![]() Vita 34 AGLeipzigKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre,der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben intensiv wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat dabei die Arbeit des Vorstands stets überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands, die Auskunftserteilung des Vorstands im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen und regelmäßige Konsultationsgespräche zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Zwischen den regulären Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstand ausgetauscht, um einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Gremien zu gewährleisten. Innerhalb des Aufsichtsratsgremiums hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende ebenfalls regelmäßig mit Mitgliedern des Aufsichtsrates zu aktuellen Themen der Gesellschaft ausgetauscht. So war der Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Strategie, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement, die Compliance, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert. Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2018 sechs Aufsichtsratssitzungen ab. In regelmäßigen Abständen hat der Vorstand den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens einschließlich der Risikolage informiert und auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte erteilt. Mit zwei Ausnahmen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen teilgenommen. Frau Witschaß und Herr Richtscheid waren jeweils an einer Aufsichtsratssitzung verhindert. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat an allen Sitzungen teilgenommen. Damit haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrat teilgenommen (Zif. 5.4.7 Deutscher Corporate Governance Kodex). Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Dem Aufsichtsrat wurden im Berichtszeitraum von seinen Mitgliedern keine Umstände mitgeteilt, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. SCHWERPUNKT DER BERATUNGEN IM AUFSICHTSRATNeben übergreifenden Themen hat sich der Aufsichtsrat mit Themen einzelner Bereiche befasst und, wenn erforderlich, die notwendigen Beschlüsse gefasst. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen im Berichtsjahr waren dabei:
CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat sich mit den im Unternehmen gelebten Corporate-Governance-Standards sowie der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 beschäftigt. Im März 2019 wurde seitens des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Entsprechenserklärung abgegeben, die im Kapitel "Corporate Governance" auf Seite den Seiten 24 und 25 des Geschäftsberichts abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht ist. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS, ABSCHLUSSPRÜFUNGDer Jahresabschluss der Vita 34 AG wird nach den Vorgaben des HGB, der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht der Vita 34 AG wird auf der Grundlage der §§ 315, 315 a HGB i. V. m. den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Niederlassung Berlin), hat den Jahresabschluss der Vita 34 AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der Prüfauftrag wurde im Einklang mit dem Beschluss der Hauptversammlung, den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des DCGK erteilt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass bei der Erstellung der Abschlüsse die Regeln des HGB und des IFRS eingehalten wurden. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Die Vertreter des Abschlussprüfers haben auf dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und über das Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich der Rechnungslegung berichtet. Sie sind dabei auch auf Umfang, Schwerpunkt und Kosten der Abschlussprüfung eingegangen. Sie haben ferner ausgeführt, dass keine Befangenheitsgründe vorliegen; PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ausschließlich Prüfungsleistungen erbracht. Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft. Als Ergebnis unserer eigenen Prüfung waren keine Einwände gegen den Jahresabschluss der Vita 34 AG, den Konzernabschluss der Vita 34 AG und den zusammengefassten Lagebericht sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte nach seiner eigenen Prüfung den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu, stellte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Vita 34 AG fest und billigte den Konzernabschluss. Mit dem zusammengefassten Lagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die in diesem Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Leipzig, 27. März 2019 Für den Aufsichtsrat Frank Köhler, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster LageberichtGrundlagen der Gesellschaft und des KonzernsGESCHÄFTSMODELLKerngeschäft der Vita 34 AG und des Konzerns sind die Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe. Mit ca. 226.000 Stammzelldepots im Konzern ist das im Jahr 1997 gegründete Unternehmen heute die mit Abstand größte Stammzellbank im deutschsprachigen Raum und gehört damit zu den drei größten privaten Nabelschnurblutbanken in Europa. Vita 34 arbeitet bei der Nutzung von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe jeweils in einem hoch regulierten Markt, welcher unter das Transfusions- bzw. Organtransplantationsgesetz fällt. Der Konzern ist derzeit mit 123 Mitarbeitern in mehr als 20 Ländern weltweit aktiv, mit Schwerpunkt in Europa. Medizinisches Potenzial. Vor dreißig Jahren fand die erste Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut statt. 2001 wurden bereits 42 und 2016 über 850 Transplantationen allein in den USA durchgeführt.1 2017 erfolgten weltweit rund 3.000 Transplantationen von Stammzellen aus Nabelschnurblut.2 In der öffentlichen Wahrnehmung ist die Anwendung von Stammzellen immer noch vornehmlich mit der bereits etablierten Behandlung von Erkrankungen des blutbildenden Systems und Immunsystems wie Leukämie oder Lymphomen verbunden. Gleichzeitig steigen seit einigen Jahren die Anwendungen vor allem in der regenerativen Medizin kontinuierlich an. Hierbei geht es perspektivisch um die Behandlung von Sportverletzungen, Verschleißerscheinungen an Knochen und Knorpel sowie Folge-Symptomen bei Herzinfarkt und Schlaganfall. Besondere Erfolge sind aktuell bei der Behandlung von Autismus zu verzeichnen, wie jüngste Veröffentlichungen von Studienergebnissen aus den USA zeigen konnten. Das große Potenzial von Nabenschnurblut liegt nicht nur im Bereich der darin enthaltenen Stammzellen und der damit verbundenen möglichen hämatopoetischen und regenerativen Therapiemöglichkeiten, sondern auch bei den im Nabelschnurblut enthaltenen Immunzellen, die Vita 34 für aktuelle und zukünftige Therapien zugänglich machen möchte. Die unlängst zugelassenen CAR-T-Zell-Therapien zeigen eindrucksvoll das große Potenzial von Immunzellen für die Behandlung schwerer und schwerster Erkrankungen auf. Kooperation mit Geburtskliniken und Gynäkologen. Um die jüngsten und vitalsten Stammzellen während der Geburt zu gewinnen, arbeitet Vita 34 in Deutschland mit rund 700 Entbindungseinrichtungen zusammen. Regelmäßig schult Vita 34 Klinikpersonal für die Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe, um gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine größtmögliche Prozesssicherheit zu gewährleisten. Ein- und Auslagerungsprozess. Nach Entnahme der Stammzellen werden diese in einer speziellen Transportverpackung mittels Kurier zum Stammzelllabor von Vita 34 in Leipzig transportiert. Dort werden sie anschließend GMP-konform (Good Manufacturing Practice/Gute Herstellungspraxis) und auf Basis der entsprechenden Herstellerlaubnis kryokonserviert und gelagert. Die Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe bleiben so über viele Jahrzehnte für eine therapeutische Anwendung erhalten. Mit der Einlagerung investieren Eltern in die Teilhabe am medizinischen Fortschritt und damit in ein Vorsorgeprodukt, indem sie ihrem Kind direkt bei seiner Geburt eine einmalige Chance sichern. Qualitätssicherung und Innovationsführerschaft. Der Name Vita 34 steht für die Einhaltung höchster Qualitätsstandards. Nur durch konsequente Qualitätssicherung kann Vita 34 diese Standards setzen und aufrechterhalten. Dies spiegelt sich auch in den vielfältigen Genehmigungen und Zulassungen wider, die dem Unternehmen die Innovationsführerschaft unter den Nabelschnurblutbanken in Europa sichern. So verfügt Vita 34 als einzige private Stammzellbank in Deutschland neben der Erlaubnis für die Einlagerung von Nabelschnurblut für autologe Zwecke zusätzlich über:
Im ersten Quartal 2018 erhielt Vita 34 die Akkreditierung nach dem international anerkannten NetCord-FACT-Standard (FACT-Akkreditierung). Das Zertifikat bestätigt, dass Vita 34 bei der Tätigkeit als Stammzellbank höchste Qualitätsstandards erfüllt. Die zugrunde liegenden Kriterien werden durch Mediziner aus einer Vielzahl von Ländern erarbeitet und gehen über die bereits strengen Bestimmungen der deutschen Behörden hinaus. Darüber hinaus wurde die Erlaubnis zur Entnahme und zur Herstellung von Fettgewebspräparaten für eine mögliche spätere Isolierung adulter Stammzellen beantragt. UMFASSENDES PRODUKTPORTFOLIOZusätzlich zur Gewinnung, Aufbereitung und Kryokonservierung von Stammzellen aus Nabelschnurblut ("VitaPlus") und -gewebe ("VitaPlusNabelschnur") hat Vita 34 das Angebotsspektrum in den vergangenen Jahren kontinuierlich erweitert.
Unternehmensstruktur und Beteiligungsverhältnisse![]()
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Vollständige Konsolidierung UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSEDie börsennotierte Vita 34 AG ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Die europäischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften fungieren mit Ausnahme der Seracell Pharma AG, der Seracell Stammzelltechnologie GmbH und der Vita 34 ApS ausschließlich als Vertriebsgesellschaften der Vita 34 AG, wobei die Muttergesellschaft strategische und operative Aufgaben wie die Aufbereitung und Einlagerung der Stammzellen für die Töchter übernimmt. Die Seracell ist weiterhin als vollständige Kryobank mit eigenem Herstellungsprozess am Standort Rostock tätig und bietet damit Produktions- und Lagerkapazitäten für zukünftiges Wachstum der Vita 34 AG. Im Juli 2018 wurden in Dänemark, Schweden und Norwegen die aktiven Vermarktungsaktivitäten eingestellt. Die dänische Gesellschaft Vita 34 ApS führt ausschließlich das Lagergeschäft der aktuell bestehenden Einlagerungen fort. Zur Sicherung der Vertriebsaktivitäten in der Schweiz wurde im Juli 2018 die Vita 34 Suisse GmbH gegründet. Mit Eintragung im Handelsregister vom 2. November 2018 wurde die stellacure GmbH im Wege der Aufnahme auf die Vita 34 AG verschmolzen. Die Auswirkungen der Verschmelzung werden im Wirtschaftsbericht dieses zusammengefassten Lageberichts kommentiert. Ansonsten gab es gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen in der Konzernstruktur. In den Konzernabschluss der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2018 wurden die folgenden Unternehmen einbezogen und entsprechend voll konsolidiert: Seracell Pharma AG (Deutschland), Seracell Stammzelltechnologie GmbH (Deutschland), Vita 34 Gesellschaft für Zelltransplantate m.b.H. (Österreich), Novel Pharma S.L. (Spanien), Secuvita S.L. (Spanien), Vita 34 ApS (Dänemark). Die Beteiligung an der Bio Save d.o.o. (Serbien) wird unter den Sonstigen Vermögenswerten im langfristigen Vermögen bilanziert. Auf die Konsolidierung der Vita 34 Suisse GmbH (Schweiz), der Vita 34 Slovakia, s.r.o. (Slowakei) und der AS "Imunolita" (Litauen) wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Der Vita 34-Konzern wird im Folgenden als Vita 34 bezeichnet. Sollte es sich ausschließlich um Belange der Muttergesellschaft oder einer der Tochtergesellschaften handeln, wird explizit darauf hingewiesen. VITA 34 AUF DEM INTERNATIONALEN MARKTVita 34 hat die Strategie der weiteren Internationalisierung in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt. Der Konzern ist derzeit mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern in mehr als 20 Ländern vertreten. ZIELE UND STRATEGIEDie Vita 34 AG ist der Pionier des Stammzellbankings in Europa. Perspektivisch möchte die Gesellschaft neben dem Kerngeschäft Nabelschnurblut-Banking neue Geschäftsbereiche erschließen und sich so zum europäischen Marktführer im Zellbanking entwickeln. Zur Erreichung dieser strategischen Zielstellung und des damit verbundenen Wachstums hat der Vorstand die folgenden vier Kernbereiche identifiziert: NEUE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSFELDERDurch gezielte Forschung und Entwicklung marktgerechter Produkte und Dienstleistungen entwickelt sich Vita 34 weiter von der reinen Stammzellbank zu einer breiter aufgestellten Zellbank, die für aktuelle und zukünftige Zelltherapien die jeweils besten verfügbaren patienteneigenen Zellen liefern kann. Vita 34 verfolgt dabei eine klar fokussierte Innovationsstrategie, indem sie neue Produkte und Dienstleistungen rund um die Kryokonservierung von Stammzellen oder perspektivisch anderen Zellquellen entwickelt. Dazu arbeitet das Unternehmen mit ausgewählten renommierten Forschungsinstituten und Universitäten zusammen und schaft mit der Lagerung von unterschiedlichem Zellmaterial Qualitätsstandards für einen späteren medizinischen Einsatz. So eröffnet sich Vita 34 das Potenzial, künftig vom steigenden Bedarf an kryokonserviertem Zellmaterial für den personalisierten Einsatz im Bereich der Regenerativen Medizin oder der Zelltherapien zu profitieren. Darüber hinaus soll die Wertschöpfungskette um Produkte und Dienstleistungen für die pharmazeutische Industrie oder staatliche Organisationen erweitert werden. Aktuell wird die Kryokonservierung von Immunzellen aus peripherem Blut und Nabelschnurblut vorbereitet. Bei allen Forschungs- & Entwicklungsaktivitäten werden zielgerichtet Projekte in ökonomisch sinnvollem Umfang ausgewählt, die sich an Markttrends orientieren und ein adäquates Risikoprofil in den Partnerschaften aufweisen. Über das derzeitige Kerngeschäft hinaus evaluiert Vita 34 kontinuierlich den Bedarf an neuen Produkten für die Regenerative Medizin (Einlagerung von Fettgewebe als Ausgangsbasis von mesenchymalen Stammzellen und Adipozyten) und für Zelltherapien (Einlagerung von T-Zellen, Natürliche Killer (NK)-Zellen, Dendritische Zellen). Ziel ist es, am Fortschritt der weiteren Entwicklungen im Bereich der Regenerativen Stammzellmedizin und verschiedener immunonkologischer Zelltherapien mittel- und langfristig zu partizipieren. AUSBAU DES KERNGESCHÄFTSVita 34 setzt im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie traditionell auf organisches Wachstum. In den vergangenen Jahren konnte die Internationalisierung erfolgreich vorangetrieben werden, wie die derzeitige Präsenz mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern in mehr als 20 Ländern deutlich beweist. Zukünftig plant das Unternehmen, die Marktdurchdringung im margenstarken Kernmarkt DACH kontinuierlich zu erhöhen. Gleichzeitig soll auch die Marktpräsenz im In- und Ausland insgesamt stabilisiert bzw. ausgebaut werden. Vita 34 verfügt dafür über ein umfassendes Produktportfolio im Bereich der Einlagerungen von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe. Ziel ist es, die Produktpalette für Stammzelldepots durch aktives Portfolio- und Life-Cycle-Management kontinuierlich auszubauen. ANORGANISCHES WACHSTUMEin weiterer Fokus der Wachstumsstrategie liegt auf vertikalen und horizontalen Akquisitionen in Europa, die die Marktposition nach klar definierten Parametern strategisch stärken und zusätzliche Synergien insbesondere in den Bereichen Marketing und Vertrieb sowie Herstellung und Verwaltung erschließen sollen. Die vertikale Strategie zur Portfolioerweiterung sieht dabei opportunistische Zukäufe entlang der Wertschöpfungskette oder von Unternehmen mit ergänzenden Produktangeboten vor. Bei der horizontalen Markterweiterung steht die selektive Erschließung bestimmter europäischer Märkte im Vordergrund. ERHÖHUNG DER KOSTENEFFIZIENZVita 34 überprüft kontinuierlich sämtliche Aktivitäten auf ihren Beitrag zur aktuellen und zukünftigen Profitabilität der Gruppe. Dabei wurden bereits in 2018 wesentliche Erfolge bei der Neuausrichtung im Bereich F&E, im Vertrieb und bei der Umstrukturierung der dänischen Tochtergesellschaft erzielt. Zur nachhaltigen Sicherung des zukünftigen profitablen Wachstums wird der Vorstand fortlaufend weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Kosteneffizienz prüfen. STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATORENZur konzernweiten Steuerung und für die regelmäßige kapitalmarktorientierte Kommunikation bedient sich der Vorstand der Vita 34 AG der Kennzahlen Umsatz sowie Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Die Entwicklung der Steuerungsgrößen im Hinblick auf definierte Zielwerte wird intern permanent überwacht sowie auf Quartals-, Halbjahres- und Jahres-Basis berichtet. Die Kennzahlen zur finanziellen Unternehmenssteuerung des Konzerns ergeben sich wie folgt: UMSATZDer Umsatz stellt den Bruttozufluss von wirtschaftlichem Nutzen aus der operativen Geschäftstätigkeit dar. Vereinnahmte Entgelte für über mehrere Perioden erbrachte Umsätze aus Lagerung werden hierbei über den Zeitraum verteilt, in dem die entsprechende Lagerung erbracht wird. EBITDADas operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ist die zentrale Erfolgskennzahl von Vita 34. Sie dient als wesentlicher Maßstab für die Cashflow-Stärke und die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die genaue Entwicklung dieser Steuerungsgrößen und weiterer wichtiger Kennzahlen wird in den Kapiteln "Umsatz- und Ertragslage", "Finanzlage" und "Vermögenslage" erläutert. Die Bruttomarge wird vom Vorstand nicht mehr als relevante Steuerungsgröße angesehen. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGVita 34 sieht den Bereich Forschung und Entwicklung als einen wesentlichen Wachstumstreiber für die weitere Unternehmensentwicklung. Deshalb bauen diese Aktivitäten auf einer sorgfältigen Marktanalyse auf. Dazu gehören Kenntnisse über den Stand der Wissenschaft und über neueste Entwicklungen im Bereich der Therapien sowie nicht zuletzt auch eine sorgfältige Analyse des jeweils angestrebten Marktes, um die wirtschaftlichen Potenziale von neuen Produkten definieren zu können. Im Geschäftsjahr 2018, in welchem die Entwicklungsaktivitäten neu ausgerichtet wurden, betrugen die Aufwendungen im Bereich Forschung & Entwicklung 0,5 Mio. EUR, was einem Anteil von 2,4 % (2017: 2,1 %) des Umsatzes entspricht. Insgesamt beschäftigte Vita 34 im Berichtsjahr 9 (2017: 13) Mitarbeiter im Bereich Forschung & Entwicklung. In den kommenden Jahren wird sich Vita 34, basierend auf ihrer Kernkompetenz, auf zwei Schwerpunkte konzentrieren. Einerseits sollen sich die F&E-Aktivitäten auf die Identifizierung, Isolierung und Charakterisierung von Immunzellen aus Nabelschnurblut fokussieren. Andererseits wird Vita 34 das Produkt "AdipoVita", das die Gewinnung von Stammzellen aus dem Fettgewebe von Erwachsenen ermöglicht, weiterentwickeln, um sich mittelfristig dem attraktiven Markt der ästhetischen Medizin zu öffnen. ANWENDUNGEN FÜR REGENERATIVE UND ÄSTHETISCHE MEDIZINIn einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit dem Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie hat Vita 34 einen GMP-Prozess zur Kryokonservierung von Fettgewebe zur autologen Fetttransplantation entwickelt. Aktuell wird in einer zweiten Entwicklungsstufe der Prozess zur Isolierung von mesenchymalen Stammzellen aus frischem und kryokonserviertem Fettgewebe realisiert. Diese Stammzellen bieten nicht nur attraktive Perspektiven für die Regenerative Medizin. Mit den neuen auf Fettgewebe-Stammzellen basierenden Produkten kann Vita 34 auch an dem wachsenden Markt der Ästhetischen Medizin partizipieren. Bereits bekannte Anwendungen sind hier das durch Zellen unterstützte Lipoilling, die Behandlung von Wundheilungsstörungen und die ästhetische Behandlung von Hautfalten und Narben. IMMUNZELLBANKING FÜR NEUE ÄRA DER KREBSTHERAPIEIn der onkologischen Forschung ist die Immunzelltherapie ein großer Hoffnungsträger mit derzeit schon beeindruckenden Behandlungserfolgen. Diese personalisierte Medizin, in deren Mittelpunkt eine individuelle Therapie des Patienten steht, ist ein Wachstumsmarkt, an dem Vita 34 mit ihrer spezifischen Kompetenz teilnehmen kann. Das Immunsystem ist eine wirksame Wafe im Kampf gegen Krebs. Immunonkologische Therapien zielen darauf ab, das Immunsystem so zu modifizieren, dass die Tumorzellen wirksam bekämpft werden. Überzeugende Fortschritte in der Onkologie werden durch sogenannte CAR-T-Zellen erreicht, die durch eine genetische Veränderung von T-Zellen des Patienten erzeugt werden. CAR-T-Therapien sind bereits durch die FDA in den USA und durch die EMA in Europa zugelassen. Das periphere Blut von Krebspatienten, das gegenwärtig als Standardquelle zur Gewinnung von therapeutischen Immunzellen genutzt wird, weist wegen Alterungsprozessen und medikamentösen oder chemotherapeutischen Behandlungen erhebliche Nachteile auf. Zudem sind die T-Zellen älterer Patienten wegen ihrer geringen Vermehrungsfähigkeit weniger effizient. Dagegen kann die Kryokonservierung von gesunden Immunzellen aus dem peripheren Blut gesunder Erwachsener ein deutlich besseres Ausgangsmaterial für die Therapie sein. Vita 34 strebt an, zukünftig das Ausgangsmaterial zur Gewinnung von individuellen T-Zellen und deren Wandlung in CAR-T-Zellen zur Verfügung zu stellen. Die präventive Einlagerung von autologem peripheren Blut junger Erwachsener oder auch die präemptive Einlagerung bei Diagnosestellung bieten Vita 34 erhebliche Chancen für neue Produkte. Forschung und Entwicklung zielen deshalb nicht nur auf die Herstellung kryokonservierter Immunzellisolate aus dem peripheren Blut Erwachsener ab. Parallel wird auch an der Herstellung kryokonservierter Immunzellisolate aus Nabelschnurblut gearbeitet. Ziel ist es, die jungen und unbelasteten Immunzellen aus dem Nabelschnurblut für Immunzelltherapien zugänglich zu machen. Dies würde auch zusätzliche Impulse für das angestammte Geschäft des Unternehmens liefern. Mit der Herstellung kryokonservierter Immunzellpräparate betritt Vita 34 nicht nur einen Absatzmarkt mit sehr hohem Potenzial. Innovative Produkte und Dienstleistungen von Vita 34 können die onkologische Therapie optimieren. Mit der Herstellung kryokonservierter Immunzellisolate als Ausgangsmaterial für immunonkologische Therapien kann Vita 34 neue Produkte zur Eigenvorsorge entwickeln. Damit werden Zielgruppen angesprochen, die über das angestammte Geschäft bislang noch nicht erreicht werden. MITARBEITER UND QUALIFIZIERUNGENVita 34 verfügt über ein internationales Team aus motivierten und qualifizierten Mitarbeitern. Sie sind das Fundament für die langfristig positive Entwicklung sowie für die erfolgreiche Übernahme und Integration von neuen Gesellschaften. Vita 34 fördert die teamübergreifende Zusammenarbeit und gemeinsame Unternehmungen. Die Teamstruktur, eine lache Unternehmenshierarchie und das sehr gute Arbeitsumfeld tragen wesentlich zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Zudem können Vita 34-Mitarbeiter Vorschläge im Rahmen des Vita-Ideenmanagements einbringen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 beschäftigte Vita 34 insgesamt 123 Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit (2017: 133 Mitarbeiter) und drei Auszubildende (2017: fünf Auszubildende). Die Reduzierung resultiert vor allem aus der Umstrukturierung der dänischen Gesellschaft, die zum Bilanzstichtag auch personell weitestgehend abgeschlossen ist. Mitarbeiterstruktur von Vita 34 und der im Konsolidierungskreis enthaltenen Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2018scroll
Die Belegschaft von Vita 34 zeichnet sich durch einen hohen Frauenanteil von rund 62 % aus. In Leitungsfunktionen arbeiten 43 % der weiblichen Mitarbeiter, 67 % der Auszubildenden sind Frauen. Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt rund ein Viertel der Mitarbeiter in Deutschland wahr. Hierzu zählen neben Teilzeitbeschäftigung die lexible Verteilung der Schichtarbeit sowie eine individuelle Elternzeitgestaltung. Die 2016 eingeführte lexible Arbeitszeitenregelung wird von den Mitarbeitern weiterhin sehr gut angenommen. Auch die den Mitarbeitern im Rahmen des Gesundheitsmanagements angebotenen Vorsorgemaßnahmen stießen im Berichtsjahr auf großes Interesse. WirtschaftsberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENGESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELDNach Angaben des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW)3 hat die Weltkonjunktur im Verlauf des Jahres 2018 an Fahrt verloren. Die wirtschaftliche Stimmung hat sich nahezu überall deutlich eingetrübt. Hierzu hat neben einer Verunsicherung durch zunehmende handelspolitische Konflikte die Strafung der Geldpolitik in den Vereinigten Staaten beigetragen, in deren Folge es zu einem Umschwung bei den internationalen Kapitalströmen kam, der die wirtschaftliche Expansion in den Schwellenländern bremst. Insgesamt wird die Weltproduktion 2018 wie im vergangenen Jahr voraussichtlich um 3,7 % zunehmen. Im Euroraum zeigte sich im Berichtsjahr ein ähnliches Bild wie auf globaler Ebene. Dort verlor die Konjunktur bereits in der ersten Jahreshälfte merklich an Schwung. Dieser Trend setzte sich auch im dritten Quartal fort. Die Abschwächung ist zwar wesentlich durch einen starken Rückgang der Automobilproduktion bedingt, der mit der Einführung neuer Standards für die Abgasmessung in Zusammenhang steht und vermutlich temporärer Natur ist. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt spricht jedoch dafür, dass sich die Konjunktur auch in der Grundtendenz verlangsamt hat. Für das Gesamtjahr 2018 erwartet das IfW ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der Eurozone von 1,9 % (2017: 2,5 %). In Deutschland gerät der Aufschwung nach Angaben des IfW4 ebenfalls zunehmend ins Stocken. Dementsprechend ging die Wirtschaftsleistung im dritten Quartal 2018 zum ersten Mal seit drei Jahren zurück. Dieser Rückgang war in erster Linie Sonderfaktoren geschuldet, vor allem den Problemen mit dem neuen WLTP-Zulassungsverfahren beim Fahrzeugbau. Hinzu kamen Produktionsbeeinträchtigungen aufgrund des Niedrigwassers im Rhein. Auch nach dem Wegfall dieser temporär belastenden Faktoren dürfte der Aufschwung mehr und mehr an seine Grenzen stoßen. Während Unternehmen angesichts der bereits sehr hohen Kapazitätsauslastung ihre Produktion nur zunehmend schwerer weiter in hohem Tempo ausweiten können, dürfte auch die spürbare Knappheit am Arbeitsmarkt Bestand haben. Insgesamt wird die deutsche Konjunktur im Gesamtjahr 2018 voraussichtlich um 1,5 % (2017: 2,2 %) wachsen. Bei der Entscheidung für eine Einlagerung von Nabelschnurblut und -gewebe ist die Kaufkraft der Bevölkerung ein wichtiger Faktor. Für 2018 errechnete die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) europaweit eine Kaufkraftsteigerung von rund 2,5 % gegenüber dem Vorjahr, während das Wachstum in Deutschland bei 3,2 % lag.5 BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENDer wirtschaftliche Erfolg von Vita 34 wird grundsätzlich dadurch bestimmt, dass es gelingt, die Zahl der Einlagerungen weiter zu erhöhen. Mögliche Schwankungen der jährlichen Geburtenzahlen spielen dabei tendenziell eine untergeordnete Rolle, da innerhalb dieser Grundgesamtheit enormes Steigerungspotenzial für den Anteil von Einlagerungen besteht. Nach unternehmenseigenen Daten und Schätzungen schwankt die Einlagerungsquote in Europa länderspezifisch aktuell zwischen 1 % und 10 %. Als wesentliche Einflussfaktoren sind hier die Bereitschaft zur Eigenvorsorge, die entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme unterschiedlich ausgeprägt ist, und die Bekanntheit des Produktangebots zum Zeitpunkt der Geburt oder davor zu nennen. In Deutschland liegt die Einlagerungsquote bei unter 2 %. Diese geringe Marktdurchdringung verdeutlicht das Marktpotenzial für Einlagerungen. GESCHÄFTSVERLAUFIm Geschäftsjahr 2018 konnte Vita 34 die positive Umsatzentwicklung des Vorjahres erfolgreich fortsetzen. Dementsprechend erhöhten sich die Umsatzerlöse von 19,2 Mio. EUR auf 20,4 Mio. EUR, was einem Wachstum von 6,3 % entspricht. Diese positive Entwicklung ist vor allem auf das gesteigerte Endkundengeschäft im margenstarken Kernmarkt DACH zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2018 waren 226.000 Stammzelldepots bei Vita 34 eingelagert (Vorjahr: 215.000). Kumulierter Einlagerungsbestandscroll
ERHALT DER FACT-AKKREDITIERUNGIm März 2018 erhielt Vita 34 die Akkreditierung nach dem international anerkannten NetCord-FACT-Standard (FACT-Akkreditierung). Das Zertifikat bestätigt, dass Vita 34 in ihrer Tätigkeit als Stammzellbank höchste Qualitätsstandards erfüllt. Die zugrundeliegenden Kriterien werden durch Mediziner aus einer Vielzahl von Ländern erarbeitet und gehen über die bereits strengen Bestimmungen der deutschen Behörden hinaus. Mit der FACT-Akkreditierung als international anerkanntem Standard verfügt Vita 34 nun über eine noch bessere strategische Positionierung für die Ausweitung des internationalen Geschäfts und die Erschließung neuer Märkte. EINFÜHRUNG DES EINSTIEGSPREISMODELLS "VITAPUR" Im Mai 2018 stellte Vita 34 ihr neues Preismodell "VitaPur" vor. Es wendet sich mit einer neuen Preisstruktur speziell an preissensible Kunden und soll dazu beitragen, die Marktdurchdringung in den Kernmärkten der DACH-Region weiter zu erhöhen. Im Vergleich zu den klassischen Preismodellen "VitaPlus" und "VitaPlusNabelschnur" zeichnet sich "VitaPur" durch einen deutlich reduzierten Einstandspreis für die Einlagerung von Nabelschnurblut aus. Im Gegenzug fallen die regelmäßig wiederkehrenden Jahresgebühren dieses Preismodells höher aus. Wie schon bei "VitaPlusSpende" sind bei entsprechender Eignung die Gewebetypisierung und Eintragung in ein öffentliches Stammzellregister obligatorisch, wodurch die Anzahl der öffentlich verfügbaren Präparate erhöht wird. UMSETZUNG VON KOSTENSENKUNGSMASSNAHMEN Vita 34 erhielt vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, nach umfangreicher Prüfung aller eingereichten Dokumentationen und Nachweise die Genehmigung zur Ausdehnung der zeitlichen Vorgaben an den Logistikprozess. Die maximal zulässige Transportdauer für frisch entnommenes Nabelschnurblut erhöht sich somit von bisher 48 Stunden auf zukünftig 72 Stunden, da die vom Unternehmen eingesetzte Logistikmethode erwiesenermaßen das entnommene Blut auch mindestens 72 Stunden in einwandfreiem Zustand erhält. Dadurch konnte der Versand- und Herstellungsprozess insgesamt kosteneffizienter strukturiert und umgesetzt werden. UMSTRUKTURIERUNG DER VERTRIEBSAKTIVITÄTENIm Juli 2018 wurden die eigenen Vermarktungsaktivitäten in Dänemark, Schweden und Norwegen eingestellt, nachdem seit dem Markteintritt im Jahr 2015 dort kein nachhaltig positives Neukundengeschäft etabliert werden konnte. Dies ist maßgeblich auf die besonderen Marktgegebenheiten im skandinavischen Raum zurückzuführen. Die dänische Gesellschaft Vita 34 ApS bleibt erhalten und wird das Lagergeschäft der aktuell bestehenden Einlagerungen fortführen. Infolgedessen wird die skandinavische Tochtergesellschaft ab 2019 ein nachhaltig positives EBITDA erwirtschaften. Darüber hinaus wurde in Dänemark eine Partnerschaft mit einer Kopenhagener Klinikkette eingegangen, aus der bereits im dritten Quartal die ersten Einlagerungen aus der Region resultierten. Der Vertriebspartnerwechsel in Italien und Rumänien ist mittlerweile abgeschlossen. Diese Wechsel sollen 2019 zu einer Wiederaufnahme des Wachstumstrends in den entsprechenden Regionen führen. Auch der Ende des Jahres 2017 begonnene Vertriebspartnerwechsel in der Region Serbien wurde in 2018 abgeschlossen. Aus der Beteiligung an dem früheren serbischen Vertriebspartner resultiert kein wesentlicher Einfluss mehr. Sie wird in den kommenden Jahren planmäßig reduziert. UMSATZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS (IFRS)Im Vergleich zum Vorjahr sind die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 um 6,3 % auf 20,4 Mio. EUR (2017: 19,2 Mio. EUR) gestiegen. Die positive Umsatzentwicklung ist vor allem auf die gute Geschäftsentwicklung im Kernmarkt DACH bei einem gleichzeitig insgesamt stabilisierten Auslandsgeschäft zurückzuführen. scroll
Das Wachstum in der margenstarken DACH-Region bewirkte sowohl einen absoluten Anstieg des Bruttoergebnisses auf 12,0 Mio. EUR (2017: 10,8 Mio. EUR) als auch einen Anstieg der Bruttomarge auf 58,7 % (2017: 56,3 %). Auf der Aufwandsseite machten sich im Geschäftsjahr 2018 die Effekte aus der konsequenten Kostendisziplin sowie die Kosteneinsparungen durch die Maßnahmen insbesondere im dänischen Markt positiv bemerkbar. Das Vorjahr war zusätzlich durch Effekte aus der Erstkonsolidierung der Seracell in Form von Akquisitions- und Integrationskosten gekennzeichnet, die 2018 nicht mehr auftraten. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen verbesserte sich im Berichtszeitraum von - 0,3 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR. Bei ähnlich hohen sonstigen betrieblichen Erträgen wie im Vorjahr hatte hier der Wegfall der Akquisitions- und Integrationskosten einen positiven Effekt, während gleichzeitig Kosten für Rechtsberatung und Rückstellungen für Personalmaßnahmen in Verbindung mit der Einstellung der aktiven Vermarktungsaktivitäten in Dänemark, Schweden und Norwegen ab Juli 2018 erhöhend auf den sonstigen betrieblichen Aufwand wirkten. Die Marketing- und Vertriebskosten (4,9 Mio. EUR; 2017: 5,4 Mio. EUR) konnten 2018 um 9,3 % gesenkt werden. Einem Anstieg im ersten Halbjahr vor allem aufgrund gezielter Marketingaktivitäten in der DACHRegion schloss sich ein zweites Halbjahr an, in dem sich bereits die positiven Effekte aus den Maßnahmen im skandinavischen und speziell im dänischen Markt auswirkten. Das Verhältnis von Marketing- und Vertriebskosten zu Umsatz hat sich 2018 erneut verbessert und zwar auf 24,1 % (2017: 28,3 %). Bei den Verwaltungskosten war ebenfalls ein Rückgang von 5,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 4,8 Mio. EUR im Berichtszeitraum zu verzeichnen. Der Rückgang ist vor allem auf Belastungen im Vorjahr wie erhöhte Beratungskosten im Zusammenhang mit der Seracell-Akquisition und zusätzliche Personalaufwendungen aufgrund der damaligen Umstrukturierung des Vorstands zurückzuführen. Im Bereich Forschung und Entwicklung fielen im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (2017: 0,4 Mio. EUR) an. Die positiven Ergebniseffekte aus der Umsatzsteigerung und die Kostensenkungsmaßnahmen sorgten für eine deutlich überproportionale Ertragsentwicklung. Im Vorjahresvergleich wirkte sich zusätzlich positiv aus, dass den 2017 ergebnisbelastenden Sondereffekten aus der Akquisition und des Managementwechsels im Berichtsjahr keine vergleichbaren Sondereffekte gegenüberstanden. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg deutlich überproportional um 155,9 % auf 4,7 Mio. EUR im Vergleich zu 1,8 Mio. EUR im Vorjahr. Dementsprechend deutlich verbesserte sich auch die EBITDA-Marge von 9,6 % auf nunmehr 23,1 %. Das Betriebsergebnis (EBIT) wuchs im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 2,6 Mio. EUR nach 0,1 Mio. EUR im Vorjahr, was im Wesentlichen auf die dargestellten positiven Veränderungen im EBITDA zurückzuführen ist. Gegenläufig sind Abschreibungseffekte aus der Kaufpreisallokation, die im Jahr 2017 nur zeitanteilig und im Jahr 2018 mit dem vollen Jahreseffekt wirken. Das Finanzergebnis lag 2018 bei - 0,8 Mio. EUR nach - 0,2 Mio. EUR im Jahr davor. Hier wirkte sich erhöhend aus, dass aufgrund des Rückzugs aus dem slowakischen Markt eine außerplanmäßige Abschreibung auf eine Ausleihung und die Beteiligung an dem slowakischen Tochterunternehmen vorgenommen werden musste. Der Ertragsteueraufwand erhöhte sich 2018 auf 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR). Ursächlich ist hierfür vor allem die deutlich verbesserte Gewinnsituation des Konzerns. Das Periodenergebnis lag im Geschäftsjahr 2018 bei 0,8 Mio. EUR (2017: - 0,3 Mio. EUR). Das Ergebnis pro Aktie unter Berücksichtigung der Anteile anderer Gesellschafter betrug auf Basis von 4.084.052 Aktien 0,20 EUR (2017: -0,09 EUR bei 3.549.543 Aktien im gewichteten Jahresdurchschnitt). Auf Gesamtjahressicht lag die Umsatzentwicklung geringfügig unterhalb der Prognosebandbreite von 21,0 bis 23,0 Mio. EUR, da das Auslandsgeschäft unter den Erwartungen lag. Das EBITDA übertraf hingegen die Erwartungsbandbreiten von 4,0 bis 4,6 Mio. EUR leicht. VIERTES QUARTAL 2018In Summe lag der Umsatz im vierten Quartal 2018 bei 4,9 Mio. EUR nach 5,4 Mio. EUR im Vergleichsquartal 2017, da die Auslandsumsätze aufgrund von Vertriebspartnerwechseln unter dem Vorjahr blieben. Die positive Entwicklung der Umsätze in der DACH-Region konnte das teilweise kompensieren. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich sehr erfreulich um 36,3 % auf 1,4 Mio. EUR (Q4 2017: 1,1 Mio. EUR), die EBITDA-Marge lag bei 29,7 % im Vergleich zu 19,5 % im Vorjahreszeitraum. Das EBIT stieg auf 0,9 Mio. EUR nach 0,5 Mio. EUR im Vorjahr. Die Verwaltungskosten konnten im vierten Quartal 2018 leicht auf 1,1 Mio. EUR (Q4 2017: 1,2 Mio. EUR) und die Marketing- und Vertriebskosten auf 1,1 Mio. EUR (Q4 2017: 1,5 Mio. EUR) gesenkt werden. FINANZLAGE DES KONZERNSAusgehend von einem Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 1,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018 (2017: - 0,2 Mio. EUR) ergibt sich nach der Berücksichtigung nicht zahlungswirksamer Positionen ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von 4,6 Mio. EUR und damit rund eine Verdreifachung gegenüber den 1,5 Mio. EUR in 2017. Der Anstieg des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist im Wesentlichen auf die gute Ertragsentwicklung sowie Optimierungen im Working Capital, ganz besonders im Forderungsmanagement, zurückzuführen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 0,8 Mio. EUR. Einem Mittelzufluss aus dem Verkauf von Finanzanlagen in Höhe von 2,4 Mio. EUR standen insbesondere Anlageinvestitionen in Höhe von 0,8 Mio. EUR sowie zeitlich nachgelagerte Zahlungen für die zuletzt getätigten Akquisitionen in Höhe von 0,8 Mio. EUR gegenüber. Der Vorjahreswert von - 13,6 Mio. EUR war ganz wesentlich vom Zahlungsmittelabfluss aus der Akquisition von Seracell geprägt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2018 bei - 2,6 Mio. EUR. Dieser setzt sich maßgeblich aus der Dividendenzahlung sowie planmäßigen Tilgungen zusammen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Vorjahresperiode in Höhe von 13,4 Mio. EUR war hauptsächlich auf die Erlöse aus der Privatplatzierung und der Bezugsrechtskapitalerhöhung sowie auf die Veränderung bei Darlehen durch die Aufnahme eines Bankkredits (beides in Verbindung mit der Seracell-Akquisition) zurückzuführen. Wie auch im Vorjahr betrug die ausbezahlte Dividende im Berichtszeitraum 0,16 EUR pro Aktie. Das entspricht bei 4.084.052 Aktien einer Gesamtausschüttung von 0,7 Mio. EUR nach 0,5 Mio. EUR im Vorjahr. Zum Stichtag verfügte Vita 34 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 7,0 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 4,2 Mio. EUR). Damit besitzt Vita 34 eine solide Liquidität als Basis für weiteres organisches und anorganisches Wachstum. Hinsichtlich der Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen. VERMÖGENSLAGE DES KONZERNSDie Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 lag mit 59,3 Mio. EUR um 2,5 Mio. EUR unter dem Wert zum 31. Dezember 2017 von 61,8 Mio. EUR. Auf der Aktivseite der Bilanz betrugen die langfristigen Vermögenswerte inklusive Firmenwert zum 31. Dezember 2018 47,9 Mio. EUR nach 52,2 Mio. EUR zum Ende 2017. Dieser Rückgang hat im Wesentlichen zwei Gründe: planmäßige Abschreibungen auf im Rahmen des Seracell-Erwerbs identifizierte immaterielle Vermögenswerte sowie die Veräußerung sonstiger Vermögenswerte. Die immateriellen Vermögenswerte gingen entsprechend von 21,5 Mio. EUR auf 20,0 Mio. EUR zurück. Der Geschäfts- oder Firmenwert belief sich zum 31. Dezember 2018 unverändert auf 18,3 Mio. EUR. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich auf 1,3 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 3,7 Mio. EUR). Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum Stichtag bei 11,4 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 9,6 Mio. EUR). Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 4,2 Mio. EUR auf 7,0 Mio. EUR zum Ende des Berichtszeitraums. Diese Zunahme überkompensierte die gleichzeitige Rückführung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Periodenende auf 2,7 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 3,7 Mio. EUR). Auf der Passivseite der Bilanz belief sich das Eigenkapital zum Stichtag 31. Dezember 2018 auf 29,5 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 29,5 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 49,8 %(2017: 47,8 %). Die langfristigen Schulden gingen zum 31. Dezember 2018 auf 21,9 Mio. EUR nach 24,1 Mio. EUR zum Jahresultimo 2017 zurück. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf Umgliederungen innerhalb der Bankdarlehen in die kurzfristigen Verbindlichkeiten zurückzuführen. Die kurzfristigen Schulden verringerten sich auf 7,9 Mio. EUR nach 8,2 Mio. EUR im Vorjahr. Insgesamt reduzierten sich die lang- und kurzfristigen verzinslichen Darlehen inklusive der Anteile stiller Gesellschafter um 24,0 % von 10,1 Mio. EUR auf 7,7 Mio. EUR, was vor allem durch die Rückzahlung der Anteile stiller Gesellschafter von 0,9 Mio. EUR sowie die planmäßige Tilgung der Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. EUR verursacht war. Der wesentliche Teil der lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 14,2 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 13,8 Mio. EUR) beinhaltet abgegrenzte Erlöse aus von Kunden vorausgezahlten Lagergebühren für Folgejahre. Wichtige BilanzpositionenAktiva scroll
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ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER VITA 34 AG (HGB)Der Jahresabschluss der Vita 34 AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres betrugen 14,3 Mio. EUR, was einer Steigerung von 3,6 % gegenüber dem Vorjahreswert von 13,8 Mio. EUR entspricht. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 0,3 Mio. EUR unter dem Wert des Vorjahrs von 0,6 Mio. EUR. Die Umsatzkosten lagen im Geschäftsjahr 2018 mit 5,1 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahres. Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich auf 9,3 Mio. EUR im Vergleich zu 8,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017. Dies entspricht einer Bruttomarge (bezogen auf den Umsatz) von 64,6% gegenüber 60,7% im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem höheren Anteil von margenstarken Umsätzen im Geschäftsjahr 2018. scroll
Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen minderte sich im Geschäftsjahr 2018 auf - 1,1 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreswert von - 0,2 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen durch Ausgleichszahlungen an eine Konzerntochter im Rahmen eines vereinbarten Wettbewerbsverbots sowie durch einmalige Verschmelzungsverluste verursacht. Die Marketing- und Vertriebskosten blieben mit 3,2 Mio. EUR auf dem Vorjahresniveau. Die Verwaltungskosten verringerten sich auf 4,0 Mio. EUR im Berichtszeitraum im Vergleich zu 4,1 Mio. EUR im Vorjahr (- 2,6 %). Der Rückgang ist im Wesentlichen im Wegfall des Einmaleffekts des Vorjahres (Beratungskosten im Zusammenhang mit der Seracell-Transaktion) sowie im Ausweis von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR in diesem Posten begründet. Die zentrale Finanzkennzahl, das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), verbesserte sich im Geschäftsjahr 2018 damit um 5,1 % von 1,6 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR. Das Finanzergebnis lag bei 0,5 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR). Den um 1,9 Mio. EUR gestiegenen Beteiligungserträgen aus der Seracell Pharma AG, die im Wesentlichen aus Ausgleichszahlungen für ein vertragliches Wettbewerbsverbot sowie dem Bestandskundengeschäft der Gesellschaft resultieren, standen Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von - 1,8 Mio. EUR gegenüber. Diese sind in Höhe von - 0,6 Mio. EUR auf die Abwertung der Ausleihungen und Beteiligungen der slowakischen Gesellschaft und in Höhe von - 1,2 Mio. EUR auf die Beteiligung an der Seracell Pharma AG, die seit der Übernahme der Gesellschaft in 2017 kein aktives Geschäft im deutschen Markt mehr betreibt, zurückzuführen. Die Abschreibung auf die Beteiligung ergibt sich aus der Gewinnausschüttung der Seracell Pharma AG an die Vita 34 AG in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) und der damit einhergehenden Substanzverringerung bei der Seracell Pharma AG. Der im Ergebnis vor Steuern bei der Vita 34 AG berücksichtigte Netto-Efekt aus Gewinnausschüttung und Abwertung der Beteiligung beträgt +1,3 Mio. EUR (Vorjahr: +0,5 Mio. EUR). Das Periodenergebnis betrug demzufolge im Berichtsjahr 1,1 Mio. EUR nach 1,0 Mio. EUR im Vorjahr. Finanzlage der Vita 34 AG (HGB)scroll
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich im Berichtszeitraum insbesondere aufgrund der positiven EBITDA-Entwicklungen sowie der Einsparungen im Working Capital von 1,7 Mio. EUR auf 2,6 Mio. EUR. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit führte saldiert zu einem Mittelzufluss von 1,6 Mio. EUR, was vor allem auf die Auflösung der Vermögensanlagen in Höhe von 2,1 Mio. EUR zurückzuführen ist. Der Vorjahreswert von - 15,4 Mio. EUR war wesentlich beeinflusst durch die Seracell-Akquisition. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit nahm von 13,5 Mio. EUR auf - 0,7 Mio. EUR ab, nachdem im Berichtszeitraum im Gegensatz zum Vorjahr keine Kapitalerhöhungen durchgeführt und keine neuen Darlehen aufgenommen wurden. Darüber hinaus wirkten sich die höhere Dividendenzahlung und insbesondere die planmäßigen Tilgungen gegenläufig aus. Daraus resultiert eine Veränderung des Zahlungsmittelfonds von 3,5 Mio. EUR. Der Finanzmittelfonds betrug zum 31. Dezember 2018 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR). Vermögenslage der Vita 34 (HGB)Aktiva scroll
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Die Sachanlagen und übrigen immateriellen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR). Die Finanzanlagen sanken zum 31. Dezember 2018 auf 23,0 Mio. EUR (Vorjahr: 26,7 Mio. EUR) und bestehen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 20,7 Mio. EUR (Vorjahr: 21,9 Mio. EUR), Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). Die übrigen Vermögensgegenstände betrugen zum 31. Dezember 2018 7,1 Mio. EUR (Vorjahr: 7,9 Mio. EUR). Diese setzen sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR) zusammen. Zudem sind Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR) enthalten. Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital zum Jahresende 20,4 Mio. EUR (2017: 19,9 Mio. EUR). Der Anstieg ist auf den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres zurückzuführen, dem die Ausschüttungen im Jahr 2018 gegenüberstehen. Die Eigenkapitalquote stieg auf 51,3 % (Vorjahr: 48,2 %). Darlehen und stille Beteiligungen betrugen zum 31. Dezember 2018 7,0 Mio. EUR (Vorjahr: 8,9 Mio. EUR). Die Abnahme resultiert aus der Rückzahlung der Anteile stiller Gesellschafter von 0,9 Mio. EUR und der planmäßigen Tilgung von Darlehen in Höhe von 1,0 Mio. EUR. Die übrigen Verbindlichkeiten beliefen sich am Jahresende 2018 auf 5,7 Mio. EUR nach 6,1 Mio. EUR im Vorjahr. Sie beinhalteten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR), den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR) und Rückstellungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,0 Mio. EUR). Die abgegrenzten Erlöse stiegen zum Bilanzstichtag von 6,4 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR. Darunter werden die Lagergebühren erfasst, die von Kunden einmalig vorab entrichtet und über die vereinbarte Lagerungslaufzeit linear aufgelöst werden. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGENach Auffassung des Vorstands ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts weiterhin sehr zufriedenstellend. Wir haben unsere Strategie der Kombination von organischem und anorganischem Wachstum in den zurückliegenden Jahren mit Nachdruck und großer Zielstrebigkeit umgesetzt. Dementsprechend sind wir erfolgreich auf einem stabilen und profitablen Wachstumspfad unterwegs. Neueinlagerungen und Umsatz haben das Vorjahresniveau übertroffen, und das EBITDA fiel wie bereits im Geschäftsbericht 2017 angekündigt deutlich höher aus als im Jahr zuvor. Unsere Unternehmens- und Vertriebsstruktur im Kernmarkt DACH wie auch in den internationalen Märkten wurde von uns deutlich optimiert. Parallel entwickeln wir unser Unternehmen mehr und mehr zu einer Zellbank mit deutlich breiterer potentieller Kundenbasis. Auf der Grundlage unserer sehr soliden Ertragslage, gepaart mit einer hohen Liquiditätsausstattung und einer starken Eigenkapitalquote, verfügen wir über die Ressourcen, um unser Geschäft organisch und anorganisch deutlich weiterzuentwickeln. MITARBEITER DER VITA 34 AG (HGB)Im Jahresdurchschnitt 2018 waren 95 Mitarbeiter bei Vita 34 beschäftigt (auf Vollzeitbasis ohne Vorstand, Leihkräfte, geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter in Elternzeit). Daneben bestanden im Jahresdurchschnitt drei Ausbildungsverhältnisse. Die Belegschaft von Vita 34 zeichnet sich durch einen hohen Frauenanteil von rund 74 % aus. NACHTRAGSBERICHTNach Abschluss des Geschäftsjahrs 2018 sind keine Ereignisse eingetreten, die besondere Bedeutung oder erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage des Konzerns hatten. Corporate GovernanceERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F HGBENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die folgende Entsprechenserklärung wurde am 25. März 2019, zusammen mit den Entsprechenserklärungen der letzten fünf Jahre, auf der Internetseite des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. "Vorstand und Aufsichtsrat der Vita 34 AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG), dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 07. Februar 2017 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 26. März 2018 entsprochen wurde und wird diesen auch zukünftig entsprechen, mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte:
Leipzig, 25. März 2019 Der Aufsichtsrat Der Vorstand UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKENFür die Vita 34 AG sind die Prinzipien einer guten Corporate Governance eine wesentliche Grundlage der Unternehmensführung und der Zusammenarbeit mit ihren Aktionären, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht getätigt. ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATBeide Organe arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand verantwortet die Unternehmensführung, der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Der Vorstand der Vita 34 AG besteht aus zwei Mitgliedern. Vorstandsvorsitzender ist Herr Dr. Wolfgang Knirsch, Finanzvorstand ist Herr Falk Neukirch. Der Vorstand leitet die Vita 34 AG eigenverantwortlich und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Die Arbeit des Vorstands wird insgesamt durch die Geschäftsordnung geregelt. In der Geschäftsordnung enthalten sind die Grundlagen der Geschäftsführung der Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die bei zwei Vorstandsmitgliedern erforderliche Einstimmigkeit bei Vorstandsbeschlüssen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Derzeit ist kein Vorstandsmitglied als Aufsichtsratsmitglied in einem konzernexternen Unternehmen tätig. Der Aufsichtsrat der Vita 34 AG bestand im Geschäftsjahr 2018 aus vier Mitgliedern. Seit der Amtsniederlegung von Frau Gerrit Witschaß zum 28. Februar 2019 besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Dazu erörtert der Aufsichtsrat regelmäßig die Geschäftsentwicklung sowie die Planung, Strategie und deren Umsetzung. Er genehmigt die durch den Vorstand aufgestellte Jahresplanung, billigt den Jahresabschluss und nimmt den Konzernabschluss billigend zur Kenntnis. Er ist ferner für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand zuständig. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet die Sitzungen und nimmt Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden. Dem Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum weder von Vorstands- noch von Aufsichtsratsmitgliedern Interessenkonflikte mitgeteilt worden. Bislang ist bei der Vita 34 AG kein Vorstandsmitglied in den Aufsichtsratsvorsitz gewechselt. Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus drei unabhängigen Mitgliedern, Herrn Frank Köhler, Frau Dr. Mariola Söhngen und Herrn Steffen Richtscheid. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die Vita 34 AG weist die Vorstandsvergütung individualisiert aus. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei der Vita 34 AG eine Festvergütung. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist nicht vorgesehen. Weitere Details zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich in Anmerkung 28 und 29 des Konzernanhangs. Der Vorstand veröffentlicht Insiderinformationen, die die Vita 34 AG betreffen, unverzüglich, sofern er nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist. Darüber hinaus führt das Unternehmen anlassbezogene Insiderverzeichnisse, die jeweils sämtliche Personen mit Zugang zu der entsprechenden Insiderinformation erfassen. Ein festes Prinzip der Kommunikationspolitik der Vita 34 AG ist es, bei der Veröffentlichung von Informationen, die das Unternehmen betreffen und maßgeblich zur Beurteilung der Entwicklung der Gesellschaft sind, alle Aktionäre und Interessengruppen gleich zu behandeln. Alle Pflichtveröffentlichungen sowie zusätzliche Investor-Relations-Veröffentlichungen der Gesellschaft erscheinen in deutscher und englischer Sprache. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen stehen auf der Website der Vita 34 AG unter www.vita34group.de in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Vita 34 AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenlegen (Directors' Dealings). Die im Geschäftsjahr 2018 getätigten meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte wurden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die Veröffentlichungsbelege und die entsprechenden Meldungen wurden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt. ZIELVORGABEN ZUR FRAUENQUOTEIm Mai 2015 hat der Bundestag ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen verabschiedet. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, von der die Vita 34 AG als börsennotiertes und nicht mitbestimmtes Unternehmen betroffen ist, wurden für den Aufsichtsrat, den Vorstand und die nächste Führungsebene des Vita 34 Konzerns verbindliche Zielgrößen festgelegt. Im Detail wurde für die einzelnen Ebenen folgendes beschlossen:
Für die Führungsebene unter dem Vorstand wurde für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 durch den Vorstand eine Zielgröße von 40 % Frauenanteil festgelegt. DIVERSITÄTSKONZEPT GEMÄSS § 289F ABS. 2 NR. 6 HGBVorstand und Aufsichtsrat haben bislang kein eigenständiges Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund aufgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit ein zusätzliches Diversitätskonzept keinen substantiellen Mehrwert mit sich bringt. Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2019 jedoch erneut prüfen, ob die Erstellung eines eigenständigen Diversitätskonzepts sinnvoll ist. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH § 289A ABS. 1 BZW. § 315A ABS. 1 HGBZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der Vita 34 AG beträgt 4.145.959 EUR und ist eingeteilt in 4.145.959 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Dabei verfügt jede Aktie über ein Stimmrecht. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53 a ff., 118 ff. und 186 AktG. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenGemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Vita 34 AG besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2014 ermächtigt, in einem Zeitraum bis zum 27. August 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 393.791,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 393.791 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Wird das Grundkapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist nach dem Ermächtigungsbeschluss nur zulässig:
Über die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2014, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 7 Abs. 2 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum 27. August 2019 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 40.000.000,00 EUR mit Wandlungsrecht oder mit in auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auf insgesamt bis zu 1.513.250 auf den Namen lautende Stückaktien der Vita 34 AG ("Vita 34-Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.513.250,00 EUR ("Schuldverschreibungen") zu begeben. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegeben werden, wurde das Grundkapital um bis zu 1.513.250,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.513.250 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 zu Tagesordnungspunkt 10 wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2021 Aktienoptionen mit Recht zum Bezug von insgesamt 100.000 Aktien an den Vorstand und Führungskräfte der Vita 34 Gruppe auszugeben. Zugleich wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von 100.000 EUR zur Bedienung der Aktienoptionen geschaffen. Gegen diesen Beschluss wurde von einem Aktionär Anfechtungsklage erhoben. Das Gerichtsverfahren läuft noch. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenJede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Dem Vorstand sind darüber hinaus keine Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien bekannt. Wesentliche Aktionäre der GesellschaftDie folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Vita 34 AG, die Zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, sind der Vita 34 AG im Geschäftsjahr 2018 per Stimmrechtsmitteilung bis zum Aufstellungszeitpunkt bekannt gemacht worden:
Ergänzende Angaben nach § 160 AktGEs wird auf die Ausführungen im Anhang zum Eigenkapital verwiesen. Vorschriften zur Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und Änderung der Satzung Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG zu finden. Die Satzung der Vita 34 AG sieht in § 9 der Satzung eine übereinstimmende Regelung vor. Die Änderung der Satzung kann nach §§ 179, 133 AktG sowie § 25 der Satzung der Vita 34 AG durch einen Beschluss der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals herbeigeführt werden soweit nicht gesetzlich zwingend eine größere Mehrheit vorgeschrieben ist. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenEs bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, außer einer Vereinbarung, die für den Fall eines Kontrollwechsels mit den beiden Vorstandsmitgliedern getroffen wurde ("Change-of-Control-Regelung"). Sofern die Change-of-Control-Regelung zur Anwendung kommt, gibt sie beiden Vorstandsmitgliedern ein Recht zur Kündigung des Dienstvertrages innerhalb von sechs Monaten. Macht ein Vorstandsmitglied von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, beträgt die Abfindung 50 % der aufgrund der vorfristigen Beendigung des Vertrages nicht mehr zur Entstehung und Auszahlung kommenden Bezüge (Festgehalt und Tantieme), wobei von einer 100 %igen Zielerfüllung ausgegangen wird, zuzüglich der Zahlung eines Jahresbruttogrundgehalts. Der Gesamtbetrag der Abfindung darf einen Betrag in Höhe von 750.000 EUR (Dr. Wolfgang Knirsch) bzw. 400.000 EUR (Falk Neukirch) nicht überschreiten. Chancen- und RisikoberichtINTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMVita 34 betreibt seit dem Jahr 2006 ein internes Risiko- und Chancenmanagementsystem, das sowohl für den Konzern als auch die Vita 34 AG Gültigkeit hat. Alle wesentlichen Risiken und Chancen werden identifiziert, bewertet und priorisiert, um entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Im Einklang mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) wird ein Risiko dabei als die Möglichkeit einer negativen Abweichung von der Unternehmensprognose definiert, eine Chance dagegen als die Möglichkeit einer positiven Abweichung von den definierten Unternehmenszielen. Als Basis des Risikomanagementsystems fungieren sowohl eine umfassende Dokumentation als auch eine transparente Kommunikation der Risiken. Zusammenhängende Aktivitäten werden innerhalb des Risikomanagementsystems erkannt und überwacht. Ein internes Kontrollsystem stellt einen weiteren zentralen Bestandteil des Risikomanagementsystems dar. Mithilfe dieses internen Systems werden insbesondere Rechnungslegungs-, Buchhaltungs- und Controllingprozesse gesteuert. Die Tochterunternehmen werden über ein Reporting in den Konzernabschluss einbezogen. Über die jährliche Budgetplanung, das monatliche Reporting der IST-Zahlen sowie Budgetabgleichanalysen wird der Konzern überwacht und gesteuert. Risikomanagement und internes Kontrollsystem werden zusammengefasst betrachtet und greifen direkt auf Vorstands- und Leitungsebene ein. Der Vorstand gestaltet den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen. Trotz angemessener und funktionsfähig eingerichteter Systeme kann keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken gewährt werden. Wird ein Risiko identifiziert, werden in einem ersten Schritt externe Spezialisten zur Eliminierung herangezogen. Parallel erfolgt eine Evaluierung hinsichtlich des Einflusses des Risikos auf die betrieblichen Abläufe und den Konzernabschluss. In einem zweiten Schritt werden im Rahmen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems neue Kontrollmechanismen implementiert, um zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken die betrieblichen Abläufe und die Erstellung der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse sichergestellt sind. Identifizierung, Erfassung und Bewertung neuer Risiken werden in einem operativen Prozess vollzogen. Jährlich führt das Controlling eine Risikoinventur durch, um erfasste Risikoarten in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Führungskräften und dem Vorstand zu analysieren, zu überprüfen und zu ergänzen. Veränderungen bei Risiken und entsprechende Kennzahlen werden regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet. Im Risikomanagement-Handbuch und in den Risiko-Informationsblättern ist das Risikomanagementsystem dokumentiert und die einzelnen Risiken sind beschrieben. Zusätzlich sind in der Betriebsordnung und anderen Unternehmensrichtlinien verschiedene Abläufe festgelegt und teilweise validiert. Wesentliche Vorgänge unterliegen in allen Bereichen des Unternehmens dem Vier-Augen-Prinzip, sodass immer mindestens zwei Unterschriften zur Durchführung notwendig sind. Bei IT-gestützten Systemen wird für jeden Mitarbeiter das Zugriffsrecht (Lese- und Schreibberechtigung) geregelt. An der Erstellung von Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüssen wirken externe Dienstleister mit. Die Zuordnung der Aufgaben bei der Erstellung der Abschlüsse ist festgelegt und dokumentiert. Neben den regelmäßigen prozessbedingten Risiken werden vorrangig Risiken innerhalb von Projekten sowie bei besonderen Anlässen identifiziert, analysiert und auf Grundlage des Risikomanagementsystems erfasst. Risiken sind in folgende Risikokategorien unterteilt: strategische, finanzielle, personelle und rechtliche Risiken, Produkt-, Kapitalmarkt- und Infrastrukturrisiken sowie Risiken des Marketings und Vertriebs. Aus der Gesamtheit der identifizierten Risiken und Chancen werden nachfolgend die Risiken und Chancen erläutert, die aus heutiger Sicht die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der Vita 34 AG wesentlich beeinflussen können. RISIKEN DES UNTERNEHMENSPRODUKTRISIKOMöglicherweise werden künftige Forschungen ergeben, dass Stammzellen aus anderen Quellen im Rahmen der therapeutischen Nutzung eine jederzeit gewinnbare gleichwertige Alternative zu Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe darstellen. Die mit autologen Stammzellen zu behandelnden Erkrankungen treten vorwiegend im höheren Lebensalter auf. Heute verfügen diese Patienten jedoch noch nicht über ein autologes Nabelschnurblut-Depot. Ein Risiko könnte daraus erwachsen, dass deshalb die Forschung mit Knochenmark- bzw. peripheren Stammzellen schneller vorangetrieben wird. Zurzeit werden zur Behandlung nach Herzinfarkten autologe Knochenmarkstammzellen eingesetzt, obwohl Forschungen an Tiermodellen gezeigt haben, dass Stammzellen aus Nabelschnurblut eine bessere Wirksamkeit erzielen. Auch die Entwicklung sogenannter iPS-Zellen (induced pluripotent stem cells) kann, ausgehend von kernhaltigen Körperzellen eines Patienten, zu einer alternativen Stammzellquelle für verschiedene regenerative Therapien führen. Namhafte Wissenschaftler konnten jedoch nachweisen, dass sich Nabelschnurblut für diese Technologie besser eignet als andere, ältere somatische Zellen (zum Beispiel Hautzellen). Sehr früh ist Vita 34 Forschungskooperationen auf diesem Gebiet eingegangen, um Nabelschnurblut als Zellquelle für iPS-Techniken zu etablieren. Aufgrund der Vorteile des Nabelschnurbluts gegenüber anderen Zellquellen stellt die zunehmende Nutzung Letzterer aus Sicht des Managements kein prinzipielles bestandsgefährdendes Risiko dar, sondern trägt zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Stammzellen aus Nabelschnurblut bei. Darüber hinaus beteiligt sich Vita 34 an ausgewählten Forschungsprojekten, um Potenziale für weitere adulte Stammzellquellen frühzeitig zu identifizieren und in der eigenen Produktentwicklung zu nutzen. Unter Produktrisiken ist derzeit auch die vorrangige Konzentration auf ein Geschäftssegment - das Stammzellbanking - zu sehen. STRATEGISCHE RISIKENEs besteht das Risiko, dass sich die Marktausweitung auf nationaler und besonders internationaler Ebene langsamer oder weniger umfänglich als erwartet realisieren lässt. Märkte können aufgrund von regulatorischen, marktseitigen oder konjunkturellen Einflüssen eine unerwartete Entwicklung nehmen und das Wachstum dadurch beschränken bzw. verzögern. Es ist davon auszugehen, dass die Marktausweitung und das Wachstum der Vita 34 keinen linearen Verlauf über die Quartale nehmen, sondern Schwankungen unterworfen sein werden. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass laufende Kooperationen beendet werden und daraus Umsatz- und Ergebnisreduzierungen resultieren. FINANZIELLE RISIKENDurch Veränderung von konjunkturellen Rahmenbedingungen auf Märkten bzw. Einflüsse auf Konsumenten können sowohl Preisschwankungen als auch Forderungsausfälle entstehen. Besonders in ausländischen Märkten können aufgrund veränderter Zins- und Steuerpolitik sowie Wechselkursschwankungen finanzielle Risiken eintreten. Eine Zunahme des Wettbewerbs kann finanzielle Risiken bzw. Liquiditätsrisiken bedingen. Durch eine langfristige Geschäfts- und vorausschauende Liquiditätsplanung sowie die Steuerung der Tochtergesellschaften sollen Risiken vermieden und minimiert werden. Forderungsausfallrisiken werden durch permanente Kontrolle der Forderungsbestände und deren Fristigkeit überwacht. Im Vertriebspartnergeschäft werden durch begleitende Forderungsabsicherungen und teilweise Vorauszahlungsvereinbarungen Risiken so weit wie möglich minimiert. RECHTLICHE RISIKENRechtliche Risiken können sich aus den vielfältigen, die Vita 34 betreffenden Regelungen und Gesetzen ergeben. Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Medizin- und Pharmarechts haben das Potenzial, die bestehenden Geschäftsstrukturen zu beeinflussen. Ebenso abweichende Rechtsauffassungen bei der Anwendung des bestehenden Rechts im Rahmen von Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren. Durch aktive Kontaktpflege mit Entscheidungsträgern wird versucht, im Rahmen der Gesetzesauslegung die Besonderheiten von Vita 34 darzulegen und die Umsetzung der Neuerungen praxisnah zu gestalten. Weiterhin können wettbewerbsrechtliche Rechtsstreitigkeiten die Geschäftstätigkeit, zum Beispiel im Marketing und Vertrieb, von Vita 34 beeinflussen oder erheblich einschränken. Rechtliche Risiken ergeben sich zudem durch fehlgeschlagene Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe, unsachgemäßen Transport, Bearbeitungsfehler bei Vita 34 oder die Vernichtung eingelagerter Präparate, was beispielsweise zu Haftpflichtansprüchen der betroffenen Kunden führen kann. Um das umfassende Qualitätsmanagement zu ergänzen, hat Vita 34 Versicherungen abgeschlossen, um eventuellen Schadensfällen und Haftungsrisiken angemessen zu begegnen. Sie sollen wirtschaftliche Folgen möglicherweise eintretender Risiken eliminieren oder zumindest begrenzen. Der Umfang der abgeschlossenen Versicherungsverträge wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Zudem wird Vita 34 keine die Qualität beeinflussenden Einschränkungen aus Kostengründen vornehmen. RISIKEN IM MARKETING UND VERTRIEBPotenzielle Kunden können aufgrund negativer, unsachlicher oder falscher Berichterstattung in den Medien über Nabelschnurblut-Einlagerung oder Stammzellanwendungen beeinflusst werden. Das kann ebenso zu Umsatzeinbußen führen wie eine Veränderung des Konsumverhaltens infolge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Zudem kann die Auswahl von Kooperationen bzw. Kooperationspartnern aufgrund von Rufschädigungen oder vertraglichen Konstellationen in Umsatzeinbußen münden. Es besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit von Vita 34 durch eine Zunahme der Wettbewerbsintensität negativ beeinflusst wird. Dazu gehören sowohl aggressive Niedrigpreisangebote als auch deutliche Preissenkungen von Mitbewerbern bzw. neu in den Markt eintretenden Unternehmen. Diese Maßnahmen können zu einer schwächer als erwarteten Umsatz- und Ertragsentwicklung bei Vita 34 führen. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken durch ihr neues Produkt "VitaPur" mit einem Einstiegspreis von unter 1.000 EUR, durch die weitere Stärkung der Marke Vita 34 auch als Qualitätsführer im deutschen Markt über gezielte Marketingkampagnen sowie durch eine innovative Entwicklungsarbeit hinsichtlich neuer Geschäftsfelder jenseits der Stammzelleinlagerungen, die aber gleichzeitig Zusatznutzen für Bestandskunden eröffnen. KAPITALMARKTRISIKENDie Entwicklung des Aktienkurses von Vita 34 wird durch externe Ereignisse, zum Beispiel Krisen am Finanzmarkt, beeinflusst. Damit verbundene Anlageentscheidungen von Aktionären sind teilweise durch Faktoren gesteuert, die in keiner Verbindung zu den fundamentalen Kennzahlen von Vita 34 stehen. Das Unternehmen wird sich weiterhin durch die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie durch transparente Kommunikation mit Aktionären auf dem Kapitalmarkt auszeichnen. PERSONELLE RISIKENVita 34 sieht aufgrund der etablierten Maßnahmen des internen Kontrollsystems sowie einer durch soziale und sicherheitsorientierte Maßstäbe geprägten Personalpolitik keine unternehmensgefährdenden Risiken. INFRASTRUKTURRISIKENDer Ausfall prozess- und vertriebsrelevanter Technik oder der Ausfall bzw. die Einschränkung logistischer Prozesse kann die Ertragslage von Vita 34 beeinflussen. Durch redundante Sicherungssysteme werden diese Risiken weitgehend vermieden oder ausgeschlossen. Die aufgeführten Risiken sind gegenwärtig nicht konkretisiert. Insgesamt bestehen aktuell keine bestandsgefährdenden Risiken. CHANCEN FÜR DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNGPRODUKTCHANCENVita 34 hat 2012 ein Verfahren zur Konservierung von Nabelschnurgewebe auf Basis der Good Manufacturing Practice (GMP) entwickelt, mit dem mesenchymale Stammzellen als Ausgangszellen für die Regenerative Medizin gewonnen werden können. Seit 2013 kann Vita 34 als einzige private Stammzellbank in Deutschland basierend auf den entsprechenden Genehmigungen neben Nabelschnurblut auch Nabelschnurgewebe nach GMP-Richtlinien einlagern. Dieses Alleinstellungsmerkmal bietet Vita 34 die Chance, über das entsprechende Produktangebot "VitaPlusNabelschnur" weitere Marktpotenziale zu erschließen und als Folge dessen von einer erhöhten Anzahl von Neueinlagerungen zu profitieren. Außerdem hat Vita 34 ein Verfahren zur Gewinnung und Kryokonservierung von autologem Fettgewebe entwickelt. Die Erlaubnis zur Entnahme und Herstellung von Fettgewebspräparaten für eine mögliche spätere Isolierung adulter Stammzellen wurde bereits beantragt. Aufgrund der intensiven wissenschaftlichen Entwicklung im Bereich der Regenerativen Medizin erwartet Vita 34 einen weltweit steigenden Bedarf an Kryokonservierung sowie sicherer Lagerung von Zellen und Gewebe. Durch gezielte Investitionen in Forschung und Entwicklung ist Vita 34 bestrebt, langfristig weitere Produktfelder zu erschließen. Das Unternehmen sieht die Möglichkeit, sich als Dienstleister und Zulieferer für pharmazeutisch/therapeutisch orientierte Unternehmen jeweils markante Marktpositionen zu erobern. CHANCEN DURCH INTERNATIONALISIERUNGVita 34 bearbeitet mithilfe von Tochtergesellschaften sowie Vertriebs- und Kooperationspartnerschaften insgesamt mehr als 20 internationale Märkte. Das Unternehmen erschließt kontinuierlich neue attraktive Märkte, die mittelfristig Ergebnisbeiträge ermöglichen. Im Rahmen dieser Kooperationen genießen die Partnerunternehmen Selbstständigkeit in den Bereichen Marketing und Vertrieb. Vita 34 übernimmt anschließend die Präparation und Lagerung des Nabelschnurbluts und -gewebes in Leipzig und Rostock. Durch diese Form der Kooperation kann Vita 34 von zusätzlichen Erträgen profitieren, ohne dass eigene Vertriebskosten im Ausland anfallen. Das Unternehmen erweitert über die geografische Diversifizierung seine stabile Basis und eröffnet sich die Möglichkeit, am Potenzial mehrerer Zielmärkte zu partizipieren. MARKTCHANCEN DURCH ÜBERNAHMENDurch gezielte strategische Übernahmen hat Vita 34 in der Vergangenheit attraktive Wachstumsschübe in Gang gesetzt und das Unternehmen in die Lage versetzt, seine führende Position im europäischen Markt nachhaltig zu stärken. Es ergeben sich Synergieeffekte und Wettbewerbsvorteile, die besonders durch die verschiedenen Angebotsmöglichkeiten neue Chancen bei der Kundenakquise bieten. Zudem wird der Zugang zu neuen Technologien sowie qualifiziertem Personal ermöglicht. Vita 34 hat eine herausragende Expertise aufgebaut, die Integration der akquirierten Gesellschaften zielsicher zu planen sowie zügig und erfolgreich umzusetzen. Im Rahmen der zunehmenden Konsolidierung des Marktes für privates Stammzellbanking prüft Vita 34 regelmäßig das Potenzial, durch opportunistische Zukäufe zu expandieren und damit die geografische Marktstellung europaweit zu verbessern. Vita 34 evaluiert auch die Chancen und konkreten Möglichkeiten, sich im Bereich Business-to-Government (B2G) zu etablieren. Das Biobanking hat in den vergangenen Jahren weltweit einen Aufschwung erfahren. Teilweise stehen staatliche Biobanken aufgrund der steigenden Nachfrage nach Einlagerungen vor der Aufgabe, ihre Kapazitäten zu erweitern. Auch zeigen sich erste Bestrebungen einiger Staaten, den Neuaufbau von öffentlichen Biobanken an private Dienstleister, die über die erforderliche Expertise und Erfahrung im Bereich Zellbanking verfügen, zu delegieren. GESAMTEINSCHÄTZUNG DES VORSTANDSAls eine der führenden Stammzellbanken Europas mit Marktführerschaft auf dem deutschsprachigen Markt sieht sich Vita 34 im Hinblick auf die Chancen und Risiken gut positioniert, um das Fortbestehen des Unternehmens langfristig zu sichern und die sich bietenden Chancen zu nutzen. Ein Risikomanagementsystem klassifiziert Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung und ermöglicht so eine kontinuierliche Überwachung der Risiken. Nach Überprüfung der Risikolage zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 lagen keine Risiken vor, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Die Gesamtrisikosituation von Vita 34 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht grundlegend verändert. Auch für die Zukunft sind keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. PrognoseberichtDie nachfolgenden Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf der Vita 34 und zu den dafür als wesentlich beurteilten Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung von Märkten basieren auf den Einschätzungen des Unternehmens, die es nach den derzeit vorliegenden Informationen als zurzeit realistisch ansieht. Diese sind jedoch vor dem Hintergrund des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes mit gewissen Unsicherheiten behaftet und bergen daher das unvermeidbare Risiko, dass die prognostizierten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch ihrem Ausmaß nach tatsächlich eintreten werden. VORAUSSICHTLICHE GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGNach Angaben des IfW6wird die Weltproduktion langsamer wachsen als bisher. Dementsprechend wird für 2019 ein globales Wirtschaftswachstum von 3,4 % prognostiziert. Dabei wird die Kapazitätsauslastung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften kaum noch zunehmen und in vielen Schwellenländern wird die Produktion angesichts häufig ungünstiger wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und eines schwierigen finanziellen Umfeldes nur in moderatem Tempo expandieren. Zudem wird unterstellt, dass die handelspolitischen Konflikte nach und nach geklärt werden, wodurch die hemmenden Wirkungen von dieser Seite mit der Zeit abnehmen werden. Für den Euroraum wird ein BIP-Wachstum von 1,7 % erwartet. Die deutsche Wirtschaft wird laut IfW7im laufenden Jahr voraussichtlich um 1,8 % wachsen. Die GfK rechnet für Deutschland mit einem Anstieg der Kaufkraft um nominal 3,3 %.8 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG VON VITA 34Vita 34 wird den eingeleiteten Transformationsprozess von der reinen Stammzellbank zur breiter aufgestellten Zellbank konsequent vorantreiben, um kurz- bis mittelfristig weitere Einlagerungsmöglichkeiten anzubieten, die für aktuelle und zukünftige Zelltherapien jeweils besten verfügbaren individuellen Zellen liefern zu können und damit zusätzliches Marktpotenzial über neue Geschäftsbereiche zu erschließen. Durch die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen rund um die Kryokonservierung von Stammzellen oder perspektivisch anderen Zellquellen will sich das Unternehmen frühzeitig in medizinisch vielversprechenden Bereichen positionieren, um am identifizierten Marktpotenzial zu partizipieren. Erste Umsatzbeiträge aus dem neuen Geschäftsbereich der Kryokonservierung von Immunzellen aus peripherem Blut und Nabelschnurblut werden bereits im Geschäftsjahr 2020 erwartet. Zusätzlich zum organischen Wachstum wird Vita 34 durch horizontale und vertikale Akquisitionen die weitere Marktkonsolidierung aktiv vorantreiben, um sowohl geografisch als auch entlang der Wertschöpfungskette zu wachsen. Dabei sollen auch avisierte Chancen im Business-to-Government-Geschäft (B2G) und im Business-to-Business (B2B) genutzt werden. Der Bedarf an Dienstleistungen im Bereich Zellisolation, Zellvermehrung und Zellmodifikation steigt, vor allem durch die weitere Etablierung von personalisierten Zelltherapien. Vita 34 prüft hier weitere strategische Optionen für neue Angebote, die durch Partnerschaften oder Zukäufe dargestellt werden könnten. Die in den europäischen Märkten erreichte Marktposition soll verteidigt bzw. ausgebaut werden, indem Umsatz und Ertrag mit dem Marktwachstum einhergehend gesteigert werden. In den deutschsprachigen Ländern ist es vorrangiges Ziel, durch zielgerichtete Marketingaktivitäten die Marktpräsenz und führende Marktposition nachhaltig zu festigen. Die im Ausland erfolgten Vertriebspartnerwechsel sollen 2019 zu einer Wiederaufnahme eines moderaten Wachstumstrends in diesen Regionen führen. Die Branche befindet sich aktuell in einem Konsolidierungsprozess, an dem die Vita 34 AG aktiv teilnehmen möchte. Deshalb beabsichtigt das Unternehmen, durch opportunistische Zukäufe oder sinnvolle Partnerschaften neue Märkte in attraktiven europäischen Regionen zu erschließen. Die umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen vor allem in den Vertriebsgesellschaften werden sich sehr positiv auf die zukünftige Profitabilität und die Cashflow-Stärke der Gesellschaft auswirken. FINANZPROGNOSEFür das Geschäftsjahr 2019 geht der Vorstand von einer Fortsetzung des profitablen Wachstumstrends aus und rechnet (ohne Akquisitionen) mit Umsatzerlösen zwischen 21,0 und 23,0 Mio. EUR sowie einem EBITDA zwischen 5,0 und 5,6 Mio. EUR. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGENDieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Sie beruhen auf den gegenwärtigen Informationen, die Vita 34 zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts zur Verfügung standen. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen sind allerdings Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Chancen / Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den abgegebenen Einschätzungen abweichen. Daher kann Vita 34 keine Gewähr für diese Angaben übernehmen.
Leipzig, 27. März 2019 Vorstand der Vita 34 AG Dr. Wolfgang Knirsch, Vorstandsvorsitzender Falk Neukirch Finanzvorstand Lagebericht-Fußnotenverzeichnis
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Bioinformant: Complete 2017-18 Global Cord Blood Banking Industry Report Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
Konzern-BilanzAktiva scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 20181 INFORMATIONEN ZUM MUTTERUNTERNEHMEN UND KONZERNDas Mutterunternehmen Vita 34 AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Leipzig (Deutschland), Deutscher Platz 5a, eingetragen im Registergericht des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 20339, ist eine Gesellschaft, deren Unternehmenszweck die Entnahme, Aufarbeitung und Lagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe, die Entwicklung von zelltherapeutischen Verfahren sowie die Durchführung von Projekten auf dem Gebiet der Biotechnologie sind. Ihre Tochterunternehmen (zusammen mit der Gesellschaft als "Konzern" bezeichnet) sind ebenfalls auf dem Gebiet der Einlagerung von Nabelschnurblut und -gewebe tätig. Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären auf der Website www.vita34group.de zugänglich gemacht. Der Konzernabschluss der Vita 34 AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 wurde am 27. März 2019 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Die Vita 34 AG ist eine in Deutschland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland, deren Aktien zum öffentlichen Handel zugelassen sind. 2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE2.1 GRUNDLAGEN DER ERSTELLUNG DES ABSCHLUSSESDer Konzernabschluss der Vita 34 AG wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2018 verbindlichen IFRS sowie die Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden angewendet, sofern diese durch die Europäische Union anerkannt wurden. Der Konzernabschluss der Vita 34 AG wird grundsätzlich auf der Grundlage fortgeführter Anschaffungskosten in Euro aufgestellt. Hiervon ausgenommen sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte. Sofern nichts anders angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. 2.2 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Vita 34 AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. In den Konzernabschluss werden die Tochterunternehmen einbezogen, über welche die Gesellschaft Beherrschung ausübt. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
In den Konsolidierungskreis des Konzerns wurden neben der Muttergesellschaft Vita 34 AG die im Abschnitt 27 aufgeführten Tochterunternehmen einbezogen. Die im Geschäftsjahr 2017 vollkonsolidierte Gesellschaft stellacure GmbH wurde in 2018 auf die Vita 34 AG verschmolzen. Der Konzern kam im Geschäftsjahr 2018 zu der Einschätzung, dass kein maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft Bio Save d.o.o., Belgrad, Serbien, mehr besteht. Auf Grund dessen wird die Beteiligung an der Gesellschaft ab dem 1. Januar 2018 unter den Sonstigen Vermögenswerten im langfristigen Vermögen ausgewiesen. 2.3 ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 den IFRS 9 und den IFRS 15 erstmalig angewendet. Die sich aus der Erstanwendung des IFRS 9 und des IFRS 15 ab dem 1. Januar 2018 für den Konzern ergebenden Umstellungseffekte aus der Änderung der Rechnungslegungsmethode sind in diesem Kapitel beschrieben. Verschiedene weitere Standards und Änderungen zu Standards werden in 2018 erstmalig angewendet, welche keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Vita 34 AG haben. Der Konzern hat keine Standards, Änderungen oder Interpretationen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Aus Gründen der Klarheit werden Ertragsteuerforderungen in der Bilanz im Geschäftsjahr 2018 individuell ausgewiesen, die entsprechenden Beträge waren in vorherigen Abschlüssen im Posten Sonstige Forderungen und Vermögenswerte enthalten. Weiterhin wird eine im Vorjahr geleistete Auszahlung des Ratendarlehens aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens sowohl in der Berichts- als auch der Vergleichsperiode im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Im Abschluss des Vorjahres wurde der Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 472 TEUR im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenDer Standard wurde im Mai 2014 verabschiedet und im April 2016 geändert und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Standard regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. IFRS 15 ersetzt IAS 18 'Erlöse', IAS 11 'Fertigungsaufträge' und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen. IFRS 15 ist rückwirkend anzuwenden und gilt für fast alle Verträge mit Kunden -die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge. Vita 34 wendet IFRS 15 erstmals auf das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr unter Verwendung des vollständigen rückwirkenden Ansatzes an. Die berichteten Vorjahreswerte wurden um die Effekte aus den Änderungen infolge des IFRS 15 angepasst. Die Erstanwendung von IFRS 15 führt bei Vita 34 insbesondere zu folgenden Änderungen. VertragsverbindlichkeitenIm IFRS 15 sind Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen enthalten. Diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen ergeben sich in Abhängigkeit der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden Umgliederungen aus den Bilanzpositionen Schulden aus Lieferungen und Leistungen und Abgegrenzten Erlösen vorgenommen. Vertragsverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen auf Kundenverträge sowie im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Verpflichtungen zur Erfüllung von Lagerverträgen, denen in Zukunft keine Einzahlungen mehr gegenüberstehen. Mehrjähriger DienstleistungsvertragFür einen Dienstleistungsvertrag, dessen Abwicklung sich über mehrere Geschäftsperioden verteilt, erfolgt die Umsatzrealisierung den Vorgaben des IFRS 15 entsprechend nach der Maßgabe des Fertigstellungsgrades jeder einzelnen, separaten Leistungsverpflichtung des Vertrages unter Berücksichtigung des jeweils allokierten Einzelveräußerungspreises. Gegenüber der in vorhergehenden Abschlüssen verwendeten Methodik der Umsatzrealisierung resultiert hieraus ein geringeres Umsatzvolumen in den Jahren 2016 und 2017. MehrkomponentenverträgeMit IFRS 15 wurde der zeitliche Anwendungsbereich der bilanziellen Erfassung von Verträgen mit Kunden konkretisiert. Für in den Jahren 2013 bis 2015 abgeschlossene Mehrkomponentenverträge (über die Leistungen "Herstellung eines Stammzelldepots" und "Lagerung eines Stammzelldepots") erfolgt nach IFRS 15 hieraus eine geringere Zuordnung von Umsatzerlösen auf die in den Jahren 2013 bis 2015 realisierte Leistung "Herstellung eines Stammzelldepots", die hierfür in vorhergehenden Abschlüssen gebildeten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gemäß IFRS 15 nicht bilanziert. Gegenläufig sind die aus diesen Verträgen realisierten Umsatzerlöse aus der "Lagerung eines Stammzelldepots" höher. Gegenüber der in vorhergehenden Abschlüssen verwendeten Methodik der Umsatzrealisierung resultiert hieraus ein geringfügig höheres Umsatzvolumen im Jahr 2017. Auswirkungen des IFRS 15 auf den KonzernabschlussAus der Anwendung von IFRS 15 resultierende Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 sind in folgender Tabelle dargestellt: scroll
Das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 haben sich aus der Anwendung von IFRS 15 nicht verändert. Aus der Anwendung von IFRS 15 resultierende Auswirkungen auf die Konzern-Bilanz zum 1. Januar 2017 sowie zum 31. Dezember 2017 sind in folgender Tabelle dargestellt: scroll
IFRS 9 FinanzinstrumenteDer Standard wurde im Juli 2014 verabschiedet und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Standard ersetzt IAS 39 'Finanzinstrumente' und regelt umfassend die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden, Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sowie die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Der Konzern wendet den Standard erstmalig für das am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr an und verzichtet auf die Anpassung von Vorjahreszahlen gemäß den Übergangsvorschriften. Die Überleitung der Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgegliedert nach Klassen der Konzern-Bilanz und Kategorien gemäß IFRS 9, zu den bisherigen Kategorien gemäß IAS 39 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
2.4 ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENUnternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwerteUnternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Unternehmensakquisition bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand innerhalb der Verwaltungsaufwendungen erfasst. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Gewinne und Verluste unbegrenzt beteiligungsproportional zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei nicht beherrschenden Anteilen entstehen kann. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die durch den Konzern erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Bei einem Erwerb zu einem Preis unter dem Zeitwert wird der daraus resultierende Gewinn unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Vor der Erfassung eines Gewinns aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Zeitwert wird nochmals beurteilt, ob alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden zutreffend identifiziert und bewertet wurden. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Zum 31. Dezember 2018 bestehen folgende zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses zugeordnet wurde:
Änderungen von Beteiligungsquoten, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Hierbei wird jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung unmittelbar in den Gewinnrücklagen erfasst und der Gesellschaft zugeordnet. Bemessung des beizulegenden ZeitwertsAlle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, werden in der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: a. Stufe 1 -in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise b. Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Beobachtung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist c. Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Beobachtung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist Bei Vermögenswerte und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Beobachtung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden als Aufwand der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten, die im Rahmen eines einzelnen Projekts angefallen sind, werden aktiviert, wenn diese die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllen. Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Immaterielle VermögenswerteEinzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich sämtlicher kumulierter Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts entspricht, erfasst. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbegrenzter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) angewandten Bilanzierungsgrundsätze stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: scroll
Für eine im Rahmen eines Unternehmenserwerbes erworbene Lizenz lag in vorhergehenden Abschlüssen eine unbegrenzte Nutzungsdauer vor. Im Zuge der jährlichen Überprüfung, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist, wurde festgestellt, dass diese Einschätzung im Geschäftsjahr 2018 nicht mehr zutreffend ist. Die Lizenz wird daher ab diesem Jahr über die identifizierte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. SachanlagenSachanlagen, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Sachanlagen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Nutzungsdauer der Vermögenswertescroll
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Anteile an assoziierten UnternehmenAssoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik auszuüben. Dies geschieht in der Regel durch Stimmrechtsanteile von 20 % bis 50 %. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Auf Anteile an assoziierten Unternehmen allokierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht separat ausgewiesen, sondern in den angesetzten Anschaffungskosten berücksichtigt. Der Anteil des Konzerns am Ergebnis des assoziierten Unternehmens ab Erwerbszeitpunkt wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzern-Eigenkapital. Die kumulierten Veränderungen ab Erwerbszeitpunkt erhöhen oder vermindern den Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens. Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden zum gleichen Stichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. Der Konzern kam im Geschäftsjahr 2018 unter Würdigung der Gesamtumstände zu der Einschätzung, dass kein maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft Bio Save d.o.o., Belgrad, Serbien, mehr besteht. Dies äußert sich unter anderem darin, dass die bestehenden geschäftlichen Beziehungen beendet worden sind und durch die Gesellschaft keine Finanzinformationen für die Anwendung der Equity-Methode zur Verfügung gestellt werden. Wertminderung von nicht finanziellen VermögenswertenDer Konzern beurteilt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen. Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Für Geschäfts- oder Firmenwerte ermittelt der Konzern an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens einmal jährlich überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für Geschäfts- oder Firmenwerte erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Finanzielle VermögenswerteErstmaliger Ansatz und Bewertung finanzieller VermögenswerteGemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien klassifiziert:
Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten beim erstmaligen Ansatz ist abhängig von der Charakteristik der Zahlungsstrombedingungen und der Geschäftsmodellbedingungen des finanziellen Vermögenswertes. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende jeder Berichtsperiode, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Erfüllungstag, d. h. zu dem Tag, an dem ein Vermögenswert an oder durch das Unternehmen geliefert wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Der Konzern klassifiziert finanzielle Vermögenswerte in diese Kategorie, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und werden auf Wertminderung beurteilt. Langfristige unverzinsliche Forderungen werden mit einem laufzeitäquivalenten Marktzins diskontiert. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Der Konzern klassifiziert finanzielle Vermögenswerte in diese Kategorie, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Hiervon ausgenommen sind Wertminderungsaufwendungen und -erträge, Zinsen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode und Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung. Im Falle der Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der kumulierte Gewinn oder Verlust, der zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die finanziellen Vermögenswerte aus Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten Wertpapieranlagen, welche in den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden.
Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern beschließen, seine Beteiligungen unwiderruflich als Beteiligungen zu klassifizieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn sie die Definition des Eigenkapitals nach IAS 32 erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus derartigen finanziellen Vermögenswerten werden im sonstigen Ergebnis erfasst und sind später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung zu übertragen. Die finanziellen Vermögenswerte aus Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten Anteile an den im Abschnitt 27 aufgeführten sonstigen Beteiligungen.
Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die bei der erstmaligen erfolgswirksamen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des Verkaufs oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennter eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente designiert. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, werden unabhängig vom Geschäftsmodell klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ungeachtet der Kriterien für die Klassifizierung von Schuldtiteln zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert durch OCI, wie vorstehend beschrieben, können Schuldtitel bei der erstmaligen Erfassung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn dadurch ein Bilanzierungsfehler beseitigt oder erheblich reduziert wird. Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Der Konzern hält keine derartigen finanziellen Vermögenswerte. Ausbuchung finanzieller VermögenswerteEin finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn das Anrecht auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert ausläuft oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Wertberichtigung finanzieller VermögenswerteDer Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses; ECLs) für alle Schuldinstrumente, welche nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. ECLs basieren auf dem Unterschied zwischen den vereinbarten Zahlungsströmen gemäß dem jeweiligen Vertrag und den abgezinsten erwarteten Zahlungsströmen. Die Ermittlung von ECLs erfolgt in zwei Stufen. Für Kreditrisiken, welche seit der erstmaligen Erfassung nicht signifikant gestiegen sind, werden ECLs für Kreditverluste gebildet, die sich aus Ausfallereignissen ergeben, die innerhalb der nächsten 12 Monate möglich sind (12-Monats-ECL). Für Kreditrisiken, welche seit der erstmaligen Erfassung deutlich gestiegen sind, wird eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls über die Restlaufzeit des Engagements gebildet (Lifetime-ECL). Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Berechnung von ECLs an. Daher verfolgt der Konzern keine Veränderungen des Kreditrisikos, sondern bildet zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung auf Basis von Lifetime-ECLs. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix gebildet, die auf seiner Erfahrung im Bereich des historischen Kreditrisikos basiert, angepasst an zukunftsgerichtete Faktoren, die spezifisch für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld sind. Bei Schuldinstrumenten, die ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wendet der Konzern die vereinfachte Methode zur Beurteilung des Kreditrisikos an. Zu jedem Berichtszeitpunkt beurteilt der Konzern, ob das Schuldinstrument unter Berücksichtigung aller vernünftigen und tragbaren Informationen, die ohne übermäßigen Aufwand oder Kosten verfügbar sind, ein geringes Kreditrisiko aufweist. Bei dieser Bewertung bewertet der Konzern die interne Bonität des Schuldtitels neu. Darüber hinaus ist der Konzern der Ansicht, dass das Kreditrisiko deutlich gestiegen ist, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind. Finanzielle VerbindlichkeitenErstmaliger Ansatz und Bewertung finanzieller VerbindlichkeitenAlle finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und bei Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen und Kredite. Folgebewertung finanzieller VerbindlichkeitenDie Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten hängt von deren nachfolgend beschriebenen Klassifizierung ab:
Dies ist die für den Konzern relevanteste Kategorie. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzins-Methode bewertet. Gewinne und Verluste werden bei der Ausbuchung der Verbindlichkeiten sowie im Rahmen des Amortisationsprozesses der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von Disagio oder Agio auf den Erwerb und von Gebühren oder Kosten, die integraler Bestandteil des Effektivzinses sind, berechnet. Die Amortisation der Effektivzinsmethode wird als Finanzierungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie gilt grundsätzlich für verzinsliche Darlehen und Ausleihungen. Weitere Angaben werden im Abschnitt 17 gemacht.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten und finanzielle Verbindlichkeiten, die bei der erstmaligen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des kurzfristigen Rückkaufs entstehen. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen im Sinne von IFRS 9 designiert sind. Getrennte eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente designiert. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten, die bei der erstmaligen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung und nur dann als solche klassifiziert, wenn die Kriterien des IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Ausbuchung finanzieller VerbindlichkeitenEine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung aus der Verbindlichkeit erfüllt oder aufgehoben wird oder ausläuft. Wenn eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere desselben Kreditgebers zu wesentlich unterschiedlichen Bedingungen ersetzt wird oder die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert werden, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und als Erfassung einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eigene AnteileErwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird erfolgsneutral erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst. VorräteVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. In die Herstellungskosten für die unfertigen Leistungen werden neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch angemessene Teile der Gemeinkosten des Fertigungsbereichs sowie Abschreibungen, soweit sie auf den Fertigungsbereich entfallen, einbezogen. Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Zinsen wurden nicht berücksichtigt. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von nicht länger als drei Monaten. Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel werden separat ausgewiesen. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen. RückstellungenEine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend beruht die Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, auf einem erheblichen Ermessen. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung externer Anwälte. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Verfahrens für Vita 34 Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. PensionenIm Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses im Jahr 2012 hat die Gesellschaft eine Pensionsvereinbarung sowie die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen übernommen. Für diese Pensionsverpflichtung sind durch die Gesellschaft Beiträge an eine Versicherung geleistet worden. Die Höhe der Pensionsverpflichtung wird nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Gesellschaft erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Ergebnis. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden dabei sofort in die Gewinnrücklagen eingestellt und auch in den Folgejahren nicht ertragswirksam umgegliedert. Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (unter Anwendung eines Diskontierungssatzes auf Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen; siehe Abschnitt 20) und des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Planvermögen umfasst qualifizierende Versicherungspolicen. Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis. Der Wert eines erfassten Vermögenswerts des leistungsorientierten Plans entspricht grundsätzlich dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan. Da das Planvermögen einen qualifizierenden Versicherungsvertrag umfasst, der alle der zugesagten Leistungen hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Fälligkeit genau abdeckt, wird der Ansatz des Planvermögens auf den Barwert der abgedeckten Verpflichtungen begrenzt. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. In Abhängigkeit davon, ob im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden, wird zwischen Operating-Leasingverhältnissen und Finanzierungs-Leasingverhältnissen unterschieden. Die Leasingverhältnisse des Konzerns beschränkten sich im Geschäftsjahr 2018 auf Leasingverhältnisse als Leasingnehmer. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Es wurden Operating-Leasingverträge bezüglich der Anmietung von Geschäftsräumen, Leasing von Fahrzeugen sowie Leasing von Kopierern und Telekommunikationsanlagen abgeschlossen. Bei Finanzierungsleasingverhältnissen werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses ein Vermögenswert und eine Schuld angesetzt. Leasingzahlungen werden so in Finanzierungskosten und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Leasingverbindlichkeit ergibt. Leasinggegenstände werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben. Umsatzerlöse aus Verträgen mit KundenDer Konzern erzielt den Hauptteil der Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen. Hierbei stellen die Herstellung und Lagerung von Stammzelldepots den wesentlichen Teil der Umsatzerlöse dar. Der Konzern erfasst Erträge, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Erbringung von Dienstleistungen
Im Rahmen der erbrachten Dienstleistung werden diese entweder einzeln an den Kunden veräußert und die Lagerung jährlich in Rechnung gestellt ("Jahreszahlerverträge") oder im Paket mit einer vertraglich vereinbarten Dauer der Lagerung des Stammzelldepots veräußert ("Vorauszahlerverträge"). Sowohl die Herstellung von Stammzelldepots als auch die Lagerung von Stammzelldepots stellen separate Leistungsverpflichtungen dar. Im Falle der Einzelveräußerung der Dienstleistungen kann der Transaktionspreis eindeutig der Leistungsverpflichtung zugeordnet werden. Im Falle der Veräußerung der beiden Dienstleistungen im Paket an den Kunden erfolgt eine Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Herstellung des Stammzelldepots erfolgt zeitpunktbezogen nach Abschluss des Prozesses zur Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung der Stammzellen. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Lagerung von Stammzelldepots erfolgt zeitraumbezogen über den vertraglich vereinbarten Lagerungszeitraum. Im Falle der Vorauszahlerverträge erhält der Konzern durch den Kunden Vorauszahlungen für die Lagerung von Stammzelldepots über einen mehrjährigen Zeitraum. Die erhaltenen Kundenvorauszahlungen werden in dem Bilanzposten Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Verkauf von WarenDie Erlösrealisierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies tritt in der Regel mit der Lieferung der Waren ein. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese in einem passiven Abgrenzungsposten erfasst und über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam aufgelöst. SteuernTatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Abschlussstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gültig sind oder in Kürze gelten werden. UmsatzsteuerUmsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. 2.5 WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENDie wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein könnte, werden im Folgenden erläutert. Wertminderungstest der Geschäfts- oder FirmenwerteDie im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Stammzellbanking - Deutschland" und "Spanien" zugeordnet. Der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen basieren. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungszinssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrages einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Anhangangabe 9 erläutert. Behandlung steuerlicher Verlustvorträge und latenter SteueransprücheIm Rahmen einer bei der Vita 34 AG durchgeführten steuerlichen Betriebsprüfung, die sich bis zum Veranlagungszeitraum 2009 erstreckte, wurde durch die Finanzbehörde eine von der Vita 34 AG abweichende Auffassung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Abschreibungen auf Darlehen an verbundene Unternehmen vertreten. Es erfolgte eine zur Steuererklärung der Vita 34 AG geänderte Festsetzung, die im Ergebnis zu einer Reduzierung des steuerlichen Verlustvortrages in Höhe von 2.553 TEUR zum Stichtag 31. Dezember 2009 führte. Die Vita 34 AG hat gegen diese Festsetzung Klage eingereicht. Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Finanzrechtsstreit zugunsten der Vita 34 AG entschieden. Durch die Finanzbehörde wurde Revision gegen das Urteil eingelegt, so dass dieses noch nicht rechtskräftig ist. Das Management geht auf Basis dieser Entwicklung weiterhin davon aus, dass die Abschreibungen auf Darlehen an verbundene Unternehmen steuerlich zu berücksichtigen sind. Unter Berücksichtigung dieser Beurteilung sind zum Abschlussstichtag die Steueraufwendungen sowie die angesetzten Steuerforderungen auf zu viel gezahlte Ertragssteuervorauszahlungen ermittelt worden. Latente Steuern auf Verlustvorträge der Novel Pharma S.L. wurden nicht aktiviert. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um eine reine Holdinggesellschaft, bei der nach den derzeitigen steuerlichen Verhältnissen in der Zukunft keine ausreichenden zu versteuernden Einkünfte zu erwarten sind. Auf die zum Abschlussstichtag bestehenden Verlustvorträge der übrigen Konzerngesellschaften wurden latente Steuern aktiviert, sofern entsprechend den Planungsrechnungen davon auszugehen ist, dass die Verlustvorträge in Anspruch genommen werden. Latente Steueransprüche für Differenzen zwischen den Steuerbilanzwerten und den IFRS-Bilanzwerten der entsprechenden Gesellschaften wurden mit latenten Steuerverpflichtungen verrechnet. Bei einem Überhang der latenten Steueransprüche wurden diese aktiviert, sofern es als wahrscheinlich angesehen wird, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Wir verweisen auf die Erläuterungen unter Abschnitt 6 "Ertragsteuern". Umsatzerlöse aus Verträgen mit KundenAufteilung des Transaktionspreises bei VorauszahlerverträgenSowohl die Herstellung von Stammzelldepots als auch die Lagerung von Stammzelldepots stellen separate Leistungsverpflichtungen dar. Im Falle der Vorauszahlerverträge erfolgt die Veräußerung der beiden Dienstleistungen im Paket an den Kunden. Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen erfolgt hierbei auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise. Der Konzern kommt zu der Einschätzung, dass die Bestimmung der relativen Einzelveräußerungspreise auf Grundlage des "Expected-cost-plus-a-margin-Ansatzes" die angemessenste Methode für deren Ermittlung ist. Vorliegen einer Finanzierungskomponente bei VorauszahlerverträgenIm Falle der Vorauszahlerverträge erhält der Konzern durch den Kunden Vorauszahlungen für die Lagerung von Stammzelldepots über einen mehrjährigen Zeitraum. Im Hinblick auf die Art der angebotenen Dienstleistung stellt der Konzern fest, dass die Zahlungsbedingungen aus anderen Gründen als der Bereitstellung einer Finanzierung für den Konzern ausgestaltet wurden. Der Konzern kommt daher zu der Einschätzung, dass die geleisteten Vorauszahlungen keine Finanzierungskomponente enthalten. Behandlung von Zuschüssen für EntwicklungsprojekteDie Erträge aus öffentlich geförderten Entwicklungsprojekten werden zu dem Zeitpunkt ertragswirksam erfasst, zu dem die entsprechenden förderfähigen Aufwendungen im Unternehmen angefallen sind. Eine ertragswirksame Erfassung der Erträge setzt hierbei einen Förderbescheid der öffentlichen Fördermittelgeber voraus. Durch die Erfassung der Erträge zum Zeitpunkt der Entstehung der förderfähigen Aufwendungen wird eine periodengerechte Darstellung der Aufwendungen und Erträge im Konzernabschluss sichergestellt. 2.6 NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTENDas International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben weitere Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und für den vorliegenden Konzernabschluss auch noch nicht zur Anwendung kamen. Im Folgenden werden nur Standards bzw. Interpretationen erläutert, bei denen der Konzern in Folge der Erstanwendung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bzw. auf die Angabepflichten im Konzernanhang rechnet. Aus weiteren bereits veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards und Interpretationen ergeben sich nach heutiger Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. IFRS 16 LeasingverhältnisseDas IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard zur Leasingbilanzierung veröffentlicht. Dieser sieht für Leasingnehmer für die meisten Leasingverhältnisse den verpflichtenden Ansatz des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit vor. Für Leasinggeber gibt es hingegen lediglich geringfügige Änderungen im Vergleich zur Klassifizierung und Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17. IFRS 16 erfordert sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber erweiterte Anhangangaben. IFRS 16 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Konzern wird den Standard erstmalig für das am 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahr anwenden und auf die Anpassung der Vorjahreszahlen entsprechend den Übergangsvorschriften verzichten. Aus der erstmaligen Erfassung des Nutzungsrechtes am Leasinggegenstand und der korrespondierenden Leasingverpflichtung rechnet der Konzern mit einer Bilanzverlängerung in Höhe von ca. EUR 1,4 Mio. zum 1. Januar 2019. Weiterhin geht der Konzern davon aus, dass sich aus der Anwendung von IFRS 16 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns ergeben. Den zusätzlichen Abschreibungen auf die Nutzungsrechte am Leasinggegenstand in Höhe von EUR 0,5 Mio. stehen geringere Aufwendungen aus Leasingzahlungen in gleicher Höhe gegenüber. Weiterhin rechnet der Konzern mit zusätzlichem Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen in Höhe von EUR 0,02 Mio. Der Ausweis der Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten erfolgt mit Anwendung von IFRS 16 im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. 3 TOCHTERUNTERNEHMEN MIT WESENTLICHEN NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILENAn folgender Gesellschaft sind Minderheitsgesellschafter beteiligt: scroll
Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern für wesentliche Tochterunternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die zusammengefassten Finanzinformationen für Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen stellen sich wie folgt dar: scroll
4 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG4.1 INFORMATIONEN ÜBER GESCHÄFTSSEGMENTEIm Geschäftsjahr 2018 verfügt der Konzern weiterhin nur über das berichtspflichtige Segment "Stammzellbanking", welches auf dem Gebiet der Entnahme, Aufarbeitung und Lagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe sowie der Entwicklung von zelltherapeutischen Verfahren tätig ist. 4.2 INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAFISCHE BEREICHEDie folgenden Tabellen enthalten Informationen zu Umsatzerlösen und langfristigen Vermögenswerten gemäß IFRS 8.33 (a) und (b) nach geografischen Tätigkeitsbereichen des Konzerns für die Geschäftsjahre 2018 und 2017: Umsatzerlöse aus Geschäften mit externen Kunden gemäß IFRS 8.33 (a)scroll
Die Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt auf Basis des Standorts des Kunden. langfristige Vermögenswerte gemäß IFRS 8.33 (b)scroll
5 UMSATZERLÖSE, SONSTIGE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN5.1 UMSATZERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung für die fortzuführenden Geschäftsbereiche ausgewiesenen Umsatzerlöse setzen sich nach der Art der erbrachten Dienstleistung wie folgt zusammen: scroll
5.2 UMSATZKOSTENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten beinhalten folgende Aufwendungen: scroll
5.3 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Zuwendungen in Höhe von 66 TEUR. Im Zusammenhang mit den öffentlichen Zuwendungen bestehen keine unerfüllten Bedingungen oder sonstige Unsicherheiten. Die Erträge aus der Ausbuchung von abgegrenzten Schulden umfassen im Wesentlichen die Ausbuchung von im Vorjahr abgegrenzten finanziellen Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen, aus denen der Konzern im Berichtsjahr geringer als erwartet in Anspruch genommen wurde. 5.4 MARKETING- UND VERTRIEBSKOSTENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen vertriebsbezogene Raumkosten, Versicherungskosten und Beratungskosten. 5.5 VERWALTUNGSKOSTENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Verwaltungskosten umfassen die folgenden Bestandteile: scroll
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen verwaltungsbezogene Raumkosten sowie IT-Kosten. In den Verwaltungskosten sind Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 470 TEUR enthalten. 5.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beendigung der aktiven Vertriebstätigkeit im dänischen Markt. Im Vorjahr sind in diesem Posten die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration der Seracell ausgewiesen. 5.7 FINANZAUFWENDUNGENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verluste aus Finanzanlagen resultieren im Wesentlichen aus der vorgenommenen Wertberichtigung auf ein an die Vita 34 Slovakia ausgereichtes Darlehen. 5.8 FINANZERTRÄGEDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
5.9 AUFWENDUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERDie Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden als Leistungen zu einem beitragsorientierten Plan klassifiziert und sind daher in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Die Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt setzt sich im Konzern wie folgt zusammen: scroll
6 ERTRAGSTEUERNDie wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die in der Bilanz ausgewiesenen Ertragsteuerforderungen betreffen die Erstattungsansprüche für zu viel gezahlte Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen. Es wird auf die Ausführungen im Abschnitt 2.5 zur Behandlung steuerlicher Verlustvorträge verwiesen. Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Änderung des Konzernsteuersatzes resultiert aus einer höheren Gewichtung von Gesellschaften in Deutschland bei der Ermittlung des Konzernsteuersatzes auf Grund höherer Ergebnisbeiträge. Die latenten Ertragsteuern setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 führte die Änderung des anzuwendenden Steuersatzes bei einer Tochtergesellschaft zu einer Anpassung des Buchwertes der angesetzten passiven latenten Steuern. Da die Bildung der betreffenden Steuerlatenzen in Vorperioden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte, wurde auch die Anpassung des Buchwertes der passiven latenten Steuern außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Die Änderung des Steuersatzes führte zu einer Erhöhung der passiven latenten Steuern in Höhe von 136 TEUR, die Anpassung wurde in den Gewinnrücklagen der Gesellschaft erfasst. Die Verlustvorträge der Konzerngesellschaften entwickelten sich wie folgt: scroll
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Gesellschaft wurde in 2018 auf die Vita 34 AG verschmolzen. Die in Deutschland, Dänemark und Spanien gegebenenfalls bestehenden ertragsteuerlichen Verlustvorträge stehen dem Konzern unbegrenzt zur Verrechnung mit künftigen zu versteuernden Ergebnissen des jeweiligen Unternehmens zur Verfügung. Latente Steuern auf diese steuerlichen Verlustvorträge wurden aktiviert, sofern entsprechend der Planungsrechnung davon auszugehen ist, dass die Verlustvorträge in Anspruch genommen werden. Bei der Novel Pharma S.L., Spanien, bestehen steuerliche Verlustvorträge, die dem Konzern zur Verrechnung mit künftigem zu versteuerndem Ergebnis der Novel Pharma S.L. zur Verfügung stehen. Für diese Verluste wurden jedoch keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Konzernunternehmen verwendet werden dürfen und diese bei einer Zwischenholdinggesellschaft entstanden sind, die in der Regel kein positives zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaftet. Deren Nutzbarkeit ist nur unter bestimmten Bedingungen gegeben, deren Erfüllung derzeit jedoch nicht als wahrscheinlich zu beurteilen ist. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 89 TEUR wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. 7 ERGEBNIS JE AKTIEUnverwässertes/verwässertes Ergebnis je AktieBei der Berechnung des unverwässerten/verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt. Das unverwässerte/verwässerte Ergebnis je Aktie berechnet sich wie folgt: scroll
8 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: Übersicht immaterielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2018scroll
Übersicht immaterielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2017scroll
Die erworbenen Verträge und Entwicklungsprojekte sowie die Kundenbeziehungen und Markennamen beinhalten zum 31. Dezember 2018 folgende wesentlichen Vermögenswerte: scroll
9 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEscroll
Die im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt zugeordnet: scroll
Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung im vierten Quartal des Geschäftsjahres durch. Der Konzern berücksichtigt neben anderen Faktoren das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert bei der Überprüfung auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung. Die erzielbaren Beträge auf Basis der Wertminderungsüberprüfung überstiegen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils die Buchwerte. Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Stammzellbanking - Deutschland"Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Stammzellbanking - Deutschland" wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von gegenüber dem Vorjahr aktualisierten Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz für das Segment "Stammzellbanking - Deutschland" beträgt vor Steuern 9,8 % (Vorjahr: 10,7 %). Cashflows nach dem Zeitraum von drei Jahren werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 % extrapoliert. Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Spanien"Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Spanien" wird ebenfalls auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von drei Jahren aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz beträgt vor Steuern 12,1 % (Vorjahr: 13,4 %). Cashflows nach dem Zeitraum von drei Jahren werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 % extrapoliert. Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts der Geschäftseinheiten zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017Im Folgenden werden die Grundannahmen erläutert, auf deren Basis die Unternehmensleitung ihre Cashflow-Prognosen zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erstellt hat. Geplante Bruttogewinnmargen - Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen ermittelt, die im unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahr für neu abgeschlossene Verträge erzielt wurden. Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Dies stellt den von der Unternehmensleitung angewandten Benchmark zur Beurteilung der Betriebsleistung und zur Bewertung zukünftiger Investitionsvorhaben dar. Ausgangspunkt für die Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes ist ein risikoloser Zinssatz unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Marktrisikoprämie, eines länderspezifischen Risikozuschlages und eines unternehmensspezifischen Betafaktors. Sensitivität der getroffenen AnnahmenIm Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde eine Senkung der geplanten Bruttogewinnmargen um einen Prozentpunkt oder eine Erhöhung der Abzinsungssätze (nach Steuern) um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage ergibt sich kein Wertminderungsbedarf für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. 10 SACHANLAGENDas Sachanlagevermögen entwickelte sich wie folgt: Übersicht Sachanlagen zum 31. Dezember 2018scroll
Übersicht Sachanlagen zum 31. Dezember 2017scroll
Der Buchwert der im Rahmen von Mietkaufverträgen gehaltenen Technischen Anlagen betrug zum 31. Dezember 2018 380 TEUR (Vorjahr: 391 TEUR). 11 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENIm Geschäftsjahr 2017 wurde die Beteiligung an der Bio Save d.o.o., Belgrad, Serbien, als assoziiertes Unternehmen bilanziert und mittels Equity-Methode in den Konzernabschluss der Vita 34 AG einbezogen. Im Geschäftsjahr 2018 wird die Beteiligung unter den Sonstigen Vermögenswerten im langfristigen Vermögen ausgewiesen. scroll
12 VORRÄTEDie Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In 2018 wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 48 TEUR) berücksichtigt. 13 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Aufgrund der teilweise langen Laufzeit der Forderungen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten gesondert unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR) berücksichtigt. Alle Aufwendungen aus Wertberichtigungen und Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 14 SONSTIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTEscroll
Im Rahmen der Gewährung eines Darlehens und einer Bankbürgschaft wurden die Wertpapieranlagen verpfändet. Die Veränderung im Geschäftsjahr resultiert aus dem Verkauf von Wertpapieren. In den sonstigen Finanzanlagen sind Beteiligungen an nicht konsolidierten Unternehmen ausgewiesen. Unter den übrigen finanziellen Vermögenswerten werden insbesondere Mietkautionen für durch Konzernunternehmen genutzte Labor- und Büroräume ausgewiesen. Im Vorjahr beinhaltete der Posten im Wesentlichen Forderungen aus der Darlehensgewährung an nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaften der Vita 34 AG. 15 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE, NICHT FREI VERFÜGBARE ZAHLUNGSMITTELscroll
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand zusammen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht dem Stand der liquiden Mittel für Zwecke der Kapitalflussrechnung. Die nicht frei verfügbaren Zahlungsmittel sind als Sicherheiten für Bankdarlehen bzw. für Mietzahlungen verpfändet. 16 EIGENKAPITALscroll
Im Gezeichneten Kapital ist das satzungsgemäße Stammkapital der Vita 34 AG nach deutschen aktienrechtlichen Regelungen ausgewiesen. Das Eigenkapital ist eingeteilt in 4.145.959 (Vorjahr: 4.145.959) auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. In den Kapitalrücklagen sind über das Stammkapital hinausgehende Einzahlungen und andere Leistungen der Aktionäre im Rahmen von Kapitalmaßnahmen sowie Rücklagen für aktienkursbasierte Vergütungen enthalten. In den Gewinnrücklagen sind die kumulierten Ergebnisse einschließlich des laufenden Jahresergebnisses ausgewiesen. Die Gewinnrücklagen minderten sich im Berichtsjahr aufgrund einer Dividendenausschüttung um 653 TEUR. Die Ausschüttung pro Aktie belief sich auf 0,16 EUR. Vorstand und Aufsichtsrat der Vita 34 AG schlagen vor, auf den im Jahresabschluss der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,16 EUR je gewinnberechtigter Stückaktie vorzunehmen. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 656 TEUR. Unter den sonstigen Rücklagen werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen, Gewinne und Verluste der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung ausgewiesen. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr über eigene Anteile in Höhe von 61.907 Stück (1,49 %). GENEHMIGTES KAPITALGemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Vita 34 AG besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 393.791,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 393.791 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). ANGABEN ZU BETEILIGUNGEN AM KAPITAL DER VITA 34 AGDer Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor (Stand 31. Dezember 2018): Herr Michael Köhler teilte uns am 10. August 2017 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Vita 34 AG am 4. August 2017, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und zu diesem Tag 482.401 Stimmrechte oder 11,64 % der Stimmrechte betrug. Herr Dr. André Gerth und Polski Bank Komorek Macierzystych S.A., Warschau, Polen, teilten uns am 18. Juni 2018 mit, dass sie künftig in Abstimmung ("acting in concert") handeln und dass der gemeinsame Stimmrechtsanteil an der Vita 34 AG am 18. April 2018, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und zu diesem Tag 480.099 Stimmrechte oder 11,58 % der Stimmrechte betrug. Hiervon entfallen 355.171 Stimmrechte oder 8,57 % der Stimmrechte auf Herrn Dr. André Gerth und 124.928 Stimmrechte oder 3,01 % der Stimmrechte auf die Polski Bank Komorek Macierzystych S.A. 17 DARLEHENscroll
Die Darlehensverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen: scroll
In der Bilanz ausgewiesene Darlehen in Höhe von 6.944 TEUR (Nominalbetrag 8.500 TEUR) sind besichert durch:
Für ein weiteres ausgewiesenes Darlehen in Höhe von 550 TEUR (Nominalbetrag 2.042 TEUR) liegt in gleicher Höhe ein Bankaval vor. Als Sicherheit für das Aval sind Wertpapieranlagen an das sichernde Kreditinstitut verpfändet. Die Darlehensverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Auszahlungen aus dem Erwerb von Unternehmen betreffen die Auszahlung des Ratendarlehens aus dem Erwerb der Vita 34 ApS (vormals: StemCare ApS) im Geschäftsjahr 2015. 18 ANTEILE STILLER GESELLSCHAFTERIm Geschäftsjahr erfolgte die vertragsgemäße Rückzahlung der stillen Gesellschaft an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG), Dresden, in Höhe von 940 TEUR. 19 RÜCKSTELLUNGENscroll
Die im Berichtsjahr gebildeten Rückstellungen decken die erwarteten Kosten in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit ab. Der Konzern geht von einem Abschluss des Rechtsstreits im Jahr 2019 aus. 20 PENSIONSRÜCKSTELLUNGENIn 2014 wurde die Versorgungszusage mit einem Vorstandsmitglied neu geregelt. Danach wurde die bisherige Pensionszusage auf die bis zum 31. Juli 2014 erdienten Ansprüche beschränkt. Hierbei handelt es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan (kapitalgedeckt), für welchen Beiträge an einen gesondert verwalteten Pensionsfonds geleistet wurden. Die im Abschluss enthaltenen Beträge haben sich wie folgt entwickelt: scroll
In Übereinstimmung mit IAS 19.113 werden der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und der beizulegende Zeitwert des Planvermögens saldiert. Zum Planvermögen gehört ein qualifizierender Versicherungsvertrag, der alle zugesagten Leistungen hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Fälligkeit genau abdeckt. Der Ansatz des Planvermögens wird somit auf den Barwert der abgedeckten Verpflichtungen begrenzt. Annahmen für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungscroll
Aufgrund der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung sind auch bei Änderungen der genannten Parameter keine Auswirkungen auf die Verpflichtung aus dem Pensionsplan zu erwarten. 21 ABGEGRENZTE ZUWENDUNGENDie unter den Zuwendungen ausgewiesenen Investitionszuschüsse und -zulagen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Zuwendungen werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear aufgelöst. 22 VERTRAGSVERBINDLICHKEITENscroll
Bei den Verpflichtungen zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge handelt es sich um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommene Verpflichtungen zur Lagerung von Stammzelldepots über eine vertragsspezifische Lagerdauer. Den entsprechenden Verträgen stehen bis zum Ablauf der vertragsspezifischen Lagerdauer keine Erlöse gegenüber. Die Vorauszahlungen für Lagerung beinhalten von den Kunden vorab vereinnahmte Lagergebühren für Zeiträume zwischen einem Jahr und 50 Jahren, die linear über den Zeitraum der Einlagerung als Erlöse erfasst werden. Der Posten entwickelte sich in der Berichtsperiode wie folgt: scroll
23 SCHULDEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE SCHULDENscroll
Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Normalfall eine Fälligkeit von 30 Tagen. Die sonstigen finanziellen Schulden sind nicht verzinslich. Der per 31. Dezember 2017 in den sonstigen finanziellen Schulden ausgewiesene Sicherheitseinbehalt für den Erwerb der Seracell Pharma AG im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 350 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2018 an den Verkäufer ausgezahlt und in der Konzern-Kapitalflussrechnung als Zahlungsmittelabfluss für den Erwerb von Unternehmen abgebildet. Die übrigen nichtfinanziellen Schulden beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Umsatzsteuern. 24 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN24.1 BUCHWERTE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTEDie Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind in den folgenden Aufstellungen dargestellt. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert. scroll
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige finanzielle Forderungen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Schulden haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Verwendung eines marktüblichen Zinssatzes. Die Einordnung erfolgte in die Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie. Der beizulegende Zeitwert der Wertpapieranlagen wird auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt. Die Einordnung erfolgte in die Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie. Die Zeitwerte der in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten langfristigen Darlehen und Anteilen stiller Gesellschafter wurden durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt. Die Einordnung erfolgte jeweils in die Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie. Der beizulegende Zeitwert der sonstigen Finanzanlagen wird auf der Grundlage von geeigneten Bewertungsmethoden ermittelt. Die Einordnung erfolgte jeweils in die Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Die Entwicklung der sonstigen Finanzanlagen ist in der folgenden Übersicht dargestellt: scroll
