestehen in Deutschland. Nur für einen geringen Anteil der Verpflichtungen bestehen Planvermögen.

Bei den leistungsorientierten Plänen bestehen Inflationsrisiken, da regelmäßig inflationsabhängige Rentenanpassungen vorzunehmen sind. Daneben garantieren die Zusagen lebenslange Rentenzahlungen, weshalb eine höhere Lebenserwartung zu höheren Pensionsverpflichtungen führt.

In 2017 hat die VARTA Microbattery GmbH mit der konzernfremden Colibri Beratungs GmbH, Fürstenfeldbruck, einen Vertrag abgeschlossen, in dem sich die Colibri Beratungs GmbH verpflichtet hat, gegen Zahlung von 11,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

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Die Colibri Beratungs GmbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Microbattery GmbH, die zum 31. Dezember 2016 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2017 fällig werden, einstehen und

wird gegenüber der VARTA Microbattery GmbH der Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (11,5 Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die Colibri Beratungs GmbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert.

Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag 12,7 Mio. € (2022: 13,0 Mio. €). In dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungs GmbH erfasst.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Minderung der Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von -0,3 Mio. € (2022: Minderung in Höhe von -4,4 Mio. €) erfasst.

Die Colibri Beratungs GmbH hat im Geschäftsjahr 2018 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen.

Das Vermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:

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Beteiligung an der Colibri Immobilien GmbH:
Mit Wirkung vom 29. Dezember 2017 wurden 94 % der Anteile an der Colibri Immobilien GmbH, Ellwangen (Jagst), erworben, die Eigentümerin zweier Immobilien in Nördlingen ist, für welche zwei Mietverträge mit der VARTA Micro Production GmbH geschlossen wurden.

Darlehen an die Colibri Immobilien GmbH:
Mit Vertrag vom 10. Februar 2020 hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. ein Darlehen an die Colibri Immobilien GmbH begeben.

Darlehen an die WertInvest Nekretnine d.o.o. za usluge (Kroatien):
Mit Vertrag vom 27. Dezember 2018 hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. ein Darlehen an die WertInvest Nekretnine d.o.o. za usluge begeben. Die WertInvest Nekretnine d.o.o. za usluge verwaltet aktuell Industrieimmobilien, welche an Unternehmen der Aluflexpack AG, Reinach, Schweiz, vermietet werden, eine an der Züricher Börse notierte Aktiengesellschaft, an der die Montana Tech Components AG die Mehrheit hält. Die MTC AG hat zur Verwendung der Immobilie als Sicherheit gegenüber einer Bank im Rahmen einer Refinanzierung die Schuldübernahme als Sicherungsersatz erklärt.

Aktien an der Montana Tech Components AG:
Mit Vertrag vom 16. Oktober 2018 wurden 289.476 Stück Namensaktien an den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. übertragen.

Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen werden jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts durch einen externen unabhängigen Gutachter überprüft.

Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen unverändert zum Vorjahr wie folgt:

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eine private unwiderrufliche Garantie des Gesellschafters der Colibri Beratungs GmbH zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Colibri Beratungs GmbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 4,9 Mio. €,

zusätzliche Bankgarantie in Höhe von 4,0 Mio. € für die private Garantie des Gesellschafters,

nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE, Wien im Zusammenhang mit der vorerwähnten Garantie für den Gesellschafter der Colibri Beratungs GmbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 8,0 Mio. €, die sich um alle Zahlungen der Colibri Beratungs GmbH reduziert.

Im Juli 2021 hat die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit der nahestehenden Person VC Pensionen GmbH, Ellwangen, einen Vertrag abgeschlossen, in dem die VC Pensionen GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 28,7 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2020 in Höhe von 38,8 Mio. € im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

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Die VC Pensionen GmbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, die zum 31. Dezember 2020 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2021 fällig werden, einstehen und

wird gegenüber der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Der Schuldbeitritt war aufschiebend bedingt auf den Eingang der ersten Teilzahlung durch die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, welche am 17. Januar 2022 erfolgte. Hierdurch erhöht sich der Vortragswert für Erstattungsansprüche aus Schuldbeitritten um den vereinbarten Zahlungsbetrag von 28,7 Mio. €.

Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (28,7 Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die VC Pensionen GmbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert.

Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag 23,3 Mio. € (2022: 24,7 Mio. €), in dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die VC Pensionen GmbH erfasst.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Minderung der Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von -1,1 Mio. € erfasst (2022: -2,0 Mio. €).

Die VC Pensionen GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen. VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA kann gemäß Treuhandvertrag mit der VC Pensionen GmbH im Insolvenzfall oder im Falle einer nicht behobenen Unterdeckung des Treuhandvermögens unmittelbar vom VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. eine Rückübertragung des Treuhandvermögens verlangen.

Das Vermögen des VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:

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Ausleihung an Motto Entertainment und Veranstaltungs GmbH, Wien: Kreditnehmer ist eine österreichische Kapitalgesellschaft mit dem Zweck, Beteiligungen zu verwalten und Dienstleistungen zu erbringen. Die Kreditnehmerin verwendet den Betrag zur Refinanzierung des Erwerbs an einer Beteiligung (diese wiederum dient zur Finanzierung des Gastronomieprojekts "Cobenzl"). Der Darlehensbetrag beträgt 1,4 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2025 und eine endfällige Tilgung vereinbart, wobei der Kreditnehmer das Darlehen wahlweise in Teilbeträgen vorzeitig zurückbezahlen kann. Die Zinsen betragen 5 % p. a. und werden jährlich zum 31. Dezember kapitalisiert. Es besteht eine persönliche Garantieerklärung durch eine nahestehende Person bezüglich der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag.

Ausleihung an Gamma WertInvest GmbH & Co. KG, Wien: Kreditnehmer ist die Gamma WertInvest, eine österreichische Kommanditgesellschaft mit dem Zweck des Besitzes von Liegenschaften sowie des Haltens von Beteiligungen in diesem Bereich. Die Gamma WertInvest ist Alleinkommanditistin der AHL REAL KUM GmbH & Co. KG, Wien, welche wiederum das ehemalige, denkmalgeschützte Hotel Kummer in Wien mit dem Ziel einer Sanierung, Modernisierung und anschließender Verpachtung an eine Hotelbetriebsgesellschaft (Hotel Motto BetriebsgesmbH, Wien, "Motto"-Hotel) erworben hat. Der Darlehensbetrag beträgt 14 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027 vereinbart. Der Rückzahlungsbetrag erhöht sich um einen 18,67%-Anteil an der bei der Hotelimmobilie eintretenden Wertsteigerung, soweit dessen Wert bei Fälligkeit über 71 Mio. € hinausgeht. Eine feste Verzinsung besteht nicht. Als Sicherheit besteht eine persönliche Garantieerklärung durch eine nahestehende Person sowie ein Pfandrecht an den Anteilen der Gamma WertInvest.

Geschäftsanteile an der Medies Investimo SRL, Satu Mare (Rumänien): Bei der Medies Investimo handelt es sich um eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Die Medies Investimo hat den Zweck, eine an die Alu Menziken SRL (Rumänien) vermietete Industrieimmobilie darlehensfinanziert von der Alu Menziken SRL zu erwerben und langfristig an diese zurückzuvermieten. Daneben sind unbebaute Grundstücke im Wert von ca. 1 Mio. € vorhanden, die jederzeit veräußert werden können. Der Anteil entspricht einer Quote von 100 %; eine vollständige Einflussnahme ist möglich.

Ausleihung an Medies Investimo SRL: Kreditnehmer ist die Medies Investimo SRL, eine rumänische Kapitalgesellschaft mit dem Zweck, des Besitzes von Liegenschaften sowie des Haltens von Beteiligungen in diesem Bereich. Der Treuhandverein ist Alleingesellschafterin der Medies Investimo, welche eine Betriebsimmobilie der nahestehenden Person Alu Menziken SRL, einer rumänischen Schwestergesellschaft der VARTA AG, im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back erworben hat. Der Darlehensbetrag beträgt 8 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2029 vereinbart. Während der Laufzeit werden keine Zins- und Tilgungszahlungen erbracht. Das nachrangige, unbesicherte Gesellschafterdarlehen ist eigenkapitalersetzend.

Kommanditanteile an der JPI Hospitality Investors Club GmbH & Co. KG, Wien: Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um ein als geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer österreichischen GmbH & Co. KG konzipiertes Anlagevehikel. Es wurden 0,8 Mio. € investiert.

Kommanditanteile an der VI Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG, Ellwangen (Jagst): Investiert wurde in einen Kommanditanteil von nominal 8.900 €. Der Geschäftszweck der KG ist der Besitz von Liegenschaften sowie das Halten von Beteiligungen in diesem Bereich. Der Anteil entspricht einer Quote von 89,0 %.
Die Anteilsquote ermöglicht eine maßgebliche Einflussnahme bei der KG.
Die KG hat von der MGG GmbH & Co. KG, Waiblingen, eine von der Eisele GmbH, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer ist eine nahestehende Person) genutzte Betriebsimmobilie erworben. Die Eisele GmbH hat bis zum 1. Januar 2036 ein Ankaufsrecht bezüglich der Immobilie zum ursprünglichen Kaufpreis.

Ausleihung an VI Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG:
Kreditnehmer ist die VI Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG, eine deutsche Kommanditgesellschaft. Der Treuhandverein ist mehrheitliche (89 %) Kommanditistin der KG. Der Darlehensbetrag beträgt 0,5 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2025 und eine endfällige Tilgung vereinbart. Die Zinsen betragen 3 % p. a.

Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen werden jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts durch einen externen unabhängigen Gutachter überprüft.

Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen wie folgt:

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eine selbständige, unbedingte Vertragserfüllungsgarantie (Bankgarantie) der Commerzbank AG in Höhe von 5,0 Mio. €.

zusätzlich ein selbständiges, unbedingtes Garantieversprechen der VGG Beteiligungen SE, Wien zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der VC Pensionen GmbH, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 13,0 Mio. €.

Die leistungsorientierten Pläne des Konzerns weisen eine Nettoverpflichtung mit folgenden Bestandteilen aus:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Barwert Vorsorgeverpflichtung (DBO) zum Bilanzstichtag 45.373 46.261
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -2.730 -3.368
Nettoverpflichtung (+) /​ Nettovermögen (-) in der Bilanz 42.643 42.893

Das Planvermögen der wesentlichen Pensionsverpflichtungen der Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, VARTA Storage GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KG setzt sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Rückdeckungsversicherung 2.730 3.368
Summe 2.730 3.368

Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen besteht das Planvermögen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen, bei den Unternehmen im Ausland ist kein Planvermögen vorhanden. Der Abschluss der Rückdeckungsversicherungen zum Zeitpunkt der Zusage an die Mitarbeiter erfolgt mit dem Ziel, die Ansprüche der Mitarbeiter zum Auszahlungszeitpunkt laufzeit- und betragskongruent möglichst abzudecken und das Arbeitgeberrisiko zu vermindern.

Die Zahlungen, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres aufgrund von Pensionszusagen fällig werden, belaufen sich auf 1,8 Mio. € (2022: 2,4 Mio. €). Die Duration der Pensionspläne beläuft sich auf einen Zeitraum von 14,4 Jahren (2022: 18,7 Jahren) als gewogener Durchschnitt. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus dem gesunkenen Zinsniveau, Bestandsveränderungen sowie der Nicht-Anpassung der laufenden Renten während der Sanierungsphase.

Der leistungsorientierte inländische Vorsorgeplan versichert im Wesentlichen die Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA planmäßig gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität.

Die Altersleistungen aus den inländischen leistungsorientierten Vorsorgeplänen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgerichtet, die sich durch eine dienstzeitabhängige Arbeitgeberdirektzusage ergibt. Die Todesfallleistungen betragen 60 % der (voraussichtlichen) Altersrente. Die inländischen beitragsorientierten Vorsorgepläne sehen Einmalzahlungen vor. Das einmalige Versorgungskapital wird gebildet durch lohnabhängige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Die Todesfallleistungen betragen 60 %, die Invaliditätsleistungen 40 % der (voraussichtlichen) Einmalzahlung.

Nachfolgend werden die im Pensionsplan am Bilanzstichtag erfassten Personen der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA dargestellt:

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31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Aktive Mitarbeitende 2.213 2.350
Anwärter (ehemalige Mitarbeitende) 698 653
Aktuelle Pensionäre 1.155 1.141
Summe 4.066 4.144

Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtung sowie die Veränderungen des Planvermögens für die leistungsorientierten Vorsorgepläne stellen sich wie folgt dar:

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NETTOVERPFLICHTUNG BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN
(IN T€) 2023 2022 2023 2022 2023 2022
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar 42.893 58.352 -3.368 -3.747 46.261 62.099
Enthalten in der Erfolgsrechnung
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 768 1.529 0 0 768 1.529
Zinserträge/​Zinsaufwendungen 1.543 619 -114 -40 1.657 659
2.311 2.148 -114 -40 2.425 2.188
Enthalten im sonstigen Ergebnis
(i) Neubewertungen:
Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste -1.034 -16.301 0 0 -1.034 -16.301
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung -4.421 2.543 0 0 -4.421 2.543
- davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung 3.387 -18.844 0 0 3.387 -18.844
Erträge/​Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/​-aufwendungen 187 272 187 272 0 0
-847 -16.029 187 272 -1.034 -16.301
Sonstiges
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen -2.270 -1.725 0 0 -2.270 -1.725
Ausbezahlte Leistungen 556 147 565 147 -9 0
-1.714 -1.578 565 147 -2.279 -1.725
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember 42.643 42.893 -2.730 -3.368 45.373 46.261
Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche 41.692 42.199
Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche 3.681 4.062
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ERSTATTUNGSANSPRUCH SCHULDBEITRITT *
(IN T€) 2023 2022
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar 37.715 46.368
Enthalten in der Erfolgsrechnung
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 0 0
Zinserträge/​Zinsaufwendungen 1.358 532
1.358 532
Enthalten im sonstigen Ergebnis
(i) Neubewertungen:
Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste -1.437 -6.412
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung -4.101 2.355
- davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung 2.664 -8.767
Erträge/​Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/​-aufwendungen 0 0
-1.437 -6.412
Sonstiges
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen 0 0
Ausbezahlte Leistungen -1.593 -2.773
-1.593 -2.773
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember 36.043 37.715
Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche
Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche

* Der Vortragswert per 1. Januar 2022 für Erstattungsansprüche aus Schuldbeitritten ist erhöht um den aufschiebend bedingten und in 2022 wirksam gewordenen Schuldbeitritt der VC Pensionen GmbH gegenüber der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA.

Angaben zur VRT Pensionen GmbH

Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30. Juni 2016 zwischen der VARTA AG und der VRT Pensionen GmbH, Dillingen/​Saar, wurden sämtliche Pensionsverpflichtungen und das dazugehörende Pensionsvermögen per 1. Januar 2016 aus der VARTA AG abgespalten.

Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG sowie gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten vom 11. März 2008 (3 AZR 358/​06) haftet der bisherige Versorgungsschuldner VARTA AG gesamtschuldnerisch mit dem neuen Versorgungsschuldner VRT Pensionen GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Erfüllung der Versorgungsverbindlichkeiten. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 steht den bis zum 31. Dezember 2025 fälligen Pensionsverpflichtungen von 3,3 Mio. € (2022: 5,0 Mio. €) ein Planvermögen von 18,0 Mio. € (2022: 19,7 Mio. €) gegenüber.

Die Aktivierung des Planvermögens ist der Höhe nach begrenzt (asset ceiling) auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan, da der die Pensionsverpflichtung übersteigende Differenzbetrag des Planvermögens von 14,7 Mio. € (2022: 14,5 Mio. €) der VARTA AG nicht für eine Rückerstattung zur Verfügung steht.

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NETTOVERPFLICHTUNG BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN
(IN T€) 2023 2022 2023 2022 2023 2022
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar 0 0 -19.707 -23.717 5.091 6.903
Zinserträge /​ Zinsaufwendungen 0 0 -691 -160 187 48
Enthalten im sonstigen Ergebnis
(i) Neubewertungen:
Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste 0 0 0 0 -87 65
davon Veränderung der finanziellen Annahmen - über die Vorsorgeverpflichtung 0 0 0 0 -87 65
Erträge/​Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/​-aufwendungen 0 0 495 2.245 0 0
0 0 495 2.245 -87 65
Sonstiges
Ausbezahlte Leistungen 0 0 1.864 1.925 -1.864 -1.925
0 0 1.864 1.925 -1.864 -1.925
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember 0 0 -18.039 -19.707 3.327 5.091
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VERMÖGENSOBERGRENZE
(IN T€) 2023 2022
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar 14.616 16.814
Zinserträge /​ Zinsaufwendungen 504 112
Enthalten im sonstigen Ergebnis
(i) Neubewertungen:
Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste 87 -65
davon Veränderung der finanziellen Annahmen - über die Vorsorgeverpflichtung 87 -65
Erträge/​Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/​-aufwendungen -495 -2.245
-408 -2.310
Sonstiges
Ausbezahlte Leistungen 0 0
0 0
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember 14.712 14.616

Versicherungsmathematische Annahmen

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die versicherungsmathematischen Annahmen wurden aufgrund der derzeitigen hohen Inflation durch Sondereffekte berücksichtigt und stellen sich folgendermaßen dar:

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31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Abzinsungssatz (in %) 3,2 3,7
Erwartete Rentensteigerungen (in %) 2 2
Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) 63 63
Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) 63 63

Die Fluktuationsrate der Arbeiter und Angestellte der vom Vorsorgeplan betroffenen VARTA Gesellschaften verteilt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:

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31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Fluktuation 5,0 % 5,0 %

Die Fluktuationsrate wird seit dem Geschäftsjahr 2021 auf Basis des zugrundliegenden Mengengerüstes der Einzelgesellschaften unter Zuhilfenahme der Heubeck'schen Richttafeln für Fluktuationen ermittelt.

Die versicherungsmathematischen Annahmen werden am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres neu ermittelt. Die dabei festgelegten versicherungsmathematischen Annahmen werden für die Ermittlung der Verbindlichkeiten zum Jahresende und der Personalvorsorgekosten des Folgejahres verwendet.

Neben einer Anpassung der Erwartung des langfristigen Rententrends wurde im Vorjahr ein Aufschlag für die kurzfristige höhere Inflationserwartung (Inflationsschock) als erfahrungsbedingte Anpassung erfasst. Im Berichtsjahr ist der Effekt aus der Aussetzung der Rentenanpassungen während der Laufzeit der Sanierungsvereinbarung und damit einhergehend eine Korrektur des im Vorjahr berücksichtigten Aufschlags für kurzfristige höhere Inflationserwartungen (Inflationsschock) als erfahrungsbedingte Anpassung erfasst.

Sensitivitätsanalysen

Die nachstehende Sensitivitätsanalyse beruht auf der Veränderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen gleich bleiben. In der Praxis ist dies unwahrscheinlich und einige der Annahmen korrelieren möglicherweise miteinander. Bei der Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewandt wie bei den in der Bilanz erfassten leistungsorientierten Verpflichtungen (Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zum Ende der Berichtsperiode ermittelt mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren).

Die bei der Erstellung der Sensitivitätsanalyse verwendeten Methoden und die Auswahl der Annahmen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2023 verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen würde die DBO, unter der Annahme, dass alle anderen Parameter unverändert bleiben, folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:

Veränderung der DBO durch Anstieg/​Rückgang der Parameter:

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(IN T€) ANSTIEG RÜCKGANG
Abzinsungssatz (+/​- 0,5 %) -1.670 1.784
Lebenserwartung (+/​-1 Jahr) 1.541 -1.537
Rententrend (+/​- 0,25 %) 1.178 -1.127

Erwartete Fälligkeiten der undiskontierten, erwarteten Pensionszahlungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen

Die erwarteten Fälligkeiten gliedern sich wie folgt:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Bis zu 1 Jahr 1.837 2.432
Zwischen 1 und 5 Jahren 8.484 9.064
Über 5 bis 10 Jahre 12.566 13.480
Summe 22.887 24.976

Zur Finanzierung dieser leistungsorientierten Pensionszusagen wurden Schuldbeitritte mit Erfüllungsübernahme abgeschlossen, im Rahmen derer die Vertragspartner, die zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft übernehmen und den vom Schuldbeitritt umfassten Teilbetrag im Zeitpunkt der Auszahlung erstatten.

21.3. Abfindungsrückstellungen

Abfindungsrückstellungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeitenden im Wesentlichen in Indonesien gebildet. Abfindungszahlungen stellen im Wesentlichen Leistungen aus dem Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) dar. Die Rückstellungen werden analog zu den Pensionen nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet.

Die Abfindungsrückstellungen setzen sich in der Konzern-Bilanz wie folgt zusammen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Barwert Abfindungsrückstellung zum Bilanzstichtag (DBO) 8.942 8.719
Verpflichtung in der Bilanz (Abfindungsrückstellung) 8.942 8.719

Die Entwicklung der Abfindungsrückstellungen lässt sich wie folgt darstellen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Barwert der Abfindungsrückstellungen per 1. Januar 8.720 8.410
Zugang Konsolidierungskreis 0 0
Währungsdifferenzen -336 431
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 2.406 873
Zinsaufwand 0 0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) /​ Verluste (+) -771 -569
Ausbezahlte Leistungen -1.077 -426
Barwert der Abfindungsrückstellungen per 31. Dezember 8.942 8.719

Der Abfindungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 2.349 797
Periodenfremde Aufwendungen 46 58
In der GuV erfasste Aufwendungen 2.395 855
Versicherungsmathematische Gewinne (-) /​ Verluste (+) -771 -569
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen -771 -569
Abfindungsaufwand der Periode 1.624 286

Die versicherungsmathematischen Annahmen, welche zur Berechnung in Indonesien herangezogen wurden, stellen sich folgendermaßen dar:

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31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Abzinsungssatz (in %) 7,0 % 7,6 %
Erwartete Gehaltssteigerungen (in %) 11,5 % 11,5 %
Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) 55 55
Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) 55 55

21.4. Jubiläumsgelder

Die Rückstellung Jubiläumsgelder umfasst im Wesentlichen Ansprüche der Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA für langjährige Treue im Betrieb.

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Barwert der Rückstellung für Jubiläumsgelder per 1. Januar 1.565 1.932
Verbrauch -230 -370
Zuführung 199 88
Auflösung 0 -85
Barwert der Rückstellung für Jubiläumsgelder per 31. Dezember 1.534 1.565

21.5. Altersteilzeit

Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst im Wesentlichen tarifvertragliche Ansprüche der Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA.

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Barwert der Altersteilzeit Rückstellung per 1. Januar 4.466 3.585
Verbrauch -1.539 -2.067
Zuführung 1.851 3.110
Auflösung -470 -162
Barwert der Altersteilzeit Rückstellung per 31. Dezember 4.308 4.466

22. Steuerschulden

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 30,2 Mio. € weisen folgende Altersstruktur auf:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Ertragsteuerschulden
… betreffend 2023 (2022) 3.446 2.211
… betreffend 2022 (2021) 260 19.043
… betreffend 2021 (2020) 17.977 14.156
… älter als 2021 (2020) 8.563 11.024
Summe 30.246 46.434

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 16,2 Mio. € verringert. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die Begleichung der Steuern für Vorjahre zurückzuführen.

Die Ertragsteuerschulden 2021 und älter resultieren im Wesentlichen in Höhe von 8,3 Mio. € aus Feststellungen der laufenden Betriebsprüfung der deutschen VARTA Consumer Gesellschaften.

23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 71.767 78.080
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 8.934 23.164
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Gesellschaften 1.924 129
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 82.625 101.373
Vertragsverbindlichkeiten 1.660 2.534
Erhaltene Anzahlungen 13.683 15.294
Kurzfristige Verbindlichkeiten 97.968 119.201
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen gesamt 97.968 119.201
davon sofort fällig 7.222 43.151
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 90.746 76.050

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der erhaltenen Anzahlungen und Vertragsverbindlichkeiten sind in Summe um 21,2 Mio. € gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zurückzuführen.

Die erhaltenen Anzahlungen belaufen sich insgesamt auf 13,7 Mio. € (2022: 15,3 Mio. €) und stehen in Zusammenhang mit Verpflichtungen aus zum Teil schwebenden Geschäften des VARTA AG Konzerns, im Wesentlichen Maschinenlieferungen zu erbringen. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten des VARTA AG Konzerns werden im Rahmen erfolgter Belieferungen getilgt und erfüllen die Ansatzvoraussetzungen gemäß IFRS 15.16 als erhaltene Anzahlungen. Dieser Darstellung liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Vorauszahlungen vollumfänglich durch spätere Bestellungen gedeckt werden. Der Zahlungsmittelzufluss ist im Netto-Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Die im Vorjahr ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2023 vollständig mit entsprechenden Forderungen verrechnet. Für die in 2023 neu abgeschlossenen Verträge erfolgt eine Verrechnung in Höhe von 11,9 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €) mit entsprechenden Forderungen aus Bestellungen.

Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2023 haben sich im Vergleich zum Vorjahr auf 1,7 Mio. € (2022: 2,5 Mio. €) leicht reduziert. Weitere Erläuterungen unter Kapitel 13Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte .

24. Sonstige Verbindlichkeiten

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 25.874 27.396
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 30.951 33.364
Sonstige Verbindlichkeiten 56.825 60.760

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich von 33,4 Mio. € auf 31,0 Mio. €. Die Reduzierung der sonstigen Verbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus dem Rückgang der Kundenguthaben um 4,3 Mio. €. Gegenläufig erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Förderprojekten in Höhe von 6,3 Mio. € (2022: 5,0 Mio. €) und Zollverbindlichkeiten in Höhe von 3,7 Mio. € (2022: 2,6 Mio. €).

Bei den zum 31. Dezember 2023 bestehenden langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 25,9 Mio. € (2022: 27,4 Mio. €) handelt es sich um passive Rechnungsabgrenzungsposten.

25. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen der Geschäftsjahre 2023 und 2022 setzen sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) RESTRUKTURIERUNG GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS- & ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN GESAMT 2023
Fälligkeit
Langfristig 0 13.633 0 0 13.633
Kurzfristig 2.863 7.789 19 3.447 14.118
Summe Rückstellungen 2.863 21.422 19 3.447 27.751
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2023
Stand 1. Januar 2023 0 11.312 15 4.879 16.206
Umgliederung 0 2 0 0 2
Zuführung inkl. Aufzinsung 2.880 13.195 19 1.473 17.567
Verbrauch 0 -3.062 -15 -2.815 -5.892
Auflösung 0 -14 0 -63 -77
Währungsdifferenzen -17 -11 0 -27 -55
Stand 31. Dezember 2023 2.863 21.422 19 3.447 27.751
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(IN T€) RESTRUKTURIERUNG GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS- & ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN GESAMT 2022
Fälligkeit Langfristig 0 6.768 0 0 6.768
Kurzfristig 0 4.544 15 4.879 9.438
Summe Rückstellungen 0 11.312 15 4.879 16.206
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2022
Stand 1. Januar 2022 716 10.757 1.357 9.264 22.094
Zuführung inkl. Aufzinsung 0 4.360 15 2.362 6.737
Verbrauch -716 -3.821 -1.355 -6.090 -11.982
Auflösung 0 -5 0 -696 -701
Währungsdifferenzen 0 21 -2 39 58
Stand 31. Dezember 2022 0 11.312 15 4.879 16.206

Restrukturierung

Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen waren Kostenreduzierungen im Personalbereich notwendig. Die Rückstellung für Restrukturierung ergibt sich aus noch ausstehenden Zahlungen an die Mitarbeiter für ein Freiwilligenprogramm an den deutschen Standorten Ellwangen und Neunheim mit 2,1 Mio. € sowie Personalreduzierungen in Batam (Indonesien) mit 0,7 Mio. €.

Gewährleistungen, Garantien

Beim Verkauf von Produkten werden Produktgarantien gewährt. Hierfür werden jährlich Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Garantie- /​ Gewährleistungsrückstellungen erfolgt nach dem Prinzip der Multiplikation der betreffenden Liefermengen mit der erwarteten Schadenswahrscheinlichkeit in den jeweiligen Zeitperioden und den durchschnittlichen Kosten pro Fall. Die Rückstellungen decken in der Regel eine angemessene Garantie- und Kulanzzeit ab. Im Segment Embedded Batteries wird dieser Anspruch erfahrungsgemäß im Folgejahr in Anspruch genommen. Bei Power Batteries wird gegen Ende der Garantielaufzeit von einem Anstieg in der Inanspruchnahme ausgegangen. Die Zuführung erfolgt hierbei zum Verkaufszeitpunkt. Das starke Umsatzwachstum im Segment Power Batteries ist maßgeblicher Treiber für den Anstieg der Rückstellungen mit einem Anstieg der pauschalen Gewährleistungsrückstellung um 3,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Der Betrag beinhaltet mit 0,2 Mio. € die Erhöhung des während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs abgezinsten Betrags. Die Auswirkung der Änderung des Abzinsungssatzes beträgt 0,1 Mio. €. Daneben wurden im Wesentlichen Einzelgewährleistungsrückstellungen im Segment Power Batteries von 4,7 Mio. € sowie im Segment Emdedded Batteries von 1,3 Mio. € neu gebildet.

Entsorgungs-, Wiederherstellungs- & ähnliche Verpflichtungen

Die Hersteller und Vertreiber von Batterien unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen, Rücknahmesysteme für gebrauchte Batterien vorzuhalten, um eine fachgerechte sowie umwelt- und ressourcenschonende Entsorgung oder Wiederaufbereitung zu gewährleisten. Die ausgewiesenen Rückstellungen resultieren dabei im Wesentlichen aus ausstehenden Beiträgen für diese Rücknahmesysteme.

Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Provisionen in Höhe von 0,8 Mio. € (2022: 0,8 Mio. €), sowie Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen über 0,5 Mio. € (2022: 0,5 Mio. €). Die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf 0,7 Mio. € (2022: 2,2 Mio. €).

26. Abgegrenzte Schulden

Die abgegrenzten Schulden umfassen folgende wesentliche Positionen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Urlaubsansprüche, Überstunden und Zeitausgleich 10.787 10.496
Prämien an Mitarbeitende und Vorstände 8.049 5.851
Sonstige abgegrenzte Schulden im Personalbereich 6.945 10.083
Summe abgegrenzte Schulden im Personalbereich 25.781 26.430
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung 2.235 2.361
Ausstehende Rechnungen 43.446 12.985
Kundenbonusrückstellung 51.506 55.777
Übrige abgegrenzte Schulden 1.110 1.375
Sonstige abgegrenzte Schulden 98.297 72.498
Abgegrenzte Schulden 124.078 98.928
davon langfristig 2.456 2.519
davon kurzfristig 121.622 96.409

Die abgegrenzten Schulden im Personalbereich sind im Vergleich zum Vorjahr von 26,4 Mio. € auf 25,8 Mio. € zurückgegangen. In den sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal sind 1,9 Mio. € langfristig.

Der Rückgang der Rückstellungen für abgegrenzte Schulden im Personalbereich resultiert aus den geringeren Rückstellungen für Abfindungen und eines Abbaus der Mitarbeiterzeitkonten. Gegenläufig haben sich die Prämien für Vorstand und Mitarbeiter entwickelt.

Die sonstigen abgegrenzten Schulden belaufen sich auf 98,3 Mio. € (2022: 72,5 Mio. €). Der wesentliche Teil entfällt dabei auf die Kundenbonusrückstellungen in Höhe von 51,5 Mio. € (2022: 55,8 Mio. €) sowie ausstehende Rechnungen in Höhe von 43,4 Mio. € (2022: 13,0 Mio. €). Der Anstieg in den ausstehenden Rechnungen resultiert im Wesentlichen aus Abnahmeverpflichtungen und Stornokosten gegenüber Lieferanten in Höhe von 13,2 Mio. € sowie Kosten für die Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen in Höhe von 6,7 Mio. €. Im Restrukturierungsplan der VARTA AG ist ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung in Höhe von 6,7 Mio. € vorgesehen. Dies wird bei Durchführung der Maßnahmen in 2025 zu einer ertragswirksamen Ausbuchung dieser Verpflichtung führen. Weitere Ausführungen hierzu siehe Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. In den sonstigen abgegrenzten Schulden sind 0,6 Mio. € langfristig.

27. Umsatzerlöse

Durch den Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen konnten folgende Umsätze erzielt werden:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Umsatzerlöse 820.305 806.916
davon aus Produktverkauf 816.645 804.465
davon aus dem Verkauf von Dienstleistungen 3.660 2.451

Die Umsatzerlöse beinhalten in Höhe von 7,5 Mio. € (2022: 8,7 Mio. €) periodenfremde Erträge aus der Anpassung von Kundenbonusrückstellungen.

Die Erlöse aus Produktverkäufen beinhalten Umsatzerlöse aus allen Segmenten (vgl. Erläuterungen 6 Segmentberichterstattung).

Im Zusammenhang mit Zelllieferungen des Jahres 2023 wurden in 2023 nachträgliche Erhöhungen des Transaktionspreises vertraglich vereinbart. In den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2023 sind hierdurch zusätzliche 35,8 Mio. € enthalten.

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Dienstleistungen enthalten Erlöse durch Produktdesign in Höhe von 2,7 Mio. € (2022: 1,2 Mio. €), Erlöse in Höhe von 0,2 Mio. € (2022: 0,6 Mio. €) aus der Erbringung von Dienstleistungen an Forschungsinstitute und in Höhe von 0,7 Mio. € (2022: 0,3 Mio. €) für Forschungsdienstleistungen.

28. Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Veränderung der unfertigen Erzeugnisse -8.863 -1.419
Veränderung der fertigen Erzeugnisse -16.631 43.296
Verminderung (Vj.: Erhöhung) der fertigen und unfertigen Erzeugnisse -25.494 41.877

Die Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse resultiert im Wesentlichen aus den deutlich gesunkenen Material- und Energiekosten, dem erhöhten Lagerabverkauf aufgrund des umsatzstarken vierten Quartals sowie der tatsächlichen Bestandsreduktion der im Vorjahr aufgestockten Lagerhaltung.

29. Aktivierte Eigenleistungen

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Aktivierte Eigenleistungen 1.415 29.178

Im Vorjahr umfassten die aktivierten Eigenleistungen mit 27,2 Mio. € aktivierte Entwicklungskosten aus dem IPCEI Projekt. Durch die planmäßige Beendigung einer Entwicklungsphase des IPCEI Projekts ergeben sich im laufenden Geschäftsjahr keine weiteren aktivierten Entwicklungskosten. Daraus resultiert eine Reduktion der aktvierten Eigenleistungen gegenüber Vorjahr in Höhe von 27,8 Mio. €.

30. Materialaufwand

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 358.048 400.128
Materialbearbeitung und -veredelung durch Dritte 14.710 13.086
Sonstige Materialaufwendungen und bezogene Leistungen 14.491 15.627
Sonstiges 4.446 4.336
Summe 391.695 433.177

Unter anderem durch den Rückgang der Rohstoffpreise konnte der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. Die anhaltend hohe Nachfrage nach Energiespeicherlösungen führt zu einem Anstieg in der Position "Materialbearbeitung und -veredelung durch Dritte". Unter der Position "Sonstiges" ist Verbrauchsmaterial aufgeführt, das direkt für Fertigungs- bzw. Kundenaufträge beschafft und ohne Lagerung verbraucht wird. Darüber hinaus sind hier auch Aufwendungen für Verpackung, Abfallentsorgung, Lagerkosten und Vorlauffrachten enthalten.

Aufwendungen aus Rohstoffsicherungen werden im Materialaufwand ausgewiesen.

31. Personalaufwand

Personalaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Löhne und Gehälter 200.629 217.167
Aufwand für gesetzliche Sozialabgaben 23.092 22.476
Pensionsaufwand 15.910 18.599
Aufwand für Abfindungen 9.248 4.068
Sonstiger Personalaufwand 2.979 3.290
Summe 251.858 265.600

Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Beitragsorientierte Pläne * 15.152 16.780
Leistungsorientierte Pläne 758 1.819
Summe 15.910 18.599

* In den Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne sind die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung enthalten.

Im Jahr 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG Beteiligungen SE (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten Mitarbeitenden des VARTA AG Konzerns, inklusive des Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG berechtigt waren. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode betrug vier Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung war, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Optionsausübung in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen waren. In "Löhne und Gehälter" ist der nicht-zahlungswirksame Aufwand aus dem Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm in Höhe von T€ 1,0 (2022: T€ 17,0) erfasst.

Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne beinhalten im Wesentlichen die Beiträge des Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamten Aufwendungen für diese Beiträge betrugen im Geschäftsjahr 2023 11,7 Mio. € (2022: 15,3 Mio. €). Zum Bilanzstichtag noch nicht berechnete bzw. noch nicht gezahlte Beiträge werden periodengerecht abgegrenzt und unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen.

Im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen wurde bei der VARTA Microbattery GmbH an den Standorten Ellwangen und Neunheim ein Freiwilligenprogramm aufgesetzt. Das Programm basierte auf doppelter Freiwilligkeit. Dies bedeutet, dass sowohl die Mitarbeitenden als auch der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zustimmen mussten. Dies und eine temporär erhöhte Fluktuation führte zu einem Rückgang der Mitarbeiteranzahl.

Der Konzern beschäftigte 3.999 Mitarbeitende am Ende des Jahres 2023 (2022: 4.498). Durchschnittlich waren im Jahr 2023 4.153 Mitarbeitende (2022: 4.560) tätig. Davon sind 2.784 Beschäftigte Arbeitende und 1.369 Angestellte.

Die Reduktion der Mitarbeiter spiegelt sich auch im Personalaufwand wider. Dieser verringerte sich im laufenden Geschäftsjahr auf 251,9 Mio. € (2022: 265,6 Mio. €).

Hauptsächlich wird dies durch die Reduktion der Löhne und Gehälter getrieben. Durch die im Freiwilligenprogramm verankerten Abfindungsvereinbarungen hat sich der Aufwand hierfür im laufenden Geschäftsjahr auf 9,2 Mio. € (2022: 4,1 Mio. €) erhöht.

32. Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) 48.654 82.767
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte 19.749 18.904
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 8.980 7.007
Wertminderung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 326.523 146.316
Summe 403.906 254.994

Durch den im Vorjahr entstandenen außergewöhnlichen Wertminderungsbedarf in Höhe von 146,3 Mio. € ist die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) im laufenden Geschäftsjahr erwartungsgemäß geringer.

Auf Grund der globalen wirtschaftlichen Entwicklungen und der daraus resultierenden Folgen für den VARTA Konzern entstand auch in diesem Jahr ein weiterer außergewöhnlicher Wertminderungsbedarf in Höhe von 326,5 Mio. € (2022: 146,3 Mio. €). Nähere Einzelheiten dazu in den Ausführungen zu den durchgeführten Wertminderungstests in Kapitel 8 Immaterielle Vermögenswerte.

Neben den Auswirkungen aus den Wertminderungstests ergab sich im Geschäftsjahr zusätzlicher Wertminderungsbedarf für nicht weiter verfolgte Investitionsvorhaben in Höhe von 10,9 Mio. €. Diese sind in den Wertminderungen enthalten.

33. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten die folgenden Positionen:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Subventionen und öffentliche Zuwendungen 38.477 43.079
Auflösung Rückstellungen & abgegrenzte Schulden 2.885 2.747
Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen 43 3
Sonstiges 5.363 14.585
Summe 46.768 60.414

Die öffentlichen Zuwendungen betragen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 38,5 Mio. € (2022: 43,1 Mio. €) und wurden im Wesentlichen für die VARTA Microbattery GmbH, VARTA Micro Production GmbH und VARTA Microbattery S.R.L. bereitgestellt. Für das im nächsten Abschnitt erläuterte "Important Project of Common European Interest" (IPCEI), wurde die Förderung an vielfältige Bedingungen geknüpft und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Ländern Baden-Württemberg und Bayern gewährt. Wenn eine hinreichende Sicherheit besteht, die Bedingungen zu erfüllen, wird eine Forderung eingestellt und ein sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Nähere Einzelheiten hierzu in dem Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.

Das als förderfähig beurteilte Vorhaben ist Teil des sog. IPCEI und soll zu der Entwicklung einer innovativen, über den aktuellen Stand der Technik hinausgehenden sowie nachhaltigen und umweltverträglichen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und in der Europäischen Union beitragen. Dementsprechend sollen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens vorrangig in der Europäischen Union gewerblich genutzt werden. Die Zuwendung bezweckt darüber hinaus Spillover-Effekte des geförderten Vorhabens auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft durch Wissens- und Technologieaustausch mit Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und anderen Unternehmen. Mit der Zuwendung soll zudem im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht werden, dass die Zuwendungsempfänger Komponenten, Materialien und Produktionsanlagen ihrer Produkte und Dienstleistungen, soweit wirtschaftlich möglich, bei anderen deutschen und europäischen Unternehmen beziehen, um damit auch vorgelagerte Märkte und Abschnitte der Wertschöpfungskette zu fördern. Des Weiteren sollen die Produkte und Dienstleistungen durch besondere Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung Vorschub leisten.

Mit der Zuwendung sollen zudem die Standorte Ellwangen und Nördlingen als Innovations-, Wirtschafts- und Produktionsstandorte gefördert und gestärkt werden. Zugleich werden mit der Zuwendung die Entwicklung, Herstellung und der Betrieb von im Vergleich zum Stand der Technik besonders nachhaltigen und umweltverträglichen Anlagen, Bauten und Betriebsstätten angestrebt. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in allen Prozessen der Planung, des Baus und der Bewirtschaftung berücksichtigt werden.

Der Rückgang in der Position "Sonstiges" betrifft im Wesentlichen Erträge im Vorjahr aus einer Erstattung von Energizer in Höhe von 5,3 Mio. € für den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts sowie Erträge aus Patentrechtsstreitigkeiten in Höhe von 3,8 Mio. €.

34. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand 38.711 25.405
Gewährleistungen 14.934 5.225
Instandhaltung 13.736 17.392
Energieaufwand 12.599 23.177
Ausgangsfrachten und Zölle 12.482 14.585
Abnahmeverpflichtungen 9.410 0
Informationstechnologie 8.595 9.953
Sonstige Vertriebskosten 8.539 10.481
Marketing, Werbung und Repräsentationen 6.808 9.567
Kosten für Mietvertragsaufhebung 6.723 0
Provisionen 3.851 5.146
Stornokosten Lieferanten 3.842 0
Miete, Leasing und Pacht 2.910 3.176
Versicherungen 2.360 2.155
Reisekosten 2.033 2.368
Wertminderungserträge /​-aufwendungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.952 -620
Lizenzen & Patentgebühren 1.948 1.717
Reinigung 1.533 2.253
Arbeitskleidung 1.438 1.400
Beiträge und Gebühren 1.375 1.532
Aufwand für Rohstoffpreissicherungen 758 13.935
Ausbildung und Fortbildungskosten 727 1.235
Sonstiger Steueraufwand (ohne Einkommensteuer) 587 1.048
Bankgebühren 542 795
Warenkreditversicherung 499 506
Aufwendungen ggü. nahestehenden Unternehmen 1.964 2.565
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 13.107 17.626
Summe 173.963 172.622

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 172,6 Mio. € um 1,3 Mio. € auf 174,0 Mio. € angestiegen.

Die Position "Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand" verzeichnet einen Anstieg in Höhe von 13,3 Mio. € und ist im Wesentlichen auf diverse Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung und Restrukturierung zurückzuführen.

Die Aufwendungen für Gewährleistungen erhöhen sich um 9,7 Mio. € auf 14,9 Mio. €. Wesentlicher Treiber sind Rückstellungen für einzelne Gewährleistungssachverhalte in den Geschäftsbereichen Energy Storage Systems mit 4,7 Mio. € sowie Lithium-Ion Small Cells mit 1,3 Mio. €. Daneben resultiert der Anstieg aus dem starken Umsatzwachstum im Geschäftsbereich Energy Storage Systems und dem damit verbundenen Anstieg der pauschalen Gewährleistungsrückstellung um 3,3 Mio. €.

Im Berichtszeitraum reduzierten sich die Stromkosten in der Position "Energieaufwand" gegenüber dem Vorjahr, sodass sich die Position um 10,6 Mio. € auf 12,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum verminderte. Im Vorjahr hatte sich die Position noch um 12,5 Mio. € auf 23,2 Mio. € fast verdoppelt.

Für Abnahmeverpflichtungen aus Lieferantenbestellungen, die auf Grund schwächerer Marktnachfrage im Geschäftsbereich Energy Storage Systems nicht mehr benötigt werden, wurde eine Rückstellung von 9,4 Mio. € passiviert.

Die Position "Kosten für Mietvertragsaufhebung" in Höhe von 6,7 Mio. € betrifft Kosten für die Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das neue Headquarters am VARTA-Platz 1 in Ellwangen. In der Position "Stornokosten Lieferanten" werden Kosten für die nicht rechtzeitige Abbestellung von Waren ausgewiesen.

Die Position "Aufwand für Rohstoffsicherungen" beinhaltete im Vorjahr im Wesentlichen Beträge aus Fremdwährungsderivaten zur Absicherung des Währungspaares EUR/​USD. Im Berichtsjahr wurden hierzu keine Absicherungsgeschäfte mehr getätigt, die laufenden Beträge resultieren aus Rohstoffpreissicherungen.

Der Rückgang in der Position "Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen" betrifft im Wesentlichen Aufwendungen für Schadensabwicklungen, die sich von 5,6 Mio. € auf 1,6 Mio. € reduzierten.

35. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen

Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP)

Das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP) wurde von der Muttergesellschaft VGG Beteiligungen SE (Wien, Österreich) zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an.

Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:

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2023 2022
ANZAHL OPTIONEN gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis ANZAHL OPTIONEN gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis
Zum 1. Januar ausstehend 9.553 23.229
Während des Jahres verfallen -7.322 0
Während des Jahres ausgeübt -2.231 21,00 -13.676 78,64
Zum 31. Dezember ausstehend 0 9.553
Zum 31. Dezember ausübbar 0 9.553

Die in 2023 ausgeübten Optionen hatten einen Aktienpreis zum Ausübungstag in Höhe von 14,00 € (2022: zwischen 29,41 € und 98,88 €).

Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum Ausübungstag der 2023 ausgeübten Aktienoptionen war 21,00 € (2022: 78,64 €).

Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Der beizulegende Zeitwert des anteilsbasierten Vergütungssystems wurde nach der Black-Scholes-Formel bestimmt.

Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet:

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MITARBEITERAKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) 2018 MITARBEITERAKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) 2019
Beizulegender Zeitwert (Durchschnitt, in EUR) 8,07 23,93
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) 21,6 38,5
Ausübungspreis (in EUR) 14,0 14,0
Erwartete Volatilität (in %) 30,9 % 36,1 %
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 4,0 4,0
Erwartete Dividenden (Durchschnitt, in %) 0,55 % 0,85 %
Risikoloser Zinssatz (in %) -0,69 % -0,58 %

Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. Die erwartete Laufzeit der Instrumente basiert auf historischen Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber.

Auswirkung der anteilsbasierten Vergütungen auf das Periodenergebnis und die Vermögens- und Finanzlage

Der in der GuV erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütung beläuft sich auf T€ 1,0 im Geschäftsjahr 2023 (2022: T€ 17,0). Die Effekte im Eigenkapital betragen T€ 1,0 und bestehen aus Zuführungen aus der Fortschreibung des MSOP.

36. Zinsergebnis

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 202
Zinsertrag 1.903 2.450
Zinsaufwand -33.468 -13.762
Zinsergebnis -31.565 -11.312

Der Zinsertrag ist im Jahr 2023 um 0,5 Mio. € auf 1,9 Mio. € zurückgegangen. Die Zinserträge reduzierten sich durch den Wegfall von Vorjahreseffekten bei Zinssatzänderungen zu Gunsten des VARTA AG Konzerns.

Die Zinsaufwendungen haben sich im laufenden Geschäftsjahr von 13,8 Mio. € auf 33, 5 Mio. € erhöht. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Änderungen der Kreditbedingungen im Zuge der Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken sowie auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen, welches sich bei den variabel verzinsten Komponenten des Konsortialkredits und der Schuldscheindarlehen auswirkt.

37. Übriges Finanzergebnis

Die übrigen Finanzerträge und übrigen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022
Wechselkursgewinne 735 4.697
Erträge aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten 0 775
Übriger Finanzertrag 735 5.472
Wechselkursverluste -2.759 -4.062
Sonstiger Finanzaufwand mit Dritten -500 -268
Übriger Finanzaufwand -3.259 -4.330

Der Rückgang der übrigen Finanzerträge resultiert aus gesunkenen Gewinnen von Wechselkursschwankungen sowie rückläufigen Erträgen aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten.

Der übrige Finanzaufwand reduzierte sich um 1,1 Mio. € auf 3,3 Mio. €. Im Wesentlichen verursacht durch Wechselkursschwankungen, insbesondere beim US-Dollar, die um 1,3 Mio. € zurückgegangen sind.

38. Ertragsteueraufwendungen

Der Steuersatz der VARTA AG Gruppe beträgt im Geschäftsjahr 28,84 % (2022: 28,84 %). Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15,00 %, der Solidaritätszuschlag darauf beträgt 5,50 %, und der zusammengefasste Gewerbesteuersatz liegt bei 13,02 % (2022: 13,02 %) für die VARTA AG. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden für die Steuerberechnung die jeweils länderspezifischen Steuersätze verwendet, die zwischen 10,00 % und 34,60 % liegen. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand dargestellt:

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(IN T€) 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 1. JAN. BIS 31. DEZ 2022
Ergebnis vor Steuern (EBT) -412.525 -198.178
Ertragsteuersatz der Gesellschaft (in %) 28,84 % 28,84 %
Erwarteter (theoretischer) Steuerertrag /​-aufwand 118.972 57.155
Effekte aus unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern 2.342 95
Anpassung auf Grund lokaler Steuersatzänderung zum Vorjahr -75 34
Steuerfreie Erträge -849 320
Nicht aktivierte Verlustvorträge - aktuelle Periode -18.013 -14.743
Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen 16 18
Kapitalisierung von steuerlichen Verlustvorträgen 27 0
Steuerlich nicht anerkannter Aufwand -5.383 -1.762
Steuerlich nicht anerkannte Zinsen -8.802 -532
Tatsächlicher Steuerertrag /​ Steueraufwand für Vorjahre 1.913 1.951
Steuereffekt auf temporäre Differenzen, für die in der gegenwärtigen Periode keine aktiven latenten Steuern erfasst wurden -74.381 -42.040
Effekt auf nicht aktivierte Verlustvorträge infolge konsolidierter Umstrukturierungen - gegenwärtige Periode (-) -6.711 0
Latenter Steueraufwand für Vorjahre -9.558 -3.047
Veränderung der Bewertung von latenten Steuerforderungen 76 -297
Sonstiges -1.363 606
Ertragsteueraufwand -1.789 -2.242

Der Ertragsteueraufwand beinhaltet laufende Steuern in Höhe von 5,8 Mio. € (2022: 4,3 Mio. €) und latente Steuererträge in Höhe von 4,1 Mio. € (2022: 2,0 Mio. €), welche aus temporären Differenzen resultieren.

