![]() Vereinigte Filzfabriken, AktiengesellschaftGiengen an der BrenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft, Giengen (Brenz)1. Grundlagen des Unternehmens1.1 Geschäftsmodell der VFG im ÜberblickDie Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft (VFG) mit Sitz in Giengen an der Brenz ist einer der traditionsreichsten Filzhersteller in Europa. Sie wird in den Konzernabschluss der Wirth Fulda-Gruppe einbezogen. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens fokussiert sich auf kundenspezifische Lösungen von Produkten und Systemen aus Wollfilz, Nadelfilz bzw. technischen Textilien. Die Produktion erfolgt sowohl am Stammsitz als auch im Zweigwerk in Fulda. Auf Basis der umfangreichen Produktpalette und der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Filz ist das Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen aktiv. Zu den Kunden zählen Unternehmen der Elektrogeräte-, Automobil-, Maschinenbau-, Stahl- und Aluminiumindustrie. Ebenso schätzen Klavierbauer, Designer, Innenarchitekten und Raumausstatter das umfangreiche Sortiment der VFG aus Wollfilzen als ökologisch hochwertigen Werkstoff für die Gestaltung dekorativer Elemente, Gebrauchsgüter und den Innenausbau. Ferner bietet das Unternehmen spezielle Lösungen zur grabenlosen Kanalsanierung an. In den einzelnen Marktsegmenten reagiert das Unternehmen flexibel und schnell. Die VFG gilt bei ihren Kunden als ein geschätzter Problemlöser. Die Umsatzerlöse verteilen sich annähernd hälftig auf das In- und Ausland. 1.2 Steuerungssystem (Unternehmenssteuerung und -organisation)Die VFG definiert ihre mittel- und langfristigen Unternehmensziele auf der Grundlage ausgewählter Kennzahlen, insbesondere Umsatzerlöse, Betriebsleistung, EBIT und EBITDA. Das Unternehmen verfügt über ein Berichts-, Überwachungs- und Risikomanagementsystem, das kontinuierlich weiterentwickelt und an sich veränderte Rahmenbedingungen angepasst wird. Es enthält geeignete Strukturen und Prozesse, um eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller geschäftlichen Prozesse und Transaktionen zu gewährleisten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist über das System sichergestellt. Der Vorstand steuert das Unternehmen anhand von strategischen und operativen Vorgaben und Kenngrößen. Ein durch den Vorstand geleitetes Management-Team unterstützt ihn bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie. Diesem Gremium gehören neben dem Vorstand die Leiter der Produktbereiche und Zentralfunktionen an. In einem kontinuierlichen Planungsprozess, orientiert an den Unternehmenszielen, werden Chancen und Risiken aus den Veränderungen des geschäftlichen Umfeldes behandelt. Die fortlaufende Überprüfung und Bewertung der Markt- und Unternehmenskennzahlen soll das Management in die Lage versetzen, bei Planabweichungen rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Grundlagen des internen Kontrollsystems sind definierte Kontrollmechanismen wie z. B. systemtechnisch automatisierte und manuelle Abstimmprozesse bzw. Freigabeprozesse. Die organisatorische Bündelung von Prozessen in konzernnahen Dienstleistungsgesellschaften stellt die Trennung wesentlicher Funktionen zur Einhaltung der Kontrollmechanismen sicher. Im Rahmen der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems durch den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 ergaben sich wie in den Vorjahren keine Mängel. 1.3 Forschung und EntwicklungForschung und Entwicklung bilden eine wesentliche Grundlage für die nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Unternehmenswertes. Die VFG erschließt fortlaufend neue Anwendungsmöglichkeiten für das Produktsortiment. Zur Entwicklung innovativer und marktfähiger Lösungen arbeiten unsere Mitarbeiter eng mit Bestandskunden und potenziellen Neukunden zusammen. Der Bereich Entwicklung und Anwendungstechnik am Stammsitz des Unternehmens wird durch die zentrale Entwicklungsabteilung des Wirth Fulda Konzerns unterstützt. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft verzeichnete einen dynamischen Aufschwung. In 2017 nahm das Bruttoinlandsprodukt stärker als in den vergangenen Jahren zu, während die Entwicklung der Industrie im Bereich technische Textilien eher nicht befriedigend war. In diesem Umfeld hat sich die VFG gut behaupten können. 2.2 GeschäftsverlaufDer Umsatz im Geschäftsjahr 2017 mit 26,2 Mio. Euro lag über dem des Vorjahres (25,9 Mio. Euro). Die positive Umsatzentwicklung im 1. Halbjahr setzte sich im weiteren Jahresverlauf nicht in gleicher Weise fort. Im 2. Halbjahr kam es in einem Bereich teilweise zu Engpässen bei der Beschaffung von Rohmaterialien. Der daraus resultierende Umsatzrückgang konnte durch die positive Entwicklung in anderen Bereichen nur bedingt ausgeglichen werden. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Entwicklungen in der Produktion wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um die Produktionsleistung an sich veränderte Situationen anzupassen. Dabei wurden die Produktionskapazitäten durch Flexibilisierung des eigenen Personals sowie durch die Anpassung bei der zusätzlichen Beschäftigung von Leihpersonal entsprechend verändert. 2.3 Lage des Unternehmens2.3.1 ErtragslageInsgesamt war das Jahr 2017 durch einen positiven Geschäftsverlauf geprägt. Die Umsatzerlöse stiegen auf 26,2 Mio. Euro (Vorjahr 25,9 Mio. Euro). Sie wurden wie im Vorjahr zu 44% im Bereich Wollfilze und zu 56% im Bereich Nadelfilze erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse verteilen sich auf das Inland (57%; i.V. 56%) sowie das europäische (40%; i.V. 39%) und außereuropäische Ausland (3%; i.V. 5%). Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderung + aktivierte Eigenleistungen) lag mit 26,3 Mio. Euro über dem Geschäftsjahr 2016 (25,7 Mio. Euro). Der Auftragseingang 2017 konnte auf 28,2 Mio. Euro (i.V. 25,8 Mio. Euro) gesteigert werden. Der Auftragsbestand lag zum Stichtag 31.12.2017 mit 5,9 Mio. Euro deutlich über Vorjahr (3,8 Mio. Euro). Wesentliche Ursache hierfür ist die gestiegene Nachfrage nach Wollfilzprodukten. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 0,1 Mio. Euro (i.V. 0,1 Mio. Euro). Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen. Beim Materialaufwand ergab sich leistungsbedingt ein Anstieg von 10,8 Mio. Euro auf 11,0 Mio. Euro. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand zu Gesamtleistung) lag mit 41,8 % auf Vorjahresniveau. Beim Personalaufwand war ein Anstieg von 7,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 7,6 Mio. Euro zu verzeichnen. Dies beruht im Wesentlichen auf Mehrkosten durch die Tariferhöhung in 2017 und erhöhte Aufwendungen durch Mehrarbeitskosten und Schichtzuschläge. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand zu Gesamtleistung) stieg von 28,0 % im Vorjahr auf 28,7 %. Zum Bilanzstichtag beschäftigte das Unternehmen 163 Mitarbeiter einschließlich 12 Auszubildenden (i.V. 162). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 5,8 Mio. Euro auf 6,2 Mio. Euro. Ihr Anteil an der Gesamtleistung erhöhte sich von 22,5 % auf 23,7 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro (i.V. 1,4 Mio. Euro), Vertriebsaufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro (i.V. 1,2 Mio. Euro), Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro (i.V. 1,2 Mio. Euro), Aufwendungen für konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung am Standort Fulda in Höhe von 0,9 Mio. Euro (i.V. 0,9 Mio. Euro) sowie Aufwendungen für Zeitarbeit 0,5 Mio. Euro (i.V. 0,3 Mio. Euro). Die Abschreibungen mit 0,7 Mio. Euro lagen unter Vorjahr (0,8 Mio. Euro). Insgesamt sank das EBIT auf 0,9 Mio. Euro (i.V. 1,3 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen lagen mit 0,14 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (i.V. 0,15 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern reduzierte sich auf 0,8 Mio. Euro (i.V. 1,2 Mio. Euro). 2.3.2 Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme zum 31. Dezember 2017 stieg im Vergleich zum Vorjahr von 8,2 Mio. Euro auf 8,6 Mio. Euro. Im Berichtsjahr wurden an beiden Standorten des Unternehmens insgesamt 0,3 Mio. Euro investiert. Schwerpunkte waren dabei Ersatzinvestitionen in Maschinen und Anlagen. Aufgrund der über den Anlagezugängen liegenden Abschreibungen sank das Anlagevermögen von 3,4 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen stieg von 4,7 Mio. Euro auf 5,6 Mio. Euro. Die Erhöhung beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 0,8 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro und dem Anstieg der Vorräte von 3,5 Mio. Euro auf 3,8 Mio. Euro. Wesentliche Ursache für letzteres war die notwendige Bevorratung für planmäßige Auslieferungen im Januar 2018. Auf der Passivseite reduzierten sich die Rückstellungen für Pensionen und die sonstigen Rückstellungen von zusammen 1,6 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von 4,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 5,0 Mio. Euro. Dabei sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 2,3 Mio. Euro auf 2,2 Mio. Euro. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von 1,1 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Verbindlichkeiten aus Mietkäufen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 1,1 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro über Vorjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen von 0,1 Mio. Euro auf 0,3 Mio. Euro. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, mit Ausnahme von sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. Euro, die eine Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren aufweisen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (2,2 Mio. Euro) sind im Wesentlichen variabel verzinslich. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital zu Bilanzsumme) sank bei gleich hohem Eigenkapital von 2,1 Mio. Euro aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme von 25,9 % im Vorjahr auf 24,7 %. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 1,1 Mio. Euro und fällt vorrangig aufgrund des verminderten Jahresergebnisses und gestiegener Vorräte geringer aus als im Vorjahr (1,6 Mio. Euro). Für Investitionen wurden 0,3 Mio. Euro (i.V. 0,3 Mio. Euro) ausgegeben. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf -0,9 Mio. Euro (i.V. -1,7 Mio. Euro). Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt 0,2 Mio. Euro (i.V. 0,2 Mio. Euro). Der Gesellschaft stehen ausreichend Kreditlinien zur Verfügung. Die nicht zum Bilanzstichtag ausgenutzten Kreditlinien betrugen 1,0 Mio. Euro. Zahlungen erfolgten auf der Debitoren- und der Kreditorenseite überwiegend innerhalb der Skontofrist. Allen bestehenden Zahlungsverpflichtungen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr nachgekommen werden. Künftige Liquiditätsengpässe sind derzeit nicht zu erwarten. Umsatzerlöse und Gesamtleistung lagen über dem Vorjahr, während EBITDA, EBIT und EBT erwartungsgemäß unter den Werten von 2016 blieben. 2.3.3 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenZur zentralen Beurteilung der Entwicklung der Umsatz- und Ertragslage stehen für die VFG nachfolgende Kennzahlen (finanzielle Leistungsindikatoren) im Vordergrund: scroll
Am 31. Dezember 2017 waren 163 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive 12 Auszubildende bei der VFG beschäftigt (i.V. 162). Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der Beschäftigten bei 161 (i.V. 162). Unverändert stellt die Rekrutierung und Ausbildung eigener Fach- und Führungskräfte eine wichtige Basis für die Zukunftssicherung und den künftigen Erfolg des Unternehmens dar. Aus diesem Grund halten wir das Ausbildungsangebot und die hohe Anzahl der vergebenen Studienplätze. Am 31. Dezember 2017 waren 12 Ausbildungsplätze in kaufmännischen und technischen Berufen sowie Studiengängen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim besetzt (im Vorjahr 15 Ausbildungsplätze). Die Ausbildungsquote liegt damit bei knapp 8 % (i.V.10 %). Auch die Schulung, Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter stehen im Fokus. Neben dem gruppenweiten Weiterbildungsprogramm für Führungskräfte gibt es auch am Stammsitz des Unternehmens ein umfangreiches Angebot von Schulungsmaßnahmen. Optimale und sparsame Energienutzung und der schonende Umgang mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen haben weiterhin einen unverändert hohen Stellenwert bei der VFG und sind Bestandteile unserer Unternehmensziele. Weiterhin von großer Bedeutung ist die kontinuierliche Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 das Ende 2015 erfolgreich zertifiziert wurde. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 PrognoseberichtDieses Kapitel sowie das nachfolgende Kapitel insbesondere zum "Chancenbericht" beinhalten zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf derzeitigen Erkenntnissen, Einschätzungen und Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Unsicherheiten und Risiken. Viele Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens liegen, beeinflussen den Geschäftsverlauf und dessen Ergebnisse. Sie können dazu führen, dass der tatsächliche, von dem für die Zukunft prognostizierten Geschäftsverlauf der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft abweicht. Der erfolgreiche Ausbau der Marktposition führte auch in Verbindung mit der erfreulichen Entwicklung von Einzelprojekten zu einem positiven Geschäftsverlauf. Diese Entwicklung will die VFG durch die aktuelle Strategie weiter ausbauen. Dabei gilt es sowohl die bestehenden Chancen hinsichtlich einer systematischen Internationalisierung als auch die Ziele zur Verbesserung der Leistungskraft des Unternehmens konsequent umzusetzen. Auch in Zukunft wird diese Unternehmensstrategie weiter verfolgt und bildet die Grundlage für die Erreichung der Unternehmensziele und den Bestand des Unternehmens. Aufgrund der aktuell positiven Entwicklung des Auftragseinganges und Auftragsbestandes erwartet die VFG für das Jahr 2018 insgesamt einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf mit einer leicht verbesserten Ertragslage. Der Geschäftsverlauf in 2018 bis zur Ausstellung des Jahresberichtes liegt über unseren Planungen und über dem vergleichbaren Vorjahresniveau. Der Auftragsbestand hat sich gegenüber dem hohen Niveau zum Jahresende weiter erhöht. Maßnahmen zur Ausweitung der Produktionskapazitäten, insbesondere im Bereich Wollfilz, sind eingeleitet. Daraus resultierend wird mit einem steigenden Umsatzvolumen in diesem Bereich gerechnet. Insofern ist aus heutiger Sicht für die Gesellschaft von einer kontinuierlichen Geschäftsentwicklung auszugehen. 3.2 Chancen- und Risikobericht3.2.1 ChancenberichtDie VFG hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich positioniert. Durch die konsequente Ausrichtung aller Aktivitäten auf die Bearbeitung attraktiver Märkte und die Nutzung der sich dort bietenden Chancen wurde die Basis für diesen Erfolg geschaffen. In wettbewerbsintensiven Märkten soll durch einen optimierten Marketingmix eine der führenden Positionen eingenommen und gehalten werden. Um die Wahrnehmung als Premiumhersteller zu verstärken, setzt die VFG auf eine Sortimentsmarkenstrategie. In speziellen Nischen ist das Ziel, die Marktposition durch Technologie- und Innovationsvorsprung sowie eine enge Kundenbindung weiter auszubauen. Dabei gilt es sowohl die bestehenden Chancen hinsichtlich einer systematischen Internationalisierung als auch die Ziele zur Verbesserung der Leistungskraft des Unternehmens konsequent umzusetzen. Auch in Zukunft wird diese Unternehmensstrategie weiter verfolgt und bildet die Grundlage für die Erreichung der Unternehmensziele und den Bestand des Unternehmens. 3.2.2 RisikoberichtRisikomanagementDie VFG ist als Lieferant von Produkten, Komponenten und Systemen oder Systemlösungen auf Basis technischer Textilien in unterschiedlichsten Märkten und Branchen aktiv und dabei einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Risiken sind untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden. Gleichzeitig bieten die multifunktionalen Eigenschaften und vielfältigen Einsatzgebiete der VFG-Produkte und Systeme umfangreiche Chancen. Ziel des Risikomanagements ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Risiken bei gleichzeitiger Nutzung der sich bietenden Chancen. Ein Personenkreis aus Management und Fachkräften bildet den Risikomanagementkreis der VFG. Mit Hilfe eines computergestützten Systems zur Risikofrüherkennung, -erfassung und -bewertung wird die Risikostruktur in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bewertet. Das Risikomanagement umfasst alle Unternehmensbereiche und ist Teil des strategischen Planungsprozesses. In regelmäßigen Zeitabständen finden Risikomanagementsitzungen statt, in denen wesentliche Risiken analysiert und mögliche Maßnahmen eingeleitet werden. Dem Risikomanagement in Bezug auf die Rechnungslegungssysteme wird insbesondere durch den punktuellen Einsatz von Bilanzierungs- und Bewertungsanweisungen, dem Einsatz von Checklisten sowie der Beachtung des Vier-Augen-Prinzips Rechnung getragen. RisikenDie Gesellschaft unterliegt in ihrem Geschäft einer Vielzahl von Risiken, deren Eintreten die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage negativ beeinflussen können. Infolgedessen ist es möglich, dass die VFG ihre für die Zukunft definierten Unternehmensziele verfehlt. Als ein Risiko schätzen wir eine partielle Unausgewogenheit in der Kundenstruktur ein, die sich in der Abhängigkeit von einigen Großkunden widerspiegelt. Eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kunden und Bedarfsträgern sehen wir als Erfolgsgarant für die künftige Unternehmensentwicklung. Ziel ist dabei, Kundenbedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen, um das Risiko von Kundenverlusten zu reduzieren. Ergänzend soll durch den Ausbau der Kompetenzen in komplexen Lösungen auf der Basis Woll- und Nadelfilz und der Kombination dieser Werkstoffe mit anderen Werkstoffen das Risiko der Substitution reduziert werden. Deutlich in unserem Fokus stehen weiterhin Risiken, die sich aus der unsicheren Lage der Weltwirtschaft ergeben und in hohem Ausmaß die Geschäftsentwicklung und die Unternehmensplanungen beeinflussen. Weiterhin beachtet wird das Risiko aufgrund eines in 2015 begonnenen und zwischenzeitlich beendeten Projektgeschäftes in Russland in Verbindung mit daraus drohenden Gewährleistungskosten. Einer entsprechenden Risikovorsorge wurde durch die Bildung einer angemessenen Rückstellung im Jahresabschluss 2015 bereits Rechnung getragen. Rückstellungsbeträge wurden in 2016 sowie in 2017 für Rechts- und Beratungsleistungen in Anspruch genommen. Ergänzend sehen wir mögliche Preiserhöhungen auf dem Wollmarkt als zusätzliches Risiko. Die Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2018 sind aus heutiger Sicht überschaubar. Dem teilweise bestehenden Fachkräftemangel wirken wir mit verschiedenen Maßnahmen entgegen. Vor diesem Hintergrund wird weiterhin in die eigene Ausbildung investiert. Zusätzlich intensivieren wir die Weiterbildungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter und fördern