FamiCord AG (vormals: Vita 34 AG)LeipzigKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024GESCHÄFTSBERICHT 2024KONZERNKENNZAHLENGewinn- und Verlustrechnungscrollen
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Umsatz in Mio. EUR![]() EBITDA in Mio. EUREBITDA-Marge auf Umsatz in %![]() FAMICORD - ÜBER UNSFamiCord (ehemals Vita 34) wurde 1997 in Leipzig gegründet und ist heute die mit Abstand größte Zellbank in Europa und die drittgrößte weltweit. Als erste private Nabelschnurblutbank in Europa und Pionier im Zellbanking bietet das Unternehmen seitdem die Entnahmelogistik, Aufbereitung und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut, Nabelschnurgewebe und anderen postnatalen Geweben als Full-Service-Anbieter für die Kryokonservierung an. Die spendereigenen Zellen sind ein wertvolles Ausgangsmaterial für die medizinische Zelltherapie und werden im Dampf von flüssigem Stickstoff am Leben erhalten. Kunden aus rund 50 Ländern haben bereits über eine Million Einheiten biologischen Materials bei FamiCord eingelagert, um die Gesundheit ihrer Familien zu schützen. Darüber hinaus ist das Unternehmen in den Bereichen Zell- und Gentherapien und CDMO tätig. PLAZENTA BANKING - NEUE ANSÄTZE IN DER STAMMZELLFORSCHUNGPLAZENTA-BANKING - UNSERE NEUE OPTION IN DER STAMMZELLTECHNOLOGIESeit jeher verschreibt sich FamiCord der Entwicklung und Bereitstellung fortschrittlicher Ansätze im Bereich der personalisierten Medizin. Mit der Einführung des Plazenta-Bankings haben wir 2024 einmal mehr unsere Innovationskraft unter Beweis gestellt und bieten unseren Kunden in ausgewählten Märkten die Option, neue Ansätze in der Stammzellforschung zu verfolgen. Die Plazenta ist ein einzigartiges Organ, das während der Schwangerschaft eine entscheidende Rolle spielt. Doch ihr Potenzial reicht weit über die Geburt hinaus. Sie ist eine reichhaltige Quelle mesenchymaler Stammzellen (MSC), die aus den Chorionzotten gewonnen werden. Diese Zellen gelten als Schlüsselressource für die regenerative Medizin und könnten zukünftig eine Vielzahl von Therapien revolutionieren. Im Rahmen des Plazenta-Bankings wird dieses wertvolle Gewebe präpariert, kryokonserviert und für zukünftige autologe oder allogene Zelltherapien bereitgestellt. Damit bietet FamiCord seinen Kunden eine unvergleichliche neue Möglichkeit, die Gesundheit ihrer Familie langfristig zu sichern. ERFOLGREICHER MARKTEINTRITT UND ERSTE EXPANSIONSSCHRITTENach einer ersten erfolgreichen Einführung des Plazenta-Bankings in der Schweiz hat FamiCord rasch weitere Märkte erschlossen. Bereits im weiteren Jahresverlauf 2024 wurde die Dienstleistung in Polen, den Golfstaaten, Rumänien und Italien eingeführt - allesamt Regionen, die großes Interesse an innovativen Biotechnologien zeigen. Die positive Resonanz in diesen Ländern bestätigt den Bedarf an fortschrittlichen Lösungen wie dem Plazenta-Banking und motiviert uns, unsere Vision weiter voranzutreiben. Für das Jahr 2025 plant FamiCord die Einführung dieser innovativen Dienstleistung in weiteren europäischen Märkten wie Österreich. Bis Ende 2026 soll das Plazenta-Banking in den meisten Märkten verfügbar sein, in denen wir tätig sind. Dieser strategische Rollout unterstreicht unser Engagement, weltweit führend im Bereich der Stammzelltechnologie zu bleiben. WISSENSCHAFTLICHE EXZELLENZ UND ZUKUNFTSPERSPEKTIVENDie wissenschaftliche Basis des Plazenta-Bankings ist beeindruckend. Zahlreiche Studien belegen das immense Potenzial der mesenchymalen Stammzellen aus der Plazenta für innovative Therapien. Forscher weltweit sind überzeugt, dass diese Zellen entscheidend dazu beitragen können, neue Behandlungsmethoden für bisher schwer behandelbare Krankheiten zu entwickeln. Mit unserem Angebot ermöglichen wir es Familien, frühzeitig Zugang zu dieser vielversprechenden Ressource zu erhalten. Darüber hinaus bietet das Plazenta-Banking nicht nur medizinische Vorteile, sondern auch wirtschaftliche Flexibilität. Als Zusatzoption zur bestehenden Dienstleistung erhöht es den Gesamtwert unserer Services und schafft gleichzeitig neue Möglichkeiten für personalisierte Therapien. UNSERE MISSION: GESUNDHEIT DURCH TECHNOLOGIE SICHERNDie Einführung des Plazenta-Bankings ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung unserer Mission: Familien mit personalisierten Gesundheitslösungen zu unterstützen und ihnen Zugang zu den besten verfügbaren Technologien zu bieten. Als führender Anbieter von Zellbanking-Dienstleistungen setzen wir uns dafür ein, dass Stammzelltherapien weltweit zugänglich und nutzbar werden. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich der Zellkonservierung und -verarbeitung sowie unserem Netzwerk hochmoderner Labore sind wir bestens positioniert, um diese Vision Realität werden zu lassen. Unsere Expertise reicht von der sicheren Lagerung von Nabelschnurblut bis hin zur Herstellung fortschrittlicher Zellprodukte für klinische Anwendungen. AUSBLICK AUF 2025 UND DARÜBER HINAUSDas kommende Jahr wird von weiteren Meilensteinen geprägt sein. Neben der geografischen Expansion des Plazenta-Bankings arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Prozesse zu optimieren und neue therapeutische Anwendungen zu erforschen. Unser Ziel ist es, nicht nur Marktführer im Bereich des Zellbankings zu bleiben, sondern auch aktiv zur Weiterentwicklung der regenerativen Medizin beizutragen. Mit dem Blick auf eine Zukunft, in der Zelltherapien integraler Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung sind, bleibt FamiCord seiner Vision treu: Menschen weltweit mit lebensverändernden Technologien zu unterstützen und ihnen die Möglichkeiten modernster Behandlungsmöglichkeiten zu eröffnen. An unsere AktionäreBRIEF DES VORSTANDSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, dieses Jahr markiert einen Meilenstein für unser Unternehmen, denn wir präsentieren stolz unseren ersten Geschäftsbericht unter unserem neuen Namen: FamiCord. Mit dem Rebranding stellen wir unsere stärkste internationale Marke in den Vordergrund und bringen unser Image mit unseren Ambitionen für Wachstum und Innovation in Einklang. Während die bewährte Marke Vita 34 weiterhin unsere Endkunden in der DACH-Region bedienen wird, fungiert FamiCord nun als vereinheitlichende Dachmarke in mehr als 30 Märkten und signalisiert damit deutlich unsere Führungsrolle im familienorientierten Stammzellbanking. Wir freuen uns, berichten zu können, dass das Jahr 2024 ein weiteres Jahr des Fortschritts und der positiven Dynamik war. Nicht nur haben wir einen Umsatzanstieg von 6,6 % auf 82,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr erzielt, sondern wir konnten auch ein beschleunigtes Wachstum von 7,6 % allein im vierten Quartal verzeichnen - eine deutliche Bestätigung unserer strategischen Ausrichtung auf Marketing und Vertrieb. Diese Entwicklung spiegelt mehrere aufeinanderfolgende Quartale stetigen Wachstums wider, trotz makroökonomischer und demografischer Herausforderungen. Angesichts einer rückläufigen Geburtenrate in den meisten europäischen Märkten ist es uns gelungen, unsere Entwicklung zu stabilisieren und unseren Marktanteil auszubauen. Einige unserer wichtigen Märkte, insbesondere Polen, Spanien und die GCC-Region, entwickelten sich gut. In Rumänien, Ungarn und der Türkei blieb die Nachfrage recht dynamisch, und obwohl Italien leicht unterdurchschnittlich abschnitt, bleiben wir hinsichtlich seines mittelfristigen Potenzials zuversichtlich. Hinter unseren Erwartungen bleiben aktuell noch Deutschland und Portugal, wo unsere Anstrengungen in den Bereichen Vertrieb und Marketing noch nicht die erwarteten Ergebnisse bringen. Unser EBITDA stieg um 58,3 % auf 8,8 Mio. EUR, was zum Teil auf eine einmalige Lizenzvereinbarung zurückzuführen ist. Aber von besonderer Bedeutung ist, dass wir auch die zugrundeliegende Rentabilität stetig steigern konnten. Vor allem im vierten Quartal, in dem das EBITDA überproportional stark zum Umsatz gestiegen ist, haben wir eine hohe operative Belastbarkeit bewiesen. Auf der Produktseite haben wir mit der erfolgreichen Einführung des Plazentagewebebankings große Fortschritte gemacht. Aufgrund der positiven Marktresonanz ist dieses Angebot nun in der Schweiz, Polen, Rumänien, den GCC-Staaten und Italien verfügbar, wobei die vollständige Einführung in den meisten Märkten bis Ende 2026 erwartet wird. Mit dieser Innovation heben wir uns nicht nur von unseren Mitbewerbern ab, sondern stärken auch unsere Margen und eröffnen neue Wege der Kundenbindung. Ermutigt werden wir auch durch die steigende Zahl von Kunden, die sich für eine Verlängerung ihrer Einlagerungsverträge entscheiden. Dies spiegelt nicht zuletzt das Vertrauen in unsere Dienstleistungen und die Zuversicht in den langfristigen Wert der regenerativen Medizin wider. Unsere Partnerschaften im Bereich der Zelltherapie werden weiter ausgebaut und positionieren FamiCord als vertrauenswürdigen Gesundheitspartner für Familien und medizinische Einrichtungen gleichermaßen. In Zukunft soll daher ein ganz besonderer Fokus auf den Anwendungsbereichen für kryokonservierte Stammzellen liegen, also auf Stammzelltherapien. Um sie weiter voranzutreiben, werden wir unsere Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstärken. Daher übernimmt unser Vorstandskollege Tomasz Baran per Ende April die neu geschaffene Position des Chief Medical Officers. Wir sind uns sicher, dass er mit seiner langjährigen Erfahrung den optimalen Spezialisten für dieses komplexe Aufgabenfeld darstellt, und versprechen uns zahlreiche positive Impulse für die Industrie hiervon. Die Position des Chief Commercial Officers, die Tomasz zuvor innehatte, werden wir in den kommenden Monaten neu besetzen. Mit Blick auf die Zukunft sehen wir eine zunehmende Verbesserung der Bedingungen in Europa, einschließlich zaghafter, aber hoffnungsvoller Anzeichen für Fortschritte in Richtung Frieden in der Ukraine - eine Entwicklung, die die regionale Stabilität und das Wirtschaftswachstum stärken würde. Vor diesem Hintergrund blicken wir optimistisch auf das laufende Jahr und erwarten eine anhaltende Nachfrage in unseren Kernmärkten sowie ein weiteres Wachstum im Jahr 2025. Unseren engagierten Mitarbeitern, die mit ihrem Einsatz diesen Fortschritt ermöglicht haben, möchten wir an dieser Stelle vielmals danken. Auch danken wir unseren Kunden, Partnern und Aktionärinnen und Aktionären für ihr anhaltendes Vertrauen. Gemeinsam bauen wir ein stärkeres, widerstandsfähigeres FamiCord auf, das bereit ist, in der nächsten Ära der Gesundheitsversorgung für Familien eine Führungsrolle zu übernehmen.
Leipzig, im April 2025 Der Vorstand der FamiCord AG Jakub Baran, Chief Executive Officer Thomas Pfaadt, Chief Financial Officer Tomasz Baran, Chief Medical Officer BERICHT DES AUFSICHTSRATSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRE, der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben intensiv wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat dabei die Arbeit des Vorstands stets überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands, die Auskunftserteilung des Vorstands im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen und regelmäßige Konsultationsgespräche zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Zwischen den regulären Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstand ausgetauscht, um einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Gremien zu gewährleisten. Innerhalb des Aufsichtsratsgremiums hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende ebenfalls regelmäßig mit Mitgliedern des Aufsichtsrats zu aktuellen Themen der Gesellschaft ausgetauscht. So war der Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Strategie, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement, die Compliance, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert. Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2024 sechs Aufsichtsratssitzungen ab. Drei dieser Sitzungen wurden in hybrider Form mit der Möglichkeit der Zuschaltung per Videokonferenz durchgeführt, während die übrigen Sitzungen des Aufsichtsrats als Videokonferenzen stattfanden. In regelmäßigen Abständen hat der Vorstand den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens einschließlich der Risikolage informiert und auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte erteilt. Konrad Miterski konnte an einer Aufsichtsratssitzung wegen Terminüberschneidungen nicht teilnehmen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates haben an allen sechs Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt. Der Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr zwei permanente Ausschüsse. Die Ausschüsse sind in erster Linie für die Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Entscheidungen zuständig. Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2024 fünf Sitzungen ab. Drei dieser Sitzungen wurden als Videokonferenz durchgeführt, die beiden anderen Sitzungen fanden in hybrider Form mit der Möglichkeit der Zuschaltung per Videokonferenz statt. Der Personal- und Vergütungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2024 eine Ad-hoc-Sitzung ab. Neben der Verabschiedung von zwei Beschlüssen ohne formelle Präsenz- oder Videokonferenzsitzungen hat der Ausschuss auch informelle Gespräche geführt. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRATDas Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander Granderath hat im Vorfeld der Hauptversammlung sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 28. Juni 2024 niedergelegt. Daher war die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Es wurde beschlossen, Herrn Dr. Peter Greiner für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zu bestellen. Da Dr. Alexander Granderath die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Funktion des Mitglieds des Personal- und Vergütungsausschusses ausübte, war es notwendig, eine Neuwahl für die vakanten Positionen durchzuführen. Florian Schuhbauer, der das Amt des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden innehatte, legte sein Amt nieder und wurde zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Dr. Peter Greiner wurde zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum neuen Mitglied des Personal- und Vergütungsausschusses bestellt. INTERESSENKONFLIKTEDem Aufsichtsrat wurden im Berichtszeitraum von seinen Mitgliedern keine Umstände mitgeteilt, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. AUS- UND FORTBILDUNGSMASSNAHMENDas Unternehmen hat im Geschäftsjahr 2024 keine Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder des Aufsichtsrats angeboten. SCHWERPUNKT DER BERATUNGEN IM AUFSICHTSRATNeben übergreifenden Themen hat sich der Aufsichtsrat mit Themen einzelner Bereiche befasst und, wenn erforderlich, die notwendigen Beschlüsse gefasst. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen im Berichtsjahr waren dabei: scrollen
CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat sich mit den im Unternehmen gelebten Corporate-Governance-Standards sowie der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung 28. April 2022 beschäftigt. Am 29. April 2025 wurde seitens des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht ist. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS, ABSCHLUSSPRÜFUNGDer Jahresabschluss der FamiCord AG wird nach den Vorgaben des HGB, der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht der FamiCord AG wird auf der Grundlage der §§ 315, 315 a HGB i. V. m. den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Niederlassung Berlin), hat den Jahresabschluss der FamiCord AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der Prüfauftrag wurde im Einklang mit dem Beschluss der Hauptversammlung, den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des DCGK erteilt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass bei der Erstellung der Abschlüsse die Regeln des HGB und der IFRS eingehalten wurden. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 29. April 2025 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Die Vertreter des Abschlussprüfers haben auf dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und über das Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich der Rechnungslegung berichtet. Sie sind dabei auch auf Umfang, Schwerpunkt und Kosten der Abschlussprüfung eingegangen. Sie haben ferner ausgeführt, dass keine Befangenheitsgründe vorliegen; PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ausschließlich Prüfungsleistungen erbracht. Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft. Als Ergebnis unserer Prüfung waren keine Einwände gegen den Jahresabschluss der FamiCord AG, den Konzernabschluss der FamiCord AG, den zusammengefassten Lagebericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte nach seiner eigenen Prüfung den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu, stellte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FamiCord AG fest und billigte den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. April 2025. Mit dem zusammengefassten Lagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden. Die FamiCord AG erstellte für das Geschäftsjahr 2024 einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls von dem durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfer (PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin) gemäß § 313 Abs. 1 AktG geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung wurde gesondert schriftlich Bericht erstattet. In der Bilanzsitzung am 29. April 2025 berichtete der Abschlussprüfer auch über die Ergebnisse dieser Prüfung und bestätigte, dass die tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichtes richtig sind. Da Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands nicht zu erheben waren, wurde gemäß § 313 Abs. 3 AktG der Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 29. April 2025 zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung den Abhängigkeitsbericht umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben sind, und hat den Abhängigkeitsbericht in seiner Sitzung am 30. April 2025 gebilligt. BESTÄTIGUNGSVERMERKZum Abhängigkeitsbericht hat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG erteilt: Auftragsgemäß haben wir den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für das Geschäftsjahr 2024 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.
Berlin, den 30. April 2025 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Susanne Riedel, Wirtschaftsprüferin Dr. Kay Lubitzsch, Wirtschaftsprüfer Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die in diesem Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
30. April 2025 Für den Aufsichtsrat Florian Schuhbauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats DIE AKTIE DER FAMICORD AGAktienkennzahlen 2024scrollen
* Schlusskurse Xetra-Handelssystem der Deutsche
Börse AG
Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2024 in %![]()
* Die Vorstandsmitglieder halten die folgenden
Anzahlen an Aktien: Jakub Baran 628.153 und Tomasz Baran
122.800.
2024 war für Aktienanleger erneut ein gutes Börsenjahr. Abgesehen von einer Schwächephase im August entwickelten sich die wichtigsten Aktienindizes im Jahresverlauf relativ kontinuierlich nach oben. So erreichte der deutsche Leitindex DAX 40 im Jahresverlauf insgesamt 31 Rekordhochs, darunter den Meilenstein des Überschreitens der 20.000-Punkte-Marke. Die positive Anlegerstimmung ist vor allem vor dem Hintergrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen, des im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin hohen Zinsniveaus und der in vielen Volkswirtschaften immer noch hohen Inflation bemerkenswert. Ein genauerer Blick auf die Kurszettel zeigt jedoch, dass vor allem Unternehmen mit hoher Marktkapitalisierung, so genannte Large Caps, und Technologiewerte die Börsenrally angetrieben haben. Kleinere Werte, insbesondere solche mit einem geringen durchschnittlichen Aktienumsatz pro Tag, konnten hingegen nicht in gleichem Maße von der positiven Börsenstimmung profitieren. Der MSCI World stieg 2024 um 20,0 % auf 3.814 Punkte. Der deutsche DAX 40 entwickelte sich mit einem Plus von 18,8 % auf 19.909 Punkte ähnlich positiv, während der amerikanische Dow Jones lediglich ein Plus von 12,9 % auf 42.544 Punkte erreichte. Beim Auswahlindex für kleinere Unternehmen, dem SDAX, zeigte sich die Zurückhaltung der Anleger gegenüber Small Caps besonders deutlich. Mit 13.711 Punkten beendete der Index das Jahr mit einem Verlust von 1,8 %. Auch die FamiCord-Aktie konnte sich der oben beschriebenen negativen Stimmung gegenüber Nebenwerten nicht entziehen. Trotz einer insgesamt guten operativen Entwicklung hielt sich das Interesse privater und institutioneller Investoren an der Aktie in Grenzen. Nach einem Jahreshöchstkurs von 5,32 EUR Anfang Januar gab der Kurs im weiteren Jahresverlauf bis auf den Jahrestiefstkurs von 3,76 EUR Mitte Dezember nach. Der Jahresschlusskurs von 4,00 Euro lag damit 23,7 % unter dem Vorjahreswert. Kursentwicklung 2024 der FamiCord AG im Vergleich zum SDAX![]() Auch im Jahr 2024 wurde die Aktie vom unabhängigen Researchhaus Montega im Rahmen des Equity Research analysiert. Analyst Tim Kruse verfolgte die Entwicklung des Unternehmens im Rahmen eines kostenpflichtigen Research-Mandats und bewertete die Aktie kontinuierlich in Form von drei Studienupdates. scrollen
Stand: 31.12.2024 Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fand am 28. Juni 2024 unverändert in virtueller Form ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre in Berlin statt. Zum Zeitpunkt der Abstimmungen waren 75,9 % (2023: 60,1 %) des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 17.640.104,00 vertreten und damit deutlich mehr als im Vorjahr. Die Beschlüsse beinhalteten die alljährlich zu fassenden Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers und die Billigung des Vergütungsberichts. Darüber hinaus wurden zwei Anpassungen der Satzung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen sowie die Umfirmierung der Gesellschaft beschlossen. Allen Tagesordnungspunkten wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Im Geschäftsjahr 2024 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt. Die Anzahl der ausstehenden Aktien betrug somit unverändert zum Vorjahresende 17.640.104 Stück. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2024 erfolgte mit Wirkung zum 31. Januar 2025 die Umfirmierung der Vita 34 AG in FamiCord AG. Die Wertpapierkennnummer sowie die Ticker-Symbole und Börsenkürzel blieben im Zuge der Umfirmierung unverändert. Die Gesellschaft hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um eine reibungslose Verfügbarkeit historischer Börsenkurse zu gewährleisten. ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2024der FamiCord AG, LeipzigVorbemerkungDie FamiCord AG, Leipzig, ist die Muttergesellschaft des FamiCord-Konzerns und wird nachfolgend auch entsprechend bezeichnet. Die Konzernobergesellschaft und der Konzern firmierten bis zum 31. Januar 2025 unter Vita 34 AG und firmieren seit dem 31. Januar 2025 unter FamiCord AG, nachdem die Gesellschaft auf Basis des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28. Juni 2024 entsprechend umbenannt wurde. Der "FamiCord-Konzern" (nachfolgend "FamiCord" oder "FamiCord-Konzern") ist mit Wirkung zum 8. November 2021 aus dem Zusammenschluss der damaligen Vita 34 AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "Teilkonzern Vita 34") sowie der Polski Bank Komórek Macierzystych Sp. z o.o., Polen, und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "Teilkonzern PBKM") entstanden und umfasst die Geschäftstätigkeit dieser beiden Teilkonzerne, aufgeteilt in die zwei Unternehmenssegmente "Teilkonzern Vita 34" und "Teilkonzern PBKM". Der Teilkonzern Vita 34 umfasst die Geschäftstätigkeit der unmittelbaren Tochterunternehmen der FamiCord AG mit Ausnahme des Teilkonzerns PBKM. Sollte es sich nachfolgend ausschließlich um Belange der Muttergesellschaft oder einer der Tochtergesellschaften handeln, wird explizit darauf hingewiesen. Grundlagen der Gesellschaft und des KonzernsDieser zusammengefasste Lagebericht berichtet über die Geschäftsentwicklung der FamiCord AG ("die Gesellschaft"), Leipzig, und des Konzerns ("FamiCord" oder "FamiCord-Konzern") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Die Gesellschaft bilanziert nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie nach den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Der Konzern bilanziert nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der Europäischen Union gemäß § 315e HGB anzuwenden sind. Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises wird im Konzernanhang unter Angabe 4 "Zusammensetzung des Konzerns" aufgeführt. GESCHÄFTSMODELLKerngeschäft der FamiCord AG und des Konzerns sind die Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe sowie anderen postnatalen Geweben. Aufbewahrte Proben können bei Bedarf für die Therapie freigegeben werden. Alternativ könnte das eingelagerte Gewebe als Ausgangsmaterial für die Herstellung von ATMP (Advanced Therapy Medicinal Product) dienen. Der FamiCord-Konzern ist mit über einer Million eingelagerten Stammzelldepots eine führende Zellbank in Europa. Zudem verfügt der FamiCord-Konzern über ein ergänzendes Dienstleistungsangebot und über innovative Geschäftsbereiche wie die Produktion und Entwicklung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (die zur Kategorie der so genannten Zell- und Gentherapien gehören) für Dritte. Der Konzern ist zum 31. Dezember 2024 mit 771 Mitarbeitern international aktiv mit Schwerpunkt in Europa (und einer Präsenz im Nahen Osten und Hongkong) und lagert Nabelschnurblute und andere postnatale Gewebe aus rund 50 Ländern. Medizinisches Potenzial. Im Jahr 1988 fand die erste Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut statt. Seitdem wurden in der westlichen Welt mehr als 60.000 Nabelschnurblute bei Patienten therapeutisch eingesetzt. Weltweit sind mittlerweile über 800.000 Nabelschnurblute in öffentlichen Nabelschnurblutbanken gelagert und mehr als sechs Millionen in privaten Nabelschnurblutbanken verfügbar 1. Heutzutage ist nach Einschätzung von Cord Blood Association die Anwendung von Stammzellen immer noch vornehmlich mit der bereits etablierten Behandlung von Erkrankungen des blutbildenden Systems und Immunsystems wie Leukämie oder Lymphomen verbunden. Während dies die Hauptanwendung von Nabelschnurblut aus öffentlichen Banken ist, haben sich seit einigen Jahren die Anwendungen von privaten Einlagerungen deutlich in den Bereich der regenerativen Medizin verschoben. Erste Erfolge sind aktuell im Rahmen klinischer Studien bei der Behandlung von zerebraler Lähmung und Autismus zu verzeichnen, wie Veröffentlichungen von Studienergebnissen aus den USA und anderen Ländern zeigen konnten. Beobachtbar sind zudem eine zunehmende Verwendung von Stammzellen in der klinischen Praxis sowie die Angabe von Stammzellen aus Nabelschnurblut und anderen postnatalen Geweben in medizinischen Leitlinien zur Behandlung von zum Beispiel zerebraler Lähmung oder Autoimmunerkrankungen 2, 3. Am zunehmenden Einsatz von verschiedenen Zellen bei der Behandlung von Krankheiten will auch FamiCord teilhaben und dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Dies geschieht durch die Unterstützung des Einsatzes von Stammzellen in klinischen Anwendungen. Indem FamiCord seine Geschäftstätigkeit im Bereich Contract Development & Manufacturing Organization (CDMO) ausbaut, soll die Wahrnehmung als wichtiger Partner im Bereich Zell- und Gentherapien gestärkt werden. Kooperation mit Geburtskliniken und Gynäkologen. Um die jüngsten und vitalsten Stammzellen unmittelbar nach der Geburt zu gewinnen, arbeitet FamiCord mit zahlreichen Entbindungseinrichtungen in Europa, dem Nahen Osten und Hongkong zusammen. Regelmäßig schult das Unternehmen Klinikpersonal im Hinblick auf die fachgerechte Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe sowie darauf bezogene Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorgaben, um eine größtmögliche Prozessqualität zu gewährleisten. Einlagerungsprozess für weitere Freigabe. Nach der Entnahme in einer der Partnerkliniken wird das biologische Material auf schnellstem Wege nach dokumentierten Vorgaben zu einem der nationalen oder internationalen Laborstandorte von FamiCord transportiert. Dort wird es auf Basis der entsprechenden Herstellerlaubnisse bearbeitet, getestet, kryokonserviert und gelagert. Die Stammzellen aus Nabelschnurblut und anderen postnatalen Geweben bleiben so über viele Jahrzehnte für therapeutische Anwendungen erhalten. Mit der Einlagerung haben Eltern den Zugang zur aktuellen und zukünftigen Stammzelltherapie für ihr Kind und ggf. ihre Familienmitglieder. Qualitätssicherung. FamiCord steht für die Einhaltung höchster Industriestandards, die von lokalen und internationalen Behörden festgelegt wurden. Durch konsequente Qualitätssicherung und einen stetigen Verbesserungsprozess kann FamiCord diese Standards setzen und aufrechterhalten. Hierfür verfügt FamiCord über die nötigen Zertifizierungen zur Entnahme, Bearbeitung, Kryokonservierung und Lagerung von Nabelschnurblut und -gewebe. Hauptaktivitätsfelder des Konzerns bleiben in erster Linie die Entnahme, Bearbeitung, Kryokonservierung und Lagerung von Nabelschnurblut, Nabelschnurgewebe sowie seit 2024 Plazenta. Im Jahr 2025 plant FamiCord, das Plazenta-Banking in weiteren Märkten einzuführen, zum Beispiel in Österreich. Auch andere genannte Aktivitäten sollen dabei mittel- bis langfristig eine größere Rolle spielen. UMFASSENDES PRODUKTPORTFOLIOAls Ergebnis des Zusammenschlusses der heutigen Teilkonzerne Vita 34 und PBKM verfügt der FamiCord-Konzern über ein sehr breites Portfolio an zellorientierten Leistungsangeboten. Neben der Einlagerung von Nabelschnurblut allein bietet FamiCord in manchen Ländern auch die Einlagerung von Nabelschnurgewebe, Plazentagewebe und Amnion an. Nabelschnur- und Plazentagewebe können als prozessierte Gewebefragmente oder als isolierte Zellen gelagert werden. Weitere Felder und Aktivitäten sind die Auftragsherstellung für klassische Transplantationen oder die Auftragsherstellung von Zell- und Gentherapien. Im ersten Fall werden Proben aus Knochenmark und/ oder mobilisierte periphere Blutstammzellen getestet, prozessiert und an Transplantationskliniken geliefert. Im zweiten Fall werden Zell- und Genarzneimittel entweder für einzelne Patienten oder in größeren Chargen für klinische Studien hergestellt. Unternehmensstruktur und Beteiligungsverhältnisse![]()
* Vollständige Konsolidierung
![]() UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSEDie börsennotierte FamiCord AG ist die Muttergesellschaft des FamiCord-Konzerns, der in Europa, dem Nahen Osten und Hong Kong tätig ist. Im Berichtsjahr wurden Verschmelzungen und Übertragungen zur Vereinfachung der Konzernstruktur durchgeführt. So wurde die italienische Gesellschaft FamiCord Italia S.R.L. auf die italienische Gesellschaft Sorgente s.r.l verschmolzen. Im Zuge der Integrations- und Optimierungsprojekte wurde zum 10. Januar 2024 die Gesellschaft Instytut Terapii Komórkowych S.A. (Allenstein, Polen) und zum 24. September 2024 die Gesellschaft Smart Cells Middle East Ltd. (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) liquidiert und gleichzeitig im Handelsregister gelöscht. Für die Gesellschaft Smart Cells Holdings Ltd. (London, England) wurden die verbleibenden Kapitalanteile vollständig erworben. Die Vergleichbarkeit ist durch diese Integrationsmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Eine weitere Maßnahme zur Vereinfachung der Konzernstruktur betrifft die Vita 34 Slovakia s.r.o. (Bratislava, Slowakei), deren Liquidation voraussichtlich 2025 abgeschlossen sein wird. FamiCord schließt weitere Schritte zur Vereinfachung seiner gesamten Struktur nicht aus. FAMICORD AUF DEM INTERNATIONALEN MARKTFamiCord hat die Strategie der weiteren Internationalisierung in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt und lagert derzeit Nabelschnurblute und andere postnatale Gewebe aus rund 50 Ländern ein. Dies wird durch das Netzwerk aus eigenen Unternehmen und dritten Geschäftspartnern ermöglicht. ZIELE UND STRATEGIENFamiCord ist der Pionier des Stammzellbankings in Europa. Um diese Position gezielt zu stärken, sollen neben dem bestehenden Kerngeschäft neue Geschäftsbereiche erschlossen werden. Das Ziel, insbesondere im bestehenden Kerngeschäft, besteht darin, die Marktdurchdringung zu erhöhen oder Marktanteile zu gewinnen - je nach Marktposition in dem jeweiligen Land. Der Konzern beabsichtigt auch, in neue regionale Märkte einzutreten. FamiCord will das Bewusstsein für Therapien auf der Basis von Stammzellen erhöhen und damit sowohl die Größe des Marktes als auch die Zahl der angebotenen Dienstleistungen steigern. So ist der Konzern zum Beispiel dabei, das Angebot der Einlagerung von Plazenta in neuen Ländern einzuführen, in denen vergleichbare Angebote noch nicht verfügbar sind. Der strategische Fokus wurde in diesem Bereich 2024 nochmals verstärkt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise vorbereitet. Parallel dazu will FamiCord seinen Marktanteil in ausgewählten Ländern erhöhen, insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten und anderen Golfstaaten, im Vereinigten Königreich, in Ungarn, Rumänien und Italien. Es gibt auch mehrere laufende Aktionen, um möglichst viele Kunden, deren Vorauszahlerverträge auslaufen, für eine längere Aufbewahrung der Proben zu gewinnen. FamiCord plant, die Monetarisierung des bestehenden Kundenstamms zu verbessern, indem neue Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, beispielsweise Krankenversicherungen. Bei der Erreichung und Umsetzung der strategischen Ziele hat FamiCord 2024 weitere Fortschritte gemacht. Zu nennen ist insbesondere die Erweiterung des Produktangebots durch die Einführung des Plazenta-Bankings. Nach der ersten positiven Kundenresonanz auf diesen neuen Service in der Schweiz setzte FamiCord 2024 auch die Markteinführung in Polen, den Golfstaaten, Rumänien und Italien um. Nach eigener Einschätzung konnte im Berichtsjahr die Marktposition in den bearbeiteten Märkten weiter behauptet beziehungsweise ausgebaut werden. Hierzu dienten auch 2024 weiterhin intensive Marketing- und Vertriebsanstrengungen. Die Zielerreichung dieses organischen Ausbaus der Marktposition ist zumeist erst mittelfristig messbar. Zudem unterstützten national angepasste Vertragsausgestaltungen, die 2024 in mehreren Ländern verstärkt umgesetzt wurden, den Ausbau der eigenen Marktposition. Die positiven Einlagerungs- und Umsatzzahlen in den Golfstaaten unterstreichen die erfolgreichen Maßnahmen bei der Erschließung neuer internationaler Märkte. AUSBAU DES KERNGESCHÄFTSFamiCord setzt im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie auf eine Kombination aus organischem und anorganischem Wachstum. Mit dem Zusammenschluss der heutigen Teilkonzerne PBKM und Vita 34 hat die heutige FamiCord die Marktabdeckung in Europa erhöhen können. Der Konzern ist in allen aus Sicht von FamiCord wirtschaftlich attraktiven Märkten, vornehmlich in Zentral- und Südeuropa, vertreten. Ausnahmen bilden hier Märkte, wie zum Beispiel Frankreich und Belgien, in denen besondere Gegebenheiten oder gesetzliche Restriktionen de facto keinen Markteintritt erlauben. Mittelfristig wird angestrebt, die weitere Konsolidierung des europäischen Marktes bis 2026 abzuschließen und in der überwiegenden Mehrheit der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, die Marktführerschaft zu erlangen. Als entscheidender Erfolgsfaktor wird sich dabei die überaus starke Position von FamiCord in den bereits bearbeiteten Kernmärkten Europas erweisen. Darüber hinaus strebt der Konzern an, weitere Märkte außerhalb Europas zu erschließen, insbesondere in der Golfregion. Das organische Wachstum wird vor allem vom Neugeschäft aus der Einlagerung von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe getragen. Einen Beitrag soll schrittweise auch die Einlagerung von Plazentagewebe leisten. In den kommenden Jahren werden zusätzlich deutlich mehr Umsätze aus Vorauszahlerverträgen erwartet, die üblicherweise vor 5, 10, 18, 20 oder 25 Jahren abgeschlossen wurden und von den Kunden voraussichtlich verlängert werden. Die aktuellen Erfahrungen in diesem Bereich sind ermutigend - im Durchschnitt verlängern über 50% dieser Kunden ihre Einlagerungsverträge. ANORGANISCHES WACHSTUMEin weiterer Fokus der Wachstumsstrategie von FamiCord liegt traditionell auf vertikalen (Erschließung neuer Märkte) und horizontalen (Abschluss weiterer Kooperationen) Akquisitionen in Europa, die die Marktposition nach klar definierten Parametern strategisch stärken und zusätzliche Synergien insbesondere in den Bereichen Marketing und Vertrieb sowie Herstellung und Verwaltung erschließen sollen. Die vertikale Strategie zur Portfolioerweiterung sieht dabei opportunistische Zukäufe entlang der Wertschöpfungskette oder von Unternehmen mit ergänzenden Produktangeboten vor. Bei der horizontalen Markterweiterung steht die selektive Erschließung bestimmter europäischer Märkte im Vordergrund. FamiCord hat bereits seit 2006 eine ganze Reihe von Unternehmen erfolgreich übernommen und integriert. Im Geschäftsjahr 2021 wurde durch den Zusammenschluss der heutigen Teilkonzerne Vita 34 und PBKM ein weiterer sehr bedeutender Schritt in der Unternehmensgeschichte vollzogen. Aus dieser Position der Stärke heraus prägt FamiCord entscheidend die weitere Konsolidierung des europäischen Marktes und befindet sich auf dem Sprung, das Wachstum auch außerhalb von Europa fortzusetzen. LAUFENDE KOSTENEFFIZIENZIm Berichtsjahr wurden bereits Projekte zur Optimierung der konzernweiten Prozesse umgesetzt. Im Fokus standen die Märkte in Italien, Schweiz, Spanien und Polen, da insbesondere hier weiteres Kostensenkungspotenzial identifiziert werden konnte. Hier wurden konkrete Maßnahmen zur bestmöglichen Koordination von Logistik, Verwaltung sowie Labor- und Lagerkapazitäten ergriffen, aus denen sich langfristig Effizienzgewinne ableiten lassen. Darüber hinaus konnten Synergien in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Kundenbetreuung erzielt werden. So wurden beispielsweise einige Marketingaktivitäten einer Tochtergesellschaft zentral in Leipzig gebündelt, was zu Einsparungen von Personal- und Sachaufwendungen geführt hat. Eine optimierte Ressourcensteuerung im Gesamtkonzern stärkt überdies die Verhandlungsposition von FamiCord gegenüber Zulieferern. Hierdurch konnte die Abhängigkeit von externen Dienstleistern reduziert werden und niedrigere Bezugspreise verhandelt werden. Ziel des Vorstands ist es, die Ausrichtung der konzernweiten Aufbau- und Ablaufstruktur auf Kosteneffizienz weiterhin voranzutreiben. STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATORENDie finanziellen Kennzahlen Umsatz und EBITDA (= Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) und die nichtfinanzielle Kenngröße Zahl der Einlagerungen sind die zentralen Steuerungsgrößen der FamiCord AG und des FamiCord-Konzerns. Die Entwicklung der Steuerungsgrößen im Hinblick auf definierte Zielwerte wird intern permanent überwacht sowie auf Quartals-, Halbjahres- und Jahresbasis berichtet. Die Kennzahlen zur finanziellen Unternehmenssteuerung des Konzerns ergeben sich wie folgt: UMSATZDer Umsatz stellt den Gegenwert der operativen Geschäftstätigkeit dar. Vereinnahmte Entgelte für die über mehrere Perioden zu erbringende Lagerleistung werden hierbei über den Zeitraum verteilt, in dem die entsprechende Lagerung erbracht wird. EBITDADas EBITDA ist die zentrale Erfolgskennzahl von FamiCord. Sie dient als wesentlicher Maßstab für die operative Ertragskraft des Konzerns. Die genaue Entwicklung dieser Steuerungsgrößen und weiterer wichtiger Kennzahlen wird in den Kapiteln "Umsatz- und Ertragslage", "Finanzlage" und "Vermögenslage" erläutert. Die weiteren Finanzkennzahlen werden berichtet, um ein entsprechendes Bild der Lage und Leistungsstärke von FamiCord zu vermitteln. Sie dienen jedoch nicht als Grundlage für Management- oder Steuerungsentscheidungen. Wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator und Steuerungsgröße ist die Zahl der Neueinlagerungen: ZAHL DER NEUEINLAGERUNGENÜber die Entwicklung der Zahl der Stammzell-Neueinlagerungen (Depots) wird die Marktakzeptanz der Produkte und Leistungen von FamiCord evaluiert sowie insbesondere die Wirkung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten gemessen. Die Zahl der Neueinlagerungen wird anhand der Depots ermittelt. Diese können wahlweise aus ein (Nabelschnurblut), zwei (Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe) oder drei (Nabelschnurblut, Nabelschnurgewebe und Plazenta) Blut- oder Gewebeeinlagerungen bestehen. Diese Werte werden jeweils berichtigt um vernichtete Proben, um Auslagerungen von primär B2B-Proben und um sogenannte Transferproben, die in der Gruppe doppelt erfasst werden. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGFamiCord sieht den Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) als einen Wachstumstreiber für die weitere Unternehmensentwicklung. Andererseits sollten Investitionen in diesem Bereich angesichts der schwachen Marktstimmung nur dann getätigt werden, wenn es dafür eine klare geschäftliche Begründung gibt. Deshalb werden diese Aktivitäten sorgfältig ausgewählt. Dazu gehören Kenntnisse über den Stand der Wissenschaft und über neueste Entwicklungen im Bereich der Therapien sowie eine sorgfältige Analyse des jeweils angestrebten Marktes, um die wirtschaftlichen Potenziale von neuen Produkten definieren zu können. Bei allen F&E-Aktivitäten werden zielgerichtet Partner und Projekte in ökonomisch sinnvollem Umfang ausgewählt, die sich an Markttrends orientieren und ein adäquates Risikoprofil aufweisen. Kurzfristig liegt das Hauptaugenmerk auf der Ausweitung des derzeitigen Kerngeschäfts, d. h. auf der europaweiten Einführung der Einlagerung von Plazentagewebe. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Aufwendungen im Bereich Forschung & Entwicklung 4,0 Mio. EUR (2023: 4,3 Mio. EUR), was einem Anteil von 4,7% (2023: 5,7%) des Umsatzes entspricht. Insgesamt beschäftigte FamiCord zum 31. Dezember 2024 wie im Vorjahr 27 (2023: 27) Mitarbeiter mit Bezug zu Forschung und Entwicklung. Die Aktivitäten beschränkten sich im Berichtsjahr primär auf den Bereich CAR-T. Diese sind gebündelt in der Gesellschaft FamiCordTx, die über 16 Mitarbeiter verfügt, die sich ausschließlich diesem Thema widmen. MITARBEITER UND QUALIFIZIERUNGENFamiCord verfügt über ein internationales Team aus qualifizierten Mitarbeitern. Sie sind das Fundament für die langfristig positive Entwicklung sowie für die erfolgreiche Übernahme und Integration von neuen Gesellschaften. FamiCord fördert die teamübergreifende Zusammenarbeit und gemeinsame Unternehmungen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 beschäftigte FamiCord insgesamt 771 Mitarbeiter (2023: 745 Mitarbeiter). Mitarbeiterstruktur FamiCord
|
Anzahl der Mitarbeiter | 2024 | 2023 |
Mitarbeiter insgesamt * | 771 | 745 |
davon Vorstand | 3 | 3 |
davon Mitarbeiter in Leitungsfunktion | 141 | 156 |
Die Belegschaft von FamiCord zeichnet sich durch einen hohen Frauenanteil von rund 78% aus. In Leitungsfunktionen arbeiten 71 % weibliche Mitarbeiter. Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden von den Beschäftigten angenommen. Hierzu zählen neben Teilzeitbeschäftigung die flexible Verteilung der Schichtarbeit, eine individuelle Elternzeitgestaltung, zusätzliche Geldleistungen für die Kinderbetreuung in Krippen und Kindergärten sowie eine flexible Arbeitszeitenregelung. Auch die den Mitarbeitern im Rahmen des Gesundheitsmanagements angebotenen Vorsorgemaßnahmen, das Fremdsprachenangebot und die Gruppenlebensversicherung stießen im Berichtsjahr auf großes Interesse.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) veröffentlichte im Januar 2025 das voraussichtliche Wirtschaftswachstum des Jahres 2024 mit 3,2%. Damit entwickelte sich die globale Wirtschaft stabil, auch wenn die Entwicklung zwischen den Ländern und Regionen stark variierte. Es wird erwartet, dass Deutschland weiterhin hinter den anderen Ländern der Eurozone zurückblieb. Dies war vor allem auf die anhaltende Schwäche in der Industrieproduktion und den Warenexporten zurückzuführen, auch wenn der Konsum mit der Erholung der Realeinkommen anzog. 4
Die deutsche Wirtschaft, so berichtet das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) 5 , entwickelt weiterhin keine spürbare Aufwärtsdynamik. Seit fast drei Jahren wechselten sich in Deutschland die Quartale mit steigender und rückläufiger Wirtschaftsleistung ab. Im Ergebnis trete die ökonomische Aktivität praktisch auf der Stelle. Mit einer Konjunkturentwicklung von -0,2% liegt Deutschland 2024 deutlich unter dem Durchschnitt im Euroraum von 0,8% 6. Die Gesamtschau lässt die Wirtschaftsexperten des Kieler Instituts darauf schließen, dass die industrielle Schwäche in Deutschland nicht nur konjunktureller Natur ist, sondern in erheblichem Maße auch strukturellen Faktoren geschuldet ist. Hierfür spreche insbesondere der Stellenabbau bei bislang insgesamt moderater Ausweitung der Kurzarbeit. Ausweislich der aufwärtsgerichteten Industrieproduktion in der übrigen Welt, die längst zum vorpandemischen Trend zurückgefunden habe, leide die Industrie hierzulande neben zunehmender Konkurrenz insbesondere aus China auch unter standortspezifischen Wettbewerbsnachteilen. Insgesamt laste eine erhebliche Unsicherheit über die Ausrichtung der hiesigen zukünftigen Wirtschaftspolitik auf der deutschen Wirtschaft, die insbesondere die Investitionsbereitschaft hemmt und auch das Konsumklima belaste.
Der Konzern ist der Ansicht, dass die Kaufkraft der Bevölkerung ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für den Kauf der Dienstleistungen des Konzerns ist, die für junge Familien nicht als wesentlich angesehen werden. Für 2024 errechnete die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) europaweit ein Wachstum von nominal 3,9 % gegenüber dem Vorjahr. 7
Übliche Schwankungen der jährlichen Geburtenzahlen spielen für die Branche tendenziell eine untergeordnete Rolle, da innerhalb dieser Grundgesamtheit noch enormes Steigerungspotenzial für den Anteil von Einlagerungen besteht. Allerdings gingen in Deutschland und den meisten europäischen Ländern die Geburtenraten 2022, 2023 und 2024 innerhalb kurzer Zeit deutlich zurück - in Deutschland beispielsweise von 1,57 Kindern pro Frau im Jahr 2021 auf 1,35 in 2023 8 -, so dass dies als mindestens temporär stark belastender Sonderfaktor eingestuft werden muss und damit das grundsätzlich positive Sentiment dank möglicher Steigerung der Einlagerungsquoten überlagerte. Experten sehen einen Erklärungsansatz für den relativ abrupten Geburtenrückgang in der aktuellen Phase multipler Krisen, in der viele Menschen ihren Kinderwunsch nicht umsetzen. 9
Die geschätzte Einlagerungsquote (Durchdringung) von Nabelschnurblut in privaten Nabelschnurblutbanken (Anzahl eingelagerter Nabelschnurblutproben im Verhältnis zur Anzahl der jährlichen Geburten) liegt in Europa insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau, besonders in Deutschland. Im Vergleich dazu sind die Einlagerungsquoten in den Ländern Ost- und Südeuropas höher. In der Vergangenheit konnte zudem eine positive Korrelation zwischen gezielten Marketingaktivitäten und Umsatzerlösen beobachtet werden. In attraktiven Märkten wird daher ein Fokus auf eine gezielte Ansprache potenzieller Kunden dieses Marktpotenzial heben.
Zu betonen ist, dass das Wachstumspotenzial der Durchdringung in Europa, wo es derzeit unter 2 % liegt, sehr groß ist. Es gibt bereits Länder mit einer Durchdringung von über 5 %, wie Portugal, Rumänien, Ungarn und weitere. In einigen entwickelten Volkswirtschaften Asiens finden sich Länder mit einer noch höheren Quote, wie Taiwan, Korea oder Singapur.
Der FamiCord-Konzern war 2024 weiterhin klar auf Wachstumskurs, sowohl in Bezug auf den Einlagerungsbestand und Umsatz als auch deutlich überproportional beim EBITDA. Das ist umso positiver zu bewerten, weil sich das herausfordernde Umfeld nicht spürbar verbessert hat. Insbesondere die niedrigeren Geburtenraten und die Verunsicherung der Verbraucher waren so signifikant, dass die Auswirkungen in der Geschäftsentwicklung durchaus zu spüren waren.
Die Kombination aus den geopolitischen Spannungen, zuvorderst dem Russland-Ukraine-Krieg in direkter Nachbarschaft zu wichtigen Märkten der FamiCord, mit der für jeden Konsumenten unmittelbar spürbaren Inflation, weiterhin hohen Energiepreisen, gestiegenen Zinsen und Rezessionsängsten führte zu einer Zurückhaltung werdender Eltern für zusätzliche Ausgaben.
In Summe ist die Zahl der gesamten Einlagerungen 2024 auf rund 1,1 Mio. gestiegen. Der kumulierte Einlagerungsbestand von Stammzellenpräparaten (ohne die zuvor von der insolventen Cryo-Save AG, Schweiz, aufbewahrten Proben) entwickelte sich wie folgt:
Angaben
in Tsd. |
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Gesamt | 247 1 | 886 2 | 931 | 1.006 2 | 1.060 2 |
1 Ohne Einlagerungsbestand des Teilkonzerns PBKM
2 Bereinigt um Korrektur der Datenbanken,
Kundenabwanderung, den Stand der B2B-Verträge und die
Vernichtung von Proben
Die Zahl an Neueinlagerungen im FamiCord-Konzern lag 2024 mit 61,8 Tsd. auf Vorjahresniveau und damit unter den Erwartungen. Das Wachstum des kumulierten Einlagerungsbestands ist auf die Einführung des Plazenta-Bankings in manchen Ländern, die Verlängerung auslaufender Einlagerungsverträge sowie die stabile Basis im Einlagerungsgeschäft zurückzuführen. Die Abwanderungsquote der Kunden liegt unverändert bei unter 1%. Der FamiCord-Konzern erzielt nach wie vor sehr gute Erfolge und eine hohe Quote bei den Verlängerungen von auslaufenden Verträgen. Die FamiCord AG konnte mit Neueinlagerungen in 2024 von 4,3 Tsd. das Vorjahresniveau nicht erreichen und lag damit unter den Erwartungen.
Das breite Angebot unterschiedlicher Zahlungsmodalitäten soll weiterhin auf die individuell unterschiedlichen Präferenzen der Kunden zugeschnitten sein. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Möglichkeiten der Vorauszahlung für die Prozessierung und Lagerung über einen definierten Zeitraum sowie das Angebot von Jahreszahlerverträgen mit jährlicher Rechnungstellung. So sollen insbesondere Einstiegshürden reduziert und Marktpotenziale optimal genutzt werden. Auch die bereits 2023 begonnenen und 2024 weiter umgesetzten Preisanpassungen haben weiter Bestand und eine positive Umsatzwirkung.
Die gruppenweiten Integrationsprojekte nach dem Zusammenschluss der heutigen Teilkonzerne Vita 34 und PBKM sind in vielen Bereichen abgeschlossen und werden in manchen Bereichen weiterhin vorangetrieben, beispielsweise die Integration aller Konzerngesellschaften in die Finanzsoftware. Ein starker Fokus richtet sich auf die Wahrung von Wachstumssynergien. Neben einigen Kostensenkungs- und -verschiebungsmaßnahmen ist es eine bewusste strategische Entscheidung, die Marketingaktivitäten sowie die Personalausstattung in ausgewählten Ländermärkten grundsätzlich auf einem hohen Niveau zu halten oder zu steigern. Vor allem in Deutschland wurden 2024 nochmals zusätzliche Vertriebsanstrengungen initiiert und das Team gegenüber 2023 erneut verstärkt, um die Themen Reichweite und die nachhaltige Steigerung des Bewusstseins für Stammzellvorsorge zu etablieren. Diese Bemühungen tragen zu zwei Marken des Konzerns auf dem deutschen Markt bei. Neben der Erweiterung des Außendienstes, der gezielter und regelmäßiger Gynäkologen und Meinungsbilder ansprechen soll, wurden auch neue Stellen geschaffen, die sich dezidiert mit Wachstumsstrategien und gezielter Kundenansprache auseinandersetzen.
Wie bereits im Vorjahr zeigte sich auch 2024 in den einzelnen Ländermärkten eine teilweise sehr uneinheitliche Entwicklung. Zahlreiche Ländermärkte litten unter einem signifikanten Rückgang der Geburtenzahlen, obwohl der Konzern mehr neue Verträge abgeschlossen hat als im Jahr 2023. Am signifikantesten war der Rückgang der Geburtenzahlen in Märkten wie Ungarn, Portugal und etwas abgemildert in Spanien zu sehen. Wichtigster Ländermarkt gemessen am Umsatz blieb auch weiterhin Polen, gefolgt von Deutschland und der Schweiz. Alle anderen Staaten liegen bei jeweils weniger als 10% Anteil am Gesamtumsatz. Zwar waren auch diese drei Ländermärkte von rückläufigen Geburtenzahlen betroffen, doch ist es durchweg gelungen, dies zu kompensieren und zu wachsen. Bei den Neuverträgen und Neueinlagerungen war die Entwicklung in Deutschland und Polen leicht positiv mit steigenden Umsätzen aufgrund von Vertragsverlängerungen und Preiseffekten. Ein starkes Wachstum zeigte auch die Schweiz, zusätzlich begünstigt durch Effekte aus dem italienischen Markt, mit dem nach der Verschlankung der dortigen Strukturen deutlich enger zusammengearbeitet wird. Besonders positiv entwickelten sich der rumänische und türkische Markt sowie die Aktivitäten im Nahen Osten mit teils deutlichem Plus bei Umsatz und Neueinlagerungen. In mehreren Ländern forcierte FamiCord mit Erfolg das Jahreszahler-Preismodell. Dies senkt die Eintrittsbarriere für Kunden, was im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld besonders wichtig ist. Zudem strebt FamiCord im Vereinigten Königreich mit einer attraktiven Preispolitik eine Erhöhung des Marktanteils an. Internen Schätzungen zufolge hatte dies im 4. Quartal positive Auswirkungen - FamiCord belegte dort in Bezug auf neu gewonnene Kunden den 2. Platz (zuvor Platz 3). Kaum beeinträchtigt wurde die Entwicklung durch die erfolgreiche Umsetzung der Integrationsmaßnahmen in den jeweiligen Ländern, wo die organisatorischen bzw. rechtlichen Verschmelzungen der Tochtergesellschaften abgeschlossen wurden. Darüber hinaus wurden vor allem in Polen, Portugal und Spanien Kostensenkungsmaßnahmen auf Personalebene umgesetzt.
Der im Prognosebericht des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 prognostizierte Wert konnten auf Ebene des Umsatzes (Prognosebandbreite 2024: 81 bis 88 Mio. EUR) mit 82,3 Mio. EUR erreicht werden. Die Ergebnisprognose auf Basis des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 6,5 bis 8,0 Mio. EUR wurde mit 8,9 Mio. EUR sogar leicht übertroffen. Die Entwicklung des rein operativen Ergebnisses lag durchweg im Rahmen der Erwartungen. Das leichte Übertreffen der oberen Grenze der prognostizierten Bandbreite ist insbesondere einem einmaligen positiven Effekt in Höhe von 1,4 Mio. EUR aus der mit dem US-Lizenzgeber der CAR-T-Technologie erzielten Vereinbarung zuzuschreiben. Die Zahl an Neueinlagerungen im FamiCord-Konzern lag 2024 mit 61,8 Tsd. auf Vorjahresniveau und damit unter der Prognose.
Die FamiCord AG hat mit einem Umsatz von 12,3 Mio. EUR das untere Ende der Prognosebandbreite von 12 bis 15 Mio. EUR erreicht. Die Neueinlagerungszahlen blieben geringfügig hinter den Erwartungen, womit das Ziel eines moderaten Anstiegs nicht erreicht wurde. Grund waren hier die insgesamt rückläufigen Geburtenzahlen. Das EBITDA lag bei -4,0 Mio. EUR und damit deutlich unterhalb der Prognosespanne von -3,0 bis -0,0 Mio. EUR. Der wesentliche Grund waren auch hier geringere Neueinlagerungszahlen bei gleichzeitig höheren Aufwendungen, beispielsweise durch höhere Wertberichtigungen und Beratungskosten und bewusst erhöhte Aufwendungen in Marketing und Vertrieb.
Im Jahr 2024 konnte der FamiCord-Konzern einen Umsatz von 82,2 Mio. EUR erzielen. Das ist ein Wachstum von 6,6% gegenüber der Vorjahresperiode, in der 77,1 Mio. EUR erlöst wurden. Insgesamt steht das Zellbanking für rund 92,7% des Konzernumsatzes. Die wiederkehrenden Umsätze aus der Lagerung von Zellmaterial beliefen sich 2024 auf insgesamt 23,3 Mio. EUR nach 21,4 Mio. EUR im Jahr 2023. Das Umsatzwachstum von absolut 5,1 Mio. EUR entfällt zu 2,0 Mio. EUR auf die gestiegenen Lagerumsätze. Weiterhin haben sich Preiseffekte in Höhe von 3,7 Mio. EUR signifikant positiv ausgewirkt. Dagegen bremste das Neugeschäft die Umsatzentwicklung etwas.
TEUR | 2024 | 2023 |
Umsatzerlöse | 82.184 | 77.062 |
Umsatzkosten | -61.530 | -48.818 |
Bruttoergebnis | 20.654 | 28.244 |
Marketing- und Vertriebskosten | -11.248 | -10.575 |
Verwaltungskosten | -20.521 | -20.353 |
Sonstige Erträge abzüglich Aufwendungen | 1.857 | -436 |
Betriebsergebnis / EBIT | -9.258 | -3.120 |
Finanzergebnis | -992 | -1.222 |
Ertragsteueraufwand / -ertrag | -2.049 | 2.310 |
Periodenergebnis | -12.299 | -2.033 |
Betriebsergebnis / EBIT | -9.258 | -3.120 |
Abschreibungen der Periode | -18.074 | -8.690 |
EBITDA | 8.815 | 5.569 |
Die Umsatzkosten erhöhten sich bei gleichzeitigem Umsatzwachstum um 26,0% von 48,8 Mio. EUR auf 61,5 Mio. EUR. Das überproportionale Wachstum wurde von höheren Lohnkosten aufgrund der Erweiterung des Mitarbeiterteams sowie durch planmäßige Einführungskosten für das neue Angebot der Einlagerung von Plazenta-Gewebe, das sehr gut angenommen wird, beeinflusst. Zusätzlich wirkten sich die Goodwill-Abschreibungen in Portugal in Höhe von rund 2,1 Mio. EUR und auf die FamiCord AG in Höhe von 6,6 Mio. EUR belastend aus. Positive Effekte machten sich auf der Kostenseite bemerkbar durch die planmäßige Umsetzung der Integrationsmaßnahmen und damit verbundener Einsparungen. Die Umsatzkostenquote ist gesunken und war von positiven wie auch belastenden Effekten geprägt. So haben zwar geringere Einlagerungszahlen zu geringeren Umsatzkosten geführt, doch in den Umsatzerlösen konnte der Rückgang mit Preissteigerungen kompensiert werden. Überdies sind die Umsatzerlöse zusätzlich positiv von Vertragsverlängerungen beeinflusst, denen wiederum keine direkten Umsatzkosten gegenüberstehen. Das Bruttoergebnis betrug 20,7 Mio. EUR (2023: 28,2 Mio. EUR), was gleichbedeutend mit einer Bruttomarge von 25,1% (2023: 36,6%) ist.
Die sonstigen Erträge stiegen von 1,7 Mio. EUR auf 3,9 Mio. EUR. Hier wirkten sich vor allem ein einmaliger Sondereffekt in Höhe von 1,4 Mio. EUR aus der Vereinbarung mit dem US-Lizenzgeber der CAR-T-Technologie sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von 0,5 Mio. EUR für CAR-T-bezogene Forschung positiv aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben mit 2,1 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Belastend wirkten sich hier Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus.
Auf der Aufwandsseite stiegen die Marketing- und Vertriebskosten von 10,6 Mio. EUR auf 11,2 Mio. EUR. FamiCord führte die eigenen Marketing- und Vertriebsaktivitäten länderspezifisch fort, was Anpassungen in beide Richtungen erforderte. Gezielt wurden in Deutschland und Polen die Vertriebsstrukturen weiter verstärkt. Das Verhältnis von Marketing- und Vertriebskosten zu Umsatz betrug damit 13,7% (2023: 13,7%). Auch 2024 lag der Fokus insbesondere auf einer anhaltend hohen Ansprache und produktspezifischen Information von Gynäkologen und Hebammen als wesentliche Multiplikatoren im Vertriebsprozess. Darüber hinaus wurde die Online-Vermarktung der Produkte bei der Zielgruppe der werdenden Eltern auf hohem Niveau fortgeführt.
Die Verwaltungskosten erhöhten sich geringfügig von 20,4 Mio. EUR auf 20,5 Mio. EUR. Einerseits konnten Kosteneinsparungen realisiert werden, insbesondere bei Rechtsberatung, andererseits entstanden zusätzliche Kosten für die Zentrale des Teilkonzerns PBKM sowie dort etwas höhere Personalkosten. Insgesamt wurde die hohe Kostendisziplin in allen Unternehmensbereichen fortgesetzt.
Das EBITDA stieg deutlich von 5,6 Mio. EUR auf 8,8 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist vor allem auf das Umsatzwachstum und die anhaltende Kostendisziplin zurückzuführen. Zusätzlichen Einfluss auf den Zuwachs hatte auch ein einmaliger Sondereffekt in Höhe von 1,4 Mio. EUR, der sich aus der neuen Vereinbarung mit dem US-amerikanischen CAR-T-Lizenzgeber ergab.
Das Betriebsergebnis (EBIT) lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei -9,3 Mio. EUR nach -3,1 Mio. EUR im Vorjahr. Die Gesamtabschreibungen beliefen sich 2024 auf 18,1 Mio. EUR nach 8,7 Mio. EUR im Vorjahr. Die erhöhten Abschreibungen ergeben sich im Wesentlichen aus Abschreibungen auf den Goodwill der Tochter in Portugal, auf die FamiCord AG selbst sowie der außerplanmäßigen Abschreibung der geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte der FamiCord AG. Das Finanzergebnis wurde mit -1,1 Mio. EUR nach -1,2 Mio. EUR leicht verbessert, was auf Effekte aus der bereits 2023 erfolgten Neustrukturierung der zinstragenden Verbindlichkeiten sowie auf geringere Verluste aus Wechselkursdifferenzen zurückzuführen ist.
Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Ertragsteuerertrag in Höhe von 2,3 Mio. EUR. Dieser setzte sich aus einem tatsächlichen Steuerertrag von 0,7 Mio. EUR (der sich aus dem Überschuss der Steuerrückerstattungen im Vergleich zum Steueraufwand ergab) und einem latenten Steuerertrag von 1,6 Mio. EUR zusammen. Dagegen wurde 2024 ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 2,0 Mio. EUR erfolgswirksam erfasst, der sich aus einem tatsächlichen Ertragsteueraufwand von 0,3 Mio. EUR und latenten Steuern von 1,7 Mio. EUR zusammensetzt. Das Periodenergebnis nach Steuern 2024 ging von -2,0 Mio. EUR auf -12,3 Mio. EUR zurück. Maßgeblich verantwortlich für die Entwicklung 2024 waren die oben beschriebenen Faktoren, die das EBIT prägten. Zusätzlich wurde das Periodenergebnis des Vorjahres durch einen positiven Steuereffekt aufgrund der im Jahr 2023 erfolgten Steuerrückzahlungen beeinflusst, der 2024 nicht zum Tragen kam. Das Ergebnis je Aktie unter Berücksichtigung der Anteile anderer Gesellschafter betrug bei 17.431.762 Aktien -0,70 EUR (2023: -0,12 EUR bei 15.880.840 Aktien).
Der FamiCord-Konzern berichtet über die beiden Segmente Teilkonzern Vita 34 und Teilkonzern PBKM.
Der Umsatz ist 2024 um 2,4% von 18,3 Mio. EUR auf 18,7 Mio. EUR gestiegen. Dieses Wachstum ist insbesondere auf den Kernmarkt DAC H zurückzuführen. Der etwas schwächer als erwarteten Nachfrage bei Neuabschlüssen standen positive Preiseffekte, der Verkauf umfangreicherer Leistungspakete und insbesondere ein Wachstum bei den Vertragsverlängerungen gegenüber.
Mit dem erklärten Ziel, Potenziale bei den Einlagerungsquoten zu heben, ist ein hohes Marketing- und Vertriebsniveau unerlässlich. Die Marketingausgaben im Teilkonzern Vita 34 wurden deshalb um 14,3% erhöht. Vornehmlich flossen die zusätzlichen Mittel in den personellen Ausbau des Vertriebsteams. Zurückgegangen sind die Verwaltungskosten um 11,3% gegenüber 2023. Insbesondere konnten die Kosten für die Konzern-Funktionen, die im Teilkonzern Vita 34 für die Gesamtgruppe erbracht werden, gesenkt werden. Außerdem waren 2023 Einmalkosten für das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds sowie die Kosten für die damals durchgeführte Kapitalerhöhung angefallen, die 2024 nicht zum Tragen kamen.
Das EBITDA des Teilkonzerns Vita 34 lag 2024 bei -3,0 Mio. EUR (Vorjahr: -2,0 Mio. EUR). Die Investitionen im Teilkonzern Vita 34 betrugen 1,1 Mio. EUR nach 2,0 Mio. EUR im Vorjahr und erfolgten im Wesentlichen in die Laborausstattung sowie Kryotanks und Zubehör. Der operative Cashflow verringerte sich 2024 spürbar von 0,9 Mio. EUR auf -5,8 Mio. EUR.
Der Umsatz im Segment Teilkonzern PBKM belief sich 2024 auf 64,6 Mio. EUR, was einem deutlichen Anstieg von 8,0% gegenüber 2023 entspricht
Die Anzahl der Neueinlagerungen lag dabei mit 26.748 oberhalb des Vorjahreswerts von 26.470. Das Umsatzwachstum wurde zum überwiegenden Teil im Kerngeschäft Zellbanking und in einem extrem herausfordernden Marktumfeld generiert. Positiv wirkten sich insbesondere Preiseffekte sowie der Verkauf umfangreicherer Leistungspakete und steigende Umsätze für Vertragsverlängerungen aus. In der Vorjahresperiode lagen die Umsatzerlöse bei 59,8 Mio. EUR. Der Teilkonzern PBKM verfügt aus verschiedenen Gründen traditionell über eine höhere Umsatzkostenquote, die seit 2023 deutlich verbessert und etwas an den Teilkonzern Vita 34 angeglichen werden konnte. Das wurde auch im EBITDA sichtbar. So konnte das EBITDA im Teilkonzern PBKM erneut ganz erheblich verbessert werden und lag bei 10,4 Mio. EUR nach 7,5 Mio. EUR im Vorjahr. Dem Anstieg der Umsatzerlöse, der sich aus Anpassungen der Vertragsmodalitäten ergab, standen keine variablen Aufwendungen gegenüber. Zudem sind mittels verschiedener Integrationsprojekte positive Kosteneffekte im Teilkonzern PBKM realisiert worden. Das EBITDA enthält auch einen einmaligen Effekt im Zusammenhang mit dem Vergleich mit iCell.
Der Teilkonzern PBKM hat in den zurückliegenden Perioden umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt, um auf die schwierige Umsatzentwicklung in einigen Ländermärkten zu reagieren. Die Fixkosten wurden gesenkt, der Personalbestand reduziert und auch die Marketingausgaben zurückgefahren. Diese Entwicklung konnte 2024 auf diesem Niveau weitgehend fortgesetzt werden. Lediglich die Verwaltungskosten erhöhten sich aufgrund von Kosten für die Zentrale des Teilkonzerns und Rechtsberatungskosten teilweise im Zusammenhang mit einem Lizenzstreit in den USA. Gleichzeitig konnte in einigen Ländermärkten wie zum Beispiel in Polen ein deutliches Umsatzwachstum generiert werden.
Die Investitionen der Berichtsperiode betrugen wie im Vorjahr 2,1 Mio. EUR und entfielen im Wesentlichen auf die Erweiterung der Labore in Polen für die neuen Bereiche Zell- und Gentherapien (inkl. CAR-T) und CDMO sowie Lizenzen.
Das Finanzmanagement ist direkt dem Vorstand zugeordnet und umfasst schwerpunktmäßig das Management der Kapitalstruktur, die Liquiditätssteuerung, die Zins- und Devisenkursabsicherung sowie die Finanzmittelbeschaffung. Die Tochterunternehmen des Teilkonzerns Vita 34 sind in das Konzern-Liquiditätsmanagement eingebunden. Für den Gesamtkonzern befindet sich ein einheitliches Liquiditäts- und Finanzmanagement in der Umsetzung.
Innerhalb des FamiCord-Konzerns erfolgt die Sicherung der Liquidität für den Finanzierungsbedarf des Wachstums sowie der getätigten Investitionen im Wesentlichen in den beiden Teilkonzernen durch die selbst erwirtschafteten Cashflows und durch Bankkredite. Nach einer Neustrukturierung der Bankverbindlichkeiten 2023 kam es 2024 zu keinen signifikanten Anpassungen der Kreditkonditionen. Es besteht ein zweckgebundener Investitionskreditrahmen von 7,4 Mio. EUR, der in Höhe von 2,8 Mio. EUR nicht ausgeschöpft ist. Zusätzlich verfügt die Gesellschaft über eine Kontokorrentlinie in Höhe von 10 Mio. EUR, die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nicht in Anspruch genommen wurde. Ein Teil der in 2023 eingeräumten Kreditline auf Ebene der FamiCord AG dient insbesondere der Finanzierung weiterer Investitionen. Über die Laufzeit dieses Kreditvertrags bis zum Jahr 2027 sehen die Kreditkonditionen einen maximalen Netto-Verschuldungsgrad von 3,0 im Verhältnis zum EBITDA vor.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Berichtsjahr bei 8,7 Mio. EUR nach 9,2 Mio. EUR im Vorjahr. Wesentlicher Treiber der operativen Cashflow-Entwicklung - bei gleichzeitig weiterhin negativem Jahresergebnis - waren die positiven, cash-wirksamen Effekte aus Vorauszahlerverträgen. Entsprechend erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten. Nach einem Anstieg von 7,7 Mio. EUR im Jahr 2023 legten sie 2024 nochmals um 10,1 Mio. EUR zu. Dämpfend auf den operativen Cashflow wirkten sich die fortgesetzten Aufwände mit investivem Charakter für Forschung und Entwicklung sowie die neu entstehenden Geschäftsbereiche aus. Die Zahl der Vertragsverlängerungen steigt weiterhin, was zu einer Erhöhung des Umsatzes pro Vertragsabschluss sowie der wiederkehrenden Umsätze und damit zu höheren Cashflows in der Zukunft führt. Darüber hinaus wurde in mehreren Ländern das Jahreszahler-Preismodell weiter forciert. Dies senkt die Eintrittsbarriere für die Kunden, was im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld wichtig ist, führt jedoch kurzfristig zu geringeren Cashflows. Dieser Effekt kehrt sich über die künftigen Perioden um und resultiert in insgesamt höheren Cashflows. Während sich die je nach Ländermarkt in beide Richtungen umgesetzten Preiseffekte beim Umsatz auch direkt im operativen Cashflow bemerkbar machten, sind die positiven Umsatzeffekte aus der Bilanzierung von Abonnementverträgen nach IFRS 15 nicht cashwirksam.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr -3,1 Mio. EUR (2023: -3,6 Mio. EUR). Die Investitionstätigkeit war 2024 von laufenden Kapazitätserweiterungen aufgrund der steigenden Zahl von Einlagerungen und der Erweiterung der Labore in Polen für die Bereiche Gen- und Zelltherapien (inkl. CAR-T) und CDMO geprägt. Weitere Mittel flossen in den Kauf von Laborausrüstung und Kryotanks. In ähnlichem Umfang wie im Vorjahr tätigte der FamiCord-Konzern auch Ersatzinvestitionen.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2024 bei -6,1 Mio. EUR (Vorjahr: -5,1 Mio. EUR) und setzt sich maßgeblich aus planmäßigen Tilgungen (4,8 Mio. EUR) und Leasingzahlungen (3,2 Mio. EUR) zusammen. Diesen Faktoren stehen Zuflüsse in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegenüber, die aus der Aufnahme neuer Finanzkredite resultierten.
Im Berichtsjahr verminderte sich damit der Zahlungsmittelfonds um 0,6 Mio. EUR auf 16,8 Mio. EUR. Die Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten überstiegen die Zuflüsse aus der operativen Tätigkeit entsprechend. Unverändert geht der Vorstand davon aus, die Handlungsfähigkeit durch Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft jederzeit aufrecht erhalten zu können, hat aber die Möglichkeit, potenziell auftretenden Liquiditätsrisiken mit alternativen Mitteln der Innenfinanzierung zu begegnen. In diesem Zusammenhang sei auf den Unterabschnitt "Liquiditätsrisiken" im Risikobericht verwiesen.
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Langfristige Vermögenswerte | 112.207 | 117.086 |
davon Geschäfts- oder Firmenwert | 30.664 | 39.194 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 40.529 | 42.359 |
davon liquide Mittel | 16.823 | 17.416 |
Bilanzsumme | 152.737 | 159.445 |
Passiva |
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TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Eigenkapital | 12.907 | 23.864 |
Langfristige Schulden | 84.669 | 79.401 |
davon Vertragsverbindlichkeiten | 65.019 | 59.420 |
Kurzfristige Schulden | 55.161 | 56.180 |
davon Vertragsverbindlichkeiten | 10.012 | 7.208 |
davon potenzielle Rückzahlungsverpflichtungen | 27.015 | 25.354 |
Bilanzsumme | 152.737 | 159.445 |
Die Bilanzsumme lag zum 31. Dezember 2024 stabil bei 152,7 Mio. EUR (31. Dezember 2023: 158,4 Mio. EUR). Auf der Aktivseite der Bilanz betrugen die langfristigen Vermögenswerte inklusive Firmenwert zum Stichtag 31. Dezember 2024 112,2 Mio. EUR nach 117,1 Mio. EUR per Ende 2023. Einem um 8,5 Mio. EUR geringeren Geschäfts- oder Firmenwert, dessen Veränderung sich als Saldo aus einer Goodwill-Abschreibung in Portugal sowie Wechselkurseffekten bei den Firmenwerten ergab, und geringeren immateriellen Vermögenswerten (13,5 Mio. EUR nach 17,3 Mio. EUR) als Saldo aus planmäßigen Abschreibungen auf in der Vergangenheit akquirierte Kundenverträge und Effekten aus neuen Vereinbarungen mit dem US-amerikanischen CAR-T-Lizenzgeber sowie etwas niedrigeren Sachanlagen standen vor allem höhere Vertragsvermögenswerte gegenüber. Die Sachanlagen verringerten sich um 1,9% auf 24,8 Mio. EUR aufgrund des leicht negativen Saldos aus planmäßigen Abschreibungen und getätigten Investitionen. Die aktiven latenten Steuern nahmen geringfügig von 10,4 Mio. EUR auf 10,7 Mio. EUR zu, resultierend aus einer entsprechenden Entwicklung von Verlustvorträgen von Konzerngesellschaften. Die langfristigen Vertragsvermögenswerte stiegen von 9,0 Mio. EUR auf 17,3 Mio. EUR und umfassen die höheren Forderungen aus Jahreszahlerverträgen mit mehrjähriger Vertragslaufzeit. Die Forderungen werden anteilig über die jeweiligen Vertragslaufzeiten zur Zahlung fällig. Die signifikante Erhöhung spiegelt vor allem die Erfolge bei Vertragsverlängerungen wider. Die kurzfristigen Vertragsvermögenswerte, die Forderungen aus Jahreszahlerverträgen beinhalten, die innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig werden, sanken dagegen leicht von 4,0 Mio. EUR auf 3,7 Mio. EUR.
Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich zum Stichtag 31. Dezember 2024 von 42,4 Mio. EUR leicht auf 40,5 Mio. EUR. Hier wirkte sich die Entwicklung bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten aus, die von 17,4 Mio. EUR auf 16,8 Mio. EUR abnahmen. Der Rückgang der Vorräte von 3,4 Mio. EUR auf 2,9 Mio. EUR ist einer an die Qualität der Lieferketten und Warenverfügbarkeit angepassten Bevorratung sowie einer Normalisierung der Inflationseffekte zuzuschreiben. Der kurzfristige Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen blieb mit 13,7 Mio. EUR (31. Dezember 2023; 12,9 Mio. EUR) innerhalb der üblichen Schwankungsbreite.
Auf der Passivseite der Bilanz sank das Eigenkapital aufgrund der Ertragsentwicklung auf 12,9 Mio. EUR (31. Dezember 2023: 23,9 Mio. EUR). Die rechnerische Eigenkapitalquote lag zum 31. Dezember 2024 bei 8,5% zu, nachdem sie am 31. Dezember 2023 bei 15,0% betragen hatte. Bei einer insgesamt stabilen Bilanzsumme spiegelt die Eigenkapitalquote die einerseits 2023 erzielten Erfolge bei der damals durchgeführten Kapitalerhöhung sowie die aktuelle Ertragsentwicklung wider. Im Zuge der Barkapitalerhöhung 2023 wurde das Grundkapital der Gesellschaft von zuvor 16.036.459,00 EUR durch die Ausgabe von 1.603.645 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung in Höhe von rund 7 Mio. EUR wurde im Wesentlichen in die Kapitalrücklage eingestellt.
