Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft

Giengen an der Brenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2022

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell der VFG im Überblick

Die Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft (VFG) mit Sitz in Giengen an der Brenz ist ein traditionsreicher Filzhersteller in Europa. Sie wird in den Konzernabschluss der Wirth Fulda-Gruppe einbezogen. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens fokussiert sich auf kundenspezifische Lösungen von Produkten und Systemen aus Wollfilz, Nadelfilz bzw. technischen Textilien. Die Produktion erfolgt im Werk Hermaringen-Gerschweiler.

Auf Basis der umfangreichen Produktpalette und der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Filz ist das Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen aktiv. Zu den Kunden zählen Unternehmen der Elektrogeräte-, Automobil-, Maschinenbau-, Stahl- und Aluminiumindustrie. Ebenso schätzen Klavierbauer, Designer, Innenarchitekten und Raumausstatter das umfangreiche Sortiment der VFG aus Wollfilzen als ökologisch hochwertigen Werkstoff für die Gestaltung dekorativer Elemente, Gebrauchsgüter und den Innenausbau. Ferner bietet das Unternehmen spezielle Lösungen zur grabenlosen Kanalsanierung, sowie Lösungen für anspruchsvolle Dichtungssysteme an.

Die Umsatzerlöse verteilen sich zu rd. 53 % auf das In- und rd. 47 % auf das Ausland.

1.2 Steuerungssystem (Unternehmenssteuerung und -organisation)

Die VFG definiert ihre mittel- und langfristigen Unternehmensziele auf der Grundlage ausgewählter Kennzahlen, insbesondere Umsatz, Gesamtleistung, EBIT und EBITDA. Das Unternehmen verfügt über ein Berichts-, Überwachungs- und Risikomanagementsystem, das kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst wird. Es enthält geeignete Strukturen und Prozesse, um eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller geschäftlichen Prozesse und Transaktionen zu gewährleisten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist über das System sichergestellt.

Der Vorstand steuert das Unternehmen anhand von strategischen und operativen Vorgaben und Kenngrößen. Ein durch den Vorstand geleitetes Management-Team unterstützt ihn bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie. Diesem Gremium gehören neben dem Vorstand auch die Leiterinnen der Bereiche Produktion, Technik, Logistik, Vertrieb, Planung und Anwendungstechnik an.

In einem kontinuierlichen Planungsprozess, orientiert an den Unternehmenszielen, werden Chancen und Risiken aus den Veränderungen des geschäftlichen Umfeldes behandelt. Die fortlaufende Überprüfung und Bewertung der Markt- und Unternehmenskennzahlen soll das Management in die Lage versetzen, bei Planabweichungen rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Grundlagen des internen Kontrollsystems sind definierte Kontrollmechanismen wie z. B. systemtechnisch automatisierte und manuelle Abstimm- bzw. Freigabeprozesse. Die organisatorische Bündelung von Prozessen in Konzernunternehmen stellt die Trennung wesentlicher Funktionen zur Einhaltung der Kontrollmechanismen sicher.

1.3 Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung bilden eine wesentliche Grundlage für die nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Unternehmenswertes. Die VFG erschließt fortlaufend neue Anwendungsmöglichkeiten für das Produktsortiment. Zur Entwicklung innovativer und marktfähiger Lösungen arbeiten unsere Mitarbeiter eng mit Bestandskunden und potenziellen Neukunden zusammen. Der Bereich Entwicklung und Anwendungstechnik am Stammsitz des Unternehmens in Giengen wird durch den zentralen Entwicklungsbereich des Wirth Fulda Konzerns unterstützt.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, dem Krieg in der Ukraine und steigenden Inflationsraten blieb die deutsche Wirtschaft in Summe auf Wachstumskurs. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um 1,8 % 1. Auch im Vorjahresvergleich ist die Wirtschaftsleistung erneut gestiegen. Gleichzeitig war die Bruttowertschöpfung erstmals höher seit Ausbruch der Corona Kriese in Deutschland. Die konjunkturelle Entwicklung mit ggü. dem Vorjahr erneut gestiegenem BIP-Wachstum sowie eine deutliche Verbesserung des Konjunkturklimas nach dem ersten Halbjahr 2022 (siehe Entwicklung des ifo-Konjunkturklima für das verarbeitende Gewerbe) wirkte sich im Bereich technische Textilien belebend aus. Die VFG bedient mit ihrer Produktbandbreite eine Vielzahl von Branchen. Neben den o.g. Faktoren wirkten sich auch branchen- (z.B. in den Verkaufsbereichen Mobility, Steel/​Metall/​Alu) sowie einzelkundenspezifische Entwicklungen positiv auf die Entwicklung von Umsatz- und Gesamtleistung aus. Das Unternehmen konnte sich in diesem herausfordernden Umfeld deutlich erholen und das Geschäft mit vielen wichtigen Kunden fortentwickeln werden.

2.2 Geschäftsverlauf und Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Der Umsatz im Geschäftsjahr 2022 mit 28,1 Mio. Euro lag erneut über dem des Vorjahres (26,6 Mio. Euro). Der Bereich Wollfilze erreichte das Vorjahresniveau mit 11,4 Mio. Euro, der Bereich Nadelfilze legte um 1,5 Mio. Euro auf 16,9 Mio. Euro zu. Den Umsätzen aus den Tätigkeitsberichten stehen Erlösschmälerungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro gegenüber.

Das Geschäftsjahr 2022 war gekennzeichnet von Bemühungen den hohen Auftragsbestand aus dem Jahr 2021 zeitnah abzuarbeiten sowie gleichzeitig den Auftragseingang 2022 zu stabilisieren. Hierzu wurden Beraterleistungen, für den operational excellence Bereich, sowohl im kaufmännischen wie auch Operations-Umfeld, eingesetzt. Als Ergebnis erster Analysen wurden in beiden Bereichen erste Maßnahmen unmittelbar umgesetzt Damit konnte bereits in 2022 eine verbesserte Transparenz, höhere Kundenzufriedenheit, Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Qualität sowie eine gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit erreicht werden. In der Folge kam es zu deutliche Verbesserungen bei Lieferterminen und Erlösen und im Gesamten einer deutlichen Ergebnissteigerung Gleichzeitig wurde die Geschäftsstrategie, sowie die Unternehmensorganisation auf die geänderten Anforderungen angepasst.

Das operative Ergebnis lag auf Niveau des Vorjahrs, jedoch unter der Halbjahresprognose.

Das EBIT lag in Höhe von 640 TEUR deutlich über dem Vorjahres-EBIT in Höhe von -51 TEUR.

Die Vorjahresprognose, einer deutlichen Steigerung des EBIT bzw. des EBITDA, konnte durch Personalanpassungen sowie Portfoliobereinigungen erreicht werden.

2.3 Lage des Unternehmens

2.3.1 Ertragslage

Zur zentralen Beurteilung der Entwicklung der Umsatz- und Ertragslage stehen für die VFG nachfolgende Kennzahlen (finanzielle Leistungsindikatoren) im Vordergrund:

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Angaben
in Mio. Euro
2022 2021
Umsatzerlöse 28,1 26,6
Gesamtleistung 28,5 27,6
EBIT 0,7 -0,1
EBITDA 1,1 0,4

Die Umsatzerlöse konnten unter anderem durch erfolgreiche Preisverhandlungen auf Kundenseite deutlich gesteigert werden. Aufgrund, Den weiter steigenden Preisen für Energie und Rohstoffe konnte damit frühzeitig in 2023 entgegengewirkt werden, was sich positiv auf EBIT und EBITDA auswirkte.

Insgesamt war das Jahr 2022 durch eine gute Nachfrage nach allen Produkten der VFG geprägt. Die Umsatzerlöse stiegen auf 28,1 Mio. Euro (i.V. 26,6 Mio. Euro) und konnten somit ggü. 2021 deutlich gesteigert werden. Sie wurden zu 40 % (i.V. 43 %) im Bereich Wollfilze und zu 60 % (i.V. 57 %) im Bereich Nadelfilze erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse verteilen sich auf das Inland (53 %; i.V. 53 %) sowie das europäische (42 %; i.V. 42 %) und außereuropäische Ausland (5 %; i.V. 5 %). Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse +/​- Bestandsveränderung + aktivierte Eigenleistungen) lag mit 28,4 Mio. Euro über dem Geschäftsjahr 2021 (27,6 Mio. Euro).

