VARTA AKTIENGESELLSCHAFTEllwangen JagstKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte der VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) und des VARTA AG Konzerns zusammen. 1. Konzernstruktur1.1. GeschäftsmodellDie VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, und Muttergesellschaft des Konzerns. Von Oktober 2017 bis März 2025 war die VARTA AG an der Frankfurter Börse im Prime Standard notiert. Am 29. Januar 2025 hat die VARTA AG einen Antrag bei der Deutschen Börse eingereicht, die Zulassung ihrer Stammaktien zum Prime Standard zum 12. Mai 2025 zu beenden, während die Notierung im General Standard für die Dauer, die die VARTA AG weiterhin an der Börse war, bestehen blieb. Am 11. März 2025 ist die Börsenzulassung der Aktien bereits erloschen. Die VARTA AG war in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis zum 9. Mai 2024 im SDAX vertreten. Die nachstehende Darstellung gibt (in vereinfachter Form) einen Überblick über den Konzern zum Bilanzstichtag. Die Geschäftstätigkeit der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften umfasst Forschung und Entwicklung, Produktion sowie Vertrieb von Mikro- und Haushaltsbatterien, großformatigen Batterien, kundenspezifischen Batterielösungen und Energiespeichern, großformatigen Lithium-Ionen Zellen bis hin zu kundenspezifischen Batterielösungen für eine Vielzahl von Anwendungen und Endkundenmärkten. Durch intensive Forschung und Entwicklung setzt VARTA AG in vielen Bereichen der Lithium-Ionen-Technologie und bei Mikrobatterien weltweit Maßstäbe und ist so anerkannter Innovationsführer in den wichtigen Wachstumsmärkten der Lithium-Ionen-Technologie sowie bei primären Hörgerätebatterien. Segmente und OrganisationsstrukturDie Geschäftstätigkeit der VARTA AG wird seit dem vierten Quartal 2024 in sechs Geschäftssegmente gegliedert: Consumer Batteries, Micro Batteries, Lithium-Ion Small Cells, Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells. Mit dieser Neustrukturierung wurde die bisherige Segmentaufteilung in die drei Bereiche Consumer Batteries, Embedded Batteries (Micro Batteries und Lithium-Ion Small Cells) und Power Batteries (Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells) abgelöst und reflektiert bestmöglich die strategische und operative Neuaufstellung des VARTA AG Konzerns. Das Segment Consumer Batteries beinhaltet die Produktkategorien Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten. Die VARTA AG ist einer der europäischen Marktführer mit Produktionsstandort in Deutschland für Haushaltsgerätebatterien. "Consumer Batteries" richtet sich überwiegend an Endkunden. Die innovativen Qualitätsprodukte aus dem Segment "Consumer Batteries" werden mit aktueller Technologie und dem Know-how international qualifizierter Fachleute entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Die intensive Orientierung am Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel sind entscheidend, damit VARTA AG schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen antworten kann. Das Segment Micro Batteries umfasst die Aktivitäten im Bereich Mikrobatterien und Hörgerätebatterien. Der VARTA AG Konzern ist in diesem Segment ein führender Hersteller von Mikrobatterien für Hörgeräte und bedient unterschiedlichste Anwendungsfelder insbesondere im Gesundheitsbereich. Das Segment Lithium-Ion Small Cells bildet das Geschäft mit kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen, auch als CoinPower bekannt, für OEM-Anwendungen ab. VARTA AG zählt namhafte Unternehmen zu seinen Kunden und produziert Batterien in zahlreichen wichtigen elektrochemischen Systemen sowie Bauformen und -größen. Die Reihe der Anwendungen reicht von Hörgeräten über kabellose Headsets (True Wireless Stereo Headsets) bis zu kleinformatigen Automobil-Anwendungen, die mit Mikrobatterien betrieben werden. Mit dem Segment Lithium-Ion Large Cells produziert VARTA AG großformatige Lithium-Ionen Rundzellen. Anfang März 2025 hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG") eine Mehrheitsbeteiligung an diesem Segment erworben. Als Hauptkunde in diesem Segment unterstützt Porsche die Entwicklung des Bereichs sowohl strategisch als auch operativ. Bereits jetzt erfolgt die Lieferung von Lithium-Ionen-Rundzellen im Rahmen einer Kleinserienproduktion. Um den Übergang zur Großserienfertigung zu realisieren, werden gemeinsame Investition in hochmoderne Produktionsanlagen geplant. Die Zusammenarbeit mit Porsche eröffnet dem Geschäftsbereich weitreichende Chancen: Neben der umfassenden Branchenkenntnis des Mehrheitseigentümers im Automobilsektor stehen auch erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese Kombination ermöglicht nicht nur die Weiterentwicklung innovativer Technologien, sondern auch die Skalierung der Produktion, um langfristig neue Marktpotenziale und Wachstumsperspektiven zu erschließen. Im Segment Lithium-Ion Battery Packs verfügt der Konzern über umfangreiche Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker, sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Ionen-Batteriepacks für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität, Haushalt oder Telekommunikation. Das Produktportfolio reicht von vollständig kundenspezifischen Batteriepacks bis hin zu fertig konfigurierten Standardbatterien. Im Segment Energy Storage Systems entwickelt und produziert VARTA AG Energiespeichersysteme für Privathaushalte sowie Gewerbekunden und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Das Produktportfolio umfasst kompakte Modelle wie den VARTA pulse neo und den VARTA element backup, die als Wechselstrom-gekoppelte Systeme ideal für Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet sind. Ergänzt wird das Angebot durch die VARTA.wall, ein platzsparendes Gleichstrom-gekoppeltes System mit Kapazitäten von 10 bis 20 kWh, das dank modularer Bauweise erweiterbar ist und sich ebenfalls primär an Privathaushalte richtet. Mit seiner schnellen Installation und der Kompatibilität zu marktführenden Wechselrichtern bietet es eine flexible Lösung zur Optimierung des Eigenverbrauchs. Segmente und Organisationsstruktur![]() Durch intensive Forschung und Entwicklung setzt der VARTA AG Konzern in vielen Bereichen der Lithium-Ionen-Technologie und bei Mikrobatterien weltweit Maßstäbe und gehört in den wichtigen Wachstumsmärkten der Lithium-Ionen-Technologie sowie bei primären Hörgeräte- und Haushaltsbatterien zu den Innovationsführern. Die über Jahre entwickelten Produktionsprozesse inklusive zum Teil maßgeschneiderter Produktionsanlagen und die entsprechend qualifizierte und erfahrene Belegschaft runden das Kompetenzprofil ab. Der Konzern betreibt zum Jahresende 2024 fünf Produktions- und Batterie-Fertigungsstätten in Deutschland, Rumänien und Indonesien sowie Vertriebszentren in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien, die an Kunden in über 100 Ländern weltweit verkaufen. Als international agierendes Unternehmen blickt die VARTA AG auf mehr als 135 Jahre Unternehmensgeschichte zurück. Der Konzern ist bestrebt, durch kontinuierliche Produkt- und Prozessverbesserungen sowie durch die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit seiner Batterielösungen stets die beste Qualität am Markt anzubieten. Dabei liegt der Fokus auf Batteriesystemen mit hohen Energiedichten für Primärbatterien sowie für wiederaufladbare Batterien, die auf der Lithium-Ionen-Technologie basieren. Bei semi-kundenspezifischen oder kundenspezifischen Batterielösungen berät und plant der VARTA AG Konzern umfassend hinsichtlich der richtigen Wahl der Komponenten sowie der optimalen Bauweise des Endproduktes für die effizienteste Energieversorgung der Anwendung. Während der kurzfristige Ausblick aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage herausfordernd ist, bleiben die wesentlichen strukturellen Wachstumstrends für Batterie- und Energiespeicherlösungen mittel- und langfristig in Kraft. Langjährige Produktlebenszyklen und eine in Teilen konjunkturunelastische Nachfrage, gerade im Bereich der Haushaltsbatterien, sorgen zudem für eine recht hohe Stabilität der Nachfrage. Das nachfolgende Organigramm veranschaulicht die weltweiten Konzernaktivitäten. ![]() 1.2. Strategie und ZieleDer VARTA AG Konzern erarbeitet im Rahmen seiner jährlichen Budgetplanung seine Ziele und Strategien für das folgende Geschäftsjahr. Der Konzern kann mit seinen sechs berichtspflichtigen Segmenten von den relevanten Wachstumstrends wie demografischer Wandel, technologischer Fortschritt, vermehrte Konnektivität, erneuerbare Energien und Energieunabhängigkeit profitieren. Weitere Informationen zu den konkreten Zielen des Konzerns sind in Kapitel 9. Ausblick enthalten. Demografischer WandelSteigende Lebenserwartung, aber auch die höhere Kundenakzeptanz durch die Weiterentwicklung der Hörgerätetechnologie führen mittel- und langfristig zu einer steigenden Nachfrage nach Hörgeräten und damit ebenfalls nach Hörgerätebatterien. VARTA AG bedient diesen Markt mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen. Technologischer FortschrittDer ungebrochene Trend zu kabellosen Geräten in allen Bereichen erhöht den Bedarf an zuverlässigen, überwiegend wiederaufladbaren Energielösungen in hoher Qualität. Gleichzeitig gibt es einen Trend zu kleineren Geräten mit zusätzlichen Funktionen, was zu einem Bedarf an Batterien mit höherer Energiedichte führt. KonnektivitätDie Fortschritte in der Konnektivität und Konvergenz durch das Internet der Dinge, die Weiterentwicklung der Telekommunikation und die Verbreitung von intelligenten Lösungen treiben die Nachfrage nach Batterien in unterschiedlichen Branchen wie etwa IT, Telekommunikation und Gesundheitswesen an. Die zunehmende Bedeutung erneuerbarer Energien, das Streben nach Energieeffizienz und einer höheren Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die EU-Klimaziele führen zu einem nachhaltigen Nachfragewachstum nach Energiespeichersystemen. EnergieunabhängigkeitDer Ukraine-Krieg und der in Folge erhebliche Anstieg der Energiepreise in Europa haben die Bedeutung einer unabhängigen Energieversorgung unterstrichen. Dies hat den Wunsch vieler Privathaushalte nach einer nicht nur umweltfreundlichen, sondern auch möglichst autarken Energieversorgung verstärkt. Dies schlägt sich in einer gestiegenen Nachfrage nach Energiespeicherlösungen für jegliche Art von selbst produzierter Energie nieder. Der VARTA AG Konzern setzt auf folgende Wachstumsfelder und Ziele: Stärkung und Ausbau der globalen Marktposition bei KernproduktenDer Konzern fokussiert sich grundsätzlich auf Geschäftsfelder, in denen eigenständig und langfristig marktführende Positionen angestrebt werden. Im Segment Consumer Batteries verfolgt das Unternehmen eine auf die Marke VARTA ausgerichtete, langfristig angelegte Wachstumsstrategie bei Haushaltsbatterien, mit der die starke Position in den bestehenden Märkten weiter ausgebaut werden soll. Auch im Segment Micro Batteries setzt der VARTA AG Konzern darauf, durch kontinuierliche Innovationen und hohe technologische Expertise seine führende Position weiter zu festigen oder auszubauen. Mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien wird in diesem Segment insbesondere der Gesundheitsmarkt bedient. Im Segment Lithium-Ion Small Cells produziert der VARTA AG Konzern kleinformatige Lithium-Ionen Batterien, sogenannte CoinPower Zellen, die primär in True Wireless Stereo Headsets (TWS) eingesetzt werden. Der VARTA AG Konzern setzt auf eine Stärkung der Positionierung im Geschäft mit den kleinformatigen Lithium-Ionen-Zellen, das insbesondere durch eine Fokussierung auf die Hauptkunden im TWS-Bereich erreicht werden soll. Dadurch soll eine langfristige Zusammenarbeit mit Industrieführern sichergestellt und auf Projekte mit großem Volumen fokussiert werden. Im Segment Energy Storage Systems produziert und vertreibt der VARTA AG Konzern Energiespeicherlösungen primär für private Anwendungsbereiche. Das mittel- und langfristige Wachstum in diesem Segment profitiert konkret vom zunehmenden Umweltbewusstsein, der Transformation hin zu nachhaltigen und zirkulären Wirtschaftsformen sowie der steigenden Nachfrage nach energieautarken Lösungen. VARTA AG sieht sich in diesem Geschäftsbereich gut positioniert, um am erwarteten Marktwachstum zu partizipieren. Langfristig möchte das Unternehmen durch den Ausbau des bestehenden Produktangebotes und zielgerichtete Investitionen zu einem der größten europäischen Anbieter für Energiespeicherlösungen für Privathaushalte heranwachsen. Im Segment Lithium-Ion Battery Packs entwickelt die VARTA AG Gruppe wiederaufladbare, standardisierte und kundenspezifische Lithium-Ionen Batterie-Packs. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben, bietet das Unternehmen vom Design bis zur Produktion Lösungen für OEM-Kunden. Der Marktanteil soll insbesondere in Europa mittelfristig gehalten werden. Im Segment Lithium-Ion Large Cells produziert die VARTA AG großformatige Lithium-Ionen Rundzellen, die für diverse Anwendungsfelder einsetzbar sind. Der Ausbau des Segments soll insbesondere durch die im März 2025 erfolgte Mehrheitsbeteiligung durch den Hauptkunden der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG vorangetrieben werden. Eine erste Kleinserienfertigung beliefert den strategischen Partner bereits mit Lithium-Ionen Rundzellen. Für die Großserienfertigung ist in Kooperation mit der Porsche AG die Investition in eine neue moderne Fertigung geplant. Durch die Beteiligung der Porsche AG profitiert das Segment von der umfangreichen Expertise des neuen Mehrheitseigentümers im Automobilmarkt. Darüber hinaus bringt dieser strategische Partner die notwendigen finanziellen Mittel mit, um technologische Innovationen sowie die Skalierung der Produktion voranzutreiben, um dadurch weitere strategische Wachstumsfelder zu erschließen. Aufgrund der im März 2025 erfolgten Mehrheitsbeteiligung wird das Segment künftig im Rahmen eines at-equity bewerteten Unternehmens fortgesetzt. Aufrechterhalten der Innovations- und Technologiedynamik, Anpassung der ProduktionskapazitätenDer Konzern arbeitet insbesondere in seinen Segmenten Micro Batteries und Lithium-Ion Small Cells an neuen, innovativen Produkten, die an hochautomatischen Hochgeschwindigkeits-Produktionslinien an Standorten in Deutschland gefertigt werden. VARTA AG deckt in diesen Segmenten die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Materialforschung bis zum fertigen Produkt inklusive kundenfreundlicher Verpackungskonzepte. Der Konzern hat aufgrund der reduzierten Abrufe nach wiederaufladbaren Lithium-Ion CoinPower Batterien (aus dem Segment Lithium-Ion Small Cells) für den Unterhaltungsbereich (TWS) und der damit einhergehenden geringeren Auslastung in den letzten Jahren, im Vergleich zu 2021, seine Produktionskapazitäten teilweise angepasst. VARTA AG hat weiterhin ausreichend vorgehaltene Kapazität, um im Falle einer kurzfristigen Nachfrageerholung flexibel reagieren und zusätzliche Mengen produzieren zu können. In der Kombination aus starker Marktstellung, internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und langfristigen Kundenbeziehungen sieht der Konzern Wettbewerbsvorteile, um von anhaltenden und unverändert dynamischen Wachstumstrends in den Märkten für Mikrobatterien im Gesundheits-, Unterhaltungs- und Industriesektor zu profitieren. Der Konzern zielt darauf ab, seine Kunden mit hochqualitativen Batterien und Batterielösungen zu versorgen, und wird weiter daran arbeiten, neue, innovative und leistungssteigernde Knopfzellentechnologien und individuelle intelligente Batterielösungen (Smart Battery Solutions) zu entwickeln. Fokus liegt unverändert auf Kostensenkung und organischem WachstumDer VARTA AG Konzern hat im Zuge der laufenden Restrukturierung umfangreiche Maßnahmen definiert, die darauf abzielen, die Profitabilität zu verbessern und den Cashflow zu optimieren. Neben operativen Verbesserungen und dem Heben bereichsübergreifender Synergien wird ein Fokus auf die Reduzierung von Fixkosten im Bereich Sales und Administration sowie die Optimierung und Neuverhandlung beim Einkauf von Rohstoffen, Energie und Komponenten gelegt. Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen kontinuierlich daran, die Ertragskraft durch weitere geplante Effizienzmaßnahmen zu stärken, welches auch kontinuierliche Prozessoptimierungen entlang der Wertschöpfungsketten beinhalten. Ein besonderes Augenmerk wird außerdem auf Maßnahmen zur Reduktion des Working Capital gelegt. Im Vordergrund steht dabei die kontinuierliche optimale Steuerung der Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an Fertigerzeugnissen. Das Investitionsprogramm konzentriert sich auf unbedingt notwendige Maßnahmen und auf Wachstumsinitiativen mit kurzfristiger Amortisation und positivem Cashflow. Der Konzern sieht weiterhin Wachstumschancen durch F&E-Aktivitäten für bestehende Produkte sowie für vielversprechende und innovative Technologien. 1.3. UnternehmenssteuerungDer VARTA AG Konzern wird nach Maßgabe intern definierter finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen im Sinne einer nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert. Der Vorstand hat wie im Vorjahr Umsatz und bereinigtes EBITDA (Adjusted EBITDA) als Kennzahlen zur Steuerung herangezogen. Das Managementsteuerungssystem ist auch Grundlage der externen Berichterstattung der VARTA AG und wird durch den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontrollfunktion überwacht. Finanzielle und nichtfinanzielle IndikatorenDie Umsatzerlöse stellen einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar, an dem sich das Wachstum des VARTA AG Konzerns nachverfolgen lässt. Der Gesamtumsatz wird im Rahmen der Budgetierung auf die einzelnen Segmente heruntergebrochen und laufend überwacht. Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der sechs Segmente. Als Sondereffekte hat der Vorstand wie im Vorjahr Kosten aus einem Börsengang bzw. einer Kapitalerhöhung, ergebniswirksame Effekte aus dem Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen, Effekte aus aktienbasierter Vergütung, Veräußerungseffekte aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen, mögliche Kosten für Restrukturierung sowie Aufwendungen aus M&A-Transaktionen definiert. Im Geschäftsjahr 2024 wurde zusätzlich Sondereffekte aus Erträgen/Erlösen aus Patentverkäufen sowie die Aufwendungen und Erträge aus der Cyber-Attacke berücksichtigt. Diese vorgenannten finanziellen Leistungsindikatoren stellen die zentralen Steuerungsgrößen für die VARTA AG dar. Daneben werden weitere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bei der Entscheidungsfindung und Unternehmenssteuerung berücksichtigt. In den Vorjahren wurde der CAPEX (Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ohne M&A Transaktionen) und das Net Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig erhaltene Anzahlungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie Kundenbonusrückstellungen) als weitere finanzielle Leistungsindikatoren genannt. Aufgrund des herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes und der daraus resultierenden limitierten finanziellen Mittel sind weitere Investitionen in Wachstumsfelder nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund wird der CAPEX seit 2023 nicht weiter als finanzieller Leistungsindikator zur Steuerung des Konzerns herangezogen. Das Net Working Capital bleibt dagegen weiterhin ein finanzieller Leistungsindikator. Ein nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Anzahl der Mitarbeitenden. Nähere Erläuterungen hierzu im Kapitel 7. Mitarbeitende. 1.4. Gesonderter nichtfinanzieller KonzernberichtDer gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach §315b HGB wird zusammen mit dem Konzernlagebericht nach §325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist ein separater Bestandteil des Geschäftsberichts. 1.5. Leitung und KontrolleDer Vorstand der VARTA AG bestand zum 31. Dezember 2024 aus folgenden Mitgliedern: Herrn Michael Ostermann (Vorstandsvorsitzender/CEO), Herrn Marc Hundsdorf (Finanzvorstand/CFO), Herrn Rainer Hald (Technikvorstand/CTO) und Herrn Michael Giesswein (Restrukturierungsvorstand/CRO). Herr Michael Ostermann ergänzt seit 6. Mai 2024 den Vorstand als CEO der VARTA AG. Zum 17. Juni 2024 ist Dr. Markus Hackstein (Sprecher des Vorstands) aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Michael Giesswein war von 15. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 Mitglied des Vorstands der VARTA AG. Entsprechend der im Bestellungsbeschluss enthaltenen Befristung endete das Vorstandsmandat von Michael Giesswein mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Herr Giesswein (CRO) war vom 1. Januar 2025 bis zum 10. März 2025 Generalbevollmächtigter der VARTA AG und weiterhin in der Funktion als CRO tätig. Die Generalvollmacht von Michael Giesswein wurde mit Beschluss des Vorstands der VARTA AG vom 9. März 2025 und Beschluss des Aufsichtsrats der VARTA AG vom 10. März 2025 mit sofortiger Wirkung widerrufen. Mit Ablauf des 28. Februar 2025 hat Marc Hundsdorf seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands (CFO) auf eigenen Wunsch niedergelegt. Als sein Nachfolger wurde am 11. Februar 2025 Rolf Glessing vom Aufsichtsrat bestellt, der seine Tätigkeit zum 1. März 2025 aufgenommen hat. Am 10. März 2025 hat der Aufsichtsrat der VARTA AG aufschiebend bedingt auf das Delisting der Gesellschaft (Beendigung der Börsennotierung) die Bestellung von Sebastian Rudow zum Mitglied des Vorstands (Chief Transformation Officer - CTRO) der VARTA AG beschlossen. Das Delisting der VARTA AG ist mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null durch Eintragung im Handelsregister am 11. März 2025 erfolgt. Damit ist zugleich die Bestellung von Sebastian Rudow zum Mitglied des Vorstands wirksam geworden. Der Aufsichtsrat besteht zum 31. Dezember 2024 aus den folgenden Mitgliedern: Herrn Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitz), Herrn Dr. Harald Sommerer (stellvertretender Vorsitz bis zur Erweiterung des Aufsichtsrates am 23. September 2024), Herrn Sven Quandt, Herrn Martin Ohneberg, Herrn Günther Apfalter und Herrn Dr. Michael Pistauer auf Anteilseignerseite. Auf Arbeitnehmerseite ist der Aufsichtsrat durch Herrn Oliver Milbich (aktueller stellvertretender Vorsitz), Herr Josef Reichhart, Herr Thomas Kopf, Herr Bernd Jandl, Frau Katja Kalkreuter sowie Frau Juliane Deak vertreten. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2025 sind die Herren Dr. Harald Sommerer und Sven Quandt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Herren Albrecht Reimold und Martin Roth wurden als Aufsichtsräte neu gewählt. 1.6. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d in Verbindung mit § 289f HGB, welche auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält, wird auf der Website der VARTA AG unter www.varta-ag.com/de/investoren/corporate-governance veröffentlicht. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Märkte und EinflussfaktorenDie wesentlichen Wachstumstrends für Batterie- und Energiespeicherlösungen bleiben erfolgsversprechend und unterstützen die mittel- und langfristigen Perspektiven des VARTA AG Konzerns. Batterien, insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, finden in fast allen Märkten und Industrien weltweit Einsatzmöglichkeiten und ermöglichen durch ihre hohe Energiedichte maßgeblich technologische Innovationen. Der VARTA AG Konzern produziert und verkauft Batterien weltweit und profitiert unverändert vom Trend hin zu portablen und kabellosen Geräten. Darüber hinaus setzen der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, der Bedarf der Speicherung von Energie und der Wunsch nach Energieautarkie positive Impulse für eine langfristig hohe Nachfrage nach Produkten aus dem VARTA AG-Portfolio. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld blieb im Geschäftsjahr 2024 herausfordernd. Dabei blieb die Dynamik der europäischen Volkswirtschaften insgesamt hinter der US-Wirtschaft zurück und das Bruttoinlandsprodukt im deutschen Heimatmarkt stagnierte bzw. schrumpfte sogar leicht in den letzten Quartalen. Gleichzeitig belasteten neben der wirtschaftlichen Schwäche auch erhöhte Kreditkosten die Investitions- und Konsumkonjunktur in wichtigen Absatzmärkten und damit die Nachfrage nach wichtigen Produkten, die auf VARTA AG-Lösungen setzen. Trotz Zinssenkungen der Federal Reserve Bank und der Europäischen Zentralbank in 2024 blieben signifikante Kaufimpulse und damit eine Aufhellung der Nachfrage nach Produkten aus dem VARTA AG Portfolio bisher größtenteils aus. Das Segment Consumer Batteries hat sich auch in 2024 trotz des im Februar erlittenen Cyber-Angriffs als überaus resilient erwiesen. Wochenlange Produktionsausfälle aus dem ersten Quartal konnten im Rest des Jahres größtenteils kompensiert werden, wodurch in 2024 ein Umsatz erwirtschaftet werden konnte, der nahezu auf Vorjahresniveau lag. Positiv auf die Umsatzentwicklung wirkte sich zudem die Ausweitung des Markengeschäfts aus, die einen leichten Rückgang im Eigenmarkengeschäft, bedingt durch teilweise erhöhte Lagerbestände, ausgleichen kann. Dies wirkt sich neben zusätzliche Einsparungs- und Kostensenkungsmaßnahmen positiv auf die Marge aus. Das Segment Micro Batteries ist der strukturelle Wandel zu wiederaufladbaren Hörgerätebatterien spürbar. Während der Umsatz mit Primärbatterien für Hörgeräte zurückgeht, kann dies durch den erhöhten Absatz wiederaufladbarer Hörgerätebatterien kompensiert werden. Auf der Ergebnisseite profitieren das Segment von der Stabilität der Lieferketten, der Verfügbarkeit von Materialien und Komponenten und einer vorteilhaften Entwicklung der Energie- und Materialkosten. Der Umsatzanstieg des Segments Lithium-Ion Small Cells ist im Wesentlichen auf die höhere Abnahmemengen seitens des Hauptkunden und dessen Produktneueinführungen zurückzuführen. Dennoch haben das schwache Konsumklima und die Realeinkommensverluste durch die hohen Inflationsraten der vergangenen Jahre die Endkundennachfrage nach Produkten der Unterhaltungselektronik verglichen zu den Jahren 2020 und 2021 gedämpft. Auf Ergebnisseite führt neben Prozessoptimierungen und Kosteneinsparungen insbesondere der deutliche Anstieg an CoinPower Stückzahlen im zu einer Verbesserung der Auslastung der Produktionskapazitäten. Dies führt gegenüber dem Vorjahr in Summe zu einer signifikanten Ergebnisverbesserung des Segmentes. Im Segment Lithium-Ion Large Cells arbeitet der VARTA AG Konzern mit Unterstützung des Hauptkunden Porsche AG an einer kontinuierlichen Verbesserung der Produktionsprozesse und damit einer Erhöhung der Ausbringungsmenge. In 2024 kann die Ausbringungsmenge verglichen zum Vorjahr gesteigert werden, bleibt aber weiterhin hinter internen Plänen zurück. Um die hohe Nachfrage unseres Hauptkunden bedienen zu können, hat die Porsche AG im März 2025 eine Mehrheitsbeteiligung an einer bisherigen Tochtergesellschaft der VARTA AG im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells übernommen. Neben Expertise aus dem Automobilbereich profitiert die VARTA AG in diesem Geschäftsbereich in der Zusammenarbeit mit dem OEM-Kunden ebenfalls in der finanziellen Mittel zum Aufbau neuer Produktionsanlagen. Das Segment Lithium-Ion Battery Packs sieht sich ebenfalls mit einer weiterhin sehr eingetrübten Nachfrage konfrontiert, weshalb ebenfalls ein sehr deutlicher Umsatzrückgang zu verzeichnen ist. Trotz partieller Preissteigerungen kann der volumengetriebene Umsatzrückgang nicht kompensiert werden. Der geringe Umsatz wirkt sich folglich auch negativ auf die Profitabilität im Geschäftsjahr 2024 aus. Die Nachfrage im Segment Energy Storage Systems nach Energiespeicherlösungen, die ein höheres Maß an Unabhängigkeit von externen Energielieferanten ermöglichen, ist in 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Aufgrund einer Reduktion der weltweiten Nachfrage sowie hoher Lagerbestände bei Großhändlern sah sich die VARTA AG gezwungen auf Preisreduktionen des Wettbewerbs zu reagieren und ebenfalls Preissenkungen zu Lasten der Profitabilität vorzunehmen. Dennoch hat sich der Auftragseingang in diesem Geschäftsbereich weiter signifikant reduziert. Die deutliche Preisreduktion gepaart mit dem volumengetriebenen Absatzrückgang belasteten sowohl den Umsatz als auch das Margenprofil sehr deutlich. Die Umsatzverteilung des VARTA AG Konzerns ist geografisch diversifiziert. Der Umsatz wird schwerpunktmäßig in Europa, gefolgt von Asien und Nordamerika, realisiert (siehe Kapitel 3 Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage). Somit besteht eine geringe Abhängigkeit von einzelnen Ländern und deren wirtschaftlicher Entwicklung. Dennoch bleibt Deutschland umsatzseitig der wichtigste Standort für die VARTA AG Gruppe. Unabhängig vom Umsatzschwerpunkt spielt außerdem der asiatische Markt, bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur, eine große Rolle. Hier lassen viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Die wesentlichen Einflussfaktoren werden im Rahmen des nachfolgenden Kapitels behandelt. 2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas gesamtwirtschaftliche Umfeld blieb im Geschäftsjahr 2024, wie im Kapitel 2.1 Märkte & Einflussfaktoren dargestellt, herausfordernd. Von den konjunkturellen und eher kurzfristigen Einflussfaktoren sind die strukturellen mittel- und langfristigen Treiber für den VARTA AG Konzern und seine Segmente und Geschäftsbereiche zu unterscheiden. VARTA AG profitiert von einer Reihe struktureller Wachstumstreiber. Dies sind insbesondere der demografische Wandel, der technologische Fortschritt - etwa im Zusammenhang mit zunehmender Elektrifizierung - die Digitalisierung und Konnektivität sowie das Streben nach einem höheren Maß an Energieunabhängigkeit. Neben der robusten Endkundennachfrage im Segment Consumer Batteries ergeben sich etwa im Zusammenhang mit zunehmender Elektrifizierung Wachstumschancen. So erwartet Verified Market Research für den weltweiten Markt für Alkali-Batterien ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 6,3 % für die Jahre 2024 bis 2030. Das Segment Micro Batteries umfasst Mikrobatterien für verschiedene Anwendungsfelder. Hier werden vor allem Zink-Luft-Knopfzellen sowie wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen für verschiedene Hörgeräte und Hörhilfen hergestellt. Der demografische Wandel und die steigende Zahl älterer Menschen sorgen für strukturelle, langfristige Wachstumsimpulse. Basierend auf den Schätzungen des globalen Marktwachstums für Hörgerätebatterien, die auf Studien von Business Research Insights, Vantage Market Research und Growth Market Reports basieren, wird in den kommenden Jahren ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 4,9 % erwartet. VARTA AG prognostiziert ein starkes und relativ konstantes Marktwachstum für wiederaufladbare Hörgerätebatterien bis 2030, während der Absatz von Einwegbatterien im gleichen Zeitraum weiter zurückgehen dürfte. Das insgesamt deutliche Mengenwachstum im wiederaufladbaren Hörgerätebatteriebereich wird voraussichtlich mit einem weiteren Rückgang der Marktpreise einhergehen. Im Segment Lithium-Ion Small Cells konzentriert sich der VARTA AG Konzern bisher hauptsächlich auf das Premium-Segment. Dieses Segment zeichnet sich durch die neuesten technischen Features wie aktive Geräuschunterdrückung (active noise cancelling), Transparenzmodus (transparency mode) und eine möglichst lange Batterielaufzeit aus. Basierend auf der Marktstudie von CounterPoint hat VARTA AG eigene Schätzungen für die Marktentwicklung im TWS-Markt erstellt. VARTA AG erwartet von 2024 bis 2026 einen kontinuierlichen Anstieg des Marktvolumens. Dieser soll ausschließlich aus deutlichen Volumensteigerungen resultieren, während die durchschnittlichen Marktpreise im Prognosezeitraum bis 2028 kontinuierlich sinken dürften. Kurz- und mittelfristig sprechen die hohe Kundenkonzentration, volatile Preisentwicklungen und die Bedeutung des größten Kunden des Geschäftsbereichs für eine volatile Umsatzentwicklung. Der Bedeutungszuwachs von Energiespeichern resultiert maßgeblich aus dem Streben nach einem höheren Maß an Energieautonomie. Basierend auf Daten einer Auftragsstudie von McKinsey für den VARTA AG Konzern dürfte sich der globale Heimspeicherbedarf in den kommenden Jahren um durchschnittlich 8,8 % pro Jahr erhöhen. Die Autoren erwarten insbesondere nach dem Jahr 2025 eine Wachstumsbeschleunigung. Trotz einem signifikanten Umsatzrückgang im Segment Energy Storage Systems im Geschäftsjahr 2024 wird nahegelegt, dass sich das Wachstum verglichen zum Umsatz aus 2024 im Heimspeichermarkt in VARTA AGs Zielmärkten in den nächsten beiden Dekaden trotz Preisrückgang weiter fortsetzen dürfte, wobei hierfür vor allem das Massengeschäft ausschlaggebend sein soll. Im Segment Lithium-Ion Battery Packs bedient die VARTA AG Gruppe Kunden sowohl mit kundenspezifischen Produktlösungen als auch mit Standardlösungen (off-the-shelf solutions). Ein spürbarer Markttreiber ist der Trend zu kabellosen Geräten, die eine höhere Flexibilität in der Anwendung ermöglichen. Laut einer Studie von Marketreportsworld soll der globale Markt für batteriebetriebene Geräte von 2024 bis 2030 jährlich um 5,6 % wachsen. Das Segment Lithium-Ion Large Cells, in dem großformatige Lithium-Ionen Rundzellen produziert werden, erscheint aus Sicht des Vorstands aufgrund der einzigartigen, und vielfach einsetzbaren Anwendungsfelder für die Ultra-High-Power Zellen aussichtsreich. Konkrete Chancen ergeben sich insbesondere dann, wenn es gelingt, diese technologische Innovation und Skalierung der Produktion im Zuge der Mehrheitsbeteiligung durch die Porsche AG weiter auszubauen. Im Zuge der Zusammenarbeit sieht der Vorstand der VARTA AG die bestmöglichen Chancen mit dieser einzigartigen Zelltechnologie langfristig weitere strategische Wachstumsfelder zu erschließen. 2.3. GeschäftsverlaufGesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage durch den VorstandDie VARTA AG blickt auf ein Geschäftsjahr 2024 zurück, in dem sich das Unternehmen in einem von anhaltenden Herausforderungen geprägten gesamtwirtschaftlichen Umfeld behaupten konnte. Die VARTA AG-Gruppe wurde am 12. Februar 2024 das Ziel einer Cyberattacke auf Teile ihrer IT-Systeme. Die fünf Produktionsbetriebe sowie die Verwaltung waren betroffen. Die SAP-Systeme ebenso wie zentrale Systeme der Fertigung waren kurzfristig wieder einsatzfähig. Heute funktioniert die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten über EDI wieder auf einem guten Niveau. Die Server-Kapazität hat allerdings noch nicht das Niveau vor dem Cyber-Angriff erreicht, und der Datenaustausch der Produktion über das Internet ist noch limitiert. Außerdem liegt bis heute ein Schwerpunkt darauf, durch die Erneuerung von Firewall- und anderer kritischer Systeme die Sicherheit heute und für die Zukunft zu gewährleisten. Von einer kompletten Herstellung der IT-Infrastruktur ist bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 auszugehen. Die VARTA AG korrigierte ihre Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2024 mehrfach per Ad hoc-Mitteilung - zunächst im Juni 2024 von ursprünglich mind. 900 Mio. € auf 820Mio.€ bis 870 Mio. € und im Oktober 2024 dann auf einen Korridor von 750 Mio. € bis 800 Mio. €. Gründe dafür waren im Wesentlichen die Eintrübung im Energiespeichermarkt und eine verzögerte Produkteinführung in diesem Bereich sowie geringere Umsätze im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells. Am 21. Juli 2024 zeigte die VARTA AG ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) an. Das Restrukturierungsvorhaben soll insbesondere eine signifikante Entschuldung der VARTA AG und die Schaffung von Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Eigen- und Fremdkapitalmittel herbeiführen. Zusätzliche Mittel werden in Form von Bar- und Sacheinlagen einerseits durch die neuen Eigenkapitalgeber, eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG eingebracht. Nachdem im Juli 2024 ein Vorabverkauf von bestimmten V4Drive-Patenten an Porsche zur Beschaffung von zusätzlicher Liquidität in Höhe von 20 Mio. € im Vorfeld der Umsetzung des Investments von Porsche in den Geschäftsbereich V4Drive (nun V4Smart) stattfand, kam es im August 2024 zu einer kommerziellen Einigung über ein Sanierungskonzept und im September 2024 zu einer Ergänzung des Sanierungskonzepts mit einem verbesserten Angebot an die Schuldscheingläubiger. Im Oktober 2024 wurden dann die entsprechenden Verträge im Zusammenhang mit diesem Sanierungskonzept mit den Finanzgläubigern, MT InvestCo und Porsche abgeschlossen. Am 23. September 2024 fand zudem eine außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG statt, auf der der Vorstand den hälftigen Verlust des Grundkapitals anzeigte. Nachdem die VARTA AG am 31. Oktober 2024 den Restrukturierungsplan beim Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingereicht hatte, fand am 25.November 2024 der gerichtliche Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. Hierbei stimmte die Mehrheit der planbetroffenen Gläubiger dem Restrukturierungsplan zu. Einzig die Gruppe der sich im Streubesitz befindlichen Aktionäre stimmte gegen den Restrukturierungsplan. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen musste die VARTA AG das beschlossene Restrukturierungsprogramm aus 2023 neu evaluieren und das nach dem Standard IDW-S6 erstellte Gutachten aus dem April 2023 aktualisieren lassen. Die Analyse durch den neuen Sanierungsgutachter, die Auxil Management GmbH ("Auxil"), ergab, dass mehrere Annahmen des bestehenden Gutachtens zu optimistisch waren und führte zu einer Notwendigkeit der Anpassung der Restrukturierungsmaßnahmen, sodass die VARTA AG Gespräche über mögliche Rekapitalisierungs- und Finanzierungsoptionen mit ihren Finanzgläubigern, dem Mehrheitsaktionär und potentiellen Investoren führte und sich schließlich mit diesen auf eine neue Sanierungslösung einigte. Am 25. Februar 2025 hat die Auxil Management GmbH ("Auxil") das ausgefertigte aktualisierte Gutachten zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit der VARTA AG gem. IDW S 6 vorgelegt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen waren bereits Grundlage für den am 31. Oktober 2024 beim Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart im Rahmen des StaRUG eingereichten Restrukturierungsplan. Auf Basis der enthaltenen Restrukturierungsmaßnahmen hat Auxil die positive Aussage zur Sanierungsfähigkeit in Bezug auf die VARTA AG-Gruppe bestätigt. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen auf der operativen Seite insbesondere Kosten- und Prozessoptimierungen, einen Personalabbau sowie gezielte Investitionen. Daneben war die kurzfristige Ausgliederung des Geschäftsbereichs V4Drive (nun V4Smart) vorgesehen. Am 6. Dezember 2024 (zuletzt geändert am 28. Februar 2025) wurde ein New Money Facility Agreement mit Konsortialkreditgebern und Teilen der Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, die der VARTA AG-Gruppe zur Deckung des Liquiditätsbedarfs einen neuen vorrangigen Kredit (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. € gewähren. Des Weiteren wurde am 6. Dezember 2024 das sog. Restructuring and Amendment Agreement u.a. zwischen der VARTA AG, ihren Tochtergesellschaften und Teilen der Konsortialkreditgebern und Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, mit dem die Sanierungsvereinbarung aus 2023 an die neue Restrukturierungssituation angepasst wird. Ferner wurde ein erster Vertrag zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren, geschlossen. Am 11. Dezember 2024 bestätigte das Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart den Restrukturierungsplan. Im Folgenden legten einige Aktionäre sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Beschluss vom 23. Januar 2025 hat das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Amtsgerichts - Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der Restrukturierungsplan wurde damit rechtskräftig. Am 16. Dezember 2024 wurde ein weiterer Vertrag zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die vom Schuldenschnitt betroffen sind, unterzeichnet. Diese neu zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel ermöglichen die Umsetzung des neuen Sanierungskonzepts und sichern die Finanzierung der VARTA AG gemäß der aktuellen Unternehmensplanung bis Ende 2027. Im Gesamtjahr 2024 reduzierte sich der Umsatz der VARTA AG um 27,1 Mio. € von 820,3 Mio. € auf 793,2 Mio. €. Trotz höherer Umsätze in den margenstarken Segmenten mit Mikro- und Haushaltsbatterien, hat sich das Margenbild insgesamt im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des sehr deutlichen Umsatzeinbruchs im Geschäft mit Energiespeichern verschlechtert. Des Weiteren wurde das Ergebnis durch die Kosten infolge der Cyber-Attacke und höheren Beratungskosten belastet. Diese durch externe Faktoren ausgelösten Belastungen spiegeln sich im bereinigten EBITDA 2024 wider, das um 19,8 Mio. € von 50,4 Mio. € auf 30,6 Mio. € sank. Dabei verlief die Entwicklung der Segmente unterschiedlich: Der Umsatz des Segments Consumer Batteries, das in der alten Segmentierung identisch wie in der neuen ist, lag der Jahresumsatz nahezu auf dem Vorjahresniveau. Die im ersten Quartal 2024 erlittene Cyber-Attacke, die zu Produktions- und Lieferausfällen führte, sowie einem Rückgang des margenschwächeren Eigenmarkengeschäfts führte zu einem leichten Rückgang um 1,8 %. Durch eine Fokussierung auf das margenstärkere Markengeschäft, sowie der Beendigung selektiver unprofitablerer Geschäftsbeziehungen, konnte die bereinigten EBITDA-Marge von 49,7 Mio. € auf 60,5 Mio. € gesteigert werden. Der Umsatz im Segment Micro Bateries stieg um 1,3 % auf 147,4 Mio. €, wobei die bereinigte EBITDA-Marge um 3,2 % auf 26,7 Mio. € gesunken ist. Der Markt für Wiederaufladbare Batterien hat sich positiv entwickelt. Der Umsatzanstieg ist im Wesentlichen auf die Einführung neuer Produktgenerationen zurückzuführen. Das Segment Lithium-Ion Small Cells hat sich mit einem Umsatzwachstum von 50,9 % auf 101,1 Mio. € deutlich positiv entwickelt. Für den Umsatzanstieg waren im Wesentlichen die höheren Abnahmemengen seitens des Großkunden verantwortlich und ist auch in der Markteinführung neuer Produktgenerationen begründet. Neben dem Umsatzwachstum hat die Optimierung von Produktionsstrukturen positive Effekte auf den Ergebnisbeitrag. Das EBITDA stieg von -16,8 Mio. € auf 14,9 Mio. € im Berichtsjahr. Im Segment Energy Storage Systems war im Vorjahr durch eine starke Nachfrage nach Energiespeicherlösungen geprägt. In 2024 folgte ein Umsatzrückgang um 76,7 % auf 35,8 Mio. €. Das bereinigte EBITDA ist von -0,8 Mio. € auf -55,6 Mio. € zurück gegangen. Der Umsatz- und Nachfrageeinbruch ist neben preisaggressiven Wettbewerbern auch durch hohe Lagerbestände im Großhandel verursacht. Die im Juli neu am Markt eingeführte VARTA.wall hat noch nicht zu einer Nachfragebelebung in 2024 geführt. Das Segment Lithium-Ion Battery Packs ist ebenfalls durch einen Umsatzrückgang geprägt. Hier ist der Umsatz um 5,7 % auf 41,6 Mio. € zurück gegangen. Der Nachfragerückgang konnte im Wesentlichen durch Preisanpassungen bei Kunden sowie einem kontinuierlichen Bestandsabbau teilweise kompensiert werden. Das bereinigte EBITDA konnte von -19,9 Mio. € auf -4,1 Mio. € verbessert werden. Der Umsatz im Segment Lithium-Ion Large Cells konnte von 39,4 auf 103,2 Mio. € gesteigert werden. Hier macht sich die enge Zusammenarbeit mit dem Hauptkunden Porsche AG positiv bemerkbar. Der Hochlauf der komplexen Zellproduktion ist weiterhin sehr anspruchsvoll und kostenintensiv, wodurch ein negatives bereinigtes EBITDA resultiert. Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Vorjahres-PrognoseIm Konzernabschluss des letzten Jahres wurde die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 anhand der unten aufgelisteten bedeutsamsten Indikatoren dargestellt. Durch den Wechsel der Segmente gibt es keine Prognosen für die jetzt neu definierten Segmente. scroll
3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage3.1. ErtragslageKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2024scroll
UmsatzDer Umsatz des VARTA AG Konzerns ist im Geschäftsjahr 2024 um 27,1 Mio. € von 820,3 Mio. € auf 793,2 Mio. € gesunken. Der Umsatz im Segment Consumer Batteries ist von 370,0 Mio. € auf 363,5 Mio. € zurückgegangen. Der Umsatzrückgang resultiert in erster Linie aus dem temporären Produktions- und Verkaufsstopp aufgrund des im Februar erlittenen Cyber-Angriffs. Teile des sicherheitsbedingten Produktionstopps konnten durch den Abverkauf lagernder Waren sowie durch eine nachträgliche Produktionsaufholung weitgehend kompensiert werden. Das Segment Micro Batteries erzielt als führender Hersteller von Microbatterien für Hörgeräte und bedeutende Anwendungen im Gesundheitsbereich mit stabile Umsätze, welche leicht von 146,0 Mio. € um 1,9 Mio. € auf 147,9 Mio. € gesteigert werden konnten. Im Geschäftsbereich Micro Batteries zeigt sich der strukturelle Wandel hin zu wiederaufladbaren Hörgerätebatterien deutlich. Der rückläufige Umsatz mit Primärbatterien für Hörgeräte wird dabei durch den gesteigerten Absatz von wiederaufladbaren Batterien großteils kompensiert. Durch höhere Abnahmemengen des Hauptkunden und dessen erfolgreiche Produktneueinführungen und dem verbesserten Konsumklima mit steigender Endkundennachfrage nach Unterhaltungselektronik konnten die Umsatzerlöse im Segment Lithium-Ion Small Cells von 67,0 Mio. € um 34,1 Mio. € auf 101,1 Mio. € deutlich gesteigert werden. Der Umsatz im Segment Energy Storage Systems ist von 153,7 Mio. € auf 35,8 Mio. € gesunken und somit um -117,9 Mio. € stark rückläufig. Ein deutlicher Rückgang der Endkundennachfrage nach Energiespeicherlösungen im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr verbunden mit hohen Lagerbeständen im Großhandel konnten mit Preisanpassungen nicht kompensiert werden. Auch die Reputationsbeeinträchtigungen im Rahmen der Restrukturierungsverfahrens tragen zum Umsatzrückgang bei. Durch rückläufige Nachfragen im Premiumbereich des Segment Lithium-Ion Battery Packs im Bereich Medizintechnik, Robotik, Konnektivität, Haushalt oder Telekommunikation ist der Umsatz von 44,2 Mio. € um -2,5 Mio. € auf 41,6 Mio. € zurück gegangen. Im Segment Lithium-Ion Large Cells arbeitet die VARTA AG mit Unterstützung ihres Hauptkunden und strategischen Partner, der Porsche AG, an der fortlaufenden Optimierung der Produktionsprozesse und einer Steigerung der Ausbringungsmenge. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Ausbringungsmenge im ersten Halbjahr 2024 erhöht werden, blieb dennoch hinter den internen Erwartungen zurück. Der Umsatz konnte deutlich von 39,4 Mio. € auf 103,2 Mio. € gesteigert werden. Im Geschäftsjahr 2024 haben sich die Auftragseingänge der VARTA AG in den einzelnen Segmenten unterschiedlich entwickelt. Die Auftragslage im Segment Consumer Batteries blieb weiterhin stabil, wobei das Segment durch eine natürliche Saisonalität mit geringeren Absätzen im ersten Halbjahr und erhöhten Umsätzen im 2. Halbjahr aufgrund des Weihnachtsgeschäfts, geprägt ist. Bei den Segmenten Micro Batteries und Lithium-Ion Small Cells ist der Auftragseingang deutlich, insbesondere aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Lithium-Ionen CoinPower Zellen, gestiegen. Gegenläufig hat sich der Auftragseingang im Segment Energy Storage Systems aufgrund eines Einbruchs am Energiespeichermarkt negativ entwickelt. Die nachfolgende Darstellung zeigt die regionale Aufteilung der Umsatzerlöse des Konzerns. Die Märkte in Europa und Asien sind die wichtigsten Absatzregionen für den VARTA AG Konzern. Die Umsatzerlöse im europäischen Markt sind trotz stabiler Umsätze im Segment Consumer Batteries aufgrund des Umsatzrückgangs mit Energiespeichern deutlich zurückgegangen. Durch die positive Absatzentwicklung im Segment Lithium-Ion Small Cells, insbesondere mit wiederaufladbaren Batterien im TWS-Markt, liegt der Umsatz in der Region Asien deutlich über dem Vorjahr. Weitere Ausführungen zur geografischen Aufteilung der Segmente befinden sich im Konzernanhang Abschnitt 6 Ertragslage Segmente. scroll
Aufwendungen, sonstige betriebliche Erträge und aktivierte EigenleistungenIm Geschäftsjahr 2024 sind die Materialaufwendungen von 391,7 Mio. € im Vorjahr auf 372,4 Mio. € gesunken. Dies entspricht einer Reduktion von 19,3 Mio. € beziehungsweise 4,9 %. Die Materialaufwandsquote ist damit leicht auf 47,9 % gesunken (2023: 49,3 %). Trotz gesunkener Einkaufspreise sieht sich der VARTA AG Konzern weiterhin mit einem erhöhten Rohstoffkostenniveau konfrontiert, verglichen mit dem Zeitraum vor Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine. Der Personalaufwand ist von 251,9 Mio. € auf 269,1 Mio. € um 17,2 Mio. €, beziehungsweise 6,8 %, anstiegen. Gründe dafür sind tarifbedingte Personalkostensteigerungen sowie die weggefallene Kurzarbeit bei Small Cells in 2024. Im Personalaufwand sind Aufwendungen in Höhe von 5,5 Mio. € für die Restrukturierung enthalten. Weitere angefallene Abfindungen sind nicht den Restrukturierungsmaßnahmen zuzuordnen. Gegenläufig wirken die durchgeführten Personalmaßnahmen im Rahmen des Restrukturierungsprogramms. Infolge der Maßnahmen ging der Personalaufwand deutlich zurück. Der Rückgang der Abschreibungen um 375,1 Mio. € auf 28,8 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus den im Vorjahr vorgenommenen Impairment-Wertberichtigungen mit 326,5 Mio. € und den als Folge der Impairment-Wertberichtigungen geringeren planmäßigen Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 174,0 Mio. € im Vorjahreszeitraum um 27,7 Mio. €, beziehungsweise 15,9 %, auf 201,6 Mio. € angestiegen. Die Rechts- und Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung sowie sonstige diverse Rechts- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung verzeichneten einen Anstieg in Höhe von 34,9 Mio. €. Die Aufwendungen für Informationstechnologie erhöhten sich um 8,1 Mio. € auf 16,6 Mio. €. Dies ist auf den erhöhten Bedarf an Informationstechnologie im Zusammenhang mit der Cyber-Attacke im Februar 2024 zurückzuführen und der darauffolgenden Umsetzung neuer IT-Strukturen. Nach einem Rückgang im Vorjahr sind die Aufwendungen für die Instandhaltung um 2,3 Mio. € auf 16,0 Mio. € gestiegen. Rückläufig sind im Berichtsjahr insbesondere die Aufwendungen für Gewährleistungen (-9,0 Mio. €), die Aufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen (-7,8 Mio. €) sowie für Mietvertragsaufhebung (-6,7 Mio. €). Die Aufwendungen für Fremdwährungssicherung reduzierten sich aufgrund der volatilen Preisveränderungen im vergangenen Jahr um -0,7 Mio. €. Die Reduktion der Bestandsveränderung von -25,5 Mio. € im Vorjahr um 9,5 Mio. € auf -16,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 resultiert überwiegend aus dem Abbau von unfertigen Erzeugnissen. Dies resultiert auch aus Maßnahmen zur Reduzierung des Working Capital und betrifft im Wesentlichen die Segmente Consumer Batteries (-8,8 Mio. €) sowie Energy Storage Systems (-6,0 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 14,6 Mio. € von 46,8 Mio. € im Vorjahr auf 61,3 Mio. € im Jahr 2024 gestiegen. Die Erträge aus Subventionen und öffentlichen Zuwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 32,7 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Mio. € verringert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem "Important Project of Common European Interest on Batteries" (IPCEI). Im Berichtsjahr sind Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen mit 15,3 Mio. € enthalten (Vorjahr 0,0 Mio. €) und resultieren im Wesentlichen aus dem Erlös aus Patentverkäufen. EBITDADas EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern) hat sich um -29,0 Mio. € von 25,5 Mio. € auf -3,5 Mio. € verringert. Maßgeblich hierfür ist unter anderem die fehlende Fixkostendeckung im Energy Storage Systems aufgrund des deutlichen Umsatzrückgangs mit Energiespeicherlösungen. Dieser Einbruch der Profitabilität konnte auch nicht durch die deutliche Profitabilitätssteigerung im Segment Lithium-Ion Small Cells sowie den konstante Margenbeitrag durch das Segment Consumer Batteries kompensiert werden. Das Segment Lithium-Ion Large Cells hat im Berichtsjahr zwar einen deutlichen Umsatzzuwachs zu verzeichnen, ist aber auch durch Anlaufkosten zur Etablierung einer Großserienfertigung geprägt und hat einen deutlichen Rückgang des EBITDA zu verzeichnen. Bereinigtes EBITDADas bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der sechs Segmente. Als Sondereffekte wurden im Wesentlichen einerseits anfallende Kosten im Zusammenhang mit der im Februar 2024 erlittenen Cyber-Attacke in Höhe von 9,2 Mio. € ermittelt. Gegenläufig hat die VARTA AG 5,0 Mio. € aus Versicherungsleistungen anerkannt bekommen. Darüber hinaus sind insbesondere einmalige Kosten aus der laufenden Restrukturierung in Höhe von 49,2 Mio. € bereinigt. Von den Restrukturierungskosten des Vorjahres entfielen 5,5 Mio. € auf Personalmaßnahmen, 12,6 Mio. € auf die Erstellung des Sanierungsgutachtens und weitere Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung sowie 6,7 Mio. € für die im Rahmen der Sanierung notwendig gewordene Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen. Erlöse/Erträge aus Patentverkäufen wurden mit 20,0 Mio. € eliminiert. Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA dar: scroll
Das bereinigte EBITDA hat sich im Geschäftsjahr 2024 von 50,4 Mio. € auf 30,6 Mio. € vermindert. Dies entspricht einem Rückgang von 19,8 Mio. €. Die bereinigte EBITDA-Marge bezogen auf den Umsatz ging um -2,2 %-Punkte von 6,1 % in 2023 auf 3,9 % in 2024 zurück. Abschreibungen und Wertaufholungen (Vorjahr: Wertminderungen)Die Abschreibungen und Wertminderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 403,9 Mio. € auf 28,8 Mio. € vermindert. Maßgeblich für den Rückgang sind die im Vorjahr enthaltenen außerplanmäßigen Wertminderungen in Höhe von 326,5 Mio. €. Im Berichtsjahr 2024 sind Wertaufholungen in Höhe von 21,5 Mio. € enthalten. Betriebsergebnis (EBIT)Das Betriebsergebnis hat sich von -378,4 Mio. € auf -32,3 Mio. € im Jahresvergleich verbessert. Der wesentliche Effekt ergibt sich aus den stark erhöhten außerplanmäßigen Wertminderungen aus dem Asset Impairment des Vorjahrs sowie den im Rahmen des bereinigten EBIDTA übergeleiteten Sondereffekten aus dem operativen Geschäft. FinanzergebnisDas Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr von 34,1 Mio. € in 2023 auf 25,0 Mio. € in 2024 deutlich verbessert. Wesentlich ursächlich hierfür ist ein Ertrag von 8,9 Mio. € aus der Ausbuchung eines Besserungsscheins. SteuernDer Steueraufwand hat sich durch das negative Ergebnis vor Steuern sowie die unterlassene Erfassung von aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen von 1,8 Mio. € in 2023 auf 7,2 Mio. € in 2024 erhöht. Daraus resultiert eine effektive Steuerquote von -12,6 % (2023: -0,4 %) bezogen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu weiteren Details zu Steuern wird auf den Anhang des Konzernabschlusses in Kapitel 39 Ertragsteueraufwendungen verwiesen. KonzernergebnisDas im Vorjahr durch die außerplanmäßigen Wertminderungen geprägte Konzernergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 349,8 Mio. € und beträgt -64,5 Mio. € (2023: -414,3 Mio. €). 3.2. Vermögens- und FinanzlageKonzernbilanz zum 31. Dezember 2024scroll
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Langfristige VermögenswerteDie langfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 115,4 Mio. € von 409,8 Mio. € in 2023 auf 294,4 Mio. € in 2024. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des immateriellen Vermögens (45,5 Mio. €) und des Sachanlagevermögens (68,9 Mio. €) bei um 0,7 Mio. € gesunkenen Ansprüchen aus latenten Steuern. Durch die Umgliederung und den Ausweis als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte resultiert ein Rückgang des immateriellen Vermögens mit 38,8 Mio. € und des Sachanlagevermögens mit 85,2 Mio. €. Dieser Ausweis resultiert aus den zum 4. März 2025 von der Porsche AG mehrheitlich übernommenen Anteilen an der V4Smart GmbH & Co. KG (vormals durch Formwechsel: V4Drive Battery GmbH), Nördlingen. In diesem Zusammenhang wurden Vermögensgegenstände aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells der Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, VARTA Micro Production GmbH und der VARTA AG per Einbringungsvertrag im März 2025 in die V4Smart GmbH & Co. KG eingebracht. Damit wurde im Rahmen dieses Carve-Outs für sämtliche übertragene Gegenstände im Rahmen einer Sacheinlage Gesellschaftsrechte an der V4Smart GmbH & Co. KG gewährt. Dem VARTA AG-Konzern verbleibt ab dem 4. März 2025 eine Minderheitsbeteiligung, die zukünftig mittels at-equity-Konsolidierung in den Konzernabschluss der VARTA AG einbezogen wird. Kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 von 460,9 Mio. € um 34,0 Mio. € auf 494,9 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Der Anstieg resultiert neben der unter den langfristigen Vermögenswerten beschriebenen Umgliederung (124,0 Mio. €) im Wesentlichen aus der Verminderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 82,4 Mio. € aufgrund der geschäftlichen Entwicklung. Die Vorräte sind im Wesentlichen durch erhöhten Wertberichtigungsbedarf im Segment Energy Storage Systems um 31,9 Mio. € und durch allgemeine Maßnahmen zur Reduzierung des Working Capitals rückläufig. Zudem sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere durch den geringeren Umsatz, um 11,2 Mio. € gesunken. Gegenläufig hierzu erhöhten sich die sonstigen Vermögenswerte in Höhe von 29,5 Mio. €, insbesondere durch Forderungen aus Förderprojekten. Eigenkapital/EigenkapitalquoteDas Eigenkapital ist um 61,2 Mio. € von -124,6 Mio. € zum 31. Dezember 2023 auf -185,8 Mio. € zum 31. Dezember 2024 zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote lag zum Stichtag bei -23,5 % (31. Dezember 2023: -14,3 %). Der Rückgang des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf den Konzernverlust in Höhe von 64,5 Mio. € zurückzuführen. Langfristige SchuldenDie langfristigen Schulden sind um 45,5 Mio. € von 182,0 Mio. € am 31. Dezember 2023 auf 136,6 Mio. € im Berichtsjahr gesunken. Die Leasingverbindlichkeiten sind um -8,6 Mio. € und die anderen finanziellen Verbindlichkeiten um -9,0 Mio. € zurückgegangen. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten um -25,9 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung mit 24,0 Mio. € zu den zur Veräußerung gehaltenen Schulden (Kapitel 16 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte). Kurzfristige SchuldenDie kurzfristigen Schulden sind von 813,2 Mio. € auf 838,5 Mio. € zum 31. Dezember 2024 angestiegen. Dies resultiert mit 24,0 Mio € aus der Umgliederung von langfristigen Schulden zu den Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten. Die übrigen Veränderungen ergeben sich zum einen durch die Tilgung von Steuerschulden (-27,0 Mio. €) sowie durch die rückläufigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund von den an die Geschäftsentwicklungen in den Segmenten angepassten Einkäufe (-36,9 Mio. €). Zum anderen sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 31,1 Mio. € und die abgegrenzten Schulden um 13,0 Mio. € stichtagsbezogen gestiegen. Die Entwicklung der abgegrenzten Schulden ist durch den Anstieg der ausstehenden Rechnungen 20,1 Mio. €, die rückläufige Rückstellung für Kundenboni -7,5 Mio. € sowie den Rückgang der Abgrenzungen für Schulden im Personalbereich -0,8 Mio. € geprägt. Net Working CapitalDas Net Working Capital hat sich von 158,7 Mio. € zum Jahresende 2023 auf 158,8 Mio. € zum 31. Dezember 2024 leicht erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 0,2 Mio. € gegenüber dem Jahresende 2023. Die Net Working Capital Quote berechnet sich im Verhältnis zu den Umsatzerlösen der letzten drei Monate hochgerechnet auf ein Jahr und liegt dabei zum 31. Dezember 2024 bei 13,0 % (31. Dezember 2023: 14,9 %). Die Verschlechterung der Net Working Capital Quote um 1,9 % im Vergleich zum Vorjahresende ist im Wesentlichen auf die verhaltene Umsatzentwicklung im dritten Quartal 2024 zurückzuführen. Kapitalflussrechnungscroll
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr -52,2 Mio. € und liegt damit -138,7 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Über das Geschäftsjahr 2024 hinweg wurde der Bestand an Vorräten dem Geschäftsverlauf folgend und im Rahmen der Restrukturierung um weitere 31,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr abgebaut. Die Vorräte sind im Geschäftsjahr 2024 insgesamt von 189,9 Mio. € auf 158,0 Mio. € gesunken. Der Rückgang ist unter anderem durch Abschreibungen in Höhe von knapp 11,8 Mio. € (2023: 8,0 Mio. €) bedingt, die auf das Segment Energy Storage Systems zurückzuführen und im Materialaufwand erfasst sind. Erhöhter Wertminderungsbedarf ergab sich im Segment aufgrund geringerer Absatzmengen und ist überwiegend auf Zukaufteile angefallen. Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte aus einer verlustfreien Bewertung beträgt 9,2 Mio. € (2023: 12,2 Mio. €). Im Cashflow sind diese nicht zahlungswirksamen Effekte neutralisiert. Daneben ist eine nicht Cashflow wirksame Umgliederung zu den als zur Veräußerung gehalten eingeschätzten Vermögenswerte mit 8,6 Mio. € zu verzeichnen. Die aufgrund von geringeren Umsatzerlösen rückläufigen Forderungen gegen Dritte (brutto) sind im Vergleich zum Vorjahr um 11,4 Mio. € gesunken. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich um 10,1 Mio. €. Bei den Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge ist eine Zunahme von 5,7 Mio. € zu verzeichnen. In den übrigen liquiditätsunwirksamen Erträgen ist die Ausbuchung eines Besserungscheines mit 8,9 Mio. € enthalten. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich von -74,4 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf -16,5 Mio. € deutlich reduziert. Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (CAPEX) liegen unter dem Vorjahreszeitraum und betragen im Berichtsjahr 32,0 Mio. € (2023: 73,9 Mio. €). Sie wurden an die aktuelle Geschäftsentwicklung angepasst. Die Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind durch den Verkauf von Patenten mit 15,0 Mio. € geprägt. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ist von -0,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 auf -14,2 Mio. € in 2024 gestiegen. Der Mittelzufluss aus der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der sogenannten Brückenfinanzierung zur Abdeckung von Liquiditätsengpässen. Im Geschäftsjahr 2024 betragen die bezahlten Zinsen 25,9 Mio. € Vorjahr: 25,1 Mio. €) und die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 19,5 Mio. € (Vorjahr: 22,0 Mio. €). Der Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 37,7 Mio. € und liegt damit unter dem Vorjahreswert von 120,2 Mio. €. Vorhandene Kreditlinien sind zum Bilanzstichtag vollumfänglich ausgeschöpft. Einzelheiten zur Konzernfinanzierung sind in Kapitel 21 andere finanzielle Verbindlichkeiten erläutert. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und ErtragslageNach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 kann festgehalten werden, dass die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des VARTA AG Konzerns insgesamt weiterhin unerfreulich verlaufen ist. Insbesondere der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich um 138,7 Mio. € auf -52,2 Mio. € verringert. Insgesamt sind die Aktiva durch den rückläufigen Cashflow und damit einhergend den gesunkenen Zahlungsmitteläquivalenten beeinflusst, während das Working Capital auf Vorjahresniveau verharrt. Der Rückgang des Eigenkapitals spiegelt im Wesentlichen den Konzernverlust wider und prägt bei einem leichten Rückgang der Verbindlichkeiten die Veränderung der Passiva. Insbesondere der Umsatz- und Ertragsrückgang im Segment Energy Storage Systems ist neben den Gesamtunternehmenseffekten aus der Cyberattacke sowie durch externe Faktoren wie die Eintrübung des Konsumklimas und der daraus resultierenden Nachfragereduktion für die verminderte Ertragslage ursächlich. Diese ist zudem durch Restrukturierungskosten (49,2 Mio. €) und Erträge/Erlöse aus Patentverkäufen (20,0 Mio. €) beeinflusst. 4. Forschung und EntwicklungÜber die Weiterentwicklung der aktuellen Technologien hinaus hat die VARTA AG durch die strategische Auswahl und Teilnahme an nationalen und EU-geförderten Projekten die Möglichkeit eröffnet, neue Technologien in frühen Entwicklungsphasen zu identifizieren. Dies fördert die enge Vernetzung mit Industrie- und Forschungspartnern. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgeführt, bewertet und den strategischen Rahmenbedingungen angepasst. Die Teilnahme an Konferenzen und Messen gewährleistet die kontinuierliche Erweiterung der Wissensbasis und die Vernetzung in die Forschungslandschaft. Darüber hinaus wird durch Praktika, Abschlussarbeiten und Promotionen ein enger Kontakt zur Forschungslandschaft aufrechterhalten. Ein weiterer Beitrag zur kontinuierlichen Sicherstellung des technologischen Fortschrittes und der Entwicklung führender Batteriezelltechnologie ist die enge Zusammenarbeit mit der VARTA Innovation GmbH in Graz. Diese Zusammenarbeit ermöglicht die Bewertung und Entwicklung von Elektrodenmaterialien in der frühen Phase und bildet die Basis für die Entwicklung neuer, technologisch führender Batteriezellen. Mittels strategischer Bewertung und entsprechend dem Technologiegrad der jeweiligen Technologien wird seitens F&E die Grundlage für die Industrialisierung und Markteinführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Segmenten und dem Management zur Entscheidung bereitgestellt. Für den VARTA AG Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Anstieg des Forschungs- und Entwicklungsaufwandes auf 38,1 Mio. € (2023: 27,4 Mio. €). Daraus resultiert eine F&E-Aufwandsquote von 5,0 % (2023: 3,3 %). Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 1,1 Mio. € (2023: 1,4 Mio. €) wurden im Jahr 2024 keine selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind erfasst. Consumer BatteriesDas Segment Consumer Batteries bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, portablen Speicherlösungen (Power Banks) und Leuchten ab. Im F&E Center in Dischingen arbeiten Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker an der Weiterentwicklung der Alkali-Mangan-Batterie. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Optimierung des mechanischen Designs und der Effizienzsteigerung der eingesetzten Materialien durch verbesserte innovative Rohstoffe und Rezepturen. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Consumer Batteries lag im Geschäftsjahr 2024 bei 2,2 Mio. € (2023: 2,2 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 0,6 % zum Umsatz (2023: 0,6 %). Micro BatteriesDie Verbesserung der Energiedichte bei Zinkluftzellen für Hörgeräte war 2024 ein zentrales Ziel, das durch neuartige Materialien realisiert wurde. Die Entwicklung und Produktion von nachhaltigen Knopfzellen ist ebenso ein zentraler Schwerpunkt der F&E Aktivitäten in diesem Bereich. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Micro Batteries lag im Geschäftsjahr 2024 bei 3,2 Mio. € (2023: 6,3 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 2,2 % zum Umsatz (2023: 4,3 %). Lithium-Ion Small CellsLithium-Ion Small Cells bildet den Geschäftsbereich für kleinformatige Lithium-Ionen-Knopfzellen für OEM-Anwendungen. Schwerpunkt der Entwicklung war in diesem Bereich die Weiterentwicklung der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Kundenprodukte, insbesondere für Premium True Wireless Stereo Headsets (TWS). Dabei standen nach wie vor die weitere Steigerung der Energiedichte, die Evaluierung und Qualifizierung neuer Materialien und Technologien im Fokus Die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Zellen steht im Mittelpunkt unserer Entwicklungsstrategie. Durch die Qualifizierung umweltfreundlicher Materialien und die Optimierung der Produktionsprozesse reduzieren wir den ökologischen Fußabdruck unserer Produkte. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Lithium-Ion Small Cells lag im Geschäftsjahr 2024 bei 6,5 Mio. € (2023: 7,1 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 6,4 % zum Umsatz (2022: 10,6 %). Lithium-Ion Large CellsIm Bereich der zylindrischen Zellen werden Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen entwickelt und produziert. Das wird insbesondere durch innovative mechanische Lösungen für die Stromableitung, die auf Grund sehr niedriger Innenwiderstände eine hohe Leistungsdichte ermöglichen, erreicht. Kombiniert wird diese Innovation mit neuartigen, energiereichen Elektrodenmaterialien, so dass sich zukünftig Leistungs- und Energiedichte in einer Zelle vereinen lassen. Damit grenzt sich die VARTA AG deutlich von heute verfügbaren Lösungen ab, was eindrucksvoll im herstellerneutralen Benchmark der Batemo Datenbank sichtbar wurde. Die Leistungsfähigkeit ist bei gleicher Energiedichte um bis zu 40 % erhöht, während die Zellerwärmung deutlich verringert ist. Somit eröffnen sich neuartige Anwendungsgebiete für die Kunden. Somit ist die Ultra-Hochleistungs-Variante der ersten Generation bereits in Serienproduktion und befindet sich in einer weiteren Produktionskapazitätserweiterung. Weiterhin wurden in 2024 Entwicklungsaktivitäten für eine Zelle der zweiten Generation weitergeführt. Das neue Zelldesign stellt nicht nur einen neuen Benchmark hinsichtlich Leistungsfähigkeit auf, sondern auch die Energiedichte wird durch den Einsatz neuartiger Elektrochemischer Materialien auf ein neues Level gehoben. Parallel geht es auch um die technologische Entwicklung von effizienten und nachhaltigen Fertigungsprozessen für eine zukünftige industrielle Skalierung der innovativen Zelltechnologie der Generation zwei. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Lithium-Ion Large Cells lag im Geschäftsjahr 2024 bei 13,3 Mio. € (2023: 4,9 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 17,7 % zum Umsatz (2023: 12,3 %). Lithium-Ion Battery PacksIm Bereich Lithium-Ion Battery Packs werden sowohl kundenspezifische OEM-Lösungen für Batteriepacks entwickelt als auch für den VARTA AG Konzern gebrandete, standardisierte high-end Batterien entwickelt und produziert. Diese finden Anwendung in großen Reinigungsmaschinen, autonomen Logistikfahrzeugen in Fabriken und Rasenmähern für sehr große Flächen wie z.B. Golfplätzen. Die intelligente Firmware dieser Batterien erlaubt die beliebige, einfachste Parallelschaltung der Batterien zu Kapazitätssteigerung für leistungsintensive Anwendungen. Der Trend geht hier zur kontinuierlichen Steigerung der Energiedichte unter Verwendung neuester Zellgenerationen. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Lithium-Ion Battery Packs lag im Geschäftsjahr 2024 bei 4,1 Mio. € (2023: 3,5 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 9,9 % zum Umsatz (2023: 7,9 %). Energy Storage SystemsIm Geschäftsbereich Energy Storage Systems werden Energiespeicher-Lösungen für vorrangig private, aber auch für kommerzielle Anwendungsbereiche produziert und vertrieben. Der Launch des ultraschlanken, modularen Energiespeichers Varta Wall mit der branchenweit geringsten Bautiefe und hoher Energiedichte Mitte 2024 markiert einen wesentlichen Meilenstein in der Erneuerung des Portfolios. Das positive Marktfeedback der Installateure zum Einmann-Aufbau in unter 30 Minuten unterstreicht den richtigen Kurs bei den neuen Produkten. Die Varta Wall ist das erste Produkt eines ganzen Baukastens von Neuprodukten, die alle der gleichen Designsprache folgen werden und in den kommenden 2 Jahren in den Markt eingeführt werden. Neben der Hardwareneuerung wurden 2024 die beiden Apps für Installateure und den End User neu entwickelt und sind bereits in der der dritten Version in den App-Stores erhältlich. Dabei wurden zur Entwicklung neueste Design-Richtlinien für Software und modernste Entwicklung Tools eingesetzt, die schnelle Portierung auf andere Produkte und Plattformen erlauben. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Energy Storage Systems lag im Geschäftsjahr 2024 bei 8,8 Mio. € (2023: 3,4 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 24,9 % zum Umsatz (2023: 2,2 %). 5. Investitionen ohne M&A (CAPEX)Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Konzern als CAPEX bezeichnet. Es wurden Maßnahmen verfolgt, um notwendige Produktionskapazitäten für neue Kundenprojekte bereitzuhalten. Mit der Komplettierung und Industrialisierung einer Pilotanlage für großformatige Zellen sowie einer neuen Produktionsanlage für Energiespeicher, verfolgt das Unternehmen das Ziel neue Geschäftstätigkeiten zu eröffnen. Weitere Komplettierungsinvestitionen wurden im Bereich Consumer Batteries vorgenommen sowie zur Optimierung der IT-Systemlandschaft. Die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 32,0 Mio. € (2023: 73,9 Mio. €) und dienen im Wesentlichen der Erweiterung der Produktionskapazitäten, Komplettierung und Industrialisierung neuer Produktionsanlagen, sowie regelmäßiger Ersatzinvestitionen zur Erneuerung von Anlagen, Entwicklung neuer Produkte und notwendiger qualitätssichernder Maßnahmen. Die Investitionen liegen innerhalb der Erwartungen. 6. Ertragslage SegmenteDie Geschäftstätigkeit der VARTA AG wird seit dem vierten Quartal 2024 in sechs Geschäftssegmente gegliedert: Consumer Batteries, Micro Batteries, Lithium-Ion Small Cells, Lithium-Ion Large Cells, Lithium-Ion Battery Packs und Energy Storage Systems. Mit dieser Neustrukturierung wurde die bisherige Segmentaufteilung in die drei Bereiche Consumer Batteries, Embedded Batteries (Micro Batteries und Lithium-Ion Small Cells) und Power Batteries (Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells) abgelöst und reflektiert bestmöglich die strategische und operative Neuaufstellung des VARTA AG Konzerns. Im Geschäftsjahr 2024 hat sich das Margenbild insgesamt im Vergleich zum Vorjahr aufgrund einer sehr deutlichen Eintrübung des Energiespeichermarktes, temporären Produktionsunterbrechungen aufgrund der Cyber-Attacke sowie hohen Aufwendungen im Zusammenhang mit der eingeleiteten Restrukturierung verschlechtert. Verbesserungen haben sich aus konsequent umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen ebenso ergeben, wie aus den zuletzt rückläufigen Material- und Energiekosten, aus Einmaleffekten bei Kundenprojekten und selektiven Preisanhebungen, insbesondere im Segment Consumer Batteries. Die traditionelle Saisonalität der Geschäftsentwicklung mit etwas schwächeren Umsätzen im ersten Halbjahr und der saisonalen Belebung in der zweiten Jahreshälfte hat sich auch im Geschäftsjahr 2024 bestätigt. Dieses Muster zeigt sich typischerweise besonders stark in den Segmenten Consumer Batteries und Lithium-Ion Small Cells. Das Segment Consumer Batteries ist nach wie vor eine stabile, tragende Säule der VARTA AG, auf die auch zukünftig gebaut wird. Im Segment Micro Batteries behauptet der VARTA AG Konzern seine weltweit führende Position für Hörgerätebatterien in einem sich stark wandelnden Marktumfeld. Das Geschäftsegment Lithium-Ion Small Cells bleibt aufgrund der laufend variierenden Abnahmeprognosen seitens eines Großkunden trotz einer hohen Stückmarge herausfordernd. Im Segment Lithium-Ion Large Cells produziert VARTA AG großformatige Lithium-Ionen-Rundzellen. Die Mehrheitsbeteiligung von Porsche stärkt das Geschäft strategisch und finanziell. Gemeinsam wird in moderne Produktionsanlagen investiert, um die Fertigung von Klein- auf Großserie zu skalieren und weiteres Wachstum zu ermöglichen. Mit dem Segment Lithium-Ion Battery Packs entwickelt der VARTA AG Konzern sichere, leistungsstarke Lithium-Ionen-Batteriepacks für Medizintechnik, Robotik, Haushalt und Telekommunikation - von kundenspezifischen Lösungen bis zu Standardbatterien. Mit dem Segment Energy Storage Systems liefert der VARTA AG Konzern einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und sieht langfristige Wachstumsmöglichkeiten durch den Kundenwunsch nach Energieautarkie und dezentraler Energiespeicherlösungen. Consumer Batteries ist und bleibt eine stabile, tragende Säule der VARTA AG auch in der Zukunftscroll
