Vita 34 AGLeipzigKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023GESCHÄFTSBERICHT 2023KONZERNKENNZAHLENscrollen
Umsatz in Mio. EUR
EBITDA in Mio. EUR EBITDA-Marge auf Umsatz in %
VITA 34 - DIE FÜHRENDE ZELLBANK EUROPASVita 34 wurde 1997 in Leipzig gegründet und ist heute die mit Abstand führende Zellbank in Europa und die drittgrößte weltweit. Als erste private Nabelschnurblutbank Europas und Pionier im Zellbanking bietet das Unternehmen seitdem als Full-Service-Anbieter für die Kryokonservierung die Entnahmelogistik, Verarbeitung und Lagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut, Nabelschnurgewebe und anderen postnatalen Geweben an. Basierend auf der Erweiterung des Geschäftsmodells, die nach dem Zusammenschluss mit PBKM stattgefunden hat, beabsichtigt das Unternehmen, in die Bereiche Zell- und Gentherapien sowie CDMO zu investieren. Körpereigene Zellen sind ein wertvolles Ausgangsmaterial für die medizinische Zelltherapie und werden in den Dämpfen von flüssigem Stickstoff am Leben erhalten. Kunden aus rund 50 Ländern haben bereits mit mehr als 1 Mio. Einheiten eingelagerten biologischen Materials bei Vita 34 für die Gesundheit ihrer Familie gesorgt. BRIEF DES VORSTANDSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, mit 2023 blicken wir auf ein Jahr zurück, das sich für die Wirtschaft im Allgemeinen sowie auch in gewissem Ausmaß für Vita 34 selbst als herausfordernd herausgestellt hat. Nachdem wir die globale Pandemie weitestgehend hinter uns lassen konnten und auch die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die europäische Konjunktur zunehmend geringer ausfielen, waren es vor allen ein massiver Anstieg der Inflation sowie ein in Folge deutlich verändertes Zinsumfeld, mit denen Unternehmen weltweit zurechtkommen mussten. Als führende Zellbank Europas, zu deren Neukunden in erster Linie werdende Eltern zählen, stellen für Vita 34 zudem sinkende Geburtenraten in unseren Kernmärkten eine Herausforderung dar, an die wir unser Unternehmen noch besser als bisher anpassen müssen. Trotz dieser Vielzahl von Herausforderungen ist es uns gelungen, das Geschäftsjahr 2023 solide abzuschließen. Mit 77,1 Mio. EUR legten unsere Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 11,8 % zu. Dieses solide Wachstum wurde in erster Linie durch die gute Entwicklung in Ungarn, der Schweiz, Rumänien und der Türkei sowie durch eine Stabilisierung in Polen erzielt, die eine schwächere Entwicklung in Deutschland und im Nahen Osten ausglichen. Gleichzeitig entwickelte sich unser neues Labor in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das wir erst Ende des Jahres 2023 eröffnet haben, bisher sehr vorteilhaft. Auch die Zahl der Vertragsverlängerungen entwickelte sich gut, wobei sich eine beträchtliche Anzahl von Bestandskunden für die Fortsetzung der Lagerung ihres biologischen Materials entschied. Zudem hatte die im Vorjahr durchgeführte Harmonisierung unserer Rechnungslegung nach IFRS 15 einen deutlich positiven Effekt. Auf Ergebnisebene hat Vita 34 im zurückliegenden Jahr einen großen Schritt nach vorn gemacht. Unser Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zeigte sich mit 5,6 Mio. EUR wesentlich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Rein operativ haben wir sogar deutlich besser abgeschnitten. Eine Reihe von Sonderbelastungen - darunter die Einmalbelastungen für die vorübergehende Verkleinerung des Vorstands, die Kosten der Kapitalerhöhung, die Rechtsund Beratungskosten aufgrund von internen Untersuchungen sowie im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit in bezüglich der CAR-T-Technologie - führten jedoch zu außerordentlichen Aufwendungen von insgesamt 1,5 Mio. EUR. Der operative Cashflow lag mit 9,2 Mio. EUR ebenfalls wesentlich über Vorjahr. Neben einem konsequenten Liquiditätsmanagement hatte hier auch die Umstrukturierung unserer Kreditlinien erhebliche Auswirkungen. Alte Kreditlinien wurden vollständig getilgt und in neue Linien auf Konzernebene überführt. Auch unsere liquiden Mittel erholten sich wieder und lagen mit 17,4 Mio. EUR gut 7 % über Vorjahr. Ferner haben wir dem Unternehmen 2023 im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Beteiligung unseres Mehrheitsaktionärs sowie des drittgrößten Aktionärs und des Vorstandsvorsitzenden neues Kapital in Höhe von 7 Mio. EUR zugeführt. Die erweiterte Liquidität wird der gesamten Gruppe zugutekommen und sowohl das Working Capital stärken als auch unsere finanzielle Solidität gegenüber unseren Fremdkapitalgebern unterstreichen. Insgesamt ist es uns gelungen, uns in einem weiterhin schwierigen Wirtschaftsumfeld gut zu behaupten und Inflationseffekte zu kompensieren. Es ist zunehmend wahrnehmbar, dass sich die finanzielle Belastung der privaten Haushalte abschwächt, die aus dem Anstieg der Inflation und dem veränderten Zinsumfeld heraus entstanden ist. Somit zeichnet sich auch wieder mehr Spielraum für privaten Konsum ab. Wir werten dies als positives Vorzeichen für eine verbesserte Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr 2024. Eine weitere Abschwächung der Inflation, rückläufige Zinsen und Reallohngewinne in den privaten Haushalten dürften zu einer weiteren Aufhellung des wirtschaftlichen Umfelds führen. In Erwartung einer solchen Entwicklung hat das Unternehmen bereits begonnen, seine Investitionen in Marketing und Vertrieb auf den vielversprechendsten Märkten zum Jahresende 2023 zu intensivieren. Mit wesentlichen Effekten aus den vorgenommenen Maßnahmen wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Unsere Investitionen in neu entstehende Bereiche wirkten sich nachvollziehbarerweise im Jahr 2023 negativ auf unser Ergebnis aus. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir unsere Entwicklung im Bereich CDMO 2024 spürbar verbessern werden. Unsere weiteren Investitionen in den Bereich Zell- und Gentherapien planen wir, zu einem großen Teil aus der vorhandenen Liquidität in unserer Tochtergesellschaft FamiCordTx zu stemmen sowie aus einem aktuellen Projekt, das bereits von der Agentur für medizinische Forschung (ABM) in Polen bewilligt wurde. Gleichzeitig steht FamiCordTx regelmäßig in Kontakt mit externen Investoren, um den Kapitalbedarf der Gesellschaft auch im Jahr 2025 und darüber hinaus sicherzustellen. Insgesamt erwarten wir eine weitere Verbesserung der Umsatz- und Ergebnissituation von Vita 34 im laufenden Geschäftsjahr. Entsprechend rechnet der Vorstand für 2024 mit Umsatzerlösen zwischen 81 und 88 Mio. EUR bei einem EBITDA zwischen 6,5 und 8,0 Mio. EUR. Unser Dank gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großartiges Engagement im zurückliegenden Geschäftsjahr sowie auch unseren Kunden, Geschäftspartnern und Investoren für ihre fortgesetzte Unterstützung.
Leipzig, im April 2024 Der Vorstand der Vita 34 AG Jakub Baran, Chief Executive Officer Tomasz Baran, Chief Commercial Officer BERICHT DES AUFSICHTSRATSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRE, der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben intensiv wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat dabei die Arbeit des Vorstands stets überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands, die Auskunftserteilung des Vorstands im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen und regelmäßige Konsultationsgespräche zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Zwischen den regulären Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstand ausgetauscht, um einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Gremien zu gewährleisten. Innerhalb des Aufsichtsratsgremiums hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende ebenfalls regelmäßig mit Mitgliedern des Aufsichtsrats zu aktuellen Themen der Gesellschaft ausgetauscht. So war der Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Strategie, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement, die Compliance, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert. Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2023 sieben Aufsichtsratssitzungen ab. Vier dieser Sitzungen wurde zum Teil in Präsenz durchgeführt, die weiteren Sitzungen des Aufsichtsrates wurden als Video- und Telefonkonferenz abgehalten. In regelmäßigen Abständen hat der Vorstand den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens einschließlich der Risikolage informiert und auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte erteilt. Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp und Konrad Miterski konnten an jeweils zwei, Florian Schuhbauer und Paul Owsianowski konnten an jeweils einer Aufsichtsratssitzung wegen Terminüberschneidungen nicht teilnehmen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates haben an allen sieben Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss sowie einen Personal- und Vergütungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2023 fünf Sitzungen ab. Drei dieser Sitzungen wurden in Präsenz mit Videozuschaltung durchgeführt, die weiteren Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden als Video- und Telefonkonferenz abgehalten. Konrad Miterski konnte an einer Sitzung des Prüfungsausschusses wegen Terminüberschneidungen nicht teilnehmen. Der Vergütungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2023 eine Sitzung in Präsenz ab, an der alle Mitglieder des Vergütungsausschusses teilgenommen haben. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRATIm Berichtsjahr 2023 gab es keine Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats. INTERESSENKONFLIKTEDem Aufsichtsrat wurden im Berichtszeitraum von seinen Mitgliedern keine Umstände mitgeteilt, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. AUS- UND FORTBILDUNGSMASSNAHMENDie Gesellschaft hat eine Fortbildungsmaßnahme für die Mitglieder des Aufsichtsrats angeboten. Inhalt der Fortbildungsmaßnahme war die Rechtsverfassung von Aktiengesellschaften sowie für Aktiengesellschaften relevante Aspekte des Kapitalmarktrechts. SCHWERPUNKT DER BERATUNGEN IM AUFSICHTSRATNeben übergreifenden Themen hat sich der Aufsichtsrat mit Themen einzelner Bereiche befasst und, wenn erforderlich, die notwendigen Beschlüsse gefasst. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen im Berichtsjahr waren dabei: scrollen
CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat sich mit den im Unternehmen gelebten Corporate-Governance-Standards sowie der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung 28. April 2022 beschäftigt. Am 26. April 2024 wurde seitens des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht ist. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS, ABSCHLUSSPRÜFUNGDer Jahresabschluss der Vita 34 AG wird nach den Vorgaben des HGB, der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht der Vita 34 AG wird auf der Grundlage der §§ 315, 315 a HGB i. V. m. den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Niederlassung Berlin), hat den Jahresabschluss der Vita 34 AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der Prüfauftrag wurde im Einklang mit dem Beschluss der Hauptversammlung, den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des DCGK erteilt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass bei der Erstellung der Abschlüsse die Regeln des HGB und der IFRS eingehalten wurden. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2024 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Die Vertreter des Abschlussprüfers haben auf dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und über das Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich der Rechnungslegung berichtet. Sie sind dabei auch auf Umfang, Schwerpunkt und Kosten der Abschlussprüfung eingegangen. Sie haben ferner ausgeführt, dass keine Befangenheitsgründe vorliegen; PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ausschließlich Prüfungsleistungen erbracht. Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft. Als Ergebnis unserer eigenen Prüfung waren keine Einwände gegen den Jahresabschluss der Vita 34 AG, den Konzernabschluss der Vita 34 AG und den zusammengefassten Lagebericht, die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte nach seiner eigenen Prüfung den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu, stellte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Vita 34 AG fest und billigte den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. April 2024. Mit dem zusammengefassten Lagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden. Die Vita 34 AG erstellte für das Geschäftsjahr 2023 einen Abhängigkeitsbericht gemäß §312 AktG. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls von dem durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfer (PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin) gemäß § 313 Abs. 1 AktG geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung wurde gesondert schriftlich Bericht erstattet. Da Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands nicht zu erheben waren, wurde gemäß § 313 Abs. 3 AktG der Bestätigungsvermerk erteilt. In der Bilanzsitzung am 26. April 2024 berichtete der Abschlussprüfer auch über die Ergebnisse dieser Prüfung und bestätigte, dass die tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichtes richtig sind. Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 26. April 2024 zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung den Abhängigkeitsbericht umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben sind, und hat den Abhängigkeitsbericht in seiner Sitzung am 30. April 2024 gebilligt. BESTÄTIGUNGSVERMERKZum Abhängigkeitsbericht hat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG erteilt: Auftragsgemäß haben wir den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.
Berlin, den 29. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Susanne Riedel, Wirtschaftsprüferin Dr. Kay Lubitzsch, Wirtschaftsprüfer Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die in diesem Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
30. April 2024 Für den Aufsichtsrat Dr. Alexander Granderath, Vorsitzender des Aufsichtsrats DIE AKTIE DER VITA 34 AGAKTIENKENNZAHLEN 2023scrollen
* Schlusskurse Xetra-Handelssystem der Deutsche
Börse AG
Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2023 in %
* Die Vorstandsmitglieder halten die folgenden
Anzahlen an Aktien: Jakub Baran 628.153 und Tomasz Baran
122.800.
Das Börsenjahr 2023 bescherte Aktienanlegern insgesamt überdurchschnittlich hohe Renditen bei einem als "klassisch" zu bezeichnenden Kursverlauf der wichtigsten Indizes über das Jahr hinweg. Auf deutliche Kursgewinne in den ersten vier Monaten folgte eine Seitwärtsphase. Nach einem neuen Zwischenhoch im Juni kam dann ein Kursrutsch im August und September mit anschließender Jahresendrally. Außergewöhnlich an dieser Entwicklung war jedoch, dass sich parallel zur positiven Börsenentwicklung das allgemeine konjunkturelle Umfeld spürbar geprägt von den Auswirkungen einer nach wie vor hohen Inflation, eines daraus resultierenden veränderten Zinsumfelds sowie weiterhin hoher Energiekosten zeigte. Die Weltwirtschaft sah sich über weite Strecken des Jahres hinweg mit der drohenden Gefahr eines Abrutschens in die Rezession konfrontiert, die sich in einer eher zwiegespaltenen Entwicklung der Aktienmärkte äußerte. Werte mit hoher Marktkapitalisierung und hohem durchschnittlichen Börsenumsatz stießen auf reges Interesse bei Investoren, während es Werte mit geringer Marktkapitalisierung und unterdurchschnittlichem Börsenumsatz deutlich schwerer hatten in Bezug auf die Gunst der Investoren. Dies zeigte sich auch in der Entwicklung bedeutender Aktienindizes. Der MSCI World legte 2023 um 22,3 % auf 3.179 Punkte zu. Der deutsche DAX 40 gewann 20,3 % auf 16.752 Punkte. Beim Auswahlindex für Small Caps, SDAX, lag der Zuwachs mit 17,1 % auf 13.960 Punkte leicht darunter. Die Aktie der Vita 34 AG entwickelte sich über weite Strecken des Jahres 2023 schlechter als der SDAX. Neben der operativen Unternehmensentwicklung und dem insgesamt negativen konjunkturellen Umfeld ist auch eine spürbare Zurückhaltung seitens institutioneller Anleger gegenüber Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung ein Grund für die vergleichsweise schlechtere Entwicklung. Ihren Jahreshöchstkurs auf Xetra-Schlusskursbasis markierte die Aktie gleich zu Beginn des Jahres am 5. Januar bei 8,20 EUR. Ihren Jahrestiefststand erreichte sie am 23. November bei 4,03 EUR, um dann das Jahr mit einem Schlusskurs von 5,24 EUR zu beenden. Unter dem Strich verzeichnete die Aktie 2023 einen Kursrückgang von 33,7 %. Kursentwicklung 2023 der Vita 34 AG im Vergleich zum SDAX
Ende 2023 wurde die Aktie der Vita 34 AG von einer Institution (Montega) im Rahmen von Equity Research analysiert. Der Analyst Tim Kruse folgte den Entwicklungen des Unternehmens im Rahmen eines bezahlten Research-Mandats und bewertete die Aktie fortlaufend. Das Research-Mandatierung von Warburg Research wurde im Jahresverlauf eingestellt, nachdem die zuständige Analystin Cansu Tatar das Unternehmen verlassen hatte. scrollen
Stand: 31.12.2023 Die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG wurde am 26. September 2023 im virtuellen Format ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre in Berlin abgehalten. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren 60,1 % (2022: 73,2 %) des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 16.036.459,00 EUR und damit deutlich weniger als im Vorjahr auf der Versammlung vertreten. Zu den Beschlussfassungen zählten die üblichen jährlich zu erfolgenden Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers und die Billigung des Vergütungsberichts. Alle Tagesordnungspunkte wurden mit großer Mehrheit angenommen. Darüber hinaus hielt die Gesellschaft am 26. September 2023 eine außerordentliche Hauptversammlung, ebenfalls im virtuellen Format ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre, in Berlin ab. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren 64,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 16.036.459,00 EUR auf der Versammlung vertreten. Die einzige Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vita 34 AG und der Seracell Pharma GmbH wurde nahezu einstimmig angenommen. Am 27. November 2023 beschloss die Gesellschaft die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022. Infolgedessen wurde das Grundkapital der Gesellschaft um 10 % durch die Ausgabe von 1.603.645 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht. Der Platzierungspreis belief sich auf 4,40 EUR je neuer Aktie und lag damit 0,45 EUR über dem damaligen Börsenkurs der Vita 34-Aktie. Der Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von rund 7 Mio. EUR soll für operative Zwecke und Investitionstätigkeiten der Gesellschaft verwendet werden. ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTVorbemerkungDie Vita 34 AG, Leipzig, ist die Muttergesellschaft des Vita 34-Konzerns und wird nachfolgend auch entsprechend bezeichnet. Der "Vita 34-Konzern" (nachfolgend "Vita 34" oder "Vita 34-Konzern") ist mit Wirkung zum 8. November 2021 aus dem Zusammenschluss der Vita 34 AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "Teilkonzern Vita 34") sowie der Polski Bank Komórek Macierzystych Sp. z o.o., Polen, und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "Teilkonzern PBKM") entstanden und umfasst die Geschäftstätigkeit dieser beiden Teilkonzerne, aufgeteilt in die zwei Unternehmenssegmente "Teilkonzern Vita 34" und "Teilkonzern PBKM". Im Jahr 2022 wurde der Teilkonzern PBKM somit erstmals über volle zwölf Monate im Gesamtkonzern konsolidiert. Der Teilkonzern Vita 34 umfasst die Geschäftstätigkeit der unmittelbaren Tochterunternehmen der Vita 34 AG mit Ausnahme der PBKM. Sollte es sich nachfolgend ausschließlich um Belange der Muttergesellschaft oder einer der Tochtergesellschaften handeln, wird explizit darauf hingewiesen. Grundlagen der Gesellschaft und des KonzernsDieser zusammengefasste Lagebericht berichtet über die Geschäftsentwicklung der Vita 34 AG ("die Gesellschaft"), Leipzig, und des Konzerns ("Vita 34" oder "Vita 34-Konzern") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Die Gesellschaft bilanziert nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie nach den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Der Konzern bilanziert nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der Europäischen Union gemäß § 315e HGB anzuwenden sind. Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises wird im Konzernanhang unter Angabe 4 "Zusammensetzung des Konzerns" aufgeführt. GESCHÄFTSMODELLKerngeschäft der im Jahr 1997 gegründeten Vita 34 AG und des Konzerns sind die Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe sowie anderen postnatalen Geweben. Seit dem Zusammenschluss mit der PBKM ist das Unternehmen mit über einer Million von dem Konzern eingelagerten Stammzelldepots eine führende Zellbank in Europa. Zudem verfügt der Vita 34-Konzern über ein umfassendes Dienstleistungsangebot und durch den Zusammenschluss über neue Geschäftsbereiche wie die Produktion und Entwicklung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (die zur Kategorie der so genannten Zell- und Gentherapien gehören) für Dritte. Der Konzern ist zum 31. Dezember 2023 mit 745 Mitarbeitern international aktiv mit Schwerpunkt in Europa (und einer Präsenz im mittleren Osten) und lagert in den eigenen Einrichtungen sowie in den Einrichtungen von Partnern Nabelschnurblute und andere postnatale Gewebe aus rund 50 Ländern. Medizinisches Potenzial. Im Jahr 1988 fand die erste Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut statt. Seitdem wurden mehr als 60.000 Nabelschnurblute bei Patienten therapeutisch eingesetzt. Weltweit sind mittlerweile über 800.000 Nabelschnurblute in öffentlichen Nabelschnurblutbanken gelagert und mehr als sechs Millionen in privaten Nabelschnurblutbanken verfügbar 1. Heutzutage ist nach Einschätzung von Vita 34 die Anwendung von Stammzellen immer noch vornehmlich mit der bereits etablierten Behandlung von Erkrankungen des blutbildenden Systems und Immunsystems wie Leukämie oder Lymphomen verbunden. Während dies die Hauptanwendung von Nabelschnurblut aus öffentlichen Banken ist, haben sich seit einigen Jahren die Anwendungen von privaten Einlagerungen deutlich in den Bereich der regenerativen Medizin verschoben. Erste Erfolge sind aktuell im Rahmen klinischer Studien bei der Behandlung von zerebraler Lähmung und Autismus zu verzeichnen, wie Veröffentlichungen von Studienergebnissen aus den USA und anderen Ländern zeigen konnten. Beobachtbar sind zudem eine zunehmende Verwendung von Stammzellen in der klinischen Praxis sowie die Angabe von Stammzellen aus Nabelschnurblut und anderen postnatalen Geweben in medizinischen Leitlinien zur Behandlung von zum Beispiel zerebraler Lähmung oderAutoimmunerkrankungen 2. Am zunehmenden Einsatz von verschiedenen Zellen bei der Behandlung von Krankheiten will auch Vita 34 teilhaben und dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Indem Vita 34 seine Geschäftstätigkeit im Bereich Contract Development & Manufacturing Organization (CDMO) weiter ausbaut, soll die Wahrnehmung als wichtiger Partner im Bereich Zell- und Gentherapien gestärkt werden. Kooperation mit Geburtskliniken und Gynäkologen. Um die jüngsten und vitalsten Stammzellen unmittelbar nach der Geburt zu gewinnen, arbeitet Vita 34 mit zahlreichen Entbindungseinrichtungen in Europa, dem Nahen Osten und Hongkong zusammen. Regelmäßig schult das Unternehmen Klinikpersonal im Hinblick auf die fachgerechte Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe sowie darauf bezogene Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorgaben, um eine größtmögliche Prozessqualität zu gewährleisten. Ein- und Auslagerungsprozess. Nach der Entnahme in einer der Partnerkliniken wird das biologische Material auf schnellstem Wege nach dokumentierten Vorgaben zu einem der nationalen oder internationalen Laborstandorte von Vita 34 transportiert. Dort wird es auf Basis der entsprechenden Herstellerlaubnisse bearbeitet, getestet, kryokonserviert und gelagert. Die Stammzellen aus Nabelschnurblut und anderen postnatalen Geweben bleiben so über viele Jahrzehnte für therapeutische Anwendungen erhalten. Mit der Einlagerung haben Eltern den Zugang zur aktuellen und zukünftigen Stammzelltherapie für ihr Kind und ggf. ihre Familienmitglieder. Qualitätssicherung und Innovationsführerschaft. Vita 34 steht für die Einhaltung höchster Industriestandards. Durch konsequente Qualitätssicherung und einen stetigen Verbesserungsprozess kann Vita 34 diese Standards setzen und aufrechterhalten. Hierfür verfügt Vita 34 über die nötigen Zertifizierungen zur Entnahme, Bearbeitung, Kryokonservierung und Lagerung von Nabelschnurblut und -gewebe. Hauptaktivitätsfelder des Konzerns bleiben in erster Linie die Entnahme, Bearbeitung, Kryokonservierung und Lagerung von Nabelschnurblut, Nabelschnurgewebe und anderem postnatalem Gewebe. Andere genannte Aktivitäten sollen dabei mittel- bis langfristig eine größere Rolle spielen. UMFASSENDES PRODUKTPORTFOLIOAls Ergebnis des Zusammenschlusses mit der PBKM verfügt der Vita 34-Konzern über ein noch breiteres Portfolio an zellorientierten Leistungsangeboten. Neben der Einlagerung von Nabelschnurblut allein bietet Vita 34 in manchen Ländern auch die Einlagerung von Plazentablut, Nabelschnurgewebe oder Plazentagewebe an. Nabelschnurgewebe kann als ganzes Gewebe oder in aufgearbeiteten Fragmenten eingelagert werden. Weitere Felder und Aktivitäten sind die Auftragsherstellung für klassische Transplantationen oder die Auftragsherstellung von Zell- und Gentherapien. Im ersten Fall werden Proben aus Knochenmark und/oder mobilisierte periphere Blutstammzellen getestet, prozessiert und an Transplantationskliniken geliefert. Im zweiten Fall werden Zell- und Genarzneimittel entweder individuell für einzelne Patienten oder in größeren Chargen für klinische Studien hergestellt. UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSEDie börsennotierte Vita 34 AG, Leipzig, ist die Muttergesellschaft des Vita 34-Konzerns, der in Europa, dem mittleren Osten und Hong Kong tätig ist. Die europäischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften fungieren mit Ausnahme des Teilkonzerns PBKM und der Seracell Pharma GmbH, Rostock, ausschließlich als Vertriebsgesellschaften der Vita 34 AG, wobei die Muttergesellschaft strategische und operative Aufgaben für die Mehrheit der Töchter übernimmt. Im Berichtsjahr wurden Verschmelzungen und Übertragungen zur Vereinfachung der Konzernstruktur durchgeführt. Dabei wurden die Gesellschaften Bebé4D My Family Ties, S.A. und Medicalmedia Ii - Mamãs E Bebés, Unipessoal, Lda auf die NGI-LifeScience and Health International, S.A. (vormals: Bebécord Stemlife International, S.A.) verschmolzen. Für die Gesellschaften Famicord-Acibadem Kordon Kanı Sağlık Hizmetleri A.Ş und Sorgente s.r.l. wurden die verbleibenden Kapitalanteile vollständig erworben. Unternehmensstruktur und Beteiligungsverhältnisse
* Vollständige Konsolidierung
VITA 34 AUF DEM INTERNATIONALEN MARKTVita 34 hat die Strategie der weiteren Internationalisierung in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt. Der Konzern lagert derzeit Nabelschnurblute aus rund 50 Ländern. Dies wird durch das Netzwerk aus eigenen Unternehmen und dritten Geschäftspartnern ermöglicht. ZIELE UND STRATEGIENVita 34 ist der Pionier des Stammzellbankings in Europa. Um diese Position gezielt zu stärken, sollen neben dem Kerngeschäft Nabelschnurblut-Banking neue Geschäftsbereiche erschlossen werden. Vita 34 will das Bewusstsein für Therapien auf der Basis von Stammzellen erhöhen und damit sowohl die Größe des Marktes als auch die Zahl der angebotenen Dienstleistungen steigern. So plant der Konzern zum Beispiel, das Angebot des Plazenta-Bankings weiter auszubauen, um es in neuen Ländern anzubieten, in denen vergleichbare Angebote noch nicht verfügbar sind. Parallel dazu will Vita 34 seinen Marktanteil in ausgewählten Ländern erhöhen. Es gibt auch mehrere laufende Aktionen, um möglichst viele Kunden, deren Vorauszahlerverträge auslaufen, für eine längere Aufbewahrung der Proben zu gewinnen. Darüber hinaus soll das Geschäft auf neue angrenzende Bereiche ausgedehnt werden, u. a. auf die Herstellung biologischer Arbeitsstoffe wie zum Beispiel viraler Vektoren sowohl für eigenentwickelte Zell- und Gentherapien (einschließlich CAR-T) als auch für Drittunternehmen als Vertragshersteller und -entwickler (CDMO). Dadurch wird das derzeitige Angebot von Vita 34 um nach eigener Einschätzung sehr schnell wachsende attraktive Geschäftsfelder erweitert und notwendige Investitionen müssten nur einmal getätigt werden. AUSBAU DES KERNGESCHÄFTSVita 34 setzt im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie auf eine Kombination aus organischem und anorganischem Wachstum. Nach dem Zusammenschluss mit der PBKM hat Vita 34 die Marktabdeckung in Europa erhöhen können. Das Unternehmen ist in allen aus Sicht von Vita 34 wirtschaftlich attraktiven Märkten, vornehmlich in Zentral- und Südeuropa, vertreten. Ausnahmen bilden hier Märkte, wie zum Beispiel Frankreich und Belgien, in denen besondere Gegebenheiten oder gesetzliche Restriktionen gegen einen Markteintritt sprechen. Ein besonders interessanter, wenn auch hart umkämpfter Markt ist zudem Großbritannien. Mittelfristig wird angestrebt, die weitere Konsolidierung des europäischen Marktes bis 2026 abzuschließen und in der überwiegenden Mehrheit der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, die Marktführerschaft zu erlangen. Als entscheidender Erfolgsfaktor wird sich dabei die überaus starke Position in den bereits bearbeiteten Kernmärkten Europas erweisen. Darüber hinaus strebt der Konzern an, weitere Märkte außerhalb Europas zu erschließen. Das organische Wachstum wird vor allem vom Neugeschäft aus der Einlagerung von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe getragen. Einen Beitrag soll schrittweise auch die Einlagerung von Plazentagewebe leisten. In den kommenden Jahren werden zusätzlich deutlich mehr Umsätze aus Vorauszahlerverträgen erwartet, die vor 5, 10, 18, 20 oder 25 Jahren abgeschlossen wurden und von den Kunden voraussichtlich verlängert werden. ANORGANISCHES WACHSTUMEin weiterer Fokus der Wachstumsstrategie von Vita 34 liegt traditionell auf vertikalen (Erschließung neuer Märkte) und horizontalen (Abschluss weiterer Kooperationen) Akquisitionen in Europa, die die Marktposition nach klar definierten Parametern strategisch stärken und zusätzliche Synergien insbesondere in den Bereichen Marketing und Vertrieb sowie Herstellung und Verwaltung erschließen sollen. Die vertikale Strategie zur Portfolioerweiterung sieht dabei opportunistische Zukäufe entlang der Wertschöpfungskette oder von Unternehmen mit ergänzenden Produktangeboten vor. Bei der horizontalen Markterweiterung steht die selektive Erschließung bestimmter europäischer Märkte im Vordergrund. Vita 34 hat bereits seit 2010 eine ganze Reihe von Unternehmen erfolgreich übernommen und integriert. Im Geschäftsjahr 2021 wurde durch den Zusammenschluss mit der PBKM ein weiterer sehr bedeutender Schritt in der Unternehmensgeschichte vollzogen. Aus dieser Position der Stärke heraus prägt Vita 34 entscheidend die weitere Konsolidierung des europäischen Marktes und befindet sich auf dem Sprung, das Wachstum auch außerhalb von Europa fortzusetzen. LAUFENDE KOSTENEFFIZIENZIm Berichtsjahr wurden bereits Projekte zur Optimierung der konzernweiten Prozesse umgesetzt. Im Fokus standen hier die Märkte in Spanien und der Schweiz. Hier wurden konkrete Maßnahmen zur bestmöglichen Koordination von Logistik, Verwaltung sowie Labor- und Lagerkapazitäten ergriffen, aus denen sich langfristig Effizienzgewinne ableiten lassen. Darüber hinaus konnten Synergien in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Kundenbetreuung erzielt werden. So wurden beispielsweise die Marketingaktivitäten einer Tochtergesellschaft zentral in Deutschland gebündelt, was zu Einsparungen von Personal- und Sachaufwendungen geführt hat. Eine optimierte Ressourcensteuerung im Gesamtkonzern stärkt überdies die Verhandlungsposition von Vita 34 gegenüber Zulieferern. Hierdurch konnte die Abhängigkeit von externen Dienstleistern reduziert werden und niedrigere Bezugspreise verhandelt werden. Ziel des Vorstands ist es, die Ausrichtung der konzernweiten Aufbau- und Ablaufstruktur auf Kosteneffizienz weiterhin voranzutreiben. STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATORENDie finanziellen Kennzahlen Umsatz und EBITDA (= Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sind die zentralen Steuerungsgrößen der Vita 34 AG und des Vita 34-Konzerns. Die Entwicklung der Steuerungsgrößen im Hinblick auf definierte Zielwerte wird intern permanent überwacht sowie auf Quartals-, Halbjahres- und Jahresbasis berichtet. Die Kennzahlen zur finanziellen Unternehmenssteuerung des Konzerns ergeben sich wie folgt: UMSATZDer Umsatz stellt den Gegenwert der operativen Geschäftstätigkeit dar. Vereinnahmte Entgelte für die über mehrere Perioden zu erbringende Lagerleistung werden hierbei über den Zeitraum verteilt, in dem die entsprechende Lagerung erbracht wird. EBITDADas EBITDA ist die zentrale Erfolgskennzahl von Vita 34. Sie dient als wesentlicher Maßstab für die Cashflow-Stärke und die operative Ertragskraft des Konzerns. Die genaue Entwicklung dieser Steuerungsgrößen und weiterer wichtiger Kennzahlen wird in den Kapiteln "Umsatz- und Ertragslage", "Finanzlage" und "Vermögenslage" erläutert. NICHTFINANZIELLER LEISTUNGSINDIKATOR: ZAHL DER EINLAGERUNGENÜber die Entwicklung der Zahl der Einlagerungen (Depots) wird die Marktakzeptanz der Produkte und Leistungen von Vita 34 evaluiert sowie insbesondere die Wirkung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten gemessen. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGVita 34 sieht den Bereich Forschung und Entwicklung als einen Wachstumstreiber für die weitere Unternehmensentwicklung. Andererseits sollten Investitionen in diesem Bereich angesichts der schwachen Marktstimmung nur dann getätigt werden, wenn es dafür eine klare geschäftliche Begründung gibt. Deshalb werden diese Aktivitäten sorgfältig ausgewählt. Dazu gehören Kenntnisse über den Stand der Wissenschaft und über neueste Entwicklungen im Bereich der Therapien sowie eine sorgfältige Analyse des jeweils angestrebten Marktes, um die wirtschaftlichen Potenziale von neuen Produkten definieren zu können. Bei allen F&E-Aktivitäten werden zielgerichtet Partner und Projekte in ökonomisch sinnvollem Umfang ausgewählt, die sich an Markttrends orientieren und ein adäquates Risikoprofil aufweisen. Kurzfristig liegt das Hauptaugenmerk auf der Ausweitung des derzeitigen Kerngeschäfts - der Einführung des Bankings von Plazentagewebe. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Aufwendungen im Bereich Forschung & Entwicklung 4,3 Mio. EUR (2022: 3,4 Mio. EUR), was einem Anteil von 5,7 % (2022: 5,0 %) des Umsatzes entspricht. Insgesamt beschäftigte Vita 34 zum 31. Dezember 2023 11 (2022: 37) Mitarbeiter im Bereich Forschung & Entwicklung. Die Aktivitäten beschränkten sich im Berichtsjahr primär auf den Bereich CAR-T. Diese sind gebündelt in der Gesellschaft FamiCordTx, die über 16 Mitarbeiter verfügt, die sich ausschließlich diesem Thema widmen. MITARBEITER UND QUALIFIZIERUNGENVita 34 verfügt über ein internationales Team aus qualifizierten Mitarbeitern. Sie sind das Fundament für die langfristig positive Entwicklung sowie für die erfolgreiche Übernahme und Integration von neuen Gesellschaften. Vita 34 fördert die teamübergreifende Zusammenarbeit und gemeinsame Unternehmungen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte Vita 34 insgesamt 745 Mitarbeiter (2022: 815 Mitarbeiter). Mitarbeiterstruktur Vita 34 zum 31. Dezember 2023scrollen
