VARTA AKTIENGESELLSCHAFTEllwangen JagstKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte der VARTA
Aktiengesellschaft (VARTA AG) und des VARTA AG Konzerns
zusammen.
1. Konzernstruktur1.1. GeschäftsmodellDie VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein
Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, und
Muttergesellschaft des Konzerns. Seit Oktober 2017 ist die
VARTA AG an der Frankfurter Börse im Prime Standard
notiert. Am 29. Januar 2025 hat die VARTA AG einen Antrag
bei der Deutschen Börse eingereicht, die Zulassung
ihrer Stammaktien zum Prime Standard zum 12. Mai 2025 zu
beenden, während die Notierung im General Standard
für die Dauer, die die VARTA AG weiterhin an der
Börse ist, bestehen bleibt. Die VARTA AG war in der
Zeit vom 19. Dezember 2022 bis zum 9. Mai 2024 im SDAX
vertreten. Bis 20. März 2023 war sie zudem Mitglied
des TecDAX. Die nachstehende Darstellung gibt (in
vereinfachter Form) einen Überblick über den
Konzern zum Bilanzstichtag.
Die Geschäftstätigkeit der VARTA AG und ihrer
Tochtergesellschaften umfasst Forschung und Entwicklung,
Produktion sowie Vertrieb von Mikro- und
Haushaltsbatterien, großformatigen Batterien,
kundenspezifischen Batterielösungen und
Energiespeichern.
Segmente und Organisationsstrukturscrollen
![]() Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns
ist in drei berichtspflichtige Segmente unterteilt:
Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries.
Die Aufstellung unterscheidet sich von der bisherigen
Unterteilung in fünf berichtspflichtige Segmente und
reflektiert bestmöglich die strategische und operative
Aufstellung des VARTA AG Konzerns im Geschäftsjahr
2023. Die Anpassung erfolgte aufgrund der Neuausrichtung
des Konzerns in eine mehrdimensionale Organisation
(Matrixorganisation). Das Segment Consumer Batteries ist
gegenüber der bisherigen Abgrenzung unverändert.
Das neue Segment Embedded Batteries setzt sich aus den
beiden Geschäftsbereichen Micro Batteries und
Lithium-Ion Small Cells zusammen, die zuvor als
eigenständige Segmente geführt worden sind. Das
neue Segment Power Batteries umfasst das frühere
Segment Energy Storage Systems sowie die beiden
Geschäftsbereiche Lithium-Ion Large Cells und
Lithium-Ion Battery Packs aus dem ehemaligen Segment
Sonstige.
CONSUMER BATTERIESDas Segment Consumer Batteries beinhaltet die
Produktkategorien Haushaltsbatterien, Akkus,
Ladegeräte, portable Speichermöglichkeiten (Power
Banks) und Leuchten. Die VARTA AG ist einer der
europäischen Marktführer mit Produktionsstandort
in Deutschland für Haushaltsgerätebatterien.
Consumer Batteries richtet sich überwiegend an
Endkunden. Die innovativen Qualitätsprodukte aus dem
Segment Consumer Batteries werden mit modernster
Technologie und dem Know-how international qualifizierter
Fachleute entwickelt und gefertigt. Neben der
Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität
und Design das Angebot aus. Die intensive Orientierung am
Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit
dem Handel sind entscheidend, damit der VARTA AG Konzern
schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit
optimalen Energielösungen antworten kann.
EMBEDDED BATTERIESDas Segment Embedded Batteries umfasst das Geschäft
mit Mikro- und Hörgerätebatterien
(Geschäftsbereich Micro Batteries) sowie mit
kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen
(Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells). Im
Geschäftsbereich Micro Batteries ist der Konzern einer
der führenden Hersteller von Mikrobatterien für
Hörgeräte. Lithium-Ion Small Cells (vormals
Lithium-Ion CoinPower) bildet das Geschäft mit
kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen, auch als
CoinPower bekannt, für OEM-Anwendungen ab. Im Segment
Embedded Batteries zählt VARTA AG namhafte Unternehmen
zu seinen Kunden und produziert Batterien in zahlreichen
wichtigen elektrochemischen Systemen sowie Bauformen und
-größen. Die Reihe der Anwendungen reicht von
Hörgeräten über Geräte, die von
kleineren Mikrobatterien betrieben werden, bis hin zu
kabellosen Headsets (TWS).
POWER BATTERIESIm Segment Power Batteries wird zum einen das
Geschäft mit Energiespeicher-Lösungen für
vorrangig private, aber auch für kommerzielle
Anwendungen (Energy Storage Systems) abgebildet. Zum
anderen zählt das Geschäft mit Batterie- bzw.
Akkupacks (Lithium-Ion Battery Packs) sowie
großformatigen Lithium-Ionen Rundzellen (Lithium-Ion
Large Cells), zu diesem Segment. Mit Energy Storage Systems
leistet die VARTA AG mit der Entwicklung und Herstellung
von Energiespeicherlösungen einen wichtigen Beitrag
zur Umsetzung der Energiewende. Die
Energiespeicherlösungen der VARTA AG im Heim- und
Großspeichermarkt reichen von kompakten
Einstiegsmodellen wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo bis
hin zum Großspeicher VARTA flex storage für
kommerzielle Anwendungen. Das bestehende Produktportfolio
für Privathaushalte aus den Produktserien VARTA pulse
neo und VARTA element backup umfasst AC-gekoppelte
(Wechselstrom) Systeme. Diese verfügen über einen
integrierten Batteriewechselrichter und sind damit ohne
zusätzlichen PV-Wechselrichter mit PV-Anlagen
kombinierbar. Damit sind sie sowohl für
Neuinstallationen als auch für die Nachrüstung
bestens geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem
sorgt zudem für die optimale Nutzung der selbst
produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den
Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. Mit der VARTA.wall
hat das Unternehmen außerdem ein hochmodernes System
auf Basis der Rundzellentechnologie vorgestellt, das mit
einer geringen Bautiefe von rund 10 Zentimetern sehr flach
und platzsparend ist. Der DC-gekoppelte (Gleichstrom)
Speicher VARTA.wall ist mit Kapazitäten von 10 bis 20
kWh auf den Markt gekommen und adressiert damit den
individuellen Kapazitätsbedarf der Kundinnen und
Kunden. Darüber hinaus ermöglicht die modulare
Stapel-Bauweise eine nachträgliche Erweiterung der
Speicherkapazität, um auch bei zukünftig
steigendem Energiebedarf ausreichend große
Kapazität zu gewährleisten. Im
Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs
verfügt der Konzern über umfangreiche
Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker,
sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Ionen-Batteriepacks
für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität,
Haushalt oder Telekommunikation. Das Produktportfolio
reicht von vollständig kundenspezifischen
Batteriepacks bis hin zu fertig konfigurierten
Standardbatterien. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion
Large Cells produziert VARTA großformatige
Lithium-Ionen Rundzellen. Neben einer bestehenden
Kleinserienfertigung, wo bereits Zellen für den ersten
OEM-Kunden, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG"),
produziert werden, plant die VARTA AG gemeinsam mit der
Porsche AG den Aufbau einer Großserienfertigung
für großformatige Lithium-Ionen Rundzellen am
Standort Nördlingen, deren Inbetriebnahme im ersten
Quartal 2025 geplant ist.
Durch intensive Forschung und Entwicklung setzt die
VARTA AG in vielen Bereichen der Lithium-Ionen-Technologie
und bei Mikrobatterien weltweit Maßstäbe und
gehört in den wichtigen Wachstumsmärkten der
Lithium-Ionen-Technologie sowie bei primären
Hörgeräte- und Haushaltsbatterien zu den
Innovationsführern. Die über Jahre entwickelten
Produktionsprozesse inklusive z. T. maßgeschneiderter
Produktionsanlagen und die entsprechend qualifizierte und
erfahrene Belegschaft runden das Kompetenzprofil ab.
Der Konzern betreibt zum Jahresende 2023 fünf
Produktions- und Batterie-Fertigungsstätten in
Deutschland, Rumänien und Indonesien sowie
Vertriebszentren in den Vereinigten Staaten, Europa und
Asien, die an Kunden in über 100 Ländern weltweit
verkaufen. Als international agierendes Unternehmen blickt
die VARTA AG auf mehr als 135 Jahre Unternehmensgeschichte
zurück.
Der Konzern ist bestrebt, durch kontinuierliche Produkt-
und Prozessverbesserungen sowie durch die
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit seiner
Batterielösungen stets die beste Qualität am
Markt anzubieten. Dabei liegt der Fokus auf
Batteriesystemen mit hohen Energiedichten für
Primärbatterien sowie für wiederaufladbare
Batterien, die auf der Lithium-Ionen-Technologie basieren.
Bei semi-kundenspezifischen oder kundenspezifischen
Batterielösungen berät und plant die VARTA AG
umfassend hinsichtlich der richtigen Wahl der Komponenten
sowie der optimalen Bauweise des Endproduktes für die
effizienteste Energieversorgung der Anwendung.
Während der kurzfristige Ausblick aufgrund der
gesamtwirtschaftlichen Lage herausfordernd ist, bleiben die
wesentlichen strukturellen Wachstumstrends für
Batterie- und Energiespeicherlösungen mittel- und
langfristig in Kraft. Langjährige Produktlebenszyklen
und eine in Teilen konjunkturunelastische Nachfrage, gerade
im Bereich der Haushaltsbatterien, sorgen zudem für
eine recht hohe Stabilität der Nachfrage.
Das nachfolgende Organigramm veranschaulicht die
weltweiten Konzernaktivitäten.
![]() 1.2. Strategie und ZieleDer VARTA AG Konzern erarbeitet im Rahmen seiner
jährlichen Budgetplanung seine Ziele und Strategien
für das folgende Geschäftsjahr. Der Konzern kann
mit seinen drei berichtspflichtigen Segmenten von den
relevanten Wachstumstrends wie demografischer Wandel,
technologischer Fortschritt, vermehrte Konnektivität,
erneuerbare Energien und Energieunabhängigkeit
profitieren. Weitere Informationen zu den konkreten Zielen
des Konzerns sind in Kapitel 9. Ausblick enthalten.
Demografischer WandelSteigende Lebenserwartung, aber auch die höhere
Kundenakzeptanz durch die Weiterentwicklung der
Hörgerätetechnologie führen mittel- und
langfristig zu einer steigenden Nachfrage nach
Hörgeräten und damit ebenfalls nach
Hörgerätebatterien. VARTA AG bedient diesen Markt
mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen.
Technologischer FortschrittDer ungebrochene Trend zu kabellosen Geräten in
allen Bereichen erhöht den Bedarf an
zuverlässigen, überwiegend wiederaufladbaren
Energielösungen in hoher Qualität.
Gleichzeitig gibt es einen Trend zu kleineren
Geräten mit zusätzlichen Funktionen, was zu einem
Bedarf an Batterien mit höherer Energiedichte
führt.
KonnektivitätDie Fortschritte in der Konnektivität und
Konvergenz durch das Internet der Dinge, die
Weiterentwicklung der Telekommunikation und die Verbreitung
von intelligenten Lösungen treiben die Nachfrage nach
Batterien in unterschiedlichen Branchen wie etwa IT,
Telekommunikation und Gesundheitswesen an. Die zunehmende
Bedeutung erneuerbarer Energien, das Streben nach
Energieeffizienz und einer höheren Unabhängigkeit
von fossilen Brennstoffen sowie die EU-Klimaziele
führen zu einem nachhaltigen Nachfragewachstum nach
Energiespeichersystemen.
EnergieunabhängigkeitDer Angriff auf die Ukraine und der in Folge erhebliche
Anstieg der Energiepreise in Europa haben die Bedeutung
einer unabhängigen Energieversorgung unterstrichen.
Dies hat den Wunsch vieler Privathaushalte nach einer nicht
nur umweltfreundlichen, sondern auch möglichst
autarken Energieversorgung verstärkt. Dies
schlägt sich in einer gestiegenen Nachfrage nach
Energiespeicherlösungen für jegliche Art von
selbst produzierter Energie nieder.
Der VARTA AG Konzern setzt auf folgende Wachstumsfelder
und Ziele:
Stärkung und Ausbau der globalen Marktposition bei KernproduktenDer Konzern fokussiert sich grundsätzlich auf
Geschäftsfelder, in denen eigenständig und
langfristig marktführende Positionen angestrebt
werden.
Im Segment Consumer Batteries verfolgt das Unternehmen
eine auf die Marke VARTA ausgerichtete, langfristig
angelegte Wachstumsstrategie bei Haushaltsbatterien, mit
der die starke Position in den bestehenden Märkten
weiter ausgebaut werden soll.
Auch im Segment Embedded Batteries setzt der VARTA AG
Konzern darauf, durch kontinuierliche Innovationen und hohe
technologische Expertise seine führende Position
weiter zu festigen oder auszubauen. Dies gilt zum einen
für den Geschäftsbereich Micro Batteries, der mit
Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien
insbesondere den Gesundheitsmarkt bedient, und zum anderen
für den Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells.
Letzterer bildet das Geschäft mit
Lithium-Ionen-Batterien für True Wireless Stereo
Headsets (TWS) ab. Der VARTA AG Konzern setzt auf eine
Stärkung der Positionierung im Geschäft mit den
kleinformatigen Lithium-Ionen-Zellen, das insbesondere
durch eine Fokussierung auf die Hauptkunden im TWS-Bereich
erreicht werden soll. Dadurch soll eine langfristige
Zusammenarbeit mit Industrieführern sichergestellt
werden, die den Fokus auf großvolumige Projekte
ermöglichen.
Das Segment Power Batteries bietet innovative
Lösungen, die die wirtschaftlichen Megatrends zur
weiteren Elektrifizierung und Steigerung von
Energieeffizienzen unterstützen. Das mittel- und
langfristige Wachstum im Geschäftsbereich Energy
Storage Systems profitiert konkret vom zunehmenden
Umweltbewusstsein, der Transformation hin zu nachhaltigen
und zirkulären Wirtschaftsformen sowie der steigenden
Nachfrage nach energieautarken Lösungen. Die VARTA AG
sieht sich in diesem Geschäftsbereich gut
positioniert, um trotz temporärer Marktschwäche
langfristig am prognostizierten Marktwachstum zu
partizipieren. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery
Packs, innerhalb des Segments Power Batteries, stehen
weltweit agierende Großkunden im Vordergrund. Der
Marktanteil soll insbesondere in Europa mittelfristig
gehalten werden. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large
Cells werden großformatige Lithium-Ionen Rundzellen
hergestellt. Neben der bestehenden Kleinserienfertigung
plant das Unternehmen langfristig den Ausbau des
Geschäfts für großformatige Rundzellen
insbesondere durch die Mehrheitsbeteiligung der Dr. Ing.
h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG"), dem Hauptkunden in
diesem Geschäftsbereich. Durch die Beteiligung der
Porsche AG profitiert der Geschäftsbereich Lithium-Ion
Large Cells von der umfangreichen Expertise des neuen
Mehrheitseigentümers im Automobilmarkt.
Darüber hinaus bringt der strategische Partner
Porsche AG die notwendigen finanziellen Mittel mit, um
technologische Innovationen sowie die Skalierung der
Produktion voranzutreiben, um dadurch weitere strategische
Wachstumsfelder zu erschließen.
Aufrechterhalten der Innovations- und Technologiedynamik, Anpassung der ProduktionskapazitätenDer Konzern arbeitet insbesondere in seinem Segment
Embedded Batteries an neuen, innovativen Produkten, die an
hochautomatischen Hochgeschwindigkeits-Produktionslinien an
Standorten in Deutschland gefertigt werden. Die VARTA AG
deckt in diesem Segment die gesamte
Wertschöpfungskette ab, von der Materialforschung bis
zum fertigen Produkt inklusive kundenfreundlicher
Verpackungskonzepte. Der Konzern hat auf Grund der
reduzierten Abrufe nach wiederaufladbaren Lithium-Ion
CoinPower Batterien (aus dem Geschäftsbereich
Lithium-Ion Small Cells) für den Unterhaltungsbereich
(TWS) und der damit einhergehenden geringeren Auslastung im
Geschäftsjahr 2022 seine Produktionskapazitäten
angepasst. Im Dezember 2022 war in einer
Produktionsstätte in Nördlingen Kurzarbeit
eingeführt worden, die im dritten Quartal 2023 beendet
worden ist. Zudem wurden befristete Arbeitsverträge im
Jahresverlauf nicht verlängert. Die VARTA AG hat
weiterhin ausreichend vorgehaltene Kapazität, um im
Falle einer kurzfristigen Nachfrageerholung flexibel
reagieren und zusätzliche Mengen produzieren zu
können.
In der Kombination aus starker Marktstellung, internen
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und
langfristigen Kundenbeziehungen sieht der Konzern
Wettbewerbsvorteile, um von anhaltenden und
unverändert dynamischen Wachstumstrends in den
Märkten für Mikrobatterien im Gesundheits-,
Unterhaltungs- und Industriesektor zu profitieren. Der
Konzern zielt darauf ab, seine Kunden mit hochqualitativen
Batterien und Batterielösungen zu versorgen, und wird
weiter daran arbeiten, neue, innovative und
leistungssteigernde Knopfzellentechnologien und
individuelle, intelligente Batterielösungen (Smart
Battery Solutions) zu entwickeln.
Fokus liegt unverändert auf Kostensenkung und organischem WachstumEnde des Jahres 2022 hat das Unternehmen ein
umfangreiches Paket an Kostensenkungsmaßnahmen, als
Teil der in 2023 abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung mit
den finanzierenden Banken, vorgestellt, um insbesondere der
schwachen Nachfrage nach CoinPower-Zellen (im
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells) zu begegnen.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die
Profitabilität zu verbessern und den Cashflow zu
optimieren. Sie umfassen neben temporärer Kurzarbeit
und dem Auslaufen von Zeitarbeitsverträgen für
den Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells, mit der
Produktion der CoinPower Zellen in Nördlingen, auch
die Reduzierung von Fixkosten im Bereich Sales und
Administration sowie die Optimierung und Neuverhandlung
beim Einkauf von Rohstoffen, Energie und Komponenten.
Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen kontinuierlich
daran, die Ertragskraft des Unternehmens durch weitere
geplante Effizienzmaßnahmen zu stärken, welche
auch kontinuierliche Prozessoptimierungen entlang der
Wertschöpfungsketten beinhalten. Ein besonderes
Augenmerk wird auf Maßnahmen zur Reduktion des
Working Capital gelegt, die im Laufe des Berichtsjahres
weiter geschärft worden sind. Im Vordergrund steht
dabei die kontinuierliche optimale Steuerung der
Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an
Fertigerzeugnissen. Das Investitionsprogramm konzentriert
sich auf unbedingt notwendige Maßnahmen und auf
Wachstumsinitiativen mit kurzfristiger Amortisation und
positivem Cashflow. Der Konzern sieht weiterhin
Wachstumschancen durch F&E-Aktivitäten für
bestehende Produkte sowie für vielversprechende und
innovative Technologien.
1.3. UnternehmenssteuerungDer VARTA AG Konzern wird nach Maßgabe intern
definierter finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen
im Sinne einer nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert. Der
Vorstand hat wie im Vorjahr Umsatz und bereinigtes EBITDA
(Adjusted EBITDA) als Kennzahlen zur Steuerung
herangezogen. Das Managementsteuerungssystem ist auch
Grundlage der externen Berichterstattung der VARTA AG und
wird durch den Aufsichtsrat im Rahmen seiner
Kontrollfunktion überwacht.
Finanzielle und nichtfinanzielle IndikatorenDie Umsatzerlöse stellen einen der bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren dar, an dem sich das
Wachstum des VARTA AG Konzerns nachverfolgen lässt.
Der Gesamtumsatz wird im Rahmen der Budgetierung auf die
einzelnen Segmente heruntergebrochen und laufend
überwacht.
Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor
Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um
Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des
Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA
für den Vorstand die geeignete
Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen
Ertragskraft des Konzerns bzw. der drei Segmente.
Als Sondereffekte hat der Vorstand wie im Vorjahr Kosten
aus einem Börsengang bzw. einer Kapitalerhöhung,
ergebniswirksame Effekte aus dem Erstattungsanspruch aus
Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen,
Effekte aus aktienbasierter Vergütung,
Veräußerungseffekte aus
Sale-and-Leaseback-Transaktionen, mögliche Kosten
für Restrukturierung sowie Aufwendungen aus
M&A-Transaktionen definiert. Die im Geschäftsjahr
2023 angefallenen Sondereffekte resultieren fast
gänzlich aus Kosten für die laufende
Restrukturierung. Dabei entstanden im Wesentlichen Kosten
für Personalmaßnahmen, Kosten für die
Erstellung des Zukunftskonzepts und weitere
Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung
sowie Kosten, für die im Rahmen der Sanierung
notwendig gewordene Aufhebung des
Geschäftsraummietvertrags für das neu geplante
Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen.
Diese vorgenannten finanziellen Leistungsindikatoren
stellen die zentralen Steuerungsgrößen für
die VARTA AG dar.
scrollen
Daneben werden weitere finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren bei der Entscheidungsfindung und
Unternehmenssteuerung berücksichtigt. In den Vorjahren
wurde der CAPEX (Investitionen in materielle und
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ohne
M&A Transaktionen) und das Net Working Capital
(Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, kurzfristig erhaltene Anzahlungen,
Vertragsverbindlichkeiten sowie
Kundenbonusrückstellungen) als weitere finanzielle
Leistungsindikatoren genannt. Aufgrund des herausfordernden
wirtschaftlichen Umfeldes und der daraus resultierenden
limitierten finanziellen Mittel sind weitere Investitionen
in Wachstumsfelder nur eingeschränkt möglich. Aus
diesem Grund wird der CAPEX seit 2023 nicht weiter als
finanzieller Leistungsindikator zur Steuerung des Konzerns
herangezogen. Das Net Working Capital bleibt dagegen
weiterhin ein finanzieller Leistungsindikator. Ein
nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Anzahl der
Mitarbeitenden. Nähere Erläuterungen hierzu im
Nachhaltigkeitsbericht.
1.4. Gesonderter nichtfinanzieller KonzernberichtDer gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach
§ 315b HGB wird zusammen mit dem Konzernlagebericht
nach § 325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist ein
Bestandteil des Geschäftsberichts.
1.5. Leitung und KontrolleDer Vorstand der VARTA AG bestand zum 31. Dezember 2023
aus folgenden Mitgliedern:
Herrn Dr. Markus Hackstein (Sprecher des Vorstands),
Herrn Marc Hundsdorf (Finanzvorstand/CFO), Herrn Rainer
Hald (Technikvorstand/CTO) und Herrn Michael Giesswein
(Restrukturierungsvorstand/CRO).
Thomas Obendrauf war vom 19. Januar 2023 bis 17. Februar
2023 Mitglied des Vorstands. Zum 30. April 2023 ist Herr
Armin Hessenberger (CFO) aus dem Vorstand ausgeschieden.
Herr Michael Ostermann ergänzt seit 6. Mai 2024 den
Vorstand als CEO der VARTA AG. Zum 17. Juni 2024 ist Dr.
Markus Hackstein (Sprecher des Vorstands) aus dem Vorstand
ausgeschieden.
Herr Michael Giesswein war von 15. Juni 2023 bis 31.
Dezember 2024 Mitglied des Vorstands der VARTA AG. Er
hält weiterhin das Amt des CROs inne und ist seit 1.
Januar 2025 Generalbevollmächtigter der VARTA AG.
Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2023 aus den
folgenden Mitgliedern:
Herrn Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitz), Herrn Dr.
Harald Sommerer (stv. Vorsitz), Herrn Sven Quandt, Herrn
Martin Ohneberg und Herrn Dr. Michael Pistauer. Zudem wurde
Herr Günther Apfalter auf der ordentlichen
Hauptversammlung der VARTA AG am 11. Juli 2023 neu in den
Aufsichtsrat gewählt.
Seit 23. September 2024 sind auch Arbeitnehmervertreter
Teil des Aufsichtsrates. Dies sind Herr Oliver Milbich
(aktueller stellvertretender Vorsitz), Herr Josef
Reichhart, Herr Thomas Kopf, Herr Bernd Jandl, Frau Katja
Kalkreuter sowie Frau Juliane Deak. Mit den
Arbeitnehmervertretern hat sich der Aufsichtsrat neu
konstituiert. In diesem Zusammenhang wurden auch der
Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende neu
gewählt. Während Herr Prof. DDr. Michael Tojner
als Vorsitzender des Aufsichtsrats wiedergewählt
wurde, ist stellvertretender Vorsitzender nun Herr Oliver
Milbich (seit 24. September 2024).
1.6. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 315d in Verbindung mit § 289f
HGB, welche auch die Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) enthält, wurde am 16. Juli
2024 auf der Website der VARTA AG unter
www.varta-ag.com/de/investoren/corporate-governance
veröffentlicht.
2. Wirtschaftsbericht2.1. Märkte und EinflussfaktorenDie wesentlichen Wachstumstrends für Batterie- und
Energiespeicherlösungen bleiben erfolgsversprechend
und unterstützen die mittel- und langfristigen
Perspektiven des VARTA AG Konzerns. Batterien, insbesondere
Lithium-Ionen-Batterien, finden in fast allen Märkten
und Industrien weltweit Einsatzmöglichkeiten und
ermöglichen durch ihre hohe Energiedichte
maßgeblich technologische Innovationen. Die VARTA AG
produziert und verkauft Batterien weltweit und profitiert
unverändert vom Trend hin zu portablen und kabellosen
Geräten. Darüber hinaus setzen der Umstieg auf
erneuerbare Energiequellen, der Bedarf der Speicherung von
Energie und der Wunsch nach Energieautarkie positive
Impulse für eine langfristige Nachfrage nach Produkten
aus dem VARTA AG-Portfolio.
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld blieb im
Geschäftsjahr 2023 herausfordernd. Dabei fiel die
Dynamik der europäischen Volkswirtschaften insgesamt
hinter der US-Wirtschaft zurück und das
Bruttoinlandsprodukt im deutschen Heimatmarkt schrumpfte
sogar leicht. Die Federal Reserve Bank und die
Europäische Zentralbank setzten ihre 2022 eingeleitete
Politik der geldpolitischen Straffung weiter fort und
erhöhten ihre Leitzinsen, um die Inflation zu
bekämpfen. Diese Politik zeigte im Jahresverlauf
Erfolge und führte zu einem Rückgang der zuvor
deutlich erhöhten Inflationsraten. Gleichzeitig
belasteten Inflationsraten, die weiterhin über den
Erwartungen lagen, sowie deutlich erhöhte Kreditkosten
die Investitions- und Konsumkonjunktur in wichtigen
Absatzmärkten und damit die Nachfrage nach wichtigen
Produkten, die auf VARTA AG-Lösungen setzen.
Das Segment Consumer Batteries umfasst das Geschäft
mit Haushaltsbatterien. Dazu gehören neben den
klassischen Alkaline-Batterien auch Akkus, Ladegeräte,
portable Speicherlösungen (Power Banks) und Leuchten.
Die Abgrenzung ist gegenüber der bisherigen
Segmentierung unverändert. Das Segment hat sich auch
im Geschäftsjahr 2023 als überaus resilient
erwiesen. Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit
einem Plus von 1,1 % leicht erhöht und profitierte
dabei von der zeitversetzten Weitergabe der zuvor
gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten. Unterstützt
durch deren Rückgang im Jahresverlauf und getragen von
den erfolgreich umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen
hat sich eine sehr deutliche Margenverbesserung ergeben,
die insbesondere die Entwicklung in der zweiten
Jahreshälfte prägte.
Das Segment Embedded Batteries umfasst das Geschäft
mit Mikro- und Hörgerätebatterien
(Geschäftsbereich Micro Batteries) sowie mit
kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen für
OEM-Anwendungen (Geschäftsbereich Lithium-Ion Small
Cells, vormals auch bekannt unter dem Namen Lithium-Ion
CoinPower). Der Umsatz des Segments hat sich im
Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem
Vorjahreszeitraum um mehr als ein Viertel reduziert. Dieser
Effekt ist größtenteils auf den
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells
zurückzuführen. Der Umsatzrückgang des
Geschäftsbereichs ist im Wesentlichen auf die
geringeren Abnahmemengen seitens des Hauptkunden
zurückzuführen. Das schwache Konsumklima und die
Realeinkommensverluste durch die hohen Inflationsraten der
vergangenen Jahre haben die Endkundennachfrage nach
Produkten der Unterhaltungselektronik insgesamt
gedämpft. Sie belasten auch die Nachfrage nach
hochwertigen Hörgeräten. Im Geschäftsbereich
Micro Batteries belastete der strukturelle Wandel zu
wiederaufladbaren Hörgerätebatterien den Absatz
von Primärbatterien für Hörgeräte.
Zusammen mit einer generellen Kaufzurückhaltung bei
Hörgerätebatterien erklärt dies den
restlichen wesentlichen Umsatzrückgang im Segment
Embedded Batteries.
Auf der Ergebnisseite profitieren die beiden
Geschäftsbereiche des Segments Embedded Batteries von
einer Verbesserung verschiedener Einflussfaktoren. Dies
betrifft beispielsweise die Stabilität der
Lieferketten, die Verfügbarkeit von Materialien und
Komponenten sowie die Entwicklung der Energie- und
Materialkosten. Auf der anderen Seite führen weiter
sinkende CoinPower Stückzahlen im
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells zu einer
deutlichen Unterauslastung der Produktionskapazitäten
was in Summe zu einer signifikanten Ergebnisbelastung des
Segmentes verglichen zum Vorjahr führt.
Das Segment Power Batteries umfasst zum einen das
Geschäft mit Energiespeicherlösungen für
vorrangig private, aber auch für kommerzielle
Anwendungen (Geschäftsbereich Energy Storage Systems).
Zum anderen beinhaltet dieses Segment das Geschäft mit
Batterie- bzw. Akkupacks (Geschäftsbereich Lithium-Ion
Battery Packs) sowie großformatigen Lithium-Ionen
Rundzellen (Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells).
Die Nachfrage nach Energiespeicherlösungen, die ein
höheres Maß an Unabhängigkeit von externen
Energielieferanten ermöglichen, hat den Absatz des
Geschäftsbereichs Energy Storage Systems im
Geschäftsjahr 2023 deutlich beflügelt und
gegenüber dem Vorjahreszeitraum zur Umsatzsteigerung
von rund 70 % beigetragen. Im Jahresverlauf hat sich diese
Dynamik abgeschwächt, so dass das Umsatzwachstum
zuletzt primär aus dem Auftragsbestand und kaum aus
zusätzlichen Neuaufträgen resultierte. Angesichts
der hohen Lagerbestände im Großhandel zum
Jahresende ist mit einer weiteren deutlichen
Abschwächung der Dynamik zu rechnen. Preisaggressive
Angebote von Wettbewerbern u. a. aus dem asiatischen Raum
sprechen - neben den Kosten der VARTA AG für den
Kapazitätsausbau - für eine zusätzliche
Belastung der Margen.
Die beiden anderen Geschäftsbereiche des Segments,
Lithium-Ion Large Cells und Lithium-Ion Battery Packs,
machen zusammen gut ein Drittel des Segments Power
Batteries aus. Die stark steigende Nachfrage nach
elektrischen Produkten und Anwendungen, insbesondere
seitens VARTA AGs ersten Kunden aus dem
Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells, trug
maßgeblich zum starken Umsatzwachstum von insgesamt
knapp 69 % bei. Hier sind Kapazitätsanpassungen und
nachträgliche Preisanpassungen im Zuge der
Vorbereitung auf die Serienfertigung maßgeblich
für das restliche Umsatzwachstum neben
Energiespeicherlösungen. Der Geschäftsbereich
Lithium-Ion Battery Packs sieht sich weiterhin mit einer
eingetrübten Nachfrage, insbesondere aus dem
Premium-Applikationsbereich, konfrontiert. Im
Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs führte
die eingetrübte Nachfrage und damit einhergehende
ausbleibende Umsätze zu einer Verschlechterung des
Ergebnisses in 2023. Im Geschäftsbereich Lithium-Ion
Large Cells hingegen führten die gestiegenen
Umsätze sowie zusätzliche, nachträgliche
Preisanpassungen zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung.
Die Umsatzverteilung des VARTA AG Konzerns ist
geografisch diversifiziert. Der Umsatz wird
schwerpunktmäßig in Europa, gefolgt von Asien
und Nordamerika, realisiert (siehe Kapitel 3.1
Ertragslage). Somit besteht eine geringe Abhängigkeit
von einzelnen Ländern und deren wirtschaftlicher
Entwicklung. Dennoch bleibt Deutschland umsatzseitig der
wichtigste Standort für den VARTA AG Konzern.
Unabhängig vom Umsatzschwerpunkt spielt außerdem
der asiatische Markt, bedingt durch die Markt- und
Kundenstruktur, eine große Rolle. Hier lassen viele
große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre
Produkte fertigen. Die wesentlichen Einflussfaktoren werden
im Rahmen des nachfolgenden Kapitels behandelt.
2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas gesamtwirtschaftliche Umfeld blieb im
Geschäftsjahr 2023, wie im Kapitel 2.1 Märkte und
Einflussfaktoren dargestellt, herausfordernd. Von den
konjunkturellen und eher kurzfristigen Einflussfaktoren
sind die strukturellen mittel- und langfristigen Treiber
für den VARTA AG Konzern und seine Segmente und
Geschäftsbereiche zu unterscheiden. VARTA AG
profitiert von einer Reihe struktureller Wachstumstreiber.
Dies sind insbesondere der demografische Wandel, der
technologische Fortschritt - etwa im Zusammenhang mit
zunehmender Elektrifizierung - die Digitalisierung und
Konnektivität, sowie das Streben nach einem
höheren Maß an Energieunabhängigkeit.
Das Segment Consumer Batteries umfasst eine Reihe an
Batterieprodukten, darunter Alkali-Batterien, Akkus,
Ladegeräte, Leuchten sowie portable
Speichermöglichkeiten (Power Banks). Neben der
robusten Endkundennachfrage ergeben sich etwa im
Zusammenhang mit zunehmender Elektrifizierung
Wachstumschancen. So erwartet Verified Market Research
für den weltweiten Markt für Alkali-Batterien ein
durchschnittliches jährliches Wachstum von 6,3 %
für die Jahre 2024 bis 2030.
Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells
(vormals Lithium-Ion CoinPower) im Segment Embedded
Batteries fertigt auf der Lithium-Ionen-Technologie
basierende Batterien für verschiedene kabellose
Anwendungsbereiche. In diesem Geschäftsfeld liefert
VARTA AG insbesondere Batterien für den True Wireless
Stereo Headset (TWS) Markt. Der VARTA AG Konzern
konzentriert sich bisher hauptsächlich auf das
Premium-Segment. Dieses Segment zeichnet sich durch die
neuesten technischen Features wie aktive
Geräuschunterdrückung (active noise cancelling),
Transparenzmodus (transparency mode) und eine
möglichst lange Batterielaufzeit aus.
Basierend auf der Marktstudie von CounterPoint hat VARTA
AG eigene Schätzungen für die Marktentwicklung im
TWS-Markt erstellt. Der VARTA AG Konzern erwartet von 2024
bis 2026 einen kontinuierlichen Anstieg des Marktvolumens.
Dieser soll ausschließlich aus deutlichen
Volumensteigerungen resultieren, während die
durchschnittlichen Marktpreise im Prognosezeitraum bis 2028
kontinuierlich sinken dürften. Kurz- und mittelfristig
sprechen die hohe Kundenkonzentration, schwankende
Preisentwicklungen und die Bedeutung des größten
Kunden des Geschäftsbereichs für eine volatile
Umsatzentwicklung.
Der Geschäftsbereich Micro Batteries im Segment
Embedded Batteries umfasst Mikrobatterien für
verschiedene Anwendungsfelder. Hier werden vor allem
Zink-Luft-Knopfzellen sowie wiederaufladbare
Lithium-Ionen-Zellen für verschiedene
Hörgeräte und Hörhilfen hergestellt. Der
demografische Wandel und die steigende Zahl älterer
Menschen sorgen für strukturelle, langfristige
Wachstumsimpulse. Basierend auf den Schätzungen des
globalen Marktwachstums für
Hörgerätebatterien, die auf Studien von Business
Research Insights, Vantage Market Research und Growth
Market Reports basieren, wird in den kommenden Jahren ein
durchschnittliches jährliches Wachstum von 4,9 %
erwartet. VARTA AG prognostiziert ein starkes und relativ
konstantes Marktwachstum für wiederaufladbare
Hörgerätebatterien bis 2030, während der
Absatz von Einwegbatterien im gleichen Zeitraum weiter
zurückgehen dürfte. Das insgesamt deutliche
Mengenwachstum im wiederaufladbaren
Hörgerätebatteriebereich wird voraussichtlich mit
einem weiteren Rückgang der Marktpreise einhergehen.
Der Bedeutungszuwachs von Energiespeichern resultiert
maßgeblich aus dem Streben nach einem höheren
Maß an Energieautonomie. Basierend auf Daten einer
Auftragsstudie von McKinsey für den VARTA AG Konzern
dürfte sich der globale Heimspeicherbedarf in den
kommenden Jahren um durchschnittlich 8,8 % pro Jahr
erhöhen. Die Autoren erwarten nach herausfordernden
Jahren 2023 und 2024 für VARTA AG nach dem Jahr 2025
eine Wachstumsbeschleunigung. Ebenfalls wird nahegelegt,
dass sich das Wachstum im Heimspeichermarkt in den
Zielmärkten des VARTA AG Konzerns in den nächsten
beiden Dekaden trotz Preisrückgang weiter fortsetzen
dürfte, wobei hierfür vor allem das
Massengeschäft ausschlaggebend sein soll.
Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs im
Segment Power Batteries produziert Batteriepacks für
verschiedene Anwendungen wie Haus- und Gartengeräte,
Intralogistik, Kommunikationselektronik, medizinische
Anwendungen, Mobilität und viele weitere industrielle
Anwendungen. Dabei bedient der VARTA AG Konzern Kunden
sowohl mit kundenspezifischen Produktlösungen als auch
mit Standardlösungen (off-the-shelf solutions). Ein
spürbarer Markttreiber ist der Trend zu kabellosen
Geräten, die eine höhere Flexibilität in der
Anwendung ermöglichen. Laut einer Studie von
Marketreportsworld soll der globale Markt für
batteriebetriebene Geräte von 2024 bis 2030
jährlich um 5,6 % wachsen.
Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells, in
dem VARTA AG großformatige Lithium-Ionen Rundzellen
produziert, erscheint aus Sicht des Vorstands aufgrund der
einzigartigen, und vielfach einsetzbaren Anwendungsfelder
für die Ultra-High-Power Zellen aussichtsreich.
Konkrete Chancen ergeben sich insbesondere dann, wenn es
gelingt, die initiierten Kundenprojekte zu hohen
Stückzahlen zu führen oder weitere OEM als
Partner zu gewinnen. Wachstumsimpulse sind auch durch den
Einsatz der einzigartigen Lithium-Ionen Rundzellen
Technologie, etwa für
Hochleistungshaushaltsgeräte, Flurfahrzeuge oder in
anderen industriellen Anwendungen denkbar.
2.3. GeschäftsverlaufGesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage durch den VorstandDie VARTA AG blickt auf ein Geschäftsjahr 2023
zurück, in dem sich das Unternehmen in einem von
anhaltenden Herausforderungen geprägten
gesamtwirtschaftlichen Umfeld behaupten konnte. Die
erfolgreich umgesetzte Kapitalerhöhung sowie das
eingeleitete Restrukturierungsprogramm, das
Kostensparmaßnahmen in allen Bereichen des
Unternehmens sowie gezielte Investitionen in
Wachstumsmärkte vorsieht, haben erste wichtige
Grundsteine für die Sanierung des Unternehmens gelegt.
Es hat sich gezeigt, dass die im bestehenden
IDW-S6-Gutachten getroffenen Annahmen sowie die auf Basis
dieser Annahmen vereinbarten
Restrukturierungsmaßnahmen und die empfohlene
Unternehmensstrategie der aktuellen wirtschaftlichen
Situation der VARTA AG-Gruppe nicht mehr angemessen sind,
um bis zum Ende des Sanierungszeitraums auf einen
profitablen Wachstumskurs zurückzukehren.
Für das Gesamtjahr 2023 konnte die VARTA AG den
Umsatz um 13,4 Mio. € auf 820,3 Mio. € steigern.
Allerdings hat sich das Margenbild insgesamt im Vergleich
zum Vorjahr aufgrund höherer Materialkosten, besonders
im ersten Halbjahr, verschlechtert. Diese durch externe
Faktoren ausgelösten Belastungen spiegeln sich im
bereinigten EBITDA 2023 wider, das um 19,1 Mio. € auf
50,4 Mio. € sank.
Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023, das von hohen
Einkaufspreisen und Unterauslastungen hochmargiger Produkte
geprägt war, hat sich die Marge im zweiten Halbjahr
verbessert. Dazu haben die konsequenten
Kostensenkungsmaßnahmen ebenso beigetragen, wie
zuletzt rückläufige Material- und Energiekosten,
nachträgliche vorteilhafte Preisanpassungen aus
Kundenprojekten für großformatige Lithium-Ionen
Zellen und selektive Preisanpassungen, insbesondere im
Segment Consumer Batteries. Die Verbesserung wird, vor
allem im zweiten Halbjahr 2023, durch die Breite des
Geschäfts getragen. Die traditionelle
Saisonalität der Geschäftsentwicklung mit etwas
schwächeren Umsätzen im ersten Halbjahr und der
saisonalen Belebung in der zweiten Jahreshälfte
unterstützt nach Ansicht der Geschäftsleitung
diese Entwicklung.
Dabei verlief die Entwicklung der Segmente
unterschiedlich:
Das Segment Consumer Batteries verzeichnete einen
moderaten Umsatzanstieg gegenüber Vorjahr um 1,1 %.
Durch eine deutliche Erholung der Rohstoff- und
Energiepreise im zweiten Halbjahr 2023, sowie selektive
Preisweitergaben, konnte eine deutliche Verbesserung der
bereinigten EBITDA-Marge auf 14,1 % erzielt werden.
Im Segment Embedded Batteries verzeichnete VARTA AG
einen Umsatzrückgang von 29,1 %, was insbesondere auf
zurückgehende Verkaufszahlen aus dem
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells
zurückzuführen ist. Diese reduzierten
Abnahmemengen und die damit einhergehende, hohe
Unterauslastung der Produktionsanlagen im
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells führten
insgesamt zu einem deutlichen Einbruch der bereinigten
EBITDA-Marge auf -7,9 %.
Erfreulicher hingegen entwickelte sich das Segment Power
Batteries, in dem ein deutlicher Umsatzanstieg von 68,9 %
verzeichnet wurde. Vor allem die starke Nachfrage nach
Energiespeicherlösungen sowie im Wesentlichen Effekte
aus Preisanpassungen und Erlöse aus
Projektabrechnungen im Geschäftsbereich Lithium-Ion
Large Cells trugen hierzu bei. Dieses Umsatzwachstum wirkte
sich, trotz Umsatz- und Ergebniseintrübung im
Geschäftsbericht Lithium-Ion Battery Packs auch
positiv auf die Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge
auf 6,2 % aus.
Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Vorjahres-PrognoseIm Konzernabschluss des letzten Jahres wurde die
Prognose für das Geschäftsjahr 2023 anhand der
unten aufgelisteten bedeutsamsten Indikatoren dargestellt.
Insgesamt hat sich aufgrund diverser Faktoren die
Geschäftsentwicklung abweichend zur abgegebenen
Prognose entwickelt.
scrollen
3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage3.1. ErtragslageKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2023scrollen
UmsatzDer Umsatz des VARTA AG Konzerns ist im
Geschäftsjahr 2023 um 13,4 Mio. € von 806,9 Mio.
€ auf 820,3 Mio. € gestiegen.
Der Umsatz im Segment Consumer Batteries ist von 365,9
Mio. € auf 370,0 Mio. € und somit um 4,1 Mio.
€ angestiegen. Die anhaltend hohe Nachfrage nach
Haushaltsbatterien sowie die selektive Weitergabe von
Preissteigerungen haben zu dieser positiven Entwicklung
beigetragen.
Der Umsatz im Segment Embedded Batteries ging von 300,5
Mio. € um 87,5 Mio. € auf 213,0 Mio. €
zurück. Der Rückgang der weltweiten
Konsumentennachfrage nach diversen batteriebetriebenen
Lifestyle-Produkten, insbesondere nach True Wireless Stereo
Headsets (TWS) belasteten neben einer Diversifizierung der
Lieferkette des Hauptkunden im Geschäftsbereich
Lithium-Ion Small Cells (vormals: Lithium-Ion CoinPower)
den Umsatz. Darüber hinaus führte ein
Nachfragerückgang nach Zink-Luft Batterien im
Geschäftsbereich Micro Batteries zu einer weiteren,
leichten Umsatzreduktion.
Der Umsatz im Segment Power Batteries ist von 140,5 Mio.
€ auf 237,3 Mio. € und somit um 96,8 Mio. €
angestiegen. Diese erfreuliche Entwicklung ist primär
auf die sehr hohe Nachfrage nach
Energiespeicherlösungen sowie im Wesentlichen auf
Preisanpassungen und Erlösen aus Projektabrechnungen
im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells
zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2023 blieben VARTA AGs
Auftragseingänge trotz der allgemeinen
wirtschaftlichen Schwächephase weitestgehend stabil.
Lediglich im Bereich Energy Storage Systems konnte zum
Jahresende hin ein Rückgang der Nachfrage entgegen den
ursprünglichen Erwartungen beobachtet werden.
Ursächlich hierfür sind insbesondere hohe
Lagerbestände im Großhandel sowie ein
preisaggressiver Wettbewerbsdruck. Ab 2025 wird allerdings
wieder eine deutliche Marktbelebung prognostiziert, wovon
die VARTA AG insbesondere auch durch die
Produkteinführung der VARTA.wall profitieren
möchte.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die regionale
Aufteilung der Umsatzerlöse des Konzerns. Die
Märkte in Europa und Asien sind die wichtigsten
Absatzregionen für die VARTA AG. Die Umsatzerlöse
im europäischen Markt entwickelten sich positiv, was
auf die gute Geschäftsentwicklung der Segmente
Consumer Batteries und Power Batteries
zurückzuführen ist. Durch die enttäuschende
Geschäftsentwicklung im Segment Embedded Batteries,
insbesondere mit wiederaufladbaren Batterien im TWS-Markt,
liegt der Umsatz in der Region Asien deutlich unter dem
Vorjahr. Weitere Ausführungen zur geografischen
Aufteilung der Segmente befinden sich im Konzernanhang
Abschnitt 6 Segmentberichterstattung.
scrollen
Aufwendungen, sonstige betriebliche Erträge und aktivierte EigenleistungenIm Geschäftsjahr 2023 sind die Materialaufwendungen
von 433,2 Mio. € im Vorjahr auf 391,7 Mio. €
gesunken. Dies entspricht einer Reduktion von 41,5 Mio.
€ beziehungsweise 9,6 %. Die Materialaufwandsquote ist
damit auf 49,3 % gesunken (2022: 51,0 %). Die Reduktion der
Materialaufwendungen resultiert primär aus den
deutlich gesunkenen Rohstoffpreisen sowie der
Diversifizierung der Lieferantenbasis, um regionale
Schwankungen besser ausgleichen zu können und
vereinzelte Lieferantenabhängigkeiten zu reduzieren.
Trotz gesunkener Einkaufspreise sieht sich die VARTA AG
weiterhin mit einem erhöhten Rohstoffkostenniveau
konfrontiert, verglichen mit dem Zeitraum vor Beginn des
Angriffskrieges in der Ukraine.
Der Personalaufwand ist von 265,6 Mio. € auf 251,9
Mio. € um 13,7 Mio. €, beziehungsweise 5,2 %,
gesunken. Dies ist insbesondere auf die durchgeführten
Personalmaßnahmen im Rahmen des
Restrukturierungsprogramms zurückzuführen. Im
Personalaufwand sind Aufwendungen in Höhe von 5,5 Mio.
€ für die Restrukturierung enthalten. Weitere
angefallene Abfindungen sind nicht den
Restrukturierungsmaßnahmen zuzuordnen. Infolge der
Maßnahmen ging der Personalaufwand vor allem in der
zweiten Jahreshälfte deutlich zurück. Der
Personalaufwand enthält den Aufwand für die
aktienbasierte Vergütung in Höhe von T€ 1,0
(2022: T€ 17,0).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 172,6
Mio. € im Vorjahreszeitraum um 1,3 Mio. €,
beziehungsweise 0,8 %, auf 174,0 Mio. € leicht
angestiegen. Die Rechts- und Beratungsaufwendungen im
Zusammenhang mit der Restrukturierung sowie sonstige
diverse Rechts- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
der Sanierung führten zu einem Anstieg in Höhe
von 13,3 Mio. €. Ebenfalls sind Aufwendungen für
Gewährleistungen um 9,7 Mio. € angestiegen.
Ursächlich hierfür war unter anderem der
erhöhte Absatz im Energiespeichersektor sowie einzelne
Gewährleistungsfälle. Hinzu kamen Aufwendungen
aufgrund von Abnahmeverpflichtungen in Höhe von 9,4
Mio. € sowie für eine Mietvertragsaufhebung in
Höhe von 6,7 Mio. €. Gegenläufig dazu gab es
bei den Energiekosten eine deutliche Reduktion um 10,6 Mio.
€. Die Aufwendungen für
Fremdwährungssicherung reduzierten sich aufgrund der
volatilen Preisveränderungen im vergangenen Jahr um
13,2 Mio. €. Darüber hinaus konnten die
Aufwendungen für Instandhaltung um 3,7 Mio. €,
Marketing um 2,8 Mio. €, gegenüber nahestehenden
Unternehmen um 0,6 Mio. €, Ausgangsfrachten und
Zölle um 2,1 Mio. €, Provisionen um 1,3 Mio.
€ sowie für Reinigung um 0,7 Mio. € gesenkt
werden. In Zusammenhang mit einer geplanten
Kapitalerhöhung bei der VARTA AG, wurde von einer
MTC-Gesellschaft eine Garantie für eine
Kapitalerhöhung abgegeben. Die hierfür
anfallenden Honorare belaufen sich im Geschäftsjahr
2023 auf 1,8 Mio. €.
Die Reduktion der Bestandsveränderung von 41,9 Mio.
€ im Vorjahr um 67,4 Mio. € auf -25,5 Mio. €
im Geschäftsjahr 2023 bei den fertigen und unfertigen
Erzeugnissen resultiert im Wesentlichen aus dem Abbau von
Beständen im Bereich der Halb- und Fertigfabrikate.
Dies ist sowohl auf ein umsatzstarkes viertes Quartal und
einen damit einhergehenden Lagerabverkauf als auch auf die
Umsetzung der Working Capital Maßnahmen
zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 13,6
Mio. € von 60,4 Mio. € im Vorjahr auf 46,8 Mio.
€ im Jahr 2023 deutlich zurückgegangen. Die
Erträge aus Subventionen und öffentlichen
Zuwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf
38,5 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um
4,6 Mio. € verringert. Der Rückgang resultiert im
Wesentlichen aus dem "Important Project of Common European
Interest on Batteries" (IPCEI). Des Weiteren reduzierten
sich die erhaltenen Entschädigungen aus
Patentrechtsstreitigkeiten um 3,8 Mio. €. Die
aktivierten Eigenleistungen sind deutlich von 29,2 Mio.
€ um 27,8 Mio. € auf 1,4 Mio. € gesunken. Im
Vorjahr sind hier im Wesentlichen aktivierte
Entwicklungskosten in Höhe 27,2 Mio. € im
Zusammenhang mit dem IPCEI Projekt Special Formats
angefallen. Durch die planmäßige Beendigung
einer Projektphase im Rahmen des IPCEI Projekts ergeben
sich im laufenden Geschäftsjahr keine weiteren
aktivierten Entwicklungskosten.
EBITDADas EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen,
Zinsen, Steuern) ist von 67,0 Mio. € auf 25,5 Mio.
€ zurückgegangen. Maßgeblich hierfür
ist unter anderem die fehlende Fixkostendeckung im Segment
Embedded Batteries aufgrund des deutlichen
Umsatzrückgangs sowie einmalige Kosten im Zusammenhang
mit der Restrukturierung in Höhe von 24,9 Mio. €.
Durch den Rückgang der Rohstoff- und Energiekosten im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten die Effekte
teilweise kompensiert werden.
Bereinigtes EBITDADas bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor
Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um
Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des
Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA
für den Vorstand die geeignete
Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen
Ertragskraft des Konzerns bzw. der drei Segmente. Als
Sondereffekte wurden fast ausschließlich einmalig
anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Restrukturierung
in Höhe von 24,9 Mio. € bereinigt. Hierbei
entfallen 5,5 Mio. € auf Personalmaßnahmen, 12,6
Mio. € auf die Erstellung des Sanierungsgutachtens und
weitere Beraterleistungen im Zusammenhang mit der
Restrukturierung sowie 6,7 Mio. € für die im
Rahmen der Sanierung notwendig gewordene Aufhebung des
Geschäftsraummietvertrags für das neue
Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen.
Zusätzlich fällt der nicht zahlungswirksame
Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in
Höhe von T€ 1,0 (2022: T€ 17,0) sowie
Aufwendungen aus M&A-Transaktionen in Höhe von 0,0
Mio. € (2022: 2,5 Mio. €) in die Bereinigung des
EBITDAs. Die nachfolgende Tabelle stellt die
Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA dar:
scrollen
Das bereinigte EBITDA ist im Geschäftsjahr 2023 von
69,5 Mio. € auf 50,4 Mio. € gesunken. Dies
entspricht einem Rückgang von 19,1 Mio. €
beziehungsweise 27,5 %. Die bereinigte EBITDA-Marge bezogen
auf den Umsatz ging um 2,6 Prozentpunkte von 8,7 % in 2022
auf 6,1 % in 2023 ebenfalls deutlich zurück.
Abschreibungen und WertminderungenDie Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich
zum Vorjahr von 255,0 Mio. € auf 403,9 Mio. €
gestiegen. Maßgeblich für die Steigerung sind
die außerplanmäßigen Wertminderungen in
Höhe von 326,5 Mio. € gegenüber 146,3 Mio.
€ im Vorjahr.
Insbesondere im Segment Embedded Batteries ergab sich
aufgrund der Marktentwicklung ein erhöhter
Wertminderungsbedarf.
Betriebsergebnis (EBIT)Das Betriebsergebnis ging von -188,0 Mio. € auf
-378,4 Mio. € im Jahresvergleich zurück. Der
wesentliche Effekt ergibt sich aus dem operativen
Geschäft sowie den beschriebenen negativen
Einflussfaktoren. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die
erhöhten Abschreibungen überproportional
ausgewirkt. Maßgeblich für die höheren
Abschreibungen von 148,9 Mio. € waren vor allem die
Wertminderungen aus dem Asset Impairment.
FinanzergebnisDas Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr von
-10,2 Mio. € in 2022 auf -34,1 Mio. € in 2023
deutlich verschlechtert. Ursächlich hierfür ist
der Anstieg der Zinsaufwendungen, insbesondere aufgrund der
Änderungen der Kreditbedingungen im Zuge der
Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken sowie des
Anstiegs des Zinsniveaus bei den variabel verzinsten
Komponenten des Konsortialkredits und der
Schuldscheindarlehen.
SteuernDer Steueraufwand ist durch das negative Ergebnis vor
Steuern von 2,2 Mio. € in 2022 auf 1,8 Mio. € in
2023 gesunken. Daraus resultiert eine effektive Steuerquote
von -0,4 % (2022: -1,1 %) bezogen auf das Ergebnis vor
Steuern. Zu weiteren Details zu Steuern wird auf den Anhang
des Konzernabschlusses in Kapitel 38
Ertragsteueraufwendungen verwiesen.
KonzernergebnisDas Konzernergebnis ging um -213,9 Mio. € deutlich
gegenüber dem Vorjahresniveau zurück und
beträgt -414,3 Mio. € (2022: -200,4 Mio. €).
3.2. Vermögens- und FinanzlageKonzernbilanz zum 31. Dezember 2023scrollen
scrollen
Langfristige VermögenswerteDie langfristigen Vermögenswerte verringerten sich
um 339,5 Mio. € von 749,2 Mio. € in 2022 auf
409,8 Mio. € in 2023. Dieser Rückgang resultiert
im Wesentlichen aus dem Sachanlagevermögen, das sich
hauptsächlich aufgrund von Wertminderungen in
Höhe von 324,6 Mio. € von 591,9 Mio. € auf
276,8 Mio. € zum 31. Dezember 2023 reduziert hat.
Zusätzlich sind die immateriellen Vermögenswerte
größtenteils aufgrund der laufenden
Abschreibungen von 99,6 Mio. € auf 89,5 Mio. €
zurückgegangen. Die latenten Steueransprüche
reduzierten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 12,5
Mio. € von 19,7 Mio. € auf 7,2 Mio. €
infolge einer konzerninternen Umstrukturierung.
Kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich
im Vergleich zum 31. Dezember 2022 von 509,2 Mio. € um
48,3 Mio. € auf 460,9 Mio. € zum 31. Dezember
2023. Der Rückgang ergibt sich aus dem Abbau der
Vorräte um 33,4 Mio. €. Ursache für den
massiven Abbau, insbesondere bei den Fertigen Erzeugnissen
und Handelswaren, sind zum einen Working Capital
Maßnahmen sowie ein verstärkter Abverkauf im
vierten Quartal 2023. Zudem sind die sonstigen
Vermögenswerte aufgrund der planmäßigen
Veränderungen der Forderungen für
Förderprojekte um 13,6 Mio. € sowie der sonstigen
Forderungen um 3,8 Mio. € zurückgegangen.
Gegenläufig hierzu haben sich die Zahlungsmittel im
Vergleich zum Vorjahr um 11,5 Mio. € erhöht.
Maßgeblich hierfür sind im Wesentlichen das
umsatzstarke vierte Quartal 2023 sowie positive Effekte aus
der Umsetzung von Working Capital Maßnahmen.
Eigenkapital/EigenkapitalquoteDas Eigenkapital ist von 239,5 Mio. € zum 31.
Dezember 2022 auf -124,6 Mio. € zum 31. Dezember 2023
zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote lag zum Stichtag
bei -14,3 % (31. Dezember 2022: 19,0 %). Der Rückgang
des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf das negative
Konzernergebnis in Höhe von -414,3 Mio. €
zurückzuführen. Ein wesentlicher
gegenläufiger Effekt in Höhe von 50,7 Mio. €
resultiert aus der im ersten Quartal durchgeführten
Kapitalerhöhung.
Langfristige SchuldenDie langfristigen Schulden sind um 14,0 Mio. € von
196,0 Mio. € am 31. Dezember 2022 auf 182,0 Mio.
€ im Berichtsjahr zurückgegangen. Wesentlich
für den Rückgang ist die Verringerung der
latenten Steuerverbindlichkeiten um 16,5 Mio. € von
16,9 Mio. € auf rund 0,5 Mio. € infolge einer
konzerninternen Umstrukturierung.
Kurzfristige SchuldenDie kurzfristigen Schulden sind von 823,0 Mio. €
auf 813,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023 leicht
zurückgegangen. Die Reduzierung resultiert im
Wesentlichen aus dem Rückgang der Steuerschulden um
16,2 Mio. € von 46,4 Mio. € auf 30,2 Mio. €,
insbesondere das Steuerjahr 2020 betreffend.
Gegenläufig erhöhten sich die abgegrenzten
Schulden um 25,2 Mio. € von 96,4 Mio. € auf 121,6
Mio. € hauptsächlich aufgrund ausstehender
Rechnungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten erhöhten sich im Wesentlichen
aufgrund von Zinsabgrenzungen in Höhe von 3,9 Mio.
€ auf 492,6 Mio. €.
Net Working CapitalDas Net Working Capital hat sich von 162,7 Mio. €
zum Jahresende 2022 auf 158,7 Mio. € zum 31. Dezember
2023 reduziert. Das entspricht einem Rückgang von 4,0
Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Net Working
Capital Quote berechnet sich im Verhältnis zu den
Umsatzerlösen der letzten drei Monate hochgerechnet
auf ein Jahr und liegt dabei zum 31. Dezember 2023 bei 14,9
% (31. Dezember 2022: 17,1 %). Die Verbesserung der Net
Working Capital Quote um 2,2 Prozentpunkte ist im
Wesentlichen auf die positiven Effekte aus den Working
Capital Maßnahmen sowie auf das umsatzstarke vierte
Quartal zurückzuführen.
Kapitalflussrechnungscrollen
Der Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit beträgt im
Geschäftsjahr 86,6 Mio. € und liegt damit 66,2
Mio. € über dem Vorjahreswert.
Über das Geschäftsjahr 2023 hinweg wurde der
Bestand an Vorräten um 33,4 Mio. € reduziert.
Überbestände im Vorratsvermögen, die sich
aufgrund von Unsicherheiten in den Lieferketten
während des Jahres 2022 erhöht hatten, wurden im
Jahr 2023 durch die erfolgreiche Umsetzung von
Bestandsreduktionsmaßnahmen als Teil der
Restrukturierung abgebaut.
Darüber hinaus konnten die sonstigen Forderungen,
im Wesentlichen resultierend aus Zahlungseingängen
für Fördermittel, reduziert werden.
Gegenläufig hierzu haben sich die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen entwickelt, wodurch ein Anstieg
in Höhe von 4,4 Mio. € zu verzeichnen war. Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der
übrigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten
verminderten sich um 14,4 Mio. €. Auch bei den
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus
Personalvorsorge ist ein Rückgang von 13,0 Mio. €
zu verzeichnen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich von
-166,5 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf -74,4 Mio.
€ deutlich reduziert. Die Auszahlungen für
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen (CAPEX) liegen deutlich unter dem
Vorjahreszeitraum und betragen 73,9 Mio. € (2022:
111,6 Mio. €). Sie wurden an die aktuelle
Geschäftsentwicklung angepasst.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist von
181,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 auf -0,2 Mio.
€ in 2023 zurückgegangen. Der positive Cashflow
aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022
begründete sich aus der Aufnahme von Darlehen in
Höhe von 319,2 Mio. €, bestehend aus einem
Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. €
sowie der übrigen vollständigen Inanspruchnahme
der Kreditlinie des Konsortialkredites in Höhe von
70,0 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 konnten die
bezahlten Zinsen in Höhe von 25,1 Mio. € sowie
die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von
22,0 Mio. € durch die Einzahlung aus der
durchgeführten Kapitalerhöhung über 50,7
Mio. €, die vollständig vom
Mehrheitsaktionär getragen wurde, ausgeglichen werden.
Der Bestand der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente beträgt zum Stichtag
31. Dezember 2023 insgesamt 120,2 Mio. € und liegt
damit über dem Vorjahreswert von 108,7 Mio. €.
Vorhandene Kreditlinien sind zum Bilanzstichtag
vollumfänglich ausgeschöpft. Einzelheiten zur
Konzernfinanzierung sind in Kapitel 13 Vermögens- und
Finanzlage unter Verbindlichkeiten erläutert.
Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und ErtragslageNach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 kann
festgehalten werden, dass die Entwicklung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des VARTA AG
Konzerns insgesamt unerfreulich verlaufen ist. Externe
Faktoren wie die Eintrübung des Konsumklimas und der
daraus resultierenden Nachfragereduktion belasteten die
Ertragslage des Unternehmens erheblich. Hinzu kamen
notwendige Preisreduktionen und Multisourcing Strategien
unserer Kunden. Als Folge mussten auch Wertminderungen auf
Sachanlagevermögen und Geschäfts- oder
Firmenwerte vorgenommen werden. Dies hatte letztlich ein
defizitäres Konzernergebnis zur Folge, was in
Kombination mit einem hohen Bestand an Fremdkapital, die
Eigenkapitalquote der VARTA AG zum 31. Dezember 2023
belastete. Diese außergewöhnlichen externen
Faktoren führten, in ihrer Gesamtheit, zu einer
Entwicklung, die stark von den Erwartungen und Zielen des
Unternehmens zum Jahresanfang abgewichen ist.
4. Forschung und EntwicklungÜber die Weiterentwicklung der State-of-the-Art
Technologie hinaus hat die VARTA AG Gruppe durch die
strategische Auswahl und Teilnahme an national und EU
geförderten Projekten die Möglichkeit
erschlossen, neue Technologien in der frühen Phase zu
identifizieren. Dieses ermöglicht die enge Vernetzung
mit Partnern aus der Industrie und der
Forschungslandschaft. Dieser Prozess wird kontinuierlich
fortgeführt und bewertet und den strategischen
Rahmenbedingungen angepasst. Weiterhin wird durch die
Teilnahme an Konferenzen und Messen die ständige
Erweiterung der Wissensbasis sowie die Vernetzung in die
Forschungslandschaft sichergestellt. Darüber hinaus
wird über Praktika, Abschlussarbeiten und Promotionen
ein enger Kontakt in die Forschungslandschaft
sichergestellt.
Ein weiterer Beitrag zur kontinuierlichen Sicherstellung
des technologischen Fortschrittes und der Entwicklung
führender Batteriezelltechnologie ist die enge
Zusammenarbeit mit der VARTA Innovation GmbH in Graz. Diese
Zusammenarbeit ermöglicht die Bewertung und
Entwicklung von Elektrodenmaterialien in der frühen
Phase und bildet die Basis für die Entwicklung neuer,
technologisch führender Batteriezellen.
Mittels strategischer Bewertung und entsprechend dem
Technologiegrad der jeweiligen Technologien wird seitens
F&E die Grundlage für die Industrialisierung und
Markteinführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
in den Segmenten und dem Management zur Entscheidung
bereitgestellt.
Für den VARTA AG Konzern ergab sich für das
Geschäftsjahr 2023 ein Anstieg des Forschungs- und
Entwicklungsaufwandes auf 27,4 Mio. € (2022: 23,2 Mio.
€). Daraus resultiert eine F&E-Aufwandsquote von
3,3 % (2022: 2,9 %).
Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 1,4
Mio. € (2022: 29,2 Mio. €) wurden im Jahr 2023
selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche
noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von 0,6
Mio. € (2022: 27,2 Mio. €) erfasst. Dies betrifft
im Wesentlichen das Segment Power Batteries.
Consumer BatteriesDas Segment Consumer Batteries bildet das Geschäft
mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, portablen
Speicherlösungen (Power Banks) und Leuchten ab. Im
F&E Center in Dischingen arbeiten Wissenschaftler,
Ingenieure und Techniker an der Weiterentwicklung der
Alkali-Mangan-Batterie. Die Optimierung des mechanischen
Designs sowie die Evaluierung verbesserter Materialien und
Rezepturoptimierung stehen im Vordergrund.
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment
Consumer Batteries lag im Geschäftsjahr 2023 bei 2,2
Mio. € (2022: 1,9 Mio. €). Damit ergab sich eine
F&E-Aufwandsquote von 0,6 % zum Umsatz (2022: 0,5 %).
Embedded BatteriesIm Bereich der Mikro- und Hörgerätebatterien
lag in 2023 ein besonderer Fokus auf der Steigerung der
Energiedichte. Durch die Entwicklung eines neuen
Gehäusekonzepts für die Mikrobatterien von VARTA
AG konnte dies erreicht werden. Die Markteinführung
des neuen Gehäuses ist für 2025 geplant.
Lithium-Ion Small Cells bildet den Geschäftsbereich
für kleinformatige Lithium-Ionen-Rundzellen für
OEM-Anwendungen. In diesem Bereich war auch im Jahr 2023,
wie im Jahr 2022, die Weiterentwicklung der
wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für
Hightech-Kundenprodukte, insbesondere für Premium True
Wireless Stereo Headsets (TWS), ein Schwerpunkt. Im
Vordergrund standen nach wie vor die weitere Steigerung der
Energiedichte, die Evaluierung und Qualifizierung neuer
Materialien, die Kostenreduktion bei den Rohstoffen, sowie
die Entwicklung von effizienteren Fertigungsverfahren.
Gemäß der im Jahr 2022 vorgestellten Zell
Roadmap bis 2027 wurden die Entwicklungsarbeiten weiter
vorangetrieben. Die Absicherung von drei neuen Produkten
für den Serienanlauf in 2024 war 2023 auf der
Entwicklungsseite im Hauptfokus zur Typenfreigabe.
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment
Embedded Batteries lag im Geschäftsjahr 2023 bei 13,3
Mio. € (2022: 16,6 Mio. €). Damit ergab sich eine
F&E-Aufwandsquote von 6,2 % zum Umsatz (2022: 5,5 %).
Power BatteriesUnter das Segment Power Batteries fallen
Energiespeicherlösungen für vorrangig private,
aber auch für kommerzielle Anwendungsbereiche. Im
Bereich Energiespeicher wurden Verbesserungen im gesamten
Produktportfolio durch neue Funktionen und die Erweiterung
der Konnektivität zu weiteren Geräteklassen
erreicht. Außerdem wird die Entwicklung eines
ultraschlanken Hochvolt-Energiespeichersystems
vorangetrieben, welches 2024 zur Markteinführung
gebracht wurde. Zudem gehören zu dem Segment die
Geschäftsbereiche Lithium-Ion Battery Packs sowie
Lithium-Ion Large Cells. Im Bereich der zylindrischen
Zellen werden Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen
entwickelt und produziert. Das wird insbesondere durch
innovative mechanische Lösungen für die
Stromableitung, die auf Grund sehr niedriger
Innenwiderstände eine hohe Leistungsdichte
ermöglichen, erreicht. Kombiniert wird diese
Innovation mit neuartigen, energiereichen
Elektrodenmaterialien, so dass sich zukünftig
Leistungs- und Energiedichte in einer Zelle vereinen
lassen. Auch Schnellladefähigkeit lässt sich
zukünftig besser mit einer hohen Energiedichte
kombinieren. Damit grenzt sich die VARTA AG deutlich von
heute verfügbaren Lösungen ab, was eindrucksvoll
im herstellerneutralen Benchmark der Batemo Datenbank
sichtbar wurde. Die erste Zelle der ersten Generation wurde
entwicklungstechnisch fertig gestellt und geht 2024 in den
Hochlauf. Weiterhin wurden in 2023 umfangreiche
Entwicklungsaktivitäten für eine Zelle der
zweiten Generation gestartet. Hierin enthalten sind u.a.
die Erforschung von Batteriematerialien und -komponenten
mit der Zielapplikation Powertools für professionelle
Anwender. Parallel geht es auch um die technologische
Entwicklung von effizienten und nachhaltigen
Fertigungsprozessen für eine zukünftige
industrielle Skalierung der innovativen Zelltechnologie der
Generation zwei.
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Power
Batteries lag im Geschäftsjahr 2023 bei 12,0 Mio.
€ (2022: 4,6 Mio. €). Damit ergab sich eine
F&E-Aufwandsquote von 5,0 % zum Umsatz (2022: 3,3 %).
5. Investitionen ohne M&A (CAPEX)Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen werden im Konzern als CAPEX bezeichnet. Es
wurden Maßnahmen verfolgt, um notwendige
Produktionskapazitäten bei den
Lithium-Ionen-Knopfzellen zu erweitern. Daneben verfolgt
das Unternehmen das Ziel, mit der Komplettierung und
Industrialisierung einer Kleinserienfertigung für
großformatige Zellen sowie einer neuen Fabrik
für Energiespeicher, neue
Geschäftstätigkeiten zu eröffnen.
Die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen betragen im
Geschäftsjahr 2023 insgesamt 73,9 Mio. € (2022:
111,6 Mio. €) und dienen im Wesentlichen der
Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den
Lithium-Ionen-Knopfzellen, der Komplettierung und
Industrialisierung einer Pilotanlage für
großformatige Zellen sowie zusätzlichen
Fertigungskapazitäten für Energiespeicher. Die
Investitionen liegen innerhalb der Erwartungen. In
regelmäßigen Abständen sind
Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen,
zur Entwicklung neuer Produkte sowie für
qualitätssichernde Maßnahmen notwendig.
6. Ertragslage SegmenteDas Unternehmen ist in die Segmente Consumer Batteries,
Embedded Batteries und Power Batteries aufgeteilt.
Für das Gesamtjahr 2023 hat sich das Margenbild
insgesamt im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer
Materialkosten, besonders im ersten Halbjahr, sowie eine
Reduktion der Umsätze von Produkten mit einer hohen
Bruttomarge, verschlechtert. Bezogen auf das zweite
Halbjahr 2023 ist im Vergleich zum ersten Halbjahr des
Jahres, das von hohen Einkaufspreisen geprägt war,
eine Aufhellung des Margenbildes erkennbar. Zur
Verbesserung haben die konsequenten
Kostensenkungsmaßnahmen ebenso beigetragen, wie
zuletzt rückläufige Material- und Energiekosten,
positive Einmaleffekte aus Kundenprojekten und selektive
Preisanhebungen, insbesondere im Segment Consumer
Batteries.
Die Verbesserung des Margenbildes wird, vor allem im
zweiten Halbjahr 2023, durch die Breite des Geschäfts
getragen. Die traditionelle Saisonalität der
Geschäftsentwicklung mit etwas schwächeren
Umsätzen im ersten Halbjahr und der saisonalen
Belebung in der zweiten Jahreshälfte dürfte diese
Entwicklung unterstützen. Dieses Muster zeigt sich
typischerweise besonders stark in den Segmenten Consumer
Batteries und Embedded Batteries. Im Segment Embedded
Batteries behauptet die VARTA AG einerseits seine weltweit
führende Position in einem sich stark wandelnden
Marktumfeld und hat andererseits im Geschäftsbereich
Lithium-Ion Small Cells (CoinPower Zellen) den
herausforderndsten Bereich in Bezug auf die
Ergebnisqualität. Letzteres resultiert aus den
volatilen Forecasts, insbesondere aufgrund der laufend
variierenden Abnahmeprognosen seitens eines
Großkunden. Im Geschäftsjahr 2023 reduzierten
sich die Verkaufszahlen in diesem Geschäftsbereich
deutlich gegenüber Vorjahr. Das Segment Consumer
Batteries zeichnet sich unverändert als stabile,
tragende Säule der VARTA AG aus. Das Segment Power
Batteries steht unter anderem für den Aufbau
zukunftsträchtiger Technologien. Auf diesen
Säulen fußt die Strategie des VARTA AG Konzerns,
der darauf aufsetzend die begonnene Restrukturierung
konsequent fortsetzen wird.
Consumer Batteries ist und bleibt eine stabile, tragende Säule der VARTA AG auch in der Zukunftscrollen
Das Segment Consumer Batteries bildet das Geschäft
mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable
Power (Power Banks) und Leuchten ab. In diesem Segment ist
der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr von 365,9 Mio. €
auf 370,0 Mio. € gestiegen. Das entspricht einem
Anstieg von 1,1 %.
Das bereinigte EBITDA des Geschäftsjahres 2023 ist
um 72,0 % gegenüber Vorjahr gestiegen. Dies resultiert
insbesondere aus einer Erholung der Rohstoff- und
Energiepreise im zweiten Halbjahr 2023, sowie selektiven
Preisweitergaben an den Kunden, was eine deutliche
Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge zur Folge hatte.
Diese hat um 5,8 Prozentpunkte auf 14,1 % zugelegt.
Der verhaltenen Endkundennachfrage nach
Haushaltsbatterien konnte durch gezielte Maßnahmen,
vor allem durch die Gewinnung neuer Handelskunden,
erfolgreich begegnet werden. Die im Jahresverlauf
rückläufigen Energie- und Rohstoffkosten,
selektive Preisweitergaben sowie die erfolgreich
umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen führten zu
der deutlichen Margenverbesserung. Der typische saisonale
Rückenwind im zweiten Halbjahr unterstützte diese
Entwicklung zusätzlich.
Mit Embedded Batteries bietet die VARTA AG innovative und bewährte Lösungen für Hörgeräte, kabellose Kopfhörer und medizinische Anwendungenscrollen
Das Segment Embedded Batteries umfasst zum einen das
Geschäft mit Mikro- und Hörgerätebatterien
und zum anderen die kleinformatigen Lithium-Ionen
Rundzellen für OEM-Anwendungen.
Der Umsatz lag im Geschäftsjahr 2023 bei 213,0 Mio.
€, was einem Umsatzrückgang von 29,1 %
entspricht. Für das Gesamtjahr 2023 ist das bereinigte
EBITDA im Vergleich zum Vorjahr um 50,8 Mio. € auf
-16,7 Mio. € gefallen. Die bereinigte EBITDA-Marge lag
bei -7,9 %, was einer Verschlechterung von 19,2
Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die Nachfrage im Markt für Embedded Batteries hat
sich insgesamt verhalten entwickelt. Der
Umsatzrückgang im Segment ist größtenteils
auf den Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells
zurückzuführen. Für dessen
Umsatzeinbußen waren im Wesentlichen die geringeren
Abnahmemengen seitens unseres Großkunden
verantwortlich. Daneben belasteten das Segment das schwache
Konsumklima und die Realeinkommensverluste der vergangenen
Jahre sowie die zurückgegangene Endkundennachfrage
nach Produkten der Unterhaltungselektronik.
Die VARTA AG hat die für 2023 angekündigten
Personalmaßnahmen, wie die Kurzarbeit im Werk
Nördlingen sowie das Auslaufen von befristeten
Arbeitsverträgen, erfolgreich umgesetzt, um der
veränderten Absatzentwicklung entgegenzuwirken. Die
VARTA AG hat weiterhin ausreichend vorgehaltene
Kapazität, um im Falle einer kurzfristigen
Nachfrageerholung flexibel reagieren und zusätzliche
Mengen produzieren zu können. Darüber hinaus soll
durch Optimierungen der Produktionsstrukturen das Werk
flexibler auf Auslastungsschwankungen ausgerichtet werden.
Power Batteries ist der langfristige Wachstumstreiber der VARTA AG in prosperierenden Zukunftsmärktenscrollen
Das Segment Power Batteries umfasst die
Geschäftsbereiche Energy Storage Systems, Lithium-Ion
Battery Packs sowie Lithium-Ion Large Cells. Darüber
hinaus fallen mögliche Sondereffekte des Konzerns in
dieses Segment.
Der Umsatz im Segment Power Batteries ist im Jahr 2023
im Vergleich zum Vorjahr von 140,5 Mio. € auf 237,3
Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Umsatzwachstum
von 68,9 %. Das bereinigte EBITDA ist von 5,0 Mio. €
auf 14,8 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem
Zuwachs von 9,8 Mio. € und resultierte in einer
Verbesserung der bereinigten EBITDA Marge, die um 2,6
Prozentpunkte auf 6,2 % gestiegen ist.
Das kräftige Umsatzwachstum im Segment Power
Batteries resultierte vor allem aus der starken Nachfrage
nach Energiespeicherlösungen, die ein höheres
Maß an Unabhängigkeit von externen
Energielieferanten ermöglichen. Außerdem
beeinflussten Effekte aus nachträglichen
Preisanpassungen sowie aus Projektabrechnungen bei
großformatigen Zellen das Ergebnis positiv. Dieser
Effekt machte im Gesamtjahr 39,0 Mio. € aus. Beide
Effekte erklären weitgehend die Umsatzverbesserung
gegenüber den Vorquartalen. Gegenläufig hat sich
der Geschäftsbereich Lithium-Ion Battery Packs
entwickelt, der weiterhin von einer gedämpften
Nachfrage im Premiumsegment gekennzeichnet ist.
Die im Jahr 2024 in Betrieb genommene neue
Fertigungsanlage für die VARTA.wall in Neunheim bei
Ellwangen erlaubt der VARTA AG langfristig am
prognostizierten Marktwachstum zu partizipieren. Die
Nachfrage nach Energiespeicherlösungen hat sich Ende
2023 und in 2024 allerdings sehr deutlich eingetrübt.
Hohe Lagerbestände im Großhandel sowie
preisaggressive Wettbewerber haben die Margen zuletzt
sinken lassen und werden kurzfristig auch zu einem
Nachfragerückgang führen. Darüber hinaus ist
davon auszugehen, dass die Anlaufkosten für die
VARTA.wall-Produktion das Margenbild zusätzlich
belasten werden. Ab 2025 sieht eine im Auftrag der VARTA AG
erstellte Marktstudie von McKinsey allerdings wieder eine
deutliche Marktbelebung und prognostiziert kontinuierlich
attraktive Wachstumsraten für
Energiespeicherlösungen, von der auch die VARTA AG
insbesondere durch die Produkteinführung der
VARTA.wall profitieren möchte.
7. MitarbeitendeDie erfolgreiche Entwicklung der Gruppe basiert auf der
Kompetenz und den Fähigkeiten der Mitarbeitenden sowie
ihrer Identifikation mit dem Unternehmen. Neben der
Ausbildung der Mitarbeitenden sorgen Fortbildungen und
Schulungen für ein hohes Kompetenzniveau. Der Konzern
ist an engagierten und motivierten Mitarbeitenden
interessiert, die in einem starken Team die Innovation des
Unternehmens weiter vorantreiben möchten. Um
Innovation auch im HR-Bereich weiterzutreiben, setzt VARTA
AG auf die Digitalisierung wesentlicher Personalprozesse.
Die VARTA AG als Technologieunternehmen beschäftigt
mit 45,0 % seiner globalen Beschäftigten einen hohen
Anteil an Mitarbeiterinnen. Um sich bestmöglich an den
Bedürfnissen aller Mitarbeitenden zu orientieren und
eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern,
unterstützt die VARTA AG flexible Arbeitszeitmodelle.
Je nach Einsatzbereich bietet das Unternehmen verschiedene
Schichtmodelle, Gleitzeitregelungen, Altersteilzeit und
mobiles Arbeiten an. Für die Zukunft sind die
Implementierung eines Programms zur Job-Rotation, die
Erarbeitung von Möglichkeiten mit zeitlicher
Befristung an anderen VARTA AG-Standorten zu arbeiten,
sowie einheitliche Regelungen zum mobilen Arbeiten geplant.
Es soll sichergestellt werden, dass sich Mitarbeitende
langfristig an das Unternehmen binden und anhand
gemeinsamer Unternehmensziele und -werte mit der VARTA AG
identifizieren. Durch eine langjährige
Betriebszugehörigkeit bringen die Mitarbeitenden
exzellente Fachkenntnisse in ihren Aufgabengebieten mit.
Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber stellen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention im VARTA
AG Konzern wichtige Säulen für die
Beschäftigung dar. Der Anspruch der VARTA AG ist es,
auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestimmte
Gesundheitsleistungen anzubieten und sie somit in ihrer
Leistungsfähigkeit und Motivation nachhaltig zu
stärken.
Die VARTA AG bietet ein breites Angebot an
Ausbildungsberufen im technischen und kaufmännischen
Bereich sowie duale Studienrichtungen mit den Schwerpunkten
Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsinformatik,
Wirtschaftsingenieurwesen und Betriebswirtschaftslehre an.
Das Unternehmen begleitet im Schnitt circa 90
Auszubildende; im Jahr 2023 haben 28 neue Auszubildende und
dual Studierende ihren Werdegang bei der VARTA AG Gruppe
begonnen. Auf über 1.000 m
2 bietet das Unternehmen im Ausbildungszentrum
der VARTA AG Academy State-of-the-Art-Applikationen und
-Geräte wie Laserbeschriftungen oder 3D-Drucker.
Digitale Lernplattformen ergänzen zeit- und
ortsunabhängig die Wissensvermittlung.
ArbeitgeberattraktivitätDurch gezielte Maßnahmen wird versucht, die
Mitarbeitenden durch attraktive Angebote und Kooperationen
an das Unternehmen zu binden. Dies ist gerade in Zeiten
wirtschaftlicher Herausforderungen essenziell.
Die Führungskräfte des Konzerns treffen sich
in regelmäßigen Führungsworkshops.
Nachwuchsführungskräfte werden mit gezieltem
Training und Mentoring auf zukünftige
Führungsaufgaben vorbereitet. Weiterhin werden
bedarfsgerechte Entwicklungsinitiativen für die
Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens
gefördert.
Die Anzahl der Mitarbeitenden der gesamten Gruppe
verringerte sich von 4.498 Mitarbeitenden im Vorjahr auf
3.999 Mitarbeitende zum 31. Dezember 2023.
In Summe verteilten sich die Mitarbeitenden zum
Bilanzstichtag wie folgt auf die Regionen:
scrollen
8. Chancen- und RisikoberichtDie VARTA AG und ihre Tochtergesellschaften werden im
Rahmen ihrer globalen Geschäftstätigkeiten mit
einer Vielzahl von Risiken konfrontiert, die das
Konzernergebnis spürbar beeinflussen können.
Durch das implementierte Risikomanagementsystem werden
diese Risiken frühzeitig identifiziert, bewertet und
berichtet.
In der zweiten Jahreshälfte 2023 wurde das
Risikomanagementsystem grundlegend überarbeitet. Die
aktuell gültigen Regelungen sind im Folgenden
näher beschrieben und erläutert. Für das
Geschäftsjahr 2023 wurde zur Darstellung der
TOP-Risiken ein qualitativer Ansatz gewählt. Chancen,
die sich für den VARTA AG-Konzern ergeben, werden in
den monatlichen Forecasts kontinuierlich abgebildet. Eine
Clusterung, analog der Risiken, wird für Chancen im
Konzern gegenwärtig nicht vorgenommen.
8.1. RisikomanagementsystemDas Risikomanagement unterstützt das Unternehmen
bei der Einhaltung von Vorschriften, ermöglicht eine
fundierte Entscheidungsfindung, verbessert die Effizienz
der Abläufe und verringert die Wahrscheinlichkeit von
Fehlschlägen. Zur frühzeitigen Identifikation,
Analyse und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit
bestehenden Risiken hat die Gesellschaft verschiedene
Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet, die
in einem internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem
verankert sind.
Dieses umfasst entsprechend der gesetzlichen
Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 und Abs. 3
AktG auch ein Risikofrüherkennungssystem. Wesentliche
Bausteine der Risikofrüherkennung sind ein strategisch
ausgerichtetes Planungssystem, eine jährliche
Budgetplanung, die mehrfach innerhalb des laufenden Jahres
überprüft und an die aktuellen Erkenntnisse
angepasst wird, monatliche Plan-Ist-Vergleiche und
verschiedene Leistungskennzahlen innerhalb des gesamten
Konzerns.
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement
liegt beim Vorstand, welcher die Ergebnisse des
Risikomanagements bei Entscheidungen berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat inklusive des Prüfungsausschusses ist
durch die regelmäßige Berichterstattung in den
Risikomanagementprozess eingebunden und bewertet auch die
vom Vorstand festgelegte Risikostrategie für den VARTA
AG-Konzern und das Risikomanagementsystem. Mindestens
vierteljährlich finden Sitzungen des Management Boards
statt, in denen Risiken und Chancen der
Geschäftsaktivitäten analysiert und erörtert
werden. Das Risikomanagementsystem unterscheidet dabei
zwischen finanziellen, operativen, strategischen und
Compliance Risiken. Hierbei werden alle Risiken anhand
einer Risikomatrix als geringfügig, moderat oder
wesentlich eingeordnet. Die folgende Abbildung zeigt die
neu eingeführte Risikomatrix und die angewendeten
Bandbreiten zur Quantifizierung von Risiken.
![]() Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die
Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung
der TOP-Risiken. Zu diesen Risiken zählen alle
Sachverhalte, die als wesentlich eingestuft sind und
folglich eine entsprechende Auswirkung auf die Ergebnis-
oder Liquiditätssituation haben können.
Zusätzlich werden die TOP-Risiken um die zehn
größten Risiken gemäß ihrem
Nettoschadenswert erweitert. Der erwartete
Nettoschadenswert wird im Rahmen eines Regelprozesses
konzernweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der
Kombination von Nettoschadenswert und
Eintrittswahrscheinlichkeit zusammen.
Zur Identifikation der Risiken wurden im
Geschäftsjahr neue Risikoverantwortliche definiert,
welche die Risikosituation ihres Bereichs beobachten,
quantifizieren und dann an den Risk Manager berichten. Um
eine enge Verzahnung mit operativen und
finanzwirtschaftlichen Fragestellungen sicherzustellen, ist
das Risikomanagement inklusive dem Risk Manager direkt
unter dem Finanzvorstand angesiedelt. Es wird jährlich
intern geprüft und gegebenenfalls verbessert.
Zur Früherkennung von potenziell
bestandsbedrohenden Entwicklungen und zur Bestimmung des
Gesamtrisikoumfangs erfolgt eine Aggregation mittels
Monte-Carlo-Simulation. In diese Risikoaggregation
fließen jeweils die Nettoschadenswerte, das
heißt die Risiken unter Berücksichtigung von
risikomindernden Maßnahmen sowie die
Eintrittswahrscheinlichkeiten der TOP-Risiken ein.
Bei der Monte-Carlo-Simulation werden für die
TOP-Risiken des Unternehmens in unabhängigen
Simulationsläufen einhunderttausend mögliche
risikobedingte Zukunftsszenarien durchgespielt und dabei
die Auswirkungen auf die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung
und die Plan-Bilanz berechnet. Nach allen
Simulationsläufen wird das mit einem Konfidenzniveau
von 90,0 % simulierte Planergebnis vom ursprünglichen
Planergebnis abgezogen und ergibt die Gesamtrisikoposition.
Die Gesamtheit aller Simulationsläufe liefert eine
repräsentative Stichprobe in Bezug auf die
Wahrscheinlichkeit einer Überschuldung oder einer
Illiquidität.
Die Ergebnisse der Aggregation sind die Basis der
Berichterstattung über die Risikotragfähigkeit an
den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Das Risikomanagement und dessen beitragende Elemente
sind regelmäßig Gegenstand von
Prüfungsaktivitäten der internen Revision. So
können, falls Mängel aufgedeckt werden, geeignete
Maßnahmen zu deren Beseitigung initiiert werden. Auf
diese Weise wollen wir sicherstellen, dass Vorstand und
Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über
wesentliche Risiken informiert werden.
8.2. Internes KontrollsystemEinen wichtigen Teil des Risikomanagements stellt das
rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der VARTA
AG dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem
die vom Management eingeführten Grundsätze,
Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die
organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen
zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
Geschäftstätigkeit, zur
Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der
internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung
der für den Konzern maßgeblichen Vorschriften
gerichtet sind.
In den einzelnen Tochtergesellschaften ist ein den
jeweiligen Verhältnissen angepasstes internes
Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich
weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das
Prinzip der Funktionstrennung.
Es gibt konzernweit einheitliche
Bilanzierungsrichtlinien. Weiterhin ist das Rechnungswesen
weitestgehend am Hauptsitz des Unternehmens in Ellwangen
zentralisiert.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für das
interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick
auf den Konzernrechnungslegungsprozess.
8.3. RisikosituationAus der Gesamtheit der identifizierten Risiken werden
nachfolgend jene Risiken dargestellt, die aus heutiger
Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im
Prognosezeitraum, aktuell sind das 36 Monate, in
wesentlichem Umfang negativ beeinflussen können.
Gemäß der oben erwähnten Bewertung der
TOP-Risiken stellt sich die Risikosituation für den
VARTA AG-Konzern zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
scrollen
Da die VARTA AG innerhalb des Risikomanagementsystems im
vergangenen Jahr umfangreiche Änderungen an der
Risikorichtlinie vorgenommen hat, ist eine Darstellung der
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aufgrund
geänderter Parameter zur Risikoquantifizierung nicht
aussagekräftig.
Durch diverse Ereignisse nach dem Berichtsstichtag 31.
Dezember 2023 (siehe 47 Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag), hat sich die Risikosituation seither zu
jedem neuen Risk Assessment kontinuierlich verändert.
Hierbei sind im Wesentlichen geringere IT-Risiken
hervorzuheben, welche bedingt durch umfangreiche
Maßnahmen aus den Folgen der im Februar 2024
stattgefundenen Cyberattacke niedriger eingestuft wurden.
Ebenso wurde zum Halbjahr 2024 aufgrund der finanziell
angespannten Lage und dem im Juli 2024 angezeigten
StaRUG-Verfahren ein mögliches Refinanzierungsrisiko
mit hohem Nettoschadenswert aufgenommen.
Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen-, sowie die
Risikokategorien zum Berichtsstichtag ohne weitere
Einstufung der Wertigkeit dargestellt.
8.4. Operative RisikenDie zentrale IT-Abteilung des VARTA AG-Konzerns ist
weltweit für alle Informationssysteme und
Berechtigungen der Anwender zuständig. Die
IT-Landschaft ist global einheitlich und wenig
fragmentiert. Hierbei wird der nahtlose Zugriff auf
relevante Daten, Systeme und technische Anwendungen
für die Mitarbeitenden gewährt. Der Verlust oder
die Manipulation von Daten kann zu Unterbrechungen des
Geschäftsbetriebs führen und damit auch unsere
Kunden tangieren. Systemausfälle können
erhebliche Auswirkungen auf die Produktion und damit
ausbleibenden Umsatz zur Folge haben. Fehlende
IT-Verfügbarkeit und etwaige Cyberkriminalität
stellen trotz der vergangenen Cyberattacke weiterhin
ernstzunehmende Risiken dar. Aus diesen Gründen wird
das IT-Risiko als wesentlich eingeschätzt.