Der Auftragseingang 2022 lag mit 28,4 Mio. Euro (i.V. 32,0 Mio. Euro) unter dem, durch Nachholeffekte nach der Coronakrise geprägten, Vorjahr. Der Auftragsbestand zum Stichtag 31.12.2022 normalisierte sich ebenfalls auf 7,2 Mio. Euro (Vorjahr 12,2 Mio. Euro).

Die Gesamtleistung entwickelte sich in 2022 analog zur oben dargestellten Umsatzentwicklung. Die Gründe sind entsprechend.

Die sonstigen betrieblichen Erträge bleiben unverändert mit 0,1Mio. (i.V. 0,1 Mio. Euro). Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus dem Abverkauf Altwaren (0,07 Mio. Euro, i.V. 0,0 Mio. Euro) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (0,05 Mio. Euro, i.V. 0,0,05 Mio. Euro) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind im Wesentlichen auf nicht in Anspruch genommene Drohverlustrückstellungen und Auflösung von Personalrückstellungen zurückzuführen.

Der Materialaufwand sank um 0,2 Mio. Euro auf 13,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (13,9 Mio. Euro). Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand zu Gesamtleistung) lag mit 48,2 %-Punkten über Vorjahr (47,1 %-Punkte).

Der Personalaufwand stieg auf 8,6 Mio. Euro (i.V. 8,4 Mio. Euro). Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand zu Gesamtleistung) sank von 32,2 %-Punkte im Vorjahr auf 30,3 %-Punkte. Zum Bilanzstichtag beschäftigte das Unternehmen 163 Mitarbeiter einschließlich 5 Auszubildenden (i.V. 163 davon 8 Auszubildende).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 4,9 Mio. Euro auf 5,2 Mio. Euro. Ihr Anteil an der Gesamtleistung erhöhte sich von 17,8 % auf 18,3 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. Euro (i.V. 1,8 Mio. Euro), Vertriebsaufwendungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro (i.V. 1,0 Mio. Euro), Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (i.V. 0,9 Mio. Euro).

Die Abschreibungen bleiben konstant bei 0,4 Mio. Euro (i.V. 0,4 Mio. Euro).

Während die Gesamtleistung wieder auf Vorcoronaniveau stieg, stieg auch der EBITDA entsprechend.

Das EBIT vor Berücksichtigung der Ergebnisabführung erhöht sich auf 0,7 Mio. Euro, Vorjahr -0,1 Mio. Euro.

Die Zinsaufwendungen erhöhten sich auf 0,2 Mio. Euro gegenüber Vorjahr (0,1 Mio. Euro).

2.3.2 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 stieg im Vergleich zum Vorjahr von 9,4 Mio. Euro auf 10,2 Mio. Euro. Das Anlagevermögen erhöhte sich im laufenden Geschäftsjahr auf 3,2 Mio. Euro (i.V. 2,8 Mio. Euro).

Das Umlaufvermögen stieg von 6,6 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro. Während das Barvermögen mit 0,1 Mio. Euro konstant blieb, erhöhte sich das Vorratsvermögen von 5,4 Mio. Euro auf 5,9 Mio. Euro. Dies geht zum einen auf Aufstockung der Bestände von Rohstoffen zurück, welche in größerer Zahl weiterhin vorsorglich aufgrund möglicher drohender Versorgungsengpässe getätigt wurden.

Auf der Passivseite blieben die Rückstellungen für Pensionen und die sonstigen Rückstellungen von zusammen 1,4 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Die Verbindlichkeiten insgesamt erhöhten sich von 6,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 6,7 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich auf 2,6 Mio. Euro (i.V. 2,1 Mio. Euro). Die sonstigen Verbindlichkeiten sanken leicht von 1,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 1,6 Mio. Euro. Diese beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Mietkäufen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 1,3 Mio. Euro 0,3 Mio. Euro unter Vorjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich um 0,8 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro gegenüber Vorjahr (0,5 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, mit Ausnahme von sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Mio. Euro, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren aufweisen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (2,6 Mio. Euro) sind im Wesentlichen variabel verzinslich.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital zu Bilanzsumme) sank bei gleich hohem Eigenkapital von 2,1 Mio. Euro aufgrund der höheren Bilanzsumme von 22,3 % im Vorjahr auf 20,6 %.

Das langfristige Vermögen von 3,2 Mio. € (i.V. 2,8 Mio. €) wird zu 65,6 % (i.V. 75,0 %) durch das Eigenkapital in Höhe von 2,1 Mio. € (i.V. 2,1 Mio. €) finanziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 5,7 Mio. € sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mio. € gestiegen und betragen 55,9 % (i.V. 52,1 %) des Gesamtvermögens.

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 1,0 Mio. Euro (i.V. -0,5 Mio. Euro). Für Investitionen wurden 0,8 Mio. Euro (i.V. 0,1 Mio. Euro) ausgegeben. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 0,7 Mio. Euro (i.V. 0,4 Mio. Euro). Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt 0,1 Mio. Euro (i.V. 0,1 Mio. Euro).

Die verfügbare Liquidität verringerte sich aufgrund der Bindung im Vorratsvermögen entsprechend.

Der Gesellschaft stehen ausreichend Kreditlinien zur Verfügung. Die zum Bilanzstichtag nicht ausgenutzten Kreditlinien betrugen 1,4 Mio. Euro. Zahlungen erfolgten auf der Debitoren- und der Kreditorenseite überwiegend innerhalb der Skontofrist. Allen bestehenden Zahlungsverpflichtungen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr nachgekommen werden. Künftige Liquiditätsengpässe sind nach aktuellem Erkenntnisstand nicht zu erwarten.

2.3.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Am 31. Dezember 2022 waren 163 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive 7 Auszubildende bei der VFG beschäftigt (i.V. 163 inklusive 8 Auszubildende). Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der Beschäftigten inklusive Auszubildende bei 165 (i.V. 162).

Unverändert stellen die Rekrutierung und Ausbildung eigener Fach- und Führungskräfte eine wichtige Basis für die Zukunftssicherung und den künftigen Erfolg des Unternehmens dar. Am 31. Dezember 2022 waren 7 Ausbildungsplätze in kaufmännischen und technischen Berufen sowie Studiengängen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim besetzt (im Vorjahr 8 Ausbildungsplätze). Die Ausbildungsquote liegt bei gut 4 % (i.V.6 %).

Auch die Schulung, Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter stehen im Fokus. Neben dem gruppenweiten Weiterbildungsprogramm für Führungskräfte gibt es auch am Stammsitz des Unternehmens ein umfangreiches Angebot von Schulungsmaßnahmen.

Optimale und sparsame Energienutzung und der schonende Umgang mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen haben weiterhin einen unverändert hohen Stellenwert bei der VFG und sind Bestandteile unserer Unternehmensziele. Weiterhin von großer Bedeutung ist die kontinuierliche Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 das Ende 2015 erfolgreich zertifiziert wurde.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Dieses Kapitel sowie das nachfolgende Kapitel insbesondere zum "Chancenbericht" beinhalten zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf derzeitigen Erkenntnissen, Einschätzungen und Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Unsicherheiten und Risiken. Viele Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens liegen, beeinflussen den Geschäftsverlauf und dessen Ergebnisse. Sie können dazu führen, dass der tatsächliche, von dem für die Zukunft prognostizierten Geschäftsverlauf der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft abweicht. Weiterhin ist die Prognosefähigkeit aufgrund der aktuell unsicheren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eingeschränkt.

Für das Geschäftsjahr 2023 rechnen wir mit konstanten Umsatzerlösen bei gleichbleibender Gesamtleistung. Ein geplanter Verkauf einer Geschäftssparte, sowie eine Portfoliobereinigung werden durch die verbleibenden Geschäftsfelder voll kompensiert.

Kostensteigerungen im Bereich Energie und Rohstoffe werden an unsere Kunden weitergeben. Zudem werden im Jahr 2023 neue Produkte angeboten. Der Umsatzverlauf im Jahr 2023 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist auf Plan.

Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein, um Sondereffekte bereinigtes, EBIT bzw. EBITDA auf konstantem Niveau erwartet. Dies wird ermöglicht durch die weitere Optimierung.

Der Effizienz und Effektivität in den Prozessabläufen und durch die höhere Transparenz innerhalb unseres Produktportfolios.

Die stringente Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie bildet die Grundlage für das Erreichen bzw. das Übertreffen der Unternehmensziele sowie den Bestand des Unternehmens.