ergebnisorientiertes Führungsverhalten. Dem Risiko von Zahlungsausfällen wird durch ein straffes Forderungsmanagement gegengesteuert. Im Bedarfsfall werden angemessene Wertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus setzt die Gesellschaft seit 2011 Factoring ein und überträgt so das Forderungsausfallrisiko in weiten Teilen auf eine Factoringgesellschaft. Des Weiteren existiert eine Liquiditätsplanung, die kontinuierlich aktualisiert wird. Ausreichende Kreditlinien sollen das Liquiditätsrisiko zusätzlich begrenzen. Das Risiko von Zahlungsstromschwankungen kann aufgrund der relativ gleichmäßigen Umsatzentwicklung im Jahresverlauf als gering angesehen werden. Zinsänderungsrisiken bestehen für kurzfristige variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (2,2 Mio. Euro). Die Gesellschaft hat in 2009, 2013, 2015 und 2016 die Mithaftung für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eines verbundenen Unternehmens übernommen, die zum Bilanzstichtag 7,7 Mio. Euro (i.V. 8,1 Mio. Euro) betragen. Für diese Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft gemeinsam mit dem verbundenen Unternehmen Gesamtgrundschulden in Höhe von 8,1 Mio. Euro (i.V. 8,1 Mio. Euro) bestellt. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus der übernommenen Haftung schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. Durch bestehende Schadens- und Haftpflichtrisikoversicherungen sind finanzielle Schäden auf ein Minimum reduziert. Erkennbaren Risiken wurde darüber hinaus durch entsprechende Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. 4. Sonstige AngabenEntwicklung der VFG-AktieDie VFG-Aktie notierte am Jahresende 2017 an der Stuttgarter Wertpapierbörse bei 690,00 Euro je Stück (i.V. 520,00 Euro). Die Kursstellung erfolgte bei äußerst geringen Umsätzen. VergütungssystemDie Bezüge des Vorstands sind in fixe und variable Bestandteile aufgeteilt. Davon entfallen rund 80 % auf fixe Bestandteile und 20 % auf variable Bestandteile. Die variablen Bezüge sind an die Erreichung vorgegebener Ziele gekoppelt. Berichterstattung zu § 289 a) Abs. 1 HGBDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 1.638.000,00 Euro und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 31.500 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Davon befinden sich ca. 2,5 % im Streubesitz. Für die weitere Zusammensetzung der Beteiligung am Kapital der Gesellschaft wird auf die Ausführungen zum Eigenkapital im Anhang verwiesen. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden über mehrere Aktien auszustellen (Sammelurkunden). Form und Inhalt von Aktienurkunden und etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. Oktober 2003 wird den außen stehenden Aktionären zum Ausgleich des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der Wirth Fulda GmbH, Fulda, eine jährliche Ausgleichzahlung gemäß § 304 AktG. von EUR 18,61 (DM 36,40) brutto je Aktie im Nennbetrag von DM 100,00 abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs gewährt. Mit gleichem Beschluss wurde ein Abfindungsbetrag gemäß § 305 Abs. 1 AktG. aus dem geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Höhe von EUR 254,06 (DM 496,90) festgesetzt. Der Vorstand besteht gemäß § 3 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Des Weiteren gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder eine Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Derzeit ist Herr Karl-Ulrich Hömann einziges Vorstandsmitglied. Er ist alleinvertretungsberechtigt. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 13 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Satzungsänderung ermächtigt, welche lediglich die Fassung betreffen. Andere Beschränkungen, Sonderrechte von Aktionären, Befugnisse des Vorstands und Vereinbarungen im Sinne des § 289 a Abs. 1 HGB bestehen nicht. An Arbeitnehmer wurden seitens der Gesellschaft keine Aktien ausgegeben. 5. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB*Die Erklärung in Form einer Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link http://www.vfg.de/de/investor-relations/entsprechenserklaerung.html veröffentlicht und dauerhaft zugänglich gemacht worden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unternehmensführungspraktiken wurden von der VFG im Geschäftsjahr 2017 nicht angewendet. Die VFG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktienrechts und den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung. Vorstand und Aufsichtsrat haben auf sie aufgeteilte Leitungs- und Überwachungsfunktionen. Sie arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen mit dem Ziel, den Bestand des Unternehmens zu sichern und für eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Sie sind den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des Unternehmens verpflichtet. Der Vorstand der VFG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und führt dessen Geschäfte. Sein Handeln und seine Entscheidung richtet er am Unternehmensinteresse aus, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der Kunden mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Governance Kodex wurden die beiden Vertreter der Anteilseigner bei der letzten Wahl zum Aufsichtsrat am 25. Juni 2013 einzeln gewählt. Die laufende Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, berät ihn bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er steht in engem Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Es besteht ein zweiköpfiger Personalausschuss des Aufsichtsrats. Dieser unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Ausgestaltung der Anstellungsverträge und Vergütung der Mitglieder des Vorstands. Hinsichtlich dem in 2015 verabschiedeten Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 5. August 2015 den Beschluss gefasst, aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen die Zielgröße für Aufsichtsrat und Vorstand auf null festzulegen. Der Vorstand hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben in §76 (4) Aktiengesetz eine Mindestzielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der VFG AG festgelegt. Diese liegt bei 12,5%.
*
nicht Teil des geprüften Lageberichts Dank an die Mitarbeiterinnen und MitarbeiterEin besonderer Dank gilt dem Engagement und der Flexibilität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entscheidend zum Erfolg im abgelaufenen Geschäftsjahr beigetragen haben.