Auf Grund der zum 1. Juli 2016, 31. August 2021 und 16. November 2023 mit der VARTA AG abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge besteht zum Bilanzstichtag eine ertragsteuerliche Organschaft mit der VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, VARTA Storage GmbH, Nördlingen, VARTA Consumer Europe Holding, Ellwangen, VARTA Consumer Kommandit GmbH, Ellwangen, VARTA Consumer Komplementär GmbH, Ellwangen, VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Ellwangen, und Anabasis Handelsgesellschaft mbH, Dischingen, als Organgesellschaften und der VARTA AG, Ellwangen, als Organträgerin.

Die Ertragsteuer auf die Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 beträgt T€ -3,0 (2022: -2,9 Mio. €). Beide Posten sind im sonstigen Ergebnis erfasst.

Im Konzern sind nicht aktivierte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer von 295,0 Mio. € (2022: 207,4 Mio. €) sowie aus der Gewerbesteuer von 288,1 Mio. € (2022: 203,9 Mio. €) enthalten.

Die ausgewiesenen Werte für nicht aktivierte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer in Höhe von 61,0 Mio. € sowie aus der Gewerbesteuer in Höhe von 57,5 Mio. € im Konzernabschluss 2022 zum 31. Dezember 2022 beinhalten nicht die Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 146,4 Mio. € und hätten daher für die Körperschaftsteuer 207,4 Mio. € sowie für die Gewerbesteuer 203,9 Mio. € betragen müssen.

Es liegt folglich ein wesentlicher Fehler nach IAS 8.8 in Form einer fehlerhaften Angabe im Konzernabschlusses 2022 hinsichtlich des Ausweises (einschließlich Darstellung) im Konzern-Anhang vor.

Die Aktivierung aktiver latenter Steuern auf die Verlustvorträge entfällt, da in den betreffenden Gesellschaften die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige Gewinne mit den aufgelaufenen Verlustvorträgen verrechnet werden können, zum Zeitpunkt der Bilanzierung als gering beurteilt wird. Die genannten Verlustvorträge sind in vollem Umfang in zeitlicher Hinsicht in der Vortragsfähigkeit unbegrenzt.

Die Aktivierung steuerlich verwendbarer Verlustvorträge wird jährlich neu beurteilt und basiert auf aktuellen und langfristigen Annahmen und Einschätzungen des Managements. Dabei werden diejenigen Verlustvorträge aktiviert, die innerhalb der nächsten Jahre aufgrund der Ertragslage von Einzelgesellschaften oder steuerlichen Organschaften genutzt werden können. In Ländern beziehungsweise Gesellschaften, in denen eine Nutzung der Verlustvorträge nicht absehbar ist, wird somit auf eine Aktivierung verzichtet.

Am 31. Dezember 2023 bestanden temporäre Differenzen von 4,4 Mio. € (2022: 36,1 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Diese passiven latenten Steuern wurden nicht gebildet, da der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG, Pillar II) ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Der VARTA AG Konzern fällt in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes. Die VARTA AG ist selbst keine oberste Muttergesellschaft. Auf die VARTA AG wird möglicherweise als Gruppenträger der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG künftig etwaige entstehende Steuermehrbelastung für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten entfallen. Zudem hätte sie die sich aus ausländischen Mindeststeuergesetzen ergebenden Steuerbelastung für Jurisdiktionen zu tragen, in denen keine nationale Ergänzungssteuer erhoben wird, da sie als in Teileigentum stehende Muttergesellschaft zu qualifizieren ist. Sollte sie nicht zur Gruppenträgerin bestimmt werden, entfällt auf sie grundsätzlich keine Steuermehrbelastung. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin, die künftig entstehende Steuermehrbelastungen für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten zu tragen hat, zum Ausgleich für etwaige durch sie selbst und ihre Tochtergesellschaften verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet zuzüglich der sich ggf. aus ihren Tochtergesellschaften ergebende Steuerbelastung für Jurisdiktionen, in denen keine nationale Ergänzungssteuer erhoben wird, da sie als in Teileigentum stehende Muttergesellschaft zu qualifizieren ist. Im Konzern werden entsprechende Analysen vorgenommen, jedoch kann hinsichtlich der Höhe der Steuern noch keine finale Aussage getroffen werden. Das Unternehmen wendet die Ausnahmeregelung zur Erfassung latenter Steuern und zu den Angaben gemäß IAS 12 an.

39. Konzern-Kapitalflussrechnung

Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Die übrigen zahlungsunwirksamen Erträge in Höhe von T€ 106,0 (2022: T€ 38,0) bestehen im Wesentlichen aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von T€ 1,0 (2022: T€ 17,0), vgl. Erläuterungen 31 Personalaufwand). Im Finanzergebnis befinden sich 0,1 Mio. € Währungsgewinne aus der Liquidation der russischen Gesellschaft.

Der Posten Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist, aufgrund von offenen Posten, welche nicht zahlungspflichtig waren, nicht mit den entsprechenden Zugängen der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen abstimmbar. Im Wesentlichen ergeben sich die Unterschiede aus der Veränderung der Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten aus Investitionen in das Sachanlagevermögen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um -14,2 Mio. € (2022: 5,3 Mio. €) reduziert. Die offenen Posten aus den Investitionen des Vorjahres wurden im Folgejahr vollständig bezahlt und in der Kapitalflussrechnung dem Posten Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zugeordnet.

Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

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1. JANUAR 2023 ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN
(IN T€) AUFNAHME TILGUNG GEZAHLTE ZINSEN SONSTIGE VERÄNDERUNG ZINSAUFWAND
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 488.724 0 -839 -21.450 0 26.160
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 27.071 1.298 -4.599 -3.697 -1.463 3.714
Leasingverbindlichkeiten 87.097 18.254 -22.035 -1.255 2.255 1.255
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 602.892 19.552 -27.473 -26.402 792 31.129
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NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN 31. DEZEMBER 2023
(IN T€) WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 492.595
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 22.324
Leasingverbindlichkeiten 1 85.572
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 1 600.491
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1. JANUAR 2022 ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN
(IN T€) AUFNAHME TILGUNG GEZAHLTE ZINSEN SONSTIGE VERÄNDERUNG ZINSAUFWAND
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 164.643 319.188 0 -2.383 36 7.240
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 39.132 6.920 -20.108 -737 0 1.864
Leasingverbindlichkeiten 97.705 9.923 -18.128 -1.205 -2.447 1.205
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 301.480 336.031 -38.236 -4.325 -2.411 10.309
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NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN 31. DEZEMBER 2022
(IN T€) WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 488.724
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 27.071
Leasingverbindlichkeiten 44 87.097
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 44 602.892

Im Gesamtzinsaufwand sind zahlungswirksame Zinsen in Höhe von 0,5 Mio. € für nichtfinanzielle Verbindlichkeiten enthalten.

Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung.

40. Risikomanagement

40.1. Internes Kontrollsystem

Um die Übereinstimmung des Konzernabschlusses der VARTA AG mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und um die Ordnungsmäßigkeit der Konzernberichterstattung zu gewährleisten, hat das Management der VARTA AG interne Kontroll- und Steuerungssysteme für die Finanzberichterstattung eingerichtet.

Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Eine interne Revision ist aufgebaut, sodass regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet werden.

Jedem internen Kontrollsystem, wie gut auch immer konzipiert, sind Grenzen gesetzt. Daher können auch diejenigen internen Kontroll- und Steuerungssysteme, die für wirksam befunden wurden, keine vollständige Sicherheit hinsichtlich der Erstellung und Darstellung von Abschlüssen bieten.

Bei der Bilanzierung und Bewertung werden Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft getroffen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögen und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs darstellen, sind unter den einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Risiken beziehungsweise Schätzunsicherheiten im Bereich der Bilanzierung von öffentlichen Zuschüssen, Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der Werthaltigkeit der Erstattungsansprüche aus den Schuldbeitritten identifiziert und bei Bedarf entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.

40.2. Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements ist es, eine Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Kapitalanleger sowie der Gläubiger sicherzustellen, sowie um eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns zu ermöglichen. Mittelfristig strebt der Konzern ein kosten- und risikooptimal ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital an, bei gleichzeitiger Einhaltung der sich aus dem Konsortialkredit ergebenden Anforderungen. Im Übrigen verweisen wir auf die Erläuterungen bezüglich der Kapitalmaßnahmen in Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

40.3. Finanzrisikomanagement

Vorrangiges Ziel für das Finanzrisikomanagement ist, die Finanzrisiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und effiziente Sicherungsmaßnahmen zu etablieren. Die finanziellen Risiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft sowie der Finanzierungsstruktur. Dazu zählen insbesondere das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko sowie Marktpreisrisiken (Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiko).

Neben der Identifizierung, Analyse und Bewertung der Finanzrisiken erfolgen auch die Entscheidungen über den Einsatz von Finanzinstrumenten zum Steuern dieser Risiken grundsätzlich durch das Management und den Vorstand des VARTA AG Konzerns, welche im Allgemeinen die Strategie einer geringen Risikobereitschaft verfolgen.

Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für Messung, Überwachung und Absicherung der finanziellen Risiken.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko beziffert das Risiko eines ökonomischen Verlustes, falls ein Transaktionspartner seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Das Kreditrisiko entsteht im Konzern bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wobei der Schwerpunkt des Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt. Dem Ausfallsrisiko im Forderungsbereich wird durch gezielte Maßnahmen wie laufender Bonitätsprüfung, teilweiser Versicherung der Forderungen gegen Insolvenz, Vorauszahlungsvereinbarungen, Mahnwesen und Factoring entgegengewirkt.

Aufgrund der Konzernpolitik, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weltweit als Einlagen ausschließlich bei Finanzinstitutionen mit einwandfreier erstklassiger Bonität oder bei nahestehenden Unternehmen zu investieren, ist das aus Bankguthaben entstehende Kreditrisiko ebenso begrenzt. Alle Vertragspartner, mit denen Derivate abgeschlossen werden, sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Im VARTA Konzern müssen alle Anlagen einem Investment-Grade entsprechen. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering.

Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Kreditrisiko.

Dieses setzt sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammen:

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BUCHWERTE
(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 120.163 108.709
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 114.811 110.378
Vertragsvermögenswerte 3.401 3.959
Andere finanzielle Vermögenswerte 63 675
Sonstige Vermögenswerte * 22.188 39.698
Summe finanzielle Vermögenswerte 260.626 263.419

* ohne Forderungen aus Schuldbeitritt 36,0 Mio. € (2022: 37,7 Mio. €), sonstige Steuerforderungen 4,1 Mio. € (2022: 3,8 Mio. €) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2,7 Mio. € (2022: 1,7 Mio. €).

Der VARTA AG Konzern verkauft revolvierend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Bank (Factor). Der Verkauf der Forderungen erfolgt wöchentlich. Die im Laufe eines Monats bezahlten Forderungen werden unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1,5 Mio. € gegenüber der Bank dargestellt (vgl. Erläuterungen 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte ). Zum 31. Dezember 2023 hat der Konzern aus diesem Vertrag Forderungen in Höhe von 67,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 55,5 Mio. €) verkauft.

Zweck des Factorings ist insbesondere die Verbesserung der Liquidität. Neben der sofortigen Umwandlung von Forderungen in Zahlungsmittel wurde das Kreditrisiko an den Factor abgegeben. Da das Spätzahlungsrisiko im VARTA Konzern verbleibt, wurde ein finanzieller Vermögenswert in Höhe des anhaltenden Engagements weiterhin unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 13Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte .

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 betreffen die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 9,7 Mio. € (2022: 23,3 Mio. €). Des Weiteren sind in den sonstigen Vermögenswerten Erstattungsansprüche gegen Energizer in Höhe von 7,2 Mio. € enthalten. Diese sind für den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts.

Das maximale Kreditrisiko ist als gering einzustufen, da das im Grundgeschäft immanente Ausfallsrisiko mit Geschäftspartnern in Höhe von 91,0 Mio. € (2022: 129,6 Mio. €) teilweise durch Kreditversicherungen abgedeckt wird. Im Falle eines Kunden fungiert eine Anzahlung in Höhe von 11,9 Mio. € (2022: 15,3 Mio. €) als Sicherheit.

Die anzuwendenden Kriterien zur Bonitätsbeurteilung sind in den Verträgen mit Kreditversicherern sowie in internen Richtlinien festgelegt. Zudem ist das Kreditrisiko nicht konzentriert, da die Kundenbasis des Konzerns aus einer Vielzahl von Kunden besteht. Offene Forderungen zum Bilanzstichtag müssen unabhängig von ihren Fälligkeiten den Kriterien der Risikobeurteilung des Konzerns standhalten. Grundsätzlich wird bei allen finanziellen Vermögenswerten aufgrund von internen und externen Erfahrungswerten ein Risiko berücksichtigt. Es gibt keine finanziellen Vermögenswerte, für die Konditionen nachverhandelt wurden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung lassen sich wie folgt darstellen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 118.274 111.586
Wertberichtigungen -3.463 -1.208
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - netto 114.811 110.378

Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:

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(IN T€) 2023 2022
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 1.208 2.893
Zuführung erwartete Kreditverluste 2.528 853
Verbrauch erwartete Kreditverluste -114 -158
Auflösung erwartete Kreditverluste -134 -2.325
Währungsdifferenzen -25 -55
Summe Wertberichtigungen 3.463 1.208

Zum Bilanzstichtag oder sobald eine Uneinbringlichkeit bekannt wird, werden unabhängig von der Fälligkeit Risikovorsorgen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Verluste für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Zudem sind Abweichungen von diesem Grundsatz beispielsweise möglich bei uneinbringlichen oder strittigen Posten oder bei vorhandenem Guthaben.

Um den Erfahrungen aus Vorjahren Rechnung zu tragen, werden die offenen Forderungen, bereinigt um die versicherten oder bereits wertberichtigten Forderungen und bereinigt um Forderungen von öffentlichen Auftraggebern, jährlich unter Anwendung eines pauschalierten marktbasierten Verfahrens wertberichtigt. Das Ausfallrisiko des Konzerns im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduziert sich aufgrund von Kreditversicherungen von 114,8 Mio. € auf 71,9 Mio. €. Die angesetzten Wertberichtigungssätze berechnen sich jährlich anhand eines Länderrisikos.

Die folgende Abbildung zeigt die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ausfallrisiko-Ratingklassen:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Europa 102.458 93.221
Amerika 5.607 7.327
Asien 7.624 9.341
Sonstige 2.585 1.697
Summe 118.274 111.586

Für Vertragsvermögenswerte werden vergleichbare Ausfallrisiko-Ratingklassen verwendet.

Die finanziellen Vermögenswerte, die unter die Anwendung der allgemeinen Vorgehensweise im Sinne des IFRS 9 fallen, wurden nicht wertberichtigt, da aus den aktuell vorhandenen Sachverhalten aufgrund von Sicherheiten keine wesentlichen Ausfälle erwartet werden.

Liquiditätsrisiko

Die Sicherung der Liquidität wird laufend durch das Treasury des VARTA AG Konzerns überwacht. Die Steuerung reicht vom ständigen Vergleich der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsflüsse bis zur Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die wesentlichen Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass der VARTA AG Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen insbesondere aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nicht nachkommen kann. Zur Mitigierung dieses Risikos werden rollierende Liquiditätsplanungen unter Berücksichtigung von Zahlungseingängen erstellt und überwacht.

Aufgrund der Cyberattacke im Februar 2024 und dem damit zusammenhängenden Produktionsstillstand verschlechterte sich die Liquiditätslage zusehends im ersten Halbjahr 2024. Aufgrund der weiteren Entwicklungen führte dies dazu, dass sich der Vorstand am 21. Juli 2024 zu einer finanziellen Neuaufstellung unter Nutzung der Instrumente des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) entschied. Anfang Oktober 2024 konnte mit den Banken eine kommerzielle Einigung über eine Ergänzung des Sanierungskonzepts sowie über eine Brückenfinanzierung erzielt werden. Mit dieser Brückenfinanzierung konnte die Liquidität bis Ende März 2025 sichergestellt werden. Am 7. Oktober 2024 (zuletzt geändert am 14. Februar 2025) konnte ein Lock-Up Agreement mit den finanzierenden Banken, einem Großteil der Schuldscheindarlehensgläubiger und Beteiligungsgesellschaften von DDr. Tojner abgeschlossen werden.

Am 6. Dezember 2024 (zuletzt geändert am 14. Februar 2025) wurde das New Money Facility Agreement mit Konsortialkreditgebern und Teilen der Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, die der VARTA AG-Gruppe zur Deckung des Liquiditätsbedarfs einen neuen vorrangigen Kredit (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. € gewähren. Der Vollzug des New Money Facility Agreement ist an verschiedene Bedingungen geknpüft, die noch nicht vollständig erfüllt sind. Weitere Einzelheiten hierzu in Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Nachfolgend werden die undiskontierten vertraglichen Mittelabflüsse aus nichtderivativen und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen:

31. Dezember 2023

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(IN T€) BUCHWERTE VERTRAGLICHE CASHFLOWS SOFORT BIS 3 MONATE 4 BIS 12 MONATE 1 BIS 5 JAHRE
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 514.835 522.424 0 6.948 496.253 9.730
Leasingverbindlichkeiten 85.572 89.804 1.330 3.184 13.364 51.218
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 82.625 82.625 7.222 74.845 558 0
Sonstige Verbindlichkeiten * 2.609 2.609 966 1.060 583 0
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 685.641 697.462 9.518 86.037 510.758 60.948
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Rohstoffderivate - Auszahlungen 84 637 0 159 478 0
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten 84 637 0 159 478 0
Summe Konzern 685.725 698.099 9.518 86.196 511.236 60.948
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(IN T€) MEHR ALS 5 JAHRE
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 9.493
Leasingverbindlichkeiten 20.708
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0
Sonstige Verbindlichkeiten * 0
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 30.201
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Rohstoffderivate - Auszahlungen 0
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0
Summe Konzern 30.201

* Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 35,0 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 6,3 Mio. €, Zollverbindlichkeiten 3,7 Mio. € und sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern 8,9 Mio. €

31. Dezember 2022

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(IN T€) BUCHWERTE VERTRAGLICHE CASHFLOWS SOFORT BIS 3 MONATE 4 BIS 12 MONATE 1 BIS 5 JAHRE
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 515.795 526.161 17 148.218 359.131 9.152
Leasingverbindlichkeiten 87.097 90.701 1.584 3.253 13.514 50.975
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 101.373 101.373 43.151 57.860 362 0
Sonstige Verbindlichkeiten * 14.765 14.765 765 7.078 6.922 0
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 719.030 733.000 45.517 216.409 379.929 60.127
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
Summe Konzern 719.030 733.000 45.517 216.409 379.929 60.127
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(IN T€) MEHR ALS 5 JAHRE
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 9.643
Leasingverbindlichkeiten 21.375
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0
Sonstige Verbindlichkeiten * 0
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 31.018
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0
Summe Konzern 31.018

* Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 37,9 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 5,0 Mio. €, Zollverbindlichkeiten 2,6 Mio. € und sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 8,1 Mio. €

Marktpreisrisiken

Die Marktpreisrisiken beinhalten das Rohstoffpreis-, Währungs- und Zinsrisiko, welche nachfolgend näher erläutert werden.

Rohstoffpreisrisiko

Der Konzern kauft Rohstoffe in unterschiedlichen Mengen, die einem Preisänderungsrisiko unterliegen. Durch die Analyse der geplanten Rohstoffmengen werden die wesentlichen Rohstoffe bestimmt und teilweise durch Commodity Swaps (im Wesentlichen für Silber und Nickel) abgesichert. Das verbleibende Rohstoffrisiko wird für den Konzern als beherrschbar eingeschätzt. Diese Derivate haben zum Stichtag einen beizulegenden Zeitwert von 0,1 Mio. €.

Rohstoffbedarfe in Höhe von 41,0 Mio. € für Silber und 3,1 Mio. € für Nickel unterliegen einem Rohstoffpreisrisiko.

Eine Preiserhöhung um einen Prozentpunkt hätte das Konzernergebnis um 0,4 Mio. € vermindert (2022: um 1,3 Mio. € vermindert). Eine Reduktion des Rohstoffpreises von einem Prozentpunkt hätte eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 0,4 Mio. € (2022: Verbesserung um 0,02 Mio. €) zur Folge. Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.

Währungsrisiko

Der Konzern wickelt seine Warenein- und -verkäufe basierend auf der funktionalen Währung der drei Regionen überwiegend in Euro (Europa) und US-Dollar (USA, Asien) ab. Währungsrisiken, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen, werden mit Devisentermingeschäften abgesichert, sofern es sich um wesentliche Beträge gegenüber fremden Dritten handelt. Konzernintern wird dem Währungsrisiko begegnet, indem anfallende Ausgangsrechnungen bei Auslandsgesellschaften zum Großteil in der jeweiligen lokalen Währung fakturiert werden. Ebenso werden Einkäufe von Vorräten und/​oder von Dienstleistungen hauptsächlich in der lokalen Währung der Tochtergesellschaften getätigt.

Zum Bilanzstichtag sind die verzinslichen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen handelt es sich hier um Leasing- und Darlehensverbindlichkeiten, überwiegend in Euro und US-Dollar ausgewiesen, welche den funktionalen Währungen der jeweiligen Konzerngesellschaften entsprechen, sodass auch diesbezüglich nach Einschätzung des Konzerns kein wesentliches Währungsrisiko besteht.

Die nachfolgende Abbildung zeigt finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach dem Währungspaar EUR/​USD, bei denen die Währung von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft, welche diese Finanzinstrumente hält, abweicht.

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21.905 2.013
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.234 6.522
Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen 3.532 2.891
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.173 19.253
Darlehen von nahestehenden Unternehmen 11.240 9.282
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen -11.854 2.233
Summe Währungsexposure brutto 24.112 -19.342
Summe Währungsexposure netto 24.112 -19.342

Weitere für den Konzern relevante Währungspaare sind von untergeordneter Bedeutung, da diese überwiegend aus Transaktionen innerhalb des VARTA AG Konzerns stammen.

Eine Aufwertung (Abwertung) der funktionalen Währung des VARTA AG Konzerns gegenüber dem US-Dollar in Höhe der unten angeführten Prozentpunkte hätte das Ergebnis des Konzernabschlusses um die untenstehenden Beträge per 31. Dezember erhöht (gemindert). Im Rahmen dieser Analyse werden die übrigen Variablen, insbesondere die Zinssätze, konstant gehalten.

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(IN T€) GEWINN
31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
EUR/​USD +7,3 % (Vj.: +8,0 %) -687 -1.841
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(IN T€) VERLUST
31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
EUR/​USD -7,3 % (Vj.:-8,0 %) 795 2.162

Die Volatilität für die einzelnen relevanten Währungspaare wurde mit historischen Daten für die letzten 250 Kurstage (vor dem jeweiligen Stichtag) berechnet. Auf Basis der täglichen Wechselkursentwicklung (Veränderung aktueller Kurse gegenüber Vortag) wurde durch Hochskalieren dieser Tagesvolatilitäten die dargelegte angenommene Jahresvolatilität ermittelt.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass sich zukünftige Zinszahlungen oder beizulegende Zeitwerte aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern.

Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, welche sich aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln zu variablen Zinssätzen ergeben. Im Konzern sind weder finanzielle Vermögenswerte (Festgelder) noch finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), die fix verzinslich sind, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln mit fixen Zinssätzen ergeben sich folglich keine Risiken. Die Struktur des Schuldscheindarlehens besteht zu ca. 66 % aus fixen Tranchen und für den deutlich geringeren, variablen Teil werden keine Zinssicherungen vorgenommen. Der hohe fixe Anteil ist aufgrund der besseren Planbarkeit und Steuerung so gewählt worden. Der Konsortialkredit, bestehend aus einem befristeten Darlehen in Höhe von 100,0 Mio. € und einer revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 135,0 Mio. €, hat aufgrund der üblicherweise kurzfristigeren Ziehungen unterschiedliche Laufzeiten. Die Laufzeit des Kreditvertrags endet in 2026 und kann in unterschiedlichen Laufzeiten von ein bis sechs Monaten gezogen werden. Die Verzinsung ist abhängig von der jeweiligen gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen Euribor. Daher werden auch hier keine Zinssicherungsinstrumenten abgeschlossen.

Der VARTA AG Konzern stuft derzeit aufgrund der aktuell prognostizierten Zinssenkungen das Zinsrisiko als gering ein. Dennoch ist im Zusammenhang mit der im StaRUG-Verfahren vorgesehenen Anpassung der Finanzierungen ein Anstieg der Zinssätze zu erwarten. Ein Anstieg der Zinsaufwendungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende verzinsliche Finanzinstrumente:

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BUCHWERTE
(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte * 119.840 108.691
Finanzielle Verbindlichkeiten ** 328.968 324.224

* enthalten Bankguthaben sowie kurzfristige Veranlagungen

** enthalten sonstige Finanzverbindlichkeiten, ohne derivative Finanzinstrumente 0,1 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €)

Eine Zinssatzerhöhung um einen Prozentpunkt hätte das Konzernergebnis um 1,5 Mio. € vermindert (2022: um 1,3 Mio. € vermindert). Eine Reduktion des Zinssatzes von einem Prozentpunkt hätte eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 1,5 Mio. € (2022: Erhöhung um 0,02 Mio. €) zur Folge. Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.

Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente im Wesentlichen zur Reduzierung der Risiken aus Änderungen von Rohstoffkursen ein. Dabei kommen Commodity Swaps zur Reduktion der kurzfristigen Auswirkungen von Rohstoffpreisschwankungen zur Anwendung. Alle diesbezüglichen Vertragspartner sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering. Der realisierte Verlust der dargestellten derivativen Finanzinstrumente beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 0,5 Mio. € (31. Dezember 2022: Verlust 13,3 Mio. €).

Die Sicherungsgeschäfte werden über die Laufzeit mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs abgeschlossen.

Die Commodity-Sicherungen sind mit einem Wert von 0,1 Mio. € (2022: 0,7 Mio. €) in den anderen finanziellen Vermögenswerten und in den anderen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem Wert in Höhe von 0,1 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €) dargestellt.

41. Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Die Derivate werden im Rahmen des deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte abgeschlossen, welcher eine Verrechnung von ausstehenden Positionen ermöglicht. Der zugrunde liegende Vertrag entspricht nicht den Kriterien des IAS 32, um eine Verrechnung durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Verzug oder einer Insolvenz eines Vertragspartners, besteht trotzdem ein rechtskräftiges Recht zur Verrechnung von ausstehenden Geschäften. Zum Bilanzstichtag wurden weder Verrechnungen in den finanziellen Posten vorgenommen, noch liegen Saldierungspotenziale vor.

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte Finanzinstrumente

In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Kategorien sowie die beizulegenden Zeitwerte nach Klassen dargestellt:

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(IN T€) KATEGORIE NACH IFRS 9 BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2023 BEIZULEGENDER ZEITWERT STUFE NACH IFRS 13
Aktive Finanzinstrumente
Sonstige Vermögenswerte langfristig 36.165
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 n/​a 36.044 n/​a n/​a
- davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte AC 121 n/​a 1 n/​a
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 114.811
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 44.565 n/​a 1 n/​a
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FVTPL 68.951 68.951 2
- davon aus anhaltendem Engagement n/​a 1.295 n/​a n/​a
Andere finanzielle Vermögenswerte kurzfristig 63
- davon Derivate freistehend FVTPL 63 63 2
Sonstige Vermögenswerte kurzfristig 28.899
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 n/​a 6.832 n/​a n/​a
- davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte AC 22.066 n/​a 1 n/​a
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 120.163 n/​a 1 n/​a
Summe 300.101
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(IN T€) KATEGORIE NACH IFRS 9 BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2023 BEIZULEGENDER ZEITWERT STUFE NACH IFRS 13
Passive Finanzinstrumente
Leasingverbindlichkeiten langfristig² n/​a 68.799 n/​a n/​a
Andere finanzielle Verbindlichkeiten langfristig 19.223
- davon andere finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 19.223 24.278 3
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig² n/​a 16.773 n/​a n/​a
Andere finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig 495.696 452.371 0
- davon andere finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 494.317 n/​a 1 n/​a
- davon zugehörige Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement n/​a 1.295 n/​a n/​a
- davon Derivate freistehend FVTPL 84 n/​a 1 n/​a
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 96.308
- davon erhaltene Anzahlungen n/​a 13.683 n/​a n/​a
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 82.625 n/​a 1 n/​a
Sonstige Verbindlichkeiten kurzfristig 30.951
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 n/​a 18.004 n/​a n/​a
- davon übrige sonstige Verbindlichkeiten FLAC 12.947 n/​a 1 n/​a
Summe 727.750

1 Da der Buchwert aufgrund seiner Kurzfristigkeit einen angemessenen Näherungswert des Zeitwerts darstellt, unterbleibt eine gesonderte Angabe des Zeitwerts.

2 Leasingverbindlichkeiten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des IFRS 9. Der beizulegende Zeitwert ist gemäß IFRS 7.29 d nicht anzugeben.

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Finanzielle Vermögenswerte AC Amortised Cost 186.915 222.635
Finanzielle Vermögenswerte FVTPL Fair Value through Profit and Loss 69.014 36.142
Finanzielle Verbindlichkeiten FVTPL Fair Value through Profit and Loss 84 0
Finanzielle Verbindlichkeiten FLAC Financial Liabilities at Amortised Cost 609.112 631.249

1 Da der Buchwert aufgrund seiner Kurzfristigkeit einen angemessenen Näherungswert des Zeitwerts darstellt, unterbleibt eine gesonderte Angabe des Zeitwerts.

2 Leasingverbindlichkeiten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des IFRS 9. Der beizulegende Zeitwert ist gemäß IFRS 7.29 d nicht anzugeben.

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(IN T€) KATEGORIE NACH IFRS 9 BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2022 BEIZULEGENDER ZEITWERT STUFE NACH IFRS 13
Aktive Finanzinstrumente
Sonstige Vermögenswerte langfristig 37.953
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 n/​a 37.715 n/​a n/​a
- davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte AC 238 n/​a 1 n/​a
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110.378
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 74.228 n/​a 1 n/​a
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FVTPL 35.467 35.467 2
- davon aus anhaltendem Engagement n/​a 683 n/​a n/​a
Andere finanzielle Vermögenswerte kurzfristig 675
- davon Derivate freistehend FVTPL 675 675 2
Sonstige Vermögenswerte kurzfristig 44.958
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 n/​a 5.498 n/​a n/​a
- davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte AC 39.460 n/​a 1 n/​a
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 108.709 n/​a 1 n/​a
Summe 302.673
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(IN T€) KATEGORIE NACH IFRS 9 BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2022 BEIZULEGENDER ZEITWERT STUFE NACH IFRS 13
Passive Finanzinstrumente
Leasingverbindlichkeiten langfristig² n/​a 69.700 n/​a n/​a
Andere finanzielle Verbindlichkeiten langfristig 18.795
- davon andere finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 18.795 19.394 3
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig² n/​a 17.397 n/​a n/​a
Andere finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig 497.000
- davon andere finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 496.317 n/​a 1 n/​a
- davon zugehörige Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement n/​a 683 n/​a n/​a
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 116.667
- davon erhaltene Anzahlungen n/​a 15.294 n/​a n/​a
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 101.373 n/​a 1 n/​a
Sonstige Verbindlichkeiten kurzfristig 33.364
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 n/​a 18.600 n/​a n/​a
- davon übrige sonstige Verbindlichkeiten FLAC 14.764 n/​a 1 n/​a
Summe 752.923

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts:

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IFRS 13.9).

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

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Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden

Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 auf einer Notierung basierenden Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen

Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Zum Bilanzstichtag weist der Konzern ausschließlich Finanzinstrumente der Stufe 2 aus, welche mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die Ermittlung der Fair Values für Rohstoffderivate erfolgt durch die Kreditinstitute, mit denen diese Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Dabei werden die Derivate auf Basis der für den betreffenden Stichtag gültigen Marktdaten unter Anwendung anerkannter mathematischer Bewertungserfahren (Barwertmethode) bewertet.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie FVTPL zugeordnet sind, liegen am Stichtag zwar keine notierten Preise auf liquiden Märkten vor, diese können jedoch mittels anderer am Stichtag am Markt beobachtbarer Eingangsparameter bewertet werden. Da diese beobachtbaren Eingangsparameter nicht wesentlich angepasst und keine nicht beobachtbaren Eingangsparameter verwendet werden, liegt eine Bewertung der Stufe 2 vor. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt grundsätzlich durch Abzinsung der künftigen vertraglichen Zahlungsströme unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitadäquaten Marktzinssatzes.

Die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten langfristigen nicht-derivativen passiven Finanzinstrumente werden durch Diskontierung der vertraglichen Zahlungsströme mit laufzeit- und risikoadäquaten

Diskontierungssätzen zum Bewertungsstichtag bewertet. Da die Bonität des VARTA AG Konzerns als nicht beobachtbarer Inputfaktor bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe hat, handelt es sich um einen beizulegenden Zeitwert der Stufe 3.

Die Buchwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen aufgrund ihres kurzfristigen Charakters einen angemessenen Näherungswert des beizulegenden Zeitwerts dar, weshalb auf eine gesonderte Angabe verzichtet wird.

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Finanzielle Vermögenswerte AC Amortised Cost -50 3.070
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten FVTPL Fair Value through Profit and Loss -758 -13.935
Finanzielle Verbindlichkeiten FLAC Amortised Cost -33.468 -13.762

Das erfasste Nettoergebnis von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten, resultiert überwiegend aus Zinseffekten sowie Veränderungen von Wertberichtigungen. Das erfasste Nettoergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten resultiert insbesondere aus unrealisierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Das erfasste Nettoergebnis von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus Währungseffekten und Zinsaufwendungen inklusive der Amortisationseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode.

Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen:

Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente ergeben sich wie folgt:

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(IN T€) 31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
Zinsertrag aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten 1.903 2.450
Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden -33.468 -13.762
Summe -31.565 -11.312

42. Nahestehende Personen und Gesellschaften

Folgende Personen und Gesellschaften wurden als nahestehende Personen und Gesellschaften für die Berichtsperioden 2023 und 2022 identifiziert:

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MTC als oberstes Mutterunternehmen und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;

Alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von Mitgliedern des Managements kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;

Prof. DDr. Michael Tojner als oberste Kontrollinstanz und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt durch Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;

Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VARTA AG und deren Familienangehörige; Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zum VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. unter 21 Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer.

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden unter marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Transaktionen mit nahestehenden Personen des Konzerns werden in folgenden Kategorien dargestellt:

Nahestehende Unternehmen:

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Gesellschaften, die von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden, und MTC selbst (im Folgenden "MTC-Gesellschaften");

Gesellschaften, die von Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden (im Folgenden "Prof. DDr. Tojner Gesellschaften");

Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns;

Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

Gesellschaften, die vom Key Management kontrolliert oder gemeinsam kontrolliert werden

Nahestehende Personen:

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Personen, die direkt oder indirekt über die Befugnis und die Verantwortung für die Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten des Konzerns verfügen sowie diesen nahestehende Personen.

42.1. Nahestehende Unternehmen

Im dargestellten Konzernabschluss sind die Verkäufe und der Erwerb von Vermögenswerten und Dienstleistungen sowie sonstigen Verrechnungen von und an nahestehenden Unternehmen enthalten:

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2023 2022
(IN T€) TRANSAKTIONSVOLUMEN TRANSAKTIONSVOLUMEN
TRANSAKTIONEN VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften 19 2.467 349 3.088
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften 32 10.541 104 3.368
Summe 51 13.008 453 6.456

Zum 31. Dezember 2023 sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten offen:

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31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
(IN T€) AUSSTEHENDE POSITIONEN AUSSTEHENDE POSITIONEN
TRANSAKTIONEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften 23.344 10.824 25.430 8.526
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften 14 6.723 6 11
Summe 23.358 17.547 25.436 8.537

Transaktionen mit MTC-Gesellschaften

Folgende Transaktionen wurden im vorliegenden Geschäftsjahr mit MTC-Gesellschaften getätigt:

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2023 2022
(IN T€) TRANSAKTIONSVOLUMEN TRANSAKTIONSVOLUMEN
TRANSAKTIONEN VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
Dienstleistungen - 1.949 - 681
sonstige Verrechnungen 19 518 349 2.407
Summe 19 2.467 349 3.088

Die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden MTC-Gesellschaften weisen per 31. Dezember 2023 folgende Positionen aus:

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31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
(IN T€) AUSSTEHENDE POSITIONEN AUSSTEHENDE POSITIONEN
TRANSAKTIONEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN
Dienstleistungen 0 1.923 8 129
sonstige Verrechnungen 23.344 8.901 25.422 8.397
Summe 23.344 10.824 25.430 8.526

Es besteht weiterhin eine finanzielle Verbindlichkeit gegenüber MTC-Gesellschaften aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen 20 Andere finanzielle Verbindlichkeiten) in Höhe von 8,9 Mio. € (2022: 8,4 Mio. €). Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Laufe des Geschäftsjahres 2024 wurde der Besserungsschein im Jahr 2024 ertragswirksam.

Zusätzlich ist im Restrukturierungsplan der VARTA AG ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen. (vgl. 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).

In Zusammenhang mit einer geplanten Kapitalerhöhung bei der VARTA AG, wurde von einer MTC-Gesellschaft eine Garantie für eine Kapitalerhöhung abgegeben. Die hierfür anfallenden Honorare belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,8 Mio. €. Im Restrukturierungsplan der VARTA AG ist ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen. Dies wird bei Durchführung der Maßnahmen in 2025 zu einer ertragswirksamen Ausbuchung dieser Verpflichtung führen. Weitere Ausführungen hierzu siehe Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Im Juli 2021 hat die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit der VC Pensionen GmbH, Ellwangen, (Deutschland) einen Vertrag abgeschlossen, in dem die VC Pensionen GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 28,7 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die offenen Forderungen gegenüber einer MTC Gesellschaft resultieren im Wesentlichen aus der Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber der VC Pensionen GmbH.

Die ausstehenden Forderungen sind weitestgehend besichert.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine Dividendenzahlungen an die Mehrheitsgesellschafterin VGG Beteiligungen SE (2022: 54,9 Mio. €).

Die nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE in Höhe von 8,0 Mio. € besteht im Geschäftsjahr 2023 in unveränderter Höhe fort. Zusätzlich besteht mit der VGG Beteiligungen SE eine im Vorjahr erteilte weitere Bürgschaft in Höhe von 13,0 Mio. €. Wir verweisen hierzu auf Kapitel 21.2 Pensionen.

Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften

Im Rahmen einer Sale- and Leaseback Transaktion im Jahr 2015 mit einer durch Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten Gesellschaft (vgl. Erläuterungen 10 Leasing) sind aus der Rückmiete sowie den dazugehörigen Anwachsungsverträgen der Grundstücke und Gebäude im Geschäftsjahr 2023 3,5 Mio. € (2022: 3,1 Mio. €) für Mietaufwendungen angefallen. Ein weiterer Mietvertrag mit diesem von Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten Unternehmen wurde im Vorjahr für ein noch zu errichtendes Gebäude geschlossen. Für die Aufhebung dieses Vertrages und den daraus resultierenden Verpflichtungen, wurde im Geschäftsjahr 2023 eine Rückstellung in Höhe von 6,7 Mio. € gebildet. Im Restrukturierungsplan der VARTA AG ist ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen. Dies wird bei Durchführung der Maßnahmen in 2025 zu einer ertragswirksamen Ausbuchung dieser Verpflichtung führen. Weitere Ausführungen hierzu siehe Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Insgesamt stellt sich das Transaktionsvolumen mit Prof. DDr. Michael Tojner-Gesellschaften wie folgt dar:

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2023 2022
(IN T€) TRANSAKTIONSVOLUMEN TRANSAKTIONSVOLUMEN
TRANSAKTIONSART VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
Dienstleistungen 32 10.541 104 3.368
Summe 32 10.541 104 3.368

Zum Bilanzstichtag sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag in der Konzern-Rechnung offen:

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31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022
(IN T€) AUSSTEHENDE POSITIONEN AUSSTEHENDE POSITIONEN
TRANSAKTIONEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN
Dienstleistungen 14 6.723 6 11
Summe 14 6.723 6 11

Auch die Garantie der Global Equity Beteiligungs-Management GmbH, Wien, über 20,0 Mio. € für Eventualverbindlichkeiten besteht im Geschäftsjahr 2023 in unveränderter Höhe fort (vgl. 44 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten).

Transaktionen mit Gesellschaften, die vom Key Management Personnel kontrolliert werden

Mit der Herbert Quandt Stiftung besteht ein Darlehensvertrag über 0,52 Mio. € (2022: 0,52 Mio. €). Zum Stichtag besteht eine Verbindlichkeit von 0,57 Mio. € (2022: 0,59 Mio. €). Abgegrenzte Zinsen für dieses Darlehen betragen zum Stichtag 0,05 Mio. € (2022: 0,07 Mio. €). Im Geschäftsjahr erfolgte eine Tilgung in Höhe von 0,03 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €).

Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen

Nach der Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG im Jahr 2018 und der Liquidierung im Jahr 2019, erfolgte im Jahr 2023 die Liquidation und Löschung der verbliebenen Verwaltungsgesellschaft VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH.

Transaktionen mit Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Zum 31. Dezember 2023 gab es keine Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

4 2.2. Nahestehende Personen

Das Key Management Personnel besteht aus dem Vorstand, den Divisionsleitern sowie dem Aufsichtsrat der VARTA AG. Das Key Management Personnel ohne Aufsichtsrat erhielt folgende Vergütung:

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(IN T€) 2023 2022
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 3.111 3.288
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2 1
Leistungen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses 158 -
Gesamtbetrag Vergütung Key Management Personnel 3.271 3.289

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten Vergütungen in Höhe von 0,4 Mio. € (2022: 0,4 Mio. €). Zum 31. Dezember 2023 bestehen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats keine Verbindlichkeiten (2022: 0,1 Mio. €).

Für die Mitglieder des Key Management Personnel bestehen zum 31. Dezember 2023 abgegrenzte Schulden in Höhe von 1,5 Mio. € (2022: 0,4 Mio. €) aus Bonusvereinbarungen und Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 0,02 Mio. € (2022: 0,7 Mio. €).

Nahestehende Personen des Key Management Personnel erhielten Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. € (2022: 0,1 Mio. €). Zusätzlich bestehen abgegrenzte Schulden in Höhe von 0,03 Mio. € (2022: 0,01 Mio. €).

Die Vergütung der obersten Führungs- und Überwachungsebene setzt sich im Wesentlichen aus fixen Grundgehältern und variablen Bonuszahlungen zusammen. Variable Bonuszahlungen orientieren sich an verschiedenen Leistungsindikatoren (insbesondere Adjusted EBITDA) der VARTA AG Gruppe. Die festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt und Nebenleistungen. Die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen eine kurzfristige Vergütungskomponente (STI) sowie eine langfristige Vergütungskomponente (LTI). Das Vorstandsmitglied hat den LTI-Betrag in Aktien der Gesellschaft zu investieren, die einer vierjährigen Mindesthaltedauer unterliegen. Für die variable Vergütung bestehen Einbehalts- und Rückforderungsregelungen.

Von einem anderen Unternehmen erbrachte Leistungen im Key Management Personnel wurden Honorare in Höhe von 0,4 Mio. € und Kostenerstattungen in Höhe von 0,05 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr abgerechnet (2022: 0,0 Mio. €). Gegenüber diesem Unternehmen bestanden wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten.

43. Management der VARTA AG

Der Vorstand der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:

Michael Ostermann, Mitglied des Vorstands, Vorstandsvorsitzender /​ CEO seit 06. Mai 2024
Weitere Mandate:

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Mitglied des Aufsichtsrats der Industriedruck AG

Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH seit 01. Juni 2024

Dr. Markus Hackstein, Sprecher des Vorstands bis 06. Mai 2024, Mitglied des Vorstands bis 17. Juni 2024
Weitere Mandate:

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Vorsitzender des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH bis 31. Mai 2024

Rainer Hald, Mitglied des Vorstands, Technikvorstand /​ CTO

Marc Hundsdorf, Mitglied des Vorstands, Finanzvorstand /​ CFO vom 15. Mai 2023 bis 28. Februar 2025

Michael Giesswein, Mitglied des Vorstands, Restrukturierungsvorstand /​ CRO vom 15. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024
Weitere Mandate:

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Aufsichtsratsmitglied der VARTA Microbattery GmbH seit 15. Juli 2023

Aufsichtsratsmitglied der V42 Vorratsgesellschaft SE seit 19. September 2023

Armin Hessenberger, Mitglied des Vorstands, Finanzvorstand /​ CFO bis 30. April 2023

Thomas Obendrauf, Mitglied des Vorstands, vom 19. Januar 2023 bis 17. Februar 2023

Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:

Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender)
Verwaltungsratspräsident und Mehrheitseigentümer der Montana Tech Components AG, Reinach
Weitere Mandate:

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Co-Präsident des Verwaltungsrats der Montana Aerospace AG, Reinach

Präsident des Verwaltungsrats der Montana AS Beteiligungs Holding AG, Zug

Mitglied des Aufsichtsrats der Dorotheum GmbH, Wien

Verwaltungsrat und geschäftsführender Direktor der Hydrox Green Power SPAC SE, Wien seit 21. Dezember 2023

Dr. Harald Sommerer (stellvertretender Vorsitzender bis 24. September 2024) Unternehmer
Weitere Mandate:

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Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kapsch Traffic Com AG, Wien

Sven Quandt
Geschäftsführer der X-raid GmbH, Trebur-Astheim und Unternehmer
Weitere Mandate:

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Stiftungsbeirat der Herbert Quandt Stiftung, Hannover

Martin Ohneberg
Geschäftsführender Gesellschafter der HENN Industrial Group GmbH & Co. KG, Dornbirn und Unternehmer
Weitere Mandate:

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Präsident des Verwaltungsrats der Aluflexpack AG, Reinach,

Vorsitzender des Aufsichtsrats der VERBUND AG, Wien

Vize-Präsident des Verwaltungsrats der Montana Aerospace AG, Reinach

Mitglied des Aufsichtsrats der Getzner Werkstoffe Holding GmbH, Bürs

Dr. Michael Pistauer
Finanzvorstand /​ CFO und Co-CEO Montana Aerospace AG, Reinach und Unternehmer
Weitere Mandate:

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Präsident des Verwaltungsrats der Alu Menziken Extrusion AG, Reinach

Präsident des Verwaltungsrats der Montana AS Beteiligungs Holding AG, Zug

Vorsitzender des Aufsichtsrats der ASTA Energy Solutions AG, Oed /​ Bezirk Wiener Neustadt seit 12. August 2023

Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH

Günther Apfalter seit 11. Juli 2023
Unternehmer
Weitere Mandate:

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Vorsitzender des Aufsichtsrats der SWARCO AG, Wattens

Mitglied des Aufsichtsrats der Hirschmann Automotive GmbH, Rankweil

Mitglied des Aufsichtsrats der LEONI AG, Nürnberg

Josef Reichhart seit 23. September 2024
Betriebsratsmitglied der VARTA Microbattery GmbH
keine weiteren Mandate

Thomas Kopf seit 23. September 2024
Betriebsratsvorsitzender der VARTA Micro Production GmbH
keine weiteren Mandate

Bernd Jandl seit 23. September 2024
Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der VARTA Storage GmbH
keine weiteren Mandate

Oliver Milbich (stellvertretender Vorsitzender) seit 23. September 2024
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KG aA
keine weiteren Mandate

Katja Kalkreuter seit 23. September 2024
Gewerkschaftssekretärin der IG Metall
keine weiteren Mandate

Juliane Deak seit 23. September 2024
Gewerkschaftssekretärin der IG Metall
keine weiteren Mandate

44. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

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(IN T€) 2023 2022
Service - bzw. Dienstleistungsverpflichtungen, Miete
Fällig bis 2024 /​ 2023 4.333 2.505
Fällig bis 2025 - 2029 /​ 2024 - 2028 7.923 16.893
Fällig nach 2029 /​2028 6.078 29.063
Bestellobligo aus genehmigten Investitionen
Fällig bis 2024 /​ 2023 20.626 71.205
Übrige Abnahmeverpflichtungen
Fällig bis 2024 /​ 2023 160.624 143.997
Summe 199.584 263.663

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für Services- bzw. Dienstleistungen sowie Mieten beinhalten bereits beauftragte, noch nicht erbrachte Dienstleistungen und abgeschlossene, aber noch nicht begonnene Mietverhältnisse.

Das Bestellobligo aus genehmigten Investitionen umfasst offene Beträge aus Investitionsbestellungen, die von den Lieferanten noch nicht ausgeführt wurden und bei Fertigstellung bzw. Lieferung zu Vermögenswerten im Anlagevermögen führen.

Die übrigen Abnahmeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Aufträge und Lieferverträge, die mit verschiedenen Lieferanten zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Rohstoffen, Vorprodukten und halbfertigen Erzeugnissen erstellt wurden. Die zukünftigen Verpflichtungen reduzieren sich vor allem aufgrund der Beendigung des Geschäftsraummietvertrag für das neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen betragen 66,7 Mio. € (2022: 58,9 Mio. €).

Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtliche branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen und nahestehendes Unternehmen der VARTA AG, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Erst wenn die Risiken aus den Altlasten das Deckungspotential der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird die VARTA AG entsprechend belastet. Die VARTA AG hat diese verbleibenden Risiken bewertet und keinen Bedarf zur Bildung einer Rückstellung identifiziert.

Im Zusammenhang mit den im Jahr 2016 von der VARTA AG in die VRT Pensionen GmbH abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet die VARTA AG gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG als Gesamtschuldner für 10 Jahre nach der Abspaltung und somit bis zum Jahr 2026. Da die Abspaltung der 25,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen für die Pensionsverpflichtungen in Höhe von 26,9 Mio. € umfasste, geht die VARTA AG aufgrund des Aktivüberhangs von 1,4 Mio. € davon aus, aus der Nachhaftung nicht in Anspruch genommen zu werden. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.

Die ausgewiesenen Werte für Service- bzw. Dienstleistungsverpflichtungen, Miete in den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten im Konzernabschluss 2022 zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 119,5 Mio. € beinhalten bereits in der Bilanz passivierte Leasingverpflichtungen für laufende Mietverträge in Höhe von 71,0 Mio. € und hätten daher 48,5 Mio. € betragen müssen.

Es liegt folglich ein wesentlicher Fehler nach IAS 8.8 in Form einer fehlerhaften Angabe im Konzernabschluss 2022 hinsichtlich Bewertung, Ansatz und Ausweis (einschließlich Darstellung) im Konzern-Anhang vor.