Maßgeblich für den weiterhin hohen Anteil des Fremdkapitals sind die lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten sowie die potenziellen Rückzahlungsverpflichtungen, die 73,0% (2023: 67,8%) des Fremdkapitals ausmachen und aus der besonderen Ausgestaltung der Lagerverträge in einzelnen Ländergesellschaften mit Kündigungsmöglichkeit sowie einer entsprechend periodengerechten Verbuchung der Umsätze und Verpflichtungen resultieren. Hier kann es aufgrund veränderter Vertragsbedingungen für Jahreszahler und der damit einhergehenden angepassten Bilanzierung nach IFRS 15 zu spürbaren Verschiebungen innerhalb dieser Positionen kommen, ohne die Gesamtbedeutung innerhalb des Fremdkapitals signifikant zu verändern. Die kurzfristigen Rückzahlungsverpflichtungen sind eher rein theoretischer Natur, was sich auch dadurch ausdrückt, dass diese in der Vergangenheit in großem Umfang den langfristigen Vertragsverbindlichkeiten zugerechnet werden konnten.
Die langfristigen Schulden nahmen zum 31. Dezember 2024 von 79,4 Mio. EUR auf 84,7 Mio. EUR zu. Hauptursachen sind der erwähnte starke Anstieg der langfristigen Vertragsverbindlichkeiten aufgrund gestiegener Vorauszahlerverträge sowie eine leichte Erhöhung der Bankverbindlichkeiten von 3,4 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR als Saldo aus neuen Kreditzusagen, planmäßigen Tilgungen und Umbuchungen aufgrund des Fälligkeitsprofils. Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten sanken von 10,4 Mio. EUR auf 9,3 Mio. EUR und bewegten sich damit innerhalb der üblichen Schwankungsbreite inklusive von Stichtagseffekten. Die sonstigen finanziellen Schulden von im Vorjahr 1,4 Mio. EUR sind entfallen, da sie aus einer nicht mehr bestehenden Rückzahlungsverpflichtung bei den Tochterunternehmen Acibadem und Smart Cells resultierten. Die kurzfristigen Schulden sanken von 56,2 Mio. EUR auf 55,2 Mio. EUR, im Wesentlichen bedingt durch die Rückführung von Bankdarlehen. Wichtige Positionen innerhalb der kurzfristigen Schulden sind weiterhin die Vertragsverbindlichkeiten, die von 7,2 Mio. EUR auf 10,0 Mio. EUR zunahmen, sowie die potenziellen Rückzahlungsverpflichtungen, die mit 27,0 Mio. EUR nach 25,4 Mio. EUR leicht anstiegen. Sie umfassen die aus Akquisitionen entstandenen Verpflichtungen zur Erfüllung von abgeschlossenen Lagerverträgen sowie vorab von Kunden vereinnahmte Lagergebühren, die im Falle der (unwahrscheinlichen) Ausübung vorhandener Kündigungsrechte in einzelnen Ländermärkten zurückzuerstatten wären. Dennoch ist im Gesamtkonzern diese Position bilanziell nach wie vor von Gewicht, ohne dass daraus in der Folgeperiode negative Zahlungsströme zu erwarten sind. Die vorab vereinnahmten Lagergebühren werden schrittweise über die Laufzeit als Einnahmen erfasst.
Der Jahresabschluss der FamiCord AG wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes und des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 lagen mit 12,3 Mio. EUR leicht über dem Vorjahresniveau von 11,8 Mio. EUR. Die insgesamt schwächere Nachfrage im deutschen Markt insbesondere bei Neueinlagerungen konnte durch einen erfolgreichen Geschäftsverlauf bei der Verlängerung auslaufender Verträge kompensiert werden. Die Umsatzkosten stiegen von 5,8 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR. Daraus ergibt sich ein Bruttoergebnis vom Umsatz auf dem Vorjahresniveau von 5,9 Mio. EUR. Dies entspricht einer Bruttomarge von 47,6 % (2023: 50,9 %). Im Lagebericht des Vorjahres wurden für 2024 Umsatzerlöse im Bereich von 12 bis 15 Mio. EUR prognostiziert. Diese Prognose wurde erfüllt. Noch höhere tatsächliche Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 wurden in erster Linie durch hinter den Erwartungen gebliebene Einlagerungszahlen verhindert.
TEUR | 2024 | 2023 |
Umsatzerlöse | 12.311 | 11.769 |
Umsatzkosten | -6.455 | -5.828 |
Bruttoergebnis | 5.856 | 5.941 |
Vertriebskosten | -5.641 | -4.769 |
Verwaltungskosten | -6.906 | -8.299 |
Sonstige betriebliche Erträge abzüglich Aufwendungen | 63.550 | 1.118 |
Betriebsergebnis / EBIT | 56.859 | -6.010 |
Finanzergebnis | 429 | 2.516 |
Ertragssteuerertrag / -aufwand | 0 | 86 |
Jahresergebnis | 57.288 | -3.408 |
Betriebsergebnis / EBIT | 56.859 | -6.010 |
Abschreibungen der Periode | -60.842 | 46 |
EBITDA | -3.983 | -5.964 |
Die Vertriebskosten erhöhten sich aufgrund von zusätzlichen Marketingmaßnahmen und eines Ausbaus des Vertriebsteams von 4,8 Mio. EUR auf 5,6 Mio. EUR. Die Verwaltungskosten nahmen von 8,3 Mio. EUR auf 6,9 Mio. EUR ab. Dies lag neben der weiterhin hohen Kostendisziplin insbesondere an im Vergleichsjahr 2023 höheren Aufwendungen für Beratung und Abschlusserstellung sowie an damaligen Einmalkosten für das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds.
Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen lag im Berichtszeitraum bei 63,6 Mio. EUR nach 1,1 Mio. EUR im Vorjahr. Wesentlich ausgewirkt haben sich hier vorgenommene Zuschreibungen auf die PBKM-Beteiligung von 57,4 Mio. EUR und auf die Seracell-Beteiligung von 6,0 Mio. EUR. Dem standen niedrigere sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber.
Als Folge der zuvor beschriebenen Effekte lag das EBITDA im Geschäftsjahr 2024 bei -4,0 Mio. EUR (2023: -6,0 Mio. EUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 56,9 Mio. EUR war extrem stark durch die vorgenommenen Zuschreibungen auf die PBKM- und Seracell-Beteiligungen geprägt. Ohne solche Effekte in beiden Jahren erreichte das EBIT nahezu das Vorjahresniveau von -6,6 Mio. EUR. Damit liegt das EBITDA weit außerhalb des im Lagebericht des Vorjahres prognostizierten Bereichs von -3,0 bis +0,0 Mio. EUR. Ursächlich sind auch hier geringere tatsächliche Einlagerungszahlen bei gleichzeitig höheren Aufwendungen.
Das Jahresergebnis stieg auf 57,3 Mio. EUR nach -3,4 Mio. EUR im Vorjahr. Ursächlich für den starken Anstieg waren die Zuschreibungen auf die Beteiligungsansätze, während sich die operative Ergebnisentwicklung und ein geringeres Finanzergebnis, das wiederum durch niedrigere Erträge aus Gewinnabführungsverträgen gekennzeichnet war, leicht negativ auswirkten.
TEUR | 2024 | 2023 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -3.391 | 172 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 3.897 | -6.075 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -2.695 | 8.216 |
Summe | -2.189 | 2.313 |
Die Vorjahreswerte wurden aufgrund einer sachgerechteren Zuordnungen von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und zur besseren Vergleichbarkeit korrigiert.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr deutlich von 0,2 Mio. EUR auf -3,4 Mio. EUR aufgrund der notwendigen Korrekturen von Finanzierungsleistungen für verbundene Unternehmen, welche der Investitionstätigkeit zugeordnet werden.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit führte saldiert zu einem Mittelzufluss von 3,9 Mio. EUR (2023: Mittelabfluss von -6,1 Mio. EUR). Gegenläufig zu einem Zahlungsmittelabfluss für den Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 0,4 Mio. EUR wirkten sich erhaltene Gewinnabführungen in Höhe von 2,7 Mio. EUR sowie Rückzahlungen von gewährten Darlehen positiv auf den Cashflow aus Investitionstätigkeit aus.
Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von -2,7 Mio. EUR (2023: Mittelzufluss von 8,2 Mio. EUR) ist im Wesentlichen durch die planmäßige Tilgung von Finanzkrediten beeinflusst. Zudem war der Vorjahreswert geprägt von der Aufnahme neuer Darlehen und der Kapitalerhöhung.
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Finanzmittelfonds 1,0 Mio. EUR (31. Dezember 2023: 3,2 Mio. EUR). Innerhalb des FamiCord-Konzerns übernehmen sowohl die FamiCord AG als auch die PBKM als Obergesellschaft des Teilkonzerns PBKM konzerninterne Finanzierungsfunktionen. Die FamiCord AG verfügt zum Bilanzstichtag über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 2,8 Mio. EUR. Zusätzlich besteht eine Kontokorrentlinie in Höhe von 10 Mio. EUR, die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nicht in Anspruch genommen wurde. Aufgrund der insgesamt positiven Geschäftsentwicklung sowie positiver operativer Cashflows in der Gruppe ist die Liquidität der FamiCord AG jederzeit gesichert.
Aktiva
TEUR |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Sachanlagen und übrige immaterielle Vermögensgegenstände | 5.474 | 5.925 |
Finanzanlagen | 180.175 | 113.549 |
Liquide Mittel | 939 | 3.129 |
Übrige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzung | 8.496 | 15.165 |
Bilanzsumme | 195.084 | 137.768 |
Passiva |
||
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Eigenkapital | 165.686 | 108.397 |
Darlehen | 4.321 | 6.549 |
Übrige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 8.457 | 9.414 |
Passive Rechnungsabgrenzung | 16.621 | 13.408 |
Bilanzsumme | 195.084 | 137.768 |
Die Sachanlagen und übrigen immateriellen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,9 Mio. EUR). Der Rückgang ist auf Abschreibungen bei immateriellen Vermögenswerten zurückzuführen, denen die getätigten Investitionen gegenüberstanden.
Die Finanzanlagen erhöhten sich von 113,5 Mio. EUR auf 180,2 Mio. EUR. Hier wirkten sich insbesondere die Zuschreibungen auf die Beteiligungsansätze von PBKM und Seracell aus. Darüber hinaus nahmen die Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 3,2 Mio. EUR zu. Die übrigen Vermögensgegenstände betrugen zum 31. Dezember 2024 8,5 Mio. EUR (Vorjahr: 15,2 Mio. EUR) und umfassten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 9,4 Mio. EUR). Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist begründet in der konzerninternen Darlehenstilgung durch die Tochterunternehmen PBKM und Smart Cells. Zudem waren Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) enthalten.
Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital von 108,4 Mio. EUR auf 165,7 Mio. EUR zu. Ursache ist das positive Jahresergebnis in Höhe von 57,3 Mio. EUR. In der Folge erhöhte sich auch die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 auf 84,9% (Vorjahr: 78,7%).
Die Darlehen gingen aufgrund der geringeren Inanspruchnahme eines 2023 neu eingeräumten Kredits auf 4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 6,5 Mio. EUR) zurück. Die übrigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen beliefen sich am Jahresende 2024 auf 8,5 Mio. EUR nach 9,4 Mio. EUR im Vorjahr. Ursächlich für den leichten Rückgang der Rückstellungen sind insbesondere hier im Vorjahr noch erfasste Abfindungszahlungen. Die Verbindlichkeiten beinhalten zudem Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5,6 Mio. EUR (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR), den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) sowie Rückstellungen in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR).
Die abgegrenzten Erlöse stiegen zum Bilanzstichtag von 13,4 Mio. EUR auf 16,6 Mio. EUR. Darunter werden die Lagergebühren erfasst, die von Kunden einmalig vorab entrichtet und über die vereinbarte Lagerungslaufzeit linear aufgelöst werden.
Im Jahresdurchschnitt 2024 waren 112 Mitarbeiter (105 Vollzeitäquivalente) bei FamiCord beschäftigt (ohne Vorstand, Leihkräfte, geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter in Elternzeit). Im Vorjahr waren es 99 Personen.
Nach Auffassung des Vorstands ist die wirtschaftliche Lage des FamiCord-Konzerns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts trotz des herausfordernden Umfelds durch Effekte aus dem Russland-Ukraine-Krieg gut und hat sich im Jahresverlauf erneut verbessert. Insbesondere ist es gelungen, den Wachstumskurs trotz der Herausforderungen zu bestätigen und gleichzeitig das operative Ergebnis weiter zu steigern. Die Strategie der Kombination von organischem und anorganischem Wachstum soll weiterhin umgesetzt werden. Integrationsanstrengungen und Effizienzsteigerungen im Gesamtkonzern wurden weiter vorangetrieben. Bereits 2023 konnte zudem die Unternehmensfinanzierung in wesentlichen Teilen neu strukturiert werden, sodass 2024 gute Bedingungen für weiteres Wachstum vorlagen und hier ein stabiles Fundament geschaffen wurde. Zur zusätzlichen Absicherung setzt der Vorstand weiterhin ein umfangreiches Maßnahmenbündel um, das eine streng ertrags- und liquiditätsorientierte Budgetplanung mit situationsabhängigen Zusatzmaßnahmen beinhaltet. Mit einem kumulierten Einlagerungsbestand von über 1,0 Mio. Stammzellenproben und Kunden aus rund 50 Ländern ist FamiCord weiterhin gut positioniert.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. 315d HGB kann auf der Website der FamiCord AG unter https://ir.famicord.com/de/declaration-on-corporate-governance/ eingesehen werden.
Zum 31. Dezember 2024 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 17.640 TEUR. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 17.640.104 nennwertlose Stammaktien. Dabei verfügt jede Aktie über ein Stimmrecht. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Während des Geschäftsjahres 2024 blieb das Grundkapital unverändert.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024, die 10% der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, bestehen wie folgt:
― |
AOC Health GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland: 58,4 % |
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 gemäß öffentlich zugänglichen Daten bestehen wie folgt:
― |
Nationale-Nederlanden Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A., Warschau, Polen: 9,1% |
― |
Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt am Main, Deutschland: 5,4% |
― |
Jakub Baran, Polen: 3,6 % |
― |
Tomasz Baran, Polen: 0,7 % |
― |
Frank Köhler, Tschechien: 0,3 % |
― |
Streubesitz: 22,4 % |
Die Angaben beruhen auf vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen, Informationen aus dem Aktienregister und freiwilligen Angaben der Aktionäre (Stand: 31. Dezember 2024).
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus mehreren Personen; die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Mitglieder des Vorstands werden durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
Eine Änderung der Satzung bedarf nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 29 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Durch fünf Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2024 wurde die Satzung in mehreren Punkten geändert, darunter bezüglich der Firmierung, eines neuen Genehmigten Kapitals 2024 sowie einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen.
Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß § 25 der Satzung der einfachen Stimmenmehrheit, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.820.052,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 8.820.052 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses Genehmigte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung 2024 neu geschaffen, damit der Gesellschaft wieder eine voll ausnutzbare Ermächtigung zur Verfügung steht. Das Genehmigte Kapital 2022 war im Rahmen einer Kapitalerhöhung im Dezember 2023 teilweise ausgenutzt worden.
Die FamiCord AG verfügt für sich und den Teilkonzern Vita 34 seit 2017 über einen Verhaltenskodex sowie ein Regelwerk mit einer Reihe von Prozessstandards und Arbeitsanweisungen, das regelkonformes Verhalten definiert und sicherstellt. Aufgrund der regulatorischen Anforderungen aus der gestiegenen Komplexität im Zuge des Zusammenschlusses der heutigen Teilkonzerne Vita 34 und der PBKM trat am 1. Januar 2024 ein neuer Code of Conduct in Kraft. Der Kodex bildet ein umfassendes Rahmenwerk für gesetzliche Vorschriften und Richtlinien und verpflichtet alle Mitarbeiter, sich entsprechend zu verhalten. Er umfasst unter anderem Themen wie fairer Wettbewerb, Korruptions- und Bestechungsprävention, Lobbyismus, Datenschutz, Umweltschutz, Menschenrechte, Chancengleichheit, Vielfalt und faire Arbeitsbedingungen und soziales Engagement. Der Kodex dient als Leitfaden für ein ethisches Verhalten und trägt zur Sicherstellung der Unternehmenswerte bei. Um Richtlinien zum Thema Compliance und zur Korruptionsbekämpfung in die Praxis zu übersetzen, werden bereits zahlreiche lokale Schulungen, insbesondere für die Vertriebsmitarbeiter, angeboten.
Ein wichtiger Meilenstein in den Compliance-Bemühungen der FamiCord AG war die Einführung eines Hinweisgebersystems, das seit dem 1. Januar 2024 im Einsatz ist. Zunächst wurde dieses System speziell in Unternehmen eingesetzt, in denen die Anzahl der Beschäftigten die gesetzliche Mindestzahl ab der die Einführung des Whistleblowing-Systems verpflichtend ist, erreicht hat. Dazu gehörten die FamiCord AG, die Polski Bank Komórek Macierzystych Sp. z o.o., die KRIO Intezet Zrt sowie die Stemlab S.A. Das Hinweisgebersystem bietet sichere, vertrauliche und größtenteils anonyme Kommunikationskanäle für Mitarbeiter und Dritte, um mutmaßliches Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten über eine Online-Plattform, per E-Mail, per Post oder direkt an den Compliance-Beauftragten zu melden, wodurch der Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen gewährleistet wird. Die Einführung dieses Hinweisgebersystems hat die umfassenden Antikorruptionsbemühungen der Gruppe erheblich vorangebracht. Es hat den proaktiven Ansatz des FamiCord-Konzerns in Bezug auf ethisches Geschäftsverhalten, Transparenz und Rechenschaftspflicht unter Beweis gestellt.
Infolgedessen hat die FamiCord AG im Geschäftsjahr 2024 im gesamten Konzern einen Antikorruptionskodex eingeführt, der ihr Engagement für die Aufrechterhaltung eines korruptionsfreien Umfelds weiter unterstreicht. Der Kodex legt klare Richtlinien zur Minderung von Korruptionsrisiken fest, schärft das Bewusstsein der Mitarbeiter und stärkt die Verfahren zur Meldung unethischer Praktiken. Insbesondere stellt er auch sicher, dass Meldungen über Fehlverhalten, einschließlich korruptionsbezogener Vergehen, auch in Konzernunternehmen gemacht werden können, die rechtlich nicht zur Bereitstellung formeller Hinweisgebersysteme verpflichtet sind.
Darüber hinaus werden derzeit weitere Verfahren innerhalb des Konzerns eingeführt, die auf die Stärkung und Entwicklung eines tragfähigen Rahmens für Unternehmensführung und Compliance abzielen.
Im Berichtsjahr hat FamiCord ihr Risiko- und Chancenmanagementsystem (RCM) weiter verbessert. In die Weiterentwicklung flossen Erfahrungen aus der Praxis und die Expertise eines externen Risikomanagementberaters ein. Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören verbesserte Methoden zur Risikobewertung, ein gestärkter regulatorischer Rahmen und die Förderung einer Kultur, die noch stärker auf proaktives Risikomanagement ausgerichtet ist. Diese Initiativen versetzen FamiCord in die Lage, Risiken effektiv zu identifizieren, zu minimieren und zu managen, um ein nachhaltiges Wachstum und die operative Widerstandsfähigkeit in den kommenden Jahren sicherzustellen. Hier konnten 2024 deutliche Fortschritte erzielt werden, was insbesondere angesichts der gestiegenen Konzerngröße und zunehmenden Komplexität erforderlich war. Zur Begrenzung und Steuerung erkannter Risiken setzt FamiCord vor allem auch auf ein intensives Zusammenspiel von RCM, internem Kontrollsystem, Compliance-Management-System, internem Controlling und Revision, Überwachung und Prüfung durch den Aufsichtsrat sowie strategischen Maßnahmen zur Risikoreduzierung.
Um die identifizierten Risiken zu mindern, werden gezielte Maßnahmen umgesetzt, darunter die Einrichtung interner Kontrollsysteme, die laufende Überwachung durch das Risikomanagement sowie eine proaktive organisatorische und finanzielle Steuerung. Die im RCM identifizierten Risiken werden zweimal jährlich systematisch überprüft. Risiken, die zwischen diesen Überprüfungszyklen auftreten, werden durch Ad-hoc-Berichte in das Risikoinventar aufgenommen. Die identifizierten Risiken werden je nach Art und potenziellen Auswirkungen ausgewählten Behandlungsplänen zugeordnet - diese reichen von der Risikoakzeptanz über die Vermeidung und Teilung bis hin zu spezifischen Maßnahmen zur Risikominderung. Alle wesentlichen Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen auf den Konzernabschluss bewertet und angemessen berücksichtigt, um eine adäquate Risikosteuerung und -transparenz zu erhalten.
Die Prozess- und Systemverantwortung für das RCM obliegt weiterhin der Krio Intézet Zrt., einer ungarischen Tochtergesellschaft, als Center of Expertise (CoE) für Risikomanagement sowie den Zentralfunktionen und den regional etablierten Risiko- und Kontrollbeauftragten. Das CoE stellt spezialisiertes Wissen, Ressourcen und Methoden zur Verfügung, um die Standardisierung zu fördern, die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten und die Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns zu optimieren.
Das zentral gesteuerte RCM basiert konzeptionell auf einem unternehmensweiten und managementorientierten Ansatz mit dem Ziel, alle relevanten Risiken und Chancen zu erfassen. Die Grundkonzeption des RCM fußt auf dem international anerkannten COSO Enterprise Risk Management Framework in der bis 2017 gültigen Fassung. FamiCord verfolgt dabei einen ganzheitlichen, integrativen Ansatz, der die Themen Risikomanagementsystem, internes Kontrollsystem und Compliancemanagementsystem zu einem einzigen Managementansatz (Governance, Risk & Compliance-Ansatz) zusammenführt. Die Einführung des RCM-Systems ist für alle Unternehmen, an denen die FamiCord-Gruppe eine Mehrheitsbeteiligung hält, obligatorisch. Ziel des Systems sind die frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen, rechtlichen und Compliance-Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maße beeinflussen können. Die Identifikation, die Bewertung sowie das Management und die Berichterstattung von Risiken sowie deren Mitigierungen und Kontrollen liegen in der Verantwortung des Managements der betroffenen Organisationseinheiten. Die hieraus abgeleiteten Erkenntnisse bilden die Grundlage für den Abschnitt "Erläuterung der Risiken". Chancen identifiziert und bewertet der Vorstand in einem iterativen Verfahren. Der Prozess der Risikobewertung dient als wichtiges Kommunikationsinstrument innerhalb der Organisation. Er findet im Rahmen einer Reihe von Workshops statt, an denen alle relevanten Interessengruppen teilnehmen, darunter die für die Risikoidentifizierung Verantwortlichen, die Kontrollinhaber, die Manager, die Risikomanagementbeauftragten und die Mitglieder des Vorstands. Gemeinsam identifizieren sie potenzielle Risiken, wobei jeder Teilnehmer auf der Grundlage seines Fachwissens und seiner Rolle seine Erkenntnisse einbringt.
Organisatorisch wird das RCM durch einen mehrstufigen, in sich geschlossenen Prozess umgesetzt. Dieser legt insbesondere die Vorgehensweise sowie die Kriterien zur Identifikation von Risiken und Chancen, deren Bewertung, Steuerung, Mitigierung, Kontrolle und Berichterstattung sowie die Überwachung des Systems verbindlich fest.
Im Einklang mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) wird eine Chance als die Möglichkeit einer positiven Abweichung von den definierten Unternehmenszielen, ein Risiko dagegen als die Möglichkeit einer negativen Abweichung von der Unternehmensprognose definiert. Im Berichtsjahr passte FamiCord ihre Risikopolitik zweimal an die sich verändernden organisatorischen Anforderungen und regulatorischen Erwartungen an. Im Ergebnis berücksichtigen die Risikowerte nun das Potenzial für Mehrfachereignisse, was eine umfassendere Bewertung der kumulativen Risiken ermöglicht. Im Rahmen einer detaillierten Szenario-Analyse werden Folgenabschätzungen für "gute", "erwartete" und "schlechte" Szenarien sowohl vor als auch nach der Risikominderung durchgeführt. Zudem spiegelt das Nettorisiko nun strikt die verbleibenden Auswirkungen nach der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung wider, die bereits abgeschlossen wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Darüber hinaus wurden die Risikomatrix und die Klassifizierung der Top- und Tail-Risiken aktualisiert, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen. Diese Änderungen haben das gesamte System realitätsnäher gemacht, einschließlich der Einstufung der Risiken im Vergleich zum Vorjahr.
Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagementsystems werden Risiken anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen finanziellen Einflusses mithilfe eines strukturierten Bewertungsinstruments (Risk Exposure Rating Tool) beurteilt. Die nachstehende Klassifikation dient der einheitlichen Bewertung, Priorisierung und Maßnahmenplanung für identifizierte Risiken:
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Kritisches Risiko: Ein kritisches Risiko liegt vor, wenn der potenzielle finanzielle Schaden gravierend ist und/ oder eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit besteht. Solche Risiken können erhebliche betriebliche Störungen, Verstöße gegen gesetzliche oder regulatorische Anforderungen oder schwerwiegende Reputationsschäden verursachen. |
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Hohes Risiko: Ein hohes Risiko ist durch einen erheblichen potenziellen Einfluss oder eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gekennzeichnet. Auch wenn die Auswirkungen weniger schwerwiegend als bei kritischen Risiken sein können, sind hohe Risiken dennoch wesentlich und erfordern eine aktive Überwachung. |
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Mittleres Risiko: Mittlere Risiken sind in der Regel mit einer moderaten finanziellen Auswirkung und/oder Eintrittswahrscheinlichkeit verbunden. Obwohl sie die Kernaktivitäten nicht unmittelbar gefährden, ist ein vorausschauendes Management erforderlich, um eine Eskalation zu vermeiden. |
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Geringes Risiko: Geringe Risiken weisen sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch der finanziellen Folgen ein minimales Gefährdungspotenzial für den Konzern auf. Sie gelten im Rahmen der täglichen Geschäftstätigkeit als akzeptabel. |
Um die Risikoklassifizierung und -aggregation innerhalb des FamiCord-Konzerns zu verbessern, wurde im Geschäftsjahr 2024 der Standard-Risikokatalog um vier zusätzliche Kategorien (Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Kliniken, Datenverlust, IT-Dienstleister-Risiken und lagerungsbezogene Risiken) auf nunmehr 79 Kategorien erweitert. Im nachfolgenden Abschnitt werden die Risikobereiche hervorgehoben, in denen sich im Vergleich zum Vorjahr signifikante Veränderungen ergeben haben oder die derzeit für die Tätigkeit der Gruppe von entscheidender Bedeutung sind.
Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr neue Verfahrens- und Regulierungsdokumente eingeführt, um die Governance und die Rollenklarheit zu stärken. Dazu gehören ein aktualisiertes Organigramm, das die Rollen und Zuständigkeiten im Rahmen des Risikomanagements klar abgrenzt, ein Verfahren zur Überwachung der Risikomanagement-Praktiken, wodurch ab 2025 die Zuständigkeiten und Verfahren für die integrierte und unabhängige Überwachung formalisiert werden sollen, sowie ein Leitfaden für Plausibilitätskontrollen, um die Genauigkeit und Vollständigkeit des Risikoinventars des Konzerns zu gewährleisten.
2024 wurden auch Anstrengungen unternommen, um das Risikomanagement in andere organisatorische Systeme zu integrieren, wobei der systematische Informationsaustausch im Jahr 2025 umgesetzt werden soll. Um den Austausch von Informationen über Compliance-Risiken vorzuschreiben, wurde der Antikorruptionskodex eingeführt. Zudem formalisieren die rechtlichen Rahmenbedingungen nun die Beziehung zwischen Compliance sowie Risikomanagement und gewährleisten eine kohärente Aufsicht.
In Zusammenarbeit mit einem externen Experten führte FamiCord im Berichtsjahr ein validiertes und dokumentiertes Instrument zur Durchführung von Monte-Carlo-Simulationen und Risikotragfähigkeitsberechnungen ein. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören getrennte eigenkapital- und liquiditätsbasierte Simulationen, szenariobasierte Auswertungen für "gute", "erwartet" und "schlechte" Ergebnisse sowohl auf Unternehmens- als auch auf Konzernebene sowie aggregierte Nettorisikoberechnungen, die ein genaueres Verständnis der Risikotragfähigkeit des Unternehmens und des Konzerns ermöglichen.
Weitere wichtige Fortschritte wurden auch im Rahmen der Risikoberichterstattung und Kommunikation erzielt. Dazu organisierte das Risikomanagement-Team des FamiCord-Konzerns Schulungen sowie Workshops und leistete kontinuierliche Unterstützung, um methodische Konsistenz und Kompetenzentwicklung zu gewährleisten. Zusätzlich wurde die Berichterstattung über Top- und Tail-Risiken zu einem obligatorischen Bestandteil der monatlichen KPI-Präsentationen, unterstützt durch eine standardisierte Berichtsvorlage.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das RCM, durch das der Aufbau eines umfassenden und einheitlichen Managements der Chancen und Risiken sichergestellt wird. Die Risikomanagementverantwortlichen haben im täglichen Geschäft in ihren Bereichen die Aufgaben der Steuerung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements inne. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, der im Dezember 2021 gebildet wurde, die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.
Ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem stellt einen weiteren zentralen Bestandteil des Risikomanagementsystems des FamiCord-Konzerns dar. Hauptziel in diesem Bereich ist es, in den nächsten zwei bis drei Jahren die unterschiedlichen Systeme der beiden Teilkonzerne unter Einsatz einer professionellen konzernweiten Konsolidierungssoftware schrittweise zusammenzuführen und alle dahinter stehenden Reporting- und internen Kontrollprozesse zu vereinheitlichen bzw. neu zu gestalten, um ein konzernweites zuverlässiges monatliches Berichtswesen zu gewährleisten. Das für den Teilkonzern Vita 34 bestehende System erstreckt sich auf die folgenden Elemente: a) monatlich phasiertes Budget für alle Einzelgesellschaften inklusive Teilkonzernkonsolidierung, b) monatliche Abschlüsse für alle Einzelgesellschaften inklusive Teilkonzernkonsolidierung, c) unterjähriges Forecasting auf Basis der Quartalsergebnisse März, Juni und September für alle Einzelgesellschaften inklusive Teilkonzernkonsolidierung sowie d) jeweils dazugehörige Abweichungsanalysen und Gespräche auf Stufe Controlling und Vorstand mit den Geschäftsführern der Einzelgesellschaften. Für den Teilkonzern PBKM besteht der grundsätzlich gleiche Controlling-Prozess - mit der Ausnahme, dass die unterjährigen Abschlüsse auf Quartals- statt auf Monatsbasis erstellt werden. Ergänzend finden im monatlichen Rhythmus Business Reviews zwischen dem Vorstand und den Geschäftsführern der Einzelgesellschaften des Teilkonzerns PBKM statt. Insgesamt erstreckt sich der Controllingprozess auf konsolidierter Konzernstufe damit auf a) monatlich phasierte Budgets, b) Quartalabschlüsse, c) Forecasts auf Basis der Quartalsabschlüsse und d) jeweilige Abweichungsanalysen. Die Konsolidierung beider Teilkonzerne findet demgemäß quartalsweise statt. Die Resultate aus dem Controllingprozess werden einerseits mit den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern und / oder Bereichsverantwortlichen und andererseits in den monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen besprochen. Darüber hinaus erfolgt auf Basis der Monatsabschlüsse nach lokalen Rechnungslegungsstandards die Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Mit der beschriebenen Einschränkung auf Ebene des Teilkonzerns PBKM und mithin des Gesamtkonzerns wurden 2024 auf Grundlage dieses internen Systems insbesondere die Rechnungslegungs-, Buchhaltungs- und Controllingprozesse gesteuert.
Sämtliche dargestellte Risiken beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, auf den Gesamtkonzern und somit auf beide Teilkonzerne. Die Erläuterung der nachfolgenden Risiken erfolgt auf Basis der internen Berichterstattung im Risiko- und Chancenmanagementsystem. Die Darstellung für das Jahr 2024 basiert auf einer verfeinerten und prüfungskonformen Methodik, einschließlich der Bewertung von Nettorisiken, Szenarioanalysen und Monte-Carlo-Simulationen. Dies führte zur Herabstufung einzelner Risiken, obwohl sich die Risikolandschaft insgesamt nicht verändert hat oder sogar ausgeweitet wurde.
Die wesentlichen Risiken haben sich nach Zahl und Umfang im Vergleich zum Vorjahr nahezu nicht geändert, wenngleich die Einstufung hinsichtlich ihrer Risikobedeutung in Einzelfällen aufgrund der verfeinerten Methodik angepasst wurde. Aus der Gesamtheit der identifizierten Chancen und Risiken werden nachfolgend die Chancen und Risiken erläutert, die aus heutiger Sicht die Ertrags-, Finanz- und/oder Vermögenslage des FamiCord-Konzerns wesentlich beeinflussen können.
FamiCord ist möglicherweise nicht in der Lage, seine Innovations- und organische Wachstumsstrategie erfolgreich umzusetzen oder geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren.
Im Rahmen potenzieller M&A-Transaktionen als Teil der Wachstumsstrategie könnte es zu überhöhten Erwerbspreisen kommen, falls die Ergebnisse der Zielunternehmen speziell für den Zweck der Transaktion verändert werden. Um das Risiko zu mindern oder zu vermeiden, werden Managementgespräche geführt oder geeignete rechtliche Maßnahmen ergriffen.
Obwohl Innovation einen wichtigen Teil der Geschäftstätigkeit ausmacht, ist es unwahrscheinlich, dass ein Mangel an weiteren Innovationen oder ein Scheitern bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie zur Einstellung der Geschäftstätigkeit führt. Gut 28 % des Umsatzes werden durch bestehende Kunden generiert. Sollte es größere Probleme bei der Neukundengewinnung geben, könnte FamiCord in Betracht ziehen, die Wachstumsstrategie entsprechend zurückzufahren, um mit einer sehr begrenzten Anzahl von Mitarbeitern Gewinne mit bestehenden Kunden zu erzielen.
Das strategische Risiko im Zusammenhang mit Wachstum und M&A-Aktivitäten wurde von hoch auf mittel herabgestuft, was die verbesserten Ergebnisse bei den Integrationsprozessen und die erhöhte Flexibilität bei der Anpassung der Wachstumsstrategie widerspiegelt.
Die Entwicklung des Aktienkurses von FamiCord wird auch von externen Ereignissen, wie Krisen am Finanzmarkt, beeinflusst. Das Unternehmen wird sich weiterhin durch die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie durch eine transparente Kommunikation mit den Aktionären am Kapitalmarkt auszeichnen. Ein intakter Kapitalmarktzugang ist eine wichtige Voraussetzung für FamiCord, um den eigenen Finanzierungsmix immer optimal an die jeweiligen Erfordernisse anpassen zu können.
Im Geschäftsjahr 2024 hat sich der FamiCord-Konzern überwiegend selbst finanziert. Zudem konnten aus der im Vorjahr etablierten Konzernfinanzierung Mittel für Investitionsvorhaben abgerufen werden. Mit diesen beiden Maßnahmen wurde die Liquidität, auch in der mittelfristigen Perspektive, auf ein starkes Fundament gestellt. Die erheblichen Integrationskosten sowie die anfänglich erhöhten Kosten der organischen Entwicklung belasten die FamiCord-Gruppe dank des erfolgreichen Fortschritts der Integration in abnehmendem Maße, so dass diese finanziellen Belastungen im Vergleich zum Vorjahr abgemildert wurden. Neben Fremd- und Eigenkapitalmaßnahmen kann der Konzern weitere kurzfristige Steuerungselemente einsetzen.
FamiCord hat nach dem Zusammenschluss bereits mehrere Integrationsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt. Diese haben deutlich gemacht, dass grundsätzlich weiteres Potenzial besteht, um die negativen Auswirkungen der steigenden Kosten für Rohstoffe, Dienstleistungen Dritter und der Erhöhung der Gehälter teilweise auszugleichen. Daher werden konzernweit Anstrengungen unternommen, um Ineffizienzen zu identifizieren und zu beseitigen. Der Vorstand schätzt das Risiko zukünftiger negativer Auswirkungen des Zusammenschlusses derzeit als gering ein.
Die möglichen Maßnahmen zur Begrenzung der finanziellen Risiken umfassen a) enge, streng liquiditätsorientierte Steuerung der als Working Capital gebundenen Cash-Bestände in den Einzelgesellschaften des Konzerns, b) Begrenzung der Investitionen auf den Umfang, der für die operative Sicherstellung des Geschäfts erforderlich ist, c) Lancierung von Anreizprogrammen, mit denen Bestandskunden von Jahres- zu Vorauszahlerverträgen wechseln können bzw. Vertragsverlängerungen als Vorauszahlerverträge gestaltet werden und d) Liquiditätserhöhung über Bilanzstrukturierungsmaßnahmen. Die Durchführung der Maßnahmen würde zu erhöhten administrativen Aufwendungen und / oder höheren Finanzierungskosten, die die Rendite des Konzerns entsprechend belasten würden, führen. Die Kreditlinien sind zum Abschlussstichtag nicht ausgeschöpft. Das Risiko der Nichteinhaltung der Kreditbedingungen wird als gering eingestuft. Das Liquiditätsrisiko wird daher in der Gesamtschau weiterhin als gering eingestuft, sofern die Geschäftsplanung umgesetzt werden kann. Aufbauend auf den Maßnahmen 2023 konnten die finanziellen Risiken des Konzerns 2024 weiter reduziert werden.
Ein anhaltend hohes allgemeines Zinsniveau sowie die Risikolage des Konzerns haben die Finanzierungskosten von FamiCord insgesamt erhöht. Weitere Verkaufspreiserhöhungen werden in Betracht gezogen, um eine Verringerung der Margen zu vermeiden. Das erstellte Budget geht von einer weitgehenden Zurückführung der Bankfinanzierungen aus. Lediglich für den beschriebenen Fall einer negativ vom Budget abweichenden Geschäftsentwicklung wäre die Aufnahme weiterer Bankkredite mit entsprechenden Zinsbelastungen erforderlich. Insofern stellt ein allgemeiner Zinsanstieg ein hohes Risiko dar.
Für ein Investitionsdarlehen über 8,0 Mio. EUR sehen die Kreditkonditionen einen maximalen Netto-Verschuldungsgrad von 3,0 im Verhältnis zum EBITDA vor. FamiCord hat der Bank die Einhaltung der Bedingung quartalsweise nachzuweisen. Aus einer Überschreitung des Grenzwertes ergäbe sich für FamiCord aufgrund der unmittelbaren Fälligstellung ein kurzfristiges Liquiditätsrisiko in Höhe des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kreditbetrags. FamiCord begegnet diesem Risiko durch eine fortlaufende Kontrolle der Kennziffer und bedarfsgerechter Ausnutzung der Kreditlinie. Die aus der Planung abgeleiteten Kennziffern sehen über die Laufzeit des Kreditvertrages keine Verletzung der Kreditbedingungen vor. Das Risiko wird daher als mittel eingestuft.
Das Risiko der Bereitstellung notwendiger Mittel ist typisch für Biotech-Unternehmen wie die Tochtergesellschaft FamiCordTx. Diese hat eine Finanzierungsrunde für die Entwicklung eines CAR-T-Produkts durchlaufen, um insbesondere den Eigenanteil an einem aus öffentlichen Mitteln co-finanzierten Projekt zu decken. Da keine finanzielle Unterstützung durch die FamiCord AG vorgesehen ist, sind externe Mittel erforderlich. Dieses Finanzierungsrisiko wird im 1. Halbjahr 2025 voraussichtlich zunehmen und könnte sich in der 2. Jahreshälfte vollständig materialisieren. Vor diesem Hintergrund wurden die Gespräche mit potenziellen Investoren bereits intensiviert. Geprüft werden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten aus verschiedenen Quellen, bspw. Risikofonds, Einzelpersonen und Pharmaunternehmen. Insgesamt verbesserte sich die Situation aufgrund der Neubewertung und der verfeinerten Risikomanagement-Methodik, sodass das Risiko als mittel eingestuft wird.
Kooperationen mit medizinischen Partnern im Hinblick auf Wissensvermittlung, Werbung und die Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe sowie Forschungsprojekte könnten eingeschränkt oder beendet werden. FamiCord kooperiert mit mehreren Tausend Kliniken, Ärzten und Hebammen. FamiCord arbeitet kontinuierlich am Ausbau bestehender Kooperationen und am Abschluss von neuen Kooperationen mit diesen Marktpartnern. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein wesentlicher Teil von ihnen plötzlich die Zusammenarbeit beendet oder verlorene Partner nicht durch neue ersetzt werden können. Deshalb wird dieses Risiko weiterhin als gering gewertet.
Falls es FamiCord nicht gelingen sollte, Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen für die Entnahme, Aufbereitung, Einlagerung und das Inverkehrbringen von Nabelschnurblut und -gewebe zu erhalten, zu behalten oder zu erneuern, wäre das Unternehmen nicht in der Lage, seine Geschäftstätigkeit fortzuführen. Dieses potenziell bestandsgefährdende Risiko wird dadurch gemindert, dass sich Erlaubnisse, Genehmigung und Zulassungen auf einzelne Standorte und dort auf einzelne Produkte beziehen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Vielzahl von Erlaubnissen, Genehmigungen oder Zulassungen gleichzeitig entzogen wird. Außerdem verfügt FamiCord über die für den Erhalt der Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen erforderlichen Fachkräfte, Kompetenzen, Prozesse und Infrastruktur. Deshalb wird dieses Risiko als gering gewertet.
FamiCord ist in einem stark regulierten Umfeld tätig, sodass veränderte rechtliche Rahmenbedingungen die Geschäftstätigkeit erschweren, einschränken oder verhindern könnten. Dieses potenziell bestandsgefährdende Risiko wird dadurch gemindert, dass FamiCord Gesetzesänderungen fortlaufend beobachtet und sich aktiv am Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene sowie auf Länderebene beteiligt. Da die Prozesse der Gesetzesänderungen langwierig sind, können potenzielle Risiken vorhergesehen und angegangen werden. Zurzeit sind FamiCord keine Änderungen bekannt, die sich negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken könnten. Aufgrund der insgesamt zunehmenden Regulierung in den für FamiCord besonders relevanten Rechtsräumen wird das Risiko nach gering in 2023 nunmehr als mittel eingestuft.
Alternative Stammzellenquellen zu Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe könnten die Entnahme, Aufbereitung und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe und damit das Kerngeschäft von FamiCord ersetzen. Dieses Szenario ist jedoch aus Sicht der Gesellschaft unwahrscheinlich, da es derzeit keine wissenschaftliche Grundlage für eine solche Situation gibt und neue Therapien bis zur Marktreife einen sehr langen zeitlichen Vorlauf benötigen würden, der FamiCord eine geeignete Reaktion ermöglichen sollte. Sollten völlig neue Therapien zur Verfügung stehen, könnten vielmehr einige von ihnen parallel zu Stammzelltherapien eingesetzt werden. Damit wird das Risiko insgesamt als gering eingestuft.
Medizinische Behandlungen mit Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe haben experimentellen Charakter, so dass Kunden wegen der als geringfügig wahrgenommenen medizinischen Vorteile bestehende Verträge beenden und potenzielle Kunden vom Angebot des Unternehmens Abstand nehmen könnten. In der Praxis behandeln die Kunden von FamiCord diese Dienstleistung wie eine spezielle Art von Versicherung. Es gibt immer eine Chance auf mögliche Therapien, so dass es aus Sicht des Unternehmens für die Kunden keinen rationalen Grund gibt, auf den Service zu verzichten.
Die Risikoeinstufung wurde aufgrund einer strukturierteren und revisionskonformen Risikobewertung, die 2024 eingeführt wurde, von "gering" im Jahr 2023 auf "mittel" im Jahr 2024 angepasst. Die aktuelle Einstufung spiegelt eine strengere Bewertung externer Faktoren wie Verbrauchervertrauen, makroökonomische Unsicherheit und erhöhte Sensibilität im Zusammenhang mit Gesundheitsausgaben wider.
Die aktuelle geopolitische Situation und insbesondere der weiterhin anhaltende Russland-Ukraine-Krieg stellen die gesamte Weltwirtschaft vor neue Herausforderungen. In Europa ist seit 2022 ein starker Anstieg der Verbraucherpreise zu beobachten. Es besteht das potenziell bestandsgefährdende Risiko, dass die Mischung aus dem Verlust von Kaufkraft, eingetrübten Zukunftserwartungen und Unsicherheit zu einer Stagnation oder sogar zu einem Rückgang der Nachfrage für den FamiCord-Konzern führen könnte. Grundsätzlich könnte es im Falle einer großen Krise passieren, dass FamiCord viel weniger Neukunden gewinnt und die überwiegende Mehrheit der bestehenden Kunden auf die Dienstleistung der Stammzelleneinlagerung verzichtet. FamiCord ist jedoch der Ansicht, dass der Großteil der Kundenschichten widerstandsfähig gegen die Wirtschaftskrise ist, da er gut verdient, gut ausgebildet ist und in größeren Städten lebt. Gleichzeitig sind viele Märkte mit einer Marktdurchdringung von unter 2 % noch unterdurchschnittlich entwickelt, was auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ausreichend Potenzial für neue Kunden beispielsweise in gehobenen Einkommensklassen mit großer Konjunkturresistenz bieten sollte. Das Risiko wird als gering eingestuft.
Es besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit von FamiCord durch eine Zunahme der Wettbewerbsintensität beeinträchtigt wird. Dazu gehören aggressive Niedrigpreisangebote ebenso wie deutliche Preissenkungen durch Wettbewerber oder neue Unternehmen, die in den Markt eintreten. Diese Maßnahmen können zu einer schwächer als erwarteten Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei FamiCord führen. Aufgrund der starken eigenen Marktposition glaubt FamiCord nicht, dass einer der bestehenden Wettbewerber finanziell in der Lage sein wird, einen Preiskampf gegen FamiCord zu beginnen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: FamiCord führt selbst sehr zielgerichtet einige aggressive Preisstrategien in ausgewählten Märkten ein, um die eigene Marktposition zu stärken oder auszubauen. Das Risiko wird derzeit als gering bewertet.
Die starke Konzentration auf ein Geschäftsfeld - das Stammzellbanking - ist aktuell als ein Produktrisiko einzustufen. Allerdings befinden sich bei FamiCord die zunehmende Diversifizierung durch Investitionen und die Entwicklung neuer Geschäftsinitiativen (CDMO, CAR-T) bereits in der Umsetzung. Da ein großer Teil der Umsätze von bestehenden langjährigen Kunden stammt, erwartet das Unternehmen keine plötzlich zunehmende Abwanderung. Die Markt- und Wettbewerbsrisiken wurden 2024 weiterhin als gering eingestuft, da die Gruppe weiterhin von einem stabilen Kundenstamm und einer starken Marktposition profitiert.
Potenzielle Kunden können durch negative, unsachliche oder falsche Medienberichterstattung über Nabelschnurblutlagerung oder Stammzellanwendungen beeinflusst werden. Dies kann zu Umsatzeinbußen sowie einer Veränderung des Verbraucherverhaltens führen. Darüber hinaus kann die Auswahl von Kooperationen oder Kooperationspartnern zu Umsatzrückgängen aufgrund von Reputationsschäden oder Vertragskonstellationen führen. Nach Ansicht von FamiCord kann ein solches Szenario in einzelnen Ländern, aber nicht in allen Zielmärkten gleichzeitig eintreten. Die Stammzellbankbranche ist sehr länderspezifisch, und nur selten wurden bislang möglicherweise negative Medienberichterstattungen aus einem Markt auf andere Länder übertragen. FamiCord nutzt Medienbeobachtungssysteme und steht in Kontakt mit verschiedenen Medienvertretern, um wahrheitsgemäße und zuverlässige Informationen zu liefern und rechtzeitig auf potenziell negative Medienaktionen zu reagieren. Wenn negative Berichte in den Medien veröffentlicht werden, ergreift das Unternehmen die Initiative, um diese zu korrigieren und mit einer Aufklärungskampagne gegenzusteuern. Allgemein wird das Risiko weiterhin als gering eingestuft.
Die infolge der hohen allgemeinen Inflation erforderlichen signifikanten Verkaufspreiserhöhungen könnten sich als nicht durchsetzbar im Markt erweisen. Dies kann durch entsprechende Preisrücknahmen oder Mengenverluste zu einem Margenrückgang führen. FamiCord hat hier die Möglichkeit, mit weiteren Preiserhöhungen gegenzusteuern. Selbst eine geringere Nachfrage in Bezug auf die Anzahl der Kunden könnte durch die insgesamt höhere Marge ausgeglichen werden. Dies wird vom Vorstand speziell für den polnischen Markt als mögliches Risiko eingeschätzt und aktiv mit geeigneten Sales- und Marketingmaßnahmen gemanagt. Das Segment wird von Kunden geprägt, die eine hohe Affinität zu medizinisch-wissenschaftlichen Produkten haben und über eine gehobene Kaufkraft verfügen. Damit wird das Risiko insgesamt weiterhin als gering betrachtet.
Falls Kosten für die Einlagerung von menschlichem Gewebe steigen, könnte FamiCord nicht in der Lage sein, die Kostensteigerung an ihre Kunden weiterzugeben, was zu geringeren Margen als erwartet führen würde. Vor dem Hintergrund eines allgemeinen inflationären Umfeldes und der deutlichen Verknappungen am Arbeitsmarkt steigen die Löhne und Gehälter stark. Dies führt dazu, dass auch im Konzern die Löhne und Gehälter deutlich erhöht werden müssen, um das erforderliche Personal zu halten und neues Personal zu gewinnen. Hieraus erwächst ein entsprechender Kosten- und Margendruck. Zudem könnten höhere Verkaufspreise die Nachfrage bremsen. Im gesamten Konzern werden starke Verkaufspreiserhöhungen durchgeführt; dabei nutzt der Konzern auch die derzeitige allgemeine Inflationsmentalität, um die Preise durchzusetzen. Darüber hinaus wird konzernweit gezielt daran gearbeitet, die Effizienz weiter zu steigern und Synergien zu realisieren. Das Risiko wird abweichend zur noch mittleren Einschätzung 2023 inzwischen als gering eingestuft, was die verbesserten Maßnahmen zur Kostenkontrolle und die gestärkte Preissetzungsmacht widerspiegelt, insbesondere in inflationsempfindlichen Märkten.
Während des Transports zwischen dem Krankenhaus und den Laboren von FamiCord kann das entnommene menschlich-biologische Material beschädigt und für therapeutische Zwecke unbrauchbar werden. Es kann vorkommen, dass einzelne Proben während des Transports verloren gehen. Diese Situation kommt jedoch äußerst selten vor, weshalb das Risiko weiterhin als gering eingestuft wird. Zudem wird die Qualität des Transportprozesses laufend überwacht und die Maßnahmen zur Verbesserung werden aktiv gemanagt.
Die Tanklager und die zugehörige Infrastruktur müssen jederzeit funktionsfähig sein, um Verluste zu vermeiden. Der Ausfall der Tanklager-Infrastruktur könnte zu Schäden oder Verlust von biologischem Material führen. Das Risiko wird als gering eingestuft, da die Temperatur regelmäßig überwacht wird und ein Back-up-Tank zur Verfügung steht. Diese Maßnahmen gewährleisten eine hohe Sicherheit und Kontinuität in der Lagerung.
Der operative Betrieb hängt von der Verfügbarkeit zertifizierter Materialien ab, wobei für einige Materialien nur ein qualifizierter Lieferant verfügbar ist. Lieferprobleme könnten zu hohen Kosten für Ersatzmaterialien oder sogar zu einem Produktionsstopp führen. Das Risiko wird als gering eingestuft, da Lieferanten- und Materiallisten regelmäßig analysiert sowie Gegenmaßnahmen definiert und umgesetzt werden. Dazu zählen die Sicherstellung einer zweiten Bezugsquelle für kritische Materialien und die Bevorratung entsprechender Bestände.
Das Risiko von Datenlecks und der Unzugänglichkeit von Daten infolge von Cyberkriminalität wird weiterhin als gering eingestuft, da umfassende Maßnahmen ergriffen werden, wie regelmäßige Schulungen und die Stärkung der Systeme gegen Angriffe.
Hochqualifizierte Mitarbeiter sind aufgrund ihrer Fähigkeiten unerlässlich, um die strategischen und finanziellen Ziele zu erreichen. Allerdings gibt es nach wie vor einen starken Wettbewerb um hochqualifiziertes Personal. Falls FamiCord Mitarbeiter in strategisch wichtigen Positionen verliert oder es nicht gelingt, für das weitere organische Wachstum zusätzliche hochtalentierte und für die speziellen Bedürfnisse des Unternehmens geeignete Mitarbeiter zu identifizieren, zu rekrutieren und zu halten, können potenziell bestandsgefährdende Risiken für die Geschäftsentwicklung des Unternehmens bestehen.
Um die bestmögliche Personalausstattung zu gewährleisten, hat FamiCord einen Personalmanagementprozess implementiert. Das Unternehmen investiert zudem kontinuierlich in die Verbesserung des Personalmarketings. Darüber hinaus wird der Veränderungsbereitschaft mit gezielten Anpassungen in den Arbeitsverträgen, der Verbesserung der Kommunikationswege sowie der Stärkung eines wertschätzenden Umfeldes begegnet. Dazu werden auch Mitarbeiterzufriedenheitsmaßnahmen wieder verstärkt genutzt. Zudem wurde in Deutschland ein konzernweites HR-Kompetenz-Center (Center of Expertise) zur Nutzung von Synergien sowie zur Bündelung von Fachwissen und Expertise im Personalwesen eingeführt. Durch diese Struktur wird FamiCord in die Lage versetzt, schnell und flexibel auf Risiken zu reagieren und gleichzeitig die strategische Weiterentwicklung der Belegschaft langfristig zu fördern.
Im Rahmen eines attraktiven Gesamtpakets zahlt FamiCord nicht nur marktgerechte Gehälter, sondern ist auch bereit, bei Bedarf das bestehende Gehaltsgefüge bei bestehenden Mitarbeitern in der jeweiligen Abteilung entsprechend nach oben anzupassen. Darüber hinaus versucht das Unternehmen, sich als attraktiver Arbeitgeber durch ein flexibles Arbeitszeitmodell, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, einen guten Teamgeist sowie finanzielle und nichtfinanzielle Zusatzleistungen zu positionieren. Zudem werden aufgrund der Konzerngröße und der erweiterten Internationalität durch den Zusammenschluss der heutigen Teilkonzerne Vita 34 und PBKM neue Möglichkeiten der Personalentwicklung durch Job Enlargement, Job Enrichment und Job Rotation geboten. Gleichzeitig führt diese Diversifizierung zu einer höheren Risikoverteilung. Mithin konnte die Risikoeinschätzung von hoch auf mittel herabgesetzt werden, weil in der erfolgreich gemanagten Phase nach dem Zusammenschluss bewiesen wurde, dass FamiCord auch weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber ist.
Da FamiCord in einer Branche tätig ist, in der spezialisiertes Wissen nur unternehmensintern erworben werden kann, ist es besonders wichtig, dieses Know-how zu bewahren. Dieses Ziel erreicht FamiCord durch gut dokumentierte Prozesse und eine gepflegte Wissensdatenbank, wodurch die mit dem Wissensmanagement verbundenen Risiken verringert werden.
FamiCord monitort außerdem die Zufriedenheit der Mitarbeiter regelmäßig durch Befragungen. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung des Wohlbefindens der Mitarbeiter ergriffen, um deren Zufriedenheit zu steigern. Dadurch sollen die mit Mitarbeiterfluktuation verbundenen Risiken - die potenziell auch zu Wissensverlust führen - verringert werden.
FamiCord engagiert sich für die Erhaltung von Gesundheit und Heilung - nicht nur für seine Kunden, sondern auch, um seinen Mitarbeitern ein gesundes Arbeitsumfeld zu bieten. In allen geeigneten Arbeitsbereichen bietet das Unternehmen flexible und hybride Arbeitsmodelle an, um gesunde Arbeitsbedingungen zu fördern.
Das mit der Unternehmensführung verbundene Risiko wird als gering eingeschätzt.
Die von FamiCord angebotenen Dienstleistungen basieren in hohem Maße auf Vertrauen. Daher verpflichtet sich der Konzern zu Nachhaltigkeit und einem umweltfreundlichen Umgang mit Energie, Wasser und Abfällen.
Da ein Großteil der Geschäftstätigkeit der Gruppe nicht besonders energieintensiv ist, können die Risiken im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch kurzfristig als gering eingeschätzt werden. Nichtsdestotrotz berücksichtigt die Gruppe das potenzielle Risiko mittelfristiger Kostensteigerungen aufgrund von Energiepreisschwankungen.
Andererseits hängt der Geschäftsbetrieb direkt und vollständig von der Versorgung mit flüssigem Stickstoff ab, der zur Kühlung der Kryotanks benötigt wird. Jegliche Unterbrechung dieser Versorgung - aus welchem Grund auch immer - könnte daher kritisch für das Unternehmen sein. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird jedoch als gering eingeschätzt, sodass auch die damit verbundene Risikobelastung gering ist.
Biologische Proben können nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs transportiert werden, um ihre Qualität zu erhalten. Die infolge des Klimawandels steigenden Temperaturen, insbesondere in den Sommermonaten, erhöhen jedoch die mit dem Transport verbundenen Risiken. Diese Risiken können durch Anpassung der Prozesse und eine verbesserte Wärmedämmung des Entnahmesets gemindert werden. Insgesamt werden die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken als gering eingestuft.
Neue oder formalisierte Kategorien wie ESG-bezogene Risiken, Umweltabhängigkeiten und Datenrisiken wurden im Jahr 2024 klarer formuliert und klassifiziert. Diese wurden im Bericht 2023 nicht einzeln bewertet, werden nun aber ausdrücklich berücksichtigt und mit einem niedrigen Risiko bewertet.
Sämtliche dargestellten Chancen beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, auf den Gesamtkonzern und somit auf beide Teilkonzerne. Aus naheliegenden Gründen, die sich aus den unterschiedlichen Größen der jeweiligen Teilkonzerne ergeben, lassen sich bestimmte Chancen beim Teilkonzern PBKM möglicherweise leichter umsetzen, da er in einer größeren Anzahl von Ländern aktiv ist. Andererseits gestaltet sich die Implementierung in sämtlichen Ländern, in denen der Teilkonzern PBKM operiert, herausfordernder als im Teilkonzern Vita 34, der de facto in Deutschland, Österreich, Luxemburg und Spanien im Bereich der Privatkundengewinnung tätig ist. Zudem ist hervorzuheben, dass bestimmte Chancen eher als Auslöser für ein stärkeres Interesse an der Stammzellenlagerung zu verstehen sind und nicht unmittelbar zur Umsatzsteigerung beitragen. Anders als bei den Risiken führt FamiCord bei den Chancen keine Klassifizierung hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten durch, so dass diese hier nicht vollständig dargestellt wird.
Aus dem konsequenten Ausbau des eigenen Produktportfolios ergeben sich eine Reihe zusätzlicher Chancen für den Konzern, die in ihrer Bedeutung zunehmen und die deshalb 2024 erstmals in dieser Detaillierung erfasst und gemanagt wurden.
Die weltweite Gesundheitsbranche befindet sich in einem Umbruch hin zur Präzisionsmedizin, wobei Spitzentechnologien wie mRNA, CAR-T, CRISPR/Cas und verschiedene biologische Anwendungen im Vordergrund stehen. Ungefähr 5.000 klinische Studien weltweit befassen sich derzeit mit zellbasierten Therapien, wobei sich rund 1.000 allein auf Stammzellen konzentrieren. FamiCord sieht sich als wichtige Familienstammzellbank in Europa in einer guten Position, um diese Dynamik zu nutzen. Durch die Sicherung von Stammzellen ermöglicht FamiCord Familien den Zugang zu therapeutischen Optionen, welche die Zukunft des Gesundheitswesens neu gestalten werden.
Die Chancen werden insgesamt als sehr gut gewertet.
Die Verlagerung des Gesundheitswesens auf personalisierte Behandlungen wird durch neue Technologien vorangetrieben, die den Einsatz von Stammzellen in einer Reihe von therapeutischen Anwendungen erweitern. Die jüngste FDA-Zulassung von Nabelschnurblut-Expansionstechnologien bietet einen größeren klinischen Nutzen für diese Zellen, während aktuelle Studien die Lebensfähigkeit von biologischem Material bestätigen, das über 25 Jahre lang gelagert wird. Diese Fortschritte unterstreichen den langfristigen Wert des Nabelschnurblut-Bankings und machen es für Familien, die eine zukunftsweisende Gesundheitsinvestition suchen, besonders attraktiv. Die bei FamiCord eingelagerten Proben können nun als wichtige Ressourcen für neue Behandlungen in der Onkologie, Neurologie und regenerativen Medizin dienen. FamiCord, das bereits mehrere Tausend Stammzellprodukte in Therapien im Einsatz hat, von denen etwa die Hälfte für experimentelle Anwendungen bestimmt ist, wird diese Erfahrung nutzen können, um ein zuverlässiger Partner für Kliniken und Krankenhäuser zu werden. Die meisten von ihnen verwenden sogenannte mesenchymale Stammzellen (MSC). Im Dezember hat die US-amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde FDA das erste MSC-basierte Produkt in den USA zugelassen, was zeigt, dass solche Therapien nun auf den Markt kommen. Entsprechend werden die Chancen langfristig als sehr gut eingestuft.
FamiCord erweitert sein Angebot durch die Einführung des Plazenta-Bankings in seinen Märkten. Das Plazentagewebe, eine reichhaltige Quelle verschiedener Stammzellen, bietet über das Nabelschnurblut hinaus ein breiteres therapeutisches Spektrum und deckt spezifische Gesundheitsbedürfnisse ab, die das Nabelschnurblut allein nicht erfüllen kann. Diese erweiterte Dienstleistung diversifiziert nicht nur das Angebot von FamiCord, sondern stärkt auch die Rolle des Unternehmens als umfassender Gesundheitspartner für Familien. Die Akzeptanz in Märkten wie der Schweiz, Polen, Rumänien und in den Golfstaaten unterstreicht das hohe Potenzial des Plazenta-Bankings, den Umsatz pro Kunde zu steigern und die Kundenbindung zu vertiefen. Darüber hinaus scheint die Plazenta von manchen Kunden und Partnern von Natur aus als Lebensquelle anerkannt zu werden und ist daher ein attraktives Gewebe, das für die Zukunft aufbewahrt werden sollte. Das kann dazu beitragen, die Bedenken gegenüber der Nabelschnurblutentnahme zu überwinden.
Insgesamt wird die Chance als attraktiv erachtet, da sie bereits sowohl zum Umsatz als auch zum Gewinn beiträgt und gute Aussichten auf eine erfolgreiche Einführung in weiteren Ländern bietet.
Die laufenden und sich entwickelnden Partnerschaften von FamiCord mit Krankenhäusern, Kliniken und Universitäten spielen eine Schlüsselrolle bei der Bewusstseinsbildung und der Ausweitung des potenziellen Einsatzes von Stammzellen. Durch die Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern bei experimentellen Therapien für Krankheiten wie Zerebralparese und Autismus veranschaulicht FamiCord die realen therapeutischen Anwendungen von Stammzellen. Diese Partnerschaften stärken die Position von FamiCord als wichtiges Unternehmen im Bereich des ethischen, therapeutisch angewandten Stammzellbankings und fördern das Bewusstsein von sowie das Interesse an Banking-Optionen für Familien, die eine präventive und regenerative Gesundheitsversorgung suchen. FamiCord ist davon überzeugt, dass es sich positiv auf den Familien-Banking-Sektor auswirken wird, wenn mehr Interessengruppen für das breit angelegte Thema der Zelltherapien gewonnen werden können. Dazu soll ein Team eingerichtet werden, dass sich unter der Leitung eines Vorstandsmitglieds um diese Initiative kümmern soll. Zuversichtlich stimmen die dies bezüglichen positiven Erfahrungswerte in Polen und Rumänien. Die Chancen in diesem Bereich werden als hoch eingestuft. FamiCord hat bereits Gespräche mit einigen neuen potenziellen Partnern in Polen, Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgenommen. Unabhängig davon gibt es laufende Gespräche mit größeren Pharmaunternehmen über eine Zusammenarbeit im Bereich der CAR-T-Therapien.
Die digitale Marketingstrategie von FamiCord ermöglicht es, Leads effizient zu erfassen und zu konvertieren. Mit gezielter Ansprache und KI-basierten Tools kann FamiCord die Kundensegmentierung optimieren, die Marketingeffizienz steigern und ein skalierbares Wachstum unterstützen. Dieser Ansatz sorgt für eine hohe Rendite der Marketinginvestitionen und steigert auch den Bekanntheitsgrad der Marke, wodurch Stammzellbanking als wichtige Entscheidung zukünftiger Eltern und FamiCord als Anbieter erster Wahl positioniert wird. FamiCord identifiziert und bearbeitet Projekte, bei denen der Einsatz von KI helfen kann, entweder Zeit oder Geld einzusparen oder das Ergebnis in Bezug auf die Qualität zu verbessern. Die Chancen aus dem digitalen Marketing werden als mittel eingeschätzt.
FamiCord plant, ihre Tätigkeit mit Bezug auf Arzneimittel für neuartige Therapien auszuweiten, um Dienstleistungen für Biotech-Unternehmen im Frühstadium zu erbringen, die ihre biologischen Arzneimittelkandidaten, insbesondere Zell- und Gen-Therapien, während des Entwicklungsprozesses herstellen müssen. Um dies zu erreichen, sind für 2025 mehr Vertriebs- und Marketingaktivitäten geplant, die zu neuen Verträgen in der Zukunft führen können. Es wurde beschlossen, vor der vollständigen Umsetzung des Plans zunächst eine Pipeline von Möglichkeiten aufzubauen, was gegenwärtig bereits umgesetzt wird.
FamiCord setzt im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie traditionell auf organisches Wachstum. Das Unternehmen arbeitet intensiv daran, durch gezielte Marketing- und Vertriebsmaßnahmen die Marktdurchdringung in den attraktivsten Märkten kontinuierlich zu erhöhen, um die Marktposition auszubauen und unterentwickelte Märkte zu erschließen.
Derzeit monetarisiert FamiCord den bestehenden Kundenstamm in begrenztem Umfang. Der Konzern ist der Ansicht, dass es ein Potenzial gibt, das weiter ausgeschöpft werden sollte. Der statistische Kunde von FamiCord hat ein relativ hohes Einkommen, ist überdurchschnittlich gut ausgebildet und lebt in größeren Städten. In der Regel sind diese Personen daran interessiert, mehrere neue Dienstleistungen zu erwerben, und sind auch neuen Technologien gegenüber aufgeschlossen.
Die Chancen werden insgesamt als gut gewertet.
FamiCord ist Marktführer in Europa und positioniert sich damit als führender, vertrauenswürdiger Name im Bereich des Stammzellbankings für Familien. Die geringe Marktdurchdringung in Europa - weniger als 2% im Vergleich zu 3% bis 4% in den USA und über 10% in einigen entwickelten asiatischen Ländern - bietet FamiCord die Möglichkeit, das Wachstum voranzutreiben, da das Bewusstsein und die Nachfrage nach Stammzellbanking zunehmen. Die Konsolidierung der Branche hat den Wettbewerb rationalisiert, hohe Eintrittsbarrieren geschaffen und die Führungsposition von FamiCord als stabiler, glaubwürdiger Anbieter gestärkt. Diese vorteilhafte Position untermauert das Expansionspotenzial von FamiCord, wenn sich der Markt weiter entwickelt.
Die Wachstumsstrategie von FamiCord konzentriert sich auf die Ausweitung der Marktdurchdringung in Regionen mit hohem Potenzial, wie zum Beispiel Deutschland, Polen, Spanien und in den Golfstaaten, in denen verschiedene, länderabhängige Faktoren wie Wirtschaftswachstum, Größe, Konsumkraft, Investitionen in das Gesundheitswesen und familienorientierte Kulturen mit den Angeboten von FamiCord übereinstimmen. Neue Dienstleistungen wie Plazenta-Gewebebanking und Gesundheitsdiagnostik erhöhen den Lebenszeitwert der Kunden und stärken die Rolle von FamiCord als umfassender Gesundheitspartner für Familien. Darüber hinaus plant FamiCord, seinen Marktanteil im Vereinigten Königreich, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Rumänien, Ungarn und weiteren Ländern zu erhöhen.
Die Chancen werden insgesamt als gut gewertet.
FamiCord sieht grundsätzlich langfristiges Potenzial, dass die angebotenen Produkte als medizinische Leistung von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Dies hätte zur Folge, dass der Konzern seinen Kunden attraktivere Preise anbieten könnte und gleichzeitig seine Ertragskraft steigert.
Die Chance wird als recht gut gewertet.
Durch den Zusammenschluss der heutigen Teilkonzerne Vita 34 und PBKM in 2021 hat sich der Marktanteil von FamiCord in Europa erheblich erhöht. Dementsprechend haben innerhalb des Konzerns die finanziellen, personellen und technologischen Ressourcen deutlich zugenommen und das bereits umfassende Dienstleistungsspektrum hat sich nochmals erweitert. Zusätzlich eröffnen sich für FamiCord neue Wachstumschancen im operativen Geschäft sowie spürbare Umsatz- und Kostensynergien.
Durch gezielte strategische Übernahmen hat FamiCord in der Vergangenheit Wachstumsschübe verzeichnet und sich selbst in die Lage versetzt, ihre Position im europäischen Markt nachhaltig zu stärken. Durch den Zusammenschluss der heutigen Teilkonzerne Vita 34 und PBKM ergeben sich Synergieeffekte und Wettbewerbsvorteile, die besonders durch die verschiedenen Angebotsmöglichkeiten neue Chancen bei der Kundenakquise bieten. Zudem wird der Zugang zu neuen Technologien sowie qualifiziertem Personal ermöglicht. FamiCord konnte in der Vergangenheit umfangreiche Expertise aufbauen, die Integration der akquirierten Gesellschaften zielsicher zu planen sowie zügig und erfolgreich umzusetzen.
Im Rahmen der zunehmenden Konsolidierung des Marktes für privates Stammzellbanking prüft FamiCord regelmäßig das Potenzial, durch opportunistische Zukäufe zu expandieren und damit die geografische Marktstellung europaweit zu verbessern.
Die Marktchancen werden insgesamt als gut bewertet.
Als wichtige Zellbank in Europa sieht sich FamiCord im Hinblick auf die Chancen und Risiken gut positioniert, um das Fortbestehen des Unternehmens langfristig zu sichern und die sich bietenden Chancen zu nutzen. Zusätzlich positiv wirken sich hier die deutlich gestiegene Unternehmensgröße und die erweiterte Internationalität infolge des Zusammenschlusses der heutigen Teilkonzerne Vita 34 und PBKM aus. Nach Überprüfung der Risikolage zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 lagen keine bestandsgefährdenden Risiken vor, die nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mitigiert werden könnten. In einzelnen Märkten werden Angebote zum Wechsel aus Jahreszahlerverträgen in Vorauszahlerverträge platziert, um die kurzfristige Liquidität weiter zu stärken. Die Gesamtrisikosituation von FamiCord hat sich trotz der makroökonomischen Folgen des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen potenziellen Umsatz- und Ergebniseffekte sowie möglicher Herausforderungen aus dem Zusammenschluss der heutigen Teilkonzerne Vita 34 mit PBKM verbessert. Die Ertragslage wird insgesamt als gut eingeschätzt. Für die Zukunft sind keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Parallel dazu werden zahlreiche Wachstumschancen identifiziert, von denen der Vorstand glaubt, dass sie nach ihrer Umsetzung zu einer Verbesserung der Finanzergebnisse beitragen werden.
Auch im Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 haben sich nach Einschätzung des Vorstands gemäß den Analysen und geschätzten Auswirkungen keine Kenntnisse ergeben, dass die Risikotragfähigkeit nicht gegeben ist.
Die diesem Prognosebericht zugrunde liegenden Annahmen basieren auf internen Planzahlen des Konzerns sowie auf den Ausführungen und Veröffentlichungen führender Wirtschaftsinstitutionen. Hierzu zählen im Wesentlichen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWK), die Europäische Zentralbank (EZB), der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie gegebenenfalls für das Unternehmen relevante Wirtschaftsverbände.
Darüber hinaus fließen allgemeine Stimmungsindikatoren und Rückmeldungen der Vertriebsabteilungen über das aktuell wahrnehmbare Kaufverhalten auf Kundenseite in die Analyse ein. Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, sind das Geschäftsmodell von FamiCord und die Nachfrage nach den Produkten des Konzerns vergleichsweise resilient gegenüber leichten bis mittleren konjunkturellen Eintrübungen. Nach Einschätzung des Unternehmens steht dies in direktem Zusammenhang mit der Seltenheit beziehungsweise Einmaligkeit der Geburt des eigenen Kindes für die meisten Paare, die sich in einer erhöhten finanziellen Ausgabebereitschaft der werdenden Eltern äußert. Umso deutlicher haben sich in den letzten Jahren aber auch stärkere konjunkturelle Verwerfungen negativ in der Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Unternehmens widergespiegelt.
Die seit der COVID-19-Pandemie sowie dem Ukrainekrieg spürbar wahrnehmbare Unsicherheit bei potenziellen Kunden wirkt sich nach wie vor abschwächend auf die Geburtenzahlen in vielen Märkten Europas aus. Aufgrund der sich seit den US-Wahlen grundsätzlich verändernden weltpolitischen Lage sowie der veränderten Sicherheitslage insbesondere in Europa ist nach Ansicht des Unternehmens auch im Geschäftsjahr 2025 nicht von einer grundlegenden Verbesserung der Konsumentenstimmung im Vergleich zu den Vorjahren auszugehen. Gleichzeitig wurden jedoch Steigerungspotenziale bei der Marktdurchdringung identifiziert und die eigenen Marketing- und Vertriebsstrukturen im Jahresverlauf 2024 konsequent auf die Hebung dieser Potenziale ausgerichtet. Damit hat FamiCord wichtige Weichen für nachhaltiges Wachstum, eine stärkere Marktdurchdringung und eine verbesserte Profitabilität im Jahr 2025 gestellt.
Aufgrund der Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 und der soliden Finanzierungsstrukturen sieht sich der Konzern weiterhin finanzierungsseitig gut aufgestellt. Mit dem Budget 2025 und der weiteren Planung für 2026 führt der Konzern seine konsequente ertrags- und liquiditätsorientierte Geschäftspolitik fort. Dies umfasst verschiedene skalierbare Maßnahmen, die im Falle einer konjunkturell bedingten ungeplanten Verschlechterung der Geschäftsentwicklung jederzeit die Liquidität im Unternehmen gewährleisten sollen. Um den Anforderungen gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bzw. des IAS 1.25 hinsichtlich der Unternehmensfortführung zu entsprechen, wurden verschiedene Stresstestberechnungen erstellt, die zeigen, dass die bestehenden liquiden Mittel und darüber hinaus verfügbare Kreditlinien im Verbund mit weiteren liquiditätsbezogenen Maßnahmen die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten. Als kurzfristige Maßnahme kann der Konzern auf eine bedarfsgerechte Steuerung der Investitionstätigkeit zurückgreifen. Überdies können Angebote an Bestandskunden zum Wechsel aus Jahreszahlerverträgen in Vorauszahlerverträge kurzfristig die Liquidität steigern. Nach Einschätzung des Vorstandes ist die Fortführung des Unternehmens damit sichergestellt.
Trotz der Vielzahl makroökonomischer Herausforderungen geht der Vorstand nicht zuletzt aufgrund der erhöhten Investitionsbereitschaft vieler europäischer Regierungen von einem sich langsam aufhellenden konjunkturellen Umfeld in Europa aus. Gleichzeitig sollen die bereits 2024 initiierten Wachstumsinitiativen für zusätzliches Wachstumsmomentum im laufenden Geschäftsjahr sorgen. Entsprechend werden ein Konzernumsatz im Bereich von 85 bis 95 Mio. EUR sowie ein EBITDA im Bereich von 8,7 bis 10,3 Mio. EUR erwartet. Die Prognose basiert auf einem gleichbleibenden Wechselkurs des Euro zum polnischen Zloty und zu anderen Währungen (HUF, RON, TRY, GBP). Effekte aus möglichen Akquisitionen inklusive potenzieller hieraus resultierender Transaktionskosten sind nicht in der Prognose enthalten.
Für die FamiCord AG werden für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatz im Bereich von 12 bis 14 Mio. EUR sowie ein EBITDA im Bereich von -5,0 bis -3,0 Mio. EUR prognostiziert. Die Umsätze sollen primär durch höhere Neueinlagerungen erzielt werden.
Die für 2025 erwarteten Neueinlagerungen sowohl der FamiCord AG als auch des Gesamtkonzerns sollen moderat über dem Wert des Berichtsjahres liegen. Auch bei den Kundenneuverträgen und der Zahl der Einlagerungen ist 2025 trotz des schwierigen Marktumfelds und gegebenenfalls unterjähriger Schwankungen ein weiteres Wachstum auf Gesamtjahressicht geplant. FamiCord sieht weiterhin ausgezeichnete Chancen für eine steigende Marktakzeptanz der eigenen Produkte und Leistungen. Diese sollen durch entsprechende Marketing- und Vertriebsaktivitäten genutzt werden, die auch 2025 insgesamt auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr fortgesetzt werden sollen. Für den deutschen und polnischen Markt sind in diesem Bereich personelle Verstärkungen bereits teilweise erfolgt und weitere Verbesserungen der Effektivität und Effizienz des Ressourceneinsatzes geplant.
Der für das Berichtsjahr aufgestellte Nachhaltigkeitsbericht ist Bestandteil des Geschäftsberichts und auf der Internetseite von FamiCord unter dem Link https:// ir.famicord.com/de/financial-report/2024-de/ abrufbar.