Giengen (Brenz), 22. März 2018 Der Vorstand Karl-Ulrich Hömann Bilanz zum 31. Dezember 2017Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 660001 im Register des Amtsgerichts Ulm eingetragen. AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017scroll
KAPITALFLUSSRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2017scroll
1)
Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen
und Erträge beinhalten Aufwendungen aus der Auflösung des Damnums
in Höhe von TEUR 0 (i.V. TEUR 15) und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
in Höhe von TEUR 0 (i.V. TEUR 17) EIGENKAPITALSPIEGEL für das Geschäftsjahr 2017scroll
Erwirtschaftetes Eigenkapitalscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20171. Allgemeine AngabenGrößenklasseDie Vereinigte Filzfabriken AG gilt nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264 d HGB als große Kapitalgesellschaft. KonzernzugehörigkeitDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Wirth Fulda GmbH, Fulda, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 und nach den im Vorjahr erstmalig angewandten Richtlinien des Bilanzrichtlinien-Umstellungsgesetz (BilRUG) vom 23. Juli 2015 aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Gemäß § 277 Abs. 3 S. 2 HGB wird die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Ergebnis vor Steuern um die aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Wirth Fulda GmbH zu leistenden Ausgleichszahlungen erweitert. Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. AKTIVAAnlagevermögenDie immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen - soweit es sich nicht um Grundstücke handelt - angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten alle handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die planmäßigen Abschreibungen bei Sachanlagen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen fortfallen, werden sie durch entsprechende Zuschreibungen rückgängig gemacht. Andere bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 150 betragen, werden im Jahr der Anschaffung sofort aufwandswirksam erfasst. Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 150 aber maximal EUR 1.000 betragen, werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Jährlich erfolgt eine Überprüfung auf Werthaltigkeit. Die Beteiligung ist zu Anschaffungskosten bilanziert. UmlaufvermögenDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der bezogenen Waren erfolgt zu Anschaffungs- bzw. durchschnittlichen Anschaffungskosten, soweit nicht niedrigere Tagespreise am Bilanzstichtag anzusetzen sind. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Neben den Material- und Fertigungseinzelkosten werden angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, berücksichtigt. Handelswaren werden zu Einstandspreisen bewertet. Auf fertige Erzeugnisse und Waren mit langer Lagerdauer oder schwerer Verwertbarkeit werden gruppenweise unterschiedliche Abschläge vorgenommen. Dem Niederstwertprinzip wird durch Vergleich der Herstellungskosten mit den erzielbaren Verkaufspreisen - abzüglich noch anfallender Kosten - Rechnung getragen. Für Verpackungsmaterial wurde ein Festwert entsprechend § 240 Abs. 3 HGB gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert, zweifelhafte Forderungen mit dem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Sonstige unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem Barwert unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Berücksichtigung einer pauschal ermittelten Wertberichtigung Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Im Rahmen des Factorings wird vom Factor ein Sicherheitsguthaben einbehalten, das unter der Bilanzposition "Guthaben bei Kreditinstituten" ausgewiesen wird. PASSIVADas gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen nach den Richttafeln 2005 G auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Der Rechnungszinsfuß beträgt 3,68 % p.a. unter Anwendung des 10-Jahres-Durchschnitt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die aufgrund der Ergebnisabführung anfallenden Ertragsteuern bei der Obergesellschaft werden von dieser belastet und je nach Saldo der übrigen Sachverhalte zur Obergesellschaft unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung(1) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang beigefügt. (2) VorräteDie Vorräte setzen sich im Wesentlichen aus Faservorräten, Halb- und Fertigfabrikaten zusammen. (3) ForderungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 108 T€ (i.V. 63 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.336 T€ (i.V. 824 T€) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ansprüche aus Darlehensgewährung und sonstigem Verrechnungsverkehr saldiert mit Verpflichtungen aus Gewinnabführung und von der Obergesellschaft belastete Körperschaft- sowie Gewerbesteuer. Darin enthalten sind Forderungen gegen Gesellschafter in saldierter Höhe von 1.033 T€ (i.V. 260 T€). Bei den Forderungen beträgt die Restlaufzeit in jedem Fall weniger als ein Jahr. (4) Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Ansprüche auf Erstattung von Strom- und Energiesteuer in Höhe von 55 T€ (i.V. 77 T€) und debitorische Kreditoren in Höhe von 32 T€ (i.V. 9 T€). Mit Ausnahme von 3 T€ (i.V. 3 T€) beträgt die Restlaufzeit bei den sonstigen Vermögensgegenständen weniger als ein Jahr. (5) Aktiver RechnungsabgrenzungspostenAbgrenzungen von Kreditorenrechnungen sind wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen. (6) EigenkapitalDas Grundkapital beträgt 1.638.000,00 €. Es ist in 31.500 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Gewinnrücklagen enthalten die gesetzliche Rücklage und andere Gewinnrücklagen. Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Uns ist das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt worden: Die Filzfabrik Fulda GmbH & Co. KG, Fulda, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 insgesamt rund 33 % der Stimmrechte (10.381 Stimmen) der Vereinigte Filzfabriken AG, Giengen, zustehen. Frau Edith Schäfer, Fulda, hatte uns gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 insgesamt rund 96,9 % der Stimmrechte (30.524 Stimmen) der Vereinigte Filzfabriken AG, Giengen, mittelbar zustehen. Diese Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 1 Ziffer 1 WpHG i.V.m. Abs. 3 WpHG zugerechnet. Frau Schäfer hat uns ferner mitgeteilt, dass ihr zum 30.06.2015 (Datum der Schwellenberührung) aufgrund der Übertragung der Mehrheitsbeteiligung an der Wirth Fulda GmbH keine Stimmrechte mehr zustehen. Die Wirth Fulda GmbH, Fulda, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 insgesamt rund 96,9 % der Stimmrechte (30.524 Stimmen) der Vereinigte Filzfabriken AG, Giengen, zustehen. Davon sind ihr rund 33 % (10.381 Stimmen) nach § 22 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 3 WpHG mittelbar zuzurechnen. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages sowie der Ausgleichszahlungen gem. § 304 AktG entspricht der Jahresüberschuss dem Bilanzgewinn. (7) PensionsrückstellungenDie Gesellschaft hat die Pensionsrückstellungen durch ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften nach der sogenannten "Projected Unit Credit Method" ermitteln lassen. Die Berechnungen erfolgten unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Ermittlung der Pensionsrückstellung basiert auf folgenden Parametern: scroll