45. Beteiligungsgesellschaften

Für die im Konzernabschluss dargestellten Perioden wurden folgende Gesellschaften einbezogen, Angabe nach § 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 1 - 6 HGB:

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NAME DER GESELLSCHAFT SITZ LAND WÄHRUNG BETEILIGUNGSQUOTE
VARTA Aktiengesellschaft Ellwangen Deutschland EUR Muttergesellschaft
Anabasis Handelsgesellschaft mbH Dischingen Deutschland EUR 100,00 %
Auditas Inc. Ridgefield Vereinigte Staaten von Amerika USD 100,00 %
Connexio alternative investment holding GmbH Wien Österreich EUR 100,00 %
EMEA Consumer Batteries (Shenzhen) Co. Ltd. Shenzhen China CNY 100,00 %
Mezzanin Finanzierungs GmbH Wien Österreich EUR 100,00 %
V42 Vorratsgesellschaft SE 1 Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
P.T. VARTA Microbattery Indonesia Batam Indonesien USD 100,00 %
V4Smart GmbH & Co. KG² Nördlingen Deutschland EUR 100,00 %
V4Drive Romania S.R.L. Otopeni Rumänien RON 100,00 %
VARTA Consumer Austria GmbH Brunn am Gebirge Österreich EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. Utrecht Niederlande EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries Iberia S.L.U. Madrid Spanien EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries Italia s.r.l. Basiglio Italien EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries Poland Sp.z.o.o. Warschau Polen PLN 100,00 %
VARTA Consumer Batteries UK Ltd. Oldham Vereinigtes Königreich GBP 100,00 %
VARTA Consumer Bulgaria EOOD Sofia Bulgarien BGN 100,00 %
VARTA Consumer Czech spol. s.r.o. Česká Lípa Tschechische Republik CZK 100,00 %
VARTA Consumer Denmark A/​S Albertslund Dänemark DKK 100,00 %
VARTA Consumer Europe Holding GmbH Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Finland Oy Vantaa Finnland EUR 100,00 %
VARTA Consumer France S.A.S. Courbevoie Frankreich EUR 100,00 %
VARTA Consumer Hrvatska d.o.o. Zagreb Kroatien EUR 100,00 %
VARTA Consumer Hungaria Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 %
VARTA Consumer Kommandit GmbH Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Komplementär GmbH Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Norway AS Oslo Norwegen NOK 100,00 %
VARTA Consumer Schweiz GmbH Dietlikon Schweiz CHF 100,00 %
VARTA Consumer Slovakia spol. s.r.o. Prievidza Slowakei EUR 100,00 %
VARTA Consumer Sweden AB Bromma Schweden SEK 100,00 %
VARTA Consumer Trgovina d.o.o. Ljubljana Slowenien EUR 100,00 %
VARTA Innovation GmbH Graz Österreich EUR 100,00 %
VARTA Micro Production GmbH Nördlingen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Microbattery GmbH 1 Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Microbattery Inc. Rye, NY Vereinigte Staaten von Amerika USD 100,00 %
VARTA Microbattery Japan KK Tokio Japan USD 100,00 %
VARTA Microbattery Pte. Ltd. Singapur Singapur USD 100,00 %
VARTA Microbattery S.R.L. Brasov Rumänien RON 100,00 %
Varta Pilleri Ticaret Limited Sirketi Istanbul Türkei TRY 100,00 %
VARTA Storage GmbH Nördlingen Deutschland EUR 100,00 %
VHB Real Estate Holdings LLC Delaware Vereinigte Staaten von Amerika EUR 100,00 %

1 vormals V4Drive SE

2 vormals V4Drive Battery GmbH

46. Zusätzliche Angaben nach HGB

Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB

Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, Deutschland, VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Ellwangen, Deutschland, nehmen die Befreiungsregelungen nach § 264 Abs. 3 HGB für Offenlegung und Nichtaufstellung von Anhang und Lagebericht in Anspruch. Die VARTA AG erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis dieser Gesellschaften und ist der befreiende Konzernabschluss.

Das gezeichnete Kapital der VARTA AG wird von der VGG Beteiligungen SE, Wien, mit 50,12 % gehalten. Die restlichen 49,88 % befinden sich im Streubesitz. Oberstes Mutterunternehmen der VGG Beteiligungen SE ist die Montana Tech Components AG in Reinach, Schweiz. Montana stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis auf. Der Konzernabschluss der Montana Tech Components AG kann auf der Website www.montanatechcomponents.com abgerufen werden.

Befreiungen nach § 291 Abs. 2 HGB

Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, VARTA Consumer Europe Holding GmbH, Ellwangen, Deutschland, und VARTA Consumer Komplementär GmbH, Ellwangen, Deutschland, sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses befreit.

Verbindlichkeiten

Der in der Position 20 beschriebene Forderungsverzicht eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von 8,9 Mio. € hat eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Weitere wesentliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Es bestehen keine gesicherten Konzernverbindlichkeiten.

Anzahl der Arbeitnehmer

Dazu verweisen wir auf die Erläuterungen 31 zum Personalaufwand.

Angaben zur Gesamtvergütung des Vorstands und Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2,8 Mio. € (2022: 2,4 Mio. €). Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Aufwandsentschädigungen von insgesamt 0,4 Mio. € (2022: 0,4 Mio. €). Zum Stichtag stehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsräten offen. Die Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene belaufen sich auf 0,4 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €). Für diese Personengruppe sind Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 0,02 Mio. € berücksichtigt.

Angaben über die Aufsichtsratvergütungen sowie die Vorstandsvergütungen im Jahr 2023 sind im Vergütungsbericht der VARTA AG dargestellt und werden unter https:/​/​www.varta-ag.com/​de/​investoren/​veroeffentlichungen abrufbar zur Verfügung gestellt werden.

Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers

Nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind für das laufende Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorare für den Konzernabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie folgt aufzuschlüsseln:

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(IN T€) 2023 2022
Abschlussprüfungsleistungen 1.608 1.201
Summe 1.608 1.201

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 129,8 Mio. € erzielt. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags von 173,8 Mio. € und des Jahresfehlbetrags von 129,8 Mio. € ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Bilanzverlust von 303,7 Mio. €.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG haben im Juli 2024 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG abgegeben und auf der Webseite www.varta-ag.com dauerhaft zugängig gemacht.

47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Cyberattacke

Die VARTA AG-Gruppe wurde am 12. Februar 2024 das Ziel einer Cyberattacke auf größere Teile ihrer IT-Systeme an den fünf Produktionsstandorten, zahlreichen Vertriebsstandorten sowie in Verwaltungsbereichen. Die SAP-Systeme ebenso wie zentrale Systeme der Fertigung waren kurzfristig wieder einsatzfähig. Zum heutigen Tage funktioniert die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten über die bisherigen Kommunikationskanäle wieder auf demselben Niveau wie vor der Cyberattacke. Ein zentraler Schwerpunkt der letzten Monate war die Erhöhung der IT-Sicherheit unter anderem durch die Erneuerung von Firewall- und anderer kritischer Systeme. Von einer nahezu kompletten Wiederherstellung der IT-Infrastruktur ist im Laufe des ersten Halbjahrs 2025 auszugehen.

Aufgrund der Folgen der Cyberattacke und der bestehenden Restrukturierungssituation (insbesondere der zu diesem Zeitpunkt laufenden Verhandlungen mit Finanzgläubigern und Investoren sowie im Folgenden dem laufenden Restrukturierungsverfahren) musste der Vorstand der VARTA AG mehrmals die ursprünglich für Ende März 2024 vorgesehene Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 verschieben.

Personelle Veränderungen

Im Mai 2024 wurde Herr Michael Ostermann zum neuen Vorstandsmitglied der VARTA AG und zum neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO) bestellt. Herr Dr. Hackstein gab seine Funktion als Sprecher des Vorstands zum 6. Mai 2024 auf. Seine Funktion als Mitglied des Vorstands der VARTA AG legte er zum 17. Juni 2024 nieder.

Mit Mitteilung vom 7. Mai 2024 machte der Vorstand der VARTA AG die Durchführung eines Statusverfahrens nach § 97 AktG bekannt. Den gerichtlichen Anträgen der Anteilseignervertreter bzw. der Arbeitnehmervertreter auf Zusammensetzung des Aufsichtsrats wurde entsprochen. Dementsprechend besteht der Aufsichtsrat seit Ende September 2024 aus sechs Vertretern der Anteilseigner und sechs Vertretern der Arbeitnehmer, insgesamt also aus zwölf Mitgliedern, siehe auch Kapitel 43 Management der VARTA AG.

Entsprechend der im Bestellungsbeschluss enthaltenen Befristung endete das Vorstandsmandat von Michael Giesswein mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Herr Giesswein ist seit 1. Januar 2025 Generalbevollmächtigter der VARTA AG und weiterhin als CRO tätig.

Mit Ablauf des 28. Februar 2025 hat Marc Hundsdorf seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands (CFO) auf eigenen Wunsch niedergelegt. Als sein Nachfolger wurde am 11. Februar 2025 Rolf Glessing vom Aufsichtsrat bestellt, der seine Tätigkeit zum 1. März 2025 aufnimmt.

Nachdem der Aufsichtsrat der VARTA AG Anfang Februar aufschiebend bedingt (u.a. auf das Delisting der VARTA AG) die Bestellung von Michael Giesswein zum Mitglied des Vorstands der VARTA AG beschlossen hat, haben sich die Finanzgläubiger, der Aufsichtsrat der VARTA AG und der künftige Investor Porsche im Weiteren Verlauf des Februars darauf geeinigt, Sebastian Rudow zum CRO zu bestellen. Die Bestellung von Sebastian Rudow wird bis spätestens 10. März 2025 (aufschiebend bedingt auf das Delisting der VARTA AG) erfolgen.

Wirtschaftliche Veränderungen

Die VARTA AG korrigierte ihre Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2024 mehrfach per Ad hoc-Mitteilung - zunächst im Juni 2024 von ursprünglich mind. 900 Mio. € auf 820 Mio. € bis 870 Mio. € und im Oktober 2024 dann auf einen Korridor von 750 Mio. € bis 800 Mio. €. Gründe dafür waren im Wesentlichen die Eintrübung im Energiespeichermarkt und eine verzögerte Produkteinführung in diesem Bereich sowie geringere Umsätze im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells.

Restrukturierung

Die VARTA AG befand sich im Jahr 2024 weiterhin in einer Restrukturierungssituation. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen musste die VARTA AG das beschlossene Restrukturierungsprogramm aus 2023 neu evaluieren und das nach dem Standard IDW-S6 erstellte Gutachten aus dem April 2023 aktualisieren lassen. Die Analyse durch den neuen Sanierungsgutachter, die Auxil Management GmbH ("Auxil"), ergab, dass mehrere Annahmen des bestehenden Gutachtens zu optimistisch waren, und führte zu einer Notwendigkeit der Anpassung der Restrukturierungsmaßnahmen, sodass die VARTA AG Gespräche über mögliche Rekapitalisierungs- und Finanzierungsoptionen mit ihren Finanzgläubigern, dem Mehrheitsaktionär und potentiellen Investoren führte und sich schließlich mit diesen auf eine neue Sanierungslösung einigte.

Am 21. Juli 2024 zeigte die VARTA AG ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) an. Das Restrukturierungsvorhaben soll insbesondere eine signifikante Entschuldung der VARTA AG und die Schaffung von Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Eigen- und Fremdkapitalmittel herbeiführen.

Das Restrukturierungsvorhaben umfasst die folgenden wesentlichen Eckpunkte:

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Herabsetzung des Grundkapitals der VARTA AG auf null, dadurch kompensationsloses Ausscheiden der bisherigen Aktionäre und "kaltes" Delisting der VARTA AG;

Zuführung von neuem Eigenkapital in Höhe von insgesamt 60 Mio. €, das sich wie folgt zusammensetzt:

Kapitalerhöhung mit gemischten Bar- und Sacheinlagen auf 100.000 € unter Bezugsrechtsausschluss der bisherigen Aktionäre und Zeichnung der neuen Aktien durch eine von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG kontrollierte Gesellschaft (Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften, "Porsche"), eine von Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft ("MT InvestCo") sowie durch eine jeweils zur Hälfte von Porsche und MT InvestCo kontrollierte Gesellschaft;

Zahlung eines Baragios in Höhe von knapp 30 Mio. € durch Porsche;

Leistung eines Agios in Höhe von knapp 30 Mio. € durch MT InvestCo bestehend aus einem Baragio in Höhe von knapp 10 Mio. € sowie einem Sachagio in Höhe von ca. 20 Mio. € in Form von Geschäftsanteilen an Immobiliengesellschaften, die Eigentümer von Betriebsgrundstücken der VARTA AG-Gruppe in Nördlingen und Ellwangen (Jagst) sind;

Schuldenschnitt: Teilverzicht auf Forderungen aus dem Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen, dadurch Reduzierung der Schuldenlast von 485 Mio. € um ca. 255 Mio. € auf 230 Mio. €;

Forderungserlasse (teilweise auch mittels Konfusion) durch Porsche sowie durch verschiedene von Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaften in einer Gesamthöhe von bis zu 80 Mio. €;

Aufnahmen eines neuen erstrangigen Darlehens in Höhe von 60 Mio. € zur Deckung des Liquiditätsbedarfs;

Wertaufholungsinstrumente in Form von Genussrechten für bestimmte Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren sowie vom Schuldenschnitt betroffen sind;

Investment von Porsche in den Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart);

Allgemeine Umstrukturierungen innerhalb der VARTA AG-Gruppe.

Nachdem im Juli 2024 ein Vorabverkauf von bestimmten V4Drive-Patenten an Porsche zur Beschaffung von zusätzlicher Liquidität in Höhe von 20 Mio. € im Vorfeld der Umsetzung des Investments von Porsche in den Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart) stattfand, kam es im August 2024 zu einer kommerziellen Einigung über ein Sanierungskonzept und im September 2024 zu einer Ergänzung des Sanierungskonzepts mit einem verbesserten Angebot an die Schuldscheingläubiger. Im Oktober 2024 wurden dann die entsprechenden Verträge im Zusammenhang mit diesem Sanierungskonzept mit den Finanzgläubigern, MT InvestCo und Porsche abgeschlossen, insbesondere

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eine notarielle Investorenvereinbarung in der zuletzt am 14. Februar 2025 geänderten Fassung mit Porsche und einer von Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierten Gesellschaft im Hinblick auf den Kapitalschnitt der VARTA AG und die Durchführung der Kapitalerhöhung ("Investorenvereinbarung");

ein notarieller Beteiligungsvertrag in der zuletzt am 14. Februar 2025 geänderten Fassung betreffend die V4Drive (nun V4Smart) zwischen der VARTA AG, der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Micro Production GmbH und Porsche ("Beteiligungsvertrag");

ein sog. Lock-up-Agreement in der zuletzt am 14. Februar 2025 geänderten Fassung der VARTA AG mit den finanzierenden Banken, einem Großteil der Schuldscheindarlehensgläubiger und Beteiligungsgesellschaften von Dr. Dr. Tojner, das die Unterstützung im StaRUG Verfahren zusichert und ein sog. Restructuring Term Sheet mit weiteren Regelungen zur geplanten Restrukturierung enthält;

ein Brückenkreditvertrag mit ausgewählten Finanzierern über 30 Mio. € und einer zuletzt verlängerten Laufzeit bis zum 27. März 2025 zur Beseitigung einer zwischenzeitlich aufgetretenen Liquiditätsunterdeckung.

Am 23. September 2024 fand zudem eine außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG statt, auf der der Vorstand den hälftigen Verlust des Grundkapitals anzeigte.

Nachdem die VARTA AG am 31. Oktober 2024 den Restrukturierungsplan beim Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingereicht hatte, fand am 25. November 2024 der gerichtliche Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. Hierbei stimmte die Mehrheit der planbetroffenen Gläubiger dem Restrukturierungsplan zu. Einzig die Gruppe der sich im Streubesitz befindlichen Aktionäre stimmte gegen den Restrukturierungsplan.

Am 6. Dezember 2024 (zuletzt geändert am 28. Februar 2025) wurde das New Money Facility Agreement mit Konsortialkreditgebern und Teilen der Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, die der VARTA AG-Gruppe zur Deckung des Liquiditätsbedarfs einen neuen vorrangigen Kredit (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. € gewähren. Des Weiteren wurde am 6. Dezember 2024 das sog. Restructuring and Amendment Agreement u.a. zwischen der VARTA AG, ihren Tochtergesellschaften und Teilen der Konsortialkreditgebern und Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, mit dem die Sanierungsvereinbarung aus 2023 an die neue Restrukturierungssituation angepasst wird. Ferner wurde ein erster Vertrag zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren, geschlossen.

Am 11. Dezember 2024 bestätigte das Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart den Restrukturierungsplan. Im Folgenden legten einige Aktionäre sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Beschluss vom 23. Januar 2025 hat das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Amtsgerichts - Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der Restrukturierungsplan wurde damit rechtskräftig.

Am 16. Dezember 2024 wurde ein weiterer Vertrag zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die vom Schuldenschnitt betroffen sind, unterzeichnet.

Am 29. Januar 2025 hat die VARTA AG den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und zur Einbeziehung in den Handel im Prime Standard beantragt. Diesem Antrag wurde seitens der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 12. Mai 2025 entsprochen. Die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum regulierten Markt (General Standard) ist durch den Widerruf unberührt.

Am 12. Februar 2025 wurde ein Wandeldarlehen in Höhe von 25 Mio. € zwischen Porsche und der VARTA AG-Gruppe zur Beschaffung von zusätzlicher Liquidität vereinbart. Im Rahmen des Vollzugs des Beteiligungsvertrags wird Porsche ihren Rückzahlungs- und Zinsanspruch gegen Erhöhung ihres künftigen Festkapitalanteils einbringen, welcher dann durch Konfusion erlischt.

Am 25. Februar 2025 hat Auxil das ausgefertigte aktualisierte Gutachten zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit gem. IDW S 6 vorgelegt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen waren bereits Grundlage für den am 31. Oktober 2024 beim Amtsgericht Stuttgart eingereichten Restrukturierungsplan. Auf Basis der enthaltenen Restrukturierungsmaßnahmen hat Auxil die positive Aussage zur Sanierungsfähigkeit in Bezug auf die VARTA AG-Gruppe bestätigt. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen auf der operativen Seite insbesondere Kosten- und Prozessoptimierungen, einen Personalabbau sowie gezielte Investitionen. Daneben ist die kurzfristige Ausgliederung des Geschäftsbereichs V4Drive (nun V4Smart) vorgesehen.

Die im rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan berücksichtigten Restrukturierungsmaßnahmen sind in verschiedenen Verträgen zwischen der VARTA AG, den Investoren und Finanzgläubigern vereinbart, deren Vollzug an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Vor der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen müssen daher die vereinbarten Vollzugsbedingungen erfüllt sein, sofern nicht von den jeweiligen Parteien auf die Vollzugsbedingungen verzichtet wurde. Dies betrifft insbesondere den Beteiligungsvertrag, die Investorenvereinbarung, die beiden Verträge zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren sowie das New Money Facility Agreement. Ein Teil der Vollzugsbedingungen aus diesen Verträgen ist bereits erfüllt. Die noch ausstehenden Vollzugsbedingungen und Vollzugshandlungen sollen zeitnah erfüllt werden. Sowohl der Vorstand, die rechtlichen Berater der VARTA AG sowie der Sanierungsgutachter sehen die Erfüllung der noch ausstehenden Vollzugsbedingungen und Vollzugshandlungen als überwiegend wahrscheinlich an.

Das Closing des Beteiligungsvertrags betreffend V4Smart wird voraussichtlich am 3. März 2025 stattfinden.

Ebenfalls Anfang März, nachdem das Closing V4Smart durchgeführt wurde, sollen nach derzeitiger Planung gemäß der Investorenvereinbarung die Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung mit gemischten Bar- und Sacheinlagen in Höhe von 100.000 €) zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und kurzzeitig darauf in das Handelsregister eingetragen werden. Als Folge dessen werden sämtliche planbetroffenen Aktionäre aus der VARTA AG ausscheiden. Ferner wird die Eintragung der Kapitalherabsetzung automatisch den Widerruf der Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt (Delisting) zur Folge haben.

Kurz nach Eintragung der Kapitalmaßnahmen voraussichtlich Mitte März 2025 soll eine außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG stattfinden, in deren Rahmen unter anderem die Emission der Wertaufholungsinstrumente beschlossen werden soll.

Im Anschluss daran ist gemäß der Investorenvereinbarung vorgesehen, dass MT InvestCo das Sachagio in Höhe von ca. 20 Mio. € sowie das Baragio in Höhe von knapp 10 Mio. € und Porsche das Baragio in Höhe von knapp 30 Mio. € leisten.

Daraufhin werden die Forderungserlasse durch Porsche sowie durch verschiedene von Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaften wirksam.

Wenn alle vorausgehenden Schritte, die Vollzugsbedingungen unter dem New Money Facility Agreement darstellen, umgesetzt wurden, wird voraussichtlich ebenfalls Mitte März 2025, als letzter wesentlicher Schritt im Rahmen der Restrukturierung die New Money Facility in Höhe von 60 Mio. € an die VARTA AG und eine ihrer Tochtergesellschaften ausgezahlt werden. Diese dient in Höhe von 30 Mio. € zur Rückzahlung des Brückenkreditvertrags.

Aufgrund der noch nicht vollständigen Umsetzung des Beteiligungsvertrags, der Investorenvereinbarung, der beiden Verträge zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren sowie vom Schuldenschnitt betroffen sind, des New Money Facility Agreement sowie der Unsicherheit des Erreichens der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen Budgetziele besteht ein bestandsgefährdendes

Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Der Vorstand ist überzeugt, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen und vertraglich geregelten Restrukturierungsmaßnahmen im März 2025 weiter umgesetzt werden, sodass die nachhaltige Finanzierung der VARTA AG-Gruppe sichergestellt und die VARTA AG-Gruppe zukunftsfähig aufgestellt wird.

Ellwangen (Jagst), 28. Februar 2025

VARTA Aktiengesellschaft

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Vorstandsvorsitzender (CEO) Finanzvorstand (CFO) Technikvorstand (CTO)
- Michael Ostermann - - Marc Hundsdorf - - Rainer Hald -

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst)

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst), und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Unterabschnitt "8.10. Lageberichtsfremde Angaben" des Abschnitts "Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des oben genannten Unterabschnitts des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzern-Anhangs sowie die Angaben im Abschnitt "8. Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "8.6 Finanzielle Risiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns von der erfolgreichen Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen und vertraglich geregelten Restrukturierungsmaßnahmen sowie dem Erreichen der unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen angestrebten operativen Budgetziele abhängig ist.

Wie im Abschnitt "47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzern-Anhangs und im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "8.6 Finanzielle Risiken" des Konzernlageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die schriftliche Einschätzung der rechtlichen Berater der Gesellschaft hinsichtlich einer erfolgreichen Durchführung des Restrukturierungsplans beurteilt und darüber hinaus auch das von der Gesellschaft eingeholte Sanierungsgutachten und die fachliche Qualifikation des externen Gutachters gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die im Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen beurteilt und nachvollzogen, ob die im Sanierungsgutachten dargestellten Maßnahmen sachgerecht auf der Grundlage dieser Annahmen abgeleitet wurden. Zudem haben wir anhand von Gesprächen und Unterlagen den Fortschritt der Umsetzung des Restrukturierungsplans beurteilt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

❶ Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

❷ Befreiender Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen der Tochtergesellschaften VARTA Microbattery GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA

❸ Bilanzielle Abbildung einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung für erhaltene öffentliche Zuwendungen aus der Förderung des sog. Important Project of Common European Interest ("IPCEI") on Batteries

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

① Sachverhalt und Problemstellung

② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

③ Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

❶ Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

① In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden in der Konzernbilanz unter dem Bilanzposten "Sachanlagen" 276,8 Mio. € und unter dem Bilanzposten "immaterielle Vermögenswerte" 89,5 Mio. € (insgesamt 42,1 % der Bilanzsumme bzw. -294,1 % des Eigenkapitals) ausgewiesen. Unter den Sachanlagen werden im Wesentlichen technische Anlagen und Maschinen sowie Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Die immateriellen Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen auf Markenrechte und sonstige immaterielle Rechte sowie auf Entwicklungskosten. Die Sachanlagen und die immateriellen Vermögenswerte werden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Consumer Batteries", "Micro Batteries", "Lithium-Ion Small Cells", "Lithium-Ion Large Cells Packs", "Lithium-Ion Battery Packs" und "Energy Storage Systems" zugeordnet. Die Vermögenswerte werden von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog. "Impairment-Tests") unterzogen, wenn interne oder externe Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung hindeuten oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Grund für eine in einer früheren Berichtsperiode nach IAS 36 vorgenommenen Wertminderung vollständig oder teilweise nicht länger besteht. Im Geschäftsjahr 2023 waren insbesondere die negative wirtschaftliche Geschäftsentwicklung des Konzerns sowie die Nichteinhaltung von in einem Konsortialvertrag vereinbarten Finanzkennzahlen Auslöser für die Durchführung des anlassbezogenen Werthaltigkeitstests. Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmte Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum 31. Dezember ebenfalls auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt. Da allen sechs genannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten solche immateriellen Vermögenswerte bzw. ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet waren, ergab sich hieraus ebenfalls die Notwendigkeit die erzielbaren Beträge zu ermitteln. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des Fair Values abzüglich etwaiger Veräußerungskosten. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelt. Dabei bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene Unternehmensplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests kam es bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Lithium-Ion Small Cells" zu Wertminderungen von insgesamt 222,7 Mio. €, bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Micro Batteries" zu Wertminderungen von insgesamt 62,5 Mio. € und bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Lithium-Ion Battery Packs" zu Wertminderungen von insgesamt 4,5 Mio. €.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsraten sowie weiteren Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem mit Unterstützung unserer internen Bewertungsspezialisten das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Dabei haben wir die in den Discounted-Cashflow-Modellen zugrunde gelegten erwarteten Zahlungsströmen mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Unternehmensplanung des Konzerns abgeglichen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen, eingeholt. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die Planungsprämissen der Unternehmenplanung der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen. Zudem haben wir die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der verwendeten Wachstumsraten wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise jeweils ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Im Falle des Vorliegens einer Wertminderung haben wir beurteilt, ob diese auf sachgerechte Weise auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte allokiert wurde. Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Angaben im Konzern-Anhang erfolgt sind.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen liegen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht innerhalb der vertretbaren Bandbreiten.

③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Sachanlagen und den immateriellen Vermögenswerten sind in den Abschnitten 4.10, 5, 7 und 8 des Konzernanhangs enthalten.

❷ Befreiender Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen der Tochtergesellschaften VARTA Microbattery GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA

① Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "sonstige langfristige Vermögenswerte" nach IAS 19 zum beizulegenden Zeitwert bewertete Rückerstattungsansprüche aus Schuldbeitritten in Höhe von 36 Mio. € (4,1 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Bewertung der Rückerstattungsansprüche hängt wiederum von der Werthaltigkeit der einzelnen unmittelbar und mittelbar gehaltenen Vermögenswerte der schuldbeitretenden Rechtsträger sowie weiterer zu Gunsten der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und ihrer Tochterunternehmen abgegebenen Garantieerklärungen ab. In Bezug auf einen Schuldbeitritt der Colibri Beratungsgesellschaft mbH, Fürstenfeldbruck, besteht eine Vertragserfüllungsgarantie eines Kreditinstitutes in Höhe von bis zu 4 Mio. € und darüber hinaus eine nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE, Wien, auf einen Höchstbetrag von 8 Mio. €. In Bezug auf einen Schuldbeitritt der VC Pensionen GmbH, Ellwangen, besteht eine Vertragserfüllungsgarantie eines Kreditinstitutes in Höhe von bis zu 5 Mio. € sowie Garantieerklärungen der VGG Beteiligungen SE, Wien, mit einem Höchstbetrag von insgesamt 13 Mio. €. Aufgrund der fehlenden Marktgängigkeit der einzelnen unmittelbar und mittelbar gehaltenen Vermögenswerte der schuldbeitretenden Rechtsträger und der zu Gunsten der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und ihrer Tochterunternehmen abgegebenen Garantieerklärungen werden für die angewendeten Bewertungsmodelle auch nicht am Markt beobachtbare Parameter herangezogen, weshalb der ermittelte beizulegende Zeitwert dem Level 3 der IFRS 13 Bewertungshierarchie zuzuordnen ist. Diese Parameter können Daten enthalten, die in Form von Näherungswerten unter anderem aus historischen Daten ermittelt werden. Auf Basis Ergebnis der Bewertung der Rückerstattungsansprüche gehen die gesetzlichen Vertreter zum Bilanzstichtag von deren Werthaltigkeit aus.

Die zu bewertenden Rückerstattungsansprüche unterliegen in diesem Zusammenhang aufgrund einer geringeren Objektivierbarkeit sowie den zugrundeliegenden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter einem erhöhten Bewertungsrisiko. Da die angewendeten Schätzungen und Annahmen, insbesondere solche mit Bezug auf Zinsen und Zahlungsströme, sowie die angewendeten Bewertungsmethoden gegebenenfalls wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung dieser Rückerstattungsansprüche und auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben können, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns durch Einsichtnahme in die der Transaktion zugrunde liegenden vertraglichen Grundlagen ein Verständnis über die Transaktionen verschafft. Darauf aufbauend haben wir die von der Gesellschaft angewendeten Bewertungsmodelle und das diesen zugrundeliegende methodische Vorgehen gewürdigt. Weiterhin haben wir unter anderem die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeholte Angemessenheitsbeurteilungen zum Wertansatz der unmittelbar und mittelbar gehaltenen Vermögenswerte der schuldbeitretenden Rechtsträger und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Im Rahmen dieser Würdigung haben wir Arbeitspapiere der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingesehen und insbesondere die angewendeten Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinterfragt.

Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden und Annahmen zur Bewertung von Rückerstattungsansprüchen aus Schuldbeitritten insgesamt geeignet sind.

③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für Pensionen und den Rückerstattungsansprüchen aus Schuldbeitritten sind in den Abschnitten 4.11, 5, 15, 21.2 und 40.1 des Konzernanhangs enthalten.

❸ Bilanzielle Abbildung einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung für erhaltene öffentliche Zuwendungen aus der Förderung des sog. Important Project of Common European Interest ("IPCEI") on Batteries

① Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden sonstige betriebliche Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand im Rahmen eines sog. Important Project of Common European Interest ("IPCEI") on Batteries für projektbezogene Förderungen in Höhe von 38,5 Mio. € (4,4 % der Konzernumsatzerlöse bzw. 151 % des Konzern-EBITDA) ausgewiesen. Die Zuwendungen werden unter der Auflage verschiedener Nebenbedingungen gewährt und sind gemäß den Förderbescheiden grundsätzlich nicht rückzahlbar. Eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung kann im Rahmen einer Mittelverwendungsnachweisprüfung durch den Fördermittelgeber oder eine Preisprüfung durch eine Preisprüfstelle entstehen. Daneben können Rückzahlungsverpflichtungen entstehen sofern der Kapitalwert aller mit dem Projekt verbundenen Zahlungsströme nach Steuern (einschließlich Investitionen, jedoch ohne Zuwendungsauszahlungen und Finanzierungszahlungsströme) in einer Nachkalkulation den im Rahmen einer Vorkalkulation ermittelten Kapitalwert positiv übersteigt (Claw-back Mechanismus). Auf Basis der vorgenommenen Würdigung und der von der Gesellschaft durchgeführten Projektbewertung ist nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter keine Rückerstattungsverbindlichkeit zu erfassen, da es sich aus ihrer Sicht ausschließlich um förderfähige Kostenarten handelt und die einzelnen Förderprojekte auf Basis der durchgeführten Projektbewertungen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zahlungsströme nach Steuern den im Rahmen einer Vorkalkulation ermittelten Kapitalwert nicht positiv übersteigen.

Die Ermittlung der förderfähigen Kostenarten unterliegt einer Reihe ermessenbehafteter Schätzungen und Annahmen. Hierzu zählt insbesondere die Ableitung von angemessenen Personalkostensätzen und Gemeinkostenzuschlagssätzen. Auch die Ermittlung des Kapitalwerts der mit dem Förderprojekt verbundenen Zahlungsströme nach Steuern unterliegt ermessenbehafteter Schätzungen und Annahmen, die insbesondere mit der zutreffenden Ableitung künftiger Zahlungsströme zusammenhängen. Da die angewendeten Schätzungen und Annahmen gegebenenfalls wesentliche Auswirkungen auf die Beurteilung des Ansatzes einer Rückerstattungsverpflichtung und auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben können, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns durch Einsichtnahme in die Förderbescheide und uns vorgelegten Projektberichte ein Verständnis über den Umfang und die Art der förderfähigen Kostenarten verschafft. Zudem haben wir gemeinsam mit unseren internen Spezialisten der Grundsatzabteilung für internationale Rechnungslegung eine etwaige bilanzielle Abbildung einer Rückerstattungsverpflichtung gewürdigt. Weiterhin haben wir gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für förderrechtliche Beratung das methodische Vorgehen der Gesellschaft zur Ableitung der förderfähigen Kostenarten und insbesondere von Personalkostensätzen und Gemeinkostenzuschlagssätzen sowie zur Projektbewertung nachvollzogen. Darauf aufbauend haben wir die Angemessenheit der Ermittlung von förderfähigen Kostenarten und insbesondere von Personalkostensätzen und Gemeinkostenzuschlagssätzen gewürdigt. Zudem wurden uns von der Gesellschaft Informationen zu den anhängigen Fördermaßnahmen, den durchgeführten Projektbewertungen sowie den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich eines möglichen Ausgangs der Rückforderungsverfahren in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt und von uns gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns die zugrundeliegenden Annahmen, die den Projektbewertungen und den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zugrunde liegen, sowie die rechtliche Würdigung des Sachverhalts erläutern lassen und anhand der zugrundeliegenden Nachweise nachvollzogen. Wir haben zudem an Besprechungen zwischen den Projektleitern der Gesellschaft und des Fördermittelgebers teilgenommen, um die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter geführt haben, nachzuvollziehen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zudem beurteilt, ob die Voraussetzungen für ein Unterlassen einer Rückstellungsbildung erfüllt sind und die zugrundeliegenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sachgerecht sind.

Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu einer nicht bestehenden Rückerstattungsverpflichtung hinreichend begründet und dokumentiert sind.

③ Die Angaben der Gesellschaft zu den erhaltenen öffentlichen Zuwendungen aus der Förderung des sog. Important Project of Common European Interest ("IPCEI") on Batteries sind in den Abschnitten 4.12, 5, 15, 29 und 33 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Unterabschnitt "8.10. Lageberichtsfremde Angaben" des Abschnitts "Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem

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die von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

den von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB

alle uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei VARTA_​KA+KLB_​ESEF-2023-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

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Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF- Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF- Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juli 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt.

Wir wurden am 21. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Konzernabschlussprüfer der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst), tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Denis Etzel.

Stuttgart, den 28. Februar 2025

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Denis Etzel ppa. Christian Derosa
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Nachhaltigkeitserklärung

1. Allgemeine Informationen

1.1. Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Der Berichtszeitraum für diese Nachhaltigkeitserklärung ist der 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 und stimmt, sofern nicht anderweitig beschrieben, mit dem Berichtszeitraum für den Jahresabschluss des Unternehmens überein. Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis analog zum Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses verfasst. Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt kontrolliert. Details zu den einbezogenen Unternehmen finden sich im Geschäftsbericht (siehe Kapitel 4).

Die Nachhaltigkeitserklärung wird im März 2025 veröffentlicht und ist auch in englischer Sprache verfügbar. Im Falle von Abweichungen hat die deutsche Version des Dokuments Vorrang vor der englischen Übersetzung. Diese Nachhaltigkeitserklärung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung des VARTA AG Konzerns ("VARTA AG"). Diese Aussagen beruhen auf Annahmen über die Entwicklung des wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Umfelds in einzelnen Ländern, Wirtschaftsregionen und Märkten, die auf Basis der verfügbaren Informationen getroffen wurden und die das Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als realistisch erachtet hat. Die gegebenen Einschätzungen beinhalten gewisse Risiken und die tatsächlichen Entwicklungen können von den prognostizierten abweichen. Alle Änderungen wesentlicher Parameter in Bezug auf die wichtigsten Absatzmärkte der VARTA AG oder alle wesentlichen Verschiebungen von Wechselkursen, Energie und anderen Rohstoffen oder der Lieferung von Teilen, die für das Unternehmen relevant sind, werden sich entsprechend auf die Geschäftsentwicklung der VARTA AG auswirken.

Darüber hinaus kann es zu Abweichungen von der erwarteten Geschäftsentwicklung kommen, wenn sich die in dieser Nachhaltigkeitserklärung dargestellten Einschätzungen zu den Einflussfaktoren der nachhaltigen Wertsteigerung sowie zu Chancen und Risiken anders als zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erwartet oder zusätzlich entwickeln. Die Nachhaltigkeitserklärung beinhaltet wesentliche Informationen zu den Unternehmen der VARTA AG sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde, insbesondere im Zuge der Bewertung der Wesentlichkeit sowie zur Erfüllung der Sorgfaltsplicht und Berichterstattungsvorgaben, einbezogen.

Die Angaben zu den nichtfinanziellen Erklärungen sind in den entsprechenden Abschnitten der Nachhaltigkeitserklärung zu finden und wurden in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative erstellt. Der nichtfinanzielle Bericht dient der Erfüllung der Offenlegungsanforderungen des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG). Ausgewählte Kennzahlen wurden einer externen Prüfung unterzogen und sind mit *** oder entsprechendem Hinweis gekennzeichnet.

Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Nachhaltigkeitserklärung an ausgewählten Stellen das generische Maskulinum verwendet. Diese Form wird ebenfalls für Unternehmenssubjekte wie Lieferanten oder Kunden verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich - sofern nicht anders kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter.

1.2. ESG Highlights

In den letzten Jahren hat die VARTA AG Maßnahmen zur Verbesserung seiner Nachhaltigkeitsleistung eingeleitet, indem die Environment-, Social- und Governance-Strategie (ESG) konsequent weiterentwickelt wurde. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, entsprechende Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren Geschäftspartnern zu integrieren. Dies ist Teil unserer nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten (Due Diligence), um sicherzustellen, dass das Unternehmen und seine Lieferkette die aktuellen und zukünftigen Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten und den steigenden Kundenanforderungen hinsichtlich nachhaltigerer Produkte gerecht werden.

Unsere stetigen Bemühungen haben in der Branche Anerkennung gefunden: Das ESG-Risiko-Rating Sustainalytics hat die VARTA AG das Abzeichen "ESG Industry Top Rated for 2024" verliehen. Im Laufe der letzten drei Jahre haben wir uns schrittweise auf einen Wert von 14.5 (Stand Januar 2024) verbessert und sind damit von einem "mittleren Risiko" zu einem "geringen Risiko" für wesentliche finanzielle Auswirkungen von ESG-Faktoren übergegangen. Darüber hinaus wurden wir im MSCI ESG-Rating von BBB auf A heraufgestuft. Die VARTA AG zählt 2024 zudem zu den besten 5 % aller Unternehmen, die von einem weltweit anerkannten, branchenübergreifenden Nachhaltigkeitsrating bewertet wurden.

Im Bestreben nach einer nachhaltigen Zukunft legen wir großen Wert darauf, über die ESG-Erfolge und laufenden Initiativen transparent zu berichten. Wir bekennen uns zur Science-Based Targets Initiative (SBTi) und setzen uns ehrgeizige Ziele nach dem 1,5-Grad-Pfad. Wir haben eine gründliche Bewertung unserer Treibhausgasemissionen der gesamten Wertschöpfungskette gemäß den Richtlinien der ISO 14064 durchgeführt. Diese Verifizierung unterstreicht das Engagement für eine transparente Berichterstattung unseres Corporate Carbon Footprints (CCF), um Stakeholdern einen umfassenden Einblick in unsere Umweltauswirkungen zu bieten. Unsere Bemühungen wurden extern durch das Carbon Disclosure Project (CDP) mit einer Aufstufung von einem C- auf ein B-Rating gewürdigt. Diese Anerkennung belegt unsere Anstrengungen für Offenlegung und Transparenz und zeigt die proaktive Haltung bei der Bewältigung von klimabezogenen Risiken und Chancen. Weiterhin ist die Dateninfrastruktur im Bereich Wassermanagement erheblich verbessert worden. Mit dieser robusten Grundlage planen wir, Ziele für den Bereich Wasser zu setzen und so eine effiziente und nachhaltigere Wasserpraxis in Zukunft sicherzustellen.

Die VARTA AG hat sich einer kritischen und unabhängigen Auditierung der Arbeitsbedingungen, der Sicherheit am Arbeitsplatz und anderer sozialer und ökologischer Aspekte unterzogen, um die von uns ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen. 100 % der Produktionsstandorte wurden im November 2022 nach den Workplace Conditions Assessment Standards auf die Einhaltung der Anforderungen verschiedener Umwelt- und Sozialaspekte geprüft. Alle auditierten Standorte erreichten einen Workplace Performance Index von mehr als 85 % und erzielten damit ein "sehr gutes" Gesamtergebnis. Der Hauptstandort Ellwangen wurde 2023 erneut auditiert und konnte das Ergebnis durch die Umsetzung gezielter Maßnahmen auf 98 % verbessern.

Als Anerkennung für unsere Leistungen im sozialen Bereich wurde der VARTA AG der Social Responsibility Award 2023 von Laerdal Medical verliehen. Wir sind seit 2014 der Hauptlieferant für Batterien des Anbieters von Schulungs-, Bildungs- und Therapieprodukten für medizinische Ausbildungen. Gründe für die Auszeichnung waren insbesondere die Ergreifung von Maßnahmen im Einklang mit internationalen Rahmenwerken, darunter die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der OECD-Leitsätze sowie der UN Sustainable Development Goals. Wir tragen damit auch zu den von Laerdal gesetzten Nachhaltigkeitszielen bei. Darüber hinaus hat VARTA im Jahr 2023 zum ersten Mal einen eigenen Lieferantenwettbewerb gestartet, um detailliertere Einblicke in das Engagement der Lieferanten im Bereich Nachhaltigkeit zu erhalten (siehe Kapitel 3.2 Abschnitt Supplier Sustainability Awards) und Lieferanten zur Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung zu motivieren sowie zu incentivieren.

1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung

Eine gute Unternehmensführung mit verantwortungsbewusstem und weitsichtigem Handeln ist eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg. In diesem Zusammenhang bildet der VARTA AG-Verhaltenskodex die Grundlage für unsere Interaktion mit internen und externen Stakeholdern. Die VARTA AG ist die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe und basiert auf einem dualistischen System. Gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) besteht es aus dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Diese beachten die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex und geben jährlich die Erklärung zur Unternehmensführung ab. Das Dokument wird über die Website der VARTA AG unter https:/​/​www.varta-ag.com/​de/​investoren/​corporate-governance veröffentlicht. Nachhaltigkeit ist in der gesamten Struktur bei der VARTA AG-Gruppe verankert und wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie im Vorstand durch den Technikvorstand vertreten. Der Prüfungsausschuss gestaltet und überwacht das Management der Auswirkungen der Organisation auf die Wirtschaft, die Umwelt - einschließlich des Klimas - und die Menschen. Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand im Rahmen der Unternehmensführung. Die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung zur Einhaltung und Überwachung der Nachhaltigkeitsaktivitäten liegt beim Vorstand der VARTA AG. Er überwacht die Strategie in Bezug auf die Gestaltung der Prozesse, Festlegung und Erreichung der Ziele und die Zuweisung von Ressourcen für deren Umsetzung. Damit fällt die Aufgabe der Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen in die Zuständigkeit des Vorstands der VARTA AG. Für mehr als 60 % der relevanten Vorstandsmitglieder ist die variable Vergütung mit ESG-Kriterien verknüpft. Der Restrukturierungsvorstand unterliegt nicht dem Vergütungssystem für Vorstände und somit auch nicht der darin enthaltenen Anreizsysteme. Die ESG-Variable des Vorstandssprechers und des Technikvorstands macht 10 % der individuellen Ziele im Jahr 2023 aus. Inhalte dieser individuellen Ziele sind u.a. die Nachhaltigkeitsperformance in ESG-Ratings, das Management und die Überwachung der THG-Emissionen. Die Genehmigung und Aktualisierung der Anreizsysteme fallen in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats. Weitere allgemeine Informationen zum Vorstand und Aufsichtsrat finden sich im Geschäftsbericht im Kapitel Leitung und Kontrolle sowie in Kapitel 3.1 Abschnitt Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit. Angaben über die Aufsichtsratvergütungen sowie die Vorstandsvergütungen im Jahr 2023 sind im Vergütungsbericht der VARTA AG dargestellt und unter https√/​www.varta-ag.com/​de/​investoren/​veroeffentliehungen abrufbar.

Die Überwachung der Umsetzung der Strategie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Leiter der jeweiligen Standorte. Auf Abteilungsebene sind die Führungskräfte für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen in ihrem Bereich verantwortlich. Die eigens eingerichtete Nachhaltigkeitsabteilung ist für die Leitung der Nachhaltigkeitsaktivitäten und deren unternehmensweiten Umsetzung zuständig. Die Nachhaltigkeitsabteilung erstattet dem Vorstand direkt Bericht über ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken sowie die Wirksamkeit der beschlossenen Strategien, Maßnahmen, Parameter und Ziele. Inhalte der Berichte sind insbesondere die Prozesse zur Eindämmung des Klimawandels und Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit. Auf operativer Ebene treffen sich regelmäßig abteilungsübergreifende Vertreter, um fortlaufende Projekte zu koordinieren und neue zu initiieren. An allen Standorten spielen auch die Mitarbeitenden eine wichtige Rolle beim Vorantreiben der Nachhaltigkeit, indem sie Ideen oder Initiativen an die Nachhaltigkeitsabteilung herantragen.

Für die Umsetzung von Projekten wie die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die weitere Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance im sozialen Bereich steht der Nachhaltigkeitsabteilung ein eigenes Budget zur Verfügung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat tragen die Hauptverantwortung für die ESG-Integration in die Unternehmensstrategie.

1.4. VARTA AG-Managementsystem

Das hohe Qualitätsniveau der auf dem Weltmarkt erhältlichen Produkte ist das Ergebnis einer umfassenden Qualitäts- und Nachhaltigkeitspolitik. Voraussetzung für ihre wirksame Anwendung sind robuste, kontrollierte Prozesse und die Einhaltung rechtlicher und gesetzlicher Anforderungen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das globale VARTA AG-Managementsystem eingeführt. Es betrachtet Risiken und Chancen und gewährleistet gleichzeitig die bestmögliche Erfüllung der Anforderungen durch die Beteiligten. Das VARTA AG-Managementsystem ist hierarchisch aufgebaut. Das Managementhandbuch (Ebene 0) und die globalen Prozesse (Ebene 1) sind für alle Standorte verbindlich. Wir streben eine globale Harmonisierung aller Prozesse über alle Standorte hinweg an. Weltweit verbindliche Vorgaben werden durch globale Regeln festgelegt. Standortspezifische Ergänzungen können durch lokale Prozesse (Ebene 2) vorgenommen werden. Diese Ergänzungen sind speziell für Bereiche erforderlich, für die es keine globalen Richtlinien gibt. Lokale Prozesse dürfen aber keinesfalls im Widerspruch zu globalen Richtlinien der Ebene 1 stehen. Im Zweifelsfall gilt die globale Regel. Ebene 3 umfasst lokale Dokumente von begrenztem Umfang oder Reichweite wie Arbeitsanweisungen, Fertigungsanweisungen, Prüfanweisungen, Kontrollpläne, Spezifikationen, Zeichnungen, Datenblätter, Schulungsunterlagen und Vorlagen. Das Managementsystem der VARTA AG-Gruppe wird zentral gesteuert. Die Steuerung umfasst die folgenden Aktivitäten:

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Strukturierung, Umsetzung und Überwachung des Managementsystems

Überprüfung des globalen Managementsystems, einschließlich der Beiträge der internen Interessengruppen

Steuerung und Überwachung des globalen internen Auditprogramms

Gegenwärtig werden die bestehenden Lokalen Managementsysteme in den Tochtergesellschaften der VARTA AG unter dem globalen VARTA AG-Managementsystem zusammengeführt. Dieses Vorgehen folgt dem Managementhandbuch, das eine mehrstufige Einführung globaler Prozesse vorsieht. Die lokalen Prozesse und Regelungen bleiben so lange gültig, bis der Übergang zu den globalen Prozessen abgeschlossen ist.

1.5. Nachhaltigkeitsstrategie

Die Welt steht vor großen ökologischen und sozialen Herausforderungen. Wir stellen uns diesen Herausforderungen, indem das Unternehmen Lösungen anbietet, die ein unabhängiges Leben ermöglichen und die Energie- und Mobilitätswende unterstützen (siehe Kapitel 1.1.1.1.2 Strategie und Ziele).

Sustainability Framework

Als Vorreiter und Innovator, der im Einklang mit sozialen, ökologischen und ökonomischen Werten agiert, setzen wir uns für faire und gerechte Geschäftspraktiken ein. Die Schonung von Ressourcen durch sparsamen Materialeinsatz sowie die kontinuierliche Steigerung der Produktleistung und -Sicherheit sind für die VARTA AG-Gruppe von größter Bedeutung. Wir richten unser Handeln an internationalen Rahmenwerken aus, die einen globalen Kontext für unsere Nachhaltigkeitsbemühungen darstellen und die Unternehmensziele und -praktiken leiten. Wir arbeiten nach UN-, OECD- und ILO-Richtlinien und unterstützen die Leitprinzipien des UN Global Compact sowie die amfori Business Social and Compliance Initiative (BSCI), das Carbon Disclosure Project (CDP), die Science Based Target initiative (SBTi) und die UN Sustainable Development Goals (SDGs).

Auf Unternehmensebene ermöglichen unsere fünf Nachhaltigkeitsziele die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Sie dienen als Kompass für die Bewertung der aktuellen und zukünftigen Leistung. Die Identifizierung wesentlicher Themen bietet Orientierung für die Priorisierung von Maßnahmen und prägt somit die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Policies dienen als Leitlinie und Arbeitsanweisung, um das Verhalten unserer Mitarbeitenden auf das Erreichen der Ziele auszurichten. Die Policies in allen ESG-Bereichen werden in den entsprechenden Kapiteln detailliert beschrieben.

Unser Beitrag zu den SDGs und dem UN Global Compact

Von den Vereinten Nationen wurden 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals SDGs) festgelegt, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen. Basierend auf zehn universellen Prinzipien und den Zielen für nachhaltige Entwicklung verfolgt der UN Global Compact die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft, die allen Menschen, Gemeinschaften und Märkten heute und in Zukunft zugutekommt.