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Sie beruhen auf den gegenwärtigen Informationen, die dem Konzern zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts zur Verfügung standen. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen sind allerdings Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Chancen/Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den abgegebenen Einschätzungen abweichen. Daher kann FamiCord keine Gewähr für diese Angaben übernehmen.
Die FamiCord AG (vormals Vita 34 AG) war im Geschäftsjahr 2024 ein von der AOC Health GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Gemäß § 312 AktG hat die FamiCord AG deshalb einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstandes:
"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2024 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr 2024 weder getroffen noch unterlassen."
Leipzig, 29. April 2025
Vorstand der FamiCord AG
Jakub Baran, Chief Executive Officer
Thomas Pfaadt, Chief Financial Officer
1
https://www.cb-association.org/assets/docs/Fact%20
Sheet_February%202024.pdf
2
https://clinicaltrials.gov/ct2/results?cond=cord+blood
&term=&cntry=&state=&city=&dist=&recrs=a
3
https://www.cb-association.org/future-of-cord-blood-banking-webinar
4 IMF - World Economic Outlook, January 2025
5 Kieler Konjunkturberichte Nr. 120 (2024/04),
Deutsche Wirtschaft im Winter 2024
6 Kieler Konjunkturberichte Nr. 119 (2024/04),
Weltwirtschaft im Winter 2024
7
https://nielseniq.com/global/de/news-center/2024/
die-kaufkraft-der-europaer-steigt-2024-auf-18-768-euro/
8
https://www.aerztezeitung.de/Panorama/Statistik-
fuer-2024-Weniger-Geburten-weniger-Zuwanderung-455980. html
9
https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/
2024/2024-03-20-Geburtenrate-faellt-auf-den-tiefsten-Stand-seit-2009.html
Die nichtfinanzielle Konzernerklärung von FamiCord (im Folgenden als "nichtfinanzielle Erklärung" bezeichnet) wurde auf konsolidierter Basis erstellt und schließt die Tochtergesellschaften des Konzerns ein. Der Berichtszeitraum ist das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Der Konsolidierungskreis ist derselbe wie im Jahresabschluss (siehe Abschnitt Unternehmensstruktur und Beteiligungsverhältnisse des Lageberichts), sofern im Text nicht anders angegeben. [BP-1_01; § 5 a i |BP-1_02; § 5 b i].
FamiCord hat den geeigneten Mechanismus gemäß der MAR zur Offenlegung bevorstehender Entwicklungen oder laufender Angelegenheiten genutzt. [BP-1_06; § 5 e]
Die nichtfinanzielle Erklärung deckt die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der Gruppe ab, da die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) ermittelt und bewertet wurden. Ausgewählte Richtlinien, Maßnahmen und Ziele erstrecken sich auf die Wertschöpfungskette der Gruppe, wo dies relevant ist [BP-1_04; § 5 c].
Die nichtfinanzielle Erklärung wurde keiner externen Prüfung unterzogen.
Die Zeithorizonte für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung entsprechen den im ESRS festgelegten Zeithorizonten. Die Zeithorizonte sind: kurzfristig (<1 Jahr), mittelfristig (von 1 bis 5 Jahren) und langfristig (>5 Jahre) [BP-2_01; § 9 a].
In Bezug auf die Wertschöpfungskette legt FamiCord in dieser nichtfinanziellen Erklärung Daten zu Treibhausgasemissionen nach Scope 3 vor. Es gibt inhärente Quellen für Schätzungen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit diesen Daten. Diese Unsicherheit ergibt sich aus den in den Berechnungen verwendeten Annahmen und Faktoren sowie aus Datenlücken (siehe Umweltinformationen Abschnitt E1-6 [BP-2_03; § 10 a | BP-2_04; § 10 b | BP-2_05; § 10 c].
Informationen zu den Schätzungen wurden, soweit zutreffend, im Zusammenhang mit den jeweiligen Abschnitten in den methodischen Anmerkungen [BP-2_07; § 11 a | BP-2_08; § 11 b i | BP-2_09; § 11 b ii] gegeben.
Im vorliegenden Bericht werden keine Vergleichsinformationen zu den Kennzahlen vorgelegt. Für die festgelegten Ziele werden Vergleichsdaten zur Überwachung der Fortschritte bereitgestellt.
Im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum wurde die nichtfinanzielle Erklärung erheblich erweitert, da sie auf der Grundlage der Anforderungen des ESRS erstellt wird. Dies hatte erhebliche Auswirkungen sowohl auf den Inhalt als auch auf die Struktur [BP-2_10; § 13 a]. Abgesehen davon gab es keine spezifischen Änderungen bei den in früheren Zeiträumen berichteten Kennzahlen.
FamiCord hat keine wesentlichen Fehler in Bezug auf frühere Zeiträume festgestellt.
Der Bericht wurde nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß §315b und c in Verbindung mit §289b bis §289e des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), der deutschen Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), Richtlinie 2014/95/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014, in deutsches Recht, erstellt. Diese Verordnung bleibt in Deutschland in Kraft, da die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022, noch nicht umgesetzt wurde. [BP-2_16; § 15]
Bei der Erstellung dieses Berichts wurde kein anerkannter Rahmen verwendet.
In Vorbereitung auf die bevorstehenden CSRD-Berichtspflichten wurde diese nichtfinanzielle Erklärung in Anlehnung an die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erstellt, wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 definiert sind:
Dies beinhaltet:
― |
Durchführung der DWA in Anlehnung an ESRS 1 - Allgemeine Anforderungen. |
― |
Die Struktur des Berichts umfasst die Abschnitte Allgemeine Angaben, Umwelt, Soziales, Unternehmensführung sowie die allgemeine Darstellung von Strategien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen in jedem Kapitel. |
― |
Soweit möglich, wurde die Struktur der Darstellung von Informationen gemäß ESRS 2 - Allgemeine Angaben - und den einschlägigen thematischen Standards eingehalten.. |
Wie in den ESRS vorgesehen, umfasst er auch die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung EU 2020/852 vom 18. Juni (im Folgenden als "EU-Taxonomieverordnung" bezeichnet) - dargestellt in den Umweltinformationen - sowie eine Liste von Datenpunkten in bereichsübergreifenden und thematischen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, gemäß Anhang B des ESRS 2 - dargestellt im Anhang dieser nichtfinanziellen Erklärung.
Die in den nichtfinanziellen Erklärungen enthaltenen ESRS-Standards decken die folgenden fünf Nachhaltigkeitsaspekte des deutschen Handelsgesetzbuchs ab:
― |
Umweltbelange - E1 |
― |
Mitarbeiterbelange - S1 |
― |
Soziale Belange - S4 |
― |
Achtung der Menschenrechte - S1-2, S1-3, S1-17 |
― |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung - G1. |
In der diesjährigen nichtfinanziellen Erklärung war FamiCord bestrebt, eine möglichst umfassende Antwort auf die ESRS-Anforderungen zu geben. Obwohl die ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften durch die DWA als wesentlich identifiziert wurden (siehe Abschnitt IRO-1), wurden sie dieses Jahr nicht berichtet. Diese Entscheidung wurde getroffen, da die Bewertung am Ende des Berichtszeitraums durchgeführt wurde und nicht genügend Zeit zur Verfügung stand, um die erforderlichen Informationen strukturiert zu sammeln und zu validieren. Außerdem werden die Verfahren zur Datenerfassung in den Unternehmen der Gruppe noch verfeinert. Was die betroffenen Gemeinschaften betrifft, so befassen sich einige der im Rahmen von ESRS S4 - Verbraucher und Endnutzer durchgeführten Initiativen auch mit gemeinschaftsbezogenen Aspekten. Wo dies der Fall ist, wurde dies in dem Bericht ausdrücklich erwähnt. Die Angabe von Informationen im Zusammenhang mit ESRS E5 und ESRS S3 wird in einen zukünftigen Berichtszyklus aufgenommen, sobald die Datenerfassungsprozesse in den Unternehmen der Gruppe weiter gestärkt sind und die Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe vollständig etabliert ist.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit E5 und S3 bei der doppelten Wesentlichkeitsbewertung mehrere wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt wurden, auch wenn in diesem Jahr nicht darüber berichtet wurde.
Bezüglich des Ressourcenverbrauchs stehen sowohl die täglichen Abläufe der Gruppe als auch der Transport von Proben und die Herstellung der für die Aktivitäten der Gruppe erforderlichen Materialien im Zusammenhang mit der Erschöpfung von Ressourcen. Eine höhere Effizienz durch Maßnahmen, wie die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien kann dazu beitragen, die Nachfrage nach Rohstoffen zu verringern. Trotz dieser Bemühungen ist FamiCord mit Risiken konfrontiert, die mit steigenden Zuliefererkosten aufgrund von Ressourcenknappheit oder Energierationierung verbunden sind, die durch internationale Konflikte und steigende Preise für fossile Brennstoffe verursacht werden. Darüber hinaus könnten strengere Vorschriften für die Abfallentsorgung und die Kreislaufwirtschaft zu höheren Befolgungs- und Entsorgungskosten führen. Andererseits bieten die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Einführung von Kreislaufwirtschaftspraktiken die Möglichkeit, sowohl die Material- als auch die Abfallentsorgungskosten zu senken.
In Bezug auf die betroffenen Gemeinschaften leistet die FamiCord-Gruppe durch verschiedene Initiativen im Bereich der sozialen Verantwortung (z. B. Programme zur Spende von Stammzellen, Schulungen und Bildungsangebote, kostenlose Leistungen für Menschen mit dringendem Bedarf an Stammzellenbehandlungen) einen positiven Beitrag zum lokalen Wohlbefinden. Die hohen Kosten der Dienstleistungen können jedoch eine finanzielle Hürde für einkommensschwächere Gruppen darstellen und den Zugang zu Behandlungen potenziell einschränken. Trotz dieser Herausforderung bleibt die Gruppe dem Ziel verpflichtet, den Zugang zu diesen Behandlungen zu fördern.
Im Jahr 2024 konzentrierte sich FamiCord auf die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren in Bezug auf Geschäftsgebaren, Korruptionsbekämpfung und Whistleblowing, und für 2025 wird die Gruppe die Richtlinien in Bezug auf Umwelt, Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion sowie das Management von Lieferanten priorisieren.
FamiCord hat den Ansatz der "Aufnahme von Informationen mittels Verweis" gewählt, um die Struktur des Berichts zu verbessern. Die Liste der Angabepflichten, die mittels Verweis aufgenommen wurden, sowie ihre Position in diesem Bericht sind in Tabelle 3 der ESRS-Korrespondenztabellen in den Anlagen zu finden [BP-2_20; § 16].
FamiCord ist nach dem traditionellen zweistufigen Führungssystem einer deutschen Aktiengesellschaft aufgebaut. Das System von FamiCord besteht aus einem Vorstand, der sich aus drei geschäftsführenden Mitgliedern zusammensetzt (mit Ausnahme des Zeitraums vom 22/03/2025 bis zum 29/04/2025, in dem der Vorstand nur aus den beiden Mitgliedern Jakub Baran und Thomas Pfaadt bestand) und einem Aufsichtsrat, dem sechs nicht geschäftsführende Mitglieder angehören, von denen vier unabhängig sind (67 %) [GOV-1_01; § 21a, GOV-1_02; § 21a | GOV-1_07; § 21e]. Unter diesen neun Mitgliedern ist eine Frau (11 %) und acht Männer (89 %) [GOV-1_05; § 21d], was einer Geschlechterdiversität von 0,11 entspricht [GOV-1_06; § 21d].
Obwohl kein Mitglied speziell die Beschäftigten und andere Arbeitskräfte vertritt, gibt es bei FamiCord in der Zentrale in Leipzig einen Betriebsrat. Diese Mitarbeiter treffen sich monatlich mit dem Vorstand, um Informationen und Entscheidungen zu besprechen, die sich auf die Belegschaft auswirken, einschließlich eines breiten Spektrums an sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 BetrVG [GOV-1_03; § 21b].
Die Informationen über die Erfahrung der Vorstandsmitglieder in Bezug auf den Sektor, die Produkte und die geografischen Standorte der Gruppe sind nachstehend aufgeführt [GOV-1_04; § 21c].
Jakub Baran schloss 1995 sein Studium an der Technischen Universität Breslau mit einem Master of Science in Elektronik ab. Er begann seine Karriere bei Hewlett-Packard, wo er verschiedene Positionen innehatte. Im Jahr 2003 wechselte er zu IBM als Vertriebsleiter für den Telekommunikationsmarkt. Im Jahr 2005 trat er in den Vorstand von PBKM ein, einem Unternehmen, an dessen Gründung er maßgeblich beteiligt war. Bei PBKM war er zunächst für die Bereiche Vertrieb, Finanzen und Geschäftsentwicklung zuständig. Im Jahr 2009 wurde er zum CEO ernannt und brachte das Unternehmen 2015 erfolgreich an die Börse. Unter seiner Führung wurde PBKM zur Nummer 1 in Europa im Bereich Stammzellbanking für Familien. Jakub Baran verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen internationale Expansion, M&A, Strategieentwicklung und Unternehmensführung.
Jakub Baran ist seit dem 22. März 2022 CEO und agierte als CFO in einem Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis 31. Juli 2024 der FamiCord AG.
Chief Financial Officer (CFO);
Thomas Pfaadt absolvierte eine Ausbildung zum Bankkaufmann und studierte Betriebswirtschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der University of Southampton. Er begann seine Karriere im Bereich M&A und Corporate Finance bei PricewaterhouseCoopers und der DZ Bank. Anschließend übernahm er Führungsaufgaben bei zwei führenden deutschen Unternehmen im Gesundheitssektor, den Asklepios Kliniken und den MEDIAN Kliniken.
Im Jahr 2018 wurde er CFO und Geschäftsführer der c-LEcta GmbH, eines Biotechnologieunternehmens für Enzymprodukte.
Thomas Pfaadt ist seit dem 1. August 2024 CFO der FamiCord AG. Seit seinem Eintritt bei FamiCord ist er für alle nachhaltigkeitsrelevanten Themen innerhalb der FamiCord-Gruppe verantwortlich.
Chief Commercial Officer (CCO);
Tomasz Baran promovierte 1997 an der Medizinischen Universität in Lublin, Polen. Er hatte verschiedene Positionen in der Pharmaindustrie inne, insbesondere in den Bereichen Vertrieb, Marketing, Geschäftsentwicklung und Pharmakovigilanz. Im Jahr 2008 schloss er das Executive MBA-Programm an der Universität von Québec in Montreal ab. Während seiner 13-jährigen Tätigkeit für nationale und internationale Unternehmen erwarb er Fachwissen in verschiedenen therapeutischen Bereichen.
Im Jahr 2010 kam er als Vertriebs- und Marketingdirektor zu PBKM. Im Jahr 2012 wurde er in den Vorstand berufen und ist seit 2020 Executive Vice President. Tomasz Baran hat an internationalen Weiterbildungsprogrammen für Führungskräfte teilgenommen und trägt zu strategischen Projekten der Gruppe bei.
Seit dem 22. März 2022 ist Tomasz Baran CCO der FamiCord AG.
Vorsitzender des Aufsichtsrats;
Florian Schuhbauer ist Gründungspartner von Active Ownership Capital S.à r.l und Active Ownership Corporation S.à r.l. (AOC) und verfügt über mehr als 20 Jahre einschlägige Erfahrung. Er begann seine Karriere bei Dresdner Kleinwort Benson mit Positionen im Risikomanagement und Aktienresearch. Danach baute er die Newtron AG auf, ein Softwareunternehmen, das Software zur Optimierung von strategischen Beschaffungsprozessen entwickelte und anschließend erfolgreich verkauft wurde. Danach wurde er CFO und Executive Vice President von DHL Global Mail in den USA, einer Tochtergesellschaft der Deutsche Post AG. Vor der Gründung von AOC war er Partner bei den Private-Equity-Unternehmen General Capital Group und Triton Partners. Er ist seit Mai 2017 Mitglied des Vorstands der PNE AG (Deutschland) und seit Dezember 2019 Mitglied des Vorstands der NFON AG (Deutschland).
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats;
Dr. Peter Greiner ist Wissenschaftler und Unternehmer mit Schwerpunkt auf Fruchtbarkeits- und Stammzelltherapien und verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie. Er ist gelernter Biochemiker und ein preisgekrönter Professor für Marketing und Vertrieb an der Goethe Business School.
Dr. Greiner begann seine Karriere bei Merck KgaA, Darmstadt, Deutschland, wo er zunehmend verantwortungsvolle Aufgaben in den Bereichen Beratung, Marketing, Vertrieb und F&E übernahm. Seine Karriere umfasste Schlüsselpositionen wie Director Business Unit Fertility, Endocrinology & General Medicine Germany, Head of the CEO Office at Merck Group, Regional Business Lead Fertility EMEA und Global Program Lead Fertility R&D. Bevor er sein eigenes Unternehmen gründete, war Dr. Greiner Senior Vice President und Leiter der globalen Fertilitätssparte bei Merck Healthcare.
Dr. Greiner spricht fließend Deutsch, Englisch und Spanisch und hat in verschiedenen Ländern gelebt und gearbeitet, darunter in den USA, Kolumbien, der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Mitglied des Aufsichtsrats;
Frank Köhler wurde 1964 in Pforzheim, Deutschland, geboren. Herr Köhler schloss 1996 sein Studium der Technischen Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart als techn. Dipl.-Kfm. ab. Nach seinem Studium war er in verschiedenen Führungspositionen im Merchandising tätig, unter anderem bei der Loriot Design GmbH. Im Jahr 2000 wechselte er zur Aroma Company, einem Vertriebsunternehmen für hochwertige Beauty- und Parfumprodukte. Im Jahr 2005 wurde er Miteigentümer und Geschäftsführer des Unternehmens, das in Aroma Company Köhler, Frank und Weckesser, Frank GbR umbenannt wurde. Herr Köhler baute dieses Geschäft aus und gründete in den Folgejahren die Aroma Beauty und die Aroma Company GmbH mit.
Beide Unternehmen sind Entwickler von Parfümmarken und vertreiben hochwertige Beauty- und Parfümprodukte an führende Parfümerien und Lifestyle-Shops in ganz Europa. Herr Köhler ist ein Experte für Branding und Marketing im Luxusbereich.
Mitglied des Aufsichtsrats;
Sie ist promovierte Ärztin, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Fachärztin für Psychologische Medizin. 14 Jahre arbeitete sie als praktizierende Ärztin, Therapeutin, Coach und Supervisorin sowie als Lehrbeauftragte an der Klinischen Psychologie der Universität zu Köln. Von 2012 bis 2018 war sie Leiterin der Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der Deutschen Bahn. Als Leiterin Human Resources Group Executives KFK, OFK 1 im Strategiebereich der Deutschen Bahn ist sie für die Betreuung und Entwicklung von Top-Führungskräften verantwortlich. Zuvor war sie von 2006 bis 2012 bei der Rewe Group als Leiterin der Personal- und Führungskräfteentwicklung tätig. Sie baute die PE Holding auf und war maßgeblich an der Entwicklung der HRD-Strategie beteiligt. Außerdem baute sie die Abteilung Führungskräfteentwicklung und den Rewe Campus auf. Von 1992 bis 2006 war sie in eigener Praxis und als Dozentin tätig. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin des staatlichen Fortbildungsinstituts RHAP für Psychologen und Mediziner.
Mitglied des Aufsichtsrats;
Konrad Miterski schloss 1996 sein Studium an der Wirtschaftsuniversität in Kattowitz mit einem Diplom in Bank- und Finanzwesen ab und absolvierte das von der IESE Business School organisierte Advanced Management Program. Er begann seine berufliche Laufbahn bei der ING Bank Śląski mit Positionen in den Unternehmens- und Risikoabteilungen. 2013 wechselte er zu Ferrum SA, einem Stahlrohrhersteller, wo er CEO wurde. Seit 2020 ist er Vizepräsident und CFO von Herkules SA, einem der größten Unternehmen in Mittel- und Osteuropa, das Dienstleistungen im Bereich der Kranvermietung anbietet. Er ist unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats und Prüfungsausschusses in mehreren an der Warschauer Börse notierten Unternehmen, darunter PBKM SA, wo er 2017 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats ernannt wurde.
Mitglied des Aufsichtsrates;
Paul Owsianowski ist Partner von Active Ownership Capital S.à r.l. und Active Ownership Corporation S.à r.l. (AOC). Er verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung im Investmentbereich und hatte in dieser Zeit verschiedene Aufsichtsratsmandate inne. Herr Owsianowski hat einen Master-Abschluss in Finanzmathematik (mit Auszeichnung) von der Durham University und ein deutsches Diplom in International Business von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er begann seine Karriere im M&A-Team von Evercore in London, wo er an einer Vielzahl von Transaktionen sowie strategischen Beratungsmandaten, vor allem im Gesundheits- und Technologiesektor, arbeitete. Danach wechselte er zu einem in London ansässigen, technologieorientierten Private-Equity-Fonds als Teil des Gründungsteams, wo er an einer Reihe von Transaktionen im Bereich IT-Dienstleistungen und Software beteiligt war. Herr Owsianowski ist seit 2017 Teil von AOC
Der Aufsichtsrat ist durch seinen interdisziplinären Prüfungsausschuss für die Risikoüberwachung zuständig. Zu diesem Zweck lässt sich der Aufsichtsrat vom Vorstand periodisch über alle für den Konzern relevanten Fragen des Risikomanagementsystems informieren. Der vom Aufsichtsrat gewählte Vorstand trägt seinerseits die Gesamtverantwortung für ein wirksames Risikomanagementsystem [GOV-1_08; § 22a| GOV-1_12; § 22c ii].
Die Rolle jeder einzelnen Person und / oder Personengruppe, die für das Risikomanagementsystem verantwortlich ist, wird in der FamiCord Richtlinie über die Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten im Risikomanagementsystem [GOV-1_09; § 22b] beschrieben. Innerhalb des Konzern-Vorstands ist der CFO verantwortlich für das Risikomanagementsystem, für die Organisation des Risikomanagements innerhalb der Gruppe, einschließlich der internen Überwachungsprozesse, und schlägt den Group Risk Management Officer vor. Der CFO ist auch für die Überwachung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen verantwortlich [GOV-1_08; § 22a, GOV-1_10; § 22c]. Der Group Risk Management Officer ist für das Risikomanagementsystem zuständig und berichtet direkt an den Vorstand. Er sammelt zusammen mit dem Risikomanagementteam der Gruppe Informationen über die Risiken der Gruppe durch die Risikoverantwortlichen in den einzelnen Unternehmen der Gruppe, gewährleistet die Umsetzung der Risikomanagementverfahren und arbeitet mit dem Finanzvorstand zusammen, der das gesamte Risikomanagementsystem überwacht [GOV-1_11; § 22c i].
Das Verfahren von FamiCord in Bezug auf die Organisation, die Rollen und die Zuständigkeiten innerhalb des Risikomanagementsystems wird in allen Unternehmen der Gruppe umgesetzt, wobei die Geschäftsführer für die ordnungsgemäße Durchführung sorgen, einschließlich der Ernennung der Verantwortlichen für die Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen in jedem Tätigkeitsbereich. Als Risikoverantwortliche aktualisieren die Geschäftsführer diese Informationen halbjährlich in der Risikomanagementplattform der Gruppe, die vom Risikomanagementbeauftragten der Gruppe verwaltet und vom Vorstand regelmäßig überwacht wird [GOV-1_13; § 22c iii]. Der Vorstand trifft sich monatlich mit den Geschäftsführern, um die Gesamtleistung der Gruppe zu überwachen, einschließlich der für jedes Unternehmen festgelegten Ziele und der wichtigsten Aspekte der Auswirkungen, Risiken und Chancen [GOV-1_14; § 22d].
Derzeit gibt es keine internen Richtlinien zur Bestimmung der erforderlichen Nachhaltigkeitskompetenzen und -fachkenntnisse für die FamiCord-Gruppe. Der CFO und Vorstandsmitglied nimmt aktiv an allen Sitzungen und Workshops mit den externen Beratern zu Nachhaltigkeitsfragen teil, um die wichtigsten Kompetenzen zu entwickeln [GOV-1_15; § 23].
Innerhalb des Aufsichtsrats gibt es Elemente mit Fachwissen in Nachhaltigkeitsfragen, die die Gruppe bei der Ausrichtung der Strategie an den Nachhaltigkeitszielen und -ambitionen unterstützen. Der Vorstand, der für die Umsetzung der Strategie und die Überwachung der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Tagesgeschäft verantwortlich ist, stützt sich sowohl auf internes Fachwissen als auch auf die Unterstützung durch externe Berater in Sachen Nachhaltigkeit. Im September 2024 nahmen zwei Mitglieder des Vorstands an einer speziellen Schulung teil, um ein besseres Verständnis der Erwartungen hinsichtlich der Umsetzung der ESRS-Standards und der Einhaltung der CSRD-Richtlinie in den Ländern der Europäischen Union zu erlangen [GOV-1_16; § 23a]. Die verschiedenen Mitglieder des Vorstands verfügen über unterschiedliche Fähigkeiten und Fachgebiete, so dass sie sich gegenseitig bei der Ermittlung und dem Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzen, insbesondere in Bezug auf die Dimensionen Soziales und Unternehmensführung in der gesamten Wertschöpfungskette. In Bezug auf die Dimension Umwelt stützt sich der Vorstand auf das Fachwissen externer Berater [GOV-1_17; § 23b].
Neben ihren risikobezogenen Funktionen arbeiten sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand nach einer Geschäftsordnung und überwachen den Verhaltenskodex der Gruppe. Der Aufsichtsrat verfügt über drei Ausschüsse - einen Prüfungs-, einen Personal- und einen Vergütungsausschuss -, deren Aufgaben in der Geschäftsordnung auf der FamiCord-Investor-Relations-Website [G1.GOV-1_02; § 5b] beschrieben sind. Der Vorstand ist auch für die Unternehmensführung, die Genehmigung des internen Verhaltenskodex und das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe verantwortlich [G1.GOV-1_01; § 5a]. Die Geschäftsführer der einzelnen Konzerngesellschaften sorgen für die Einhaltung der Vorschriften, identifizieren und melden Risiken und stehen in monatlichen und bei Bedarf auch außerordentlichen Sitzungen in direktem Kontakt mit dem Vorstand [GOV-1_12; § 22c ii].
Bei FamiCord gibt es noch kein regelmäßiges und systematisches Verfahren, um den Vorstand regelmäßig über alle Nachhaltigkeitsthemen zu informieren. Während des Berichtszeitraums beteiligte sich der Vorstand an der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen, nachdem er vom Nachhaltigkeitsteam ordnungsgemäß über die Liste der wesentlichen Themen sowie über die Lückenanalyse und die erforderlichen Maßnahmen, die für die vollständige Einhaltung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln sind, in speziellen Sitzungen informiert worden war [GOV-2_01; § 26a | GOV-2_03; § 26c].
Die identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen sind geplant 2025 in das bestehende Risikomanagementsystem integriert zu werden, um sicherzustellen, dass sie auf einer detaillierteren Ebene von den Geschäftsführern in jedem Unternehmen der FamiCord-Gruppe überwacht werden, die dafür verantwortlich sind, im Rahmen der monatlichen Sitzungen mit dem Vorstand gemäß dem bestehenden Risikomanagementsystem zu berichten [GOV-2_02; § 26b, GOV-2_04; AR6]. In ähnlicher Weise werden die Integration wesentlicher Themen in die Strategie der Gruppe und die Definition spezifischer Ziele bis 2025 festgelegt [GOV-2_03; § 26c].
Derzeit gibt es in der FamiCord-Gruppe keine nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsanreizsysteme für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.
Informationen über die Erklärung zur Sorgfaltspflicht finden Sie in den ESRS-Korrespondenztabellen (Tabelle 4) in den Anlagen.
Im Rahmen der Risikobewertung 2024 wurden keine wesentlichen Risiken in Bezug auf das Geschäftsmodell, die Geschäftsbeziehungen, die Produkte oder die Dienstleistungen von FamiCord identifiziert, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und schwerwiegende nachteilige Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte haben oder haben werden. Nichtsdestotrotz hat FamiCord einen Mangel an internem Wissen zu Nachhaltigkeitsfragen erkannt. Um dies zu beheben, setzt die Gruppe auf externe Unterstützung und führt Schulungen mit Schlüsselpersonen durch [| GOV-5_03; § 36c].
Das Kerngeschäft der FamiCord-Gruppe ist die Kryokonservierung von Stammzellen aus perinatalem Gewebe für klinische Anwendungen, wenn eine Stammzellenbehandlung erforderlich ist. In diesem Tätigkeitsbereich bietet die Gruppe werdenden Eltern die Möglichkeit, die bei der Geburt des Kindes entnommenen Nabelschnurblut- und Nabelschnurgewebeproben für einen langen Zeitraum einzulagern. Im Jahr 2024 begann die FamiCord Group in ihrem Zentrallabor in Warschau damit, nicht nur Nabelschnurgewebe, sondern auch Plazentagewebe zu lagern, das eine zusätzliche reiche Quelle für mesenchymale Stammzellen mit erheblichem Potenzial in der regenerativen Medizin darstellt [SBM-1_01; § 40a i].
Zusätzlich zu den Kryokonservierungsdienstleistungen bietet die FamiCord-Gruppe ihren Kunden auch andere Dienstleistungen zur Unterstützung zukünftiger Behandlungen an, wie z. B. Transplantationshilfepläne, sowie diagnostische Plattformen, insbesondere für Gentests [SBM-1_01; § 40a i].
Auf dem ungarischen Markt nimmt die Gruppe eine führende Position im Bereich des Spermabankings ein und bietet diese Dienstleistung nicht nur für autologe Zwecke an, d. h. für die alleinige Verwendung durch den Eigentümer der Keimzellen, sondern auch aus Spenden zur Verteilung an Kliniken, die Befruchtungsbehandlungen durchführen [SBM-1_01; § 40a i].
Die FamiCord-Gruppe konzentriert sich auch sehr darauf, neue Stammzelltherapien auf den Markt zu bringen, und widmet einen Teil ihrer Tätigkeit der Forschung und Entwicklung sowie der Herstellung von Arzneimitteln für zell- und genbasierte Therapien. Einige der von der FamiCord-Gruppe entwickelten Therapien werden bei Patienten im Rahmen von regulierten Verfahren für experimentelle Behandlungen wie klinischen Versuchen und Krankenhausausnahmeverfahren angewendet [SBM-1_01; § 40a i].
Die FamiCord-Gruppe ist als Stammzellenbank in 34 Ländern in Europa und im Nahen Osten vertreten, entweder direkt oder über Partner. Die Gruppe verfügt über 13 Labore in 11 Ländern, um ihren Kunden und Endnutzern einen Service der Nähe und bestmöglichen Qualität zu bieten. Im Jahr 2024 eröffnete die Gruppe ein neues Labor im Nahen Osten, in Dubai, um die dortige Bevölkerung besser zu versorgen, nicht nur durch die Lagerung von Stammzellen für künftige Behandlungen, sondern auch durch die Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Entwicklung fortschrittlicher Stammzelltherapien [SBM-1_02; § 40a ii].
Ende 2024 beschäftigte die Gruppe 771 Mitarbeiter, hauptsächlich in den geografischen Gebieten Polen, Deutschland, Portugal, Spanien und Ungarn [SBM-1_04; § 40a iii].
[SBM-1_04; § 40a iii] | 2024 |
Mitarbeiter insgesamt | 771 |
Polen | 249 |
Deutschland (excl. Eticur) | 131 |
Portugal | 97 |
Spanien | 65 |
Ungarn | 50 |
Andere | 179 |
FamiCord liefert Stammzellen aus Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe sowie anderen perinatalen Geweben für Stammzellbehandlungen in der ganzen Welt. Die von der Gruppe vertriebenen und/oder hergestellten Stammzellen werden für medizinische Behandlungen verwendet, bei denen es sich entweder um Standardtherapien oder um fortgeschrittene Therapien handeln kann, die noch in klinischen Versuchen entwickelt werden. Darüber hinaus bietet die Gruppe Diagnoseinstrumente an und entwickelt einen neuen Geschäftsbereich als Contract Development & Manufacturing Organization (CDMO), der die Gruppe zu einem Referenzpartner für Fachleute und Organisationen des Gesundheitswesens bei der Entwicklung ihrer eigenen Behandlungen und therapeutischen Produkte im Bereich der Zell- und Gentherapie machen wird [SBM-1_25; § 42]. Weitere Informationen über das Geschäftsmodell finden Sie in Abschnitt Geschäftsmodell dieses Geschäftsberichts.
Der Input für die Tätigkeit der Gruppe sind hauptsächlich die Proben, die bei der Geburt des Kindes entnommen werden. Hierfür muss die Gruppe die besten verfügbaren Verfahren zur sicheren Entnahme der Proben in der erforderlichen Qualität anwenden. Die Krankenhäuser, in denen die Babys entbunden werden, sind die Partner der Gruppe, um diesen wichtigen Beitrag zu gewährleisten, da sie zu den relevanten Interessengruppen gehören, mit denen FamiCord regelmäßig in Kontakt tritt. Für die von der Gruppe erbrachten Dienstleistungen ist es außerdem notwendig, die Qualität der Materialien und Reagenzien ihrer Lieferanten sowie die Qualität der unterstützenden Dienstleistungen ihrer Subunternehmer zu gewährleisten. Äußerst wichtig für die Tätigkeit von FamiCord sind auch seine Geschäftspartner, die in einigen Ländern, in denen die FamiCord-Gruppe nicht selbst vertreten ist, direkt mit den Eltern und den Sammelstellen zusammenarbeiten und diesen Familien die Labordienstleistungen von FamiCord anbieten [SBM-1_26; § 42a].
Das Hauptergebnis der Tätigkeit von FamiCord sind die Behandlungen, die mit den Produkten durchgeführt werden, die von der Gruppe gelagert und/oder hergestellt werden. Dies ist das Hauptziel der Einlagerung der bei der Geburt entnommenen Zellen und Gewebe und der letztendliche Nutzen für die Kunden und die Gesundheitsfachkräfte, die ihre eigenen Patienten behandeln. Durch den Zugang zu einer größeren Anzahl von Stammzellbehandlungen und die Entwicklung neuer Geschäftsbereiche, insbesondere im Bereich der CDMO-Tätigkeit, erhöht FamiCord das Leistungsversprechen für andere Interessengruppen wie seine Aktionäre, Lieferanten und Investoren [SBM-1_27; § 42b].
Um seine Ziele zu erreichen, zählt FamiCord auf verschiedene Interessenträger in seiner Wertschöpfungskette [SBM-1_25; § 42 | SBM-1_28; § 42c]:
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Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten von Material und Reagenzien für Laborverfahren; Krankenhäuser und Kliniken, die die Entnahme der biologischen Proben durchführen; Spender von biologischem Material; Logistikunternehmen, die die biologischen Proben von der Entnahmestelle zu den Laboren der Gruppe transportieren; Subunternehmer, die die Tätigkeiten der Gruppe unterstützen, wie IT-Anbieter, Organisationen, die klinische Studien entwickeln, und Forschungseinrichtungen [SBM-1_25; § 42 | SBM-1_28; § 42c]. |
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Eigener Geschäftsbetrieb: Die Mitarbeiter von FamiCord, die Mitarbeiter der Zulieferer und/oder Subunternehmer, die Aktionäre von FamiCord, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs nimmt FamiCord die bei der Geburt entnommenen biologischen Produkte entgegen, testet und verarbeitet sie gemäß den für die einzelnen Zell- und Gewebetypen festgelegten Qualitätsstandards, lagert die gewonnenen Produkte zur therapeutischen Verwendung in Kryokonservierungsbehältern und verteilt sie schließlich im Bedarfsfall zur Behandlung. Die Gruppe stützt sich auch auf ihre wissenschaftlichen und medizinischen Teams sowie auf ihre Kundenbetreuungs- und Marketingteams, um sowohl den zukünftigen Eltern als auch den medizinischen Fachkräften, die die Entnahme und die Anwendung der Stammzellen durchführen, die zuverlässigsten, klarsten und vollständigsten Informationen über Stammzellen zu liefern [SBM-1_25; § 42 | SBM-1_28; § 42c]. |
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Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Die Kunden von FamiCord, d. h. die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder, denen die biologischen Proben entnommen wurden; die Nutzer der verteilten Stammzellen, bei denen es sich um den Spender der Zellen und Gewebe oder um eine kompatible Person handeln kann, die in der Regel mit der Familie verwandt ist; Lieferanten und Subunternehmer, d. h. diejenigen, die an den Verfahren zum Abfluss der Ressourcen beteiligt sind, die Kliniken und Krankenhäuser, die die Stammzellenbehandlung durchführen, und die Logistikunternehmen, die das biologische Material von den Laboren der Gruppe zum Behandlungszentrum transportieren [SBM-1_25; §42 | SBM-1_28; § 42c]. |
FamiCord hat sich zum Ziel gesetzt, Familien und Gesundheitsfachkräfte mit sicheren, zugänglichen und fortschrittlichen Gesundheitslösungen zu unterstützen und so die Gesundheit und Lebensqualität seiner Kunden zu verbessern. Das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit, die FamiCord im Laufe der Jahre aufgebaut hat, gehören zu den wichtigsten Werten der FamiCord-Gruppe. Daher verfügt sie über Fachleute, die sich der Sammlung und Bereitstellung zuverlässiger wissenschaftlicher Informationen über ihre Produkte und Dienstleistungen widmen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit der Wissenschaft und der Medizin zusammen, um die verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten für ihre Kunden zu erweitern [SBM-1_21; § 40e | SBM-1_22; § 40 f].
FamiCord ist stolz darauf, im Jahr 2024 mehr als 1 Million Nabelschnurblute und anderes biologisches Material eingelagert zu haben und Stammzellen (oder ATMP auf der Basis von Stammzellen) für Behandlungen von über 7.500 Patienten bereitgestellt zu haben. Um die bestmögliche Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten, betreibt FamiCord 13 eigene Labore in 11 verschiedenen Ländern. Alle Labore arbeiten nach den Qualitätsstandards für ihre Tätigkeiten und verfügen über internationale Akkreditierungszertifikate für die Lagerung von Zellen und Geweben und/oder die Herstellung von Arzneimitteln auf Stammzellenbasis in 7 ihrer Einrichtungen [SBM-1_21; § 40e | SBM-1_22; § 40 f].
Im Rahmen seiner Aufgabe, Familien zugängliche Gesundheitslösungen anzubieten, ist es FamiCord gelungen, in Polen über sein Zentrallabor in Warschau eine zugelassene experimentelle Therapie mit autologem Nabelschnurblut für Kinder mit zerebraler Lähmung und Autismus einzuführen. Damit wird diese Option in Europa auf erschwinglichere Weise und mit weniger Aufwand für Familien verfügbar, die normalerweise auf andere Kontinente wie Nordamerika reisen müssten [SBM-1_21; § 40e | SBM-1_22; § 40 f].
All diese Errungenschaften sind dank eines starken, widerstandsfähigen und engagierten Teams möglich, denn die Mitarbeiter der Gruppe sind die Basis der Strategie von FamiCord. Die FamiCord-Gruppe verfügt über ein Team von mehr als 700 Fachleuten, die sich für die Ziele von FamiCord engagieren, motiviert sind und täglich daran arbeiten, diese zu verwirklichen [SBM-1_21; § 40e | SBM-1_22; § 40 f].
Bei FamiCord werden der Wert der Mitarbeiter und das, was sie der Gruppe ermöglichen, durch die Förderung einer Kultur des gegenseitigen Respekts und des Dialogs anerkannt. In den Unternehmen der Gruppe wird das Niveau der Mitarbeiterzufriedenheit überwacht und das Wachstum derjenigen, die sich innerhalb der Teams besonders hervorheben, gefördert. Die Gruppe fördert das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter durch gezielte Initiativen wie flexible Arbeitszeiten, Sport und körperliche Betätigung, Arztbesuche, Krankenversicherungen und Gruppentreffen [SBM-1_21; § 40e | SBM-1_22; § 40 f].
Die größte Herausforderung für die FamiCord-Gruppe besteht darin, die Nutzung der eingelagerten Zellen und Gewebe zu steigern, mehr Behandlungsmöglichkeiten zu bieten, das Leben von immer mehr Familien zu verbessern und damit den Wert der Gruppe für ihre verschiedenen Interessengruppen zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Gruppe bestrebt, ihre Dienstleistungen auf eine zugängliche Art und Weise zu erbringen, um die Zahl der Familien mit zusätzlichen Behandlungsmöglichkeiten zu erhöhen und gleichzeitig zusätzliche und unnötige negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden. Um dies zu erreichen, will die Gruppe eine Nachhaltigkeitsagenda und einen Fahrplan für die kommenden Jahre aufstellen, die für alle ihre Unternehmen gelten und den Status 2024 als Ausgangspunkt haben [SBM-1_23; § 40g].
Im Jahr 2024 erzielte der Konzern Gesamteinnahmen in Höhe von 82.2 Millionen Euro [SBM-1_06; § 40b]. Die Gruppe hat keine Einnahmen aus dem Sektor der fossilen Brennstoffe [SBM-1_09, § 40d i], der Produktion von Chemikalien [SBM-1_15, § 40d ii], kontroversen Waffen [SBM-1_17, § 40d iii] oder dem Anbau und der Produktion von Tabak [SBM-1_19, § 40d iv].
[SBM-1_06; § 40b] | 2024 |
Gesamteinnahmen (TEUR) | 82.184 |
Die folgenden Informationen sind durch Verweis auf andere Teile des Lageberichts einbezogen:
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Geschäftsmodell: ESRS 2 SBM-1, § 42 - Fundamentals of the Company and the Group, section Business model. |
Die FamiCord-Gruppe interagiert mit mehreren internen und externen Interessengruppen. Die Perspektiven, Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Interessenträger sind für die Gruppe von großer Bedeutung, da sie ihre Aktivitäten entweder positiv oder negativ beeinflussen können. Für FamiCord ist es von größter Bedeutung, dass seine Interessenträger ihm vertrauen, insbesondere angesichts des sensiblen Charakters seines Tätigkeitsbereichs - des Gesundheitssektors [SBM-2_01; § 45a].
Als Ergebnis der Zuordnung der Interessenträger, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) im Jahr 2024 durchgeführt wurde, wurden zwölf Interessengruppen ermittelt: Mitarbeiter, Kunden, Gesundheitswesen, Anteilseigner, Aufsichtsbehörden, Finanzinstitute, Partner, Lieferanten und Subunternehmer, Vorstand, Aufsichtsrat, Multiplikatoren und die allgemeine Gesellschaft (einschließlich lokaler Gemeinschaften) [SBM-2_03; § 45a i].
Bei dieser Analyse ging es darum, die Interessengruppen neu zu bewerten, umzubenennen und/oder neue Interessengruppen zu identifizieren, wobei die Beiträge eines Kernteams für Nachhaltigkeit einbezogen wurden, das sich aus Mitgliedern verschiedener Unternehmen der FamiCord-Gruppe zusammensetzt. Diese interne Diskussion führte auch zur Identifizierung differenzierter Ebenen der Relevanz unter den Interessengruppen, wobei die Mitarbeiter, die Kunden, das Gesundheitswesen und die Aktionäre als die wichtigsten Interessenträger anerkannt wurden. Diese wichtigsten Gruppen stellen diejenigen dar, auf die FamiCord seine Bemühungen konzentriert und mit denen es aktiver und enger zusammenarbeitet.
Die Methoden der Kommunikation und des Engagements variieren je nach Interessengruppe. Die FamiCord-Gruppe ist bestrebt, sicherzustellen, dass die verwendeten Kanäle sowie deren Häufigkeit sowohl den Bedürfnissen der Gruppe als auch denen ihrer Interessenträger entsprechen [SBM-2_01; § 45a].
Mit jeder wichtigen Interessengruppe interagiert FamiCord in regelmäßigen Abständen, um Informationen über seine Aktivitäten auszutauschen und Feedback aus verschiedenen Perspektiven zu erhalten. Diese Fähigkeit, Feedback zu sammeln und Einblicke in die Wahrnehmung der Gruppe durch die Interessenträger zu gewinnen, ist für die Verbesserung der Dienstleistungen und Produkte, die bessere Erfüllung der Kundenbedürfnisse, die Erbringung des erwarteten Werts für die Aktionäre und die Gesundheitsgemeinschaft und vor allem für die Förderung einer starken, positiven und innovativen Unternehmenskultur von entscheidender Bedeutung. Diese Kultur soll sicherstellen, dass sich die Mitarbeiter mit dem Zweck von FamiCord verbunden fühlen und motiviert sind, gemeinsam mit der Gruppe zu wachsen [SBM-2_01; § 45a | SBM-2_02; § 45a i | SBM-2_03; § 45a ii].
Bei dem im Rahmen der DWA durchgeführten Befragungen wurden sowohl interne als auch externe Interessenträger einbezogen. Die Perspektiven der Interessenträger zu den für FamiCord relevanten Nachhaltigkeitsthemen wurden mittels eines Online-Fragebogens bewertet, während Workshops mit internen Fachleuten innerhalb der Gruppe abgehalten wurden, um die IRO zu bewerten, die in jedem der Nachhaltigkeitsthemen von FamiCord identifiziert wurden. Die Antworten auf den Fragebogen dienten als informativer Input, der es der Gruppe ermöglichte, zu überprüfen, ob ihre wesentlichen IRO smit den Ansichten und Erwartungen der Interessenträger übereinstimmen [SBM-2_07; § 45b].
Die Ergebnisse der internen Workshops und des Interessenträger-Fragebogens wurden dem Vorstand von FamiCord per E-Mail und in einer speziellen Sitzung zwischen den Vorstandsmitgliedern und dem Nachhaltigkeitsteam mitgeteilt [SBM-2_12; § 45d].
Interessengruppe | Wie die Einbeziehung organisiert wird [SBM-2_04; § 45a iii] | Zweck der Einbeziehung der Interessenträger [SBM-2_05; § 45a iv] | Wie der Konzern die Ergebnisse der Einbeziehung der Interessenträger berücksichtigt [SBM-2_06; § 45a v] |
Mitarbeiter | Die Einbeziehung der Mitarbeiter erfolgt in der gesamten Gruppe und in jedem Unternehmen der Gruppe durch verschiedene Initiativen. Eine der wichtigsten Initiativen, die darauf abzielt, die Bedürfnisse und Ansichten der Mitarbeiter zu ermitteln, und die konsequent in allen Unternehmen der FamiCord-Gruppe umgesetzt wird, ist der jährliche Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit. Neben diesem formellen Moment der Einbindung umfasst die Einbindung dieser Gruppe Folgendes: - Newsletter - Regelmäßige Treffen (z. B. Townhall-Sitzungen, Feedback-Sitzungen und Teambuilding-Aktivitäten, je nach Unternehmen / Abteilung) Die Gruppe verfügt auch über einen Kanal zur Meldung von Missständen, und am Hauptsitz gibt eeinen Betriebsrat, die regelmäßig mit dem Vorstand von FamiCord zusammenkommen. | Ein angemessener Umgang mit den Mitarbeitern ist für FamiCord von großer Bedeutung, da sie wertvolle Einblicke in die täglichen Abläufe gewähren und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Diese Interessengruppe hat erhebliches Interesse und Einfluss auf die Aktivitäten der Gruppe und ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie und die Erreichung der Ziele. | Neben den regelmäßigen Treffen mit den Arbeitnehmervertretern der FamiCord AG werden die Ergebnisse der jährlichen Zufriedenheitsbefragung an den Vorstand von FamiCord weitergeleitet, der für die Festlegung von Zielen für die globale Zufriedenheit und die Definition notwendiger Maßnahmen zur Verbesserung, entweder global oder lokal in einer bestimmten Region, verantwortlich ist. Das Ziel für die Mitarbeiterzufriedenheit ist einer der Leistungsindikatoren, die für alle Unternehmen der Gruppe gelten und die Boni der Geschäftsführer beeinflussen können. |
Kunden | Innerhalb dieser Gruppe gibt es verschiedene Untergruppen: Potenzielle Kunden, d. h. potenzielle Eltern, die von der Einlagerung der bei der Geburt ihres Kindes entnommenen Stammzellen profitieren könnten. Für diese Gruppe gibt es folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme: - Digitale Kanäle - Veranstaltungen für schwangere Frauen - Telefongespräche - Artikel / Werbung in den Medien - Krankenhäuser / Geburtvorbereitungszentren Kunden der Kryokonservierungsdienstleistung, d. h. Eltern / Erziehungsberechtigte, die beschlossen haben, die bei der Geburt ihres Kindes entnommenen Stammzellen einzulagern und dafür einen Einlagerungsvertrag mit FamiCord abgeschlossen haben. Für diese Gruppe erfolgt die Einbeziehung auf die folgenden Arten: - Digitale Kanäle - Newsletter für Kunden - Telefonanrufe - Artikel / Werbung in den Medien - Fragebogen zur Kundenzufriedenheit Empfänger der eingelagerten Stammzellen, d. h. Endnutzer der von FamiCord gelagerten und / oder hergestellten therapeutischen Produkte. In diesem Fall steht die Einbeziehung in erster Linie im Zusammenhang mit der Behandlung und den verschiedenen Momenten der Interaktion mit dem Patienten oder seinem Vertreter vor und nach der Behandlung durch den Patientennavigator des Unternehmens (sofern verfügbar) und / oder den Kundendienst und den medizinischen Leiter. Zu den Methoden der Einbeziehung können Telefonanrufe, E-Mails und persönliche Treffen gehören. | Was die potenziellen Kunden betrifft, so ist diese Gruppe in der Regel die erste Anlaufstelle für das Unternehmen in Bezug auf seine Dienstleistungen und Produkte. Die potenziellen Eltern haben vielleicht noch nie von der Möglichkeit gehört, die Stammzellen ihres Kindes einzulagern, und müssen darüber aufgeklärt werden, oder sie haben sich bereits informiert und sind dabei, eine Entscheidung zu treffen und die Stammzellenbank auszuwählen, die die Dienstleistung erbringen soll. Für FamiCord ist es wichtig, die Ansichten und Perspektiven der neuen Generationen zu verstehen, insbesondere in Bezug auf Fragen der Nachhaltigkeit, da diese Generationen tendenziell sensibler für solche Themen sind. Die Kunden des Kryokonservierungsdienstes stellen eine Gruppe mit großem Interesse und Einfluss auf die Tätigkeit von FamiCord dar. Sie sind bereits mehrfach mit dem Unternehmen in Kontakt getreten, haben möglicherweise Beschwerden, Vorschläge oder Komplimente und können potenziell zu Botschaftern von FamiCord werden und sich bei Familie und Freunden für das Unternehmen einsetzen. Daher ist es für FamiCord äußerst wichtig, regelmäßig mit dieser Interessengruppe in Kontakt zu treten, nicht nur, um ihre Zufriedenheit und ihre Bedürfnisse zu ermitteln, sondern auch, um sie über den Sektor und die Leistungen der Gruppe zu informieren. Was schließlich die Endnutzer der Produkte betrifft, so ist diese Gruppe die kritischste und sensibelste. Sie haben alle Phasen der Dienstleistung miterlebt und können zusätzliche Perspektiven und Beiträge dazu liefern. Darüber hinaus, und das ist am wichtigsten, sind sie der Grund für die Existenz von FamiCord. FamiCord arbeitet jeden Tag daran, das Leben von Menschen zu verbessern, die eine Stammzellenbehandlung benötigen, und die Interaktion mit diesen Interessenträgern kann in lebensrettenden Momenten stattfinden, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, zu verstehen, wie sich die Aktivitäten von FamiCord auf sie auswirken. | Die Ergebnisse der verschiedenen Interaktionspunkte mit diesen Interessenträgern werden in regelmäßigen Abständen in Sitzungen zwischen den kaufmännischen Teams und den Geschäftsführern der einzelnen Unternehmen ausgetauscht. Die Geschäftsführer sind dafür verantwortlich, diese Ergebnisse mit dem Managementteam zu teilen, insbesondere dann, wenn es Abweichungen gibt, die ein Risiko für das Unternehmen darstellen könnten, oder umgekehrt Verbesserungen, die eine Chance darstellen. Die Kundenzufriedenheit ist ein Leistungsindikator, der durch den NPS (Net Promoter Score) sowohl vor als auch nach dem Verkauf in der gesamten Gruppe bewertet wird. Er wird vierteljährlich ausgewertet, und die Ergebnisse werden von jedem Unternehmen in den monatlichen KPI-Folgesitzungen mit dem Vorstand geteilt. Beschwerden werden von den Geschäftsführern der jeweiligen Unternehmen bearbeitet und im Falle eines größeren Risikos oder einer Abweichung mit erheblichen Auswirkungen auf die Tätigkeit und / oder den Ruf der Gruppe an den Vorstand von FamiCord weitergeleitet. |
Aktionäre | Der Austausch mit den Aktionären wird vom Vorstand und Aufsichtsrat von FamiCord gefördert, insbesondere während: - regelmäßiger Management-Meetings - Hauptversammlungen der Aktionäre. | Diese Gruppe hat großes Interesse, Macht und Einfluss auf die Aktivitäten von FamiCord und muss über die Leistung und Strategie der Gruppe informiert werden. | Der Vorstand von FamiCord ist dafür verantwortlich, dass alle Änderungen oder Entscheidungen, die sich aus der Interaktion mit den Aktionären ergeben, in die Strategie und die Verfahren der Gruppe integriert werden. |
Gesundheitswesen | Krankenhäuser - Schulungen zur Probenentnahme - Regelmäßige Besuche in den wichtigsten Krankenhäusern - Verabschiedung von Protokollen für die Probenentnahme - Halbjährliche Mitteilung der Erhebungsergebnisse Klinische Zentren - Kontakte im Falle der Behandlung eines Kunden - Einhaltung von Protokollen Gesundheitsfachkräfte - Newsletter - Regelmäßige Besuche bei Ärzten und Hebammen - Jährliche Veranstaltung für Hebammen - Anwesenheit auf Kongressen mit Ständen und / oder Vorträgen | - Die Tätigkeit von FamiCord hängt von den Sammelstellen ab - Interessenträger in dieser Gruppe haben ein geringes Interesse, aber eine hohe Einflussmöglichkeit - Klinische Zentren müssen Vertrauen in die Produkte haben, die wir ihnen liefern können - Befürworter sind wichtig, um engagiert und zufrieden zu bleiben - Die Gegner können durch die Tätigkeit von FamiCord andere Perspektiven erhalten - Beide haben ein gewisses Maß an Einfluss und möglicherweise wenig bis kein Interesse | Die von diesen Interessengruppen gesammelten Informationen werden in die Gruppe eingebracht und mit den Geschäftsführern der einzelnen Unternehmen geteilt. Die Ergebnisse dieser Interaktionen können zu Änderungen und Verbesserungen der internen Verfahren führen. |
Aufsichtsbehörden | Gesetzgeber: - Genehmigungen / Lizenzen anfordern - Inspektionen - Antwort auf Benachrichtigungen - Jährliche Tätigkeitsberichte (falls zutreffend) Zertifizierungsstellen: - Jährliche Audits - Beantwortung von Auditberichten / Dokumentenanfragen | Die Gesetzgeber / zuständigen Behörden gelten als eine Interessengruppe mit großer Macht und Einfluss, aber geringem Interesse an den Aktivitäten der Gruppe. Für FamiCord ist es entscheidend, ihre Perspektiven und Erwartungen zu verstehen. Die Zertifizierungsstellen sind darauf bedacht, die Einhaltung höchster Qualitätsstandards zu gewährleisten, was den Interessen von FamiCord entspricht. | Die Ergebnisse der Interaktion mit den Gesetzgebern und den Zertifizierungsstellen, insbesondere die Ergebnisse von Inspektionen und Audits, werden im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der Gruppe analysiert und tragen zur kontinuierlichen Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen bei. |
Finanzinstitute | Banken: - Verwaltung von Bankkonten - Jährlicher Finanzbericht - Halbjährliche Bilanz (falls zutreffend) - Verhandlung von Krediten Versicherungsanstalten: - Verhandlung über die Versicherung - Risikobewertung - Meldung von Ereignissen | Finanzinstitute sind im Allgemeinen daran interessiert, dass ihre Kunden ESG-konform sind, und die FamiCord-Gruppe ist daran interessiert, gut bewertet zu werden. | Die Einholung von Feedback und die Zusammenarbeit mit diesen Instituten kann es FamiCord ermöglichen, seine eigenen Unternehmensmanagementsysteme zu verbessern, aber auch Investitionen zu tätigen, die für die Zukunft einen Mehrwert für verschiedene Interessengruppen schaffen. |
Partner | Kommerzielle Partner: - Besuche bei den Partnern - Schulung des Personals der Partner - Austausch von Informationen über die Verkaufsleistung Handelspartner: - Verträge - Ausbildung - Berichte über die erbrachten Dienstleistungen - Besuche bei Partnern und / oder Besuche von Partnern im Unternehmen Forschungsinstitute und Wissenschaftsinstitute: - Aufbau von Partnerschaften - Entwicklung von Projekten - Berichterstattung über Schlussfolgerungen | Die Handelspartner von FamiCord müssen sich als Vertreter der Marke mit allen Spezifikationen der von FamiCord angebotenen Produkte und Dienstleistungen befassen und daran interessiert sein, ihre eigene Leistung zu verbessern. Handelspartner sind daran interessiert, Qualitätsdienstleistungen und Qualitätsprodukte von FamiCord zu beziehen, um ihre eigenen Kunden besser bedienen zu können. Auf der anderen Seite ist FamiCord daran interessiert, diese B2B-Kunden zufriedenzustellen. Forschungs- und Wissenschaftsinstitute sind an der Entwicklung eigener Forschungs- und Entwicklungsprojekte interessiert und unterstützen FamiCord bei seiner Aufgabe, den Zugang zu Stammzellenbehandlungen zu verbessern. | Rückmeldungen von Handelspartnern helfen FamiCord, die Erwartungen und Wahrnehmungen von Familien zu verstehen, die zu Kunden der Produkte und Dienstleistungen von FamiCord werden könnten, und tragen so zur kontinuierlichen Verbesserung bei. Handelspartner fordern FamiCord auf, sein Leistungsversprechen durch neue und / oder verbesserte Dienstleistungen und Produkte zu erweitern und sie tragen dazu bei, die Präsenz von FamiCord sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas zu vergrößern. In ähnlicher Weise tragen Forschungspartner dazu bei, das Leistungsversprechen von FamiCord durch die Entwicklung innovativer Produkte auf dem Gebiet der Zell- und Gentherapie zu verbessern. |
Lieferanten und Subunternehmer | - Verträge / Aufträge - Lieferantenqualifizierung und Lieferbewertung - Jährliche Mitteilung der Lieferantenleistung | Diese Gruppe hat Interesse und Einflussmöglichkeiten auf die Tätigkeit und die Geschäftskontinuität von FamiCord. Außerdem müssen sie mit FamiCord zusammenarbeiten, um die Einhaltung der ESG-Anforderungen zu gewährleisten. | Zulieferer und Subunternehmer spielen eine entscheidende Rolle bei den Aktivitäten des Unternehmens, sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die sorgfältige Auswahl der Lieferanten und die enge Zusammenarbeit mit diesen Interessenträgern sind entscheidend für die Lieferung von Qualitätsprodukten und -dienstleistungen sowie für die Gewährleistung der Kontinuität des Betriebs. |
Vorstand | - Monatliche Folgetreffen - Jährliche Mitgliederversammlung - E-Mails mit relevanten Informationen - Newsletter | Diese Interessengruppe hat großes Interesse an der Tätigkeit der Unternehmen und übt großen Einfluss auf sie aus. Sie müssen auf dem Laufenden gehalten werden, da sie für den Entscheidungsprozess verantwortlich sind. | Neben dem Vorstand von FamiCord haben die meisten Tochtergesellschaften eine Geschäftsführung, die mit dem Vorstand zusammenarbeitet, um den besten Nutzen für die verschiedenen Interessengruppen zu erzielen und deren Erwartungen zu erfüllen. Ein effektives Engagement zwischen diesen Gremien und den Interessengruppen von FamiCord führt zu besseren Entscheidungen und schafft mehr positive Auswirkungen und Möglichkeiten. |
Aufsichtsrat | - Regelmäßige Treffen mit dem Vorstand, um die Entwicklung des Unternehmens und wichtige Entscheidungen zu besprechen. - Austausch von Informationen durch Telefonate, Videogespräche und E-Mails. | Diese Interessengruppe hat ein großes Interesse an der Tätigkeit der Unternehmen und übt großen Einfluss auf sie aus. Sie müssen auf dem Laufenden gehalten werden und die Aktivitäten überwachen. | Der Aufsichtsrat steht in Kontakt mit dem Vorstand und mit externen Interessengruppen wie Investoren, Finanzinstituten und den Medien. Der Aufsichtsrat, einschließlich des Prüfungsausschusses und des Vergütungsausschusses, überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass die Strategie und die finanzielle Leistung mit den Interessen der Aktionäre übereinstimmen. Er ist letztlich für die Einhaltung der Vorschriften und die Entscheidungsprozesse verantwortlich. |
Medien und Analysten | Medien: - Presseveröffentlichungen - Öffentlichkeitsarbeit - Interviews / Artikel - Präsenz im Fernsehen / Radio Analysten: - Telefonkonferenzen - Einzelgespräche | Die Medien sind in der Lage, die Tätigkeit und den Ruf von FamiCord zu beeinflussen, und sind daran interessiert, ESG-Themen in ihrem Land zu verfolgen. Analysten können die Compliance-Ziele von FamiCord beeinflussen und der Gruppe helfen, ein hohes Unternehmensrating zu erreichen. | FamiCord betrachtet diese Interessenträger als eine Stimme nach außen, die eine indirekte Vertretung bietet. Sie sind indirekte Mittel, um die Aktivitäten und Erfolge von FamiCord zu kommunizieren. |
Allgemeine Gesellschaft (einschließlich lokaler Gemeinschaften) | Lokale Gemeinschaften: - Digitale Kanäle - E-Mails mit relevanten Informationen - Projekte der sozialen Verantwortung in der Gemeinschaft - Anwesenheit bei lokalen Veranstaltungen | Lokale Gemeinschaften haben Interesse und Erwartungen hinsichtlich der Einhaltung von ESG und der Auswirkungen der Tätigkeit der Gruppe vor Ort. NGOs können als Befürworter oder Gegner mit unterschiedlichem Einfluss auf die Tätigkeit der Gruppe auftreten. | Der regelmäßige Austausch mit diesen Interessenträgern ermöglicht es FamiCord, die Bedürfnisse und Erwartungen der Gemeinschaften, in die es integriert ist, besser zu verstehen und sich darüber auszutauschen, wie seine Tätigkeit die Gesellschaft positiv beeinflussen kann. |
NGOs (Patienten- und Industrieverbände): - Jährliche Treffen der Gesellschaft - Kongresse - Newsletter |
Im Jahr 2023 führte die FamiCord-Gruppe ihre erste DWA gemäß der CSR-RUG-Richtlinie durch. Im Jahr 2024 wurde in Vorbereitung auf die anstehenden CSR-RUG-Berichtspflichten und in Orientierung an den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) die vorherige DWA überarbeitet und neu erstellt. In diesen Prozess flossen die Erkenntnisse aus dem Jahr 2023 sowie Benchmarking-Analysen und die Ansichten und Perspektiven der Interessenträger zu Nachhaltigkeitsthemen ein, die durch Fragebögen und interne Workshops gesammelt wurden. Obwohl die meisten der 2023 als wesentlich eingestuften Nachhaltigkeitsthemen auch 2024 noch wesentlich sind, sind die beiden Analysen nicht vollständig vergleichbar. Daher betrachtet die Gruppe 2024 als das erste Jahr, in dem FamiCord die DWA gemäß der CSRD umsetzt [SBM-3_11; § 48g].
Im Rahmen der DWA 2024 wurden insgesamt 48 Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) ermittelt und zu 15 wesentlichen Themen zusammengefasst, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Diese Themen sind nach ESG-Bereichen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) kategorisiert und auf der Grundlage der abschließenden Bewertung der jeweiligen Wesentlichkeitsdimension zugewiesen.
Legende: ESRS Thematische Standards: E1 - Klimawandel; E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft; S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens; S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; S3 - Betroffene Gemeinschaften; G1 - Unternehmensführung
* Unternehmensspezifische Offenlegungen
Nach Abschluss der DWA 2024 (siehe Abschnitt IRO-1) hat die FamiCord-Gruppe eine Liste von 24 wesentlichen Auswirkungen erstellt, die in der nichtfinanziellen Erklärung unter den entsprechenden thematischen Standards näher erläutert werden. Die meisten der wesentlichen Auswirkungen sind in den eigenen Betrieben der Gruppe angesiedelt und betreffen alle Regionen, obwohl einige aufgrund der Art der Aktivitäten der Gruppe auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auftreten [SBM-3_01; § 48a | SBM-3_07; § 48c iv].
FamiCord bietet Dienstleistungen und therapeutische Produkte an, die darauf abzielen, das Leben und den Gesundheitszustand von Menschen zu verbessern, die von Stammzellbehandlungen profitieren können. Darüber hinaus konzentriert sich die Gruppe darauf, Gesundheitsfachkräften den Zugang zu fortschrittlichen therapeutischen Produkten auf erschwinglichere und nachhaltigere Weise zu ermöglichen. Diese Aktivitäten können sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben, insbesondere in Bereichen wie Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Endnutzern, IT-Sicherheit und Datenschutz - in Anbetracht der verarbeiteten sensiblen personenbezogenen Daten -, soziale Verantwortung und gesellschaftliches Engagement, Ethik und Integrität, Forschung und Entwicklung, sowie verschiedene Auswirkungen im Zusammenhang mit den Mitarbeitern der FamiCord-Gruppe. Was die Umweltauswirkungen betrifft, so sind die bedeutendsten mit den CO 2 -Emissionen und dem Ressourcenverbrauch verbunden [SBM-3_01; § 48a | SBM-3_04; § 48c i].
Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen sind vollständig auf das Geschäftsmodell und die Strategie der Gruppe abgestimmt. In den Laboren der FamiCord-Gruppe werden therapeutische Produkte für Zell- und Gentherapien vorbereitet, getestet, gelagert und hergestellt. Diese Produkte werden auf Anfrage an Krankenhäuser und Kliniken, die diese Behandlungen durchführen, freigegeben und vertrieben. Um ihre Vision zu verwirklichen und die ihr zugrundeliegende Strategie umzusetzen, legt die Gruppe großen Wert auf das Wohlbefinden, die Ausbildung und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, da diese von grundlegender Bedeutung sind, um die negativen Auswirkungen zu überwinden und die positiven Auswirkungen zu nutzen. Darüber hinaus ist die Gruppe bestrebt, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Verbraucher und Endnutzer zu verbessern, wenn diese ihre Dienstleistungen und Produkte in Anspruch nehmen. Zusätzlich fördert die Gruppe eine starke Unternehmenskultur, die auf Ethik und Integrität in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit basiert. Innovation ist ebenfalls ein strategischer Pfeiler für die Gruppe, weshalb sie über eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung verfügt, um ihre eigenen Produkte und Methoden zu verbessern und zu entwickeln.
Darüber hinaus ist die Gruppe bestrebt, ein Partner für andere Organisationen zu sein, indem sie ihre internen Kapazitäten einsetzt, um sie bei der Einführung neuer und innovativer Therapien durch ihre CDMO-Aktivitäten zu unterstützen [SBM-3_05; § 48c ii].
Was die wesentlichen Risiken und Chancen betrifft, so ergaben die Ergebnisse der DWA 14 Risiken und 10 Chancen. Von diesen 24 Risiken beziehen sich nur 5 auf die Umwelt, während 11 auf die soziale Dimension entfallen, was nicht überrascht, da die Aktivitäten der Gruppe stärker von der sozialen Dimension als von der Umweltdimension beeinflusst werden. Innerhalb der sozialen Dimension beziehen sich die meisten Risiken und Chancen auf die Mitarbeiter der Gruppe selbst. Aus der Unternehmensführung-Dimension wurden 8 Risiken und Chancen als wesentlich identifiziert, von denen sich 3 auf das unternehmensspezifische Thema Forschung und Entwicklung beziehen. Die Mehrheit der Risiken und Chancen ist finanzieller Natur, während Reputationsrisiken und -chancen an zweiter Stelle stehen. Die wesentlichen Risiken und Chancen werden in der nichtfinanziellen Erklärung unter den entsprechenden thematischen Standards [SBM-3_02; § 48a] näher erläutert.
Kurzfristig wird die Geschäftstätigkeit durch die im Rahmen der DWA identifizierten wesentlichen IRO nicht beeinträchtigt, da sie mit dem Geschäftsmodell und der Strategie der Gruppe in Einklang stehen. Diese IRO wurden bereits in Angriff genommen und der Vorstand von FamiCord wurde für sie sensibilisiert. Die Gruppe plant jedoch, im Jahr 2025 eine Strategie zu entwickeln, um die Auswirkungen und Risiken zu mindern und die identifizierten Chancen zu nutzen [SBM-3_03; § 48b | SBM-3_10; § 48f].
Die Gruppe hat noch keine direkte Verbindung zwischen den identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen und dem Abschluss hergestellt [SBM-3_08; § 48d].
Die folgenden Informationen sind durch Verweis auf andere Teile der nichtfinanziellen Erklärung, insbesondere die Abschnitte der aktuellen Standards, einbezogen:
― |
Beschreibung der wesentlichen IRO, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse ergibt: ESRS 2, § 48 a. |
― |
Erwartete Zeithorizonte der wesentlichen Auswirkungen: ESRS 2, § 48 c iii. |
― |
Spezifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, die unter die ESRS-Offenlegungspflichten fallen: ESRS 2, § 48 h. |
Wie bereits erläutert (siehe SBM-3), wurde ein erster DWA-Prozess im Jahr 2023 durchgeführt. Da diese Maßnahme jedoch in Übereinstimmung mit der CSR-RUG-Richtlinie umgesetzt wurde, wurde im Rahmen der Vorbereitung der diesjährigen nichtfinanziellen Erklärung der Gruppe im Jahr 2024 ein neuer DWA-Prozess durchgeführt, der den Anforderungen der CSRD und der EFRAG-Umsetzungsleitlinie - Wesentlichkeitsanalyse [IRO-1_15; § 53h] entspricht.
Der DWA-Prozess 2024 umfasste drei Hauptphasen: A. Verstehen des Kontextes; B. Identifizierung der IRO und Bewertung; und C. Bestimmung der wesentlichen IRO. In jeder Phase des Prozesses wurden verschiedene Formen der Einbeziehung interner und externer Interessenträger integriert [IRO-1_01; § 53a | IRO-1_02; § 53b | IRO-1_05; § 53b iii | IRO-1_07; § 53c].
Die DWA deckte alle ESRS-Standards ab und verwendete dieselbe Methodik und dieselben Kriterien zur Ermittlung, Identifizierung und Bewertung der IRO innerhalb jedes thematischen Standards.
Um den Kontext von FamiCord zu verstehen, wurden die folgenden Kernelemente berücksichtigt:
― |
Strategieplan und Geschäftsmodell von FamiCord; |
― |
Aktivitäten, Produkte / Dienstleistungen und Geografien, in denen FamiCord tätig ist; |
― |
Relevanter rechtlicher und regulatorischer Rahmen von FamiCord; |
― |
Wertschöpfungskette von FamiCord, einschließlich Art und Typ der Geschäftsbeziehungen. |
Zusätzlich zur internen Analyse wurden globale Trends und Branchen-Benchmarking herangezogen, um den Kontext von FamiCord besser zu verstehen. Zusätzlich wurden mehrere Treffen mit dem Nachhaltigkeitsteam von FamiCord und internen Experten abgehalten, um die Analyse zu bereichern.
Die Kenntnis der Aktivitäten und der Wertschöpfungskette des Konzerns ermöglichte es, die Auswirkungen auf die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette zu ermitteln, wobei nicht nur die Aktivitäten des Konzerns, sondern auch seine Geschäftsbeziehungen in allen geografischen Regionen berücksichtigt wurden [IRO-1_03; § 53b i | IRO-1_04; § 53b ii].
Im Rahmen der Kontextanalyse wurde mit dem FamiCord-Nachhaltigkeitsteam auch eine Interessenträger-Übersicht erstellt, um die Interessengruppen von FamiCord zu überprüfen und zu priorisieren. Ausgangspunkt für diese Übersicht waren die im Geschäftsbericht 2023 der Gruppe genannten Interessengruppen. Während des gesamten Prozesses wurde sichergestellt, dass [IRO-1_05; § 53b iii]:
― |
die wichtigsten Interessenträger ermittelt und später in den Beteiligungsprozess einbezogen wurden; |
― |
die Einbeziehung eine Vielfalt von Perspektiven verschiedener Interessengruppen umfassen würde; |
― |
die Priorisierung der Interessengruppen an die aktuelle Realität von FamiCord angepasst wurde. |
Die Identifizierung der IRO begann mit der Auswahl der relevantesten Nachhaltigkeitsthemen für FamiCord, die in Zusammenarbeit mit dem Nachhaltigkeitsteam durchgeführt wurde. Die Bewertung der Relevanz jedes Themas basierte auf einem umfassenden Verständnis des Kontexts von FamiCord, einschließlich seiner Aktivitäten, seines Geschäftsmodells und der Ergebnisse der DWA 2023 [IRO-1_14; § 53g].
Die mit den ESRS-Themenstandards verbundenen Themen dienten als Ausgangspunkt, waren aber nicht die einzige Informationsquelle. Die relevanten Nachhaltigkeitsthemen wurden aus drei Hauptquellen ermittelt [IRO-1_14; § 53g]:
― |
ESRS-Standards (ESRS 1 - AR16, unter Berücksichtigung der vollständigen Liste der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen); |
― |
Benchmarking-Analyse von Vergleichsunternehmen; |
― |
FamiCords vorherige DWA. |
Nach der Identifizierung der relevantesten Nachhaltigkeitsthemen wurden die entsprechenden IRO in den eigenen Betrieben und der Wertschöpfungskette von FamiCord ermittelt. Zusätzlich zu den oben genannten Informationsquellen wurden auch die Beiträge des Nachhaltigkeitsteams von FamiCord und der Fachexperten, die an den Validierungs- und IRO-Bewertungsworkshops teilgenommen haben, berücksichtigt [IRO-1_14; § 53g].
Die Auswirkungen, Abhängigkeiten und Beziehungen innerhalb der Wertschöpfungskette wurden als potenzielle Quellen von Risiken und Chancen analysiert [IRO-1_08; § 53c i].
Als Ergebnis dieser Phase wurden 54 Auswirkungen, 39 Risiken und 15 Chancen ermittelt, die die Grundlage für die weitere Bewertung und Analyse in den nachfolgenden Schritten bilden.
In dieser Phase wurden sowohl interne als auch externe Interessengruppen einbezogen. Der Konsultationsprozess berücksichtigte die Repräsentativität der verschiedenen Unternehmen innerhalb der Gruppe und die verschiedenen geografischen Regionen, in denen FamiCord tätig ist. Es wurden zwei Arten der Beteiligung durchgeführt [IRO-1_05; § 53b iii]:
― |
Ein Online-Fragebogen wurde an relevante interne und externe Interessenträger verteilt, um die Relevanz jedes Themas auf der Grundlage ihrer Wahrnehmung der potenziellen Auswirkungen von FamiCord auf die Umwelt und die Gesellschaft zu bewerten - dies geschah auf Themenebene. |
― |
Interne Workshops wurden abgehalten, um die Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit der zuvor identifizierten IRO innerhalb jedes Nachhaltigkeitsthemas zu bewerten - dies geschah auf IRO-Ebene. |
Die Fragebögen wurden an ausgewählte Interessenträger auf der Grundlage von Kriterien verschickt, die während der Erstellung der Interessenträger-Übersicht festgelegt wurden. Die Ergebnisse wurden als zusätzliche Quelle für qualitative Informationen für die Wesentlichkeitsanalyse verwendet.
An den (online durchgeführten) internen Workshops nahmen interne Experten aus verschiedenen Bereichen der Konzernunternehmen teil, um Einblicke zu geben und die Wesentlichkeit der IRO zu bewerten. Jeder Teilnehmer hatte die Möglichkeit, jede IRO in der Gruppe zu diskutieren und qualitativ zu bewerten, gefolgt von einer individuellen quantitativen Bewertung.
Nach der Durchführung dieser Workshops und auf Empfehlung des externen Gutachters wurden die ermittelten IRO vom Projektteam überprüft und von Fachexperten auf der Grundlage aktualisierter Kriterien neu bewertet. Wenn mehr als ein Experte an der Bewertung der IRO für ein bestimmtes Thema beteiligt war, wurden ihre Bewertungen untereinander diskutiert und abgestimmt, um sicherzustellen, dass die Repräsentativität und das Wissen aller beteiligten Experten berücksichtigt wurden. Die Ergebnisse wurden dann vom Nachhaltigkeitsteam von FamiCord kalibriert und validiert.
Insgesamt nahmen 28 interne Experten an der IRO-Bewertung teil, und 649 Interessengruppen beantworteten den Fragebogen.
Die Bewertung der Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit der IRO erfolgte auf der Grundlage der in der EFRAG I G 1 - Wesentlichkeitsbewertung -Umsetzungsleitfaden festgelegten Kriterien. Dazu wurde ein Excel-Tool verwendet, das von dem externen Beraterteam angepasst wurde
IRO-Typologie | Schweregrad (Durchschnitt) | Wahrscheinlichkeit | ||
Ausmaß | Tragweite | Unabänderlichkeit | ||
Tatsächliche positive Auswirkungen | х | х | ||
Tatsächliche negative Auswirkungen | х | х | х | |
Potenzielle positive Auswirkungen | х | х | х | |
Potenzielle negative Auswirkungen | х | х | х | х |
Bei tatsächlich negativen Auswirkungen wurde die Wesentlichkeit anhand der Schwere (Ausmaß, Tragweite und Unabänderlichkeit) der Auswirkung ermittelt, während sie bei positiven Auswirkungen auf dem Ausmaß und der Tragweite beruhte. Bei potenziellen Auswirkungen umfasst die Wesentlichkeit auch deren Wahrscheinlichkeit. Jede bewertete potenzielle Auswirkung wurde auch auf den entsprechenden Zeithorizont übertragen. Alle Auswirkungen wurden in Bezug auf ihre Position in der Wertschöpfungskette bewertet.