Das Segment Consumer Batteries bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. In diesem Segment hat sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 370,0 Mio. € auf 363,5 Mio. € vermindert. Das entspricht einem Rückgang von 1,8 %. Die Reduktion ist hauptsächlich auf die geringere Nachfrage im stationären Fachhandel sowie auf Überbestände im Online-Handel zurückzuführen. Das bereinigte EBITDA der im Geschäftsjahr 2024 ist um 21,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Das EBITDA-Wachstum konnte durch ein stärkeres Wachstum im profitablen Markenbatteriegeschäft generiert werden. Das Eigenmarkengeschäft ist im Vorjahresvergleich aufgrund hoher Bestände im Handel sowie durch Beendigung von unprofitablen Geschäftsbeziehungen geschrumpft. Weiterhin wurden erfolgreich Einsparungs- und Kostensenkungsmaßnahmen durchgeführt. Dies führte in Summe zu einer bereinigten EBITDA Verbesserung von 10,8 Mio. €. Damit erweist sich die Consumer Batteries trotz Umsatzrückgang als stabile und tragende Säule des VARTA AG Konzerns. Mit Micro Batteries bietet VARTA AG innovative und bewährte Lösungen für Hörgeräte und medizinische Anwendungenscroll
Das Segment Micro Batteries umfasst die Aktivitäten im Bereich Mikrobatterien und Hörgerätebatterien. Der VARTA AG Konzern ist in diesem Segment ein führender Hersteller von Mikrobatterien für Hörgeräte und bedient unterschiedlichste Anwendungsfelder insbesondere im Gesundheitsbereich. Der Umsatz beträgt im Geschäftsjahr 2024 147,9 Mio. €, was einem Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 1,3 % entspricht. Im Jahr 2024 ist das bereinigte EBITDA im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um -3,2 % auf 26,7 Mio. € gesunken. Die bereinigte EBITDA-Marge lag bei 18,0 %, was einer Verschlechterung von 0,9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Mit Lithium-Ion Small Cells versorgt VARTA AG führende Hersteller von TWS-Headsetsscroll
Das Segment Lithium-Ion Small Cells bildet das Geschäft mit kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen, auch als CoinPower bekannt, für OEM-Anwendungen ab. Die Nachfrage im Markt für CoinPower Zellen hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr deutlich positiv entwickelt und stieg um 50,9 % gegenüber dem Vorjahr. Für den Umsatzanstieg waren im Wesentlichen die höheren Abnahmemengen seitens eines Großkunden verantwortlich. Zu dem Anstieg trug eine leichte Verbesserung des Konsumklimas mit der einhergehenden höheren Endkundennachfrage nach Produkten der Unterhaltungselektronik bei. Durch Optimierungen der Produktionsstrukturen wurde das Werk flexibler auf Auslastungsschwankungen ausgerichtet, was sich positiv auf die Profitabilität auswirkt. VARTA AG hat weiterhin ausreichend vorgehaltene Kapazität, um im Falle eines kurzfristigen Nachfrageanstiegs flexibel reagieren und zusätzliche Mengen produzieren zu können. Mit Lithium-Ion Large Cells entwickelt VARTA AG Hochleistungszellen in Zusammenarbeit mit Porsche AG für zukunftsträchtige Anwendungenscroll
Mit dem Segment Lithium-Ion Large Cells, das durch den neuen Mehrheitsgesellschafter Porsche AG entscheidend am März 2025 gestärkt wurde, produziert VARTA AG großformatige Lithium-Ionen Rundzellen. Das Segment Lithium-Ion Large Cells hat sich im Geschäftsjahr 2024 erfreulich entwickelt. Der Umsatz ist um 161,6 % von 39,4 Mio. € auf 103,2 Mio. € gestiegen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die Erstattung auf nachträgliche Preisanpassungen und Erlösen aus Projektabrechnungen mit dem Hauptkunden Porsche AG. Das bereinigte EBITDA ist im Geschäftsjahr 2024 von 10,6 Mio. € auf -11,7 Mio. € zurückgegangen. Hintergrund sind die hohen entstandenen Produktionskosten und Produktionsausschüsse, die sich durch das höhere Produktionsvolumen auch in der Profitabilität sehr deutlich widerspiegeln. Mit Lithium-Ion Battery Packs entwickelt VARTA AG maßgeschneiderte Hochleistungsbatterienscroll
Im Segment Lithium-Ion Battery Packs verfügt der Konzern über umfangreiche Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker, sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Ionen-Batteriepacks für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität, Haushalt oder Telekommunikation. Das Segment Lithium-Ion Battery Packs hat sich im Geschäftsjahr 2024 rückläufig entwickelt. Der Umsatz ist von 44,2 Mio. € auf 41,6 Mio. € zurückgegangen. Hintergrund ist, dass das Segment weiterhin von einer gedämpften Nachfrage, insbesondere im Premiumsegment, gekennzeichnet ist. Das bereinigte EBITDA hat sich im Geschäftsjahr 2024 entgegen dem gesunkenen Umsatzes im Wesentlichen aufgrund partieller Preisanpassungen von -19,9 Mio. € auf -4,1 Mio. € verbessert. Mit Energy Storage Systems treibt VARTA AG die Energiewende durch innovative Speicherlösungen voranscroll
Im Segment Energy Storage Systems entwickelt und produziert VARTA AG Energiespeichersysteme für Privathaushalte und Gewerbekunden. Der Umsatz im Segment Energy Storage Systems hat sich im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 153,7 Mio. € auf 35,8 Mio. € vermindert. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von -76,7 %. Das bereinigte EBITDA hat sich von -0,8 Mio. € auf -55,6 Mio. € vermindert. Der Umsatzrückgang in diesem Segment resultierte aus dem sehr deutlichen Nachfragerückgang nach Energiespeicherlösungen im Heimspeicherbereich. Neben einem deutlichen Einbruch der Nachfrage konnten auch Preissenkungen, die in Reaktion auf fallende Preise der Wettbewerber am Energiespeichermarkt vorgenommen wurden, das Geschäft nicht beleben. Hinzu kam, dass die seit Einleitung des StaRUG-Verfahrens belastete Außenwirkung und Reputation der VARTA AG zu einem weiteren deutlichen Einbruch der Absatzzahlen für Energiespeicher führten. 7. MitarbeitendeDie erfolgreiche Entwicklung der Gruppe basiert auf der Kompetenz und den Fähigkeiten der Mitarbeitenden sowie ihrer Identifikation mit dem Unternehmen. Neben der Ausbildung der Mitarbeitenden sorgen Fortbildungen und Schulungen für ein hohes Kompetenzniveau. Der Konzern ist an engagierten und motivierten Mitarbeitenden interessiert, die in einem starken Team die Innovation des Unternehmens weiter vorantreiben möchten. Um Innovation auch im HR-Bereich weiterzutreiben, setzt die VARTA AG auf die Digitalisierung wesentlicher Personalprozesse. Die VARTA AG als Technologieunternehmen beschäftigt mit 44,0 % seiner globalen Beschäftigten einen hohen Anteil an Mitarbeiterinnen. Um sich bestmöglich an den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden zu orientieren und eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern, unterstützt die VARTA AG flexible Arbeitszeitmodelle. Je nach Einsatzbereich bietet das Unternehmen verschiedene Schichtmodelle, Gleitzeitregelungen, Altersteilzeit und mobiles Arbeiten an. Im Geschäftsjahr 2024 wurden einheitliche Regelungen zum mobilen Arbeiten eingeführt. Für die Zukunft sind die Implementierung eines Programms zur Job-Rotation sowie die Erarbeitung von Möglichkeiten mit zeitlicher Befristung an anderen VARTA AG-Standorten zu arbeiten. Es soll sichergestellt werden, dass sich Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen binden und anhand gemeinsamer Unternehmensziele und -werte mit der VARTA AG identifizieren. Durch eine langjährige Betriebszugehörigkeit bringen die Mitarbeitenden exzellente Fachkenntnisse in ihren Aufgabengebieten mit. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber stellen Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention im VARTA AG Konzern wichtige Säulen für die Beschäftigung dar. Der Anspruch der VARTA AG ist es, auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestimmte Gesundheitsleistungen anzubieten und sie somit in ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation nachhaltig zu stärken. Die VARTA AG bietet ein breites Angebot an Ausbildungsberufen im technischen und kaufmännischen Bereich sowie duale Studienrichtungen mit den Schwerpunkten Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Betriebswirtschaftslehre an. Das Unternehmen begleitet im Schnitt circa 90 Auszubildende; im Jahr 2024 haben 27 neue Auszubildende und dual Studierende ihren Werdegang in der VARTA AG-Gruppe begonnen. Auf über 1.000 m2 bietet das Unternehmen im Ausbildungszentrum der VARTA AG Academy State-of-the-Art-Applikationen und -Geräte wie Laserbeschriftungen oder 3D-Drucker. Digitale Lernplattformen ergänzen zeit- und ortsunabhängig die Wissensvermittlung. ArbeitgeberattraktivitätDurch gezielte Maßnahmen wird versucht, die Mitarbeitenden durch attraktive Angebote und Kooperationen an das Unternehmen zu binden. Dies ist gerade in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen essenziell. Nachwuchsführungskräfte werden mit gezieltem Training und Mentoring auf zukünftige Führungsaufgaben vorbereitet. Weiterhin werden bedarfsgerechte Entwicklungsinitiativen für die Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens gefördert. Die Anzahl der Mitarbeitenden im VARTA AG Konzern erhöhte sich von 3.999 Mitarbeitenden im Vorjahr auf 4.045 Mitarbeitende zum 31. Dezember 2024. In Summe verteilten sich die Mitarbeitenden zum Bilanzstichtag wie folgt auf die Regionen: scroll
8. Chancen- und RisikoberichtDer VARTA AG Konzern und ihre Tochtergesellschaften werden im Rahmen ihrer globalen Geschäftstätigkeiten mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert, die das Konzernergebnis spürbar beeinflussen können. Das implementierte Risikomanagementsystem der VARTA AG umfasst zudem die Risikosteuerung. Die aktuell gültigen Regelungen für das Risikomanagement sind im Folgenden näher beschrieben und erläutert. Analog dem Vorjahr wurde zur Darstellung der TOP-Risiken ein qualitativer Ansatz gewählt. Chancen, die sich für den VARTA AG-Konzern ergeben, werden in den monatlichen Forecasts kontinuierlich abgebildet. Eine Clusterung, analog der Risiken, wird für Chancen im Konzern gegenwärtig nicht vorgenommen. 8.1. RisikomanagementsystemDas Risikomanagement unterstützt das Unternehmen bei der Einhaltung von Vorschriften, ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung, verbessert die Effizienz der Abläufe und verringert die Wahrscheinlichkeit von Fehlschlägen. Zur frühzeitigen ![]()
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erwarteter Nettoschadenswert Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken hat die Gesellschaft verschiedene Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet, die in einem internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind. Dieses umfasst entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 und Abs. 3 AktG auch ein Risikofrüherkennungssystem. Wesentliche Bausteine der Risikofrüherkennung sind ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine jährliche Budgetplanung, die mehrfach innerhalb des laufenden Jahres überprüft und wenn nötig an die aktuellen Erkenntnisse angepasst wird, monatliche Plan-Ist-Vergleiche und verschiedene Leistungskennzahlen innerhalb des gesamten Konzerns. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt beim Vorstand, welcher die Ergebnisse des Risikomanagements bei Entscheidungen berücksichtigt. Der Aufsichtsrat inklusive des Prüfungsausschusses ist durch die regelmäßige Berichterstattung in den Risikomanagementprozess eingebunden und bewertet auch die vom Vorstand festgelegte Risikostrategie für den VARTA AG-Konzern und das Risikomanagementsystem. In regelmäßigen Sitzungen des Management Boards, gegebenenfalls auch Ad-hoc, werden Risiken und Chancen der Geschäftsaktivitäten analysiert und erörtert. Das Risikomanagementsystem unterscheidet dabei zwischen finanziellen, operativen, strategischen und Compliance Risiken. Hierbei werden alle Risiken anhand einer Risikomatrix als geringfügig, moderat oder wesentlich eingeordnet. Die folgende Abbildung zeigt die Risikomatrix und die angewendeten Bandbreiten zur Quantifizierung von Risiken. Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der TOP-Risiken. Zu diesen Risiken zählen alle Sachverhalte, die als wesentlich eingestuft sind und folglich eine entsprechende Auswirkung auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben können. Zusätzlich werden die TOP-Risiken um die zehn größten Risiken gemäß ihrem Nettoschadenswert erweitert. Der erwartete Nettoschadenswert wird im Rahmen eines Regelprozesses konzernweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der Kombination von Nettoschadenswert und Eintrittswahrscheinlichkeit zusammen. Zur Identifikation der Risiken sind Risikoverantwortliche definiert, welche die Risikosituation ihres Bereichs beobachten, quantifizieren und dann an den Risk Manager berichten. Um eine enge Verzahnung mit operativen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen sicherzustellen, ist das Risikomanagement inklusive dem Risk Manager direkt unter dem Finanzvorstand angesiedelt. Es wird jährlich intern geprüft und gegebenenfalls verbessert. Zur Früherkennung von potenziell bestandsbedrohenden Entwicklungen und zur Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs erfolgt eine Aggregation mittels Monte-Carlo-Simulation. In diese Risikoaggregation fließen jeweils die Nettoschadenswerte, das heißt die Risiken unter Berücksichtigung von risikomindernden Maßnahmen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeiten der TOP-Risiken ein. Bei der Monte-Carlo-Simulation werden für die TOP-Risiken des Unternehmens in unabhängigen Simulationsläufen einhunderttausend mögliche risikobedingte Zukunftsszenarien durchgespielt und dabei die Auswirkungen auf die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und die Plan-Bilanz berechnet. Nach allen Simulationsläufen wird das mit einem Konfidenzniveau von 90,0 % simulierte Planergebnis vom ursprünglichen Planergebnis abgezogen und ergibt die Gesamtrisikoposition. Die Gesamtheit aller Simulationsläufe liefert eine repräsentative Stichprobe in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit einer Überschuldung oder einer Illiquidität. Die Ergebnisse der Aggregation sind die Basis der Berichterstattung über die Risikotragfähigkeit an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Das Risikomanagement und dessen beitragende Elemente sind regelmäßig Gegenstand von Prüfungsaktivitäten der internen Revision. So können, falls Mängel aufgedeckt werden, geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung initiiert werden. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. 8.2. Internes KontrollsystemEinen wichtigen Teil des Risikomanagements stellt das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der VARTA AG dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für den Konzern maßgeblichen Vorschriften gerichtet sind. In den einzelnen Tochtergesellschaften ist ein den jeweiligen Verhältnissen angepasstes internes Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das Prinzip der Funktionstrennung. Es gibt konzernweit einheitliche Bilanzierungsrichtlinien. Weiterhin ist das Rechnungswesen weitestgehend am Hauptsitz des Unternehmens in Ellwangen zentralisiert. Der Vorstand trägt die Verantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. 8.3. RisikosituationAus der Gesamtheit der identifizierten Risiken werden nachfolgend jene Risiken dargestellt, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im festgelegte Prognosezeitraum von 36 Monate, in wesentlichem Umfang negativ beeinflussen können. Gemäß der oben erwähnten Bewertung der TOP-Risiken stellt sich die Risikosituation für den VARTA AG-Konzern zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar: scroll
Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen-, sowie die Risikokategorien ohne weitere Einstufung der Wertigkeit dargestellt. 8.4. Operative RisikenDie zentrale IT-Abteilung des VARTA AG-Konzerns ist weltweit für alle Informationssysteme und Berechtigungen der Anwender zuständig. Die IT-Landschaft ist global einheitlich und wenig fragmentiert. Hierbei wird der nahtlose Zugriff auf relevante Daten, Systeme und technische Anwendungen für die Mitarbeitenden gewährt. Der Verlust oder die Manipulation von Daten kann zu Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs führen und damit auch unsere Kunden tangieren. Systemausfälle können erhebliche Auswirkungen auf die Produktion und damit ausbleibenden Umsatz zur Folge haben. Fehlende IT-Verfügbarkeit und etwaige Cyberkriminalität stellen weiterhin ernstzunehmende Risiken dar. Aus diesen Gründen wird das IT-Risiko als wesentlich eingeschätzt. Zur Risikoreduzierung wird seit der im Februar 2024 erfolgten Cyberattacke noch mehr auf fortlaufende Optimierung der Systemlandschaft gesetzt, um den bestmöglichen Schutz gegenüber Angriffen von außerhalb zu gewährleisten. Die IT überwacht außerdem kontinuierlich den Systembetrieb, implementiert wenn möglich neue Softwarelösungen, überprüft regelmäßig die bestehenden Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme an. Damit trägt dieses Berechtigungskonzept im Wesentlichen zum internen Kontrollsystem bei. Unter den Risiken aus allgemeinen Gefahren versteht der VARTA AG-Konzern größere Ausfälle von Maschinen innerhalb der Produktionslinien mit spürbaren Ertragsauswirkungen sowie ungeplante Abwertungen. Diese Risiken können einen hohen Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben und wurden deshalb als wesentlich eingestuft. Zur Herstellung unserer Produkte in den einzelnen Geschäftsbereichen bezieht der VARTA AG-Konzern zahlreiche Komponenten und Rohmaterialien von externen Lieferanten. Dabei ist unser oberstes Ziel, durch ständige Einbindung von weiteren Anbietern die Abhängigkeit von einzelnen Zulieferern zu reduzieren und vor allem im Hinblick auf klimabedingte, physische und (geo-)politische Einflussfaktoren breiter aufzustellen. Durch regelmäßigen Kontakt zu unseren Lieferanten strebt die VARTA AG an, potenzielle Lieferengpässe möglichst früh zu erkennen bzw. ganz zu vermeiden. Dennoch kann dieses Risiko nicht vollständig ausgeschlossen werden und wird als geringfügig eingestuft. Die VARTA AG steht bei der Auswahl und Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in direkter Konkurrenz mit zahlreichen Technologie- und Wirtschaftsunternehmen in der Region. Aufgrund erhöhter Fluktuation ergeben sich in einigen Bereichen und auf Schlüsselpositionen personelle Engpässe, welche kurzfristig oft nur mit externen Beratern besetzt oder kompensiert werden können. Das Risiko und die finanziellen Auswirkungen werden mit wesentlich eingestuft. 8.5. Strategische RisikenAufgrund kontinuierlicher Forschungs- und Entwicklungsarbeit setzt der VARTA AG-Konzern in vielen Bereichen weltweit Maßstäbe und gehört in den wichtigen Wachstumsmärkten zu den Innovationsführern. Die entwickelten Produktionsprozesse und die entsprechend qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter runden das Kompetenzprofil ab. Unmittelbar durch diesen Umstand besteht ein wesentliches Risiko u.a. darin, nicht zeitgerecht nötige Ersatz- oder Nachfolgeprodukte entwickeln zu können. Ebenso besteht die Gefahr, dass bisher vergleichbare Lösungen am Markt einen potenziellen Entwicklungsrückstand zum VARTA AG-Konzern aufholen. Dadurch könnten gegebenenfalls Trends verpasst und geplante Umsätze ausbleiben. Dennoch sind insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit eine wesentliche Stärke des Unternehmens und nehmen auch in den Folgejahren einen großen Anteil der Geschäftstätigkeiten ein. Es besteht weiterhin die Chance, die technologische Entwicklung in den Segmenten mitgestalten zu können. Der VARTA AG-Konzern partizipiert an einigen nationalen wie auch internationalen Förderprogrammen, um Produktinnovationen voranzutreiben. Dabei ergeben sich Chancen, mit diesen Mitteln neue Technologien zu entwickeln und neue Märkte zu erschließen. Der Konzern hat hierbei Auflagen für die Inanspruchnahme der Mittel zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen besteht das Risiko einer anteiligen Rückzahlung. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wird das Risiko für eine Verletzung der Förderauflagen als moderat eingeschätzt. Zur Überwachung und Steuerung des Risikos ist nach wie vor ein Monitoring-Prozess installiert. Dadurch können Abweichungen unmittelbar festgestellt und Gegensteuerungsmaßnahmen initiiert werden. Zusätzlich ist die VARTA AG in engem Austausch mit den Förderträgern, um die jeweilige Situation abzustimmen. Das Risiko aus Elementargefahren, wie beispielsweise Brand, Blitzschlag, Sturm, Erdbeben und Hochwasser, wird aufgrund einer sehr niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit als moderat eingeschätzt. Allerdings können die potenziellen Auswirkungen im Schadensfall erheblich sein. Um diese langfristig zu verringern sind entsprechende Versicherungen zur Abwendung von existenzbedrohenden finanziellen Auswirkungen vorhanden und es wurden, soweit möglich, diverse Schutzvorkehrungen getroffen. Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bleibt auch für den VARTA AG-Konzern im Fokus. Regulatorische Auflagen, denen der Konzern nachkommen muss, verschärfen sich weiter. Unsere Nachhaltigkeitsabteilung beschäftigt sich intensiv mit dieser Entwicklung und leitet entsprechende Maßnahmen ein, um die künftigen Auflagen zu erfüllen. Gegenwärtig beobachtet der Konzern den Wandel aufmerksam, auch wenn hierzu kein TOP-Risiko identifiziert wurde. Erstmals wurden zum Stichtag 31. März 2025 auch die Auswirkungen der globalen Zollanpassungen dezidiert abgefragt. Im Ergebnis wurden hierzu von den Risk Ownern dann zwei Einzelrisiken gemeldet, welche jedoch beide als geringfügig in das Quartalsreporting aufgenommen wurden. 8.6. Finanzielle RisikenIm Folgenden wird auf Besonderheiten dieser Risikokategorie eingegangen. Weitere detaillierte Angaben sind in dem Kapitel 41.3 Finanzrisikomanagement enthalten. Durch das internationale Marktauftreten und den weltweiten Einkauf von Rohstoffen und Komponenten entstehen Fremdwährungsrisiken für den Konzern. Diese Fremdwährungsrisiken werden eingehend analysiert und bewertet. Wesentliche Beträge gegenüber fremden Dritten werden im Rahmen der, aufgrund der aktuellen finanziellen Situation eingeschränkten, Möglichkeiten durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Für Kreditbeziehungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitestgehend Warenkreditversicherungen zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen. Forderungen der wesentlichen deutschen und österreichischen Gesellschaften werden im Rahmen eines Factoring Programms verkauft. Ferner werden zur Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese entsprechend wertberichtigt. Aufgrund der Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 sah sich die VARTA AG mit einem erhöhten Finanzierungsrisiko konfrontiert. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen musste die VARTA AG das beschlossene Restrukturierungsprogramm aus 2023 neu evaluieren und das nach dem Standard IDW-S6 erstellte Gutachten aus dem April 2023 aktualisieren lassen. Die Analyse durch den neuen Sanierungsgutachter, die Auxil Management GmbH ("Auxil"), ergab, dass mehrere Annahmen des bestehenden Gutachtens zu optimistisch waren, und führte zu einer Notwendigkeit der Anpassung der Restrukturierungsmaßnahmen, sodass die VARTA AG Gespräche über mögliche Rekapitalisierungs- und Finanzierungsoptionen mit ihren Finanzgläubigern, dem Mehrheitsaktionär und potentiellen Investoren führte und sich schließlich mit diesen auf eine neue Sanierungslösung einigte. Diese Sanierungsvereinbarung verpflichtet den Vorstand der VARTA AG zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Die Sanierungsfähigkeit ist durch einen externen Sanierungsgutachter fortlaufend zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Bei einer Nichteinhaltung von bestimmten Bedingungen der Sanierungsvereinbarung haben die finanzierenden Banken grundsätzlich das Recht die Finanzierungsvereinbarung aufzukündigen und die ausgereichten Darlehen an die VARTA AG fällig zu stellen. Daher wurde zum Halbjahr 2024 das Finanzierungsrisiko als wesentliches Risiko in das Risk Management aufgenommen. Nachdem die VARTA AG am 31. Oktober 2024 den Restrukturierungsplan beim Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingereicht hatte, fand am 25.November 2024 der gerichtliche Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. Im Folgenden legten einige Aktionäre sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Beschluss vom 23. Januar 2025 hat das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Amtsgerichts - Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der Restrukturierungsplan wurde damit rechtskräftig. Die im rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan berücksichtigten Restrukturierungsmaßnahmen sind in verschiedenen Verträgen (Investorenvereinbarung, Beteiligungsvertrag, New Money Facility Agreement und Verträge über Wertaufholungsinstrumente) zwischen der VARTA AG, den Investoren und Finanzgläubigern vereinbart. Der Vollzug dieser Verträge war an bestimmte Vollzugsbedingungen - und im Falle der Investorenvereinbarung zusätzlich an bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen - geknüpft. Die Vollzugsbedingungen des Beteiligungsvertrags wurden am 4. März 2025 erfüllt, oder es wurde von den Parteien auf die Vollzugsbedingungen verzichtet. Die Vollzugsbedingungen der Investorenvereinbarung wurden ebenfalls am 4. März 2025 erfüllt, oder es wurde von den Parteien auf die Vollzugsbedingungen verzichtet. Am 13. März 2025 fand eine außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG in Stuttgart statt, in deren Rahmen den Verträgen über Wertaufholungsinstrumente mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt wurde. Damit wurden alle Vollzugsbedingungen der Verträge über Wertaufholungsinstrumente wirksam ausgegeben. Am 26. März 2025 wurden alle Auszahlungsvoraussetzungen aus der Investorenvereinbarung erfüllt oder es wurde von den jeweiligen Parteien auf die Auszahlungsvoraussetzungen verzichtet. Dies ermöglichte insbesondere die Durchführung der Kapitalmaßnahmen (Kapitalherabsetzung auf null verbunden mit anschließender Kapitalerhöhung mit gemischten Bar- und Sacheinlagen in Höhe von insg. 100.000 €) und ihre Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister am 5. März 2025. Die Kapitalmaßnahmen wurden sodann am 11. März 2025 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen und damit wirksam. Als Folge dessen sind sämtliche planbetroffenen Aktionäre aus der VARTA AG ausgeschieden und Polux, MT InvestCo sowie eine jeweils indirekt zur Hälfte von Polux und MT InvestCo kontrollierte Gesellschaft wurden neue Aktionäre der VARTA AG. Ferner hatte die Eintragung der Kapitalherabsetzung auf null automatisch den Widerruf der Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt (Delisting) der Frankfurter Wertpapierbörse zur Folge, womit die Börsennotierung der VARTA-Aktien erlosch. Des Weiteren wurden die im Restrukturierungsplan der VARTA AG vorgesehenen Forderungserlasse durch Porsche gegenüber der VARTA Microbattery GmbH und in Folge der Erfüllung obiger Schritte auch die Forderungserlasse durch verschiedene von Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaften gegenüber der VARTA AG und ihren Tochtergesellschaften sowie der im Restrukturierungsplan vorgesehene Teilerlass der Forderungen aus dem Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen (Schuldenschnitt) wirksam. Aufgrund der Verlustsituation im Geschäftsjahr 2024 besteht zum 31. Dezember 2024 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 119 Mio. €. Als Folge der durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie des Schuldenschnitts ist das Eigenkapital der VARTA AG zum 31. März 2025 wieder positiv. Da zudem am 26. März 2025 alle Vollzugsbedingungen unter dem New Money Facility Agreement erfüllt oder auf sie verzichtet waren, wurde am gleichen Tag als letzter wesentlicher Schritt im Rahmen der Restrukturierung die New Money Facility in Höhe von 60 Mio. € an die VARTA AG und eine ihrer Tochtergesellschaften ausgezahlt. Diese diente u.a. auch zur Rückzahlung des mit bestimmten Finanzierern am 2. Oktober 2024 abgeschlossenen Brückenkreditvertrags über 30 Mio. €, der der Beseitigung einer zwischenzeitlich aufgetretenen Liquiditätsunterdeckung im Oktober 2024 diente. Taggleich haben - wie in der Investorenvereinbarung nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen vorgesehen - die Aktionäre MT InvestCo ein Sachagio in Höhe von ca. 20 Mio. € sowie ein Baragio in Höhe von knapp 10 Mio. € und Polux ein Baragio in Höhe von knapp 30 Mio. € an die VARTA AG geleistet, die in der Kapitalrücklage verbucht wurden. Aufgrund der Unsicherheit des Erreichens der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen Budgetziele besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel 47 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag des Konzernabschlusses der VARTA AG sowie auf das Kapitel 31 Nachtragsbericht des Jahresabschlusses der VARTA AG. 8.7. Compliance-RisikenUnter Compliance-Risiken werden Strafen, finanzielle oder andere materielle Ausfälle aufgrund von Gesetzesverstößen oder die Nichteinhaltung von externen oder unternehmensinternen Vorschriften verstanden. Hierzu zählt u.a. auch die EU-Batterieverordnung, welche die VARTA AG-Gruppe umsetzen und einhalten muss. Aufgrund der teilweise großen Auswirkungen für eine ab dem Jahr 2023 geplante Änderung bei Primärbatterien, wird dieses Risiko insgesamt als wesentlich eingestuft. Zur Risikoreduzierung arbeitet die VARTA AG-Gruppe bereits an möglichen Lösungen, um die potenziellen Auswirkungen spürbar reduzieren zu können. 8.8. Chancen der künftigen EntwicklungBezüglich der weiteren Entwicklung des VARTA AG-Konzerns ist neben den insgesamt positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung der für den Konzern relevanten Märkte für Batterieanwendungen von entscheidender Bedeutung. Die Identifikation, Wahrnehmung und Nutzung von Chancen werden dezentral gesteuert und obliegen dem operativen Management. Die Grundlage dafür bilden die vom Vorstand ausgegebenen Ziele und Strategien. Mögliche Chancen werden bei der Monte-Carlo-Simulation durch die Best-Case-Einschätzungen der Gewinn- und Verlustrechnungspositionen berücksichtigt. Für die VARTA AG sind insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit eine wesentliche Stärke. Dank des Fokus auf Forschung und Entwicklung sowie des bestehenden großen Netzwerkes an Forschungspartnern ist der Konzern exzellent aufgestellt, um den technologischen Fortschritt des relevanten Industriebereiches mitzugestalten. Die Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien wird sehr genau beobachtet. Es besteht weiterhin die Chance, die technologische Entwicklung in den Segmenten mitgestalten zu können. Im Segment Consumer Batteries wurden erfolgreich Einsparungs- und Kostensenkungsmaßnahmen durchgeführt. Dies führte in 2024 zu einer bereinigten EBITDA Verbesserung. Im Jahr 2025 dürften die Umsätze nach heutigen Erkenntnissen leicht über dem Niveau von 2024 (363,5 Mio. €) liegen. Ein moderater weiterer Ausbau des Markengeschäfts könnte potenziell Wachstumsimpulse liefern, jedoch lässt das derzeit unsichere Marktumfeld keine deutliche Umsatzsteigerung in diesem Segment erwarten. Das Segment Micro Batteries hat im vergangenen Geschäftsjahr einen leichten Umsatzanstieg erzielen können. Es wird angestrebt, die marktführende Position in einem moderat wachsenden Markt weiter zu stärken. Durch den strukturellen Wandel hin zu wiederaufladbaren Hörgerätebatterien, der mit einer Reduktion des Absatzvolumens von Zink-Luft-Batterien einhergeht, wird jedoch für 2025 ein im Vergleich zum Vorjahr leicht sinkendes Umsatzniveau erwartet. Das Segment Lithium-Ion Small Cells bildet das Geschäft mit kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen, auch als CoinPower bekannt, für OEM-Anwendungen ab. Die Nachfrage im Markt für CoinPower Zellen hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr deutlich positiv entwickelt. Durch Optimierungen der Produktionsstrukturen wurde das Werk flexibler auf Auslastungsschwankungen ausgerichtet, was sich positiv auf die Profitabilität auswirkt. Dennoch wird für das Geschäftsjahr 2025 ein gegenüber 2024 unverändertes Umsatzniveau erwartet. Im Segment Lithium-Ion Battery Packs verfügt der Konzern über umfangreiche Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker, sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Ionen-Batteriepacks für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität, Haushalt oder Telekommunikation. Der anhaltende Trend zu kabellosen Geräten eröffnet in diesem Bereich vielfältige Geschäftsmöglichkeiten mit nachhaltigem Wachstumspotenzial. Durch gezielte Preisanpassungen prognostiziert das Unternehmen für 2025 ein stabiles Umsatzwachstum im Vergleich zu 2024. Im Segment Energy Storage Systems entwickelt und produziert VARTA AG Energiespeichersysteme für Privathaushalte und Gewerbekunden. Der Umsatz in diesem Segment hat sich im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich verringert. Der Umsatzrückgang resultierte aus dem sehr deutlichen Nachfragerückgang nach Energiespeicherlösungen im Heimspeicherbereich. Neben einem deutlichen Einbruch der Nachfrage konnten auch Preissenkungen, die in Reaktion auf fallende Preise der Wettbewerber am Energiespeichermarkt vorgenommen wurden, das Geschäft nicht beleben. Es wird erwartet, langfristig vom Wachstum des Marktes für dezentrale Energiespeicherlösungen profitieren zu können. Laut Marktstudien wird ab dem zweiten Halbjahr 2025 eine erneute Belebung dieses Marktes erwartet. Insofern wird mit einem deutlichen Anstieg der Umsatztätigkeit gerechnet. 8.9. Gesamtbeurteilung durch den VorstandDer Vorstand trägt die Verantwortung für das Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist. In den regelmäßigen Vorstandssitzungen wird die unternehmensweite Risikosituation evaluiert, die Ergebnisse erläutert sowie einmal jährlich eine Gesamtaussage über die Angemessenheit und Wirksamkeit unseres internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems getroffen. Basierend darauf liegt dem Vorstand kein Hinweis vor, dass diese zum Geschäftsjahresende 2024 in ihrer jeweiligen Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wären. Durch das im Geschäftsjahr 2023 umfangreich angepasste Risikomanagement konnte seither ein detaillierterer Blick auf die gesamte Risikosituation des Konzerns gewonnen werden. Dabei konnte insbesondere eine höhere Qualität bei der Meldung der Risiken, den dazugehörigen risikomindernden Maßnahmen und deren Tracking erzielt werden. Nach der Ermittlung der Gesamtrisikoposition mittels Monte-Carlo-Simulation, ist zum Berichtsstichtag die Risikotragfähigkeit mit Sicht auf drei zukünftige Planjahre in allen Jahren gegeben. Aufgrund höherer Einzelrisiken (u. a. dem Refinanzierungsrisiko) kann eine bestandsgefährdende Entwicklung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung jedoch weiterhin nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Durch das im März abgeschlossene StaRUG-Verfahren und der damit verbundenen finanziellen und strategischen Neuausrichtung stellt sich die VARTA AG der aktuellen Finanzierungs- und Liquiditätssituation. Im Rahmen der Umsetzung des Restrukturierungsplans kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es im Verlauf des Geschäftsjahres 2025 zu Liquiditätsengpässen kommen kann. Es besteht nach wie vor die Überzeugung, dass der Konzern mit seinem Produktportfolio gut aufgestellt ist, um sich bietende Chancen zu nutzen und die Finanzierungsthematik erfolgreich zu meistern. Der Vorstand ist überzeugt, dass durch die Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen und vertraglich geregelten Restrukturierungsmaßnahmen die nachhaltige Finanzierung der VARTA AG-Gruppe sichergestellt ist und diese zukunftsfähig aufgestellt sein wird. 8.10. Lageberichtsfremde AngabenAngemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements werden u.a. durch verschiedene in- und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die Revisionsfunktion überwacht. Basierend auf den Prüfungen und Erkenntnissen des Risikomanagementprozesses liegen dem Vorstand keine Hinweise vor, dass das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem der VARTA AG nicht in allen wesentlichen Belangen angemessen oder wirksam war. Beides wird an Veränderungen des Geschäftsmodells sowie an die Art und den Umfang von Geschäftsvorfällen und Zuständigkeiten angepasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurde begonnen, den Formalisierungsgrad von Prozessen und Kontrollen fortlaufend zu erhöhen. Das Risikomanagementsystem wird ebenfalls kontinuierlich weiterentwickelt, um die Wirksamkeit und Angemessenheit zu verbessern. Als lageberichtsfremde Angaben gehen sie über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinaus und sind von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen. 9. AusblickNach den in 2024 und Anfang 2025 durchgeführten umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen nach StaRUG und der finanziellen Restrukturierung ist für die VARTA AG und den VARTA AG Konzern die Grundlage geschaffen, um nun die eingeleitete operative Restrukturierung konsequent fortzusetzen. Neben der Anpassung der personellen Kapazitäten bei indirekten Mitarbeiten liegt hier der Fokus insbesondere auf der Stärkung der Marktposition in den Geschäftsfeldern sowie der Neugestaltung bzw. Optimierung der Unternehmensprozesse. Trotz der Herausforderungen aus der weltwirtschaftlichen Entwicklung und der kompetitiven Situation in verschiedenen Einzelmärkten, in denen die VARTA-Gruppe tätig ist, ist das Unternehmen mit seinen Produkten nach wie vor gut positioniert. Dabei ergeben sich Chancen für eine positive Unternehmensentwicklung aus Umsätzen mit neuen Produkten in einzelnen Unternehmensbereichen. Ebenso können aus der Realisierung von Effizienzsteigerungspotenzialen Ergebnisverbesserungen erzielt werden. Produktentwicklungen und die Erschließung neuer Marktsegmente sichern weiter eine gute Auslastung der Produktionsstätten. Dies wird unterstützt durch gezielte Investitionen, die Forcierung der Digitalisierungsstrategie und Personalentwicklungsmaßnahmen. Die Folgen der im Februar 2024 erlittenen Cyber-Attacke, die einen zweitweisen Produktionsstillstand und eine Unterbrechung der weltweiten Lieferketten verursacht hatte, sind im Wesentlichen aufgearbeitet. Die Umsetzung erhöhter Sicherheitsanforderungen an die IT-Infrastruktur soll die Wahrscheinlichkeit für zukünftige IT-Risiken reduzieren. Für das Geschäftsjahr 2025 wird die weltwirtschaftliche Entwicklung durch regionale Konflikte aber auch aus den Diskussionen um Zölle im Welthandel maßgeblich beeinflusst werden. Dies beeinflusst auch den erwarteten Geschäftserfolg des VARTA AG Konzerns. So sind Wechselkursentwicklungen in diesem Umfeld kaum abschätzbar. Im VARTA AG-Konzern stehen jedoch Vorteile aus einem höheren US-Dollar Wechselkurs im Beschaffungsmarkt den Nachteilen aus einem höheren US-Dollarkurs im Umsatz gegenüber. Insgesamt kompensieren sich damit die gegenläufigen Effekte zu einem großen Teil. Jedoch sind dadurch die Ergebnisse der Geschäftssegmente in unterschiedlichem Maße betroffen. Trotz des Umsatzrückgangs in 2024 im VARTA AG Konzern und der auch für 2025 nochmals etwas geringer erwarteten Umsatz-Prognose ist das Unternehmen in seinen Kernmärkten nach wie vor vielversprechend positioniert, um von den langfristigen Marktentwicklungen - insbesondere durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten bei Lithium-Ionen-Batterien - wieder zu profitieren. Auch im Segment Energy Storage Systems gehen wir mit neu entwickelten Produkten davon aus, an einem wachsenden Marktvolumen wieder überproportional zu partizipieren. Technologie in Produkten und Prozessen auf dem aktuellsten Stand und Innovationsfähigkeit, insbesondere im Bereich der Lithium-Ionen Technologie, zeichnen den VARTA AG Konzern weiterhin aus. Das wird sicherstellen, dass die starke Positionierung in den wichtigsten Wachstumsmärkten auch in Zukunft bei preisintensivem Wettbewerb erhalten und möglichst ausgebaut wird. Die VARTA AG profitiert dabei vom bestehenden großen Netzwerk an Forschungs- und Entwicklungspartnern, um gemeinsam die technologische Weichenstellung des relevanten Industriebereiches voranzutreiben. Auch das Know-How unserer Lieferanten wird in die Weiterentwicklung unserer Produkte systematisch eingebunden. Das Unternehmen ist bestrebt, mit seinen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten öffentliche Fördermittel einzuwerben. Deshalb führt das Unternehmen einen kontinuierlichen Austausch mit den Förderträgern, um Fördermöglichkeiten frühzeitig im Entwicklungsprozess auszuloten. Risiken auf den internationalen Beschaffungsmärkten, vor allem bei wichtigen Rohstoffen und Komponenten, hemmen möglicherweise die Geschäftsentwicklung. Neben einer mangelhaften Verfügbarkeit der Vormaterialien stellen Preiserhöhungen auf den Beschaffungsmärkten ein nennenswertes Risiko dar, insbesondere wenn diese Preiserhöhungen in den Absatzmärkten nicht weitergegeben werden können. Das Unternehmen sieht latente IT-Risiken als durchaus signifikant an, jedoch auf Grund der nach der Cyberattacke umgesetzten Maßnahmen als mit geringerer Eintrittswahrscheinlichkeit als zuvor behaftet. Risiken durch Elementargefahren oder Extremwetterereignisse werden als unwahrscheinlich und damit moderat eingeschätzt. Wesentliche Risiken aus den Kundenbeziehungen bestehen in der Durchsetzbarkeit von Preisen, die eine angemessene Profitabilität ermöglichen, um erforderliche Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu tätigen. Darüber hinaus besteht in einzelnen Geschäftssegmenten eine Abhängigkeit von wenigen größeren Kunden. Kontrollmaßnahmen, die in einem internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind, sollen zur frühzeitigen Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken dienen. Für 2025 geht der VARTA AG Konzern von einem Umsatzrückgang auf ca. 700 bis 750 Mio. € aus - nach einem Gruppenumsatz von 793,2 Mio. € in 2024. Der Umsatzrückgang resultiert insbesondere aus der Abspaltung des Segments Lithium-Ion Large Cells Anfang März 2025 (Umsatz 2024: 102,9 Mio. €). An der Gesellschaft ist die VARTA AG noch mit knapp 25% beteiligt. Sie wird zukünfig mittels at-equity-Konsolidierung im Konzernabschluss der VARTA AG berücksichtigt. Für das bereinigte EBITDA erwartet das Unternehmen eine positive Entwicklung mit einer Steigerung von ca. 30 Mio. € auf einen Wert von 50 bis 80 Mio. €. Der Ausblick für den VARTA AG Konzern ist für das Geschäftsjahr 2025 solide. Nach dem Abschluss des StaRUG-Verfahrens mit der Neuordnung der Eigenkapitalseite und der Neustrukturierung der Fremdkapital-Finanzierung konzentriert sich das Unternehmen auf die operative Restrukturierung und die Ausweitung der Umsatzaktivitäten in den angestammten Segmenten. Nach dem Übergang des Geschäftsfelds Lithium-Ion Large Cells Anfang März 2025 wird der Konzernumsatz zwar unter dem Vorjahresniveau liegen, die Ergebnisqualität im bereinigten EBITDA wird sich jedoch wie dargestellt verbessern. Gesamtaussage zur künftigen EntwicklungDie Prognose für den Umsatz und das bereinigte EBITDA für das Geschäftsjahr 2025 der nachfolgend dargestellten Prognose wurde erstmals mit dem Lagebericht 2023 der VARTA AG Ende Februar/Anfang März 2025 publiziert, in dem auch eine Prognose für das Geschäftsjahr 2025 abgegeben wurde. Aus den Ergebnissen der Geschäftstätigkeit in den Monaten Januar bis April 2025 ergibt sich demgegenüber keine wesentlich andere Einschätzung. Zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Konzernabschlusses in Kapitel 48 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns wird seit dem vierten Quartal 2024 in sechs Geschäftssegmente gegliedert: Consumer Batteries, Micro Batteries, Lithium-Ion Small Cells, Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells. Wobei das Geschäftssegment Lithium-Ion Large Cells mit Wirkung zum 4. März 2025 mehrheitlich auf die Mit dieser Neustrukturierung wurde die bisherige Segmentaufteilung in die drei Bereiche Consumer Batteries, Embedded Batteries (Micro Batteries und Lithium-Ion Small Cells) und Power Batteries (Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells) abgelöst und reflektiert bestmöglich die strategische und operative Neuaufstellung des VARTA AG Konzerns. VARTA AG KonzernFür das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand der VARTA AG einen Umsatz in Höhe von 700 Mio. € bis 750 Mio. € (2024: 793,2Mio.€) und geht von einem bereinigten EBITDA von 50Mio.€ bis 80Mio.€ (2024: 30,6 Mio.€) aus. Die aktuelle Prognose basiert auf der Annahme, dass die herausfordernde wirtschaftliche Lage und die bestehenden globalen Krisen auch im Jahr 2025 fortbestehen werden. Hiermit gehen entsprechend negativer Folgen für Kosten, Lieferketten und Konsumentennachfrage einher. Darüber hinaus erweisen sich die prognostizierten Kundenabrufe als weiterhin sehr volatil und das Marktumfeld für Energiespeicher anhaltend herausfordernd, was eine präzise Aussage erschwert. Die Bandbreite der Prognosen trägt eventuell zu erwarteten negativen Entwicklungen Rechnung. Allerdings ist der weitere Verlauf der Entwicklungen bei Energiekosten, Rohstoffpreisen und Lieferketten sowie der Finanzierungssituation und der Markterholung bei Energiespeichersystemen derzeit für das kommende Jahr nur eingeschränkt abschätzbar. Dies gilt auch für den Umfang und die Aufwendungen angedachter Sanierungsmaßnahmen, die mit den Finanzierern im Rahmen eines Term Sheets vereinbart wurden. Da die mit der Umsetzung der Sanierungsvereinbarung verbundenen Kosten sowie die resultierenden operativen internen Maßnahmen auch von externen Faktoren wie etwa der Inflation, dem Konsumklima oder dem Zinsniveau innerhalb der EU abhängen, ist die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 mit überdurchschnittlich hohen Risiken behaftet. scroll
LegendeEtwa auf Vorjahresniveau: 1 % - 4 % Abweichung Leicht unter/über Vorjahresniveau: 5 % - 9 % Abweichung Deutlich unter/über Vorjahresniveau: ≥ 10 % Abweichung Segment Consumer BatteriesConsumer Batteries bildet das Geschäft mit Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräten, Portable Power (Power Banks) und Leuchten ab. Im Jahr 2025 dürften die Umsätze nach heutigen Erkenntnissen leicht über dem Niveau 2023 (370 Mio. €) liegen. Ein moderater weiterer Ausbau des Markengeschäfts könnte potenziell Wachstumsimpulse liefern, jedoch lässt das derzeit unsichere Marktumfeld keine deutliche Umsatzsteigerung in diesem Segment erwarten. Das bereinigte EBITDA wird trotz des preisintensiven Wettbewerbs in 2025 etwa auf dem Wert von 2024 liegen. Segment Micro BatteriesDas Segment Micro Batteries umfasst das Geschäft mit Mikro- und Hörgerätebatterien. Das Unternehmen strebt an, seine marktführende Position in einem moderat wachsenden Markt weiter zu stärken. Durch den strukturellen Wandel hin zu wiederaufladbaren Hörgerätebatterien, der mit einer Reduktion des Absatzvolumens von Zink-Luft-Batterien einhergeht, wird jedoch für 2025 ein Umsatzerlös in etwa auf Vorjahresniveau erwartet. Das bereinigte EBITDA dürfte deutlich zurückgehen. Segment Lithium-Ion Small CellsDas Segment Lithium-Ion Small Cells ist das Geschäft mit VARTAs CoinPower Zellen für True Wireless Stereoheadsets (TWS). In diesem Segment, das auf kleinformatige Lithium-Ionen-Rundzellen für OEM-Anwendungen fokussiert ist, wird für das Geschäftsjahr 2025 ein gegenüber 2024 unverändertes Umsatzniveau angestrebt. Das bereinigte EBITDA wird voraussichtlich deutlich sinken. Segment Lithium-Ion Large CellsIm Segment Lithium-Ion Large Cells produziert der VARTA AG Konzern großformatige Lithium-Ionen Rundzellen. Dieses Segment ist durch die Mehrheitsbeteiligung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG") entscheidend gestärkt. Aufgrund der Mehrheitsbeteiligung der Porsche AG wird dieses Segment künftig nicht mehr mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der VARTA AG einbezogen. Daher wird fortan keine eigenständige Segmentprognose mehr veröffentlicht. Fest steht jedoch, dass durch die Zusammenarbeit mit Porsche und den Ausbau zusätzlicher Produktionskapazitäten höhere Produktionsvolumina realisiert werden können, was das Wachstumspotenzial dieses Bereichs weiter stärkt. Lithium-Ion Battery Packs segmentIm Segment der Lithium-Ionen-Batteriepacks rechnet die VARTA AG langfristig mit der Sicherung ihrer Marktposition. Der anhaltende Trend zu kabellosen Geräten eröffnet in diesem Bereich vielfältige Geschäftsmöglichkeiten mit nachhaltigem Wachstumspotenzial. Durch gezielte Preisanpassungen prognostiziert das Unternehmen für 2025 ein leicht unter dem Vorjahresniveau liegendes Umsatzvolumen. Das bereinigte EBITDA wird aufgrund geplanter Preisoptimierungen sowie weiterer Kosteneinsparungen deutlich über dem Vorjahr erwartet. Segment Energy Storage SystemsDas Segment Energy Storage Systems ist das Geschäft mit Energiespeicherlösungen für private und gewerbliche Anwendungsfelder. In diesem Segment rechnet die VARTA AG damit, langfristig vom Wachstum des Marktes für dezentrale Energiespeicherlösungen profitieren zu können. Laut Marktstudien wird ab 2025 ab dem zweiten Halbjahr eine erneute Belebung dieses Marktes erwartet. Insofern wird mit einem deutlichen Anstieg der Umsatztätigkeit gerechnet, bei ebenfalls deutlich verbessertem bereinigten EBITDA. 10. NachtragsberichtEs wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben im Kapitel 48 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen. 11. Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die VARTA AG, Ellwangen (Jagst), bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und durch die getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nicht benachteiligt worden ist. 12. Übernahmerechtliche AngabenDas gezeichnete Kapital der VARTA AG beträgt zum 31. Dezember 2024 42.641.686 €. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 42.641.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugebenDurch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juli 2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 8,5 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2023 I) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1,0 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2022 II) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, gilt zum 31. Dezember 2024 unverändert fort. Mit der rechtskräftigen Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das Landgericht Stuttgart vom 23. Januar 2025 (Unzulässigkeit der Beschwerden gegen den Planbestätigungsbeschluss) und der Beschlussfassung des Aufsichtsrats der VARTA AG vom 4. März 2025 zur Satzungsänderung sind § 4 Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2023 I) und § 4 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2022 II), § 4 Abs. 5 der Satzung (Bedingtes Kapital 2023 I) geändert worden und das Genehmigte Kapital 2023 I, das Genehmigte Kapital 2022 II und das Bedingten Kapital 2023 I ersatzlos gestrichen worden. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 11. März 2025. Mit Aufsichtsratsbeschuss vom 4. März 2025 und notarieller Beurkundung vom 5. März 2025 beträgt das Stammkapital nunmehr 100.000 € und ist in 100.000 Stückaktien eingeteilt. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung auf null und die gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung wurden am 11. März 2025 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Bestellung und Abberufung der Mitglieder des VorstandsBestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Der Vorstand besteht gem. § 6 der zum Bilanzstichtag gültigen Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. In der am 4. März 2025 beschlossenen Satzungsänderung besteht der Vorstand nach Tz. 7.1 aus mindestens drei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenIm Geschäftsjahr 2024 bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Alle Aktien der Gesellschaft sind mit dem gleichen Stimmrecht ausgestattet. Es bestehen im Berichtsjahr keine Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft. In der im März 2025 neugefassten Satzung ist in Tz. 5.3 geregelt, dass die Aktien nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übertragen werden können. Mit Vertrag vom 18. März 2025 wurden die Rechte aus Anteilen der neuen Gesellschafter der VARTA AG in Höhe von 36 % des Stammkapitals inkl. aller Nebenrechte an die Global Loan Agency Services GmbH abgetreten. Diese Gesellschaft repräsentiert bestimmte Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren ("VPPN I") bzw. vom Schuldenschnitt betroffen sind ("VPPN II"). Wir verweisen auf die Darstellungen im Abschnitt Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitenHerr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG Beteiligungen SE, Wien (Österreich), zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 mit 50,12 % (2023: 50,12 %) an der VARTA AG beteiligt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 13. Angaben zur VARTA AGDer Lagebericht der VARTA AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Beschreibung der GesellschaftDie VARTA AG ist eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich Aufgaben zur Steuerung des Konzerns sowie der operativen Tochtergesellschaften wahrnimmt. Die nachfolgenden Zahlen und Erläuterungen beziehen sich auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss der VARTA AG. ErtragslageUmsatzIm Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 0,0 Mio. € (2023: 0,0 Mio. €) erwirtschaftet. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Berichtszeitraum von 1,2 Mio. € im Vorjahr auf 7,0 Mio. € in 2024. Dies resultiert im Wesentlichen aus ein Deckungsanspruch gegenüber der Versicherung im Rahmen der Cyber-Attacke in Höhe von 5,0 Mio. €. Die Erträge aus Weiterbelastungen von Sponsoringaufwendungen an Tochterunternehmen in Höhe von 0,0 Mio. € (2023: 1,4 Mio. €) sind auf Grund von ausgelaufenen Vereinbarungen ausgeblieben. Auf periodenfremde Erträge entfallen im Berichtsjahr 0,7 Mio. € (2023: 0,3 Mio. €) sowie auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1,3 Mio. € (2023: 0,2 Mio. €). PersonalaufwendungenIm Geschäftsjahr 2024 betrug die Anzahl der Vorstandsmitglieder der VARTA AG fünf Personen (2023: sechs Personen). Neben dem Vorstand waren zum 31. Dezember 2024 acht weitere Mitarbeitende bei der VARTA AG beschäftigt (2023: acht Mitarbeitende), der Jahresdurchschnitt betrug acht Mitarbeitende (2023: sechs Mitarbeitende). Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 4,0 Mio. € um 2,4 Mio. € auf 6,3 Mio. € insbesondere aufgrund höherer Tantiemen. AbschreibungenDie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von rund 0,1 Mio. € betreffen laufende Abschreibungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 34,4 Mio. € um 22,9 Mio. € auf 57,2 Mio. € angestiegen. Der stärkste Anstieg wurde in der Position "Honorare für Beratungskosten" in Höhe von 30,4 Mio. € verzeichnet. Dieser ist im Wesentlichen auf Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung zurückzuführen. Im Vorjahr bestanden Aufwendungen für die Aufhebung des Geschäftsraummietvertrags für das neue Headquarter am VARTA-Platz 1 in Ellwangen von 7,5 Mio. €. In Zusammenhang mit der im März 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung wurde von der Montana Tech Components AG eine Garantie im Umfang von 50,0 Mio. € abgegeben. Hierfür wurde im Vorjahr eine Gebühr in Höhe von 3,5 % des garantierten Betrags vereinbart und in Höhe von 1,8 Mio. € berechnet. Erträge aus Beteiligungen und Erträge aus AusleihungenIm laufenden Geschäftsjahr ergaben sich keine Erträge aus Beteiligungen. Im Vorjahr wurde Aus den Umstrukturierungen und Ausschüttungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns nach Berücksichtigung einer Minderung der Beteiligungsbuchwerte der ausschüttenden Gesellschaften von insgesamt 73,1 Mio. € ein Beteiligungsertrag von insgesamt 265,1 Mio. € erzielt. Die Erträge aus Ausleihungen von 21,9 Mio. € (2023: 24,8 Mio. €) resultieren aus Zinsen für langfristigen Darlehen im Rahmen der konzerninternen Finanzierung. Abschreibungen auf FinanzanlagenIm Rahmen der Beteiligungsbewertung gem. IDW RS HFA 10 ergab sich ein Wertminderungsbedarf auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,0 Mio. € (2023: 30,3 Mio. €) und Ausleihungen in Höhe von 7,1 Mio. € (2023: 232,1 Mio. €). ZinsergebnisDie Zinserträge in 2024 belaufen sich auf 13,5 Mio. € (2023: 1,5 Mio. €), die Zinsaufwendungen auf 26,0 Mio. € (2023: 21,8 Mio. €). Wesentlich für die Veränderung der Zinserträge war ein höheres Zinsniveau für Darlehen im Rahmen der konzerninternen Finanzierung. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Änderungen der Kreditbedingungen im Zuge der Sanierungsvereinbarung mit den Konsortialbanken sowie auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen, welches sich bei den variabel verzinsten Komponenten des Konsortialkredits und der Schuldscheindarlehen auswirkt. Ergebnis aus ErgebnisabführungsverträgenDer Saldo der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen sowie Aufwendungen aus Verlustübernahme der Tochtergesellschaften beträgt in 2024 -104,8 Mio. € (2023: -96,2 Mio. €). Das weiterhin hohe Niveau der Verlustübernahmen ergibt sich aus den negativen operativen Ergebnissen der Tochtergesellschaften. BilanzverlustDer Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2024 beläuft sich auf 161,7 Mio. € (2023: 303,7 Mio. €). Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024der VARTA AGscroll
Vermögens- und FinanzlageAnlagevermögenDas Anlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Mio. € von 360,6 Mio. € in 2023 auf 362,5 Mio. € zum 31. Dezember 2024 auf Vorjahresniveau. Der leichte Anstieg ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Finanzanlagen von 360,1 Mio. € auf 362,0 Mio. € zurückzuführen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2024 um neue Ausleihungsbeträge bei gegenläufiger Reduktion durch durch die vorgenommenen Wertberichtigungen in Höhe von 7,1 Mio. € (2023: 232,1 Mio. €). Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDas Umlaufvermögen sank um 57,4 Mio. € von 338,2 Mio. € in 2023 auf 280,8 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus Rückführungen von Forderungen durch die VARTA Consumer Europe Holding GmbH. ZahlungsmittelDas Guthaben bei Kreditinstituten reduzierte sich von 31,3 Mio. € in 2023 auf 1,3 Mio. € in 2024. EigenkapitalDas Eigenkapital hat sich von 38,4 Mio. € in 2023 um 157,5 Mio. € auf 0,0 Mio. € zum 31. Dezember 2024 reduziert. Zum 31. Dezember 2024 bestand ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 119,1 Mio. €. Der Rückgang stammt im Wesentlichen aus negativen operativen Ergebnissen der Organgesellschaften in Höhe von 118,6 Mio. € sowie den vorgenommenen Wertberichtigungen auf Finanzanlagen in Höhe von 7,1 Mio. €. Durch im ersten Quartal durchgeführte Kapitalmaßnahmen und einen Schuldenschnitt war das Eigenkapital zum 31. März 2025 wieder positiv. RückstellungenDie Rückstellungen sind mit einem geringen Anstieg um 6,4 Mio. € von 25,0 Mio. € in 2023 auf 31,4 Mio. € in 2024 über Vorjahresniveau. Einem Rückgang der Steuerrückstellungen für noch nicht endgültig veranlagte Jahre steht dabei ein Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 18,1 Mio. € (2023: 2,5 Mio. €) gegenüber. Der Anstieg basiert vor allem in noch nicht beglichenen Kosten für Berater und Anwälte im Zusammenhang mit dem StaRUG-Verfahren. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben sich um 97,3 Mio. € von 635,6 Mio. € in 2023 auf 732,8 Mio. € in 2024 erhöht. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten resultiert aus der Veränderung der Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme in Höhe von 229,3 Mio. € nach 110,7 Mio. € im Vorjahr, da die Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmeverpflichtungen für das Geschäftsjahr 2023 auf Grund des laufenden StaRUG-Verfahrens der VARTA AG in 2024 nicht mit den bestehenden Ausleihungen gegenüber den Tochtergesellschaften aufgerechnet werden konnten. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Konsortialkreditvertrag bis 2026 in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der in Höhe von 100,0 Mio. € aus einem endfälligen Darlehen und in Höhe von 135,0 Mio. € aus einer revolvierenden Darlehensfazilität mit Laufzeiten von ein bis sechs Monaten besteht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neues Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. € mit Laufzeiten bis 2027 (60,0 Mio. €) bzw. 2029 (190,0 Mio. €) abgeschlossen sowie weitere 70,0 Mio. € des Konsortialkredites in Anspruch genommen. Das Restrukturierungsvorhaben sieht als wesentlichen Kernpunkt einen Teilverzicht auf Forderungen aus dem Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen und dadurch eine Reduzierung der Schuldenlast von 485 Mio. € um 255 Mio. € auf 230 Mio. € beinhaltet. Die Durchführung der Maßnahmen führt in 2025 zu einer ertragswirksamen Teilausbuchung dieser Verpflichtung. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der VARTA AGDie wirtschaftliche Lage der VARTA AG hängt im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften ab. An den operativen Ergebnissen der Tochtergesellschaften partizipiert die VARTA AG über deren Ausschüttungen und Ergebnisabführungen. Damit entspricht die wirtschaftliche Lage der VARTA AG im Grundsatz der des VARTA Konzerns, die im Abschnitt Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage erläutert ist. Bilanz zum 31. Dezember 2024der VARTA AGscroll
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Risiken und ChancenDie Geschäftsentwicklung der VARTA AG hängt maßgeblich von den Chancen und Risiken des VARTA AG Konzerns ab, die im Kapitel Chancen- und Risikobericht (Kapitel 8 Chancen- und Risikobericht) des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns beschrieben werden. Nach der Einschätzung des Vorstands kann bei den beschriebenen Risiken im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Bestandsgefährdung nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden und hängt vom Einhalten der im Sanierungsfahrplan vorgesehenen und vertraglich definierten Finanzkennzahlen (Financial Covenants) im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen ab. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in ihrer Werthaltigkeit beeinträchtigt sind. Dies wird mindestens einmal jährlich überprüft. Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten, die eine Haftung des Verursachers begründen, jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG bewertet und keine Rückstellungen gebildet, da sie nicht davon ausgeht, in Anspruch genommen zu werden. AusblickDie Erwartungen für die VARTA AG hinsichtlich ihrer finanziellen Indikatoren sowie des Risikoprofils folgen im Wesentlichen (aufgrund ihrer Bedeutung im Konzern und der Verflechtungen der Konzerngesellschaften) den Prognosen des VARTA AG Konzerns, die ausführlich im Ausblick und im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Ergebnisses der VARTA AG hängt maßgeblich von den Ergebnisbeiträgen ihrer operativen Tochtergesellschaften ab, die der VARTA AG zumindest teilweise direkt über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge zufließen. Für das Geschäftsjahr 2025 wird von einem hohen positiven dreistelligen Jahresergebnis in einer Bandbreite zwischen 180 Mio. € und 230 Mio. € ausgegangen, das insbesondere durch die im Sanierungsfahrplan vorgesehenen Forderungsverzichte von Gläubigern der finanzierenden Banken geprägt sein wird.