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten liegt ein besonderes Augenmerk auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact. Wir verpflichten uns, die international proklamierten Menschenrechte zu unterstützen (Prinzip 1) und sicherzustellen, dass unsere Aktivitäten keine Menschenrechtsverletzungen verursachen (Prinzip 2). Zudem setzen wir uns für die Vereinigungsfreiheit (Prinzip 3), die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit (Prinzip 4 & 5) sowie die Beseitigung von Diskriminierung am Arbeitsplatz ein (Prinzip 6). Im Umweltbereich unterstützen wir einen vorsorgenden Ansatz (Prinzip 7) und ergreifen Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung (Prinzip 8). Darüber hinaus fördern wir aktiv die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicherer Technologien (Prinzip 9). Schließlich bekennen wir uns dazu, gegen jegliche Form von Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, anzukämpfen (Prinzip 10).

Die VARTA AG Gruppe unterstützt die genannten internationalen Rahmenwerke und hat fünf SDGs identifiziert, die in einem starken Bezug zu unseren Geschäftsaktivitäten stehen. Um unser Engagement für die SDGs zu demonstrieren, haben wir 2023 am UN Global Compact Climate Change Accelerator Programm teilgenommen. Im Rahmen des Programms konzentrieren wir uns auf das SDG 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", um eine solide Grundlage für geplante Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu schaffen. Unsere Klimaschutzmaßnahmen sind integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und werden durch ein umfassendes Klimamanagementsystem gesteuert. In diesem Kontext bekennen wir uns zur Erreichung eines wissenschaftsbasierten "Near-term targets" im Einklang mit einem 1,5 Grad-Pfad nach der Science Based Target initiative (SBTI). Durch ambitionierte Ziele beim Klimaschutz setzen wir Maßstäbe. Wir unterstützen das SDG 7 durch unsere Produkte und Geschäftsaktivitäten und fördern den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Die VARTA AG Gruppe bezieht bereits im Berichtsjahr an den größten Produktionsstätten zu 100 % Strom aus erneuerbaren Quellen und steigerte die Eigenerzeugung von emissionsarmer Elektrizität aus PV-Anlagen um das Siebenfache. Um menschenwürdige Arbeit für alle zu schaffen (SDG 8), entwickeln wir ständig Sorgfaltspflichtenprozesse weiter und halten hohe Standards ein. Die VARTA AG fördert Innovationen (SDG 9), um den technologischen Fortschritt voranzutreiben. Um nachhaltigere Konsum- und Produktionsmuster zu unterstützen (SDG 12), wollen wir die Ressourceneffizienz maximieren. Durch den Einsatz von Ökobilanzen als Instrument zur Unterstützung der Entscheidungsfindung streben wir nach einer Verringerung der negativen Umweltauswirkungen und Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance. Im Jahr 2024 werden wir am SDG Innovation Accelerator for Young Professionals des UN Global Compact teilnehmen, um weiter an innovativen Lösungen zu arbeiten, die im Einklang mit den SDGs stehen. Weitere Details zum Beitrag zu den internationalen Rahmenwerken finden sich in den entsprechenden Themenkapiteln.

Die Nachhaltigkeitsziele der VARTA AG

Die Festlegung übergreifender Ziele auf Unternehmensebene trägt dazu bei, die internationalen Rahmenbedingungen auf Unternehmensebene erfolgreich umzusetzen. Die Ziele geben die Richtung für ein Unternehmen vor, während die Policies die Regeln und Richtlinien zur Erreichung dieser Ziele vorgeben. Um den Fortschritt zu messen, werden Ziele mit Kennzahlen und Vorgaben definiert, welche während ihrer Umsetzung kontinuierlich überwacht werden (siehe Abschnitt Nachhaltigkeitsperformance in diesem Kapitel).

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Ziel 1: Zukunft gestalten Alles bei VARTA ist von dem Streben nach einer besseren Lebensqualität für künftige Generationen bestimmt
Ziel 2: Aufrichtige Verantwortung für die Menschen Ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs von VARTA sind die Mitarbeiter und alle Akteure der Lieferkette
Ziel 3: Vielfalt und Chancengleichheit Vielfalt ist der Schlüssel zur Erfüllung der Bedürfnisse der Kunden. Lieferanten und weiterer Interessengruppen von VARTA
Ziel 4: Aufrichtige Verantwortung für den Planeten VARTA engagiert sich für den Planeten Daher will das Unternehmen die Kompetenzen innerhalb seiner Lieferkette erhöhen, um sie mit VARTAs Umweltambitionen in Einklang zu bringen
Ziel 5: Streben nach Energieeffizienz VARTA ist ständig bestrebt, den Einsatz von Ressourcen in den Produktionsprozessen zu optimieren und die Energieeffizienz seiner Produkte zu erhöhen

Nachhaltigkeitsperformance

Fortschritte sowie die Wirksamkeit von Maßnahmen werden unter anderem durch die Erfassung von Kennzahlen überwacht.

Zukunft gestalten

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2023 2022 TREND
Ausgaben der Forschung & Entwicklung/​Umsatz (in %) 3,3 % 2,9 % positiv
Erstanmeldung von geschützten Rechten 21 21 gleichbleibend
Förderprojekte 47 42 positiv
Produktionsstandorte gemäß ISO 9001 zertifiziert (in %) 100,0 % 100,0 % gleichbleibend
Strafen oder rechtliche Verfahren in Bezug auf Produktsicherheit, Marketing oder Kennzeichnung 0 0 gleichbleibend

Aufrichtige Verantwortung für Menschen*

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2023 2022 TREND
Anzahl der neuen Beschäftigten 192 534 rückläufig
Ausbildungsstunden an den deutschen Standorten (in h) 137.008 h 138.045 h rückläufig
Beschäftigte, welche zu Nachhaltigkeitsthemen geschult wurden 1.433 179 positiv
Mitarbeitende nach Vertragsart (in %) Befristet: 1,9 %
Unbefristet: 98,1 %
Befristet: 12 %
Unbefristet: 88 %
N/​V
Anzahl der Ausbildungsberufe und dualen Studiengänge 14 14 gleichbleibend
Produktionsstandorte mit WCA-Audit (in %) 100,0% 100 % gleichbleibend
Beschäftigte, die von Arbeitnehmervertretern repräsentiert werden (in %) 94,1 % 92% positiv
Lost Time lnjury (LTΓ **) Severity Rate 0,1 0.11 gleichbleibend
Lost Time Injury Rate (LTIR ***) 13,3 12 rückläufig
Meldungen, welche über den Beschwerdemechanismus eingegangen sind 0 0 gleichbleibend
Durchschnittlicher Anteil lokaler Beschaffung (in %) 53,5 % 51% positiv
Fokuslieferanten, die den VARTA AG Supplier Code of Conduct unterzeichnet haben oder ein Äquivalent zur Verfügung gestellt haben (in %) 96,5 % 84% positiv
Beschaffungsvolumen bei Fokuslieferanten (in %) 34,9 % 39% positiv
Anteil anvisierter Lieferanten, welche nach amfori BSCI oder einem gleichwertigen Standard auditiert sind (in %) 68,3 % 42% positiv

* Aufgrund der Integration der Nachhaltigkeitserklärung in den Geschäftsbericht und der damit verbundenen Harmonisierung der Tabellen werden die Kennzahlen ab 2023 mit einer Nachkommastelle angegeben. Für die Bestimmung des Trends werden in diesem Jahr die gerundeten Kennzahlen ohne Dezimalstellen betrachtet.

** Kennzahl umfasst ausschließlich Produktionsstandorte

*** Die LTIR für das Berichtsjahr 2023 wurde einer externen Prüfung unterzogen. Die Kennzahl umfasst ausschließlich Produktionsstandorte.

Diversität und Chancengleichheit*

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2023 2022 TREND
Geschlechterverteilung (in %) Weiblich 43,8 % 43% positiv
Männlich 56,2 % 57%
Altersstruktur (in %) <30 Jahre 17,6 % 21% N/​V
30-50 Jahre 55,8 % 39%
>50 Jahre 26,6 % 40%
Regionale Verteilung (in %) Europa 83,8 % 82% N/​V
Asien 15,8% 17%
Nordamerika 0,4 % 0,4 %
Nationalitäten 54 48 positiv
Beschäftigte, deren Nationalitäten von dem Land des Standorts abweicht (in %) 11,3 % 11% gleichbleibend
Arbeitnehmer, die unter Tarifverträge fallen oder mit solchen harmonisiert sind (in %) *** 94,7 % 96% rückläufig

* Aufgrund der Integration der Nachhaltigkeitserklärung in den Geschäftsbericht und der damit verbundenen Harmonisierung der Tabellen werden die Kennzahlen ab 2023 mit einer Nachkommastelle angegeben. Für die Bestimmung des Trends werden in diesem Jahr die gerundeten Kennzahlen ohne Dezimalstellen betrachtet.

*** Die Kennzahl für Arbeitnehmer, die unter Tarifverträge fallen oder mit solchen harmonisiert sind, wurde für das Berichtsjahr 2023 einer externen Prüfung unterzogen.

Aufrichtige Verantwortung für den Planeten

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2023 2022 TREND
Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch (in %) 71,4 % 71% positiv
Anteil erneuerbarer Energien an der Stromnutzung (in %) 94,0 % 93% positiv
Anteil des Gesamtwasserverbrauchs an der Wasserentnahme (in %) 13,0% N/​V N/​V
Recyclinganteil der Abfälle (in %) 61,0 % 58% positiv
Recyclinganteil nicht gefährlicher Abfälle (in %) 80,6 % N/​V N/​V
Anteil thermisch verwerteter nicht gefährlicher Abfälle (in %) 13,8% N/​V N/​V
Anteil an deponierten nicht gefährlichen Abfällen (in %) 5,6 % N/​V N/​V
Nach IS0 14001 zertifizierte Produktionsstätten (in %) 100,0 % 100 % gleichbleibend
Relevante Abfallwirtschaftsunternehmen, die die Abfallrichtlinie akzeptiert haben (in %) 97,5 % 93% positiv
CDP-Score B C positiv
Ellwangen Scope 1 & 2 (in tCO 2eq *) 1.514 1.680 positiv
Nördlingen Scope 1&2 (in tCO 2eq *) 1.282 1.458 positiv
Dischingen & Neunheim Scope 1&2 (in tCO 2eq *) 749 864 positiv
Brasov Scope 1&2 (in tCO 2eq *) 396 1.151 positiv
Batam Scope 1&2 (in tCO 2eq *) 1.195 1.374 positiv

* Inkludierte Scope-2-THG-Emissionen sind nach dem marktbasierten Ansatz gemäß dem GHG-Protokoll-Standard für Scope-2-Berichterstattung berechnet.

Streben nach Energieeffizienz

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2023 2022 TREND
Regelmäßiges Energieaudit an europäischen Produktionsstandorten (in %) 100,0 % 100,0% gleichbleibend
Anteil des nach ISO 50001 auditierten Gesamtenergieverbrauchs (in %) 76,3 % 75,5 % positiv
Veränderung des Gesamtenergieverbrauchs zum Vorjahr (in %) -17,0 % +5,8 % positiv
Veränderung der Energieintensität zum Vorjahr (in MWh/​Mio. €) (in %) -14,5 % +18,4 % positiv

Zukunft gestalten

Seit der Gründung des Unternehmens ist der Pioniergeist der VARTA AG-Gruppe eine treibende Kraft bei der Entwicklung der Energielösungen von morgen. Die zentralen Markenpfeiler der VARTA AG - Explorer, Performance, Tomorrow - ebnen den Weg in die Zukunft. Wir möchten als Innovator verstanden werden, der die Welt von morgen aktiv gestaltet und die Entwicklung von Technologien und Angeboten zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen ermöglicht. Die Speicherung von kohlenstoffarmem Strom und die Elektrifizierung der Mobilität sind für die Energiewende von entscheidender Bedeutung.

Die Energiespeichersysteme der VARTA AG ermöglichen es jedem einzelnen Hausbesitzer, energieunabhängig zu werden und die Energiewende zu unterstützen. Unsere Aktivitäten werden von dem Streben nach einer besseren Lebensqualität angetrieben. Alle Geschäftsbereiche und Produkte tragen gemeinsam zur Verwirklichung unserer Vision "Empower Independence" bei. Unsere speziell für Hörgeräte konzipierten Produkte im Geschäftsbereich Micro Batteries ermöglichen allen Menschen ein unabhängiges und erfülltes Leben in einer inklusiven Gesellschaft. Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells versorgt True-Wireless-Bluetooth-Headsets, tragbare Technologien, medizinische Geräte und vieles mehr. Darüber hinaus bieten wir mit unseren Lithium-Ionen-Batterie-Packs standardisierte Produkte mit der notwendigen Flexibilität, um die komplexen Anforderungen unserer Kunden zu erfüllen.

Die VARTA AG strebt kontinuierlich die Erforschung neuer Technologien an. Im Jahr 2023 führten unsere Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen zu 21 Erstanmeldungen von Schutzrechten. Viele davon stammen aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells. Durch die Entwicklung einer innovativen Zellchemie in Kombination mit neuen Materialien und einer konsequenten Optimierung der Innenwiderstände, ist es uns gelungen, eine am Markt einzigarte Hochleistungszelle anzubieten. Unseren Kunden ermöglicht diese Technologie unerschlossene Bereiche zu elektrifizieren und von fossilen Brennstoffen unabhängiger zu gestalten. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Weiterentwicklung von Energiespeichersystemen. Um unseren Innovationsvorsprung zu erhalten, arbeiten wir in einem internationalen Forschungsnetzwerk, wodurch wir immer einen Schritt voraus denken. Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von 23,2 Mio. € auf 27,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Unsere Anstrengungen reichen von kurzfristigen Optimierungen bestehender Produkte über mittelfristige Verbesserungen, wie die kontinuierliche Reduzierung von Kobalt in den Lithium-Ionen-Batterien, bis hin zu langfristigen Innovationen, wie die Etablierung innovativer, nachhaltigerer Prozesstechnologien. In der VARTA Innovation GmbH wird in Kooperation mit der Technischen Universität Graz elektrochemische Grundlagenforschung betrieben, um den technologischen Vorsprung auszubauen. Zur Stärkung des Industrie- und Forschungsstandorts Europa werden derzeit die Forschungskapazitäten am Standort Graz erweitert.

Darüber hinaus sind wir an 47 öffentlich geförderten Forschungsprojekten beteiligt. Die Projekte umfassen Themen wie die Erforschung neuer Materialien und Technologien, die Digitalisierung von Prozessen sowie nachhaltige Produktion und Recycling. Wir sind uns unserer Verantwortung als etablierter Batteriehersteller bewusst. Daher erkennen wir die Chancen in den Herausforderungen und sind bestrebt, künftige Vorschriften zu erfüllen, Verantwortung für unsere komplexe Lieferkette zu übernehmen und Produktionsprozesse zu optimieren. Wir überwachen unsere Nachhaltigkeitsperformance kontinuierlich, um Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln und wirksame Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus wird die Energieeffizienz durch den Einsatz moderner nachhaltigerer Technologien ständig verbessert. Die proaktive Auseinandersetzung mit den grundlegenden Herausforderungen unserer Zeit stärkt unsere Innovationskraft und gibt uns die Möglichkeit, die Zukunft mitzugestalten.

Übersicht über ausgewählte Forschungsprojekte

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PROJEKT KURZBESCHREIBUNG
ECO 2LIB Ökologisch und ökonomisch tragfähige Produktion und Recycling von Lithium-Ionen-Batterien
ÖkoMatBatt Entwicklung von ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Materialien für die Lithium-Ionen-Batterie
NoVOC Umweltverträgliche Verarbeitungstechniken für die großtechnische Herstellung von Elektroden und Zellkomponenten für Lithium-Ionen-Batterien
ReLiBat Recycling von Automobil-Lithium-Ionen-Batterien der nächsten Generation zum Wiedereinsatz für elektromobile und stationäre Anwendungen
ReUpDirekt, Pro Direkt Rezyklat-Upcycling durch hydrogalvanische Aufbereitung von NMC aus direktem Recycling von Traktionsbatterien

Stakeholderanalyse

Unternehmen agieren nicht im Vakuum, sondern beeinflussen sowohl interne als auch externe Stakeholder und können auch von diesen beeinflusst werden. Bei der VARTA AG sind wir bestrebt, auf die Erwartungen unserer Stakeholder einzugehen und betrachten die Zusammenarbeit mit ihnen als eine wichtige Chance für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Für die Stakeholderidentifikation wurden im Rahmen von abteilungsübergreifenden Diskussionen alle Stakeholder identifiziert, welche potenziell in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Unternehmens stehen könnten.

Unsere verschiedenen Fachbereiche binden Stakeholder abhängig von ihrer Relevanz für die Strategie und das Geschäftsmodell sowohl themenspezifisch als auch auf übergeordneter Ebene ein. Ziel hierbei ist, Informationen zu potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Stakeholder sowie Chancen und Risiken einzuholen und passende Strategien zu entwickeln. Die Ergebnisse der Stakeholdereinbindung werden, abhängig von der strategischen Relevanz, über die internen Berichtsprozesse an den Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert.

Die Stakeholderanalyse bildet die Basis für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse. In diesem Zuge werden sowohl externe Quellen anerkannter Organisationen als auch interne Perspektiven der Mitarbeitenden zur Einschätzung der Auswirkungen, Chancen und Risiken eingeholt. Auch die Erkenntnisse des Beschwerdemechanismus, welcher für alle Personengruppen zugänglich ist, fließen in die Wesentlichkeitsanalyse und damit in die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeits- und Unternehmensstrategie ein (siehe Abschnitt Wesentlichkeitsanalyse in diesem Kapitel und Kapitel 4.8 VARTA AG-Beschwerdemechanismus). Die Interessen der Mehrheit der Mitarbeitenden sind durch Tarifverträge geschützt und werden durch gewählte Vertreter der gesamten Belegschaft und zusätzlich einzelner Gruppen repräsentiert. Die Betriebsräte sind in verschiedene Unternehmensprozesse und -entscheidungen involviert, um die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Durch Interviews im Rahmen von Sozialaudits und Befragungen von Mitarbeitenden werden an ausgewählten Standorten zusätzlich Informationen zu den Arbeitsbedingungen und dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden eingeholt. Auch Schulungen zu Nachhaltigkeits- und Compliancethemen bieten unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit Fragen zu stellen und dienen umgekehrt als Inputgeber für die Weiterentwicklung von Inhalten und Maßnahmen. Mitarbeitende werden über verschiedene interne Kanäle, darunter das Intranet, E-Mail, Newsletter und Aushänge über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert.

Als börsennotiertes Unternehmen informiert die VARTA AG die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen der Kommunikation und Berichterstattung sowie insbesondere während der Jahreshauptversammlung über unternehmensrelevante Ereignisse. Unsere Nachhaltigkeitsperformance wird im Rahmen verschiedener ESG-Ratings regelmäßig bewertet und öffentlich kommuniziert. Wir arbeiten in engem Austausch mit lokalen Ämtern und Behörden, Prüfinstituten sowie Beratungen gemeinsam an der kontinuierlichen Verbesserung von Maßnahmen und Strategien. Darüber hinaus führen wir abteilungsübergreifende Workshops durch, engagieren uns in lokalen und internationalen Vereinen und Verbänden, nehmen an Fach- und Verbrauchermessen teil und setzen gemeinsame Projekte mit externen Stakeholdern um. Wir unterstützen in diesem Zuge unter anderem externe Forschungsprojekte, beantworten regelmäßig Kundenanfragen zu verschiedenen Themen und arbeiten eng mit Lieferanten zusammen.

Diese Bemühungen im Bereich der Stakeholdereinbindung ermöglichen es der VARTA AG, entlang unserer Wertschöpfungskette Einblicke in die Herausforderungen zu gewinnen, mit denen diese Parteien konfrontiert sind, um eine transparentere Einschätzung der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf diese Gruppen zu gewährleisten. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird durch verschiedene Indikatoren überwacht (siehe Abschnitt Nachhaltigkeitsperformance in diesem Kapitel).

Stakeholderanalyse

Stakeholder

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INTERESSENVERTRETER DEFINITION
Wettbewerb Wettbewerb manifestiert sich durch das beständige Streben von ähnlich ausgerichteten Unternehmen und Branchenführern danach, sich in Aspekten wie Qualität, Innovation und Marktpräsenz gegenseitig zu übertreffen. Diese Dynamik resultiert in fortlaufenden Verbesserungen und herausragenden Leistungen innerhalb des betreffenden Sektors.
Belegschaft Die Belegschaft eines Unternehmens umfasst Personen aller Altersgruppen und Geschlechter. Der Begriff umfasst sowohl diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der VARTA AG-Gruppe stehen (Beschäftigte), als nicht angestellte Beschäftigte wie Zeitarbeiter und Selbstständige. Institutionen wie Betriebsräte und Gewerkschaften vertreten die Interessen der Belegschaft und stehen für die Schaffung guter Arbeitsbedingungen ein.
Finanzmarkt Der Begriff Finanzmarkt bezieht sich auf das vernetzte System von Institutionen, Plattformen, Aktionären und Mechanismen, auf denen verschiedene Finanzinstrumente gekauft, verkauft und gehandelt werden. Der Finanzmarkt nimmt eine maßgebliche Position ein, indem er Unternehmen den Zugang zu Kapital ermöglicht und Investitionen erleichtert.
Behörden Behörden sind Regierungsstellen, Aufsichtsbehörden und Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene, die für die Erarbeitung, Durchsetzung und Überwachung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien zuständig sind. Die Entscheidungen von Behörden wirken sich daher auf verschiedene Aspekte der Geschäftstätigkeit und des Verhaltens eines Unternehmens aus.
Geschäftspartner Zu den Geschäftspartnern zählen Lieferanten, Kunden (B2B & B2C), Händler, Endverbraucher und Entsorgungsdienstleister, die ein kollaboratives Netzwerk bilden. Die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, d. h. Personen in den verschiedenen Phasen des Liefer- und Vertriebsprozesses eines Unternehmens, die direkt oder potenziell von den Aktivitäten der VARTA AG-Gruppe betroffen sind, werden berücksichtigt. Das Netzwerk der Geschäftspartner ist die Basis für betriebliche Effizienz, Kundenzufriedenheit und Nachhaltigkeit im gesamten Ökosystem eines Unternehmens.
Lokale Gemeinschaften Der Begriff lokale Gemeinschaften beschreibt eine vielfältige Gruppe von Menschen jeden Alters und Geschlechts, die in einem bestimmten Gebiet leben. Sie tragen zur Kultur und sozialen Dynamik der Region bei und können direkt oder indirekt von den Geschäftsaktivitäten der VARTA AG-Gruppe betroffen sein.
Zivilgesellschaft Die Zivilgesellschaft inkludiert die Gesamtheit der Nichtregierungsorganisationen (NROs), Gemeinschaftsgruppen, Aktivisten, sozialen Bewegungen und Einzelpersonen, die sich über ihre persönlichen oder kommerziellen Interessen hinaus aktiv für soziale, ökologische und ethische Belange einsetzen. Die Zivilgesellschaft spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Transparenz, dem Eintreten für verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken und der Beeinflussung des gesellschaftlichen Wandels.
Umwelt Der Begriff Umwelt beschreibt die natürliche Umgebung, die Ökosysteme, die Ressourcen und das ökologische Gleichgewicht, die durch die Aktivitäten, den Betrieb und die Entscheidungen eines Unternehmens beeinflusst werden. Die Umwelt stellt einen bedeutenden Stakeholder dar, da sie den umfassenden Kontext, in dem ein Unternehmen agiert, einschließt. Die direkte Auswirkung der Umweltgesundheit auf das Handeln sowie den langfristigen Erfolg des Unternehmens betont ihre zentrale Rolle in diesem Zusammenhang.

Wesentlichkeitsanalyse

Um eine langfristige Wertschöpfung für alle unsere Stakeholder zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die relevantesten Aspekte im Fokus stehen und in diese Nachhaltigkeitserklärung einfließen, haben wir eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dadurch sollen die wichtigsten Auswirkungen, Chancen und Risiken, die eine eingehendere Betrachtung erfordern, bestimmt werden. Die Wesentlichkeitsmatrix zeigt die wichtigsten Aspekte für die VARTA AG-Gruppe und unsere Stakeholder sowie deren Auswirkungen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Die Durchführung der Analyse erfolgt jährlich und anlassbezogen, wenn sich die Einschätzung durch Geschäftsereignisse (z.B. Eintritt in neue Märkte, Einführung neuer Produkte) verändern könnte.

Unser Ansatz zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse basiert auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und umfasst somit die Perspektiven der finanziellen Wesentlichkeit (Financial Materiality) sowie der Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact Materiality). Bei der Durchführung der Analyse orientieren wir uns an den Leitlinien der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und berichten in Übereinstimmung mit dem Rahmenwerk der GRI.

Zur Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse wurde zunächst eine Umfeldanalyse durchgeführt. In diesem Rahmen wurden die unternehmerischen Aktivitäten sowie das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungsketten des Unternehmens betrachtet. Auch relevante gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen wurden entsprechend berücksichtigt. Zur Durchführung der Analyse wurden interne und externe Quellen zusammengetragen und hinsichtlich lokaler und globaler Trends sowie Chancen und Risiken in Bezug auf die VARTA AG und Auswirkungen auf die Stakeholder gescannt. Die gesammelten Nachhaltigkeitsaspekte wurden in Form einer Liste gesammelt und anschließend, einem top down Ansatz folgend, als "short list" in drei Ebenen strukturiert (Thema, Unterthema und Unter-Unterthema). Einzelne Themen, bei denen nach stichhaltiger Begründung keine Anwendbarkeit für die VARTA AG besteht, wurden nach entsprechendem Vermerk nicht in die short list übernommen.

Jedem Nachhaltigkeitsaspekt wurden potenzielle und tatsächliche sowie positive und negative Auswirkungen auf Stakeholdergruppen zugeordnet, welche sich aus den unternehmerischen Tätigkeiten der VARTA AG ergeben ("Wesentlichkeit der Auswirkungen"). Die Identifikation der Auswirkungen erfolgte durch Fachexperten aus dem Bereich Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Materialien der Umfeldanalyse. Im Rahmen der Ermittlung der finanziellen Wesentlichkeit wurden jene Informationen identifiziert, welche für die Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Bereitstellung von Ressourcen an ein Unternehmen als wesentlich angesehen werden. Das Vorgehen der Analyse der finanziellen Wesentlichkeit verfolgte das Ziel, Aspekte mit wesentlichem Einfluss auf die Entwicklung, die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, den Zugang zu Finanzmitteln oder weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen des Unternehmens zu identifizieren. Es handelte sich hierbei um die Analyse von Chancen und Risiken, welche insbesondere aus Abhängigkeiten von Ressourcen entstehen können und sich kurz-, mittel- oder langfristig auf den Unternehmenserfolg auswirken. Bei der Identifikation der Chancen und Risiken wurden die Ergebnisse und Materialien der Umfeldanalyse ebenfalls berücksichtigt. Die Perspektive wird, abhängig von der Stakeholdergruppe, mittels geeigneter Kommunikationskonzepte überprüft und bei Bedarf ergänzt.

Die Auswirkungen und die zugehörigen Chancen und Risiken wurden auf Basis der in den ESRS vorgegebenen Kriterien bewertet. Die Bewertung wird separat für jede identifizierte Auswirkung und zugehörige Chance und Risiko nach einer definierten Methodik vorgenommen. Bei Überschreitung einer vorab definierten Schwelle gilt der jeweilige Aspekt als wesentlich. Die Bewertung wird pro Auswirkung vorgenommen. Nachfolgend werden alle Kategorien der Schwere aufsummiert und mit dem Multiplikationsfaktor der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert.

Bei der Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit werden alle Chancen und Risiken auf Ebene der Themen betrachtet, welche erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die VARTA AG haben können. Diese können sich aus Auswirkungen und Abhängigkeiten ergeben und Faktoren betreffen, die zum Unternehmenswert beitragen. Für die Chancen und Risiken wird der Zeithorizont (kurzfristig/​mittelfristig/​langfristig) der finanziellen Auswirkungen ermittelt. Im Anschluss werden die Chancen und Risiken auf der niedrigsten Ebene hinsichtlich der potenziellen finanziellen Auswirkungen sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Informationen sind wesentlich für die relevanten Stakeholder, wenn sie einen direkten Einfluss auf deren Entscheidungen haben, die auf der Basis der Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung getroffen werden könnten.

Im nächsten Schritt wurde der Mittelwert der Auswirkungen und zugehörigen Chancen und Risiken auf Ebene der Themen gebildet. Diese Bewertung diente als Grundlage für die Einordnung in die Wesentlichkeitsmatrix. Die Matrix stellt eine visuelle Repräsentation der übergeordneten strategischen Prioritäten dar. Die Bewertung der Wesentlichkeit der einzelnen Auswirkungen sowie zugehöriger Chancen und Risiken bleibt davon unberührt.

Inhaltlich ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr keine signifikanten Änderungen hinsichtlich der Wesentlichkeit der Themen. Die Validierung der vorläufigen Ergebnisse wird durch Finanz- und Nachhaltigkeitsexperten durchgeführt. Im Anschluss erfolgte die Überprüfung und Validierung durch den oberen Führungskreis inklusive des Vorstands der VARTA AG. Wesentliche Themen und die Art und Weise, wie sie behandelt werden, sind in den Abschnitten zu den jeweiligen Themen ausführlich beschrieben.

Obwohl einige Auswirkungen, Chancen und Risiken, welche diesen Themen zugeordnet wurden, die Schwelle der Wesentlichkeit unterschreiten, sind sie für die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen bei der VARTA AG und in unseren Wertschöpfungsketten relevant. Daher berichten wir über alle in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Themen.

Relevante Themen

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THEMA DEFINITION
Diversität und Chancengleichheit Vielfalt umfasst verschiedene Aspekte wie Geschlecht, Behinderung, Alter, Herkunft, Sprache, Kultur, Bildungsstand, Religion, ethnische Zugehörigkeit und sexuelle Orientierung. Unabhängig von diesen Aspekten sollten alle Menschen Anspruch auf die gleichen Chancen haben, einschließlich gleicher und fairer Entlohnung, und vor Diskriminierung geschützt werden. Sie sollten im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit gefördert werden, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Wahrung der Rechte aller zu gewährleisten. Die Vorteile der Vielfalt in einem Unternehmen haben verschiedene Facetten: Vielfalt erhöht die Bindung der Mitarbeitenden, verbessert die Teamarbeit, steigert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und verringert die Fluktuation. Vielfalt fördert auch eine Kultur der Inklusion und eine Vielzahl von Ideen und Ansätzen für Kreativität und Problemlösung.
Personalgewinnung,-bindung und -entwicklung Die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitenden wird vor dem Hintergrund der sich wandelnden Arbeitskultur und flexibler Arbeitszeitmodelle sowie des Fachkräftemangels zunehmend zu einer Herausforderung. Aus- und Weiterbildungskonzepte können die individuelle Entwicklung der Mitarbeitenden fördern, zur Steigerung des Humankapitals beitragen und die Attraktivität des Arbeitgebers erhöhen. Dies bringt den Arbeitnehmer, das Unternehmen und die Gesellschaft voran.
Compliance und Unternehmensethik Unter Compliance versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und ethischen Standards bei der Geschäftstätigkeit mit dem Ziel, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung zu gewährleisten. Sie umfasst eine Reihe von Faktoren wie wettbewerbswidriges Verhalten, Korruptionsbekämpfung, Geschäftsintegrität, die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance- Überlegungen (ESG) in die Governance-Struktur, Cybersicherheit und Datenschutz, ethische Marketingkampagnen, die sich auf soziale und ökologische Auswirkungen konzentrieren, Managementsysteme und -prozesse, die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells, politisches Engagement, Steuertransparenz und -beiträge. Durch die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und ethischen Standards können Unternehmen Vertrauen bei den Stakeholdern, einschließlich Kunden, Investoren, Mitarbeitenden und der breiteren Öffentlichkeit, aufbauen.
Innovation und nachhaltige Lösungen Die proaktive Auseinandersetzung mit den grundlegenden Herausforderungen unserer Zeit stärkt die Innovationskraft und bietet Chancen zur Gestaltung der Zukunft. Als Teil der Produktverantwortung hat die Sicherheit von Produkten höchste Priorität und ist ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Entwicklung neuer Technologien.
Ressourcenschonung Angemessene Prozesse zur Achtung der Sorgfaltspflichten bei der Batterieproduktion tragen zum Schutz der umliegenden Lebensräume, des Bodens und des Wassers bei. Maßnahmen zur Ressourcenschonung zielen darauf ab, die Qualität und die biologische Vielfalt zu erhalten und das Recyclingkonzept sowie die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Sorgfaltspflichten und verantwortungsvolle Beschaffung Sorgfaltspflicht bedeutet die Einführung von Verfahren, die die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien in der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten. Ein wesentlicher Ausgangspunkt ist die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen. Die Sorgfaltspflicht trägt zur Achtung und Förderung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, einschließlich der Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit, sowie die Stärkung der Arbeitnehmer und der betroffenen Gemeinschaften bei.
Stakeholder Engagement Eine effektive Kommunikation mit Stakeholdern eröffnet neue Perspektiven, identifiziert Risiken und ermöglicht positive soziale Wirkungen. Die Einbindung von Interessensvertretern umfasst verschiedene Aktivitäten wie Initiativen für lokale Gemeinschaften, Förderung der Beteiligung von Interessensvertretern, Spenden, Sponsoring, Freiwilligenarbeit, Mitgliedschaften und Partnerschaften.
Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen und Wohlbefinden der Mitarbeitenden Die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechtsstandards am Arbeitsplatz, einschließlich der Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen, ausreichender Pausen sowie angemessener Arbeitszeiten, wirkt sich positiv auf die Gesundheit und die Aufrechterhaltung des Lebensstandards der Arbeitnehmer aus. Ein sauberer und sicherer Arbeitsplatz, die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeitenden und der Zugang zu medizinischer Versorgung verringern Sicherheitsrisiken und dienen als wirksame Maßnahmen gegen negative gesundheitliche Auswirkungen beim Umgang mit Chemikalien, Maschinen, Metallen oder Mineralien.
Eindämmung des Klimawandels und umweltbezogene Herausforderungen Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Abschwächung des Klimawandels und der Bewältigung von Umweltproblemen. Die Verringerung von Nicht-THG-Luftemissionen und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette sind von entscheidender Bedeutung. Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel und die Umweltauswirkungen wirken sich positiv auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt aus. Maßnahmen im Bereich des Energiemanagements und die Verringerung des CO 2-Fußabdrucks der Produkte sind hierbei wichtige Elemente.

1.6. Mitgliedschaften und Verbände

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amfori BSCI amfori Business Social Compliance Initiative
bayme Bayerische Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie
BME Deutscher Verband für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik
BSW Bundesverband Solarwirtschaft und Solarspeicher
BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme
DICO Deutsches Institut für Compliance
DIN Deutsches Institut für Normung
EPBA European Portable Battery Association
ERP European Recycling Platform
Herstellerverband Haus & Garten Herstellerverband Haus & Garten
IEC International Electrotechnical Commission
Markenverband Markenverband
KLiB Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien
OE-A Organic and Printed Electronics Association
RMI Responsible Minerals Initiative
Südwestmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg
UN GCD UN Global Compact Netzwerk Deutschland
USW Unternehmensverband Südwest
ZVEI Verband der Elektro- und Digitalindustrie - Fachgruppe Batterien
RECHARGE Europe's industry association for advanced rechargeable and Lithium batteries

2. Environment

Im Umweltbereich erzielten wir im Berichtsjahr bedeutende Fortschritte. Weitere Produktgruppen konnten dem Umweltziel "Beitrag zur Kreislaufwirtschaft'' im Rahmen der EU-Taxonomie zugeordnet werden, was die klare Ausrichtung auf umweltfreundliche Praktiken unterstreicht. Die Eigenproduktion aus PV-Anlagen wurde um mehr als das Siebenfache gesteigert, was zu einer Reduzierung der CO 2-Emissionen beiträgt. Eine konsequente Senkung der THG-Emissionen in Scope 1, 2 und 3 um über 100.000 tCO 2e wurde weiter vorangetrieben, indem Maßnahmen in den Bereichen Logistik, Eigenstromerzeugung, Wärmebezug aus biogenen Quellen und Einkauf von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen umgesetzt wurden. Die Datengrundlage der THG-Bilanz wurde durch den verstärkten Einsatz von Primärdaten verbessert, welche eine genauere Analyse und Berichterstattung ermöglichen. In diesem Zuge wurde die Einbindung von Lieferanten in die Klimaziele des Unternehmens intensiviert, um auch entlang der Lieferkette positive Umweltauswirkungen zu erzielen. Die erfolgreiche Rezertifizierung nach ISO 50001 an allen relevanten Standorten unterstreicht das Engagement für ein effizientes Energiemanagement. Im Bereich Wassermanagement wurden eine solide Datengrundlage sowie ein Risikoansatz für Wassernutzung geschaffen. Die aktive Einbeziehung externer Stakeholder stärkt die ganzheitliche Betrachtung dieses wichtigen Umweltaspekts. Für das kommende Jahr planen wir die Festlegung ambitionierter Ziele, die auf kontinuierlichen Fortschritt abzielen. Detaillierte Analysen der Abfallströme wurden durchgeführt, um Effizienzsteigerungen zu identifizieren und umzusetzen. Bereits erreichte Erfolge wie die Reduzierung von Plastikverpackungen und die Förderung der Reparierbarkeit durch das Design von entnehmbaren Modulen zeigen das Engagement für nachhaltigere Praktiken. Im Berichtsjahr ist das Klimamanagementsystem als Teil der Unternehmensstrategie erheblich verstärkt worden. Diese Bemühungen führten in der international anerkannten Unternehmensbewertung CDP Climate Change zu einer Verbesserung des Ergebnisses von C auf B.

2.1. EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie stellt eine bedeutende Initiative der Europäischen Union (EU) im Kontext des "Europäischen Grünen Deals" und des Aktionsplans "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" dar. Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen. Die Hauptziele der EU-Taxonomie liegen in der Verbesserung der Transparenz und der Bereitstellung eines objektiven Vergleichs, um Kapital gezielt in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Die EU-Taxonomie selbst ist ein Klassifizierungssystem, das Wirtschaftsaktivitäten anhand vordefinierter technischer Bewertungskriterien als ökologisch nachhaltig einstuft. Um als wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines der sechs Umweltziele eingestuft zu werden, muss die Wirtschaftsaktivität spezifische Anforderungen erfüllen. Diese Umweltziele umfassen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Es ist entscheidend, dass die Wirtschaftsaktivität nicht in erheblichem Maße ein anderes Umweltziel beeinträchtigt und dass das ausübende Unternehmen Mindestschutzverfahren etabliert haben, die unter anderem auf die Achtung von Menschenrechten abzielen.

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiefähig, wenn diese in den Delegierten Rechtsakten 2020/​852, den veröffentlichten Delegierten Verordnungen 2021/​2139 und dem "Environmental Delegated Act 2023/​2486" zu einem der sechs Umweltziele beschrieben ist, unabhängig von der Erfüllung der in diesen Rechtsakten festgelegten technischen Bewertungskriterien. Nach einer Analyse der Geschäftsaktivitäten des VARTA AG Konzerns lassen sich diese unter Umweltziel I "Beitrag zum Klimaschutz" in den folgenden Wirtschaftstätigkeiten zusammenfassen:

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Wirtschaftstätigkeit 3.4 "Herstellung von Batterien"

Wirtschaftstätigkeit 3.6 "Herstellung anderer CO 2-armer Technologien" (umfasst die Herstellung von Technologien, die auf eine erhebliche Verringerung der Treibhausgasemissionen in anderen Wirtschaftssektoren abzielen)

Gemäß den Beschreibungen der ersten beiden Wirtschaftstätigkeiten fällt demnach ein Großteil des Geschäftsmodells des VARTA AG Konzerns unter den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie. Die geschäftlichen Aktivitäten der VARTA AG-Gruppe, die sich auf den Kriteriensatz 3.4 "Herstellung von Batterien" beziehen und wiederaufladbare Batterielösungen für den Transport, die Energiespeicherung und andere industrielle Anwendungen umfassen, erfüllen die Anforderungen der Fähigkeit im Rahmen der EU-Taxonomie.

Zusätzlich ermöglichen unsere Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung eine kontinuierliche Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen für Produkte des Unternehmens, welche die Treibhausgasemissionen in anderen Wirtschaftssektoren reduzieren sollen. Aus diesem Grund werden diese Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kriteriensatz 3.6 "Herstellung anderer kohlenstoffarmer Technologien" als taxonomiefähig eingestuft. Dies resultiert aus der hohen Zyklusstabilität und Energiedichte der Produkte, was zu einem potenziell deutlich geringeren CO 2-Fußabdruck im Vergleich zu alternativen Produkten führt.

Weitere Teile des Geschäftsmodells lassen sich am besten als Wirtschaftstätigkeit unter dem Umweltziel IV "Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft" zusammenfassen:

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Wirtschaftstätigkeit 1.2 "Herstellung von elektrischer und elektronischer Ausrüstung"

Die geschäftlichen Aktivitäten, die sich auf den Kriteriensatz 1.2 beziehen, erfüllen im Wesentlichen die Anforderungen an die EU-Taxonomiefähigkeit. Diese Aktivitäten umfassen unter anderem die Herstellung sowohl von wiederaufladbaren als auch nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien. Gemäß den Kriterien der Wirtschaftstätigkeit 1.2 fallen demnach weitere Teile des Geschäftsmodells des VARTA AG Konzerns unter den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie.

Die Geschäftsaktivitäten der VARTA AG-Gruppe wurden auch im Hinblick auf Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit den weiteren Umweltzielen überprüft. Es wurden keine Aktivitäten aus Anhang 2 DelVO 2021/​2139 und DelVO 2023/​2486 identifiziert, die nicht bereits durch die Zuordnung zu Aktivitäten aus Anhang 1 DelVO 2021/​2139 abgedeckt sind.

Für die Bestimmung der Taxonomiekonformität der oben genannten Wirtschaftstätigkeiten im Berichtsjahr sind die technischen Bewertungskriterien zu überprüfen, einschließlich:

1. Wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Umweltziels auf Basis der spezifischen Kriterien

2. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der weiteren Umweltziele, jeweils auf Basis spezifischer Anforderungen für jede relevante Wirtschaftstätigkeit ("Do No Significant Harm" oder "DNSH")

Außerdem muss sichergestellt werden, dass das ausübende Unternehmen Mindestschutzverfahren etabliert hat, die speziell auf die Einhaltung von Menschenrechten abzielen und gleichzeitig die Themenbereiche Bestechung und Korruption, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb berücksichtigen ("Minimum Safeguards").

Die Analyse der technischen Bewertungskriterien offenbart, dass aufgrund der anspruchsvollen Anforderungen nicht alle taxonomiefähigen Aktivitäten den erforderlichen technischen Bewertungsmaßstäben entsprechen. Daher wird eine detaillierte Untersuchung der einzelnen Aktivitäten durchgeführt, um ihren wesentlichen Beitrag zu ermitteln. Um sicherzustellen, dass die Produkte gemäß Kriteriensatz 3.6 den Anforderungen der Delegierten Verordnungen entsprechen, ist ein Nachweis der Übereinstimmung gemäß branchenüblichem Standard erforderlich. Allerdings mangelt es derzeit an Transparenz und verfügbaren Daten, um die Produkte zu vergleichen und die notwendigen Kriterien für die Übereinstimmung zu erfüllen. Neben der Überprüfung der Taxonomiekonformität und des erheblichen Beitrags haben relevante Experten aus verschiedenen Fachbereichen auch spezifische Kriterien für "Do No Significant Harm" (DNSH) auf der Ebene wirtschaftlicher Aktivitäten bewertet. Die Kriterien, die in Anhang A, B, C und D im Zusammenhang mit Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 dargelegt sind, sowie die Anforderungen an den "Mindestschutz", wurden auf Unternehmensebene bewertet. Im Jahr 2022 haben wir erstmals nach den Leitlinien des TCFD über physische Klimarisiken berichtet. Im Rahmen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung wurden die Arten von Klimarisiken gemäß der Liste in Abschnitt II von Anhang A identifiziert und bewertet. Derzeit wird ein detaillierter Anpassungsplan entwickelt, um Anpassungslösungen für die wichtigsten Klimarisiken von bestehenden Tätigkeiten und existierenden materiellen Vermögenswerten umzusetzen. Die vergleichsweise deutlich geringere Taxonomiekonformität lässt sich auf verschiedene Ursachen zurückführen. Da ein Anpassungsplan eine Voraussetzung für die EU-Taxonomiekonformität ist, werden die Investitionen, Betriebsausgaben und der Umsatz, die den wirtschaftlichen Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie entsprechen, für das Berichtsjahr 2023 als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Ein CapEx-Plan zur Umstellung zu taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten ist in Ausarbeitung. Die fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Interpretation der EU-Taxonomie können jedoch zu unterschiedlichen Bewertungen im kommenden Jahr führen. Darüber hinaus liegt die Abweichung zwischen Umsätzen, Investitionen sowie Betriebskosten, die als taxonomiefähig und taxonomiekonform ausgewiesen werden, hauptsächlich an den Kriterien zur Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung gemäß Anhang C, die über die geltenden nationalen Vorschriften hinausgehen. Dies ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass die erforderliche zusätzliche Dokumentation noch nicht vollständig vorliegt.

Berechnung der EU-Taxonomie Leistungsindikatoren

Zur Ermittlung der Geschäftstätigkeiten der VARTA AG-Gruppe, die den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen, führte ein Projektteam eine Analyse durch. Dieses Team setzte sich aus Experten der Bereiche Recht, Finanzen und Nachhaltigkeit zusammen, die alle Geschäftstätigkeiten untersuchten und sie den entsprechenden Kategorien zuordneten. Anschließend erfolgte eine detaillierte Überprüfung der Taxonomiekonformität jeder einzelnen Aktivität durch Experten aus den betroffenen Abteilungen. Zum Abschluss strukturierte die VARTA AG-Gruppe die Aktivitäten in die Bereiche Umsatzerlöse, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx). Die wirtschaftlichen Aktivitäten der VARTA AG-Gruppe, die den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen, umfassen Batterielösungen aus den Geschäftsbereichen Lithium-Ion Battery Packs, Energy Storage Systems und Lithium-Ion Large Cells gemäß Kriteriensatz 3.4 des Umweltziels I, Lithium-Ion Small Cells und Micro Batteries gemäß Kriteriensatz 3.6 des Umweltziels I sowie einen weiteren Teil des Bereichs Micro Batteries und Consumer Batteries gemäß Kriteriensatz 1.2 im Sinne des Umweltziels IV.

EU-Taxonomie - Umsatzerlöse

Die Grundlage zur Feststellung der Umsatzerlöse beruht auf Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/​34/​EU. Der Umsatz beinhaltet die Einnahmen und Erlöse, die gemäß International Accounting Standard (IAS) 1 § 82 (a) in der Version der Verordnung (EG) Nr. 1126/​2008 der Kommission ausgewiesen sind.

EU-Taxonomie - Investitionsausgaben

Grundlage für die Berechnung der Investitionsausgaben sind IAS 16.73(e)(i) und (iii) für Sachanlagen, IAS 38.118(e)(i) für immaterielle Vermögenswerte sowie IFRS 16.53(h) für Leasingverhältnisse. Nach Definition der Kennzahl der Investitionsausgaben aus dem Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2178 und unter Berücksichtigung der Anpassungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2486, umfasst die Kennzahl Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten, Zugänge zu den Sachanlagen, und den Nutzungsrechten nach IFRS 16. Die Beteiligungsgesellschaften VARTA Microbattery S.R.L., P.T. VARTA Microbattery Indonesia sowie die VARTA Consumer Vertriebsgesellschaften bleiben bei der Berechnung der CapEx-KPI unberücksichtigt.

EU-Taxonomie - Betriebsausgaben

Die fortlaufenden Betriebsausgaben (OpEx) beinhalten nicht aktivierungsfähige Aufwendungen, die in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt sind. Dazu gehören Posten wie Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverträge, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen unmittelbaren Kosten, die im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Grundstücken, Anlagen und Ausrüstung stehen, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte, die den Taxonomie-Kriterien entsprechen, betriebsbereit sind.

Parameter und Ziele

Umsatzerlöse

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Geschäftsjahr 2023 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil 2023 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
(in T €) (in %) J; N; N/​EL J;N; N/​EL J;N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten 1.2 346.100 42,2 %
Herstellung von Batterien 3.4 231.900 28,3 % EL
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien 3.6 94.900 11,6% EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 672.900 82,0 % 39,9 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 672.900 82,0 % 39,9 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 147.400 18,0 %
GESAMT 820.300 100,0 %
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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10} Klimaschutz (11) Anpassungen an den Klimawandel (12) Wasser (13)
J; N; N/​EL J;N; N/​EL J; N; N/​EL J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten EL
Herstellung von Batterien
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 42,2 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 42,2 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
GESAMT
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Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz 2022 Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
J/​N J/​N J/​N J/​N (in %) E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Herstellung von Batterien 14,0 %
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien 17,0 %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 31,0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 31,0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 69,0 %
GESAMT
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Geschäftsjahr 2023
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Herstellung von Batterien
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
GESAMT

Investitionsausgaben

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Geschäftsjahr 2023 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) CapEx (3) CapEx-Anteil 2023 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
(IN T€) (in %) J;N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten 1.2 6.679 8,8 %
Herstellung von Batterien 3.4 14.357 18,9 % EL
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien 3.6 16.707 22,0 % EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 37.744 49,7 % 40,9 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 37.744 49,7 % 40,9 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 38.148 50,3 %
GESAMT 75.892 100,0 %
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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassungen an den Klimawandel (12) Wasser (13)
J; N; N/​EL J; N; N/​EL J;N; N/​EL J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten EL
Herstellung von Batterien
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 8,8 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 8,8 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
GESAMT
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Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx 2022 Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
J/​N J/​N J/​N J/​N (in %) E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Herstellung von Batterien 0,5 %
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien 16,0%
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 16,5 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 16,5 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
GESAMT
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Geschäftsjahr 2023
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Herstellung von Batterien
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
GESAMT

Betriebsausgaben

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Geschäftsjahr 2023 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(2) OpEx (3) OpEx-Anteil 2023 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
(in T€) (in %) Y; N; N/​EL Y;N; N/​EL Y;N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten 1.2 9.233 17,1 %
Herstellung von Batterien 3.4 17.787 33,0 % EL
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien 3.6 1.777 3,3 % EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 28.797 53,4 % 36,3 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 28.797 53,4 % 36,3 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 25.176 46,6 %
GESAMT 53.974 100,0 %
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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassungen an den Klimawandel (12) Wasser (13)
Y; N; N/​EL Y; N; N/​EL Y;N; N/​EL J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten EL
Herstellung von Batterien
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 17,1 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 17,1 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
GESAMT
scrollen
Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx 2022 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
J/​N J/​N J/​N J/​N (in %) E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Herstellung von Batterien 12,0%
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien 21,0 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 34,0 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 34,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
GESAMT
scrollen
Geschäftsjahr 2023
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Herstellung von Batterien
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
GESAMT

2.2. Klimaschutz

Übergangsplan für den Klimaschutz

Bei der VARTA AG-Gruppe stehen wir vor der Herausforderung, unsere Geschäftspraktiken und Produktionsprozesse in Einklang mit den globalen Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C zu gestalten. Ein hierzu passender Übergangsplan soll einen Einblick in die bisherigen, unsere aktuellen und künftigen Bemühungen im Bereich des Klimaschutzes geben. Dieser soll zeigen, dass das Ziel der Bundesrepublik Deutschland, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, im Einklang mit unserer Geschäftsstrategie und dem Geschäftsmodell steht.