IRO-Typologie | Ausmaß (Maximum) | Wahrscheinlichkeit | ||||
Regulierung | Reputation | Finanziell | Markt | Geschäftskontinuität | ||
Risiken | х | х | х | х | х | х |
Chancen | х | х | х | х | х | х |
Für jedes Risiko bzw. jede Chance konnten alle fünf Unterkriterien - Regulierung, Reputation, Finanziell, Geschäftskontinuität und Markt - separat bewertet werden (falls zutreffend), um eine umfassendere Diskussion unter den Fachleuten zu ermöglichen. Standardmäßig spiegelte das Gesamtausmaß die höchste Bewertung unter den einzelnen Unterkriterien wider, aber die Experten konnten diese Bewertung nach Bedarf überprüfen und anpassen. Jedes bewertete Risiko und jede bewertete Chance wurde auch auf den entsprechenden Zeithorizont abgebildet [IRO-1_09; § 53c ii].
Um die Wesentlichkeit der IRO zu bestimmen, wurden Heatmaps mit Schwellenwerten verwendet. Auf einer Skala von 1 bis 25 wurden IRO mit einem Wert über 12 als wesentlich und solche mit einem Wert unter 6 als nicht wesentlich eingestuft. IRO mit Werten zwischen 6 und 12 wurden in den Kalibrierungssitzungen weiter diskutiert und validiert [IRO-1_06; § 53b iv]. Gemäß den EFRAG-Leitlinien hat im Falle einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Menschenrechte die Schwere der Auswirkung Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit. In diesen Fällen wurden die Schwellenwerte entsprechend angepasst.
An den Kalibrierungssitzungen nahm das Nachhaltigkeitsteam von FamiCord teil, das über ein umfassendes Verständnis der Geschäftstätigkeit der Gruppe und der ESG-Bereiche verfügt. Die Ergebnisse wurden anschließend dem Vorstand zur Validierung vorgelegt [IRO-1_11; § 53d].
Doppelte Wesentlichkeit ergibt sich aus der Kombination von Wesentlichkeit der Auswirkungen und finanzieller Wesentlichkeit. Ein Thema erfüllt die Kriterien der doppelten Wesentlichkeit, wenn es aus der Perspektive der Auswirkungen, aus der finanziellen Perspektive oder aus beiden Perspektiven wesentlich ist. Als Ergebnis des DWA-Prozesses 2024 wurden die folgenden Ergebnisse ermittelt:
― |
24 wesentliche Auswirkungen; |
― |
14 wesentliche Risiken; |
― |
10 wesentliche Chancen; |
― |
15 wesentliche Themen. |
Die Ergebnisse der DWA werden zusammen mit Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Auswirkungen und Risiken und zur Verfolgung identifizierter Chancen in das Risikomanagementsystem der Gruppe im Jahr 2025 integriert, mit der Definition und Umsetzung der entsprechenden Aktionspläne [IRO-1_12; § 53e | IRO-1_13; § 53f].
Die Übereinstimmung zwischen den 15 wesentlichen Themen und den aktuellen ESRS-Standards ist in der nachstehenden Tabelle zu finden.
Dimension | ESRS-Themenstandards | Wesentliches Thema |
Umwelt | ESRS E1 - Klimawandel | Klimawandel und Energieeffizienz |
ESRS E2 - Umweltverschmutzung | Nicht wesentlich | |
ESRS E3 - Wasser- und Meeresressourcen | Nicht wesentlich | |
ESRS E4 - Biodiversität und Ökosysteme | Nicht wesentlich | |
ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Ressourcenzufluss und -verbrauch | |
Abfallbewirtschaftung | ||
Soziales | ESRS S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens | Arbeitspraktiken, Arbeitnehmerentgelt und Sozialleistungen |
Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden | ||
Vielfalt, Gerechtigkeit und Integration | ||
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | ||
IT-Sicherheit und Datenschutz | ||
ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Nicht wesentlich | |
ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften | Soziale Verantwortung und gesellschaftliches Engagement | |
ESRS S4 - Verbraucher und Endnutzer | IT-Sicherheit und Datenschutz | |
Sicherheit und Gesundheit von Kunden und Patienten | ||
Servicequalität und Kundenzufriedenheit | ||
Soziale Verantwortung und gesellschaftliches Engagement | ||
Unternehmensführung | ESRS G - Unternehmensführung | Unternehmensführung |
Ethik, Integrität und Compliance | ||
Beziehungen zu Lieferanten | ||
Unternehmensspezifisch | Forschung und Entwicklung |
Es ist erwähnenswert, dass in Bezug auf die Standards E2 - Umweltverschmutzung, E3 - Wasser- und Meeresressourcen, E4 - Biodiversität und Ökosysteme und S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette IRO identifiziert und bewertet wurden, jedoch unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle lagen.
Die Wesentlichkeit der Informationen wurde auf der Grundlage der wesentlichen IROs bestimmt, die sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe ergeben. Nach der Identifizierung der wesentlichen Themenstandards wurde die Wesentlichkeit auf der Ebene der Angabepflichten und Datenpunkte bewertet.
Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse und die Verwendung von Schwellenwerten sind im vorherigen Abschnitt (IRO-1) beschrieben.
Informationen über die Angabepflichten in den ESRS, die von dieser nichtfinanziellen Erklärung abgedeckt werden, sowie die Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, finden Sie in den ESRS-Korrespondenztabellen (Tabelle 1 bzw. Tabelle 2) in den Anlagen.
Vor dem Hintergrund der verstärkten Konzentration auf Fragen der ökologischen Nachhaltigkeit im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und des Pariser Abkommens zum Klimawandel hat die Europäische Union ihren eigenen Aktionsplan für Nachhaltigkeit entwickelt. Das Hauptziel des Aktionsplans ist die Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen. Bei der Umsetzung dieses Ziels hat sich die Verabschiedung der Grünen Taxonomie durch die Verordnung (EU) 2020 / 852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 als ein zentrales Element bei der Entwicklung der ökologischen Nachhaltigkeit erwiesen.
Dieses Instrument ermöglicht den Übergang der Nachhaltigkeitsinformationen von meist subjektiven Bewertungen zu einer Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten auf der Grundlage wissenschaftlichtechnischer Kriterien, die darauf abzielen, jede Aktivität als ökologisch nachhaltig oder nicht nachhaltig zu qualifizieren und so einen effektiven Vergleich zwischen Aktivitäten und Unternehmen zu ermöglichen. Es ist mehr als nur ein Schritt zur Beseitigung von Greenwashing; es stellt ein völlig neues System dar, das erhebliche Auswirkungen darauf hat, wie Wirtschaftsakteure bewertet und finanziert werden.
Dieser Rechtsrahmen verpflichtet nicht zur Einhaltung der technischen Kriterien, die eine Tätigkeit als nachhaltig qualifizieren, aber er verlangt von einigen Unternehme - wie FamiCord -, dass sie offenlegen, ob ihre Tätigkeiten mit diesen Kriterien übereinstimmen, und dass sie den Gesamtanteil der Taxonomie-Konformität oder Nachhaltigkeit des Unternehmens bestimmen.
Die allgemeinen Mechanismen der Taxonomie beruhen auf der Definition der folgenden sechs großen Umweltziele:
a) Klimaschutz;
b) Anpassung an den Klimawandel;
c) Die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen;
d) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
e) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und
f) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Die Konformität oder Nachhaltigkeit von Aktivitäten hängt von der gleichzeitigen Überprüfung dreier Faktoren ab:
(i) Der "wesentliche Beitrag" der Tätigkeit zu mindestens einem der sechs Umweltziele;
(ii) das Nichtvorhandensein einer "erheblichen Beeinträchtigung" der verbleibenden fünf Umweltziele durch die Aktivität ("Do No Significant Harm" oder "DNSH"), und
(iii) Die Einhaltung des Mindestschutzes durch das Unternehmen.
Die ersten beiden Faktoren müssen auf der Grundlage spezifischer technischer Kriterien für jede Tätigkeit in Bezug auf das Umweltziel, zu dem sie beitragen sollen, bewertet werden.
Der dritte Faktor hängt vom Vorhandensein von Verfahren ab, die sicherstellen, dass das Unternehmen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte einhält, einschließlich der Grundsätze und Rechte, die in den acht grundlegenden Übereinkommen der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, sowie der Internationalen Menschenrechtskonvention.
Da die Überprüfung hinsichtlich Taxonomie Konformität nur für Tätigkeiten erfolgen kann, für die technische Kriterien verfügbar sind, besteht ein vorgelagerter Schritt dieser Überprüfung darin, die Fähigkeit zu bestimmen - Tätigkeiten ohne verfügbare technische Kriterien sind nicht taxonomiefähig.
Die Haupttätigkeit von FamiCord ist nicht taxonomiefähig, was die strategische Positionierung des Unternehmens in Bezug auf dieses Instrument erheblich beeinträchtigt.
Das europäische Konstrukt dieses Taxonomie-Mechanismus hat eine progressive Dynamik für die Einbeziehung und Weiterentwicklung der technischen Kriterien verschiedener Wirtschaftsaktivitäten. Bestimmten Aktivitäten mit größeren Auswirkungen auf den Klimawandel wurde Vorrang eingeräumt, was dazu führte, dass die Hauptaktivität von FamiCord bis heute ausgeschlossen wurde.
Da jedoch einige sekundäre oder ergänzende Aktivitäten in Betracht kommen, wurde eine Bewertung dieser Aktivitäten vorgenommen, deren Ergebnisse hier in Bezug auf das Geschäftsjahr 2024 vorgestellt werden.
Wie sich zeigen wird, gibt es in den wenigen Fällen, in denen die Fähigkeit gegeben ist, keine Konformität für diesen Vorgang.
Die Bewertung der Konformität oder der Nachhaltigkeit für jede Tätigkeit ist binär: Die Tätigkeiten sind entweder konform oder nicht konform. Das Taxonomie-Informationssystem ist jedoch anspruchsvoller und erfordert, dass der Gesamtstatus der verschiedenen Tätigkeiten des Unternehmens in einen globalen Konformitätsanteil projiziert wird. Das "Ja" und "Nein" der Konformität jeder Tätigkeit muss in "Prozentsätze" für die Gruppe umgewandelt werden.
Dieser Anteil wird anhand von drei verschiedenen Gewichtungsfaktoren aus einer konsolidierten Perspektive bestimmt: Umsatz, CapEx und OpEx.
Umsatz und CapEx, die für die quantitativen Informationen herangezogen werden, entsprechen denselben Kennzahlen, die auch im Jahresabschluss verwendet werden. Daher ist der Nenner für den Umsatz 82.183.587 EUR und für die CapEx 4.430.012,23 EUR.
Für OpEx wird ein restriktiveres Konzept verwendet, das sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergibt. Es umfasst direkte, nicht kapitalisierte Kosten in Bezug auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Mietverträge, Wartung und Reparatur sowie alle anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die erforderlich sind, um das kontinuierliche und effektive Funktionieren dieser Vermögenswerte sicherzustellen. Für den OpEx-Nenner wurde ein Gesamtbetrag von 5.442.335 EUR berücksichtigt.
Ein vollständiges Verständnis der Fähigkeit hängt davon ab, dass die Tätigkeit (i) in das relevante Umweltziel und (ii) in den Filter integriert wird, der sich aus jedem der drei genannten KPIs ergibt. Im ersten Fall, weil die Fähigkeit immer im Hinblick auf ein bestimmtes Ziel betrachtet wird, zu dem eine Tätigkeit beitragen kann, und nicht abstrakt als eine Tätigkeit im Allgemeinen. Im zweiten Fall, weil nicht alle Aktivitäten für alle KPIs des Unternehmens relevant sind und weil es bei CapEx und OpEx Fälle gibt, in denen eine Konformität möglich ist, auch wenn die Aktivität des Unternehmens nicht fähig ist oder fähig, aber nicht konform.
Eine solche Situation stellt die CapEx-Planung dar, was derzeit bei FamiCord nicht der Fall ist, wo Ausgaben innerhalb eines Plans, der auf die Konformität einer noch nicht konformen Aktivität abzielt, selbst konform sind. Ein anderer Fall, der für FamiCord relevant ist, betrifft den Erwerb von Dritten von Leistungen aus deren fähigen Aktivitäten, die als fähige CapEx verbucht werden, auch wenn diese Vermögenswerte von FamiCord in nicht fähige oder nicht konforme Aktivitäten integriert werden. Diese Fälle werden als "Typ C CapEx" gekennzeichnet.
Im Rahmen des Umsatzes betrachten wir nur eine Aktivität, die "Herstellung von Arzneimitteln", die für das Ziel der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung in Frage kommt und eine unabhängige wirtschaftliche Aktivität innerhalb der Gesamttätigkeit von FamiCord darstellt. Diese Tätigkeit wurde für das Berichtsjahr 2023 nicht berücksichtigt.
Im Rahmen von Capex stellen wir drei Aktivitäten vor:
a) Transport mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen;
b) Erwerb und Besitz von Gebäuden;
c) Herstellung von elektrischen und elektronischen Ausrüstungsgegenständen;
Die ersten beiden sind sowohl im Rahmen der Klimaschutz- als auch der Anpassungsziele förderfähig, und die Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte ist ein "Typ C"-CapEx, der für das Ziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" förderfähig ist.
Wir stellen fest, dass für das Berichtsjahr 2023 die Tätigkeit "Herstellung von elektrischen und elektronischen Ausrüstungen" nicht berücksichtigt wurde und dass die Tätigkeit "Güterbeförderung auf der Straße", die für das GJ2023 einbezogen wurde, in diesem Jahr keine relevante Wesentlichkeit aufweist. Der Wertzuwachs für die Tätigkeit 'Erwerb und Eigentum von Gebäuden' ergibt sich aus den Auswirkungen des Standards IFRS 16 in Bezug auf langfristige Mietverträge.
Für den OpEx-KPI wurden fünf verschiedene Aktivitäten berücksichtigt:
a) Transport mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen;
b) Gütertransportdienste auf der Straße;
c) Erwerb und Besitz von Gebäuden;
d) Reparatur, Renovierung und Wiederaufarbeitung und
e) Herstellung von Arzneimitteln.
Die ersten drei Aktivtäten sind sowohl für die Klimaschutz- als auch für die Anpassungsziele förderfähig, "Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufbereitung" ist für das Ziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" förderfähig und die "Herstellung von Arzneimitteln" für das Ziel "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung". Für das Berichtsjahr 2023 wurden diese Aktivitäten nicht im Rahmen des OpEx-KPIs berücksichtigt.
Die Erstattungsquoten wurden anhand des Anteils der Erstattungsfähigkeit des KPI für das Geschäftsjahr (Zähler) im Verhältnis zum Gesamtbetrag des KPI für dasselbe Geschäftsjahr (Nenner) berechnet. Daraus ergaben sich Förderfähigkeitsquoten von 1,2 % für Umsatz, 98,8 % für CapEx und 100 % für OpEx.
Bei der Überprüfung der Investitionsdaten für 2024 haben wir die Auswirkungen von IFRS 16 berücksichtigt und erkannt, dass einige der für das Jahr ausgewiesenen Zugänge möglicherweise keine neuen Akquisitionen, sondern vielmehr die Verlängerung bestehender Leasingverträge für neue Mietzeiträume darstellen. Die Kategorie "Herstellung von elektrischen und elektronischen Ausrüstungen - Typ C" wurde in Absprache mit einem externen Berater analysiert, und wir kamen zu dem Schluss, dass diese Investition relevant und angemessen ist, um sie unter den taxonomiefähigen Tätigkeiten auszuweisen, auch wenn die damit verbundenen Tätigkeiten noch nicht taxonomiefähig sind.
Im Jahr 2023 kam unsere Analyse zu dem Schluss, dass der Betrag der operativen Ausgaben (OpEx), die in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, unwesentlich war und daher im entsprechenden nichtfinanziellen Bericht nicht ausgewiesen wurde. Im Jahr 2024 haben wir jedoch nach einer gründlichen Neubewertung unserer Tätigkeiten, Ausgabendaten und internen Prozesse - und in Absprache mit externen Beratern - einen Teil der operativen Ausgaben ermittelt, der wesentlich genug ist, um eine Offenlegung zu rechtfertigen.
Für das Geschäftsjahr 2024 ist keine Konformität hinsichtlich der Einhaltung der Taxonomiefähigkeit zu berichten. Die Konformität hängt von der Überprüfung der technischen Kriterien ab, die für die betreffenden Aktivitäten unterschiedlich komplex sind. In einigen Fällen ist dies darauf zurückzuführen, dass die anspruchsvollen Kriterien für Vermögenswerte und Aktivitäten älter sind als die Taxonomie selbst, und in anderen Fällen ist es schwierig, Daten zu erhalten, die die Konformität der Kriterien mit einem akzeptablen Maß an Zuverlässigkeit bestätigen würden. Besonders deutlich wird dies in einigen Fällen der "Do No Significant Harm"-Prüfung, etwa bei der Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung.
In Anbetracht der Tatsache, dass im Rahmen der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission ein umfassender Überarbeitungsprozess der Taxonomie-Verordnung im Gange ist und dass die Haupttätigkeit nicht fähig ist, werden die Konformitätsbemühungen von FamiCord von strategischen Entscheidungen abhängen, die erst getroffen werden können, wenn die Entwicklung der Taxonomie besser absehbar ist.
Die Taxonomie beginnt mit der Ermittlung der taxonomiefähigen Aktivitäten.
Die KPIs haben erhebliche Auswirkungen auf diese Analyse, da, wie bereits erwähnt, in einigen Fällen der CapEx- oder OpEx-Filter das Spektrum der relevanten Aktivitäten erweitert. Beispielsweise würde FamiCord die "Herstellung von elektrischen und elektronischen Ausrüstungsgegenständen" nicht als eigene Tätigkeit betrachten; diese Tätigkeit wird jedoch als fähig eingestuft.
In der ersten Phase der Untersuchung erhält das Team den größtmöglichen organisatorischen Einblick, um alle potenziell in Frage kommenden Tätigkeiten für alle Umweltziele und entsprechend den drei relevanten KPIs zu ermitteln.
Die lange Liste, die sich aus diesem ersten Ansatz ergibt, wird dann einer eingehenden Analyse unterzogen, wobei die rechtliche Definition der Tätigkeiten und gegebenenfalls die in den technischen Kriterien angegebenen NACE-Codes verwendet werden, um die endgültige Liste der fähigen Tätigkeiten zu erstellen.
Nach der Feststellung der Fähigkeit werden die technischen Kriterien von den Abteilungen bewertet, die am meisten mit der jeweiligen Tätigkeit zu tun haben, um zu prüfen, ob die Kriterien des "wesentlichen Beitrags" und des "Do No Significant Harm" erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt durch Überprüfung der geltenden Anforderungen für die Umweltziele, zu denen jede Tätigkeit gemäß der Verordnung (EU) 2021/2139 und der Verordnung (EU) 2023/2486 beitragen kann.
In diesem Prozess wird auch der Mindestschutz überprüft, unterstützt durch einen internen Fragebogen, der die rechtlichen Anforderungen widerspiegelt, die sich aus Artikel 18 der Taxonomieverordnung und aus dem Bericht der Plattform für eine nachhaltige Finanzwirtschaft zum Mindestschutz ergeben.
Sobald die Informationen über die Fähigkeit und Konformität für jeden KPI vorliegen, werden die Werte vom Finanzbereich festgelegt.
1. In Anbetracht der Unterschiedlichkeit der verschiedenen Tätigkeiten und der Kategorien, die bei der Erstellung der quantitativen Tabellen verwendet wurden, war es nicht erforderlich, Verfahren zur Vermeidung von Doppelzählungen anzuwenden.
2. Es gibt keine für die Taxonomie relevanten CapEx-Pläne.
3. Bei der betrachteten Güterbeförderung im Straßenverkehr handelt es sich ausschließlich um jene, die von FamiCord selbst erbracht wird, und nicht um jene, die an Dritte weitervergeben wird. Letztere ist nur für nicht relevante Opex für Taxonomiezwecke von Bedeutung.
4. Die Bestimmung der OpEx für "Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung" erfolgte, indem zunächst alle Beträge im Zusammenhang mit der OpEx-Definition, wie sie in "UMSATZ, CAPEX und OPEX" dargestellt sind, zusammengestellt und anschließend den einzelnen Kategorien, einschließlich "Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung", zugeordnet wurden.
5. FamiCord hat keine Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Gasen oder Kernenergie, die gemäß Anhang XII der Verordnung (EU) 2021/2178 gemeldet werden müssen, wie aus den beigefügten Tabellen ersichtlich ist.
FamiCord achtet mit großer Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen. Dennoch kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden. Haftungsansprüche gegen FamiCord wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen entstehen, sind ausgeschlossen.
Wirtschaftstätigkeiten | Code | Umsatz | Umsatz-Anteil 2024 |
in EUR | % | ||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0,0 % | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | |
davon Übergangstätigkeiten | - | - | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung von Arzneimitteln | PPC 1.2 | 952.724 | 1,2 % |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 952.724 | 1,2 % | |
Umsatz taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | 952.724 | 1,2 % | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 81.230.863 | 98,8 % | |
Gesamt (A + B) | 82.183.587 | 100,0 % |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | - | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung von Arzneimitteln | N / EL | N / EL | N / EL |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 % | 0 % | 0 % |
Umsatz taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | 0 % | 0 % | 0 % |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A + B) |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung von Arzneimitteln | EL | N / EL | N / EL |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 952.724 | 0 % | 0 % |
Umsatz taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | 952.724 | 0 % | 0 % |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A + B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Umweltverschmutzung |
J / N | J / N | J / N | J / N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | ||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
Herstellung von Arzneimitteln | ||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||
Umsatz taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | ||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||
Gesamt (A + B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Mindestschutz |
J / N | J / N | J / N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung von Arzneimitteln | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
Umsatz taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A + B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Anteil taxonomie-konformer (A1) oder taxonomie-fähiger (A.2) Umsatz 2023 | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) | Kategorie Übergangstätigkeiten |
% | E | T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 % | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | E | - |
davon Übergangstätigkeiten | T | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung von Arzneimitteln | 0 % | ||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 % | ||
Umsatz taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | 0 % | ||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A + B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Code | CapEx | CapEx-Anteil 2024 |
in EUR | % | ||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0,0 % | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | |
davon Übergangstätigkeiten | - | - | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5; CCA 6.5 | 788.096,53 | 18,3 % |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6; CCA 6.6 | - | 0.0% |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7; CCA 7.7 | 953.201,94 | 22,2 % |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten - Typ C | CE 1.2 | 1.856.294,35 | 43,2 % |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 3.597.592,82 | 83,7 % | |
CapEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1+A.2) | 3.597.592,82 | 83,7 % | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 700.173,22 | 16,3 % | |
Gesamt (A+B) | 4.430.012,23 | 100,0 % |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | - | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | EL | EL | N / EL |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | EL | EL | N / EL |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | EL | EL | N / EL |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten - Typ C | N / EL | N / EL | N / EL |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 1.741.298,48 | 1.741.298,48 | 0 % |
CapEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1+A.2) | 1.741.298,48 | 1.741.298,48 | 0 % |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | N / EL | N / EL | N / EL |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | N / EL | N / EL | N / EL |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | N / EL | N / EL | N / EL |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten - Typ C | N / EL | EL | N / EL |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 % | 1.856.294,35 | 0 % |
CapEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1+A.2) | 0 % | 1.856.294,35 | 0 % |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Umweltverschmutzung |
J / N | J / N | J / N | J / N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | -- | - | - | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | -- | - | - | |
davon Übergangstätigkeiten | ||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
Güterbeförderung im Straßenverkehr | ||||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten - Typ C | ||||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||
CapEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1+A.2) | ||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||
Gesamt (A+B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Mindestschutz |
J / N | J / N | J / N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
Güterbeförderung im Straßenverkehr | |||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten - Typ C | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
CapEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1+A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Anteil taxonomie-konformer (A1) oder taxonomie-fähiger (A.2) Capex 2023 | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) | Kategorie Übergangstätigkeiten |
% | E | T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 % | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | E | - |
davon Übergangstätigkeiten | T | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 9,3 % | ||
Güterbeförderung im Straßenverkehr | 0,2 % | ||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 2,8 % | ||
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten - Typ C | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 12,3 % | ||
CapEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1+A.2) | 12,3 % | ||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Code | Opex | OpEx-Anteil 2024 |
in EUR | % | ||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0,0 % | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | ||
davon Übergangstätigkeiten | - | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5; CCA 6.5 | 254.225 | 5% |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6; CCA 6.6 | 2.416.189 | 44% |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7; CCA 7.7 | 553.762 | 10% |
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufbereitung | CE 5.1 | 2.119.607 | 39% |
Herstellung von Arzneimitteln | PPC 1.2 | 98.552 | 2% |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 5.442.335 | 100% | |
OpEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | 5.442.335 | 100% | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 0 | ||
Gesamt (A+B) | 5.442.335 | 100% |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | EL | EL | N / EL |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | EL | EL | N / EL |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | EL | EL | N / EL |
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufbereitung | N / EL | N / EL | N / EL |
Herstellung von Arzneimitteln | N / EL | N / EL | N / EL |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 3.224.175 | 3.224.175 | 0% |
OpEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | 3.224.175 | 3.224.175 | 0% |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | J; N; EL / N / EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | N / EL | N / EL | N / EL |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | N / EL | N / EL | N / EL |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | N / EL | N / EL | N / EL |
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufbereitung | N / EL | EL | N / EL |
Herstellung von Arzneimitteln | EL | N / EL | N / EL |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 98.552 | 2.119.607 | 0% |
OpEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | 98.552 | 2.119.607 | 0% |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
J / N | J / N | J / N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
Güterbeförderung im Straßenverkehr | |||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufbereitung | |||
Herstellung von Arzneimitteln | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
OpEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
J / N | J / N | J / N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | - |
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
Güterbeförderung im Straßenverkehr | |||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufbereitung | |||
Herstellung von Arzneimitteln | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
OpEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Mindestschutz | Anteil taxonomie-konformer (A1) oder taxonomie-fähiger (A.2) OpEx 2023 | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) |
J / N | % | E | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | 0% | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - | - | E |
davon Übergangstätigkeiten | - | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 0% | ||
Güterbeförderung im Straßenverkehr | 0% | ||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 0% | ||
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufbereitung | 0% | ||
Herstellung von Arzneimitteln | 0% | ||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0% | ||
OpEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | 0% | ||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||
Gesamt (A+B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Kategorie Übergangstätigkeiten |
T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - |
davon ermöglichende Tätigkeiten | - |
davon Übergangstätigkeiten | T |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |
Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufbereitung | |
Herstellung von Arzneimitteln | |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
OpEx taxonomiefähiger Tätgkeiten (A.1 + A.2) | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |
Gesamt (A+B) |
Die FamiCord-Gruppe hat drei wesentliche Auswirkungen und ein wesentliches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel identifiziert.
Die negativen Auswirkungen der indirekten Energieemissionen (Scope 2) ergeben sich aus dem hohen Stromverbrauch in den Büros, Produktionslaboren und Zell- und Gewebebanken [I-002], der für die Aufrechterhaltung der Kryokonservierungsprozesse unerlässlich ist. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen indirekter Emissionen in der Wertschöpfungskette (Scope 3), die sich aus der Logistik des Transports biologischer Proben, dem Pendeln der Mitarbeiter und der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ergeben, die alle zu den Treibhausgasemissionen in der gesamten Lieferkette beitragen [I-003].
Andererseits plant die Gruppe weitere Schritte, um diese Auswirkungen durch die Förderung der Energieeffizienz zu mindern. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Optimierung von Prozessen wirkt sich positiv aus [I-004] und minimiert angesichts der geografischen Verteilung der Gruppe sowohl die Emissionen als auch die Betriebskosten in einem größeren Rahmen.
Während der DWA identifizierte und bewertete die FamiCord-Gruppe eine Reihe von klimabezogenen Risiken, darunter sowohl physische als auch Übergangsrisiken. Dazu gehören das Risiko unzureichender Anpassungsmaßnahmen, strengere Treibhausgasvorschriften, Betriebsunterbrechungen aufgrund extremer klimatischer Ereignisse, potenzielle Energieversorgungsengpässe und steigende Preise für fossile Brennstoffe. Diese Risiken wurden hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Aktivitäten von FamiCord nach ihrem Ausmaß und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Derzeit werden die meisten der identifizierten Risiken aufgrund der Art der Aktivitäten der Gruppe, die sich auf kontrollierte Labor- und kryogene Lagerumgebungen mit begrenzter Exposition gegenüber externen physikalischen Klimaereignissen konzentrieren, als nicht wesentlich angesehen. Auch das Vorhandensein mehrerer Laboratorien, die sich gegenseitig ersetzen können, mindert die operationellen Risiken weiter.
Die steigenden Kosten für fossile Brennstoffe stellen ein Risiko dar, das sich finanziell auf die Gruppe auswirken könnte [RO-005], da sie auf energieintensive Prozesse wie die Kryokonservierung und den Laborbetrieb angewiesen ist. Dabei handelt es sich um ein mittelfristiges Übergangsrisiko, das mit einem potenziellen Anstieg der Energiepreise aufgrund von Veränderungen hin zu erneuerbaren Energiequellen, Veränderungen in der Regulierung des Sektors mit höherer Besteuerung fossiler Quellen und dem Übergang zu neuen Technologien verbunden ist [E1.SBM-3_01; § 18].
Die Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells der Gruppe in Bezug auf den Klimawandel wurde für die FamiCord-Gruppe noch nicht durchgeführt [E1.SBM-3_02; § 19 a].
In der nachstehenden Tabelle sind die vier IRO der FamiCord-Gruppe mit ihren jeweiligen Zeithorizonten, ihrer Position innerhalb der Wertschöpfungskette und dem zugehörigen Unterthema aufgeführt.
Beschreibung | Auswirkung, Risiko oder Chance | Zeithorizont | Position in der Wertschöpfungskette | Unterthema oder verwandtes Unter-Unterthema |
[SBM-3_01; § 48 a | SBM-3_02; § 48 a] | [SBM-3_01; § 48 a| SBM-3_02; § 48 a] | [SBM-3_06; § 48 c iii] | [SBM-3_01; § 48 a | SBM-3_02; § 48 a] | |
Klimawandel | ||||
I-002 Beitrag zum Klimawandel durch die Emission von indirekt erzeugten Treibhausgasen - Scope 2 (Energie verbrauch in Büros, Produktionslaboren und | Negative | - | Eigener | Eindämmung des |
Zell- und Gewebebanken). | Auswirkungen | Geschäftsbetrieb | Klimawandels | |
I-003 Beitrag zum Klimawandel durch die Emission von indirekt erzeugten Treibhausgasen - Scope 3 (gekaufte Waren und Dienstleistungen; vor- und nachgelagerte geleaste Anlagen; vor- und nachgelagerter Transport und Vertrieb; Pendeln der Mitarbeiter usw.). | Negative | - | Vorgelagert, eigener Geschäfts betrieb, nachgelagert | Eindämmung des |
Auswirkungen | Klimawandels | |||
I-004 Senkung des Gesamtenergieverbrauchs und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen durch Förderung der Energieeffizienz (Sensibilisierung der Mitarbeiter, Prozessoptimierung, Austausch von Geräten usw.). | Positive | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | Eigener | Energie |
Auswirkungen | Geschäftsbetrieb | |||
RO-005 Steigende Energiepreise für fossile Brennstoffe, die ein Risiko für FamiCord darstellen könnten, da das Unternehmen von energieabhängigen Prozessen wie Kryokonservierung und Laborbetrieb abhängig ist. | Risiko | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | Energie |
Hinweis: Für tatsächliche materielle Auswirkungen gibt es keinen entsprechenden Zeithorizont.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Gruppe noch keinen formalen Übergangsplan für den Klimawandel aufgestellt, da FamiCord beabsichtigt, eine umfassendere Analyse durchzuführen, um die Strategie in Bezug auf den Klimawandel festzulegen. Die Ergebnisse dieser Analyse werden die notwendigen Erkenntnisse liefern, um die mögliche Entwicklung eines Übergangsplans zu unterstützen, der mit der allgemeinen strategischen Ausrichtung der Gruppe abgestimmt ist. [E1-1_16; § 17].
Im Jahr 2024 setzte FamiCord Prioritäten bei den Richtlinien zu Unternehmensführung, Korruptionsbekämpfung, Whistleblowing und Risikomanagementverfahren. Klimarelevante Richtlinien wurden auf 2025 verschoben, nachdem ein besseres Verständnis der damit verbundenen IRO und der Umweltstrategie der Gruppe erreicht wurde. [E1.MDR-P_07; § 62].
Die FamiCord-Gruppe plant, im Jahr 2025 klimarelevante Maßnahmen zu ergreifen und Umweltrichtlinien und -ziele für das Unternehmen festzulegen [E1.MDR-A_13; § 62].
Im Jahr 2024 führte die FamiCord-Gruppe eine Bewertung des CO 2 -Fußabdrucks durch, um ihre Emissionen zu quantifizieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung plant die Gruppe, spezifische Maßnahmen und Ziele zu definieren [E1.MDR-T_15; § 72 / § 81 a]. Klimabezogene Ziele sollen im Jahr 2025 festgelegt werden [E1.MDR-T_14; § 72 / § 81 a].
Die Methodik zur Ermittlung des Energieverbrauchs basiert auf Daten, die im Rahmen der Bewertung des CO 2 -Fußabdrucks der FamiCord-Gruppe erhoben wurden. Zu diesem Zweck wurden Informationen zu Scope-1- und Scope-2-Emissionen angefordert, die die folgenden Emissionsquellen abdecken: stationäre Verbrennung (in Heizkesseln und Notstromaggregaten verwendete Brennstoffe), mobile Verbrennung (Kraftstoffverbrauch von firmeneigenen, geleasten und langfristig gemieteten Fahrzeugen), Strom (einschließlich Elektrofahrzeuge) und Fernwärme (extern gelieferte Wärme für Gebäude). Die gesammelten Daten beinhalten die Identifizierung der verwendeten Energie, wobei zwischen fossilen und erneuerbaren Quellen unterschieden wird [MDR-M_02; § 77 a]. Weitere Informationen zum CO 2 -Fuß-abdruck und seinen jeweiligen Einschränkungen und Annahmen finden Sie in Abschnitt E1-6 - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen.
Angesichts der Einschränkungen bei der Bewertung des CO 2 -Fußabdrucks beziehen sich die in diesem Indikator berichteten Ergebnisse nur auf die 10 Unternehmen 1 , die Daten für die oben genannten Emissionsquellen bereitgestellt haben. Daten aus den Büros, Laboren und Lagern der Konzernunternehmen wurden einbezogen.
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Energieverbrauchswerte, aufgeschlüsselt nach fossilen, nuklearen und erneuerbaren Quellen in den eigenen Betrieben der Unternehmen. Dabei ist zu beachten, dass im Vorjahr nur der Gesamtenergieverbrauch aus nicht-erneuerbaren und erneuerbaren Quellen sowie die Stromerzeugung durch die PV-Anlage erfasst wurden. In diesem Jahr wurden die Kennzahlen erweitert, um zu unterscheiden, ob die verbrauchte Energie aus fossilen, nuklearen oder erneuerbaren Quellen stammt [BP-2_10 / 12; § 13 a, b, c].
Aus den Ergebnissen geht hervor, dass der größte Anteil des Energieverbrauchs mit 48% auf fossile Energieträger entfällt. Nukleare Quellen machen nur 5 % aus, während erneuerbare Quellen 47 % des gesamten Energieverbrauchs der FamiCord-Gruppe ausmachen.
[E1-5_01; § 37] | Einheit | 2024 |
Energieverbrauch aus fossilen Quellen [E1-5_02; Ziffer 37 a] | MWh | 72.969 |
Anteil Energieverbrauch aus fossilen Quellen [E1-5_02; Ziffer 37 a] | % | 48% |
Anteil Energieverbrauch aus nuklearen Quellen [E1-5_03; § 37 b] | MWh | 8.301 |
Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen [E1-5_05; § 37 c] | % | 5% |
Kraftstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (einschließlich Industrie- und Siedlungsabfälle biogenen Ursprungs), Biokraftstoffe, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw. [E1-5_06; § 37 c i] | MWh | - |
Verbrauch von gekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen [E1-5_07; § 37 c ii] | MWh | 62.913 |
Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, die nicht aus Brennstoffen stammt [E1-5_08; § 37 c iii] | MWh | 9.372 |
Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen [E1-5_05; § 37 c] | MWh | 72.285 |
Anteil Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen [E1-5_05; § 37 c] | % | 47% |
Gesamtverbrauch an Energie | MWh | 153.555 |
Hinweis: Die Aufteilung zwischen der am Standort Leipzig für den Eigenverbrauch produzierten und der ins Netz eingespeisten Strommenge ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der nichtfinanziellen Erklärung noch nicht verfügbar. Aus diesem Grund wurde die gleiche Aufteilung wie im Jahr 2023 angenommen.
Im Jahr 2024 gab es keine Produktion von nichterneuerbarer Energie [E1-5_16; §39]. Die Produktion von erneuerbarer Energie betrug 10.299 MWh [E1-5_17; §39].
Bezüglich des Stromverbrauchs (einschließlich Elektrofahrzeuge) stammen die gemeldeten Daten aus Rechnungen, Tankkartenstatistiken, Schätzungen und Buchhaltungsunterlagen. Bei Unverfügbarkeit der Daten für 2024, wurden Werte aus den Vorjahren (2023 oder 2022) als Ersatz verwendet, wobei davon ausgegangen wurde, dass die Verbrauchsmuster relativ stabil blieben. Für die Fernwärme wurden Daten aus Rechnungen und Kostenrechnungen gesammelt, wobei davon ausgegangen wurde, dass alle relevanten Verbräuche korrekt angegeben wurden. Wenn Daten für das laufende Jahr fehlten, wurden die Zahlen der Vorjahre als Schätzung verwendet [BP-2_09; §11 b ii].
Einige von FamiCord ausgeübten Tätigkeiten sind mit Sektoren verbunden, die als besonders umweltbelastend gelten, wie z.B. der Transport von Proben. Dabei handelt es sich jedoch überwiegend um Tätigkeiten, die an Subunternehmer vergeben werden und nicht zu den Kernaktivitäten der Gruppe gehören. Selbst in den Fällen, in denen der Transport vollständig intern von FamiCord verwaltet wird, ist sein relativer Beitrag zu den Gesamttätigkeiten der Gruppe unwesentlich. Daher ist die FamiCord-Gruppe nicht in Sektoren mit hohen Klimaauswirkungen tätig und berichtet daher keine Energieintensitätsdaten für Aktivitäten in diesen Sektoren [E1-5; §38 a, b, c, d, e] [E1-5_18; §40 | E1-5_19; §41].
2024 ist das erste Jahr, für das der CO 2 -Fußabdruck der Aktivitäten der FamiCord-Gruppe berechnet wurde. Daher werden die Informationen zu diesem Vorgang ausführlicher dargestellt.
In der ersten Phase der Bewertung des CO 2 -Fußabdrucks wurde ermittelt, welche Unternehmen innerhalb der FamiCord-Gruppe in die Berechnung einbezogen werden sollten, und zwar unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses der Gruppe (Mehrheitseigentum) und ihrer aktuellen betrieblichen Aktivitäten. Von den 32 Unternehmen 1 , die die FamiCord-Gruppe bilden, wurden nur 26 Unternehmen berücksichtigt, während sechs Unternehmen ausgeschlossen wurden: Vita 34 ApS, Vita 34 s.r.o., AS Imunolita, Rodinná banka Slovakia, Rodinná banka Czech Republic, und Sevibe Cells (Celvitae). Die Gründe für diese Ausschlüsse sind u. a. das Fehlen von Aktivitäten und die geplante Fusion mit einem anderen Unternehmen der Gruppe, Minderheitsbeteiligungen oder die Liquidation.
In der zweiten Phase der CO 2 -Fußabdruck-Bewertung wurden die Emissionsquellen bestimmt, um die verschiedenen Quellen von Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gruppe zu ermitteln und die Tätigkeitsdaten zu bestimmen, die für die Berechnung des CO 2 -Fußabdrucks im Zusammenhang mit den Aktivitäten zu erfassen sind.
Als Ergebnis des Mapping-Prozesses umfassten die Scope-1-Emissionen die stationäre Verbrennung (in Heizkesseln und Notstromaggregaten verwendete Brennstoffe), die mobile Verbrennung (Kraftstoffverbrauch von firmeneigenen, geleasten und langfristig gemieteten Fahrzeugen) und Kältemittellecks. Scope-2-Emissionen umfassten Strom (einschließlich Elektrofahrzeuge) und Fernwärme (extern gelieferte Wärme für Gebäude). Für Scope-3-Emissionen wurden nur drei Kategorien ausgewählt: die Kategorien 5, 6 und 7.
Die Entscheidung, nur diese drei Kategorien einzubeziehen, beruhte auf drei Schlüsselfaktoren: geringere Komplexität der Datenerhebung und Emissionsberechnung, geringere Unsicherheit und die Tatsache, dass die Gruppe die Bewertung zum ersten Mal durchführte. Angesichts des anfänglichen Charakters des Projekts wurde den Kategorien mit besserer Datenverfügbarkeit und einfacheren Berechnungsmethoden Vorrang eingeräumt, um potenzielle Fehler und Unsicherheiten zu minimieren. Obwohl die Emissionen nur für diese drei Kategorien berechnet wurden, war die anfängliche Emissionskartierung nicht auf sie beschränkt. Alle mit den Aktivitäten der Gruppe verbundenen Emissionsquellen, einschließlich derer aus Scope 1, 2 und 3, wurden bei der Zuordnung berücksichtigt [E1-6_26; GB 46 i | E1-6_27; GB 46 i].
Das Greenhouse Gas Protocol schafft einen umfassenden Rahmen für die Messung und Verwaltung von Treibhausgasemissionen. Die FamiCord-Gruppe wendet den Ansatz der operativen Kontrolle an, um die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Emissionen zu konsolidieren [E1-6_15; AR 39 b/§ 50 a | E1-6.MDR-M_02; § 77 a | BP-2_09; § 11 b ii].
Die nachstehende Tabelle zeigt die Scope-1-THG-Emissionen für den Konzern, einschließlich der Muttergesellschaft (FamiCord AG) und der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (Teilkonzern Vita 34 und Teilkonzern PBKM), die im Jahr 2024 530 t CO 2 e betragen. Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen sind auf die FamiCord-Gruppe nicht anwendbar [E1-6_07; § 48 a/§ 50 a | E1-6_08; § 48 a, b].
Scope-1-THG-Emissionen - Konzern | Einheit | 2024 |
Brutto-Scope-1-Emissionen [E1-6_07; § 48 a / § 50 a] | t CO 2 e | 530,46 |
Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen [E1-6_08; § 48 a, b] | % | Nicht anwendbar |
Für die stationäre und mobile Verbrennung wurden Umrechnungsfaktoren und Emissionsfaktoren verwendet, die für jedes Land, in dem die FamiCord-Gruppe tätig ist, spezifisch sind und auf den National Inventory Reports (NIRs) basieren. Wenn diese Informationen nicht verfügbar waren, wurden die DEFRA-Emissionsfaktoren verwendet. Was die Kältemittelgaslecks betrifft, so wurden die verwendeten Treibhauspotenziale (GWPs) aus dem AR6 - GHG Protocol für das einzige berichtete Kältemittel, R-410A, entnommen [E1-6_15; AR 39 b / § 50 a | E1-6.MDR-M_02; § 77 a | BP-2_09; § 11 b ii].
Einige Datenbeschränkungen und methodische Entscheidungen führten zu Unsicherheiten bei der Berechnung der Scope-1-THG-Emissionen. Bei der stationären Verbrennung führt die Verwendung von Heizwerten eines portugiesischen Lieferanten für Schweizer Erdgas und der DEFRA-Emissionsfaktoren für Ungarn zu potenziellen Diskrepanzen, da diese Werte die lokalen Bedingungen möglicherweise nicht vollständig widerspiegeln. Bei der mobilen Verbrennung führt die Anwendung der DEFRA-Emissionsfaktoren für Deutschland und Österreich, wo nur Daten zu den gefahrenen Kilometern pro Jahr verfügbar waren, zu Unsicherheiten, da die fahrzeugspezifische Kraftstoffeffizienz nicht berücksichtigt wird [BP-2_07; § 11 a | BP-2_08; § 11 b i].
Die folgende Tabelle zeigt die Scope-2-THG-Emissionen sowohl für den standortbasierten als auch für den marktbasierten Ansatz für den Konzern, einschließlich der Muttergesellschaft (FamiCord AG) und ihrer vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (Teilkonzern Vita 34 und Teilkonzern PBKM). Es ist wichtig zu beachten, dass die Fernwärmeemissionen unter den standortbezogenen Bruttoemissionen (Scope 2) ausgewiesen werden. Im Jahr 2024 beliefen sich die standortbezogenen Bruttoemissionen auf 740 t CO 2 e, während die marktbezogenen Bruttoemissionen 695 t CO 2 e betrugen [E1-6_09; § 49 a / § 50 a / § 52 a | E1-6_10; § 49 b / § 50 a, b].
Scope-2-THG-Emissionen - Konzern | Einheit | 2024 |
Standortbezogene Bruttoemissionen (Scope 2) [E1-6_09; § 49 a / § 50 a / § 52 a] | t CO 2 e | 739,92 |
Marktbezogene Bruttoemissionen (Scope 2) [E1-6_10; § 49 b / § 50 a, b] | t CO 2 e | 694,77 |
Beim standortbezogenen Ansatz wurde der Produktionsmix-Emissionsfaktor für jedes Land angewendet, für das die Unternehmen Daten vorgelegt haben, wobei die Emissionsfaktoren von AIB (2023) stammen. Für den marktbezogenen Ansatz wurde entweder der Emissionsfaktor des jeweiligen Stromversorgers, sofern verfügbar, oder der standortbasierte Restmixfaktor von AIB (2023) verwendet. Lieferantenspezifische Emissionsfaktoren waren für Ungarn, Polen und Portugal verfügbar. Für Fernwärme wurde der Emissionsfaktor der DEFRA zur Berechnung der Emissionen verwendet, da der Emissionsfaktor des Lieferanten nicht verfügbar war [E1-6_15; AR 39 b / § 50 a | E1-6.MDR-M_02; § 77 a | BP-2_09; § 11 b ii].
Es ist wichtig anzumerken, dass einige Datenbeschränkungen und methodische Entscheidungen zu Unsicherheiten bei der Berechnung der Scope-2-THG-Emissionen führten. Einige Unternehmen haben weder den Berichtszeitraum noch die Datenquellen angegeben. In Fällen, in denen länderspezifische Emissionsfaktoren oder Umrechnungswerte nicht verfügbar waren, wurden Annahmen auf der Grundlage alternativer Quellen getroffen, wie z. B. die portugiesischen NIR- und DEFRA-Emissionsfaktoren [BP-2_07; § 11 a | BP-2_08; § 11 b i]. Weitere Informationen zu den Einschränkungen und methodischen Entscheidungen in Bezug auf den Stromverbrauch und die Fernwärme finden Sie in Abschnitt E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Scope-3-THG-Emissionen für den Konzern, einschließlich der Muttergesellschaft (FamiCord AG) und der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (Teilkonzern Vita 34 und Teilkonzern PBKM), die im Jahr 2024 zu 236 t CO 2 e führten. Kategorie 6 verzeichnete die höchsten Scope-3-Emissionen, vor allem aufgrund der von den Unternehmen gemeldeten nationalen und internationalen Flugreisen [E1-6_04; GB 46 d].
Scope-3-THG-Emissionen (gemäß THG-Protokoll) [E1-6_04; GB 46 d] | Einheit | 2024 |
Brutto-THG-Emissionen nach Scope 3 [E1-6_11; § 51] | t CO 2 e | 235,59 |
Kategorie 5 - Im Betrieb anfallende Abfälle [E1-6_11; § 51] | t CO 2 e | 4,50 |
Kategorie 6 - Geschäftsreisen [E1-6_11; § 51] | t CO 2 e | 160,44 |
Kategorie 7 - Pendeln von Arbeitnehmern [E1-6_11; § 51] | t CO 2 e | 70,64 |
Für Kategorie 5, die alle Abfälle aus der Geschäftstätigkeit der Gruppe umfasst und sowohl gefährliche als auch nicht gefährliche Abfallentsorgungsmethoden abdeckt, wurden DEFRA-Emissionsfaktoren verwendet. Bei der Berechnung wurden die Art des erzeugten Abfalls und seine endgültige Entsorgungsmethode berücksichtigt [E1-6_29; GB 46 h |E1-6_15; GB 39 b |E1-6.MDR-M_02; § 77 a |BP-2_09; § 11 b ii].
Für Kategorie 6 (Geschäftsreisen und Unterkunft), die alle geschäftsbedingten Reisen von Mitarbeitern wie Flüge, Züge und Straßentransporte sowie die entsprechenden Unterkünfte umfasst, wurden DEFRA-Emissionsfaktoren angewendet. Für Hotelübernachtungen im Zusammenhang mit Geschäftsreisen wurden Daten über die Gesamtzahl der Übernachtungen und das jeweilige Land des Aufenthalts erhoben. Der DEFRA-Emissionsfaktor für "Hotelübernachtungen" in jedem Land wurde dann zur Schätzung der Emissionen angewendet [E1-6_29; GB 46 h |E1-6_15; GB 39 b |E1-6.MDR-M_02; § 77 a |BP-2_09; § 11 b ii].
Für die Kategorie 7 (Pendeln der Mitarbeiter und Fernarbeit) wurden die Daten durch eine Pendlerumfrage unter den Mitarbeitern der in die CO 2 -Bilanz einbezogenen Unternehmen erhoben. Im Rahmen der Umfrage wurden Informationen über die Verkehrsmittel für den Heimweg, die Hin- und Rückfahrt (insgesamt pro Jahr) und andere relevante Details zum Arbeitsweg gesammelt. Die Emissionsfaktoren der DEFRA wurden entsprechend angewendet.
Für die Fernarbeit, die Emissionen aus dem häuslichen Energieverbrauch im Zusammenhang mit der Fernarbeit abdeckt, wurden die Fernarbeitnehmer auf der Grundlage der Gesamtzahl der Fernarbeitnehmer pro Region, der durchschnittlichen Anzahl der Fernarbeitstage pro Woche, der durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Tag und der vom Unternehmen bereitgestellten Ausrüstung bewertet. Es wurden Emissionsfaktoren aus AIB 2023 verwendet [E1-6_29; GB 46 h |E1-6_15; GB 39 b |E1-6.MDR-M_02; § 77 a |BP-2_09; § 11 b ii].
Nur 389 Beschäftigte haben an dem Fragebogen teilgenommen, was zu einer möglichen Verzerrung führen kann, da sich das Pendelverhalten der nicht antwortenden Beschäftigten von dem der Befragten unterscheiden kann. Folglich können Hochrechnungen auf der Grundlage dieses Datensatzes das Pendelverhalten der gesamten Belegschaft nicht vollständig repräsentieren [BP-2_07; § 11 a].
Die nachstehende Tabelle zeigt die THG-Emissionsdaten für 2024 für die FamiCord-Gruppe, wobei die gesamten Bruttoemissionen in Scope 1, 2 und 3 aufgeführt sind. Scope-1-Emissionen, die aus direkten Quellen stammen, beliefen sich auf 530,46t CO 2 e. Die Scope-2-Emissionen, die aus eingekauftem Strom stammen, betrugen 739,92 t CO 2 e (standortbezogen) und 694,77 t CO 2 e (marktbezogen). Die Scope-3-Emissionen, die indirekte Emissionen aus der Wertschöpfungskette umfassen, beliefen sich auf 235,59 t CO 2 e.
Die gesamten THG-Emissionen der FamiCord-Gruppe im Jahr 2024 erreichten 1.505,97t CO 2 e (standortbezogen) und 1.460,81 t CO 2 e (marktbezogen). Scope 2 leistete den größten Beitrag zu den Gesamtemissionen [E1-6_01; § 44].
Treibhausgasemissionen [E1-6_01; § 44] | Einheit | 2024 |
Brutto Scope 1 | t CO 2 e | 530,46 |
Brutto standortbezogen (Scope 2) | t CO 2 e | 739,92 |
Brutto marktbezogen (Scope 2) | t CO 2 e | 694,77 |
Brutto Scope-3-THG-Emissionen | t CO 2 e | 235,59 |
Kategorie 5 - Im Betrieb anfallende Abfälle | t CO 2 e | 4,50 |
Kategorie 6 - Geschäftsreisen | t CO 2 e | 160,44 |
Kategorie 7 - Pendeln von Arbeitnehmern | t CO 2 e | 70,64 |
Gesamt-THG-Emissionen (standortbezogen) [E1-6_12; § 44/52 a] | t CO 2 e | 1.505,97 |
Gesamt-THG-Emissionen (marktbezogen) [E1-6_13; § 44 / 52 b] | t CO 2 e | 1.460,81 |
Die Daten und Berechnungen werden im Laufe des Jahres 2025 überarbeitet, mit dem Ziel, einen umfassenderen Bericht bei der nächsten Bewertung des CO 2 -Fuß-abdrucks (2026) zu erstellen, bei der voraussichtlich zusätzliche Scope-3-Kategorien berechnet werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Treibhausgasintensität der FamiCord-Gruppe im Jahr 2024. Die THG-Intensität wird als das Verhältnis der gesamten Treibhausgasemissionen (THG) zum Nettoumsatz berechnet und dient als Indikator für die Kohlenstoff-Effizienz der Geschäftstätigkeit. Diese Kennzahl wird auf der Grundlage der gesamten Bruttoemissionen aus Scope 1, Scope 2 (sowohl standortals auch marktbezogene Ansätze) und Scope 3 sowie des gesamten Nettoumsatzes, ausgedrückt in Tausend Euro, ermittelt. Für 2024 wurde die THG-Intensität auf 0,018 t CO 2 e/T€ berechnet, was die Menge an THG-Emissionen widerspiegelt, die mit jeder generierten Umsatzeinheit verbunden ist [E1-6_01; § 44].
Treibhausgasintensität auf Basis des Nettoumsatzes | Einheit | 2024 |
Nettoumsatz | T€ | 82.118,00 |
Intensität der Treibhausgasemissionen, standortbezogen [E1-6_30; § 53] | t CO 2 e / T€ | 0,0183 |
Intensität der Treibhausgasemissionen, marktbezogen [E1-6_31; § 53] | t CO 2 e / T€ | 0,0178 |
Die Mitarbeiter der FamiCord-Gruppe sind ein Schlüsselfaktor für den Erfolg der Gruppe. Sie repräsentieren die Kultur von FamiCord und sind ein entscheidender Motor für die Entwicklung der Strategie der Gruppe. FamiCord setzt sich für die Entwicklung und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter ein, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung eines guten Arbeitsumfelds, der Achtung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, angemessenen Arbeitsbedingungen, der Achtung der Vielfalt und der Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der eigenen Belegschaft liegt [§ 13 a i].
Je nach Region haben die Unternehmen der FamiCord-Gruppe einen unterschiedlichen Reife- und Entwicklungsstand bei den spezifischen Programmen für die Mitarbeiter. Daher ist es für die Gruppe eine Priorität, strategische Maßnahmen zu entwickeln, die sich auf die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter sowie auf die Schulung und Entwicklung der eigenen Belegschaft konzentrieren. In diesem Zusammenhang hat die Gruppe 2024 ein internes Human-Resources-Management-Center of Expertise oder Kompetenzzentrum in Leipzig eingerichtet (siehe Abschnitt S1-4), in dem bereits ein Betriebsrat besteht, sowie mehrere Initiativen, die sich an den positiven tatsächlichen Auswirkungen orientieren [§ 13 a i].
Die FamiCord-Gruppe führt jährlich eine Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit durch (siehe Abschnitt S1-4), und die Ergebnisse dieser Umfrage dienen als wichtiger Leistungsindikator für den Geschäftsführer in jeder Region. Für das Jahr 2025 plant FamiCord, die Ergebnisse dieser Umfragen konzernweit über das Human-Resources-Management-Center of Expertise / Kompetenzzentrum zu analysieren und priorisierte Maßnahmen festzulegen, die auf die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ausgerichtet sind [§ 13 a ii]. Dieser Ansatz fördert nicht nur positive Auswirkungen, sondern antizipiert auch künftige Herausforderungen und stellt sicher, dass die Mitarbeiter von FamiCord weiterhin mit der sich entwickelnden Strategie und den Wachstumsambitionen der Gruppe in Einklang stehen.
Um ein umfassendes und transparentes Management der Auswirkungen in Bezug auf die eigene Belegschaft zu gewährleisten, werden alle Mitarbeiter, die von der Geschäftstätigkeit von FamiCord wesentlich betroffen sein können, in den Umfang dieser Angaben einbezogen [S1-SBM-3_01; § 14]. Innerhalb der FamiCord-Gruppe umfasst die Belegschaft Angestellte, Selbstständige und von Dritten beauftragte Personen. Jede dieser Personen wird als Mitglied des Teams betrachtet, das in den Einrichtungen der Gruppe arbeitet und/oder ihre Ausrüstung nutzt, wodurch sie den Auswirkungen der Tätigkeiten von FamiCord ausgesetzt sind [S1-SBM-3_02; § 14 a].
In Anbetracht der Art der von FamiCord durchgeführten Aktivitäten können bestimmte Personen innerhalb der Belegschaft biologischen Arbeitsstoffen stärker ausgesetzt sein, entweder im Labor oder bei der Probenentnahme. Diese potenziellen negativen Auswirkungen werden ordnungsgemäß und routinemäßig durch die Sicherheitsverfahren im Labor behandelt und wurden daher für die Gruppe nicht als wesentlich angesehen [S1-SBM-3_11; § 15].
Andererseits haben Initiativen in Bezug auf sichere Arbeitsbedingungen [I-017], Work-Life-Balance [I-021] und Wohlbefinden der Mitarbeiter [I-018 | I-022] positive wesentliche Auswirkungen auf die Mitarbeiter. Beispiele für solche Initiativen sind unbefristete Arbeitsverträge, Lebensversicherungen, betriebliche Altersvorsorge, Reduzierung der Arbeitszeit, zusätzlicher Urlaub und Auszeittage. In direkterem Zusammenhang mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeiter stehen Sporttrainer, Zugangskarten für mehrere Sportarten, private Gesundheitsfürsorge und psychologische Unterstützung. Die Aktivitäten, die zur Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen entwickelt werden, sind noch nicht auf Konzernebene festgelegt, sondern werden auf Unternehmensebene definiert, basierend auf denselben Grundsätzen für das strategische Management der Mitarbeiter und die Unternehmenskultur. Bei FamiCord werden potenzielle positive Auswirkungen sowohl für Mitarbeiter als auch für Nicht-Mitarbeiter in Bereichen wie Aus- und Weiterbildung [I-024], Vielfalt [I-027] und Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit [I-025] ermittelt [S1-SBM-3_04; § 14c].
Als wesentliche Risiken im Zusammenhang mit der Belegschaft identifiziert die FamiCord-Gruppe Risiken im Zusammenhang mit mangelnden Qualifikationen und/oder einem Mangel an Bewerbern mit den erforderlichen Qualifikationen für offene Stellen innerhalb der Unternehmen der Gruppe [RO-015 | RO-022], der Schwierigkeit von Teams, sich schnell an betriebliche Veränderungen anzupassen [RO-023], der potenziellen unbefugten Offenlegung vertraulicher Mitarbeiterdaten [RO-031] aufgrund von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen oder Missbrauch und dem Produktivitätsverlust infolge von Fehlzeiten aufgrund von Gesundheits- und Sicherheitsfragen [RO-019]. FamiCord erkennt Chancen im Zusammenhang mit verbesserter Gesundheit und Sicherheit für Mitarbeiter [RO-020], die zu erhöhter Produktivität führen, sowie mit der Einrichtung von Mitarbeiterentwicklungsprogrammen [RO-024], die zu einer verbesserten Wahrnehmung der Arbeitgebermarke und einer höheren Anzahl von Bewerbungen für offene Stellen beitragen [S1.SBM-3_05; § 13b / 14d].
Innerhalb der FamiCord-Gruppe wurden keine Geschäftsbetriebe identifiziert, bei denen ein erhebliches Risiko von Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit besteht [S1.SBM-3_07; § 14f i bis S1.SBM-3_10; § 14g ii]. Darüber hinaus wurden keine Risiken oder Chancen identifiziert, die sich aus Auswirkungen und Abhängigkeiten von bestimmten Personengruppen innerhalb der eigenen Belegschaft ergeben [S1.SBM-3_12; § 16].
Beschreibung | Auswirkung, Risiko oder Chance | Zeithorizont | Position in der Wertschöpfungskette | Unterthema oder verwandtes Unter-Unterthema |
[SBM-3_01; §48 a] [SBM-3_02; §48 a] | [SBM-3_01; §48 a] [SBM-3_02; §48 a] | [SBM-3_06; §48 c iii] | [SBM-3_01; §48 a] [SBM-3_02; §48 a] | |
Arbeitspraktiken, Vergütung und Sozialleistungen für Mitarbeiter | ||||
I-017 Sichere Arbeitsbedingungen, verbesserte finanzielle Sicherheit und langfristige Altersvorsorge (z. B. unbefristete Arbeitsverträge, Lebensversicherungen, betriebliche Altersversorgung), Förderung der Mitarbeiterbindung und der langfristigen Verpflichtung zum Unternehmen | Positive | - | Eigener | Arbeitsbedingungen - sichere Beschäftigung |
Auswirkung | Geschäftsbetrieb | |||
I-018 Gute Arbeitspraktiken in Bezug auf Arbeitnehmer (Anerkennung ihrer Arbeitsleistung, Gehalt, Leistungen und angebotene Vergünstigungen), die das Wohlbefinden der Mitarbeiter und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigern, die Förderung der Mitarbeiterbindung und der langfristigen Verpflichtung zum Unternehmen | Positive | - | Eigener | Arbeitsbedingungen - angemessene Entlohnung / |
Auswirkung | Geschäftsbetrieb | Arbeitszeit | ||
I-021 Eine positive Auswirkung wird durch die Förderung einer guten Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für die Mitarbeiter erzielt, was die Arbeitsbedingungen verbessert und die allgemeine Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigert. Dies führt zu einem besseren Wohlbefinden der Mitarbeiter, einer höheren Produktivität und einer engagierteren und motivierteren Belegschaft. | Positive | - | Eigener | Arbeitsbedingungen - Vereinbarkeit |
Auswirkung | Geschäftsbetrieb | von Berufs- und | ||
Privatleben | ||||
RO-015 Fachkräftemangel und fehlende Anwendungen stellen ein Risiko für Betrieb, Innovation und Wettbewerbsposition dar. | Risiko | Kurzfristig (< 1 Jahr) | - | Arbeitsbedingungen - angemessene Entlohnung |
Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden | ||||
I-022 Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter durch gesundheitsfördernde Maßnahmen und aktive Gesundheitsmanagementprogramme (z. B. Sporttrainer, Multisportkarte, private Gesundheitsversorgung, psychologische Unterstützung, Umfragen zur psychischen Gesundheit) | Positive | - | Eigener | Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit |
Auswirkung | Geschäftsbetrieb | |||
RO-019 Produktivitätsverlust durch Fehlzeiten aufgrund von Gesundheits- und Sicherheitsfragen (Unfälle und Berufskrankheiten, psychische Erkrankungen u. a.) | Risiko | Kurzfristig (< 1 Jahr) | - | Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit |
RO-020 Verbesserte Arbeitsleistung und Produktivität durch überdurchschnittliche Angebote in Form von Gesundheitsprogrammen, die zur besseren körperlichen und geistigen Gesundheit der Mitarbeiter beitragen | Chance | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit |
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | ||||
I-024 Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und zum Ausbau von Kompetenzen am Arbeitsplatz, die durch regelmäßige Schulungsprogramme und individuelle Entwicklungspläne gefördert werden, tragen positiv zum Engagement der Mitarbeiter und zur beruflichen Weiterentwicklung bei. Dies fördert eine qualifizierte und anpassungsfähige Belegschaft, die mit den Unternehmenszielen übereinstimmt und die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessert. | Positive | - | Eigener | Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
Auswirkung | Geschäftsbetrieb | |||
RO-022 Mangelnde Qualifikation (und folglich Produktivität) der Belegschaft führt zu Umsatzeinbußen / Nichterfüllung strategischer Unternehmensziele | Risiko | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | Gleichbehandlung und Chancen -gleichheit für alle - Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
RO-023 Unfähigkeit der Teams, sich an betriebliche Veränderungen anzupassen (z. B. im Zusammenhang mit technologischen Fortschritten, Marktveränderungen oder Kundenanforderungen), was zu betrieblichen Ineffizienzen und Innovationsstagnation sowie zum Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führt | Risiko | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | Gleichbehandlung und Chancen -gleichheit für alle - Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
RO-024 Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch das Angebot individueller Schulungs- und Entwicklungspläne, die Mitarbeiter befähigen, sich weiterzuentwickeln, während das Unternehmen als führend in der Talentförderung positioniert wird | Chance | Langfristig (> 5 Jahre) | - | Gleichbehandlung und Chancen -gleichheit für alle - Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
Vielfalt, Gerechtigkeit und Integration | ||||
I-025 Gleiche Karrierechancen für Männer und Frauen, einschließlich der Gehaltspraktiken, tragen zu einer gerechteren und ausgewogeneren Gesellschaft bei. | Positive | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | Eigener | Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit |
Auswirkung | Geschäftsbetrieb | |||
I-027 Die Vielfalt der Standpunkte schafft eine Organisationskultur, die auf Innovation und Entwicklung ausgerichtet ist und sich positiv auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. | Positive | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | Eigener | Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - |
Auswirkung | Geschäftsbetrieb | Vielfalt | ||
IT und Datenschutz | ||||
RO-031 Die unbefugte Offenlegung vertraulicher Unternehmens- oder Mitarbeiterdaten aufgrund von Cyberangriffen, Datenverletzungen oder Missbrauch kann zu Prozesskosten, behördlichen Geldbußen und Rufschädigung führen. | Risiko | Kurzfristig (< 1 Jahr) | - | Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Datenschutz |
Hinweis: Für tatsächliche materielle Auswirkungen gibt es keinen entsprechenden Zeithorizont.
Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Förderung ethischen Verhaltens, zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und zur Gewährleistung eines fairen und inklusiven Arbeitsumfelds hat die FamiCord-Gruppe eine Reihe von mitarbeiterorientierten Richtlinien eingeführt, nämlich den Verhaltenskodex, das Whistleblowing-Verfahren und die Datenschutzrichtlinie [S1.MDR-P_01; §65 a]. Zusätzlich hat FamiCord in seinen Tochtergesellschaften ein lokales Managementsystem zur Vermeidung von Arbeitsunfällen eingerichtet [S1-1_09; §23].
Diese Richtlinien, die für die gesamte Belegschaft von FamiCord gelten, sind zwar nicht direkt auf bestimmte international anerkannte Instrumente ausgerichtet [S1-1_07; § 21], spielen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der von dem Unternehmen identifizierten sozialen Auswirkungen, Risiken und Chancen, indem sie einen sicheren und respektvollen Arbeitsplatz fördern, die Rechte der Mitarbeiter schützen und die Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards gewährleisten. Sie unterstützen faire Arbeitspraktiken, stärken die Verpflichtung zu Gesundheit, Sicherheit sowie Wohlbefinden, Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion und tragen zu einer Kultur der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und des Vertrauens unter Mitarbeitern und Interessenträgern bei [S1-1_01; § 19].
Der Verhaltenskodex (siehe Unternehmensführung, Abschnitt G1-1) definiert die Grundprinzipien, Normen und Werte, die sowohl den Konzern als auch seine Mitarbeiter bei ihren täglichen Aktivitäten leiten und die Standards der Integrität, des Respekts und des verantwortungsvollen Geschäftsgebarens stärken [S1. MDR-P_01; § 65 a]. Die FamiCord-Gruppe hat noch keinen Verhaltenskodex für Lieferanten verabschiedet [AR13].
Das Whistleblowing-Verfahren (siehe Unternehmensführung, Abschnitt G1-1) stellt die Grundsätze der Gruppe vor und definiert das Verfahren für die Meldung von Belästigung, Diskriminierung und anderem Fehlverhalten sowie den Schutz von Hinweisgebern. Damit wird sichergestellt, dass Bedenken schnell und effektiv behandelt werden, ein wertvolles Instrument zur Umsetzung einer sicheren und gerechten Unternehmenskultur [S1.MDR-P_01; § 65 a].
Neben dem Whistleblowing-Verfahren, in dem die Grundsätze der Gruppe zur Verhinderung von Diskriminierung dargelegt sind, verfügt die Gruppe noch nicht über spezifische Konzepte zur Förderung der Chancengleichheit und anderer Möglichkeiten zur Steigerung von Vielfalt und Inklusion [S1-1_10; § 24a | S1-1_11; § 24b | S1-1_11; § 24b]. In der Zwischenzeit wurde die Politik der Gruppe in Bezug auf Vielfalt, Gleichberechtigung und Eingliederung bereits in 2025 umgesetzt.
Die Datenschutzrichtlinie (siehe Abschnitt S4-1) definiert den Ansatz des Unternehmens zum Schutz personenbezogener Daten und zur Einhaltung der DSGVO und beschreibt Maßnahmen zum Umgang mit Datenschutzverletzungen, zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Verhinderung der unbefugten Offenlegung sensibler Unternehmens- oder Mitarbeiterdaten [S1.MDR-P_01; § 65 a].
Derzeit verfügt die Gruppe über keine spezifische Menschenrechtsrichtlinie. Dennoch spiegelt der Verhaltenskodex der Gruppe den Umgang mit Menschenrechten wider, insbesondere durch die Ablehnung jeglicher Art von Ausbeutung, Menschenhandel, Zwangs- oder Kinderarbeit [S1-1_03; § 20, S1-1_08; § 22]. Bezüglich der Mitarbeiter rechte werden diese in allen Unternehmen der Gruppe durch ihre Richtlinie berücksichtigt, insbesondere in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sichere Arbeitsbedingungen, Wohlbefinden, gegenseitigen Respekt, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit [S1-1_04; § 20a].
Je nach Land gibt es zusätzliche Richtlinien und/oder Verfahren, die detailliertere Nachhaltigkeitsfragen in Bezug auf die eigene Belegschaft abdecken. So gibt es beispielsweise in Polen eine Vergütungsrichtlinie, eine Arbeitsordnung und einen Fonds für Sozialleistungen für Arbeitnehmer; in Portugal gibt es einen speziellen Anti-Belästigungs-Kodex, eine IT-Sicherheitsrichtlinie und eine Datenschutzverordnung; in Deutschland gibt es einen Betriebsrat, die regelmäßig mit dem Vorstand der FamiCord-Gruppe zusammenkommen, um Aspekte zu erörtern, die Auswirkungen auf die Belegschaft haben.
Die Gruppe geht auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitarbeiter durch verschiedene Initiativen ein, darunter jährliche Zufriedenheitsumfragen, Feedbackgespräche und gegebenenfalls Treffen mit Arbeitnehmervertretern. Die jährliche Zufriedenheitsumfrage, die auf Gruppenebene durchgeführt wird, deckt Schlüsselaspekte wie Wohlbefinden, Arbeitsbedingungen, Karriereentwicklung, Teamarbeit und Organisationskultur ab [S1-1_05; § 20b].
Um eine starke Unternehmenskultur zu fördern und informelle Interaktionen zu unterstützen, organisieren die Unternehmen der Gruppe teambildende Aktivitäten wie gesellschaftliche Zusammenkünfte, Sportwettbewerbe und Wohltätigkeitsveranstaltungen. Darüber hinaus werden in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen in jeder Region, in der die Gruppe tätig ist, Gesundheits- und Sicherheitsprogramme durchgeführt, um Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Erkannte Risiken werden den betroffenen Mitarbeitern mitgeteilt, die auch Schulungen zu den erforderlichen Präventionsmaßnahmen erhalten [S1-1_05; § 20b | S1-1_06; § 20c].
Im Falle einer Datenschutzverletzung werden Verfahren in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung und den lokalen Vorschriften befolgt, um eine ordnungsgemäße Meldung und Reaktion zu gewährleisten. Mitarbeiter können auch andere Vorfälle über die bestehenden Whistleblowing-Kanäle melden [S1-1_05; § 20b | S1-1_06; § 20c].
Die folgenden Informationen sind durch Verweis auf andere Teile der Nachhaltigkeitserklärung einbezogen:
― |
Vorstellung des Verhaltenskodex: MDR-P, ESRS 2, § 65 b/c/f/e - Unternehmensführung G1-1 |
― |
Vorstellung des Whistleblowing-Verfahrens: MDR-P, ESRS 2, § 65 b/c/f/e - Unternehmensführung G1-1 |
― |
Darstellung der Datenschutzpolitik: MDR-P, ESRS 2, § 65 b/c/f/e - Soziale Informationen S4-1. |
Um aktiv Erkenntnisse aus der eigenen Belegschaft zu sammeln und diese in Entscheidungsprozesse bezüglich der Auswirkungen auf die Belegschaft selbst einfließen zu lassen, hat die FamiCord-Gruppe mehrere Mechanismen zur Einbeziehung sowohl der eigenen Belegschaft als auch der Arbeitnehmervertreter eingerichtet [S1-2_01, § 27 | S1-2_02, § 27a], um einen kontinuierlichen Dialog mit den Mitarbeitern in verschiedenen Regionen sicherzustellen [S1-2_01, § 27].
Im Rahmen eines zentralisierten globalen Feedback-Prozesses führen die Personalabteilungen und/oder die Geschäftsführer der einzelnen Tochtergesellschaften jährlich anonyme Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit in der gesamten Gruppe durch, in denen die Mitarbeiter ihre Bedenken und individuellen Vorschläge zu ihrer Arbeit und ihren Arbeitsbedingungen äußern können. Diese Umfragen sind ein wichtiges Instrument, um die Stimmung der Mitarbeiter zu bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln. [S1-2_01, § 27, GB 24d]
Neben der Umfrage hat die Gruppe je nach Region weitere Verfahren zur Einbeziehung der Mitarbeiter eingeführt, z. B. Townhall-Meetings mit allen Mitarbeitern und individuelle Feedbackgespräche zwischen Mitarbeitern und den Geschäftsführern der einzelnen Tochtergesellschaften und/oder den Personalabteilungen. Diese Foren bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern, während das Management Bedenken direkt ansprechen und einen offenen Dialog fördern kann [S1-2_01, § 27, GB 24d].
In der Konzernzentrale in Leipzig gibt es einen Betriebsrat, der alle Mitarbeiter der FamiCord AG umfasst. Dieser Betriebsrat trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand der FamiCord AG. Diese Treffen dienen dazu, die Anliegen der Mitarbeiter, vorgeschlagene Maßnahmen und Veränderungen in der Belegschaft zu besprechen und sicherzustellen, dass die Stimmen der Mitarbeiter auf der höchsten Entscheidungsebene vertreten sind [S1-2_01, § 27, GB 24d].
Art | Art der Einbeziehung | Häufigkeit |
[S1-3_03, 27b] | ||
Vorstandssitzung mit Betriebsrat (in Leipzig) | Teilnahme, Beratung und Information. | Monatlich oder zweimonatlich. |
Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit | Teilnahme. | Jährlich. |
Treffen mit Mitarbeitern | Information.. | Variabel. |
Die meisten Aktivitäten zur Einbeziehung der Mitarbeiter finden auf lokaler Ebene statt, wo die Geschäftsführer das Feedback der Mitarbeiter einholen und dem Vorstand in regelmäßigen Folgetreffen monatlich direkt Bericht erstatten. Diese Struktur stellt sicher, dass der Beitrag der Mitarbeiter bei der Entscheidungsfindung sowohl auf lokaler als auch auf Unternehmensebene berücksichtigt wird. Die jährliche Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit wird jedoch zentral vom Human-Resources-Management-Center of Expertise oder Kompetenzzentrum in Leipzig über eine spezielle Plattform verwaltet, die eine einheitliche Erfassung und Analyse des Feedbacks gewährleistet [GB 24c].
Im Anschluss an die Feedback-Initiativen finden regelmäßige Mitarbeiterversammlungen statt, deren Häufigkeit je nach Unternehmen variiert, bei denen der Geschäftsführer über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Geschäftsentwicklung und mitarbeiterbezogene Themen wie die Ergebnisse der Zufriedenheitsumfragen und die entsprechenden Aktionspläne berichtet. Durch diese Versammlungen werden die Mitarbeiter darüber informiert, welchen Einfluss ihr Feedback auf die Entscheidungsprozesse der Gruppe hat [GB 24b].
Es ist die Aufgabe der Geschäftsführer in jeder Tochtergesellschaft, dafür zu sorgen, dass diese Art von Einbeziehung mit den Mitarbeitern besteht, und sicherzustellen, dass die Ergebnisse dieser Aktivitäten den Ansatz der Gruppe angemessen beeinflussen [S1-2_04, § 27c]. Die Wirksamkeit dieser Art von Initiativen zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft wird nicht nur anhand der Ergebnisse der jährlich durchgeführten Mitarbeiterbefragung, sondern auch anhand der Fluktuationsrate der Gruppe gemessen [S1-2_06, § 27e].