Wir blicken optimistisch auf das Geschäftsjahr 2023

3.2 Chancen- und Risikobericht

3.2.1 Chancenbericht

Die VFG hat sich erfolgreich am Markt positioniert. Durch die konsequente Ausrichtung aller Aktivitäten auf die Bearbeitung attraktiver Märkte und die Nutzung der sich dort bietenden Chancen wurde eine gute Basis für Erfolg geschaffen. In wettbewerbsintensiven Märkten soll durch einen optimierten Produktmix die Marktpositionierung weiter verbessert werden. Um die Wahrnehmung als Premiumhersteller zu verstärken, setzt die VFG auf eine Sortimentsmarkenstrategie. In attraktiven Nischenmärkten ist das Ziel des Unternehmens, die Marktposition durch Technologie- und Innovationsvorsprung sowie eine enge Kundenbindung auszubauen. Dabei gilt es, die gesteckten Ziele zur Verbesserung der Leistungskraft des Unternehmens konsequent umzusetzen.

Dabei werden neue verbesserte Produkte in mehreren bekannten und interessanten Marktsegmenten helfen, vorhandene Marktpotentiale mit besseren Margen zu erschließen bzw. ein größeres Bedarfsspektrum auszuschöpfen. Damit verbessert sich die Stellung des Unternehmens bei diesen Kunden und Potentialen, was darüber hinaus auch den Absatz bereits bekannter Produkte ankurbelt.

3.2.2 Risikobericht

Risikomanagement

Die VFG ist als Lieferant von Produkten, Komponenten und Systemen oder Systemlösungen auf Basis technischer Textilien in unterschiedlichsten Märkten und Branchen aktiv und dabei einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Risiken sind untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden. Gleichzeitig bieten die multifunktionalen Eigenschaften und vielfältigen Einsatzgebiete der VFG-Produkte und Systeme umfangreiche Chancen.

Ziel des Risikomanagements ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Risiken bei gleichzeitiger Nutzung der sich bietenden Chancen. Ein Personenkreis aus Management und Fachkräften bildet den Risikomanagementkreis der VFG. Mit Hilfe eines Systems zur Risikofrüherkennung, -erfassung und -bewertung wird die Risikostruktur in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bewertet. Das Risikomanagement umfasst alle Unternehmensbereiche und ist Teil des strategischen Planungsprozesses.

In regelmäßigen Zeitabständen finden Risikomanagementsitzungen statt, in denen wesentliche Risiken analysiert und mögliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Dem Risikomanagement in Bezug auf die Rechnungslegungssysteme wird insbesondere durch den punktuellen Einsatz von Bilanzierungs- und Bewertungsanweisungen, dem Einsatz von Checklisten sowie der Beachtung des Vier-Augen-Prinzips Rechnung getragen.

Risiken

Die Gesellschaft unterliegt in ihrem Geschäft einer Vielzahl von Risiken, deren Eintreten die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage negativ beeinflussen können. Infolgedessen ist es möglich, dass die VFG ihre für die Zukunft definierten Unternehmensziele verfehlt. Nachfolgend werden einige der für das Unternehmen wesentlichen Risiken in abnehmender Reihenfolge gemäß Risikograd dargestellt.

Durch den andauernden Ukraine Konflikt, hohe Inflation und Versorgungsengpässe besteht weiterhin das Risiko für eine anhaltende Konsumflaute, Umsatz- und Forderungsausfälle, verlängerte Forderungslaufzeiten, Reduzierung von Factoring/​Kreditlimits, Lieferengpässen und Energiesicherheit. Sofern etwaige Umsatzausfälle nicht, durch entsprechende organisatorische Anpassungen kompensiert werden können, hätte dies auch einen Einfluss auf das Jahresergebnis bzw. EBIT/​EBITDA. Die Risiken in Bezug auf die Liquiditätslage schätzen wir als gering ein, da die Gesellschaft über ausreichende Kreditlinien verfügt. Durch ein konsequentes Forderungsmanagement verbunden mit einer engen Abstimmung mit den Kunden und einer diversifizierten Lieferantenbasis sehen wir den Ausfall von Kunden und Lieferanten und deren Folgen für die Gesellschaft als moderat an. Darüber hinaus wurden mit Lieferanten teilweise Kontrakte zur Risikominimierung abgeschlossen. Auf Seite der Umsatzerlöse ergeben sich für uns keine direkten Einflüsse aus dem Ukraine-Krieg. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als moderat und die evtl. Schadenshöhe als mittel ein.

Als ein Risiko schätzen wir eine seit Jahren vorhandene partielle Unausgewogenheit in der Kundenstruktur ein, die sich in der Abhängigkeit von einigen Großkunden widerspiegelt. Andererseits bieten diese Großkunden auch weiteres, attraktives Wachstumspotenzial. Eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden sehen wir daher als Erfolgsgarant für die künftige Unternehmensentwicklung. Dabei ist wichtig, die Kundenbedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen, um das Risiko von Kundenverlusten zu reduzieren. Ergänzend soll durch den Ausbau der Kompetenzen in komplexen Lösungen auf der Basis Woll- und Nadelfilz und der Kombination dieser Werkstoffe mit anderen Werkstoffen das Risiko der Substitution reduziert werden. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als moderat und die evtl. Schadenshöhe als mittel ein.

Dem Risiko des Ausfalls von Produktionskapazitäten tragen wir durch ein umfassendes Wartungs- und Instandhaltungskonzept sowie mit Ersatz- bzw. Erweiterungsinvestitionen Rechnung. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und die evtl. Schadenshöhe als mittel ein.

Dem teilweise bestehenden Fachkräftemangel und den damit einhergehenden Risiken geringerer Innovationskraft bzw. Know-How-Verlust wirken wir mit verschiedenen Maßnahmen entgegen. Vor diesem Hintergrund wird weiterhin in die eigene Ausbildung investiert. Zusätzlich intensivieren wir die Weiterbildungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter und fördern ergebnisorientiertes Führungsverhalten. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und die evtl. Schadenshöhe als gering ein.

Dem Risiko von Zahlungsausfällen wird durch ein straffes Forderungsmanagement entgegengesteuert. Im Bedarfsfall werden angemessene Wertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus setzt die Gesellschaft seit 2011 Factoring ein und überträgt so das Forderungsausfallrisiko in weiten Teilen auf eine Factoringgesellschaft. Des Weiteren existiert eine Liquiditätsplanung, die kontinuierlich aktualisiert wird. Aus Managementsicht ausreichende Kreditlinien tragen zu einer Begrenzung des Liquiditätsrisikos bei. Zinsänderungsrisiken bestehen für kurzfristige variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (1,1 Mio. Euro).

Die Gesellschaft hat in 2009, 2013, 2015 und 2016 die Mithaftung für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eines verbundenen Unternehmens übernommen, die zum Bilanzstichtag 3,9 Mio. Euro (i.V. 4,9 Mio. Euro) betragen. Für diese Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft gemeinsam mit dem verbundenen Unternehmen Gesamtgrundschulden in Höhe von 8,1 Mio. Euro (i.V. 8,1 Mio. Euro) bestellt. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus der übernommenen Haftung schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als moderat und die evtl. Schadenshöhe als gering ein.

Durch bestehende Schadens- und Haftpflichtrisikoversicherungen sind finanzielle Schäden auf ein Minimum reduziert. Erkennbaren Risiken wurde darüber hinaus durch entsprechende Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und die evtl. Schadenshöhe als gering ein.

Aus heutiger Sicht sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Die Gesamtrisikolage hat sich durch den Ukraine-Krieg und die Auswirkungen der Inflation (Energie- und Rohstoffpreise) im Vergleich zum Vorjahr nicht negativ verändert. Die langfristig positiven Aussichten für die VFG bleiben weiterhin intakt. Dies Risikolage stellt sich als beherrschbar dar. Trotzdem gilt es bei einem sich deutlich veränderten Marktumfeld die Risikolage ständig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Sonstige Angaben

Entwicklung der VFG-Aktie

Die VFG-Aktie notierte am Jahresende 2022 an der Stuttgarter Wertpapierbörse bei 600,00 Euro je Stück (i.V. 600,00 Euro). Die Kursstellung erfolgte bei äußerst geringem Handelsvolumen.

Berichterstattung zu § 289 a) Abs. 1 HGB

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 1.638.000,00 Euro und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 31.500 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Davon befinden sich ca. 2,5 % im Streubesitz. Für die weitere Zusammensetzung der Beteiligung am Kapital der Gesellschaft wird auf die Ausführungen zum Eigenkapital im Anhang verwiesen.

Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden über mehrere Aktien auszustellen (Sammelurkunden). Form und Inhalt von Aktienurkunden und etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt.

Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. Oktober 2003 wird den außenstehenden Aktionären zum Ausgleich des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der Wirth Fulda GmbH, Fulda, eine jährliche Ausgleichzahlung gemäß § 304 AktG. von EUR 18,61 (DM 36,40) brutto je Aktie im Nennbetrag von DM 100,00 abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs gewährt. Mit gleichem Beschluss wurde ein Abfindungsbetrag gemäß § 305 Abs. 1 AktG. aus dem geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Höhe von EUR 254,06 (DM 496,90) festgesetzt.

Der Vorstand besteht gemäß § 3 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Des Weiteren gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder eine Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Derzeit ist Herr Jürgen Haggenmüller einziges Vorstandsmitglied. Er ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 13 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Satzungsänderung ermächtigt, welche lediglich die Fassung betreffen.

Andere Beschränkungen, Sonderrechte von Aktionären, Befugnisse des Vorstands und Vereinbarungen im Sinne des § 289 a Abs. 1 HGB bestehen nicht. An Arbeitnehmer wurden seitens der Gesellschaft keine Aktien ausgegeben.

5. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB *

* nicht Teil des geprüften Lageberichts

Die Erklärung in Form einer Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link https:/​/​www.vfg.de/​investor-relations/​entsprechenserklaerung/​ veröffentlicht und dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link https:/​/​www.vfg.de/​investor-relations/​verguetungsbericht/​ veröffentlicht und dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unternehmensführungspraktiken wurden von der VFG im Geschäftsjahr 2022 nicht angewendet.

Die VFG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktienrechts und den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung. Vorstand und Aufsichtsrat haben auf sie aufgeteilte Leitungs- und Überwachungsfunktionen. Sie arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen mit dem Ziel, den Bestand des Unternehmens zu sichern und für eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Sie sind den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des Unternehmens verpflichtet.

Der Vorstand der VFG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und führt dessen Geschäfte. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er am Unternehmensinteresse aus, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der Kunden mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Governance Kodex wurden die beiden Vertreter der Anteilseigner bei der letzten Wahl zum Aufsichtsrat am 12. Juli 2018 einzeln gewählt. Die laufende Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023.

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, berät ihn bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er steht in engem Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.

Es besteht ein zweiköpfiger Personalausschuss des Aufsichtsrats. Dieser unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Ausgestaltung der Anstellungsverträge und Vergütung der Mitglieder des Vorstands.

Hinsichtlich dem in 2021 verabschiedeten Gesetz "Zweite Führungspositionengesetz" (FüPoG II) hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. April 2022 den Beschluss gefasst, aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen die Zielgröße für Aufsichtsrat und Vorstand auf null festzulegen. Die Zielgröße wurde bislang eingehalten.

Bei der Festsetzung der Zielgröße für Frauen im Vorstand ließ sich der Aufsichtsrat von folgenden Erwägungen leiten: Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen, von denen zwei von den Anteilseignern gewählt werden und eines nach dem DrittelBG vom Betriebsrat entsendet wird. Eine Vergrößerung des Gremiums erscheint angesichts der anfallenden Kontrollaufgaben nicht angemessen.

Über 95 % der Aktien der Gesellschaft werden nicht frei gehandelt, sondern von dem Konzern gehalten, mit dem ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dieser Konzern wird von den beiden männlichen Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite geleitet, die daher im eigenen Interesse besonders gründlich ihre Aufgaben wahrnehmen. Eine Zielvorgabe von mehr als null Prozent würde die Anteilseigner zwingen, aus der Kontrolle der "eigenen" Tochtergesellschaft auszuscheiden. Dies ist den Anteilseignern, denen mittelbar auch das wirtschaftliche Eigentum an den herrschenden Unternehmen zusteht, nicht zuzumuten.

Auf die Besetzung des Postens der Arbeitnehmerseite haben weder die Eigner, noch das gewählte Mitglied selbst Einfluss, sodass dieser Dritte Sitz bei der Bestimmung der Zielgröße außenvorgelassen wurde. Dies darf nicht als Entscheidung gegen ein weibliches Mitglied der Arbeitnehmerseite verstanden werden.

Bei der Festsetzung der Zielgröße für Frauen im Vorstand ließ sich der Aufsichtsrat von folgenden Erwägungen leiten: Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus lediglich einer Person, was satzungsmäßig zulässig ist und angesichts der Größe der Gesellschaft und den anfallenden Leistungsaufgaben von dem Aufsichtsrat auch als hinreichend erachtet wird. Eine Vergrößerung des Vorstandes würde Kosten von ca. 200.000 € jährlich für die Gesellschaft auslösen, ohne dass hierbei ein Mehrwert erkennbar wäre.

Die tatsächliche Frauenquote im Vorstand beträgt daher zwingend null oder einhundert Prozent. Gegenwärtig ist ersteres der Fall. Das einzige Vorstandsmitglied genießt das Vertrauen des Aufsichtsrates, was in der Vertragsverlängerung im Jahre 2021 manifestiert wurde. Die Festsetzung der einzig anderen denkbaren Frauenquote (einhundert Prozent) hätte daher, nähme man die Zielvorgabe ernst, zwingend die Neubesetzung des Vorstandspostens zur Folge, welche gegenwärtig nicht konkret geplant ist.

Die Festlegung auf die Zielgröße von null Prozent ist daher nicht als Entscheidung gegen Frauen im Vorstand zu werten, sondern als pragmatische Entscheidung für eine Zielgröße, die gegenwärtig auch erreicht werden kann.

Der Vorstand hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben in §76 (4) Aktiengesetz eine Mindestzielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der VFG AG festgelegt. Diese liegt bei 12,5 % und einer Anzahl von mindestens einer Frau.

6. Finanzexpertise

Nach dem Aktiengesetz muss mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Aufsichtsratsmitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Dem Corporate Governance Kodex zufolge soll der Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Diese Anforderungen werden erfüllt, da der Aufsichtsrat mit Herrn Martin Schäfer über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, sowie durch Herrn Dr. Christian Schäfer über den entsprechenden besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Jahresabschlussprüfung verfügt.

Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ein besonderer Dank gilt dem Engagement und der Flexibilität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entscheidend zum Erfolg im abgelaufenen Geschäftsjahr beigetragen haben.

 

Giengen (Brenz), 01. April 2023

Der Vorstand

Jürgen Haggenmüller

Bilanz zum 31. Dezember 2022

AKTIVA

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31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 764,00 3.310,00
764,00 3.310,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.237.398,62 1.239.974,62
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.535.592,00 1.163.084,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 402.806,00 364.753,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 56.595,46 63.860,98
3.232.392,08 2.831.672,60
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 1.500,00 1.500,00
1.500,00 1.500,00
3.234.656,08 2.836.482,60
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.543.879,86 1.206.272,13
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 780.262,07 711.602,32
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 3.613.528,39 3.467.130,03
5.937.670,32 5.385.004,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 237.172,60 213.894,92
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 548.910,43 761.243,68
3. Sonstige Vermögensgegenstände 179.862,88 152.738,26
965.945,91 1.127.876,86
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 85.210,91 94.544,94
6.988.827,14 6.607.426,28
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.450,34 563,76
2.450,34 563,76
10.225.933,56 9.444.472,64

PASSIVA

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 1.638.000,00 1.638.000,00
II. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 178.952,16 178.952,16
2. Andere Gewinnrücklagen 292.126,86 292.126,86
471.079,02 471.079,02
2.109.079,02 2.109.079,02
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 663.996,00 695.833,00
2. Sonstige Rückstellungen 730.413,06 667.025,70
1.394.409,06 1.362.858,70
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.550.737,20 2.110.315,26
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 35.264,01 40.818,16
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.301.889,43 1.598.813,96
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.254.033,23 457.163,83
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.580.521,61 1.765.423,71
6.722.445,48 5.972.534,92
10.225.933,56 9.444.472,64

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022

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2022
EUR
2021
EUR
1. Umsatzerlöse 28.130.124,93 26.596.933,20
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 347.056,15 930.457,50
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 14.656,63 2.580,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 110.552,00 107.323,99
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -11.667.496,72 -11.836.638,77
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.078.051,54 -2.092.150,10
-13.745.548,26 -13.928.788,87
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -7.096.178,47 -6.976.962,38
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.506.634,54 -1.454.187,66
-8.602.813,01 -8.431.150,04
7. Abschreibungen -411.562,21 -445.591,11
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.203.409,34 -4.883.276,29
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 30,00 173,88
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -153.720,60 -99.268,58
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -128.941,54 -40.676,03
12. Ergebnis nach Steuern 356.424,75 -191.282,35
13. Sonstige Steuern -25.944,65 -23.746,83
14. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 433.471,74
15. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn -112.037,54 0,00
16. Aufwendungen für Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG -218.442,56 -218.442,56
17. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 0,00 0,00

Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022

der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft Hermaringen

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2022
TEUR
2021
TEUR
Veränderung
1. Jahresergebnis (einschließlich Gewinnabführung, Verlustübernahme, Garantiedividenden) 419 -215 634
2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 412 446 -34
3. Zu-/​Abnahme der Rückstellungen 31 -7 38
4. sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 11 -16 27
5. Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -2 -23 21
6. Zunahme/​Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -579 -1.546 967
7. Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 478 775 -297
8. Zinsaufwendungen /​ Zinserträge 154 99 55
9. Ertragsteueraufwand/​-ertrag 129 41 88
10. Ertragsteuerzahlungen -41 -53 12
11. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 10) 1.012 -499 1.511
12. Auszahlungen für Investitionen in das Immaterielle Vermögen 0 0 0
13. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 2 65 -63
14. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -811 -188 -623
15. Erhaltene Zinsen 0 0 0
16. Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 12 bis 15) -809 -123 -686
17. Auszahlungen Garantiedividende für 2020 (2019) -218 -218 0
18. Verlustübernahme /​ Gewinnabführung an die Muttergesellschaft -200 171 -371
19. Zahlungswirksame Veränderungen aus der Konzernfinanzierung 62 -123 185
20. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten (einschließlich Mietkauf) 73 50 23
21. Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten (einschließlich Mietkauf) -232 -238 6
22. Gezahlte Zinsen -142 -83 -59
23. Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 17 bis 22) -657 -441 -216
24. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe der Zeilen 11, 14 und 20) -454 -1.063 609
25. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -1.362 -299 -1.063
26. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1) -1.816 -1.362 -454

1) Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 85 (i.V. TEUR 95) und den in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditlinien in Höhe von TEUR 1.901 (i.V. TEUR 1.460) zusammen.

EIGENKAPITALSPIEGEL für das Geschäftsjahr 2022

der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft Giengen

Eigenkapitalspiegel

Werte in TEUR

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Gezeichnetes Kapital Gesetzliche Rücklage andere Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/​ -verlust Eigenkapital der Gesellschaft
Stand 01.01.2021 1.638 179 292 0 2.109
Jahresergebnis 0 0 0 -215 -215
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 0 0 0 433 0
433
Aufwendungen für Ausgleichszahlungen 0 0 0 0 0
gemäß § 304 AktG 0 0 0 -218 -218
Stand 31.12.2021/​ 01.01.2022 1.638 179 292 0 2.109
Jahresergebnis 0 0 0 331 331
Aufgrund eines Verlustausgleichsvertrages abgeführter Gewinn 0 0 0 -113 -113
Aufwendungen für Ausgleichszahlungen 0 0 0 0
gemäß § 304 AktG 0 0 0 -218 -218
Stand 31.12.2022 1.638 179 292 0 2.109

ANHANG für das Geschäftsjahr 2022

1. Allgemeine Angaben

Der Sitz der Gesellschaft ist Giengen an der Brenz. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 660001 im Register des Amtsgerichts Ulm eingetragen.

Größenklasse

Die Vereinigte Filzfabriken AG gilt nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264 d HGB als große Kapitalgesellschaft.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Wirth Fulda GmbH, Fulda, einbezogen. Die Wirth Fulda GmbH stellt gleichzeitig den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der aktuellen Fassung sowie des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Geschäftsjahr 2022 nicht geändert. Es wird weiterhin eine absatzmarktorientierte Betrachtung angewendet.

AKTIVA

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungsdauern werden grundsätzlich mit drei Jahren angesetzt.

Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen - soweit es sich nicht um Grund und Boden handelt - angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten alle handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die planmäßigen Abschreibungen bei Sachanlagen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Die Abschreibungsdauern werden in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, werden sie durch entsprechende Zuschreibungen rückgängig gemacht. Andere bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 250 betragen, werden im Jahr der Anschaffung sofort aufwandswirksam erfasst. Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250 aber maximal EUR 1.000 betragen, werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Jährlich erfolgt eine Überprüfung auf Werthaltigkeit.

Die Beteiligung ist zu Anschaffungskosten bilanziert.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der bezogenen Waren erfolgt zu Anschaffungs-bzw. durchschnittlichen Anschaffungskosten, soweit nicht niedrigere Tagespreise (absatzorientierte Betrachtung) am Bilanzstichtag anzusetzen sind. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Neben den Material- und Fertigungseinzelkosten werden angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, berücksichtigt. Handelswaren werden zu Einstandspreisen bewertet.

Auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse und Waren mit langer Lagerdauer oder schwerer Verwertbarkeit werden gruppenweise einheitliche Abschläge vorgenommen. Dem Niederstwertprinzip wird durch Vergleich der Herstellungskosten mit den erzielbaren Verkaufspreisen - abzüglich noch anfallender Kosten - Rechnung getragen.

Für Verpackungsmaterial wurde ein Festwert entsprechend § 240 Abs. 3 HGB gebildet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert, zweifelhafte Forderungen mit dem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Sonstige unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem Barwert unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes angesetzt.

Darlehensforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungsverkehr und Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft werden zur Gewährleistung einer besseren Übersichtlichkeit unsaldiert ausgewiesen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

PASSIVA

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen nach den Heubeck Richttafeln 2018 G auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag. Zukünftig erwartete Gehaltssteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Für die Abzinsung der Altersvorsorgeverpflichtungen wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz, unter Zugrundelegung eines 10-Jahres-Durchschnitts (Dezember 2022 1,78 %; Dezember 2020 1,87 %).

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilungnotwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen für Altersteilzeit werden zum Barwert nach den Heubeck Richttafeln 2018 G auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Die Bewertung erfolgt unter der Berücksichtigung eines Zinssatzes von 0,43 % (Deutsche Bundesbank -Rückstellungsabzinsungsverordnung für Dezember 2021) bei einer Restlaufzeit von einem Jahr.

Es erfolgte eine Saldierung mit dem Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zum 31.12.2022.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Kapitalflussrechnung

Wie im Vorjahr erfolgt die Darstellung der Kapitalflussrechnung auf Basis des Jahresergebnisses nach Steuerbelastung der Organträgerin (einschließlich Gewinnabführung und Garantiedividende). Die Positionen Ertragsteueraufwand/​-ertrag sowie Ertragsteuerzahlungen werden unter dem Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen.

2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang beigefügt.

(2) Vorräte

Die Vorräte setzen sich im Wesentlichen aus Faservorräten, Halb- und Fertigfabrikaten zusammen.

(3) Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 237 T€ (i.V. 214 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 549 T€ (i.V. 761 T€) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigem Verrechnungsverkehr. Bei den Forderungen beträgt die Restlaufzeit in jedem Fall weniger als ein Jahr.

(4) Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Guthaben im Rahmen des Factoring aus Kaufpreiseinbehalten durch den Factor in Höhe von 137 T€ (i.V. 88 T€), Erstattungsansprüche von Strom- und Energiesteuer in Höhe von 22 T€ (i.V. 14 T€) und debitorische Kreditoren in Höhe von 9 T€ (i.V. 32 T€). Mit Ausnahme von 3 T€ (i.V. 3 T€) beträgt die Restlaufzeit bei den sonstigen Vermögensgegenständen weniger als ein Jahr.

(5) Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt unverändert 1.638.000,00 €. Es ist in 31.500 nennwertlose Stückaktien eingeteilt mit einem rechnerischen Wert am Grundkapital in Höhe von 52 € je Aktie. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Die Gewinnrücklagen enthalten die gesetzliche Rücklage und andere Gewinnrücklagen.

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Uns ist das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt worden:

Die Filzfabrik Fulda GmbH & Co. KG, Fulda, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 insgesamt rund 33 % der Stimmrechte (10.381 Stimmen) der Vereinigte Filzfabriken AG, Giengen, zustehen.

Die Wirth Fulda GmbH, Fulda, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 insgesamt rund 96,9 % der Stimmrechte (30.524 Stimmen) der Vereinigte Filzfabriken AG, Giengen, zustehen. Davon sind ihr rund 33 % (10.381 Stimmen) nach § 22 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 3 WpHG mittelbar zuzurechnen.