Die Treibhausgasemissionsreduktionsziele sind ein integraler Bestandteil der Verpflichtung nach der Science Based Target initiative (SBTi). Im Rahmen der Verpflichtung sollen Dekarbonisierungshebel identifiziert und Maßnahmen umgesetzt werden. Wir planen verstärkt in erneuerbare Energiequellen zu investieren, um den Anteil der Eigenerzeugung am Energieverbrauch in den Produktionsstätten signifikant zu erhöhen. Es sind bereits an mehreren deutschen Produktionsstandorten PV-Anlagen, die im Berichtsjahr 722 MWh emissionsarme Elektrizität bereitstellten, zur Eigenerzeugung von erneuerbarem Strom installiert worden. Die Entwicklung von energieeffizienten Batterietechnologien steht im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, um nachhaltigere Produkte zu entwickeln. Initiativen zur Abfallreduzierung und zur Förderung des Recyclings werden eingeführt, um den ökologischen Fußabdruck der Batterieprodukte zu minimieren. Bereits 47,5 % der Investitionsausgaben im Jahr 2023 werden als EU-taxonomiefähig ausgewiesen.

Die zeitliche Planung sieht vor, bis zum Jahr 2030, 100 % des Energieverbrauchs an allen Produktionsstandorten weltweit aus erneuerbaren Energien zu beziehen und die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis zum Jahr 2030 in Scope 1 & 2 um mindestens 42 %, ausgehend von Basisjahr 2020, zu reduzieren. Die VARTA AG-Gruppe wird jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung des Übergangsplans berichten und diese den relevanten Stakeholdern mitteilen. Die Emissionsdaten auf Unternehmensebene werden jährlich von unabhängigen Gutachtern nach ISO 14064 überprüft, um eine qualitativ hochwertige Berichterstattung sicherzustellen (siehe Kapitel 5. Gutachten zur Verifizierung der Treibhausgasbilanz).

Im Berichtsjahr ist das Klimamanagementsystem innerhalb der Strategie im Unternehmen erheblich verstärkt worden, was zu einer Aufwertung im CDP Climate Ranking von C auf B geführt hat. Diese positive Entwicklung spiegelt unsere kontinuierliche Verbesserung und Verständnis von Prozessen, Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit THG-Emissionen sowie die Integration nachhaltigerer Praktiken in die Geschäftsabläufe wider.

Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Wir werden umfassende Strategien vorstellen, die darauf abzielen, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu bewältigen. Im ersten Schritt haben wir dazu potenzielle klimabezogene Risiken basierend auf dem Standort ihrer Betriebe und dem möglichen Einfluss des Klimawandels auf diese Gebiete sowie auf die Wertschöpfungskette identifiziert. Dies umfasst die Analyse von Klimamodellen und wissenschaftlichen Studien, um Risiken, wie eine erhöhte Häufigkeit extremer Wetterereignisse, zu bewerten. In diesem Zusammenhang traten wir im Berichtsjahr mit lokalen Behörden an den größten Produktionsstandorten bezüglich der Bewertung von potenziellen Risiken im Umfeld des Klimawandels in Austausch.

Relevante potenzielle Klimagefahren der VARTA AG-Gruppe auf der Grundlage der TCFD-Klassifizierung

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TEMPERATUR WIND WASSER
Chronisch Temperaturänderung
Hitzestress
Temperaturvariabilität
Änderung der Windverhältnisse Änderung der Niederschlagsmuster und -arten (Regen, Hagel, Schnee/​Eis)
Variabilität von Niederschlägen oder der Hydrologie
Wasserknappheit
Akut Hitzewelle
Kältewelle/​ Frost
Zyklon, Taifun Sturm (einschließlich Schneestürme) Anstieg des Meeresspiegels
Dürre
Starke Niederschläge (Regen, Hagel, Schnee/​Eis)
Hochwasser (Flusshochwasser, pluviales Hochwasser, Grundhochwasser)

Bei der VARTA AG-Gruppe begegnen wir den potenziellen Herausforderungen und Möglichkeiten im Kontext des Klimawandels durch die Integration eines unternehmensweiten Klimamanagementsystems. Seit 2022 implementieren wir erfolgreich die Richtlinien des TCFD in das Managementsystem und verbessern kontinuierlich die Berichterstattung zu möglichen Klimarisiken und -chancen. Dabei werden transitorische und physische Risiken identifiziert und adressiert. Physische Risiken, darunter akute Ereignisse wie Überschwemmungen und Hitzewellen, werden von der VARTA AG-Gruppe überwacht und bewertet. Maßnahmen wie die Installation von Klappen und Sanierungen der Abwasserkanäle in Ellwangen werden ergriffen, um Produktionsstörungen zu verhindern. Langfristige Risiken wie steigende Temperaturen werden ebenfalls identifiziert und entsprechend gehandhabt. Die Durchführung einer Szenarioanalyse bewertet die potenziellen Auswirkungen verschiedener klimabezogener Risiken auf das Geschäftsmodell. Dies kann die Berücksichtigung verschiedener Szenarien umfassen, wie zum Beispiel die Auswirkungen einer Temperaturerhöhung über 2 oC auf die Lieferkette der Organisation oder die Auswirkungen häufigerer Naturkatastrophen auf die Betriebsabläufe. Zur Stärkung der strategischen Widerstandsfähigkeit setzt die VARTA AG-Gruppe auf die Shared Socioeconomic Pathways (SSPs) und die Representative Concentration Pathways (RCPs) als umfassendes Rahmenwerk für zukünftige Analysen von physischen und transitorischen Risiken. Die SSPs und RCPs stellen standardisierte Szenarien dar, die potenzielle Auswirkungen des Klimawandels weltweit beschreiben. Diese Klimaszenarien erstrecken sich von einem emissionsarmen Szenario, das zu einer Erderwärmung von weniger als +1,5 oC führt (gemäß dem Pariser Abkommen, RCP1-2.6 & SSP1-2.6), über ein mittleres Szenario mit einer durchschnittlichen Erwärmung von +2,5 oC (Mittlerer Weg, RCP2-4.5 & SSP2-4.5), bis hin zu einem Szenario mit einer Erwärmung von mehr als +4°C (Fossile Entwicklung, RCP5-8.5 & SSP5-8.5). Wir analysieren und verknüpfen diese Szenarien, um die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf wesentliche Wirtschaftstätigkeiten und Einrichtungen zu bewerten. Die Berücksichtigung von kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten im Rahmen der Analyse von klimabezogenen Risiken und Chancen ermöglicht eine umfassende Betrachtung. Das Szenario SSP4.5, das einen mittleren Pfad darstellt und von einigen Bemühungen zur Emissionsreduktion ausgeht, wird von der VARTA AG-Gruppe als Wahrscheinlichstes betrachtet. Dieses Szenario stimmt mit den Nationalen Klimabeiträgen (NDCs) überein, die von den einzelnen Ländern festgelegt wurden. Die VARTA AG-Gruppe hat sich dazu verpflichtet, die Geschäftstätigkeit im Einklang mit dem emissionsarmen Szenario des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Unsere langfristige Unternehmensplanung ist konsequent darauf ausgerichtet.

Klimabezogene, transitorische Risiken beziehen sich auf finanzielle und strategische Auswirkungen. Diese entstehen durch Veränderungen in Politik, Technologie und Marktbedingungen während des Übergangs zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft.

Beispiele von für die VARTA AG-Gruppe relevante, klimabezogene Übergangsereignisse auf der Grundlage der TCFD-Klassifizierung

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POLITIK UND RECHT TECHNOLOGIE MARKT REPUTATION
Höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen Ersetzung bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen Änderung des Verbraucherverhaltens Veränderungen der Verbraucherpräferenzen
Verstärkte Emissionsberichterstattungspflichten Erfolglose Investitionen in neue Technologien Unsicherheit in Bezug auf Marktsignale Stigmatisierung des Sektors
Mandate und Regulierung in Bezug auf bestehende Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien Gestiegene Rohstoffkosten Zunehmende Besorgnis der Interessenträger
Gefahr von Rechtsstreitigkeiten Negative Rückmeldungen der Interessenträger

Die VARTA AG-Gruppe reagiert proaktiv auf zukünftige Vorschriften wie C0 2-Steuer, CO 2-Grenzsteuer und auf die EU-Batterieverordnung, um regulatorische und politische Risiken zu managen. Durch den Einsatz modernster Technologien zur Durchführung von Ökobilanzen für weniger emissionsintensive Batterien, stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und schaffen Chancen für nachhaltige Produktentwicklungen. Technologierisiken beziehen sich auf die Möglichkeit, dass kohlenstoffarme Alternativen bestehende Produkte ersetzen. Die VARTA AG-Gruppe investiert in Forschung und Entwicklung, um nachhaltigere Produkte zu produzieren und um die technologische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Marktrisiken, die sich aus dem Kundenverhalten ergeben, werden als gering eingeschätzt, da die Nachfrage nach batteriebetriebenen Produkten voraussichtlich wachsen wird. Von den konjunkturellen und eher kurzfristigen Einflussfaktoren sind die strukturellen mittel- und langfristigen Treiber für den VARTA AG Konzern und seine Segmente sowie die Geschäftsbereiche zu unterscheiden. Die VARTA AG-Gruppe profitiert von einer Reihe struktureller Wachstumstreiber. Dies sind insbesondere der demografische Wandel, der technologische Fortschritt - etwa im Zusammenhang mit zunehmender Elektrifizierung - die Digitalisierung und Konnektivität, das Streben nach einem höheren Maß an Energieunabhängigkeit sowie der Bedeutungszuwachs der E-Mobilität. Basierend auf den Ergebnissen der Risikobewertung und Szenarioanalysen, wollen wir einen Plan zur Minderung identifizierter klimabezogener Risiken entwickeln. Dies kann die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Betriebsabläufen und Lieferketten sowie die Investitionen zur Verringerung der Exposition gegenüber klimabezogenen Risiken umfassen. Als Unternehmen aus der produzierenden Industrie wird bei den Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz besonderes Augenmerk auf externe Faktoren wie die Preise von Rohstoffen gelegt, die sich auf die finanziellen Ergebnisse der Gruppe auswirken könnten. Als Konsequenz des Klimawandels werden höhere operative Kosten angenommen, die nicht nur den Energiebedarf und die Kostensteigerungen betreffen. Um die Nachfrage zu decken und unsere Treibhausgasemissionen zu reduzieren, erweitert die VARTA AG-Gruppe eigene PV-Systeme und bezieht bereits an allen deutschen Produktionsstandorten Strom aus erneuerbaren Quellen. Im Berichtsjahr wurden weitere Fahrzeuge unseres Fuhrparks elektrifiziert. Als Resultat konnten wir eine Reduktion von über 24 Tonnen CO2-Äquivalente im Berichtsjahr verzeichnen. Gleichzeitig werden interne Prozesse kontinuierlich optimiert. Insgesamt wird die Risikosituation als beherrschbar und damit gering betrachtet. Wichtige Bestandteile des Systems sind außerdem ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine quartalsweise Überprüfung, sowie regelmäßige Kommunikation über Risiken und Chancen. Dieses Risikomanagementsystem wird durch einen jährlich stattfindenden Workshop mit allen relevanten Stakeholdern unterstützt, in denen die Chancen und Risiken für die Geschäftsentwicklung detailliert analysiert und diskutiert werden.

Die VARTA AG-Gruppe überwacht und berichtet über den Fortschritt der Umsetzung des Plans zur Bewältigung von Klimarisiken. Dies beinhaltet eine laufende Risikobewertung und Szenarioanalyse, um sicherzustellen, dass die Organisation für aufkommende klimabezogene Risiken vorbereitet ist. Es beinhaltet auch transparente Berichterstattung über die klimabezogenen Risiken und Managementstrategien der Organisation an Stakeholder, einschließlich Investoren, Kunden und Regulierungsbehörden. Der Status und Fortschritt der umgesetzten Maßnahmen werden derzeit anhand von regelmäßigen, internen und externen Audits gemäß ISO 14001 und ISO 50001 gemessen. Die nach ISO 50001 zertifizierten Produktionsstandorte machen einen Anteil von 76,3 % der Gesamtenergieverbräuche aus, was unser Engagement in eine energieeffiziente Produktion unterstreicht.

Neben der Risikominimierung spielt die Chancenmaximierung eine entscheidende Rolle für die Klimastrategie des VARTA AG Konzerns. Die Bewertung klimabezogener Chancen umfasst die Evaluierung verschiedener Faktoren, um potenzielle Bereiche für Investitionen, Innovationen und positive Auswirkungen zu identifizieren. Der Prozess ist iterativ, anpassungsfähig und reagiert auf politische Veränderungen, technologische Fortschritte und Trends. Die VARTA AG-Gruppe identifiziert potenzielle klimatische Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die damit verbundenen Gewinnpotenziale und Kostenreduktionen. Bereits 47,5 % der Investitionsausgaben sind als EU-taxonomiefähig ausgewiesen. Wir betonen damit unsere strategische Ausrichtung auf nachhaltiges Wirtschaften. Das Verständnis der Risiken ist entscheidend, um Chancen zu identifizieren, die darauf abzielen, diese zu bewältigen. Sobald die Auswirkungen der Risiken identifiziert sind, erstellen wir eine Übersicht potenzieller Chancen, die aus klimabezogenen Herausforderungen entstehen. Die VARTA AG-Gruppe strebt nach innovativen Lösungen, Technologien und Geschäftsmodellen, die zur Klimaresilienz, Emissionsreduktion und Nachhaltigkeit beitragen sollen. Wir berücksichtigen dabei insbesondere Handlungsfelder wie erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Transportmittel, Abfallmanagement und emissionsarme Gebäude. Zusätzlich identifiziert das Unternehmen Bereiche, in denen durch klimafreundliche Praktiken, neue Märkte geschaffen oder bestehende Märkte transformiert werden können. Die VARTA AG-Gruppe führt eine detaillierte Analyse unter Berücksichtigung von Faktoren wie Marktnachfrage, regulatorischer Unterstützung, technologischer Bereitschaft, finanzieller Tragfähigkeit und Skalierbarkeit durch. Wir bewerten die potenziellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile jeder Chance. Hierbei werden Risiken und Barrieren berücksichtigt, die mit der Umsetzung verbunden sind. Bei dieser Beachtung werden politische Unsicherheiten, der Marktwettbewerb und die Ressourcenverfügbarkeit mit einbezogen. Diese Bewertung hilft dabei, Chancen mit dem höchsten Potenzial für Erfolg zu priorisieren. Wir binden relevante Interessengruppen ein, um vielfältige Perspektiven und Fachkenntnisse zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Branchenexperten, Vertreter der Gemeinschaft und wissenschaftliche Quellen. Wir setzen klare Ziele, Zwecke und Vorgaben, die mit unserer Vision und Mission übereinstimmen.

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

Um den Beitrag zur Emissionsreduktion zu verstärken, setzten wir im Berichtsjahr Maßnahmen um, welche zu einer kumulierten Einsparung von 22.532 tCO 2eq führten.

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Klimastrategien

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(IN tC0 2eq) DEKARBONISIERUNGSHEBEL EINSPARUNG
Umstellung von Transportmitteln Elektrifizierung 407
Installation von PV-Anlagen Emissionsarme Eigenstromerzeugung 304
Fernwärmebezug aus biogenen Quellen Nutzung erneuerbarer Energie 595
Einkauf von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen Nutzung erneuerbarer Energie 21.173
Bauliche Maßnahmen Einsparung fossiler Brennstoffe 29
Elektrifizierung Fuhrpark Einsparung fossiler Kraftstoffe 24

Die VARTA AG-Gruppe kooperiert innerhalb von Förderprojekten, um innovative Technologien im Batteriesektor zu entwickeln. Diese sollen unter anderem zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. So werden im Jahr 2023 47 Forschungsprojekte mit einem Volumen von über 27,4 Mio. € umgesetzt. Darüber hinaus stellen wir spezifische Ressourcen zur Verfügung, um direkte und indirekte THG-Emissionen zu messen, analysieren und zu reduzieren.

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Wir haben uns dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen gemäß dem 1,5-Grad-Pfad der SBTi zu reduzieren. Die VARTA AG-Gruppe quantifiziert, bewertet und überwacht die Emissionen von Treibhausgasen aus sämtlichen relevanten Quellen, einschließlich CO 2, Methan, Lachgas und anderen Gasen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens entstehen. Durch die Einbeziehung von Scope-3-Emissionen in die Berechnungen stellen wir uns der Herausforderung, die Auswirkungen des Klimawandels und passende Maßnahmen zu ergreifen. Die Schaffung eines soliden Datenrahmens durch eine erneute Verifizierung durch Dritte markiert den ersten Schritt hin zu einem umfassenden und wissenschaftlich fundierten Ansatz der ambitionierten Reduktionsziele.

Eine energetische Bewertung aller relevanten Energieverbraucher sowie die Abschätzung des zukünftigen Einsatzes erneuerbarer Energieträger und die Substitution von Materialien, Ressourcen und technischen Verfahren, bilden die Grundlage einer Zielsetzung. Mindestens 42 % der absoluten THG-Emissionen in Scope 1 & 2 sollen bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2020 reduziert werden. Damit leisten wir unseren Beitrag zum langfristigen Ziel der Bundesrepublik Deutschland, CO 2-Neutralität bis 2045 zu erreichen. Weiterhin soll im gleichen Zeitraum die Treibhausgasintensität in der Wertschöpfungskette erheblich reduziert werden. Der Speicher Varta pulse neo 6 wurde 2023 durch die Stromspeicherinspektion des wissenschaftlichen Instituts HTW-Berlin als der effizienteste AG-gekoppelte Solarstromspeicher in der Leistungsklasse bis 5 kW ausgezeichnet. Durch seinen hohen Batteriewirkungsgrad von 97,8 % und mit einem Standby-Verbrauch von lediglich 2 Watt spielt der Effizienzansatz in der Nutzungsphase eine zentrale Rolle. Konkrete Einsparziele für THG-Emissionen werden festgehalten, um einen klaren Fahrplan für die Transformation schaffen zu können. Der Maßnahmenplan zur Erreichung von kurz-, mittel-, und langfristigen Zielen beinhaltet ein umfassendes Energieeinsparkonzept sowie die verstärkte Einbindung erneuerbarer Energien in die Energieversorgung. Darüber hinaus stehen die Substitution von Ressourcen, energetische und ressourcenorientierte Prozessoptimierungen sowie die Nutzung von Prozessabwärme ebenfalls im Fokus. Verbesserungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sowie die Verringerung von Energie- und Ressourcenverlusten sind entscheidende Schritte zur Reduktion von Treibhausgasen. In unserem Bestreben, Nachhaltigkeit im gesamten Produktlebenszyklus zu fördern, führen wir regelmäßig Ökobilanzierungen (LCA) durch. Diese Bewertungen ermöglichen es uns, die Umweltauswirkungen unserer Produkte in verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus zu verstehen, einschließlich der Rohstoffgewinnung, Herstellung, Nutzung und Entsorgung. Die Einbindung der Reduktionsziele in die Unternehmenskultur spielt dabei eine zentrale Rolle. Durch die Verankerung der THG-Reduktionsziele in die Unternehmensstrategie, Sensibilisierung der Belegschaft für Klimaziele, Innovationsförderung und klare Kommunikation von Zielen sowie regelmäßige Fortschrittsberichte, wird die gesamte Organisation in den Transformationsprozess aktiv mit einbezogen.

Energieverbrauch und Energiemix

Wir sehen das Energiemanagement als iterativen Prozess, um stetig weitere Einsparpotenziale identifizieren zu können. Jährlich findet ein Management Review Meeting statt, um den Vorstand über laufende und abgeschlossene Projekte zu informieren. Grundlage bildet ein regelmäßiges Energieaudit an allen europäischen Standorten, die mehr als 97 % der gesamten Energie der VARTA Gruppe verbrauchen. Im Berichtsjahr unterstützten wir Mitarbeitende, die sich für Nachhaltigkeit engagierten, durch Schulungen zu relevanten Richtlinien (siehe Kapitel 3.1 People). Um die Kosten für die Energie zu reduzieren und die Umweltauswirkungen zu mindern, streben wir an, unsere gesamte Nachhaltigkeitsleistung zu steigern. Aufgrund dessen bezieht das Unternehmen an allen deutschen Produktionsstandorten Elektrizität aus erneuerbaren Quellen und hat ein digitales Energiemanagementsystem implementiert. Dieses System identifiziert und priorisiert Energiesparpotenziale, optimiert Produktionsprozesse, fördert energieeffizientes Verhalten und unterstützt die Umstellung auf energieeffiziente Anlagen. So werden durch eine bauliche Maßnahme im Berichtszeitraum jährlich 160 MWh beziehungsweise knapp 30 tCO 2eq am Standort Ellwangen eingespart. Alle Produktionsstandorte sind nach ISO 14001 zertifiziert, darüber hinaus wurden die größten europäischen Produktionsstandorte im diesjährigen Berichtsjahr erfolgreich Energieaudits unterzogen. Dadurch sind relevante Kennzahlen überprüft und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend überwacht worden.

Der Gesamtenergieverbrauch der VARTA AG-Gruppe umfasst verschiedene Quellen wie Kraftstoff, Heizöl, Erdgas und Biogas. Strom bezieht das Unternehmen aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen. Der Energieverbrauch umfasst keine Vertriebsstandorte, die nur 6,7 % der Belegschaft repräsentieren. Über 98 % der verwendeten Elektrizität werden aus dem Stromnetz bezogen. Die restlichen Mengen werden zu über 97 % aus erneuerbaren Quellen selbst erzeugt und verwendet. Für den bezogenen Strom aus erneuerbaren Quellen an den deutschen Produktionsstandorten stehen Herkunftszertifikate zur Qualitätssicherung zur Verfügung. Die Daten wurden aus Rechnungen und Zählerablesungen aller Produktionsstandorte erhoben.

Energieverbrauch und Energiemix

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(IN MWh) 2023 2022 2021 2020
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen 0 0 0 0
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen 1.045 2.345 5.608 1.765
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas 16.356 18.767 20.026 16.849
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen 0 0 0 0
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen 2.895 3.692 3.073 47.571
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 bis 5) 20.296 24.804 28.707 65.962
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 28,6 % 29,0 % 35,5 % 99,1 %
(7) Verbrauch aus Kernkraftquellen 0 0 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 0 0 0 0
(8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) 3.353 2.664 1.598 352
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen 46.649 58.066 50.487 223
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt 722 37 54 54
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8 bis 10) 50.724 60.767 52.139 629
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 71,4 % 71,0 % 64,5 % 0,9 %
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6 und 11) 71.020 85.571 80.846 66.591

Nach Standorten aufgeschlüsselter Energieverbrauch

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(IN MWh) ERDGAS HEIZÖL KRAFTSTOFFE BESCHAFFTE ELEKTRIZITÄT ERNEUERBAR BESCHAFFTE ELEKTRIZITÄT NICHT ERNEUERBAR BESCHAFFTE FERNWÄRME AUS BIOGENEN QUELLEN
Ellwangen 7.204 5 105 22.316 0 0
Nördlingen 6.021 3 122 12.537 37 3.353
Dischingen & Neunheim 3.131 16 168 11.796 0 0
Brasov 0 603 0 0 1.292 0
Batam 0 0 23 0 1.566 0
Gesamt 16.356 627 418 46.649 2.895 3.353
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(IN MWh) EIGENERZEUGUNG ELEKTRIZITÄT ERNEUERBAR EIGENERZEUGUNG ELEKTRIZITÄT FOSSIL
Ellwangen 0 0
Nördlingen 611 0
Dischingen & Neunheim 111 20
Brasov 0 0
Batam 0 0
Gesamt 722 20

Nach Standorten aufgeschlüsselter Anteil erneuerbarer Energie

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(IN %) ERNEUERBARE QUELLEN NICHT ERNEUERBARE QUELLEN
Ellwangen 74,0 % 25,0 %
Nördlingen 73,0 % 27,0 %
Dischingen & Neunheim 78,0 % 22,0 %
Brasov 0,0 % 100,0 %
Batam 0,0 % 100,0 %
Gesamt 71,0 % 29,0 %

Gesamtenergieverbrauch

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(IN MWh) 2023 2022 2021 2020
Ellwangen 29.630 32.528 33.379 31.034
Nördlingen 22.684 29.126 23.345 13.313
Dischingen & Neunheim 15.222 19.171 19.058 18.017
Brasov 1.895 2.949 2.990 1.986
Batam 1.589 1.797 2.074 2.241
Gesamt 71.020 85.571 80.846 66.591
Gesamtenergieverbrauch/​Headcount (in MWh/​HC) * 17,8 18,7 17,3 14,5
Gesamtenergieverbrauch/​Nettoumsatzerlös (in MWh/​Mio. €) 86,6 106,1 89,6 76,6

* Während im letzten Bericht die Anzahl der Beschäftigten als Vollzeitäquivalent (FTE) angegeben wurde, wird in diesem Jahr aufgrund der verfügbaren Datengrundlage der Headcount als Indikator für die Zählung der Beschäftigten verwendet. Analog wird nun den Nettoumsatzerlös als Datengrundlage verwendet.

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Im aktuellen Geschäftsjahr haben wir für die Berechnung der Treibhausgasemissionen die Datenbanken EcoInvent 3.10 (IPCC 2021, GWP 100) verwendet, welche ökologisch erweiterte Input/​Output-Analysedatenbanken (EIOA) einschließt. Wir haben unsere Bemühungen verstärkt, Emissionen, die außerhalb des Unternehmens entstehen, zu integrieren. Hierfür wurden international anerkannte Emissionsdatenbanken sowie Emissionsfaktoren von Regierungsbehörden herangezogen. Die Emissionsdaten der Vergangenheit wurden unter Verwendung der genannten Referenzen gegebenenfalls neu ermittelt.

Treibhausgasbilanz der VARTA AG-Gruppe

Treibhausgasbilanz der VARTA AG-Gruppe

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RÜCKBLICKEND ETAPPENZIELE UND ZIELJAHRE
2020 2021 2022 2023 2025 2030
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1 -THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) 4.085 5.546 4.380 3.733 3.227 2.369
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0 0 0 0 0 0
Scope-2-Treihausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) 28.553 25.959 29.606 22.576 22.557 16.561
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) 13.278 1.817 2.148 1.403 10.490 7.701
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) - 387.364 414.840 315.773
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen - 240.779 252.257 178.126
2 Investitionsgüter - 58.101 70.223 41.208
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 1.717 1.635 1.220
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb - 39.845 44.132 41.619
5 Abfallaufkommen in der Produktion - 2.567 4.133 2.742
6 Geschäftsreisen - 88 480 577
7 Pendelnde Mitarbeitende - 4.338 8.358 6.439
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter - 166 579 389
9 Nachgelagerter Transport - 693 816 923
10 Verarbeitung verkaufter Produkte - - - -
11 Verwendung verkaufter Produkte - 24.834 17.808 30.582
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer - 13.884 14.420 11.947
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter - - - -
14 Franchises - - - -
15 Investitionen - - - -
THG-Emissionen insgesamt - 418.869 448.826 342.082
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (in tCO 2eq) - 394.727 421.843 321.504
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ETAPPENZIELE UND ZIELJAHRE
JÄHRLICH % DES ZIELS/​ BASISJAHR
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1 -THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) 4,2
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0
Scope-2-Treihausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) 4,2
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) 4,2
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq)
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
2 Investitionsgüter
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb
5 Abfallaufkommen in der Produktion
6 Geschäftsreisen
7 Pendelnde Mitarbeitende
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
9 Nachgelagerter Transport
10 Verarbeitung verkaufter Produkte
11 Verwendung verkaufter Produkte
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
14 Franchises
15 Investitionen
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (in tCO 2eq)

Die Daten für die Berichtsjahre 2022 und 2023 wurden einer externen Prüfung unterzogen.

Das Treibhausgasinventar wurde gemäß den Leitlinien des WRI/​WBCSD Greenhouse Gas (GHG) Protocols und der ISO 14064 erstellt und berechnet. Im Einklang mit diesen Standards haben wir unsere Emissionen nach den Scopes 1, 2 und 3 separat erfasst. Emissionen von Vertriebsstandorten sowie Nicht-Produktionsstandorten sind in Kategorie 8 des Scope 3 enthalten. Wir arbeiten aktiv an der Verbesserung der Datenqualität, um eine vollständige Klimabilanz zu gewährleisten. Für Scope 2 wurden sowohl die marktbasierte als auch die standortbezogene Methodik angewendet. Die Berechnung der Scope-3-Kategorien erfolgte durch eine Kombination aus lieferantenspezifischen, hybriden, durchschnitts- und ausgabenbasierten Methoden. Das Unternehmen setzt sich intensiv dafür ein, die Verfügbarkeit und Qualität der Daten zu verbessern. Der Bericht der VARTA AG-Gruppe umfasst Emissionen aus weltweiten Produktionsstätten, wobei der Ansatz der operationellen Kontrolle als Grenze für die Erfassung der Emissionen angewendet wurde.

THG-Intensität je Nettoumsatzerlös

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(IN tCO 2eq/​€) 2023
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoumsatzerlös 0,42
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoumsatzerlös 0,39

Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Die VARTA AG-Gruppe führt eine Bewertung der erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher physischer und transitorischer Risiken durch, die relevante Geschäftstätigkeiten betreffen. Diese Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien. Hierzu gehört der Anwendungsbereich, die Zeithorizonte, die Berechnungsmethoden, sowie kritische Annahmen und Parameter. Die Bewertung erstreckt sich über den gesamten Unternehmensbereich. Kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte werden definiert, womit eine enge Verknüpfung mit der erwarteten Lebensdauer von Vermögenswerten, strategischen Planungshorizonten und Kapitalallokationsplänen sichergestellt wird. Wir stützen unsere Bewertung auf ein fundiertes Verfahren zur Ermittlung wesentlicher physischer Risiken und zur Festlegung von Klimaszenarien. Das Verfahren wurde auf einer konsistenten und transparenten Grundlage durchgeführt, um die Glaubwürdigkeit der erzielten Ergebnisse zu gewährleisten. Die Bewertung beruht auf nachvollziehbaren Annahmen und Parametern, wobei Unsicherheiten und mögliche Änderungen in diesen Faktoren berücksichtigt werden. Insgesamt wurden die potenziellen physischen und transitorischen klimabezogenen Risiken im konzernweiten Risikomanagementsystem als moderat und nicht wesentlich bewertet. Dies basiert auf einer gründlichen Analyse, klarer Bewertungskriterien und einem umfassenden Verständnis der physischen Risikofaktoren im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerten des Unternehmens.

2.3. Umweltschutz

Strategien im Zusammenhang mit Umweltschutz

Wir verfolgen eine Strategie des Managements der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zur Vermeidung und Minderung von Umweltverschmutzung. Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine nachhaltigere und umweltverträglichere Geschäftspraxis sicherzustellen und dabei wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Die Strategie zielt darauf ab, sowohl die negativen Umweltauswirkungen zu minimieren als auch Chancen für innovative und umweltfreundlichere Lösungen zu nutzen.

Das Unternehmen führt regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch, um die wichtigsten Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb seiner Geschäftstätigkeit zu identifizieren. Der Fokus liegt auf den Geschäftstätigkeiten als Unternehmen aus der produzierenden Industrie. Diese Analyse dient als Grundlage für die strategische Ausrichtung und ermöglicht es, Ressourcen gezielt für die wesentlichen Bereiche zu verwenden. Dabei wurden vier Handlungsfelder identifiziert:

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Einsatz umweltfreundlicherer Produktionsprozesse und Materialien

Implementierung strenger Emissionskontrollen und Abwasserbehandlungsverfahren

Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Prozesse zur Reduzierung von Emissionen

Forschung und Entwicklung von Technologien zur Minimierung von Umweltbelastungen

Wir streben an, den Einsatz besorgniserregender Stoffe zu minimieren. Dies beinhaltet die proaktive Substitution von gefährlichen Materialien durch umweltfreundlichere Alternativen, die Überwachung und Einhaltung relevanter Umwelt- und Sicherheitsvorschriften und die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern. Zur Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen werden umfassende Schulungsprogramme für relevante Mitarbeitende implementiert. Die Schulungen zielen darauf ab, Unfälle zu minimieren, über die kontinuierliche Wartung und Überwachung der Anlagen und Einrichtungen zu informieren und potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu beheben. Weitere Maßnahmen sind die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Notfallplänen und Reaktionsprotokollen und die Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden, um die Auswirkungen von Notfällen zu minimieren.

Unsere Strategie zur Vermeidung und Minderung der Umweltverschmutzung und zur Stärkung des Umweltschutzes ist durch die ISO 14001 Zertifizierung an allen Produktionsstandorten bereits fest in den Geschäftspraktiken verankert. Die VARTA AG-Gruppeverfolgt eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung seiner Strategie, um höchste Standards für Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit in der Batterieherstellung zu setzen. Deshalb will das Unternehmen an den deutschen Produktionsstandorten bis 2027 das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/​2009 einführen. Ziel ist es, eine saubere und emissionsarme Zukunft zu gestalten und dabei eine führende Rolle in der Branche zu übernehmen.

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltschutz

Das Unternehmen bekennt sich zur Minimierung seiner Auswirkungen auf die Umwelt und zur Schaffung einer nachhaltigeren Geschäftspraxis. Dieses Bekenntnis spiegelt sich in den vielfältigen Maßnahmen wider, die ergriffen wurden, um Umweltverschmutzungen zu verhindern und zu verringern.

Die VARTA AG-Gruppe hat bereits Produktionsprozesse implementiert, um Emissionen von schädlichen Gasen und Abfällen zu minimieren. Dies beinhaltet den Einsatz von modernsten Technologien und die kontinuierliche Überwachung der entstehenden Emissionen. Wir betreiben fortschrittliche Abwasserbehandlungsanlagen, um sicherzustellen, dass Abwässer den höchsten Umweltstandards entsprechen. Dies schließt die effiziente Entfernung von Schadstoffen und Verunreinigungen ein. Durch die Substitution gefährlicher Materialien durch umweltfreundlichere Alternativen setzt sich die VARTA AG-Gruppe aktiv für die Reduzierung von Umweltbelastungen ein. Weiterhin wird in umweltfreundlichere Technologien und Anlagen investiert, um die Umweltauswirkungen in den Produktionsstätten zu minimieren. Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung konzentriert sich auf die Entwicklung innovativer Lösungen und Materialien, die die Umweltbelastung reduzieren sollen. Das Unternehmen stellt durch interne und externe Audits sicher, dass sämtliche Maßnahmen und Prozesse den geltenden Umweltvorschriften entsprechen. Die kontinuierliche Überwachung gewährleistet die Einhaltung dieser Standards. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende und relevante Personen tragen dazu bei, Umweltbewusstsein und -Verantwortung kontinuierlich zu fördern. Wir setzen uns damit nachdrücklich für den Schutz der Umwelt ein.

Ziele im Zusammenhang mit Umweltschutz

Wir legen großen Wert auf umweltverträgliche Produkte und eine umweltschonende Produktion. Schon während der Produktentwicklung wird eine umfassende Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus durchgeführt. Dabei strebt das Unternehmen Ressourcenschonung an. Dies kann durch sparsamen Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit der Produkte erreicht werden. Der Einsatz von umweltbelastenden Stoffen wird, wo möglich, durch weniger schädliche Alternativen ersetzt. In der Produktionsphase liegt der Fokus auf fortschrittlichen Technologien, die integrierte Umweltschutzverfahren nutzen. Dies beinhaltet die Minimierung von THG-Emissionen und die effiziente Behandlung von Abfällen und Abwasser. Eine vertrauensvolle Partnerschaft wird auch gegenüber Zulieferern betont, um gleichwertige Umweltstandards zu fördern. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Entsorgungsunternehmen ist eine Verpflichtung, die darauf abzielt, Produktionsausschüsse und Abfälle zu minimieren und zu recyceln. Es gibt eine kontinuierliche Überwachung der Umweltperformance und der ergriffenen Reduktionsmaßnahmen.

Schutz von Luft, Wasser und Boden

Im Rahmen der Umweltmanagementpraktiken gemäß ISO 14001 handelt die VARTA AG-Gruppe konsequent für den Schutz von Luft, Wasser und Boden. Zielgerichtet verbessern wir unsere Umweltleistung durch den Einsatz von Umweltmanagementsystemen. Diese Systeme verwenden Umweltleistungsindikatoren oder Umweltkennzahlen, um einen umfassenden Überblick über die Umweltauswirkungen, Erfolge und Verbesserungspotenziale zu bieten. Die messbaren Umweltindikatoren dienen als Grundlage zur Festlegung konkreter und messbarer Umweltziele, die über einen längeren Zeitraum ermittelt und verglichen werden.

Die direkten Umweltaspekte sind mit den eigenen Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens verbunden und unterliegen der direkten betrieblichen Kontrolle. Indirekte Umweltaspekte sind das Ergebnis der Interaktion der VARTA AG-Gruppe mit Lieferanten und Dienstleistern und sind nicht im vollen Umfang von der eigenen Organisation beeinflussbar. Die Festlegung von Bewertungskriterien hat uns dazu veranlasst, bestimmte Umweltaspekte als besonders relevant einzustufen. Dazu gehören der Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Einsatz von Gefahrstoffen, Schutz von Boden-/​Grundwasserressourcen, Rohstoffverbrauch, Emissionen, Abwasserbehandlung (direkt/​indirekt), Abfälle (gefährliche/​ungefährliche) sowie Gefährdungspotenziale. Als wesentlicher Umweltaspekt hat sich die Emission in die Luft herauskristallisiert, wobei die CO 2-Emissionen, die mit dem Energieverbrauch Zusammenhängen, eine zentrale Rolle spielen. Diese Erkenntnis gilt sowohl für die direkten als auch die indirekten Umweltaspekte der VARTA AG-Gruppe, weswegen die Strategien im Bereich Klima- und Energiemanagement eine gewichtige Rolle spielen.

2.4. Wasserressourcen

Im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie legen wir besonderen Wert auf effektives Wassermanagement, um unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und verantwortungsvoll mit dieser Ressource umzugehen. Als Grundlage führen wir eine detaillierte Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten durch, um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Wasserressourcen zu identifizieren. Diese Analysen basieren auf international anerkannten Standards, wie beispielsweise dem WWF Water Risk Filter und berücksichtigen folgende Faktoren:

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RISIKOTYP RISIKOKATEGORIE
Physisch Wasserknappheit
Überflutung
Wasserqualität
Ökosystemdienstleistungen
Regulatorisch Rahmenbedingungen
Institutionen und Governance
Managementinstrumente
Infrastruktur
Reputation Kulturelle Bedeutung
Medienberichterstattung
Konflikte

Weiterhin legen wir großen Wert auf Engagement mit betroffenen Gemeinschaften, um ein vielseitiges Verständnis für lokale Anliegen zu entwickeln. Ziel ist es, die lokalen Perspektiven in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die regelmäßige Überprüfung dieses Ansatzes basiert auf einer Kombination aus internen Prüfungen, externen Fachleuten und unabhängigen Dritten. Im Berichtsjahr traten wir mit Wasserversorgern und lokalen Behörden an den größten Produktionsstandorten bezüglich der Bewertung von potenziellen wasserbezogenen Risiken in Austausch. Das Unternehmen nutzt fortschrittliche Umwelttechnologien und Datenanalysen, um den Wasserverbrauch und die -qualität zu überwachen. Hierbei werden Szenarioanalysen eingesetzt, um potenzielle Risiken und Chancen bei Veränderungen in der Wasserverfügbarkeit oder -qualität bewerten zu können. Diese basieren auf der Kombination der relevantesten Klimaszenarien (IPCC Representative Concentration Pathways - RCP) und sozioökonomischen Szenarien (IIASA Shared Socioeconomic Pathways - SSP). Die betrachteten Szenarien für 2030 und 2050 umfassen daher drei verschiedene Pfade:

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Optimistisch: RCP2.6 - 4.5 & SSP1

Aktueller Trend: RCP4.5 - 6.0 & SSP2

Pessimistisch: RCP6.0 - 8.5 & SSP3

Jedes Szenario basiert auf den Daten des WWF Water Risk Filter aus dem Jahr 2020 (Basisjahr) und wird schrittweise um projizierte Veränderungen aus den bestverfügbaren Datensätzen ergänzt.

Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Der Wassermanagementansatz bei der VARTA AG-Gruppe beinhaltet die Überwachung und Optimierung des Wasserverbrauchs sowie die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. Der verantwortungsbewusste Umgang mit natürlichen Ressourcen hat höchste Priorität, weshalb hohe Standards in der Abwasserbehandlung angewendet werden. Obwohl Wasser hauptsächlich für sanitäre Zwecke verwendet wird, ist die Bewertung potenzieller Wasserrisiken an den Produktionsstandorten Teil des Umweltmanagements. Unsere Umweltpolitik fördert einen umsichtigen Umgang aller Mitarbeitenden mit Wasser und umfasst Strategien zur Bewältigung von Wasserrisiken innerhalb der Wertschöpfungskette.

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasserressourcen

Wir ergreifen Maßnahmen in Bezug auf den Schutz von Wasserressourcen und stellen personelle Ressourcen bereit, um die strategischen Ziele im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements erreichen zu können. Zur Minimierung der Nutzung von Wasserressourcen, werden Standort- und risikospezifische Strategien eingeführt. Dies schließt die Einführung von Prozessen ein, die darauf abzielen, den Wasserverbrauch der Produktionsstandorte zu minimieren. Wir setzen auf Technologien und Verfahren, die auf nachhaltigeren Wassernutzungspraktiken basieren. Die Verringerung der Nutzung von Wasserressourcen ist ein kontinuierlicher Prozess. Effizienzmaßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs werden stetig bewertet. Investitionen in Wassermanagement- und -Überwachungssysteme tragen dazu bei, den Wasserverbrauch zu minimieren und die Belastung von Wasserressourcen zu verringern. Eine weitere wichtige Initiative betrifft die Aufbereitung von Wasser. Das Unternehmen hat fortschrittliche Wasserbehandlungstechnologien an mehreren Produktionsstandorten implementiert, um regulatorische und ökologische Anforderungen zu erfüllen.

Ziele im Zusammenhang mit Wasserressourcen

Wir analysieren sorgfältig die wasserbezogenen Herausforderungen, die sich aus den unternehmensspezifischen Aktivitäten und der Position in der Wertschöpfungskette ergeben. Dabei erfolgt eine umfassende Identifizierung potenzieller Auswirkungen auf Wasserressourcen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Gestützt auf den ermittelten Herausforderungen erfolgt im Anschluss eine umfassende Risikobewertung. Gleichzeitig sollen zukünftig die RCP- und IIASA-Szenarien in das Risikomanagement miteinbezogen werden. Besonderes Augenmerk liegt auf Gebieten mit potenzieller zukünftiger Wasserknappheit bei denen wir bestrebt sind, den Wasserverbrauch zu minimieren und somit unsere Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Dies schließt die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen und den verantwortungsvollen Umgang mit Wasserressourcen ein.

Wassernutzung

Die VARTA AG-Gruppe verpflichtet sich zur Offenlegung von Informationen bezüglich seiner Wassernutzung im Kontext seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Wassernutzung umfasst alle Produktionsstandorte und keine Vertriebsstandorte, wodurch über 93 % der Belegschaft abgebildet werden. Das Unternehmen veröffentlicht ausführliche Angaben zu seinem Wasserverbrauch. Hierbei werden Wassermengen, Effizienzmetriken und Vergleiche mit vorherigen Zeiträumen transparent dargestellt.

Wasserentnahme

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(IN m 3) 2023 2022 2021 2020
Ellwangen 18.646 18.540 17.215 17.359
Nördlingen 4.328 6.740 3.252 2.989
Dischingen & Neunheim 8.767 9.163 8.468 9.203
Brasov 2.767 2.956 3.045 2.679
Batam 9.122 12.078 14.204 13.695
Gesamt *** 43.630 49.477 46.184 45.925
Wasserentnahme/​Headcount (in m3/​HC) * 10,9 10,8 9,9 10,0
Wasserentnahme/​Nettoumsatzerlös (in m3/​Mio. €) 53,2 61,3 51,2 52,8

Wasserentnahme bezeichnet die Menge an Wasser, die direkt von Dritten bezogen wird.

* Während im letzten Bericht die Anzahl der Beschäftigten als Vollzeitäquivalent (FTE) angegeben wurde, wird in diesem Jahr aufgrund der verfügbaren Datengrundlage der Headcount als Indikator für die Zählung der Beschäftigten verwendet. Analog wird nun der Nettoumsatzerlös als Datengrundlage verwendet.

*** Die Daten der Gesamtwasserentnahme für das Berichtsjahr 2023 wurden einer externen Prüfung unterzogen.

Wasserverbrauch

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(IN m3) 2023
Ellwangen 2.585
Nördlingen 1.230
Dischingen & Neunheim 1.853
Brasov -
Batam -
Gesamt 5.668
Wasserverbrauch pro Headcount (in m3/​HC) * 1,4
Wasserverbrauch pro Nettoumsatzerlös (in m 3/​Mio. €) 6,9

Der Wasserverbrauch ist die genutzte Menge an Wasser im Geschäftsbetrieb, einschließlich jeglicher Verwendung, die zu einem irreversiblen Verlust oder Veränderung des Wassers führt.

* Während im letzten Bericht die Anzahl der Beschäftigten als Vollzeitäquivalent (FTE) angegeben wurde, wird in diesem Jahr aufgrund der verfügbaren Datengrundlage der Headcount als Indikator für die Zählung der Beschäftigten verwendet. Analog wird nun der Nettoumsatzerlös als Datengrundlage verwendet.

Wasserableitung

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(IN m3) 2023
Ellwangen 16.061
Nördlingen 3.098
Dischingen & Neunheim 6.914
Brasov 2.767
Batam 9.122
Gesamt 37.962
Wasserableitung pro Headcount (in m3/​HC) * 9,5
Wasserableitung pro Nettoumsatzerlös (in m3/​Mio. E) 46,3

Die Menge an Wasser, die aus dem Geschäftsbetrieb abgeleitet wird, entweder durch Rückgabe an natürliche Gewässer oder durch Einleitung in Wassersysteme, wird als Wasserableitung bezeichnet.

* Während im letzten Bericht die Anzahl der Beschäftigten als Vollzeitäquivalent (FTE) angegeben wurde, wird in diesem Jahr aufgrund der verfügbaren Datengrundlage der Headcount als Indikator für die Zählung der Beschäftigten verwendet. Analog wird nun der Nettoumsatzerlös als Datengrundlage verwendet.

Im Jahr 2023 führten wir ein verbessertes Monitoring an unseren Produktionsstandorten ein, indem zusätzliche Zähler integriert und ein erweiterter monatlicher Ableserhythmus durch Fachleute der Gebäudeverwaltung implementiert wurde. Klare Prozesse gewährleisten hierbei eine präzise Datenerfassung. Bei Zählern, die gleichzeitig Wasserverbräuche und -ableitungen erfassen, werden interne Experten für genaue Schätzungen herangezogen. Diese Bewertungen dienen als zuverlässige Grundlage für die Aggregation und Berechnung der Daten über alle Produktionsstandorte hinweg. Die gesammelten Informationen dienen als Ausgangsbasis für eine ausführliche Hotspot-Analyse. Diese Analyse ermöglicht es uns, effektive Maßnahmen zur Steigerung der Wassereffizienz zu identifizieren und umzusetzen. Das Vorgehen orientiert sich dabei stets an der unternehmerisch-strategischen Ausrichtung, einen ökologischen und ökonomischen Nutzen zu erzielen. Deshalb planen wir, im Kalenderjahr 2024 ein ambitioniertes Reduktionsziel zu setzen.

2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Unsere jüngsten Anstrengungen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt konzentrierten sich auf ein Waldgebiet in unmittelbarer Nähe des Produktionsstandorts in Ellwangen. In diesem geschützten Naturdenkmal und Biotop wurde ein Befall mit einer spezifischen Insektenart festgestellt, der sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für das Ökosystem des Waldes eine Bedrohung darstellte. In enger Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Behörden wurden Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die sich als effektiv erwiesen haben. Diese Schritte haben dazu beigetragen, die Bedrohung durch die invasive Insektenpopulation im Jahr 2022 und 2023 erfolgreich einzudämmen. Die Überwachung soll im Fall eines Wiederauftretens in Abstimmung mit den Behörden im Jahr 2024 fortgesetzt werden, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu evaluieren. Als Unternehmen, das sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet hat, sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, negative Auswirkungen auf die Regionen und natürlichen Lebensräume um seine Standorte herum zu minimieren. Wir engagieren uns aktiv für positive Veränderungen in diesem Bereich.

2.6. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft In Übereinstimmung mit unserem Bestreben nach nachhaltigerem

Ressourcenmanagement und Kreislaufwirtschaft haben wir Strategien entwickelt, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesen Bereichen bewältigen zu können. Wir haben uns das Ziel gesetzt, verstärkt auf die Verwendung sekundärer (recycelter) Ressourcen zu setzen. Dieser Ansatz dient dazu, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu reduzieren. Diese Strategien werden in sämtlichen Geschäftsbereichen des Unternehmens angewendet. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten, Partnern und Interessengruppen, um sicherzustellen, dass die Praktiken zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft den höchsten Standards entsprechen. Durch die Implementierung dieser Vorgehensweise leisten wir einen aktiven Beitrag zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Hierdurch soll die Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeiten weiter gefördert werden und die Umweltauswirkungen minimiert werden.