Bei FamiCord werden negative Auswirkungen, wenn sie auftreten, systematisch durch die internen Managementprozesse des Konzerns für Abweichungen, Vorfälle und Beschwerden behandelt. Der Konzern bewertet derzeit nicht, ob und wie die bereitgestellten Abhilfemaßnahmen wirksam sind [S1-3_01, § 32a].
In den Tochtergesellschaften der Gruppe gibt es mehrere Kanäle, über die die Mitarbeiter ihre Anliegen mitteilen können, die alle von dem Konzern selbst eingerichtet wurden. Neben der Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit, die es den Mitarbeitern ermöglicht, anonym Bedenken und Bedürfnisse zu mitzuteilen, gibt es je nach Standort weitere Kanäle für die Einbeziehung der Mitarbeiter und die Meldung von Problemen. In Leipzig gibt es einen Betriebsrat, der die Interessen der Mitarbeiter vor Ort vertritt und den Dialog mit dem Management erleichtert. Darüber hinaus stehen in bestimmten Ländern der Gruppe Whistleblowing-Kanäle zur Verfügung, die es allen Mitarbeitern ermöglichen, Bedenken vertraulich zu melden. Diese Mechanismen tragen zu einem transparenteren und reaktionsfähigen Arbeitsumfeld bei und stellen sicher, dass die Mitarbeiter mehrere Möglichkeiten haben, ihre Bedenken zu äußern [S1-3_02, § 32b].
Das Unternehmen verfügt zwar nicht über einen globalen Mechanismus für die Bearbeitung von Missständen/Beschwerden im Zusammenhang mit Mitarbeiterangelegenheiten [S1-3_05, § 32c], aber im speziellen Fall des Konzernunternehmens PBKM gibt es Mechanismen für die Bearbeitung dieser, einschließlich eines separaten E-Mail-Postfachs für die Entgegennahme dieser Beschwerden, zu dem nur die Rechtsabteilung Zugang hat. Diese Mechanismen sind intern im Kodex für das Compliance-System, in der Arbeitsordnung und in der Richtlinie über die Meldung und den Schutz von Missständen beschrieben. Darüber hinaus wird im Verhaltenskodex von FamiCord und gegebenenfalls in den Verfahren zur Meldung von Missständen detailliert beschrieben, wie Mitarbeiter und /oder ihre Vertreter vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden [S1-3_09, § 33]. Derzeit bewertet FamiCord nicht, ob die Mitarbeiter in der eigenen Belegschaft diese Mechanismen kennen und darauf vertrauen, dass sie ihre Bedenken oder Bedürfnisse äußern können und dass auf sie eingegangen wird [S1-3_08, § 33].
Im Jahr 2024 gründete FamiCord ein internes Human-Resources-Management-Center of Expertise oder Kompetenzzentrum in Leipzig. Dieses Center of Expertise (CoE) wird dazu beitragen, das Management der mit der Belegschaft verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu überwachen, die Ausrichtung an der Strategie der Gruppe sicherzustellen und die kontinuierliche Verbesserung des Wohlbefindens und der Entwicklung der Mitarbeiter zu fördern. Darüber hinaus führt die FamiCord-Gruppe jährlich eine Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit durch und nutzt diese als wichtigen Leistungsindikator, der der Gruppe helfen wird, Maßnahmen zu priorisieren, die auf die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ausgerichtet sind [S1-4_03, § 38c | S1-4_06, § 40a | S1-4_07, § 40b].
Angabe der wichtigsten Maßnahmen | Status der wichtigsten Maßnahmen | Umfang der Maßnahmen | Zeithorizont | Ergebnisse |
[S4-MDR-A_01; | [S4-MDR-A_01; | [S4-MDR-A_02; | [S4-MDR-A_03; | [S4-MDR-A_01; |
§ 68 a] | § 68 a] | § 68 b] | § 68 c] | § 68 a] |
Einrichtung eines internen Human- | Ergriffen und geplant | Das Center wurde in Leipzig eingerichtet, gilt aber für die Mitarbeiter des Konzerns in allen Regionen. | 2024 - 2025 | Definition von priorisierten Maßnahmen, die mit der Strategie der Gruppe und den IROs für die eigene Belegschaft abgestimmt sind |
Resources-Management-Center of | (zur Konsolidierung) | |||
Expertise / Kompetenzzentrum | ||||
Jährliche Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit | Ergriffen und geplant | Sie umfasst die eigene Belegschaft in allen geografischen Regionen | Laufend | - Identifizierung von Schlüsselbereichen |
(in einigen Unternehmen 2022 begonnen und für die kommenden Jahre geplant). | zur Verbesserung des Wohlbefindens der Mitarbeiter. | |||
- Einblicke in die Mitarbeiterzufriedenheit, Ausrichtung der Maßnahmen auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter. | ||||
- Festlegung von Prioritäten für die Maßnahmen auf der Grundlage der Umfrage -ergebnisse. |
Derzeit gibt es konzernweit verschiedene Maßnahmen, um spezifische Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft je nach den Bedürfnissen und Hauptthemen der einzelnen Unternehmen anzugehen. Diese Maßnahmen sind jedoch über die gesamte Gruppe verteilt und nicht zentralisiert, und das ist etwas, woran FamiCord in Zukunft arbeiten möchte [S1-4_03, § 38c]. So hat Stemlab S.A. in Portugal im Jahr 2024 ein Programm zur Reduzierung der Arbeitszeit mit einem freien Freitag alle zwei Wochen entwickelt, um das Wohlbefinden und die Work-Life-Balance der eigenen Belegschaft zu verbessern. Im Bereich Gesundheit und Sicherheit gibt es auch Initiativen wie die Physiotherapie, die bei Stemlab S.A. für die Beschäftigten im Labor und in der Logistik durchgeführt wird, eine Gruppe von Arbeitnehmern, die verstärkt repetitiven Bewegungen und der Bewegung von Gewichten ausgesetzt ist [S1-4_03, § 38c]. Andererseits stellt FamiCord sicher, dass seine eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft haben oder zu solchen beitragen, indem es sich vor allem mit dem Betriebsrat, den Personalabteilungen und /oder direkt mit den Geschäftsführern austauscht, je nach Größe des Unternehmens [S1-4_08, § 41].
Wenn potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen auf die Belegschaft festgestellt werden, wird die Situation mit Hilfe des Risikomanagementsystems und/oder bestehender Verfahren für den Umgang mit Abweichungen oder Vorkommnissen gehandhabt. Wenn negative Auswirkungen oder Risiken festgestellt werden, werden die notwendigen Aktionen und Maßnahmen definiert, um sie abzumildern oder zu überwinden, einschließlich eines festgelegten Zeitrahmens, festgelegter Verantwortlichkeiten und Mechanismen zur Bewertung ihrer Wirksamkeit im Laufe der Zeit [S1-4_05, § 39].
Da die Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe im Berichtszeitraum durchgeführt wurde, werden Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Verfolgung identifizierter Chancen im Laufe des Jahres 2025 in das Risikomanagementsystem der Gruppe integriert, wobei der entsprechende Aktionsplan definiert und umgesetzt wird [S1-4_06, § 40a, S1-4_07, § 40b].
Im Anschluss an die Wesentlichkeitsanalyse, die im Berichtsjahr stattgefunden hat, werden die Maßnahmen und die entsprechenden Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für die eigene Belegschaft im Jahr 2025 in das Risikomanagementsystem der Gruppe integriert und im Jahr 2026 auf die gesamte Gruppe angewendet [S1-MDR-T_14, § 72, § 81a | S1-MDR-T_15, § 72, § 81a].
Derzeit misst die FamiCord-Gruppe den Grad der Mitarbeiterzufriedenheit durch die Mitarbeiterbefragung der Gruppe, wobei der Vorstand für jedes Unternehmen ein Ziel festlegt. Dieses Ziel ist jedoch noch nicht formell mit einer spezifischen Auswirkung, einem Risiko oder einer Chance verbunden [S1-MDR-T_15, § 72, § 81a].
Obwohl noch keine messbaren Ziele für die gesamte Gruppe festgelegt wurden, verfolgt FamiCord die Wirksamkeit seiner Strategien und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen für die eigene Belegschaft durch die Umfrage zur Zufriedenheit der Mitarbeiter der FamiCord-Gruppe [S1-MDR-T_16, § 81b, S1-MDR-T_17, § 81bi], wobei die Fortschritte seit 2024 konzernweit gemessen werden [S1-MDR-T_19, § 81bii, § 80d], nachdem eine Mitarbeiterzufriedenheit von über 80% als anzustrebendes Niveau festgelegt wurde [S1-MDR-T_18, § 81bii].
FamiCord ist in mehreren Ländern tätig und beschäftigt 771 Mitarbeiter. Die Aufrechterhaltung verantwortungsvoller Beschäftigungspraktiken ist der Schlüssel zur Schaffung eines inklusiven und fairen Arbeitsplatzes, der sowohl zur Mitarbeiterzufriedenheit als auch zur Talentbindung beiträgt. Die wichtigsten Merkmale der Arbeitnehmer der Gruppe werden im Folgenden dargestellt. Dabei wurden die fünf wichtigsten geografischen Regionen, in denen die Gruppe mehr als 50 Beschäftigte hat berücksichtigt: Polen, Deutschland, Portugal, Spanien und Ungarn. FamiCord arbeitet an der Verbesserung seines Datenerhebungssystems, um in der Lage zu sein, über alle geografischen Gebiete detailliert zu berichten.
Die offengelegten Zahlen wurden von den einzelnen Tochtergesellschaften eingeholt, da diese Informationen nicht in einem zentralen System erfasst werden. Je nach Größe und Struktur der einzelnen Unternehmen werden die Daten manuell oder über ein internes Personalverwaltungssystem erfasst, das sie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens automatisch verarbeitet. [S1-6_13 § 50d | MDR-M_02, § 77a]. Die Zahl der Beschäftigten wurde als Kopfzahl gemeldet, als die Zahl der Personen mit Arbeitsvertrag in jedem Unternehmen [S1-6_14, § 50di], am Ende des Berichtszeitraums [S1-6_14, § 50d, S1-6_15, dii], d. h. bis zum 31. Dezember 2024 [S1-6_15, § 50dii].
Die Gesamtzahl der oben genannten Mitarbeiter ist in den Grundlagen des Unternehmens und des Konzerns, Abschnitt Mitarbeiter und Qualifikationen, des zusammengefassten Lageberichts [S1-6_17, §50f] angegeben.
Anzahl der Beschäftigten nach Ländern 1
[S1-6_04, § 50a] [S1-6_05, § 50a] | 2024 |
Polen | 249 |
Deutschland (excl. Eticur) | 131 |
Portugal | 97 |
Spanien | 65 |
Ungarn | 50 |
Anzahl der Mitarbeiter nach Vertragsart und Geschlecht 1
2024 | |
Anzahl der ständigen Mitarbeiter S1-6_07, § 50bi] | 538 |
Weiblich | 423 |
Männlich | 115 |
Anderes Geschlecht als weiblich und männlich | 0 |
Geschlecht nicht angegeben | 0 |
Anzahl der Zeitarbeitnehmer [S1-6_07, § 50bii] | 53 |
Weiblich | 47 |
Männlich | 6 |
Anderes Geschlecht als weiblich und männlich | 0 |
Geschlecht nicht angegeben | 0 |
Anzahl der Beschäftigten mit nicht garantierten Arbeitsstunden S1-6_07, § 50biii] | 0 |
Weiblich | 0 |
Männlich | 0 |
Anderes Geschlecht als weiblich und männlich | 0 |
Geschlecht nicht angegeben | 0 |
Die Fluktuationsrate wird berechnet, indem die Gesamtzahl der Austritte durch die Gesamtzahl der Beschäftigten am Ende des Zeitraums dividiert wird [MDR-M_02, § 77a, AR59].
2024 | |
Anzahl der Mitarbeiter, die FamiCord verlassen haben [S1-6_11, § 50c] | 86 |
Fluktuationsrate im Berichtszeitraum [S1-6_12, § 50c] | 15% |
FamiCord hat in seiner eigenen Belegschaft, die als Kopfzahl am Ende des Berichtszeitraums berechnet wird, auch Fremdarbeitskräfte [S1-7_04; AR61 | S1-7_07; § 55bi | S1-7_08, § 55bii]. Speziell für die Unternehmen PBKM und Stemlab S.A. gibt es Fälle von Vereinbarungen mit Selbstständigen, die für das Unternehmen arbeiten (z. B.: Medizinischer Direktor). Für die übrigen Unternehmen der Gruppe war es nicht möglich festzustellen, ob solche Situationen bestehen [S1-7_06, § 55bi | MDR-M_02, § 77a].
2024 | |
Fremdarbeitskräfte insgesamt [S1-7_01, § 55a] | 17 |
Selbstständige [S1-7_02, § 55a] | 17 |
Personen, die von FamiCord bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" tätig sind [S1-7_03, § 55a] | 0 |
Da die Informationen innerhalb der FamiCord-Gruppe nicht zentralisiert sind, können die Informationen je nach Größe und Struktur der einzelnen Tochtergesellschaften aus dem Personalverwaltungssystem und / oder dem Gehaltsabrechnungssystem abgerufen worden sein [MDR-M_02, § 77].
Die oberste Führungsebene bezieht sich auf alle Personen, die im Vorstand des jeweiligen Unternehmens beschäftigt sind, sowie auf die Direktoren unterhalb der Vorstandsebene. Die angegebenen Daten beziehen sich auf die Geschlechterverteilung auf den höchsten Ebenen der Unternehmensführung, insbesondere auf die Positionen des Geschäftsführers und des Vorstandsmitglieds. Diese Positionen werden innerhalb des Konzerns als Top-Management eingestuft, da sie für wichtige strategische Entscheidungen und die Gesamtausrichtung des Unternehmens verantwortlich sind. Die angegebenen Zahlen spiegeln die derzeitige Zusammensetzung dieser Positionen wider und geben Aufschluss über die Vertretung der Geschlechter auf der Führungsebene [S1-9_06; AR71].
Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene 1
[S1-9_01, § 66a] [S1-9_02, § 66a] | Einheit | 2024 |
Weiblich | Mitarbeiterzahl | 35 |
% | 56 % | |
Männlich | Mitarbeiterzahl | 27 |
44 % | ||
Anderes Geschlecht als weiblich und männlich | Mitarbeiterzahl | 0 |
% | 0 | |
Geschlecht nicht angegeben | Mitarbeiterzahl | 0 |
% | 0 |
Altersverteilung der Mitarbeiter 1
Einheit | 2024 | |
Unter 30 Jahre alt [S1-9_03, § 66b] | Mitarbeiterzahl | 126 |
% | 22 % | |
Zwischen 30 und 50 Jahre alt [S1-9_04, § 66b] | Mitarbeiterzahl | 354 |
% | 62 % | |
Über 50 Jahre alt [S1-9_05, § 66b] | Mitarbeiterzahl | 94 |
16 % |
In der FamiCord-Gruppe werden alle Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den Vorschriften und im Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter entlohnt. Jedes Unternehmen ist über seinen Geschäftsführer dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter faire und wettbewerbsfähige Löhne erhalten, die den Standards des jeweiligen Landes und der Branche, in der die Gruppe tätig ist, entsprechen. Alle Mitarbeiter werden entsprechend ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten angemessen entlohnt, wobei Fairness und Anpassung an interne und externe Gehaltsstrukturen gewährleistet werden [S1-10_01, § 69].
Obwohl es in einigen Unternehmen automatische Systeme zur Berechnung der Arbeitszeit gibt (z. B. in Portugal), wurde in den meisten Fällen die Anzahl der Stunden unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Beschäftigten und der durchschnittlich erwarteten Arbeitszeit pro Tag gemäß den geltenden Arbeitsverträgen geschätzt [GB 90].
Die Daten wurden durch direkte Anfrage an den Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens oder einen Beauftragten erhoben. Die Daten wurden intern in Abhängigkeit vom Managementsystem des jeweiligen Unternehmens erhoben und wurden keiner Due-Diligence-Prüfung unterzogen [MDR-M_02, § 77a].
Einheit | 2024 | |
Mitarbeiter, die unter das Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem des Unternehmens fallen, das auf gesetzlichen Anforderungen und / oder anerkannten Standards oder Richtlinien basiert [S1-14_01, § 88a] | Mitarbeiterzahl | 592 |
% | 100 % | |
Gesamtzahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen von Arbeitnehmern [S1-14_02, § 88b] | Mitarbeiterzahl | 0 |
Gesamtzahl der Todesfälle anderer Arbeitnehmer, die auf Baustellen des Unternehmens arbeiten, infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen [S1-14_03, Ziffer 88b] | Mitarbeiterzahl | 0 |
Gesamtzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von Arbeitnehmern [S1-14_04, § 88c] | Mitarbeiterzahl | 0 |
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von Arbeitnehmern [S1-14_05, § 88c] | Nummer | 10 |
Quote | 10,36 |
Während des Berichtszeitraums verzeichnete die FamiCord-Gruppe weder Vorfälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, noch Vorfälle im Zusammenhang mit den Menschenrechten in der eigenen Belegschaft [S1-17_01, § 103].
Die Wesentlichkeitsanalyse hat mehrere tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer identifiziert, die alle eng mit der Strategie und dem Geschäftsmodell des Konzerns verbunden sind. Diese wesentlichen Auswirkungen informieren und tragen zur laufenden Anpassung der strategischen Ausrichtung und des operativen Rahmens von FamiCord bei. Neben diesen Auswirkungen wurden auch verschiedene wesentliche Risiken und Chancen für das Unternehmen ermittelt, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten von Verbrauchern und Endnutzern ergeben [§ 9 a i | § 9 a ii | S4.SBM-3_06; § 9 b / § 10 d].
Die Aktivität und der strategische Ansatz der Gruppe konzentrieren sich darauf, Stammzellbehandlungen für eine breitere Bevölkerung zugänglich zu machen. Die identifizierte Auswirkung [I-032] bezieht sich auf die potenzielle Hürde, die der hohe Preis der Dienstleistung für einkommensschwächere Gruppen darstellt und die soziale Inklusion und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen beeinträchtigt. Um diese Auswirkung abzumildern, unterstützt FamiCord die Bevölkerung durch Schulungs- und Aufklärungsprogramme, Stammzellspendenprogramme und die Entwicklung von leichter zugänglichen Zahlungsoptionen für Kryokonservierungsdienste (siehe Abschnitt S4-4) [§ 9 a i].
In Anbetracht der sensiblen persönlichen Daten, die von FamiCord verwaltet werden, sind Datenschutz und Datensicherheit kritische Themen im Rahmen des Risikomanagements. Die potenzielle Verletzung der Privatsphäre durch die unbefugte Offenlegung vertraulicher und gesundheitsbezogener Daten [I-034] wird als eine wesentliche negative Auswirkung identifiziert. Darüber hinaus unterstreicht das Risiko von Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffen, die zu Prozesskosten, Bußgeldern und Rufschädigung führen [RO-034], die Bedeutung robuster Datensicherheitsmaßnahmen. Umgekehrt könnte die Möglichkeit, eine umfassende und vielfältige Datenbank zu erstellen [RO-035], die Erweiterung des Dienstleistungsportfolios von FamiCord ermöglichen und den Interessenträgern einen zusätzlichen Nutzen bieten [§ 9 a i | S4.SBM-3_06; § 9 b/§ 10 d].
Die Bereitstellung klarer, vollständiger und faktenbasierter Informationen für die Verbraucher ist eine strategische Priorität. Durch die Verbreitung zuverlässiger Informationen an Familien und Gesundheitsfachkräfte wird eine positive Auswirkung [I-036] erzielt, die es ihnen ermöglicht, fundierte Entscheidungen über die Entnahme und Lagerung von Stammzellen bei der Geburt zu treffen. Es besteht jedoch auch das Risiko [I-037], dass die Erwartungen der Kunden aufgrund potenzieller Probleme mit der Probenqualität, wie z. B. bakterielle Kontaminationen oder geringes entnommenes Nabelschnurblutvolumen, nicht erfüllt werden können. Ein weiteres identifiziertes Risiko [RO-036] bezieht sich auf die finanzielle Zugänglichkeit der Dienstleistung, bei der Preiserhöhungen bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Inanspruchnahme der Kryokonservierungsdienste ausschließen könnten [§ 9 a i | S4.SBM-3_06; § 9 b / § 10 d].
FamiCord setzt sich für die Verbesserung der Gesundheit von Patienten durch die Entwicklung und Bereitstellung von Arzneimitteln für neuartige Therapien ein. Eine positive Auswirkung [I-042] ergibt sich daraus, dass Patienten, die an Krankheiten mit begrenzten oder gar keinen Behandlungsmöglichkeiten leiden, Zugang zu innovativen Behandlungen erhalten. Es wurde jedoch ein Marktrisiko [RO-042] festgestellt, das auf die Möglichkeit zurückzuführen ist, dass eingelagerte Nabelschnurbluteinheiten von Ärzten nicht für therapeutische Zwecke in Betracht gezogen werden, was das Interesse von Familien an Stammzelleinlagerungsdiensten verringern könnte [§ 9 a i | S4.SBM-3_06; § 9 b/§ 10 d].
Während einige dieser wesentlichen Auswirkungen - wie Datenschutz und Kundenzufriedenheit - bereits in den strategischen Rahmen von FamiCord eingebettet sind, werden andere, die zusätzliche Maßnahmen erfordern, auf der Ebene der Geschäftsleitung behandelt und als Teil des internen Entscheidungsprozesses in Aktionspläne aufgenommen [§ 9 a ii].
Alle Verbraucher und Endnutzer, die von den Tätigkeiten von FamiCord wesentlich betroffen sein können, werden in den Geltungsbereich dieser Offenlegungen einbezogen. Dazu gehören werdende Eltern, Säuglinge, denen Nabelschnurblut und -gewebe entnommen wird, Patienten, die stammzellbasierte Behandlungen mit einem von FamiCord gelagerten und/oder hergestellten Stammzellprodukt erhalten, sowie Gesundheitsfachkräfte, die eine standardmäßige oder innovative Behandlung mit Stammzellen aus der Nabelschnur oder anderen Quellen benötigen [S4-SBM-3_01; § 10 | S4-SBM-3_02; § 10 a].
FamiCord legt besonderen Wert darauf, dass schwangere Frauen genaue und nicht irreführende Informationen über die Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe erhalten. In Anbetracht der Sensibilität dieses Lebensabschnitts werden die Marketing- und Vertriebsteams geschult, um sicherzustellen, dass die Kommunikation sachlich ist und aus zuverlässigen Quellen stammt. In einigen Fällen werden die Informationen vor der Veröffentlichung vom medizinischen Leiter oder der wissenschaftlichen Abteilung geprüft [S4-SBM-3_07; § 11].
Wesentliche negative Auswirkungen können, wenn sie vorhanden sind, entweder systembedingt sein, wie z. B. der eingeschränkte Zugang für einkommensschwächere Gruppen aufgrund der hohen Kosten der Dienstleistung, oder sie können sich auf einzelne Vorfälle beziehen, einschließlich derer, die sich aus einer potenziellen Datenschutzverletzung oder der Nichterfüllung der Kundenerwartungen in Bezug auf die Lagerung von Arzneimitteln für künftige Behandlungen ergeben [S4-SBM-3_04; § 10 b].
Andererseits haben die Entnahme und Lagerung von Zellen und Gewebe bei der Geburt eines Kindes erhebliche positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Kunden und ihrer Familien, da sie ihnen die Möglichkeit gibt, diese Stammzellquelle für eine zukünftige Behandlung zur Verfügung zu haben, falls dies erforderlich sein sollte. Um diese Auswirkungen zu verstärken, zielen Initiativen (siehe Abschnitt S4-4) wie öffentliche Stammzellspendprogramme und fortgeschrittene Zell- und Gentherapieentwicklungen darauf ab, den Zugang zu Behandlungen für Patienten mit begrenzten therapeutischen Möglichkeiten zu verbessern. Darüber hinaus werden flexiblere Zahlungspläne erprobt, um die Erschwinglichkeit für junge werdende Eltern zu erhöhen [S4-SBM-3_05; § 10 c].
Von den dargestellten wesentlichen Risiken und Chancen betreffen einige eher bestimmte Gruppen als die gesamte Verbraucherbasis. Insbesondere das Risiko im Zusammenhang mit Preiserhöhungen für Dienstleistungen betrifft vor allem einkommensschwächere Gruppen, wobei junge werdende Eltern aufgrund finanzieller Einschränkungen, die ihre Möglichkeiten, in die Kryokonservierung von Stammzellen zu investieren, einschränken, unverhältnismäßig stark betroffen sein können [S4-SBM-3_08; § 12].
Durch den systematischen Umgang mit diesen wesentlichen IROs will FamiCord seine Strategie an den Bedürfnissen der Verbraucher und Endnutzer ausrichten und so verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und nachhaltiges Wachstum sicherstellen.
Beschreibung | Auswirkung, Risiko oder Chance | Zeithorizont | Position in der Wertschöpfungskette | Sub-Thema oder verwandtes Sub-sub-Thema |
[SBM-3_01; § 48 a] | [SBM-3_01; § 48 a] | [SBM-3_06; | [SBM-3_01; § 48 a] | |
[SBM-3_02; § 48 a] | [SBM-3_02; § 48 a] | § 48 c iii] | [SBM-3_02; § 48 a] | |
Soziale Verantwortung und gesellschaftliches Engagement | ||||
I-032 Der hohe Preis der Dienstleistung kann für einige Bevölkerungsgruppen mit geringerem Einkommen ein Hindernis für den Zugang zu der Dienstleistung und ihren Vorteilen darstellen. | Negative Auswirkungen | - | Nachgelagert | Soziale Inklusion von Verbrauchern und / oder Endnutzern; |
Nicht-Diskriminierung / Zugang zu Produkten und Dienstleistungen |
Beschreibung | Auswirkung, Risiko oder Chance | Zeithorizont | Position in der Wertschöpfungskette | Sub-Thema oder verwandtes Sub-sub-Thema |
[SBM-3_01; § 48 a] | [SBM-3_01; § 48 a] | [SBM-3_06; | [SBM-3_01; § 48 a] | |
[SBM-3_02; § 48 a] | [SBM-3_02; § 48 a] | § 48 c iii] | [SBM-3_02; § 48 a] | |
IT-Sicherheit und Datenschutz | ||||
I-034 Verletzung des Schutzes der Privatsphäre durch die öffentliche Bekanntgabe vertraulicher, sensibler Informationen und Gesundheitsdaten von Kunden oder anderen Interessenträgern (z. B. aufgrund einer Datenpanne). | Negative | Kurzfristig (< 1 Jahr) | Nachgelagert | Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und / oder Endnutzer; |
Auswirkungen | Datenschutz | |||
RO-034 Die unbefugte Offenlegung vertraulicher Kundendaten | Risiko | Kurzfristig (< 1 Jahr) | - | Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und / oder Endnutzer; |
(d. h. personenbezogener Daten, Gesundheitsdaten) aufgrund von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen oder Missbrauch kann zu Prozesskosten, Bußgeldern und Rufschädigung führen. | Datenschutz | |||
RO-035 Aufbau einer sehr vielfältigen (Patienten, Partner, Gesundheitsfachkräfte, Lieferanten u. a. aus verschiedenen Regionen) und vollständigen Datenbank, die es ermöglicht, das Portfolio der angebotenen Produkte / Dienstleistungen zu erweitern. | Chance | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und / oder Endnutzer; |
Datenschutz | ||||
Servicequalität und Kundenzufriedenheit | ||||
I-036 Positive Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit durch die Verbreitung zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Informationen für Familien und Gesundheitsfachkräfte, die es ihnen ermöglichen, die einmalige Gelegenheit, bei der Geburt gewonnene Stammzellen für künftige Behandlungen zu elagern, nicht zu verpassen. | Positive | - | Nachgelagert | Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und / oder Endnutzer; |
Auswirkungen | Datenschutz | |||
I-037 Nichterfüllung der Erwartungen des Kunden an die Einlagerung eines Arzneimittels für künftige Behandlungen aufgrund minderwertiger Qualität der entnommenen Proben (z. B. aufgrund einer bakteriellen Kontamination bei der Geburt oder einer geringen Menge an entnommenem Nabelschnurblut). | Negative Auswirkungen | - | Nachgelagert | - |
RO-036 Hohe Preise für Dienstleistungen führen zum Ausschluss einiger Bevölkerungsgruppen mit geringerem Einkommen. | Risiko | Kurzfristig (< 1 Jahr) | - | - |
Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern und Patienten | ||||
I-042 Die Tätigkeit der Gruppe schafft Chancen für positive Auswirkungen auf die Gesundheit von Kunden und Familien, indem fortschrittliche Arzneimittel für die Therapie entwickelt und bereitgestellt werden, die Patienten mit Krankheiten, für die es nur begrenzte oder gar keine Behandlungsmöglichkeiten gibt, Zugang zu Zell- und Gentherapien verschaffen. | Positive | - | Nachgelagert | Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und / oder Endnutzern; |
Auswirkungen | Gesundheit und Sicherheit | |||
RO-042 Trotz der Verfügbarkeit von Nabelschnurblut wird die Verwendung der Einheit in der Therapie von den Ärzten nicht in Betracht gezogen, was ein Marktrisiko für die Gruppe darstellt, da das Interesse von Familien an der Stammzelleinlagerung abnimmt. | Risiko | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und / oder Endnutzern; |
Gesundheit und Sicherheit |
Hinweis: Für tatsächliche wesentliche Auswirkungen gibt es keinen entsprechenden Zeithorizont.
FamiCord hat sich verpflichtet, die Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher und Endnutzer durch strukturierte Richtlinien und Praktiken zu erfüllen, die ethische Standards, den Datenschutz und die Produktqualität aufrechterhalten. Jede Richtlinie - Verhaltenskodex (siehe Abschnitt G1-1), Datenschutzrichtlinie und Qualitätsmanagementrichtlinie - dient als Eckpfeiler für die Verwaltung der IROs von FamiCord. Sie legen klare Richtlinien fest, definieren die Verantwortlichkeiten auf der Führungsebene und stellen die Verfügbarkeit im gesamten Unternehmen sicher, indem sie eine Kultur der Verantwortlichkeit und der verbraucherzentrierten Entscheidungsfindung unterstützen [S4-MDR-P_01; § 65 a | S4-MDR-P_02; § 65 b].
Richtlinie | Datenschutzrichtlinie |
Wesentliche Inhalte und allgemeine Ziele [S4-MDR-P_01; § 65 a] | Der Zweck der Datenschutzrichtlinie besteht darin, die Grundsätze und Verfahren für den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der DSGVO, einschließlich des Umgangs mit Datenschutzverletzungen, festzulegen. |
Umfang | Gilt für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in allen Regionen der FamiCord-Gruppe sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Sie betrifft alle Interessenträger, die von den Aktivitäten des Konzerns zur Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen sind. |
[S4-MDR-P_02; § 65 b] | |
Führungsebene, die für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist [S4-MDR-P_03; § 65 c] | Geschäftsführer in jedem Unternehmen der FamiCord-Gruppe. |
Standards oder Initiativen von Dritten | Allgemeine Datenschutzverordnung, (EU) 2016 / 679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016; lokale Gesetze. |
[S4-MDR-P_04; § 65 d] | |
Verfügbarkeit [S4-MDR-P_06; § 65 f] | Die Richtlinien werden auf der Website des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht. |
Richtlinie | Qualitätsmanagement-Richtlinie |
Wesentliche Inhalte und allgemeine Ziele [S4-MDR-P_01; § 65 a] | Zweck dieser Qualitätsmanagementrichtlinie ist es, die Grundsätze, Normen und Verfahren festzulegen, die eine maximale Qualität der gelagerten und / oder hergestellten Arzneimittel und die Sicherheit für die Patienten gewährleisten. |
Umfang | Anwendbar auf Aktivitäten, die sich auf die Qualität der Produkte und die Sicherheit der Patienten auswirken, einschließlich der Herstellung, Prüfung, Lagerung, Entnahme und des Transports von Arzneimitteln in eigenen Betrieben, in Ländern mit Laboratoren und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Sie betrifft alle Verbraucher und Endnutzer der Arzneimittel, die von den Laboren der Gruppe hergestellt und / oder gelagert und freigegeben werden. |
[S4-MDR-P_02; § 65 b] | |
Führungsebene, die für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist | Geschäftsführer in jedem Unternehmen der FamiCord-Gruppe. |
[S4-MDR-P_03; § 65 c] | |
Standards oder Initiativen von Dritten | Gegebenenfalls internationale Standards (z. B. AABB-Standards für zelluläre Therapien; FACT-Netcord-Standards) |
[S4-MDR-P_04; § 65 d] | |
Verfügbarkeit [S4-MDR-P_06; § 65 f] | Die Richtlinie ist für die Interessenträger, die sie umsetzen müssen, in internen Dokumentationsmanagementsystemen verfügbar. |
Die wesentlichen IROs der Gruppe zeigen, wie wichtig diese Richtlinien sind. Das Risiko einer unbefugten Offenlegung vertraulicher Kundendaten und die Auswirkungen einer Verletzung der Privatsphäre durch die öffentliche Bekanntgabe sensibler Gesundheitsdaten unterstreichen beispielsweise die entscheidende Rolle der Datenschutzrichtlinien für den Schutz personenbezogener Daten, die Einhaltung der Datenschutzgesetze und die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Verbraucher. Gleichzeitig unterstreicht die Möglichkeit, eine vielfältige und umfassende Datenbank aufzubauen, die Fähigkeit der Gruppe, ihr Dienstleistungsangebot verantwortungsbewusst zu erweitern und gleichzeitig strenge Datensicherheits- und ethische Datenschutzstandards einzuhalten [S4-MDR-P_01; § 65 a].
Das potenzielle Marktrisiko, das sich aus der begrenzten Akzeptanz von Stammzelltherapien durch Ärzte ergibt, unterstreicht den Wert der Qualitätsmanagementrichtlinie zur Gewährleistung der Produktwirksamkeit und zur Steigerung des Bewusstseins der Gesundheitsfachkräfte. Ebenso unterstreicht das Risiko, die Kundenerwartungen aufgrund von minderwertigen Proben nicht zu erfüllen, die Bedeutung strenger Qualitätskontrollmaßnahmen, die in dieselbe Richtlinie eingebettet sind. Darüber hinaus steht die positive Auswirkung auf die Kundenzufriedenheit durch die Verbreitung zuverlässiger und hochwertiger Informationen im Einklang mit der Verpflichtung der Gruppe zur Transparenz, die sicherstellt, dass sowohl Familien als auch Gesundheitsfachkräfte fundierte Entscheidungen treffen können [S4-MDR-P_01; § 65 a].
Die hohen Preise für Dienstleistungen stellen eine doppelte Herausforderung dar: Sie wirken sich zum einen negativ auf die soziale Inklusion aus und bergen zum anderen die Gefahr, dass einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen vom Zugang zu den Angeboten der Gruppe ausgeschlossen werden. Zwar gibt es keine spezifische Richtlinie, die sich direkt mit der Erschwinglichkeit befasst, doch die im Verhaltenskodex dargelegten ethischen Grundsätze bekräftigen das Engagement der Gruppe für Nichtdiskriminierung und gleichberechtigten Zugang, wo immer dies möglich ist. Darüber hinaus steht die positive Auswirkung auf die Gesundheit der Verbraucher durch den Zugang zu Arzneimitteln für neuartige Therapien im Einklang mit dem Auftrag der Gruppe, modernste Behandlungen anzubieten, und unterstreicht die Rolle ethischer und qualitätsbezogener Rahmenbedingungen [S4-MDR-P_01; § 65 a].
Neben den oben genannten Richtlinien gibt es in jedem Unternehmen zusätzliche Richtlinien und Verfahren, die sich mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen befassen, entsprechend den lokalen Gesetzen und dem internen Organisationssystem [S4-MDR-P_01; § 65 a].
Es gibt zwar keine eigenständige Menschenrechts-Politik auf Konzernebene, aber der Verhaltenskodex der Gruppe - der für alle Verbraucher und Endnutzer gilt -, verkörpert eine starke Verpflichtung zu den Menschenrechten, und umfasst oder beschreibt damit eine Reihe von ethischen und verantwortungsvollen Praktiken [S4-1_01; § 15]. Der Kodex lehnt nicht nur ausdrücklich jede Form von Ausbeutung, Zwangs-oder Kinderarbeit ab, sondern stellt auch sicher, dass die Verbraucherrechte geachtet werden. Die Gruppe verpflichtet sich, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht beeinträchtigen, und stellt sicher, dass ihre Tätigkeiten und Produkte ethischen und rechtlichen Standards entsprechen. Transparenz in ihren Geschäftspraktiken und soziale Verantwortung sind Teil ihres Engagements für die Menschenrechte, wobei sowohl die Achtung der Verbraucher als auch die Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt stehen [S4-1_02; § 16].
Erkenntnisse über die Verbraucher werden über verschiedene Kanäle gesammelt, z. B. durch Marktforschung, Zufriedenheitsumfragen, Kundenvorschläge und Feedback von Gesundheitsfachkräften. Die Gruppe teilt proaktiv Qualitätsdaten durch Produktqualitätszertifikate und Newsletter mit, in denen erfolgreiche Behandlungen und wichtige Meilensteine beschrieben werden. Darüber hinaus werden potenzielle negative Auswirkungen durch Einverständniserklärungen transparent kommuniziert. Im Falle eines Datenschutzverstoßes befolgt FamiCord die Allgemeine Datenschutzverordnung und die lokalen Gesetze für die Benachrichtigung und das Management von Vorfällen [S3-1_04; § 16 b].
Trotz der mangelnden Ausrichtung an international anerkannten Instrumenten wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden keine Verstöße gegen diese Rahmenwerke bei Verbrauchern und / oder Endnutzern innerhalb der Wertschöpfungskette der Gruppe gemeldet [S4-1_06; § 17 | S4-1_07; § 17]. Ergänzende, auf die lokalen gesetzlichen Anforderungen zugeschnittene Richtlinien und das interne Organisationssystem stärken den Verbraucherschutz und die Bemühungen um Nachhaltigkeit weiter.
Die folgenden Informationen sind durch Verweis auf andere Teile der nichtfinanziellen Erklärungen einbezogen:
― |
Darstellung des Verhaltenskodexes: MDR-P, ESRS 2, §65 b/c/f/e - Informationen zur Unternehmensführung, Abschnitt G1-1. |
Die FamiCord-Gruppe unterhält einen fortlaufenden und vielschichtigen Prozess der Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern und erkennt die Bedeutung ihrer Perspektiven bei der Gestaltung von Entscheidungen und Aktivitäten zur Bewältigung tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen an [S4-1_01; § 20]. Die Einbindung erfolgt in jeder Phase der Kryokonservierung - vom ersten Kontakt während der Schwangerschaft bis hin zu Nachuntersuchungen nach der Behandlung - um sicherzustellen, dass die Stimmen der Verbraucher stets gehört und berücksichtigt werden.
Vor der Geburt stellt FamiCord den werdenden Eltern umfassende Informationen über verschiedene Kanäle wie Telefon, E-Mail, Chat, persönliche Treffen und digitale Plattformen wie Websites, soziale Medien, Foren und Blogs zur Verfügung. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidung über die Entnahme und Lagerung von Nabelschnur- und perinatalem Gewebe zu unterstützen. Die Häufigkeit des Kontakts variiert je nach Zeitraum vor der Geburt und den spezifischen Informationsbedürfnissen der einzelnen Familien [S4-2_03; § 20 b].
Sobald sich die Eltern für die Einlagerung der Zellen ihres Babys entscheiden, teilt FamiCord detaillierte Informationen über die Probenentnahme, den Transport und die anfängliche Dokumentation der Spendereignung mit. In dieser Phase findet eine kontinuierliche Interaktion statt, hauptsächlich per E-Mail, Telefon oder bei persönlichen Treffen, wobei die Häufigkeit an die sich entwickelnden Bedürfnisse der Eltern angepasst wird [S4-2_03; § 20 b].
Nach der Geburt steht die Gruppe in engem Kontakt mit den Familien, um den Erhalt der Proben im Labor zu bestätigen, die Ergebnisse der Kryokonservierung mitzuteilen und in regelmäßigen Abständen mit Newslettern über relevante Meilensteine der Stammzellforschung und des Unternehmens zu informieren. Die Kunden können während der Aufbewahrungszeit jederzeit ihre persönlichen Daten aktualisieren, einen Probentransfer beantragen oder Freigaben für medizinische Behandlungen veranlassen, wobei sich die Häufigkeit des Kontakts nach ihren Bedürfnissen richtet [S4-2_03; § 20 b].
Wenn eine Probe zur Behandlung angefordert wird, wird die Interaktion intensiviert, um die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten. Die Gruppe sammelt die notwendigen Unterlagen und Informationen und steht in direktem Kontakt mit der Familie und den Gesundheitsfachkräften per Telefon und E-Mail. Einige Unternehmen der FamiCord-Gruppe stellen spezielle Patienten-Navigatoren zur Verfügung, die die Familien während der gesamten Behandlung unterstützen, von der Freigabe der Probe bis zur Überwachung der Ergebnisse. Nach der Behandlung werden Nachuntersuchungen mit der Familie oder dem behandelnden Arzt durchgeführt, um die Ergebnisse zu bewerten und etwaige Zwischenfälle oder unerwünschte Reaktionen im Zusammenhang mit der Probe anzusprechen [S4-2_03; § 20 b].
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kontaktiert FamiCord die Familie und den Probenbesitzer, um die Zukunft der Probe zu bestimmen. Dies kann zu einer neuen Vereinbarung und zur Aktualisierungen der persönlichen Daten des Kunden führen, wobei die Häufigkeit der Interaktionen auf die Präferenzen und Entscheidungen der Familie zugeschnitten ist [S4-2_03; § 20 b].
In all diesen Phasen können die Verbraucher ihre Bedürfnisse, Erwartungen und Beschwerden über jeden Interaktionskanal mitteilen. Rückmeldungen werden intern über das Abweichungs- / Beschwerdemanagementsystem jedes Unternehmens analysiert, und die Erkenntnisse aus dieser Analyse führen zu Prozessverbesserungen [S4-2_01; § 20]. Die Gruppe überwacht die Kundenzufriedenheit aktiv durch Umfragen, einschließlich Net Promoter Score (NPS)-Metriken, insbesondere nach Abschluss von Laborverfahren. Das Engagement während der Schwangerschaft wird auch anhand der Anzahl der abgeschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen bewertet [S4-2_05; Ziffer 20 d].
Je nach Größe und Struktur der einzelnen Unternehmen innerhalb der Gruppe kann die Verantwortung für die Verbrauchereinbeziehung bei einem kaufmännischen Leiter, Vertriebsleiter oder in kleineren Unternehmen beim Geschäftsführer liegen. In allen Fällen beaufsichtigt der Geschäftsführer den Einbeziehungsprozess und berichtet bei Bedarf an den Vorstand [S4-2_04; § 20 c].
Dieser solide Rahmen für die Einbeziehung stellt sicher, dass das Feedback von Verbrauchern und Endnutzern nicht nur gehört, sondern auch aktiv in kontinuierliche Verbesserungen einbezogen wird, was die Verpflichtung der Gruppe zu verbraucherorientierten Praktiken und langfristiger Nachhaltigkeit unterstreicht.
Wenn eine wesentliche negative Auswirkung auf Verbraucher oder Endnutzer auftritt, leitet FamiCord ein strukturiertes Verfahren zur Meldung von Vorfällen ein. Dieser Prozess beginnt mit der Registrierung des Vorfalls, der Beschreibung der Situation und der Identifizierung von Aspekten, die einer Korrektur bedürfen. Nach der anfänglichen Analyse werden Verbesserungsmaßnahmen definiert und Fristen für deren Umsetzung festgelegt. Sobald die Maßnahmen umgesetzt sind, wird ihre Wirksamkeit bewertet, um sicherzustellen, dass die Faktoren, die diese negativen Auswirkungen verursacht haben, beseitigt wurden und dass die Prozesse des Unternehmens besser auf die Bedürfnisse der Verbraucher und Endbenutzer abgestimmt sind [S4-3_01; § 25 a].
Die Gruppe bewertet die Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen für wesentliche negative Auswirkungen, obwohl es kein standardisiertes Verfahren für alle Unternehmen der Gruppe gibt. Je nach interner Organisation der einzelnen Unternehmen werden unterschiedliche Methoden angewandt, um zu bewerten, ob Abhilfemaßnahmen die festgestellten Probleme behoben haben. Bei Stemlab in Portugal gibt es beispielsweise ein formelles Verfahren zur Behandlung von Vorfällen und Nichtkonformitäten, das eine obligatorische Bewertung der Wirksamkeit nach einem bestimmten Zeitraum nach der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen vorsieht [S4-3_01; § 25 a].
Verbraucher und Endnutzer können Beschwerden über verschiedene Kanäle einreichen, die von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sind. Bei FamiCord AG und PBKM beispielsweise ist das Beschwerdeverfahren in den Kundenverträgen festgelegt, und Beschwerden werden per Post, E-Mail oder Telefon entgegengenommen. Bei Stemlab gibt es ein physisches und digitales Beschwerdebuch, das am Hauptsitz des Unternehmens oder über die Website zugänglich ist. In allen Unternehmen können die Kunden ihr Feedback über Zufriedenheitsfragebögen, per E-Mail, Telefon oder per Post einreichen [S4-3_02; § 25 b].
Einige Länder schreiben auch nationale Beschwerdeplattformen vor. In Portugal beispielsweise sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Zugang zu einem nationalen Beschwerdebuch zu gewähren, das den Verbrauchern einen zusätzlichen formellen Weg bietet, um Bedenken zu äußern [S4-3_10; GB 21].
Intern unterscheiden sich die Beschwerdemanagementsysteme der einzelnen Unternehmen der Gruppe. Beispielsweise verwaltet die FamiCord AG Beschwerden über ein spezielles Customer Relationship Management-System, PBKM führt eine Beschwerdeübersicht und Stemlab folgt einem definierten Verfahren für das Management von Abweichungen und Beschwerden [S4-3_04; § 25 d].
FamiCord bewertet auch, ob die Verbraucher und Endnutzer diese Strukturen oder Prozesse kennen und ihnen vertrauen. Diese Bewertung erfolgt über Dienstleistungsverträge, in denen das Beschwerdeverfahren ausdrücklich beschrieben wird, und/oder über Zufriedenheitsfragebögen, in denen die Kunden aufgefordert werden, ungelöste Bedenken oder Beschwerden mitzuteilen [S4-3_05; § 26].
Dieser dezentralisierte, aber dennoch reaktionsschnelle Ansatz stellt sicher, dass negative Auswirkungen schnell angegangen werden, wobei die gewonnenen Erkenntnisse in die kontinuierliche Prozessverbesserung einfließen und die Verpflichtung von FamiCord den Schutz des Wohlergehens der Verbraucher und Endnutzer zu bekräftigen.
Die Gruppe ergreift proaktiv Maßnahmen, um wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer abzumildern und anzugehen, sowie die damit verbundenen Risiken zu steuern und Möglichkeiten für positive Auswirkungen zu erkunden. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist das Angebot verschiedener Zugangsmöglichkeiten zu Dienstleistungen durch flexible Preismodelle, die darauf abzielen, finanzielle Hindernisse für den Zugang zu Dienstleistungen abzubauen [S4-4_01; § 31 a]. Diese Preismodelle sind aus der Erkenntnis entstanden, dass Familien mit geringerem Einkommen beim Zugang zu Kryokonservierungsdienstleistungen auf Schwierigkeiten stoßen können.
Zusätzlich zur flexiblen Preisgestaltung unterstützt FamiCord Spendenprogramme, die die Behandlungsmöglichkeiten nicht nur für Verbraucher, sondern auch für die breite Öffentlichkeit erweitern. Aufklärungsprogramme sind eine weitere strategische Initiative, die darauf abzielt, qualitativ hochwertige Informationen zu verbreiten und das Bewusstsein für Stammzellbehandlungen zu schärfen, um zu verhindern, dass Chancen für den Zugang zu potenziell lebensverändernden Therapien verpasst werden [S4-MDR-A_04; § 68 d | S4-4_02; § 31 b].
Die FamiCord-Gruppe unternimmt bewusste Schritte, um zu vermeiden, dass sie durch ihre internen Praktiken, einschließlich Marketing, Vertrieb und Datenmanagement, wesentliche negative Auswirkungen verursacht oder zu ihnen beiträgt. Der Vorstand und die Geschäftsführer der einzelnen Tochtergesellschaften überwachen diese Praktiken und stellen sicher, dass bei jeder Verfahrensänderung Risikobewertungen, Datenschutz-Folgeabschätzungen sowie medizinische und wissenschaftliche Überprüfungen der Marketingmaterialien durchgeführt werden. Diese Aufsicht trägt dazu bei, unbeabsichtigte negative Folgen für Verbraucher und Endnutzer zu verhindern [S4-4_10; § 34].
Es wurden keine schwerwiegenden Menschenrechtsprobleme oder Vorfälle im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern innerhalb der Gruppe gemeldet [S4-4_11; § 35]. Stattdessen konzentriert sich FamiCord weiterhin auf die Förderung positiver Auswirkungen durch Zugänglichkeit und Bildungsprogramme, um sein Engagement für das Wohlergehen der Kunden zu verstärken [S4-4_03; § 31 c].
Die FamiCord-Gruppe beobachtet die Verbraucherzufriedenheit genau anhand von Fragebögen zur Kundenzufriedenheit, die in den meisten Tochtergesellschaften eingesetzt werden. Diese Umfragen helfen dabei, die Qualität der Dienstleistungen zu bewerten, verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln und die Übereinstimmung mit den Kundenerwartungen sicherzustellen [S4-4_04; § 31 d].
Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sind in das übergreifende Risikomanagementsystem der Gruppe integriert [AR40]. Die Tochtergesellschaften sind verpflichtet, wesentliche verbraucherbezogene Risiken wie Datenschutz, Produktqualität und Zugänglichkeit von Dienstleistungen anzugehen. Darüber hinaus sind die Tochtergesellschaften angehalten, regionalspezifische Risiken, die für ihre lokalen Märkte relevant sind, zu identifizieren und zu steuern. Um dem Risiko einer rückläufigen Nachfrage nach Dienstleistungen zu begegnen, kombiniert FamiCord seine flexiblen Preismodelle mit öffentlichkeitswirksamen Initiativen, um das Bewusstsein für Stammzellnbehandlungen und deren potenziellen Nutzen zu schärfen [S4-4_08; § 33 a]. Was die Verfolgung wesentlicher Chancen für den Konzern in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer betrifft, so werden diese Informationen als vertraulich betrachtet und daher nicht öffentlich bekannt gegeben [S4-4_09; § 33 b].
Dieser umfassende Ansatz stellt sicher, dass die Gruppe nicht nur Risiken abmildert und negativen Auswirkungen entgegenwirkt, sondern auch aktiv an der Schaffung langfristiger, positiver Ergebnisse für Verbraucher und Endnutzer sowie die breitere Gemeinschaft arbeitet.
Die Maßnahmen/Aktionspläne erfordern erhebliche operative Ausgaben (Opex), die im Jahresbudget jedes Unternehmens geplant werden [S4-MDR-A_10; § 69 b | S4-DRA-A_12; § 69 c].
Angabe der wichtigsten Maßnahmen | Status der wichtigsten Maßnahmen | Umfang der Maßnahmen |
[S4-MDR-A_01; | [S4-MDR-A_01; | [S4-MDR-A_02; |
§ 68 a] | § 68 a] | § 68 b] |
Unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu den Dienstleistungen durch flexible Preismodelle: | Ergriffen und geplant | Umgesetzt in allen Regionen und mit Auswirkungen auf die Verbraucher in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, die wählen können, wie sie auf Kryokonservierungsdienstleistungen zugreifen möchten, mit geringeren finanziellen Auswirkungen für die Familien. |
Die Unternehmen bieten ihren Kunden verschiedene Preismodelle an, z. B. jährliche Zahlung, Vorauszahlung, monatliches Abonnement (im Falle von PBKM) und ein spezielles Zahlungsmodell für Familien Eltern unter 30 Jahren (im Falle von Stemlab). | ||
In einigen Ländern sind auch Ratenzahlungen über Finanzpartner möglich. | ||
Spendenprogramm: | Ergriffen und geplant | Umgesetzt in Polen, Deutschland und Portugal. Es hat Auswirkungen auf die Gemeinden der nachgelagerten Wert schöpfungskette. |
Hierbei werden Partnerschaften mit Krankenhäusern oder mit Verbänden geschlossen, die Blutspenden fördern, um einen Pool von Nabelschnurblutproben zur Verfügung zu stellen, die in F&E-Programmen für die Entwicklung neuer Medikamente verwendet werden und auch für Transplantationen für Patienten zur Verfügung stehen, die eine Stammzellbehandlung benötigen. | ||
Bildungsprogramm: | Ergriffen und geplant | Die Umsetzung erfolgt in allen geografischen Regionen unter Einbeziehung von Krankenhäusern und Gesundheitsfachkräfte und hat Auswirkungen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette, die Gemeinden und Verbraucher. |
Die Unternehmen der FamiCord-Gruppe fördern die Verbreitung von Qualitätsinformationen über Stammzellen. Dies geschieht auf verschiedene Art und Weise, wie zum Beispiel: regelmäßige Newsletter für Verbraucher und Endverbraucher mit aktuellen Nachrichten über Stammzellanwendungen; regelmäßige Präsenz bei Veranstaltungen, sowohl für Gesundheitsfachkräfte als auch für werdende Eltern; regelmäßige Schulungen in Krankenhäusern, um die besten Praktiken der Probenentnahme sowie die Vorteile von Stammzellen zu vermitteln. |
Angabe der wichtigsten Maßnahmen | Zeit- horizont | Ergebnisse |
[S4-MDR-A_01; | [S4-MDR-A_03; | [S4-MDR-A_01; |
§ 68 a] | § 68 c] | § 68 a] |
Unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu den Dienstleistungen durch flexible Preismodelle: | Laufend | Das erwartete Ergebnis ist, dass mehr Menschen Zugang zu Kryokonservierungsdienstleistungen haben, da die Durchführung der Maßnahme dazu beiträgt, die Zugangsbarriere zu den Dienstleistungen zu minimieren. |
Die Unternehmen bieten ihren Kunden verschiedene Preismodelle an, z. B. jährliche Zahlung, Vorauszahlung, monatliches Abonnement (im Falle von PBKM) und ein spezielles Zahlungsmodell für Familien Eltern unter 30 Jahren (im Falle von Stemlab). | (diese Aktion steht permanent | |
In einigen Ländern sind auch Ratenzahlungen über Finanzpartner möglich. | auf der Tagesordnung) | |
Spendenprogramm: | Die Aktion wird je nach Bedarf der Gemeinden erneuert und findet mindestens jedes Jahr im November im Rahmen des Welt-Nabelschnurblut-Tages statt. | Das erwartete Ergebnis ist eine Vergrößerung des Pools an Stammzellen, die von den Kliniken, die diese Art von Behandlung durchführen, verwendet werden können, und damit eine Erhöhung der Zahl der Patienten, die behandelt werden können und Zugang zu Zelltherapien haben. |
Hierbei werden Partnerschaften mit Krankenhäusern oder mit Verbänden geschlossen, die Blutspenden fördern, um einen Pool von Nabelschnurblutproben zur Verfügung zu stellen, die in F&E-Programmen für die Entwicklung neuer Medikamente verwendet werden und auch für Transplantationen für Patienten zur Verfügung stehen, die eine Stammzellbehandlung benötigen. | ||
Bildungsprogramm: | Laufend (diese Aktion ist eine bestehende | Das erwartete Ergebnis ist die Sensibilisierung der Bevölkerung, die zu einer Zunahme der eingelagerten Proben und der mit den in den Laboren der Gruppe gelagerten Stammzellen durchgeführten Behandlungen führt. |
Die Unternehmen der FamiCord-Gruppe fördern die Verbreitung von Qualitätsinformationen über Stammzellen. Dies geschieht auf verschiedene Art und Weise, wie zum Beispiel: regelmäßige Newsletter für Verbraucher und Endverbraucher mit aktuellen Nachrichten über Stammzellanwendungen; regelmäßige Präsenz bei Veranstaltungen, sowohl für Gesundheitsfachkräfte als auch für werdende Eltern; regelmäßige Schulungen in Krankenhäusern, um die besten Praktiken der Probenentnahme sowie die Vorteile von Stammzellen zu vermitteln. | Priorität) |
Die Festlegung von Zielen ist eine wichtige Praxis, um die Leistung der Gruppe zu messen und die Übereinstimmung mit ihren strategischen Zielen sicherzustellen. Im Zusammenhang mit der Verbrauchererfahrung wurde ein Ziel festgelegt, das sich auf die Verbraucherzufriedenheit konzentriert. Dieses Ziel steht im Einklang mit der Neuen Verbraucheragenda 2020 der EU [S4.MDR-T_09; § 80 f] und wird anhand des Net Promoter Score (NPS) [MDR-M_01; § 75] gemessen. Er spiegelt die Verpflichtung wider, die Erfahrungen und die Einbeziehung der Verbraucher zu verbessern, mit dem Ziel, die Qualität der angebotenen Dienstleistungen kontinuierlich zu steigern.
Das Ziel sind die Markenbotschafter, d. h. Verbraucher, die mit der FamiCord-Dienstleistung zufrieden sind und aus diesem Grund die Kryokonservierung von Stammzellen empfehlen. In dieser Perspektive sind die Verbraucher Akteure in Aufklärungsprogrammen, die der Gemeinschaft den Zugang zu mehr Behandlungsoptionen ermöglichen [S4-MDR-T_01; § 80 a].
Das Ziel ist absolut, und der NPS wird berechnet, indem der Prozentsatz der Kritiker vom Prozentsatz der Befürworter abgezogen und auf einer Skala von -100 bis +100 bewertet wird [S4-MDR-T_03; § 80 b | MDR-M_02; § 77 a].
Das definierte Zielniveau ist ein NPS von 75 [S4-MDR-T_02; § 80 b]. Das Ziel konzentriert sich auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Verbraucher) und gilt für den Teilkonzern PBKM, da das NPS-Bewertungssystem bei der FamiCord AG noch nicht implementiert ist [S4-MDR-T_04; § 80 c].
Der Fragebogen zur Kundenzufriedenheit wird in zwei Phasen verschickt, um sowohl den Vertriebsprozess als auch den operativen Prozess zu bewerten. Jedes Quartal werden die Verbraucherdaten auf Unternehmensebene sorgfältig analysiert und den jeweiligen Teams mitgeteilt, um Transparenz und fundierte Entscheidungen zu fördern. Regelmäßige Auswertungen gewährleisten eine kontinuierliche Bewertung, wobei vierteljährliche Überprüfungen helfen, Fortschritte zu verfolgen und Trends zu erkennen [S4-MDR-T_13; § 80 j]. Darüber hinaus wurde ein Zwischenziel festgelegt, das darauf abzielt, dass mindestens 20 % der Verbraucher den Fragebogen beantworten, um aussagekräftige Erkenntnisse über die Zufriedenheit der Verbraucher und die Befürwortung der Marke zu erhalten [S4-MDR-T_08; Ziffer 80 e].
Ziel und Zweck [S4-MDR-A_01; §68 a] | Basislinie (Basiswert und Basisjahr) [S4-MDR-T_05; §80 d) | S4-MDR-T_06; §80 d] | Zugehörige Kennzahl [MDR-M_01; § 75] | Leistung [S4-MDR-T_13; § 80 j] | Zu erreichende Ergebnisse [S4-MDR-T_07; § 80 e] | ||
2022 | 2023 | 2024 | ||||
Bewertung der Kundenzufriedenheit | Basiswert: 78, was dem im 1. Quartal der Messung erreichten Wert entspricht. Basisjahr: 2022 | Net Promoter Score (NPS) | 78,05 (Teilkonzern PBKM) | 78,68 (Teilkonzern PBKM) | 79,87 (Teilkonzern PBKM) | NPS von 75 (laufendes Ziel, mit vierteljährlicher Bewertung) |
Anmerkung 1: Die Methode zur Berechnung des Ziels/der Kennzahl ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben [S4.MDR-T_12, §80 i], wobei für frühere Zeiträume keine Fehler festgestellt wurden [BP-2_13 bis BP-2_15; § 13/§ 14].
Für die FamiCord-Gruppe ist verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung langfristiger Werte. Durch eine gründliche Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) gewinnt die Gruppe wertvolle Erkenntnisse darüber, wie ihre Aktivitäten die öffentliche Gesundheit, die wirtschaftliche Stabilität und das gesellschaftliche Wohlergehen beeinflussen. Dieser Prozess ermöglicht es dem Unternehmen, die Bereiche zu identifizieren, in denen es die größte positive Wirkung erzielen, potenzielle Risiken mindern und strategische Chancen nutzen kann, die mit seiner Mission und seinem Geschäftsmodell übereinstimmen.
FamiCord leistet beispielweise einen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit- durch die Lagerung und Bereitstellung von Zelltherapieprodukten, die Teilnahme an klinischen Studien und die Unterstützung öffentlicher Zellbanken - und fördert durch seinen Beitrag den medizinischen Fortschritt und erweitert den Zugang zu innovativen Behandlungen [I-043]. Intern wird durch die Förderung einer positiven Unternehmenskultur und verantwortungsvoller Praktiken durch Ethik- und Compliance-Schulungen die Integrität der Mitarbeiter gestärkt und die Leistung des Unternehmens verbessert [I-047 | RO-044].
Gleichzeitig ermöglicht die Identifizierung wesentlicher Risiken FamiCord, proaktiv gegen kritische Schwachstellen vorzugehen. Dazu gehören der potenzielle Missbrauch von gespendetem biologischem Material, Unterbrechungen der Lieferkette oder Reputationsrisiken, die sich aus Menschenrechtsverletzungen ergeben [RO-045 | RO-049 | RO-050]. Durch das Verständnis dieser Risiken kann FamiCord robuste Governance-Maßnahmen umsetzen und die Beziehungen zu seinen Lieferanten stärken, um die Kontinuität seiner Dienstleistungen zu gewährleisten und seinen Ruf zu schützen [G1-MDR-P_01; § 65 a].
Darüber hinaus zeigt diese Bewertung Möglichkeiten auf, sowohl den geschäftlichen Erfolg als auch die gesellschaftliche Wirkung zu fördern. Die Stärkung der Zusammenarbeit mit Lieferanten optimiert nicht nur die Effizienz und nutzt Skaleneffekte, sondern fördert auch die gemeinsame Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen mit positiven ökologischen und sozialen Auswirkungen [RO-051 | I-052]. Pünktliche Zahlungen an Lieferanten und Subunternehmer tragen zur wirtschaftlichen Stabilität bei, während laufende Innovationen die Wettbewerbsposition des Unternehmens verbessern [I-051 | RO-051].
Durch die Einbettung dieser Erkenntnisse in seine Strategie stellt FamiCord sicher, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Zusatz, sondern ein Kernbestandteil seines Geschäftsmodells ist. Das Ergebnis der IRO-Analyse spiegelt sich in mehreren strategischen Säulen der FamiCord-Gruppe wider, wie z. B. der Konzentration auf die Entwicklung von Zelltherapien und dem Beitrag der Gruppe zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung durch Stammzellbehandlungen, Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, das Vorhandensein mehrerer Labore für eine größere Nähe zu den Kunden der Gewebe- und Zellbank, die Sorge um die Qualität der kryokonservierten biologischen Produkte, die sich in den verschiedenen Akkreditierungen und Zertifizierungen widerspiegelt, die Maßnahmen, die auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter ausgerichtet sind, und das effiziente Management der Ressourcen und der Lieferkette mit dem Ziel der Kostensenkung und der Optimierung der Prozesse. Dieser integrierte Ansatz unterstreicht die Verpflichtung von FamiCord zur Schaffung einer gesünderen und widerstandsfähigeren Gesellschaft bei gleichzeitiger Sicherung des langfristigen operativen Erfolgs.
Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung der Gruppe, spezifisch G1 - Unternehmensführung.
Beschreibung | Auswirkung, Risiko oder Chance | Zeithorizont | Position in der Wertschöpfungskette | Unterthema oder verwandtes Unter-Unterthema |
[SBM-3_01; § 48 a | SBM-3_02; § 48 a | ESRS2 48a] | [SBM-3_01; § 48 a | | [SBM-3_06; § 48 c iii | | [SBM-3_01; § 48 a | SBM-3_02; § 48 a | ESRS2.48a] | |
SBM-3_02; § 48 a | ESRS2 48a] | ESRS248ciii] | |||
Unternehmensführung | ||||
I-043 Die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und die Förderung einer gesünderen und widerstandsfähigeren Gesellschaft wird durch die Lagerung und Bereitstellung von Zelltherapieprodukten für medizinisches Fachpersonal, Beiträge zu öffentlichen Zellbanken und die aktive Teilnahme an klinischen Studien erreicht. Dies wirkt sich positiv auf den medizinischen Fortschritt aus und erweitert den Zugang zu innovativen Behandlungen. | Positive | - | Vorgelagert, eigener Geschäftsbetrieb, nachgelagert | Unternehmenskultur |
Auswirkung | ||||
RO-045 Unangemessene Verwendung von gespendetem biologischem Material von Spendern für Forschungs- und Entwicklungszwecke, die FamiCord rechtlichen Risiken und Rufschädigung aussetzen kann. | Risiko | Kurzfristig (< 1 Jahr) | Eigener | Unternehmenskultur |
Geschäftsbetrieb | ||||
RO-044 Gesteigerte Leistung durch eine positive Unternehmenskultur. | Chance | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | Eigener | Unternehmenskultur |
Geschäftsbetrieb | ||||
Ethik, Integrität und Compliance | ||||
I-047 Beitrag zu einer besseren Gesellschaft durch die Förderung verantwortungsbewusster Praktiken der Mitarbeiter durch Schulungen und die Verbreitung von Informationen zu den Themen Ethik, Integrität und Compliance. | Positive | Kurzfristig (< 1 Jahr) | Eigener | Korruption und Bestechung - Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung |
Auswirkung | Geschäftsbetrieb | |||
Beziehungen zu Lieferanten | ||||
I-051 Förderung der Wirtschaft, Verbesserung von Stabilität und Wachstum durch rechtzeitige Zahlungen an Lieferanten und Subunternehmer | Positive | - | Vorgelagert, nachgelagert | Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken |
Auswirkung | ||||
I-052 Förderung der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen (Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, Verbesserung des Wohlbefindens der Patienten usw.) durch Partnerschaften und | Positive | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | Vorgelagert, eigener Geschäftsbetrieb, nachgelagert | Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken |
Zusammenarbeit mit den Lieferanten | Auswirkung | |||
RO-049 Unzureichendes Risikomanagement in der Lieferkette führt zu Reputationsrisiken im Zusammenhang mit , Lieferengpässen, schlechter Qualität der Produktionsergebnisse usw. | Risiko | Kurzfristig (< 1 Jahr) | Eigener | Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken |
Geschäftsbetrieb | ||||
RO-050 Lieferausfälle | Risiko | Kurzfristig (< 1 Jahr) | Eigener | Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken |
(z. B. Laborbedarf, Flüssigstickstoff oder Verpackungsmaterial für die Zellsammelkits) mit Auswirkungen auf die von der Gruppe erbrachten Dienstleistungen, da das biologische Material nicht rechtzeitig gelagert werden kann. | Geschäftsbetrieb | |||
RO-051 Stärkung der Wettbewerbsposition der Gruppe im Sinne einer überlegenen relativen Wettbewerbsfähigkeit durch Gruppensynergien, Effizienzsteigerungen und Nutzung von Größenvorteilen bei Lieferanten | Chance | Kurzfristig (< 1 Jahr) | Eigener | Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken |
Geschäftsbetrieb |
Hinweis: Für tatsächliche wesentliche Auswirkungen gibt es keinen entsprechenden Zeithorizont.
Zur Unterstützung der strategischen Ziele und zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen hat die FamiCord-Gruppe eine Reihe umfassender Richtlinien aufgestellt, die die Unternehmensführung leiten und ethische Entscheidungen fördern. Diese Richtlinien sind ein wesentlicher Bestandteil der Minderung von wesentlichen Risiken, der Stärkung der Unternehmenskultur und der Förderung des Vertrauens mit den Interessenträgern [G1-MDR-P_01; § 65 a].
Der Vorstand von FamiCord hat ein Compliance-Kompetenzzentrum in Polen eingerichtet, das vom Director of Legal & Regulatory Affairs und Compliance Officer bei PBKM geleitet wird. Zusammen mit der Einrichtung dieses Kompetenzzentrums hat FamiCord auch die Entscheidung getroffen, ein Internationales Compliance-Team (ICT) zu gründen, das sich aus Mitgliedern jeder Tochtergesellschaft innerhalb der FamiCord-Gruppe zusammensetzt, die die Position eines Vorstandsmitglieds innehaben, oder, in größeren Unternehmen, aus Personen, die für Compliance-Angelegenheiten verantwortlich sind, wie z. B. Compliance Officers oder Leiter der Personalabteilungen. Ab 2025 wird das ICT regelmäßige Treffen abhalten, um die Unternehmenskultur zu diskutieren, das Wissen zu erweitern und Meinungen auszutauschen, mit dem primären Ziel, die ethischen Praktiken im gesamten Unternehmen durch laufende Treffen, Schulungen und Newsletter zu vereinheitlichen und zu vertiefen. Diese Initiative unterstreicht die Verpflichtung der Gruppe, das Geschäftsgebaren mit ihren strategischen Zielen und wesentlichen IROs in Einklang zu bringen [G1-1_01; § 9 | | G1-1_10; § 10 g].
Im konkreten Fall von PBKM, wo das Compliance-Zentrum eingerichtet wurde, durchläuft jeder Mitarbeiter, der von diesem Unternehmen eingestellt wird, eine umfassende Schulung zum Geschäftsgebaren, wodurch sichergestellt wird, dass ethische Praktiken von Beginn der Beschäftigung an verankert werden. Über die einzelnen Richtlinien hinaus hat PBKM ein umfassendes Compliance-System mit detaillierten Verfahren eingeführt, die Bereiche wie das Anbieten und Annehmen von Geschenken, die Überprüfung von Auftragnehmern, Marketingaktivitäten und den Umgang mit Inspektionen abdecken. Diese strukturierten Richtlinien bilden einen soliden Rahmen, um Fehlverhalten zu verhindern, den Ruf des Unternehmens zu schützen und verantwortungsvolles Handeln auf allen Ebenen zu fördern [G1-1_10; § 10 g].
Der Verhaltenskodex gilt für alle Verbraucher und/oder Endnutzer und dient als Grundlage, um klare Erwartungen an das Verhalten der Mitarbeiter zu stellen und die Integrität in allen Geschäftsbereichen zu fördern. Dies trägt direkt dazu bei, das Risiko unethischer Praktiken zu verringern und gleichzeitig den Ruf des Unternehmens und den internen Zusammenhalt zu stärken [S4-1_01; § 15 | G1-MDR-P_01; § 65 a]. Ergänzend dazu bekräftigt der Anti-Korruptions-Kodex die Null-Toleranz-Haltung von FamiCord gegenüber korrupten Praktiken und schützt das Unternehmen vor rechtlichen und Reputationsrisiken, die mit unethischen Geschäftspraktiken verbunden sind [G1-MDR-P_01; § 65 a].
In Anerkennung der Bedeutung eines proaktiven Risikomanagements bietet die Risikomanagementrichtlinie von FamiCord einen strukturierten Rahmen für die Identifizierung, Bewertung und Abschwächung potenzieller Bedrohungen. Diese Richtlinie ist für die Bewältigung von Risiken wie Unterbrechungen der Lieferkette oder unsachgemäße Verwendung von biologischem Material von entscheidender Bedeutung, um die Geschäftskontinuität und die betriebliche Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten [G1-MDR-P_01; § 65 a]. Darüber hinaus gibt das Whistleblowing-Verfahren den Mitarbeitern die Möglichkeit, Fehlverhalten zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen, und stärkt damit das Engagement der Gruppe für Transparenz und kontinuierliche Verbesserung [G1-MDR-P_01; § 65 a].
Zusammen bilden diese Richtlinien ein kohärentes System, das den Konzern nicht nur vor negativen Auswirkungen schützt, sondern auch Möglichkeiten zur Leistungssteigerung, zum Vertrauen der Interessenträger und zum nachhaltigen Wachstum eröffnet.
Die folgenden Tabellen geben einen detaillierten Einblick in die einzelnen Richtlinien und skizzieren deren Zweck, Umfang und Beitrag zur allgemeinen Geschäftsstrategie der FamiCord-Gruppe.
Richtlinie | Verhaltenskodex |
Wesentliche Inhalte und allgemeine Ziele | Die Grundsätze, Normen und Werte, die der Konzern verteidigt und in seiner täglichen Arbeit anwendet. Dient als Leitlinie für verantwortungsvolle und ethische Entscheidungen, insbesondere in kritischen Situationen. |
[G1-MDR-P_01; § 65 a] | |
Umfang | Anwendbar auf alle Aktivitäten, die von den Unternehmen der FamiCord-Gruppe entwickelt werden, in allen Regionen und sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Er betrifft alle Interessenträger, die direkt oder indirekt mit der Gruppe interagieren. |
[G1-MDR-P_02; § 65 b] | |
Führungsebene, die für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist | Vorstand der FamiCord AG. |
[G1-MDR-P_03; § 65 c] | |
Standards oder Initiativen von Dritten | Lokale Gesetze und internationale Richtlinien. |
[G1-MDR-P_04; § 65 d] | |
Verfügbarkeit | Die Richtlinie wird auf der Website des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht. |
[G1-MDR-P_06; § 65 f] |
Nach dem detaillierten Überblick über den Verhaltenskodex ist es wichtig, seine enge Verbindung zu mehreren wesentlichen IRO im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu beachten, darunter die Förderung der öffentlichen Gesundheit, die Minderung von Rechts- und Reputationsrisiken und die Verbesserung der Unternehmensleistung durch eine positive Unternehmenskultur [G1-MDR-P_01; § 65 a]. Um eine kontinuierliche Ausrichtung auf diese Prioritäten zu gewährleisten, überwacht FamiCord die Einhaltung der Vorschriften durch verschiedene Mechanismen, darunter die Verfolgung von Vorfällen, das Beschwerdemanagement und die Meldung von Missständen. Diese Prozesse bieten wertvolle Rückkopplungsschleifen, die es dem Unternehmen ermöglichen, seine Praktiken kontinuierlich zu verbessern und die höchsten Standards der geschäftlichen Integrität aufrechtzuerhalten [G1-MDR-P_01; § 65 a].
Richtlinie | Anti-Korruptions-Kodex |
Wesentliche Inhalte und allgemeine Ziele | Der Zweck dieses Anti-Korruptions-Kodex ist es, die grundlegenden Verhaltensregeln, die in der FamiCord-Gruppe gelten, zu spezifizieren, um jegliches korrupte Verhalten zu verhindern und eine Organisationskultur zu schaffen, die Korruption ablehnt und eine ethische Haltung bei allen Mitarbeitern fördert. |
[G1-MDR-P_01; § 65 a] | |
Umfang | Gilt in allen Regionen für alle Aktivitäten, die von den Unternehmen der FamiCord-Gruppe entwickelt werden, und hat Auswirkungen auf Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie auf die Mitarbeiter. |
[G1-MDR-P_02; § 65 b] | |
Führungsebene, die für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist | Vorstand der FamiCord AG. |
[G1-MDR-P_03; § 65 c] | |
Standards oder Initiativen von Dritten | UN-Konvention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 und die OECD-Leitsätze [G1-1_03; § 10 b]. |
[G1-MDR-P_04; § 65 d] | |
Verfügbarkeit | Die Richtlinie ist für alle Beteiligten, die sie umsetzen müssen, in lokalen Dokumentationsmanagementsystemen und auf der Unternehmenswebsite für PBKM verfügbar. |
[G1-MDR-P_06; § 65 f] |
Ähnlich wie der Verhaltenskodex spielt auch der Anti-Korruptions-Kodex eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Korruptions- und Bestechungsrisiken, die in direktem Zusammenhang mit der Förderung verantwortungsvoller Praktiken stehen [G1-MDR-P_01; § 65 a]. Die Mitarbeiter werden ermutigt, unrechtmäßiges Verhalten ihrem direkten Vorgesetzten, einem Mitglied des ICT oder über den Whistleblower-Kanal, sofern vorhanden, zu melden. Diese Mechanismen sind sowohl für interne als auch für externe Interessenträger zugänglich und gewährleisten Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Die am stärksten korruptionsgefährdeten Funktionen - darunter medizinische Berater, die Marketing- und Vertriebsabteilung und der Vorstand - werden genau überwacht. Vorfälle, Beschwerden und Meldungen von Whistleblowern dienen als wichtige Instrumente, um die Einhaltung der Richtlinien zu verfolgen, während Verfahren für unabhängige und objektive Untersuchungen sicherstellen, dass jegliches Fehlverhalten umgehend und fair behandelt wird [G1-1_02; § 10 a | G1-1_11; § 10 h | G1-1_08; § 10 e].