(6) Pensionsrückstellungen

Die Gesellschaft hat die Pensionsrückstellungen durch ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften nach der sogenannten "Projected Unit Credit Method" ermitteln lassen. Die Berechnungen erfolgten unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Die Ermittlung der Pensionsrückstellung basiert auf folgenden Parametern:

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Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31. Dezember 2022: 1,78 %
Lohn-/​Gehaltstrend: 0,00 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 3,50 %
Bewertungsmethode: PUC Methode i.S. V. IAS 19
Biometrische Parameter: Richttafeln 2018 G

Da die Pensionszusagen gehaltsunabhängig sind, wurden im Rahmen der Rückstellungsermittlung keine Lohn- bzw. Gehaltssteigerungen zu Grunde gelegt.

Die Anwendung der Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinses auf Basis der 10 zurückliegenden Geschäftsjahre gemäß § 253 (2) HGB führte zu einer Verminderung der Pensionsrückstellung um 23.806 € (i.V. 39.059€) gegenüber der bisherigen Rechenmethode mit dem 7-Jahres-Durchschnitt. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Wirth Fulda GmbH wird die Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB auf den ermittelten Differenzbetrag nicht angewandt.

(7) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen hauptsächlich Rückstellungen im Personalbereich, Rückstellungen für rechtliche Risiken sowie Kosten für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Die Rückstellungen für den Personalbereich belaufen sich auf 397 T€ (i.V. 438 T€). Für Garantieleistungen und Kompensationszahlungen sind 119 T€ (i.V. 95 T€) zurückgestellt. Die Rückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses belaufen sich auf 83 T€ (i.V. 72 T€).

Gemäß § 246 Abs. 2 HGB ergibt sich für die Altersteilzeitrückstellungen folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:

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T€
Altersteilzeitverpflichtungen per 31.12.2022 33
Aktivwert (=Zeitwert) Rückdeckungsversicherung per 31.12.2022 11
Altersteilzeitverpflichtung Bilanz 22
Ertrag aus Altersteilzeitverpflichtung 62
Ertrag aus Zuschreibung Rückdeckungsversicherung 0
Anschaffungskosten Deckungsvermögen 2

(8) Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

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31.12.2022
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten
bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
gesamt
T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.551 0 0 2.551
Erhaltene Anzahlungen auf 2. Bestellungen 35 0 0 35
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.302 0 0 1.302
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.254 0 0 1.254
5. Sonstige Verbindlichkeiten 514 1.066 0 1.580
5.656 1.066 0 6.722
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31.12.2021
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten
bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
gesamt
T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.110 0 0 2.110
Erhaltene Anzahlungen auf 2. Bestellungen 41 0 0 41
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.599 0 0 1.599
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 457 0 0 457
5. Sonstige Verbindlichkeiten 631 1.135 0 1.765
4.838 1.135 0 5.972

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beziehen sich auf sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 206 T€ aus der Garantiedividende und aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 848 T€ (i.V. 251 T€), sowie Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung und Steuerumlagen in Höhe von 200 T€.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Mietkaufgeschäften in Höhe von 688 T€ (i.V. 845 T€) und Verbindlichkeiten aus einem Darlehen des Unterstützungsvereins der Vereinigte Filzfabriken AG in Giengen (Brenz) e.V. in Höhe von 639 T€ (i.V. 651 T€).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind weiterhin enthalten: Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 61 T€ (i.V. 66 T€). Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 6.648 durch Grundschulden gesichert

(9) Latente Steuern

Auf Grund des bestehenden Organschaftsverhältnisses sind zu latenten Steuern führende Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen beim Organträger zu berücksichtigen.

(10) Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft hat in 2009, 2013, 2015 und 2016 die Mithaftung für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eines verbundenen Unternehmens übernommen, die zum Bilanzstichtag 3.932 T€ (i.V. 4.864 T€) betragen. Für diese Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft gemeinsam mit dem verbundenen Unternehmen Gesamtgrundschulden in Höhe von 6.648 T€ (i.V. 6.648 T€) bestellt.

Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nach § 285 S. 1 Nr. 27 HGB:

Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus der übernommenen Haftung schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.

(11) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus Zusagen des Unterstützungsvereins sind durch das Vermögen des Unterstützungsvereins gedeckt.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen beträgt 220 T€ (i.V. 213 T€). Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 55 T€ (i.V. 44 T€). Innerhalb des nächsten Jahres sind Verpflichtungen in Höhe von 114 T€ (i.V. 104 T€) fällig.

Zum Bilanzstichtag bestehen Abnahmeverpflichtungen für Wolle in Höhe von 190 T€ (i.V. 732 T€).

(12) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich nach geographischen Märkten wie folgt gliedern:

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2022
T€
2021
T€
Inland 15.107 14.298
Europa (ohne Inland) 11.765 11.211
Übriges Ausland 1.488 1.402
Gesamt 28.360 26.911
Sonstige (Inland) 132 114
Erlösschmälerungen -362 -428
28.130 26.597

Die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen betragen:

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2022
T€
2021
T€
Wollfilze 11.368 11.499
Nadelfilze 16.992 15.412
28.360 26.911
Sonstige 132 114
Erlösschmälerungen -362 -428
28.130 26.597

Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Kostenerstattungen.

(13) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit insgesamt 111 T€ (i.V. 107 T€) ausgewiesen.

Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 2 T€ (i.V. 35 T€), periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 51 T€ (i.V. 51 T€), Erträge aus Energiesteuererstattung in Höhe von 29T€ (i.V. 37 T€) und Versicherungsentschädigungen in Höhe von 5 T€ (i.V. 11 T€).

(14) Aufwendungen für Altersversorgung

Die Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 11 T€ (i.V. 14 T€).

(15) Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr keine vorgenommen.

(16) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 2.310 T€ (i.V. 1.764 T€), Vertriebsaufwendungen in Höhe von 1.172 T€ (i.V. 1.014 T€), Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 909 T€ (i.V. 886 T€) sowie Aufwendungen für Zeitarbeit 13 T€ (i.V. 371 T€). Die Aufwendungen aus Währungsumrechnung beliefen sich auf 0 T€ (i.V. 0 T€).

(17) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Hier sind Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 0 T€ (i.V. 0T€) enthalten.

(18) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 12 T€ (i.V. 16 T€) enthalten.

(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In diesem Posten werden die Steuern auf die Garantiedividende (41 T€, i.V. 41 T€) und die von der Organträgerin belasteten Umlagen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen (88 T€, i.V. 0 T€).

3. Sonstige Angaben

Aufsichtsrat und Vorstand der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft:

Aufsichtsrat

Martin Schäfer, Fulda,

Vorsitzender Geschäftsführer der Wirth Fulda GmbH Mitglied des Aufsichtsrates ohne Unterbrechungen seit 2001

Dr. rer. pol. Christian Schäfer, Fulda

stellvertretender Vorsitzender Geschäftsführer der Wirth Systems GmbH Mitglied des Aufsichtsrates seit 2018

Die Herren Martin Schäfer und Dr. rer. pol. Christian Schäfer nehmen jeweils folgende beide Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: Mitglied des Verwaltungsrates der FIR Fulda SpA, Italien, und der FELT INDUSTRIES SA, Frankreich.

Irini Peppa, Giengen (Brenz),

Ersatzmitglied Arbeitnehmervertreter Produktmanagerin Vertrieb Ersatzmitglied Arbeitnehmervertreter seit 2018, ausgeschieden am 28.02.2022

Gerhard Schoupa (Gundelfingen)

Arbeitnehmervertreter

Anwendungstechniker Mitglied des Aufsichtsrats seit 15.03.2022

Volker Roth (Brastelburg)

Ersatzmitglied Arbeitnehmervertreter

Produktionsleiter Ersatzmitglied Arbeitnehmervertreter seit 15.03.2022

Vorstand

Karl-Ulrich Hömann, Kaufmann (Alleinvorstand bis 17.08.202)

Andreas Gerecke, Dipl. Ing. Masch. Bau (FH), Vorstandsvorsitzender seit 17.08.202 (Hagen), ausgeschieden zum 31.03.2023

Jürgen Haggenmüller, Dipl. Ing. Masch. Bau (FH), Vorstand seit 01.11.2022 (Buchloe)

Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder:

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2022 belaufen sich auf 292.958 € (i.V. 188.361 €).

Die Bezüge für die Witwe eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes betragen 9.432 € (i.V. 9.432 €). Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 betragen 23.296 € (i.V. 23.296 €).

Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands liegen nicht vor.

Für die Pensionsverpflichtung gegenüber der Witwe eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes ist eine Pensionsrückstellung von 27.074 € (i.V. 28.665 €) gebildet.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr aufwandswirksam berechnete Honorar beträgt 54.000 € und entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen.