Zur Risikoreduzierung wird auf fortlaufende Optimierung
der Systemlandschaft gesetzt, um den bestmöglichen
Schutz gegenüber Angriffen von außerhalb zu
gewährleisten. Die IT überwacht außerdem
kontinuierlich den Systembetrieb, implementiert wenn
möglich neue Softwarelösungen,
überprüft regelmäßig die bestehenden
Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt
gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme
an. Damit trägt dieses Berechtigungskonzept im
Wesentlichen zum internen Kontrollsystem bei.
Die in 2022 zurückgegangene Nachfrage sowie die
Abhängigkeit eines Großkunden aus dem
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells aus dem
Segment Embedded Batteries hat sich in 2023 weiter
fortgesetzt. Dadurch besteht weiterhin eine Unterauslastung
der Produktionskapazitäten. Vor dem Hintergrund der
Erkenntnisse und der Entwicklung im Geschäftsjahr 2023
bleibt das Risiko im Geschäftsbereich Lithium-Ion
Small Cells weiterhin wesentlich. Das Risiko impliziert
ebenso den möglichen Preisdruck auf den
Absatzmärkten und eine geringe Fähigkeit,
Kostensteigerungen auf die Endkunden vollständig
weiterzugeben. Dies birgt Profitabilitätsrisiken
für den Konzern.
Bereits 2022 wurden Maßnahmen eingeleitet, um die
Kapazitäten an die aktuelle Marktlage anzupassen. Eine
hohe Auslastung ist notwendig, um das mit erheblichen
Investitionen aufgebaute kapitalintensive
Lithium-Ionen-Geschäft profitabel zu betreiben. Dabei
sollen die Umsatzströme deutlich differenzierter
aufgebaut und die Bedeutung eines einzelnen Kunden in der
Folge weiter reduziert werden. Mit neuen Kundenprojekten
soll die Auslastungssituation stabilisiert und der Umsatz
wieder gesteigert werden. Auch hier sind potenzielle
Risiken möglich, welche sich unmittelbar auf den
Ertrag auswirken können.
Zur Herstellung unserer Produkte in den einzelnen
Geschäftsbereichen bezieht der VARTA AG-Konzern
zahlreiche Einzelkomponenten und Rohmaterialien von
externen Lieferanten. Dabei ist unser oberstes Ziel, durch
ständige Einbindung von weiteren Anbietern die
Abhängigkeit von einzelnen Zulieferern zu
diversifizieren und vor allem im Hinblick auf
klimabedingte, physische und (geo)politische
Einflussfaktoren breiter aufzustellen. Durch
regelmäßigen Kontakt zu unseren Lieferanten wird
zudem versucht, potenzielle Lieferengpässe
möglichst früh zu erkennen bzw. ganz zu
vermeiden. Dennoch kann dieses Risiko nicht
vollständig ausgeschlossen werden und wird deshalb mit
moderat eingestuft.
8.5. Strategische RisikenAufgrund kontinuierlicher Forschungs- und
Entwicklungsarbeit setzt der VARTA AG-Konzern in vielen
Bereichen weltweit Maßstäbe und gehört in
den wichtigen Wachstumsmärkten zu den
Innovationsführern. Die entwickelten
Produktionsprozesse und die entsprechend qualifizierten und
erfahrenen Mitarbeiter runden das Kompetenzprofil ab.
Unmittelbar durch diesen Umstand besteht ein wesentliches
Risiko u.a. darin, nicht zeitgerecht nötige Ersatz-
oder Nachfolgeprodukte entwickeln zu können. Ebenso
besteht die Gefahr, dass bisher vergleichbare Lösungen
am Markt einen potenziellen Entwicklungsrückstand zum
VARTA AG-Konzern aufholen. Dadurch könnten
gegebenenfalls Trends verpasst und geplante Umsätze
ausbleiben. Dennoch sind insbesondere die
Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit eine
wesentliche Stärke des Unternehmens und nehmen auch in
den Folgejahren einen großen Anteil der
Geschäftstätigkeiten ein. Es besteht weiterhin
die Chance, die technologische Entwicklung in den Segmenten
mitgestalten zu können.
Der VARTA AG-Konzern partizipiert an einigen nationalen
wie auch internationalen Förderprogrammen, um
Produktinnovationen voranzutreiben. Dabei ergeben sich
Chancen, mit diesen Mitteln neue Technologien zu entwickeln
und neue Märkte zu erschließen. Der Konzern hat
an dieser Stelle Auflagen für die Inanspruchnahme der
Mittel zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung der
Förderbedingungen besteht das Risiko einer anteiligen
Rückzahlung. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage und
teilweise ausgebliebenen Aufträgen zur Zielerreichung,
wird das Risiko für eine Verletzung der
Förderauflagen als wesentlich eingeschätzt. Zur
Überwachung und Steuerung des Risikos ist jedoch ein
Monitoring-Prozess installiert. Dadurch können
Abweichungen unmittelbar festgestellt und
Gegensteuerungsmaßnahmen initiiert werden.
Zusätzlich ist man in engem Austausch mit den
Förderträgern, um die jeweilige Situation
abzustimmen.
Aufgrund der klimatischen Veränderungen nehmen
Extremwetterereignisse und die damit verbundenen
klimabedingten Auswirkungen zu. Durch die
Unternehmensgröße, den örtlichen
Gegebenheiten der einzelnen Standorte und den vorhandenen
Anlagegütern, können sowohl der eigene
Geschäftsbetrieb als auch Zulieferer und die
entsprechenden Transportwege davon betroffen sein. In
gleichem Maße betrifft dies auch potenzielle
Schadensfälle aus Elementargefahren wie beispielsweise
Brand, Blitzschlag, Sturm, Erdbeben und Hochwasser. Beide
Risiken werden aufgrund einer niedrigen
Eintrittswahrscheinlichkeit als moderat eingeschätzt.
Allerdings können die potenziellen Auswirkungen im
Schadensfall erheblich sein. Um die Risiken langfristig zu
verringern sind entsprechende Versicherungen zur Abwendung
von existenzbedrohenden finanziellen Auswirkungen vorhanden
und es wurden, soweit möglich, diverse
Schutzvorkehrungen getroffen.
Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung bleiben auch für den VARTA
AG-Konzern im Fokus. Regulatorische Auflagen, denen der
Konzern nachkommen muss, verschärfen sich weiter.
Unsere Nachhaltigkeitsabteilung beschäftigt sich
intensiv mit dieser Entwicklung und leitet entsprechende
Maßnahmen ein, um die künftigen Auflagen zu
erfüllen. Gegenwärtig beobachtet der Konzern den
Wandel aufmerksam.
8.6. Finanzielle RisikenIm Folgenden wird auf Besonderheiten dieser
Risikokategorie eingegangen. Weitere detaillierte Angaben
sind in dem Kapitel 40.3 Finanzrisikomanagement enthalten.
Durch das internationale Marktauftreten und den
weltweiten Einkauf von Rohstoffen und Komponenten entstehen
Fremdwährungsrisiken für den Konzern. Diese
Fremdwährungsrisiken werden eingehend analysiert,
bewertet und, sofern es sich um wesentliche Beträge
gegenüber fremden Dritten handelt, durch
Sicherungsgeschäfte abgesichert.
Für Kreditbeziehungen aus Lieferungen und
Leistungen werden weitestgehend Warenkreditversicherungen
zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen.
Forderungen der wesentlichen deutschen und
österreichischen Gesellschaften werden im Rahmen eines
Factoring Programms verkauft. Ferner werden zur
Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von
Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und
historische Daten aus der bisherigen
Geschäftsbeziehung, insbesondere zum
Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein
umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Soweit bei
den einzelnen finanziellen Vermögenswerten
Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese entsprechend
wertberichtigt.
Aufgrund der Geschäftsentwicklung im
Geschäftsjahr 2022 sah sich die VARTA AG mit einem
erhöhten Finanzierungsrisiko konfrontiert. Auf Basis
des mit dem Sanierungsgutachter ausgearbeiteten
Sanierungskonzepts nach IDW-S6 wurde 2023 mit den Banken
eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen.
Diese Sanierungsvereinbarung verpflichtet den Vorstand
der VARTA AG zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.
Die Sanierungsfähigkeit ist durch einen externen
Sanierungsgutachter fortlaufend zu überprüfen und
schriftlich zu bestätigen. Bei einer Nichteinhaltung
von bestimmten Bedingungen der Sanierungsvereinbarung haben
die finanzierenden Banken grundsätzlich das Recht die
Finanzierungsvereinbarung aufzukündigen und die
ausgereichten Darlehen an die VARTA AG fällig zu
stellen. Daher wurde zum Halbjahr 2024 ein
Finanzierungsrisiko als wesentliches Risiko in das Risk
Management aufgenommen.
Die VARTA AG befand sich im Jahr 2024 weiterhin in einer
Restrukturierungssituation. Aufgrund der wirtschaftlichen
Entwicklungen musste die VARTA AG das beschlossene
Restrukturierungsprogramm aus 2023 neu evaluieren und das
nach dem Standard IDW-S6 erstellte Gutachten aus dem April
2023 aktualisieren lassen. Die Analyse durch den neuen
Sanierungsgutachter, die Auxil Management GmbH ("Auxil"),
ergab, dass mehrere Annahmen des bestehenden Gutachtens zu
optimistisch waren, und führte zu einer Notwendigkeit
der Anpassung der Restrukturierungsmaßnahmen, sodass
die VARTA AG Gespräche über mögliche
Rekapitalisierungs- und Finanzierungsoptionen mit ihren
Finanzgläubigern, dem Mehrheitsaktionär und
potentiellen Investoren führte und sich
schließlich mit diesen auf eine neue
Sanierungslösung einigte.
Am 21. Juli 2024 zeigte die VARTA AG ein
Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für
Unternehmen (StaRUG) an. Das Restrukturierungsvorhaben soll
insbesondere eine signifikante Entschuldung der VARTA AG
und die Schaffung von Voraussetzungen zur Aufnahme neuer
Eigen- und Fremdkapitalmittel herbeiführen.
Der am 31. Oktober 2024 eingereichte
Restrukturierungsplan umfasst im Wesentlichen
Forderungsverzichte von Gläubigern, einen
Kapitalschnitt und Delisting, ein Investment der Porsche AG
in den Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart) sowie
die Zuführung neuen Eigen- und Fremdkapitals.
Im Zusammenhang mit diesem Restrukturierungsplan hat die
VARTA AG unter anderem einen Beteiligungsvertrag mit der
Porsche AG über ein Investment in den
Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart), eine
Investorenvereinbarung mit der Porsche AG und einer von
DDr. Michael Tojner kontrollierten Gesellschaft, ein New
Money Facility Agreement mit Konsortialkreditgebern und
Teilen der Schuldscheindarlehengläubigern sowie zwei
Verträge zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente
für Finanzgläubiger, die die New Money Facilitiy
gewähren, abgeschlossen.
Am 11. Dezember 2024 bestätigte das Amtsgericht -
Restrukturierungsgericht - Stuttgart den
Restrukturierungsplan. Im Folgenden legten einige
Aktionäre sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
ein. Mit Beschluss vom 23. Januar 2025 hat das Landgericht
Stuttgart sämtliche gegen den
Planbestätigungsbeschluss des Amtsgerichts -
Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingelegten sofortigen
Beschwerden als unzulässig verworfen und die
Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der
Restrukturierungsplan wurde damit rechtskräftig.
Aufgrund der noch nicht vollständigen Umsetzung des
Beteiligungsvertrags, der Investorenvereinbarung, der
beiden Verträge zur Regelung der
Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger,
die die New Money Facility gewähren, des New Money
Facility Agreement sowie der Unsicherheit des Erreichens
der unter Berücksichtigung der
Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen
Budgetziele besteht ein bestandsgefährdendes
Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes
bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für
die Fähigkeit der VARTA AG und ihrer
Tochtergesellschaften zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs.
2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der
Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im
gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine
Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu
begleichen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf das
Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag des
Konzernabschlusses der VARTA AG sowie auf das Kapitel 31
Nachtragsbericht des Jahresabschlusses der VARTA AG.
8.7. Compliance-RisikenUnter Compliance-Risiken werden Strafen, finanzielle
oder andere materielle Ausfälle aufgrund von
Gesetzesverstößen oder die Nichteinhaltung von
unternehmensinternen Vorschriften verstanden. Auch
potenzielle Risiken, die sich aus der seit 2023
erforderlichen Einhaltung von menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ergeben, sind
hierunter zu verstehen. Aufgrund des möglichen hohen
Strafmaßes wird dieses Risiko insgesamt als
wesentlich eingestuft. Zur Risikoreduzierung hat die VARTA
AG u.a. den gezielten Einsatz von Softwarelösungen
sowie einen Verhaltenskodex für relevante Lieferanten
implementiert.
8.8. Chancen der künftigen EntwicklungBezüglich der weiteren Entwicklung des VARTA
AG-Konzerns ist neben den insgesamt positiven
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung
der für den Konzern relevanten Märkte für
Batterieanwendungen von entscheidender Bedeutung.
Die Identifikation, Wahrnehmung und Nutzung von Chancen
werden dezentral gesteuert und obliegen dem operativen
Management. Die Grundlage dafür bilden die vom
Vorstand ausgegebenen Ziele und Strategien. Das
Chancenmanagement wird mit Hilfe des Risikomanagement- und
Controlling-Prozesses gesteuert. Auch werden mögliche
Chancen bei der Monte-Carlo-Simulation durch die
Best-Case-Einschätzungen der Gewinn- und
Verlustrechnungspositionen berücksichtigt.
Für die VARTA AG sind insbesondere die
Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit eine
wesentliche Stärke. Dank des Fokus auf Forschung und
Entwicklung sowie des bestehenden großen Netzwerkes
an Forschungspartnern ist der Konzern exzellent
aufgestellt, um den technologischen Fortschritt des
relevanten Industriebereiches mitzugestalten. Die
Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien
wird sehr genau beobachtet. Es besteht weiterhin die
Chance, die technologische Entwicklung in den Segmenten
mitgestalten zu können.
Im Segment Consumer Batteries konnte der verhaltenen
Endkundennachfrage von Haushaltsbatterien mit der Gewinnung
von neuen Handelskunden begegnet werden. Darüber
hinaus ist der Konzern durch die im Jahresverlauf 2023
rückläufigen Energie- und Rohstoffkosten sowie
selektiven Preisweitergaben und erfolgreich umgesetzten
Kostensenkungsmaßnahmen gut aufgestellt.
Die Nachfrage im Segment der Embedded Batteries hat sich
im vergangenen Geschäftsjahr verhalten entwickelt. Im
Geschäftsbereich Micro Batteries sieht sich die VARTA
AG für einen möglichen Wandel zu
wiederaufladbaren Hörgerätebatterien dennoch gut
vorbereitet. Trotz des Nachfragerückganges ist die
VARTA AG im Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells
nach wie vor sehr gut positioniert, um vom strukturellen
Marktwachstum zu profitieren.
Im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells, wurden
Lithium-Ionen-Rundzellen zu hochleistungsfähigen
Produkten weiterentwickelt. Das prädestiniert die
Zelle für den Einsatz für Bereiche, in denen
schnelle Be- und Entladung der Zelle gefragt sind. Aufgrund
ihrer einzigartigen Eigenschaften lässt sich die
Technologie für viele Bereiche wie etwa
Elektrowerkzeuge oder Hochleistungshaushaltsgeräte
einsetzen, in denen hohes Drehmoment und
Schnellladefähigkeit gefordert sind.
Darüber hinaus profitiert die VARTA AG weiter vom
Megatrend zu dezentralen, autarken
Energiespeicherlösungen, die ebenfalls einen Teil des
Segmentes Power Batteries darstellen. Den im Portfolio
befindlichen Energiespeicherlösungen wird trotz zu
beobachtender Marktschwächen langfristig ein starkes
Marktwachstumspotenzial zugesprochen. Diese gelten als ein
zentrales Element für die erfolgreiche Umsetzung der
Energiewende. Die VARTA AG verspricht sich trotz deutlich
gestiegenem Wettbewerbsdruck, auch durch
Produktinnovationen, weiterhin mittel- und langfristige
Wachstumspotenziale in diesem Geschäftsbereich. Mit
den vorhandenen Produktionskapazitäten in Deutschland
kann die Nachfrage sehr schnell mit Erzeugnissen, die das
Gütesiegel - Made in Germany - tragen, bedient werden.
8.9. Gesamtbeurteilung durch den VorstandDer Vorstand trägt die Verantwortung für das
Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil
der Unternehmensführung ist. In den
vierteljährlichen Vorstandssitzungen wird die
unternehmensweite Risikosituation evaluiert, die Ergebnisse
erläutert sowie einmal jährlich eine
Gesamtaussage über die Angemessenheit und Wirksamkeit
unseres internen Kontrollsystems und
Risikomanagementsystems getroffen. Basierend darauf liegt
dem Vorstand kein Hinweis vor, dass diese zum
Geschäftsjahresende 2023 in ihrer jeweiligen
Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen
wären.
Durch die umfangreiche Anpassung der Risikorichtlinie in
der zweiten Jahreshälfte 2023, wurde ein
detaillierterer Blick auf die gesamte Risikosituation des
Konzerns gewonnen. Dabei konnte insbesondere eine
höhere Qualität bei der Meldung der Risiken und
den dazugehörigen risikomindernden Maßnahmen
erzielt werden.
Der Vorstand ist überzeugt, dass die im
Restrukturierungsplan vorgesehenen und vertraglich
geregelten Restrukturierungsmaßnahmen im März
2025 weiter umgesetzt werden, sodass die nachhaltige
Finanzierung der VARTA AG-Gruppe sichergestellt und die
VARTA AG-Gruppe zukunftsfähig aufgestellt wird.
8.10. Lageberichtsfremde AngabenAngemessenheit und Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems und des Risikomanagements werden u.a. durch
verschiedene in- und externe
Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die
Revisionsfunktion überwacht. Das interne
Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem werden
für angemessen erachtet. Beides wird an
Veränderungen des Geschäftsmodells sowie die Art
und den Umfang von Geschäftsvorfällen und
Zuständigkeiten angepasst. Im Geschäftsjahr 2023
wurde begonnen den Formalisierungsgrad von Prozessen und
Kontrollen fortlaufend zu erhöhen. Das
Risikomanagementsystem wird ebenfalls kontinuierlich
weiterentwickelt, um die Wirksamkeit und Angemessenheit zu
verbessern. Als lageberichtsfremde Angaben gehen sie
über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht
hinaus und sind von der inhaltlichen Prüfung des
Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen.
9. AusblickDer VARTA AG Konzern hält trotz der
Herausforderungen des Geschäftsjahres 2023 eine gute
Position in seinen Kernmärkten und ist
vielversprechend positioniert, um von den langfristigen
Marktentwicklungen - insbesondere durch die
vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten bei
Lithium-Ionen-Batterien - zu profitieren. Der seit Ende
2022 beobachtbare deutliche Rückgang der Energie- und
Rohstoffpreise gibt der Gruppe einen gewissen
Rückenwind für das neue Geschäftsjahr.
Dennoch bleiben Lieferantenrisiken, vor allem bei wichtigen
Rohstoffen und Komponenten, ein möglicher Risikofaktor
für die Geschäftsentwicklung. Der erwartete
Nettoschadenswert wird hier allerdings als moderat
eingestuft. Das Unternehmen sieht auf operativer Ebene
hingegen sowohl für IT-Risiken als auch für
Risiken im Zusammenhang mit Kundenaufträgen
wesentliche potenzielle Nettoschadenswerte. Der im Februar
2024 erlittene Cyberangriff auf die Systemlandschaft der
VARTA AG resultierte in einem weltweiten temporären
Stillstand der Produktion. Durch höhere
Sicherheitsanforderungen an die IT-Infrastruktur im Zuge
des sukzessiven Wiederhochfahrens der Systeme soll die
Wahrscheinlichkeit für zukünftige IT-Risiken
reduziert werden. Während auf strategischer Ebene
Risiken durch Elementargefahren oder Extremwetterereignisse
als unwahrscheinlich und damit moderat eingeschätzt
werden, klassifiziert das Unternehmen sowohl Forschungs-
und Entwicklungsrisiken als auch Förderungsrisiken und
Compliance-Risiken als wesentlich. Die Einhaltung der
Auflagen bestehender Förderprogramme wird über
einen Monitoring-Prozess sichergestellt. Darüber
hinaus pflegt das Unternehmen einen kontinuierlichen
Austausch mit den Förderträgern, um sie im Falle
von Veränderungen der Rahmenbedingungen
frühzeitig zu informieren. Daneben profitiert die
VARTA AG vom bestehenden großen Netzwerk an
Forschungspartnern, um gemeinsam die technologische
Weichenstellung des relevanten Industriebereiches
voranzutreiben. Zur Reduktion möglicher Compliance
Risiken setzt die VARTA AG gezielt Softwarelösungen
ein und hat zusätzlich einen Verhaltenskodex für
relevante Lieferanten implementiert.
Innovationsfähigkeit und Technologiebeherrschung,
insbesondere im Bereich der Lithium-Ionen Technologie,
zeichnen die VARTA AG weiterhin aus und sollen
sicherstellen, dass die starke Positionierung in den
wichtigsten Wachstumsmärkten auch in Zukunft gehalten
wird. Besonders im Segment Power Batteries sieht das
Unternehmen weiterhin langfristige Wachstumschancen.
Für 2024 geht der VARTA AG Konzern allerdings aufgrund
des gesamtheitlich herausfordernden Marktumfeldes von einem
Umsatzrückgang auf Konzernebene aus. Auch für das
bereinigte EBITDA erwartet das Unternehmen einen
Rückgang im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023.
Im Segment Consumer Batteries hat der VARTA AG Konzern
im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 die gestiegenen
Energie- und Rohstoffpreise partiell an die Kunden
weitergeben können. Hierbei erfolgte die
Preisanpassung im Segment Consumer Batteries in mehreren
Schritten, was sich positiv auf die Marge des Segmentes im
Jahresverlauf ausgewirkt hat. Eine Reduktion der Rohstoff-
und Energiepreise insbesondere in diesem Segment
führte zu einer zusätzlichen Erholung der Marge.
Vor diesem Hintergrund ist nach Managementeinschätzung
zu erwarten, dass die Marge bei Haushaltsbatterien - in
Abhängigkeit von Kundenverhandlungen und den
zukünftigen Rohstoffpreisentwicklungen - in 2024
leicht über dem Wert aus 2023 liegen soll. Der Umsatz
mit Haushaltsbatterien konnte auch im Geschäftsjahr
2023 weiter leicht gesteigert werden. Angesichts einer
prognostizierten Marktwachstumsrate von rund 6,3 % pro Jahr
von 2024 bis 2030 ist auch für die VARTA AG ein
moderates Umsatzwachstum mit Haushaltsbatterien in den
kommenden Jahren zu erwarten.
Im Segment Embedded Batteries erwartet die VARTA AG in
den nächsten Jahren ebenfalls ein leichtes Wachstum.
Der VARTA AG Konzern erwartet basierend auf einer Studie
von Cointerpoint Research ab 2024 ein kontinuierliches
Marktwachstum für True Wireless Stereoheadsets (TWS)
bis 2026. Aktuelle Abnahmeplanungen des Hauptkunden
bestätigen diese positive Entwicklung bei der VARTA
AG. Dieses Wachstum soll bis 2028 aber aufgrund
voraussichtlich sinkender Marktpreise vollständig
volumengetrieben sein. Vor dem Hintergrund der hohen
Produktexpertise und der hohen prognostizierten
Markt-Wachstumsraten sieht sich die VARTA AG auch
langfristig gut aufgestellt, um den erwarteten
Nachfrageanstieg mit entsprechender bereits installierter
Kapazität bedienen zu können. Dennoch ist
aufgrund der hohen Kundenkonzentration eine volatile
Umsatzentwicklung in diesem Geschäftsbereich für
die VARTA AG zu erwarten. Im Geschäftsbereich Micro
Batteries soll der demografische Wandel und die steigende
Zahl älterer Menschen für langfristige,
strukturelle Wachstumsimpulse sorgen. Studien von Business
Research Insights, Vantage Market Research und Growth
Market Reports prognostizieren ein weltweites Marktwachstum
für Hörgerätebatterien für die
kommenden Jahre von durchschnittlich 4,9 % pro Jahr. Der
VARTA AG Konzern erwartet dieses Wachstum insbesondere im
Bereich der wiederaufladbaren Hörgerätebatterien,
während im gleichen Zeitraum mit einer leichten
Abnahme des Absatzes für
Einweg-Hörgerätebatterien zu rechnen ist.
Im Segment Power Batteries, zu dem die
Geschäftsbereiche Energy Storage Systems, Lithium-Ion
Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells gehören,
erwartet der VARTA AG Konzern auch ein kontinuierliches,
langfristiges Marktwachstum. Das Streben nach einem
höheren Maß an Energieautarkie sollte zu einem
Bedeutungszuwachs von Energiespeichern führen.
Basierend auf einer Auftragsstudie von McKinsey für
den VARTA AG Konzern dürfte sich der globale
Heimspeicherbedarf in den kommenden Jahren um
durchschnittlich 8,8 % pro Jahr erhöhen, wobei
insbesondere ab 2025 mit einer Wachstumsbeschleunigung
gerechnet wird. Laut dieser Studie dürfte sich dieses
Wachstum in den nächsten beiden Dekaden im
Heimspeichermarkt in VARTA AGs Zielmärkten fortsetzen,
wobei hier speziell das Massengeschäft ausschlaggebend
sein soll. Im Bereich der Lithium-Ion Battery Packs bedient
die VARTA AG mit kundenspezifischen Produktlösungen
und Standardlösungen (off-the-shelf solutions) unter
anderem Anwendungen wie Haus- und Gartengeräte,
Intralogistik, Kommunikationselektronik, medizinische
Anwendungen und viele weitere industrielle Anwendungen. Die
VARTA AG sieht sich aussichtsreich positioniert, um hierbei
am Marktwachstum zu partizipieren. Der
Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells wird aufgrund
der einzigartigen Eigenschaften der Technologie
(Ultra-High-Power Zelle mit sehr schneller Be- und
Entladung) als aussichtsreich erachtet. Konkrete Chancen
ergeben sich für den VARTA AG Konzern insbesondere
dann, wenn es gelingt, die initiierten Kundenprojekte zu
hohen Stückzahlen im Zuge des Kapazitätsausbaus
mit dem strategischen Partner, Porsche AG, zu führen.
Wachstumsimpulse sind auch durch den Einsatz VARTA AGs
einzigartiger Lithium-Ionen Rundzellen Technologie, etwa
für Hochleistungshaushaltsgeräte,
Elektrowerkzeuge oder in anderen industriellen Anwendungen
denkbar.
Der Geschäftsausblick für den VARTA AG Konzern
ist angesichts der Risikosituation für das
Geschäftsjahr 2024 im Vergleich mit Vorjahren mit
hohen Unsicherheiten verbunden. Diesen oben genannten und
weiteren Risiken begegnet der Konzern mit gezielten
Maßnahmen, die über das Jahr hinweg mit Hilfe
des Risikomanagementsystems überwacht werden. Dadurch
wird eine fundierte Entscheidungsfindung ermöglicht,
Effizienzen verbessert und die Wahrscheinlichkeit von
Fehleinschätzungen reduziert. Steuerungs- und
Kontrollmaßnahmen, die in einem internen Kontroll-
sowie Risikomanagementsystem verankert sind, sollen zur
frühzeitigen Identifikation, Analyse und Bewertung von
Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken dienen.
Gesamtaussage zur künftigen EntwicklungDie Umsatzerwartung für das Geschäftsjahr 2024
der nachfolgend dargestellten Prognose wurde am 11. Oktober
2024 publiziert, als eine weitere Revision der erstmals zum
11. August 2023 abgegebenen Umsatzprognose. Die Prognose
über das bereinigte EBITDA sowie Informationen
über die Entwicklung einzelner Segmente wurden
erstmals mit diesem Bericht veröffentlicht.
VARTA AG Konzern - Prognose 2024Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der
Vorstand der VARTA AG einen Umsatz in Höhe von 750
Mio. € bis 800 Mio. € (2023: 820
Mio. €) und geht von einem bereinigten
EBITDA von 30 Mio. € bis
50 Mio. € (2023:
50,4 Mio. €) aus. Die am 11. August 2023
erstmals abgegebene Prognose für den Umsatz in 2024
(mindestens 900 Mio. €) wurde damit per Ad-hoc Meldung
aufgrund einer weiteren Eintrübung des Marktes
für Energiespeicher im zweiten Quartal 2024 angepasst.
Die aktuelle Prognose basiert auf der Annahme, dass die
herausfordernde wirtschaftliche Lage und die bestehenden
globalen Krisen auch im Jahr 2024 fortbestehen. Hiermit
gehen entsprechend negative Folgen für Kosten,
Lieferketten und Konsumentennachfrage einher. Darüber
hinaus erweisen sich die prognostizierten Kundenabrufe als
weiterhin sehr volatil und das Marktumfeld für
Energiespeicher anhaltend herausfordernd, was eine
präzise Aussage erschwert.
Die Bandbreite der Prognosen trägt diesen
erwarteten negativen Entwicklungen Rechnung. Allerdings ist
der weitere Verlauf der Entwicklungen bei Energiekosten,
Rohstoffpreisen und Lieferketten sowie der
Finanzierungssituation derzeit für das kommende Jahr
nur eingeschränkt abschätzbar. Dies gilt auch
für den Umfang und die Aufwendungen angedachter
Sanierungsmaßnahmen, die mit den Finanzierern im
vierten Quartal 2024 im Rahmen eines Term Sheets vereinbart
wurden. Da die mit der Umsetzung der Sanierungsvereinbarung
verbundenen Kosten sowie die resultierenden operativen
internen Maßnahmen auch von externen Faktoren wie
etwa der Inflation, dem Konsumklima oder dem Zinsniveau
innerhalb der EU abhängen, ist die Prognose für
das Geschäftsjahr 2024 mit überdurchschnittlich
hohen Risiken behaftet.
scrollen
Legende (Abweichungen zum Geschäftsjahr 2023)Etwa auf Vorjahresniveau: 1 % - 4 % Abweichung
Leicht unter/über Vorjahresniveau: 5 % - 9 %
Abweichung
Deutlich unter/über Vorjahresniveau: ≥ 10 %
Abweichung
Segment Consumer Batteries - Prognose 2024Consumer Batteries bildet das Geschäft mit
Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power
(Power Banks) und Leuchten ab. Im Jahr 2024 dürften
die Umsätze, auch aufgrund des temporären
Produktionsstillstands verursacht durch den Cyberangriff im
Februar 2024, in etwa auf Vorjahresniveau liegen.
Wachstumsimpulse wären vom weiteren leichten Ausbau
des Markengeschäfts denkbar, allerdings lässt das
unsichere Marktumfeld aktuell kein signifikantes
Umsatzwachstum für das Segment erwarten. Das
bereinigte EBITDA hat sich in 2023 aufgrund einer
deutlichen Reduktion der Energie- und Rohstoffpreise sehr
stark erholt und sollte in 2024, trotz des temporären
Produktionsstopps im ersten Quartal, sogar leicht über
dem Vorjahreswert liegen.
Segment Embedded Batteries - Prognose 2024Das Segment Embedded Batteries umfasst die
Geschäftsbereiche Micro Batteries mit Mikro- und
Hörgerätebatterien sowie Lithium-Ion Small Cells,
mit VARTA AGs CoinPower Zellen für True Wireless
Stereoheadsets (TWS). Im Bereich der Mikro- und
Hörgerätebatterien soll die marktführende
Position in einem leicht wachsenden Markt weiter gefestigt
werden. Durch einen strukturellen Wandel in Richtung
wiederaufladbarer Hörgerätebatterien, was eine
Volumenreduktion von Zink-Luft Batterien mit sich bringt,
erwartet das Unternehmen allerdings ein in etwa
gleichbleibendes Umsatzniveau. Im Geschäftsbereich
Lithium-Ion Small Cells, dessen Schwerpunkt in
kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen für
OEM-Anwendungen liegt, soll der Absatz zum Vorjahr deutlich
gesteigert werden. Dies ist insbesondere auf die
höheren Abnahmeprognosen seitens des Hauptkunden in
diesem Geschäftsbereich zurückzuführen. Aus
diesem Grund ist insgesamt ein deutliches Umsatzwachstum
für das Segment Embedded Batteries zu erwarten. Das
bereinigte EBITDA soll aufgrund des gestiegenen Volumens im
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells, und der
damit einhergehenden höheren Auslastung der
Produktion, gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich
ansteigen.
Segment Power Batteries - Prognose 2024Im Segment Power Batteries, zu dem die
Geschäftsbereiche Energy Storage Systems, Lithium-Ion
Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells gehören,
erwartet die VARTA AG langfristige Wachstumsimpulse setzen
zu können. Durch die signifikante Eintrübung im
Geschäft mit Energiespeichern in 2024 wird der Umsatz
für das Segment Power Batteries trotz des deutlichen
Umsatzwachstums im Bereich der großformatigen
Lithium-Ionen Zellen, deutlich unter dem Vorjahresniveau
liegen. Trotz langfristig positiver Marktaussichten
für den Energiespeichermarkt, ist mit einem deutlichen
Umsatzrückgang bei Energiespeichern in 2024 zu
rechnen. Dieser erwartete Umsatzrückgang, der sowohl
preis- als auch volumengetrieben ist, wird folglich auch zu
einer deutlichen Reduktion des bereinigten EBITDAs im
Segment Power Batteries führen.
VARTA AG Konzern - Prognose 2025Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der
Vorstand der VARTA AG einen Umsatz in Höhe von 700
Mio. € bis 750 Mio. € (2023: 820 Mio. €) und
geht von einem bereinigten EBITDA von 50 Mio. € bis 80
Mio. € (2023: 50,4 Mio. €) aus. Auch diese
Prognose basiert auf der Annahme, dass die herausfordernde
wirtschaftliche Lage und die bestehenden globalen Krisen
auch im Jahr 2025 fortbestehen.
Im vierten Quartal 2024 hat der Vorstand beschlossen,
die Segmentstruktur des VARTA AG Konzerns zu adaptieren.
Anstelle der drei berichtspflichtigen Segmente (Consumer
Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries) wird der
Konzern ab dem vierten Quartal 2024 wieder in sechs
berichtspflichtige Segmente unterteilt: Consumer Batteries,
Micro Batteries, Lithium-Ion Small Cells, Energy Storage
Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Large Cells.
Aus Ansicht des Vorstands reflektiert die neue
Segmentierung ab Ende 2024 die derzeitige Konzernsteuerung
der einzelnen Geschäftsbereiche akkurater als unter
der alten Segmentierung.
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Legende (ident zur Prognose 2024)Etwa auf Vorjahresniveau: 1 % - 4 % Abweichung
Leicht unter/über Vorjahresniveau: 5 % - 9 %
Abweichung
Deutlich unter/über Vorjahresniveau: ≥ 10 %
Abweichung
Segment Consumer Batteries - Prognose 2025Consumer Batteries bildet das Geschäft mit
Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power
(Power Banks) und Leuchten ab. Im Jahr 2024 und 2025
dürften die Umsätze in etwa auf dem Niveau von
2023 liegen. Ein moderater Ausbau des Markengeschäfts
könnte potenziell Wachstumsimpulse liefern, jedoch
lässt das derzeit unsichere Marktumfeld keine
deutliche Umsatzsteigerung in diesem Segment erwarten. Das
bereinigte EBITDA könnte aufgrund interner
Effizienzsteigerungsmaßnahmen in 2024 und 2025 sogar
deutlich über dem Niveau von 2023 liegen.
Segment Micro Batteries - Prognose 2025Das Segment Micro Batteries umfasst das Geschäft
mit Mikro- und Hörgerätebatterien. Das
Unternehmen strebt an, seine marktführende Position in
einem moderat wachsenden Markt weiter zu stärken.
Durch den strukturellen Wandel hin zu wiederaufladbaren
Hörgerätebatterien, der mit einer Reduktion des
Absatzvolumens von Zink-Luft-Batterien einhergeht, wird
jedoch ein insgesamt stabiles Umsatzniveau für 2024
und 2025 verglichen zum Geschäftsjahr 2023 erwartet.
Das bereinigte EBITDA soll in 2025 gegenüber dem
Geschäftsjahr 2023 aufgrund eines gewissen
Margendrucks allerdings deutlich zurückgehen.
Segment Lithium-Ion Small Cells - Prognose 2025Das Segment Lithium-Ion Small Cells ist das
Geschäft mit VARTA AGs CoinPower Zellen für True
Wireless Stereoheadsets (TWS). In diesem Segment, das auf
kleinformatige Lithium-Ionen-Rundzellen für
OEM-Anwendungen fokussiert ist, wird für die
Geschäftsjahre 2024 und 2025 ein signifikanter Anstieg
des Absatzes angestrebt. Dies beruht vor allem auf den
gestiegenen Abnahmeprognosen des Hauptkunden im Vergleich
zum Geschäftsjahr 2023. Das bereinigte EBITDA soll
ebenfalls in 2024 und 2025 im Vergleich zu 2023 deutlich
ansteigen, was auf das erhöhte Produktionsvolumen im
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells und die damit
verbundene bessere Auslastung der
Fertigungskapazitäten zurückzuführen ist.
Segment Energy Storage Systems - Prognose 2025Das Segment Energy Storage Systems ist das Geschäft
mit Energiespeicherlösungen für private und
gewerbliche Anwendungsfelder. In diesem Segment rechnet die
VARTA AG damit, langfristig vom Wachstum des Marktes
für dezentrale Energiespeicherlösungen
profitieren zu können. Laut Marktstudien wird ab 2025
eine erneute Belebung dieses Marktes erwartet. Nachdem die
Absatzzahlen von VARTA AG für Energiespeicher im Jahr
2024 deutlich zurückgingen, wird für 2025 mit
einer deutlichen Umsatzreduktion verglichen zum Niveau von
2023, gerechnet. Die Umsätze sollten aber durch eine
erwartete Wiederbelebung des Markets in 2025 über den
Niveau von 2024 liegen. Das bereinigte EBITDA soll aufgrund
des anhaltend hohen Wettbewerbsdrucks in 2024 und 2025
voraussichtlich deutlich unter dem Wert von 2023 liegen.
Segment Lithium-Ion Battery Packs - Prognose 2025Im Segment der Lithium-Ionen-Batteriepacks strebt die
VARTA AG langfristig die Sicherung ihrer Marktposition an.
Der anhaltende Trend zu kabellosen Geräten
eröffnet in diesem Bereich vielfältige
Geschäftsmöglichkeiten mit nachhaltigem
Wachstumspotenzial. Während in 2024 leichte
Umsatzrückgänge im Vergleich zu 2023 zu erwarten
sind, prognostiziert das Unternehmen für 2025 einen
deutlichen Umsatzrückgang im Vergleich zum Jahr 2023.
Für das bereinigte EBITDA wird in 2024 und 2025 eine
deutliche Steigerung der Profitabilität erwartet, die
auf geplante Preisoptimierungen sowie umfassende
Kosteneinsparungsmaßnahmen zurückzuführen
ist.
Segment Lithium-Ion Large Cells - Prognose 2025Im Segment Lithium-Ion Large Cells produziert der VARTA
AG Konzern großformatige Lithium-Ionen Rundzellen. In
2024 konnte der Umsatz verglichen zu 2023 deutlich
gesteigert werden, während das bereinigte EBITDA
deutlich zurückging.
Dieses Segment wird durch die Mehrheitsbeteiligung der
Porsche AG entscheidend gestärkt. Aufgrund der
Mehrheitsbeteiligung der Porsche AG wird dieses Segment ab
2025 nicht mehr vollständig im Konzernabschluss der
VARTA AG konsolidiert. Daher wird fortan keine
eigenständige Segmentprognose mehr
veröffentlicht. Fest steht jedoch, dass durch die
Zusammenarbeit mit der Porsche AG und den Ausbau
zusätzlicher Produktionskapazitäten höhere
Produktionsvolumina realisiert werden können, was das
Wachstumspotenzial dieses Bereichs weiter stärkt.
10. NachtragsberichtEs wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben im
Kapitel 47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sowie auf
das Kapitel 31 Nachtragsbericht Jahresabschluss VARTA AG
verwiesen.
11. Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand erklärt gemäß § 312
Abs. 3 AktG, dass die VARTA AG, Ellwangen (Jagst), bei den
im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach
den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu
dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt.
Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312 AktG
sind weder getroffen noch unterlassen worden.
12. Übernahmerechtliche AngabenDas gezeichnete Kapital der VARTA AG beträgt zum
31. Dezember 2023 42.641.686 €. Das gezeichnete
Kapital ist eingeteilt in 42.641.686 Stückaktien. Es
handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende
Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des
Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren.
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des VorstandsBestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG.
Der Vorstand besteht gem. § 6 der Satzung aus
mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des
Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat
kann einen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie einen
stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugebenDurch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2023
wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 10. Juli 2028 das Grundkapital der
Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 8,5 Mio. €
(Genehmigtes Kapital 2023 I) gegen Bar- und/oder
Sacheinlage zu erhöhen. Der Beschluss der
Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 das Grundkapital der
Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1,0 Mio. €
(Genehmigtes Kapital 2022 II) gegen Bar- und/oder
Sacheinlage zu erhöhen, gilt unverändert fort.
Die Hauptversammlung vom 11. Juli 2023 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 8,5 Mio. €
(Bedingtes Kapital 2023 I) beschlossen. Die von der
Hauptversammlung am 21. Juni 2022 beschlossene
Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der
Gesellschaft, um bis zu 8,1 Mio. € zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2022 I) sowie das am 21. Juni 2022
beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2022 I)
wurde aufgehoben.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenEs bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte.
Alle Aktien der Gesellschaft sind mit dem gleichen
Stimmrecht ausgestattet. Es bestehen keine
Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit
der Aktien der Gesellschaft.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitenHerr Prof. DDr. Michael Tojner ist als
Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und
Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach
(Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG
Beteiligungen SE, Wien (Österreich), zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit 50,12 % (2022: 50,30
%) an der VARTA AG beteiligt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse
verleihen, bestehen nicht.
13. Angaben zur VARTA AGDer Lagebericht der VARTA AG und der Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2023 sind nach § 315
Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB
zusammengefasst.
Beschreibung der GesellschaftDie VARTA AG ist eine Holdinggesellschaft, die
ausschließlich Aufgaben zur Steuerung des Konzerns
sowie der operativen Tochtergesellschaften wahrnimmt. Die
nachfolgenden Zahlen und Erläuterungen beziehen sich
auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss der VARTA
AG.
Wesentliche GeschäftsvorfälleIm Berichtsjahr erfolgten Umstrukturierungen und
Ausschüttungen innerhalb des Konzerns, die das Ziel
haben, die Gesellschafts- und Konzernstruktur zu
vereinfachen, um künftige Kosten zu reduzieren.
Hierbei wurden zunächst die Anteile an der VARTA
Consumer Europe Holding GmbH von der VARTA Consumer Benelux
B.V. auf die VARTA AG übertragen, um die deutschen
VARTA Consumer Gesellschaften in den steuerlichen
Organkreis der VARTA AG zu integrieren. In einem zweiten
Schritt wurden die Anteile an der VARTA Consumer Benelux
B.V. im Rahmen eines Anteilstauschs in die VARTA Consumer
Europe Holding GmbH eingebracht. Daneben erfolgten
Sachdividenden an die VARTA AG über Forderungen
gegenüber der VARTA Consumer Europe Holding GmbH. Aus
den Umstrukturierungen und Ausschüttungen ergaben sich
hohe Beteiligungserträge.
ErtragslageUmsatzIm Geschäftsjahr 2023 wurden Umsatzerlöse in
Höhe von T€ 1,0 (2022: 3,6 Mio. €)
erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse des Vorjahres
resultierten aus einer Lizenzvereinbarung mit der VARTA
Storage GmbH, die mit Wirkung zu Beginn des
Geschäftsjahres 2023 beendet wurde.
Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge verringerten
sich im Berichtszeitraum von 1,8 Mio. € im Vorjahr auf
1,2 Mio. € in 2023. Die Erträge aus
Weiterbelastungen von Sponsoringaufwendungen an
Tochterunternehmen in Höhe von 0,6 Mio. € (2022:
1,4 Mio. €) sind aufgrund ausgelaufener Vereinbarungen
zurückgegangen.
PersonalaufwendungenIm Geschäftsjahr 2023 betrug die Anzahl der
Vorstandsmitglieder der VARTA AG sechs Mitglieder (2022:
vier Mitglieder). Thomas Obendrauf war vom 19. Januar 2023
bis zum 17. Februar 2023 Mitglied des Vorstands. Zum 30.
April 2023 ist Armin Hessenberger aus dem Vorstand
ausgeschieden. Am 17. Juni 2024 ist Dr. Markus Hackstein
ausgeschieden. Neben dem Vorstand waren acht weitere
Mitarbeitende bei der VARTA AG beschäftigt. Der
Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr
von 3,0 Mio. € um 1,0 Mio. € auf 4,0 Mio. €
insbesondere aufgrund höherer Tantiemen.
AbschreibungenDie Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen in Höhe von 3,2 Mio. € umfassen vor
allem außerplanmäßige Abschreibungen von
2,9 Mio. € auf Planungskosten für den Innenausbau
des neuen Headquarters am VARTA-Platz 1 in Ellwangen, da
das Projekt eingestellt wurde und der zugehörige
Geschäftsraummietvertrag aufgehoben wurde.
Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe
von 19,4 Mio. € um 14,9 Mio. € auf 34,4 Mio.
€ angestiegen. Der stärkste Anstieg wurde in der
Position Honorare für Beratungs- und
Prüfungskosten in Höhe von 8,9 Mio. €
verzeichnet. Dieser ist im Wesentlichen auf die Erstellung
des Sanierungskonzepts sowie weitere Beraterleistungen im
Zusammenhang mit der Restrukturierung
zurückzuführen.
Daneben bestehen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen
für die Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags
für das neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen
von 7,5 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €). In
Zusammenhang mit der im März 2023 durchgeführten
Kapitalerhöhung wurde von der Montana Tech Components
AG eine Garantie im Umfang von 50,0 Mio. € abgegeben.
Hierfür wurde eine Gebühr in Höhe von 3,5 %
des garantierten Betrags vereinbart und in Höhe von
1,8 Mio. € berechnet.
Erträge aus Beteiligungen und Erträge aus AusleihungenAus den Umstrukturierungen und Ausschüttungen von
Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen innerhalb des
Konzerns wurde nach Berücksichtigung einer Minderung
der Beteiligungsbuchwerte der ausschüttenden
Gesellschaften von insgesamt 73,1 Mio. € ein
Beteiligungsertrag von insgesamt 265,1 Mio. € erzielt.
Die Erträge aus Ausleihungen von 24,8 Mio. €
(2022: 20,7 Mio. €) resultieren aus Zinsen für
langfristigen Darlehen im Rahmen der konzerninternen
Finanzierung.
Abschreibungen auf FinanzanlagenIm Rahmen der Beteiligungsbewertung gem. IDW RS HFA 10
ergab sich ein Wertminderungsbedarf auf den niedrigeren
beizulegenden Wert bei Anteilen an verbundenen Unternehmen
in Höhe von 30,3 Mio. € (2022: 0 Mio. €) und
Ausleihungen in Höhe von 232,1 Mio. € (2022: 0
Mio. €).
ZinsergebnisDie Zinserträge in 2023 belaufen sich auf 1,5 Mio.
€ (2022: 0,4 Mio. €), die Zinsaufwendungen auf
21,8 Mio. € (2022: 5,8 Mio. €). Wesentlich
für die Veränderung der Zinserträge waren
zusätzliche Darlehen im Rahmen der internen
Finanzierung. Der deutliche Anstieg der Zinsaufwendungen
ist im Wesentlichen auf die Änderungen der
Kreditbedingungen im Zuge der Sanierungsvereinbarung mit
den Konsortialbanken sowie auf das gestiegene Zinsniveau
zurückzuführen, welches sich bei den variabel
verzinsten Komponenten des Konsortialkredits und der
Schuldscheindarlehen auswirkt.
Ergebnis aus ErgebnisabführungsverträgenDer Saldo der Erträge aus
Gewinnabführungsverträgen sowie Aufwendungen aus
Verlustübernahme der Tochtergesellschaften betragen in
2023 -96,2 Mio. € (2022: -227,3 Mio. €). Das
weiterhin hohe Niveau der Verlustübernahmen ergibt
sich aus den erforderlichen,
außerplanmäßigen Abschreibungen auf
Sachanlagevermögen infolge von voraussichtlich
dauerhafter Wertminderung in einer Tochtergesellschaft
sowie aus den negativen operativen Ergebnissen weiterer
Tochtergesellschaften.
BilanzverlustDer Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2023
beläuft sich auf 303,7 Mio. € (2022: 173,8 Mio.
€).
Gewinn-
und Verlustrechnung der VARTA AG
|
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | |
1. | Umsatzerlöse | 1 | 3.634 |
2. | Sonstige betriebliche Erträge | 1.180 | 1.810 |
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung T€ 51 (Vj.: T€ 45) | |||
3. | Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | -3.852 | -2.904 | |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -128 | -72 | |
-3.980 | -2.976 | ||
4. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -3.207 | -614 |
5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -34.367 | -19.441 |
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung T€ -76 (Vj.: T€ -46) | |||
6. | Erträge aus Beteiligungen | 265.129 | 1.068 |
- davon aus verbundenen Unternehmen T€ 265.129 (Vj.: T€ 1.068) | |||
7. | Erträge aus Gewinnabführung | 14.460 | 0 |
8. | Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 24.816 | 20.661 |
- davon aus verbundenen Unternehmen T€ 24.816 (Vj.: T€ 20.661) | |||
9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.519 | 366 |
- davon aus verbundenen Unternehmen T€ 1.440 (Vj.: T€ 143) | |||
10. | Abschreibungen auf Finanzanlagen | -262.416 | 0 |
11. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | -110.709 | -227.287 |
12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -21.813 | -5.824 |
- davon an verbundene Unternehmen T€ -787 (Vj.: T€ -9) | |||
13. | Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vj. Ertrag) | -392 | 7.156 |
14. | Ergebnis nach Steuern | -129.779 | -221.447 |
15. | Sonstige Steuern | -47 | -7 |
16. | Jahresfehlbetrag | -129.826 | -221.454 |
17. | Verlustvortrag (Vorjahr: Gewinnvortrag) | -173.841 | 47.613 |
18. | Bilanzverlust | -303.667 | -173.841 |
Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum
Vorjahr um 456,5 Mio. € von 817,1 Mio. € in 2022
auf 360,6 Mio. € zum 31. Dezember 2023 vermindert. Der
Rückgang ist im Wesentlichen auf die Veränderung
der Finanzanlagen von 814,1 Mio. € auf 360,1 Mio.
€ zurückzuführen. Der Rückgang bei den
Anteilen an verbundenen Unternehmen resultiert in Höhe
von 53,4 Mio. € aus Umstrukturierungen des
Berichtsjahrs, die das Ziel haben, die Gesellschafts- und
Konzernstruktur zu vereinfachen, um künftige Kosten zu
reduzieren. Zudem wirkt ein Wertminderungsbedarf in
Höhe von 30,3 Mio. €, der sich aus der
Beteiligungsbewertung ergab. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023
durch die Verrechnung von Verlusten des
Geschäftsjahres 2022 der Tochtergesellschaften
aufgrund von bestehenden
Ergebnisabführungsverträgen sowie vorgenommenen
Wertberichtigungen in Höhe von 232,1 Mio. €.
Das Umlaufvermögen stieg um 275,0 Mio. € von
63,1 Mio. € in 2022 auf 338,2 Mio. € zum 31.
Dezember 2023. Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene
Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus
Ausschüttungen von Forderungen gegenüber der
VARTA Consumer Europe Holding GmbH aus
Tochtergesellschaften.
Das Guthaben bei Kreditinstituten stieg von 22,5 Mio.
€ in 2022 auf 31,3 Mio. € in 2023.
Das Eigenkapital hat sich von 117,5 Mio. € in 2022
auf 38,4 Mio. € zum 31. Dezember 2023 vermindert. Der
Rückgang stammt aus negativen operativen Ergebnissen
der Organgesellschaften in Höhe von 110,7 Mio. €
sowie den vorgenommenen Wertberichtigungen auf
Finanzanlagen. Gegenläufig wirken die erfolgswirksamen
Beteiligungserträge aus Sachdividenden im Rahmen der
Umstrukturierungen sowie die Kapitalerhöhung von 50,2
Mio. €.
Die Rückstellungen sind mit einem geringen
Rückgang um 2,8 Mio. € von 27,8 Mio. € in
2022 auf 25,0 Mio. € in 2023 auf Vorjahresniveau.
Einem Rückgang der Steuerrückstellungen für
noch nicht endgültig veranlagte Jahre steht dabei ein
Anstieg der sonstigen Rückstellungen im Wesentlichen
für Kompensationsansprüche aus der Aussetzung und
Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das
geplante neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen
gegenüber.
Die Verbindlichkeiten haben sich um 99,6 Mio. € von
735,2 Mio. € in 2022 auf 635,6 Mio. € in 2023
vermindert. Die Verminderung der Verbindlichkeiten
resultiert aus der Veränderung der Verbindlichkeiten
aus Verlustübernahme in Höhe von 110,7 Mio.
€ nach 227,3 Mio. € im Vorjahr.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein
Konsortialkreditvertrag bis 2026 in Höhe von 235,0
Mio. € abgeschlossen, der in Höhe von 100,0 Mio.
€ aus einem endfälligen Darlehen und in Höhe
von 135,0 Mio. € aus einer revolvierenden
Darlehensfazilität mit Laufzeiten von ein bis sechs
Monaten besteht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neues
Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. € mit
Laufzeiten bis 2027 (60,0 Mio. €) bzw. 2029 (190,0
Mio. €) abgeschlossen sowie weitere 70,0 Mio. €
des Konsortialkredites in Anspruch genommen.
Zum 31. Dezember 2022 wurden die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten aufgrund drohender
Nichteinhaltung bestehender Covenants kurzfristig
ausgewiesen. Die VARTA AG hat sich im Geschäftsjahr
2023 mit den finanzierenden Banken und dem
Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG auf ein
Sanierungskonzept bei Verlängerung der bestehenden
Finanzierung bis 31. Dezember 2026 und Änderungen der
Kreditbedingungen (Covenants) geeinigt.
Auf Basis der Geschäftsentwicklung des Jahres 2023
und der daraus notwendig werdenden Aktualisierung des der
Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken
zugrundeliegenden Gutachtens, wurde ein vereinbarter
Covenant nicht mehr eingehalten. Daher erfolgt zum 31.
Dezember 2023 erneut ein kurzfristiger Ausweis der
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Die wirtschaftliche Lage der VARTA AG hängt im
Wesentlichen von der Entwicklung ihrer
Tochtergesellschaften ab. An den operativen Ergebnissen der
Tochtergesellschaften partizipiert die VARTA AG über
deren Ausschüttungen und Ergebnisabführungen.
Damit entspricht die wirtschaftliche Lage der VARTA AG im
Grundsatz der des VARTA Konzerns, die im Abschnitt
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage erläutert ist.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
A. | Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 184 | 451 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 295 | 304 | |
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 8 | 2.333 | |
303 | 2.637 | ||
III. Finanzanlagen | |||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 28.625 | 112.404 | |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 331.492 | 701.650 | |
360.117 | 814.054 | ||
360.604 | 817.142 | ||
B. | Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 295.470 | 21.237 | |
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 11.340 | 19.335 | |
306.810 | 40.572 | ||
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 31.346 | 22.540 | |
338.156 | 63.112 | ||
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 217 | 228 |
D. | Aktive latente Steuern | 8.074 | 8.898 |
Bilanzsumme | 707.051 | 889.380 |
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
A. | Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 42.642 | 40.422 | |
II. Kapitalrücklage | 292.628 | 244.121 | |
III. Gewinnrücklagen | |||
Gesetzliche Rücklagen | 6.811 | 6.811 | |
IV. Bilanzverlust | -303.667 | -173.841 | |
38.414 | 117.513 | ||
B. | Rückstellungen | ||
1. Steuerrückstellungen | 12.409 | 24.813 | |
2. Sonstige Rückstellungen | 12.593 | 2.988 | |
25.002 | 27.801 | ||
C. | Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 488.462 | 488.396 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.862 | 2.612 | |
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 143.291 | 243.363 | |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 946 | 797 | |
- davon aus Steuern T€ 343 (Vj. T€ 182) | |||
635.561 | 735.168 | ||
D. | Passive latente Steuern | 8.074 | 8.898 |
Bilanzsumme | 707.051 | 889.380 |
Die Geschäftsentwicklung der VARTA AG hängt
maßgeblich von den Chancen und Risiken des VARTA AG
Konzerns ab, die im Kapitel 8 Chancen- und Risikobericht
des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns
beschrieben werden. Nach der Einschätzung des
Vorstands kann bei den beschriebenen Risiken im Prognose-,
Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten
Lageberichts des VARTA AG Konzerns zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung eine Bestandsgefährdung nicht
vollumfänglich ausgeschlossen werden.
Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungen und
Ausleihungen an verbundene Unternehmen in ihrer
Werthaltigkeit beeinträchtigt sind. Dies wird
mindestens einmal jährlich überprüft.
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten
hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen
Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen
Tochtergesellschaften dienten überwiegend als
Produktionsstätten für die Batterieherstellung
und weisen branchentypische Altlasten auf. Eine
Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie
einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und
mögliche in der Zukunft auftretende Risiken
übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken
freigestellt; im Außenverhältnis besteht die
Haftung der VARTA AG aufgrund der rechtlichen
Gegebenheiten, die eine Haftung des Verursachers
begründen, jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde
die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners
Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der
Käuferin verbundenes Unternehmen, hat diese
Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe
von 20,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031
abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG
bewertet und keine Rückstellungen gebildet, da sie
nicht davon ausgeht, in Anspruch genommen zu werden.
Die Erwartungen für die VARTA AG hinsichtlich ihrer
finanziellen Indikatoren sowie des Risikoprofils folgen im
Wesentlichen (aufgrund ihrer Bedeutung im Konzern und der
Verflechtungen der Konzerngesellschaften) den Prognosen des
VARTA AG Konzerns, die ausführlich im Ausblick und im
Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten
Lageberichts beschrieben werden. Die wirtschaftliche
Entwicklung des Ergebnisses der VARTA AG hängt
maßgeblich von den Ergebnisbeiträgen ihrer
operativen Tochtergesellschaften ab, die der VARTA AG
zumindest teilweise direkt über die bestehenden
Ergebnisabführungsverträge zufließen.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein negatives
Jahresergebnis der VARTA AG von rund 200 Mio. EUR auf Basis
der vorläufigen und ungeprüften Zahlen der
Finanzbuchhaltung erwartet. Für das Geschäftsjahr
2025 wird von einem hohen positiven dreistelligen
Jahresergebnis ausgegangen in einer Bandbreite zwischen 180
Mio. EUR und 230 Mio. EUR, das insbesondere durch den im
Sanierungsfahrplan vorgesehenen Forderungsverzichte von
Gläubigern der finanzierenden Banken geprägt sein
wird. Siehe hierzu Kapitel 8.6 Finanzielle Risiken.
Ellwangen (Jagst), 28. Februar 2025
VARTA Aktiengesellschaft
Vorstandsvorsitzender (CEO) | Finanzvorstand (CFO) | Technikvorstand (CTO) |
- Michael Ostermann - | - Marc Hundsdorf - | - Rainer Hald - |
(IN T€) | ANHANG | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Sachanlagen | 7/10 | 276.822 | 591.893 |
Immaterielle Vermögenswerte | 8 | 89.527 | 99.612 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungen | 9 | 47 | 58 |
Latente Steueransprüche | 17 | 7.205 | 19.704 |
Sonstige Vermögenswerte | 15/40/41 | 36.165 | 37.953 |
Langfristige Vermögenswerte | 409.766 | 749.220 | |
Vorräte | 12 | 189.928 | 223.317 |
Vertragsvermögenswerte | 13/40 | 3.401 | 3.959 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13/40/41 | 114.811 | 110.378 |
Andere finanzielle Vermögenswerte | 11/40/41 | 63 | 675 |
Steuererstattungsansprüche | 14 | 3.644 | 17.238 |
Sonstige Vermögenswerte | 15/40/41 | 28.899 | 44.958 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 16 | 120.163 | 108.709 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 460.909 | 509.234 | |
Bilanzsumme | 870.675 | 1.258.454 |
(IN T€) | ANHANG | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Gezeichnetes Kapital | 42.642 | 40.422 | |
Kapitalrücklage | 300.800 | 252.292 | |
Gewinnrücklagen | -56.199 | 144.027 | |
Konzernergebnis | -414.314 | -200.420 | |
Sonstige Rücklagen | 2.486 | 3.144 | |
Eigenkapital des VARTA AG Konzerns | 18 | -124.585 | 239.465 |
Leasingverbindlichkeiten | 10 | 68.799 | 69.700 |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 20/40/41 | 19.223 | 18.795 |
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 21 | 51.563 | 53.932 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 24/40/41 | 25.874 | 27.396 |
Passive latente Steuern | 17 | 474 | 16.925 |
Sonstige Rückstellungen | 25 | 13.633 | 6.768 |
Abgegrenzte Schulden | 26 | 2.456 | 2.519 |
Langfristige Schulden | 182.022 | 196.035 | |
Steuerschulden | 22 | 30.246 | 46.434 |
Leasingverbindlichkeiten | 10 | 16.773 | 17.397 |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 20/40/41 | 495.696 | 497.000 |
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 21 | 5.864 | 3.711 |
Vertragsverbindlichkeiten | 13/23 | 1.660 | 2.534 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen | 23/40/41 | 96.308 | 116.667 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 24/40/41 | 30.951 | 33.364 |
Sonstige Rückstellungen | 25 | 14.118 | 9.438 |
Abgegrenzte Schulden | 26 | 121.622 | 96.409 |
Kurzfristige Schulden | 813.238 | 822.954 | |
Schulden | 995.260 | 1.018.989 | |
Bilanzsumme | 870.675 | 1.258.454 |
(IN T€) | ANHANG | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Umsatzerlöse | 27/6 | 820.305 | 806.916 |
Verminderung (Vj.: Erhöhung) der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | 28 | -25.494 | 41.877 |
Aktivierte Eigenleistungen | 7/8 | 1.415 | 29.178 |
Sonstige betriebliche Erträge | 33 | 46.768 | 60.414 |
Materialaufwand | 30 | -391.695 | -433.177 |
Personalaufwand | 31 | -251.858 | -265.600 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 34 | -173.963 | -172.622 |
EBITDA | 25.478 | 66.986 | |
Abschreibungen und Wertminderungen | 32 | -403.906 | -254.994 |
Betriebsergebnis (EBIT) | -378.428 | -188.008 | |
Zinsertrag | 36 | 1.903 | 2.450 |
Zinsaufwand | 36 | -33.468 | -13.762 |
Übriger Finanzertrag | 37 | 735 | 5.472 |
Übriger Finanzaufwand | 37 | -3.259 | -4.330 |
Finanzergebnis | -34.089 | -10.170 | |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 9 | -8 | 0 |
Ergebnis vor Steuern | -412.525 | -198.178 | |
Ertragsteuern | 38 | -1.789 | -2.242 |
Konzernergebnis | -414.314 | -200.420 | |
Zuordnung des Verlusts: | |||
Aktionäre der VARTA AG | -414.314 | -200.420 |
ANHANG | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | 19 | -9,83 | -4,96 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | 19 | -9,83 | -4,96 |
(IN T€) | ANHANG | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Konzernergebnis | -414.314 | -200.420 | |
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 21 | -3.416 | 16.604 |
Neubewertung des Erstattungsanspruchs Schuldbeitritt | 21 | 3.613 | -6.412 |
Steuereffekt | 38 | -3 | -2.905 |
194 | 7.287 | ||
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können | |||
Währungsumrechnungsdifferenzen | 18 | -658 | 331 |
-658 | 331 | ||
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -464 | 7.618 | |
Gesamtergebnis | -414.778 | -192.802 | |
Zuordnung des Gewinns: | |||
Aktionäre der VARTA AG | -414.778 | -192.802 |
(IN T€) | ANHANG | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
Ergebnis vor Steuern | -412.525 | -198.178 | |
Zinsergebnis | 36 | 31.565 | 11.312 |
Ergebnisse aus der At-Equity-Bewertung | 9 | 8 | 0 |
Abschreibungen | 32/7/8 | 403.906 | 254.994 |
Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 1 | 185 | |
Übrige liquiditätsunwirksame Erträge | -106 | -38 | |
Veränderungen Working Capital | |||
Vorräte | 12 | 32.757 | -65.239 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte | 11/13/14/15/17 | 12.015 | 50.449 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Schulden | 10/17/20/23/ 24/26 | 14.438 | -4.899 |
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 21/25 | 12.996 | -5.333 |
Bezahlte Ertragsteuern | -8.469 | -22.869 | |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 86.586 | 20.384 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 23/7/8 | -73.923 | -111.582 |
Auszahlungen im Zusammenhang mit Aktivierten Eigenleistungen | 7/8 | -1.415 | -29.178 |
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 314 | 10 | |
Ein-/ Auszahlungen aus der Aufnahme von Ausleihungen | 96 | 0 | |
Auszahlungen für Schuldbeitritt | 0 | -28.737 | |
Einzahlungen aus Ausleihungen | 4 | 2.774 | |
Erhaltene Zinsen | 36 | 545 | 171 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -74.379 | -166.542 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen | 50.727 | 0 | |
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 10 | -22.035 | -18.128 |
Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | 20 | 0 | 319.188 |
Aufnahme von sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | 20 | 1.298 | 6.920 |
Tilgung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten | 20 | -5.089 | -19.232 |
Tilgung von langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten | 20 | 0 | -876 |
Zahlung Dividende sowie Ausschüttung an nicht beherrschende Anteile | 18 | 0 | -100.246 |
Gezahlte Zinsen | 36 | -25.129 | -6.638 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -228 | 180.988 | |
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11.979 | 34.830 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 1. Januar | 16/39 | 108.709 | 73.107 |
Auswirkungen von Wechselkursänderungen | -525 | 772 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 31. Dezember | 16 | 120.163 | 108.709 |
SONSTIGE RÜCKLAGEN | ||||||
(IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITAL RÜCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGEN * | WÄHRUNGSDIFFERENZEN | HEDGING RESERVE | SUMME EIGENKAPITAL |
Stand am 1. Januar 2022 | 40.422 | 252.275 | 236.965 | 2.813 | 21 | 532.496 |
Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 17 | 0 | 0 | 0 | 17 |
Dividendenausschüttung Aktionäre VARTA AG | 0 | 0 | -100.246 | 0 | 0 | -100.246 |
Ergebnisneutrale EK-Veränderung | 0 | 0 | 21 | 0 | -21 | 0 |
Gesamtergebnis | ||||||
Konzernergebnis | 0 | 0 | -200.420 | 0 | 0 | -200.420 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 7.287 | 331 | 0 | 7.618 |
Gesamtergebnis | 0 | 0 | -193.133 | 331 | 0 | -192.802 |
Stand am 31. Dezember 2022 | 40.422 | 252.292 | -56.393 | 3.144 | 0 | 239.465 |
SONSTIGE RÜCKLAGEN | ||||||
(IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITAL RÜCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGEN * | WÄHRUNGSDIFFERENZEN | HEDGING RESERVE | SUMME EIGENKAPITAL |
Stand am 1. Januar 2023 | 40.422 | 252.292 | -56.393 | 3.144 | 0 | 239.465 |
Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Kapitalerhöhung | 2.220 | 48.507 | 0 | 0 | 0 | 50.727 |
Gesamtergebnis | ||||||
Konzernergebnis | 0 | 0 | -414.314 | 0 | 0 | -414.314 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 194 | -658 | 0 | -464 |
Gesamtergebnis | 0 | 0 | -414.120 | -658 | 0 | -414.778 |
Stand am 31. Dezember 2023 | 42.642 | 300.800 | -470.513 | 2.486 | 0 | -124.585 |
* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
Die VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein
Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, das
im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland, unter
HRB 728059 eingetragen ist. Der vorliegende
Konzernabschluss des Unternehmens umfasst die VARTA
Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen
als VARTA AG Konzern bezeichnet) und wurde am 28.02.2025
vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Der
Abschlussstichtag für die VARTA AG, sämtliche
Tochtergesellschaften und für die Konzernrechnung ist
der 31. Dezember 2023. Dieser Konzernabschluss wird in
Euro, der funktionalen Währung des Konzerns,
dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen
wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den
nächsten Tausender gerundet.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit
den International Financial Reporting Standards (IFRS),
welche in der Europäischen Union Anwendung finden,
erstellt.
Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG, welche
sie durch die operativen Tochtergesellschaften betreibt,
umfassen Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung in
drei berichtspflichtigen Geschäftssegmenten: Consumer
Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries. Der
VARTA AG Konzern ist ein internationales und global
agierendes Unternehmen und kann auf über 135 Jahre
Erfahrung zurückblicken.
Die VARTA AG hat ihren Sitz in Ellwangen (Jagst),
VARTA-Platz 1, Deutschland. Die oberste Muttergesellschaft
der VARTA AG ist die Montana Tech Components AG
(nachfolgend die "MTC"), Reinach, Schweiz.
Die Aktien der VARTA AG werden am regulierten Markt
unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0TGJ5, der
International Securities Identification Number (ISIN)
DE000A0TGJ55 sowie dem Börsenkürzel VAR1
gehandelt.
Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der
Konsolidierungskreis wie folgt entwickelt:
2023 | 2022 | |||
VOLLKONSOLIDIERUNG | EQUITYKONSOLIDIERUNG | VOLLKONSOLIDIERUNG | EQUITYKONSOLIDIERUNG | |
Stand 1. Januar | 45 | 1 | 44 | 1 |
Abgang Konsolidierungskreis | -3 | -1 | 0 | 0 |
Neugründung | 0 | 0 | 1 | 0 |
Stand 31. Dezember | 42 | 0 | 45 | 1 |
Die Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten
keine wesentliche Bedeutung für den Konzernabschluss.
Die Auditas GmbH, Nördlingen, ging über eine
Verschmelzung mit Rückwirkung auf den 31. Dezember
2022 auf die Konzerngesellschaft Varta Microbattery GmbH,
Ellwangen, über. Drei weitere Gesellschaften wurden
während des Geschäftsjahres planmäßig
liquidiert, davon die VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.
L., Ellwangen, die über die Equity Konsolidierung
einbezogen war.
Die Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer
Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2023
ist gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) des
International Accounting Standards Board (IASB) und den
ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am
Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die
von der Europäischen Union übernommen worden
sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch
gültigen International Accounting Standards (IAS).
Ebenso werden die zum 31. Dezember 2023 verbindlich
geltenden Interpretationen des International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewendet.
Entsprechend IAS 1.25 erfolgte die Aufstellung des
Konzernabschlusses unter der Annahme der
Unternehmensfortführung. Nähere
Erläuterungen dazu in Kapitel 47 Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag.
Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften,
welche die VARTA AG direkt oder indirekt beherrscht.
Beherrschung besteht dann und nur dann, wenn die VARTA AG
über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen
Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte
bezüglich der Rückflüsse zustehen und
infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die
Höhe der variablen Rückflüsse zu
beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von
substanziellen potenziellen Stimmrechten, die
gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden
können, einschließlich von anderen
Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte,
werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht
wird, berücksichtigt. Diese Gesellschaften werden
vollkonsolidiert. Die Erstkonsolidierung von
Tochtergesellschaften erfolgt zum Zeitpunkt der
Kontrollübernahme. Zu dem Zeitpunkt, an dem die
Kontrolle endet, werden die Tochtergesellschaften
entkonsolidiert.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und
Erträge sowie die zwischen konsolidierten
Gesellschaften bestehenden Forderungen und
Verbindlichkeiten werden eliminiert.
Gemeinschaftsunternehmen, an denen die VARTA AG direkt
oder indirekt mit 50 % beteiligt ist, beziehungsweise
für welche die Führungsverantwortung
paritätisch wahrgenommen wird, werden nach der
"Equity-Methode" gemäß IAS 28 bilanziert.
In den Erläuterungen 45 Beteiligungsgesellschaften
sind die konsolidierten Gesellschaften in einer Tabelle
dargestellt.
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder zum
beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet. Zur
Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten
werden, soweit vorhanden, zum niedrigeren Wert aus Buchwert
und Fair Value abzüglich der erwarteten
Veräußerungskosten angesetzt.
Die Konzernwährung ist der Euro. Soweit nichts
anderes vermerkt ist, werden alle Betragsangaben in Tausend
Euro (T€) angegeben.
In der Regel richtet sich die funktionale Währung
der jeweiligen Konzerngesellschaften nach deren
primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht
grundsätzlich der jeweiligen Landeswährung.
Für einen überwiegenden Teil der Aktivitäten
ist der Euro (EUR bzw. €) die funktionale
Währung, weshalb auch die vorliegende Konzernrechnung
in Euro (EUR bzw. €) erstellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den
sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten,
Prozentangaben usw.) auftreten können.
Den kurzfristigen Vermögenswerten werden
Aktivposten zugeordnet, die entweder im ordentlichen
Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres
realisiert oder konsumiert oder zu Handelszwecken gehalten
werden. Alle übrigen Aktiva werden den langfristigen
Vermögenswerten zugeordnet.
Den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden alle
Verpflichtungen zugeordnet, welche der Konzern im Rahmen
des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von
operativen Geldflüssen tilgen wird oder die innerhalb
eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle
übrigen Verpflichtungen werden den langfristigen
Verbindlichkeiten zugeordnet.
Die einzelnen Gesellschaften erstellen ihre
Abschlüsse in funktionaler bzw. lokaler Währung.
In der vorliegenden Konzernrechnung werden die in
Fremdwährung gehaltenen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten der auf fremde Währung lautenden
Abschlüsse mit dem Kurs zum Bilanzstichtag in Euro
umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen
geführt. Aufwendungen und Erträge werden zu
Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in Euro
umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden
Differenzen werden in der konsolidierten
Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erst bei einem Abgang oder
Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft werden die
Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.
Transaktionen in Fremdwährung werden zum jeweiligen
Tageskurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Ausstehende Beträge in Fremdwährungen werden bei
monetären Posten zu Stichtagskursen und bei
nichtmonetären Posten zu historischen Kursen
umgerechnet. Zum Fair Value bilanzierte nicht-monetäre
Fremdwährungsposten werden zum Wechselkurs des
Neubewertungszeitpunktes umgerechnet. Die sich aus der
Umrechnung zum Stichtagskurs ergebenden
Fremdwährungsgewinne und -verluste werden, ausgenommen
Nettoinvestitionen in ausländische
Geschäftsbetriebe, in der Erfolgsrechnung unter dem
übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die
Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit
wesentlichem Einfluss auf die Konzernrechnung stellen sich
wie folgt dar:
1 EURO ENTSPRICHT | DURCHSCHNITTSKURS | STICHTAGSKURS | ||
2023 | 2022 | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 202 | |
US-Dollar (USD) | 1,081 | 1,053 | 1,105 | 1,067 |
Britische Pfund (GBP) | 0,870 | 0,853 | 0,869 | 0,887 |
Rumänische Leu (RON) | 4,947 | 4,931 | 4,976 | 4,950 |
Dänische Kronen (DKK) | 7,451 | 7,440 | 7,453 | 7,437 |
Schwedische Kronen (SEK) | 11,479 | 10,630 | 11,096 | 11,122 |
Aus diesen Wechselkurseffekten sind nur USD/EUR für
fremde Dritte wesentlich. Die restlichen Transaktionen
werden hauptsächlich zwischen verbundenen Unternehmen
abgewickelt. Darüber hinaus resultieren weitere
Wechselkurseffekte aus chinesischem Yuan (CNY),
norwegischen Kronen (NOK), ungarischen Forint (HUF),
schweizerischen Franken (CHF), tschechischen Kronen (CZK),
russischen Rubel (RUB), polnischen Zloty (PLN),
bulgarischen Lew (BGN) und türkischen Lira (TRY).
Diese sind jedoch für den VARTA AG Konzern nicht
wesentlich.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig
bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen
Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur
Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder
Eigenkapital führt. Finanzielle Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten umfassen sowohl originäre als
auch derivative Ansprüche und Verpflichtungen.
Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte
Kredite und Forderungen und derivative finanzielle
Vermögenswerte. Unter die finanziellen
Verbindlichkeiten fallen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsleasingverträgen, derivative finanzielle
Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle
Verbindlichkeiten.
Die Erfassung eines Finanzinstruments erfolgt zu dem
Zeitpunkt, zu dem VARTA Vertragspartei des Instruments
wird. Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von
finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag
angesetzt, d. h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern
verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu
verkaufen.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn
die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen
aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder
übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen
alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen
hat.
Für Factoring-Transaktionen überprüft der
Konzern, ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
gemäß IFRS 9 vollständig ausgebucht werden
können. Wenn die Voraussetzungen für die
Ausbuchung nicht erfüllt sind und der Konzern die
Risiken und Chancen weder vollständig übertragen
noch im Wesentlichen zurückbehalten hat, erfasst der
Konzern diese finanziellen Vermögenswerte im Umfang
des fortbestehenden Engagements. Zum aktuellen
Bilanzstichtag führt das existierende
Factoring-Programm zum Ansatz eines anhaltenden Engagements
in Höhe der nicht übertragenen Chancen und
Risiken.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn
die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt bzw.
aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Der VARTA AG Konzern stuft seine finanziellen
Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien
ein:
― |
solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (entweder erfolgsneutral (Fair value through OCI = FVOCI) oder erfolgswirksam (Fair value through profit and loss = FVTPL)), und |
― |
solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost = AC) bewertet werden. |
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte
in die oben genannten Bewertungskategorien erfolgt bei
ihrem erstmaligen Ansatz. Die Klassifizierung ist
abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens
für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte
und von den vertraglichen Zahlungsströmen.
Die Zielsetzung des Geschäftsmodells "Halten"
besteht in der Vereinnahmung vertraglicher
Zahlungsströme. Beim Geschäftsmodell "Halten und
Verkaufen" ist sowohl die Vereinnahmung von
Zahlungsströmen durch vertragliche Erfüllung als
auch durch Verkauf der finanziellen Vermögenswerte
vorgesehen. Das Geschäftsmodell "Verkaufen" besteht in
der Realisierung von Zahlungsströmen im Rahmen von
Verkäufen von Finanzinstrumenten.
Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung
der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und
bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich
Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden als "zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet"
klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die zur
Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur
Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte
gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme
ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen
darstellen, werden als "erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert bewertet" ("FVOCI") klassifiziert. Finanzielle
Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder
"FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie
"FVTPL" eingestuft. Für Investitionen in
Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken
gehalten werden, besteht zum Zeitpunkt des erstmaligen
Ansatzes die unwiderrufliche Möglichkeit, die
Eigenkapitalinstrumente "erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert bewertet" zu klassifizieren.
Der VARTA AG Konzern hält primär
Schuldinstrumente, deren Geschäftsmodell auf der
Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen beruht
(Geschäftsmodell "Halten") und deren
Zahlungsströme ausschließlich Tilgungen und
Zinsen auf das ausstehende Kapital darstellen, weshalb sie
der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet" zugeordnet werden. Davon ausgenommen sind
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen
eines revolvierenden Factoring-Programms verkauft werden
und somit dem Geschäftsmodell "Verkaufen" unterliegen,
sowie derivative finanzielle Vermögenswerte, die der
Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet" zugeordnet werden.
Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten
Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn
ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen
darstellen.
Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um,
wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher
Vermögenswerte ändert.
Finanzielle Verbindlichkeiten sind in folgende
Kategorien unterteilt:
― |
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value through profit and loss = FVTPL) bewertet, |
― |
zu fortgeführten Anschaffungskosten (financial liabilities at amortised cost = FLAC) bewertet |
Im VARTA AG Konzern werden alle finanziellen
Verbindlichkeiten der Kategorie "zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet. Davon ausgenommen
sind derivative finanzielle Verbindlichkeiten
(einschließlich eingebetteter Derivate, die vom
Basisvertrag getrennt wurden), die in die Kategorie
"erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet"
fallen, sowie die Verbindlichkeiten, die im Falle des
Transfers von finanziellen Vermögenswerten für
ein fortbestehendes Engagement anzusetzen sind; diese sind
keiner Kategorie zuzuordnen.
Die Fair Value Option nach IFRS 9 wird weder für
finanzielle Vermögenswerte noch für finanzielle
Verbindlichkeiten angewendet.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen
finanziellen Vermögenswert bzw. eine finanzielle
Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich
bzw. abzüglich - im Falle eines bzw. einer in der
Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten finanziellen Vermögenswerts bzw.
finanziellen Verbindlichkeit - der direkt auf den Erwerb
dieses Vermögenswerts bzw. die Ausgabe dieser
Verbindlichkeit entfallenden Transaktionskosten.
Ausgenommen davon sind Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, die
bei Zugang mit ihrem Transaktionspreis bewertet werden. Im
Falle von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten finanziellen Vermögenswerten bzw.
finanziellen Verbindlichkeiten werden Transaktionskosten
sofort erfolgswirksam erfasst.
Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte
richtet sich nach deren Bewertungskategorie:
― |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC): Solche finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertminderungen bewertet. Dabei werden Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Zinsergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Wertminderungen werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung im Posten "sonstiger betrieblicher Aufwand", netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "sonstiger betrieblicher Aufwand" erfasst und Fremdwährungsgewinne und -verluste im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. |
― |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Schuldinstrumente (FVOCI): Veränderungen des Fair Values werden zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Abgang in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umklassifiziert. Wertminderungserträge und -aufwendungen für Schuldinstrumente FVOCI werden in der GuV erfasst. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im übrigen Finanzergebnis und Wertminderungsaufwendungen im sonstigen betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. |
― |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente (FVOCI EK): Veränderungen des Fair Values werden, selbst bei deren Abgang, im sonstigen Ergebnis erfasst. |
― |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL): Gewinne und Verluste aus solchen finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn oder Verlust saldiert und entsprechend ihrer Natur unter den sonstigen betrieblichen Erträgen / Aufwendungen, dem Materialaufwand (im Falle von Rohstoffderivaten) oder den Zinserträgen / Zinsaufwendungen in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. |
Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten
richtet sich nach deren Bewertungskategorie:
― |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC): Solche finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinseffekte werden im Zinsaufwand erfasst. |
― |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL): Gewinne und Verluste aus solchen finanziellen Verbindlichkeiten werden im Gewinn oder Verlust saldiert und entsprechend ihrer Natur unter den sonstigen betrieblichen Erträgen / Aufwendungen, dem Materialaufwand (im Falle von Rohstoffderivaten) oder den Zinserträgen / Zinsaufwendungen in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. |
Auf finanzielle Vermögenswerte der Kategorien zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) und
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Schuldinstrumente (FVOCI), Vertragsvermögenswerte
sowie Leasingforderungen sind die
Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 anzuwenden. Der
Standard sieht dafür zwei Modelle vor: den allgemeinen
Ansatz sowie den vereinfachten Ansatz. Nach dem allgemeinen
Ansatz ist für finanzielle Vermögenswerte mit
geringem Ausfallrisiko bei Zugang sowie in Folgeperioden,
wenn sie alle mit geringem Ausfallrisiko behaftet sind,
gilt es, sofern keine signifikante Erhöhung des
Kreditrisikos eingetreten ist, eine Risikovorsorge in
Höhe der erwarteten Kreditverluste der nächsten
zwölf Monate zu berücksichtigen (Stufe 1). Bei
einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos sind
die über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste
anzusetzen (Stufe 2). Als Indikator für eine solche
Erhöhung gilt unter anderem, wenn ein Schuldner mehr
als 30 Tage im Rückstand ist. Wenn ein finanzieller
Vermögenswert in seiner Bonität
beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe
3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten
Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des
finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive
Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert
in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen
eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere
Informationen über wesentliche finanzielle
Schwierigkeiten des Schuldners.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte, die keine signifikante
Finanzierungskomponente aufweisen, wendet der Konzern den
vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten
Kreditverluste zu bemessen. Danach sind Wertberichtigungen
stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten
Kreditverluste zu bemessen, unabhängig von der
Veränderung des Ausfallrisikos seit Zugang des
finanziellen Vermögenswerts.
Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis
gemeinsamer Kreditrisikomerkmale zusammengefasst. Für
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht
bonitätsbeeinträchtigt sind, werden die
Wertminderungen für erwartete Ausfallrisiken auf Basis
länderspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten
bestimmt, die über eine Periode von drei Jahren vor
dem 31. Dezember des Berichtsjahres bzw. dem 1. Januar des
Berichtsjahres und den entsprechenden historischen
Ausfällen in dieser Periode abgeleitet wurden. Die
erwarteten Verlustquoten werden zu jedem Bilanzstichtag
überprüft und gegebenenfalls an neue
Rahmenbedingungen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit
der Kunden auswirken, angepasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gelten als
bonitätsbeeinträchtigt und werden wertberichtigt
(Stufe 3), sobald objektive Hinweise auf eine Wertminderung
vorliegen. Als Hinweis auf eine Wertminderung gilt dabei
unter anderem, wenn ein Schuldner bei einer vertraglichen
Zahlung mehr als 90 Tage im Rückstand ist. Ein Ausfall
im Hinblick auf einen finanziellen Vermögenswert wird
abhängig von den regionalen Besonderheiten und Kunden
definiert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung
keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist.
Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf
Vertragsvermögenswerte wurde die gleiche Basis wie bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angewandt.
Für Vertragsvermögenswerte, die nicht
bonitätsbeeinträchtigt sind, werden die
Wertminderungen für erwartete Ausfallrisiken auf Basis
länderspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten
bestimmt, die über eine Periode von drei Jahren vor
dem 31. Dezember des Berichtsjahres bzw. dem 1. Januar des
Berichtsjahres und den entsprechenden historischen
Ausfällen in dieser Periode abgeleitet wurden. Die
erwarteten Verlustquoten werden zu jedem Bilanzstichtag
überprüft und gegebenenfalls an neue
Rahmenbedingungen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit
der Kunden auswirken, angepasst.
Für sonstige Forderungen und Vermögenswerte
sowie Zahlungsmittel wendet der Konzern das allgemeine
Modell der erwarteten Kreditverluste an. Das Management
sieht den Tatbestand des "geringen Ausfallrisikos" als
erfüllt an, wenn ein Investment GradeRating vorliegt
beziehungsweise wenn das Risiko der Nichterfüllung
gering ist und der Emittent jederzeit in der Lage ist,
seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu
erfüllen.
Betreffend der "sonstigen Forderungen" liegt
grundsätzlich kein erhöhtes Kreditrisiko nach 30
Tagen Überfälligkeit vor, da es sich bei diesen
Forderungen überwiegend um Forderungen gegen
staatliche Institutionen handelt. Sollte es sich um
finanzielle Vermögenswerte handeln, die gegenüber
einer staatlichen Institution bestehen, liegt ein Hinweis
auf Wertminderung vor, wenn der Schuldner mehr als ein Jahr
im Rückstand ist.
Der Betrag, um den die Summe der übertragenen
Gegenleistung im Rahmen einer Unternehmensakquisition die
anteiligen Zeitwerte der einzeln identifizierbaren
erworbenen Vermögenswerte und Schulden
übersteigt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert
angesetzt. Die nachfolgende, jährliche Prüfung
der Werthaltigkeit wird in Kapitel 4.10 Wertminderungstest
erläutert.
Forschungsaufwand im Hinblick auf die Erlangung von
neuem Grundlagen- oder technologischem Wissen und
Verständnis wird aufwandswirksam erfasst. Aktivierte
Entwicklungskosten werden als immaterielle
Vermögenswerte angesetzt und ab dem Zeitpunkt, ab dem
der Vermögenswert verwendet werden kann,
planmäßig abgeschrieben. Entwicklungskosten im
Hinblick auf neue Produkte und Prozesse werden dann
aktiviert, wenn im Wesentlichen die folgenden Bedingungen
nachweisbar und kumuliert erfüllt sind:
― |
technische Machbarkeit zur Fertigstellung des Projekts in dem Sinne, dass es zur ökonomischen Verwertung durch Eigennutzung oder Verkauf zur Verfügung steht; |
― |
beabsichtigte Vollendung des Projektes und Verwertung durch Verkauf oder Eigennutzung; |
― |
Fähigkeit zur Eigennutzung oder zum Verkauf des immateriellen Vermögenswertes; |
― |
Darlegung des künftigen ökonomischen Vorteils. Unter anderem muss das Unternehmen den Nachweis zum Vorliegen eines Marktes für den immateriellen Vermögenswert selbst oder die von diesem zu generierende Produkte liefern. Im Falle der Eigennutzung ist nachzuweisen, dass der betreffende Vermögenswert nutzbringend ist; |
― |
Verfügbarkeit der erforderlichen technischen, finanziellen und anderen Ressourcen zur Vollendung des Projektes oder um den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; |
― |
zuverlässige Ermittlung der dem immateriellen Vermögenswert während der Entwicklungsphase zuzuordnenden Kosten. |
Aktivierte Entwicklungskosten werden zum Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter
Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer wird
projektabhängig festgelegt und orientiert sich an der
voraussichtlichen Nutzbarkeit der Entwicklung.
Die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte
betreffen im Wesentlichen die Entwicklungskosten.
Zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten
zählen neben dem Geschäfts- und Firmenwert,
gewerbliche Schutzrechte und sonstiges immaterielles
Vermögen (wie z.B. Lizenzen), Markenrechte und
sonstige immaterielle Rechte (wie z.B. Kundenbeziehungen)
sowie Entwicklungskosten.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer
Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich
kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert
(vgl. Kapitel 4.10 Wertminderungstest). Immaterielle
Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es
wahrscheinlich ist, dass aus ihnen ein wirtschaftlicher
Nutzen erzielt wird. Alle anderen Aufwendungen werden zum
Zeitpunkt der Erfassung direkt der Erfolgsrechnung
belastet. Die Abschreibung von immateriellen
Vermögenswerten erfolgt linear über die
geschätzte Nutzungsdauer und beginnt ab dem Zeitpunkt,
ab dem sie für die Nutzung zur Verfügung stehen.
Die geschätzte Nutzungsdauer für gewerbliche
Schutzrechte, Lizenzen und sonstige immaterielle
Vermögenswerte beträgt zwischen einem und 21
Jahren.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter
Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, aber
jährlich einem Wertminderungstest (vgl. Kapitel 4.10
Wertminderungstest) unterzogen. Im VARTA AG Konzern
betrifft dies im Wesentlichen die Geschäfts- oder
Firmenwerte sowie den Markennamen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellkosten abzüglich kumulierter
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Die
Herstellkosten enthalten die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren
Gemeinkosten. Nachträgliche Investitionen werden nur
aktiviert, soweit sie den zukünftigen wirtschaftlichen
Nutzen des Anlagegutes erhöhen. Alle übrigen
Aufwendungen für Sachanlagen werden sofort im Aufwand
erfasst.
Der Buchwert eines Vermögenswerts wird unmittelbar
auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben, wenn der
Buchwert des Vermögenswerts größer als sein
erzielbarer Betrag ist.
Sachanlagen, mit Ausnahme von Grundstücken, werden
linear und erfolgswirksam über die folgenden
voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben:
Gebäude | 6 - 50 Jahre |
Technische Anlagen und Maschinen | 3 - 20 Jahre |
Andere Anlagen | 1 - 15 Jahre |
Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauer und die
angenommenen Restwerte werden, falls nicht unwesentlich,
jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Bei Anlagenabgängen wird die Differenz zwischen den
Buchwerten und dem Nettoveräußerungserlös
erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen
oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der Konzern mietet verschiedene Produktions-, Büro-
und Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge.
Mietverträge werden in der Regel für feste
Zeiträume von 1,5 bis 10 Jahren abgeschlossen,
können jedoch Verlängerungsoptionen und
unbestimmte Laufzeiten beinhalten. Bei der Bestimmung der
Laufzeit des Leasingvertrags werden sämtliche
Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen
wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von
Verlängerungs- oder Nicht-Ausübung von
Kündigungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der
Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt,
wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Die
Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und
beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen.
Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen,
jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als
Sicherheit für eine Kreditaufnahme verwendet werden.
Der Konzern beurteilt, ob der Vertrag ein
Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies
ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung
eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung
eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu
kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht
zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes
beinhaltet, legt VARTA AG die Definition eines
Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Jede
Leasingrate wird in einen Tilgungs- und einen
Finanzierungsanteil aufgeteilt. Die
Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass
sich für jede Periode ein konstanter periodischer
Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das
Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der
beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des
Leasingvertrages abgeschrieben. Nicht-Leasingkomponenten
werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Vermögenswerte und Schulden aus
Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu
Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten
den Barwert folgender Leasingzahlungen:
― |
feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (Lease Incentives)); |
― |
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind. |
Leasingzahlungen werden mit dem, dem
Leasingverhältnis zugrundeliegenden, impliziten
Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist.
Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem
Grenzfremdkapitalzinssatz, d. h. dem Zinssatz, den der
VARTA AG Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel
aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren
wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem
vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu
erwerben.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet,
die sich wie folgt zusammensetzen:
― |
der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit; |
― |
alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten und |
― |
bei Bedarf geschätzte Kosten, die bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes, in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen. |
Der VARTA AG Konzern nimmt sowohl die
Anwendungserleichterung für kurzfristige
Leasingverhältnisse als auch für
Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von
geringem Wert zugrunde liegen, in Anspruch. Diese werden
linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als
kurzfristige Leasingverhältnisse gelten
Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12
Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind bspw.
IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten
Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet.
Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen
Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder
(Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern
seine Einschätzung über die Ausübung einer
Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption
ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung
ändert. Bei einer solchen Neubewertung der
Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung
des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die in
der Regel dem Transaktionspreis abzüglich gebildeter
Wertberichtigungen für das Kreditrisiko entsprechen
(vgl. Erläuterungen 40.3 Finanzrisikomanagement).
Erlöse werden vom Konzern dann erfasst, wenn die
Verfügungsgewalt über die Waren oder
Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. VARTA AG
erfasst einen Vertragsvermögenswert gegen Erlöse,
wenn der Rechtsanspruch auf eine Gegenleistung für von
ihm an einen Kunden übertragene Güter oder
Dienstleistungen besteht, sofern dieser Anspruch nicht
allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Eine
Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn eine
Verpflichtung besteht, einem Kunden Güter oder
Dienstleistungen zu übertragen, für die es von
diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu
empfangen) hat.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zum niedrigeren
Nettoveräußerungswert bewertet. Der
Nettoveräußerungswert ist der erwartete,
durchschnittliche Verkaufspreis abzüglich noch
anfallender Fertigstellungs- und Verkaufskosten. Zudem
werden Gängigkeit, Reichweite und technisches Risiko
im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.
Selbst erstellte Produkte werden zu Herstellungskosten,
zugekaufte Produkte in der Regel zu Anschaffungskosten auf
Basis des gleitenden Durchschnittsverfahrens bewertet. Die
Herstellungskosten enthalten die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren,
produktionsbezogenen Gemeinkosten. Die
Produktionsgemeinkosten werden auf der Basis normaler
Produktionskapazitäten ermittelt. Abwertungen werden
vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert
unter dem Buchwert liegt oder weitere Anzeichen für
Wertminderung (Gängigkeit, technische Risiken)
vorliegen.
Im VARTA AG Konzern besteht momentan ein
anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Hierbei handelt
es sich um ein von der VGG Beteiligungen SE, Wien,
Österreich, aufgelegtes Mitarbeiter-Aktienprogramm
(MSOP).
Das MSOP wird in Aktien oder Geld ausgeglichen. Der
Personalaufwand wird bei der VARTA AG über den
Erdienungszeitraum erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt in der
Kapitalrücklage, da es sich um einen
Equity-Settled-Plan handelt.
Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten
Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes- Formel
bestimmt. Zu weiteren Details verweisen wir auf Kapitel 35
Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen.
Die Buchwerte der nichtfinanziellen Vermögenswerte
oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating
Unit bzw. CGU) im Anwendungsbereich des IAS 36 werden zu
jedem Bilanzstichtag dahingehend beurteilt, ob Indikatoren
für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche
Indikatoren vor, wird eine entsprechende
Werthaltigkeitsbeurteilung durchgeführt.
Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine
unbestimmte Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung
zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag
jährlich zum gleichen Zeitpunkt für die CGU
bestimmt. Bei VARTA AG wurde als Stichtag hierfür der
31. Dezember festgelegt.
Der erzielbare Betrag einer CGU wird nach der Discounted
Cash-Flow (DCF) Methode bestimmt und ist der höhere
von Nutzungswert und Fair Value abzüglich
Veräußerungskosten. Die DCF-Methode reagiert
besonders sensibel in Bezug auf den gewählten
Diskontierungszins und die vom Vorstand geschätzten
zukünftigen Zahlungsflüsse. Der
Diskontierungszins basiert auf den gewichteten
durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen
CGUs. Er wird ausgehend von einem risikolosen Zins und
einer Marktrisikoprämie berechnet. Zusätzlich
reflektiert der Diskontierungszins die aktuelle
Markteinschätzung und Risiken der CGUs unter
Berücksichtigung von Peer-Group Informationen. Bei der
Bestimmung des erzielbaren Betrages werden die
geschätzten künftigen Cashflows auf den Barwert
abgezinst. Für die Durchführung von
Wertminderungstests werden die Vermögenswerte in die
kleinste Gruppe von Vermögenswerten eingeteilt, welche
unabhängige Geldzuflüsse erzeugen
(zahlungsmittelgenerierende Einheiten).
Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn der Buchwert
eines Vermögenswertes oder einer
zahlungsmittelgenerierenden Einheit den geschätzten
erzielbaren Wert übersteigt. Bei VARTA AG wird der
erzielbare Betrag zunächst durch Fair Value
abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
Ergibt sich bei dieser Ermittlung ein Wertminderungsbedarf,
wird zusätzlich der Nutzungswert ermittelt.
Wertminderungen werden ergebniswirksam verbucht.
Wertminderungen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
oder einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten
werden zuerst dem Goodwill und anschließend
anteilsmäßig den anderen Vermögenswerten
der Einheit bzw. der Gruppe zugewiesen. Ausgenommen sind
einzelne Vermögenswerte einer Einheit bzw. einer
Gruppe, deren Fair Values abzüglich
Veräußerungskosten ihren Buchwert
überdecken.
Bei wertgeminderten Vermögenswerten (außer
Goodwill) wird zu jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob
Indikatoren vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand aus
früheren Perioden nicht länger besteht oder sich
vermindert hat. Zuschreibungen von Wertminderungen werden
auf den erhöhten erzielbaren Betrag vorgenommen,
jedoch maximal bis zu dem fortgeschriebenen
ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes.
Der Konzern bietet für Teile der Belegschaft neben
den staatlichen Altersversorgungsleistungen auch
leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne an.
Die Pensionspläne bieten altersbedingte Leistungen und
Leistungen im Falle des Todes oder Invalidität.
Leistungsorientierte Pläne bzw. Arbeitnehmerleistungen
nach IAS 19 bestehen im Wesentlichen in Deutschland und in
Singapur.
Im Fall der beitragsorientierten Pläne entsprechen
die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesenen Aufwendungen den Beiträgen des
Arbeitgebers.
Für alle wesentlichen leistungsorientierten
Pläne wird die leistungsorientierte Verpflichtung
(defined benefit obligation - DBO) jährlich von
unabhängigen Versicherungsmathematikern ermittelt,
indem der Barwert der DBO nach dem Anwartschaftsbarwert
(projected unit credit method) berechnet wird. Der
Abzinsungssatz basiert auf dem Zinssatz für qualitativ
hochwertige Unternehmensanleihen mit nahezu identischen
Laufzeiten wie die leistungsorientierten Verpflichtungen.
Die in der laufenden Periode entstandenen Kosten der
Arbeitnehmerleistungen werden in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen. In der Bilanz wird das zum
beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen mit der
leistungsorientierten Verpflichtung saldiert ausgewiesen.
Eine Erhöhung der Plankosten aus vergangenen
Mitarbeitendenleistungen, die auf neue oder verbesserte
Planvorteile zurückzuführen ist, wird als
entstandener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand nicht im
versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust, sondern
gemäß IAS 19.103 sofort im Personalaufwand
(Service Cost) erfasst.
Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen
(Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen für die
Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der
für die Bewertung der leistungsorientierten
Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode
verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die
Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet.
Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt,
die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf
der Berichtsperiode bei der Nettoschuld
(Vermögenswert) aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und
andere Aufwendungen für leistungsorientierte
Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen
Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die
versicherungsmathematisch errechneten Gewinne und Verluste,
den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die
Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne
Zinsen).
Werden die Leistungen eines Plans verändert, oder
wird ein Plan gekürzt, wird der entstandene
nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand nicht im
versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust, sondern
gemäß IAS 19.103 sofort im Personalaufwand
(Service Cost) erfasst. Eine Dienstzeit betreffende
Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung
werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der
Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung
eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der
Abgeltung.
Überschussbeträge werden nur dann erfasst,
wenn sie dem Konzern tatsächlich in Form von
künftigen Beitragszahlungen oder -reduktionen zur
Verfügung stehen.
Mit einem konzernfremden Unternehmen, der Colibri
Beratungs GmbH, Fürstenfeldbruck, wurde im Jahr 2017
ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen
verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts
Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen
eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu
übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2016
bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der
betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den
Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine
Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem
Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung
ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte
Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 zum Fair Value
bewertet, wobei der Wertansatz maximal in Höhe der
übernommenen Pensionsverpflichtungen erfolgt. Der Fair
Value des Vermögenswertes wird unter
Berücksichtigung der implementierten
Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft
(siehe Kapitel 21.2 Pensionen). Änderungen des Fair
Values werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Jahr 2021 wurde zudem mit einem nahestehenden
Unternehmen, der VC Pensionen GmbH, ein Vertrag
abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet
hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts
Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen
eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu
übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2020
bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der
betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den
Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine
Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem
Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung
ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte
Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 zum Fair Value
bewertet, wobei der Wertansatz maximal in Höhe der
übernommenen Pensionsverpflichtungen erfolgt. Der Fair
Value des Vermögenswertes wird unter
Berücksichtigung der implementierten
Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft
(siehe Kapitel 21.2 Pensionen). Änderungen des Fair
Values werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand,
welche entstandene Aufwendungen kompensieren, werden
planmäßig in den Zeiträumen, in denen die
Aufwendungen anfallen, im Gewinn oder Verlust erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für die
Erstellung oder Anschaffung von Vermögenswerten werden
zunächst als passivische Abgrenzungsposten erfasst,
wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass
sie gewährt werden und der Konzern die mit der
Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird.
Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der
öffentlichen Hand planmäßig über den
Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als
sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.
Bei Kurzarbeit wird die regelmäßige
betriebliche Arbeitszeit für einen
vorübergehenden Zeitraum verkürzt und vom
Arbeitgeber ein entsprechend reduziertes Arbeitsentgelt
gezahlt. Die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer
haben gegenüber der zuständigen Agentur (in
Deutschland: Bundesagentur für Arbeit) einen Anspruch
auf Kurzarbeitergeld, welches vom Arbeitgeber als
Zahlstelle ausgezahlt wird. Eingehende Zahlungen, welche an
den Mitarbeiter auszuzahlen sind, werden als durchlaufender
Posten im Personalaufwand behandelt. Vom VARTA AG Konzern
geleistete Aufstockungsbeträge werden im
Personalaufwand erfasst. Sozialversicherungserstattungen
gab es im Berichtsjahr keine.
Sofern die Ansatzkriterien für Rückstellungen
nicht erfüllt sind und die Möglichkeit eines
Zahlungsmittelabflusses bei der Erfüllung
unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe als
Eventualverbindlichkeit (soweit hinreichend bewertbar). Der
als Eventualverbindlichkeit angegebene Betrag entspricht
der bestmöglichen Schätzung der möglichen
Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Rückstellungen und
Eventualverbindlichkeiten werden regelmäßig
überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder
geänderten Umständen angepasst.
Unter abgegrenzte Schulden fallen künftige
Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des
Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheit jedoch
geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt
es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder
gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen, die
weder bezahlt noch in Rechnung gestellt oder formal
vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden (zum
Beispiel Prämien und Urlaubsansprüche). Die
abgegrenzten Schulden werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme als Verbindlichkeit
angesetzt.
Rückstellungen sind Schulden, die hinsichtlich der
Höhe und/oder des Zeitpunkts unsicher sind. Sie werden
angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen
Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung
gegenüber Dritten hat, ein Mittelabfluss zur
Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und
die Höhe des Betrages zuverlässig bestimmt werden
kann. Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der
Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der
voraussichtliche Mittelabfluss binnen des nächsten
Jahres erfolgt, werden als kurzfristig klassifiziert, alle
anderen Rückstellungen als langfristig.
Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses,
wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter
oder Dienstleistungen erlangt.
Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt-
oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert
Ermessensentscheidungen. So ist z. B. für die
zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen, ob
Produkte kundenspezifisch sind und ob für bereits
erbrachte Leistungen im Falle eines Vertragsabbruchs ein
Anspruch auf Erhalt einer Zahlung inklusive einer
angemessenen Gewinnmarge besteht.
Der Hauptanteil der Umsätze aus
Produktverkäufen wird zeitpunktbezogen realisiert, da
in den meisten Fällen keine kundenspezifischen
Produkte verkauft werden, bei denen kein alternativer
Nutzen vorliegt. Ein alternativer Nutzen liegt im VARTA AG
Konzern auch vor, wenn spezifische Produkte mit
unwesentlichem Aufwand (z. B. Änderung der Verpackung)
an andere Kunden verkauft werden können.
Naturalrabattansprüche werden zum Zeitpunkt der
Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst,
nach bester Schätzung erlösmindernd
berücksichtigt. Bei Lieferung des Naturalrabatts wird
die erlösmindernde Vertragsverbindlichkeit
aufgelöst.
Rücknahmeverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der
Produktlieferung nach bester Schätzung
erlösmindernd als Vertragsverbindlichkeit erfasst.
Kundenansprüche aus Bonusvereinbarungen werden nach
bester Schätzung als sonstige Rückstellungen
erfasst. Für die Konsignationslager bei der VARTA AG
ist eine Umsatzlegung bei Erlangung der
Verfügungsmacht durch den Kunden durchzuführen.
Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im VARTA AG
Konzern bezieht sich im Wesentlichen auf die Umsätze
mit kundenspezifischen Produkten. Hier erfolgt die
Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der
input-basierten Cost-to-Cost Methode.
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen beinhalten eine
Fälligkeit von 30 Tagen netto. In Verbindung mit dem
Verkauf von Produkten bestehende
Gewährleistungsgarantien und Haftungsansprüche
richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder
marktüblichen Gepflogenheiten.
Das Zinsergebnis enthält Erträge aus sonstigen
Vermögenswerten, anderen finanziellen
Vermögenswerten, Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten sowie Aufwendungen aus
anderen finanziellen Verbindlichkeiten. Zinserträge
und -aufwendungen aus Leasingverträgen und aus nach
der Effektivzinsmethode bewerteten Finanzinstrumenten
werden in der Periode, in welcher sie anfallen,
ergebniswirksam erfasst.
Das übrige Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen
Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungstransaktionen.
Die Ertragsteuern beinhalten sowohl die laufenden als
auch die latenten Ertragsteuern. Ertragsteuern werden
erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie stehen in
Verbindung zu einer Position, welche direkt in der
Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.
Laufende Ertragsteuern werden basierend auf dem zu
versteuernden Ergebnis berechnet, unter Anwendung der am
Bilanzstichtag geltenden Steuersätze.
Latente Steuern werden grundsätzlich auf alle
temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen
Bilanzwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die
jeweiligen Konzerngesellschaften anwendbaren bzw.
voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen.
Für folgende temporäre Differenzen werden
keine latenten Steuern erfasst: Ersterfassung von Goodwill,
erstmalig erfasste Vermögenswerte oder
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion,
welche weder das steuerbare Ergebnis noch das
Jahresergebnis beeinflusst, und temporäre Differenzen
auf Anteile an Tochtergesellschaften, sofern es
wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen in
absehbarer Zukunft nicht realisiert werden.
Aktive latente Steuern aus verrechenbaren
Verlustvorträgen und temporären Differenzen
werden nur insoweit berücksichtigt, als eine
Verrechenbarkeit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen
oder passiven latenten Steuern wahrscheinlich ist. Die
Beurteilung basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten
Unternehmensplanung.
Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt
grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts
unter Berücksichtigung ggf. vorhandener
Wechselwirkungen. Wenn die Anerkennung der steuerlichen
Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die
laufenden und latenten Steuern auf dieser Basis anzusetzen.
Besteht hingegen Unsicherheit bezüglich der
Anerkennung (not probable), wird grundsätzlich der
wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung
gelangen würde, herangezogen, es sei denn der
Erwartungswert unterschiedlicher Szenarien führt zu
aussagekräftigeren Ergebnissen. Dabei wird stets eine
vollständige Sachverhaltskenntnis der Finanzverwaltung
unterstellt. Schließlich werden die getroffenen
Annahmen und Entscheidungen zu jedem Stichtag
überprüft und ggf. aufgrund neuer Erkenntnisse
angepasst.
Der Konzern wurde im Laufe des Geschäftsjahres neu
ausgerichtet und fungiert nun als mehrdimensionale
Organisation bzw. Matrixorganisation. Die
Geschäftstätigkeit wird über die
berichtspflichtigen Segmente Consumer Batteries, Embedded
Batteries und Power Batteries organisiert. Die Steuerung
des Geschäftes erfolgt in den jeweiligen Segmenten
entlang der operativen Wertschöpfungskette über
alle geografischen Regionen und Länder hinweg. Die
Auswirkung auf die Vorjahreswerte geht aus Kapitel 6
Segmentberichterstattung hervor. Im Geschäftsbericht
2024 wird es voraussichtlich zu einer erneuten Anpassung
der Segmente kommen.
Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns
ist in drei berichtspflichtige Segmente unterteilt:
Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries.
Die Aufstellung unterscheidet sich von der bisherigen
Unterteilung in fünf berichtspflichtige Segmente und
reflektiert bestmöglich die strategische und operative
Aufstellung des VARTA AG Konzerns. Die Anpassung erfolgte
aufgrund der Neuausrichtung des Konzerns in eine
mehrdimensionale Organisation (Matrixorganisation). Das
Segment Consumer Batteries ist gegenüber der
bisherigen Abgrenzung unverändert. Das neue Segment
Embedded Batteries setzt sich aus den beiden
Geschäftsbereichen Micro Batteries und Lithium-Ion
Small Cells zusammen, die zuvor als eigenständige
Segmente geführt worden sind. Das neue Segment Power
Batteries umfasst das frühere Segment Energy Storage
Systems sowie die beiden Geschäftsbereiche Lithium-Ion
Large Cells und Lithium-Ion Battery Packs aus dem
ehemaligen Segment Sonstige.
Die Überwachung erfolgt durch den CODM (Chief
Operation Decision Maker). Der CODM ist der Vorstand der
VARTA AG, da dieser in regelmäßigen
Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und
Ressourcenallokation anhand des internen Management
Reportings überprüft. Die Beurteilung der
Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA bzw. des
bereinigten EBITDA. Unter EBITDA (Earnings Before Interest,
Taxes, Depreciation and Amortisation) wird das
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf
Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte verstanden. Nicht berücksichtigt
in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und
Finanzierungselemente. Ebenso nicht berücksichtigt
sind Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Segmentstruktur 2023 | Segmentstruktur 2022 |
Consumer Batteries | Micro Batteries |
Embedded Batteries | Lithium-Ion CoinPower |
Power Batteries | Consumer Batteries |
Energy Storage Systems | |
Sonstige |
Im Segment Consumer Batteries ist der VARTA AG Konzern
ein europäischer Marktführer mit
Produktionsstandort Deutschland für
Haushaltsbatterien. Hierzu zählt neben den klassischen
Alkaline-Batterien auch Akkus, Ladegeräte, Portable
Power (Power Banks) und Leuchten. Die innovativen
Qualitätsprodukte werden mit modernster Technologie
und dem Know-how von international qualifizierten
Fachleuten entwickelt und gefertigt. Neben der
Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität
und Design das Angebot aus. Für den VARTA AG Konzern
ist dabei der Fokus auf den Lebensstil der Konsumenten und
die enge Zusammenarbeit mit dem Handel essenziell, um
schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit
optimalen Energielösungen reagieren zu können.
Für Anwendungen im Segment Embedded Batteries
werden Zink-Luft-Batterien für Mikrobatterien und
Hörgeräte sowie High-End
Lithium-Ionen-Batterielösungen hergestellt.
Die Zink-Luft-Batterien werden unter den Marken power
one und ecopack sowie den Eigenmarken der Kunden
vermarktet. Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg im
Bereich Hörgerätebatterien sind
Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, eine lange
Lebensdauer und Konsistenz in der Qualität. Die
Sicherung der Marktposition erfolgt durch eigene
Automatisierungsprozesse in der Produktion und die
Fähigkeit, Kunden mit Dienstleistungen vom Produkt bis
zum Verkauf zu versorgen.
Die High-End Lithium-Ionen-Batterielösungen werden
vor allem für kabellose Premium-Kopfhörer
(Hearables) hergestellt. Weitere Anwendungsgebiete sind
sogenannte "Wearables" unter die u. a. medizinische
Geräte für die Messung von Bluthochdruck,
Blutzucker und anderen Körperfunktionen fallen.
Im Segment Power Batteries wird zum einen das
Geschäft mit Energiespeicher-Lösungen für
vorrangig private, aber auch für kommerzielle
Anwendungen (Energy Storage Systems) abgebildet. Zum
anderen zählt das Geschäft mit Batterie- bzw.
Akkupacks (Lithium-Ion Battery Packs) sowie
großformatigen Lithium-Ionen Rundzellen zu diesem
Segment.
Im Geschäftsbereich mit der Entwicklung und
Herstellung von Energiespeichern, trägt der VARTA AG
Konzern seinen Teil zur Umsetzung der Energiewende bei. Die
Energiespeicherlösungen von VARTA AG im Heim- und
Großspeichermarkt reichen von kompakten
Einsteigermodellen, wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo,
bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für
gewerbliche Anwendungen. Die AC-gekoppelten Systeme haben
einen integrierten Batteriewechselrichter und sind ohne
zusätzlichen PV-Wechselrichter mit allen Quellen
grüner Energie kombinierbar. Damit sind sie für
alle Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet. Das
intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für
die optimale Ausnutzung der selbst produzierten
Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch
dieser deutlich zu erhöhen. Mit der VARTA.wall hat der
VARTA AG Konzern ein modernes System auf Basis der
Rundzellentechnologie auf den Markt gebracht. Der in 30
Minuten aufgebaute und in Betrieb genommene, DC-gekoppelte
Speicher VARTA.wall wird mit Kapazitäten von 10 bis 20
kWh angeboten werden und soll damit den individuellen
Kapazitätsbedarf der Kundinnen und Kunden decken.
Darüber hinaus ermöglicht die modulare
Stapel-Bauweise eine nachträgliche Erweiterung der
Speicherkapazität, um auch bei zukünftig
steigendem Energiebedarf ausreichend große
Kapazität zu gewährleisten.
Des Weiteren befindet sich in diesem Segment die
Produktgruppe Lithium-Ion Large Cells. Diese dienen
primär als wiederaufladbare Batterielösungen
für Industrie- und Erstausrüster (Original
Equipment Manufacturers, OEMs). Die Technologie zeichnet
sich durch eine sehr schnelle Be- und Entladung der Zelle
aus und ist deshalb für vielfältigste Anwendungen
geeignet.
Ebenfalls enthalten ist der Geschäftsbereich
Lithium-Ion Battery Packs. Dieser konzentriert sich auf die
Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung
von Batteriepacks (Lithium-Ion Battery Packs) für
OEM-Kunden in diversen Märkten. Es werden
wiederaufladbare, standardisierte, aber auch
kundenspezifische Batteriepacks hergestellt. Diese
können in diverse industrielle und kabellose
Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von
der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der
Aufgaben bietet die VARTA AG Komplettservices vom Design
bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich
konzentriert sich hier auf Lösungen für portable
industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte,
Elektrowerkzeuge, Medizingeräte sowie Haus- und
Gartengeräte.
Nachfolgend werden die Auswirkungen der ab 1. Januar
2023 neu angewendeten Rechnungslegungsmethoden offengelegt.
Für den Konzern haben sich keine wesentlichen
Auswirkungen ergeben.
IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals
einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung,
die Darstellung und Offenlegung von Anhangangaben zu
Versicherungsverträgen,
Rückversicherungsverträgen sowie
Investmentverträgen mit ermessensabhängiger
Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des
IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen
bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert
abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie
einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem
Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung
führt.
Die Änderung am IAS 8 stellt klar, wie Unternehmen
Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von
Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu
wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene
Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer
finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein
Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch
Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung.
Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder
Bewertungstechniken sein.
Die Änderung am IAS 1 erfordert, dass lediglich die
wesentlichen Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt
werden. Um wesentlich zu sein, muss die
Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder
anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss
einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass
kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert
wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode
komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in
Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Die
Änderungen in den praktischen Hinweisen 2 zeigen
entsprechend auf, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf
die Angabe von Rechnungslegungsmethoden angewandt wird.
Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische
Ausführungen anstelle von standardisierten
Ausführungen im Vordergrund stehen.
Die Änderungen adressieren bisher bestehende
Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im
Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs-
bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen.
Die Änderung an IFRS 17 führt die
Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter
Voraussetzungen einen sog. "classification overlay
approach" anzuwenden. Damit werden die
Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr
vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17, d.h. für
das Jahr 2022, aussagekräftiger gemacht.
Der Konzern wendete die Ausnahmeregelung hinsichtlich
der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der
Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben,
unmittelbar nach der Veröffentlichung der
Änderungen im Mai 2023 an. Der Konzern machte auch
neue Anhangangaben zum Grad der Betroffenheit durch die
globale Mindestbesteuerung.
Die folgenden neuen und revidierten Standards und
Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst
später in Kraft und wurden in der vorliegenden
Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ebenso
plant das Unternehmen keine frühzeitige Anwendung.
Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden die
Auswirkungen derzeit geprüft.
Die folgenden vom IASB veröffentlichten Neuerungen
und Änderungen sind noch nicht verpflichtend
anzuwenden und werden von VARTA AG bislang auch noch nicht
angewendet. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich
keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss
ergeben werden.
Neue oder geänderte Standards und Interpretationen In EU-Recht übernommene Änderungen | INKRAFTSETZUNG | |
Änderungen: | ||
IAS 1 | Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig, langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | 1. Januar 2024 |
IFRS 16 | Leasingverbindlichkeit im Falle einer Sale-and-Leaseback-Transaktion | 1. Januar 2024 |
IAS 7/ IFRS 7 | Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 1. Januar 2024 |
Noch nicht im EU-Recht übernommen: | ||
Standards: | ||
IFRS 18 | Darstellungen und Angaben im Abschluss | 1. Januar 2027 |
IFRS 19 | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 1. Januar 2027 |
Änderungen: | ||
IFRS 10 | Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten | unbestimmt |
IAS 21 | Fehlende Umtauschbarkeit | 1. Januar 2025 |
Die im Januar 2020 verabschiedeten Änderungen an
IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der
Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von
Schulden als kurzfristig oder langfristig. Es wird
klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als
kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum
Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der
Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des
Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor,
klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die
Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei
substanziell sein. Sofern das Unternehmen für die
Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte
Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am
Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt
eine Klassifizierung als kurzfristig.
Die Änderungen sind nun insgesamt auf
Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar
2024 beginnen.
Die Änderung betrifft die Bilanzierung von
Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback
Transaktionen und schreibt vor, dass ein Leasingnehmer im
Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu
bewerten hat, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust
erfasst, der sich auf das zurückbehaltene
Nutzungsrecht bezieht. Die neu eingefügten Paragrafen
erläutern unter anderem anhand von Beispielen,
unterschiedliche mögliche Vorgehensweisen,
insbesondere bei variablen Leasingzahlungen.
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Durch die Änderungen soll die Transparenz von
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren
Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das
Liquiditätsrisiko eines Unternehmens erhöht
werden. Die Änderungen ergänzen die bereits
bestehenden Angabeanforderungen dahingehend, dass
Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und
quantitative Informationen über
Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur
Verfügung zu stellen.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer
Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, setzt jedoch
ein EU-Endorsement voraus.
Die Änderungen verpflichten die Unternehmen zur
Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung,
wenn bei einer Währung fehlende Umtauschbarkeit
vorliegt, und, sofern dies der Fall ist, bei der Bestimmung
des zu verwendenden Wechselkurses und der erforderlichen
Anhangangaben.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer
Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.
Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, setzt jedoch
ein EU-Endorsement voraus.
Durch die Änderungen wird klargestellt, dass bei
Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint
Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon
abhängt, ob die veräußerten oder
eingebrachten Vermögenswerte einen
Geschäftsbetrieb darstellen.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist auf unbestimmte
Zeit verschoben worden.
IFRS 18 enthält für alle Unternehmen, die die
IFRS anwenden, Anforderungen an die Darstellung und
Offenlegung von Informationen in Abschlüssen.
IFRS 18 wurde im April 2024 veröffentlicht und gilt
- vorbehaltlich des Endorsement durch die EU - für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027
beginnen, wobei der Standard für die entsprechende
Vergleichsperiode bereits anzuwenden ist.
IFRS 19 legt reduzierte Angabevorschriften fest, die ein
in Frage kommendes Unternehmen anstelle der
Angabevorschriften in den anderen
IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden darf.
IFRS 19 ist - vorbehaltlich des Endorsements durch die
EU - freiwillig für Berichtsperioden ab dem 1. Januar
2027 anwendbar.
Der Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche
Positionen, deren Wertansatz maßgeblich von den
zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen
abhängig ist:
Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten angesetzt und planmäßig linear
über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei
der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie
Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer
und Veränderungen in der Nachfrage
berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren
können eine Verkürzung oder Verlängerung der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes
nach sich ziehen. In diesem Fall würde der
Restbuchwert über die verbleibende kürzere oder
längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, und dies
würde zu höheren oder niedrigeren jährlichen
Abschreibungsbeträgen führen.
Bestimmte immaterielle Vermögenswerte werden
hinsichtlich der Nutzungsdauer als unbestimmt eingestuft,
wenn eine Analyse aller relevanten Faktoren kein Ende des
Zeitraums erkennen lässt, für den der
Vermögenswert zur Erwirtschaftung von Cashflows
beiträgt. Diese Analyse wird jährlich dahingehend
überprüft, ob die Einschätzung einer
unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.
Bei langfristigen Mietverträgen von Immobilien sind
mit den Eigentümern teilweise
Verlängerungsoptionen oder beidseitige
Kündigungsoptionen vereinbart. Da die unkündbare
Restlaufzeit der Verträge zum Bilanzstichtag jeweils
mehrere Jahre beträgt, war auch aufgrund der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage des VARTA Konzerns nicht
hinreichend bestimmbar, ob Verlängerungsoptionen
ausgeübt oder Kündigungsoptionen nicht
ausgeübt werden. Insofern wurden diese bei der
Bestimmung der Restlaufzeiten im Regelfall nicht
berücksichtigt.
Der Wertminderungstest zur Bewertung des erzielbaren
Betrags einer CGU basiert auf Werten der
Unternehmensplanung, dem Abzinsungssatz, der Wachstumsrate,
der erwarteten Inflation und den Währungskursen. Die
Werte der Unternehmensplanung basieren auf den Daten der
zum 31. Dezember 2023 in der Erstellung befindlichen
Sanierungsgutachtens für die Jahre 2024 bis 2027.
Auf Basis der Geschäftsentwicklung des Jahres 2023
und der daraus notwendig werdenden Aktualisierung des der
Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken
zugrundeliegenden Gutachtens, wurde ein vereinbarter
Covenant nicht mehr eingehalten. Diese Tatsache wurde als
Anlass für Wertminderungstests der verschiedenen CGU's
des Konzerns eingestuft. Diese anlassbezogenen
Wertminderungstests wurden auf den Stichtag 31. Dezember
2023 durchgeführt.
Dementsprechend schätzte der Vorstand den
erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten zum Ende des Jahres 2023 neu ein. Der erzielbare
Betrag wurde zunächst auf Grundlage des beizulegenden
Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten
ermittelt. Aufgrund von umfangreichen künftigen
Sanierungsmaßnahmen übersteigt der beizulegende
Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den
Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
Lithium-Ion Small Cells liegt die Annahme zu Grunde, dass
diese mit den vorhandenen Produktionskapazitäten und
den geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Lage ist,
künftig positive Cashflows zu erwirtschaften. Der
beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten wurde dabei auf Basis eines
Discounted Cashflow-Modells mit sieben Planjahren und ohne
ewige Rente ermittelt. Die Anzahl der berücksichtigten
Planjahre wurde in 2023 von der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der führenden Vermögenswerte der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeleitet und mit
sieben Jahren Gesamtnutzungsdauer bewertet.
Da der Buchwert den beizulegenden Zeitwert
abzüglich Veräußerungskosten der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt, war
ein Wertminderungsaufwand von 222,7 Mio. € zu
erfassen. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
abzüglich Veräußerungskosten wurden die
künftigen Mittelzuflüsse auf Basis der zum 31.
Dezember 2023 gültigen Planungen des sich in der
Erstellung befindlichen Sanierungsgutachtens für die
Jahre 2024 bis 2027 ermittelt.
Der beizulegende Zeitwert der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Large Cells
wurde auf Basis eines Discounted Cashflow-Modells mit elf
Planjahren und ohne ewige Rente ermittelt. Aufgrund der
Zusammenarbeit mit einem Kunden werden zusätzliche
Neuinvestitionen geplant, die die betriebliche
Nutzungsdauer der Fertigungsanlagen bis zum Ende 2034
verlängert haben. Es wurde kein Wertminderungsbedarf
ermittelt.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten sämtlicher weiterer
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde aufgrund der
Reife der zu Grunde liegenden Geschäftsmodelle unter
Anwendung von Discounted Cashflow-Modellen mit ewigen
Renten ermittelt. Bei der CGU Consumer Batteries und der
CGU Energy Storage Systems wurde kein Wertminderungsbedarf
ermittelt. Für die CGU Micro Batteries wurde ein
Wertminderungsbedarf von 62,5 Mio. € und für die
CGU Lithium-Ion Battery Packs von 4,5 Mio. €
berechnet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
abzüglich Veräußerungskosten wurden die
künftigen Mittelzuflüsse unter Annahme der
fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte ermittelt.
Dies erfolgte auf Basis der zum 31. Dezember 2023
gültigen Planungen, die zum damaligen Zeitpunkt
Grundlage für das in der Erstellung befindliche
Sanierungsgutachten waren.
Aufgrund des Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2023
ergab sich somit insgesamt ein Wertminderungsbedarf von
289,7 Mio. €, wovon ein Teilbetrag in Höhe von
0,5 Mio. € auf den Geschäfts- und Firmenwert, 1,4
Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte und der
wesentliche Teil von 287,8 Mio. € auf das
Sachanlagevermögen entfällt.
Nähere Informationen zu den durchgeführten
Impairment-Tests sind unter Erläuterung 4.10
Wertminderungstest angeführt. Die hierzu getroffenen
Annahmen können jedoch Änderungen unterliegen,
die zu Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden
führen könnten.
Für die Bestandsbewertung der fertigen und
unfertigen Erzeugnisse werden Produktionsauslastungen im
Normbereich angenommen. Weichen Produktionsleistungen auf
Werksebene vom Normbereich signifikant ab, so werden
hierdurch entstehende Leerkosten in der Bestandsbewertung
berücksichtigt.
Ein Normbereich in der Produktionsauslastung definiert
sich hierbei als ein Mittelwert der Ausbringungsmengen der
letzten fünf Jahre, die Ermittlung erfolgt auf
Werksebene. Liegen keine Daten für fünf Jahre
vor, können auch kürzere Zeiträume oder
anders ermittelte Normauslastungen definiert werden. Eine
signifikante Unterschreitung liegt vor, wenn 70 % des
Normbereichs unterschritten werden. Wurde eine signifikante
Unterschreitung festgestellt, so werden die fixen
Herstellungskosten der fertigen & unfertigen
Erzeugnisse um den Abweichungsfaktor eliminiert. Der
Abweichungsfaktor ist hierbei die Differenz zwischen des
Normbereichs und der Abweichung zum Normbereich.
Im Konzern bestehen für einen Teil der Arbeitnehmer
verschiedene Personalvorsorgepläne. Um die sich daraus
ergebenden Guthaben und/oder Verpflichtungen bestimmen zu
können, muss zunächst beurteilt werden, ob es
sich um leistungs- oder beitragsorientierte Pläne
handelt. Um die zukünftige Entwicklung abschätzen
zu können, werden bei leistungsorientierten
Plänen statistische Annahmen getroffen.
Der versicherungsmathematischen Bewertung von
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
liegen Annahmen über Abzinsungssätze,
Gehaltssteigerungen, Fluktuation und das
Pensionseintrittsalter zugrunde (demografische und
finanzielle Variablen).
Ändern sich diese Annahmen aufgrund
veränderter Wirtschaftslage oder neuer
Marktbedingungen, können die tatsächlichen Daten
maßgeblich von den versicherungsmathematischen
Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen
können mittelfristig einen wesentlichen Einfluss auf
die Aufwendungen und Erträge aus
Personalvorsorgeplänen haben. Nähere
Informationen zu den Personalvorsorgeplänen sind in
21.2 Pensionen angegeben.
Im Zusammenhang mit den Schuldbeitritten zu den
Pensionsverpflichtungen muss zum Stichtag
überprüft werden, ob die Werthaltigkeit der
aktivierten Erstattungsansprüche gegeben ist. Dabei
ist die Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs im
Wesentlichen von der Werthaltigkeit der einzelnen
Vermögenswerte sowie bestehender Garantien
beeinflusst, die die Colibri Beratungs GmbH
treuhänderisch in den VARTA Microbattery
Pensions-Treuhand e. V. eingelegt hat. Selbiges gilt
für den Schuldbeitritt mit der VC Pensionen GmbH und
dem VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V.. Die
größten Ermessenspielräume bestehen hier
bei der Bewertung von Immobilien und Finanzanlagen.
Die Beurteilung wird jährlich durch einen
unabhängigen Sachverständigen durchgeführt,
der die Angemessenheit der Finanzaufstellungen der
Treuhandvermögen überprüft. Auf Basis dieser
Gutachten geht die VARTA AG davon aus, dass die
Erstattungsansprüche werthaltig sind und zur Deckung
der vom Schuldbeitritt umfassten Pensionsverpflichtungen
herangezogen werden können.
Hinsichtlich der von der VARTA AG auf die VRT Pensionen
GmbH, Dillingen/Saar, in 2016 abgespaltenen
Pensionsverpflichtungen haftet der bisherige
Versorgungsschuldner VARTA AG gesamtschuldnerisch mit dem
neuen Versorgungsschuldner VRT Pensionen GmbH für
einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Erfüllung der
Versorgungsverbindlichkeiten. Die VARTA AG geht nicht von
einer Inanspruchnahme aus dieser
verschuldensunabhängigen, gesellschaftsrechtlichen
Mithaftung aus, da mit der Abspaltung der 25,5 Mio. €
Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes
Planvermögen in Höhe von 26,9 Mio. € und
somit ein Aktivüberhang von 1,4 Mio. €
überging. Zum 31. Dezember 2023 bestand ein
Aktivüberhang in Höhe von 2,4 Mio. € des
Planvermögens mit 18,0 Mio. € über die
abgespaltenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 15,6
Mio. €.
Daneben könnte eine verschuldensabhängige
Haftung wegen unzureichender finanzieller Ausstattung der
VRT Pensionen GmbH bestehen, die
Schadenersatzansprüche der Arbeitnehmer aufgrund einer
in der nicht ausreichenden Ausstattung liegenden konkreten
Vermögensgefährdung begründen könnten.
Die VARTA AG geht auf Grund des Aktivüberhangs des
Planvermögens über die abgespaltenen
Pensionsverpflichtungen von einer ausreichenden
Ausfinanzierung und daher nicht vom Vorliegen solcher
Schadenersatzansprüche aus.
Aufgrund dieser Einschätzung werden die betroffenen
Pensionsverpflichtungen nur in Bezug auf die
Pensionszahlungen innerhalb der zehnjährigen
Nachhaftungsperiode in Höhe von 3,3 Mio. € zum
31. Dezember 2023 bilanziell im Konzernabschluss der VARTA
AG erfasst.
Im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit
werden Rückstellungen für verschiedene
Sachverhalte gebildet. Die Höhe der erwarteten
Mittelabflüsse wird in jedem konkreten Sachverhalt auf
Basis von Annahmen und Einschätzungen ermittelt. Diese
Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu
einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen
zwischen den Wertansätzen der Konzernbilanz und den
Steuerbilanzwerten sowie auf voraussichtlich
verwertungsfähige steuerliche Verlustvorträge
angesetzt. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf
Basis jener Steuersätze, die nach derzeitiger
Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die
nur vorübergehenden Differenzen wieder ausgleichen
werden, sowie auf Basis einer Einschätzung der
künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit,
abgeleitet aus der vom Aufsichtsrat genehmigten
Unternehmensplanung. Eventuelle Steuersatzänderungen
oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche
Erträge können dazu führen, dass die
Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird
und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva
erfolgen muss. Außerdem können
Steuersatzänderungen zu Anpassungen der passiven
latenten Steuern führen. Die Buchwerte der latenten
Steuern gehen aus der Konzernbilanz hervor und werden in
den Erläuterungen zu Kapitel 17 Latente Steuern auf
die Bilanzpositionen aufgeteilt.
Steuerliche Sachverhalte werden nach den aktuell
geltenden gesetzlichen Regelungen beurteilt, können
aber auch Einschätzungen unterliegen, wenn die
gesetzlichen Regelungen nicht abschließend festgelegt
sind oder die vorliegenden Grundlagen zu einer abweichenden
Beurteilung führen können. Die Ermittlung der
Ertragsteuer unterliegt somit Einschätzungen, ein
steuerliches Risiko aus solchen Einschätzungen wird
aufgrund der fachlichen Würdigung als gering
beurteilt.
Die Umsatzerlöse des VARTA Konzerns setzen sich im
Wesentlichen aus Standardprodukten und in geringem Umfang
aus kundenspezifischen Produkten zusammen. Der Umsatz wird
auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden
festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst
Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über
ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden
überträgt.
In Bezug auf die Indikatoren zur Beurteilung des
Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt
bestehen Ermessensspielräume, die je nach Vertragsart
und Leistungsverpflichtung unterschiedlich ausgeprägt
sind. Grundsätzlich ist die Vertragsgestaltung, bspw.
durch Ausgestaltung von Incoterms, von bedeutender Rolle.
Bei Konsignationslagern ist die Interpretation der
Konsignationsverträge von Bedeutung, ob die
Verfügungsmacht mit Entnahme oder bereits bei der
Belieferung des Konsignationslagers erfolgt. Darüber
hinaus werden variable Vergütungen oder
Naturalrabattvereinbarungen mit Kunden getroffen.
Naturalrabatte werden in der Regel als substantial right
bilanziert. Das Ermessen, ob es sich um kundenspezifische
Produkte handelt, obliegt dem Individualisierungsgrad des
Produkts und der Beurteilung einer wirtschaftlich
sinnvollen alternativen Verwendungsmöglichkeit. Bei
Kundenprojekten ist für die Vertragsbeurteilung
entscheidend, ob die Lieferung bzw. Leistung zeitpunkt-
oder zeitraumbezogen erbracht wird.
Der VARTA AG Konzern erhält staatliche Beihilfen
zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem
europäischem Interesse. Sie werden auf Antrag
gewährt, d.h. es handelt sich nicht um eine
vertraglich vereinbarte Leistung (und Gegenleistung).
Darüber hinaus sind die Zuwendungen grundsätzlich
als nicht rückzahlbare Zuwendung gestaltet.
Der Konzern erfasst - gemäß IAS 20.7 - die
Zuwendungen der öffentlichen Hand, wenn eine
angemessene Sicherheit (reasonable assurance) darüber
besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen
Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen
gewährt werden. Der Zufluss einer Zuwendung allein
liefert keinen schlüssigen substanziellen Hinweis
dafür, dass die mit der Zuwendung verbundenen
Bedingungen erfüllt worden sind oder werden (IAS
20.8).
Im VARTA AG Konzern wurde festgestellt, dass bei den
aktuell geförderten Vorhaben die Gewährung der
Zuwendungen an die tatsächlichen Ausgaben
geknüpft ist. Somit ist der früheste Zeitpunkt
für die Erfassung der möglichen Zuwendungen, wenn
die jeweilige Aufwendung angefallen ist bzw. Investition
getätigt wurde.
Ab diesem Zeitpunkt wird beurteilt, ob bzw. wann eine
angemessene Sicherheit bzgl. der Zuwendungen unter
Berücksichtigung u.a. folgende Aspekte vorliegt:
― |
dass vorgesehene Nebenbestimmungen erfüllt werden |
― |
dass ein Claw-Back-Mechanismus nicht zu einer Rückzahlung der jeweiligen Zuwendung führt, da keine bzw. nicht hinreichende Überschüsse in dem Betrachtungszeitraum vorliegen werden |
― |
dass hinreichende Haushaltsmittel vom Bund und Land verfügbar sind, sodass die Zuwendungen ausbezahlt werden |
Sofern in einer Gesamteinschätzung eine angemessene
Sicherheit bzgl. der Zuwendungen (und
Nicht-Rückzahlung dieser Zuwendungen) vorliegt, wird
die jeweilige Zuwendung gem. IAS 20.7 erfasst. Nach IAS
20.29 besteht hinsichtlich der Darstellung von
erfolgsbezogenen Zuwendungen ein Wahlrecht. Im VARTA AG
Konzern werden die Zuwendungen als
"Förderzuschüsse" in den sonstigen betrieblichen
Erträgen oder als passivischer Posten bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein
Konsortialkreditvertrag in Höhe von 235,0 Mio. €
abgeschlossen, der aufgeteilt ist in einen auf fünf
Jahre nach Datum des Vertrags befristeten Anteil mit 100,0
Mio. € sowie einer revolvierenden Kreditfazilität
mit 135,0 Mio. €.
Daneben erfolgte in 2022 die Aufnahme mehrerer
Schuldscheindarlehen. Über ein Konsortium hat die
VARTA AG Schuldscheindarlehen über insgesamt 250,0
Mio. € am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen
laufen über fünf bzw. sieben Jahre (76 % des
Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit
einem fixen Zinskupon (ca. 66 % des Kreditvolumens)
ausgestattet.
Zum 31. Dezember 2022 erfolgte die Umgliederung der
langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in kurzfristige Verbindlichkeiten aufgrund
drohender Nichteinhaltung bestehender Covenants. Die VARTA
AG hat sich im Geschäftsjahr 2023 mit den
finanzierenden Banken aus dem Konsortialkreditvertag und
dem Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG auf
ein Sanierungskonzept bei Verlängerung der bestehenden
Finanzierung bis 31. Dezember 2026 und Änderungen der
Kreditbedingungen geeinigt. Zum Ende des
Geschäftsjahres 2023 erfolgt ein kurzfristiger Ausweis
der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus
dem Konsortialkredit sowie der Schuldscheindarlehen, da ein
Anpassungsbedarf am Sanierungskonzept ersichtlich wurde und
die Nichteinhaltung einer vereinbarten Covenants zum 31.
Dezember 2023 neue Gespräche mit den Banken
erforderlich machen (vgl. Kapitel 47 Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag).
Etwaige Auswirkungen von Klimarisiken werden
grundsätzlich beim Ansatz und der Bewertung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
berücksichtigt. Aufgrund umfassendem Risikomanagement
und der niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit der
physischen Klimarisiken, wurden im Geschäftsjahr 2023
keine konkreten Klimarisiken beim Ansatz und der Bewertung
von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einbezogen.
Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die
Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden
Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Vorstand
steuert nach dem bereinigten EBITDA, um trotz der
Investitionen in das Sachanlagevermögen und der daraus
resultierenden Abschreibungen die operative Performance
beurteilen zu können. Ergebnisanteile von nach der
Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen sind in der Segmentberichterstattung nicht
enthalten, da diese nicht Bestandteil des berichteten EBIT
und bereinigten EBITDA sind und auch sonst nicht
regelmäßig an den Vorstand berichtet werden.
Der Konzern wurde im Laufe des Geschäftsjahres neu
ausgerichtet und fungiert nun als mehrdimensionale
Organisation bzw. Matrixorganisation. Die
Geschäftstätigkeit wird über die
nutzungsbezogenen Segmente Consumer Batteries, Embedded
Batteries und Power Batteries organisiert. Die
Aufgliederung entspricht der internen Organisations- und
Berichtsstruktur.
Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen
zwischen den Segmenten werden in der
Überleitungsspalte zusammengefasst angegeben.
Darüber hinaus beinhaltet die Überleitungsspalte
Sachverhalte, die keinem Segment direkt zugeordnet werden
können, bspw. die Effekte aus der aktienbasierten
Vergütung oder aus der Restrukturierung.
Im Folgenden werden die Steuerungsgrößen, die
zur Beurteilung der Leistungen der berichtspflichtigen
Segmente herangezogen werden, dargestellt. Dabei wird auf
Ebene der einzelnen Segmente das steuerungsrelevante
bereinigte EBITDA dargestellt und auf das Konzern-EBITDA
übergeleitet:
(IN T€) | CONSUMER BATTERIES | EMBEDDED BATTERIES | POWER BATTERIES | SUMME | ÜBERLEITUNG | KONZERNABSCHLUSS |
Segmentumsatzerlöse | 388.464 | 230.936 | 237.346 | 856.746 | -36.441 | 820.305 |
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | -18.438 | -17.967 | -36 | -36.441 | 36.441 | 0 |
Umsatzerlöse mit Dritten | 370.026 | 212.969 | 237.310 | 820.305 | 0 | 820.305 |
davon zeitpunktbezogen (freiwillige Angabe) | 369.083 | 208.607 | 207.159 | 784.849 | 0 | 784.849 |
davon zeitraumbezogen (freiwillige Angabe) | 943 | 4.362 | 30.151 | 35.456 | 0 | 35.456 |
Abschreibungen | -15.815 | -368.955 | -19.136 | -403.906 | 0 | -403.906 |
davon Wertminderungen | -983 | -315.914 | -9.626 | -326.523 | 0 | -326.523 |
EBITDA | 52.343 | -16.747 | 14.799 | 50.395 | -24.917 | 25.478 |
(IN T€) | CONSUMER BATTERIES | EMBEDDED BATTERIES | POWER BATTERIES | SUMME | ÜBERLEITUNG | KONZERNABSCHLUSS |
Segmentumsatzerlöse | 386.437 | 317.628 | 140.520 | 844.585 | -37.669 | 806.916 |
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | -20.510 | -17.157 | -2 | -37.669 | 37.669 | 0 |
Umsatzerlöse mit Dritten | 365.927 | 300.471 | 140.518 | 806.916 | 0 | 806.916 |
davon zeitpunktbezogen (freiwillige Angabe) | 360.798 | 296.971 | 124.066 | 781.835 | 0 | 781.835 |
davon zeitraumbezogen (freiwillige Angabe) | 5.129 | 3.500 | 16.452 | 25.081 | 0 | 25.081 |
Abschreibungen | -14.713 | -203.176 | -37.105 | -254.994 | 0 | -254.994 |
davon Wertminderungen | 0 | -115.029 | -31.287 | -146.316 | 0 | -146.316 |
EBITDA | 30.438 | 34.046 | 5.019 | 69.503 | -2.517 | 66.986 |
In der Überleitung zum EBITDA des Konzerns sind
folgende Sachverhalte enthalten:
1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | |||
(IN T€) | SONDEREFFEKTE | SUMME | SONDEREFFEKTE | SUMME |
Effekte in Erträgen und Aufwendungen | 24.917 | 24.917 | 2.517 | 2.517 |
EBITDA | 24.917 | 24.917 | 2.517 | 2.517 |
In der Spalte "Sondereffekte" werden Sachverhalte
dargestellt, die in der Bereinigung des EBITDA
berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2023
existieren solche Sachverhalte bei der VARTA AG. Der VARTA
AG als Mutterunternehmen werden "Sondereffekte" aus den
M&A Transaktionen in Höhe von 0,0 Mio. €
(2022: 2,5 Mio. €), Effekte aus der Restrukturierung
in Höhe von 24,9 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €)
und Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in
Höhe von T€ 1,0 (2022: T€ 17,0) zugeordnet.
In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des
EBITDAs der Segmente auf das Ergebnis vor Steuern
dargestellt:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
EBITDA | 25.478 | 66.986 |
Abschreibungen und Wertminderung | -403.906 | -254.994 |
EBIT | -378.428 | -188.008 |
Finanzergebnis | -34.089 | -10.170 |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | -8 | 0 |
Ergebnis vor Steuern | -412.525 | -198.178 |
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse
des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geografischen
Standorten. Bei der Darstellung dieser Informationen auf
geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse
eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden
und die Vermögenswerte eines Segments auf den
geografischen Standorten der Vermögenswerte.
UMSATZERLÖSE * | LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE ** | UMSATZERLÖSE * | LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE ** | |
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 31. DEZEMBER 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 31. DEZEMBER 2022 |
Europa | 658.585 | 356.908 | 571.359 | 674.823 |
Davon in Deutschland | 333.017 | 302.482 | 247.351 | 617.979 |
Amerika | 37.478 | 1.257 | 34.711 | 3.860 |
Asien | 115.849 | 8.184 | 190.432 | 12.822 |
Davon in China | 54.235 | 60 | 86.917 | 0 |
Sonstige | 8.393 | 0 | 10.414 | 0 |
Summe | 820.305 | 366.349 | 806.916 | 691.505 |
* Die Umsatzerlöse richten sich nach dem
Sitz des Kunden.
Die Umsatzerlöse der Segmente Consumer Batteries
und Power Batteries sind mehrheitlich in der Position
Europa enthalten. Die Umsätze der Regionen Asien und
Amerika sind mehrheitlich dem Segment Embedded Batteries
zuzuordnen.
Die Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie die Vertragsvermögenswerte des
Konzerns teilen sich folgendermaßen auf Produkte und
Dienstleistungen auf:
UMSATZERLÖSE | FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE | UMSATZERLÖSE | FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE | |
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 31. DEZEMBER 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | 31. DEZEMBER 2022 |
davon aus Produktverkauf | 816.645 | 117.411 | 804.465 | 113.460 |
davon aus Verkauf von Dienstleistungen | 3.660 | 801 | 2.451 | 877 |
Summe | 820.305 | 118.212 | 806.916 | 114.337 |
Im Geschäftsjahr 2023 konnte kein Kunde
identifiziert werden, der einen Umsatzanteil von mehr als
10 % vom Konzernumsatz erreicht hat. Im Vorjahr betrug der
Umsatz mit einem Kunden und einem Umsatzanteil von mehr als
10 % 125,5 Mio. €. Der Umsatz ist dem Segment Embedded
Batteries zuzuordnen.
(IN T€) | GRUNDSTÜCKE | GEBÄUDE | NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE | TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | ANDERE ANLAGEN |
Anschaffungswerte | ||||||
Stand 1. Januar 2023 | 3.165 | 19.926 | 114.542 | 488.932 | 12.093 | 108.651 |
Währungsdifferenzen | 0 | -6 | -267 | -507 | 0 | -125 |
Zugänge | 0 | 519 | 15.598 | 9.907 | 10 | 6.158 |
Abgänge | 0 | 0 | -1.983 | -3.032 | -6.432 | -3.519 |
Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 60.967 | 0 | 19.540 |
Stand 31. Dezember 2023 | 3.165 | 20.439 | 127.890 | 556.267 | 5.671 | 130.705 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||||
Stand 1. Januar 2023 | 0 | 2.216 | 35.383 | 266.538 | 8.178 | 47.575 |
Währungsdifferenzen | 0 | 0 | -164 | -254 | 1 | -89 |
Zugänge | 0 | 788 | 14.913 | 33.764 | 2.510 | 14.102 |
Zugänge Wertminderung | 0 | 6.158 | 0 | 166.046 | 0 | 45.693 |
Abgänge | 0 | 0 | -1.929 | -3.000 | -6.432 | -3.463 |
Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 18.972 | 0 | 2.196 |
Stand 31. Dezember 2023 | 0 | 9.162 | 48.203 | 482.066 | 4.257 | 106.014 |
Buchwerte am 31. Dezember 2023 | 3.165 | 11.277 | 79.687 | 74.201 | 1.414 | 24.691 |
(IN T€) | NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN | ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN | SACHANLAGEVERMÖGEN |
Anschaffungswerte | |||
Stand 1. Januar 2023 | 7.926 | 278.110 | 1.033.345 |
Währungsdifferenzen | -74 | -67 | -1.046 |
Zugänge | 2.702 | 43.707 | 78.601 |
Abgänge | -2.468 | -9.039 | -26.473 |
Umbuchungen | 0 | -80.507 | 0 |
Stand 31. Dezember 2023 | 8.086 | 232.204 | 1.084.427 |
Kumulierte Abschreibungen | |||
Stand 1. Januar 2023 | 4.575 | 76.987 | 441.452 |
Währungsdifferenzen | -40 | -39 | -585 |
Zugänge | 2.326 | 0 | 68.403 |
Zugänge Wertminderung | 0 | 106.707 | 324.604 |
Abgänge | -2.412 | -9.033 | -26.269 |
Umbuchungen | 0 | -21.168 | 0 |
Stand 31. Dezember 2023 | 4.449 | 153.454 | 807.605 |
Buchwerte am 31. Dezember 2023 | 3.637 | 78.750 | 276.822 |
(IN T€) | GRUNDSTÜCKE | GEBÄUDE | NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE | TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | ANDERE ANLAGEN |
Anschaffungswerte | ||||||
Stand 1. Januar 2022 | 3.165 | 19.677 | 107.005 | 396.883 | 14.971 | 78.053 |
Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 204 | 504 | -1 | 168 |
Zugänge | 0 | 35 | 8.151 | 22.375 | 0 | 6.594 |
Abgänge | 0 | 0 | -818 | -4.420 | -2.877 | -2.336 |
Umbuchungen | 0 | 214 | 0 | 73.590 | 0 | 26.172 |
Stand 31. Dezember 2022 | 3.165 | 19.926 | 114.542 | 488.932 | 12.093 | 108.651 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||||
Stand 1. Januar 2022 | 0 | 1.438 | 21.944 | 141.011 | 6.104 | 32.299 |
Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 143 | 208 | -1 | 136 |
Zugänge | 0 | 778 | 13.796 | 71.074 | 2.897 | 10.915 |
Zugänge Wertminderung | 0 | 0 | 0 | 58.637 | 0 | 6.393 |
Abgänge | 0 | 0 | -500 | -4.392 | -822 | -2.168 |
Stand 31. Dezember 2022 | 0 | 2.216 | 35.383 | 266.538 | 8.178 | 47.575 |
Buchwerte am 31. Dezember 2022 | 3.165 | 17.710 | 79.159 | 222.394 | 3.915 | 61.076 |
(IN T€) | NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN | ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN | SACHANLAGEVERMÖGEN |
Anschaffungswerte | |||
Stand 1. Januar 2022 | 7.834 | 290.550 | 918.138 |
Währungsdifferenzen | -30 | -31 | 814 |
Zugänge | 1.794 | 87.567 | 126.516 |
Abgänge | -1.672 | 0 | -12.123 |
Umbuchungen | 0 | -99.976 | 0 |
Stand 31. Dezember 2022 | 7.926 | 278.110 | 1.033.345 |
Kumulierte Abschreibungen | |||
Stand 1. Januar 2022 | 3.996 | 0 | 206.792 |
Währungsdifferenzen | -13 | 0 | 473 |
Zugänge | 2.211 | 0 | 101.671 |
Zugänge Wertminderung | 0 | 76.987 | 142.017 |
Abgänge | -1.619 | 0 | -9.501 |
Stand 31. Dezember 2022 | 4.575 | 76.987 | 441.452 |
Buchwerte am 31. Dezember 2022 | 3.351 | 201.123 | 591.893 |
Der wesentliche Teil der Investitionen in das
Sachanlagevermögen dient der Erweiterung der
Produktionskapazitäten bei den
Lithium-Ionen-Knopfzellen, der Komplettierung und
Industrialisierung einer Pilotanlage für
großformatige Zellen sowie einer neuen Fabrik
für Energiespeicher. Weiterhin sind in
regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen
zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung
neuer Produkte sowie für qualitätssichernde
Maßnahmen notwendig. Der Bestand der technischen
Anlagen und Maschinen ist insbesondere aufgrund der
außerplanmäßigen Wertminderungen von 222,4
Mio. € in 2022 auf 74,2 Mio. € per 31. Dezember
2023 zurückgegangen.
Demgemäß haben sich die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens von 101,7 Mio. € in 2022 auf
68,4 Mio. € in 2023 vermindert. Dieser starke
Rückgang resultiert im Wesentlichen auf den im Vorjahr
vorgenommenen außerplanmäßigen
Abschreibungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen
waren im Berichtsjahr außerplanmäßige
Wertminderungen in Höhe von 324,6 Mio. € zu
erfassen.
In den Zugängen der technischen Anlagen und
Maschinen sowie anderen Anlagen sind aktivierte
Eigenleistungen in Höhe von 0,8 Mio. € (2022: 0,6
Mio. €) enthalten. Innerhalb der Zugänge Anlagen
im Bau sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 0,6
Mio. € (2022: 1,3 Mio. €) enthalten.
Für das Sachanlagevermögen bestanden keine
Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen
während der Geschäftsjahre 2022 und 2023. Das
Bestellobligo aus dem Kauf von Sachanlagevermögen
beträgt 20,6 Mio. € (2022: 71,2 Mio. €).
(IN T€) | GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT | GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND SONSTIGES IMMATERIELLES VERMÖGEN | MARKENRECHTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE RECHTE | ENTWICKLUNGSKOSTEN | GESAMT |
Anschaffungswerte | |||||
Stand 1. Januar 2023 | 4.936 | 32.912 | 32.501 | 65.142 | 135.491 |
Währungsdifferenzen | 0 | -6 | 0 | 0 | -6 |
Zugänge | 0 | 805 | 0 | 0 | 805 |
Abgänge | 0 | -1.511 | 0 | 0 | -1.511 |
Stand 31. Dezember 2023 | 4.936 | 32.200 | 32.501 | 65.142 | 134.779 |
Kumulierte Abschreibungen | |||||
Stand 1. Januar 2023 | 4.299 | 14.969 | 1.441 | 15.170 | 35.879 |
Währungsdifferenzen | 0 | -3 | -1 | 0 | -4 |
Zugänge | 0 | 4.466 | 281 | 4.233 | 8.980 |
Zugang Wertminderung | 500 | 1.401 | 0 | 7 | 1.908 |
Abgänge | 0 | -1.511 | 0 | 0 | -1.511 |
Stand 31. Dezember 2023 | 4.799 | 19.322 | 1.721 | 19.410 | 45.252 |
Buchwerte am 31. Dezember 2023 | 137 | 12.878 | 30.780 | 45.732 | 89.527 |
(IN T€) | GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT | GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND SONSTIGES IMMATERIELLES VERMÖGEN | MARKENRECHTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE RECHTE | ENTWICKLUNGSKOSTEN | GESAMT |
Anschaffungswerte | |||||
Stand 1. Januar 2022 | 4.936 | 30.694 | 32.481 | 37.923 | 106.034 |
Währungsdifferenzen | 0 | 6 | 0 | 1 | 7 |
Zugänge | 0 | 2.252 | 20 | 27.218 | 29.490 |
Abgänge | 0 | -40 | 0 | 0 | -40 |
Stand 31. Dezember 2022 | 4.936 | 32.912 | 32.501 | 65.142 | 135.491 |
Kumulierte Abschreibungen | |||||
Stand 1. Januar 2022 | 0 | 10.401 | 1.135 | 13.042 | 24.578 |
Währungsdifferenzen | 0 | 3 | 0 | 0 | 3 |
Zugänge | 0 | 4.573 | 306 | 2.128 | 7.007 |
Zugänge Wertminderung | 4.299 | 0 | 0 | 0 | 4.299 |
Abgänge | 0 | -8 | 0 | 0 | -8 |
Stand 31. Dezember 2022 | 4.299 | 14.969 | 1.441 | 15.170 | 35.879 |
Buchwerte am 31. Dezember 2022 | 637 | 17.943 | 31.060 | 49.972 | 99.612 |
Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 1,4
Mio. € (2022: 29,2 Mio. €) wurden im Jahr 2023
selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche
noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von 0,6
Mio. € (2022: 27,2 Mio. €) erfasst.
Während des Jahres 2023 begann die Nutzung von
aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 44,1 Mio.
€. Die voraussichtliche betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer hierfür beträgt 15 Jahre.
Hierfür fielen in 2023 Abschreibungen in Höhe von
2,4 Mio. € an. Diese aktivierten Entwicklungskosten
wurden mit 27,4 Mio. € gefördert. Die passivisch
abgegrenzten Fördererträge werden über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der immateriellen
Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. In 2023
betrug die erfolgswirksame Auflösung der passivisch
abgegrenzten Fördererträge 1,5 Mio. €.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wurden
erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in
Höhe von 27,4 Mio. € erfasst (2022: 23,2 Mio.
€).
Für immaterielle Vermögenswerte bestanden
keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen
während der Geschäftsjahre 2022 und 2023.
Daneben gab es keine vertraglichen Verpflichtungen
für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.
Für Geschäfts- oder Firmenwerte und
immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare
Nutzungsdauer haben sowie für selbsterstellte
immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur
Nutzung bereit sind, wird jährlich zum 31. Dezember
ein Wertminderungstest durchgeführt.
Der Buchwert der Marke in Höhe von 30,6 Mio. €
wurde wie folgt - unverändert zum Vorjahr - auf die
einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs)
allokiert:
Lithium-Ion Small Cells 5,3 Mio. €, Lithium-Ion
Battery Packs 1,2 Mio. €, Consumer Batteries 21,5 Mio.
€, Energy Storage Systems 0,7 Mio. € und Micro
Batteries 1,9 Mio. €. Die Nutzungsdauer der Marke wird
als unbegrenzt eingestuft, da es der VARTA AG während
der über 135 Jahren Unternehmensgeschichte gelungen
ist, eine starke Marke zu schaffen, die mit ihrem
Alleinstellungsmerkmal dem Unternehmen einen wesentlichen
Wert beisteuert.
Im Rahmen des Wertminderungstests wurde über den
Zeitwert, der auf Basis der Lizenzpreisanalogie-Methode
berechnet worden ist, der Buchwert der Marke
bestätigt. Dabei wurde eine Lizenzrate in Höhe
von 1,0 % und ein Diskontierungsfaktor von 9,5 % verwendet.
Der zu Beginn des Geschäftsjahres bestehende
Goodwill in Höhe von 0,6 Mio. € resultiert aus
den Erwerben von Auditas und des VARTA
Consumer-Geschäfts. Der Goodwill in Höhe von 0,5
Mio. € von Auditas wird vollständig der CGU Micro
Batteries zugeordnet, während der Goodwill in
Höhe von 0,1 Mio. € aus dem VARTA
Consumer-Geschäft vollständig der CGU Consumer
Batteries zugeordnet wird.
Auf Basis der Geschäftsentwicklung des Jahres 2023
und der daraus notwendig werdenden Aktualisierung des der
Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken
zugrundeliegenden Gutachtens, wurde ein vereinbarter
Covenant nicht mehr eingehalten. Diese Tatsache wurde als
Anlass für Wertminderungstests der verschiedenen CGUs
des Konzerns eingestuft. Diese anlassbezogenen
Wertminderungstests wurden auf den Stichtag 31. Dezember
2023 durchgeführt.
Im VARTA AG Konzern erfolgt die Überwachung des
Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der CGUs, die
gleichzeitig Geschäftsbereiche darstellen. Daher wurde
für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen
Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, der
anlassbezogene und der jährliche Wertminderungstest
zusammengefasst.
Der erzielbare Betrag einzelner CGUs wurde zunächst
auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich
Veräußerungskosten ermittelt. Der ermittelte
beizulegende Zeitwert ist aufgrund der Verwendung nicht
beobachtbarer Einflussfaktoren der IFRS 13 Kategorie drei
zuzuordnen. Aufgrund von umfangreichen künftigen
Sanierungsmaßnahmen übersteigt der beizulegende
Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den
Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Aufgrund dessen wurde der erzielbare Betrag durch den
beizulegenden Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten bestimmt. Für die
Berechnung wurden die Daten auf Basis der zum 31. Dezember
2023 gültigen Planungen des sich in der Erstellung
befindlichen Sanierungsgutachtens für die Jahre 2024
bis 2027 herangezogen. Die wesentlichste
Planungsgröße zur Ermittlung der
Zahlungsströme ist die Ergebnisentwicklung, welche
insbesondere durch die Umsatzentwicklung getrieben ist. Bei
der Ableitung der Zahlungsströme werden Erfahrungen
der Vergangenheit sowie Markterwartungen der Zukunft
verwendet. Die Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick
auf zukünftige Marktanteile, die allgemeine
Marktentwicklung und die Profitabilität der jeweiligen
Produktgruppen.
Für die CGU Lithium-Ion Small Cells wurde der
beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten im Rahmen eines Discounted
Cashflow-Modells auf Basis von zukünftigen
Zahlungsströmen und einem gewichteten
Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Dabei wurde der
Planungshorizont in 2023 auf sieben Jahre begrenzt und
keine ewige Rente berücksichtigt. Die künftigen
Mittelzuflüsse wurden auf Basis der Planung aus einem
Sanierungsgutachten ermittelt und bis zum Ende des
Planungshorizonts weiterentwickelt. Als WACC wurde ein
Abzinsungsfaktor von 8,7 % nach Steuern
berücksichtigt. Dabei wurde ein erzielbarer Betrag in
Höhe von 98,5 Mio. € und damit ein
Wertminderungsbedarf von 222,7 Mio. € ermittelt. Die
Wertminderung wurde unter Berücksichtigung des
beizulegenden Zeitwerts abzüglich
Veräußerungskosten der einzelnen
Vermögenswerte auf das Sachanlagevermögen in
Höhe von 222,0 Mio. € und die immateriellen
Vermögenswerte in Höhe von 0,7 Mio. €
allokiert.
Für die CGU Lithium-Ion Large Cells wurde der
beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten im Rahmen eines Discounted
Cashflow-Modells auf Basis von zukünftigen
Zahlungsströmen und einem gewichteten
Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Dabei wurde der
Planungshorizont in 2023 auf elf Jahre begrenzt und keine
ewige Rente berücksichtigt. Als WACC wurde ein
Abzinsungsfaktor von 8,5 % nach Steuern
berücksichtigt. Dabei wurde kein Wertminderungsbedarf
ermittelt.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten sämtlicher weiterer CGUs
wurde aufgrund der Reife der zu Grunde liegenden
Geschäftsmodelle unter Anwendung von Discounted
Cashflow-Modellen mit ewigen Renten ermittelt. Da die so
ermittelten beizulegenden Zeitwerte abzüglich
Veräußerungskosten die Buchwerte der CGU
Consumer Batteries und der CGU Energy Storage Systems
überstiegen, wurden für diese CGUs keine
Wertminderung erfasst.
Für die CGU Micro Batteries wurde als WACC ein
Abzinsungsfaktor von 10,7 % nach Steuern
berücksichtigt. Der ermittelte erzielbare Betrag in
Höhe von 5,1 Mio. € führte zu einem
Wertminderungsbedarf in Höhe von 103,8 Mio. €.
Dies führte zu einer vollständigen Abschreibung
auf den dieser CGU allokierten Geschäfts- oder
Firmenwert in Höhe von 0,5 Mio. €. Der
verbleibende Wertminderungsbedarf wurde anschließend
auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 61,4 Mio.
€ und die immateriellen Vermögenswerte in
Höhe von 0,5 Mio. € unter Berücksichtigung
der beizulegenden Zeitwerte einzelner Vermögenswerte
als Wertuntergrenze allokiert.
Für die CGU Lithium-Ion Battery Packs wurde als
WACC ein Abzinsungsfaktor von 9,3 % nach Steuern
berücksichtigt. Der ermittelte erzielbare Betrag in
Höhe von -7,8 Mio. € führte zu einer
Wertminderung unter Berücksichtigung bestehender
Wertuntergrenzen. In diesem Zusammenhang konnten
Wertminderungen in Höhe von 4,3 Mio. € auf das
Sachanlagevermögen und 0,2 Mio. € auf die
immateriellen Vermögenswerte verteilt werden.
Aufgrund geringerer Absatzvolumenerwartung für 2023
wurde zum 30. Juni 2023 unterjährig eine
außerplanmäßige Wertminderung in Höhe
von 25,9 Mio. € auf das Sachanlagevermögen in der
CGU Lithium-Ion Small Cells vorgenommen. Als WACC wurde ein
Abzinsungsfaktor von 8,9 % nach Steuern
berücksichtigt.
Daneben erfolgten außerplanmäßige
Wertminderungen auf einzelne Anlagegüter des
Sachanlagevermögens in Höhe von 10,9 Mio. €,
die im Wesentlichen aus aufgegebenen Investitionsvorhaben
für geplante Gebäude und Technische Anlagen und
Maschinen resultieren.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Wertminderungen auf
immateriellen Vermögenswerte und
Sachanlagevermögen von insgesamt 114,5 Mio. € bei
der CGU Lithium-Ion Small Cells und 31,2 Mio. € bei
der CGU Lithium-Ion Large Cells erfasst.
Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung
der Nutzungswerte verwendet wurden, waren wie folgt:
31. DEZEMBER 2022 | ||||||
(IN PROZENT) | CGU LI ION SMALL CELLS | CGU LI ION BATTERY PACKS | CGU CONSUMER BATTERIES | CGU ENERGY STORAGE SYSTEMS | CGU MICRO BATTERIES | CGU LI ION LARGE CELLS |
Abzinsungssatz (WACC) n. Steuer | 9,1 | 9,4 | 9,4 | 9,0 | 10,3 | 9,0 |
Wachstumsrate | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,2 | 1,0 |
Steuersatz | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 |
31. DEZEMBER 2023 | ||||||
(IN PROZENT) | CGU LI ION SMALL CELLS | CGU LI ION BATTERY PACKS | CGU CONSUMER BATTERIES | CGU ENERGY STORAGE SYSTEMS | CGU MICRO BATTERIES | CGU LI ION LARGE CELLS |
Abzinsungssatz (WACC) n. Steuer | 8,7 | 9,3 | 10,2 | 8,5 | 10,7 | 8,5 |
Wachstumsrate | n/a | 1,0 | 1,4 | 1,0 | 1,5 | n/a |
Steuersatz | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 | 28,8 |
Im Rahmen der Wertminderungstests hat der VARTA Konzern
für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten Sensitivitätsanalysen für die
wertbestimmenden Faktoren des beizulegenden Zeitwerts
abzüglich Veräußerungskosten
durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wurden folgende für
möglich gehaltene Abweichungen bestimmter
wertbestimmender Faktoren modelliert:
― |
Diskontierungszins: +1,0 % und -1,0 % |
― |
Wachstumsrate: +0,2 % und -0,2 % |
― |
Veränderungen der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse +20,0 % und -20,0 % |
Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Consumer
Batteries und Energy Storage Systems ergibt sich bei der
Veränderung der genannten Parameter weiterhin kein
Wertberichtigungsbedarf.
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion
Large Cells wurde keine Wertminderung festgestellt. Bei
einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 1,0 %
ergäbe sich eine Wertminderung in Höhe von 3,3
Mio. €. Eine Variation der Wachstumsrate ist aufgrund
des endlichen Planungshorizonts nicht angemessen. Sofern
man bei den der Berechnung zugrunde liegenden
zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion
um 20,0 % unterstellt, ergäbe sich eine Wertminderung
in Höhe von 14,2 Mio. €.
Der ermittelte beizulegende Zeitwert der
zahlungsmittelgenerienden Einheit Lithium-Ion Large Cells
übersteigt den Buchwert zum Stichtag um 0,8 Mio.
€. Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um
0,2 %-Punkte entspricht der ermittelte beizulegende
Zeitwert dem Buchwert. Bei einer Reduzierung der
zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um 1,1 %
entspricht der ermittelte beizulegende Zeitwert dem
Buchwert.
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion
Small Cells wurde eine Wertminderung von 222,7 Mio. €
erfasst. Bei einer Reduktion des Diskontierungssatzes um
1,0 % ergäbe sich eine um 2,3 Mio. € niedrigere
Wertminderung. Bei einer Erhöhung des
Diskontierungssatzes entsprechend eine um 2,1 Mio. €
höhere Wertminderung. Eine Variation der Wachstumsrate
ist aufgrund des endlichen Planungshorizonts nicht
angemessen. Sofern man bei den der Berechnung zugrunde
liegenden zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine
Reduktion um 20,0 % unterstellt, ergäbe sich eine um
9,8 Mio. € höhere Wertminderung. Bei einem
Anstieg der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um
20,0 % würde sich die erfasste Wertminderung um 9,8
Mio. € reduzieren.
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion
Battery Packs wurde ein Wertminderungsbedarf von 12,3 Mio.
€ berechnet. Eine Sensitivierung der oben genannten
Parameter führt aufgrund des maximal verfügbaren
Wertminderungspotentials zu keinem zusätzlichen
Wertminderungsbedarf.
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Micro
Batteries wurde ein Wertminderungsbedarf von 103,8 Mio.
€ berechnet. Durch teilweise negative
Zahlungsmittelzuflüsse erhöht sich der
Wertminderungsbedarf bei einer Reduktion des
Diskontierungssatzes um 1,0 % um 3,1 Mio. €. Bei einer
Erhöhung des Diskontierungssatzes um 1,0 % ergäbe
sich ein um 2,4 Mio. € geringerer
Wertminderungsbedarf. Bei einer Veränderung der
Wachstumsrate um +/-0,2 % ergibt sich eine entsprechende
Veränderung des berechneten Wertminderungsbedarfs um
+/-0,4 Mio. €. Sofern man bei den der Berechnung
zugrunde liegenden zukünftigen
Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion um 20,0 %
unterstellt, ergäbe sich ein um 1,0 Mio. €
höherer Wertminderungsbedarf. Bei einem Anstieg der
zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um 20,0 %
würde sich der berechnete Wertminderungsbedarf um 1,0
Mio. € reduzieren.
Hinsichtlich der Entwicklung der wertbestimmenden
Faktoren in 2024 haben sich keine zusätzlichen
Wertminderungen bezogen auf den Stichtag 31. Dezember 2023
ergeben.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L., Ellwangen, Deutschland | 0 | 12 |
Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | 0 | 12 |
Ecopilhas - Sociedade Gestora de Residous de Pilhas e Acumuladores, Lda., Lissabon, Portugal | 10 | 10 |
Ecobat s.r.o., Prag, Tschechien | 3 | 2 |
SA Corepile, Paris, Frankreich | 8 | 8 |
RE'LEM Nonprofit Kht., Budapest, Ungarn | 26 | 26 |
Summe Buchwerte der sonstigen Beteiligungen | 47 | 46 |
Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und der sonstigen Beteiligungen | 47 | 58 |
Aufgrund von länderspezifischen gesetzlichen
Verpflichtungen aus dem VARTA Consumer Geschäft
bestehen Beteiligungen an gemeinschaftlich mit anderen
Batterieherstellern gegründeten Zweckgesellschaften
zur Batterierücknahme. Weitere sonstige Beteiligungen
bestehen im Geschäftsjahr 2023 nicht.
Die VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L., Ellwangen
wurde im Geschäftsjahr 2023 liquidiert. Die
Auswirkungen auf den Konzernabschluss waren
geringfügig.
Der Konzern mietet verschiedene Produktions-, Büro-
und Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Die
Mietverträge werden in der Regel für feste
Zeiträume von 1,5 bis 10 Jahren abgeschlossen,
können jedoch Verlängerungs- oder
Kündigungsoptionen beinhalten oder auch unbefristet
sein. Die zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und
Einschätzungen sind in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen
und Einschätzungen aufgeführt. Die Entwicklung
des geleasten Anlagevermögens ist in den
Erläuterungen 7 Sachanlagevermögen dargestellt.
Der Gesamtbetrag der Zahlungen für
Leasingverhältnisse im Berichtsjahr beläuft sich
auf 24,9 Mio. € (2022: 22,5 Mio. €).
Die Summe der künftigen Leasingzahlungen aufgrund
unkündbarer Leasingverträge beträgt:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Leasingverpflichtungen - langfristig | 68.799 | 69.700 |
Leasingverpflichtungen - kurzfristig | 16.773 | 17.397 |
Summe | 85.572 | 87.097 |
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 17.878 | 18.351 |
davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 51.218 | 50.975 |
davon Restlaufzeit über 5 Jahre | 20.708 | 21.375 |
Summe Leasingzahlungen (undiskontiert) | 89.804 | 90.701 |
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Werte | ||
Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten | 1.255 | 1.205 |
Erträge aus der Untervermietung von geleasten Vermögenswerten | 0 | -72 |
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 550 | 1.195 |
Aufwendungen aus langfristigen Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte | 2.360 | 1.981 |
Summe | 4.165 | 4.309 |
Mit der WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH besteht ein
Sale- and-Leaseback Vertrag seit 2015. Der Vertrag wurde in
2020 um die neu in Ellwangen errichteten
Produktionsgebäude erweitert. Im Rahmen dieses
Mietverhältnisses wird eine Laufzeit bis Ende 2030
angenommen.
Die Leasingverpflichtungen haben sich zum 31. Dezember
2023 um 1,5 Mio. € auf 85,6 Mio. € reduziert
(2022: 87,1 Mio. €). Die Veränderung stammt aus
den laufenden Leasingzahlungen über das
Geschäftsjahr 2023 hinweg. Der Anstieg bei den neuen
Aktivierungen resultiert daraus, dass die wesentlichen
Mietverträge indexgebunden sind. Die Abgänge
resultieren im Wesentlichen aus Neueinschätzungen von
Leasinglaufzeiten.
Variable Leasingzahlungen und Restwertgarantien kommen
momentan nicht zum Tragen. Verlängerungs- und
Kündigungsoptionen werden berücksichtigt.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete andere finanzielle Vermögenswerte | 63 | 675 |
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
anderen finanziellen Vermögenswerte beinhalten
ausschließlich derivative Finanzinstrumente, die
nicht in ein Hedge Accounting einbezogen sind. Weitere
Angaben zu den anderen finanziellen Vermögenswerten
erfolgt in Kapitel 40.3 Finanzrisikomanagement.
Die Vorräte teilen sich in folgende Positionen auf:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 84.816 | 89.471 |
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren | 80.076 | 100.736 |
Unfertige Erzeugnisse | 25.036 | 33.110 |
Vorräte | 189.928 | 223.317 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Wertminderungsertrag (+) / -aufwand (-) | -7.995 | -4.450 |
Die Vorräte sind im Geschäftsjahr 2023
insgesamt von 223,3 Mio. € auf 189,9 Mio. €
zurückgegangen. Ursache für den massiven
Rückgang, insbesondere bei den Fertigen Erzeugnissen
und Handelswaren, sind zum einen Working Capital
Maßnahmen sowie ein verstärkter Abverkauf im
vierten Quartal 2023. Die im Berichtsjahr als Aufwand
ausgewiesenen Vorräte beliefen sich auf 372,5 Mio.
€ (2022: 414,3 Mio. €). Sie sind im
Materialaufwand enthalten.
Die Wertminderungen der Vorräte werden im
Materialaufwand erfasst und betragen in der Berichtsperiode
8,0 Mio. € (2022: 4,5 Mio. €). Der Buchwert der
wertgeminderten Vorräte beträgt 12,2 Mio. €
(2022: 16,2 Mio. €). Die Wertminderungen entfallen
dabei in Höhe von 7,3 Mio. € auf das Segment
Embedded Batteries und mit 0,8 Mio. € auf das Segment
Power Batteries. Eine Wertsteigerung in Höhe von 0,1
Mio. € entfällt auf das Segment Consumer
Batteries.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Forderungen gegen Dritte (brutto) | 118.274 | 111.586 |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 118.274 | 111.586 |
Vertragsvermögenswerte | 3.401 | 3.959 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (brutto) | 121.675 | 115.545 |
Abzüglich Wertberichtigungen | -3.463 | -1.208 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (netto) | 118.212 | 114.337 |
Die Forderungen gegen Dritte (brutto) sind im Vergleich
zum Vorjahr um 6,7 Mio. € gestiegen. Dieser Anstieg
ist im Wesentlichen auf das starke vierte Quartal
gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum
zurückzuführen.
Die bestehenden Bruttoforderungen sind zum 31. Dezember
2023 aufgrund des Forderungsverkaufs um 67,1 Mio. €
(2022: 55,5 Mio. €) gemindert (vgl. Kapitel 40.3
Finanzrisikomanagement).
Die VARTA AG und weitere Konzernunternehmen haben mit
einem Vertragspartner Factoring-Vereinbarungen zum
revolvierenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen des jeweiligen Konzernunternehmens
abgeschlossen. Die Veräußerung der Forderungen
sowie die Auszahlung der Kaufpreise erfolgt
wöchentlich. Da das Spätzahlungsrisiko im VARTA
AG Konzern verbleibt, werden die mit den verkauften
Forderungen verbundenen Chancen und Risiken im Wesentlichen
weder übertragen noch zurückbehalten.
Darüber hinaus verbleibt auch die wirtschaftliche
Verfügungsmacht an den Forderungen weiterhin im VARTA
AG Konzern. Aufgrund dessen wurde für die unter diesen
Factoring-Vereinbarungen zum Stichtag verkauften
Forderungen ein anhaltendes Engagement in Höhe von 1,3
Mio. € (2022: 0,7 Mio. €) unter den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Die
korrespondierende Verbindlichkeit beträgt 1,3 Mio.
€ (2022: 0,7 Mio. €) und ist unter den anderen
finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
In den Forderungen sind Wertberichtigungen in Höhe
von 3,5 Mio. € (2022: 1,2 Mio. €) enthalten,
welche ausschließlich auf die beiden Segmente
Embedded Batteries in Höhe von 1,6 Mio. € (2022:
0,4 Mio. €) und in Höhe von 1,8 Mio. €
(2022: 0,8 Mio. €) auf das Segment Consumer Batteries
entfallen. Die Veränderungen der Wertberichtigungen
werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
erfasst.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über
Forderungen, Vertragsvermögenswerte und
Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 114.811 | 110.378 |
Vertragsvermögenswerte | 3.401 | 3.959 |
Vertragsverbindlichkeiten | 1.660 | 2.534 |
Die Vertragsvermögenswerte betreffen mit 0,4 Mio.
€ (2022: 0,8 Mio. €) im Wesentlichen
Ansprüche des Konzerns für noch nicht fakturierte
Umsätze. Des Weiteren belaufen sich die Ansprüche
des Konzerns auf Gegenleistung für Produkte, welche in
Konsignationslagern liegen und somit zum Bilanzstichtag
noch nicht abgerechnet waren auf 2,0 Mio. € (2022: 2,3
Mio. €). Die auf Lager liegenden kundenspezifischen
Produkte haben sich von 0,9 Mio. € in 2022 auf 1,0
Mio. € zum 31. Dezember 2023 geringfügig
erhöht. Die Vertragsvermögenswerte haben sich in
Summe im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio. €
verringert. Die Vertragsvermögenswerte werden in die
Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos
werden und der Konzern eine Rechnung an den Kunden
ausstellt. Die Vertragsvermögenswerte per 31. Dezember
2023 werden erfahrungsgemäß in den nächsten
sechs Monaten vereinnahmt.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen folgende
Sachverhalte:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Rücknahmeverpflichtungen | 808 | 1.308 |
Naturalrabatte | 478 | 722 |
Kundenprojekte | 374 | 477 |
Sonstige | 0 | 27 |
Summe | 1.660 | 2.534 |
Definitionsgemäß werden innerhalb der
Vertragsverbindlichkeiten ausschließlich Sachverhalte
aus Rückerstattungsansprüchen sowie
Projektgeschäften erfasst.
Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2023
werden erfahrungsgemäß in den nächsten
sechs Monaten als Ertrag erfasst. Der zum 31. Dezember 2022
bestehende Betrag von 2,5 Mio. € wurde im
Geschäftsjahr 2023 nahezu vollständig als
Umsatzerlös erfasst.
Folgende Steuererstattungsansprüche bestehen zum
Bilanzstichtag:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Steuererstattungsansprüche | 3.644 | 17.238 |
davon kurzfristig | 3.644 | 17.238 |
Die Ertragsteuererstattungsansprüche umfassen im
Wesentlichen die erwartete Rückzahlung aus der
Veranlagung 2023 des Organkreises der VARTA AG und
internationaler Tochtergesellschaften (1,1 Mio. €)
sowie erwarteter Rückzahlungen aus der Veranlagung
2023 der VARTA Consumer-Gesellschaften (1,3 Mio. €).
Die Reduktion im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Mio.
€ ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung
geleisteter Vorauszahlungen für das Geschäftsjahr
2022 des Organkreises der VARTA AG sowie der Veranlagung
2020 der VARTA Consumer-Gesellschaften
zurückzuführen.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Sonstige Vermögenswerte | 65.064 | 82.911 |
davon kurzfristig | 28.899 | 44.958 |
davon langfristig | 36.165 | 37.953 |
Unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten
werden sowohl der Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2017
getätigten Schuldbeitritt der VARTA Microbattery GmbH
als auch der in 2022 rechtlich wirksame Schuldbeitritt der
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Höhe
von insgesamt 36,0 Mio. € (2022: 37,7 Mio. €)
ausgewiesen.
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen
sich wie folgt zusammen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Forderungen aus Förderprojekten | 9.718 | 23.326 |
Sonstige Steuerforderungen | 4.083 | 3.785 |
Sonstige Forderungen | 12.348 | 16.134 |
Übrige sonstige Vermögenswerte | 2.750 | 1.713 |
Summe | 28.899 | 44.958 |
Die Forderungen aus Förderprojekten in Höhe
von 9,7 Mio. € (2022: 23,3 Mio. €) bestehen im
Wesentlichen gegenüber der Europäischen
Kommission sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) und den Ländern Bayern und
Baden-Württemberg.
Davon bestehen Forderungen aus Förderprojekten in
Höhe von 8,3 Mio. € (2022: 6,8 Mio. €)
einerseits gegenüber der Europäischen Kommission
als Fördermittelgeber von Förderprojekten und
andererseits gegenüber Projektpartnern von
Forschungsprojekten, bei denen der Konzern als
Projekt-Koordinator fungiert und die Zuschüsse
treuhänderisch vom Fördergeber erhält und an
die Projektpartner weiterreicht. Zum 31. Dezember 2023
bestehende, weitergeleitete Vorschusszahlungen an die
beteiligten Kooperationspartner betragen 6,3 Mio. €
(2022: 5,0 Mio. €).
Der restliche Forderungsbestand resultiert aus dem
Förderprojekt IPCEI und hat sich in 2023 von 16,5 Mio.
€ auf 1,4 Mio. € planmäßig reduziert.
Die sonstigen Forderungen haben sich zum 31. Dezember
2023 um 3,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr reduziert.
Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der
Begleichung einer gerichtlich festgestellten
Schadensersatzforderung aus Patentrechtsstreitigkeiten. Die
noch bestehende Forderung aus dem Erstattungsanspruch
gegenüber Energizer beläuft sich zum 31. Dezember
2023 auf 7,2 Mio. €.
Bei der Position übrige sonstige
Vermögenswerte handelt es sich im Wesentlichen um
aktive Rechnungsabgrenzungsposten, welche sich aufgrund von
diversen Vorauszahlungen um 1,0 Mio. € erhöht
haben und bei 2,8 Mio. € stehen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
können wie folgt aufgegliedert werden:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Zahlungsmitteläquivalente | 306 | 0 |
Kassenbestand | 17 | 18 |
Guthaben bei Kreditinstituten | 119.840 | 108.691 |
Summe | 120.163 | 108.709 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
stiegen im Geschäftsjahr 2023 von 108,7 Mio. €
auf 120,2 Mio. € an.
Der Konzern betrachtet alle Bankguthaben,
Kassenbestände und kurzfristige Einlagen mit einer
Laufzeit gerechnet vom Erwerbszeitpunkt von drei Monaten
oder weniger als Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente.
Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie
im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner
Verfügungsbeschränkung.