Da die Pensionszusagen gehaltsunabhängig sind, wurden im Rahmen der Rückstellungsermittlung keine Lohn- bzw. Gehaltssteigerungen zu Grunde gelegt. Die Anwendung der Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinses auf Basis der 10 zurückliegenden Geschäftsjahre gemäß § 253 (2) HGB führte zu einer Verminderung der Pensionsrückstellung um 62.565 € (i.V. 53.671 €) gegenüber der bisherigen Rechenmethode mit dem 7-Jahr-Durchschnitt. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Wirth Fulda GmbH wird die Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB auf den ermittelten Differenzbetrag nicht angewandt. (8) Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betreffen hauptsächlich Rückstellungen im Personalbereich, Rückstellungen für Nacharbeiten, Reklamationen, Handelsvertreterausgleichsansprüche sowie Kosten für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Die Rückstellungen für den Personalbereich belaufen sich auf 376 T€ (i.V. 333 T€). Für Garantieleistungen und Kompensationszahlungen sind 271 T€ (i.V. 295 T€) zurückgestellt. Die Rückstellung für Handelsvertreterausgleichsansprüche beträgt 0 T€ (i.V. 112 T€) (9) VerbindlichkeitenDie Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beziehen sich auf sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 206 T€ aus der Garantiedividende und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 118 T€ (i.V. 0 T€) saldiert mit Forderungen aus Lieferungen und Leistung in Höhe von 1 T€ (i.V. 93 T€). Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 283 T€ (i.V. 113 T€) Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Mietkaufgeschäften in Höhe von 353 T€ (i.V. 278 T€) und Verbindlichkeiten aus einem Darlehen des Unterstützungsvereins der Vereinigte Filzfabriken AG in Giengen (Brenz) e.V. in Höhe von 688 T€ (i.V. 696 T€). Sicherheiten wurden nicht gegeben. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind weiterhin enthalten: Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 63 T€ (i.V. 55 T€). Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen nicht. (10) Latente SteuernAuf Grund des bestehenden Organschaftsverhältnisses sind zu latenten Steuern führende Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei dem Organträger zu berücksichtigen. (11) HaftungsverhältnisseDie Gesellschaft hat in 2009, 2013, 2015 und 2016 die Mithaftung für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eines verbundenen Unternehmens übernommen, die zum Bilanzstichtag 7.667 T€ (i.V. 8.101 T€) betragen. Für diese Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft gemeinsam mit dem verbundenen Unternehmen Gesamtgrundschulden in Höhe von 8.101 T€ (i.V. 8.101 T€) bestellt. Es besteht im Geschäftsjahr 2017 keine Bankbürgschaft für Zollabwicklung mehr (i.V. 2 T€). Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nach § 285 S. 1 Nr. 27 HGB:Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus der übernommenen Haftung schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. (12) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus Zusagen des Unterstützungsvereins sind durch das Vermögen des Unterstützungsvereins gedeckt. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen beträgt 399 T€ (i.V. 527 T€). Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 286 T€ (i.V. 423 T€). Innerhalb des nächsten Jahres sind Verpflichtungen in Höhe von 195 T€ (i.V. 197 T€) fällig. Zum Bilanzstichtag bestehen Abnahmeverpflichtungen für Wolle in Höhe von 793 T€ (i.V. 878 T€). (13) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse lassen sich nach geographischen Märkten wie folgt gliedern: scroll
Die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen betragen: scroll
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtungen und Kostenerstattungen. (14) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge werden mit insgesamt 139 T€ (i.V. 129 T€) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 36 T€ (i.V. 67 T€) und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 38 T€ (i.V. 0 T€). Die Erstattungsansprüche aus dem Energiesteuergesetz in Höhe von 55 T€ (i.V. 44 T€) wurden in 2017 erstmalig gegen die Aufwendungen aus Energieverbrauch gebucht. (15) Aufwendungen für AltersversorgungDie Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich auf 38 T€ (i.V. 6 T€). (16) Außerplanmäßige AbschreibungenAußerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr keine vorgenommen. (17) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 1.553 T€ (i.V. 1.365 T€), Vertriebsaufwendungen in Höhe von 1.106 T€ (i.V. 1.227 T€), Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 1.299 T€ (i.V. 1.236 T€), Aufwendungen für konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung in Höhe von 931 T€ (i.V. 894 T€) sowie Aufwendungen für Zeitarbeit 515 T€ (i.V. 296 T€). Die Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen auf Forderungen beliefen sich auf 1 T€ (i.V. 113 T€) und die Aufwendungen aus Währungsumrechnung auf 2 T€ (i.V. 1 T€). (18) Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeHier sind Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 0 T€ (i.V. 1 T€) enthalten. (19) Zinsen und ähnliche AufwendungenIn den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 27 T€ (i.V. 28 T€) enthalten. (20) Steuern vom Einkommen und vom ErtragIn diesem Posten werden die Steuern auf die Garantiedividende (40 T€, i.V. 40 T€) und die von der Obergesellschaft belasteten Umlagen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen (173 T€, i.V. 285 T€). 3. Sonstige AngabenAufsichtsrat und Vorstand der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft:AufsichtsratMartin Schäfer, Fulda, Vorsitzender Geschäftsführer der Wirth Fulda GmbH Dr. Klaus Gröhn, Rüdesheim/Rhein, stellvertretender Vorsitzender ehemaliger Ressortleiter Bilanzen, Steuern Linde AG, Wiesbaden Oliver Knöpfle, Giengen (Brenz), Arbeitnehmervertreter Industriemeister Fachrichtung Metall VorstandKarl-Ulrich Hömann, Kaufmann, Hannover Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder:Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2017 belaufen sich auf 186.318 € (i.V. 192.108 €). Gemäß der mit dem Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz eingeführten Ermächtigung in § 286 Abs. 5 HGB wurde von der Hauptversammlung beschlossen, dass die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 7 HGB verlangten Angaben im Anhang des Jahresabschlusses unterbleiben sollen. Die Bezüge für die Witwe eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes betragen 9.432 € (i.V. 9.432 €). Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 betragen 23.696 € (i.V. 23.471 €). Für die Pensionsverpflichtung gegenüber der Witwe eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes ist eine Pensionsrückstellung von 34.473 € (i.V. 38.846 €) gebildet. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr aufwandswirksam berechnete Honorar beträgt 37.000 € und entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Angaben zu MitarbeiternIm Jahresdurchschnitt waren (einschließlich Teilzeitkräften) beschäftigt: scroll
Weiterhin bestanden im Jahresdurchschnitt 12 (i.V. 15) Ausbildungsverhältnisse. Außerbilanzielle GeschäfteAußerbilanzielle Geschäfte betreffen den Factoring-Vertrag mit der TARGO Commercial Finance AG. V VFG veräußerte im Geschäftsjahr 2017 Forderungen aus Warenlieferungen an die TARGO Commercial Finance AG (Stand 31.12.17 T€ 1.287, i.V. T€ 1.206). Es werden Forderungen in vertraglich festgelegten Ländern bis zu vertraglich festgelegten Höchstbeträgen von der TARGO Commercial Finance AG übernommen. VFG behält das Debitorenmanagement zwecks Kundenpflege weiterhin inne. Wesentliche Vorteile aus Sicht der VFG bestehen in der Verbesserung der Liquiditätssituation, der Senkung des Delkredererisikos sowie in der Verbesserung der Eigenkapitalquote. Geschäfte mit nahestehenden PersonenGeschäfte mit nahestehenden Personen umfassen überwiegend Austausch von Waren und Dienstleistungen. scroll
4. Gewinnabführung an die Obergesellschaft und Ausgleich gemäß § 304 Abs.1 AktGEntsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.10.1990 zwischen der Wirth Fulda GmbH und der Gesellschaft sowie dem rechtskräftigem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 01.10.2003 gilt für die Gewinnverwendung: scroll
5. Angabe gem. § 285 Satz 1 Nr. 16 HGBVorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link http://www.vfg.de/de/investor-relations/entsprechenserklaerung.html dauerhaft zugänglich gemacht worden. 6. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich bis zum 22. März 2018 nicht ereignet (§ 285 Nr. 33 HGB).