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Wir haben Schritte unternommen, um den Verbrauch von Primärrohstoffen im Bereich Verpackung zu reduzieren. Konkrete Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks sind Teil dieser Strategie. Es werden Mittel zur Wiederverwertung, Aufbereitung und Wiederverwendung von Materialien innerhalb von Forschungsprojekten eingesetzt. Zudem investiert das Unternehmen in die Erforschung und Entwicklung von Technologien zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaftspraktiken und Eco-Design. Dafür wurden im Jahr 2023 27,4 Mio. € für den Bereich Forschung und Entwicklung zugewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil der Entsorgungsunternehmen, die unsere Nachhaltigkeitsrichtlinien akzeptiert haben, auf 97,5 %. Diese Entwicklung deutet auf eine zunehmende Akzeptanz und Implementierung von hohen Nachhaltigkeitsstandards in der Industrie hin. Wir zeigen damit unser Engagement für die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Sicherstellung, dass die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt werden.

Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Produktgestaltung kontinuierlich zu verbessern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Haltbarkeit, Leistung und effizienter Ressourcennutzung. Das Zielbild ist die Entwicklung von Produkten, die länger genutzt werden und am Ende ihres Lebenszyklus effizient recycelt werden können. Die Erhöhung der Materialnutzungsrate im Produktionsprozess wird fortwährend überwacht. Dies umfasst die effizientere Nutzung von Materialien und die Minimierung von Ausschuss. Im Einklang mit dem Kaskadenprinzip setzen wir auf die nachhaltigere Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen bei unseren Lieferanten und deren Lieferanten. Dadurch sollen Umweltauswirkungen minimiert und die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen reduziert werden. Die Ambition ist eine effektive Abfallbewirtschaftung, einschließlich der Vorbereitung auf eine ordnungsgemäße Behandlung von Abfällen und der Reduzierung von Deponierung. Die VARTA AG-Gruppe strebt an, Abfälle so weit wie möglich zu vermeiden und recyceln zu lassen. Das Unternehmen hat weiterhin qualitative Ziele in Bezug auf andere relevante Aspekte der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft gesetzt, darunter Energieeffizienz und die Förderung von Umweltbewusstsein in der Lieferkette. In diesem Zuge wird an Fokuslieferanten nach einem risikobasierten Ansatz ein Fragebogen zugeschickt. Dieser hält die Lieferkette zur Offenlegung von Strategien und Zielen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung an. Zusätzlich setzen wir uns mit weltweiten Recyclingkampagnen dafür ein, das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Batterierecyclings zu schärfen und die Ziele der EU-Batterieverordnung zu erreichen. Mit unserer europaweiten Recyclingkampagne haben wir über 500 Millionen Menschen in 23 Ländern erreicht. Konsumenten werden animiert, ihre Haushaltsbatterien zu recyceln und zu "Gamechangern" zu werden, die aktiv dazu beisteuern den CO 2-Fußabdruck zu verringern und wertvolle Ressourcen zu schonen. Dies trägt sowohl zu den Zielen der neuen Batterieverordnung bei, die unter anderem klare Sammelquoten und Rezyklatanteile für den EU-Raum festlegt, als auch langfristig zum EU Green Deal.

Für das Jahr 2024 setzen wir uns ehrgeizige Ziele. Die Verpackungen unserer Hauptproduktpalette des Segments Consumer Batteries im Bereich Primärbatterien (AAA/​AA/​C/​D/​9V) sollen komplett plastikfrei sein. Wir streben eine Steigerung des Anteils recycelter Materialien in der Produktlinie VARTA Recharge Accu Recycled auf bis zu 25 % an. Zudem wird die Produktkategorie Portable Power in plastikfreien Verpackungen angeboten werden. Im Segment Special Batteries wollen wir eine Reduzierung des Kunststoffverbrauchs der Verpackungen um bis zu 60 % erreichen, während gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Industriestandards eingehalten werden. Bis zum Jahr 2025 streben wir eine weitere Reduzierung des Plastikverbrauchs der Produktverpackungen um 20 % an, um insgesamt eine Reduzierung um 50 % von 2020 bis 2025 zu erreichen. Diese Bestrebungen unterstreichen unser Engagement für nachhaltigere Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, sowie unser Streben nach positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.

Ressourcenzuflüsse

Als Vorreiter in der Technologiebranche verstärken wir die Investitionen in umweltfreundlichere Verpackungen und erweitern unser Sortiment stetig, um eigenentwickelte Einstoffverpackungen auf den Markt zu bringen. Der Ansatz der VARTA AG-Gruppe zur nachhaltigeren Gestaltung von Produktverpackungen besteht darin, den Einsatz von recycelten Materialien zu intensivieren und das Verpackungsvolumen zu reduzieren. Diese Verbesserungen werden durch die Erhöhung des Anteils an Fasern realisiert, die von Anbietern mit FSC-zertifizierten Produkten bezogen werden. Zudem kooperiert das Unternehmen eng mit seinen Lieferanten, um nachhaltigere Verpackungspraktiken weiterzuentwickeln. Die Verpackungen der VARTA AG-Gruppe sind eine Bestätigung für das starke Engagement des Unternehmens, um innovative und umweltverträgliche Materialien in der Technologieindustrie einzusetzen. Alle Produktverpackungen des Segments Consumer Batteries sind mit den erforderlichen gesetzlichen Kennzeichnungen versehen. Die für die Farbgebung und Verpackung verwendete Tinte entspricht den RoHS- und REACH-Vorschriften. Bei allen Produkten, die das Nordic Swan Ecolabel tragen, bestehen mindestens 80 % der Verpackungen aus recycelten Materialien. Besonderes Augenmerk wird daraufgelegt, dass alle Einzelteile, wie Pappe, Papier und Kunststoff, leicht demontierbar sind, um das Recycling zu erleichtern.

Im Rahmen unseres Engagements für nachhaltigere Verpackungslösungen haben wir im Jahr 2023 bedeutende Fortschritte erzielt. Unser Ziel, die Plastikeinsparung im Portfolio des Segments Consumer Batteries um 35 % im Vergleich zu 2020 zu erreichen, wurde durch konsequente Maßnahmen und Initiativen erfolgreich umgesetzt. Darüber hinaus haben wir durch gezielte Maßnahmen zur Steigerung des Rezyklatanteils in mehreren Produktsegmenten beigetragen. Das Sortiment der Recharge Accu Recycled enthält mehr als 21 % recyceltes Material. Eine neue Generation von Ladegeräten wird aus 75 % recyceltem Kunststoff hergestellt. Durch Ausweitung des Sortiments von Einstoffverpackungen und der Verpackung in Kartonboxen sind 62 % der Verpackungen von Akkuprodukten plastikfrei. Im Jahr 2023 sind bereits mehr als 90 % aller Verpackungen der Produkte im Bereich Portable Power & Accessories plastikfrei. Diese erfolgreichen Maßnahmen unterstreichen unser langfristiges Engagement für die Umsetzung unserer Verpackungsstrategie.

Ressourcenabflüsse

Wir konzipieren unsere Batterieprodukte unter Berücksichtigung von Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit. Wir arbeiten an der Umstellung auf umweltfreundlichere Materialien und der Suche nach Alternativen zu kritischen Rohstoffen und seltenen Erden. Dies ist Teil unserer Bemühungen, die Abhängigkeit von begrenzten Ressourcen zu reduzieren.

Durch die Verlängerung des Lebenszyklus der Batterielösungen, wird auch bei Kunden und Geschäftspartnern das Bewusstsein für Nachhaltigkeit gefördert. Wir haben eine branchenführende Initiative zur Erhöhung der Haltbarkeit gestartet und setzen auf Materialien und Fertigungstechniken, die die Lebensdauer der Batterien im Segment Consumer Batteries und Lithium-Ion Small Cells maximieren. Ziel ist es, die erwartete Haltbarkeit unserer Batterien über dem Branchendurchschnitt zu halten. Zusätzlich bieten wir Ersatzteile und Reparaturanleitungen für unsere Produkte an, um die Lebensdauer zu verlängern. Die Forschungsabteilung arbeitet kontinuierlich an der Entwicklung von Batterien, die zu einem höheren Prozentsatz aus Rezyklat bestehen. Im Zentrum der Betrachtung steht die Bewertung der Performanceindikatoren von Rezyklat gegenüber Primärmaterial. Als Teil unserer Verpflichtung zur Kreislaufwirtschaft setzen wir uns dafür ein, dass gebrauchte Batterien über Rücknahmesysteme zurückgenommen und recycelt werden. Die VARTA AG-Gruppe hat Partnerschaften mit Recyclingunternehmen geschlossen, um sicherzustellen, dass Batterien am Ende ihres Lebenszyklus einer ordnungsgemäßen Entsorgung und Wiederverwertung zugeführt werden. Durch diese Kooperation konnten durch die Partner im Jahr 2022 51 % der in Deutschland in Verkehr gebrachten Batterien gesammelt und davon 93 % verwertet werden.

Abfallaufkommen

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(IN t) ABFALLAUFKOMMEN DAVON NICHT GEFÄHRLICH DAVON GEFÄHRLICH
Ellwangen 1.176 589 587
Nördlingen 651 200 451
Dischingen & Neunheim 1.717 1.501 216
Brasov 277 276 1
Batam 64 53 11
Gesamt 3.885 2.619 1.266

Abfallverwertungsverfahren von nicht gefährlichem Abfall

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(IN t) RECYCLING SONSTIGE VERWERTUNGSVERFAHREN
Ellwangen 537 52
Nördlingen 162 38
Dischingen & Neunheim 1.141 360
Brasov 258 18
Batam 14 39
Gesamt 2.112 507

Abfallverwertung von gefährlichem Abfall

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(IN t) RECYCLING SONSTIGE VERWERTUNGSVERFAHREN
Ellwangen 179 408
Nördlingen 66 385
Dischingen & Neunheim 7 209
Brasov 1 -
Batam - 11
Gesamt 253 1.013

Abfallbeseitigungsverfahren von nicht gefährlichem Abfall

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(IN t) VERBRENNUNG DEPONIERUNG SONSTIGE ARTEN DER BESEITIGUNG
Ellwangen 46 6 -
Nördlingen 35 3 -
Dischingen & Neunheim 240 120 -
Brasov - 18 -
Batam 39 - -
Gesamt 360 147 -

Abfallbeseitigungsverfahren von gefährlichem Abfall

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(IN t) VERBRENNUNG DEPONIERUNG SONSTIGE ARTEN DER BESEITIGUNG
Ellwangen 408 0 -
Nördlingen 379 6 -
Dischingen & Neunheim 209 0 -
Brasov 0 0 -
Batam 4 8 -
Gesamt 1.000 14 -

Im Berichtsjahr wurden 61 % des gesamten Abfallaufkommens aus der Produktion dem Recycling zugeführt. Darüber hinaus konnte das Gesamtabfallaufkommen gegenüber 2022 um über 24 % verringert werden. Das Abfallaufkommen umfasst keine Vertriebsstandorte, die 6,7 % der Belegschaft repräsentieren. Wir streben danach, spezifische Ziele zur Verringerung des Abfallaufkommens festzulegen und über den Fortschritt regelmäßig zu berichten. Ziel ist es, das Gesamtabfallaufkommen an flüssigen Abfällen innerhalb der nächsten fünf Jahre zu reduzieren. Weiterhin sind detaillierte Analysen der in unseren Abfällen enthaltenen Materialien durchgeführt worden. Dies ermöglicht es, gezielt Maßnahmen zur Minimierung bestimmter Abfallströme zu entwickeln.

Als Batteriehersteller hat die VARTA AG-Gruppe die spezifischen Abfallströme, die in der Branche relevant sind, identifiziert. Dies umfasst Abfälle wie Elektronikabfälle und Materialien wie kritische Rohstoffe und seltene Erden. Durch detaillierte Analysen der Abfallzusammensetzung ist das Unternehmen in der Lage, gezielte Maßnahmen zur Minimierung bestimmter Abfallströme zu entwickeln. Die Offenlegung dieser Informationen verdeutlicht unser Engagement für eine transparente Ressourcennutzung und den Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft. Sie unterstreicht unser Bestreben, die Umweltauswirkungen unserer Branche zu minimieren und einen positiven Beitrag zur Schonung der Ressourcen und zur Reduzierung von Abfällen zu leisten.

3. Social

Für unseren Langfristigen Erfolg sind hochqualifizierte und motivierte Mitarbeitende sowie engagierte Stakeholder von entscheidender Bedeutung. Unsere Unternehmenskultur ist von starken Werten geprägt, die unsere Arbeitsweise bestimmen. Der Maßstab für das ethische Handeln eines jeden Mitarbeitendens sind die Grundsatzerklärung Menschenrechte und der VARTA AG-Verhaltenskodex. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern und die Mitarbeitenden bei ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Gemeinsam mit den Stakeholdern arbeiten wir daran, die bewährten Praktiken innerhalb der Branche und branchenübergreifend zu optimieren. Wir stehen in engem Austausch mit verschiedenen Organisationen und Lieferanten, um die Transparenz zu verbessern und Risiken auf jeder Ebene der komplexen Wertschöpfungsketten zu reduzieren. Im Kontext unseres unternehmerischen Handelns nehmen lokale Gemeinschaften eine zentrale Rolle der Geschäftstätigkeiten ein. Daher werden im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Engagement Projekte zur Förderung von lokalen Gemeinschaften und Nachhaltigkeit vor Ort unterstützt. Auch das Wohlbefinden und die Sicherheit der Verbraucher und Endnutzer der Produkte sind für uns wichtige Anliegen. Um dieser Verantwortung nachzukommen, sind wir nach internationalen Standards zertifiziert. Durch regelmäßige Qualitätskontrollen sowie definierte Prozesse für Produktsicherheit kommen wir den regulatorischen Anforderungen nach.

3.1. People

Bei der VARTA AG legen wir großen Wert auf die Wertschätzung der Mitarbeitenden und den Schutz ihrer Rechte. Wir verfolgen das Vorsorgeprinzip und treffen präventive Maßnahmen für ökologische und soziale Belange. Wir übernehmen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte, reflektiert durch etablierte Prozesse, implementierte Richtlinien und den VARTA AG-Verhaltenskodex. Ethisches Handeln ist grundlegend für eine wertschätzende Zusammenarbeit und den unternehmerischen Erfolg, ebenso wie die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden haben höchste Priorität und werden durch verschiedene Prozesse, Schulungen und persönliche Schutzausrüstung unterstützt. Wir fördern zielgerichtete Programme zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. Die VARTA AG handelt gemäß nationalen Gesetzen und orientiert sich an internationalen Standards, um optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen. Zur Einreichung von Hinweisen zu Verstößen gegen Gesetze oder interne Richtlinien existieren verschiedene Beschwerdekanäle.

Grundsatzerklärung Menschenrechte

Die VARTA AG verpflichtet sich zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ("Human Rights Due Diligence", HRDD), Stärkung der Menschenrechte und Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle von festgestellten Menschenrechtsverletzungen. Dies gilt sowohl für den eigenen Geschäftsbereich - und damit die gesamte Belegschaft weltweit - als auch in der Wertschöpfungskette und ist daher ein zentraler Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen.

Die Grundsatzerklärung Menschenrechte beschreibt unseren strategischen Ansatz für die Sorgfaltspflicht und ihre organisatorische Umsetzung, z. B. in Form von Richtlinien und Verfahren. Um verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen, wurde während der Entwicklung der Grundsatzerklärung neben verschiedenen internen Perspektiven auch Feedback von externen Menschenrechtsexperten eingeholt. Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie die zugehörige Strategie ist an alle Stakeholdergruppen adressiert und zentraler Bestandteil des VARTA AG-Managementsystems (siehe Kapitel 1.4 VARTA AG-Managementsystem).

Ein besonderer Fokus des Dokuments liegt auf der Kommunikation der Erwartungen an die gesamte Belegschaft, niedergeschrieben insbesondere im VARTA AG-Verhaltenskodex, sowie den im Supplier Code of Conduct gestellten Anforderungen an die Geschäftspartner. Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie die damit verbundenen HRDD-Strategie basieren auf den folgenden internationalen Rahmenwerken:

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Internationale Menschenrechtscharta

Konventionen und Empfehlungen der internationalen Arbeitsorganisation, insbesondere die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die darin inkludierten Kernarbeitsnormen

OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Prinzipien des VN-Global Compact

VN-Deklaration der Rechte indigener Völker

VN-Konvention über die Rechte des Kindes

VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen

Darüber hinaus wurden gesetzliche Anforderungen (u.a. LkSG, CSDDD Entwurf) und Kundenerwartungen bei der Erarbeitung des Dokuments umfassend berücksichtigt.

Wir priorisieren tatsächliche und potenzielle Herausforderungen zu Umwelt- und Menschenrechtsthemen und entwickeln die Strategie auf dieser Grundlage weiter. Zu diesem Zweck führen wir regelmäßig eine detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Risikoanalyse für die eigene Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette durch. In diesem Rahmen werden Sozial- (z. B. Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen), Governance- (z. B. Korruption, Markt- und Wettbewerbsverzerrungen) und Umweltaspekte (z. B. Umwelt, Abfall und Wasserverbrauch) berücksichtigt. Die Informationen werden intern im Rahmen von abteilungsübergreifenden Rücksprachen gewonnen und extern aus Berichten und Indizes international anerkannter Organisationen erhoben. Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und auf die Umwelt wurden bei der Analyse in allen Stufen der Wertschöpfungskette berücksichtigt.

Menschenrechtsbezogene Risikoanalyse der Wertschöpfungskette

Betrachtung diverser internationaler Indizes und Sammlung von Informationen zu den Themen.

Arbeitsbedingungen (Verträge, Arbeitszeiten)

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft

Besteuerung Boden- & (Grund-)

Wasserverschmutzung

Einfluss der Regierung

Kinderarbeit

Klima & Energie

Konflikte & Sicherheit

Korruption

Landnutzung & Eigentumsrechte

Lohn & Vergütung

Luftverschmutzung

Markt- und Wettbewerbsverzerrung

Umwelt & Abfall

Verbraucherinteressen & Produktsicherheit

Vereinigungs- & Versammlungsfreiheit

Wasserverbrauch & Wasserverfügbarkeit

Zwangsarbeit & Menschenhandel

Lieferantenspezifische Informationen von Risikomanagementplattform

Informationen aus internen Quellen (abteilungsübergfreifen)

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Lander-Risikobetrachtung Risikoanalyse zur Identifikation der Fokusrisiken
Auswertung der Information auf Länderebene Auswertung der Information auf übergeordneter Ebene je Stufe der Wertschöpfungskette
Abgleich mit amfort Risk Country Index Ergänzung um weitere produkt- und unternehmensspezifische Informationen
Ergebnis: Liste mit Risikoländern Ergebnis: Übersicht über Fokusrisiken für eigenen Geschäftsbereich und Wertschöpfungskette
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Lieferanten-Risikobetrachtung
Identifikation umsatzrelevanter Lieferanten
Abgleich der Lieferantendaten zu Sitz und Produkt-Warenursprung mit Risikolandliste
Ergebnis: Liste mit Risikolieferanten

Die Risikoanalyse ergab, dass aufgrund der unternehmerischen Aktivitäten im Kontext der Batterieherstellung die folgenden Risiken ("salient risks") im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette priorisiert werden:

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Arbeitsbedingungen

Arbeitsschutz und -Sicherheit

Boden-, Grundwasser- und Luftverschmutzung

Klima- und energiebezogene Risiken

Risiken in Bezug auf Konflikt- und Hochrisikomineralien

Insbesondere das eingesetzte Direktmaterial zur Produktion der Batterien und zugehörigen Technologien, das sogenannte "Aktivmaterial'', wird in diesem Kontext speziell betrachtet. Branchenüblich sind diese Risiken zu Beginn der Wertschöpfungskette am höchsten und nehmen mit zunehmender Stufe der Wertschöpfungskette ab. Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind einem höheren Risiko ausgesetzt, durch externe Faktoren wie Umweltverschmutzung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in ihren Rechten beeinträchtigt zu werden. Daher ist der Schutz der Rechte von Frauen, indigenen Völkern, Minderheiten und benachteiligten Gruppen ein wichtiges Anliegen für uns. Zu den besonders schutzbedürftigen Arbeitskräften gehören schwangere Frauen, Menschen mit Behinderung und Jugendliche unter 18 Jahren.

Die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung zur Einhaltung und Überwachung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht liegt beim Vorstand des VARTA AG Konzerns. Die Zuständigkeiten umfassen die Prozesse und die Zuweisung von Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen. Die lokale Überwachung der Umsetzung der Strategie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verantwortlichen der jeweiligen Standorte. Für die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Maßnahmen im Rahmen der definierten Strategie sind die jeweiligen Abteilungen, insbesondere Sustainability, Human Resources und Quality, verantwortlich. Die Überwachung des Risikomanagements im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Sustainability.

Die Grundsatzerklärung Menschenrechte trägt dazu bei, die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu erfüllen und schließt zudem die empfohlenen Schritte zur Umsetzung weiterer internationaler Rahmenwerke ein. Die Erklärung wurde unseren Stakeholdern in deutscher und englischer Sprache über die Unternehmenswebsite, die sozialen Medien und das Intranet übermittelt. Im Berichtsjahr stellten wir dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen eines Auskunftsersuchens Informationen zur Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit sowie der Implementierung des Beschwerdemechanismus zur Verfügung. Außerdem werden wir den obligatorischen Bericht fristgerecht auf unserer Website veröffentlichen.

Im Jahr 2022 wurden alle Produktionsstandorte nach dem Workplace Conditions Assessment (WCA) Standard auditiert. Alle auditierten Standorte erreichten ein Ergebnis von über 85 %. Im Jahr 2023 wurde der Hauptstandort Ellwangen, wo ein Großteil der Beschäftigten der VARTA AG tätig ist, erneut auditiert. Zu den geprüften Aspekten gehören Arbeit (z. B. Kinder-/​Zwangsarbeit, Diskriminierung, Disziplin, Belästigung/​Missbrauch, Vereinigungsfreiheit, Arbeitsverträge), Löhne und Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit, Managementsysteme (Dokumentation und Aufzeichnungen, Feedback und Beteiligung von Mitarbeitenden, Audits und Korrekturmaßnahmen) und Umwelt (Einhaltung von Rechtsvorschriften, Umweltmanagementsysteme, Abfall und Luftemissionen). Für die kommenden Jahre sind, zusätzlich zu kundenspezifischen CSR- und Nachhaltigkeitsaudits, weitere follow-up Audits für alle Produktionsstandorte basierend auf internationalen Standards geplant. Festgestellte Abweichungen und Verbesserungspotenziale werden abteilungsübergreifend aufgearbeitet und mit Fokus auf die Behebung der tatsächlichen Ursache möglichst zeitnah behoben.

Im Jahr 2023 nahm die VARTA AG am UN Global Compact Business & Human Rights Accelerator teil. Im Rahmen des Programms reflektierten wir im Austausch mit Fachexperten die getroffenen und geplanten Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Teilnahme am Programm konnte einen Beitrag leisten, eine kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des HRDD-Systems zu gewährleisten (siehe Kapitel 3.2 Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette).

VARTA AG-Verhaltenskodex

Der VARTA AG Code of Conduct dient als gemeinsamer Rahmen und Leitfaden für unsere geschäftlichen Aktivitäten an allen Standorten weltweit. Er beschreibt wesentliche verbindliche Verhaltensregeln für alle Mitarbeitenden, die für die nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten der VARTA AG-Gruppe grundlegend sind:

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Grundsatz 1: Wir handeln redlich und fair im Verhältnis zu unseren Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, anderen Partnern sowie im Verhältnis untereinander.

Grundsatz 2: Wir vermeiden Interessenskonflikte, die aufgrund sehr enger Beziehungen zu Geschäftspartnern, Wettbewerbern und sonstigen Personen bzw. Institutionen außerhalb der VARTA AG entstehen können.

Grundsatz 3: Wir dulden keine Form der Bestechung, Bestechlichkeit, Erpressung oder sonstige Form von Korruption. Wir gewähren Geschäftspartnern und sonstigen Dritten keine unangemessenen Geschenke, Bewirtungen, Vergünstigungen, Vergnügungen oder sonstigen Vorteile jedweder Art. Wir nehmen derartige Vorteile nicht an.

Grundsatz 4: Wir halten uns jederzeit an die Pflicht zur Vertraulichkeit und Diskretion

Grundsatz 5: Sicherheit am Arbeitsplatz, die Sicherheit unserer Produkte sowie der Schutz der Umwelt sind elementare Grundsätze.

Grundsatz 6: Dieser Verhaltenskodex bildet die Grundlage unseres betrieblichen Verhaltens und ist daher unbedingt zu beachten.

Grundsatz 7: Wenn wir glauben oder feststellen, dass die genannten Regeln von einer Führungskraft oder einem Mitarbeitenden nicht eingehalten werden oder worden sind, zögern wir nicht, den Sachverhalt zu melden.

Der VARTA AG-Verhaltenskodex basiert auf internationalen Rahmenwerken, beinhaltet weitere Erklärungen zu den einzelnen Grundsätzen und verweist auf das Hinweisgebersystem sowie weitere Möglichkeiten zur Einreichung von Auffälligkeiten und Beschwerden (siehe Kapitel 4.8 VARTA AG-Beschwerdemechanismus). Das Dokument ist auf der Website der VARTA AG unter https:/​/​www.varta-ag.com/​de/​ueber-varta/​compliance veröffentlicht.

Im Jahr 2022 wurde der VARTA AG-Verhaltenskodex unter Einbeziehung verschiedener Stakeholder-Gruppen, darunter Betriebsräte, weiterentwickelt und umgesetzt. Die wichtigsten Erweiterungen des Verhaltenskodex sind die Angleichung an internationale Rahmenwerke, die Einbeziehung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie detailliertere Beschreibungen zum Umgang mit Spenden (inkl. Spendenschwellen) und Interessenkonflikten. Das Dokument wird auf der Website und in unserem Intranet veröffentlicht. Neu eingestellte Mitarbeitende erhalten das Dokument sowohl in digitaler Version als auch in gedruckter Ausfertigung, um die Zugänglichkeit für Mitarbeitende ohne PC-Zugang sicherzustellen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die im VARTA AG-Verhaltenskodex definierten Werte nicht nur im eigenen Geschäftsbereich umzusetzen, sondern auch in die Wertschöpfungskette zu tragen. Daher beinhaltet unser Verhaltenskodex für Lieferanten (VARTA Supplier Code of Conduct) ebenfalls die Verpflichtung zur Achtung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten sowie zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen der Beziehungen zu Geschäftspartnern (siehe Kapitel 3.2 Abschnitt Supplier Code of Conduct).

Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit

Innovation gedeiht in einem vielfältigen Umfeld, in dem jeder seinen Beitrag leisten kann. Eine vielfältige Belegschaft stärkt Innovation und Kreativität durch ein breites Spektrum an Wissen und Perspektiven innerhalb des Unternehmens und darüber hinaus. Diversität kann einen wichtigen Beitrag zur Zusammenarbeit im Team und der Unternehmenskultur als Gesamtes zu leisten, die Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeitenden steigern und eine anti-diskriminierende Wirkung entfalten. Das Konzept der Diversität erkennt die vielfältigen und komplexen Lebenslagen und Erfahrungen der Menschen an und zielt auf gleiche Teilhabechancen und Rechte ab. Die Förderung von Diversität innerhalb der Belegschaft stärkt auch unsere Außenwahrnehmung und kann sich positiv auf die Gewinnung neuer Arbeitskräfte im Kontext des bestehenden Fachkräftemangels auswirken. Diese positiven potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen sind daher eng mit der Strategie und dem Geschäftsmodell der VARTA AG-Gruppe verbunden und beeinflussen auch umgekehrt unsere Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie.

Die VARTA AG ist in über 75 Ländern der Welt tätig und beschäftigt Mitarbeitende verschiedener Nationalitäten und mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen. Mehr als 11 % der Arbeitnehmer haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Im Berichtsjahr arbeiteten 54 verschiedene Nationalitäten bei uns zusammen. Wir sind zudem stolz darauf, dass weltweit Frauen rund 45 % der Belegschaft ausmachen, 2,5 % Menschen mit Behinderung beschäftigt werden und Menschen verschiedener Altersgruppen Tag für Tag Zusammenarbeiten. Durch eine diverse Belegschaft werden verschiedene Ideen und Ansätze ermöglicht, damit wir neue innovative Lösungen entwickeln können. Auf diese Weise tragen wir zu einer vielfältigen Unternehmenskultur bei. Weitere Kennzahlen für die Beschäftigten finden sich im Abschnitt Beschäftigte in diesem Kapitel. Alle Kennzahlen beziehen sich auf die tatsächliche Anzahl der Mitarbeitenden (Headcount).

Diversitätskennzahlen der Führungsebene

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AUFSICHTSRAT VORSTAND LEITENDE ANGESTELLTE
ANZAHL ANTEIL IN PROZENT ANZAHL ANTEIL IN PROZENT ANZAHL ANTEIL IN PROZENT
Geschlecht
Männlich 6 100,0 % 4 100,0 % 35 89,7 %
Weiblich 0 0,0 % 0 0,0 % 4 10,3%
Alter
<30 Jahre 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 %
30-50 Jahre 0 0,0 % 2 50,0 % 14 35,9 %
>50 Jahre 6 100,0 % 2 50,0 % 23 59,0 %
Keine Angabe 0 0,0 % 0 0,0 % 2 5,1 %
Nationalität
Europa 6 100,0 % 4 100,0 % 25 64,1 %
Davon Deutschland 1 16,7% 2 50,0 % 8 20,5 %
Davon Österreich 5 83,3 % 2 50,0 % 4 10,3%
Asien 0 0,0 % 0 0,0 % 14 35,9 %
Nordamerika 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 %
Gesamt 6 100,0 % 4 100,0 % 39 100,0%

Mitarbeitende nach Altersgruppe

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ANZAHL ANTEIL IN PROZENT
<30 Jahre 620 15,5%
30-50 Jahre 2.277 56,9 %
>50 Jahre 1.098 27,5 %
Keine Angabe 4 0,1 %
Gesamt 3.999 100,0 %

Mitarbeitende nach Nationalität

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Anteil der Mitarbeitenden mit Nationalität, die vom Land des Standorts abweicht 11,3 %
Gesamtanzahl der Nationalitäten 54

Die VARTA AG tritt für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein. Der Einstellungsprozess wird allen Bewerbern klar und formell mitgeteilt. Stellenausschreibungen werden geschlechtsneutral formuliert und freie Stellen werden intern und extern ausgeschrieben, es werden keine Einstellungsgebühren erhoben. Interne Stellenausschreibungen sind für alle Mitarbeitenden über das Intranet und Aushänge vor Ort zugänglich. Unsere Werte werden in Form des VARTA AG-Verhaltenskodex verbreitet, den alle neu eingestellten Mitarbeitenden mit den Einstellungsunterlagen erhalten. Die Einstellungsunterlagen an den deutschen Standorten beinhalten außerdem das Handbuch für Mitarbeitende, das auf die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verweist und Möglichkeiten für die Einreichung von Hinweisen und Beschwerden zum Thema Diskriminierung aufzeigt. Die VARTA AG-Gruppe ergreift zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für alle Mitarbeitenden (siehe Abschnitt Beschäftigte in diesem Kapitel).

Kennzahlen zu neuen Mitarbeitenden

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ANZAHL ANTEIL IN PROZENT
Geschlecht
Weiblich 69 35,9 %
Männlich 123 64,1 %
Region
Europa 188 97,9 %
Davon Deutschland 95 49,5 %
Davon Rumänien 72 37,5 %
Asien 4 2,1 %
Davon Indonesien 0 0,0 %
Nordamerika 0 0,0 %
Altersgruppe
<30 83 43,2 %
30-50 88 45,8 %
>50 19 9,9 %
Keine Angabe 2 1,0 %
Gesamt 192 100,0 %

An allen deutschen Standorten gibt es Betriebsräte, die vor verschiedenen personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen und Umgruppierungen gemäß den Tarifverträgen und Vorschriften angehört werden. Für Führungskräfte werden zusätzlich Schulungen zum Arbeitsrecht angeboten. Antidiskriminierungsschulungen für alle Mitarbeitenden werden an verschiedenen Standorten bereits durchgeführt oder derzeit entwickelt.

Wie in der Grundsatzerklärung Menschenrechte beschrieben, stützen wir uns im Rahmen des unternehmerischen Handelns unter anderem auf die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). Dies umfasst auch die Berücksichtigung des ILO-Übereinkommens Nr. 111. Die VARTA AG unterbindet jegliche Diskriminierung und Gewaltanwendung, Belästigung oder feindseliges Verhalten im Arbeitsumfeld, z. B. aus Gründen der Rasse, der Herkunft, der Hautfarbe, der Nationalität, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks und/​oder der sexuellen Orientierung, der Religion und der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der politischen Meinung oder gewerkschaftlichen Tätigkeit sowie weitere Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen. Für die Einreichung von Beschwerden stehen die im Code of Conduct beschriebenen Möglichkeiten zur Verfügung (siehe Kapitel 4.8 VARTA AG-Beschwerdemechanismus).

Der Schutz der Rechte von potenziell benachteiligten Gruppen ist uns ein wichtiges Anliegen. Zu den besonders schutzbedürftigen Mitarbeitenden zählen werdende Mütter, Menschen mit Behinderungen und Jugendliche unter 18 Jahren. In Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und gegebenenfalls Tarifverträgen gelten für diese Mitarbeitenden besondere Schutzmaßnahmen, u. a. in Bezug auf Überstunden, Nachtarbeit, Arbeit mit Gefahrstoffen sowie für (werdende) Mütter hinsichtlich des Mutterschutzes und der Stillzeit. Die Interessen der Angehörigen der Belegschaft mit Behinderung und Jugendliche werden an ausgewählten Standorten zusätzlich durch die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung in der Achtung und Förderung ihrer Rechte unterstützt. Im Jahr 2023 wurden keine Vorfälle von Diskriminierung oder Verletzungen der Rechte indigener Völker bekannt.

Wir haben uns verpflichtet, uns in den kommenden Jahren weiter mit dem Thema Chancengleichheit auseinanderzusetzen, Barrieren abzubauen und bestehende Ansätze weiterzuentwickeln. Derzeit werden an den deutschen Standorten in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten Inklusionsteams mit dem Ziel gegründet, die Arbeit der bestehenden Schwerbehindertenvertretungen zu unterstützen. Darüber hinaus wurden Zielgrößen für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen im VARTA AG Konzern unterhalb des Vorstands der VARTA AG auf 30 % festgelegt. Als Frist zur Erreichung der Zielgröße wurde der 16. März 2026 gesetzt. Der Aufsichtsrat hat die Zielgröße für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat auf jeweils 30 % festgelegt. Die Frist zur Erreichung der Zielgröße wurde bis 31. Dezember 2027 gesetzt. Zur Erreichung der Ziele werden derzeit Pläne zur Etablierung eines Frauennetzwerks entwickelt.

Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit

Bei der VARTA AG werden weder Kinderarbeit noch andere Formen der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geduldet. Wir verurteilen nachdrücklich alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Sklaverei und treten für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit ein. Wir handeln im Einklang mit den internationalen Rahmenbedingungen, insbesondere den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), und haben deren Anforderungen in die Prozesse und Richtlinien aufgenommen. Wir beschäftigen auf Grundlage der anwendbaren ILO-Konventionen und Gesetze ausschließlich Arbeitskräfte, die mindestens 15 Jahre alt sind. Wenn in einem Land, in dem eine Betriebsstätte unterhalten wird, ein höheres Mindestalter für die Beschäftigung gilt, ist dieses einzuhalten.

Die VARTA AG achtet das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren basierend auf der Konvention Nr. 182 der ILO und beschäftigt keine Person, die eine Arbeit oder Dienstleistung unter Androhung irgendeiner Strafe erbringt und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, d.h. Zwangsarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 29 ist unzulässig. Das Verbot aller Formen des Menschenhandels, der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigungen, wird bei uns strikt eingehalten. Ausführlichere Informationen über die Schritte zur Erkennung und Bekämpfung moderner Sklaverei und Menschenhandel finden Sie im Modern Slavery Statement und der Grundsatzerklärung Menschenrechte. Die Dokumente sind auf der Website der VARTA AG unter https:/​/​www.varta-ag.com/​de/​ueber-varta/​nachhaltigkeit/​social veröffentlicht.

Zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen existieren interne Kontroll- und Schutzmechanismen, die u.a. die Prüfung von Altersnachweisen bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden beinhalten. Minderjährige Mitarbeitende unterliegen darüber hinaus - im Einklang mit gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen - besonderen Schutzmaßnahmen u.a. hinsichtlich der Arbeitszeiten, -orte und Tätigkeiten. Die Interessen der Auszubildenden und dual Studierenden an den deutschen Standorten mit Tarifvertrag werden durch die gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) repräsentiert (siehe Abschnitt Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen in diesem Kapitel).

Die Risikoanalyse ergab unter Berücksichtigung der Art der verübten Tätigkeiten, der geografischen Lage der Standorte sowie lokaler Maßnahmen keine erhöhten Risiken für Kinder- oder Zwangsarbeit an den VARTA AG-Standorten. Im Rahmen der Bewertung der Arbeitsplatzbedingungen wurden im Jahr 2022 an allen Standorten auch Aspekte wie Kinder- und Zwangsarbeit untersucht. Das Audit wurde im Jahr 2023 am Hauptstandort in Ellwangen erneut durchgeführt. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt und es gingen keine Beschwerden über den Beschwerdemechanismus zu diesen Themen ein.

Die VARTA AG schützt die Arbeitnehmerrechte an allen Standorten. In diesem Zusammenhang beinhaltet die Mitgliedschaft bei der amfori BSCI auch die Einhaltung der von der Initiative definierten Grundsätze wie "Keine Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit oder Menschenhandel" und weiterer geltender Standards aus internationalen Rahmenwerken. Zu den amfori BSCI-Prinzipien gehört unter anderem die Einhaltung der internationalen Grundsätze für eine verantwortungsvolle Personalbeschaffung, einschließlich des "Employer Pays"-Prinzips. Dieser Grundsatz umfasst beispielsweise Aspekte wie den Verzicht auf Einstellungsgebühren und Kosten, die den Arbeitnehmern in Rechnung gestellt werden, die Bereitstellung klarer und transparenter Arbeitsverträge sowie den Zugang zu kostenloser Streitbeilegung und wirksamen Rechtsbehelfen.

In bestimmten Situationen ist die Zusammenarbeit mit Personalvermittlungsagenturen und Zeitarbeitsfirmen an ausgewählten Standorten notwendig, um neue Mitarbeitende zu rekrutieren und Produktionsspitzen abzufangen. Wir stellen an Personaldienstleister dieselben hohen Anforderungen wie an uns selbst und die übrigen Geschäftspartner. Die Dienstleister sind daher in gleicher Weise verpflichtet, die Einhaltung des VARTA Supplier Code of Conduct zu gewährleisten, der auch die Akzeptanz der amfori BSCI-Prinzipien beinhaltet (siehe Kapitel 3.2 Abschnitt Supplier Code of Conduct).

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Rechte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung sind Grundrechte für alle Arbeitnehmer. Jeder Einzelne hat das Recht, sich frei einem Betriebsrat oder einer anderen Form der Arbeitnehmervertretung anzuschließen oder diesen zu gründen, um seine jeweiligen Interessen zu fördern und zu verteidigen, ohne Nachteile oder Diskriminierung in irgendeiner Form befürchten zu müssen. Durch die Einhaltung der lokalen Gesetze sowie die Zulassung von Arbeitnehmervertretungen und Tarifverträgen tragen wir zur Wahrung der Vereinigungsfreiheit im Einklang mit dem dritten Prinzip des UN Global Compact bei.

Kennzahlen zu Tarifvertrag und Arbeitnehmervertretung

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TARIFVERTRAGLICHE ABDECKUNG *** SOZIALER DIALOG
ABDECKUNGSQUOTE BESCHÄFTIGTE-EWR LÄNDER BESCHÄFTIGTE-NICHT-EWR LÄNDER VERTRETUNG AM ARBEITSPLATZ
0-19 %
20-39 %
40-59 %
60-79 %
80-100 % Deutschland
Benelux
Frankreich
Österreich
Rumänien
Indonesien Deutschland
Frankreich
Indonesien
Rumänien
Gesamtanzahl Mitarbeitende 3.194 594 3.764
Anteil Mitarbeitender an Gesamtzahl 79,9 % 14,9 % 94,1 %

EWR: Europäischer Wirtschaftsraum

*** Die Daten für Mitarbeitende, die vom Tarifvertrag abgedeckt oder daran angelehnt sind, wurden für das Berichtsjahr 2023 einer externen Prüfung unterzogen.

94,1 % der Gesamtbelegschaft weltweit werden von Arbeitnehmervertretern repräsentiert, die aktiv an der Kommunikation mit dem Unternehmen beteiligt sind. Gewählte Betriebsräte gibt es an allen vier deutschen Produktionsstandorten und am Standort La Garenne-Colombes, Frankreich. Auch am Standort Brasov, Rumänien, werden Arbeitnehmervertreter gewählt. Am Standort Batam, Indonesien, werden die Beschäftigten als Mitglieder von Gewerkschaften durch Gewerkschaftsvertreter vertreten. Alle Vertreter setzen sich gegenüber der Geschäftsleitung für die Interessen der Mitarbeitenden ein. An den deutschen Standorten finden wöchentliche Treffen statt, um mitbestimmungspflichtige Themen zwischen Unternehmen und Betriebsrat zu besprechen. Darüber hinaus finden regelmäßige Jour Fixes und anlassbezogene Treffen mit den jeweiligen Betriebsratsmitgliedern statt, um aktuelle Themen zu besprechen. Entsprechend den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben gibt es einen Wirtschaftsausschuss, der sich aus dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, vertreten durch Mitglieder des Vorstands und der Personalabteilung, zusammensetzt, um wirtschaftliche Angelegenheiten zu besprechen. Die Mindestmitteilungsfristen für bestimmte betriebliche Veränderungen richten sich nach der örtlichen Gesetzgebung sowie nach Standort- und Tarifverträgen. Für die Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter sind die Vorgesetzten der betreffenden Fachbereiche sowie in letzter Instanz die Verantwortlichen der jeweiligen Standorte oder der Vorstand der VARTA AG operativ verantwortlich.

Die Standorte in Ellwangen, Dischingen und Neunheim sind Mitglieder bei regionalen Metallarbeitgeberverbänden des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Durch die Mitgliedschaft in den Verbänden sind diese Unternehmen an Tarifverträge der IG Metall (Metall- und Elektroindustrie) gebunden. Der europäische Dachverband von Gesamtmetall, Ceemet, ist seit dem Jahr 2010 anerkannter europäischer Sozialpartner und diskutiert branchenrelevante Themen (u.a. Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) mit dem Gewerkschaftsverband industriAll Europe. Die beiden Unternehmen in Nördlingen in Deutschland sowie die Einheiten in Österreich, Frankreich und Benelux orientieren sich ebenfalls an den Regelungen anwendbarer Tarifverträge. Auch für Leiharbeiter gibt es entsprechende Regelungen, die durch den Tarifvertrag vorgegeben sind und somit für die tarifgebundenen deutschen Standorte gelten. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Prokuristen und ausgewählte Führungskräfte, Pflichtpraktikanten, Bacheloranden und Masteranden sowie Freelancer sind außertariflich angestellt, weshalb tarifvertragliche Inhalte für den Abschluss-, Inhalt- und Beendigung von Arbeitsverhältnissen für diese Personen nicht gültig sind. Mit Ausnahme ausgewählter Mitarbeitender (v.a. Führungskräfte), welche außertariflich beschäftigt sind, sind diese -angelehnt an die gängige Praxis der Datenerhebung der Kennzahlen von Mitarbeitenden -in den oben genannten Kennzahlen nicht enthalten (siehe Abschnitt Beschäftigte in diesem Kapitel). Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen des Tarifvertrags sind auch für außertariflich beschäftigte Mitarbeitende gültig. Die Standorte in Brasov, Rumänien, und Batam, Indonesien, sind ebenfalls durch verbindliche Tarifverträge abgedeckt.

Die Tarifverträge geben einen Rahmen für die jeweiligen Arbeitsbedingungen vor und regeln u.a. die gleiche und faire Entlohnung, die Bezahlung von Überstunden, Schichtarbeit, Urlaub, Gesamtarbeitszeit, die Durchführung von Leistungsbeurteilungen, die Einbeziehung und den besonderen Schutz von Arbeitnehmervertretern. Darüber hinaus existieren standortspezifische Betriebsvereinbarungen zwischen den Arbeitnehmervertretern und dem Unternehmen. Inhalte der Vereinbarungen sind Regelungen zu Entgelt, betrieblichen Hilfsmaßnahmen bei Suchterkrankungen, Integration, Schichtmodellen und IT-Systemen.

Beschäftigte

Die Mitarbeitenden der VARTA AG-Gruppe sind ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenserfolgs. Im Berichtsjahr arbeiteten 3.999 Mitarbeitende an der Verwirklichung unserer Vision, davon mehr als 2.700 Spezialisten in Deutschland.

Allgemeine Kennzahlen zu Beschäftigten

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BESCHÄFTIGTE UNBEFRISTET BESCHÄFTIGTE BEFRISTET BESCHÄFTIGTE
ANZAHL ANTEIL IN PROZENT ANZAHL ANTEIL IN PROZENT ANZAHL ANTEIL IN PROZENT
Geschlecht Weiblich 1.786 44,7 % 1.769 45,1 % 17 21,8 %
Männlich 2.213 55,3 % 2.152 54,9 % 61 78,2 %
Region
Europa 3.333 83,3 % 3.295 84,0 % 64 82,1 %
Davon Deutschland 2.712 67,8 % 2.652 67,6 % 60 76,9 %
Davon Rumänien 430 10,8 % 428 10,9% 2 2,6 %
Asien 650 16,3% 610 15,6% 14 17,9 %
Davon Indonesien 594 14,9 % 588 15,0% 6 7,7 %
Nordamerika 16 0,4 % 16 0,4 % 0 0,0 %
Gesamt 3.999 100,0 % 3.921 100,0 % 78 100,0 %
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VOLLZEITBESCHÄFTIGTE TEILZEITBESCHÄFTIGTE
ANZAHL ANTEIL IN PROZENT ANZAHL ANTEIL IN PROZENT
Geschlecht Weiblich 1.508 43,2 % 278 54,9 %
Männlich 1.985 56,8 % 228 45,1 %
Region
Europa 2.827 80,9 % 506 100,0%
Davon Deutschland 2.220 63,6 % 492 97,2 %
Davon Rumänien 427 12,2 % 3 0,6 %
Asien 650 18,6 % 0 0,0 %
Davon Indonesien 594 17,0 % 0 0,0 %
Nordamerika 16 0,5 % 0 0,0 %
Gesamt 3.493 100,0 % 506 100,0 %

Die Angaben beziehen sich auf das Ende des Berichtszeitraums (Stichtag 31. Dezember 2023). Wenn nicht anders beschrieben, werden die angestellten Beschäftigten aller Standorte (Produktions- und Vertriebsstandorte) in die Berechnungen einbezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Zahl der Mitarbeitenden (Headcount). Dies gilt sowohl für tariflich als auch für außertariflich Beschäftigte. Auch selbstständig tätige, nicht angestellte Beschäftigte im Ausland sind in den Kennzahlen erfasst, diese machen jedoch keinen maßgeblichen Teil der Belegschaft aus.

Praktikanten, Auszubildende, Zeit- und Ferienarbeiter sowie leitende Angestellte sind entsprechend der Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht in den Kennzahlen erfasst. Die Teilzeitbeschäftigten werden nach ihrer Wochenarbeitszeit eingruppiert. Darüber hinaus arbeiten auch andere Personen von Fremdfirmen in unserem Auftrag für kürzere Zeit oder dauerhaft auf dem Werksgelände, wie z.B. die Beschäftigten des Sicherheits- und Reinigungsdienstes, des Betriebsrestaurants sowie Wartungs-, Reparatur- und Beratungsdienstleister. Die Beschäftigten dieser Firmen fallen aufgrund der Art ihrer Tätigkeiten unter die Definition der "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" (siehe Kapitel 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette).

Der Auftrag der Personalabteilung (Human Resources, HR) ist die Gewinnung, Weiterentwicklung und Bindung von Mitarbeitenden. Zu den Aufgaben der Personalabteilung zählen verschiedene operative und strategische Tätigkeiten, die auf Standortebene koordiniert werden:

HR Funktionen

HR EMPLOYEE SERVICE

Erbringung von Dienstleistungen für Arbeitnehmer wie Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung, Zeiterfassung, Formulare und Dokumente für die Kommunikation mit offiziellen Institutionen, Beratung und Umsetzung von Regelungen aus Tarifverträgen

HR BUSINESS PARTNERS

Unterstützung von Managern; Beratung und Durchführung von personellen und organisatorischen Veränderungen, Anwendung des Arbeitsrechts, Personalplanung und -Einstellung, Disziplinarmaßnahmen

EDUCATION & HR STRATEGY

Personalbeschaffung und -marketing, Personalentwicklung und Talentmanagement, Projekte und Prozesse; Vergütung; Berufsausbildung, Steuerung und Durchführung qualitätsorientierter Berufsausbildung und dualer Studiengänge in Kooperation mit Berufsschulen und Hochschulen

HR PLANNING UNO CONTROLLING

Personalplanung, HR-Controlling und Berichtswesen

WEITERE SERVICES

Empfang, medizinische Betreuung

Insbesondere im Rahmen der Funktion der HR Business Partner tauschen die lokalen HR-Führungskräfte auf internationaler Ebene standortübergreifend bewährte Praktiken aus und unterstützen sich gegenseitig bei neuen Herausforderungen. Es gibt einen kontinuierlichen Informationsfluss an den General Manager HR, Legal and Compliance, der im Berichtsjahr direkt an den Sprecher des Vorstands berichtete. Unser Fokus liegt auf aktivem Talentmanagement, der Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, der Schaffung eines positiven Arbeitsumfelds, die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur, der Optimierung und Harmonisierung von HR-Prozessen sowie der Digitalisierung und Implementierung eines Personalmanagementsystems und New Work Konzepten. Um die Basis für eine fundierte Umsetzung zu schaffen, werden diese Themen in die individuellen Ziele der Mitarbeitenden im Personalbereich integriert. Die HR-Prozesse sind Bestandteil des Managementsystems und werden im Rahmen von internen und externen Audits, die mehrmals im Jahr durchgeführt werden, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Im Jahr 2022 wurde eine Risikoanalyse der personalbezogenen Geschäftsrisiken durchgeführt und anschließend Maßnahmen zur Risikoprävention ergriffen. Auch Risiken, die die Personalabteilung betreffen, werden im Rahmen des Risikomanagementsystems betrachtet. Da die Personalabteilung eine Schlüsselfunktion darstellt, sind ihre Prozesse außerdem in das VARTA AG-Managementsystem eingebettet (siehe Kapitel 1.4 VARTA AG-Managementsystem).