Richtlinie | Risikomanagementrichtlinie |
Wesentliche Inhalte und allgemeine Ziele | Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, die wichtigsten Grundsätze und Erwartungen darzulegen, um das effektive Risikomanagement für die Aktivitäten, Ziele und Strategien der FamiCord-Gruppe zu unterstützen und Transparenz und Integrität bei der Entscheidungsfindung der FamiCord-Gruppe zu fördern. Sie umfasst die Schaffung eines umfassenden Rahmens für die Identifizierung, Bewertung, Kontrolle und Kommunikation von Risiken. |
[G1-MDR-P_01; § 65 a] | |
Umfang | Gilt in allen Regionen für alle Aktivitäten, die von den Unternehmen der FamiCord-Gruppe entwickelt werden, und hat Auswirkungen auf Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie auf die Mitarbeiter. |
[G1-MDR-P_02; § 65 b] | |
Führungsebene, die für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist | Vorstand der FamiCord AG. |
[G1-MDR-P_03; § 65 c] | |
Standards oder Initiativen von Dritten | Neben den lokalen Gesetzen und Richtlinien wurden auch die Normen ISO 9001:2015 und ISO 31000:2018 berücksichtigt. |
[G1-MDR-P_04; § 65 d] | |
Verfügbarkeit | Richtlinie in lokalen Dokumentationsverwaltungssystemen für Interessenträger verfügbar, die sie umsetzen müssen. |
[G1-MDR-P_06; § 65 f] |
In Anerkennung der Bedeutung eines proaktiven Risikomanagements bietet die Risikomanagementrichtlinie von FamiCord einen strukturierten Rahmen für die Identifizierung, Bewertung und Abschwächung potenzieller Bedrohungen. Diese Richtlinie spielt eine zentrale Rolle beim Management aller Aspekte der wesentlichen IROs, von der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit bis zur Minderung von Reputations- und Betriebsrisiken [G1-MDR-P_01; § 65 a]. Dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss werden halbjährliche Risikoberichte vorgelegt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Top- und Tail-End-Risiken liegt. Diese Risiken mit hoher Priorität werden in regelmäßigen Sitzungen zur Überprüfung der Geschäftsentwicklung erörtert, um sicherzustellen, dass die Entscheidungsträger informiert bleiben und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen können. Dieser Überwachungsprozess stärkt unsere Widerstandsfähigkeit und unterstützt unsere langfristigen strategischen Ziele durch die kontinuierliche Verfeinerung der Risikominderungsstrategien als Reaktion auf sich entwickelnde Herausforderungen [G1-MDR-P_01; § 65 a].
Richtlinie | Whistleblowing-Verfahren |
Wesentliche Inhalte und allgemeine Ziele | Mit dieser Richtlinie soll definiert werden, was als Unregelmäßigkeit gilt, welche Kanäle für die Meldung von Unregelmäßigkeiten zur Verfügung stehen und in welchem Umfang Hinweisgeber geschützt sind. |
[G1-MDR-P_01; § 65 a] | |
Umfang | Gilt in Deutschland, Ungarn, Polen und Portugal für alle Aktivitäten, die von den Unternehmen der FamiCord-Gruppe entwickelt werden, und hat Auswirkungen auf Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie auf die Mitarbeiter. |
[G1-MDR-P_02; § 65 b] | |
Führungsebene, die für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist | Geschäftsführung in den Tochtergesellschaften, die das Verfahren anwenden. |
[G1-MDR-P_03; § 65 c] | |
Standards oder Initiativen von Dritten | Lokale Gesetze. |
[G1-MDR-P_04; § 65 d] | |
Verfügbarkeit | Die Richtlinie ist auf den Websites der Unternehmen, in denen sie existiert, und gegebenenfalls auch im internen Dokumentationsmanagementsystem verfügbar. |
[G1-MDR-P_06; § 65 f] |
Das Whistleblowing-Verfahren ist ein wesentliches Element der Verpflichtung von FamiCord zur Aufrechterhaltung hoher Standards für Unternehmensführung und Integrität. Abgestimmt auf die wesentlichen Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmensführung, den Rechts- und Reputationsrisiken und der Unternehmensleistung [G1-MDR-P_01; § 65 a], stellt dieses Verfahren sicher, dass Mitarbeiter und externe Interessenträger Unregelmäßigkeiten oder unethisches Verhalten vertraulich und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen melden können. Die Meldungen werden genau überwacht, und die Einhaltung der Richtlinien zur Unternehmensführung wird durch die Verfolgung von Vorfällen und durch Whistleblowing-Berichte bewertet, die dem Vorstand zur Überprüfung vorgelegt werden [G1-MDR-P_01; § 65 a | G1-1_05; § 10 c | G1-1_06; § 10 d | G1-1_08; § 10 e].
Mehrere Unternehmen innerhalb des Konzerns, darunter PBKM, DBKM, FamiCord AG, Stemlab und Krio Intezet, haben Whistleblowing-Verfahren gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 eingeführt, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten. Bis zum Ende des Berichtsjahres waren insgesamt 504 Mitarbeiter von diesem Verfahren erfasst. Andere Unternehmen des Konzerns haben ähnliche Protokolle eingerichtet und leiten Meldungen über Unregelmäßigkeiten an die ICT-Mitglieder oder direkte Vorgesetzte weiter. Zur weiteren Unterstützung dieses Verfahrens werden die Mitarbeiter geschult, und die für die Entgegennahme von Meldungen zuständigen Mitarbeiter werden darin geschult, Anliegen fair und vertraulich zu behandeln. Dieses System stärkt die Verpflichtung von FamiCord zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und kontinuierlicher Verbesserung und stellt sicher, dass alle Meldungen umgehend und im Einklang mit den ethischen Standards des Unternehmens behandelt werden [G1-1_12; § 11 | G1-1_05; § 10 c | G1-1_10; § 10 g].
Ein effektives Management der Beziehungen zu Lieferanten ist ein Eckpfeiler des Ansatzes von FamiCord für nachhaltige Geschäftspraktiken. Gegenwärtig wird das Lieferantenmanagement in jeder Tochtergesellschaft lokal durchgeführt, wobei die mit den Lieferanten verbundenen Risiken und Chancen in das Risikomanagementsystem des Unternehmens aufgenommen werden. Dieser lokalisierte Ansatz stellt sicher, dass die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen jeder Region berücksichtigt werden, während gleichzeitig die allgemeinen Unternehmensziele der verantwortungsvollen Beschaffung, des ethischen Geschäftsgebarens und der Nachhaltigkeit beibehalten werden [MDR-P_07; § 62].
Da die Gruppe die entscheidende Bedeutung der Lieferantenbeziehungen für ihre gesamte Nachhaltigkeitsstrategie erkannt hat, hat die Einführung einer umfassenden Unternehmensrichtlinie für das Lieferantenmanagement im Jahr 2025 Priorität [MDR-P_07; § 62].
Durch die Fokussierung auf die Stärkung der Lieferantenbeziehungen und die Verankerung von Nachhaltigkeit in den Beschaffungspraktiken setzt sich die Gruppe für die Schaffung einer verantwortungsvolleren, widerstandsfähigeren und transparenteren Lieferkette ein, die zum langfristigen Erfolg des Unternehmens und zu positiven gesellschaftlichen Auswirkungen beiträgt.
FamiCord hat sich zur Einhaltung höchster ethischer und betrieblicher Standards verpflichtet und verfügt über robuste Verfahren, um Anschuldigungen oder Vorfälle von Korruption und Bestechung zu verhindern, aufzudecken und zu behandeln. Der Konzern hat umfassende Richtlinien eingeführt, darunter einen Anti-KorruptionsKodex und eine Risikomanagementrichtlinie, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte mit Integrität und Rechenschaftspflicht handeln [G1-3_01; § 16 | G1-3_01; § 18 a].
Der Anti-Korruptions-Kodex umreißt korruptionsbezogene Themen und legt klare Grundsätze fest, die die Mitarbeiter bei ihren täglichen beruflichen Pflichten einhalten müssen. Darüber hinaus haben einige Unternehmen innerhalb des Konzerns (PBKM, DBKM, Stemlab, FamiCord AG und Krio Intezet Zrt) ein spezielles Whistleblowing-Verfahren zur Meldung von Unregelmäßigkeiten eingeführt. In Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, dieses Verfahren einzuführen, können die Mitarbeiter dennoch Fälle von Korruption oder Unregelmäßigkeiten gemäß dem Anti-Korruptions-Kodex [G1-3_01; § 18 a] melden.
Die Risikomanagementrichtlinie ist darauf ausgerichtet, die Abteilungen zu ermitteln, die am anfälligsten für Unregelmäßigkeiten, einschließlich Korruption und Bestechung, sind, und richtet sich in erster Linie an Führungskräfte. Diese Führungskräfte erhalten spezielle Schulungen, um diese Risiken zu verstehen und wirksam zu mindern [G1-3_01; § 18 a].
Um die Unparteilichkeit zu gewährleisten, werden die Untersuchungen von einem unabhängigen Ermittler oder Ausschuss durchgeführt, der von der für die Korruptionsprävention und -aufdeckung zuständigen Managementkette getrennt ist [G1-3_02; § 18 b].
Der Konzern verfügt über ein strukturiertes Verfahren für die Meldung von Untersuchungsergebnissen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Bei positiver Überprüfung einer Meldung informiert der Compliance Officer oder der Head of Compliance den zuständigen Manager und leitet Ermittlungsmaßnahmen ein. Handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß, der eine Entscheidung auf hoher Ebene erfordert, leitet der Compliance Officer den Fall an den Vorstand weiter und legt einen Plan für Folgemaßnahmen vor. Der Vorstand entscheidet über die erforderlichen Maßnahmen, ernennt eine für die Umsetzung verantwortliche Person und erhält einen Abschlussbericht, in dem die Ergebnisse und etwaige Empfehlungen für weitere Präventivmaßnahmen aufgeführt sind [G1-3_03; § 18 c].
Die Richtlinien zur Korruptions- und Bestechungsprävention werden allen betroffenen Mitarbeitern über E-Mail, Newsletter, das Intranet des Unternehmens und spezielle Schulungen unter Aufsicht des Vorstands oder des ICT mitgeteilt [G1-3_05; § 20].
Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter des Konzerns verpflichtet, eine Schulung zum Anti-Korruptions-Kodex und gegebenenfalls zum Whistleblowing-Verfahren zu absolvieren. Führungskräfte durchlaufen außerdem eine spezielle Schulung zur Risikomanagementrichtlinie. Ebenso werden die Mitglieder der Verwaltungs-, Aufsichts- und Leitungsorgane laufend geschult, was die Verpflichtung des Konzerns zur Förderung einer Kultur der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht auf allen Ebenen widerspiegelt [G1-3_06; § 21 a | G1-3_08; § 21 c].
Durch diese Maßnahmen arbeitet die FamiCord-Gruppe aktiv daran, Korruptions- und Bestechungsrisiken zu mindern, ethisches Geschäftsgebaren zu fördern und das Vertrauen der Interessenträger in unsere Verpflichtung zu verantwortungsvoller Unternehmensführung zu stärken.
Im Berichtsjahr hat FamiCord wichtige Schritte unternommen, um seine Nachhaltigkeitspraktiken zu stärken, wobei das Hauptaugenmerk auf der Vorbeugung, Identifizierung und Bewältigung potenzieller Vorfälle im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung lag.
Diese proaktiven Maßnahmen und die fortlaufende Zuweisung von Mitteln spiegeln das Engagement des Konzerns wider, Nachhaltigkeit in jeden Aspekt ihrer Tätigkeit einzubinden, langfristige Widerstandsfähigkeit aufzubauen und das Vertrauen der Interessenträger zu fördern.
Angabe der wichtigsten Maßnahmen | Status der wichtigsten Maßnahmen | Umfang der Maßnahmen | Zeithorizont | Ergebnisse |
[G1-MDR-A_01; | [G1-MDR-A_01; | [G1-MDR-A_02; | [G1-MDR-A_03; | [G1-MDR-A_01; |
§ 68 a] | § 68 a] | § 68 b] | § 68 c] | § 68 a] |
Risiko -management -system | Umgesetzt | In allen Tochtergesellschaften umgesetzt, um Korruptions- und Bestechungsrisiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. In erster Linie an Manager gerichtet. | 2024 | Gestärkte Fähigkeiten zur Risikoerkennung und -minderung. Erhöhtes Bewusstsein und Bereitschaft der Manager, potenzielle Risiken anzugehen. |
Anti- -KorruptionsKodex | Umgesetzt | Gilt für alle Mitarbeiter des Konzerns und legt klare Anti-Korruptions-Grundsätze fest, die als Leitfaden für die tägliche berufliche Tätigkeit dienen. | 2024 | Stärkeres ethisches Bewusstsein und Einhaltung hoher Verhaltensstandards. Weniger Korruptionsfälle. |
Whistleblowing-Verfahren | Umgesetzt | Umgesetzt in Unternehmen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In anderen Tochtergesellschaften können Mitarbeiter Unregelmäßigkeiten im Rahmen des Anti-KorruptionsKodex melden. | 2024 | Verbesserte Berichterstattung und Ermittlungseffizienz bei Vorfällen. Stärkung der Kultur der Rechenschaftspflicht und Transparenz. |
Für die Zukunft plant der Konzern eine weitere Verbesserung seiner Nachhaltigkeits-Governance durch die Ausweitung zusätzlicher Verfahren auf alle Unternehmen der Gruppe. Diese Ausweitung wird von dem ICT geleitet werden, um die Praktiken in der gesamten Gruppe anzugleichen und die Verpflichtung des Konzerns zu ethischem Handeln und nachhaltigem Wachstum zu stärken [G1-MDR-A_13; § 62].
Während des Berichtszeitraums wurden bei der FamiCord-Gruppe keine Vorfälle von Korruption oder Bestechung registriert.
FamiCord verpflichtet sich zu einer verantwortungsvollen Zahlungspraxis, die faire und rechtzeitige Transaktionen mit Lieferanten und Subunternehmern sicherstellt, um nachhaltige Geschäftsbeziehungen und betriebliche Kontinuität zu unterstützen. Die FamiCord-Gruppe hat strukturierte Verfahren zur Verwaltung von Zahlungen eingeführt, die ein Gleichgewicht zwischen finanzieller Effizienz und ethischem Lieferantenmanagement herstellen [G1-6; § 31].
Für die meisten Zulieferer beträgt die Standardzahlungsfrist 30 Tage nach Rechnungsstellung, es sei denn, es wurden andere Fristen vereinbart oder im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Alle Unternehmen der Gruppe legen Wert auf pünktliche Zahlungen, insbesondere bei Lieferanten und Subunternehmern, die für den täglichen Betrieb wichtig sind und bei denen Verzögerungen die Geschäftskontinuität beeinträchtigen könnten. Dieser Ansatz spiegelt unsere Verpflichtung zur Förderung von Vertrauen und langfristigen Partnerschaften mit unserer Lieferkette wider [G1-6_02; § 33 b].
Die gemeldeten Daten für Zahlungen, die den Standardzahlungsbedingungen entsprechen, beruhen auf Schätzungen und repräsentativen Stichproben, die direkt bei den Tochtergesellschaften erhoben wurden. Je nach Struktur und Organisation der einzelnen Unternehmen können die Daten intern oder über dritte Buchhaltungsanbieter erhoben werden. Trotz möglicher Abweichungen bei der Datenerfassung wird davon ausgegangen, dass die Mehrzahl der Rechnungen gemäß den mit den Lieferanten vereinbarten Bedingungen bezahlt wird. Dies stellt sicher, dass der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und stärkt eine Kultur der finanziellen Verantwortung [MDR-M_02; § 77 a | G1-6_05; § 33 d].
Durch diese Praktiken hält der Konzern sein Engagement für faire Lieferantenbeziehungen, die Minimierung finanzieller Risiken und die Unterstützung des breiteren Ökosystems, in dem er tätig ist, aufrecht.
Ausführlichere Informationen über die Zahlungspraxis werden im nächsten Bericht enthalten sein.
Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) konzentriert sich FamiCord auf die Nutzung von Innovationen, um ein nachhaltiges Wachstum zu fördern und gleichzeitig auf die sich verändernden Kundenbedürfnisse und die Marktdynamik zu reagieren. F&E-Aktivitäten dienen als Katalysator für die Einführung neuer Technologien und die Verfeinerung bestehender Lösungen, die nicht nur die Behandlungsmöglichkeiten verbessern - wie die Ausweitung der klinischen Anwendung von Stammzellen [I-053] -, sondern auch zum allgemeinen Wohlbefinden der Patienten beitragen.
Indem das Dienstleistungsangebot der Gruppe stärker auf die Erwartungen der Kunden abgestimmt wird, ergreift FamiCord die Chance, die Zufriedenheit zu steigern und eine langfristige Loyalität zu fördern [RO-052]. Dieser kundenzentrierte Ansatz stärkt die Differenzierung auf dem Markt und den Ruf der Marke.
Darüber hinaus fördert das Engagement der Gruppe für Forschung und Entwicklung die Wettbewerbsfähigkeit auf allen Märkten und ermöglicht Kostensenkungen, eine verbesserte betriebliche Effizienz und die Erschließung neuer Geschäftsfelder, die sowohl finanzielle Gewinne als auch ein erweitertes Dienstleistungsportfolio schaffen [RO-053 | RO-054]. Auf diese Weise treibt FamiCord nicht nur den technologischen Fortschritt voran, sondern ebnet auch den Weg für innovative Partnerschaften und strategische Kooperationen, was letztlich die Wertschöpfung für alle Interessenträger erhöht [I-054].
Insgesamt sind die F&E-Bemühungen von FamiCord integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Sie untermauern die Mission der Gruppe, bahnbrechende Lösungen für das Gesundheitswesen zu entwickeln und sicherzustellen, dass Innovation und Nachhaltigkeit im Vordergrund der Geschäftsentwicklung stehen. Die Ergebnisse der IRO-Analyse spiegeln sich in mehreren strategischen Säulen der FamiCord-Gruppe wider, darunter das Streben nach bahnbrechenden Gesundheitslösungen, Investitionen in Spitzentechnologien und eine feste Verpflichtung zu langfristigem Stakeholder-Wert.
Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und deren Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung der Gruppe.
Beschreibung | Auswirkung, Risiko oder Chance | Zeithorizont | Position in der Wertschöpfungskette | Sub-Thema oder verwandtes Sub-sub-Thema |
[SBM-3_01; § 48 a | SBM-3_02; § 48 a] | [SBM-3_01; § 48 a | SBM-3_02; § 48 a] | [SBM-3_06; § 48 c iii] | [SBM-3_01; § 48 a | SBM-3_02; § 48 a] | |
Forschung und Entwicklung | ||||
RO-052 Die Ausrichtung der Dienstleistungen auf die Kundenbedürfnisse ist eine wichtige Chance, um die Kundenzufriedenheit, die Kundentreue und das Umsatzwachstum zu steigern. Sie ermöglicht eine Differenzierung auf dem Markt, indem die Angebote auf die Präferenzen der Kunden zugeschnitten werden, was die langfristige Kundenbindung verbessern kann. Darüber hinaus wird die Integration von Nachhaltigkeit in Dienstleistungen der wachsenden Nachfrage nach umweltfreundlichen Lösungen gerecht, stärkt den Ruf der Marke und positioniert das Unternehmen als kundenorientiert und gesellschaftlich verantwortlich. | Chance | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | - |
RO-053 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe auf ihren Märkten durch ihre F&E-Aktivitäten (Ausweitung der klinischen Anwendung von Stammzellen, Kostensenkung, Effizienzsteigerung usw.) | Chance | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | - |
RO-054 Entwicklung neuer Geschäftsbereiche / Produkte und Angebot neuer Dienstleistungen für Kunden, die sowohl finanzielle als auch Marktchancen bieten | Chance | Mittelfristig (1 bis 5 Jahre) | - | - |
I-053 Ausweitung der klinischen Anwendung von Stammzellen für Patienten durch die Entwicklung neuer technologischer Mittel und effizienterer Lösungen, die neue Behandlungsmöglichkeiten schaffen | Positive | - | Nachgelagert | - |
Auswirkung | ||||
I-054 Eine gesteigerte Wertschöpfung für die Interessenträger stellt eine bedeutende Chance dar, um den wirtschaftlichen Wert für die Aktionäre zu erhöhen, die Innovation durch die Entwicklung neuer Lösungen für das Gesundheitswesen voran zutreiben und neue Partnerschaften mit wichtigen Einrichtungen zu fördern. | Positive | Langfristig (> 5 Jahre) | Vorgelagert, nachgelagert | - |
Auswirkung |
Hinweis: Für tatsächliche wesentliche Auswirkungen gibt es keinen entsprechenden Zeithorizont.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der FamiCord-Gruppe werden hauptsächlich in Polen (über PBKM und FamiCordTx) und in Portugal (über Stemlab) durchgeführt. Die Projektentwicklung wird durch strategische Entscheidungen des Vorstands vorangetrieben, die die internen Kompetenzen, die Bedürfnisse der Interessenträger und die bestehenden F&E-Partnerschaften berücksichtigen. Derzeit hat die Gruppe keine spezielle Richtlinie für F&E-Aktivitäten eingeführt. Dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft, wobei eine formelle Bewertung für 2026 geplant ist [MDR-P_07; § 62].
Im Laufe des Berichtsjahres hat FamiCord eine Reihe wichtiger Maßnahmen umgesetzt, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind. Diese Initiativen und die dafür bereitgestellten Mittel unterstreichen das Engagement des Konzerns für die Integration von Innovationen in alle Bereiche ihrer Tätigkeit, um so die langfristige Widerstandsfähigkeit zu verbessern und das Vertrauen der Interessenträger zu fördern.
Die identifizierten F&E-Projekte werden in erster Linie intern finanziert, wobei alle damit verbundenen Ausgaben transparent in den Buchhaltungssystemen der Gruppe erfasst werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Projekte mit öffentlichen Mitteln kofinanziert werden, wie z. B. das Projekt "Nabelschnurblut-NK-Zellen", das vom Krankenhaus als Teil eines Förderantrags eingereicht wurde, um die Finanzierung der damit verbundenen klinischen Studie zu sichern, was von einem erfolgreichen Förderergebnis abhängt. Aufgrund von Vertraulichkeitserwägungen wurden weitere geplante F&E-Initiativen im diesjährigen Bericht nicht offengelegt [MDR-A_06; § 69 a].
Angabe der wichtigsten Maßnahmen | Status der wichtigsten Maßnahmen | Umfang der Maßnahmen | Zeithorizont | Ergebnisse |
[MDR-A_01; | [MDR-A_01; | [MDR-A_02; | [MDR-A_03; | [MDR-A_01; |
§ 68 a] | § 68 a] | § 68 b] | § 68 c] | § 68 a] |
Projekt "Nabelschnurblut-NK-Zellen" | Ergriffen und geplant | Wird in Polen umgesetzt und umfasst die Herstellung von Arzneimitteln in den eigenen Betrieben von FamiCord sowie die Behandlung von Patienten und die Beteiligung von Krankenhäusern an der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Das Programm richtet sich in erster Linie an Verbraucher und Endnutzer. | 2024 - 2026 | Das Hauptziel dieses Projekts ist die Entwicklung eines Arzneimittels für neuartige Therapien (ATMP), das aus allogenen NK-Zellen besteht, die zuvor aus Nabelschnurblut isoliert wurden. Dieses Produkt soll zur Behandlung von soliden Tumoren eingesetzt werden, wobei die ersten therapeutischen Ziele gynäkologische Krebsarten sind: Gebärmutterhalskrebs, Eierstockkrebs und Endometriumkrebs. Mit diesem Projekt möchte FamiCord nicht nur als ATMP-Produktionsstätte anerkannt werden, sondern auch die Wahrnehmung von Nabelschnurblut als äußerst wertvolle Zellquelle stärken, die über die traditionellen hämatologischen Indikationen hinaus verwendet werden kann. |
Im Rahmen dieses Projekts beabsichtigt FamiCord, an einer klinischen Studie teilzunehmen, die von der Medizinischen Universität Zielona Góra in Polen gefördert wird. | ||||
Entwicklung von | Ergriffen | Umgesetzt in Polen, Rumänien und Deutschland. Umfasst das Gewebebanking in den eigenen Betrieben von FamiCord und in Krankenhäusern, die in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Entnahmen durchführen. Richtet sich in erster Linie an Verbraucher und Endnutzer. | 2024 - 2025 | Bereitstellung einer neuen Zell- und Gewebebankdienstleistung für Familien. |
Verfahren zur | ||||
Lagerung von | ||||
Plazentagewebe | ||||
Bewertung der Durchführbarkeit von Amnionmembran-Banking und -Lagerung | Ergriffen und geplant | Wurde in Polen eingeführt und deckt das Gewebebanking in den eigenen Betrieben von FamiCord und in Krankenhäusern zur Entnahme in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ab. Das Programm richtet sich in erster Linie an Krankenhäuser, die Amnionmembranen zur Behandlung verwenden. | 2024 - 2026 | Feststellung, ob die Amnionmembran als Ausgangsmaterial für die ATMP-Produktion wirksam kryokonserviert werden kann. |
Programm für erweiterten Zugang bei Zerebralparese und Autismus | Ergriffen | In allen geografischen Gebieten umgesetzt. Umfasst das Nabelschnurblutbanking in den eigenen Betrieben von FamiCord sowie die Behandlung von Patienten und die Einbeziehung von Krankenhäusern in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Richtet sich in erster Linie an Verbraucher und Endnutzer. | 2024 | Ziel ist es, ein Programm für die Verwendung von körpereigenem Nabelschnurblut für Kinder mit Zerebralparese oder Autismus zu entwickeln und die Sicherheit und Wirksamkeit der Behandlung zu bewerten. |
Die Behandlungen wurden 2024 im Universitätskinderkrankenhaus in Lublin, Polen, begonnen und werden von FamiCord finanziert. | ||||
CARLA | Ergriffen | Umgesetzt in Polen. Umfasst eigene Aktivitäten durch die Herstellung von ATMPs für Zell- und Gentherapien, die Behandlung von Patienten und die Einbeziehung von Krankenhäusern in der nachgelagerten Wert schöpfungskette. Richtet sich in erster Linie an Verbraucher und Endnutzer. | 2024 | Von 2023 bis 2024 wurden insgesamt 4 Patienten sicher mit dem von FamiCordTx hergestellten Produkt behandelt. Das Hauptziel dieser ersten Studie war es, die Sicherheit des Produkts und der Therapie zu bestätigen. |
Klinische | Es werden neue Mittel erwartet, um das Programm fortzusetzen und nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Wirksamkeit der Behandlung zu bewerten. | |||
Phase-1-Studie zur Behandlung von Bluttumoren mit CD19- CAR-Therapie | ||||
CARinclusive | Geplant | Wird in Polen umgesetzt. Umfasst eigene Aktivitäten durch die Herstellung von ATMPs für Zell- und Gentherapien sowie Nabelschnurblutbanking, Behandlung von Patienten und die Einbeziehung von Krankenhäusern in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Richtet sich in erster Linie an Verbraucher und Endnutzer. | 2028 | Öffentlich finanziert in Polen. Soll gestartet werden. |
Entwicklung einer Plattform für die Anwendung von CAR-T aus allogenem Nabelschnurblut für die Behandlung bösartiger hämatopoetischer Erkrankungen |
Im Bereich Forschung und Entwicklung verfolgt FamiCord die Wirksamkeit seiner Maßnahmen anhand von klar definierten Zielen und Meilensteinen. Für komplexere Projekte wurden spezifische Meilensteine festgelegt, um den Fortschritt zu steuern und sicherzustellen, dass jede Entwicklungsphase ihre strategischen Ziele erreicht. Im Gegensatz dazu werden bei einfacheren, kurzfristigen Projekten als Ziel der rechtzeitige Abschluss des Projekts und das Erreichen des Hauptziels innerhalb des erwarteten Zeitrahmens festgelegt. Dieser strukturierte Ansatz ermöglicht es FamiCord, den Fortschritt genau zu überwachen und seine Strategien bei Bedarf anzupassen, was die Verpflichtung der Gruppe zu Innovation und kontinuierlicher Verbesserung unterstreicht.
Es ist wichtig zu beachten, dass für 2024 keine spezifischen Leistungsparameter für F&E festgelegt wurden, die über die Einhaltung des Budgets hinausgehen. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, die finanzielle Disziplin der F&E-Initiativen von FamiCord zu überwachen und gleichzeitig Fortschritte durch die Verfolgung von Meilensteinen zu erzielen.
Angabepflicht | Abschnitt / Seite | |
ESRS 2 - Allgemeine Angaben | ||
BP-1 | Allgemeine Grundlage für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung | Allgemeine Informationen, Abschnitt BP-1 |
BP-2 | Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | Allgemeine Informationen, Abschnitt BP-2 |
GOV-1 | Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-1 |
GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-2 |
GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-3 |
GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-4 Anlage, Tabelle 4 |
GOV-5 | Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-5 |
SBM-1 | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-1 |
SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-2 |
SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-3 |
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Allgemeine Informationen, Abschnitt IRO-1 |
IRO-2 | In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | Allgemeine Informationen, Abschnitt IRO-2 |
E1 - Klimawandel | ||
ESRS 2 GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-3 |
E1-1 | Übergangsplan für den Klimaschutz | Umweltinformationen, Abschnitt E1-1 |
ESRS 2 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Umweltinformationen, Abschnitt SBM-3 |
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Allgemeine Informationen, Abschnitt IRO-1 |
E1-2 | Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Umweltinformationen, Abschnitt E1-2 |
E1-3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien | Umweltinformationen, Abschnitt E1-3 |
E1-4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Umweltinformationen, Abschnitt E1-4 |
E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | Umweltinformationen, Abschnitt E1-5 |
E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | Umweltinformationen, Abschnitt E1-6 |
E1-9 | Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen | Nicht gestartet |
E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | ||
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Allgemeine Informationen, Abschnitt IRO-1 |
E5-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Nicht gestartet |
E5-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Nicht gestartet |
E5-3 | Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Nicht gestartet |
E5-4 | Ressourcenzuflüsse | Nicht gestartet |
E5-5 | Ressourcenabflüss | Nicht gestartet |
E5-6 | Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Nicht gestartet |
S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens | ||
ESRS 2 SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-2 |
ESRS 2 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-3 (S1) |
S1-1 | Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | Soziale Informationen, Abschnitt S1-1 |
S1-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | Soziale Informationen, Abschnitt S1-2 |
S1-3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können | Soziale Informationen, Abschnitt S1-3 |
S1-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Soziale Informationen, Abschnitt S1-4 |
S1-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Soziale Informationen, Abschnitt S1-5 |
S1-6 | Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens | Soziale Informationen, Abschnitt S1-6 |
S1-7 | Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens | Soziale Informationen, Abschnitt S1-7 |
S1-9 | Diversitätskennzahlen | Soziale Informationen, Abschnitt S1-9 |
S1-10 | Angemessene Entlohnung | Soziale Informationen, Abschnitt S1-10 |
S1-11 | Soziale Absicherung | Nicht gestartet |
S1-13 | Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | Nicht gestartet |
S1-14 | Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | Soziale Informationen, Abschnitt S1-14 |
S1-15 | Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Nicht gestartet |
S1-16 | Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | Nicht gestartet |
S1-17 | Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | Soziale Informationen, Abschnitt S1-17 |
S3 - Betroffene Gemeinschaften | ||
ESRS 2 SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-2 |
ESRS 2 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Nicht gestartet |
S3-1 | Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften | Nicht gestartet |
S3-2 | Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen | Nicht gestartet |
S3-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können | Nicht gestartet |
S3-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Nicht gestartet |
S3-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Nicht gestartet |
S4 - Verbraucher und Endnutzer | ||
ESRS 2 SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-2 |
ESRS 2 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-3 (S4) |
S4-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | Soziale Informationen, Abschnitt S4-1 |
S4-2 | Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | Soziale Informationen, Abschnitt S4-2 |
S4-3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können | Soziale Informationen, Abschnitt S4-3 |
S4-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Soziale Informationen, Abschnitt S4-4 |
S4-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Soziale Informationen, Abschnitt S4-5 |
G1 - Unternehmensführung | ||
ESRS 2 GOV-1 | Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-1 |
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Allgemeine Informationen, Abschnitt IRO-1 |
G1-1 | Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-1 |
G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferanten | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-2 |
G1-3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-3 |
G1-4 | Korruptions- oder Bestechungsfälle | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-4 |
G1-6 | Zahlungspraktiken | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-6 |
MDR-A | Mindestangabepflicht für Maßnahmen | Informationen zu Unternehmensführung, MDR-A(G1) |
Unternehmensspezifische Angaben - Forschung und Entwicklung | ||
MDR-P | Mindestangabepflicht für Konzepte | Informationen zu Unternehmensführung, MDR-P (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) |
MDR-A | Mindestangabepflicht für Maßnahmen | Informationen zu Unternehmensführung, MDR-A (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) |
MDR-T | Mindestangabepflicht für Ziele | Informationen zu Unternehmensführung, MDR-T (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) |
MDR-M | Mindestangabepflicht für Kennzahlen | Informationen zu Unternehmensführung, MDR-M (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) |
Die nachstehende Tabelle enthält alle Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, wie in ESRS 2 Anlage B aufgeführt. Sie gibt an, wo diese Datenpunkte im Bericht zu finden sind und welche davon als nicht wesentlich für die FamiCord-Gruppe bewertet wurden.
Angabepflicht | Datenpunkt | Beschreibung | SFDR-Referenz | Säule-3-Referenz | Benchmark-Verordnungs-Referenz | EU-Klimagesetz Referenz |
ESRS 2 GOV-1 | Absatz 21 (d) | Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen | х | - | х | - |
ESRS 2 GOV-1 | Absatz 21 (e) | Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind | - | - | х | - |
ESRS 2 GOV-4 | Absatz 30 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | х | - | - | - |
ESRS 2 SBM-1 | Absatz 40 (d) i | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen | х | х | х | - |
ESRS 2 SBM-1 | Absatz 40 (d) ii | Beteiligung Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien | х | - | х | - |
ESRS 2 SBM-1 | Absatz 40 (d) iii | Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen | х | - | х | - |
ESRS 2 SBM-1 | Absatz 40 (d) iv | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Erzeugung von Tabak | - | - | х | - |
ESRS E1-1 | Absatz 14 | Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 | - | - | - | х |
ESRS E1-1 | Absatz 16 (g) | Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind | - | х | х | - |
ESRS E1-4 | Absatz 34 | THG-Emissionsreduktionsziele | х | х | х | - |
ESRS E1-5 | Absatz 38 | Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur Sektoren mit hohen Klimaauswirkungen) | х | - | - | - |
ESRS E1-5 | Absatz 37 | Energieverbrauch und Energiemix | х | - | - | - |
ESRS E1-5 | Absätze 40 - 43 | Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren | х | - | - | - |
ESRS E1-6 | Absatz 44 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | х | х | х | - |
ESRS E1-6 | Absätze 53 - 55 | Intensität der THG- Bruttoemissionen | х | х | х | - |
ESRS E1-7 | Absatz 56 | Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate | - | - | - | х |
ESRS E1-9 | Absatz 66 | Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken | - | - | х | - |
ESRS E1-9 | Absatz 66 (a) | Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko | - | х | - | - |
ESRS E1-9 | Absatz 66 (c) | Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden | - | х | - | - |
ESRS E1-9 | Absatz 67 (c) | Aufschlüsselung des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen | - | х | - | - |
ESRS E1-9 | Absatz 69 | Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen | - | - | х | - |
ESRS E2-4 | Absatz 28 | Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird | х | - | - | - |
ESRS E3-1 | Absatz 9 | Wasser- und Meeresressourcen | х | - | - | - |
ESRS E3-1 | Absatz 13 | Spezielles Konzept | х | - | - | - |
ESRS E3-1 | Absatz 14 | Nachhaltige Ozeane und Meere | х | - | - | - |
ESRS E3-4 | Absatz 28 (c) | Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers | х | - | - | - |
ESRS E3-4 | Absatz 29 | Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten | х | - | - | - |
ESRS 2 - SBM3 - E4 | Absatz 16 (a) i | Tätigkeiten, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität negative Auswirkungen haben | х | - | - | - |
ESRS 2 - SBM3 - E4 | Absatz 16 (b) | Wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung | х | - | - | - |
ESRS 2 - SBM3 - E4 | Absatz 16 (c) | Tätigkeiten, die sich auf bedrohte Arten auswirken | х | - | - | - |
ESRS E4-2 | Absatz 24 (b) | Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft | х | - | - | - |
ESRS E4-2 | Absatz 24 (c) | Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane / Meere | х | - | - | - |
ESRS E4-2 | Absatz 24 (d) | Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung | х | - | - | - |
ESRS E5-5 | Absatz 37 (d) | Nicht recycelte Abfälle | х | - | - | - |
ESRS E5-5 | Absatz 39 | Gefährliche und radioaktive Abfälle | х | - | - | - |
ESRS 2 - SBM3 - S1 | Absatz 14 (f) | Risiko von Zwangsarbeit | х | - | - | - |
ESRS 2 - SBM3 - S1 | Absatz 14 (g) | Risiko von Kinderarbeit | х | - | - | - |
ESRS S1-1 | Absatz 20 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | х | - | - | - |
ESRS S1-1 | Absatz 21 | Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | - | - | х | - |
ESRS S1-1 | Absatz 22 | Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels | х | - | - | - |
ESRS S1-1 | Absatz 23 | Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen | х | - | - | - |
ESRS S1-3 | Absatz 32 (c) | Bearbeitung von Beschwerden | х | - | - | - |
ESRS S1-14 | Absatz 88 (b) e (c) | Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle | х | - | х | - |
ESRS S1-14 | Absatz 88 (e) | Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage | х | - | - | - |
ESRS S1-16 | Absatz 97 (a) | Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle | х | - | х | - |
ESRS S1-16 | Absatz 97 (b) | Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane | х | - | - | - |
ESRS S1-17 | Absatz 103 (a) | Fälle von Diskriminierung | х | - | - | - |
ESRS S1-17 | Absatz 104 (a) | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | х | - | х | - |
ESRS 2 - SBM3 - S2 | Absatz 11 (b) | Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette | х | - | - | - |
ESRS S2-1 | Absatz 17 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | х | - | - | - |
ESRS S2-1 | Absatz 18 | Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | х | - | - | - |
ESRS S2-1 | Absatz 19 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien | х | - | х | - |
ESRS S2-1 | Absatz 19 | Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | - | - | х | - |
ESRS S2-4 | Absatz 36 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | х | - | - | - |
ESRS S3-1 | Absatz 16 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte | х | - | - | - |
ESRS S3-1 | Absatz 17 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien | х | - | х | - |
ESRS S3-4 | Absatz 36 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | х | - | - | - |
ESRS S4-1 | Absatz 16 | Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | х | - | - | - |
ESRS S4-1 | Absatz 17 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | х | - | х | - |
ESRS S4-4 | Absatz 35 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | х | - | - | - |
ESRS G1-1 | Absatz 10 (b) | Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption | х | - | - | - |
ESRS G1-1 | Absatz 10 (d) | Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | х | - | - | - |
ESRS G1-4 | Absatz 24 (a) | Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | х | - | х | - |
ESRS G1-4 | Absatz 24 (b) | Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | х | - | - | - |
Angabepflicht | Abschnitt / Seite | Wesentlichkeit |
ESRS 2 GOV-1 | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-1 | |
ESRS 2 GOV-1 | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-1 | |
ESRS 2 GOV-4 | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-4 Anlage, Tabelle 4 | |
ESRS 2 SBM-1 | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-1 | |
ESRS 2 SBM-1 | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-1 | |
ESRS 2 SBM-1 | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-1 | |
ESRS 2 SBM-1 | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-1 | |
ESRS E1-1 | - | Nicht gestartet |
ESRS E1-1 | - | Nicht gestartet |
ESRS E1-4 | - | Nicht gestartet |
ESRS E1-5 | Umweltinformationen, Abschnitt E1-5 | |
ESRS E1-5 | Umweltinformationen, Abschnitt E1-5 | |
ESRS E1-5 | Umweltinformationen, Abschnitt E1-5 | |
ESRS E1-6 | Umweltinformationen, Abschnitt E1-6 | |
ESRS E1-6 | Umweltinformationen, Abschnitt E1-6 | |
ESRS E1-7 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E1-9 | - | Nicht gestartet |
ESRS E1-9 | - | Nicht gestartet |
ESRS E1-9 | - | Nicht gestartet |
ESRS E1-9 | - | Nicht gestartet |
ESRS E1-9 | - | Nicht gestartet |
ESRS E2-4 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E3-1 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E3-1 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E3-1 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E3-4 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E3-4 | - | Nicht wesentlich |
ESRS 2 - SBM3 - E4 | - | Nicht wesentlich |
ESRS 2 - SBM3 - E4 | - | Nicht wesentlich |
ESRS 2 - SBM3 - E4 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E4-2 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E4-2 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E4-2 | - | Nicht wesentlich |
ESRS E5-5 | - | Nicht gestartet |
ESRS E5-5 | - | Nicht gestartet |
ESRS 2 - SBM3 - S1 | Soziale Informationen, Abschnitt SBM-3 (S1) | |
ESRS 2 - SBM3 - S1 | Soziale Informationen, Abschnitt SBM-3 (S1) | |
ESRS S1-1 | Soziale Informationen, Abschnitt S1-1 | |
ESRS S1-1 | Soziale Informationen, Abschnitt S1-1 | |
ESRS S1-1 | Soziale Informationen, Abschnitt S1-1 | |
ESRS S1-1 | Soziale Informationen, Abschnitt S1-1 | |
ESRS S1-3 | Soziale Informationen, Abschnitt S1-3 | |
ESRS S1-14 | Soziale Informationen, Abschnitt S1-14 | |
ESRS S1-14 | - | Nicht gestartet |
ESRS S1-16 | - | Nicht gestartet |
ESRS S1-16 | - | Nicht gestartet |
ESRS S1-17 | Soziale Informationen, Abschnitt S1-17 | |
ESRS S1-17 | Soziale Informationen, Abschnitt S1-14 | |
ESRS 2 - SBM3 - S2 | - | Nicht wesentlich |
ESRS S2-1 | - | Nicht wesentlich |
ESRS S2-1 | - | Nicht wesentlich |
ESRS S2-1 | - | Nicht wesentlich |
ESRS S2-1 | - | Nicht wesentlich |
ESRS S2-4 | - | Nicht wesentlich |
ESRS S3-1 | - | Nicht gestartet |
ESRS S3-1 | - | Nicht gestartet |
ESRS S3-4 | - | Nicht gestartet |
ESRS S4-1 | Soziale Informationen, Abschnitt S4-1 | |
ESRS S4-1 | Soziale Informationen, Abschnitt S4-1 | |
ESRS S4-4 | Soziale Informationen, Abschnitt S4-4 | |
ESRS G1-1 | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-1 | |
ESRS G1-1 | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-1 | |
ESRS G1-4 | - | Nicht gestartet |
ESRS G1-4 | - | Nicht gestartet |
Angabepflicht | Code | Abschnitt / Seite |
Geschäftsmodell: ESRS 2 SBM-1, §42 | SBM-1 | Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns, Abschnitt Geschäftsmodell, des zusammengefassten Lageberichts |
Beschreibung der wesentlichen IRO, die sich aus der Bewertung der Wesentlichkeit ergibt: ESRS 2, §48 a | SBM -3 | Umweltinformationen, Abschnitt SBM-3 Soziale Informationen, Abschnitt SBM-3 (S1) Soziale Informationen, Abschnitt SBM-3 (S4) |
Erwartete Zeithorizonte der wesentlichen Auswirkungen: ESRS 2, §48 c iii | SBM -3 | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt SBM-3 (G1) Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt SBM-3 (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) |
Spezifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, die unter die ESRS-Offenlegungsanforderungen fallen: ESRS 2, §48 h | SBM -3 | |
Liste der Offenlegungsanforderungen im ESRS, die von den nichtfinanziellen Erklärungen abgedeckt werden | IRO-2 | Anlage, Tabelle 1 |
Liste der Datenpunkte in bereichsübergreifenden und thematischen Normen, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ableiten | IRO-2 | Anlage, Tabelle 1 |
Vorstellung des Verhaltenskodexes: MDR-P, ESRS 2, §65 b / c / f / e | MDR-P | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-1 |
Vorstellung des Hinweisgeber-Verfahrens: MDR-P, ESRS 2, §65 b / c / f / e | MDR-P | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt SBM-3 (G1) |
Darstellung der Datenschutzpolitik: MDR-P, ESRS 2, §65 b / c / f / e | MDR-P | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt SBM-3 (G1) |
Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Abschnitte in der Nachhaltigkeitserklärung | Abschnitt / Seite |
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell | ESRS 2 GOV-2 | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt GOV-2 |
ESRS 2 GOV-3 | Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt GOV-3 | |
ESRS 2 SBM-3 | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-3 Umweltinformationen, Abschnitt SBM-3 Soziale Informationen, Abschnitt SBM-3 (S1) Soziale Informationen, Abschnitt SBM-3 (S4) Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt SBM-3 (G1) Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt SBM-3 (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) | |
Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | ESRS 2 GOV-2 | Allgemeine Informationen, Abschnitt GOV-2 |
ESRS 2 SBM-2 | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-2 | |
ESRS 2 IRO-1 | Allgemeine Informationen, Abschnitt IRO-1 | |
ESRS 2 MDR-P | Umweltinformationen, Abschnitt E1-2 Soziale Informationen, Abschnitt S1-1 Soziale Informationen, Abschnitt S4-1 Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-1 Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-2 Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt G1-3 Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt MDR-P (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) | |
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | ESRS 2 IRO-1 | Allgemeine Informationen, Abschnitt IRO-1 |
ESRS 2 SBM-3 | Allgemeine Informationen, Abschnitt SBM-3 Umweltinformationen, Abschnitt SBM-3 Soziale Informationen, Abschnitt SBM-3 (S1) Soziale Informationen, Abschnitt SBM-3 (S4) Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt SBM-3 (G1) Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt SBM-3 (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) | |
Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | ESRS 2 MDR-A | Umweltinformationen, Abschnitt E1-3 Soziale Informationen, Abschnitt S1-4 Soziale Informationen, Abschnitt S4-4 Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt MDR-A (G1) Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt MDR-A (Unternehmespezifisch - Entwicklung und Forschung) |
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | ESRS 2 MDR-M | Umweltinformationen, Abschnitt Ziele und Kennzahlen Soziale Informationen, Abschnitt Ziele und Kennzahlen (S1) Soziale Informationen, Abschnitt Ziele und Kennzahlen (S4) Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt Ziele und Kennzahlen (G1) Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt Ziele und Kennzahlen (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) |
ESRS 2 MDR-T | Umweltinformationen, Abschnitt E1-4 Soziale Informationen, Abschnitt S1-5 Soziale Informationen, Abschnitt S4-5 Informationen zu Unternehmensführung, Abschnitt MDR-T (Unternehmenspezifisch - Forschung und Entwicklung) |
TEUR | Anhang | 01.01.2024 - 31.12.2024 | 01.01.2023 - 31.12.2023 |
Umsatzerlöse | 6.1 | 82.184 | 77.062 |
Umsatzkosten | 6.2 | -61.530 | -48.818 |
Bruttoergebnis vom Umsatz | 20.654 | 28.244 | |
Sonstige Erträge | 6.3 | 3.945 | 1.657 |
Marketing- und Vertriebskosten | 6.4 | -11.248 | -10.575 |
Verwaltungskosten | 6.5 | -20.521 | -20.353 |
Sonstige Aufwendungen | 6.6 | -916 | -965 |
Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | 6.7 | -1.171 | -1.128 |
Betriebsergebnis (EBIT) | -9.258 | -3.120 | |
Finanzerträge | 6.8 | 711 | 1.020 |
Finanzaufwendungen | 6.9 | -1.847 | -2.382 |
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen | 12 | 143 | 140 |
Ergebnis vor Steuern | -10.250 | -4.342 | |
Ertragsteueraufwand/-ertrag | 6.10 | -2.049 | 2.310 |
Periodenergebnis nach Steuern | -12.299 | -2.033 | |
Zurechnung des Periodenergebnisses auf die | |||
Eigentümer des Mutterunternehmens | -12.136 | -1.865 | |
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | -163 | -168 | |
Ergebnis je Aktie (EUR) Unverwässert und verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis | 9.4 | -0,70 | -0,12 |
TEUR | Anhang | 01.01.2024 - 31.12.2024 | 01.01.2023 - 31.12.2023 |
Periodenergebnis nach Steuern | -12.299 | -2.033 | |
Sonstiges Ergebnis | |||
Unterschied aus der Währungsumrechnung | 2.3 | 312 | 1.732 |
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis | 312 | 1.732 | |
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | |
Gesamtergebnis nach Steuern | -11.987 | -300 | |
Zurechnung des Gesamtergebnisses nach Steuern an die | |||
Eigentümer des Mutterunternehmens | -11.688 | -46 | |
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | -299 | -254 |
Aktiva
TEUR | Anhang | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Langfristige Vermögenswerte | |||
Geschäfts- oder Firmenwerte | 7.1.1 | 30.664 | 39.194 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7.1.2 | 13.549 | 17.286 |
Sachanlagen | 7.1.3 | 24.808 | 25.288 |
Nutzungsrechte | 7.1.4 | 11.577 | 12.169 |
Anteile an assoziierten Unternehmen | 4.2 | 747 | 592 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 7.1.8 | 888 | 1.072 |
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 7.1.9 | 1.766 | 1.704 |
Aktive latente Steuern | 6.10 | 10.655 | 10.401 |
Vertragsvermögenswerte | 7.1.6 | 17.275 | 8.984 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.1.7 | 278 | 395 |
112.207 | 117.086 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | |||
Vorräte | 7.1.5 | 2.933 | 3.405 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.1.7 | 13.698 | 12.856 |
Ertragsteuerforderungen | 6.10 | 220 | 1.522 |
Vertragsvermögenswerte | 7.1.6 | 3.726 | 4.028 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 7.1.8 | 1.641 | 1.614 |
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 7.1.9 | 1.489 | 1.518 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.1.10 | 16.823 | 17.416 |
40.529 | 42.359 | ||
Summe Aktiva | 152.737 | 159.445 | |
Passiva |
|||
TEUR | Anhang | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Eigenkapital | |||
Gezeichnetes Kapital | 7.2.1 | 17.640 | 17.640 |
Kapitalrücklage | 7.2.1 | 42.354 | 42.354 |
Verlustvorträge | 7.2.1 | -42.292 | -31.329 |
Sonstige Rücklagen | 7.2.1 | -755 | -1.203 |
Eigene Anteile | 7.2.1 | -2.813 | -2.813 |
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 7.2.1 | -1.228 | -786 |
12.907 | 23.864 | ||
Langfristige Schulden | |||
Verzinsliche Darlehen | 7.2.2 | 3.751 | 3.387 |
Leasingverbindlichkeiten | 8. | 9.251 | 10.380 |
Abgegrenzte Zuwendungen | 7.2.5 | 625 | 642 |
Vertragsverbindlichkeiten | 7.2.7 | 65.019 | 59.420 |
Sonstige Rückstellungen | 7.2.3 | 424 | 400 |
Passive latente Steuern | 6.10 | 5.600 | 3.792 |
Sonstige finanzielle Schulden | 7.2.9 | 0 | 1.381 |
84.669 | 79.401 | ||
Kurzfristige Schulden | |||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.2.8 | 6.478 | 9.886 |
Sonstige Rückstellungen | 7.2.3 | 5 | 5 |
Ertragsteuerverbindlichkeiten | 6.10 | 150 | 216 |
Verzinsliche Darlehen | 7.2.2 | 1.970 | 5.079 |
Leasingverbindlichkeiten | 8. | 3.125 | 2.729 |
Abgegrenzte Zuwendungen | 7.2.5 | 143 | 206 |
Rückzahlungsverpflichtungen | 7.2.6 | 27.015 | 25.354 |
Vertragsverbindlichkeiten | 7.2.7 | 10.012 | 7.208 |
Sonstige finanzielle Schulden | 7.2.9 | 1.624 | 1.401 |
Sonstige nichtfinanzielle Schulden | 7.2.10 | 4.641 | 4.095 |
55.161 | 56.180 | ||
Summe Passiva | 152.737 | 159.445 |
Auf die Eigentümer des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||||
TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Verlustvorträge | Rücklage für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens werte |
Stand zum 1. Januar 2023 | 16.036 | 36.960 | -30.663 | -24 |
Periodenergebnis | 0 | 0 | -1.865 | 0 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamtergebnis | 0 | 0 | -1.865 | 0 |
Transaktion mit Minderheiten | 0 | 0 | 1.109 | 0 |
Kapitalerhöhungen | 1.604 | 5.394 | 0 | 0 |
Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm | 0 | 0 | 99 | 0 |
Ausschüttungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Anpassung IAS 29 | 0 | 0 | -8 | 0 |
Stand zum 31. Dezember 2023 | 17.640 | 42.354 | -31.329 | -24 |
Stand zum 1. Januar 2024 | 17.640 | 42.354 | -31.329 | -24 |
Periodenergebnis | 0 | 0 | -12.136 | 0 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamtergebnis | 0 | 0 | -12.136 | 0 |
Transaktion mit Minderheiten | 0 | 0 | 1.187 | 0 |
Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm | 0 | 0 | -14 | 0 |
Ausschüttungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Anpassung IAS 29 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Stand zum 31. Dezember 2024 | 17.640 | 42.354 | -42.292 | -24 |
Auf die Eigentümer des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||||
TEUR | Neubewertungsrücklage | Unterschied aus Währungsumrechnung | Summe Eigenkapital | Eigene Anteile zu Anschaffungskosten |
Stand zum 1. Januar 2023 | -122 | -2.875 | 19.313 | -2.813 |
Periodenergebnis | 0 | 0 | -1.865 | 0 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | 1.818 | 1.818 | 0 |
Gesamtergebnis | 0 | 1.818 | -46 | 0 |
Transaktion mit Minderheiten | 0 | 0 | 1.109 | 0 |
Kapitalerhöhungen | 0 | 0 | 6.997 | 0 |
Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm | 0 | 0 | 99 | 0 |
Ausschüttungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Anpassung IAS 29 | 0 | 0 | -8 | 0 |
Stand zum 31. Dezember 2023 | -122 | -1.057 | 27.463 | -2.813 |
Stand zum 1. Januar 2024 | -122 | -1.057 | 27.463 | -2.813 |
Periodenergebnis | 0 | 0 | -12.136 | 0 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | 448 | 448 | 0 |
Gesamtergebnis | 0 | 448 | -11.688 | 0 |
Transaktion mit Minderheiten | 0 | 0 | 1.187 | 0 |
Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm | 0 | 0 | -14 | 0 |
Ausschüttungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Anpassung IAS 29 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Stand zum 31. Dezember 2024 | -122 | -609 | 16.947 | -2.813 |
TEUR | Anteile Anderer Gesellschafter | Gesamt Eigenkapital |
Stand zum 1. Januar 2023 | -648 | 15.852 |
Periodenergebnis | -168 | -2.033 |
Sonstiges Ergebnis | -86 | 1.732 |
Gesamtergebnis | -254 | -300 |
Transaktion mit Minderheiten | 122 | 1.231 |
Kapitalerhöhungen | 0 | 6.997 |
Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm | 0 | 99 |
Ausschüttungen | -7 | -7 |
Anpassung IAS 29 | 0 | -8 |
Stand zum 31. Dezember 2023 | -786 | 23.864 |
Stand zum 1. Januar 2024 | -786 | 23.864 |
Periodenergebnis | -163 | -12.299 |
Sonstiges Ergebnis | -136 | 312 |
Gesamtergebnis | -299 | -11.987 |
Transaktion mit Minderheiten | -273 | 914 |
Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm | 133 | 118 |
Ausschüttungen | -2 | -2 |
Anpassung IAS 29 | 0 | 0 |
Stand zum 31. Dezember 2024 | -1.228 | 12.907 |
TEUR | Anhang | 01.01.2024 - 31.12.2024 | 01.01.2023 - 31.12.2023 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 8 | ||
Periodenergebnis vor Ertragsteuern | -10.250 | -4.342 | |
Anpassungen für: | |||
Abschreibungen | 8.676 | 8.562 | |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 8.698 | 128 | |
Sonstige Wertminderungen | 699 | 0 | |
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | -1.669 | 711 | |
Andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen | -733 | 853 | |
Finanzerträge | 6.8 | -711 | -1.020 |
Finanzaufwendungen | 6.9 | 1.847 | 2.382 |
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens: | |||
+/- Vorräte | 472 | 486 | |
+/- Forderungen und sonstige Vermögenswerte | -630 | 574 | |
+/- Vertragsvermögenswerte | -7.989 | -7.222 | |
-/+ Schulden | -359 | 339 | |
-/+ Vertrags- und Rückzahlungsverbindlichkeiten | 10.063 | 7.743 | |
-/+ Rückstellungen | 24 | 79 | |
Gezahlte Zinsen | -397 | -958 | |
Gezahlte Ertragsteuern | -402 | -1.342 | |
Erstattete Ertragsteuern | 1.316 | 2.182 | |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 8.655 | 9.154 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | 7.1.2 | -1.086 | -682 |
Erwerb von Sachanlagen | 7.1.3 | -2.113 | -3.409 |
Erwerb von langfristigen Finanzinvestitionen | -83 | 0 | |
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | 7.1.3 | 24 | 276 |
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzinvestitionen | 0 | 145 | |
Erhaltene Zinsen | 178 | 97 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -3.080 | -3.574 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
Erlöse aus der Ausgabe von Aktien | 7.2.1 | 0 | 6.997 |
Transaktion mit nicht beherrschenden Anteilseignern | -121 | -1.230 | |
Dividendenausschüttungen | -2 | -7 | |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 7.2.2 | 2.024 | 13.572 |
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten | 7.2.2 | -4.767 | -21.364 |
Auszahlungen für Leasingverhältnisse | 7.1.4 | -3.230 | -2.989 |
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen | 7.2.5 | 0 | -68 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -6.095 | -5.088 | |
Nettoveränderungen von Zahlungsmitteln | -521 | 492 | |
Zahlungsmittel am Anfang der Berichtsperiode | 7.1.10 | 17.416 | 16.290 |
Wechselkursbedingte Veränderung der Zahlungsmittel | -72 | 634 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtsperiode | 7.1.10 | 16.823 | 17.416 |
Im Januar 2025 wurde das Mutterunternehmen Vita 34 AG in FamiCord AG umbenannt. Diese Umbenennung gilt auch für die Gruppe, die seitdem unter dem neuen Namen (FamiCord AG) firmiert.
Die Umbenennung soll die Identität des Unternehmens stärken und einen einheitlichen Markenauftritt am Markt gewährleisten. Sie hat keine Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur, bestehende Verträge oder die Beziehungen zu Geschäftspartnern und Kunden.
Die Marke Vita 34 wird jedoch weiterhin innerhalb des Teilkonzerns Vita 34 verwendet, weshalb die Bezeichnung für diesen Teilkonzern beibehalten wird.
Die FamiCord AG, vormals Vita 34 AG, (die "Gesellschaft") mit Sitz in Leipzig (Deutschland), Perlickstraße 5, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 20339 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft als "Konzern" bezeichnet) sind die Entnahme, Einlagerung und der Vertrieb von Zellen, Geweben, Blut und Blutbestandteilen zum Zweck medizinischer Anwendungen. Darüber hinaus ist der Konzern auf dem Gebiet der Entwicklung von Produkten und Arzneimitteln auf Basis von Zellen, Geweben und Blut zum Zweck medizinischer Anwendungen aktiv. Hierzu gehören auch die Produktion und Herstellung viraler Vektoren sowie CAR-T-Zellen.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im April 2025 abgegeben und den Aktionären auf der Website www.famicord.com zugänglich gemacht.
Der Konzernabschluss der FamiCord AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 wurde am 29. April 2025 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Die Billigung durch den Aufsichtsrat erfolgte am 29. April 2025.
Der Konzernabschluss der FamiCord wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2024 verbindlichen IFRS sowie die Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden angewendet, sofern diese durch die Europäische Union anerkannt wurden. Überdies wurden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden gesetzlichen Angabe- und Erläuterungspflichten des Handelsgesetzbuchs (HGB) erfüllt.
Der Konzernabschluss der FamiCord AG wird grundsätzlich auf der Grundlage fortgeführter Anschaffungskosten in Euro aufgestellt. Hiervon ausgenommen sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet.
Der "FamiCord-Konzern" (nachfolgend "FamiCord" oder "FamiCord -Konzern") ist mit Wirkung zum 8. November 2021 aus dem Zusammenschluss der Vita 34 AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "Teilkonzern Vita 34") sowie der Polski Bank Komórek Macierzystych Sp. z o.o., Polen, und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "Teilkonzern PBKM") entstanden und umfasst die Geschäftstätigkeit dieser beiden Teilkonzerne, aufgeteilt in die zwei Unternehmenssegmente "Teilkonzern Vita 34" und "Teilkonzern PBKM".
Der Konzernabschluss wurde zudem auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, was unterstellt, dass der Konzern in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten inklusive der obligatorischen Rückzahlungsbedingungen der Kreditlinien fristgerecht nachzukommen. Im Vorjahr ist eine auf den Gesamtkonzern zugeschnittene Anschlussfinanzierung abgeschlossen worden. Dies wurde erforderlich, da im Vorjahr in beiden Teilkonzernen Kreditlinien ausgelaufen sind. Als weitere Absicherung der Zahlungsfähigkeit kann der Konzern zudem seine Investitionsentscheidungen bedarfsgerecht steuern. Überdies werden in einzelnen Märkten Angebote zum Wechsel aus Jahreszahlerverträgen in Vorauszahlerverträge platziert, um die kurzfristige Liquidität zu stärken.
Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere den Klimawandel betreffend, werden vom Vorstand laufend analysiert und bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie bei den Angaben zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten im Abschluss berücksichtigt. Der Vorstand hat in diesem Zusammenhang keine wesentlichen Risiken für sein Geschäftsmodell identifiziert. Daher erwartet FamiCord gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rechnungslegung.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der FamiCord AG, ihrer Tochterunternehmen und der assoziierten Unternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen und der assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ("Group Accounting Policies") zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Die direkten und indirekten Kapitalanteile der FamiCord AG an den Tochterunternehmen entsprechen auch dem Anteil der Stimmrechte, soweit nicht anders angegeben. Die Beiträge der nicht konsolidierten Gesellschaften zum Konzernumsatz, zum Konzernergebnis und zur Bilanzsumme des Konzerns wurden als nicht wesentlich eingestuft. Diese Gesellschaften wurden deshalb nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
In den Konzernabschluss werden die Tochterunternehmen einbezogen, über welche die Gesellschaft Beherrschung ausübt. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Unternehmen dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
― |
die Verfügungsgewalt über das Unternehmen (d. h., der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Unternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), |
― |
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Unternehmen und |
― |
die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Unternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Unternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Unternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Unternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:
― |
eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten, |
― |
Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren, |
― |
Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Unternehmen beherrscht.
Tochterunternehmen sind ab dem Zeitpunkt voll zu konsolidieren, an dem die Beherrschung auf den Konzern übergeht. Sie werden in dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss ausüben kann und kein Tochterunternehmen vorliegt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.
Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen sind unter Verwendung der Equity-Methode einzubeziehen.
Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um die Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden.
Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- und Firmenwert erfasst. Gemäß der Equity-Methode ist der Geschäfts- und Firmenwert Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft.
Die Anwendung der Equity-Methode wird in dem Zeitpunkt beendet, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen mehr darstellt.
Für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung kann sowohl die Buchwertfortführungsmethode als auch die Neubewertungsmethode angewendet werden. Der Konzern entscheidet im Einzelfall, welche Methode zu einer zutreffenden Darstellung im Konzernabschluss führt. Bei der Buchwertfortführungsmethode entscheidet der Konzern ebenfalls im Einzelfall über eine retrospektive oder prospektive Anwendung.
Bisher hat der Konzern für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung prospektiv die Buchwertmethode angewendet.
Die Bestimmung, ob eine gemeinsame Beherrschung der an dem Unternehmenszusammenschluss beteiligten Unternehmen durch einen Investor vorliegt, erfolgt durch die Analyse vorhandener Stimmrechte, anderer vertraglicher Rechte sowie sonstiger Gegebenheiten.
Bei der Methode der Buchwertbilanzierung erfolgt keine Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens. Stattdessen werden die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens fortgeführt. Der Unterschiedsbetrag zwischen entrichteter Gegenleistung und empfangenem Buchvermögen wird in der Kapitalrücklage erfasst.
Die anfallenden Transaktionskosten werden im Aufwand abgebildet.
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Die Anschaffungskosten einer Unternehmensakquisition bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Die übertragene Gegenleistung umfasst:
― |
die beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, |
― |
den beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einer Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung und |
― |
den beizulegenden Zeitwert eines bereits bestehenden Eigenkapitalanteils an dem Tochterunternehmen. |
Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand innerhalb der Verwaltungsaufwendungen erfasst.
Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Gewinne und Verluste unbegrenzt beteiligungsproportional zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei nicht beherrschenden Anteilen entstehen kann.
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die durch den Konzern erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Bei einem Erwerb zu einem Preis unter dem Zeitwert wird der daraus resultierende Gewinn unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Vor der Erfassung eines Gewinns aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Zeitwert wird nochmals beurteilt, ob alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden zutreffend identifiziert und bewertet wurden.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Unter einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen und die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte bzw. Gruppe von Vermögenswerten sind, verstanden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Für Geschäfts- oder Firmenwerte ermittelt der Konzern an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens einmal jährlich überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für Geschäfts- oder Firmenwerte erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen (außer Aufwendungen und Erträge aus Fremdwährungstransaktionen) aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.
Die funktionale Währung der Muttergesellschaft und die Berichtswährung des vorliegenden Konzernabschlusses ist der Euro (EUR). Die funktionale Währung ausländischer Tochtergesellschaften ist die Währung des Landes, in dem die Unternehmen tätig sind.
Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Wechselkursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Wechselkursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit hatten. Zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet.
Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten.
Umrechnungsdifferenzen aus nicht-monetären Posten werden differenziert behandelt. Werden Gewinne oder Verluste aus einem nicht-monetären Posten direkt im sonstigen Ergebnis erfasst, wird die Umrechnungsdifferenz ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Werden Gewinne oder Verluste aus einem nicht-monetären Posten im Ergebnis erfasst, wird die Umrechnungsdifferenz ebenfalls im Ergebnis erfasst.
Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse der Periode unterlagen starken Schwankungen. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung angesammelt.
Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dabei werden folgende Transaktionen als Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes angesehen:
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die Veräußerung des gesamten Konzernanteils an einem ausländischen Geschäftsbetrieb, |
― |
eine Teilveräußerung mit Verlust der Beherrschung über ausländische Tochterunternehmen oder |
― |
eine Teilveräußerung einer Beteiligung an einer gemeinsamen Vereinbarung oder einem assoziierten Unternehmen, welche einen ausländischen Geschäftsbetrieb einschließt. |
Werden Teile eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb einschließt, veräußert, ohne dass es zu einem Verlust der Beherrschung kommt, wird der Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen, der auf den veräußerten Anteil entfällt, ab dem Veräußerungszeitpunkt den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet. Bei einer teilweisen Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder gemeinsamen Vereinbarungen ohne Statuswechsel wird der entsprechende Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen hingegen erfolgswirksam umgegliedert.
Währungskurse | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||
1 Euro = | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 2024 | 2023 |
PLN | 4,28 | 4,34 | 4,30 | 4,54 |
RON | 4,98 | 4,97 | 4,98 | 4,95 |
HUF | 411,44 | 382,10 | 397,07 | 381,85 |
TRY | 36,62 | 32,57 | 35,76 | 25,76 |
CHF | 0,94 | 0,93 | 0,95 | 0,97 |
USD | 1,04 | 1,10 | 1,08 | 1,08 |
DKK | 7,46 | 7,46 | 7,46 | 7,45 |
GBP | 0,83 | 0,87 | 0,85 | 0,87 |
AED | 3,80 | 4,05 | 3,97 | 3,97 |
HKD | 8,04 | 8,63 | 8,43 | 8,47 |
Um Änderungen in der Kaufkraft zum Bilanzstichtag zu reflektieren, werden die Buchwerte von nichtmonetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital und das sonstige Ergebnis von Tochterunternehmen in Hochinflationsländern in die am Bilanzstichtag gültige Maßeinheit umgerechnet. Dies erfolgt auf Basis eines allgemeinen Preisindex gemäß IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern". Im Gegensatz dazu ist keine Umrechnung für monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die bereits in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit bewertet sind, erforderlich, da diese im Bestand befindliche, zu erhaltende oder zu zahlende Geldmittel darstellen.
Seit dem 1. April 2022 ist die Türkei als Hochinflationsland einzustufen. Entsprechend sind die Regelungen des IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" für unser Tochterunternehmen in der Türkei einschlägig. Demnach ist der Abschluss eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist, unabhängig davon, ob er auf dem Konzept der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem der Tageswerte basiert, in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit auszudrücken. Zur Anpassung des Abschlusses müssen bestimmte Verfahren angewandt werden. Beträge in der Bilanz, die noch nicht in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit ausgedrückt sind, werden anhand eines allgemeinen Preisindex angepasst. Für die Umrechnung in die Darstellungswährung (Euro) werden alle Beträge mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2024 umgerechnet.
Um die Änderungen der Kaufkraft am Bilanzstichtag widerzuspiegeln, werden die Buchwerte der nicht-monetären Vermögenswerte und Schulden, des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses bei Tochterunternehmen in Hochinflationsländern auf der Grundlage einer am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit angepasst. Diese werden anhand eines allgemeinen Preisindex gemäß IAS 29 indexiert.
Einige dieser nicht-monetären Posten werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Beträgen geführt, beispielsweise zum Nettoveräußerungswert und zum beizulegenden Zeitwert, und somit nicht angepasst. Alle anderen nicht- monetären Vermögenswerte und Schulden werden angepasst. Die meisten nichtmonetären Posten werden zu ihren Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt und damit zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden Betrag ausgewiesen. Die angepassten bzw. fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedes Postens werden bestimmt, indem man auf die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen die zwischen Anschaffungsdatum und Bilanzstichtag eingetretene Veränderung eines allgemeinen Preisindex anwendet. Sachanlagen, Vorräte an Rohstoffen und Waren, Geschäfts- oder Firmenwerte, Patente, Warenzeichen und ähnliche Vermögenswerte werden somit ab ihrem Anschaffungsdatum angepasst. Vorräte an Halb- und Fertigerzeugnissen werden ab dem Datum angepasst, an dem die Anschaffungs- und Herstellungskosten angefallen sind. Der angepasste Wert eines nicht-monetären Postens wird entsprechend vermindert, wenn er den erzielbaren Betrag überschreitet. Bei Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, Patenten und Warenzeichen wird der angepasste Wert in solchen Fällen deshalb auf den erzielbaren Betrag und bei Vorräten auf den Nettoveräußerungswert herabgesetzt.
Nicht-monetäre Vermögenswerte, die gemäß den Leitlinien in IAS 29 angepasst wurden, unterliegen weiterhin einer Wertminderungsbeurteilung in Übereinstimmung mit den Leitlinien in den relevanten IFRS.
Monetäre Posten werden nicht angepasst, da sie bereits in der am Bilanzstichtag geltenden Geldeinheit ausgedrückt sind. Monetäre Posten sind im Bestand befindliche Geldmittel oder Posten, für die das Unternehmen Geld zahlt oder erhält.
Alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit auszudrücken. Dies bedeutet, dass alle Beträge anhand des allgemeinen Preisindex anzupassen sind, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweiligen Erträge und Aufwendungen erstmals im Abschluss erfasst wurden.
Die Anwendung von IAS 29 ist für die Rentabilität, die Liquidität, die Kapitalausstattung und die Finanzlage des Konzerns für das Geschäftsjahr unwesentlich. In der nachstehenden Tabelle sind die spezifischen Faktoren aufgeführt, die zur Anwendung von IAS 29 verwendet wurden.
Index zum 31. Dezember 2024 | 2.684,55 |
Index zum 31. Dezember 2023 | 1.859,38 |
Index zum 31. Dezember 2022 | 1.128,45 |
Anpassungsfaktor | 1,4438 |
Die Auswirkungen auf die einzelnen Posten der Konzernbilanz sowie Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stellen sich wie folgt dar:
TEUR | 31.12.2024 |
Langfristige Vermögenswerte | 636 |
Geschäfts- oder Firmenwert | 278 |
Immaterielle Vermögensgegenstände | 17 |
Sachanlagen | 341 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 28 |
Vorräte | 28 |
Eigenkapital | -13 |
Gewinnrücklagen | -12 |
Sonstige Rücklagen | -1 |
Kurzfristige Schulden | -618 |
Vertragsverbindlichkeiten | -484 |
Sonstige Schulden | -135 |
Gewinn- und Verlustrechnung | -35 |
Umsatzerlöse | -810 |
Umsatzkosten | 552 |
Finanzerträge | 222 |
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Dies gilt nicht für bestimmte nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, werden in der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
― |
Stufe 1 - in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise, |
― |
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Beobachtung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist, |
― |
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Beobachtung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Beobachtung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Forschungskosten werden als Aufwand der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten, die im Rahmen eines einzelnen Projekts entstanden sind, werden aktiviert, wenn diese die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllen.
Nach übereinstimmender Auffassung sollten Unternehmen, die Forschung zu Biosimilar-Arzneimitteln betreiben, die mit dieser Arbeit verbundenen Ausgaben erst nach Erhalt der behördlichen Zulassung aktivieren oder wenn diese unmittelbar bevorsteht. Die Erteilung einer Zulassung durch die zuständige Regulierungsbehörde ist bei Entwicklungsarbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Produkts oder Herstellungsverfahrens in der pharmazeutischen Industrie ein geeigneter Nachweis für die technische Durchführbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts und seiner Vermarktung. Infolgedessen kann nur ein kleiner Teil der Ausgaben für die Entwicklung eines neuen Produkts oder Produktionsprozesses aktiviert werden.
Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibungen beginnen mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgen über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und werden in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich sämtlicher kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts entspricht, erfasst.
Entwicklungskosten | Patente und Lizenzen | Erworbene Verträge | Kundenbeziehungen und Markennamen | |
Nutzungsdauern | Endliche Nutzungsdauer, Abschreibung erfolgt über den erwarteten Produktlebenszyklus von 5 Jahren | Endliche Nutzungsdauer, Abschreibung erfolgt über die erwartete Nutzungsmöglichkeit von 2 bis 15 Jahren | Endliche Nutzungsdauer, Abschreibung erfolgt über die erwartete Laufzeit der Verträge, bis zu der der überwiegende Teil der erwarteten Cash-Zuflüsse vereinnahmt wird (12 bis 20 Jahre) | Endliche Nutzungsdauer, Abschreibung erfolgt über die erwartete Laufzeit von 2 bis 23 Jahren |
Verwendete Abschreibungsmethode | Abschreibung erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer | |||
Intern erstellt oder erworben | Intern erstellt | Erworben | Erworben | Erworben |
Noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern anlassbezogen oder mindestens einmal jährlich auf einen Wertminderungsbedarf hin überprüft.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Sachanlagen, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Sachanlagen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.
Im Bau befindliche Sachanlagen werden mit dem Betrag der Gesamtkosten bewertet, die dem Erwerb oder der Herstellung direkt zugeordnet werden können, einschließlich der Finanzierungskosten, abzüglich etwaiger Wertminderungen. Anlagen im Bau werden erst dann abgeschrieben, wenn ihre Herstellung abgeschlossen ist und sie zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Kosten, die anfallen, nachdem eine Sachanlage betriebsbereit ist, wie z. B. Kosten für Reparaturen, Überholungen, Instandhaltung oder Betriebskosten, werden in dem Berichtszeitraum, in dem sie anfallen, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn nachgewiesen werden kann, dass für Kosten, die nach dem erstmaligen Ansatz einer Sachanlage anfallen, die Aktivierungskriterien erfüllt sind, erhöhen diese Kosten den ursprünglichen Wert der Sachanlage.
Die Abschreibung beginnt, wenn ein Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Die Abschreibung wird eingestellt, wenn der Vermögenswert als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird oder aus der Bilanz ausgebucht wird.
Nutzungsdauer | |
Gebäude | 10 bis 40 Jahre |
Laborausstattung | 5 bis 20 Jahre |
Kryotanks | 25 Jahre |
Zubehör Kryotanks | 25 Jahre |
Fahrzeuge | 2 bis 7 Jahre |
Büro- und Geschäftsausstattung | 3 bis 20 Jahre |
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Leasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 (Leases) bilanziert. Nach IFRS 16 besteht beim Leasingnehmer eine grundsätzliche Pflicht zur bilanziellen Erfassung von Rechten und Pflichten aus den Leasingverhältnissen. Leasingnehmer bilanzieren das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand ("Right-of-Use Asset") im Anlagevermögen sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit.
Der Konzern beurteilt bei Abschluss eines Vertrages, ob dieser Vertrag ein Leasingverhältnis, also das Recht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren, enthält. Der Konzern erfasst für alle Leasingverhältnisse Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie Verbindlichkeiten für die aus den Leasingverhältnissen resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von niedrigem Wert, für welche in Anwendung der Erleichterungen des IFRS 16 die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Der Konzern bilanziert Nutzungsrechte aus Leasingverträgen ab dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist. Nutzungsrechte werden zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Änderungen aus der Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten werden im Buchwert des Nutzungsrechtes berücksichtigt. Die Anschaffungskosten beinhalten den Wert der erfassten Leasingverbindlichkeit zuzüglich der vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen, anfänglicher direkter Kosten sowie Rückbauverpflichtungen abzüglich erhaltener Leasinganreize. Nach dem erstmaligen Ansatz bewertet die Gruppe ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert in ähnlicher Weise wie andere langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte, d. h., sie erfasst die Abschreibung des Nutzungsrechts und etwaige Wertminderungsaufwendungen. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte erfolgt linear über den Zeitraum des Leasingverhältnisses. Bei Änderungen aufgrund der Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten verwendet der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt der Neubewertung, um den Buchwert des Nutzungsrechts zu aktualisieren, es sei denn, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz kann ohne Weiteres bestimmt werden.
Änderungen von Leasingverträgen werden gemäß IFRS 16 bilanziert. Eine Änderung eines Leasingvertrags ist eine Änderung des Umfangs eines Leasingvertrags oder der Gegenleistung für einen Leasingvertrag, die nicht Teil der ursprünglichen Bedingungen war. Beispiele für Änderungen von Leasingverträgen sind die Verlängerung oder Verkürzung der Vertragslaufzeit oder die Änderung von Leasingzahlungen.