Latente Steuern können den folgenden Positionen
zugerechnet werden:
(IN T€) | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 31. Dezember 2023 NETTO | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 31. Dezember 2022 NETTO |
Immaterielle Vermögenswerte | 2.158 | 24.957 | -22.799 | 3.096 | 19.072 | -15.976 |
Sachanlagen | 11.850 | 5.588 | 6.262 | 2.049 | 8.507 | -6.458 |
Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 |
Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 10.412 | -10.412 | 0 | 10.893 | -10.893 |
Vorräte | 913 | 225 | 688 | 1.838 | 976 | 862 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 785 | 970 | -185 | 541 | 540 | 1 |
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.690 | 35 | 1.655 | 1.315 | 147 | 1.168 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 7.597 | 0 | 7.597 | 148 | 1.437 | -1.289 |
Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 10.735 | 866 | 9.869 | 11.077 | 744 | 10.333 |
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.309 | 22 | 3.287 | 1.725 | 298 | 1.427 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.628 | 7 | 7.621 | 7.684 | 8 | 7.676 |
Kurzfristige Rückstellungen aus Personalvorsorge | 809 | 185 | 624 | 819 | 176 | 643 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.224 | 0 | 1.224 | 1.846 | 101 | 1.745 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 913 | 3.954 | -3.041 | 2.023 | 93 | 1.930 |
Steuerliche Verlustvorträge | 4.341 | 0 | 4.341 | 11.608 | 0 | 11.608 |
Saldierungen | -46.747 | -46.747 | 0 | -26.067 | -26.067 | 0 |
Summe | 7.205 | 474 | 6.731 | 19.704 | 16.925 | 2.779 |
(IN T€) | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 1. Januar 2022 NETTO |
Immaterielle Vermögenswerte | 3.135 | 16.330 | -13.195 |
Sachanlagen | 1.924 | 9.049 | -7.125 |
Finanzanlagen | 18 | 20 | -2 |
Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 5.085 | -5.085 |
Vorräte | 2.454 | 516 | 1.938 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 659 | 2.464 | -1.805 |
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 3.490 | 40 | 3.450 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 248 | 1.297 | -1.049 |
Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 11.882 | 860 | 11.022 |
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.803 | 7 | 1.796 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.707 | 120 | 7.587 |
Kurzfristige Rückstellungen aus Personalvorsorge | 1.024 | 204 | 820 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.275 | 372 | 1.903 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.812 | 595 | 2.217 |
Steuerliche Verlustvorträge | 1.166 | 0 | 1.166 |
Saldierungen | -34.562 | -34.562 | 0 |
Summe | 6.035 | 2.397 | 3.638 |
Das Eigenkapital des VARTA AG Konzerns hat sich 2023 wie
folgt entwickelt:
SONSTIGE RÜCKLAGEN | ||||||
(IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITALRÜCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGEN * | WÄHRUNGSDIFFERENZEN | HEDGING RESERVE | SUMME EIGENKAPITAL |
Stand am 1. Januar 2023 | 40.422 | 252.292 | -56.393 | 3.144 | 0 | 239.465 |
Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Kapitalerhöhung | 2.220 | 48.507 | 0 | 0 | 0 | 50.727 |
Gesamtergebnis | ||||||
Konzernergebnis | 0 | 0 | -414.314 | 0 | 0 | -414.314 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 194 | -658 | 0 | -464 |
Gesamtergebnis | 0 | 0 | -414.120 | -658 | 0 | -414.778 |
Stand am 31. Dezember 2023 | 42.642 | 300.800 | -470.513 | 2.486 | 0 | -124.585 |
* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
Das Grundkapital der VARTA AG beträgt 42,6 Mio.
€ zum 31. Dezember 2023 und ist eingeteilt in
42.641.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf
den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen
anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €
repräsentieren. Die Aktien sind voll eingezahlt und
gewähren jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung
mit den gleichen Rechten und Pflichten.
Am 21. Juli 2024 wurde durch den Vorstand eine
Ad-Hoc-Mitteilung veranlasst, womit die Aktionäre
über den hälftigen Verbrauch des Grundkapitals
informiert wurden.
Anschließend erfolgte am 6. August 2024 die
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung. Im
Anschluss daran fand am 23. September 2024 die
außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG statt,
auf der der Vorstand den hälftigen Verlust des
Grundkapitals anzeigte.
Durch Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats am
21. März 2023 wurde die Ausgabe von 2,22 Mio. neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien)
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00
€ zu einem Ausgabebetrag von 22,85 € je neuer
Barkapitalerhöhungsaktie beschlossen.
Die Zeichnung und Übernahme der neuen
Barkapitalerhöhungsaktien gegen Bareinlage für
insgesamt 50,7 Mio. € erfolgte durch die VGG
Beteiligungen SE mit Sitz in Wien unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts der übrigen Aktionäre
nach §4 Abs. 3b) der Satzung.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2023
wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 10. Juli 2028 das Grundkapital der
Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 8,5 Mio. €
(Genehmigtes Kapital 2023 I) gegen Bar- und/oder
Sacheinlage zu erhöhen.
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 das
Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis
zu 1,0 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2022 II) gegen Bar-
und/oder Sacheinlage zu erhöhen, gilt unverändert
fort.
Die von der Hauptversammlung am 21. Juni 2022
beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das
Grundkapital der Gesellschaft, um bis zu 8,1 Mio. € zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022 I) sowie das am 21.
Juni 2022 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital
2022 I) wurde aufgehoben.
Im Eigenkapital wurden für das laufende
Geschäftsjahr insgesamt T€ 1,0 (2022: T€
17,0) als aktienbasierte Vergütung erfasst. Diese
aktienbasierten Vergütungskomponenten werden unter
Kapitel 35 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen
erläutert.
Die Kapitalrücklagen enthalten im Wesentlichen
Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien sowie die Aufwendungen
aus der Ausübung von bis 2023 ausübbaren
Stock-Options-Plänen.
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der
Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht
ausgeschüttet wurden. Daneben werden Neubewertungen
aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie die
jeweils darauf entfallenden erfolgsneutralen latenten
Steuern in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Im Jahr
2023 resultiert im sonstigen Ergebnis ein Gewinn aus der
Neubewertung aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen in Höhe von 0,2 Mio. €
(2022: Gewinn in Höhe von 7,3 Mio. €), der
zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden kann.
In den sonstigen Rücklagen sind die kumulierten
Differenzen aus der erfolgsneutralen
Währungsumrechnung der Abschlüsse konsolidierter
ausländischer Tochterunternehmen enthalten. Die
Veränderungen der sonstigen Rücklagen sind im
sonstigen Ergebnis enthalten und werden in der
Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Im Jahr 2023
resultiert im sonstigen Ergebnis aus der erfolgsneutralen
Währungsumrechnung ein Verlust in Höhe von 0,7
Mio. € (2022: Gewinn von 0,3 Mio. €), der
zukünftig möglicherweise in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden kann.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine Dividendenzahlung
für das Geschäftsjahr 2022 beschlossen. Im
Vorjahr wurde für das Geschäftsjahr 2021 eine
Dividende in Höhe von 100,2 Mio. € beschlossen
und ausgezahlt.
Im Geschäftsjahr 2023 erhielt die VARTA AG
Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen
gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Goldmann Sachs (The Goldman Sachs Group, Inc.) hat im
Berichtszeitraum diverse Meldungen über
Veränderungen von Stimmrechtsanteilen
übermittelt. Diese resultieren aus Options-, Termin-,
Swapgeschäften oder aus Stillhaltergeschäften,
die im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften eingegangen
wurden. Ein Direktinvestment über die in den
Veröffentlichungen genannten Investmentfonds liegt
nicht vor.
Herr Prof. DDr. Michael Tojner ist als
Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und
Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach
(Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG
Beteiligungen SE, Wien (Österreich), zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit 50,12 % (2022: 50,30
%) an der VARTA AG beteiligt.
1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 | |||||
(IN T€) | vor Steuern | Steuerertrag /-aufwand | nach Steuern | vor Steuern | Steuerertrag /-aufwand | nach Steuern |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern | ||||||
Neubewertungen der Nettoschuld | 197 | -3 | 194 | 10.192 | -2.905 | 7.287 |
Summe | 197 | -3 | 194 | 10.192 | -2.905 | 7.287 |
Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie basiert auf dem
den Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis und einem
gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Aktien. Da
weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum
Sachverhalte vorlagen, aus denen Verwässerungseffekte
resultieren, entspricht das verwässerte Ergebnis je
Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
Ergebnis, den Aktionären zurechenbar (in T€ *) | -414.314 | -200.420 |
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien (TStk) | 42.155 | 40.422 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | -9,83 | -4,96 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | -9,83 | -4,96 |
* Das Ergebnis je Aktie bezieht sich auf die
Aktien der VARTA AG
Die Anzahl der Aktien hat sich über die Jahre 2022
und 2023 hinweg wie folgt entwickelt:
ANZAHL DER AKTIEN | |
1. Januar 2022 | 40.421.686 |
31. Dezember 2022 | 40.421.686 |
31. Dezember 2023 | 42.641.686 |
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 42.641.686
Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den
Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen
Betrag des Grundkapitals von 1,00 €
repräsentieren.
Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich
wie folgt zusammen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 514.919 | 515.795 |
davon langfristig | 19.223 | 18.795 |
davon kurzfristig | 495.696 | 497.000 |
Zusammensetzung der anderen finanziellen Verbindlichkeiten | ||
Summe | 514.919 | 515.795 |
Zwischensumme andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 514.835 | 515.795 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 492.595 | 488.724 |
sonstige andere finanzielle Verbindlichkeiten | 22.240 | 27.071 |
Derivative Finanzverbindlichkeiten | 84 | 0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben sich von 488,7 Mio. € auf 492,6 Mio. €
erhöht. Hier sind Zinsabgrenzungen in Höhe von
3,5 Mio. € (2022: 3,7 Mio. €) enthalten.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein
Konsortialkreditvertrag bis 2026 in Höhe von 235,0
Mio. € abgeschlossen, der in Höhe von 100,0 Mio.
€ aus einem endfälligen Darlehen und in Höhe
von 135,0 Mio. € aus einer revolvierenden
Darlehensfazilität mit Laufzeiten von ein bis sechs
Monaten besteht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die
vollständige Kreditlinie in Anspruch genommen, was zu
einer Erhöhung von 70,0 Mio. € geführt hat
und auch im Geschäftsjahr 2023 Bestand hatte. Die
Verzinsung ist jeweils abhängig von der jeweiligen
gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen
Euribor. Die Verzinsung der einzelnen Ziehungen
beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 7,09 %
bis 7,39 % (2022: 3,75 % bis 4,46 %). Die Transaktion wurde
an das ESG-Rating der VARTA AG geknüpft. Abhängig
von der Entwicklung des Ratings der VARTA AG kann sich ein
Nachhaltigkeitsauf- oder abschlag auf die jeweilige Marge
ergeben. Das Margengitter sieht zudem eine
Abhängigkeit von der Einhaltung vereinbarter
Finanzkennzahlen (Eigenkapital sowie Leverage als
Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu
EBITDA) der VARTA AG.
Über ein Konsortium von BayernLB, HSBC und
UniCredit hat die VARTA AG Schuldscheindarlehen im
Geschäftsjahr 2022 über insgesamt 250,0 Mio.
€ am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen laufen
über fünf bzw. sieben Jahre (76 % des
Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit
einem fixen Zinskupon (66 % des Kreditvolumens)
ausgestattet. Die Verzinsung der einzelnen Tranchen
beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 1,55 %
bis 5,46 % (2022: 1,57 % bis 2,71 %). Die Transaktion wurde
an das ESG-Rating der VARTA AG durch Morningstar
Sustainalytics geknüpft, dem führenden,
unabhängigen Unternehmen im Bereich Forschung, Rating
und Analyse von ESG und Corporate Governance. Abhängig
von der Entwicklung des Ratings der VARTA AG kann sich der
Spread des Schuldscheins verändern. Die Marge ist
zudem abhängig von der Einhaltung vereinbarter
Finanzkennzahlen der VARTA AG.
Zum 31. Dezember 2022 erfolgte die Umgliederung der
langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in kurzfristige Verbindlichkeiten aufgrund
drohender Nichteinhaltung bestehender Covenants. Die VARTA
AG hat sich im Geschäftsjahr 2023 mit den
finanzierenden Banken aus dem Konsortialkreditvertrag und
dem Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG auf
ein Sanierungskonzept bei Verlängerung der bestehenden
Finanzierung bis 31. Dezember 2026 und Änderungen der
Kreditbedingungen (Covenants) geeinigt. Zum Ende des
Geschäftsjahres 2023 erfolgt ein kurzfristiger Ausweis
der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus
dem Konsortialkredit sowie dem Schuldscheindarlehen, da
Anpassungsbedarf am Sanierungskonzept ersichtlich wurde und
die Nichteinhaltung bestehender Covenants neue
Gespräche mit den Banken erforderlich machten.
Nähere Einzelheiten hierzu unter Kapitel 5 Wesentliche
Annahmen und Einschätzungen.
Durch Neubeurteilung zukünftiger
Zinszahlungsströme aus den Schuldscheindarlehen war
eine Erhöhung des Buchwerts der finanziellen
Verbindlichkeiten in Höhe von 4,6 Mio. € (2022:
2,4 Mio. €) erfolgswirksam zu erfassen.
Anfang Oktober 2024 konnte mit den Banken eine
kommerzielle Einigung über eine Ergänzung des
Sanierungskonzepts sowie über eine
Brückenfinanzierung über 30,0 Mio. € erzielt
werden. Mit dieser Brückenfinanzierung konnte die
Liquidität bis Mitte Februar 2025 sichergestellt
werden. Im Oktober 2024 konnte ein Lock-Up Agreement mit
den finanzierenden Banken, einem Großteil der
Schuldscheindarlehensgläubiger und
Beteiligungsgesellschaften von DDr. Tojner abgeschlossen
werden. Durch einen Teilverzicht auf Forderungen aus dem
Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen wird
sich die Schuldenlast von 485 Mio. € um ca. 255 Mio.
€ auf 230 Mio. € reduzieren. Der Vollzug der
Maßnahmen unter dem Sanierungskonzept hängt
unter anderem noch von ausstehenden Vollzugsbedingungen ab
und wird derzeit im ersten Quartal des Jahres 2025
erwartet. Weitere Einzelheiten hierzu in Kapitel 47
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten haben sich
nur unwesentlich verändert. Es besteht weiterhin eine
Verbindlichkeit gegenüber der VGG Beteiligungen SE,
Wien, in Höhe von 8,9 Mio. € (2022: 8,4 Mio.
€).
Die VGG Beteiligungen SE, Wien, hat gegenüber der
VARTA Storage GmbH, Nördlingen, im Geschäftsjahr
2015 auf einen Teil ihrer Forderung in Höhe von 6,0
Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen
Besserungsschein verzichtet. Weiterhin hat die VGG
Beteiligungen SE gegenüber der ehemaligen VARTA Micro
AG, Ellwangen, im Geschäftsjahr 2016 auf einen
weiteren Teil ihrer Forderung in Höhe von 0,2 Mio.
€ aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein
verzichtet. Dieser Verzicht ging auf Grund der
Verschmelzung der VARTA Micro AG auf die VARTA Storage GmbH
über. Beide Besserungsscheine sehen ein Aufleben der
Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen vor, soweit ein
Mindest-Jahresüberschuss innerhalb von zehn Jahren
nach Forderungsverzicht erreicht wird. Sofern der
Verzichtsbetrag bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30. Juni
2026 nicht vollständig zurückgezahlt wird,
verfällt der restliche Differenzbetrag endgültig
und unwiderruflich.
Aufgrund des ausgesprochenen Forderungsverzichts wurde
die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit in
Höhe von 6,2 Mio. € ausgebucht und gleichzeitig
eine Verpflichtung aus erwarteten Rückzahlungen aus
dem Besserungsschein passiviert. Die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete Verpflichtung aus dem
Besserungsschein beträgt zum Bilanzstichtag 8,9 Mio.
€ (2022: 8,4 Mio. €) inklusive Zinsen. Die
erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse basieren
auf einer internen Geschäftsplanung. Aufgrund der
wirtschaftlichen Entwicklung im Laufe des
Geschäftsjahres 2024 wurde der Besserungsschein im
Jahr 2024 ertragswirksam ausgebucht. Zusätzlich ist im
Restrukturierungsplan der VARTA AG ein Verzicht des
Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen, weitere
Einzelheiten hierzu in Kapitel 47 Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag.
Im Geschäftsjahr 2023 bestanden seitens der VARTA
AG und wesentlicher Tochtergesellschaften
Rahmenverträge über den Verkauf von Forderungen.
Für die im Rahmen dieser Vertragsverhältnisse zum
Stichtag verkauften Forderungen in Höhe von 67,1 Mio.
€ (2022: 55,5 Mio. €) wurde neben dem anhaltenden
Engagement in Höhe von 1,3 Mio. € (2022: 0,7 Mio.
€) auch eine korrespondierende Verbindlichkeit von 1,3
Mio. € (2022: 0,7 Mio. €) bilanziert und unter
den anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2023 insgesamt 1,5 Mio. € (2022: 6,9 Mio. €)
bereits vereinnahmt und noch nicht an den Factor bezahlt.
Diese Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Factor)
sind ebenfalls unter den sonstigen anderen finanziellen
Verbindlichkeiten ausgewiesen (vgl. Erläuterungen 40.3
Finanzrisikomanagement).
Des Weiteren bestehen, unverändert zum Vorjahr,
kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe
von 0,6 Mio. € (2022: 0,6 Mio. €) gegenüber
Stiftungen.
Nach Erwerb der VARTA Consumer Gruppe wurden die
Liegenschaften neu strukturiert. In diesem Zusammenhang
wurde die von der Tochtergesellschaft VHB Real Estate
Holdings, LLC gehaltene Betriebsliegenschaft am
Hauptproduktionsstandort der VARTA Consumer Batteries GmbH
& Co. KGaA in Dischingen mit Wirkung zum 1. März
2021 an die Colibri Dischingen Immobilien GmbH,
Fürstenfeldbruck, veräußert. Aufgrund der
vertraglich geregelten Rückkaufoption der Immobilie
zum Verkehrswert durch die VARTA AG Gruppe qualifiziert die
Transaktion nicht als Verkauf, folglich wurde der
Veräußerungspreis in Höhe von 10,6 Mio.
€ vollständig in den sonstigen anderen
finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Zum 31. Dezember
2023 beläuft sich die Höhe dieser sonstigen
finanziellen Verbindlichkeit auf 10,4 Mio. € (2022:
10,4 Mio. €).
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Summe | 57.427 | 57.643 |
davon langfristig | 51.563 | 53.932 |
davon kurzfristig | 5.864 | 3.711 |
Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | ||
Summe | 57.427 | 57.643 |
Pensionen | 42.643 | 42.893 |
Abfindungen | 8.942 | 8.719 |
Jubiläumsgelder | 1.534 | 1.565 |
Altersteilzeit | 4.308 | 4.466 |
Innerhalb des Konsolidierungskreises bestehen für
Teile der Arbeitnehmer sowohl leistungs- als auch
beitragsorientierte Vorsorgepläne. Bei den
beitragsorientierten Zusagen zahlen die Unternehmen
aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen
beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an
staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit
Zahlung der Beiträge bestehen für die Unternehmen
keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden
Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres
ausgewiesen.
Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme
im VARTA AG-Konzern auf Leistungszusagen (Defined Benefit
Plans), wobei zwischen Rückstellungs- und extern
finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die
Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte
Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem
international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige
Aktuare ermittelt.
Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf
der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen
Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden
versicherungsmathematische Annahmen für die
Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends,
die Fluktuationsraten sowie die Lebenserwartungen
berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft
in Abhängigkeit der ökonomischen
Rahmenbedingungen ermittelt werden.
Versicherungsmathematisch errechnete Gewinne oder Verluste
ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen
Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres.
Die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne oder
Verluste werden in der Periode ihrer Entstehung unter
Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im
Eigenkapital erfasst.
Diese Vorsorgepläne erbringen Leistungen im Falle
von Alter, Tod und Invalidität. Leistungsorientierte
Versorgungszusagen bestehen in Deutschland. Nur für
einen geringen Anteil der Verpflichtungen bestehen
Planvermögen.
Bei den leistungsorientierten Plänen bestehen
Inflationsrisiken, da regelmäßig
inflationsabhängige Rentenanpassungen vorzunehmen
sind. Daneben garantieren die Zusagen lebenslange
Rentenzahlungen, weshalb eine höhere Lebenserwartung
zu höheren Pensionsverpflichtungen führt.
In 2017 hat die VARTA Microbattery GmbH mit der
konzernfremden Colibri Beratungs GmbH,
Fürstenfeldbruck, einen Vertrag abgeschlossen, in dem
sich die Colibri Beratungs GmbH verpflichtet hat, gegen
Zahlung von 11,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen der
VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Schuldbeitritts mit
Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die
zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden
in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen
erläutert. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen
getroffen:
― |
Die Colibri Beratungs GmbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Microbattery GmbH, die zum 31. Dezember 2016 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2017 fällig werden, einstehen und |
― |
wird gegenüber der VARTA Microbattery GmbH der Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen. |
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (11,5
Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an
die Colibri Beratungs GmbH übertragen wurden, wurden
Sicherungsmaßnahmen implementiert.
Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen
(DBO) gemäß IAS 19 beträgt der
fortgeführte Wert zum Stichtag 12,7 Mio. € (2022:
13,0 Mio. €). In dieser Höhe wurde ein
Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungs GmbH
erfasst.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde aus diesem
Schuldbeitritt eine Minderung der
Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in
Höhe von -0,3 Mio. € (2022: Minderung in
Höhe von -4,4 Mio. €) erfasst.
Die Colibri Beratungs GmbH hat im Geschäftsjahr
2018 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Microbattery
Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das
zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende
Vermögen treuhänderisch auf den Verein
übertragen.
Das Vermögen des VARTA Microbattery
Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2023 im
Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
― |
Beteiligung an der Colibri
Immobilien GmbH:
|
― |
Darlehen an die Colibri
Immobilien GmbH:
|
― |
Darlehen an die WertInvest
Nekretnine d.o.o. za usluge (Kroatien):
|
― |
Aktien an der Montana Tech
Components AG:
|
Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen
werden jährlich im Rahmen der Erstellung des
Jahresberichts durch einen externen unabhängigen
Gutachter überprüft.
Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den
Erstattungsanspruch bestehen unverändert zum Vorjahr
wie folgt:
― |
eine private unwiderrufliche Garantie des Gesellschafters der Colibri Beratungs GmbH zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Colibri Beratungs GmbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 4,9 Mio. €, |
― |
zusätzliche Bankgarantie in Höhe von 4,0 Mio. € für die private Garantie des Gesellschafters, |
― |
nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE, Wien im Zusammenhang mit der vorerwähnten Garantie für den Gesellschafter der Colibri Beratungs GmbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 8,0 Mio. €, die sich um alle Zahlungen der Colibri Beratungs GmbH reduziert. |
Im Juli 2021 hat die VARTA Consumer Batteries GmbH &
Co. KGaA mit der nahestehenden Person VC Pensionen GmbH,
Ellwangen, einen Vertrag abgeschlossen, in dem die VC
Pensionen GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von
28,7 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Consumer
Batteries GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2020 in
Höhe von 38,8 Mio. € im Rahmen eines
Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu
übernehmen. Die zugrunde liegenden Annahmen und
Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche
Annahmen und Einschätzungen erläutert. Hierbei
wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
― |
Die VC Pensionen GmbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, die zum 31. Dezember 2020 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2021 fällig werden, einstehen und |
― |
wird gegenüber der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen. |
Der Schuldbeitritt war aufschiebend bedingt auf den
Eingang der ersten Teilzahlung durch die VARTA Consumer
Batteries GmbH & Co. KGaA, welche am 17. Januar 2022
erfolgte. Hierdurch erhöht sich der Vortragswert
für Erstattungsansprüche aus Schuldbeitritten um
den vereinbarten Zahlungsbetrag von 28,7 Mio. €.
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (28,7
Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an
die VC Pensionen GmbH übertragen wurden, wurden
Sicherungsmaßnahmen implementiert.
Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen
(DBO) gemäß IAS 19 beträgt der
fortgeführte Wert zum Stichtag 23,3 Mio. € (2022:
24,7 Mio. €), in dieser Höhe wurde ein
Erstattungsanspruch gegen die VC Pensionen GmbH erfasst.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde aus diesem
Schuldbeitritt eine Minderung der
Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in
Höhe von -1,1 Mio. € erfasst (2022: -2,0 Mio.
€).
Die VC Pensionen GmbH hat im Geschäftsjahr 2021
eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Consumer
Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das
zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende
Vermögen treuhänderisch auf den Verein
übertragen. VARTA Consumer Batteries GmbH & Co.
KGaA kann gemäß Treuhandvertrag mit der VC
Pensionen GmbH im Insolvenzfall oder im Falle einer nicht
behobenen Unterdeckung des Treuhandvermögens
unmittelbar vom VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. eine
Rückübertragung des Treuhandvermögens
verlangen.
Das Vermögen des VARTA Consumer Pensions-Treuhand
e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen aus
folgenden Positionen zusammen:
― |
Ausleihung an Motto Entertainment und Veranstaltungs GmbH, Wien: Kreditnehmer ist eine österreichische Kapitalgesellschaft mit dem Zweck, Beteiligungen zu verwalten und Dienstleistungen zu erbringen. Die Kreditnehmerin verwendet den Betrag zur Refinanzierung des Erwerbs an einer Beteiligung (diese wiederum dient zur Finanzierung des Gastronomieprojekts "Cobenzl"). Der Darlehensbetrag beträgt 1,4 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2025 und eine endfällige Tilgung vereinbart, wobei der Kreditnehmer das Darlehen wahlweise in Teilbeträgen vorzeitig zurückbezahlen kann. Die Zinsen betragen 5 % p. a. und werden jährlich zum 31. Dezember kapitalisiert. Es besteht eine persönliche Garantieerklärung durch eine nahestehende Person bezüglich der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag. |
― |
Ausleihung an Gamma WertInvest GmbH & Co. KG, Wien: Kreditnehmer ist die Gamma WertInvest, eine österreichische Kommanditgesellschaft mit dem Zweck des Besitzes von Liegenschaften sowie des Haltens von Beteiligungen in diesem Bereich. Die Gamma WertInvest ist Alleinkommanditistin der AHL REAL KUM GmbH & Co. KG, Wien, welche wiederum das ehemalige, denkmalgeschützte Hotel Kummer in Wien mit dem Ziel einer Sanierung, Modernisierung und anschließender Verpachtung an eine Hotelbetriebsgesellschaft (Hotel Motto BetriebsgesmbH, Wien, "Motto"-Hotel) erworben hat. Der Darlehensbetrag beträgt 14 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027 vereinbart. Der Rückzahlungsbetrag erhöht sich um einen 18,67%-Anteil an der bei der Hotelimmobilie eintretenden Wertsteigerung, soweit dessen Wert bei Fälligkeit über 71 Mio. € hinausgeht. Eine feste Verzinsung besteht nicht. Als Sicherheit besteht eine persönliche Garantieerklärung durch eine nahestehende Person sowie ein Pfandrecht an den Anteilen der Gamma WertInvest. |
― |
Geschäftsanteile an der Medies Investimo SRL, Satu Mare (Rumänien): Bei der Medies Investimo handelt es sich um eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Die Medies Investimo hat den Zweck, eine an die Alu Menziken SRL (Rumänien) vermietete Industrieimmobilie darlehensfinanziert von der Alu Menziken SRL zu erwerben und langfristig an diese zurückzuvermieten. Daneben sind unbebaute Grundstücke im Wert von ca. 1 Mio. € vorhanden, die jederzeit veräußert werden können. Der Anteil entspricht einer Quote von 100 %; eine vollständige Einflussnahme ist möglich. |
― |
Ausleihung an Medies Investimo SRL: Kreditnehmer ist die Medies Investimo SRL, eine rumänische Kapitalgesellschaft mit dem Zweck, des Besitzes von Liegenschaften sowie des Haltens von Beteiligungen in diesem Bereich. Der Treuhandverein ist Alleingesellschafterin der Medies Investimo, welche eine Betriebsimmobilie der nahestehenden Person Alu Menziken SRL, einer rumänischen Schwestergesellschaft der VARTA AG, im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back erworben hat. Der Darlehensbetrag beträgt 8 Mio. €. Es ist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2029 vereinbart. Während der Laufzeit werden keine Zins- und Tilgungszahlungen erbracht. Das nachrangige, unbesicherte Gesellschafterdarlehen ist eigenkapitalersetzend. |
― |
Kommanditanteile an der JPI Hospitality Investors Club GmbH & Co. KG, Wien: Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um ein als geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer österreichischen GmbH & Co. KG konzipiertes Anlagevehikel. Es wurden 0,8 Mio. € investiert. |
― |
Kommanditanteile an der VI
Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG, Ellwangen
(Jagst): Investiert wurde in einen Kommanditanteil
von nominal 8.900 €. Der Geschäftszweck der
KG ist der Besitz von Liegenschaften sowie das Halten
von Beteiligungen in diesem Bereich. Der Anteil
entspricht einer Quote von 89,0 %.
|
― |
Ausleihung an VI
Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG:
|
Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen
werden jährlich im Rahmen der Erstellung des
Jahresberichts durch einen externen unabhängigen
Gutachter überprüft.
Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den
Erstattungsanspruch bestehen wie folgt:
― |
eine selbständige, unbedingte Vertragserfüllungsgarantie (Bankgarantie) der Commerzbank AG in Höhe von 5,0 Mio. €. |
― |
zusätzlich ein selbständiges, unbedingtes Garantieversprechen der VGG Beteiligungen SE, Wien zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der VC Pensionen GmbH, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 13,0 Mio. €. |
Die leistungsorientierten Pläne des Konzerns weisen
eine Nettoverpflichtung mit folgenden Bestandteilen aus:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Barwert Vorsorgeverpflichtung (DBO) zum Bilanzstichtag | 45.373 | 46.261 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -2.730 | -3.368 |
Nettoverpflichtung (+) / Nettovermögen (-) in der Bilanz | 42.643 | 42.893 |
Das Planvermögen der wesentlichen
Pensionsverpflichtungen der Gesellschaften VARTA
Microbattery GmbH, VARTA Storage GmbH und VARTA Consumer
Batteries GmbH & Co. KG setzt sich wie folgt zusammen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Rückdeckungsversicherung | 2.730 | 3.368 |
Summe | 2.730 | 3.368 |
Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen
besteht das Planvermögen ausschließlich aus
Rückdeckungsversicherungen, bei den Unternehmen im
Ausland ist kein Planvermögen vorhanden. Der Abschluss
der Rückdeckungsversicherungen zum Zeitpunkt der
Zusage an die Mitarbeiter erfolgt mit dem Ziel, die
Ansprüche der Mitarbeiter zum Auszahlungszeitpunkt
laufzeit- und betragskongruent möglichst abzudecken
und das Arbeitgeberrisiko zu vermindern.
Die Zahlungen, die innerhalb des nächsten
Geschäftsjahres aufgrund von Pensionszusagen
fällig werden, belaufen sich auf 1,8 Mio. €
(2022: 2,4 Mio. €). Die Duration der
Pensionspläne beläuft sich auf einen Zeitraum von
14,4 Jahren (2022: 18,7 Jahren) als gewogener Durchschnitt.
Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ergibt sich
aus dem gesunkenen Zinsniveau, Bestandsveränderungen
sowie der Nicht-Anpassung der laufenden Renten während
der Sanierungsphase.
Der leistungsorientierte inländische Vorsorgeplan
versichert im Wesentlichen die Mitarbeitenden der VARTA
Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA
Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA planmäßig
gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität.
Die Altersleistungen aus den inländischen
leistungsorientierten Vorsorgeplänen werden in Form
einer lebenslangen Rente ausgerichtet, die sich durch eine
dienstzeitabhängige Arbeitgeberdirektzusage ergibt.
Die Todesfallleistungen betragen 60 % der
(voraussichtlichen) Altersrente. Die inländischen
beitragsorientierten Vorsorgepläne sehen
Einmalzahlungen vor. Das einmalige Versorgungskapital wird
gebildet durch lohnabhängige Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträge. Die Todesfallleistungen betragen
60 %, die Invaliditätsleistungen 40 % der
(voraussichtlichen) Einmalzahlung.
Nachfolgend werden die im Pensionsplan am Bilanzstichtag
erfassten Personen der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA
Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH &
Co. KGaA dargestellt:
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
Aktive Mitarbeitende | 2.213 | 2.350 |
Anwärter (ehemalige Mitarbeitende) | 698 | 653 |
Aktuelle Pensionäre | 1.155 | 1.141 |
Summe | 4.066 | 4.144 |
Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtung sowie die
Veränderungen des Planvermögens für die
leistungsorientierten Vorsorgepläne stellen sich wie
folgt dar:
NETTOVERPFLICHTUNG | BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS | BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN | ||||
(IN T€) | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 42.893 | 58.352 | -3.368 | -3.747 | 46.261 | 62.099 |
Enthalten in der Erfolgsrechnung | ||||||
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 768 | 1.529 | 0 | 0 | 768 | 1.529 |
Zinserträge/Zinsaufwendungen | 1.543 | 619 | -114 | -40 | 1.657 | 659 |
2.311 | 2.148 | -114 | -40 | 2.425 | 2.188 | |
Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||||||
(i) Neubewertungen: | ||||||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -1.034 | -16.301 | 0 | 0 | -1.034 | -16.301 |
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung | -4.421 | 2.543 | 0 | 0 | -4.421 | 2.543 |
- davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung | 3.387 | -18.844 | 0 | 0 | 3.387 | -18.844 |
Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | 187 | 272 | 187 | 272 | 0 | 0 |
-847 | -16.029 | 187 | 272 | -1.034 | -16.301 | |
Sonstiges | ||||||
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen | -2.270 | -1.725 | 0 | 0 | -2.270 | -1.725 |
Ausbezahlte Leistungen | 556 | 147 | 565 | 147 | -9 | 0 |
-1.714 | -1.578 | 565 | 147 | -2.279 | -1.725 | |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember | 42.643 | 42.893 | -2.730 | -3.368 | 45.373 | 46.261 |
Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche | 41.692 | 42.199 | ||||
Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche | 3.681 | 4.062 |
ERSTATTUNGSANSPRUCH SCHULDBEITRITT * | ||
(IN T€) | 2023 | 2022 |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 37.715 | 46.368 |
Enthalten in der Erfolgsrechnung | ||
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 0 | 0 |
Zinserträge/Zinsaufwendungen | 1.358 | 532 |
1.358 | 532 | |
Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||
(i) Neubewertungen: | ||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -1.437 | -6.412 |
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung | -4.101 | 2.355 |
- davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung | 2.664 | -8.767 |
Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | 0 | 0 |
-1.437 | -6.412 | |
Sonstiges | ||
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen | 0 | 0 |
Ausbezahlte Leistungen | -1.593 | -2.773 |
-1.593 | -2.773 | |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember | 36.043 | 37.715 |
Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche | ||
Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche |
Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30. Juni
2016 zwischen der VARTA AG und der VRT Pensionen GmbH,
Dillingen/Saar, wurden sämtliche
Pensionsverpflichtungen und das dazugehörende
Pensionsvermögen per 1. Januar 2016 aus der VARTA AG
abgespalten.
Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG sowie
gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG)
zur Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten vom 11.
März 2008 (3 AZR 358/06) haftet der bisherige
Versorgungsschuldner VARTA AG gesamtschuldnerisch mit dem
neuen Versorgungsschuldner VRT Pensionen GmbH für
einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Erfüllung der
Versorgungsverbindlichkeiten. Die zugrunde liegenden
Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5
Wesentliche Annahmen und Einschätzungen
erläutert.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 steht den bis zum
31. Dezember 2025 fälligen Pensionsverpflichtungen von
3,3 Mio. € (2022: 5,0 Mio. €) ein
Planvermögen von 18,0 Mio. € (2022: 19,7 Mio.
€) gegenüber.
Die Aktivierung des Planvermögens ist der Höhe
nach begrenzt (asset ceiling) auf den Barwert des
wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen
aus dem Plan, da der die Pensionsverpflichtung
übersteigende Differenzbetrag des Planvermögens
von 14,7 Mio. € (2022: 14,5 Mio. €) der VARTA AG
nicht für eine Rückerstattung zur Verfügung
steht.
NETTOVERPFLICHTUNG | BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS | BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN | ||||
(IN T€) | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 0 | 0 | -19.707 | -23.717 | 5.091 | 6.903 |
Zinserträge / Zinsaufwendungen | 0 | 0 | -691 | -160 | 187 | 48 |
Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||||||
(i) Neubewertungen: | ||||||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 0 | 0 | 0 | 0 | -87 | 65 |
davon Veränderung der finanziellen Annahmen - über die Vorsorgeverpflichtung | 0 | 0 | 0 | 0 | -87 | 65 |
Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | 0 | 0 | 495 | 2.245 | 0 | 0 |
0 | 0 | 495 | 2.245 | -87 | 65 | |
Sonstiges | ||||||
Ausbezahlte Leistungen | 0 | 0 | 1.864 | 1.925 | -1.864 | -1.925 |
0 | 0 | 1.864 | 1.925 | -1.864 | -1.925 | |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember | 0 | 0 | -18.039 | -19.707 | 3.327 | 5.091 |
VERMÖGENSOBERGRENZE | ||
(IN T€) | 2023 | 2022 |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 14.616 | 16.814 |
Zinserträge / Zinsaufwendungen | 504 | 112 |
Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||
(i) Neubewertungen: | ||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 87 | -65 |
davon Veränderung der finanziellen Annahmen - über die Vorsorgeverpflichtung | 87 | -65 |
Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | -495 | -2.245 |
-408 | -2.310 | |
Sonstiges | ||
Ausbezahlte Leistungen | 0 | 0 |
0 | 0 | |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert Stand 31. Dezember | 14.712 | 14.616 |
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck. Die versicherungsmathematischen Annahmen wurden
aufgrund der derzeitigen hohen Inflation durch
Sondereffekte berücksichtigt und stellen sich
folgendermaßen dar:
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
Abzinsungssatz (in %) | 3,2 | 3,7 |
Erwartete Rentensteigerungen (in %) | 2 | 2 |
Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) | 63 | 63 |
Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) | 63 | 63 |
Die Fluktuationsrate der Arbeiter und Angestellte der
vom Vorsorgeplan betroffenen VARTA Gesellschaften verteilt
sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
Fluktuation | 5,0 % | 5,0 % |
Die Fluktuationsrate wird seit dem Geschäftsjahr
2021 auf Basis des zugrundliegenden Mengengerüstes der
Einzelgesellschaften unter Zuhilfenahme der Heubeck'schen
Richttafeln für Fluktuationen ermittelt.
Die versicherungsmathematischen Annahmen werden am Ende
des jeweiligen Geschäftsjahres neu ermittelt. Die
dabei festgelegten versicherungsmathematischen Annahmen
werden für die Ermittlung der Verbindlichkeiten zum
Jahresende und der Personalvorsorgekosten des Folgejahres
verwendet.
Neben einer Anpassung der Erwartung des langfristigen
Rententrends wurde im Vorjahr ein Aufschlag für die
kurzfristige höhere Inflationserwartung
(Inflationsschock) als erfahrungsbedingte Anpassung
erfasst. Im Berichtsjahr ist der Effekt aus der Aussetzung
der Rentenanpassungen während der Laufzeit der
Sanierungsvereinbarung und damit einhergehend eine
Korrektur des im Vorjahr berücksichtigten Aufschlags
für kurzfristige höhere Inflationserwartungen
(Inflationsschock) als erfahrungsbedingte Anpassung
erfasst.
Die nachstehende Sensitivitätsanalyse beruht auf
der Veränderung einer Annahme, während alle
anderen Annahmen gleich bleiben. In der Praxis ist dies
unwahrscheinlich und einige der Annahmen korrelieren
möglicherweise miteinander. Bei der Berechnung der
Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewandt wie
bei den in der Bilanz erfassten leistungsorientierten
Verpflichtungen (Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtungen zum Ende der Berichtsperiode ermittelt mit
dem Anwartschaftsbarwertverfahren).
Die bei der Erstellung der Sensitivitätsanalyse
verwendeten Methoden und die Auswahl der Annahmen blieben
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Eine Veränderung der oben genannten, für die
Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2023 verwendeten
versicherungsmathematischen Annahmen würde die DBO,
unter der Annahme, dass alle anderen Parameter
unverändert bleiben, folgendermaßen erhöhen
bzw. vermindern:
Veränderung der DBO durch Anstieg/Rückgang der
Parameter:
(IN T€) | ANSTIEG | RÜCKGANG |
Abzinsungssatz (+/- 0,5 %) | -1.670 | 1.784 |
Lebenserwartung (+/-1 Jahr) | 1.541 | -1.537 |
Rententrend (+/- 0,25 %) | 1.178 | -1.127 |
Die erwarteten Fälligkeiten gliedern sich wie
folgt:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Bis zu 1 Jahr | 1.837 | 2.432 |
Zwischen 1 und 5 Jahren | 8.484 | 9.064 |
Über 5 bis 10 Jahre | 12.566 | 13.480 |
Summe | 22.887 | 24.976 |
Zur Finanzierung dieser leistungsorientierten
Pensionszusagen wurden Schuldbeitritte mit
Erfüllungsübernahme abgeschlossen, im Rahmen
derer die Vertragspartner, die zum vertraglich festgelegten
Zeitpunkt bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in
der betroffenen Konzerngesellschaft übernehmen und den
vom Schuldbeitritt umfassten Teilbetrag im Zeitpunkt der
Auszahlung erstatten.
Abfindungsrückstellungen werden für
gesetzliche und vertragliche Ansprüche von
Mitarbeitenden im Wesentlichen in Indonesien gebildet.
Abfindungszahlungen stellen im Wesentlichen Leistungen aus
dem Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(termination benefits) dar. Die Rückstellungen werden
analog zu den Pensionen nach der
Projected-Unit-Credit-Method berechnet.
Die Abfindungsrückstellungen setzen sich in der
Konzern-Bilanz wie folgt zusammen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Barwert Abfindungsrückstellung zum Bilanzstichtag (DBO) | 8.942 | 8.719 |
Verpflichtung in der Bilanz (Abfindungsrückstellung) | 8.942 | 8.719 |
Die Entwicklung der Abfindungsrückstellungen
lässt sich wie folgt darstellen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Barwert der Abfindungsrückstellungen per 1. Januar | 8.720 | 8.410 |
Zugang Konsolidierungskreis | 0 | 0 |
Währungsdifferenzen | -336 | 431 |
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 2.406 | 873 |
Zinsaufwand | 0 | 0 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | -771 | -569 |
Ausbezahlte Leistungen | -1.077 | -426 |
Barwert der Abfindungsrückstellungen per 31. Dezember | 8.942 | 8.719 |
Der Abfindungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 2.349 | 797 |
Periodenfremde Aufwendungen | 46 | 58 |
In der GuV erfasste Aufwendungen | 2.395 | 855 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | -771 | -569 |
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen | -771 | -569 |
Abfindungsaufwand der Periode | 1.624 | 286 |
Die versicherungsmathematischen Annahmen, welche zur
Berechnung in Indonesien herangezogen wurden, stellen sich
folgendermaßen dar:
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
Abzinsungssatz (in %) | 7,0 % | 7,6 % |
Erwartete Gehaltssteigerungen (in %) | 11,5 % | 11,5 % |
Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) | 55 | 55 |
Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) | 55 | 55 |
Die Rückstellung Jubiläumsgelder umfasst im
Wesentlichen Ansprüche der Mitarbeitenden der VARTA
Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH
& Co. KGaA für langjährige Treue im Betrieb.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Barwert der Rückstellung für Jubiläumsgelder per 1. Januar | 1.565 | 1.932 |
Verbrauch | -230 | -370 |
Zuführung | 199 | 88 |
Auflösung | 0 | -85 |
Barwert der Rückstellung für Jubiläumsgelder per 31. Dezember | 1.534 | 1.565 |
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst im
Wesentlichen tarifvertragliche Ansprüche der
Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA
Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Barwert der Altersteilzeit Rückstellung per 1. Januar | 4.466 | 3.585 |
Verbrauch | -1.539 | -2.067 |
Zuführung | 1.851 | 3.110 |
Auflösung | -470 | -162 |
Barwert der Altersteilzeit Rückstellung per 31. Dezember | 4.308 | 4.466 |
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von
30,2 Mio. € weisen folgende Altersstruktur auf:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Ertragsteuerschulden | ||
… betreffend 2023 (2022) | 3.446 | 2.211 |
… betreffend 2022 (2021) | 260 | 19.043 |
… betreffend 2021 (2020) | 17.977 | 14.156 |
… älter als 2021 (2020) | 8.563 | 11.024 |
Summe | 30.246 | 46.434 |
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich im
Vergleich zum Vorjahr um 16,2 Mio. € verringert.
Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die
Begleichung der Steuern für Vorjahre
zurückzuführen.
Die Ertragsteuerschulden 2021 und älter resultieren
im Wesentlichen in Höhe von 8,3 Mio. € aus
Feststellungen der laufenden Betriebsprüfung der
deutschen VARTA Consumer Gesellschaften.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen
setzen sich wie folgt zusammen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 71.767 | 78.080 |
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 8.934 | 23.164 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Gesellschaften | 1.924 | 129 |
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 82.625 | 101.373 |
Vertragsverbindlichkeiten | 1.660 | 2.534 |
Erhaltene Anzahlungen | 13.683 | 15.294 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 97.968 | 119.201 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen gesamt | 97.968 | 119.201 |
davon sofort fällig | 7.222 | 43.151 |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 90.746 | 76.050 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
einschließlich der erhaltenen Anzahlungen und
Vertragsverbindlichkeiten sind in Summe um 21,2 Mio. €
gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang
der Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
zurückzuführen.
Die erhaltenen Anzahlungen belaufen sich insgesamt auf
13,7 Mio. € (2022: 15,3 Mio. €) und stehen in
Zusammenhang mit Verpflichtungen aus zum Teil schwebenden
Geschäften des VARTA AG Konzerns, im Wesentlichen
Maschinenlieferungen zu erbringen. Die daraus
resultierenden Verbindlichkeiten des VARTA AG Konzerns
werden im Rahmen erfolgter Belieferungen getilgt und
erfüllen die Ansatzvoraussetzungen gemäß
IFRS 15.16 als erhaltene Anzahlungen. Dieser Darstellung
liegt die Einschätzung zugrunde, dass die
Vorauszahlungen vollumfänglich durch spätere
Bestellungen gedeckt werden. Der Zahlungsmittelzufluss ist
im Netto-Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit enthalten. Die im Vorjahr
ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen wurden im
Geschäftsjahr 2023 vollständig mit entsprechenden
Forderungen verrechnet. Für die in 2023 neu
abgeschlossenen Verträge erfolgt eine Verrechnung in
Höhe von 11,9 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €) mit
entsprechenden Forderungen aus Bestellungen.
Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2023
haben sich im Vergleich zum Vorjahr auf 1,7 Mio. €
(2022: 2,5 Mio. €) leicht reduziert. Weitere
Erläuterungen unter Kapitel 13Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte
.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten | 25.874 | 27.396 |
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | 30.951 | 33.364 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 56.825 | 60.760 |
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten
reduzierten sich von 33,4 Mio. € auf 31,0 Mio. €.
Die Reduzierung der sonstigen Verbindlichkeiten stammt im
Wesentlichen aus dem Rückgang der Kundenguthaben um
4,3 Mio. €. Gegenläufig erhöhten sich die
Verbindlichkeiten aus Förderprojekten in Höhe von
6,3 Mio. € (2022: 5,0 Mio. €) und
Zollverbindlichkeiten in Höhe von 3,7 Mio. €
(2022: 2,6 Mio. €).
Bei den zum 31. Dezember 2023 bestehenden langfristigen
sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 25,9 Mio.
€ (2022: 27,4 Mio. €) handelt es sich um passive
Rechnungsabgrenzungsposten.
Die sonstigen Rückstellungen der
Geschäftsjahre 2023 und 2022 setzen sich wie folgt
zusammen:
(IN T€) | RESTRUKTURIERUNG | GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN | ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS- & ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN | ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN | GESAMT 2023 |
Fälligkeit | |||||
Langfristig | 0 | 13.633 | 0 | 0 | 13.633 |
Kurzfristig | 2.863 | 7.789 | 19 | 3.447 | 14.118 |
Summe Rückstellungen | 2.863 | 21.422 | 19 | 3.447 | 27.751 |
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2023 | |||||
Stand 1. Januar 2023 | 0 | 11.312 | 15 | 4.879 | 16.206 |
Umgliederung | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 |
Zuführung inkl. Aufzinsung | 2.880 | 13.195 | 19 | 1.473 | 17.567 |
Verbrauch | 0 | -3.062 | -15 | -2.815 | -5.892 |
Auflösung | 0 | -14 | 0 | -63 | -77 |
Währungsdifferenzen | -17 | -11 | 0 | -27 | -55 |
Stand 31. Dezember 2023 | 2.863 | 21.422 | 19 | 3.447 | 27.751 |
(IN T€) | RESTRUKTURIERUNG | GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN | ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS- & ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN | ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN | GESAMT 2022 |
Fälligkeit Langfristig | 0 | 6.768 | 0 | 0 | 6.768 |
Kurzfristig | 0 | 4.544 | 15 | 4.879 | 9.438 |
Summe Rückstellungen | 0 | 11.312 | 15 | 4.879 | 16.206 |
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2022 | |||||
Stand 1. Januar 2022 | 716 | 10.757 | 1.357 | 9.264 | 22.094 |
Zuführung inkl. Aufzinsung | 0 | 4.360 | 15 | 2.362 | 6.737 |
Verbrauch | -716 | -3.821 | -1.355 | -6.090 | -11.982 |
Auflösung | 0 | -5 | 0 | -696 | -701 |
Währungsdifferenzen | 0 | 21 | -2 | 39 | 58 |
Stand 31. Dezember 2022 | 0 | 11.312 | 15 | 4.879 | 16.206 |
Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen waren
Kostenreduzierungen im Personalbereich notwendig. Die
Rückstellung für Restrukturierung ergibt sich aus
noch ausstehenden Zahlungen an die Mitarbeiter für ein
Freiwilligenprogramm an den deutschen Standorten Ellwangen
und Neunheim mit 2,1 Mio. € sowie
Personalreduzierungen in Batam (Indonesien) mit 0,7 Mio.
€.
Beim Verkauf von Produkten werden Produktgarantien
gewährt. Hierfür werden jährlich
Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Garantie-
/ Gewährleistungsrückstellungen erfolgt nach dem
Prinzip der Multiplikation der betreffenden Liefermengen
mit der erwarteten Schadenswahrscheinlichkeit in den
jeweiligen Zeitperioden und den durchschnittlichen Kosten
pro Fall. Die Rückstellungen decken in der Regel eine
angemessene Garantie- und Kulanzzeit ab. Im Segment
Embedded Batteries wird dieser Anspruch
erfahrungsgemäß im Folgejahr in Anspruch
genommen. Bei Power Batteries wird gegen Ende der
Garantielaufzeit von einem Anstieg in der Inanspruchnahme
ausgegangen. Die Zuführung erfolgt hierbei zum
Verkaufszeitpunkt. Das starke Umsatzwachstum im Segment
Power Batteries ist maßgeblicher Treiber für den
Anstieg der Rückstellungen mit einem Anstieg der
pauschalen Gewährleistungsrückstellung um 3,3
Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Der Betrag
beinhaltet mit 0,2 Mio. € die Erhöhung des
während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs
abgezinsten Betrags. Die Auswirkung der Änderung des
Abzinsungssatzes beträgt 0,1 Mio. €. Daneben
wurden im Wesentlichen
Einzelgewährleistungsrückstellungen im Segment
Power Batteries von 4,7 Mio. € sowie im Segment
Emdedded Batteries von 1,3 Mio. € neu gebildet.
Die Hersteller und Vertreiber von Batterien unterliegen
gesetzlichen Verpflichtungen, Rücknahmesysteme
für gebrauchte Batterien vorzuhalten, um eine
fachgerechte sowie umwelt- und ressourcenschonende
Entsorgung oder Wiederaufbereitung zu gewährleisten.
Die ausgewiesenen Rückstellungen resultieren dabei im
Wesentlichen aus ausstehenden Beiträgen für diese
Rücknahmesysteme.
Die übrigen Rückstellungen bestehen im
Wesentlichen aus Rückstellungen für Provisionen
in Höhe von 0,8 Mio. € (2022: 0,8 Mio. €),
sowie Rückstellungen für
Rückbauverpflichtungen über 0,5 Mio. €
(2022: 0,5 Mio. €). Die sonstigen ungewissen
Verbindlichkeiten belaufen sich zum
Geschäftsjahresende auf 0,7 Mio. € (2022: 2,2
Mio. €).
Die abgegrenzten Schulden umfassen folgende wesentliche
Positionen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Urlaubsansprüche, Überstunden und Zeitausgleich | 10.787 | 10.496 |
Prämien an Mitarbeitende und Vorstände | 8.049 | 5.851 |
Sonstige abgegrenzte Schulden im Personalbereich | 6.945 | 10.083 |
Summe abgegrenzte Schulden im Personalbereich | 25.781 | 26.430 |
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung | 2.235 | 2.361 |
Ausstehende Rechnungen | 43.446 | 12.985 |
Kundenbonusrückstellung | 51.506 | 55.777 |
Übrige abgegrenzte Schulden | 1.110 | 1.375 |
Sonstige abgegrenzte Schulden | 98.297 | 72.498 |
Abgegrenzte Schulden | 124.078 | 98.928 |
davon langfristig | 2.456 | 2.519 |
davon kurzfristig | 121.622 | 96.409 |
Die abgegrenzten Schulden im Personalbereich sind im
Vergleich zum Vorjahr von 26,4 Mio. € auf 25,8 Mio.
€ zurückgegangen. In den sonstigen abgegrenzten
Schulden für Personal sind 1,9 Mio. €
langfristig.
Der Rückgang der Rückstellungen für
abgegrenzte Schulden im Personalbereich resultiert aus den
geringeren Rückstellungen für Abfindungen und
eines Abbaus der Mitarbeiterzeitkonten. Gegenläufig
haben sich die Prämien für Vorstand und
Mitarbeiter entwickelt.
Die sonstigen abgegrenzten Schulden belaufen sich auf
98,3 Mio. € (2022: 72,5 Mio. €). Der wesentliche
Teil entfällt dabei auf die
Kundenbonusrückstellungen in Höhe von 51,5 Mio.
€ (2022: 55,8 Mio. €) sowie ausstehende
Rechnungen in Höhe von 43,4 Mio. € (2022: 13,0
Mio. €). Der Anstieg in den ausstehenden Rechnungen
resultiert im Wesentlichen aus Abnahmeverpflichtungen und
Stornokosten gegenüber Lieferanten in Höhe von
13,2 Mio. € sowie Kosten für die Aufhebung des
Geschäftsraummietvertrags für das neue
Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen in Höhe von
6,7 Mio. €. Im Restrukturierungsplan der VARTA AG ist
ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung in
Höhe von 6,7 Mio. € vorgesehen. Dies wird bei
Durchführung der Maßnahmen in 2025 zu einer
ertragswirksamen Ausbuchung dieser Verpflichtung
führen. Weitere Ausführungen hierzu siehe Kapitel
47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. In den sonstigen
abgegrenzten Schulden sind 0,6 Mio. € langfristig.
Durch den Verkauf von Produkten und der Erbringung von
Dienstleistungen konnten folgende Umsätze erzielt
werden:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Umsatzerlöse | 820.305 | 806.916 |
davon aus Produktverkauf | 816.645 | 804.465 |
davon aus dem Verkauf von Dienstleistungen | 3.660 | 2.451 |
Die Umsatzerlöse beinhalten in Höhe von 7,5
Mio. € (2022: 8,7 Mio. €) periodenfremde
Erträge aus der Anpassung von
Kundenbonusrückstellungen.
Die Erlöse aus Produktverkäufen beinhalten
Umsatzerlöse aus allen Segmenten (vgl.
Erläuterungen 6 Segmentberichterstattung).
Im Zusammenhang mit Zelllieferungen des Jahres 2023
wurden in 2023 nachträgliche Erhöhungen des
Transaktionspreises vertraglich vereinbart. In den
Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2023 sind
hierdurch zusätzliche 35,8 Mio. € enthalten.
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von
Dienstleistungen enthalten Erlöse durch Produktdesign
in Höhe von 2,7 Mio. € (2022: 1,2 Mio. €),
Erlöse in Höhe von 0,2 Mio. € (2022: 0,6
Mio. €) aus der Erbringung von Dienstleistungen an
Forschungsinstitute und in Höhe von 0,7 Mio. €
(2022: 0,3 Mio. €) für
Forschungsdienstleistungen.
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Veränderung der unfertigen Erzeugnisse | -8.863 | -1.419 |
Veränderung der fertigen Erzeugnisse | -16.631 | 43.296 |
Verminderung (Vj.: Erhöhung) der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | -25.494 | 41.877 |
Die Veränderung der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse resultiert im Wesentlichen aus den deutlich
gesunkenen Material- und Energiekosten, dem erhöhten
Lagerabverkauf aufgrund des umsatzstarken vierten Quartals
sowie der tatsächlichen Bestandsreduktion der im
Vorjahr aufgestockten Lagerhaltung.
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Aktivierte Eigenleistungen | 1.415 | 29.178 |
Im Vorjahr umfassten die aktivierten Eigenleistungen mit
27,2 Mio. € aktivierte Entwicklungskosten aus dem
IPCEI Projekt. Durch die planmäßige Beendigung
einer Entwicklungsphase des IPCEI Projekts ergeben sich im
laufenden Geschäftsjahr keine weiteren aktivierten
Entwicklungskosten. Daraus resultiert eine Reduktion der
aktvierten Eigenleistungen gegenüber Vorjahr in
Höhe von 27,8 Mio. €.
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 358.048 | 400.128 |
Materialbearbeitung und -veredelung durch Dritte | 14.710 | 13.086 |
Sonstige Materialaufwendungen und bezogene Leistungen | 14.491 | 15.627 |
Sonstiges | 4.446 | 4.336 |
Summe | 391.695 | 433.177 |
Unter anderem durch den Rückgang der Rohstoffpreise
konnte der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. Die anhaltend
hohe Nachfrage nach Energiespeicherlösungen führt
zu einem Anstieg in der Position "Materialbearbeitung und
-veredelung durch Dritte". Unter der Position "Sonstiges"
ist Verbrauchsmaterial aufgeführt, das direkt für
Fertigungs- bzw. Kundenaufträge beschafft und ohne
Lagerung verbraucht wird. Darüber hinaus sind hier
auch Aufwendungen für Verpackung, Abfallentsorgung,
Lagerkosten und Vorlauffrachten enthalten.
Aufwendungen aus Rohstoffsicherungen werden im
Materialaufwand ausgewiesen.
Personalaufwendungen beinhalten die folgenden
Positionen:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Löhne und Gehälter | 200.629 | 217.167 |
Aufwand für gesetzliche Sozialabgaben | 23.092 | 22.476 |
Pensionsaufwand | 15.910 | 18.599 |
Aufwand für Abfindungen | 9.248 | 4.068 |
Sonstiger Personalaufwand | 2.979 | 3.290 |
Summe | 251.858 | 265.600 |
Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Beitragsorientierte Pläne * | 15.152 | 16.780 |
Leistungsorientierte Pläne | 758 | 1.819 |
Summe | 15.910 | 18.599 |
Im Jahr 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG
Beteiligungen SE (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für
Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten
Mitarbeitenden des VARTA AG Konzerns, inklusive des
Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG
berechtigt waren. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode
betrug vier Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung
war, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der
Optionsausübung in einem ungekündigten
Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr
verbundenen Unternehmen waren. In "Löhne und
Gehälter" ist der nicht-zahlungswirksame Aufwand aus
dem Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm in Höhe von
T€ 1,0 (2022: T€ 17,0) erfasst.
Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne
beinhalten im Wesentlichen die Beiträge des
Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Die gesamten Aufwendungen für diese Beiträge
betrugen im Geschäftsjahr 2023 11,7 Mio. € (2022:
15,3 Mio. €). Zum Bilanzstichtag noch nicht berechnete
bzw. noch nicht gezahlte Beiträge werden
periodengerecht abgegrenzt und unter den sonstigen
Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen.
Im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen wurde bei
der VARTA Microbattery GmbH an den Standorten Ellwangen und
Neunheim ein Freiwilligenprogramm aufgesetzt. Das Programm
basierte auf doppelter Freiwilligkeit. Dies bedeutet, dass
sowohl die Mitarbeitenden als auch der Arbeitgeber einem
Aufhebungsvertrag zustimmen mussten. Dies und eine
temporär erhöhte Fluktuation führte zu einem
Rückgang der Mitarbeiteranzahl.
Der Konzern beschäftigte 3.999 Mitarbeitende am
Ende des Jahres 2023 (2022: 4.498). Durchschnittlich waren
im Jahr 2023 4.153 Mitarbeitende (2022: 4.560) tätig.
Davon sind 2.784 Beschäftigte Arbeitende und 1.369
Angestellte.
Die Reduktion der Mitarbeiter spiegelt sich auch im
Personalaufwand wider. Dieser verringerte sich im laufenden
Geschäftsjahr auf 251,9 Mio. € (2022: 265,6 Mio.
€).
Hauptsächlich wird dies durch die Reduktion der
Löhne und Gehälter getrieben. Durch die im
Freiwilligenprogramm verankerten Abfindungsvereinbarungen
hat sich der Aufwand hierfür im laufenden
Geschäftsjahr auf 9,2 Mio. € (2022: 4,1 Mio.
€) erhöht.
Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) | 48.654 | 82.767 |
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 19.749 | 18.904 |
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 8.980 | 7.007 |
Wertminderung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 326.523 | 146.316 |
Summe | 403.906 | 254.994 |
Durch den im Vorjahr entstandenen
außergewöhnlichen Wertminderungsbedarf in
Höhe von 146,3 Mio. € ist die
planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen (ohne
Nutzungsrechte) im laufenden Geschäftsjahr
erwartungsgemäß geringer.
Auf Grund der globalen wirtschaftlichen Entwicklungen
und der daraus resultierenden Folgen für den VARTA
Konzern entstand auch in diesem Jahr ein weiterer
außergewöhnlicher Wertminderungsbedarf in
Höhe von 326,5 Mio. € (2022: 146,3 Mio. €).
Nähere Einzelheiten dazu in den Ausführungen zu
den durchgeführten Wertminderungstests in Kapitel 8
Immaterielle Vermögenswerte.
Neben den Auswirkungen aus den Wertminderungstests ergab
sich im Geschäftsjahr zusätzlicher
Wertminderungsbedarf für nicht weiter verfolgte
Investitionsvorhaben in Höhe von 10,9 Mio. €.
Diese sind in den Wertminderungen enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten die
folgenden Positionen:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Subventionen und öffentliche Zuwendungen | 38.477 | 43.079 |
Auflösung Rückstellungen & abgegrenzte Schulden | 2.885 | 2.747 |
Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen | 43 | 3 |
Sonstiges | 5.363 | 14.585 |
Summe | 46.768 | 60.414 |
Die öffentlichen Zuwendungen betragen im
Geschäftsjahr 2023 insgesamt 38,5 Mio. € (2022:
43,1 Mio. €) und wurden im Wesentlichen für die
VARTA Microbattery GmbH, VARTA Micro Production GmbH und
VARTA Microbattery S.R.L. bereitgestellt. Für das im
nächsten Abschnitt erläuterte "Important Project
of Common European Interest" (IPCEI), wurde die
Förderung an vielfältige Bedingungen
geknüpft und vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie und den Ländern Baden-Württemberg und
Bayern gewährt. Wenn eine hinreichende Sicherheit
besteht, die Bedingungen zu erfüllen, wird eine
Forderung eingestellt und ein sonstiger betrieblicher
Ertrag erfasst. Nähere Einzelheiten hierzu in dem
Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.
Das als förderfähig beurteilte Vorhaben ist
Teil des sog. IPCEI und soll zu der Entwicklung einer
innovativen, über den aktuellen Stand der Technik
hinausgehenden sowie nachhaltigen und
umweltverträglichen Batteriewertschöpfungskette
in Deutschland und in der Europäischen Union
beitragen. Dementsprechend sollen die Ergebnisse des
geförderten Vorhabens vorrangig in der
Europäischen Union gewerblich genutzt werden. Die
Zuwendung bezweckt darüber hinaus Spillover-Effekte
des geförderten Vorhabens auf die europäische
Wirtschaft und Gesellschaft durch Wissens- und
Technologieaustausch mit Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und anderen Unternehmen. Mit der
Zuwendung soll zudem im Rahmen des rechtlich
Zulässigen erreicht werden, dass die
Zuwendungsempfänger Komponenten, Materialien und
Produktionsanlagen ihrer Produkte und Dienstleistungen,
soweit wirtschaftlich möglich, bei anderen deutschen
und europäischen Unternehmen beziehen, um damit auch
vorgelagerte Märkte und Abschnitte der
Wertschöpfungskette zu fördern. Des Weiteren
sollen die Produkte und Dienstleistungen durch besondere
Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und
umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung
Vorschub leisten.
Mit der Zuwendung sollen zudem die Standorte Ellwangen
und Nördlingen als Innovations-, Wirtschafts- und
Produktionsstandorte gefördert und gestärkt
werden. Zugleich werden mit der Zuwendung die Entwicklung,
Herstellung und der Betrieb von im Vergleich zum Stand der
Technik besonders nachhaltigen und umweltverträglichen
Anlagen, Bauten und Betriebsstätten angestrebt.
Nachhaltigkeitsaspekte sollen in allen Prozessen der
Planung, des Baus und der Bewirtschaftung
berücksichtigt werden.
Der Rückgang in der Position "Sonstiges" betrifft
im Wesentlichen Erträge im Vorjahr aus einer
Erstattung von Energizer in Höhe von 5,3 Mio. €
für den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen
vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts sowie
Erträge aus Patentrechtsstreitigkeiten in Höhe
von 3,8 Mio. €.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die
folgenden Positionen:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand | 38.711 | 25.405 |
Gewährleistungen | 14.934 | 5.225 |
Instandhaltung | 13.736 | 17.392 |
Energieaufwand | 12.599 | 23.177 |
Ausgangsfrachten und Zölle | 12.482 | 14.585 |
Abnahmeverpflichtungen | 9.410 | 0 |
Informationstechnologie | 8.595 | 9.953 |
Sonstige Vertriebskosten | 8.539 | 10.481 |
Marketing, Werbung und Repräsentationen | 6.808 | 9.567 |
Kosten für Mietvertragsaufhebung | 6.723 | 0 |
Provisionen | 3.851 | 5.146 |
Stornokosten Lieferanten | 3.842 | 0 |
Miete, Leasing und Pacht | 2.910 | 3.176 |
Versicherungen | 2.360 | 2.155 |
Reisekosten | 2.033 | 2.368 |
Wertminderungserträge /-aufwendungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.952 | -620 |
Lizenzen & Patentgebühren | 1.948 | 1.717 |
Reinigung | 1.533 | 2.253 |
Arbeitskleidung | 1.438 | 1.400 |
Beiträge und Gebühren | 1.375 | 1.532 |
Aufwand für Rohstoffpreissicherungen | 758 | 13.935 |
Ausbildung und Fortbildungskosten | 727 | 1.235 |
Sonstiger Steueraufwand (ohne Einkommensteuer) | 587 | 1.048 |
Bankgebühren | 542 | 795 |
Warenkreditversicherung | 499 | 506 |
Aufwendungen ggü. nahestehenden Unternehmen | 1.964 | 2.565 |
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 13.107 | 17.626 |
Summe | 173.963 | 172.622 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe
von 172,6 Mio. € um 1,3 Mio. € auf 174,0 Mio.
€ angestiegen.
Die Position "Rechts-, Prüfungs- und
Beratungsaufwand" verzeichnet einen Anstieg in Höhe
von 13,3 Mio. € und ist im Wesentlichen auf diverse
Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung und
Restrukturierung zurückzuführen.
Die Aufwendungen für Gewährleistungen
erhöhen sich um 9,7 Mio. € auf 14,9 Mio. €.
Wesentlicher Treiber sind Rückstellungen für
einzelne Gewährleistungssachverhalte in den
Geschäftsbereichen Energy Storage Systems mit 4,7 Mio.
€ sowie Lithium-Ion Small Cells mit 1,3 Mio. €.
Daneben resultiert der Anstieg aus dem starken
Umsatzwachstum im Geschäftsbereich Energy Storage
Systems und dem damit verbundenen Anstieg der pauschalen
Gewährleistungsrückstellung um 3,3 Mio. €.
Im Berichtszeitraum reduzierten sich die Stromkosten in
der Position "Energieaufwand" gegenüber dem Vorjahr,
sodass sich die Position um 10,6 Mio. € auf 12,6 Mio.
€ im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum
verminderte. Im Vorjahr hatte sich die Position noch um
12,5 Mio. € auf 23,2 Mio. € fast verdoppelt.
Für Abnahmeverpflichtungen aus
Lieferantenbestellungen, die auf Grund schwächerer
Marktnachfrage im Geschäftsbereich Energy Storage
Systems nicht mehr benötigt werden, wurde eine
Rückstellung von 9,4 Mio. € passiviert.
Die Position "Kosten für Mietvertragsaufhebung" in
Höhe von 6,7 Mio. € betrifft Kosten für die
Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das
neue Headquarters am VARTA-Platz 1 in Ellwangen. In der
Position "Stornokosten Lieferanten" werden Kosten für
die nicht rechtzeitige Abbestellung von Waren ausgewiesen.
Die Position "Aufwand für Rohstoffsicherungen"
beinhaltete im Vorjahr im Wesentlichen Beträge aus
Fremdwährungsderivaten zur Absicherung des
Währungspaares EUR/USD. Im Berichtsjahr wurden hierzu
keine Absicherungsgeschäfte mehr getätigt, die
laufenden Beträge resultieren aus
Rohstoffpreissicherungen.
Der Rückgang in der Position "Übrige sonstige
betriebliche Aufwendungen" betrifft im Wesentlichen
Aufwendungen für Schadensabwicklungen, die sich von
5,6 Mio. € auf 1,6 Mio. € reduzierten.
Das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP) wurde von
der Muttergesellschaft VGG Beteiligungen SE (Wien,
Österreich) zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG
aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode
beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung
knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives
Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen
Ausübungszeitraum an.
Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der
Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelte sich
wie folgt:
2023 | 2022 | |||
ANZAHL OPTIONEN | gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis | ANZAHL OPTIONEN | gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis | |
Zum 1. Januar ausstehend | 9.553 | 23.229 | ||
Während des Jahres verfallen | -7.322 | 0 | ||
Während des Jahres ausgeübt | -2.231 | 21,00 | -13.676 | 78,64 |
Zum 31. Dezember ausstehend | 0 | 9.553 | ||
Zum 31. Dezember ausübbar | 0 | 9.553 |
Die in 2023 ausgeübten Optionen hatten einen
Aktienpreis zum Ausübungstag in Höhe von 14,00
€ (2022: zwischen 29,41 € und 98,88 €).
Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum
Ausübungstag der 2023 ausgeübten Aktienoptionen
war 21,00 € (2022: 78,64 €).
Der beizulegende Zeitwert des anteilsbasierten
Vergütungssystems wurde nach der Black-Scholes-Formel
bestimmt.
Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der
beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der
anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente verwendet:
MITARBEITERAKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) 2018 | MITARBEITERAKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) 2019 | |
Beizulegender Zeitwert (Durchschnitt, in EUR) | 8,07 | 23,93 |
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) | 21,6 | 38,5 |
Ausübungspreis (in EUR) | 14,0 | 14,0 |
Erwartete Volatilität (in %) | 30,9 % | 36,1 % |
Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 4,0 | 4,0 |
Erwartete Dividenden (Durchschnitt, in %) | 0,55 % | 0,85 % |
Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,69 % | -0,58 % |
Die erwartete Volatilität basiert auf einer
Beurteilung der historischen Volatilität des
Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem
Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. Die
erwartete Laufzeit der Instrumente basiert auf historischen
Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verhalten der
Optionsinhaber.
Der in der GuV erfasste Aufwand für aktienbasierte
Vergütung beläuft sich auf T€ 1,0 im
Geschäftsjahr 2023 (2022: T€ 17,0). Die Effekte
im Eigenkapital betragen T€ 1,0 und bestehen aus
Zuführungen aus der Fortschreibung des MSOP.
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 202 |
Zinsertrag | 1.903 | 2.450 |
Zinsaufwand | -33.468 | -13.762 |
Zinsergebnis | -31.565 | -11.312 |
Der Zinsertrag ist im Jahr 2023 um 0,5 Mio. € auf
1,9 Mio. € zurückgegangen. Die Zinserträge
reduzierten sich durch den Wegfall von Vorjahreseffekten
bei Zinssatzänderungen zu Gunsten des VARTA AG
Konzerns.
Die Zinsaufwendungen haben sich im laufenden
Geschäftsjahr von 13,8 Mio. € auf 33, 5 Mio.
€ erhöht. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im
Wesentlichen auf die Änderungen der Kreditbedingungen
im Zuge der Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken
sowie auf das gestiegene Zinsniveau
zurückzuführen, welches sich bei den variabel
verzinsten Komponenten des Konsortialkredits und der
Schuldscheindarlehen auswirkt.
Die übrigen Finanzerträge und übrigen
Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2022 |
Wechselkursgewinne | 735 | 4.697 |
Erträge aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten | 0 | 775 |
Übriger Finanzertrag | 735 | 5.472 |
Wechselkursverluste | -2.759 | -4.062 |
Sonstiger Finanzaufwand mit Dritten | -500 | -268 |
Übriger Finanzaufwand | -3.259 | -4.330 |
Der Rückgang der übrigen Finanzerträge
resultiert aus gesunkenen Gewinnen von
Wechselkursschwankungen sowie rückläufigen
Erträgen aus zum Fair Value bewerteten
Finanzinstrumenten.
Der übrige Finanzaufwand reduzierte sich um 1,1
Mio. € auf 3,3 Mio. €. Im Wesentlichen verursacht
durch Wechselkursschwankungen, insbesondere beim US-Dollar,
die um 1,3 Mio. € zurückgegangen sind.
Der Steuersatz der VARTA AG Gruppe beträgt im
Geschäftsjahr 28,84 % (2022: 28,84 %). Der
Körperschaftssteuersatz beträgt 15,00 %, der
Solidaritätszuschlag darauf beträgt 5,50 %, und
der zusammengefasste Gewerbesteuersatz liegt bei 13,02 %
(2022: 13,02 %) für die VARTA AG. Bei den
ausländischen Gesellschaften wurden für die
Steuerberechnung die jeweils länderspezifischen
Steuersätze verwendet, die zwischen 10,00 % und 34,60
% liegen. Nachfolgend wird die Überleitung vom
erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand
dargestellt:
(IN T€) | 1. JAN. BIS 31. DEZ. 2023 | 1. JAN. BIS 31. DEZ 2022 |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | -412.525 | -198.178 |
Ertragsteuersatz der Gesellschaft (in %) | 28,84 % | 28,84 % |
Erwarteter (theoretischer) Steuerertrag /-aufwand | 118.972 | 57.155 |
Effekte aus unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern | 2.342 | 95 |
Anpassung auf Grund lokaler Steuersatzänderung zum Vorjahr | -75 | 34 |
Steuerfreie Erträge | -849 | 320 |
Nicht aktivierte Verlustvorträge - aktuelle Periode | -18.013 | -14.743 |
Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen | 16 | 18 |
Kapitalisierung von steuerlichen Verlustvorträgen | 27 | 0 |
Steuerlich nicht anerkannter Aufwand | -5.383 | -1.762 |
Steuerlich nicht anerkannte Zinsen | -8.802 | -532 |
Tatsächlicher Steuerertrag / Steueraufwand für Vorjahre | 1.913 | 1.951 |
Steuereffekt auf temporäre Differenzen, für die in der gegenwärtigen Periode keine aktiven latenten Steuern erfasst wurden | -74.381 | -42.040 |
Effekt auf nicht aktivierte Verlustvorträge infolge konsolidierter Umstrukturierungen - gegenwärtige Periode (-) | -6.711 | 0 |
Latenter Steueraufwand für Vorjahre | -9.558 | -3.047 |
Veränderung der Bewertung von latenten Steuerforderungen | 76 | -297 |
Sonstiges | -1.363 | 606 |
Ertragsteueraufwand | -1.789 | -2.242 |
Der Ertragsteueraufwand beinhaltet laufende Steuern in
Höhe von 5,8 Mio. € (2022: 4,3 Mio. €) und
latente Steuererträge in Höhe von 4,1 Mio. €
(2022: 2,0 Mio. €), welche aus temporären
Differenzen resultieren.
Auf Grund der zum 1. Juli 2016, 31. August 2021 und 16.
November 2023 mit der VARTA AG abgeschlossenen
Ergebnisabführungsverträge besteht zum
Bilanzstichtag eine ertragsteuerliche Organschaft mit der
VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, VARTA Micro Production
GmbH, Nördlingen, VARTA Storage GmbH, Nördlingen,
VARTA Consumer Europe Holding, Ellwangen, VARTA Consumer
Kommandit GmbH, Ellwangen, VARTA Consumer Komplementär
GmbH, Ellwangen, VARTA Consumer Batteries GmbH & Co.
KGaA, Ellwangen, und Anabasis Handelsgesellschaft mbH,
Dischingen, als Organgesellschaften und der VARTA AG,
Ellwangen, als Organträgerin.
Die Ertragsteuer auf die Neubewertung von
leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 beträgt
T€ -3,0 (2022: -2,9 Mio. €). Beide Posten sind im
sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Konzern sind nicht aktivierte und nicht genutzte
steuerliche Verlustvorträge aus der
Körperschaftsteuer von 295,0 Mio. € (2022: 207,4
Mio. €) sowie aus der Gewerbesteuer von 288,1 Mio.
€ (2022: 203,9 Mio. €) enthalten.
Die ausgewiesenen Werte für nicht aktivierte und
nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der
Körperschaftsteuer in Höhe von 61,0 Mio. €
sowie aus der Gewerbesteuer in Höhe von 57,5 Mio.
€ im Konzernabschluss 2022 zum 31. Dezember 2022
beinhalten nicht die Wertminderungen auf Sachanlagen in
Höhe von 146,4 Mio. € und hätten daher
für die Körperschaftsteuer 207,4 Mio. €
sowie für die Gewerbesteuer 203,9 Mio. € betragen
müssen.
Es liegt folglich ein wesentlicher Fehler nach IAS 8.8
in Form einer fehlerhaften Angabe im Konzernabschlusses
2022 hinsichtlich des Ausweises (einschließlich
Darstellung) im Konzern-Anhang vor.
Die Aktivierung aktiver latenter Steuern auf die
Verlustvorträge entfällt, da in den betreffenden
Gesellschaften die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige
Gewinne mit den aufgelaufenen Verlustvorträgen
verrechnet werden können, zum Zeitpunkt der
Bilanzierung als gering beurteilt wird. Die genannten
Verlustvorträge sind in vollem Umfang in zeitlicher
Hinsicht in der Vortragsfähigkeit unbegrenzt.
Die Aktivierung steuerlich verwendbarer
Verlustvorträge wird jährlich neu beurteilt und
basiert auf aktuellen und langfristigen Annahmen und
Einschätzungen des Managements. Dabei werden
diejenigen Verlustvorträge aktiviert, die innerhalb
der nächsten Jahre aufgrund der Ertragslage von
Einzelgesellschaften oder steuerlichen Organschaften
genutzt werden können. In Ländern beziehungsweise
Gesellschaften, in denen eine Nutzung der
Verlustvorträge nicht absehbar ist, wird somit auf
eine Aktivierung verzichtet.
Am 31. Dezember 2023 bestanden temporäre
Differenzen von 4,4 Mio. € (2022: 36,1 Mio. €) im
Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen. Diese passiven latenten Steuern
wurden nicht gebildet, da der Konzern in der Lage ist, den
zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die
temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht
umkehren werden.
Das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen
Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
(Mindeststeuergesetz - MinStG, Pillar II) ist am 28.
Dezember 2023 in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals
für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember
2023 beginnen. Der VARTA AG Konzern fällt in den
Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes. Die VARTA AG
ist selbst keine oberste Muttergesellschaft. Auf die VARTA
AG wird möglicherweise als Gruppenträger der
Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG
künftig etwaige entstehende Steuermehrbelastung
für alle in Deutschland belegenen
Geschäftseinheiten entfallen. Zudem hätte sie die
sich aus ausländischen Mindeststeuergesetzen
ergebenden Steuerbelastung für Jurisdiktionen zu
tragen, in denen keine nationale Ergänzungssteuer
erhoben wird, da sie als in Teileigentum stehende
Muttergesellschaft zu qualifizieren ist. Sollte sie nicht
zur Gruppenträgerin bestimmt werden, entfällt auf
sie grundsätzlich keine Steuermehrbelastung.
Allerdings ist sie der Gruppenträgerin, die
künftig entstehende Steuermehrbelastungen für
alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten zu
tragen hat, zum Ausgleich für etwaige durch sie selbst
und ihre Tochtergesellschaften verursachte nationale
Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet
zuzüglich der sich ggf. aus ihren
Tochtergesellschaften ergebende Steuerbelastung für
Jurisdiktionen, in denen keine nationale
Ergänzungssteuer erhoben wird, da sie als in
Teileigentum stehende Muttergesellschaft zu qualifizieren
ist. Im Konzern werden entsprechende Analysen vorgenommen,
jedoch kann hinsichtlich der Höhe der Steuern noch
keine finale Aussage getroffen werden. Das Unternehmen
wendet die Ausnahmeregelung zur Erfassung latenter Steuern
und zu den Angaben gemäß IAS 12 an.
Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen.
Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige
hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in
festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden
können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken
unterliegen.
Die übrigen zahlungsunwirksamen Erträge in
Höhe von T€ 106,0 (2022: T€ 38,0) bestehen
im Wesentlichen aus der aktienbasierten Vergütung in
Höhe von T€ 1,0 (2022: T€ 17,0), vgl.
Erläuterungen 31 Personalaufwand). Im Finanzergebnis
befinden sich 0,1 Mio. € Währungsgewinne aus der
Liquidation der russischen Gesellschaft.
Der Posten Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen ist, aufgrund von
offenen Posten, welche nicht zahlungspflichtig waren, nicht
mit den entsprechenden Zugängen der immateriellen
Vermögenswerte und Sachanlagen abstimmbar. Im
Wesentlichen ergeben sich die Unterschiede aus der
Veränderung der Verbindlichkeiten. Diese
Verbindlichkeiten aus Investitionen in das
Sachanlagevermögen haben sich im Vergleich zum Vorjahr
um -14,2 Mio. € (2022: 5,3 Mio. €) reduziert. Die
offenen Posten aus den Investitionen des Vorjahres wurden
im Folgejahr vollständig bezahlt und in der
Kapitalflussrechnung dem Posten Auszahlungen aus dem Kauf
von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
zugeordnet.
Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten
stellt sich wie folgt dar:
1. JANUAR 2023 | ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | ||||
(IN T€) | AUFNAHME | TILGUNG | GEZAHLTE ZINSEN | SONSTIGE VERÄNDERUNG | ZINSAUFWAND | |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 488.724 | 0 | -839 | -21.450 | 0 | 26.160 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 27.071 | 1.298 | -4.599 | -3.697 | -1.463 | 3.714 |
Leasingverbindlichkeiten | 87.097 | 18.254 | -22.035 | -1.255 | 2.255 | 1.255 |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten | 602.892 | 19.552 | -27.473 | -26.402 | 792 | 31.129 |
NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | 31. DEZEMBER 2023 | |
(IN T€) | WÄHRUNGSUMRECHNUNG | |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 0 | 492.595 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 22.324 |
Leasingverbindlichkeiten | 1 | 85.572 |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten | 1 | 600.491 |
1. JANUAR 2022 | ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | ||||
(IN T€) | AUFNAHME | TILGUNG | GEZAHLTE ZINSEN | SONSTIGE VERÄNDERUNG | ZINSAUFWAND | |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 164.643 | 319.188 | 0 | -2.383 | 36 | 7.240 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 39.132 | 6.920 | -20.108 | -737 | 0 | 1.864 |
Leasingverbindlichkeiten | 97.705 | 9.923 | -18.128 | -1.205 | -2.447 | 1.205 |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten | 301.480 | 336.031 | -38.236 | -4.325 | -2.411 | 10.309 |
NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | 31. DEZEMBER 2022 | |
(IN T€) | WÄHRUNGSUMRECHNUNG | |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 0 | 488.724 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 27.071 |
Leasingverbindlichkeiten | 44 | 87.097 |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten | 44 | 602.892 |
Im Gesamtzinsaufwand sind zahlungswirksame Zinsen in
Höhe von 0,5 Mio. € für nichtfinanzielle
Verbindlichkeiten enthalten.
Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie
im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner
Verfügungsbeschränkung.
Um die Übereinstimmung des Konzernabschlusses der
VARTA AG mit den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen und um die
Ordnungsmäßigkeit der Konzernberichterstattung
zu gewährleisten, hat das Management der VARTA AG
interne Kontroll- und Steuerungssysteme für die
Finanzberichterstattung eingerichtet.
Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die
Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des
Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum
anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im
Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Eine interne Revision ist aufgebaut, sodass
regelmäßige Prüfungen durchgeführt
werden können, deren Ergebnisse unmittelbar an den
Prüfungsausschuss berichtet werden.
Jedem internen Kontrollsystem, wie gut auch immer
konzipiert, sind Grenzen gesetzt. Daher können auch
diejenigen internen Kontroll- und Steuerungssysteme, die
für wirksam befunden wurden, keine vollständige
Sicherheit hinsichtlich der Erstellung und Darstellung von
Abschlüssen bieten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung werden
Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft
getroffen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein
wesentliches Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung
der Buchwerte von Vermögen und Schulden innerhalb des
nächsten Geschäftsjahrs darstellen, sind unter
den einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Insgesamt
wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Risiken
beziehungsweise Schätzunsicherheiten im Bereich der
Bilanzierung von öffentlichen Zuschüssen,
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen sowie der Werthaltigkeit der
Erstattungsansprüche aus den Schuldbeitritten
identifiziert und bei Bedarf entsprechende
Wertberichtigungen vorgenommen. Nähere Einzelheiten
dazu in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und
Einschätzungen.
Ziel des Kapitalmanagements ist es, eine Kapitalbasis
beizubehalten, um das Vertrauen der Kapitalanleger sowie
der Gläubiger sicherzustellen, sowie um eine
nachhaltige Entwicklung des Konzerns zu ermöglichen.
Mittelfristig strebt der Konzern ein kosten- und
risikooptimal ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen-
und Fremdkapital an, bei gleichzeitiger Einhaltung der sich
aus dem Konsortialkredit ergebenden Anforderungen. Im
Übrigen verweisen wir auf die Erläuterungen
bezüglich der Kapitalmaßnahmen in Kapitel 47
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Vorrangiges Ziel für das Finanzrisikomanagement
ist, die Finanzrisiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist,
zu identifizieren, zu überwachen und effiziente
Sicherungsmaßnahmen zu etablieren. Die finanziellen
Risiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft sowie
der Finanzierungsstruktur. Dazu zählen insbesondere
das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko sowie
Marktpreisrisiken (Währungs-, Zins- und
Rohstoffpreisrisiko).
Neben der Identifizierung, Analyse und Bewertung der
Finanzrisiken erfolgen auch die Entscheidungen über
den Einsatz von Finanzinstrumenten zum Steuern dieser
Risiken grundsätzlich durch das Management und den
Vorstand des VARTA AG Konzerns, welche im Allgemeinen die
Strategie einer geringen Risikobereitschaft verfolgen.
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick
über das Ausmaß der einzelnen Risiken sowie die
Ziele, Grundsätze und Prozesse für Messung,
Überwachung und Absicherung der finanziellen Risiken.
Das Kreditrisiko beziffert das Risiko eines
ökonomischen Verlustes, falls ein Transaktionspartner
seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Das Kreditrisiko entsteht im Konzern bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, sonstigen Vermögenswerten
und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten,
wobei der Schwerpunkt des Kreditrisikos bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen liegt. Dem Ausfallsrisiko im
Forderungsbereich wird durch gezielte Maßnahmen wie
laufender Bonitätsprüfung, teilweiser
Versicherung der Forderungen gegen Insolvenz,
Vorauszahlungsvereinbarungen, Mahnwesen und Factoring
entgegengewirkt.
Aufgrund der Konzernpolitik, Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente weltweit als Einlagen
ausschließlich bei Finanzinstitutionen mit
einwandfreier erstklassiger Bonität oder bei
nahestehenden Unternehmen zu investieren, ist das aus
Bankguthaben entstehende Kreditrisiko ebenso begrenzt. Alle
Vertragspartner, mit denen Derivate abgeschlossen werden,
sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der
Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Im
VARTA Konzern müssen alle Anlagen einem
Investment-Grade entsprechen. Dementsprechend betrachtet
der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen
Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher
Verluste als gering.
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte
entspricht dem maximalen Kreditrisiko.
Dieses setzt sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie
folgt zusammen:
BUCHWERTE | ||
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 120.163 | 108.709 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 114.811 | 110.378 |
Vertragsvermögenswerte | 3.401 | 3.959 |
Andere finanzielle Vermögenswerte | 63 | 675 |
Sonstige Vermögenswerte * | 22.188 | 39.698 |
Summe finanzielle Vermögenswerte | 260.626 | 263.419 |
Der VARTA AG Konzern verkauft revolvierend Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen an eine Bank (Factor). Der
Verkauf der Forderungen erfolgt wöchentlich. Die im
Laufe eines Monats bezahlten Forderungen werden unter den
sonstigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1,5 Mio.
€ gegenüber der Bank dargestellt (vgl.
Erläuterungen 13 Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Vertragsvermögenswerte ). Zum 31.
Dezember 2023 hat der Konzern aus diesem Vertrag
Forderungen in Höhe von 67,1 Mio. € (31. Dezember
2022: 55,5 Mio. €) verkauft.
Zweck des Factorings ist insbesondere die Verbesserung
der Liquidität. Neben der sofortigen Umwandlung von
Forderungen in Zahlungsmittel wurde das Kreditrisiko an den
Factor abgegeben. Da das Spätzahlungsrisiko im VARTA
Konzern verbleibt, wurde ein finanzieller
Vermögenswert in Höhe des anhaltenden Engagements
weiterhin unter den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen bilanziert. Nähere Einzelheiten dazu in
Kapitel 13Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte .
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 betreffen die
sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen Forderungen
aus Förderprojekten in Höhe von 9,7 Mio. €
(2022: 23,3 Mio. €). Des Weiteren sind in den
sonstigen Vermögenswerten Erstattungsansprüche
gegen Energizer in Höhe von 7,2 Mio. € enthalten.
Diese sind für den Ausgleich von Steuern aus den
Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA
Consumer-Geschäfts.
Das maximale Kreditrisiko ist als gering einzustufen, da
das im Grundgeschäft immanente Ausfallsrisiko mit
Geschäftspartnern in Höhe von 91,0 Mio. €
(2022: 129,6 Mio. €) teilweise durch
Kreditversicherungen abgedeckt wird. Im Falle eines Kunden
fungiert eine Anzahlung in Höhe von 11,9 Mio. €
(2022: 15,3 Mio. €) als Sicherheit.
Die anzuwendenden Kriterien zur Bonitätsbeurteilung
sind in den Verträgen mit Kreditversicherern sowie in
internen Richtlinien festgelegt. Zudem ist das Kreditrisiko
nicht konzentriert, da die Kundenbasis des Konzerns aus
einer Vielzahl von Kunden besteht. Offene Forderungen zum
Bilanzstichtag müssen unabhängig von ihren
Fälligkeiten den Kriterien der Risikobeurteilung des
Konzerns standhalten. Grundsätzlich wird bei allen
finanziellen Vermögenswerten aufgrund von internen und
externen Erfahrungswerten ein Risiko berücksichtigt.
Es gibt keine finanziellen Vermögenswerte, für
die Konditionen nachverhandelt wurden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach
Wertberichtigung lassen sich wie folgt darstellen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 118.274 | 111.586 |
Wertberichtigungen | -3.463 | -1.208 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - netto | 114.811 | 110.378 |
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
(IN T€) | 2023 | 2022 |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 1.208 | 2.893 |
Zuführung erwartete Kreditverluste | 2.528 | 853 |
Verbrauch erwartete Kreditverluste | -114 | -158 |
Auflösung erwartete Kreditverluste | -134 | -2.325 |
Währungsdifferenzen | -25 | -55 |
Summe Wertberichtigungen | 3.463 | 1.208 |
Zum Bilanzstichtag oder sobald eine Uneinbringlichkeit
bekannt wird, werden unabhängig von der
Fälligkeit Risikovorsorgen in Höhe der über
die Laufzeit erwarteten Verluste für alle Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Zudem sind
Abweichungen von diesem Grundsatz beispielsweise
möglich bei uneinbringlichen oder strittigen Posten
oder bei vorhandenem Guthaben.
Um den Erfahrungen aus Vorjahren Rechnung zu tragen,
werden die offenen Forderungen, bereinigt um die
versicherten oder bereits wertberichtigten Forderungen und
bereinigt um Forderungen von öffentlichen
Auftraggebern, jährlich unter Anwendung eines
pauschalierten marktbasierten Verfahrens wertberichtigt.
Das Ausfallrisiko des Konzerns im Zusammenhang mit
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduziert sich
aufgrund von Kreditversicherungen von 114,8 Mio. € auf
71,9 Mio. €. Die angesetzten
Wertberichtigungssätze berechnen sich jährlich
anhand eines Länderrisikos.