VARTA AG als Arbeitgeber

Unsere Vision ist es, eine Zukunft zu gestalten, die auf den Werten des Traditionsunternehmens aufbaut. Wir arbeiten in einer Kultur mit flachen Hierarchien, die auf Vertrauen und einem starken Teamgeist basiert. Die VARTA AG-Gruppe schafft Raum für Kreativität bei interessanten Aufgaben und Projekten im Zukunftsmarkt innovativer Energielösungen. Wir setzen uns für soziales Engagement, Familienfreundlichkeit, Orientierung an Mitarbeitenden, Umweltthemen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein. Unsere durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt rund 10 Jahre und spricht damit für die Loyalität der Mitarbeitenden zum Unternehmen. Die ungewollte Fluktuation im Jahr 2023 betrug 7,6 % ***. ***Die Daten zur Berechnung der Fluktuationsquote wurden einer externen Prüfung unterzogen. Als Anerkennung für das Engagement im Bereich Mitarbeitende erhielt die VARTA AG die regionale Auszeichnung "TOP-Arbeitgeber DONAURIES 2021-2024".

Wir ergreifen Maßnahmen zur Schaffung fairer Arbeitsbedingungen mit dem Ziel, die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden weiter zu verbessern. Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden sind unbefristet angestellt, um den Mitarbeitenden größtmögliche Sicherheit zu bieten. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit der Mitarbeitenden darf, mit Ausnahme außergewöhnlicher Umstände, einschließlich

Überstunden, 60 Stunden nicht übersteigen. Überstunden müssen einvernehmlich vereinbart werden. Überstunden werden mit einem erhöhten Stundensatz vergütet, können ausgeglichen werden und dürfen nicht regelmäßig verlangt werden. Nationale gesetzliche, sowie tarifvertraglich anwendbare Bestimmungen, die eine kürzere Gesamtarbeitszeit vorsehen, haben Vorrang. Eine faire Vergütung nach dem Prinzip "gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit" abhängig vom Beschäftigungsort sieht die VARTA AG-Gruppe als selbstverständlich an. Die Vergütung liegt oberhalb der gesetzlichen Mindestlöhne und sichert die Existenz einschließlich sozialer und kultureller Teilhabe. Alle Beschäftigten erhalten im Einklang mit den geltenden Referenzwerten eine angemessene Entlohnung. Die Erfassung von Kennzahlen sowie die Anhörungen der Betriebsräte an den entsprechenden deutschen und französischen Standorten bei Entgeltänderungen leisten einen Beitrag zur Überwachung der Vergütungspraktiken. In Brasov wird halbjährlich ein unabhängiges Gehaltsbenchmark beauftragt, um gezahlte Gehälter industrie-intern zu vergleichen. Einstellung und Beförderung der Mitarbeitenden erfolgen auf Basis von Qualifikation und Fähigkeiten.

Die VARTA AG-Gruppe unterstützt flexible Arbeitszeitmodelle, um sich stärker an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden zu orientieren und eine gesunde Work-Life-Balance zu unterstützen. Je nach Art der Arbeitsaufgaben bieten wir verschiedene Schichtmodelle, Gleitzeitregelungen, Altersteilzeit, Arbeitsplatzteilung und mobiles Arbeiten an. Für die Zukunft ist zudem geplant, ein Programm zur Job-Rotation zu implementieren und die Möglichkeit zu bieten, für eine begrenzte Zeit an anderen VARTA AG-Standorten zu arbeiten. Auch familienbezogene Auszeiten sind eine wichtige Maßnahme, um die Balance zwischen beruflichem Engagement und familiären Verpflichtungen zu fördern. Im Jahr 2023 haben 132 Mitarbeitende die Möglichkeit einer familienbezogenen Auszeit (Mutterschutz, Elternzeit) in Anspruch genommen, davon 43 % Männer. Die Leistungen sollen den Arbeits- und Lebensumständen der Mitarbeitenden entsprechen und sind daher an die länder- und standortspezifischen Bedingungen angepasst. Gesetzliche Sozial- und Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsleistungen sowie die Gewährung von bezahltem Urlaub, Mutterschutz und Mutterschaftsurlaub werden an allen internationalen Standorten angeboten. Darüber hinaus bezuschussen einige Standorte Essens- und Gesundheitsangebote, gewähren Urlaub für bestimmte familienbezogene Ereignisse und bezahlen finanzielle Prämien für lange Betriebszugehörigkeit, Fahrtkostenzuschüsse, individuelle Leistungen oder geschäftlichen Erfolg. Unabhängig von dem jeweiligen Arbeitszeitmodell (Teil- oder Vollzeit) werden dieselben Leistungen angeboten. Elternzeit, Rentenzuschüsse und medizinische Versorgung stehen allen angestellten Beschäftigten an den Produktionsstandorten zur Verfügung. Eine unternehmensweite Unfallversicherung für den Fall des Todes oder der Invalidität sowie verschiedene Beteiligungsprogramme stehen den höheren Führungsebenen zur Verfügung. Für Personen, die zeitlich befristet bei uns beschäftigt sind, gelten in bestimmten Fällen Sonderregelungen.

Ausgewählte Mitarbeitende in Führungspositionen weltweit haben Anspruch auf Boni in Abhängigkeit von individuell vereinbarten Zielen, die auch mit der Unternehmensleistung in Verbindung stehen können. Es handelt sich hierbei um eine monetäre Vergütung der Mitarbeitenden, die über das Grundgehalt hinausgeht. Im Rahmen der Tarifverträge an den deutschen Standorten erhalten die Mitarbeitenden zusätzlich zu ihrem monatlichen Grundgehalt eine Leistungszulage. Darüber hinaus werden in Deutschland und in großen Teilen des Auslands für ausgewählte Mitarbeitende Sondervergütungen ausgezahlt (z. B. 13. Gehalt).

Aus- und Weiterbildung

Die VARTA AG-Gruppe fördert die berufliche Kompetenz- und Weiterentwicklung von Talenten. Im Jahr 2023 investierten wir an den deutschen Standorten knapp 560.000 EUR in die Weiterbildung von Mitarbeitenden aller Funktionen, Ebenen und Altersgruppen. Wir engagieren uns für junge Talente, denn wir sind überzeugt: Die jungen Talente von heute sind die Batterieexperten von morgen. Die VARTA AG-Gruppe strebt daher an, einen großen Teil der (Schlüssel-)Positionen mit internen Talenten zu besetzen. Derzeit wird an der Einführung eines Trainee-Programmes gearbeitet, um einen Beitrag zur Erfüllung dieser Zielsetzung zu erreichen.

Im Jahr 2023 haben wir 14 verschiedene Ausbildungsberufe und duale Studiengänge angeboten. Im Rahmen dieser Programme erlernten 2023 insgesamt 127 Menschen einen Beruf im Unternehmen und absolvierten dabei zusammen 137.008 Ausbildungsstunden. Dazu bietet die VARTA AG Academy - das Ausbildungszentrum am Stammsitz in Ellwangen - Schulungen an modernen Anlagen für die technischen Ausbildungsberufe und dualen Studiengänge an. Die VARTA AG-Gruppe sucht den Nachwuchs direkt an der Quelle durch die Präsenz auf Ausbildungsmessen und direkte projektbezogene Zusammenarbeit mit Schulen und Universitäten. Derzeit wird an Möglichkeiten gearbeitet, um das Ausbildungs- und Studienangebot in den kommenden Jahren hinsichtlich spezifischer Nachhaltigkeitsthemen zu erweitern. Ab 2024 bieten wir zudem den Ausbildungsberuf "Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung (m/​w/​d)" sowie den dualen Studiengang "Sustainable Management in Business (B.Sc.)" an, während das Dual Degree Programm auslaufen wird.

Ausbildungsberufe und duale Studiengänge

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AUSBILDUNGSBERUFE DUALE STUDIENGÄNGE
Maschinen- und Anlagenführer (m/​w/​d) BA BWL- Industrie
Industriemechaniker (m/​w/​d) BA Digital Business Management
Werkzeugmechaniker (m/​w/​d) B.Sc. Wirtschaftsinformatik
Elektroniker für Automatisierungstechnik (m/​w/​d) B.Eng. Wirtschaftsingenieurwesen
Industriekaufmann (m/​w/​d) B.Eng. Maschinenbau
Fachlagerist (m/​w/​d) B.Eng. Elektrotechnik
Fachinformatiker für Systemintegration (m/​w/​d) Dual Degree Programm (Doppelqualifikation Kaufmännische Ausbildung + Studium (BA))

Die Standorte in Ellwangen und Dischingen nehmen am Girls'Day - dem bundesweiten Berufsorientierungstag für Mädchen ab der 5. Klasse - teil und möchten in diesem Rahmen Mädchen dazu motivieren, technische und naturwissenschaftliche Berufe zu ergreifen. Die genannten Standorte veranstalten ebenfalls einen "Tag der Ausbildung", um Interessierten die Möglichkeiten für eine Ausbildung oder einen dualen Studiengang bei der VARTA AG-Gruppe vorzustellen. Darüber hinaus werden Bewerberworkshops in Zusammenarbeit mit Schulen in der Region durchgeführt, um Schüler adäquat vorzubereiten und sie im Bewerbungsprozess zu unterstützen. Auch am Standort in Brasov fanden Workshops mit Schülerinnen, Schülern und Studierenden zu produkt- und firmenbezogenen Themen statt. Früh übt sich: In Brasov wurde im Oktober 2023 außerdem eine Gruppe Kindergartenkinder willkommen geheißen, die von der Fabrik und den gezeigten Produkten begeistert war.

Im Rahmen einer Abschlussarbeit wurde zudem die Arbeitgeberattraktivität bei der Generation Z durch eine interne anonymisierte Umfrage untersucht. Hierbei wurden insbesondere die Dimensionen Arbeitszeitflexibilität, Motivation und Arbeitsumfeld, materielle Aspekte, Work-Life-Balance, Führung von Mitarbeitenden, Personalentwicklung, interne Kommunikation sowie Innovationsfähigkeit und Image betrachtet. Basierend auf den Ergebnissen der Thesis wurden Handlungsempfehlungen für die weitere Verbesserung des Employer Brandings für diese Zielgruppe ausgesprochen, die derzeit geprüft und weiter ausgearbeitet werden.

Um die Karrieremobilität an deutschen Standorten zu fördern, bietet die VARTA AG-Gruppe Programme mit Schulungen und Workshops für erfahrene, neue und angehende Führungskräfte an. Diese Programme unterstützen bestehende, aufstrebende und angehende Führungskräfte und werden von externen Experten gecoacht. Gemeinsam arbeiten die Teilnehmer an der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, des eigenen Führungsstils und der Verbesserung der Kommunikation in Teams.

Bedürfnisorientierte Trainings

Zum Aufbau von Wissen und Kompetenzen, werden an allen Standorten nach Bedarf Schulungen angeboten. Die Mehrzahl der Mitarbeitenden erhält eine standardisierte Leistungsbeurteilung, auf deren Grundlage u. a. der individuelle Schulungsbedarf ermittelt werden kann. Diese Schulungsprogramme können sowohl fachliche als auch "soft skill"-orientierte Inhalte umfassen. Wir beabsichtigen, die Bemühungen in diesem Bereich weiter zu verstärken und die Prozesse zu standardisieren, um innerhalb des nächsten Jahres digitalen Zugang zu Schulungs- und Entwicklungsplänen zu erhalten. Nach dem Tarifvertrag können die Mitarbeitenden an den deutschen Standorten ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum reduzieren (Bildungsteilzeit), um sich in Teilzeit an einer Berufsschule oder Universität weiterzubilden. Alternativ bieten wir auch die Möglichkeit von "Exit with rehire"-Vereinbarungen, wenn sich ein Mitarbeitender für eine externe Vollzeitausbildung entscheidet.

Schulung von Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeit

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit unter den Mitarbeitenden zu schärfen und Wissen zu vermitteln. Aus diesem Grund wurden Schulungen zu Themen wie Menschenrechten, nachhaltige Lieferketten und Treibhausgasemissionen durchgeführt. Im Berichtsjahr wurde eine allgemeine Schulung zum Thema "Menschenrechte" entwickelt und digital an die Mitarbeitenden an den deutschen Standorten kommuniziert. Die Schulung ist Bestandteil der Vorgabematrix für alle Mitarbeitenden und muss daher jährlich aufgefrischt werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2023 mehr als 1.400 Mitarbeitende zu Nachhaltigkeitsthemen geschult.

Aufgrund der erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken in den Lieferketten wurden innerhalb der letzten beiden Jahre zusätzlich 100 % der Mitarbeitenden der internationalen strategischen Beschaffungsabteilung zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette und insbesondere zu den lieferantenbezogenen Anforderungen geschult. Inhalte des Trainings zur verantwortungsvollen Beschaffung waren u.a. Erläuterungen von Themen wie moderne Sklaverei und Menschenhandel, die Anwendung von Vorgaben und Richtlinien sowie die Adressierung potenzieller Zielkonflikte zwischen Einkauf und der Minimierung eines menschenrechtlichen Risikos. Darüber hinaus wurde das Schulungskonzept aufgrund der ebenso engen Schnittstellen zu den Lieferanten auf die Bereiche Supply Chain Management und Qualität ausgeweitet. In diesem Rahmen wurden im Jahr 2022 zusätzlich insgesamt 28 Mitarbeitende geschult. Das Sicherheitspersonal hat eine besondere Verantwortung für den Schutz der Produktionsstätten und arbeitet in engem Kontakt mit Menschen. Um sicherzustellen, dass sie ihre Arbeit verantwortungsbewusst ausführen, erhielten alle relevanten internen Mitarbeitenden und externen Sicherheitskräfte, insgesamt fast 30 an der Zahl, eine Schulung mit Schwerpunkt auf dem Thema Menschenrechte.

Im Jahr 2022 startete die VARTA AG-Gruppe ein eintägiges, unternehmens- und abteilungsübergreifendes Workshop-Leadership Programm für Führungskräfte zum Thema Nachhaltigkeit. Insgesamt wurden 56 Führungskräfte für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert und entwickelten Strategien zur Umsetzung des persönlichen Führungsstils in ihren Abteilungen. Für rund 20 relevante Führungskräfte und Mitarbeitende fand im Berichtsjahr eine Schulung zum Thema Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen statt. Im Jahr 2023 wurden die Schulungsprogramme auf weitere Bereiche ausgeweitet und das Wissen ausgewählter bereits geschulter Mitarbeitender aufgefrischt.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Wir setzen uns für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen aller Mitarbeitender, Auftragnehmer und Besucher an den Arbeitsstätten ein. Fragen der Arbeitssicherheit und der damit verbundenen Prävention von Arbeitsunfällen werden standortbezogen gehandhabt, Informationen werden standortübergreifend ausgetauscht. Oberstes Ziel ist es, die Zahl der Unfälle kontinuierlich zu senken. Aus diesem Grund werden an allen Produktionsstandorten regelmäßig und anlassbezogen Gesundheits- und Sicherheitsrisikobewertungen durchgeführt.

Die Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, sichere Geräte, Systeme und Werkzeuge bereitzustellen und zu warten sowie Schulungen anzubieten, damit alle Mitarbeitenden sicher arbeiten können. Alle gemeldeten Vorfälle werden untersucht und regelmäßige Überprüfungen und Bewertungen der vorhandenen Gesundheits- und Sicherheitssysteme durchgeführt. Die Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, mit angemessener Sorgfalt dafür zu sorgen, dass gute Gesundheits- und Sicherheitsverfahren stets umgesetzt werden. Sie tragen dafür Sorge, Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung unsicherer Bedingungen zu ermitteln und zu unterstützen. Sie übernehmen auch persönliche Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Arbeitskollegen, indem sie stets sicher und angemessen handeln. Die beschriebenen Verantwortlichkeiten sowie weitere Vorgaben basieren auf rechtlichen Anforderungen und/​oder anerkannten Standards oder Leitlinien, sind im VARTA AG-Managementsystem definiert und damit für alle Mitarbeitenden weltweit gültig. Wir sind bestrebt, das Bewusstsein der Mitarbeitenden zu schärfen und damit Unfälle und negative gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden. Einmal im Jahr berichten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Occupational Health and Safety, GHS) im Rahmen des Managementreviews direkt an den Vorstand, um aktuelle und abgeschlossene Projekte vorzustellen. Das Arbeitsschutzsystem an den deutschen VARTA AG-Standorten wird von der Berufsgenossenschaft (BG ETEM) überwacht, die auch in ihrer beratenden Funktion zur weiteren Verbesserung des Systems hinzugezogen wird.

An den Produktionsstandorten gibt es Arbeitsschutzspezialisten, die das Unternehmen und die Führungskräfte bei der Umsetzung der Gesetze beraten und unterstützen. Darüber hinaus unterstützen die OHS-Fachkräfte bei der Durchführung von Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen, Maschinenabnahmen, spezifischen Verfahren zum Gefahrenschutz (z. B. Laserschutz) sowie ergonomischer Maßnahmen, der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, der Erstellung von Konzepten zum Umgang mit Gefahrstoffen und Unfalluntersuchungen sowie der Erarbeitung gesundheitlicher Präventionsmaßnahmen. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen entwickeln die Fachkräfte für Arbeitssicherheit geeignete allgemeine und tätigkeitsbezogene Schulungs- und Unterweisungskonzepte, die regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen durchgeführt werden. Die Schulungen werden zusätzlich zu den allgemeinen Sicherheitsunterweisungen abgehalten, die jährlich für alle Mitarbeitenden verpflichtend sind. Um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden an allen Produktionsstandorten zu unterstützen, stellen wir Anweisungen und unterstützende Dokumente für externe Geschäftspartner, wie beispielsweise Subunternehmer, zur Verfügung, die auf dem Gelände arbeiten. Darüber hinaus werden die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in beratender Funktion bei der Beschaffung und Genehmigung neuer Ausrüstungen sowie bei der Bauplanung hinzugezogen. Die Prozesse und Verfahren sind in verschiedenen Arbeitsanweisungen und Richtlinien niedergelegt. Im Berichtsjahr wurde am Standort Dischingen ein selbstgebauter Parcours mit verschiedenen Hindernissen durchgeführt, um Mitarbeitende für vorbeugende Maßnahmen im Bereich der Stolper- Rutsch- und Sturzunfälle zu sensibilisieren. Im Jahr 2024 ist der Besuch eines Schulungswagens der BG ETEM geplant, um ergänzende Schulungen vor Ort mit praxiserfahrenen Dozenten anzubieten. Darüber hinaus sollen verschiedene Aktionen auf weitere Standorte ausgeweitet werden.

Neben den Betriebsanleitungen für Maschinen gibt es auch Arbeitsanweisungen, die den sicheren Umgang mit den Anlagen erklären. Dazu gehören beispielsweise Informationen über potenzielle Gefahren und persönliche Schutzausrüstungen, die von den Beschäftigten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit getragen werden müssen. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wird den Mitarbeitenden eine angemessene und qualitativ hochwertige Schutzausrüstung kostenlos und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, um die Exposition der Mitarbeitenden gegenüber arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu verringern. Um eine sichere Handhabung zu gewährleisten, werden Maschinen sowie andere Einrichtungen und Ausrüstungen wie Rolltore und Kräne intern und von externen Dienstleistern gemäß den Vorschriften überprüft.

Die Arbeitsstätten werden regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen untersucht, potenzielle Risiken proaktiv ermittelt und beseitigt. Aus diesem Grund werden alle Unfälle - sowohl auf dem Arbeitsweg als auch vor Ort - dokumentiert und an das Top-Management gemeldet. Ergänzend zu den beschriebenen Maßnahmen existiert ein System zur Einreichung von Verbesserungsvorschlägen zu den Themen Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit. Entsprechende Informationen können von allen Mitarbeitenden über das EHS-Vorschlagswesen im Intranet an den Bereich EHS kommuniziert werden und werden durch die zuständigen Mitarbeitenden bearbeitet. Zur Überwachung der Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit werden verschiedene Kennzahlen verwendet. Innerhalb der letzten drei Jahre gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle. Darüber hinaus werden auf monatlicher Basis die Kennzahlen LTIR und LTI für die Produktionsstandorte erhoben. Die Lost Time Injury Rate (LTIR) drückt die Unfallhäufigkeit aus, also die Anzahl der Unfälle multipliziert mit 1 Mio. im Verhältnis zur Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Die Lost Time Injury (LTI) Severity Rate stellt Daten zur Unfallschwere der Mitarbeitenden dar. Zur Berechnung der LTI Severity Rate wird die Zahl der verletzungsbedingten Ausfalltage mit 1.000 multipliziert und ins Verhältnis mit der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden gesetzt.

EHS Kennzahlen

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2023 2022
Lost Time Injury (LTI) 0,1 0,1
Lost Time Injury Rate (LTIR ***) 13,3 12,0
Arbeitsunfälle ≥ 1 Ausfalltag 68 81
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen 0 0

*** Die LTIR für das Berichtsjahr 2023 wurde einer externen Prüfung unterzogen.

Gefahrstoffe, die in der Produktion verwendet werden, unterliegen besonderen Anforderungen bezüglich der Handhabung und Lagerung. Daher existieren für diese Stoffe gesonderte Vorschriften, Genehmigungsverfahren und Schulungen für die betreffenden Mitarbeitenden, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten, die Mitarbeitenden zu schützen und die Umwelt vor der Exposition gegenüber diesen Stoffen zu bewahren. Die Anweisungen sind mindestens in der Landessprache des Standorts, meist jedoch zusätzlich in weiteren lokal gebräuchlichen Sprachen verfügbar, um ein gutes Verständnis aller Mitarbeitender zu gewährleisten.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gibt es an allen Produktionsstandorten abteilungsübergreifende Ausschüsse für Arbeitssicherheit, die regelmäßig tagen. Im Jahr 2023 traten der deutsche und der rumänische Ausschuss vierteljährlich zusammen, während der Ausschuss in Batam drei Sitzungen abhielt. Die Ausschüsse diskutieren die Ergebnisse interner und externer Inspektionsaudits. Verbesserungswürdige Bereiche und Herausforderungen werden identifiziert und dann gemeinsam gelöst. An den Sitzungen nahmen im Durchschnitt mindestens 73 % der vorgesehenen Teilnehmer teil, alle Teilnehmer wurden durch Protokolle über die Fortschritte informiert. Die Ausschüsse vertreten die Interessen der gesamten Belegschaft an allen Produktionsstandorten.

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben werden regelmäßig präventive Messungen unter anderem zu Lärm, Strahlung, Lichtintensität und gefährlichen Stoffen durchgeführt. Diese verfolgen das Ziel, mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen durch diese Emissionen zu reduzieren. Auf der Grundlage der Messergebnisse werden bei Bedarf Maßnahmen ergriffen, wie z. B. Lärmminderungsprojekte, die an allen deutschen Standorten umgesetzt wurden.

Arbeitssicherheit und Werkfeuerwehr sind wichtige Aspekte der betrieblichen Sicherheit in einem Industrieunternehmen. Seit über 73 Jahren existiert am Stammsitz Ellwangen eine eigene Werkfeuerwehr, die für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständig ist. Die Angehörigen der Werkfeuerwehr sind speziell für die Sicherheitsanforderungen des Werks geschult und können Erste Hilfe leisten. Derzeit besteht die Werkfeuerwehr aus 24 aktiven Mitgliedern, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind. Die Mitglieder der Werkfeuerwehr sind für Aufgaben wie Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und Höhenrettung (z. B. bei Unfällen im Hochregallager) ausgebildet. Speziell ausgebildete Brandschutzhelfer unterstützen die Werkfeuerwehr bei Notfällen und bei der Gefahrenabwehr in ihrem Arbeitsbereich. Durch regelmäßige Evakuierungsübungen und Brandschutztrainings werden die Mitarbeitenden geschult, wie sie im Notfall das Gebäude schnell und sicher verlassen und sich an einem sicheren Ort sammeln können. Evakuierungsübungen werden regelmäßig an allen Produktionsstandorten durchgeführt.

Als Unterabteilung der Feuerwehr kümmert sich der Rettungstrupp vor allem um die Versorgung von kranken und verletzten Personen sowie um die Absicherung der eigenen Einsatzkräfte, insbesondere bei Einsätzen und Übungen der Werkfeuerwehr. Die 14 Mitglieder des Rettungstrupps verfügen über verschiedene medizinische Fachausbildungen. Neben dem Rettungstrupp existieren an den Standorten Ellwangen (13), Nördlingen (16) und Neunheim (29) Betriebssanitäter, die ebenfalls über eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. In regelmäßigen Abständen finden unter Aufsicht des Rettungstrupps Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen sowie die Ausbildung weiterer Ersthelfer statt. Die Ersthelfer sind an allen Produktionsstandorten im Einsatz und verantworten die Erstversorgung von Verletzten innerhalb der Arbeitsbereiche. Es wird darauf geachtet, dass immer eine ausreichende Anzahl von ausgebildeten Ersthelfern vor Ort ist. Diese Kollegen werden bei fortgeschrittenen Erste-Hilfe-Aufgaben immer mit einbezogen. Der Rettungstrupp unterstützt zudem ehrenamtlich den Katastrophenschutz und das Deutsche Rote Kreuz bei Sanitätsdiensten, z. B. in Fußballstadien oder bei Konzerten.

Wohlbefinden der Mitarbeitenden

An allen Produktionsstandorten werden externe Ärzte mit der Durchführung regelmäßiger Gesundheitsuntersuchungen auf der Grundlage der Risikobewertung des Tätigkeitsbereichs beauftragt. Darüber hinaus unterstützen die Untersuchungen die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, stellen die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden sicher und bewerten, ob die bestehenden Kontrollmaßnahmen wirksam sind. Die Ärzte arbeiten in enger Abstimmung mit den Standorten, wobei die Informationen über den Gesundheitszustand der Mitarbeitenden der Vertraulichkeit unterliegen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die an allen Produktionsstandorten verfügbaren Ersthelfer regelmäßig geschult. Sie helfen auch bei der Erstellung von Unfallberichten und leiten Informationen an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiter. Wir sind bestrebt, die betriebliche Gesundheitsversorgung kontinuierlich zu verbessern und das System an neue Gegebenheiten anzupassen. An verschiedenen Standorten werden regelmäßig Impfaktionen, z.B. gegen Grippe, durchgeführt, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.

Im Jahr 2021 haben wir den Corporate Health Award von EUPD Research und dem Handelsblatt erhalten. Es handelt sich dabei um eine Anerkennung für ein nachweislich überdurchschnittliches Engagement für die Gesundheit der Mitarbeitenden sowie für eine zukunftsweisende und nachhaltige Personalstrategie. Wir setzten auch 2023 unsere Erfolgsgeschichte als einer der ausgezeichneten Arbeitgeber mit einem auditierten betrieblichen Gesundheitssystem fort. Dieser Erfolg motiviert uns, die Anstrengungen in diesem Bereich in den kommenden Jahren weiter auszubauen.

Das Wohlbefinden der Mitarbeitenden ist von größter Bedeutung. Wir haben mehrere Programme zur Stärkung der Gesundheit der Mitarbeitenden und zur Förderung eines gesünderen Lebensstils aufgelegt. Diese wurden standortspezifisch durchgeführt und umfassten Kurse zu Sport und Gesundheit, die Anmietung von Sportplätzen für Mitarbeitende, Kampagnen zur Raucherentwöhnung und die Bezuschussung von externen Angeboten. Am Standort Brasov in Rumänien wird jährlich eine Befragung der Mitarbeitenden durchgeführt, um Feedback zu den Arbeitsbedingungen einzuholen. Auch an den deutschen Standorten wurde im Dezember 2023 eine umfassende Befragung von Mitarbeitenden durch Great Place to Work® durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Jahr 2024 hinsichtlich der Möglichkeiten zur Steigerung von Mitarbeitendenengagement, -bindung und -Zufriedenheit ausgewertet.

3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette

Menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten (Due Diligence) und verantwortungsvolle Beschaffung gewinnen nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch bei der VARTA AG-Gruppe zunehmend an Bedeutung. Die Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens stützt sich auf ein komplexes Netzwerk von vielfach langjährigen Lieferanten, von denen eine breite Palette von Rohstoffen, Materialien und Dienstleistungen aus der ganzen Welt bezogen wird. Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bilden einen zentralen Bestandteil der Produktionsprozesse und sind somit auch entscheidend für die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Die Berücksichtigung der Perspektive dieser Arbeitskräfte, insbesondere im Kontext von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, ist daher von großer Bedeutung. Mittels der Einführung neuer Prozesse und Richtlinien erweitern wir kontinuierlich das bestehende Sorgfaltspflichten-Managementsystem von Lieferketten ausgewählter Mineralien. Die neu entwickelten, ergänzenden Strukturen, basieren auf internationalen Rahmenwerken, die in der Grundsatzerklärung Menschenrechte aufgeführt sind. Die Wirksamkeit der entwickelten Ansätze wird mittels verschiedener Kennzahlen überwacht und fließt in die Weiterentwicklung der Strategie ein. Über die definierten Berichtswege werden ausgewählte Kennzahlen regelmäßig und anlassbezogen von der Abteilung Nachhaltigkeit an die obere Führungsebene und den Vorstand berichtet.

Risikoanalyse und -management in der Lieferkette

Die VARTA AG-Gruppe übernimmt Verantwortung in der Lieferkette und überwacht Risiken sorgfältig. Neben der Risikoanalyse auf übergeordneter Ebene zur Ermittlung von Fokusrisiken wird auch eine detaillierte Analyse auf Ebene der Lieferanten durchgeführt. Im Rahmen der Erstanalyse wurden 100 % der operativen Standorte der VARTA AG-Gruppe sowie rund 3.700 Lieferanten gescreent und anhand verschiedener Menschenrechts- und Umweltkriterien bewertet. Die endgültige Bestimmung der Lieferanten mit erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken erfolgt unter Berücksichtigung der Kategorie der gelieferten Produkte und der Art der Geschäftsbeziehung. Die Analyse ergab eine erhöhte Risikoexposition von Lieferanten von Direktmaterial und Zukaufprodukten mit Produktionsstätten in Ländern mit erhöhten Risiken. Darüber hinaus unterliegen ausgewählte Lieferanten erhöhten gesetzlichen und kundenspezifischen Nachhaltigkeitsanforderungen. Letztgenannte Zulieferer sowie die Lieferanten mit erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken werden aufgrund ähnlicher zugrundeliegender Prozesse unter dem Begriff "Fokuslieferanten" zusammengefasst. Im Vergleich zum vorherigen Nachhaltigkeitsbericht 2022 wurde der Begriff "Lieferanten mit erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken" daher abgeändert, um die Präzision der Bedeutung und die damit verbundene Transparenz der Inhalte zu erhöhen. Im Jahr 2023 machten 113 Fokuslieferanten 35 % des jährlichen Einkaufsvolumens aus.

Der Prozess des Risikomanagements in der Lieferkette wird außerdem durch eine auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Software unterstützt, um Risiken in der Lieferkette und weitere Nachhaltigkeits- und Compliancethemen (u.a. Korruption) zu überwachen. 100 % der aktiven Lieferanten sowie der operativen Standorte der VARTA AG-Gruppe, unabhängig von Einkaufsvolumen, Standort und gelieferten Materialien, wurden auf diese ESG-Risiken geprüft und werden fortlaufend über die digitale Risikomanagement-Plattform überwacht. Sie identifiziert, bewertet und kategorisiert lieferantenbezogene Risiken in Bezug auf soziale und ökologische Aspekte. Darüber hinaus überwacht die Plattform Informationen über Lieferanten in sozialen Medien und auf anderen Kanälen und generiert automatisch Warnmeldungen. Die gesammelten Daten werden genutzt, um Risikoprofile für die direkten und indirekten Lieferanten zu erstellen, z. B. für die Raffinerien. Im Berichtsjahr konnten über die Plattform bei zwei bestehenden Lieferanten moderate Auffälligkeiten im Bereich Umwelt festgestellt werden. Die Vorfälle wurden gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen erörtert und im Anschluss Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen vereinbart. Der Prozess der Risikobewertung in der Lieferkette wird zudem durch den Einsatz des Supply Chain Questionnaires unterstützt, um die Risikobewertung zu verfeinern. Im Jahr 2023 wurde die Analyse durch zusätzliche lieferantenspezifische Informationen ergänzt, um die Risikobewertung weiter zu verbessern (siehe Abschnitt Supply Chain Questionnaire in diesem Kapitel und Kapitel 3.1 Abschnitt Grundsatzerklärung Menschenrechte).

Sollten im Kontext der Geschäftstätigkeit oder der Wertschöpfungskette der VARTA AG-Gruppe potenzielle negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit den Menschenrechten bekannt werden, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder zu mindern. Das Unternehmen nutzt die Vorgaben der amfori Business Social and Compliance Initiative (BSCI), um Sozialstandards in die Lieferantenauswahl zu integrieren und die Arbeitsbedingungen und ausgewählte Umweltaspekte im bestehenden Lieferantennetzwerk zu verbessern.

Sollte eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren Lieferanten bereits eingetreten sein oder würde unmittelbar bevorstehen, werden wir unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Sollte in absehbarer Zeit keine Beendigung der Verletzung möglich sein, wird die VARTA AG-Gruppe ein terminiertes Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung erarbeiten. Für den Fall, dass eine sehr schwerwiegende Verletzung vorliegen würde, vereinbarte Maßnahmen keine Abhilfe bewirken und/​oder die Einflussmöglichkeiten nicht ausreichend sind, behalten wir uns die Aussetzung oder, als letzte Option, den Abbruch der Geschäftsbeziehungen vor. Im Falle einer festgestellten oder bevorstehenden Verletzung von Menschenrechten bei mittelbaren Lieferanten werden Möglichkeiten zur Schaffung von Abhilfe geprüft. Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen sind vom Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen abhängig. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten oder umweltbezogenen Themen innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt.

Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt ist ein kontinuierlicher Prozess, der einer regelmäßigen Überprüfung bedarf. Alle beschriebenen Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten inklusive der Risikoanalyse sowie der Grundsatzerklärung Menschenrechte unterliegen einer jährlichen und anlassbezogenen Überprüfung hinsichtlich ihrer Aktualität, Effektivität und Wirksamkeit und werden bei Bedarf überarbeitet. Die Überprüfung erfolgt auf Basis gesammelter Erkenntnisse und Erfahrungen und wird unter Einbezug verschiedener Stakeholdergruppen und Indikatoren weiterentwickelt. Die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die Achtung der Menschenrechte überwacht die VARTA AG-Gruppe fortlaufend und erstattet den Beschäftigten sowie auch externen Stakeholdern über die Grundsatzerklärung sowie weitere Formate und Kanäle Bericht.

Drittpartei-Sozialaudit

Die VARTA AG-Gruppe überprüft die Einhaltung der nachhaltigkeitsbezogenen Erwartungen an Lieferanten anhand der Durchführung von Sozialaudits. Die Audits werden nach internationalen Standards wie amfori BSCI, SMETA 4 pillars oder SA8000 von einer Drittpartei bei ausgewählten Lieferanten vollzogen. In diesem Zuge werden verschiedene Aspekte wie u.a. Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Arbeitnehmerbeteiligung, Umweltschutz und ethische Geschäftspraktiken durch einen unabhängigen Auditor überprüft. Neben einer örtlichen Begehung der Standorte werden Gespräche mit Mitarbeitenden vor Ort realisiert, um die erfolgreiche Implementierung und Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen (u.a. auch des Code of Conduct und Beschwerdemechanismus) zu bestätigen.

Basierend auf den lieferantenspezifischen Gegebenheiten und dem damit verbundenen Risikoniveau haben wir uns zum Ziel gesetzt, bei 36 % der Fokuslieferanten erweiterte Maßnahmen einzufordern. Hierunter fallen die Durchführung von Drittpartei-Sozialaudits oder die Vervollständigung des Supply Chain Questionnaire. Im Jahr 2023 konnten 68 % dieser Ziellieferanten ein gültiges amfori BSCI-Audit oder ein Äquivalent vorweisen. Weitere 15 % der Ziellieferanten gaben eine Rückmeldung zum Supply Chain Questionnaire. Im Zuge der Audits wurden in sechs Fällen moderate Verstöße gegen die umweltbezogenen Erwartungen festgestellt. Mit 100 % dieser Lieferanten wurden Korrekturmaßnahmenpläne zu Umweltthemen vereinbart. Es wurden keine signifikanten negativen Umweltauswirkungen in der Lieferkette bekannt.

Im Falle von Verstößen werden entsprechende Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, lieferkettenspezifische Herausforderungen zu erkennen, zu bewältigen und dadurch Risiken zu verringern. Alle auditierten Lieferanten mit Feststellungen wurden aufgefordert, Korrekturmaßnahmenpläne vorzulegen, um auf eine Verbesserung ihrer Auditleistung hinzuwirken. Bei 11 % der auditierten Lieferanten waren keine Korrekturmaßnahmen erforderlich. Mehr als 96 % der im Jahr 2023 nach dem amfori BSCI-Standard auditierten Lieferanten haben bereits einen Korrekturmaßnahmenplan vorgelegt. Damit konnte die Einreichung von Korrekturmaßnahmenplänen im Vergleich zum Vorjahr um nahezu 100 % gesteigert werden. Als Teil der Maßnahmen kann auch die Teilnahme an Schulungen vereinbart werden. Die amfori BSCI-Plattform bietet themenspezifische Schulungen zu Menschenrechts- und Umweltfragen an, die es Lieferanten ermöglichen, Wissen zu generieren und eine fortlaufende Optimierung zu unterstützen. Die Auditierung und Nachverfolgung der Ergebnisse leistet einen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Situation der Arbeitnehmer- und Menschenrechte.

VARTA AG-Qualitätsaudits

Die VARTA AG-Gruppe führt regelmäßig Qualitätsaudits bei Lieferanten durch. Die Lieferanten werden in diesem Rahmen auch in Bezug auf verschiedene grundlegende Aspekte des Umweltschutzes sowie der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auditiert. Um den Auditumfang um weitere nachhaltigkeitsbezogene Kriterien zu erweitern und im Sinne der Werte der amfori BSCI-lnitiative zu handeln, wurde der Sustainability Quick Check entwickelt. Dieser stellt ein einfaches und effektives Instrument zur Erfassung möglicher Defizite bei Nachhaltigkeitsaspekten dar. Der Quick Check basiert auf den Null-Toleranz-Kriterien der amfori BSCI und dient als erste Einschätzung des Risikoniveaus des Lieferanten. Die Überprüfung erfolgt im Zuge der Qualitätsaudits in risikobehafteten Ländern. Bei einem bestehenden Anfangsverdacht oder festgestellten tatsächlichen Verstößen wird der Lieferant aufgefordert, eine umfassende Auditierung nach einem Sozialstandard durchzuführen. Im Berichtsjahr ergaben sich keine Auffälligkeiten.

Lokale Beschaffung

Rohstoffe werden häufig in geographisch konzentrierten Regionen extrahiert, während die Verarbeitung sich vielfach auf eine kleine Anzahl von Ländern mit den notwendigen industriellen Kapazitäten beschränkt. Dies stellt eine Herausforderung für die lokale Beschaffung in der Batterieindustrie dar. Dennoch ist die VARTA AG-Gruppe bestrebt, die lokale Beschaffung an seinen größten Betriebsstandorten, den Produktionsstandorten, zu unterstützen. In Bezug auf die Produktionsstandorte bezieht sich der Begriff "lokale Beschaffung" auf den Standort des Hauptsitzes der entsprechenden VARTA AG-Lieferanten und berücksichtigt das finanzielle Einkaufsvolumen im jeweiligen Land. Über alle Standorte betrachtet lag der Anteil der lokalen Beschaffung bei 54 %, mit starken regionalen Unterschieden.

Supplier Code of Conduct

Der VARTA Supplier Code of Conduct beinhaltet die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Kontext der Beziehungen zu den Geschäftspartnern. Das Dokument stützt sich auf internationale Rahmenwerke. Enthalten sind Erwartungen an Geschäftspartner wie u.a. die Sicherstellung sektorübergreifender Menschen- und Arbeitnehmerrechte wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen, der Beteiligung von Arbeitnehmern, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit sowie Grundsätze zur Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Zusätzlich umfasst der Supplier Code of Conduct Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Darüber hinaus sind sektorspezifische Anforderungen zur Rückverfolgung von Konfliktmineralien, die Vereinbarung zur Durchführung von Sozialaudits sowie die Schaffung von Transparenz in Lieferketten im Dokument enthalten. Die VARTA AG-Gruppe bekennt sich zu dem ILO-Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern und hat das Recht auf Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) im Supplier Code of Conduct verankert. Der Supplier Code of Conduct verweist zudem auf Möglichkeiten zur Einreichung von Hinweisen und Beschwerden sowie eine Trainingsplattform zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen.

Der VARTA Supplier Code of Conduct ist in die vertraglichen Bestimmungen für Lieferanten integriert. Damit sind alle Lieferanten verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten und die Anforderungen an ihre Geschäftspartner weiterzugeben. Um das gegenseitige Bekenntnis zu den Anforderungen zu verstärken und die Grundlage für die Lieferantenentwicklung zu schaffen, wurden die Fokuslieferanten zusätzlich aufgefordert, den Supplier Code of Conduct zu unterzeichnen. 96 % der Fokuslieferanten haben bereits den VARTA Supplier Code of Conduct unterzeichnet oder gleichwertige Dokumente zur Erfüllung der Anforderungen vorgelegt. Damit wird ein Beitrag zu einer vertraglich verbindlichen Grundlage für weitere Verhandlungen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten u.a. im Bereich Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte geschaffen.

Supply Chain Questionnaire

Die Markt- und Regulierungsanforderungen entwickeln sich kontinuierlich weiter und fordern neue Pflichten für Unternehmen. Darüber hinaus haben wir uns ehrgeizige Ziele für die Zukunft gesetzt. Diese können nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Zulieferern erreicht werden, weshalb die Integration der Anforderungen in Zielvereinbarungen von wichtiger Bedeutung ist. Der Supply Chain Questionnaire wurde für die Selbstbewertung von Lieferanten entwickelt, um detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Status der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten zu ermitteln.

Das Dokument ist in zwei Teile gegliedert, wovon ein Teil konkrete Anforderungen an die Lieferanten stellt, während der andere Teil Informationen in Form eines Fragebogens sammelt. Die Anforderungen gehen über die im Supplier Code of Conduct aufgeführten Aspekte hinaus und erhöhen die Erwartungshaltung an Lieferanten von Produktgruppen mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken. Diese stellten im Berichtsjahr einen Anteil von 28 % der Fokuslieferanten dar. Im Jahr 2023 ging eine Rückmeldung von 85 % der kontaktierten Lieferanten ein. Wir sind uns bewusst, dass die Integration von Nachhaltigkeitsstandards in der Branche ein fortlaufender Prozess ist. Zudem erkennen wir an, dass sich Lieferanten in unterschiedlichen Stadien bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen befinden. Daher will die VARTA AG-Gruppe diesen Prozess mitgestalten, die Kapazitäten für nachhaltigeres Wachstum erhöhen und die nächsten Schritte gemeinsam mit seinen Geschäftspartnern gehen.

Mineral Due Diligence

Alle eingekauften Waren, die sogenannte "Konfliktmineralien" enthalten, erfordern die Einhaltung erhöhter Nachhaltigkeitsstandards. Daher überwachen wir seit mehreren Jahren die relevanten Akteure der Lieferkette von 3TG (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) und Kobalt. Darüber hinaus wird Transparenz für andere kritische Mineralien wie Aluminium, Kupfer, Graphit, Lithium, Mangan, Nickel und Zink angestrebt. Die VARTA AG-Gruppe hat ein vollständiges Managementsystem für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten bei Mineralien gemäß dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRA) eingeführt. Die Einrichtung dieses Managementsystems für die Lieferketten von Mineralen und Metallen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Ziele in Bezug auf die Sorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeit. Das System trägt dazu bei, die bestehenden und potenziellen Risiken dieser Lieferketten zu mindern und die Achtung und Förderung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit, sowie die Stärkung der Rechte indigener Völker zu unterstützen. Durch einen Fragebogen werden bei relevanten Lieferanten Informationen über die Implementierung von Due Diligence Managementsystemen basierend auf den OECD-Empfehlungen abgefragt. Hiermit wird ein Beitrag zur Schaffung von mehr Transparenz sowie der Förderung verantwortungsvoller Lieferketten geleistet.

Im Rahmen des Aufbaus des Managementsystems wurde ebenfalls eine Responsible Sourcing Policy erstellt, die auf den aktuellen OECD-Leitlinien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus

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Step 1 Step 2 Step 3 Step 4 Step 5
Management System Risk Identification Risk management Audit Reporting

Konflikt- und Hochrisikogebieten basiert und die Werte und Erwartungen der VARTA AG-Gruppe an die Lieferanten kommuniziert. Die Policy sowie ein umfassendes Due Diligence Reporting mit verschiedenen Kennzahlen sind auf der Website der VARTA AG unter https:/​/​www.varta-ag.com/​de/​ueber-varta/​nachhaltigkeit/​social veröffentlicht.

Die VARTA AG-Gruppe hat sich externen Initiativen angeschlossen, die sich mit menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten befassen, wie z. B. die Responsible Minerals Initiative (RMI). Die Μulti-StakehoIder-Initiative stellt Unternehmen Ressourcen zur Verfügung, um die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien in der Lieferkette zu unterstützen. Mit lokalen Projekten trägt die RMI zudem zur Unterstützung lokaler Gemeinden und Arbeitskräften im Kleinbergbau in Hochrisikogebieten und von Schmelzhütten und Raffinerien bei. Die vom RMI bereitgestellten Templates (CMRT, EMRT) und Datenbanken unterstützen die Rückverfolgbarkeit von Mineralien bis zu ihrem Ursprungsland. Darüber hinaus werden Schmelzhütten und Raffinerien, insbesondere in der Lieferkette von 3TG und Kobalt dazu aufgefordert, Audits nach dem RMI-Standard "Responsible Minerals Assurance Process", durchzuführen. Unter Zuhilfenahme des Supply Chain Questionnaire werden Informationen über die bei den Lieferanten eingeführten Sorgfaltsprozesse für Mineralien sowie über Mineralien, die bislang nicht von den RMI-Templates abgedeckt sind, gesammelt (siehe Abschnitt Supply Chain Questionnaire in diesem Kapitel). Im Berichtsjahr machten 73 % der Lieferanten, von denen eine Rückmeldung einging, Angaben zur vorgelagerten Wertschöpfungskette. Ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Tool unterstützt zusätzlich dabei, mehr Informationen, insbesondere über Raffinerien, zu erhalten, diese zu überwachen und so mehr Transparenz zu schaffen. In den kommenden Jahren möchten wir das Engagement in diesem Bereich ausweiten mit dem Ziel, den Informationsaustausch und die Transparenz von Lieferanten zu erhöhen.

Supplier Sustainability Awards

Im Berichtsjahr wurden Zulieferer aus allen Branchen eingeladen, ihre Initiativen zur Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten zu teilen, um das Engagement für die Umwelt, soziale Verantwortung und ethisches Handeln hervorzuheben. Mit den Supplier Sustainability Awards würdigt die VARTA AG-Gruppe Lieferanten, die aktiv zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen. Im Rahmen des Wettbewerbs wurden folgende Awards verliehen:

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Environmental Protection Award

Diversity & Social Responsibility Award

Ziel des Supplier Engagements ist die Aufnahme eines Dialogs mit den Lieferanten, um voneinander zu lernen und gemeinsam voranzukommen. Aufgrund der positiven Erfahrungen und Rückmeldungen planen wir, den Wettbewerb im Jahr 2024 erneut durchzuführen.

Nachgelagerte Wertschöpfung

Wir erwarten, dass die auf internationalen Rahmenwerken basierenden Werte von allen Anspruchsgruppen unseres Unternehmens, jedoch insbesondere von den Geschäftspartnern aber auch von deren Geschäftspartnern, getragen und eingehalten werden. Im Kontext der Zusammenarbeit mit verschiedenen Kunden werden Verhaltenskodizes und weitere nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen dieser Parteien geprüft, umgesetzt und dokumentiert, Fragebögen beantwortet und nachhaltigkeitsbezogene Audits an allen Standorten weltweit durchgeführt. Güter, Personen, Verwendungszwecke und Länder werden mithilfe von Exportkontrollen geprüft. Das Unternehmen nimmt die Verantwortung hinsichtlich der Sicherheit von Produkten anhand der Ergreifung entsprechender Maßnahmen ernst (siehe Kapitel 4.4 Exportkontrolle sowie Kapitel 3.4 Abschnitt Produktverantwortung).

Um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards seitens der Entsorgungsdienstleister zu gewährleisten, wurde im Jahr 2022 die VARTA AG Entsorgungsdienstleisterrichtlinie eingeführt. Die Richtlinie verpflichtet die Lieferanten zur Einhaltung des amfori BSCI Code of Conduct und zur Achtung darüberhinausgehender menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Weiterhin wurden anhand eines Fragebogens verschiedene Informationen von den Entsorgern aller internationalen Produktionsstandorte abgefragt (siehe Kapitel 229. Abschnitt Ressourcenabflüsse).

Eine erste menschenrechtsbezogene Risikoanalyse wurde 2022 unter Berücksichtigung der in der Grundsatzerklärung genannten Rahmenwerke für den eigenen Geschäftsbereich sowie die vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette durchgeführt und im Jahr 2023 aktualisiert (siehe Kapitel 3.1 Abschnitt Grundsatzerklärung Menschenrechte). Die Analyse ergab keine erhöhten Risiken für die Akteure der nachgelagerten Wertschöpfungskette, weshalb der Fokus der Ergreifung von Maßnahmen zunächst auf den vorgelagerten Stufen lag. Die bestehenden Konzepte für die nachgelagerte Wertschöpfungskette sollen im Jahr 2024 weiterentwickelt werden, um vertiefte Einblicke in die Herausforderungen zu gewähren und Ansatzpunkte für potenzielle weitere Maßnahmen zu bieten.

Beschwerdemechanismen in der Lieferkette

Die VARTA AG-Gruppe arbeitet eng mit seinen Lieferanten zusammen und hat Beschwerdemechanismen eingerichtet, die auf den Kriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basieren (siehe Kapitel 4.8 VARTA AG-Beschwerdemechanismus). Darüber hinaus bieten die Beschwerdemechanismen der Initiativen amfori BSCI und der Responsible Minerals Initiative (RMI) Arbeitskräften und weiteren Akteuren in den Lieferketten Möglichkeiten zur Einreichung von Hinweisen und Beschwerden. Ziel ist es, die Transparenz und die Nachhaltigkeitsleistung in den Lieferketten zu verbessern. Durch die Bereitstellung von Kanälen für die Äußerung von Bedenken und von Mechanismen zu deren Behebung wird zu einer frühzeitigen Erkennung von Problemen, ihrer unparteiischen Prüfung und einer fairen Lösungsfindung beigetragen.