Angaben zu Mitarbeitern

Im Jahresdurchschnitt waren (einschließlich Teilzeitkräften) beschäftigt:

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2022 2021
Arbeiter 117 114
Angestellte 48 48
165 162
davon Teilzeitkräfte 12 11

Weiterhin bestanden im Jahresdurchschnitt 7 (i.V. 9) Ausbildungsverhältnisse.

Außerbilanzielle Geschäfte

Außerbilanzielle Geschäfte betreffen den Factoring-Vertrag mit der TARGO BANK. VFG veräußerte im Geschäftsjahr 2022 Forderungen aus Warenlieferungen an die TARGO BANK. Es werden Forderungen in vertraglich festgelegten Ländern bis zu vertraglich festgelegten Höchstbeträgen von der TARGO BANK übernommen. VFG behält das Debitorenmanagement zwecks Kundenpflege weiterhin inne. Zum Bilanzstichtag beträgt die Höhe der verkauften Forderungen 1.329 T€ (i.V. 1.329 T€).

Wesentliche Vorteile aus Sicht der VFG bestehen in der Verbesserung der Liquiditätssituation, der Senkung des Delkredererisikos sowie in der Verbesserung der Eigenkapitalquote.

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Geschäfte mit nahestehenden Personen umfassen überwiegend Austausch von Waren und Dienstleistungen.

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Art des Geschäftes Art der Beziehung Verkauf
in Mio. €
Sonstige Verkäufe
in Mio. €
Käufe
in Mio. €
Erbringen von Dienstleistungen
in Mio. €
Verbundene Unternehmen 6,0 0,1 3,0 0,0
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Art des Geschäftes Art der Beziehung Bezug von Dienstleistungen
in Mio. €
Sonstige Leistung
in Mio. €
Sonstiger Bezug
in Mio. €
Verbundene Unternehmen 1,3 0,0 0,1

Die Gesellschaften hat für konzerninterne Finanzierungen Zinssätze von 4 % bzw. den 3-Monats-Euribor zzgl. 0,4 % vereinbart.

4. Gewinnabführung an die Organträgerin und Ausgleich gemäß § 304 Abs.1 AktG

Entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.10.1990 zwischen der Wirth Fulda GmbH und der Gesellschaft sowie dem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 01.10.2003 gilt für die Gewinnverwendung:

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Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre gem. § 304 AktG: 218.442,56 €
Ergebnisabführung an die Wirth Fulda GmbH: 112.037,54 €

5. Angabe gem. § 285 Satz 1 Nr. 16 HGB

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link http:/​/​www.vfg.de/​de/​investor-relations/​entsprechenserklaerung.html dauerhaft zugänglich gemacht worden.

6. Nachtragsbericht

Für die Auswirkungen des Ukraine-Krieges wird auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht verwiesen.

 

Giengen (Brenz), 01. April 2023

Der Vorstand

Jürgen Haggenmüller

Anlagenspiegel (erweiterte Bruttodarstellung)

14.04.2023

Gesamtjahr 2022 Entwicklung des Anlagevermögens

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand: 31.12.2022 Vortrag zum 01.01.2022
EUR
Zugänge Zuschreibung
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2022
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 120.943,02 0,00 0,00 0,00 120.943,02
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.463.303,76 77.492,08 6.540.795,84
Technische Anlagen und Maschinen 13.945.287,12 577.926,27 30.128,70 0,00 14.553.342,09
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.617.741,17 129.066,20 3.182,96 86.406,60 3.663.583,73
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 63.860,98 26.046,14 -33.311,66 0,00 56.595,46
24.090.193,03 810.530,69 0,00 86.406,60 24.814.317,12
Finanzanlagen
Beteiligungen 1.500,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.500,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00
24.212.636,05 810.530,69 0,00 86.406,60 24.936.760,14

Gesamtjahr 2022 Entwicklung des Anlagevermögens

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Abschreibungen
Stand: 31.12.2022 Vortrag zum 01.01.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2022
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 117.633,02 2.546,00 0,00 120.179,02
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.223.329,14 80.068,08 5.303.397,22
Technische Anlagen und Maschinen 12.782.203,12 235.546,97 0,00 13.017.750,09
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.252.988,17 93.401,16 85.611,60 3.260.777,73
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
21.258.520,43 409.016,21 85.611,60 21.581.925,04
Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
21.376.153,45 411.562,21 85.611,60 21.702.104,06

Gesamtjahr 2022 Entwicklung des Anlagevermögens

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Buchwert Abschreibungen
Stand: 31.12.2022 31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Anlagenzugänge 2022
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 764,00 3.310,00
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.237.398,62 1.239.974,62 323,00
Technische Anlagen und Maschinen 1.535.592,00 1.163.084,00 29.837,27
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 402.806,00 364.753,00 5.934,20
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 56.595,46 63.860,98
3.232.392,08 2.831.672,60 36.094,47
Finanzanlagen
Beteiligungen 1.500,00 1.500,00
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00
1.500,00 1.500,00 0,00
3.234.656,08 2.836.482,60 36.094,47

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vereinigte Filzfabriken AG, Giengen an der Brenz

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Vereinigte Filzfabriken AG, Hermaringen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vereinigte Filzfabriken AG, Hermaringen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte besonders wichtige in der Prüfung des Jahresabschlusses:

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Realisation und Periodisierung der Umsatzerlöse

Existenz und Bewertung des Vorratsvermögens

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalten haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

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Beschreibung des Sachverhalts und Risiko für den Abschluss

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unsere Schlussfolgerungen

Realisation der Umsatzerlöse

Beschreibung des Sachverhalts und Risiko für den Abschluss

Die im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von 28.130 TEUR (Vj.: 26.597 TEUR) betreffen im Wesentlichen den Verkauf von Woll- und Nadelfilzen. Das Risiko für den Abschluss besteht in einer nicht korrekten Realisation bzw. Periodisierung der Umsatzerlöse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Um die Angemessenheit der Umsatzerlösrealisierung zu beurteilen, haben wir in Gesprächen mit den verantwortlichen Abteilungen vor allem ein Verständnis über den Prozess der Umsatzerlösrealisation vom Auftragseingang über den Versand der Ware bis zur Fakturierung und buchmäßigen Erfassung erlangt. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehen berücksichtigt. Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie Wirksamkeit der Kontrollen anhand von System- und Zuverlässigkeitsprüfungen geprüft. Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen. Durch eine monatsvergleichenden Darstellung haben wir die Jahresentwicklung der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Materialaufwendungen analytisch verprobt. Das Risiko der Realisation von Umsatzerlösen ohne Leistungserbringung haben wir durch Einzelfallprüfungshandlungen adressiert. Im Rahmen dieser Prüfungshandlungen haben wir die tatsächliche Leistungserbringung anhand geeigneter Nachweise stichprobenhaft geprüft. Um die zutreffende Periodenabgrenzung sicherzustellen, haben wir eine zusätzliche Belegstichprobe für Umsatzerlöstransaktionen nahe dem Stichtag gezogen und überprüft.

Unsere Schlussfolgerungen

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisation ergeben.

Existenz und Bewertung der Vorräte

Beschreibung des Sachverhalts und Risiko für den Abschluss

Das Vorratsvermögen hat einen Anteil von 58,0 % (Vj.: 57,0 %) an der Bilanzsumme und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens der Gesellschaft dar. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Vorräte nicht existieren oder nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Um die Angemessenheit der im Rahmen der Bewertung des Vorratsvermögen verwendeten Bewertungsmethode inklusive der Annahmen und Parameter zu beurteilen, haben wir in Gesprächen mit den verantwortlichen Abteilungen vor allem ein Verständnis über den Prozess zur Bestimmung der Annahmen und Parameter erlangt. Die Ermittlung des gleitenden Durchschnittspreises für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Ermittlung der Herstellungskosten für die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir in Stichproben geprüft. Die für den Niederstwerttest verwendeten Parameter haben wir unter anderem anhand externer Preisbestätigungen geprüft.

An der Stichtagsinventur im Hauptlager der Gesellschaft in Hermaringen und in ausgewählten Außenlagern haben wir beobachtend teilgenommen und haben uns mittels Kontrollzählungen in Stichproben von der korrekten Aufnahme des Bestandes des Vorratsvermögens und dessen Existenz überzeugt.