Die folgende Abbildung zeigt die Bruttobuchwerte der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach
Ausfallrisiko-Ratingklassen:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Europa | 102.458 | 93.221 |
Amerika | 5.607 | 7.327 |
Asien | 7.624 | 9.341 |
Sonstige | 2.585 | 1.697 |
Summe | 118.274 | 111.586 |
Für Vertragsvermögenswerte werden
vergleichbare Ausfallrisiko-Ratingklassen verwendet.
Die finanziellen Vermögenswerte, die unter die
Anwendung der allgemeinen Vorgehensweise im Sinne des IFRS
9 fallen, wurden nicht wertberichtigt, da aus den aktuell
vorhandenen Sachverhalten aufgrund von Sicherheiten keine
wesentlichen Ausfälle erwartet werden.
Die Sicherung der Liquidität wird laufend durch das
Treasury des VARTA AG Konzerns überwacht. Die
Steuerung reicht vom ständigen Vergleich der
prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsflüsse
bis zur Abstimmung der Fälligkeitsprofile von
finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Die wesentlichen Liquiditätsrisiken bestehen darin,
dass der VARTA AG Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen
insbesondere aus Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen nicht nachkommen kann. Zur Mitigierung dieses
Risikos werden rollierende Liquiditätsplanungen unter
Berücksichtigung von Zahlungseingängen erstellt
und überwacht.
Aufgrund der Cyberattacke im Februar 2024 und dem damit
zusammenhängenden Produktionsstillstand
verschlechterte sich die Liquiditätslage zusehends im
ersten Halbjahr 2024. Aufgrund der weiteren Entwicklungen
führte dies dazu, dass sich der Vorstand am 21. Juli
2024 zu einer finanziellen Neuaufstellung unter Nutzung der
Instrumente des Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetzes (StaRUG) entschied. Anfang
Oktober 2024 konnte mit den Banken eine kommerzielle
Einigung über eine Ergänzung des
Sanierungskonzepts sowie über eine
Brückenfinanzierung erzielt werden. Mit dieser
Brückenfinanzierung konnte die Liquidität bis
Ende März 2025 sichergestellt werden. Am 7. Oktober
2024 (zuletzt geändert am 14. Februar 2025) konnte ein
Lock-Up Agreement mit den finanzierenden Banken, einem
Großteil der Schuldscheindarlehensgläubiger und
Beteiligungsgesellschaften von DDr. Tojner abgeschlossen
werden.
Am 6. Dezember 2024 (zuletzt geändert am 14.
Februar 2025) wurde das New Money Facility Agreement mit
Konsortialkreditgebern und Teilen der
Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, die der
VARTA AG-Gruppe zur Deckung des Liquiditätsbedarfs
einen neuen vorrangigen Kredit (Super Senior) in Höhe
von 60 Mio. € gewähren. Der Vollzug des New Money
Facility Agreement ist an verschiedene Bedingungen
geknpüft, die noch nicht vollständig erfüllt
sind. Weitere Einzelheiten hierzu in Kapitel 47 Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag.
Nachfolgend werden die undiskontierten vertraglichen
Mittelabflüsse aus nichtderivativen und derivativen
finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen:
(IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAGLICHE CASHFLOWS | SOFORT | BIS 3 MONATE | 4 BIS 12 MONATE | 1 BIS 5 JAHRE |
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 514.835 | 522.424 | 0 | 6.948 | 496.253 | 9.730 |
Leasingverbindlichkeiten | 85.572 | 89.804 | 1.330 | 3.184 | 13.364 | 51.218 |
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 82.625 | 82.625 | 7.222 | 74.845 | 558 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten * | 2.609 | 2.609 | 966 | 1.060 | 583 | 0 |
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 685.641 | 697.462 | 9.518 | 86.037 | 510.758 | 60.948 |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
Rohstoffderivate - Auszahlungen | 84 | 637 | 0 | 159 | 478 | 0 |
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 84 | 637 | 0 | 159 | 478 | 0 |
Summe Konzern | 685.725 | 698.099 | 9.518 | 86.196 | 511.236 | 60.948 |
(IN T€) | MEHR ALS 5 JAHRE |
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 9.493 |
Leasingverbindlichkeiten | 20.708 |
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten * | 0 |
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 30.201 |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
Rohstoffderivate - Auszahlungen | 0 |
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 |
Summe Konzern | 30.201 |
(IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAGLICHE CASHFLOWS | SOFORT | BIS 3 MONATE | 4 BIS 12 MONATE | 1 BIS 5 JAHRE |
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 515.795 | 526.161 | 17 | 148.218 | 359.131 | 9.152 |
Leasingverbindlichkeiten | 87.097 | 90.701 | 1.584 | 3.253 | 13.514 | 50.975 |
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 101.373 | 101.373 | 43.151 | 57.860 | 362 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten * | 14.765 | 14.765 | 765 | 7.078 | 6.922 | 0 |
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 719.030 | 733.000 | 45.517 | 216.409 | 379.929 | 60.127 |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Summe Konzern | 719.030 | 733.000 | 45.517 | 216.409 | 379.929 | 60.127 |
(IN T€) | MEHR ALS 5 JAHRE |
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
Andere nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 9.643 |
Leasingverbindlichkeiten | 21.375 |
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten * | 0 |
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 31.018 |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 |
Summe Konzern | 31.018 |
Die Marktpreisrisiken beinhalten das Rohstoffpreis-,
Währungs- und Zinsrisiko, welche nachfolgend
näher erläutert werden.
Der Konzern kauft Rohstoffe in unterschiedlichen Mengen,
die einem Preisänderungsrisiko unterliegen. Durch die
Analyse der geplanten Rohstoffmengen werden die
wesentlichen Rohstoffe bestimmt und teilweise durch
Commodity Swaps (im Wesentlichen für Silber und
Nickel) abgesichert. Das verbleibende Rohstoffrisiko wird
für den Konzern als beherrschbar eingeschätzt.
Diese Derivate haben zum Stichtag einen beizulegenden
Zeitwert von 0,1 Mio. €.
Rohstoffbedarfe in Höhe von 41,0 Mio. €
für Silber und 3,1 Mio. € für Nickel
unterliegen einem Rohstoffpreisrisiko.
Eine Preiserhöhung um einen Prozentpunkt hätte
das Konzernergebnis um 0,4 Mio. € vermindert (2022: um
1,3 Mio. € vermindert). Eine Reduktion des
Rohstoffpreises von einem Prozentpunkt hätte eine
Verbesserung des Konzernergebnisses um 0,4 Mio. €
(2022: Verbesserung um 0,02 Mio. €) zur Folge. Im
Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle
übrigen Variablen, insbesondere
Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.
Der Konzern wickelt seine Warenein- und -verkäufe
basierend auf der funktionalen Währung der drei
Regionen überwiegend in Euro (Europa) und US-Dollar
(USA, Asien) ab. Währungsrisiken, die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen betreffen, werden mit
Devisentermingeschäften abgesichert, sofern es sich um
wesentliche Beträge gegenüber fremden Dritten
handelt. Konzernintern wird dem Währungsrisiko
begegnet, indem anfallende Ausgangsrechnungen bei
Auslandsgesellschaften zum Großteil in der jeweiligen
lokalen Währung fakturiert werden. Ebenso werden
Einkäufe von Vorräten und/oder von
Dienstleistungen hauptsächlich in der lokalen
Währung der Tochtergesellschaften getätigt.
Zum Bilanzstichtag sind die verzinslichen
Verbindlichkeiten, im Wesentlichen handelt es sich hier um
Leasing- und Darlehensverbindlichkeiten, überwiegend
in Euro und US-Dollar ausgewiesen, welche den funktionalen
Währungen der jeweiligen Konzerngesellschaften
entsprechen, sodass auch diesbezüglich nach
Einschätzung des Konzerns kein wesentliches
Währungsrisiko besteht.
Die nachfolgende Abbildung zeigt finanzielle
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach dem
Währungspaar EUR/USD, bei denen die Währung von
der funktionalen Währung der jeweiligen
Konzerngesellschaft, welche diese Finanzinstrumente
hält, abweicht.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21.905 | 2.013 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15.234 | 6.522 |
Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen | 3.532 | 2.891 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17.173 | 19.253 |
Darlehen von nahestehenden Unternehmen | 11.240 | 9.282 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | -11.854 | 2.233 |
Summe Währungsexposure brutto | 24.112 | -19.342 |
Summe Währungsexposure netto | 24.112 | -19.342 |
Weitere für den Konzern relevante
Währungspaare sind von untergeordneter Bedeutung, da
diese überwiegend aus Transaktionen innerhalb des
VARTA AG Konzerns stammen.
Eine Aufwertung (Abwertung) der funktionalen
Währung des VARTA AG Konzerns gegenüber dem
US-Dollar in Höhe der unten angeführten
Prozentpunkte hätte das Ergebnis des
Konzernabschlusses um die untenstehenden Beträge per
31. Dezember erhöht (gemindert). Im Rahmen dieser
Analyse werden die übrigen Variablen, insbesondere die
Zinssätze, konstant gehalten.
(IN T€) | GEWINN | ||
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | ||
EUR/USD | +7,3 % (Vj.: +8,0 %) | -687 | -1.841 |
(IN T€) | VERLUST | ||
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | ||
EUR/USD | -7,3 % (Vj.:-8,0 %) | 795 | 2.162 |
Die Volatilität für die einzelnen relevanten
Währungspaare wurde mit historischen Daten für
die letzten 250 Kurstage (vor dem jeweiligen Stichtag)
berechnet. Auf Basis der täglichen
Wechselkursentwicklung (Veränderung aktueller Kurse
gegenüber Vortag) wurde durch Hochskalieren dieser
Tagesvolatilitäten die dargelegte angenommene
Jahresvolatilität ermittelt.
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass sich zukünftige
Zinszahlungen oder beizulegende Zeitwerte aufgrund von
Schwankungen des Marktzinssatzes ändern.
Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, welche sich aus
der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln zu variablen
Zinssätzen ergeben. Im Konzern sind weder finanzielle
Vermögenswerte (Festgelder) noch finanzielle
Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten), die fix verzinslich sind, erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung dieser
Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungskosten. Aus der Aufnahme und der Anlage von
Finanzmitteln mit fixen Zinssätzen ergeben sich
folglich keine Risiken. Die Struktur des
Schuldscheindarlehens besteht zu ca. 66 % aus fixen
Tranchen und für den deutlich geringeren, variablen
Teil werden keine Zinssicherungen vorgenommen. Der hohe
fixe Anteil ist aufgrund der besseren Planbarkeit und
Steuerung so gewählt worden. Der Konsortialkredit,
bestehend aus einem befristeten Darlehen in Höhe von
100,0 Mio. € und einer revolvierenden
Kreditfazilität in Höhe von 135,0 Mio. €,
hat aufgrund der üblicherweise kurzfristigeren
Ziehungen unterschiedliche Laufzeiten. Die Laufzeit des
Kreditvertrags endet in 2026 und kann in unterschiedlichen
Laufzeiten von ein bis sechs Monaten gezogen werden. Die
Verzinsung ist abhängig von der jeweiligen
gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen
Euribor. Daher werden auch hier keine
Zinssicherungsinstrumenten abgeschlossen.
Der VARTA AG Konzern stuft derzeit aufgrund der aktuell
prognostizierten Zinssenkungen das Zinsrisiko als gering
ein. Dennoch ist im Zusammenhang mit der im
StaRUG-Verfahren vorgesehenen Anpassung der Finanzierungen
ein Anstieg der Zinssätze zu erwarten. Ein Anstieg der
Zinsaufwendungen kann nicht ausgeschlossen werden.
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende verzinsliche
Finanzinstrumente:
BUCHWERTE | ||
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente | ||
Finanzielle Vermögenswerte * | 119.840 | 108.691 |
Finanzielle Verbindlichkeiten ** | 328.968 | 324.224 |
* enthalten Bankguthaben sowie kurzfristige
Veranlagungen
Eine Zinssatzerhöhung um einen Prozentpunkt
hätte das Konzernergebnis um 1,5 Mio. €
vermindert (2022: um 1,3 Mio. € vermindert). Eine
Reduktion des Zinssatzes von einem Prozentpunkt hätte
eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 1,5 Mio. €
(2022: Erhöhung um 0,02 Mio. €) zur Folge. Im
Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle
übrigen Variablen, insbesondere
Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.
Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente im
Wesentlichen zur Reduzierung der Risiken aus
Änderungen von Rohstoffkursen ein. Dabei kommen
Commodity Swaps zur Reduktion der kurzfristigen
Auswirkungen von Rohstoffpreisschwankungen zur Anwendung.
Alle diesbezüglichen Vertragspartner sind namhafte
internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in
laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Dementsprechend
betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung
durch einen Vertragspartner und damit das Risiko
diesbezüglicher Verluste als gering. Der realisierte
Verlust der dargestellten derivativen Finanzinstrumente
beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 0,5 Mio.
€ (31. Dezember 2022: Verlust 13,3 Mio. €).
Die Sicherungsgeschäfte werden über die
Laufzeit mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs
abgeschlossen.
Die Commodity-Sicherungen sind mit einem Wert von 0,1
Mio. € (2022: 0,7 Mio. €) in den anderen
finanziellen Vermögenswerten und in den anderen
finanziellen Verbindlichkeiten mit einem Wert in Höhe
von 0,1 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €) dargestellt.
Die Derivate werden im Rahmen des deutschen
Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte
abgeschlossen, welcher eine Verrechnung von ausstehenden
Positionen ermöglicht. Der zugrunde liegende Vertrag
entspricht nicht den Kriterien des IAS 32, um eine
Verrechnung durchzuführen. Unter bestimmten
Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Verzug oder einer
Insolvenz eines Vertragspartners, besteht trotzdem ein
rechtskräftiges Recht zur Verrechnung von ausstehenden
Geschäften. Zum Bilanzstichtag wurden weder
Verrechnungen in den finanziellen Posten vorgenommen, noch
liegen Saldierungspotenziale vor.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der
Finanzinstrumente nach Kategorien sowie die beizulegenden
Zeitwerte nach Klassen dargestellt:
(IN T€) | KATEGORIE NACH IFRS 9 | BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2023 | BEIZULEGENDER ZEITWERT | STUFE NACH IFRS 13 |
Aktive Finanzinstrumente | ||||
Sonstige Vermögenswerte langfristig | 36.165 | |||
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 36.044 | n/a | n/a |
- davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte | AC | 121 | n/a 1 | n/a |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 114.811 | |||
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 44.565 | n/a 1 | n/a |
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FVTPL | 68.951 | 68.951 | 2 |
- davon aus anhaltendem Engagement | n/a | 1.295 | n/a | n/a |
Andere finanzielle Vermögenswerte kurzfristig | 63 | |||
- davon Derivate freistehend | FVTPL | 63 | 63 | 2 |
Sonstige Vermögenswerte kurzfristig | 28.899 | |||
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 6.832 | n/a | n/a |
- davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte | AC | 22.066 | n/a 1 | n/a |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 120.163 | n/a 1 | n/a |
Summe | 300.101 |
(IN T€) | KATEGORIE NACH IFRS 9 | BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2023 | BEIZULEGENDER ZEITWERT | STUFE NACH IFRS 13 |
Passive Finanzinstrumente | ||||
Leasingverbindlichkeiten langfristig² | n/a | 68.799 | n/a | n/a |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten langfristig | 19.223 | |||
- davon andere finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 19.223 | 24.278 | 3 |
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig² | n/a | 16.773 | n/a | n/a |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 495.696 | 452.371 | 0 | |
- davon andere finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 494.317 | n/a 1 | n/a |
- davon zugehörige Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement | n/a | 1.295 | n/a | n/a |
- davon Derivate freistehend | FVTPL | 84 | n/a 1 | n/a |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 96.308 | |||
- davon erhaltene Anzahlungen | n/a | 13.683 | n/a | n/a |
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 82.625 | n/a 1 | n/a |
Sonstige Verbindlichkeiten kurzfristig | 30.951 | |||
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 18.004 | n/a | n/a |
- davon übrige sonstige Verbindlichkeiten | FLAC | 12.947 | n/a 1 | n/a |
Summe | 727.750 |
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
Finanzielle Vermögenswerte AC | Amortised Cost | 186.915 | 222.635 |
Finanzielle Vermögenswerte FVTPL | Fair Value through Profit and Loss | 69.014 | 36.142 |
Finanzielle Verbindlichkeiten FVTPL | Fair Value through Profit and Loss | 84 | 0 |
Finanzielle Verbindlichkeiten FLAC | Financial Liabilities at Amortised Cost | 609.112 | 631.249 |
(IN T€) | KATEGORIE NACH IFRS 9 | BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2022 | BEIZULEGENDER ZEITWERT | STUFE NACH IFRS 13 |
Aktive Finanzinstrumente | ||||
Sonstige Vermögenswerte langfristig | 37.953 | |||
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 37.715 | n/a | n/a |
- davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte | AC | 238 | n/a 1 | n/a |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 110.378 | |||
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 74.228 | n/a 1 | n/a |
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FVTPL | 35.467 | 35.467 | 2 |
- davon aus anhaltendem Engagement | n/a | 683 | n/a | n/a |
Andere finanzielle Vermögenswerte kurzfristig | 675 | |||
- davon Derivate freistehend | FVTPL | 675 | 675 | 2 |
Sonstige Vermögenswerte kurzfristig | 44.958 | |||
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 5.498 | n/a | n/a |
- davon sonstige Forderungen und Vermögenswerte | AC | 39.460 | n/a 1 | n/a |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 108.709 | n/a 1 | n/a |
Summe | 302.673 |
(IN T€) | KATEGORIE NACH IFRS 9 | BUCHWERTE PER 31. DEZEMBER 2022 | BEIZULEGENDER ZEITWERT | STUFE NACH IFRS 13 |
Passive Finanzinstrumente | ||||
Leasingverbindlichkeiten langfristig² | n/a | 69.700 | n/a | n/a |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten langfristig | 18.795 | |||
- davon andere finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 18.795 | 19.394 | 3 |
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig² | n/a | 17.397 | n/a | n/a |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 497.000 | |||
- davon andere finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 496.317 | n/a 1 | n/a |
- davon zugehörige Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement | n/a | 683 | n/a | n/a |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 116.667 | |||
- davon erhaltene Anzahlungen | n/a | 15.294 | n/a | n/a |
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 101.373 | n/a 1 | n/a |
Sonstige Verbindlichkeiten kurzfristig | 33.364 | |||
- davon keine Bewertung nach IFRS 9 | n/a | 18.600 | n/a | n/a |
- davon übrige sonstige Verbindlichkeiten | FLAC | 14.764 | n/a 1 | n/a |
Summe | 752.923 |
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des
Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden
Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der beizulegende
Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen
Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag
beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde
oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen
hätte (IFRS 13.9).
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines
Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der
Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten.
Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten
Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in
unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie
eingeordnet:
― |
Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden |
― |
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 auf einer Notierung basierenden Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen |
― |
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. |
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes
eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten
Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der
Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird
die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer
Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet,
die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für
die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Zum Bilanzstichtag
weist der Konzern ausschließlich Finanzinstrumente
der Stufe 2 aus, welche mit dem beizulegenden Zeitwert
bewertet werden.
Die Ermittlung der Fair Values für Rohstoffderivate
erfolgt durch die Kreditinstitute, mit denen diese
Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Dabei werden die
Derivate auf Basis der für den betreffenden Stichtag
gültigen Marktdaten unter Anwendung anerkannter
mathematischer Bewertungserfahren (Barwertmethode)
bewertet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
der Kategorie FVTPL zugeordnet sind, liegen am Stichtag
zwar keine notierten Preise auf liquiden Märkten vor,
diese können jedoch mittels anderer am Stichtag am
Markt beobachtbarer Eingangsparameter bewertet werden. Da
diese beobachtbaren Eingangsparameter nicht wesentlich
angepasst und keine nicht beobachtbaren Eingangsparameter
verwendet werden, liegt eine Bewertung der Stufe 2 vor. Die
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt
grundsätzlich durch Abzinsung der künftigen
vertraglichen Zahlungsströme unter
Berücksichtigung eines risikoadäquaten und
laufzeitadäquaten Marktzinssatzes.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanzierten langfristigen
nicht-derivativen passiven Finanzinstrumente werden durch
Diskontierung der vertraglichen Zahlungsströme mit
laufzeit- und risikoadäquaten
Diskontierungssätzen zum Bewertungsstichtag
bewertet. Da die Bonität des VARTA AG Konzerns als
nicht beobachtbarer Inputfaktor bei der Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts einen wesentlichen Einfluss auf die
Höhe hat, handelt es sich um einen beizulegenden
Zeitwert der Stufe 3.
Die Buchwerte der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanzierten kurzfristigen finanziellen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen aufgrund
ihres kurzfristigen Charakters einen angemessenen
Näherungswert des beizulegenden Zeitwerts dar, weshalb
auf eine gesonderte Angabe verzichtet wird.
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |
Finanzielle Vermögenswerte AC | Amortised Cost | -50 | 3.070 |
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten FVTPL | Fair Value through Profit and Loss | -758 | -13.935 |
Finanzielle Verbindlichkeiten FLAC | Amortised Cost | -33.468 | -13.762 |
Das erfasste Nettoergebnis von zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Vermögenswerten, resultiert überwiegend aus
Zinseffekten sowie Veränderungen von
Wertberichtigungen. Das erfasste Nettoergebnis der
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
resultiert insbesondere aus unrealisierten Änderungen
des beizulegenden Zeitwerts. Das erfasste Nettoergebnis von
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten
finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen
aus Währungseffekten und Zinsaufwendungen inklusive
der Amortisationseffekte aus der Anwendung der
Effektivzinsmethode.
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen der nicht
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumente ergeben sich wie folgt:
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 |
Zinsertrag aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten | 1.903 | 2.450 |
Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden | -33.468 | -13.762 |
Summe | -31.565 | -11.312 |
Folgende Personen und Gesellschaften wurden als
nahestehende Personen und Gesellschaften für die
Berichtsperioden 2023 und 2022 identifiziert:
― |
MTC als oberstes Mutterunternehmen und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
― |
Alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von Mitgliedern des Managements kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
― |
Prof. DDr. Michael Tojner als oberste Kontrollinstanz und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt durch Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
― |
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VARTA AG und deren Familienangehörige; Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zum VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. unter 21 Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer. |
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden
Unternehmen und Personen werden unter marktüblichen
Konditionen abgewickelt. Die Transaktionen mit
nahestehenden Personen des Konzerns werden in folgenden
Kategorien dargestellt:
Nahestehende Unternehmen:
― |
Gesellschaften, die von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden, und MTC selbst (im Folgenden "MTC-Gesellschaften"); |
― |
Gesellschaften, die von Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden (im Folgenden "Prof. DDr. Tojner Gesellschaften"); |
― |
Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns; |
― |
Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
― |
Gesellschaften, die vom Key Management kontrolliert oder gemeinsam kontrolliert werden |
Nahestehende Personen:
― |
Personen, die direkt oder indirekt über die Befugnis und die Verantwortung für die Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten des Konzerns verfügen sowie diesen nahestehende Personen. |
Im dargestellten Konzernabschluss sind die Verkäufe
und der Erwerb von Vermögenswerten und
Dienstleistungen sowie sonstigen Verrechnungen von und an
nahestehenden Unternehmen enthalten:
2023 | 2022 | |||
(IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
TRANSAKTIONEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften | 19 | 2.467 | 349 | 3.088 |
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften | 32 | 10.541 | 104 | 3.368 |
Summe | 51 | 13.008 | 453 | 6.456 |
Zum 31. Dezember 2023 sind folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten offen:
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |||
(IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN | AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften | 23.344 | 10.824 | 25.430 | 8.526 |
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften | 14 | 6.723 | 6 | 11 |
Summe | 23.358 | 17.547 | 25.436 | 8.537 |
Folgende Transaktionen wurden im vorliegenden
Geschäftsjahr mit MTC-Gesellschaften getätigt:
2023 | 2022 | |||
(IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
TRANSAKTIONEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
Dienstleistungen | - | 1.949 | - | 681 |
sonstige Verrechnungen | 19 | 518 | 349 | 2.407 |
Summe | 19 | 2.467 | 349 | 3.088 |
Die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit
nahestehenden MTC-Gesellschaften weisen per 31. Dezember
2023 folgende Positionen aus:
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |||
(IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN | AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
Dienstleistungen | 0 | 1.923 | 8 | 129 |
sonstige Verrechnungen | 23.344 | 8.901 | 25.422 | 8.397 |
Summe | 23.344 | 10.824 | 25.430 | 8.526 |
Es besteht weiterhin eine finanzielle Verbindlichkeit
gegenüber MTC-Gesellschaften aus dem Besserungsschein
(vgl. Erläuterungen 20 Andere finanzielle
Verbindlichkeiten) in Höhe von 8,9 Mio. € (2022:
8,4 Mio. €). Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung
im Laufe des Geschäftsjahres 2024 wurde der
Besserungsschein im Jahr 2024 ertragswirksam.
Zusätzlich ist im Restrukturierungsplan der VARTA
AG ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung
vorgesehen. (vgl. 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).
In Zusammenhang mit einer geplanten Kapitalerhöhung
bei der VARTA AG, wurde von einer MTC-Gesellschaft eine
Garantie für eine Kapitalerhöhung abgegeben. Die
hierfür anfallenden Honorare belaufen sich im
Geschäftsjahr 2023 auf 1,8 Mio. €. Im
Restrukturierungsplan der VARTA AG ist ein Verzicht des
Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen. Dies wird
bei Durchführung der Maßnahmen in 2025 zu einer
ertragswirksamen Ausbuchung dieser Verpflichtung
führen. Weitere Ausführungen hierzu siehe Kapitel
47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Im Juli 2021 hat die VARTA Consumer Batteries GmbH &
Co. KGaA mit der VC Pensionen GmbH, Ellwangen,
(Deutschland) einen Vertrag abgeschlossen, in dem die VC
Pensionen GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von
28,7 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Consumer
Batteries GmbH & Co. KGaA, im Rahmen eines
Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu
übernehmen. Die offenen Forderungen gegenüber
einer MTC Gesellschaft resultieren im Wesentlichen aus der
Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber der VC
Pensionen GmbH.
Die ausstehenden Forderungen sind weitestgehend
besichert.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine
Dividendenzahlungen an die Mehrheitsgesellschafterin VGG
Beteiligungen SE (2022: 54,9 Mio. €).
Die nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE
in Höhe von 8,0 Mio. € besteht im
Geschäftsjahr 2023 in unveränderter Höhe
fort. Zusätzlich besteht mit der VGG Beteiligungen SE
eine im Vorjahr erteilte weitere Bürgschaft in
Höhe von 13,0 Mio. €. Wir verweisen hierzu auf
Kapitel 21.2 Pensionen.
Im Rahmen einer Sale- and Leaseback Transaktion im Jahr
2015 mit einer durch Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten
Gesellschaft (vgl. Erläuterungen 10 Leasing) sind aus
der Rückmiete sowie den dazugehörigen
Anwachsungsverträgen der Grundstücke und
Gebäude im Geschäftsjahr 2023 3,5 Mio. €
(2022: 3,1 Mio. €) für Mietaufwendungen
angefallen. Ein weiterer Mietvertrag mit diesem von Prof.
DDr. Michael Tojner beherrschten Unternehmen wurde im
Vorjahr für ein noch zu errichtendes Gebäude
geschlossen. Für die Aufhebung dieses Vertrages und
den daraus resultierenden Verpflichtungen, wurde im
Geschäftsjahr 2023 eine Rückstellung in Höhe
von 6,7 Mio. € gebildet. Im Restrukturierungsplan der
VARTA AG ist ein Verzicht des Gläubigers auf diese
Forderung vorgesehen. Dies wird bei Durchführung der
Maßnahmen in 2025 zu einer ertragswirksamen
Ausbuchung dieser Verpflichtung führen. Weitere
Ausführungen hierzu siehe Kapitel 47 Ereignisse nach
dem Bilanzstichtag.
Insgesamt stellt sich das Transaktionsvolumen mit Prof.
DDr. Michael Tojner-Gesellschaften wie folgt dar:
2023 | 2022 | |||
(IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
TRANSAKTIONSART | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | VERKAUF VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE VERRECHNUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
Dienstleistungen | 32 | 10.541 | 104 | 3.368 |
Summe | 32 | 10.541 | 104 | 3.368 |
Zum Bilanzstichtag sind folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag
in der Konzern-Rechnung offen:
31. DEZEMBER 2023 | 31. DEZEMBER 2022 | |||
(IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN | AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
Dienstleistungen | 14 | 6.723 | 6 | 11 |
Summe | 14 | 6.723 | 6 | 11 |
Auch die Garantie der Global Equity
Beteiligungs-Management GmbH, Wien, über 20,0 Mio.
€ für Eventualverbindlichkeiten besteht im
Geschäftsjahr 2023 in unveränderter Höhe
fort (vgl. 44 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Eventualverbindlichkeiten).
Mit der Herbert Quandt Stiftung besteht ein
Darlehensvertrag über 0,52 Mio. € (2022: 0,52
Mio. €). Zum Stichtag besteht eine Verbindlichkeit von
0,57 Mio. € (2022: 0,59 Mio. €). Abgegrenzte
Zinsen für dieses Darlehen betragen zum Stichtag 0,05
Mio. € (2022: 0,07 Mio. €). Im Geschäftsjahr
erfolgte eine Tilgung in Höhe von 0,03 Mio. €
(2022: 0,0 Mio. €).
Nach der Beendigung der operativen
Geschäftstätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens
VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG im Jahr 2018
und der Liquidierung im Jahr 2019, erfolgte im Jahr 2023
die Liquidation und Löschung der verbliebenen
Verwaltungsgesellschaft VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH.
Zum 31. Dezember 2023 gab es keine Gesellschaften, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Das Key Management Personnel besteht aus dem Vorstand,
den Divisionsleitern sowie dem Aufsichtsrat der VARTA AG.
Das Key Management Personnel ohne Aufsichtsrat erhielt
folgende Vergütung:
(IN T€) | 2023 | 2022 |
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 3.111 | 3.288 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 2 | 1 |
Leistungen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 158 | - |
Gesamtbetrag Vergütung Key Management Personnel | 3.271 | 3.289 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten
Vergütungen in Höhe von 0,4 Mio. € (2022:
0,4 Mio. €). Zum 31. Dezember 2023 bestehen
gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats keine
Verbindlichkeiten (2022: 0,1 Mio. €).
Für die Mitglieder des Key Management Personnel
bestehen zum 31. Dezember 2023 abgegrenzte Schulden in
Höhe von 1,5 Mio. € (2022: 0,4 Mio. €) aus
Bonusvereinbarungen und Rückstellungen für
Pensionen in Höhe von 0,02 Mio. € (2022: 0,7 Mio.
€).
Nahestehende Personen des Key Management Personnel
erhielten Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. €
(2022: 0,1 Mio. €). Zusätzlich bestehen
abgegrenzte Schulden in Höhe von 0,03 Mio. €
(2022: 0,01 Mio. €).
Die Vergütung der obersten Führungs- und
Überwachungsebene setzt sich im Wesentlichen aus fixen
Grundgehältern und variablen Bonuszahlungen zusammen.
Variable Bonuszahlungen orientieren sich an verschiedenen
Leistungsindikatoren (insbesondere Adjusted EBITDA) der
VARTA AG Gruppe. Die festen erfolgsunabhängigen
Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt
und Nebenleistungen. Die variablen, erfolgsabhängigen
Vergütungsbestandteile umfassen eine kurzfristige
Vergütungskomponente (STI) sowie eine langfristige
Vergütungskomponente (LTI). Das Vorstandsmitglied hat
den LTI-Betrag in Aktien der Gesellschaft zu investieren,
die einer vierjährigen Mindesthaltedauer unterliegen.
Für die variable Vergütung bestehen Einbehalts-
und Rückforderungsregelungen.
Von einem anderen Unternehmen erbrachte Leistungen im
Key Management Personnel wurden Honorare in Höhe von
0,4 Mio. € und Kostenerstattungen in Höhe von
0,05 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr
abgerechnet (2022: 0,0 Mio. €). Gegenüber diesem
Unternehmen bestanden wie im Vorjahr keine
Verbindlichkeiten.
Der Vorstand der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
Michael Ostermann, Mitglied des Vorstands,
Vorstandsvorsitzender / CEO seit 06. Mai 2024
Weitere Mandate:
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Industriedruck AG |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH seit 01. Juni 2024 |
Dr. Markus Hackstein, Sprecher des Vorstands bis 06. Mai
2024, Mitglied des Vorstands bis 17. Juni 2024
Weitere Mandate:
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH bis 31. Mai 2024 |
Rainer Hald, Mitglied des Vorstands, Technikvorstand /
CTO
Marc Hundsdorf, Mitglied des Vorstands, Finanzvorstand /
CFO vom 15. Mai 2023 bis 28. Februar 2025
Michael Giesswein, Mitglied des Vorstands,
Restrukturierungsvorstand / CRO vom 15. Juni 2023 bis 31.
Dezember 2024
Weitere Mandate:
― |
Aufsichtsratsmitglied der VARTA Microbattery GmbH seit 15. Juli 2023 |
― |
Aufsichtsratsmitglied der V42 Vorratsgesellschaft SE seit 19. September 2023 |
Armin Hessenberger, Mitglied des Vorstands,
Finanzvorstand / CFO bis 30. April 2023
Thomas Obendrauf, Mitglied des Vorstands, vom 19. Januar
2023 bis 17. Februar 2023
Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich wie folgt
zusammen:
Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender)
Verwaltungsratspräsident und
Mehrheitseigentümer der Montana Tech Components AG,
Reinach
Weitere Mandate:
― |
Co-Präsident des Verwaltungsrats der Montana Aerospace AG, Reinach |
― |
Präsident des Verwaltungsrats der Montana AS Beteiligungs Holding AG, Zug |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Dorotheum GmbH, Wien |
― |
Verwaltungsrat und geschäftsführender Direktor der Hydrox Green Power SPAC SE, Wien seit 21. Dezember 2023 |
Dr. Harald Sommerer (stellvertretender Vorsitzender bis
24. September 2024) Unternehmer
Weitere Mandate:
― |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kapsch Traffic Com AG, Wien |
Sven Quandt
Geschäftsführer der X-raid GmbH,
Trebur-Astheim und Unternehmer
Weitere Mandate:
― |
Stiftungsbeirat der Herbert Quandt Stiftung, Hannover |
Martin Ohneberg
Geschäftsführender Gesellschafter der HENN
Industrial Group GmbH & Co. KG, Dornbirn und
Unternehmer
Weitere Mandate:
― |
Präsident des Verwaltungsrats der Aluflexpack AG, Reinach, |
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der VERBUND AG, Wien |
― |
Vize-Präsident des Verwaltungsrats der Montana Aerospace AG, Reinach |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Getzner Werkstoffe Holding GmbH, Bürs |
Dr. Michael Pistauer
Finanzvorstand / CFO und Co-CEO Montana Aerospace
AG, Reinach und Unternehmer
Weitere Mandate:
― |
Präsident des Verwaltungsrats der Alu Menziken Extrusion AG, Reinach |
― |
Präsident des Verwaltungsrats der Montana AS Beteiligungs Holding AG, Zug |
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der ASTA Energy Solutions AG, Oed / Bezirk Wiener Neustadt seit 12. August 2023 |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH |
Günther Apfalter seit 11. Juli 2023
Unternehmer
Weitere Mandate:
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SWARCO AG, Wattens |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Hirschmann Automotive GmbH, Rankweil |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der LEONI AG, Nürnberg |
Josef Reichhart seit 23. September 2024
Betriebsratsmitglied der VARTA Microbattery GmbH
keine weiteren Mandate
Thomas Kopf seit 23. September 2024
Betriebsratsvorsitzender der VARTA Micro Production
GmbH
keine weiteren Mandate
Bernd Jandl seit 23. September 2024
Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der VARTA
Storage GmbH
keine weiteren Mandate
Oliver Milbich (stellvertretender Vorsitzender) seit 23.
September 2024
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der VARTA Consumer
Batteries GmbH & Co. KG aA
keine weiteren Mandate
Katja Kalkreuter seit 23. September 2024
Gewerkschaftssekretärin der IG Metall
keine weiteren Mandate
Juliane Deak seit 23. September 2024
Gewerkschaftssekretärin der IG Metall
keine weiteren Mandate
(IN T€) | 2023 | 2022 |
Service - bzw. Dienstleistungsverpflichtungen, Miete | ||
Fällig bis 2024 / 2023 | 4.333 | 2.505 |
Fällig bis 2025 - 2029 / 2024 - 2028 | 7.923 | 16.893 |
Fällig nach 2029 /2028 | 6.078 | 29.063 |
Bestellobligo aus genehmigten Investitionen | ||
Fällig bis 2024 / 2023 | 20.626 | 71.205 |
Übrige Abnahmeverpflichtungen | ||
Fällig bis 2024 / 2023 | 160.624 | 143.997 |
Summe | 199.584 | 263.663 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für
Services- bzw. Dienstleistungen sowie Mieten beinhalten
bereits beauftragte, noch nicht erbrachte Dienstleistungen
und abgeschlossene, aber noch nicht begonnene
Mietverhältnisse.
Das Bestellobligo aus genehmigten Investitionen umfasst
offene Beträge aus Investitionsbestellungen, die von
den Lieferanten noch nicht ausgeführt wurden und bei
Fertigstellung bzw. Lieferung zu Vermögenswerten im
Anlagevermögen führen.
Die übrigen Abnahmeverpflichtungen betreffen im
Wesentlichen Aufträge und Lieferverträge, die mit
verschiedenen Lieferanten zur Deckung des kurzfristigen
Bedarfs an Rohstoffen, Vorprodukten und halbfertigen
Erzeugnissen erstellt wurden. Die zukünftigen
Verpflichtungen reduzieren sich vor allem aufgrund der
Beendigung des Geschäftsraummietvertrag für das
neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen. Sonstige
finanzielle Verpflichtungen gegenüber nahestehenden
Personen betragen 66,7 Mio. € (2022: 58,9 Mio.
€).
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten
hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen
Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen
Tochtergesellschaften dienten überwiegend als
Produktionsstätten für die Batterieherstellung
und weisen nahezu sämtliche branchentypische Altlasten
auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen
sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken
und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken
übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken
freigestellt; im Außenverhältnis besteht die
Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile
wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity
Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der
Käuferin verbundenes Unternehmen und nahestehendes
Unternehmen der VARTA AG, hat diese Freistellung mit einer
abgegebenen Garantie in Höhe von 20,0 Mio. € mit
einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Erst
wenn die Risiken aus den Altlasten das Deckungspotential
der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre
vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann,
wird die VARTA AG entsprechend belastet. Die VARTA AG hat
diese verbleibenden Risiken bewertet und keinen Bedarf zur
Bildung einer Rückstellung identifiziert.
Im Zusammenhang mit den im Jahr 2016 von der VARTA AG in
die VRT Pensionen GmbH abgespaltenen
Pensionsverpflichtungen haftet die VARTA AG
gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG als
Gesamtschuldner für 10 Jahre nach der Abspaltung und
somit bis zum Jahr 2026. Da die Abspaltung der 25,5 Mio.
€ Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes
Planvermögen für die Pensionsverpflichtungen in
Höhe von 26,9 Mio. € umfasste, geht die VARTA AG
aufgrund des Aktivüberhangs von 1,4 Mio. € davon
aus, aus der Nachhaftung nicht in Anspruch genommen zu
werden. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 5
Wesentliche Annahmen und Einschätzungen.
Die ausgewiesenen Werte für Service- bzw.
Dienstleistungsverpflichtungen, Miete in den Sonstigen
finanziellen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
im Konzernabschluss 2022 zum 31. Dezember 2022 in Höhe
von 119,5 Mio. € beinhalten bereits in der Bilanz
passivierte Leasingverpflichtungen für laufende
Mietverträge in Höhe von 71,0 Mio. € und
hätten daher 48,5 Mio. € betragen müssen.
Es liegt folglich ein wesentlicher Fehler nach IAS 8.8
in Form einer fehlerhaften Angabe im Konzernabschluss 2022
hinsichtlich Bewertung, Ansatz und Ausweis
(einschließlich Darstellung) im Konzern-Anhang vor.
Für die im Konzernabschluss dargestellten Perioden
wurden folgende Gesellschaften einbezogen, Angabe nach
§ 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 1 - 6 HGB:
NAME DER GESELLSCHAFT | SITZ | LAND | WÄHRUNG | BETEILIGUNGSQUOTE |
VARTA Aktiengesellschaft | Ellwangen | Deutschland | EUR | Muttergesellschaft |
Anabasis Handelsgesellschaft mbH | Dischingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
Auditas Inc. | Ridgefield | Vereinigte Staaten von Amerika | USD | 100,00 % |
Connexio alternative investment holding GmbH | Wien | Österreich | EUR | 100,00 % |
EMEA Consumer Batteries (Shenzhen) Co. Ltd. | Shenzhen | China | CNY | 100,00 % |
Mezzanin Finanzierungs GmbH | Wien | Österreich | EUR | 100,00 % |
V42 Vorratsgesellschaft SE 1 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
P.T. VARTA Microbattery Indonesia | Batam | Indonesien | USD | 100,00 % |
V4Smart GmbH & Co. KG² | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
V4Drive Romania S.R.L. | Otopeni | Rumänien | RON | 100,00 % |
VARTA Consumer Austria GmbH | Brunn am Gebirge | Österreich | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. | Utrecht | Niederlande | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries Iberia S.L.U. | Madrid | Spanien | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries Italia s.r.l. | Basiglio | Italien | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries Poland Sp.z.o.o. | Warschau | Polen | PLN | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries UK Ltd. | Oldham | Vereinigtes Königreich | GBP | 100,00 % |
VARTA Consumer Bulgaria EOOD | Sofia | Bulgarien | BGN | 100,00 % |
VARTA Consumer Czech spol. s.r.o. | Česká Lípa | Tschechische Republik | CZK | 100,00 % |
VARTA Consumer Denmark A/S | Albertslund | Dänemark | DKK | 100,00 % |
VARTA Consumer Europe Holding GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Finland Oy | Vantaa | Finnland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer France S.A.S. | Courbevoie | Frankreich | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Hrvatska d.o.o. | Zagreb | Kroatien | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Hungaria Kft. | Budapest | Ungarn | HUF | 100,00 % |
VARTA Consumer Kommandit GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Komplementär GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Norway AS | Oslo | Norwegen | NOK | 100,00 % |
VARTA Consumer Schweiz GmbH | Dietlikon | Schweiz | CHF | 100,00 % |
VARTA Consumer Slovakia spol. s.r.o. | Prievidza | Slowakei | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Sweden AB | Bromma | Schweden | SEK | 100,00 % |
VARTA Consumer Trgovina d.o.o. | Ljubljana | Slowenien | EUR | 100,00 % |
VARTA Innovation GmbH | Graz | Österreich | EUR | 100,00 % |
VARTA Micro Production GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Microbattery GmbH 1 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Microbattery Inc. | Rye, NY | Vereinigte Staaten von Amerika | USD | 100,00 % |
VARTA Microbattery Japan KK | Tokio | Japan | USD | 100,00 % |
VARTA Microbattery Pte. Ltd. | Singapur | Singapur | USD | 100,00 % |
VARTA Microbattery S.R.L. | Brasov | Rumänien | RON | 100,00 % |
Varta Pilleri Ticaret Limited Sirketi | Istanbul | Türkei | TRY | 100,00 % |
VARTA Storage GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VHB Real Estate Holdings LLC | Delaware | Vereinigte Staaten von Amerika | EUR | 100,00 % |
2 vormals V4Drive Battery GmbH
Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen
Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen,
Deutschland, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen,
Deutschland, VARTA Storage GmbH, Nördlingen,
Deutschland und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co.
KGaA, Ellwangen, Deutschland, nehmen die
Befreiungsregelungen nach § 264 Abs. 3 HGB für
Offenlegung und Nichtaufstellung von Anhang und Lagebericht
in Anspruch. Die VARTA AG erstellt den Konzernabschluss
für den kleinsten Kreis dieser Gesellschaften und ist
der befreiende Konzernabschluss.
Das gezeichnete Kapital der VARTA AG wird von der VGG
Beteiligungen SE, Wien, mit 50,12 % gehalten. Die
restlichen 49,88 % befinden sich im Streubesitz. Oberstes
Mutterunternehmen der VGG Beteiligungen SE ist die Montana
Tech Components AG in Reinach, Schweiz. Montana stellt den
Konzernabschluss für den größten Kreis auf.
Der Konzernabschluss der Montana Tech Components AG kann
auf der Website www.montanatechcomponents.com abgerufen
werden.
Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen
Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen,
Deutschland, VARTA Consumer Europe Holding GmbH, Ellwangen,
Deutschland, und VARTA Consumer Komplementär GmbH,
Ellwangen, Deutschland, sind von der Pflicht zur
Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses befreit.
Der in der Position 20 beschriebene Forderungsverzicht
eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von 8,9 Mio.
€ hat eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren.
Weitere wesentliche Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Es bestehen keine gesicherten Konzernverbindlichkeiten.
Dazu verweisen wir auf die Erläuterungen 31 zum
Personalaufwand.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im
Geschäftsjahr 2,8 Mio. € (2022: 2,4 Mio. €).
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten
Aufwandsentschädigungen von insgesamt 0,4 Mio. €
(2022: 0,4 Mio. €). Zum Stichtag stehen keine
Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsräten offen.
Die Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands
oder deren Hinterbliebene belaufen sich auf 0,4 Mio. €
(2022: 0,0 Mio. €). Für diese Personengruppe sind
Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften
auf Pensionen in Höhe von 0,02 Mio. €
berücksichtigt.
Angaben über die Aufsichtsratvergütungen sowie
die Vorstandsvergütungen im Jahr 2023 sind im
Vergütungsbericht der VARTA AG dargestellt und werden
unter
https://www.varta-ag.com/de/investoren/veroeffentlichungen
abrufbar zur Verfügung gestellt werden.
Nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind für das
laufende Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorare
für den Konzernabschlussprüfer
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie folgt
aufzuschlüsseln:
(IN T€) | 2023 | 2022 |
Abschlussprüfungsleistungen | 1.608 | 1.201 |
Summe | 1.608 | 1.201 |
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen
Jahresfehlbetrag von 129,8 Mio. € erzielt. Es wird
vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag
zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Unter
Berücksichtigung des Verlustvortrags von 173,8 Mio.
€ und des Jahresfehlbetrags von 129,8 Mio. €
ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Bilanzverlust von
303,7 Mio. €.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG haben im Juli
2024 die jährliche Entsprechenserklärung zum
Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG
abgegeben und auf der Webseite www.varta-ag.com dauerhaft
zugängig gemacht.
Die VARTA AG-Gruppe wurde am 12. Februar 2024 das Ziel
einer Cyberattacke auf größere Teile ihrer
IT-Systeme an den fünf Produktionsstandorten,
zahlreichen Vertriebsstandorten sowie in
Verwaltungsbereichen. Die SAP-Systeme ebenso wie zentrale
Systeme der Fertigung waren kurzfristig wieder
einsatzfähig. Zum heutigen Tage funktioniert die
Kommunikation mit Kunden und Lieferanten über die
bisherigen Kommunikationskanäle wieder auf demselben
Niveau wie vor der Cyberattacke. Ein zentraler Schwerpunkt
der letzten Monate war die Erhöhung der IT-Sicherheit
unter anderem durch die Erneuerung von Firewall- und
anderer kritischer Systeme. Von einer nahezu kompletten
Wiederherstellung der IT-Infrastruktur ist im Laufe des
ersten Halbjahrs 2025 auszugehen.
Aufgrund der Folgen der Cyberattacke und der bestehenden
Restrukturierungssituation (insbesondere der zu diesem
Zeitpunkt laufenden Verhandlungen mit Finanzgläubigern
und Investoren sowie im Folgenden dem laufenden
Restrukturierungsverfahren) musste der Vorstand der VARTA
AG mehrmals die ursprünglich für Ende März
2024 vorgesehene Veröffentlichung des
Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023
verschieben.
Im Mai 2024 wurde Herr Michael Ostermann zum neuen
Vorstandsmitglied der VARTA AG und zum neuen
Vorstandsvorsitzenden (CEO) bestellt. Herr Dr. Hackstein
gab seine Funktion als Sprecher des Vorstands zum 6. Mai
2024 auf. Seine Funktion als Mitglied des Vorstands der
VARTA AG legte er zum 17. Juni 2024 nieder.
Mit Mitteilung vom 7. Mai 2024 machte der Vorstand der
VARTA AG die Durchführung eines Statusverfahrens nach
§ 97 AktG bekannt. Den gerichtlichen Anträgen der
Anteilseignervertreter bzw. der Arbeitnehmervertreter auf
Zusammensetzung des Aufsichtsrats wurde entsprochen.
Dementsprechend besteht der Aufsichtsrat seit Ende
September 2024 aus sechs Vertretern der Anteilseigner und
sechs Vertretern der Arbeitnehmer, insgesamt also aus
zwölf Mitgliedern, siehe auch Kapitel 43 Management
der VARTA AG.
Entsprechend der im Bestellungsbeschluss enthaltenen
Befristung endete das Vorstandsmandat von Michael Giesswein
mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Herr Giesswein ist seit
1. Januar 2025 Generalbevollmächtigter der VARTA AG
und weiterhin als CRO tätig.
Mit Ablauf des 28. Februar 2025 hat Marc Hundsdorf seine
Tätigkeit als Mitglied des Vorstands (CFO) auf eigenen
Wunsch niedergelegt. Als sein Nachfolger wurde am 11.
Februar 2025 Rolf Glessing vom Aufsichtsrat bestellt, der
seine Tätigkeit zum 1. März 2025 aufnimmt.
Nachdem der Aufsichtsrat der VARTA AG Anfang Februar
aufschiebend bedingt (u.a. auf das Delisting der VARTA AG)
die Bestellung von Michael Giesswein zum Mitglied des
Vorstands der VARTA AG beschlossen hat, haben sich die
Finanzgläubiger, der Aufsichtsrat der VARTA AG und der
künftige Investor Porsche im Weiteren Verlauf des
Februars darauf geeinigt, Sebastian Rudow zum CRO zu
bestellen. Die Bestellung von Sebastian Rudow wird bis
spätestens 10. März 2025 (aufschiebend bedingt
auf das Delisting der VARTA AG) erfolgen.
Die VARTA AG korrigierte ihre Umsatzprognose für
das Geschäftsjahr 2024 mehrfach per Ad hoc-Mitteilung
- zunächst im Juni 2024 von ursprünglich mind.
900 Mio. € auf 820 Mio. € bis 870 Mio. € und
im Oktober 2024 dann auf einen Korridor von 750 Mio. €
bis 800 Mio. €. Gründe dafür waren im
Wesentlichen die Eintrübung im Energiespeichermarkt
und eine verzögerte Produkteinführung in diesem
Bereich sowie geringere Umsätze im
Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells.
Die VARTA AG befand sich im Jahr 2024 weiterhin in einer
Restrukturierungssituation. Aufgrund der wirtschaftlichen
Entwicklungen musste die VARTA AG das beschlossene
Restrukturierungsprogramm aus 2023 neu evaluieren und das
nach dem Standard IDW-S6 erstellte Gutachten aus dem April
2023 aktualisieren lassen. Die Analyse durch den neuen
Sanierungsgutachter, die Auxil Management GmbH ("Auxil"),
ergab, dass mehrere Annahmen des bestehenden Gutachtens zu
optimistisch waren, und führte zu einer Notwendigkeit
der Anpassung der Restrukturierungsmaßnahmen, sodass
die VARTA AG Gespräche über mögliche
Rekapitalisierungs- und Finanzierungsoptionen mit ihren
Finanzgläubigern, dem Mehrheitsaktionär und
potentiellen Investoren führte und sich
schließlich mit diesen auf eine neue
Sanierungslösung einigte.
Am 21. Juli 2024 zeigte die VARTA AG ein
Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für
Unternehmen (StaRUG) an. Das Restrukturierungsvorhaben soll
insbesondere eine signifikante Entschuldung der VARTA AG
und die Schaffung von Voraussetzungen zur Aufnahme neuer
Eigen- und Fremdkapitalmittel herbeiführen.
Das Restrukturierungsvorhaben umfasst die folgenden
wesentlichen Eckpunkte:
― |
Herabsetzung des Grundkapitals der VARTA AG auf null, dadurch kompensationsloses Ausscheiden der bisherigen Aktionäre und "kaltes" Delisting der VARTA AG; |
||||||
― |
Zuführung von neuem Eigenkapital in
Höhe von insgesamt 60 Mio. €, das sich wie
folgt zusammensetzt:
|
||||||
― |
Schuldenschnitt: Teilverzicht auf Forderungen aus dem Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen, dadurch Reduzierung der Schuldenlast von 485 Mio. € um ca. 255 Mio. € auf 230 Mio. €; |
||||||
― |
Forderungserlasse (teilweise auch mittels Konfusion) durch Porsche sowie durch verschiedene von Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaften in einer Gesamthöhe von bis zu 80 Mio. €; |
||||||
― |
Aufnahmen eines neuen erstrangigen Darlehens in Höhe von 60 Mio. € zur Deckung des Liquiditätsbedarfs; |
||||||
― |
Wertaufholungsinstrumente in Form von Genussrechten für bestimmte Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren sowie vom Schuldenschnitt betroffen sind; |
||||||
― |
Investment von Porsche in den Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart); |
||||||
― |
Allgemeine Umstrukturierungen innerhalb der VARTA AG-Gruppe. |
Nachdem im Juli 2024 ein Vorabverkauf von bestimmten
V4Drive-Patenten an Porsche zur Beschaffung von
zusätzlicher Liquidität in Höhe von 20 Mio.
€ im Vorfeld der Umsetzung des Investments von Porsche
in den Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart)
stattfand, kam es im August 2024 zu einer kommerziellen
Einigung über ein Sanierungskonzept und im September
2024 zu einer Ergänzung des Sanierungskonzepts mit
einem verbesserten Angebot an die
Schuldscheingläubiger. Im Oktober 2024 wurden dann die
entsprechenden Verträge im Zusammenhang mit diesem
Sanierungskonzept mit den Finanzgläubigern, MT
InvestCo und Porsche abgeschlossen, insbesondere
― |
eine notarielle Investorenvereinbarung in der zuletzt am 14. Februar 2025 geänderten Fassung mit Porsche und einer von Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierten Gesellschaft im Hinblick auf den Kapitalschnitt der VARTA AG und die Durchführung der Kapitalerhöhung ("Investorenvereinbarung"); |
― |
ein notarieller Beteiligungsvertrag in der zuletzt am 14. Februar 2025 geänderten Fassung betreffend die V4Drive (nun V4Smart) zwischen der VARTA AG, der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Micro Production GmbH und Porsche ("Beteiligungsvertrag"); |
― |
ein sog. Lock-up-Agreement in der zuletzt am 14. Februar 2025 geänderten Fassung der VARTA AG mit den finanzierenden Banken, einem Großteil der Schuldscheindarlehensgläubiger und Beteiligungsgesellschaften von Dr. Dr. Tojner, das die Unterstützung im StaRUG Verfahren zusichert und ein sog. Restructuring Term Sheet mit weiteren Regelungen zur geplanten Restrukturierung enthält; |
― |
ein Brückenkreditvertrag mit ausgewählten Finanzierern über 30 Mio. € und einer zuletzt verlängerten Laufzeit bis zum 27. März 2025 zur Beseitigung einer zwischenzeitlich aufgetretenen Liquiditätsunterdeckung. |
Am 23. September 2024 fand zudem eine
außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG statt,
auf der der Vorstand den hälftigen Verlust des
Grundkapitals anzeigte.
Nachdem die VARTA AG am 31. Oktober 2024 den
Restrukturierungsplan beim Amtsgericht -
Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingereicht hatte,
fand am 25. November 2024 der gerichtliche
Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. Hierbei
stimmte die Mehrheit der planbetroffenen Gläubiger dem
Restrukturierungsplan zu. Einzig die Gruppe der sich im
Streubesitz befindlichen Aktionäre stimmte gegen den
Restrukturierungsplan.
Am 6. Dezember 2024 (zuletzt geändert am 28.
Februar 2025) wurde das New Money Facility Agreement mit
Konsortialkreditgebern und Teilen der
Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, die der
VARTA AG-Gruppe zur Deckung des Liquiditätsbedarfs
einen neuen vorrangigen Kredit (Super Senior) in Höhe
von 60 Mio. € gewähren. Des Weiteren wurde am 6.
Dezember 2024 das sog. Restructuring and Amendment
Agreement u.a. zwischen der VARTA AG, ihren
Tochtergesellschaften und Teilen der Konsortialkreditgebern
und Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, mit
dem die Sanierungsvereinbarung aus 2023 an die neue
Restrukturierungssituation angepasst wird. Ferner wurde ein
erster Vertrag zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente
für Finanzgläubiger, die die New Money Facility
gewähren, geschlossen.
Am 11. Dezember 2024 bestätigte das Amtsgericht -
Restrukturierungsgericht - Stuttgart den
Restrukturierungsplan. Im Folgenden legten einige
Aktionäre sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
ein. Mit Beschluss vom 23. Januar 2025 hat das Landgericht
Stuttgart sämtliche gegen den
Planbestätigungsbeschluss des Amtsgerichts -
Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingelegten sofortigen
Beschwerden als unzulässig verworfen und die
Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der
Restrukturierungsplan wurde damit rechtskräftig.
Am 16. Dezember 2024 wurde ein weiterer Vertrag zur
Regelung der Wertaufholungsinstrumente für
Finanzgläubiger, die vom Schuldenschnitt betroffen
sind, unterzeichnet.
Am 29. Januar 2025 hat die VARTA AG den Widerruf der
Zulassung ihrer Aktien zum Teilbereich des regulierten
Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und zur
Einbeziehung in den Handel im Prime Standard beantragt.
Diesem Antrag wurde seitens der Frankfurter
Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 12. Mai
2025 entsprochen. Die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum
regulierten Markt (General Standard) ist durch den Widerruf
unberührt.
Am 12. Februar 2025 wurde ein Wandeldarlehen in
Höhe von 25 Mio. € zwischen Porsche und der VARTA
AG-Gruppe zur Beschaffung von zusätzlicher
Liquidität vereinbart. Im Rahmen des Vollzugs des
Beteiligungsvertrags wird Porsche ihren Rückzahlungs-
und Zinsanspruch gegen Erhöhung ihres künftigen
Festkapitalanteils einbringen, welcher dann durch Konfusion
erlischt.
Am 25. Februar 2025 hat Auxil das ausgefertigte
aktualisierte Gutachten zur Beurteilung der
Sanierungsfähigkeit gem. IDW S 6 vorgelegt. Die darin
vorgesehenen Maßnahmen waren bereits Grundlage
für den am 31. Oktober 2024 beim Amtsgericht Stuttgart
eingereichten Restrukturierungsplan. Auf Basis der
enthaltenen Restrukturierungsmaßnahmen hat Auxil die
positive Aussage zur Sanierungsfähigkeit in Bezug auf
die VARTA AG-Gruppe bestätigt. Die
Sanierungsmaßnahmen umfassen auf der operativen Seite
insbesondere Kosten- und Prozessoptimierungen, einen
Personalabbau sowie gezielte Investitionen. Daneben ist die
kurzfristige Ausgliederung des Geschäftsbereichs
V4Drive (nun V4Smart) vorgesehen.
Die im rechtskräftig bestätigten
Restrukturierungsplan berücksichtigten
Restrukturierungsmaßnahmen sind in verschiedenen
Verträgen zwischen der VARTA AG, den Investoren und
Finanzgläubigern vereinbart, deren Vollzug an
bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Vor der Umsetzung
der Restrukturierungsmaßnahmen müssen daher die
vereinbarten Vollzugsbedingungen erfüllt sein, sofern
nicht von den jeweiligen Parteien auf die
Vollzugsbedingungen verzichtet wurde. Dies betrifft
insbesondere den Beteiligungsvertrag, die
Investorenvereinbarung, die beiden Verträge zur
Regelung der Wertaufholungsinstrumente für
Finanzgläubiger, die die New Money Facility
gewähren sowie das New Money Facility Agreement. Ein
Teil der Vollzugsbedingungen aus diesen Verträgen ist
bereits erfüllt. Die noch ausstehenden
Vollzugsbedingungen und Vollzugshandlungen sollen zeitnah
erfüllt werden. Sowohl der Vorstand, die rechtlichen
Berater der VARTA AG sowie der Sanierungsgutachter sehen
die Erfüllung der noch ausstehenden
Vollzugsbedingungen und Vollzugshandlungen als
überwiegend wahrscheinlich an.
Das Closing des Beteiligungsvertrags betreffend V4Smart
wird voraussichtlich am 3. März 2025 stattfinden.
Ebenfalls Anfang März, nachdem das Closing V4Smart
durchgeführt wurde, sollen nach derzeitiger Planung
gemäß der Investorenvereinbarung die
Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung mit gemischten
Bar- und Sacheinlagen in Höhe von 100.000 €) zur
Eintragung in das Handelsregister angemeldet und kurzzeitig
darauf in das Handelsregister eingetragen werden. Als Folge
dessen werden sämtliche planbetroffenen Aktionäre
aus der VARTA AG ausscheiden. Ferner wird die Eintragung
der Kapitalherabsetzung automatisch den Widerruf der
Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten
Markt (Delisting) zur Folge haben.
Kurz nach Eintragung der Kapitalmaßnahmen
voraussichtlich Mitte März 2025 soll eine
außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG
stattfinden, in deren Rahmen unter anderem die Emission der
Wertaufholungsinstrumente beschlossen werden soll.
Im Anschluss daran ist gemäß der
Investorenvereinbarung vorgesehen, dass MT InvestCo das
Sachagio in Höhe von ca. 20 Mio. € sowie das
Baragio in Höhe von knapp 10 Mio. € und Porsche
das Baragio in Höhe von knapp 30 Mio. € leisten.
Daraufhin werden die Forderungserlasse durch Porsche
sowie durch verschiedene von Dr. Dr. Michael Tojner
kontrollierte Gesellschaften wirksam.
Wenn alle vorausgehenden Schritte, die
Vollzugsbedingungen unter dem New Money Facility Agreement
darstellen, umgesetzt wurden, wird voraussichtlich
ebenfalls Mitte März 2025, als letzter wesentlicher
Schritt im Rahmen der Restrukturierung die New Money
Facility in Höhe von 60 Mio. € an die VARTA AG
und eine ihrer Tochtergesellschaften ausgezahlt werden.
Diese dient in Höhe von 30 Mio. € zur
Rückzahlung des Brückenkreditvertrags.
Aufgrund der noch nicht vollständigen Umsetzung des
Beteiligungsvertrags, der Investorenvereinbarung, der
beiden Verträge zur Regelung der
Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger,
die die New Money Facility gewähren sowie vom
Schuldenschnitt betroffen sind, des New Money Facility
Agreement sowie der Unsicherheit des Erreichens der unter
Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen
angestrebten operativen Budgetziele besteht ein
bestandsgefährdendes
Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes
bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für
die Fähigkeit der VARTA AG und ihrer
Tochtergesellschaften zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs.
2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der
Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im
gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine
Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu
begleichen.
Der Vorstand ist überzeugt, dass die im
Restrukturierungsplan vorgesehenen und vertraglich
geregelten Restrukturierungsmaßnahmen im März
2025 weiter umgesetzt werden, sodass die nachhaltige
Finanzierung der VARTA AG-Gruppe sichergestellt und die
VARTA AG-Gruppe zukunftsfähig aufgestellt wird.
Ellwangen (Jagst), 28. Februar 2025
VARTA Aktiengesellschaft
Vorstandsvorsitzender (CEO) | Finanzvorstand (CFO) | Technikvorstand (CTO) |
- Michael Ostermann - | - Marc Hundsdorf - | - Rainer Hald - |
Wir haben den Konzernabschluss der VARTA
AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst), und ihrer
Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der
Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und
Verlustrechnung, der
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu
den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Konzernlagebericht der VARTA
AKTIENGESELLSCHAFT, der mit dem Lagebericht der
Gesellschaft zusammengefasst ist, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft. Den Unterabschnitt "8.10. Lageberichtsfremde
Angaben" des Abschnitts "Chancen- und Risikobericht" des
Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen
gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des oben genannten Unterabschnitts des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt
hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §
317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von den
Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den europarechtlichen sowie den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß
Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine
verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs.
1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "47.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzern-Anhangs
sowie die Angaben im Abschnitt "8. Chancen- und
Risikobericht", Unterabschnitt "8.6 Finanzielle Risiken"
des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen
Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns
von der erfolgreichen Umsetzung der im
Restrukturierungsplan vorgesehenen und vertraglich
geregelten Restrukturierungsmaßnahmen sowie dem
Erreichen der unter Berücksichtigung dieser
Maßnahmen angestrebten operativen Budgetziele
abhängig ist.
Wie im Abschnitt "47. Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag" des Konzern-Anhangs und im Abschnitt
"Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "8.6
Finanzielle Risiken" des Konzernlageberichts dargelegt,
zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an
der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein
bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322
Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Im Rahmen unserer Prüfung
haben wir unter anderem die schriftliche Einschätzung
der rechtlichen Berater der Gesellschaft hinsichtlich einer
erfolgreichen Durchführung des Restrukturierungsplans
beurteilt und darüber hinaus auch das von der
Gesellschaft eingeholte Sanierungsgutachten und die
fachliche Qualifikation des externen Gutachters
gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die
im Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen beurteilt und
nachvollzogen, ob die im Sanierungsgutachten dargestellten
Maßnahmen sachgerecht auf der Grundlage dieser
Annahmen abgeleitet wurden. Zudem haben wir anhand von
Gesprächen und Unterlagen den Fortschritt der
Umsetzung des Restrukturierungsplans beurteilt. Unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts
nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben
kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt
"Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit"
beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen
Sachverhalte als die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem
Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
❶ Überprüfung der Werthaltigkeit von
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
❷ Befreiender Schuldbeitritt zu den
Pensionsverpflichtungen der Tochtergesellschaften VARTA
Microbattery GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH &
Co. KGaA
❸ Bilanzielle Abbildung einer möglichen
Rückzahlungsverpflichtung für erhaltene
öffentliche Zuwendungen aus der Förderung des
sog. Important Project of Common European Interest
("IPCEI") on Batteries
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt
strukturiert:
① Sachverhalt und Problemstellung
② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
③ Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte dar:
❶ Überprüfung der Werthaltigkeit von
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
① In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden
in der Konzernbilanz unter dem Bilanzposten "Sachanlagen"
276,8 Mio. € und unter dem Bilanzposten "immaterielle
Vermögenswerte" 89,5 Mio. € (insgesamt 42,1 % der
Bilanzsumme bzw. -294,1 % des Eigenkapitals) ausgewiesen.
Unter den Sachanlagen werden im Wesentlichen technische
Anlagen und Maschinen sowie Anlagen im Bau und geleistete
Anzahlungen ausgewiesen. Die immateriellen
Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen auf
Markenrechte und sonstige immaterielle Rechte sowie auf
Entwicklungskosten. Die Sachanlagen und die immateriellen
Vermögenswerte werden den zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten "Consumer Batteries", "Micro Batteries",
"Lithium-Ion Small Cells", "Lithium-Ion Large Cells Packs",
"Lithium-Ion Battery Packs" und "Energy Storage Systems"
zugeordnet. Die Vermögenswerte werden von der
Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog.
"Impairment-Tests") unterzogen, wenn interne oder externe
Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung hindeuten
oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Grund
für eine in einer früheren Berichtsperiode nach
IAS 36 vorgenommenen Wertminderung vollständig oder
teilweise nicht länger besteht. Im Geschäftsjahr
2023 waren insbesondere die negative wirtschaftliche
Geschäftsentwicklung des Konzerns sowie die
Nichteinhaltung von in einem Konsortialvertrag vereinbarten
Finanzkennzahlen Auslöser für die
Durchführung des anlassbezogenen Werthaltigkeitstests.
Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine
unbestimmte Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung
zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag
jährlich zum 31. Dezember ebenfalls auf Ebene der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt. Da allen
sechs genannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
solche immateriellen Vermögenswerte bzw. ein
Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet waren, ergab
sich hieraus ebenfalls die Notwendigkeit die erzielbaren
Beträge zu ermitteln. Im Rahmen des
Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen
zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem entsprechenden
erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung
des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf
Basis des Fair Values abzüglich etwaiger
Veräußerungskosten. Grundlage der Bewertung ist
dabei regelmäßig der Barwert künftiger
Zahlungsströme der jeweiligen
zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden
mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelt. Dabei
bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und
vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene Unternehmensplanung
des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über
langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei
werden auch Erwartungen über die zukünftige
Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung
makroökonomischer Einflussfaktoren
berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der
gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen
zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des
Werthaltigkeitstests kam es bei der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Lithium-Ion Small
Cells" zu Wertminderungen von insgesamt 222,7 Mio. €,
bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Micro
Batteries" zu Wertminderungen von insgesamt 62,5 Mio.
€ und bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
"Lithium-Ion Battery Packs" zu Wertminderungen von
insgesamt 4,5 Mio. €.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße
von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter
hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme der
jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, des
verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsraten sowie
weiteren Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig
und ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor
diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität
der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die
Vermögens- und Ertragslage des Konzerns war dieser
Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer
Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter
anderem mit Unterstützung unserer internen
Bewertungsspezialisten das methodische Vorgehen zur
Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen.
Dabei haben wir die in den Discounted-Cashflow-Modellen
zugrunde gelegten erwarteten Zahlungsströmen mit der
von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom
Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Unternehmensplanung
des Konzerns abgeglichen sowie umfangreiche
Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den
wesentlichen Werttreibern, die den erwarteten
Zahlungsströmen zugrunde liegen, eingeholt. Um den
bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben
wir die Planungsprämissen der Unternehmenplanung der
gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Darüber hinaus
haben wir einen Abgleich mit allgemeinen und
branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen. Zudem
haben wir die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten
von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass
bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten
Diskontierungszinssatzes und der verwendeten Wachstumsraten
wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese
Weise jeweils ermittelten erzielbaren Betrags haben
können, haben wir uns intensiv mit den bei der
Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes
herangezogenen Parametern beschäftigt und das
Berechnungsschema nachvollzogen. Im Falle des Vorliegens
einer Wertminderung haben wir beurteilt, ob diese auf
sachgerechte Weise auf die der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit zugeordneten Vermögenswerte allokiert wurde.
Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, bei denen
eine für möglich gehaltene Änderung einer
Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts
der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen
würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die
erforderlichen Angaben im Konzern-Anhang erfolgt sind.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Bewertungsparameter und -annahmen liegen unter
Berücksichtigung der verfügbaren Informationen
aus unserer Sicht innerhalb der vertretbaren Bandbreiten.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Sachanlagen
und den immateriellen Vermögenswerten sind in den
Abschnitten 4.10, 5, 7 und 8 des Konzernanhangs enthalten.
① Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden
unter dem Bilanzposten "sonstige langfristige
Vermögenswerte" nach IAS 19 zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Rückerstattungsansprüche aus
Schuldbeitritten in Höhe von 36 Mio. € (4,1 % der
Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Bewertung der
Rückerstattungsansprüche hängt wiederum von
der Werthaltigkeit der einzelnen unmittelbar und mittelbar
gehaltenen Vermögenswerte der schuldbeitretenden
Rechtsträger sowie weiterer zu Gunsten der VARTA
AKTIENGESELLSCHAFT und ihrer Tochterunternehmen abgegebenen
Garantieerklärungen ab. In Bezug auf einen
Schuldbeitritt der Colibri Beratungsgesellschaft mbH,
Fürstenfeldbruck, besteht eine
Vertragserfüllungsgarantie eines Kreditinstitutes in
Höhe von bis zu 4 Mio. € und darüber hinaus
eine nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE,
Wien, auf einen Höchstbetrag von 8 Mio. €. In
Bezug auf einen Schuldbeitritt der VC Pensionen GmbH,
Ellwangen, besteht eine Vertragserfüllungsgarantie
eines Kreditinstitutes in Höhe von bis zu 5 Mio.
€ sowie Garantieerklärungen der VGG Beteiligungen
SE, Wien, mit einem Höchstbetrag von insgesamt 13 Mio.
€. Aufgrund der fehlenden Marktgängigkeit der
einzelnen unmittelbar und mittelbar gehaltenen
Vermögenswerte der schuldbeitretenden
Rechtsträger und der zu Gunsten der VARTA
AKTIENGESELLSCHAFT und ihrer Tochterunternehmen abgegebenen
Garantieerklärungen werden für die angewendeten
Bewertungsmodelle auch nicht am Markt beobachtbare
Parameter herangezogen, weshalb der ermittelte beizulegende
Zeitwert dem Level 3 der IFRS 13 Bewertungshierarchie
zuzuordnen ist. Diese Parameter können Daten
enthalten, die in Form von Näherungswerten unter
anderem aus historischen Daten ermittelt werden. Auf Basis
Ergebnis der Bewertung der
Rückerstattungsansprüche gehen die gesetzlichen
Vertreter zum Bilanzstichtag von deren Werthaltigkeit aus.
Die zu bewertenden Rückerstattungsansprüche
unterliegen in diesem Zusammenhang aufgrund einer
geringeren Objektivierbarkeit sowie den zugrundeliegenden
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der
gesetzlichen Vertreter einem erhöhten
Bewertungsrisiko. Da die angewendeten Schätzungen und
Annahmen, insbesondere solche mit Bezug auf Zinsen und
Zahlungsströme, sowie die angewendeten
Bewertungsmethoden gegebenenfalls wesentliche Auswirkungen
auf die Bewertung dieser Rückerstattungsansprüche
und auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns
haben können, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer
Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns
durch Einsichtnahme in die der Transaktion zugrunde
liegenden vertraglichen Grundlagen ein Verständnis
über die Transaktionen verschafft. Darauf aufbauend
haben wir die von der Gesellschaft angewendeten
Bewertungsmodelle und das diesen zugrundeliegende
methodische Vorgehen gewürdigt. Weiterhin haben wir
unter anderem die von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeholte
Angemessenheitsbeurteilungen zum Wertansatz der unmittelbar
und mittelbar gehaltenen Vermögenswerte der
schuldbeitretenden Rechtsträger und die fachliche
Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Im
Rahmen dieser Würdigung haben wir Arbeitspapiere der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingesehen und
insbesondere die angewendeten Schätzungen und Annahmen
der gesetzlichen Vertreter hinterfragt.
Auf Basis der von uns durchgeführten
Prüfungshandlungen konnten wir uns davon
überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Methoden und Annahmen zur Bewertung von
Rückerstattungsansprüchen aus Schuldbeitritten
insgesamt geeignet sind.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den
Rückstellungen für Pensionen und den
Rückerstattungsansprüchen aus Schuldbeitritten
sind in den Abschnitten 4.11, 5, 15, 21.2 und 40.1 des
Konzernanhangs enthalten.
① Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden
sonstige betriebliche Erträge aus Zuwendungen der
öffentlichen Hand im Rahmen eines sog. Important
Project of Common European Interest ("IPCEI") on Batteries
für projektbezogene Förderungen in Höhe von
38,5 Mio. € (4,4 % der Konzernumsatzerlöse bzw.
151 % des Konzern-EBITDA) ausgewiesen. Die Zuwendungen
werden unter der Auflage verschiedener Nebenbedingungen
gewährt und sind gemäß den
Förderbescheiden grundsätzlich nicht
rückzahlbar. Eine etwaige
Rückzahlungsverpflichtung kann im Rahmen einer
Mittelverwendungsnachweisprüfung durch den
Fördermittelgeber oder eine Preisprüfung durch
eine Preisprüfstelle entstehen. Daneben können
Rückzahlungsverpflichtungen entstehen sofern der
Kapitalwert aller mit dem Projekt verbundenen
Zahlungsströme nach Steuern (einschließlich
Investitionen, jedoch ohne Zuwendungsauszahlungen und
Finanzierungszahlungsströme) in einer Nachkalkulation
den im Rahmen einer Vorkalkulation ermittelten Kapitalwert
positiv übersteigt (Claw-back Mechanismus). Auf Basis
der vorgenommenen Würdigung und der von der
Gesellschaft durchgeführten Projektbewertung ist nach
Einschätzung der gesetzlichen Vertreter keine
Rückerstattungsverbindlichkeit zu erfassen, da es sich
aus ihrer Sicht ausschließlich um
förderfähige Kostenarten handelt und die
einzelnen Förderprojekte auf Basis der
durchgeführten Projektbewertungen unter
Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zahlungsströme
nach Steuern den im Rahmen einer Vorkalkulation ermittelten
Kapitalwert nicht positiv übersteigen.
Die Ermittlung der förderfähigen Kostenarten
unterliegt einer Reihe ermessenbehafteter Schätzungen
und Annahmen. Hierzu zählt insbesondere die Ableitung
von angemessenen Personalkostensätzen und
Gemeinkostenzuschlagssätzen. Auch die Ermittlung des
Kapitalwerts der mit dem Förderprojekt verbundenen
Zahlungsströme nach Steuern unterliegt
ermessenbehafteter Schätzungen und Annahmen, die
insbesondere mit der zutreffenden Ableitung künftiger
Zahlungsströme zusammenhängen. Da die
angewendeten Schätzungen und Annahmen gegebenenfalls
wesentliche Auswirkungen auf die Beurteilung des Ansatzes
einer Rückerstattungsverpflichtung und auf die
Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben
können, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer
Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns
durch Einsichtnahme in die Förderbescheide und uns
vorgelegten Projektberichte ein Verständnis über
den Umfang und die Art der förderfähigen
Kostenarten verschafft. Zudem haben wir gemeinsam mit
unseren internen Spezialisten der Grundsatzabteilung
für internationale Rechnungslegung eine etwaige
bilanzielle Abbildung einer
Rückerstattungsverpflichtung gewürdigt. Weiterhin
haben wir gemeinsam mit unseren internen Spezialisten
für förderrechtliche Beratung das methodische
Vorgehen der Gesellschaft zur Ableitung der
förderfähigen Kostenarten und insbesondere von
Personalkostensätzen und
Gemeinkostenzuschlagssätzen sowie zur Projektbewertung
nachvollzogen. Darauf aufbauend haben wir die
Angemessenheit der Ermittlung von förderfähigen
Kostenarten und insbesondere von Personalkostensätzen
und Gemeinkostenzuschlagssätzen gewürdigt. Zudem
wurden uns von der Gesellschaft Informationen zu den
anhängigen Fördermaßnahmen, den
durchgeführten Projektbewertungen sowie den
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich
eines möglichen Ausgangs der
Rückforderungsverfahren in schriftlicher Form zur
Verfügung gestellt und von uns gewürdigt. Damit
einhergehend haben wir uns die zugrundeliegenden Annahmen,
die den Projektbewertungen und den Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter zugrunde liegen, sowie die
rechtliche Würdigung des Sachverhalts erläutern
lassen und anhand der zugrundeliegenden Nachweise
nachvollzogen. Wir haben zudem an Besprechungen zwischen
den Projektleitern der Gesellschaft und des
Fördermittelgebers teilgenommen, um die aktuellen
Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter geführt
haben, nachzuvollziehen. Im Rahmen unserer Prüfung
haben wir zudem beurteilt, ob die Voraussetzungen für
ein Unterlassen einer Rückstellungsbildung
erfüllt sind und die zugrundeliegenden
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sachgerecht
sind.
Auf Basis der von uns durchgeführten
Prüfungshandlungen konnten wir uns davon
überzeugen, dass die Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter zu einer nicht bestehenden
Rückerstattungsverpflichtung hinreichend
begründet und dokumentiert sind.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den erhaltenen
öffentlichen Zuwendungen aus der Förderung des
sog. Important Project of Common European Interest
("IPCEI") on Batteries sind in den Abschnitten 4.12, 5, 15,
29 und 33 des Konzernanhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen
Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen den von uns vor dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks erlangten Unterabschnitt "8.10.
Lageberichtsfremde Angaben" des Abschnitts "Chancen- und
Risikobericht" des Konzernlageberichts als nicht inhaltlich
geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem
― |
die von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
― |
den von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB |
― |
alle uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen
Informationen
― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie
sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung
dieser Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben,
um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h.
Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es
besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der
Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht
keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu
können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns
zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
― |
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
― |
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die
Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen
eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern
einschlägig, die zur Beseitigung von
Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den
für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der
Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen
Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine
Prüfung mit hinreichender Sicherheit
durchgeführt, ob die in der Datei
VARTA_KA+KLB_ESEF-2023-12-31.zip enthaltenen und für
Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im
Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den
Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische
Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen
Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen
gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung
nur auf die Überführung der Informationen des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das
ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben
enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei
enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben
genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der
Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen
den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische
Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie
unsere im voranstehenden "Vermerk über die
Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum
beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei
Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben
enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben
genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
― |
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. |
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind
verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen
mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des §
328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung
des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328
Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachten, um die Erstellung der
ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs.
1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Prozesses der Erstellung der
ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
Verstößen gegen die Anforderungen des § 328
Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben
wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
― |
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juli 2023 als
Konzernabschlussprüfer gewählt.
Wir wurden am 21. September 2023 vom Aufsichtsrat
beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem
Geschäftsjahr 2022 als Konzernabschlussprüfer der
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst), tätig.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang
mit dem geprüften Konzernabschluss und dem
geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften
ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format
überführte Konzernabschluss und
Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister
einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische
Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des
geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an
deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die
Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser
darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit
den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften
ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Denis Etzel.
Stuttgart, den 28. Februar 2025
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Denis Etzel | ppa. Christian Derosa |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Der Berichtszeitraum für diese
Nachhaltigkeitserklärung ist der 1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023 und stimmt, sofern nicht anderweitig
beschrieben, mit dem Berichtszeitraum für den
Jahresabschluss des Unternehmens überein. Die
Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter
Basis analog zum Konsolidierungskreis des
Konzernabschlusses verfasst. Der Konsolidierungskreis
umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt
oder indirekt kontrolliert. Details zu den einbezogenen
Unternehmen finden sich im Geschäftsbericht (siehe
Kapitel 4).
Die Nachhaltigkeitserklärung wird im März 2025
veröffentlicht und ist auch in englischer Sprache
verfügbar. Im Falle von Abweichungen hat die deutsche
Version des Dokuments Vorrang vor der englischen
Übersetzung. Diese Nachhaltigkeitserklärung
enthält Aussagen zur zukünftigen
Geschäftsentwicklung des VARTA AG Konzerns ("VARTA
AG"). Diese Aussagen beruhen auf Annahmen über die
Entwicklung des wirtschaftlichen, politischen und
rechtlichen Umfelds in einzelnen Ländern,
Wirtschaftsregionen und Märkten, die auf Basis der
verfügbaren Informationen getroffen wurden und die das
Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als
realistisch erachtet hat. Die gegebenen Einschätzungen
beinhalten gewisse Risiken und die tatsächlichen
Entwicklungen können von den prognostizierten
abweichen. Alle Änderungen wesentlicher Parameter in
Bezug auf die wichtigsten Absatzmärkte der VARTA AG
oder alle wesentlichen Verschiebungen von Wechselkursen,
Energie und anderen Rohstoffen oder der Lieferung von
Teilen, die für das Unternehmen relevant sind, werden
sich entsprechend auf die Geschäftsentwicklung der
VARTA AG auswirken.
Darüber hinaus kann es zu Abweichungen von der
erwarteten Geschäftsentwicklung kommen, wenn sich die
in dieser Nachhaltigkeitserklärung dargestellten
Einschätzungen zu den Einflussfaktoren der
nachhaltigen Wertsteigerung sowie zu Chancen und Risiken
anders als zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erwartet
oder zusätzlich entwickeln. Die
Nachhaltigkeitserklärung beinhaltet wesentliche
Informationen zu den Unternehmen der VARTA AG sowie der
vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die vor-
und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde,
insbesondere im Zuge der Bewertung der Wesentlichkeit sowie
zur Erfüllung der Sorgfaltsplicht und
Berichterstattungsvorgaben, einbezogen.
Die Angaben zu den nichtfinanziellen Erklärungen
sind in den entsprechenden Abschnitten der
Nachhaltigkeitserklärung zu finden und wurden in
Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting
Initiative erstellt. Der nichtfinanzielle Bericht dient der
Erfüllung der Offenlegungsanforderungen des deutschen
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG).
Ausgewählte Kennzahlen wurden einer externen
Prüfung unterzogen und sind mit
*** oder entsprechendem Hinweis gekennzeichnet.
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser
Nachhaltigkeitserklärung an ausgewählten Stellen
das generische Maskulinum verwendet. Diese Form wird
ebenfalls für Unternehmenssubjekte wie Lieferanten
oder Kunden verwendet. Die verwendeten
Personenbezeichnungen beziehen sich - sofern nicht anders
kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter.
In den letzten Jahren hat die VARTA AG Maßnahmen
zur Verbesserung seiner Nachhaltigkeitsleistung
eingeleitet, indem die Environment-, Social- und
Governance-Strategie (ESG) konsequent weiterentwickelt
wurde. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, entsprechende
Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei
unseren Geschäftspartnern zu integrieren. Dies ist
Teil unserer nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten
(Due Diligence), um sicherzustellen, dass das Unternehmen
und seine Lieferkette die aktuellen und zukünftigen
Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten und den steigenden
Kundenanforderungen hinsichtlich nachhaltigerer Produkte
gerecht werden.
Unsere stetigen Bemühungen haben in der Branche
Anerkennung gefunden: Das ESG-Risiko-Rating Sustainalytics
hat die VARTA AG das Abzeichen "ESG Industry Top Rated for
2024" verliehen. Im Laufe der letzten drei Jahre haben wir
uns schrittweise auf einen Wert von 14.5 (Stand Januar
2024) verbessert und sind damit von einem "mittleren
Risiko" zu einem "geringen Risiko" für wesentliche
finanzielle Auswirkungen von ESG-Faktoren
übergegangen. Darüber hinaus wurden wir im MSCI
ESG-Rating von BBB auf A heraufgestuft. Die VARTA AG
zählt 2024 zudem zu den besten 5 % aller Unternehmen,
die von einem weltweit anerkannten,
branchenübergreifenden Nachhaltigkeitsrating bewertet
wurden.
Im Bestreben nach einer nachhaltigen Zukunft legen wir
großen Wert darauf, über die ESG-Erfolge und
laufenden Initiativen transparent zu berichten. Wir
bekennen uns zur Science-Based Targets Initiative (SBTi)
und setzen uns ehrgeizige Ziele nach dem 1,5-Grad-Pfad. Wir
haben eine gründliche Bewertung unserer
Treibhausgasemissionen der gesamten
Wertschöpfungskette gemäß den Richtlinien
der ISO 14064 durchgeführt. Diese Verifizierung
unterstreicht das Engagement für eine transparente
Berichterstattung unseres Corporate Carbon Footprints
(CCF), um Stakeholdern einen umfassenden Einblick in unsere
Umweltauswirkungen zu bieten. Unsere Bemühungen wurden
extern durch das Carbon Disclosure Project (CDP) mit einer
Aufstufung von einem C- auf ein B-Rating gewürdigt.
Diese Anerkennung belegt unsere Anstrengungen für
Offenlegung und Transparenz und zeigt die proaktive Haltung
bei der Bewältigung von klimabezogenen Risiken und
Chancen. Weiterhin ist die Dateninfrastruktur im Bereich
Wassermanagement erheblich verbessert worden. Mit dieser
robusten Grundlage planen wir, Ziele für den Bereich
Wasser zu setzen und so eine effiziente und nachhaltigere
Wasserpraxis in Zukunft sicherzustellen.
Die VARTA AG hat sich einer kritischen und
unabhängigen Auditierung der Arbeitsbedingungen, der
Sicherheit am Arbeitsplatz und anderer sozialer und
ökologischer Aspekte unterzogen, um die von uns
ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen. 100 %
der Produktionsstandorte wurden im November 2022 nach den
Workplace Conditions Assessment Standards auf die
Einhaltung der Anforderungen verschiedener Umwelt- und
Sozialaspekte geprüft. Alle auditierten Standorte
erreichten einen Workplace Performance Index von mehr als
85 % und erzielten damit ein "sehr gutes" Gesamtergebnis.
Der Hauptstandort Ellwangen wurde 2023 erneut auditiert und
konnte das Ergebnis durch die Umsetzung gezielter
Maßnahmen auf 98 % verbessern.
Als Anerkennung für unsere Leistungen im sozialen
Bereich wurde der VARTA AG der Social Responsibility Award
2023 von Laerdal Medical verliehen. Wir sind seit 2014 der
Hauptlieferant für Batterien des Anbieters von
Schulungs-, Bildungs- und Therapieprodukten für
medizinische Ausbildungen. Gründe für die
Auszeichnung waren insbesondere die Ergreifung von
Maßnahmen im Einklang mit internationalen
Rahmenwerken, darunter die Umsetzung der UN-Leitprinzipien
für Wirtschaft und Menschenrechte, der
OECD-Leitsätze sowie der UN Sustainable Development
Goals. Wir tragen damit auch zu den von Laerdal gesetzten
Nachhaltigkeitszielen bei. Darüber hinaus hat VARTA im
Jahr 2023 zum ersten Mal einen eigenen
Lieferantenwettbewerb gestartet, um detailliertere
Einblicke in das Engagement der Lieferanten im Bereich
Nachhaltigkeit zu erhalten (siehe Kapitel 3.2 Abschnitt
Supplier Sustainability Awards) und Lieferanten zur
Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung zu
motivieren sowie zu incentivieren.
Eine gute Unternehmensführung mit
verantwortungsbewusstem und weitsichtigem Handeln ist eine
wesentliche Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg. In
diesem Zusammenhang bildet der VARTA AG-Verhaltenskodex die
Grundlage für unsere Interaktion mit internen und
externen Stakeholdern. Die VARTA AG ist die
Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe und basiert auf
einem dualistischen System. Gemäß dem deutschen
Aktiengesetz (AktG) besteht es aus dem Aufsichtsrat und dem
Vorstand. Diese beachten die Grundsätze des Deutschen
Corporate Governance Kodex und geben jährlich die
Erklärung zur Unternehmensführung ab. Das
Dokument wird über die Website der VARTA AG unter
https://www.varta-ag.com/de/investoren/corporate-governance
veröffentlicht. Nachhaltigkeit ist in der gesamten
Struktur bei der VARTA AG-Gruppe verankert und wird im
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie im Vorstand
durch den Technikvorstand vertreten. Der
Prüfungsausschuss gestaltet und überwacht das
Management der Auswirkungen der Organisation auf die
Wirtschaft, die Umwelt - einschließlich des Klimas -
und die Menschen. Der Aufsichtsrat berät und
kontrolliert den Vorstand im Rahmen der
Unternehmensführung. Die Gesamtverantwortung für
die strategische Ausrichtung zur Einhaltung und
Überwachung der Nachhaltigkeitsaktivitäten liegt
beim Vorstand der VARTA AG. Er überwacht die Strategie
in Bezug auf die Gestaltung der Prozesse, Festlegung und
Erreichung der Ziele und die Zuweisung von Ressourcen
für deren Umsetzung. Damit fällt die Aufgabe der
Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen in
die Zuständigkeit des Vorstands der VARTA AG. Für
mehr als 60 % der relevanten Vorstandsmitglieder ist die
variable Vergütung mit ESG-Kriterien verknüpft.
Der Restrukturierungsvorstand unterliegt nicht dem
Vergütungssystem für Vorstände und somit
auch nicht der darin enthaltenen Anreizsysteme. Die
ESG-Variable des Vorstandssprechers und des
Technikvorstands macht 10 % der individuellen Ziele im Jahr
2023 aus. Inhalte dieser individuellen Ziele sind u.a. die
Nachhaltigkeitsperformance in ESG-Ratings, das Management
und die Überwachung der THG-Emissionen. Die
Genehmigung und Aktualisierung der Anreizsysteme fallen in
den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats. Weitere
allgemeine Informationen zum Vorstand und Aufsichtsrat
finden sich im Geschäftsbericht im Kapitel Leitung und
Kontrolle sowie in Kapitel 3.1 Abschnitt
Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit.
Angaben über die Aufsichtsratvergütungen sowie
die Vorstandsvergütungen im Jahr 2023 sind im
Vergütungsbericht der VARTA AG dargestellt und unter
https√/www.varta-ag.com/de/investoren/veroeffentliehungen
abrufbar.
Die Überwachung der Umsetzung der Strategie
fällt in den Zuständigkeitsbereich der Leiter der
jeweiligen Standorte. Auf Abteilungsebene sind die
Führungskräfte für die Umsetzung
entsprechender Maßnahmen in ihrem Bereich
verantwortlich. Die eigens eingerichtete
Nachhaltigkeitsabteilung ist für die Leitung der
Nachhaltigkeitsaktivitäten und deren
unternehmensweiten Umsetzung zuständig. Die
Nachhaltigkeitsabteilung erstattet dem Vorstand direkt
Bericht über ihre Zusammenarbeit mit den
zuständigen Abteilungen in Bezug auf die wesentlichen
Auswirkungen, Chancen und Risiken sowie die Wirksamkeit der
beschlossenen Strategien, Maßnahmen, Parameter und
Ziele. Inhalte der Berichte sind insbesondere die Prozesse
zur Eindämmung des Klimawandels und Informationen zur
Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit.