Die Belegschaft von Vita 34 zeichnet sich durch einen hohen Frauenanteil von rund 78 % aus. In Leitungsfunktionen arbeiten 65 % weibliche Mitarbeiter. Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden von den Beschäftigten angenommen. Hierzu zählen neben Teilzeitbeschäftigung die flexible Verteilung der Schichtarbeit, eine individuelle Elternzeitgestaltung, zusätzliche Geldleistungen für die Kinderbetreuung in Krippen und Kindergärten sowie eine flexible Arbeitszeitenregelung. Auch die den Mitarbeitern im Rahmen des Gesundheitsmanagements angebotenen Vorsorgemaßnahmen, das Fremdsprachenangebot und die Gruppenlebensversicherung stießen im Berichtsjahr auf großes Interesse. WirtschaftsberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENGESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELDDas Wachstum der Weltwirtschaft hat sich mit 3,1 % laut dem Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) 3 2023 auf dem Niveau des Vorjahres eingependelt und dabei sogar etwas besser entwickelt, als von vielen Experten erwartet. Eine konjunkturelle Belebung zeichnete sich aber auch 2023 noch nicht ab. Angesichts des Inflationsschocks 2022 und der daraufhin erfolgten scharfen geldpolitischen Reaktion ist es jedoch nicht zu der vielfach befürchteten ausgeprägten Abschwächung der weltwirtschaftlichen Aktivität gekommen. Die Inflation ging im Jahresverlauf 2023 recht zügig zurück. Der Preisauftrieb hatte weltweit deutlich nachgelassen. Maßgeblich für den Rückgang war zunächst die Entspannung an den Energiemärkten, die dazu führte, dass der Beitrag von der Energie spürbar kleiner wurde und inzwischen sogar entlastend wirkt. Aber auch die Kernrate der Inflation (Verbraucherpreise ohne Energie und Lebensmittel) ging im Jahresverlauf recht deutlich zurück. Im Euroraum ist sie im November beispielsweise von 4,2 % auf 3,6 % gesunken. Starken konjunkturellen Einfluss hatte weiterhin die allgemeine große Unsicherheit, insbesondere durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine und weltweite geopolitische Entwicklungen. Die Wirtschaft im Euroraum war 2023 von Stagnation geprägt. Diese konjunkturelle Schwächephase dürfte erst im Verlauf 2024 überwunden werden. Die kräftige Erholung im Gefolge der Pandemie konnte 2023 nicht fortgesetzt werden. Nachdem die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten den privaten Verbrauch gebremst haben, die Finanzierungsbedingungen im Zuge der raschen geldpolitischen Straffung ungünstiger geworden sind und auch das außenwirtschaftliche Umfeld kaum Unterstützung bot, waren die wirtschaftlichen Auftriebskräfte 2023 erlahmt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 4 ist das Bruttoinlandsprodukt 2023 in Deutschland um 0,3% zurückgegangen. Diese Entwicklung war weitgehend erwartet worden. Insbesondere der private Konsum ist 2023 aufgrund der nachwirkenden Kaufkraftverluste und der Kaufzurückhaltung, auch im Zuge der erhöhten Unsicherheit infolge der geopolitischen Konflikte, preisbereinigt um 0,8 % zurückgegangen. Damit lag er immer noch etwas unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Ebenfalls positiv war die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte, die im Jahr 2023 um 5,9 % spürbar zunahmen. Gestützt wurde die Einkommensentwicklung neben spürbaren Lohnsteigerungen auch von staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung des inflationsbedingten Kaufkraftverlustes wie den Energiepreisbremsen, der Möglichkeit zu steuerfreien Inflationsausgleichsprämien und Erhöhungen der Sozialleistungen (Wohngeld, Bürgergeld, Kindergeld). Diese Maßnahmen kamen insbesondere den unteren Einkommensgruppen zugute. Bei der Entscheidung für eine Einlagerung von Nabelschnurblut und -gewebe ist die Kaufkraft der Bevölkerung ein wichtiger Faktor. Für 2023 errechnete die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) europaweit ein Wachstum von nominal 5,8 % gegenüber dem Vorjahr. 5 BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENÜbliche Schwankungen der jährlichen Geburtenzahlen spielen dabei tendenziell eine untergeordnete Rolle, da innerhalb dieser Grundgesamtheit noch enormes Steigerungspotenzial für den Anteil von Einlagerungen besteht. Allerdings gingen in Deutschland und einigen weiteren europäischen Ländern die Geburtenraten 2022 und 2023 innerhalb kurzer Zeit so deutlich zurück - in Deutschland beispielsweise von 1,57 Kindern pro Frau im Jahr 2021 auf 1,36 in den ersten elf Monaten 2023 6 -, dass dies als mindestens temporär stark belastender Sonderfaktor eingestuft werden muss und damit das grundsätzlich positive Sentiment dank möglicher Steigerung der Einlagerungsquoten überlagerte. Experten sehen einen Erklärungsansatz für den relativ abrupten Geburtenrückgang in der aktuellen Phase multipler Krisen, in der viele Menschen ihren Kinderwunsch nicht umsetzen. 7 Die geschätzte Einlagerungsquote von Nabelschnurblut in privaten Nabelschnurblutbanken (Anzahl eingelagerter Nabelschnurblutproben im Verhältnis zur Anzahl der jährlichen Geburten) liegt in Europa besonders in Deutschland auf einem relativ niedrigen Niveau. Im Vergleich dazu ist die Einlagerungsquote in den Ländern Ost- und Südeuropas höher. In der Vergangenheit konnte zudem eine positive Korrelation zwischen gezielten Marketingaktivitäten und Umsatzerlösen beobachtet werden. In attraktiven Märkten wird daher ein Fokus auf eine gezielte Ansprache potenzieller Kunden durch langfristig an Vita 34 gebundene Fachkräfte dieses Marktpotenzial heben. GESCHÄFTSVERLAUFDie Geschäftsentwicklung 2023 des Vita 34-Konzerns war wie bereits im Vorjahr stark durch Sondereffekte beeinflusst und blieb insgesamt hinter den Möglichkeiten zurück. Insbesondere der fortwährende Russland-Ukraine-Krieg sorgte für große Verunsicherung bei den Konsumenten in nahezu allen Märkten, die der Vita 34-Konzern bedient. Besonders spürbar war dies in den Ländern, die direkt an die Krisenregion angrenzen. Für die Generation der werdenden Eltern war diese kriegerische Auseinandersetzung mitten in Europa eine völlig neue Negativ-Erfahrung. In Kombination mit der für jeden Konsumenten unmittelbar spürbaren Inflation, stark gestiegenen Energiepreisen, höheren Zinsen und Rezessionsängsten führt dies potenziell zu einer Zurückhaltung werdender Eltern für zusätzliche Ausgaben. Hinzu kam eine 2023 signifikant niedrigere Geburtenrate, beispielsweise im für Vita 34 so wichtigen zweiten Heimatmarkt Deutschland, die in ihrem Ausmaß über den üblichen Schwankungen lag. Hier sank die Zahl der Neugeborenen im Zeitraum Januar bis November um 7,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, nachdem bereits im Gesamtjahr 2022 ein Rückgang um 7,1 % gegenüber 2021 zu verzeichnen war. 8 Die gruppenweiten Integrationsanstrengungen nach dem Zusammenschluss von Vita 34 und PBKM werden weiterhin vorangetrieben. Zudem richtete sich ein starker Fokus auf die Erzielung von Wachstumssynergien. Neben einigen Kostensenkungs- und -verschiebungsmaßnahmen ist es eine bewusste strategische Entscheidung, die Marketingaktivitäten sowie die Personalausstattung in ausgewählten Ländermärkten grundsätzlich auf einem hohen Niveau zu halten. Vor allem in Deutschland wurden 2023 verschiedene Vertriebsanstrengungen initiiert, um die Themen Reichweite und die nachhaltige Steigerung des Bewusstseins für Stammzellvorsorge zu etablieren: Neben der Erweiterung des Außendienstes, der gezielter und regelmäßiger Gynäkologen und Meinungsbilder ansprechen soll, wurden auch neue Stellen geschaffen, die sich dezidiert mit Wachstumsstrategien und gezielter Kundenansprache auseinandersetzen. Das breite Angebot unterschiedlicher Zahlungsmodalitäten soll weiterhin auf die individuell unterschiedlichen Präferenzen der Kunden zugeschnitten sein. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Möglichkeiten der Vorauszahlung für die Prozessierung und Lagerung über einen definierten Zeitraum sowie das Angebot von Jahreszahlerverträgen mit jährlicher Rechnungstellung. So sollen insbesondere Einstiegshürden reduziert und Marktpotenziale optimal genutzt werden. Weiter mit Nachdruck verfolgt werden die neuen Aktivitäten in den Bereichen Zell- und Gentherapien (inkl. CAR-T) und CDMO. Der Konzern hat 2023 an mehreren Biotech-Partnerschaftskonferenzen teilgenommen, so dass die Pipeline potenzieller Partnerschaften weiter ausgebaut wird. Auch hier befindet sich Vita 34 im Plan. EINLAGERUNGSZAHLEN UND KUMULIERTER EINLAGERUNGSBESTANDIm beschriebenen Umfeld war Vita 34 mit deutlichen Herausforderungen in der Geschäftsentwicklung konfrontiert. In Summe ist die Zahl der gesamten Einlagerungen 2023 auf rund 1,0 Mio. gestiegen. Der kumulierte Einlagerungsbestand von Stammzellenpräparaten (ohne Bestand der insolventen Cryo-Save AG) entwickelte sich wie folgt: Kumulierter Einlagerungsbestand scrollen
* ohne Einlagerungsbestand des Teilkonzerns PBKM
GESCHÄFTSENTWICKLUNG IN DEN REGIONENWie bereits im Vorjahr zeigte sich auch 2023 in den einzelnen Ländermärkten eine teilweise sehr uneinheitliche Entwicklung. Diese Schwankungen waren im Vergleich der einzelnen Ländermärkte untereinander erkennbar, aber auch in den Schwankungen im Jahresverlauf. Beispielsweise zeigte sich im 3. Quartal in einigen Ländern eine spürbare Nachfrageerholung, die aber in mehreren Ländern im vierten Quartal nicht bestätigt werden konnte. Zahlreiche Ländermärkte, allen voran Deutschland, litten unter einem unüblichen Rückgang der Geburtenzahlen. Besonders positiv entwickelte sich hingegen beispielsweise der ungarische Markt. In mehreren Ländern forcierte Vita 34 mit Erfolg das Jahreszahler-Preismodell. Dies senkt die Eintrittsbarriere für Kunden, was im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld besonders wichtig ist. Zudem strebt Vita 34 im Vereinigten Königreich mit einer attraktiven Preispolitik eine Erhöhung des Marktanteils an. Kaum beeinträchtigt wurde die Entwicklung durch die erfolgreiche Umsetzung der Integrationsmaßnahmen in Spanien, der Schweiz und Deutschland, wo die organisatorischen bzw. rechtlichen Verschmelzungen der Tochtergesellschaften abgeschlossen wurden. Darüber hinaus wurden vor allem in Polen, Portugal und Spanien Kostensenkungsmaßnahmen auf Personalebene umgesetzt. VERGLEICH DER TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE MIT DER PROGNOSE 2023Die im Prognosebericht des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 prognostizierten Werte konnten auf Ebene des Umsatzes (Prognosebandbreite 2023: 75 bis 82 Mio. EUR) durchgängig bestätigt und letztendlich mit 77,1 Mio. EUR erreicht werden. Die Ergebnisprognose musste dagegen im Zuge der Jahresabschlussarbeiten und auf Grundlage vorläufiger Konzernzahlen im Januar 2024 angepasst werden. Konkret hat der Vorstand am 31. Januar 2024 die Erwartung auf Basis des vorläufigen Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 5,5 bis 7,0 Mio. EUR auf 4,0 Mio. EUR reduziert. Die ursprüngliche im Lagebericht des Vorjahres kommunizierte Prognose für 2023 wurde trotzdem erreicht. Während die Entwicklung des rein operativen Ergebnisses insgesamt noch im Rahmen der Erwartungen lag, führte eine Reihe von Sonderbelastungen, über die das Unternehmen bereits in Veröffentlichungen berichtet hatte, in ihrer Addition zu einer Unterschreitung des Ergebniskorridors. Dazu gehörten vor allem Einmalbelastungen für die Verkleinerung des Vorstands, die Kosten der Kapitalerhöhung sowie die Beratungskosten im Zusammenhang mit internen Untersuchungen bei einer Tochtergesellschaft und in Verbindung mit dem Rechtsstreit gegen den Lizenzgeber der CAR-T-Technologie. Insgesamt beliefen sich die außerordentlichen Aufwendungen aus den genannten Positionen auf 1,5 Mio. EUR. Mit einem Konzern-EBITDA von 5,6 Mio. EUR konnte die angepasste Prognose bestätigt beziehungsweise sogar übertroffen werden. UMSATZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS (IFRS)Im Jahr 2023 konnte der Vita 34-Konzern einen Umsatz von 77,1 Mio. EUR erzielen. Das ist ein Wachstum von 11,8 % gegenüber der Vorjahresperiode, in der 68,9 Mio. EUR erlöst wurden. Insgesamt steht das Zellbanking für rund 93,3 % des Konzernumsatzes. Die wiederkehrenden Umsätze aus der Lagerung von Zellmaterial beliefen sich 2023 auf insgesamt 21,4 Mio. EUR nach 18,4 Mio. EUR im Jahr 2022. Das Umsatzwachstum von absolut 8,1 Mio. EUR entfällt zum ganz überwiegenden Teil auf die positiven Umsatzeffekte aus der Änderung der Einlagerungsverträge im Teilkonzern PBKM. Diese sehen vor, dass Vita 34 bei Jahreszahlerverträgen im Jahr des Vertragsabschlusses einen höheren Teil der Umsätze als realisiert zeigen kann. scrollen
Die Umsatzkosten verringerten sich bei gleichzeitigem Umsatzwachstum von 11,8 % von 66,2 Mio. EUR auf 48,8 Mio. EUR. Im Vorjahr wirkten sich dabei Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 13,8 Mio. EUR sowie auf Lizenzen in Höhe von 1,2 Mio. EUR erhöhend auf die Umsatzkosten aus. Zudem machten sich erste positive Kosteneffekte bemerkbar durch die planmäßige Umsetzung der Integrationsmaßnahmen und damit verbundener Einsparungen. Beispielsweise wurden einige Produktionsprozesse im Werk in Warschau konsolidiert. Die Umsatzkostenquote ist zudem von gegenläufigen Effekten geprägt. So haben geringere Einlagerungszahlen zu geringeren Umsatzkosten geführt, in den Umsatzerlösen konnte der Rückgang jedoch mit Preissteigerungen kompensiert werden. Überdies sind die Umsatzerlöse zusätzlich positiv von Vertragsanpassungen beeinflusst, denen wiederum keine direkten Umsatzkosten gegenüberstehen. In der Gesamtschau konnten die Umsatzkostenquoten in beiden Teilkonzernen verbessert beziehungsweise etwas angeglichen werden. Der Teilkonzern PBKM verfügt aus verschiedenen Gründen traditionell über eine höhere Umsatzkostenquote, während das Deutschland-Geschäft traditionell margenstärker ist. Das Bruttoergebnis betrug 28,2 Mio. EUR (2022: 2,7 Mio. EUR), was gleichbedeutend mit einer Bruttomarge von 36,6 % (2022: 4,0 %) ist. Die sonstigen Erträge gingen von 2,8 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR zurück. Hier waren 2022 noch höhere Zuwendungen der öffentlichen Hand enthalten, die im Wesentlichen aus Zuschüssen für Forschung und Entwicklung bestanden und im Zuge der im Gesamtkonzern erweiterten F&E-Projekte konsolidiert einen größeren Umfang haben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR. Positiv wirkten sich hier geringere Forderungs- und Währungsverluste aus. Auf der Aufwandsseite stiegen die Marketing- und Vertriebskosten leicht von 10,5 Mio. EUR auf 10,6 Mio. EUR. Vita 34 führte die eigenen Marketing- und Vertriebsaktivitäten in ausgewählten Ländermärkten bewusst fort, während in anderen Ländermärkten wie Polen, Portugal und Spanien die Ausgaben an das Marktumfeld angepasst wurden. Gezielt wurde dabei auch die Vertriebsstruktur weiter verstärkt. Der insgesamt unterproportionale Anstieg der Marketing- und Vertriebskosten gegenüber dem Umsatzwachstum wurde zusätzlich begünstigt durch die insgesamt geringere Marketing- und Vertriebskostenquote bei PBKM. Das Verhältnis von Marketing- und Vertriebskosten zu Umsatz betrug damit 13,7 % (2022: 15,2 %). Im Berichtsjahr lag der Fokus insbesondere auf einer anhaltend hohen Ansprache und produktspezifischen Information von Gynäkologen und Hebammen als wesentliche Multiplikatoren im Vertriebsprozess. Darüber hinaus wurde die Online-Vermarktung der Produkte bei der Zielgruppe der werdenden Eltern auf hohem Niveau fortgeführt. Als Ergebnis der anhaltend hohen Kostendisziplin erhöhten sich die Verwaltungskosten unterproportional zum Umsatz von 19,9 Mio. EUR auf 20,4 Mio. EUR. Das EBITDA stieg deutlich von -3,6 Mio. EUR auf 5,6 Mio. EUR, wodurch auf dieser Ebene die Rückkehr in die operative Gewinnzone geglückt ist. Diese Entwicklung ist vor allem auf das Umsatzwachstum und die Kostendisziplin zurückzuführen. Dementsprechend verbesserte sich auch das Betriebsergebnis (EBIT) im abgelaufenen Geschäftsjahr signifikant von -27,3 Mio. EUR auf -3,1 Mio. EUR. Das Finanzergebnis lag mit -1,2 Mio. EUR nach -1,0 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Der Anstieg lag in der erhöhten Inanspruchnahme zinstragender Verbindlichkeiten begründet. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich nach Saldierung tatsächlicher und latenter Ertragsteuern ein Ertragsteuerertrag in Höhe von 2,3 Mio. EUR. Der Ertragsteuerertrag des Vorjahres lag bei 0,9 Mio. EUR. Das Periodenergebnis nach Steuern 2023 verbesserte sich von -27,3 Mio. EUR auf -2,0 Mio. EUR. Das Ergebnis je Aktie unter Berücksichtigung der Anteile anderer Gesellschafter betrug bei 15.832.428 Aktien -0,12 EUR (2022: -1,71 EUR bei 15.828.117 Aktien). SEGMENTBERICHTDer Vita 34-Konzern berichtet über die beiden Segmente Teilkonzern Vita 34 und Teilkonzern PBKM. SEGMENT TEILKONZERN VITA 34Der Umsatz ist 2023 um 1,5% von 18,6 Mio. EUR auf 18,3 Mio. EUR gesunken. Dieser Rückgang ist gleichermaßen auf den Kernmarkt DACH wie auch auf die internationalen Märkte zurückzuführen. Die Zahl der Einlagerungen hat speziell in Deutschland unter den unüblich schwachen Geburtenzahlen 2023 gelitten und sank im Berichtsjahr auf 3.528 (Vorjahr: 4.765). Dabei gelang es nicht, das niedrige, aus dem vierten Quartal 2022 vorgelegte Niveau zu überschreiten. Die im ersten Quartal 2023 realisierten Preiserhöhungen wurden aufgrund der im aktuellen Marktumfeld wirkenden negativen Korrelation zu den Auftragszahlen teilweise zurückgenommen und durch zielgruppenorientiertere Vertragsmodelle ersetzt. Mit dem erklärten Ziel, Potenziale bei den Einlagerungsquoten zu heben, ist ein hohes Marketing- und Vertriebsniveau unerlässlich. Die Marketingausgaben im Teilkonzern Vita 34 steigerten sich daher um 8,4 %. Gestiegen sind auch die Verwaltungskosten und zwar um 10,9 % gegenüber 2022. Dahinter verbergen sich insbesondere höhere Kosten für die Konzern-Funktionen, die im Teilkonzern Vita 34 für die Gesamtgruppe erbracht werden. Hier wirkten sich Einmalkosten für das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds im Jahr 2023 sowie die Kosten für die im vierten Quartal durchgeführte Kapitalerhöhung aus. Gestiegen sind auch die Kosten für die Konzernabschlusserstellung. Das EBITDA des Teilkonzerns Vita 34 lag 2023 bei -2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Die Investitionen im Teilkonzern Vita 34 betrugen 2,0 Mio. EUR nach 1,3 Mio. EUR im Vorjahr und erfolgten im Wesentlichen in die Laborausstattung sowie Kryotanks und Zubehör. Der operative Cashflow konnte 2023 wieder in den positiven Bereich gebracht werden von -2,6 Mio. Euro auf 0,9 Mio. Euro, hat damit aber weiter deutlichen Spielraum nach oben. SEGMENT TEILKONZERN PBKMDer Umsatz im Segment Teilkonzern PBKM lag 2023 bei 59,8 Mio. EUR, was einem deutlichen Anstieg von 18,1 % gegenüber 2022 entspricht Die Anzahl der Neueinlagerungen lag dabei mit 26.470 4.149 unterhalb der Vorjahresperiode. Das Umsatzwachstum wurde zum überwiegenden Teil im Kerngeschäft Zellbanking und in einem extrem herausfordernden Marktumfeld generiert. In der Vorjahresperiode lagen die Umsatzerlöse bei 50,6 Mio. EUR. Rund 0,6 Mio. EUR der Umsatzerlöse entfielen 2023 auf CDMO-Aktivitäten. Hier war insbesondere die Entwicklung im polnischen Markt beeinträchtigt. Das EBITDA konnte im Teilkonzern PBKM ganz erheblich verbessert werden und lag bei 7,5 Mio. EUR nach -3,7 Mio. EUR im Vorjahr. Dem Anstieg der Umsatzerlöse, der sich aus Anpassungen der Vertragsmodalitäten ergab, standen keine variablen Aufwendungen gegenüber. Zudem sind mittels oben beschriebener Integrationsprojekte im Gesamtkonzern positive Kosteneffekte im Teilkonzern PBKM realisiert worden. Das Vorjahresergebnis war zudem durch hohe Anlaufkosten von 2,9 Mio. EUR für die neuen Geschäftsbereiche belastet. Der Teilkonzern PBKM hat in den zurückliegenden zwei Jahren umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt, um auf die schwierige Umsatzentwicklung in einigen Ländermärkten zu reagieren. Die Fixkosten wurden gesenkt, der Personalbestand reduziert und auch die Marketingausgaben zurückgefahren. Gleichzeitig konnte in einigen Ländermärkten wie zum Beispiel in Ungarn ein deutliches Umsatzwachstum generiert werden. Die Investitionen der Berichtsperiode betrugen 2,5 Mio. EUR nach 6,0 Mio. EUR im Vorjahr und entfielen im Wesentlichen auf die Erweiterung der Labore in Polen für die neuen Bereiche Zell- und Gentherapien (inkl. CAR-T) und CDMO. FINANZLAGE DES KONZERNSDas Finanzmanagement ist direkt dem Vorstand zugeordnet und umfasst schwerpunktmäßig das Management der Kapitalstruktur, die Liquiditätssteuerung, die Zins- und Devisenkursabsicherung sowie die Finanzmittelbeschaffung. Die Tochterunternehmen des Teilkonzerns Vita 34 sind in das Konzern-Liquiditätsmanagement eingebunden. Für den Gesamtkonzern befindet sich ein einheitliches Liquiditäts- und Finanzmanagement in der Umsetzung. Die Vita 34 AG hat im Dezember 2023 eine Barkapitalerhöhung durchgeführt und 1,6 Millionen neue Aktien zu einem Ausgabekurs in Höhe von 4,40 EUR ausgegeben. Mit dieser Maßnahme konnte die Eigenkapitalquote des Konzerns gestärkt werden. Es ist beabsichtigt, den Emissionserlös von rund 7,1 Mio. EUR für operative Zwecke und zur Finanzierung weiterer Investitionen zu nutzen. Die positiven Auswirkungen der Kapitalerhöhung spiegeln sich zum Bilanzstichtag sowohl in den liquiden Mitteln als auch im Eigenkapital des Konzerns wider. Innerhalb des Vita 34-Konzerns erfolgt die Sicherung der Liquidität für den Finanzierungsbedarf des Wachstums sowie der getätigten Investitionen im Wesentlichen in den beiden Teilkonzernen durch die selbst erwirtschafteten Cashflows und durch Bankkredite. 2023 kam es zu keinen signifikanten Anpassungen der Kreditkonditionen. Es besteht ein zweckgebundener Investitionskreditrahmen von 8,0 Mio. EUR, der in Höhe von 5,0 Mio. EUR nicht ausgeschöpft ist. Zusätzlich verfügt die Gesellschaft über eine Kontokorrentlinie in Höhe von 10 Mio. EUR, die in Höhe von 6,5 Mio. EUR zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 nicht ausgeschöpft war. Die vorhergehenden, parallel in beiden Teilkonzernen bestehenden Kreditlinien wurden im Berichtsjahr vollständig getilgt. Ein Teil der neu eingeräumten Kreditline auf Ebene der Vita 34 AG dient insbesondere der Finanzierung weiterer Investitionen. Über die Laufzeit dieses Kreditvertrags bis zum Jahr 2027 sehen die Kreditkonditionen einen maximalen Netto-Verschuldungsgrad von 3,0 im Verhältnis zum EBITDA vor. Die zum Stichtag bestehende Nettoverschuldung (Verbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel) darf gemäß Vereinbarung nicht das Dreifache des EBITDA der vorausgegangenen zwölf Monate überschreiten. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit konnte im Berichtsjahr auf 9,2 Mio. EUR (Vorjahr: -4,5 Mio. EUR) deutlich verbessert werden. Wesentliche Faktoren waren die signifikant verbesserte Ertragsentwicklung sowie der Umstand, dass die Vorräte im Vergleich zur Pandemie und zur Periode der stark angespannten Lieferketten wieder normalisiert und damit das Working Capital optimiert werden konnten. Die Abschreibungen wurden planmäßig stabil gehalten. Dämpfend auf den operativen Cashflow wirkten sich die fortgesetzten Aufwände mit investivem Charakter für Forschung und Entwicklung sowie die neu entstehenden Geschäftsbereiche aus. Die Zahl der Vertragsverlängerungen steigt weiterhin, was zu einer Erhöhung des Umsatzes pro Vertragsabschluss sowie der wiederkehrenden Umsätze und damit zu höheren Cashflows in der Zukunft führt. Darüber hinaus wurde in mehreren Ländern das Jahreszahler-Preismodell weiter forciert. Dies senkt die Eintrittsbarriere für die Kunden, was im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld wichtig ist, führt jedoch kurzfristig zu geringeren Cashflows. Dieser Effekt kehrt sich über die künftigen Perioden um und resultiert in insgesamt höheren Cashflows. Während sich die je nach Ländermarkt in beide Richtungen umgesetzten Preiseffekte beim Umsatz auch direkt im operativen Cashflow bemerkbar machten, sind die positiven Umsatzeffekte aus der Bilanzierung von Abonnementverträgen nach IFRS 15 nicht cashwirksam. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr -3,6 Mio. EUR (2022: -5,8 Mio. EUR). Die Investitionstätigkeit war 2023 von laufenden Kapazitätserweiterungen aufgrund der steigenden Zahl von Einlagerungen und der Erweiterung der Labore in Polen für die Bereiche Gen- und Zelltherapien (inkl. CAR-T) und CDMO geprägt. In Dubai wurde ein Labor errichtet, weitere Mittel flossen in den Kauf von Laborausrüstung und Kryotanks. Unverändert investiert der Vita 34-Konzern vor allem im Bereich der Erhaltungsinvestitionen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2023 bei -5,1 Mio. EUR (Vorjahr: -6,3 Mio. EUR) und setzt sich maßgeblich aus planmäßigen Tilgungen (21,4 Mio. EUR) und Leasingzahlungen (3,0 Mio. EUR) zusammen. Diesen Faktoren stehen Zuflüsse in Höhe von 20,6 Mio. EUR gegenüber, die aus der Aufnahme neuer Finanzkredite (13,6 Mio. EUR) und der im Dezember 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung (7,0 Mio. EUR) resultierten. Im Zusammenhang mit Put-Optionen auf ausstehende Gesellschafteranteile einer Beteiligung können sich für Vita 34 kurzfristig Auswirkungen auf die Finanzlage ergeben. Im Berichtsjahr erhöhte sich damit der Zahlungsmittelfonds um 1,1 Mio. EUR auf 17,4 Mio. EUR. Die Einzahlungen aus der operativen Tätigkeit überstiegen die Mittelabflüsse aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten entsprechend - bei einer gleichzeitig planmäßig deutlich zurückgeführten Verschuldung. Neben der signifikanten Trendumkehr beim operativen Cashflow konnte 2023 auch eine langfristige und auf den Gesamtkonzern zugeschnittene Anschlussfinanzierung umgesetzt werden. Unverändert geht der Vorstand davon aus, die Handlungsfähigkeit durch Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft jederzeit aufrecht erhalten zu können, hat aber die Möglichkeit, potenziell auftretenden Liquiditätsrisiken mit alternativen Mitteln der Innenfinanzierung zu begegnen. In diesem Zusammenhang sei auf den Unterabschnitt "Liquiditätsrisiken" im Risikobericht verwiesen. VERMÖGENSLAGE DES KONZERNSscrollen
Die Bilanzsumme lag zum 31. Dezember 2023 bei 158,4 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 151,5 Mio. EUR). Auf der Aktivseite der Bilanz betrugen die langfristigen Vermögenswerte inklusive Firmenwert zum Stichtag 31. Dezember 2023 116,0 Mio. EUR nach 110,4 Mio. EUR per Ende 2022. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert im Volumen von 1,3 Mio. EUR und etwas geringeren immateriellen Vermögenswerten (17,3 Mio. EUR nach 18,6 Mio. EUR), die aus planmäßigen Abschreibungen auf in der Vergangenheit akquirierte Kundenverträge resultieren, standen höhere Sachanlagen, aktive latente Steuern und Vertragsvermögenswerte gegenüber. Die Sachanlagen erhöhten sich um 3,5 % auf 25,3 Mio. EUR aufgrund der getätigten Investitionen. Die aktiven latenten Steuern nahmen von 9,6 Mio. EUR auf 10,4 Mio. EUR zu, resultierend aus einer entsprechenden Entwicklung von Verlustvorträgen von Konzerngesellschaften. Die langfristigen Vertragsvermögenswerte stiegen von 3,1 Mio. EUR auf 9,0 Mio. EUR und umfassen die höheren Forderungen aus Jahreszahlerverträgen mit mehrjähriger Vertragslaufzeit. Die Forderungen werden innerhalb von zehn Jahren zur Zahlung fällig. Die kurzfristigen Vertragsvermögenswerte, die Forderungen aus Jahreszahlerverträgen beinhalten, die innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig werden, stiegen unterproportional von 2,7 Mio. EUR auf 4,0 Mio. EUR. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 von 41,1 Mio. EUR leicht auf 42,4 Mio. EUR. Hier wirkte sich insbesondere die Entwicklung bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten aus, die von 16,3 Mio. EUR auf 17,4 Mio. EUR stiegen. Der Rückgang der Vorräte von 3,9 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR ist einer an die Qualität der Lieferketten und Warenverfügbarkeit angepassten Bevorratung sowie einer Normalisierung der Inflationseffekte zuzuschreiben. Der Forderungsbestand blieb mit 12,9 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 12,8 Mio. EUR) nahezu stabil. Auf der Passivseite der Bilanz stieg das Eigenkapital insbesondere aufgrund der signifikanten Stabilisierung der Ertragsentwicklung und einer im Dezember 2023 durchgeführten Barkapitalerhöhung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf 22,8 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 15,9 Mio. EUR). Die rechnerische Eigenkapitalquote legte zum 31. Dezember 2023 auf 14,4 % zu, nachdem sie am 31. Dezember 2022 bei 10,5 % betragen hatte. Damit konnte auch die Eigenkapitalquote bei einer insgesamt erhöhten Bilanzsumme signifikant gesteigert werden. Im Zuge der Barkapitalerhöhung wurde das Grundkapital der Gesellschaft von zuvor 16.036.459,00 EUR durch die Ausgabe von 1.603.645 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht. Sämtliche neuen Aktien wurden durch Ankeraktionäre im Rahmen einer Privatplatzierung übernommen. Der Platzierungspreis lag bei 4,40 EUR je Neue Aktie und damit in Höhe von 0,45 EUR über dem damaligen Börsenkurs der Vita 34-Aktie. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung in Höhe von rund 7 Mio. EUR wurde im Wesentlichen in die Kapitalrücklage eingestellt. Wesentlich für den weiterhin hohen Anteil des Fremdkapitals sind die lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten sowie die potenziellen Rückzahlungsverpflichtungen, die 67,8 % des Fremdkapitals ausmachen und aus der besonderen Ausgestaltung der Lagerverträge bei PBKM mit Kündigungsmöglichkeit sowie einer entsprechend periodengerechten Verbuchung der Umsätze und Verpflichtungen resultieren. Hier kam es zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 aufgrund neuer Vertragsbedingungen für Jahreszahler und damit einhergehender veränderter Bilanzierung nach IFRS 15 zu deutlichen Verschiebungen innerhalb dieser Positionen, ohne die Gesamtbedeutung innerhalb des Fremdkapitals spürbar zu verändern. Allerdings konnten die potenziellen kurzfristigen Rückzahlungsverpflichtungen in großem Umfang den langfristigen Vertragsverbindlichkeiten zugerechnet werden. Insoweit hat sich das Fälligkeitsprofil im Fremdkapital deutlich verschoben - auch wenn diese kurzfristigen Rückzahlungsverpflichtungen auch in der Vergangenheit schon eher rein theoretischer Natur waren. Die langfristigen Schulden nahmen zum 31. Dezember 2023 von 67,1 Mio. EUR auf 79,4 Mio. EUR zu. Hauptursachen sind der erwähnte starke Anstieg der langfristigen Vertragsverbindlichkeiten sowie eine Erhöhung der Bankverbindlichkeiten von 1,7 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR als Saldo aus neuen Kreditzusagen, planmäßigen Tilgungen und Umbuchungen aufgrund des Fälligkeitsprofils. Die kurzfristigen Schulden sanken von 68,5 Mio. EUR auf 56,2 Mio. EUR, im Wesentlichen bedingt durch die Rückführung von Bankdarlehen. Wichtige Positionen innerhalb der kurzfristigen Schulden sind weiterhin die Vertragsverbindlichkeiten, die von 13,9 Mio. EUR auf 7,2 Mio. EUR abnahmen, sowie die potenziellen Rückzahlungsverpflichtungen, die mit 25,4 Mio. EUR nach 24,5 Mio. EUR leicht zurückgingen. Sie umfassen die aus Akquisitionen entstandenen Verpflichtungen zur Erfüllung von abgeschlossenen Lagerverträgen sowie vorab von Kunden vereinnahmte Lagergebühren, die im Falle der (unwahrscheinlichen) Ausübung vorhandener Kündigungsrechte vor allem auf Ebene der PBKM zurückzuerstatten wären. Dennoch ist im Gesamtkonzern diese Position bilanziell nach wie vor von Gewicht, ohne dass daraus in der Folgeperiode negative Zahlungsströme zu erwarten sind. Die vorab vereinnahmten Lagergebühren werden schrittweise über die Laufzeit als Einnahmen erfasst. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER VITA 34 AG (HGB)Der Jahresabschluss der Vita 34 AG wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes und des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 lagen mit 11,8 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 12,4 Mio. EUR. Grund war die insgesamt vor allem schwächere Nachfrage auch im deutschen Markt. Die Umsatzkosten stiegen aufgrund teilweise erhöhter Beschaffungskosten von 5,5 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR. Daraus ergibt sich ein Bruttoergebnis vom Umsatz von 5,9 Mio. EUR im Vergleich zu 6,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022. Dies entspricht einer Bruttomarge von 50,9 % (2022: 55,7 %). Im Lagebericht des Vorjahres wurden für 2023 Umsatzerlöse im Bereich von 14 bis 17 Mio. EUR prognostiziert. Die Abweichung zu den tatsächlichen Umsatzerlösen des Geschäftsjahres resultiert in erster Linie aus hinter den Erwartungen gebliebenen Einlagerungszahlen. scrollen
Die Vertriebskosten erhöhten sich aufgrund von Marketingmaßnahmen von 4,0 Mio. EUR auf 4,8 Mio. EUR. Die Verwaltungskosten nahmen trotz der weiterhin hohen Kostendisziplin von 6,6 Mio. EUR auf 8,3 Mio. EUR zu. Dies liegt insbesondere an gestiegenen Aufwendungen für Beratung und Abschlusserstellung sowie an Einmalkosten für das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen lag im Berichtszeitraum bei 1,1 Mio. EUR nach -0,3 Mio. EUR im Vorjahr. Hier wirkten sich insbesondere geringere Aufwendungen aus konzerninternen Leistungsbeziehungen aus. Zudem erfolgten Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 0,6 Mio. EUR, da die Gründe für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung des Beteiligungsbuchwertes Novel Pharma zum Abschlussstichtag nicht mehr bestanden. Als Folge der zuvor beschriebenen Effekte lag das EBITDA im Geschäftsjahr 2023 bei -5,4 Mio. EUR (2022: -3,5 Mio. EUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) sank auf -6,0 Mio. EUR (2022: -4,0 Mio. EUR). Damit liegt das EBITDA weit außerhalb des im Lagebericht des Vorjahres prognostizierten Bereichs von -1,0 bis +1,0 Mio. EUR. Ursächlich sind auch hier geringere tatsächliche Einlagerungszahlen bei gleichzeitig höheren Aufwendungen. Das Jahresergebnis verbesserte sich deutlich auf -3,4 Mio. EUR nach -93,0 Mio. EUR im Vorjahr, in dem außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 89,6 Mio. EUR das Jahresergebnis belasteten. Finanzlage der Vita 34 AG (HGB)scrollen
Der weiterhin negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich im Berichtszeitraum trotz des deutlich negativen Jahresergebnisses aufgrund von Steuererstattungen in Höhe von 1,2 Mio. EUR sowie einer stichtagsbedingten Zunahme der Verbindlichkeiten um 3,8 Mio. EUR. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit führte saldiert zu einem Mittelzufluss von 1,2 Mio. EUR (2022: -0,5 Mio. EUR). Gegenläufig zu einem Zahlungsmittelabfluss für den Erwerb von Sachanlagen (1,4 Mio. EUR) wirkten sich erhaltene Gewinnabführungen in Höhe von 2,7 Mio. EUR positiv auf den Cashflow aus Investitionstätigkeit aus. Der positive Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,7 Mio. EUR (2022: -0,4 Mio. EUR) ist im Wesentlichen durch die Aufnahme neuer Darlehen sowie die Kapitalerhöhung beeinflusst. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Finanzmittelfonds 3,2 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 0,9 Mio. EUR). Vermögenslage der Vita 34 (HGB)Aktivascrollen
Die Sachanlagen und übrigen immateriellen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR). Der Anstieg ist auf die getätigten Investitionen zurückzuführen. Die Finanzanlagen verminderten sich von 114,0 Mio. EUR auf 113,5 Mio. EUR, da sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 1,0 Mio. EUR reduzierten. Gegenläufig wirkten sich Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 0,6 Mio. EUR aus. Die übrigen Vermögensgegenstände betrugen zum 31. Dezember 2023 15,2 Mio. EUR (Vorjahr: 8,8 Mio. EUR) und umfassten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR). Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist begründet in der konzerninternen Darlehensvergabe an die Tochterunternehmen PBKM und Smart Cells. Zudem waren Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) enthalten. Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital von 104,7 Mio. EUR auf 108,4 Mio. EUR zu. Dem Jahresergebnis von -3,4 Mio. EUR stand eine im Dezember 2023 durchgeführte Barkapitalerhöhung gegenüber, die zu einem Anstieg des Grundkapitals um 1,6 Mio. EUR und der Kapitalrücklage um 5,5 Mio. EUR führte. Die Eigenkapitalquote verringerte sich zum 31. Dezember 2023 auf 78,7 % (Vorjahr: 81,6%), da sich die Bilanzsumme überproportional zum Eigenkapital erhöhte. Die Darlehen nahmen aufgrund der Aufnahme eines neuen Kredits zum 31. Dezember 2023 auf 6,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) zu. Die übrigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen beliefen sich am Jahresende 2023 auf 9,4 Mio. EUR nach 6,5 Mio. EUR im Vorjahr. Ursächlich für den Anstieg der Rückstellungen sind insbesondere höhere Aufwendungen für die Jahres- und Konzernabschlusserstellung sowie Abfindungszahlungen. Die Verbindlichkeiten beinhalten zudem Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR), den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) sowie Rückstellungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR). Die abgegrenzten Erlöse stiegen zum Bilanzstichtag von 12,3 Mio. EUR auf 13,4 Mio. EUR. Darunter werden die Lagergebühren erfasst, die von Kunden einmalig vorab entrichtet und über die vereinbarte Lagerungslaufzeit linear aufgelöst werden. MITARBEITER DER VITA 34 AG (HGB)Im Jahresdurchschnitt 2023 waren 99 Mitarbeiter bei Vita 34 beschäftigt (ohne Vorstand, Leihkräfte, geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter in Elternzeit). Im Vorjahr waren es 98 Personen. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES KONZERNSNach Auffassung des Vorstands ist die wirtschaftliche Lage des Vita 34-Konzerns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts trotz des herausfordernden Umfelds durch Effekte aus dem Russland-Ukraine-Krieg gut und hat sich im Jahresverlauf spürbar verbessert. Insbesondere ist es gelungen, operativ wieder deutlich in die Gewinnregion zurückzukehren. Die Strategie der Kombination von organischem und anorganischem Wachstum soll weiterhin umgesetzt werden. Integrationsanstrengungen im Gesamtkonzern wurden weiter vorangetrieben. 2023 konnte zudem die Unternehmensfinanzierung in wesentlichen Teilen neu strukturiert werden, sodass gute Bedingungen für weiteres Wachstum vorliegen. Zur zusätzlichen Absicherung setzt der Vorstand weiterhin ein umfangreiches Maßnahmenbündel um, das eine streng ertrags- und liquiditätsorientierte Budgetplanung mit situationsabhängigen Zusatzmaßnahmen, beinhaltet. Mit einem kumulierten Einlagerungsbestand von über 1,0 Mio. Stammzellenproben und Kunden aus rund 50 Ländern ist Vita 34 weiterhin gut positioniert. Corporate GovernanceERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F BZW. § 315D HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB kann auf der Website der Vita 34 AG unter https://ir.vita34.de/investor-relations/corporate-governance/ erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/ eingesehen werden. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN (NACH § 289A UND § 315A HGB)ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS Zum 31. Dezember 2023 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 17.640 TEUR. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 17.640.104 nennwertlose Stammaktien. Dabei verfügt jede Aktie über ein Stimmrecht. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung im Dezember 2023 unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von zuvor 16.036.459,00 EUR durch die Ausgabe von 1.603.645 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen: AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 31. DEZEMBER 2023 in %
* Die Vorstandsmitglieder halten die folgenden
Anzahlen an Aktien: Jakub Baran 628.153 und Tomasz Baran
122.800.
GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND DIE ÄNDERUNG DER SATZUNGDie Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus mehreren Personen; die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Mitglieder des Vorstands werden durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Eine Änderung der Satzung bedarf nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 29 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. September 2023 wurde die Satzung in drei Punkten geändert. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß § 25 der Satzung der einfachen Stimmenmehrheit, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. BEFUGNISSE DES VORSTANDS AKTIEN AUSZUGEBENDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.018.229,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 8.018.229 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses Genehmigte Kapital 2022 wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung im Dezember 2023 teilweise ausgenutzt. Hier wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von zuvor 16.036.459,00 EUR durch die Ausgabe von 1.603.645 neuen, auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stückaktien erhöht. Chancen- und RisikoberichtCOMPLIANCE-SYSTEM, CHANCEN-UND RISIKOMANAGEMENT SOWIE RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMCOMPLIANCE-SYSTEMDie Vita 34 AG verfügt für sich und den Teilkonzern Vita 34 seit 2017 über einen Verhaltenskodex sowie ein Regelwerk mit einer Reihe von Prozessstandards und Arbeitsanweisungen, das regelkonformes Verhalten definiert und sicherstellt. Die durch den Vorstand identifizierten regulatorischen Anforderungen aus der gestiegenen Komplexität im Zuge des Zusammenschlusses der Vita 34 und der PBKM führten im abgelaufenen Geschäftsjahr zu weiteren Maßnahmen. Ende 2023 wurde mit der Veröffentlichung des neuen Code of Conducts, welcher am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, der nächste Schritt eingeleitet. Der Kodex bildet ein umfassendes Rahmenwerk für gesetzliche Vorschriften und Richtlinien und verpflichtet alle Mitarbeiter, sich entsprechend zu verhalten. Er umfasst unter anderem Themen wie fairer Wettbewerb, Korruptions- und Bestechungsprävention, Lobbyismus, Datenschutz, Umweltschutz, Menschenrechte, Chancengleichheit, Vielfalt und faire Arbeitsbedingungen und soziales Engagement. Der Kodex dient als Leitfaden für ein ethisches Verhalten und trägt zur Sicherstellung der Unternehmenswerte bei. Um Richtlinien zum Thema Compliance und zur Korruptionsbekämpfung in die Praxis zu übersetzen, werden bereits zahlreiche lokale Schulungen, insbesondere für die Vertriebsmitarbeiter, angeboten. Weitere Policies zur Umsetzung der Regelungen im Code of Conduct werden derzeit erstellt und im Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Ein geschütztes konzernweites Hinweisgebersystem wurde am 1. Januar 2024 eingeführt. CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTIm Berichtsjahr hat Vita 34 ein neues Risiko- und Chancenmanagementsystem (RCM) eingeführt, welches den gestiegenen Anforderungen der Konzerngröße und der deutlich erhöhten Komplexität gerecht wird. Das zentral gesteuerte System basiert konzeptionell auf einem unternehmensweiten und managementorientierten Ansatz mit dem Ziel, alle relevanten Risiken und Chancen zu erfassen. Ziel des Systems sind die frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen, rechtlichen und Compliance-Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maße beeinflussen können. Die Prozess- und Systemverantwortung für das System obliegt der in einer Tochtergesellschaft (Krio Intézet Zrt.) angesiedelten Funktion für Risikomanagement sowie den Zentralfunktionen und den regional etablierten Risiko- und Kontrollbeauftragten. Die Identifikation, die Bewertung sowie das Management und die Berichterstattung von Risiken sowie deren Mitigierungen und Kontrollen liegen in der Verantwortung des Managements der betroffenen Organisationseinheiten. Die hieraus abgeleiteten Erkenntnisse bilden die Grundlage für den Abschnitt "Erläuterung der Risiken". Chancen identifiziert und bewertet der Vorstand in einem iterativen Verfahren. So gilt das zentrale Ideenmanagement als wichtiges Kommunikationsmittel, gleichzeitig werden über die Führungskräfte Chancen kommuniziert und regelmäßig gemeinsam mit dem Vorstand bewertet. Nach positiver Einschätzung erfolgt die konkrete Verwertung und Organisation durch das zentral agierende Projektmanagement. Organisatorisch wird das RCM durch einen mehrstufigen, in sich geschlossenen Prozess umgesetzt. Dieser legt insbesondere die Vorgehensweise sowie die Kriterien zur Identifikation von Risiken und Chancen, deren Bewertung, Steuerung, Mitigierung, Kontrolle und Berichterstattung sowie die Überwachung des Systems verbindlich fest. Im Einklang mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) wird eine Chance als die Möglichkeit einer positiven Abweichung von den definierten Unternehmenszielen, ein Risiko dagegen als die Möglichkeit einer negativen Abweichung von der Unternehmensprognose definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird wie folgt kategorisiert: scrollen
Die sich für die Risikokategorien ergebende Risikobedeutung untergliedert sich in fünf Stufen: scrollen
Zusammengefasst ergibt sich folgende Risikoklassifizierungsmatrix:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das RCM, durch das der Aufbau eines umfassenden und einheitlichen Managements der Chancen und Risiken sichergestellt wird. Die Risikoverantwortlichen haben im täglichen Geschäft in ihren Bereichen die Aufgaben der Steuerung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements inne. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, der im Dezember 2021 gebildet wurde, die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGBEin rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem stellt einen weiteren zentralen Bestandteil des Risikomanagementsystems des Vita 34-Konzerns dar. Ziel des 2022 begonnenen Projektes zur Integration des Rechnungswesens und Controllings ist es, die unterschiedlichen Systeme der beiden Teilkonzerne im Jahr 2024 über eine professionelle gruppeneinheitliche Konsolidierungssoftware zusammenzuführen und ein konzernweites monatliches Berichtswesen sicherzustellen. Das für den Teilkonzern Vita 34 bestehende System erstreckt sich auf die folgenden Elemente: a) monatlich phasiertes Budget für alle Einzelgesellschaften inklusive Teilkonzernkonsolidierung, b) monatliche Abschlüsse für alle Einzelgesellschaften inklusive Teilkonzernkonsolidierung, c) unterjähriges Forecasting auf Basis der Quartalsergebnisse März, Juni und September für alle Einzelgesellschaften inklusive Teilkonzernkonsolidierung sowie d) jeweils dazugehörige Abweichungsanalysen und Gespräche auf Stufe Controlling und Vorstand mit den Geschäftsführern der Einzelgesellschaften. Für den Teilkonzern PBKM besteht der grundsätzlich gleiche Controllingprozess - mit der Ausnahme, dass die unterjährigen Abschlüsse auf Quartalsstatt auf Monatsbasis erstellt werden. Ergänzend finden im 14-tägigen Rhythmus Business Reviews zwischen dem Vorstand und den Geschäftsführern der Einzelgesellschaften des Teilkonzerns PBKM statt. Insgesamt erstreckt sich der Controllingprozess auf konsolidierter Konzernstufe damit auf a) monatlich phasierte Budgets, b) Quartalabschlüsse, c) Forecasts auf Basis der Quartalsabschlüsse und d) jeweilige Abweichungsanalysen. Die Konsolidierung beider Teilkonzerne findet demgemäß quartalsweise statt. Die Resultate aus dem Controllingprozess werden einerseits mit den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern und/oder Bereichsverantwortlichen und andererseits in den monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen besprochen. Darüber hinaus erfolgt auf dieser Basis die Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Mit der beschriebenen Einschränkung auf Ebene des Teilkonzerns PBKM und mithin des Gesamtkonzerns wurden 2023 auf Grundlage dieses internen Systems insbesondere die Rechnungslegungs-, Buchhaltungs- und Controllingprozesse gesteuert. ERLÄUTERUNG DER RISIKENSämtliche dargestellte Risiken beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, auf den Gesamtkonzern und somit auf beide Teilkonzerne. Die Erläuterung der nachfolgenden Risiken erfolgt auf Basis der internen Berichterstattung im Risiko- und Chancenmanagementsystem. Erläuterungen erfolgen für bestandsgefährdende Risiken absteigend nach Auswirkungsgrad. Zudem werden Maßnahmen zu ihrer Kontrolle bzw. Verminderung aufgezeigt. Die wesentlichen identifizierten Risiken beziehen sich dabei auf die zehn Risikokategorien regulatorische Risiken, medizinische und wissenschaftliche Risiken, strategische Risiken, Markt- und Wettbewerbsrisiken, Marketing- und Vertriebsrisiken, Kostenrisiken, Risiken durch höhere Gewalt, operative Risiken, personelle Risiken sowie finanzielle Risiken. Innerhalb der zehn Risikokategorien wurden entsprechend auch Sozial- und Umweltfaktoren berücksichtigt. Die wesentlichen Risiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Aus der Gesamtheit der identifizierten Chancen und Risiken werden nachfolgend die Chancen und Risiken erläutert, die aus heutiger Sicht die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Vita 34-Konzerns wesentlich beeinflussen können. Finanzielle RisikenDie Entwicklung des Aktienkurses von Vita 34 wird auch von externen Ereignissen, wie Krisen am Finanzmarkt, beeinflusst. Das Unternehmen wird sich weiterhin durch die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie durch eine transparente Kommunikation mit den Aktionären am Kapitalmarkt auszeichnen. Ein intakter Kapitalmarktzugang ist eine wichtige Voraussetzung für Vita 34, um den eigenen Finanzierungsmix immer optimal an die jeweiligen Erfordernisse anpassen zu können. Im Geschäftsjahr 2023 konnten zwei Finanzierungsprojekte erfolgreich umgesetzt werden. Zum einen wurde eine konzernweit abgestimmte Fremdfinanzierung abgeschlossen, welche die zeitgleich in beiden Teilkonzernen ausgelaufenen Kreditlinien ersetzt. Zum anderen ist zur weiteren Stärkung der Eigenfinanzierung eine Kapitalerhöhung durchgeführt worden. Mit diesen beiden Maßnahmen konnte die Liquidität mittelfristig auf ein starkes Fundament gestellt werden. Nach wie vor ist der Konzern aufgrund hoher Integrationskosten sowie hoher Vorlaufkosten für weiteres organisches Wachstum einer starken Belastung der finanziellen Ressourcen ausgesetzt. Neben Fremd- und Eigenkapitalmaßnahmen kann der Konzern weitere kurzfristige Steuerungselemente einsetzen. Die möglichen Maßnahmen umfassen a) enge, streng liquiditätsorientierte Bewirtschaftung der als Working Capital gebundenen Cash-Bestände in den Einzelgesellschaften des Konzerns, b) Begrenzung der Investitionen auf den Umfang, der für die operative Sicherstellung des Geschäfts erforderlich ist, c) Lancierung von Anreizprogrammen, mit denen Bestandskunden von Jahres- zu Vorauszahlerverträgen wechseln können und d) Liquiditätserhöhung über Bilanzstrukturierungsmaßnahmen. Die Durchführung der Maßnahmen würde zu erhöhten administrativen Aufwendungen und/oder höheren Finanzierungskosten, die die Rendite des Konzerns entsprechend belasten würden, führen. Mit der Kapitalerhöhung bestätigt der Hauptaktionär letztlich sein langfristiges Engagement. Die neuen Kreditlinien sind zum Abschlussstichtag nicht ausgeschöpft. Das Risiko der Nichteinhaltung der Kreditbedingungen wird als gering eingestuft. Das Liquiditätsrisiko wird daher in der Gesamtschau als gering eingestuft, sofern die Geschäftsplanung umgesetzt werden kann. In der Risikobewertung des Vorjahres wurde die Patronatserklärung des Hauptgesellschafters berücksichtigt. Diese ist mit Abschluss der Kreditlinien im Berichtsjahr erloschen und muss ferner nicht erneuert werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten daher die finanziellen Risiken des Konzerns stark reduziert werden. Ein Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus sowie die Risikolage des Konzerns haben die Finanzierungskosten von Vita 34 insgesamt erhöht. Weitere Verkaufspreiserhöhungen werden in Betracht gezogen, um eine Verringerung der Margen zu vermeiden. Das erstellte Budget geht von einer weitgehenden Zurückführung der Bankfinanzierungen aus. Lediglich für den beschriebenen Fall einer negativ vom Budget abweichenden Geschäftsentwicklung wäre die Aufnahme weiterer Bankkredite mit entsprechenden Zinsbelastungen erforderlich. Insofern stellt ein allgemeiner Zinsanstieg ein hohes Risiko dar. Für ein Investitionsdarlehen über 8,0 Mio. EUR sehen die Kreditkonditionen einen maximalen Netto-Verschuldungsgrad von 3,0 im Verhältnis zum EBITDA vor. Die Nettoverschuldung des Konzerns darf dabei das Dreifache des EBITDA der zum Stichtag vorausgegangenen 12 Monate nicht überschreiten. Vita 34 hat der Bank die Einhaltung der Bedingung quartalsweise nachzuweisen. Aus einer Überschreitung des Grenzwertes ergäbe sich für Vita 34 aufgrund der unmittelbaren Fälligstellung ein kurzfristiges Liquiditätsrisiko in Höhe des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kreditbetrags. Vita 34 begegnet diesem Risiko durch eine fortlaufende Kontrolle der Kennziffer und bedarfsgerechter Ausnutzung der Kreditlinie. Die aus der Planung abgeleiteten Kennziffern sehen über die Laufzeit des Kreditvertrages keine Verletzung der Kreditbedingungen vor. Das Risiko wird daher als mittel eingestuft. Regulatorische RisikenKooperationen mit medizinischen Partnern im Hinblick auf Wissensvermittlung, Werbung und die Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe sowie Forschungsprojekte könnten eingeschränkt oder beendet werden. Vita 34 arbeitet mit mehreren Tausend Ärzten und Hebammen zusammen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein wesentlicher Teil von ihnen plötzlich die Zusammenarbeit beendet. Außerdem gibt es weit mehr medizinische Experten, mit denen Vita 34 noch nicht kooperiert, was das Risiko entsprechend mindert, weil eine entsprechende Substitution möglich erscheint. Zudem werden die Produkte in vielen Märkten den Kunden direkt angeboten, also ohne die Beteiligung des medizinischen Kanals. Falls es Vita 34 nicht gelingen sollte, Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen für die Entnahme, Aufbereitung und Einlagerung von Nabelschnurblut und -gewebe zu erhalten, zu behalten oder zu erneuern, wäre das Unternehmen nicht in der Lage, seine Geschäftstätigkeit fortzuführen. Dieses potenziell "bestandsgefährdende" Risiko wird dadurch gemindert, dass Vita 34 über alle erforderlichen internen Kompetenzen in Bezug auf Mitarbeiter, Qualitätssysteme, Zulassungen und Wissen verfügt, um die Geschäftstätigkeit ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. Deshalb wird dieses Risiko als gering gewertet. Vita 34 ist in einem stark regulierten Umfeld tätig, sodass veränderte rechtliche Rahmenbedingungen die Geschäftstätigkeit erschweren, einschränken oder verbieten könnten. Dieses potenziell "bestandsgefährdende" Risiko wird dadurch gemindert, dass Vita 34 Gesetzesänderungen fortlaufend beobachtet und sich aktiv am Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene sowie auf Länderebene beteiligt. Da die Prozesse der Gesetzesänderungen langwierig sind, können potenzielle Risiken vorhergesehen und angegangen werden. Zurzeit sind Vita 34 keine Änderungen bekannt, die sich negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken könnten. Damit wird das Risiko als gering eingestuft. Medizinische und wissenschaftliche RisikenAlternative Stammzellenquellen könnten die Entnahme, Aufbereitung und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe und damit das Kerngeschäft von Vita 34 ersetzen. Dieses Szenario ist jedoch aus Sicht der Gesellschaft sehr unwahrscheinlich, da es derzeit keine wissenschaftliche Grundlage für eine solche Situation gibt und neue Therapien bis zur Marktreife einen sehr langen zeitlichen Vorlauf benötigen würden, der Vita 34 eine geeignete Reaktion ermöglichen sollte. Sollten völlig neue Therapien zur Verfügung stehen, könnten vielmehr einige von ihnen parallel zu Stammzelltherapien eingesetzt werden. Damit wird das Risiko insgesamt als gering eingestuft. Medizinische Behandlungen mit Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe haben experimentellen Charakter, so dass Kunden wegen der als geringfügig wahrgenommenen medizinischen Vorteile bestehende Verträge beenden und potenzielle Kunden vom Angebot des Unternehmens Abstand nehmen könnten. In der Praxis behandeln die Kunden von Vita 34 diese Dienstleistung wie eine spezielle Art von Versicherung. Es gibt immer mehr mögliche Therapien, so dass es aus Sicht des Unternehmens für die Kunden keinen rationalen Grund gibt, auf den Service zu verzichten. Damit wird das Risiko als gering eingestuft. Strategische RisikenVita 34 könnte es nicht gelingen, ihre Innovations- und organische Wachstumsstrategie erfolgreich umzusetzen oder geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Obwohl Innovation einen wichtigen Teil der Geschäftstätigkeit darstellt, ist es unwahrscheinlich, dass ein Mangel an weiteren Innovationen oder ein Scheitern bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie zur Einstellung der Geschäftstätigkeit führen wird. Gut 28 % der Umsatzerlöse werden durch bestehende Kunden erzielt. Sollte es zu größeren Problemen bei der Akquisition neuer Kunden kommen, könnte Vita 34 in Erwägung ziehen, die Wachstumsstrategie entsprechend zurückzufahren, um mit einer sehr begrenzten Anzahl von Mitarbeitern Gewinne mit den bestehenden Kunden zu generieren. Das Risiko wird als hoch eingestuft. Die Integration der PBKM könnte nicht erfolgreich sein, nicht wie vorhergesehen ablaufen oder höhere oder unerwartete Kosten verursachen. Zudem könnten erwartete Synergien nicht realisiert werden. Vita 34 hat nach dem Zusammenschluss bereits mehrere Integrationsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt. Diese haben verdeutlicht, dass grundsätzlich weitere Potenziale bestehen, die negativen Auswirkungen der steigenden Kosten für Rohstoffe, Dienstleistungen Dritter und den Anstieg der Gehälter teilweise kompensieren zu können. Im Gesamtkonzern werden daher weiterhin Anstrengungen unternommen, Ineffizienzen im Gesamtkonzern zu identifizieren und zu beheben. Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands ist das Risiko als gering zu werten. Markt- und WettbewerbsrisikenDie aktuelle geopolitische Situation und insbesondere der Russland-Ukraine-Krieg stellen die gesamte Weltwirtschaft vor neue Herausforderungen. In Europa ist seit 2021 ein starker Anstieg der Verbraucherpreise zu beobachten. Es besteht das potenziell "bestandsgefährdende" Risiko, dass die Mischung aus dem Verlust von Kaufkraft, eingetrübten Zukunftserwartungen und Unsicherheit zu einer Stagnation oder sogar zu einem Rückgang der Nachfrage für den Vita 34-Konzern führen könnte. Grundsätzlich könnte es im Falle einer großen Krise passieren, dass Vita 34 viel weniger Neukunden gewinnt und die überwiegende Mehrheit der bestehenden Kunden auf die Dienstleistung der Stammzelleneinlagerung verzichtet. Vita 34 ist jedoch der Ansicht, dass die typischen Kundenprofile darauf hinweisen, dass diese Kundenschichten widerstandsfähig gegen die Wirtschaftskrise sind, da sie überdurchschnittlich verdienen, gut ausgebildet sind und in größeren Städten leben. Gleichzeitig sind viele Märkte mit einer Marktdurchdringung von unter 2 % noch unterdurchschnittlich entwickelt, was auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ausreichend Potenzial für neue Kunden beispielsweise in gehobenen Einkommensklassen mit großer Konjunkturresistenz bieten sollte. Das Risiko wird als gering eingestuft. Es besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit von Vita 34 durch eine Zunahme der Wettbewerbsintensität beeinträchtigt wird. Dazu gehören aggressive Niedrigpreisangebote ebenso wie deutliche Preissenkungen durch Wettbewerber oder neue Unternehmen, die in den Markt eintreten. Diese Maßnahmen können zu einer schwächer als erwarteten Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei Vita 34 führen. Aufgrund der starken eigenen Marktposition glaubt Vita 34 nicht, dass einer der bestehenden Wettbewerber finanziell in der Lage sein wird, einen Preiskampf gegen Vita 34 zu beginnen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Vita 34 führt selbst sehr zielgerichtet einige aggressive Preisstrategien in ausgewählten Märkten ein, um die eigene Marktposition zu stärken oder auszubauen. Das Risiko wird derzeit als gering bewertet. Die starke Konzentration auf ein Geschäftsfeld - das Stammzellbanking - ist aktuell als ein Produktrisiko einzustufen. Allerdings befinden sich bei Vita 34 die zunehmende Diversifizierung durch Investitionen und die Entwicklung neuer Geschäftsinitiativen (CDMO, CAR-T) bereits in der Umsetzung. Da ein großer Teil der Umsätze von bestehenden langjährigen Kunden stammt, erwartet das Unternehmen keine plötzlich zunehmende Abwanderung. Das Risiko wird daher als gering eingestuft. Marketing- und VertriebsrisikenPotenzielle Kunden können durch negative, unsachliche oder falsche Medienberichterstattung über Nabelschnurblutlagerung oder Stammzellanwendungen beeinflusst werden. Dies kann zu Umsatzeinbußen sowie einer Veränderung des Verbraucherverhaltens führen. Darüber hinaus kann die Auswahl von Kooperationen oder Kooperationspartnern zu Umsatzrückgängen aufgrund von Reputationsschäden oder Vertragskonstellationen führen. Nach Ansicht von Vita 34 kann ein solches Szenario in einzelnen Ländern, aber nicht in allen Zielmärkten gleichzeitig eintreten. Die Stammzellbankbranche ist sehr länderspezifisch, und nur selten wurden bislang möglicherweise negative Medienberichterstattungen aus einem Markt auf andere Länder übertragen. Vita 34 nutzt Medienbeobachtungssysteme und steht in Kontakt mit verschiedenen Medienvertretern, um wahrheitsgemäße und zuverlässige Informationen zu liefern und rechtzeitig auf potenziell negative Medienaktionen zu reagieren. 2022 gab es in Polen (betrifft somit den Teilkonzern PBKM) in einigen Medien eine negative Berichterstattung über Stammzellanwendungen und das Zellbanking. Dem wurde mit einer entsprechend intensiven Aufklärungskampagne begegnet. Allgemein wird das Risiko als gering eingestuft, jedoch hinsichtlich der Situation in Polen als mögliches Risiko, das aktiv gemanagt wird. Die infolge der hohen allgemeinen Inflation erforderlichen signifikanten Verkaufspreiserhöhungen könnten sich als nicht durchsetzbar im Markt erweisen. Dies kann durch entsprechende Preisrücknahmen oder Mengenverluste zu einem Margenrückgang führen. Vita 34 hat hier die Möglichkeit, mit weiteren Preiserhöhungen gegenzusteuern. Selbst eine geringere Nachfrage in Bezug auf die Anzahl der Kunden könnte durch die insgesamt höhere Marge ausgeglichen werden. Dies wird vom Vorstand speziell für den polnischen Markt als mögliches Risiko eingeschätzt und aktiv mit geeigneten Sales-und Marketingmaßnahmen gemanagt. Die Preiselastizität wird in dem für das Unternehmen relevanten Kundensegment als gering gewertet. Das Segment wird von Kunden geprägt, die eine hohe Affinität zu medizinisch-wissenschaftlichen Produkten haben und über eine gehobene Kaufkraft verfügen. Damit wird das Risiko insgesamt als gering betrachtet. KostenrisikenFalls Kosten für die Einlagerung von menschlichem Gewebe steigen, könnte Vita 34 nicht in der Lage sein, die Kostensteigerung an ihre Kunden weiterzugeben, was zu geringeren Margen als erwartet führen würde. Vor dem Hintergrund eines allgemeinen inflationären Umfeldes und der deutlichen Verknappungen am Arbeitsmarkt steigen die Löhne und Gehälter stark. Dies führt dazu, dass auch in der Vita 34-Gruppe die Löhne und Gehälter deutlich erhöht werden müssen, um das erforderliche Personal zu halten und neues Personal zu gewinnen. Hieraus erwächst ein entsprechender Kosten- und Margendruck. Zudem könnten höhere Verkaufspreise die Nachfrage bremsen. In der gesamten Vita 34-Gruppe werden starke Verkaufspreiserhöhungen durchgeführt; dabei nutzt der Konzern auch die derzeitige allgemeine Inflationsmentalität, um die Preise durchzusetzen. Darüber hinaus wird konzernweit gezielt daran gearbeitet, die Effizienz weiter zu steigern und Synergien zu realisieren. Das Risiko wird als möglich eingestuft, speziell im polnischen Markt, und aktiv gemanagt. Risiken durch höhere GewaltDie COVID-19-Pandemie erschwerte den Kontakt mit medizinischen Partnern und Kunden, könnte klinische Kapazitäten für die Entnahme von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe verringern und die personelle Kapazität von Vita 34 durch Erkrankungen minimieren. Die Corona-Pandemie ist mittlerweile abgeklungen. Über die Dauer der Pandemie wurden viele Erfahrungen gesammelt und Maßnahmen entwickelt, um interne und externe Risiken bestmöglich zu managen. Dies kann bei Bedarf jederzeit genutzt werden. Das Risiko wird als gering eingestuft. Operative RisikenWährend des Transports zwischen dem Krankenhaus und den Laboren von Vita 34 kann das entnommene menschlich-biologische Material beschädigt und für therapeutische Zwecke unbrauchbar werden. Es kann vorkommen, dass einzelne Proben während des Transports verloren gehen. Diese Situation kommt jedoch äußerst selten vor. Das Risiko ist daher gering. Personelle RisikenHochqualifizierte Mitarbeiter sind aufgrund ihrer Fähigkeiten unerlässlich, um die strategischen und finanziellen Ziele zu erreichen. Allerdings gibt es nach wie vor einen starken Wettbewerb um hochqualifiziertes Personal. Falls Vita 34 Mitarbeiter in strategisch wichtigen Positionen verliert oder es nicht gelingt, für das weitere organische Wachstum zusätzliche hochtalentierte und für die speziellen Bedürfnisse des Unternehmens geeignete Mitarbeiter zu identifizieren, zu rekrutieren und zu halten, können potenziell "bestandsgefährdende" Risiken für die Geschäftsentwicklung des Unternehmens bestehen. Um die bestmögliche Personalausstattung zu gewährleisten, hat Vita 34 einen Personalmanagementprozess implementiert. Das Unternehmen investiert zudem kontinuierlich in die Verbesserung des Personalmarketings. Darüber hinaus wird der Veränderungsbereitschaft mit gezielten Anpassungen in den Arbeitsverträgen, der Verbesserung der Kommunikationswege sowie der Stärkung eines wertschätzenden Umfeldes begegnet. Im Rahmen eines attraktiven Gesamtpakets zahlt Vita 34 nicht nur marktgerechte Gehälter, sondern ist auch bereit, bei Bedarf das bestehende Gehaltsgefüge bei bestehenden Mitarbeitern in der jeweiligen Abteilung entsprechend nach oben anzupassen. Darüber hinaus versucht sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber durch ein flexibles Arbeitszeitmodell, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, einen guten Teamgeist sowie finanzielle und nichtfinanzielle Zusatzleistungen zu positionieren. Zudem werden aufgrund der neuen Unternehmensgröße und der erweiterten Internationalität durch den Zusammenschluss mit PBKM neue Möglichkeiten der Personalentwicklung durch Job Enlargement, Job Enrichment und Job Rotation geboten. Gleichzeitig führt diese Diversifizierung zu einer höheren Risikoverteilung. Mithin wird das Risiko als hoch gesehen. CHANCEN FÜR DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNGSämtliche dargestellten Chancen beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, auf den Gesamtkonzern und somit auf beide Teilkonzerne. ProduktchancenVita 34 plant, ihre CDMO-Tätigkeit im Teilkonzern PBKM auszuweiten, um Dienstleistungen für Biotech-Unternehmen im Frühstadium zu erbringen, die ihre biologischen Arzneimittelkandidaten während des Entwicklungsprozesses herstellen müssen. Um dies zu erreichen, sind für 2024 mehr Vertriebs- und Marketingaktivitäten geplant, die zu neuen Verträgen für die Zukunft führen können. Vita 34 setzt im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie traditionell auf organisches Wachstum. Das Unternehmen arbeitet intensiv daran, durch gezielte Marketing- und Vertriebsmaßnahmen die Marktdurchdringung in den attraktivsten Märkten kontinuierlich zu erhöhen, um die Marktposition auszubauen und unterentwickelte Märkte zu erschließen. Die Chancen werden insgesamt als gut gewertet. Regulatorische ChancenVita 34 sieht grundsätzlich Potenzial, dass die angebotenen Produkte als medizinische Leistung von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Dies hätte zur Folge, dass der Konzern seinen Kunden attraktivere Preise anbieten könnte und gleichzeitig seine Ertragskraft steigert. Die Chance wird als gut gewertet. Marktchancen durch den Zusammenschluss mit PBKM und weitere ÜbernahmenDurch den Zusammenschluss mit PBKM in 2021 hat sich der Marktanteil von Vita 34 in Europa erheblich erhöht. Dementsprechend haben innerhalb des Konzerns die finanziellen, personellen und technologischen Ressourcen deutlich zugenommen und das bereits umfassende Dienstleistungsspektrum hat sich nochmals erweitert. Zusätzlich eröffnen sich für Vita 34 neue Wachstumschancen im operativen Geschäft sowie spürbare Umsatz- und Kostensynergien. Durch gezielte strategische Übernahmen hat Vita 34 in der Vergangenheit Wachstumsschübe verzeichnet und sich selbst in die Lage versetzt, ihre Position im europäischen Markt nachhaltig zu stärken. Durch den Zusammenschluss mit der PBKM ergeben sich Synergieeffekte und Wettbewerbsvorteile, die besonders durch die verschiedenen Angebotsmöglichkeiten neue Chancen bei der Kundenakquise bieten. Zudem wird der Zugang zu neuen Technologien sowie qualifiziertem Personal ermöglicht. Vita 34 konnte in der Vergangenheit umfangreiche Expertise aufbauen, die Integration der akquirierten Gesellschaften zielsicher zu planen sowie zügig und erfolgreich umzusetzen. Im Rahmen der zunehmenden Konsolidierung des Marktes für privates Stammzellbanking prüft Vita 34 regelmäßig das Potenzial, durch opportunistische Zukäufe zu expandieren und damit die geografische Marktstellung europaweit zu verbessern. Die Marktchancen werden insgesamt als gut bewertet. GESAMTEINSCHÄTZUNG DES VORSTANDSAls wichtige Zellbank in Europa sieht sich Vita 34 im Hinblick auf die Chancen und Risiken gut positioniert, um das Fortbestehen des Unternehmens langfristig zu sichern und die sich bietenden Chancen zu nutzen. Zusätzlich positiv wirken sich hier die deutlich gestiegene Unternehmensgröße und die erweiterte Internationalität infolge des Zusammenschlusses mit der PBKM aus. Nach Überprüfung der Risikolage zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 lagen keine bestandsgefährdenden Risiken vor, die nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mitigiert werden könnten. Im Geschäftsjahr ist dafür eine auf den Gesamtkonzern zugeschnittene Anschlussfinanzierung abgeschlossen worden. Dies wurde erforderlich, da im Geschäftsjahr in beiden Teilkonzernen Kreditlinien ausgelaufen sind. Als weitere Absicherung der Zahlungsfähigkeit kann der Konzern zudem seine Investitionsentscheidungen bedarfsgerecht steuern. Überdies werden in einzelnen Märkten Angebote zum Wechsel aus Jahreszahlerverträgen in Vorauszahlerverträge platziert, um die kurzfristige Liquidität zu stärken. Die Gesamtrisikosituation von Vita 34 hat sich trotz der makroökonomischen Folgen des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen potenziellen Umsatz- und Ergebniseffekte sowie möglicher Herausforderungen aus dem Zusammenschluss mit PBKM dank der Rückkehr in die operative Gewinnzone, der erfolgreichen Neustrukturierung der Bankdarlehen im Jahr 2023 sowie der durchgeführten Kapitalerhöhung gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Die Ertragslage wird insgesamt als gut eingeschätzt. Für die Zukunft sind keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. PrognoseberichtDie diesem Prognosebericht zugrundeliegenden Annahmen basieren auf der internen Budgetplanung des Konzerns sowie auf den Ausführungen und Veröffentlichungen führender Wirtschaftsinstitutionen. Hierzu zählen im Wesentlichen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Europäischen Zentralbank (EZB), der Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie die für das Unternehmen relevanten Wirtschaftsverbände. Darüber hinaus fließen allgemeine Stimmungsindikatoren und das aktuell wahrnehmbare Kaufverhalten auf Kundenseite in die Analyse ein. Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, sind das Geschäftsmodell von Vita 34 und die Nachfrage nach den Produkten des Konzerns vergleichsweise resilient gegenüber leichten bis mittleren konjunkturellen Eintrübungen. Nach Einschätzung des Unternehmens steht dies in direktem Zusammenhang mit der Seltenheit beziehungsweise Einmaligkeit der Geburt des eigenen Kindes für die meisten Paare, die sich in einer erhöhten finanziellen Ausgabenbereitschaft der werdenden Eltern äußert. Umso deutlicher haben sich in den letzten Jahren aber auch stärkere konjunkturelle Verwerfungen negativ in der Umsatz- und Ergebnissituation des Unternehmens widergespiegelt. Letzteres war unmittelbar im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu beobachten. Derart extreme konjunkturelle und gesellschaftspolitische Veränderungen führen nicht nur zu einem erhöhten Ausmaß an Unsicherheit bei potenziellen Kunden, sondern äußern sich - wie 2022 und 2023 deutlich wurde - sogar in stark rückläufigen Geburtenraten. Für das Geschäftsjahr 2024 geht der Vorstand von einem spürbar reduzierten Einfluss dieser beiden negativen Faktoren auf das Nachfrageverhalten der Kundenzielgruppen des Konzerns aus. Parallel dazu sieht das Unternehmen noch deutliches Steigerungspotenzial bei der Marktdurchdringung beziehungsweise bei der Geburtenrate. Positive Effekte werden auch aus dem Umbau und der Optimierung der internen Strukturen erwartet, die Vita 34 im Geschäftsjahr 2024 weiter vorantreiben wird. So sollen zum Beispiel weitere Verschmelzungen innerhalb der Konzernstruktur eine effizientere Bearbeitung einzelner Ländermärkte ermöglichen. Dazu wurden erforderliche Gruppenfunktionen aufgebaut, die Vertriebs- und Marketingstrukturen in Deutschland gestärkt und erste Integrationsprojekte zur Vereinfachung der Aufbau- und Ablauforganisation in Deutschland, Spanien und der Schweiz abgeschlossen. Damit hat Vita 34 entscheidende Weichen für ein solides Wachstum und die Steigerung der Profitabilität gestellt. Durch die Anpassung von Preisstrukturen wurde überdies die Basis für eine nachhaltige Verbesserung der Rohertragsmargen geschaffen. Die Finanzierung der Gruppe wurde im abgelaufenen Jahr 2023 mit der erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung und der neuen Bankenkonzernfinanzierung auf ein gutes Fundament gestellt. Gleichzeitig wird mit dem Konzernbudget 2024 und der Planung für das Folgejahr die konsequente ertrags- und liquiditätsorientierte Geschäftspolitik fortgeführt. Dies umfasst auch verschiedene skalierbare Maßnahmen, die - angesichts des sich zwar aufhellenden, jedoch noch immer fragilen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes - im Falle einer abweichenden negativen Geschäftsentwicklung die jederzeitige Liquidität gewährleisten sollen. Um den Anforderungen gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bzw. des IAS 1.25 hinsichtlich der Unternehmensfortführung zu entsprechen, wurden verschiedene Stresstestberechnungen erstellt, die zeigen, dass die bestehenden liquiden Mittel und darüber hinaus verfügbare Kreditlinien im Verbund mit weiteren liquiditätsbezogenen Maßnahmen die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten. Als kurzfristige Maßnahme kann der Konzern auf eine bedarfsgerechte Steuerung der Investitionstätigkeit zurückgreifen. Überdies können Angebote an Bestandskunden zum Wechsel aus Jahreszahlerverträgen in Vorauszahlerverträge kurzfristig die Liquidität steigern. Nach Einschätzung des Vorstandes ist die Fortführung des Unternehmens damit sichergestellt. Aufgrund des insgesamt verbesserten Umfelds für die Geschäftstätigkeit des Konzerns und der erfolgreichen Umsetzung von Effizienzsteigerungsmaßnahmen rechnet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2024 mit einem weiteren deutlichen Anstieg des Konzernumsatzes und des Konzern-EBITDA. Entsprechend werden ein Konzernumsatz im Bereich von 81 bis 88 Mio. EUR sowie ein EBITDA im Bereich von 6,5 bis 8,0 Mio. EUR erwartet. Die Prognose basiert auf einem gleichbleibenden Wechselkurs des Euro zum polnischen Zloty und zu anderen Währungen (HUF, RON, TRY, GBP) im Vergleich zum 29. April 2024. Effekte aus möglichen Akquisitionen inklusive potenzieller hieraus resultierender Transaktionskosten sind nicht in der Prognose enthalten. Für die Vita 34 AG wird für das laufende Geschäftsjahr 2024 ebenfalls ein deutlicher Anstieg des Umsatzes und des EBITDA prognostiziert. Demnach werden ein Umsatz im Bereich von 12 bis 15 Mio. EUR sowie ein EBITDA im Bereich von -3,0 bis -0,0 Mio. EUR. erwartet. Diese sollen primär durch höhere Neueinlagerungen erzielt werden. Die für 2024 erwarteten Neueinlagerungen sowohl der Vita 34 AG als auch des Gesamtkonzerns sollen moderat über dem Wert des Berichtsjahres liegen. Auch bei den Kundenneuverträgen und der Zahl der Einlagerungen ist 2024 trotz des schwierigen Marktumfelds und gegebenenfalls unterjähriger Schwankungen ein weiteres Wachstum auf Gesamtjahressicht geplant. Vita 34 sieht weiterhin ausgezeichnete Chancen für eine steigende Marktakzeptanz der eigenen Produkte und Leistungen. Diese sollen durch entsprechende Marketing- und Vertriebsaktivitäten genutzt werden, die auch 2024 insgesamt auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr fortgesetzt werden sollen. Für den deutschen und polnischen Markt sind in diesem Bereich personelle Verstärkungen bereits teilweise erfolgt und weitere Verbesserungen der Effektivität und Effizienz des Ressourceneinsatzes geplant. NICHTFINANZIELLE BERICHTERSTATTUNGDer erstmalig für das Berichtsjahr aufgestellte Nachhaltigkeitsbericht ist Bestandteil des Geschäftsberichts und auf der Internetseite von Vita 34 unter dem Link https://ir.vita34.de/wp-content/uploads/pdf/Vita-34-AG_ Geschaeftsbericht-2023.pdf abrufbar. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGENDieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Sie beruhen auf den gegenwärtigen Informationen, die dem Konzern zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts zur Verfügung standen. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen sind allerdings Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Chancen /Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den abgegebenen Einschätzungen abweichen. Daher kann Vita 34 keine Gewähr für diese Angaben übernehmen. ABHÄNGIGKEITSBERICHTDie Vita 34 AG war im Geschäftsjahr 2023 ein von der AOC Health GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Gemäß § 312 AktG hat die Vita 34 AG deshalb einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstandes: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2023 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr 2023 weder getroffen noch unterlassen."