Ellwangen (Jagst), 28. Mai 2025 VARTA Aktiengesellschaft Michael Ostermann, Vorstandsvorsitzender, CEO Rolf Glessing, Finanzvorstand, CFO Rainer Hald, Technikvorstand, CTO Sebastian Rudow, Restrukturierungsvorstand, CTRO Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2024scroll
Ergebnis je Aktiescroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2024scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2024scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2024 (s. Kapitel 19 Eigenkapital)scroll
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Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2024der VARTA AG1. Allgemeine InformationenDie VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, das im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland, unter HRB 728059 eingetragen ist. Der vorliegende Konzernabschluss des Unternehmens umfasst die VARTA Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als VARTA AG Konzern bezeichnet) und wurde am 28. Mai 2025 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Der Abschlussstichtag für die VARTA AG, sämtliche Tochtergesellschaften und für die Konzernrechnung ist der 31. Dezember 2024. Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche in der Europäischen Union Anwendung finden, erstellt. Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG, welche sie durch die operativen Tochtergesellschaften betreibt, umfassen Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung in sechs berichtspflichtigen Geschäftssegmenten: Consumer Batteries, Micro Batteries, Lithium-Ion Small Cells, Lithium-Ion Large Cells, Lithium-Ion Battery Packs und Energy Storage Systems. Der VARTA AG Konzern ist ein internationales und global agierendes Unternehmen und kann auf über 135 Jahre Erfahrung zurückblicken. Die VARTA AG hat ihren Sitz in Ellwangen (Jagst), VARTA-Platz 1, Deutschland. Die oberste Muttergesellschaft der VARTA AG zum 31. Dezember 2024 ist die Montana Tech Components AG (nachfolgend die "MTC"), Reinach, Schweiz. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen musste die VARTA AG das beschlossene Restrukturierungsprogramm aus 2023 neu evaluieren und das nach dem Standard IDW-S6 erstellte Gutachten aus dem April 2023 aktualisieren lassen. Die Analyse durch den neuen Sanierungsgutachter, die Auxil Management GmbH ("Auxil"), ergab, dass mehrere Annahmen des bestehenden Gutachtens zu optimistisch waren, und führte zu einer Notwendigkeit der Anpassung der Restrukturierungsmaßnahmen, sodass die VARTA AG Gespräche über mögliche Rekapitalisierungs- und Finanzierungsoptionen mit ihren Finanzgläubigern, dem Mehrheitsaktionär und potentiellen Investoren führte und sich schließlich mit diesen auf eine neue Sanierungslösung einigte. Am 21. Juli 2024 zeigte die VARTA AG ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) an. Das Restrukturierungsvorhaben soll insbesondere eine signifikante Entschuldung der VARTA AG und die Schaffung von Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Eigen- und Fremdkapitalmittel herbeiführen. Die Aktien der VARTA AG wurden am regulierten Markt unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0TGJ5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0TGJ55 sowie dem Börsenkürzel VAR1 gehandelt. Das Grundkapital wurde durch rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan vom 31. Oktober 2024 bzw. 25. November 2024 (Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11. Dezember 2024 - 6 RES 1243/24) sowie Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 4. März 2025 zunächst auf 0,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Das Grundkapital wurde im Anschluss auf 100.000,00 EUR erhöht. Als Folge dessen sind sämtliche planbetroffenen Aktionäre aus der VARTA AG ausgeschieden, und Polux, MT InvestCo sowie eine jeweils indirekt zur Hälfte von Polux und MT InvestCo kontrollierte Gesellschaft wurden neue Aktionäre der VARTA AG. Ferner hatte die Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister am 11. März 2025 auf null automatisch den Widerruf der Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt (Delisting) der Frankfurter Wertpapierbörse zur Folge, womit die Börsennotierung der VARTA-Aktien erlosch (vergleiche auch Abschnitt 48 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). 2. Veränderungen im KonsolidierungskreisIm Geschäftsjahr 2024 ergaben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis: scroll
3. Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung3.1. ÜbereinstimmungserklärungDie Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2024 ist gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2024 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewendet. 3.2. UnternehmensfortführungEntsprechend IAS 1.25 erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Nähere Erläuterungen dazu in Kapitel 48 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. 3.3. KonsolidierungsmethodenDer Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt beherrscht. Beherrschung besteht dann und nur dann, wenn die VARTA AG über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. Diese Gesellschaften werden vollkonsolidiert. Die Erstkonsolidierung von Tochtergesellschaften erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle endet, werden die Tochtergesellschaften entkonsolidiert. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Gemeinschaftsunternehmen, an denen die VARTA AG direkt oder indirekt mit 50 % beteiligt war, beziehungsweise für welche die Führungsverantwortung paritätisch wahrgenommen wurde, wurden im Vorjahr nach der "Equity-Methode" gemäß IAS 28 bilanziert. Im Kapitel 46 Beteiligungsgesellschaften sind die konsolidierten Gesellschaften in einer Tabelle dargestellt. 3.4. BewertungsbasisDie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden, soweit vorhanden, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt. 3.5. Funktionale und DarstellungswährungDie Konzernwährung ist der Euro. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Betragsangaben in Tausend Euro (T€) angegeben. In der Regel richtet sich die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaften nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht grundsätzlich der jeweiligen Landeswährung. Für einen überwiegenden Teil der Aktivitäten ist der Euro (EUR bzw. €) die funktionale Währung, weshalb auch die vorliegende Konzernrechnung in Euro (EUR bzw. €) erstellt wurde. Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können. 3.6. FristigkeitenDen kurzfristigen Vermögenswerten werden Aktivposten zugeordnet, die entweder im ordentlichen Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken gehalten werden. Alle übrigen Aktiva werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden alle Verpflichtungen zugeordnet, welche der Konzern im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von operativen Geldflüssen tilgen wird oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. 4. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze4.1. WährungsumrechnungDie einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in funktionaler bzw. lokaler Währung. In der vorliegenden Konzernrechnung werden die in Fremdwährung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der auf fremde Währung lautenden Abschlüsse mit dem Kurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen geführt. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in Euro umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erst bei einem Abgang oder Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Transaktionen in Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Ausstehende Beträge in Fremdwährungen werden bei monetären Posten zu Stichtagskursen und bei nichtmonetären Posten zu historischen Kursen umgerechnet. Zum Fair Value bilanzierte nicht-monetäre Fremdwährungsposten werden zum Wechselkurs des Neubewertungszeitpunktes umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zum Stichtagskurs ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden, ausgenommen Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, in der Erfolgsrechnung unter dem übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf die Konzernrechnung stellen sich wie folgt dar: scroll
Aus diesen Wechselkurseffekten sind nur USD/EUR für fremde Dritte wesentlich. Die restlichen Transaktionen werden hauptsächlich zwischen verbundenen Unternehmen abgewickelt. Darüber hinaus resultieren weitere Wechselkurseffekte aus chinesischem Yuan (CNY), norwegischen Kronen (NOK), ungarischen Forint (HUF), schweizerischen Franken (CHF), tschechischen Kronen (CZK), polnischen Zloty (PLN), bulgarischen Lew (BGN) und türkischen Lira (TRY). Diese sind jedoch für den VARTA AG Konzern nicht wesentlich. 4.2. Finanzinstrumente4.2.1. Nicht-derivative und derivative FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder Eigenkapital führt. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen sowohl originäre als auch derivative Ansprüche und Verpflichtungen. Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen und derivative finanzielle Vermögenswerte. Unter die finanziellen Verbindlichkeiten fallen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen, derivative finanzielle Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten. Ansatz und AusbuchungDie Erfassung eines Finanzinstruments erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der VARTA AG Konzern Vertragspartei des Instruments wird. Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d. h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. Für Factoring-Transaktionen überprüft der Konzern, ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 vollständig ausgebucht werden können. Wenn die Voraussetzungen für die Ausbuchung nicht erfüllt sind und der Konzern die Risiken und Chancen weder vollständig übertragen noch im Wesentlichen zurückbehalten hat, erfasst der Konzern diese finanziellen Vermögenswerte im Umfang des fortbestehenden Engagements. Zum aktuellen Bilanzstichtag führt das existierende Factoring-Programm zum Ansatz eines anhaltenden Engagements in Höhe der nicht übertragenen Chancen und Risiken. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt bzw. aufgehoben oder ausgelaufen sind. KlassifizierungDer VARTA AG Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte in die oben genannten Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Die Zielsetzung des Geschäftsmodells "Halten" besteht in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme. Beim Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" ist sowohl die Vereinnahmung von Zahlungsströmen durch vertragliche Erfüllung als auch durch Verkauf der finanziellen Vermögenswerte vorgesehen. Das Geschäftsmodell "Verkaufen" besteht in der Realisierung von Zahlungsströmen im Rahmen von Verkäufen von Finanzinstrumenten. Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ("FVOCI") klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "FVTPL" eingestuft. Für Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes die unwiderrufliche Möglichkeit, die Eigenkapitalinstrumente "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zu klassifizieren. Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen. Der VARTA AG Konzern hält primär Schuldinstrumente, deren Geschäftsmodell auf der Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen beruht (Geschäftsmodell "Halten") und deren Zahlungsströme ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf das ausstehende Kapital darstellen, weshalb sie der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet werden. Davon ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen eines revolvierenden Factoring-Programms verkauft werden und somit dem Geschäftsmodell "Verkaufen" unterliegen, sowie derivative finanzielle Vermögenswerte, die der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet werden. Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert. Finanzielle Verbindlichkeiten sind in folgende Kategorien unterteilt:
Im VARTA AG Konzern werden alle finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet. Davon ausgenommen sind derivative finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich eingebetteter Derivate, die vom Basisvertrag getrennt wurden), die in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" fallen, sowie die Verbindlichkeiten, die im Falle des Transfers von finanziellen Vermögenswerten für ein fortbestehendes Engagement anzusetzen sind; diese sind keiner Kategorie zuzuordnen. Die Fair Value Option nach IFRS 9 wird weder für finanzielle Vermögenswerte noch für finanzielle Verbindlichkeiten angewendet. BewertungBeim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert bzw. eine finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich - im Falle eines bzw. einer in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts bzw. finanziellen Verbindlichkeit - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts bzw. die Ausgabe dieser Verbindlichkeit entfallenden Transaktionskosten. Ausgenommen davon sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, die bei Zugang mit ihrem Transaktionspreis bewertet werden. Im Falle von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bzw. finanziellen Verbindlichkeiten werden Transaktionskosten sofort erfolgswirksam erfasst. Finanzielle VermögenswerteDie Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte richtet sich nach deren Bewertungskategorie:
Finanzielle VerbindlichkeitenDie Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach deren Bewertungskategorie:
4.2.2. Wertminderung finanzieller VermögenswerteAuf finanzielle Vermögenswerte der Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente (FVOCI), Vertragsvermögenswerte sowie Leasingforderungen sind die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 anzuwenden. Der Standard sieht dafür zwei Modelle vor: den allgemeinen Ansatz sowie den vereinfachten Ansatz. Nach dem allgemeinen Ansatz ist für finanzielle Vermögenswerte mit geringem Ausfallrisiko bei Zugang sowie in Folgeperioden, wenn sie alle mit geringem Ausfallrisiko behaftet, gelten sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste der nächsten zwölf Monate zu berücksichtigen (Stufe 1). Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos sind die über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste anzusetzen (Stufe 2). Als Indikator für eine solche Erhöhung gilt unter anderem, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage im Rückstand ist. Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte, die keine signifikante Finanzierungskomponente aufweisen, wendet der Konzern den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Danach sind Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen, unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos seit Zugang des finanziellen Vermögenswerts. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale zusammengefasst. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bonitätsbeeinträchtigt sind, werden die Wertminderungen für erwartete Ausfallrisiken auf Basis länderspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten bestimmt, die über eine Periode von drei Jahren vor dem 31. Dezember des Berichtsjahres bzw. dem 1. Januar des Berichtsjahres und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode abgeleitet wurden. Die erwarteten Verlustquoten werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls an neue Rahmenbedingungen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit der Kunden auswirken, angepasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gelten als bonitätsbeeinträchtigt und werden wertberichtigt (Stufe 3), sobald objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Als Hinweis auf eine Wertminderung gilt dabei unter anderem, wenn ein Schuldner bei einer vertraglichen Zahlung mehr als 90 Tage im Rückstand ist. Ein Ausfall im Hinblick auf einen finanziellen Vermögenswert wird abhängig von den regionalen Besonderheiten und Kunden definiert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf Vertragsvermögenswerte wurde die gleiche Basis wie bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angewandt. Für Vertragsvermögenswerte, die nicht bonitätsbeeinträchtigt sind, werden die Wertminderungen für erwartete Ausfallrisiken auf Basis länderspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten bestimmt, die über eine Periode von drei Jahren vor dem 31. Dezember des Berichtsjahres bzw. dem 1. Januar des Berichtsjahres und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode abgeleitet wurden. Die erwarteten Verlustquoten werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls an neue Rahmenbedingungen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit der Kunden auswirken, angepasst. Für sonstige Forderungen und Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel wendet der Konzern das allgemeine Modell der erwarteten Kreditverluste an. Das Management sieht den Tatbestand des "geringen Ausfallrisikos" als erfüllt an, wenn ein Investment Grade-Rating vorliegt beziehungsweise wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Emittent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. Betreffend der "sonstigen Forderungen" liegt grundsätzlich kein erhöhtes Kreditrisiko nach 30 Tagen Überfälligkeit vor, da es sich bei diesen Forderungen überwiegend um Forderungen gegen staatliche Institutionen handelt. Sollte es sich um finanzielle Vermögenswerte handeln, die gegenüber einer staatlichen Institution bestehen, liegt ein Hinweis auf Wertminderung vor, wenn der Schuldner mehr als ein Jahr im Rückstand ist. 4.3. Geschäfts- und FirmenwerteDer Betrag, um den die Summe der übertragenen Gegenleistung im Rahmen einer Unternehmensakquisition die anteiligen Zeitwerte der einzeln identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden übersteigt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die nachfolgende, jährliche Prüfung der Werthaltigkeit wird in Kapitel 4.11 Werthaltigkeitstest erläutert. 4.4. Immaterielle Vermögenswerte4.4.1. Forschung und EntwicklungForschungsaufwand im Hinblick auf die Erlangung von neuem Grundlagen- oder technologischem Wissen und Verständnis wird aufwandswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermögenswerte angesetzt und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert verwendet werden kann, planmäßig abgeschrieben. Entwicklungskosten im Hinblick auf neue Produkte und Prozesse werden dann aktiviert, wenn im Wesentlichen die folgenden Bedingungen nachweisbar und kumuliert erfüllt sind:
Aktivierte Entwicklungskosten werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer wird projektabhängig festgelegt und orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzbarkeit der Entwicklung. Die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Entwicklungskosten. 4.4.2. Sonstige immaterielle VermögenswerteZu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zählen neben dem Geschäfts- und Firmenwert, gewerbliche Schutzrechte und sonstiges immaterielles Vermögen (wie z.B. Lizenzen), Markenrechte und sonstige immaterielle Rechte (wie z.B. Kundenbeziehungen) sowie Entwicklungskosten. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert (vgl. Kapitel 4.11 Werthaltigkeitstest). Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird. Alle anderen Aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Erfassung direkt der Erfolgsrechnung belastet. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für die Nutzung zur Verfügung stehen. Die geschätzte Nutzungsdauer für gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte beträgt zwischen einem und 21 Jahren. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, aber jährlich einem Werthaltigkeitstest (vgl. Kapitel 4.11 Werthaltigkeitstest) unterzogen. Bei der VARTA AG betrifft es im Wesentlichen die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie den Markennamen. 4.5. SachanlagenDie Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Die Herstellkosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Nachträgliche Investitionen werden nur aktiviert, soweit sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Anlagegutes erhöhen. Alle übrigen Aufwendungen für Sachanlagen werden sofort im Aufwand erfasst. Der Buchwert eines Vermögenswerts wird unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben, wenn der Buchwert des Vermögenswerts größer als sein erzielbarer Betrag ist. Sachanlagen, mit Ausnahme von Grundstücken, werden linear und erfolgswirksam über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll
Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauer und die angenommenen Restwerte werden, falls nicht unwesentlich, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei Anlagenabgängen wird die Differenz zwischen den Buchwerten und dem Nettoveräußerungserlös erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 4.6. LeasingDer Konzern mietet verschiedene Produktions-, Büro- und Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 1,5 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen und unbestimmte Laufzeiten beinhalten. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingvertrags werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungs- oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für Kreditaufnahme verwendet werden. Der Konzern beurteilt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt die VARTA AG die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Jede Leasingrate wird in einen Tilgungs- und einen Finanzierungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben. Nicht-Leasingkomponenten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
Leasingzahlungen werden mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden, impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d. h. dem Zinssatz, den der VARTA AG Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
VARTA AG nimmt sowohl die Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse als auch für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, in Anspruch. Diese werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind bspw. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-) Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen. 4.7. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die in der Regel dem Transaktionspreis abzüglich gebildeter Wertberichtigungen für das Kreditrisiko entsprechen (vgl. Erläuterungen 41.3 Finanzrisikomanagement). Erlöse werden vom Konzern dann erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. VARTA AG erfasst einen Vertragsvermögenswert gegen Erlöse, wenn der Rechtsanspruch auf eine Gegenleistung für von ihm an einen Kunden übertragene Güter oder Dienstleistungen besteht, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn eine Verpflichtung besteht, einem Kunden Güter oder Dienstleistungen zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu empfangen) hat. 4.8. VorräteVorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete, durchschnittliche Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Fertigstellungs- und Verkaufskosten. Zudem werden Gängigkeit, Reichweite und technisches Risiko im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Selbst erstellte Produkte werden zu Herstellungskosten, zugekaufte Produkte in der Regel zu Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittsverfahrens bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren, produktionsbezogenen Gemeinkosten. Die Produktionsgemeinkosten werden auf der Basis normaler Produktionskapazitäten ermittelt. Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert unter dem Buchwert liegt oder weitere Anzeichen für Wertminderung (Gängigkeit, technische Risiken) vorliegen. 4.9. Zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteLangfristige Vermögenswerte (bzw. Veräußerungsgruppen) werden dann als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und eine Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Sie werden mit ihrem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet, mit Ausnahme von Vermögenswerten wie latente Steueransprüche, Vermögenswerte, die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren, finanzielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Ein Wertminderungsaufwand wird für erstmalige oder spätere außerplanmäßige Abschreibungen des Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erfasst. Ein Gewinn wird für nachträgliche Erhöhungen des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe), nicht jedoch über einen zuvor angesetzten kumulierten Wertminderungsaufwand hinaus erfasst. Ein bis zum Zeitpunkt der Veräußerung des langfristigen Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe) zuvor nicht erfasster Gewinn oder Verlust wird zum Zeitpunkt des Abgangs erfasst. Langfristige Vermögenswerte (einschließlich derer, die Teil einer Veräußerungsgruppe sind) werden nicht planmäßig abgeschrieben, wenn sie als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, die den Verbindlichkeiten einer als zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppe zuzuordnen sind, werden weiterhin erfasst. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe, werden in der Bilanz getrennt von den anderen Vermögenswerten angesetzt. Die Verbindlichkeiten einer Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert ist, werden getrennt von anderen Verbindlichkeiten in der Bilanz dargestellt und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung wird der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3 zugeordnet, da bei der Bewertung wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren einbezogen wurden. Wesentliche Annahmen betreffen insbesondere die in den Einbringungsverträgen der V4Smart vereinbarten Wertansätze der übertragenen Vermögenswerte und Schulden. 4.10. Aktienbasierte VergütungIm VARTA AG Konzern bestand ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Hierbei handelte es sich um ein von der VGG Beteiligungen SE, Wien, Österreich, aufgelegtes Mitarbeiter-Aktienprogramm (MSOP). Das MSOP wurde in Aktien oder Geld ausgeglichen. Der Personalaufwand wurde bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Gegenbuchung erfolgte bis 2023 in der Kapitalrücklage, da es sich um einen Equity-Settled-Plan handelt. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes- Formel bestimmt. Zu weiteren Details verweisen wir auf Kapitel 36 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen. 4.11. WerthaltigkeitstestDie Buchwerte der nichtfinanziellen Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Unit bzw. CGU) im Anwendungsbereich des IAS 36 werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend beurteilt, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Indikatoren vor, wird eine entsprechende Werthaltigkeitsbeurteilung durchgeführt. Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmte Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum gleichen Zeitpunkt für die CGU bestimmt. Bei der VARTA AG wurde als Stichtag hierfür der 31. Dezember festgelegt. Der erzielbare Betrag einer CGU wird nach der Discounted Cash-Flow (DCF) Methode bestimmt und ist der höhere von Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die DCF-Methode reagiert besonders sensibel in Bezug auf den gewählten Diskontierungszins und die vom Vorstand prognostizierten zukünftigen Zahlungsflüsse. Der Diskontierungszins basiert auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen CGUs. Er wird ausgehend von einem risikolosen Zins und einer Marktrisikoprämie berechnet. Zusätzlich reflektiert der Diskontierungszins die aktuelle Markteinschätzung und Risiken der CGUs unter Berücksichtigung von Peer-Group Informationen. Bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages werden die geschätzten künftigen Cashflows auf den Barwert abgezinst. Für die Durchführung von Wertminderungstests werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten eingeteilt, welche unabhängige Geldzuflüsse erzeugen (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den geschätzten erzielbaren Wert übersteigt. Bei der VARTA AG wird der erzielbare Betrag zunächst durch Fair Value abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Ergibt sich bei dieser Ermittlung ein Wertminderungsbedarf, wird zusätzlich der Nutzungswert ermittelt. Wertminderungen werden ergebniswirksam verbucht. Wertminderungen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten werden zuerst dem Goodwill und anschließend anteilsmäßig den anderen Vermögenswerten der Einheit bzw. der Gruppe zugewiesen. Ausgenommen sind einzelne Vermögenswerte einer Einheit bzw. einer Gruppe, deren Fair Values abzüglich Veräußerungskosten ihren Buchwert überdecken. Bei wertgeminderten Vermögenswerten (außer Goodwill) wird zu jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Indikatoren vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand aus früheren Perioden nicht länger besteht oder sich vermindert hat. Zuschreibungen von Wertminderungen werden auf den erhöhten erzielbaren Betrag vorgenommen, jedoch maximal bis zu dem fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes. 4.12. Leistungsorientierte Verpflichtungen und beitragsorientierte ZusagenDer Konzern bietet für Teile der Belegschaft neben den staatlichen Altersversorgungsleistungen auch leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne an. Die Pensionspläne bieten altersbedingte Leistungen und Leistungen im Falle des Todes oder Invalidität. Leistungsorientierte Pläne bzw. Arbeitnehmerleistungen nach IAS 19 bestehen im Wesentlichen in Deutschland und in Singapur. Beitragsorientierte PläneIm Fall der beitragsorientierten Pläne entsprechen die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den Beiträgen des Arbeitgebers. Leistungsorientierte PläneFür alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird die leistungsorientierte Verpflichtung (defined benefit obligation - DBO) jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern ermittelt, indem der Barwert der DBO nach dem Anwartschaftsbarwert (projected unit credit method) berechnet wird. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Zinssatz für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen mit nahezu identischen Laufzeiten wie die leistungsorientierten Verpflichtungen. Die in der laufenden Periode entstandenen Kosten der Arbeitnehmerleistungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Bilanz wird das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen mit der leistungsorientierten Verpflichtung saldiert ausgewiesen. Eine Erhöhung der Plankosten aus vergangenen Mitarbeitendenleistungen, die auf neue oder verbesserte Planvorteile zurückzuführen ist, wird als entstandener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand nicht im versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust, sondern gemäß IAS 19.103 sofort im Personalaufwand (Service Cost) erfasst. Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Werden die Leistungen eines Plans verändert, oder wird ein Plan gekürzt, wird der entstandene nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand nicht im versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust, sondern gemäß IAS 19.103 sofort im Personalaufwand (Service Cost) erfasst. Eine Dienstzeit betreffende Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung. Überschussbeträge werden nur dann erfasst, wenn sie dem Konzern tatsächlich in Form von künftigen Beitragszahlungen oder -reduktionen zur Verfügung stehen. Schuldbeitritt mit ErfüllungsübernahmeMit einem konzernfremden Unternehmen, der Colibri Beratungs GmbH, Fürstenfeldbruck, wurde im Jahr 2017 ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2016 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 zum Fair Value bewertet, wobei der Wertansatz maximal in Höhe der übernommenen Pensionsverpflichtungen erfolgt. Der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft (siehe Kapitel 22.2 Pensionen). Änderungen des Fair Values werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Jahr 2021 wurde zudem mit einem nahestehenden Unternehmen, der VC Pensionen GmbH, ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2020 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 zum Fair Value bewertet, wobei der Wertansatz maximal in Höhe der übernommenen Pensionsverpflichtungen erfolgt. Der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft (siehe Kapitel 22.2 Pensionen). Änderungen des Fair Values werden im sonstigen Ergebnis erfasst. 4.13. Zuwendungen der öffentlichen HandErfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand, welche entstandene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen anfallen, im Gewinn oder Verlust erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand für die Erstellung oder Anschaffung von Vermögenswerten werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst. Bilanzierung KurzarbeitergeldBei Kurzarbeit wird die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit für einen vorübergehenden Zeitraum verkürzt und vom Arbeitgeber ein entsprechend reduziertes Arbeitsentgelt gezahlt. Die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer haben gegenüber der zuständigen Agentur (in Deutschland: Bundesagentur für Arbeit) einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, welches vom Arbeitgeber als Zahlstelle ausgezahlt wird. Eingehende Zahlungen, welche an den Mitarbeiter auszuzahlen sind, werden als durchlaufender Posten im Personalaufwand behandelt. Vom VARTA AG Konzern geleistete Aufstockungsbeträge werden im Personalaufwand erfasst. Sozialversicherungserstattungen gab es im Berichtsjahr keine. 4.14. EventualverbindlichkeitenSofern die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt sind und die Möglichkeit eines Zahlungsmittelabflusses bei der Erfüllung unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe als Eventualverbindlichkeit (soweit hinreichend bewertbar). Der als Eventualverbindlichkeit angegebene Betrag entspricht der bestmöglichen Schätzung der möglichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst. 4.15. Abgegrenzte SchuldenUnter abgegrenzte Schulden fallen künftige Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheit jedoch geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen, die weder bezahlt noch in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden (zum Beispiel Prämien und Urlaubsansprüche). Die abgegrenzten Schulden werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme als Verbindlichkeit angesetzt. 4.16. RückstellungenRückstellungen sind Schulden, die hinsichtlich der Höhe und/oder des Zeitpunkts unsicher sind. Sie werden angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe des Betrages zuverlässig bestimmt werden kann. Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der voraussichtliche Mittelabfluss binnen des nächsten Jahres erfolgt, werden als kurzfristig klassifiziert, alle anderen Rückstellungen als langfristig. 4.17. Umsatz- und ErtragsrealisationNach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. So ist z. B. für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen, ob Produkte kundenspezifisch sind und ob für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Vertragsabbruchs ein Anspruch auf Erhalt einer Zahlung inklusive einer angemessenen Gewinnmarge besteht. Der Hauptanteil der Umsätze aus Produktverkäufen wird zeitpunktbezogen realisiert, da in den meisten Fällen keine kundenspezifischen Produkte verkauft werden, bei denen kein alternativer Nutzen vorliegt. Ein alternativer Nutzen liegt im VARTA AG Konzern auch vor, wenn spezifische Produkte mit unwesentlichem Aufwand (z. B. Änderung der Verpackung) an andere Kunden verkauft werden können. Naturalrabattansprüche werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst, nach bester Schätzung erlösmindernd berücksichtigt. Bei Lieferung des Naturalrabatts wird die erlösmindernde Vertragsverbindlichkeit aufgelöst. Rücknahmeverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung nach bester Schätzung erlösmindernd als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Kundenansprüche aus Bonusvereinbarungen werden nach bester Schätzung als sonstige Rückstellungen erfasst. Für die Konsignationslager beim VARTA AG Konzern ist eine Umsatzlegung bei Erlangung der Verfügungsmacht durch den Kunden durchzuführen. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im VARTA AG Konzern bezieht sich im Wesentlichen auf die Umsätze mit kundenspezifischen Produkten. Der Hauptanteil dieser Umsätze betrifft die Lieferung und Sicherstellung einer kundenspezifischen Ultra-Hochleistungs-Lithium-Ionen-Rundzellen-Fertigungslinie für eine Batterie-Serienproduktion im Automotive-Bereich. Hier erfolgt die Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der input-basierten Cost-to-Cost Methode. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen beinhalten eine Fälligkeit von 30 Tagen netto. In Verbindung mit dem Verkauf von Produkten bestehende Gewährleistungsgarantien und Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten. 4.18. FinanzergebnisDas Zinsergebnis enthält Erträge aus sonstigen Vermögenswerten, anderen finanziellen Vermögenswerten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Aufwendungen aus anderen finanziellen Verbindlichkeiten. Zinserträge und -aufwendungen aus Leasingverträgen und aus nach der Effektivzinsmethode bewerteten Finanzinstrumenten werden in der Periode, in welcher sie anfallen, ergebniswirksam erfasst. Das übrige Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungstransaktionen. 4.19. ErtragsteuernDie Ertragsteuern beinhalten sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragsteuern. Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie stehen in Verbindung zu einer Position, welche direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wird. Laufende Ertragsteuern werden basierend auf dem zu versteuernden Ergebnis berechnet, unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Latente Steuern werden grundsätzlich auf alle temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Bilanzwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die jeweiligen Konzerngesellschaften anwendbaren bzw. voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen. Für folgende temporäre Differenzen werden keine latenten Steuern erfasst: Ersterfassung von Goodwill, erstmalig erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, welche weder das steuerbare Ergebnis noch das Jahresergebnis beeinflusst, und temporäre Differenzen auf Anteile an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden. Aktive latente Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und temporären Differenzen werden nur soweit berücksichtigt, als eine Verrechenbarkeit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen oder passiven latenten Steuern wahrscheinlich ist. Die Beurteilung basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Wenn die Anerkennung der steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und latenten Steuern auf dieser Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bezüglich der Anerkennung (not probable), wird grundsätzlich der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, herangezogen, es sei denn der Erwartungswert unterschiedlicher Szenarien führt zu aussagekräftigeren Ergebnissen. Dabei wird stets eine vollständige Sachverhaltskenntnis der Finanzverwaltung unterstellt. Schließlich werden die getroffenen Annahmen und Entscheidungen zu jedem Stichtag überprüft und ggf. aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst. 4.20. SegmentberichterstattungDie Geschäftstätigkeit der VARTA AG wird seit dem vierten Quartal 2024 in sechs Geschäftssegmente gegliedert: Consumer Batteries, Micro Batteries, Lithium-Ion Small Cells, Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells. Mit dieser Neustrukturierung wurde die bisherige Segmentaufteilung in die drei Bereiche Consumer Batteries, Embedded Batteries (Micro Batteries und Lithium-Ion Small Cells) und Power Batteries (Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells) abgelöst. Die Steuerung des Geschäftes erfolgt in den jeweiligen Segmenten entlang der operativen Wertschöpfungskette über alle geografischen Regionen und Länder hinweg. Die Auswirkung auf die Vorjahreswerte geht aus Kapitel 6 Segmentberichterstattung hervor. Die Überwachung erfolgt durch den CODM (Chief Operation Decision Maker). Der CODM ist der Vorstand der VARTA AG, da dieser in regelmäßigen Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und Ressourcenallokation anhand des internen Management Reportings überprüft. Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA bzw. des bereinigten EBITDA. Unter EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) wird das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte verstanden. Nicht berücksichtigt in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und Finanzierungselemente. Ebenso nicht berücksichtigt sind Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. scroll
Consumer BatteriesIm Segment Consumer Batteries ist der VARTA AG Konzern ein europäischer Marktführer mit Produktionsstandort Deutschland für Haushaltsbatterien. Hierzu zählt neben den klassischen Alkaline-Batterien auch Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten. Die innovativen Qualitätsprodukte werden mit modernster Technologie und dem Know-how von international qualifizierten Fachleuten entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Für die VARTA AG ist dabei der Fokus auf den Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel essenziell, um schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen reagieren zu können. Micro BatteriesDas Segment Micro Batteries umfasst die Aktivitäten im Bereich Mikrobatterien und Hörgerätebatterien. Der VARTA AG Konzern ist in diesem Segment ein führender Hersteller von Mikrobatterien für Hörgeräte und bedient unterschiedlichste Anwendungsfelder insbesondere im Gesundheitsbereich. Lithium-Ion Small CellsDas Segment Lithium-Ion Small Cells bildet das Geschäft mit kleinformatigen Lithium-Ionen-Rundzellen, auch als CoinPower bekannt, für OEM-Anwendungen ab. VARTA AG zählt namhafte Unternehmen zu seinen Kunden und produziert Batterien in zahlreichen wichtigen elektrochemischen Systemen sowie Bauformen und -größen. Die Reihe der Anwendungen reicht von Hörgeräten über kabellose Headsets (True Wireless Stereo Headsets) bis zu kleinformatigen Automobil-Anwendungen, die mit Mikrobatterien betrieben werden. Lithium-Ion Large CellsMit dem Segment Lithium-Ion Large Cells produziert VARTA AG großformatige Lithium-Ionen Rundzellen. Dieses Segment wird seit dem 4. März 2025 durch die Mehrheitsbeteiligung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG") entscheidend gestärkt. Als Hauptkunde in diesem Segment unterstützt Porsche die Entwicklung des Bereichs sowohl strategisch als auch operativ. Bereits jetzt erfolgt die Lieferung von Lithium-Ionen-Rundzellen im Rahmen einer Kleinserienproduktion. Um den Übergang zur Großserienfertigung zu realisieren, werden gemeinsame Investition in hochmoderne Produktionsanlagen geplant. Die Zusammenarbeit mit Porsche eröffnet dem Geschäftsbereich weitreichende Chancen: Neben der umfassenden Branchenkenntnis des Mehrheitseigentümers im Automobilsektor stehen auch erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese Kombination ermöglicht nicht nur die Weiterentwicklung innovativer Technologien, sondern auch die Skalierung der Produktion, um langfristig neue Marktpotenziale und Wachstumsperspektiven zu erschließen. Die Beteiligung wird ab März 2025 mittels at-equity-Konsolidierung in den Konzernabschluss der VARTA AG einbezogen. Lithium-Ion Battery PacksIm Segment Lithium-Ion Battery Packs verfügt der Konzern über umfangreiche Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker, sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Ionen-Batteriepacks für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität, Haushalt oder Telekommunikation. Das Produktportfolio reicht von vollständig kundenspezifischen Batteriepacks bis hin zu fertig konfigurierten Standardbatterien. Es werden wiederaufladbare, standardisierte, aber auch kundenspezifische Batteriepacks hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet der VARTA AG Konzern Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Lösungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte, Elektrowerkzeuge, Medizingeräte sowie Haus- und Gartengeräte. Energy Storage SystemsIm Segment Energy Storage Systems entwickelt und produziert VARTA AG Energiespeichersysteme für Privathaushalte und Gewerbekunden und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Das Produktportfolio umfasst kompakte Modelle wie den VARTA pulse neo und den VARTA element backup, die als Wechselstromgekoppelte Systeme ideal für Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet sind. Ergänzt wird das Angebot durch die VARTA.wall, ein platzsparendes Gleichstromgekoppeltes System mit Kapazitäten von 10 bis 20 kWh, das dank modularer Bauweise erweiterbar ist und sich ebenfalls primär an Privathaushalte richtet. Mit seiner schnellen Installation und der Kompatibilität zu marktführenden Wechselrichtern bietet es eine flexible Lösung zur Optimierung des Eigenverbrauchs. Darüber hinaus ermöglicht die modulare Stapel-Bauweise eine nachträgliche Erweiterung der Speicherkapazität, um auch bei zukünftig steigendem Energiebedarf ausreichend große Kapazität zu gewährleisten. 4.21. Änderungen der RechnungslegungsgrundsätzeIm Jahr 2024 erstmals angewandte RechnungslegungsvorschriftenNachfolgend werden die Auswirkungen der ab 1. Januar 2024 neu angewendeten Rechnungslegungsmethoden offengelegt. Für den Konzern haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben. IAS 1 - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie langfristige Schulden mit CovenantsDie im Januar 2020 verabschiedeten Änderungen an IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Es wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor, klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substanziell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig. IFRS 16 - Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-LeasebackDie Änderung betrifft die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback Transaktionen und schreibt vor, dass ein Leasingnehmer im Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neu eingefügten Paragrafen erläutern unter anderem anhand von Beispielen, unterschiedliche mögliche Vorgehensweisen, insbesondere bei variablen Leasingzahlungen. IAS 7 / IFRS 7 LieferantenfinanzierungsvereinbarungenDurch die Änderungen soll die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens erhöht werden. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Angabeanforderungen dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Agenda-Entscheidungen des IFRS ICDie nachfolgenden Agenda-Entscheidung des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) ist für die Erstellung des Abschlusses zum 31.Dezember 2024 relevant und betrifft die Angaben von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente (IFRS 8): Die Agenda-Entscheidung des IFRS IC stellt klar, dass sofern wesentliche Ertrags- oder Aufwandsposten in das vom Hauptentscheidungsträger zur Steuerung verwendete Segmentergebnis einfließen, diese Posten für jedes Segement anzugeben sind. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 4.20 Segmentberichterstattung hinsichtlich der Auswirkung auf die Segmentberichterstattung. 4.22. Neue und geänderte IFRS-Standards nach dem 31. Dezember 2024Die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ebenso plant das Unternehmen keine frühzeitige Anwendung. Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen derzeit geprüft. scroll
Die folgenden vom IASB veröffentlichten Neuerungen und Änderungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden von der VARTA AG bislang auch noch nicht angewendet. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. IAS 21 Fehlende UmtauschbarkeitDie Änderungen verpflichten die Unternehmen zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, wenn bei einer Währung fehlende Umtauschbarkeit vorliegt, und, sofern dies der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses und der erforderlichen Anhangangaben. Die Europäische Union hat diese Änderungen in der Verordnung (EU) Nr. 2024/2862 vom 12. November 2024 übernommen IFRS 18 Darstellung und Angaben im AbschlussIFRS 18 enthält für alle Unternehmen, die die IFRS anwenden, Anforderungen an die Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen. IFRS 18 wurde im April 2024 veröffentlicht und gilt - vorbehaltlich des Endorsement durch die EU - für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei der Standard für die entsprechende Vergleichsperiode bereits anzuwenden ist. IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: AngabenIFRS 19 legt reduzierte Angabevorschriften fest, die ein in Frage kommendes Unternehmen anstelle der Angabevorschriften in den anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden darf. IFRS 19 ist - vorbehaltlich des Endorsements durch die EU - freiwillig für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2027 anwendbar. IFRS 10 - Verkauf oder Einlage von VermögenswertenDurch die Änderungen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. IFRS 9 und IFRS 7 - Klassifizierung und Bewertung von FinanzinstrumentenDurch die Änderungen werden der Zeitpunkt des Ansatzes und der Ausbuchung bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten klargestellt. Weitere Änderungen betreffen die Erweiterung der Angaben für Finanzinstrumente mit bedingten Zahlungsströmen, sowie die Erweiterung der Angaben für Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Ergebnis (FVOCI) bewertet werden. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Jährliche Verbesserungen der IFRSDas IASB hat Ende Juli 2024 die "jährlichen Verbesserungen der IFRS" veröffentlicht, die voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. 5. Wesentliche Annahmen und EinschätzungenDer Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche Positionen, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist: Nutzungsdauer von langfristigen VermögenswertenSachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer und Veränderungen in der Nachfrage berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes nach sich ziehen. In diesem Fall würde der Restbuchwert über die verbleibende kürzere oder längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, und dies würde zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen. Bestimmte immaterielle Vermögenswerte werden hinsichtlich der Nutzungsdauer als unbestimmt eingestuft, wenn eine Analyse aller relevanten Faktoren kein Ende des Zeitraums erkennen lässt, für den der Vermögenswert zur Erwirtschaftung von Cashflows beiträgt. Diese Analyse wird jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Bei langfristigen Mietverträgen von Immobilien sind mit den Eigentümern teilweise Verlängerungsoptionen oder beidseitige Kündigungsoptionen vereinbart. Da die unkündbare Restlaufzeit der Verträge zum Bilanzstichtag jeweils mehrere Jahre beträgt, war auch aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage des VARTA AG Konzerns nicht hinreichend bestimmbar, ob Verlängerungsoptionen ausgeübt oder Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden. Insofern wurden diese bei der Bestimmung der Restlaufzeiten im Regelfall nicht berücksichtigt. Wertberichtigungen auf langfristige nicht-finanzielle VermögenswerteDer Wertminderungstest zur Bewertung des erzielbaren Betrags einer CGU basiert auf Werten der Unternehmensplanung, dem Abzinsungssatz, der Wachstumsrate, der erwarteten Inflation und den Währungskursen. Die Geschäftsentwicklung des Jahres 2024 und das am 21. Juli 2024 angezeigte Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurden als Anlass für Wertminderungstests der verschiedenen CGUs des Konzerns eingestuft. Diese anlassbezogenen Wertminderungstests wurden auf den Stichtag 31. Dezember 2024 durchgeführt. Dementsprechend schätzte der Vorstand den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Ende des Jahres 2024 neu ein. Der erzielbare Betrag wurde zunächst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Aufgrund von umfangreichen künftigen Sanierungsmaßnahmen übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Small Cells liegt die Annahme zu Grunde, dass diese mit den vorhandenen Produktionskapazitäten und den geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Lage ist, künftig positive Cashflows zu erwirtschaften. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde dabei auf Basis eines Discounted Cashflow-Modells mit sechs Planjahren und ohne ewige Rente ermittelt. Die Anzahl der berücksichtigten Planjahre wurde von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der führenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeleitet und mit sechs Jahren Restnutzungsdauer bewertet. Da der Buchwert den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt, war ein Wertminderungsaufwand von 25,0 Mio. € ermittelt worden, der nicht allokiert werden konnte. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden die künftigen Mittelzuflüsse auf Basis der Planung aus einem Sanierungsgutachten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Large Cells wurde auf Basis der vertraglich vereinbarten Einbringungswerte der Sacheinlagen bei der V4Smart GmbH & Co. KG ermittelt. Der Wert der Sacheinlage wurde zwischen unabhängigen Dritten im Rahmen eines Einbringungsvertrages festgelegt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Rahmen des IAS 36 wurden die gleichen Zeitwerte herangezogen. Es wird angenommen, dass die Tauschwerte beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 13.58 übereinstimmen. Folglich wurde eine Wertaufholung in Höhe von 21,5 Mio. € ermittelt und zugeschrieben. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sämtlicher weiterer zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde aufgrund der Reife der zu Grunde liegenden Geschäftsmodelle unter Anwendung von Discounted Cashflow-Modellen mit ewigen Renten ermittelt. Bei der CGU Consumer Batteries, der CGU Micro Batteries und der CGU Energy Storage Systems wurde kein Wertminderungsbedarf ermittelt. Für die CGU Lithium-Ion Battery Packs wurde ein Wertminderungsbedarf von 6,8 Mio. € berechnet, der nicht den Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet werden konnte. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Large Cells die künftigen Mittelzuflüsse auf Basis der Planung aus einem Sanierungsgutachten bei Annahme der fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte ermittelt. Aufgrund des Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2024 ergab sich somit insgesamt eine gebuchte Wertaufholung von 21,5 Mio. € im Sachanlagevermögen, wovon ein Teilbetrag in Höhe von 5,3 Mio. € auf technische Anlagen und Maschinen, sowie 16,2 Mio. € auf Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen entfällt. Nähere Informationen zu den durchgeführten Impairment-Tests sind unter Erläuterung 4.11 Werthaltigkeitstest angeführt. Die hierzu getroffenen Annahmen können jedoch Änderungen unterliegen, die zu Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden führen könnten. Vorräte und LeerkostenFür die Bestandsbewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden Produktionsauslastungen im Normbereich angenommen. Weichen Produktionsleistungen auf Werksebene vom Normbereich signifikant ab, so werden hierdurch entstehende Leerkosten in der Bestandsbewertung berücksichtigt. Ein Normbereich in der Produktionsauslastung definiert sich hierbei als ein Mittelwert der Ausbringungsmengen der letzten fünf Jahre, die Ermittlung erfolgt auf Werksebene. Liegen keine Daten für fünf Jahre vor, können auch kürzere Zeiträume oder anders ermittelte Normauslastungen definiert werden. Eine signifikante Unterschreitung liegt vor, wenn 70 % des Normbereichs unterschritten werden. Wurde eine signifikante Unterschreitung festgestellt, so werden die fixen Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse um den Abweichungsfaktor eliminiert. Der Abweichungsfaktor ist hierbei die Differenz zwischen des Normbereichs und der Abweichung zum Normbereich. Leistungsorientierte VerpflichtungenIm Konzern bestehen für einen Teil der Arbeitnehmer verschiedene Personalvorsorgepläne. Um die sich daraus ergebenden Guthaben und/oder Verpflichtungen bestimmen zu können, muss zunächst beurteilt werden, ob es sich um leistungs- oder beitragsorientierte Pläne handelt. Um die zukünftige Entwicklung abschätzen zu können, werden bei leistungsorientierten Plänen statistische Annahmen getroffen. Der versicherungsmathematischen Bewertung von Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer liegen Annahmen über Abzinsungssätze, Gehaltssteigerungen, Fluktuation und das Pensionseintrittsalter zugrunde (demografische und finanzielle Variablen). Ändern sich diese Annahmen aufgrund veränderter Wirtschaftslage oder neuer Marktbedingungen, können die tatsächlichen Daten maßgeblich von den versicherungsmathematischen Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen können mittelfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge aus Personalvorsorgeplänen haben. Nähere Informationen zu den Personalvorsorgeplänen sind in 22.2 Pensionen angegeben. Im Zusammenhang mit den Schuldbeitritten zu den Pensionsverpflichtungen muss zum Stichtag überprüft werden, ob die Werthaltigkeit der aktivierten Erstattungsansprüche gegeben ist. Dabei ist die Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs im Wesentlichen von der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögenswerte sowie bestehender Garantien beeinflusst, die die Colibri Beratungs GmbH treuhänderisch in den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e. V. eingelegt hat. Selbiges gilt für den Schuldbeitritt mit der VC Pensionen GmbH und dem VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. Die größten Ermessenspielräume bestehen hier bei der Bewertung von Immobilien und Finanzanlagen. Die Beurteilung wird jährlich durch einen unabhängigen Sachverständigen durchgeführt, der die Angemessenheit der Finanzaufstellungen der Treuhandvermögen überprüft. Auf Basis dieser Gutachten geht die VARTA AG davon aus, dass die Erstattungsansprüche werthaltig sind und zur Deckung der vom Schuldbeitritt umfassten Pensionsverpflichtungen herangezogen werden können. Hinsichtlich der von der VARTA AG auf die VRT Pensionen GmbH, Dillingen/Saar, in 2016 abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet der bisherige Versorgungsschuldner VARTA AG gesamtschuldnerisch mit dem neuen Versorgungsschuldner VRT Pensionen GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Erfüllung der Versorgungsverbindlichkeiten. Die VARTA AG geht nicht von einer Inanspruchnahme aus dieser verschuldensunabhängigen, gesellschaftsrechtlichen Mithaftung aus, da mit der Abspaltung der 25,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen in Höhe von 26,9 Mio. € und somit ein Aktivüberhang von 1,4 Mio. € überging. Zum 31. Dezember 2024 bestand ein Aktivüberhang in Höhe von 2,6 Mio. € des Planvermögens mit 16,7 Mio. € über die abgespaltenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 14,1 Mio. €. Daneben könnte eine verschuldensabhängige Haftung wegen unzureichender finanzieller Ausstattung der VRT bestehen, die Schadenersatzansprüche der Arbeitnehmer aufgrund einer in der nicht ausreichenden Ausstattung liegenden konkreten Vermögensgefährdung begründen könnten. Die VARTA AG geht auf Grund des Aktivüberhangs des Planvermögens über die abgespaltenen Pensionsverpflichtungen von einer ausreichenden Ausfinanzierung und daher nicht vom Vorliegen solcher Schadenersatzansprüche aus. Aufgrund dieser Einschätzung werden die betroffenen Pensionsverpflichtungen nur in Bezug auf die Pensionszahlungen innerhalb der zehnjährigen Nachhaftungsperiode in Höhe von 1,6 Mio. € zum 31. Dezember 2024 bilanziell im Konzernabschluss der VARTA AG erfasst. Sonstige RückstellungenIm Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit werden Rückstellungen für verschiedene Sachverhalte gebildet. Die Höhe der erwarteten Mittelabflüsse wird in jedem konkreten Sachverhalt auf Basis von Annahmen und Einschätzungen ermittelt. Diese Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen. ErtragsteuernLatente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzernbilanz und den Steuerbilanzwerten sowie auf voraussichtlich verwertungsfähige steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach derzeitiger Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die nur vorübergehenden Differenzen wieder ausgleichen werden, sowie auf Basis einer Einschätzung der künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit, abgeleitet aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. Eventuelle Steuersatzänderungen oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche Erträge können dazu führen, dass die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva erfolgen muss. Außerdem können Steuersatzänderungen zu Anpassungen der passiven latenten Steuern führen. Die Buchwerte der latenten Steuern gehen aus der Konzernbilanz hervor und werden in den Erläuterungen zu Kapitel 18 Latente Steuern auf die Bilanzpositionen aufgeteilt. Steuerliche Sachverhalte werden nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen beurteilt, können aber auch Einschätzungen unterliegen, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht abschließend festgelegt sind oder die vorliegenden Grundlagen zu einer abweichenden Beurteilung führen können. Die Ermittlung der Ertragsteuer unterliegt somit Einschätzungen, ein steuerliches Risiko aus solchen Einschätzungen wird aufgrund der fachlichen Würdigung als gering beurteilt. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse des VARTA AG Konzerns setzen sich im Wesentlichen aus Standardprodukten und in geringem Umfang aus kundenspezifischen Produkten zusammen. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. In Bezug auf die Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt bestehen Ermessensspielräume, die je nach Vertragsart und Leistungsverpflichtung unterschiedlich ausgeprägt sind. Grundsätzlich ist die Vertragsgestaltung, bspw. durch Ausgestaltung von Incoterms, von bedeutender Rolle. Bei Konsignationslagern ist die Interpretation der Konsignationsverträge von Bedeutung, ob die Verfügungsmacht mit Entnahme oder bereits bei der Belieferung des Konsignationslagers erfolgt. Darüber hinaus werden variable Vergütungen oder Naturalrabattvereinbarungen mit Kunden getroffen. Naturalrabatte werden in der Regel als substantial right bilanziert. Das Ermessen, ob es sich um kundenspezifische Produkte handelt, obliegt dem Individualisierungsgrad des Produkts und der Beurteilung einer wirtschaftlich sinnvollen alternativen Verwendungsmöglichkeit. Bei Kundenprojekten ist für die Vertragsbeurteilung entscheidend, ob die Lieferung bzw. Leistung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht wird. Im Fall des Baus der kundenspezifischen Ultra-Hochleistungs-Lithium-Ionen-Rundzellen-Fertigungslinie werden die Erlöse und zugehörigen Kosten über einen Zeitraum erfasst. Die wesentliche Einschätzung betrifft die Messung des Leistungsfortschritts des Projekts auf Basis der Cost-to-Cost-Methode. Subventionen und öffentliche ZuwendungenDer VARTA AG Konzern erhält staatliche Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Sie werden auf Antrag gewährt, d.h. es handelt sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistung (und Gegenleistung). Darüber hinaus sind die Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung gestaltet. Der Konzern erfasst - gemäß IAS 20.7 - die Zuwendungen der öffentlichen Hand, wenn eine angemessene Sicherheit (reasonable assurance) darüber besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden. Der Zufluss einer Zuwendung allein liefert keinen schlüssigen substanziellen Hinweis dafür, dass die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllt worden sind oder werden (IAS 20.8). Bei der VARTA AG wurde festgestellt, dass bei den aktuell geförderten Vorhaben die Gewährung der Zuwendungen an die tatsächlichen Ausgaben geknüpft ist. Somit ist der früheste Zeitpunkt für die Erfassung der möglichen Zuwendungen, wenn die jeweilige Aufwendung angefallen ist bzw. Investition getätigt wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird beurteilt, ob bzw. wann eine angemessene Sicherheit bzgl. der Zuwendungen unter Berücksichtigung u.a. folgende Aspekte vorliegt:
Sofern in einer Gesamteinschätzung eine angemessene Sicherheit bzgl. der Zuwendungen (und Nicht-Rückzahlung dieser Zuwendungen) vorliegt, wird die jeweilige Zuwendung gem. IAS 20.7 erfasst. Nach IAS 20.29 besteht hinsichtlich der Darstellung von erfolgsbezogenen Zuwendungen ein Wahlrecht. Bei der VARTA AG werden die Zuwendungen als "Förderzuschüsse" in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder als passivischer Posten bilanziert. Laufzeit von Finanzierungsverträgen im Rahmen der EffektivzinsbewertungIm Geschäftsjahr 2021 wurde ein Konsortialkreditvertrag in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der aufgeteilt ist in einen auf fünf Jahre nach Datum des Vertrags befristeten Anteil mit 100,0 Mio. € sowie einer revolvierenden Kreditfazilität mit 135,0 Mio. €. Daneben erfolgte in 2022 die Aufnahme mehrerer Schuldscheindarlehen. Über ein Konsortium hat die VARTA AG Schuldscheindarlehen über insgesamt 250,0 Mio. € am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen laufen über fünf bzw. sieben Jahre (76 % des Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit einem fixen Zinskupon (ca. 66 % des Kreditvolumens) ausgestattet. Mit Vertrag vom 2. Oktober 2024 wurde mit bestimmten Finanzierern ein Brückenkreditvertrag über 30. Mio. € zur Abdeckung von Liquiditätsunterdeckungen abgeschlossen. Die Auszahlung erfolgte im Oktober 2024 und wurde im Rahmen der Umsetzung des New Money Facility Agreements einschließlich der abgegrenzten Zinsen und Kosten refinanziert. Am 6. Dezember 2024 (zuletzt geändert am 28. Februar 2025) wurde ein New Money Facility Agreement mit Konsortialkreditgebern und Teilen der Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, die der VARTA AG-Gruppe zur Deckung des Liquiditätsbedarfs einen neuen vorrangigen Kredit (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. € gewähren. Des Weiteren wurde am 6. Dezember 2024 das sog. Restructuring and Amendment Agreement u.a. zwischen der VARTA AG, ihren Tochtergesellschaften und Teilen der Konsortialkreditgebern und Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, mit dem die Sanierungsvereinbarung aus 2023 an die neue Restrukturierungssituation angepasst wird. Diese Vereinbarung mit den Gläubigern sieht einen Schuldenschnitt in Höhe von insgesamt 255 Mio. € auf die Kreditbeträge aus dem Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen vor. Ferner wurde ein erster Vertrag zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren, geschlossen. Die genannten Verträge wurden im Rahmen der Umsetzung des rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplans im März 2025 in Kraft. Zum 31. Dezember 2024 erfolgte ein kurzfristiger Ausweis der betroffenen Finanzierungsverträge. (vgl. Kapitel 48 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Klimarisiken und klimabezogene SchätzunsicherheitenEtwaige Auswirkungen von Klimarisiken werden grundsätzlich beim Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Aufgrund umfassendem Risikomanagement und der niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit der physischen Klimarisiken, wurden im Geschäftsjahr 2024 keine konkreten Klimarisiken beim Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einbezogen. 6. SegmentberichterstattungDen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Vorstand steuert nach dem bereinigten EBITDA, um trotz der Investitionen in das Sachanlagevermögen und der daraus resultierenden Abschreibungen die operative Performance beurteilen zu können. Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in der Segmentberichterstattung nicht enthalten, da diese nicht Bestandteil des berichteten EBIT und bereinigten EBITDA sind und auch sonst nicht regelmäßig an den Vorstand berichtet werden. Der Konzern fungiert als mehrdimensionale Organisation bzw. Matrixorganisation. Die Geschäftstätigkeit der VARTA AG wird seit dem vierten Quartal 2024 in sechs Geschäftssegmente gegliedert: Consumer Batteries, Micro Batteries, Lithium-Ion Small Cells, Energy Storage Systems, Lithium-Ion Battery Packs und Lithium-Ion Large Cells. Die Aufgliederung entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Bis zu dieser Neugliederung wurde die VARTA AG in die 3 berichtspflichtige Geschäftssegmente Consumer Batteries, Embedded Batteries und Power Batteries unterteilt. Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsspalte zusammengefasst angegeben. Darüber hinaus beinhaltet die Überleitungsspalte Sachverhalte, die keinem Segment direkt zugeordnet werden können, bspw. die Effekte aus der Restrukturierung oder aus der Cyberattacke. Im Folgenden werden die Steuerungsgrößen, die zur Beurteilung der Leistungen der berichtspflichtigen Segmente herangezogen werden, dargestellt. Dabei wird auf Ebene der einzelnen Segmente das steuerungsrelevante bereinigte EBITDA dargestellt und auf das Konzern-EBITDA übergeleitet: Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten 1. Januar - 31. Dezember 2024:scroll
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Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten 1. Januar bis 31. Dezember 2023:scroll
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In der Überleitung zum EBITDA des Konzerns sind folgende Sachverhalte enthalten: scroll
In der Spalte "Sondereffekte" werden Sachverhalte dargestellt, die in der Bereinigung des EBITDA berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2024 existieren solche Sachverhalte bei der VARTA AG. Der VARTA AG als Mutterunternehmen werden "Sondereffekte" aus den M&A Transaktionen in Höhe von 0,7 Mio. € (2023: 0,0 Mio. €), Effekte aus der Restrukturierung in Höhe von 49,2 Mio. € (2023: 24,9 Mio. €), saldierte Effekte aus der Cyber-Attacke in Höhe von 4,2 Mio. € (2023: 0,0 Mio. €), Erlöse/Erträge aus der Veräußerung von Patenten in Höhe von 20,0 Mio. € und Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von T€ 0,0 (2023: T€ 1,0) zugeordnet. In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des EBITDAs der Segmente auf das Ergebnis vor Steuern dargestellt: scroll
Geografische SegmentinformationenDie nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geografischen Standorten. Bei der Darstellung dieser Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf den geografischen Standorten der Vermögenswerte. scroll
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Die Umsatzerlöse richten sich nach dem Sitz des Kunden. Produkte und DienstleistungenDie Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vertragsvermögenswerte des Konzerns teilen sich folgendermaßen auf Produkte und Dienstleistungen auf: scroll
Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft resultiert im Wesentlichen aus der Lieferung und Sicherstellung einer kundenspezifischen Ultra-Hochleistungs-Lithium-Ionen-Rundzellen-Fertigungslinie. Die zeitraumbasierten Umsatzerlöse dieser Rundzellen-Fertigungslinie beträgt 65,1 Mio. €. In den Erlösen aus dem Verkauf von Dienstleistungen sind Erlöse aus Ramp-up-Kompensationen für Kosten in der Anlaufphase einer Produktproduktion mit 21,0 Mio. € sowie Erlöse aus der Überlassung von Nutzungsrechten an Patenten mit 5,0 Mio. € enthalten. Bedeutende KundenIm Geschäftsjahr 2024 konnte kein Kunde identifiziert werden, der einen Umsatzanteil von mehr als 10 % vom Konzernumsatz erreicht hat. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gab es somit keine Veränderung. 7. Sachanlagevermögenscroll
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Der wesentliche Teil der Investitionen im Geschäftsjahr 2024 diente der Industralisierung eines neuen Zelltyps im Bereich Lithium-Ionen-Knopfzellen, der Komplettierung einer Pilotanlage für großformatige Zellen sowie einer neuen Anlage für Energiespeicher. Weiterhin erfolgten Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen über alle Geschäftsbereiche hinweg. Der Bestand der technischen Anlagen und Maschinen hat sich insbesondere aufgrund der Umgliederung, als Folge des V4 Drive Carve Outs, von Anlagen in zur Veräußerung gehalten von 74,2 Mio. € in 2023 auf 56,7 Mio. € zum 31. Dezember 2024 verringert. Demgemäß haben sich die Abschreibungen des Sachanlagevermögens von 68,4 Mio. € in 2023 auf 43,4 Mio. € in 2024 vermindert. Dieser starke Rückgang resultiert im Wesentlichen auf den im Vorjahr vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen. In den Zugängen der technischen Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 0,4 Mio. € (2023: 0,8 Mio. €) enthalten. Innerhalb der Zugänge Anlagen im Bau sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 0,7 Mio. € (2023: 0,6 Mio. €) enthalten. Im Rahmen der Restrukturierung wurden wesentliche Teile des Sachanlagevermögens an die finanzierenden Banken verpfändet. Das Bestellobligo aus dem Kauf von Sachanlagevermögen beträgt 28,7 Mio. € (2023: 20,6 Mio. €). 8. Immaterielle Vermögenswertescroll
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Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 38,0 Mio. € erfasst (2023: 27,4 Mio. €). Für immaterielle Vermögenswerte bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2023 und 2024. Daneben gab es keine vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte. WertminderungstestFür Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben sowie für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, wird jährlich zum 31. Dezember ein Wertminderungstest durchgeführt. Der Buchwert der Marke in Höhe von 30,6 Mio. € wurde wie folgt - unverändert zum Vorjahr - auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) allokiert: Lithium-Ion Small Cells 5,3 Mio. €, Lithium-Ion Battery Packs 1,2 Mio. €, Consumer Batteries 21,5 Mio. €, Energy Storage Systems 0,7 Mio. € und Micro Batteries 1,9 Mio. €. Die Nutzungsdauer der Marke wird als unbegrenzt eingestuft, da es der VARTA AG während der über 135 Jahren Unternehmensgeschichte gelungen ist, eine starke Marke zu schaffen, die mit ihrem Alleinstellungsmerkmal dem Unternehmen einen wesentlichen Wert beisteuert. Im Rahmen des Wertminderungstests wurde über den Zeitwert, der auf Basis der Lizenzpreisanalogie-Methode berechnet worden ist, der Buchwert der Marke bestätigt. Dabei wurde eine Lizenzrate in Höhe von 1,0 % und ein Diskontierungsfaktor von 9,9 % verwendet. Der zu Beginn des Geschäftsjahres bestehende Goodwill in Höhe von 0,1 Mio. € resultiert aus den Erwerben der VARTA Consumer-Geschäfts. Die Geschäftsentwicklung des Jahres 2024 und das am 21. Juli 2024 angezeigte Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurden als Anlass für Wertminderungstests der verschiedenen CGUs des Konzerns eingestuft. Diese anlassbezogenen Wertminderungstests wurden auf den Stichtag 31. Dezember 2024 durchgeführt. Bei der VARTA AG erfolgt die Überwachung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der CGUs, die gleichzeitig Geschäftsbereiche darstellen. Daher wurde für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, der anlassbezogene und der jährliche Wertminderungstest zusammengefasst. Der erzielbare Betrag einzelner CGUs wurde zunächst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der ermittelte beizulegende Zeitwert ist mit Ausnahme der CGU Lithium-Ion Large Cells aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Einflussfaktoren der IFRS 13 Kategorie drei zuzuordnen. Aufgrund von umfangreichen künftigen Sanierungsmaßnahmen übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Aufgrund dessen wurde der erzielbare Betrag durch den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Für die Berechnung wurden die Daten aus der zugrunde liegenden Planung des Sanierungsgutachtens für die Jahre 2025 bis 2027 herangezogen. Die wesentlichste Planungsgröße zur Ermittlung der Zahlungsströme ist die Ergebnisentwicklung, welche insbesondere durch die Umsatzentwicklung getrieben ist. Bei der Ableitung der Zahlungsströme werden Erfahrungen der Vergangenheit sowie Markterwartungen der Zukunft verwendet. Die Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Marktanteile, die allgemeine Marktentwicklung und der Profitabilität der jeweiligen Produktgruppen. Für die CGU Lithium-Ion Small Cells wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Rahmen eines Discounted Cashflow-Modells auf Basis von zukünftigen Zahlungsströmen und einem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Dabei wurde der Planungshorizont in 2024 auf sechs Jahre begrenzt und keine ewige Rente berücksichtigt. Die künftigen Mittelzuflüsse wurden auf Basis der Planung aus dem Sanierungsgutachten ermittelt und bis zum Ende des Planungshorizonts (2030) weiterentwickelt. Als WACC wurde ein durchschnittlicher Abzinsungsfaktor von 8,8 % nach Steuern berücksichtigt. Dabei wurde ein erzielbarer Betrag in Höhe von 62,1 Mio. € und damit ein Wertminderungsbedarf von 25,0 Mio. € ermittelt, der unter Berücksichtigung bestehender Wertuntergrenzen nicht vollständig allokiert und gebucht wurde. Für die CGU Lithium-Ion Large Cells wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basierend auf dem vertraglich vereinbarten Einbringungswert der im März 2025 vorgenommenen Sacheinlagen bei der V4Smart GmbH & Co. KG ermittelt. Der Wert der Sacheinlage wurden zwischen unabhängigen Dritten im Rahmen eines Einbringungsvertrages festgelegt. Dadurch wurde eine Wertaufholung von 21,5 Mio. € ermittelt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sämtlicher weiterer CGUs wurde aufgrund der Reife der zu Grunde liegenden Geschäftsmodelle unter Anwendung von Discounted Cashflow-Modellen mit ewigen Renten ermittelt. Da die so ermittelten beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten die jeweiligen Buchwerte der CGU Consumer Batteries, der CGU Micro Batteries und der CGU Energy Storage Systems überstiegen, wurden für diese CGUs keine Wertminderung erfasst. Für die CGU Lithium-Ion Battery Packs wurde als WACC ein Abzinsungsfaktor von 9,6 % nach Steuern berücksichtigt. Der ermittelte erzielbare Betrag in Höhe von -56,9 Mio. € führte zu einem Wertminderungsbedarf. Unter Berücksichtigung der bestehenden Wertuntergrenzen konnte der Wertminderungsbedarf nicht vollständig allokiert und gebucht werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Wertminderungen auf Sachanlagevermögen in Höhe von 222,0 Mio. € und immateriellen Vermögenswerte von 0,7 Mio. € der CGU Lithium-Ion Small Cells erfasst. Wertminderungen auf Sachanlagevermögen in Höhe von 61,4 Mio. €, immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,5 Mio. € sowie den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 0,5 Mio. € wurden bei der CGU Micro Batteries erfasst. Des Weiteren wurden Wertminderungen auf Sachanlagevermögen in Höhe von 4,3 Mio. € sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,2 Mio. € bei der CGU Lithium-Ion Battery Packs gebucht. Diese Wertminderungen sind im GuV-Posten Abschreibungen und Wertminderungen im Vorjahr erfasst. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden wie oben beschrieben keine weiteren außerplanmäßige Abschreibungen gebucht. Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten verwendet wurden, waren wie folgt: scroll
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Im Rahmen der Wertminderungstests hat der VARTA AG Konzern für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Sensitivitätsanalysen für die wertbestimmenden Faktoren des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden folgende für möglich gehaltene Abweichungen bestimmter wertbestimmender Faktoren modelliert:
Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Consumer Batteries und Energy Storage Systems ergibt sich bei der Veränderung der genannten Parameter weiterhin kein Wertberichtigungsbedarf. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Small Cells wurde ein Wertminderungsbedarf von 25,0 Mio. € ermittelt. Bei einer Reduktion des Diskontierungssatzes um 1,0 % ergäbe sich eine um 1,3 Mio. € niedrigere Wertminderung. Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes entsprechend eine um 1,2 Mio. € höhere Wertminderung. Eine Variation der Wachstumsrate ist aufgrund des endlichen Planungshorizonts nicht angemessen. Sofern man bei den der Berechnung zugrunde liegenden zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion um 20,0 % unterstellt, ergäbe sich ein um 4,8 Mio. € höherer Wertminderungsbedarf. Bei einem Anstieg der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse um 20,0 % würde sich der Wertminderungsbedarf um 4,8 Mio. € reduzieren. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lithium-Ion Battery Packs wurde ein Wertminderungsbedarf von 6,8 Mio. € berechnet. Eine Veränderung des Diskontierungssatzes um +/-1,0 % hat keine Auswirkung auf den ermittelten Wertminderungsbedarf. Bei einer Anpassung der Wachstumsrate um +/-0,2 % oder einer Änderung zugrundeliegenden Zahlungsmittelzuflüsse um +/-20,0 % ergibt sich ebenfalls keine Änderung des Wertminderungsbedarfs. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Micro Batteries wurde kein Wertminderungsbedarf berechnet. Bei einer Veränderung des Diskontierungssatzes um +/- 1,0 % ergäbe sich kein Wertminderungsbedarf. Bei einer Veränderung der Wachstumsrate um +/-0,2 % ergibt sich ebenfalls kein Wertminderungsbedarfs. Sofern man bei den der Berechnung zugrunde liegenden zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse eine Reduktion um 20,0 % unterstellt, ergäbe sich ein Wertminderungsbedarf von 3,9 Mio. €. 9. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungenscroll
Aufgrund von länderspezifischen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem VARTA Consumer Geschäft bestehen Beteiligungen an gemeinschaftlich mit anderen Batterieherstellern gegründeten Zweckgesellschaften zur Batterierücknahme. Weitere sonstige Beteiligungen bestehen im Geschäftsjahr 2024 nicht. Die Ecopilhas - Sociedade Gestora de Residous de Pilhas e Acumuladores, Lda, Lissabon, Portugal sowie die RE'LEM Nonprofit Kht, Budapest, Ungarn wurden im Geschäftsjahr 2024 liquidiert. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss waren geringfügig. 10. LeasingDer Konzern mietet verschiedene Produktions-, Büro- und Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Die Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 1,5 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen beinhalten oder auch unbefristet sein. Die zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und Einschätzungen sind in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen aufgeführt. Die Entwicklung des geleasten Anlagevermögens ist in den Erläuterungen 7. Sachanlagevermögen dargestellt. Der Gesamtbetrag der Zahlungen für Leasingverhältnisse im Berichtsjahr beläuft sich auf 21,7 Mio. € (2023: 24,9 Mio. €). Die Summe der künftigen Leasingzahlungen aufgrund unkündbarer Leasingverträge beträgt: scroll
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Die Leasingverpflichtungen haben sich zum 31. Dezember 2024 um 7,9 Mio. € auf 77,7 Mio. € reduziert (2023: 85,6 Mio. €). Variable Leasingzahlungen und Restwertgarantien kommen momentan nicht zum Tragen. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt. 11. Andere finanzielle Vermögenswertescroll
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten anderen finanziellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich derivative Finanzinstrumente, die nicht in ein Hedge Accounting einbezogen sind. Bei den TEUR 63 handelte es sich um Rohstoffswaps, welche in 2024 abgewickelt wurden. Die zum Bilanzstichtag 2024 offenen Rohstoffswaps für 2025 sind negativ, sodass sich ein Wert von 0 EUR ergibt. Weitere Angaben zu den anderen finanziellen Vermögenswerten erfolgt in Kapitel 41.3 Finanzrisikomanagement. 12. VorräteDie Vorräte teilen sich in folgende Positionen auf: scroll
Die Vorräte sind im Geschäftsjahr 2024 insgesamt von 189,9 Mio. € auf 158,0 Mio. € gesunken. Treiber des gesunkenen Vorratsbestandes sind Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalbindung und der Liquidität sowie Produktionsanpassungen. Daneben bestehen Abschreibungen in Höhe von knapp 11,8 Mio. € (2023: 8,0 Mio. €), die im Wesentlichen auf das Segment Energy Storage Systems aufgrund geringeren Umsatzes zurückzuführen und im Materialaufwand erfasst sind. Erhöhter Wertminderungsbedarf ergab sich im Segment aufgrund geringerer Absatzmengen und ist überwiegend auf Zukaufteile angefallen. Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte aus einer verlustfreien Bewertung beträgt 9,2 Mio. € (2023: 12,2 Mio. €). Die im Berichtsjahr als Aufwand ausgewiesenen Vorräte gemäß IAS 2.38 beliefen sich auf 355,4 Mio. € (2023: 372,5 Mio. €). Sie sind im Materialaufwand enthalten. 13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswertescroll
Die Forderungen gegen Dritte (brutto) sind im Vergleich zum Vorjahr um 11,4 Mio. € gesunken. Der Rückgang liegt in den geringeren Umsatzerlösen begründet. Die bestehenden Bruttoforderungen sind zum 31. Dezember 2024 aufgrund des Forderungsverkaufs um 62,6 Mio. € (2023: 67,1 Mio. €) gemindert (vgl. Kapitel 41.3 Finanzrisikomanagement). Die VARTA AG und weitere Konzernunternehmen haben mit einem Vertragspartner Factoring-Vereinbarungen zum revolvierenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des jeweiligen Konzernunternehmens abgeschlossen. Die Veräußerung der Forderungen sowie die Auszahlung der Kaufpreise erfolgt wöchentlich. Da das Spätzahlungsrisiko und das Währungsrisiko im VARTA AG Konzern verbleiben, werden die mit den verkauften Forderungen verbundenen Chancen und Risiken im Wesentlichen weder übertragen noch zurückbehalten. Darüber hinaus verbleibt auch die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Forderungen weiterhin im VARTA AG Konzern. Aufgrund dessen wurde für die unter diesen Factoring-Vereinbarungen zum Stichtag verkauften Forderungen ein anhaltendes Engagement in Höhe von 1,1 Mio. € (2023: 1,3 Mio. €) unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Die korrespondierende Verbindlichkeit beträgt 1,1 Mio. € (2023: 1,3 Mio. €) und ist unter den anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. In den Forderungen sind Wertberichtigungen in Höhe von 3,2 Mio. € (2023: 3,5 Mio. €) enthalten, welche ausschließlich auf die beiden Segmente Micro Batteries in Höhe von 2,0 Mio. € (2023: 1,6 Mio. €) und in Höhe von 1,2 Mio. € (2023: 1,8 Mio. €) auf das Segment Consumer Batteries entfallen. Die Veränderungen der Wertberichtigungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden: scroll
Die Vertragsvermögenswerte betreffen mit 0,1 Mio. € (2023: 0,4 Mio. €) im Wesentlichen Ansprüche des Konzerns für noch nicht fakturierte Umsätze. Des Weiteren belaufen sich die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für Produkte, welche in Konsignationslagern liegen und somit zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet waren auf 1,5 Mio. € (2023: 2,0 Mio. €). Die auf Lager liegenden kundenspezifischen Produkte haben sich von 1,0 Mio. € in 2023 auf 0,6 Mio. € zum 31. Dezember 2024 geringfügig reduziert. Die Vertragsvermögenswerte haben sich in Summe im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. € verringert. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden und der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Die Vertragsvermögenswerte per 31. Dezember 2024 werden erfahrungsgemäß in den nächsten sechs Monaten vereinnahmt. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen folgende Sachverhalte: scroll
Definitionsgemäß werden innerhalb der Vertragsverbindlichkeiten ausschließlich Sachverhalte aus Rückerstattungsansprüchen sowie Projektgeschäften erfasst. Der Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenprojekten gegenüber dem Vorjahr auf 3,5 Mio. € resultiert aus dem Bau der Fertigungslinie für die Produktion von Hochleistungs-Akku-Rundzellen. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen erhaltene Anzahlungen für dieses langfristige Kundenprojekt, welche nach IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum realisiert werden. Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend dem Leistungsfortschritt über die gesamte Projektlaufzeit. Die übrigen Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2024 werden erfahrungsgemäß in den nächsten sechs Monaten als Ertrag erfasst. Der zum 31. Dezember 2023 bestehende Betrag von 1,7 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2024 nahezu vollständig als Umsatzerlös erfasst. 14. SteuererstattungsansprücheFolgende Steuererstattungsansprüche bestehen zum Bilanzstichtag: scroll
Die Ertragsteuererstattungsansprüche umfassen im Wesentlichen die erwartete Rückzahlung aus der Veranlagung 2024 des Organkreises der VARTA AG und internationaler Tochtergesellschaften (1,8 Mio. €). Die Reduktion im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mio. € ist im Wesentlichen auf die Veranlagung 2022 des Organkreises der VARTA AG sowie der VARTA Consumer-Gesellschaften zurückzuführen. 15. Sonstige Vermögenswertescroll
Unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten werden sowohl der Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2017 getätigten Schuldbeitritt der VARTA Microbattery GmbH als auch der in 2022 rechtlich wirksame Schuldbeitritt der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Höhe von insgesamt 33,5 Mio. € (2023: 36,0 Mio. €) ausgewiesen. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 26,5 Mio. € (2023: 9,7 Mio. €) bestehen im Wesentlichen gegenüber der Europäischen Kommission sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den Ländern Bayern und Baden-Württemberg. Davon bestehen Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 2,9 Mio. € (2023: 8,3 Mio. €) einerseits gegenüber der Europäischen Kommission als Fördermittelgeber von Förderprojekten und andererseits gegenüber Projektpartnern von Forschungsprojekten, bei denen der Konzern als Projekt-Koordinator fungiert und die Zuschüsse treuhänderisch vom Fördergeber erhält und an die Projektpartner weiterreicht. Zum 31. Dezember 2024 bestehende, weitergeleitete Vorschusszahlungen an die beteiligten Kooperationspartner betragen 0,6 Mio. € (2023: 6,3 Mio. €). Die sonstigen Forderungen resultieren überwiegend aus dem Förderprojekt IPCEI in Höhe von 23,5 Mio. € (Vj: 1,4 Mio. €). Bei der Position übrige sonstige Vermögenswerte handelt es sich im Wesentlichen um aktive Rechnungsabgrenzungsposten, welche sich planmäßig auf 2,3 Mio. € (2023: 2,7 Mio. €) verringert haben. 16. Zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteDie Porsche AG hat zum 4. März 2025 die V4Smart GmbH & Co. KG (vormals durch Formwechsel: V4Drive Battery GmbH), Nördlingen, von der VARTA AG-Gruppe mehrheitlich übernommen. In diesem Zusammenhang wurden Vermögensgegenstände aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells der Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, VARTA Micro Production GmbH und der VARTA AG per Einbringungsvertrag in die V4Smart GmbH & Co. KG eingebracht. Damit wurde im Rahmen dieses Carve-Outs für sämtliche übertragene Gegenstände im Rahmen einer Sacheinlage Gesellschaftsrechte an der V4Smart GmbH & Co. KG gewährt. Dem VARTA AG-Konzern verbleibt ab dem 4. März 2025 eine Minderheitsbeteiligung, die zukünftig mittels at-equity-Konsolidierung in den Konzernabschluss der VARTA AG einbezogen wird. Die V4Smart GmbH & Co. KG fertigt im Wesentlichen großformatige Lithium-Ionen Rundzellen für den automobilen und nicht-automobilen Markt. Zum 31. Dezember 2024 bestand die konkrete Absicht, die Übertragung des Geschäftsbereichs Lithium-Ion Large Cells an die V4Smart GmbH & Co. KG zu vollziehen und die Porsche AG an der V4Smart GmbH & Co. KG zu beteiligen. Es handelt sich um eine Veräußerungsgruppe im Sinne des IFRS 5, da der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft realisiert wird. Die Übertragung des Geschäftsbetriebs gegen den Erhalt von Anteilen ist darunter zu erfassen, da es sich um einen Tausch des Geschäftsbetriebs gegen Anteile handelt, sodass dieser Tauschvorgang in den Anwendungsbereich des IFRS 5 fällt. Wertaufholung der VeräußerungsgrupppeUnmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte der Vermögensgruppe gemäß den einschlägigen IFRS zu bewerten nach IFRS 5.18. In diesem Zusammenhang wurde eine Wertaufholung in Höhe von 21,5 Mio € für in der Vergangenheit vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wir verweisen diesbezüglich auf den Abschnitt 8 Immaterielle Vermögenswerte. Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft wirdAm 31. Dezember 2024 wurde die Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angegeben und umfasste die nachstehenden umklassifizierten Vermögenswerte und Schulden: scroll
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Kumulative Erträge oder Aufwendungen, die im sonstigen Ergebnis enthalten sindEs sind keine kumulativen Erträge oder Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, im sonstigen Ergebnis enthalten. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte a) Fair Value HierarchieDie nicht wiederkehrende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Veräußerungsgruppe wurde basierend auf den Inputfaktoren der verwendenten Bewertungstechniken als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 eingeordnet. b) Bewertungstechniken und wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren Vor der Klassifizierung der Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 erfolgte zum31. Dezember 2024 eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 36, basierend auf dem vertraglich vereinbarten Einbringungswert der Sacheinlagen bei der V4Smart GmbH & Co. KG. Der Wert der Sacheinlage wurden zwischen unabhängigen Dritten im Rahmen eines Einbringungsvertrages festgelegt. Für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 wurden die gleichen Zeitwerte herangezogen. Es wird angenommen, dass die Tauschwerte beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 13.58 übereinstimmen. Die Bewertung wird der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3 zugeordnet, da bei der Bewertung wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren einbezogen wurden. Wesentliche Annahmen betreffen insbesondere die in den Einbringungsverträgen der V4Smart vereinbarten Wertansätze der übertragenen Vermögenswerte und Schulden. 17. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können wie folgt aufgegliedert werden: scroll
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sanken im Geschäftsjahr 2024 von 120,2 Mio. € auf 37,7 Mio. €. Der Konzern betrachtet alle Bankguthaben, Kassenbestände und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit gerechnet vom Erwerbszeitpunkt von drei Monaten oder weniger als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung. 18. Latente SteuernLatente Steuern können den folgenden Positionen zugerechnet werden: scroll
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19. EigenkapitalDas Eigenkapital des VARTA AG Konzerns hat sich 2024 wie folgt entwickelt: scroll
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Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis Das Grundkapital der VARTA AG beträgt 42,6 Mio. € zum 31. Dezember 2024 und ist eingeteilt in 42.641.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren. Die Aktien sind voll eingezahlt und gewähren jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung mit den gleichen Rechten und Pflichten. Im Eigenkapital wurden für das laufende Geschäftsjahr insgesamt T€ 0,0 (2023: T€ 1,0) als aktienbasierte Vergütung erfasst. Diese aktienbasierten Vergütungskomponenten werden unter Kapitel 35 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen erläutert. KapitalrücklagenDurch Beschluss des Vorstandes vom 19. September 2024 wurde eine Auflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 292,6 Mio. Euro beschlossen. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Daneben werden Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie die jeweils darauf entfallenden erfolgsneutralen latenten Steuern in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Im Jahr 2024 resultiert im sonstigen Ergebnis neben dem Gewinn aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 1,3 Mio. € (2023: Gewinn in Höhe von 0,2 Mio. €), der zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann, ein Gewinn aus der Auflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 292,6 Mio. €. Sonstige RücklagenIn den sonstigen Rücklagen sind die kumulierten Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung der Abschlüsse konsolidierter ausländischer Tochterunternehmen enthalten. Die Veränderungen der sonstigen Rücklagen sind im sonstigen Ergebnis enthalten und werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Im Jahr 2024 resultiert im sonstigen Ergebnis aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung ein Gewinn in Höhe von 2,0 Mio. € (2023: -0,7 Mio. €), der zukünftig möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann. DividendenzahlungIm Geschäftsjahr 2024 wurde keine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen. Im Vorjahr wurde für das Geschäftsjahr 2022 ebenfalls eine Dividendenzahlung ausgeschlossen. Meldepflichtige Veränderungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)Im Geschäftsjahr 2024 erhielt die VARTA AG Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Goldmann Sachs (The Goldman Sachs Group, Inc.) hat im Berichtszeitraum diverse Meldungen über Veränderungen von Stimmrechtsanteilen übermittelt. Diese resultieren aus Options-, Termin-, Swapgeschäften oder aus Stillhaltergeschäften, die im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften eingegangen wurden. Ein Direktinvestment über die in den Veröffentlichungen genannten Investmentfonds liegt nicht vor. Herr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG Beteiligungen SE, Wien (Österreich), zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 mit 50,12 % (2023: 50,12 %) an der VARTA AG beteiligt. scroll
20. Ergebnis je AktieDie Berechnung des Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Aktien. Da weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Sachverhalte vorlagen, aus denen Verwässerungseffekte resultieren, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. scroll
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Das Ergebnis je Aktie bezieht sich auf die Aktien der VARTA AG Die Anzahl der Aktien hat sich über die Jahre 2023 und 2024 hinweg wie folgt entwickelt: scroll
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 42.641.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € repräsentieren. 21. Andere finanzielle VerbindlichkeitenDie anderen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich von 492,6 Mio. € auf 523,7 Mio. € erhöht. Hier sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 6,6 Mio. € (2023: 3,5 Mio. €) enthalten. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Konsortialkreditvertrag bis 2026 in Höhe von 235,0 Mio. € abgeschlossen, der in Höhe von 100,0 Mio. € aus einem endfälligen Darlehen und in Höhe von 135,0 Mio. € aus einer revolvierenden Darlehensfazilität mit Laufzeiten von ein bis sechs Monaten besteht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die vollständige Kreditlinie in Anspruch genommen, was zu einer Erhöhung von 70,0 Mio. € geführt hat und auch im Geschäftsjahr 2023 Bestand hatte. Die Verzinsung jeweils abhängig von der jeweiligen gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen Euribor. Die Verzinsung der einzelnen Ziehungen beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 6,26 % bis 6,56 % (2023: 7,09 % bis 7,39 %). Die Transaktion wurde geknüpft an das ESG-Rating der VARTA AG. Abhängig von der Entwicklung des ESG-Ratings von VARTA kann sich ein Nachhaltigkeitsauf- oder abschlag auf die jeweilige Marge ergeben. Das Margengitter sieht zudem eine Abhängigkeit von der Einhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen (Eigenkapital sowie Leverage als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu EBITDA) der VARTA AG vor. Über ein Konsortium von BayernLB, HSBC und UniCredit hat die VARTA AG Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2022 über insgesamt 250,0 Mio. € am Kapitalmarkt platziert. Die vier Tranchen laufen über fünf bzw. sieben Jahre (76 % des Kreditvolumens) und sind schwerpunktmäßig mit einem fixen Zinskupon (66 % des Kreditvolumens) ausgestattet. Die Verzinsung der einzelnen Tranchen beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 1,57 % bis 4,34 % (2023: 1,55 % bis 5,46 %). Die Transaktion wurde geknüpft an das ESG-Rating der VARTA AG durch Morningstar Sustainalytics, dem führenden, unabhängigen Unternehmen im Bereich Forschung, Rating und Analyse von ESG und Corporate Governance. Abhängig von der Entwicklung des Ratings von der VARTA AG kann sich der Spread des Schuldscheins verändern. Die Marge ist zudem abhängig von der Einhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen der VARTA AG. Der VARTA AG Konzern hat sich im Geschäftsjahr 2023 mit den finanzierenden Banken und dem Mehrheitseigentümer Montana Tech Components AG auf ein Sanierungskonzept bei Verlängerung der bestehenden Finanzierung bis 31. Dezember 2026 und Änderungen der Kreditbedingungen (Covenants) geeinigt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 erfolgte ein kurzfristiger Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem Konsortialkredit sowie dem Schuldscheindarlehen, da Anpassungsbedarf am Sanierungskonzept ersichtlich wurde und die Nichteinhaltung bestehender Covenants neue Gespräche mit den Banken erforderlich machten. Durch einen Waiver, der am 17. Januar 2024 abgeschlossen wurde, verzichteten die Banken auf das durch die Verletzung der Covenants entstandene Kündigungsrecht. Nähere Einzelheiten hierzu unter Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen. Durch Neubeurteilung zukünftiger Zahlungsströme aus den Schuldscheindarlehen war eine Verminderung (Vorjahr: Erhöhung) des Buchwerts der finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von -4,5 Mio. € (2023: 4,6 Mio. €) erfolgswirksam zu erfassen. Am 21. Juli 2024 zeigte die VARTA AG ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) an, das insbesondere eine signifikante Entschuldung der VARTA AG und die Schaffung von Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Eigen- und Fremdkapitalmittel herbeiführen sollte. Anfang Oktober 2024 konnte mit den Banken eine kommerzielle Einigung über eine Ergänzung des Sanierungskonzepts sowie über eine Brückenfinanzierung über 30,0 Mio. € erzielt werden, wobei die Liquidität hierbei an die Tochtergesellschaft VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ausgereicht wurde. Die Verzinsung beträgt per Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 18,03 %. Mit dieser Brückenfinanzierung konnte die Liquidität bis März 2025 sichergestellt werden. Im Oktober 2024 konnte ein Lock-Up Agreement mit den finanzierenden Banken, einem Großteil der Schuldscheindarlehensgläubiger und Beteiligungsgesellschaften von DDr. Tojner abgeschlossen werden. Durch einen Teilverzicht auf Forderungen aus dem Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen wird sich die Schuldenlast von 485,0 Mio. € um 255,0 Mio. € auf 230,0 Mio. € reduzieren. Die Durchführung der Maßnahmen führt in 2025 zu einer ertragswirksamen Teilausbuchung dieser Verpflichtung. Weitere Einzelheiten hierzu in Kapitel 48 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Mit Vertrag vom 2. Oktober 2024 wurde mit bestimmten Finanzierern ein Brückenkreditvertrag über 30. Mio. € zur Abdeckung von Liquiditätsunterdeckungen abgeschlossen. Die Auszahlung erfolgte im Oktober 2024 und wurde im Rahmen der Umsetzung des New Money Facility Agreements einschließlich der abgegrenzten Zinsen und Kosten refinanziert. Am 6. Dezember 2024 wurde das New Money Facility Agreement mit Konsortialkreditgebern und Teilen der Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, die der VARTA AG-Gruppe zur Deckung des Liquiditätsbedarfs einen neuen vorrangigen Kredit (Super Senior) in Höhe von 60,0 Mio. € gewähren. Des Weiteren wurde am 6. Dezember 2024 das sog. Restructuring and Amendment Agreement u.a. zwischen der VARTA AG, ihren Tochtergesellschaften und Teilen der Konsortialkreditgebern und Schuldscheindarlehensgläubiger abgeschlossen, mit dem die Sanierungsvereinbarung aus 2023 an die neue Restrukturierungssituation angepasst wird. Ferner wurde ein erster Vertrag zur Regelung der Wertaufholungsinstrumente für Finanzgläubiger, die die New Money Facility gewähren, geschlossen. Die VGG Beteiligungen SE, Wien, hat gegenüber der VARTA Storage GmbH, Nördlingen, im Geschäftsjahr 2015 auf einen Teil ihrer Forderung in Höhe von 6,0 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Weiterhin hat die VGG Beteiligungen SE gegenüber der ehemaligen VARTA Micro AG, Ellwangen, im Geschäftsjahr 2016 auf einen weiteren Teil ihrer Forderung in Höhe von 0,2 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Dieser Verzicht ging auf Grund der Verschmelzung der VARTA Micro AG auf die VARTA Storage GmbH über. Beide Besserungsscheine sehen ein Aufleben der Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen vor, soweit ein Mindest-Jahresüberschuss innerhalb von zehn Jahren nach Forderungsverzicht erreicht wird. Sofern der Verzichtsbetrag bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2026 nicht vollständig zurückgezahlt wird, verfällt der restliche Differenzbetrag endgültig und unwiderruflich. Aufgrund des ausgesprochenen Forderungsverzichts wurde die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 6,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2016 ausgebucht und gleichzeitig eine Verpflichtung aus erwarteten Rückzahlungen aus dem Besserungsschein passiviert. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verpflichtung aus dem Besserungsschein betrug zum 31. Dezember 2023 8,9 Mio. €. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Laufe des Geschäftsjahres 2024 wurde die Verpflichtung aus dem Besserungschein im Jahr 2024 ertragswirksam ausgebucht. Zusätzlich ist im Restrukturierungsplan der VARTA AG ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen. Im Geschäftsjahr 2024 bestanden seitens der VARTA AG und wesentlicher Tochtergesellschaften Rahmenverträge über den Verkauf von Forderungen. Für die im Rahmen dieser Vertragsverhältnisse zum Stichtag verkauften Forderungen in Höhe von 62,6 Mio. € (2023: 67,1 Mio. €) wurde neben dem anhaltenden Engagement in Höhe von 1,1 Mio. € (2023: 1,3 Mio. €) auch eine korrespondierende Verbindlichkeit von 1,1 Mio. € (2023: 1,3 Mio. €) bilanziert und unter den anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 0,5 Mio. € (2023: 1,5 Mio. €) bereits vereinnahmt und noch nicht an den Factor bezahlt. Diese Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Factor) sind ebenfalls unter den sonstigen anderen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen (vgl. Erläuterungen 41.3 Finanzrisikomanagement). Des Weiteren bestehen, unverändert zum Vorjahr, kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (2023: 0,6 Mio. €) gegenüber Stiftungen. Nach Erwerb der VARTA Consumer Gruppe wurden die Liegenschaften neu strukturiert. In diesem Zusammenhang wurde die von der Tochtergesellschaft VHB Real Estate Holdings, LLC gehaltene Betriebsliegenschaft am Hauptproduktionsstandort der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Dischingen mit Wirkung zum 1. März 2021 an die Colibri Dischingen Immobilien GmbH, Fürstenfeldbruck, veräußert. Aufgrund der vertraglich geregelten Rückkaufoption der Immobilie zum Verkehrswert durch die VARTA AG qualifiziert die Transaktion nicht als Verkauf, folglich wurde der Veräußerungspreis in Höhe von 10,6 Mio. € vollständig in den sonstigen anderen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Zum 31. Dezember 2024 beläuft sich die Höhe dieser sonstigen finanziellen Verbindlichkeit auf 10,3 Mio. € (2023: 10,4 Mio. €). 22. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer22.1. Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmerscroll
22.2. PensionenInnerhalb des Konsolidierungskreises bestehen für Teile der Arbeitnehmer sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Vorsorgepläne. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlen die Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für die Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme im VARTA AG Konzern auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen Rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends, die Fluktuationsraten sowie die Lebenserwartungen berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Versicherungsmathematisch errechnete Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres. Die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne oder Verluste werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Diese Vorsorgepläne erbringen Leistungen im Falle von Alter, Tod und Invalidität. Leistungsorientierte Versorgungszusagen bestehen in Deutschland. Nur für einen geringen Anteil der Verpflichtungen bestehen Planvermögen. Bei den leistungsorientierten Plänen bestehen Inflationsrisiken, da regelmäßig inflationsabhängige Rentenanpassungen vorzunehmen sind. Daneben garantieren die Zusagen lebenslange Rentenzahlungen, weshalb eine höhere Lebenserwartung zu höheren Pensionsverpflichtungen führt. In 2017 hat die VARTA Microbattery GmbH mit der konzernfremden Colibri Beratungs GmbH, Fürstenfeldbruck, einen Vertrag abgeschlossen, in dem sich die Colibri Beratungs GmbH verpflichtet hat, gegen Zahlung von 11,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (11,5 Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die Colibri Beratungs GmbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert. Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag 12,0 Mio. € (2023: 12,7 Mio. €). In dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungs GmbH erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Minderung der Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von -0,6 Mio. € (2023: Minderung in Höhe von -0,3 Mio. €) erfasst. Die Colibri Beratungs GmbH hat im Geschäftsjahr 2018 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen. Das Vermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
Im Zuge der Umsetzung des Restrukturierungsplans der VARTA AG ergaben sich im Vermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. Vermögensumschichtungen innerhalb des Aufstellungszeitraums. Die Beteiligung an der Colibri Immobilien GmbH wurde hierbei am 20. Februar 2025 für 16,7 Mio. € gegen Erwerb von 69,1 % der Anteile an der Wertinvest Ellwangen, die Eigentümerin von Industrieimmobilien ist, die an die Varta Microbattery GmbH langfristig vermietet sind, im Wert von 10,8 Mio. € sowie ein verzinstes und endfälliges, 10-jähriges Kaufpreisdarlehen an die Global Equity Partners Beteiligungs-Management Deutschland GmbH in Höhe von 5,9 Mio. € veräußert. Um diese Bewertung der Beteiligung an der Colibri Immobilien GmbH zu erreichen, hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. in diesem Gesamtzusammenhang zugunsten der Bewertung der Beteiligung an der Colibri Immobilien GmbH auf das Darlehen verzichtet. Bis zur überwiegenden Rückzahlung der Darlehen innerhalb der Beteiligung Wertinvest Ellwangen GmbH ist trotz der Erzielung von Gewinnen eine Auskehrung an die Anteilseigner bis 2027 nur eingeschränkt bzw. nicht möglich. Nach Abschluss der Tilgungen im Jahr 2023 ist von einem stark ansteigenden Ausschüttungspotential auszugehen. In der Zwischenzeit ist der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. daher auf Zwischenfinanzierungen bzw. Teilveräußerungen anderer Vermögensgegenstände zur Deckung der Auszahlungen der Pensionen angewiesen. Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen werden jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts durch einen externen unabhängigen Gutachter überprüft. Innerhalb des Aufstellungszeitraums erfolgte eine erneute Überprüfung und Bestätigung auf Grund der vorgenommenen Vermögensumschichtungen. Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen unverändert zum Vorjahr wie folgt:
auf einen Höchstbetrag von 8,0 Mio. €, die sich um alle Zahlungen der Colibri Beratungs GmbH reduziert. Im Juli 2021 hat die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit der nahestehenden Person VC Pensionen GmbH, Ellwangen, einen Vertrag abgeschlossen, in dem die VC Pensionen GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 28,7 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2020 in Höhe von 38,8 Mio. € im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Der Schuldbeitritt war aufschiebend bedingt auf den Eingang der ersten Teilzahlung durch die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, welche am 17. Januar 2022 erfolgte. Hierdurch erhöht sich der Vortragswert für Erstattungsansprüche aus Schuldbeitritten um den vereinbarten Zahlungsbetrag von 28,7 Mio. €. Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (28,7 Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die VC Pensionen GmbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert. Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag 21,5 Mio. € (2023: 23,3 Mio. €), in dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die VC Pensionen GmbH erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Minderung der Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von -1,4 Mio. € erfasst (2023: -1,1 Mio. €). Die VC Pensionen GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen. VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA kann gemäß Treuhandvertrag mit der VC Pensionen GmbH im Insolvenzfall oder im Falle einer nicht behobenen Unterdeckung des Treuhandvermögens unmittelbar vom VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. eine Rückübertragung des Treuhandvermögens verlangen. Das Vermögen des VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
Bis zur Rückzahlung der Ausleihung an Gamma WertInvest GmbH & Co. KG und einer nach Liquiditätskriterien erfolgenden Wiederanlage dieser Mittel ist der VARTA Consumer Pensions-Treuhand e.V. auf Zwischenfinanzierungen bzw. Teilveräußerungen anderer Vermögensgegenstände zur Deckung der Auszahlungen der Pensionen angewiesen. Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen werden jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts durch einen externen unabhängigen Gutachter überprüft. Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen wie folgt:
Die leistungsorientierten Pläne des Konzerns weisen eine Nettoverpflichtung mit folgenden Bestandteilen aus: scroll
Das Planvermögen der wesentlichen Pensionsverpflichtungen der Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, VARTA Storage GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KG setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen besteht das Planvermögen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen, bei den Unternehmen im Ausland ist kein Planvermögen vorhanden. Der Abschluss der Rückdeckungsversicherungen zum Zeitpunkt der Zusage an die Mitarbeiter erfolgt mit dem Ziel, die Ansprüche der Mitarbeiter zum Auszahlungszeitpunkt laufzeit- und betragskongruent möglichst abzudecken und das Arbeitgeberrisiko zu vermindern. Die Zahlungen, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres aufgrund von Pensionszusagen fällig werden, belaufen sich auf 1,9 Mio. € (2023: 1,8 Mio. €). Die Duration der Pensionspläne beläuft sich auf einen Zeitraum von 15,4 Jahren (2023: 14,4 Jahren) als gewogener Durchschnitt. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus dem höheren Zinsniveau sowie Bestandsveränderungen. Der leistungsorientierte inländische Vorsorgeplan versichert im Wesentlichen die Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA planmäßig gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität. Die Altersleistungen aus den inländischen leistungsorientierten Vorsorgeplänen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgerichtet, die sich durch eine dienstzeitabhängige Arbeitgeberdirektzusage ergibt. Die Todesfallleistungen betragen 60 % der (voraussichtlichen) Altersrente. Die inländischen beitragsorientierten Vorsorgepläne sehen Einmalzahlungen vor. Das einmalige Versorgungskapital wird gebildet durch lohnabhängige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Die Todesfallleistungen betragen 60 %, die Invaliditätsleistungen 40 % der (voraussichtlichen) Einmalzahlung. Nachfolgend werden die im Pensionsplan am Bilanzstichtag erfassten Personen der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA dargestellt: scroll
Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtung sowie die Veränderungen des Planvermögens für die leistungsorientierten Vorsorgepläne stellen sich wie folgt dar: scroll
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Angaben zur VRT Pensionen GmbHMit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30. Juni 2016 zwischen der VARTA AG und der VRT Pensionen GmbH, Dillingen/Saar, wurden sämtliche Pensionsverpflichtungen und das dazugehörende Pensionsvermögen per 1. Januar 2016 aus der VARTA AG abgespalten. Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG sowie gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten vom 11. März 2008 (3 AZR 358/06) haftet der bisherige Versorgungsschuldner VARTA AG gesamtschuldnerisch mit dem neuen Versorgungsschuldner VRT Pensionen GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Erfüllung der Versorgungsverbindlichkeiten. Die zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen werden in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen erläutert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 steht den bis zum 31. Dezember 2025 fälligen Pensionsverpflichtungen von 1,6 Mio. € (2023: 3,3 Mio. €) ein Planvermögen von 16,7 Mio. € (2023: 18,0 Mio. €) gegenüber. Die Aktivierung des Planvermögens ist der Höhe nach begrenzt (asset ceiling) auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan, da der die Pensionsverpflichtung übersteigende Differenzbetrag des Planvermögens von 15,1 Mio. € (2023: 14,7 Mio. €) der VARTA AG nicht für eine Rückerstattung zur Verfügung steht. scroll
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Versicherungsmathematische AnnahmenDie Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die versicherungsmathematischen Annahmen wurden aufgrund der derzeitigen hohen Inflation durch Sondereffekte berücksichtigt und stellen sich folgendermaßen dar: scroll
Die Fluktuationsrate der Arbeiter und Angestellte der vom Vorsorgeplan betroffenen Gesellschaften des VARTA AG Konzerns verteilt sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt: scroll
Die Fluktuationsrate wird seit dem Geschäftsjahr 2021 auf Basis des zugrundliegenden Mengengerüstes der Einzelgesellschaften unter Zuhilfenahme der Heubeck'schen Richttafeln für Fluktuationen ermittelt. Die versicherungsmathematischen Annahmen werden am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres neu ermittelt. Die dabei festgelegten versicherungsmathematischen Annahmen werden für die Ermittlung der Verbindlichkeiten zum Jahresende und der Personalvorsorgekosten des Folgejahres verwendet. Im Vorjahr war der Effekt aus der Aussetzung der Rentenanpassungen während der Laufzeit der Sanierungsvereinbarung als erfahrungsbedingte Anpassung erfasst. Ein Anpassungsstau wird nicht mehr berücksichtigt, da die Renten aktuell nicht angepasst werden. SensitivitätsanalysenDie nachstehende Sensitivitätsanalyse beruht auf der Veränderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen gleichbleiben. In der Praxis ist dies unwahrscheinlich und einige der Annahmen korrelieren möglicherweise miteinander. Bei der Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewandt wie bei den in der Bilanz erfassten leistungsorientierten Verpflichtungen (Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zum Ende der Berichtsperiode ermittelt mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren). Die bei der Erstellung der Sensitivitätsanalyse verwendeten Methoden und die Auswahl der Annahmen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2024 verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen würde die DBO, unter der Annahme, dass alle anderen Parameter unverändert bleiben, folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern: Veränderung der DBO durch Anstieg/Rückgang der Parameter: scroll
Erwartete Fälligkeiten der undiskontierten, erwarteten Pensionszahlungen aus leistungsorientierten PensionszusagenDie erwarteten Fälligkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
Zur Finanzierung dieser leistungsorientierten Pensionszusagen wurden Schuldbeitritte mit Erfüllungsübernahme abgeschlossen, im Rahmen derer die Vertragspartner, die zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft übernehmen und den vom Schuldbeitritt umfassten Teilbetrag im Zeitpunkt der Auszahlung erstatten. 22.3. AbfindungsrückstellungenAbfindungsrückstellungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeitenden im Wesentlichen in Indonesien gebildet. Abfindungszahlungen stellen im Wesentlichen Leistungen aus dem Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) dar. Die Rückstellungen werden analog zu den Pensionen nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet. Die Abfindungsrückstellungen setzen sich in der Konzern-Bilanz wie folgt zusammen: scroll
Die Entwicklung der Abfindungsrückstellungen lässt sich wie folgt darstellen: scroll
Der Abfindungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die versicherungsmathematischen Annahmen, welche zur Berechnung in Indonesien herangezogen wurden, stellen sich folgendermaßen dar: scroll
22.4. JubiläumsgelderDie Rückstellung Jubiläumsgelder umfasst im Wesentlichen Ansprüche der Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA für langjährige Treue im Betrieb. scroll
22.5. AltersteilzeitDie Rückstellung für Altersteilzeit umfasst im Wesentlichen tarifvertragliche Ansprüche der Mitarbeitenden der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA. scroll
23. SteuerschuldenDie Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 3,3 Mio. € weisen folgende Altersstruktur auf: scroll
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 27,0 Mio. € verringert. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die Begleichung der Steuern für Vorjahre zurückzuführen. 24. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene AnzahlungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der erhaltenen Anzahlungen und Vertragsverbindlichkeiten sind in Summe um 37,0 Mio. € gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von 39,0 Mio. € (2023: 71,8 Mio. €) sind aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung gesunken. Die erhaltenen Anzahlungen haben sich auf 10,2 Mio. € (2023: 13,7 Mio. €) verringert und stehen in Zusammenhang mit Verpflichtungen aus zum Teil schwebenden Geschäften des VARTA AG Konzerns. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Anlagenbau für Fertigungslinien. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten des VARTA AG Konzerns werden im Rahmen erfolgter Belieferungen getilgt und erfüllen die Ansatzvoraussetzungen gemäß IFRS 15.16 als erhaltene Anzahlungen. Dieser Darstellung liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Vorauszahlungen vollumfänglich durch spätere Bestellungen gedeckt werden. Der Zahlungsmittelzufluss ist im Netto-Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Die im Vorjahr ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2024 vollständig mit entsprechenden Forderungen verrechnet. Für die in 2024 neu abgeschlossenen Verträge erfolgt eine Verrechnung in Höhe von 10,0 Mio. € (2023: 11,9 Mio. €) mit entsprechenden Forderungen aus Bestellungen. Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2024 haben sich im Vergleich zum Vorjahr auf 5,0 Mio. € (2023: 1,7 Mio. €) erhöht. Weitere Erläuterungen unter Kapitel 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte . 25. Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten verringerten sich von 31,0 Mio. € auf 23,8 Mio. € und resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Förderprojekten von 6,3 Mio. € auf 0,6 Mio. €. Weiter verringerte sich der passive Rechnungsabgrenzungsposten von 9,1 Mio. € auf 7,3 Mio. €. Bei den zum 31. Dezember 2024 bestehenden langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,0 Mio. € (2023: 25,9 Mio. €) handelte es sich um passive Rechnungsabgrenzungsposten, die im Zuge der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Lithium-Ion Large Cells in die V4Smart GmbH & Co. KG und der Beteiligung der Porsche AG an der V4Smart GmbH & Co. KG als Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte ausgewiesen werden. 26. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen der Geschäftsjahre 2024 und 2023 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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RestrukturierungIm Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen waren Kostenreduzierungen im Personalbereich notwendig. Die Rückstellung für Restrukturierung in Höhe von 7,2 Mio. Euro dient hauptsächlich dem geplanten Personalabbau ab 2025 sowie der Auszahlung von Bleibeprämien und Effekten aus dem in 2024 initiierten Personalabbau. Gewährleistungen, GarantienBeim Verkauf von Produkten werden Produktgarantien gewährt. Hierfür werden jährlich Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Garantie- / Gewährleistungsrückstellungen erfolgt nach dem Prinzip der Multiplikation der betreffenden Liefermengen mit der erwarteten Schadenswahrscheinlichkeit in den jeweiligen Zeitperioden und den durchschnittlichen Kosten pro Fall. Die Rückstellungen decken in der Regel eine angemessene Garantie- und Kulanzzeit ab. Im Bereich Micro Batteries wird dieser Anspruch erfahrungsgemäß im Folgejahr in Anspruch genommen. Bei Energy Storage Systems und Lithium-Ion Large Cells wird gegen Ende der Garantielaufzeit von einem Anstieg in der Inanspruchnahme ausgegangen. Die Zuführung erfolgt hierbei zum Verkaufszeitpunkt. Durch einen erhöhten Aufwand von Servicefällen im Bereich der Energy Storage Systems ist die pauschale Gewährleistungsrückstellung im Vergleich zum Vorjahr von 16,1 Mio. € auf 17,6 Mio. € angestiegen. Weiter erhöhten sich die Einzelgewährleistungsrückstellungen um 2,5 Mio. €. Entsorgungs-, Wiederherstellungs- &ähnliche VerpflichtungenDie Hersteller und Vertreiber von Batterien unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen, Rücknahmesysteme für gebrauchte Batterien vorzuhalten, um eine fachgerechte sowie umwelt- und ressourcenschonende Entsorgung oder Wiederaufbereitung zu gewährleisten. Die ausgewiesenen Rückstellungen resultieren dabei im Wesentlichen aus ausstehenden Beiträgen für diese Rücknahmesysteme. Übrige RückstellungenDie übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von 0,5 Mio. € (2023: 0,4 Mio. €). Die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf 0,4 Mio. € (2023: 0,7 Mio. €). 27. Abgegrenzte SchuldenDie abgegrenzten Schulden umfassen folgende wesentliche Positionen: scroll
Die abgegrenzten Schulden im Personalbereich sind im Vergleich zum Vorjahr von 25,8 Mio. € auf 23,7 Mio. € leicht zurückgegangen. Der Rückgang in den sonstigen abgegrenzten Schulden im Personalbereich von 6,9 Mio. € in 2023 auf 3,0 Mio. € in 2024 ist auf die Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen. In 2023 wurden 2,3 Mio. Euro zurückgestellt, in 2024 entfällt die Position. Die sonstigen abgegrenzten Schulden belaufen sich auf 112,2 Mio. € (2023: 98,3 Mio. €). Der wesentliche Teil entfällt dabei auf ausstehenden Rechnungen in Höhe von 63,5 Mio. € (2023: 43,4 Mio. € sowie auf die Kundenbonusrückstellungen in Höhe von 44,0 Mio. € (2023: 51,5 Mio. €). Der Anstieg der Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen resultiert aus hohen Kosten für Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der finanziellen Restrukturierung. Die Veränderung der Kundenbonusrückstellungen rührt durch den Umsatzrückgang bei der Varta Storage her - bei einem Umsatzrückgang von 69,4 % wurden 6,2 Mio. Euro geringere Rückstellungen für Kundenboni gebildet. In den sonstigen abgegrenzten Schulden sind 1,2 Mio. € langfristig. 28. UmsatzerlöseDurch den Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen konnten folgende Umsätze erzielt werden: scroll
Die Umsatzerlöse beinhalten in Höhe von 1,6 Mio. € (2023: 7,5 Mio. €) periodenfremde Erträge aus der Anpassung von Kundenbonusrückstellungen. Die Erlöse aus Produktverkäufen beinhalten Umsatzerlöse aus allen Segmenten (vgl. Erläuterungen 6 Segmentberichterstattung). Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft resultieren aus zeitraumbasierten Umsatzerlösen aus der Lieferung und der Sicherstellung einer kundenspezifischen Fertigungslinie. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Dienstleistungen enthalten im Wesentlichen Ramp-up-Kompensationen für Anlaufkosten einer Produktproduktion mit 21,0 Mio. € sowie Erlöse aus der Überlassung von Nutzungsrechten an Patenten mit 5,0 Mio. €. 29. Verminderung der fertigen und unfertigen Erzeugnissescroll
Die Verminderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse im Geschäftsjahr 2024 resultiert im Wesentlichen aus den Segmenten Consumer Batteries über 8,8 Mio. € und Energy Storage Systems über 6,0 Mio. €. 30. Aktivierte Eigenleistungenscroll
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Geschäftsjahr 2024 ausschließlich das Sachanlagevermögen. Dabei betreffen 0,8 Mio € Anlagen im Bau sowie 0,3 Mio. € technische Anlagen und Maschinen. Die 0,3 Mio. € technische und Anlagen und Maschinen beziehen sich vollständig auf das Segment Consumer Batteries. Die Anlagen im Bau resultieren überwiegend aus den Segmenten Lithium-Ion Large Cells mit 0,4 Mio. €, Lithium-Ion Small Cells mit 0,2 Mio. € und Energy Storage Systems mit 0,1 Mio. €. 31. Materialaufwandscroll
Durch eine Veränderung des Produktmixes sowie den Rückgang der Rohstoffpreise hat sich der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Ausschlaggebend hierfür ist die verhaltene Nachfrage nach Energiespeicherlösungen mit hohem Materialanteil und die Umsatzsteigerung im Bereich Lithium-Ion Small Cells mit niedrigem Rohstoffanteil. Unter der Position "Sonstiges" ist Verbrauchsmaterial aufgeführt, das direkt für Fertigungs- bzw. Kundenaufträge beschafft und ohne Lagerung verbraucht wird. Darüber hinaus sind hier auch Aufwendungen für Verpackung, Abfallentsorgung, Lagerkosten und Vorlauffrachten enthalten. Aufwendungen aus Rohstoffsicherungen werden im Materialaufwand ausgewiesen. 32. PersonalaufwandPersonalaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen: scroll
Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Jahr 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG Beteiligungen SE (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten Mitarbeitenden des VARTA AG Konzerns, inklusive des Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG berechtigt waren. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode betrug vier Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung war, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Optionsausübung in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen waren. In "Löhne und Gehälter" ist der nicht-zahlungswirksame Aufwand aus dem Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm in Höhe von T€ 0,0 (2023: T€ 1,0) erfasst. Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne beinhalten im Wesentlichen die Beiträge des Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamten Aufwendungen für diese Beiträge betrugen im Geschäftsjahr 2024 10,7 Mio. € (2023: 11,7 Mio. €). Zum Bilanzstichtag noch nicht berechnete bzw. noch nicht gezahlte Beiträge werden periodengerecht abgegrenzt und unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen. Der Konzern beschäftigte 4.045 Mitarbeitende am Ende des Jahres 2024 (2023: 3.999). Durchschnittlich waren im Jahr 2024 3.987 Mitarbeitende (2023: 4.153) beschäftigt. Davon sind 2.607 Beschäftigte Arbeitende und 1.380 Beschäftigte Angestellte. Obwohl im Jahresdurchschnitt die Mitarbeiteranzahl im laufenden Geschäftsjahr niedriger war, erhöhte sich der Personalaufwand auf 269,1 Mio. € (2023: 251,9 Mio. €). Hauptsächlich zeigte sich dieser Anstieg in den Löhnen und Gehältern. Gründe dafür sind tarifbedingte Personalkostensteigerungen sowie die weggefallene Kurzarbeit bei Small Cells in 2024. Der Anstieg der Mitarbeitenden zum Ende des Jahres 2024 ist hauptsächlich in der BU Large Cells begründet. Der Aufwand für Abfindungen im laufenden Geschäftsjahr von 8,0 Mio. € (2023: 9,2 Mio. €) beinhaltet Rückstellungszuführungen für den geplanten Personalabbau in 2025. 33. Abschreibungen und Wertaufholungen (Vj. Wertminderungen)Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Durch den im Vorjahr entstandenen außergewöhnlichen Wertminderungsbedarf in Höhe von 326,5 Mio. € ist die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) im laufenden Geschäftsjahr erwartungsgemäß geringer. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten wurde eine Wertaufholung in der CGU Lithium-Ion Large Cells in Höhe von 21,5 Mio. € für in der Vergangenheit berücksichtigte, außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für die CGU Lithium-Ion Large Cells wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basierend auf dem vertraglich vereinbarten Einbringungswert der im März 2025 vorgenommenen Sacheinlagen bei der V4Smart GmbH & Co. KG ermittelt und auf diesen Wert zugeschrieben. Die Wertaufholung betrifft technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 5,3 Mio. € sowie Anlagen im Bau in Höhe von 15,8 Mio. €. Als Folge der weiteren Verschlechterung des Marktumfeldes im Geschäftjahr 2024 wurde am 21. Juli 2024 die Restrukturierung nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeleitet. Dies wurde als Triggering Event bewertet. Bei dem durchgeführten Wertminderungstest nach IAS 36 wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt, siehe Kapitel 8 Immaterielle Vermögenswerte. 34. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten die folgenden Positionen: scroll
Die öffentlichen Zuwendungen betragen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 32,7 Mio. € (2023: 38,5 Mio. €) und wurden im Wesentlichen für die VARTA Microbattery GmbH, VARTA Innovation GmbH und VARTA Microbattery S.R.L. sowie die VARTA Storage GmbH bereitgestellt. Für das im nächsten Abschnitt erläuterte "Important Project of Common European Interest" (IPCEI) der VARTA Microbattery GmbH, wurde die Förderung an vielfältige Bedingungen geknüpft und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Land Baden-Württemberg gewährt. Wenn eine hinreichende Sicherheit besteht, die Bedingungen zu erfüllen, wird eine Forderung eingestellt und ein sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Das als förderfähig beurteilte Vorhaben ist Teil des sog. IPCEI und soll zu der Entwicklung einer innovativen, über den aktuellen Stand der Technik hinausgehenden sowie nachhaltigen und umweltverträglichen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und in der Europäischen Union beitragen. Dementsprechend soll das Ergebnis des geförderten Vorhabens vorrangig in der Europäischen Union gewerblich genutzt werden. Die Zuwendung bezweckt darüber hinaus Spillover-Effekte des geförderten Vorhabens auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft durch Wissens- und Technologieaustausch mit Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und anderen Unternehmen. Mit der Zuwendung soll zudem im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht werden, dass die Zuwendungsempfänger Komponenten, Materialien und Produktionsanlagen ihrer Produkte und Dienstleistungen, soweit wirtschaftlich möglich, bei anderen deutschen und europäischen Unternehmen beziehen, um damit auch vorgelagerte Märkte und Abschnitte der Wertschöpfungskette zu fördern. Des Weiteren sollen die Produkte und Dienstleistungen durch besondere Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung Vorschub leisten. Mit der Zuwendung soll zudem Ellwangen als Innovations-, Wirtschafts- und Produktionsstandort gefördert und gestärkt werden. Zugleich werden mit der Zuwendung die Entwicklung, Herstellung und der Betrieb von im Vergleich zum Stand der Technik besonders nachhaltigen und umweltverträglichen Anlagen, Bauten und Betriebsstätten angestrebt. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in allen Prozessen der Planung, des Baus und der Bewirtschaftung berücksichtigt werden. Der Anstieg in der Position "Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Anlagevermögen" um 15,3 Mio. € auf 15,3 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem Erlös aus Patentverkäufen in Höhe von 15,0 Mio. €. Die um 2,6 Mio. € auf 5,5 Mio. € angestiegene Position "Auflösung Rückstellungen und abgegrenzte Schulden" beinhaltet im Wesentlichen Sachverhalte von geringeren als zurückgestellten Bedarfen für Mitarbeiterboni und ausstehenden Lieferantenrechnungen sowie nicht oder in geringerem Umfang eingetretenen Abnahmeverpflichtungen gegenüber Lieferanten. Der Anstieg in der Position "Sonstiges" um 2,5 Mio. € auf 7,8 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Versicherungserlösen aus der Cyberattacke. 35. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die folgenden Positionen: scroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 174,0 Mio. € um 27,7 Mio. € auf 201,6 Mio. € angestiegen. Die Position "Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand" verzeichnet einen Anstieg in Höhe von 34,9 Mio. € auf 73,6 Mio. € und ist im Wesentlichen auf diverse Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung und Restrukturierung zurückzuführen. Die Aufwendungen für Informationstechnologie erhöhten sich um 8,1 Mio. € auf 16,6 Mio. €. Dies ist auf den erhöhten Bedarf an Informationstechnologie im Zusammenhang mit der Cyber-Attacke im Februar 2024 zurückzuführen. Im Berichtszeitraum reduzierten sich die Marketing-, Werbe- und Repräsentationskosten gegenüber dem Vorjahr, sodass sich die Position um 1,2 Mio. € auf 5,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum verminderte. Der Aufwand für Provisionen hat sich leicht um 0,3 Mio. € auf 3,6 Mio. € reduziert und ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Der Aufwand für Miete, Leasing und Pacht hat sich um 0,8 Mio. € auf 2,1 Mio. € reduziert, was auf verschiedene Sachverhalte zurückzuführen ist. Die Position "Aufwand für Fremdwährungs- und Rohstoffpreissicherungen" beinhaltet unrealisierte Effekte von Rohstoffpreissicherungen. 36. Anteilsbasierte VergütungsvereinbarungenMitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP)Das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP) wurde von der Muttergesellschaft VGG Beteiligungen SE (Wien, Österreich) zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an. Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt: scroll
In Vorjahren bestehende Mitarbeiteraktienoptionsprogramme bestehen nicht mehr. Somit liegen zum Bilanzstichtag keine Verpflichtungen oder potenziellen Verwässerungseffekte aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen vor. Die in 2023 ausgeübten Optionen hatten einen Aktienpreis zum Ausübungstag in Höhe von 14,00 €. Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum Ausübungstag der 2023 ausgeübten Aktienoptionen war 21,00 €. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDer beizulegende Zeitwert des anteilsbasierten Vergütungssystems wurde nach der Black-Scholes-Formel bestimmt. Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. Die erwartete Laufzeit der Instrumente basiert auf historischen Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber. Auswirkung der anteilsbasierten Vergütungen auf das Periodenergebnis und die Vermögens- und FinanzlageDer in der GuV erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütung beläuft sich auf T€ 0,0 im Geschäftsjahr 2024 (2023: T€ 1,0). Die Effekte im Eigenkapital betragen T€ 0,0. (s. Erläuterungen Seite 9 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung). 37. Zinsergebnisscroll
Der Zinsertrag ist im Jahr 2024 um 0,3 Mio. € auf 2,2 Mio. € angestiegen. Ein nennenswerter Effekt für den Anstieg liegt in den erwirtschafteten Zinserträgen der Varta Pilleri Ticaret Limited Sirketi Türkei. Die Einlagenverzinsung lag dort zwischen 40 % - 50 %. Die Zinsaufwendungen haben sich im laufenden Geschäftsjahr von 33,5 Mio. € auf 30,3 Mio. € reduziert. Der Rückgang der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf das ab Juni 2024 beginnende Absenken des Zinsniveaus durch die EZB zurückzuführen, welches sich bei den variabel verzinsten Komponenten des Konsortialkredits und der Schuldscheindarlehen auswirkte. Im Zinsaufwand sind auch Aufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. 38. Übriges FinanzergebnisDie übrigen Finanzerträge und übrigen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Anstieg der übrigen Finanzerträge resultiert aus der Ausbuchung des Besserungscheins in Höhe von 8,9 Mio. €. Der übrige Finanzaufwand erhöhte sich um 2,6 Mio. € auf 5,9 Mio. €. Im Wesentlichen verursacht durch die neue Effektivzinsberechnung zum Jahresende (0,8 Mio. €) sowie die Auflösung der Restrukturierungskosten in Höhe von 0,7 Mio. €. 39. ErtragsteueraufwendungenDer Steuersatz der VARTA AG Gruppe beträgt im Geschäftsjahr 28,84 % (2023: 28,84 %). Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15,00 %, der Solidaritätszuschlag darauf beträgt 5,50 %, und der zusammengefasste Gewerbesteuersatz liegt bei 13,02 % (2023: 13,02 %) für die VARTA AG. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden für die Steuerberechnung die jeweils länderspezifischen Steuersätze verwendet, die zwischen 10,00 % und 34,60 % liegen. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand dargestellt: scroll
Der Ertragsteueraufwand beinhaltet laufende Steuern in Höhe von 6,2 Mio. € (2023: 5,8 Mio. €) und latente Steuererträge in Höhe von 1,0 Mio. € (2023: 4,1 Mio. €), welche aus temporären Differenzen resultieren. Auf Grund der zum 1. Juli 2016, 31. August 2021 und 16. November 2023 mit der VARTA AG abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge besteht zum Bilanzstichtag eine ertragsteuerliche Organschaft mit der VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, VARTA Storage GmbH, Nördlingen, VARTA Consumer Europe Holding, Ellwangen, VARTA Consumer Kommandit GmbH, Ellwangen, VARTA Consumer Komplementär GmbH, Ellwangen, VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Ellwangen, und Anabasis Handelsgesellschaft mbH, Dischingen, als Organgesellschaften und der VARTA AG, Ellwangen, als Organträgerin. Die Ertragsteuer auf die Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 beträgt -0,4 Mio. € (2023: 0,0 Mio. €). Beide Posten sind im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Konzern sind nicht aktivierte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer von 372,4 Mio. € (2023: 295,0 Mio. €) sowie aus der Gewerbesteuer von 363,3 Mio. € (2023: 288,1 Mio. €) enthalten. Zudem sind im Konzern nicht genutzte Zinsvorträge in Höhe von 61,9 Mio. € (2023: 31,6 Mio. €) enthalten. Die Aktivierung aktiver latenter Steuern auf die Verlust- und Zinsvorträge entfällt, da in den betreffenden Gesellschaften die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige Gewinne mit den aufgelaufenen Verlustvorträgen verrechnet werden bzw. als Basis für die steuerliche Abzungsfähigkeit der Zinsaufwendungen dienen können, zum Zeitpunkt der Bilanzierung als gering beurteilt wird. Die genannten Verlust- und Zinsvorträge sind in vollem Umfang in zeitlicher Hinsicht in der Vortragsfähigkeit unbegrenzt. Die Aktivierung steuerlich verwendbarer Verlust- und Zinvorträge wird jährlich neu beurteilt und basiert auf aktuellen und langfristigen Annahmen und Einschätzungen des Managements. Dabei werden diejenigen Verlust- und Zinsvorträge aktiviert, die innerhalb der nächsten Jahre aufgrund der Ertragslage von Einzelgesellschaften oder steuerlichen Organschaften genutzt werden können. In Ländern beziehungsweise Gesellschaften, in denen eine Nutzung der Verlustvorträge nicht absehbar ist, wird somit auf eine Aktivierung verzichtet. Am 31. Dezember 2024 bestanden temporäre Differenzen von 9,4 Mio. € (2023: 4,4 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Diese passiven latenten Steuern wurden nicht gebildet, da der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG, Pillar II) ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Der VARTA AG Konzern fällt in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes. Die VARTA AG ist selbst keine oberste Muttergesellschaft. Auf die VARTA AG wird möglicherweise als Gruppenträger der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG künftig etwaige entstehende Steuermehrbelastung für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten entfallen. Zudem hätte sie die sich aus ausländischen Mindeststeuergesetzen ergebenden Steuerbelastung für Jurisdiktionen zu tragen, in denen keine nationale Ergänzungssteuer erhoben wird, da sie als in Teileigentum stehende Muttergesellschaft zu qualifizieren ist. Sollte sie nicht zur Gruppenträgerin bestimmt werden, entfällt auf sie grundsätzlich keine Steuermehrbelastung. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin, die künftig entstehende Steuermehrbelastungen für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten zu tragen hat, zum Ausgleich für etwaige durch sie selbst und ihre Tochtergesellschaften verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet zuzüglich der sich ggf. aus ihren Tochtergesellschaften ergebende Steuerbelastung für Jurisdiktionen, in denen keine nationale Ergänzungssteuer erhoben wird, da sie als in Teileigentum stehende Muttergesellschaft zu qualifizieren ist. Im Konzern werden entsprechende Analysen vorgenommen, jedoch kann hinsichtlich der Höhe der Steuern noch keine finale Aussage getroffen werden. Das Unternehmen wendet die Ausnahmeregelung zur Erfassung latenter Steuern und zu den Angaben gemäß IAS 12 an. 40. Konzern-KapitalflussrechnungZahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Die übrigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen in Höhe von -7,5 Mio. € (2023: -0,1 Mio. €) bestehen im Wesentlichen aus der Ausbuchung des Besserungsscheins im Rahmen der Restrukturierung. Der Posten Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist, aufgrund von offenen Posten, welche nicht zahlungspflichtig waren, nicht mit den entsprechenden Zugängen der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen abstimmbar. Im Wesentlichen ergeben sich die Unterschiede aus der Veränderung der Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten aus Investitionen in das Sachanlagevermögen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um -4,2 Mio. € (2023: -14,2 Mio. €) reduziert. Die offenen Posten aus den Investitionen des Vorjahres wurden im Folgejahr vollständig bezahlt und in der Geldflussrechnung dem Posten Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: scroll