Auf operativer Ebene treffen sich regelmäßig
abteilungsübergreifende Vertreter, um fortlaufende
Projekte zu koordinieren und neue zu initiieren. An allen
Standorten spielen auch die Mitarbeitenden eine wichtige
Rolle beim Vorantreiben der Nachhaltigkeit, indem sie Ideen
oder Initiativen an die Nachhaltigkeitsabteilung
herantragen.
Für die Umsetzung von Projekten wie die Reduktion
von Treibhausgasemissionen und die weitere Verbesserung der
Nachhaltigkeitsperformance im sozialen Bereich steht der
Nachhaltigkeitsabteilung ein eigenes Budget zur
Verfügung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat tragen
die Hauptverantwortung für die ESG-Integration in die
Unternehmensstrategie.
Das hohe Qualitätsniveau der auf dem Weltmarkt
erhältlichen Produkte ist das Ergebnis einer
umfassenden Qualitäts- und Nachhaltigkeitspolitik.
Voraussetzung für ihre wirksame Anwendung sind
robuste, kontrollierte Prozesse und die Einhaltung
rechtlicher und gesetzlicher Anforderungen. Um dieses Ziel
zu erreichen, wurde das globale VARTA AG-Managementsystem
eingeführt. Es betrachtet Risiken und Chancen und
gewährleistet gleichzeitig die bestmögliche
Erfüllung der Anforderungen durch die Beteiligten. Das
VARTA AG-Managementsystem ist hierarchisch aufgebaut. Das
Managementhandbuch (Ebene 0) und die globalen Prozesse
(Ebene 1) sind für alle Standorte verbindlich. Wir
streben eine globale Harmonisierung aller Prozesse
über alle Standorte hinweg an. Weltweit verbindliche
Vorgaben werden durch globale Regeln festgelegt.
Standortspezifische Ergänzungen können durch
lokale Prozesse (Ebene 2) vorgenommen werden. Diese
Ergänzungen sind speziell für Bereiche
erforderlich, für die es keine globalen Richtlinien
gibt. Lokale Prozesse dürfen aber keinesfalls im
Widerspruch zu globalen Richtlinien der Ebene 1 stehen. Im
Zweifelsfall gilt die globale Regel. Ebene 3 umfasst lokale
Dokumente von begrenztem Umfang oder Reichweite wie
Arbeitsanweisungen, Fertigungsanweisungen,
Prüfanweisungen, Kontrollpläne, Spezifikationen,
Zeichnungen, Datenblätter, Schulungsunterlagen und
Vorlagen. Das Managementsystem der VARTA AG-Gruppe wird
zentral gesteuert. Die Steuerung umfasst die folgenden
Aktivitäten:
― |
Strukturierung, Umsetzung und Überwachung des Managementsystems |
― |
Überprüfung des globalen Managementsystems, einschließlich der Beiträge der internen Interessengruppen |
― |
Steuerung und Überwachung des globalen internen Auditprogramms |
Gegenwärtig werden die bestehenden Lokalen
Managementsysteme in den Tochtergesellschaften der VARTA AG
unter dem globalen VARTA AG-Managementsystem
zusammengeführt. Dieses Vorgehen folgt dem
Managementhandbuch, das eine mehrstufige Einführung
globaler Prozesse vorsieht. Die lokalen Prozesse und
Regelungen bleiben so lange gültig, bis der
Übergang zu den globalen Prozessen abgeschlossen ist.
Die Welt steht vor großen ökologischen und
sozialen Herausforderungen. Wir stellen uns diesen
Herausforderungen, indem das Unternehmen Lösungen
anbietet, die ein unabhängiges Leben ermöglichen
und die Energie- und Mobilitätswende unterstützen
(siehe Kapitel 1.1.1.1.2 Strategie und Ziele).
Als Vorreiter und Innovator, der im Einklang mit
sozialen, ökologischen und ökonomischen Werten
agiert, setzen wir uns für faire und gerechte
Geschäftspraktiken ein. Die Schonung von Ressourcen
durch sparsamen Materialeinsatz sowie die kontinuierliche
Steigerung der Produktleistung und -Sicherheit sind
für die VARTA AG-Gruppe von größter
Bedeutung. Wir richten unser Handeln an internationalen
Rahmenwerken aus, die einen globalen Kontext für
unsere Nachhaltigkeitsbemühungen darstellen und die
Unternehmensziele und -praktiken leiten. Wir arbeiten nach
UN-, OECD- und ILO-Richtlinien und unterstützen die
Leitprinzipien des UN Global Compact sowie die amfori
Business Social and Compliance Initiative (BSCI), das
Carbon Disclosure Project (CDP), die Science Based Target
initiative (SBTi) und die UN Sustainable Development Goals
(SDGs).
Auf Unternehmensebene ermöglichen unsere fünf
Nachhaltigkeitsziele die Umsetzung der
Nachhaltigkeitsstrategie. Sie dienen als Kompass für
die Bewertung der aktuellen und zukünftigen Leistung.
Die Identifizierung wesentlicher Themen bietet Orientierung
für die Priorisierung von Maßnahmen und
prägt somit die Nachhaltigkeitsstrategie des
Unternehmens. Policies dienen als Leitlinie und
Arbeitsanweisung, um das Verhalten unserer Mitarbeitenden
auf das Erreichen der Ziele auszurichten. Die Policies in
allen ESG-Bereichen werden in den entsprechenden Kapiteln
detailliert beschrieben.
Von den Vereinten Nationen wurden 17 Ziele für
nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals
SDGs) festgelegt, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden
sollen. Basierend auf zehn universellen Prinzipien und den
Zielen für nachhaltige Entwicklung verfolgt der UN
Global Compact die Vision einer inklusiveren und
nachhaltigen Wirtschaft, die allen Menschen, Gemeinschaften
und Märkten heute und in Zukunft zugutekommt.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten liegt
ein besonderes Augenmerk auf den zehn Prinzipien des UN
Global Compact. Wir verpflichten uns, die international
proklamierten Menschenrechte zu unterstützen (Prinzip
1) und sicherzustellen, dass unsere Aktivitäten keine
Menschenrechtsverletzungen verursachen (Prinzip 2). Zudem
setzen wir uns für die Vereinigungsfreiheit (Prinzip
3), die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit
(Prinzip 4 & 5) sowie die Beseitigung von
Diskriminierung am Arbeitsplatz ein (Prinzip 6). Im
Umweltbereich unterstützen wir einen vorsorgenden
Ansatz (Prinzip 7) und ergreifen Initiativen zur
Förderung einer größeren
Umweltverantwortung (Prinzip 8). Darüber hinaus
fördern wir aktiv die Entwicklung und Verbreitung
umweltfreundlicherer Technologien (Prinzip 9).
Schließlich bekennen wir uns dazu, gegen jegliche
Form von Korruption, einschließlich Erpressung und
Bestechung, anzukämpfen (Prinzip 10).
Die VARTA AG Gruppe unterstützt die genannten
internationalen Rahmenwerke und hat fünf SDGs
identifiziert, die in einem starken Bezug zu unseren
Geschäftsaktivitäten stehen. Um unser Engagement
für die SDGs zu demonstrieren, haben wir 2023 am UN
Global Compact Climate Change Accelerator Programm
teilgenommen. Im Rahmen des Programms konzentrieren wir uns
auf das SDG 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", um eine
solide Grundlage für geplante Maßnahmen zur
Eindämmung des Klimawandels zu schaffen. Unsere
Klimaschutzmaßnahmen sind integraler Bestandteil der
Unternehmensstrategie und werden durch ein umfassendes
Klimamanagementsystem gesteuert. In diesem Kontext bekennen
wir uns zur Erreichung eines wissenschaftsbasierten
"Near-term targets" im Einklang mit einem 1,5 Grad-Pfad
nach der Science Based Target initiative (SBTI). Durch
ambitionierte Ziele beim Klimaschutz setzen wir
Maßstäbe. Wir unterstützen das SDG 7 durch
unsere Produkte und Geschäftsaktivitäten und
fördern den Übergang zu einer kohlenstoffarmen
Wirtschaft. Die VARTA AG Gruppe bezieht bereits im
Berichtsjahr an den größten
Produktionsstätten zu 100 % Strom aus erneuerbaren
Quellen und steigerte die Eigenerzeugung von emissionsarmer
Elektrizität aus PV-Anlagen um das Siebenfache. Um
menschenwürdige Arbeit für alle zu schaffen (SDG
8), entwickeln wir ständig Sorgfaltspflichtenprozesse
weiter und halten hohe Standards ein. Die VARTA AG
fördert Innovationen (SDG 9), um den technologischen
Fortschritt voranzutreiben. Um nachhaltigere Konsum- und
Produktionsmuster zu unterstützen (SDG 12), wollen wir
die Ressourceneffizienz maximieren. Durch den Einsatz von
Ökobilanzen als Instrument zur Unterstützung der
Entscheidungsfindung streben wir nach einer Verringerung
der negativen Umweltauswirkungen und Verbesserung der
Nachhaltigkeitsperformance. Im Jahr 2024 werden wir am SDG
Innovation Accelerator for Young Professionals des UN
Global Compact teilnehmen, um weiter an innovativen
Lösungen zu arbeiten, die im Einklang mit den SDGs
stehen. Weitere Details zum Beitrag zu den internationalen
Rahmenwerken finden sich in den entsprechenden
Themenkapiteln.
Die Festlegung übergreifender Ziele auf
Unternehmensebene trägt dazu bei, die internationalen
Rahmenbedingungen auf Unternehmensebene erfolgreich
umzusetzen. Die Ziele geben die Richtung für ein
Unternehmen vor, während die Policies die Regeln und
Richtlinien zur Erreichung dieser Ziele vorgeben. Um den
Fortschritt zu messen, werden Ziele mit Kennzahlen und
Vorgaben definiert, welche während ihrer Umsetzung
kontinuierlich überwacht werden (siehe Abschnitt
Nachhaltigkeitsperformance in diesem Kapitel).
Ziel 1: Zukunft gestalten | Alles bei VARTA ist von dem Streben nach einer besseren Lebensqualität für künftige Generationen bestimmt |
Ziel 2: Aufrichtige Verantwortung für die Menschen | Ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs von VARTA sind die Mitarbeiter und alle Akteure der Lieferkette |
Ziel 3: Vielfalt und Chancengleichheit | Vielfalt ist der Schlüssel zur Erfüllung der Bedürfnisse der Kunden. Lieferanten und weiterer Interessengruppen von VARTA |
Ziel 4: Aufrichtige Verantwortung für den Planeten | VARTA engagiert sich für den Planeten Daher will das Unternehmen die Kompetenzen innerhalb seiner Lieferkette erhöhen, um sie mit VARTAs Umweltambitionen in Einklang zu bringen |
Ziel 5: Streben nach Energieeffizienz | VARTA ist ständig bestrebt, den Einsatz von Ressourcen in den Produktionsprozessen zu optimieren und die Energieeffizienz seiner Produkte zu erhöhen |
Fortschritte sowie die Wirksamkeit von Maßnahmen
werden unter anderem durch die Erfassung von Kennzahlen
überwacht.
2023 | 2022 | TREND | |
Ausgaben der Forschung & Entwicklung/Umsatz (in %) | 3,3 % | 2,9 % | positiv |
Erstanmeldung von geschützten Rechten | 21 | 21 | gleichbleibend |
Förderprojekte | 47 | 42 | positiv |
Produktionsstandorte gemäß ISO 9001 zertifiziert (in %) | 100,0 % | 100,0 % | gleichbleibend |
Strafen oder rechtliche Verfahren in Bezug auf Produktsicherheit, Marketing oder Kennzeichnung | 0 | 0 | gleichbleibend |
2023 | 2022 | TREND | |
Anzahl der neuen Beschäftigten | 192 | 534 | rückläufig |
Ausbildungsstunden an den deutschen Standorten (in h) | 137.008 h | 138.045 h | rückläufig |
Beschäftigte, welche zu Nachhaltigkeitsthemen geschult wurden | 1.433 | 179 | positiv |
Mitarbeitende nach Vertragsart (in %) | Befristet: 1,9 %
Unbefristet: 98,1 % |
Befristet: 12 %
Unbefristet: 88 % |
N/V |
Anzahl der Ausbildungsberufe und dualen Studiengänge | 14 | 14 | gleichbleibend |
Produktionsstandorte mit WCA-Audit (in %) | 100,0% | 100 % | gleichbleibend |
Beschäftigte, die von Arbeitnehmervertretern repräsentiert werden (in %) | 94,1 % | 92% | positiv |
Lost Time lnjury (LTΓ **) Severity Rate | 0,1 | 0.11 | gleichbleibend |
Lost Time Injury Rate (LTIR ***) | 13,3 | 12 | rückläufig |
Meldungen, welche über den Beschwerdemechanismus eingegangen sind | 0 | 0 | gleichbleibend |
Durchschnittlicher Anteil lokaler Beschaffung (in %) | 53,5 % | 51% | positiv |
Fokuslieferanten, die den VARTA AG Supplier Code of Conduct unterzeichnet haben oder ein Äquivalent zur Verfügung gestellt haben (in %) | 96,5 % | 84% | positiv |
Beschaffungsvolumen bei Fokuslieferanten (in %) | 34,9 % | 39% | positiv |
Anteil anvisierter Lieferanten, welche nach amfori BSCI oder einem gleichwertigen Standard auditiert sind (in %) | 68,3 % | 42% | positiv |
** Kennzahl umfasst ausschließlich
Produktionsstandorte
2023 | 2022 | TREND | ||
Geschlechterverteilung (in %) | Weiblich | 43,8 % | 43% | positiv |
Männlich | 56,2 % | 57% | ||
Altersstruktur (in %) | <30 Jahre | 17,6 % | 21% | N/V |
30-50 Jahre | 55,8 % | 39% | ||
>50 Jahre | 26,6 % | 40% | ||
Regionale Verteilung (in %) | Europa | 83,8 % | 82% | N/V |
Asien | 15,8% | 17% | ||
Nordamerika | 0,4 % | 0,4 % | ||
Nationalitäten | 54 | 48 | positiv | |
Beschäftigte, deren Nationalitäten von dem Land des Standorts abweicht (in %) | 11,3 % | 11% | gleichbleibend | |
Arbeitnehmer, die unter Tarifverträge fallen oder mit solchen harmonisiert sind (in %) *** | 94,7 % | 96% | rückläufig |
2023 | 2022 | TREND | |
Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 71,4 % | 71% | positiv |
Anteil erneuerbarer Energien an der Stromnutzung (in %) | 94,0 % | 93% | positiv |
Anteil des Gesamtwasserverbrauchs an der Wasserentnahme (in %) | 13,0% | N/V | N/V |
Recyclinganteil der Abfälle (in %) | 61,0 % | 58% | positiv |
Recyclinganteil nicht gefährlicher Abfälle (in %) | 80,6 % | N/V | N/V |
Anteil thermisch verwerteter nicht gefährlicher Abfälle (in %) | 13,8% | N/V | N/V |
Anteil an deponierten nicht gefährlichen Abfällen (in %) | 5,6 % | N/V | N/V |
Nach IS0 14001 zertifizierte Produktionsstätten (in %) | 100,0 % | 100 % | gleichbleibend |
Relevante Abfallwirtschaftsunternehmen, die die Abfallrichtlinie akzeptiert haben (in %) | 97,5 % | 93% | positiv |
CDP-Score | B | C | positiv |
Ellwangen Scope 1 & 2 (in tCO 2eq *) | 1.514 | 1.680 | positiv |
Nördlingen Scope 1&2 (in tCO 2eq *) | 1.282 | 1.458 | positiv |
Dischingen & Neunheim Scope 1&2 (in tCO 2eq *) | 749 | 864 | positiv |
Brasov Scope 1&2 (in tCO 2eq *) | 396 | 1.151 | positiv |
Batam Scope 1&2 (in tCO 2eq *) | 1.195 | 1.374 | positiv |
2023 | 2022 | TREND | |
Regelmäßiges Energieaudit an europäischen Produktionsstandorten (in %) | 100,0 % | 100,0% | gleichbleibend |
Anteil des nach ISO 50001 auditierten Gesamtenergieverbrauchs (in %) | 76,3 % | 75,5 % | positiv |
Veränderung des Gesamtenergieverbrauchs zum Vorjahr (in %) | -17,0 % | +5,8 % | positiv |
Veränderung der Energieintensität zum Vorjahr (in MWh/Mio. €) (in %) | -14,5 % | +18,4 % | positiv |
Seit der Gründung des Unternehmens ist der
Pioniergeist der VARTA AG-Gruppe eine treibende Kraft bei
der Entwicklung der Energielösungen von morgen. Die
zentralen Markenpfeiler der VARTA AG - Explorer,
Performance, Tomorrow - ebnen den Weg in die Zukunft. Wir
möchten als Innovator verstanden werden, der die Welt
von morgen aktiv gestaltet und die Entwicklung von
Technologien und Angeboten zur Lösung
gesellschaftlicher Herausforderungen ermöglicht. Die
Speicherung von kohlenstoffarmem Strom und die
Elektrifizierung der Mobilität sind für die
Energiewende von entscheidender Bedeutung.
Die Energiespeichersysteme der VARTA AG ermöglichen
es jedem einzelnen Hausbesitzer, energieunabhängig zu
werden und die Energiewende zu unterstützen. Unsere
Aktivitäten werden von dem Streben nach einer besseren
Lebensqualität angetrieben. Alle
Geschäftsbereiche und Produkte tragen gemeinsam zur
Verwirklichung unserer Vision "Empower Independence" bei.
Unsere speziell für Hörgeräte konzipierten
Produkte im Geschäftsbereich Micro Batteries
ermöglichen allen Menschen ein unabhängiges und
erfülltes Leben in einer inklusiven Gesellschaft. Der
Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells versorgt
True-Wireless-Bluetooth-Headsets, tragbare Technologien,
medizinische Geräte und vieles mehr. Darüber
hinaus bieten wir mit unseren Lithium-Ionen-Batterie-Packs
standardisierte Produkte mit der notwendigen
Flexibilität, um die komplexen Anforderungen unserer
Kunden zu erfüllen.
Die VARTA AG strebt kontinuierlich die Erforschung neuer
Technologien an. Im Jahr 2023 führten unsere
Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen zu 21
Erstanmeldungen von Schutzrechten. Viele davon stammen aus
dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells. Durch
die Entwicklung einer innovativen Zellchemie in Kombination
mit neuen Materialien und einer konsequenten Optimierung
der Innenwiderstände, ist es uns gelungen, eine am
Markt einzigarte Hochleistungszelle anzubieten. Unseren
Kunden ermöglicht diese Technologie unerschlossene
Bereiche zu elektrifizieren und von fossilen Brennstoffen
unabhängiger zu gestalten. Ein weiterer Schwerpunkt
lag auf der Weiterentwicklung von Energiespeichersystemen.
Um unseren Innovationsvorsprung zu erhalten, arbeiten wir
in einem internationalen Forschungsnetzwerk, wodurch wir
immer einen Schritt voraus denken. Im Jahr 2023 stiegen die
Ausgaben für Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten von 23,2 Mio. € auf 27,4
Mio. € im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Unsere
Anstrengungen reichen von kurzfristigen Optimierungen
bestehender Produkte über mittelfristige
Verbesserungen, wie die kontinuierliche Reduzierung von
Kobalt in den Lithium-Ionen-Batterien, bis hin zu
langfristigen Innovationen, wie die Etablierung
innovativer, nachhaltigerer Prozesstechnologien. In der
VARTA Innovation GmbH wird in Kooperation mit der
Technischen Universität Graz elektrochemische
Grundlagenforschung betrieben, um den technologischen
Vorsprung auszubauen. Zur Stärkung des Industrie- und
Forschungsstandorts Europa werden derzeit die
Forschungskapazitäten am Standort Graz erweitert.
Darüber hinaus sind wir an 47 öffentlich
geförderten Forschungsprojekten beteiligt. Die
Projekte umfassen Themen wie die Erforschung neuer
Materialien und Technologien, die Digitalisierung von
Prozessen sowie nachhaltige Produktion und Recycling. Wir
sind uns unserer Verantwortung als etablierter
Batteriehersteller bewusst. Daher erkennen wir die Chancen
in den Herausforderungen und sind bestrebt, künftige
Vorschriften zu erfüllen, Verantwortung für
unsere komplexe Lieferkette zu übernehmen und
Produktionsprozesse zu optimieren. Wir überwachen
unsere Nachhaltigkeitsperformance kontinuierlich, um
Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln und wirksame
Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus wird die
Energieeffizienz durch den Einsatz moderner nachhaltigerer
Technologien ständig verbessert. Die proaktive
Auseinandersetzung mit den grundlegenden Herausforderungen
unserer Zeit stärkt unsere Innovationskraft und gibt
uns die Möglichkeit, die Zukunft mitzugestalten.
PROJEKT | KURZBESCHREIBUNG |
ECO 2LIB | Ökologisch und ökonomisch tragfähige Produktion und Recycling von Lithium-Ionen-Batterien |
ÖkoMatBatt | Entwicklung von ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Materialien für die Lithium-Ionen-Batterie |
NoVOC | Umweltverträgliche Verarbeitungstechniken für die großtechnische Herstellung von Elektroden und Zellkomponenten für Lithium-Ionen-Batterien |
ReLiBat | Recycling von Automobil-Lithium-Ionen-Batterien der nächsten Generation zum Wiedereinsatz für elektromobile und stationäre Anwendungen |
ReUpDirekt, Pro Direkt | Rezyklat-Upcycling durch hydrogalvanische Aufbereitung von NMC aus direktem Recycling von Traktionsbatterien |
Unternehmen agieren nicht im Vakuum, sondern
beeinflussen sowohl interne als auch externe Stakeholder
und können auch von diesen beeinflusst werden. Bei der
VARTA AG sind wir bestrebt, auf die Erwartungen unserer
Stakeholder einzugehen und betrachten die Zusammenarbeit
mit ihnen als eine wichtige Chance für die
Weiterentwicklung des Unternehmens. Für die
Stakeholderidentifikation wurden im Rahmen von
abteilungsübergreifenden Diskussionen alle Stakeholder
identifiziert, welche potenziell in Zusammenhang mit den
Auswirkungen des Unternehmens stehen könnten.
Unsere verschiedenen Fachbereiche binden Stakeholder
abhängig von ihrer Relevanz für die Strategie und
das Geschäftsmodell sowohl themenspezifisch als auch
auf übergeordneter Ebene ein. Ziel hierbei ist,
Informationen zu potenziellen und tatsächlichen
Auswirkungen auf die Stakeholder sowie Chancen und Risiken
einzuholen und passende Strategien zu entwickeln. Die
Ergebnisse der Stakeholdereinbindung werden, abhängig
von der strategischen Relevanz, über die internen
Berichtsprozesse an den Vorstand und Aufsichtsrat
kommuniziert.
Die Stakeholderanalyse bildet die Basis für die
Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse. In diesem
Zuge werden sowohl externe Quellen anerkannter
Organisationen als auch interne Perspektiven der
Mitarbeitenden zur Einschätzung der Auswirkungen,
Chancen und Risiken eingeholt. Auch die Erkenntnisse des
Beschwerdemechanismus, welcher für alle
Personengruppen zugänglich ist, fließen in die
Wesentlichkeitsanalyse und damit in die Weiterentwicklung
der Nachhaltigkeits- und Unternehmensstrategie ein (siehe
Abschnitt Wesentlichkeitsanalyse in diesem Kapitel und
Kapitel 4.8 VARTA AG-Beschwerdemechanismus). Die Interessen
der Mehrheit der Mitarbeitenden sind durch
Tarifverträge geschützt und werden durch
gewählte Vertreter der gesamten Belegschaft und
zusätzlich einzelner Gruppen repräsentiert. Die
Betriebsräte sind in verschiedene Unternehmensprozesse
und -entscheidungen involviert, um die Interessen der
Belegschaft zu vertreten. Durch Interviews im Rahmen von
Sozialaudits und Befragungen von Mitarbeitenden werden an
ausgewählten Standorten zusätzlich Informationen
zu den Arbeitsbedingungen und dem Wohlbefinden der
Mitarbeitenden eingeholt. Auch Schulungen zu
Nachhaltigkeits- und Compliancethemen bieten unseren
Mitarbeitenden die Möglichkeit Fragen zu stellen und
dienen umgekehrt als Inputgeber für die
Weiterentwicklung von Inhalten und Maßnahmen.
Mitarbeitende werden über verschiedene interne
Kanäle, darunter das Intranet, E-Mail, Newsletter und
Aushänge über aktuelle Entwicklungen des
Unternehmens informiert.
Als börsennotiertes Unternehmen informiert die
VARTA AG die Aktionäre und die interessierte
Öffentlichkeit im Rahmen der Kommunikation und
Berichterstattung sowie insbesondere während der
Jahreshauptversammlung über unternehmensrelevante
Ereignisse. Unsere Nachhaltigkeitsperformance wird im
Rahmen verschiedener ESG-Ratings regelmäßig
bewertet und öffentlich kommuniziert. Wir arbeiten in
engem Austausch mit lokalen Ämtern und Behörden,
Prüfinstituten sowie Beratungen gemeinsam an der
kontinuierlichen Verbesserung von Maßnahmen und
Strategien. Darüber hinaus führen wir
abteilungsübergreifende Workshops durch, engagieren
uns in lokalen und internationalen Vereinen und
Verbänden, nehmen an Fach- und Verbrauchermessen teil
und setzen gemeinsame Projekte mit externen Stakeholdern
um. Wir unterstützen in diesem Zuge unter anderem
externe Forschungsprojekte, beantworten
regelmäßig Kundenanfragen zu verschiedenen
Themen und arbeiten eng mit Lieferanten zusammen.
Diese Bemühungen im Bereich der
Stakeholdereinbindung ermöglichen es der VARTA AG,
entlang unserer Wertschöpfungskette Einblicke in die
Herausforderungen zu gewinnen, mit denen diese Parteien
konfrontiert sind, um eine transparentere Einschätzung
der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf
diese Gruppen zu gewährleisten. Die Wirksamkeit der
getroffenen Maßnahmen wird durch verschiedene
Indikatoren überwacht (siehe Abschnitt
Nachhaltigkeitsperformance in diesem Kapitel).
INTERESSENVERTRETER | DEFINITION |
Wettbewerb | Wettbewerb manifestiert sich durch das beständige Streben von ähnlich ausgerichteten Unternehmen und Branchenführern danach, sich in Aspekten wie Qualität, Innovation und Marktpräsenz gegenseitig zu übertreffen. Diese Dynamik resultiert in fortlaufenden Verbesserungen und herausragenden Leistungen innerhalb des betreffenden Sektors. |
Belegschaft | Die Belegschaft eines Unternehmens umfasst Personen aller Altersgruppen und Geschlechter. Der Begriff umfasst sowohl diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der VARTA AG-Gruppe stehen (Beschäftigte), als nicht angestellte Beschäftigte wie Zeitarbeiter und Selbstständige. Institutionen wie Betriebsräte und Gewerkschaften vertreten die Interessen der Belegschaft und stehen für die Schaffung guter Arbeitsbedingungen ein. |
Finanzmarkt | Der Begriff Finanzmarkt bezieht sich auf das vernetzte System von Institutionen, Plattformen, Aktionären und Mechanismen, auf denen verschiedene Finanzinstrumente gekauft, verkauft und gehandelt werden. Der Finanzmarkt nimmt eine maßgebliche Position ein, indem er Unternehmen den Zugang zu Kapital ermöglicht und Investitionen erleichtert. |
Behörden | Behörden sind Regierungsstellen, Aufsichtsbehörden und Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene, die für die Erarbeitung, Durchsetzung und Überwachung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien zuständig sind. Die Entscheidungen von Behörden wirken sich daher auf verschiedene Aspekte der Geschäftstätigkeit und des Verhaltens eines Unternehmens aus. |
Geschäftspartner | Zu den Geschäftspartnern zählen Lieferanten, Kunden (B2B & B2C), Händler, Endverbraucher und Entsorgungsdienstleister, die ein kollaboratives Netzwerk bilden. Die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, d. h. Personen in den verschiedenen Phasen des Liefer- und Vertriebsprozesses eines Unternehmens, die direkt oder potenziell von den Aktivitäten der VARTA AG-Gruppe betroffen sind, werden berücksichtigt. Das Netzwerk der Geschäftspartner ist die Basis für betriebliche Effizienz, Kundenzufriedenheit und Nachhaltigkeit im gesamten Ökosystem eines Unternehmens. |
Lokale Gemeinschaften | Der Begriff lokale Gemeinschaften beschreibt eine vielfältige Gruppe von Menschen jeden Alters und Geschlechts, die in einem bestimmten Gebiet leben. Sie tragen zur Kultur und sozialen Dynamik der Region bei und können direkt oder indirekt von den Geschäftsaktivitäten der VARTA AG-Gruppe betroffen sein. |
Zivilgesellschaft | Die Zivilgesellschaft inkludiert die Gesamtheit der Nichtregierungsorganisationen (NROs), Gemeinschaftsgruppen, Aktivisten, sozialen Bewegungen und Einzelpersonen, die sich über ihre persönlichen oder kommerziellen Interessen hinaus aktiv für soziale, ökologische und ethische Belange einsetzen. Die Zivilgesellschaft spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Transparenz, dem Eintreten für verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken und der Beeinflussung des gesellschaftlichen Wandels. |
Umwelt | Der Begriff Umwelt beschreibt die natürliche Umgebung, die Ökosysteme, die Ressourcen und das ökologische Gleichgewicht, die durch die Aktivitäten, den Betrieb und die Entscheidungen eines Unternehmens beeinflusst werden. Die Umwelt stellt einen bedeutenden Stakeholder dar, da sie den umfassenden Kontext, in dem ein Unternehmen agiert, einschließt. Die direkte Auswirkung der Umweltgesundheit auf das Handeln sowie den langfristigen Erfolg des Unternehmens betont ihre zentrale Rolle in diesem Zusammenhang. |
Um eine langfristige Wertschöpfung für alle
unsere Stakeholder zu gewährleisten und
sicherzustellen, dass die relevantesten Aspekte im Fokus
stehen und in diese Nachhaltigkeitserklärung
einfließen, haben wir eine Wesentlichkeitsanalyse
durchgeführt. Dadurch sollen die wichtigsten
Auswirkungen, Chancen und Risiken, die eine eingehendere
Betrachtung erfordern, bestimmt werden. Die
Wesentlichkeitsmatrix zeigt die wichtigsten Aspekte
für die VARTA AG-Gruppe und unsere Stakeholder sowie
deren Auswirkungen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und
Soziales. Die Durchführung der Analyse erfolgt
jährlich und anlassbezogen, wenn sich die
Einschätzung durch Geschäftsereignisse (z.B.
Eintritt in neue Märkte, Einführung neuer
Produkte) verändern könnte.
Unser Ansatz zur Durchführung der
Wesentlichkeitsanalyse basiert auf dem Prinzip der
doppelten Wesentlichkeit und umfasst somit die Perspektiven
der finanziellen Wesentlichkeit (Financial Materiality)
sowie der Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact
Materiality). Bei der Durchführung der Analyse
orientieren wir uns an den Leitlinien der Europäischen
Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
(ESRS) und berichten in Übereinstimmung mit dem
Rahmenwerk der GRI.
Zur Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse wurde
zunächst eine Umfeldanalyse durchgeführt. In
diesem Rahmen wurden die unternehmerischen Aktivitäten
sowie das Geschäftsmodell und die
Wertschöpfungsketten des Unternehmens betrachtet. Auch
relevante gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen
wurden entsprechend berücksichtigt. Zur
Durchführung der Analyse wurden interne und externe
Quellen zusammengetragen und hinsichtlich lokaler und
globaler Trends sowie Chancen und Risiken in Bezug auf die
VARTA AG und Auswirkungen auf die Stakeholder gescannt. Die
gesammelten Nachhaltigkeitsaspekte wurden in Form einer
Liste gesammelt und anschließend, einem top down
Ansatz folgend, als "short list" in drei Ebenen
strukturiert (Thema, Unterthema und Unter-Unterthema).
Einzelne Themen, bei denen nach stichhaltiger
Begründung keine Anwendbarkeit für die VARTA AG
besteht, wurden nach entsprechendem Vermerk nicht in die
short list übernommen.
Jedem Nachhaltigkeitsaspekt wurden potenzielle und
tatsächliche sowie positive und negative Auswirkungen
auf Stakeholdergruppen zugeordnet, welche sich aus den
unternehmerischen Tätigkeiten der VARTA AG ergeben
("Wesentlichkeit der Auswirkungen"). Die Identifikation der
Auswirkungen erfolgte durch Fachexperten aus dem Bereich
Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse
und Materialien der Umfeldanalyse. Im Rahmen der Ermittlung
der finanziellen Wesentlichkeit wurden jene Informationen
identifiziert, welche für die Hauptnutzer der
allgemeinen Finanzberichterstattung bei der
Entscheidungsfindung in Bezug auf die Bereitstellung von
Ressourcen an ein Unternehmen als wesentlich angesehen
werden. Das Vorgehen der Analyse der finanziellen
Wesentlichkeit verfolgte das Ziel, Aspekte mit wesentlichem
Einfluss auf die Entwicklung, die Finanzlage, die
finanzielle Leistungsfähigkeit, den Zugang zu
Finanzmitteln oder weitere betriebswirtschaftliche
Kennzahlen des Unternehmens zu identifizieren. Es handelte
sich hierbei um die Analyse von Chancen und Risiken, welche
insbesondere aus Abhängigkeiten von Ressourcen
entstehen können und sich kurz-, mittel- oder
langfristig auf den Unternehmenserfolg auswirken. Bei der
Identifikation der Chancen und Risiken wurden die
Ergebnisse und Materialien der Umfeldanalyse ebenfalls
berücksichtigt. Die Perspektive wird, abhängig
von der Stakeholdergruppe, mittels geeigneter
Kommunikationskonzepte überprüft und bei Bedarf
ergänzt.
Die Auswirkungen und die zugehörigen Chancen und
Risiken wurden auf Basis der in den ESRS vorgegebenen
Kriterien bewertet. Die Bewertung wird separat für
jede identifizierte Auswirkung und zugehörige Chance
und Risiko nach einer definierten Methodik vorgenommen. Bei
Überschreitung einer vorab definierten Schwelle gilt
der jeweilige Aspekt als wesentlich. Die Bewertung wird pro
Auswirkung vorgenommen. Nachfolgend werden alle Kategorien
der Schwere aufsummiert und mit dem Multiplikationsfaktor
der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert.
Bei der Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit werden
alle Chancen und Risiken auf Ebene der Themen betrachtet,
welche erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die VARTA AG
haben können. Diese können sich aus Auswirkungen
und Abhängigkeiten ergeben und Faktoren betreffen, die
zum Unternehmenswert beitragen. Für die Chancen und
Risiken wird der Zeithorizont
(kurzfristig/mittelfristig/langfristig) der finanziellen
Auswirkungen ermittelt. Im Anschluss werden die Chancen und
Risiken auf der niedrigsten Ebene hinsichtlich der
potenziellen finanziellen Auswirkungen sowie der
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Informationen sind
wesentlich für die relevanten Stakeholder, wenn sie
einen direkten Einfluss auf deren Entscheidungen haben, die
auf der Basis der Angaben in der
Nachhaltigkeitserklärung getroffen werden
könnten.
Im nächsten Schritt wurde der Mittelwert der
Auswirkungen und zugehörigen Chancen und Risiken auf
Ebene der Themen gebildet. Diese Bewertung diente als
Grundlage für die Einordnung in die
Wesentlichkeitsmatrix. Die Matrix stellt eine visuelle
Repräsentation der übergeordneten strategischen
Prioritäten dar. Die Bewertung der Wesentlichkeit der
einzelnen Auswirkungen sowie zugehöriger Chancen und
Risiken bleibt davon unberührt.
Inhaltlich ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr keine
signifikanten Änderungen hinsichtlich der
Wesentlichkeit der Themen. Die Validierung der
vorläufigen Ergebnisse wird durch Finanz- und
Nachhaltigkeitsexperten durchgeführt. Im Anschluss
erfolgte die Überprüfung und Validierung durch
den oberen Führungskreis inklusive des Vorstands der
VARTA AG. Wesentliche Themen und die Art und Weise, wie sie
behandelt werden, sind in den Abschnitten zu den jeweiligen
Themen ausführlich beschrieben.
Obwohl einige Auswirkungen, Chancen und Risiken, welche
diesen Themen zugeordnet wurden, die Schwelle der
Wesentlichkeit unterschreiten, sind sie für die
Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen bei der VARTA AG und
in unseren Wertschöpfungsketten relevant. Daher
berichten wir über alle in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten Themen.
THEMA | DEFINITION |
Diversität und Chancengleichheit | Vielfalt umfasst verschiedene Aspekte wie Geschlecht, Behinderung, Alter, Herkunft, Sprache, Kultur, Bildungsstand, Religion, ethnische Zugehörigkeit und sexuelle Orientierung. Unabhängig von diesen Aspekten sollten alle Menschen Anspruch auf die gleichen Chancen haben, einschließlich gleicher und fairer Entlohnung, und vor Diskriminierung geschützt werden. Sie sollten im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit gefördert werden, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Wahrung der Rechte aller zu gewährleisten. Die Vorteile der Vielfalt in einem Unternehmen haben verschiedene Facetten: Vielfalt erhöht die Bindung der Mitarbeitenden, verbessert die Teamarbeit, steigert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und verringert die Fluktuation. Vielfalt fördert auch eine Kultur der Inklusion und eine Vielzahl von Ideen und Ansätzen für Kreativität und Problemlösung. |
Personalgewinnung,-bindung und -entwicklung | Die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitenden wird vor dem Hintergrund der sich wandelnden Arbeitskultur und flexibler Arbeitszeitmodelle sowie des Fachkräftemangels zunehmend zu einer Herausforderung. Aus- und Weiterbildungskonzepte können die individuelle Entwicklung der Mitarbeitenden fördern, zur Steigerung des Humankapitals beitragen und die Attraktivität des Arbeitgebers erhöhen. Dies bringt den Arbeitnehmer, das Unternehmen und die Gesellschaft voran. |
Compliance und Unternehmensethik | Unter Compliance versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und ethischen Standards bei der Geschäftstätigkeit mit dem Ziel, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung zu gewährleisten. Sie umfasst eine Reihe von Faktoren wie wettbewerbswidriges Verhalten, Korruptionsbekämpfung, Geschäftsintegrität, die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance- Überlegungen (ESG) in die Governance-Struktur, Cybersicherheit und Datenschutz, ethische Marketingkampagnen, die sich auf soziale und ökologische Auswirkungen konzentrieren, Managementsysteme und -prozesse, die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells, politisches Engagement, Steuertransparenz und -beiträge. Durch die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und ethischen Standards können Unternehmen Vertrauen bei den Stakeholdern, einschließlich Kunden, Investoren, Mitarbeitenden und der breiteren Öffentlichkeit, aufbauen. |
Innovation und nachhaltige Lösungen | Die proaktive Auseinandersetzung mit den grundlegenden Herausforderungen unserer Zeit stärkt die Innovationskraft und bietet Chancen zur Gestaltung der Zukunft. Als Teil der Produktverantwortung hat die Sicherheit von Produkten höchste Priorität und ist ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Entwicklung neuer Technologien. |
Ressourcenschonung | Angemessene Prozesse zur Achtung der Sorgfaltspflichten bei der Batterieproduktion tragen zum Schutz der umliegenden Lebensräume, des Bodens und des Wassers bei. Maßnahmen zur Ressourcenschonung zielen darauf ab, die Qualität und die biologische Vielfalt zu erhalten und das Recyclingkonzept sowie die Kreislaufwirtschaft zu fördern. |
Sorgfaltspflichten und verantwortungsvolle Beschaffung | Sorgfaltspflicht bedeutet die Einführung von Verfahren, die die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien in der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten. Ein wesentlicher Ausgangspunkt ist die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen. Die Sorgfaltspflicht trägt zur Achtung und Förderung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, einschließlich der Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit, sowie die Stärkung der Arbeitnehmer und der betroffenen Gemeinschaften bei. |
Stakeholder Engagement | Eine effektive Kommunikation mit Stakeholdern eröffnet neue Perspektiven, identifiziert Risiken und ermöglicht positive soziale Wirkungen. Die Einbindung von Interessensvertretern umfasst verschiedene Aktivitäten wie Initiativen für lokale Gemeinschaften, Förderung der Beteiligung von Interessensvertretern, Spenden, Sponsoring, Freiwilligenarbeit, Mitgliedschaften und Partnerschaften. |
Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen und Wohlbefinden der Mitarbeitenden | Die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechtsstandards am Arbeitsplatz, einschließlich der Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen, ausreichender Pausen sowie angemessener Arbeitszeiten, wirkt sich positiv auf die Gesundheit und die Aufrechterhaltung des Lebensstandards der Arbeitnehmer aus. Ein sauberer und sicherer Arbeitsplatz, die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeitenden und der Zugang zu medizinischer Versorgung verringern Sicherheitsrisiken und dienen als wirksame Maßnahmen gegen negative gesundheitliche Auswirkungen beim Umgang mit Chemikalien, Maschinen, Metallen oder Mineralien. |
Eindämmung des Klimawandels und umweltbezogene Herausforderungen | Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Abschwächung des Klimawandels und der Bewältigung von Umweltproblemen. Die Verringerung von Nicht-THG-Luftemissionen und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette sind von entscheidender Bedeutung. Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel und die Umweltauswirkungen wirken sich positiv auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt aus. Maßnahmen im Bereich des Energiemanagements und die Verringerung des CO 2-Fußabdrucks der Produkte sind hierbei wichtige Elemente. |
amfori BSCI | amfori Business Social Compliance Initiative |
bayme | Bayerische Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie |
BME | Deutscher Verband für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik |
BSW | Bundesverband Solarwirtschaft und Solarspeicher |
BVES | Bundesverband Energiespeicher Systeme |
DICO | Deutsches Institut für Compliance |
DIN | Deutsches Institut für Normung |
EPBA | European Portable Battery Association |
ERP | European Recycling Platform |
Herstellerverband Haus & Garten | Herstellerverband Haus & Garten |
IEC | International Electrotechnical Commission |
Markenverband | Markenverband |
KLiB | Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien |
OE-A | Organic and Printed Electronics Association |
RMI | Responsible Minerals Initiative |
Südwestmetall | Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg |
UN GCD | UN Global Compact Netzwerk Deutschland |
USW | Unternehmensverband Südwest |
ZVEI | Verband der Elektro- und Digitalindustrie - Fachgruppe Batterien |
RECHARGE | Europe's industry association for advanced rechargeable and Lithium batteries |
Im Umweltbereich erzielten wir im Berichtsjahr
bedeutende Fortschritte. Weitere Produktgruppen konnten dem
Umweltziel "Beitrag zur Kreislaufwirtschaft'' im Rahmen der
EU-Taxonomie zugeordnet werden, was die klare Ausrichtung
auf umweltfreundliche Praktiken unterstreicht. Die
Eigenproduktion aus PV-Anlagen wurde um mehr als das
Siebenfache gesteigert, was zu einer Reduzierung der CO
2-Emissionen beiträgt. Eine konsequente
Senkung der THG-Emissionen in Scope 1, 2 und 3 um über
100.000 tCO
2e wurde weiter vorangetrieben, indem
Maßnahmen in den Bereichen Logistik,
Eigenstromerzeugung, Wärmebezug aus biogenen Quellen
und Einkauf von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen
umgesetzt wurden. Die Datengrundlage der THG-Bilanz wurde
durch den verstärkten Einsatz von Primärdaten
verbessert, welche eine genauere Analyse und
Berichterstattung ermöglichen. In diesem Zuge wurde
die Einbindung von Lieferanten in die Klimaziele des
Unternehmens intensiviert, um auch entlang der Lieferkette
positive Umweltauswirkungen zu erzielen. Die erfolgreiche
Rezertifizierung nach ISO 50001 an allen relevanten
Standorten unterstreicht das Engagement für ein
effizientes Energiemanagement. Im Bereich Wassermanagement
wurden eine solide Datengrundlage sowie ein Risikoansatz
für Wassernutzung geschaffen. Die aktive Einbeziehung
externer Stakeholder stärkt die ganzheitliche
Betrachtung dieses wichtigen Umweltaspekts. Für das
kommende Jahr planen wir die Festlegung ambitionierter
Ziele, die auf kontinuierlichen Fortschritt abzielen.
Detaillierte Analysen der Abfallströme wurden
durchgeführt, um Effizienzsteigerungen zu
identifizieren und umzusetzen. Bereits erreichte Erfolge
wie die Reduzierung von Plastikverpackungen und die
Förderung der Reparierbarkeit durch das Design von
entnehmbaren Modulen zeigen das Engagement für
nachhaltigere Praktiken. Im Berichtsjahr ist das
Klimamanagementsystem als Teil der Unternehmensstrategie
erheblich verstärkt worden. Diese Bemühungen
führten in der international anerkannten
Unternehmensbewertung CDP Climate Change zu einer
Verbesserung des Ergebnisses von C auf B.
Die EU-Taxonomie stellt eine bedeutende Initiative der
Europäischen Union (EU) im Kontext des
"Europäischen Grünen Deals" und des Aktionsplans
"Finanzierung nachhaltigen Wachstums" dar. Diese
Maßnahmen verfolgen das Ziel, bis 2050 eine
klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen. Die Hauptziele der
EU-Taxonomie liegen in der Verbesserung der Transparenz und
der Bereitstellung eines objektiven Vergleichs, um Kapital
gezielt in ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Die EU-Taxonomie
selbst ist ein Klassifizierungssystem, das
Wirtschaftsaktivitäten anhand vordefinierter
technischer Bewertungskriterien als ökologisch
nachhaltig einstuft. Um als wesentlicher Beitrag zur
Erreichung eines der sechs Umweltziele eingestuft zu
werden, muss die Wirtschaftsaktivität spezifische
Anforderungen erfüllen. Diese Umweltziele umfassen
Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige
Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und
Wiederherstellung der Biodiversität und der
Ökosysteme. Es ist entscheidend, dass die
Wirtschaftsaktivität nicht in erheblichem Maße
ein anderes Umweltziel beeinträchtigt und dass das
ausübende Unternehmen Mindestschutzverfahren etabliert
haben, die unter anderem auf die Achtung von
Menschenrechten abzielen.
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als
taxonomiefähig, wenn diese in den Delegierten
Rechtsakten 2020/852, den veröffentlichten Delegierten
Verordnungen 2021/2139 und dem "Environmental Delegated Act
2023/2486" zu einem der sechs Umweltziele beschrieben ist,
unabhängig von der Erfüllung der in diesen
Rechtsakten festgelegten technischen Bewertungskriterien.
Nach einer Analyse der Geschäftsaktivitäten des
VARTA AG Konzerns lassen sich diese unter Umweltziel I
"Beitrag zum Klimaschutz" in den folgenden
Wirtschaftstätigkeiten zusammenfassen:
― |
Wirtschaftstätigkeit 3.4 "Herstellung von Batterien" |
― |
Wirtschaftstätigkeit 3.6 "Herstellung anderer CO 2-armer Technologien" (umfasst die Herstellung von Technologien, die auf eine erhebliche Verringerung der Treibhausgasemissionen in anderen Wirtschaftssektoren abzielen) |
Gemäß den Beschreibungen der ersten beiden
Wirtschaftstätigkeiten fällt demnach ein
Großteil des Geschäftsmodells des VARTA AG
Konzerns unter den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie. Die
geschäftlichen Aktivitäten der VARTA AG-Gruppe,
die sich auf den Kriteriensatz 3.4 "Herstellung von
Batterien" beziehen und wiederaufladbare
Batterielösungen für den Transport, die
Energiespeicherung und andere industrielle Anwendungen
umfassen, erfüllen die Anforderungen der
Fähigkeit im Rahmen der EU-Taxonomie.
Zusätzlich ermöglichen unsere Anstrengungen im
Bereich Forschung und Entwicklung eine kontinuierliche
Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen für
Produkte des Unternehmens, welche die
Treibhausgasemissionen in anderen Wirtschaftssektoren
reduzieren sollen. Aus diesem Grund werden diese
Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kriteriensatz 3.6
"Herstellung anderer kohlenstoffarmer Technologien" als
taxonomiefähig eingestuft. Dies resultiert aus der
hohen Zyklusstabilität und Energiedichte der Produkte,
was zu einem potenziell deutlich geringeren CO
2-Fußabdruck im Vergleich zu alternativen
Produkten führt.
Weitere Teile des Geschäftsmodells lassen sich am
besten als Wirtschaftstätigkeit unter dem Umweltziel
IV "Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft"
zusammenfassen:
― |
Wirtschaftstätigkeit 1.2 "Herstellung von elektrischer und elektronischer Ausrüstung" |
Die geschäftlichen Aktivitäten, die sich auf
den Kriteriensatz 1.2 beziehen, erfüllen im
Wesentlichen die Anforderungen an die
EU-Taxonomiefähigkeit. Diese Aktivitäten umfassen
unter anderem die Herstellung sowohl von wiederaufladbaren
als auch nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien.
Gemäß den Kriterien der
Wirtschaftstätigkeit 1.2 fallen demnach weitere Teile
des Geschäftsmodells des VARTA AG Konzerns unter den
Anwendungsbereich der EU-Taxonomie.
Die Geschäftsaktivitäten der VARTA AG-Gruppe
wurden auch im Hinblick auf Wirtschaftsaktivitäten im
Zusammenhang mit den weiteren Umweltzielen
überprüft. Es wurden keine Aktivitäten aus
Anhang 2 DelVO 2021/2139 und DelVO 2023/2486 identifiziert,
die nicht bereits durch die Zuordnung zu Aktivitäten
aus Anhang 1 DelVO 2021/2139 abgedeckt sind.
Für die Bestimmung der Taxonomiekonformität
der oben genannten Wirtschaftstätigkeiten im
Berichtsjahr sind die technischen Bewertungskriterien zu
überprüfen, einschließlich:
1. Wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des
Umweltziels auf Basis der spezifischen Kriterien
2. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der
weiteren Umweltziele, jeweils auf Basis spezifischer
Anforderungen für jede relevante
Wirtschaftstätigkeit ("Do No Significant Harm" oder
"DNSH")
Außerdem muss sichergestellt werden, dass das
ausübende Unternehmen Mindestschutzverfahren etabliert
hat, die speziell auf die Einhaltung von Menschenrechten
abzielen und gleichzeitig die Themenbereiche Bestechung und
Korruption, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb
berücksichtigen ("Minimum Safeguards").
Die Analyse der technischen Bewertungskriterien
offenbart, dass aufgrund der anspruchsvollen Anforderungen
nicht alle taxonomiefähigen Aktivitäten den
erforderlichen technischen Bewertungsmaßstäben
entsprechen. Daher wird eine detaillierte Untersuchung der
einzelnen Aktivitäten durchgeführt, um ihren
wesentlichen Beitrag zu ermitteln. Um sicherzustellen, dass
die Produkte gemäß Kriteriensatz 3.6 den
Anforderungen der Delegierten Verordnungen entsprechen, ist
ein Nachweis der Übereinstimmung gemäß
branchenüblichem Standard erforderlich. Allerdings
mangelt es derzeit an Transparenz und verfügbaren
Daten, um die Produkte zu vergleichen und die notwendigen
Kriterien für die Übereinstimmung zu
erfüllen. Neben der Überprüfung der
Taxonomiekonformität und des erheblichen Beitrags
haben relevante Experten aus verschiedenen Fachbereichen
auch spezifische Kriterien für "Do No Significant
Harm" (DNSH) auf der Ebene wirtschaftlicher
Aktivitäten bewertet. Die Kriterien, die in Anhang A,
B, C und D im Zusammenhang mit Anhang I der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 dargelegt sind, sowie die
Anforderungen an den "Mindestschutz", wurden auf
Unternehmensebene bewertet. Im Jahr 2022 haben wir erstmals
nach den Leitlinien des TCFD über physische
Klimarisiken berichtet. Im Rahmen der Klimarisiko- und
Vulnerabilitätsbewertung wurden die Arten von
Klimarisiken gemäß der Liste in Abschnitt II von
Anhang A identifiziert und bewertet. Derzeit wird ein
detaillierter Anpassungsplan entwickelt, um
Anpassungslösungen für die wichtigsten
Klimarisiken von bestehenden Tätigkeiten und
existierenden materiellen Vermögenswerten umzusetzen.
Die vergleichsweise deutlich geringere
Taxonomiekonformität lässt sich auf verschiedene
Ursachen zurückführen. Da ein Anpassungsplan eine
Voraussetzung für die EU-Taxonomiekonformität
ist, werden die Investitionen, Betriebsausgaben und der
Umsatz, die den wirtschaftlichen Aktivitäten
gemäß der EU-Taxonomie entsprechen, für das
Berichtsjahr 2023 als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.
Ein CapEx-Plan zur Umstellung zu taxonomiekonformen
Wirtschaftsaktivitäten ist in Ausarbeitung. Die
fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der
Interpretation der EU-Taxonomie können jedoch zu
unterschiedlichen Bewertungen im kommenden Jahr
führen. Darüber hinaus liegt die Abweichung
zwischen Umsätzen, Investitionen sowie Betriebskosten,
die als taxonomiefähig und taxonomiekonform
ausgewiesen werden, hauptsächlich an den Kriterien zur
Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung
gemäß Anhang C, die über die geltenden
nationalen Vorschriften hinausgehen. Dies ist
größtenteils darauf zurückzuführen,
dass die erforderliche zusätzliche Dokumentation noch
nicht vollständig vorliegt.
Zur Ermittlung der Geschäftstätigkeiten der
VARTA AG-Gruppe, die den Anforderungen der EU-Taxonomie
entsprechen, führte ein Projektteam eine Analyse
durch. Dieses Team setzte sich aus Experten der Bereiche
Recht, Finanzen und Nachhaltigkeit zusammen, die alle
Geschäftstätigkeiten untersuchten und sie den
entsprechenden Kategorien zuordneten. Anschließend
erfolgte eine detaillierte Überprüfung der
Taxonomiekonformität jeder einzelnen Aktivität
durch Experten aus den betroffenen Abteilungen. Zum
Abschluss strukturierte die VARTA AG-Gruppe die
Aktivitäten in die Bereiche Umsatzerlöse,
Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx). Die
wirtschaftlichen Aktivitäten der VARTA AG-Gruppe, die
den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen, umfassen
Batterielösungen aus den Geschäftsbereichen
Lithium-Ion Battery Packs, Energy Storage Systems und
Lithium-Ion Large Cells gemäß Kriteriensatz 3.4
des Umweltziels I, Lithium-Ion Small Cells und Micro
Batteries gemäß Kriteriensatz 3.6 des
Umweltziels I sowie einen weiteren Teil des Bereichs Micro
Batteries und Consumer Batteries gemäß
Kriteriensatz 1.2 im Sinne des Umweltziels IV.
Die Grundlage zur Feststellung der Umsatzerlöse
beruht auf Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/34/EU.
Der Umsatz beinhaltet die Einnahmen und Erlöse, die
gemäß International Accounting Standard (IAS) 1
§ 82 (a) in der Version der Verordnung (EG) Nr.
1126/2008 der Kommission ausgewiesen sind.
Grundlage für die Berechnung der
Investitionsausgaben sind IAS 16.73(e)(i) und (iii)
für Sachanlagen, IAS 38.118(e)(i) für
immaterielle Vermögenswerte sowie IFRS 16.53(h)
für Leasingverhältnisse. Nach Definition der
Kennzahl der Investitionsausgaben aus dem Anhang I der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 und unter
Berücksichtigung der Anpassungen durch die Delegierte
Verordnung (EU) 2023/2486, umfasst die Kennzahl
Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten,
Zugänge zu den Sachanlagen, und den Nutzungsrechten
nach IFRS 16. Die Beteiligungsgesellschaften VARTA
Microbattery S.R.L., P.T. VARTA Microbattery Indonesia
sowie die VARTA Consumer Vertriebsgesellschaften bleiben
bei der Berechnung der CapEx-KPI unberücksichtigt.
Die fortlaufenden Betriebsausgaben (OpEx) beinhalten
nicht aktivierungsfähige Aufwendungen, die in der
konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt
sind. Dazu gehören Posten wie Forschung und
Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen,
kurzfristige Leasingverträge, Wartung und Reparatur
sowie sämtliche anderen unmittelbaren Kosten, die im
Zusammenhang mit der Instandhaltung von Grundstücken,
Anlagen und Ausrüstung stehen, um sicherzustellen,
dass die Vermögenswerte, die den Taxonomie-Kriterien
entsprechen, betriebsbereit sind.
Geschäftsjahr 2023 | 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Umsatz (3) | Umsatzanteil 2023 (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) |
(in T €) | (in %) | J; N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | 1.2 | 346.100 | 42,2 % | |||
Herstellung von Batterien | 3.4 | 231.900 | 28,3 % | EL | ||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | 3.6 | 94.900 | 11,6% | EL | ||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 672.900 | 82,0 % | 39,9 % | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 672.900 | 82,0 % | 39,9 % | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 147.400 | 18,0 % | ||||
GESAMT | 820.300 | 100,0 % |
Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | ||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10} | Klimaschutz (11) | Anpassungen an den Klimawandel (12) | Wasser (13) |
J; N; N/EL | J;N; N/EL | J; N; N/EL | J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | EL | |||||
Herstellung von Batterien | ||||||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | ||||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 42,2 % | |||||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 42,2 % | |||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | |||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz 2022 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) |
J/N | J/N | J/N | J/N | (in %) | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | ||||||
Herstellung von Batterien | 14,0 % | |||||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | 17,0 % | |||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 31,0% | |||||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 31,0% | |||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 69,0 % | |||||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2023 | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |
Herstellung von Batterien | |
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |
GESAMT |
Geschäftsjahr 2023 | 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | CapEx (3) | CapEx-Anteil 2023 (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) |
(IN T€) | (in %) | J;N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | 1.2 | 6.679 | 8,8 % | |||
Herstellung von Batterien | 3.4 | 14.357 | 18,9 % | EL | ||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | 3.6 | 16.707 | 22,0 % | EL | ||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 37.744 | 49,7 % | 40,9 % | |||
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 37.744 | 49,7 % | 40,9 % | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 38.148 | 50,3 % | ||||
GESAMT | 75.892 | 100,0 % |
Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | |||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Klimaschutz (11) | Anpassungen an den Klimawandel (12) | Wasser (13) |
J; N; N/EL | J; N; N/EL | J;N; N/EL | J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | EL | |||||
Herstellung von Batterien | ||||||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | ||||||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 8,8 % | |||||
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 8,8 % | |||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | |||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx 2022 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) |
J/N | J/N | J/N | J/N | (in %) | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | ||||||
Herstellung von Batterien | 0,5 % | |||||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | 16,0% | |||||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 16,5 % | |||||
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 16,5 % | |||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2023 | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |
Herstellung von Batterien | |
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |
GESAMT |
Geschäftsjahr 2023 | 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code(2) | OpEx (3) | OpEx-Anteil 2023 (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) |
(in T€) | (in %) | Y; N; N/EL | Y;N; N/EL | Y;N; N/EL | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | 1.2 | 9.233 | 17,1 % | |||
Herstellung von Batterien | 3.4 | 17.787 | 33,0 % | EL | ||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | 3.6 | 1.777 | 3,3 % | EL | ||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 28.797 | 53,4 % | 36,3 % | |||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 28.797 | 53,4 % | 36,3 % | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 25.176 | 46,6 % | ||||
GESAMT | 53.974 | 100,0 % |
Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | ||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Klimaschutz (11) | Anpassungen an den Klimawandel (12) | Wasser (13) |
Y; N; N/EL | Y; N; N/EL | Y;N; N/EL | J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | EL | |||||
Herstellung von Batterien | ||||||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | ||||||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 17,1 % | |||||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 17,1 % | |||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | |||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx 2022 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) |
J/N | J/N | J/N | J/N | (in %) | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | ||||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | ||||||
Herstellung von Batterien | 12,0% | |||||
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | 21,0 % | |||||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 34,0 % | |||||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 34,0 % | |||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2023 | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |
Herstellung von Batterien | |
Herstellung anderer CO 2-armer Technologien | |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |
GESAMT |
Bei der VARTA AG-Gruppe stehen wir vor der
Herausforderung, unsere Geschäftspraktiken und
Produktionsprozesse in Einklang mit den globalen
Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf
1,5°C zu gestalten. Ein hierzu passender
Übergangsplan soll einen Einblick in die bisherigen,
unsere aktuellen und künftigen Bemühungen im
Bereich des Klimaschutzes geben. Dieser soll zeigen, dass
das Ziel der Bundesrepublik Deutschland, bis 2045
Klimaneutralität zu erreichen, im Einklang mit unserer
Geschäftsstrategie und dem Geschäftsmodell steht.
Die Treibhausgasemissionsreduktionsziele sind ein
integraler Bestandteil der Verpflichtung nach der Science
Based Target initiative (SBTi). Im Rahmen der Verpflichtung
sollen Dekarbonisierungshebel identifiziert und
Maßnahmen umgesetzt werden. Wir planen verstärkt
in erneuerbare Energiequellen zu investieren, um den Anteil
der Eigenerzeugung am Energieverbrauch in den
Produktionsstätten signifikant zu erhöhen. Es
sind bereits an mehreren deutschen Produktionsstandorten
PV-Anlagen, die im Berichtsjahr 722 MWh emissionsarme
Elektrizität bereitstellten, zur Eigenerzeugung von
erneuerbarem Strom installiert worden. Die Entwicklung von
energieeffizienten Batterietechnologien steht im
Mittelpunkt der Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten, um nachhaltigere Produkte zu
entwickeln. Initiativen zur Abfallreduzierung und zur
Förderung des Recyclings werden eingeführt, um
den ökologischen Fußabdruck der Batterieprodukte
zu minimieren. Bereits 47,5 % der Investitionsausgaben im
Jahr 2023 werden als EU-taxonomiefähig ausgewiesen.
Die zeitliche Planung sieht vor, bis zum Jahr 2030, 100
% des Energieverbrauchs an allen Produktionsstandorten
weltweit aus erneuerbaren Energien zu beziehen und die
Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis zum Jahr 2030
in Scope 1 & 2 um mindestens 42 %, ausgehend von
Basisjahr 2020, zu reduzieren. Die VARTA AG-Gruppe wird
jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung
des Übergangsplans berichten und diese den relevanten
Stakeholdern mitteilen. Die Emissionsdaten auf
Unternehmensebene werden jährlich von
unabhängigen Gutachtern nach ISO 14064
überprüft, um eine qualitativ hochwertige
Berichterstattung sicherzustellen (siehe Kapitel 5.
Gutachten zur Verifizierung der Treibhausgasbilanz).
Im Berichtsjahr ist das Klimamanagementsystem innerhalb
der Strategie im Unternehmen erheblich verstärkt
worden, was zu einer Aufwertung im CDP Climate Ranking von
C auf B geführt hat. Diese positive Entwicklung
spiegelt unsere kontinuierliche Verbesserung und
Verständnis von Prozessen, Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit THG-Emissionen sowie die
Integration nachhaltigerer Praktiken in die
Geschäftsabläufe wider.
Wir werden umfassende Strategien vorstellen, die darauf
abzielen, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel zu bewältigen. Im ersten Schritt haben wir
dazu potenzielle klimabezogene Risiken basierend auf dem
Standort ihrer Betriebe und dem möglichen Einfluss des
Klimawandels auf diese Gebiete sowie auf die
Wertschöpfungskette identifiziert. Dies umfasst die
Analyse von Klimamodellen und wissenschaftlichen Studien,
um Risiken, wie eine erhöhte Häufigkeit extremer
Wetterereignisse, zu bewerten. In diesem Zusammenhang
traten wir im Berichtsjahr mit lokalen Behörden an den
größten Produktionsstandorten bezüglich der
Bewertung von potenziellen Risiken im Umfeld des
Klimawandels in Austausch.
TEMPERATUR | WIND | WASSER | |
Chronisch | Temperaturänderung
Hitzestress Temperaturvariabilität |
Änderung der Windverhältnisse | Änderung der
Niederschlagsmuster und -arten (Regen, Hagel,
Schnee/Eis)
Variabilität von Niederschlägen oder der Hydrologie Wasserknappheit |
Akut | Hitzewelle
Kältewelle/ Frost |
Zyklon, Taifun Sturm (einschließlich Schneestürme) | Anstieg des
Meeresspiegels
Dürre Starke Niederschläge (Regen, Hagel, Schnee/Eis) Hochwasser (Flusshochwasser, pluviales Hochwasser, Grundhochwasser) |
Bei der VARTA AG-Gruppe begegnen wir den potenziellen
Herausforderungen und Möglichkeiten im Kontext des
Klimawandels durch die Integration eines unternehmensweiten
Klimamanagementsystems. Seit 2022 implementieren wir
erfolgreich die Richtlinien des TCFD in das
Managementsystem und verbessern kontinuierlich die
Berichterstattung zu möglichen Klimarisiken und
-chancen. Dabei werden transitorische und physische Risiken
identifiziert und adressiert. Physische Risiken, darunter
akute Ereignisse wie Überschwemmungen und Hitzewellen,
werden von der VARTA AG-Gruppe überwacht und bewertet.
Maßnahmen wie die Installation von Klappen und
Sanierungen der Abwasserkanäle in Ellwangen werden
ergriffen, um Produktionsstörungen zu verhindern.
Langfristige Risiken wie steigende Temperaturen werden
ebenfalls identifiziert und entsprechend gehandhabt. Die
Durchführung einer Szenarioanalyse bewertet die
potenziellen Auswirkungen verschiedener klimabezogener
Risiken auf das Geschäftsmodell. Dies kann die
Berücksichtigung verschiedener Szenarien umfassen, wie
zum Beispiel die Auswirkungen einer Temperaturerhöhung
über 2
oC auf die Lieferkette der Organisation oder die
Auswirkungen häufigerer Naturkatastrophen auf die
Betriebsabläufe. Zur Stärkung der strategischen
Widerstandsfähigkeit setzt die VARTA AG-Gruppe auf die
Shared Socioeconomic Pathways (SSPs) und die Representative
Concentration Pathways (RCPs) als umfassendes Rahmenwerk
für zukünftige Analysen von physischen und
transitorischen Risiken. Die SSPs und RCPs stellen
standardisierte Szenarien dar, die potenzielle Auswirkungen
des Klimawandels weltweit beschreiben. Diese Klimaszenarien
erstrecken sich von einem emissionsarmen Szenario, das zu
einer Erderwärmung von weniger als +1,5
oC führt (gemäß dem Pariser
Abkommen, RCP1-2.6 & SSP1-2.6), über ein mittleres
Szenario mit einer durchschnittlichen Erwärmung von
+2,5
oC (Mittlerer Weg, RCP2-4.5 & SSP2-4.5), bis
hin zu einem Szenario mit einer Erwärmung von mehr als
+4°C (Fossile Entwicklung, RCP5-8.5 & SSP5-8.5).
Wir analysieren und verknüpfen diese Szenarien, um die
potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf wesentliche
Wirtschaftstätigkeiten und Einrichtungen zu bewerten.
Die Berücksichtigung von kurz-, mittel- und
langfristigen Zeithorizonten im Rahmen der Analyse von
klimabezogenen Risiken und Chancen ermöglicht eine
umfassende Betrachtung. Das Szenario SSP4.5, das einen
mittleren Pfad darstellt und von einigen Bemühungen
zur Emissionsreduktion ausgeht, wird von der VARTA
AG-Gruppe als Wahrscheinlichstes betrachtet. Dieses
Szenario stimmt mit den Nationalen Klimabeiträgen
(NDCs) überein, die von den einzelnen Ländern
festgelegt wurden. Die VARTA AG-Gruppe hat sich dazu
verpflichtet, die Geschäftstätigkeit im Einklang
mit dem emissionsarmen Szenario des Pariser Klimaabkommens
auszurichten. Unsere langfristige Unternehmensplanung ist
konsequent darauf ausgerichtet.
Klimabezogene, transitorische Risiken beziehen sich auf
finanzielle und strategische Auswirkungen. Diese entstehen
durch Veränderungen in Politik, Technologie und
Marktbedingungen während des Übergangs zu einer
kohlenstoffärmeren Wirtschaft.
POLITIK UND RECHT | TECHNOLOGIE | MARKT | REPUTATION |
Höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen | Ersetzung bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen | Änderung des Verbraucherverhaltens | Veränderungen der Verbraucherpräferenzen |
Verstärkte Emissionsberichterstattungspflichten | Erfolglose Investitionen in neue Technologien | Unsicherheit in Bezug auf Marktsignale | Stigmatisierung des Sektors |
Mandate und Regulierung in Bezug auf bestehende Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren | Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien | Gestiegene Rohstoffkosten | Zunehmende Besorgnis der Interessenträger |
Gefahr von Rechtsstreitigkeiten | Negative Rückmeldungen der Interessenträger |
Die VARTA AG-Gruppe reagiert proaktiv auf
zukünftige Vorschriften wie C0
2-Steuer, CO
2-Grenzsteuer und auf die EU-Batterieverordnung,
um regulatorische und politische Risiken zu managen. Durch
den Einsatz modernster Technologien zur Durchführung
von Ökobilanzen für weniger emissionsintensive
Batterien, stärken wir unsere
Wettbewerbsfähigkeit und schaffen Chancen für
nachhaltige Produktentwicklungen. Technologierisiken
beziehen sich auf die Möglichkeit, dass
kohlenstoffarme Alternativen bestehende Produkte ersetzen.
Die VARTA AG-Gruppe investiert in Forschung und
Entwicklung, um nachhaltigere Produkte zu produzieren und
um die technologische Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken. Marktrisiken, die sich aus dem
Kundenverhalten ergeben, werden als gering
eingeschätzt, da die Nachfrage nach
batteriebetriebenen Produkten voraussichtlich wachsen wird.
Von den konjunkturellen und eher kurzfristigen
Einflussfaktoren sind die strukturellen mittel- und
langfristigen Treiber für den VARTA AG Konzern und
seine Segmente sowie die Geschäftsbereiche zu
unterscheiden. Die VARTA AG-Gruppe profitiert von einer
Reihe struktureller Wachstumstreiber. Dies sind
insbesondere der demografische Wandel, der technologische
Fortschritt - etwa im Zusammenhang mit zunehmender
Elektrifizierung - die Digitalisierung und
Konnektivität, das Streben nach einem höheren
Maß an Energieunabhängigkeit sowie der
Bedeutungszuwachs der E-Mobilität. Basierend auf den
Ergebnissen der Risikobewertung und Szenarioanalysen,
wollen wir einen Plan zur Minderung identifizierter
klimabezogener Risiken entwickeln. Dies kann die Umsetzung
von Maßnahmen zur Reduzierung von
Treibhausgasemissionen, die Stärkung der
Widerstandsfähigkeit von Betriebsabläufen und
Lieferketten sowie die Investitionen zur Verringerung der
Exposition gegenüber klimabezogenen Risiken umfassen.
Als Unternehmen aus der produzierenden Industrie wird bei
den Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
besonderes Augenmerk auf externe Faktoren wie die Preise
von Rohstoffen gelegt, die sich auf die finanziellen
Ergebnisse der Gruppe auswirken könnten. Als
Konsequenz des Klimawandels werden höhere operative
Kosten angenommen, die nicht nur den Energiebedarf und die
Kostensteigerungen betreffen. Um die Nachfrage zu decken
und unsere Treibhausgasemissionen zu reduzieren, erweitert
die VARTA AG-Gruppe eigene PV-Systeme und bezieht bereits
an allen deutschen Produktionsstandorten Strom aus
erneuerbaren Quellen. Im Berichtsjahr wurden weitere
Fahrzeuge unseres Fuhrparks elektrifiziert. Als Resultat
konnten wir eine Reduktion von über 24 Tonnen
CO2-Äquivalente im Berichtsjahr verzeichnen.
Gleichzeitig werden interne Prozesse kontinuierlich
optimiert. Insgesamt wird die Risikosituation als
beherrschbar und damit gering betrachtet. Wichtige
Bestandteile des Systems sind außerdem ein
strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine
quartalsweise Überprüfung, sowie
regelmäßige Kommunikation über Risiken und
Chancen. Dieses Risikomanagementsystem wird durch einen
jährlich stattfindenden Workshop mit allen relevanten
Stakeholdern unterstützt, in denen die Chancen und
Risiken für die Geschäftsentwicklung detailliert
analysiert und diskutiert werden.
Die VARTA AG-Gruppe überwacht und berichtet
über den Fortschritt der Umsetzung des Plans zur
Bewältigung von Klimarisiken. Dies beinhaltet eine
laufende Risikobewertung und Szenarioanalyse, um
sicherzustellen, dass die Organisation für aufkommende
klimabezogene Risiken vorbereitet ist. Es beinhaltet auch
transparente Berichterstattung über die klimabezogenen
Risiken und Managementstrategien der Organisation an
Stakeholder, einschließlich Investoren, Kunden und
Regulierungsbehörden. Der Status und Fortschritt der
umgesetzten Maßnahmen werden derzeit anhand von
regelmäßigen, internen und externen Audits
gemäß ISO 14001 und ISO 50001 gemessen. Die nach
ISO 50001 zertifizierten Produktionsstandorte machen einen
Anteil von 76,3 % der Gesamtenergieverbräuche aus, was
unser Engagement in eine energieeffiziente Produktion
unterstreicht.
Neben der Risikominimierung spielt die
Chancenmaximierung eine entscheidende Rolle für die
Klimastrategie des VARTA AG Konzerns. Die Bewertung
klimabezogener Chancen umfasst die Evaluierung
verschiedener Faktoren, um potenzielle Bereiche für
Investitionen, Innovationen und positive Auswirkungen zu
identifizieren. Der Prozess ist iterativ,
anpassungsfähig und reagiert auf politische
Veränderungen, technologische Fortschritte und Trends.
Die VARTA AG-Gruppe identifiziert potenzielle klimatische
Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die damit
verbundenen Gewinnpotenziale und Kostenreduktionen. Bereits
47,5 % der Investitionsausgaben sind als
EU-taxonomiefähig ausgewiesen. Wir betonen damit
unsere strategische Ausrichtung auf nachhaltiges
Wirtschaften. Das Verständnis der Risiken ist
entscheidend, um Chancen zu identifizieren, die darauf
abzielen, diese zu bewältigen. Sobald die Auswirkungen
der Risiken identifiziert sind, erstellen wir eine
Übersicht potenzieller Chancen, die aus klimabezogenen
Herausforderungen entstehen. Die VARTA AG-Gruppe strebt
nach innovativen Lösungen, Technologien und
Geschäftsmodellen, die zur Klimaresilienz,
Emissionsreduktion und Nachhaltigkeit beitragen sollen. Wir
berücksichtigen dabei insbesondere Handlungsfelder wie
erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige
Transportmittel, Abfallmanagement und emissionsarme
Gebäude. Zusätzlich identifiziert das Unternehmen
Bereiche, in denen durch klimafreundliche Praktiken, neue
Märkte geschaffen oder bestehende Märkte
transformiert werden können. Die VARTA AG-Gruppe
führt eine detaillierte Analyse unter
Berücksichtigung von Faktoren wie Marktnachfrage,
regulatorischer Unterstützung, technologischer
Bereitschaft, finanzieller Tragfähigkeit und
Skalierbarkeit durch. Wir bewerten die potenziellen,
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile
jeder Chance. Hierbei werden Risiken und Barrieren
berücksichtigt, die mit der Umsetzung verbunden sind.
Bei dieser Beachtung werden politische Unsicherheiten, der
Marktwettbewerb und die Ressourcenverfügbarkeit mit
einbezogen. Diese Bewertung hilft dabei, Chancen mit dem
höchsten Potenzial für Erfolg zu priorisieren.
Wir binden relevante Interessengruppen ein, um
vielfältige Perspektiven und Fachkenntnisse zu
gewinnen. Dazu gehören insbesondere Branchenexperten,
Vertreter der Gemeinschaft und wissenschaftliche Quellen.
Wir setzen klare Ziele, Zwecke und Vorgaben, die mit
unserer Vision und Mission übereinstimmen.
Um den Beitrag zur Emissionsreduktion zu
verstärken, setzten wir im Berichtsjahr
Maßnahmen um, welche zu einer kumulierten Einsparung
von 22.532 tCO
2eq führten.
(IN tC0 2eq) | DEKARBONISIERUNGSHEBEL | EINSPARUNG |
Umstellung von Transportmitteln | Elektrifizierung | 407 |
Installation von PV-Anlagen | Emissionsarme Eigenstromerzeugung | 304 |
Fernwärmebezug aus biogenen Quellen | Nutzung erneuerbarer Energie | 595 |
Einkauf von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen | Nutzung erneuerbarer Energie | 21.173 |
Bauliche Maßnahmen | Einsparung fossiler Brennstoffe | 29 |
Elektrifizierung Fuhrpark | Einsparung fossiler Kraftstoffe | 24 |
Die VARTA AG-Gruppe kooperiert innerhalb von
Förderprojekten, um innovative Technologien im
Batteriesektor zu entwickeln. Diese sollen unter anderem
zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. So
werden im Jahr 2023 47 Forschungsprojekte mit einem Volumen
von über 27,4 Mio. € umgesetzt. Darüber
hinaus stellen wir spezifische Ressourcen zur
Verfügung, um direkte und indirekte THG-Emissionen zu
messen, analysieren und zu reduzieren.
Wir haben uns dazu verpflichtet, die
Treibhausgasemissionen gemäß dem 1,5-Grad-Pfad
der SBTi zu reduzieren. Die VARTA AG-Gruppe quantifiziert,
bewertet und überwacht die Emissionen von
Treibhausgasen aus sämtlichen relevanten Quellen,
einschließlich CO
2, Methan, Lachgas und anderen Gasen, die sowohl
innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens
entstehen. Durch die Einbeziehung von Scope-3-Emissionen in
die Berechnungen stellen wir uns der Herausforderung, die
Auswirkungen des Klimawandels und passende Maßnahmen
zu ergreifen. Die Schaffung eines soliden Datenrahmens
durch eine erneute Verifizierung durch Dritte markiert den
ersten Schritt hin zu einem umfassenden und
wissenschaftlich fundierten Ansatz der ambitionierten
Reduktionsziele.
Eine energetische Bewertung aller relevanten
Energieverbraucher sowie die Abschätzung des
zukünftigen Einsatzes erneuerbarer Energieträger
und die Substitution von Materialien, Ressourcen und
technischen Verfahren, bilden die Grundlage einer
Zielsetzung. Mindestens 42 % der absoluten THG-Emissionen
in Scope 1 & 2 sollen bis 2030 gegenüber dem
Basisjahr 2020 reduziert werden. Damit leisten wir unseren
Beitrag zum langfristigen Ziel der Bundesrepublik
Deutschland, CO
2-Neutralität bis 2045 zu erreichen.
Weiterhin soll im gleichen Zeitraum die
Treibhausgasintensität in der Wertschöpfungskette
erheblich reduziert werden. Der Speicher Varta pulse neo 6
wurde 2023 durch die Stromspeicherinspektion des
wissenschaftlichen Instituts HTW-Berlin als der
effizienteste AG-gekoppelte Solarstromspeicher in der
Leistungsklasse bis 5 kW ausgezeichnet. Durch seinen hohen
Batteriewirkungsgrad von 97,8 % und mit einem
Standby-Verbrauch von lediglich 2 Watt spielt der
Effizienzansatz in der Nutzungsphase eine zentrale Rolle.
Konkrete Einsparziele für THG-Emissionen werden
festgehalten, um einen klaren Fahrplan für die
Transformation schaffen zu können. Der
Maßnahmenplan zur Erreichung von kurz-, mittel-, und
langfristigen Zielen beinhaltet ein umfassendes
Energieeinsparkonzept sowie die verstärkte Einbindung
erneuerbarer Energien in die Energieversorgung.
Darüber hinaus stehen die Substitution von Ressourcen,
energetische und ressourcenorientierte Prozessoptimierungen
sowie die Nutzung von Prozessabwärme ebenfalls im
Fokus. Verbesserungen an Anlagen zur Wärmeversorgung,
Kühlung und Belüftung sowie die Verringerung von
Energie- und Ressourcenverlusten sind entscheidende
Schritte zur Reduktion von Treibhausgasen. In unserem
Bestreben, Nachhaltigkeit im gesamten Produktlebenszyklus
zu fördern, führen wir regelmäßig
Ökobilanzierungen (LCA) durch. Diese Bewertungen
ermöglichen es uns, die Umweltauswirkungen unserer
Produkte in verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus zu
verstehen, einschließlich der Rohstoffgewinnung,
Herstellung, Nutzung und Entsorgung. Die Einbindung der
Reduktionsziele in die Unternehmenskultur spielt dabei eine
zentrale Rolle. Durch die Verankerung der
THG-Reduktionsziele in die Unternehmensstrategie,
Sensibilisierung der Belegschaft für Klimaziele,
Innovationsförderung und klare Kommunikation von
Zielen sowie regelmäßige Fortschrittsberichte,
wird die gesamte Organisation in den Transformationsprozess
aktiv mit einbezogen.
Wir sehen das Energiemanagement als iterativen Prozess,
um stetig weitere Einsparpotenziale identifizieren zu
können. Jährlich findet ein Management Review
Meeting statt, um den Vorstand über laufende und
abgeschlossene Projekte zu informieren. Grundlage bildet
ein regelmäßiges Energieaudit an allen
europäischen Standorten, die mehr als 97 % der
gesamten Energie der VARTA Gruppe verbrauchen. Im
Berichtsjahr unterstützten wir Mitarbeitende, die sich
für Nachhaltigkeit engagierten, durch Schulungen zu
relevanten Richtlinien (siehe Kapitel 3.1 People). Um die
Kosten für die Energie zu reduzieren und die
Umweltauswirkungen zu mindern, streben wir an, unsere
gesamte Nachhaltigkeitsleistung zu steigern. Aufgrund
dessen bezieht das Unternehmen an allen deutschen
Produktionsstandorten Elektrizität aus erneuerbaren
Quellen und hat ein digitales Energiemanagementsystem
implementiert. Dieses System identifiziert und priorisiert
Energiesparpotenziale, optimiert Produktionsprozesse,
fördert energieeffizientes Verhalten und
unterstützt die Umstellung auf energieeffiziente
Anlagen. So werden durch eine bauliche Maßnahme im
Berichtszeitraum jährlich 160 MWh beziehungsweise
knapp 30 tCO
2eq am Standort Ellwangen eingespart. Alle
Produktionsstandorte sind nach ISO 14001 zertifiziert,
darüber hinaus wurden die größten
europäischen Produktionsstandorte im diesjährigen
Berichtsjahr erfolgreich Energieaudits unterzogen. Dadurch
sind relevante Kennzahlen überprüft und den
gesetzlichen Anforderungen entsprechend überwacht
worden.
Der Gesamtenergieverbrauch der VARTA AG-Gruppe umfasst
verschiedene Quellen wie Kraftstoff, Heizöl, Erdgas
und Biogas. Strom bezieht das Unternehmen aus erneuerbaren
und nicht erneuerbaren Quellen. Der Energieverbrauch
umfasst keine Vertriebsstandorte, die nur 6,7 % der
Belegschaft repräsentieren. Über 98 % der
verwendeten Elektrizität werden aus dem Stromnetz
bezogen. Die restlichen Mengen werden zu über 97 % aus
erneuerbaren Quellen selbst erzeugt und verwendet. Für
den bezogenen Strom aus erneuerbaren Quellen an den
deutschen Produktionsstandorten stehen Herkunftszertifikate
zur Qualitätssicherung zur Verfügung. Die Daten
wurden aus Rechnungen und Zählerablesungen aller
Produktionsstandorte erhoben.
(IN MWh) | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | 0 | 0 | 0 | 0 |
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen | 1.045 | 2.345 | 5.608 | 1.765 |
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas | 16.356 | 18.767 | 20.026 | 16.849 |
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | 0 | 0 | 0 | 0 |
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen | 2.895 | 3.692 | 3.073 | 47.571 |
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 bis 5) | 20.296 | 24.804 | 28.707 | 65.962 |
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 28,6 % | 29,0 % | 35,5 % | 99,1 % |
(7) Verbrauch aus Kernkraftquellen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 0 | 0 | 0 | 0 |
(8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) | 3.353 | 2.664 | 1.598 | 352 |
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen | 46.649 | 58.066 | 50.487 | 223 |
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | 722 | 37 | 54 | 54 |
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8 bis 10) | 50.724 | 60.767 | 52.139 | 629 |
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 71,4 % | 71,0 % | 64,5 % | 0,9 % |
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6 und 11) | 71.020 | 85.571 | 80.846 | 66.591 |
(IN MWh) | ERDGAS | HEIZÖL | KRAFTSTOFFE | BESCHAFFTE ELEKTRIZITÄT ERNEUERBAR | BESCHAFFTE ELEKTRIZITÄT NICHT ERNEUERBAR | BESCHAFFTE FERNWÄRME AUS BIOGENEN QUELLEN |
Ellwangen | 7.204 | 5 | 105 | 22.316 | 0 | 0 |
Nördlingen | 6.021 | 3 | 122 | 12.537 | 37 | 3.353 |
Dischingen & Neunheim | 3.131 | 16 | 168 | 11.796 | 0 | 0 |
Brasov | 0 | 603 | 0 | 0 | 1.292 | 0 |
Batam | 0 | 0 | 23 | 0 | 1.566 | 0 |
Gesamt | 16.356 | 627 | 418 | 46.649 | 2.895 | 3.353 |
(IN MWh) | EIGENERZEUGUNG ELEKTRIZITÄT ERNEUERBAR | EIGENERZEUGUNG ELEKTRIZITÄT FOSSIL |
Ellwangen | 0 | 0 |
Nördlingen | 611 | 0 |
Dischingen & Neunheim | 111 | 20 |
Brasov | 0 | 0 |
Batam | 0 | 0 |
Gesamt | 722 | 20 |
(IN %) | ERNEUERBARE QUELLEN | NICHT ERNEUERBARE QUELLEN |
Ellwangen | 74,0 % | 25,0 % |
Nördlingen | 73,0 % | 27,0 % |
Dischingen & Neunheim | 78,0 % | 22,0 % |
Brasov | 0,0 % | 100,0 % |
Batam | 0,0 % | 100,0 % |
Gesamt | 71,0 % | 29,0 % |
(IN MWh) | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
Ellwangen | 29.630 | 32.528 | 33.379 | 31.034 |
Nördlingen | 22.684 | 29.126 | 23.345 | 13.313 |
Dischingen & Neunheim | 15.222 | 19.171 | 19.058 | 18.017 |
Brasov | 1.895 | 2.949 | 2.990 | 1.986 |
Batam | 1.589 | 1.797 | 2.074 | 2.241 |
Gesamt | 71.020 | 85.571 | 80.846 | 66.591 |
Gesamtenergieverbrauch/Headcount (in MWh/HC) * | 17,8 | 18,7 | 17,3 | 14,5 |
Gesamtenergieverbrauch/Nettoumsatzerlös (in MWh/Mio. €) | 86,6 | 106,1 | 89,6 | 76,6 |
Im aktuellen Geschäftsjahr haben wir für die
Berechnung der Treibhausgasemissionen die Datenbanken
EcoInvent 3.10 (IPCC 2021, GWP 100) verwendet, welche
ökologisch erweiterte Input/Output-Analysedatenbanken
(EIOA) einschließt. Wir haben unsere Bemühungen
verstärkt, Emissionen, die außerhalb des
Unternehmens entstehen, zu integrieren. Hierfür wurden
international anerkannte Emissionsdatenbanken sowie
Emissionsfaktoren von Regierungsbehörden herangezogen.
Die Emissionsdaten der Vergangenheit wurden unter
Verwendung der genannten Referenzen gegebenenfalls neu
ermittelt.
RÜCKBLICKEND | ETAPPENZIELE UND ZIELJAHRE | |||||
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2025 | 2030 | |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | ||||||
Scope-1 -THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) | 4.085 | 5.546 | 4.380 | 3.733 | 3.227 | 2.369 |
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Scope-2-Treihausgasemissionen | ||||||
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) | 28.553 | 25.959 | 29.606 | 22.576 | 22.557 | 16.561 |
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) | 13.278 | 1.817 | 2.148 | 1.403 | 10.490 | 7.701 |
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | ||||||
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) | - | 387.364 | 414.840 | 315.773 | ||
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | - | 240.779 | 252.257 | 178.126 | ||
2 Investitionsgüter | - | 58.101 | 70.223 | 41.208 | ||
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | 1.717 | 1.635 | 1.220 | |||
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | - | 39.845 | 44.132 | 41.619 | ||
5 Abfallaufkommen in der Produktion | - | 2.567 | 4.133 | 2.742 | ||
6 Geschäftsreisen | - | 88 | 480 | 577 | ||
7 Pendelnde Mitarbeitende | - | 4.338 | 8.358 | 6.439 | ||
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - | 166 | 579 | 389 | ||
9 Nachgelagerter Transport | - | 693 | 816 | 923 | ||
10 Verarbeitung verkaufter Produkte | - | - | - | - | ||
11 Verwendung verkaufter Produkte | - | 24.834 | 17.808 | 30.582 | ||
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | - | 13.884 | 14.420 | 11.947 | ||
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - | - | - | - | ||
14 Franchises | - | - | - | - | ||
15 Investitionen | - | - | - | - | ||
THG-Emissionen insgesamt | - | 418.869 | 448.826 | 342.082 | ||
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (in tCO 2eq) | - | 394.727 | 421.843 | 321.504 |
ETAPPENZIELE UND ZIELJAHRE | |
JÄHRLICH % DES ZIELS/ BASISJAHR | |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | |
Scope-1 -THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) | 4,2 |
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | 0 |
Scope-2-Treihausgasemissionen | |
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) | 4,2 |
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) | 4,2 |
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | |
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen (in tCO 2eq) | |
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | |
2 Investitionsgüter | |
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | |
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | |
5 Abfallaufkommen in der Produktion | |
6 Geschäftsreisen | |
7 Pendelnde Mitarbeitende | |
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | |
9 Nachgelagerter Transport | |
10 Verarbeitung verkaufter Produkte | |
11 Verwendung verkaufter Produkte | |
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | |
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | |
14 Franchises | |
15 Investitionen | |
THG-Emissionen insgesamt | |
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (in tCO 2eq) |
Die Daten für die Berichtsjahre 2022 und 2023
wurden einer externen Prüfung unterzogen.
Das Treibhausgasinventar wurde gemäß den
Leitlinien des WRI/WBCSD Greenhouse Gas (GHG) Protocols und
der ISO 14064 erstellt und berechnet. Im Einklang mit
diesen Standards haben wir unsere Emissionen nach den
Scopes 1, 2 und 3 separat erfasst. Emissionen von
Vertriebsstandorten sowie Nicht-Produktionsstandorten sind
in Kategorie 8 des Scope 3 enthalten. Wir arbeiten aktiv an
der Verbesserung der Datenqualität, um eine
vollständige Klimabilanz zu gewährleisten.
Für Scope 2 wurden sowohl die marktbasierte als auch
die standortbezogene Methodik angewendet. Die Berechnung
der Scope-3-Kategorien erfolgte durch eine Kombination aus
lieferantenspezifischen, hybriden, durchschnitts- und
ausgabenbasierten Methoden. Das Unternehmen setzt sich
intensiv dafür ein, die Verfügbarkeit und
Qualität der Daten zu verbessern. Der Bericht der
VARTA AG-Gruppe umfasst Emissionen aus weltweiten
Produktionsstätten, wobei der Ansatz der
operationellen Kontrolle als Grenze für die Erfassung
der Emissionen angewendet wurde.
(IN tCO 2eq/€) | 2023 |
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoumsatzerlös | 0,42 |
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoumsatzerlös | 0,39 |
Die VARTA AG-Gruppe führt eine Bewertung der
erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher
physischer und transitorischer Risiken durch, die relevante
Geschäftstätigkeiten betreffen. Diese Bewertung
erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener
Kriterien. Hierzu gehört der Anwendungsbereich, die
Zeithorizonte, die Berechnungsmethoden, sowie kritische
Annahmen und Parameter. Die Bewertung erstreckt sich
über den gesamten Unternehmensbereich. Kurz-, mittel-
und langfristige Zeithorizonte werden definiert, womit eine
enge Verknüpfung mit der erwarteten Lebensdauer von
Vermögenswerten, strategischen Planungshorizonten und
Kapitalallokationsplänen sichergestellt wird. Wir
stützen unsere Bewertung auf ein fundiertes Verfahren
zur Ermittlung wesentlicher physischer Risiken und zur
Festlegung von Klimaszenarien. Das Verfahren wurde auf
einer konsistenten und transparenten Grundlage
durchgeführt, um die Glaubwürdigkeit der
erzielten Ergebnisse zu gewährleisten. Die Bewertung
beruht auf nachvollziehbaren Annahmen und Parametern, wobei
Unsicherheiten und mögliche Änderungen in diesen
Faktoren berücksichtigt werden. Insgesamt wurden die
potenziellen physischen und transitorischen klimabezogenen
Risiken im konzernweiten Risikomanagementsystem als moderat
und nicht wesentlich bewertet. Dies basiert auf einer
gründlichen Analyse, klarer Bewertungskriterien und
einem umfassenden Verständnis der physischen
Risikofaktoren im Zusammenhang mit den
Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerten des
Unternehmens.