Wenn eine Änderung eines Leasingvertrags den Umfang des Leasingvertrags durch Hinzufügen des Rechts zur Nutzung eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte erhöht und die Leasingzahlungen entsprechend steigen, wird die Änderung als separater Leasingvertrag bilanziert.
Bei allen anderen Änderungen von Leasingverträgen bewertet der Konzern die Leasingverbindlichkeit neu auf der Grundlage der geänderten Leasingzahlungen, die mit einem geänderten Abzinsungssatz abgezinst werden. Der geänderte Abzinsungssatz ist der Zinssatz, der dem Leasingvertrag zum Zeitpunkt der Änderung implizit zugrunde liegt, sofern er sich ohne Weiteres bestimmen lässt. Lässt sich dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmen, verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt der Änderung. Die entsprechende Anpassung wird im Buchwert des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfasst.
Leasingverträge bestehen bei FamiCord als Leasingnehmer insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und Transportausstattungen.
Nutzungsdauer | |
Gebäude, Räumlichkeiten und Ingenieurbauwerke | 10 bis 20 Jahre |
Fahrzeuge | 2 bis 5 Jahre |
Der Konzern bilanziert Leasingverbindlichkeiten ab dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist. Die Bewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt mit dem Barwert der über die Vertragslaufzeit zu leistenden Leasingzahlungen.
Leasingzahlungen beinhalten hierbei:
― |
feste Zahlungen abzüglich vom Leasinggeber zu leistende Leasinganreize, |
― |
variable Zahlungen, |
― |
erwartete Zahlungen aus Restwertgarantien, |
― |
den Ausübungspreis einer Kaufoption (wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde) und |
― |
Vertragsstrafen bei Kündigung eines Leasingverhältnisses. |
Die Abzinsung von Leasingzahlungen erfolgt - insoweit bestimmbar - mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt. Anderenfalls erfolgt die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers.
Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers ist die Summe aus dem risikofreien Zinssatz und der Kreditrisikoprämie der Konzernunternehmen, die auf der Grundlage des den Konzernunternehmen zur Verfügung stehenden Angebots an Margen für Investitionskreditfazilitäten, die durch die Vermögenswerte der Unternehmen angemessen gesichert sind, quantifiziert wird.
Insofern Leasingverträge Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen beinhalten, werden Laufzeitänderungen aus diesen Optionen nur berücksichtigt, wenn die Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen hinreichend sicher ist.
Der Buchwert einer Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn sich eine Änderung des Leasingverhältnisses (z.B. hinsichtlich der Höhe der Leasingzahlungen oder der Laufzeit des Leasingverhältnisses) ergibt.
Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien klassifiziert:
(1) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Schuldinstrumente)
(2) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Schuldinstrumente)
(3) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Eigenkapitalinstrumente)
(4) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten beim erstmaligen Ansatz ist abhängig von der Charakteristik der Zahlungsstrombedingungen und der Geschäftsmodellbedingungen des finanziellen Vermögenswertes. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Transaktionskosten im Zusammenhang mit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.
Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Erfüllungstag, d. h. zu dem Tag, an dem ein Vermögenswert an oder durch das Unternehmen geliefert wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.
(1) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Schuldinstrumente)
Der Konzern klassifiziert finanzielle Vermögenswerte in diese Kategorie, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen des Geschäftsmodells des Konzerns zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. |
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Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und auf Wertminderung beurteilt. Langfristige unverzinsliche Forderungen werden mit einem laufzeitäquivalenten Marktzins diskontiert. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen, deren Zahlungsströme aus diesen Krediten ausschließlich aus Kapital- und Zinszahlungen bestehen.
(2) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Schuldinstrumente)
Der Konzern klassifiziert finanzielle Vermögenswerte in diese Kategorie, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen des Geschäftsmodells des Konzerns sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch zum Verkauf finanzieller Vermögenswerte gehalten und |
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die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Hiervon ausgenommen sind Wertminderungsaufwendungen und -erträge, Zinsen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung. Im Falle der Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der kumulierte Gewinn oder Verlust, der zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die finanziellen Vermögenswerte aus Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten Wertpapieranlagen, welche in den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden.
(3) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Eigenkapitalinstrumente)
Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern beschließen, seine Beteiligungen unwiderruflich als Beteiligungen zu klassifizieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn sie die Definition des Eigenkapitals nach IAS 32 erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.
Gewinne und Verluste aus derartigen finanziellen Vermögenswerten werden im sonstigen Ergebnis erfasst und sind später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung zu übertragen.
Die finanziellen Vermögenswerte aus Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten die in Abschnitt 4 aufgeführten sonstigen Beteiligungen, soweit hierfür diese Klassifizierung gewählt wurde.
(4) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden (zum Beispiel derivative Finanzinstrumente, finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, die zu Handelszwecken gehalten werden und solche, die anhand des beizulegenden Zeitwertes gesteuert werden und deren Wertentwicklung danach beurteilt wird), werden zu FVTPL bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des Verkaufs oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennter eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente designiert.
Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Die finanziellen Vermögenswerte, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten hauptsächlich Derivate und Beteiligungen an Aktien.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn das Anrecht auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert ausläuft oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird.
Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses; ECLs) für alle Schuldinstrumente, welche nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. ECLs basieren auf dem Unterschied zwischen den vereinbarten Zahlungsströmen gemäß dem jeweiligen Vertrag und den abgezinsten erwarteten Zahlungsströmen.
Die Ermittlung von ECLs erfolgt in drei Stufen. Für Kreditrisiken, welche seit der erstmaligen Erfassung nicht signifikant gestiegen sind, werden ECLs für Kreditverluste gebildet, die sich aus Ausfallereignissen ergeben, die innerhalb der nächsten zwölf Monate möglich sind (12-Monats-ECL). Für Kreditrisiken, welche seit der erstmaligen Erfassung deutlich gestiegen sind, wird eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls über die Restlaufzeit des Engagements gebildet (Lifetime-ECL). Zudem werden im Einzelfall vorliegende konkrete Erkenntnisse bei der Bewertung von Kreditrisiken einbezogen.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Finanzierungskomponente wendet der Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Berechnung von ECLs an. Daher verfolgt der Konzern keine Veränderungen des Kreditrisikos, sondern bildet zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung auf Basis von Lifetime-ECLs. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner Erfahrung im Bereich des historischen Kreditrisikos basiert, angepasst an zukunftsgerichtete Faktoren, die spezifisch für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld sind.
Bei Schuldinstrumenten, die ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beurteilt der Konzern zu jedem Berichtszeitpunkt, ob das Schuldinstrument unter Berücksichtigung aller vernünftigen und tragbaren Informationen, die ohne übermäßigen Aufwand oder Kosten verfügbar sind, ein geringes Kreditrisiko aufweist. Bei dieser Vorgehensweise bewertet der Konzern die interne Bonität des Schuldtitels neu. Darüber hinaus ist der Konzern der Ansicht, dass das Kreditrisiko deutlich gestiegen ist, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen und Kredite.
Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert sowie bei Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst.
Die Erfassung von Verbindlichkeiten aus Put-Optionen von Minderheitsgesellschaftern, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, erfolgt zum Barwert des Rückkaufbetrages. Die Ersteinbuchung der Put-Optionen von Minderheitsgesellschaftern erfolgt gegen nicht beherrschende Anteile.
Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten hängt von deren nachfolgend beschriebenen Klassifizierung ab:
(1) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Nach der erstmaligen Erfassung werden diese Verbindlichkeiten in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzins-Methode bewertet. Gewinne und Verluste werden bei der Ausbuchung der Verbindlichkeiten sowie im Rahmen des Amortisationsprozesses der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst.
Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von Disagio oder Agio auf den Erwerb und von Gebühren oder Kosten, die integraler Bestandteil des Effektivzinses sind, berechnet. Die Amortisation der Effektivzinsmethode wird als Finanzierungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Diese Kategorie gilt für verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Schulden.
Die Folgebewertung von Put-Verbindlichkeiten erfolgt auf Basis einer bestmöglichen Schätzung der potenziellen Rückkaufverpflichtung zum Stichtag.
(2) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten und finanzielle Verbindlichkeiten, die bei der erstmaligen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.
Im Konzern umfasst diese Kategorie Derivate und bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt werden.
Für diese finanziellen Verbindlichkeiten werden sämtliche aus der Bewertung resultierenden Gewinne oder Verluste erfolgswirksam vereinnahmt, soweit sie nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung aus der Verbindlichkeit erfüllt oder aufgehoben wird oder ausläuft. Wenn eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere desselben Kreditgebers zu wesentlich unterschiedlichen Bedingungen ersetzt wird oder die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert werden, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und als Erfassung einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-in-first-out-Zuordnungsverfahren.
Der Nettoveräußerungswert ist der am Bilanzstichtag realisierbare Verkaufspreis abzüglich Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern, Preisnachlässen, Rabatten und anderen ähnlichen Posten sowie der für den Verkauf notwendigen Kosten.
In die Herstellungskosten für die unfertigen Erzeugnisse werden neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch angemessene Teile der Gemeinkosten des Fertigungsbereichs sowie Abschreibungen, soweit sie auf den Fertigungsbereich entfallen, einbezogen. Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Zinsen wurden nicht berücksichtigt.
Wenn die Gründe für eine frühere Wertminderung der Vorräte nicht mehr bestehen oder wenn der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die Wertminderung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist auf die Höhe des ursprünglichen Wertminderungsaufwands begrenzt, sodass der neue Buchwert die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht übersteigt.
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von nicht länger als drei Monaten. Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel werden separat ausgewiesen.
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen.
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird erfolgsneutral erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken und die Markterwartungen hinsichtlich des Zeitwertes des Geldes widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses im Jahr 2012 hat die Gesellschaft eine Pensionsvereinbarung sowie die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen übernommen. Für diese Pensionsverpflichtung sind durch die Gesellschaft Beiträge an eine Versicherung geleistet worden. Die Höhe der Pensionsverpflichtung wird nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Gesellschaft erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Ergebnis. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden dabei sofort in die Gewinnrücklagen eingestellt und auch in den Folgejahren nicht ertragswirksam umgegliedert.
Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag beinhaltet den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (unter Anwendung eines Diskontierungssatzes auf Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen; siehe Abschnitt 7.2.4) und des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Planvermögen umfasst qualifizierende Versicherungspolicen. Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis. Der Wert eines erfassten Vermögenswerts des leistungsorientierten Plans entspricht grundsätzlich dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan. Da das Planvermögen einen qualifizierenden Versicherungsvertrag umfasst, der alle zugesagten Leistungen hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Fälligkeit genau abdeckt, wird der Ansatz des Planvermögens auf den Barwert der abgedeckten Verpflichtungen begrenzt.
Die Salden betreffen noch ausstehende Verbindlichkeiten für die vom Konzern vor Ende des Geschäftsjahres empfangenen Waren und Dienstleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, es sei denn, deren Begleichung ist nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Berichtsperiode fällig. Sie werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode angesetzt.
Erträge werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über ein zugesagtes Gut oder eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Bewertung erfolgt zum Transaktionspreis der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung von variablen Gegenleistungen. Umsatzsteuer und sonstige Abgaben, die im Namen Dritter eingezogen werden, bleiben unberücksichtigt.
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen und dem Verkauf von Waren und Materialien. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt.
Rechnungen an Kunden werden gemäß den vertraglichen Bedingungen gestellt und sehen dabei üblicherweise Zahlungen innerhalb von 14 - 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Das vom Kunden zu zahlende Entgelt enthält keine variablen Vergütungsbestandteile.
Die Herstellung und Lagerung von Zelldepots stellen den wesentlichen Teil der durch den Konzern erbrachten Dienstleistungen dar. Sowohl die Herstellung als auch die Lagerung von Zelldepots sind separate Leistungsverpflichtungen eines Mehrkomponentengeschäfts. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Herstellung des Zelldepots erfolgt zeitpunktbezogen nach Abschluss des Prozesses zur Gewinnung, Aufbereitung und Einlagerung der Zellen. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Lagerung von Zelldepots erfolgt zeitraumbezogen über den vertraglich vereinbarten Lagerungszeitraum. Hierbei wird die input-basierte Methode zur Bemessung des Leistungsfortschritts gewählt, da eine Bemessung des Nutzenzuflusses an den Kunden (output-basierte Methode) nicht isoliert für die Leistungsverpflichtung "Lagerung eines Zelldepots" ermittelbar ist. Die Erlösrealisierung erfolgt demnach über den jeweils vereinbarten Lagerzeitraum pro rata temporis. Die Zuordnung von Preisnachlässen erfolgt gleichlautend anteilig auf die beiden Leistungsverpflichtungen.
In der Regel erhebt der Konzern einen Teil des Entgelts unmittelbar nach Abschluss der Prozessierung. Die Erbringung der Lagerleistung kann jährlich vor- oder nachschüssig oder auch als Vorauszahlung über mehrere Jahre bezahlt werden. Die Verträge unterscheiden sich zudem im Konzern hinsichtlich der Mindestvertragslaufzeiten. Aufgrund der langen Lagerdauern hat der Konzern eine Versicherung abgeschlossen, die die Lagerung der Zelldepots für den vertraglich vereinbarten Zeitraum garantiert.
Der Konzern ermittelt zunächst den Zeitraum, für den er ein vertraglich unbedingtes Recht auf Erhalt einer Gegenleistung hat. Dies ist in der Regel die vertraglich bestimmte unkündbare Mindestlaufzeit. Bei einigen Vorauszahler- Vertragsmodellen gibt es keine unkündbare Mindestlaufzeit, allerdings ist eine Erstattung vorausgezahlter Beträge bei vorzeitiger Kündigung ausgeschlossen. Der Konzern kommt diesbezüglich zu der Einschätzung, dass diese Bedingung wie eine Vertragsstrafe wirkt, und bestimmt daher die Vertragslaufzeit anhand des Zeitraums, für den eine Vorauszahlung geleistet wurde.
Die von den Kunden für den bestimmten Zeitraum zu zahlenden Paketpreise werden auf die beiden Leistungsverpflichtungen "Herstellung eines Zelldepots" und "Lagerung eines Zelldepots" aufgeteilt. Da Einzelveräußerungspreise für die Leistungsverpflichtungen aufgrund von rechtlichen und tatsächlichen Hürden nicht existieren, nimmt der Konzern die Aufteilung nach dem "expected cost plus a margin"-Ansatz vor, wobei für beide Leistungsverpflichtungen die gleiche relative Marge bezogen auf die jeweiligen Herstellkosten berücksichtigt wird. Übersteigt der den erbrachten Leistungsverpflichtungen zuzurechnende Erlös die hierfür geleistete Vorauszahlung, wird dieser Betrag unter dem Posten Vertragsvermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen. Ist die geleistete Vorauszahlung höher als der den erbrachten Leistungsverpflichtungen zuzurechnende Erlös, erfolgt ein Ausweis dieses Betrages unter dem Posten Vertragsverbindlichkeiten. Sofern bei Vorauszahlungen für mehrere Jahre ein gesetzlich zulässiges Kündigungsrecht während der vertraglichen Mindestlaufzeit oder ein Recht des Kunden zum Wechsel in ein anderes Vertragsmodell mit (teilweiser) Erstattung der geleisteten Vorauszahlung möglich ist, wird ein Teil der Vorauszahlung als Rückzahlungsverpflichtung ausgewiesen. Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden entsprechend dem Leistungsfortschritt der Leistungsverpflichtung "Lagerung eines Zelldepots" fortgeschrieben.
Im Falle der Vorauszahlung für mehrere Jahre erhält der Konzern durch den Kunden Vorauszahlungen für die Lagerung von Zelldepots. Im Hinblick auf die Art der angebotenen Dienstleistung sind die durch den Konzern angebotenen Zahlungsbedingungen aus anderen Gründen als die Bereitstellung einer Finanzierung für den Kunden festgelegt worden. Der Konzern kommt daher zu der Einschätzung, dass diese geleisteten Vorauszahlungen keine Finanzierungskomponente beinhalten.
Der Konzern bietet für die Leistungsverpflichtung "Lagerung eines Zelldepots" auch Jahreszahlerverträge mit mehrjähriger Mindestvertragslaufzeit ohne gesetzliches Kündigungsrecht an. Die Ermittlung des Transaktionspreises für diesen Vertrag erfolgt unter Berücksichtigung aller im Vertragszeitraum durch den Kunden zu leistenden Zahlungen. Die zu Vertragsbeginn vereinnahmte Zahlung des Kunden liegt in diesen Fällen unterhalb der Herstellkosten der Leistungsverpflichtung "Lagerung eines Zelldepots". Der Konzern kommt daher zu der Einschätzung, dass für diese Verträge eine Finanzierungskomponente vorliegt. Daher wird für Zahlungen mit einer Fälligkeit von über einem Jahr eine Anpassung um den Zeitwert des Geldes vorgenommen.
Sofern die Gegenleistung für die mehrjährige Leistungsverpflichtung bereits in Rechnung gestellt wurde, werden die ausstehenden Zahlungen in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Konzernbilanz erfasst; ist noch keine Rechnungsstellung erfolgt, werden die noch zu erhaltenden Zahlungen in den Vertragsvermögenswerten abgebildet.
Die Vertragsvermögenswerte repräsentieren das Recht des Konzerns auf Gegenleistung für im Rahmen eines Mehrkomponentengeschäfts übertragene Dienstleistungen, soweit diese die bisher hierfür geleistete Zahlung übersteigen. Dies gilt nicht für Kundenverträge, deren Gegenleistung bereits vollständig in Rechnung gestellt wurde und entsprechend in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst werden, wie im vorhergegangenen Absatz beschrieben.
Die Vertragsverbindlichkeiten umfassen geleistete Vorauszahlungen von Kunden für Lagerungsdienstleistungen für die in den einzelnen Verträgen festgelegten Zeiträume, die anteilig über den Zeitraum, auf den sie sich beziehen, als Umsatzerlöse erfasst werden. Des Weiteren werden Verpflichtungen zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge unter den Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Hierbei handelt es sich um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommene Verpflichtungen zur Lagerung von Zelldepots über eine vertragsspezifische Lagerdauer.
Die Rückzahlungsverpflichtungen umfassen geleistete Vorauszahlungen von Kunden für Lagerungsdienstleistungen, die ihnen bei einem möglichen Wechsel in ein anderes Vertragsmodell oder bei Ausübung eines gesetzlich verankerten Kündigungsrechts vor Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit zustehen.
Unter den sonstigen Erlösen werden Erlöse aus anderen medizinischen Dienstleistungen wie beispielsweise für neuartige Therapien, Gentests und Analysen für Dritte ausgewiesen. Diese sonstigen Erlöse werden ausschließlich zeitpunktbezogen realisiert. Ausstehende Beträge werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendung erlangt wird und der Konzern alle damit verbundenen Bedingungen einhält. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese in einem passiven Abgrenzungsposten erfasst und über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam aufgelöst. Die Anhangangabe 7.2.5 umfasst weitere Informationen darüber, wie der Konzern Zuwendungen der öffentlichen Hand bilanziert.
Tatsächliche Ertragsteuern werden zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze und der bestehenden Rechtsprechung. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.
Das Management überprüft regelmäßig die Positionen in den Steuererklärungen im Hinblick auf Situationen, in denen das geltende Steuerrecht verschiedene Auslegungen zulässt, und beurteilt, ob es wahrscheinlich erscheint, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptieren wird. Der Konzern bewertet die Auswirkungen der Unsicherheit aus diesen Behandlungen mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder dem Erwartungswert, je nachdem, welche Methode sich besser zur Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Abschlussstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, es sei denn, die latente Steuerschuld erwächst aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts oder dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gültig sind oder in Kürze gelten werden.
Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
― |
Wenn die beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst. |
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Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. |
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst.
Zu den Finanzerträgen und -aufwendungen gehören Fremdkapitalzinsen, Wechselkursdifferenzen auf Fremdkapital und Verluste aus Derivaten (Zinsswaps), die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Andere Fremdkapitalkosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Es besteht ein aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm (sogenanntes Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm) mit den Vorstandsmitgliedern. Die Bilanzierung des Programms folgt den Vorgaben des IFRS 2 zur anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich. Die Verpflichtungen aus dem LTI-Programm wurden unter den Rückstellungen erfasst. Die Höhe der Verpflichtung entspricht dem zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung und Abbildung des Programms erfolgen im Abschnitt 9.2.
Zusätzlich für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verlangt IFRS 2.7, dass Unternehmen bei Erhalt von Gütern oder Dienstleistungen eine Erhöhung des Eigenkapitals erfassen. Der Gesamtbetrag, der als Aufwand für die erhaltene Arbeit zu erfassen ist, wird auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts des anteilsbasierten Vergütungsinstruments zum Zeitpunkt der Gewährung bestimmt. IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" legt jedoch nicht fest, wo im Eigenkapital dies erfasst werden soll. Der Konzern hat sich dafür entschieden, die Gutschrift in den Gewinnrücklagen zu erfassen. In einigen Rechtsprechungen ist es üblich, Beträge, die in anderen Kapitalrücklagen erfasst sind, in das Agio oder die Gewinnrücklagen zu übertragen, wenn die Anteilsoptionen ausgeübt werden oder verfallen. Eine solche Übertragung ist auch nach IFRS 2.23 zulässig. Die Übertragung in das Agio unterliegt jedoch den in den einzelnen Rechtsprechungen geltenden gesetzlichen Beschränkungen. Der Konzern hat sich dafür entschieden, die Gewinnrücklagen weiterhin separat auszuweisen. Die Anzahl der gewährten Anteile unterliegt einer Schätzung des Konzerns, die zu Anpassungen in den Folgeperioden führt. Bei aktienbasierten Vergütungsprogrammen in Tochtergesellschaften werden die Kosten des Programms auf Konzernebene in die Minderheitsanteile umgegliedert, sobald die Mitarbeiter die Aktienoptionen ausüben.
(1) Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division:
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des auf die Eigentümer des Unternehmens entfallenden Gewinns ohne Berücksichtigung der Kosten für die Bedienung des Eigenkapitals mit Ausnahme der Stammaktien, |
― |
durch den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr in Umlauf befindlichen Stammaktien, bereinigt um Gratisaktien, die im Geschäftsjahr ausgegeben wurden, und ohne Berücksichtigung der eigenen Anteile (Anhangangabe 7.2.1). |
(2) Verwässertes Ergebnis je Aktie
Im verwässerten Ergebnis je Aktie erfolgt eine Anpassung der bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Werte zur Berücksichtigung:
― |
des Nachsteuereffekts von Zinsen und sonstigen Finanzierungsaufwendungen, die mit der Verwässerung potenzieller Stammaktien zusammenhängen, und |
― |
des gewichteten Durchschnitts der zusätzlichen Stammaktien, die sich unter der Annahme der Umwandlung aller verwässerten potenziellen Stammaktien in Umlauf befunden hätten. |
Änderungen an den Standards, die von Unternehmen mit Geschäftsjahren beginnend am 1. Januar 2024 verpflichtend anzuwenden sind, betreffen:
Standard / Interpretationen | Inhalt | Endorsement | Anwendungspflicht |
Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig, Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts, langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | 19.12.2023 | 01.01.2024 |
Änderungen an IFRS 16 | Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback für Verkäufer-Leasingnehmer | 20.11.2023 | 01.01.2024 |
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 | Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 15.05.2024 | 01.01.2024 |
Die oben aufgelisteten Änderungen hatten keine Auswirkung auf in Vorjahren und im aktuellen Berichtszeitraum erfasste Beträge und es wird davon ausgegangen, dass sie keinen wesentlichen Einfluss auf zukünftige Berichtsperioden haben werden.
Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards, Standardänderungen und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden zum 31. Dezember 2024 nicht verpflichtend und wurden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden vom Konzern als nicht wesentlich angesehen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben weitere Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards verabschiedet bzw. werden verabschieden, die für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und für den vorliegenden Konzernabschluss auch noch nicht zur Anwendung kamen. Hierzu gehören:
Standard / Interpretationen | Inhalt | Endorsement | Anwendungspflicht |
Änderungen an IAS 21 * | Mangel an Umtauschbarkeit | 12.11.2024 | 01.01.2025 |
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 * | Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte | 30.05.2024 | 01.01.2026 |
Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) * | Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 | 18.07.2024 | 01.01.2026 |
IFRS 18 * | Darstellung und Angaben im Abschluss | 09.04.2023 | 01.01.2027 |
IFRS 19 * | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 09.05.2024 | 01.01.2027 |
* EU-Endorsement noch ausstehend zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung des Konzernabschlusses
FamiCord bewertet derzeit die potenziellen Auswirkungen von IFRS 18 auf seinen Konzernabschluss. Obwohl der Standard voraussichtlich keinen Einfluss auf die Erfassung oder Bewertung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten oder Eigenkapital haben wird, kann er zu erheblichen Änderungen in der Struktur und Darstellung der primären Abschlussbestandteile führen, einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung, sowie zu zusätzlichen Angaben. Zum jetzigen Zeitpunkt können die quantitativen und qualitativen Auswirkungen der Anwendung von IFRS 18 nicht angemessen abgeschätzt werden.
Abgesehen von IFRS 18 hat FamiCord die anderen bereits veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards und Interpretationen bewertet und festgestellt, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung des Konzerns ergeben werden.
Die Aufstellung des Abschlusses erfordert die Anwendung rechnungslegungsbezogener Schätzungen, die per Definition selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns unterliegt außerdem verschiedenen Ermessensausübungen durch das Management. Nachstehend geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und Annahmen sich als falsch erweisen. Ausführliche Informationen zu diesen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sind in den sonstigen Anhangangaben enthalten, zusammen mit der Berechnungsgrundlage für jeden betroffenen Abschlussposten.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt im vierten Quartal des Geschäftsjahres sowie unabhängig davon bei Eintritt wesentlicher Ereignisse oder veränderter Verhältnisse, die auf einen Wertminderungsbedarf hindeuten.
Die im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs wird der erzielbare Ertrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit ihrem Buchwert verglichen.
Der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellten Finanzplänen basieren. Das sechste und siebte Jahr der Cashflow-Prognosen decken die technische Konvergenzphase ab, die eine Übergangsphase in die stabile Phase darstellt. Hierbei wurden alle bekannten exogenen Faktoren auf die erzielbaren Cashflows berücksichtigt. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungszinssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrages einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Anhangangabe 7.1.1 erläutert.
Die Abschreibungssätze werden auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstands über die voraussichtliche Nutzungsdauer von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten festgelegt. Die erwarteten Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft. Einzelheiten zu den Abschreibungszeiträumen sind den Erläuterungen in der Anhangangaben 2.4.4 "Immaterielle Vermögenswerte" und 2.4.5 "Sachanlagen" zu entnehmen.
Tatsächliche Ertragsteuern werden zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze und der bestehenden Rechtsprechung. Die Komplexität dieser Regelungen sowie eine möglicherweise damit einhergehende unterschiedliche Interpretation führen zu Unsicherheiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung einzelner Geschäftsvorfälle. Die Bewertung dieser unsicheren Steuerpositionen erfolgt gemäß IFRIC 23 mit dem wahrscheinlichsten Wert einer möglichen Inanspruchnahme.
Auf die zum Abschlussstichtag bestehenden Verlustvorträge von Konzerngesellschaften wurden latente Steuern aktiviert, sofern entsprechend den Planungsrechnungen davon auszugehen ist, dass die Verlustvorträge in Anspruch genommen werden. Latente Steueransprüche für Differenzen zwischen den Steuerbilanzwerten und den IFRS-Bilanzwerten der entsprechenden Gesellschaften wurden mit latenten Steuerverpflichtungen verrechnet. Bei einem Überhang der latenten Steueransprüche wurden diese aktiviert, sofern es als wahrscheinlich angesehen wird, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird.
Im Rahmen der Umsatzrealisierung sind die von den Kunden zu zahlende Paketpreise auf die beiden Leistungsverpflichtungen 'Herstellung eines Stammzelldepots' und 'Lagerung eines Stammzelldepots' im Verhältnis ihrer Einzelveräußerungspreise aufzuteilen. Da sich diese Einzelveräußerungspreise nicht unmittelbar feststellen lassen, schätzt der Konzern diese nach dem "expected cost plus a margin"-Ansatz, wobei für beide Leistungsverpflichtungen die gleiche relative Marge bezogen auf die jeweiligen Herstellkosten berücksichtigt wird.
Der Konzern bietet Verträge unterschiedlicher Variabilität bezüglich der Vertragsdauer an. In einigen Tochterunternehmen ist es üblich, dass Kunden mit größtmöglicher Flexibilität zwischen Verträgen mit unterschiedlicher Vertragsdauer sowie zwischen Vorauszahlungen für mehrere Jahre und jährlichen Zahlungen wechseln können. Zudem bestehen in einigen Jurisdiktionen gesetzliche Kündigungsrechte, die Kündigungen auch während der vertraglich festgelegten Mindestvertragslaufzeit zulassen. Die für Zwecke der Bilanzierung nach IFRS 15 herangezogene Vertragsdauer ist daher unter Berücksichtigung aller möglichen Faktoren für die verschiedenen Vertragstypen individuell abzuleiten, wobei Einschätzungen zum Vorliegen substanzieller Kündigungsrechte seitens des Kunden ermessensbehaftet sind. Die Vertragsgrundlagen beinhalten dabei unserer Einschätzung nach substanzielle Vertragsstrafen, sobald der Ausschluss der Kündigung rechtlich nicht zulässig ist. Auf dieser Grundlage leiten wir einen über den gesamten Vertragszeitraum gültigen Anspruch des Konzerns auf Vergütung für die erbrachte Leistung ab.
Der Kunde schließt dafür einen Vertrag unter Inanspruchnahme eines Sonderangebots ab und erhält Rabatte auf die Start- oder Grundgebühr oder Zusatzpakete. Der Kunde ist verpflichtet, den Betrag dieser Rabatte zurückzuzahlen, wenn er vom Vertrag zurücktritt oder vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vorstand geht davon aus, dass die Kündigungsentschädigung substanziell ist, solange sie insgesamt mindestens 10% des verbleibenden Vertragsvolumens ausmacht. Solange eine abnehmende Kündigungsstrafe während der ersten 10 Jahre 10% des verbleibenden Vertragsvolumens übersteigt, wird sie als wesentliche Kündigungsstrafe bewertet, die einen durchsetzbaren Anspruch im Sinne des IFRS 15 begründet.
Bei anderen Vertragsarten, beispielsweise bei Verträgen mit einem Vorauszahlermodell mit einer Laufzeit von 18 Jahren, stellt die Rückzahlung des Vorauszahlungsrabatts, der sich über 10 Jahre verringert, ähnlich wie beim Abonnementmodell eine Kündigungsstrafe dar. Zusätzlich muss der Kunde bei Kündigung des Vertrags auch einen im Vertrag enthaltenen Vorteil für die abgelaufene Vertragsdauer zurückzahlen. In diesem Fall verliert der Kunde einen Vorteil, da die Lagergebühren auf der Grundlage des Abonnementmodells für die vergangenen Jahre neu berechnet werden. Auch wenn der Kunde nicht zur Rückzahlung des Vorteils verpflichtet ist und keine Rückerstattung erhält, weil der neu berechnete Betrag den vorausgezahlten Betrag übersteigt, stellt der verlorene Vorteil eine Vertragsstrafe dar. Somit können die Verpflichtung des Kunden zur Rückzahlung des Vorauszahlungsrabatts und der Verlust des Vorteils, der sich aus dem Vorauszahlungsmodell über 18 Jahre ergibt (solange das neu berechnete Lagerentgelt den ursprünglich vorausbezahlten Betrag nicht übersteigt), zusammen als substanzielle Kündigungsstrafe gewertet werden, die durchsetzbare Rechte und Pflichten schafft.
Die substanzielle Kündigungsstrafe ist ein wichtiger Teilaspekt in der Beurteilung der für Zwecke der Bilanzierung nach IFRS 15 anzuwendenden Vertragsdauer. Die Bestimmung, für welchen Zeitraum ein unbedingt durchsetzbarer Anspruch auf Gegenleistung besteht, hat dabei Auswirkungen auf den Gesamtpaketpreis der beiden Leistungsverpflichtungen sowie auf die Allokation der Erlöse auf die Herstellung des Zelldepots.
Die Ermittlung der voraussichtlichen Preisentwicklung der zukünftigen Lagerkosten erfolgt quartalsweise. Die Schätzung der erwarteten Preisentwicklung für Lagerkosten bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 50 Jahren ist mit einer entsprechenden Unsicherheit behaftet. Der Konzern bezieht in die Schätzung alle derzeit vorliegenden Informationen über Kostensteigerungsraten und Nutzungsdauern von Anlagegütern ein.
Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses als nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses sowie alle Zeiträume, die unter eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses fallen, wenn die Ausübung hinreichend sicher ist.
Die Gruppe verfügt über mehrere Leasingverträge, die Verlängerungsoptionen beinhalten. Der Konzern nimmt eine Einschätzung dahingehend vor, ob es hinreichend sicher ist, dass die Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ausgeübt werden wird.
Der Konzern kann regelmäßig den impliziten Zinssatz eines Leasingverhältnisses nicht bestimmen. In diesen Fällen erfolgt die Bewertung der Leasingverbindlichkeit mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Dies ist der Zinssatz, den der Konzern unter ähnlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Kredit - mit ähnlicher Laufzeit und Besicherung - zum Erwerb eines Vermögenswertes mit einem ähnlichen Wert wie das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand entrichten müsste.
Der Konzern bestimmt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand von beobachtbaren Daten wie z. B. Marktzinssätzen unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Anpassungen.
Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Konzerns sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Kapitalrendite sowie die Höhe der möglichen Dividenden.
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen verzinsliche Darlehen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Anlagen und stehen damit im Mittelpunkt des Kapitalmanagements. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns werden in der Anhangangabe 7.2.11 erläutert.
Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Darlehen und mittelfristigen Anlageformen wie Wertpapieren zu bewahren. Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. So werden die Laufzeiten der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit fortlaufend analysiert.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten Vergütungen und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich:
TEUR | < 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | > 2 Jahre |
Verzinsliche Darlehen | 2.933 | 1.644 | 2.311 |
Leasingverbindlichkeiten | 3.393 | 4.316 | 5.550 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Schulden | 8.102 | 0 | 0 |
Summe | 14.428 | 5.960 | 7.861 |
Einbezogen wurden alle Instrumente, die am 31. Dezember 2024 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet.
Der Vorstand hat im vorangegangenen Berichtsjahr eine auf die Struktur des Konzerns ausgelegte Bankenfinanzierung abgeschlossen. Diese löste die 2023 in beiden Teilkonzernen ausgelaufenen Kreditlinien ab und stellt die Fremdfinanzierung des Konzerns mittelfristig sicher. Im aktuellen Berichtszeitraum wurde die vereinbarte Festzinsdarlehensfazilität nicht vollständig in Anspruch genommen. Infolgedessen wurde die Fazilität im zweiten und dritten Quartal 2024 vertraglich um die ursprünglich geplanten Rückzahlungsbeträge reduziert, obwohl in diesen Zeiträumen keine tatsächlichen Zahlungen geleistet wurden. Die erste tatsächliche Rückzahlung im Rahmen des Darlehensvertrags erfolgte im Dezember des Berichtsjahres. Darüber hinaus wurde die Laufzeit der Darlehensfazilität bis zum 30. Juni 2025 verlängert.
Aufgrund der umgesetzten Maßnahmen ist das kurzfristige Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2024 daher als gering einzustufen. Die Mittelfristplanung zeigt zudem, dass sich das Stammgeschäft - trotz eines derzeit noch allgemein schwierigen makroökonomischen Umfeldes und einiger anderer Sondereffekte - im finanziellen Gleichgewicht entwickelt. Überdies wird auch mit der Einhaltung der geltenden Kreditbedingungen gerechnet, sofern die Planungsprämissen der Gesellschaft kurzfristig erreicht werden. Der Vorstand geht daher davon aus, mittelfristig Liquiditätsrisiken weiter reduzieren zu können.
Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt.
In der FamiCord-Gruppe bezieht sich das Kreditrisiko hauptsächlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Vertragsvermögenswerte und sonstige Darlehen unterliegen ebenfalls einem Kreditrisiko, jedoch werden die erwarteten Verluste als nicht wesentlich eingeschätzt. Das Kreditrisiko bei liquiden Mitteln ist begrenzt, da es sich bei den Gegenparteien des Konzerns um Banken mit hoher Bonität handelt.
Der Konzern schließt Geschäfte sowohl im Privatkundenbereich als auch im Firmenkundenbereich ab. Die ausstehenden Kundenforderungen und das Vertragsvolumen werden regelmäßig überwacht. Bonitätsprüfungen erfolgen teilweise durch ein externes Kreditinstitut.
Die von der Gruppe bevorzugten Zahlungsarten sind Banküberweisungen, Kreditkarten und Vorauszahlungen. Entscheidungen über die Gewährung von Krediten werden unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Solvenzbeurteilung, des Vertragswertes, der Fälligkeit und des voraussichtlichen ausstehenden Saldos getroffen.
Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Analyse der erwarteten Kreditverluste unter Verwendung einer Wertminderungsmatrix durchgeführt. Die Rückstellungsraten basieren auf überfälligen Tagen für Gruppierungen verschiedener Kundensegmente mit ähnlichen Schadenmustern (z. B. nach geografischer Region, Kundentyp sowie Abdeckung durch vom Kunden gewährte Sicherheiten). Die Berechnung spiegelt das wahrscheinlichkeitsgewichtete Ergebnis, den Zeitwert des Geldes sowie angemessene und nachvollziehbare Informationen wider, die zum Bilanzstichtag über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen der zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen vorliegen. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert begrenzt. Im Konzern bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Ausfallrisiken. Weitere Erläuterungen zu den erwarteten Verlusten und der Entwicklung der Wertberichtigungen sind unter 7.1.7 aufgeführt.
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko des Konzerns beinhaltet das Zins-, Fremdwährungs- und Aktienkursrisiko.
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Bewegungen der Marktzinssätze können sich negativ auf die Finanzergebnisse des Konzerns auswirken.
Da die Finanzverbindlichkeiten von FamiCord zum Stichtag weitestgehend festverzinslich sind, bestehen keine wesentlichen Risiken aus Änderungen der Marktzinssätze. Die im vorangegangenen Berichtsjahr abgeschlossenen Kreditlinien haben eine Laufzeit bis 2027. Weitere Details zu den Darlehensverbindlichkeiten finden sich in Abschnitt 7.2.2.
Das Fremdwährungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und Aufwendungen auf eine ausländische Währung lauten) erhöhten Wechselkursrisiken ausgesetzt. Der Konzern hat in der Berichtsperiode Umsätze sowie Aufwendungen in polnischen Zloty (PLN), in rumänischen Leu (RON), in ungarischem Forint (HUF), in türkischer Lira (TRY), in Schweizer Franken (CHF), in US-Dollar (USD), in Dänischen Kronen (DKK), in britischen Pfund (GBP), in VAE-Dirham (AED) und in Hongkong-Dollar (HKD) getätigt.
Eine Änderung des Wechselkurses kann sich daher grundsätzlich auf die Konzernbilanz auswirken. Aus diesem Grund erfolgt eine Analyse der Auswirkungen von Änderungen des Wechselkurses (das Ergebnis der Berechnung mit denselben Parametern, aber mit entgegengesetztem Vorzeichen ergäbe dieselbe Auswirkung in entgegengesetzter Richtung):
TEUR Währung | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Effekt Anstieg Wechselkurs +10
% |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Effekt Rückgang Wechselkurs -10
% |
PLN | 1.394 | 139 | 2.216 | 222 |
RON | 1.458 | 146 | 80 | 8 |
HUF | 442 | 44 | 111 | 11 |
TRY | 513 | 51 | 351 | 35 |
CHF | 2.529 | 253 | 0 | 0 |
DKK | 796 | 80 | 1 | 0 |
GBP | 525 | 53 | 277 | 28 |
AED | 1.303 | 130 | 302 | 30 |
HKD | 184 | 18 | 24 | 2 |
Im Vergleichsjahr ergab eine Analyse der Auswirkungen von Wechselkursänderungen Folgendes:
TEUR Währung | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Effekt Anstieg Wechselkurs +10
% |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Effekt Rückgang Wechselkurs -10
% |
PLN | 1.756 | 176 | 2.959 | 296 |
RON | 1.181 | 118 | 109 | 11 |
HUF | 421 | 42 | 109 | 11 |
TRY | 314 | 31 | 171 | 17 |
CHF | 2.609 | 261 | 0 | 0 |
USD | 0 | 0 | 1.307 | 131 |
DKK | 749 | 75 | 12 | 1 |
GBP | 427 | 43 | 262 | 26 |
AED | 691 | 69 | 300 | 30 |
HKD | 70 | 7 | 15 | 2 |
Signifikante Wechselkursschwankungen wurden bei der türkischen Währung TRY festgestellt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2022 wurde die Türkei als Hochinflationsland eingestuft. Daher gilt seitdem für unsere Tochtergesellschaften in der Türkei IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern". Angaben zur Berücksichtigung und zu Konsequenzen im Konzernabschluss der FamiCord AG erfolgen unter der Anhangangabe 2.3.
Der Konzern hält Beteiligungen von 1% in NextCell Pharma AB (Stockholm, Schweden), deren Aktien an der Nasdaq First North Growth Market gelistet sind, und von 8% in Dystrogen Therapeutics (Chicago, USA), einem nicht börsennotierten Unternehmen. Der beizulegende Zeitwert dieser Investitionen belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 518 TEUR und legte damit den maximalen Risikowert für diese Vermögenswerte fest. Weitere Ausführungen zu den Beteiligungen finden sich in den Anhangangaben 7.1.8 und 7.2.11.
Aufgrund der fortbestehend hohen Dynamik des gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist der Unsicherheitsgrad bei der Erstellung des Konzernabschlusses unverändert erhöht. Unsicherheitsfaktoren ergaben sich insbesondere aufgrund der nach wie vor erhöhten Inflation, der Entwicklung des Zinsniveaus, geopolitischer Herausforderungen sowie durch die Bemühungen verschiedener Staaten zur Verringerung von internationalen Abhängigkeiten und damit zusammenhängender Handelsbeschränkungen und Sanktionen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Werthaltigkeit nichtfinanzieller Vermögenswerte. Auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstands ergaben sich bislang keine Anzeichen für wesentliche Wertminderungen. Ferner ergaben sich wie in Vorjahren keine Hinweise, dass bei der Aufstellung des Konzernabschlusses vom Grundsatz der Unternehmensfortführung abzuweichen gewesen wäre.
Übergeordnet gewinnen vermehrt direkte und indirekte Folgen des Klimawandels an Relevanz für interne Entscheidungsprozesse sowie Schätzungen und Annahmen des Managements. FamiCord rechnet sowohl mit strukturellen, regulatorischen und technologischen Veränderungen im Markt als auch mit erhöhten Kosten aufgrund von Vermeidungstechnologien oder staatlicher Regulatorik. Zu den Risiken, die der Klimawandel mit sich bringt, zählen extreme Wetterereignisse, Trockenheit und Hitzewellen. In der Folge ergeben sich Einschränkungen der Lebensqualität und potenziell auch Wohlstandsverluste in den Zielmärkten des FamiCord-Konzerns. Diese langfristigen Konsequenzen können zu einem Rückgang der Fertilitätsrate und damit des Marktvolumens von FamiCord führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, ist FamiCord insbesondere bemüht, ihren Anteil am Marktvolumen weiter zu steigern. Der Vorstand überwacht zudem die Folgen des Klimawandels und die damit im Zusammenhang stehende Gesetzgebung kontinuierlich. Die Betrachtung des Risikos für die Fortführung des Betriebes wird durch das Risikomanagement abgedeckt und operativ in den Unternehmenseinheiten gesteuert. Gegenwärtig wurden im Bereich Klimawandel keine wesentlichen Risiken für unser Geschäftsmodell identifiziert. Daher erwartet FamiCord gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen solcher Risiken auf ihr Geschäftsmodell sowie auf die Darstellung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Aus dem Krieg in der Ukraine ergaben sich keine wesentlichen unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von FamiCord. Der Konzern führt weiterhin keine Geschäfte in der Ukraine oder in den mit Sanktionen belegten Ländern. Die Betroffenheit des Konzerns ist damit weiterhin auf die indirekten Auswirkungen des Konflikts begrenzt, beispielsweise die steigenden Energiepreise oder die Beeinträchtigungen des weltweiten Transport- und Logistiksektors.
Der Konzern beobachtet alle indirekten Auswirkungen und geht gegenwärtig davon aus, dass die Profitabilität mit entsprechenden Gegenmaßnahmen wie z. B. Preiserhöhungen auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann.
Unabhängig davon werden alle rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Annahmen einer Überprüfung unterzogen. Das Geschäftsmodell des Konzerns beruht im Wesentlichen auf dem Angebot einer langfristigen Gesundheitsvorsorge. Sowohl für unsere Kunden als auch für uns erfordern zusätzliche Unsicherheiten im langfristigen Planungshorizont erhöhte Aufmerksamkeit. Speziell die im Zuge des Konflikts gestiegenen Verbraucherpreise führen allgemein zu einer Konsumzurückhaltung oder -verschiebung, sodass Investitionen in die langfristige Gesundheitsvorsorge möglicherweise unterlassen werden.
Aufgrund nicht bestehender direkter Verbindungen des Konzerns in die betroffenen Märkte sind dabei ausschließlich diese mittelbaren Folgen des Konflikts in die Betrachtung einzubeziehen. Alle absehbaren Konsequenzen aus dieser makroökonomischen Eintrübung finden Berücksichtigung in unseren Planungen und Analysen. Da insbesondere geplante Cashflows zentral für die Bewertung der bilanzierten langfristigen Vermögenswerte sind, ergeben sich Implikationen für die Werthaltigkeitsprüfung der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte. Der Einfluss einzelner Faktoren kann jedoch nicht isoliert quantifiziert werden, sodass die sich aus dem Ukraine-Krieg ergebenden mittelbaren Auswirkungen nicht von den direkten Auswirkungen der makroökonomischen Eintrübung getrennt werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt führen allerdings die indirekten Auswirkungen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine nicht zu Änderungen der wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Annahmen und Schätzungen bzw. wirken sich nicht über das verringerte Geschäftsvolumen hinaus auf den Konzernabschluss aus.
Die Ziele des Konzerns beim Kapitalmanagement sind die Sicherstellung der Fortführungsfähigkeit des Konzerns, so dass er weiterhin Renditen für Anteilseigner und Nutzen für andere Stakeholder erbringt, sowie die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur zur Reduzierung der Kapitalkosten.
Das Kapital umfasst das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital. Zur Beurteilung und Überwachung der Kapitalstruktur zieht der Vorstand zudem diverse Kennzahlen heran. Hierzu gehören die Liquidität 1. und 2. Grades sowie die Eigen- und Fremdkapitalquote. Eine Festlegung konkreter Vorgaben oder Ziele für einzelne Kennziffern oder Mindestkapitalanforderungen bestehen nicht. Berücksichtigung finden im Rahmen der Kapitalsteuerung auch Erfordernisse, die sich aus Darlehensverträgen ergeben (Covenants).
Das unmittelbare Mutterunternehmen der FamiCord AG ist die AOC Health GmbH mit Sitz in Deutschland. Die oberste Muttergesellschaft der FamiCord AG ist die Active Ownership Group Ltd. mit Sitz in Zypern. Herr Florian Schuhbauer und Herr Klaus Röhrig sind die obersten beherrschenden Parteien der FamiCord AG.
Die FamiCord AG wird weder in einen veröffentlichten Konzernabschluss noch in einen Konzernabschluss, der nicht veröffentlicht wird, einbezogen.
Die Tochterunternehmen des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sind nachfolgend aufgeführt. Sofern nicht anders angegeben, entspricht die gehaltene Beteiligungsquote den vom Konzern gehaltenen Stimmrechten.
Name | Sitz |
Kapitalanteil
in % |
Kapitalanteil
in % |
31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
Direkte Beteiligungen | |||
Seracell Pharma GmbH | Rostock, Deutschland | 100 | 100 |
Novel Pharma S.L. | Madrid, Spanien | 100 | 100 |
Secuvita S.L. | Madrid, Spanien | 88 | 88 |
Vita 34 Gesellschaft für Zelltransplantate mbH | Wien, Österreich | 100 | 100 |
Vita 34 ApS | Søborg, Dänemark | 100 | 100 |
Polski Bank Komorek Macierzystych Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100 | 100 |
Indirekte Beteiligungen | |||
Cilmes Šūnu Banka, SIA | Riga, Lettland | 100 | 100 |
KRIO Intezet Zrt. | Budapest, Ungarn | 100 | 100 |
Biogenis S.R.L. | Bukarest, Rumänien | 100 | 100 |
Sevibe Cells S.L. | Barcelona, Spanien | 63 | 63 |
FamiCord Italia S.R.L. | Mailand, Italien | n / a | 100 |
Yaşam Bankası Sağlık Hizmetleri İç ve Dış Tıcaret Anonım Şirketi | Ankara, Türkei | 100 | 100 |
DIAGNOSTICA Bank Komórek Macierzystych Sp. z o.o. | Krakau, Polen | 100 | 100 |
Cryoprofil S.A. | Warschau, Polen | 100 | 100 |
Instytut Terapii Komórkowych S.A. | Olsztyn, Polen | n / a | 50 |
Krionet Kft. | Budapest, Ungarn | 100 | 100 |
FamiCord Suisse S.A. | Lugano, Schweiz | 100 | 100 |
Stemlab, S.A. | Cantanhede, Portugal | 100 | 100 |
Celvitae Biomédica SL | Madrid, Spanien | 63 | 100 |
NGI-LifeScience and Health International, S.A. | Lissabon, Portugal | 100 | 100 |
(vormals: Bebécord Stemlife International, S.A.) | |||
FamiCordon S.A. | Madrid, Spanien | 63 | 63 |
FamiCordTX S.A. | Warschau, Polen | 76 | 76 |
Famicord-Acibadem Kordon Kanı Sağlık Hizmetleri A.Ş | Istanbul, Türkei | 100 | 100 |
eticur GmbH | München, Deutschland | 100 | 100 |
Sorgente s.r.l. | Mailand, Italien | 100 | 100 |
Centre Marcel-la Mas, S. L. | Barcelona, Spanien | 57 | 57 |
Smart Cells Holdings Ltd. | London, England | 100 | 84 |
Smart Cells International Ltd. | London, England | 100 | 84 |
Smart Cells Middle East Ltd. | Dubai, Vereinigte Arabische Emirate | n / a | 84 |
Smart Cells International Middle East FZ LCC | Dubai, Vereinigte | 100 | 84 |
Arabische Emirate | |||
Smart Cells (Hong Kong) Ltd. | Hongkong | 100 | 84 |
Die Abgänge im Konsolidierungskreis betreffen Verschmelzungen innerhalb des Konsolidierungskreises und Anteilserwerbe. Die Gesellschaft FamiCord Italia S.R.L. wurde auf die Sorgente s.r.l. verschmolzen. Die restlichen Anteile an der Gesellschaft Smart Cells Holdings Ltd. wurden vollständig erworben. Die Gesellschaften Smart Cells Middle East Ltd. und Instytut Terapii Komórkowych S.A. wurden offiziell aus dem Registergericht gelöscht.
An folgenden Gesellschaften sind Minderheitsgesellschafter beteiligt:
Anteile von Minderheitsgesellschaftern | ||
% | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Secuvita S.L., Madrid, Spanien | 12,0 | 12,0 |
Sevibe Cells Group, Barcelona, Spanien | 36,6 | 36,6 |
SmartCells Group, London, England | 0,0 | 15,8 |
FamiCordTx, Warschau, Polen | 24,9 | 24,3 |
Die zusammengefassten Finanzinformationen sowie Cashflows für Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen stellen sich wie folgt dar:
Secuvita S.L. | Sevibe Cells Group | SmartCells Group | ||||
TEUR | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Langfristige Vermögenswerte | 3.762 | 4.172 | 4.659 | 5.105 | n / a | 4.124 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 3.778 | 3.101 | 1.566 | 1.456 | n / a | 4.917 |
Langfristige Schulden | 4.046 | 3.988 | 6.095 | 6.280 | n / a | 7.682 |
Kurzfristige Schulden | 1.972 | 1.986 | 1.006 | 1.391 | n / a | 1.200 |
Nettovermögen | 1.522 | 1.299 | -876 | -1.111 | n / a | 160 |
Umsatzerlöse | 2.312 | 2.325 | 5.750 | 5.464 | n / a | 4.036 |
Periodenergebnis | 223 | 245 | 329 | -60 | n / a | 729 |
Gesamtergebnis | 223 | 245 | 240 | -102 | n / a | 729 |
Auf Minderheiten entfallendes Ergebnis | 13 | 9 | 129 | 0 | n / a | 115 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 705 | 724 | 27 | 605 | n / a | 179 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | 89 | 272 | -24 | -121 | n / a | -163 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -138 | -1.098 | -178 | -278 | n / a | 2.684 |
Nettoveränderung von Zahlungsmitteln | 655 | -102 | -174 | 206 | n / a | 2.700 |
FamiCordTx | ||
TEUR | 2024 | 2023 |
Langfristige Vermögenswerte | 525 | 1.063 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 1.208 | 2.843 |
Langfristige Schulden | 0 | 0 |
Kurzfristige Schulden | 401 | 1.986 |
Nettovermögen | 1.332 | 1.920 |
Umsatzerlöse | 3 | 958 |
Periodenergebnis | -734 | -984 |
Gesamtergebnis | -734 | -984 |
Auf Minderheiten entfallendes Ergebnis | -280 | -239 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | -981 | -1.334 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -526 | -22 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 |
Nettoveränderung von Zahlungsmitteln | -1.507 | -1.356 |
Nachstehend sind die assoziierten Unternehmen des Konzerns zum 31. Dezember 2024 angegeben:
Name | Sitz |
Kapitalanteil
in % |
Kapitalanteil
in % |
31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
Rodinná banka perinatálnych a mezenchymálnych buniek s.r.o. | Bratislava, Slowakei | 26 | 26 |
Národni centrum pupecnikové krve s.r.o. | Ostrava, Tschechien | 26 | 26 |
Die assoziierten Unternehmen sind sowohl einzeln als auch in Summe für den Konzern unwesentlich. Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden der assoziierten Unternehmen werden unter Verwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Weiterhin lagen zum Bilanzstichtag folgende Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen vor:
Name | Sitz |
Kapitalanteil
in % |
Kapitalanteil
in % |
Eigenkapital
in TEUR |
Jahresergebnis
in TEUR |
31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen: | |||||
Vita 34 Slovakia s.r.o. 1, 3 | Bratislava, Slowakei | 100 | 100 | 0 | 4 |
Nicht konsolidierte assoziierte Unternehmen | |||||
Kamieniniu lasteliu bankas UAB "Imunolita" 1, 2 | Vilnius, Litauen | 35 | 35 | -262 | 92 |
Nicht konsolidierte Beteiligungen | |||||
NextCellPharma 4 | Huddinge, Schweden | 1 | 1 | 5.963 | -3.702 |
Dystrogen Therapeutics | Chicago, USA | 8 | 8 | Keine Daten verfügbar | Keine Daten verfügbar |
1 Verzicht auf Einbeziehung in den
Konzernabschluss auf Grund untergeordneter Bedeutung
2 Eigenkapital und Jahresergebnis
gemäß Jahresabschluss per 31. Dezember 2018
3 Bilanzwerte zum 25. Oktober 2024
4 Geschäftsbericht 2023 / 2024 per Oktober
2024
Über Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Konzerns übereinstimmt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wird mindestens im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung an den Vorstand beurteilt und als Anknüpfungspunkt strategischer Entscheidungen herangezogen.
Der Konzern verfügt seit dem Zusammenschluss mit der PBKM vom 9. November 2021 über zwei strategische Bereiche, die die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns darstellen. Dabei sind beide Segmente auf dem Gebiet des Stammzellbankings tätig, unterscheiden sich jedoch in ihrer aufbau- und ablauforganisatorischen Ausprägung mit separaten Finanzinformationen. Die Produkte und Dienstleistungen der beiden Segmente entsprechen den Leistungsportfolios der beiden Teilkonzerne PBKM und Vita 34. In beiden Segmenten liegt der Fokus auf der Gewinnung, Aufbereitung und Kryokonservierung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und -gewebe. Im Leistungsportfolio des Segments Teilkonzern PBKM werden überdies weitere Dienstleistungen im Biobanking angeboten, wie beispielsweise das Einfrieren von Spermien, die Aufbewahrung von Fettgewebe oder auch die Isolierung von Zellen aus dem eingelagerten Material für einen besseren Zugang zu medizinischen Therapien in der Zukunft.
Die Segmentierung reflektiert die im Gesamtkonzern implementierte Reportingstruktur. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als Hauptentscheidungsträger für den Erfolg der verschiedenen Segmente und die Allokation der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten.
Die Rechnungslegungsgrundsätze der Segmentberichterstattung entsprechen den für den Konzernabschluss angesetzten Grundsätzen und sind analog den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verstehen. Daher braucht keine Überleitungsrechnung aufgrund von Unterschieden zwischen interner Bewertung und Bewertung nach IFRS vorgenommen zu werden.
Die Ertragslage der Segmente für das Geschäftsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:
TEUR | Teilkonzern Vita 34 | Teilkonzern PBKM | Summe | Konsolidierung | Konzern |
Segmentumsatzerlöse | 18.725 | 64.613 | 83.339 | -1.156 | 82.184 |
Umsatzkosten | -16.886 | -45.597 | -62.483 | 953 | -61.530 |
Marketing- und Vertriebskosten | -6.676 | -4.780 | -11.456 | 208 | -11.248 |
Verwaltungskosten | -7.445 | -13.448 | -20.893 | 372 | -20.521 |
Abschreibungen und Wertminderungen | -10.348 | -7.726 | -18.074 | 0 | -18.074 |
EBITDA | -2.975 | 10.393 | 7.418 | 1.398 | 8.815 |
Ergebnis vor Steuern | -13.232 | 1.665 | -11.567 | 1.317 | -10.250 |
Die Ertragslage der Segmente für das Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar:
TEUR | Teilkonzern Vita 34 | Teilkonzern PBKM | Summe | Konsolidierung | Konzern |
Segmentumsatzerlöse | 18.295 | 58.805 | 77.100 | -38 | 77.062 |
Umsatzkosten | -9.507 | -40.341 | -49.848 | 1,030 | -48.818 |
Marketing- und Vertriebskosten | -5.843 | -4.850 | -10.694 | 119 | -10.575 |
Verwaltungskosten | -8.390 | -12.250 | -20.640 | 286 | -20.353 |
Abschreibungen und Wertminderungen | -2.970 | -5.720 | -8.690 | 0 | -8.690 |
EBITDA | -1.954 | 7.491 | 5.537 | 32 | 5.569 |
Ergebnis vor Steuern | -5.004 | 138 | -4.866 | 524 | -4.342 |
Im Berichtszeitraum hat der Konzern Wertminderungen gemäß IAS 36.129 erfasst. Im Segment Vita 34 umfassten diese eine Wertminderung von Vorauszahlungen für immaterielle Vermögenswerte (699 TEUR), da die damit verbundenen Projekte voraussichtlich nicht mehr wirtschaftlich sind, sowie eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Muttergesellschaft aufgrund aktualisierter Cashflow-Prognosen, die niedriger als erwartete Geschäftsergebnisse widerspiegeln (6.613 TEUR). Im Segment Teilkonzern PBKM wurde bei einer Tochtergesellschaft eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfasst, da die Leistung hinter den Erwartungen zurückblieb und die Wachstumsaussichten sich verschlechterten (2.100 TEUR).
Die Abweichungen zwischen den Summen aus beiden Teilsegmenten und den Werten des Gesamtkonzerns erklären sich vollständig aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Kapitalkonsolidierung.
Das EBITDA des Gesamtkonzerns lässt sich wie folgt auf das Ergebnis vor Steuern überleiten:
TEUR | 2024 | 2023 |
EBITDA | 8.815 | 5.569 |
Abschreibungen | -9.375 | -8.562 |
Wertminderungen | -8.698 | -128 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 523 | 756 |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 189 | 264 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.847 | -2.382 |
Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen | 143 | 140 |
Ergebnis vor Steuern | -10.250 | -4.342 |
Das EBITDA eines Segments wird zur Bewertung der Ertragskraft verwendet, da der Vorstand der Auffassung ist, dass dieses die relevanteste Information bei der Beurteilung der Ergebnisse bestimmter Segmente im Verhältnis zu anderen Unternehmen darstellt, die in diesen Bereichen tätig sind.
Differenzen aus der Summe beider Segmente und den im Konzern ausgewiesenen Werten im Bereich der sonstigen Zinsen und Erträge resultieren aus der Kapitalkonsolidierung beider Segmente im Gesamtkonzern.
Der Konzern erwirtschaftet seine Umsatzerlöse in Höhe von 24.179 TEUR (Vorjahr: 23.190 TEUR) in Polen, 15.115 TEUR (Vorjahr: 14.637 TEUR) in Deutschland und 8.823 TEUR (Vorjahr: 6.638 TEUR) in der Schweiz. Die verbleibenden Umsätze in Höhe von 42.824 TEUR (Vorjahr: 39.235 TEUR) erfolgen in anderen Staaten mit jeweils weniger als 10% Anteil an den Gesamtumsätzen. Die Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich auf Basis der Ansässigkeit des Kunden.
Es gibt mehrere Gründe für die Umsatzsteigerung in der Schweiz, insbesondere das Wachstum des lokalen Marktes sowie die zunehmende Anzahl von Kunden, die ihr biologisches Material an einem sicheren Ort in der Schweiz lagern lassen.
Die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns verteilen sich wie folgt:
TEUR | 2024 | 2023 angepasst |
Inland | 21.581 | 28.521 |
Polen | 33.854 | 28.948 |
Schweiz | 9.140 | 4.870 |
Portugal | 8.541 | 13.524 |
Sonstiges Ausland | 26.187 | 24.580 |
Konzern | 99.303 | 100.443 |
Die Aufteilung langfristiger Vermögenswerte erfolgt entsprechend nach Sitz der einzelnen Konzerngesellschaft. Das Vorjahr wurde angepasst aufgrund korrigierter Währungsumrechnung (Erläuterung siehe Anhangangabe 7.1.1).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung für die fortzuführenden Geschäftsbereiche ausgewiesenen Umsatzerlöse setzen sich nach der Art der erbrachten Dienstleistung wie folgt zusammen:
TEUR | 2024 | 2023 |
Umsatz Prozessierung / Herstellung | 54.189 | 51.489 |
Umsatz aus Lagerung | 23.520 | 21.534 |
Sonstige Umsätze | 4.475 | 4.039 |
82.184 | 77.062 |
Sonstige Umsätze beinhalten im Wesentlichen Umsätze aus Projektgeschäft sowie medizinische Dienstleistungen, die nicht mit der Prozessierung und Lagerung von Zelldepots in Zusammenhang stehen. Eine Aufteilung der Umsätze nach Ländern ist im Abschnitt 5.3 aufgeführt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten beinhalten folgende Aufwendungen:
TEUR | 2024 | 2023 |
Personalaufwendungen | 19.499 | 17.478 |
Fremdleistungen | 13.770 | 13.288 |
Wertminderungen | 8.698 | 128 |
Materialaufwand | 8.484 | 7.670 |
Abschreibungen | 7.737 | 6.920 |
Übrige Aufwendungen | 3.341 | 3.335 |
61.530 | 48.818 |
Die im Berichtszeitraum erfassten Wertminderungen beinhalten Wertminderungen des der FamiCord AG und der Stemlab Group zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts. Weitere Einzelheiten zu den durchgeführten Wertminderungstests und den zugrunde liegenden Annahmen sind in Anhangangabe 7.1.1 enthalten.
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Raum- und Reparaturkosten.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 2024 | 2023 |
Einigung CAR-T-Lizenz | 1.395 | 0 |
Zuwendungen der öffentlichen Hand | 673 | 200 |
Übrige sonstige Erträge | 1.877 | 1.457 |
3.945 | 1.657 |
Der Betrag von 1.395 TEUR ergab sich aus dem Abschluss der "Aufhebungsvereinbarung" zwischen PBKM, FamiCordTx und dem US-Lizenzgeber und der Begleichung von Verpflichtungen aus früheren Vereinbarungen zwischen den Unternehmen.
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen im Wesentlichen Zuschüsse für Forschung und Entwicklung. Die Zuschüsse werden im Laufe der Zeit abgerechnet, um die laufenden Forschungsarbeiten zu finanzieren, und werden in Übereinstimmung mit den entsprechenden Verträgen ausgezahlt. Im Zusammenhang mit den öffentlichen Zuwendungen bestehen keine unerfüllten Bedingungen oder sonstige Unsicherheiten.
In den übrigen sonstigen Erträgen sind als wesentliche Posten Währungsdifferenzen sowie Lohnfortzahlungen durch Krankenkassen enthalten.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Marketing- und Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 2024 | 2023 |
Aufwendungen für Marketingmaßnahmen | 6.536 | 6.611 |
Personalaufwendungen | 2.487 | 1.950 |
Abschreibungen | 241 | 240 |
Übrige Aufwendungen | 1.984 | 1.774 |
11.248 | 10.575 |
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen vertriebsbezogene Raumkosten in Höhe von 90 TEUR (Vorjahr: 99 TEUR) sowie Versicherungs- und Beratungskosten in Höhe von 167 TEUR (Vorjahr: 163 TEUR).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Verwaltungskosten umfassen die folgenden Bestandteile:
TEUR | 2024 | 2023 |
Personalaufwendungen | 10.336 | 9.508 |
Aufwendungen Forschung und Entwicklung | 3.990 | 4.311 |
Abschreibungen | 1.397 | 1.401 |
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten | 1.361 | 2.590 |
Investor Relations | 471 | 567 |
Übrige Aufwendungen | 2.966 | 1.976 |
20.521 | 20.353 |
Die übrigen Aufwendungen enthalten Kosten für Versicherungen in Höhe von 214 TEUR (Vorjahr: 216 TEUR), Kosten des Aufsichtsrates in Höhe von 182 TEUR (Vorjahr: 184 TEUR), die Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von 54 TEUR (Vorjahr: 77 TEUR) und die verbleibenden 2.518 TEUR (Vorjahr: 1.499 TEUR) resultieren aus einer Vielzahl verschiedener Verwaltungskosten.
Sonstige Aufwendungen sind im Umfang von 916 TEUR (Vorjahr: 965 TEUR) angefallen. Diese beinhalten Verluste aus Abgängen des Anlagevermögens in Höhe von 239 TEUR (Vorjahr: 97 TEUR).
Die Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte umfassen in erster Linie erwartete Kreditverluste (ECL), die gemäß IFRS 9 in den folgenden Kategorien erfasst werden:
― |
1.003 TEUR Netto-Aufwendungen beziehen sich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und spiegeln die geschätzten uneinbringlichen Beträge von Kunden wider (Vorjahr: 486 TEUR Netto-Aufwendungen). |
― |
41 TEUR Netto-Erträge beziehen sich auf Vertragsvermögenswerte und stellen erwartete Kreditverluste auf nicht in Rechnung gestellte Beträge aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15 dar (Vorjahr: 476 TEUR Netto-Aufwendungen). |
Der verbleibende Saldo von 210 TEUR Aufwendungen (Vorjahr: 166 TEUR Aufwendungen) umfasst tatsächliche Abschreibungen uneinbringlicher Forderungen aus Lieferungen und Leistungen während des Zeitraums, in dem eine Einziehung als unwahrscheinlich erachtet wurde und die ausstehenden Beträge vollständig ausgebucht wurden.
Die Wertminderungen basieren auf zukunftsgerichteten ECL-Modellen, die historische Ausfallquoten, makroökonomische Faktoren und spezifische Kundenrisiken berücksichtigen. Auflösungen von zuvor erfassten Wertminderungen werden mit den Gesamtverlusten verrechnet.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzerträge umfassen die folgenden Bestandteile:
TEUR | 2024 | 2023 |
Erträge aus Währungsumrechnungsdifferenzen | 316 | 296 |
Zinserträge | 206 | 460 |
Erträge aus Ausleihungen | 189 | 264 |
711 | 1.020 |
In den Zinserträgen werden Erträge aus der Aufzinsung langfristiger Forderungen in Höhe von 15 TEUR (Vorjahr: 12 TEUR) ausgewiesen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 2024 | 2023 |
Zinsaufwand für Leasingverhältnisse | 483 | 485 |
Zinsaufwand für Darlehen und Kontokorrentkredite | 482 | 587 |
Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen | 311 | 558 |
Aufwendung aus der Abzinsung | 166 | 98 |
Sonstige Finanzaufwendungen | 406 | 654 |
1.847 | 2.382 |
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 2024 | 2023 |
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | ||
Tatsächliche Ertragsteuern | ||
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand des Geschäftsjahres | 324 | 279 |
In Vorjahren angefallenen Ertragsteuern | 0 | -952 |
Latente Ertragsteuern | ||
Latente Steuern auf die Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen | 634 | 828 |
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge | 1.091 | -2.465 |
Ertragsteuer | 2.049 | -2.310 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung | ||
Steueraufwand aus der Neubewertung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste | 0 | 0 |
Ertragsteuern, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden | 0 | 0 |
Der Konzern hat in den letzten Jahren diverse Verträge im Konzernverbund abgeschlossen. Hierbei strebt der Konzern eine angemessene Steuerbelastung der Konzerngesellschaften an. Aus den abgeschlossenen Verträgen resultieren aufgrund teilweise uneinheitlicher Rechtsprechung dennoch Risiken, welche zu steuerlichen Mehrbelastungen im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen führen können. Die Gruppe kam zu dem Schluss, dass Zahlungen für solche Risiken nicht wahrscheinlich sind, und hat keine ungewisse Steuerschuld angesetzt.
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR | 2024 | 2023 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | -10.250 | -4.342 |
Ertragsteuerertrag (+) zum Steuersatz des Konzerns von 20,3% (2023: 23,0 %) | 2.080 | 1.000 |
Nicht zu versteuerndes Einkommen | 158 | 234 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen | -2.507 | -753 |
Latente Steuern auf bisher nicht berücksichtigte steuerliche Verlustvorträge | -809 | 589 |
Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge | -1.055 | -1.140 |
Ertragsteuern für Vorjahre | 33 | 1.047 |
Steuersatzunterschiede | 51 | 1.333 |
Ertragsteuerertrag | -2.049 | 2.310 |
Die Ertragsteuern beinhalten die Körperschafts- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern ausländischer Gesellschaften. Der angegebene Ertragsteuersatz des Konzerns ist der gewichtete Durchschnittssteuersatz auf Basis der in den verschiedenen Staaten erzielten Ergebnisse vor Ertragsteuern. Die Ertragsteuern für Vorjahre resultieren insbesondere aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen und Steuerfestsetzungen für Vorjahre.
Der durchschnittliche Steuersatz im Teilkonzern PBKM liegt tendenziell niedriger als der Steuersatz im Teilkonzern Vita 34. Da das absolute Ergebnis vor Steuern des Teilkonzerns PBKM im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, kommt es aufgrund der Gewichtung zu einem Rückgang des Durchschnittssteuersatzes im Konzern auf 20,3% (Vorjahr: 23,0%).
Die latenten Ertragsteuern setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
Konzern-Bilanz | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | |||||
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 2024 | 2023 | ||
Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
Latente Steuern auf temporäre Differenzen | ||||||
Immaterielle Vermögenswerte | 4 | -3.099 | 3 | -3.497 | 415 | 498 |
Sachanlagen | 0 | -1.100 | 0 | -1.065 | -26 | 15 |
Nutzungsrechte | 0 | -1.418 | 0 | -1.311 | -90 | 60 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 737 | -74 | 914 | -43 | -221 | 38 |
Übrige langfristige Vermögenswerte | 0 | -427 | 0 | -247 | -178 | -19 |
Vertragsvermögenswerte | 0 | -5.672 | 0 | -4.556 | -1.028 | -1.127 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 298 | -1 | 308 | 0 | -11 | -21 |
Verzinsliche Darlehen | 0 | -163 | 77 | -65 | -174 | 86 |
Vertragsverbindlichkeiten | 10.458 | -1.123 | 9.702 | -1.218 | 690 | 190 |
Leasingverbindlichkeiten | 1.549 | 0 | 1.463 | 0 | 67 | -235 |
Sonstige Schulden | 431 | -29 | 452 | -32 | -79 | -313 |
Verrechnungszeile | -7.506 | 7.506 | -8.240 | 8.240 | ||
5.971 | -5.601 | 4.679 | -3.794 | -634 | -828 | |
Steuerliche Verlustvorträge | 4.684 | 5.724 | -1.091 | 2.465 | ||
Aktive latente Steuern | 10.655 | 10.403 | ||||
Passive latente Steuern | -5.601 | -3.794 | ||||
Latenter Ertragsteueraufwand / -ertrag | -1.725 | 1.637 |
Die Verlustvorträge der Konzerngesellschaften entwickelten sich wie folgt:
Ertragsteuersatz | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
Name | Sitz | TEUR | TEUR | |
FamiCord AG | Deutschland | 32 % | 10.582 | 5.899 |
Polski Bank Komorek Macierzystych Sp. z o.o. | Polen | 19 % | 7.116 | 9.003 |
eticur GmbH | Deutschland | 30 % | 5.892 | 5.892 |
Celvitae Biomédica, S.L. | Spanien | 25 % | 5.176 | 5.176 |
Sevibe Cells S.L. | Spanien | 25 % | 4.552 | 4.917 |
FamiCordTX S.A. | Polen | 19 % | 2.980 | 2.308 |
SmartCells International | Großbritannien | 19 % | 2.689 | 125 |
Secuvita S.L. | Spanien | 25 % | 1.827 | 2.499 |
FamiCord Suisse S.A. | Schweiz | 17 % - 22 % | 1.304 | 2.073 |
FamiCord-Acibadem Kordon kanı sağlık hizmetleri | Türkei | 20 % | 701 | 862 |
Sorgente S.R.L. | Italien | 24 % | 647 | 647 |
NGI | Portugal | 21 % | 393 | 121 |
Yaşam Bankasi Sağlik Hizmetleri Iç ve Diş Ticaret anonim şirketiv | Türkei | 20 % | 344 | 508 |
FamiCordon S.A. | Spanien | 25 % | 242 | 283 |
Vita 34 ApS | Dänemark | 22 % | 237 | 753 |
Center Marcel-la Mas, S.L. | Spanien | 25 % | 111 | 111 |
Cryoprofil Sp. z oo. | Polen | 19 % | 61 | n / a |
FamiCord Italia S.R.L. | Polen | 19 % | n / a | 1.746 |
Biogenis S.R.L. | Polen | 19 % | n / a | 206 |
Instytut Terapii Komórkowych | Polen | 19 % | n / a | 204 |
Cilmes Šūnu Banka, SIA | Lettland | 15 % | n / a | 4 |
Summe | 44.854 | 43.338 |
Zum 31. Dezember 2024 wurden latente Steueransprüche in Höhe von 5.055 TEUR (2023: 6.610 TEUR) von Konzerngesellschaften erfasst, darunter auch von Gesellschaften, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr einen steuerlichen Verlust erlitten haben (2024: 2.220 TEUR; 2023: 4.030 TEUR). Dies betraf hauptsächlich PBKM und FamiCord Suisse S.A., die beide im Jahr 2024 aufgrund einer verbesserten Geschäftsentwicklung infolge einer gestiegenen Anzahl von Kundenverträgen und der Umsetzung von Kostensenkungsmaßnahmen ein zu versteuerndes Einkommen erzielten. Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass die latenten Steueransprüche unter Verwendung der geschätzten zukünftigen Gewinne auf der Grundlage der Geschäftspläne der Unternehmen einbringlich sein werden.
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge von Konzerngesellschaften wurden aktiviert, sofern entsprechend der Planungsrechnung davon auszugehen ist, dass die Verlustvorträge in Anspruch genommen werden. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 26.911 TEUR (Vorjahr: 22.384 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Die latenten Steuern werden in der Bilanz als vollständig langfristig ausgewiesen. Der langfristige Anteil gemäß IAS 1.61 beläuft sich auf 6.428 TEUR des latenten Steuerguthabens und auf 8.857 TEUR der latenten Steuerschuld. Laufende Ertragsteuern sind vollständig kurzfristig.
Bei einigen Tochterunternehmen, die lediglich eine Holdingfunktion ausüben, bestehen steuerliche Verlustvorträge, die dem Konzern zur Verrechnung mit künftigen zu versteuernden Ergebnissen der jeweiligen Unternehmen zur Verfügung stehen. Für diese Verluste wurden jedoch keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Konzernunternehmen verwendet werden dürfen und soweit diese bei einer Zwischenholdinggesellschaft entstanden sind, die in der Regel kein positives zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaftet. Die Nutzbarkeit dieser Verluste ist nur unter bestimmten Bedingungen gegeben, deren Erfüllung derzeit jedoch nicht als wahrscheinlich zu beurteilen ist.
Verlustvorträge für Körperschaftsteuerzwecke Ablauf innerhalb: |
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
1 Jahr | 1.811 | 606 |
2 Jahre | 3.148 | 2.285 |
3 Jahre | 3.867 | 4.914 |
4 Jahre | 3.515 | 3.955 |
5 Jahre | 772 | 3.834 |
Nach 5 Jahren | 0 | 222 |
Unbegrenzter Vortragszeitraum | 31.742 | 27.522 |
Summe | 44.855 | 43.338 |
Verlustvorträge für Körperschaftsteuerzwecke, für die keine latenten Steuern ausgewiesen sind Ablauf innerhalb: |
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
1 Jahr | 575 | 606 |
2 Jahre | 1.307 | 583 |
3 Jahre | 1.528 | 1.413 |
4 Jahre | 1.855 | 1.732 |
5 Jahre | 772 | 2.256 |
Nach 5 Jahren | 0 | 222 |
Unbegrenzter Vortragszeitraum | 20.874 | 15.572 |
Summe | 26.911 | 22.384 |
Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 2024 | 2023 |
Löhne und Gehälter | 26.761 | 23.995 |
Sozialversicherungsbeiträge | 5.346 | 4.774 |
Aufwendungen für Altersvorsorge | 216 | 167 |
32.323 | 28.936 |
Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden als Leistungen zu einem beitragsorientierten Plan klassifiziert und sind daher in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Die Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt setzt sich im Konzern wie folgt zusammen:
Anzahl | 2024 | 2023 |
Vorstand | 3 | 3 |
Angestellte | 773 | 758 |
776 | 761 |
Die Geschäfts- oder Firmenwerte zu den einzelnen Tochterunternehmen bzw. Unternehmensgruppen sind wie folgt zugeordnet:
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 angepasst |
FamiCord AG | 11.118 | 17.731 |
Stemlab Group (Stemlab S.A., Bebécord, Bebé4d) | 7.255 | 9.357 |
Smart Cells Holdings Ltd. | 4.559 | 4.350 |
FamiCord Suisse S.A. | 2.228 | 2.250 |
Sevibe Group (Sevibe Cells S.L., FamiCordon) | 1.556 | 1.560 |
eticur GmbH | 1.378 | 1.378 |
Secuvita S.L. | 592 | 592 |
FamiCord-Acibadem Kordon kanı sağlık hizmetleri | 553 | 626 |
DIAGNOSTICA Bank Komórek Macierzystych Sp. z o.o. | 567 | 557 |
Longa Vita | 443 | 435 |
Yaşam Bankasi Sağlik Hizmetleri Iç ve Diş Ticaret anonim şirketiv | 304 | 238 |
Krio Intezet Zrt | 111 | 120 |
30.664 | 39.194 |
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
TEUR | 2024 | 2023 angepasst |
Anschaffungskosten zum 1.1. | 56.389 | 56.600 |
Anpassungen nach IAS 29 | 93 | 90 |
Währungsdifferenzen | 83 | -301 |
Anschaffungskosten zum 31.12. | 56.565 | 56.389 |
Kumulierte Wertminderungen zum 1.1. | 17.195 | 17.109 |
Wertminderungen des Geschäftsjahres | 8.713 | 128 |
Währungsdifferenzen | -7 | -42 |
Kumulierte Wertminderungen zum 31.12. | 25.901 | 17.195 |
Buchwert zum 1.1. | 39.194 | 39.491 |
Buchwert zum 31.12. | 30.664 | 39.194 |
Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung auf den 31. Dezember 2024 im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2024 sowie unabhängig davon bei Eintritt wesentlicher Ereignisse oder veränderter Verhältnisse, die auf einen Wertminderungsbedarf hindeuten, durch. Der Konzern berücksichtigt zur Identifizierung eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung neben anderen Faktoren das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert. Die Wertminderungstests für das Geschäftsjahr 2024 ergaben für zwei zahlungsmittelgenerierende Einheiten einen erzielbaren Betrag unterhalb des ausgewiesenen Buchwerts. Im Berichtsjahr 2023 ergab der Wertminderungstest für eine andere zahlungsmittelgenerierende Einheit erzielbare Beträge unterhalb der Buchwerte.
Im Vorjahr wurde der Buchwert der Geschäfts- und Firmenwerte zum 31. Dezember 2023 aufgrund eines Fehlers in der Währungsumrechnung in 2023 um 1.088 TEUR zu niedrig ausgewiesen. Dies betrifft die Unternehmensgruppen Stemlab (939 TEUR) und Sevibe (149 TEUR). Entsprechend waren der Unterschied aus der Währungsumrechnung im sonstigen Ergebnis (OCI) der Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2023 und damit das Eigenkapital zum 31.12.2023 um insgesamt 1.088 TEUR zu niedrig gewesen. Der Geschäfts- und Firmenwert zum 31. Dezember 2023 und das sonstige Ergebnis 2023 wurden retrospektiv korrigiert. Für das Geschäftsjahr 2024 ergaben sich hieraus keine Auswirkungen.
Die Werte für 2023 wurden aufgrund der Verschiebung von Wechselkursdifferenzen zwischen Anschaffungskosten und kumulierten Wertminderungen neu ausgewiesen. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde der Saldo der Wechselkursdifferenzen im Vergleichszeitraum ordnungsgemäß zwischen Anschaffungskosten und kumulierten Wertminderungen aufgeteilt.
Die erzielbaren Beträge der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von gegenüber dem Vorjahr aktualisierten Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der jeweiligen Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellten Finanzplänen basieren. Das sechste und siebte Jahr der Cashflow-Prognosen decken die technische Konvergenzphase ab, die eine Übergangsphase in die stabile Phase darstellt. Die Cashflows nach dem Siebenjahreszeitraum werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1% bis 2 % extrapoliert.
Im Folgenden werden die Grundannahmen erläutert, auf deren Basis die Unternehmensleitung ihre Cashflow-Prognosen zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erstellt hat.
Die Cashflow-Schätzungen erstrecken sich auf einen detaillierten Planungszeitraum von fünf Jahren und zusätzlich einen zweijährigen Konvergenzzeitraum, bevor in die ewige Rente (barwertäquivalenter Terminal Value) übergegangen wird. Als Basis dienen die vom Aufsichtsrat genehmigte detaillierte operative Planung für 2024 sowie die darauf aufbauende Fünfjahresplanung des Vorstands, bei der das Management seine mittelfristigen Erwartungen aufgrund von Schätzungen von Kosten- und Preisentwicklung einfließen lässt.
Wachstumsrate - Die Wachstumsraten ermitteln sich aus ökonomischen sowie weiteren externen Faktoren und deren Auswirkung auf die zukünftige Entwicklung.
Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze wurden aus den Daten der in der jeweiligen Peer Group enthaltenen Unternehmen abgeleitet, die das subjektive Risiko dieses Unternehmens widerspiegeln. Ausgangspunkt für die Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes ist ein risikoloser Zinssatz unter zusätzlicher Berücksichtigung einer länderspezifischen Marktrisikoprämie und eines unternehmensspezifischen Betafaktors.
Im Folgenden sind die für die Cashflow-Prognosen verwendeten Abzinsungssätze für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Geschäftsjahr aufgeführt:
in % | Abzinsungssatz vor Steuern 31.12.2024 | Abzinsungssatz nach Steuern 31.12.2024 |
FamiCord AG | 9,2 % | 8,0 % |
Yaşam Bankasi Sağlik Hizmetleri Iç ve Diş Ticaret anonim şirketiv | 34,1 % | 25,6 % |
FamiCord-Acibadem Kordon kanı sağlık hizmetleri | 34,2 % | 25,6 % |
Krio Intezet Zrt | 12,8 % | 11,6 % |
Longa Vita | 9,5 % | 7,6 % |
Sorgente S.R.L. | 13,9 % | 10,7 % |
Secuvita S.L. | 11,6 % | 9,6 % |
Stemlab Group (Stemlab S.A., Bebécord, Bebé4d) | 11,4 % | 9,0 % |
Sevibe Group (Sevibe Cells S.L., FamiCordon S.A.) | 9,6 % | 9,6 % |
Smart Cells Holdings Ltd. | 11,5 % | 9,3 % |
FamiCord Suisse S.A. | 7,7 % | 7,6 % |
eticur GmbH | 10,1 % | 8,0 % |
Im Vorjahr verwendete Abzinsungssätze lauteten wie folgt:
in % | Abzinsungssatz vor Steuern 31.12.2023 | Abzinsungssatz nach Steuern 31.12.2023 |
FamiCord AG | 9,5 % | 8,1 % |
Yaşam Bankasi Sağlik Hizmetleri Iç ve Diş Ticaret anonim şirketiv | 67,7 % | 50,8 % |
FamiCord-Acibadem Kordon kanı sağlık hizmetleri | 67,7 % | 50,8 % |
Krionet Kft | 12,8 % | 11,6 % |
Longa Vita | 12,1 % | 9,8 % |
Polski Bank Komorek Macierzystych sp. Z o.o. | 12,1 % | 9,8 % |
Sorgente S.R.L. | 12,7 % | 9,7 % |
Secuvita S.L. | 9,9 % | 8,4 % |
Stemlab Group (Stemlab S.A., Bebécord, Bebé4d) | 9,7 % | 7,7 % |
Sevibe Group (Sevibe Cells S.L., FamiCordon S.A.) | 11,1 % | 8,4 % |
Smart Cells Holdings Ltd. | 10,4 % | 7,9 % |
FamiCord Suisse S.A. | 8,5 % | 7,8 % |
eticur GmbH | 11,6 % | 8,1 % |
Im Geschäftsjahr 2024 führte der Wertminderungstest zu einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 6.613 TEUR für die FamiCord AG (operatives Segment Teilkonzern Vita 34) und von 2.100 TEUR für Stemlab Group (operatives Segment Teilkonzern PBKM).
Die Wertminderungstests für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden auf der Grundlage der folgenden Parameter erstellt: EBIT-Marge im 5. Jahr der detaillierten Prognose (2029) für FamiCord AG 2,3% und für Stemlab Group 6,9%; für beide zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde eine Wachstumsrate von 2% in der Endphase angenommen.
Im Vergleichsjahr 2023 führte der Wertminderungstest zu einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 128 TEUR für Sorgente S.R.L. Die Wertminderungen wurden jeweils in den Umsatzkosten erfasst (Anhangangabe 6.2). In allen Fällen lag der erzielbare Betrag nach der Nutzungswertmethode unter dem Buchwert. Stemlab Group ist in Portugal tätig und Sorgente übt seine Geschäftstätigkeit in Italien aus.
Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die im Geschäfts- bzw. Vergleichsjahr ein Wertminderungsaufwand erfasst wurde, lauten wie folgt:
TEUR | 31. Dezember 2024 | 31. Dezember 2023 |
FamiCord AG | 4.542 | n / a |
Stemlab Group (Stemlab S.A., Bebécord, Bebé4d) | 11.228 | n / a |
Sorgente S.R.L. | 3.992 | 251 |
Die Wertminderungen resultieren vor allem aus Umsätzen unter dem Budget im Jahr 2024 und einer überarbeiteten mittelfristigen Planung entsprechend den aktuellen Erwartungen an die Geschäftsentwicklung in diesen CGUs.
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde eine Senkung der geplanten Bruttogewinnmargen der ewigen Rente um einen Prozentpunkt, eine Erhöhung der Abzinsungssätze (nach Steuern) um einen Prozentpunkt und eine Senkung der ewigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen.
Für die Sensitivitätsanalyse hat das Management entsprechend definiert, welche Änderungen dieser Annahmen basierend auf Erfahrungswerten möglich sind, die zu einer möglichen Wertminderung führen können. Die Ermittlung wurde gemäß IAS 36 unter der Prämisse vorgenommen, dass diese Änderungen keine weiteren Parameteränderungen nach sich ziehen (ceteris paribus). Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung des Vorstands der zukünftigen Entwicklungen in den relevanten Branchen dar und basieren auf Vergangenheitswerten von vorwiegend internen Quellen.
Aufgrund bereits erfasster Wertminderungen führt eine Veränderung der o. g. Parameter über einen Prozentpunkt für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Stemlab und FamiCord AG unmittelbar zu einem zusätzlichen Wertminderungsbedarf.
Die für das Berichtsjahr durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass Änderungen der Parameter bei den in der Tabelle spezifizierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu den folgenden zusätzlichen Wertminderungen führen würden:
TEUR | Wertminderungsbedarf bei Änderung des jeweiligen Parameters je zahlungsmittelgenerierender Einheit zum 31.12.2024 (Sensitivitätsanalyse) | |
Parameter | FamiCord AG | Stemlab Group |
Zusätzliche Wertminderung bei Anstieg des langfristigen WACC um 1% | -2.346 | -2.188 |
Zusätzliche Wertminderung bei Reduktion der EBIT-Marge 2029 um 1% | -5.481 | -253 |
Zusätzliche Wertminderung bei Reduktion der langfristigen Wachstumsrate um 1% | -3.138 | -1.842 |
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:
TEUR | Entwicklungskosten | Patente und Lizenzen | Erworbene Verträge | Kundenbeziehungen und Markennamen | Geleistete Anzahlungen | Gesamt |
Anschaffungskosten zum 1. Januar 2024 | 1.308 | 10.084 | 25.034 | 9.822 | 303 | 46.550 |
Zugänge | 48 | 197 | 0 | 14 | 400 | 659 |
Abgänge | 0 | -1.701 | 0 | 0 | 0 | -1.701 |
Anwendung IAS 29 | 0 | 109 | 0 | 0 | 0 | 109 |
Währungsdifferenzen | -445 | 20 | 21 | 116 | 0 | -288 |
Anschaffungskosten zum 31. Dezember 2024 | 911 | 8.709 | 25.055 | 9.952 | 702 | 45.328 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 1. Januar 2024 | 1.076 | 7.627 | 15.599 | 4.962 | 0 | 29.264 |
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres | 3 | 619 | 1.463 | 555 | 699 | 3.340 |
Abgänge | 0 | -826 | 0 | 0 | 0 | -826 |
Anwendung IAS 29 | 0 | 131 | 0 | 0 | 0 | 131 |
Währungsdifferenzen | -191 | 5 | 20 | 35 | 0 | -130 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31. Dezember 2024 | 889 | 7.557 | 17.082 | 5.552 | 699 | 31.779 |
Buchwert zum 1. Januar 2024 | 231 | 2.457 | 9.435 | 4.860 | 303 | 17.286 |
Buchwert zum 31. Dezember 2024 | 22 | 1.152 | 7.973 | 4.399 | 3 | 13.549 |
Zum Bilanzstichtag wurde eine Wertminderung in Höhe von 699 TEUR auf geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögenswerte erfasst. Die Abschreibung war aufgrund einer Neubewertung der Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Vermögenswerte erforderlich.
Übersicht immaterielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023:
TEUR | Entwicklungskosten | Patente und Lizenzen | Erworbene Verträge | Kundenbeziehungen und Markennamen | Geleistete Anzahlungen | Gesamt |
Anschaffungskosten zum 1. Januar 2023 | 1.101 | 9.471 | 24.944 | 9.340 | 3 | 44.859 |
Zugänge | 179 | 556 | 0 | 0 | 300 | 1.035 |
Abgänge | -12 | -239 | 0 | 0 | 0 | -251 |
Anwendung IAS 29 | 0 | 100 | 0 | 0 | 0 | 100 |
Währungsdifferenzen | 39 | 196 | 90 | 482 | 0 | 807 |
Anschaffungskosten zum 31. Dezember 2023 | 1.308 | 10.084 | 25.034 | 9.822 | 303 | 46.550 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 1. Januar 2023 | 1.046 | 6.807 | 14.053 | 4.307 | 0 | 26.212 |
Abschreibungen des Geschäftsjahres | 2 | 871 | 1.467 | 544 | 0 | 2.884 |
Abgänge | 0 | -230 | 0 | 0 | 0 | -230 |
Anwendung IAS 29 | 0 | 87 | 0 | 0 | 0 | 87 |
Währungsdifferenzen | 29 | 93 | 79 | 111 | 0 | 311 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31. Dezember 2023 | 1.076 | 7.627 | 15.599 | 4.962 | 0 | 29.264 |
Buchwert zum 1. Januar 2023 | 55 | 2.664 | 10.891 | 5.034 | 3 | 18.647 |
Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 231 | 2.457 | 9.435 | 4.860 | 303 | 17.286 |
Die erworbenen Verträge sowie die Kundenbeziehungen und Markennamen beinhalten zum 31. Dezember 2024 folgende wesentlichen Vermögenswerte:
TEUR | Buchwerte | Restnutzungsdauer |
Erworbene Einlagerungsverträge Seracell | 4.522 | 8 bis 13 Jahre |
Erworbene Einlagerungsverträge Vita 34 ApS | 2.347 | 8 Jahre |
Markenrechte Smart Cells Holding | 1.305 | 7 Jahre |
Erworbene Einlagerungsverträge Secuvita | 760 | 2 Jahre |
Kundenbeziehungen Smart Cells Holding | 1.308 | 22 Jahre |
Markenrechte Sorgente | 494 | 6 Jahre |
Markenrechte Bebecord | 481 | 5 Jahre |
Kundenbeziehungen Acibadem | 491 | 20 Jahre |
Erworbene Einlagerungsverträge Vivocell | 234 | 2 Jahre |
Markenrechte Bebe 4d | 168 | 5 Jahre |
Markenrechte eticur GmbH | 139 | 6 Jahre |
Erworbene Einlagerungsverträge Smart Cells Holding | 100 | 17 Jahre |
Erworbene Einlagerungsverträge Stellacure | 10 | 13 Jahre |
Summe | 12.359 |
Das Sachanlagevermögen entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
TEUR | Grundstücke, Bauten, Mietereinbauten | Technische Anlagen | Betriebsausstattung | Gesamt |
Anschaffungskosten zum 1. Januar 2024 | 9.761 | 27.935 | 10.124 | 47.820 |
Zugänge | 109 | 1.477 | 479 | 2.065 |
Abgänge | 0 | -532 | -174 | -706 |
Umbuchungen | 0 | 253 * | 0 | 253 |
Anwendung IAS 29 | 0 | 351 | 180 | 531 |
Währungsdifferenzen | -38 | 327 | 87 | 376 |
Anschaffungskosten zum 31. Dezember 2024 | 9.831 | 29.811 | 10.696 | 50.339 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 1. Januar 2024 | 3.499 | 12.755 | 6.277 | 22.531 |
Abschreibungen des Geschäftsjahres | 568 | 1.443 | 958 | 2.969 |
Abgänge | 0 | -496 | -163 | -659 |
Anwendung IAS 29 | 0 | 260 | 217 | 477 |
Währungsdifferenzen | 38 | 129 | 45 | 211 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31. Dezember 2024 | 4.105 | 14.091 | 7.334 | 25.529 |
Buchwert zum 1. Januar 2024 | 6.262 | 15.180 | 3.847 | 25.288 |
Buchwert zum 31. Dezember 2024 | 5.726 | 15.720 | 3.362 | 24.808 |
Das Sachanlagevermögen entwickelte sich im Vorjahr wie folgt:
TEUR | Grundstücke, Bauten, Mietereinbauten | Technische Anlagen | Betriebsausstattung | Gesamt |
Anschaffungskosten zum 1. Januar 2023 | 9.456 | 25.577 | 9.258 | 44.291 |
Zugänge | 688 | 2.221 | 500 | 3.409 |
Abgänge | -706 | -656 | -229 | -1.591 |
Anwendung IAS 29 | 0 | 392 | 223 | 615 |
Währungsdifferenzen | 322 | 402 | 372 | 1.096 |
Anschaffungskosten zum 31. Dezember 2023 | 9.761 | 27.935 | 10.124 | 47.820 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 1. Januar 2023 | 3.008 | 11.491 | 5.359 | 19.858 |
Abschreibungen des Geschäftsjahres | 569 | 1.306 | 926 | 2.801 |
Abgänge | -238 | -205 | -397 | -839 |
Anwendung IAS 29 | 0 | 179 | 158 | 337 |
Währungsdifferenzen | 159 | -15 | 231 | 375 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31. Dezember 2023 | 3.499 | 12.755 | 6.277 | 22.532 |
Buchwert zum 1. Januar 2023 | 6.448 | 14.086 | 3.899 | 24.433 |
Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 6.262 | 15.180 | 3.847 | 25.288 |
Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten aus Leasingverhältnissen entwickelten sich wie in der folgenden Tabelle dargestellt:
TEUR | Grundstücke und Bauten | Betriebsausstattung | Gesamt |
Anschaffungskosten zum 1. Januar 2024 | 18.220 | 3.851 | 22.071 |
Zugänge | 777 | 798 | 1.575 |
Änderung von Leasingverhältnissen | 1.216 | -425 | 791 |
Abgänge | -921 | -282 | -1.203 |
Umbuchungen | 0 | -253 * | -253 |
Währungsdifferenzen | 126 | -67 | 58 |
Anschaffungskosten zum 31. Dezember 2024 | 19.418 | 3.622 | 23.041 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 1. Januar 2024 | 8.141 | 1.761 | 9.902 |
Abschreibungen des Geschäftsjahres | 2.409 | 657 | 3.066 |
Abgänge | -850 | -293 | -1.144 |
Währungsdifferenzen | 46 | -407 | -360 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31. Dezember 2024 | 9.746 | 1.719 | 11.465 |
Buchwert zum 1. Januar 2024 | 10.079 | 2.090 | 12.169 |
Buchwert zum 31. Dezember 2024 | 9.672 | 1.904 | 11.576 |
Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten aus Leasingverhältnissen entwickelten sich im Vorjahr wie folgt:
TEUR | Grundstücke und Bauten | Betriebsausstattung | Gesamt |
Anschaffungskosten zum 1. Januar 2023 | 16.020 | 3.568 | 19.588 |
Zugänge | 2.233 | 955 | 3.187 |
Änderung von Leasingverhältnissen | 915 | 23 | 938 |
Abgänge | -1.539 | -599 | -2.138 |
Währungsdifferenzen | 592 | -97 | 495 |
Anschaffungskosten zum 31. Dezember 2023 | 18.221 | 3.851 | 22.071 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 1. Januar 2023 | 6.448 | 1.747 | 8.195 |
Abschreibungen des Geschäftsjahres | 2.274 | 603 | 2.877 |
Abgänge | -811 | -565 | -1.376 |
Währungsdifferenzen | 230 | -24 | 207 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31. Dezember 2023 | 8.141 | 1.762 | 9.903 |
Buchwert zum 1. Januar 2023 | 9.573 | 1.821 | 11.394 |
Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 10.080 | 2.089 | 12.169 |
Aus Leasingverhältnissen resultierten die folgenden Ergebniseffekte im Periodenergebnis:
TEUR | 2024 | 2023 angepasst |
Abschreibung von Leasingverhältnissen | 3.066 | 2.877 |
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 808 | 792 |
Aufwand aus geringwertigen Leasingverhältnissen | 828 | 808 |
Zinsaufwand für Leasingverhältnisse | 483 | 485 |
Aufwand aus Leasingverhältnissen | 5.185 | 4.962 |
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr Auszahlungen für Leasingverhältnisse in Höhe von 4.878 TEUR (Vorjahr: 4.589 TEUR) geleistet.
Der Konzern hat verschiedene Leasingvereinbarungen abgeschlossen, welche eine Verlängerungsoption beinhalten. Das Management nimmt eine Beurteilung vor, ob diese Verlängerungsoption mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden kann.
Einige Leasingverträge des Konzerns enthalten Verlängerungsoptionen für die Leasingdauer von bis zu 2 Jahren. Diese Optionen wurden in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogen, wenn ihre Ausübung als wirtschaftlich wahrscheinlich erachtet wurde (z. B. aufgrund langfristiger Nutzungsabsichten oder erheblicher Wechselkosten). Die gewichtete durchschnittliche Leasingdauer, einschließlich wahrscheinlicher Verlängerungen, beträgt etwa 3 Jahre.
Optionen, deren Ausübung als unwahrscheinlich gilt (z. B. aufgrund von Vertragsstrafen oder ungünstigen Bedingungen), wurden von der Leasingdauer ausgeschlossen. Die nicht abgezinsten künftigen Leasingzahlungen für diese ausgeschlossenen optionalen Zeiträume belaufen sich auf 494 TEUR.
Im Berichtszeitraum wurden bestehende Leasingverträge geändert, was zu einer Anpassung der Nutzungsrechte und der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 915 TEUR führte. Die Änderungen betreffen in erster Linie Verlängerungen der Leasinglaufzeiten und Anpassungen der Leasingbedingungen im Rahmen bestehender Verträge. Diese Änderungen wurden gemäß IFRS 16 Leasingverhältnisse bilanziert und führten nicht zu einer Neuklassifizierung von Leasingverhältnissen.
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.715 | 3.273 |
Unfertige Erzeugnisse | 5 | 16 |
Fertige Erzeugnisse | 212 | 116 |
2.933 | 3.405 |
2024 wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 311 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR) unter den Umsatzkosten berücksichtigt.
Die Vertragsvermögenswerte entwickelten sich wie folgt:
TEUR | 2024 | 2023 angepasst |
Wert zum 1. Januar | 13.012 | 5.598 |
Zugänge | 12.184 | 11.383 |
Wertberichtigungen auf Forderungen | -4.594 | -3.341 |
Wertminderung | 41 | -476 |
Währungsdifferenzen | 357 | -152 |
Stand zum 31. Dezember | 21.000 | 13.012 |
Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Langfristige Vertragsvermögenswerte | 17.275 | 8.984 |
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte | 3.726 | 4.028 |
21.000 | 13.012 |
Die langfristigen Vertragsvermögenswerte beinhalten Salden aus Jahreszahlerverträgen mit Laufzeiten von zwei bis zehn Jahren. Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte ist auf die im vorangehenden Geschäftsjahr vorgenommenen Vertragsanpassungen und hieraus folgender Bilanzierungspraxis sowie auf einen wachsenden Anteil von Kunden zurückzuführen, die sich für ein abonnementbasiertes Zahlungsmodell entscheiden. Diese Verlagerung hin zu Abonnements erhöht naturgemäß den Buchwert der langfristigen Vertragsvermögenswerte.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 278 | 395 |
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13.698 | 12.856 |
13.976 | 13.251 |
Bei Vorauszahlungsverträgen zahlt der Kunde für die Einlagerung des Stammzelldepots im Voraus für einen Zeitraum von 25 bis 50 Jahren. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Vorteile der Vorauszahlungsoption keine Bereitstellung von Finanzmitteln darstellen, sondern vielmehr der Gruppe helfen, die Rentabilität ihrer umsatzgenerierenden Aktivitäten zu sichern. Aufgrund der vorstehenden Beurteilung wird eingeschätzt, dass die Ausnahmeregelung nach IFRS 15.62 (c) auf den Vertragstyp zutrifft und keine wesentliche Finanzierungskomponente vorliegt.
Gleichzeitig werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten gesondert unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen und mit einem marktüblichen Zinssatz diskontiert.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR | 2024 | 2023 angepasst |
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar | 4.015 | 3.715 |
Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigung) | 1.003 | 486 |
Inanspruchnahme | -213 | -108 |
Auflösung | -116 | -235 |
Währungsdifferenzen | 7 | 156 |
Sonstiges | 135 | 1 |
Stand am 31. Dezember | 4.831 | 4.015 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 210 TEUR (Vorjahr: 166 TEUR) berücksichtigt. Alle Aufwendungen aus Wertberichtigungen und Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abgeschrieben, wenn keine angemessene Erwartung auf Einbringung besteht. Zu den Indikatoren, die darauf hindeuten, dass keine vernünftige Aussicht auf Einbringung besteht, gehören unter anderem das Scheitern eines Schuldners, sich auf einen Rückzahlungsplan mit FamiCord zu einigen.
Die Werte für 2023 wurden aufgrund eines Fehlers bei der Klassifizierung von Wertminderungsaufwendungen zwischen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten neu ausgewiesen. Die fehlerhafte Zuordnung hatte keine Auswirkungen auf die gesamten Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte oder das ausgewiesene Ergebnis.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
TEUR | Gesamt | Davon kurzfristig | Gesamt | Davon kurzfristig |
Kapitalbeteiligungen | 278 | 0 | 305 | 0 |
Darlehen an Dritte | 526 | 0 | 511 | 0 |
Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel | 77 | 0 | 250 | 0 |
Sonstige | 1.648 | 1.641 | 1.620 | 1.614 |
2.529 | 1.641 | 2.686 | 1.614 |
Unter Sonstige hat der Konzern Forderungen in Höhe von 816 TEUR gegenüber Cryosave im Zusammenhang mit der Abwicklung eines früheren Darlehens ausgewiesen. Es gibt einen entsprechenden Saldo in gleicher Höhe im Posten "Sonstige finanzielle Schulden" (Anhangangabe 7.2.9). Beide Buchungen stellen mögliche gegenseitige Verrechnungen dar, die den rechtlichen Status der Transaktion widerspiegeln.
Die sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
TEUR | Gesamt | Davon kurzfristig | Gesamt | Davon kurzfristig |
Abgegrenzte Aufwendungen | 2.601 | 1.094 | 2.641 | 1.139 |
Sonstige Vermögenswerte | 654 | 395 | 581 | 379 |
3.255 | 1.489 | 3.222 | 1.518 |
Die innerhalb der nichtfinanziellen Vermögenswerte ausgewiesenen abgegrenzten Aufwendungen für die Lagerung der Zelldepots entsprechen dem Wert der im Voraus bezahlten Dienstleistungen für die Lagerung der Zelldepots und anderer biologischer Materialien über einen Zeitraum von einem bis zu 30 Jahren.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 16.823 | 17.416 |
16.823 | 17.416 |
Im gezeichneten Kapital ist das satzungsgemäße Grundkapital der FamiCord AG nach deutschen aktienrechtlichen Regelungen ausgewiesen. Das Eigenkapital ist in 17.640.104 (Vorjahr: 17.640.104) nennwertlose auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt, auf die ein anteiliger Betrag von 1,00 EUR je Aktie entfällt.
In der Kapitalrücklage sind über das Grundkapital hinausgehende Einzahlungen und andere Leistungen der Aktionäre im Rahmen von Kapitalmaßnahmen sowie Rücklagen aus ausgelaufenen, nicht in Anspruch genommenen Aktienoptionsplänen enthalten.
Die kumulierten Verlustvorträge umfassen die kumulierten Ergebnisse und das laufende Periodenergebnis.
Vorstand und Aufsichtsrat der FamiCord AG schlagen vor, das im Jahresabschluss der FamiCord AG zum 31. Dezember 2024 ausgewiesene Periodenergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Unter den sonstigen Rücklagen werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen, Gewinne und Verluste der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung ausgewiesen.
Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eigene Anteile wie im Vorjahr in Höhe von 208.342 Stück.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der FamiCord AG besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung am 28. Juni 2024 ermächtigt, in einem Zeitraum bis zum 27. Juni 2029 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.820.052 EUR durch Ausgabe von bis zu 8.820.052 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 28. Juni 2027 einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 8.018.229 durch Ausgabe von bis zu 8.018.229 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen.
Der Vorstand hat von der Ermächtigung der Erhöhung des Grundkapitals mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrates zum 27. November 2023 durch die Ausgabe von 1.603.645 auf den Namen lautenden Stückaktien teilweise Gebrauch gemacht.
Der Platzierungspreis betrug 4,40 EUR je neuer Aktie. Das Grundkapital wurde mit der Kapitalerhöhung um 1.603.645,00 EUR auf 17.638.632,00 EUR erhöht und die Kapitalrücklage wurde um 5.452.393,00 EUR erhöht. Die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgte am 19. Dezember 2023. Dabei wurden 58.877,00 EUR Transaktionskosten als Abzug vom Eigenkapital bilanziert.
Der Vorstand ist demzufolge zum 31. Dezember 2024 weiterhin durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 6.414.584 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.414.584 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. Juni 2024 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu 8.820.052,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 8.820.052 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024/ I). Dies dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung begeben werden. Das Bedingte Kapital 2024/ I wurde mit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung (§ 7 Abs. 3) in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts Leipzig zum 29. August 2024 wirksam. Die Ermächtigung für das Bedingte Kapital 2024 gilt bis zum 27. Juni 2029, sofern sie nicht vollständig ausgeschöpft oder durch einen Beschluss der Aktionäre früher widerrufen wird.
Zuvor hatte die Hauptversammlung am 15. Dezember 2021 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 5.600.000,00 EUR durch die Ausgabe von bis zu 5.600.000 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021). Die Genehmigung für das bedingte Kapital 2021 bleibt bis zum 14. Dezember 2026 gültig, sofern sie nicht vollständig ausgeschöpft oder durch einen Beschluss der Aktionäre früher widerrufen wird.
Die verzinslichen Darlehen stellen sich wie folgt dar:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
TEUR | Gesamt | Davon kurzfristig | Gesamt | Davon kurzfristig |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.720 | 1.970 | 8.467 | 5.079 |
5.720 | 1.970 | 8.467 | 5.079 |
Die Darlehensverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR |
Zinssatz
in % |
Fälligkeit | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Kreditrahmen FamiCord | 6,25 | 2025 | 0 | 3.500 |
Festsatzdarlehen FamiCord | 6,25 | 2027 | 4.321 | 3.049 |
Stemlab, SA Darlehen | 4,96 | 2028 | 393 | 507 |
Stemlab, SA Darlehen | 4,86 | 2026 | 250 | 417 |
Stemlab, SA Darlehen | 4,86 | 2026 | 250 | 417 |
Stemlab, SA Darlehen | 5,76 | 2025 | 223 | 0 |
Famicord Suisse Darlehen | 1.50 | 2027 | 140 | 188 |
Sorgente Darlehen | EURIBOR + 1,75 | 2027 | 93 | 126 |
Sorgente Darlehen | 0 | 2024 | 0 | 116 |
Stemlab, SA Darlehen | 6,02 | 2026 | 55 | 98 |
Sorgente Darlehen | 2,6 | 2026 | 47 | 80 |
Sorgente Darlehen | 2,1 | 2026 | 45 | 69 |
Stemlab, SA Darlehen | 0 | 2026 | 28 | 40 |
SmartCells International Darlehen | 2,5 | 2027 | 18 | 30 |
Stemlab, SA Darlehen | 0 | 2025 | 5 | 3 |
Sorgente Darlehen | 2,5 | 2024 | 0 | 25 |
Sorgente Darlehen | 2,75 | 2024 | 0 | 20 |
CMM Darlehen | 1,5 | 2025 | 5 | 20 |
Secuvita Darlehen | 0 | 2024 | 0 | 5 |
5.873 | 8.707 |
Die Differenz in Höhe von 153 TEUR zwischen dieser Auflistung der Darlehensverbindlichkeiten zum bilanzierten Wert von 5.720 TEUR resultiert aus Anpassungen mittels Effektivzinsmethode.
Das Festsatzdarlehen der FamiCord AG in Höhe von 4.321 TEUR (Maximalbetrag: 7.142 TEUR) sowie der Kontokorrentkredit in Höhe von 0 TEUR (Kreditrahmen von 10.000 TEUR) sind wie folgt besichert:
Es besteht eine Globalzession der Forderungen des Darlehensnehmers aus Warenlieferungen und Leistungen gegen die Drittschuldner (1.318 TEUR) mit den Anfangsbuchstaben A-Z sowie Sicherungsübereignung des Anlagevermögens des Darlehensnehmers am Standort Leipzig, Perlickstraße 5, nebst Abtretung der Ansprüche aus den für das Sicherungsgut bereits bestehenden und zukünftigen Schadensversicherungen.
Darüber hinaus erfolgt eine Sicherungsübereignung des Anlagevermögens der Gesellschaft am Standort Leipzig (6.831 TEUR) und des Anlagevermögens der Seracell Pharma GmbH am Standort Rostock (1.558 TEUR).
Zudem werden von anderen Konzerngesellschaften folgende Sicherheiten gestellt:
Es bestehen eine unbefristete Garantie über insgesamt 18.000 TEUR der Polski Bank Komórek Macierzystych Sp. z o. o., Warschau, sowie eine Sicherungsübereignung des Anlagevermögens der Seracell Pharma GmbH am Standort Rostock, nebst Abtretung der Ansprüche aus den für das Sicherungsgut bereits bestehenden und zukünftigen Schadensversicherungen.
Gemäß der Vereinbarung muss der Konzern bestimmte Finanzkennzahlen einhalten.
Zum 31. Dezember 2024 weist der Konzern Verbindlichkeiten in Höhe von 4,3 Mio. EUR aus, die im Rahmen eines Darlehensvertrags bestimmten Covenants unterliegen.
Gemäß den Vertragsbedingungen ist der Konzern verpflichtet, jederzeit eine bestimmte Finanzkennzahl (einen maximalen Nettoverschuldungsgrad von 3,0) einzuhalten. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, kann der Darlehensgeber die sofortige Rückzahlung des Darlehens verlangen oder die Darlehensbedingungen anpassen.
Zum Stichtag gab es keine Verstöße gegen die vereinbarten Covenants.
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
TEUR | 2024 | 2023 |
Stand zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 405 | 325 |
Zuführung | 101 | 108 |
Verbrauch | 65 | 5 |
Auflösung | 12 | 20 |
Währungsdifferenzen | 0 | -3 |
Stand zum 31. Dezember des Geschäftsjahres | 429 | 405 |
Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Therapiekostenzuschüsse für den Fall der Anwendung eines Präparates, soweit diese Zuschüsse vertraglich vereinbart sind.
2014 wurde die Versorgungszusage mit einem damaligen Vorstandsmitglied neu geregelt. Danach wurde die bis dahin gültige Pensionszusage auf die bis zum 31. Juli 2014 erdienten Ansprüche beschränkt. Hierbei handelt es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan (kapitalgedeckt), für welchen Beiträge an einen gesondert verwalteten Pensionsfonds geleistet wurden. Die im Abschluss enthaltenen Beträge haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | 311 | 308 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -419 | -412 |
Effekte aus der Ansatzobergrenze | 108 | 104 |
Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | 0 | 0 |
In Übereinstimmung mit IAS 19.113 werden der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und der beizulegende Zeitwert des Planvermögens saldiert. Zum Planvermögen gehört ein langfristig ausgelegter Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer, der alle zugesagten Leistungen hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Fälligkeit genau abdeckt. Der Ansatz des Planvermögens wird somit auf den Barwert der abgedeckten Verpflichtungen begrenzt.
TEUR | 2024 | 2023 |
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1. Januar | 308 | 273 |
Zinsaufwand | 11 | 10 |
Neubewertungen | ||
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aufgrund der Veränderungen von finanziellen Annahmen | 8 | 25 |
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. Dezember | 311 | 308 |
TEUR | 2024 | 2023 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar | 412 | 405 |
Arbeitgeberbeitrag | 0 | 0 |
Zinsertrag | 14 | 16 |
Neubewertungen | ||
Erträge aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen und Erträgen enthalten sind | -7 | -9 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | 419 | 412 |
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 erfolgte unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlage Heubeck RICHTTAFELN 2018 G nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren.
Folgende Annahmen wurden bei der Berechnung zugrunde gelegt:
in % | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Abzinsungssatz | 3,6 | 3,4 |
Gehaltstrend | 0,0 | 0,0 |
Rententrend | 1,9 | 1,9 |
Aufgrund der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung sind weder ergebniswirksame Auswirkungen auf die Verpflichtung aus dem Pensionsplan noch Zahlungsmittelabflüsse der Gesellschaft in den Folgejahren zu erwarten.
Die unter den Zuwendungen ausgewiesenen Investitionszuschüsse und -zulagen entwickelten sich wie folgt:
TEUR | 2024 | 2023 |
Stand zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 848 | 978 |
Zugang | 0 | 57 |
Rückzahlung | -23 | 0 |
Erfolgswirksam aufgelöst | -59 | -194 |
Währungsdifferenzen | 2 | 7 |
Stand zum 31. Dezember des Geschäftsjahres | 768 | 848 |
Kurzfristige Zuwendungen | 143 | 206 |
Langfristige Zuwendungen | 625 | 642 |
Stand zum 31. Dezember des Geschäftsjahres | 768 | 848 |
Die Zuwendungen werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear aufgelöst.
Die Rückzahlungsverpflichtungen sind vollständig als kurzfristig klassifiziert und haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Rückzahlungsverbindlichkeiten | 27.015 | 25.354 |
27.015 | 25.354 |
Die Rückzahlungsverbindlichkeiten enthalten Rückzahlungsansprüche von Kunden, die ihnen bei einem möglichen Wechsel in ein anderes Vertragsmodell oder bei Ausübung eines gesetzlich verankerten Kündigungsrechts vor Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit zustehen.
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Verpflichtung zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge - langfristig | 2.732 | 3.086 |
Verpflichtung zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge - kurzfristig | 223 | 145 |
2.955 | 3.231 | |
Vorauszahlung für Lagerung - langfristig | 62.287 | 56.335 |
Vorauszahlung für Lagerung - kurzfristig | 9.789 | 7.063 |
72.076 | 63.398 | |
75.031 | 66.629 |
Bei den Verpflichtungen zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge handelt es sich um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommene Verpflichtungen zur Lagerung von Stammzelldepots über eine vertragsspezifische Lagerdauer. Mit ihrem Auslaufen werden die kurzfristigen Verpflichtungen zur Erfüllung abgeschlossener Lagerverträge im Geschäftsjahr 2025 erlöswirksam. Der langfristige Teil der Verpflichtungen wird ab dem Geschäftsjahr 2026 erlöswirksam.
Die verbleibenden Leistungsverpflichtungen des Konzerns, die vertraglich vereinbart, aber vom Kunden nicht vorausbezahlt sind, belaufen sich zum Berichtszeitpunkt auf 7.940 TEUR (Vorjahr: 3.633 TEUR). Diese Verpflichtung wird als Umsatz aus den verbleibenden zu erbringenden Lagerdienstleistungen erfasst, die über die verbleibende Vertragslaufzeit von einem bis neun Jahren erfüllt werden.
Der Posten entwickelte sich in der Berichtsperiode wie folgt:
TEUR | 2024 | 2023 |
Stand zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 3.231 | 4.179 |
Im Umsatz aus Lagerung berücksichtigte Vorauszahlungen aus Vorperioden | -145 | -943 |
Sonstige | -131 | -5 |
Stand zum 31. Dezember des Geschäftsjahres | 2.954 | 3.231 |
Die Vorauszahlungen für Lagerung beinhalten von den Kunden vorab vereinnahmte Lagergebühren für Zeiträume zwischen einem Jahr (kurzfristig) und 50 Jahren (langfristig), die linear über den Zeitraum der Einlagerung als Erlöse erfasst werden.
Der Posten entwickelte sich in der Berichtsperiode wie folgt:
TEUR | 2024 | 2023 |
Stand zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 63.398 | 55.566 |
Im Umsatz aus Lagerung berücksichtigte Vorauszahlungen aus Vorperioden | -7.063 | -12.910 |
Im Geschäftsjahr abgegrenzte erhaltene Vorauszahlungen | 15.622 | 20.741 |
Stand zum 31. Dezember des Geschäftsjahres | 71.957 | 63.398 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 6.478 TEUR (Vorjahr: 9.886 TEUR), sind nicht verzinslich und haben im Normalfall eine Fälligkeit von 14 bis 30 Tagen.
Die sonstigen finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
TEUR | Gesamt | Davon kurzfristig | Gesamt | Davon kurzfristig |
Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile | - | - | 1.381 | - |
CryoSave Schulden | 816 | 816 | 816 | 816 |
Sonstige | 808 | 808 | 585 | 585 |
1.624 | 1.624 | 2.782 | 1.401 |
Zum 31. Dezember 2023, beinhalteten sonstige finanzielle Schulden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Put-Optionen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen an nicht beherrschende Gesellschafter von Konzerngesellschaften gewährt wurden. FamiCord kann als Stillhalter im Rahmen bestehender Put-Optionen, die von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehalten werden, zum Kauf dieser verpflichtet werden. Die Ermittlung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags erfolgt auf Basis der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zur Abfindung der Minderheitsgesellschafter im Andienungsfall, der eine Approximation des anteiligen Unternehmenswerts auf Basis unternehmensspezifischer Größen und Multiplikatoren darstellt.
Im Jahr 2024 wurden die verbleibenden nicht beherrschenden Anteile an SmartCells von PBKM erworben, so dass der Konzern zum 31. Dezember 2024 100% der Anteile an dem Unternehmen hielt. Nach einer überarbeiteten Vereinbarung mit den nicht beherrschenden Anteilseignern wurde die Put-Option gestrichen und die Parteien einigten sich auf eine bedingte Gegenleistung zusätzlich zum Kaufpreis für den Erwerb der verbleibenden nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 269 TEUR zum 31. Dezember 2024. Daher waren zum 31. Dezember 2024 keine Put-Optionen in der Konzernbilanz auszuweisen.
Die Schulden von CryoSave sind der Wert, der im Zusammenhang mit dem Rechtsrisiko, das mit der Gültigkeit der erhaltenen Rückzahlung des an CryoSave gewährten Darlehens verbunden ist, erfasst wird.
Die sonstigen nichtfinanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
TEUR | Gesamt | Davon kurzfristig | Gesamt | Davon kurzfristig |
Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstand | 2.849 | 2.849 | 2.397 | 2.397 |
Verbindlichkeiten aus Steuern | 1.177 | 1.177 | 1.094 | 1.094 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 467 | 467 | 455 | 455 |
Übrige nichtfinanzielle Schulden | 148 | 148 | 149 | 149 |
4.641 | 4.641 | 4.095 | 4.095 |
Die sonstigen nichtfinanziellen Schulden beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstände (wie aufgelaufene Boni und Urlaubsgeld), Verpflichtungen aus Steuern und für Sozialversicherungsbeiträge.
Zu den sonstigen nichtfinanziellen Schulden gehören auch Schulden für die anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR). Weitere Informationen finden Sie in Anhangangabe 9.2.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind in den folgenden Aufstellungen dargestellt. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen verzinslichen Darlehen wird mittels eines DCF-Modells bestimmt. Wesentliche Inputfaktoren sind die am Markt beobachtbaren risikofreien Zinssätze sowie ein für FamiCord spezifischer und laufzeitabhängiger Credit-Spread. Der errechnete Fair Value weicht nur unwesentlich vom Buchwert der Darlehen ab. Der Fair Value entspricht der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Ansonsten entspricht der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und der anderen finanziellen Verbindlichkeiten näherungsweise dem Buchwert.
TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Finanzielle Vermögenswerte | ||
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13.976 | 13.251 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 2.182 | 2.261 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
Sonstige Finanzanlagen | 121 | 148 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 157 | 157 |
Finanzielle Vermögenswerte gesamt | 16.436 | 15.816 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
Verzinsliche Darlehen | 5.720 | 8.467 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.478 | 9.886 |
Sonstige finanzielle Schulden | 1.624 | 1.401 |
13.823 | 19.754 | |
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
Sonstige finanzielle Schulden | 0 | 1.381 |
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt | 13.823 | 21.135 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige finanzielle Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Schulden haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.
Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Verwendung eines marktüblichen Zinssatzes. Die Einordnung erfolgte in die Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie solche, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden in die Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet. Der beizulegende Zeitwert der der in der Bilanz unter den übrigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen gewährten Darlehen an Dritte (Anhangangabe 7.1.8) unterschied sich zum 31. Dezember 2024 nicht wesentlich vom Buchwert. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die in der obigen Tabelle aufgeführt sind (Put-Option-Verbindlichkeit zum 31. Dezember 2023), wurden in die Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.
Die Nettoergebnisse finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien ergaben sich wie folgt:
TEUR | Finanzerträge | Finanzaufwendungen | Wertminderungen | Gesamt |
2024 | ||||
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 203 | 0 | -1.171 | -968 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 1 | -28 | 0 | -27 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0 | -649 | 0 | -649 |
204 | -677 | -1.171 | -1.644 | |
2023 | ||||
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 127 | 0 | -1.128 | -1.001 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 0 | -3 | 0 | -3 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0 | -685 | 0 | -685 |
127 | -688 | -1.128 | -1.689 |
Die Konzernkapitalflussrechnung weist für das Berichtsjahr und das Vorjahr entsprechend IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Ermittlung der Zahlungsflüsse aus betrieblicher Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Der Finanzmittelfonds beinhaltet unverändert zum Vorjahr Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Er entspricht dem Bilanzposten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente".
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Änderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten:
TEUR | Verzinsliche Darlehen | Leasingverbindlichkeiten | Gesamt |
Stand 1. Januar 2023 | 15.503 | 12.688 | 28.191 |
Zahlungswirksame Änderungen | -7.792 | -2.989 | -10.781 |
Nicht zahlungswirksame Änderungen | 755 | 3.411 | 4.166 |
Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen | 8 | 89 | 97 |
Leasing | 0 | 3.415 | 3.415 |
Währungsumrechnung | 747 | -93 | 654 |
Stand am 31. Dezember 2023 | 8.466 | 13.110 | 21.576 |
Zahlungswirksame Änderungen | -2.742 | -3.243 | -5.985 |
Nicht zahlungswirksame Änderungen | -3 | 2.509 | 2.506 |
Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen | -1 | 1.024 | 1.023 |
Leasing | 0 | 1.575 | 1.575 |
Währungsumrechnung | -2 | -90 | -92 |
Stand am 31. Dezember 2024 | 5.721 | 12.376 | 18.097 |
Als nahestehende Unternehmen oder Personen der FamiCord werden vor allem Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, das "key management personnel" sowie Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der FamiCord ausüben, klassifiziert. Ferner gelten aufgrund der Beherrschungssituation der Active Ownership Group Ltd., Zypern, über die FamiCord AG alle anderen direkt oder indirekt durch die AOC Health GmbH beherrschten Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss der FamiCord einbezogen werden, ebenfalls als nahestehende Unternehmen.
Eine Übersicht der Unternehmensgruppe oberhalb der FamiCord AG ist in Abschnitt 4 enthalten.
Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstands entstanden im Geschäftsjahr ausschließlich aus Vergütungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Herren zum Vorstand bestellt:
Jakub Baran | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Tomasz Baran | Chief Commercial Officer (CCO) bis 21. März 2025 |
Thomas Pfaadt | Finanzvorstand (CFO) seit 1. August 2024 |
Dirk Plaga | Finanzvorstand (CFO) bis 31. Dezember 2023 |
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands stellt sich wie folgt dar:
2024 | 2023 | |
Kurzfristig fällige Leistungen (Festvergütung, kurzfristige variable Vergütungsbestandteile, sonstige Vergütungsbestandteile) | 927 | 756 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 83 |
Abfindungszahlungen für im Berichtsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder | 0 | 220 |
Anteilsbasierte Vergütung | 8 | 0 |
935 | 1.059 |
Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung werden gemäß § 87 AktG vom Aufsichtsrat festgesetzt. Dabei besteht die Vorstandsvergütung grundsätzlich aus (1) einer festen Grundvergütung, (2) optional einer leistungsabhängigen variablen Vergütung und (3) Nebenleistungen.
Der fixe Bestandteil ist die vertraglich festgelegte Grundvergütung (529 TEUR; Vorjahr: 675 TEUR), die in zwölf gleichmäßigen monatlichen Beträgen ausgezahlt wird. Die Auszahlung der Grundvergütung erfolgt dabei in Höhe von 358 TEUR (Vorjahr: 503 TEUR) durch die FamiCord AG 161 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR) durch die PBKM und 10 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR) durch Sevibe.
Seit dem 1. September 2022 setzen die Vorstandsdienstverträge das neue Maßgebliche Vergütungssystem III um, welches am 29. Juni 2022 vom Aufsichtsrat gebilligt wurde. Das Maßgebliche Vergütungssystem III hat dieselben Vergütungskomponenten wie das Maßgebliche Vergütungssystem II, welches in den Verträgen von Herrn Jakub Baran und Herrn Tomasz Baran am 22. März 2022 sowie im Vertrag von Herrn Thomas Pfaadt vom 1. August 2024 vereinbart wurde. Alle hieraus geschuldeten Leistungen wurden im Berichtsjahr bedient und sind in den oben aufgeführten kurzfristig fälligen Leistungen enthalten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Auf Basis der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Vorstandsdienstverträge steht den Vorstandsmitgliedern zusätzlich zur Festvergütung und zu den Nebenleistungen eine an konkrete Performance-Kennzahlen geknüpfte kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive ("STI")) zu. Die konkreten Performance-Kennzahlen sind (a) angepasstes Konzern-EBITDA (IFRS) vor Bonus, (b) angepasste Konzernumsatzerlöse (IFRS) sowie (c) ein individuelles Ziel, welches wiederum aus mehreren Komponenten bestehen kann. Die Anpassungen der Performance-Kennzahlen (a) und (b) erfolgen zur Bereinigung um Einmaleffekte. Der Gesamt-Zielbetrag teilt sich entsprechend den drei Performance-Kennzahlen (a), (b) und (c) in drei Teil-Zielbeträge (a), (b) und (c) auf. Zwischen den Graden der Zielerreichung von 80% bis 100% bzw. von 100% bis 120% errechnet sich der auszahlbare Teil-Zielbetrag jeweils durch lineare Interpolation. Die Auszahlung eines Incentive Bonus erfolgt dabei insgesamt nur, wenn bezüglich der beiden Performance-Kennzahlen (a) und (b) jeweils ein Zielerreichungsgrad von mindestens 80% festgestellt wird. Zum 31. Dezember 2023 wurde für diese Vergütungskomponente keine Vereinbarung geschlossen, sodass hieraus keine Leistungen der Gesellschaft erfolgen.
Vereinbart wurde überdies ein an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichteter Langfristbonus (Long Term Incentive ("LTI")). Unter Nachhaltigkeit wird dabei eine vierjährige Bemessungsgrundlage ("LTI-Bonuszeitraum") verstanden. Die Zahlung eines Langfristbonus besteht aus den folgenden nachhaltigen Zielkomponenten ("Nachhaltigkeitskomponenten"):
― |
Gewährung von virtuellen Aktienoptionen zur Incentivierung der Steigerung des Aktienkurses der Gesellschaft über den LTI-Bonuszeitraum ("Nachhaltigkeitskomponente 1"). Erläuterungen hierzu sind im Abschnitt 9.2 zusammengefasst, |
― |
Erfüllung von Vorgaben zur Innovationsleistung des Konzerns über den LTI-Bonuszeitraum ("Nachhaltigkeitskomponente 2"). |
Der Zielwert für die Nachhaltigkeitskomponente 2 entspricht einer Zielerreichung von 100%. Der untere Schwellenwert beträgt eine Zielerreichung von 80% oder mehr, und die Zielerreichung ist auf einen oberen Schwellenwert von 120% begrenzt.
Zusätzlich kann der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres bei außerordentlichen Leistungen eines Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft nach billigem Ermessen einen zusätzlichen freiwilligen Ermessenbonus gewähren. Der Brutto-Maximalbetrag für den Ermessensbonus wird vertraglich mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied vereinbart. Auf den Ermessensbonus hat das Vorstandsmitglied keinen Rechtsanspruch.
Im Geschäftsjahr 2024 ist ein solcher Ermessensbonus in Höhe der vertraglich vereinbarten Maximalbeträge in Höhe von 53 TEUR zurückgestellt worden.
Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen (30 TEUR; Vorjahr: 31 TEUR), die im Wesentlichen aus Leistungen für Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen und der Privatnutzung von Firmen-Pkws bestehen und von den Vorstandsmitgliedern individuell zu versteuern sind.
In der Pensionsrückstellung berücksichtigte Verpflichtungen betreffen vollständig ehemalige Vorstandsmitglieder. Gegenüber den im Geschäftsjahr 2024 beschäftigten Mitgliedern des Vorstands bestehen keine Pensionszusagen. Die Angaben zu Pensionsrückstellungen sind ausführlich in Kapitel 7.2.4 dargelegt.
Eine weitere Transaktion mit Mitgliedern des Vorstands ist die Zeichnung von 22.727 Aktien durch den Vorstandsvorsitzenden Jakub Baran im Gesamtwert von 99.998,80 EUR im Rahmen der im vorherigen Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung.
Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Personen zum Aufsichtsrat bestellt:
Florian Schuhbauer (stellvertretender Vorsitzender bis 28. Juni 2024, Vorsitzender seit 28. Juni 2024) | - Partner, Active Ownership Capital S.à.r.l. und Active Ownershsip Corporation S.à.r.l. (AOC) - Geschäftsführer - Active Ownership Advisors GmbH / Active Ownership Research Germany GmbH |
Dr. Alexander Granderath (Mitglied und Vorsitzender bis 28. Juni 2024) | - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Francotyp Postalia GmbH - Mitglied des Beirats der Serafin Group of Companies |
Dr. Peter Greiner (Mitglied und stellvertretender Vorsitzender seit 28. Juni 2024) | - Black Walnut Ventures FZCO, Alleingesellschafter, Geschäftsführer - dawn-bio GmbH, Mitbegründer, Mitglied der Geschäftsführung, Geschäftsführer |
Frank Köhler | - Mitgründer der Aroma Company GmbH - Gesellschafter und Direktor der Aroma Company Köhler & Weckesser GbR - Mitglied des Aufsichtsrates der Shop Apotheke Europe N.V. - Geschäftsführer von Humiecki & Gräfe GmbH |
Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp | - Leiterin Personal Konzernführungskräfte KFK, Deutsche Bahn AG |
Konrad Miterski | - Torpol SA, Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Prüfungsausschusses - Larq SA, Vizepräsident des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Prüfungsausschusses - Nadwozia Partner SA, Präsident des Aufsichtsrats - Synthaverse SA, Mitglied des Aufsichtsrats, Mitglied des Prüfungsausschusses |
Paul Owsianowski | - Partner, Active Ownership Advisors GmbH |
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 18 der Satzung der Gesellschaft geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor.
Dabei besteht die Aufsichtsratsvergütung grundsätzlich aus einer festen Grundvergütung und Nebenleistungen (Haftpflichtversicherung und Auslagen). Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten Zahlungen an den Aufsichtsrat in Höhe von 197 TEUR (Vorjahr: 174 TEUR), die kurzfristig fällig waren.
Geschäftliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgten im folgenden Umfang:
Erbrachte Lieferungen und Leistungen | Empfangene Lieferungen und Leistungen | |||
2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |
Nardus Consulting | 0 | 0 | 74 | 76 |
Die Aufwendungen gegenüber der Nardus Consulting betreffen Aufwendungen für die Anmietung von Büro- und Laborräumen. Diese haben zu marktüblichen Bedingungen, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind, stattgefunden.
Die AOC Health GmbH zeichnete im Rahmen der im Vorjahr durchgeführten Kapitalerhöhung 1.493.791 Aktien im Gesamtwert von 6.572.680,40 EUR. Die Shareholder Value Beteiligungen AG zeichnete 87.127 Aktien im Gesamtwert von 87.131,40 EUR.
Am 25. April 2023 gab ACTIVE OWNERSHIP FUND SICAV-FIS SCS (AOF) eine Patronatserklärung zugunsten des Unternehmens ab, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen und eine Überschuldung des Unternehmens zu vermeiden. Die Zahlungsverpflichtung von AOF ist auf einen Höchstbetrag von insgesamt 10.000.000,00 EUR begrenzt. Die Verpflichtungen von AOF aus dieser Patronatserklärung sind mit dem Abschluss neuer Kreditlinien des Unternehmens am 15. August 2023 erloschen.
Zum 31. Dezember 2024 bestanden wie im Vorjahr keine offenen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber diesen nahestehenden Unternehmen.
Die Nachhaltigkeitskomponente 1 des LTI-Programms besteht aus einem auf virtuellen Aktienoptionen (Virtual Stock Option - "VSO") basierenden Programm ("VSO-Programm"). Eine VSO entspricht dabei einem virtuellen Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft, d. h. stellt keine (echte) Option auf Erwerb von Aktien an der Gesellschaft dar. Die Gesellschaft kann jedoch mit Zustimmung des Vorstandsmitglieds ihre Verpflichtung zur Auszahlung der aktienkursbasierten Vergütung in bar auch durch die Übertragung von Aktien der FamiCord AG erfüllen, etwa aus dem Bestand eigener Aktien. Da die Empfänger der aktienkursbasierten Vergütung letztlich über die Form des Ausgleichs entscheiden können, handelt es sich um ein zusammengesetztes Finanzinstrument, das eine Schuldkomponente und eine Eigenkapitalkomponente enthält. Da die Empfänger jedoch auf das Recht auf Barausgleich verzichten müssten, um die Eigenkapitalalternative mit demselben beizulegenden Zeitwert zu erhalten, wird der gesamte beizulegende Zeitwert der Gewährung als Verbindlichkeit erfasst.
Im Folgenden werden die Eckpunkte des VSO-Programms dargestellt:
Systematik | Jährliche Ausgabe einer Anzahl VSOs jeweils in der ersten Woche des Monats Oktober, die zu bestimmten Zeitpunkten in bestimmtem Umfang automatisch ausgeübt werden ("Vesting"). Das Vesting erfolgt in drei Schritten: |
- 33 % der VSOs nach 2 Jahren nach Ausgabe (Haltefrist), | |
- weitere 33 % der VSOs nach 3 Jahren nach Ausgabe | |
- und die restlichen 34 % der VSOs nach 4 Jahren nach Ausgabe. | |
Laufzeit / Erfüllung | - Laufzeit: 4 Jahre; |
- sofortiges Vesting aller ausstehenden VSOs, falls an zehn aufeinander folgenden Handelstagen auf XETRA keine Schlussauktionskurse für die Aktien der Gesellschaft festgestellt werden oder im Falle eines Kontrollwechsels; | |
- Zahlungsanspruch in bar oder nach Wahl der Gesellschaft mit Zustimmung des Vorstandsmitglieds in Aktien. | |
Berechnungsparameter / Auszahlung | - Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Differenz jeweils zwischen dem arithmetischen Mittel der XETRA-Schlussauktionskurse der letzten 20 Handelstage (hilfsweise der letzten 20 festgestellten Schlussauktionskurse) des Monats September im Jahr der Ausgabe (Anfangswert) und im Jahr der Ausübung der VSOs (Endwert); |
- Adjustierung zur Berücksichtigung von Dividendenzahlungen und Kapitalmaßnahmen; | |
- Auszahlung im Monat Dezember des Jahres des jeweiligen Vestings, sofern nicht im Falle einer Zahlung in Aktien aus rechtlichen Gründen eine zeitliche spätere Auszahlung erforderlich ist. | |
Beschränkungen | - Automatische Ausübung erfolgt zu den genannten Zeitpunkten, solange das Vorstandsmitglied im Amt ist oder sofern die Amtszeit beendet wurde aufgrund (a) des Erreichens einer Altersgrenze oder (b) eines wichtigen Grundes gem. § 626 BGB aus der Sphäre der Gesellschaft; |
- der Endwert muss keine Mindesthürde gegenüber dem Anfangswert erfüllen. Ist der Endwert niedriger als der Anfangswert, erfolgt keine Auszahlung. | |
Deckelung / Cap | - Begrenzung des Endwerts auf das Dreifache des Anfangswerts. |
Die Anzahl der jeweils für ein Vorstandsmitglied zuzuteilenden VSOs (im Durchschnitt pro Jahr der Laufzeit des Programms) bemisst sich nach der durch den Aufsichtsrat für das Vorstandsmitglied festgelegten Ziel- Gesamtvergütung bei unterstelltem Erreichen der für die Entwicklung der Aktien aufgestellten internen Prognosen. Unter Berücksichtigung der Maßgaben des Vergütungssystems, insbesondere der Maximalvergütung, ist während der Laufzeit einer VSO-Vereinbarung auch der Abschluss einer weiteren VSO-Vereinbarung möglich.
Da die Wertentwicklung der VSOs unmittelbar an die Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft gekoppelt ist und das Vesting über einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren erfolgt, schafft das VSO-Programm einen Anreiz, im Interesse der Aktionäre die Unternehmensentwicklung langfristig positiv zu beeinflussen. Gleichzeitig partizipiert das Vorstandsmitglied nicht nur an einer positiven Entwicklung der Gesellschaft, da sich auch eine negative Entwicklung des Aktienkurses auf seinen Auszahlungsbetrag auswirkt.
Im Berichtsjahr wurden 75.000 VSOs an Jakub Baran und 25.000 VSOs an Thomas Pfaadt zu einem Anfangswert von jeweils 4,57 EUR ausgegeben, die über die vierjährige Laufzeit in drei Tranchen gevestet werden. Im Vorjahr wurden keine VSOs ausgegeben. Im Jahr 2022 wurden an Jakub Baran insgesamt 130.314 VSOs und an Tomasz Baran und Dirk Plaga jeweils 59.234 VSOs zu einem Anfangswert von jeweils 8,70 EUR ausgegeben, die über die vierjährige Laufzeit in drei Tranchen gevestet werden. Für Folgejahre erfolgt die Festlegung der Anzahl an VSOs durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.
In Höhe des beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütung wurde zeitanteilig entsprechend dem bereits erdienten Zeitraum erfolgswirksam eine Rückstellung passiviert. Die Modelle zur Bewertung der Optionspläne basieren auf der arbitragefreien Bewertung nach Black/Scholes. Die Volatilitäten werden auf Basis der monatlichen Schlusskurse über einen historischen Zeitraum von drei Jahren ermittelt.
Die verwendeten Parameter sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Einheit | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Beizulegender Zeitwert | EUR | 0,01 - 1,04 | 0,08 - 0,63 |
Aktienkurs zum Stichtag | EUR | 4,12 | 5,24 |
Buchwert der Verpflichtung | EUR | 13.448 | 24.638 |
Basispreis | EUR | 4,57 - 8,70 | 8,70 |
Risikoloser Zins | % | 2,0 - 2,3 | 2,6 - 3,4 |
Annualisierte Volatilität | % | 40,82 | 39,55 |
Laufzeit | Jahre | 0,75 - 3,75 | 0,75 - 2,75 |
Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen:
Anzahl der Optionen | 2024 | 2023 |
Zum 1. Januar ausstehend | 189.548 | 248.782 |
Während des Jahres verfallen | 62.551 | 59.234 |
Während des Jahres ausgeübt | - | - |
Während des Jahres zugesagt | 100.000 | - |
Zum 31. Dezember ausstehend | 226.997 | 189.548 |
Zum 31. Dezember ausübbar | - | - |
Die Nachhaltigkeitskomponente 2 bemisst sich anhand der Erfüllung der vom Aufsichtsrat festgelegten Vorgaben zur Innovationsleistung der Gesellschaft (Vitality Index) über den LTI-Bonuszeitraum.
Die Innovationsleistung - im Sinne der Entwicklung neuer Technologien, Produkte oder Produkteigenschaften - ist für die Gesellschaft ein wesentlicher Faktor für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg und überdies gut messbar: Der Vitality Index bezeichnet den Umsatzanteil von Produkten, die in den vergangenen vier Jahren in den Markt eingeführt wurden und die technisch innovativ sind.
Das Vorstandsmitglied erhält jährliche Abschlagszahlungen auf einen angenommenen Auszahlungsbetrag bezogen auf die Nachhaltigkeitskomponente 2 in Höhe eines zwischen Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied zu vereinbarenden Betrages in EUR pro Geschäftsjahr. Am Ende des LTI-Bonuszeitraums erfolgen eine Anpassung der Beträge auf Basis des tatsächlichen Zielerreichungsgrades und eine Verrechnung mit den Abschlagszahlungen. Sollte die variable Vergütung des Vorstandsmitglieds für das Geschäftsjahr nicht ausreichen, um zurückzuerstattende Beträge zu verrechnen, erfolgt die Verrechnung mit anderen Vergütungsbestandteilen (zum Beispiel mit dem Festgehalt, STI oder Zahlungen aus den VSOs). Die geltenden gesetzlichen Pfändungsgrenzen sind einzuhalten.
Die in diesem Abschnitt behandelten anteilsbasierten Vergütungsprogramme betreffen die Tochtergesellschaft FamiCordTx S.A. FamiCordTx S.A. hat im Geschäftsjahr 2023 ein Optionsprogramm für das Management, leitende Angestellte und andere Schlüsselmitarbeiter aufgelegt. Basierend auf den Annahmen des Programms wird die Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 Optionen in drei Tranchen mit einem Erdienungszeitraum von einem Jahr ausgeben. Die Optionen sind darüber hinaus nur dann ausübbar, sofern definierte Erfolgsziele erreicht werden.
Der beizulegende Zeitwert der Gesellschaftsanteile, auf denen die Optionen basieren, wird zum Gewährungszeitpunkt jeder Tranche mittels Discounted-Cashflow-Verfahren (freier Cashflow) ermittelt. Zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts werden die künftigen Zahlungsströme auf Basis von Budgetplanungen geschätzt.
Für die erste Tranche war das Zuteilungsdatum der 14. April 2023. Im Jahr 2024 wurde die Erreichung der für die erste Tranche festgelegten Leistungsziele bewertet und auf der Grundlage der Bewertung wurden 788 Anteile an die Mitarbeiter ausgegeben.
Am 20. Juni 2024 (dem Tag der Gewährung der zweiten Tranche) beschloss der Aufsichtsrat, die Leistungsziele für das Jahr 2024 zu bestätigen und einen zweiten Pool von 2.500 Anteilen zuzuteilen.
Die verwendeten Parameter sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Einheit | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Beizulegender Zeitwert Gesellschaftsanteil | EUR | 73,01 | 165,80 |
Buchwert der Verpflichtung | EUR | 182.518 | 98.867 |
Basispreis | EUR | 0,23 | 0,23 |
Risikoloser Zins | % | 5,70 | 3,95 |
Die folgende Tabelle fasst die im Geschäftsjahr ausstehenden Optionen zusammen:
Anzahl der Optionen | 2024 | 2023 |
Zum 1. Januar ausstehend | 2.060 | 0 |
Während des Jahres verfallen | -1.272 | 0 |
Während des Jahres ausgeübt | -788 | 0 |
Während des Jahres zugesagt | 2.500 | 2.060 |
Zum 31. Dezember ausstehend | 2.500 | 2.060 |
Zum 31. Dezember ausübbar | 0 | 0 |
Der beizulegende Zeitwert der Anteilsoptionen in Höhe von 119 TEUR wurde 2024 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (2023: 99 TEUR).
Im Jahr 2024 wurden aufgrund der Erfüllung der Programmkriterien 788 Aktien (133 TEUR) an Mitarbeiter übertragen. Daher wurden diese Aktien aus den Verlustvorträgen des Konzerns in die nicht beherrschenden Gesellschafter umgebucht. In den Verlustvorträgen des Konzerns wurde der Nettoeffekt der beiden oben genannten Ereignisse ausgewiesen, d. h. -14 TEUR.
Das von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Geschäftsjahr 2024 berechnete Gesamthonorar betrug 457 TEUR (Vorjahr: 609 TEUR) und betrifft Abschlussprüfungsleistungen für die gesetzlichen Prüfungen von Jahres- und Konzernabschluss der FamiCord AG in Höhe von 373 TEUR (Vorjahr: 609 TEUR), andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 43 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und sonstige Leistungen in Höhe von 41 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Darüber hinaus sind im Konzern weitere Honorare von Gesellschaften des PricewaterhouseCoopers-Netzwerks von insgesamt 182 TEUR (Vorjahr: 166 TEUR) angefallen, die sich auf Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 162 TEUR (Vorjahr: 147 TEUR) und Steuerberatungsleistungen in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR) beziehen.
Bei der Berechnung des unverwässerten /verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt. Die im Geschäftsjahr 2023 durchgeführte Kapitalerhöhung ist bei der Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien berücksichtigt worden.
Das unverwässerte/verwässerte Ergebnis je Aktie berechnet sich wie folgt:
TEUR | 2024 | 2023 |
Verlust aus fortgeführten Aktivitäten | -12.299 | -2.033 |
Abzüglich: auf nicht beherrschende Anteile entfallender Teil | 163 | 168 |
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten, das auf Aktionäre der FamiCord AG entfällt | -12.136 | -1.865 |
Anzahl der ausstehenden Aktien (gewichteter Durchschnitt) | 17.431.762 | 15.880.840 |
Ergebnis je Aktie (EUR) | -0,70 | -0,12 |
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien für die Ermittlung des unverwässerten /verwässerten Ergebnisses je Aktie:
2024 | 2023 | |
Stammaktien zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 17.640.104 | 16.036.459 |
Neue Stammaktien aus Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr | 0 | 1.603.645 |
Stammaktien zum 31. Dezember des Geschäftsjahres | 17.640.104 | 17.640.104 |
vermindert um eigene Anteile | -208.342 | -208.342 |
Stammaktien zum 31. Dezember des Geschäftsjahres ohne eigene Anteile | 17.431.762 | 17.431.762 |
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien für die Ermittlung des unverwässerten / verwässerten Ergebnisses je Aktie | 17.431.762 | 15.880.840 |
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 hat der Konzern Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2023: 854 TEUR) und sonstige Verpflichtungen in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2023: 0 TEUR).
Im April 2025 wurde der Vorstandsvertrag von Herrn Jakub Baran verlängert. Mit Herrn Tomasz Baran, dessen vorheriger Vorstandsvertrag am 21. März 2025 endete, wurde mit Wirkung zum 30. April 2025 ein neuer Vorstandsvertrag geschlossen, im Rahmen dessen er die neue Position des Chief Medical Officers übernehmen wird. Seine bisherige Position des Chief Commercial Officers soll in den kommenden Monaten neu besetzt werden.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns hatten.
Leipzig, 29. April 2025
Jakub Baran, CEO
Thomas Pfaadt, CFO
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der FamiCord AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermitteln und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
Leipzig, im April 2025
Vorstand der FamiCord AG
Jakub Baran, CEO
Thomas Pfaadt, CFO
An die FamiCord AG, Leipzig
Wir haben den Konzernabschluss der FamiCord AG (vormals Vita 34 AG), Leipzig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der FamiCord AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
2. Bilanzierung der Umsatzerlöse nach IFRS 15
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 30.664 (20,1 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen, denen der jeweilige Geschäfts oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T€ 8.713 festgestellt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Cashflows der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Cashflows mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten bzw. Gruppen, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
3. Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte sind in der Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels 2.4.4, in Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Abschnitt "Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte" des Kapitels 3.1 sowie in Abschnitt 7.1.1 "Geschäfts- oder Firmenwerte" des Anhangs zum Konzernabschluss enthalten.
1. Im Konzernabschluss der FamiCord AG werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von T€ 82.184 ausgewiesen, die in Höhe von T€ 54.189 auf die Gewinnung und Aufbereitung von Nabelschnurblut, in Höhe von T€ 23.520 auf dessen Lagerung und in Höhe von T€ 4.475 auf sonstige Umsatzerlöse entfallen. Dieser betragsmäßig bedeutsame Posten unterliegt angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Prozesse und dem Vorhandensein von Mehrkomponentenverträgen einem besonderen Risiko.
So basieren die Umsatzerlöse sowie die korrespondierenden Vertragsverbindlichkeiten und Vertragsvermögenswerte in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter, insbesondere in Bezug auf die einzubeziehenden Kosten im Zuge des "Expected-Cost-plus-a-Margin" Ansatzes bei der Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen sowie in Bezug auf die Bestimmung der zu berücksichtigenden vertraglichen Laufzeiten für die unterschiedlichsten Vertragsarten. Ferner ist die Bestimmung der Vertragslaufzeit bei einigen Vertragskonstellationen mit jährlichen Kündigungsoptionen von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Beurteilung des Vorliegens von wesentlichen Vertragsstrafen im Sinne von IFRS 15.11 abhängig. Die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung ist bei Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 15 auf Grund der Vielzahl von verschiedenen Vertragskonstellationen und manuellen Anpassungsbuchungen als komplex zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund war die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität der Erfassung und Verarbeitung von Daten sowie der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich bestimmter einzelvertraglicher Vereinbarungen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir im Rahmen unserer Prüfung zunächst die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Dabei haben wir auch die zum Einsatz kommenden IT-Systeme zur Fakturierung und richtigen Erfassung der Transaktionen bis hin zur Erfassung im Hauptbuch beurteilt.
Im Rahmen unserer Einzelfallprüfungshandlungen haben wir die unterschiedlichen Ausprägungen der verschiedenen Vertragsmodelle nachvollzogen und gewürdigt, ob die Leistungsverpflichtungen und deren vertragliche Laufzeiten korrekt identifiziert und diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurden. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Angemessenheit der angewendeten Verfahren einschließlich der innerhalb des Konzerns durchgeführten Kostenkalkulation als Basis der Umsatzverteilung nach dem "Expected-Cost-plus-a-Margin" Ansatz beurteilt und die getroffenen Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zur Erlösrealisierung und Erlösabgrenzung gewürdigt.
Darüber hinaus haben wir in Stichproben die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Nachweise sowie Zahlungseingänge gewürdigt. Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der operativen Tochtergesellschaften haben wir sichergestellt, dass wir dem inhärenten Prüfungsrisiko der Umsatzerlöse angemessen begegnen.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für die Bilanzierung der Umsatzerlöse hinreichend dokumentiert und begründet sind.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen im Konzernabschluss der FamiCord AG sind in den Abschnitten 2.4 "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und 3.1 "Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen" sowie 6.1 "Umsatzerlöse" des Anhangs zum Konzernabschluss enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen
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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
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den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB |
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alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs.1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Teilbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "FamiCord_KAuZLB_ESEF_2024-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 30. Januar 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der FamiCord AG, Leipzig, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Susanne Riedel.
Berlin, den 30. April 2025
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Susanne Riedel, Wirtschaftsprüferin
ppa. Dr. Kay Lubitzsch, Wirtschaftsprüfer
30.04.2025 | Geschäftsbericht 2024 |
28.05.2025 | Quartalsmitteilung (Q1) |
25.06.2025 | Hauptversammlung |
27.08.2025 | Halbjahresfinanzbericht (H1) |
21.11.2025 | Quartalsmitteilung (Q3) |
FamiCord AG
Perlickstraße 5
04103 Leipzig
Telefon: +49 (0)341 48792-40
Telefax: +49 (0)341 48792-39
E-Mail: ir@famicord.com
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Better Orange IR & HV AG, München
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FamiCord AG, Leipzig
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Geschäftsbericht auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Dieser Geschäftsbericht wurde in deutscher und englischer Sprache am 30. April 2025 veröffentlicht und steht auf unserer Internetseite zum Download bereit.
FamiCord im Internet: www.famicord.com
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Firmensitz: Perlickstraße 5 | D-04103 Leipzig
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