Unsere Schlussfolgerungen

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Existenz und Bewertung des Vorratsvermögen ergeben.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

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die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für folgende Informationen verantwortlich:

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Bilanz- und Lageberichtseid nach § 264 Abs. 2 S. 3 bzw. § 289 Abs. 1 S. 5 HGB

den Bericht des Aufsichtsrats

Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Vereinigte Filzfabriken AG_​JA+LB_​ESEF-2022-12-31.zip; Hashwert: SHA256: B273841814F6CBFDCDB4A6B7EE7 B0C4A14BBA2E9868A0A43DE8B638CCF07E1A1] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Juni 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt.

Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der Vereinigte Filzfabriken AG, Hermaringen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Helmut Beck.

 

Würzburg, 25. April 2023

ETL AUDITAX GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Helmut Beck, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats 2022

Sehr geehrte Aktionäre,

als Aufsichtsrat haben wir uns im Geschäftsjahr 2022 eingehend mit der Lage und den Zukunftsaussichten der Gesellschaft befasst. Den Vorstand haben wir bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung entsprechend den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben überwacht. In Sitzungen und durch schriftliche Berichte hat uns der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unterrichtet. Die uns überlassenen und vorgestellten Unterlagen haben wir auf Plausibilität geprüft. Darüber hinaus haben sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle und Entscheidungen des Vorstandes in Kenntnis setzen lassen.

Im Jahr 2022 fanden vier Sitzungen, drei Sitzungen als Präsenz- und eine als Onlinesitzung, des Aufsichtsrates statt, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen. Schwerpunkte der Beratungen und Entscheidungen waren die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Risikolage, wesentliche zustimmungspflichtige Einzelvorhaben sowie Vorstandsangelegenheiten.

In der Sitzung am 24.03.2022 hat sich der Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage und anstehende Investitionen sowie Instandhaltungsmaßnahmen informiert.

In der Sitzung am 08.04.2022 wurden insbesondere der Jahresabschluss 2021 festgestellt sowie der Bericht des Vorstands zum Risikomanagement besprochen. Weiter wurde die Tagesordnung der 138. Hauptversammlung am 20.06.2022 einschließlich der Vorschläge zur Beschlussfassung festgelegt.

Am 17.08.2022 befasste sich der Aufsichtsrat ausschließlich mit Vorstandsangelegenheiten.

In der Sitzung am 06.12.2022 hat uns der Vorstand neben der Vorstellung notwendiger Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen, den Status laufender Projekte sowie den geplanten Verkauf einer Geschäftssparte vorgetragen. Weiter wurden die operative Planung 2023 - 2025, die strategische Planung und die Zukunftsausrichtung der Gesellschaft vorgestellt.

Die Weiterentwicklung und die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex beobachten wir fortlaufend. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und werden diese im April 2023 den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vfg.de) dauerhaft zugänglich machen.

Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.

Die Bildung von Ausschüssen, mit Ausnahme eines Personalausschusses, wurde nicht als sinnvoll erachtet. Der seit Jahrzehnten bestehende Ausschuss befasst sich im Wesentlichen mit Vorstandsangelegenheiten, wie Vorschlägen für die Bestellung von Vorständen. Die Zusammensetzung und Festlegung der Vorstandsvergütungen gehören ebenfalls zu seinen Aufgaben.

Der Vorstand der Vereinigte Filzfabriken AG hat den Jahresabschluss 2022 und den dazugehörigen Lagebericht aufgestellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. In unserer Aufsichtsratssitzung am 25.04.2023 waren diese Unterlagen Gegenstand der Beratung mit den Wirtschaftsprüfern und dem Vorstand der Gesellschaft.

Die ETL AUDITAX GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Würzburg, (ETL), hat den nach HGB-Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss der Vereinigte Filzfabriken AG und den Lagebericht nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Abschlussprüfer bestätigte ferner, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Vorschriften entspricht und bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar waren. Das Überwachungssystem ist geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Aufgrund der dem Aufsichtsrat durch den Vorstand laufend erteilten Berichterstattung zum Risikomanagement, zu den erfassten Risiken und deren Einschätzung sehen wir das System zur Risikofrüherkennung als geeignet an.

Die Abschlussunterlagen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt. Sie waren Gegenstand intensiver Beratungen in der Bilanz-Aufsichtsratssitzung am 25.04.2023. In dieser Sitzung berichtete ferner ETL über wesentliche Ergebnisse der Prüfung 2022 und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung von Fragen zum Jahresabschluss 2022 zur Verfügung.

Aufgrund unserer eigenen Prüfung der vom Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die ETL an. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022. Der Jahresabschluss 2022 der Vereinigte Filzfabriken AG ist damit festgestellt.

Herr Andreas Gerecke hat zum 31.03.2023 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Vorstandsmitglied bzw. Vorstandsvorsitzender der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft niedergelegt. Ab 1. April 2023 hat der Aufsichtsrat das bisherige Vorstandsmitglied, Herrn Jürgen Haggenmüller, als Alleinvorstand mit der Fortführung der Geschäfte der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft betraut.

Wir danken an dieser Stelle den im Jahre 2022 amtierenden Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Fulda, 25. April 2023

Für den Aufsichtsrat

Martin Schäfer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vereinigte Filzfabriken AG

Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 im Geschäftsjahr 2022 mit den in der letzten Entsprechenserklärung vom April 2022 erläuterten Ausnahmen entsprochen wurde und den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht am 27. Juni 2022; nachfolgend der "Kodex") vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wird:

Nicht angewendet werden die folgenden Empfehlungen des Kodex: A.1; A3; A.5.; B.2 Satz 2; B.5; C.1; C.2; C.6 ; C.7; C.8; C.9; C.10; C.14; D.1; D.2 Satz 2; D.3 Satz 3; D.4; D.6.; D.10; D.11; D.12; E.1; F.1; F.2; F.3 und G.1 - G.16.

Diejenigen Empfehlungen, denen die Gesellschaft nicht gefolgt ist und nicht folgt, werden nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den unternehmensspezifischen Bedürfnissen nicht gerecht, und zwar aus folgenden Gründen:

Die Empfehlungen A.1. (systematische Berücksichtigung von Sozial- und Umweltbelangen in der Unternehmensplanung), A3 (Abdeckung nachhaltigkeitsbezogener Ziele im internen Kontrollsystem der Gesellschaft), A.5 (Darstellung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Lagebericht); C.9. (vom kontrollierenden Aktionär unabhängige AR-Mitglieder), D.1 (Geschäftsordnung des Aufsichtsrates), D.3 Satz 3 (Nähere Angaben zum Sachverstand des Aufsichtsratsmitglieds mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und des Aufsichtsratsmitglieds mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung in der Erklärung zur Unternehmensführung), D.4 (Bildung eines Nominierungsausschusses), D.10 (Interaktion zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer), D.11 (Begleitung der Aufsichtsratsmitglieder), D.12 (Selbstbeurteilung des Aufsichtsrates), G.1 (Besondere Festlegungen im Vergütungssystem), G.2 - G.5 (Festlegung der konkreten Gesamtvergütung), G.6 - G.11 (Festlegung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile), G.12 - G.14 (Leistungen bei Vertragsbeendigung), G.15 (Anrechnung der Vergütung für konzerninterne AR-Mandate) und G.16 (Anrechnung der Vergütung für konzernexterne AR-Mandate) entsprechen nicht den Größenverhältnissen des der Gesellschaft geführten Unternehmens.

Die Empfehlungen B.2 Satz 2 (Erläuterung der Nachfolgeplanung für den Vorstand), B.5 (Altersgrenze für Vorstandsmitglieder), C.1 (Kompetenzprofil zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates), C.2 (Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder), C.6 (Unabhängige Aufsichtsratsmitglieder), C.7 (Kriterien für Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder), C.8 (Nicht unabhängige Aufsichtsratsmitglieder), C.9 (vom kontrollierenden Aktionär unabhängige Aufsichtsratsmitglieder), C.10 (Unabhängigkeit bestimmter Gremienvorsitzender), C.14 (Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten), D.2 Satz 2 (Namentliche Nennung der Ausschussmitglieder), D.6 (Regelmäßige Tagungen des Aufsichtsrats ohne den Vorstand), E.1 (Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern), F.1 (Mitteilung von neuen Tatsachen, die Finanzanalysten mitgeteilt wurden, an die Aktionäre), F.2 (Fristen für das öffentliche Zugänglichmachen von Abschlüssen und Finanzinformationen) und F.3 (quartalsweise Informationen zur Geschäftsentwicklung) entsprechen nicht der Aktionärsstruktur, wonach ca. 97,5 % der Aktien von den Hauptaktionären Wirth Fulda GmbH und Filzfabrik Fulda GmbH & Co KG gehalten werden.

 

Giengen (Brenz), im April 2023

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand