![]() Vita 34 AGLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Jahresabschluss 2017Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen AbschlussprüfersNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir der Vita 34 AG, Leipzig, für die Buchführung 2017 und den als Anlagen beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie den in der Anlage wiedergegebenen Zusammengefassten Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vita 34 AG, LeipzigVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten LageberichtsPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Vita 34 AG, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der Vita 34 AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017, der mit dem Konzernlagebericht der Vita 34 AG zusammengefasst ist, geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f HGB und §315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Werthaltigkeit von FinanzanlagenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen, insbesondere von Anteilen an verbundenen Unternehmen, besteht aufgrund deren Wesentlichkeit sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert und länger anhaltende Wertminderung hindeuten, aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung. Zudem sind die Bewertungen in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Die Werthaltigkeit von Finanzanlagen war daher im Rahmen unserer Prüfung einer der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse: Hinsichtlich der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten beizulegenden Werte sowie deren Einschätzung der Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft haben wir uns mit den zugrundeliegenden Prozessen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Werte befasst und die im Rahmen des Prozesses zur Budgetierung künftiger Zahlungsströme implementierten Kontrollen auf ihre Wirksamkeit beurteilt. Die zugrundeliegenden Bewertungsmodelle wurden für die Ermittlung desbeizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Ferner haben wir untersucht, ob die Budgetplanungen allgemeine Markterwartungen widerspiegeln. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die Kapitalkostensätze wurden mit verfügbaren Marktdaten abgeglichen und gegenüber der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Um bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen ein mögliches Wertminderungsrisiko einschätzen zu können, haben wir auch eigene Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige Informationen und Angaben: Zu den im Rahmen der Werthaltigkeit von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss in Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie zu den Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Abschnitt IV. 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Vita 34 AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Patrick Niebuhr.
Berlin, den 27. März 2018
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 der Vita 34 AG, Leipzig, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstattet.
Berlin, den 27. März 2018 PKF Deutschland GmbH Beier, Wirtschaftsprüfer Niebuhr, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für 2017scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2017I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Vita 34 AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Leipzig (Deutschland), eingetragen im Registergericht des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 20339, gilt aufgrund der bestehenden Börsennotierung als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (III) HGB in Verbindung mit § 264d HGB. Sie hat daher ihren Jahresabschluss unter Beachtung der §§ 242 ff. HGB sowie der sie ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB und des Aktiengesetzes (AktG) aufzustellen und gemäß der §§ 325 ff. HGB offenzulegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei bzw. fünf Jahre, mit Ausnahme eines Rechts, welches über 50 Jahre abgeschrieben wird. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten anteilige Anschaffungsnebenkosten und sind um Anschaffungskostenminderungen gekürzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 410 werden im Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, ausgewiesen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden nach der Durchschnittswertmethode ermittelt. Für nicht gängige Bestände sind angemessene Wertabschläge vorgenommen worden. Die unfertigen Erzeugnisse wurden mit Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In die Herstellungskosten werden neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Gemeinkosten des Fertigungsbereiches, anteilige Verwaltungsgemeinkosten sowie Abschreibungen, soweit sie auf den Produktionsbereich entfallen, einbezogen. Vertriebskosten oder Zinsen wurden nicht berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Sonderposten wurde für beantragte bzw. erhaltene Investitionszuschüsse (GA-Mittel) und Investitionszulagen gebildet und wird entsprechend der durchschnittlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen den Bilanzansätzen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz ermittelt. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge ermittelt, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip beachtet (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Aufteilung und Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage diesem Anhang beigefügt. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeVon den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben TEUR 1.143 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vj.: TEUR 904). Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben TEUR 2.074 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vj.: TEUR 210). Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 73 (Vj.: TEUR 520) ausgewiesen. Die übrigen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich kurzfristig fällig. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen in Höhe von TEUR 164 (VJ.: TEUR 218) enthalten. Es handelt sich dabei um Ansprüche auf sonstige Fördermittel. 3. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 4.145.959,00 (Vj.: EUR 3.026.500,00). Das Gezeichnete Kapital ist in Stückaktien zu jeweils EUR 1 aufgeteilt. Am 16. Juni 2017 wurde das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital um EUR 302.649 sowie am 31. Juli 2017 durch die Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital um EUR 816.810 erhöht. Die Gesellschaft hält zum Abschlussstichtag insgesamt 1.907 Stückaktien, auf die ein Betrag von EUR 1.907,00 des Grundkapitals entfällt. Weiterhin hält das verbundene Unternehmen Secuvita S.L. 60.000 Aktien. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 12.939.638,13 (Vj.: EUR 7.073.019,75). Im Zuge der Ausgabe neuer Anteile am 16. Juni 2017 erhöhte sich die Kapitalrücklage um EUR 1.700.887,38. Durch die Ausgabe neuer Anteile am 31. Juli 2017 erhöhte sich die Kapitalrücklage um EUR 4.165.731,00. GewinnrücklageDie Gewinnrücklage der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 1.767.557,80 (Vj.: EUR 1.064.467,52). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 über die Gewinnverwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 wurde ein Betrag in Höhe von EUR 703.090,28 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Genehmigtes KapitalGemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Vita 34 AG besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung am 27. August 2014 ermächtigt, in einem Zeitraum bis zum 27. August 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 393.791 durch Ausgabe von bis zu 393.791 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Angaben zu Beteiligungen am Kapital der Vita 34 AGDer Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor (Stand 31. Dezember 2017): Herr Dr. André Gerth teilte uns am 21. Dezember 2017 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Vita 34 AG am 14. Dezember 2017 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten hat und zu diesem Tag 414.000 Stimmrechte oder 9,99 % der Stimmrechte betrug. Herr Michael Köhler teilte uns am 10. August 2017 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Vita 34 AG am 4. August 2017, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und zu diesem Tag 482.401 Stimmrechte oder 11,64 % der Stimmrechte betrug. 4. RückstellungenDie Steuerrückstellungen bestehen in Höhe von TEUR 51 (Vj.: TEUR 57) für die Mehrbelastung aufgrund der Umsatzsteuererhöhung 2007. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 347), für erfolgsabhängige Vergütungen (TEUR 322), für Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR 139) sowie für Personalkosten (TEUR 112) enthalten. Die sonstigen Rückstellungen sind kurzfristig fällig. 5. VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
Die in der Bilanz ausgewiesene Darlehen in Höhe von 7.950 TEUR (Nominalbetrag 8.500 TEUR) sind besichert durch:
Für eine unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Verbindlichkeit in Höhe von 1.025 TEUR liegt in Höhe von TEUR 1.000 ein Bankaval vor. Als Sicherheit für das Aval ist ein Wertpapierdepot an das sichernde Kreditinstitut verpfändet. 6. Latente SteuernLatente Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten: scroll
Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 31,925% zugrunde gelegt. Die Aktivierung latenter Steueransprüche unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse der Vita 34 AG resultieren im Wesentlichen aus dem Geschäftsfeld Stammzellbanking. Nach geographischen Gesichtspunkten wurden die Umsatzerlöse wie folgt erwirtschaftet: scroll
Die Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 58 (Vj.: TEUR 135). 2. Sonstige betriebliche ErträgeDie periodenfremden Erträge betragen TEUR 88 (Vj.: TEUR 146) und resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. 3. Materialaufwand nach § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGBDer Materialaufwand gliedert sich wie folgt: scroll
4. Personalaufwand nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGBDer Personalaufwand gliedert sich wie folgt: scroll
5. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Transaktionsaufwendungen aus dem Erwerb und der Integration der im Geschäftsjahr erworbenen Seracell Pharma AG in Höhe von TEUR 232. Weiterhin sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abgeltung eines Wettbewerbsverbotes in Höhe von TEUR 539 (Vorjahr: TEUR 0) gegenüber einer Tochtergesellschaft angefallen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 6 (Vj.: TEUR 113) ausgewiesen. 6. Abschreibungen auf FinanzanlagenIm Geschäftsjahr 2017 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Beteiligung an der Bio Save d.o.o. V. Sonstige Angaben1. Anzahl der MitarbeiterDie Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr im Durchschnitt 96 Mitarbeiter. Daneben bestanden im Jahresdurchschnitt 3 Ausbildungsverhältnisse. 2. Angaben zum VorstandIm Geschäftsjahr 2017 waren folgende Herren zum Vorstand bestellt: scroll
Vergütung des Vorstandes der Vita 34 AG (Vergütungsbericht)Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance-Kodex. Der Vorstand der Vita 34 AG besteht ab dem 1.1.2018 aus zwei Mitgliedern. Die dienstvertraglichen Regelungen wurden letztmalig im Geschäftsjahr 2017 angepasst. Systematik der Vorstandsvergütung und ÜberprüfungHöhe und Struktur der Vorstandsvergütung werden gemäß § 87 Aktiengesetz vom Aufsichtsrat festgesetzt. Dabei umfasst die Vergütung des Vorstands der Vita 34 AG fixe und variable Bestandteile sowie sonstige Vergütungen. Fixe Vergütung, variable Erfolgsvergütung und NebenleistungenDer fixe Bestandteil ist die vertraglich festgelegte Grundvergütung, die monatlich in gleichen Beträgen ausgezahlt wird. Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für einen Dreijahreszeitraum bezieht, orientiert sich an der Erreichung bestimmter quantitativer Ziele. Der Zielbetrag der variablen Vergütung ist bei einem Zielerreichungsgrad von 100% für jeweils alle vereinbarten Teilzielstellungen sowie inklusive des Ermessensbonus im Betrag begrenzt. Die variable Vergütung setzt sich aus den vier Teilkomponenten "Strategische Unternehmensziele" (Komponente I), "EBIT-Ziel" (Komponente II), "Aktienkursperformance" (Komponente III) und "Ermessensbonus" (Komponente IV) zusammen. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen erhalten, die im Wesentlichen aus Leistungen an Unterstützungskassen, Versicherungsleistungen und der Privatnutzung eines Firmen-Pkw bestehen und von den Vorstandsmitgliedern individuell zu besteuern sind. Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2017Für das Geschäftsjahr 2017 betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit insgesamt TEUR 1.261 (2016: TEUR 805). Einzelheiten zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ergeben sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden Tabellen. Die variable Vergütung gerechnet auf ein Jahreszwischenziel des Dreijahreszeitraums, wurde mit den auf das Unternehmensergebnis 2017 berechneten Beträgen angegeben. Gewährte Zuwendungen des Vorstands der Vita 34 AG für das Geschäftsjahr 2016 und 2017Dr. Wolfgang Knirsch Vorstandsvorsitzenderscroll
Falk Neukirch Finanzvorstandscroll
Alexander Starke Vorstand Eintritt: 12.06.2017 / Austritt: 31.12.2017scroll
Dr. André Gerth Vorstandsvorsitzender Austritt: 12.06.2017scroll
Zufluss gewährter Zuwendungen des Vorstands der Vita 34 AG im Geschäftsjahr 2016 und 2017scroll
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Kein Mitglied des Vorstands hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten in Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Vorzeitige Beendigung des AnstellungsverhältnissesFür den Vorstandsvorsitzenden wurde in 2017 nachfolgendes vereinbart: Für den Fall des Widerrufs der Bestellung aus wichtigem Grund, der nicht zugleich ein wichtiger Grund gem. § 626 BGB für die fristlose Kündigung des Dienstvertrages ist, und daraus folgender Beendigung des Dienstvertrages verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Vorstand eine Abfindung in Höhe der jährlichen Festvergütung für zwei Jahre, maximal aber in Höhe der Bezüge für die Restlaufzeit des Dienstvertrages zu zahlen. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit wird die Gesellschaft für die Dauer von 6 Monaten maximal die vertraglich vereinbarte Festvergütung fortzahlen. Für den Finanzvorstand ist die Gesellschaft verpflichtet im Fall der unverschuldeten Verhinderung maximal die vertraglich vereinbarten Bezüge (Festgehalt) für einen Zeitraum von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vertrages fort zu zahlen. Mit den Vorstandsmitgliedern wurden Zusagen über Leistungen bei der vorzeitigen Beendigung ihres Dienstvertrags im Fall eines Kontrollwechsels (change-of-control) vereinbart. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein Aktionär oder Dritter direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der Vita 34 AG besitzt oder ein Unternehmensvertrag nach § 291 AktG abgeschlossen wird bzw. die Gesellschaft gemäß § 319 AktG eingegliedert wird, oder die Vita 34 AG auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird. Die zugesagten Leistungen umfassen die Abgeltung der kapitalisierten Bezüge (Festgehalt und Tantieme) sowie einen Anspruch auf Abfindung. Beide Beträge sind in ihrer Höhe begrenzt. Aktienbasierte VergütungDie Vorstände der Vita 34 AG erhalten keine zusätzliche aktienbasierte Vergütung. 3. Angaben zum AufsichtsratMit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf vier Mitglieder verkleinert. Im Geschäftsjahr 2017 waren folgende Personen zum Aufsichtsrat bestellt: scroll
Organbezüge wurden im Jahr 2017 in Höhe von TEUR 130 (2016: TEUR 160) gezahlt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 18 der Satzung. Diese Regelung beruht in ihrer aktuellen Fassung auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2017. Die Vergütung ist als fixe Vergütung vereinbart und wird pro Quartal an die Aufsichtsratsmitglieder ausgezahlt. Dabei wurden die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter besonders berücksichtigt. Bezüge des Aufsichtsrates der Vita 34 AGscroll
4. Angaben zum Anteilsbesitzscroll
1)
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung bzw. Gewinnverwendung Die Vita 34 AG stellt als Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2017 den obersten Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und auf www.vita34group.de veröffentlicht. 5. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteDie Gesellschaft hat Miet- und Leasingverhältnisse über Immobilien und Geschäftsausstattung abgeschlossen, die nicht in der Bilanz abgebildet werden. Diese Vorgehensweise trägt zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Die Verträge haben noch eine Restlaufzeit von bis zu vier Jahren. 6. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bis zum Jahr 2023 sowie aus Bestellobligo für 2018 in Höhe von insgesamt TEUR 7.850. Hierin sind sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 5.933 enthalten. Für das Jahr 2018 betragen die Verpflichtungen TEUR 2.194. 7. HaftungsverhältnisseAus dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung bei der stellacure in 2013 resultierten Eventualverbindlichkeiten von TEUR 477 gegenüber dem Verkäufer, die zum beizulegenden Zeitwert von TEUR 0 angesetzt wurden. Auf Grund der Nicht-Erfüllung der Eintrittsbedingung zum letztmaligen Erfüllungstermin 31. Dezember 2017 ist die Eventualverbindlichkeit zum Bilanzstichtag 2017 erloschen. Am Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 5 (2016: TEUR 4), welche durch Verpfändung eines Bankguthabens besichert sind. Die Vita 34 AG geht davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen durch die jeweiligen Hauptschuldner erfüllt werden. Daher wird das Risiko der Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die Gesellschaft hat sich gegenüber einer Tochtergesellschaft verpflichtet, diese bis Januar 2019 zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Dritten bei Bedarf finanziell zu unterstützen. Die Vita 34 AG ist hierbei auf Grund der Ausreichung eines Darlehens an die betreffende Gesellschaft größter Gläubiger. Der betreffende Darlehensvertrag wurde im Februar 2018 dahingehend angepasst, dass die früheste Rückforderung im April 2019 möglich ist. Das kurzfristige Umlaufvermögen der Tochtergesellschaft übersteigt am Bilanzstichtag die kurzfristigen Verbindlichkeiten Dritter. Daher wird das Risiko der Inanspruchnahme als gering eingeschätzt. 8. Angaben zur Corporate Governance-ErklärungDie Vita 34 AG hat in 2017 eine Corporate Governance-Erklärung abgegeben und entsprechend den Börsenvorschriften veröffentlicht. Die Corporate Governance-Regelungen sind im Internet unter www.vita34group.de ebenso wie die Entsprechenserklärung einsehbar. 9. Honorare und Dienstleistungen der Abschlussprüfer gemäß § 285 Nr. 17 HGBDas für den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 95 und betrifft Abschlussprüfungsleistungen für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Vita 34 AG. 10. ErgebnisverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.037.655,36 wie folgt zu verwenden: scroll
11. Ereignisse nach dem AbschlussstichtagNach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 sind keine Ereignisse eingetreten, die erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gehabt hätten.
Leipzig, den 27. März 2018 Vorstand der Vita 34 AG Dr. Wolfgang Knirsch Vorstandsvorsitzender Falk Neukirch Finanzvorstand Entwicklung des Anlagevermögens 2017scroll
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Zusammengefasster Lagebericht 2017Grundlagen der Gesellschaft und des KonzernsGeschäftsmodellKerngeschäft der Vita 34 AG und des Konzerns ist die Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe. Mit ca. 215.000 Stammzelldepots im Konzern ist das im Jahr 1997 gegründete Unternehmen heute die mit Abstand größte Stammzellbank im deutschsprachigen Raum und die zweitgrößte private Nabelschnurblutbank in Europa. Vita 34 arbeitet in einem hoch regulierten Markt, sowohl bei der Nutzung von Nabelschnurblut als auch von Nabelschnurgewebe, welches unter das Organtransplantationsgesetz fällt. Der Konzern ist derzeit mit 133 Mitarbeitern in mehr als 20 Ländern weltweit, mit Schwerpunkt in Europa, aktiv. Durch die Übernahme der Seracell Pharma AG, Rostock, wurde die starke Position von Vita 34 im deutschen Markt 2017 weiter ausgebaut. Medizinisches Potenzial. Seit 60 Jahren werden Stammzellen zur Behandlung schwerer Erkrankungen eingesetzt. Die Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut ist bei Störungen der Blutbildung und des Immunsystems sowie vor allem bei Leukämien und Lymphomen als Therapie etabliert. Sie werden bereits bei über 80 Erkrankungen eingesetzt oder getestet, darunter Autoimmunerkrankungen, Stoffwechselstörungen oder Hirnschäden. Im Bereich der Regenerativen Medizin könnte die Anwendung von körpereigenen Stammzellen bei der Behandlung von Sportverletzungen, den Folgen von Herzinfarkt und Schlaganfall oder dem Verschleiß von Knochen und Knorpel die Zukunft darstellen. Die erste Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut wurde 1988 durchgeführt. 2001 wurden bereits 42 und 2016 über 850 Transplantationen allein in den USA durchgeführt. Kooperation mit Geburtskliniken und Gynäkologen. Um die jüngsten und vitalsten Stammzellen während der Geburt zu gewinnen, arbeitet Vita 34 in Deutschland mit rund 800 Entbindungseinrichtungen zusammen. Regelmäßig schult Vita 34 Klinikpersonal für die Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe, um eine größtmögliche Prozesssicherheit zu gewährleisten. Ein- und Auslagerungsprozess. Nach Entnahme der Stammzellen werden diese in einer speziellen Transportverpackung mittels Kurier zum Stammzelllabor von Vita 34 in Leipzig transportiert. Dort werden sie anschließend GMP-konform (Good Manufacturing Practice / Gute Herstellungspraxis) und auf Basis der entsprechenden Herstellerlaubnis kryokonserviert und gelagert. Die Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe bleiben so über viele Jahrzehnte für eine therapeutische Anwendung erhalten. Die Einlagerung von Stammzellen aus der Nabelschnur ermöglicht Menschen die Teilhabe an den Entwicklungen und Fortschritten der Stammzellmedizin. Mit der Einlagerung investieren Eltern in ein Vorsorgeprodukt und in den medizinischen Fortschritt - sie sichern ihrem Kind direkt bei seiner Geburt eine einmalige Chance. Qualitätssicherung und Innovationsführerschaft. Der Name Vita 34 steht für die Einhaltung höchster Qualitätsstandards. Nur durch konsequente Qualitätssicherung kann Vita 34 diese Standards setzen und aufrechterhalten. Dies spiegelt sich auch in den vielfältigen Genehmigungen und Zulassungen wider, die dem Unternehmen die Innovationsführerschaft unter den Nabelschnurblutbanken in Europa sichern. So verfügt Vita 34 als einzige private Stammzellbank in Deutschland neben der Erlaubnis für die Einlagerung von Nabelschnurblut für autologe Zwecke zusätzlich über:
Darüber hinaus wurde die Erlaubnis zur Entnahme und zur Herstellung von Fettgewebspräparaten für eine mögliche spätere Isolierung adulter Stammzellen beantragt. Investition in Forschung und Entwicklung. Vita 34 unterstützt die angewandte Stammzellforschung, indem sie neue Produkte und Dienstleistungen rund um die Kryokonservierung von Stammzellen oder perspektivisch anderen Zellquellen entwickelt. Dazu arbeitet das Unternehmen mit ausgewählten renommierten Forschungsinstituten und Universitäten zusammen und schafft mit der Lagerung von unterschiedlichem Stammzellmaterial Qualitätsstandards für einen späteren medizinischen Einsatz der Stammzellen. So eröffnet sich Vita 34 das Potenzial, künftig am steigenden Bedarf an kryokonserviertem Zellmaterial für den personalisierten Einsatz im Bereich der Regenerativen Medizin oder der Zelltherapien zu profitieren. Erweiterung des ProduktportfoliosZusätzlich zur Gewinnung, Aufbereitung und Kryokonservierung von Stammzellen aus Nabelschnurblut ("VitaPlus") und -gewebe ("VitaPlusNabelschnur") hat Vita 34 das Angebotsspektrum in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert.
Unternehmensstruktur und BeteiligungsverhältnisseDie börsennotierte Vita 34 AG ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Die über Europa verteilten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften fungieren mit Ausnahme der Seracell Stammzelltechnologie GmbH ausschließlich als Vertriebsgesellschaften der Vita 34 AG, wobei die Muttergesellschaft strategische und operative Aufgaben wie die Aufbereitung und Einlagerung der Stammzellen für die Töchter übernimmt. Der Vita 34-Konzern wird im Folgenden als Vita 34 bezeichnet. Sollte es sich ausschließlich um Belange der Muttergesellschaft oder einer der Tochtergesellschaften handeln, wird explizit darauf hingewiesen. Die wichtigste Veränderung in der Konzernstruktur war 2017 die Akquisition der Seracell Pharma AG inklusive des Tochterunternehmens Seracell Stammzelltechnologie GmbH. Die Anteile an der stellacure GmbH in Deutschland wurden vollständig übernommen. Weiterhin erfolgte die Umfirmierung der in Dänemark, Schweden und Norwegen aktiven Stemcare ApS in Vita 34 ApS. Unternehmensstruktur und Beteiligungsverhältnisse![]()
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inkl. Stimmrechtsmehrheit Legende grüne Beteiligungen werden vollkonsolidiert. In den Konzernabschluss der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2017 wurden die folgenden Unternehmen einbezogen und entsprechend voll konsolidiert: Seracell Pharma AG (Deutschland), Seracell Stammzelltechnologie GmbH (Deutschland), Vita 34 Gesellschaft für Zelltransplantate m.b.H. (Österreich), Novel Pharma S.L. (Spanien), Secuvita S.L. (Spanien), Vita 34 ApS (Dänemark), stellacure GmbH (Deutschland). Auf die Konsolidierung der Vita 34 Slovakia, s.r.o. (Slowakei) und der AS "Imunolita" wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Die Beteiligung an der Bio Save d.o.o. (Serbien) wird at equity bilanziert. Vita 34 auf dem internationalen MarktVita 34 hat die Strategie der weiteren Internationalisierung in den vergangenen Jahren ehrgeizig und erfolgreich ausgebaut. Vita 34 ist mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern in mehr als 20 Ländern vertreten. Internationale Präsenz - Die Vita 34 Family![]() Ziele und StrategieZiel ist es, den erfolgreichen Wachstumskurs der letzten Jahre verstärkt auch in der Zukunft fortzusetzen. Dabei konzentriert sich Vita 34 auf Umsatzzuwachs und Ertragsstärke. Mittelfristig wird an der Umsetzung der "Vision 2021" gearbeitet, die ein EBITDA von 10 Mio. EUR im Jahr 2021 anstrebt. Zur Erreichung dieses strategischen Wachstums, hat der Vorstand die folgenden drei Kernbereiche identifiziert. Ausbau des Kerngeschäftes und Erweiterung des ProduktportfoliosVita 34 verfügt international über ein einzigartiges Produktportfolio im Bereich der Einlagerungen von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe. Ziel ist es, die Produktpalette für Stammzelldepots durch aktives Portfolio- und Life-Cycle-Management kontinuierlich auszubauen. Das 2016 eingeführte Produkt "VitaMeins &Deins", das die Einlagerung von Nabelschnurblut zur Eigenvorsorge mit der Möglichkeit einer Spende kombiniert, ist vom Markt gut aufgenommen worden. Neben der Einlagerung von Nabelschnurblut und -gewebe ist auch die Entnahme und Einlagerung adulter Stammzellen geplant. Kurzfristig soll von Erwachsenen autologes Fettgewebe entnommen und eingelagert werden. In einem zweiten Schritt soll es für die plastische Chirurgie oder kosmetische Anwendungen aufbereitet werden. Mittelfristig ist geplant, das Dienstleistungsangebot als Biobank auszubauen. Das könnten biologische Proben separierter Immunzellen oder peripheren Bluts von Kindern oder Erwachsenen sein, die z. B. zur Anwendung bei Immuntherapien oder immunonkologischen Behandlungen kommen könnten. Anorganisches Wachstum durch AkquisitionenDer Fokus der Wachstumsstrategie liegt auf vertikalen und horizontalen Akquisitionen, die die Marktposition nach klar definierten Parametern strategisch stärken und zusätzliche Synergien insbesondere in den Bereichen Marketing und Vertrieb sowie Herstellung und Verwaltung erschließen sollen. Durch opportunistische Zukäufe entlang der Wertschöpfungskette oder von Unternehmen mit ergänzenden Produktangeboten verfolgt Vita 34 eine vertikale Strategie zur Portfolioerweiterung. Bei der horizontalen Markterweiterung steht die Erschließung neuer geographischer Märkte im Vordergrund. Dies kann durch Übernahme etablierter Wettbewerber oder den Aufbau von Mehrheitsbeteiligungen erfolgen. Dazu wird selektiv in bestimmten europäischen Märkten expandiert. Neue Forschungs- &EntwicklungsfelderDie Vita 34 verfolgt eine klar fokussierte Innovationsstrategie. Die Etablierung neuer Produkte und Dienstleistungen hat Vita 34 als wichtigen Wachstumsfaktor identifiziert. Dabei soll die Wertschöpfungskette um Produkte und Dienstleistungen für die pharmazeutische Industrie oder staatliche Organisationen erweitert werden. Vita 34 beabsichtigt weiterhin, Therapien auf Basis von Stammzellen zu unterstützen. Bei allen zukünftigen Forschungs- &Entwicklungsaktivitäten sollen zielgerichtete Projekte in ökonomisch sinnvollem Umfang ausgewählt werden, die sich an Markttrends orientieren und ein minimales Risikoprofil in den Partnerschaften aufweisen. Über das derzeitige Kerngeschäft hinaus evaluiert Vita 34 kontinuierlich den Bedarf an neuen Produkten für Regenerative Medizin (Einlagerung von Fettgewebe zur Gewinnung von mesenchymalen Stammzellen und Adipozyten) und für Zelltherapien (Einlagerung von T-Zellen, Natürliche Killer (NK)-Zellen, dendritische Zellen). Ziel ist es, am Fortschritt der weiteren Entwicklungen im Bereich der Regenerativen Stammzellmedizin und verschiedener immunonkologischer Zelltherapien mittel- und langfristig zu partizipieren. Steuerungssystem und LeistungsindikatorenZur konzerninternen Steuerung des Unternehmens dienen dem Vorstand der Vita 34 AG eine Reihe von Kennzahlen. Dies sind v.a. Umsatz und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie daraus abgeleitete Quoten wie Bruttomarge und EBITDA-Marge. Die Entwicklung der Steuerungsgrößen im Hinblick auf definierte Zielwerte wird intern permanent überwacht. Die Gesamtleistung und Eigenkapitalquote werden vom Vorstand nicht mehr als geeignete Leistungsindikatoren definiert. Für die regelmäßige kapitalmarktorientierte Steuerung und Kommunikation nutzt Vita 34 die Kennzahlen Umsatz und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Die Entwicklung der Steuerungsgrößen im Hinblick auf definierte Zielwerte wird auf Quartals-, Halbjahres- und Jahres-Basis berichtet. Die folgende Auflistung enthält Informationen zu den relevanten konzerninternen Steuerungsgrößen: UmsatzDie zu Verkaufspreisen in einer bestimmten Periode bewerteten operativen Leistungen, die am Markt abgesetzt wurden, ergeben den Umsatz. EBITDA und EBITDA-MargeDas operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ist die zentrale Erfolgskennzahl von Vita 34. Sie dient als wesentlicher Maßstab für die Cashflow-Stärke und die operative Ertragskraft des Unternehmens. Bei der EBITDA-Marge wird das EBITDA ins Verhältnis zum Umsatz gesetzt. Die genaue Entwicklung dieser Steuerungsgrößen und weiterer wichtiger Kennzahlen wird in den Kapiteln "Umsatz- und Ertragslage", "Finanzlage" und "Vermögenslage" erläutert. Forschung und EntwicklungWeltweit arbeiten Forscher daran, Stammzellen in die unterschiedlichsten Therapien gegen eine Vielzahl von Krankheiten einzubeziehen. Für die medizinische Anwendung sind insbesondere die Stammzellen von Interesse, die möglichst frei von Infektionen und Umwelteinflüssen sowie sehr vital und jung sind, und so über ein hohes Entwicklungspotenzial verfügen. Diese Eigenschaften vereinen Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe in besonderem Maße auf sich und stellen daher eine wichtige Quelle für die Stammzellforschung dar. Stammzellen aus Nabelschnurgewebe können daher heute etablierte Therapien zur Behandlung von Knorpeldefekten, Sehnen- und Sportverletzungen sowie Arthrose perspektivisch ergänzen oder sogar ersetzen. Vita 34 engagiert sich mit einer eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung und in europaweiter Zusammenarbeit mit führenden Universitäten und Forschungsinstituten in der Anwendungsforschung. Dazu leistet Vita 34 mit der Bereitstellung von Prüfpräparaten und Know-how einen aktiven Beitrag zum medizinischen Fortschritt. In unterstützten Forschungsprojekten übernimmt Vita 34 auch die Bearbeitung, Evaluierung sowie Einlagerung von entnommenen Präparaten. Die zunehmende Anzahl an Studien sowie die enormen Fortschritte in der biomedizinischen Forschung bei zellbasierten Therapien unterstreichen das Potenzial von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe. Mit der fortschreitenden Entwicklung von Stammzelltherapien erwartet Vita 34 zukünftig einen zunehmenden Bedarf für die sichere Lagerung und Bereitstellung von Zellen und Geweben. Mitarbeiter und QualifizierungenVita 34 ist es gelungen, ein Team aus motivierten und qualifizierten Mitarbeitern aufzubauen. Sie sind das Fundament für die langfristig positive Entwicklung sowie für die erfolgreiche Übernahme und Integration von neuen Gesellschaften. Vita 34 fördert die teamübergreifende Zusammenarbeit und gemeinsame Unternehmungen. Die Teamstruktur, eine flache Unternehmenshierarchie und das sehr gute Arbeitsumfeld tragen zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Zudem können Vita 34 Mitarbeiter Vorschläge im Rahmen des Vita Ideenmanagements einbringen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 beschäftigte Vita 34 insgesamt 133 Mitarbeiter in Volloder Teilzeit (2016: 122 Mitarbeiter) und fünf Auszubildende (2016: drei Auszubildende). Die Zunahme resultiert vor allem aus der Übernahme von Seracell. Vita 34 ist es gelungen, acht Mitarbeiter am Standort Rostock für das Vita 34-Team zu gewinnen. Der Altersdurchschnitt aller Konzernmitarbeiter lag im Berichtsjahr unverändert bei rund 39 Jahren, die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei fünf Jahren (2016: sechs Jahre). Mitarbeiterstruktur der von Vita 34 und der im Konsolidierungskreis enthaltenen Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2017scroll
Der Interim-Vorstand Herr Alexander Starke ist mit Ablauf des 31. Dezember 2017 aus dem Vorstand planmäßig ausgeschieden. Damit besteht der Vorstand nunmehr aus dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Knirsch und dem Finanzvorstand Falk Neukirch. Die Belegschaft von Vita 34 zeichnet sich durch einen hohen Frauenanteil von rund 71 % aus. In Leitungsfunktionen arbeiten 54 % der weiblichen Mitarbeiter, 80 % der Auszubildenden sind Frauen. Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nehmen rund ein Viertel der Vita 34 Mitarbeiter in Deutschland wahr. Hierzu zählen neben Teilzeitbeschäftigung die flexible Verteilung der Schichtarbeit sowie eine individuelle Elternzeitgestaltung. Die 2016 eingeführte flexible Arbeitszeitenregelung wurde von den Mitarbeitern sehr gut angenommen. Auch die den Mitarbeitern im Rahmen des Gesundheitsmanagements angebotenen Vorsorgemaßnahmen stießen im Geschäftsjahr auf eine hohe Akzeptanz. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliches UmfeldVita 34 hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem prosperierenden gesamtwirtschaftlichen Umfeld bewegt. Auf globaler Ebene hat sich die Konjunkturerholung auch im Jahr 2017 fortgesetzt. Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2017 weltweit um 3,7 % (2016: 3,2 %).1 Auch die europäische Wirtschaft konnte in den letzten Jahren eine eindrucksvolle Entwicklung verzeichnen. So schätzt der IWF, dass die Wachstumsrate in der Eurozone im Jahr 2017 mit 2,4 % deutlich über dem Vorjahresniveau (1,8 %) lag.2 Die konjunkturelle Stimmung bleibt trotz anhaltender weltpolitischer Konflikte optimistisch, auch weil sich die Ängste vor größeren politischen Umbrüchen in Europa, beispielsweise in den Niederlanden und in Frankreich, nicht bewahrheitet haben. So stieg der Geschäftsklimaindex (BCI) für die Eurozone im Dezember 2017 um 0,17 % auf 1,66 % - den höchsten Wert seit 1985.3 Dennoch sorgen die Verhandlungen über den Brexit und vor allem die Angst vor Inflation und steigenden Leitzinsen in den USA weiterhin für Unsicherheiten an den Finanzmärkten. Deutschland führte auch 2017 die wirtschaftliche Erholung in Europa an. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes lag das Wirtschaftswachstum im vergangenen Jahr bei 2,2 % und damit deutlich über dem Wert des Vorjahres (2016: 1,9 %).4 Bei der Entscheidung für eine Einlagerung von Nabelschnurblut und -gewebe sind die Kaufkraft sowie das Nettoeinkommen der Bevölkerung wichtige Faktoren. Für 2017 errechnete die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) europaweit eine Kaufkraftsteigerung von nominal rund 1,9 % gegenüber dem Vorjahr, wobei das verfügbare Nettoeinkommen in den von der GfK untersuchten 42 Ländern erheblich variierte.5 Gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts stieg das Nettoeinkommen in Deutschland im Jahr 2017 nominal um 2,4 % gegenüber dem Vorjahr.6
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http://www.imf.Org/en/Publications/WEO/Issues/2018/01/11/world-economic-outlook-update-january-2018
(Stand: 28.01.2018) Branchenbezogene RahmenbedingungenVita 34 ist im Bereich der medizinischen Biotechnologie tätig. Betrachtet man die Finanzierungen und die Performance der einschlägigen Indizes, war 2017 ein positives Jahr für den Biotechnologiesektor. Insgesamt sammelten Biotechnologieunternehmen im vergangen Jahr 23,3 Mrd. USD in IPOs und Folgefinanzierungen ein, deutlich mehr als im Vorjahr (2016: 17,5 Mrd. USD). Auch bei der Einwerbung von Risikokapital war in der Biotechnologiebranche im letzten Jahr ein Anstieg von 14,8 Mrd. USD (2016) auf 15,7 Mrd. USD (2017) zu verzeichnen.7 In Deutschland lagen 2017 die Finanzierungserlöse von Biotechnologieunternehmen über die Börse mit 283,9 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert (230,6 Mio. EUR).8 Die Aktienmärkte für die Biotechnologiebranche entwickelten sich 2017 nach einem schwachen Vorjahr wieder deutlich positiv; die Indizes für Pharma- und Biotechwerte konnten bei leichten Schwankungen kontinuierlich zulegen. Der BioCentury 100 Index legte im Jahresverlauf um 32 % zu und der NASDAQ Biotechnology verzeichnete zum Jahresende ein Plus von 21 %.9 Auch in Europa entwickelten sich die Kurse von Biotechwerten im Jahr 2017 positiv (BioCentury Europe Index +10 %, DAXsubsector Biotechnology Index +14 %).10 Der deutsche Biotechnologiesektor hat sich in Europa als treibende Kraft etabliert. Im Jahr 2016 erwirtschafteten die 615 (2015: 593) erfassten Biotechnologieunternehmen einen Umsatz von 3,54 Mrd. EUR, 8 % mehr als im Vorjahr (2015: 3,28 Mrd. EUR). Mit 2,46 Mrd. EUR entfällt ein Großteil des Umsatzes auf die medizinisch orientierten Biotechnologieunternehmen.11 Die Investitionsbereitschaft der Branche ist ungebrochen und zeigte sich auch 2016 in einem Anstieg der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) auf 1,1 Mrd. EUR (+6,3 %). Besonders die Entwicklung neuer Therapien und Diagnostika (0,91 Mrd. EUR, +6,6 %) stand dabei im Fokus der Unternehmen, was den erheblichen Bedarf an biobasierten Verfahren, neuen Therapien und Wirkstoffen unterstreicht.12 Vita 34 agiert mit der Einlagerung von Nabelschnurblut und - gewebe in einem überaus dynamischen und innovativen Umfeld. Seit 1957 werden Stammzellen zur Behandlung von schweren hämatologischen Erkrankungen und zur Therapie von Stoffwechselstörungen und Hirnschäden eingesetzt.13 Stammzellen können aus drei verschiedenen Quellen isoliert werden: Knochenmark, peripheren Blut und Nabelschnurblut.14 Im Jahre 1988 erfolgte die erstmalige Anwendung von Nabelschnurblut zur Therapie einer schweren Blutbildungsstörung (Faconi Anämie).15 Insgesamt wurden bisher etwa 35.000 Nabelschnurblut-Transplantationen weltweit durchgeführt.16 Nach Angaben des National Marrow Donor Program ist Nabelschnurblut bei Kindern unter 18 Jahren mittlerweile die zweithäufigste Stammzellquelle für Transplantationen und kommt auch bei Erwachsenen zur Anwendung.17
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BioCentury BCIQ Database: https://bciq.biocentury.com/ (Stand: 28.01.2018) Transplantationen nach Stammzellquelle bei Kindern bis 18 Jahre in den USA![]() Source: National Marrow Donor Program/B« The Match FY 2016 Für zukünftige Therapien stehen schätzungsweise weltweit 745.000 Nabelschnurblute bei öffentlichen Stammzellbanken und mehr als 4 Millionen Nabelschnurblute bei privaten Stammzellbanken zur Verfügung. Erkrankungen wie Typ I Diabetes mellitus, Schlaganfall, Alzheimer, Cerebralparese und diverse hämatologische Erkrankungen18 sollen damit in Zukunft erforscht und therapiert werden. Weiteres Potenzial sehen Wissenschaftler aktuell in der Möglichkeit, verschiedene Stammzelltypen aus Nabelschnurblut zu isolieren19 , diese anschließend zu vermehren20 und falls nötig für einen noch nachhaltigeren Therapieerfolg zu verbessern21 . Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe sind vitale Alleskönner und bieten enormes medizinisches Potenzial. Während sich im Nabelschnurblut Zellen des blutbildenden Systems befinden, sind im Nabelschnurgewebe Zellen vorhanden, die sich in die verschiedenen Gewebetypen wie Haut, Muskeln, Knorpel und Knochen differenzieren können. In klinischen Studien wird das Potential dieser Zellen zur Therapie von Herzinfarkt, rheumatischen Erkrankungen und Sportverletzungen in Verbindungen mit Knorpelschäden untersucht. Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe weisen zahlreiche Vorteile gegenüber Stammzellen aus anderen Quellen auf. So können Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe risikoarm gewonnen und sofort verfügbar gemacht werden. Außerdem ist bei der allogenen Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut die Gefahr von Abstoßungsreaktionen geringer als bei anderen Stammzellquellen.22 Das beachtliche Potenzial von Stammzelltherapien zeigt sich auch an der Fülle der Forschungsaktivitäten, die in diesem Bereich betrieben werden. Laut der wichtigsten Datenbank für klinische Studien (www.clinicaltrials.gov) sind weltweit insgesamt 6.420 Studien im Bereich der Stammzelltherapien registriert, davon 848 klinische Studien mit Nabelschnurblut und 90 Studien mit Nabelschnurgewebe.23 Die Bedeutung von Biobanken für die Bereitstellung von Zellmaterial für Zelltherapien im Bereich der personalisierten Medizin wird zunehmen.24 Die aktuelle Forschung mit Stammzellen und die zahlreichen bereits verfügbaren Therapieoptionen deuten darauf hin, dass der Bedarf an Kryokonservierung und der sicheren Aufbewahrung von Nabelschnurblut und -gewebe steigen wird. Das zeigt sich auch an der kontinuierlich gestiegenen Anzahl der eingelagerten Stammzelldepots: Die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kerngeschäfts von Vita 34 sind somit durchweg positiv.
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World Marrow Donor Association: WMDA Activities Report 2016, Stem Cells Transl Med.
2017 Dec; 6(12): 2071-2078. doi: 10.1002/sctm.17-0102. Epub 2017 Oct 28.: Effect of
Autologous Cord Blood Infusion on Motor Function and Brain Connectivity in Young Children
with Cerebral Palsy: A Randomized, Placebo-Controlled Trial.; Bone Marrow Transplant.
2015 Oct; 50(10): 1271-8. doi: 10.1038/bmt.2015.124. Epub 2015 Jun 1: Umbilical cord
blood donation: public or private? GeschäftsverlaufIm Geschäftsjahr 2017 konnte Vita 34 erneut eine positive Umsatzentwicklung verzeichnen. So stiegen die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum auf 19,2 Mio. EUR gegenüber 16,3 Mio. EUR im Jahr zuvor. Dieses Umsatzwachstum von 17,8 % ist im Wesentlichen auf die gestiegene Anzahl von neu eingelagerten Stammzelldepots aus Nabelschnurblut und -gewebe nach der Übernahme des Wettbewerbers Seracell zurückzuführen. Ende Dezember 2017 waren 215.000 Stammzelldepots bei Vita 34 eingelagert (Vorjahr: 155.000). Kumulierter Einlagerungsbestandscroll
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inklusive übernommene Stammzelldepots von Assets der Vivocell, StemCare und Imunolita Erfolgreiche Seracell-Übernahme und KapitalmaßnahmenDas Geschäftsjahr 2017, in dem Vita 34 das 20-jährige Firmenjubiläum feierte, stand ganz im Zeichen der Übernahme und Integration des Wettbewerbers Seracell. Die Finanzierung des Kaufpreises von 14,1 Mio. EUR erfolgte durch einen Bankkredit über 7,4 Mio. EUR sowie über zwei Eigenkapitalmaßnahmen, die weitere 7 Mio. EUR zur Finanzierung der Akquisition generierten. Mit der ersten Kaufpreisrate wurden am 28. Juni 2017 knapp 77 % der Anteile von Seracell übernommen, so dass die Seracell zum 30. Juni 2017 voll konsolidiert wurde. Die restlichen 23% der Anteile wurden Ende Oktober 2017 vertragsgemäß übernommen. Am 13. Juni 2017 wurde eine prospektfreie Barkapitalerhöhung zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 10 % unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals-2014 durchgeführt. Die Aktien wurden zu 100% durch die MK Beleggingsmaatschappij Venlo B.V. (MKBV) zu einem Ausgabepreis von 6,62 EUR übernommen, der Bruttoemissionserlös der Kapitalmaßnahme lag bei ca. 2 Mio. EUR. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde damit von 3.026.500,00 EUR auf 3.329.149,00 EUR erhöht. Als dritter Finanzierungsbaustein wurde zwischen dem 14. und 27. Juli 2017 eine Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital-2014 gegen Bareinlage durchgeführt. Durch Ausübung der Bezugsrechte und anschließender Privatplatzierung bei qualifizierten Anlegern wurden 816.810 neue, auf den Namen lautende Stückaktien zum Preise von 6,10 EUR platziert und ein Bruttoemissionserlös von knapp 5 Mio. EUR erzielt. Durch die Kapitalmaßnahme erhöhte sich das Grundkapital der Gesellschaft von 3.329.149,00 EUR um 816.810,00 EUR auf 4.145.959,00 EUR. Das Bezugsverhältnis wurde auf vier alte zu einer neuen Aktie (4:1) festgelegt. Bezugsberechtigt waren neben den bestehenden Aktionären die neuen nicht börsenzugelassenen Aktien aus der am 16. Juni 2017 in das Handelsregister eingetragenen Barkapitalerhöhung (Privatplatzierung bei MKBV). Noch im Geschäftsjahr 2017 wurde die Integration von Seracell abgeschlossen. Der ehemalige Verwaltungsstandort des Unternehmens in Berlin wurde vollständig geschlossen, der Standort in Rostock bleibt mit seinen Produktions- und Lagerkapazitäten erhalten und bietet Vita 34 damit Kapazitäten für zukünftiges Wachstum. Vita 34 hat durch die Akquisition die Marktführerschaft im deutschsprachigen Raum signifikant gefestigt und sich auch in Europa stark positioniert. Sie markiert damit einen wegweisenden Schritt in der Umsetzung der Buy and Build Strategie. Über Synergien und Größenvorteile sollen Kostenersparnisse und Profitabilitätssteigerungen erreicht werden. Unterjährige Anpassung der PrognoseBereits im zweiten Halbjahr 2017 waren die positiven Effekte aus der Akquisition sichtbar. So stiegen die Umsätze in Deutschland nach der Akquisition wie erwartet deutlich an. Deshalb wurde die Umsatzprognose für 2017 im August 2017 nach oben angepasst. Das neue Umsatzziel für das Geschäftsjahr wurde auf 18,9 - 19,4 Mio. EUR angehoben (zuvor: 17,4 - 17,9 Mio. EUR). Das EBITDA-Ziel musste aufgrund von einmaligen Kostenbelastungen aus der Akquisition und Integration der Seracell-Gruppe sowie aus dem Managementwechsel auf 1,6 - 1,9 Mio. EUR (zuvor: 2,6 - 2,7 Mio. EUR) gesenkt werden. Beide Sondereffekte wurden 2017 vollständig abgebildet und werden die kommenden Jahre nicht mehr belasten, so dass die Gesellschaft kurzfristig von der umsatzgetriebenen Ertragssteigerung profitieren wird. Veränderungen im Vorstand und AufsichtsratNeben dem Fortschreiben der Buy and Build Strategie war das Geschäftsjahr 2017 durch einige Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat geprägt. Der Finanzvorstand Falk Neukirch verließ im April 2017 auf persönlichen Wunsch das Unternehmen. Nach der Abberufung des Vorstandsvorsitzenden Dr. André Gerth im Juni wurde Dr. Wolfgang Knirsch, zuvor Vorstand für Vertrieb und Marketing, zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Mit der Rückkehr von Falk Neukirch als Finanzvorstand im September des Jahres und dem planmäßigen Ausscheiden des Interim-Vorstands Alexander Starke zum 31. Dezember 2017 ist der personelle Umbau des Vorstands abgeschlossen. Die Hauptversammlung 2017 hat am 28. Juni eine Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitglieder beschlossen. Artur Isaev hat sein Amt als Aufsichtsrat niedergelegt. Zudem endeten die Amtszeiten von Dr. Hans-Georg Giering, Alexander Starke und Dr. Holger Födisch. Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats wählte die Hauptversammlung Frank Köhler und Steffen Richtscheid. Der Aufsichtsrat wählte Frank Köhler zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden, Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats bleibt Gerrit Witschaß. Viertes Mitglied des Aufsichtsrats ist weiterhin Dr. med. Mariola Söhngen. Geographische Expansion und Ausbau des VertriebspartnernetzesIm Zuge ihrer Wachstumsstrategie hat Vita 34 auch die Internationalisierung und geografische Expansion weiter vorangetrieben. So ist Vita 34 seit Juni auch im rumänischen Markt vertreten. Der rumänische Kooperationspartner Besmax Life Solutions ist Teil der Life Solutions Group, die mit dem Vertrieb von Spezialpharmazeutika unter anderem in der Gynäkologie und Geburtshilfe einen guten Zugang zu Entbindungskliniken hat. Die Kooperation mit dem italienischen Partner Sorgente endete zum 31. Oktober 2017 und wurde Anfang November durch eine Partnerschaft mit dem italienischen Biotechnologieunternehmen Serena Medical, das im Bereich der Vorsorgedienstleistungen tätig ist, ersetzt. Auch der Vertrag mit dem serbischen Partner Bio Save lief zum Jahresende aus. Seit 01. Januar 2018 ist der langjährige Seracell-Partner Cord iPS neuer Kooperationspartner von Vita 34 in Serbien. Wie auch bei anderen Kooperationen, sind die Partner für Marketing und Vertrieb, die Schulung der Kliniken sowie die qualitätskonforme Entnahme und den Transport der Präparate nach Leipzig verantwortlich. Die Prozessierung, Testung, Kryokonservierung und Lagerung der Stammzellpräparate werden im Labor von Vita 34 durchgeführt. Neue ForschungskooperationVita 34 arbeitet seit Oktober 2017 mit der renommierten Berliner Charité an einem gemeinsamen Forschungsprojekt zur Entnahme von Nabelschnurblut unter schwierigen Geburtsbedingungen. Vita 34 wird die 12-monatige Studie finanziell und personell unterstützen und die Bearbeitung, Evaluierung sowie die Einlagerung der entnommenen Nabelschnurblut-Präparate verantworten. Die Ergebnisse der Studie sollen neue Erkenntnisse bringen, auf deren Grundlage zukünftige Untersuchungen zur klinischen Anwendung von Nabelschnurblut in der frühkindlichen Diagnostik durchgeführt werden sollen. PatenteVita 34 arbeitet kontinuierlich an innovativen Verfahren und Produkten. Anfang 2017 wurde mit der Erteilung eines Patents durch das Europäische Patentamt (EPA) die Nutzung eines neuartigen Prozesses geschützt. Das Patent beschreibt ein Verfahren zur Desinfektion, Aufbereitung, Kryokonservierung und Isolation von Zellen aus Nabelschnurgewebe. Vita 34 ist damit die derzeit einzige deutsche Stammzellbank, die nach allen geltenden Richtlinien sowohl Blut als auch Gewebe aus der Nabelschnur Neugeborener für eine spätere Anwendung einlagern darf. Mit dem nun erteilten EUPatent bestätigt das Unternehmen seine Führungsrolle in der Weiterentwicklung von Prozessen und Produkten, die eine wesentliche Grundlage für zukünftige Behandlungsoptionen darstellen werden. Im August 2017 wurden für eine Neuentwicklung zur Einlagerung von adulten Stammzellen im Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff ("AdipoVita") die Entwicklungsarbeiten abgeschlossen und die Herstellungserlaubnis für dieses Verfahren bei der zuständigen Landesbehörde beantragt. Umsatz- und Ertragslage des Konzerns (IFRS)Im Vergleich zum Vorjahr sind die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 um 17,8 % auf 19,2 Mio. EUR (2016: 16,3 Mio. EUR) gestiegen. Die positive Umsatzentwicklung ist vor allem auf die erfolgreiche Integration der Seracell und den damit verbundenen Anstieg der Nabelschnurblut-Neueinlagerungen im zweiten Halbjahr 2017 zurückzuführen. scroll
Der Umsatzanstieg resultiert v.a. aus dem durch die Seracell-Akquisition neu hinzugewonnen Endkundengeschäft im deutschen Markt. Dies bewirkt sowohl einen absoluten Anstieg des Bruttoergebnisses auf 10,8 Mio. EUR (2016: 8,6 Mio. EUR) als auch einen Anstieg der Bruttomarge auf 56,3 % (2016: 52,9 %). Auf der Aufwandsseite schlugen sich im Geschäftsjahr 2017 die Effekte aus der Erstkonsolidierung der Seracell, vor allem die aufgelaufenen Akquisitions- und Integrationskosten nieder. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen sank im Berichtszeitraum auf - 0,3 Mio. EUR (2016: 1,2 Mio. EUR). Die Marketing- und Vertriebskosten (5,4 Mio. EUR; 2016: 5,1 Mio. EUR) stiegen im Verhältnis zum Umsatz unterproportional. Das Verhältnis von Marketing- und Vertriebskosten zu Umsatz hat sich 2017 auf 28,3 % verbessert (2016: 31,4 %) und spiegelt positive Synergieeffekte der Akquisition wider. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Berichtszeitraum von 0,4 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR. Darin sind maßgeblich Integrationskosten inklusive Abfindungen und Abstandszahlungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR enthalten. Bei den Verwaltungskosten war ebenfalls ein Anstieg von 3,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 5,0 Mio. EUR im Berichtszeitraum zu verzeichnen. Darin schlugen sich sowohl erhöhte Beratungskosten im Zusammenhang mit der Seracell-Akquisition als auch zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR aufgrund der Umstrukturierung des Vorstands nieder. Für Forschung und Entwicklung fielen im Geschäftsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2016: 1,2 Mio. EUR) an. Die positiven Ergebniseffekte aus der Umsatzsteigerung und die damit einhergehenden positiven Synergieeffekte konnten die einmaligen Sondereffekte aus der Akquisition und des Managementwechsels im Geschäftsjahr 2017 nicht kompensieren. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wurde belastet und betrug 1.8 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (2,3 Mio. EUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 0,1 Mio. EUR und fiel damit gegenüber dem Vorjahresniveau (0,8 Mio. EUR) ebenfalls geringer aus. Ursächlich hierfür sind neben den ergebnisbelastenden Sondereffekten auch erhöhte Abschreibungen auf im Rahmen der Kaufpreisallokation Seracell aufgedeckte Vermögensgegenstände (0,5 Mio. EUR). Der Ertragsteueraufwand belief sich 2017 auf 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Auf Grund des vollständigen Verbrauchs der steuerlichen Verlustvorträge der Vita 34 AG unterliegt das Ergebnis der Gesellschaft in 2017 einer höheren Besteuerung. Das Periodenergebnis lag im Geschäftsjahr 2017 bei -0,3 Mio. EUR (2016: 0,6 Mio. EUR). Das Ergebnis pro Aktie unter Berücksichtigung der Anteile anderer Gesellschafter betrug -0,09 EUR (2016: 0,14 EUR), wobei sich die Zahl der ausgegebenen Aktien im Geschäftsjahr 2017 im Zuge der Privatplatzierung und der Bezugsrechtskapitalerhöhung um 1.119.459 Aktien erhöhte. Auf Gesamtjahressicht lagen Umsatz und EBITDA damit im mittleren bis oberen Bereich der Erwartungsbandbreiten von 18,9 bis 19,4 Mio. EUR für den Umsatz sowie 1,6 bis 1.9 Mio. EUR für das EBITDA. Vita 34 hat die Akquisition und Integration von Seracell zum Ende des Geschäftsjahres 2017 vollständig abgeschlossen. Damit verbundene Kosteneffekte haben neben dem Managementwechsel das Ergebnis des Jahres 2017 einmalig belastet. Ab 2018 rechnet Vita 34 bis auf planmäßige Abschreibungs-Effekte aus der Kaufpreisallokation mit keinen weiteren Ergebnisbelastungen aus der Akquisition. Die positiven Effekte, die aus der Übernahme resultieren, zeigten sich bereits in den Ergebniskennzahlen des dritten und vierten Quartals. Viertes Quartal 2017Die positiven Effekte aus der erfolgreichen Übernahme und Integration der Seracell und der damit verbundene deutliche Anstieg des Neukundengeschäfts in der DACH-Region waren im zweiten Halbjahr deutlich zu spüren. Im vierten Quartal 2017 verzeichnete Vita 34 einen deutlichen Umsatzanstieg um 25,6 % auf 5,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahresquartal mit 4,3 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich überproportional um 57,1 % auf 1,1 Mio. EUR (Q4 2016: 0,7 Mio. EUR), die EBITDA-Marge lag bei 19,4 % im Vergleich zu 16,2 % im Vorjahreszeitraum. Das EBIT stieg auf 544 TEUR nach -2 TEUR im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten mit 0,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreswert gesenkt werden (Q4 2016: 0,3 Mio. EUR). Die Verwaltungskosten betrugen im vierten Quartal 1,2 Mio. EUR (Q4 2016: 1,0 Mio. EUR) und die Marketing- und Vertriebskosten 1,5 Mio. EUR (Q4 2017: 1,3 Mio. EUR). Finanzlage des KonzernsAusgehend von einem Periodenergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von -0,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017 (Geschäftsjahr 2016: 0,7 Mio. EUR) ergibt sich nach der Berichtigung nicht zahlungswirksamer Positionen ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von 1,5 Mio. EUR (2016: 2,3 Mio. EUR). Der Rückgang des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist im Wesentlichen auf die in der Ertragslage beschriebenen einmaligen Sonderaufwendungen zurückzuführen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Berichtszeitraum -13,1 Mio. EUR und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von -0,6 Mio. EUR. Darin enthalten ist im Wesentlichen der Zahlungsmittelabfluss aus der Akquisition von Seracell abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von -12,4 Mio. EUR. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr 2017 mit 13,0 Mio. EUR deutlich gegenüber der Vorjahresperiode erhöht (2016: -1,0 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Erlöse aus der Privatplatzierung und der Bezugsrechtskapitalerhöhung (6,7 Mio. EUR) sowie auf die Veränderung bei Darlehen (6,7 Mio. EUR) durch die Aufnahme eines Bankkredits, beides in Verbindung mit der Seracell-Akquisition, zurückzuführen. Wie auch im Vorjahr betrug die Dividende im Berichtszeitraum 0,16 EUR pro Aktie, was einer Dividendenzahlung von 0,5 Mio. EUR entspricht. Zum Stichtag verfügte Vita 34 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 4,2 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 2,8 Mio. EUR). Damit besitzt Vita 34 eine solide Liquidität als Basis für weiteres organisches und anorganisches Wachstum. Hinsichtlich der Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen. Vermögenslage des KonzernsDie Bilanzsumme zum 31. Dezember 2017 lag mit rund 62,0 Mio. EUR um 18,6 Mio. EUR über dem Wert zum 31. Dezember 2016 (43,4 Mio. eUr). Auf der Aktivseite der Bilanz betrugen die langfristigen Vermögenswerte inklusive Firmenwert zum 31. Dezember 2017 52,2 Mio. EUR nach 35,7 Mio. EUR zum Ende 2016. Dieser Anstieg ist vor allem auf den Zugang von Seracell zurückzuführen. Der Geschäfts- oder Firmenwert belief sich folglich zum 31. Dezember 2017 auf 18,3 Mio. EUR (Vorjahr: 13,4 Mio. EUR) und auch bei den immateriellen Vermögenswerten war ein deutlicher Anstieg auf 21,5 Mio. EUR zu verbuchen (31. Dezember 2016: 11,7 Mio. EUR). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte blieben mit 3,7 Mio. EUR auf konstantem Niveau (31. Dezember 2016: 3,6 Mio. EUR). Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum Stichtag bei 9,8 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 7,7 Mio. EUR). Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 2,8 Mio. EUR auf 4.2 Mio. EUR zum Ende des Berichtszeitraums. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum Periodenende auf 3,9 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 3,6 Mio. EUR). Auf der Passivseite der Bilanz belief sich das Eigenkapital zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf 29,6 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 23,6 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote verringerte sich aufgrund des gestiegenen Fremdkapitalanteils auf 47,8 % (2016: 54,5 %). Die langfristigen Schulden und Ertragsabgrenzungen stiegen zum 31. Dezember 2017 auf 24,1 Mio. EUR nach 14,6 Mio. EUR zum Jahresultimo 2016. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf das Bankdarlehen in Höhe von 7,4 Mio. EUR (nach berücksichtigten Transaktionskosten) zurückzuführen, das zur Finanzierung des Kaufpreises für Seracell aufgenommen wurde. Die kurzfristigen Schulden und Ertragsabgrenzungen stiegen von 5.2 Mio. EUR zum Jahresende 2016 auf 8,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017. Diese Steigerung ist einerseits auf höhere sonstige Schulden von rund 2,5 Mio. EUR zum Stichtag 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016: 1,6 Mio. EUR), andererseits auf gestiegene abgegrenzte Erlöse von 2,6 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 1,8 Mio. EUR) zurückzuführen. Unter letzterem werden Lagergebühren erfasst, die von den Kunden einmalig vorab entrichtet und über die vereinbarte Lagerungslaufzeit aufgelöst werden. Wichtige BilanzpositionenAktiva scroll
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Vita 34 AG (HGB)Der Jahresabschluss der Vita 34 AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres betrugen 13,8 Mio. EUR, was einer Steigerung von 17,9 % gegenüber dem Vorjahr (11,7 Mio. EUR) entspricht. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 0,5 Mio. EUR unter dem Wert des Vorjahrs (1,0 Mio. EUR). Die Umsatzkosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 5,4 Mio. EUR nach 5,0 Mio. EUR im Vorjahr. Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich auf 8,4 Mio. EUR im Vergleich zu 6,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2016. Dies entspricht einer Bruttomarge (bezogen auf den Umsatz) von 60,9 % gegenüber 57,2 % im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. scroll
Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen minderte sich im Geschäftsjahr 2017 auf -0,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr mit 0,7 Mio. EUR Die Marketing- und Vertriebskosten stiegen um 10,3% auf 3,2 Mio. EUR nach 2,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2016. Die Verwaltungskosten erhöhten sich auf 4,0 Mio. EUR im Berichtszeitraum im Vergleich zu 3,4 Mio. EUR im Vorjahr (+ 17,6 %). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Beratungskosten im Zusammenhang mit der Seracell-Transaktion zurückzuführen und stellen somit Einmaleffekte dar. Die zentrale Finanzkennzahl, das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), ermittelt sich aus der Summe des operativen Ergebnisses EBIT (2017: 1,0 Mio. EUR; 2016: 1,1 Mio. EUR) und Abschreibungen (2017: 0,6 Mio. EUR; 2016: 0,8 Mio. EUR). Das EBITDA lag im Geschäftsjahr 2017 mit 1,6 Mio. EUR um 15,8 % unter dem Vorjahreswert von 1,9 Mio. EUR, was vor allem auf Kosten im Zusammenhang mit der Akquisition und Integration von Seracell, der Kapitalerhöhung und des Managementwechsels zurückzuführen ist. Das Finanzergebnis erhöhte sich auf 0,3 Mio. EUR (2016: 0,1 Mio. EUR) im Wesentlichen aufgrund gestiegener Beteiligungserträge. Das Periodenergebnis betrug im Berichtsjahr 1,0 Mio. EUR und bewegte sich auf Vorjahresniveau. Finanzlage der Vita 34 AG (HGB)scroll
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 1,2 Mio. EUR. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit des Vorjahrs wurde durch den Beteiligungserwerb -insbesondere an der Seracell - in der Höhe von 14,2 Mio. EUR in langfristige Finanzanlagen beeinflusst. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen durch die im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen (7,0 Mio. EUR) sowie durch die Aufnahme neuer Darlehen (7,5 Mio. EUR) gestiegen. Gegenläufig wirkte sich die Vergabe von Darlehen an verbundene Unternehmen, die Dividendenausschüttung sowie die planmäßige Tilgung von im Vorjahr aufgenommenen Darlehen aus. Vermögenslage der Vita 34 (HGB)Aktiva scroll
Daraus resultiert eine Veränderung des Zahlungsmittelfonds von 0,2 Mio. EUR. Der Finanzmittelfonds betrug zum 31. Dezember 2017 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR). Die Sachanlagen und übrigen immateriellen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR). Die Finanzanlagen stiegen zum 31. Dezember 2017 auf 26,7 Mio. EUR (Vorjahr: 12,5 Mio. EUR) und bestehen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 21,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,9 Mio. EUR), Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR). Die übrigen Vermögensgegenstände betrugen zum 31. Dezember 2017 7,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,1 Mio. EUR). Diese setzen sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR) und Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) zusammen. Zudem sind Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR) enthalten. Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital zum Jahresende 19,9 Mio. EUR (2016: 12,4 Mio. EUR). Der Anstieg ist auf die durchgeführten Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2017 zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote stieg leicht auf circa 48 % (Vorjahr: 47 %), weil ergänzend zu den Eigenkapitalmaßnahmen ein Bankdarlehen zur Finanzierung des Seracell-Kaufpreises aufgenommen wurde. Darlehen und stille Beteiligungen betrugen zum 31. Dezember 2017 8,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR), der Anstieg resultiert aus dem Bankkredit in Höhe von 7,5 Mio. EUR im Zuge der Seracell-Übernahme. Die übrigen Verbindlichkeiten beliefen sich am Jahresende 2017 auf 6,1 Mio. EUR nach 6,3 Mio. EUR im Vorjahr. Sie beinhalteten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR), den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR) und Rückstellungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Die abgegrenzten Erlöse stiegen marginal und beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 6,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017. Darunter werden die Lagergebühren erfasst, die von Kunden einmalig vorab entrichtet und über die vereinbarte Lagerungslaufzeit linear aufgelöst werden. Mitarbeiter der Vita 34 AG (HGB)Im Jahresdurchschnitt 2017 waren 96 Mitarbeiter bei Vita 34 beschäftigt (auf Vollzeitbasis ohne Vorstand, Leihkräfte, geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter in Elternzeit). Daneben bestanden im Jahresdurchschnitt drei Ausbildungsverhältnisse. Die Belegschaft von Vita 34 zeichnet sich durch einen hohen Frauenanteil von rund 69 % aus. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahrs 2017 sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die besondere Bedeutung oder erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage des Konzerns gehabt hätten. Corporate GovernanceErklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGBEntsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die folgende Entsprechenserklärung wurde am 26. März 2018, zusammen mit den Entsprechenserklärungen der letzten fünf Jahre, auf der Internetseite des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. "Vorstand und Aufsichtsrat der Vita 34 AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG), dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 07. Februar 2017 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 27. März 2017 entsprochen wurde und wird diesen auch zukünftig entsprechen, mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte:
Leipzig, den 26. März 2018 Der Aufsichtsrat Der Vorstand UnternehmensführungspraktikenFür die Vita 34 AG sind die Prinzipien einer guten Corporate Governance eine wesentliche Grundlage der Unternehmensführung und der Zusammenarbeit mit ihren Aktionären, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht getätigt. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratBeide Organe arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand verantwortet die Unternehmensführung, der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Der Vorstand der Vita 34 AG besteht aus zwei Mitgliedern. Vorstandsvorsitzender ist Herr Dr. Wolfgang Knirsch, Finanzvorstand ist Herr Falk Neukirch. Der Vorstand leitet die Vita 34 AG eigenverantwortlich und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Die Arbeit des Vorstands wird insgesamt durch die Geschäftsordnung geregelt. In der Geschäftsordnung enthalten sind die Grundlagen der Geschäftsführung der Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Derzeit ist kein Vorstandsmitglied als Aufsichtsratsmitglied in einem konzernexternen Unternehmen tätig. Der Aufsichtsrat der Vita 34 AG besteht aus vier Mitgliedern. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Dazu erörtert der Aufsichtsrat regelmäßig die Geschäftsentwicklung sowie die Planung, Strategie und deren Umsetzung. Er genehmigt die durch den Vorstand aufgestellte Jahresplanung, billigt den Jahresabschluss und nimmt den Konzernabschluss billigend zur Kenntnis. Er ist ferner für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand zuständig. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet die Sitzungen und nimmt Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden. Dem Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum weder von Vorstands- noch von Aufsichtsratsmitgliedern Interessenkonflikte mitgeteilt worden. Bislang ist bei der Vita 34 AG kein Vorstandsmitglied in den Aufsichtsratsvorsitz gewechselt. Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus vier unabhängigen Mitgliedern. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die Vita 34 AG weist die Vorstandsvergütung individualisiert aus. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei der Vita 34 AG eine Festvergütung. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist nicht vorgesehen. Weitere Details zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich in Anmerkung 29 und 30 des Konzernanhangs. Der Vorstand veröffentlicht Insiderinformationen, die die Vita 34 AG betreffen, unverzüglich, sofern er nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist. Darüber hinaus führt das Unternehmen ein Insiderverzeichnis, das sämtliche Personen mit Zugang zu Insiderinformationen umfasst. Ein festes Prinzip der Kommunikationspolitik der Vita 34 AG ist es, bei der Veröffentlichung von Informationen, die das Unternehmen betreffen und maßgeblich zur Beurteilung der Entwicklung der Gesellschaft sind, alle Aktionäre und Interessengruppen gleich zu behandeln. Alle Pflichtveröffentlichungen sowie zusätzliche Investor-Relations-Veröffentlichungen der Gesellschaft erscheinen in deutscher und englischer Sprache. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen stehen auf der Website der Vita 34 AG unter www.vita34group.de in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Vita 34 AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenlegen (Directors' Dealings). Die im Geschäftsjahr 2017 getätigten meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte wurden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die Veröffentlichungsbelege und die entsprechenden Meldungen wurden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt. Zielvorgaben zur FrauenquoteIm Mai 2015 hat der Bundestag ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen verabschiedet. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, von der die Vita 34 AG als börsennotiertes und nicht mitbestimmtes Unternehmen betroffen ist, wurden für den Aufsichtsrat, den Vorstand und die nächste Führungsebene des Vita 34 Konzerns verbindliche Zielgrößen festgelegt. Im Detail wurde für die einzelnen Ebenen folgendes beschlossen:
Für die Führungsebene unter dem Vorstand wurde bis zum 30. Juni 2017 eine Zielgröße von 40 %Frauenanteil festgelegt. Bei Ablauf der Frist war diese Zielvorgabe erfüllt. Der Vorstand hat für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 wiederum eine Zielgröße von 40 % Frauenanteil festgelegt. Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGBVorstand und Aufsichtsrat haben bislang kein eigenständiges Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund aufgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit ein zusätzliches Diversitätskonzept keinen substantiellen Mehrwert mit sich bringt. Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2018 jedoch erneut prüfen, ob die Erstellung eines eigenständigen Diversitätskonzepts sinnvoll ist. Übernahmerelevante Angaben nach § 298a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGBZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der Vita 34 AG beträgt 4.145.959 EUR und ist eingeteilt in 4.145.959 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Dabei verfügt jede Aktie über ein Stimmrecht. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53 a ff., 118 ff. und 186 AktG. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenGemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Vita 34 AG besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2014 ermächtigt, in einem Zeitraum bis zum 27. August 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 393.791,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 393.791 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital-2014). Wird das Grundkapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist nach dem Ermächtigungsbeschluss nur zulässig:
Über die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital-2014, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 7 Abs. 2 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum 27. August 2019 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 40.000.000,00 EUR mit Wandlungsrecht oder mit in auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auf insgesamt bis zu 1.513.250 auf den Namen lautende Stückaktien der Vita 34 AG ("Vita 34-Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.513.250,00 EUR ("Schuldverschreibungen") zu begeben. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegeben werden, wurde das Grundkapital um bis zu 1.513.250,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.513.250 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur mit vorheriger Ermächtigung der Hauptversammlung oder in den wenigen im Aktiengesetz ausdrücklich geregelten Fällen zurückerwerben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2014 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 27. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenJede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Dem Vorstand sind darüber hinaus keine Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien bekannt. Wesentliche Aktionäre der GesellschaftDie folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Vita 34 AG, die Zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, sind der Vita 34 AG per Stimmrechtsmitteilung bis zum Aufstellungszeitpunkt bekannt gemacht worden:
Vorschriften zur Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und Änderung der SatzungDie gesetzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG zu finden. Die Satzung der Vita 34 AG sieht in § 9 der Satzung eine übereinstimmende Regelung vor. Die Änderung der Satzung kann nach §§ 179, 133 AktG sowie § 25 der Satzung der Vita 34 AG durch einen Beschluss der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals herbeigeführt werden soweit nicht gesetzlich zwingend eine größere Mehrheit vorgeschrieben ist. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenEs bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, außer einer Vereinbarung, die für den Fall eines Kontrollwechsels mit den beiden Vorstandsmitgliedern getroffen wurde ("Change-of-Control-Regelung"). Sofern die Change-of-Control-Regelung zur Anwendung kommt, gibt sie beiden Vorstandsmitgliedern ein Recht zur Kündigung des Dienstvertrages innerhalb von sechs Monaten. Macht das Vorstandsmitglied von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, hat ein Vorstandsmitglied Anspruch auf einen Betrag, der dem Wert von drei Jahresbezügen (Festgehalt und Tantieme) entspricht, sowie auf eine Abfindung in Höhe eines Betrages von bis zu zwei Jahresbezügen (Festgehalt und Tantieme). Abgeltung und Abfindung zusammen dürfen einen Betrag in Höhe von drei Jahresbezügen nicht überschreiten. Bei Kündigung des Anstellungsvertrags kann der Aufsichtsrat verlangen, dass das Vorstandsmitglied sein Amt als Vorstand für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Eintritt eines Kontrollwechsels fortführt. Im Fall des anderen Vorstandsmitglieds beträgt die Abfindung 50 % des aufgrund der vorfristigen Beendigung des Vertrages nicht mehr zur Entstehung und Auszahlung kommenden Bezüge (Festgehalt und Tantieme), wobei von einer 100%igen Zielerfüllung ausgegangen wird, zuzüglich der Zahlung eines Jahresbruttogrundgehalts. Der Gesamtbetrag der Abfindung darf den Bruttobetrag von 750.000 EUR nicht überschreiten. Ergänzende Angaben nach §160 Abs. 1 Nr. 2 AktGEs wird auf die Angaben im Anhang zum Eigenkapital verwiesen. Chancen- und RisikoberichtInternes Kontroll- und RisikomanagementsystemVita 34 betreibt seit dem Jahr 2006 ein internes Risiko- und Chancenmanagementsystem, das sowohl für den Konzern als auch die Vita 34 AG Gültigkeit hat. Alle wesentlichen Risiken und Chancen werden identifiziert, bewertet und priorisiert, um entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Im Einklang mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS 20) wird ein Risiko dabei als die Möglichkeit einer negativen Abweichung von der Unternehmensprognose definiert, eine Chance dagegen als die Möglichkeit einer positiven Abweichung von den definierten Unternehmenszielen. Als Basis des Risikomanagementsystems fungieren sowohl eine umfassende Dokumentation als auch eine transparente Kommunikation der Risiken. Zusammenhängende Aktivitäten werden innerhalb des Risikomanagementsystems erkannt und überwacht. Ein internes Kontrollsystem stellt einen weiteren zentralen Bestandteil des Risikomanagementsystems dar. Mithilfe dieses internen Systems werden insbesondere Rechnungslegungs-, Buchhaltungs- und Controllingprozesse gesteuert. Die Tochterunternehmen werden über ein Reporting in den Konzernabschluss einbezogen. Über die jährliche Budgetplanung, das monatliche Reporting der IST-Zahlen sowie Budgetabgleichanalysen wird der Konzern überwacht und gesteuert. Risikomanagement und internes Kontrollsystem werden zusammengefasst betrachtet und greifen direkt auf Vorstands- und Leitungsebene ein. Der Vorstand gestaltet den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen. Trotz angemessener und funktionsfähig eingerichteter Systeme kann keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken gewährt werden. Wird ein Risiko identifiziert, werden in einem ersten Schritt externe Spezialisten zur Eliminierung herangezogen, parallel erfolgt eine Evaluierung hinsichtlich des Einflusses des Risikos auf die betrieblichen Abläufe und den Konzernabschluss. In einem zweiten Schritt werden im Rahmen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems neue Kontrollmechanismen implementiert, um zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken die betrieblichen Abläufe und die Erstellung der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse sichergestellt sind. Identifizierung, Erfassung und Bewertung neuer Risiken werden in einem operativen Prozess vollzogen. Jährlich führt das Controlling eine Risikoinventur durch, um erfasste Risikoarten in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Führungskräften und dem Vorstand zu analysieren, zu überprüfen und zu ergänzen. Veränderungen bei Risiken und entsprechende Kennzahlen werden regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet. Im Risikomanagement-Handbuch und den Risiko-Informationsblättern ist das Risikomanagementsystem dokumentiert und die einzelnen Risiken sind beschrieben. Zusätzlich sind in der Betriebsordnung und anderen Unternehmensrichtlinien verschiedene Abläufe festgelegt und teilweise validiert. Wesentliche Vorgänge unterliegen in allen Bereichen des Unternehmens dem Vier-Augen-Prinzip, sodass immer mindestens zwei Unterschriften zur Durchführung notwendig sind. Bei IT-gestützten Systemen wird für jeden Mitarbeiter das Zugriffsrecht (Lese- und Schreibberechtigung) geregelt. An der Erstellung von Quartals-, Halbjahr- und Jahresabschlüssen wirken externe Dienstleister mit. Die Zuordnung der Aufgaben bei der Erstellung der Abschlüsse ist festgelegt und dokumentiert. Neben den regelmäßigen prozessbedingten Risiken werden vorrangig Risiken innerhalb von Projekten sowie bei besonderen Anlässen identifiziert, analysiert und auf Grundlage des Risikomanagementsystems erfasst. Risiken sind in folgende Risikokategorien unterteilt: strategische, finanzielle, personelle und rechtliche Risiken, Produkt-, Kapitalmarkt- und Infrastrukturrisiken sowie Risiken des Marketings und Vertriebs. Aus der Gesamtheit der identifizierten Risiken werden nachfolgend die Risiken und Chancen erläutert, die aus heutiger Sicht die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der Vita 34 AG wesentlich beeinflussen können. Risiken des UnternehmensProduktrisikoMöglicherweise werden künftige Forschungen ergeben, dass Stammzellen aus anderen Quellen im Rahmen der therapeutischen Nutzung eine jederzeit gewinnbare gleichwertige Alternative zu Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe darstellen. Die mit autologen Stammzellen zu behandelnden Erkrankungen treten vorwiegend im höheren Lebensalter auf. Heute verfügen diese Patienten jedoch noch nicht über ein autologes Nabelschnurblut-Depot. Ein Risiko könnte daraus erwachsen, dass deshalb die Forschung mit Knochenmark- bzw. peripheren Stammzellen schneller vorangetrieben wird. Zurzeit werden zur Behandlung nach Herzinfarkten autologe Knochenmarkstammzellen eingesetzt, obwohl Forschungen an Tiermodellen gezeigt haben, dass Stammzellen aus Nabelschnurblut eine bessere Wirksamkeit zeigen. Auch die Entwicklung sogenannter iPS-Zellen (induced pluripotent stem cells) kann, ausgehend von kernhaltigen Körperzellen eines Patienten, zu einer alternativen Stammzellquelle für verschiedene regenerative Therapien führen. Namhafte Wissenschaftler konnten jedoch nachweisen, dass sich Nabelschnurblut für diese Technologie besser eignet als andere, ältere somatische Zellen (z.B. Hautzellen). Sehr früh ist Vita 34 Forschungskooperationen auf diesem Gebiet eingegangen, um Nabelschnurblut als Zellquelle für iPS-Techniken zu etablieren. Aufgrund der Vorteile des Nabelschnurbluts gegenüber anderen Zellquellen stellt die zunehmende Nutzung Letzterer aus Sicht des Managements kein prinzipielles bestandsgefährdendes Risiko dar, sondern trägt zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Stammzellen aus Nabelschnurblut bei. Darüber hinaus beteiligt sich Vita 34 an ausgewählten Forschungsprojekten, um Potenziale für weitere adulte Stammzellquellen frühzeitig zu identifizieren und in der eigenen Produktentwicklung zu nutzen. Unter Produktrisiken ist derzeit auch die vorrangige Konzentration auf ein Geschäftssegment - das Stammzellbanking - zu sehen. Strategische RisikenEs besteht das Risiko, dass sich die Marktausweitung auf nationaler und besonders internationaler Ebene langsamer oder weniger umfänglich als erwartet realisieren lässt. Märkte können aufgrund von regulatorischen, marktseitigen oder konjunkturellen Einflüssen eine unerwartete Entwicklung nehmen und das Wachstum dadurch beschränken bzw. verzögern. Es ist davon auszugehen, dass die Marktausweitung und das Wachstum der Vita 34 keinen linearen Verlauf über die Quartale nehmen, sondern Schwankungen unterworfen sein werden. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass laufende Kooperationen beendet werden und daraus Umsatz- und Ergebnisreduzierungen resultieren. Finanzielle RisikenDurch Veränderung von konjunkturellen Rahmenbedingungen auf Märkten bzw. Einflüsse auf Konsumenten können sowohl Preisschwankungen als auch Forderungsausfälle entstehen. Besonders in ausländischen Märkten können aufgrund veränderter Zins- und Steuerpolitik, sowie Wechselkursschwankungen finanzielle Risiken eintreten. Eine Zunahme des Wettbewerbs kann finanzielle bzw. Liquiditätsrisiken bedingen. Durch eine langfristige Geschäfts- und vorausschauende Liquiditätsplanung sowie die Steuerung der Tochtergesellschaften sollen Risiken vermieden und minimiert werden. Überschüssige Liquidität wird unter Beachtung einer konservativen Anlagestrategie im Rahmen eines Wertpapiermanagements investiert und regelmäßig überwacht. Trotz der konservativen Anlagestrategie und der direkten Überwachung kann es hier zu Wertverlusten kommen. Rechtliche RisikenRechtliche Risiken können sich aus den vielfältigen, die Vita 34 betreffenden Regelungen und Gesetzen ergeben. Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Medizin- und Pharmarechts haben das Potenzial, die bestehenden Geschäftsstrukturen zu beeinflussen. Durch aktive Kontaktpflege mit Entscheidungsträgern wird versucht, im Rahmen der Gesetzesauslegung die Besonderheiten von Vita 34 darzulegen und die Umsetzung der Neuerungen praxisnah zu gestalten. Weiterhin können wettbewerbsrechtliche Rechtsstreitigkeiten die Geschäftstätigkeit, zum Beispiel im Marketing und Vertrieb, von Vita 34 beeinflussen oder erheblich einschränken. Rechtliche Risiken ergeben sich weiterhin durch fehlgeschlagene Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe, unsachgemäßen Transport, Bearbeitungsfehler bei Vita 34 oder die Vernichtung eingelagerter Präparate, was beispielsweise zu Haftpflichtansprüchen der betroffenen Kunden führen kann. Um das umfassende Qualitätsmanagement zu ergänzen, hat Vita 34 Versicherungen abgeschlossen, um eventuellen Schadensfällen und Haftungsrisiken angemessen zu begegnen. Sie sollen wirtschaftliche Folgen möglicherweise eintretender Risiken eliminieren oder zumindest begrenzen. Der Umfang der abgeschlossenen Versicherungsverträge wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Zudem wird Vita 34 keine die Qualität beeinflussenden Einschränkungen aus Kostengründen vornehmen. Risiken im Marketing und VertriebPotenzielle Kunden können aufgrund negativer, unsachlicher oder falscher Berichterstattung in den Medien über Nabelschnurblut-Einlagerung oder Stammzellanwendungen beeinflusst werden. Das kann zu Umsatzeinbußen führen. Zudem kann die Auswahl von Kooperationen bzw. Kooperationspartnern aufgrund von Rufschädigungen oder vertraglichen Konstellationen in Umsatzeinbußen münden. Es besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit von Vita 34 durch eine Zunahme der Wettbewerbsintensität negativ beeinflusst wird. Dazu gehören sowohl aggressive Niedrigpreisangebote als auch deutliche Preissenkungen von Mitbewerbern bzw. neu in den Markt eintretenden Unternehmen. Das kann zu einer schwächer als erwarteten Umsatz- und Ertragsentwicklung bei Vita 34 führen. Es wird nicht ausgeschlossen, dass eine langsame gesamtwirtschaftliche Erholung nach der Finanzmarktkrise sich negativ auf das Konsumverhalten von Endverbrauchern und somit auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung bei Vita 34 auswirkt. Vita 34 berücksichtigt in den Planungen, die von Marktforschern prognostizierte nationale Kaufkraftentwicklung. KapitalmarktrisikenDie Entwicklung des Aktienkurses von Vita 34 wird durch externe Ereignisse, zum Beispiel Krisen am Finanzmarkt, beeinflusst. Damit verbundene Anlageentscheidungen von Aktionären sind teilweise durch Faktoren gesteuert, die in keiner Verbindung zu den fundamentalen Kennzahlen von Vita 34 stehen. Vita 34 wird sich weiterhin durch die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie durch transparente Kommunikation mit Aktionären auf dem Kapitalmarkt auszeichnen. Personelle RisikenVita 34 sieht aufgrund der etablierten Maßnahmen des internen Kontrollsystems sowie einer durch soziale und sicherheitsorientierte Maßstäbe geprägten Personalpolitik keine unternehmensgefährdenden Risiken. InfrastrukturrisikenDer Ausfall prozess- und vertriebsrelevanter Technik oder der Ausfall bzw. die Einschränkung logistischer Prozesse kann die Ertragslage von Vita 34 beeinflussen. Durch redundante Sicherungssysteme werden diese Risiken weitgehend vermieden oder ausgeschlossen. Die aufgeführten Risiken sind gegenwärtig nicht konkretisiert. Insgesamt bestehen aktuell keine bestandsgefährdenden Risiken. Chancen für die künftige EntwicklungProduktchancenVita 34 hat 2012 ein bis heute einzigartiges Verfahren zur Konservierung von Nabelschnurgewebe auf Basis der Good Manufacturing Practice (GMP) entwickelt, mit dem mesenchymale Stammzellen als Ausgangszellen für die Regenerative Medizin gewonnen werden können. Seit 2013 kann Vita 34 als einzige private Stammzellbank in Deutschland basierend auf den entsprechenden Genehmigungen neben Nabelschnurblut auch Nabelschnurgewebe nach GMP-Richtlinien einlagern. Dieses Alleinstellungsmerkmal bietet Vita 34 die Chance, über das entsprechende Produktangebot "VitaPlusNabelschnur" weitere Marktpotenziale zu erschließen und als Folge dessen von einer erhöhten Anzahl von Neueinlagerungen zu profitieren. Außerdem hat Vita 34 ein Verfahren zu Gewinnung und Kryokonservierung von autologem Fettgewebe entwickelt. Die Erlaubnis zur Entnahme und Herstellung von Fettgewebspräparaten, für eine mögliche spätere Isolierung adulter Stammzellen wurde im August 2017 beantragt. Aufgrund der intensiven wissenschaftlichen Entwicklung im Bereich der Regenerativen Medizin erwartet Vita 34 weltweit einen steigenden Bedarf an Kryokonservierung und sicherer Lagerung von Zellen und Gewebe. Durch gezielte Investitionen in Forschung und Entwicklung ist Vita 34 bestrebt, langfristig weitere Produktfelder zu erschließen. Vita 34 sieht die Möglichkeit, sich als Dienstleister und Zulieferer für pharmazeutisch/therapeutisch orientierte Unternehmen jeweils markante Marktpositionen zu erobern. Chancen durch InternationalisierungVita 34 bearbeitet mithilfe von Tochtergesellschaften sowie Vertriebs- und Kooperationspartnerschaften insgesamt mehr als 20 internationale Märkte. Durch den 2017 neu hinzugekommenen rumänischen Vertriebspartner bietet sich die Chance, Rumänien in diesem attraktiven Markt zu positionieren. Die Marktforschung schätzt das Gesamtvolumen an Einlagerungen auf dem Niveau von Deutschland, weil aufgrund einer starken Eigenvorsorge der Familien innerhalb des dortigen Gesundheitssystems eine hohe Nachfrage zu beobachten ist. Vita 34 erschließt kontinuierlich neue attraktive Märkte, die mittelfristig Ergebnisbeiträge ermöglichen. Im Rahmen dieser Kooperationen genießen die Partnerunternehmen Selbstständigkeit in den Bereichen Marketing und Vertrieb. Vita 34 übernimmt anschließend die Präparation und Lagerung des Nabelschnurbluts und -gewebes in Leipzig und Rostock. Durch diese Form der Kooperation kann Vita 34 von zusätzlichen Erträgen profitieren, ohne dass eigene Vertriebskosten im Ausland anfallen. Das Unternehmen erweitert über die geografische Diversifizierung seine stabile Basis und eröffnet sich die Möglichkeit, am Potenzial mehrerer Zielmärkte zu partizipieren. Marktchancen durch ÜbernahmenDurch gezielte strategische Übernahmen hat Vita 34 in der Vergangenheit und besonders im abgelaufenen Geschäftsjahr attraktive Wachstumsschübe in Gang gesetzt und das Unternehmen in die Lage versetzt, seine führende Position im europäischen Markt nachhaltig zu stärken. Es ergeben sich Synergieeffekte und Wettbewerbsvorteile, die besonders durch die verschiedenen Angebotsmöglichkeiten neue Chancen bei der Kundenakquise bieten. Zudem wird der Zugang zu neuen Technologien sowie qualifiziertem Personal ermöglicht. Vita 34 hat eine herausragende Expertise aufgebaut, die Integration der akquirierten Gesellschaften zielsicher zu planen sowie zügig und erfolgreich umzusetzen. Im Rahmen der zunehmenden Konsolidierung des Marktes für privates Stammzellbanking prüft Vita 34 regelmäßig das Potenzial, durch opportunistische Zukäufe zu expandieren und damit die geografische Marktstellung europaweit zu verbessern. Vita 34 evaluiert auch die Chancen und konkreten Möglichkeiten, sich im Bereich Business-to-Government (B2G) zu etablieren. Das Biobanking hat in den vergangenen Jahren weltweit einen Aufschwung erfahren. Teilweise stehen staatliche Biobanken aufgrund der steigenden Nachfrage nach Einlagerungen vor der Aufgabe, ihre Kapazitäten zu erweitern. Auch zeigen sich erste Bestrebungen einiger Staaten, den Neuaufbau von öffentlichen Biobanken an private Dienstleister, die über die erforderliche Expertise und Erfahrung im Bereich Zellbanking verfügen, zu delegieren. Gesamteinschätzung des VorstandsAls zweitgrößte Stammzellbank Europas mit Marktführerschaft auf dem deutschsprachigen Markt sieht sich Vita 34 im Hinblick auf die Chancen und Risiken gut positioniert, um das Fortbestehen des Unternehmens langfristig zu sichern und die sich bietenden Chancen zu nutzen. Ein Risikomanagementsystem klassifiziert Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung und ermöglicht so eine kontinuierliche Überwachung der Risiken. Nach Überprüfung der Risikolage zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 lagen keine Risiken vor, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Die Gesamtrisikosituation von Vita 34 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht grundlegend verändert. Auch für die Zukunft sind keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Ausblick und PrognosePrognosen zur Entwicklung der wirtschaftlichen Situation sind grundsätzlich, besonders aber im gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Umfeld von hoher Unsicherheit geprägt. Die folgenden zukunftsbezogenen Aussagen zur Geschäftsentwicklung der Vita 34 unterstellen, dass es in Europa zu keiner Rezession kommen wird. Vielmehr erwarten wir für unsere wettbewerbsintensiven Märkte im laufenden Geschäftsjahr einen anhaltenden moderaten konjunkturellen Aufschwung. Für 2018 und 2019 erwartet der IWF ein globales Wirtschaftswachstum von 3,9 % pro Jahr.25 Nach Einschätzung des IWF stützt sich die weltweite Konjunktur in den nächsten zwei Jahren vor allem auf die hochentwickelten Volkswirtschaften, in denen es aufgrund günstiger Konditionen und der positiven Stimmung an den Finanzmärkten zu einer steigenden Nachfrage und einer Zunahme der Investitionen kommen könnte. Auch wird erwartet, dass die US-Steuerreform die US-Wirtschaft vorübergehend ankurbeln wird. In Europa wird 2018 ein Wachstum von 2,2 % prognostiziert.26 Für Deutschland prognostiziert der IWF eine Fortsetzung des Aufwärtstrends mit einer Wachstumsrate von 2,3 %.27 Das Marktforschungsunternehmen GfK rechnet für Deutschland mit einem Anstieg der Kaufkraft um nominal 2,8 %.28 Vita 34 hat 2017 neue Vertriebs- und Kooperationspartnerschaften abgeschlossen und wird so die Marktposition im laufenden Geschäftsjahr vor allem in den Regionen Rumänien, Italien und Serbien weiter ausbauen. Hier werden die 2017 neu gewonnenen Vertriebspartner Impulse setzen. In den übrigen europäischen Märkten soll die erreichte Marktposition verteidigt werden und Umsatz und Ertrag mit dem Marktwachstum ausgebaut werden. Wie auch in den vergangenen Jahren sollen durch opportunistische Zukäufe oder sinnvolle Partnerschaften neue Märkte in attraktiven europäischen Regionen erschlossen werden. In den deutschsprachigen Ländern ist es vorrangiges Ziel, die bisherige Kundengruppe von Seracell mit einem für sie attraktiven Produktangebot zu gewinnen. Zielgerichtete Marketingaktivitäten sollen unterstützen, die Marktpräsenz und führende Marktposition nachhaltig zu festigen. Vita 34 strebt perspektivisch in Deutschland mindestens 8.000 Neueinlagerungen von Stammzelldepots pro Jahr an. Das Management von Vita 34 wird im kommenden Jahr aktiv an den drei Wachstumsfeldern arbeiten: Ausbau des Kerngeschäftes, horizontale und vertikale Akquisitionen sowie neue Forschungs- und Entwicklungsthemen. Vita 34 wird weiterhin Wachstumsimpulse für organisches Wachstum im Kerngeschäft setzen und das eigene Produktportfolio vor allem durch neue Produkte und Kooperationen weiter ausbauen. Die Entwicklungsarbeiten zur Einlagerung von Stammzellen aus Fettgewebe wurden abgeschlossen und die Herstellungserlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde beantragt. Damit wurde die Basis geschaffen, Fettgewebe für zukünftige regenerative Therapien, wie z.B. Gelenkersatz oder Zellpflaster einzulagern. Die Genehmigung wird für dieses Jahr erwartet. Die Markteinführung dieses neuen Produktes ist für Ende 2018 / Anfang 2019 geplant. In einem zweiten Schritt soll die Entwicklung von Zellpräparationen aus diesem Gewebe überprüft werden. Diese neue körpereigene Zellquelle könnte für die Narben- und Faltenbehandlung genutzt werden und sich als eine natürliche und sichere Alternative zu Botox oder Hyaluronsäure etablieren. Vita 34 verfügt über das Know-how und die logistische Infrastruktur, um ein solches Produkt Kliniken und Patienten anzubieten. Der gesamtheitliche Auftritt des Konzerns soll weiter optimiert und die Marke Vita 34 somit gestärkt werden. Die europäischen Partner werden nach einer einheitlichen Marketing- und Vertriebsstrategie agieren, so dass die Produkte von Vita 34 in allen europäischen Märkten als "Made in Germany by Vita 34" wahrgenommen werden. Darüber hinaus ist geplant, die Kostenstrukturen weiter zu optimieren, und so die finanziellen Möglichkeiten optimal für das weitere Wachstum einsetzen zu können. Bei der weiteren Konsolidierung des Marktes will Vita 34 eine aktive Rolle durch horizontale und vertikale Akquisitionen einnehmen und sowohl geografisch als auch entlang der Wertschöpfungskette wachsen. Vita 34 sieht hier Profilierungschancen, das Angebot der Vita 34 noch deutlicher von den Wettbewerbern abzugrenzen. Vita 34 will sich zukünftig breiter als Biobank aufstellen, um von dem wachsenden Markt und steigendem Bedarf zu profitieren. Avisierte Chancen im Business-to-Government-Geschäft (B2G) und im Business-to-Business (B2B) sollen genutzt werden. Der Bedarf an Dienstleistungen im Bereich Zellisolation, Zellvermehrung und Zellmodifikation steigt, vor allem durch die weitere Etablierung von personalisierten Zelltherapien. Vita 34 prüft hier weitere strategische Optionen für neue Angebote, die durch Partnerschaften oder Zukäufe dargestellt werden könnten. Die Position als Qualitäts- und Innovationsführer erfordert auch zukünftig Investitionen in Forschung und Entwicklung. Hier sollen maßvoll Projekte verfolgt werden, die eine gute Balance zwischen wissenschaftlicher Profilierung und wirtschaftlichen Chancen versprechen. Auch hier wird der Fokus auf regenerativer Stammzellmedizin und immuntherapeutischen Zelltherapien liegen, die aufgrund des wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritts in den kommenden Jahren exponentiell zunehmen könnten. Klinische Studien und angewandte Therapien werden mehr und mehr Daten generieren, die das Potenzial von Stammzellpräparaten stützen. Vita 34 wird sich auf die Entwicklung eines Dienstleistungsangebotes rund um Zellisolation, Zellvermehrung und Zellmodifikation und dem Kerngeschäft Kryokonservierung konzentrieren. Von der Kooperation mit der Berliner Charité werden Ergebnisse erwartet, auf denen aufbauend Behandlungsmöglichkeiten von frühkindlichen Hirnschäden, wie HIE oder Autismus, auf Basis von Nabelschnurblut untersucht werden sollen. Neben den akademischen Kooperationen wird Vita 34 sich verstärkt auf wissenschaftlichen und Branchenkonferenzen positionieren, um den Bedarf der biopharmazeutischen Industrie an bestehenden und zukünftigen Dienstleistungen besser zu erkennen und bedienen zu können.
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http://www.imf.org/en/Publications/WE0/Issues/2018/01/11/world-economic-outlook-update-january-2018
(Stand: 28.01.2018) FinanzprognoseDer Vorstand der Vita 34 hat in seiner "Vision 2021" ein EBITDA von 10 Mio. EUR als Zielvorgabe definiert, das er mit der Verfolgung der erklärten Wachstumsstrategie ab 2021 erreichen will. Für das laufende Geschäftsjahr 2018 geht der Vorstand von einer Fortsetzung des positiven Wachstumstrends aus und rechnet mit Umsatzerlösen zwischen 21,0 und 23,0 Mio. EUR sowie einem EBITDA zwischen 4,0 und 4,6 Mio. EUR, was einer EBITDA-Marge von 19 % - 20 % entspricht. Zukunftsgerichtete AussagenDieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Sie beruhen auf den gegenwärtigen Informationen, die Vita 34 zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts zur Verfügung standen. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen sind allerdings Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Chancen/Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den abgegebenen Einschätzungen abweichen. Daher kann Vita 34 keine Gewähr für diese Angaben übernehmen.
Leipzig, den 27. März 2018 Vorstand der Vita 34 AG Dr. Wolfgang Knirsch Vorstandsvorsitzender Falk Neukirch Finanzvorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermitteln und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
Leipzig, im März 2018 Vorstand der Vita 34 AG Dr. Wolfgang Knirsch Vorstandsvorsitzender Falk Neukirch Finanzvorstand Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre, das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 war für die Gesellschaft ein Jahr der Veränderungen und dem entsprechend für den Aufsichtsrat mit einigen Herausforderungen verbunden. Dies betraf insbesondere die Umgestaltung des Vorstands sowie die Übernahme eines Wettbewerbers und damit verbundenen Finanzierungsfragen. Neben Veränderungen im Vorstand gab es auch Veränderungen im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich diesen Herausforderungen gestellt und im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben intensiv wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat dabei die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 stets überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands, die Auskunftserteilung des Vorstands im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen und regelmäßige Konsultationsgespräche zwischen dem Vorstand und dem jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden. Zwischen den regulären Aufsichtsratssitzungen hat sich der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstand ausgetauscht, um einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Gremien zu gewährleisten. Innerhalb des Aufsichtsratsgremiums hat sich der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende ebenfalls regelmäßig mit Mitgliedern des Aufsichtsrates zu aktuellen Themen der Gesellschaft ausgetauscht. So war der Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Strategie, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement, die Compliance, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert. Die intensive Arbeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr zeigt sich auch an der Zahl der Aufsichtsratssitzungen. Der Aufsichtsrat hielt im ersten Halbjahr bis zum 28. Juni 2017 5 Sitzungen und nach der Neuwahl des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 weitere 7 Sitzungen ab. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft wurden Sitzungen auch in Form von Telefonkonferenzen abgehalten. In regelmäßigen Abständen hat der Vorstand den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens einschließlich der Risikolage informiert und auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte erteilt. Bis zur Neuwahl des Aufsichtsrats am 28. Juni 2017 haben bis auf ein Mitglied alle Aufsichtsratsmitglieder an mehr als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Seit dem 28. Juni 2017 haben sämtliche Mitglieder an mehr als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter haben an allen Sitzungen teilgenommen. In der zweiten Jahreshälfte hat ein Aufsichtsratsmitglied aus dringenden beruflichen Gründen an zwei Sitzungen und ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung nicht teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Dem Aufsichtsrat wurden im Berichtszeitraum von seinen Mitgliedern keine Umstände mitgeteilt, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Schwerpunkt der Beratungen im AufsichtsratNeben übergreifenden Themen hat sich der Aufsichtsrat mit Themen einzelner Bereiche befasst und, wenn erforderlich, die notwendigen Beschlüsse gefasst. Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren dabei:
Veränderungen im AufsichtsratAuf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni wurden Frank Köhler und Steffen Richtscheid zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Zugleich wurde die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf vier reduziert, um die Arbeit im Aufsichtsrat effizienter zu gestalten. Die Aufsichtsratsmandate von Dr. Hans-Georg Giering, Alexander Starke und Dr. Holger Födisch endeten mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung. Artur Isaev hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung auf diesen Zeitpunkt niedergelegt. Der Aufsichtsrat besteht seitdem aus Frank Köhler, Gerrit Witschaß, Dr. med. Mariola Söhngen und Steffen Richtscheid. Frank Köhler wurde in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung zum Vorsitzenden und Gerrit Witschaß zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Veränderungen im VorstandFalk Neukirch hat sein Amt als Finanzvorstand im April 2017 aus privaten Gründen aufgegeben. Der Aufsichtsrat hat am 12. Juni 2017 Dr. Wolfgang Knirsch zum Vorsitzenden des Vorstands der Vita 34 AG bestellt, nachdem der bisherige Vorsitzende Dr. André Gerth als Vorstandsmitglied ausgeschieden war. In diesem Zusammenhang wurde Alexander Starke aus dem Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2017 in den Vorstand entsandt, um die Besetzung des Vorstands mit zwei Vorstandsmitgliedern zu gewährleisten. Im September 2017 konnte die Position des Finanzvorstands wieder mit Falk Neukirch besetzt werden. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat hat sich mit der Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Grundsätze im Unternehmen beschäftigt und dabei die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 07. Februar 2017 berücksichtigt. Im März 2017 wurde seitens des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Entsprechenserklärung abgegeben, die im Kapitel "Corporate Governance" auf Seite 43 des Geschäftsberichts abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht ist. Jahres- und Konzernabschluss, AbschlussprüfungDer Jahresabschluss der Vita 34 AG wird nach den Vorgaben des HGB, der Konzernabschluss nebst zusammengefassten Lagebericht der Vita 34 AG wird auf der Grundlage der §§ 315, 315 a HGB i.V.m. den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft (Niederlassung Berlin), hat den Jahresabschluss der Vita 34 AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der Prüfauftrag wurde im Einklang mit dem Beschluss der Hauptversammlung, den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des DCGK erteilt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass bei der Erstellung der Abschlüsse die Regeln des HGB und des IFRS eingehalten wurden. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Die Vertreter des Abschlussprüfers haben auf dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und über das Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich der Rechnungslegung berichtet. Sie sind dabei auch auf Umfang, Schwerpunkt und Kosten der Abschlussprüfung eingegangen, sie haben ferner ausgeführt, dass keine Befangenheitsgründe vorliegen; PKF Deutschland GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft hat ausschließlich Prüfungsleistungen erbracht. Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft. Als Ergebnis unserer eigenen Prüfung waren keine Einwände gegen den Jahresabschluss der Vita 34 AG, den Konzernabschluss der Vita 34 AG und den zusammengefassten Lagebericht sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte nach seiner eigenen Prüfung den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu, stellte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Vita 34 AG fest und billigte den Konzernabschluss. Mit dem zusammengefassten Lagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die in diesem Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
27. März 2018 Für den Aufsichtsrat Frank Köhler |
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