Media | 29 May 2013 11:30
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VERBIO BEGRÜSST ENTSCHEIDUNG FÜR ANTIDUMPINGZÖLLE AUF DIE EINFUHR VON BIODIESEL MIT URSPRUNG AUS ARGENTINIEN UND INDONESIEN VERBIO sieht in der Erhebung von Schutzzöllen auf Biodiesel aus Argentinien und Indonesien ein wichtiges Signal zum Schutz der europäischen Biokraftstoffindustrie vor mutmaßlich unfairer Konkurrenz. Leipzig, 29. Mai 2013 – Am 29. August 2012 veröffentlichte die EU-Kommission eine Bekanntmachung zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens gegen Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien und leitete eine gesonderte Untersuchung ein. Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG wertet die am 28. Mai 2013 in dieser Angelegenheit öffentlich gewordene Erhebung von Schutzzöllen auf Biodiesel aus Argentinien und Indonesien als positives Signal für einen fairen Wettbewerb in Europa. ‘Die Untersuchung der EU-Kommission hat ergeben, dass es sich bei den Einfuhren um illegales Dumping handelt. Die angebotenen Preise lagen klar unterhalb der Marktpreise und wirkten damit wettbewerbsverzerrend.’ stellt Claus Sauter, Vorstandsvorsitzender der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, fest. Die-EU-Kommission hatte gestern bekannt gegeben, dass mit Verordnung (EU) Nr. 490/2013 vorläufige Antidumpingzölle von bis zu 105 Euro pro Tonne bzw. 10,6 Prozent für Einfuhren von Biodiesel aus Argentinien und bis zu 9,6 Prozent für bestimmte Einfuhren aus Indonesien vorerst für einen Zeitraum von sechs Monaten verhängt werden. Es handelt sich hierbei um vorläufige Antidumpingzölle für reinen Biodiesel und Biodiesel in Gemischen; reine Pflanzenöle sind davon nicht betroffen. Die vorläufige Verordnung tritt zunächst nicht rückwirkend in Kraft. Eine mögliche rückwirkende Anwendung der Antidumpingmaßnahmen kann jedoch mit der endgültigen Verordnung bindend werden. ‘Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein wichtiger Schritt, den unfairen Handelspraktiken entgegenzuwirken, obgleich der entstandene wirtschaftliche Schaden weitaus größer ist.’, so Sauter weiter. Die Auswirkungen für die europäischen Biodieselproduzenten hatten in den vergangen Monaten existenzielle Ausmaße angenommen. Seit der am 29. Januar 2013 auferlegten Registrierungspflicht für alle Importe von Biodiesel aus Argentinien und Indonesien hat sich diese Situation etwas entschärft und zu einer leichten Erholung auf dem Biokraftstoffmarkt geführt. Derzeit prüft das Bundesfinanzministerium, ob und inwieweit Biodieselmengen mit Ursprung aus Argentinien und Indonesien, die im Quotenjahr 2013 in Deutschland in Verkehr gebracht wurden oder noch in Verkehr gebracht werden, auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (§ 37b Satz 10 Alt. 1 BImSchG) von der Anrechnung auf die Erfüllung der Quotenverpflichtung des Jahres 2013 auszuschließen sind. Ausschlaggebend hierfür wird das endgültige Ergebnis der Untersuchungen der derzeit anhängigen Antidumping- und Antisubventionsverfahren der EU-Kommission sein, mit dem Ende des Jahres 2013 gerechnet wird. Nach deutschem Recht dürfen Biokraftstoffe, die bereits zuvor eine anderweitige direkte staatliche Förderung im In- oder Ausland erhalten haben, nicht auf die Erfüllung der Deutschen Biokraftstoffquote angerechnet werden.
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