24.2 NETTOERGEBNIS NACH BEWERTUNGSKATEGORIENDie Nettoergebnisse finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien ergaben sich wie folgt: scroll
Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde verzichtet. Es wird auf die Angaben im Abschnitt 2.3 verwiesen. 24.3 LIQUIDITÄTSRISIKOZiel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Darlehen und mittelfristigen Anlageformen wie Wertpapieren zu bewahren. Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungstools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Vergütungen und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich: scroll
Einbezogen wurden alle Instrumente, die am 31. Dezember 2018 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. 24.4 KREDITRISIKODas Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken insbesondere bezogen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrigen finanziellen Vermögenswerten ausgesetzt. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Konzern schließt Geschäfte sowohl im Privatkundenbereich als auch im Firmenkundenbereich ab. Die ausstehenden Kundenforderungen und das Vertragsvolumen werden regelmäßig überwacht. Bonitätsprüfungen erfolgen im Rahmen von Ratenzahlungsvereinbarungen im Segment "Stammzellbanking - Deutschland" durch ein externes Kreditinstitut. Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Analyse der erwarteten Kreditverluste unter Verwendung einer Wertminderungsmatrix durchgeführt. Die Rückstellungsraten basieren auf überfälligen Tagen für Gruppierungen verschiedener Kundensegmente mit ähnlichen Schadenmustern (z. B. nach geografischer Region, Kundentyp sowie Abdeckung durch vom Kunden gewährte Sicherheiten). Die Berechnung spiegelt das wahrscheinlichkeitsgewichtete Ergebnis, den Zeitwert des Geldes und angemessene und nachvollziehbare Informationen wider, die zum Bilanzstichtag über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen der zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen vorliegen. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den in Abschnitt 13 ausgewiesenen Buchwert begrenzt. Im Konzern bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Ausfallrisiken. Die von Kunden gewährten Sicherheiten werden als integraler Bestandteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrachtet und bei der Berechnung der Wertminderung berücksichtigt. Per 31. Dezember 2018 sind 25 % (2017: 0 %) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns durch Sicherheiten in Form einer Bankbürgschaft sowie der Verpfändung von Eigenkapitalinstrumenten zugunsten des Konzerns abgedeckt. Nachfolgend werden die Informationen über die Kreditrisikoexposition der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns anhand einer Rückstellungsmatrix dargestellt: scroll
Übrige finanzielle VermögenswerteDie übrigen finanziellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen vom Konzern geleistete Mietkautionen für Miet- und Büroräume. Der Konzern schätzt das Ausfallrisiko als sehr gering ein, eine Wertberichtigung wurde daher nicht vorgenommen. Das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten entspricht dem Buchwert dieser Instrumente. Eine in diesem Posten ausgewiesene Forderung aus der Darlehensgewährung an nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaften der Vita 34 AG in Höhe von 613 TEUR wurde auf Grund eines im Geschäftsjahr 2018 signifikant gestiegenen Ausfallrisikos in voller Höhe wertberichtigt. 24.5 MARKTRISIKODas Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet die Risikoarten Zinsrisiko und Fremdwährungsrisiko. Zu den wesentlichen dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u. a. verzinsliche Darlehen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 24.6 ZINSRISIKODas Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Im Konzern bestehen keine wesentlichen Zinsrisiken, da die wesentlichen Darlehens- und Finanzierungsverträge mit fixen Zinssätzen abgeschlossen wurden. Weitere Angaben hierzu finden sich im Abschnitt 17. 24.7 FREMDWÄHRUNGSRISIKODas Fremdwährungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und Aufwendungen auf eine ausländische Währung lauten) Wechselkursrisiken ausgesetzt. Der Konzern hat in der Berichtsperiode Umsätze sowie Aufwendungen in Schweizer Franken (CHF) und in Dänischen Kronen (DKK) getätigt. Eine Änderung des Wechselkurses kann sich daher grundsätzlich auf die Konzern-Bilanz auswirken. Der Konzern hat eine Analyse der Auswirkungen von Änderungen des Wechselkurses um 5 % auf das Konzernergebnis vorgenommen. Eine Änderung des Wechselkurses würde sich auf das Konzernergebnis vor Steuern sowie das Eigenkapital des Konzerns nicht wesentlich auswirken. 25 ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND ANDERE VERPFLICHTUNGEN25.1 VERPFLICHTUNGEN AUS OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSEN - KONZERN ALS LEASINGNEHMERDer Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen zwei und fünf Jahren und enthalten keine Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Der Konzern hat darüber hinaus Mietverträge zur Nutzung von Räumlichkeiten abgeschlossen. Alle genannten Leasingverhältnisse sind gemäß IAS 17 als Operating-Leasing eingestuft und bewertet. Zum Abschlussstichtag bestehen folgende zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse: scroll
Die Aufwendungen für Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 761 TEUR (Vorjahr: 785 TEUR). 25.2 VERPFLICHTUNGEN AUS MIETKAUFVERTRÄGEN - KONZERN ALS LEASINGNEHMERDer Konzern hat im Rahmen des Erwerbs der Seracell im Geschäftsjahr 2017 Mietkaufverträge in Bezug auf Technische Anlagen übernommen. Diese Verträge sind als Finanzierungsleasing gemäß IAS 17 eingestuft und bewertet. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Mietkaufverträgen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden: scroll
25.3 WEITERE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENZum Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 hat der Konzern Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 349 TEUR (2017: 385 TEUR). Weiterhin bestehen zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 Verpflichtungen zum Bezug von Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14 TEUR (2017: 197 TEUR). 26 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENAls nahestehende Unternehmen und Personen gelten Tochtergesellschaften, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, assoziierte Unternehmen, Aktionäre mit maßgeblichem Einfluss und Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens. Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen für das betreffende Geschäftsjahr: scroll
Der Konzern unterhält mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dabei verkauft der Konzern Dienstleistungen grundsätzlich zu Marktbedingungen. Durch ein Unternehmen, das einem Mitglied des Aufsichtsrates nahesteht, wurden in 2017 Leistungen im Umfang von 79 TEUR erbracht. An die Vita 34 Slovakia s.r.o wird eine Betriebsmittelkreditlinie gewährt. Das gewährte Darlehen wurde in 2018 vollständig wertberichtigt. Für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen wurden folgende Aufwendungen erbracht: scroll
Die individualisierten Angaben zur Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates erfolgen in Abschnitt 28 bzw. 29. 27 AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES DES KONZERNS GEMÄSS § 313 ABS. 2 HGBZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 sind die folgenden Unternehmen in den Konzern einbezogen: scroll
Weiterhin lagen zum Bilanzstichtag folgende sonstige Beteiligungen vor: scroll
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Verzicht auf Einbeziehung in den Konzernabschluss auf Grund untergeordneter Bedeutung 28 VERGÜTUNG DES VORSTANDES GEMÄSS § 314 HGBBei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex. Der Vorstand der Vita 34 AG besteht seit dem 1.1.2018 aus zwei Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2018 waren folgende Herren zum Vorstand bestellt: scroll
Die dienstvertraglichen Regelungen wurden letztmalig im Geschäftsjahr 2018 angepasst. Systematik der Vorstandsvergütung und ÜberprüfungHöhe und Struktur der Vorstandsvergütung werden gemäß § 87 Aktiengesetz vom Aufsichtsrat festgesetzt. Dabei umfasst die Vergütung des Vorstands der Vita 34 AG ixe und variable Bestandteile sowie sonstige Vergütungen. Fixe Vergütung, variable Erfolgsvergütung und NebenleistungenDer fixe Bestandteil ist die vertraglich festgelegte Grundvergütung, die monatlich in gleichen Beträgen ausgezahlt wird. Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für einen Dreijahreszeitraum bezieht, orientiert sich an der Erreichung bestimmter quantitativer Ziele. Der Zielbetrag der variablen Vergütung ist bei einem Zielerreichungsgrad von 100 % für jeweils alle vereinbarten Teilzielstellungen sowie inklusive des Ermessensbonus im Betrag begrenzt. Mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Knirsch wurden mit Wirkung zum 01.01.2018 ein neuer Vorstandsvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Alle bis zum 31.12.2017 erdienten Ansprüche aus dem vorhergehenden Vertrag wurden im April 2018 ausbezahlt. Der seit 01.01.2018 geltende Vertrag definiert im Rahmen der variablen Vergütung die vier Teilkomponenten "Performance-Kennzahlen" EBITDA, Einlagerungen in Deutschland, XETRA-Durchschnittskurs der Vita 34-Aktie der letzten 40 Handelstage des Jahres sowie einen Ermessensbonus. Für den seit 01.10.2015 geltenden Vertrag des Finanzvorstands Falk Neukirch setzt sich die variable Vergütung aus den vier Teilkomponenten "Strategische Unternehmensziele" (Komponente I), "EBIT-Ziel" (Komponente II), "Aktienkursperformance" (Komponente III) und "Ermessensbonus" (Komponente IV) zusammen. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen erhalten, die im Wesentlichen aus Leistungen an Unterstützungskassen, Versicherungsleistungen und der Privatnutzung eines Firmen-Pkw bestehen und von den Vorstandsmitgliedern individuell zu besteuern sind. Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018Für das Geschäftsjahr 2018 betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit insgesamt 624 TEUR (2017: 1.261 TEUR). Einzelheiten zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ergeben sich in individualisierter Form aus nachfolgender Tabelle. Die variable Vergütung, gerechnet auf ein Jahreszwischenziel des Dreijahreszeitraums, wurde mit den auf das Unternehmensergebnis 2018 berechneten Beträgen angegeben. Gewährte Zuwendungen an den Vorstand der Vita 34 AG für das Geschäftsjahr 2018scroll
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Zufluss gewährter Zuwendungen an den Vorstand der Vita 34 AG im Geschäftsjahr 2018scroll
Kein Mitglied des Vorstands hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten in Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Vorzeitige Beendigung des AnstellungsverhältnissesFür die Vorstände wurde nachfolgendes vereinbart: Für den Fall des Widerrufs der Bestellung aus wichtigem Grund, der nicht zugleich ein wichtiger Grund gem. § 626 BGB für die fristlose Kündigung des Dienstvertrages ist, und daraus folgender Beendigung des Dienstvertrages verpflichtet sich die Gesellschaft, dem jeweiligen Vorstand eine Abfindung in Höhe der jährlichen Festvergütung für zwei Jahre, maximal aber in Höhe der Bezüge für die Restlaufzeit des Dienstvertrages zu zahlen. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit wird die Gesellschaft für die Dauer von 6 Monaten maximal die vertraglich vereinbarte Festvergütung fortzahlen. Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, außer einer Vereinbarung, die für den Fall eines Kontrollwechsels mit den beiden Vorstandsmitgliedern getroffen wurde ("Change-of-Control-Regelung"). Sofern die Change-of-Control-Regelung zur Anwendung kommt, gibt sie beiden Vorstandsmitgliedern ein Recht zur Kündigung des Dienstvertrages innerhalb von sechs Monaten. Macht ein Vorstandsmitglied von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, beträgt die Abfindung 50% der aufgrund der vorfristigen Beendigung des Vertrages nicht mehr zur Entstehung und Auszahlung kommenden Bezüge (Festgehalt und Tantieme), wobei von einer 100 %igen Zielerfüllung ausgegangen wird, zuzüglich der Zahlung eines Jahresbruttogrundgehalts. Der Gesamtbetrag der Abfindung darf einen Betrag in Höhe von 750.000 EUR (Dr. Wolfgang Knirsch) bzw. 400.000 EUR (Falk Neukirch) nicht überschreiten. Aktienbasierte VergütungDie Vorstände der Vita 34 AG erhalten keine zusätzliche aktienbasierte Vergütung. 29 VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATES (VERGÜTUNGSBERICHT)Im Geschäftsjahr 2018 waren folgende Personen zum Aufsichtsrat bestellt: scroll
Organbezüge wurden im Jahr 2018 in Höhe von 110 TEUR (2017: 130 TEUR) gezahlt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 18 der Satzung. Diese Regelung beruht in ihrer aktuellen Fassung auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2017. Die Vergütung ist als fixe Vergütung vereinbart und wird pro Quartal an die Aufsichtsratsmitglieder ausgezahlt. Dabei wurden die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreters besonders berücksichtigt. Bezüge des Aufsichtsrates der Vita 34 AG - Fixbezügescroll
Bezüglich sonstiger Vergütungen oder gewährter Vorteile an Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. ihnen nahe stehende Unternehmen und Personen wird auf die Anhangangabe 26 verwiesen. 30 ZIELSETZUNGEN UND METHODEN DES FINANZRISIKOMANAGEMENTSDie wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen verzinsliche Darlehen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Anlagen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie zum Beispiel Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Überschüssige liquide Mittel werden in Wertpapieranlagen investiert. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns werden in der Anhangangabe 24 erläutert. KapitalsteuerungDer Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Das Kapital umfasst das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital. 31 HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DER ABSCHLUSSPRÜFER GEMÄSS § 314 HGBDas für den Abschlussprüfer PKF Deutschland GmbH für das Geschäftsjahr 2018 berechnete Gesamthonorar betrug 95 TEUR und betraf Abschlussprüfungsleistungen für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Vita 34 AG. 32 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGNach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Ereignisse eingetreten, die besondere Bedeutung für oder erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns gehabt hätten.
Leipzig, 27. März 2019 Vorstand der Vita 34 AG Dr. Wolfgang Knirsch, Vorstandsvorsitzender Falk Neukirch Finanzvorstand VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermitteln und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
Leipzig, im März 2019 Vorstand der Vita 34 AG Dr. Wolfgang Knirsch, Vorstandsvorsitzender Falk Neukirch Finanzvorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vita 34 AG, Leipzig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESPRÜFUNGSURTEIL ZUM KONZERNABSCHLUSSWir haben den Konzernabschluss der Vita 34 AG, Leipzig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der Vita 34 AG, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gewesen sind. Diese Sachverhalte sind im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt worden; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: WERTHALTIGKEIT DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTES:Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Im Konzernabschluss der Vita 34 AG wird zum 31. Dezember 2018 unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" ein Wert von TEUR 18.323 ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich zum 31. Dezember des Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Die Bewertung erfolgt mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cash Flow-Verfahren. Das Ergebnis ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch den Vorstand sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Entsprechend ist die Bewertung mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet und aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse: Wir haben uns mit dem Prozess zur Durchführung des Werthaltigkeitstestes des Geschäfts- oder Firmenwertes auseinandergesetzt und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Insbesondere haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse überzeugt. Hierzu haben wir unter anderem einen Abgleich dieser Werte mit den aktuellen Budgets aus der vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Planung sowie eine Abstimmung mit allgemeinen Markterwartungen vorgenommen. Da relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswertes haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten schwerpunktmäßig geprüft und das angewendete Berechnungsschema nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes der Vita 34 AG ergeben. Verweis auf zugehörige Informationen und Angaben: Zu den im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in Textziffer 9 Geschäfts- oder Firmenwerte. SONSTIGE INFORMATIONENDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen folgende Angaben:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht umfassen nicht die sonstigen Informationen und wir haben keine dahingehende Beurteilung vorgenommen. Unsere Verantwortung im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts besteht darin, die zusätzlichen Informationen kritisch zu lesen und etwaige wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den zusätzlichen Informationen und dem Konzernabschluss, dem Zusammengefassten Lagebericht sowie unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen oder wesentliche falsche Angaben zu berücksichtigen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSORGANS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist und ob der Zusammengefassten Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten gewesen sind und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir sind von der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt worden. Wir wurden am 12. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Vita 34 AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Patrick Niebuhr.
Berlin, den 27. März 2019 PKF Deutschland GmbH Beier, Wirtschaftsprüfer Niebuhr, Wirtschaftsprüfer |
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