Giengen (Brenz), 22. März 2018 Der Vorstand Karl-Ulrich Hömann ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2017der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft, Giengen (Brenz)scroll
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Versicherung des Vorstandes nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für den Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2017:der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft, GiengenNach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für den Jahresabschluss und Lagebericht der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Giengen, den 22. März 2018 Karl-Ulrich Hömann Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSan die Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft, Giengen an der Brenz, -bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte bedeutsam in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
Abwicklung des ForderungsverkaufsDie Gesellschaft verkauft zu Finanzierungszwecken bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zum 31.12.2017 wurden insgesamt Forderungen von TEUR 1.287 bilanzwirksam an die TARGO Commercial Finance AG übertragen. Aufgrund des hohen Risikos der falschen Darstellung des Sachverhalts war aus Prüfungssicht die Abbildung im Jahresabschluss der Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Die Prüfungshandlungen umfassen das nachvollziehen der Übertragung mit besonderem Schwerpunkt auf den Ausweis des Sachverhalts. Dabei wurden die Forderungen auf Basis der Offenen Posten Liste mit der Liste der übertragenen Forderungen abgestimmt und mittels Saldenbestätigungsabfrage in Stichproben überprüft. Ferner haben wir die Berücksichtigung von an Kunden gewährte Boni auf die jeweiligen Jahresumsätze durch Abgrenzungsbuchungen in Stichproben geprüft. Zusätzlich wurden die Angaben zu dem Forderungsverkauf im Anhang gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Darstellung des Forderungsverkaufs ergeben. Bewertung der VorräteDer Bilanzposten Vorräte stellt einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens der Gesellschaft dar. Eine nicht korrekte Bewertung hätte wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft. Aus diesem Grund ist die Bewertung der Vorräte für den Jahresabschluss von Bedeutung. Unsere Prüfungshandlungen umfassten im Wesentlichen die Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die verlustfreie Bewertung. Dabei legten wir einen Schwerpunkt auf die eingerichteten Prozesse und internen Kontrollen zur Bewertung der Vorräte. An der Stichtagsinventur haben wir am 21.12.2017 im Hauptlager der Gesellschaft in Giengen beobachtend teilgenommen und mittels Kontrollzählungen in Stichproben von der korrekten Aufnahme des Bestandes des Vorratsvermögens überzeugt. Im Rahmen der Hauptprüfung haben wir die korrekte Übernahme der gezogenen Stichproben in die finale Bestandsliste nachvollzogen. Anschließend wurde in Stichproben die Ermittlung der Anschaffungskosten der Rohstoffe nachvollzogen und die im Rahmen des Niederstwerttests herangezogenen Stichtagspreise mit externen Bestätigungen abgestimmt. Die Ermittlung der Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir ebenfalls in Stichproben nachvollzogen und mit dem Betriebsabrechnungsbogen der Gesellschaft abgestimmt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung der Vorräte ergeben. Zu den im Rahmen der Bilanzierung der Vorräte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss. Sonstige RückstellungenDie Bilanzierung der Sonstigen Rückstellungen insbesondere für den Personalbereich sowie für rechtliche Risiken war aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Diese sind in besonderem Maße mit Unsicherheit behaftet und erfordern Schätzungen, die einen erheblichen Einfluss auf den Ansatz und die Höhe der jeweiligen Rückstellung und somit auf die Vermögens- und Ertragslage haben können. Personalrückstellungen sind insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit risikobehaftet. Die Unsicherheiten und Schätzungen in Bezug auf die rechtlichen Risiken beziehen sich insbesondere auf deren Höhe. Im Rahmen unserer Prüfung der Personalrückstellungen haben wir uns mit den von der Gesellschaft eingerichteten Prozessen und internen Kontrollen zur Vollständigkeit der Rückstellungen befasst. Die zugrundeliegenden Berechnungen haben wir rechnerisch nachvollzogen und enthaltene Berechnungsgrundlagen in Stichproben überprüft. Des Weiteren haben wir die gesetzlichen Vertreter und anderer mit diesem Sachverhalt betrauter Personen auf Angemessenheit und Vollständigkeit anhand einer Checkliste für potenziell rückstellungspflichtige Sachverhalte befragt, externe Rechtsberater der Gesellschaft schriftlich befragt und darüber hinaus Aufwandskonten für Rechtsberatung auf Hinweise für nichtberücksichtigte Sachverhalte untersucht sowie Einsicht in weitere geeignete Nachweise genommen. In Bezug auf die rechtlichen Risiken haben wir uns darauf konzentriert unterstützenden Dokumente einzusehen. Des Weiteren haben wir die Inanspruchnahme, bzw. Auflösung von in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen mit Schätzwerten überprüft. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von Sonstigen Rückstellungen ergeben. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden Informationen verantwortlich:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 29.06.2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 01.09.2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft, Giengen an der Brenz, tätig. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Krieg.
Würzburg, den 29.03.2018 TGS Audit & Tax GmbH Peter Krieg, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 in einer gegenüber der von uns bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre, als Aufsichtsrat haben wir uns im Geschäftsjahr 2017 eingehend mit der Lage und den Zukunftsaussichten der Gesellschaft befasst. Den Vorstand haben wir bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung entsprechend den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben überwacht. In Sitzungen und durch schriftliche Berichte hat uns der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unterrichtet. Die uns überlassenen und vorgestellten Unterlagen haben wir auf Plausibilität geprüft. Darüber hinaus haben sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle und Entscheidungen des Vorstandes in Kenntnis setzen lassen. Im Jahr 2017 wurde der Aufsichtsrat zu fünf Sitzungen einberufen. An allen fünf haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Vorstand teilgenommen. Schwerpunkte der Beratungen und Entscheidungen in unseren Aufsichtsratssitzungen im Jahre 2017 waren die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Risikolage und wesentliche zustimmungspflichtige Einzelvorhaben. In der Sitzung am 16. Februar 2017 wurden insbesondere der vorläufige Jahresabschluss 2016, Bericht des Vorstands zum Risikomanagement und die Planung von mittel- und langfristigen Investitionen besprochen sowie über die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex diskutiert. In unserer Bilanz-Aufsichtsratssitzung am 19. April 2017 haben wir uns eingehend mit dem Jahresabschluss 2016 einschließlich Lagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrats, dem Corporate Governance Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat sowie dem Risikomanagementsystem befasst. Der Jahresabschluss wurde einstimmig gebilligt. Ferner verabschiedeten wir die Tagesordnung der 133. Hauptversammlung einschließlich der Vorschläge zur Beschlussfassung. Am 28. Juni 2017 diente die Sitzung der Vorbereitung des Aktionärstreffens am 29. Juni 2017. Ferner wurden uns vom Vorstand die zwischenzeitliche Geschäftsentwicklung und ein Ausblick auf den weiteren Geschäftsverlauf des Jahres 2017 gegeben. Die vierte Sitzung am 28. September 2017 wurde insbesondere zur Besprechung des Geschäftsverlaufs bis Ende September 2017 und zu Themen der Personalentwicklung genutzt. In der fünften Sitzung des Jahres 2017 am 16. November 2017 haben wir uns neben der Vorschau auf den Jahresabschluss 2017 mit der operativen Planung 2018 - 2020, der strategischen Planung und der Zukunftsausrichtung der Gesellschaft beschäftigt. Die Weiterentwicklung und die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex beobachten wir fortlaufend. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 12. April 2018 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vfg.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf. Die Aufsichtsratsvergütung wird nicht individualisiert veröffentlicht. Die Vergütung des Vorstandes wird gemäß Beschluss der 132. ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2016 ebenfalls nicht individualisiert veröffentlicht. Die Bildung von Ausschüssen, mit Ausnahme eines Personalausschusses, wurde nicht als sinnvoll erachtet. Der seit Jahrzehnten bestehende Ausschuss befasst sich im Wesentlichen mit Vorstandsangelegenheiten, wie Vorschlägen für die Bestellung von Vorständen. Die Zusammensetzung und Festlegung der Vorstandsvergütungen gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben. Der Vorstand der Vereinigte Filzfabriken AG hat den Jahresabschluss 2017 und den dazugehörigen Lagebericht nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt. In unserer Aufsichtsratssitzung am 12. April 2018 waren diese Unterlagen Gegenstand der Beratung mit den Wirtschaftsprüfern und dem Vorstand der Gesellschaft. Die TGS Audit & Tax GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Würzburg, (TGS), hat den nach HGB-Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss der Vereinigte Filzfabriken AG und den Lagebericht nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer bestätigte ferner, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Vorschriften entspricht und bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar waren. Das Überwachungssystem ist geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Aufgrund der dem Aufsichtsrat durch den Vorstand laufend erteilten Berichterstattung zum Risikomanagement, zu den erfassten Risiken und deren Einschätzung sehen wir das System zur Risikofrüherkennung als geeignet an. Die Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt. Sie waren Gegenstand intensiver Beratungen in der Bilanz-Aufsichtsratssitzung am 12. April 2018. In dieser Sitzung berichtete ferner TGS über wesentliche Ergebnisse der Prüfung 2017 und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung von Fragen zum Jahresabschluss 2017 zur Verfügung. Aufgrund unserer eigenen Prüfung der vom Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die TGS an. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017. Der Jahresabschluss 2017 der Vereinigte Filzfabriken AG ist damit festgestellt. Wir danken an dieser Stelle auch dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Fulda, 12. April 2018 Für den Aufsichtsrat Martin Schäfer Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vereinigte Filzfabriken AG Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGDer Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass die Vereinigte Filzfabriken AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung den Empfehlungen der Regierungskommission deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 entsprochen hat und entsprechen wird. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen: Nicht angewendet werden die Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 (Abs. 3); 3.10 Satz 1; 4.1.3 (Satz 2); 4.2.1 (Satz 1); 4.2.5. (Abs. 2 und Abs. 3); 5.1.2 (Abs. 2 Satz 3); 5.3.2; 5.3.3; 5.4.1 (Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 und Absatz 6); 5.4.2 Abs. 1 Satz 1; 5.4.3 Satz 3, 5.4.6 (Abs. 3); 6.1 (Satz 2); 6.2; Ziffer 7.1. Diejenigen Empfehlungen, denen die Gesellschaft nicht folgen möchte, werden nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den unternehmensspezifischen Bedürfnissen nicht gerecht, und zwar aus folgenden Gründen: Ziffer 3.8 Abs. 3 (Selbstbehalt in der D & O-Versicherung des Aufsichtsrates) stellt eine Regelung dar, die zur Verhaltenssteuerung des Aufsichtsrates entbehrlich ist. Die Regelungen zu Ziffer 3.10 Satz 1 (Corporate Governance-Bericht), 4.1.3 Satz 2 (Compliance Management-System), 4.2.1 Satz 1 (Vorstand-Zusammensetzung), 4.2.5 Absatz 2 und Abs. 3 (Vergütungsbericht), 5.3.2 (Prüfungsausschuss), 5.3.3 (Nominierungsausschuss), 5.4.1. Abs. 2 und Abs. 4 (Zusammensetzung des AR), 5.4.6 Abs. 3 (individualisierte Angabe der Vergütung des AR) entsprechen nicht den Größenverhältnissen des Unternehmens. Die Regelungen zu Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 (Altersgrenze für Vorstandsmitglieder), 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 (Bekanntgabe Lebenslauf AR-Kandidat u. wesentlicher Aktivitäten der AR-Mitglieder außerhalb des AR), Absatz 6 (Offenlegung von Beziehungen von AR-Kandidaten), 5.4.2 Abs. 1 Satz 1 (unabhängiger Aufsichtsrat), 5.4.3. Satz 3 (Bekanntgabe Kandidatenvorschläge für AR-Vorsitz), 6.1 (Satz 2) und 6.2 (Transparenz) und 7.1 (Rechnungslegung) entsprechen nicht der Aktionärsstruktur, wonach ca. 97,5 % der Aktien von den beiden Hauptaktionären Wirth Fulda GmbH und Filzfabrik Fulda GmbH & Co KG gehalten werden.
Giengen (Brenz), im April 2018 Der Aufsichtsrat Der Vorstand |
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