3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften

Die Beziehung zwischen den Menschenrechten betroffener Gemeinschaften und unseren Aktivitäten steht in Wechselwirkung zueinander. Daher werden Gemeinschaften, die sowohl in unmittelbarer Nähe zu den Betriebsstandorten als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette existent sind, betrachtet. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Gemeinschaften im Kontext der Anfangs- und Endpunkte der Lieferkette wie u.a. indigenen Völkern. Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie der Supplier Code of Conduct beinhalten ebenfalls Anforderungen, die zum Schutz betroffener Gemeinschaften beitragen können. Die Managementsysteme und damit verbundenen implementierten Maßnahmen, u.a. der ISO 14001 Norm sowie des Due Diligence Management Systems, Leisten einen wichtigen Beitrag dazu, potenzielle negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu erkennen, zu reduzieren und zu beseitigen. Nähere Informationen zu den umgesetzten Maßnahmen finden sich in den themenspezifischen Kapiteln.

Ergänzend dazu evaluiert die VARTA AG-Gruppe auf regelmäßiger Basis Möglichkeiten, um vertrauensvolle Beziehungen zu betroffenen Gemeinschaften aufzubauen sowie einen respektvollen Dialog zu etablieren. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Fachexperten. Allen Personen steht der VARTA AG-Beschwerdemechanismus für Hinweise offen, welche sich auf Verstöße gegen anwendbare Gesetze, den Verhaltenskodex oder andere Richtlinien beziehen. Als globales Unternehmen mit starker regionaler Präsenz sind wir bestrebt, unser Wachstum mit Menschen in der Region und auf der ganzen Welt zu teilen. Als Corporate Citizen nutzt die VARTA AG-Gruppe die Ressourcen, um Chancen für die Gemeinschaften zu schaffen und mit Stakeholdern zusammenzuarbeiten. Der Austausch mit Stakeholdern hilft uns, die eigenen Maßnahmen und Strategien zu reflektieren und die Interessen dieser Gruppen angemessen zu berücksichtigen.

Gesellschaftliches Engagement im Sport

Die VARTA AG-Gruppe engagiert sich seit langem in der Unterstützung lokaler Vereine wie dem TSV Ellwangen und dem FC Ellwangen. Ziel ist es, eine aktive und lebendige Sportkultur zu fördern und sich aktiv für ein lebendiges Freizeit- und Sportangebot in der Region einzusetzen. Seit 2018 ist die VARTA AG-Gruppe zudem Partner des 1. FC Heidenheim und begleitete den Verein auf seinem Weg in die 1. Bundesliga. Im Jahr 2023 wurde das Engagement um eine weitere Saison verlängert und unterstreicht damit erneut das klare Bekenntnis der VARTA AG-Gruppe zur Region. Das gesamte Ticketkontingent aus dem Sponsoring kommt dabei den eigenen Mitarbeitenden zugute und soll den Teamgeist und Zusammenhalt fördern. Darüber hinaus setzt sich die VARTA AG-Gruppe intensiv im Bereich der Nachwuchsförderung ein und sponsert sowohl das jährlich stattfindende internationale U15 VARTA Turnier des SK Rapid als auch den VARTA Cup für U12 Fußballmannschaften aus ganz Österreich. Seit mehreren Jahren unterstützt die VARTA AG-Gruppe zudem den Deutschen Gehörlosen-Sportverband. Ziel der langjährigen Partnerschaft ist es, hörgeschädigte Menschen ziel- und leistungsorientiert auf die Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen vorzubereiten und abschließen zu lassen. Gefördert wird darüber hinaus die Nachwuchsarbeit, um junge Talente an die europäische und Weltspitze im Gehörlosensport heranzuführen. In Brasov wurden verschiedene Sportveranstaltungen wie ein Speed Skating Cup für Kinder sowie eine Teilnahme am Ju-Jitsu Championship in Podgorica, Montenegro, finanziell unterstützt.

Nachhaltigkeitsprojekte an den Standorten

Gemeinsam haben sich die Mitarbeitenden im Jahr 2023 für eine starke Teamarbeit eingesetzt und bei verschiedenen Veranstaltungen Sportsgeist bewiesen. Neben der Teilnahme an verschiedenen Firmenläufen traten Mitarbeitende im Rahmen der Aktion "Stadtradeln" in die Pedale, um das Radfahren, den Klimaschutz und die Lebensqualität zu fördern. Durch das Bündnis Gesundheit werden in regelmäßigen Abständen Vorträge und Aktionen zu Sport- und Gesundheitsthemen am Hauptstandort Ellwangen angeboten. Zum Jahresausklang wurde erneut ein digitaler Nachhaltigkeits-Adventskalender mit 24 Ideen rund um Umweltschutz, Achtsamkeit und Wohltätigkeit gefüllt, um das Jahresende für alle Beschäftigten weltweit einzuläuten. Im Rahmen eines gemütlichen - analogen -Get-Togethers an allen deutschen Standorten ließen die Mitarbeitenden das Jahr 2023 gemeinsam ausklingen. Bei verschiedenen Aktionen für Mitarbeitende, wie unter anderem "Einfach mal danke sagen" und einer Benefiztombola, wurden verschiedene Sachpreise und Erlebnisgutscheine an Mitarbeitende verlost. Der Erlös in vierstelliger Höhe kam dem Verein "Schneeflocke Heidenheim" zugute, der Projekte zur Unterstützung sozial schwacher und benachteiligter Kinder im Landkreis Heidenheim durchführt. Im Februar 2023 wurden zudem Sachspenden zur Unterstützung der Katastrophenhilfe des Roten Kreuzes nach dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien bereitgestellt.

Am Standort Brasov in Rumänien wurden verschiedene Aktionen wie der "Tag in traditioneller Kleidung", ein Fotowettbewerb für Beschäftigte sowie Geschenk- und Spendenaktionen für Kinder von den Kollegen vor Ort organisiert. Ein besonderes Highlight im Jahr 2023 war die personelle Unterstützung eines Benefizkochens für Senioren, welches von einer lokal ansässigen Nichtregierungsorganisation (NRO) veranstaltet wurde, durch Beschäftigte der VARTA AG Gruppe. Die VARTA AG-Gruppe hat außerdem Geschenke zu besonderen Anlässen an die Kinder der Mitarbeitenden in Brasov verteilt. Mitarbeitende des Standorts Batam, Indonesien, nahmen im Rahmen des World Clean Up Day an lokalen Müllsammelaktionen teil. Zudem wurde im Berichtsjahr eine Kooperation mit der ortsansässigen Organisation "FREE THE SEA" gestartet. Gemeinsam mit der NRO werden Flaschen aus Einwegkunststoff am Standort gesammelt. FREE THE SEA arbeitet mit weiteren lokalen, teils ausschließlich frauengeführten, NGOs und Unternehmen zusammen und trägt damit auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Die gesammelten Abfälle werden getrennt, zu Plastikgranulat weiterverarbeitet und durch den Einsatz des Rezyklatmaterials u.a. in Haushaltsgeräten in den Kreislauf zurückgeführt.

3.4. Verbraucher und Endnutzer

Produktverantwortung

Die Produktsicherheit und der damit verbundene Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden, Kunden und Endnutzern hat für die VARTA AG-Gruppe höchste Priorität. Bei uns sind Prozesse in Bezug auf Qualität, Umwelt und Energie in das Managementsystem integriert, um sichere und hochwertige Batterielösungen zu gewährleisten (siehe Kapitel 1.4 Abschnitt VARTA AG-Managementsystem). Die enge Verbindung zwischen wahrgenommener Produktverantwortung und Kunden stellt eine zentrale Säule für unseren Erfolg dar. Kunden legen großen Wert auf Produkte, die ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleisten. Durch transparente Kommunikation über Sicherheitsmaßnahmen zeigen wir proaktives Verantwortungsbewusstsein und unterstreichen den Einbezug der Perspektiven von Kunden und Endnutzern.

Zertifizierte Managementsysteme

An ausgewählten Standorten wurden neben der unternehmensweit eingeführten Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 auch internationale Normen für den Automobilsektor (IATF 16949) und die medizinische Industrie (ISO 13485) umgesetzt. Der Produktionsstandort in Batam ist nach der Norm ISO 80079-34 zertifiziert, die spezifische Anforderungen für die Einführung und Aufrechterhaltung von Qualitätsmanagementsystemen für die Herstellung von Produkten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen festlegt. Neben den standortbezogenen Zertifizierungen existieren weitere produktspezifische Zertifizierungen, wie u.a. UL 1642 für Lithiumzellen von VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA und VARTA Microbattery GmbH.

Gesundheit und Sicherheit der Kunden

Um die getroffenen Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern, wird die Produktsicherheit regelmäßig von unabhängigen Dritten nach internationalen Sicherheits- und Kennzeichnungsstandards, die von Organisationen wie der International Electrotechnical Commission (IEC) und Underwriters Laboratories (UL) veröffentlicht werden, sowie nach den gesetzlichen Vorgaben überprüft, auditiert und zertifiziert. Die normierten Produktsicherheitsprüfungen sind zentraler Bestandteil des Entwicklungsprozesses und werden darüber hinaus regelmäßig in der Produktion überprüft. Beispielsweise wird für relevante Technologien die Norm IEC 62619:2017 für den sicheren Betrieb von Lithium-Sekundärzellen und -batterien und die IEC 600086-5 für die Sicherheit von Primärbatterien mit wässrigem Elektrolyt beachtet.

Sicherheitsrelevante und weitere produktbezogene Informationen werden produktspezifisch auf der Verpackung, durch Sicherheitsdatenblätter (MSDS) und im Rahmen anderer öffentlich zugänglicher Kommunikationsformate auf der Unternehmenswebseite an Kunden und weitere interessierte Parteien kommuniziert. Wir sind bestrebt, das Bewusstsein der Endverbraucher für Fragen der Produktsicherheit zu schärfen und Anleitungen für Notfallvorbereitungsprozesse und Einrichtungen zum Sammeln von Feedback zu gesundheits- und sicherheitsrelevanten Themen bereitzustellen.

Alle Produkte werden regelmäßig in Übereinstimmung mit Vorschriften und Normen auf ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit geprüft, um eine hohe Produktqualität zu gewährleisten und Verbesserungspotenziale zu ermitteln. Freigabeprozesse und Qualitätskontrollen sollen sicherstellen, dass nur geprüfte Waren das VARTA AG-Gelände verlassen. Alle Zukaufprodukte werden durch die VARTA AG-Gruppe qualifiziert und im Labor getestet. Die Zyklen der Prüfungen hängen dabei vom Produkt ab. Zusätzlich werden für ausgewählte Produkte vom Lieferanten Konformitätsberichte angefordert, die belegen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Für den Fall, dass es trotz aller vorbeugenden Maßnahmen zu Mängeln in der Produktsicherheit kommt, verfügen wir über Mechanismen, die auf Beschwerden eingehen und ein Rückruf- und Notfallmanagementverfahren einleiten. Diese zielen darauf ab, den Vorfall zu untersuchen, die zugrunde liegende Ursache zu beseitigen und rasche Abhilfe zu ermöglichen. Beschwerden können über verschiedene Kanäle eingehen, beispielsweise über Aufsichtsbehörden, die Webseite, nationalen Gesellschaften oder den Kundenservice. Schwerwiegende Beschwerden werden in einem festgelegten Prozess von einem abteilungsübergreifenden Team analysiert. Im Jahr 2023 gab es keine Sanktionen oder Gerichtsverfahren in Bezug auf Produktsicherheit, Marketing oder Kennzeichnung. Allen Personen steht darüber hinaus der VARTA AG-Beschwerdemechanismus für Hinweise offen, die sich auf Verstöße gegen anwendbare Gesetze, den Verhaltenskodex oder andere Richtlinien beziehen (siehe Kapitel 4.8 VARTA AG-Beschwerdemechanismus).

Die VARTA AG-Gruppe ist bestrebt, die sichersten Produkte auf dem Markt herzustellen. Durch kontinuierliche Innovation zu sicherem Design sowie den Austausch im Rahmen verschiedener Initiativen bemühen wir uns um die Substitution von Gefahrstoffen in Batterien. Derzeit sind wir unter anderem an Forschungsprojekten zu sicheren Feststoffbatterien, sogenannte Solid State Batterien ("SolidS", "ALANO"), sowie zu Metall-Polymer-Stromkollektoren zur Steigerung der Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien ("PolySafe") beteiligt. Bei uns existieren Prozesse der Stofffreigabe für Entwicklungsmaterialien sowie Produktionsmaterialien, die neben dem Schutz der Kundengesundheit zudem zur Sicherstellung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden beitragen. Die Bemühungen haben erfolgreich zu sicheren Produkten geführt, bei denen bei sachgemäßem Gebrauch keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden. Die VARTA AG-Gruppe richtet sich nach den produktspezifischen Prüf- und Kennzeichnungsanforderungen für Batterien und weitere Technologien. Zur Anwendung kommen daher u.a. die EU-Batterierichtlinie, WEEE-Richtlinie, EMV-Richtlinie, Niederspannungsrichtline, Funkanlagenrichtlinie, IEC 62471, IEC 60086-1 bis IEC 60086-5, IEC 61951-2, IEC 62133-2, UL 1642, Nordic Ecolabel, CE und länderspezifische Kennzeichnungsvorschriften. Unsere Produkte sind konform mit anwendbaren Stoffbeschränkungen gemäß den internationalen Vorschriften wie PoPs, REACH und RoHS. Darüber hinaus erfüllen wir die Registrierungs- und Deklarationspflichten für Stoffe. Wir berücksichtigen die Rückmeldungen der Kunden, etwa im Rahmen regelmäßiger Umfragen, um bessere, sicherere und nachhaltigere Produkte zu entwickeln. Die Ergebnisse der oben genannten Maßnahmen fließen unter dem Aspekt "Kundeninteressen und Produktsicherheit" ebenfalls in die menschenrechtsbezogene Risikoanalyse ein (siehe Kapitel 3.1 Abschnitt Grundsatzerklärung Menschenrechte).

Medizinische Anwendung

Hörgerätebatterien gelten in Europa und Kanada als Medizinprodukte und unterliegen daher besonders strengen Anforderungen. In Übereinstimmung mit den Anforderungen werden Sicherheitstests durchgeführt. Im Kontext der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird für diese Produkte eine Post-Market-Surveillance einschließlich einer regelmäßigen Marktüberwachung durchgeführt. Die Ergebnisse der Überwachung fließen in das Risikomanagement für diese Produkte ein. Mitarbeitende, die mit der Herstellung von Medizinprodukten befasst sind, werden regelmäßig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Sicherheitsfragen und zur Produktkennzeichnung geschult.

Kindersichere Verpackung

VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA liefert ausgewählte Lithium-Knopfzellen in kindersicheren Verpackungen aus, um den Industriestandard IEC 60086-4 "Kindersicherheit" zu erfüllen. Die Batterien werden in einer Packung mit einer, zwei, vier oder fünf Knopfzellen angeboten, wobei jede Batterie einzeln in einem Blister verpackt ist. Dadurch wird das Risiko ausgeschlossen, dass andere Batterien aus einer geöffneten Packung herausfallen. Um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten kann die Verpackung nur mit einer Schere geöffnet werden. Darüber hinaus ist der Warnhinweis "Für Kinder unzugänglich aufbewahren" auf der Vorder- und Rückseite der Packung sowie auf der Batterie selbst aufgedruckt. Im Jahr 2024 wird eine kindersichere Verpackung aufgrund gesetzlicher Anforderungen auch bei Hörgerätebatterien eingesetzt, die in die USA exportiert werden.

EU Product Safety Awards: Gold Award Die Europäische Kommission hat der VARTA AG-Gruppe den EU Product Safety Gold Award für die "Advanced Safety Technology" der Powerbanks verliehen. Wir haben den ersten Platz in der Kategorie "Large Companies" nach Angaben der Kommission erhalten, da die Powerbanks über umfassende Sicherheitseigenschaften verfügen, die auch bei vorhersehbarem Missbrauch die Sicherheit für den Konsumenten gewährleisten. Insgesamt wurden von uns sechs Sicherheitsfeatures definiert, die als Standard in allen Neuproduktentwicklungen für Power Banks implementiert werden. Der EU Product Safety Award fördert und würdigt nach Angaben der Kommission innovative Unternehmensinitiativen und Forschungsarbeiten, die die Sicherheit der Verbraucher über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verbessern.

4. Governance

4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung

Ethisches Verhalten und die Einhaltung von Gesetzen durch die Mitarbeitenden sind grundlegend für die Geschäftstätigkeit der VARTA AG-Gruppe. Für die VARTA AG-Gruppe ist die Achtung der Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung. Die Unternehmenskultur der VARTA AG-Gruppe ist von starken Werten geprägt, welche die Arbeitsweise des Unternehmens bestimmen. Die Prinzipien des UN Global Compact und der amfori BSCI bilden den Rahmen für das Handeln des Unternehmens und spiegeln sich im Verhaltenskodex wider. Die VARTA AG-Gruppe arbeitet mit Organisationen und Lieferanten zusammen, um die Transparenz zu erhöhen und Risiken auf jeder Ebene der komplexen Lieferketten zu reduzieren. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sozialer Standards und Umweltvorschriften tragen dazu bei, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und langfristige, nachhaltige Beziehungen aufzubauen. Die Integration der Stakeholder-Interessen in Compliance-Strategien unterstützt die Schaffung einer verantwortungsbewussten Unternehmenskultur.

Eine vorbildliche Unternehmenspolitik für gute Unternehmensführung zeichnet sich durch eine ganzheitliche und transparente Herangehensweise aus, die verschiedene Schlüsselaspekte umfasst. Im Kampf gegen Korruption und Bestechung setzt das Unternehmen klare Richtlinien und Schulungen ein, um eine integre Geschäftsführung sicherzustellen. Das Vermeiden wettbewerbswidrigen Verhaltens und die Einhaltung strenger Exportkontrollen sind essenziell, um Fairness im Markt zu gewährleisten und internationale Standards zu respektieren. Zudem engagiert sich das Unternehmen aktiv in politischen Belangen, wobei Transparenz und ethische Prinzipien im Vordergrund stehen. Ein etablierter Beschwerdemechanismus wie der VARTA AG-Beschwerdemechanismus fördert eine offene Kommunikation und ermöglicht es Mitarbeitenden sowie externen Partnern, etwaige Bedenken oder Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien und weitere Compliance-Themen zu melden. Diese ganzheitliche Herangehensweise an die Unternehmenspolitik legt den Grundstein für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln im Geschäftsumfeld.

Die Compliance-Abteilung hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die VARTA AG-Gruppe und seine Stakeholder alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien einhalten. Sie wird vom General Manager HR, Legal & Compliance geleitet und berichtet direkt an den Vorstand. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen (ESG) sowie die Einhaltung von Compliance-Vorschriften. Der Prüfungsausschuss und der Vorstand sind somit die höchsten Managementebenen, die die Compliance und das ESG-Programm überwachen. Die Verantwortung für die Überwachung und Einhaltung themenspezifischer Gesetze liegt bei den einzelnen Abteilungen, die sich der Expertise der Compliance Abteilung bedienen. Derzeit wird an der Entwicklung eines ganzheitlichen Compliance-Management-Systems gearbeitet, zu dem auch die Implementierung eines bereichsübergreifenden Compliance-Boards und themenspezifische Risikoanalysen gehören.

Um die Compliance aller Mitarbeitenden sicherzustellen, wurde ein digitales Training zum Verhaltenskodex und der Antikorruptionspolitik entwickelt, welches über das Intranet den Mitarbeitenden auf Konzernebene zur Verfügung gestellt wurde (siehe Kapitel 3.1 Abschnitt VARTA AG-Verhaltenskodex). Das Training kann zu jeder Zeit selbstständig von den Mitarbeitenden durchgeführt werden. Inhalte des Trainings sind u.a. Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung wie Regelungen zur Annahme von Geschenken und Aussprechen von Einladungen, Informationen zu Interessenskonflikten, Regelungen zur Zusammenarbeit mit Externen sowie Anforderungen an Führungskräfte. Auch im Rahmen weiterer interner Trainings wird Bezug auf einzelne Inhalte des Kodex und/​oder das Dokument als gesamtes genommen (siehe Kapitel 3.1 Abschnitt Aus- und Weiterbildung).

4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung

Die VARTA AG-Gruppe duldet keine Form von Bestechung und Korruption. Dieser Grundsatz ist integraler Bestandteil des VARTA AG-Verhaltenskodex, der das diesbezügliche Handeln des Unternehmens regelt. Für die Durchsetzung und Umsetzung dieser Richtlinien sind der Vorstand sowie der General Manager HR, Legal & Compliance verantwortlich. Im Berichtsjahr wurden keine Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften bekannt und es gab keine Gerichtsverfahren zu diesen Themen. Der Managementansatz des Technologieunternehmens zielt darauf ab, potenzielle Bedrohungen zu erkennen und Verstöße gegen seine Richtlinien zu verhindern. Die Anti-Korruptions-Richtlinie der VARTA AG-Gruppeverdeutlicht die Auslegung der bestehenden Regeln und gibt den Mitarbeitenden zusätzliche Hilfestellungen. Das Dokument enthält wichtige Informationen über Vorgänge, die als Korruption oder Bestechung definiert werden können und gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen. Die Anti-Korruptionspolitik der VARTA AG-Gruppe steht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

4.3. Wettbewerbswidriges Verhalten

Regelungen zum Schutz des fairen Wettbewerbs sind ein wesentlicher Bestandteil der freien Marktwirtschaft. So sieht die VARTA AG-Gruppe auch den fairen, respektvollen und zuverlässigen Umgang mit allen Geschäftspartnern als Rückgrat eines nachhaltigen Erfolgs. Die VARTA AG-Gruppe implementiert regelmäßige Schulungsworkshops für das Management, um dieses für wettbewerbswidriges Verhalten zu sensibilisieren. Durch die Investition in die Verbesserung der Fertigkeiten von Führungskräften wird ein Beitrag zum Erhalt solider Beziehungen zu Geschäftspartnern geleistet, die auf Vertrauen und Transparenz beruhen.

4.4. Exportkontrolle

Exportkontrolle wird unter anderem durchgeführt, um zu vermeiden, dass bestehende Konflikte verschärft und Menschenrechtsverletzungen begünstigt werden, und um die Durchsetzung von Embargos zu unterstützen. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden im Rahmen der Exportkontrolle Güter, Personen, Verwendungszwecke und Länder geprüft. Die VARTA AG-Gruppe führt ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren durch und folgt dabei dem Vier-Augen-Prinzip, um den Anforderungen Rechnung zu tragen.

Mitarbeitende, die in Exportkontrollprozesse eingebunden sind, werden jährlich über Änderungen im Bereich der gesetzlichen und internen Anforderungen geschult.

4.5. Steuern

Die Einhaltung von steuerbezogenen Vorschriften ist elementar für die VARTA AG-Gruppe. Die VARTA AG-Gruppe betrachtet die Kontrolle von steuerbezogenen Vorschriften als ein wichtiges Element seiner Aufsichts- und allgemeinen Risikomanagementsysteme. Die Verantwortung für die Steuern liegt beim Finanzvorstand der VARTA AG, welcher die Aufgaben innerhalb der Finanzabteilung delegiert hat. Etwaige - derzeit nicht ersichtliche - Risiken werden im Rahmen des allgemeinen Risikomanagementsystem-Reportings nach Bedarf gemeldet. Bei Verdachtsfällen von Steuerbetrug kann der VARTA AG-Beschwerdemechanismus genutzt werden. Das Geschäftsmodell der VARTA AG-Gruppe zielt nicht darauf ab, in Steueroasen präsent zu sein. Im Berichtsjahr ergab sich keine rechtskräftige Verurteilung des Unternehmens wegen Steuerhinterziehung. Für konzerninterne Transaktionen wird das Verrechnungspreisprinzip (Arm's Length Principle) angewandt. In diesem Zuge werden insbesondere externe Quellen, wie u.a. Benchmark-Studien, genutzt. Da externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in die Erstellung der jeweiligen Steuererklärungen in den lokalen Jurisdiktionen der einzelnen Legaleinheiten eingebunden sind, wird der größtmögliche Beitrag geleistet, dass die lokalen regulatorischen Anforderungen eingehalten werden und VARTA gesetzeskonform handelt. VARTA arbeitet mit den relevanten Behörden zusammen und stellt relevante oder gesetzlich vorgeschriebene Informationen zur Verfügung. Da die VARTA AG in den Konzernabschluss der Montana Tech Components AG einbezogen ist, ist die VARTA AG-Gruppe von der Verpflichtung einer eigenständigen länderbezogenen Ertragssteuerberichterstattung (Country-by-Country Tax Reporting) befreit.

Steuerpolitische Grundsätze und Systeme zur Einhaltung der Steuervorschriften wie beispielsweise ein Tax Compliance Managementsystem werden proaktiv entwickelt und z.B. durch das Vier-Augen-Prinzip bereits angewandt.

4.6. Cybersicherheit und Datenschutz

Die VARTA AG-Gruppe verarbeitet sensible Informationen seiner Kunden und setzt daher technologische Lösungen ein, um die Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen. Die Cybersicherheits- und Datenschutzsysteme der Standorte in Ellwangen und Nördlingen wurden von Trusted Information Security Assessment Exchange (TISAX) zertifiziert. Dabei handelt es sich um einen Prüf- und Austauschmechanismus des Verbands der Automobilindustrie (VDA) in Zusammenarbeit mit der European Network Exchange Association (ENX), einer Online-Plattform für den unternehmensübergreifenden Austausch von Prüfergebnissen zur Informationssicherheit in der Automobilindustrie. Der Standard betrifft die sichere Verarbeitung von Informationen von Geschäftspartnern, den Schutz von Prototypen und den Datenschutz. Durch die Freigabe der Ergebnisse auf der Plattform können Unternehmen ihre direkten Geschäftspartner oder alle teilnehmenden Unternehmen darüber informieren, dass ihre Informationssicherheit TISAX®-konform ist. Um die Anforderungen der Norm zu erfüllen, wurde ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut und in das unternehmensweite VARTA AG-Managementsystem integriert. Um das ISMS in der Organisation zu verankern, wurde eine detaillierte und für alle Mitarbeitenden verbindliche Informationssicherheitspolitik entwickelt, Arbeitsanweisungen und Prozesse wurden entsprechend überarbeitet und werden auf Managementebene kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Richtlinie basiert auf den Vorgaben von ISO/​IEC 27001, TISAX und DSGVO und ist für die VARTA AG sowie 100 % ihrer der Tochter- bzw. Schwestergesellschaften bindend. Die Mitarbeitenden wurden zum Thema Cybersicherheit und Datenschutz geschult, um Informationssicherheitsverletzungen vorzubeugen. In regelmäßigen Abständen und bei Bedarf auch anlassbezogen werden Risikobewertungen durchgeführt, um die Ziele der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität) zu gewährleisten. Das Risikomanagement für die Informationssicherheit ist Teil des unternehmensweiten Risikomanagementsystems (RMS) der VARTA AG-Gruppe und folgt dem RMS in Bezug auf Risikoklassifizierung, Rollen und Berichtswege. Der Schutz personenbezogener Daten ist für die VARTA AG-Gruppe essenziell. Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner erwarten einen vertrauensvollen Umgang mit ihren Daten. Deshalb wurden die Grundsätze des Datenschutzes im Jahr 2022 in einer Datenschutzrichtlinie festgehalten und in die Unternehmensprozesse integriert. Die Richtlinie regelt die Verantwortlichkeiten, die allgemeinen Pflichten, das Risikomanagement, die Reaktion auf Datenschutzverstöße und die Berichterstattung. Die Prozesse werden durch jährliche, extern durchgeführte Datenschutzaudits überwacht.

4.7. Politisches Engagement

Um die erfolgreiche Fortführung der VARTA AG-Gruppe sicherzustellen, betreibt das Unternehmen und seine Vertreter Interessenvertretung in verschiedenen Bereichen (siehe Kapitel 1.6 Mitgliedschaften und Verbände). Konkret geht es darum, die Interessen der VARTA AG-Gruppe für die Forschung und Entwicklung sowie die Produktion von Batteriezellen zu vertreten und den politischen Repräsentanten näher zu bringen. Die VARTA AG-Gruppe sieht sich als der Innovationsführer in der Lithium-Ionen-Technologie und als globales Gegengewicht gegen eine asiatische Dominanz des Batteriemarkts.

Die VARTA AG-Gruppe tätigt keine Spenden an politische Parteien. Weitere Einzelheiten zum politischen Engagement der VARTA AG-Gruppe sowie den damit beauftragten Personen sind dem EU-Transparenzregister und dem "Lobbyregister beim Deutschen Bundestag" (Registernummer: R004131) zu entnehmen. Die geschätzten jährlichen Kosten, die auf die vom EU-Transparenzregister erfassten Aktivitäten zurückzuführen sind, beliefen sich im Jahr 2022 auf 50.000 - 99.999 € (Registernummer 805877650318-71).

4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus

Um die allgemein zugängliche Möglichkeit zu bieten, Rat zu suchen und Bedenken über Fehlverhalten, unethisches Verhalten oder Gesetzesverstöße bei Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen zu äußern, wurde die VARTA AG Integrity Line auf der Website des Unternehmens eingerichtet. Dieses Hinweisgebersystem steht allen Personen offen. Das System ist über die Website https:/​/​varta.integrityline.org/​ zugänglich. Abhängig vom Arbeitsort stehen den VARTA AG-Mitarbeitenden weitere interne Beschwerdeinstrumente wie Compliance-Ansprechpartner, offene Briefkästen, Mailadressen und Betriebsräte als Ansprechpartner zur Verfügung. Über etwaige Compliance-Verstöße wird im jährlichen Compliance Report berichtet. Der Compliance Report wird über die Website der VARTA AG unter https:/​/​www.varta-ag.com/​de/​ueber-varta/​compliance veröffentlicht.

Zusätzlich zu den oben genannten Kanälen stehen auch weitere externe, von der VARTA AG-Gruppe unterstützte, Hinweisgebersysteme zur Verfügung (siehe Kapitel 3.2 Abschnitt Beschwerdemechanismen in der Lieferkette).

Beschwerden können anonym oder unter Angabe von Kontaktinformationen eingereicht werden. Die Beschwerden werden unverzüglich, unabhängig und objektiv untersucht. Nach Eingang der Meldung im Hinweisgebersystem erhält die Person, welche die Beschwerde eingereicht hat, eine Bestätigung per E-Mail. Die Meldung wird von einem beauftragten Mitarbeitenden der VARTA AG-Gruppe bearbeitet und folgt einem formalen Mechanismus. Die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Personen sind zum unparteiischen Handeln und zur Verschwiegenheit verpflichtet, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Falls erforderlich, werden auch andere Abteilungen und Personen in die Bearbeitung des Vorfalls einbezogen, wenn die Umstände dies erfordern. Die Meldungen werden fallspezifisch bearbeitet, Maßnahmen werden situationsbezogen festgelegt und gegebenenfalls wird zur Klärung des Sachverhalts zusätzlich ein Untersuchungsteam gebildet. Diesem Team gehören ausschließlich Mitarbeitende und Führungskräfte an, welche nicht in den Vorfall selbst involviert sind. Die Vertraulichkeit der Identität der betroffenen Person wird gewahrt und die Verfahren bieten einen wirksamen Schutz vor Benachteiligungen wie Vergeltung, Diskriminierung, Einschüchterung oder Bestrafung. Hinweisgebende Personen unterliegen besonderem Schutz und haben keinerlei negative Konsequenzen durch ihre Informationsweitergabe durch die VARTA AG-Gruppe zu befürchten. Es ist unwesentlich, ob sich der Verdacht des Mitarbeitendens bewahrheitet oder nicht. Vergeltungsmaßnahmen innerhalb der Belegschaft sind unzulässig, ungeachtet dessen, ob der Verstoß gegen den Verhaltenskodex gemeldet wurde oder die Meldung beabsichtigt ist.

Vergeltungsmaßnahmen umfassen beispielsweise die Ausübung von Nötigung eines Mitarbeitendens, damit ein mutmaßlicher Verstoß nicht gemeldet wird. Mitarbeitende, die nachweislich gegen den Verhaltenskodex verstoßen, haben mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Der Prozess in Bezug auf die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen wurde im Berichtsjahr überarbeitet und an die HR-Verantwortlichen aller Standorte kommuniziert. Disziplinarmaßnahmen werden unter zwingendem Einbezug der Abteilung Human Resources durchgeführt, um die Einhaltung von lokalen gesetzlichen Vorgaben sowie Bestimmungen von Tarifverträgen sicherzustellen. Die Einbehaltung oder Kürzung von Löhnen als Disziplinarmaßnahme ist standortübergreifend unzulässig.

Ist eine Verletzung einer menschenrechts- oder einer umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich bereits eingetreten oder steht unmittelbar bevor, wird die VARTA AG-Gruppe unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Wiedergutmachung sind vom Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen von der VARTA AG-Gruppe abhängig. Der Ablauf des Beschwerdemanagements wurde im Berichtsjahr überarbeitet und in Form einer detaillierten Prozessbeschreibung weiter konkretisiert. Kritische Angelegenheiten sowie andere Anliegen, die im Laufe der verschiedenen Kanäle und Prozesse innerhalb des Beschwerdemechanismus auftreten, werden über den General Manager HR, Legal & Compliance direkt an den Vorstand weitergeleitet.

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2023 2022 2021
Eingegangene Meldungen * 0 0 0

* Der VARTA AG-Beschwerdemechanismus ist für Beschwerden in allen Bereichen zuständig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruption, Bestechung, Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Arbeitnehmerbelange (u.a. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz), Finanzdelikte, z. B. Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Menschenrechtsbelange (u.a. Verletzung der Menschenrechte und/​oder der Sorgfaltspflicht im Bereich Umweltschutz)

Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette beteiligt sind, in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt.

Im Jahr 2022 wurde die Bekanntheit des VARTA AG-Verhaltenskodex sowie die Zugänglichkeit des Hinweisgebersystems an allen Produktionsstandorten im Rahmen des Workplace Conditions Assessment (WCA) Audits überprüft. Das WCA-Audit wurde im Jahr 2023 am Hauptstandort Ellwangen erneut durchgeführt. Auf Basis der Erkenntnisse des Audits wurde die bestehende Compliance-Kommunikation der deutschen Standorte der VARTA AG-Gruppe analysiert. In diesem Zuge wurden u.a. die Bekanntheit und Zugänglichkeit der Compliance-Richtlinien und -kanäle sowie die Präferenzen der Mitarbeitenden und ausgewählter Geschäftspartner auf detaillierterer Ebene betrachtet. Auf dieser Grundlage wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation erarbeitet, welche schrittweise umgesetzt werden.

5. Anhang

Nichtfinanzielle Erklärung

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PFLICHTANGABEN NACH §289 c-e HGB VARTA NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG
Bekämpfung von Korruption und Bestechung 4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
Geschäftsmodell 1.1. Geschäftsmodell
Umweltbelange 2. Environment
Arbeitnehmerbelange 3.1. People
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung
EU-Taxonomie 2.1. EU-Taxonomie
Sozialbelange Stakeholderanalyse (Kapitel 1.5)
1.6. Mitgliedschaften und Verbände
3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften
Achtung von Menschenrechten 3.1. People
3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung

TCFD-Index

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KATEGORIE TCFD-BERICHT VARTA NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG
Governance Beschreiben Sie, wie das höchste Organ im Unternehmen die klimabezogenen Risiken und Chancen beaufsichtigt. 4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung
Beschreiben Sie die Rolle des Managements bei der Bewertung und Verwaltung von Risiken und Chancen. 4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung
Strategie Beschreiben Sie die klimabezogenen Risiken und Chancen, die die Organisation kurz-, mittel- und langfristig identifiziert hat. Übergangsplan für den Klimaschutz (Kapitel 2.2.)
Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Beschreiben Sie die Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Geschäfte, die Strategie und die Finanzplanung der Organisation hat. Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (Kapitel 2.2.)
Beschreiben Sie die Widerstandsfähigkeit der Strategie der Organisation unter Berücksichtigung verschiedener klimabezogener Szenarien, einschließlich eines Szenarios mit einem Temperaturanstieg von 2°C oder weniger. Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Risikomanagement Beschreiben Sie die Prozesse der Organisation zur Identifizierung und Bewertung von klimabezogenen Risiken. Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Beschreiben Sie die Prozesse der Organisation für das Management klimabezogener Risiken. Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Beschreiben Sie, wie Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung klimabezogener Risiken in das allgemeine Risikomanagement der Organisation integriert sind. 4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (Kapitel 2.2.)
Messgrößen und Ziele Legen Sie die Messgrößen offen, die die Organisation zur Bewertung klimabezogener Risiken und Chancen im Einklang mit ihrer Strategie und ihrem Risikomanagementprozess verwendet. Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien (Kapitel 2.2.)
Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.)
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.)
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (Kapitel 2.2.)
Legen Sie die Scope-1-, Scope-2- und ggf. Scope-3-THG-Emissionen sowie der damit verbundenen Risiken offen. THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.)
Beschreiben Sie die Ziele, die die Organisation für das Management klimabezogener Risiken und Chancen verwendet, sowie die Leistung im Vergleich zu den Zielen. Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.)

GRI Index

Anwendungserklärung: VARTA hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 berichtet.

Verwendeter GRI 1: Grundlagen 2021

Anwendbare(r) GRI Branchenstandard(s): Keine

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GRI STANDARD ANGABE VARTA NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG KOMMENTAR
Allgemeine Angaben
GRI 2: Allgemeine Angaben 2021 2-1 Organisationsprofil 1.1.1.1.2 Strategie und Ziele 1.1. Geschäftsmodell
2-2 Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden 46. Beteiligungsgesellschaften
2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle GRI Index (Kapitel 5.) Impressum Die VARTA AG Nachhaltigkeitsberichte werden jährlich veröffentlicht.
2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen 2. Environment Im Berichtsjahr wird aufgrund der Datengrundlage die tatsächliche Zahl der Mitarbeitenden (Headcount) als Indikator für die Zählung der Beschäftigten verwendet. Analog wird der Nettoumsatzerlös als Datengrundlage verwendet.
2-5 Externe Prüfung Wassernutzung (Kapitel 2.4.)
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.)
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.)
Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
Beschäftigte (Kapitel 3.1.)
VARTA AG als Arbeitgeber (Kapitel 3.1.)
Ausgewählte Kennzahlen wurden durch externe Parteien geprüft.
2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen 1.1. Geschäftsmodell Stakeholderanalyse (Kapitel 1.5.)
3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
2-7 Angestellte Beschäftigte (Kapitel 3.1.)
2-8 Mitarbeitende, die keine Angestellten sind Beschäftigte (Kapitel 3.1.)
2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.)
1. Vorstand und Aufsichtsrat
2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans 1. Vorstand und Aufsichtsrat Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der VARTA AG https:/​/​www.varta-ag.com/​de/​ueber--varta/​unternehmen/​aufsichtsrat
2-11 Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans 1. Vorstand und Aufsichtsrat
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung Wesentlichkeitsanalyse (Kapitel 1.5.)
2-15 Interessenkonflikte 1. Vorstand und Aufsichtsrat Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der VARTA AG https:/​/​www.varta- ag.com/​de/​ueber- varta/​unternehmen/​aufsichtsrat
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung 4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung
2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung
Vergütungsbericht Auszug aus der Satzung der VARTA Aktiengesellschaft
https:/​/​www,varta-aq.com/​de/​ueber-varta/​unternehmen/​aufsichtsrat
https:/​/​www,varta-ag.com/​de/​ueber-varta/​unternehmen/​vorstand-der-varta-aq
2-19 Vergütungspolitik Vergütungsbericht Auszug aus der Satzung der VARTA Aktiengesellschaft https:/​/​www.varta-aq.com/​de/​ueber-varta/​unternehmen/​aufsichtsrat
https:/​/​/​www.varta-aq.com/​de/​ueber-varta/​unternehmen/​vorstand-der-varta-ag
2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung Vergütungsbericht Auszug aus der Satzung der VARTA Aktiengesellschaft https:/​/​www.varta-aq.com/​de/​ueber-varta/​unternehmen/​aufsichtsrat
https:/​/​www.varta-aq.com/​de/​ueber-varta/​unternehmen/​vorstand-der-varta-aq
2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Vergütungsbericht Auszug aus der Satzung der VARTA Aktiengesellschaft https:/​/​/​www.varta-aq.com/​de/​ueber-varta/​unternehmen/​aufsichtsrat
https:/​/​www.varta-aq.com/​de/​ueber-varta/​unternehmen/​vorstand-der-varta-aq
2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) 1.5. Nachhaltigkeitsstrategie https:/​/​www.varta-aq.com/​de/​ueber-varta/​nachhaltiqkeit/​
2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.) Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) Supplier Code of Conduct (Kapitel 3.2.)
2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen 4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung 4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus Beschwerdemechanismen in der Lieferkette (Kapitel 3.2.)
2-27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen Im Jahr 2023 wurden keine Verstöße bekannt.
2-28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen 1.6. Mitgliedschaften und Verbände
2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern Stakeholderanalyse (Kapitel 1.5.) Wesentlichkeitsanalyse (Kapitel 1.5.) 3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften
2-30 Tarifverträge Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.)
Wesentliche Themen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen Wesentlichkeitsanalyse (Kapitel 1.5.)
3-2 Liste der wesentlichen Themen Wesentlichkeitsanalyse (Kapitel 1.5.)
Wirtschaftliche Leistung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 1.1.1.3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 201-1 Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert 1.1.1.3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften
201-2 Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (Kapitel 2.2.)
201-3 Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne 22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
201-4 Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand 16. Sonstige Vermögenswerte Zukunft gestalten (Kapitel 1.5.) 4.7. Politisches Engagement
Marktpräsenz
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen VARTA AG als Arbeitgeber (Kapitel 3.1.)
GRI 202: Marktpräsenz 2016 202-1 Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.) Informationen nicht verfügbar/​unvollständig
202-2 Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte Informationen nicht verfügbar/​unvollständig
Beschaffungspraktiken
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 204-1 Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
Antikorruption
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung
4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
GRI 205: Antikorruption 2016 205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft werden Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung 4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung
4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung
4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus
Wettbewerbswidriges Verhalten
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 206-1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.)
Steuern
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung 4.5. Steuern
GRI 207: Steuern 2019 207-1 Steuerkonzept VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung 4.5. Steuern
207-2 Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement 4.5. Steuern
207-3 Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken 4.5. Steuern
207-4 Länderbezogene Berichterstattung 4.5. Steuern
Materialien
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 2.6. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
GRI 301: Materialien 2016 301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen Vertraulich
301-2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe Vertraulich
301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien Vertraulich
Energie
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.)
GRI 302: Energie 2016 302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.)
302-2 Energieverbrauch außerhalb der Organisation Informationen nicht verfügbar/​unvollständig
302-3 Energieintensität Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.)
302-4 Verringerung des Energieverbrauchs Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.)
Nachhaltigkeitsperformance (Kapitel
302-5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen 3.1.) Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Wasser und Abwasser
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 2.4. Wasserressourcen
GRI 303: Wasser und Abwasser 2018 303-1 Wasser als gemeinsam genutzte Ressource 2.4. Wasserressourcen
303-2 Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung 2.4. Wasserressourcen
303-3 Wasserentnahme Wassernutzung (Kapitel 2.4.) Exklusive c; b nicht relevant, da keine Produktionsstandorte in Gebieten mit Wasserstress liegen (Quelle: WWF Water Risk Filter); Angaben in Kubikmeter; Informationen nicht verfügbar/​unvollständig; Daten von Vertriebsstandorten können aufgrund von mietrechtlichen und infrastrukturellen Gegebenheiten nicht erfasst werden; Identifikation einer validen, repräsentativen Datengrundlage bis 2025
303-4 Wasserrückführung Wassernutzung (Kapitel 2.4.)
303-5 Wasserverbrauch Wassernutzung (Kapitel 2.4.)
Biodiversität
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme
GRI 304: Biodiversität 2016 304-1 Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten befinden 2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme
304-2 Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität 2.4. Wasserressourcen
2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme
304-3 Geschützte oder renaturierte Lebensräume 2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme
304-4 Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind Nicht anwendbar
Emissionen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 2.2. Klimaschutz
GRI 305: Emissionen 2016 305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.)
305-2 Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.)
305-3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.)
305-4 Intensität der Treibhausgasemissionen THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.)
305-5 Senkung der Treibhausgasemissionen 2. Environment
305-6 Emissionen Ozon abbauender Substanzen Informationen nicht verfügbar/​unvollständig
305-7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen Informationen nicht verfügbar/​unvollständig
Abfall
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 2.6. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
GRI 306: Abfall 2020 306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen Ressourcenabflüsse (Kapitel 2.6.)
306-2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen 2.6. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
306-3 Angefallener Abfall Ressourcenabflüsse (Kapitel 2.6.)
306-4 Von Entsorgung umgeleiteter Abfall Ressourcenabflüsse (Kapitel 2.6.)
306-5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall Ressourcenabflüsse (Kapitel 2.6.)
Umweltbewertung der Lieferanten
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016 308-1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
308-2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
Beschäftigung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Beschäftigte (Kapitel 3.1.)
GRI 401: Beschäftigung 2016 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation Beschäftigte (Kapitel 3.1.)
VARTA AG als Arbeitgeber (Kapitel 3.1.)
Informationen nicht verfügbar/​unvollständig für b) Der Aufwand zur Berechnung der Gesamtzahl und Rate der Angestelltenfluktuation nach Alter, Geschlecht und Region ist aus Unternehmenssicht unverhältnismäßig. Aus diesem Grund wird lediglich die Gesamtfluktuation berichtet. Die Vorauswertung der Daten ergab keine Hinweise auf Diskriminierung.
401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitsnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden VARTA AG als Arbeitgeber (Kapitel 3.1.)
Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.)
GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis 2016 402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.)
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 403-1 Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheit Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
403-3 Arbeitsmedizinische Dienste Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
403-4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
403-5 Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
403-6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
403-7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
403-8 Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) Exklusive b, c, d; Information nicht verfügbar/​unvollständig Daten wurden ausschließlich an den Produktionsstandorten erhoben, für die verbleibenden Standorte ist die Datenqualität und -Verfügbarkeit derzeit eingeschränkt. Datenlücken werden identifiziert und sollen geschlossen werden.
403-10 Arbeitsbedingte Erkrankungen Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.)
Aus- und Weiterbildung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Aus- und Weiterbildung (Kapitel 3.1.)
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 404-1 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten Aus- und Weiterbildung (Kapitel 3.1.)
404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe Aus- und Weiterbildung (Kapitel 3.1.)
404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung enthalten Aus- und Weiterbildung (Kapitel 3.1.)
Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.)
GRI 405: Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit 2016 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.) Beschäftigte (Kapitel 3.1.)
405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern Informationen nicht verfügbar/​unvollständig
Nichtdiskriminierung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.)
GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.)
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.)
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen 2016 407-1 Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen bedroht sein könnte Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.)
Kinderarbeit
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit (Kapitel 3.1.)
GRI 408: Kinderarbeit 2016 408-1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit (Kapitel 3.1.)
Zwangs- oder Pflichtarbeit
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit (Kapitel 3.1.)
GRI 409: Zwangs-oder Pflichtarbeit 409-1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit (Kapitel 3.1.)
Sicherheitspraktiken
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Schulung von Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeit (Kapitel 3.1.)
GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016 410-1 Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde Schulung von Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeit (Kapitel 3.1.)
Rechte der indigenen Völker
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.)
GRI 411: Rechte der indigenen Völker 411-1 Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.)
Lokale Gemeinschaften
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften
GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016 413-1 Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogramme 3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften
413-2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften
Soziale Bewertung der Lieferanten
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
Politische Einflussnahme
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.)
GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 415-1 Parteispenden 4.7. Politisches Engagement
Kundengesundheit und -Sicherheit
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 3.4. Verbraucher und Endnutzer
GRI 416: Kundengesundheit und -Sicherheit 2016 416-1 Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Sicherheit am Arbeitsplatz 3.4. Verbraucher und Endnutzer
416-2 Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Sicherheit am Arbeitsplatz 3.4. Verbraucher und Endnutzer
Marketing und Kennzeichnung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 3.4. Verbraucher und Endnutzer
GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016 417-1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung 3.4. Verbraucher und Endnutzer
417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung 3.4. Verbraucher und Endnutzer
417-3 Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation 3.4. Verbraucher und Endnutzer
Schutz der Kundendaten
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 3-3 Management der wesentlichen Themen 4.6. Cybersicherheit und Datenschutz
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten und den Verlust von Kundendaten Im Jahr 2023 wurden keine substanziellen Beschwerden verzeichnet.

Gutachten zur Verifizierung der Treibhausgasbilanz

Gutachten zur Verifizierung
VS-3926471 - Rev 1

Die Treibhausgas-Erklärung vom 05 03 2024 der

VARTA AG
VARTA-Platz 1
73479 Ellwangen

für den Berichtszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023

wurde verifiziert in Übereinstimmung mit DIN EN ISO 14064-03:2020 in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen von DIN EN ISO 14064-01:2019 und dem hier von der VARTA Gruppe festgelegten Berechnungsansatz

Corporate Carbon Footprint

THG-Bilanz nach Kategorisierung GHG Protocol

scrollen
Gesamtsumme 321.504 t CO2-Äquivalente
davon
Scope 1 Emissionen 3.733 t CO2-Äquivalente
Scope 2 Emissionen 1.998 t CO2-Äquivalente
davon biogene Emissionen aus Fernwärme 595 t CO2-Äquivalente
Scope 3 Emissionen 315.773 t CO2-Äquivalente

THG-Bilanz nach Kategorisierung ISO 14064-1

scrollen
Gesamtsumme 321.504 t CO2-Äquivalente
davon
Kategorie 1 Emissionen 3.733 t CO2-Äquivalente
Kategorie 2 Emissionen 3.218 t CO-Äquivalente
davon biogene Emissionen aus Fernwarme 598 t CO2-Äquivalente
Kategone 3 Emissionen 49.559 t CO2-Äquivalente
Kategorie 4 Emissionen 222.465 t CO2-Äquivalente
Kategorie 5 Emissionen 42.529 t CO2-Äquivalente
scrollen
Vereinbarter Grad an Sicherheit angemessen (= ausreichend, im Wortlaut der DIN EN ISO 14064-3)
Wesentlichkeitsschwellen 5 % für die Gesamtsumme der berichteten Treibhausgasemissionen

Diese Verifizierungserklärung ist nur gültig für den genannten Anwendungsbereich und in Verbindung mit den Zielen und Kriterien für die Bewertung sowie unseren Schlussfolgerungen (siehe Folgeseiten)

TÜV SUD Industrie Service GmbH

von der DAkkS nach ISO 17029 akkreditierte Verifizierungsstelle Westendstrasse 199. 80686 München. Deutschland

München. 18.03 2024

N.Kraus