Wir verfolgen eine Strategie des Managements der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zur
Vermeidung und Minderung von Umweltverschmutzung. Das
übergeordnete Ziel besteht darin, eine nachhaltigere
und umweltverträglichere Geschäftspraxis
sicherzustellen und dabei wesentliche
Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Die
Strategie zielt darauf ab, sowohl die negativen
Umweltauswirkungen zu minimieren als auch Chancen für
innovative und umweltfreundlichere Lösungen zu nutzen.
Das Unternehmen führt regelmäßig eine
Wesentlichkeitsanalyse durch, um die wichtigsten
Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb
seiner Geschäftstätigkeit zu identifizieren. Der
Fokus liegt auf den Geschäftstätigkeiten als
Unternehmen aus der produzierenden Industrie. Diese Analyse
dient als Grundlage für die strategische Ausrichtung
und ermöglicht es, Ressourcen gezielt für die
wesentlichen Bereiche zu verwenden. Dabei wurden vier
Handlungsfelder identifiziert:
― |
Einsatz umweltfreundlicherer Produktionsprozesse und Materialien |
― |
Implementierung strenger Emissionskontrollen und Abwasserbehandlungsverfahren |
― |
Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Prozesse zur Reduzierung von Emissionen |
― |
Forschung und Entwicklung von Technologien zur Minimierung von Umweltbelastungen |
Wir streben an, den Einsatz besorgniserregender Stoffe
zu minimieren. Dies beinhaltet die proaktive Substitution
von gefährlichen Materialien durch umweltfreundlichere
Alternativen, die Überwachung und Einhaltung
relevanter Umwelt- und Sicherheitsvorschriften und die
Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern. Zur Vermeidung
von Vorfällen und Notsituationen werden umfassende
Schulungsprogramme für relevante Mitarbeitende
implementiert. Die Schulungen zielen darauf ab,
Unfälle zu minimieren, über die kontinuierliche
Wartung und Überwachung der Anlagen und Einrichtungen
zu informieren und potenzielle Gefahren zu identifizieren
und zu beheben. Weitere Maßnahmen sind die Erstellung
und regelmäßige Aktualisierung von
Notfallplänen und Reaktionsprotokollen und die
Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden, um die
Auswirkungen von Notfällen zu minimieren.
Unsere Strategie zur Vermeidung und Minderung der
Umweltverschmutzung und zur Stärkung des
Umweltschutzes ist durch die ISO 14001 Zertifizierung an
allen Produktionsstandorten bereits fest in den
Geschäftspraktiken verankert. Die VARTA
AG-Gruppeverfolgt eine kontinuierliche Verbesserung und
Anpassung seiner Strategie, um höchste Standards
für Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit in
der Batterieherstellung zu setzen. Deshalb will das
Unternehmen an den deutschen Produktionsstandorten bis 2027
das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) nach der
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 einführen. Ziel ist es,
eine saubere und emissionsarme Zukunft zu gestalten und
dabei eine führende Rolle in der Branche zu
übernehmen.
Das Unternehmen bekennt sich zur Minimierung seiner
Auswirkungen auf die Umwelt und zur Schaffung einer
nachhaltigeren Geschäftspraxis. Dieses Bekenntnis
spiegelt sich in den vielfältigen Maßnahmen
wider, die ergriffen wurden, um Umweltverschmutzungen zu
verhindern und zu verringern.
Die VARTA AG-Gruppe hat bereits Produktionsprozesse
implementiert, um Emissionen von schädlichen Gasen und
Abfällen zu minimieren. Dies beinhaltet den Einsatz
von modernsten Technologien und die kontinuierliche
Überwachung der entstehenden Emissionen. Wir betreiben
fortschrittliche Abwasserbehandlungsanlagen, um
sicherzustellen, dass Abwässer den höchsten
Umweltstandards entsprechen. Dies schließt die
effiziente Entfernung von Schadstoffen und Verunreinigungen
ein. Durch die Substitution gefährlicher Materialien
durch umweltfreundlichere Alternativen setzt sich die VARTA
AG-Gruppe aktiv für die Reduzierung von
Umweltbelastungen ein. Weiterhin wird in
umweltfreundlichere Technologien und Anlagen investiert, um
die Umweltauswirkungen in den Produktionsstätten zu
minimieren. Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung
konzentriert sich auf die Entwicklung innovativer
Lösungen und Materialien, die die Umweltbelastung
reduzieren sollen. Das Unternehmen stellt durch interne und
externe Audits sicher, dass sämtliche Maßnahmen
und Prozesse den geltenden Umweltvorschriften entsprechen.
Die kontinuierliche Überwachung gewährleistet die
Einhaltung dieser Standards. Regelmäßige
Schulungen für Mitarbeitende und relevante Personen
tragen dazu bei, Umweltbewusstsein und -Verantwortung
kontinuierlich zu fördern. Wir setzen uns damit
nachdrücklich für den Schutz der Umwelt ein.
Wir legen großen Wert auf umweltverträgliche
Produkte und eine umweltschonende Produktion. Schon
während der Produktentwicklung wird eine umfassende
Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen über
den gesamten Lebenszyklus durchgeführt. Dabei strebt
das Unternehmen Ressourcenschonung an. Dies kann durch
sparsamen Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und
Wiederverwendbarkeit der Produkte erreicht werden. Der
Einsatz von umweltbelastenden Stoffen wird, wo
möglich, durch weniger schädliche Alternativen
ersetzt. In der Produktionsphase liegt der Fokus auf
fortschrittlichen Technologien, die integrierte
Umweltschutzverfahren nutzen. Dies beinhaltet die
Minimierung von THG-Emissionen und die effiziente
Behandlung von Abfällen und Abwasser. Eine
vertrauensvolle Partnerschaft wird auch gegenüber
Zulieferern betont, um gleichwertige Umweltstandards zu
fördern. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten
Entsorgungsunternehmen ist eine Verpflichtung, die darauf
abzielt, Produktionsausschüsse und Abfälle zu
minimieren und zu recyceln. Es gibt eine kontinuierliche
Überwachung der Umweltperformance und der ergriffenen
Reduktionsmaßnahmen.
Im Rahmen der Umweltmanagementpraktiken gemäß
ISO 14001 handelt die VARTA AG-Gruppe konsequent für
den Schutz von Luft, Wasser und Boden. Zielgerichtet
verbessern wir unsere Umweltleistung durch den Einsatz von
Umweltmanagementsystemen. Diese Systeme verwenden
Umweltleistungsindikatoren oder Umweltkennzahlen, um einen
umfassenden Überblick über die
Umweltauswirkungen, Erfolge und Verbesserungspotenziale zu
bieten. Die messbaren Umweltindikatoren dienen als
Grundlage zur Festlegung konkreter und messbarer
Umweltziele, die über einen längeren Zeitraum
ermittelt und verglichen werden.
Die direkten Umweltaspekte sind mit den eigenen
Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen des
Unternehmens verbunden und unterliegen der direkten
betrieblichen Kontrolle. Indirekte Umweltaspekte sind das
Ergebnis der Interaktion der VARTA AG-Gruppe mit
Lieferanten und Dienstleistern und sind nicht im vollen
Umfang von der eigenen Organisation beeinflussbar. Die
Festlegung von Bewertungskriterien hat uns dazu veranlasst,
bestimmte Umweltaspekte als besonders relevant einzustufen.
Dazu gehören der Energieverbrauch, Wasserverbrauch,
Einsatz von Gefahrstoffen, Schutz von
Boden-/Grundwasserressourcen, Rohstoffverbrauch,
Emissionen, Abwasserbehandlung (direkt/indirekt),
Abfälle (gefährliche/ungefährliche) sowie
Gefährdungspotenziale. Als wesentlicher Umweltaspekt
hat sich die Emission in die Luft herauskristallisiert,
wobei die CO
2-Emissionen, die mit dem Energieverbrauch
Zusammenhängen, eine zentrale Rolle spielen. Diese
Erkenntnis gilt sowohl für die direkten als auch die
indirekten Umweltaspekte der VARTA AG-Gruppe, weswegen die
Strategien im Bereich Klima- und Energiemanagement eine
gewichtige Rolle spielen.
Im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie legen wir
besonderen Wert auf effektives Wassermanagement, um unseren
ökologischen Fußabdruck zu minimieren und
verantwortungsvoll mit dieser Ressource umzugehen. Als
Grundlage führen wir eine detaillierte
Überprüfung unserer
Geschäftstätigkeiten durch, um die
tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der
Geschäftstätigkeit auf Wasserressourcen zu
identifizieren. Diese Analysen basieren auf international
anerkannten Standards, wie beispielsweise dem WWF Water
Risk Filter und berücksichtigen folgende Faktoren:
RISIKOTYP | RISIKOKATEGORIE |
Physisch | Wasserknappheit |
Überflutung | |
Wasserqualität | |
Ökosystemdienstleistungen | |
Regulatorisch | Rahmenbedingungen |
Institutionen und Governance | |
Managementinstrumente | |
Infrastruktur | |
Reputation | Kulturelle Bedeutung |
Medienberichterstattung | |
Konflikte |
Weiterhin legen wir großen Wert auf Engagement mit
betroffenen Gemeinschaften, um ein vielseitiges
Verständnis für lokale Anliegen zu entwickeln.
Ziel ist es, die lokalen Perspektiven in den
Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die
regelmäßige Überprüfung dieses
Ansatzes basiert auf einer Kombination aus internen
Prüfungen, externen Fachleuten und unabhängigen
Dritten. Im Berichtsjahr traten wir mit Wasserversorgern
und lokalen Behörden an den größten
Produktionsstandorten bezüglich der Bewertung von
potenziellen wasserbezogenen Risiken in Austausch. Das
Unternehmen nutzt fortschrittliche Umwelttechnologien und
Datenanalysen, um den Wasserverbrauch und die
-qualität zu überwachen. Hierbei werden
Szenarioanalysen eingesetzt, um potenzielle Risiken und
Chancen bei Veränderungen in der
Wasserverfügbarkeit oder -qualität bewerten zu
können. Diese basieren auf der Kombination der
relevantesten Klimaszenarien (IPCC Representative
Concentration Pathways - RCP) und sozioökonomischen
Szenarien (IIASA Shared Socioeconomic Pathways - SSP). Die
betrachteten Szenarien für 2030 und 2050 umfassen
daher drei verschiedene Pfade:
― |
Optimistisch: RCP2.6 - 4.5 & SSP1 |
― |
Aktueller Trend: RCP4.5 - 6.0 & SSP2 |
― |
Pessimistisch: RCP6.0 - 8.5 & SSP3 |
Jedes Szenario basiert auf den Daten des WWF Water Risk
Filter aus dem Jahr 2020 (Basisjahr) und wird schrittweise
um projizierte Veränderungen aus den
bestverfügbaren Datensätzen ergänzt.
Der Wassermanagementansatz bei der VARTA AG-Gruppe
beinhaltet die Überwachung und Optimierung des
Wasserverbrauchs sowie die Entwicklung von geeigneten
Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. Der
verantwortungsbewusste Umgang mit natürlichen
Ressourcen hat höchste Priorität, weshalb hohe
Standards in der Abwasserbehandlung angewendet werden.
Obwohl Wasser hauptsächlich für sanitäre
Zwecke verwendet wird, ist die Bewertung potenzieller
Wasserrisiken an den Produktionsstandorten Teil des
Umweltmanagements. Unsere Umweltpolitik fördert einen
umsichtigen Umgang aller Mitarbeitenden mit Wasser und
umfasst Strategien zur Bewältigung von Wasserrisiken
innerhalb der Wertschöpfungskette.
Wir ergreifen Maßnahmen in Bezug auf den Schutz
von Wasserressourcen und stellen personelle Ressourcen
bereit, um die strategischen Ziele im Rahmen des
Nachhaltigkeitsmanagements erreichen zu können. Zur
Minimierung der Nutzung von Wasserressourcen, werden
Standort- und risikospezifische Strategien eingeführt.
Dies schließt die Einführung von Prozessen ein,
die darauf abzielen, den Wasserverbrauch der
Produktionsstandorte zu minimieren. Wir setzen auf
Technologien und Verfahren, die auf nachhaltigeren
Wassernutzungspraktiken basieren. Die Verringerung der
Nutzung von Wasserressourcen ist ein kontinuierlicher
Prozess. Effizienzmaßnahmen zur Reduzierung des
Wasserverbrauchs werden stetig bewertet. Investitionen in
Wassermanagement- und -Überwachungssysteme tragen dazu
bei, den Wasserverbrauch zu minimieren und die Belastung
von Wasserressourcen zu verringern. Eine weitere wichtige
Initiative betrifft die Aufbereitung von Wasser. Das
Unternehmen hat fortschrittliche
Wasserbehandlungstechnologien an mehreren
Produktionsstandorten implementiert, um regulatorische und
ökologische Anforderungen zu erfüllen.
Wir analysieren sorgfältig die wasserbezogenen
Herausforderungen, die sich aus den
unternehmensspezifischen Aktivitäten und der Position
in der Wertschöpfungskette ergeben. Dabei erfolgt eine
umfassende Identifizierung potenzieller Auswirkungen auf
Wasserressourcen, die für das Unternehmen von
wesentlicher Bedeutung sind. Gestützt auf den
ermittelten Herausforderungen erfolgt im Anschluss eine
umfassende Risikobewertung. Gleichzeitig sollen
zukünftig die RCP- und IIASA-Szenarien in das
Risikomanagement miteinbezogen werden. Besonderes Augenmerk
liegt auf Gebieten mit potenzieller zukünftiger
Wasserknappheit bei denen wir bestrebt sind, den
Wasserverbrauch zu minimieren und somit unsere
Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Dies
schließt die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen
und den verantwortungsvollen Umgang mit Wasserressourcen
ein.
Die VARTA AG-Gruppe verpflichtet sich zur Offenlegung
von Informationen bezüglich seiner Wassernutzung im
Kontext seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen. Die Wassernutzung umfasst alle
Produktionsstandorte und keine Vertriebsstandorte, wodurch
über 93 % der Belegschaft abgebildet werden. Das
Unternehmen veröffentlicht ausführliche Angaben
zu seinem Wasserverbrauch. Hierbei werden Wassermengen,
Effizienzmetriken und Vergleiche mit vorherigen
Zeiträumen transparent dargestellt.
(IN m 3) | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
Ellwangen | 18.646 | 18.540 | 17.215 | 17.359 |
Nördlingen | 4.328 | 6.740 | 3.252 | 2.989 |
Dischingen & Neunheim | 8.767 | 9.163 | 8.468 | 9.203 |
Brasov | 2.767 | 2.956 | 3.045 | 2.679 |
Batam | 9.122 | 12.078 | 14.204 | 13.695 |
Gesamt *** | 43.630 | 49.477 | 46.184 | 45.925 |
Wasserentnahme/Headcount (in m3/HC) * | 10,9 | 10,8 | 9,9 | 10,0 |
Wasserentnahme/Nettoumsatzerlös (in m3/Mio. €) | 53,2 | 61,3 | 51,2 | 52,8 |
Wasserentnahme bezeichnet die Menge an Wasser, die
direkt von Dritten bezogen wird.
(IN m3) | 2023 |
Ellwangen | 2.585 |
Nördlingen | 1.230 |
Dischingen & Neunheim | 1.853 |
Brasov | - |
Batam | - |
Gesamt | 5.668 |
Wasserverbrauch pro Headcount (in m3/HC) * | 1,4 |
Wasserverbrauch pro Nettoumsatzerlös (in m 3/Mio. €) | 6,9 |
Der Wasserverbrauch ist die genutzte Menge an Wasser im
Geschäftsbetrieb, einschließlich jeglicher
Verwendung, die zu einem irreversiblen Verlust oder
Veränderung des Wassers führt.
(IN m3) | 2023 |
Ellwangen | 16.061 |
Nördlingen | 3.098 |
Dischingen & Neunheim | 6.914 |
Brasov | 2.767 |
Batam | 9.122 |
Gesamt | 37.962 |
Wasserableitung pro Headcount (in m3/HC) * | 9,5 |
Wasserableitung pro Nettoumsatzerlös (in m3/Mio. E) | 46,3 |
Die Menge an Wasser, die aus dem Geschäftsbetrieb
abgeleitet wird, entweder durch Rückgabe an
natürliche Gewässer oder durch Einleitung in
Wassersysteme, wird als Wasserableitung bezeichnet.
Im Jahr 2023 führten wir ein verbessertes
Monitoring an unseren Produktionsstandorten ein, indem
zusätzliche Zähler integriert und ein erweiterter
monatlicher Ableserhythmus durch Fachleute der
Gebäudeverwaltung implementiert wurde. Klare Prozesse
gewährleisten hierbei eine präzise
Datenerfassung. Bei Zählern, die gleichzeitig
Wasserverbräuche und -ableitungen erfassen, werden
interne Experten für genaue Schätzungen
herangezogen. Diese Bewertungen dienen als
zuverlässige Grundlage für die Aggregation und
Berechnung der Daten über alle Produktionsstandorte
hinweg. Die gesammelten Informationen dienen als
Ausgangsbasis für eine ausführliche
Hotspot-Analyse. Diese Analyse ermöglicht es uns,
effektive Maßnahmen zur Steigerung der
Wassereffizienz zu identifizieren und umzusetzen. Das
Vorgehen orientiert sich dabei stets an der
unternehmerisch-strategischen Ausrichtung, einen
ökologischen und ökonomischen Nutzen zu erzielen.
Deshalb planen wir, im Kalenderjahr 2024 ein ambitioniertes
Reduktionsziel zu setzen.
Unsere jüngsten Anstrengungen zur Bewahrung der
biologischen Vielfalt konzentrierten sich auf ein
Waldgebiet in unmittelbarer Nähe des
Produktionsstandorts in Ellwangen. In diesem
geschützten Naturdenkmal und Biotop wurde ein Befall
mit einer spezifischen Insektenart festgestellt, der sowohl
für die menschliche Gesundheit als auch für das
Ökosystem des Waldes eine Bedrohung darstellte. In
enger Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen
Behörden wurden Maßnahmen entwickelt und
umgesetzt, die sich als effektiv erwiesen haben. Diese
Schritte haben dazu beigetragen, die Bedrohung durch die
invasive Insektenpopulation im Jahr 2022 und 2023
erfolgreich einzudämmen. Die Überwachung soll im
Fall eines Wiederauftretens in Abstimmung mit den
Behörden im Jahr 2024 fortgesetzt werden, um die
Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu evaluieren.
Als Unternehmen, das sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit
verpflichtet hat, sind wir uns unserer Verantwortung
bewusst, negative Auswirkungen auf die Regionen und
natürlichen Lebensräume um seine Standorte herum
zu minimieren. Wir engagieren uns aktiv für positive
Veränderungen in diesem Bereich.
Ressourcenmanagement und Kreislaufwirtschaft haben wir
Strategien entwickelt, um die wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen in diesen Bereichen bewältigen zu
können. Wir haben uns das Ziel gesetzt, verstärkt
auf die Verwendung sekundärer (recycelter) Ressourcen
zu setzen. Dieser Ansatz dient dazu, den Verbrauch von
Primärrohstoffen zu reduzieren. Diese Strategien
werden in sämtlichen Geschäftsbereichen des
Unternehmens angewendet. Es besteht eine enge
Zusammenarbeit mit Lieferanten, Partnern und
Interessengruppen, um sicherzustellen, dass die Praktiken
zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft den
höchsten Standards entsprechen. Durch die
Implementierung dieser Vorgehensweise leisten wir einen
aktiven Beitrag zur Bewältigung wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Hierdurch soll
die Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeiten
weiter gefördert werden und die Umweltauswirkungen
minimiert werden.
Wir haben Schritte unternommen, um den Verbrauch von
Primärrohstoffen im Bereich Verpackung zu reduzieren.
Konkrete Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und zur
Minimierung des ökologischen Fußabdrucks sind
Teil dieser Strategie. Es werden Mittel zur
Wiederverwertung, Aufbereitung und Wiederverwendung von
Materialien innerhalb von Forschungsprojekten eingesetzt.
Zudem investiert das Unternehmen in die Erforschung und
Entwicklung von Technologien zur Verbesserung der
Kreislaufwirtschaftspraktiken und Eco-Design. Dafür
wurden im Jahr 2023 27,4 Mio. € für den Bereich
Forschung und Entwicklung zugewiesen. Im Vergleich zum
Vorjahr stieg der Anteil der Entsorgungsunternehmen, die
unsere Nachhaltigkeitsrichtlinien akzeptiert haben, auf
97,5 %. Diese Entwicklung deutet auf eine zunehmende
Akzeptanz und Implementierung von hohen
Nachhaltigkeitsstandards in der Industrie hin. Wir zeigen
damit unser Engagement für die Umsetzung dieser
Maßnahmen und die Sicherstellung, dass die dafür
notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Produktgestaltung
kontinuierlich zu verbessern. Dabei liegt der Schwerpunkt
auf Haltbarkeit, Leistung und effizienter
Ressourcennutzung. Das Zielbild ist die Entwicklung von
Produkten, die länger genutzt werden und am Ende ihres
Lebenszyklus effizient recycelt werden können. Die
Erhöhung der Materialnutzungsrate im
Produktionsprozess wird fortwährend überwacht.
Dies umfasst die effizientere Nutzung von Materialien und
die Minimierung von Ausschuss. Im Einklang mit dem
Kaskadenprinzip setzen wir auf die nachhaltigere
Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen bei unseren
Lieferanten und deren Lieferanten. Dadurch sollen
Umweltauswirkungen minimiert und die Abhängigkeit von
nicht erneuerbaren Ressourcen reduziert werden. Die
Ambition ist eine effektive Abfallbewirtschaftung,
einschließlich der Vorbereitung auf eine
ordnungsgemäße Behandlung von Abfällen und
der Reduzierung von Deponierung. Die VARTA AG-Gruppe strebt
an, Abfälle so weit wie möglich zu vermeiden und
recyceln zu lassen. Das Unternehmen hat weiterhin
qualitative Ziele in Bezug auf andere relevante Aspekte der
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft gesetzt, darunter
Energieeffizienz und die Förderung von
Umweltbewusstsein in der Lieferkette. In diesem Zuge wird
an Fokuslieferanten nach einem risikobasierten Ansatz ein
Fragebogen zugeschickt. Dieser hält die Lieferkette
zur Offenlegung von Strategien und Zielen zur Verbesserung
der Nachhaltigkeitsleistung an. Zusätzlich setzen wir
uns mit weltweiten Recyclingkampagnen dafür ein, das
Bewusstsein für die Wichtigkeit des Batterierecyclings
zu schärfen und die Ziele der EU-Batterieverordnung zu
erreichen. Mit unserer europaweiten Recyclingkampagne haben
wir über 500 Millionen Menschen in 23 Ländern
erreicht. Konsumenten werden animiert, ihre
Haushaltsbatterien zu recyceln und zu "Gamechangern" zu
werden, die aktiv dazu beisteuern den CO
2-Fußabdruck zu verringern und wertvolle
Ressourcen zu schonen. Dies trägt sowohl zu den Zielen
der neuen Batterieverordnung bei, die unter anderem klare
Sammelquoten und Rezyklatanteile für den EU-Raum
festlegt, als auch langfristig zum EU Green Deal.
Für das Jahr 2024 setzen wir uns ehrgeizige Ziele.
Die Verpackungen unserer Hauptproduktpalette des Segments
Consumer Batteries im Bereich Primärbatterien
(AAA/AA/C/D/9V) sollen komplett plastikfrei sein. Wir
streben eine Steigerung des Anteils recycelter Materialien
in der Produktlinie VARTA Recharge Accu Recycled auf bis zu
25 % an. Zudem wird die Produktkategorie Portable Power in
plastikfreien Verpackungen angeboten werden. Im Segment
Special Batteries wollen wir eine Reduzierung des
Kunststoffverbrauchs der Verpackungen um bis zu 60 %
erreichen, während gleichzeitig höchste
Sicherheitsstandards gemäß den gesetzlichen
Vorgaben und Industriestandards eingehalten werden. Bis zum
Jahr 2025 streben wir eine weitere Reduzierung des
Plastikverbrauchs der Produktverpackungen um 20 % an, um
insgesamt eine Reduzierung um 50 % von 2020 bis 2025 zu
erreichen. Diese Bestrebungen unterstreichen unser
Engagement für nachhaltigere Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft, sowie unser Streben nach positiven
Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Als Vorreiter in der Technologiebranche verstärken
wir die Investitionen in umweltfreundlichere Verpackungen
und erweitern unser Sortiment stetig, um eigenentwickelte
Einstoffverpackungen auf den Markt zu bringen. Der Ansatz
der VARTA AG-Gruppe zur nachhaltigeren Gestaltung von
Produktverpackungen besteht darin, den Einsatz von
recycelten Materialien zu intensivieren und das
Verpackungsvolumen zu reduzieren. Diese Verbesserungen
werden durch die Erhöhung des Anteils an Fasern
realisiert, die von Anbietern mit FSC-zertifizierten
Produkten bezogen werden. Zudem kooperiert das Unternehmen
eng mit seinen Lieferanten, um nachhaltigere
Verpackungspraktiken weiterzuentwickeln. Die Verpackungen
der VARTA AG-Gruppe sind eine Bestätigung für das
starke Engagement des Unternehmens, um innovative und
umweltverträgliche Materialien in der
Technologieindustrie einzusetzen. Alle Produktverpackungen
des Segments Consumer Batteries sind mit den erforderlichen
gesetzlichen Kennzeichnungen versehen. Die für die
Farbgebung und Verpackung verwendete Tinte entspricht den
RoHS- und REACH-Vorschriften. Bei allen Produkten, die das
Nordic Swan Ecolabel tragen, bestehen mindestens 80 % der
Verpackungen aus recycelten Materialien. Besonderes
Augenmerk wird daraufgelegt, dass alle Einzelteile, wie
Pappe, Papier und Kunststoff, leicht demontierbar sind, um
das Recycling zu erleichtern.
Im Rahmen unseres Engagements für nachhaltigere
Verpackungslösungen haben wir im Jahr 2023 bedeutende
Fortschritte erzielt. Unser Ziel, die Plastikeinsparung im
Portfolio des Segments Consumer Batteries um 35 % im
Vergleich zu 2020 zu erreichen, wurde durch konsequente
Maßnahmen und Initiativen erfolgreich umgesetzt.
Darüber hinaus haben wir durch gezielte
Maßnahmen zur Steigerung des Rezyklatanteils in
mehreren Produktsegmenten beigetragen. Das Sortiment der
Recharge Accu Recycled enthält mehr als 21 %
recyceltes Material. Eine neue Generation von
Ladegeräten wird aus 75 % recyceltem Kunststoff
hergestellt. Durch Ausweitung des Sortiments von
Einstoffverpackungen und der Verpackung in Kartonboxen sind
62 % der Verpackungen von Akkuprodukten plastikfrei. Im
Jahr 2023 sind bereits mehr als 90 % aller Verpackungen der
Produkte im Bereich Portable Power & Accessories
plastikfrei. Diese erfolgreichen Maßnahmen
unterstreichen unser langfristiges Engagement für die
Umsetzung unserer Verpackungsstrategie.
Wir konzipieren unsere Batterieprodukte unter
Berücksichtigung von Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit
und Reparierbarkeit. Wir arbeiten an der Umstellung auf
umweltfreundlichere Materialien und der Suche nach
Alternativen zu kritischen Rohstoffen und seltenen Erden.
Dies ist Teil unserer Bemühungen, die
Abhängigkeit von begrenzten Ressourcen zu reduzieren.
Durch die Verlängerung des Lebenszyklus der
Batterielösungen, wird auch bei Kunden und
Geschäftspartnern das Bewusstsein für
Nachhaltigkeit gefördert. Wir haben eine
branchenführende Initiative zur Erhöhung der
Haltbarkeit gestartet und setzen auf Materialien und
Fertigungstechniken, die die Lebensdauer der Batterien im
Segment Consumer Batteries und Lithium-Ion Small Cells
maximieren. Ziel ist es, die erwartete Haltbarkeit unserer
Batterien über dem Branchendurchschnitt zu halten.
Zusätzlich bieten wir Ersatzteile und
Reparaturanleitungen für unsere Produkte an, um die
Lebensdauer zu verlängern. Die Forschungsabteilung
arbeitet kontinuierlich an der Entwicklung von Batterien,
die zu einem höheren Prozentsatz aus Rezyklat
bestehen. Im Zentrum der Betrachtung steht die Bewertung
der Performanceindikatoren von Rezyklat gegenüber
Primärmaterial. Als Teil unserer Verpflichtung zur
Kreislaufwirtschaft setzen wir uns dafür ein, dass
gebrauchte Batterien über Rücknahmesysteme
zurückgenommen und recycelt werden. Die VARTA
AG-Gruppe hat Partnerschaften mit Recyclingunternehmen
geschlossen, um sicherzustellen, dass Batterien am Ende
ihres Lebenszyklus einer ordnungsgemäßen
Entsorgung und Wiederverwertung zugeführt werden.
Durch diese Kooperation konnten durch die Partner im Jahr
2022 51 % der in Deutschland in Verkehr gebrachten
Batterien gesammelt und davon 93 % verwertet werden.
(IN t) | ABFALLAUFKOMMEN | DAVON NICHT GEFÄHRLICH | DAVON GEFÄHRLICH |
Ellwangen | 1.176 | 589 | 587 |
Nördlingen | 651 | 200 | 451 |
Dischingen & Neunheim | 1.717 | 1.501 | 216 |
Brasov | 277 | 276 | 1 |
Batam | 64 | 53 | 11 |
Gesamt | 3.885 | 2.619 | 1.266 |
(IN t) | RECYCLING | SONSTIGE VERWERTUNGSVERFAHREN |
Ellwangen | 537 | 52 |
Nördlingen | 162 | 38 |
Dischingen & Neunheim | 1.141 | 360 |
Brasov | 258 | 18 |
Batam | 14 | 39 |
Gesamt | 2.112 | 507 |
(IN t) | RECYCLING | SONSTIGE VERWERTUNGSVERFAHREN |
Ellwangen | 179 | 408 |
Nördlingen | 66 | 385 |
Dischingen & Neunheim | 7 | 209 |
Brasov | 1 | - |
Batam | - | 11 |
Gesamt | 253 | 1.013 |
(IN t) | VERBRENNUNG | DEPONIERUNG | SONSTIGE ARTEN DER BESEITIGUNG |
Ellwangen | 46 | 6 | - |
Nördlingen | 35 | 3 | - |
Dischingen & Neunheim | 240 | 120 | - |
Brasov | - | 18 | - |
Batam | 39 | - | - |
Gesamt | 360 | 147 | - |
(IN t) | VERBRENNUNG | DEPONIERUNG | SONSTIGE ARTEN DER BESEITIGUNG |
Ellwangen | 408 | 0 | - |
Nördlingen | 379 | 6 | - |
Dischingen & Neunheim | 209 | 0 | - |
Brasov | 0 | 0 | - |
Batam | 4 | 8 | - |
Gesamt | 1.000 | 14 | - |
Im Berichtsjahr wurden 61 % des gesamten
Abfallaufkommens aus der Produktion dem Recycling
zugeführt. Darüber hinaus konnte das
Gesamtabfallaufkommen gegenüber 2022 um über 24 %
verringert werden. Das Abfallaufkommen umfasst keine
Vertriebsstandorte, die 6,7 % der Belegschaft
repräsentieren. Wir streben danach, spezifische Ziele
zur Verringerung des Abfallaufkommens festzulegen und
über den Fortschritt regelmäßig zu
berichten. Ziel ist es, das Gesamtabfallaufkommen an
flüssigen Abfällen innerhalb der nächsten
fünf Jahre zu reduzieren. Weiterhin sind detaillierte
Analysen der in unseren Abfällen enthaltenen
Materialien durchgeführt worden. Dies ermöglicht
es, gezielt Maßnahmen zur Minimierung bestimmter
Abfallströme zu entwickeln.
Als Batteriehersteller hat die VARTA AG-Gruppe die
spezifischen Abfallströme, die in der Branche relevant
sind, identifiziert. Dies umfasst Abfälle wie
Elektronikabfälle und Materialien wie kritische
Rohstoffe und seltene Erden. Durch detaillierte Analysen
der Abfallzusammensetzung ist das Unternehmen in der Lage,
gezielte Maßnahmen zur Minimierung bestimmter
Abfallströme zu entwickeln. Die Offenlegung dieser
Informationen verdeutlicht unser Engagement für eine
transparente Ressourcennutzung und den Beitrag zum
Übergang zur Kreislaufwirtschaft. Sie unterstreicht
unser Bestreben, die Umweltauswirkungen unserer Branche zu
minimieren und einen positiven Beitrag zur Schonung der
Ressourcen und zur Reduzierung von Abfällen zu
leisten.
Für unseren Langfristigen Erfolg sind
hochqualifizierte und motivierte Mitarbeitende sowie
engagierte Stakeholder von entscheidender Bedeutung. Unsere
Unternehmenskultur ist von starken Werten geprägt, die
unsere Arbeitsweise bestimmen. Der Maßstab für
das ethische Handeln eines jeden Mitarbeitendens sind die
Grundsatzerklärung Menschenrechte und der VARTA
AG-Verhaltenskodex. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die
Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern und die
Mitarbeitenden bei ihrer Weiterentwicklung zu
unterstützen. Gemeinsam mit den Stakeholdern arbeiten
wir daran, die bewährten Praktiken innerhalb der
Branche und branchenübergreifend zu optimieren. Wir
stehen in engem Austausch mit verschiedenen Organisationen
und Lieferanten, um die Transparenz zu verbessern und
Risiken auf jeder Ebene der komplexen
Wertschöpfungsketten zu reduzieren. Im Kontext unseres
unternehmerischen Handelns nehmen lokale Gemeinschaften
eine zentrale Rolle der Geschäftstätigkeiten ein.
Daher werden im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen
Engagement Projekte zur Förderung von lokalen
Gemeinschaften und Nachhaltigkeit vor Ort unterstützt.
Auch das Wohlbefinden und die Sicherheit der Verbraucher
und Endnutzer der Produkte sind für uns wichtige
Anliegen. Um dieser Verantwortung nachzukommen, sind wir
nach internationalen Standards zertifiziert. Durch
regelmäßige Qualitätskontrollen sowie
definierte Prozesse für Produktsicherheit kommen wir
den regulatorischen Anforderungen nach.
Bei der VARTA AG legen wir großen Wert auf die
Wertschätzung der Mitarbeitenden und den Schutz ihrer
Rechte. Wir verfolgen das Vorsorgeprinzip und treffen
präventive Maßnahmen für ökologische
und soziale Belange. Wir übernehmen Verantwortung
für die Achtung der Menschenrechte, reflektiert durch
etablierte Prozesse, implementierte Richtlinien und den
VARTA AG-Verhaltenskodex. Ethisches Handeln ist grundlegend
für eine wertschätzende Zusammenarbeit und den
unternehmerischen Erfolg, ebenso wie die kontinuierliche
Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Sicherheit und das
Wohlbefinden der Mitarbeitenden haben höchste
Priorität und werden durch verschiedene Prozesse,
Schulungen und persönliche Schutzausrüstung
unterstützt. Wir fördern zielgerichtete Programme
zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.
Die VARTA AG handelt gemäß nationalen Gesetzen
und orientiert sich an internationalen Standards, um
optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen. Zur Einreichung
von Hinweisen zu Verstößen gegen Gesetze oder
interne Richtlinien existieren verschiedene
Beschwerdekanäle.
Die VARTA AG verpflichtet sich zur Einhaltung
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ("Human Rights Due
Diligence", HRDD), Stärkung der Menschenrechte und
Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle
von festgestellten Menschenrechtsverletzungen. Dies gilt
sowohl für den eigenen Geschäftsbereich - und
damit die gesamte Belegschaft weltweit - als auch in der
Wertschöpfungskette und ist daher ein zentraler
Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte beschreibt
unseren strategischen Ansatz für die Sorgfaltspflicht
und ihre organisatorische Umsetzung, z. B. in Form von
Richtlinien und Verfahren. Um verschiedene Perspektiven zu
berücksichtigen, wurde während der Entwicklung
der Grundsatzerklärung neben verschiedenen internen
Perspektiven auch Feedback von externen
Menschenrechtsexperten eingeholt. Die
Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie die
zugehörige Strategie ist an alle Stakeholdergruppen
adressiert und zentraler Bestandteil des VARTA
AG-Managementsystems (siehe Kapitel 1.4 VARTA
AG-Managementsystem).
Ein besonderer Fokus des Dokuments liegt auf der
Kommunikation der Erwartungen an die gesamte Belegschaft,
niedergeschrieben insbesondere im VARTA AG-Verhaltenskodex,
sowie den im Supplier Code of Conduct gestellten
Anforderungen an die Geschäftspartner. Die
Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie die damit
verbundenen HRDD-Strategie basieren auf den folgenden
internationalen Rahmenwerken:
― |
Internationale Menschenrechtscharta |
― |
Konventionen und Empfehlungen der internationalen Arbeitsorganisation, insbesondere die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die darin inkludierten Kernarbeitsnormen |
― |
OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten |
― |
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen |
― |
Prinzipien des VN-Global Compact |
― |
VN-Deklaration der Rechte indigener Völker |
― |
VN-Konvention über die Rechte des Kindes |
― |
VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau |
― |
VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte |
― |
Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen |
Darüber hinaus wurden gesetzliche Anforderungen
(u.a. LkSG, CSDDD Entwurf) und Kundenerwartungen bei der
Erarbeitung des Dokuments umfassend berücksichtigt.
Wir priorisieren tatsächliche und potenzielle
Herausforderungen zu Umwelt- und Menschenrechtsthemen und
entwickeln die Strategie auf dieser Grundlage weiter. Zu
diesem Zweck führen wir regelmäßig eine
detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Risikoanalyse für
die eigene Geschäftstätigkeit und
Wertschöpfungskette durch. In diesem Rahmen werden
Sozial- (z. B. Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen),
Governance- (z. B. Korruption, Markt- und
Wettbewerbsverzerrungen) und Umweltaspekte (z. B. Umwelt,
Abfall und Wasserverbrauch) berücksichtigt. Die
Informationen werden intern im Rahmen von
abteilungsübergreifenden Rücksprachen gewonnen
und extern aus Berichten und Indizes international
anerkannter Organisationen erhoben. Auswirkungen auf die
lokale Bevölkerung und auf die Umwelt wurden bei der
Analyse in allen Stufen der Wertschöpfungskette
berücksichtigt.
Betrachtung diverser internationaler Indizes und
Sammlung von Informationen zu den Themen.
Arbeitsbedingungen (Verträge, Arbeitszeiten)
Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft
Besteuerung Boden- & (Grund-)
Wasserverschmutzung
Einfluss der Regierung
Kinderarbeit
Klima & Energie
Konflikte & Sicherheit
Korruption
Landnutzung & Eigentumsrechte
Lohn & Vergütung
Luftverschmutzung
Markt- und Wettbewerbsverzerrung
Umwelt & Abfall
Verbraucherinteressen & Produktsicherheit
Vereinigungs- & Versammlungsfreiheit
Wasserverbrauch & Wasserverfügbarkeit
Zwangsarbeit & Menschenhandel
Lieferantenspezifische Informationen von
Risikomanagementplattform
Informationen aus internen Quellen
(abteilungsübergfreifen)
Lander-Risikobetrachtung | Risikoanalyse zur Identifikation der Fokusrisiken |
Auswertung der Information auf Länderebene | Auswertung der Information auf übergeordneter Ebene je Stufe der Wertschöpfungskette |
Abgleich mit amfort Risk Country Index | Ergänzung um weitere produkt- und unternehmensspezifische Informationen |
Ergebnis: Liste mit Risikoländern | Ergebnis: Übersicht über Fokusrisiken für eigenen Geschäftsbereich und Wertschöpfungskette |
Lieferanten-Risikobetrachtung |
Identifikation umsatzrelevanter Lieferanten |
Abgleich der Lieferantendaten zu Sitz und Produkt-Warenursprung mit Risikolandliste |
Ergebnis: Liste mit Risikolieferanten |
Die Risikoanalyse ergab, dass aufgrund der
unternehmerischen Aktivitäten im Kontext der
Batterieherstellung die folgenden Risiken ("salient risks")
im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette
priorisiert werden:
― |
Arbeitsbedingungen |
― |
Arbeitsschutz und -Sicherheit |
― |
Boden-, Grundwasser- und Luftverschmutzung |
― |
Klima- und energiebezogene Risiken |
― |
Risiken in Bezug auf Konflikt- und Hochrisikomineralien |
Insbesondere das eingesetzte Direktmaterial zur
Produktion der Batterien und zugehörigen Technologien,
das sogenannte "Aktivmaterial'', wird in diesem Kontext
speziell betrachtet. Branchenüblich sind diese Risiken
zu Beginn der Wertschöpfungskette am höchsten und
nehmen mit zunehmender Stufe der Wertschöpfungskette
ab. Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind einem
höheren Risiko ausgesetzt, durch externe Faktoren wie
Umweltverschmutzung und mögliche
Menschenrechtsverletzungen in ihren Rechten
beeinträchtigt zu werden. Daher ist der Schutz der
Rechte von Frauen, indigenen Völkern, Minderheiten und
benachteiligten Gruppen ein wichtiges Anliegen für
uns. Zu den besonders schutzbedürftigen
Arbeitskräften gehören schwangere Frauen,
Menschen mit Behinderung und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die Gesamtverantwortung für die strategische
Ausrichtung zur Einhaltung und Überwachung der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht liegt beim Vorstand
des VARTA AG Konzerns. Die Zuständigkeiten umfassen
die Prozesse und die Zuweisung von Ressourcen für die
Umsetzung der Maßnahmen. Die lokale Überwachung
der Umsetzung der Strategie fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Verantwortlichen der
jeweiligen Standorte. Für die Umsetzung und
kontinuierliche Weiterentwicklung der Maßnahmen im
Rahmen der definierten Strategie sind die jeweiligen
Abteilungen, insbesondere Sustainability, Human Resources
und Quality, verantwortlich. Die Überwachung des
Risikomanagements im Zusammenhang mit menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Abteilung Sustainability.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte trägt
dazu bei, die Anforderungen des deutschen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu
erfüllen und schließt zudem die empfohlenen
Schritte zur Umsetzung weiterer internationaler Rahmenwerke
ein. Die Erklärung wurde unseren Stakeholdern in
deutscher und englischer Sprache über die
Unternehmenswebsite, die sozialen Medien und das Intranet
übermittelt. Im Berichtsjahr stellten wir dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
im Rahmen eines Auskunftsersuchens Informationen zur
Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit sowie
der Implementierung des Beschwerdemechanismus zur
Verfügung. Außerdem werden wir den
obligatorischen Bericht fristgerecht auf unserer Website
veröffentlichen.
Im Jahr 2022 wurden alle Produktionsstandorte nach dem
Workplace Conditions Assessment (WCA) Standard auditiert.
Alle auditierten Standorte erreichten ein Ergebnis von
über 85 %. Im Jahr 2023 wurde der Hauptstandort
Ellwangen, wo ein Großteil der Beschäftigten der
VARTA AG tätig ist, erneut auditiert. Zu den
geprüften Aspekten gehören Arbeit (z. B.
Kinder-/Zwangsarbeit, Diskriminierung, Disziplin,
Belästigung/Missbrauch, Vereinigungsfreiheit,
Arbeitsverträge), Löhne und Arbeitszeiten,
Gesundheit und Sicherheit, Managementsysteme (Dokumentation
und Aufzeichnungen, Feedback und Beteiligung von
Mitarbeitenden, Audits und Korrekturmaßnahmen) und
Umwelt (Einhaltung von Rechtsvorschriften,
Umweltmanagementsysteme, Abfall und Luftemissionen).
Für die kommenden Jahre sind, zusätzlich zu
kundenspezifischen CSR- und Nachhaltigkeitsaudits, weitere
follow-up Audits für alle Produktionsstandorte
basierend auf internationalen Standards geplant.
Festgestellte Abweichungen und Verbesserungspotenziale
werden abteilungsübergreifend aufgearbeitet und mit
Fokus auf die Behebung der tatsächlichen Ursache
möglichst zeitnah behoben.
Im Jahr 2023 nahm die VARTA AG am UN Global Compact
Business & Human Rights Accelerator teil. Im Rahmen des
Programms reflektierten wir im Austausch mit Fachexperten
die getroffenen und geplanten Maßnahmen im eigenen
Geschäftsbereich sowie in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette. Die Teilnahme am Programm konnte
einen Beitrag leisten, eine kontinuierliche Verbesserung
und Weiterentwicklung des HRDD-Systems zu
gewährleisten (siehe Kapitel 3.2 Nachhaltigkeit in der
Wertschöpfungskette).
Der VARTA AG Code of Conduct dient als gemeinsamer
Rahmen und Leitfaden für unsere geschäftlichen
Aktivitäten an allen Standorten weltweit. Er
beschreibt wesentliche verbindliche Verhaltensregeln
für alle Mitarbeitenden, die für die nationalen
und internationalen Geschäftsaktivitäten der
VARTA AG-Gruppe grundlegend sind:
― |
Grundsatz 1: Wir handeln redlich und fair im Verhältnis zu unseren Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, anderen Partnern sowie im Verhältnis untereinander. |
― |
Grundsatz 2: Wir vermeiden Interessenskonflikte, die aufgrund sehr enger Beziehungen zu Geschäftspartnern, Wettbewerbern und sonstigen Personen bzw. Institutionen außerhalb der VARTA AG entstehen können. |
― |
Grundsatz 3: Wir dulden keine Form der Bestechung, Bestechlichkeit, Erpressung oder sonstige Form von Korruption. Wir gewähren Geschäftspartnern und sonstigen Dritten keine unangemessenen Geschenke, Bewirtungen, Vergünstigungen, Vergnügungen oder sonstigen Vorteile jedweder Art. Wir nehmen derartige Vorteile nicht an. |
― |
Grundsatz 4: Wir halten uns jederzeit an die Pflicht zur Vertraulichkeit und Diskretion |
― |
Grundsatz 5: Sicherheit am Arbeitsplatz, die Sicherheit unserer Produkte sowie der Schutz der Umwelt sind elementare Grundsätze. |
― |
Grundsatz 6: Dieser Verhaltenskodex bildet die Grundlage unseres betrieblichen Verhaltens und ist daher unbedingt zu beachten. |
― |
Grundsatz 7: Wenn wir glauben oder feststellen, dass die genannten Regeln von einer Führungskraft oder einem Mitarbeitenden nicht eingehalten werden oder worden sind, zögern wir nicht, den Sachverhalt zu melden. |
Der VARTA AG-Verhaltenskodex basiert auf internationalen
Rahmenwerken, beinhaltet weitere Erklärungen zu den
einzelnen Grundsätzen und verweist auf das
Hinweisgebersystem sowie weitere Möglichkeiten zur
Einreichung von Auffälligkeiten und Beschwerden (siehe
Kapitel 4.8 VARTA AG-Beschwerdemechanismus). Das Dokument
ist auf der Website der VARTA AG unter
https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/compliance
veröffentlicht.
Im Jahr 2022 wurde der VARTA AG-Verhaltenskodex unter
Einbeziehung verschiedener Stakeholder-Gruppen, darunter
Betriebsräte, weiterentwickelt und umgesetzt. Die
wichtigsten Erweiterungen des Verhaltenskodex sind die
Angleichung an internationale Rahmenwerke, die Einbeziehung
der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie
detailliertere Beschreibungen zum Umgang mit Spenden (inkl.
Spendenschwellen) und Interessenkonflikten. Das Dokument
wird auf der Website und in unserem Intranet
veröffentlicht. Neu eingestellte Mitarbeitende
erhalten das Dokument sowohl in digitaler Version als auch
in gedruckter Ausfertigung, um die Zugänglichkeit
für Mitarbeitende ohne PC-Zugang sicherzustellen. Wir
haben uns zum Ziel gesetzt, die im VARTA AG-Verhaltenskodex
definierten Werte nicht nur im eigenen
Geschäftsbereich umzusetzen, sondern auch in die
Wertschöpfungskette zu tragen. Daher beinhaltet unser
Verhaltenskodex für Lieferanten (VARTA Supplier Code
of Conduct) ebenfalls die Verpflichtung zur Achtung von
Arbeitnehmer- und Menschenrechten sowie zur Umsetzung von
Sorgfaltspflichten im Rahmen der Beziehungen zu
Geschäftspartnern (siehe Kapitel 3.2 Abschnitt
Supplier Code of Conduct).
Innovation gedeiht in einem vielfältigen Umfeld, in
dem jeder seinen Beitrag leisten kann. Eine
vielfältige Belegschaft stärkt Innovation und
Kreativität durch ein breites Spektrum an Wissen und
Perspektiven innerhalb des Unternehmens und darüber
hinaus. Diversität kann einen wichtigen Beitrag zur
Zusammenarbeit im Team und der Unternehmenskultur als
Gesamtes zu leisten, die Bindung und Zufriedenheit der
Mitarbeitenden steigern und eine anti-diskriminierende
Wirkung entfalten. Das Konzept der Diversität erkennt
die vielfältigen und komplexen Lebenslagen und
Erfahrungen der Menschen an und zielt auf gleiche
Teilhabechancen und Rechte ab. Die Förderung von
Diversität innerhalb der Belegschaft stärkt auch
unsere Außenwahrnehmung und kann sich positiv auf die
Gewinnung neuer Arbeitskräfte im Kontext des
bestehenden Fachkräftemangels auswirken. Diese
positiven potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen
sind daher eng mit der Strategie und dem
Geschäftsmodell der VARTA AG-Gruppe verbunden und
beeinflussen auch umgekehrt unsere Unternehmens- und
Nachhaltigkeitsstrategie.
Die VARTA AG ist in über 75 Ländern der Welt
tätig und beschäftigt Mitarbeitende verschiedener
Nationalitäten und mit unterschiedlichen kulturellen
Hintergründen. Mehr als 11 % der Arbeitnehmer haben
eine ausländische Staatsangehörigkeit. Im
Berichtsjahr arbeiteten 54 verschiedene Nationalitäten
bei uns zusammen. Wir sind zudem stolz darauf, dass
weltweit Frauen rund 45 % der Belegschaft ausmachen, 2,5 %
Menschen mit Behinderung beschäftigt werden und
Menschen verschiedener Altersgruppen Tag für Tag
Zusammenarbeiten. Durch eine diverse Belegschaft werden
verschiedene Ideen und Ansätze ermöglicht, damit
wir neue innovative Lösungen entwickeln können.
Auf diese Weise tragen wir zu einer vielfältigen
Unternehmenskultur bei. Weitere Kennzahlen für die
Beschäftigten finden sich im Abschnitt
Beschäftigte in diesem Kapitel. Alle Kennzahlen
beziehen sich auf die tatsächliche Anzahl der
Mitarbeitenden (Headcount).
AUFSICHTSRAT | VORSTAND | LEITENDE ANGESTELLTE | ||||
ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | |
Geschlecht | ||||||
Männlich | 6 | 100,0 % | 4 | 100,0 % | 35 | 89,7 % |
Weiblich | 0 | 0,0 % | 0 | 0,0 % | 4 | 10,3% |
Alter | ||||||
<30 Jahre | 0 | 0,0 % | 0 | 0,0 % | 0 | 0,0 % |
30-50 Jahre | 0 | 0,0 % | 2 | 50,0 % | 14 | 35,9 % |
>50 Jahre | 6 | 100,0 % | 2 | 50,0 % | 23 | 59,0 % |
Keine Angabe | 0 | 0,0 % | 0 | 0,0 % | 2 | 5,1 % |
Nationalität | ||||||
Europa | 6 | 100,0 % | 4 | 100,0 % | 25 | 64,1 % |
Davon Deutschland | 1 | 16,7% | 2 | 50,0 % | 8 | 20,5 % |
Davon Österreich | 5 | 83,3 % | 2 | 50,0 % | 4 | 10,3% |
Asien | 0 | 0,0 % | 0 | 0,0 % | 14 | 35,9 % |
Nordamerika | 0 | 0,0 % | 0 | 0,0 % | 0 | 0,0 % |
Gesamt | 6 | 100,0 % | 4 | 100,0 % | 39 | 100,0% |
ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | |
<30 Jahre | 620 | 15,5% |
30-50 Jahre | 2.277 | 56,9 % |
>50 Jahre | 1.098 | 27,5 % |
Keine Angabe | 4 | 0,1 % |
Gesamt | 3.999 | 100,0 % |
Anteil der Mitarbeitenden mit Nationalität, die vom Land des Standorts abweicht | 11,3 % |
Gesamtanzahl der Nationalitäten | 54 |
Die VARTA AG tritt für die Beseitigung von
Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
ein. Der Einstellungsprozess wird allen Bewerbern klar und
formell mitgeteilt. Stellenausschreibungen werden
geschlechtsneutral formuliert und freie Stellen werden
intern und extern ausgeschrieben, es werden keine
Einstellungsgebühren erhoben. Interne
Stellenausschreibungen sind für alle Mitarbeitenden
über das Intranet und Aushänge vor Ort
zugänglich. Unsere Werte werden in Form des VARTA
AG-Verhaltenskodex verbreitet, den alle neu eingestellten
Mitarbeitenden mit den Einstellungsunterlagen erhalten. Die
Einstellungsunterlagen an den deutschen Standorten
beinhalten außerdem das Handbuch für
Mitarbeitende, das auf die Regelungen des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verweist und
Möglichkeiten für die Einreichung von Hinweisen
und Beschwerden zum Thema Diskriminierung aufzeigt. Die
VARTA AG-Gruppe ergreift zudem Maßnahmen zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
für alle Mitarbeitenden (siehe Abschnitt
Beschäftigte in diesem Kapitel).
ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | |
Geschlecht | ||
Weiblich | 69 | 35,9 % |
Männlich | 123 | 64,1 % |
Region | ||
Europa | 188 | 97,9 % |
Davon Deutschland | 95 | 49,5 % |
Davon Rumänien | 72 | 37,5 % |
Asien | 4 | 2,1 % |
Davon Indonesien | 0 | 0,0 % |
Nordamerika | 0 | 0,0 % |
Altersgruppe | ||
<30 | 83 | 43,2 % |
30-50 | 88 | 45,8 % |
>50 | 19 | 9,9 % |
Keine Angabe | 2 | 1,0 % |
Gesamt | 192 | 100,0 % |
An allen deutschen Standorten gibt es Betriebsräte,
die vor verschiedenen personellen Einzelmaßnahmen wie
Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen und
Umgruppierungen gemäß den Tarifverträgen
und Vorschriften angehört werden. Für
Führungskräfte werden zusätzlich Schulungen
zum Arbeitsrecht angeboten. Antidiskriminierungsschulungen
für alle Mitarbeitenden werden an verschiedenen
Standorten bereits durchgeführt oder derzeit
entwickelt.
Wie in der Grundsatzerklärung Menschenrechte
beschrieben, stützen wir uns im Rahmen des
unternehmerischen Handelns unter anderem auf die Normen der
Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour
Organization, ILO). Dies umfasst auch die
Berücksichtigung des ILO-Übereinkommens Nr. 111.
Die VARTA AG unterbindet jegliche Diskriminierung und
Gewaltanwendung, Belästigung oder feindseliges
Verhalten im Arbeitsumfeld, z. B. aus Gründen der
Rasse, der Herkunft, der Hautfarbe, der Nationalität,
des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, des
Geschlechtsausdrucks und/oder der sexuellen Orientierung,
der Religion und der Weltanschauung, einer Behinderung, des
Alters, der politischen Meinung oder gewerkschaftlichen
Tätigkeit sowie weitere Formen der Diskriminierung,
die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht
fallen. Für die Einreichung von Beschwerden stehen die
im Code of Conduct beschriebenen Möglichkeiten zur
Verfügung (siehe Kapitel 4.8 VARTA
AG-Beschwerdemechanismus).
Der Schutz der Rechte von potenziell benachteiligten
Gruppen ist uns ein wichtiges Anliegen. Zu den besonders
schutzbedürftigen Mitarbeitenden zählen werdende
Mütter, Menschen mit Behinderungen und Jugendliche
unter 18 Jahren. In Übereinstimmung mit den lokalen
Gesetzen und gegebenenfalls Tarifverträgen gelten
für diese Mitarbeitenden besondere
Schutzmaßnahmen, u. a. in Bezug auf Überstunden,
Nachtarbeit, Arbeit mit Gefahrstoffen sowie für
(werdende) Mütter hinsichtlich des Mutterschutzes und
der Stillzeit. Die Interessen der Angehörigen der
Belegschaft mit Behinderung und Jugendliche werden an
ausgewählten Standorten zusätzlich durch die
Jugend- und Auszubildendenvertretung und die
Schwerbehindertenvertretung in der Achtung und
Förderung ihrer Rechte unterstützt. Im Jahr 2023
wurden keine Vorfälle von Diskriminierung oder
Verletzungen der Rechte indigener Völker bekannt.
Wir haben uns verpflichtet, uns in den kommenden Jahren
weiter mit dem Thema Chancengleichheit auseinanderzusetzen,
Barrieren abzubauen und bestehende Ansätze
weiterzuentwickeln. Derzeit werden an den deutschen
Standorten in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten
Inklusionsteams mit dem Ziel gegründet, die Arbeit der
bestehenden Schwerbehindertenvertretungen zu
unterstützen. Darüber hinaus wurden
Zielgrößen für den Frauenanteil in den
ersten beiden Führungsebenen im VARTA AG Konzern
unterhalb des Vorstands der VARTA AG auf 30 % festgelegt.
Als Frist zur Erreichung der Zielgröße wurde der
16. März 2026 gesetzt. Der Aufsichtsrat hat die
Zielgröße für den Frauenanteil in Vorstand
und Aufsichtsrat auf jeweils 30 % festgelegt. Die Frist zur
Erreichung der Zielgröße wurde bis 31. Dezember
2027 gesetzt. Zur Erreichung der Ziele werden derzeit
Pläne zur Etablierung eines Frauennetzwerks
entwickelt.
Bei der VARTA AG werden weder Kinderarbeit noch andere
Formen der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen
geduldet. Wir verurteilen nachdrücklich alle Formen
von Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Sklaverei und treten
für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit ein.
Wir handeln im Einklang mit den internationalen
Rahmenbedingungen, insbesondere den einschlägigen
Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
und haben deren Anforderungen in die Prozesse und
Richtlinien aufgenommen. Wir beschäftigen auf
Grundlage der anwendbaren ILO-Konventionen und Gesetze
ausschließlich Arbeitskräfte, die mindestens 15
Jahre alt sind. Wenn in einem Land, in dem eine
Betriebsstätte unterhalten wird, ein höheres
Mindestalter für die Beschäftigung gilt, ist
dieses einzuhalten.
Die VARTA AG achtet das Verbot der schlimmsten Formen
der Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren basierend
auf der Konvention Nr. 182 der ILO und beschäftigt
keine Person, die eine Arbeit oder Dienstleistung unter
Androhung irgendeiner Strafe erbringt und für die sie
sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, d.h.
Zwangsarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 29 ist
unzulässig. Das Verbot aller Formen des
Menschenhandels, der Sklaverei, sklavenähnlicher
Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von
Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld
der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche
Ausbeutung und Erniedrigungen, wird bei uns strikt
eingehalten. Ausführlichere Informationen über
die Schritte zur Erkennung und Bekämpfung moderner
Sklaverei und Menschenhandel finden Sie im Modern Slavery
Statement und der Grundsatzerklärung Menschenrechte.
Die Dokumente sind auf der Website der VARTA AG unter
https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/nachhaltigkeit/social
veröffentlicht.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen
existieren interne Kontroll- und Schutzmechanismen, die
u.a. die Prüfung von Altersnachweisen bei der
Einstellung neuer Mitarbeitenden beinhalten.
Minderjährige Mitarbeitende unterliegen darüber
hinaus - im Einklang mit gesetzlichen und
tarifvertraglichen Regelungen - besonderen
Schutzmaßnahmen u.a. hinsichtlich der Arbeitszeiten,
-orte und Tätigkeiten. Die Interessen der
Auszubildenden und dual Studierenden an den deutschen
Standorten mit Tarifvertrag werden durch die gewählte
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
repräsentiert (siehe Abschnitt Vereinigungsfreiheit
und Recht auf Kollektivverhandlungen in diesem Kapitel).
Die Risikoanalyse ergab unter Berücksichtigung der
Art der verübten Tätigkeiten, der geografischen
Lage der Standorte sowie lokaler Maßnahmen keine
erhöhten Risiken für Kinder- oder Zwangsarbeit an
den VARTA AG-Standorten. Im Rahmen der Bewertung der
Arbeitsplatzbedingungen wurden im Jahr 2022 an allen
Standorten auch Aspekte wie Kinder- und Zwangsarbeit
untersucht. Das Audit wurde im Jahr 2023 am Hauptstandort
in Ellwangen erneut durchgeführt. Es wurden keine
Auffälligkeiten festgestellt und es gingen keine
Beschwerden über den Beschwerdemechanismus zu diesen
Themen ein.
Die VARTA AG schützt die Arbeitnehmerrechte an
allen Standorten. In diesem Zusammenhang beinhaltet die
Mitgliedschaft bei der amfori BSCI auch die Einhaltung der
von der Initiative definierten Grundsätze wie "Keine
Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit oder Menschenhandel" und
weiterer geltender Standards aus internationalen
Rahmenwerken. Zu den amfori BSCI-Prinzipien gehört
unter anderem die Einhaltung der internationalen
Grundsätze für eine verantwortungsvolle
Personalbeschaffung, einschließlich des "Employer
Pays"-Prinzips. Dieser Grundsatz umfasst beispielsweise
Aspekte wie den Verzicht auf Einstellungsgebühren und
Kosten, die den Arbeitnehmern in Rechnung gestellt werden,
die Bereitstellung klarer und transparenter
Arbeitsverträge sowie den Zugang zu kostenloser
Streitbeilegung und wirksamen Rechtsbehelfen.
In bestimmten Situationen ist die Zusammenarbeit mit
Personalvermittlungsagenturen und Zeitarbeitsfirmen an
ausgewählten Standorten notwendig, um neue
Mitarbeitende zu rekrutieren und Produktionsspitzen
abzufangen. Wir stellen an Personaldienstleister dieselben
hohen Anforderungen wie an uns selbst und die übrigen
Geschäftspartner. Die Dienstleister sind daher in
gleicher Weise verpflichtet, die Einhaltung des VARTA
Supplier Code of Conduct zu gewährleisten, der auch
die Akzeptanz der amfori BSCI-Prinzipien beinhaltet (siehe
Kapitel 3.2 Abschnitt Supplier Code of Conduct).
Die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf
Kollektivverhandlungen sowie die Rechte auf Information,
Anhörung und Mitbestimmung sind Grundrechte für
alle Arbeitnehmer. Jeder Einzelne hat das Recht, sich frei
einem Betriebsrat oder einer anderen Form der
Arbeitnehmervertretung anzuschließen oder diesen zu
gründen, um seine jeweiligen Interessen zu
fördern und zu verteidigen, ohne Nachteile oder
Diskriminierung in irgendeiner Form befürchten zu
müssen. Durch die Einhaltung der lokalen Gesetze sowie
die Zulassung von Arbeitnehmervertretungen und
Tarifverträgen tragen wir zur Wahrung der
Vereinigungsfreiheit im Einklang mit dem dritten Prinzip
des UN Global Compact bei.
TARIFVERTRAGLICHE ABDECKUNG *** | SOZIALER DIALOG | ||
ABDECKUNGSQUOTE | BESCHÄFTIGTE-EWR LÄNDER | BESCHÄFTIGTE-NICHT-EWR LÄNDER | VERTRETUNG AM ARBEITSPLATZ |
0-19 % | |||
20-39 % | |||
40-59 % | |||
60-79 % | |||
80-100 % | Deutschland
Benelux Frankreich Österreich Rumänien |
Indonesien | Deutschland
Frankreich Indonesien Rumänien |
Gesamtanzahl Mitarbeitende | 3.194 | 594 | 3.764 |
Anteil Mitarbeitender an Gesamtzahl | 79,9 % | 14,9 % | 94,1 % |
EWR: Europäischer Wirtschaftsraum
94,1 % der Gesamtbelegschaft weltweit werden von
Arbeitnehmervertretern repräsentiert, die aktiv an der
Kommunikation mit dem Unternehmen beteiligt sind.
Gewählte Betriebsräte gibt es an allen vier
deutschen Produktionsstandorten und am Standort La
Garenne-Colombes, Frankreich. Auch am Standort Brasov,
Rumänien, werden Arbeitnehmervertreter gewählt.
Am Standort Batam, Indonesien, werden die
Beschäftigten als Mitglieder von Gewerkschaften durch
Gewerkschaftsvertreter vertreten. Alle Vertreter setzen
sich gegenüber der Geschäftsleitung für die
Interessen der Mitarbeitenden ein. An den deutschen
Standorten finden wöchentliche Treffen statt, um
mitbestimmungspflichtige Themen zwischen Unternehmen und
Betriebsrat zu besprechen. Darüber hinaus finden
regelmäßige Jour Fixes und anlassbezogene
Treffen mit den jeweiligen Betriebsratsmitgliedern statt,
um aktuelle Themen zu besprechen. Entsprechend den
gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben gibt es einen
Wirtschaftsausschuss, der sich aus dem Betriebsrat und dem
Arbeitgeber, vertreten durch Mitglieder des Vorstands und
der Personalabteilung, zusammensetzt, um wirtschaftliche
Angelegenheiten zu besprechen. Die
Mindestmitteilungsfristen für bestimmte betriebliche
Veränderungen richten sich nach der örtlichen
Gesetzgebung sowie nach Standort- und Tarifverträgen.
Für die Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter sind
die Vorgesetzten der betreffenden Fachbereiche sowie in
letzter Instanz die Verantwortlichen der jeweiligen
Standorte oder der Vorstand der VARTA AG operativ
verantwortlich.
Die Standorte in Ellwangen, Dischingen und Neunheim sind
Mitglieder bei regionalen Metallarbeitgeberverbänden
des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Durch die
Mitgliedschaft in den Verbänden sind diese Unternehmen
an Tarifverträge der IG Metall (Metall- und
Elektroindustrie) gebunden. Der europäische
Dachverband von Gesamtmetall, Ceemet, ist seit dem Jahr
2010 anerkannter europäischer Sozialpartner und
diskutiert branchenrelevante Themen (u.a.
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) mit dem
Gewerkschaftsverband industriAll Europe. Die beiden
Unternehmen in Nördlingen in Deutschland sowie die
Einheiten in Österreich, Frankreich und Benelux
orientieren sich ebenfalls an den Regelungen anwendbarer
Tarifverträge. Auch für Leiharbeiter gibt es
entsprechende Regelungen, die durch den Tarifvertrag
vorgegeben sind und somit für die tarifgebundenen
deutschen Standorte gelten. Vorstandsmitglieder,
Geschäftsführer, Prokuristen und ausgewählte
Führungskräfte, Pflichtpraktikanten,
Bacheloranden und Masteranden sowie Freelancer sind
außertariflich angestellt, weshalb tarifvertragliche
Inhalte für den Abschluss-, Inhalt- und Beendigung von
Arbeitsverhältnissen für diese Personen nicht
gültig sind. Mit Ausnahme ausgewählter
Mitarbeitender (v.a. Führungskräfte), welche
außertariflich beschäftigt sind, sind diese
-angelehnt an die gängige Praxis der Datenerhebung der
Kennzahlen von Mitarbeitenden -in den oben genannten
Kennzahlen nicht enthalten (siehe Abschnitt
Beschäftigte in diesem Kapitel). Betriebliche und
betriebsverfassungsrechtliche Normen des Tarifvertrags sind
auch für außertariflich beschäftigte
Mitarbeitende gültig. Die Standorte in Brasov,
Rumänien, und Batam, Indonesien, sind ebenfalls durch
verbindliche Tarifverträge abgedeckt.
Die Tarifverträge geben einen Rahmen für die
jeweiligen Arbeitsbedingungen vor und regeln u.a. die
gleiche und faire Entlohnung, die Bezahlung von
Überstunden, Schichtarbeit, Urlaub, Gesamtarbeitszeit,
die Durchführung von Leistungsbeurteilungen, die
Einbeziehung und den besonderen Schutz von
Arbeitnehmervertretern. Darüber hinaus existieren
standortspezifische Betriebsvereinbarungen zwischen den
Arbeitnehmervertretern und dem Unternehmen. Inhalte der
Vereinbarungen sind Regelungen zu Entgelt, betrieblichen
Hilfsmaßnahmen bei Suchterkrankungen, Integration,
Schichtmodellen und IT-Systemen.
Die Mitarbeitenden der VARTA AG-Gruppe sind ein
wesentlicher Bestandteil des Unternehmenserfolgs. Im
Berichtsjahr arbeiteten 3.999 Mitarbeitende an der
Verwirklichung unserer Vision, davon mehr als 2.700
Spezialisten in Deutschland.
BESCHÄFTIGTE | UNBEFRISTET BESCHÄFTIGTE | BEFRISTET BESCHÄFTIGTE | ||||
ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | |
Geschlecht Weiblich | 1.786 | 44,7 % | 1.769 | 45,1 % | 17 | 21,8 % |
Männlich | 2.213 | 55,3 % | 2.152 | 54,9 % | 61 | 78,2 % |
Region | ||||||
Europa | 3.333 | 83,3 % | 3.295 | 84,0 % | 64 | 82,1 % |
Davon Deutschland | 2.712 | 67,8 % | 2.652 | 67,6 % | 60 | 76,9 % |
Davon Rumänien | 430 | 10,8 % | 428 | 10,9% | 2 | 2,6 % |
Asien | 650 | 16,3% | 610 | 15,6% | 14 | 17,9 % |
Davon Indonesien | 594 | 14,9 % | 588 | 15,0% | 6 | 7,7 % |
Nordamerika | 16 | 0,4 % | 16 | 0,4 % | 0 | 0,0 % |
Gesamt | 3.999 | 100,0 % | 3.921 | 100,0 % | 78 | 100,0 % |
VOLLZEITBESCHÄFTIGTE | TEILZEITBESCHÄFTIGTE | |||
ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | ANZAHL | ANTEIL IN PROZENT | |
Geschlecht Weiblich | 1.508 | 43,2 % | 278 | 54,9 % |
Männlich | 1.985 | 56,8 % | 228 | 45,1 % |
Region | ||||
Europa | 2.827 | 80,9 % | 506 | 100,0% |
Davon Deutschland | 2.220 | 63,6 % | 492 | 97,2 % |
Davon Rumänien | 427 | 12,2 % | 3 | 0,6 % |
Asien | 650 | 18,6 % | 0 | 0,0 % |
Davon Indonesien | 594 | 17,0 % | 0 | 0,0 % |
Nordamerika | 16 | 0,5 % | 0 | 0,0 % |
Gesamt | 3.493 | 100,0 % | 506 | 100,0 % |
Die Angaben beziehen sich auf das Ende des
Berichtszeitraums (Stichtag 31. Dezember 2023). Wenn nicht
anders beschrieben, werden die angestellten
Beschäftigten aller Standorte (Produktions- und
Vertriebsstandorte) in die Berechnungen einbezogen. Die
Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Zahl
der Mitarbeitenden (Headcount). Dies gilt sowohl für
tariflich als auch für außertariflich
Beschäftigte. Auch selbstständig tätige,
nicht angestellte Beschäftigte im Ausland sind in den
Kennzahlen erfasst, diese machen jedoch keinen
maßgeblichen Teil der Belegschaft aus.
Praktikanten, Auszubildende, Zeit- und Ferienarbeiter
sowie leitende Angestellte sind entsprechend der Vorgaben
des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht in den Kennzahlen
erfasst. Die Teilzeitbeschäftigten werden nach ihrer
Wochenarbeitszeit eingruppiert. Darüber hinaus
arbeiten auch andere Personen von Fremdfirmen in unserem
Auftrag für kürzere Zeit oder dauerhaft auf dem
Werksgelände, wie z.B. die Beschäftigten des
Sicherheits- und Reinigungsdienstes, des
Betriebsrestaurants sowie Wartungs-, Reparatur- und
Beratungsdienstleister. Die Beschäftigten dieser
Firmen fallen aufgrund der Art ihrer Tätigkeiten unter
die Definition der "Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette" (siehe Kapitel 3.2.
Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette).
Der Auftrag der Personalabteilung (Human Resources, HR)
ist die Gewinnung, Weiterentwicklung und Bindung von
Mitarbeitenden. Zu den Aufgaben der Personalabteilung
zählen verschiedene operative und strategische
Tätigkeiten, die auf Standortebene koordiniert werden:
Erbringung von Dienstleistungen für Arbeitnehmer
wie Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung,
Zeiterfassung, Formulare und Dokumente für die
Kommunikation mit offiziellen Institutionen, Beratung und
Umsetzung von Regelungen aus Tarifverträgen
Unterstützung von Managern; Beratung und
Durchführung von personellen und organisatorischen
Veränderungen, Anwendung des Arbeitsrechts,
Personalplanung und -Einstellung,
Disziplinarmaßnahmen
Personalbeschaffung und -marketing, Personalentwicklung
und Talentmanagement, Projekte und Prozesse;
Vergütung; Berufsausbildung, Steuerung und
Durchführung qualitätsorientierter
Berufsausbildung und dualer Studiengänge in
Kooperation mit Berufsschulen und Hochschulen
Personalplanung, HR-Controlling und Berichtswesen
Empfang, medizinische Betreuung
Insbesondere im Rahmen der Funktion der HR Business
Partner tauschen die lokalen HR-Führungskräfte
auf internationaler Ebene standortübergreifend
bewährte Praktiken aus und unterstützen sich
gegenseitig bei neuen Herausforderungen. Es gibt einen
kontinuierlichen Informationsfluss an den General Manager
HR, Legal and Compliance, der im Berichtsjahr direkt an den
Sprecher des Vorstands berichtete. Unser Fokus liegt auf
aktivem Talentmanagement, der Steigerung der
Arbeitgeberattraktivität, der Schaffung eines
positiven Arbeitsumfelds, die Weiterentwicklung der
Unternehmenskultur, der Optimierung und Harmonisierung von
HR-Prozessen sowie der Digitalisierung und Implementierung
eines Personalmanagementsystems und New Work Konzepten. Um
die Basis für eine fundierte Umsetzung zu schaffen,
werden diese Themen in die individuellen Ziele der
Mitarbeitenden im Personalbereich integriert. Die
HR-Prozesse sind Bestandteil des Managementsystems und
werden im Rahmen von internen und externen Audits, die
mehrmals im Jahr durchgeführt werden,
regelmäßig überprüft und
weiterentwickelt. Im Jahr 2022 wurde eine Risikoanalyse der
personalbezogenen Geschäftsrisiken durchgeführt
und anschließend Maßnahmen zur
Risikoprävention ergriffen. Auch Risiken, die die
Personalabteilung betreffen, werden im Rahmen des
Risikomanagementsystems betrachtet. Da die
Personalabteilung eine Schlüsselfunktion darstellt,
sind ihre Prozesse außerdem in das VARTA
AG-Managementsystem eingebettet (siehe Kapitel 1.4 VARTA
AG-Managementsystem).
Unsere Vision ist es, eine Zukunft zu gestalten, die auf
den Werten des Traditionsunternehmens aufbaut. Wir arbeiten
in einer Kultur mit flachen Hierarchien, die auf Vertrauen
und einem starken Teamgeist basiert. Die VARTA AG-Gruppe
schafft Raum für Kreativität bei interessanten
Aufgaben und Projekten im Zukunftsmarkt innovativer
Energielösungen. Wir setzen uns für soziales
Engagement, Familienfreundlichkeit, Orientierung an
Mitarbeitenden, Umweltthemen sowie Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz ein. Unsere durchschnittliche
Betriebszugehörigkeit beträgt rund 10 Jahre und
spricht damit für die Loyalität der
Mitarbeitenden zum Unternehmen. Die ungewollte Fluktuation
im Jahr 2023 betrug 7,6 %
***.
***Die Daten zur Berechnung der
Fluktuationsquote wurden einer externen Prüfung
unterzogen. Als Anerkennung für das Engagement im
Bereich Mitarbeitende erhielt die VARTA AG die regionale
Auszeichnung "TOP-Arbeitgeber DONAURIES 2021-2024".
Wir ergreifen Maßnahmen zur Schaffung fairer
Arbeitsbedingungen mit dem Ziel, die Zufriedenheit und
Bindung der Mitarbeitenden weiter zu verbessern. Die
überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden sind
unbefristet angestellt, um den Mitarbeitenden
größtmögliche Sicherheit zu bieten. Die
wöchentliche Gesamtarbeitszeit der Mitarbeitenden
darf, mit Ausnahme außergewöhnlicher
Umstände, einschließlich
Überstunden, 60 Stunden nicht übersteigen.
Überstunden müssen einvernehmlich vereinbart
werden. Überstunden werden mit einem erhöhten
Stundensatz vergütet, können ausgeglichen werden
und dürfen nicht regelmäßig verlangt
werden. Nationale gesetzliche, sowie tarifvertraglich
anwendbare Bestimmungen, die eine kürzere
Gesamtarbeitszeit vorsehen, haben Vorrang. Eine faire
Vergütung nach dem Prinzip "gleiches Entgelt für
gleichwertige Arbeit" abhängig vom
Beschäftigungsort sieht die VARTA AG-Gruppe als
selbstverständlich an. Die Vergütung liegt
oberhalb der gesetzlichen Mindestlöhne und sichert die
Existenz einschließlich sozialer und kultureller
Teilhabe. Alle Beschäftigten erhalten im Einklang mit
den geltenden Referenzwerten eine angemessene Entlohnung.
Die Erfassung von Kennzahlen sowie die Anhörungen der
Betriebsräte an den entsprechenden deutschen und
französischen Standorten bei Entgeltänderungen
leisten einen Beitrag zur Überwachung der
Vergütungspraktiken. In Brasov wird halbjährlich
ein unabhängiges Gehaltsbenchmark beauftragt, um
gezahlte Gehälter industrie-intern zu vergleichen.
Einstellung und Beförderung der Mitarbeitenden
erfolgen auf Basis von Qualifikation und Fähigkeiten.
Die VARTA AG-Gruppe unterstützt flexible
Arbeitszeitmodelle, um sich stärker an den
Bedürfnissen der Mitarbeitenden zu orientieren und
eine gesunde Work-Life-Balance zu unterstützen. Je
nach Art der Arbeitsaufgaben bieten wir verschiedene
Schichtmodelle, Gleitzeitregelungen, Altersteilzeit,
Arbeitsplatzteilung und mobiles Arbeiten an. Für die
Zukunft ist zudem geplant, ein Programm zur Job-Rotation zu
implementieren und die Möglichkeit zu bieten, für
eine begrenzte Zeit an anderen VARTA AG-Standorten zu
arbeiten. Auch familienbezogene Auszeiten sind eine
wichtige Maßnahme, um die Balance zwischen
beruflichem Engagement und familiären Verpflichtungen
zu fördern. Im Jahr 2023 haben 132 Mitarbeitende die
Möglichkeit einer familienbezogenen Auszeit
(Mutterschutz, Elternzeit) in Anspruch genommen, davon 43 %
Männer. Die Leistungen sollen den Arbeits- und
Lebensumständen der Mitarbeitenden entsprechen und
sind daher an die länder- und standortspezifischen
Bedingungen angepasst. Gesetzliche Sozial- und
Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsleistungen
sowie die Gewährung von bezahltem Urlaub, Mutterschutz
und Mutterschaftsurlaub werden an allen internationalen
Standorten angeboten. Darüber hinaus bezuschussen
einige Standorte Essens- und Gesundheitsangebote,
gewähren Urlaub für bestimmte familienbezogene
Ereignisse und bezahlen finanzielle Prämien für
lange Betriebszugehörigkeit,
Fahrtkostenzuschüsse, individuelle Leistungen oder
geschäftlichen Erfolg. Unabhängig von dem
jeweiligen Arbeitszeitmodell (Teil- oder Vollzeit) werden
dieselben Leistungen angeboten. Elternzeit,
Rentenzuschüsse und medizinische Versorgung stehen
allen angestellten Beschäftigten an den
Produktionsstandorten zur Verfügung. Eine
unternehmensweite Unfallversicherung für den Fall des
Todes oder der Invalidität sowie verschiedene
Beteiligungsprogramme stehen den höheren
Führungsebenen zur Verfügung. Für Personen,
die zeitlich befristet bei uns beschäftigt sind,
gelten in bestimmten Fällen Sonderregelungen.
Ausgewählte Mitarbeitende in
Führungspositionen weltweit haben Anspruch auf Boni in
Abhängigkeit von individuell vereinbarten Zielen, die
auch mit der Unternehmensleistung in Verbindung stehen
können. Es handelt sich hierbei um eine monetäre
Vergütung der Mitarbeitenden, die über das
Grundgehalt hinausgeht. Im Rahmen der Tarifverträge an
den deutschen Standorten erhalten die Mitarbeitenden
zusätzlich zu ihrem monatlichen Grundgehalt eine
Leistungszulage. Darüber hinaus werden in Deutschland
und in großen Teilen des Auslands für
ausgewählte Mitarbeitende Sondervergütungen
ausgezahlt (z. B. 13. Gehalt).
Die VARTA AG-Gruppe fördert die berufliche
Kompetenz- und Weiterentwicklung von Talenten. Im Jahr 2023
investierten wir an den deutschen Standorten knapp 560.000
EUR in die Weiterbildung von Mitarbeitenden aller
Funktionen, Ebenen und Altersgruppen. Wir engagieren uns
für junge Talente, denn wir sind überzeugt: Die
jungen Talente von heute sind die Batterieexperten von
morgen. Die VARTA AG-Gruppe strebt daher an, einen
großen Teil der (Schlüssel-)Positionen mit
internen Talenten zu besetzen. Derzeit wird an der
Einführung eines Trainee-Programmes gearbeitet, um
einen Beitrag zur Erfüllung dieser Zielsetzung zu
erreichen.
Im Jahr 2023 haben wir 14 verschiedene Ausbildungsberufe
und duale Studiengänge angeboten. Im Rahmen dieser
Programme erlernten 2023 insgesamt 127 Menschen einen Beruf
im Unternehmen und absolvierten dabei zusammen 137.008
Ausbildungsstunden. Dazu bietet die VARTA AG Academy - das
Ausbildungszentrum am Stammsitz in Ellwangen - Schulungen
an modernen Anlagen für die technischen
Ausbildungsberufe und dualen Studiengänge an. Die
VARTA AG-Gruppe sucht den Nachwuchs direkt an der Quelle
durch die Präsenz auf Ausbildungsmessen und direkte
projektbezogene Zusammenarbeit mit Schulen und
Universitäten. Derzeit wird an Möglichkeiten
gearbeitet, um das Ausbildungs- und Studienangebot in den
kommenden Jahren hinsichtlich spezifischer
Nachhaltigkeitsthemen zu erweitern. Ab 2024 bieten wir
zudem den Ausbildungsberuf "Fachinformatiker für
Anwendungsentwicklung (m/w/d)" sowie den dualen Studiengang
"Sustainable Management in Business (B.Sc.)" an,
während das Dual Degree Programm auslaufen wird.
AUSBILDUNGSBERUFE | DUALE STUDIENGÄNGE |
Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) | BA BWL- Industrie |
Industriemechaniker (m/w/d) | BA Digital Business Management |
Werkzeugmechaniker (m/w/d) | B.Sc. Wirtschaftsinformatik |
Elektroniker für Automatisierungstechnik (m/w/d) | B.Eng. Wirtschaftsingenieurwesen |
Industriekaufmann (m/w/d) | B.Eng. Maschinenbau |
Fachlagerist (m/w/d) | B.Eng. Elektrotechnik |
Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) | Dual Degree Programm (Doppelqualifikation Kaufmännische Ausbildung + Studium (BA)) |
Die Standorte in Ellwangen und Dischingen nehmen am
Girls'Day - dem bundesweiten Berufsorientierungstag
für Mädchen ab der 5. Klasse - teil und
möchten in diesem Rahmen Mädchen dazu motivieren,
technische und naturwissenschaftliche Berufe zu ergreifen.
Die genannten Standorte veranstalten ebenfalls einen "Tag
der Ausbildung", um Interessierten die Möglichkeiten
für eine Ausbildung oder einen dualen Studiengang bei
der VARTA AG-Gruppe vorzustellen. Darüber hinaus
werden Bewerberworkshops in Zusammenarbeit mit Schulen in
der Region durchgeführt, um Schüler adäquat
vorzubereiten und sie im Bewerbungsprozess zu
unterstützen. Auch am Standort in Brasov fanden
Workshops mit Schülerinnen, Schülern und
Studierenden zu produkt- und firmenbezogenen Themen statt.
Früh übt sich: In Brasov wurde im Oktober 2023
außerdem eine Gruppe Kindergartenkinder willkommen
geheißen, die von der Fabrik und den gezeigten
Produkten begeistert war.
Im Rahmen einer Abschlussarbeit wurde zudem die
Arbeitgeberattraktivität bei der Generation Z durch
eine interne anonymisierte Umfrage untersucht. Hierbei
wurden insbesondere die Dimensionen
Arbeitszeitflexibilität, Motivation und Arbeitsumfeld,
materielle Aspekte, Work-Life-Balance, Führung von
Mitarbeitenden, Personalentwicklung, interne Kommunikation
sowie Innovationsfähigkeit und Image betrachtet.
Basierend auf den Ergebnissen der Thesis wurden
Handlungsempfehlungen für die weitere Verbesserung des
Employer Brandings für diese Zielgruppe ausgesprochen,
die derzeit geprüft und weiter ausgearbeitet werden.
Um die Karrieremobilität an deutschen Standorten zu
fördern, bietet die VARTA AG-Gruppe Programme mit
Schulungen und Workshops für erfahrene, neue und
angehende Führungskräfte an. Diese Programme
unterstützen bestehende, aufstrebende und angehende
Führungskräfte und werden von externen Experten
gecoacht. Gemeinsam arbeiten die Teilnehmer an der
Entwicklung ihrer Persönlichkeit, des eigenen
Führungsstils und der Verbesserung der Kommunikation
in Teams.
Zum Aufbau von Wissen und Kompetenzen, werden an allen
Standorten nach Bedarf Schulungen angeboten. Die Mehrzahl
der Mitarbeitenden erhält eine standardisierte
Leistungsbeurteilung, auf deren Grundlage u. a. der
individuelle Schulungsbedarf ermittelt werden kann. Diese
Schulungsprogramme können sowohl fachliche als auch
"soft skill"-orientierte Inhalte umfassen. Wir
beabsichtigen, die Bemühungen in diesem Bereich weiter
zu verstärken und die Prozesse zu standardisieren, um
innerhalb des nächsten Jahres digitalen Zugang zu
Schulungs- und Entwicklungsplänen zu erhalten. Nach
dem Tarifvertrag können die Mitarbeitenden an den
deutschen Standorten ihre Arbeitszeit für einen
begrenzten Zeitraum reduzieren (Bildungsteilzeit), um sich
in Teilzeit an einer Berufsschule oder Universität
weiterzubilden. Alternativ bieten wir auch die
Möglichkeit von "Exit with rehire"-Vereinbarungen,
wenn sich ein Mitarbeitender für eine externe
Vollzeitausbildung entscheidet.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für
Nachhaltigkeit unter den Mitarbeitenden zu schärfen
und Wissen zu vermitteln. Aus diesem Grund wurden
Schulungen zu Themen wie Menschenrechten, nachhaltige
Lieferketten und Treibhausgasemissionen durchgeführt.
Im Berichtsjahr wurde eine allgemeine Schulung zum Thema
"Menschenrechte" entwickelt und digital an die
Mitarbeitenden an den deutschen Standorten kommuniziert.
Die Schulung ist Bestandteil der Vorgabematrix für
alle Mitarbeitenden und muss daher jährlich
aufgefrischt werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2023
mehr als 1.400 Mitarbeitende zu Nachhaltigkeitsthemen
geschult.
Aufgrund der erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen
Risiken in den Lieferketten wurden innerhalb der letzten
beiden Jahre zusätzlich 100 % der Mitarbeitenden der
internationalen strategischen Beschaffungsabteilung zum
Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette und insbesondere zu
den lieferantenbezogenen Anforderungen geschult. Inhalte
des Trainings zur verantwortungsvollen Beschaffung waren
u.a. Erläuterungen von Themen wie moderne Sklaverei
und Menschenhandel, die Anwendung von Vorgaben und
Richtlinien sowie die Adressierung potenzieller
Zielkonflikte zwischen Einkauf und der Minimierung eines
menschenrechtlichen Risikos. Darüber hinaus wurde das
Schulungskonzept aufgrund der ebenso engen Schnittstellen
zu den Lieferanten auf die Bereiche Supply Chain Management
und Qualität ausgeweitet. In diesem Rahmen wurden im
Jahr 2022 zusätzlich insgesamt 28 Mitarbeitende
geschult. Das Sicherheitspersonal hat eine besondere
Verantwortung für den Schutz der
Produktionsstätten und arbeitet in engem Kontakt mit
Menschen. Um sicherzustellen, dass sie ihre Arbeit
verantwortungsbewusst ausführen, erhielten alle
relevanten internen Mitarbeitenden und externen
Sicherheitskräfte, insgesamt fast 30 an der Zahl, eine
Schulung mit Schwerpunkt auf dem Thema Menschenrechte.
Im Jahr 2022 startete die VARTA AG-Gruppe ein
eintägiges, unternehmens- und
abteilungsübergreifendes Workshop-Leadership Programm
für Führungskräfte zum Thema Nachhaltigkeit.
Insgesamt wurden 56 Führungskräfte für das
Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert und entwickelten
Strategien zur Umsetzung des persönlichen
Führungsstils in ihren Abteilungen. Für rund 20
relevante Führungskräfte und Mitarbeitende fand
im Berichtsjahr eine Schulung zum Thema Umwelt-,
Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
statt. Im Jahr 2023 wurden die Schulungsprogramme auf
weitere Bereiche ausgeweitet und das Wissen
ausgewählter bereits geschulter Mitarbeitender
aufgefrischt.
Wir setzen uns für die Gesundheit, die Sicherheit
und das Wohlergehen aller Mitarbeitender, Auftragnehmer und
Besucher an den Arbeitsstätten ein. Fragen der
Arbeitssicherheit und der damit verbundenen Prävention
von Arbeitsunfällen werden standortbezogen gehandhabt,
Informationen werden standortübergreifend
ausgetauscht. Oberstes Ziel ist es, die Zahl der
Unfälle kontinuierlich zu senken. Aus diesem Grund
werden an allen Produktionsstandorten regelmäßig
und anlassbezogen Gesundheits- und
Sicherheitsrisikobewertungen durchgeführt.
Die Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich,
sichere Geräte, Systeme und Werkzeuge bereitzustellen
und zu warten sowie Schulungen anzubieten, damit alle
Mitarbeitenden sicher arbeiten können. Alle gemeldeten
Vorfälle werden untersucht und regelmäßige
Überprüfungen und Bewertungen der vorhandenen
Gesundheits- und Sicherheitssysteme durchgeführt. Die
Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, mit
angemessener Sorgfalt dafür zu sorgen, dass gute
Gesundheits- und Sicherheitsverfahren stets umgesetzt
werden. Sie tragen dafür Sorge, Maßnahmen zur
Beseitigung oder Minimierung unsicherer Bedingungen zu
ermitteln und zu unterstützen. Sie übernehmen
auch persönliche Verantwortung für ihre eigene
Sicherheit und die ihrer Arbeitskollegen, indem sie stets
sicher und angemessen handeln. Die beschriebenen
Verantwortlichkeiten sowie weitere Vorgaben basieren auf
rechtlichen Anforderungen und/oder anerkannten Standards
oder Leitlinien, sind im VARTA AG-Managementsystem
definiert und damit für alle Mitarbeitenden weltweit
gültig. Wir sind bestrebt, das Bewusstsein der
Mitarbeitenden zu schärfen und damit Unfälle und
negative gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden. Einmal
im Jahr berichten die Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (Occupational Health and Safety, GHS) im
Rahmen des Managementreviews direkt an den Vorstand, um
aktuelle und abgeschlossene Projekte vorzustellen. Das
Arbeitsschutzsystem an den deutschen VARTA AG-Standorten
wird von der Berufsgenossenschaft (BG ETEM) überwacht,
die auch in ihrer beratenden Funktion zur weiteren
Verbesserung des Systems hinzugezogen wird.