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Im Zinsaufwand der Gewinn- und Verlustrechnung sind zahlungswirksame Zinsen in Höhe von 0,4 Mio. € (2023: 0,5 Mio. €) für nicht-finanzielle Verbindlichkeiten enthalten. Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung. 41. Risikomanagement41.1. Internes KontrollsystemUm die Übereinstimmung des Konzernabschlusses der VARTA AG mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und um die Ordnungsmäßigkeit der Konzernberichterstattung zu gewährleisten, hat das Management der VARTA AG interne Kontroll- und Steuerungssysteme für die Finanzberichterstattung eingerichtet. Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Eine interne Revision ist aufgebaut, sodass regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet werden. Jedem internen Kontrollsystem, wie gut auch immer konzipiert, sind Grenzen gesetzt. Daher können auch diejenigen internen Kontroll- und Steuerungssysteme, die für wirksam befunden wurden, keine vollständige Sicherheit hinsichtlich der Erstellung und Darstellung von Abschlüssen bieten. Bei der Bilanzierung und Bewertung werden Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft getroffen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögen und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs darstellen, sind unter den einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Risiken beziehungsweise Schätzunsicherheiten im Bereich der Bilanzierung von öffentlichen Zuschüssen, Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der Werthaltigkeit der Erstattungsansprüche aus den Schuldbeitritten identifiziert. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen. 41.2. KapitalmanagementZiel des Kapitalmanagement ist es, eine Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Kapitalanleger sowie der Gläubiger sicherzustellen, sowie um eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns zu ermöglichen. Mittelfristig strebt der Konzern ein kosten- und risikooptimal ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital an, bei gleichzeitiger Einhaltung der sich aus dem Konsortialkredit ergebenden Anforderungen. 41.3. FinanzrisikomanagementVorrangiges Ziel für das Finanzrisikomanagement ist, die Finanzrisiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und effiziente Sicherungsmaßnahmen zu etablieren. Die finanziellen Risiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft sowie der Finanzierungsstruktur. Dazu zählen insbesondere das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko sowie Marktpreisrisiken (Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiko). Neben der Identifizierung, Analyse und Bewertung der Finanzrisiken erfolgen auch die Entscheidungen über den Einsatz von Finanzinstrumenten zum Steuern dieser Risiken grundsätzlich durch das Management und den Vorstand des VARTA AG Konzerns, welche im Allgemeinen die Strategie einer geringen Risikobereitschaft verfolgen. Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für Messung, Überwachung und Absicherung der finanziellen Risiken. KreditrisikoDas Kreditrisiko beziffert das Risiko eines ökonomischen Verlustes, falls ein Transaktionspartner seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Das Kreditrisiko entsteht im Konzern bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wobei der Schwerpunkt des Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt. Dem Ausfallsrisiko im Forderungsbereich wird durch gezielte Maßnahmen wie laufender Bonitätsprüfung, teilweiser Versicherung der Forderungen gegen Insolvenz, Vorauszahlungsvereinbarungen, Mahnwesen und Factoring entgegengewirkt. Aufgrund der Konzernpolitik, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weltweit als Einlagen ausschließlich bei Finanzinstitutionen mit einwandfreier erstklassiger Bonität oder bei nahestehenden Unternehmen zu investieren, ist das aus Bankguthaben entstehende Kreditrisiko ebenso begrenzt. Alle Vertragspartner, mit denen Derivate abgeschlossen werden, sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Im VARTA AG Konzern müssen alle Anlagen einem Investment-Grade entsprechen. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Kreditrisiko. Dieses setzt sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammen: scroll
Der VARTA AG Konzern verkauft revolvierend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Bank (Factor). Der Verkauf der Forderungen erfolgt wöchentlich. Die im Laufe eines Monats bezahlten Forderungen werden unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,5 Mio. € gegenüber der Bank dargestellt (vgl. Kapitel 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte). Zum 31. Dezember 2024 hat der Konzern aus diesem Vertrag Forderungen in Höhe von 62,6 Mio. € (31. Dezember 2023: 67,1 Mio. €) verkauft. Zweck des Factorings ist insbesondere die Verbesserung der Liquidität. Neben der sofortigen Umwandlung von Forderungen in Zahlungsmittel wurde das Kreditrisiko an den Factor abgegeben. Da das Spätzahlungsrisiko und Währungsrisiko im VARTA AG Konzern verbleibt, wurde ein finanzieller Vermögenswert in Höhe des anhaltenden Engagements weiterhin unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte . Zum Stichtag sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 68,9 Mio. €) im Rahmen des Factoring zum Verkauf vorgesehen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 betreffen die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 26,5 Mio. € (2023: 9,7 Mio. €). Des Weiteren sind in den sonstigen Vermögenswerten Erstattungsansprüche gegen Energizer in Höhe von 0,0 Mio. € (2023: 7,2 Mio. €) enthalten. Diese sind für den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts. Das maximale Kreditrisiko ist als gering einzustufen, da das im Grundgeschäft immanente Ausfallsrisiko mit Geschäftspartnern teilweise durch Kreditversicherungen abgedeckt wird. Im Falle eines Kunden fungiert eine Anzahlung in Höhe von 10,0 Mio. € (2023: 11,9 Mio. €) als Sicherheit. Die anzuwendenden Kriterien zur Bonitätsbeurteilung sind in den Verträgen mit Kreditversicherern sowie in internen Richtlinien festgelegt. Zudem ist das Kreditrisiko nicht konzentriert, da die Kundenbasis des Konzerns aus einer Vielzahl von Kunden besteht. Offene Forderungen zum Bilanzstichtag müssen unabhängig von ihren Fälligkeiten den Kriterien der Risikobeurteilung des Konzerns standhalten. Grundsätzlich wird bei allen finanziellen Vermögenswerten aufgrund von internen und externen Erfahrungswerten ein Risiko berücksichtigt. Es gibt keine finanziellen Vermögenswerte, für die Konditionen nachverhandelt wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung lassen sich wie folgt darstellen: scroll
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Auf alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden sobald eine Uneinbringlichkeit bekannt wird, Risikovorsorgen erfasst, unabhängig von der Fälligkeit oder Höhe der über die Laufzeit erwarteten Verluste. Um den Erfahrungen aus Vorjahren Rechnung zu tragen, werden die offenen Forderungen, bereinigt um die versicherten oder bereits wertberichtigten Forderungen und bereinigt um Forderungen von öffentlichen Auftraggebern, jährlich unter Anwendung eines pauschalierten marktbasierten Verfahrens wertberichtigt. Das Ausfallrisiko des Konzerns im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduziert sich aufgrund von Kreditversicherungen von 103,6 Mio. € auf 56,7 Mio. €. Die angesetzten Wertberichtigungssätze berechnen sich jährlich anhand eines Länderrisikos. Die folgende Abbildung zeigt die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ausfallrisiko-Ratingklassen: scroll
Für Vertragsvermögenswerte werden vergleichbare Ausfallrisiko-Ratingklassen verwendet. Die finanziellen Vermögenswerte, die unter die Anwendung der allgemeinen Vorgehensweise im Sinne des IFRS 9 fallen, wurden nicht wertberichtigt, da aus den aktuell vorhandenen Sachverhalten aufgrund von Sicherheiten bzw. aufgrund von Unwesentlichkeit keine wesentlichen Ausfälle erwartet werden. LiquiditätsrisikoDie Sicherung der Liquidität wird im VARTA AG Konzern kontinuierlich durch das Treasury überwacht. Die Steuerungsmaßnahmen reichen vom laufenden Abgleich prognostizierter und tatsächlicher Zahlungsströme bis zur Koordination der Fälligkeitsstrukturen finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Ein zentrales Liquiditätsrisiko besteht darin, dass der Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen - insbesondere gegenüber Kreditinstituten sowie aus Lieferungen und Leistungen - nicht fristgerecht nachkommen kann. Es werden rollierende Liquiditätsplanungen unter Einbeziehung erwarteter Zahlungseingänge erstellt und fortlaufend überwacht. Die Gesellschaft verfügt über ein gültiges IDW S6-Gutachten, das für den Planungszeitraum bis zum Ende des Sanierungszeitraums im Jahr 2027 eine vollständige Durchfinanzierung bestätigt. Die laufende Überwachung der im Restrukturierungsplan definierten Meilensteine sowie die rollierende 20-Wochen-Liquiditätsplanung erfolgt durch den unabhängigen Sanierungsgutachter. Im Rahmen des StaRUG-Verfahrens wurden Ende März 2025 die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns signifikant reduziert. Zusätzlich wurden dem Unternehmen Eigen- und Fremdmittel in bar in Höhe von insgesamt 100 Mio. € zugeführt. Diese Maßnahmen sichern die Zahlungsfähigkeit des Konzerns während des gesamten Sanierungszeitraums ab. Nachfolgend werden die undiskontierten vertraglichen Mittelabflüsse aus nichtderivativen und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen: 31. Dezember 2024scroll
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31. Dezember 2023scroll
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MarktpreisrisikenDie Marktpreisrisiken beinhalten das Rohstoffpreis-, Währungs- und Zinsrisiko, welche nachfolgend näher erläutert werden. RohstoffpreisrisikoDer Konzern kauft Rohstoffe in unterschiedlichen Mengen, die einem Preisänderungsrisiko unterliegen. Durch die Analyse der geplanten Rohstoffmengen werden die wesentlichen Rohstoffe bestimmt und teilweise durch Commodity Swaps (im Wesentlichen für Silber und Nickel) abgesichert. Das verbleibende Rohstoffrisiko wird für den Konzern als beherrschbar eingeschätzt. Diese Derivate haben zum Stichtag einen beizulegenden Zeitwert von -0,1 Mio. €. Rohstoffbedarfe in Höhe von 2,9 Mio. € für Nickel unterliegen einem Rohstoffpreisrisiko, welches zu 50 % abgesichert ist. WährungsrisikoDer Konzern wickelt seine Warenein- und -verkäufe basierend auf der funktionalen Währung der drei Regionen überwiegend in Euro (Europa) und US-Dollar (USA, Asien) ab. Konzernintern wird dem Währungsrisiko begegnet, indem anfallende Ausgangsrechnungen bei Auslandsgesellschaften zum Großteil in der jeweiligen lokalen Währung fakturiert werden. Ebenso werden Einkäufe von Vorräten und/oder von Dienstleistungen hauptsächlich in der lokalen Währung der Tochtergesellschaften getätigt. Zum Bilanzstichtag sind die verzinslichen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen handelt es sich hier um Leasing- und Darlehensverbindlichkeiten, überwiegend in Euro und US-Dollar ausgewiesen, welche den funktionalen Währungen der jeweiligen Konzerngesellschaften entsprechen, sodass auch diesbezüglich nach Einschätzung des Konzerns kein wesentliches Währungsrisiko besteht. Die nachfolgende Abbildung zeigt finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach dem Währungspaar EUR/USD, bei denen die Währung von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft, welche diese Finanzinstrumente hält, abweicht. scroll
Weitere für den Konzern relevante Währungspaare sind von untergeordneter Bedeutung, da diese überwiegend aus Transaktionen innerhalb des VARTA AG Konzerns stammen. Eine Aufwertung (Abwertung) der funktionalen Währung des VARTA AG Konzerns gegenüber dem US-Dollar in Höhe der unten angeführten Prozentpunkte hätte das Ergebnis des Konzernabschlusses um die untenstehenden Beträge per 31. Dezember erhöht (gemindert). Im Rahmen dieser Analyse werden die übrigen Variablen, insbesondere die Zinssätze, konstant gehalten. scroll
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Die Volatilität für die einzelnen relevanten Währungspaare wurde mit historischen Daten für die letzten 250 Kurstage (vor dem jeweiligen Stichtag) berechnet. Auf Basis der täglichen Wechselkursentwicklung (Veränderung aktueller Kurse gegenüber Vortag) wurde durch Hochskalieren dieser Tagesvolatilitäten die dargelegte angenommene Jahresvolatilität ermittelt. ZinsrisikoDas Zinsrisiko ist das Risiko, dass sich zukünftige Zinszahlungen oder beizulegende Zeitwerte aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern. Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, welche sich aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln zu variablen Zinssätzen ergeben. Im Konzern sind weder finanzielle Vermögenswerte (Festgelder) noch finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), die fix verzinslich sind, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln mit fixen Zinssätzen ergeben sich folglich keine Risiken. Die Struktur des Schuldscheindarlehens besteht zu ca. 66 % aus fixen Tranchen und für den deutlich geringeren, variablen Teil werden keine Zinssicherungen vorgenommen. Der hohe fixe Anteil ist aufgrund der besseren Planbarkeit und Steuerung so gewählt worden. Der Konsortialkredit, bestehend aus einem befristeten Darlehen in Höhe von 100,0 Mio. € und einer revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 135,0 Mio. €, hat aufgrund der üblicherweise kurzfristigeren Ziehungen unterschiedliche Laufzeiten. Die Laufzeit desursprünglichen Kreditvertrags endet in 2026 und kann in unterschiedlichen Laufzeiten von ein bis sechs Monaten gezogen werden. Die Verzinsung ist abhängig von der jeweiligen gewählten Laufzeit und basiert dann auf dem jeweiligen Euribor. Der VARTA AG Konzern hat im Jahr 2024 eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 30,0 Mio. € erhalten. Die Laufzeit endet März 2025 und besitzt eine variable Euribor Zinskomponente. Es werden auch hier keine Zinssicherungsinstrumente abgeschlossen. Im Zuge der Neuordnung der Finanzverbindlichkeiten der VARTA AG im Rahmen des StaRUG-Verfahrens im März 2025 wurden sämtliche Bankverbindlichkeiten auf eine variable Verzinsung umgestellt. Die bestehenden Darlehen in Höhe von insgesamt 230 Mio. € sowie ein neu aufgenommenes Darlehen in Höhe von 60,0 Mio. € sind mit dem 3-Monats-Euribor zuzüglich einer vertraglich fixierten Marge verzinst. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Teil der Zinszahlungen am Ende der Laufzeit zu begleichen ("Payment-in-Kind"-Option). Die Zinsverrechnung erfolgt mit der Fälligkeit der jeweiligen Zinsperiode. Die Kredite haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 und sollen nach Abschluss des Sanierungszeitraums durch eine Anschlussfinanzierung abgelöst werden. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende verzinsliche Finanzinstrumente: scroll
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enthalten Bankguthaben sowie kurzfristige Veranlagungen Eine Zinssatzerhöhung um einen Prozentpunkt hätte das Konzernergebnis um 2,1 Mio. € vermindert (2023: um 1,5 Mio. € vermindert). Eine Reduktion des Zinssatzes von einem Prozentpunkt hätte eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 2,1 Mio. € (2023: Erhöhung um 1,5 Mio. €) zur Folge. Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben. Derivative FinanzinstrumenteDer Konzern setzt derivative Finanzinstrumente im Wesentlichen zur Reduzierung der Risiken aus Änderungen von Rohstoffkursen ein. Dabei kommen Commodity Swaps zur Reduktion der kurzfristigen Auswirkungen von Rohstoffpreisschwankungen zur Anwendung. Alle diesbezüglichen Vertragspartner sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering. Der realisierte Ertrag der dargestellten derivativen Finanzinstrumente beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 0,2 Mio. € (31. Dezember 2023: Verlust 0,5 Mio. €). Die Sicherungsgeschäfte werden über die Laufzeit mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs abgeschlossen. Rohstoffpreisrisiken haben einen unwesentlichen Effekt auf die Gewinn- und Verlustrechnung. 42. Sonstige Angaben zu FinanzinstrumentenSaldierung von finanziellen Vermögenswerten und VerbindlichkeitenDie Derivate werden im Rahmen des deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte abgeschlossen, welcher eine Verrechnung von ausstehenden Positionen ermöglicht. Der zugrunde liegende Vertrag entspricht nicht den Kriterien des IAS 32, um eine Verrechnung durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Verzug oder einer Insolvenz eines Vertragspartners, besteht trotzdem ein rechtskräftiges Recht zur Verrechnung von ausstehenden Geschäften. Zum Bilanzstichtag wurden weder Verrechnungen in den finanziellen Posten vorgenommen, noch liegen Saldierungspotenziale vor. Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von FinanzinstrumentenIn der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Kategorien sowie die beizulegenden Zeitwerte nach Klassen dargestellt: scroll
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Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts:Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IFRS 13.9). Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Zum Bilanzstichtag weist der Konzern ausschließlich Finanzinstrumente der Stufe 2 aus, welche mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Ermittlung der Fair Values für Rohstoffderivate erfolgt durch die Kreditinstitute, mit denen diese Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Dabei werden die Derivate auf Basis der für den betreffenden Stichtag gültigen Marktdaten unter Anwendung anerkannter mathematischer Bewertungserfahren (Barwertmethode) bewertet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie FVTPL zugeordnet sind, liegen am Stichtag zwar keine notierten Preise auf liquiden Märkten vor, diese können jedoch mittels anderer am Stichtag am Markt beobachtbarer Eingangsparameter bewertet werden. Da diese beobachtbaren Eingangsparameter nicht wesentlich angepasst und keine nicht beobachtbaren Eingangsparameter verwendet werden, liegt eine Bewertung der Stufe 2 vor. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt grundsätzlich durch Abzinsung der künftigen vertraglichen Zahlungsströme unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitadäquaten Marktzinssatzes. Die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten langfristigen nicht-derivativen passiven Finanzinstrumente werden durch Diskontierung der vertraglichen Zahlungsströme mit laufzeit- und risikoadäquaten Diskontierungssätzen zum Bewertungsstichtag bewertet. Da die Bonität des VARTA AG Konzerns als nicht beobachtbarer Inputfaktor bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe hat, handelt es sich um einen beizulegenden Zeitwert der Stufe 3. Die Buchwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen aufgrund ihres kurzfristigen Charakters einen angemessenen Näherungswert des beizulegenden Zeitwerts dar, weshalb auf eine gesonderte Angabe verzichtet wird. Nettoergebnis nach Bewertungskategorien:scroll
Das erfasste Nettoergebnis von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten resultiert überwiegend aus Zinseffekten sowie Veränderungen von Wertberichtigungen. Das erfasste Nettoergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten resultiert insbesondere aus unrealisierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Das erfasste Nettoergebnis von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen inklusive der Amortisationseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode. Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen:Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente ergeben sich wie folgt: scroll
43. Nahestehende Personen und GesellschaftenFolgende Personen und Gesellschaften wurden als nahestehende Personen und Gesellschaften für die Berichtsperioden 2024 und 2023 identifiziert:
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden unter marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Transaktionen mit nahestehenden Personen des Konzerns werden in folgenden Kategorien dargestellt: Nahestehende Unternehmen:
Nahestehende Personen:
43.1. Nahestehende UnternehmenIm dargestellten Konzernabschluss sind die Verkäufe und der Erwerb von Vermögenswerten und Dienstleistungen sowie sonstigen Verrechnungen (inkl. Ausbuchungen) von und an nahestehenden Unternehmen enthalten: scroll
Zum 31. Dezember 2024 sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten offen: scroll
Transaktionen mit MTC-GesellschaftenFolgende Transaktionen wurden im vorliegenden Geschäftsjahr mit MTC-Gesellschaften getätigt: scroll
Die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden MTC-Gesellschaften weisen per 31. Dezember 2024 folgende Positionen aus: scroll
Die finanzielle Verbindlichkeit des Vorjahres gegenüber MTC-Gesellschaften aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen 21 Andere finanzielle Verbindlichkeiten) in Höhe von 8,9 Mio. €, wurde im Geschäftsjahr erfolgswirksam ausgebucht. Zusätzlich ist im Restrukturierungsplan der VARTA AG ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen. In Zusammenhang mit einer geplanten Kapitalerhöhung bei der VARTA AG wurde von einer MTC-Gesellschaft eine Garantie für eine Kapitalerhöhung abgegeben. Die hierfür anfallenden Honorare belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,8 Mio. €. Die bilanzierte Verbindlichkeit hierzu besteht zum Bilanzstichtag unverändert fort. Im Restrukturierungsplan der VARTA AG ist ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen. Dies wird bei Durchführung der Maßnahmen in 2025 zu einer ertragswirksamen Ausbuchung dieser Verpflichtung führen. Im Juli 2021 hat die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit der VC Pensionen GmbH, Ellwangen, (Deutschland) einen Vertrag abgeschlossen, in dem die VC Pensionen GmbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 28,7 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Die offenen Forderungen gegenüber einer MTC Gesellschaft resultieren im Wesentlichen aus der Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber der VC Pensionen GmbH. Die ausstehenden Forderungen sind weitestgehend besichert. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten wie im Vorjahr keine Dividendenzahlungen an die Mehrheitsgesellschafterin VGG Beteiligungen SE. Die nachrangige Bürgschaft der VGG Beteiligungen SE in Höhe von 8,0 Mio. € im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus einem Schuldbetritt für Pensionsverbindlichkeiten, besteht im Geschäftsjahr 2024 in unveränderter Höhe fort. Zusätzlich hat die VGG Beteiligungen SE im Jahr 2021 Garantieversprechen in Höhe von bis zu 3,0 Mio. € für einen weiteren Schuldbeitritt für Pensionsverbindlichkeiten abgegeben. Die Garantiesumme wurde im Jahr 2023 um 10,0 Mio. € auf 13,0 Mio. € erweitert. Diese Erweiterung der Garantiesumme wurde im Jahr 2024 zurückgegeben. Wir verweisen hierzu auf Kapitel 22.2 Pensionen. Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner GesellschaftenIm Rahmen einer Sale- and Leaseback Transaktion im Jahr 2015 mit einer durch Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten Gesellschaft (vgl. Erläuterungen 10 Leasing) sind aus der Rückmiete sowie den dazugehörigen Anwachsungsverträgen der Grundstücke und Gebäude im Geschäftsjahr 2024 3,6 Mio. € (2023: 3,5 Mio. €) für Mietaufwendungen angefallen. Ein weiterer Mietvertrag mit diesem von Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten Unternehmen wurde im Vorjahr für ein noch zu errichtendes Gebäude geschlossen. Für die Aufhebung dieses Vertrages und den daraus resultierenden Verpflichtungen, besteht eine Rückstellung in Höhe von 7,9 Mio. € (2023: 6,7 Mio. €). Im Restrukturierungsplan der VARTA AG ist ein Verzicht des Gläubigers auf diese Forderung vorgesehen. Dies wird bei Durchführung der Maßnahmen in 2025 zu einer ertragswirksamen Ausbuchung dieser Verpflichtung führen. Insgesamt stellt sich das Transaktionsvolumen mit Prof. DDr. Michael Tojner-Gesellschaften wie folgt dar: scroll
Zum Bilanzstichtag sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag in der Konzern-Rechnung offen: scroll
Auch die Garantie der Global Equity Beteiligungs-Management GmbH, Wien, über 20,0 Mio. € für Eventualverbindlichkeiten besteht im Geschäftsjahr 2024 in unveränderter Höhe fort (vgl. 45 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten). Transaktionen mit Gesellschaften, die vom Key Management Personnel kontrolliert werdenMit der Herbert Quandt Stiftung besteht ein Darlehensvertrag über 0,52 Mio. € (2023: 0,52 Mio. €). Zum Stichtag besteht eine Verbindlichkeit von 0,59 Mio. € (2023: 0,57 Mio. €). Abgegrenzte Zinsen für dieses Darlehen betragen zum Stichtag 0,07 Mio. € (2023: 0,05 Mio. €). Im Geschäftsjahr erfolgte eine Tilgung in Höhe von EUR 0,01 Mio. € (2023: 0,03 Mio. €). Transaktionen mit GemeinschaftsunternehmenZum 31.12.2024 gab es keine Gemeinschaftsunternehmen. Transaktionen mit Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtZum 31. Dezember 2024 gab es keine Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. 43.2. Nahestehende PersonenDas Key Management Personnel besteht aus dem Vorstand, den Divisionsleitern sowie dem Aufsichtsrat der VARTA AG. Das Key Management Personnel ohne Aufsichtsrat erhielt folgende Vergütung: scroll
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten Vergütungen in Höhe von 0,5 Mio. € (2023: 0,4 Mio. €). Zum 31. Dezember 2024 bestehen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats Verbindlichkeiten in Höhe von 0,02 Mio. € (2023: 0,0 Mio. €). Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses erhielten die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats marktübliche Gehälter inklusive gesetzlicher Sozialabgaben. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, keine Vergütungen gezahlt oder Vorteile gewährt. Für die Mitglieder des Key Management Personnel bestehen zum 31. Dezember 2024 abgegrenzte Schulden in Höhe von 1,4 Mio. € (2023: 1,5 Mio. €) aus Bonusvereinbarungen und Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 0,02 Mio. € (2023: 0,02 Mio. €). Nahestehende Personen des Key management personnel erhielten Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. € (2023: 0,1 Mio. €). Zusätzlich bestehen abgegrenzte Schulden in Höhe von 0,03 Mio. € (2023: 0,03 Mio. €). Die Vergütung der obersten Führungs- und Überwachungsebene setzt sich im Wesentlichen aus fixen Grundgehältern und variablen Bonuszahlungen zusammen. Variable Bonuszahlungen orientieren sich an verschiedenen Leistungsindikatoren (insbesondere Adjusted EBITDA) des VARTA AG Konzerns. Die festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt und Nebenleistungen. Die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen eine kurzfristige Vergütungskomponente (STI) sowie eine langfristige Vergütungskomponente (LTI). Das Vorstandsmitglied hat den LTI-Betrag in Aktien der Gesellschaft zu investieren, die einer vierjährigen Mindesthaltedauer unterliegen. Für die variable Vergütung bestehen Einbehalts- und Rückforderungsregelungen. Von einem anderen Unternehmen erbrachte Leistungen im Key Management Personnel wurden Honorare in Höhe von 0,9 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr abgerechnet (2023: 0,4 Mio. €). Gegenüber diesem Unternehmen bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,02 Mio. € (2023: 0,0 Mio. €). 44. Management der VARTA AGDer Vorstand der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen: Michael Ostermann, Mitglied des Vorstands, Vorstandsvorsitzender / CEO seit 6. Mai 2024 Weitere Mandate:
Rainer Hald, Mitglied des Vorstands, Technikvorstand / CTO Rolf Glessing, Mitglied des Vorstands, Finanzvorstand / CFO seit 1. März 2025 Weitere Mandate:
Sebastian Rudow, Mitglied des Vorstands, Chief Transformation and Restructuring Officer (CTRO), seit 17. März 2025 Dr. Markus Hackstein, Sprecher des Vorstands bis 6. Mai 2024, Mitglied des Vorstands bis 17. Juni 2024 Weitere Mandate:
Marc Hundsdorf, Mitglied des Vorstands, Finanzvorstand / CFO vom bis 28. Februar 2025 Michael Giesswein, Mitglied des Vorstands, Restrukturierungsvorstand / CRO bis 31. Dezember 2024 Weitere Mandate:
Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen: Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender bis 26. Mai 2025) Verwaltungsratspräsident und Mehrheitseigentümer der Montana Tech Components AG, Reinach Weitere Mandate:
Dr. Harald Sommerer (stellvertretender Vorsitzender bis 24. September 2024) bis 26. Mai 2025 Unternehmer Weitere Mandate:
Sven Quandt bis 26. Mai 2025 Geschäftsführer der X-raid GmbH, Trebur-Astheim und Unternehmer Weitere Mandate:
Martin Ohneberg Geschäftsführender Gesellschafter der HENN Industrial Group GmbH & Co. KG, Dornbirn und Unternehmer Weitere Mandate:
Dr. Michael Pistauer Finanzvorstand / CFO und Co-CEO Montana Aerospace AG, Reinach und Unternehmer Weitere Mandate:
Günther Apfalter Unternehmer Weitere Mandate:
Albrecht Reimold seit 26. Mai 2025 Mitglied des Vorstandes Produktion und Logistik der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Weitere Mandate:
Martin Roth seit 26. Mai 2025 Vice President Finance Management and M&A der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Weitere Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Josef Reichhart seit 24. September 2024 Betriebsratsmitglied der VARTA Microbattery GmbH keine weiteren Mandate Thomas Kopf seit 24. September 2024 Betriebsratsvorsitzender der VARTA Micro Production GmbH keine weiteren Mandate Bernd Jandl seit 24. September 2024 Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der VARTA Storage GmbH keine weiteren Mandate Oliver Milbich (stellvertretender Vorsitzender bis 26. Mai 2025) seit 24. September 2024 Gesamtbetriebsratsvorsitzender der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA keine weiteren Mandate Katja Kalkreuter seit 24. September 2024 Gewerkschaftssektretärin der IG Metall keine weiteren Mandate Juliane Deak seit 24. September 2024 Gewerkschaftssektretärin der IG Metall keine weiteren Mandate 45. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeitenscroll
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für Services- bzw. Dienstleistungen sowie Mieten beinhalten bereits beauftragte, noch nicht erbrachte Dienstleistungen und abgeschlossene, aber noch nicht begonnene Mietverhältnisse. Das Bestellobligo aus genehmigten Investitionen umfasst offene Beträge aus Investitionsbestellungen, die von den Lieferanten noch nicht ausgeführt wurden und bei Fertigstellung bzw. Lieferung zu Vermögenswerten im Anlagevermögen führen. Die übrigen Abnahmeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Aufträge und Lieferverträge, die mit verschiedenen Lieferanten zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Rohstoffen, Vorprodukten und halbfertigen Erzeugnissen erstellt wurden. Gegenüber nahestehenden Personen bestanden im Geschäftsjahr und im Vorjahr keine wesentlichen Abnahmeverpflichtungen. Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtliche branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen und nahestehendes Unternehmen der VARTA AG, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Erst wenn die Risiken aus den Altlasten das Deckungspotential der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird die VARTA AG entsprechend belastet. Die VARTA AG hat diese verbleibenden Risiken bewertet und keinen Bedarf zur Bildung einer Rückstellung identifiziert. Im Zusammenhang mit den im Jahr 2016 von der VARTA AG in die VRT Pensionen GmbH abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet die VARTA AG gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG als Gesamtschuldner für 10 Jahre nach der Abspaltung und somit bis zum Jahr 2026. Da die Abspaltung der 25,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen für die Pensionsverpflichtungen in Höhe von 26,9 Mio. € umfasste, geht die VARTA AG aufgrund des Aktivüberhangs von 1,4 Mio. € davon aus, aus der Nachhaftung nicht in Anspruch genommen zu werden. Nähere Einzelheiten dazu in Kapitel 5 Wesentliche Annahmen und Einschätzungen. 46. BeteiligungsgesellschaftenFür die im Konzernabschluss dargestellten Perioden wurden folgende Gesellschaften einbezogen, Angabe nach § 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 1 - 6 HGB: scroll
47. Zusätzliche Angaben nach HGBBefreiungen nach § 264 Abs. 3 HGBDie in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, Deutschland, VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Ellwangen, Deutschland, nehmen die Befreiungsregelungen nach § 264 Abs. 3 HGB für Offenlegung und Nichtaufstellung von Anhang und Lagebericht in Anspruch. Die VARTA AG erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis dieser Gesellschaften und ist der befreiende Konzernabschluss. Das gezeichnete Kapital der VARTA AG wurde am 31. Dezember 2024 von der VGG Beteiligungen SE, Wien, mit 50,12 % gehalten. Die restlichen 49,88 % befanden sich im Streubesitz. Oberstes Mutterunternehmen der VGG Beteiligungen SE war die Montana Tech Components AG in Reinach, Schweiz. Montana stellt den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 für den größten Kreis auf. Der Konzernabschluss der Montana Tech Components AG kann auf der Website www.montanatechcomponents.com abgerufen werden. Bezüglich der Veränderung der Beteiligungsstruktur an der VARTA AG im Geschäftsjahr 2025 verweisen wir auf den Abschnitt 46 Beteiligungsgesellschaften. Befreiungen nach § 291 Abs. 2 HGBDie in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, VARTA Consumer Europe Holding GmbH, Ellwangen, Deutschland, und VARTA Consumer Komplementär GmbH, Ellwangen, Deutschland, sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses befreit. VerbindlichkeitenWesentliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren bzw. mit mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Im Rahmen des im Dezember 2024 ausgegebenen Brückendarlehen wurden die finanziellen Verbindlichkeiten durch Verpfändung von Forderungen, Vorräten und Anlagevermögen gesichert. Anzahl der ArbeitnehmerDazu verweisen wir auf die Erläuterungen 32 zum Personalaufwand. Angaben zur Gesamtvergütung des Vorstands und AufsichtsratesDie Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2024 3,9 Mio. € (2023: 2,8 Mio. €). Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Aufwandsentschädigungen von insgesamt 0,5 Mio. € (2023: 0,4 Mio. €). Zum Stichtag stehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsräten offen. Die Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene belaufen sich auf 0,0 Mio. € (2023: 0,4 Mio. €). Für diese Personengruppe sind Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 0,0 Mio. € berücksichtigt. Angaben über die Aufsichtsratvergütungen sowie die Vorstandsvergütungen im Jahr 2024 sind im Vergütungsbericht der VARTA AG dargestellt und unter https://www.varta-ag.com/de/investoren/veroeffentlichungen abrufbar. Gesamthonorar des KonzernabschlussprüfersNach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind für das laufende Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorare für den Konzernabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie folgt aufzuschlüsseln: scroll
Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit der freiwilligen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von 157,5 Mio. € erzielt. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Des Weiteren wurden 292,7 Mio. € aus der Kapitalrücklage und 6,8 Mio. € aus der Gewinnrücklage entnommen. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags von 303,7 Mio. € und des Jahresfehlbetrags von 157,5 Mio. € sowie der Entnahme aus den Rücklagen ergibt sich zum 31. Dezember 2024 ein Bilanzverlust von 161,7 Mio. €. Deutscher Corporate Governance KodexDer Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG haben im Juli 2024 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG abgegeben und auf der Webseite www.varta-ag.com dauerhaft zugängig gemacht. 48. Ereignisse nach dem BilanzstichtagPersonelle VeränderungenEntsprechend der im Bestellungsbeschluss enthaltenen Befristung endete das Vorstandsmandat von Michael Giesswein mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Herr Giesswein (CRO) war vom 1. Januar 2025 bis zum 10. März 2025 Generalbevollmächtigter der VARTA AG und weiterhin in der Funktion als CRO tätig. Die Generalvollmacht von Michael Giesswein wurde mit Beschluss des Vorstands der VARTA AG vom 9. März 2025 und Beschluss des Aufsichtsrats der VARTA AG vom 10. März 2025 mit sofortiger Wirkung widerrufen. Mit Ablauf des 28. Februar 2025 hat Marc Hundsdorf seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands (CFO) auf eigenen Wunsch niedergelegt. Als sein Nachfolger wurde am 11. Februar 2025 Rolf Glessing vom Aufsichtsrat bestellt, der seine Tätigkeit zum 1. März 2025 aufgenommen hat. Am 10. März 2025 hat der Aufsichtsrat der VARTA AG aufschiebend bedingt auf das Delisting der Gesellschaft (Beendigung der Börsennotierung) die Bestellung von Sebastian Rudow zum Mitglied des Vorstands (Chief Transformation Officer - CTRO) der VARTA AG beschlossen. Das Delisting der VARTA AG ist mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null durch Eintragung im Handelsregister am 11. März 2025 erfolgt. Damit ist zugleich die Bestellung von Sebastian Rudow zum Mitglied des Vorstands wirksam geworden. RestrukturierungDie VARTA AG befindet sich im Jahr 2025 weiterhin in einer Restrukturierungssituation. Es werden nachfolgend die wesentlichen Maßnahmen des Restrukturierungsvorhabens dargestellt, die nach dem Abschlussstichtag umgesetzt wurden und sich in Bezug auf die Sanierungsmaßnahmen weiterhin in Umsetzung befinden. Eine ausführliche Erläuterung der einzelnen Maßnahmen und ihrer Umsetzung erfolgt in den nachfolgenden Abschnitten dieses Kapitels. Das Restrukturierungsvorhaben umfasste die folgenden wesentlichen Eckpunkte:
Nachdem die VARTA AG am 31. Oktober 2024 den Restrukturierungsplan beim Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart eingereicht hatte, fand am 25. November 2024 der gerichtliche Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. Hierbei stimmte die Mehrheit der planbetroffenen Gläubiger dem Restrukturierungsplan zu. Einzig die Gruppe der sich im Streubesitz befindlichen Aktionäre stimmte gegen den Restrukturierungsplan. Mit Beschluss vom 23. Januar 2025 hat das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Restrukturierungsgericht - Stuttgart vom 11. Dezember 2024 über die Bestätigung des am 31. Oktober 2024 im Rahmen des Verfahrens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingereichten Restrukturierungsplans der VARTA AG eingelegten sofortigen Beschwerden von planbetroffenen Kleinaktionären als unzulässig verworfen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der Restrukturierungsplan wurde damit rechtskräftig. Am 29. Januar 2025 hat die VARTA AG den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und zur Einbeziehung in den Handel im Prime Standard beantragt. Diesem Antrag wurde seitens der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 12. Mai 2025 entsprochen. Bereits am 11. März 2025 wurden die Aktien vom Handel an der Börse ausgesetzt. Der Widerruf ließ die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum regulierten Markt (General Standard) unberührt. Am 12. Februar 2025 wurde im Vorfeld der Begründung eines Joint Venture (V4Smart GmbH & Co. KG) bezüglich des Geschäftsbereichs V4Drive mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche") ein Wandeldarlehen in Höhe von 25 Mio. € zwischen Porsche und der Joint Venture-Gesellschaft V4Smart GmbH & Co. KG zur Bereitstellung von zusätzlicher Liquidität vereinbart und ausgereicht. Im Rahmen des Vollzugs des Beteiligungsvertrags (wie nachstehend definiert) für das Joint Venture am 4. März 2025 hat Porsche seinen Rückzahlungs- und Zinsanspruch aus dem Wandeldarlehen gegen entsprechende Erhöhung seines Festkapitalanteils an der V4Smart GmbH & Co. KG eingebracht, wodurch dieser Rückzahlungs- und Zinsanspruch am 4. März 2025 durch Konfusion erloschen ist. Am 25. Februar 2025 hat die Auxil Management GmbH ("Auxil") das ausgefertigte aktualisierte Gutachten zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit der VARTA AG gem. IDW S 6 vorgelegt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen waren bereits Grundlage für den am 31. Oktober 2024 beim Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart im Rahmen des StaRUG eingereichten Restrukturierungsplan. Auf Basis der enthaltenen Restrukturierungsmaßnahmen hat Auxil die positive Aussage zur Sanierungsfähigkeit in Bezug auf die VARTA AG-Gruppe bestätigt. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen auf der operativen Seite insbesondere Kosten- und Prozessoptimierungen, einen Personalabbau sowie gezielte Investitionen. Daneben war die kurzfristige Ausgliederung des Geschäftsbereichs V4Drive (nun V4Smart) vorgesehen. Die im rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan berücksichtigten Restrukturierungsmaßnahmen sind in verschiedenen Verträgen zwischen der VARTA AG, den Investoren und Finanzgläubigern vereinbart:
Der Vollzug dieser Verträge war an bestimmte Vollzugsbedingungen - und im Falle der Investorenvereinbarung zusätzlich an bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen - geknüpft. Die Vollzugsbedingungen des Beteiligungsvertrags wurden am 4. März 2025 erfüllt, oder es wurde von den Parteien auf die Vollzugsbedingungen verzichtet. Dementsprechend erfolgte der Vollzug des Beteiligungsvertrags am 4. März 2025. Seitdem ist Porsche mit einer Mehrheitsbeteiligung und die VARTA-Gruppe (über die VARTA AG, die VARTA Micro Production GmbH und die VARTA Microbattery GmbH) mit einer Minderheitsbeteiligung an der gemeinsamen Joint Venture-Gesellschaft V4Smart GmbH & Co. KG beteiligt. Mit dem Vollzug der Investorenvereinbarung wurde am 4. März 2025 begonnen. Dies ermöglichte insbesondere die Durchführung der Kapitalmaßnahmen (Kapitalherabsetzung auf null verbunden mit anschließender Kapitalerhöhung mit gemischten Bar- und Sacheinlagen in Höhe von insg. 100.000 €) und ihre Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister am 5. März 2025. Die Kapitalmaßnahmen wurden sodann am 11. März 2025 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen und damit wirksam. Als Folge dessen sind sämtliche planbetroffenen Aktionäre aus der VARTA AG ausgeschieden, und Polux, MT InvestCo sowie eine jeweils indirekt zur Hälfte von Polux und MT InvestCo kontrollierte Gesellschaft wurden neue Aktionäre der VARTA AG. Ferner hatte die Eintragung der Kapitalherabsetzung auf null automatisch den Widerruf der Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt (Delisting) der Frankfurter Wertpapierbörse zur Folge, womit die Börsennotierung der VARTA-Aktien erlosch. Am 13. März 2025 fand eine außerordentliche Hauptversammlung der VARTA AG in Stuttgart statt, in deren Rahmen der Emission der VPPN I und dem zugrunde liegenden Vertragswerk mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt wurde. Damit wurden alle Vollzugsbedingungen der VPPN I erfüllt und die VPPN I wirksam ausgegeben. Zusätzlich übernimmt die Muttergesellschaft Herakles I GmbH auf die zu zeichnenden und zu übernehmenden neuen Aktien im Wege eines befreienden Schuldbeitritts bzw. einer Vertragsübernahme sämtliche Rechte und Pflichten der VARTA AG aus den VPPN-I-Verpflichtungen der VARTA AG im Wert von 33,6 Mio. € als Sachleistung im Wege eines schuldrechtlichen Aufgelds als andere Zuzahlung in die Kapitalrücklage im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der VARTA AG. Am 26. März 2025 wurden alle Auszahlungsvoraussetzungen aus der Investorenvereinbarung erfüllt, oder es wurde von den jeweiligen Parteien auf die Auszahlungsvoraussetzungen verzichtet. Taggleich haben - wie in der Investorenvereinbarung nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen vorgesehen - die Aktionäre MT InvestCo ein Sachagio in Höhe von ca. 20 Mio. € sowie ein Baragio in Höhe von knapp 10 Mio. € und Polux ein Baragio in Höhe von knapp 30 Mio. € an die VARTA AG geleistet, die in der Kapitalrücklage verbucht wurden. Des Weiteren wurden die im Restrukturierungsplan der VARTA AG vorgesehenen Forderungserlasse durch Porsche gegenüber der VARTA Microbattery GmbH und in Folge der Erfüllung obiger Schritte auch die Forderungserlasse durch verschiedene von Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaften gegenüber der VARTA AG und ihren Tochtergesellschaften sowie der im Restrukturierungsplan vorgesehene Teilerlass der Forderungen aus dem Konsortialkreditvertrag und den Schuldscheindarlehen (Schuldenschnitt) wirksam. Ebenfalls am 26. März 2025 wurden alle vereinbarten Vollzugsbedingungen der VPPN II erfüllt. Damit wurden die VPPN II am 26. März 2025 wirksam ausgegeben. Da zudem am 26. März 2025 alle Vollzugsbedingungen unter dem New Money Facility Agreement erfüllt oder auf sie verzichtet waren, wurde am gleichen Tag als letzter wesentlicher Schritt im Rahmen der Restrukturierung die New Money Facility in Höhe von 60 Mio. € an die VARTA AG und eine ihrer Tochtergesellschaften ausgezahlt. Diese diente u.a. auch zur Rückzahlung des mit bestimmten Finanzierern am 2. Oktober 2024 abgeschlossenen Brückenkreditvertrags über 30 Mio. €, der der Beseitigung einer zwischenzeitlich aufgetretenen Liquiditätsunterdeckung im Oktober 2024 diente. Die im Restrukturierungsplan vorgesehene Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag wurden bisher wie folgt umgesetzt:
Am 15. Mai 2025 hat Auxil im Rahmen der Durchfinanzierungsbestätigung des Q1 2025 die Sanierungsfähigkeit erneut bestätigt. Aufgrund der Unsicherheit des Erreichens der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen Budgetziele besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Der Vorstand ist überzeugt, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen ergebnis- und liquiditätswirksamen Sanierungsmaßnahmen greifen und weiter umgesetzt werden, sodass die nachhaltige Finanzierung der VARTA AG-Gruppe sichergestellt und die VARTA AG-Gruppe zukunftsfähig aufgestellt wird.
Ellwangen (Jagst), 28. Mai 2025 VARTA Aktiengesellschaft Michael Ostermann, Vorstandsvorsitzender, CEO Rolf Glessing, Finanzvorstand, CFO Rainer Hald, Technikvorstand, CTO Sebastian Rudow, Restrukturierungsvorstand, CTRO BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst) VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen (Jagst), und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Den Unterabschnitt "8.10. Lageberichtsfremde Angaben" des Abschnitts "Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "48. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzern-Anhangs sowie die Angaben im Abschnitt "8. Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "8.6 Finanzielle Risiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns von dem Erreichen der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen angestrebten operativen Budgetziele abhängig ist. Wie im Abschnitt "48. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzern-Anhangs und im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "8.6 Finanzielle Risiken" des Konzernlageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlageberichtsind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Unterabschnitt "8.10. Lageberichtsfremde Angaben" des Abschnitts "Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteilWir haben eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei VARTA_KA+KLB_ESEF-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Stuttgart, den 28. Mai 2025 PricewaterhouseCoopers GmbH Denis Etzel, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Derosa, Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitserklärung49. Allgemeine Informationen49.1. Allgemeine AngabenAngabepflicht BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der NachhaltigkeitserklärungBei der Aufstellung dieses Berichts haben wir als Rahmenwerk gern. §§ 315c Abs. 3 i.V.m. 289d HGB die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) genutzt und uns an deren inhaltliche Vorgaben angelehnt. Die erstmalige Nutzung der ESRS als Rahmenwerk erfolgt aufgrund ihrer Bedeutung als durch die Europäische Kommission vorgegebene Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 315b bis 315c HGB (nichtfinanzielle Konzernerklärung). Der Berichtszeitraum für diese Nachhaltigkeitserklärung ist der 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 und stimmt mit dem Berichtszeitraum für den Jahresabschluss des Unternehmens überein. Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis analog zum Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses verfasst. Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt kontrolliert. Details zu den einbezogenen Unternehmen finden sich im Geschäftsbericht (siehe Kapitel 46 Beteiligungsgesellschaften). Die Nachhaltigkeitserklärung ist auch in englischer Sprache verfügbar. Im Falle von Abweichungen hat die deutsche Version des Dokuments Vorrang vor der englischen Übersetzung. Die Nachhaltigkeitserklärung beinhaltet wesentliche Informationen zu den Unternehmen der VARTA AG-Gruppe sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde im Zuge der Bewertung der Wesentlichkeit sowie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und Berichterstattungsvorgaben einbezogen. Es wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, auszulassen. Auch von den Ausnahmeregelungen nach Richtlinie 2013/34/EU Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten wurde kein Gebrauch gemacht. Datenpunkte, die einer freiwilligen Berichterstattung oder zeitlich gestaffelten Übergangsbestimmungen unterliegen, werden von der VARTA AG-Gruppe im Berichtsjahr 2024 nicht berücksichtigt. Allgemeiner Hinweis zur Darstellung von ZahlenRundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Angabepflicht BP-2 - Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen ZeithorizonteDie Zeithorizonte sind, sofern im jeweiligen Kapitel nicht anderweitig beschrieben, wie folgt definiert:
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Nachhaltigkeitserklärung an ausgewählten Stellen das generische Maskulinum verwendet. Diese Form wird ebenfalls für Unternehmenssubjekte wie Lieferanten oder Kunden verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich - sofern nicht anders kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter. Quellen für Schätzungen und ErgebnisunsicherheitenInsgesamt beinhalten folgende Kennzahlen Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten, die sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Verfügbarkeit verlässlicher Daten entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und/oder die Genauigkeit von Messtechniken. Die angewendeten Schätzverfahren werden in folgender Tabelle skizziert. Für die Beschreibung der daraus resultierenden Ergebnisunsicherheiten wird auf die entsprechenden Seiten in der Nachhaltigkeitserklärung verwiesen. Folglich beinhalten die in der nachfolgenden Tabelle genannten Kennzahlen Schätzungen anhand von indirekten Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderen Näherungswerten. Die Grundlagen für die Erstellung der Kennzahlen, deren Genauigkeit und gegebenenfalls geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Genauigkeit, sind detaillierter in der Nachhaltigkeitserklärung beschrieben. Wesentliche Schätzungen und Ergebnisunsicherheitenscroll
Diese Nachhaltigkeitserklärung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der VARTA AG-Gruppe. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen über die Entwicklung des wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Umfelds in einzelnen Ländern, Wirtschaftsregionen und Märkten, die auf Basis der verfügbaren Informationen getroffen wurden und die das Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als realistisch erachtet hat. Die gegebenen Einschätzungen beinhalten gewisse Risiken und die tatsächlichen Entwicklungen können von den prognostizierten abweichen. Alle Änderungen wesentlicher Parameter in Bezug auf die wichtigsten Absatzmärkte der VARTA AG-Gruppe oder alle wesentlichen Verschiebungen von Wechselkursen, Energie und anderen Rohstoffen oder der Lieferung von Teilen, die für das Unternehmen relevant sind, werden sich entsprechend auf die Geschäftsentwicklung der VARTA AG-Gruppe auswirken. Darüber hinaus kann es zu Abweichungen von der erwarteten Geschäftsentwicklung kommen, wenn sich die in dieser Nachhaltigkeitserklärung dargestellten Einschätzungen zu den Einflussfaktoren der nachhaltigen Wertsteigerung sowie zu Chancen und Risiken anders als zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erwartet oder zusätzlich entwickeln. Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur NachhaltigkeitsberichterstattungDiese nichtfinanzielle Konzernerklärung beachtet teilweise die ESRS und wurde nach §§ 315b bis 315c HGB aufgestellt. Die erstmalige, wenngleich teilweise Nutzung der ESRS als Rahmenwerk erfolgt aufgrund der Bedeutung der ESRS als durch die Europäische Kommission angenommene Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Nachhaltigkeitserklärung erfüllt die Pflichtangaben der nichtfinanziellen Erklärung nach §289 c-e HGB. Umweltverschmutzung, Meeres- und Wasserressourcen und Biodiversität als Teil der Pflichtangaben zu den "Umweltbelangen" und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" stellen für die VARTA AG-Gruppe nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Belange dar, weshalb das Unternehmen in diesem Bericht keine Konzepte zu diesen Belangen angibt. Wir überwachen die Aspekte fortlaufend und werden bei sich abzeichnender Wesentlichkeit ein Konzept einführen. Weitere Informationen zu unwesentlichen Aspekten sind in Kapitel "Spezielle Angaben zu Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen und Biodiversität" zu finden. Es existiert keine oder nur sehr begrenzte Geschäftstätigkeit in Hochrisikoländern. Wesentliche Risiken aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor. Ebenso Lagen keine steuerungsrelevanten Kennzahlen, das heißt bedeutsamste nicht-finanzielle Leistungsindikatoren im Sinne von § 289 c Absatz 3 HGB vor. Als Teil der Umweltinformationen in dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung sind die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie Verordnung) für die VARTA AG im Kapitel Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) enthalten. Aufnahme von Informationen mittels VerweisesDie folgenden Informationen wurden mittels Verweises in diese Erklärung aufgenommen. Diese sind im Lagebericht zu finden und an entsprechender Stelle als ESRS-Angabe gekennzeichnet. Aufnahme von Informationen mittels Verweisesscroll
49.2. GovernanceAngabepflicht GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und AufsichtsorganeDie VARTA AG ist die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe und basiert auf einem dualistischen System. Gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) besteht es aus dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Diese beachten die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex und geben jährlich die Erklärung zur Unternehmensführung ab. Das Dokument wird über die Website der VARTA AG-Gruppe unter https://www.varta-ag.com/de/investoren/corporate-governance veröffentlicht. Der Vorstand ist unter Kontrolle des Aufsichtsrats für die strategische Gesamtausrichtung des Unternehmens verantwortlich und entscheidet letztlich über den Ansatz für Nachhaltigkeit, einschließlich der Verfahrensweisen und Zuteilung von Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen. Er überwacht die Konzepte in Bezug auf die Gestaltung der Prozesse, Festlegung und Erreichung der Ziele und die Zuweisung von Ressourcen für deren Umsetzung. Damit fällt die Aufgabe der Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen in die Zuständigkeit des Vorstands der VARTA AG. Beide Organe verfügen durch die Erfahrung in unterschiedlichen Berufsbereichen und langjährige internationale Erfahrungen über Fachwissen und die Fähigkeiten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte. Details hierzu lassen sich der Erklärung zur Unternehmensführung entnehmen. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern am Stichtag 31.12.2024. Der Vorstandsvorsitzende verantwortet folgende Ressorts
der Finanzvorstand
der Technikvorstand
sowie der Restrukturierungsvorstand ohne weitere Ressorts. Der Anteil der geschäftsführenden Mitglieder beträgt 100%. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über vielfältige und sich ergänzende Erfahrungen, die für die verschiedenen Sektoren und Produkte des Unternehmens von Bedeutung sind. Einer der vier Vorstandsmitglieder arbeitet fast 25 Jahre bei VARTA AG-Gruppe und zwei bringen Erfahrungen aus der Batteriebranche sowie umfassende Kenntnisse über Märkte und Produkte mit. Der Finanzvorstand hingegen hat umfassende Expertise als Vorstand in verschiedenen Sektoren. Die Geschlechterverteilung des Vorstands der VARTA AG-Gruppe bestand im Jahr 2024 aus vier männlichen Personen und damit 100 %. Der Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Personen, darunter zwei Frauen und damit knapp 17 %, zusammen. Zusätzlich berücksichtigt das Unternehmen weitere Aspekte der Diversität wie die Altersverteilung. Zwei Personen sind zwischen 30 und 40, zwei Personen zwischen 40 und 50 sowie 8 Personen über 50 Jahre. Von den Mitgliedern des Gremiums werden 6 durch die Beschäftigten und andere Arbeitskräfte des Unternehmens vertreten. Dies entspricht einem Anteil von 50 %. Die Mitglieder des Gremiums verfügen über umfassende Erfahrungen, die für die Sektoren, Produkte und geografischen Märkte des Unternehmens relevant sind. Dazu zählen insbesondere Kenntnisse in der produzierenden Industrie, Expertise in der Batteriebranche sowie Erfahrung verschiedenen weltweiten Regionen. In der Einschätzung des Aufsichtsrat gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex beträgt der Prozentsatz der unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat 50 %. Die lokale Überwachung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verantwortlichen der jeweiligen Standorte. Mit der Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung von Maßnahmen im Rahmen der definierten Nachhaltigkeitsstrategie sind die jeweiligen Fachbereiche, insbesondere Sustainability, Human Resources und Quality, beauftragt. Für die Überwachung des Risikomanagements im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist der Bereich Sustainability verantwortlich. Die Verantwortlichkeiten ergeben sich aus der Grundsatzerklärung Menschenrechte und den zugewiesenen Mandaten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats der VARTA AG-Gruppe legt fest, dass dessen Mitglieder gemeinsam über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen müssen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang und basierend auf den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat konkrete Besetzungsziele definiert. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass im Gremium ausreichende Expertise in den Bereichen "Nachhaltigkeit, Umwelt und Soziales" vorhanden ist. Nach eigener Einschätzung ist der Aufsichtsrat der VARTA AG-Gruppe kompetent besetzt. Dies umfasst sowohl unmittelbar vorhandene als auch mittelbar verfügbare Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die für die Überwachung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen erforderlich sind. Laut Selbsteinschätzung verfügen über 40 % der Aufsichtsratsmitglieder über Kompetenzen in Bezug auf ESRS-Aspekte, 25 % über spezifische ESG-Kompetenzen und mehr als 40 % über Fachwissen in den Bereichen Compliance und Personalwesen. Die Zuordnung der ESRS-Aspekte zu den Kompetenzfeldern erfolgt wie folgt:
Die Nachhaltigkeits- und Complianceabteilungen erstatten dem Vorstand direkt Bericht über ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken sowie die Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, Parameter und Ziele. Inhalte der Berichte sind insbesondere die Prozesse zur Eindämmung des Klimawandels und Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit sowie Compliancethemen. ![]() Angabepflicht GOV-2- Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassenDer Vorstand und die erste Führungsebene unter dem Vorstand wurden im Berichtsjahr von der Abteilung Sustainability anlassbezogen in die Planung und Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS einbezogen und über deren Ergebnisse informiert. Dies umfasste eine Beschreibung der als wesentlich ermittelten und unter Kapitel 48.3 dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Überwachung der Umsetzung der Konzepte zu Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich der Leiter der jeweiligen Standorte. Auf Abteilungsebene sind die Führungskräfte für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen in ihrem Bereich verantwortlich. Nachhaltigkeit, insbesondere die Grundsatzerklärung Menschenrechte, bildet neben Qualitätsthemen den Rahmen des Managementsystems der VARTA AG-Gruppe und prägt damit die Strategie und Entscheidungsfindung des gesamten Unternehmens (siehe Kapitel 48.3. Managementsystem). Ein besonderer Fokus liegt auf den Unter-Themen Arbeitssicherheit, Energie, Klima, Sorgfaltspflichten und Umwelt. Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie der Verhaltenskodex der VARTA-AG Gruppe umfassen Richtlinien für die Entscheidungsfindung und das Handeln aller Beschäftigten der VARTA-AG Gruppe. Details zum Verhaltenskodex sowie zum Umgang mit Verstößen finden sich in Kapitel 50.1.2. Verhaltenskodex. Die eigens eingerichtete Nachhaltigkeitsabteilung ist für die Leitung der Nachhaltigkeitsaktivitäten und deren unternehmensweiten Umsetzung zuständig. Die Nachhaltigkeits- und Complianceabteilungen erstatten dem Vorstand direkt Bericht über ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken sowie die Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, Parameter und Ziele. Inhalte der Berichte sind insbesondere die Prozesse zur Eindämmung des Klimawandels und Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit sowie Compliancethemen. Die Berichterstattung erfolgt in der Regel monatlich an den gesamten Vorstand der VARTA AG-Gruppe sowie anlassbezogen. Ergänzend hierzu finden jährliche Managementreviews statt, in deren Rahmen Vorstandsmitglieder über inhaltliche Themen und Fortschritte informiert werden und die Einhaltung der Anforderungen sowie Zielerreichungen bewerten. Auf operativer Ebene treffen sich regelmäßig abteilungsübergreifende Vertreter, um fortlaufende Projekte zu koordinieren und neue zu initiieren. An allen Standorten spielen auch die Mitarbeitenden eine wichtige Rolle beim Vorantreiben der Nachhaltigkeit, indem sie Ideen oder Initiativen an die Nachhaltigkeitsabteilung herantragen. Für die Umsetzung von Projekten, wie die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die weitere Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance im sozialen Bereich, steht der Nachhaltigkeitsabteilung ein eigenes Budget zur Verfügung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat tragen die Hauptverantwortung für die ESG-Integration in die Unternehmensstrategie. Angabepflicht GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in AnreizsystemeIm Geschäftsjahr 2024 wurden keine nachhaltigkeitsbezogene Leistungen in Anreizsysteme einbezogen. Angabepflicht GOV-4 - Erklärung zur SorgfaltspflichtWeitere Informationen zum Verfahren der Erfüllung der Sorgfaltspflicht und Details zum Managementsystem der VARTA AG-Gruppe finden sich in Kapitel 50.1.2. Einhaltung Sorgfaltspflichten und Kapitel 48.3 Managementsystem. scroll
Angabepflicht GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der NachhaltigkeitsberichterstattungInformationen zum internen Kontrollsystem sowie dem Risikomanagementsystem finden sich im Kapitel 41 Risikomanagement. Die Abteilungen Nachhaltigkeit und Compliance fungieren, neben anderen Bereichen, als Risikoverantwortliche im konzernweiten Risikomanagementsystem und berichten an den Risikomanager (siehe Kapitel 41 Risikomanagement). Im Berichtsjahr umfasste der Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung mehrere separate Datenprozesse, die jeweils von verantwortlichen Personen auf Konzernebene organisiert wurden. Die Nachhaltigkeitsabteilung trägt die Verantwortung für die Koordination und Steuerung der gesamten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Grundlage hierfür bildet ein zentrales Managementsystem, dass die relevanten Prozesse und Methodiken, einschließlich der Bilanzierungskonzepte und wesentlichen internen Kontrollen, festlegt. Die internen Kontrollen wurden nach einem risikoorientierten Ansatz priorisiert. Zu den bedeutendsten Risiken in der Berichterstattung zählen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Datenlieferungen. Um diese Risiken zu minimieren, wurden spezifische Kontrollen für die einzelnen Prozesse eingeführt, darunter die Fotodokumentation sowie Plausibilitätsprüfungen wie Vollständigkeitskontrollen und Abweichungsanalysen. 49.3. StrategieAngabepflicht SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und WertschöpfungsketteWir stellen uns Herausforderungen, indem die VARTA AG-Gruppe Outputs anbietet, die ein unabhängiges Leben ermöglichen und die Energie- und Mobilitätswende unterstützen. Haushaltsbatterien bieten eine zuverlässige Energiequelle für Alltagsgeräte und sind einfach zu verwenden. Energiespeicherlösungen ermöglichen es Haushalten und Unternehmen unabhängig Energie zu speichern und Kosten zu senken, während Hörgerätebatterien eine konstante Leistung bieten, die das Leben der Nutzer erleichtert. Hörgerätebatterien bieten durch die alternde Bevölkerung ein kontinuierliches Marktpotenzial in einem stabilen Segment. Genauere Informationen zu Märkten und Kundengruppen finden sich im GB in Kapitel 1.1.1.1.2 Strategie und Ziele. Energiespeicher und Hörgerätebatterien unterstützen die gesellschaftliche Verantwortung und bieten Innovationsmöglichkeiten, die verschiedene Stakeholdergruppen ansprechen. Die VARTA AG-Gruppe agiert in einem komplexen Netzwerk von verschiedenen Stakeholdern, die in diesem Kapitel unter Stakeholderanalyse im Detail beschrieben werden. Informationen zu den Beschäftigten finden sich in Kapitel 50.1.3. Beschäftigte. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette der VARTA AG-Gruppe umfasst alle Prozesse und Akteure, die an der Beschaffung und Verarbeitung der Rohstoffe beteiligt sind, die für die Batterieproduktion benötigt werden. Dazu gehören der Abbau und die Raffination von Materialien, die essenzielle Komponenten der Batteriezellen darstellen. Zwischenhändler sind für den Verkauf des jeweiligen Vormaterials und die logistische Abwicklung verantwortlich. Ein zentraler Teil der Kette ist die Herstellung von Vorprodukten, wie Kathoden- und Anodenmaterialien. Diese Materialien werden in spezialisierten Produktionsstätten gefertigt und dann an die VARTA AG-Gruppe geliefert. Darüber hinaus werden künstliche Materialien, wie beispielsweise künstlicher Graphit direkt vom Erzeuger bezogen. Diese Komponenten werden während der Fertigungsstufen zunächst zu Batteriezellen und gegebenenfalls zu -modulen und -packs zusammengebaut. Die Prozesse innerhalb des Geschäftsbereichs der VARTA AG-Gruppe umfassen die Produktion, Montage, Verpackung und den Versand an unsere Geschäftskunden. Im Produktionsprozess benötigen wir eine Vielzahl an Materialien, Betriebsmitteln und Maschinen. Wir setzen auf eine qualifizierte Belegschaft und arbeiten eng mit unseren vielfach langjährigen Lieferanten zusammen, um die höchste Produktqualität und Innovation zu gewährleisten. Unsere Batterien werden, abhängig vom Produkt, an Einzelhändler oder andere Produktionsunternehmen zur Weiterverarbeitung geliefert. Um unser Produktportfolio zu ergänzen, beziehen wir zusätzliche Technologien von anderen Unternehmen, um unseren Kunden eine umfassende Produktauswahl bieten zu können. Einen vollständigen Überblick über unsere Geschäftsbereiche, Produkte und Standorte finden sich im Geschäftsbericht in Kapitel 1.1.1.1 Konzernstruktur. Unsere Geschäftskunden vertreiben unsere Produkte an die Endnutzer. Dort werden unsere Batterien zur Bereitstellung und/oder Speicherung von Energie genutzt und stellen diese bedarfsgerecht für verschiedenste Anwendungen bereit, einschließlich der Energieversorgung von Haushalten und elektronischen Geräten. Sobald eine Batterie das Ende ihres Lebenszyklus erreicht hat, wird sie entsprechend der Vorschriften des jeweiligen Landes gesammelt, recycelt oder entsorgt. ManagementsystemDas hohe Qualitätsniveau der auf dem Weltmarkt erhältlichen Produkte ist das Ergebnis einer umfassenden Qualitäts- und Nachhaltigkeitspolitik. Voraussetzung für ihre wirksame Anwendung sind robuste, kontrollierte Prozesse und die Einhaltung rechtlicher und gesetzlicher Anforderungen. Nachhaltigkeit, insbesondere die Grundsatzerklärung Menschenrechte, bildet neben Qualitätsthemen den Rahmen des Managementsystems der VARTA AG-Gruppe (siehe Kapitel 50.1.2. Einhaltung Sorgfaltspflichten) und prägt damit die Strategie und Entscheidungsfindung des gesamten Unternehmens. Die Nachhaltigkeitspolitik beinhaltet die Themen Arbeitssicherheit, Energie, Klima, Sorgfaltspflichten. Gegenwärtig werden bestehende lokale Managementsysteme der einzelnen Unternehmen der VARTA AG-Gruppe unter dem globalen Managementsystem zusammengeführt. Das Managementhandbuch und globale Prozesse werden sukzessive ausgerollt. Bis zur vollständigen Implementierung des globalen Systems behalten lokale Prozesse und Regelungen ihre Gültigkeit, bis sie durch globale Prozesse abgelöst werden. Es beinhaltet eine Betrachtung von Chancen und Risiken und stellt sicher, dass die Ansprüche aller interessierten Parteien berücksichtigt werden. Das Managementsystem ist hierarchisch aufgebaut. Das Management Handbuch (Level 0), die Prozesslandkarte (Level 1) und die globalen Prozesse (Level 2) sowie die Methoden (Level 3) gelten verpflichtend für alle Standorte, sofern anwendbar. Das Managementsystem der VARTA AG-Gruppe wird zentral gesteuert. Die Steuerung umfasst die folgenden Aktivitäten:
Dokumentenpyramide![]() Sustainability FrameworkAls Vorreiter und Innovator, der im Einklang mit sozialen, ökologischen und ökonomischen Werten agiert, setzen wir uns für faire und gerechte Geschäftspraktiken ein. Die Schonung von Ressourcen durch sparsamen Materialeinsatz sowie die kontinuierliche Steigerung der Produktleistung und -Sicherheit sind für die VARTA AG-Gruppe von größter Bedeutung. Wir richten unser Handeln an internationalen Rahmenwerken aus, die einen globalen Kontext für unsere Nachhaltigkeitsbemühungen darstellen und die Unternehmensziele und -praktiken leiten. Wir arbeiten nach UN-, OECD- und ILO-Richtlinien und unterstützen die Leitprinzipien des UN Global Compact sowie die amfori Business Social and Compliance Initiative (BSCI), das Carbon Disclosure Project (CDP), die Science Based Target initiative (SBTi) und die UN Sustainable Development Goals (SDGs). Darüber hinaus arbeiten wir direkt mit Interessensgruppen an spezifischen Projekten sowie über Industrie- und Branchenverbände zu unterschiedlichen Themen zusammen. Dieses Netzwerk bietet uns Chancen und macht uns gleichzeitig auf Risiken aufmerksam, die wir identifizieren und mindern müssen, sowie potenzielle Auswirkungen, die wir weiter verbessern, reduzieren oder vermeiden möchten. ![]() Auf Unternehmensebene ist VARTA AG-Gruppe bestrebt, die Nachhaltigkeitsstrategie in den folgenden vier Facetten umzusetzen.