Leipzig, 29. April 2024 Vorstand der Vita 34 AG Jakub Baran, Chief Executive Officer Tomasz Baran, Chief Commercial Officer Fußnoten
1
https://cord.memberclicks.net/assets/docs/Fact_Sheet.pdf
(2011)
NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT 2023Grundlagen des nichtfinanziellen BerichtsBERICHTSZEITRAUM UND RAHMENWERKESRS 2 BP-1Das folgende Kapitel stellt den nichtfinanziellen Konzernbericht (im Folgenden "nichtfinanzieller Bericht" genannt) der Vita 34 AG für den Vita 34-Konzern (nachfolgend "Vita 34") für das Geschäftsjahr 2023 vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 dar. "Teilkonzern Vita 34" sowie "Teilkonzern PBKM" bezeichnen die beiden Teilkonzerne inkl. der zugehörigen Tochterunternehmen. Die Vita 34 AG in Leipzig ohne Tochterunternehmen wird im Folgenden als "Vita 34 AG" kenntlich gemacht und "PBKM" beschreibt nur das Unternehmen Polski Bank Komórek Macierzystych Sp. z o. o. ohne Tochterunternehmen. Die Erstellung des Berichts erfolgte entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 315b und c i. V. m. § 289b bis § 289e HGB sowie der Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 und der ergänzenden Verordnung 2023/2486 vom 27. Juni 2023 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats (im Folgenden "EU-Taxonomie-Verordnung"). Der Bericht richtet sich nach der Wesentlichkeitsdefinition und den inhaltlichen Vorgaben des § 315b Abs. 1 - 3 HGB. Im Sinne der Klarheit wurde auf die Verwendung eines Rahmenwerks verzichtet. Zur Vorbereitung auf die kommenden Berichtspflichten der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), welcher Vita 34 ab dem Geschäftsjahr 2024 unterliegen wird, wurden bereits an einigen Stellen Verweise auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) platziert. Diese Angaben werden im Berichtsjahr 2024 weiter ausgestaltet. Berichtet werden die erforderlichen Aspekte für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gruppe sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit. KONSOLIDIERUNGSRAHMENESRS 2 BP-1Die nach § 289c Abs. 3 HGB für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen darzustellenden Konzepte und Ergebnisse dieser Konzepte beziehen sich auf den gesamten Konzern gemäß dem Konsolidierungskreis des Lageberichts (siehe Seite 15 ff.), sofern an entsprechender Stelle nicht anders angegeben. RISIKENGemäß § 289c Abs. 3 HGB zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen müssen Unternehmen neben der Berichterstattung über die wesentlichen Aspekte auch entsprechende Risiken offenlegen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verbunden sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die wesentlichen Aspekte haben oder haben werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Risiken im Sinne von § 289c Abs. 3 HGB identifiziert. Weitere Informationen zum Risikomanagement sind im Chancen- und Risikobericht im Geschäftsbericht auf Seite 29 ff. zu finden. WESENTLICHE THEMENDie berichtspflichtigen Themen leiten sich direkt aus den Bestimmungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) sowie den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ab, welche durch eine umfangreiche Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden. Diese sind im Abschnitt Wesentlichkeitsanalyse auf Seite 42 beschrieben. NachhaltigkeitsmanagementGESCHÄFTSMODELLESRS 2 SBM-1Vita 34 konzentriert sich auf die Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut, Nabelschnurgewebe und anderen postnatalen Geweben. Durch den Zusammenschluss mit dem Teilkonzern PBKM im Jahr 2021 hat sich das 1997 gegründete Unternehmen in die größte Zellbank in Europa entwickelt, die Ende 2023 über 1 Millionen eingelagerte Stammzelldepots zählte. Neben dem Hauptgeschäft bietet das Unternehmen eine breite Palette von Dienstleistungen an und hat durch den Zusammenschluss neue Geschäftsfelder erschlossen, darunter die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln für neuartige Therapien, insbesondere im Bereich der Zell- und Gentherapien. Vita 34 ist international mit einem Schwerpunkt in Europa tätig und verwaltet Stammzellen aus Nabelschnurblut und anderen postnatalen Geweben von Kunden aus rund 50 Ländern in eigenen Einrichtungen sowie bei Partnerunternehmen. Weitere Informationen zum Geschäftsmodell und zur Geschäftsstrategie sowie zu den Zielen sind auf Seite 14 ff. in diesem Geschäftsbericht zu finden. INFORMATIONEN ÜBER DEN VORSTAND UND DIE GREMIENESRS 2 GOV-1Vita 34 ist nach dem klassischen zweistufigen Führungssystem einer deutschen AG gegliedert. Neben der Instanz des (geschäftsführenden) Vorstands gibt es zudem den (nicht geschäftsführenden) Aufsichtsrat. Der Vorstand der Vita 34 AG setzte sich bis zum 31. Dezember 2023 aus drei männlichen Vorstandsmitgliedern zusammen: Jakub Baran, Tomasz Baran und Dirk Plaga. Dirk Plaga hat das Unternehmen zum 31. Dezember 2023 verlassen. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, davon sind fünf Personen männlich und eine weiblich. Das Gremium hat einen Präsidial/-Personalausschuss und einen Prüfungsausschuss eingerichtet, dem jeweils drei Mitglieder des Aufsichtsrats angehören. Zwei der sechs Aufsichtsratsmitglieder sind beim größten Aktionär Active Ownership Corporation (AOC) S.à r.l. beschäftigt, die anderen vier Aufsichtsratsmitglieder gelten als unabhängig. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENTESRS 2 GOV-2Vita 34 fällt für das Berichtsjahr 2023 erstmalig unter die Berichtspflicht gemäß CSR-RUG. Daher wurde im vierten Quartal 2023 eine vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, aus welcher die Fokusthemen für diesen Bericht abgeleitet wurden. Das Unternehmen wird im Prozess zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen sowie bei der Entwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements von externen Experten unterstützt. Diese arbeiten mit Interessengruppen in beiden Teilkonzernen zusammen. Der Vorstand wird regelmäßig über die Entwicklung und Ergebnisse informiert. Für das Jahr 2024 und darüber hinaus sind die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements sowie die Einführung von Policies zum Thema Environment, Social, Governance (kurz: ESG) geplant. STAKEHOLDERMANAGEMENTESRS 2 SBM-2Als international tätiges Unternehmen haben die Geschäftstätigkeiten der Vita 34 Auswirkungen auf verschiedene Stakeholder, mit denen das Unternehmen einen Austausch pflegt. Diese umfassen Personen, Organisationen und Interessengruppen, die den Erfolg des Unternehmens beeinflussen oder von seinen Aktivitäten betroffen sind. Die wichtigsten internen Stakeholder für Vita 34 sind die Mitarbeiter, der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Betriebsrat. Zu den externen Stakeholdern gehören Kunden (v. a. werdende Eltern), Lieferanten, Handelspartner, potenzielle Mitarbeiter, Aktionäre und potenzielle Investoren, lokale Gemeinschaften sowie Multiplikatoren wie Analysten und Medien. Die Kunden bestehen dabei vor allem aus (werdenden) Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern, von denen bei Geburt biologisches Material entnommen wurde, sowie den Spendern bzw. Empfängern von Spenderzellen. Weitere wichtige externe Interessengruppen sind Krankenhäuser, Fachkräfte im Gesundheitswesen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Institute, klinische Zentren, Zertifizierungsorganisationen, staatliche Institutionen einschließlich Regulierungsbehörden und Institutionen, die F&E-Projekte finanzieren, sowie pharmazeutische und biotechnologische Unternehmen und andere Organisationen, die in der biomedizinischen und bevölkerungsbezogenen Forschung tätig sind. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder werden systematisch ermittelt, u. a. durch Umfragen zur Mitarbeiter-sowie Kundenzufriedenheit, Marktforschung und die Identifizierung von regulatorischen Anforderungen. Nur so können wirksame Strategien entwickelt und umgesetzt werden, um die Zufriedenheit der Stakeholder von Vita 34 zu gewährleisten und das Unternehmen erfolgreich aufzustellen. WESENTLICHKEITSANALYSEESRS 2 SBM-1-42, SBM-3-48, IRO-1Im Jahr 2023 führte Vita 34 die erste umfassende Wesentlichkeitsanalyse durch, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens zu ermitteln. Diese gilt als Ausgangspunkt für diesen Bericht. Die Analyse wurde auf Grundlage einer eingehenden Untersuchung der Geschäftstätigkeit durchgeführt und umfasste die Beteiligung der ESG-Projektleitungen, der Fachabteilungen und des Vorstands. In einem ersten Schritt wurde eine Vielzahl interner Dokumente (u. a. Geschäftsberichte, Policies, interne Richtlinien) sowie externer Quellen (u. a. SASB, MSCI, S&P, CSR-Risiko-Check, Studien, Wettbewerberberichte) analysiert. Diese Analyse wurde mit den im Rahmen der CSRD vorgegebenen Themen gemäß ESRS in Bezug gesetzt. Anschließend wurden daraus Auswirkungen (positive, negative, tatsächliche und potenzielle) sowie Risiken und Chancen für den Konzern und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette abgeleitet. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Vita 34 besteht vor allem aus dem Einkauf von Sachgütern (u. a. Laborbedarf, flüssiger Stickstoff sowie Verpackungsmaterial für die Zellentnahmekits) sowie aus der Beauftragung von Dienstleistungen (bspw. klinische Studien, Entnahme der Proben und Logistikdienstleistungen). Die nachgelagerte Wertschöpfungskette besteht vor allem aus der Bereitstellung von Stammzellen aus der Stammzellenbank, aus patientenbezogenen Tätigkeiten in Kliniken (z. B. Diagnostik) sowie aus sonstigen Dienstleistungen (z. B. Abfallentsorgung). Die ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks, Opportunities, kurz: "IROs") wurden anschließend in Workshops mit den Fachbereichen diskutiert, angepasst sowie ergänzt. Die Bestimmung der IROs erfolgte sowohl auf Basis der Auswirkungen, ausgelöst durch die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, auf Umwelt, Wirtschaft sowie Gesellschaft ("Auswirkungs-" bzw. "Inside-out-Perspektive") als auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die Geschäftstätigkeit der Vita 34 ("Finanzielle" bzw. "Outside-In-Perspektive"). Ein Online-Fragebogen ermöglichte den Teilnehmern der Workshops sowie dem Vorstand, eine Bewertung der identifizierten IROs vorzunehmen. Die Auswirkungen wurden gemäß ESRS nach Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, bei den Risiken sowie Chancen wurde eine Bewertung nach finanzieller Auswirkung und Wahrscheinlichkeit vorgenommen. Die Ergebnisse wurden anschließend vom Vorstand zur Kenntnis genommen und validiert. In diesem Bericht werden die Themen in den Fokus gestellt, die sowohl aus der finanziellen als auch aus der Auswirkungsperspektive über der Wesentlichkeitsschwelle liegen und damit als wesentlich betrachtet werden. Die Berichterstattung zur Wesentlichkeitsanalyse im Berichtsjahr 2024 wird vollständig nach den Vorgaben der CSRD erfolgen. Im Themenbereich Umwelt sind die beiden Themen "Eindämmung des Klimawandels und Energie" sowie "Ressourcenzuflüsse einschließlich Ressourcennutzung" als wesentlich und mit der höchsten Auswirkungswahrscheinlichkeit bewertet worden. Aus dem Themenfeld Eigene Belegschaft sind die Themen "Arbeitsbedingungen und Datenschutz" sowie "Schulungen und Kompetenzentwicklung" als wesentlich bewertet worden. Ebenfalls über der Wesentlichkeitsschwelle liegen das Thema "Datenschutz und Zugang zu Informationen" aus dem Themenbereich Verbraucher und Endnutzer sowie das Thema "Unternehmenspolitik" aus dem Bereich Governance. Im Folgenden sind die wesentlichen Themen zur Übersicht je ESRS-Themenbereich zugeordnet: scrollen
NachhaltigkeitsaspekteDie für Vita 34 wesentlichen Themen werden den fünf Nachhaltigkeitsaspekten gemäß CSR-RUG folgendermaßen zugeordnet: scrollen
In den untenstehenden Kapiteln werden die fünf Aspekte detailliert erläutert. Darüber hinaus wird über Themen berichtet, die für die Stakeholder von Vita 34 von bedeutendem Interesse sind und bei denen der Konzern zur Transparenz beitragen möchte. ARBEITNEHMERBELANGEKONZEPTE UND WESENTLICHE THEMENESRS 2 IRO-1Vita 34 betrachtet ihre Mitarbeiter als unverzichtbaren Bestandteil ihres Erfolgs. Es wird großen Wert auf die Gewinnung, das Halten und die kontinuierliche Weiterentwicklung motivierter Fachkräfte gelegt. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sowie die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen im Vordergrund. Dies spiegelt sich auch in den für das Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsthemen wider, da die Themen "Schulungen und Kompetenzentwicklung" sowie "Arbeitsbedingungen und Datenschutz" sowohl aus finanzieller Perspektive als auch Auswirkungsperspektive als wesentlich eingestuft wurden. Vita 34 ist bestrebt, allen Mitarbeitern eine familiäre und vertraute Atmosphäre zu bieten, in der Professionalität sowie Kreativität lebbar sind. Die Unternehmenswerte Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit, Offenheit, Ehrlichkeit und Respekt bilden dabei das Fundament für eine positive Unternehmenskultur. Diese Themen sind strukturiert im Code of Conduct verankert, welcher die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines gesunden Arbeitsumfeldes fördern soll. ERGEBNISSE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATORENArbeitsbedingungen und DatenschutzESRS S1-2-27, S1-3, S1-8Vita 34 engagiert sich für eine transparente und partizipative Arbeitskultur, die durch verschiedene Maßnahmen gefördert wird. Die Interessen der Belegschaft werden durch die Präsenz von Arbeitnehmervertretern bei den Unternehmen Vita 34 AG und PBKM vertreten. Für Beschwerden und weitere Anliegen stehen den Mitarbeitern des Konzerns verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung, wie beispielsweise die Personalabteilung oder der Betriebsrat (bei Vita 34 AG). Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und dem Vorstand gewährleistet eine offene Kommunikation und ermöglicht es dem Betriebsrat, aktiv an Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Um den Mitarbeitern mehr Flexibilität zu bieten, ist zudem mobiles Arbeiten weitgehend möglich. Darüber hinaus gibt es bei der Vita 34 AG sowie bei PBKM eine Richtlinie zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Eine Mitarbeiterbefragung zur Arbeitszufriedenheit wird in den meisten Tochterunternehmen von Vita 34 entweder jährlich oder halbjährlich durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfragen werden von den zuständigen Managementgremien analysiert und Verbesserungsmaßnahmen identifiziert. Die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter werden in der geringen Fluktuationsrate sichtbar, die im Jahr 2023 konzernweit bei rund 17 % lag. Die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter ist von höchster Wichtigkeit für Vita 34 und wird mit größtmöglicher Sorgfalt geachtet. Der unternehmensweite Code of Conduct hält fest, dass personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie, des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstigen bereichsspezifischen Vorschriften über den Datenschutz erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, den Grundsätzen der Transparenz, der Erforderlichkeit der verarbeiteten Daten, sowie der Datenvermeidung und -sparsamkeit in besonderer Weise nachzukommen. Für Fälle des Zweifels oder bei Verstößen steht eine identifizierte Person als Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Weitere Informationen und Maßnahmen von Vita 34 zu den Themen Datenschutz und Cybersecurity sind im Kapitel Sozialbelange (siehe Seite 47 ff.) zu finden. Weiterbildung und KompetenzentwicklungESRS S1-13Vita 34 identifiziert sich als wissensbasiertes Unternehmen, wobei die Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeiter einen entscheidenden Differenzierungsfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit bilden. Die kontinuierliche Weiterbildung und Kompetenzentwicklung sind hierbei entscheidend. Dafür hat Vita 34 zahlreiche Maßnahmen implementiert, darunter ein umfassendes Onboarding-Konzept. Insbesondere für das Laborpersonal gibt es laborspezifische Schulungspläne, um einen effektiven Einstieg in die Arbeit zu gewährleisten und die berufliche Entwicklung von Anfang an zu fördern. Darüber hinaus bietet der Konzern den Mitarbeitern, deren Tätigkeit es erfordert, jährliche Schulungen zur "Guten Herstellungspraxis" (Good Manufacturing Practice, kurz: GMP). Diese beinhaltet eine Richtlinie zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung in der Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen. Zudem bietet Vita 34 ihren Mitarbeitern ein Weiterbildungsbudget für die fachliche und themenbezogene Entwicklung. Den Schulungsbedarf legt jeder Mitarbeiter individuell in Absprache mit der jeweiligen Teamleitung fest. So wird dafür gesorgt, dass den Bedürfnissen jedes einzelnen Mitarbeiters nachgegangen werden kann. Das Fortbildungsangebot erstreckt sich von Sicherheitstrainings für das Laborpersonal über sonstige fachliche Weiterbildungen, Soft-Skills-Schulungen und Schulungen zur persönlichen Weiterentwicklung. Jeder Mitarbeiter von Vita 34 absolviert durchschnittlich rund 12 Schulungsstunden pro Jahr. 1 Gleichbehandlung und ChancengleichheitESRS S1-1-24, S1-6, S1-17Vita 34 legt großen Wert auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Mitarbeiter. Dies spiegelt sich in der konzernweit hohen Frauenquote wider, welche bei 78 % liegt (2022: 78 %). Auch die Förderung von Frauen in Führungspositionen sowie die Ermöglichung der Kombination von Beruf und Familie liegen Vita 34 am Herzen. Dies ist im Anteil der Frauen in Führungspositionen zu sehen, welcher 2023 bei 65 % lag (2022: 61 %) (siehe Tabelle Mitarbeiterkennzahlen). Zudem betont der Ende 2023 verabschiedete Code of Conduct ausdrücklich, dass das Unternehmen keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, nationaler oder sozialer Herkunft toleriert. Der Konzern strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist und in dem jede Person die gleichen Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung hat. Kulturelle Vielfalt und Toleranz werden gefördert und es wird keine Diskriminierung oder Belästigung von Personen seitens des Unternehmens geduldet. Im Geschäftsjahr 2023 gab es konzernweit keinen gemeldeten Fall von Diskriminierung. Es wurden zwei Fälle von Belästigung gemeldet, welche vom Unternehmen geprüft und abgeschlossen werden konnten. Es wurden entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Bei der Vita 34 AG findet am ersten Tag eines neuen Mitarbeiters eine ausführliche Besprechung der Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) statt und es wird auf offizielle Beschwerdestellen hingewiesen. Auch der Code of Conduct soll künftig neuen Mitarbeitern am ersten Tag vorgelegt werden. Zudem sollen die Inhalte des Code of Conduct den Mitarbeitern konzernweit durch Schulungen nähergebracht werden. Mitarbeiterkennzahlen 2ESRS S1-6, S1-9scrollen
2 Arbeitnehmer, die über einen
regulären Arbeitsvertrag eingestellt wurden.
Arbeitssicherheit und GesundheitESRS S1-14Bei Vita 34 hat die Sicherheit aller Mitarbeiter oberste Priorität. Vor allem steht aber der sichere Betrieb der Labore für die Aufbereitung und Lagerung der Proben und für Entwicklungsstudien im Vordergrund. Daher liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Arbeitsschutz, insbesondere für die Labormitarbeiter. Ziel ist es, das Risiko von Verletzungen zu minimieren sowie potenziell gesundheitsschädigenden Kontakt der Mitarbeiter mit biologischem Material zu vermeiden. Spezielle Verfahren und Anweisungen gewährleisten die ordnungsgemäße Durchführung von Prozessen bei der Probenentnahme, -verarbeitung und -lagerung sowie bei der Forschungsarbeit in biotechnologischen Projekten. Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die zur Sicherheit der Mitarbeiter beitragen. Dazu gehören die klare Kennzeichnung und regelmäßige Überprüfung der Sicherheitshinweise an Geräten. Außerdem wird eine kontinuierliche Überprüfung des Zustands der Geräte durchgeführt, um deren einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit wird der ordnungsgemäßen Instandhaltung der Räumlichkeiten und des Arbeitsbereichs gewidmet. In Räumen, in denen aufgrund von Kryotanks ein erhöhtes Risiko für Sauerstoffmangel besteht, oder bei Durchführung von Arbeiten in einer Flüssigstickstoffumgebung müssen in der Regel mindestens zwei Personen anwesend sein. Zur Sicherheit wurden in diesen Räumen Sauerstoffsensoren installiert. Zudem gibt es An- und Abwesenheitsschilder vor jedem Kryolager, persönliche Schutzausrüstung, Zutrittsbeschränkungen, detaillierte Arbeitsanweisungen und entsprechende Verbots- und Gebotsschilder. Alle Maßnahmen werden im Einklang mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt. Darüber hinaus absolvieren alle Mitarbeiter beim Eintritt in das Unternehmen obligatorische Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, um einen ausreichenden Wissensstand sicherzustellen. Während ihrer Tätigkeit bei Vita 34 erhalten die Labormitarbeiter regelmäßige Schulungen (mindestens jährlich) zu allgemeinen und laborbezogenen Risiken. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im gesamten Konzern (von 745 Mitarbeitern) 13 Unfälle gemeldet. Es gab weder Todesfälle noch Fälle von arbeitsbedingten Erkrankungen. Um die Zahl der Unfälle künftig zu minimieren, werden alle Unfälle dokumentiert und die Unfallursache wird analysiert. Ebenso ernennt Vita 34 dezidierte Gesundheits- und Sicherheitspersonen, es gibt eine Arbeitnehmerbeteiligung im Bereich des Arbeitsschutzes sowie einen halbjährlich durchgeführten Arbeitsschutzausschuss bei der Vita 34 AG. Dies umfasst die Konsultation der Führungskräfte bei der Entwicklung des Schulungsprogramms sowie die Einbindung der Mitarbeiter bei der Ermittlung von Gefahren durch arbeitsplatzspezifische Risikobewertungen. Zusätzlich werden das Laborpersonal und andere Mitarbeiter aktiv in die Entwicklung von Arbeitsschutzverfahren einbezogen, um eine umfassende Sicherheitskultur zu fördern. Zusätzlich zu den Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen bietet Vita 34 Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit an. An vielen Standorten können Mitarbeiter freiwillige medizinische Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen (u. a. Untersuchungen auf Krankheiten, die mit Blut übertragen werden können). Alle Gesundheitsmaßnahmen werden jährlich oder nach individuellem Bedarf angeboten. Zudem bietet der Gebäudekomplex der Vita 34 AG vielfältige Gesundheitskurse (z. B. Yoga, Rückenschule und Lauftreff) an. Ebenfalls wird an diesem Standort eine Gruppenunfallversicherung für private Unfälle zusätzlich zur berufsgenossenschaftlichen Absicherung angeboten. PBKM bezuschusst die medizinische Versorgung für die Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Praxen von Medicover sowie mit einem Sportpass, der Mitarbeitern den Zugang zu verschiedenen Sportzentren ermöglicht. Auch Biogenis S.R.L. kooperiert mit den medizinischen Einrichtungen von Medicover und führte 2023 ein Programm für die Prävention und Gesundheit aller Mitarbeiter ein. Stemlab S.A. begann 2023 mit der schrittweisen Einführung der Viertagewoche (zunächst nur jede zweite Woche), um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern. Bei dem Tochterunternehmen KRIO Intezet Zrt. wird der Gemeinschaftssport der Mitarbeiter gefördert, indem die Startgebühren für Laufwettbewerbe vom Unternehmen getragen werden, und Famicord Suisse S.A. subventioniert Massageangebote für ihre Mitarbeiter. UMWELTBELANGEKONZEPT UND WESENTLICHE THEMENESRS 2 IRO-1In Einklang mit den weltweiten Bemühungen, die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren, und um den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens gerecht zu werden, ist Vita 34 bestrebt, aktiv zu einer nachhaltigen Zukunft und einer intakten Umwelt für nachfolgende Generationen beizutragen. Entsprechend diesem Verantwortungsbewusstsein wurden in der Wesentlichkeitsanalyse die Umweltthemen "Eindämmung des Klimawandels und Energie" sowie "Ressourcenzuflüsse und -nutzung" als wesentlich eingestuft. Obwohl Vita 34 in keiner ressourcenintensiven Branche agiert und keine signifikanten Energie-, Abfall- oder Abwasseremissionen verursacht, ist das Unternehmen bestrebt, den Energie- und Materialverbrauch zu reduzieren und langfristig möglichst gering zu halten. Daher werden in diesem Bericht erstmalig bedeutende Umweltthemen konsolidiert offengelegt. Vita 34 arbeitet überwiegend in gemieteten Büros und Gebäuden, weshalb das Unternehmen nur limitierten Einfluss auf die Bedingungen in den Gebäuden und entsprechende Klimaschutzmaßnahmen hat. Zu den Immobilien gehören Büroräume, Herstellungslabore und Zell- und Gewebebanken. Der Konzern arbeitet für die Lagerung von biologischem Material mit mehr als einem Dutzend Zell- und Gewebebanken und Partnerlaboren zusammen, unter anderem in Europa und den Vereinigten Staaten. Die Tochterunternehmen innerhalb des Konzerns unterliegen aufgrund ihrer territorialen Streuung unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und Umweltanforderungen. Vita 34 ist bestrebt, auf Unternehmensebene eine einheitliche Datenbasis zu schaffen, um zukünftig Umweltdaten wie Abfallaufkommen, Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen zu überwachen und zu aggregieren. ERGEBNISSE UND LEISTUNGSINDIKATORENEindämmung des Klimawandels und EnergieESRS E1-2Das Thema Klimaschutz und Energie umfasst Aktivitäten von Vita 34, bei denen Treibhausgasemissionen entstehen. In Bezug auf den eigenen Geschäftsbetrieb umfasst dies vor allem Emissionen durch den Fuhrpark sowie den Bezug von Energie für Geschäftstätigkeiten und Gebäude. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Energie liegt dem Konzern am Herzen. Daher bezieht die Einkaufsabteilung der Vita 34 AG bereits ausschließlich TÜV-geprüfte grüne Energie aus 100 % erneuerbaren Quellen. Darüber hinaus besitzt die Vita 34 AG am Standort in Leipzig eine eigene Photovoltaikanlage auf dem angemieteten Bürogebäude. Die dort erzeugte Energie wird zu 91 % direkt vom Unternehmen verwendet (siehe Tabelle Energiekonsum und Elektrizitätserzeugung der Vita 34). 2024 ist der Austausch von Leuchtstoffröhren durch energieeffizientere LEDs an einigen Standorten, u. a. bei Seracell Pharma GmbH, geplant, um zusätzliche Energie zu sparen. Eine initiale Analyse verdeutlicht, dass die primären Energieverbraucher im Konzern die Labore sind, in denen biologisches Material bearbeitet und gelagert wird. Als weiterer treibender Faktor der Klimaemissionen fällt der Wärmeverbrauch ins Gewicht. Neben dem Bedarf für die Beheizung der Büros und Labore wird auch Kühlmittel (Flüssigstickstoff) für die Kryostaten benötigt. Verbrauchsdaten im Hinblick auf Strom und Wärme sind in der untenstehenden Tabelle ausgegeben. Energiekonsum und Elektrizitätserzeugung der Vita 34 4ESRS E1-5scrollen
Ressourcen (Zu- und Abflüsse)ESRS E2-1, E5-1, E5-4, E5-5Das Thema Ressourcen umfasst alle Materialien, Verbrauchsgüter und Ressourcen, die für den Geschäftsbetrieb beschafft, genutzt und verbraucht werden. Beispiele sind neben Energie, Kraftstoff und Wasser vor allem flüssiger Stickstoff für die Probenkühlung sowie Verbrauchsmaterialien für den Laborbetrieb. Die Nutzung von Ressourcen führt zur Entstehung von Abfällen. Hier macht die Kategorie der medizinischen Abfälle einen erheblichen Anteil am Gesamtabfallaufkommen der Vita 34 aus. Bei dieser Art von Abfällen handelt Vita 34 nach dem Vorsorgeprinzip, um das Infektionsrisiko durch den Kontakt mit medizinischem Material für Mitarbeiter und Außenstehende zu reduzieren. So werden fast alle Materialien, Verpackungen, Instrumente sowie Reagenzien und Flüssigkeiten, die bei der Entnahme und Verarbeitung von Proben verwendet werden, vorsorglich als medizinische Abfälle eingestuft. Zudem werden fast alle Abfälle, die von einzelnen Laboren im Rahmen ihrer Forschung an biotechnologischen Projekten erzeugt werden, ebenfalls dieser Abfallkategorie zugeordnet. Die Selektion sowie der Umgang mit Abfällen werden durch die Mitarbeiter durchgeführt. Diese werden dazu jährlich geschult. Im Anschluss wird die Entsorgung von spezialisierten Einrichtungen übernommen. Für Vita 34 entstehen durch die vorsichtige Behandlung von Abfällen nach dem Vorsorgeprinzip zwar zusätzliche Entsorgungskosten, jedoch wird so der ordnungsgemäße Umgang mit den Abfällen sichergestellt. Im Jahr 2023 sind 45.132 kg 5 gefährlicher Abfall entstanden und ordnungsgemäß entsorgt worden. In der untenstehenden Tabelle sind die bei Vita 34 vorkommenden Abfallarten nach Gefahrenkategorien aufgelistet. Abfallarten der Vita 34ESRS E5-4scrollen
ESRS E2-2, E5-1, E5-3Um sowohl die Menge der Zuflüsse als auch das Abfallaufkommen so gering wie möglich zu halten, hat Vita 34 verschiedene Maßnahmen im Sinne der Wiederverwendung umgesetzt: So können die Entnahmeboxen für die Lagerung des Nabelschnurbluts und -gewebes mehr als zehn Mal und die Gelpads pro Entnahmebox über ein Jahr verwendet werden. Zudem sorgt die Nutzung von Metallkassetten für eine langfristige Lagerung und wenig Abfall. Auch Polystyrol-Verpackungen für den Probentransport werden stets zur Wiederverwendung aufbereitet. Diese werden gesäubert, desinfiziert und umgepackt. Die Verpackungsmaterialien und die meisten Verbrauchsmaterialien, die unmittelbar mit den menschlichen Proben in Berührung kommen oder bei denen ein reales Risiko dafür besteht, werden hingegen aus Hygienegründen nur einmal verwendet. Eine weitere Maßnahme zur Reduktion des Ressourcenaufkommens, welche bereits umgesetzt wurde, ist der am Standort Leipzig durchgeführte Austausch der Kassetten, die zur Kryokonservierung der Proben genutzt werden: Die zuvor verwendeten anodisch oxidierten Kassetten wurden durch nicht anodisch oxidierte ersetzt. Diese Maßnahme wird zu einer Verringerung des Energieverbrauchs und des negativen Umwelteinflusses des Anodisierungsverfahrens beitragen. Darüber hinaus werden technische Altgeräte wie Monitore und Computer bei Vita 34 in Wertstoffhöfen nach ihren Bestandteilen getrennt recycelt.