An den Produktionsstandorten gibt es
Arbeitsschutzspezialisten, die das Unternehmen und die
Führungskräfte bei der Umsetzung der Gesetze
beraten und unterstützen. Darüber hinaus
unterstützen die OHS-Fachkräfte bei der
Durchführung von Risiko- und
Gefährdungsbeurteilungen, Maschinenabnahmen,
spezifischen Verfahren zum Gefahrenschutz (z. B.
Laserschutz) sowie ergonomischer Maßnahmen, der
Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, der
Erstellung von Konzepten zum Umgang mit Gefahrstoffen und
Unfalluntersuchungen sowie der Erarbeitung gesundheitlicher
Präventionsmaßnahmen. Auf Basis der
Gefährdungsbeurteilungen entwickeln die
Fachkräfte für Arbeitssicherheit geeignete
allgemeine und tätigkeitsbezogene Schulungs- und
Unterweisungskonzepte, die regelmäßig in
Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen durchgeführt
werden. Die Schulungen werden zusätzlich zu den
allgemeinen Sicherheitsunterweisungen abgehalten, die
jährlich für alle Mitarbeitenden verpflichtend
sind. Um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle
Mitarbeitenden an allen Produktionsstandorten zu
unterstützen, stellen wir Anweisungen und
unterstützende Dokumente für externe
Geschäftspartner, wie beispielsweise Subunternehmer,
zur Verfügung, die auf dem Gelände arbeiten.
Darüber hinaus werden die Fachkräfte für
Arbeitssicherheit in beratender Funktion bei der
Beschaffung und Genehmigung neuer Ausrüstungen sowie
bei der Bauplanung hinzugezogen. Die Prozesse und Verfahren
sind in verschiedenen Arbeitsanweisungen und Richtlinien
niedergelegt. Im Berichtsjahr wurde am Standort Dischingen
ein selbstgebauter Parcours mit verschiedenen Hindernissen
durchgeführt, um Mitarbeitende für vorbeugende
Maßnahmen im Bereich der Stolper- Rutsch- und
Sturzunfälle zu sensibilisieren. Im Jahr 2024 ist der
Besuch eines Schulungswagens der BG ETEM geplant, um
ergänzende Schulungen vor Ort mit praxiserfahrenen
Dozenten anzubieten. Darüber hinaus sollen
verschiedene Aktionen auf weitere Standorte ausgeweitet
werden.
Neben den Betriebsanleitungen für Maschinen gibt es
auch Arbeitsanweisungen, die den sicheren Umgang mit den
Anlagen erklären. Dazu gehören beispielsweise
Informationen über potenzielle Gefahren und
persönliche Schutzausrüstungen, die von den
Beschäftigten bei der Ausübung ihrer beruflichen
Tätigkeit getragen werden müssen. Auf der
Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wird den
Mitarbeitenden eine angemessene und qualitativ hochwertige
Schutzausrüstung kostenlos und in ausreichender Menge
zur Verfügung gestellt, um die Exposition der
Mitarbeitenden gegenüber arbeitsbedingten Gesundheits-
und Sicherheitsrisiken zu verringern. Um eine sichere
Handhabung zu gewährleisten, werden Maschinen sowie
andere Einrichtungen und Ausrüstungen wie Rolltore und
Kräne intern und von externen Dienstleistern
gemäß den Vorschriften überprüft.
Die Arbeitsstätten werden regelmäßig auf
mögliche Gefahrenquellen untersucht, potenzielle
Risiken proaktiv ermittelt und beseitigt. Aus diesem Grund
werden alle Unfälle - sowohl auf dem Arbeitsweg als
auch vor Ort - dokumentiert und an das Top-Management
gemeldet. Ergänzend zu den beschriebenen
Maßnahmen existiert ein System zur Einreichung von
Verbesserungsvorschlägen zu den Themen Umwelt, Energie
und Arbeitssicherheit. Entsprechende Informationen
können von allen Mitarbeitenden über das
EHS-Vorschlagswesen im Intranet an den Bereich EHS
kommuniziert werden und werden durch die zuständigen
Mitarbeitenden bearbeitet. Zur Überwachung der
Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit werden
verschiedene Kennzahlen verwendet. Innerhalb der letzten
drei Jahre gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle.
Darüber hinaus werden auf monatlicher Basis die
Kennzahlen LTIR und LTI für die Produktionsstandorte
erhoben. Die Lost Time Injury Rate (LTIR) drückt die
Unfallhäufigkeit aus, also die Anzahl der Unfälle
multipliziert mit 1 Mio. im Verhältnis zur Anzahl der
geleisteten Arbeitsstunden. Die Lost Time Injury (LTI)
Severity Rate stellt Daten zur Unfallschwere der
Mitarbeitenden dar. Zur Berechnung der LTI Severity Rate
wird die Zahl der verletzungsbedingten Ausfalltage mit
1.000 multipliziert und ins Verhältnis mit der Anzahl
der geleisteten Arbeitsstunden gesetzt.
2023 | 2022 | |
Lost Time Injury (LTI) | 0,1 | 0,1 |
Lost Time Injury Rate (LTIR ***) | 13,3 | 12,0 |
Arbeitsunfälle ≥ 1 Ausfalltag | 68 | 81 |
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen | 0 | 0 |
*** Die LTIR für das Berichtsjahr 2023
wurde einer externen Prüfung unterzogen.
Gefahrstoffe, die in der Produktion verwendet werden,
unterliegen besonderen Anforderungen bezüglich der
Handhabung und Lagerung. Daher existieren für diese
Stoffe gesonderte Vorschriften, Genehmigungsverfahren und
Schulungen für die betreffenden Mitarbeitenden, um
eine sichere Handhabung zu gewährleisten, die
Mitarbeitenden zu schützen und die Umwelt vor der
Exposition gegenüber diesen Stoffen zu bewahren. Die
Anweisungen sind mindestens in der Landessprache des
Standorts, meist jedoch zusätzlich in weiteren lokal
gebräuchlichen Sprachen verfügbar, um ein gutes
Verständnis aller Mitarbeitender zu
gewährleisten.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gibt es an
allen Produktionsstandorten abteilungsübergreifende
Ausschüsse für Arbeitssicherheit, die
regelmäßig tagen. Im Jahr 2023 traten der
deutsche und der rumänische Ausschuss
vierteljährlich zusammen, während der Ausschuss
in Batam drei Sitzungen abhielt. Die Ausschüsse
diskutieren die Ergebnisse interner und externer
Inspektionsaudits. Verbesserungswürdige Bereiche und
Herausforderungen werden identifiziert und dann gemeinsam
gelöst. An den Sitzungen nahmen im Durchschnitt
mindestens 73 % der vorgesehenen Teilnehmer teil, alle
Teilnehmer wurden durch Protokolle über die
Fortschritte informiert. Die Ausschüsse vertreten die
Interessen der gesamten Belegschaft an allen
Produktionsstandorten.
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben
werden regelmäßig präventive Messungen
unter anderem zu Lärm, Strahlung, Lichtintensität
und gefährlichen Stoffen durchgeführt. Diese
verfolgen das Ziel, mögliche negative Auswirkungen auf
die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen durch
diese Emissionen zu reduzieren. Auf der Grundlage der
Messergebnisse werden bei Bedarf Maßnahmen ergriffen,
wie z. B. Lärmminderungsprojekte, die an allen
deutschen Standorten umgesetzt wurden.
Arbeitssicherheit und Werkfeuerwehr sind wichtige
Aspekte der betrieblichen Sicherheit in einem
Industrieunternehmen. Seit über 73 Jahren existiert am
Stammsitz Ellwangen eine eigene Werkfeuerwehr, die für
die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz
zuständig ist. Die Angehörigen der Werkfeuerwehr
sind speziell für die Sicherheitsanforderungen des
Werks geschult und können Erste Hilfe leisten. Derzeit
besteht die Werkfeuerwehr aus 24 aktiven Mitgliedern, die
überwiegend ehrenamtlich tätig sind. Die
Mitglieder der Werkfeuerwehr sind für Aufgaben wie
Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und
Höhenrettung (z. B. bei Unfällen im
Hochregallager) ausgebildet. Speziell ausgebildete
Brandschutzhelfer unterstützen die Werkfeuerwehr bei
Notfällen und bei der Gefahrenabwehr in ihrem
Arbeitsbereich. Durch regelmäßige
Evakuierungsübungen und Brandschutztrainings werden
die Mitarbeitenden geschult, wie sie im Notfall das
Gebäude schnell und sicher verlassen und sich an einem
sicheren Ort sammeln können. Evakuierungsübungen
werden regelmäßig an allen Produktionsstandorten
durchgeführt.
Als Unterabteilung der Feuerwehr kümmert sich der
Rettungstrupp vor allem um die Versorgung von kranken und
verletzten Personen sowie um die Absicherung der eigenen
Einsatzkräfte, insbesondere bei Einsätzen und
Übungen der Werkfeuerwehr. Die 14 Mitglieder des
Rettungstrupps verfügen über verschiedene
medizinische Fachausbildungen. Neben dem Rettungstrupp
existieren an den Standorten Ellwangen (13),
Nördlingen (16) und Neunheim (29)
Betriebssanitäter, die ebenfalls über eine
erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. In
regelmäßigen Abständen finden unter
Aufsicht des Rettungstrupps Ausbildungs- und
Übungsveranstaltungen sowie die Ausbildung weiterer
Ersthelfer statt. Die Ersthelfer sind an allen
Produktionsstandorten im Einsatz und verantworten die
Erstversorgung von Verletzten innerhalb der
Arbeitsbereiche. Es wird darauf geachtet, dass immer eine
ausreichende Anzahl von ausgebildeten Ersthelfern vor Ort
ist. Diese Kollegen werden bei fortgeschrittenen
Erste-Hilfe-Aufgaben immer mit einbezogen. Der
Rettungstrupp unterstützt zudem ehrenamtlich den
Katastrophenschutz und das Deutsche Rote Kreuz bei
Sanitätsdiensten, z. B. in Fußballstadien oder
bei Konzerten.
An allen Produktionsstandorten werden externe Ärzte
mit der Durchführung regelmäßiger
Gesundheitsuntersuchungen auf der Grundlage der
Risikobewertung des Tätigkeitsbereichs beauftragt.
Darüber hinaus unterstützen die Untersuchungen
die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, stellen
die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden sicher und
bewerten, ob die bestehenden Kontrollmaßnahmen
wirksam sind. Die Ärzte arbeiten in enger Abstimmung
mit den Standorten, wobei die Informationen über den
Gesundheitszustand der Mitarbeitenden der Vertraulichkeit
unterliegen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden
die an allen Produktionsstandorten verfügbaren
Ersthelfer regelmäßig geschult. Sie helfen auch
bei der Erstellung von Unfallberichten und leiten
Informationen an die Fachkräfte für
Arbeitssicherheit weiter. Wir sind bestrebt, die
betriebliche Gesundheitsversorgung kontinuierlich zu
verbessern und das System an neue Gegebenheiten anzupassen.
An verschiedenen Standorten werden regelmäßig
Impfaktionen, z.B. gegen Grippe, durchgeführt, um die
Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und einen
positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Im Jahr 2021 haben wir den Corporate Health Award von
EUPD Research und dem Handelsblatt erhalten. Es handelt
sich dabei um eine Anerkennung für ein nachweislich
überdurchschnittliches Engagement für die
Gesundheit der Mitarbeitenden sowie für eine
zukunftsweisende und nachhaltige Personalstrategie. Wir
setzten auch 2023 unsere Erfolgsgeschichte als einer der
ausgezeichneten Arbeitgeber mit einem auditierten
betrieblichen Gesundheitssystem fort. Dieser Erfolg
motiviert uns, die Anstrengungen in diesem Bereich in den
kommenden Jahren weiter auszubauen.
Das Wohlbefinden der Mitarbeitenden ist von
größter Bedeutung. Wir haben mehrere Programme
zur Stärkung der Gesundheit der Mitarbeitenden und zur
Förderung eines gesünderen Lebensstils aufgelegt.
Diese wurden standortspezifisch durchgeführt und
umfassten Kurse zu Sport und Gesundheit, die Anmietung von
Sportplätzen für Mitarbeitende, Kampagnen zur
Raucherentwöhnung und die Bezuschussung von externen
Angeboten. Am Standort Brasov in Rumänien wird
jährlich eine Befragung der Mitarbeitenden
durchgeführt, um Feedback zu den Arbeitsbedingungen
einzuholen. Auch an den deutschen Standorten wurde im
Dezember 2023 eine umfassende Befragung von Mitarbeitenden
durch Great Place to Work® durchgeführt. Die
Ergebnisse werden im Jahr 2024 hinsichtlich der
Möglichkeiten zur Steigerung von
Mitarbeitendenengagement, -bindung und -Zufriedenheit
ausgewertet.
Menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
(Due Diligence) und verantwortungsvolle Beschaffung
gewinnen nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch bei
der VARTA AG-Gruppe zunehmend an Bedeutung. Die
Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens
stützt sich auf ein komplexes Netzwerk von vielfach
langjährigen Lieferanten, von denen eine breite
Palette von Rohstoffen, Materialien und Dienstleistungen
aus der ganzen Welt bezogen wird. Die Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette bilden einen zentralen
Bestandteil der Produktionsprozesse und sind somit auch
entscheidend für die Widerstandsfähigkeit der
Lieferketten. Die Berücksichtigung der Perspektive
dieser Arbeitskräfte, insbesondere im Kontext von
Menschen- und Arbeitnehmerrechten, ist daher von
großer Bedeutung. Mittels der Einführung neuer
Prozesse und Richtlinien erweitern wir kontinuierlich das
bestehende Sorgfaltspflichten-Managementsystem von
Lieferketten ausgewählter Mineralien. Die neu
entwickelten, ergänzenden Strukturen, basieren auf
internationalen Rahmenwerken, die in der
Grundsatzerklärung Menschenrechte aufgeführt
sind. Die Wirksamkeit der entwickelten Ansätze wird
mittels verschiedener Kennzahlen überwacht und
fließt in die Weiterentwicklung der Strategie ein.
Über die definierten Berichtswege werden
ausgewählte Kennzahlen regelmäßig und
anlassbezogen von der Abteilung Nachhaltigkeit an die obere
Führungsebene und den Vorstand berichtet.
Die VARTA AG-Gruppe übernimmt Verantwortung in der
Lieferkette und überwacht Risiken sorgfältig.
Neben der Risikoanalyse auf übergeordneter Ebene zur
Ermittlung von Fokusrisiken wird auch eine detaillierte
Analyse auf Ebene der Lieferanten durchgeführt. Im
Rahmen der Erstanalyse wurden 100 % der operativen
Standorte der VARTA AG-Gruppe sowie rund 3.700 Lieferanten
gescreent und anhand verschiedener Menschenrechts- und
Umweltkriterien bewertet. Die endgültige Bestimmung
der Lieferanten mit erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen
Risiken erfolgt unter Berücksichtigung der Kategorie
der gelieferten Produkte und der Art der
Geschäftsbeziehung. Die Analyse ergab eine
erhöhte Risikoexposition von Lieferanten von
Direktmaterial und Zukaufprodukten mit
Produktionsstätten in Ländern mit erhöhten
Risiken. Darüber hinaus unterliegen ausgewählte
Lieferanten erhöhten gesetzlichen und
kundenspezifischen Nachhaltigkeitsanforderungen.
Letztgenannte Zulieferer sowie die Lieferanten mit
erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken werden
aufgrund ähnlicher zugrundeliegender Prozesse unter
dem Begriff "Fokuslieferanten" zusammengefasst. Im
Vergleich zum vorherigen Nachhaltigkeitsbericht 2022 wurde
der Begriff "Lieferanten mit erhöhten
nachhaltigkeitsbezogenen Risiken" daher abgeändert, um
die Präzision der Bedeutung und die damit verbundene
Transparenz der Inhalte zu erhöhen. Im Jahr 2023
machten 113 Fokuslieferanten 35 % des jährlichen
Einkaufsvolumens aus.
Der Prozess des Risikomanagements in der Lieferkette
wird außerdem durch eine auf künstlicher
Intelligenz (KI) basierende Software unterstützt, um
Risiken in der Lieferkette und weitere Nachhaltigkeits- und
Compliancethemen (u.a. Korruption) zu überwachen. 100
% der aktiven Lieferanten sowie der operativen Standorte
der VARTA AG-Gruppe, unabhängig von Einkaufsvolumen,
Standort und gelieferten Materialien, wurden auf diese
ESG-Risiken geprüft und werden fortlaufend über
die digitale Risikomanagement-Plattform überwacht. Sie
identifiziert, bewertet und kategorisiert
lieferantenbezogene Risiken in Bezug auf soziale und
ökologische Aspekte. Darüber hinaus
überwacht die Plattform Informationen über
Lieferanten in sozialen Medien und auf anderen Kanälen
und generiert automatisch Warnmeldungen. Die gesammelten
Daten werden genutzt, um Risikoprofile für die
direkten und indirekten Lieferanten zu erstellen, z. B.
für die Raffinerien. Im Berichtsjahr konnten über
die Plattform bei zwei bestehenden Lieferanten moderate
Auffälligkeiten im Bereich Umwelt festgestellt werden.
Die Vorfälle wurden gemeinsam mit den betroffenen
Unternehmen erörtert und im Anschluss Maßnahmen
zur Minimierung der Auswirkungen vereinbart. Der Prozess
der Risikobewertung in der Lieferkette wird zudem durch den
Einsatz des Supply Chain Questionnaires unterstützt,
um die Risikobewertung zu verfeinern. Im Jahr 2023 wurde
die Analyse durch zusätzliche lieferantenspezifische
Informationen ergänzt, um die Risikobewertung weiter
zu verbessern (siehe Abschnitt Supply Chain Questionnaire
in diesem Kapitel und Kapitel 3.1 Abschnitt
Grundsatzerklärung Menschenrechte).
Sollten im Kontext der Geschäftstätigkeit oder
der Wertschöpfungskette der VARTA AG-Gruppe
potenzielle negative Auswirkungen und Risiken im
Zusammenhang mit den Menschenrechten bekannt werden, werden
geeignete Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden
oder zu mindern. Das Unternehmen nutzt die Vorgaben der
amfori Business Social and Compliance Initiative (BSCI), um
Sozialstandards in die Lieferantenauswahl zu integrieren
und die Arbeitsbedingungen und ausgewählte
Umweltaspekte im bestehenden Lieferantennetzwerk zu
verbessern.
Sollte eine Verletzung einer menschenrechts- oder
umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren Lieferanten
bereits eingetreten sein oder würde unmittelbar
bevorstehen, werden wir unverzüglich angemessene
Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu
verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung
zu minimieren. Sollte in absehbarer Zeit keine Beendigung
der Verletzung möglich sein, wird die VARTA AG-Gruppe
ein terminiertes Konzept zur Beendigung oder Minimierung
der Verletzung erarbeiten. Für den Fall, dass eine
sehr schwerwiegende Verletzung vorliegen würde,
vereinbarte Maßnahmen keine Abhilfe bewirken und/oder
die Einflussmöglichkeiten nicht ausreichend sind,
behalten wir uns die Aussetzung oder, als letzte Option,
den Abbruch der Geschäftsbeziehungen vor. Im Falle
einer festgestellten oder bevorstehenden Verletzung von
Menschenrechten bei mittelbaren Lieferanten werden
Möglichkeiten zur Schaffung von Abhilfe geprüft.
Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen sind vom
Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen
abhängig. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden
Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten oder
umweltbezogenen Themen innerhalb der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt.
Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt ist ein
kontinuierlicher Prozess, der einer regelmäßigen
Überprüfung bedarf. Alle beschriebenen
Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
inklusive der Risikoanalyse sowie der
Grundsatzerklärung Menschenrechte unterliegen einer
jährlichen und anlassbezogenen Überprüfung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Effektivität und
Wirksamkeit und werden bei Bedarf überarbeitet. Die
Überprüfung erfolgt auf Basis gesammelter
Erkenntnisse und Erfahrungen und wird unter Einbezug
verschiedener Stakeholdergruppen und Indikatoren
weiterentwickelt. Die Auswirkungen der
Geschäftstätigkeiten auf die Achtung der
Menschenrechte überwacht die VARTA AG-Gruppe
fortlaufend und erstattet den Beschäftigten sowie auch
externen Stakeholdern über die Grundsatzerklärung
sowie weitere Formate und Kanäle Bericht.
Die VARTA AG-Gruppe überprüft die Einhaltung
der nachhaltigkeitsbezogenen Erwartungen an Lieferanten
anhand der Durchführung von Sozialaudits. Die Audits
werden nach internationalen Standards wie amfori BSCI,
SMETA 4 pillars oder SA8000 von einer Drittpartei bei
ausgewählten Lieferanten vollzogen. In diesem Zuge
werden verschiedene Aspekte wie u.a. Arbeitsbedingungen,
Arbeitssicherheit, Arbeitnehmerbeteiligung, Umweltschutz
und ethische Geschäftspraktiken durch einen
unabhängigen Auditor überprüft. Neben einer
örtlichen Begehung der Standorte werden Gespräche
mit Mitarbeitenden vor Ort realisiert, um die erfolgreiche
Implementierung und Wirksamkeit von Strategien und
Maßnahmen (u.a. auch des Code of Conduct und
Beschwerdemechanismus) zu bestätigen.
Basierend auf den lieferantenspezifischen Gegebenheiten
und dem damit verbundenen Risikoniveau haben wir uns zum
Ziel gesetzt, bei 36 % der Fokuslieferanten erweiterte
Maßnahmen einzufordern. Hierunter fallen die
Durchführung von Drittpartei-Sozialaudits oder die
Vervollständigung des Supply Chain Questionnaire. Im
Jahr 2023 konnten 68 % dieser Ziellieferanten ein
gültiges amfori BSCI-Audit oder ein Äquivalent
vorweisen. Weitere 15 % der Ziellieferanten gaben eine
Rückmeldung zum Supply Chain Questionnaire. Im Zuge
der Audits wurden in sechs Fällen moderate
Verstöße gegen die umweltbezogenen Erwartungen
festgestellt. Mit 100 % dieser Lieferanten wurden
Korrekturmaßnahmenpläne zu Umweltthemen
vereinbart. Es wurden keine signifikanten negativen
Umweltauswirkungen in der Lieferkette bekannt.
Im Falle von Verstößen werden entsprechende
Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Dieser Ansatz
ermöglicht es uns, lieferkettenspezifische
Herausforderungen zu erkennen, zu bewältigen und
dadurch Risiken zu verringern. Alle auditierten Lieferanten
mit Feststellungen wurden aufgefordert,
Korrekturmaßnahmenpläne vorzulegen, um auf eine
Verbesserung ihrer Auditleistung hinzuwirken. Bei 11 % der
auditierten Lieferanten waren keine
Korrekturmaßnahmen erforderlich. Mehr als 96 % der im
Jahr 2023 nach dem amfori BSCI-Standard auditierten
Lieferanten haben bereits einen
Korrekturmaßnahmenplan vorgelegt. Damit konnte die
Einreichung von Korrekturmaßnahmenplänen im
Vergleich zum Vorjahr um nahezu 100 % gesteigert werden.
Als Teil der Maßnahmen kann auch die Teilnahme an
Schulungen vereinbart werden. Die amfori BSCI-Plattform
bietet themenspezifische Schulungen zu Menschenrechts- und
Umweltfragen an, die es Lieferanten ermöglichen,
Wissen zu generieren und eine fortlaufende Optimierung zu
unterstützen. Die Auditierung und Nachverfolgung der
Ergebnisse leistet einen Beitrag zur kontinuierlichen
Verbesserung der Situation der Arbeitnehmer- und
Menschenrechte.
Die VARTA AG-Gruppe führt regelmäßig
Qualitätsaudits bei Lieferanten durch. Die Lieferanten
werden in diesem Rahmen auch in Bezug auf verschiedene
grundlegende Aspekte des Umweltschutzes sowie der
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auditiert. Um den
Auditumfang um weitere nachhaltigkeitsbezogene Kriterien zu
erweitern und im Sinne der Werte der amfori BSCI-lnitiative
zu handeln, wurde der Sustainability Quick Check
entwickelt. Dieser stellt ein einfaches und effektives
Instrument zur Erfassung möglicher Defizite bei
Nachhaltigkeitsaspekten dar. Der Quick Check basiert auf
den Null-Toleranz-Kriterien der amfori BSCI und dient als
erste Einschätzung des Risikoniveaus des Lieferanten.
Die Überprüfung erfolgt im Zuge der
Qualitätsaudits in risikobehafteten Ländern. Bei
einem bestehenden Anfangsverdacht oder festgestellten
tatsächlichen Verstößen wird der Lieferant
aufgefordert, eine umfassende Auditierung nach einem
Sozialstandard durchzuführen. Im Berichtsjahr ergaben
sich keine Auffälligkeiten.
Rohstoffe werden häufig in geographisch
konzentrierten Regionen extrahiert, während die
Verarbeitung sich vielfach auf eine kleine Anzahl von
Ländern mit den notwendigen industriellen
Kapazitäten beschränkt. Dies stellt eine
Herausforderung für die lokale Beschaffung in der
Batterieindustrie dar. Dennoch ist die VARTA AG-Gruppe
bestrebt, die lokale Beschaffung an seinen
größten Betriebsstandorten, den
Produktionsstandorten, zu unterstützen. In Bezug auf
die Produktionsstandorte bezieht sich der Begriff "lokale
Beschaffung" auf den Standort des Hauptsitzes der
entsprechenden VARTA AG-Lieferanten und berücksichtigt
das finanzielle Einkaufsvolumen im jeweiligen Land.
Über alle Standorte betrachtet lag der Anteil der
lokalen Beschaffung bei 54 %, mit starken regionalen
Unterschieden.
Der VARTA Supplier Code of Conduct beinhaltet die
Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und zur
Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Kontext der Beziehungen
zu den Geschäftspartnern. Das Dokument stützt
sich auf internationale Rahmenwerke. Enthalten sind
Erwartungen an Geschäftspartner wie u.a. die
Sicherstellung sektorübergreifender Menschen- und
Arbeitnehmerrechte wie das Verbot von Kinder- und
Zwangsarbeit, die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen, der
Beteiligung von Arbeitnehmern, Nichtdiskriminierung und
Chancengleichheit sowie Grundsätze zur
Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Zusätzlich umfasst
der Supplier Code of Conduct Grundsätze der
Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Darüber
hinaus sind sektorspezifische Anforderungen zur
Rückverfolgung von Konfliktmineralien, die
Vereinbarung zur Durchführung von Sozialaudits sowie
die Schaffung von Transparenz in Lieferketten im Dokument
enthalten. Die VARTA AG-Gruppe bekennt sich zu dem
ILO-Übereinkommen 169 über eingeborene und in
Stämmen lebende Völker in unabhängigen
Ländern und hat das Recht auf Konsultation und freie,
vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) im Supplier
Code of Conduct verankert. Der Supplier Code of Conduct
verweist zudem auf Möglichkeiten zur Einreichung von
Hinweisen und Beschwerden sowie eine Trainingsplattform zu
verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen.
Der VARTA Supplier Code of Conduct ist in die
vertraglichen Bestimmungen für Lieferanten integriert.
Damit sind alle Lieferanten verpflichtet, diese
Grundsätze einzuhalten und die Anforderungen an ihre
Geschäftspartner weiterzugeben. Um das gegenseitige
Bekenntnis zu den Anforderungen zu verstärken und die
Grundlage für die Lieferantenentwicklung zu schaffen,
wurden die Fokuslieferanten zusätzlich aufgefordert,
den Supplier Code of Conduct zu unterzeichnen. 96 % der
Fokuslieferanten haben bereits den VARTA Supplier Code of
Conduct unterzeichnet oder gleichwertige Dokumente zur
Erfüllung der Anforderungen vorgelegt. Damit wird ein
Beitrag zu einer vertraglich verbindlichen Grundlage
für weitere Verhandlungen zur Umsetzung von
Nachhaltigkeitsaspekten u.a. im Bereich Umwelt, Arbeits-
und Menschenrechte geschaffen.
Die Markt- und Regulierungsanforderungen entwickeln sich
kontinuierlich weiter und fordern neue Pflichten für
Unternehmen. Darüber hinaus haben wir uns ehrgeizige
Ziele für die Zukunft gesetzt. Diese können nur
durch eine enge Zusammenarbeit mit den Zulieferern erreicht
werden, weshalb die Integration der Anforderungen in
Zielvereinbarungen von wichtiger Bedeutung ist. Der Supply
Chain Questionnaire wurde für die Selbstbewertung von
Lieferanten entwickelt, um detaillierte
nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Status
der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten zu ermitteln.
Das Dokument ist in zwei Teile gegliedert, wovon ein
Teil konkrete Anforderungen an die Lieferanten stellt,
während der andere Teil Informationen in Form eines
Fragebogens sammelt. Die Anforderungen gehen über die
im Supplier Code of Conduct aufgeführten Aspekte
hinaus und erhöhen die Erwartungshaltung an
Lieferanten von Produktgruppen mit erhöhten
Nachhaltigkeitsrisiken. Diese stellten im Berichtsjahr
einen Anteil von 28 % der Fokuslieferanten dar. Im Jahr
2023 ging eine Rückmeldung von 85 % der kontaktierten
Lieferanten ein. Wir sind uns bewusst, dass die Integration
von Nachhaltigkeitsstandards in der Branche ein
fortlaufender Prozess ist. Zudem erkennen wir an, dass sich
Lieferanten in unterschiedlichen Stadien bezüglich
ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen befinden. Daher will
die VARTA AG-Gruppe diesen Prozess mitgestalten, die
Kapazitäten für nachhaltigeres Wachstum
erhöhen und die nächsten Schritte gemeinsam mit
seinen Geschäftspartnern gehen.
Alle eingekauften Waren, die sogenannte
"Konfliktmineralien" enthalten, erfordern die Einhaltung
erhöhter Nachhaltigkeitsstandards. Daher
überwachen wir seit mehreren Jahren die relevanten
Akteure der Lieferkette von 3TG (Zinn, Tantal, Wolfram und
Gold) und Kobalt. Darüber hinaus wird Transparenz
für andere kritische Mineralien wie Aluminium, Kupfer,
Graphit, Lithium, Mangan, Nickel und Zink angestrebt. Die
VARTA AG-Gruppe hat ein vollständiges Managementsystem
für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten bei
Mineralien gemäß dem OECD-Leitfaden für die
Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung
verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus
Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRA) eingeführt.
Die Einrichtung dieses Managementsystems für die
Lieferketten von Mineralen und Metallen ist ein
wesentlicher Bestandteil unserer Ziele in Bezug auf die
Sorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeit. Das System
trägt dazu bei, die bestehenden und potenziellen
Risiken dieser Lieferketten zu mindern und die Achtung und
Förderung der Menschenrechte, einschließlich der
Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit, sowie die
Stärkung der Rechte indigener Völker zu
unterstützen. Durch einen Fragebogen werden bei
relevanten Lieferanten Informationen über die
Implementierung von Due Diligence Managementsystemen
basierend auf den OECD-Empfehlungen abgefragt. Hiermit wird
ein Beitrag zur Schaffung von mehr Transparenz sowie der
Förderung verantwortungsvoller Lieferketten geleistet.
Im Rahmen des Aufbaus des Managementsystems wurde
ebenfalls eine Responsible Sourcing Policy erstellt, die
auf den aktuellen OECD-Leitlinien zur Erfüllung der
Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller
Lieferketten für Minerale aus
Step 1 | Step 2 | Step 3 | Step 4 | Step 5 |
Management System | Risk Identification | Risk management | Audit | Reporting |
Konflikt- und Hochrisikogebieten basiert und die Werte
und Erwartungen der VARTA AG-Gruppe an die Lieferanten
kommuniziert. Die Policy sowie ein umfassendes Due
Diligence Reporting mit verschiedenen Kennzahlen sind auf
der Website der VARTA AG unter
https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/nachhaltigkeit/social
veröffentlicht.
Die VARTA AG-Gruppe hat sich externen Initiativen
angeschlossen, die sich mit menschenrechtsbezogenen
Sorgfaltspflichten befassen, wie z. B. die Responsible
Minerals Initiative (RMI). Die
Μulti-StakehoIder-Initiative stellt Unternehmen
Ressourcen zur Verfügung, um die verantwortungsvolle
Beschaffung von Mineralien in der Lieferkette zu
unterstützen. Mit lokalen Projekten trägt die RMI
zudem zur Unterstützung lokaler Gemeinden und
Arbeitskräften im Kleinbergbau in Hochrisikogebieten
und von Schmelzhütten und Raffinerien bei. Die vom RMI
bereitgestellten Templates (CMRT, EMRT) und Datenbanken
unterstützen die Rückverfolgbarkeit von
Mineralien bis zu ihrem Ursprungsland. Darüber hinaus
werden Schmelzhütten und Raffinerien, insbesondere in
der Lieferkette von 3TG und Kobalt dazu aufgefordert,
Audits nach dem RMI-Standard "Responsible Minerals
Assurance Process", durchzuführen. Unter Zuhilfenahme
des Supply Chain Questionnaire werden Informationen
über die bei den Lieferanten eingeführten
Sorgfaltsprozesse für Mineralien sowie über
Mineralien, die bislang nicht von den RMI-Templates
abgedeckt sind, gesammelt (siehe Abschnitt Supply Chain
Questionnaire in diesem Kapitel). Im Berichtsjahr machten
73 % der Lieferanten, von denen eine Rückmeldung
einging, Angaben zur vorgelagerten
Wertschöpfungskette. Ein auf künstlicher
Intelligenz basierendes Tool unterstützt
zusätzlich dabei, mehr Informationen, insbesondere
über Raffinerien, zu erhalten, diese zu
überwachen und so mehr Transparenz zu schaffen. In den
kommenden Jahren möchten wir das Engagement in diesem
Bereich ausweiten mit dem Ziel, den Informationsaustausch
und die Transparenz von Lieferanten zu erhöhen.
Im Berichtsjahr wurden Zulieferer aus allen Branchen
eingeladen, ihre Initiativen zur Förderung von
Nachhaltigkeitsaspekten zu teilen, um das Engagement
für die Umwelt, soziale Verantwortung und ethisches
Handeln hervorzuheben. Mit den Supplier Sustainability
Awards würdigt die VARTA AG-Gruppe Lieferanten, die
aktiv zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen. Im Rahmen
des Wettbewerbs wurden folgende Awards verliehen:
― |
Environmental Protection Award |
― |
Diversity & Social Responsibility Award |
Ziel des Supplier Engagements ist die Aufnahme eines
Dialogs mit den Lieferanten, um voneinander zu lernen und
gemeinsam voranzukommen. Aufgrund der positiven Erfahrungen
und Rückmeldungen planen wir, den Wettbewerb im Jahr
2024 erneut durchzuführen.
Wir erwarten, dass die auf internationalen Rahmenwerken
basierenden Werte von allen Anspruchsgruppen unseres
Unternehmens, jedoch insbesondere von den
Geschäftspartnern aber auch von deren
Geschäftspartnern, getragen und eingehalten werden. Im
Kontext der Zusammenarbeit mit verschiedenen Kunden werden
Verhaltenskodizes und weitere nachhaltigkeitsbezogene
Anforderungen dieser Parteien geprüft, umgesetzt und
dokumentiert, Fragebögen beantwortet und
nachhaltigkeitsbezogene Audits an allen Standorten weltweit
durchgeführt. Güter, Personen, Verwendungszwecke
und Länder werden mithilfe von Exportkontrollen
geprüft. Das Unternehmen nimmt die Verantwortung
hinsichtlich der Sicherheit von Produkten anhand der
Ergreifung entsprechender Maßnahmen ernst (siehe
Kapitel 4.4 Exportkontrolle sowie Kapitel 3.4 Abschnitt
Produktverantwortung).
Um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards seitens
der Entsorgungsdienstleister zu gewährleisten, wurde
im Jahr 2022 die VARTA AG
Entsorgungsdienstleisterrichtlinie eingeführt. Die
Richtlinie verpflichtet die Lieferanten zur Einhaltung des
amfori BSCI Code of Conduct und zur Achtung
darüberhinausgehender menschenrechts- und
umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Weiterhin wurden anhand
eines Fragebogens verschiedene Informationen von den
Entsorgern aller internationalen Produktionsstandorte
abgefragt (siehe Kapitel 229. Abschnitt
Ressourcenabflüsse).
Eine erste menschenrechtsbezogene Risikoanalyse wurde
2022 unter Berücksichtigung der in der
Grundsatzerklärung genannten Rahmenwerke für den
eigenen Geschäftsbereich sowie die vor- und
nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette
durchgeführt und im Jahr 2023 aktualisiert (siehe
Kapitel 3.1 Abschnitt Grundsatzerklärung
Menschenrechte). Die Analyse ergab keine erhöhten
Risiken für die Akteure der nachgelagerten
Wertschöpfungskette, weshalb der Fokus der Ergreifung
von Maßnahmen zunächst auf den vorgelagerten
Stufen lag. Die bestehenden Konzepte für die
nachgelagerte Wertschöpfungskette sollen im Jahr 2024
weiterentwickelt werden, um vertiefte Einblicke in die
Herausforderungen zu gewähren und Ansatzpunkte
für potenzielle weitere Maßnahmen zu bieten.
Die VARTA AG-Gruppe arbeitet eng mit seinen Lieferanten
zusammen und hat Beschwerdemechanismen eingerichtet, die
auf den Kriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte basieren (siehe Kapitel 4.8 VARTA
AG-Beschwerdemechanismus). Darüber hinaus bieten die
Beschwerdemechanismen der Initiativen amfori BSCI und der
Responsible Minerals Initiative (RMI) Arbeitskräften
und weiteren Akteuren in den Lieferketten
Möglichkeiten zur Einreichung von Hinweisen und
Beschwerden. Ziel ist es, die Transparenz und die
Nachhaltigkeitsleistung in den Lieferketten zu verbessern.
Durch die Bereitstellung von Kanälen für die
Äußerung von Bedenken und von Mechanismen zu
deren Behebung wird zu einer frühzeitigen Erkennung
von Problemen, ihrer unparteiischen Prüfung und einer
fairen Lösungsfindung beigetragen.
Die Beziehung zwischen den Menschenrechten betroffener
Gemeinschaften und unseren Aktivitäten steht in
Wechselwirkung zueinander. Daher werden Gemeinschaften, die
sowohl in unmittelbarer Nähe zu den Betriebsstandorten
als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette
existent sind, betrachtet. Ein besonderer Fokus liegt dabei
auf den Gemeinschaften im Kontext der Anfangs- und
Endpunkte der Lieferkette wie u.a. indigenen Völkern.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie der
Supplier Code of Conduct beinhalten ebenfalls
Anforderungen, die zum Schutz betroffener Gemeinschaften
beitragen können. Die Managementsysteme und damit
verbundenen implementierten Maßnahmen, u.a. der ISO
14001 Norm sowie des Due Diligence Management Systems,
Leisten einen wichtigen Beitrag dazu, potenzielle negative
Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu erkennen, zu
reduzieren und zu beseitigen. Nähere Informationen zu
den umgesetzten Maßnahmen finden sich in den
themenspezifischen Kapiteln.
Ergänzend dazu evaluiert die VARTA AG-Gruppe auf
regelmäßiger Basis Möglichkeiten, um
vertrauensvolle Beziehungen zu betroffenen Gemeinschaften
aufzubauen sowie einen respektvollen Dialog zu etablieren.
Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Behörden,
Verbänden und Fachexperten. Allen Personen steht der
VARTA AG-Beschwerdemechanismus für Hinweise offen,
welche sich auf Verstöße gegen anwendbare
Gesetze, den Verhaltenskodex oder andere Richtlinien
beziehen. Als globales Unternehmen mit starker regionaler
Präsenz sind wir bestrebt, unser Wachstum mit Menschen
in der Region und auf der ganzen Welt zu teilen. Als
Corporate Citizen nutzt die VARTA AG-Gruppe die Ressourcen,
um Chancen für die Gemeinschaften zu schaffen und mit
Stakeholdern zusammenzuarbeiten. Der Austausch mit
Stakeholdern hilft uns, die eigenen Maßnahmen und
Strategien zu reflektieren und die Interessen dieser
Gruppen angemessen zu berücksichtigen.
Die VARTA AG-Gruppe engagiert sich seit langem in der
Unterstützung lokaler Vereine wie dem TSV Ellwangen
und dem FC Ellwangen. Ziel ist es, eine aktive und
lebendige Sportkultur zu fördern und sich aktiv
für ein lebendiges Freizeit- und Sportangebot in der
Region einzusetzen. Seit 2018 ist die VARTA AG-Gruppe zudem
Partner des 1. FC Heidenheim und begleitete den Verein auf
seinem Weg in die 1. Bundesliga. Im Jahr 2023 wurde das
Engagement um eine weitere Saison verlängert und
unterstreicht damit erneut das klare Bekenntnis der VARTA
AG-Gruppe zur Region. Das gesamte Ticketkontingent aus dem
Sponsoring kommt dabei den eigenen Mitarbeitenden zugute
und soll den Teamgeist und Zusammenhalt fördern.
Darüber hinaus setzt sich die VARTA AG-Gruppe intensiv
im Bereich der Nachwuchsförderung ein und sponsert
sowohl das jährlich stattfindende internationale U15
VARTA Turnier des SK Rapid als auch den VARTA Cup für
U12 Fußballmannschaften aus ganz Österreich.
Seit mehreren Jahren unterstützt die VARTA AG-Gruppe
zudem den Deutschen Gehörlosen-Sportverband. Ziel der
langjährigen Partnerschaft ist es,
hörgeschädigte Menschen ziel- und
leistungsorientiert auf die Teilnahme an internationalen
Sportveranstaltungen vorzubereiten und abschließen zu
lassen. Gefördert wird darüber hinaus die
Nachwuchsarbeit, um junge Talente an die europäische
und Weltspitze im Gehörlosensport heranzuführen.
In Brasov wurden verschiedene Sportveranstaltungen wie ein
Speed Skating Cup für Kinder sowie eine Teilnahme am
Ju-Jitsu Championship in Podgorica, Montenegro, finanziell
unterstützt.
Gemeinsam haben sich die Mitarbeitenden im Jahr 2023
für eine starke Teamarbeit eingesetzt und bei
verschiedenen Veranstaltungen Sportsgeist bewiesen. Neben
der Teilnahme an verschiedenen Firmenläufen traten
Mitarbeitende im Rahmen der Aktion "Stadtradeln" in die
Pedale, um das Radfahren, den Klimaschutz und die
Lebensqualität zu fördern. Durch das Bündnis
Gesundheit werden in regelmäßigen Abständen
Vorträge und Aktionen zu Sport- und Gesundheitsthemen
am Hauptstandort Ellwangen angeboten. Zum Jahresausklang
wurde erneut ein digitaler Nachhaltigkeits-Adventskalender
mit 24 Ideen rund um Umweltschutz, Achtsamkeit und
Wohltätigkeit gefüllt, um das Jahresende für
alle Beschäftigten weltweit einzuläuten. Im
Rahmen eines gemütlichen - analogen -Get-Togethers an
allen deutschen Standorten ließen die Mitarbeitenden
das Jahr 2023 gemeinsam ausklingen. Bei verschiedenen
Aktionen für Mitarbeitende, wie unter anderem "Einfach
mal danke sagen" und einer Benefiztombola, wurden
verschiedene Sachpreise und Erlebnisgutscheine an
Mitarbeitende verlost. Der Erlös in vierstelliger
Höhe kam dem Verein "Schneeflocke Heidenheim" zugute,
der Projekte zur Unterstützung sozial schwacher und
benachteiligter Kinder im Landkreis Heidenheim
durchführt. Im Februar 2023 wurden zudem Sachspenden
zur Unterstützung der Katastrophenhilfe des Roten
Kreuzes nach dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien
bereitgestellt.
Am Standort Brasov in Rumänien wurden verschiedene
Aktionen wie der "Tag in traditioneller Kleidung", ein
Fotowettbewerb für Beschäftigte sowie Geschenk-
und Spendenaktionen für Kinder von den Kollegen vor
Ort organisiert. Ein besonderes Highlight im Jahr 2023 war
die personelle Unterstützung eines Benefizkochens
für Senioren, welches von einer lokal ansässigen
Nichtregierungsorganisation (NRO) veranstaltet wurde, durch
Beschäftigte der VARTA AG Gruppe. Die VARTA AG-Gruppe
hat außerdem Geschenke zu besonderen Anlässen an
die Kinder der Mitarbeitenden in Brasov verteilt.
Mitarbeitende des Standorts Batam, Indonesien, nahmen im
Rahmen des World Clean Up Day an lokalen
Müllsammelaktionen teil. Zudem wurde im Berichtsjahr
eine Kooperation mit der ortsansässigen Organisation
"FREE THE SEA" gestartet. Gemeinsam mit der NRO werden
Flaschen aus Einwegkunststoff am Standort gesammelt. FREE
THE SEA arbeitet mit weiteren lokalen, teils
ausschließlich frauengeführten, NGOs und
Unternehmen zusammen und trägt damit auch zur
Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Die gesammelten
Abfälle werden getrennt, zu Plastikgranulat
weiterverarbeitet und durch den Einsatz des
Rezyklatmaterials u.a. in Haushaltsgeräten in den
Kreislauf zurückgeführt.
Die Produktsicherheit und der damit verbundene Schutz
der Gesundheit von Mitarbeitenden, Kunden und Endnutzern
hat für die VARTA AG-Gruppe höchste
Priorität. Bei uns sind Prozesse in Bezug auf
Qualität, Umwelt und Energie in das Managementsystem
integriert, um sichere und hochwertige
Batterielösungen zu gewährleisten (siehe Kapitel
1.4 Abschnitt VARTA AG-Managementsystem). Die enge
Verbindung zwischen wahrgenommener Produktverantwortung und
Kunden stellt eine zentrale Säule für unseren
Erfolg dar. Kunden legen großen Wert auf Produkte,
die ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleisten.
Durch transparente Kommunikation über
Sicherheitsmaßnahmen zeigen wir proaktives
Verantwortungsbewusstsein und unterstreichen den Einbezug
der Perspektiven von Kunden und Endnutzern.
An ausgewählten Standorten wurden neben der
unternehmensweit eingeführten
Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 auch internationale
Normen für den Automobilsektor (IATF 16949) und die
medizinische Industrie (ISO 13485) umgesetzt. Der
Produktionsstandort in Batam ist nach der Norm ISO 80079-34
zertifiziert, die spezifische Anforderungen für die
Einführung und Aufrechterhaltung von
Qualitätsmanagementsystemen für die Herstellung
von Produkten zur Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen festlegt. Neben den standortbezogenen
Zertifizierungen existieren weitere produktspezifische
Zertifizierungen, wie u.a. UL 1642 für Lithiumzellen
von VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA und VARTA
Microbattery GmbH.
Um die getroffenen Maßnahmen kontinuierlich zu
verbessern, wird die Produktsicherheit
regelmäßig von unabhängigen Dritten nach
internationalen Sicherheits- und Kennzeichnungsstandards,
die von Organisationen wie der International
Electrotechnical Commission (IEC) und Underwriters
Laboratories (UL) veröffentlicht werden, sowie nach
den gesetzlichen Vorgaben überprüft, auditiert
und zertifiziert. Die normierten
Produktsicherheitsprüfungen sind zentraler Bestandteil
des Entwicklungsprozesses und werden darüber hinaus
regelmäßig in der Produktion
überprüft. Beispielsweise wird für relevante
Technologien die Norm IEC 62619:2017 für den sicheren
Betrieb von Lithium-Sekundärzellen und -batterien und
die IEC 600086-5 für die Sicherheit von
Primärbatterien mit wässrigem Elektrolyt
beachtet.
Sicherheitsrelevante und weitere produktbezogene
Informationen werden produktspezifisch auf der Verpackung,
durch Sicherheitsdatenblätter (MSDS) und im Rahmen
anderer öffentlich zugänglicher
Kommunikationsformate auf der Unternehmenswebseite an
Kunden und weitere interessierte Parteien kommuniziert. Wir
sind bestrebt, das Bewusstsein der Endverbraucher für
Fragen der Produktsicherheit zu schärfen und
Anleitungen für Notfallvorbereitungsprozesse und
Einrichtungen zum Sammeln von Feedback zu gesundheits- und
sicherheitsrelevanten Themen bereitzustellen.
Alle Produkte werden regelmäßig in
Übereinstimmung mit Vorschriften und Normen auf ihre
Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit geprüft, um
eine hohe Produktqualität zu gewährleisten und
Verbesserungspotenziale zu ermitteln. Freigabeprozesse und
Qualitätskontrollen sollen sicherstellen, dass nur
geprüfte Waren das VARTA AG-Gelände verlassen.
Alle Zukaufprodukte werden durch die VARTA AG-Gruppe
qualifiziert und im Labor getestet. Die Zyklen der
Prüfungen hängen dabei vom Produkt ab.
Zusätzlich werden für ausgewählte Produkte
vom Lieferanten Konformitätsberichte angefordert, die
belegen, dass die Anforderungen erfüllt werden.
Für den Fall, dass es trotz aller vorbeugenden
Maßnahmen zu Mängeln in der Produktsicherheit
kommt, verfügen wir über Mechanismen, die auf
Beschwerden eingehen und ein Rückruf- und
Notfallmanagementverfahren einleiten. Diese zielen darauf
ab, den Vorfall zu untersuchen, die zugrunde liegende
Ursache zu beseitigen und rasche Abhilfe zu
ermöglichen. Beschwerden können über
verschiedene Kanäle eingehen, beispielsweise über
Aufsichtsbehörden, die Webseite, nationalen
Gesellschaften oder den Kundenservice. Schwerwiegende
Beschwerden werden in einem festgelegten Prozess von einem
abteilungsübergreifenden Team analysiert. Im Jahr 2023
gab es keine Sanktionen oder Gerichtsverfahren in Bezug auf
Produktsicherheit, Marketing oder Kennzeichnung. Allen
Personen steht darüber hinaus der VARTA
AG-Beschwerdemechanismus für Hinweise offen, die sich
auf Verstöße gegen anwendbare Gesetze, den
Verhaltenskodex oder andere Richtlinien beziehen (siehe
Kapitel 4.8 VARTA AG-Beschwerdemechanismus).
Die VARTA AG-Gruppe ist bestrebt, die sichersten
Produkte auf dem Markt herzustellen. Durch kontinuierliche
Innovation zu sicherem Design sowie den Austausch im Rahmen
verschiedener Initiativen bemühen wir uns um die
Substitution von Gefahrstoffen in Batterien. Derzeit sind
wir unter anderem an Forschungsprojekten zu sicheren
Feststoffbatterien, sogenannte Solid State Batterien
("SolidS", "ALANO"), sowie zu
Metall-Polymer-Stromkollektoren zur Steigerung der
Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien ("PolySafe")
beteiligt. Bei uns existieren Prozesse der Stofffreigabe
für Entwicklungsmaterialien sowie
Produktionsmaterialien, die neben dem Schutz der
Kundengesundheit zudem zur Sicherstellung geeigneter
Arbeitsschutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden
beitragen. Die Bemühungen haben erfolgreich zu
sicheren Produkten geführt, bei denen bei
sachgemäßem Gebrauch keine gefährlichen
Stoffe freigesetzt werden. Die VARTA AG-Gruppe richtet sich
nach den produktspezifischen Prüf- und
Kennzeichnungsanforderungen für Batterien und weitere
Technologien. Zur Anwendung kommen daher u.a. die
EU-Batterierichtlinie, WEEE-Richtlinie, EMV-Richtlinie,
Niederspannungsrichtline, Funkanlagenrichtlinie, IEC 62471,
IEC 60086-1 bis IEC 60086-5, IEC 61951-2, IEC 62133-2, UL
1642, Nordic Ecolabel, CE und länderspezifische
Kennzeichnungsvorschriften. Unsere Produkte sind konform
mit anwendbaren Stoffbeschränkungen gemäß
den internationalen Vorschriften wie PoPs, REACH und RoHS.
Darüber hinaus erfüllen wir die Registrierungs-
und Deklarationspflichten für Stoffe. Wir
berücksichtigen die Rückmeldungen der Kunden,
etwa im Rahmen regelmäßiger Umfragen, um
bessere, sicherere und nachhaltigere Produkte zu
entwickeln. Die Ergebnisse der oben genannten
Maßnahmen fließen unter dem Aspekt
"Kundeninteressen und Produktsicherheit" ebenfalls in die
menschenrechtsbezogene Risikoanalyse ein (siehe Kapitel 3.1
Abschnitt Grundsatzerklärung Menschenrechte).
Hörgerätebatterien gelten in Europa und Kanada
als Medizinprodukte und unterliegen daher besonders
strengen Anforderungen. In Übereinstimmung mit den
Anforderungen werden Sicherheitstests durchgeführt. Im
Kontext der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird für
diese Produkte eine Post-Market-Surveillance
einschließlich einer regelmäßigen
Marktüberwachung durchgeführt. Die Ergebnisse der
Überwachung fließen in das Risikomanagement
für diese Produkte ein. Mitarbeitende, die mit der
Herstellung von Medizinprodukten befasst sind, werden
regelmäßig gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen zu Sicherheitsfragen und zur
Produktkennzeichnung geschult.
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA liefert
ausgewählte Lithium-Knopfzellen in kindersicheren
Verpackungen aus, um den Industriestandard IEC 60086-4
"Kindersicherheit" zu erfüllen. Die Batterien werden
in einer Packung mit einer, zwei, vier oder fünf
Knopfzellen angeboten, wobei jede Batterie einzeln in einem
Blister verpackt ist. Dadurch wird das Risiko
ausgeschlossen, dass andere Batterien aus einer
geöffneten Packung herausfallen. Um ein hohes
Maß an Sicherheit zu gewährleisten kann die
Verpackung nur mit einer Schere geöffnet werden.
Darüber hinaus ist der Warnhinweis "Für Kinder
unzugänglich aufbewahren" auf der Vorder- und
Rückseite der Packung sowie auf der Batterie selbst
aufgedruckt. Im Jahr 2024 wird eine kindersichere
Verpackung aufgrund gesetzlicher Anforderungen auch bei
Hörgerätebatterien eingesetzt, die in die USA
exportiert werden.
EU Product Safety Awards: Gold Award Die
Europäische Kommission hat der VARTA AG-Gruppe den EU
Product Safety Gold Award für die "Advanced Safety
Technology" der Powerbanks verliehen. Wir haben den ersten
Platz in der Kategorie "Large Companies" nach Angaben der
Kommission erhalten, da die Powerbanks über umfassende
Sicherheitseigenschaften verfügen, die auch bei
vorhersehbarem Missbrauch die Sicherheit für den
Konsumenten gewährleisten. Insgesamt wurden von uns
sechs Sicherheitsfeatures definiert, die als Standard in
allen Neuproduktentwicklungen für Power Banks
implementiert werden. Der EU Product Safety Award
fördert und würdigt nach Angaben der Kommission
innovative Unternehmensinitiativen und Forschungsarbeiten,
die die Sicherheit der Verbraucher über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus verbessern.
Ethisches Verhalten und die Einhaltung von Gesetzen
durch die Mitarbeitenden sind grundlegend für die
Geschäftstätigkeit der VARTA AG-Gruppe. Für
die VARTA AG-Gruppe ist die Achtung der Menschenrechte ein
wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen
Verantwortung. Die Unternehmenskultur der VARTA AG-Gruppe
ist von starken Werten geprägt, welche die
Arbeitsweise des Unternehmens bestimmen. Die Prinzipien des
UN Global Compact und der amfori BSCI bilden den Rahmen
für das Handeln des Unternehmens und spiegeln sich im
Verhaltenskodex wider. Die VARTA AG-Gruppe arbeitet mit
Organisationen und Lieferanten zusammen, um die Transparenz
zu erhöhen und Risiken auf jeder Ebene der komplexen
Lieferketten zu reduzieren. Die Einhaltung gesetzlicher
Vorgaben, sozialer Standards und Umweltvorschriften tragen
dazu bei, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und
langfristige, nachhaltige Beziehungen aufzubauen. Die
Integration der Stakeholder-Interessen in
Compliance-Strategien unterstützt die Schaffung einer
verantwortungsbewussten Unternehmenskultur.
Eine vorbildliche Unternehmenspolitik für gute
Unternehmensführung zeichnet sich durch eine
ganzheitliche und transparente Herangehensweise aus, die
verschiedene Schlüsselaspekte umfasst. Im Kampf gegen
Korruption und Bestechung setzt das Unternehmen klare
Richtlinien und Schulungen ein, um eine integre
Geschäftsführung sicherzustellen. Das Vermeiden
wettbewerbswidrigen Verhaltens und die Einhaltung strenger
Exportkontrollen sind essenziell, um Fairness im Markt zu
gewährleisten und internationale Standards zu
respektieren. Zudem engagiert sich das Unternehmen aktiv in
politischen Belangen, wobei Transparenz und ethische
Prinzipien im Vordergrund stehen. Ein etablierter
Beschwerdemechanismus wie der VARTA
AG-Beschwerdemechanismus fördert eine offene
Kommunikation und ermöglicht es Mitarbeitenden sowie
externen Partnern, etwaige Bedenken oder
Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien und
weitere Compliance-Themen zu melden. Diese ganzheitliche
Herangehensweise an die Unternehmenspolitik legt den
Grundstein für verantwortungsbewusstes und
nachhaltiges Handeln im Geschäftsumfeld.
Die Compliance-Abteilung hat die Aufgabe,
sicherzustellen, dass die VARTA AG-Gruppe und seine
Stakeholder alle geltenden Gesetze, Vorschriften und
Richtlinien einhalten. Sie wird vom General Manager HR,
Legal & Compliance geleitet und berichtet direkt an den
Vorstand. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
überwacht Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen (ESG)
sowie die Einhaltung von Compliance-Vorschriften. Der
Prüfungsausschuss und der Vorstand sind somit die
höchsten Managementebenen, die die Compliance und das
ESG-Programm überwachen. Die Verantwortung für
die Überwachung und Einhaltung themenspezifischer
Gesetze liegt bei den einzelnen Abteilungen, die sich der
Expertise der Compliance Abteilung bedienen. Derzeit wird
an der Entwicklung eines ganzheitlichen
Compliance-Management-Systems gearbeitet, zu dem auch die
Implementierung eines bereichsübergreifenden
Compliance-Boards und themenspezifische Risikoanalysen
gehören.
Um die Compliance aller Mitarbeitenden sicherzustellen,
wurde ein digitales Training zum Verhaltenskodex und der
Antikorruptionspolitik entwickelt, welches über das
Intranet den Mitarbeitenden auf Konzernebene zur
Verfügung gestellt wurde (siehe Kapitel 3.1 Abschnitt
VARTA AG-Verhaltenskodex). Das Training kann zu jeder Zeit
selbstständig von den Mitarbeitenden durchgeführt
werden. Inhalte des Trainings sind u.a. Maßnahmen zur
Korruptionsvermeidung wie Regelungen zur Annahme von
Geschenken und Aussprechen von Einladungen, Informationen
zu Interessenskonflikten, Regelungen zur Zusammenarbeit mit
Externen sowie Anforderungen an Führungskräfte.
Auch im Rahmen weiterer interner Trainings wird Bezug auf
einzelne Inhalte des Kodex und/oder das Dokument als
gesamtes genommen (siehe Kapitel 3.1 Abschnitt Aus- und
Weiterbildung).
Die VARTA AG-Gruppe duldet keine Form von Bestechung und
Korruption. Dieser Grundsatz ist integraler Bestandteil des
VARTA AG-Verhaltenskodex, der das diesbezügliche
Handeln des Unternehmens regelt. Für die Durchsetzung
und Umsetzung dieser Richtlinien sind der Vorstand sowie
der General Manager HR, Legal & Compliance
verantwortlich. Im Berichtsjahr wurden keine
Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften bekannt und es gab keine
Gerichtsverfahren zu diesen Themen. Der Managementansatz
des Technologieunternehmens zielt darauf ab, potenzielle
Bedrohungen zu erkennen und Verstöße gegen seine
Richtlinien zu verhindern. Die Anti-Korruptions-Richtlinie
der VARTA AG-Gruppeverdeutlicht die Auslegung der
bestehenden Regeln und gibt den Mitarbeitenden
zusätzliche Hilfestellungen. Das Dokument enthält
wichtige Informationen über Vorgänge, die als
Korruption oder Bestechung definiert werden können und
gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen. Die
Anti-Korruptionspolitik der VARTA AG-Gruppe steht im
Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
gegen Korruption.
Regelungen zum Schutz des fairen Wettbewerbs sind ein
wesentlicher Bestandteil der freien Marktwirtschaft. So
sieht die VARTA AG-Gruppe auch den fairen, respektvollen
und zuverlässigen Umgang mit allen
Geschäftspartnern als Rückgrat eines nachhaltigen
Erfolgs. Die VARTA AG-Gruppe implementiert
regelmäßige Schulungsworkshops für das
Management, um dieses für wettbewerbswidriges
Verhalten zu sensibilisieren. Durch die Investition in die
Verbesserung der Fertigkeiten von Führungskräften
wird ein Beitrag zum Erhalt solider Beziehungen zu
Geschäftspartnern geleistet, die auf Vertrauen und
Transparenz beruhen.
Exportkontrolle wird unter anderem durchgeführt, um
zu vermeiden, dass bestehende Konflikte verschärft und
Menschenrechtsverletzungen begünstigt werden, und um
die Durchsetzung von Embargos zu unterstützen. Wie
gesetzlich vorgeschrieben, werden im Rahmen der
Exportkontrolle Güter, Personen, Verwendungszwecke und
Länder geprüft. Die VARTA AG-Gruppe führt
ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren durch und folgt
dabei dem Vier-Augen-Prinzip, um den Anforderungen Rechnung
zu tragen.
Mitarbeitende, die in Exportkontrollprozesse eingebunden
sind, werden jährlich über Änderungen im
Bereich der gesetzlichen und internen Anforderungen
geschult.
Die Einhaltung von steuerbezogenen Vorschriften ist
elementar für die VARTA AG-Gruppe. Die VARTA AG-Gruppe
betrachtet die Kontrolle von steuerbezogenen Vorschriften
als ein wichtiges Element seiner Aufsichts- und allgemeinen
Risikomanagementsysteme. Die Verantwortung für die
Steuern liegt beim Finanzvorstand der VARTA AG, welcher die
Aufgaben innerhalb der Finanzabteilung delegiert hat.
Etwaige - derzeit nicht ersichtliche - Risiken werden im
Rahmen des allgemeinen Risikomanagementsystem-Reportings
nach Bedarf gemeldet. Bei Verdachtsfällen von
Steuerbetrug kann der VARTA AG-Beschwerdemechanismus
genutzt werden. Das Geschäftsmodell der VARTA
AG-Gruppe zielt nicht darauf ab, in Steueroasen
präsent zu sein. Im Berichtsjahr ergab sich keine
rechtskräftige Verurteilung des Unternehmens wegen
Steuerhinterziehung. Für konzerninterne Transaktionen
wird das Verrechnungspreisprinzip (Arm's Length Principle)
angewandt. In diesem Zuge werden insbesondere externe
Quellen, wie u.a. Benchmark-Studien, genutzt. Da externe
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in die Erstellung
der jeweiligen Steuererklärungen in den lokalen
Jurisdiktionen der einzelnen Legaleinheiten eingebunden
sind, wird der größtmögliche Beitrag
geleistet, dass die lokalen regulatorischen Anforderungen
eingehalten werden und VARTA gesetzeskonform handelt. VARTA
arbeitet mit den relevanten Behörden zusammen und
stellt relevante oder gesetzlich vorgeschriebene
Informationen zur Verfügung. Da die VARTA AG in den
Konzernabschluss der Montana Tech Components AG einbezogen
ist, ist die VARTA AG-Gruppe von der Verpflichtung einer
eigenständigen länderbezogenen
Ertragssteuerberichterstattung (Country-by-Country Tax
Reporting) befreit.
Steuerpolitische Grundsätze und Systeme zur
Einhaltung der Steuervorschriften wie beispielsweise ein
Tax Compliance Managementsystem werden proaktiv entwickelt
und z.B. durch das Vier-Augen-Prinzip bereits angewandt.
Die VARTA AG-Gruppe verarbeitet sensible Informationen
seiner Kunden und setzt daher technologische Lösungen
ein, um die Anforderungen an die Informationssicherheit zu
erfüllen. Die Cybersicherheits- und Datenschutzsysteme
der Standorte in Ellwangen und Nördlingen wurden von
Trusted Information Security Assessment Exchange (TISAX)
zertifiziert. Dabei handelt es sich um einen Prüf- und
Austauschmechanismus des Verbands der Automobilindustrie
(VDA) in Zusammenarbeit mit der European Network Exchange
Association (ENX), einer Online-Plattform für den
unternehmensübergreifenden Austausch von
Prüfergebnissen zur Informationssicherheit in der
Automobilindustrie. Der Standard betrifft die sichere
Verarbeitung von Informationen von Geschäftspartnern,
den Schutz von Prototypen und den Datenschutz. Durch die
Freigabe der Ergebnisse auf der Plattform können
Unternehmen ihre direkten Geschäftspartner oder alle
teilnehmenden Unternehmen darüber informieren, dass
ihre Informationssicherheit TISAX®-konform ist. Um die
Anforderungen der Norm zu erfüllen, wurde ein
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut
und in das unternehmensweite VARTA AG-Managementsystem
integriert. Um das ISMS in der Organisation zu verankern,
wurde eine detaillierte und für alle Mitarbeitenden
verbindliche Informationssicherheitspolitik entwickelt,
Arbeitsanweisungen und Prozesse wurden entsprechend
überarbeitet und werden auf Managementebene
kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Die Richtlinie basiert auf den Vorgaben von ISO/IEC 27001,
TISAX und DSGVO und ist für die VARTA AG sowie 100 %
ihrer der Tochter- bzw. Schwestergesellschaften bindend.
Die Mitarbeitenden wurden zum Thema Cybersicherheit und
Datenschutz geschult, um
Informationssicherheitsverletzungen vorzubeugen. In
regelmäßigen Abständen und bei Bedarf auch
anlassbezogen werden Risikobewertungen durchgeführt,
um die Ziele der Informationssicherheit (Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit, Integrität) zu gewährleisten.
Das Risikomanagement für die Informationssicherheit
ist Teil des unternehmensweiten Risikomanagementsystems
(RMS) der VARTA AG-Gruppe und folgt dem RMS in Bezug auf
Risikoklassifizierung, Rollen und Berichtswege. Der Schutz
personenbezogener Daten ist für die VARTA AG-Gruppe
essenziell. Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner
erwarten einen vertrauensvollen Umgang mit ihren Daten.
Deshalb wurden die Grundsätze des Datenschutzes im
Jahr 2022 in einer Datenschutzrichtlinie festgehalten und
in die Unternehmensprozesse integriert. Die Richtlinie
regelt die Verantwortlichkeiten, die allgemeinen Pflichten,
das Risikomanagement, die Reaktion auf
Datenschutzverstöße und die Berichterstattung.
Die Prozesse werden durch jährliche, extern
durchgeführte Datenschutzaudits überwacht.
Um die erfolgreiche Fortführung der VARTA AG-Gruppe
sicherzustellen, betreibt das Unternehmen und seine
Vertreter Interessenvertretung in verschiedenen Bereichen
(siehe Kapitel 1.6 Mitgliedschaften und Verbände).
Konkret geht es darum, die Interessen der VARTA AG-Gruppe
für die Forschung und Entwicklung sowie die Produktion
von Batteriezellen zu vertreten und den politischen
Repräsentanten näher zu bringen. Die VARTA
AG-Gruppe sieht sich als der Innovationsführer in der
Lithium-Ionen-Technologie und als globales Gegengewicht
gegen eine asiatische Dominanz des Batteriemarkts.
Die VARTA AG-Gruppe tätigt keine Spenden an
politische Parteien. Weitere Einzelheiten zum politischen
Engagement der VARTA AG-Gruppe sowie den damit beauftragten
Personen sind dem EU-Transparenzregister und dem
"Lobbyregister beim Deutschen Bundestag" (Registernummer:
R004131) zu entnehmen. Die geschätzten jährlichen
Kosten, die auf die vom EU-Transparenzregister erfassten
Aktivitäten zurückzuführen sind, beliefen
sich im Jahr 2022 auf 50.000 - 99.999 €
(Registernummer 805877650318-71).
Um die allgemein zugängliche Möglichkeit zu
bieten, Rat zu suchen und Bedenken über Fehlverhalten,
unethisches Verhalten oder Gesetzesverstöße bei
Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen zu
äußern, wurde die VARTA AG Integrity Line auf
der Website des Unternehmens eingerichtet. Dieses
Hinweisgebersystem steht allen Personen offen. Das System
ist über die Website https://varta.integrityline.org/
zugänglich. Abhängig vom Arbeitsort stehen den
VARTA AG-Mitarbeitenden weitere interne
Beschwerdeinstrumente wie Compliance-Ansprechpartner,
offene Briefkästen, Mailadressen und Betriebsräte
als Ansprechpartner zur Verfügung. Über etwaige
Compliance-Verstöße wird im jährlichen
Compliance Report berichtet. Der Compliance Report wird
über die Website der VARTA AG unter
https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/compliance
veröffentlicht.
Zusätzlich zu den oben genannten Kanälen
stehen auch weitere externe, von der VARTA AG-Gruppe
unterstützte, Hinweisgebersysteme zur Verfügung
(siehe Kapitel 3.2 Abschnitt Beschwerdemechanismen in der
Lieferkette).
Beschwerden können anonym oder unter Angabe von
Kontaktinformationen eingereicht werden. Die Beschwerden
werden unverzüglich, unabhängig und objektiv
untersucht. Nach Eingang der Meldung im Hinweisgebersystem
erhält die Person, welche die Beschwerde eingereicht
hat, eine Bestätigung per E-Mail. Die Meldung wird von
einem beauftragten Mitarbeitenden der VARTA AG-Gruppe
bearbeitet und folgt einem formalen Mechanismus. Die mit
der Durchführung des Verfahrens betrauten Personen
sind zum unparteiischen Handeln und zur Verschwiegenheit
verpflichtet, sind unabhängig und nicht an Weisungen
gebunden. Falls erforderlich, werden auch andere
Abteilungen und Personen in die Bearbeitung des Vorfalls
einbezogen, wenn die Umstände dies erfordern. Die
Meldungen werden fallspezifisch bearbeitet, Maßnahmen
werden situationsbezogen festgelegt und gegebenenfalls wird
zur Klärung des Sachverhalts zusätzlich ein
Untersuchungsteam gebildet. Diesem Team gehören
ausschließlich Mitarbeitende und
Führungskräfte an, welche nicht in den Vorfall
selbst involviert sind. Die Vertraulichkeit der
Identität der betroffenen Person wird gewahrt und die
Verfahren bieten einen wirksamen Schutz vor
Benachteiligungen wie Vergeltung, Diskriminierung,
Einschüchterung oder Bestrafung. Hinweisgebende
Personen unterliegen besonderem Schutz und haben keinerlei
negative Konsequenzen durch ihre Informationsweitergabe
durch die VARTA AG-Gruppe zu befürchten. Es ist
unwesentlich, ob sich der Verdacht des Mitarbeitendens
bewahrheitet oder nicht. Vergeltungsmaßnahmen
innerhalb der Belegschaft sind unzulässig, ungeachtet
dessen, ob der Verstoß gegen den Verhaltenskodex
gemeldet wurde oder die Meldung beabsichtigt ist.
Vergeltungsmaßnahmen umfassen beispielsweise die
Ausübung von Nötigung eines Mitarbeitendens,
damit ein mutmaßlicher Verstoß nicht gemeldet
wird. Mitarbeitende, die nachweislich gegen den
Verhaltenskodex verstoßen, haben mit
Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Der Prozess in Bezug
auf die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen wurde im
Berichtsjahr überarbeitet und an die
HR-Verantwortlichen aller Standorte kommuniziert.
Disziplinarmaßnahmen werden unter zwingendem Einbezug
der Abteilung Human Resources durchgeführt, um die
Einhaltung von lokalen gesetzlichen Vorgaben sowie
Bestimmungen von Tarifverträgen sicherzustellen. Die
Einbehaltung oder Kürzung von Löhnen als
Disziplinarmaßnahme ist standortübergreifend
unzulässig.
Ist eine Verletzung einer menschenrechts- oder einer
umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich
bereits eingetreten oder steht unmittelbar bevor, wird die
VARTA AG-Gruppe unverzüglich angemessene
Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu
verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung
zu minimieren. Art und Umfang der ergriffenen
Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Wiedergutmachung
sind vom Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen von
der VARTA AG-Gruppe abhängig. Der Ablauf des
Beschwerdemanagements wurde im Berichtsjahr
überarbeitet und in Form einer detaillierten
Prozessbeschreibung weiter konkretisiert. Kritische
Angelegenheiten sowie andere Anliegen, die im Laufe der
verschiedenen Kanäle und Prozesse innerhalb des
Beschwerdemechanismus auftreten, werden über den
General Manager HR, Legal & Compliance direkt an den
Vorstand weitergeleitet.
2023 | 2022 | 2021 | |
Eingegangene Meldungen * | 0 | 0 | 0 |
Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Fälle
der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der
Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der
Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen, an denen Arbeitskräfte der
Wertschöpfungskette beteiligt sind, in seiner vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt.
Im Jahr 2022 wurde die Bekanntheit des VARTA
AG-Verhaltenskodex sowie die Zugänglichkeit des
Hinweisgebersystems an allen Produktionsstandorten im
Rahmen des Workplace Conditions Assessment (WCA) Audits
überprüft. Das WCA-Audit wurde im Jahr 2023 am
Hauptstandort Ellwangen erneut durchgeführt. Auf Basis
der Erkenntnisse des Audits wurde die bestehende
Compliance-Kommunikation der deutschen Standorte der VARTA
AG-Gruppe analysiert. In diesem Zuge wurden u.a. die
Bekanntheit und Zugänglichkeit der
Compliance-Richtlinien und -kanäle sowie die
Präferenzen der Mitarbeitenden und ausgewählter
Geschäftspartner auf detaillierterer Ebene betrachtet.
Auf dieser Grundlage wurden Maßnahmen zur
Verbesserung der Kommunikation erarbeitet, welche
schrittweise umgesetzt werden.
PFLICHTANGABEN NACH §289 c-e HGB | VARTA NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung | 4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung |
Geschäftsmodell | 1.1. Geschäftsmodell |
Umweltbelange | 2. Environment |
Arbeitnehmerbelange | 3.1. People
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung |
EU-Taxonomie | 2.1. EU-Taxonomie |
Sozialbelange | Stakeholderanalyse
(Kapitel 1.5)
1.6. Mitgliedschaften und Verbände 3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften |
Achtung von Menschenrechten | 3.1. People
3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette 4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung |
KATEGORIE | TCFD-BERICHT | VARTA NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG |
Governance | Beschreiben Sie, wie das höchste Organ im Unternehmen die klimabezogenen Risiken und Chancen beaufsichtigt. | 4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung |
Beschreiben Sie die Rolle des Managements bei der Bewertung und Verwaltung von Risiken und Chancen. | 4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung | |
Strategie | Beschreiben Sie die klimabezogenen Risiken und Chancen, die die Organisation kurz-, mittel- und langfristig identifiziert hat. | Übergangsplan
für den Klimaschutz (Kapitel 2.2.)
Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.) |
Beschreiben Sie die Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Geschäfte, die Strategie und die Finanzplanung der Organisation hat. | Strategien im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an
den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (Kapitel 2.2.) |
|
Beschreiben Sie die Widerstandsfähigkeit der Strategie der Organisation unter Berücksichtigung verschiedener klimabezogener Szenarien, einschließlich eines Szenarios mit einem Temperaturanstieg von 2°C oder weniger. | Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.) | |
Risikomanagement | Beschreiben Sie die Prozesse der Organisation zur Identifizierung und Bewertung von klimabezogenen Risiken. | Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.) |
Beschreiben Sie die Prozesse der Organisation für das Management klimabezogener Risiken. | Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.) | |
Beschreiben Sie, wie Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung klimabezogener Risiken in das allgemeine Risikomanagement der Organisation integriert sind. | 4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (Kapitel 2.2.) | |
Messgrößen und Ziele | Legen Sie die Messgrößen offen, die die Organisation zur Bewertung klimabezogener Risiken und Chancen im Einklang mit ihrer Strategie und ihrem Risikomanagementprozess verwendet. | Strategien im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an
den Klimawandel (Kapitel 2.2.)
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien (Kapitel 2.2.) Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.) THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.) Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (Kapitel 2.2.) |
Legen Sie die Scope-1-, Scope-2- und ggf. Scope-3-THG-Emissionen sowie der damit verbundenen Risiken offen. | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.) | |
Beschreiben Sie die Ziele, die die Organisation für das Management klimabezogener Risiken und Chancen verwendet, sowie die Leistung im Vergleich zu den Zielen. | Ziele im Zusammenhang
mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel (Kapitel 2.2.)
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.) |
Anwendungserklärung: VARTA hat in
Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den
Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 berichtet.
Verwendeter GRI 1: Grundlagen 2021
GRI STANDARD | ANGABE | VARTA NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG | KOMMENTAR |
Allgemeine Angaben | |||
GRI 2: Allgemeine Angaben 2021 | 2-1 Organisationsprofil | 1.1.1.1.2 Strategie und Ziele 1.1. Geschäftsmodell | |
2-2 Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden | 46. Beteiligungsgesellschaften | ||
2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle | GRI Index (Kapitel 5.) Impressum | Die VARTA AG Nachhaltigkeitsberichte werden jährlich veröffentlicht. | |
2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen | 2. Environment | Im Berichtsjahr wird aufgrund der Datengrundlage die tatsächliche Zahl der Mitarbeitenden (Headcount) als Indikator für die Zählung der Beschäftigten verwendet. Analog wird der Nettoumsatzerlös als Datengrundlage verwendet. | |
2-5 Externe Prüfung | Wassernutzung (Kapitel
2.4.)
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.) Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.) Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) Beschäftigte (Kapitel 3.1.) VARTA AG als Arbeitgeber (Kapitel 3.1.) |
Ausgewählte Kennzahlen wurden durch externe Parteien geprüft. | |
2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen | 1.1.
Geschäftsmodell Stakeholderanalyse (Kapitel
1.5.)
3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette |
||
2-7 Angestellte | Beschäftigte (Kapitel 3.1.) | ||
2-8 Mitarbeitende, die keine Angestellten sind | Beschäftigte (Kapitel 3.1.) | ||
2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung | 1.3. Grundsätze
guter Unternehmensführung Antidiskriminierung,
Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.)
1. Vorstand und Aufsichtsrat |
||
2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans | 1. Vorstand und Aufsichtsrat Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der VARTA AG | https://www.varta-ag.com/de/ueber--varta/unternehmen/aufsichtsrat | |
2-11 Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans | 1. Vorstand und Aufsichtsrat | ||
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen | 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) | ||
2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen | 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) | ||
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung Wesentlichkeitsanalyse (Kapitel 1.5.) | ||
2-15 Interessenkonflikte | 1. Vorstand und Aufsichtsrat Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der VARTA AG | https://www.varta- ag.com/de/ueber- varta/unternehmen/aufsichtsrat | |
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen | 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung 4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus | ||
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung | ||
2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | 1.3. Grundsätze
guter Unternehmensführung
Vergütungsbericht Auszug aus der Satzung der VARTA Aktiengesellschaft |
https://www,varta-aq.com/de/ueber-varta/unternehmen/aufsichtsrat
https://www,varta-ag.com/de/ueber-varta/unternehmen/vorstand-der-varta-aq |
|
2-19 Vergütungspolitik | Vergütungsbericht Auszug aus der Satzung der VARTA Aktiengesellschaft |
https://www.varta-aq.com/de/ueber-varta/unternehmen/aufsichtsrat
https:///www.varta-aq.com/de/ueber-varta/unternehmen/vorstand-der-varta-ag |
|
2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung | Vergütungsbericht Auszug aus der Satzung der VARTA Aktiengesellschaft |
https://www.varta-aq.com/de/ueber-varta/unternehmen/aufsichtsrat
https://www.varta-aq.com/de/ueber-varta/unternehmen/vorstand-der-varta-aq |
|
2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung | Vergütungsbericht Auszug aus der Satzung der VARTA Aktiengesellschaft |
https:///www.varta-aq.com/de/ueber-varta/unternehmen/aufsichtsrat
https://www.varta-aq.com/de/ueber-varta/unternehmen/vorstand-der-varta-aq |
|
2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung | Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) 1.5. Nachhaltigkeitsstrategie | https://www.varta-aq.com/de/ueber-varta/nachhaltiqkeit/ | |
2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen | VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.) Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) | ||
2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen | Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) Supplier Code of Conduct (Kapitel 3.2.) | ||
2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen | 4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette | ||
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen | 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung 4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus Beschwerdemechanismen in der Lieferkette (Kapitel 3.2.) | ||
2-27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen | Im Jahr 2023 wurden keine Verstöße bekannt. | ||
2-28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen | 1.6. Mitgliedschaften und Verbände | ||
2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern | Stakeholderanalyse (Kapitel 1.5.) Wesentlichkeitsanalyse (Kapitel 1.5.) 3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften | ||
2-30 Tarifverträge | Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.) | ||
Wesentliche Themen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen | Wesentlichkeitsanalyse (Kapitel 1.5.) | |
3-2 Liste der wesentlichen Themen | Wesentlichkeitsanalyse (Kapitel 1.5.) | ||
Wirtschaftliche Leistung | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 1.1.1.3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage | |
GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 | 201-1 Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert | 1.1.1.3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften | |
201-2 Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen | Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (Kapitel 2.2.) | ||
201-3 Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne | 22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | ||
201-4 Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand | 16. Sonstige Vermögenswerte Zukunft gestalten (Kapitel 1.5.) 4.7. Politisches Engagement | ||
Marktpräsenz | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | VARTA AG als Arbeitgeber (Kapitel 3.1.) | |
GRI 202: Marktpräsenz 2016 | 202-1 Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn | Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.) | Informationen nicht verfügbar/unvollständig |
202-2 Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte | Informationen nicht verfügbar/unvollständig | ||
Beschaffungspraktiken | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette | |
GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 | 204-1 Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten | 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette | |
Antikorruption | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | VARTA AG-Verhaltenskodex
(Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung 4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung |
|
GRI 205: Antikorruption 2016 | 205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft werden | Grundsatzerklärung Menschenrechte (Kapitel 3.1.) | |
205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung | 4.1. Ansatz für
gute Unternehmensführung
4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung |
||
205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen | VARTA AG-Verhaltenskodex
(Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung 4.2. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung 4.8. VARTA AG-Beschwerdemechanismus |
||
Wettbewerbswidriges Verhalten | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | VARTA AG-Verhaltenskodex
(Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung |
|
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 | 206-1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung | VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.) | |
Steuern | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | VARTA AG-Verhaltenskodex
(Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung 4.5. Steuern |
|
GRI 207: Steuern 2019 | 207-1 Steuerkonzept | VARTA AG-Verhaltenskodex
(Kapitel 3.1.)
4.1. Ansatz für gute Unternehmensführung 4.5. Steuern |
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207-2 Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement | 4.5. Steuern | ||
207-3 Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken | 4.5. Steuern | ||
207-4 Länderbezogene Berichterstattung | 4.5. Steuern | ||
Materialien | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 2.6. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
GRI 301: Materialien 2016 | 301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | Vertraulich | |
301-2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe | Vertraulich | ||
301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien | Vertraulich | ||
Energie | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.) | |
GRI 302: Energie 2016 | 302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation | Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.) | |
302-2 Energieverbrauch außerhalb der Organisation | Informationen nicht verfügbar/unvollständig | ||
302-3 Energieintensität | Energieverbrauch und Energiemix (Kapitel 2.2.) | ||
302-4 Verringerung des Energieverbrauchs | Energieverbrauch und
Energiemix (Kapitel 2.2.)
Nachhaltigkeitsperformance (Kapitel |
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302-5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen | 3.1.) Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (Kapitel 2.2.) | ||
Wasser und Abwasser | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 2.4. Wasserressourcen | |
GRI 303: Wasser und Abwasser 2018 | 303-1 Wasser als gemeinsam genutzte Ressource | 2.4. Wasserressourcen | |
303-2 Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung | 2.4. Wasserressourcen | ||
303-3 Wasserentnahme | Wassernutzung (Kapitel 2.4.) | Exklusive c; b nicht relevant, da keine Produktionsstandorte in Gebieten mit Wasserstress liegen (Quelle: WWF Water Risk Filter); Angaben in Kubikmeter; Informationen nicht verfügbar/unvollständig; Daten von Vertriebsstandorten können aufgrund von mietrechtlichen und infrastrukturellen Gegebenheiten nicht erfasst werden; Identifikation einer validen, repräsentativen Datengrundlage bis 2025 | |
303-4 Wasserrückführung | Wassernutzung (Kapitel 2.4.) | ||
303-5 Wasserverbrauch | Wassernutzung (Kapitel 2.4.) | ||
Biodiversität | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |
GRI 304: Biodiversität 2016 | 304-1 Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten befinden | 2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |
304-2 Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität | 2.4. Wasserressourcen
2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
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304-3 Geschützte oder renaturierte Lebensräume | 2.5. Biologische Vielfalt und Ökosysteme | ||
304-4 Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind | Nicht anwendbar | ||
Emissionen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 2.2. Klimaschutz | |
GRI 305: Emissionen 2016 | 305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.) | |
305-2 Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.) | ||
305-3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.) | ||
305-4 Intensität der Treibhausgasemissionen | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (Kapitel 2.2.) | ||
305-5 Senkung der Treibhausgasemissionen | 2. Environment | ||
305-6 Emissionen Ozon abbauender Substanzen | Informationen nicht verfügbar/unvollständig | ||
305-7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen | Informationen nicht verfügbar/unvollständig | ||
Abfall | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 2.6. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
GRI 306: Abfall 2020 | 306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen | Ressourcenabflüsse (Kapitel 2.6.) | |
306-2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen | 2.6. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | ||
306-3 Angefallener Abfall | Ressourcenabflüsse (Kapitel 2.6.) | ||
306-4 Von Entsorgung umgeleiteter Abfall | Ressourcenabflüsse (Kapitel 2.6.) | ||
306-5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall | Ressourcenabflüsse (Kapitel 2.6.) | ||
Umweltbewertung der Lieferanten | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette | |
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016 | 308-1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden | Grundsatzerklärung
Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette |
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308-2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen | Grundsatzerklärung
Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette |
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Beschäftigung | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Beschäftigte (Kapitel 3.1.) | |
GRI 401: Beschäftigung 2016 | 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation | Beschäftigte
(Kapitel 3.1.)
VARTA AG als Arbeitgeber (Kapitel 3.1.) |
Informationen nicht verfügbar/unvollständig für b) Der Aufwand zur Berechnung der Gesamtzahl und Rate der Angestelltenfluktuation nach Alter, Geschlecht und Region ist aus Unternehmenssicht unverhältnismäßig. Aus diesem Grund wird lediglich die Gesamtfluktuation berichtet. Die Vorauswertung der Daten ergab keine Hinweise auf Diskriminierung. |
401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitsnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden | VARTA AG als Arbeitgeber (Kapitel 3.1.) | ||
Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.) | |
GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis 2016 | 402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen | Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.) | |
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | |
GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 | 403-1 Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheit | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | |
403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | ||
403-3 Arbeitsmedizinische Dienste | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | ||
403-4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | ||
403-5 Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | ||
403-6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | ||
403-7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | ||
403-8 Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | ||
403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | Exklusive b, c, d; Information nicht verfügbar/unvollständig Daten wurden ausschließlich an den Produktionsstandorten erhoben, für die verbleibenden Standorte ist die Datenqualität und -Verfügbarkeit derzeit eingeschränkt. Datenlücken werden identifiziert und sollen geschlossen werden. | |
403-10 Arbeitsbedingte Erkrankungen | Sicherheit am Arbeitsplatz (Kapitel 3.1.) | ||
Aus- und Weiterbildung | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Aus- und Weiterbildung (Kapitel 3.1.) | |
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 | 404-1 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten | Aus- und Weiterbildung (Kapitel 3.1.) | |
404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | Aus- und Weiterbildung (Kapitel 3.1.) | ||
404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung enthalten | Aus- und Weiterbildung (Kapitel 3.1.) | ||
Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.) | |
GRI 405: Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit 2016 | 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten | Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.) Beschäftigte (Kapitel 3.1.) | |
405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern | Informationen nicht verfügbar/unvollständig | ||
Nichtdiskriminierung | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.) | |
GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016 | 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen | Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.) | |
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.) | |
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen 2016 | 407-1 Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen bedroht sein könnte | Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Kapitel 3.1.) | |
Kinderarbeit | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit (Kapitel 3.1.) | |
GRI 408: Kinderarbeit 2016 | 408-1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit | Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit (Kapitel 3.1.) | |
Zwangs- oder Pflichtarbeit | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit (Kapitel 3.1.) | |
GRI 409: Zwangs-oder Pflichtarbeit | 409-1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit | Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit (Kapitel 3.1.) | |
Sicherheitspraktiken | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Schulung von Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeit (Kapitel 3.1.) | |
GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016 | 410-1 Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde | Schulung von Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeit (Kapitel 3.1.) | |
Rechte der indigenen Völker | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.) | |
GRI 411: Rechte der indigenen Völker | 411-1 Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden | Antidiskriminierung, Diversität und Chancengleichheit (Kapitel 3.1.) | |
Lokale Gemeinschaften | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | Grundsatzerklärung
Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften |
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GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016 | 413-1 Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogramme | 3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften | |
413-2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften | Grundsatzerklärung
Menschenrechte (Kapitel 3.1.)
3.3. Umgang mit betroffenen Gemeinschaften |
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Soziale Bewertung der Lieferanten | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette | |
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 | 414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette | |
414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen | 3.2. Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette | ||
Politische Einflussnahme | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 1.3. Grundsätze guter Unternehmensführung VARTA AG-Verhaltenskodex (Kapitel 3.1.) | |
GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 | 415-1 Parteispenden | 4.7. Politisches Engagement | |
Kundengesundheit und -Sicherheit | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 3.4. Verbraucher und Endnutzer | |
GRI 416: Kundengesundheit und -Sicherheit 2016 | 416-1 Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Sicherheit am Arbeitsplatz | 3.4. Verbraucher und Endnutzer | |
416-2 Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Sicherheit am Arbeitsplatz | 3.4. Verbraucher und Endnutzer | ||
Marketing und Kennzeichnung | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 3.4. Verbraucher und Endnutzer | |
GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016 | 417-1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung | 3.4. Verbraucher und Endnutzer | |
417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung | 3.4. Verbraucher und Endnutzer | ||
417-3 Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation | 3.4. Verbraucher und Endnutzer | ||
Schutz der Kundendaten | |||
GRI 3: Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | 4.6. Cybersicherheit und Datenschutz | |
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 | 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten und den Verlust von Kundendaten | Im Jahr 2023 wurden keine substanziellen Beschwerden verzeichnet. |
Die Treibhausgas-Erklärung vom 05 03 2024 der
VARTA AG
VARTA-Platz 1
73479 Ellwangen
wurde verifiziert in Übereinstimmung mit DIN EN ISO
14064-03:2020 in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen
von DIN EN ISO 14064-01:2019 und dem hier von der VARTA
Gruppe festgelegten Berechnungsansatz
Gesamtsumme | 321.504 t CO2-Äquivalente |
davon | |
Scope 1 Emissionen | 3.733 t CO2-Äquivalente |
Scope 2 Emissionen | 1.998 t CO2-Äquivalente |
davon biogene Emissionen aus Fernwärme | 595 t CO2-Äquivalente |
Scope 3 Emissionen | 315.773 t CO2-Äquivalente |
Gesamtsumme | 321.504 t CO2-Äquivalente |
davon | |
Kategorie 1 Emissionen | 3.733 t CO2-Äquivalente |
Kategorie 2 Emissionen | 3.218 t CO-Äquivalente |
davon biogene Emissionen aus Fernwarme | 598 t CO2-Äquivalente |
Kategone 3 Emissionen | 49.559 t CO2-Äquivalente |
Kategorie 4 Emissionen | 222.465 t CO2-Äquivalente |
Kategorie 5 Emissionen | 42.529 t CO2-Äquivalente |
Vereinbarter Grad an Sicherheit | angemessen (= ausreichend, im Wortlaut der DIN EN ISO 14064-3) |
Wesentlichkeitsschwellen | 5 % für die Gesamtsumme der berichteten Treibhausgasemissionen |
Diese Verifizierungserklärung ist nur gültig
für den genannten Anwendungsbereich und in Verbindung
mit den Zielen und Kriterien für die Bewertung sowie
unseren Schlussfolgerungen (siehe Folgeseiten)
TÜV SUD Industrie Service GmbH
von der DAkkS nach ISO 17029 akkreditierte
Verifizierungsstelle Westendstrasse 199. 80686
München. Deutschland
München. 18.03 2024
N.Kraus