Sie dienen als Kompass für die Bewertung der aktuellen und zukünftigen Leistung. Die Identifizierung wesentlicher Themen bietet Orientierung für die Priorisierung von Maßnahmen und prägt somit die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Policies dienen als Leitlinie und Arbeitsanweisung, um das Verhalten unserer Mitarbeitenden auf das Erreichen der Ziele auszurichten. Der Anwendungsbereich der Konzepte umfasst Aktivitäten des Unternehmens selbst, in der vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette, alle geografischen Gebiete und schwerpunktmäßig die identifizierten Stakeholdergruppen (siehe weiter unten in diesem Kapitel unter Interessen und Standpunkte der Interessenträger). Verantwortlichkeiten für die Umsetzung sind in Kapitel 51.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen definiert. Aufgrund der engen Verzahnung der Konzepte mit der Wesentlichkeitsanalyse sollte diese immer im Kontext mit den gewonnenen Erkenntnissen gelesen werden (siehe Kapitel 1.4. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell). Detaillierte Konzepte sowie die Auflistung von Maßnahmen, Zielen und Parametern in Bezug auf einzelne wesentliche Themen finden sich in den jeweiligen Kapiteln. Zukunft gestaltenSeit der Gründung des Unternehmens ist der Pioniergeist der VARTA AG-Gruppe eine treibende Kraft bei der Entwicklung der Energielösungen von morgen. Die zentralen Markenpfeiler der VARTA AG-Gruppe - Explorer, Performance, Tomorrow - ebnen den Weg in die Zukunft. Wir möchten als Innovator verstanden werden, der die Welt von morgen aktiv gestaltet und die Entwicklung von Technologien und Angeboten zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen ermöglicht. Die Speicherung von kohlenstoffarmem Strom und die Elektrifizierung der Mobilität sind für die Energiewende von entscheidender Bedeutung. Die Energiespeichersysteme der VARTA Storage GmbH ermöglichen es jedem einzelnen Hausbesitzer, energieunabhängig zu werden und die Energiewende zu unterstützen. Unsere Aktivitäten werden von dem Streben nach einer besseren Lebensqualität angetrieben. Alle Geschäftsbereiche und Produkte tragen gemeinsam zur Verwirklichung unserer Vision "Empower Independence" bei. Unsere speziell für Hörgeräte konzipierten Produkte im Geschäftsbereich Micro Batteries ermöglichen Menschen ein unabhängiges und erfülltes Leben in einer inklusiven Gesellschaft. Der Geschäftsbereich Lithium-Ion Small Cells versorgt True-Wireless-Bluetooth-Headsets, tragbare Technologien, medizinische Geräte und vieles mehr. Darüber hinaus bieten wir mit unseren Lithium-Ionen-Batterie-Packs standardisierte Produkte mit der notwendigen Flexibilität, um die komplexen Anforderungen unserer Kunden zu erfüllen. Das Segment Consumer Batteries beinhaltet die Produktkategorien Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, portable Speichermöglichkeiten (Power Banks) und Leuchten. Die VARTA AG-Gruppe ist einer der europäischen Marktführer mit Produktionsstandort in Deutschland für Haushaltsgerätebatterien. Consumer Batteries richtet sich überwiegend an Endkunden. Die innovativen Qualitätsprodukte aus dem Segment Consumer Batteries werden mit modernster Technologie und dem Know-how international qualifizierter Fachleute entwickelt und gefertigt. Die VARTA AG-Gruppe sammelt Input direkt bei Interessensgruppen in spezifischen Projekten sowie über Industrie- und Branchenverbände zu unterschiedlichen Themen. Die VARTA AG-Gruppe strebt kontinuierlich die Erforschung neuer Technologien an. Im Jahr 2024 führten unsere Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen zu 11 Erstanmeldungen von Schutzrechten. Viele davon stammen aus dem Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells. Durch die Entwicklung einer innovativen Zellchemie in Kombination mit neuen Materialien und einer konsequenten Optimierung der Innenwiderstände, ist es uns gelungen, eine am Markt einzigartige Hochleistungszelle anzubieten. Zudem erforscht der Bereich Li-Ion Large Cell die Erweiterung der bestehenden Zelle in weiteren Generationen hin zu höherer Energiedichte, bei weiterhin höchster Leistungsdichte am Markt. Unseren Kunden ermöglicht diese Technologie unerschlossene Bereiche zu elektrifizieren und von fossilen Brennstoffen unabhängiger zu gestalten. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Weiterentwicklung von Energiespeichersystemen. Um unseren Innovationsvorsprung zu erhalten, sind wir mit verschiedenen Organisationen und Institutionen vernetzt. Im Jahr 2024 stiegen die Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf 37,9 Mio. €. Unsere Anstrengungen reichen von kurzfristigen Optimierungen bestehender Produkte über mittelfristige Verbesserungen, wie die kontinuierliche Reduzierung von Kobalt in den Lithium-Ionen-Batterien, bis hin zu langfristigen Innovationen, wie die Etablierung innovativer, nachhaltigerer Prozesstechnologien. In der VARTA Innovation GmbH wird in Kooperation mit der Technischen Universität Graz elektrochemische Grundlagenforschung betrieben, um den technologischen Vorsprung auszubauen. Zur Stärkung des Industrie- und Forschungsstandorts Europa werden derzeit die Forschungskapazitäten am Standort Graz erweitert. Darüber hinaus sind wir an 38 öffentlich geförderten Forschungsprojekten beteiligt. Die Projekte umfassen Themen wie die Erforschung neuer Materialien und Technologien, die Digitalisierung von Prozessen sowie nachhaltige Produktion und Recycling. Wir sind uns unserer Verantwortung als etablierter Batteriehersteller bewusst. Daher erkennen wir die Chancen in den Herausforderungen und sind bestrebt, künftige Vorschriften zu erfüllen, Verantwortung für unsere komplexe Lieferkette zu übernehmen und Produktionsprozesse zu optimieren. Wir überwachen unsere Nachhaltigkeitsperformance kontinuierlich, um Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln und wirksame Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus wird die Energieeffizienz durch den Einsatz moderner nachhaltigerer Technologien ständig verbessert. Die proaktive Auseinandersetzung mit den grundlegenden Herausforderungen unserer Zeit stärkt unsere Innovationskraft und gibt uns die Möglichkeit, die Zukunft mitzugestalten. Übersicht über ausgewählte Forschungsprojektescroll
Angabepflicht SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger StakeholderanalyseBei der VARTA AG-Gruppe sind wir bestrebt, auf die Erwartungen unserer Stakeholder einzugehen und betrachten die Zusammenarbeit mit ihnen als eine wichtige Chance für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Für die Stakeholderidentifikation wurden im Rahmen von abteilungsübergreifenden Diskussionen alle Stakeholder identifiziert, welche potenziell in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Unternehmens stehen könnten. Unsere verschiedenen Fachbereiche binden Stakeholder abhängig von ihrer Relevanz für die Nachhaltigkeitsstrategie und das Geschäftsmodell sowohl themenspezifisch als auch auf übergeordneter Ebene ein. Ziel hierbei ist, Informationen zu potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Stakeholder sowie Chancen und Risiken einzuholen und passende Konzepte zu entwickeln. Die Ergebnisse der Stakeholdereinbindung werden, abhängig von der strategischen Relevanz, über die internen Berichtsprozesse an den Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert. Die Stakeholderanalyse bildet die Basis für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse. In diesem Zuge werden im Kontext der Einbeziehung der Perspektiven der Stakeholder sowohl externe Quellen anerkannter Organisationen als auch interne Perspektiven der Mitarbeitenden zur Einschätzung der Auswirkungen, Chancen und Risiken eingeholt. Auch die Erkenntnisse des Beschwerdemechanismus, welcher für alle Personengruppen zugänglich ist, fließen in die Wesentlichkeitsanalyse und damit in die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeits- und Unternehmensstrategie ein (siehe Kapitel 48.4. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell und Kapitel 51.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Interessen der Mehrheit der Mitarbeitenden sind durch Tarifverträge geschützt und werden durch gewählte Vertreter der gesamten Belegschaft und zusätzlich einzelner Gruppen repräsentiert. Die Betriebsräte sind in verschiedene Unternehmensprozesse und -entscheidungen involviert, um die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Durch Interviews im Rahmen von Sozialaudits und Befragungen von Mitarbeitenden werden an ausgewählten Standorten zusätzlich Informationen zu den Arbeitsbedingungen und dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden eingeholt Auch Schulungen zu Nachhaltigkeits- und Compliancethemen bieten unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit Fragen zu stellen und dienen umgekehrt als Inputgeber für die Weiterentwicklung von Inhalten und Maßnahmen. Mitarbeitende werden über verschiedene interne Kanäle, darunter das Intranet, E-Mail, Newsletter und Aushänge über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert. Als im Jahr 2024 börsennotiertes Unternehmen informiert die VARTA AG die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen der Kommunikation und Berichterstattung sowie insbesondere während der Hauptversammlung über unternehmensrelevante Ereignisse. Unsere Nachhaltigkeitsperformance wird im Rahmen verschiedener ESG-Ratings regelmäßig bewertet und öffentlich kommuniziert. Wir arbeiten in engem Austausch mit lokalen Ämtern und Behörden, Prüfinstituten sowie Beratungen gemeinsam an der kontinuierlichen Verbesserung von Maßnahmen und Konzepten. Darüber hinaus führen wir abteilungsübergreifende Workshops durch, engagieren uns in lokalen und internationalen Vereinen und Verbänden, nehmen an Fach- und Verbrauchermessen teil und setzen gemeinsame Projekte mit externen Stakeholdern um. Wir unterstützen in diesem Zuge unter anderem externe Forschungsprojekte, beantworten regelmäßig Kundenanfragen zu verschiedenen Themen und arbeiten eng mit Lieferanten zusammen. Hierdurch erhalten wir nachvollziehbare Einblicke in die Interessen und Standpunkte unserer wichtigsten Stakeholder im Zusammenhang mit unseren Konzepten und dem Geschäftsmodell. Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane werden über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse informiert, welche die Standpunkte und Interessen der betroffenen Interessenträger in Bezug auf die Auswirkungen des Unternehmens berücksichtigen. Diese Bemühungen im Bereich des Engagements mit den Stakeholdern ermöglichen es der VARTA AG-Gruppe, entlang unserer Wertschöpfungskette Einblicke in die Herausforderungen zu gewinnen, mit denen diese Parteien konfrontiert sind, um eine transparentere Einschätzung der Auswirkungen, Chancen und Risiken unserer Geschäftstätigkeit auf diese Gruppen zu gewährleisten. ![]() scroll
Angabepflicht SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und GeschäftsmodellDie wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte. Für die Mehrheit der Auswirkungen wurde keine Konzentration auf bestimmte geografische Gebiete, Einrichtungen oder Arten von Vermögenswerten, Inputs, Outputs und Vertriebskanäle im eigenen Geschäftsbereich oder der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Die Auswirkungen in Bezug auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette im Bereich Menschenrechte stehen in engem Zusammenhang mit Länder- und Branchenrisiken und sind daher auf besondere Regionen konzentriert. Details hierzu finden sich in Kapitel 50.2.2. Mineral Due Diligence. Die identifizierten Themen fließen in Unternehmensprozesse im Bereich Risikomanagement und das Managementsystem ein und beeinflussen die Nachhaltigkeits- und Unternehmensstrategie sowie unternehmensbezogene Entscheidungen (siehe Kapitel 48.3. Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette. Weitere Details zu den genannten Auswirkungen, Chancen und Risiken und deren Zusammenhang mit den Konzepten und dem Geschäftsmodell sowie die Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Themen finden sich in den themenspezifischen Kapiteln. Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die jeweils aktuellen Managementansätze wurden von der Abteilung Nachhaltigkeit im gesamten Vorstand präsentiert und auf dieser Grundlage eingehend diskutiert. Anschließend wurde der daraus resultierende Handlungsbedarf im gesamten Vorstand abgestimmt. Zusammenfassend gelangte das Unternehmen zu der Einschätzung, dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens nach heutiger Einschätzung ausreichend widerstandsfähig sind, um die unten genannten Auswirkungen und Risiken zu bewältigen. Hierbei handelt es sich um eine qualitative Einschätzung des Vorstands ohne einen konkreten Zeithorizont. Im Berichtzeitraum wurden keine Änderungen am Geschäftsmodell vorgenommen und es ist nicht beabsichtigt, Änderungen vorzunehmen. Aktuell liegen keine messbaren finanziellen Effekte der wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken vor. Um präzise und umfassende Angaben zu den kurz-, mittel- und langfristig erwarteten finanziellen Effekten ihrer wesentlichen Risiken und Chancen auf die Finanzlage, finanzielle Leistungsfähigkeit und Cashflows zu ermöglichen, setzt die VARTA AG-Gruppe derzeit seine Prozesse zur Ermittlung dieser Daten neu auf. Das Unternehmen nutzt im Berichtsjahr die Erleichterungsregelungen nach ESRS und wird die entsprechenden Informationen erst in zukünftigen Berichten bereitstellen. Wesentliche Auswirkungenscroll
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Wesentliche Chancen und Risikenscroll
49.4. Management der Auswirkungen, Risiken und ChancenAngabepflicht IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und ChancenDer Ansatz der VARTA AG-Gruppe zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse basiert auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und umfasst somit die Perspektiven der finanziellen Wesentlichkeit (Financial Materiality) sowie der Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact Materiality). Die Analyse wurde nach den Leitlinien der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) durchgeführt. Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum wurde das Verfahren weiter detailliert und erstmalig extern geprüft, weshalb ein Vergleich zu Ergebnissen der vorhergehenden Analysen nicht möglich ist. Die Vorgehensweise zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Managementsystems der VARTA AG-Gruppe als gelenktes Dokument eingepflegt. Die Validierung der vorläufigen Ergebnisse wird durch Finanz- und Nachhaltigkeitsexperten durchgeführt. Im Anschluss erfolgte die Überprüfung, Validierung sowie Freigabe durch den oberen Führungskreis inklusive des Vorstands der VARTA AG-Gruppe. Zur Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse wurde zunächst eine Umfeldanalyse durchgeführt. In diesem Rahmen wurden die unternehmerischen Aktivitäten sowie das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungsketten des Unternehmens betrachtet. Auch relevante gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen wurden entsprechend berücksichtigt. Zur Durchführung der Analyse wurden interne und externe Quellen zusammengetragen und hinsichtlich lokaler und globaler Trends sowie Chancen und Risiken in Bezug auf die VARTA AG-Gruppe und Auswirkungen auf die Stakeholder überprüft. In diesem Zuge wurden auch themenbezogene Risikoanalysen einbezogen, welche das Geschäftsmodell sowie verschiedene geografische Gegebenheiten einbeziehen, beispielsweise die Risikoanalyse im Bereich Einhaltung Sorgfaltspflichten (siehe Kapitel 50.1.2.). Details zur Einbeziehung von verschiedenen Stakeholdergruppen finden sich im Kapitel 48.3. Stakeholderanalyse. Die gesammelten Nachhaltigkeitsaspekte wurden in Form einer Liste gesammelt und anschließend, einem top down Ansatz folgend, als "short list" in drei Ebenen strukturiert (Thema, Unterthema und Unter-Unterthema). Einzelne Themen, bei denen nach stichhaltiger Begründung keine Anwendbarkeit für die VARTA AG-Gruppe besteht, wurden nach entsprechendem Vermerk nicht in die short list übernommen. Jedem Nachhaltigkeitsaspekt wurden potenzielle und tatsächliche sowie positive und negative Auswirkungen auf Stakeholdergruppen zugeordnet, welche sich aus den unternehmerischen Tätigkeiten der VARTA AG-Gruppe ergeben ("Wesentlichkeit der Auswirkungen"). Hierbei werden sowohl die Auswirkungen der eigenen Tätigkeiten des Unternehmens als die Auswirkungen, an denen das Unternehmen durch seine Geschäftsbeziehungen beteiligt ist, berücksichtigt. Die Identifikation der Auswirkungen erfolgte durch themenübergreifende Fachexperten aus dem Bereich Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Materialien der Umfeldanalyse. Im Rahmen der Ermittlung der finanziellen Wesentlichkeit wurden jene Informationen identifiziert, welche für die Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Bereitstellung von Ressourcen an ein Unternehmen als wesentlich angesehen werden. Das Vorgehen der Analyse der finanziellen Wesentlichkeit verfolgte das Ziel, Aspekte mit wesentlichem Einfluss auf die Entwicklung, die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, den Zugang zu Finanzmitteln oder weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen des Unternehmens zu identifizieren. Es handelte sich hierbei um die Analyse von Chancen und Risiken, welche insbesondere aus Abhängigkeiten von Ressourcen entstehen können und sich kurzmittel- oder langfristig auf den Unternehmenserfolg auswirken. Bei der Identifikation der Chancen und Risiken wurden die Ergebnisse und Materialien der Umfeldanalyse ebenfalls berücksichtigt. Die Perspektive wird, abhängig von der Stakeholdergruppe, mittels geeigneter Kommunikationskonzepte überprüft und bei Bedarf ergänzt. Die Auswirkungen und die zugehörigen Chancen und Risiken wurden auf Basis der in den ESRS vorgegebenen Kriterien bewertet. Die Bewertung wird separat für jede identifizierte Auswirkung und zugehörige Chance und Risiko vorgenommen. Bei Überschreitung einer vorab definierten Schwelle gilt der jeweilige Aspekt als wesentlich. Die Bewertung wird pro Auswirkung vorgenommen. Nachfolgend werden alle Kategorien der Schwere aufsummiert und mit dem Multiplikationsfaktor der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert. Bewertung der Wesentlichkeit (Impact Materiality)scroll
Bewertung der EintrittswahrscheinlichkeitEintrittswahrscheinlichkeit 3 Wahrscheinlich: Das Auswirkung ist bereits einmal oder mehrmals pro Jahr auf getreten oder wird mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten. 2 Möglich: Die Auswirkung wird möglicherweise in einem Zeitraum von 2-10 Jahren eintreten. 1 Unwahrscheinlich: Die Auswirkung tritt selten auf, kann aber auftreten (möglicherweise in einem Zeitraum von 10-50 Jahren). Die Auswirkung trat mehrmals in der Branche auf. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass sie auftritt. 0 Sehr unwahrscheinlich: Die Auswirkung könnte in einem Zeitraum von 50-100 Jahren auftreten. Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit (Financial Materiality)scroll
Bei der Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit werden alle Chancen und Risiken auf Ebene der Themen betrachtet, welche erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die VARTA AG-Gruppe haben können. Diese können sich aus Auswirkungen und Abhängigkeiten ergeben und Faktoren betreffen, die zum Unternehmenswert beitragen. Für die Chancen und Risiken wird der Zeithorizont (kurzfristig/mittelfristig/langfristig) der finanziellen Auswirkungen ermittelt. Im Anschluss werden die Chancen und Risiken auf der niedrigsten Ebene hinsichtlich der potenziellen finanziellen Auswirkungen sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Informationen sind wesentlich für die relevanten Stakeholder, wenn sie einen direkten Einfluss auf deren Entscheidungen haben, die auf der Basis der Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung getroffen werden könnten. Relevante unternehmensbezogene Risiken werden über die jeweiligen Risikoverantwortlichen in den Abteilungen an das konzernweite Risikomanagementsystem gemeldet, siehe Kapitel 41 Risikomanagement. Angabepflicht ESRS E1 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und ChancenDie VARTA AG-Gruppe hat negative Auswirkungen auf den Klimawandel, da das Unternehmen durch seine Produktionstätigkeit Treibhausgasemissionen verursacht. Dies führt zu einer Beschleunigung des Klimawandels und der damit verbundenen Auswirkungen. Wir haben ein strukturiertes Verfahren entwickelt, um klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen sowohl in unseren eigenen Betrieben als auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette systematisch zu bewerten. Dieses Verfahren integriert Klimaszenarien, um die Resilienz unseres Geschäftsmodells zu testen und Übergangsrisiken sowie Chancen fundiert zu beurteilen. Es wird regelmäßig überprüft und mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Markt- und regulatorischen Entwicklungen aktualisiert, um robuste und zukunftssichere Konzepte zu gewährleisten. Wir analysieren und verknüpfen das Szenario RCP5-8.5 (pessimistisch), um potenzielle klimabedingte physische Risken auf wesentliche Wirtschaftstätigkeiten und Einrichtungen zu bewerten. Die Berücksichtigung von kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten im Rahmen der Analyse von klimabezogenen Risiken und Chancen ermöglicht eine umfassende Betrachtung. Die VARTA AG-Gruppe hat sich im Rahmen der Bewerbung bei der SBTi dazu verpflichtet, die Geschäftstätigkeit im Einklang mit dem emissionsarmen Szenario des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Unsere langfristige Unternehmensplanung ist konsequent darauf ausgerichtet. Für die Bewertung der klimabedingten Übergangsrisiken wurden folgende Szenarien verwendet:
Die VARTA AG-Gruppe reagiert proaktiv auf zukünftige Vorschriften wie CO2 -Steuer, CO2 -Grenzsteuer und auf die EU-Batterieverordnung, um regulatorische und politische Risiken zu managen. Durch den Einsatz moderner Technologien zur Durchführung von Ökobilanzen für weniger emissionsintensive Batterien, stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und schaffen Chancen für nachhaltige Produktentwicklungen. Technologierisiken beziehen sich auf die Möglichkeit, dass kohlenstoffarme Alternativen bestehende Produkte ersetzen. Die VARTA AG-Gruppe investiert in Forschung und Entwicklung, um nachhaltigere Produkte zu produzieren und um die technologische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Marktrisiken, die sich aus dem Kundenverhalten ergeben, werden als gering eingeschätzt, da die Nachfrage nach batteriebetriebenen Produkten voraussichtlich wachsen wird. Von den konjunkturellen und eher kurzfristigen Einflussfaktoren sind die strukturellen mittel- und langfristigen Treiber für die VARTA AG-Gruppe und seine Segmente und Geschäftsbereiche zu unterscheiden. Die VARTA AG-Gruppe profitiert von einer Reihe struktureller Wachstumstreiber. Dies sind insbesondere der demografische Wandel, der technologische Fortschritt - etwa im Zusammenhang mit zunehmender Elektrifizierung - die Digitalisierung und Konnektivität, das Streben nach einem höheren Maß an Energieunabhängigkeit sowie der Bedeutungszuwachs der E-Mobilität. Als Unternehmen aus der produzierenden Industrie wird bei den Konzepten im Zusammenhang mit dem Klimaschutz besonderes Augenmerk auf externe Faktoren, wie die Preise von Rohstoffen gelegt, die sich auf die finanziellen Ergebnisse der Gruppe auswirken könnten. Als Konsequenz des Klimawandels werden höhere operative Kosten angenommen, die nicht nur den Energiebedarf und die Kostensteigerungen betreffen. Um die eigene Nachfrage zu decken und unsere Treibhausgasemissionen zu reduzieren, erweitert die VARTA AG-Gruppe eigene PV-Systeme und bezieht bereits an allen deutschen Produktionsstandorten Strom aus erneuerbaren Quellen. Im Berichtsjahr wurden weitere Fahrzeuge unseres Fuhrparks elektrifiziert. Als Resultat konnten wir eine Reduktion von über 24 Tonnen CO2 -Äquivalente im Berichtsjahr verzeichnen. Gleichzeitig werden interne Prozesse kontinuierlich optimiert. Insgesamt wird die Risikosituation als beherrschbar und damit gering betrachtet. Wichtige Bestandteile des Systems sind außerdem ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine quartalsweise Überprüfung, sowie regelmäßige Kommunikation über Risiken und Chancen. Dieses Risikomanagementsystem wird durch einen jährlich stattfindenden Workshop mit allen relevanten Stakeholdern unterstützt, in denen die Chancen und Risiken für die Geschäftsentwicklung detailliert analysiert und diskutiert werden. Die VARTA AG-Gruppe überwacht und berichtet über den Fortschritt der Umsetzung des Plans zur Bewältigung von Klimarisiken. Dies beinhaltet eine laufende Risikobewertung und Szenarioanalyse, um sicherzustellen, dass die Organisation für aufkommende klimabezogene Risiken vorbereitet ist. Es beinhaltet auch transparente Berichterstattung über die klimabezogenen Risiken und Managementstrategien der Organisation an Stakeholder, einschließlich Investoren, Kunden und Regulierungsbehörden. Der Status und Fortschritt der umgesetzten Maßnahmen werden derzeit anhand von regelmäßigen, internen und externen Audits gemäß ISO 14001 und ISO 50001 gemessen. 77,5 % des Gesamtenergieverbrauchs der Produktionsstandorte sind gemäß den Richtlinien der ISO 50001 zertifiziert, was unser Engagement für eine energieeffiziente Produktion unterstreicht. Neben der Risikominimierung spielt die Chancenmaximierung eine entscheidende Rolle für die Klimakonzepten der VARTA AG-Gruppe. Die Bewertung klimabezogener Chancen umfasst die Evaluierung verschiedener Faktoren, um potenzielle Bereiche für Investitionen, Innovationen und positive Auswirkungen zu identifizieren. Der Prozess ist iterativ, anpassungsfähig und reagiert auf politische Veränderungen, technologische Fortschritte und Trends. Die VARTA AG-Gruppe identifiziert potenzielle klimatische Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die damit verbundenen Gewinnpotenziale und Kostenreduktionen. Bereits 87,5 % der Investitionsausgaben sind als EU-taxonomiefähig ausgewiesen. Wir betonen damit unsere strategische Ausrichtung auf nachhaltiges Wirtschaften. Das Verständnis der Risiken ist entscheidend, um Chancen zu identifizieren, die darauf abzielen, diese zu bewältigen. Sobald die Auswirkungen der Risiken identifiziert sind, erstellen wir eine Übersicht potenzieller Chancen, die aus klimabezogenen Herausforderungen entstehen. Die VARTA AG-Gruppe strebt nach innovativen Lösungen, Technologien und Geschäftsmodellen, die zur Klimaresilienz, Emissionsreduktion und Nachhaltigkeit beitragen sollen. Wir berücksichtigen dabei insbesondere Handlungsfelder wie erneuerbare Energien, Energieeffizienz, emissionsarme Transportmittel, Abfallmanagement und Gebäude. Zusätzlich identifiziert das Unternehmen Bereiche, in denen durch klimafreundliche Praktiken, neue Märkte geschaffen oder bestehende Märkte transformiert werden können. Die VARTA AG-Gruppe führt eine detaillierte Analyse unter Berücksichtigung von Faktoren wie Marktnachfrage, regulatorischer Unterstützung, technologischer Bereitschaft, finanzieller Tragfähigkeit und Skalierbarkeit durch. Hierbei werden Risiken und Barrieren berücksichtigt, die mit der Umsetzung verbunden sind. Bei dieser Beachtung werden politische Unsicherheiten, der Marktwettbewerb und die Ressourcenverfügbarkeit mit einbezogen. Diese Bewertung hilft dabei, Chancen mit dem höchsten Potenzial für Erfolg zu priorisieren. Wir binden relevante Interessengruppen ein, um vielfältige Perspektiven und Fachkenntnisse zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Branchenexperten, Vertreter der Gemeinschaft und wissenschaftliche Quellen. Wir setzen klare Ziele, Zwecke und Vorgaben, die mit unserer Vision und Mission übereinstimmen. Wir verfolgen Konzepte, die darauf abzielen, wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu bewältigen oder zu nutzen. Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in Kapitel 1.4. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell erläutert und auch im Zusammenhang mit den Klimaschutzkonzepten anwendbar. Im ersten Schritt identifiziert die Organisation physische potenzielle klimabezogene Risiken basierend auf dem Standort ihrer Betriebe und dem möglichen Einfluss des Klimawandels auf diese Gebiete sowie auf die Lieferkette. Dies umfasst die Analyse von Klimamodellen und wissenschaftlichen Studien, um Risiken, wie eine erhöhte Häufigkeit extremer Wetterereignisse, zu bewerten. Relevante potenzielle Klimagefahren für die VARTA AG-Gruppe auf der Grundlage der TCFD-Klassifizierungscroll
Klimabezogene, transitorische Risiken beziehen sich auf finanzielle und strategische Auswirkungen. Diese entstehen durch Veränderungen in Politik, Technologie und Marktbedingungen während des Übergangs zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft. Klimabezogene Übergangsereignisse auf der Grundlage der TCFD-Klassifizierung für die VARTA AG-Gruppescroll
Angewendete Zeithorizonte für Klimarisiken und -chancen:scroll
Basierend auf den Klimagefahren werden wesentliche physische klimabezogenen Risiken im Rahmen einer Risikoanalyse festgestellt:
Basierend auf den klimabezogenen Übergangsereignisse werden wesentliche transitorische Risiken im Rahmen einer Risikoanalyse festgestellt:
Die Resilienz unserer Geschäftsstrategie und unseres Geschäftsmodells gegenüber dem Klimawandel ist ein wesentlicher Bestandteil unseres nachhaltigen Unternehmensansatzes. Um sicherzustellen, dass wir auf zukünftige Klimarisiken und -Chancen vorbereitet sind, haben wir eine umfassende Resilienzanalyse durchgeführt. Diese erstreckt sich über sämtliche Geschäftsbereiche und analysiert die Auswirkungen klimatischer Veränderungen sowohl auf unsere internen Abläufe als auch auf unsere Lieferkette. Die durchgeführte Resilienzanalyse identifiziert nicht nur die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf unser Geschäftsmodell, sondern berücksichtigt auch Unsicherheiten und deren potenzielle Risiken für unsere Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten. Während bestimmte Risiken klar quantifizierbar und Maßnahmen zur Abmilderung dieser Risiken identifizierbar sind, bleiben einige Unsicherheiten bestehen, insbesondere in Bezug auf langfristige klimatische Veränderungen und deren Auswirkungen auf globale Lieferketten. Diese Unsicherheiten haben wir bewusst in die Definition unserer Unternehmensstrategie, Investitionsentscheidungen und geplanten Minderungsmaßnahmen integriert. Insbesondere in Bereichen wie der Rohstoffbeschaffung, der Dekarbonisierung unserer Produktionsprozesse sowie der Anpassung an sich verändernde regulatorische Rahmenbedingungen berücksichtigen wir mögliche Schwankungen und Planungsunsicherheiten, um flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Die Resilienzanalyse wurde im Jahr 2024 durchgeführt und umfasst die Verwendung von Klimaszenarien, die eine Verstärkung der globalen Erwärmung (RCP8.5) simulieren. Wir haben dieses pessimistische Szenario angewendet, um potenzielle physische und transitorische Risiken für unsere Produktionsstandorte zu identifizieren, gleichzeitig aber auch die Chancen zu bewerten, die sich durch den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus werden aktuelle Klimarisiken für die Lieferkette bewertet, da davon ausgegangen wird, dass sich Lieferanten über längere zukünftige Zeiträume verändern können (siehe Abschnitt Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen). Die Ergebnisse der Resilienzanalyse zeigen, dass unser Geschäftsmodell insgesamt robust ist, weil wir durch unser Produktportfolio zum Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beitragen. Darüber hinaus wurden keine hohen klimabezogenen Risiken an den Produktionsstandorten oder der Lieferkette identifiziert. Unter Berücksichtigung eines 1,5°C-Pfads haben wir bereits Maßnahmen ergriffen, um zukünftige klimatische und regulatorische Veränderungen zu bewältigen. Der Bezug von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen und das Überwachungsaudit nach ISO 50001 an den größten Produktionsstandorten belegen unser Engagement. Die Resilienzanalyse unterstreicht die Fähigkeit, unsere Strategie und unser Geschäftsmodell an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen. Kurzfristig setzen wir auf die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen und Investitionen in klimafreundliche Technologien, um unseren CO2 -Fußabdruck zu minimieren. Mittelfristig planen wir, bestehende Anlagen zu modernisieren und dabei auf emissionsarme Produktionsmethoden umzustellen. Langfristig zielt unser strategischer Ansatz darauf ab, unser Produkt- und Dienstleistungsportfolio kontinuierlich auf emissionsarme Lösungen umzustellen, was auch die Entwicklung unserer Lieferketten und Forschungsaktivitäten einschließt (siehe Tabelle der Dekarbonisierungshebel in Kapitel 49.2.1. Übergangsplan für den Klimaschutz). Wir werden weiterhin die Auswirkung der Szenarien auf unser Geschäft engmaschig überwachen und unser Handeln entsprechend anpassen, um langfristige Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Da sich alle identifizierten und bewerteten klimabezogenen Risiken für die Systemelemente der Produktionsstandorte und der Lieferkette in einem niedrigen bis mittleren Bereich liegen, gelten diese als beherrschbar. Deshalb ist aktuell die Entwicklung eines Anpassungsplans sowie die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen nicht vorgesehen. Dieser Sachverhalt wird durch die Eingruppierung einiger Produktgruppen in die oben genannten Wirtschaftstätigkeiten 3.4 und 3.6 mit dem Ziel "Klimaschutz" im Rahmen der EU-Taxonomie bestätigt. Weitere Kennzahlen finden sich im Abschnitt EU-Taxonomie. Angabepflicht ESRS E5 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und KreislaufwirtschaftDie VARTA AG-Gruppe hat ihre Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten systematisch überprüft, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Abfallwirtschaft zu identifizieren. Diese Überprüfung basiert auf den Anforderungen und Standards der Managementsysteme, der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Abfallrahmenrichtlinie) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus dem Jahre 2012. Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Abfällen umfasst fünf Schritte: 1. Identifikation der wesentlichen Abfallströme Das Verfahren beginnt mit der systematischen Erfassung der Menge und Klassifizierung aller anfallenden Abfälle, die im Produktions- und Betriebsprozess entstehen, mittels einer Abfallmanagementsoftware im operativen Betrieb. Dies umfasst beispielhaft:
Diese Daten werden auf Basis des Abfallmanagementsystems und externen Anforderungen (z. B. Abfallverordnungen) gesammelt und ausgewertet. 2. Überprüfung der ökologischen Auswirkungen Für die identifizierten Abfallströme werden die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt bewertet:
Die Zellfertigung ist mit einem signifikanten Rohstoffverlust verbunden, da während der Produktion Ausschussmaterial entsteht. Ein Großteil dieser Materialien wird derzeit nicht direkt wiederverwertet, sondern entweder in teilweise niedrigwertige Recyclingströme überführt oder als Produktionsabfall entsorgt. Die Verluste an wertvollen Metallen und Mineralien in der Zellfertigung tragen zur Ressourcenverknappung bei. Primärrohstoffe müssen weiterhin in großen Mengen abgebaut werden, um die Nachfrage zu decken. Die Verfügbarkeit kritischer Materialien ist begrenzt, insbesondere bei stark importabhängigen Materialien. 3. Bewertung der Risiken Die Risiken werden nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schwere klassifiziert:
4. Identifikation von Chancen Im Rahmen des Verfahrens werden auch Chancen ermittelt, die sich aus einer optimierten Abfallwirtschaft ergeben können:
5. Überwachung und Berichterstattung Regelmäßige Überwachung der Abfallströme der Produktionsstandorte und deren Auswirkungen erfolgt anhand von Kennzahlen, wie die Menge der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sowie die Entsorgungsart. Im Rahmen dieser Analyse wurden Art und Mengen der anfallenden Abfälle - sowohl gefährlicher als auch nicht gefährlicher Abfälle - erfasst und bewertet. Hierfür wurden Fragebögen an alle relevanten Entsorger verschickt, um die jeweilige Entsorgungsart und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu dokumentieren. Alle Entsorger sind verpflichtet, den Supplier Code of Conduct und die Entsorger Policy zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass die Abfallentsorgung verantwortungsvoll und rechtskonform erfolgt. VARTA hat Konsultationen insbesondere mit externen Entsorgern durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Abfallpraktiken transparent und nachhaltig gestaltet sind. Dies geschah über eine unterschriebene Entsorger Policy und Fragebogen zu den Entsorgungspraktiken für jeden von VARTA erzeugten Abfall. Darüber hinaus wurden ausgewählte Lieferanten, die den Supply Chain Questionnaire erhalten, ebenfalls zu ihren Abfallpraktiken befragt. Zusätzlich beteiligt sich VARTA an verschiedenen Forschungsprojekten, um innovative Ansätze für das Abfallmanagement und die Ressourcennutzung zu identifizieren und umzusetzen. VARTA dokumentiert die erzeugten Abfallmengen regelmäßig. Dadurch können Fortschritte bei der Abfallvermeidung gemessen und überprüft werden. Diese Datenerfassung bildet die Grundlage für weitere Verbesserungen im Abfallmanagement und trägt dazu bei, die negativen Auswirkungen auf Ökosystemfunktionen zu minimieren. Angabepflichten ESRS E2 IRO-1, E3 IRO-1 und E4 IRO-1: Spezielle Angaben zu Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen und BiodiversitätIm Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Umweltverschmutzung untersucht. Dabei wurden insbesondere physische, systemische und Übergangsrisiken berücksichtigt. Für den eigenen Betrieb wurden Informationen aus Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie den Umweltmanagementsystemen der Produktionsstandorte herangezogen. Dabei wurde mit Hilfe des "Biodiversity Risk Filter" des World Wildlife Funds (WWF) geprüft, ob die Standorte zu den unmittelbaren Einflussfaktoren auf den Verlust biologischer Vielfalt beitragen oder Auswirkungen auf den Zustand von Arten, die Ausdehnung und den Erhalt von Ökosystemen sowie auf Ökosystemdienstleistungen haben. Im Ergebnis wurden keine eigenen Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit besonders schutzbedürftiger Biodiversität identifiziert, sodass keine spezifischen Abhilfemaßnahmen erforderlich sind. Aufgrund der betrieblichen Tätigkeiten der VARTA AG-Gruppe bestehen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Biodiversitäts-Hotspots. Zusätzlich wurde für relevante Produktionsstandorte eine Wasserrisikoanalyse durchgeführt. Gemäß dem "Water Risk Filter" des World Wildlife Fund (WWF) verfügt die VARTA AG-Gruppe derzeit über keine Standorte in Hochrisikogebieten, in denen Wasser eine kritische Ressource für die Produktion darstellt. Für die vorgelagerte Wertschöpfungskette liegen derzeit keine umfassenden Informationen über potenzielle negative Auswirkungen auf biologische Vielfalt, Ökosysteme sowie Wasser- und Meeresressourcen vor. Eine Analyse des nachhaltigkeitsbezogenen Lieferantenmonitorings eines externen Anbieters ergab keine Hinweise auf Verstöße oder wesentlichen Vorfälle im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen oder biologischer Vielfalt. Auch für die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurden vorhandene Informationen aus Produktmanagement und Vertrieb einbezogen, ohne dass signifikante Auswirkungen auf Wasserressourcen und Biodiversität festgestellt wurden. Eine Konsultation lokaler Gemeinschaften wurde bislang nicht durchgeführt. Im Rahmen der erweiterten Analyse wurden auch potenzielle Umweltverschmutzungsrisiken entlang der Wertschöpfungskette bewertet. Dazu gehören Emissionen in Luft, Wasser und Boden, die durch den Betrieb oder die Lieferkette entstehen könnten. Die VARTA AG-Gruppe hat festgestellt, dass die betrieblichen Aktivitäten keine signifikanten Freisetzungen gefährlicher Stoffe in die Umwelt verursachen, die direkte oder langfristige Auswirkungen auf Ökosysteme haben könnten. Darüber hinaus erzeugen Produktionsprozesse nur geringe Mengen an umweltkritischen Stoffen, die durch bestehende Umweltmanagementsysteme effizient überwacht werden. Außerdem wurden keine relevanten Verschmutzungsrisiken durch Abfälle oder Abwässer an den eigenen Standorten identifiziert. Schließlich bestehen Lieferantenverpflichtungen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, welche jedoch noch keine vollständige Transparenz über potenzielle Umweltauswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette gewährleisten. Angabepflicht IRO-2 - In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte AngabepflichtenDie folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Berichtsanforderungen gemäß den ESRS. Sie enthält Verweise auf die entsprechenden Seitenzahlen und/oder Absätze, in denen die jeweiligen Angaben zu finden sind. Die Festlegung der Bewertungskriterien sowie der Schwellenwerte war das Ergebnis eines iterativen Abstimmungsprozesses im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse und unter Einbindung der entsprechenden Akteure. Als Basis für die Festlegung wurden externe Quellen wie das Dokument "EFRAG IG1 - Materiality Assessment Implementation Guidance", Umsetzungsleitfadens der EFRAG ("Data Point List") sowie interne Referenzen wie die Maßgaben des Risikomanagements herangezogen. Das Unternehmen hat den Datenpunkt G1-1: 10f) als nicht wesentlich identifiziert. scroll
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergebenscroll
50. Umweltinformationen50.1. Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)Die EU-Taxonomie stellt eine bedeutende Initiative der Europäischen Union (EU) im Kontext des "Europäischen Grünen Deals" und des Aktionsplans "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" dar. Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen. Die Hauptziele der EU-Taxonomie liegen in der Verbesserung der Transparenz und der Bereitstellung eines objektiven Vergleichs, um Kapital gezielt in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Die EU-Taxonomie selbst ist ein Klassifizierungssystem, das Wirtschaftsaktivitäten anhand vordefinierter technischer Bewertungskriterien als ökologisch nachhaltig einstuft. Um als wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines der sechs Umweltziele eingestuft zu werden, muss die Wirtschaftsaktivität bestimmte spezifische Anforderungen erfüllen. Diese Umweltziele umfassen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Es ist entscheidend, dass die Wirtschaftsaktivität nicht in erheblichem Maße ein anderes Umweltziel beeinträchtigt und dass das ausübende Unternehmen Mindestschutzverfahren etabliert hat, die unter anderem auf die Einhaltung von Menschenrechten abzielen. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiefähig, wenn diese in den Delegierten Rechtsakten 2020/852, den veröffentlichten Delegierten Verordnungen 2021/2139 und dem Environmental Delegated Act 2023/2486 zu einem der sechs Umweltziele beschrieben ist, unabhängig von der Erfüllung der in diesen Rechtsakten festgelegten technischen Bewertungskriterien. Nach einer Analyse der Geschäftsaktivitäten der VARTA Gruppe lassen sich diese unter Umweltziel I "Beitrag zum Klimaschutz" in den folgenden Wirtschaftstätigkeiten zusammenfassen:
Gemäß den Beschreibungen der ersten beiden Wirtschaftstätigkeiten fällt demnach ein Großteil des Geschäftsmodells der VARTA Gruppe unter den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie. Die geschäftlichen Aktivitäten von VARTA, die sich auf den Kriteriensatz 3.4 "Herstellung von Batterien" beziehen und wiederaufladbare Batterielösungen für den Transport, die Energiespeicherung und andere industrielle Anwendungen umfassen, erfüllen die Anforderungen der Fähigkeit im Rahmen der EU-Taxonomie. Zusätzlich ermöglichen unsere Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung eine kontinuierliche Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen für Produkte des Unternehmens, welche die Treibhausgasemissionen in anderen Wirtschaftssektoren reduzieren sollen. Aus diesem Grund werden diese Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kriteriensatz 3.6 "Herstellung anderer kohlenstoffarmer Technologien" als taxonomiefähig eingestuft. Dies resultiert aus der hohen Zyklusstabilität und Energiedichte der Produkte, was zu einem potenziell deutlich geringeren CO2-Fußabdruck im Vergleich zu alternativen Produkten führt. Weitere Teile des Geschäftsmodells lassen sich am besten als Wirtschaftstätigkeit unter dem Umweltziel IV "Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft" zusammenfassen:
Die geschäftlichen Aktivitäten, die sich auf den Kriteriensatz 1.2 beziehen, erfüllen im Wesentlichen die Anforderungen an die EU-Taxonomiefähigkeit. Diese Aktivitäten umfassen unter anderem die Herstellung sowohl von wiederaufladbaren als auch nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien. Gemäß den Kriterien der Wirtschaftstätigkeit 1.2 fallen demnach weitere Teile des Geschäftsmodells der VARTA Gruppe unter den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie. Die Geschäftsaktivitäten von VARTA wurden auch im Hinblick auf Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit den weiteren Umweltzielen überprüft. Es wurden keine Aktivitäten aus Anhang 2 DelVO 2021/2139 und DelVO 2023/2486 identifiziert, die nicht bereits durch die Zuordnung zu Aktivitäten aus Anhang 1 DelVO 2021/2139 abgedeckt sind. Für die Bestimmung der Taxonomiekonformität der oben genannten Wirtschaftstätigkeiten im Berichtsjahr sind die technischen Bewertungskriterien zu überprüfen, einschließlich:
Außerdem muss sichergestellt werden, dass das ausübende Unternehmen Mindestschutzverfahren etabliert hat, die speziell auf die Einhaltung von Menschenrechten abzielen und gleichzeitig die Themenbereiche Bestechung und Korruption, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb berücksichtigen ("Minimum Safeguards"). Die Analyse der technischen Bewertungskriterien offenbart, dass aufgrund der anspruchsvollen Anforderungen nicht alle taxonomiefähigen Aktivitäten den erforderlichen technischen Bewertungsmaßstäben entsprechen. Daher wird eine detaillierte Untersuchung der einzelnen Aktivitäten durchgeführt, um ihren wesentlichen Beitrag zu ermitteln. Um sicherzustellen, dass die Produkte gemäß Kriteriensatz 3.6 den Anforderungen der Delegierten Verordnungen entsprechen, ist ein Nachweis der Übereinstimmung gemäß branchenüblichem Standard erforderlich. Allerdings mangelt es derzeit an Transparenz und verfügbaren Daten, um die Produkte zu vergleichen und die notwendigen Kriterien für die Übereinstimmung zu erfüllen. Neben der Überprüfung der Taxonomiekonformität und des erheblichen Beitrags haben relevante Experten aus den jeweiligen Fachbereichen auch spezifische Kriterien für "Do No Significant Harm" (DNSH) auf der Ebene wirtschaftlicher Aktivitäten bewertet. Die Kriterien, die in Anhang A, B, C und D im Zusammenhang mit Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 dargelegt sind, sowie die Anforderungen an den "Mindestschutz", wurden auf Unternehmensebene bewertet. Die vergleichsweise deutlich geringere Taxonmiekonformität lässt sich auf verschiedene Ursachen zurückführen. Die fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Interpretation der EU-Taxonomie können jedoch zu unterschiedlichen Bewertungen im kommenden Jahr führen. Darüber hinaus liegt die Abweichung zwischen Umsätzen, Investitionen sowie Betriebskosten, die als taxonomiefähig und taxonomiekonform ausgewiesen werden, unter anderem an den Kriterien zur Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung gemäß Anhang C, die keine vollständige Rechtssicherheit bieten. Die Verordnung (EU) 2019/1021 schafft einen Rahmen für den Schutz von Menschen und Umwelt vor den Risiken, die von persistenten organischen Schadstoffen (POP) ausgehen. Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung der in Anhang I und Anhang II aufgeführten Stoffe als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen sind vorbehaltlich des Artikels 4 verboten. In den Anhängen I und II sind jedoch auch Schwellenwerte aufgeführt und anwendungsspezifische Ausnahmen bis zu dem im Anhang festgelegten Zeitpunkt abgedeckt. Darüber hinaus enthält Artikel 4 (2) eine Besitzstandsklausel, die Stoffe in Erzeugnissen abdeckt, die bereits vor oder zu dem Zeitpunkt verwendet wurden, an dem die EU-POP-Verordnung oder die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 für diesen Stoff in Kraft trat. Alle drei Aspekte Schwellenwerte, anwendungsspezifische Ausnahmen und die Besitzstandsklausel werden im Rechtstext der Taxonomie aktuell nicht berücksichtigt. CapEx-Plan für taxonomiekonforme InvestitionenEin CapEx-Plan ist gemäß EU definiert als Investitionen, die zur Ausweitung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten führen oder taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten in die Lage versetzen, taxonomiekonform zu werden. Solche Investitionen sind im Berichtsjahr 2024 nicht angefallen. Berechnung der EU-Taxonomie LeistungsindikatorenZur Ermittlung der Geschäftstätigkeiten von VARTA, die den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen, führte ein Projektteam eine Analyse durch. Dieses Team setzte sich aus Experten der Bereiche Recht, Finanzen und Nachhaltigkeit zusammen, die alle Geschäftstätigkeiten untersuchten und sie den entsprechenden Kategorien zuordneten. Anschließend erfolgte eine detaillierte Überprüfung der Taxonomiekonformität jeder einzelnen Aktivität durch Experten aus den betroffenen Abteilungen. Zum Abschluss strukturierte VARTA die Aktivitäten in die Bereiche Umsatzerlöse, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx). Die wirtschaftlichen Aktivitäten von VARTA, die den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen, umfassen Batterielösungen aus den Geschäftsbereichen Lithium-Ion Battery Packs, Energy Storage Systems und Lithium-Ion Large Cells gemäß Kriteriensatz 3.4 des Umweltziels I, Lithium-Ion Small Cells und Lithium-Ion Accu gemäß Kriteriensatz 3.6 des Umweltziels I sowie Micro Batteries (exkl. Lithium-Ion Accu) und Consumer Batteries gemäß Kriteriensatz 1.2 im Sinne des Umweltziels IV. UmsatzerlöseDie Grundlage zur Feststellung der Umsatzerlöse beruht auf Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/34/EU. Der Umsatz beinhaltet die Einnahmen und Erlöse, die gemäß International Accounting Standard (IAS) 1 § 82 (a) in der Version der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission ausgewiesen sind (siehe Kapitel 28 Umsatzerlöse). Im Rahmen der Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie hat das Unternehmen Maßnahmen implementiert, um Doppelzählungen bei der Ermittlung der Turnover-KPIs (Umsatz-KPIs) über verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten hinweg zu vermeiden. Jeder Umsatzbetrag wurde ausschließlich einer taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen wirtschaftlichen Aktivität zugeordnet, um Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Bei Produktgruppen, die mehreren taxonomiefähigen Aktivitäten zugeordnet werden könnten, erfolgte eine eindeutige Zuordnung anhand der Typenbezeichnung und Anwendung. Falls eine anteilige Aufteilung erforderlich war, wurde eine konsistente und dokumentierte Berechnungsmethodik angewandt. Die zugrunde liegenden Umsatzdaten wurden mit der internen Finanzbuchhaltung und den Abschlüssen abgestimmt, um eine vollständige, aber nicht doppelte Berücksichtigung sicherzustellen. Eine bereichsübergreifende Validierung der Umsatz-KPIs wurde durchgeführt, um potenzielle Mehrfacherfassungen zu identifizieren und zu eliminieren. Die angewandten Zuweisungskriterien wurden detailliert dokumentiert, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnung sicherzustellen und eine konsistente Berichterstattung über verschiedene Berichtsperioden hinweg zu gewährleisten. Der Anteil von taxonomiefähigen Umsatzerlösen betrug im Geschäftsjahr 2024 78,1 % (Vorjahr: 82,0 %) und ist damit leicht gesunken. Die annähernd gleichen Anteile sind auf eine konstante Entwicklung des Geschäftsmodells im Berichtsjahr zurückzuführen. InvestitionsausgabenDie Berechnung der Investitionen in Sachanlagen (CapEx) erfolgt auf Bruttobasis, ohne Einbeziehung von Neubewertungen oder planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibungen. Dies schließt Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte ein, einschließlich solcher, die durch Vermögens- oder Beteiligungserwerbe erworben wurden, wie sie im konsolidierten Finanzstatus dargelegt sind (siehe Kapitel 1.1.1.5 Investitionen ohne M&A (CAPEX)). Bei der Ermittlung der CapEx-Kennzahlen (CapEx-KPIs) gemäß der EU-Taxonomie hat die VARTA AG-Gruppe Maßnahmen ergriffen, um Doppelzählungen in der Zuordnung von Investitionen zu verschiedenen wirtschaftlichen Aktivitäten zu vermeiden. Jede CapEx-Position wurde ausschließlich einer taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen wirtschaftlichen Aktivität zugewiesen, um Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Investitionen, die mehrere wirtschaftliche Aktivitäten betreffen könnten, wurden detailliert analysiert und nach einem einheitlichen Zuweisungsschlüssel der jeweils relevantesten Aktivität zugeordnet. Die Berechnungen wurden durch eine interne Validierung überprüft, um sicherzustellen, dass keine CapEx-Werte mehrfach in die Berechnung einfließen. Dies erfolgte in Abstimmung mit den relevanten Fachabteilungen, einschließlich Finanzen & Nachhaltigkeit. Die angewandten Methoden zur Vermeidung von Doppelzählungen wurden intern dokumentiert, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnung sicherzustellen und eine einheitliche Anwendung über Berichtsperioden hinweg zu gewährleisten. Der Anteil von taxonomiefähigen Investitionsausgaben betrug im Geschäftsjahr 2024 87,5 % (Vorjahr: 49,7 %) und ist damit stark gestiegen. Hintergrund sind die höheren Investitionsausgaben in Bereiche, die unter die Wirtschaftstätigkeit 3.4 fallen. BetriebsausgabenDie fortlaufenden Betriebsausgaben (OpEx) beinhalten nicht aktivierungsfähige Aufwendungen, die in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt sind. Dazu gehören Posten wie Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverträge, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen unmittelbaren Kosten, die im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Grundstücken, Anlagen und Ausrüstung stehen, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerten Positionen, die den Taxonomie-Kriterien entsprechen, betriebsbereit sind. Im Rahmen der Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie hat das Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Doppelzählungen bei der Ermittlung der OpEx-Kennzahlen (OpEx-KPIs) über verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten hinweg zu vermeiden. Alle betrieblichen Aufwendungen wurden einer spezifischen taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen wirtschaftlichen Aktivität zugewiesen, um Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Betriebsausgaben, die mehreren wirtschaftlichen Aktivitäten zugeordnet werden könnten, werden anhand der Kostenstellen der verbundenen Aktivität zugewiesen. In Fällen, in denen eine Aufteilung erforderlich war, wurde eine methodisch fundierte und dokumentierte Zuweisungslogik angewendet. Zur Sicherstellung der Datenintegrität wurden die OpEx-KPIs intern durch bereichsübergreifende Prüfungen kontrolliert. Der Anteil von taxonomiefähigen Betriebsausgaben betrug 39,7 % im Geschäftsjahr 2024 und ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken (Vorjahr: 53,4 %). 50.1.1. KennzahlenMeldebögen nach Anhang XII der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen
|
Geschäftsjahr 2024 | 2024 | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Umsatz (3) (in T€) |
Umsatzanteil, 2024(4) (in %) |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 376.000 | 47,4% |
Herstellung von Batterien | CCM 3.4 | 111.000 | 14,0 % |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | CCM 3.6 | 132.500 | 16,7% |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 619.500 | 70,1% | |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 619.500 | 78,1% | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 173.700 | 21,9% | |
GESAMT | 793.186 | 100,0% |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | CCM (5) | CCA(6) | WTR (7) |
J; N; N/EL | J; N; N/EL | J;N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | N/EL | N/EL | N/EL |
Herstellung von Batterien | EL | N/EL | N/EL |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | EL | N/EL | N/EL |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 32,0% | 0% | 0% |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 32,0% | 0% | 0% |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | PPC (8) | CE (9) | BIO (10) |
J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | N/EL | EL | N/EL |
Herstellung von Batterien | N/EL | N/EL | N/EL |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | N/EL | N/EL | N/EL |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0% | 49,3% | 0% |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0% | 49,3% | 0% |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | CCM (11) | CCA (12) | WTR (13) |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |||
Herstellung von Batterien | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | PPC(14) | CE (15) | BIO (16) |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |||
Herstellung von Batterien | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | ||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz, 2023 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
J/N | (in %) | E | T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0% | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0% | E | ||
Davon Übergangstätigkeiten | 0% | T | ||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | 42,2 % | |||
Herstellung von Batterien | 28,3 % | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | 11,6% | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 82,0% | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 82,0% | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | 2024 | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | CapEx (3) | CapEx-Anteil, 2024(4) |
(IN T€) | (in %) | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 11.476 | 30,6% |
Herstellung von Batterien | CCM 3.4 | 17.289 | 46,1 % |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | CCM 3.6 | 4.046 | 10,8% |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 32.811 | 87,5% | |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 32.811 | 87,5% | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 4.689 | 12,5% | |
GESAMT | 37.500 | 100,0% |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | CCM (5) | CCA(6) | WTR (7) |
J;N; N/EL | J; N; N/EL | J;N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | N/EL | N/EL | N/EL |
Herstellung von Batterien | EL | N/EL | N/EL |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | EL | N/EL | N/EL |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 56,9% | 0% | 0% |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 56,9% | 0% | 0% |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | PPC (8) | CE (9) | BIO (10) |
J;N; N/EL | J;N; N/EL | J; N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | N/EL | EL | N/EL |
Herstellung von Batterien | N/EL | N/EL | N/EL |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | N/EL | N/EL | N/EL |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0% | 30,6% | 0% |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0 % | 30,6% | 0% |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | ccm (11) | CCA (12) | WTR (13) |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |||
Herstellung von Batterien | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | PPC(U) | CE(15) | BIO (16) |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |||
Herstellung von Batterien | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | |||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähig er (A.2) Umsatz, 2023 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (W) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
J/N | (in %) | E | T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0% | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0% | E | ||
Davon Übergangstätigkeiten | 0% | T | ||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | 42,2 % | |||
Herstellung von Batterien | 28,3 % | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | 11,6 % | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 82,0% | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 82,0% | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | 2024 | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code(2) | OpEx (3) (in T€) |
OpEx-Anteil, 2024 (4) (in %) |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 13.538 | 18,6 % |
Herstellung von Batterien | CCM 3.4 | 11.632 | 16,0 % |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | CCM 3.6 | 3.642 | 5,0% |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 28.812 | 39,7% | |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 28.812 | 39,7% | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 43.846 | 68,3% | |
GESAMT | 72.658 | 108,0% |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | CCM (5) | CCA(6) | WTR (7) |
Y; N; N/EL | N; N/EL | Y; N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | N/EL | N/EL | N/EL |
Herstellung von Batterien | EL | N/EL | N/EL |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | EL | N/EL | N/EL |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 21,0% | N/EL | N/EL |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 21,0% | N/EL | N/EL |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | PPC«) | CE«) | 010(10) |
Y; N; N/EL | Y; N; N/EL | Y; N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | N/EL | EL | N/EL |
Herstellung von Batterien | N/EL | N/EL | N/EL |
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | N/EL | N/EL | N/EL |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | N/EL | 18,6% | N/EL |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | N/EL | 18,6% | N/EL |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | CCM (11) | CCA (12) | WTR (13) |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |||
Herstellung von Batterien | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||
B. NICHTTAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (Keine erhebliche Beeinträchtigung) | ||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | PPC(U) | CE(15) | BIO (16) |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | |||
Herstellung von Batterien | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||
B. NICHTTAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
GESAMT |
Geschäftsjahr 2024 | ||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx, 2023 (10) | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
J/N | (in %) | E | T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0% | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0% | E | ||
Davon Übergangstätigkeiten | 0% | T | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeit) | ||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | 17,1 % | |||
Herstellung von Batterien | 33,0 % | |||
Herstellung anderer CO2 -armer Technologien | 3,3 % | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 53,4 % | |||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 53,4% | |||
B. NICHTTAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||
GESAMT |
J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL - "not eligible", für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
E/L - "eligible", für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
CCM - Klimaschutz
CCA - Anpassung an den Klimawandel
WTR - Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
PPC - Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
CE - Übergang zur Kreislaufwirtschaft
BIO - Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
N.R. - Nicht relevant
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung -sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | |
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/KäIteKopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie deren Fachwissen in Bezug auf Aspekte des Klimaschutzes sind in Kapitel 48.1. Allgemeine Angaben erläutert.
Die VARTA AG-Gruppe steht vor der Herausforderung, seine Geschäftspraktiken und Produktionsprozesse in Einklang mit den globalen Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C zu gestalten. Ein hierzu passender Übergangsplan soll einen Einblick in die bisherigen, unsere aktuellen und künftigen Bemühungen im Bereich des Klimaschutzes geben.
Die zeitliche Planung sieht vor, bis zum Jahr 2030,100 % des Stromverbrauchs an allen Produktionsstandorten weltweit aus erneuerbaren Energien zu beziehen und die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis zum Jahr 2030 in Scope 1 &2 um mindestens 42 %, ausgehend von Basisjahr 2020, zu reduzieren. In der Wertschöpfungskette soll in den Bereichen der eingekauften Waren & Dienstleistungen, Behandlung am Lebenszyklusende, Produktnutzungsphase, energetische Vorkette, Abfälle aus der Produktion und Pendelverkehr der Mitarbeiter die THG-Intensität bis 2030 um 51,6 % bezogen auf den Umsatz verringert werden. Diese Ziele sind bei Science Based Targets Initiative (SBTi) eingereicht worden und erfüllen die Anforderungen an die Reduzierung von Treibhausgasemissionen gemäß dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens.
Die Treibhausgasemissionsreduktionsziele sind ein integraler Bestandteil der Verpflichtung nach der SBTi. Im Rahmen der Verpflichtung und der Erstellung eines Übergangsplans haben wir folgende Dekarbonisierungshebel identifiziert:
Dekarbonisierungshebel | Laga In dar Wertschöpfungskette | Einsparung in den jeweiligen Scopes bis 2030 in Bezug auf das Basisjahr* [%] |
Bereits eingesparte THG-Emissionen in Scope 1&2 | Eigener Geschäftsbetrieb | 36,3 (Absolut) |
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien | Eigener Geschäftsbetrieb | 4,1 (Absolut) |
Elektrifizierung Fuhrpark | Eigener Geschäftsbetrieb | 1,2 (Absolut) |
Bauliche Maßnahmen | Eigener Geschäftsbetrieb | 0,3 (Absolut) |
Elektrifizierung von Produktionsprozessen | Eigener Geschäftsbetrieb | 0,3 (Absolut) |
Lieferantenengagement | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | 33 (Intensität) |
Pendelverkehr der Mitarbeiter | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | 0,3 (Intensität) |
Steigerung der Materialeffizienz | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | 15 (Intensität) |
Behandlung am Produktlebenszyklusende | Nachgelagerte Wertschöpfungskette | 2 (Intensität) |
Reduzierung von Abfällen in der Produktion | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | 0,1 (Intensität) |
Effizienz in der Produktnutzungsphase | Nachgelagerte Wertschöpfungskette | 1,7 (Intensität) |
Energetische Verkette (exkl. Scope 1&2) | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | 0,1 (Intensität) |
*
Basisjahr für Scope 1&2:2020; Basisjahr für Scope 3:2021
Eine Beschreibung der Maßnahmen und deren Zusammenhang mit den verschiedenen Dekarbonisierungshebeln finden sich in Kapitel 49.2.2. unter Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen unseres Übergangsplans zur Erreichung der Klimaziele haben wir Investitionen getätigt, die die Umsetzung unserer Klimaschutzmaßnahmen unterstützen. Diese Investitionen konzentrieren sich auf Projekte und Technologien, wie etwa die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und die Dekarbonisierung unserer Produktionsprozesse. Zur Unterstützung der Umsetzung dieses Plans haben wir entsprechende Finanzmittel bereitgestellt, die in den Bereichen klimarelevanter CapEx (Investitionen) eingesetzt werden. Die quantifizierten Investitionen und die damit verbundene Finanzierung werden unter anderem detailliert in unseren Berichten über die taxonomiefähige CapEx dargelegt, wie es die Verordnung (EU) 2021/2178 vorsieht. Diese Investitionen werden regelmäßig überwacht und evaluiert, um sicherzustellen, dass sie unseren langfristigen Klimazielen entsprechen und zur Reduzierung unserer CO2 -Emissionen beitragen. Entsprechende Leistungskennzahlen zur Messung der Fortschritte sind Teil unseres regelmäßigen Berichtswesens.
Unsere Klimaziele bleiben durch den zukünftigen Betrieb unserer Blockheizkraftwerke (BHKW) und Mikrogasturbinen unberührt. BHKW und Mikrogasturbinen sind hocheffiziente Technologien mit Kraft-Wärme-Kopplung und tragen maßgeblich zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme bei. Die Inbetriebnahme dieser Anlagen ist bis 2026 mit Erdgas als Brennstoff geplant. Bis 2030 werden kumuliert bei Vollbetrieb mit Erdgas als Brennstoff 93.582 tCO2 e als eingeschlossene Treibhausgasemissionen auftreten. Jedoch wurde eine zukünftige Umstellung auf Wasserstofftechnologie bereits geprüft und als technisch machbar evaluiert. Wir überprüfen regelmäßig die Verfügbarkeit und Machbarkeit einer Wasserstoffversorgung über Pipelines, um sicherzustellen, dass unsere Anlagen auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung unseres Energiebedarfs leisten können. Damit minimieren wir potenzielle eingeschlossene Treibhausgasemissionen und steuern aktiv gegen mögliche Übergangsrisiken. Bereits über 87 % der Investitionsausgaben im Jahr 2024 werden als EU-taxonomiefähig nach der Verordnung 2021/2178 ausgewiesen (siehe Abschnitt zur EU-Taxonomie).
Unser Übergangsplan zur Erreichung der Klimaziele ist fest in unsere übergeordnete Geschäftsstrategie und die finanzielle Planung integriert. Dabei verfolgen wir das Ziel, sowohl die ökologische als auch die wirtschaftliche Nachhaltigkeit unseres Unternehmens langfristig zu sichern. Die Verknüpfung zwischen den Klimaschutzmaßnahmen und unserer Unternehmensstrategie stellt sicher, dass klimabezogene Risiken und Chancen konsequent berücksichtigt werden und gleichzeitig neue Wachstumspotenziale entstehen. Der Übergangsplan wurde vom Vorstand der VARTA AG-Gruppe vollständig geprüft und genehmigt. Dies gewährleistet, dass die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden und die Umsetzung der Maßnahmen mit höchster Priorität behandelt werden.
In Bezug auf die Fortschritte bei der Umsetzung unseres Übergangsplans können wir bereits positive Entwicklungen verzeichnen. Durch Investitionen in energieeffiziente Technologien, die Reduktion von THG-Emissionen und die Einführung erneuerbarer Energien haben wir wichtige Meilensteine erreicht. Bereits 65 % der marktbasierten THG-Emissionen im eigenen Geschäftsbereich konnten seit 2020 bis zum Berichtjahr 2024 eingespart werden. Wir überwachen regelmäßig die Zielerreichung und passen unsere Konzepte fortlaufend an, um sicherzustellen, dass wir unseren Verpflichtungen gerecht werden und weiterhin auf einem 1,5-Grad-Pfad bleiben. Diese positive Entwicklung spiegelt unsere kontinuierliche Verbesserung und Verständnis von Prozessen, Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit THG-Emissionen sowie die Integration nachhaltiger Praktiken in die Geschäftsabläufe wider. Die VARTA AG-Gruppe wird jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung des Übergangsplans berichten und diese den relevanten Stakeholdern mitteilen.
Als Batteriehersteller haben wir umfassende Konzepte entwickelt, um unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu adressieren. Diese Konzepte stehen im Einklang mit unseren Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und der Science Based Targets initiative (SBTi). Unser Hauptziel ist es, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft aktiv mitzugestalten und dabei innovative Lösungen für die Energiewende zu liefern. Um diese Emissionsreduktionsziele zu erreichen, verpflichtet sich die VARTA AG-Gruppe die folgenden Aspekte zu erfüllen.
Im Rahmen unserer Klimaschutzkonzepte konzentrieren wir uns auf die Reduzierung unserer direkten (Scope 1 und 2) und indirekten (Scope 3) Treibhausgasemissionen. Dabei streben wir eine Reduktion um mindestens 42 % der absoluten Emissionen in Scope 1&2 bis 2030 im Vergleich zu 2020 an. Darüber hinaus wollen wir unsere Treibhausgasintensität in der Wertschöpfungskette bis 2030 im Vergleich zu 2021 um 51,6 % reduzieren. Durch die in Kapitel 49.2.1. beschriebenen Dekarbonisierungshebel wollen wir unseren CO2 -Fußabdruck entlang der Wertschöpfungskette minimieren. Wir implementieren zudem fortschrittliche THG-Managementsysteme, um unsere Emissionen kontinuierlich zu überwachen und zu reduzieren.
Um uns an die sich verändernden klimatischen Bedingungen anzupassen, haben wir Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz unserer Produktionsstätten und Lieferketten ergriffen. Dazu zählen Risikobewertungen und Resilienzanalysen hinsichtlich klimatischer Extremereignisse und Stakeholderengagement zur gemeinsamen Reduzierung von klimabezogenen Risiken (siehe Abschnitt Resilienzanalyse). Wir evaluieren die Risiken des Klimawandels kontinuierlich und integrieren diese in unsere strategischen Entscheidungsprozesse.
Energieeffizienz ist ein zentraler Bestandteil unserer Produktionsstrategie. Durch Maßnahmen zur Optimierung unserer Produktionsprozesse konnten wir den spezifischen Energieverbrauch unserer Produktionsstätten im Berichtsjahr um 35 MWh senken. Insbesondere im Bereich der Batteriezellenproduktion streben wir kontinuierliche Verbesserungen durch Aktionspläne an, welche bis 2026 zu Energieeinsparungen von 500 MWh führen soll.
Der Anteil erneuerbarer Energien an unserem Stromverbrauch wächst kontinuierlich von unter 1 % im Jahr 2020 auf 95 % im Berichtsjahr. Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Anteil von Elektrizität aus erneuerbaren Energien an allen Produktionsstandorten bis 2030 auf 100 % zu erhöhen. Insbesondere in außereuropäischen Ländern gestaltet sich die zuverlässige und nachweisbare Umstellung auf eine Versorgung von erneuerbaren Energien anhand von Marktinstrumenten als herausfordernd. Darüber hinaus ist eine Liberalität der lokalen Energiemärkte nicht zwingend etabliert. Zudem setzen wir zunehmend auf Photovoltaikanlagen an unseren Produktionsstandorten und prüfen laufend weitere Möglichkeiten zur Nutzung von Wind- und Solarenergie. Unsere Investitionen in erneuerbare Energien tragen wesentlich zur Dekarbonisierung unseres Unternehmens bei und unterstützen gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit.
Durch diese Konzepte stellen wir sicher, dass wir nicht nur unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch unsere Geschäftstätigkeiten zukunftssicher gestalten. Der Anwendungsbereich des Konzepts umfasst die VARTA AG-Gruppe weltweit, einschließlich aller Betriebe und Tochtergesellschaften sowie ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Es sind keine Geschäftsbereiche, Regionen und Interessenträger ausgeschlossen.
Der Vorstand der VARTA AG-Gruppe trägt die übergeordnete Verantwortung für die Nachhaltigkeitskonzepte des Unternehmens. Die Nachhaltigkeitsabteilung entwickelt gemeinsame Positionen und legt diese dem Vorstand zur Genehmigung vor. Dazu gehören neue strategische Prioritäten, externe Zielsetzungen sowie die Bewertung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Der Vorstand beschließt in Zusammenarbeit mit der Nachhaltigkeitsabteilung spezifische Klimaschutzmaßnahmen und setzt themenbezogene Projektgruppen ein, um die Umsetzung von Aktionsplänen zu steuern, gemeinsame Standards einzuhalten, Best Practices auszutauschen und die Ergebnisse zu überwachen. Zudem koordiniert er bereichsübergreifende Projekte und überprüft kontinuierlich den Fortschritt bei der Erreichung der Klimaschutzziele.
Die VARTA AG-Gruppe unterstützt das globale Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, wie es im Sonderbericht des IPCC zur globalen Erwärmung gefordert wird. Dies steht im Einklang mit dem Engagement der VARTA AG für die Leitlinien und Ziele des Pariser Klimaabkommens. Durch gezielte Maßnahmen trägt das Unternehmen zu den nationalen Klimabeiträgen (Nationally Determined Contributions, NDC) der Länder bei, in denen es tätig ist. Darüber hinaus erkennt die VARTA AG-Gruppe die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen als zentrale Richtlinie für den Klimaschutz an - insbesondere SDG 7 ("Bezahlbare und saubere Energie"), SDG 12 ("Nachhaltige/r Konsum und Produktion") und SDG 13 ("Maßnahmen zum Klimaschutz''). Zur Berechnung von Treibhausgasemissionen auf Unternehmensebene orientiert sich die VARTA AG-Gruppe an den Standards des GHG Protocols, einschließlich des Corporate Accounting and Reporting Standards. Die Festlegung, Überprüfung und Verfolgung der unternehmenseigenen Klimaziele erfolgt gemäß dem SBTi Corporate Standard. Dieser Standard dient als Referenzrahmen, um die Erreichung von "near-term targets" mit klimabezogenen Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der planetaren Belastbarkeitsgrenzen in Einklang zu bringen. Die VARTA AG-Gruppe steht in Austausch mit wichtigen Interessengruppen und berücksichtigt deren Anliegen. Zu den wichtigsten internen und externen Stakeholdern zählen Handels- und Industriekunden, Endverbraucher, Mitarbeitende, Lieferanten sowie Organisationen, die sich für Produktverantwortung engagieren. Dieses Konzept steht allen Mitarbeitenden und externen Interessengruppen über die Grundsatzerklärung Menschenrechte, Code of Conduct & die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf unserer Website (varta-ag.com) im Bereich "Nachhaltigkeit" zur Verfügung.
Angabepflicht E1-3 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Wir haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben. Dazu gehören insbesondere Verbesserungen der Energieeffizienz, der Einsatz erneuerbarer Energien, die Elektrifizierung unserer Produktionsprozesse sowie der Wechsel auf alternative Brennstoffe. Die für die Durchführung der Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellten CapEx und OpEx sind im Einklang mit den wichtigsten Leistungsindikatoren der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178. Sollten keine Geldbeträge gemäß der Taxonomie-Verordnung angegebenen signifikanten OpEx- und CapEx-Beträgen bei den hier dargestellten Zahlen auftreten, umfassen diese keine erheblichen Geldbeträge im Sinne der Angabepflicht E1-3 4. c). Um die Emissionsreduktion zu verstärken, setzten wir im Berichtsjahr Maßnahmen um, welche zu einer kumulierten Einsparung von 26.458 tCO2 eq führten.
Gemäß den Anforderungen des ESRS 2 MDR-A listen wir unsere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel auf, die im Berichtsjahr ergriffen und für die Zukunft geplant wurden. Die Maßnahmen lassen sich in verschiedene Dekarbonisierungshebel einteilen:
Maßnahmen | Dekarbonisierungshebel | Erwartete Einsparung bis 2030 [tCO2 eq]* | Einsparung [tCO2 eq]* 2024 |
Einsparungen im Bereich der Querschnittstechnologien (Behebung von Druckluftleckagen) | Energieeffizienz | 397 | 13 |
Fernwärmebezug aus biogenen Quellen | Nutzung erneuerbarer Energie | 35.742 | 5.957 |
Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten | Pendelverkehr der Mitarbeiter | 1.097 | 101 |
Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen | Nutzung erneuerbarer Energie | 122.322 | 20.387 |
Wir planen verstärkt in erneuerbare Energiequellen zu investieren, um den Anteil der Eigenerzeugung am Energieverbrauch in den Produktionsstätten signifikant zu erhöhen. Es sind bereits an mehreren deutschen Produktionsstandorten PV-Anlagen, die im Berichtsjahr 786 MWh emissionsarme Elektrizität bereitstellten, zur Eigenerzeugung von erneuerbarem Strom installiert worden. Die Entwicklung von energieeffizienten Batterietechnologien steht im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, um nachhaltige Produkte zu schaffen (siehe Kapitel 48.3. Zukunft gestalten).
Ziel unserer Maßnahmen ist es, die in unserem Klimakonzept festgelegten Ziele zu erreichen. Wir wollen verschiedene Dekarbonisierungshebel, die in Kapitel 49.2.1 Übergangsplan für den Klimaschutz beschrieben sind, nutzen.
Darüber hinaus kooperiert die VARTA AG-Gruppe innerhalb von Förderprojekten mit verschiedensten Partnern aus der Industrie und der Forschung, um innovative Technologien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Batteriesektor zu entwickeln. So werden im Jahr 2024 38 Forschungsprojekte mit einem Volumen von über 37,9 Mio. € umgesetzt.
Die VARTA AG-Gruppe hat ihre THG-Emissionsreduktionsziele so festgelegt, dass sie wissenschaftlich fundiert und mit dem Ziel der Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 °C im Einklang stehen. Diese Ziele wurden unter Verwendung der Science Based Targets Initiative (SBTi) als Rahmenwerk entwickelt, um sicherzustellen, dass sie den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens entsprechen. Wir planen eine Validierung unserer eingereichten Ziele im Jahr 2025. Die VARTA AG-Gruppe quantifiziert, bewertet und überwacht die Emissionen von Treibhausgasen aus sämtlichen relevanten Quellen, einschließlich CO2 , Methan, Lachgas und anderen Gasen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens entstehen. Durch die Einbeziehung von Scope-3-Emissionen in die Berechnungen stellen wir uns der Herausforderung, die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen und passende Maßnahmen zu ergreifen. Die Ziele wurden im Einklang mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen festgelegt, welche in Kapitel 48.4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben werden.
Eine energetische Bewertung aller relevanten Energieverbraucher sowie die Abschätzung des zukünftigen Einsatzes erneuerbarer Energieträger und die Substitution von Materialien, Ressourcen und technischen Verfahren, bilden die Grundlage einer Zielsetzung. Mindestens 42 % der absoluten marktbasierten THG-Emissionen in Scope 1 &2 sollen bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2020 reduziert werden. Darüber hinaus soll die Treibhausgasintensität in der Wertschöpfungskette in den Bereichen der eingekauften Waren & Dienstleistungen, Behandlung am Lebenszyklusende, Produktnutzungsphase, energetische Vorkette, Abfälle aus der Produktion und Pendelverkehr der Mitarbeiter die THG-Intensität bis 2030 um 51,6 % von 319 Tonnen CO2 -Äquivalente pro Nettoeinnahme im Basisjahr 2021 bis 2030 auf 154 sinken. Weiterhin soll an den Produktionsstandorten bis 2030 100 % Strom aus erneuerbaren Energien bezogen werden. Damit leisten wir unseren Beitrag zum langfristigen Ziel der Bundesrepublik Deutschland, CO2 -Neutralität bis 2045 zu erreichen. Der Zeitraum, für den das Ziel gilt, ist in der Tabelle "THG-Emissionen" in diesem Abschnitt zu finden.
Bei der Festlegung dieser Ziele haben wir uns an den Leitlinien und Szenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) und des Weltklimarats (IPCC) orientiert, die eine Reduktion der globalen Emissionen erfordern, um die Erderwärmung unter 1,5 °C zu halten (siehe Abschnitt Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen). Die Ziele werden im Jahr 2025 extern durch die SBTi validiert, um die Konsistenz mit internationalen Standards und die Glaubwürdigkeit unserer Pläne zu gewährleisten. Darüber hinaus haben wir auch die Auswirkungen künftiger Entwicklungen einbezogen. Dazu gehören potenzielle Veränderungen des Absatzvolumens durch die steigende Nachfrage nach Batterien, insbesondere im Zusammenhang mit der Elektromobilität und der Speicherung erneuerbarer Energien. Zudem haben wir regulatorische Faktoren berücksichtigt, wie die zunehmenden Vorschriften zur CO2 -Reduktion, sowie technologische Fortschritte, die uns ermöglichen sollen, unsere Prozesse effizienter und weniger emissionsintensiv zu gestalten. Diese Annahmen betreffen sowohl unsere aktuellen als auch geplanten Produktionskapazitäten und ermöglichen es uns, flexibel auf Veränderungen in den Marktbedingungen und Kundenpräferenzen zu reagieren, ohne unsere langfristigen Emissionsziele zu gefährden. Der Reduktionspfad steht im Einklang mit einschlägig RCP-Szenarien des IPCC, welche den 1,5 Grad-Pfad beschreiben. Die wichtigsten Dekarbonisierungshebel zur Erreichung der Ziele werden im Abschnitt E1-1: Übergangsplan beschrieben. Die VARTA AG-Gruppe steht im Austausch mit relevanten Interessengruppen und berücksichtigt deren Anliegen bei der Festlegung seiner Ziele. Der wachsende Konsens unter Stakeholdern verdeutlicht die Dringlichkeit, den Klimawandel entschlossen zu bekämpfen. Akteure aus verschiedenen Sektoren fordern zunehmend Regierungen, Unternehmen und Institutionen auf, ambitionierte Ziele im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C zu setzen, um schwerwiegende Folgen des Klimawandels zu mindern. Bislang hat die VARTA AG-gruppe keine Änderungen an ihren Zielen, den zugehörigen Kennzahlen oder den zugrunde liegenden Messmethoden vorgenommen. Auch wesentliche Annahmen, Einschränkungen, Datenquellen und Prozesse zur Erhebung von Informationen innerhalb des festgelegten Zeithorizonts bleiben unverändert.
Der Fortschritt hinsichtlich der gesetzten Ziele wird regelmäßig überprüft und sowohl dem Aufsichtsrat als auch dem Vorstand berichtet. Im Jahr 2024 beträgt der Fortschritt gegenüber den SBTi-Klimazielen für 2030 65 % für Scope 1 und 2 sowie 1 % für Scope 3. Diese Entwicklung spiegelt sich in den Fortschritten je Emissionskategorie wider, die in der Tabelle "THG-Emissionen" dargestellt sind.
Wir sehen das Energiemanagement als iterativen Prozess, um stetig weitere Einsparpotenziale identifizieren zu können. Jährlich findet ein Management Review Meeting statt, um dem Vorstand über laufende und abgeschlossene Projekte zu informieren. Grundlage bildet ein regelmäßiges Energieaudit an allen europäischen Standorten, die mehr als 91 % gesamten Energie der VARTA Gruppe verbrauchen. Um die Kosten für die Energie zu reduzieren und die Umweltauswirkungen zu mindern, streben wir an, unsere gesamte Nachhaltigkeitsleistung zu steigern. Aufgrund dessen bezieht die VARTA AG-Gruppe an allen deutschen Produktionsstandorten Elektrizität aus erneuerbaren Quellen und hat ein digitales Energiemanagementsystem implementiert. Dieses System kann Energiesparpotenziale identifizieren, Produktionsprozesse optimieren, energieeffizientes Verhalten fördern und die Umstellung auf energieeffiziente Anlagen unterstützen. Alle Produktionsstandorte sind nach ISO 14001 zertifiziert, darüber hinaus wurden die größten europäischen Produktionsstandorte im diesjährigen Berichtsjahr Energieaudits erfolgreich unterzogen. Dadurch sind relevante Kennzahlen überprüft und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend überwacht worden.
Der Gesamtenergieverbrauch der VARTA AG-Gruppe umfasst verschiedene Quellen wie Kraftstoff, Heizöl, Erdgas und Biogas. Strom bezieht das Unternehmen aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen. Über 98 % der verwendeten Elektrizität werden aus dem Stromnetz bezogen. Die restlichen Mengen werden zu über 80 % aus erneuerbaren Quellen selbst erzeugt und verwendet. Für den bezogenen Strom aus erneuerbaren Quellen an den deutschen Produktionsstandorten stehen Herkunftszertifikate zur Qualitätssicherung zur Verfügung. Die Daten wurden aus Rechnungen und Zählerablesungen aller Produktionsstandorte erhoben.