4 Inkludiert Vita 34 AG und PBKM. In den
nächsten Jahren soll die Datenlage bei den
Tochterunternehmen verbessert werden, um ein
vollständigeres Bild des Konzerns zeigen zu
können.
WasserESRS E3-1, E3-2, E2-2, E3-4Obwohl das Thema Wasser in der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich eingestuft wurde, erkennt Vita 34 die Bedeutung dieser Ressource an. Jährlich verbrauchen die Vita 34 AG und PBKM 1.529.450 Liter Wasser 6 , das von örtlichen kommunalen Einrichtungen bezogen wird. Um den Verbrauch von Frischwasser zu reduzieren, führt PBKM auf Grundlage entsprechender Genehmigungen Regenwasser zu. Diese Maßnahme dient zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Ressource. Zur Vermeidung von Wasserverschmutzung erfolgt bei Vita 34 die fachgerechte Entsorgung von Chemikalien und kontaminierten Flüssigkeiten durch die geschulten Mitarbeiter. Darüber hinaus setzt beispielsweise das Tochterunternehmen KRIO Intézet Zrt. bereits wassersparende Technologien innerhalb der Toilettenspülungen sowie Wasserfiltersysteme ein, um Wasser effizient zu nutzen und die Umweltauswirkungen zu minimieren. SOZIALBELANGEKONZEPT UND WESENTLICHE THEMENESRS 2 IRO-1Mit ihrem Geschäftsmodell leistet Vita 34 einen Beitrag zur modernen Gesundheitsversorgung heutiger und kommender Generationen. Daher sind das Herzstück des Handelns die Gewährleistung einer hohen Servicequalität sowie die Bereitstellung zuverlässiger Informationen für Kunden und Patienten. Aus dem sozialen Verantwortungsbewusstsein heraus sind auch lokale Gemeinschaften rund um die Vita 34-Standorte von entscheidender Bedeutung für das Unternehmen. Die Kunden der Vita 34 bestehen zum Großteil aus werdenden Eltern von Kindern, bei denen Nabelschnurblut und anderes postnatales Gewebe nach der Geburt entnommen werden. Außerdem versorgt Vita 34 Patienten im Rahmen von klinischen Studien und medizinischen Tests mit Zellpräparaten für individuelle Zell- und Gentherapien. Um Kunden und Patienten bestmöglich zu betreuen und zu versorgen, stehen Datenschutz, der Zugang zu hochwertigen Informationen, Qualität und Sicherheit sowie soziale Inklusion im Fokus des Handelns. Den höchsten Stellenwert nehmen dabei die Themen "Datenschutz und Zugang zu hochwertigen Informationen" ein, wie die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse der Vita 34 (siehe Seite 42) zeigen. Dieses beinhaltet den Schutz der personenbezogenen Daten aller Kunden und Patienten sowie das Recht auf Zugang zu hochwertigen Informationen, mit denen sie fundierte Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen können. ERGEBNISSE UND LEISTUNGSINDIKATORENSicherheit und Gesundheit der Kunden und PatientenESRS S4-1, S4-2, S4-3Die Sicherheit und Gesundheit der Kunden und Patienten stehen für Vita 34 an erster Stelle. Dafür hat Vita 34 zahlreiche Maßnahmen implementiert, um ihren Leistungsprozess so sicher wie möglich zu gestalten. Der klassische Leistungsprozess für die Entnahme und Lagerung von Stammzellen kann folgendermaßen beschrieben werden: Nach dem Erstkontakt mit potenziellen Kunden und Partnern erhalten diese ausführliche Informationen über die Leistungen von Vita 34 inklusive der Prozessbeschreibung, möglicher Nebenwirkungen und Risiken. Nach Vertragsabschluss wird ein Entnahmeset auf direktem Weg zum Kunden geliefert. Zum Zeitpunkt der Entbindung wird dieses Set vom Kunden in die Klinik der Wahl mitgenommen. Das von Vita 34 geschulte Klinikpersonal entnimmt im Anschluss an die Geburt des Kindes Blut bzw. Gewebe aus der Nabelschnur. Das im Entnahmeset gelagerte Blut bzw. Gewebe wird anschließend durch einen Kurier in eines der Vita 34-Labore gebracht. Nach der Verarbeitung des Blutes durch das Laborpersonal und umfangreichen Untersuchungen zur Sicherstellung der Qualität der Proben werden die Stammzellen eingefroren und der Kunde erhält einen Bericht über die Ergebnisse. Sollten Zweifel an der Verwendbarkeit des entnommenen Materials bestehen, werden die Kunden direkt kontaktiert. Die Zellen werden dann für eine individuell vom Kunden gewünschte Dauer gelagert. Sollte eine klinische Indikation die Verwendung der Proben nahelegen, wird das eingelagerte Blut oder Gewebe von geschultem Fachpersonal aufbereitet, zum Transport vorbereitet und einer Klinik zur Verfügung gestellt. Obwohl Kunden und Patienten bei der Entnahme des Nabelschnurbluts keinem unmittelbaren körperlichen Risiko ausgesetzt sind, werden diese vor Abschluss des Vertrags über mögliche Nebenwirkungen ausführlich über verschiedene Kanäle informiert (siehe Abschnitt Zugang zu hochwertigen Informationen). Zudem sorgt Vita 34 dafür, dass das Klinikpersonal für die Entnahme der Proben bestmöglich geschult wurde. Auch das Laborpersonal, welches für die Präparationen verantwortlich ist und die Lagerung überwacht, wird regelmäßig geschult, um höchste Sicherheit bei der Aufbereitung und Aufbewahrung der Proben zu gewährleisten. Vita 34 gewährleistet stets die Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften, Richtlinien und globaler Standards. Unterstützung von GemeinschaftenVita 34 setzt sich für die Förderung der öffentlichen Gesundheit ein und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung. Als Teil des Engagements bietet die Vita 34 AG das sogenannte "Familien-Nabelschnurprogramm" an. Bei diesem haben Familienmitglieder und Außenstehende die Möglichkeit, kostenlos Stammzellen zu spenden. Gespendetes Nabelschnurblut kann in der Blutkrebstherapie eingesetzt werden, um die Krankheit zu heilen oder ihr Fortschreiten aufzuhalten. Zudem hat Vita 34 ein gezieltes Spendenprogramm für junge Krebspatienten entwickelt. Wenn die Eltern eines solchen jungen Krebspatienten ein neues Kind erwarten, bietet Vita 34 ihre Dienstleistung kostenlos oder zu einem deutlich reduzierten Preis an. PBKM betreibt zudem eine öffentliche Nabelschnurblutbank. Die dort gelagerten Proben sind über globale Register für Patienten zugänglich, die eine Stammzellentransplantation benötigen. Die meisten der mit dem Betrieb der öffentlichen Bank verbundenen Kosten werden vom Unternehmen getragen. Dazu werden "Nabelschnurblut-Tage" organisiert, an denen Patienten aus dem ganzen Land sich kostenlos Nabelschnurblut entnehmen lassen und an die öffentliche Bank spenden können. Außerdem hat PBKM eine Spendenvereinbarung ins Leben gerufen, bei der sie für jeden ausgefüllten Fragebogen ihrer Kunden Geld an Stiftungen und Vereine gespendet haben, um Wissen über das Thema Nabelschnurblutbanking zu verbreiten. PBKM ist auch Mitorganisator des Stipendienprogramms für junge Wissenschaftler "ExCELLent Grand", welches die wissenschaftliche Forschung finanziert. Als weiteres Beispiel von Bemühungen zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung hat Vita 34 in Dänemark und Ungarn ein anonymes Samenspenderprogramm ins Leben gerufen, um Frauen zu unterstützen, die ohne Partner Kinder bekommen und aufziehen wollen. Auch Stemlab S.A. engagierte sich 2023 durch einen Spendenlauf, den "Run For A Cause". Die gelaufenen Kilometer wurden in eine Spende an die gemeinnützige Organisation "Acreditar" umgewandelt, die Familien mit krebskranken Kindern in Krankenhäusern unterstützt. Zugang zu hochwertigen InformationenESRS S4-2, S4-3, S4-4Vita 34 setzt sich zum Ziel, den bestmöglichen Service anzubieten, und stellt die Aufklärung ihrer Kunden und Patienten in das Zentrum ihrer Tätigkeit. Kunden und Patienten erhalten transparente und umfassende Informationen über die Vor- und Nachteile des Stammzellbankings, über die Anwendungsgebiete von Stammzellen und den Ablauf von möglichen Therapien. Dies versetzt sie in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen und die für sie passenden Behandlungen zu erhalten. Die Bereitstellung angemessener Informationen über die Leistungen und Abläufe der Prozesse ist ein entscheidendes Element der Patientenversorgung. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen vor Ort oder online wird für einen guten Austausch von Gesundheitsinformationen gesorgt. Dazu gehören unter anderem Aufklärungsartikel, Broschüren, Gespräche mit den Gynäkologen sowie Messebesuche. Zudem werden die Fachkräfte des Gesundheitswesens über Kursangebote umfangreich geschult. Des Weiteren wird großer Wert auf eine vertrauensvolle Kundenbeziehung gelegt, weshalb ein umfangreiches Spektrum an Kommunikationsmöglichkeiten für Fragen, Meinungsäußerungen oder sonstige Anliegen den Kunden und Patienten geboten wird. Dazu gehören Kanäle wie Telefon, E-Mail und Chat genauso wie Briefpost und persönliche Treffen. Darüber hinaus haben Kunden die Möglichkeit, das Unternehmen online zu bewerten. Es werden nicht nur Zufriedenheitsumfragen durchgeführt, sondern auch der Net Promoter Score (NPS) wird aktiv überwacht und intern besprochen. Mindestens einmal im Jahr informiert Vita 34 zudem ihre Bestandskunden über die neuesten Entwicklungen des Unternehmens und der Stammzelleinlagerung. Des Weiteren betreibt Vita 34 regelmäßige Marktforschung, um Einblicke in die Bedürfnisse und Wünsche der Verbraucher zu gewinnen. Die Kunden haben ebenfalls jederzeit die Möglichkeit, in ihrem persönlichen Kundenportal auf der Vita 34-Website ihre persönlichen Daten zu ändern, ihren Vertrag zu verwalten, Zahlungen vorzunehmen sowie Testergebnisse zu überprüfen. Im Jahr 2024 möchte Vita 34 den Fokus der Informationserstellung auf die Meinung unabhängiger Experten und Gesundheitsfachkräfte setzen. Diese sollen den potenziellen Kunden und Patienten eine umfassende Informationsbasis ermöglichen. IT-Sicherheit und DatenschutzESRS S4-3, S4-4Vita 34 hat eine umfangreiche IT-Strategie entwickelt, um die Sicherheit ihrer Systeme und Daten zu gewährleisten. Diese sieht vor, dass IT-Systeme vorzugsweise "On-Premise" - also auf lokalen Speicherorten - gespeichert werden. Auf Cloud-Lösungen wird nur im Ausnahmefall zurückgegriffen. Das soll die Sicherheit der Daten erhöhen und die Möglichkeit von Datenraub minimieren. Ein einheitliches und umfangreiches Backup-Konzept (drei Sicherheitskopien auf zwei lokalen verschiedenen Speichermedien und einem "Offsite"-Medium) besteht bei den meisten Tochterunternehmen. Dieses sorgt im Falle von Naturkatastrophen, versehentlichem Löschen, Hardwareausfällen und Cyberattacken dafür, dass es zu keinem Verlust der Daten kommt. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen der Vita 34 umfassen Firewalls, Anti-Virus-Systeme, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zugangsverwaltung, Schutzmaßnahmen gegen Hacking und Handlungsprotokolle für IT-Ausfälle. Der Konzern arbeitet mit einer Vielzahl sensibler Daten wie Kunden-, Patienten-, Mitarbeiter- sowie Gesundheitsdaten. Dabei stellt Vita 34 sicher, dass die Daten nur für die notwendigen Zwecke erhoben, verwendet und verarbeitet werden, und schützt sie vor möglichem Missbrauch, unangemessener Offenlegung oder Verlust. Die Menge an Daten erfordert umfassende Cyber- und IT-Sicherheitsmaßnahmen in der gesamten Organisation. Der Sicherheitsansatz der Vita 34 ist auf die Geschäftsziele des Konzerns abgestimmt und gewährleistet angemessenen Schutz aller Informationen, Systeme, Vermögenswerte, physischen Standorte und Personen. 2023 hat Vita 34 einen externen Datenschutzbeauftragten ernannt. Im Jahr 2024 soll die Entwicklung von konzernweiten Richtlinien zum Umgang mit Datenschutzverletzungen im Fokus stehen. Im Jahr 2023 wurden im gesamten Konzern drei meldepflichtige Datenschutzverstöße festgestellt. Diese wurden der Aufsichtsbehörde gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fristgerecht mit den entsprechenden Inhalten gemeldet, die angewandten oder vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Wiederholung wurden beschrieben und die Betroffenen wurden informiert. Das entspricht dem von der DSGVO vorgeschriebenen Ablauf. Die Vorfälle wurden intensiv analysiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um das Risiko zukünftiger Vorfälle zu minimieren. Zur Verstärkung der IT- und Datensicherheit beauftragt Vita 34 regelmäßig externe Unternehmen, die die Datensicherheit überprüfen und mögliche Sicherheitslücken identifizieren. Zur Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter im Umgang mit empfindlichen Daten wurden 2023 umfangreiche halb-sowie ganztägige Schulungen an verschiedenen Standorten der Gruppe 7 durchgeführt. Beispielsweise nahmen alle Mitarbeiter von PBKM an einem obligatorischen Training zur Cybersicherheit teil. Dieses bestand aus 16 Modulen und informierte über Datensicherheit, Datenpannen und den Umgang mit kritischen Situationen. Alle zu dem Zeitpunkt angestellten Mitarbeiter absolvierten den etwa siebenstündigen Kurs. GOVERNANCE UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNGKONZEPT UND WESENTLICHE THEMENESRS 2 IRO-1, G1-1Für Vita 34 sind faire und professionelle Geschäftspraktiken von höchster Wichtigkeit. Im Jahr 2023 wurden durch die Verabschiedung des ersten gruppenweiten Code of Conducts erste Schritte für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmenskultur für den ganzen Konzern vorgenommen. Verantwortungsvolles Handeln, konstruktive Zusammenarbeit und die Befriedigung der Interessen der Stakeholder stehen für das Unternehmen im Vordergrund. Dies zeigt sich auch durch die hohe Bewertung des Themas "Unternehmenspolitik" in der Wesentlichkeitsanalyse. Von allen betrachteten Themen wurden hier die finanziellen Auswirkungen am höchsten eingeschätzt. Unternehmenspolitik umfasst nach den ESRS die Themen Korruption und Bestechung, den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), Tierschutz, politisches Engagement und Lobbytätigkeiten sowie das Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken.
7 Vita 34 AG, Biogenis S.R.L.,
Famicord-Acibadem, Famicord Suisse S.A. und Yaşam
Bankası.
ERGEBNISSE UND LEISTUNGSINDIKATORENESRS 2 GOV-1, G1-1, G1-3, G1-4Compliance-Management-SystemMit der Einstellung eines Head of Legal & Compliance im Mai 2023 wurde der Grundstein für die Implementierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) für das Unternehmen gelegt. Ende 2023 fand eine Compliance-Untersuchung in einer Konzerngesellschaft statt, welche durch einen internen Hinweis ausgelöst wurde. Die identifizierten Unregelmäßigkeiten betrafen vorrangig die notwendige Qualifikation einer leitenden ärztlichen Person mit potenziellen Auswirkungen auf die Herstellungserlaubnis der Konzerngesellschaft. Vita 34 veröffentlichte hierzu am 10. November 2023 eine Ad-hoc-Mitteilung an den Kapitalmarkt. Um solche Fälle künftig zu vermeiden, wurden einige Präventionsmaßnahmen abgeleitet, u. a. die Einführung von strengeren Standards hinsichtlich der Überprüfung von Lebenslauf, Qualifikationen und Titeln bei der Einstellung und Beförderung auf Schlüsselpositionen im Konzern. Diese Präventionsmaßnahmen wurden Anfang 2024 konzernweit implementiert. Die Ziele und Maßnahmen im Bereich Compliance werden regelmäßig mit dem Vorstand besprochen und überprüft: im Jahr 2023 in Form eines wöchentlichen Austauschs zwischen dem Head of Legal & Compliance und dem CFO. Über den Fortschritt des Themas wird der Aufsichtsrat in regelmäßigen periodischen Sitzungen und zusätzlich bei Bedarf unterrichtet. Im Berichtsjahr 2023 wurde zudem eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung nur dem Bereich Compliance gewidmet. Ende 2023 wurde mit der Veröffentlichung des neuen Code of Conducts, welcher am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, der nächste Meilenstein erreicht. Dieser bildet ein umfassendes Rahmenwerk für gesetzliche Vorschriften und Richtlinien und verpflichtet alle Mitarbeiter, sich gemäß diesem Kodex zu verhalten. Er umfasst unter anderem Themen wie fairer Wettbewerb, Korruptions- und Bestechungsprävention, Lobbyismus, Datenschutz, Umweltschutz, Menschenrechte, Chancengleichheit, Vielfalt und faire Arbeitsbedingungen und soziales Engagement. Der Kodex dient als Leitfaden für ein ethisches Verhalten und trägt zur Sicherstellung der Unternehmenswerte bei. Um Richtlinien zum Thema Compliance und zur Korruptionsbekämpfung in die Praxis zu übersetzen, werden bereits zahlreiche lokale Schulungen, insbesondere für die Vertriebsmitarbeiter, angeboten. Weitere Policies zur Umsetzung der Regelungen im Code of Conduct werden derzeit erstellt und im Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Whistleblowing-SystemESRS G1-1Im Falle von Verstößen gegen den Code of Conduct oder andere Verhaltensrichtlinien liegt es Vita 34 am Herzen, einen sicheren Raum für die Meldung von Vorfällen zu schaffen und die Anonymität der Hinweisgeber zu wahren. In diesem Sinne wurde Ende 2023 ein konzernweites Whistleblowing-System inklusive einer Whistleblowing Policy ausgerollt, welches alle Mitarbeiter des Konzerns abdeckt. Der Link ist auf allen Unternehmenswebseiten zu finden und sowohl für interne als auch externe Betroffene abrufbar. Die Unternehmen Vita 34 AG, PBKM, KRIO Intézet Zrt. sowie Secuvita S.L. sind aufgrund ihrer Mitarbeiterzahlen (mehr als 50 Mitarbeiter) gemäß den lokalen Gesetzen zum Hinweisgeberschutz zur Einrichtung einer eigenen lokalen Meldestelle verpflichtet. Diese lokalen Meldestellen sind in die zentrale Meldestelle bei Vita 34 eingebunden. Im Jahr 2024 sollen weitere Maßnahmen ausgerollt werden - wie beispielsweise Schulungen für die Mitarbeiter -, um die Visibilität des Whistleblowing-Systems zu erhöhen. Anti-KorruptionESRS G1-1, G1-3, G1-4Vita 34 legt ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Dafür wurden zunächst die internen sowie externen Abteilungen und Geschäftsbeziehungen analysiert, bei denen ein potenziell höheres Risiko von Korruption besteht. Zu diesen Bereichen gehören der Einkauf und Vertrieb sowie die Personen mit direktem Kontakt zu medizinischen Partnern. Ein Grund dafür ist die Vergütung von Gesundheitsfachkräften, welche strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, sodass diese anfälliger für Korruptionsvorfälle sein könnten. Es wurden zahlreiche Maßnahmen entwickelt, um das Korruptionsrisiko zu minimieren. Beispielsweise wurden spezielle Programme und Aufklärungskampagnen entwickelt, um bei der Vergütung der Partner (Ärzte, Hebammen und Krankenhäuser) den strengen Richtlinien zur Entlohnung ihrer Dienste im Gesundheitswesen zu entsprechen. Dabei arbeitet die Rechtsabteilung von Vita 34 eng mit allen relevanten Kundenabteilungen zusammen, um aufzuklären und rechtlich sichere Programme zu entwickeln. Im Geschäftsjahr 2023 sind Vita 34 keine Fälle von Korruption oder Bestechung bekannt geworden. Für das Geschäftsjahr 2024 ist die Implementierung eines umfassenden Anti-Korruptionssystems geplant. Politisches Engagement und LobbytätigkeitenESRS G1-5Für Vita 34 ist Transparenz von größter Bedeutung - nicht nur in Richtung der Informationstransparenz zu ihren Kunden und Patienten, sondern auch um erfolgreiche und langfristige Geschäftsbeziehungen zu halten und um als gesellschaftlich verantwortungsvoller Akteur aufzutreten. Daher ist Vita 34 im deutschen Lobbyregister eingetragen, welches regelmäßig aktualisiert wird. Bei jeglichen Lobbytätigkeiten in Deutschland wird Vita 34 durch externe Fachberater unterstützt und hält zu jeder Zeit rechtliche Vorschriften ein. Außerdem ist Vita 34 Mitglied der Industrieorganisation "Cord Blood Association" (CBA). In dieser Organisation sind sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen zusammengeschlossen, die sich umfassend mit Nabelschnurblutbanken befassen. Die CBA ist zudem an der Ausarbeitung neuer Gesetze auf EU-Ebene beteiligt. ACHTUNG DER MENSCHENRECHTEKONZEPT UND WESENTLICHE THEMENDie Achtung und der Schutz der Menschenrechte stellen für Vita 34 eine Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit dar - mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern rund um den Globus. Als Konzern ist sich Vita 34 der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und setzt sich aktiv dafür ein, die Menschenrechte zu wahren und zu fördern. Dies geschieht nicht nur im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, sondern auch durch die Unterstützung von Initiativen zur globalen Gesundheitsförderung und sozialen Gerechtigkeit. Dies entspricht den Grundwerten des Unternehmens sowie den Erwartungen der Stakeholder (s. Kapitel Sozialbelange). ERGEBNISSE UND LEISTUNGSINDIKATORENESRS S1-17, S3-4Die Verpflichtung von Vita 34 zur Achtung der Menschenrechte spiegelt sich in verschiedenen Aspekten der Geschäftspraktiken wider und ist festgeschrieben im Code of Conduct: Das Unternehmen praktiziert oder toleriert keine Ausbeutung, Zwangs- oder Kinderarbeit. Außerdem trägt Vita 34 dafür Sorge, die Mitarbeiter mit dem Code of Conduct zum Thema Menschenrechtsverletzungen zu informieren. Es ist ein Ziel der Vita 34, einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens von Menschen weltweit zu leisten, während gleichzeitig sichergestellt werden soll, dass die Menschenrechte in jeder Phase ihrer Geschäftstätigkeit respektiert und gefördert werden. Im Berichtszeitraum wurden keine Vorfällte von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, M enschenhandel oder anderen Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Im Jahr 2024 sollen die Bemühungen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen ausgebaut werden. EU-TaxonomieALLGEMEINE ANGABENEINFÜHRUNG EU-TAXONOMIEUm die Klima- und Energieziele der Europäischen Union für das Jahr 2030 zu erreichen und die Ziele des European Green Deal zu verwirklichen, sollen zukünftig Investitionen in nachhaltige Aktivitäten gelenkt werden. Daher hat die EU ein Klassifizierungssystem zur Einstufung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten in der Realwirtschaft verabschiedet - die sogenannte EU-Taxonomie. Sie detailliert Offenlegungsvorschriften hinsichtlich der Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx), die im Einklang mit den sechs von der EU definierten Umweltzielen stehen. Diese Ziele umfassen: 1. Klimaschutz 2. Anpassung an den Klimawandel 3. Schutz von Wasser und Meeresressourcen 4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5. Verminderung der Umweltverschmutzung 6. Schutz und Widerherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Für das Geschäftsjahr 2023 müssen berichtspflichtige Unternehmen erstmals die taxonomiefähigen Umsätze, CapEx und OpEx für alle sechs obenstehenden Umweltziele offenlegen. Aufgrund der Erleichterungsvorschriften der EU-Kommission sind die taxonomiekonformen Umsätze, CapEx und OpEx für das Berichtsjahr 2023 nur für die zwei Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" offenzulegen. Als taxonomiefähig gelten diejenigen Wirtschaftsaktivitäten, auf die eine Beschreibung aus dem Delegierten Rechtsakt zutrifft. Damit eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität im zweiten Schritt als taxonomiekonform anzusehen ist, sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen: Die Wirtschaftstätigkeit leistet einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele; die Wirtschaftstätigkeit führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer anderer Umweltziele, erfüllt somit die sogenannten "Do-No-Significant-Harm"-Kriterien (kurz: DNSH- Kriterien); die Mindestschutzkriterien werden unternehmensweit eingehalten. ALLGEMEINE HINWEISEDie für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basieren auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen (siehe Seite 62 ff.). In diese Betrachtung werden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften einbezogen. Gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (nach folgend EU-Tax-VO) 2020/852 ist Vita 34 verpflichtet, im nichtfinanziellen Bericht Angaben darüber zu machen, inwiefern und in welchem Umfang die Wirtschaftsaktivitäten taxonomiefähig sowie -konform sind. Die zu berichtenden Leistungsindikatoren der EU-Taxonomie sind in den folgenden Abschnitten erläutert. BERICHTERSTATTUNG ZUR TAXONOMIEFÄHIGKEIT UND -KONFORMITÄTDie Bestimmung der taxonomiefähigen sowie -konformen Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben erfolgte bei Vita 34 in einem mehrstufigen Prozess. 1. Ermittlung taxonomiefähige Aktivitäten 1.1 Abgleich mit NACE-Codes: Die Ermittlung der grundsätzlich taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten basierte bei Vita 34 auf einer gründlichen Analyse der Wirtschaftsaktivitäten unter der Berücksichtigung der NACE-Codes (Nomenclatur statistique des activités économiques dans la Communauté). 1.2 Abgleich der Wirtschaftsaktivitäten: Es wurde ein Abgleich der Wirtschaftsaktivität des Unternehmens mit den Beschreibungen der EU-Taxonomie vorgenommen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche in die Offenlegungen mit einbezogen wurden. 1.3 Ermittlung Anteil taxonomiefähiger Umsätze, CapEx und OpEx: Je taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivität wurden die zugehörigen Umsätze, CapEx und OpEx allokiert. Die Ergebnisse wurden durch die zuständigen Fachbereiche, die (Teil-)Konzernleitungen sowie das Controlling validiert. 2. Ermittlung taxonomiekonforme Aktivitäten 2.1 Prüfung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien: a) Substanzielles Beitragskriterium b) "Do-No-Siginificant-Harm"-Kriterien 2.2 Prüfung der Einhaltung der Mindestschutzkriterien 2.3 Ermittlung Anteil taxonomiekonformer Umsätze, CapEx, OpEx: Die Ergebnisse der Konformitätsprüfung wurden durch die zuständigen Fachbereiche, (Teil-)Konzernleitungen sowie Controlling validiert. TAXONOMIEFÄHIGKEITUmsatzDie Kennzahl Umsatz gibt gemäß dem Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 den Anteil des Umsatzes an, der durch taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten in einem Geschäftsjahr erwirtschaftet (Zähler) und ins Verhältnis zum Gesamtumsatz desselben Geschäftsjahres (Nenner) gesetzt wurde. Der Nenner der Kennzahl Umsatz entspricht dem in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wert für das betreffende Geschäftsjahr in diesem Geschäftsbericht (siehe Seite 62), der auf Basis der für den Konzernabschluss anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wurde. Dieser beläuft sich in diesem Jahr auf 77.062 Tausend Euro. Im Geschäftsjahr 2023 hat Vita 34 keine Umsätze mit den in den Delegierten Rechtsakten genannten Wirtschaftsaktivitäten erzielt. Die Wirtschaftstätigkeiten der Vita 34 fallen nicht in die ausgewählten NACE-Codes der EU-Taxonomie. Dementsprechend beträgt der Anteil der taxonomiefähigen und -konformen Umsätze am Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2023 0 %. Investitionsausgaben (CapEx)Für die Berechnung der Kennzahl der Investitionsausgaben gemäß der Delegierten Verordnung werden die taxonomiefähigen Investitionsausgaben (Zähler) durch die gesamten Investitionsausgaben (Nenner) dividiert. Die Berechnung des Nenners der Investitionsausgaben erfolgt ebenfalls auf Basis der für den Konzernabschluss anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS). Er setzt sich zusammen aus den Bruttozugängen zu Sachanlagen (IAS 16), zu immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) und zu Nutzungsrechten sowie Leasingverhältnissen (IFRS 16). 2023 gab es keine Zugänge zu Immobilien (IAS 40) oder Landwirtschaft (IAS 41). Geschäfts- oder Firmenwerte wurden dabei nicht berücksichtigt. Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 7.631 Tausend Euro und entsprechen somit der Summe der im Anhang zum Konzernabschluss ausgewiesenen Zugänge, die in den Tabellen 7.1.2., 7.1.3 und 7.1.4 (siehe Seite 113 ff.) dargestellt sind. Der Zähler der Investitionsausgaben kann zum einen Vermögenswerte oder Prozesse umfassen, die mit taxonomiekonformen oder -fähigen Tätigkeiten verbunden sind (Kategorie a). Zum anderen kann der Zähler Ausgaben umfassen, die Teil eines Plans zur Ausweitung taxonomiefähiger bzw. -konformer Tätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Tätigkeiten sind (Kategorie b). Ebenso kann er den Erwerb der Produktion von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen umfassen, die zu Treibhausgasreduktionen führen sollen (Kategorie c). Dazu gehören insbesondere diejenigen, die in den Delegierten Rechtsakten zum Klima sowie zu anderen Wirtschaftstätigkeiten aufgeführt sind, sofern diese Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umgesetzt und einsatzbereit sind. Da bei Vita 34 keine taxonomiefähigen Umsätze ermittelt wurden und derzeit keine CapEx-Pläne vorliegen, macht Vita 34 nur Investitionsausgaben nach CapEx-Kategorie c geltend: scrollen
Der Anteil taxonomiefähiger Investitionsausgaben im Geschäftsjahr 2023 beträgt dementsprechend 12,3 %. Betriebsausgaben (OpEx)Die Kennzahl der Betriebsausgaben berechnet sich gemäß der Delegierten Verordnung aus den taxonomiefähigen Betriebsausgaben (Zähler), geteilt durch die gesamten Betriebsausgaben (Nenner). Der Zähler für die Berechnung der Betriebsausgaben setzt sich gemäß der Delegierten Verordnung gleichermaßen wie der Zähler der CapEx-Bestimmung zusammen. Eine Unterscheidung in der Berechnung der Betriebskosten im Vergleich zu den Investitionskosten wird im Nenner getroffen. Dieser setzt sich aus direkten, nicht aktivierten Kosten, wie Ausgaben im Bereich der Forschung und Entwicklung, der Gebäudesanierung und -renovierung, dem kurzfristigen Leasing und der Wartung oder der Reparatur sowie anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit täglicher Wartung des Sachanlagenvermögens zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, zusammen. Der OpEx-Nenner beträgt im Jahr 2023 1.619,3 Tausend Euro. Die Betriebsausgaben gemäß Abschnitt 1.1.3 aus Anhang I der Delegierten Verordnung zu den Berichtspflichten sind im Vergleich zu den gesamten betrieblichen Aufwendungen bei Vita 34 für das Geschäftsmodell unwesentlich. Somit beträgt der entsprechende taxonomiefähige Anteil der Betriebsausgaben im Geschäftsjahr 2023 0 %. TAXONOMIEKONFORMITÄTDie Prüfung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten führte zu dem Ergebnis, dass die Aktivitäten aufgrund fehlender Informationen für die Einhaltung der DNSH-Kriterien für das Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" sowie für die Prüfung der sozialen Mindestanforderungen nicht als taxonomiekonform ausgewiesen werden können. Der Anteil von taxonomiekonformen Umsatzerlösen, Investitions- sowie Betriebsausgaben betrug im Geschäftsjahr 2023 dementsprechend 0 %. SONSTIGE HINWEISEAusschluss von fossilem Gas und KernenergieFür Zwecke der Meldebögen gemäß Annex XII der Delegierten Verordnung 2021/2178 wird darauf hingewiesen, dass keine Aktivitäten im Bereich Stromerzeugung, Kraft-Wärme/ Kälte-Kopplung und Wärme-/Kälteerzeugung aus fossilem Gas gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2022/1214 durchgeführt werden. Zudem hat Vita 34 hat keine Aktivitäten im Bereich Kernenergie. Vermeidung von DoppelzählungenDie im Folgenden genannten Beträge werden von Vita 34 derzeit ausschließlich auf das Umweltziel Klimaschutz allokiert. Weiterhin sind die einzelnen für Investitionsausgaben geltend gemachten Wirtschaftsaktivitäten nicht miteinander verbunden. Durch diesen Ansatz sind Doppelzählungen ausgeschlossen. DisclaimerVita 34 achtet mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen. Dennoch kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden. Haftungsansprüche gegen Vita 34 wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen resultieren, werden ausgeschlossen. UMSATZscrollen
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1 Der Code stellt die Abkürzung des
jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit
einen wesentlichen Beitrag leisten kann (zum Beispiel: CCM
- Climate Change Mitigation, Klimaschutz), sowie die Nummer
des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang
der Taxonomie-Verordnung, der das Ziel abdeckt
KAPITALAUSGABEN (CAPEX)scrollen
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1 Der Code stellt die Abkürzung des
jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit
einen wesentlichen Beitrag leisten kann (zum Beispiel: CCM
- Climate Change Mitigation, Klimaschutz), sowie die Nummer
des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang
der Taxonomie-Verordnung, der das Ziel abdeckt
BETRIEBSAUSGABEN (OPEX)scrollen
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1 Der Code stellt die Abkürzung des
jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit
einen wesentlichen Beitrag leisten kann (zum Beispiel: CCM
- Climate Change Mitigation, Klimaschutz), sowie die Nummer
des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang
der Taxonomie-Verordnung, der das Ziel abdeckt
KONZERNABSCHLUSSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
Konzern-Gesamtergebnisrechnungscrollen
Konzern-BilanzAktiva scrollen
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Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 20231. ALLGEMEINE ANGABENDie Vita 34 AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Leipzig (Deutschland), Deutscher Platz 5a, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 20339 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft als "Konzern" bezeichnet) sind die Entnahme, Einlagerung und der Vertrieb von Zellen, Geweben, Blut und Blutbestandteilen zum Zweck medizinischer Anwendungen. Darüber hinaus ist der Konzern auf dem Gebiet der Entwicklung von Produkten und Arzneimitteln auf Basis von Zellen, Geweben und Blut zum Zweck medizinischer Anwendungen aktiv. Hierzu gehören auch die Produktion und Herstellung viraler Vektoren sowie CAR-T-Zellen. Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 26. April 2024 abgegeben und den Aktionären auf der Website www.vita34group.de zugänglich gemacht. Der Konzernabschluss der Vita 34 AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 wurde am 25. April 2024 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Die Billigung durch den Aufsichtsrat erfolgte am 26. April 2024. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE2.1 GRUNDLAGEN DER ERSTELLUNGDer Konzernabschluss der Vita 34 AG wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2023 verbindlichen IFRS sowie die Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden angewendet, sofern diese durch die Europäische Union anerkannt wurden. Überdies wurden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden gesetzlichen Angabe- und Erläuterungspflichten des Handelsgesetzbuchs (HGB) erfüllt. Der Konzernabschluss der Vita 34 AG wird grundsätzlich auf der Grundlage fortgeführter Anschaffungskosten in Euro aufgestellt. Hiervon ausgenommen sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Der "Vita 34-Konzern" (nachfolgend "Vita 34" oder "Vita 34-Konzern") ist mit Wirkung zum 8. November 2021 aus dem Zusammenschluss der Vita 34 AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "Teilkonzern Vita 34") sowie der Polski Bank Komórek Macierzystych Sp. z o.o., Polen, und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "Teilkonzern PBKM") entstanden und umfasst die Geschäftstätigkeit dieser beiden Teilkonzerne, aufgeteilt in die zwei Unternehmenssegmente "Teilkonzern Vita 34" und "Teilkonzern PBKM". Der Konzernabschluss wurde zudem auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, was unterstellt, dass der Konzern in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten inklusive der obligatorischen Rückzahlungsbedingungen der Kreditlinien fristgerecht nachzukommen. Im Geschäftsjahr ist eine auf den Gesamtkonzern zugeschnittene Anschlussfinanzierung abgeschlossen worden. Dies wurde erforderlich, da im Geschäftsjahr in beiden Teilkonzernen Kreditlinien ausgelaufen sind. Als weitere Absicherung der Zahlungsfähigkeit kann der Konzern zudem seine Investitionsentscheidungen bedarfsgerecht steuern. Überdies werden in einzelnen Märkten Angebote zum Wechsel aus Jahreszahlerverträgen in Vorauszahlerverträge platziert, um die kurzfristige Liquidität zu stärken. Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere den Klimawandel betreffend, werden vom Vorstand laufend analysiert und bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie bei den Angaben zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten im Abschluss berücksichtigt. Der Vorstand hat in diesem Zusammenhang keine wesentlichen Risiken für sein Geschäftsmodell identifiziert. Daher erwartet Vita 34 gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rechnungslegung. 2.2 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Vita 34 AG, ihrer Tochterunternehmen und der assoziierten Unternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen und der assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ("Group Accounting Policies") zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. TochterunternehmenDie direkten und indirekten Kapitalanteile der Vita 34 AG an den Tochterunternehmen entsprechen auch dem Anteil der Stimmrechte, soweit nicht anders angegeben. Die Beiträge der nicht konsolidierten Gesellschaften zum Konzernumsatz, zum Konzernergebnis und zur Bilanzsumme des Konzerns wurden als nicht wesentlich eingestuft. Diese Gesellschaften wurden deshalb nicht in den Konzernabschluss einbezogen. In den Konzernabschluss werden die Tochterunternehmen einbezogen, über welche die Gesellschaft Beherrschung ausübt. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Unternehmen dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt: scrollen
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Unternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Unternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.: scrollen
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Unternehmen beherrscht. Tochterunternehmen sind ab dem Zeitpunkt voll zu konsolidieren, an dem die Beherrschung auf den Konzern übergeht. Sie werden in dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Assoziierte UnternehmenEin assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss ausüben kann und kein Tochterunternehmen vorliegt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen sind unter Verwendung der Equity-Methode einzubeziehen. Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um die Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- und Firmenwert erfasst. Gemäß der Equity-Methode ist der Geschäfts- und Firmenwert Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Die Anwendung der Equity-Methode wird in dem Zeitpunkt beendet, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen mehr darstellt. Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer BeherrschungFür Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung kann sowohl die Buchwertfortführungsmethode als auch die Neubewertungsmethode angewendet werden. Der Konzern entscheidet im Einzelfall, welche Methode zu einer zutreffenden Darstellung im Konzernabschluss führt. Bei der Buchwertfortführungsmethode entscheidet der Konzern ebenfalls im Einzelfall über eine retrospektive oder prospektive Anwendung. Bisher hat der Konzern für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung prospektiv die Buchwertmethode angewendet. Die Bestimmung, ob eine gemeinsame Beherrschung der an dem Unternehmenszusammenschluss beteiligten Unternehmen durch einen Investor vorliegt, erfolgt durch die Analyse vorhandener Stimmrechte, anderer vertraglicher Rechte sowie sonstiger Gegebenheiten. Bei der Methode der Buchwertbilanzierung erfolgt keine Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens. Stattdessen werden die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens fortgeführt. Der Unterschiedsbetrag zwischen entrichteter Gegenleistung und empfangenem Buchvermögen wird in der Kapitalrücklage erfasst. Die anfallenden Transaktionskosten werden im Aufwand abgebildet. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwerteUnternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Die Anschaffungskosten einer Unternehmensakquisition bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Die übertragene Gegenleistung umfasst: scrollen
Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand innerhalb der Verwaltungsaufwendungen erfasst. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Gewinne und Verluste unbegrenzt beteiligungsproportional zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei nicht beherrschenden Anteilen entstehen kann. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die durch den Konzern erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Bei einem Erwerb zu einem Preis unter dem Zeitwert wird der daraus resultierende Gewinn unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Vor der Erfassung eines Gewinns aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Zeitwert wird nochmals beurteilt, ob alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden zutreffend identifiziert und bewertet wurden. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Unter einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen und die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte bzw. Gruppe von Vermögenswerten sind, verstanden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Für Geschäfts- oder Firmenwerte ermittelt der Konzern an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens einmal jährlich überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für Geschäfts- oder Firmenwerte erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Bei der Konsolidierung eliminierte GeschäftsvorfälleKonzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen (außer Aufwendungen und Erträge aus Fremdwährungstransaktionen) aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt. 2.3 FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNGDie funktionale Währung der Muttergesellschaft und die Berichtswährung des vorliegenden Konzernabschlusses ist der Euro (EUR). Die funktionale Währung ausländischer Tochtergesellschaften ist die Währung des Landes, in dem die Unternehmen tätig sind. Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Wechselkursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Wechselkursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit hatten. Zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Umrechnungsdifferenzen aus nicht-monetären Posten werden differenziert behandelt. Werden Gewinne oder Verluste aus einem nicht-monetären Posten direkt im sonstigen Ergebnis erfasst, wird die Umrechnungsdifferenz ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Werden Gewinne oder Verluste aus einem nicht-monetären Posten im Ergebnis erfasst, wird die Umrechnungsdifferenz ebenfalls im Ergebnis erfasst. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse der Periode unterlagen starken Schwankungen. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung angesammelt. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dabei werden folgende Transaktionen als Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes angesehen: scrollen
Werden Teile eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb einschließt, veräußert, ohne dass es zu einem Verlust der Beherrschung kommt, wird der Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen, der auf den veräußerten Anteil entfällt, ab dem Veräußerungszeitpunkt den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet. Bei einer teilweisen Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder gemeinsamen Vereinbarungen ohne Statuswechsel wird der entsprechende Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen hingegen erfolgswirksam umgegliedert. Die Wechselkurse der für den Konzern relevanten Fremdwährungen entwickelten sich wie folgt: scrollen
Um Änderungen in der Kaufkraft zum Bilanzstichtag zu reflektieren, werden die Buchwerte von nicht-monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital und das sonstige Ergebnis von Tochterunternehmen in Hochinflationsländern in die am Bilanzstichtag gültige Maßeinheit umgerechnet. Dies erfolgt auf Basis eines allgemeinen Preisindex gemäß IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern". Im Gegensatz dazu ist keine Umrechnung für monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die bereits in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit bewertet sind, erforderlich, da diese im Bestand befindliche, zu erhaltende oder zu zahlende Geldmittel darstellen. Seit dem 1. April 2022 ist die Türkei als Hochinflationsland einzustufen. Entsprechend sind die Regelungen des IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" für unser Tochterunternehmen in der Türkei einschlägig. Demnach ist der Abschluss eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist, unabhängig davon, ob er auf dem Konzept der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem der Tageswerte basiert, in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit auszudrücken. Zur Anpassung des Abschlusses müssen bestimmte Verfahren angewandt werden. Beträge in der Bilanz, die noch nicht in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit ausgedrückt sind, werden anhand eines allgemeinen Preisindex angepasst. Für die Umrechnung in die Darstellungswährung (Euro) werden alle Beträge mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2023 umgerechnet. Um die Änderungen der Kaufkraft am Bilanzstichtag widerzuspiegeln, werden die Buchwerte der nicht-monetären Vermögenswerte und Schulden, des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses bei Tochterunternehmen in Hochinflationsländern auf der Grundlage einer am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit angepasst. Diese werden anhand eines allgemeinen Preisindex gemäß IAS 29 indexiert. Einige dieser nicht-monetären Posten werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Beträgen geführt, beispielsweise zum Nettoveräußerungswert und zum beizulegenden Zeitwert, und somit nicht angepasst. Alle anderen nichtmonetären Vermögenswerte und Schulden werden angepasst. Die meisten nicht-monetären Posten werden zu ihren Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt und damit zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden Betrag ausgewiesen. Die angepassten bzw. fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedes Postens werden bestimmt, indem man auf die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen die zwischen Anschaffungsdatum und Bilanzstichtag eingetretene Veränderung eines allgemeinen Preisindex anwendet. Sachanlagen, Vorräte an Rohstoffen und Waren, Geschäfts- oder Firmenwerte, Patente, Warenzeichen und ähnliche Vermögenswerte werden somit ab ihrem Anschaffungsdatum angepasst. Vorräte an Halb- und Fertigerzeugnissen werden ab dem Datum angepasst, an dem die Anschaffungs- und Herstellungskosten angefallen sind. Der angepasste Wert eines nicht-monetären Postens wird entsprechend vermindert, wenn er den erzielbaren Betrag überschreitet. Bei Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, Patenten und Warenzeichen wird der angepasste Wert in solchen Fällen deshalb auf den erzielbaren Betrag und bei Vorräten auf den Nettoveräußerungswert herabgesetzt. Nicht-monetäre Vermögenswerte, die gemäß den Leitlinien in IAS 29 angepasst wurden, unterliegen weiterhin einer Wertminderungsbeurteilung in Übereinstimmung mit den Leitlinien in den relevanten IFRS. Monetäre Posten werden nicht angepasst, da sie bereits in der am Bilanzstichtag geltenden Geldeinheit ausgedrückt sind. Monetäre Posten sind im Bestand befindliche Geldmittel oder Posten, für die das Unternehmen Geld zahlt oder erhält. Alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit auszudrücken. Dies bedeutet, dass alle Beträge anhand des allgemeinen Preisindex anzupassen sind, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweiligen Erträge und Aufwendungen erstmals im Abschluss erfasst wurden. Die Anwendung von IAS 29 ist für die Rentabilität, die Liquidität, die Kapitalausstattung und die Finanzlage des Konzerns für das Geschäftsjahr unwesentlich. In der nachstehenden Tabelle sind die spezifischen Faktoren aufgeführt, die zur Anwendung von IAS 29 verwendet wurden. scrollen
Die Auswirkungen auf die einzelnen Posten der Konzernbilanz sowie Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stellen sich wie folgt dar: scrollen
2.4 ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN2.4.1 AnschaffungskostenprinzipDie Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und bestimmte originäre finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. 2.4.2 Bemessung des beizulegenden ZeitwertsAlle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, werden in der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: scrollen
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Beobachtung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. 2.4.3 Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden als Aufwand der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten, die im Rahmen eines einzelnen Projekts entstanden sind, werden aktiviert, wenn diese die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllen. Nach übereinstimmender Auffassung sollten Unternehmen, die Forschung zu Biosimilar-Arzneimitteln betreiben, die mit dieser Arbeit verbundenen Ausgaben erst nach Erhalt der behördlichen Zulassung aktivieren oder wenn diese unmittelbar bevorsteht. Die Erteilung einer Zulassung durch die zuständige Regulierungsbehörde ist bei Entwicklungsarbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Produkts oder Herstellungsverfahrens in der pharmazeutischen Industrie ein geeigneter Nachweis für die technische Durchführbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts und seiner Vermarktung. Infolgedessen kann nur ein kleiner Teil der Ausgaben für die Entwicklung eines neuen Produkts oder Produktionsprozesses aktiviert werden. Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibungen beginnen mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgen über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und werden in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. 2.4.4 Immaterielle VermögenswerteEinzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich sämtlicher kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts entspricht, erfasst. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) angewandten Bilanzierungsgrundsätze stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: scrollen
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzungsbereite erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern anlassbezogen oder mindestens einmal jährlich auf einen Wertminderungsbedarf hin überprüft. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. 2.4.5 SachanlagenSachanlagen, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Sachanlagen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Im Bau befindliche Sachanlagen werden mit dem Betrag der Gesamtkosten bewertet, die dem Erwerb oder der Herstellung direkt zugeordnet werden können, einschließlich der Finanzierungskosten, abzüglich etwaiger Wertminderungen. Anlagen im Bau werden erst dann abgeschrieben, wenn ihre Herstellung abgeschlossen ist und sie zur Nutzung zur Verfügung stehen. Kosten, die anfallen, nachdem eine Sachanlage betriebsbereit ist, wie z. B. Kosten für Reparaturen, Überholungen, Instandhaltung oder Betriebskosten, werden in dem Berichtszeitraum, in dem sie anfallen, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn nachgewiesen werden kann, dass für Kosten, die nach dem erstmaligen Ansatz einer Sachanlage anfallen, die Aktivierungskriterien erfüllt sind, erhöhen diese Kosten den ursprünglichen Wert der Sachanlage. Die Abschreibung beginnt, wenn ein Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Die Abschreibung wird eingestellt, wenn der Vermögenswert als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird oder aus der Bilanz ausgebucht wird. Übersicht der Nutzungsdauern der Vermögenswerte: scrollen
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. 2.4.6 LeasingverhältnisseLeasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 (Leases) bilanziert. Nach IFRS 16 besteht beim Leasingnehmer eine grundsätzliche Pflicht zur bilanziellen Erfassung von Rechten und Pflichten aus den Leasingverhältnissen. Leasingnehmer bilanzieren das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand ("Right-of-Use Asset") im Anlagevermögen sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Der Konzern beurteilt bei Abschluss eines Vertrages, ob dieser Vertrag ein Leasingverhältnis, also das Recht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren, enthält. Der Konzern erfasst für alle Leasingverhältnisse Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie Verbindlichkeiten für die aus den Leasingverhältnissen resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von niedrigem Wert, für welche in Anwendung der Erleichterungen des IFRS 16 die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. NutzungsrechteDer Konzern bilanziert Nutzungsrechte aus Leasingverträgen ab dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist. Nutzungsrechte werden zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Änderungen aus der Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten werden im Buchwert des Nutzungsrechtes berücksichtigt. Die Anschaffungskosten beinhalten den Wert der erfassten Leasingverbindlichkeit zuzüglich der vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen, anfänglicher direkter Kosten sowie Rückbauverpflichtungen abzüglich erhaltener Leasinganreize. Nach dem erstmaligen Ansatz bewertet die Gruppe ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert in ähnlicher Weise wie andere langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte, d. h., sie erfasst die Abschreibung des Nutzungsrechts und etwaige Wertminderungsaufwendungen. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte erfolgt linear über den Zeitraum des Leasingverhältnisses. Leasingverträge bestehen bei Vita 34 als Leasingnehmer insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und Transportausstattungen. Übersicht der Nutzungsdauern der Nutzungsrechte: scrollen
LeasingverbindlichkeitenDer Konzern bilanziert Leasingverbindlichkeiten ab dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist. Die Bewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt mit dem Barwert der über die Vertragslaufzeit zu leistenden Leasingzahlungen. Leasingzahlungen beinhalten hierbei: scrollen
Die Abzinsung von Leasingzahlungen erfolgt - insoweit bestimmbar - mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt. Anderenfalls erfolgt die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers ist die Summe aus dem risikofreien Zinssatz und der Kreditrisikoprämie der Konzernunternehmen, die auf der Grundlage des den Konzernunternehmen zur Verfügung stehenden Angebots an Margen für Investitionskreditfazilitäten, die durch die Vermögenswerte der Unternehmen angemessen gesichert sind, quantifiziert wird. Insofern Leasingverträge Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen beinhalten, werden Laufzeitänderungen aus diesen Optionen nur berücksichtigt, wenn die Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen hinreichend sicher ist. Der Buchwert einer Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn sich eine Änderung des Leasingverhältnisses (z. B. hinsichtlich der Höhe der Leasingzahlungen oder der Laufzeit des Leasingverhältnisses) ergibt. 2.4.7 Finanzielle VermögenswerteErstmaliger Ansatz und Bewertung finanzieller VermögenswerteGemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien klassifiziert: (1) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Schuldinstrumente) (2) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Schuldinstrumente) (3) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Eigenkapitalinstrumente) (4) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten beim erstmaligen Ansatz ist abhängig von der Charakteristik der Zahlungsstrombedingungen und der Geschäftsmodellbedingungen des finanziellen Vermögenswertes. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Transaktionskosten im Zusammenhang mit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Erfüllungstag, d. h. zu dem Tag, an dem ein Vermögenswert an oder durch das Unternehmen geliefert wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte(1) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Schuldinstrumente) Der Konzern klassifiziert finanzielle Vermögenswerte in diese Kategorie, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: scrollen
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und auf Wertminderung beurteilt. Langfristige unverzinsliche Forderungen werden mit einem laufzeitäquivalenten Marktzins diskontiert. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen, deren Zahlungsströme aus diesen Krediten ausschließlich aus Kapital- und Zinszahlungen bestehen. (2) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Schuldinstrumente) Der Konzern klassifiziert finanzielle Vermögenswerte in diese Kategorie, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: scrollen
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Hiervon ausgenommen sind Wertminderungsaufwendungen und -erträge, Zinsen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung. Im Falle der Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der kumulierte Gewinn oder Verlust, der zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die finanziellen Vermögenswerte aus Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten Wertpapieranlagen, welche in den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. (3) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Eigenkapitalinstrumente) Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern beschließen, seine Beteiligungen unwiderruflich als Beteiligungen zu klassifizieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn sie die Definition des Eigenkapitals nach IAS 32 erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus derartigen finanziellen Vermögenswerten werden im sonstigen Ergebnis erfasst und sind später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung zu übertragen. Die finanziellen Vermögenswerte aus Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten die in Abschnitt 4 aufgeführten sonstigen Beteiligungen, soweit hierfür diese Klassifizierung gewählt wurde. (4) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden (zum Beispiel derivative Finanzinstrumente, finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, die zu Handelszwecken gehalten werden und solche, die anhand des beizulegenden Zeitwertes gesteuert werden und deren Wertentwicklung danach beurteilt wird), werden zu FVTPL bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des Verkaufs oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennter eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente designiert. Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Die finanziellen Vermögenswerte, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten hauptsächlich Derivate und Beteiligungen an Aktien. Ausbuchung finanzieller VermögenswerteEin finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn das Anrecht auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert ausläuft oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Wertberichtigung finanzieller VermögenswerteDer Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses; ECLs) für alle Schuldinstrumente, welche nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. ECLs basieren auf dem Unterschied zwischen den vereinbarten Zahlungsströmen gemäß dem jeweiligen Vertrag und den abgezinsten erwarteten Zahlungsströmen. Die Ermittlung von ECLs erfolgt in drei Stufen. Für Kreditrisiken, welche seit der erstmaligen Erfassung nicht signifikant gestiegen sind, werden ECLs für Kreditverluste gebildet, die sich aus Ausfallereignissen ergeben, die innerhalb der nächsten zwölf Monate möglich sind (12-Monats-ECL). Für Kreditrisiken, welche seit der erstmaligen Erfassung deutlich gestiegen sind, wird eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls über die Restlaufzeit des Engagements gebildet (Lifetime-ECL). Zudem werden im Einzelfall vorliegende konkrete Erkenntnisse bei der Bewertung von Kreditrisiken einbezogen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Finanzierungskomponente wendet der Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Berechnung von ECLs an. Daher verfolgt der Konzern keine Veränderungen des Kreditrisikos, sondern bildet zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung auf Basis von Lifetime-ECLs. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner Erfahrung im Bereich des historischen Kreditrisikos basiert, angepasst an zukunftsgerichtete Faktoren, die spezifisch für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld sind. Bei Schuldinstrumenten, die ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beurteilt der Konzern zu jedem Berichtszeitpunkt, ob das Schuldinstrument unter Berücksichtigung aller vernünftigen und tragbaren Informationen, die ohne übermäßigen Aufwand oder Kosten verfügbar sind, ein geringes Kreditrisiko aufweist. Bei dieser Vorgehensweise bewertet der Konzern die interne Bonität des Schuldtitels neu. Darüber hinaus ist der Konzern der Ansicht, dass das Kreditrisiko deutlich gestiegen ist, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind. 2.4.8 Finanzielle VerbindlichkeitenErstmaliger Ansatz und Bewertung finanzieller VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen und Kredite. Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert sowie bei Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Die Erfassung von Verbindlichkeiten aus Put-Optionen von Minderheitsgesellschaftern, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, erfolgt zum Barwert des Rückkaufbetrages. Die Ersteinbuchung der Put-Optionen von Minderheitsgesellschaftern erfolgt gegen nicht beherrschende Anteile. Folgebewertung finanzieller VerbindlichkeitenDie Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten hängt von deren nachfolgend beschriebenen Klassifizierung ab: (1) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Nach der erstmaligen Erfassung werden diese Verbindlichkeiten in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzins-Methode bewertet. Gewinne und Verluste werden bei der Ausbuchung der Verbindlichkeiten sowie im Rahmen des Amortisationsprozesses der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von Disagio oder Agio auf den Erwerb und von Gebühren oder Kosten, die integraler Bestandteil des Effektivzinses sind, berechnet. Die Amortisation der Effektivzinsmethode wird als Finanzierungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie gilt für verzinsliche Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Schulden. Die Folgebewertung von Put-Verbindlichkeiten erfolgt auf Basis einer bestmöglichen Schätzung der potenziellen Rückkaufverpflichtung zum Stichtag. (2) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten und finanzielle Verbindlichkeiten, die bei der erstmaligen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Im Konzern umfasst diese Kategorie Derivate und bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt werden. Für diese finanziellen Verbindlichkeiten werden sämtliche aus der Bewertung resultierenden Gewinne oder Verluste erfolgswirksam vereinnahmt, soweit sie nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind. Ausbuchung finanzieller VerbindlichkeitenEine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung aus der Verbindlichkeit erfüllt oder aufgehoben wird oder ausläuft. Wenn eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere desselben Kreditgebers zu wesentlich unterschiedlichen Bedingungen ersetzt wird oder die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert werden, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und als Erfassung einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.4.9 VorräteVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-in-first-out-Zuordnungsverfahren. Der Nettoveräußerungswert ist der am Bilanzstichtag realisierbare Verkaufspreis abzüglich Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern, Preisnachlässen, Rabatten und anderen ähnlichen Posten sowie der für den Verkauf notwendigen Kosten. In die Herstellungskosten für die unfertigen Erzeugnisse werden neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch angemessene Teile der Gemeinkosten des Fertigungsbereichs sowie Abschreibungen, soweit sie auf den Fertigungsbereich entfallen, einbezogen. Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Zinsen wurden nicht berücksichtigt. 2.4.10 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von nicht länger als drei Monaten. Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel werden separat ausgewiesen. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen. 2.4.11 Eigene AnteileErwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird erfolgsneutral erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst. 2.4.12 RückstellungenEine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken und die Markterwartungen hinsichtlich des Zeitwertes des Geldes widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. 2.4.13 PensionsrückstellungenIm Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses im Jahr 2012 hat die Gesellschaft eine Pensionsvereinbarung sowie die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen übernommen. Für diese Pensionsverpflichtung sind durch die Gesellschaft Beiträge an eine Versicherung geleistet worden. Die Höhe der Pensionsverpflichtung wird nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Gesellschaft erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Ergebnis. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden dabei sofort in die Gewinnrücklagen eingestellt und auch in den Folgejahren nicht ertragswirksam umgegliedert. Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag beinhaltet den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (unter Anwendung eines Diskontierungssatzes auf Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen; siehe Abschnitt 7.2.4) und des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Planvermögen umfasst qualifizierende Versicherungspolicen. Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis. Der Wert eines erfassten Vermögenswerts des leistungsorientierten Plans entspricht grundsätzlich dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan. Da das Planvermögen einen qualifizierenden Versicherungsvertrag umfasst, der alle zugesagten Leistungen hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Fälligkeit genau abdeckt, wird der Ansatz des Planvermögens auf den Barwert der abgedeckten Verpflichtungen begrenzt. 2.4.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Salden betreffen noch ausstehende Verbindlichkeiten für die vom Konzern vor Ende des Geschäftsjahres empfangenen Waren und Dienstleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, es sei denn, deren Begleichung ist nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Berichtsperiode fällig. Sie werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode angesetzt. 2.4.15 UmsatzerlöseErträge werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über ein zugesagtes Gut oder eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Bewertung erfolgt zum Transaktionspreis der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung von variablen Gegenleistungen. Umsatzsteuer und sonstige Abgaben, die im Namen Dritter eingezogen werden, bleiben unberücksichtigt. Umsatzerlöse aus Verträgen mit KundenDer Konzern erzielt Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen und dem Verkauf von Waren und Materialien. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Rechnungen an Kunden werden gemäß den vertraglichen Bedingungen gestellt und sehen dabei üblicherweise Zahlungen innerhalb von 14-30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Das vom Kunden zu zahlende Entgelt enthält keine variablen Vergütungsbestandteile. MehrkomponentengeschäfteDie Herstellung und Lagerung von Zelldepots stellen den wesentlichen Teil der durch den Konzern erbrachten Dienstleistungen dar. Sowohl die Herstellung als auch die Lagerung von Zelldepots sind separate Leistungsverpflichtungen eines Mehrkomponentengeschäfts. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Herstellung des Zelldepots erfolgt zeitpunktbezogen nach Abschluss des Prozesses zur Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung der Zellen. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Lagerung von Zelldepots erfolgt zeitraumbezogen über den vertraglich vereinbarten Lagerungszeitraum. Hierbei wird die input-basierte Methode zur Bemessung des Leistungsfortschritts gewählt, da eine Bemessung des Nutzenzuflusses an den Kunden (output-basierte Methode) nicht isoliert für die Leistungsverpflichtung "Lagerung eines Zelldepots" ermittelbar ist. Die Erlösrealisierung erfolgt demnach über den jeweils vereinbarten Lagerzeitraum pro rata temporis. Die Zuordnung von Preisnachlässen erfolgt gleichlautend anteilig auf die beiden Leistungsverpflichtungen. In der Regel erhebt der Konzern einen Teil des Entgelts unmittelbar nach Abschluss der Prozessierung. Die Erbringung der Lagerleistung kann jährlich vor- oder nachschüssig oder auch als Vorauszahlung über mehrere Jahre bezahlt werden. Die Verträge unterscheiden sich zudem im Konzern hinsichtlich der Mindestvertragslaufzeiten. Aufgrund der langen Lagerdauern hat der Konzern eine Versicherung abgeschlossen, die die Lagerung der Zelldepots für den vertraglich vereinbarten Zeitraum garantiert. Der Konzern ermittelt zunächst den Zeitraum, für den er ein vertraglich unbedingtes Recht auf Erhalt einer Gegenleistung hat. Dies ist in der Regel die vertraglich bestimmte unkündbare Mindestlaufzeit. Bei einigen Vorauszahler-Vertragsmodellen gibt es keine unkündbare Mindestlaufzeit, allerdings ist eine Erstattung vorausgezahlter Beträge bei vorzeitiger Kündigung ausgeschlossen. Der Konzern kommt diesbezüglich zu der Einschätzung, dass diese Bedingung wie eine Vertragsstrafe wirkt, und bestimmt daher die Vertragslaufzeit anhand des Zeitraums, für den eine Vorauszahlung geleistet wurde. In einigen Jurisdiktionen sehen Verbraucherschutzgesetze niederschwellige Kündigungsmöglichkeiten mit Erstattungsanspruch bei Vorauszahler-Vertragsmodellen vor, so dass der Zeitraum, für den der Konzern ein unbedingtes Recht auf Erhalt einer Gegenleistung hat, entsprechend kürzer ausfällt. Aus diesem Grund erfolgten im Geschäftsjahr 2023 teilweise weitere Vertragsanpassungen, aus denen sich bei vorzeitiger Beendigung substanzielle Nachteile für den Kunden ergeben. Hierdurch wird ein längerer Vertragszeitraum nach IFRS 15 ermöglicht. Vertragsanpassungen erfolgen grundsätzlich unter Beachtung der länderspezifischen Gesetzeslage. Dabei bleibt die Definition des Vertragszeitraums nach IFRS 15 ermessensbehaftet. Weiterführende Erläuterung hierzu sind im Abschnitt 3.1. aufgeführt. Die von den Kunden für den bestimmten Zeitraum zu zahlenden Paketpreise werden auf die beiden Leistungsverpflichtungen "Herstellung eines Zelldepots" und "Lagerung eines Zelldepots" aufgeteilt. Da Einzelveräußerungspreise für die Leistungsverpflichtungen aufgrund von rechtlichen und tatsächlichen Hürden nicht existieren, nimmt der Konzern die Aufteilung nach dem "expected cost plus a margin"-Ansatz vor, wobei für beide Leistungsverpflichtungen die gleiche relative Marge bezogen auf die jeweiligen Herstellkosten berücksichtigt wird. Übersteigt der den erbrachten Leistungsverpflichtungen zuzurechnende Erlös die hierfür geleistete Vorauszahlung, wird dieser Betrag unter dem Posten Vertragsvermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen. Ist die geleistete Vorauszahlung höher als der den erbrachten Leistungsverpflichtungen zuzurechnende Erlös, erfolgt ein Ausweis dieses Betrages unter dem Posten Vertragsverbindlichkeiten. Sofern bei Vorauszahlungen für mehrere Jahre ein gesetzlich zulässiges Kündigungsrecht während der vertraglichen Mindestlaufzeit oder ein Recht des Kunden zum Wechsel in ein anderes Vertragsmodell mit (teilweiser) Erstattung der geleisteten Vorauszahlung möglich ist, wird ein Teil der Vorauszahlung als Rückzahlungsverpflichtung ausgewiesen. Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden entsprechend dem Leistungsfortschritt der Leistungsverpflichtung "Lagerung eines Zelldepots" fortgeschrieben. Vorliegen einer FinanzierungskomponenteIm Falle der Vorauszahlung für mehrere Jahre erhält der Konzern durch den Kunden Vorauszahlungen für die Lagerung von Zelldepots. Im Hinblick auf die Art der angebotenen Dienstleistung sind die durch den Konzern angebotenen Zahlungsbedingungen aus anderen Gründen als die Bereitstellung einer Finanzierung für den Kunden festgelegt worden. Der Konzern kommt daher zu der Einschätzung, dass diese geleisteten Vorauszahlungen keine Finanzierungskomponente beinhalten. Der Konzern bietet für die Leistungsverpflichtung "Lagerung eines Zelldepots" auch Jahreszahlerverträge mit mehrjähriger Mindestvertragslaufzeit ohne gesetzliches Kündigungsrecht an. Die Ermittlung des Transaktionspreises für diesen Vertrag erfolgt unter Berücksichtigung aller im Vertragszeitraum durch den Kunden zu leistenden Zahlungen. Die zu Vertragsbeginn vereinnahmte Zahlung des Kunden liegt in diesen Fällen unterhalb der Herstellkosten der Leistungsverpflichtung "Lagerung eines Zelldepots". Der Konzern kommt daher zu der Einschätzung, dass für diese Verträge eine Finanzierungskomponente vorliegt. Daher wird für Zahlungen mit einer Fälligkeit von über einem Jahr eine Anpassung um den Zeitwert des Geldes vorgenommen. Sofern die Gegenleistung für die mehrjährige Leistungsverpflichtung bereits in Rechnung gestellt wurde, werden die ausstehenden Zahlungen in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Konzernbilanz erfasst; ist noch keine Rechnungsstellung erfolgt, werden die noch zu erhaltenden Zahlungen in den Vertragsvermögenswerten abgebildet. Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeitenDie Vertragsvermögenswerte repräsentieren das Recht des Konzerns auf Gegenleistung für im Rahmen eines Mehrkomponentengeschäfts übertragene Dienstleistungen, soweit diese die bisher hierfür geleistete Zahlung übersteigen. Dies gilt nicht für Kundenverträge, deren Gegenleistung bereits vollständig in Rechnung gestellt wurde und entsprechend in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst werden, wie im vorhergegangenen Absatz beschrieben. Die Vertragsverbindlichkeiten umfassen geleistete Vorauszahlungen von Kunden für Lagerungsdienstleistungen für die in den einzelnen Verträgen festgelegten Zeiträume, die anteilig über den Zeitraum, auf den sie sich beziehen, als Umsatzerlöse erfasst werden. Des Weiteren werden Verpflichtungen zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge unter den Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Hierbei handelt es sich um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommene Verpflichtungen zur Lagerung von Zelldepots über eine vertragsspezifische Lagerdauer. RückzahlungsverpflichtungenDie Rückzahlungsverpflichtungen umfassen geleistete Vorauszahlungen von Kunden für Lagerungsdienstleistungen, die ihnen bei einem möglichen Wechsel in ein anderes Vertragsmodell oder bei Ausübung eines gesetzlich verankerten Kündigungsrechts vor Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit zustehen. Sonstige ErlöseUnter den sonstigen Erlösen werden Erlöse aus anderen medizinischen Dienstleistungen wie beispielsweise für neuartige Therapien, Gentests und Analysen für Dritte ausgewiesen. Diese sonstigen Erlöse werden ausschließlich zeitpunktbezogen realisiert. Ausstehende Beträge werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 2.4.16 Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendung erlangt wird und der Konzern alle damit verbundenen Bedingungen einhält. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese in einem passiven Abgrenzungsposten erfasst und über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam aufgelöst. Die Anhangangabe 7.2.5 umfasst weitere Informationen darüber, wie der Konzern Zuwendungen der öffentlichen Hand bilanziert. 2.4.17 ErtragsteuernTatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenTatsächliche Ertragsteuern werden zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze und der bestehenden Rechtsprechung. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig die Positionen in den Steuererklärungen im Hinblick auf Situationen, in denen das geltende Steuerrecht verschiedene Auslegungen zulässt, und beurteilt, ob es wahrscheinlich erscheint, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptieren wird. Der Konzern bewertet die Auswirkungen der Unsicherheit aus diesen Behandlungen mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder dem Erwartungswert, je nachdem, welche Methode sich besser zur Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet. Aktive und passive latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Abschlussstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, es sei denn, die latente Steuerschuld erwächst aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts oder dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gültig sind oder in Kürze gelten werden. Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. UmsatzsteuerUmsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen: scrollen
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. 2.4.18 Finanzerträge und FinanzierungsaufwendungenZu den Finanzerträgen und -aufwendungen gehören Fremdkapitalzinsen, Wechselkursdifferenzen auf Fremdkapital und Verluste aus Derivaten (Zinsswaps), die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Bau einer Sachanlage, die qualifiziert ist (d. h. eine längere Vorbereitungszeit für die beabsichtigte Nutzung erfordert), werden während des Bau- oder Anpassungszeitraums im Wert des Vermögenswerts erfasst. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.4.19 Anteilsbasiertes VergütungsprogrammAnteilsbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der Gesamtbetrag, der für die erhaltene Arbeitsleistungen als Aufwand zu erfassen ist, wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts des anteilsbasierten Vergütungsinstruments zum Gewährungszeitpunkt ermittelt und linear über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Anzahl der zugeteilten Anteile unterliegt einer vom Konzern vorgenommen Schätzung, die in den Folgeperioden zu Anpassungen führt. Darüber hinaus besteht ein aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm (sogenanntes Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm) mit den Vorstandsmitgliedern. Die Bilanzierung des Programms folgt den Vorgaben des IFRS 2 zur anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich. Die Verpflichtungen aus dem LTI-Programm wurden unter den Rückstellungen erfasst. Die Höhe der Verpflichtung entspricht dem zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung und Abbildung des Programms erfolgen im Abschnitt 9.2. 2.4.20 Ergebnis je Aktie(1) Unverwässertes Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division: scrollen
(2) Verwässertes Ergebnis je AktieIm verwässerten Ergebnis je Aktie erfolgt eine Anpassung der bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Werte zur Berücksichtigung: scrollen
2.5 ANWENDUNG NEUER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDSNeue, derzeit gültige AnforderungenÄnderungen an den Standards, die von Unternehmen mit Geschäftsjahren beginnend am 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden sind, betreffen: scrollen
Die oben aufgelisteten Änderungen hatten keine Auswirkung auf in Vorjahren erfasste Beträge und es wird davon ausgegangen, dass sie keinen wesentlichen Einfluss auf die laufende oder zukünftige Berichtsperioden haben werden, außer den Änderungen an IAS 12. Die Änderung ist in der Darstellung der Berechnung der latenten Steuern auf Leasingverträge in Abschnitt 6.10 berücksichtigt. Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards, Standardänderungen und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden zum 31. Dezember 2023 nicht verpflichtend und wurden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden vom Konzern als nicht wesentlich angesehen. Künftig verpflichtend anzuwendende Standards und InterpretationenDas International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben weitere Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards verabschiedet bzw. werden verabschieden, die für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und für den vorliegenden Konzernabschluss auch noch nicht zur Anwendung kamen. Hierzu gehören: scrollen
* EU-Endorsement noch ausstehend zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung des Konzernabschlusses.
Aus den bereits veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards und Interpretationen ergeben sich nach heutiger Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung des Konzerns. 3. RISIKEN3.1 WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGENDie Aufstellung des Abschlusses erfordert die Anwendung rechnungslegungsbezogener Schätzungen, die per Definition selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns unterliegt außerdem verschiedenen Ermessensausübungen durch das Management. Nachstehend geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und Annahmen sich als falsch erweisen. Ausführliche Informationen zu diesen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sind in den sonstigen Anhangangaben enthalten, zusammen mit der Berechnungsgrundlage für jeden betroffenen Abschlussposten. Wertminderungstest der Geschäfts- oder FirmenwerteGeschäfts- oder Firmenwerte werden einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt im vierten Quartal des Geschäftsjahres sowie unabhängig davon bei Eintritt wesentlicher Ereignisse oder veränderter Verhältnisse, die auf einen Wertminderungsbedarf hindeuten. Die im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs wird der erzielbare Ertrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit ihrem Buchwert verglichen. Der Konzern verfügt aktuell über 13 zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die - aufgrund der medizinrechtlichen Beschränkungen zur Erbringung von Leistungen im Bereich Aufbereitung und Lagerung von Zelldepots - im Wesentlichen den erworbenen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen entsprechen. Der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen basieren. Hierbei wurden alle bekannten exogenen Faktoren auf die erzielbaren Cashflows berücksichtigt. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungszinssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrages einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Anhangangabe 7.1.1 erläutert. Geschätzte NutzungsdauernDie Abschreibungssätze werden auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstands über die voraussichtliche Nutzungsdauer von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten festgelegt. Die erwarteten Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft. Einzelheiten zu den Abschreibungszeiträumen sind den Erläuterungen in der Anhangangaben 2.4.4 "Immaterielle Vermögenswerte" und 2.4.5 "Sachanlagen" zu entnehmen. Tatsächliche und latente ErtragsteuernTatsächliche Ertragsteuern werden zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze und der bestehenden Rechtsprechung. Die Komplexität dieser Regelungen sowie eine möglicherweise damit einhergehende unterschiedliche Interpretation führen zu Unsicherheiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung einzelner Geschäftsvorfälle. Die Bewertung dieser unsicheren Steuerpositionen erfolgt gemäß IFRIC 23 mit dem wahrscheinlichsten Wert einer möglichen Inanspruchnahme. Auf die zum Abschlussstichtag bestehenden Verlustvorträge von Konzerngesellschaften wurden latente Steuern aktiviert, sofern entsprechend den Planungsrechnungen davon auszugehen ist, dass die Verlustvorträge in Anspruch genommen werden. Latente Steueransprüche für Differenzen zwischen den Steuerbilanzwerten und den IFRS-Bilanzwerten der entsprechenden Gesellschaften wurden mit latenten Steuerverpflichtungen unter Berücksichtigung der Fristigkeiten verrechnet. Bei einem Überhang der latenten Steueransprüche wurden diese aktiviert, sofern es als wahrscheinlich angesehen wird, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Umsatzerlöse aus Verträgen mit KundenIm Rahmen der Umsatzrealisierung sind die von den Kunden zu zahlende Paketpreise auf die beiden Leistungsverpflichtungen 'Herstellung eines Stammzelldepots' und 'Lagerung eines Stammzelldepots' im Verhältnis ihrer Einzelveräußerungspreise aufzuteilen. Da sich diese Einzelveräußerungspreise nicht unmittelbar feststellen lassen, schätzt der Konzern diese nach dem "expected cost plus a margin"-Ansatz, wobei für beide Leistungsverpflichtungen die gleiche relative Marge bezogen auf die jeweiligen Herstellkosten berücksichtigt wird. Bestimmung des Zeitraums, für den ein unbedingt durchsetzbarer Anspruch auf Gegenleistung besteht:Der Konzern bietet Verträge unterschiedlicher Variabilität bezüglich der Vertragsdauer an. In einigen Tochterunternehmen ist es üblich, dass Kunden mit größtmöglicher Flexibilität zwischen Verträgen mit unterschiedlicher Vertragsdauer sowie zwischen Vorauszahlungen für mehrere Jahre und jährlichen Zahlungen wechseln können. Zudem bestehen in einigen Jurisdiktionen gesetzliche Kündigungsrechte, die Kündigungen auch während der vertraglich festgelegten Mindestvertragslaufzeit zulassen. Die für Zwecke der Bilanzierung nach IFRS 15 herangezogene Vertragsdauer ist daher unter Berücksichtigung aller möglichen Faktoren für die verschiedenen Vertragstypen individuell abzuleiten, wobei Einschätzungen zum Vorliegen substanzieller Kündigungsrechte seitens des Kunden ermessensbehaftet sind. Die Vertragsgrundlagen beinhalten dabei unserer Einschätzung nach substanzielle Vertragsstrafen, sobald der Ausschluss der Kündigung rechtlich nicht zulässig ist. Auf dieser Grundlage leiten wir einen über den gesamten Vertragszeitraum gültigen Anspruch des Konzerns auf Vergütung für die erbrachte Leistung ab. Der Kunde schließt dafür einen Vertrag unter Inanspruchnahme eines Sonderangebots ab und erhält Rabatte auf die Start- oder Grundgebühr oder Zusatzpakete. Der Kunde ist verpflichtet, den Betrag dieser Rabatte zurückzuzahlen, wenn er vom Vertrag zurücktritt oder vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vorstand geht davon aus, dass die Kündigungsentschädigung substanziell ist, solange sie insgesamt mindestens 10 % des verbleibenden Vertragsvolumens ausmacht. Da eine abnehmende Kündigungsstrafe während der ersten 10 Jahre 10 % des verbleibenden Vertragsvolumens übersteigt, wird sie als wesentliche Kündigungsstrafe bewertet, die einen durchsetzbaren Anspruch im Sinne des IFRS 15 begründet. Bei Verträgen, die ein Vorauszahlermodell mit einer Laufzeit von 18 Jahren beinhalten, stellt die Rückzahlung des Vorauszahlungsrabatts, der sich über 10 Jahre verringert, ähnlich wie beim Abonnementmodell eine Kündigungsstrafe dar. Zusätzlich muss der Kunde bei Kündigung des Vertrags auch einen im Vertrag enthaltenen Vorteil für die abgelaufene Vertragsdauer zurückzahlen. In diesem Fall verliert der Kunde einen Vorteil, da die Lagergebühren auf der Grundlage des Abonnementmodells für die vergangenen Jahre neu berechnet werden. Auch wenn der Kunde nicht zur Rückzahlung des Vorteils verpflichtet ist und keine Rückerstattung erhält, weil der neu berechnete Betrag den vorausgezahlten Betrag übersteigt, stellt der verlorene Vorteil eine Vertragsstrafe dar. Somit können die Verpflichtung des Kunden zur Rückzahlung des Vorauszahlungsrabatts und der Verlust des Vorteils, der sich aus dem Vorauszahlungsmodell über 18 Jahre ergibt (solange das neu berechnete Lagerentgelt den ursprünglich vorausbezahlten Betrag nicht übersteigt), zusammen als substanzielle Kündigungsstrafe gewertet werden, die durchsetzbare Rechte und Pflichten schafft. Die substanzielle Kündigungsstrafe ist ein wichtiger Teilaspekt in der Beurteilung der für Zwecke der Bilanzierung nach IFRS 15 anzuwendenden Vertragsdauer. Die Bestimmung, für welchen Zeitraum ein unbedingt durchsetzbarer Anspruch auf Gegenleistung besteht, hat dabei Auswirkungen auf den Gesamtpaketpreis der beiden Leistungsverpflichtungen sowie auf die Allokation der Erlöse auf die Herstellung des Zelldepots. Aufteilung des Transaktionspreises bei Mehrkomponentengeschäften:Die Ermittlung der voraussichtlichen Preisentwicklung der zukünftigen Lagerkosten erfolgt quartalsweise. Die Schätzung der erwarteten Preisentwicklung für Lagerkosten bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 50 Jahren ist mit einer entsprechenden Unsicherheit behaftet. Der Konzern bezieht in die Schätzung alle derzeit vorliegenden Informationen über Kostensteigerungsraten und Nutzungsdauern von Anlagegütern ein. LeasingverhältnisseBestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses mit Verlängerungsoption:Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses als nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses sowie alle Zeiträume, die unter eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses fallen, wenn die Ausübung hinreichend sicher ist. Die Gruppe verfügt über mehrere Leasingverträge, die Verlängerungsoptionen beinhalten. Der Konzern nimmt eine Einschätzung dahingehend vor, ob es hinreichend sicher ist, dass die Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ausgeübt werden wird. Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes:Der Konzern kann regelmäßig den impliziten Zinssatz eines Leasingverhältnisses nicht bestimmen. In diesen Fällen erfolgt die Bewertung der Leasingverbindlichkeit mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Dies ist der Zinssatz, den der Konzern unter ähnlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Kredit - mit ähnlicher Laufzeit und Besicherung - zum Erwerb eines Vermögenswertes mit einem ähnlichen Wert wie das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand entrichten müsste. Der Konzern bestimmt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand von beobachtbaren Daten wie z. B. Marktzinssätzen unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Anpassungen. 3.2 FINANZRISIKOMANAGEMENT3.2.1 Zielsetzungen und Methoden des FinanzrisikomanagementsZiel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Konzerns sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Kapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden. Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen verzinsliche Darlehen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Anlagen und stehen damit im Mittelpunkt des Kapitalmanagements. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie zum Beispiel Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns werden in der Anhangangabe 7.2.11 erläutert. 3.2.2 LiquiditätsrisikoZiel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Darlehen und mittelfristigen Anlageformen wie Wertpapieren zu bewahren. Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. So werden die Laufzeiten der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit fortlaufend analysiert. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten Vergütungen und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich: scrollen
Einbezogen wurden alle Instrumente, die am 31. Dezember 2023 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Der Vorstand hat im Berichtsjahr eine auf die Struktur des Konzerns ausgelegte Bankenfinanzierung abgeschlossen. Diese löst die in 2023 in beiden Teilkonzernen ausgelaufenen Kreditlinien ab und stellt die Fremdfinanzierung des Konzerns mittelfristig sicher. Zur Stärkung der Liquidität des Konzerns erfolgte zudem eine Kapitalerhöhung auf Ebene der Vita 34 AG. Aufgrund der umgesetzten Maßnahmen ist das kurzfristige Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2023 daher als gering einzustufen. Die Mittelfristplanung zeigt zudem, dass sich das Stammgeschäft - trotz eines derzeit noch allgemein schwierigen makroökonomischen Umfeldes und einiger anderer Sondereffekte - im finanziellen Gleichgewicht entwickelt. Überdies wird auch mit der Einhaltung der geltenden Kreditbedingungen gerechnet, sofern die Planungsprämissen der Gesellschaft kurzfristig erreicht werden. Der Vorstand geht daher davon aus, mittelfristig Liquiditätsrisiken weiter reduzieren zu können. 3.2.3 KreditrisikoDas Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. In der Vita 34-Gruppe bezieht sich das Kreditrisiko hauptsächlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Vertragsvermögenswerte und sonstige Darlehen unterliegen ebenfalls einem Kreditrisiko, jedoch werden die erwarteten Verluste als nicht wesentlich eingeschätzt. Das Kreditrisiko bei liquiden Mitteln ist begrenzt, da es sich bei den Gegenparteien des Konzerns um Banken mit hoher Bonität handelt. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Konzern schließt Geschäfte sowohl im Privatkundenbereich als auch im Firmenkundenbereich ab. Die ausstehenden Kundenforderungen und das Vertragsvolumen werden regelmäßig überwacht. Bonitätsprüfungen erfolgen teilweise durch ein externes Kreditinstitut. Die von der Gruppe bevorzugten Zahlungsarten sind Banküberweisungen, Kreditkarten und Vorauszahlungen. Entscheidungen über die Gewährung von Krediten werden unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Solvenzbeurteilung, des Vertragswertes, der Fälligkeit und des voraussichtlichen ausstehenden Saldos getroffen. Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Analyse der erwarteten Kreditverluste unter Verwendung einer Wertminderungsmatrix durchgeführt. Die Rückstellungsraten basieren auf überfälligen Tagen für Gruppierungen verschiedener Kundensegmente mit ähnlichen Schadenmustern (z. B. nach geografischer Region, Kundentyp sowie Abdeckung durch vom Kunden gewährte Sicherheiten). Die Berechnung spiegelt das wahrscheinlichkeitsgewichtete Ergebnis, den Zeitwert des Geldes sowie angemessene und nachvollziehbare Informationen wider, die zum Bilanzstichtag über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen der zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen vorliegen. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert begrenzt. Im Konzern bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Ausfallrisiken. Weitere Erläuterungen zu den erwarteten Verlusten und der Entwicklung der Wertberichtigungen sind unter 7.1.7 aufgeführt. 3.2.4 MarktrisikoDas Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko des Konzerns beinhaltet das Zins-, Fremdwährungs- und Aktienkursrisiko. ZinsrisikoDas Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Bewegungen der Marktzinssätze können sich negativ auf die Finanzergebnisse des Konzerns auswirken. Zinsrisiken aufgrund möglicher Änderungen der aufgelaufenen Zinsen für variabel verzinsliche Darlehen sind mittels Zinsswaps, der in 2023 ausgelaufen ist, minimiert worden. Da die Finanzverbindlichkeiten von Vita 34 zum Stichtag weitestgehend festverzinslich sind, bestehen keine wesentlichen Risiken aus Änderungen der Marktzinssätze. Die im Berichtsjahr abgeschlossenen Kreditlinien haben eine Laufzeit bis 2027. Weitere Details zu den Darlehensverbindlichkeiten finden sich in Abschnitt 7.2.2. FremdwährungsrisikoDas Fremdwährungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und Aufwendungen auf eine ausländische Währung lauten) erhöhten Wechselkursrisiken ausgesetzt. Der Konzern hat in der Berichtsperiode Umsätze sowie Aufwendungen in polnischen Zloty (PLN), in rumänischen Leu (RON), in ungarischem Forint (HUF), in türkischer Lira (TRY), in Schweizer Franken (CHF), in US-Dollar (USD), in Dänischen Kronen (DKK), in britischen Pfund (GBP), in VAE-Dirham (AED) und in Hongkong-Dollar (HKD) getätigt. Eine Änderung des Wechselkurses kann sich daher grundsätzlich auf die Konzernbilanz auswirken. Aus diesem Grund erfolgt eine Analyse der Auswirkungen von Änderungen des Wechselkurses: scrollen
Im Vergleichsjahr war eine Analyse der Auswirkungen von Änderungen des Wechselkurses wie folgt: scrollen
Signifikante Wechselkursschwankungen wurden bei der türkischen Währung TRY festgestellt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2022 wurde die Türkei als Hochinflationsland eingestuft. Daher gilt für unsere Tochtergesellschaften in der Türkei IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern". Angaben zur Berücksichtigung und zu Konsequenzen im Konzernabschluss der Vita 34 AG erfolgen unter der Anhangangabe 2.3. AktienkursrisikoDer Konzern hält Beteiligungen von 1 % in NextCell Pharma AB (Schweden, Stockholm), deren Aktien an der Nasdaq First North Growth Market gelistet sind, und von 8 % in DystrogenTherapeutics (Chicago, USA), einem nicht börsennotierten Unternehmen. Weitere Ausführungen zu den Beteiligungen finden sich in den Anhangangaben 7.1.8 und 7.2.11. 3.2.5 UmfeldrisikenErhöhter Unsicherheitsgrad aufgrund der gesamtwirtschaftlichen LageAufgrund der fortbestehend hohen Dynamik des gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist der Unsicherheitsgrad bei der Erstellung des Konzernabschlusses unverändert erhöht. Unsicherheitsfaktoren ergaben sich insbesondere aufgrund der nach wie vor erhöhten Inflation, der Entwicklung des Zinsniveaus, geopolitischer Herausforderungen sowie durch die Bemühungen verschiedener Staaten zur Verringerung von internationalen Abhängigkeiten und damit zusammenhängender Handelsbeschränkungen und Sanktionen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Werthaltigkeit nichtfinanzieller Vermögenswerte. Auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstands ergaben sich bislang keine Anzeichen für wesentliche Wertminderungen. Ferner ergaben sich wie in Vorjahren keine Hinweise, dass bei der Aufstellung des Konzernabschlusses vom Grundsatz der Unternehmensfortführung abzuweichen gewesen wäre. Auswirkungen des KlimawandelsÜbergeordnet gewinnen vermehrt direkte und indirekte Folgen des Klimawandels an Relevanz für interne Entscheidungsprozesse sowie Schätzungen und Annahmen des Managements. Vita 34 rechnet sowohl mit strukturellen, regulatorischen und technologischen Veränderungen im Markt als auch mit erhöhten Kosten aufgrund von Vermeidungstechnologien oder staatlicher Regulatorik. Zu den Risiken, die der Klimawandel mit sich bringt, zählen extreme Wetterereignisse, Trockenheit und Hitzewellen. In der Folge ergeben sich Einschränkungen der Lebensqualität und potenziell auch Wohlstandsverluste in den Zielmärkten des Vita 34-Konzerns. Diese langfristigen Konsequenzen können zu einem Rückgang der Fertilitätsrate und damit des Marktvolumens von Vita 34 führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, ist Vita 34 insbesondere bemüht, ihren Anteil am Marktvolumen weiter zu steigern. Der Vorstand überwacht zudem die Folgen des Klimawandels und die damit im Zusammenhang stehende Gesetzgebung kontinuierlich. Die Betrachtung des Risikos für die Fortführung des Betriebes wird durch das Risikomanagement abgedeckt und operativ in den Unternehmenseinheiten gesteuert. Gegenwärtig wurden im Bereich Klimawandel keine wesentlichen Risiken für unser Geschäftsmodell identifiziert. Daher erwartet Vita 34 gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen solcher Risiken auf ihr Geschäftsmodell sowie auf die Darstellung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Auswirkungen des Ukraine-KriegsAus dem Krieg in der Ukraine ergaben sich keine wesentlichen unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Vita 34. Der Konzern führt weiterhin keine Geschäfte in der Ukraine oder in den mit Sanktionen belegten Ländern. Die Betroffenheit des Konzerns ist damit weiterhin auf die indirekten Auswirkungen des Konflikts begrenzt, beispielsweise die steigenden Energiepreise oder die Beeinträchtigungen des weltweiten Transport- und Logistiksektors. Der Konzern beobachtet alle indirekten Auswirkungen und geht gegenwärtig davon aus, dass die Profitabilität mit entsprechenden Gegenmaßnahmen wie z. B. Preiserhöhungen auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann. Unabhängig davon werden alle rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Annahmen einer Überprüfung unterzogen. Das Geschäftsmodell des Konzerns beruht im Wesentlichen auf dem Angebot einer langfristigen Gesundheitsvorsorge. Sowohl für unsere Kunden als auch für uns erfordern zusätzliche Unsicherheiten im langfristigen Planungshorizont erhöhte Aufmerksamkeit. Speziell die im Zuge des Konflikts gestiegenen Verbraucherpreise führen allgemein zu einer Konsumzurückhaltung oder -verschiebung, sodass Investitionen in die langfristige Gesundheitsvorsorge möglicherweise unterlassen werden. Aufgrund nicht bestehender direkter Verbindungen des Konzerns in die betroffenen Märkte sind dabei ausschließlich diese mittelbaren Folgen des Konflikts in die Betrachtung einzubeziehen. Alle absehbaren Konsequenzen aus dieser makroökonomischen Eintrübung finden Berücksichtigung in unseren Planungen und Analysen. Da insbesondere geplante Cashflows zentral für die Bewertung der bilanzierten langfristigen Vermögenswerte sind, ergeben sich Implikationen für die Werthaltigkeitsprüfung der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte. Der Einfluss einzelner Faktoren kann jedoch nicht isoliert quantifiziert werden, sodass die sich aus dem Ukraine-Krieg ergebenden mittelbaren Auswirkungen nicht von den direkten Auswirkungen der makroökonomischen Eintrübung getrennt werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt führen allerdings die indirekten Auswirkungen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine nicht zu Änderungen der wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Annahmen und Schätzungen bzw. wirken sich nicht über das verringerte Geschäftsvolumen hinaus auf den Konzernabschluss aus. 3.3 KAPITALMANAGEMENTDie Ziele des Konzerns beim Kapitalmanagement sind die Sicherstellung der Fortführungsfähigkeit des Konzerns, so dass er weiterhin Renditen für Anteilseigner und Nutzen für andere Stakeholder erbringt, sowie die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur zur Reduzierung der Kapitalkosten. Das Kapital umfasst das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital. Zur Beurteilung und Überwachung der Kapitalstruktur zieht der Vorstand zudem diverse Kennzahlen heran. Hierzu gehören die Liquidität 1. und 2. Grades sowie die Eigen- und Fremdkapitalquote. Eine Festlegung konkreter Vorgaben oder Ziele für einzelne Kennziffern oder Mindestkapitalanforderungen bestehen nicht. Berücksichtigung finden im Rahmen der Kapitalsteuerung auch Erfordernisse, die sich aus Darlehensverträgen ergeben (Covenants). 4. ZUSAMMENSETZUNG DES KONZERNS4.1 ALLGEMEINESDas unmittelbare Mutterunternehmen der Vita 34 AG ist die AOC Health GmbH mit Sitz in Deutschland. Das oberste Mutterunternehmen der Vita 34 AG ist die Active Ownership Capital S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg. Über eine bzw. zwei Unternehmensketten stellen die Herren Florian Schuhbauer und Klaus Röhrig die oberste beherrschende Partei der Vita 34 AG dar. Die Vita 34 AG wird weder in einen veröffentlichten Konzernabschluss noch in einen Konzernabschluss, der nicht veröffentlicht wird, einbezogen. 4.2 VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMENDie Tochterunternehmen des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sind nachfolgend aufgeführt. Sofern nicht anders angegeben, entspricht die gehaltene Beteiligungsquote den vom Konzern gehaltenen Stimmrechten. scrollen
1) Verzicht auf Einbeziehung in den
Konzernabschluss auf Grund untergeordneter Bedeutung
Die Abgänge im Konsolidierungskreis betreffen Verschmelzungen innerhalb des Konsolidierungskreises sowie Anteilserwerbe. Dabei wurden die Gesellschaften Bebé4D My Family Ties, S.A. und Medicalmedia Ii - Mamãs E Bebés, Unipessoal, Lda auf die NGI-LifeScience and Health International, S.A. (vormals: Bebécord Stemlife International, S.A.) verschmolzen. Für die Gesellschaften Famicord-Acibadem Kordon Kanı Sağlık Hizmetleri A.Ş und Sorgente s.r.l. wurden die verbleibenden Kapitalanteile vollständig erworben. An folgenden Gesellschaften sind Minderheitsgesellschafter beteiligt: scrollen
Die zusammengefassten Finanzinformationen sowie Cashflows für Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen stellen sich wie folgt dar: scrollen
scrollen
Anteile an assoziierten UnternehmenNachstehend sind die assoziierten Unternehmen des Konzerns zum 31. Dezember 2023 angegeben: scrollen
Die assoziierten Unternehmen sind sowohl einzeln als auch in Summe für den Konzern unwesentlich. Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden der assoziierten Unternehmen werden unter Verwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Nicht konsolidierte Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und sonstige BeteiligungenWeiterhin lagen zum Bilanzstichtag folgende Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen vor: scrollen
1) Verzicht auf Einbeziehung in den
Konzernabschluss auf Grund untergeordneter Bedeutung
5. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG5.1 GRUNDLAGEN DER SEGMENTIERUNGÜber Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Konzerns übereinstimmt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wird mindestens im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung an den Vorstand beurteilt und als Anknüpfungspunkt strategischer Entscheidungen herangezogen. Der Konzern verfügt seit dem Zusammenschluss mit der PBKM vom 9. November 2021 über zwei strategische Bereiche, die die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns darstellen. Dabei sind beide Segmente auf dem Gebiet des Stammzellbankings tätig, unterscheiden sich jedoch in ihrer aufbau- und ablauforganisatorischen Ausprägung mit separaten Finanzinformationen. Die Produkte und Dienstleistungen der beiden Segmente entsprechen den Leistungsportfolios der beiden Teilkonzerne PBKM und Vita 34. In beiden Segmenten liegt der Fokus auf der Gewinnung, Aufbereitung und Kryokonservierung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe. Im Leistungsportfolio des Segments Teilkonzern PBKM werden überdies weitere Dienstleistungen im Biobanking angeboten, wie beispielsweise das Einfrieren von Spermien, die Aufbewahrung von Fettgewebe oder auch die Isolierung von Zellen aus dem eingelagerten Material für einen besseren Zugang zu medizinischen Therapien in der Zukunft. Die Segmentierung reflektiert die im Gesamtkonzern implementierte Reportingstruktur. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als Hauptentscheidungsträger für den Erfolg der verschiedenen Segmente und die Allokation der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten. Die Rechnungslegungsgrundsätze der Segmentberichterstattung entsprechen den für den Konzernabschluss angesetzten Grundsätzen und sind analog den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verstehen. Daher braucht keine Überleitungsrechnung aufgrund von Unterschieden zwischen interner Bewertung und Bewertung nach IFRS vorgenommen zu werden. 5.2 ERGEBNISSE DER SEGMENTEDie Ertragslage der Segmente für das Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die Abweichungen zwischen den Summen aus beiden Teilsegmenten und den Werten des Gesamtkonzerns erklären sich vollständig aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Kapitalkonsolidierung. Das EBITDA des Gesamtkonzerns lässt sich wie folgt auf das Ergebnis vor Steuern überleiten: scrollen
Die Ertragslage der Segmente für das Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar: scrollen
Das EBITDA eines Segments wird zur Bewertung der Ertragskraft verwendet, da der Vorstand der Auffassung ist, dass dieses die relevanteste Information bei der Beurteilung der Ergebnisse bestimmter Segmente im Verhältnis zu anderen Unternehmen darstellt, die in diesen Bereichen tätig sind. Differenzen aus der Summe beider Segmente und den im Konzern ausgewiesenen Werten im Bereich der sonstigen Zinsen und Erträge resultieren aus der Kapitalkonsolidierung beider Segmente im Gesamtkonzern. 5.3 INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAPHISCHE BEREICHEDer Konzern erwirtschaftet seine Umsatzerlöse in Höhe von 23.190 TEUR (Vorjahr: 18.464 TEUR) in Polen sowie 14.637 TEUR (Vorjahr: 15.297 TEUR) in Deutschland. Die verbleibenden Umsätze in Höhe von 39.235 TEUR (Vorjahr: 35.179 TEUR) erfolgen in anderen Staaten mit jeweils weniger als 10 % Anteil an den Gesamtumsätzen. Die Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich auf Basis der Ansässigkeit des Kunden. Die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns verteilen sich wie folgt: scrollen
Die Aufteilung langfristiger Vermögenswerte erfolgt entsprechend nach Sitz der einzelnen Konzerngesellschaft. 6. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG6.1 UMSATZERLÖSEDie in der Gewinn- und Verlustrechnung für die fortzuführenden Geschäftsbereiche ausgewiesenen Umsatzerlöse setzen sich nach der Art der erbrachten Dienstleistung wie folgt zusammen: scrollen
Sonstige Umsätze beinhalten im Wesentlichen Umsätze aus Projektgeschäft sowie medizinische Dienstleistungen, die nicht mit der Prozessierung und Lagerung von Zelldepots in Zusammenhang stehen. Eine Aufteilung der Umsätze nach Ländern ist im Abschnitt 5.3 aufgeführt. 6.2 UMSATZKOSTENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten beinhalten folgende Aufwendungen: scrollen
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Raum- und Reparaturkosten. 6.3 SONSTIGE ERTRÄGEDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen im Wesentlichen Zuschüsse für Forschung und Entwicklung. Die Zuschüsse werden im Laufe der Zeit abgerechnet, um die laufenden Forschungsarbeiten zu finanzieren, und werden in Übereinstimmung mit den entsprechenden Verträgen ausgezahlt. Im Zusammenhang mit den öffentlichen Zuwendungen bestehen keine unerfüllten Bedingungen oder sonstige Unsicherheiten. Die Erträge aus der Ausbuchung von abgegrenzten Schulden umfassen im Wesentlichen die Ausbuchung von im Vorjahr abgegrenzten Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, aus denen der Konzern im Berichtsjahr geringer als erwartet in Anspruch genommen wurde. In den übrigen sonstigen Erträgen sind als wesentliche Posten Währungsdifferenzen sowie Lohnfortzahlungen durch Krankenkassen enthalten. 6.4 MARKETING- UND VERTRIEBSKOSTENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Marketing- und Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen vertriebsbezogene Raumkosten in Höhe von 99 TEUR (Vorjahr: 88 TEUR) sowie Versicherungs- und Beratungskosten in Höhe von 163 TEUR (Vorjahr: 124 TEUR). 6.5 VERWALTUNGSKOSTENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Verwaltungskosten umfassen die folgenden Bestandteile: scrollen
Die übrigen Aufwendungen enthalten Kosten für Versicherungen in Höhe von 216 TEUR (Vorjahr: 220 TEUR), Kosten des Aufsichtsrates in Höhe von 184 TEUR (Vorjahr: 192 TEUR), die Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von 77 TEUR (Vorjahr: 146 TEUR) und die verbleibenden 1.499 TEUR (Vorjahr: 3.343 TEUR) resultieren aus einer Vielzahl verschiedener Verwaltungskosten. 6.6 SONSTIGE AUFWENDUNGENSonstige Aufwendungen sind im Umfang von 965 TEUR (Vorjahr: 1.133 TEUR) angefallen. Diese beinhalten Verluste aus Abgängen des Anlagevermögens in Höhe von 97 TEUR (Vorjahr: 225 TEUR). 6.7 WERTMINDERUNGSAUFWENDUNGEN AUS FORDERUNGEN AUF LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN SOWIE SONSTIGEN FORDERUNGENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Forderungsverluste in Höhe von 1.128 TEUR (Vorjahr: 1.290 TEUR) resultieren aus der Erfassung von Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 6.8 FINANZERTRÄGEDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzerträge umfassen die folgenden Bestandteile: scrollen
In den Zinserträgen werden Erträge aus der Aufzinsung langfristiger Forderungen in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) ausgewiesen. 6.9 FINANZAUFWENDUNGENDie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
6.10 ERTRAGSTEUERAUFWAND/-ERTRAGDie wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Der Konzern hat in den letzten Jahren diverse Verträge im Konzernverbund abgeschlossen. Hierbei strebt der Konzern eine angemessene Steuerbelastung der Konzerngesellschaften an. Aus den abgeschlossenen Verträgen resultieren aufgrund teilweise uneinheitlicher Rechtsprechung dennoch Risiken, welche zu steuerlichen Mehrbelastungen im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen führen können. Die Höhe der steuerlichen Risiken lässt sich hierbei nur schwer beziffern, da nicht abschließend beurteilt werden kann, wie konzerninterne Verträge hinsichtlich des Grundsatzes und der Höhe nach durch die Finanzverwaltung in den einzelnen Ländern anerkannt werden. Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Ertragsteuern beinhalten die Körperschafts- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern ausländischer Gesellschaften. Der angegebene Ertragsteuersatz des Konzerns ist der gewichtete Durchschnittssteuersatz auf Basis der in den verschiedenen Staaten erzielten Ergebnisse vor Ertragsteuern. Die Ertragsteuern für Vorjahre resultieren insbesondere aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen und Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Der Ertragsteuersatz des Konzerns ist der gewichtete Durchschnittssteuersatz auf Basis der in den verschiedenen Staaten erzielten Ergebnisse vor Ertragsteuern. Der durchschnittliche Steuersatz im Teilkonzern PBKM liegt tendenziell niedriger als der Steuersatz im Teilkonzern Vita 34. Da das absolute Ergebnis vor Steuern des Teilkonzerns PBKM im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist, kommt es aufgrund der Gewichtung zu einem Anstieg des Durchschnittssteuersatzes im Konzern auf 23,0 % (Vorjahr: 20,0 %). Die latenten Ertragsteuern setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen: scrollen
Die Verlustvorträge der Konzerngesellschaften entwickelten sich wie folgt: scrollen
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge von Konzerngesellschaften wurden aktiviert, sofern entsprechend der Planungsrechnung davon auszugehen ist, dass die Verlustvorträge in Anspruch genommen werden. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 24.894 TEUR (Vorjahr: 28.802 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Die latenten Steuern sind vollständig langfristig. Laufende Ertragsteuern sind vollständig kurzfristig. Bei einigen Tochterunternehmen, die lediglich eine Holdingfunktion ausüben, bestehen steuerliche Verlustvorträge, die dem Konzern zur Verrechnung mit künftigen zu versteuernden Ergebnissen der jeweiligen Unternehmen zur Verfügung stehen. Für diese Verluste wurden jedoch keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Konzernunternehmen verwendet werden dürfen und soweit diese bei einer Zwischenholdinggesellschaft entstanden sind, die in der Regel kein positives zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaftet. Die Nutzbarkeit dieser Verluste ist nur unter bestimmten Bedingungen gegeben, deren Erfüllung derzeit jedoch nicht als wahrscheinlich zu beurteilen ist. 6.11 PERSONALAUFWANDDie Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden als Leistungen zu einem beitragsorientierten Plan klassifiziert und sind daher in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Die Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt setzt sich im Konzern wie folgt zusammen: scrollen
7. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ7.1 VERMÖGENSWERTE7.1.1 Geschäfts- oder FirmenwerteDie Geschäfts- oder Firmenwerte zu den einzelnen Tochterunternehmen bzw. Unternehmensgruppen sind wie folgt zugeordnet: scrollen
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: scrollen
Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung auf den 31. Dezember 2023 im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2023 sowie unabhängig davon bei Eintritt wesentlicher Ereignisse oder veränderter Verhältnisse, die auf einen Wertminderungsbedarf hindeuten, durch. Der Konzern berücksichtigt zur Identifizierung eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung neben anderen Faktoren das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert. Die Wertminderungstests für das Geschäftsjahr 2023 ergaben für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit einen erzielbaren Betrag unterhalb des ausgewiesenen Buchwerts. Im Berichtsjahr 2022 ergab der Wertminderungstest für zwei zahlungsmittelgenerierende Einheiten erzielbare Beträge unterhalb der Buchwerte. Die erzielbaren Beträge der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von gegenüber dem Vorjahr aktualisierten Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der jeweiligen Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellten Finanzplänen basieren. Cashflows nach dem Zeitraum von fünf Jahren werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 bis 2 % extrapoliert. Im Folgenden werden die Grundannahmen erläutert, auf deren Basis die Unternehmensleitung ihre Cashflow-Prognosen zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erstellt hat. Die Cashflow-Schätzungen erstrecken sich auf einen detaillierten Planungszeitraum von fünf Jahren, bevor in die ewige Rente (barwertäquivalenter Terminal Value) übergegangen wird. Als Basis dienen die vom Aufsichtsrat genehmigte detaillierte operative Planung für 2024 sowie die darauf aufbauende Fünfjahresplanung des Vorstands, bei der das Management seine mittelfristigen Erwartungen aufgrund von Schätzungen von Kosten- und Preisentwicklung einfließen lässt. Wachstumsrate - Die Wachstumsraten ermitteln sich aus ökonomischen sowie weiteren externen Faktoren und deren Auswirkung auf die zukünftige Entwicklung. Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze wurden aus den Daten der in der jeweiligen Peer Group enthaltenen Unternehmen abgeleitet, die das subjektive Risiko dieses Unternehmens widerspiegeln. Ausgangspunkt für die Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes ist ein risikoloser Zinssatz unter zusätzlicher Berücksichtigung einer länderspezifischen Marktrisikoprämie und eines unternehmensspezifischen Betafaktors. Im Folgenden sind die für die Cashflow-Prognosen verwendeten Abzinsungssätze für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Geschäftsjahr aufgeführt: scrollen
Im Vorjahr verwendete Abzinsungssätze lauten wie folgt: scrollen
Im Geschäftsjahr 2023 führte der Wertminderungstest zu einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 128 TEUR für Sorgente S.R.L. Im Vergleichsjahr ergab sich in Folge des Wertminderungstests eine Wertminderung in Höhe von 11,9 Mio. EUR für Stemlab Group sowie 1,9 Mio. EUR für Sevibe Group. Die Wertminderungen wurden jeweils in den Umsatzkosten erfasst (Anhangangabe 6.2). In allen Fällen ergab sich gemäß Nutzungswertmethode ein erzielbarer Betrag unterhalb des Buchwerts. In der Einheit Sorgente S.R.L. sind die Geschäftsaktivitäten in Italien gebündelt, Stemlab Group ist in Portugal tätig und die Sevibe Group übt ihre Geschäftstätigkeit in Spanien aus. Die drei Einheiten sind dem Segment Teilkonzern PBKM zuzuordnen. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die im Geschäfts- bzw. Vergleichsjahr ein Wertminderungsaufwand erfasst wurde, lauten wie folgt: scrollen
Die Wertminderungen resultieren vor allem aus einer deutlich gesunkenen Ergebnisentwicklung sowie gestiegenen Kapitalkosten aufgrund des Anstiegs des risikolosen Zinssatzes sowie der Fremdkapitalkosten. Sensitivität der getroffenen AnnahmenIm Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde eine Senkung der geplanten Bruttogewinnmargen der ewigen Rente um einen Prozentpunkt, eine Erhöhung der Abzinsungssätze (nach Steuern) um einen Prozentpunkt und eine Senkung der ewigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Für die Sensitivitätsanalyse hat das Management entsprechend definiert, welche Änderungen dieser Annahmen basierend auf Erfahrungswerten möglich sind, die zu einer möglichen Wertminderung führen können. Die Ermittlung wurde gemäß IAS 36 unter der Prämisse vorgenommen, dass diese Änderungen keine weiteren Parameteränderungen nach sich ziehen (ceteris paribus). Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung des Vorstands der zukünftigen Entwicklungen in den relevanten Branchen dar und basieren auf Vergangenheitswerten von vorwiegend internen Quellen. Aufgrund bereits erfasster Wertminderungen führt eine Veränderung der o. g. Parameter über einen Prozentpunkt für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Sorgente unmittelbar zu einem zusätzlichen Wertminderungsbedarf. Die für das Berichtsjahr durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass Änderungen der Parameter bei den in der Tabelle spezifizierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu den folgenden zusätzlichen Wertminderungen führen würden: scrollen
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Im Vergleichsjahr wurden zwei zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert, für die eine Änderung der Parameter zu einem zusätzlichen Wertminderungsbedarf geführt hätte: Stemlab Group und Sevibe Group. Die durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass Änderungen der Parameter bei den in der Tabelle spezifizierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu den folgenden zusätzlichen Wertminderungen führen würden: scrollen
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7.1.2 Sonstige Immaterielle VermögenswerteDie sonstigen immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: scrollen
Die Gruppe erwarb im Geschäftsjahr Lizenzen, die in der Entwicklung von Gentherapien eingesetzt werden. Übersicht immaterielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022: scrollen
Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte im Segment Teilkonzern Vita 34 eine Wertminderung der aktivierten Entwicklungskosten von 236 TEUR, da nicht mehr mit positiven Rückflüssen aus dem Projekt gerechnet wurde. Die Wertminderung erfolgte aufgrund der Einstellung des Projekts. Darüber hinaus erfolgten im Segment Teilkonzern PBKM Wertminderungen auf Markennamen und Kundenbeziehungen, für die zum Stichtag nicht mehr mit positiven Nutzenzuflüssen gerechnet wird. Die erworbenen Verträge sowie die Kundenbeziehungen und Markennamen beinhalten zum 31. Dezember 2023 folgende wesentlichen Vermögenswerte: scrollen
7.1.3 SachanlagenDas Sachanlagevermögen entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt: scrollen
Das Sachanlagevermögen entwickelte sich im Vorjahr wie folgt: scrollen
7.1.4 NutzungsrechteDie Nutzungsrechte an Vermögenswerten aus Leasingverhältnissen entwickelten sich wie in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten aus Leasingverhältnissen entwickelten sich im Vorjahr wie folgt: scrollen
Aus Leasingverhältnissen resultierten die folgenden Ergebniseffekte im Periodenergebnis: scrollen
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr Auszahlungen für Leasingverhältnisse in Höhe von 4.589 TEUR (Vorjahr: 3.709 TEUR) geleistet. Der Konzern hat verschiedene Leasingvereinbarungen abgeschlossen, welche eine Verlängerungsoption beinhalten. Das Management nimmt eine Beurteilung vor, ob diese Verlängerungsoption mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden kann. 7.1.5 VorräteDie Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
In 2023 wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 10 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR) unter den Umsatzkosten berücksichtigt. 7.1.6 VertragsvermögenswerteDie Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die langfristigen Vertragsvermögenswerte beinhalten Forderungen aus Jahreszahlerverträgen mit mehrjähriger Vertragslaufzeit. Die Forderungen werden innerhalb von zwei bis zehn Jahren zur Zahlung fällig. Der Anstieg der langfristigen Vertragsvermögenswerten ist überwiegend auf die im vorangehenden Geschäftsjahr vorgenommenen Vertragsanpassungen und hieraus folgender Bilanzierungspraxis zurückzuführen. 7.1.7 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Bei Vorauszahlungsverträgen zahlt der Kunde für die Einlagerung des Stammzelldepots im Voraus für einen Zeitraum von 25 bis 50 Jahren. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Vorteile der Vorauszahlungsoption keine Bereitstellung von Finanzmitteln darstellen, sondern vielmehr der Gruppe helfen, die Rentabilität ihrer umsatzgenerierenden Aktivitäten zu sichern. Aufgrund der vorstehenden Beurteilung wird eingeschätzt, dass die Ausnahmeregelung nach IFRS 15.62 (c) auf den Vertragstyp zutrifft und keine wesentliche Finanzierungskomponente vorliegt. Gleichzeitig werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten gesondert unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen und mit einem marktüblichen Zinssatz diskontiert. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Im Geschäftsjahr 2023, wurden Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 136 TEUR (Vorjahr: 76 TEUR) berücksichtigt. Alle Aufwendungen aus Wertberichtigungen und Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abgeschrieben, wenn keine angemessene Erwartung auf Einbringung besteht. Zu den Indikatoren, die darauf hindeuten, dass keine vernünftige Aussicht auf Einbringung besteht, gehören unter anderem das Scheitern eines Schuldners, sich auf einen Rückzahlungsplan mit Vita 34 zu einigen. 7.1.8 Sonstige finanzielle Forderungen und VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Weitere Informationen finden sich in Anhangangabe 7.2.11. 7.1.9 Sonstige nichtfinanzielle VermögenswerteDie sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die innerhalb der nichtfinanziellen Vermögenswerte ausgewiesenen abgegrenzten Aufwendungen für die Lagerung der Zelldepots entsprechen dem Wert der im Voraus bezahlten Dienstleistungen für die Lagerung der Zelldepots und anderer biologischer Materialien über einen Zeitraum von einem bis zu 30 Jahren. 7.1.10 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht dem Stand der liquiden Mittel für Zwecke der Kapitalflussrechnung. 7.2 EIGENKAPITAL UND SCHULDEN7.2.1 EigenkapitalIm gezeichneten Kapital ist das satzungsgemäße Grundkapital der Vita 34 AG nach deutschen aktienrechtlichen Regelungen ausgewiesen. Das Eigenkapital ist in 17.640.104 (Vorjahr: 16.036.459) nennwertlose auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt, auf die ein anteiliger Betrag von 1,00 EUR je Aktie entfällt. In der Kapitalrücklage sind über das Grundkapital hinausgehende Einzahlungen und andere Leistungen der Aktionäre im Rahmen von Kapitalmaßnahmen sowie Rücklagen aus ausgelaufenen, nicht in Anspruch genommenen Aktienoptionsplänen enthalten. In den Verlustvorträgen sind die kumulierten Ergebnisse einschließlich des laufenden Periodenergebnisses ausgewiesen. Vorstand und Aufsichtsrat der Vita 34 AG schlagen vor, den im Jahresabschluss der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Unter den sonstigen Rücklagen werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen, Gewinne und Verluste der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung ausgewiesen. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eigene Anteile wie im Vorjahr in Höhe von 208.342 Stück. Genehmigtes KapitalGemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Vita 34 AG besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung am 29. Juni 2022 ermächtigt, in einem Zeitraum bis zum 28. Juni 2027 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.018.229 EUR durch Ausgabe von bis zu 8.018.229 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand hat von der Ermächtigung der Erhöhung des Grundkapitals mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrates zum 27. November 2023 durch die Ausgabe von 1.603.645 auf den Namen lautenden Stückaktien teilweise Gebrauch gemacht. Der Platzierungspreis betrug 4,40 EUR je neuer Aktie. Das Grundkapital wurde mit der Kapitalerhöhung um 1.603.645,00 EUR auf 17.638.632,00 EUR erhöht und die Kapitalrücklage wurde um 5.452.393,00 EUR erhöht. Die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgte am 19. Dezember 2023. Dabei wurden 58.877,00 EUR Transaktionskosten als Abzug vom Eigenkapital bilanziert. Der Vorstand ist demzufolge zum 31. Dezember 2023 weiterhin durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 6.414.584 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.414.584 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Bedingtes KapitalDie Hauptversammlung vom 15. Dezember 2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 5.600.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 5.600.000 auf den Namen lautende Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital 2021). Das bedingte Kapital 2017 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Dezember 2021 aufgehoben. Angaben zu Beteiligungen am Kapital der Vita 34 AGDer Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor (Stand: 31. Dezember 2023): Die Shareholder Value Beteiligungen AG teilte uns am 4. September 2023 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Vita 34 AG am 31. August 2023, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 5,00 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und zu diesem Tag 871.273 Stimmrechte oder 5,43 % der Stimmrechte betrug. Im Rahmen der Kapitalerhöhung haben sich die Kapitalanteile verändert. Die AOC Health GmbH hält zum 31. Dezember 2023 58,45 % der Anteile (vorher 54,98 %), Jakub Baran hält 3,56 % der Anteile (vorher 3,78 %). Die Beteiligungsquote der Shareholder Value Beteiligungen AG blieb dagegen unverändert bei 5,43 %. 7.2.2 Verzinsliche DarlehenDie verzinslichen Darlehen stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Darlehensverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Differenz in Höhe von 241 TEUR zwischen dieser Auflistung der Darlehensverbindlichkeiten zum bilanzierten Wert von 8.467 TEUR resultiert aus Anpassungen mittels Effektivzinsmethode. Das Festsatzdarlehen der Vita 34 AG in Höhe von 3.049 TEUR (Nominalbetrag: 8.000 TEUR) sowie der Kontokorrentkredit in Höhe von 3.500 TEUR (Kreditrahmen von 10.000 TEUR) sind wie folgt besichert: Es besteht eine Globalzession der Forderungen des Darlehensnehmers aus Warenlieferungen und Leistungen gegen die Drittschuldner mit den Anfangsbuchstaben A-Z sowie Sicherungsübereignung des Anlagevermögens des Darlehensnehmers am Standort Leipzig, Perlickstraße 5, nebst Abtretung der Ansprüche aus den für das Sicherungsgut bereits bestehenden und zukünftigen Schadensversicherungen. Zudem werden von dritter Seite folgende Sicherheiten gestellt: Es bestehen eine unbefristete Garantie über insgesamt 18.000 TEUR der Polski Bank Komórek Macierzystych Sp. z o. o., Warschau, sowie eine Sicherungsübereignung des Anlagevermögens der Seracell Pharma GmbH am Standort Rostock, nebst Abtretung der Ansprüche aus den für das Sicherungsgut bereits bestehenden und zukünftigen Schadensversicherungen. Gemäß der Vereinbarung muss der Konzern bestimmte Finanzkennzahlen einhalten. 7.2.3 RückstellungenDie Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: scrollen
Die Rückstellungen werden in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR) im Folgejahr zahlungswirksam. Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Therapiekostenzuschüsse für den Fall der Anwendung eines Präparates, soweit diese Zuschüsse vertraglich vereinbart sind. 7.2.4 PensionsrückstellungenIn 2014 wurde die Versorgungszusage mit einem damaligen Vorstandsmitglied neu geregelt. Danach wurde die bis dahin gültige Pensionszusage auf die bis zum 31. Juli 2014 erdienten Ansprüche beschränkt. Hierbei handelt es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan (kapitalgedeckt), für welchen Beiträge an einen gesondert verwalteten Pensionsfonds geleistet wurden. Die im Abschluss enthaltenen Beträge haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
In Übereinstimmung mit IAS 19.113 werden der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und der beizulegende Zeitwert des Planvermögens saldiert. Zum Planvermögen gehört ein langfristig ausgelegter Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer, der alle zugesagten Leistungen hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Fälligkeit genau abdeckt. Der Ansatz des Planvermögens wird somit auf den Barwert der abgedeckten Verpflichtungen begrenzt. Entwicklung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung: scrollen
Entwicklung des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens: scrollen
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 erfolgte unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlage Heubeck RICHTTAFELN 2018 G nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Folgende Annahmen wurden bei der Berechnung zugrunde gelegt: scrollen
Aufgrund der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung sind weder ergebniswirksame Auswirkungen auf die Verpflichtung aus dem Pensionsplan noch Zahlungsmittelabflüsse der Gesellschaft in den Folgejahren zu erwarten. 7.2.5 Abgegrenzte ZuwendungenDie unter den Zuwendungen ausgewiesenen Investitionszuschüsse und -zulagen entwickelten sich wie folgt: scrollen
Die Zuwendungen werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear aufgelöst. Falls Bedingungen der Fördermittelgeber nicht erfüllt werden, kann sich eine Verpflichtung zur Rückzahlung gewährter Mittel ergeben. 7.2.6 RückzahlungsverpflichtungenDie Rückzahlungsverpflichtungen sind vollständig als kurzfristig klassifiziert und haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Die Rückzahlungsverbindlichkeiten enthalten Rückzahlungsansprüche von Kunden, die ihnen bei einem möglichen Wechsel in ein anderes Vertragsmodell oder bei Ausübung eines gesetzlich verankerten Kündigungsrechts vor Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit zustehen. 7.2.7 Vertragsverbindlichkeitenscrollen
Bei den Verpflichtungen zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge handelt es sich um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommene Verpflichtungen zur Lagerung von Stammzelldepots über eine vertragsspezifische Lagerdauer. Mit ihrem Auslaufen werden die kurzfristigen Verpflichtungen zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge im Geschäftsjahr 2024 erlöswirksam. Der langfristige Teil der Verpflichtungen wird ab dem Geschäftsjahr 2025 erlöswirksam. Der Posten entwickelte sich in der Berichtsperiode wie folgt: scrollen
Die Vorauszahlungen für Lagerung beinhalten von den Kunden vorab vereinnahmte Lagergebühren für Zeiträume zwischen einem Jahr (kurzfristig) und 50 Jahren (langfristig), die linear über den Zeitraum der Einlagerung als Erlöse erfasst werden. Der Posten entwickelte sich in der Berichtsperiode wie folgt: scrollen
7.2.8 Schulden aus Lieferungen und LeistungenDie Schulden aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 9.886 TEUR (Vorjahr: 8.056 TEUR), sind nicht verzinslich und haben im Normalfall eine Fälligkeit von 14 bis 30 Tagen. 7.2.9 Sonstige finanzielle SchuldenDie sonstigen finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Sonstige finanzielle Schulden beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Put-Optionen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen an nicht beherrschende Gesellschafter von Konzerngesellschaften gewährt wurden. Vita 34 kann als Stillhalter im Rahmen bestehender Put-Optionen, die von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehalten werden, zum Kauf dieser verpflichtet werden. Die Ermittlung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags erfolgt auf Basis der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zur Abfindung der Minderheitsgesellschafter im Andienungsfall, der eine Approximation des anteiligen Unternehmenswerts auf Basis unternehmensspezifischer Größen und Multiplikatoren darstellt. 7.2.10 Sonstige nichtfinanzielle SchuldenDie sonstigen nichtfinanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die übrigen nichtfinanziellen Schulden beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern und für soziale Abgaben. 7.2.11 Zusätzliche Angaben zu FinanzinstrumentenDie Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind in den folgenden Aufstellungen dargestellt. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen verzinslichen Darlehen wird mittels eines DCF-Modells bestimmt. Wesentliche Inputfaktoren sind die am Markt beobachtbaren risikofreien Zinssätze sowie ein für Vita 34 spezifischer und laufzeitabhängiger Credit-Spread. Der errechnete Fair Value weicht nur unwesentlich vom Buchwert der Darlehen ab. Der Fair Value entspricht der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Ansonsten entspricht der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und der anderen finanziellen Verbindlichkeiten näherungsweise dem Buchwert. scrollen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige finanzielle Forderungen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Schulden haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Verwendung eines marktüblichen Zinssatzes. Die Einordnung erfolgte in die Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Die Nettoergebnisse finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien ergaben sich wie folgt: scrollen
8. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Konzernkapitalflussrechnung weist für das Berichtsjahr und das Vorjahr entsprechend IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Ermittlung der Zahlungsflüsse aus betrieblicher Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Der Finanzmittelfonds beinhaltet unverändert zum Vorjahr Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Er entspricht dem Bilanzposten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". Veränderungen der Verbindlichkeiten aus FinanzierungstätigkeitenDie folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Änderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten: scrollen
9. SONSTIGE INFORMATIONEN9.1 TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN9.1.1 AllgemeinesAls nahestehende Unternehmen oder Personen der Vita 34 lassen sich vor allem Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, das "key management personnel" sowie Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Vita 34 ausüben, einordnen. Ferner gelten aufgrund der Beherrschungssituation der AOC Health GmbH über die Vita 34 AG alle anderen direkt oder indirekt durch die AOC Health GmbH beherrschten Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss der Vita 34 einbezogen werden, ebenfalls als nahestehende Unternehmen. Eine Übersicht der Unternehmensgruppe oberhalb der Vita 34 AG ist in Abschnitt 4 enthalten. 9.1.2 Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des VorstandsTransaktionen mit Mitgliedern des Vorstands entstanden im Geschäftsjahr ausschließlich aus Vergütungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2023 waren folgende Herren zum Vorstand bestellt: scrollen
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands stellt sich wie folgt dar: scrollen
Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung werden gemäß § 87 AktG vom Aufsichtsrat festgesetzt. Dabei besteht die Vorstandsvergütung grundsätzlich aus (1) einer festen Grundvergütung, (2) optional einer leistungsabhängigen variablen Vergütung und (3) Nebenleistungen. Der fixe Bestandteil ist die vertraglich festgelegte Grundvergütung (675 TEUR; Vorjahr: 587 TEUR), die in zwölf gleichmäßigen monatlichen Beträgen ausgezahlt wird. Die Auszahlung der Grundvergütung erfolgt dabei in Höhe von 503 TEUR (Vorjahr: 475 TEUR) durch die Vita AG 162 TEUR (Vorjahr: 112 TEUR) durch die PBKM und 10 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR) durch Sevibe. Seit dem 1. September 2022 setzen die Vorstandsdienstverträge das neue Maßgebliche Vergütungssystem III um, welches am 29. Juni 2022 vom Aufsichtsrat gebilligt wurde. Das Maßgebliche Vergütungssystem III hat dieselben Vergütungskomponenten wie das Maßgebliche Vergütungssystem II, welches in den Verträgen von Herrn Jakub Baran und Herrn Tomasz Baran am 22. März 2022 sowie im Vertrag von Herrn Dirk Plaga vom 1. August 2022 vereinbart wurde. Alle hieraus geschuldeten Leistungen wurden im Berichtsjahr bedient und sind in den oben aufgeführten kurzfristig fälligen Leistungen enthalten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Auf Basis der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Vorstandsdienstverträge steht den Vorstandsmitgliedern zusätzlich zur Festvergütung und zu den Nebenleistungen eine an konkrete Performance-Kennzahlen geknüpfte kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive ("STI")) zu. Die konkreten Performance-Kennzahlen sind (a) angepasstes Konzern-EBITDA (IFRS) vor Bonus, (b) angepasste Konzernumsatzerlöse (IFRS) sowie (c) ein individuelles Ziel, welches wiederum aus mehreren Komponenten bestehen kann. Die Anpassungen der Performance-Kennzahlen (a) und (b) erfolgen zur Bereinigung um Einmaleffekte. Der Gesamt-Zielbetrag teilt sich entsprechend den drei Performance-Kennzahlen (a), (b) und (c) in drei Teil-Zielbeträge (a), (b) und (c) auf. Zwischen den Graden der Zielerreichung von 80 % bis 100 % bzw. von 100 % bis 120 % errechnet sich der auszahlbare Teil-Zielbetrag jeweils durch lineare Interpolation. Die Auszahlung eines Incentive Bonus erfolgt dabei insgesamt nur, wenn bezüglich der beiden Performance-Kennzahlen (a) und (b) jeweils ein Zielerreichungsgrad von mindestens 80 % festgestellt wird. Zum 31. Dezember 2023 wurde für diese Vergütungskomponente keine Vereinbarung geschlossen, sodass hieraus keine Leistungen der Gesellschaft erfolgen. Vereinbart wurde überdies ein an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichteter Langfristbonus (Long Term Incentive ("LTI")). Unter Nachhaltigkeit wird dabei eine vierjährige Bemessungsgrundlage ("LTI-Bonuszeitraum") verstanden. Die Zahlung eines Langfristbonus besteht aus den folgenden nachhaltigen Zielkomponenten ("Nachhaltigkeitskomponenten"): scrollen
Der Zielwert für die Nachhaltigkeitskomponente 2 entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Der untere Schwellenwert beträgt eine Zielerreichung von 80% oder mehr, und die Zielerreichung ist auf einen oberen Schwellenwert von 120% begrenzt. Zusätzlich kann der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres bei außerordentlichen Leistungen eines Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft nach billigem Ermessen einen zusätzlichen freiwilligen Ermessenbonus gewähren. Der Brutto-Maximalbetrag für den Ermessensbonus wird vertraglich mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied vereinbart. Auf den Ermessensbonus hat das Vorstandsmitglied keinen Rechtsanspruch. Im Geschäftsjahr 2023 ist ein solcher Ermessensbonus in Höhe der vertraglich vereinbarten Maximalbeträge in Höhe von 31 TEUR zurückgestellt worden. Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen (31 TEUR; Vorjahr: 31 TEUR), die im Wesentlichen aus Leistungen für Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen und der Privatnutzung von Firmen-Pkws bestehen und von den Vorstandsmitgliedern individuell zu versteuern sind. In der Pensionsrückstellung berücksichtigte Verpflichtungen betreffen vollständig ehemalige Vorstandsmitglieder. Gegenüber den im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Mitgliedern des Vorstands bestehen keine Pensionszusagen. Die Angaben zu Pensionsrückstellungen sind ausführlich in Kapitel 7.2.4 dargelegt. Ein weiterer Geschäftsvorfall mit Mitgliedern des Vorstands ist die im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung erfolgte Zeichnung von 22.727 Anteilen durch den Vorstandsvorsitzenden Jakub Baran mit einem Gesamtwert von 99.998,80 EUR. 9.1.3 Geschäftsvorfälle mit dem AufsichtsratIm Geschäftsjahr 2023 waren folgende Personen zum Aufsichtsrat bestellt: scrollen
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 18 der Satzung der Gesellschaft geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Dabei besteht die Aufsichtsratsvergütung grundsätzlich aus einer festen Grundvergütung und Nebenleistungen (Haftpflichtversicherung und Auslagen). Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Zahlungen an den Aufsichtsrat in Höhe von 174 TEUR (Vorjahr: 195 TEUR), die kurzfristig fällig waren. 9.1.4 Transaktionen mit nahestehenden UnternehmenGeschäftliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgten im folgenden Umfang: scrollen
Bei den aufgeführten Gesellschaften handelt es sich um nicht konsolidierte Tochtergesellschaften. Bei den Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen handelt es sich im Wesentlichen um Verkäufe von Waren sowie Dienstleistungsbeziehungen. Die Aufwendungen gegenüber der Nardus Consulting betreffen Aufwendungen für die Anmietung von Büro- und Laborräumen. Diese haben zu marktüblichen Bedingungen, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind, stattgefunden. Im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung hat die AOC Health GmbH 1.493.791 Anteile mit einem Gesamtwert von 6.572.680,40 EUR gezeichnet. Die Shareholder Value Beteiligungen AG zeichnete 87.127 Anteile mit einem Gesamtwert von 87.131,40 EUR. Am 25. April 2023 hat die ACTIVE OWNERSHIP FUND SICAV-FIS SCS (AOF) eine Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft abgegeben, um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen und die Überschuldung der Gesellschaft zu vermeiden Die Zahlungsverpflichtung der AOF ist dabei begrenzt auf einen maximalen Betrag von insgesamt 10.000.000,00 EUR. Die Verpflichtungen der AOF unter dieser Patronatserklärung sind mit dem Abschluss neuer Kreditlinien der Gesellschaft am 15. August 2023 erloschen. Zum 31. Dezember 2023 bestehen wie im Vorjahr keine offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. 9.2 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGSPROGRAMMEAnteilsbasierte Vergütungsprogramme mit BarausgleichDie Nachhaltigkeitskomponente 1 des LTI-Programms besteht aus einem auf virtuellen Aktienoptionen (Virtual Stock Option - "VSO") basierenden Programm ("VSO-Programm"). Eine VSO entspricht dabei einem virtuellen Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft, d. h. stellt keine (echte) Option auf Erwerb von Aktien an der Gesellschaft dar. Die Gesellschaft kann jedoch mit Zustimmung des Vorstandsmitglieds ihre Verpflichtung zur Auszahlung der aktienkursbasierten Vergütung in bar auch durch die Übertragung von Aktien der Vita 34 AG erfüllen, etwa aus dem Bestand eigener Aktien. Da die Empfänger der aktienkursbasierten Vergütung letztlich über die Form des Ausgleichs entscheiden können, handelt es sich um ein zusammengesetztes Finanzinstrument, das eine Schuldkomponente und eine Eigenkapitalkomponente enthält. Da die Empfänger jedoch auf das Recht auf Barausgleich verzichten müssten, um die Eigenkapitalalternative mit demselben beizulegenden Zeitwert zu erhalten, wird der gesamte beizulegende Zeitwert der Gewährung als Verbindlichkeit erfasst. Im Folgenden werden die Eckpunkte des VSO-Programms dargestellt: scrollen
Die Anzahl der jeweils für ein Vorstandsmitglied zuzuteilenden VSOs (im Durchschnitt pro Jahr der Laufzeit des Programms) bemisst sich nach der durch den Aufsichtsrat für das Vorstandsmitglied festgelegten ZielGesamtvergütung bei unterstelltem Erreichen der für die Entwicklung der Aktien aufgestellten internen Prognosen. Unter Berücksichtigung der Maßgaben des Vergütungssystems, insbesondere der Maximalvergütung, ist während der Laufzeit einer VSO-Vereinbarung auch der Abschluss einer weiteren VSO-Vereinbarung möglich. Da die Wertentwicklung der VSOs unmittelbar an die Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft gekoppelt ist und das Vesting über einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren erfolgt, schafft das VSO-Programm einen Anreiz, im Interesse der Aktionäre die Unternehmensentwicklung langfristig positiv zu beeinflussen. Gleichzeitig partizipiert das Vorstandsmitglied nicht nur an einer positiven Entwicklung der Gesellschaft, da sich auch eine negative Entwicklung des Aktienkurses auf seinen Auszahlungsbetrag auswirkt. Im Berichtsjahr wurden keine VSOs ausgegeben. Im Vorjahr wurden an Jakub Baran insgesamt 130.314 VSOs und an Tomasz Baran und Dirk Plaga jeweils 59.234 VSOs zu einem Anfangswert von jeweils 8,70 EUR ausgegeben, die über die vierjährige Laufzeit in drei Tranchen gevestet werden. Für Folgejahre erfolgt die Festlegung der Anzahl an VSOs durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. In Höhe des beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütung wurde zeitanteilig entsprechend dem bereits erdienten Zeitraum erfolgswirksam eine Rückstellung passiviert. Die Modelle zur Bewertung der Optionspläne basieren auf der arbitragefreien Bewertung nach Black/Scholes. Die Volatilitäten werden auf Basis der monatlichen Schlusskurse über einen historischen Zeitraum von drei Jahren ermittelt. Die verwendeten Parameter sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: scrollen
Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen: scrollen
Die Nachhaltigkeitskomponente 2 bemisst sich anhand der Erfüllung der vom Aufsichtsrat festgelegten Vorgaben zur Innovationsleistung der Gesellschaft (Vitality Index) über den LTI-Bonuszeitraum. Die Innovationsleistung - im Sinne der Entwicklung neuer Technologien, Produkte oder Produkteigenschaften - ist für die Gesellschaft ein wesentlicher Faktor für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg und überdies gut messbar: Der Vitality Index bezeichnet den Umsatzanteil von Produkten, die in den vergangenen vier Jahren in den Markt eingeführt wurden und die technisch innovativ sind. Das Vorstandsmitglied erhält jährliche Abschlagszahlungen auf einen angenommenen Auszahlungsbetrag bezogen auf die Nachhaltigkeitskomponente 2 in Höhe eines zwischen Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied zu vereinbarenden Betrages in EUR pro Geschäftsjahr. Am Ende des LTI-Bonuszeitraums erfolgen eine Anpassung der Beträge auf Basis des tatsächlichen Zielerreichungsgrades und eine Verrechnung mit den Abschlagszahlungen. Sollte die variable Vergütung des Vorstandsmitglieds für das Geschäftsjahr nicht ausreichen, um zurückzuerstattende Beträge zu verrechnen, erfolgt die Verrechnung mit anderen Vergütungsbestandteilen (zum Beispiel mit dem Festgehalt, STI oder Zahlungen aus den VSOs). Die geltenden gesetzlichen Pfändungsgrenzen sind einzuhalten. Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch EigenkapitalinstrumenteDie in diesem Abschnitt behandelten anteilsbasierten Vergütungsprogramme betreffen die Tochtergesellschaft FamiCordTx S.A. FamiCordTx S.A. hat im Geschäftsjahr 2023 ein Optionsprogramm für das Management, leitende Angestellte und andere Schlüsselmitarbeiter aufgelegt. In diesem Zusammenhang gibt die Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 Optionen in drei Tranchen mit einem Erdienungszeitraum von einem Jahr aus. Jede Tranche hat einen Andienungszeitraum von sechs Monaten. Die Optionen sind darüber hinaus nur dann ausübbar, sofern definierte Erfolgsziele erreicht werden. Der beizulegende Zeitwert der Gesellschaftsanteile, auf denen die Optionen basieren, wurde zum Gewährungszeitpunkt, dem 14. April 2023, mittels Discounted-Cashflow-Verfahren (freier Cashflow) ermittelt. Zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts werden die künftigen Zahlungsströme auf Basis von Budgetplanungen geschätzt. Die verwendeten Parameter sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: scrollen
Die folgende Tabelle fasst die im Geschäftsjahr ausstehenden Optionen zusammen: scrollen
Der beizulegende Zeitwert der Anteile in Höhe von 99 TEUR wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. 9.3 HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DER ABSCHLUSSPRÜFER GEMÄSS § 314 HGBDas für den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar betrug 609 TEUR (Vorjahr: 555 TEUR) und betrifft Abschlussprüfungsleistungen für die gesetzlichen Prüfungen von Jahres- und Konzernabschluss der Vita 34 AG. Darüber hinaus sind im Konzern weitere Honorare für Gesellschaften des PricewaterhouseCoopers-Netzwerks in Höhe von 147 TEUR für Abschlussprüfungsleistungen sowie 19 TEUR für Steuerberatungsleistungen angefallen. 9.4 ERGEBNIS JE AKTIEBei der Berechnung des unverwässerten/verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt. Die im Geschäftsjahr 2023 durchgeführte Kapitalerhöhung ist bei der Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien berücksichtigt worden. Das unverwässerte/verwässerte Ergebnis je Aktie berechnet sich wie folgt: scrollen
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien für die Ermittlung des unverwässerten/verwässerten Ergebnisses je Aktie: scrollen
9.5 ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENZum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 hat der Konzern Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 854 TEUR (31. Dezember 2022: 873 TEUR) und sonstige Verpflichtungen in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2022: 97 TEUR). 9.6 EREIGNISSE NACH DEM STICHTAGEreignisse nach dem Stichtag, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz oder Ertragslage des Konzerns haben, sind nicht eingetreten.
Leipzig, den 29. April 2024 Vorstand der Vita 34 AG Jakub Baran, CEO Tomasz Baran, CCO WEITERE INFORMATIONENVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Vita 34 AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermitteln und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
Leipzig, im April 2024 Vorstand der Vita 34 AG Jakub Baran, CEO Tomasz Baran, CCO BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSS PRÜFERSAn die Vita 34 AG, Leipzig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der Vita 34 AG, Leipzig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Vita 34 AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 2. Bilanzierung der Umsatzerlöse nach IFRS 15 Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 38.106 (24,1 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen, denen der jeweilige Geschäfts oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T€ 133 festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Cashflows der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Cashflows mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten bzw. Gruppen, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte sind in der Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels 2.4.4, in Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Abschnitt "Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte" des Kapitels 3.1 sowie in Abschnitt 7.1.1 "Geschäfts- oder Firmenwerte" des Anhangs zum Konzernabschluss enthalten. 2.BILANZIERUNG DER UMSATZERLÖSE NACH IFRS 151. Im Konzernabschluss der Vita 34 AG werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von T€ 77.062 ausgewiesen, die in Höhe von T€ 51.489 auf die Gewinnung und Aufbereitung von Nabelschnurblut, in Höhe von T€ 21.534 auf dessen Lagerung und in Höhe von T€ 4.039 auf sonstige Umsatzerlöse entfallen. Dieser betragsmäßig bedeutsame Posten unterliegt angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Prozesse und dem Vorhandensein von Mehrkomponentenverträgen einem besonderen Risiko. So basieren die Umsatzerlöse sowie die korrespondierenden Vertragsverbindlichkeiten und Vertragsvermögenswerte in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter, insbesondere in Bezug auf die einzubeziehenden Kosten im Zuge des "Expected-Cost-plus-a-Margin" Ansatzes bei der Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen sowie in Bezug auf die Bestimmung der zu berücksichtigenden vertraglichen Laufzeiten für die unterschiedlichsten Vertragsarten. Ferner ist die Bestimmung der Vertragslaufzeit bei einigen Vertragskonstellationen mit jährlichen Kündigungsoptionen von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Beurteilung des Vorliegens von wesentlichen Vertragsstrafen im Sinne von IFRS 15.11 abhängig. Die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung ist bei Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 15 auf Grund der Vielzahl von verschiedenen Vertragskonstellationen und manuellen Anpassungsbuchungen als komplex zu betrachten. Vor diesem Hintergrund war die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität der Erfassung und Verarbeitung von Daten sowie der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich bestimmter einzelvertraglicher Vereinbarungen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir im Rahmen unserer Prüfung zunächst die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Dabei haben wir auch die zum Einsatz kommenden IT-Systeme zur Fakturierung und richtigen Erfassung der Transaktionen bis hin zur Erfassung im Hauptbuch beurteilt. Im Rahmen unserer Einzelfallprüfungshandlungen haben wir die unterschiedlichen Ausprägungen der verschiedenen Vertragsmodelle nachvollzogen und gewürdigt, ob die Leistungsverpflichtungen und deren vertragliche Laufzeiten korrekt identifiziert wurden und diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurden. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Angemessenheit der angewendeten Verfahren einschließlich der innerhalb des Konzerns durchgeführten Kostenkalkulation als Basis der Umsatzverteilung nach dem "Expected-Cost-plus-a-Margin" Ansatz beurteilt und die getroffenen Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zur Erlösrealisierung und Erlösabgrenzung gewürdigt. Darüber hinaus haben wir in Stichproben, die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Nachweise sowie Zahlungseingänge gewürdigt. Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der operativen Tochtergesellschaften haben wir sichergestellt, dass wir dem inhärenten Prüfungsrisiko der Umsatzerlöse angemessen begegnen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für die Bilanzierung der Umsatzerlöse hinreichend dokumentiert und begründet sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen im Konzernabschluss der Vita 34 AG sind in den Abschnitten 2.4 "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und 3.1 "Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen" sowie 6.1 "Umsatzerlöse" des Anhangs zum Konzernabschluss enthalten. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ZU ERSTELLENDEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3A HGBERKLÄRUNG DER NICHTABGABE EINES PRÜFUNGSURTEILSWir waren beauftragt, gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchzuführen, ob die für Zwecke der Offenlegung zu erstellenden Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den ESEF-Unterlagen ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zu den ESEF-Unterlagen zu erlangen. GRUNDLAGE FÜR DIE ERKLÄRUNG DER NICHTABGABE EINES PRÜFUNGSURTEILSDa uns die gesetzlichen Vertreter bis zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks keine ESEF-Unterlagen zur Prüfung vorgelegt haben, geben wir kein Prüfungsurteil zu den ESEF-Unterlagen ab. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE ESEF-UNTERLAGENDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. VERANTWORTUNG DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGENEs liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung der ESEF-Unterlagen in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchzuführen. Aufgrund des im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zu den ESEF-Unterlagen zu erlangen. ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 26. September 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Februar 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Konzernabschlussprüfer der Vita 34 AG, Leipzig, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERINDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Susanne Riedel.
Berlin, den 29. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Susanne Riedel, Wirtschaftsprüferin ppa. Dr. Kay Lubitzsch, Wirtschaftsprüfer FINANZKALENDER 2024scrollen
IMPRESSUMKONTAKTVita 34 AG Deutscher Platz 5a 04103 Leipzig Telefon: +49 (0)341 48792-40 Telefax: +49 (0)341 48792-39 E-Mail: ir@vita34group.de REDAKTIONVita 34 AG, Leipzig Better Orange IR & HV AG, München :response, Inh. Arved Lüth, Frankfurt am Main KONZEPT & DESIGNSilvester Group, Hamburg BILDNACHWEISEGetty Images, München Max Niemann, Leipzig Vita 34 AG, Leipzig HINWEISAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Geschäftsbericht auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. VERÖFFENTLICHUNGDieser Geschäftsbericht wurde in deutscher und englischer Sprache am 30. April 2024 veröffentlicht und steht auf unserer Internetseite zum Download bereit. Vita 34 im Internet: www.vita34group.de Vita 34 AGFirmensitz: Deutscher Platz 5a | D-04103 Leipzig Postanschrift: Perlickstraße 5 | D-04103 Leipzig T: +49 (0)341 48792-0 | F: +49 (0)341 48792-20 ir@vita34.de | www.vita34group.de |
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