(IN MWh) | 2024 |
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | 0 |
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen | 2.696 |
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas | 18.498 |
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | 0 |
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen | 1.627 |
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 bis 5) | 22.821 |
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 20,1% |
(7) Verbrauch aus Kernkraftquellen | 312 |
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 0,3% |
(8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) | 0 |
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen | 60.441 |
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | 786 |
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8 bis 10) | 61.227 |
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 72,8% |
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6 und 11) | 84.048 |
Energieintensität pro Nettoerlös (IN MWh/Mio€) | 2024 |
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren | 106,0 |
Zur Berechnung der Energieintensität (Gesamtenergieverbrauch je Nettoeinnahme) wurde der klimaintensive Sektor "Herstellung von Batterien und Akkumulatoren" mit NACE-Code 27.20 nach Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates herangezogen. Dieser deckt die gesamte Geschäftstätigkeit der VARTA AG-Gruppe ab. Die Nettoeinnahmen befinden sich im Kapitel 28 Umsatzerlöse.
ETAPPENZIEL UND ZIELJAHR | |||||
(IN tCO2 eq) | 2020 | 2021 | 2024 | 2030 | JÄHRLICH % DES ZIELS/ BASISJAHR |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | |||||
Scope-1-THG-Bruttoemissione n (in tCO2 eq) | 4.085 | 5.546 | 4.599 | 2.369 | -4,2 |
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Scope-2-Treibhausgasemissionen | |||||
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO2eq) | 28.553 | 25.959 | 22.367 | 16.561 | -4,2 |
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in tCO2eq) | 13.278 | 1.817 | 1.511 | 7.701 | -4,2 |
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | |||||
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen (in tCO2eq) | - | 359.633 | 278.477 | - | - |
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | - | 243.645 | 173.399 | - | - |
2 Investitionsgüter | - | 49.753 | 14.754 | - | - |
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | - | 1.717 | 1.509 | - | - |
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | - | 40.538 | 45.829 | - | - |
5 Abfallaufkommen in der Produktion | - | 2.567 | 3.286 | - | - |
6 Geschäftsreisen | - | 63 | 407 | - | - |
7 Pendelnde Mitarbeitende | - | 4.338 | 7.750 | - | - |
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - | 166 | 517 | - | - |
9 Nachgelagerter Transport | - | - | - | - | - |
10 Verarbeitung verkaufter Produkte | - | - | - | - | - |
11 Verwendung verkaufter Produkte | - | 2.611 | 2.891 | - | - |
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | - | 13.884 | 26.725 | - | - |
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - | - | - | - | - |
14 Franchises | - | - | - | - | - |
15 Investitionen | - | 351 | - | - | - |
THG-Emissionen insgesamt | - | 391.138 | 305.469 | - | - |
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (in tCO2 eq) | - | 366.996 | 284.614 | - | - |
Die Daten für die Berichtsjahre 2022 und 2023 wurden einer externen Prüfung unterzogen.
Das Treibhausgasinventar wurde gemäß den Leitlinien des WRI/WBCSD Greenhouse Gas (GHG) Protocols und der ISO 14064 erstellt und berechnet. Im Einklang mit diesen Standards haben wir unsere Emissionen nach den Scopes 1, 2 und 3 separat erfasst. Im aktuellen Geschäftsjahr haben wir für die Berechnung der Treibhausgasemissionen die Datenbanken Ecolnvent 3.11 (IPCC 2021, GWP 100), IPCC Bericht AR6 und Climatiq verwendet, welche ökologisch erweiterte Input/Output-Analysedatenbanken (EIOA) einschließt. Wir haben unsere Bemühungen verstärkt, Emissionen, die außerhalb des Unternehmens entstehen, zu integrieren. Hierfür wurden international anerkannte Emissionsdatenbanken sowie Emissionsfaktoren von Regierungsbehörden herangezogen. Die Emissionsdaten der Vergangenheit wurden unter Verwendung der genannten Referenzen gegebenenfalls neu ermittelt. Der Bericht der VARTA AG-Gruppe umfasst Emissionen aus allen Standorten, wobei der Ansatz der operationellen Kontrolle als Grenze für die Erfassung der Emissionen angewendet wurde. Wir arbeiten aktiv an der Verbesserung der Datenqualität, um eine vollständige Klimabilanz zu gewährleisten. Im Berichtsjahr stammen 17,8 % der Daten aus dem Treibhausgasinventar aus lieferantenspezifischen Quellen. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Systematisierung unserer Treibhausgasbilanzierung nach den Vorgaben des GHG Protocol haben wir im Berichtsjahr mehrere wesentliche Anpassungen an der Kategorisierung der Scope-3-Emissionen vorgenommen. Emissionen, die bisher in Kategorie 9 ("Downstream-Transport und -Verteilung") berichtet wurden, sind in Kategorie 4 ("Upstream-Transport und -Verteilung") überführt, da es sich bei den betroffenen Transportleistungen um vorgelagerte logistische Aktivitäten handelt. Dienstleistungen wurden aus Kategorie 2 ("Kapitalgüter") in Kategorie 1 ("Eingekaufte Waren und Dienstleistungen") umklassifiziert, um der tatsächlichen Natur der Leistungen als laufende Dienstleistungen Rechnung zu tragen. Emissionen aus Hotelübernachtungen im Rahmen von Geschäftsreisen sowie aus Homeoffice wurden aus der Scope-3-Bilanzierung ausgeschlossen, da sie noch den Vorgaben des GHG-Protocol nicht zwingend berichtet werden müssen. Die Nutzungsphase der verkauften Produkte berücksichtigt nun ausschließlich direkte Emissionen, die durch Ladeverluste entstehen. Diese Umstellungen dienen der Verbesserung der Datenqualität, der Vergleichbarkeit sowie der besseren Übereinstimmung mit den Bilanzierungsgrundsätzen des GHG ProtocoL Diese Änderungen wurden für alle vorhergegangenen Berichtsjahre entsprechend vorgenommen.
Die Berechnung der direkten Emissionen aus stationärer Verbrennung umfasst die Ermittlung des Brennstoffverbrauchs. Diese erfolgt durch Messung oder Ablesen der verbrauchten Brennstoffmenge (in Tonnen, Kilogramm oder Litern) oder der Energiemenge (in kWh oder MWh). Die übermittelten Informationen werden in eine Datensammlungssoftware eingespeist, die mit den Berichtswerkzeugen verknüpft ist. Die Quelle für die Emissionsfaktoren der Treibhausgasemissionen aus stationärer Verbrennung sind Zahlenwerte, die aus der BAFA-Liste entnommen werden. Abschließend werden alle berechneten Treibhausgasemissionen summiert, um die Gesamtemissionen aus der stationären Verbrennung zu ermitteln. Die Mengen und Verbräuche wurden sowohl durch manuelle Ablesungen als auch in Echtzeit über ein Netzwerk direkt vom Zähler übertragen. Die Treibstoffverbräuche der Pool- und Dienstfahrzeuge werden zentral in der Einkaufsabteilung erfasst. Darüber hinaus werden Verbräuche durch Betankung an Tankstellen und die damit verbundenen Kostenstellen über die Rechnungen in das System eingetragen. Die Verbrauche der Kraftstoffe an den Vertriebsstandorten werden erstmals mit in die THG-Bilanzierung miteinbezogen und mit einer ausgabenbasierten Methode berechnet. Die Menge des verbrannten Treibstoffs wird mit einem spezifischen Emissionsfaktor aus Angaben des deutschen Umweltbundesamtes multipliziert. Am Standort Ellwangen existiert im Berichtszeitraum eine Anlage, in der Lösemittel aus einer Beschichtungsanlage katalytisch nachverbrannt wird. Die Menge wird anhand der Lösemittelbilanz berechnet, die von externen Dienstleistern erstellt wurde. Diese Berechnung basiert auf dem Kohlenstoffgehalt des verbrannten Lösemittels, weshalb spezifische Umrechnungsfaktoren verwendet werden. Es wird davon ausgegangen, dass eine vollständige Verbrennung zu Kohlendioxid führt. Die VARTA AG-Gruppe verzeichnet direkte flüchtige Emissionen, die sich aus der Freisetzung von Treibhausgasen in anthropogenen Systemen ergeben. Diese Emissionen entstehen durch den Einsatz von Chemikalien, Löschmitteln und Kältemitteln. Die Mengen der eingesetzten Chemikalien werden auf ihre Klimarelevanz hin überprüft und erfasst. Zur Berechnung der Klimawirkung werden Emissionsfaktoren aus dem IPCC-Bericht von 2021 (AR6) verwendet. Das Löschmittelinventar wird jährlich durch wiederkehrende Prüfungen erfasst. Kältemittelverbräuche werden an allen Produktionsstandorten bei Nachfüllungen erfasst.
Für Scope 2 wurden sowohl die marktbasierte als auch die standortbezogene Methodik angewendet. Der Stromverbrauch an jedem Produktionsstandort wird entweder durch Echtzeitmessungen direkt vom Zähler oder durch manuelle Zählerablesungen erfasst. Nach der Zusammenfassung werden die Energiemengen mit spezifischen Emissionsfaktoren multipliziert. Der Emissionsfaktor an den deutschen Standorten im marktbasierten Ansatz beträgt Null, da die VARTA AG-Gruppe für diese Region Herkunftsnachweise für Elektrizität aus regenerativen Energiequellen über den Energieversorger bezieht. Im Berichtsjahr bezieht die VARTA Gruppe Energie in Form von Fernwärme, wobei diese am Standort Nördlingen für die Raumheizung verwendet wird. Die Verbräuche werden zu Beginn eines jeden Kalendermonats erfasst. Für die Berechnung der Treibhausgasemissionen wurden Emissionsfaktoren der US-amerikanischen Umweltbehörde (EPA) verwendet, die eine Aufschlüsselung nach Methan, Lachgas und Kohlendioxid ermöglichen. Alle THG-Emissionen werden entsprechend ihrer Emissionsfaktoren nach IPCC AR6 aufsummiert und in die Bilanz integriert. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer THG-Bilanzierung wurden im aktuellen Berichtsjahr erstmals die Energie- und Treibstoffverbräuche aller weltweiten Vertriebsbüros systematisch erfasst und in die Berechnungen einbezogen. Diese erweiterte Datengrundlage hat zu einer signifikanten Änderung des THG-Inventars geführt, die eine Abweichung von mehr als 5 % gegenüber dem Vorjahr verursacht. Gemäß unserer Recalculation Policy wird diese Änderung in der nächsten Berichtsperiode rückwirkend berücksichtigt, um eine konsistente und vergleichbare Emissionsberichterstattung sicherzustellen. Dies gewährleistet, dass unser THG-Inventar den Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit entspricht und eine belastbare Grundlage für die Steuerung unserer Klimaschutzmaßnahmen bildet.
Die Berechnung der Scope-3-Kategorien erfolgte durch eine Kombination aus lieferantenspezifischen, hybriden, durchschnitts- und ausgabenbasierten Methoden.
Zur Berechnung der Emissionen aus beschafften Waren wird aufgrund der bestehenden Datenstruktur ein hybrider Ansatz gewählt, der sowohl Durchschnittsdaten, lieferantenspezifische als auch ausgabenbasierte Methoden umfasst. Ein Teil der im Kalenderjahr bestellten Materialien wird direkt in metrischen Gewichtseinheiten erfasst, sodass alle Emissionen aus diesen Datensätzen direkt mit einem geeigneten Emissionsfaktor aus berechnet werden können.
Einige Datensätze liegen in der Basiseinheit "Stück" vor, weshalb Umrechnungen mithilfe von Stücklisten durchgeführt werden. Zum Beispiel ist bekannt, dass baugleiche Teile einer bestimmten Art immer das gleiche Gewicht haben. Auf Basis dieser Informationen kann das Gesamtgewicht einiger Bestellungen ermittelt werden. Anschließend werden die Emissionen in Tonnen CO2 -Äquivalenten mithilfe geeigneter Emissionsfaktoren aus Ecolnvent 3.11 (IPCC 2021, GWP 100) berechnet. Falls weder Umrechnungen in metrische Einheiten noch eine direkte Erfassung möglich sind, wird ein ausgabenbasierter Ansatz gewählt. Dabei wird pro Materialgruppe schrittweise vorgegangen, da Materialien mit ähnlichen Eigenschaften in der Regel dort zusammengefasst sind. Wenn keine eindeutige Zuordnung möglich ist, wird der Emissionsfaktor "Household appliances and electrical and electronic goods" verwendet, da diese Bezeichnung die Branche der VARTA AG-Gruppe treffend beschreibt. Allerdings wird nur eine Minderheit der Datensätze mit diesem Emissionsfaktor versehen, während die Mehrheit den oben beschriebenen Ansätzen zugeordnet werden kann.
Für die eingekauften Kapitalgüter wird ein ausgabenbasierter Ansatz gewählt, da bei diesen Datensätzen außer den Kosten keine weiteren Parameter im SAP-System hinterlegt sind. Falls ein Kapitalgut einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann, wird ein branchenspezifischer Emissionsfaktor zur Berechnung ausgewählt. Falls diese Zuordnung nicht möglich ist, wird der Emissionsfaktor "machinery and equipment" verwendet. Durch diesen konservativen Ansatz kann anhand der vorhandenen Datenqualität ein hohes Maß an Transparenz, Vollständigkeit, Konsistenz und Korrektheit angenommen werden.
Die Emissionen aus vorgelagerten Brennstoffaktivitäten werden wie folgt berechnet:
Emissionen (tCO2 e) = Brennstoffmenge x Emissionsfaktor
― |
Brennstoff menge: Gesamtverbrauch des jeweiligen Brennstoffs (in kWh). |
― |
Emissionsfaktor: Gängige Faktoren des Umweltbundesamtes, die die vorgelagerten Emissionen pro Einheit des Brennstoffs abdecken |
Die Menge der bezogenen Brenn- und Energiestoffe werden aus Rechnungen und Zählerablesungen erhoben. Die Systemgrenzen umfassen die Aktivitäten entlang der Lieferkette bis zur Bereitstellung der Energie für das Unternehmen. Die Methode entspricht den Anforderungen des Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standards des GHG-Protocols.
Die Berechnung der Treibhausgasemissionen aus dem vor- und nachgelagerten Transport der Waren berücksichtigt die durch die VARTA AG-Gruppe bezahlten Transporte von Lieferanten zu den Produktionsstandorten der VARTA AG-Gruppe, die von VARTA bezahlten Transporte zum Kunden und innerbetriebliche Transporte. Die Berechnung stützt sich auf Inco-Terms, die im ERP-System hinterlegt sind. Gewichte werden aus den Lieferscheinen entnommen, und die Entfernungen werden anhand des Ländercodes geschätzt. Da die genauen Entfernungen nicht im System verfügbar sind, schätzen interne Logistikexperten in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmen die Entfernungen zu den Kunden mit begründeten Annahmen. Diese Annahmen basieren auf LKW-Transporten in Europa, da dieses Transportmittel aufgrund der Mengen und der Just-in-Time-Lieferstrategie überwiegend genutzt wird. Für internationale Lieferungen werden aufgrund der genannten Strategien Lufttransporte angenommen. Die genutzten Verkehrsmittel werden für jeden Transport geschätzt, da sie ebenfalls nicht im ERP-System hinterlegt sind. Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten in der Zuordnung wird konservativ angenommen, dass der Transport per Flugzeug erfolgt. Dies gewährleistet eine konsistente und vorsichtige Herangehensweise für die THG-Bilanz. Nach der Zusammenfassung der Gewichte und Entfernungen der verschiedenen Transportarten werden die Summen der Tonnenkilometer mit einem entsprechenden Emissionsfaktor aus Ecolnvent 3.11 (IPCC 2021, Klimawandel GWP 100) multipliziert.
Die jährlich bei der Produktion anfallenden Abfallmengen werden an allen Produktionsstandorten in Abfallberichten erfasst, wobei bereits nach Entsorgungsarten im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterschieden wird. Die in der Berechnung berücksichtigten Arten sind Recycling, das mit einem Emissionsfaktor von 0 gekennzeichnet ist, thermische Verwertung sowie die Deponierung von gefährlichem und nicht gefährlichem Abfall. Die Entsorgungsart wird je nach Abfallsorte anhand von Informationen der Entsorger Entsorgungsnachweisen zugeordnet.
In der Berechnungsdatei werden diese Listen zu einer Gesamtliste für die VARTA Gruppe zusammengeführt. Die Mengen an Abfall werden anschließend nach Standort, Gefährlichkeit und Entsorgungsart gruppiert und zusammengefasst. Die resultierende Gesamtmenge je Kategorie wird mit geographisch- und prozessspezifischen Emissionsfaktoren aus Ecolnvent 3.11 (IPCC 2021, GWP 100) multipliziert, um die Gesamtemissionen aus den bei der Produktion anfallenden Abfällen zu berechnen.
Zuerst werden die relevanten Daten zu Geschäftsreisen anhand von Abrechnungsdaten oder Reiseberichten zusammengefasst. Aufgrund der aktuellen Datenlage wird für sämtliche Berechnungen ein ausgabenbasierter Ansatz gewählt. Die Auswertung der Erfassungssysteme ermöglicht bisher lediglich eine grobe Bestimmung nach Ausgabearten. Falls eine Ausgabe nicht präzise zugeordnet werden kann oder durch Zusammenfassungen mit Servicedienstleistungen verändert wurde, wird im Rahmen einer konservativen Schätzung der gesamte Betrag dem entsprechenden Verkehrsmittel zugeordnet. Bei der VARTA Consumer Batteries Gesellschaft existiert nur ein Buchungskonto für alle Geschäftsreisen, weshalb gemäß dem gewählten konservativen Ansatz der gesamte Betrag den Flugreisen zugeordnet wird. Bei den anderen Gesellschaften können aufgrund der vorhandenen Daten unterschiedliche Verkehrsmittel monetär zugeordnet werden.
Zunächst werden die relevanten Daten zu den zurückgelegten Entfernungen, den verwendeten Verkehrsmitteln, den Fahrzeugtypen und dem Kraftstoffverbrauch unter Verwendung begründeter Annahmen hinterlegt.
Die durchschnittliche zurückgelegte Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstätte kann durch die Auszahlung eines Mobilitätszuschlags für Mitarbeiter im Rahmen des Entgelttarifs berechnet werden, wovon fast alle Mitarbeiter der VARTA Microbattery, Microproduction und VARTA Storage profitieren. Durch den festen Kilometerzuschlag, die Anzahl der Empfänger und den ausgezahlten Gesamtbetrag können die durchschnittlichen Kilometer für den einfachen Arbeitsweg pro Empfänger berechnet werden. Nach Verdoppelung dieser Zahl für den Rückweg wird die resultierende Kilometerzahl als durchschnittlicher Wert auf alle Mitarbeiter extrapoliert. In Deutschland wird konservativ angenommen, dass aufgrund der ländlichen Lage der Produktionsstandorte alle Mitarbeiter mit dem Auto zur Arbeit pendeln. In Rumänien und Indonesien wird angenommen, dass alle Mitarbeiter mit Kleinbussen zur Arbeitsstätte befördert werden.
Mit den erfassten Daten und den Emissionsfaktoren aus Ecolnvent 3.11 (IPCC 2021, Klimawandel GWP 100) für die jeweiligen Transportmittel kann nun die Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen berechnet werden, die durch den Pendel- und Berufsverkehr entstehen. Emissionen von Kunden und Besuchern können vernachlässigt werden, da vergleichsweise wenige Personen die Betriebsgelände besuchen. Dienstleister wie Handwerker sind bereits in den eingekauften Dienstleistungen durch die verwendeten Emissionsfaktoren enthalten, und da die VARTA Gruppe dem produzierenden Gewerbe zugeordnet werden kann, sind derartige Aktivitäten nicht Teil des Kerngeschäfts.
Im Betrachtungsjahr und im Rahmen des Scopes entsteht die Nutzung von Anlagen in Form von gemieteten Büros, Wohnungen und Lagern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der VARTA Gruppe. Diese Objekte sind weltweit nach Ländern aufgeschlüsselt und mit den jährlichen Mietkosten in Euro im ERP-System hinterlegt. Die Werte werden aufsummiert und mit ausgabenbasierten Emissionsfaktoren verrechnet. Die Emissionsfaktoren für die jeweiligen Assetklassen sind dabei spezifisch ausgewählt.
Im Berichtsjahr entstehen Emissionen indirekt durch die Aufladung von wiederaufladbaren Batterien (Sekundärbatterien). Primärbatterien, also nicht wiederaufladbare Batterien, verlassen das Werk mit voller Spannung, weshalb die in diesen Batterien enthaltene Energie bereits in anderen Kategorien nach GHG Protocol erfasst ist. In der Nutzungsphase von Primärbatterien entstehen keine weiteren Emissionen, da die Energie chemisch gebunden in den Materialien vorliegt.
Der Energieumsatz des gesamten Lebenszyklus wird durch die Multiplikation der Kapazität mit der Spannung des Systems der betrachteten Zelle und der Anzahl der von der VARTA Gruppe garantierten Ladezyklen berechnet. Durch die anschließende Multiplikation mit der Anzahl der verkauften Zellen im Betrachtungsjahr ergibt sich der Energieumsatz des gesamten Lebenszyklus einer Typenklasse. Dieser Vorgang wird für alle im Berichtsjahr verkauften Sekundärbatterien analog wiederholt.
Für die Berechnung der THG-Emissionen der Nutzungsphase Jeder Typenklasse ist die Bestimmung des Absatzmarktes erforderlich, da die Emissionsfaktoren des Strommixes geographisch variieren. Falls diese Daten nicht verfügbar sind, wird eine konservative Annahme getroffen, indem der Emissionsfaktor des globalen Strommixes aus Ecolnvent 3.11 (IPCC 2021, climate change GWP 100) verwendet wird. Anschließend erfolgt erneut eine Multiplikation entsprechend den getroffenen Annahmen, um die indirekten Emissionen aus der Nutzung der Produkte aufzusummieren. Teil der THG-Bilanz werden nur die direkten Emissionen aus den Ladeverlusten bei den Be- und Entladezyklen.
Die getroffenen Annahmen bleiben konservativ, da weder die Kontrolle über den tatsächlichen Strommix des Anwenders noch Kapazitätsverluste durch Alterung in der Nutzungsphase berücksichtigt werden. Diese Faktoren würden voraussichtlich zu einer Verringerung der THG-Emissionen führen.
Die Emissionen der Nutzungsphase der großformatigen Heimspeicher werden mit dem Wert 0 angesetzt. Bei der Nutzung dieser Produkte wird davon ausgegangen, dass Elektrizität zwischengespeichert wird, die aus erneuerbaren Quellen (PV-Strom) stammt. Aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Überlegungen wird der Strombezug aus dem Netz als nicht relevant betrachtet.
Das Produktportfolio der VARTA Gruppe ist vielfältig und umfasst verschiedene Batterietechnologien, Formate, Anwendungen und Märkte. Da die direkte Kontrolle über die Entsorgung der Produkte am Ende ihrer Lebensdauer nicht unmittelbar von der VARTA Gruppe ausgeübt werden kann, werden in diesem Abschnitt konservative Annahmen getroffen.
Die VARTA AG-Gruppe erfüllt stets ihre Herstellerpflichten, indem sie an Rücknahmesysteme teilnehmen. Um die Treibhausgasemissionen zu berechnen, werden zunächst die Gewichte der verkauften Produkte anhand eines Auszugs aus dem Controlling und Daten aus dem Produktmanagement referenziert. Dies ermöglicht es, das Einzelgewicht der Primärbatterien mit den Verkaufszahlen zu multiplizieren. Aufgrund der derzeitigen Datenqualität in der erforderlichen Auflösung werden konservative Annahmen für die einzelnen Batterietypen getroffen. Die Gewichte für Sekundärbatterien werden aus der Tabelle für die Nutzungsphase entnommen.
Anschließend werden die Batterietypen nach der Chemie gruppiert, da die Emissionsfaktoren in der verwendeten Datenbank Ecolnvent 3.11 (IPCC 2021, climate change GWP 100) für Lithium-Ionen-Batterien (LIB) und Nickel-Metallhydrid (NiMH)
Technologien vorhanden sind. Alle Technologien außer LIB werden der NiMH zugeordnet, da diese aufgrund ihrer wässrigen Chemie große Gemeinsamkeiten aufweisen.
(IN tCO2 eq/k€) | 2024 |
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoeinnahme | 0,38 |
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahme | 0,36 |
Die zur Berechnung angewendete Nettoeinnahme gemäß ESRS E1-6 entspricht den markierten Angaben im Abschnitt 28 Umsatzerlöse und ist gleichzeitig integraler Bestandteil des Konzernnachhaltigkeitsberichts.
Die VARTA AG-Gruppe hat im Berichtszeitraum weder Projekte zur Entnahme oder Speicherung von Treibhausgasen initiiert noch sich an solchen innerhalb der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette beteiligt. Zudem hat das Unternehmen in diesem Zeitraum keine CO2 -Zertifikate erworben oder deren Erwerb geplant. Entsprechend wurden keine Emissionsreduktionen oder -entnahmen durch externe Klimaschutzprojekte finanziert oder angestrebt.
Während des Berichtszeitraums wurden keine internen CO2-Bepreisungssysteme eingeführt oder genutzt. Daher existieren weder interne Schattenpreise noch CO2 -Gebühren oder CO2-Fonds, die die Entscheidungsfindung beeinflussen oder Anreize zur Umsetzung klimabezogener Konzepte und Ziele bieten.
Die VARTA AG-Gruppe verfolgt umfassende Konzepte, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Abfällen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und zu managen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Zellfertigung und den damit verbundenen Produktionsabfällen in der Batterieherstellung. Die Grundlage dieses Konzeptes bildet die Einhaltung der ISO 14001, der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Durch die regelmäßige Analyse der erzeugten Abfallströme - sowohl gefährlicher als auch nicht gefährlicher Abfälle - identifizieren wir potenzielle negative Auswirkungen. Durch unsachgemäße Entsorgung können negative ökologische Beeinträchtigungen entstehen. Eine Minimierung des Abfallaufkommens flüssiger Abfälle in der Produktion wird angestrebt sowie eine Verbesserung der Abfallbewirtschaftung gemäß der Abfallhierarchie. Die VARTA AG-Gruppe dokumentiert und überwacht kontinuierlich die Abfallmengen und deren Entsorgung. Die größten Mengen und damit Auswirkungen, Risiken und Chancen entstehen in Produktionsprozessen. Daraus resultiert die Ausrichtung des Konzeptes auf eine effektive Abfallbewirtschaftung.
Entsorger werden durch strukturierte Fragebögen und regelmäßige Kontrollen dazu verpflichtet, die Entsorgungsarten offenzulegen. Zusätzlich müssen alle Entsorger den Supplier Code of Conduct und die Entsorger Policy unterzeichnen, die verbindliche Standards für nachhaltige und rechtskonforme Entsorgungspraktiken festlegt.
Gleichzeitig erfolgt die Integration des Konzeptes in der Wertschöpfungskette:
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Lieferanten, die den Supply Chain Questionnaire ausfüllen, werden auch zu ihren Abfallmanagementpraktiken befragt. Dies stellt sicher, dass nachhaltige Praktiken entlang der gesamten Lieferkette gefördert werden. |
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Im Rahmen von Forschungsprojekten und Partnerschaften arbeitet VARTA an Lösungen zur Minimierung von Abfällen und von Möglichkeiten zum Direktrecycling von Produktionsausschuss in der Produktion |
Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen gewährleisten, dass Fortschritte messbar sind und das Konzept langfristig effektiv bleibt. Die Verantwortung für die Umsetzung der Abfallmanagementkonzepte liegt auf Ebene der Geschäftsführung, die regelmäßig über Fortschritte und Anpassungen der Maßnahmen im Rahmen des Managementreviews informiert wird.
Die VARTA-AG Gruppe befindet sich derzeit im Prozess der Formalisierung ihrer Maßnahmen, einschließlich der Definition strategischer Ziele sowie der Festlegung quantifizierter und terminierter Maßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten, erforderlichen Finanzmitteln und einer gezielten Wirksamkeitskontrolle. Da dieser Prozess noch andauert, können derzeit keine konkreten Finanzmittel angegeben werden. Die erzielten und erwarteten Fortschritte im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft werden in zukünftigen Berichten dargestellt, sobald eine einheitliche Methodik zur Messung dieser Fortschritte implementiert ist.
Die VARTA-AG Gruppe überprüft die im Geschäftsjahr 2024 erstmals ermittelten Kennzahlen, die in diesem Kapitel unter Ressourcenabflüsse dargestellt sind, sorgfältig, um Entwicklungstrends zu identifizieren und darauf basierend Ziele zu entwickeln. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen wurden bislang noch keine spezifischen Ziele zur Überwachung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft implementiert. Im Rahmen der weiteren Konzeptentwicklung arbeitet das Unternehmen jedoch an der Definition messbarer, terminierter und ergebnisorientierter Ziele sowie an der Einführung geeigneter Kennzahlen zur Bewertung der Wirksamkeit konzernweiter Maßnahmen.
Wir verfügen über detaillierte Kenntnisse darüber, wie unsere Produktionsabfälle bewirtschaftet werden, insbesondere bei der Herstellung von Batterien. In unseren Produktionsstätten fallen sowohl nicht gefährliche als auch gefährliche Abfälle an, darunter:
Gefährliche Abfälle:
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Elektrolytreste und mit Elektrolyten kontaminierte Materialien. |
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Produktionsrückstände mit Schwermetallen |
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Abfälle aus der Reinigung von Produktionsanlagen |
Nicht gefährliche Abfälle:
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Verpackungsabfälle aus Kunststoff und Kartonagen. |
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Metallschrott aus der Produktion. |
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Holzpaletten und sonstige Transportmaterialien. |
Für jeden Abfallstrom werden spezifische Verwertungsverfahren angewendet. Gefährliche Abfälle wie Elektrolytreste werden durch zugelassene Entsorgungsunternehmen sicher entsorgt, während nicht gefährliche Abfälle bevorzugt recycelt werden. Unsere Prozesse zielen darauf ab, gefährliche Abfälle zu minimieren, indem wir umweltfreundlichere Materialien einsetzen und Produktionsreste recyceln.
VARTA hat Partnerschaften mit Recyclingunternehmen geschlossen, um sicherzustellen, dass Batterien am Ende ihres Lebenszyklus einer ordnungsgemäßen Entsorgung und Wiederverwertung zugeführt werden. Als Batteriehersteller sind wir gesetzlich verpflichtet, Rücknahmesysteme für gebrauchte Batterien zu betreiben. Unser Unternehmen beteiligt sich aktiv an Rücknahmesystem für Altbatterien, das in Zusammenarbeit mit Handelspartnern und zertifizierten Entsorgungsbetrieben umgesetzt wird. Damit werden wir der gesetzlich vorgeschriebenen Herstellerverantwortung gerecht, die sicherstellt, dass Batterien am Ende ihrer Lebensdauer fachgerecht gesammelt und recycelt werden.
Die Abfalldaten stammen aus direkten Messungen und werden durch Entsorgungsnachweise von vertraglich gebundenen Abfallsammlern nachgewiesen. Wir arbeiten eng mit unseren Entsorgungspartnern zusammen, um sicherzustellen, dass alle Abfallarten fachgerecht behandelt werden. Die Aufstellung der Angaben zum Abfallaufkommen basiert auf den Meldungen der einzelnen konsolidierten Konzerngesellschaften über das Corporate Waste Management Tool. Die Datenmeldungen sind in der Regel auf Rechnungen zurückzuführen. Wenn die entsprechenden Rechnungen vor Ort nicht vorliegen, werden die Daten mithilfe standortindividueller Methoden (z.B. auf Grundlage von historischen Daten oder Durchschnitten) geschätzt. Wir analysieren regelmäßig die Gründe für hohe Abfallmengen in bestimmten Bereichen. In der Batterieproduktion können beispielsweise strenge Vorschriften zur sicheren Entsorgung gefährlicher Abfälle zu einem hohen Gewicht der entsorgten Materialien führen. Die gesammelten Batterien werden von spezialisierten Recyclingunternehmen verarbeitet, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen. Dieser Prozess trägt dazu bei, natürliche Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die Menge gefährlicher Abfälle zu reduzieren. Durch diese Kooperation konnten durch die Partner im Jahr 2023 52,6 % der in Deutschland in Verkehr gebrachten Batterien gesammelt und davon 100 % verwertet werden.
2024 | |
Abfallaufkommen in t | 4.403 |
Von der Beseitigung abgezweigte Abfälle in t | 2.902 |
Gefährlicher Abfall in t | 570 |
Vorbereitung zur Wiederverwendung | 0 |
Recycling | 549 |
Sonstige Verwertungsverfahren | 29 |
Nicht gefährlicher Abfall in t | 2.324 |
Vorbereitung zur Wiederverwendung | 0 |
Recycling | 1.973 |
Sonstige Verwertungsverfahren | 351 |
Zur Beseitigung bestimmte Abfälle in t | 1.363 |
Gefährlicher Abfall in t | 1.009 |
Verbrennung | 1.082 |
Deponierung | 7 |
Sonstige Arten der Beseitigung | 0 |
Nicht gefährlicher Abfall in t | 274 |
Verbrennung | 272 |
Deponierung | 2 |
Sonstige Arten der Beseitigung | 0 |
Nicht recycelte Abfälle in t | 1.001 |
Nicht recycelte Abfälle in % | 43 |
Abfallaufommen nach Abfallarten | 2024 |
Abfallaufkommen in t | 4.403 |
Gefährlicher Abfall | 1.667 |
Radioaktiver Abfall | 0 |
Anderer gefährlicher Abfall in t | 1.667 |
Nicht gefährlicher Abfall | 1.736 |
Abfallaufkommen: Das Abfallaufkommen definiert sich als das Gewicht des kumulierten Abfalls seit Jahresbeginn, unterschieden nach von der Beseitigung abgezweigten und zur Beseitigung bestimmten Abfällen sowie gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, angegeben nach der jeweils angewandten Behandlungsmethode. Dabei werden gefährliche Abfälle auf Grundlage der nationalen Bestimmungen klassifiziert.
Im Berichtsjahr wurden 57 % des gesamten Abfallaufkommens aus der Produktion dem Recycling zugeführt. Das Abfallaufkommen umfasst Schätzungen für die Vertriebsstandorte. Diese basieren auf nationalen pro Kopf Durchschnittsabfallmengen für Haushalte der jeweiligen Länder, in denen die Vertriebsstandorte ansässig sind.
Diese Angabe ist für die VARTA AG-Gruppe aktuell nicht relevant, weil im Berichtsjahr keine wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert worden sind.
Für unseren langfristigen Erfolg sind hochqualifizierte und motivierte Mitarbeitende sowie engagierte Stakeholder wie Betriebsräte aber zum Beispiel auch externe Menschenrechtsexperten von entscheidender Bedeutung. Unsere Unternehmenskultur ist von starken Werten geprägt, die unsere Arbeitsweise bestimmen. Der Maßstab für das ethische Handeln eines jeden Mitarbeitenden sind die Grundsatzerklärung Menschenrechte und der Verhaltenskodex Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern und die Mitarbeitenden bei ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Gemeinsam mit den Stakeholdern arbeiten wir daran, die bewährten Praktiken innerhalb der Branche und branchenübergreifend zu optimieren. Die VARTA AG-Gruppe engagiert sich für den Dialog mit Stakeholdern, um deren Erwartungen zu verstehen und als Entwicklungschance zu nutzen. Dies umfasst verschiedene Verfahren wie ein Beschwerdemechanismus, die Einbindung externer Quellen für die Wesentlichkeitsanalyse, Mitarbeiterbefragungen an ausgewählten Standorten, ein Whistleblower-System, sowie die Einbindung von Betriebsräten und Vertretern spezieller Beschäftigtengruppen in Entscheidungsprozesse. Für Details zur Einbeziehung von Betriebsräten siehe Kapitel 50.1.2 Gestaltung der Einbeziehung der Arbeitskräfte.
Zusätzlich werden Sozialaudits an den weltweiten Standorten durchgeführt und Informationen über verschiedene Kanäle wie das Intranet, die Website und Berichte an die Belegschaft kommuniziert. Informationen zum Aufbau und der Verfügbarkeit von Beschwerdeverfahren sowie deren Überwachung, welche auch die Bearbeitung von Beschwerden in Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen umfassen, finden sich in Kapitel 51.2.Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Details zu den Interessen sowie Standpunkten der eigenen Belegschaft sind in Kapitel 50.1.3. Beschäftigte vermerkt. Es erfolgt keine gesonderte Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den Stakeholdergruppen.
Die VARTA AG-Gruppe hat potenziell positive Auswirkungen auf Menschenrechte, da an vielen Standorten verschiedene Prozesse und Tarifverträge implementiert sind und Maßnahmen durch externe Audits überwacht werden. Dies könnte zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und einer besseren Gesundheit führen. Dies könnte außerdem dazu beitragen, Menschen zu unterstützen, für ihre Rechte einzutreten, und bietet zusätzliche Vorteile in Bezug auf Löhne und Arbeitszeiten. VARTA hat potenziell positive Auswirkungen auf die Mitarbeiter im Bereich der medizinischen Erstversorgung, da an den Produktionsstandorten entsprechende Prozesse vorhanden sind. Dies trägt zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden bei. VARTA hat zudem potenziell positive Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit, da Prozesse und Maßnahmen zu einem sicheren Arbeitsplatz beitragen. Dies könnte positive Effekte auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter haben. Die beschriebenen Auswirkungen entstammen dem Geschäftsmodell des Unternehmens und beeinflussen dieses sowie die Strategie und tragen auch zu deren Anpassung bei. Es wurden keine wesentlichen Chancen und Risiken in Bezug auf die eigene Belegschaft identifiziert. Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft identifiziert, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ergeben können.
Von den genannten potenziellen Auswirkungen sind alle Personen der Belegschaft der VARTA AG-Gruppe betroffen. Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurde im Rahmen der Stakeholder- und Auswirkungsanalyse sowie im Zuge der Datensammlung für die Berichterstattung berücksichtigt, ob bestimmte Gruppen einem größeren Schadensrisiko ausgesetzt sein können. Es wurde keine besondere Anfälligkeit für die genannten Auswirkungen oder Marginalisierung von Personengruppen mit bestimmten Merkmalen erkennbar. Nicht angestellte Beschäftigte, Selbstständige oder Personen, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind, machen keinen wesentlichen Teil der Belegschaft aus. Es werden keine Personen ohne garantierte Arbeitsstunden beschäftigt. Daher werden im Folgenden ausschließlich angestellte Beschäftigte betrachtet. Im eigenen Geschäftsbereich wurden keine Arten der Tätigkeit identifiziert, welche erhebliche Risiken von Zwangs- oder Kinderarbeit bergen.
Von den genannten potenziellen Auswirkungen sind alle Personen der Belegschaft der VARTA AG-Gruppe betroffen. Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurde im Rahmen der Stakeholder- und Auswirkungsanalyse sowie im Zuge der Datensammlung für die Berichterstattung berücksichtigt, ob bestimmte Gruppen einem größeren Schadensrisiko ausgesetzt sein können. Es wurde keine besondere Anfälligkeit für die genannten Auswirkungen oder Marginalisierung von Personengruppen mit bestimmten Merkmalen erkennbar. Nicht angestellte Beschäftigte, Selbstständige oder Personen, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind, machen keinen wesentlichen Teil der Belegschaft aus. Es werden keine Personen ohne garantierte Arbeitsstunden beschäftigt. Daher werden im Folgenden ausschließlich angestellte Beschäftigte betrachtet. Im eigenen Geschäftsbereich wurden keine Arten der Tätigkeit identifiziert, welche erhebliche Risiken von Zwangs- oder Kinderarbeit bergen.
Die VARTA AG-Gruppe verpflichtet sich zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ("Human Rights Due Diligence", HRDD), Stärkung der Menschenrechte und Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle von festgestellten Menschenrechtsverletzungen. Dies gilt sowohl für den eigenen Geschäftsbereich - und damit die gesamte Belegschaft weltweit - als auch in der Wertschöpfungskette und ist daher ein zentraler Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen. Festgeschrieben sind diese Richtlinien und Verfahren in der Grundsatzerklärung Menschenrechte der VARTA AG-Gruppe, die auf der Website der VARTA AG-Gruppe öffentlich zugänglich ist. Die Grundsatzerklärung Menschenrechte beschreibt unseren strategischen Ansatz für die Sorgfaltspflicht und ihre organisatorische Umsetzung, z. B. in Form von Richtlinien und Verfahren. Das Dokument beinhaltet unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Hinweise zu Beschwerdemechanismen sowie eine Beschreibung des Vorgehens zur Schaffung von Abhilfe. Um verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen, wurde während der Entwicklung der Grundsatzerklärung neben verschiedenen internen Perspektiven auch Feedback von externen Menschenrechtsexperten eingeholt. Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie die zugehörige Strategie ist an alle Stakeholdergruppen adressiert und zentraler Bestandteil des Managementsystems der VARTA AG-Gruppe (siehe Kapitel 48.3. Managementsystem).
Ist eine Verletzung einer menschenrechts- oder einer umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich bereits eingetreten oder steht unmittelbar bevor, wird die VARTA AG-Gruppe unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen sind vom Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen der VARTA AG-Gruppe abhängig. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit der Belegschaft des Unternehmens bekannt. Es gab keine wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Menschenrechten.
Ein besonderer Fokus der Grundsatzerklärung Menschenrechte liegt auf der Kommunikation der Erwartungen an die gesamte Belegschaft, niedergeschrieben insbesondere im Verhaltenskodex, sowie den im Supplier Code of Conduct gestellten Anforderungen an die Geschäftspartner. Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie die damit verbundenen HRDD-Strategie basieren auf den folgenden internationalen Rahmenwerken:
― |
Internationale Menschenrechtscharta |
― |
Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die darin inkludierten Kernarbeitsnormen |
― |
OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten |
― |
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen |
― |
Prinzipien des VN-Global Compact |
― |
VN-Deklaration der Rechte indigener Völker |
― |
VN-Konvention über die Rechte des Kindes |
― |
VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau |
― |
VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte |
― |
Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen |
Darüber hinaus wurden bestehende und absehbare gesetzliche Anforderungen (u.a. LkSG, CSDDD) und Kundenerwartungen bei der Erarbeitung des Dokuments umfassend berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden die bestehenden Prozesse hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch externe Revisoren geprüft.
Wir priorisieren tatsächliche und potenzielle Herausforderungen zu Umwelt- und Menschenrechtsthemen und entwickeln die Strategie auf dieser Grundlage weiter. Zu diesem Zweck führen wir regelmäßig eine detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Risikoanalyse für die eigene Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette durch. In diesem Rahmen werden Sozial- (z. B. Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen), Governance- (z. B. Korruption, Markt- und Wettbewerbsverzerrungen) und Umweltaspekte (z. B. Umwelt, Abfall und Wasserverbrauch) berücksichtigt. Die Informationen werden intern im Rahmen von abteilungsübergreifenden Rücksprachen gewonnen und extern aus Berichten und Indizes international anerkannter Organisationen erhoben.
Die Risikoanalyse ergab, dass aufgrund der unternehmerischen Aktivitäten im Kontext der Batterieherstellung die folgenden Risiken ("salient risks") im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette priorisiert werden:
― |
Arbeitsbedingungen |
― |
Arbeitsschutz und -Sicherheit |
― |
Klima- und energiebezogene Risiken |
― |
Risiken in Bezug auf Konflikt- und Hochrisikomineralien |
Insbesondere das eingesetzte Direktmaterial zur Produktion der Batterien und zugehörigen Technologien, das sogenannte "Aktivmaterial", wird in diesem Kontext speziell betrachtet. Branchenüblich sind diese Risiken zu Beginn der Wertschöpfungskette am höchsten und nehmen mit zunehmender Stufe der Wertschöpfungskette ab. Informationen zur Wertschöpfungskette finden sich in Kapitel 50.2. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung zur Einhaltung und Überwachung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht liegt beim Vorstand der VARTA AG. Die Zuständigkeiten umfassen die Prozesse und die Zuweisung von Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen. Die lokale Überwachung der Umsetzung der Strategie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verantwortlichen der jeweiligen Standorte. Für die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Maßnahmen im Rahmen der definierten Strategie sind die jeweiligen Abteilungen, insbesondere Sustainability, Human Resources und Quality, verantwortlich. Die Überwachung des Risikomanagements im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Sustainability.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte trägt dazu bei, die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu erfüllen. Das Dokument schließt zudem die Beschreibung der empfohlenen Schritte zur Umsetzung weiterer internationaler Rahmenwerke ein. Die Erklärung wurde unseren Stakeholdern in deutscher und englischer Sprache über die Unternehmenswebsite, die sozialen Medien und das Intranet übermittelt. Im Berichtsjahr stellten wir dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen eines Auskunftsersuchens Informationen zur Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit sowie der Implementierung des Beschwerdemechanismus zur Verfügung. Ergänzend hierzu wurden unsere Prozesse zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Zuge der internen Revision durch externe Berater geprüft.
Die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Rechte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung sind Grundrechte für alle Arbeitnehmer. Jeder Einzelne hat das Recht, sich frei einem Betriebsrat oder einer anderen Form der Arbeitnehmervertretung anzuschließen oder diesen zu gründen, um seine jeweiligen Interessen zu fördern und zu verteidigen, ohne Nachteile oder Diskriminierung in irgendeiner Form befürchten zu müssen. Durch die Einhaltung der lokalen Gesetze sowie die Zulassung von Arbeitnehmervertretungen und Tarifverträgen tragen wir zur Wahrung der Vereinigungsfreiheit im Einklang mit dem dritten Prinzip des UN Global Compact bei.
Gewählte Betriebsräte gibt es an allen vier deutschen Produktionsstandorten und am Standort La Garenne-Colombes, Frankreich. Auch am Standort Brasov, Rumänien, werden Arbeitnehmervertreter gewählt. Diese sind teilweise von ihrer Arbeit freigestellt, um den Aufgaben nachzukommen. Am Standort Batam, Indonesien, werden die Beschäftigten als Mitglieder von Gewerkschaften durch Gewerkschaftsvertreter vertreten. Alle Vertreter setzen sich gegenüber der lokalen Geschäftsleitung für die Interessen der Mitarbeitenden ein. An den deutschen Standorten finden wöchentliche Treffen statt, um mitbestimmungspflichtige Themen zwischen Unternehmen und Betriebsrat zu besprechen. Darüber hinaus finden regelmäßige Jour Fixes und anlassbezogene Treffen mit den jeweiligen Betriebsratsmitgliedern statt, um aktuelle Themen zu besprechen. Entsprechend den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben gibt es einen Wirtschaftsausschuss, der sich aus dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, vertreten durch Mitglieder des Vorstands und der Personalabteilung, zusammensetzt, um wirtschaftliche Angelegenheiten zu besprechen. Die Mindestmitteilungsfristen für bestimmte betriebliche Veränderungen richten sich nach der örtlichen Gesetzgebung sowie nach Standort- und Tarifverträgen. Für die Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter sind die Vorgesetzten der betreffenden Fachbereiche sowie in letzter Instanz die Verantwortlichen der jeweiligen Standorte oder der Vorstand der VARTA AG operativ verantwortlich. Abhängig vom Thema wird anlassbezogen die gesamte Belegschaft über die Weiterentwicklungen informiert, etwa im Falle einer neu abgeschlossenen Betriebsvereinbarung. Zudem finden regelmäßig Betriebsversammlungen statt, in deren Rahmen die Belegschaft über die generelle Arbeit des Betriebsrates und betriebliche Entwicklungen informiert wird. Im Aufsichtsrat der VARTA AG wird die Arbeitnehmerseite durch insgesamt sechs Mitglieder repräsentiert, die zum einen Teil aus Betriebsratsvorsitzenden von Unternehmen der VARTA AG-Gruppe bestehen. Den anderen Teil der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat bilden Vertreter der Gewerkschaft IG Metall.
Die Standorte in Ellwangen, Dischingen und Neunheim sind Mitglieder bei regionalen Metallarbeitgeberverbänden des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Durch die Mitgliedschaft in den Verbänden sind diese Unternehmen an Tarifverträge der IG Metall (Metall- und Elektroindustrie) gebunden. Der europäische Dachverband von Gesamtmetall, Ceemet, ist seit dem Jahr 2010 anerkannter europäischer Sozialpartner und diskutiert branchenrelevante Themen (u.a. Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) mit dem Gewerkschaftsverband industriAll Europe. Die beiden Unternehmen in Nördlingen in Deutschland sowie die Einheiten in Österreich, Frankreich und Benelux orientieren sich ebenfalls an den Regelungen anwendbarer Tarifverträge. Auch für Leiharbeiter gibt es entsprechende Regelungen, die durch den Tarifvertrag vorgegeben sind und somit für die tarifgebundenen deutschen Standorte gelten. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Prokuristen und ausgewählte Führungskräfte, Pflichtpraktikanten, Bacheloranden und Masteranden sowie Freelancer sind außertariflich angestellt, weshalb tarifvertragliche Inhalte für den Abschluss-, Inhalt- und Beendigung von Arbeitsverhältnissen für diese Personen nicht gültig sind. Mit Ausnahme ausgewählter Mitarbeitender (v.a. Führungskräfte), welche außertariflich beschäftigt sind, sind diese -angelehnt an die gängige Praxis der Datenerhebung der Kennzahlen von Mitarbeitenden des HGB - in den oben genannten Kennzahlen nicht enthalten (siehe Kapitel 50.1.3. Abschnitt Beschäftigte). Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen des Tarifvertrags sind auch für außertariflich beschäftigte Mitarbeitende gültig. Die Standorte in Brasov, Rumänien, und Batam, Indonesien, sind ebenfalls durch verbindliche Tarifverträge abgedeckt. Es existieren keine Vereinbarungen mit den Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat eines Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE).
Die Kennzahlen zur Arbeitnehmervertretung finden sich in Kapitel 50.1.3 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog.
Um den Mitarbeitenden Möglichkeiten zu bieten Rat zu suchen und Bedenken zu äußern, hat die VARTA AG-Gruppe einen Beschwerdemechanismus eingerichtet. Eine detaillierte Beschreibung der Kanäle wie zum Beispiel des Hinweisgebersystems Integrity Line erfolgt in Kapitel 51.2. Unternehmenspolitik unter Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Im Jahr 2023 nahm die VARTA AG-Gruppe am UN Global Compact Business & Human Rights Accelerator teil. Im Rahmen des Programms reflektierten wir im Austausch mit Fachexperten die getroffenen und geplanten Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Teilnahme am Programm konnte einen Beitrag leisten, eine kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des HRDD-Systems zu gewährleisten.
Angabepflicht S1-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die VARTA AG-Gruppe ergreift verschiedene Maßnahmen zum Management wesentlicher Risiken und der Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften. Als Basis dient der Verhaltenskodex der VARTA AG-Gruppe. Zusätzlich ergreift die VARTA AG-Gruppe strenge Maßnahmen, um Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit zu verhindern. Durch verschiedene Sozialaudits wird die Einhaltung dieser Grundfesten des VARTA Werte- und Maßnahmensystems überprüft.
Der Verhaltenskodex dient als gemeinsamer Rahmen und Leitfaden für unsere geschäftlichen Aktivitäten an allen Standorten weltweit. Er beschreibt wesentliche verbindliche Verhaltensregeln für alle Mitarbeitenden, die für die nationalen und internationalen Geschäftsaktivitäten von der VARTA AG-Gruppe grundlegend sind:
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Grundsatz 1: Wir handeln redlich und fair im Verhältnis zu unseren Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, anderen Partnern sowie im Verhältnis untereinander. |
― |
Grundsatz 2: Wir vermeiden Interessenskonflikte, die aufgrund sehr enger Beziehungen zu Geschäftspartnern, Wettbewerbern und sonstigen Personen bzw. Institutionen außerhalb der VARTA AG-Gruppe entstehen können. |
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Grundsatz 3: Wir dulden keine Form der Bestechung, Bestechlichkeit, Erpressung oder sonstige Form von Korruption. Wir gewähren Geschäftspartnern und sonstigen Dritten keine unangemessenen Geschenke, Bewirtungen, Vergünstigungen, Vergnügungen oder sonstigen Vorteile Jedweder Art. Wir nehmen derartige Vorteile nicht an. |
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Grundsatz 4: Wir halten uns jederzeit an die Pflicht zur Vertraulichkeit und Diskretion |
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Grundsatz 5: Sicherheit am Arbeitsplatz, die Sicherheit unserer Produkte sowie der Schutz der Umwelt sind elementare Grundsätze. |
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Grundsatz 6: Dieser Verhaltenskodex bildet die Grundlage unseres betrieblichen Verhaltens und ist daher unbedingt zu beachten. |
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Grundsatz 7: Wenn wir glauben oder feststellen, dass die genannten Regeln von einer Führungskraft oder einem Mitarbeitenden nicht eingehalten werden oder worden sind, zögern wir nicht, den Sachverhalt zu melden. |
Der Verhaltenskodex basiert auf internationalen Rahmenwerken, beinhaltet weitere Erklärungen zu den einzelnen Grundsätzen und verweist auf das Hinweisgebersystem sowie weitere Möglichkeiten zur Einreichung von Auffälligkeiten und Beschwerden (siehe Kapitel 51.2.Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen). Der Verhaltenskodex ist auf der Website der VARTA AG-Gruppe unter https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/compliance sowie im Intranet veröffentlicht. Neu eingestellte Mitarbeitende erhalten das Dokument sowohl in digitaler Version als auch in gedruckter Ausfertigung, um die Zugänglichkeit für Mitarbeitende ohne PC-Zugang sicherzustellen. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, die im Verhaltenskodex definierten Werte nicht nur im eigenen Geschäftsbereich umzusetzen, sondern auch in die Wertschöpfungskette zu tragen. Daher beinhaltet unser Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) ebenfalls die Verpflichtung zur Achtung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten sowie zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen der Beziehungen zu Geschäftspartnern (siehe Kapitel 50.2.2. Supplier Code of Conduct).
Bei der VARTA AG-Gruppe werden weder Kinderarbeit noch andere Formen der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geduldet. Wir verurteilen nachdrücklich alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Sklaverei und treten für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit ein. Wir handeln im Einklang mit den internationalen Rahmenbedingungen, insbesondere den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), und haben deren Anforderungen in die Prozesse und Richtlinien aufgenommen. Wir beschäftigen auf Grundlage der anwendbaren ILO-Konventionen und Gesetze ausschließlich Arbeitskräfte, die mindestens 15 Jahre alt sind. Wenn in einem Land, in dem eine Betriebsstätte unterhalten wird, ein höheres Mindestalter für die Beschäftigung gilt, ist dieses einzuhalten. Diese Vorgaben zu Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel sind in unserer Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie insbesondere dem Verhaltenskodex der VARTA AG-Gruppe und dem Modem Slavery Statement festgehalten. Die Dokumente sind auf der Website der VARTAAG unter https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/nachhaltigkeit/social veröffentlicht.
Die VARTA AG-Gruppe achtet das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren basierend auf der Konvention Nr. 182 der ILO und beschäftigt keine Person, die eine Arbeit oder Dienstleistung unter Androhung irgendeiner Strafe erbringt und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, d.h. Zwangsarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 29 ist unzulässig. Das Verbot aller Formen des Menschenhandels, der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigungen, wird bei uns strikt eingehalten. Ausführlichere Informationen über die Schritte zur Erkennung und Bekämpfung moderner Sklaverei und Menschenhandel finden Sie im Modern Slavery Statement und der Grundsatzerklärung Menschenrechte.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen existieren interne Kontroll- und Schutzmechanismen, die u.a. die Prüfung von Altersnachweisen bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden beinhalten. Minderjährige Mitarbeitende unterliegen darüber hinaus - im Einklang mit gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen - besonderen Schutzmaßnahmen u.a. hinsichtlich der Arbeitszeiten, -orte und Tätigkeiten. Die Interessen der Auszubildenden und dual Studierenden an den deutschen Standorten mit Tarifvertrag werden durch die gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) repräsentiert (siehe Abschnitt Gestaltung der Einbeziehung der Arbeitskräfte in diesem Kapitel).
Die Risikoanalyse ergab unter Berücksichtigung der Art der verübten Tätigkeiten, der geografischen Lage der Standorte sowie lokaler Maßnahmen keine erhöhten Risiken für Kinder- oder Zwangsarbeit an den Standorten der VARTA AG-Gruppe. Im Rahmen der Bewertung der Arbeitsplatzbedingungen wurden im Jahr 2022 an allen Standorten auch Aspekte wie Kinder- und Zwangsarbeit untersucht. Im Jahr 2024 wurde am Hauptstandort in Ellwangen und am Standort Brasov erneut ein Sozialaudit durchgeführt (SMETA 4 pillars). Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt und es gingen keine Beschwerden über den Beschwerdemechanismus zu diesen Themen ein.
Die VARTA AG-Gruppe schützt die Arbeitnehmerrechte an allen Standorten. In diesem Zusammenhang beinhaltet die Mitgliedschaft bei der amfori BSCI auch die Einhaltung der von der Initiative definierten Grundsätze wie "Keine Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit oder Menschenhandel" und weiterer geltender Standards aus internationalen Rahmenwerken. Zu den amfori BSCI-Prinzipien gehört unter anderem die Einhaltung der internationalen Grundsätze für eine verantwortungsvolle Personalbeschaffung, einschließlich des "Employer Pays"-Prinzips. Dieser Grundsatz umfasst beispielsweise Aspekte wie den Verzicht auf Einstellungsgebühren und Kosten, die den Arbeitnehmern in Rechnung gestellt werden, die Bereitstellung klarer und transparenter Arbeitsverträge sowie den Zugang zu kostenloser Streitbeilegung und wirksamen Rechtsbehelfen.
In bestimmten Situationen ist die Zusammenarbeit mit Personalvermittlungsagenturen und Zeitarbeitsfirmen an ausgewählten Standorten notwendig, um neue Mitarbeitende zu rekrutieren und Produktionsspitzen abzufangen. Wir stellen an Personaldienstleister dieselben hohen Anforderungen wie an uns selbst und die übrigen Geschäftspartner. Die Dienstleister sind daher in gleicher Weise verpflichtet, die Einhaltung des Supplier Code of Conduct zu gewährleisten, der auch die Akzeptanz der amfori BSCI-Prinzipien beinhaltet (siehe Kapitel 50.2.2. Supplier Code of Conduct).
Im Jahr 2022 wurden alle Produktionsstandorte nach dem Workplace Conditions Assessment (WCA) Standard auditiert. Alle auditierten Standorte erreichten ein Ergebnis von über 85 %, dies liegt über dem globalen Durchschnitt. Im Jahr 2024 wurden die Standorte in Brasov und Ellwangen nach dem Sedex SMETA 4 pillars Standard für eine erneute Auditierung ausgewählt. Zu den geprüften Aspekten gehören Arbeit (z. B. Kinder-/Zwangsarbeit, Diskriminierung, Disziplin, Belästigung/Missbrauch, Vereinigungsfreiheit, Arbeitsverträge), Löhne und Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit, Managementsysteme (u.a. Dokumentation und Aufzeichnungen, Feedback und Beteiligung von Mitarbeitenden, Audits und Korrekturmaßnahmen) und Umwelt (Einhaltung von Rechtsvorschriften, Umweltmanagementsysteme, Abfall und Luftemissionen). Für die kommenden Jahre sind, zusätzlich zu kundenspezifischen CSR- und Nachhaltigkeitsaudits, weitere follow-up Audits für alle Produktionsstandorte basierend auf internationalen Standards geplant. Festgestellte Abweichungen und Verbesserungspotenziale werden abteilungsübergreifend aufgearbeitet und mit Fokus auf die Behebung der tatsächlichen Ursache möglichst zeitnah behoben.
Die VARTA AG-Gruppe verpflichten sich zur Beachtung des Vorsorgeprinzips, zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, zur Stärkung der Menschenrechte und zur Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle von festgestellten Menschenrechtsverletzungen. Dies gilt sowohl im eigenen Geschäftsbereich an allen Standorten als auch in den Wertschöpfungsketten. Die Wahrung dieser Werte ist oberstes Ziel und wird im eigenen Geschäftsbereich der VARTA AG-Gruppe sowohl im operativen Geschäft als auch bei außergewöhnlichen Aktivitäten, wie z.B. bei Bauprojekten gewährleistet.
In Bezug auf medizinische Erstversorgung und Tarifverträge sind keine messbaren ergebnisorientierten Ziele definiert, da der interne Fokus zunächst auf der Definition von Zielen für potenziell negative Auswirkungen in anderen Bereichen liegt. Die Bewertung der Fortschritte in diesen Bereichen erfolgt basierend auf den oben genannten Kennzahlen. Im Bereich OHS wurde im Berichtsjahr ein Strategieplan für die Jahre 2025-2028 entwickelt, um zur Förderung der Auswirkungen auf die Belegschaft im Bereich OHS beizutragen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Strategie werden die getroffenen Maßnahmen und Kennzahlen, die oben beschrieben wurden, systematisch überwacht. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Strategie wird künftig an messbaren und ergebnisorientierten Zielen gearbeitet. lm folgenden wird auf die Bereiche tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog, Sicherheit am Arbeitsplatz und Wohlbefinden der Belegschaft eingegangen.
TARIFVERTRAGLICHE ABDECKUNG*** | SOZIALER DIALOG | ||
ABDECKUNGSQUOTE | BESCHÄFTIGTE -EWR LÄNDER | BESCHÄFTIGTE -NICHT-EWR LÄNDER | VERTRETUNG AM ARBEITSPLATZ |
0-19% | |||
20-39 % | |||
40-59 % | |||
60-79 % | |||
80-100 % | Deutschland Benelux Frankreich Österreich Rumänien | Indonesien | Deutschland Frankreich Indonesien Rumänien |
Gesamtanzahl Mitarbeitende | 3357 | 528 | 3.303 |
Anteil Mitarbeitender an Gesamtzahl | 83,3% | 13,1% | 82,0% |
Die zugrundeliegende Berechnung der Kennzahlen zu Tarifvertrag und Arbeitnehmervertretung ist deckungsgleich mit der Methodik für die weiteren Kennzahlen zu Beschäftigten (siehe Absatz Beschäftigte in diesem Kapitel). 94,1 % der Gesamtbelegschaft weltweit werden von Arbeitnehmervertretern repräsentiert, die aktiv an der Kommunikation mit dem Unternehmen beteiligt sind.
Die Tarifverträge geben einen Rahmen für die jeweiligen Arbeitsbedingungen vor und regeln u.a. die gleiche und faire Entlohnung, die Bezahlung von Überstunden, Schichtarbeit, Urlaub, Gesamtarbeitszeit, die Durchführung von Leistungsbeurteilungen, die Einbeziehung und den besonderen Schutz von Arbeitnehmervertretern. Darüber hinaus existieren standortspezifische Betriebsvereinbarungen zwischen den Arbeitnehmervertretern und dem Unternehmen. Inhalte der Vereinbarungen sind Regelungen zu Entgelt, betrieblichen Hilfsmaßnahmen bei Suchterkrankungen, Integration, Schichtmodellen und IT-Systemen.
Wir setzen uns für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen aller Personen ein, die an unseren Standorten tätig sind. Fragen der Arbeitssicherheit und der damit verbundenen Prävention von Arbeitsunfällen werden standortbezogen gehandhabt, Informationen werden standortübergreifend ausgetauscht. Unsere oberste Prämisse ist es, die Zahl der Unfälle kontinuierlich zu senken. Aus diesem Grund werden an allen Produktionsstandorten regelmäßig und anlassbezogen Gesundheits- und Sicherheitsrisikobewertungen durchgeführt.
Die Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, sichere Geräte, Systeme und Werkzeuge bereitzustellen und zu warten sowie Schulungen anzubieten, damit alle Mitarbeitenden sicher arbeiten können. Alle gemeldeten Vorfälle werden untersucht und regelmäßige Überprüfungen und Bewertungen der vorhandenen Gesundheits- und Sicherheitssysteme durchgeführt. Die Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, mit angemessener Sorgfalt dafür zu sorgen, dass gute Gesundheits- und Sicherheitsverfahren stets umgesetzt werden. Sie tragen dafür Sorge, Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung unsicherer Bedingungen zu ermitteln und zu unterstützen. Sie übernehmen auch persönliche Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Arbeitskollegen, indem sie stets sicher und angemessen handeln. Die beschriebenen Verantwortlichkeiten sowie weitere Vorgaben basieren auf rechtlichen Anforderungen und/oder anerkannten Standards bzw. Leitlinien, sind im Managementsystem der VARTA AG-Gruppe definiert und damit für 100 % der Mitarbeitenden weltweit gültig. Wir sind bestrebt, das Bewusstsein der Mitarbeitenden kontinuierlich zu schärfen und damit Arbeitsunfälle und negative gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden. Einmal im Jahr berichten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Occupational Health and Safety, OHS) im Rahmen des Managementreviews direkt an den Vorstand, um aktuelle und abgeschlossene Projekte vorzustellen. Ergänzend hierzu berichtet ein Mitglied des OHS-Teams regelmäßig an den Technikvorstand. Das Arbeitsschutzsystem an den deutschen Standorten der VARTA AG-Gruppe wird von der Berufsgenossenschaft (BG ETEM) überwacht, die auch in ihrer beratenden Funktion zur weiteren Verbesserung des Systems hinzugezogen wird.
An den Produktionsstandorten gibt es Arbeitsschutzspezialisten, darunter Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für OHS, die das Unternehmen und die Führungskräfte bei der Umsetzung der Gesetze beraten und unterstützen. Darüber hinaus unterstützen die OHS-Fachkräfte bei der Durchführung von Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen, Maschinenabnahmen, spezifischen Verfahren zum Gefahrenschutz (z. B. Laserschutz) sowie ergonomischer Maßnahmen, der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, der Erstellung von Konzepten zum Umgang mit Gefahrstoffen und Unfalluntersuchungen sowie der Erarbeitung gesundheitlicher Präventionsmaßnahmen. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen entwickeln die Fachkräfte für Arbeitssicherheit geeignete allgemeine und tätigkeitsbezogene Schulungs- und Unterweisungskonzepte, die regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen durchgeführt werden. Die Schulungen werden zusätzlich zu den allgemeinen Sicherheitsunterweisungen abgehalten, die jährlich für alle Mitarbeitenden verpflichtend sind. Um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden an allen Produktionsstandorten zu unterstützen, stellen wir Anweisungen und unterstützende Dokumente für externe Geschäftspartner, wie beispielsweise Subunternehmer, zur Verfügung, die auf dem Gelände arbeiten. Darüber hinaus werden die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in beratender Funktion bei der Beschaffung und Genehmigung neuer Ausrüstungen sowie bei der Bauplanung hinzugezogen. Die Prozesse und Verfahren sind in verschiedenen Arbeitsanweisungen und Richtlinien niedergelegt. Im Jahr 2023 wurde am Standort Dischingen ein selbstgebauter Parcours mit verschiedenen Hindernissen durchgeführt, um Mitarbeitende für vorbeugende Maßnahmen im Bereich der Stolper-Rutsch- und Sturzunfälle zu sensibilisieren. Der Parcours soll 2025 auch in Ellwangen ausgerollt werden. Im Jahr 2024 war ein Schulungswagens der BG ETEM am Standort Dischingen vor Ort, um ergänzende Schulungen mit praxiserfahrenen Dozenten anzubieten. Der Schulungswagen wird im Jahr 2025 an den Standorten in Ellwangen und Nördlingen ebenfalls vor Ort sein. Ergänzend dazu wurden die Mitarbeiter an den deutschen Standorten im Rahmen einer E-Mail-Kampagne zu verschiedenen Themen im Bereich Arbeitssicherheit informiert, u.a. dem korrekten Umgang mit Sommerhitze und Stromunfällen. Darüber hinaus sollen verschiedene Aktionen auf weitere Standorte ausgeweitet werden.
Die Betriebsanleitungen für Maschinen werden durch spezielle Arbeitsanweisungen ergänzt, die den Mitarbeitenden den sicheren Umgang mit den Anlagen erklären. Dazu zählen beispielsweise Informationen über potenzielle Gefahren und persönliche Schutzausrüstungen, die von den Beschäftigten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit getragen werden müssen. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wird den Mitarbeitenden eine angemessene und Schutzausrüstung kostenlos und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, um die Exposition der Mitarbeitenden gegenüber arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu verringern. Um eine sichere Handhabung zu gewährleisten, werden Maschinen sowie andere Einrichtungen und Ausrüstungen wie Rolltore und Kräne intern und von externen Dienstleistern gemäß der gesetzlichen Vorschriften überprüft.
Die Arbeitsstätten werden regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen untersucht und potenzielle Risiken werden proaktiv ermittelt und beseitigt. Aus diesem Grund werden alle Unfälle - sowohl auf dem Arbeitsweg als auch vor Ort - dokumentiert und an das Management gemeldet. Ergänzend zu den beschriebenen Maßnahmen existiert ein System zur Einreichung von Verbesserungsvorschlägen zu den Themen Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit. Entsprechende Informationen können von allen Mitarbeitenden über das EHS-Vorschlagswesen im Intranet an den Bereich EHS kommuniziert werden und werden durch die zuständigen Mitarbeitenden bearbeitet. Zur Überwachung der Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit werden verschiedene Kennzahlen verwendet. Innerhalb der letzten drei Jahre gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle. Darüber hinaus werden auf monatlicher Basis die Kennzahlen LTIR und LTI erhoben. Die unternehmensweiten Kennzahlen werden auf jährlicher Basis erhoben. Wenn die entsprechenden Informationen nicht vorliegen, werden die Daten mithilfe standortindividueller Methoden (z.B. auf Grundlage von historischen Daten oder Durchschnitten) geschätzt, für China liegen aktuell keine Daten vor. Die Lost Time Injury Rate (LTIR) drückt die Unfallhäufigkeit aus, also die Anzahl der Unfälle multipliziert mit 1 Mio. im Verhältnis zur Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.
2024 | |
Vertriebsstandorte Lost Time Injury Rate (LTIR)* | 9 |
Produktionsstandorte Lost Time Injury Rate (LTIR) | 13 |
Vertriebsstandorte Arbeitsunfälle ≥1 Ausfalltag" | 4 |
Produktionsstandorte Arbeitsunfälle ≥1 Ausfalltag | 67 |
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen | 0 |
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gibt es an allen Produktionsstandorten abteilungsübergreifende Ausschüsse für Arbeitssicherheit, die regelmäßig tagen. Im Jahr 2024 traten der deutsche und der rumänische Ausschuss vierteljährlich zusammen, während der Ausschuss in Batam vier Sitzungen abhielt. Die Ausschüsse diskutieren die Ergebnisse interner und externer Inspektionsaudits. Verbesserungswürdige Bereiche und Herausforderungen werden identifiziert und dann gemeinsam gelöst. An den Sitzungen nahmen im Durchschnitt mindestens 68 % der vorgesehenen Teilnehmer teil, alle vorgesehenen Teilnehmer wurden durch Protokolle über die Fortschritte informiert. Die Ausschüsse vertreten die Interessen der gesamten Belegschaft an allen Produktionsstandorten. An den deutschen Standorten sind die Betriebsräte fester Bestandteil der Gremien.
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben werden regelmäßig präventive Messungen unter anderem zu Lärm, Strahlung und Lichtintensität durchgeführt. Diese verfolgen das Ziel, mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen durch diese Emissionen zu reduzieren. Auf der Grundlage der Messergebnisse werden bei Bedarf Maßnahmen ergriffen, wie z. B. Lärmminderungsprojekte, die an allen deutschen Standorten umgesetzt wurden.
Arbeitssicherheit und Werkfeuerwehr sind wichtige Aspekte der betrieblichen Sicherheit in einem Industrieunternehmen. Seit über 73 Jahren existiert am Stammsitz Ellwangen eine eigene Werkfeuerwehr, die für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständig ist. Die Angehörigen der Werkfeuerwehr sind speziell für die Sicherheitsanforderungen des Werks geschult und können Erste Hilfe leisten. Derzeit besteht die Werkfeuerwehr aus 24 aktiven Mitgliedern, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind. Die Mitglieder der Werkfeuerwehr sind für Aufgaben wie Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und Höhenrettung (z. B. bei Unfällen im Hochregallager) ausgebildet. Speziell ausgebildete Brandschutzhelfer unterstützen die Werkfeuerwehr bei Notfällen und bei der Gefahrenabwehr in ihrem Arbeitsbereich. Durch regelmäßige Evakuierungsübungen und Brandschutztrainings werden die Mitarbeitenden geschult, wie sie im Notfall das Gebäude schnell und sicher verlassen und sich an einem sicheren Ort sammeln können. Evakuierungsübungen werden regelmäßig an allen Produktionsstandorten durchgeführt.
Als Unterabteilung der Feuerwehr kümmert sich der Rettungstrupp vor allem um die Versorgung von kranken und verletzten Personen sowie um die Absicherung der eigenen Einsatzkräfte, insbesondere bei Einsätzen und Übungen der Werkfeuerwehr. Die 10 Mitglieder des Rettungstrupps verfügen über verschiedene medizinische Fachausbildungen. Neben dem Rettungstrupp existieren an den Standorten Ellwangen (22), Nördlingen (13) und Neunheim (1) Betriebssanitäter, die ebenfalls über eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. In regelmäßigen Abständen finden unter Aufsicht des Rettungstrupps Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen sowie die Ausbildung weiterer Ersthelfer statt. Die Ersthelfer sind an allen Produktionsstandorten im Einsatz und verantworten die Erstversorgung von Verletzten innerhalb der Arbeitsbereiche. Es wird darauf geachtet, dass immer eine ausreichende Anzahl von ausgebildeten Ersthelfern vor Ort ist. Diese Kollegen werden bei fortgeschrittenen Erste-Hilfe-Aufgaben immer mit einbezogen. Der Rettungstrupp unterstützt zudem ehrenamtlich den Katastrophenschutz und das Deutsche Rote Kreuz bei Sanitätsdiensten, z. B. in Fußballstadien oder bei Konzerten.
An allen Produktionsstandorten werden externe Ärzte mit der Durchführung regelmäßiger Gesundheitsuntersuchungen auf der Grundlage der Risikobewertung des Tätigkeitsbereichs beauftragt. Darüber hinaus unterstützen die Untersuchungen die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, stellen die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden sicher und bewerten, ob die bestehenden Kontrollmaßnahmen wirksam sind. Die Ärzte arbeiten in enger Abstimmung mit den Standorten, wobei die Informationen über den Gesundheitszustand der Mitarbeitenden der Vertraulichkeit unterliegen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die an allen Produktionsstandorten verfügbaren Ersthelfer regelmäßig geschult. Sie helfen auch bei der Erstellung von Unfallberichten und leiten Informationen an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiter. Wir sind bestrebt, die betriebliche Gesundheitsversorgung kontinuierlich zu verbessern und das System an neue Gegebenheiten anzupassen. An verschiedenen Standorten werden regelmäßig Impfaktionen, z.B. gegen Grippe, durchgeführt, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Das Wohlbefinden der Mitarbeitenden ist von größter Bedeutung. Wir haben mehrere Programme zur Stärkung der Gesundheit der Mitarbeitenden und zur Förderung eines gesünderen Lebensstils aufgelegt. Diese wurden standortspezifisch durchgeführt und umfassten Kurse zu Sport und Gesundheit, die Anmietung von Sportplätzen für Mitarbeitende, Kampagnen zur Raucherentwöhnung und die Bezuschussung von externen Angeboten.
Die Mitarbeitenden von der VARTA AG-Gruppe sind ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenserfolgs. Im Berichtsjahr arbeiteten 4.030 Mitarbeitende an der Verwirklichung unserer Vision, davon mehr als 2.853 Spezialisten in Deutschland.
Geschlecht | Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl) |
Weiblich | 1.777 |
Männlich | 2.253 |
Divers | 0 |
Keine Angabe | 0 |
Gesamtzahl der Arbeitnehmer | 4.030 |
Land | Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl) |
Deutschland | 2.853 |
Rumänien | 413 |
Indonesien | 528 |
weiblich | männlich | divers | keine Angaben | insgesamt | |
Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl) | 1.777 | 2.253 | 0 | 0 | 4.030 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenanzahl) | 1.697 | 2.135 | 0 | 0 | 3.832 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenanzahl) | 80 | 118 | 0 | 0 | 198 |
Zahl der Angestellten mit nicht-garantierten Arbeitsstunden (Personenanzahl) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Angaben beziehen sich auf das Ende des Berichtszeitraums (Stichtag 31. Dezember 2024). Wenn nicht anders beschrieben, werden die angestellten Beschäftigten aller Standorte (Produktions- und Vertriebsstandorte) in die Berechnungen einbezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Zahl der Mitarbeitenden (Headcount). Dies gilt sowohl für tariflich als auch für außertariflich Beschäftigte. Im Berichtsjahr haben 195 Personen das Unternehmen verlassen. Dies umfasst die Ausscheidungsgründe: Arbeitnehmerkündigung, familiäre Gründe, gesundheitliche Gründe und Tod. Die Fluktuationsquote (Anzahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen haben / Gesamtzahl der Mitarbeiter) betrug 4,66 %. Die Quote stellt den Anteil der Beschäftigten, die das Unternehmen verlassen haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten dar. Grundsätzlich wird im Rahmen der Quote nur die ungewollte Fluktuation berücksichtigt. Die ungewollte Fluktuation umfasst die Abgänge von Beschäftigten, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen haben bzw. die Mitarbeiter die aus gesundheitlichen/familiären Gründen das Unternehmen verlassen haben. Die Kennzahlen wurden nicht zusätzlich von einer externen Stelle, die nicht der Assurance Provider ist, validiert. Informationen zur Anzahl der Beschäftigten finden sich ebenfalls in Kapitel 32 Personalaufwand.
Der Auftrag der Personalabteilung (Human Resources, HR) ist die Gewinnung, Weiterentwicklung und Bindung von Mitarbeitenden. Zu den Aufgaben der Personalabteilung zählen verschiedene operative und strategische Tätigkeiten, die auf Standortebene koordiniert werden. Insbesondere im Rahmen der Funktion der HR Business Partner tauschen die lokalen HR-Führungskräfte auf internationaler Ebene standortübergreifend bewährte Praktiken aus und unterstützen sich gegenseitig bei neuen Herausforderungen. Es gibt einen kontinuierlichen Informationsfluss an den Vice President Human Resources, Legal and Compliance, der im Berichtsjahr direkt an den Sprecher des Vorstands bzw. Vorstandsvorsitzenden berichtete. Unser Fokus liegt auf aktivem Talentmanagement, der Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, der Schaffung eines positiven Arbeitsumfelds, die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur, der Optimierung und Harmonisierung von HR-Prozessen sowie der Digitalisierung und Implementierung eines Personalmanagementsystems und New Work Konzepten. Um die Basis für eine fundierte Umsetzung zu schaffen, werden diese Themen in die individuellen Ziele der Mitarbeitenden im Personalbereich integriert. Die HR-Prozesse sind Bestandteil des Managementsystems und werden im Rahmen von internen und externen Audits, die mehrmals im Jahr durchgeführt werden, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Im Zuge des Risikomanagementsystems der VARTA AG-Gruppe werden auch Risiken im Bereich Human Resources überwacht. Da die Personalabteilung eine Schlüsselfunktion darstellt, sind ihre Prozesse außerdem in das Managementsystem eingebettet (siehe Kapitel 48.3. Managementsystem)
Menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten (Due Diligence) und verantwortungsvolle Beschaffung gewinnen nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch bei der VARTA AG-Gruppe zunehmend an Bedeutung. Die Geschäftstätigkeit unserer Organisation stützt sich auf ein komplexes Netzwerk von vielfach langjährigen Lieferanten, von denen eine breite Palette von Rohstoffen, Materialien und Dienstleistungen aus der ganzen Welt bezogen wird. Eine Beschreibung der Wertschöpfungskette findet sich in Kapitel 48.1. unter Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette. Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bilden einen zentralen Bestandteil der Produktionsprozesse und sind somit auch entscheidend für die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Die Berücksichtigung der Perspektive dieser Arbeitskräfte, insbesondere im Kontext von Menschen- und ist daher von großer Bedeutung. Details zu den Interessen sowie Standpunkten dieser Stakeholdergruppe sind in Kapitel 48.4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen vermerkt. Mittels der Einführung neuer Prozesse und Richtlinien erweitern wir kontinuierlich das bestehende Sorgfaltspflichten-Managementsystem von Lieferketten ausgewählter Mineralien. Die Strukturen basieren auf internationalen Rahmenwerken, die in der Grundsatzerklärung Menschenrechte aufgeführt sind. Die Wirksamkeit der entwickelten Ansätze wird mittels verschiedener Kennzahlen überwacht und fließt in die Weiterentwicklung der Strategie ein. Über die definierten Berichtswege werden ausgewählte Kennzahlen regelmäßig und anlassbezogen von der Abteilung Nachhaltigkeit an ausgewählte Führungsebene und den Vorstand berichtet. Im Berichtsjahr wurden die bestehenden Prozesse hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch externe Revisoren geprüft.
Die VARTA AG-Gruppe hat potenziell negative Auswirkungen auf die "Achtung der Menschenrechte von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette", da Geschäftspartner unserer Lieferketten verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen länder- und branchenbezogenen Risiken ausgesetzt sein können. Dies könnte zur Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten beitragen und betrifft Aspekte wie Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.
Diese wesentliche Auswirkung kann potenziell alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffen. Hierunter fallen Arbeitskräfte, die am Standort des Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören, also keine Selbstständigen oder Arbeitskräfte, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (die vom ESRS S1 abgedeckt werden), Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind (z. B. Personen, die an der Gewinnung von Metallen oder Mineralien, der Gewinnung von Rohstoffen, der Raffination, der Herstellung oder anderen Formen der Verarbeitung beteiligt sind), Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind (z. B. Personen, die an den Tätigkeiten von Logistik- oder Vertriebsanbietern, Franchisenehmern oder Einzelhändlern beteiligt sind), Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung des berichterstattenden Unternehmens tätig sind, Arbeitskräfte (aus den genannten oder sonstigen Kategorien), die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind, wie Mitglieder einer Gewerkschaft, Wanderarbeitnehmende, Heimarbeitskräfte, Frauen oder junge Arbeitskräfte.
Im Wesentlichen sind jedoch Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind, von der beschriebenen potenziellen negativen Auswirkung tangiert und werden daher im vorliegenden Kapitel referenziert. Bei den beschriebenen Auswirkungen handelt sich um systemische Auswirkungen, welche durch die Strukturen bestimmter Rohstofflieferketten bedingt sind. Die Intensität dieser Auswirkungen nimmt mit zunehmender Stufe der Wertschöpfungskette ab.
Die genannte Auswirkung ist mit der Strategie und dem Geschäftsmodell verbunden, da die Rohstoffgewinnung und -Verarbeitung in der Batterieindustrie in einigen Fällen in Ländern mit erhöhten menschenrechtlichen Risiken erfolgt. Die beschriebene Auswirkung beeinflusst die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens und trägt zu dessen Anpassung bei, da umfangreiche Prozesse zur Minderung der Risiken und potenziellen Auswirkungen implementiert wurden. Eine ausführliche Beschreibung zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse findet sich in Kapitel 48.4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Es wurden keine wesentlichen Risiken oder Chancen für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ermittelt.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie die darin festgelegten Strategien und Politiken werden im Kapitel 51.1.2. Einhaltung Sorgfaltspflichten detailliert beschrieben.
Die Themen Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit sind in diesem Dokument sowie dem Modern Slavery Statement enthalten. Die Grundsatzerklärung Menschenrechte verweist zudem auf den Supplier Code of Conduct, den Verhaltenskodex für Lieferanten. Nähere Informationen zum Supplier Code of Conduct sind im entsprechenden Abschnitt unten aufgeführt. Es wurden keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette beteiligt sind, in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet.
Nachfolgend werden die verschiedenen Prozesse und Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette beschrieben, welche auch die Einbeziehung der Perspektive der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beinhalten. Details hierzu finden sich in Kapitel 48.2. Stakeholderanalyse. Für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich Sorgfaltspflichten sind dem Bereich Nachhaltigkeit personelle und finanzielle Ressourcen zugewiesen. Im Zuge der Prozesse des Risikoanalyse und des -managements, welche im nachfolgenden Unterkapitel erläutert wird, werden externe Indizes anerkannter Organisationen verwendet. Diese Bewertungen können Einblicke in potenzielle Risiken und Missstände in der Lieferkette geben, die wiederum die Sichtweisen und Erfahrungen der Arbeitskräfte widerspiegeln. Durch die Einbeziehung dieser Indizes in das Risikomanagement und die Sorgfaltspflicht des Unternehmens wird gewährleistet, dass die Sichtweisen und Belange der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette besser in die Entscheidungsprozesse integriert werden. Die Indizes bieten ein objektives Instrument zur Bewertung der Arbeitsbedingungen und ermöglichen es dem Unternehmen, auf Basis von Daten und unabhängigen Audits zu agieren, um Verbesserungsmaßnahmen gezielt umzusetzen. Im Zuge von Drittpartei-Sozialaudits werden darüber hinaus Interviews mit Mitarbeitenden bei Lieferanten vor Ort geführt, um die Implementierung von Maßnahmen sowie potenzielle Verbesserungsbedarfe zu identifizieren. Die Definition der Korrekturmaßnahmen erfolgt gemeinsam mit den Lieferanten. Die Erkenntnisse der Audits werden, ebenso wie Rückmeldungen aus den Beschwerdemechanismen im Zuge der Risikoanalyse und -managementprozesse berücksichtigt und prägen daher die Strategie im Bereich Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette. Weitere Details zum Risikomanagement und -analyse sowie den Präventions- und Abhilfemaßnahmen, insbesondere der Auditierung, finden sich im weiteren Verlauf dieses Kapitels. Informationen zu den Beschwerdemechanismen finden sich in 51.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette können die VARTA AG-Gruppe ihre Anliegen und Bedürfnisse durch diese Kanäle unmittelbar und mittelbar mitteilen.
Die VARTA AG-Gruppe übernimmt Verantwortung in der Lieferkette und überwacht Risiken sorgfältig. Neben der Risikoanalyse auf übergeordneter Ebene zur Ermittlung von Fokusrisiken wird auch eine detaillierte Analyse auf Ebene der Lieferanten durchgeführt. Im Berichtsjahr wurden 100 % der operativen Standorte der VARTA AG-Gruppe sowie rund 3.100 Lieferanten gescreent und anhand verschiedener Menschenrechts- und Umweltkriterien bewertet. Die endgültige Bestimmung der Lieferanten mit erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken erfolgt unter Berücksichtigung der Kategorie der gelieferten Produkte und der Art der Geschäftsbeziehung. Die Analyse ergab eine erhöhte Risikoexposition von Lieferanten von Direktmaterial und Zukaufprodukten mit Produktionsstätten in Ländern mit erhöhten Risiken. Darüber hinaus unterliegen ausgewählte Lieferanten erhöhten gesetzlichen und kundenspezifischen Nachhaltigkeitsanforderungen. Letztgenannte Zulieferer sowie die Lieferanten mit erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken werden aufgrund ähnlicher zugrundeliegender Prozesse unter dem Begriff "Fokuslieferanten" zusammengefasst. Im Jahr 2024 machten 161 Fokuslieferanten 14 % des jährlichen Einkaufsvolumens aus.
Der Prozess des Risikomanagements in der Lieferkette wird außerdem durch eine auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Software unterstützt, um Risiken in der Lieferkette und weitere Nachhaltigkeits- und Compliancethemen (u.a. Korruption) zu überwachen. 100 % der aktiven Lieferanten sowie der operativen Standorte der VARTA AG-Gruppe, unabhängig von Einkaufsvolumen, Standort und gelieferten Materialien, wurden auf diese ESG-Risiken geprüft und werden fortlaufend über die digitale Risikomanagement-Plattform überwacht. Sie identifiziert, bewertet und kategorisiert lieferantenbezogene Risiken in Bezug auf soziale und ökologische Aspekte. Darüber hinaus überwacht die Plattform Informationen über Lieferanten in sozialen Medien und auf anderen Kanälen und generiert automatisch Warnmeldungen. Die gesammelten Daten werden genutzt, um Risikoprofile für die direkten und indirekten Lieferanten zu erstellen, z. B. für die Raffinerien. Der Prozess der Risikobewertung in der Lieferkette wird zudem durch den Einsatz des Supply Chain Questionnaires unterstützt, um die Risikobewertung zu verfeinern. Im Jahr 2023 wurde die Analyse durch zusätzliche lieferantenspezifische Informationen ergänzt, um die Risikobewertung weiter zu verbessern (siehe Abschnitt Supply Chain Questionnaire in diesem Kapitel und Kapitel 50.1.2. Einhaltung Sorgfaltspflichten).
Sollten im Kontext der Geschäftstätigkeit oder der Wertschöpfungskette der VARTA AG-Gruppe negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit den Menschenrechten bekannt werden, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder zu mindern. Das Unternehmen nutzt die Vorgaben der amfori Business Social and Compliance Initiative (BSCI), um Sozialstandards in die Lieferantenauswahl zu integrieren und die Arbeitsbedingungen und ausgewählte Umweltaspekte im bestehenden Lieferantennetzwerk zu verbessern.
Sollte eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren Lieferanten bereits eingetreten sein oder würde unmittelbar bevorstehen, werden wir unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Sollte in absehbarer Zeit keine Beendigung der Verletzung möglich sein, wird die VARTA AG-Gruppe ein terminiertes Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung erarbeiten. Für den Fall, dass eine sehr schwerwiegende Verletzung vorliegen würde, vereinbarte Maßnahmen keine Abhilfe bewirken und/oder die Einflussmöglichkeiten nicht ausreichend sind, behalten wir uns die Aussetzung oder, als letzte Option, den Abbruch der Geschäftsbeziehungen vor. Im Falle einer festgestellten oder bevorstehenden Verletzung von Menschenrechten bei mittelbaren Lieferanten werden Möglichkeiten zur Schaffung von Abhilfe geprüft. Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen sind vom Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen abhängig. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten oder umweltbezogenen Themen innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt.
Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt ist ein kontinuierlicher Prozess, der einer regelmäßigen Überprüfung bedarf. Alle beschriebenen Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten inklusive der Risikoanalyse sowie der Grundsatzerklärung Menschenrechte unterliegen einer jährlichen und anlassbezogenen Überprüfung hinsichtlich ihrer Aktualität, Effektivität und Wirksamkeit und werden bei Bedarf überarbeitet. Die Überprüfung erfolgt auf Basis gesammelter Erkenntnisse und Erfahrungen und wird unter Einbezug verschiedener Stakeholdergruppen und Indikatoren weiterentwickelt. Die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die Achtung der Menschenrechte überwacht die VARTA AG-Gruppe fortlaufend und erstattet den Beschäftigten sowie auch externen Stakeholdern über die Grundsatzerklärung sowie weitere Formate und Kanäle Bericht.
Die VARTA AG-Gruppe überprüft die Einhaltung der nachhaltigkeitsbezogenen Erwartungen an Lieferanten anhand der Durchführung von Sozialaudits. Die Audits werden nach internationalen Standards wie amfori BSCI, SMETA 4 pillars oder SA8000 von einer Drittpartei bei ausgewählten Lieferanten vollzogen. In diesem Zuge werden verschiedene Aspekte wie u.a. Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Arbeitnehmerbeteiligung, Umweltschutz und ethische Geschäftspraktiken durch einen unabhängigen Auditor überprüft. Neben einer örtlichen Begehung der Standorte werden Gespräche mit Mitarbeitenden vor Ort realisiert, um die erfolgreiche Implementierung und Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen (u.a. auch des Code of Conduct und Beschwerdemechanismus) zu bestätigen.
Basierend auf den lieferantenspezifischen Gegebenheiten und dem damit verbundenen Risikoniveau haben wir uns zum Ziel gesetzt, bei 36 % der Fokuslieferanten erweiterte Maßnahmen einzufordern. Hierunter fallen die Durchführung von Drittpartei-Sozialaudits oder die Vervollständigung des Supply Chain Questionnaire. Im Jahr 2024 konnten 81 % dieser Ziellieferanten ein gültiges amfori BSCI-Audit oder ein Äquivalent vorweisen. Weitere 75 % der Ziellieferanten gaben eine Rückmeldung zum Supply Chain Questionnaire.
Im Falle von Verstößen werden entsprechende Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, lieferkettenspezifische Herausforderungen zu erkennen, zu bewältigen und dadurch Risiken zu verringern. Alle auditierten Lieferanten mit Feststellungen wurden aufgefordert, Korrekturmaßnahmenpläne vorzulegen, um auf eine Verbesserung ihrer Auditleistung hinzuwirken. Bei 10 % der auditierten Lieferanten waren keine Korrekturmaßnahmen erforderlich. Mehr als 81 % der im Jahr 2024 nach dem amfori BSCI-Standard auditierten Lieferanten haben bereits einen Korrekturmaßnahmenplan vorgelegt. Als Teil der Maßnahmen kann auch die Teilnahme an Schulungen vereinbart werden. Die amfori BSCI-Plattform bietet themenspezifische Schulungen zu Menschenrechts- und Umweltfragen an, die es Lieferanten ermöglichen, Wissen zu generieren und eine fortlaufende Optimierung zu unterstützen. Die Auditierung und Nachverfolgung der Ergebnisse leistet einen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Situation der Arbeitnehmer- und Menschenrechte.
Die VARTA AG-Gruppe führt regelmäßig Qualitätsaudits bei Lieferanten durch. Die Lieferanten werden in diesem Rahmen auch in Bezug auf verschiedene grundlegende Aspekte des Umweltschutzes sowie menschenrechtsbezogene Aspekte wie u.a. der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auditiert. Um den Auditumfang um weitere nachhaltigkeitsbezogene Kriterien zu erweitern und im Sinne der Werte der amfori BSCI-Initiative zu handeln, wurde der Sustainability Quick Check entwickelt. Dieser stellt ein einfaches und effektives Instrument zur Erfassung möglicher Defizite bei Nachhaltigkeitsaspekten dar. Der Quick Check basiert auf den Null-Toleranz-Kriterien der amfori BSCI (u.a. Kinder- und Zwangsarbeit) und dient als erste Einschätzung des Risikoniveaus des Lieferanten sowie der Identifikation potenzieller kritischer Vorfälle. Die Überprüfung erfolgt im Zuge der Qualitätsaudits in risikobehafteten Ländern. Bei einem bestehenden Anfangsverdacht oder festgestellten tatsächlichen Verstößen wird der Lieferant aufgefordert, eine umfassende Auditierung nach einem Sozialstandard durchzuführen. Im Berichtsjahr ergaben sich keine Auffälligkeiten.
Wir erwarten, dass die auf internationalen Rahmenwerken basierenden Werte von allen Anspruchsgruppen unseres Unternehmens, jedoch insbesondere von den Geschäftspartnern aber auch von deren Geschäftspartnern, getragen und eingehalten werden. Im Kontext der Zusammenarbeit mit verschiedenen Kunden werden Verhaltenskodizes und weitere nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen dieser Parteien geprüft, umgesetzt und dokumentiert, Fragebögen beantwortet und nachhaltigkeitsbezogene Audits an allen Standorten weltweit durchgeführt. Güter, Personen, Verwendungszwecke und Länder werden mithilfe von Exportkontrollen geprüft. Das Unternehmen nimmt die Verantwortung hinsichtlich der Sicherheit von Produkten anhand der Ergreifung entsprechender Maßnahmen ernst (siehe Kapitel 48.4.
Um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards seitens der Entsorgungsdienstleister zu gewährleisten, wurde im Jahr 2022 die Entsorgungsdienstleisterrichtlinie eingeführt und im Jahr 2024 aktualisiert. Die Richtlinie verpflichtet die Lieferanten zur Einhaltung des amfori BSCI Code of Conduct und zur Achtung darüberhinausgehender menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Weiterhin wurden anhand eines Fragebogens verschiedene Informationen von den Entsorgern aller internationalen Produktionsstandorte abgefragt (siehe in diesem Kapitel unter Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können).
Die menschenrechtsbezogene Risikoanalyse wurde zuletzt Ende 2024 unter Berücksichtigung der in der Grundsatzerklärung genannten Rahmenwerke für den eigenen Geschäftsbereich sowie die vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette durchgeführt (siehe in diesem Kapitel unter Risikoanalyse und -management in der Lieferkette). Die Analyse ergab keine erhöhten Risiken für die Akteure der nachgelagerten Wertschöpfungskette, weshalb der Fokus der Ergreifung von Maßnahmen zunächst auf den vorgelagerten Stufen lag. Die bestehenden Konzepte für die nachgelagerte Wertschöpfungskette sollen in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden, um vertiefte Einblicke in die Herausforderungen zu gewähren und Ansatzpunkte für potenzielle weitere Maßnahmen zu bieten.
Der Supplier Code of Conduct beinhaltet die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Kontext der Beziehungen zu den Geschäftspartnern. Das Dokument stützt sich auf internationale Rahmenwerke. Enthalten sind Erwartungen an Geschäftspartner wie u.a. die Sicherstellung sektorübergreifender Menschen- und Arbeitnehmerrechte wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen, der Beteiligung von Arbeitnehmern, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit sowie Grundsätze zur Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Zusätzlich umfasst der Supplier Code of Conduct Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Darüber hinaus sind sektorspezifische Anforderungen zur Rückverfolgung von Konfliktmineralien, die Vereinbarung zur Durchführung von Sozialaudits sowie die Schaffung von Transparenz in Lieferketten im Dokument enthalten. Der Supplier Code of Conduct verweist zudem auf Möglichkeiten zur Einreichung von Hinweisen und Beschwerden sowie eine Trainingsplattform zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen.
Der Supplier Code of Conduct ist in die vertraglichen Bestimmungen für Lieferanten integriert. Damit sind alle Lieferanten verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten und die Anforderungen an ihre Geschäftspartner weiterzugeben. Um das gegenseitige Bekenntnis zu den Anforderungen zu verstärken und die Grundlage für die Lieferantenentwicklung zu schaffen, wurden die Fokuslieferanten zusätzlich aufgefordert, den Supplier Code of Conduct zu unterzeichnen. 85 % der Fokuslieferanten haben bereits den Supplier Code of Conduct unterzeichnet oder gleichwertige Dokumente zur Erfüllung der Anforderungen vorgelegt. Damit wird ein Beitrag zu einer vertraglich verbindlichen Grundlage für weitere Verhandlungen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten u.a. im Bereich Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte geschaffen.
Die Markt- und Regulierungsanforderungen entwickeln sich kontinuierlich weiter und fordern neue Pflichten für Unternehmen. Darüber hinaus haben wir uns ehrgeizige Ziele für die Zukunft gesetzt. Diese können nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Zulieferern erreicht werden, weshalb die Integration nachhaltigkeitsbezogener Anforderungen in Zielvereinbarungen von wichtiger Bedeutung ist. Der Supply Chain Questionnaire wurde für die Selbstbewertung und Weiterentwicklung von Lieferanten entwickelt, um detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Status der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten zu ermitteln und auszubauen.
Das Dokument ist in zwei Teile gegliedert, wovon ein Teil konkrete Anforderungen an die Lieferanten stellt, während der andere Teil Informationen in Form eines Fragebogens sammelt. Die Anforderungen gehen über die im Supplier Code of Conduct aufgeführten Aspekte hinaus und erhöhen die Erwartungshaltung an Lieferanten von Produktgruppen mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die relevanten Länder und oder Branchen. Unter anderem werden auch Anforderungen an die Beachtung menschenrechtsbezogener Sorgfaltspflichten (u.a. Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit und Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen) gestellt und Informationen zu bestehenden Systemen abgefragt, welche dann bei den Lieferanten umgesetzt werden müssen. Die Lieferanten mit erhöhten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken stellten im Berichtsjahr einen Anteil von 37 % der Fokuslieferanten dar. Im Jahr 2024 ging eine Rückmeldung von 86 % der kontaktierten Lieferanten ein. Wir sind uns bewusst, dass die Integration von Nachhaltigkeitsstandards in der Branche ein fortlaufender Prozess ist. Zudem erkennen wir an, dass sich Lieferanten in unterschiedlichen Stadien bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen befinden. Daher will die VARTA AG-Gruppe diesen Prozess mitgestalten, die Kapazitäten für nachhaltigeres Wachstum erhöhen und die nächsten Schritte gemeinsam mit ihren Geschäftspartnern gehen.
Alle eingekauften Waren, die sogenannte "Konfliktmineralien" enthalten, erfordern die Einhaltung erhöhter Nachhaltigkeitsstandards. Hinsichtlich Kobalt und 3TG-Mineralien können erhebliche Risiken im Bereich Kinder- und Zwangsarbeit bestehen, da sich ein großer Anteil des weltweiten Aufkommen der Mineralien in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) befindet, in dem entsprechende Länderrisiken bestehen können. Für verschiedene nachgelagerte Produktionsprozesse bei Elektronikgeräten und Batterien aus Kupfer, Aluminium, Nickel, Polysilizium und Lithium können in ausgewählten Regionen ebenfalls Länderrisiken hinsichtlich Zwangsarbeit bestehen. Daher überwachen wir seit mehreren Jahren die relevanten Akteure der Lieferkette von 3TG und Kobalt. Darüber hinaus wird Transparenz für andere kritische Mineralien wie Aluminium, Kupfer, Graphit, Lithium, Mangan, Nickel und Zink angestrebt. Polysilizum ist für die Produkte der VARTA AG-Gruppe von untergeordneter Relevanz. Die VARTA AG-Gruppe hat ein vollständiges Managementsystem für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten bei Mineralien gemäß dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRA) eingeführt. Die Einrichtung dieses Managementsystems für die Lieferketten von Mineralen und Metallen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Ziele in Bezug auf die Sorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeit. Das System trägt dazu bei, die bestehenden und potenziellen Risiken dieser Lieferketten zu mindern und die Achtung und Förderung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit zu unterstützen. Durch einen Fragebogen werden bei relevanten Lieferanten Informationen über die Implementierung von Due Diligence Managementsystemen basierend auf den OECD-Empfehlungen abgefragt. Hiermit wird ein Beitrag zur Schaffung von mehr Transparenz sowie der Förderung verantwortungsvoller Lieferketten geleistet.
Im Rahmen des Aufbaus des Managementsystems wurde ebenfalls eine Responsible Sourcing Policy erstellt, die auf den aktuellen OECD-Leitlinien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten basiert und die Werte und Erwartungen der VARTA AG-Gruppe an die Lieferanten kommuniziert. Die Policy sowie ein umfassendes Due Diligence Reporting mit verschiedenen Kennzahlen sind auf der Website der VARTA AG-Gruppe unter https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/nachhaltigkeit/social veröffentlicht.
Die VARTA AG-Gruppe hat sich externen Initiativen angeschlossen, die sich mit menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten befassen, wie z. B. die Responsible Minerals Initiative (RMI). Die Multi-Stakeholder-Initiative stellt Unternehmen Ressourcen zur Verfügung, um die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien in der Lieferkette zu unterstützen. Mit lokalen Projekten trägt die RMI zudem zur Unterstützung lokaler Gemeinden und Arbeitskräften im Kleinbergbau in Hochrisikogebieten und von Schmelzhütten und Raffinerien bei. Die vom RMI bereitgestellten Templates (CMRT, EMRT) und Datenbanken unterstützen die Rückverfolgbarkeit von Mineralien bis zu ihrem Ursprungsland. Darüber hinaus werden Schmelzhütten und Raffinerien, insbesondere in der Lieferkette von 3TG und Kobalt dazu aufgefordert, Audits nach dem RMI-Standard "Responsible Minerals Assurance Process", durchzuführen. Unter Zuhilfenahme des Supply Chain Questionnaire werden Informationen über die bei den Lieferanten eingeführten Sorgfaltsprozesse für Mineralien sowie über Mineralien, die bislang nicht von den RMI-Templates abgedeckt sind, gesammelt (siehe Abschnitt Supply Chain Questionnaire in diesem Kapitel). Im Berichtsjahr machten 64 % der Lieferanten, von denen eine Rückmeldung einging, Angaben zur vorgelagerten Wertschöpfungskette. Ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Tool unterstützt zusätzlich dabei, mehr Informationen, insbesondere über Raffinerien, zu erhalten, diese zu überwachen und so mehr Transparenz zu schaffen.
Im Berichtsjahr wurden Zulieferer aus allen Branchen zum zweiten Mal eingeladen, ihre Initiativen zur Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten zu teilen, um das Engagement für die Umwelt, soziale Verantwortung und ethisches Handeln hervorzuheben. Mit den Supplier Sustainability Awards würdigt die VARTA AG-Gruppe Lieferanten, die aktiv zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen. Im Rahmen des Wettbewerbs wurden folgende Awards verliehen:
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Environmental Protection Award |
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Diversity & Social Responsibility Award |
Ziel des Supplier Engagements ist die Aufnahme eines Dialogs mit den Lieferanten, um voneinander zu lernen und gemeinsam voranzukommen. Aufgrund der positiven Erfahrungen und Rückmeldungen planen wir, den Wettbewerb im Jahr 2025 erneut durchzuführen.
Im Berichtsjahr wurden die bestehenden Prozesse in einer Arbeitsanweisung für das Management von Beschwerden zusammengefasst. Für die Erstellung der Anweisung wurden neben verschiedenen internen Fachbereichen auch externe Menschenrechtsexperten einbezogen.
Darüber hinaus bieten die Beschwerdemechanismen der Initiativen amfori BSCI und der Responsible Minerals Initiative (RMI) Arbeitskräften und weiteren Akteuren in den Lieferketten Möglichkeiten zur Einreichung von Hinweisen und Beschwerden. Die Mechanismen wurden unter Einbezug verschiedener Stakeholdergruppen entwickelt. Ziel ist es, die Transparenz und die Nachhaltigkeitsleistung in den Lieferketten zu verbessern. Durch die Bereitstellung von Kanälen für die Äußerung von Bedenken und von Mechanismen zu deren Behebung wird zu einer frühzeitigen Erkennung von Problemen, ihrer unparteiischen Prüfung und einer fairen Lösungsfindung beigetragen. Die Wirksamkeit der Mechanismen wird durch die Erhebung verschiedener Kennzahlen überwacht und auch im Zuge der beschriebenen Sozialaudits bei Lieferanten geprüft. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter ausgewählter Fokuslieferanten im Rahmen des Drittpartei-Audits die Möglichkeit, mit der unabhängigen prüfenden Partei Gespräche zu führen.
Ist eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren Lieferanten bereits eingetreten oder steht unmittelbar bevor, wird die VARTA AG-Gruppe unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Sollte in absehbarer Zeit keine Beendigung der Verletzung möglich sein, wird die VARTA AG-Gruppe ein terminiertes Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung erarbeiten. Für den Fall, dass eine sehr schwerwiegende Verletzung vorliegt, vereinbarte Maßnahmen keine Abhilfe bewirken und/oder die Einflussmöglichkeiten von der VARTA AG-Gruppe nicht ausreichend sind, behält sich die VARTA AG-Gruppe die Aussetzung oder, als letzte Option, den Abbruch der Geschäftsbeziehungen vor. Im Falle einer festgestellten oder bevorstehenden Verletzung von Menschenrechten bei mittelbaren Lieferanten werden Möglichkeiten zur Schaffung von Abhilfe durch die VARTA AG-Gruppe geprüft. Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen sind vom Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen von der VARTA AG-Gruppe abhängig.
In den kommenden Jahren weiten wir das Engagement in diesem Bereich aus mit der Absicht, den Informationsaustausch und die Transparenz von Lieferketten weiter zu erhöhen. Dies ist die Grundlage, um einen Beitrag zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu leisten sowie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu messen.
Für Lieferanten mit erhöhten kundenbezogenen und gesetzlichen Anforderungen an bestimmte mineralische Lieferketten wurde daher 2024 ein sechsstufiger Strategieplan mit verschiedenen Maßnahmen, KPIs und relativen Zielen mit Bezugsjahr 2024 entwickelt, um das Vorhaben der Transparenz und Sorgfaltspflicht zu erreichen. Zugrundeliegende Annahmen bei der Definition der Strategie waren allgemeine regulatorische Trends im Bereich Sorgfaltspflichten, beispielsweise die EU CSDDD (2024/1760) und die EU Verordnung (2023/1542) über Batterien und Altbatterien. Mit diesem Vorgehen werden die Ziele der Erhöhung der Transparenz und der Sorgfaltspflichtmaßnahmen wie RMAP- oder gleichwertige Zertifizierungen von Schmelzbetrieben und IRMA- oder gleichwertige Audits in Minen erreicht. Der Strategieplan basiert auf sechs Modulen, die miteinander verknüpft sind, aber auch unabhängig voneinander von jedem betroffenen Lieferanten umgesetzt werden können. Die Module beinhalten grundlegende Anforderungen wie die Unterzeichnung des Supplier Code of Conduct, die Entwicklung eines Managementsystems für Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette und die Auditierung von Minen durch Drittparteien. Die Ziele umfassen damit neben dem eigenen Geschäftsbereich der Lieferanten auch deren vorgelagerte Wertschöpfungskette. Im Rahmen der Strategie existieren definierte kurzfristige (jährliche) und mittelfristige Ziele und Vorgaben auf einer übergeordneten und lieferantenspezifischen Ebene, einschließlich spezifischer Leistungsindikatoren, die auf internationalen Richtlinien, gesetzlichen Anforderungen und Kundenanforderungen beruhen. Für das Jahr 2028 ist der Abschluss aller Module durch die betroffenen Lieferanten vorgesehen. Als Messgrößen werden dafür u.a. der Anteil der Lieferanten, welche den Supplier Code of Conduct unterschrieben haben, sowie der Anteil der zertifizierten oder auditierten Schmelzen bzw. Raffinerien herangezogen. Der Basiswert der relevanten Lieferanten im August 2024 bei Verabschiedung der Strategie belief sich über alle Module auf 45,5 %. Der Status im November 2024 beläuft sich auf 40 %, da der Umfang der betrachteten Lieferanten erweitert wurde.
Die Umsetzung der Strategie unterliegt einem kontinuierlichen Monitoring mit Hinblick auf das Bezugsjahr 2024 durch ein internes Nachverfolgungstool sowie einem jährlichen Review durch die zuständigen Fachabteilungen und das Management sowie den Vorstand. Bei der Erarbeitung der Strategie wurden die Perspektiven der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette auf Basis, der beschriebenen Abläufe einbezogen. Die Strategie wurde zudem von externen Experten in den Bereich Menschenrechte und Lieferkettentransparenz geprüft.
Da die VARTA AG-Gruppe ihre Produkte nicht direkt an den Endverbraucher verkauft, ist es besonders wichtig, im Vorfeld Maßnahmen zum Schutz des Endverbrauchers vorzunehmen. Die Produktsicherheit und der damit verbundene Schutz der Gesundheit von Kunden und Endnutzern hat für die VARTA AG-Gruppe höchste Priorität. Bei uns sind Prozesse in Bezug auf Qualität, Umwelt und Energie in das Managementsystem integriert, um sichere und hochwertige Batterielösungen zu gewährleisten (siehe Kapitel 48.3. Managementsystem). Die enge Verbindung zwischen wahrgenommener Produktverantwortung und Kunden stellt eine zentrale Säule für unseren Erfolg dar. Durch transparente Kommunikation über Sicherheitsmaßnahmen zeigen wir proaktives Verantwortungsbewusstsein und unterstreichen den Einbezug der Perspektiven von Kunden und Endnutzern. Weitere Details zu den Interessen sowie Standpunkten von Stakeholdergruppen sind in Kapitel 48.4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen vermerkt.
Die VARTA AG-Gruppe hat mittelfristig potenziell positive Auswirkungen auf die Produktverantwortung, da regelmäßig Risikobewertungen von Produkten durchgeführt werden und die Produkte gemäß den geltenden Normen zertifiziert sind. Dies betrifft die untergeordneten Aspekte Kundenzufriedenheit, Sicherheit und Wohlbefinden der Kunden sowie Qualität. Die VARTA AG-Gruppe bietet eine breite Palette an sicheren Produkten für unterschiedliche Anwendungszwecke an, die den Kunden helfen, ihre eigene Unabhängigkeit zu stärken. Auf den Produktverpackungen und auf der Website werden ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen tragen zu einer sicheren Handhabung von Batterien und damit zur Vermeidung von Unfällen und einer saubereren Umwelt bei. Detaillierte Verfahren und zertifizierte Systeme können zu verbesserten Arbeitsprozessen und zur Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden beitragen. Die VARTA AG-Gruppe hat zudem mittelfristig potenziell positive Auswirkungen auf das Thema "Neue Technologien", da innovative Produkte die Energiewende unterstützen (z. B. großformatige Li-Ionen-Zellen, VARTA.wall), was zu einer Beschleunigung der Energiewende führen und somit zur Reduzierung der Emissionen beitragen kann. Die beschriebenen Auswirkungen entstammen dem Geschäftsmodell des Unternehmens und beeinflussen dieses sowie die Strategie und tragen auch zu deren Anpassung bei.
Von den genannten Auswirkungen sind alle Arten der Endnutzer der Produkte betroffen, die von der VARTA AG-Gruppe vertrieben werden. Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurde im Rahmen der Stakeholder- und Auswirkungsanalyse sowie im Zuge der Datensammlung für die Berichterstattung produktsicherheitsrelevanter Aspekte bei den zuständigen Bereichen auch berücksichtigt, ob bestimmte Gruppen einem größeren Schadensrisiko ausgesetzt sein können. Der Begriff "Verbraucher" ist für die von uns vertriebenen Produkte nichtzutreffend. Bei den betroffenen Gruppen ist keine besondere Anfälligkeit für Auswirkungen oder Marginalisierung erkennbar. Demnach werden die folgenden Gruppen nicht explizit betrachtet: Endnutzer von Produkten, die für den Menschen schädlich sind und/oder das Risiko einer chronischen Krankheit erhöhen, Endnutzer von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre, den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung auswirken, Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen wie Handbücher und Produktetiketten angewiesen sind, um eine potenziell schädliche Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu vermeiden, oder Endnutzer, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Privatsphäre oder für Auswirkungen von Marketing- und Verkaufsstrategien sind, wie Kinder oder finanziell schutzbedürftige Personen.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie die darin festgelegten Strategien und Politiken werden im Kapitel 50.1.2. Einhaltung Sorgfaltspflichten beschrieben und schließen auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette ein. Darüber hinaus ist die Qualitätspolitik und -ziele im Managementhandbuch der VARTA AG-Gruppe verankert. Qualität ist für uns eine gemeinsame Verantwortung der Geschäftsführung und aller Mitarbeiter, die durch kontinuierliche Prozessverbesserungen sichergestellt wird. Produktsicherheit und -konformität haben höchste Priorität, und durch gezielte Prozesslenkung wird Qualität in jedem Produktionsschritt erzeugt.
Darüber hinaus leistet die VARTA AG-Gruppe mit der Microbattery Sparte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigung des Gehörs. Die speziellen Hörgerätebatterien ermöglichen es Betroffenen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden sich unter Angabepflicht S4-4 mit ausführlichen Beschreibungen zu den folgenden Punkten
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Zentrierte Managementsysteme |
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Gesundheit und Sicherheit der Kunden |
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Medizinische Anwendung. |
Zusätzlich bietet der Kundendienst auch nach der Lieferung Unterstützung, um langfristige Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Weitere Informationen zum VARTA Managementsystem finden sich in Kapitel 48.3. Managementsystem. Zu den Mechanismen, die auf Beschwerden eingehen und ein Rückruf- und Notfallmanagementverfahren einleiten, finden sich genauere Beschreibungen im weiteren unter Kapitel 50.3.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wir berücksichtigen die Rückmeldungen der Kunden, etwa im Rahmen regelmäßiger Umfragen, um bessere, sicherere und nachhaltigere Produkte zu entwickeln. Die Ergebnisse fließen unter dem Aspekt "Kundeninteressen und Produktsicherheit" ebenfalls in die menschenrechtsbezogene Risikoanalyse ein (siehe Kapitel 50.2.2. Risikoanalyse und -management in der Lieferkette). Es wurden keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Endnutzer beteiligt sind, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette der VARTA AG-Gruppe gemeldet.
Nachfolgend werden die verschiedenen Prozesse und Maßnahmen im Bereich Endnutzer beschrieben, welche auch die Einbeziehung der Perspektive der Endnutzer beinhalten. Es handelt sich dabei um kontinuierliche Maßnahmen ohne definierten Endtermin und geografischen Wirkungsraum, die sich vorrangig auf den eigenen Geschäftsbereich, mittelbar jedoch auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette beziehen. Für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich Sorgfaltspflichten sind dem Bereich Nachhaltigkeit personelle und finanzielle Ressourcen zugewiesen. Auf technischer Ebene sind die Abteilungen Quality, Product Management und R&D für Produktsicherheitsthemen zuständig und ebenfalls mit einem entsprechenden Budget ausgestattet. Analysierte gesetzliche Anforderungen sowie Erwartungen der Endnutzer werden in den Produktentstehungsprozess einbezogen. Im Zuge der Risikoanalyse und des -managements werden externe Indizes anerkannter Organisationen verwendet. Diese Bewertungen können Einblicke in potenzielle Risiken und Missstände in der nachgelagerten Lieferkette geben, die wiederum die Sichtweisen und Erfahrungen der Endnutzer widerspiegeln können. Durch die Einbeziehung dieser Indizes in das Risikomanagement und die Sorgfaltspflicht des Unternehmens wird gewährleistet, dass die Sichtweisen und Belange der Endnutzer besser in die Entscheidungsprozesse integriert werden. Die Indizes bieten ein objektives Instrument zur Bewertung der Perspektiven der Endnutzer und ermöglichen es der VARTA AG Gruppe, auf Basis von Daten und unabhängigen Audits zu agieren, um Verbesserungsmaßnahmen gezielt umzusetzen. Weitere Details zu Kommunikationskanälen und unabhängigen Auditierungen finden sich im weiteren Verlauf des Kapitels. Informationen zu den Beschwerdemechanismen finden sich in Kapitel 51.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Alle Personen, darunter auch Endnutzer unserer Produkte, können der VARTA AG-Gruppe ihre Anliegen und Bedürfnisse durch diese Kanäle unmittelbar und mittelbar mitteilen.
An ausgewählten Standorten wurden neben der unternehmensweit eingeführten Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 auch internationale Normen für den Automobilsektor (IATF 16949) und die medizinische Industrie (ISO 13485) umgesetzt. Der Produktionsstandort in Batam ist nach der Norm ISO 80079-34 zertifiziert, welche spezifische Anforderungen für die Einführung und Aufrechterhaltung von Qualitätsmanagementsystemen für die Herstellung von Produkten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen festlegt. Neben den standortbezogenen Zertifizierungen existieren weitere produktspezifische Zertifizierungen, wie u.a. UL 1642 für Lithiumzellen von der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA und der VARTA Microbattery GmbH.
Um die getroffenen Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern, wird die Produktsicherheit regelmäßig von unabhängigen Dritten nach internationalen Sicherheits- und Kennzeichnungsstandards, die von Organisationen wie der International Electrotechnical Commission (IEC) und Underwriters Laboratories (UL) veröffentlicht werden, sowie nach den gesetzlichen Vorgaben überprüft, auditiert und zertifiziert. Die normierten Produktsicherheitsprüfungen sind zentraler Bestandteil des Entwicklungsprozesses und werden darüber hinaus regelmäßig in der Produktion überprüft. Beispielsweise wird für relevante Technologien die Norm IEC 62619:2017 für den sicheren Betrieb von Lithium-Sekundärzellen und -batterien und die IEC 600086-5 für die Sicherheit von Primärbatterien mit wässrigem Elektrolyten beachtet.
Sicherheitsrelevante und weitere produktbezogene Informationen werden produktspezifisch auf der Verpackung, durch Sicherheitsdatenblätter (MSDS) und im Rahmen anderer öffentlich zugänglicher Kommunikationsformate auf der Unternehmenswebseite an Kunden und weitere interessierte Parteien kommuniziert. Wir sind bestrebt, das Bewusstsein der Endnutzer für Fragen der Produktsicherheit zu schärfen und Anleitungen für Notfallvorbereitungsprozesse und Einrichtungen zum Sammeln von Feedback zu gesundheits- und sicherheitsrelevanten Themen bereitzustellen.
Alle Produkte werden regelmäßig in Übereinstimmung mit Vorschriften und Normen auf ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit geprüft, um eine hohe Produktqualität zu gewährleisten und Verbesserungspotenziale zu ermitteln. Freigabeprozesse und Qualitätskontrollen sollen sicherstellen, dass nur geprüfte Waren das Gelände der Unternehmen der VARTA AG-Gruppe verlassen. Alle Zukaufprodukte werden durch die VARTA AG-Gruppe qualifiziert und im Labor getestet. Die Zyklen der Prüfungen hängen dabei vom Produkt ab. Zusätzlich werden für ausgewählte Produkte vom Lieferanten Konformitätsberichte angefordert, die belegen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Für den Fall, dass es trotz aller vorbeugenden Maßnahmen zu Mängeln in der Produktsicherheit kommt, verfügen wir über Mechanismen, die auf Beschwerden eingehen und ein Rückruf- und Notfallmanagementverfahren einleiten. Diese zielen darauf ab, den Vorfall zu untersuchen, die zugrunde liegende Ursache zu beseitigen und rasche Abhilfe zu ermöglichen. Beschwerden können über verschiedene Kanäle eingehen, beispielsweise über Aufsichtsbehörden, die Webseite, nationalen Gesellschaften oder den Kundenservice. Schwerwiegende Beschwerden werden bei Bedarf in einem festgelegten Prozess von einem abteilungsübergreifenden Team analysiert. Im Jahr 2024 gab es keine schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten sowie keine Sanktionen oder Gerichtsverfahren in Bezug auf Produktsicherheit, Marketing oder Kennzeichnung aus der nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Die VARTA AG-Gruppe ist bestrebt, die sichersten Produkte auf dem Markt herzustellen. Durch kontinuierliche Innovation zu sicherem Design sowie den Austausch im Rahmen verschiedener Initiativen bemühen wir uns um die Substitution von Gefahrstoffen in Batterien. Derzeit sind wir unter anderem an Forschungsprojekten zu sicheren Feststoffbatterien, sogenannte Solid State Batterien ("SolidS", "ALAND"), sowie zu Metall-Polymer-Stromkollektoren zur Steigerung der Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien ("PolySafe") beteiligt. Bei uns existieren Prozesse der Stofffreigabe für Entwicklungsmaterialien sowie Produktionsmaterialien, die neben dem Schutz der Kundengesundheit zudem zur Sicherstellung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden beitragen. Die Bemühungen haben erfolgreich zu sicheren Produkten geführt, bei denen bei sachgemäßem Gebrauch keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden. Die VARTA AG-Gruppe richtet sich nach den produktspezifischen Prüf- und Kennzeichnungsanforderungen für Batterien und weitere Technologien. Zur Anwendung kommen daher u.a. die EU-Batterieverordnung, WEEE-Richtlinie, EMV-Richtlinie, Niederspannungsrichtline, Funkanlagenrichtlinie, IEC 62471, IEC 60086-1 bis IEC 60086-5, IEC 61951-2, IEC 62133-2, UL 1642, Nordic Ecolabel, CE und länderspezifische Kennzeichnungsvorschriften. Unsere Produkte sind konform mit anwendbaren Stoffbeschränkungen gemäß den internationalen Vorschriften wie PoPs, REACH und RoHS. Darüber hinaus erfüllen wir die Registrierungs- und Deklarationspflichten für Stoffe. Wir berücksichtigen die Rückmeldungen der Kunden, etwa im Rahmen regelmäßiger Umfragen, um bessere, sicherere und nachhaltigere Produkte zu entwickeln. Die Ergebnisse der oben genannten Maßnahmen fließen unter dem Aspekt "Kundeninteressen und Produktsicherheit" ebenfalls in die menschenrechtsbezogene Risikoanalyse ein (siehe Kapitel 3.2.2. Risikoanalyse und -management in der Lieferkette).
Unsere ergriffenen Maßnahmen zur Definition umfassende Sicherheitseigenschaften in Powerbanks haben auch externe Anerkennung gefunden: Die Europäische Kommission hat der VARTA AG-Gruppe im Jahr 2023 den EU Product Safety Gold Award für die "Advanced Safety Technology" der Powerbanks verliehen. Wir haben den ersten Platz in der Kategorie "Large Companies" nach Angaben der Kommission erhalten, da die Powerbanks über umfassende Sicherheitseigenschaften verfügen, die auch bei vorhersehbarem Missbrauch die Sicherheit für den Konsumenten gewährleisten. Insgesamt wurden von uns sechs Sicherheitsfeatures definiert, die als Standard in allen Neuproduktentwicklungen für Power Banks implementiert werden.
Hörgerätebatterien gelten in Europa und Kanada als Medizinprodukte und unterliegen daher besonders strengen Anforderungen. Aus diesem Grund existieren für diese Produkte ein spezielles Qualitätsmanagementsystem und eine Lizensierung, welche jährlich erneuert wird. In Übereinstimmung mit den Anforderungen werden Sicherheitstests durchgeführt. Im Kontext der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird für diese Produkte eine Post-Market-Surveillance einschließlich einer regelmäßigen Marktüberwachung durchgeführt. Die Ergebnisse der Überwachung fließen in das Risikomanagement für diese Produkte ein. Mitarbeitende, die mit der Herstellung von Medizinprodukten befasst sind, werden regelmäßig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Sicherheitsfragen und zur Produktkennzeichnung geschult.
Im Bereich Endnutzer wurden aufgrund der Komplexität und Vielfalt der Nutzerbedürfnisse verschiedene Parameter und Ziele für einzelne Business Units definiert. Im Business Unit Micro Batteries werden die eingegangenen Reklamationen sowie deren Bearbeitungszeiten überwacht. Zielsetzungen sind hier eine Bearbeitungszeit pro Reklamation von weniger als 10 Tagen, eine jährliche Verbesserung der Reklamationseingänge sowie keine meldepflichtigen Reklamationen insgesamt. Dabei beziehen sich die Reklamationen auf Meldungen, welche von externen Stellen (z.B. Kunden, Behörden) für Zink-Luft Batterien sowie Nickelmetallhydridakkus eingehen. Die Kriterien für meldepflichtige Reklamationen stammen aus den Vorgaben der EU-Verordnung über Medizinprodukte (EU 2017/745) sowie der kanadischen Medical Devices Regulations (SOR/98-282). Produkttypen aus anderen Business Units sind in den Zielsetzungen nicht erfasst. Die Messungen werden im Zuge der ISO 13485 Zertifizierung von einer externen Prüfgesellschaft validiert. Die Ziele mit Hinblick auf die meldepflichtigen Reklamationen wurden in den Jahren 2022 bis 2024 durchgehend erreicht. Die Vorgaben zur Bearbeitungszeit werden erst seit dem Jahr 2023 durchgehend überwacht, wurden hier jedoch ebenfalls erreicht. Auch im Bereich der Qualitätsaspekte hinsichtlich Lieferanten und B2B-Kunden existieren verschiedene Ziele. Die Ziele beziehen sich jeweils auf den Jahresdurchschnitt, werden auf monatlicher Basis überwacht und im Zuge der Berichterstattung im internen Corporate Quality Report kommuniziert.
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie deren Fachwissen in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik sind in Kapitel 48.1 Allgemeine Informationen erläutert.
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in Kapitel 48.4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen erläutert und auch im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik anwendbar. Im Bereich Compliance und Unternehmensethik besteht mit Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz das Risiko von Gesetzesverstößen, die zu Rufschädigung und erheblichen Bußgeldern führen können. Zudem besteht das Risiko, dass Geschäftspartner aus diesen Gründen die Geschäftsbeziehungen beenden könnten. Grundsätzlich sehen wir das Gesetz vor allem als Grundlage und Chance für die Entwicklung eines umfassenden Systems im Bereich menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, das über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Indem wir diesen Rechtsstandard für Deutschland unternehmensweit an unseren Standorten weltweit etablieren, tragen wir zu einheitlichen Regelungen bei, die zum Teil über die nationale Gesetzgebung hinausgehen. Solide Prozesse in Bezug auf geschäftliche Integrität können dazu beitragen, den guten Ruf zu erhalten und die Glaubwürdigkeit (z.B. gegenüber Geschäftspartnern) zu erhöhen, außerdem führen sie zur Verbesserung des ESG-Ratings und damit zu einem besseren Zugang zum Kapitalmarkt.
Die VARTA AG-Gruppe hat potenziell positive Auswirkungen auf die Unternehmensintegrität, da Prozesse und Richtlinien wie das Managementhandbuch und der Verhaltenskodex existieren. Im Rahmen dieser Richtlinien werden die Werte und Anforderungen an die verschiedenen Interessengruppen vermittelt. Dies könnte zur Sicherung des gesellschaftlichen Wohlergehens und zu positiven Umweltauswirkungen führen. Die VARTA AG-Gruppe hat potenziell positive Auswirkungen auf die "Beschwerdemechanismen", da es über Verfahren und Systeme verfügt, die den internationalen Standards entsprechen, und diese an externe und interne Interessengruppen weitergibt. Dies könnte zum Aufbau von Vertrauen, zum Schutz und zur Durchsetzung von Menschenrechten führen und somit das Wohlergehen der Gemeinschaften sichern. Weitere Informationen zu den wesentlichen Themen finden sich in Kapitel 48.4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Ethisches Verhalten und die Einhaltung von Gesetzen sind grundlegend für die Geschäftstätigkeit der VARTA AG-Gruppe. Für die VARTA AG-Gruppe ist die Achtung der Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung. Die Unternehmenskultur der VARTA AG-Gruppe ist von starken Werten geprägt, welche die Arbeitsweise des Unternehmens bestimmen. Die Prinzipien des UN Global Compact und der amfori BSCI bilden den Rahmen für das Handeln des Unternehmens und spiegeln sich im Verhaltenskodex sowie der Grundsatzerklärung Menschenrechte wider. Details zu den genannten Dokumenten finden sich in Kapitel 50.1.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die VARTA AG-Gruppe arbeitet mit Organisationen und Lieferanten zusammen, um die Transparenz zu erhöhen und Risiken auf jeder Ebene der komplexen Lieferketten zu reduzieren. Weitere Informationen zur Wertschöpfungskette der VARTA AG-Gruppe finden sich in 48.3. Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette sowie in Kapitel 50.2.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Integration der Stakeholder-Interessen in Compliance-Strategien unterstützt die Schaffung einer verantwortungsbewussten Unternehmenskultur. Es handelt sich hierbei um kontinuierliche Maßnahmen ohne definierten Endzeitpunkt, die nicht auf einen spezifischen geografischen Raum begrenzt sind und sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie den eigenen Geschäftsbereich erstrecken. Weitere Informationen zur Stakeholdereinbeziehung finden sich in Kapitel 48.3. Stakeholderanalyse.
Eine vorbildliche Unternehmenspolitik für gute Unternehmensführung zeichnet sich durch eine ganzheitliche und transparente Herangehensweise aus, die verschiedene Schlüsselaspekte umfasst. Diese umfassen auch die Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum unternehmenseigenen Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen. Dabei wird auch die Berichterstattung interner und externer Interessenträger berücksichtigt, etwa durch Einbindung des Beschwerdemechanismus (siehe 51.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen) sowie ein kontinuierliches Kl-basiertes Monitoring im Bereich Risikomanagement in der Lieferkette Risikoanalyse und -management in der Lieferkette. Im Kampf gegen Korruption und Bestechung setzt das Unternehmen klare Richtlinien und Schulungen ein, um eine integre Geschäftsführung sicherzustellen. Das Vermeiden wettbewerbswidrigen Verhaltens und die Einhaltung strenger Exportkontrollen sind essenziell, um Fairness im Markt zu gewährleisten und internationale Standards zu respektieren. Zudem engagiert sich das Unternehmen in politischen Belangen, wobei Transparenz und ethische Prinzipien im Vordergrund stehen. Ein etablierter Beschwerdemechanismus wie der Beschwerdemechanismus der AG-Gruppe fördert eine offene Kommunikation und ermöglicht es Mitarbeitenden sowie externen Partnern, etwaige Bedenken oder Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien und weitere Compliance-Themen zu melden. Diese ganzheitliche Herangehensweise an die Unternehmenspolitik legt den Grundstein für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln im Geschäftsumfeld.
Die Compliance-Abteilung hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die VARTA AG-Gruppe und ihre Stakeholder alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien einhalten. Sie wird vom General Manager HR, Legal & Compliance geleitet und berichtet direkt an den Vorstand. Die Verantwortung für die Überwachung und Einhaltung themenspezifischer Gesetze liegt bei den einzelnen Abteilungen, die sich der Expertise der Compliance Abteilung bedienen. Derzeit wird an der Entwicklung eines ganzheitlichen Compliance-Management-Systems gearbeitet, zu dem auch die Implementierung eines bereichsübergreifenden Compliance-Boards und themenspezifische Risikoanalysen gehören.
Um die Compliance aller Mitarbeitenden sicherzustellen, wurde ein digitales Training zum Verhaltenskodex entwickelt, welches über das Intranet den Mitarbeitenden auf Konzernebene zur Verfügung gestellt wurde (siehe Kapitel 50.1.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen). Das Training kann zu jeder Zeit selbstständig von den Mitarbeitenden durchgeführt werden. Inhalte des Trainings sind u.a. Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung wie Regelungen zur Annahme von Geschenken und Aussprechen von Einladungen, Informationen zu Interessenskonflikten, Regelungen zur Zusammenarbeit mit Externen sowie Anforderungen an Führungskräfte.
Um die allgemein zugängliche Möglichkeit zu bieten, Rat zu suchen und Bedenken über Fehlverhalten, unethisches Verhalten oder Gesetzesverstöße bei Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen zu äußern, wurde die Integrity Line auf der Website des Unternehmens eingerichtet. Dieses Hinweisgebersystem steht allen Personen offen. Das System ist über die Website https://varta.integrityline.org/ zugänglich. Abhängig vom Arbeitsort stehen den Mitarbeitenden der VARTA AG-Gruppe weitere interne Beschwerdeinstrumente wie Compliance-Ansprechpartner, offene Briefkästen, Mailadressen und Betriebsräte als Ansprechpartner zur Verfügung. Über etwaige Compliance-Verstöße wird im jährlichen Compliance Report berichtet. Der Compliance Report wird über die Website der VARTA AG-Gruppe unter https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/compliance veröffentlicht. Zusätzlich zu den oben genannten Kanälen stehen allen Personen auch weitere externe, von der VARTA AG-Gruppe unterstützte, Hinweisgebersysteme zur Verfügung (siehe Kapitel 50.2.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen).
Beschwerden können bei der Integrity Line anonym oder unter Angabe von Kontaktinformationen eingereicht werden. Die Beschwerden werden unverzüglich, unabhängig und objektiv untersucht. Nach Eingang der Meldung im Hinweisgebersystem erhält die Person, welche die Beschwerde eingereicht hat, eine Bestätigung. Die Meldung wird vom Chief Compliance Officer bearbeitet und folgt einem formalen Mechanismus. Die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Personen sind zum unparteiischen Handeln und zur Verschwiegenheit verpflichtet, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Falls erforderlich, werden auch andere Abteilungen und Personen in die Bearbeitung des Vorfalls einbezogen, wenn die Umstände dies erfordern. Die Meldungen werden fallspezifisch bearbeitet, Maßnahmen werden situationsbezogen festgelegt und gegebenenfalls wird zur Klärung des Sachverhalts zusätzlich ein Untersuchungsteam gebildet. Diesem Team gehören ausschließlich Mitarbeitende und Führungskräfte an, welche nicht in den Vorfall selbst involviert sind. Die Vertraulichkeit der Identität der betroffenen Person wird gewahrt und die Verfahren bieten einen wirksamen Schutz vor Benachteiligungen wie Vergeltung, Diskriminierung, Einschüchterung oder Bestrafung.
Hinweisgebende Personen unterliegen besonderem Schutz und haben keinerlei negative Konsequenzen durch ihre Informationsweitergabe durch die VARTA AG-Gruppe zu befürchten. Es ist unwesentlich, ob sich der Verdacht des Mitarbeitenden bewahrheitet oder nicht. Es gelten die Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen eigener Arbeitskräfte, die Hinweisgeber sind, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates. Vergeltungsmaßnahmen innerhalb der Belegschaft sind unzulässig, ungeachtet dessen, ob der Verstoß gegen den Verhaltenskodex gemeldet wurde oder die Meldung beabsichtigt ist. Vergeltungsmaßnahmen umfassen beispielsweise die Ausübung von Nötigung eines Mitarbeitenden, damit ein mutmaßlicher Verstoß nicht gemeldet wird. Mitarbeitende, die nachweislich gegen den Verhaltenskodex verstoßen, haben mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Der Prozess in Bezug auf die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen wurde 2023 überarbeitet und an die HR-Verantwortlichen aller Standorte kommuniziert. Disziplinarmaßnahmen werden unter zwingendem Einbezug der Abteilung Human Resources durchgeführt, um die Einhaltung von lokalen gesetzlichen Vorgaben sowie Bestimmungen von Tarifverträgen sicherzustellen. Die Einbehaltung oder Kürzung von Löhnen als Disziplinarmaßnahme ist standortübergreifend unzulässig.
Ist eine Verletzung einer menschenrechts- oder einer umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich bereits eingetreten oder steht unmittelbar bevor, wird die VARTA AG-Gruppe unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Wiedergutmachung sind vom Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen der VARTA AG-Gruppe abhängig. Mögliche Maßnahmen sind hier u.a. Schulungen für Mitarbeitende, die jederzeit im Intranet zugänglich sind. Auch im Rahmen weiterer, zum Teil jährlicher Schulungen für die Bereiche Einkauf und Supply Chain Management sowie der Menschenrechte-Schulung für breite Teile der Belegschaft werden Aspekte der Unternehmenspolitik aufgegriffen.
Der Ablauf des Beschwerdemanagements wurde im Berichtsjahr überarbeitet und in das Managementsystem der VARTA AG-Gruppe integriert. Kritische Angelegenheiten sowie andere Anliegen, die im Laufe der verschiedenen Kanäle und Prozesse innerhalb des Beschwerdemechanismus auftreten, werden über den General Manager HR, Legal & Compliance direkt an den Vorstand weitergeleitet.
2024 | 2023 | 2022 | |
Eingegangene Meldungen* | 1 | 0 | 0 |
Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette beteiligt sind, in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt. Genauere Informationen finden sich unter Kapitel 50.1.2. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Im Jahr 2022 wurde erstmals die Bekanntheit des Verhaltenskodex der VARTA AG-Gruppe sowie die Zugänglichkeit des Hinweisgebersystems an allen Produktionsstandorten im Rahmen des Workplace Conditions Assessment (WCA) Audits überprüft, das keinen vorgegebenen Gültigkeitszeitraum hat. Im Jahr 2024 wurde am Hauptstandort Ellwangen und in Brasov erneut ein Sozialaudit (SMETA 4 pillars) durchgeführt. Auf Basis der Erkenntnisse des Audits wurde die bestehende Compliance-Kommunikation der deutschen Standorte der AG-Gruppe analysiert. In diesem Zuge wurden u.a. die Bekanntheit und Zugänglichkeit der Compliance-Richtlinien und -kanäle sowie die Präferenzen der Mitarbeitenden und ausgewählter Geschäftspartner auf detaillierterer Ebene betrachtet. Auf dieser Grundlage wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation erarbeitet, welche schrittweise umgesetzt werden. In den durchgeführten Audits in Ellwangen und Brasov konnten die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen im Berichtsjahr bestätigt werden.
Mit Hinblick auf die identifizierten Risiken und Chancen im Kontext der Unternehmenspolitik wurden keine konkreten messbaren ergebnisorientierten Ziele definiert, da hierfür bislang keine passenden Parameter definiert werden konnten. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen tragen jedoch die in Kapitel 50.2.3. genannten Parameter, Ziele und Maßnahmen indirekt bei. Für die identifizierten potenziell positiven Auswirkungen wurden keine messbaren ergebnisorientierten Ziele definiert, da auch hier bislang keine passenden Parameter definiert werden konnten. Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen wird durch die oben beschriebenen Indikatoren seit dem Berichtsjahr 2021 nachverfolgt und berichtet.
PFLICHTANGABEN NACH §289 c-e HGB | VARTA NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung | 52. Unternehmenspolitik |
Geschäftsmodell | 1.1 Geschäftsmodell |
Umweltbelange | 50. EU-Taxonomie |
50.2. Klimawandel | |
50.3. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
Arbeitnehmerbelange | 51.1. Eigene Belegschaft |
51.2. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
EU-Taxonomie | 50. EU-Taxonomie |
Sozialbelange | 51.1. Eigene Belegschaft |
51.2. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
Achtung von Menschenrechten | 51.1. Eigene Belegschaft |
51.2. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |