![]() BAUER AktiengesellschaftSchrobenhausenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Zusammengefasster LageberichtI. GRUNDLAGEN DES KONZERNSKONZERNSTRUKTUR Die BAUER Gruppe sieht sich als einer der führenden Anbieter von Dienstleistungen,
Maschinen und Produkten für Boden und Grundwasser. Mit seinen über 110 Tochterfirmen
verfügt Bauer über ein weltweites Netzwerk auf allen Kontinenten. Die Geschäftstätigkeit
des Konzerns ist in drei zukunftsorientierte Segmente mit hohem Synergiepotential
aufgeteilt: Bau, Maschinen und Resources. Das Segment Bau führt weltweit alle gängigen Verfahren des Spezialtiefbaus aus. Hierzu
gehören die Erstellung von komplexen Baugruben, Gründungen für große Infrastrukturmaßnahmen
und Gebäude, Dichtwände sowie Baugrundverbesserungen. Einerseits werden die Baumärkte
durch lokale Tochtergesellschaften bearbeitet, die sich in einem Netzwerk unterstützen,
und andererseits werden Großprojekte in Ländern ohne lokale Gesellschaft durch Bündelung
von Kapazitäten aus aller Welt durchgeführt. Aus Deutschland heraus werden Unterstützungsleistungen
mithilfe zentraler Servicefunktionen bereitgestellt und konzernweite Standards gesetzt. Im Segment Maschinen hat Bauer den Anspruch, als Anbieter für die gesamte Palette
an Geräten für den Spezialtiefbau sowie für die Erkundung, Erschließung und Gewinnung
natürlicher Ressourcen der Weltmarktführer zu sein. Neben dem Stammsitz in Schrobenhausen
verfügt der Maschinenbereich über ein weltweites Vertriebsnetz und hat Fertigungsstätten,
unter anderem in Deutschland, China, Malaysia, Russland, Italien, Türkei und den USA. Im Segment Resources konzentriert sich Bauer auf die Entwicklung, Produktion und
Ausführung innovativer Produkte und Services und agiert mit mehreren Geschäftsbereichen
und Tochterfirmen als Dienstleister in den Bereichen Bohrdienstleistungen und Brunnenbau,
Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau und Sanierung. Zu den Kompetenzen zählen
Wassergewinnung und Drilling Technologies, Altlastensanierung und Abfallmanagement
sowie Wasseraufbereitung und Bauwerkssanierung. Die BAUER Aktiengesellschaft (BAUER AG) ist die Holdinggesellschaft der Unternehmensgruppe
und ihre Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die BAUER AG erbringt
als Dienstleister zentrale Verwaltungs- und Servicefunktionen für die verbundenen
Unternehmen. Sie ist insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Rechnungswesen,
Finanzierung, Recht und Steuern, IT, Group Accounting and Controlling, Internal Audit
and Risk Management sowie Health Safety Environment (HSE) tätig. Im abgelaufenen Geschäftsjahr existierten keine für den Geschäftsverlauf bedeutsamen
bzw. wesentlichen Zweigniederlassungen im Konzern. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND STEUERUNGSSYSTEM Die Hauptaufgabe des Vorstands der BAUER AG ist die strategische Führung einer weltweit
tätigen Unternehmensgruppe. Im Rahmen zentraler Strategien, Ziele und Regelungen entwickeln
die Hauptunternehmen der drei Segmente -die BAUER Spezialtiefbau GmbH, die BAUER Maschinen
GmbH und die BAUER Resources GmbH - jeweils eigene Detailstrategien, die in die strategische
Unternehmensplanung integriert und auf der Ebene der Holding zusammengeführt werden. Die Entwicklung und Implementierung einer selbststeuernden Organisationsstruktur
mit dezentralen Einheiten ist das primäre Steuerungsmerkmal in der BAUER Gruppe. Die
Geschäftsführer und die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaften der Unternehmensgruppe
unterliegen den Unternehmensleitlinien, Regelungen und den übergreifenden Strategien
der BAUER Gruppe. Diese werden vom Vorstand des Konzerns festgelegt und sind für die
jeweiligen Gesellschaften verbindlich. Die Grundsätze zum regelkonformen Verhalten,
einschließlich unserer ethischen und moralischen Standards, werden unter anderem in
einem Ethikmanagement und Werteprogramm für die Unternehmen der BAUER Gruppe definiert
und von Unternehmensleitlinien sowie Führungsgrundsätzen für unsere Mitarbeiter flankiert.
Die Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaften sind eigenverantwortlich für die
Entwicklung ihrer Bereiche zuständig, solange sie sich innerhalb des oben beschriebenen
Regelwerkes bewegen. Diese selbstverwaltende Struktur ist an ein zentrales Risikomanagement- und Kontrollsystem
und an eine zentrale Konzernrechnungslegung gebunden. Im Rahmen der Internen Revision
wird die Einhaltung der Unternehmensleitlinien, des Ethikmanagements sowie von Gesetzen
und sonstigen Richtlinien in der Unternehmensgruppe überprüft. Mit der strategischen
Führung durch den Vorstand wird das Ziel verfolgt, den langfristigen Erfolg der Unternehmensgruppe
zu sichern und die Synergien zwischen den Segmenten optimal zu nutzen. Finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentliche und bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des
Konzerns werden die Entwicklung der Gesamtkonzernleistung, das Ergebnis vor Zinsen
und Steuern (EBIT) sowie das Ergebnis nach Steuern verwendet. Für die BAUER AG werden
anstelle der Gesamtkonzernleistung die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis nach Steuern
verwendet. Die Gesamtkonzernleistung ist der in der Baubranche übliche Leistungsindikator und
stellt dabei die Leistungen aller in unserem Konzern befindlichen Gesellschaften dar.
Die Differenz von konsolidierter Leistung zur Gesamtkonzernleistung ergibt sich aus
den Leistungen der assoziierten Unternehmen, unserem Leistungsanteil an Arbeitsgemeinschaften
sowie den Leistungen nicht konsolidierter Gesellschaften. Umsatzerlöse werden hingegen
nicht als Leistungsindikator herangezogen. Diese geben nur ein unvollständiges Bild
der im Geschäftsjahr im Konzern erbrachten Leistung wider. Die Entwicklung der Gesamtkonzernleistung
sowie der jeweilige Anteil der Segmente an der Gesamtkonzernleistung werden im Wirtschaftsbericht
dargestellt. Über die Berechnung sowie die Entwicklung des EBIT sowie des Ergebnisses
nach Steuern des Konzerns finden sich Angaben im Wirtschaftsbericht. Auf Segmentebene
werden die Gesamtkonzernleistung und das EBIT als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren
herangezogen. Zudem hat sich der Vorstand dazu entschieden, ab dem Geschäftsjahr 2021 das Ergebnis
nach Steuern nicht mehr als Leistungsindikator zur Steuerung des Konzerns sowie der
BAUER AG zu nutzen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Ergebnis nach Steuern
in relevantem Maße von äußeren Einflussfaktoren abhängig ist. Hierzu zählen insbesondere
die Währungsentwicklungen in den unterschiedlichen Ländern sowie die Marktwertveränderungen
der Derivate und die Steuerbelastung. Diese Faktoren können einen nicht abschließend
planbaren, wesentlichen Einfluss auf das Finanzergebnis und damit auf das Ergebnis
nach Steuern im jeweiligen Geschäftsjahr haben. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im Rahmen eines umfassenden Berichtswesens werden für den Konzern auch nichtfinanzielle
Kennzahlen ermittelt, die jedoch einzeln für die interne Steuerung und darüber hinaus
keine wesentliche Bedeutung haben. Die Berichterstattung über die Entwicklung dieser
Kennzahlen dient vorwiegend der Vermittlung eines umfassenden Eindrucks über die Tätigkeiten
der BAUER Gruppe. Die einbezogenen Kennzahlen stammen unter anderem aus dem Bereich des Personalwesens,
wie die Anzahl der Mitarbeiter. Weiterhin werden Fort- und Weiterbildungskennzahlen
sowie Kennzahlen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung berichtet. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Die BAUER Gruppe wandte im Geschäftsjahr 2020, trotz der COVID-19-Pandemie, erneut
erhebliche Beträge zur Neu- und Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen
in den drei Segmenten sowie für Forschungszwecke auf. Im Mittelpunkt stehen dabei
die unterschiedlichen Geräte für den Spezialtiefbau sowie die passenden Bohrwerkzeuge
und Anbaugeräte. Dazu kommen die Neuentwicklung sowie Optimierung von Anwendungen
und Verfahren auf den Baustellen. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in der BAUER Gruppe ist dezentral organisiert.
In den zum Segment Maschinen gehörenden Unternehmen hat jede größere Produktgruppe
einen eigenen Entwicklungsbereich, der sich voll auf die entsprechenden Geräte konzentriert.
Innerhalb der BAUER Maschinen GmbH selbst ist das vielfältige Produktportfolio auf
Geschäftsbereiche aufgeteilt, die ihre Gerätefamilien ständig weiterentwickeln und
Innovationen vorantreiben. Die zentrale Entwicklungsabteilung arbeitet an den Technologien
und Komponenten einer Maschine, die in mehreren Produktgruppen Anwendung findet. Auch
die grundlegende Forschungsarbeit ist in der zentralen Entwicklung angesiedelt. Im Maschinenbereich stand im Bereich der Forschung vor allem die Arbeit an der Automatisierung,
der Vernetzung und der Digitalisierung der Geräte im Mittelpunkt. Im Rahmen der Teilnahme
an Forschungsprojekten wurden die im vorherigen Jahr entwickelten Konzepte und Ideen
zur Teilautomatisierung und Digitalisierung der Prozesse in erste Demonstratoren überführt.
So wurde 2020 die Entwicklung der Kommunikation vom Schreibtisch zum Bohrgerät weiter
ausgebaut. Eine erste Baustelle konnte so ohne gedruckten Pfahlplan, dafür mit einem
digitalen Modell der Baustelle und einer daran gekoppelten Aufgabenliste für den Gerätefahrer
zur Verfügung gestellt werden. Damit wurde der Informationsfluss von der Planung bis
zur Dokumentation eines Bohrpfahls durchgängig und ohne manuelle Übertragungen möglich. Im Bereich der Technologien für die Offshore-Gründung wurde die Maschinen- und Verfahrenstechnik
des Dive Drill, der ursprünglich zur Herstellung von Entlastungsbohrungen für gerammte
Gründungen von Offshore-Windfarmen entwickelt wurde, zu einem hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit
universell einsetzbaren, kontinuierlichen Bohrverfahren weiterentwickelt. Aufgrund
seiner vibrationsarmen und lärmreduzierten Arbeitsweise ist der Dive Drill DD 40 U
ein geeignetes System, um Gründungen für Offshore-Windfarmen in sensiblen maritimen
Ökosystemen herzustellen. Im Segment Bau gibt es ebenfalls eigene Entwicklungskapazitäten. Insbesondere unterhält
die BAUER Spezialtiefbau GmbH eine Abteilung für Bautechnik, die neue Verfahren entwickelt
und Grundlagenforschung betreibt. Im Jahr 2020 lag der Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung
der Verfahrenstechnik. Hier ist es das Ziel, bei der Herstellung der Produkte im Spezialtiefbau
die vorhandenen Ressourcen noch effizienter einzusetzen sowie die Materialströme von
und zur Baustelle deutlich zu reduzieren, was auch zu einer Schonung der Umwelt beiträgt.
Im Bereich des Mixed-in-Place (MIP)-Verfahrens ermöglicht dies die gezielte Vergrößerung
des hergestellten Wandquerschnittes durch eine innovative Weiterentwicklung der Mischwerkzeuge.
Damit können zukünftig deutlich tragfähigere Wände hergestellt werden. Zudem ist der
Einsatz von industriell gefertigten Fertigteilelementen bei der Herstellung von Baugrubenwänden
bzw. Schlitzwänden bereits erfolgreich in einem Baustellentest umgesetzt worden. Fertigteilelemente
bieten den Vorteil eine vergleichsweise hohe Tragfähigkeit bei geringem Materialeinsatz
zu erreichen. Im Segment Resources liegt der Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen für den Umweltbereich,
die Altlastensanierung sowie die Entsorgung. Beispielsweise gibt es die Herausforderung,
dass flüssige Abfälle oder Bohrsuspensionen immer schwieriger zu entsorgen sind. Dafür
hat der Bereich Umwelt der BAUER Resources GmbH im Jahr 2020 Versuche durchgeführt,
um verschiedene flüssige mineralische Abfälle bzw. Suspensionen zu entwässern, mit
dem Ziel zukünftig Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Zudem wurde eine Versuchsanlage
für alternative Filtermaterialien für die PFC-Immobilisation geplant. Per- und polyfluorierte
Chemikalien (PFC) stellen heute ein großes Umweltproblem dar. Auch wurde am Einsatz
von Verfahren zur Wärmespeicherung für den Spezialtiefbau geforscht. Für Forschungstätigkeiten, die konzernübergreifend von Bedeutung sein können, werden
über die BAUER Forschungsgemeinschaft interne und externe Aufträge zu Forschungsthemen
vergeben. Manchmal entstehen aus vermeintlich einfachen Ideen neue Techniken, die
unsere Unternehmen technologisch voranbringen. Diese Art der Gesamtorganisation der Forschungs- und Entwicklungsarbeit hat sich
sehr bewährt. Durch schnelle Entscheidungen und hohe Flexibilität können alle Produkte
auf dem neuesten Stand gehalten sowie neue Ideen und Marktanforderungen schnell umgesetzt
werden. Im Segment Maschinen waren 195 Mitarbeiter in der Forschung und der Entwicklung tätig,
dazu kommen Praktikanten. Die Anstrengungen für Forschung und Entwicklung wurden planmäßig
auf hohem Niveau weitergeführt, um den Anforderungen der sich immer schneller verändernden
Märkte gerecht werden zu können. Im Segment Bau waren 2020 28 Mitarbeiter und im Segment Resources 13 Mitarbeiter
im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Zur Vorbereitung und Konzipierung von
Baustellen wenden wir regelmäßig weitere erhebliche Mittel auf. Diese Aufwendungen
haben in der Vergangenheit vielfach zu einer generellen Erhöhung der Know-how-Basis
der Segmente geführt. Für die BAUER Gruppe waren insgesamt 237 Mitarbeiter in der Forschung und der Entwicklung
tätig. Die aufwandswirksamen verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen
2020 25,4 Mio. EUR (Vorjahr: 22,8 Mio. EUR). II. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Die Weltwirtschaft war im Jahr 2020 durch die globale COVID-19-Pandemie geprägt,
die zu einer der größten Rezessionen der letzten Jahrzehnte geführt hat. In vielen
Sektoren der Wirtschaft kam es zu noch nie dagewesenen Einbrüchen, wie beispielsweise
in der Luftverkehrs-, der Tourismus- oder der Gastronomiebranche. Dazu sind viele
weitere bedeutende Herausforderungen weiterhin vorhanden. Im Fokus sind dabei unverändert
die Beziehungen der westlichen Welt zu China, anhaltende Sanktionen und Spannungen
mit Russland sowie die Herausforderungen des Klimawandels. Weiter Sorge bereiten die
durch die COVID-19-Pandemie in den Hintergrund gerückten Konfliktherde mit dem Iran,
die Kriege in Syrien, dem Jemen und Libyen sowie die Spannungen an der indisch-chinesischen
Grenze. Auch die weltweite Flüchtlingskrise, die auf unterschiedlichsten Ursachen
beruht, ist weiterhin ungelöst. Dahingehend wird sich auch zeigen, ob sich der zunehmende
Protektionismus weiter verstärkt. Ungeachtet dessen sind mit der Wahl in den USA und dem vollzogenen Brexit Unsicherheiten
und Spannungen aufgelöst worden und sorgen für neue Perspektiven. Positiv ist ebenfalls,
dass man sich auf die Beendigung der Sanktionen gegen Katar einigen konnte. Auch die
neue Regierung in den USA hat erste deutlich positivere Zeichen gegenüber der restlichen
Welt gesendet, wie beispielsweise den Wiedereintritt in das Pariser Klimaabkommen
oder in die Weltgesundheitsorganisation. Ungeachtet des coronabedingten deutlichen Einbruchs konnte die Weltwirtschaft in
vielen Bereichen durch immense staatliche Eingriffe und Fördermaßnahmen in fast allen
Ländern der Welt bis heute vor dramatischen Folgen wie Massenarbeitslosigkeit, Insolvenzen,
Börsencrashs und Währungsverlusten bewahrt werden. Die tatsächlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
werden wir vermutlich frühestens mit Beginn des zweiten Halbjahres 2021 erleben -
vieles wird sich auch erst später zeigen. UNSERE MÄRKTE IM ÜBERBLICK Die Einschätzung der Marktentwicklungen sowie der allgemeinen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für den Konzern und für die Geschäftssegmente in diesem Lagebericht
basiert auf den Informationen aus den einzelnen Tochtergesellschaften, sowie den Einschätzungen
der Regionalleiter sowie der obersten Führungsebene. Die Folgen der COVID-19-Pandemie auf unsere Märkte haben sich im Jahr 2020 regional
sehr unterschiedlich bemerkbar gemacht. Europa, die USA und China waren hier deutlich
weniger beeinflusst als die Märkte in Asien. Insgesamt war der Bau durch die Pandemie
weniger stark betroffen als viele andere Industrien. Der Markt für Baumaschinen musste
hingegen einen deutlichen Rückgang verkraften. Negativ beeinflusst wurden alle Sektoren
durch die zum Teil umfassenden Ausgangs- und Reisebeschränkungen, was auch Folgen
für die Baustellenlogistik hinsichtlich Personal und Geräten hatte. Durch immer wieder
auftretende Lockdowns in einzelnen Ländern kam es ungeachtet der generell weiter guten
Nachfrage zu deutlichen Verzögerungen bei der Vergabe neuer Aufträge wie auch bei
der Durchführung laufender Projekte. Der generelle Nachholbedarf an Infrastruktur, der sowohl in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen
als auch in den etablierten Industrieländern vorhanden ist, wurde 2020 auch durch
die Pandemie nicht gebremst. Staatliche Investitionen in die Infrastruktur förderten
die Baumärkte weltweit. Im Gegenzug war eine Zurückhaltung im Industriebau bereits
zu spüren. Neben dem Bau- und dem Maschinenbaumarkt, als für uns wichtigste Märkte, sehen wir
auch in den Bereichen Umwelttechnik, Wasser, Bergbau und erneuerbare Energien ungeachtet
der Pandemie eine grundsätzlich positive Entwicklung, die durch den generell steigenden
Bedarf an diesen Themen vorangetrieben wird. Deutschland In Deutschland waren die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Bauwirtschaft
nicht so erheblich. Weiter niedrige Zinsen, staatliche Förderungen und ein anhaltend
hoher Nachholbedarf in Ballungsräumen, insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus, trieben
die Baukonjunktur an. Der öffentliche Bau profitierte von einem erheblichen Defizit
im Bereich Infrastruktur, für den im Staatshaushalt finanzielle Mittel zur Verfügung
standen. Teilweise hat der schlechte Zustand der Infrastruktur große Auswirkungen
auf den Güterverkehr, so dass hier enorme Aufwendungen notwendig sind. Die anhaltende
Debatte über den CO2-Verbrauch und die Folgen des Klimawandels machen zusätzliche Investitionen notwendig,
die zum Teil der Bauwirtschaft zugutekommen. Aufgrund der Unsicherheit über die Folgen
der Pandemie und die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der Länder und Gemeinden
kam es insgesamt zu einer Investitionszurückhaltung. Dies galt ebenso für den Industriebau.
Während die Ausschreibungsaktivitäten zunächst merklich zurückgingen, zeigte sich
bereits im vierten Quartal wieder eine Belebung. Baustatistik Deutschland - Veränderung 2019 /2020
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Europa Die Baumärkte in Westeuropa haben sich trotz der Pandemie weitestgehend robust gezeigt.
Neben Deutschland konnten Frankreich, England und auch die Schweiz im vergangenen
Jahr einen Anstieg der Bauleistung verzeichnen. Positiv entwickelten sich auch die
Märkte in Nordeuropa, wie Dänemark, Schweden und Norwegen. Die südeuropäischen Länder,
die stärker von der Pandemie betroffen waren, verzeichneten eine schwächere Entwicklung
bei der Baunachfrage. In vielen Staaten Osteuropas bewegten sich die Bauinvestitionen aufgrund fehlender
Finanzmittel weiter auf sehr niedrigem Niveau. Russlands Bausektor war durch die anhaltenden
Sanktionen schwach und die Bemühungen des Staats hier entgegenzuwirken waren nicht
ausreichend. Nahost & Zentralasien Auch im Nahen Osten wirkte sich die COVID-19-Pandemie negativ aus und verstärkte
zusätzlich die bereits bestehenden Probleme, die durch die anhaltenden Konflikte sowie
den speziell im ersten Halbjahr niedrigen Ölpreis entstanden sind. Eine Erholung des
Ölpreises und die Beilegung des Konflikts mit Katar konnten die Folgen der Pandemie
nicht ausgleichen. Daher waren auch die Investitionen in den Bausektor sehr verhalten.
Die staatlichen Budgets bewegten sich weiter auf niedrigerem Niveau, so dass Investitionen
auf das nötigste begrenzt wurden. Eine Folge dieser Entwicklung waren auch anhaltende
Überkapazitäten im Bausektor und ein merklich zurückgegangener Bedarf an Neugeräten
für diesen Markt. In Saudi-Arabien gab es erste Anzeichen für eine Erholung. Im arabischen Raum hatte
alleine Ägypten eine durchgehend stabile Baukonjunktur. In Summe waren und sind die
Marktbedingungen für den Bau und Maschinenbau in dieser Region schwierig. In den Märkten Südasiens, wie Indien, Bhutan oder Bangladesch, ergaben sich durch
den allgemeinen Bedarf nach Infrastruktur und Energieversorgung immer wieder interessante
Projekte für die Bauindustrie und speziell den Spezialtiefbau. Insbesondere im Bereich
der Dammstabilisierung und bei der Errichtung von Wasserkraftwerken gab es regelmäßig
gute Projektchancen. Asien-Pazifik, Fernost & Australien Die Märkte in Asien waren von der Pandemie mit am stärksten betroffen. Langanhaltende
und strikte Lockdowns wie in Malaysia, Australien und auch auf den Philippinen haben
teilweise über Monate zum Stillstand in den jeweiligen Ländern geführt. Insgesamt
hat sich die Hoffnung, dass sich die generell weiter hohe Nachfrage nach großen Infrastrukturvorhaben
im zweiten Halbjahr 2020 positiv auswirkt, nicht bestätigt. Die mittelfristigen Perspektiven für den Baumarkt im Fernen Osten sind aber weiter
gut. Die Bauwirtschaft in China konnte sich nach dem Einbruch zu Beginn des Jahres 2020
schnell wieder erholen und fand zu altem Niveau zurück. Durch die starke lokale Konkurrenz
und staatliche Regelungen für ausländische Unternehmen ergeben sich kaum Möglichkeiten,
um dort in der Bauausführung tätig zu werden. Der Verkauf von Baumaschinen lag in
China im abgelaufenen Jahr sogar höher als im Vorjahr. Amerika Der anhaltend große Nachholbedarf in vielen Infrastrukturbereichen des Landes, unter
anderem auch im Bereich des Hochwasserschutzes, ist durch die Pandemie nicht wesentlich
beeinflusst worden. Die US-amerikanische Wirtschaft konnte sich insgesamt gut behaupten
und auch das Wahljahr in den USA hatte keine negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft.
Dieser positive Trend war auch beim Verkauf von Baumaschinen zu sehen. In Kanada zeigte sich der Baumarkt positiv. In den Ländern Mittel- und Südamerikas
hatte die Pandemie deutliche Folgen für die dortige Wirtschaftsleistung, was sich
auch auf die Bau- und Maschinenbaumärkte ausgewirkt hat. Hier sind die Aktivitäten
sehr deutlich zurückgegangen. Panama befand sich fast das gesamte Jahr im Lockdown. Afrika Eine Wiederbelebung und leichte Erholung der Rohstoffmärkte hat die Investitionstätigkeit
der Rohstoffindustrie in Afrika ansteigen lassen, auch mit positiven Auswirkungen
auf Investitionen in für den Bergbau benötigte Dienstleistungen. Insgesamt ist das
wirtschaftliche Niveau vieler Länder weiter sehr niedrig, so dass die Baunachfrage
auch 2020 entsprechend niedrig war. Wichtige Zukunftsthemen für den Kontinent wie
Wasser, Umwelt, Energie oder Bodenschätze, nehmen an Bedeutung zu und werden wieder
verstärkt durch Fördermaßnahmen unterstützt. Die weltweite COVID-19-Pandemie hat aber
auch hier die Prioritäten verschoben. Mit einer weiteren Ausbreitung der Pandemie
auf dem Kontinent sind die Zukunftsperspektiven nochmal schwieriger. Gesamtaussage Märkte Neben den grundlegenden Herausforderungen, wie der anhaltenden Volatilität der Weltmärkte
mit sich immer wieder kurzfristig ändernden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
auf die wir uns als Firma immer wieder schnell und flexibel einstellen müssen, sind
die bereits spürbaren und auch die noch unklaren weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
als zusätzliche Herausforderungen dazugekommen. Insbesondere gilt dies für uns für
die Bau- und Maschinenbaumärkte. Gleichzeitig konnte die Pandemie den anhaltenden weltweiten Bedarf nach Bauleistungen
und damit auch nach Baumaschinen bisher nicht grundlegend ändern, sondern nur zeitlich
verzögern. Auch in und nach der Pandemie bietet die anhaltende Dynamik einzelner Märkte
immer wieder neues Potential für kurzfristige Marktchancen. In den nächsten Monaten
ist aber mit weiteren negativen Einflüssen durch die COVID-19-Pandemie zu rechnen.
Mittel- und langfristig erwarten wir jedoch wieder stabile Bau- und Rohstoffmärkte
und eine positive Gesamtentwicklung, die uns gute Chancen bietet. Im Bereich der Bekämpfung
und Bewältigung des Klimawandels ergeben sich neue Wachstumschancen für unser Unternehmen. GESCHÄFTSVERLAUF Die BAUER Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtkonzernleistung von 1.453,6
Mio. EUR, die um 8,8 % unter dem Vorjahreswert von 1.594,7 Mio. EUR lag. Das EBIT
stieg von 33,7 Mio. EUR auf 55,5 Mio. EUR deutlich an. Das Ergebnis nach Steuern war
mit -8,2 Mio. EUR negativ. Im Vorjahr stand hier ein deutlicher Verlust von -36,6 Mio. EUR zu Buche. Mit dem vorliegenden Jahresabschluss wurde auf Grundlage einer Empfehlung der Deutschen
Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen
innerhalb der GuV umgegliedert und ist nunmehr Bestandteil des EBITDA sowie des EBIT.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Die Gesamtkonzernleistung ist gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen, was
insbesondere auf die Segmente Maschinen und Resources zurückzuführen war. In der Kennzahl
sind für 2020 rund 50 Mio. EUR erhöhende Effekte aus der Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft
in Hongkong und einer Übergangskonsolidierung aufgrund der Beendigung des Joint Ventures
mit Schlumberger enthalten. Bei den Ergebniskennzahlen konnte eine deutliche Steigerung
gegenüber dem Vorjahr erreicht werden, wobei in den Geschäftszahlen 2019 eine erhebliche
Wertberichtigung von etwa 40 Mio. EUR enthalten war, die aufgrund eines Urteils aus
einem Berufungsverfahren gegen ein Schiedsgerichtsurteil aus dem Jahr 2018 vorzunehmen
war. Dabei ging es um ein Bauprojekt, das 2011 und 2012 in Hongkong ausgeführt wurde
und bei dem ein erheblicher Mehraufwand geleistet werden musste. Im abgelaufenen Geschäftsjahr
2020 konnte trotz des Leistungsrückgangs im Wesentlichen durch zahlreiche positive
Bauprojekte, ein stabiles Umweltgeschäft sowie den Maßnahmen der Kurzarbeit, ein zufriedenstellendes
EBIT erzielt werden. Damit hielt sich der Verlust beim Nachsteuerergebnis im Rahmen. Auch Zinssicherungsgeschäfte hatten einen negativen Einfluss auf das Nachsteuerergebnis,
da diese entsprechend der Entwicklung der Marktzinsen in der Bilanz zu bewerten sind.
Da die Marktzinsen im Vergleich zu Ende Dezember 2019 weiter rückläufig waren, blieb
es bei einem negativen Effekt auf das Nachsteuerergebnis. Dieser reduzierte sich jedoch
gegenüber dem Vorjahr von -10,6 Mio. EUR auf -5,3 Mio. EUR. Mit dem Geschäftsbericht 2019 hatte der Konzern am 9. April 2020 eine Prognose für
das Geschäftsjahr 2020 abgegeben. Diese sah eine leichte Steigerung bei der Gesamtkonzernleistung, eine deutliche Steigerung
des EBIT sowie eine deutliche Steigerung beim Ergebnis nach Steuern in den positiven
Bereich vor. Aufgrund der COVID-19-Pandemie nahm der Konzern per Ad-hoc Meldung am
17. Juni diese Prognose zurück, da zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, wie die
weiteren Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns sein würden. Am 3. November veröffentlichte der Konzern per Ad-hoc Meldung seine neue Prognose
für das Geschäftsjahr 2020: Eine Gesamtkonzernleistung in Höhe von etwa 1,5 Mrd. EUR,
ein EBIT in etwa auf Höhe des Vorjahres sowie ein negatives Ergebnis nach Steuern,
das deutlich besser als im Vorjahr und besser als -20 Mio. EUR erwartet wurde. Diese
zuletzt gegebene Prognose konnte hinsichtlich der Ergebniskennzahlen, insbesondere
beim EBIT, deutlich übertroffen werden, was dem Kapitalmarkt per Ad-hoc Meldung am
1. März 2021 mitgeteilt wurde. Dies lag vor allem daran, dass im Segment Maschinen
zum Jahresende eine bessere Ergebnisentwicklung stattgefunden hat, als erwartet. Die
zuletzt prognostizierte Gesamtkonzernleistung konnte aufgrund einer zum Jahresende
schwächeren Leistungsentwicklung in den Segmenten Bau und Resources nicht erreicht
werden. Der Auftragsbestand des Konzerns lag zum Jahresende 2020 mit 1.162,5 Mio. EUR mit
13,1 % deutlich über dem bereits hohen Vorjahreswert von 1.027,6 Mio. EUR. Obwohl
sich die Märkte durch die COVID-19-Pandemie sehr volatil und deutlich schwieriger
zeigten als 2019, ist es im Segment Bau gelungen, einige sehr große Aufträge zu gewinnen
und den Auftragsbestand deutlich zu steigern. Im Maschinenbau lag der Auftragsbestand
merklich unter dem Vorjahr. Im Segment Resources ging er gegenüber dem Vorjahr ebenfalls
zurück. Der Auftragseingang lag mit Prognose-Ist-Vergleich 2020
1.588,5 Mio. EUR um 1,3 % unter dem Vorjahreswert von 1.608,7 Mio. EUR. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Betrachtet man den Einfluss auf die Märkte des Segments Bau, so konnten in den meisten
Ländern Europas, des Nahen Ostens, Amerikas und Afrikas, die Bauprojekte nach teilweise
Unterbrechungen weitergeführt werden. In manchen Ländern jedoch, vor allem im Fernen
Osten, gab es großräumige Ausgangsbeschränkungen und eine komplette, teilweise monatelange
Stilllegung der Wirtschaft, wie etwa in Malaysia, Thailand, auf den Philippinen oder
auch in Panama. Aber auch in den Ländern, in denen der Baubetrieb kaum unterbrochen
war, erschwerten vor allem die Reisebeschränkungen die Baustellenlogistik. Benötigte
Maschinen oder Expertenteams gelangten nur schwer und mit deutlich längerer Anreise
oder quarantänebedingten Verspätungen auf die Baustellen. Dies stellte gerade international
agierende Bauunternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die Projekte weiterhin
planmäßig abzuwickeln. In vielen Ländern kam es zu einem erheblichen Rückgang von
Ausschreibungen und laufende Aufträge wurden storniert oder verzögert. Das Segment Maschinen war am deutlichsten von der Investitionszurückhaltung der Kunden
betroffen. Die Baumaschinenmärkte weltweit wurden durch die Folgen der COVID-19-Pandemie
sehr deutlich beeinflusst. Vor allem die Unwägbarkeit des künftigen Verlaufs der COVID-19-Pandemie
verstärkte monatelang die Unsicherheiten bei den Maschinenkunden, die merklich zurückhaltender
in neue Geräte investierten. Dies führte in nahezu allen Regionen der Welt zu starken
Rückgängen bei den Verkaufszahlen. Eine Ausnahme bildete China, dessen Wirtschaft
sich nach einer relativ kurzen Phase des harten Lockdowns schnell erholte und zum
Jahresende eine erhebliche Steigerung des Wachstums gegenüber Vorjahr erzielte. Auch
Deutschland zeigte sich relativ stabil, während es in den anderen Regionen deutliche
Rückgänge gab. In Russland konnte bei einer sehr niedrigen Ausgangsbasis ein Wachstum verzeichnet werden. In Nordamerika zeigte sich der Maschinenmarkt
dagegen robuster, während es in den Ländern Latein- und Südamerikas starke Rückgänge
gab. Ebenso auf extrem niedrigem Niveau zeigten sich die Märkte im Nahen Osten, in
denen die Maschinenverkäufe neben der COVID-19-Pandemie durch den anhaltend niedrigen
Ölpreis und die weiterhin herrschenden politischen Unsicherheiten belastet waren.
Afrika war ebenfalls schwach. In den übrigen asiatischen Ländern, außer China, waren
die Märkte von den Folgen der Pandemie belastet, so dass die Nachfrage erheblich niedriger
war. Das Segment Resources war in den ersten neun Monaten des abgelaufenen Geschäftsjahres
2020 hingegen kaum von der COVID-19-Pandemie beeinflusst, bevor sich durch weniger
Auftragsvergaben, gerade im Umweltbereich, eine leichte Abschwächung des Marktes zeigte. Gesamtaussage Geschäftsverlauf Das Jahr 2020 war für den Konzern aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
sehr wechselhaft. Im Segment Bau konnten in vielen Ländern sehr gute Ergebnisse bei
Bauprojekten erzielt werden. Auf der anderen Seite waren viele Märkte, dabei insbesondere
der Ferne Osten, massiv von den Ausgangs- und Reisebeschränkungen betroffen. Nach
einem guten Start ins Jahr machten sich ab dem zweiten Quartal auch im Segment Maschinen
die Auswirkungen der Pandemie bemerkbar. Die Kunden reagierten mit einer deutlichen
Investitionszurückhaltung auf die Unsicherheit über die weitere Entwicklung. Dies
hielt das Jahr über an. Die Reorganisationsmaßnahmen im Segment Resources konnten
zum sehr großen Teil abgeschlossen werden, so dass dieses Geschäftssegment nun deutlich
besser für die nächsten Jahre aufgestellt ist und zahlreiche Chancen bietet. Insgesamt
ist es durch unsere zeitnahen und stringenten Maßnahmen gelungen den Konzern gut und
stabil durch dieses schwierige Jahr zu bringen und dabei aus unserer Sicht für die
Zukunft wieder besser aufzustellen. SEGMENT BAU
*
Vorjahr angepasst; siehe Erläuterungen auf S. 70 und S. 102 Allgemeine Rahmenbedingungen Die wesentlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Segment Bau wurden bereits
im Geschäftsverlauf beschrieben. Der Baumarkt in Deutschland war im vergangenen Jahr insgesamt gut, es kam aber auch
hier zu einem Rückgang an neuen Ausschreibungen - vor allem im öffentlichen Bau und
bei Gewerbeneubauten. In Westeuropa haben sich die Baumärkte in Summe in etwa mit
dem Vorjahr vergleichbar entwickelt, während diese sich vor allem in Südosteuropa
und Russland eher schwach entwickelten. In Nordamerika zeigten sich die Märkte in
Kanada und den USA positiv. Die Länder Mittelamerikas verzeichneten eine schwache
Marktlage. Schwierig war das Jahr 2020 besonders im Fernen Osten und Australien. Die
Märkte des Nahen Ostens waren aufgrund der politischen Unsicherheiten und des niedrigen
Ölpreises schwach aber stabil. Die Märkte in Afrika waren weiterhin schwach. Der weltweite Bedarf an Infrastruktur wie Straßen, Brücken, Dämme oder Energieversorgung,
sowie die zunehmende Urbanisierung ist trotz der COVID-19-Pandemie unverändert groß.
Speziell wegen der Urbanisierung muss in immer komplexeren und schwierigeren Verhältnissen
gebaut werden. Dies lässt erwarten, dass vermehrt Spezialtiefbauleistungen benötigt
werden, so dass Spezialtiefbau unverändert einen zukunftsträchtigen Markt darstellt. Wesentliche Ereignisse Das Segment Bau erzielte im Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtkonzernleistung von 669,0
Mio. EUR, die mit 6,4 % über dem Vorjahr von 628,8 Mio. EUR lag. Das EBIT war mit
24,3 Mio. EUR wieder deutlich positiv (Vorjahr: -17,4 Mio. EUR). Das Ergebnis nach
Steuern lag bei -5,0 Mio. EUR -2019 stand ein deutlich negatives Ergebnis von -52,8
Mio. EUR zu Buche. Im Vorjahr hatte das Urteil aus einem Berufungsverfahren gegen ein Schiedsgerichtsurteil
aus dem Jahr 2018 eine erhebliche Wertberichtigung in Höhe von etwa 40 Mio. EUR in
der Bilanz zur Folge. Dies wirkte sich entsprechend in dieser Höhe negativ auf die
Gesamtkonzernleistung sowie die Ergebniskennzahlen des Segments Bau aus. Im ersten
Halbjahr 2020 wurde die Tochterfirma in Hongkong dann entkonsolidiert, was zu einem
positiven Ergebnisbeitrag von etwa 8 Mio. EUR geführt hat, der in den Ergebniskennzahlen
2020 enthalten ist. Die unterjährig vorgenommene Umgliederung der SPESA Spezialbau und Sanierung GmbH
sowie der SCHACHTBAU NORDHAUSEN Bau GmbH in das Segment Resources verringerte die
Gesamtkonzernleistung für das Gesamtjahr 2020 um 31,6 Mio. EUR (Vorjahr: 39,9 Mio.
EUR). Die Ergebnisauswirkungen waren unwesentlich. Die Leistungs- und Ergebniskennzahlen des Jahres 2020 waren insbesondere durch die
Folgen der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Dies betraf vor allem die Länder des Fernen
Ostens. Unsere Tochterfirmen in Malaysia, Thailand und auf den Philippinen mussten
aufgrund der dortigen harten Lockdowns erhebliche Verluste verzeichnen, da dort kaum
Projekte umgesetzt werden konnten. Entsprechend verhinderten die Maßnahmen zur Eindämmung
der COVID-19-Pandemie, insbesondere in diesen Ländern, dass wir ein positives Nachsteuerergebnis
erreichen konnten. Wir können jedoch insgesamt mit dem Ergebnis zufrieden sein, haben
wir doch trotz der widrigen Bedingungen und dem aufgrund der Reisebeschränklungen
notwendigen Mehraufwand an Planung und Logistik, in vielen Ländern gute Ergebnisse
erzielt und unsere Projekte gut abgewickelt. Die einzelnen Baumärkte zeigten sich entsprechend der Rahmenbedingungen auch für
uns sehr unterschiedlich. In Deutschland ist die Leistung im Vergleich zum Vorjahr
zurückgegangen. Trotzdem konnte erneut ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. In
Europa hatten wir 2020 vor allem in den Niederlanden, in Ungarn und in Skandinavien
ein gutes Geschäftsjahr. In Österreich, Großbritannien sowie den weiteren Ländern
Osteuropas war die Auslastung insgesamt etwas zu gering. Die Märkte im Nahen Osten waren weiter durch niedrige Ölpreise und Konflikte belastet.
Insgesamt waren wir mit der Entwicklung aber zufrieden. Durch die Abwicklung größerer
Aufträge, darunter auch ein Großprojekt in Jordanien am Toten Meer, konnte unsere
Tochterfirma in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein gutes Ergebnis erzielen. Der
Auftrag in Jordanien konnte im Jahr 2020 nochmals deutlich erweitert werden. In Katar
mussten wir einen Verlust verzeichnen. Erfreulich war erneut die Leistung unserer Tochterfirma in Ägypten, die durch einige
gute Projekte einen sehr guten Ergebnisbeitrag liefern konnte. Sonst waren in Afrika
die Leistungsbeiträge unserer Aktivitäten nur sehr gering. Unsere größeren Projekte in Bangladesch und in Bhutan verliefen positiv. In Indien
haben wir begonnen, unsere Aktivitäten auszuweiten. Hier konnten wir erste größere
Aufträge gewinnen. Im Fernen Osten herrschte 2020 für uns das schwierigste Marktumfeld. Die umfangreichen
Coronamaßnahmen, wie komplette Ausgangsbeschränkungen, beeinflussten den Bau sehr
deutlich. Teilweise dauerten die Einschränkungen über Monate an, so dass kaum gearbeitet
werden konnte. Auch konnten geplante Umstrukturierungen aufgrund lokaler Vorgaben
nicht umgesetzt werden. Unsere Tochterfirmen in Malaysia, Thailand und auf den Philippinen
mussten so erhebliche Verluste verzeichnen. Auch in Australien und Vietnam gab es
zu wenig Aufträge und folglich Verluste. In Malaysia werden wir unsere Kapazitäten
deutlich reduzieren. In Australien ist dies bereits abgeschlossen. Auch die Kostenstrukturen
in unsere Firmen in Thailand und den Philippinen werden reduziert. Nach einer erheblichen Umstrukturierung und guten Auftragseingängen im Vorjahr, hatte
unsere Tochterfirma in den USA eine deutlich bessere Entwicklung. Die meisten Projekte
konnten mit nur wenigen Einschränkungen abgewickelt werden, unter anderem umfangreiche
Spezialtiefbauarbeiten für drei Abschnitte am Herbert Hoover Dike in Florida. Aber
auch andere Projekte im Bereich der Dammsanierung für den Hochwasserschutz verliefen
erfolgreich. Insgesamt konnte in den USA ein sehr positives Ergebnis erzielt werden.
In Kanada gab es im Vergleich zum Vorjahr eine bessere Entwicklung. Die Märkte Mittelamerikas,
insbesondere in Panama, waren schwach. Wir arbeiten unverändert und kontinuierlich am weltweiten Rollout des Bauer Construction
Process (BCP), also der systematischen Einführung von strukturierten Lean Management-Methoden
übertragen auf den Spezialtiefbauprozess. Hier konnten wir bereits gute Erfolge erzielen
und die Abwicklung unserer Projekte an vielen Stellen verbessern sowie die Prozesse
und Risikoreduktionsmaßnahmen nachhaltig vereinheitlichen. Auftragslage Der Auftragsbestand ist um 23,7 % von 611,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 755,8 Mio. EUR
erheblich angestiegen. Hauptgrund hierfür waren vor allem im ersten Halbjahr 2020
erhaltene sehr große Aufträge in Europa. Der Auftragseingang lag entsprechend mit
813,7 Mio. EUR um 17,5 % über dem Vorjahreswert von 692,7 Mio. EUR. Wir hatten auch im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gute Auftragseingänge. Obwohl
sich die Märkte durch die COVID-19-Pandemie sehr volatil zeigten, ist es uns gelungen,
einige sehr große Aufträge, insbesondere in Europa zu gewinnen. Dennoch zeigen sich
regionale Unterschiede, so dass die Auftragslage gerade in den Ländern des Nahen und
Fernen Ostens noch nicht für das gesamte Geschäftsjahr ausreichend ist. Dennoch sehen
wir durch den vorhandenen Auftragsbestand und aufgrund weiterer Chancen in der Welt
eine gute Ausgangslage für das laufende Geschäftsjahr. SEGMENT MASCHINEN
*
Vorjahr angepasst; siehe Erläuterungen auf S. 70 Allgemeine Rahmenbedingungen Die wesentlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Segment Maschinen wurden
bereits im Geschäftsverlauf beschrieben. Unverändert gilt dabei, dass es nach unserer Einschätzung weltweit einen erheblichen
Bedarf an Spezialtiefbauleistungen gibt. Auch wenn sich die Baumärkte im Jahr 2020
insgesamt abgeschwächt haben, konnte doch in vielen Regionen weiterhin gearbeitet
werden. Entsprechend gibt es einen unverminderten Bedarf an Spezialtiefbaugeräten,
auch wenn eine coronabedingte Delle entstanden ist. Die für einige unserer Sonderproduktgruppen wichtigen Rohstoffmärkte waren aufgrund
der relativ niedrigen Rohstoff- und Ölpreise tendenziell schwach. Auch hier hatte
die COVID-19-Pandemie einen zusätzlich belastenden Einfluss und hat zu Auftragsverschiebungen
geführt. Wesentliche Ereignisse Im Segment Maschinen lag die Gesamtkonzernleistung im vergangenen Geschäftsjahr mit
610,7 Mio. EUR um 14,4 % deutlich unterhalb des Vorjahres von 713,7 Mio. EUR. Entsprechend
reduzierte sich das EBIT von 58,7 Mio. EUR auf 30,1 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Steuern
ging von 39,5 Mio. EUR auf 11,0 Mio. EUR deutlich zurück. Das Segment Maschinen war im Jahr 2020 am deutlichsten von der Investitionszurückhaltung
der Kunden aufgrund der Unsicherheit bedingt durch die COVID-19-Pandemie betroffen.
Nachdem das erste Quartal noch wenige Spuren zeigte, sind die Umsatzerlöse und Auftragseingänge
im zweiten Quartal deutlich zurückgegangen. Im zweiten Halbjahr zeigte sich keine
wesentliche Belebung der Auftragssituation, auch wenn die Ergebnisentwicklung im letzten
Quartal besser als erwartet war. Am Hauptstandort in Schrobenhausen wurde seit April
2020 die Produktion zurückgefahren und entsprechend mit Kurzarbeit reagiert. Unter diesen Rahmenbedingungen gingen Gesamtkonzernleistung und Umsatz deutlich zurück.
Durch unsere zahlreichen getroffenen Maßnahmen lag das Nachsteuerergebnis noch im
positiven Bereich. Dabei zeigten sich die Märkte in Deutschland, den USA und China
am robustesten. In Russland konnten die Verkäufe bedeutend gesteigert werden, lagen
jedoch noch weiter unter dem Niveau vor der Krim-Krise. In den anderen Ländern Europas
gingen die Verkaufszahlen zurück. Dies galt auch für die Länder des Nahen Ostens sowie
die weiteren asiatischen Länder und auch für Afrika. Bei den Tochterfirmen und den einzelnen Produktgruppen stellte sich das Geschäftsjahr
wie folgt dar: Der Vertrieb von Ankerbohrgeräten lief sehr positiv und nahezu unbeeinflusst.
Rammgeräte, Mischanlagen, Drehantriebe und Bohrrohre zeigten einen Rückgang gegenüber
Vorjahr mit schwächeren Ergebnissen. Beim Geschäft mit Brunnenbohrgeräten wurde im
Geschäftsjahr 2020 der Produktionsstandort in Peine geschlossen. Die Produktions-
und Vertriebsorganisation im Fernen Osten konnte den Rückstand aus dem Lockdown im
Frühjahr 2020 nicht aufholen. Zwar legte das Chinageschäft zu, doch fehlte in den
weiteren asiatischen Ländern der Umsatz. Insgesamt gingen Leistung und Ergebnis zurück,
letzteres war aber positiv. Das Geschäft mit Ersatzteilen, Bohrwerkzeugen und weiteren
After-Sales-Services lieferte erneut einen guten Beitrag zum Gesamtergebnis, wenn
auch hier der Umsatz merklich zurückging. Die Vertriebsgesellschaft für Spezialtiefbaugeräte in den USA hatte ein gutes Marktumfeld
und konnte mit einer Leistungssteigerung ein gutes Ergebnis erzielen. Im dritten Quartal
2020 wurde das im Jahr 2015 gemeinsam mit Schlumberger begonnene Joint Venture zur
Entwicklung und zum Bau von größeren landbasierten Tiefbohranlagen für den Öl- und
Gasbereich beendet. Eine Bewertung at-equity erfolgt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr,
da die betroffenen Gesellschaften nun vollkonsolidiert werden. Die Effekte sind in
der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage weitergehend beschrieben. Insgesamt wurden alle Aktivitäten in der Tiefbohrtechnik im Geschäftsbereich Water,
Energy & Mining der BAUER Maschinen GmbH zusammengeführt. Zukünftig sollen für Kunden
passgenaue Anwendungen entwickelt und gemeinsam Projekte, unter anderem im Bereich
der Tiefengeothermie, realisiert werden. Der Fokus liegt auf den Märkten in Europa
und Asien. Ein weiterer strategischer Schritt wurde mit dem Ausbau des Brunnenbohrgeschäfts
in den USA getan. Um hier einen Eintritt in den Markt zu vollziehen hat die amerikanische
Tochterfirma BAUER Equipment America Inc. im Oktober 2020 per Asset-Deal das in den
USA etablierte Geschäft mit Brunnenbohrgeräten der Marke GEFCO übernommen. Die Produktion
und der Vertrieb der Geräte in den USA wird weitergeführt. Auftragslage Der Auftragseingang entwickelte sich deutlich schwächer als im Vorjahr. In Summe
ging er von 672,1 Mio. EUR im Vorjahr um 7,6 % auf 621,3 Mio. EUR zurück. Der Auftragsbestand
lag zum Jahresende 2020 mit 118,9 Mio. EUR über dem Vorjahr von 108,3 Mio. EUR. Die Unsicherheiten aufgrund der COVID-19-Pandemie führten bei den Maschinenkunden
zu einem sehr zurückhaltenden Bestellverhalten und entsprechend zum Rückgang im Auftragseingang.
Unverändert bestellen Kunden ihre Maschinen im Spezialtiefbau relativ kurzfristig.
Nur vereinzelt werden Geräte für besondere Projekte oder spezielle Maschinen etwas
länger im Voraus bestellt. SEGMENT RESOURCES
*
Vorjahr angepasst; siehe Erläuterungen auf S. 70 und S. 102 Allgemeine Rahmenbedingungen Das Segment Resources konzentriert sich mit seinen Produkten und Dienstleistungen
auf die Geschäftsfelder Bohrdienstleistungen und Brunnenbau, Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen,
Bergbau sowie Sanierung. Eine leichte Erholung war bei der Nachfrage für Bohrdienstleistungen nach Wasser
und Bodenschätzen zu beobachten. In Afrika gab es vereinzelte Projekte für Tiefbrunnen
sowie Bohrungen für die Miningindustrie. Im Nahen Osten zeigte sich der Markt eher
schwach. Im Bereich Brunnenbau war die Nachfrage für Ausbaumaterialien in Deutschland
aufgrund der zunehmenden Trockenheit gut. In den Märkten Osteuropas war diese ausreichend. Im Bereich Umwelttechnik zeigte sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ein positiver
Markt. In Deutschland gab es anhaltend viele Aufträge im Flächenrecycling, der Grundwasseraufbereitung
oder der Entsorgung kontaminierter Böden und Schlämmen. Auch in China, aus unserer
Sicht ein Markt mit großem Potential, war unvermindert eine steigende Nachfrage nach
Umweltdienstleistungen zu erkennen, die wir aufgrund der coronabedingten Einreisebeschränkungen
noch nicht bearbeiten konnten. Der Bereich Pflanzenkläranlagen fokussiert sich bei
der Vermarktung auf einzelne große Projekte im Nahen Osten und arbeitet an der regionalen
Erweiterung des Geschäftes. Der Geschäftsbereich Bergbau ist im Wesentlichen in Deutschland aktiv. Neben fortgesetzten
Tätigkeiten im Endlagerbergbau lagen im Jahr 2020 die Ausführungsschwerpunkte im Verwahrungs-
und Entsorgungsbergbau, in der Sanierung von Altbergbaustandorten und in technischen
Dienstleistungen für Bergbauunternehmen, die Rohstoffe fördern oder Reststoffentsorgung
betreiben. Der Bereich Sanierung mit Schwerpunkt in Deutschland hatte einen guten
Markt in einem intensiven Wettbewerbsumfeld. Wesentliche Ereignisse Die Gesamtkonzernleistung im Segment Resources lag mit 268,8 Mio. EUR um 14,6 % unter
dem Vorjahreswert von 314,8 Mio. EUR. Das EBIT verbesserte sich von -5,1 Mio. EUR
auf 1,9 Mio. EUR und das Ergebnis nach Steuern lag nach -13,6 Mio. EUR im Vorjahr
bei -7,2 Mio. EUR. Insgesamt war das Jahr 2020 nochmals von den in den Vorjahren begonnenen Restrukturierungsmaßnahmen
geprägt. So wurde zum Ende des dritten Quartals der Verkauf der ESAU & HUEBER GmbH,
die ihren Schwerpunkt in der Brauerei- und Getränketechnologie hatte, vollzogen. Die
negativen Ergebnisauswirkungen aus dem Verkauf betrugen etwa -1,7 Mio. EUR. Das Unternehmen
hatte in den letzten beiden Jahren Verluste verzeichnet. Die Tochterfirma in Jordanien,
die in den letzten Jahren vor allem aufgrund von Überkapazitäten erhebliche Verluste
realisiert hatte, wurde finanziell besser ausgestattet, um eine vernünftige Ausgangssituation
für das Jahr 2021 zu haben. Die Wertberichtigungen auf Forderungen im Segment im Jahr
2020 waren mit 4,4 Mio. EUR deutlich niedriger als im Vorjahr mit 9,4 Mio. EUR, wodurch
sich die Ergebniskennzahlen im Vergleich verbessert haben. Das Segment Resources hat sich am Ende der Restrukturierungsphase auch strategisch
neu ausgerichtet. Die bisherigen Bereiche Wasser, Umwelt, Bodenschätze wurden von
den neuen Bezeichnungen der Geschäftsbereiche Bohrdienstleistungen und Brunnenbau,
Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau sowie Sanierung abgelöst. Sehr positiv zeigte sich erneut der Bereich Umwelttechnik, der auch 2020 ein Marktumfeld
mit guter Nachfrage bearbeiten konnte. Die Abschwächung im zweiten Halbjahr führte
zu einem leichten Leistungsrückgang bei einem guten Ergebnis. In der zweiten Jahreshälfte
hat die BAUER Resources GmbH die Fertigstellung des Großprojekts - Sanierung des Perimeters
1/3-NW der Kesslergrube - an die Roche Pharma AG übergeben. Die Geschäfte in Saudi-Arabien
sowie in Marokko sollen im Jahresverlauf eingestellt werden. Eine neue große Projektchance
in der Altlastensanierung hat sich in Kuwait entwickelt, welche im Laufe des Jahres
2021 zur Vergabe ansteht. In China verhinderte die COVID-19-Pandemie die intensivere
Bearbeitung des Marktes und die Akquisition erster Projekte. Im Geschäftsbereich Bohrdienstleistungen und Brunnenbau hatten unsere Bohrfirmen
in Afrika, die vor allem für die Rohstoffindustrie tätig sind, eine stabile Entwicklung.
Die Tochterfirma in Jordanien hatte mit einem Rückgang bei den Aufträgen und Verzögerungen
aufgrund von Lockdowns zu kämpfen. Weiterhin führten hier die vorhandenen Überkapazitäten
zu größeren finanziellen Belastungen, so dass am Ende nochmals ein deutlicher Verlust
verzeichnet werden musste. Durch entsprechende finanzielle Maßnahmen sollte sich die
Ergebnissituation für das laufende Jahr erheblich verbessern lassen. Bei der GWE Gruppe, die Brunnenausbaumaterialien in Deutschland und Osteuropa sowie
in Chile herstellt, waren die Restrukturierungsmaßnahmen der letzten Jahre erfolgreich
und es konnte ein positives Ergebnis erzielt werden. Dies lag vor allem an einem guten
deutschen Markt, obwohl es einen leichten Rückgang bei Großprojekten und im Auslandsgeschäft
gab. Während die Tochterfirmen in Polen und Ungarn im Plan lagen, gab es in Chile
coronabedingt einen leichten Rückgang mit einem trotzdem noch positiven Ergebnis. Erfreulich verlief das Geschäftsjahr erneut für unsere Beteiligung im Oman im Bereich
Pflanzenkläranlagen. Neben dem Betrieb der Anlage liefert inzwischen der Verkauf von
CO2-Zertifikaten, die aus dem Projekt generiert werden, einen zusätzlichen konstanten
Ergebnisbeitrag (at-Equity). Für 2021 besteht die Chance auf weitere Aufträge für
Pflanzenkläranlagen im Nahen Osten, speziell in Bahrain sind die Verhandlungen über
ein neues Projekt weit fortgeschritten. Der Bergbaubereich brachte aufgrund des weiterhin guten Marktes in Deutschland und
der positiven Entwicklung unseres Unternehmens in Kasachstan, wieder einen sehr positiven
Leistungs- und Ergebnisbeitrag. Die Umgliederung der SPESA Spezialbau und Sanierung GmbH sowie der SCHACHTBAU NORDHAUSEN
Bau GmbH in das Segment erhöhte die Gesamtkonzernleistung im Gesamtjahr 2020 um 31,6
Mio. EUR (Vorjahr: 39,9 Mio. EUR). Die Ergebnisauswirkungen waren unwesentlich. Die
Umgliederung wurde vorgenommen, da das Geschäftsfeld Sanierung zukünftig im Segment
gebündelt und dort mit mehr Synergiepotentialen zu den anderen Geschäftsfeldern weiterentwickelt
werden soll. Auftragslage Der Auftragseingang lag 2020 mit 248,5 Mio. EUR um 19,0 % deutlich unter dem Vorjahreswert
von 306,6 Mio. EUR. Der Auftragsbestand zum Jahresende war mit 287,9 Mio. EUR um 6,6
% geringer als im Vorjahr mit 308,2 Mio. EUR. Der Rückgang ist auch darauf zurückzuführen, dass die Restarbeiten des Großprojekts
Kesslergrube nicht mehr enthalten sind. Der Umweltbereich verzeichnete coronabedingt
auch einen Rückgang bei den erhaltenen Aufträgen, dies gilt ebenso für den Bereich
Bohrdienstleistungen. Dagegen stieg der Auftragsbestand im Bergbau, unter anderem
durch größere Projekte, deutlich an und bietet aus unserer Sicht eine komfortable
Grundlast für die Folgejahre. SEGMENTE SONSTIGES / KONSOLIDIERUNG In den Segmenten Sonstiges und Konsolidierung sind die Leistungen und Ergebnisse
des Konzerns zusammengefasst, die nicht den operativen Segmenten zugeordnet werden
können. Im Wesentlichen zeigt das Segment Sonstiges die Leistung der BAUER AG selbst,
die für ihre Konzerntöchter unterschiedlichste Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung
gegen Verrechnung erbringt. Das Segment Sonstiges weist 2020 ein EBIT von 21,4 Mio. EUR (Vorjahr: 25,0 Mio. EUR)
aus. Dieses beinhaltet mit 20,0 Mio. EUR Ausschüttungen der Konzerntöchter an die
Konzernmuttergesellschaft. Das Ergebnis nach Steuern betrug 15,1 Mio. EUR (Vorjahr:
18,2 Mio. EUR). Die Leistungen des Segments sind vor allem Verrechnungen innerhalb
des Konzerns. Im Segment Konsolidierung wurden die Konsolidierungen vorgenommen. Im negativen EBIT
von -22,1 Mio. EUR (Vorjahr: -27,6 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die zuvor genannten
Ausschüttungen der Konzerntöchter an die BAUER AG enthalten. Das Ergebnis nach Steuern
betrug -22,1 Mio. EUR (Vorjahr: -27,8 Mio. EUR). III. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEKONZERNERTRAGSLAGE Die Ertragslage war im Jahr 2020 von den erheblichen Einflüssen der COVID-19-Pandemie
geprägt. Zu den in den Jahren 2019 und 2020 enthaltenen Sondereffekten verweisen wir
auf die Darstellungen im Abschnitt Geschäftsverlauf. Die wichtigsten Kennzahlen haben
sich wie folgt verändert: Die Gesamtkonzernleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,8 % von 1.594,7
Mio. EUR auf 1.453,6 Mio. EUR deutlich verringert. Das EBIT erhöhte sich gegenüber
Vorjahr deutlich von 33,7 Mio. EUR auf 55,5 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Steuern war
mit -8,2 Mio. EUR leicht im Minus - im Vorjahr lag dieses bei -36,6 Mio. EUR. Mit dem vorliegenden Jahresabschluss wurde auf Grundlage einer Empfehlung der Deutschen
Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen
innerhalb der GuV umgegliedert und ist nunmehr Bestandteil des EBITDA sowie des EBIT.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Im Folgenden werden die Einzelpositionen der GuV für das Jahr 2020 erläutert: Die konsolidierte Leistung ist von 1.537,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 1.401,3 Mio. EUR
um 8,9 % zurückgegangen. Darin enthalten sind rund 50 Mio. EUR aus der Entkonsolidierung
einer Tochtergesellschaft in Hongkong im Segment Bau und einer Übergangskonsolidierung
aufgrund der Beendigung des Joint Ventures mit Schlumberger im Segment Maschinen,
was bei der Position sonstige Erträge erläutert ist. Die Umsatzerlöse sind von 1.470,9 Mio. EUR um 8,7 % auf 1.343,2 Mio. EUR zurückgegangen.
Der Rückgang entstand im Wesentlichen in den Segmenten Maschinen und Resources. Die Bestandsveränderungen veränderten sich deutlich von 32,4 Mio. EUR auf -16,8 Mio.
EUR, was im Wesentlichen auf den Bestandsabbau im Segment Maschinen zurückzuführen
war. Die anderen aktivierten Eigenleistungen sind von 9,5 Mio. EUR auf 8,1 Mio. EUR leicht
zurückgegangen. Die sonstigen Erträge sind gegenüber Vorjahr von 24,9 Mio. EUR auf 66,8 Mio. EUR
deutlich angestiegen, was im Wesentlichen auf den Erwerb und der damit verbundenen
Neubewertung der restlichen 49 % der Anteile an der BAUER Manufacturing LLC und der
BAUER Deep Drilling GmbH zurückzuführen war. Hintergrund ist die Beendigung des Joint
Ventures in der Tiefbohrtechnik mit Schlumberger. Die Übernahme der restlichen Anteile
von 51 % führte zu einem negativen Unterschiedsbetrag in Höhe von 41,9 Mio. EUR der
in den sonstigen Erträgen enthalten ist. Darüber hinaus wurde im Segment Bau die Tochterfirma
in Hongkong im ersten Halbjahr 2020 entkonsolidiert, was zu einem positiven Ergebnisbeitrag
von etwa 8 Mio. EUR geführt hat. Der Materialaufwand ist im Berichtsjahr um 20,1 % von 783,1 Mio. EUR auf 626,1 Mio.
EUR erheblich zurückgegangen. Wesentlich hierfür waren Veränderungen in der Auftragsstruktur
im Segment Bau, wo bei einigen Projekten ein deutlich geringerer Materialeinsatz zum
Tragen kam sowie der Produktmix im Segment Maschinen. Der Personalaufwand ist um 5,7 % von 418,8 Mio. EUR auf 394,9 Mio. EUR etwas weniger
als die konsolidierte Leistung zurückgegangen. Dies ist zum einen auf den Mitarbeiterrückgang
im Auslandsgeschäft im Segment Bau, aber auch auf die Kurzarbeitsmaßnahmen zurückzuführen.
Wir sind weiterhin bemüht den Personalaufwand im Verhältnis zur konsolidierten Leistung
in den nächsten Jahren zu verbessern. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 5,7 % von 212,7 Mio. EUR auf 224,8
Mio. EUR angestiegen. In der Position ist der bei den sonstigen Erträgen beschriebene
Effekt aus der Beendigung des Joint Ventures mit Schlumberger in Höhe von 41,4 Mio.
EUR enthalten. Ohne diesen Effekt wäre die Position zurückgegangen, was im Wesentlichen
auf Rückgange bei den Vertriebsaufwendungen - insbesondere Reisekosten - sowie Verwaltungs-
und Leasingaufwendungen zurückzuführen war. Das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen ging von 11,2 Mio. EUR auf 9,8 Mio.
EUR zurück. Wesentlicher Bestandteil der Position sind positive Ergebnisse aus Arbeitsgemeinschaften
sowie aus der Resources-Beteiligung im Oman. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind um 9,9 % von 84,8 Mio. EUR auf 93,2
Mio. EUR gestiegen. Wesentliche Gründe hierfür waren Investitionen in technische Anlagen
und Maschinen aufgrund großer Aufträge, langfristig geplante Investitionen in Grundstücke
und Gebäude. Die nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte spiegeln die Nutzung
der Mietgeräte wider, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. Die Position hat
sich im Berichtsjahr um 4,6 % von 15,8 Mio. EUR auf 16,5 Mio. EUR erhöht. Die Finanzerträge sind von 33,7 Mio. EUR auf 33,0 Mio. EUR leicht zurückgegangen.
Die darin enthaltenen Währungsgewinne und Gewinne aus Sicherungsgeschäften sind um
3,5 Mio. EUR angestiegen. Die Finanzaufwendungen lagen mit 72,3 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahres von
78,8 Mio. EUR. Hierbei stiegen Währungsverluste von 22,5 Mio. EUR auf 33,7 Mio. EUR
an. Bereinigt um diesen Effekt ist die Position um 17,7 Mio. EUR zurückgegangen, was
im Wesentlichen auf die Gewinne aus Marktwertveränderungen der Derivate zurückzuführen
war, die aufgrund wieder gestiegener Zinsen entstanden sind sowie aus einem Rückgang
bei den Zinsaufwendungen Der Ertragsteueraufwand lag mit 24,6 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahr von 25,2 Mio.
EUR. Der Ergebnisanteil der Aktionäre der BAUER AG betrug -8,4 Mio. EUR (Vorjahr: -37,1
Mio. EUR). Der Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern war mit 0,2 Mio. EUR (Vorjahr:
0,6 Mio. EUR) niedriger als im Vorjahr. KONZERNFINANZ- UND -VERMÖGENSLAGE Die Bilanzsumme des Konzerns ist 2020 um 5,2 % von 1.628,5 Mio. EUR auf 1.544,0 Mio.
EUR zurückgegangen. Reduzierend wirkten auf der Aktivseite im Wesentlichen die deutlichen
Rückgänge bei den Vorräten (-33,7 Mio. EUR) sowie bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (-22,3 Mio. EUR). Auf der Passivseite haben im Wesentlichen die Währungsumrechnungsrücklage
im Eigenkapital (-21,2 Mio. EUR), die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(-53,9 Mio. EUR), die Vertragsverbindlichkeiten (-15,7 Mio. EUR) sowie die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen (-40,8 Mio. EUR) zum Rückgang der Bilanzsumme beigetragen.
Erhöhend wirkten auf der Passivseite die Kapitalerhöhung (+16,0 Mio. EUR) sowie die
Verbindlichkeiten aus Nachrangdarlehen (+12,0 Mio. EUR). Die Übergangskonsolidierung
aufgrund der Beendigung des Joint Ventures mit Schlumberger führte auf der Aktivseite
im Wesentlichen zu einem Rückgang bei den at-Equity bewerten Anteilen (-42,0 Mio.
EUR) sowie zu einer Erhöhung durch die erstmalig aufgenommene Position "zur Veräußerung
gehaltene langfristige Vermögenswerte" (+34,8 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote lag mit 23,7 % auf Vorjahreshöhe von 23,8 %. Unverändertes
Ziel ist eine Eigenkapitalquote von über 30 %. Die Nettoverschuldung ist im Berichtsjahr mit 528,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr
von 563,7 Mio. EUR deutlich zurückgegangen. Dies lag vor allem am Rückgang bei den
Vorräten sowie bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten haben sich weiter reduziert, was zeigt, dass unsere zahlreichen
Maßnahmen vorankommen. Ungeachtet dessen werden wir auch in den kommenden Jahren weiter
intensiv daran arbeiten, die Nettoverschuldung im Vergleich zur Bilanzsumme sowie
zur Leistungsentwicklung zu verbessern. Die Höhe der Nettoverschuldung ist im Konzern
im Wesentlichen von der Höhe des Working Capital abhängig. Bedingt durch unser Geschäftsmodell
und den speziellen Markt, in dem wir tätig sind, ist das Working Capital bei unseren
Unternehmen naturgemäß relativ hoch. Im Baubereich haben wir nur vergleichsweise kurze
Laufzeiten, so dass bei uns sehr selten ein positiver Cashflow über die Laufzeit der
Baustelle, sondern erst nach Fertigstellung generiert wird. Daher benötigen wir über
die vielen Baustellen des Konzerns gesehen eine Finanzierung, die etwa drei Monatsumsätzen
im Baubereich entspricht. Ähnlich verhält es sich im Maschinenbau. Die Vorlaufzeiten in der Produktion betragen
bei unseren spezialisierten Maschinen etwa zwölf Monate. Da die Kunden Geräte im Normalfall
erst bestellen, wenn sie einen entsprechenden Auftrag haben und folglich auch kurze
Lieferzeiten von uns erwarten, sind wir gezwungen, einen Bestand an Fertiggeräten
vorzuhalten. Da wir zudem eine sehr breite Produktpalette und dazu weltweit Ersatzteile
für unsere Kunden vorhalten müssen, erhöht sich die Finanzierungsnotwendigkeit entsprechend. Bei den festgelegten Covenants, Net Debt zu EBITDA, EBITDA zu Net Interest Coverage
und der Eigenkapitalquote, wurden die vereinbarten Schwellenwerte eingehalten. Covenants
wurden im Konzern, neben den beiden Konsortialkrediten mit einem Volumen von 430 Mio.
EUR (Inanspruchnahme: 200,3 Mio. EUR) und 53 Mio. EUR (ausstehender Darlehensbetrag:
33,7 Mio. EUR), für mehrere langfristige Darlehen festgelegt, die zum Jahresende 2020
mit 125,5 Mio. EUR valutierten. Zum Jahresende 2020 wurden die Konsortialkreditverträge
bis Juni 2022 verlängert. In Bezug auf die Bilanzpositionen ist auf folgende wesentliche Veränderungen hinzuweisen: Auf der Aktivseite:
Wechselkursentwicklung
Entwicklung Covenants
Auf der Passivseite:
Die im Rahmen der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Nettozahlungsmittel aus betrieblicher
Tätigkeit liegen mit 168,1 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres von 168,9 Mio. EUR.
Folgende Faktoren trugen hierzu bei:
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -96,5 Mio. EUR und lag um 21,3 Mio.
EUR über dem Vorjahreswert, was im Wesentlichen auf den Erwerb von konsolidierten
Unternehmen abzüglich deren erworbener Nettozahlungsmittel zurückzuführen ist. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -61,2 Mio. EUR. Wesentliche Faktoren
hierfür waren Darlehensrückführungen in Höhe von 229,6 Mio. EUR, Einzahlungen aus
Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 16,0 Mio. EUR, Einzahlungen aus Nachrangdarlehen
in Höhe von 12,0 Mio. EUR sowie die Neuverschuldung bei Banken in Höhe von 188,5 Mio.
EUR INVESTITIONEN Ungeachtet der COVID-19-Pandemie haben Investitionen, die bereits in den Vorjahren
beschlossen und begonnen wurden, sowie Investitionen in größere Aufträge dazu geführt,
dass die Neuinvestitionen im Geschäftsjahr 2020 über den Abschreibungen lagen. Aufgrund
der COVID-19-Pandemie wurden neue Investitionsentscheidungen zum Teil deutlich in
die Zukunft verschoben. Dies betrifft zum größten Teil Investitionen in neue Gebäude,
wie in Werkshallen oder Büroflächen. Ungeachtet dessen fordert insbesondere der sehr
hohe Auftragsbestand im Segment Bau weitere projektbezogene Investitionen. Dies gilt
ebenso für unterschiedliche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung, wo die Investitionen
über den Vorjahren liegen. Dies ist für uns ein wichtiges Zukunftsfeld. Im Segment Bau haben wir weiter in unsere Geräteausstattung investiert, um den Anforderungen
des Marktes nach immer leistungsfähigeren Maschinen für Spezialprojekte nachzukommen.
Zusätzliche Investitionen wurden für den Ausbau und die Erneuerung von Lagerplätzen
und Werkstätten verwendet. Dies ist nötig um eine noch bessere Baustellenversorgung
zu ermöglichen. Seit Jahren spüren wir den Trend, dass internationale Infrastrukturprojekte
immer größere Volumina erreichen und vermehrt Spezialtiefbauleistungen benötigen,
die nur mit immer größeren Maschinen hergestellt werden können. Dies verlangt höhere
Einzelinvestitionen, wodurch wir aber auch neue Marktchancen erwarten. In den nächsten
Jahren werden wir zusätzlich in die Verjüngung unserer Geräteausstattung investieren
müssen. Auch in die Digitalisierung unserer Baustellen wurde weiter intensiv investiert,
was auch in den Folgejahren fortgesetzt werden soll. Im Segment Maschinen wurde - neben den Investitionen zur Modernisierung des Geräteparks
und der Fertigungsstätten - mit dem Kauf der Marke GEFCO in den USA in die Ausweitung
des Produktportfolios investiert. Investitionen in eine verbesserte Logistik und in
die Automatisierung wurden im Jahr 2020 gestartet, aber aufgrund der COVID-19-Pandemie
in die Zukunft verschoben. Im Segment Resources wurde im Wesentlichen in die Instandhaltung und Erweiterung
der Produktionsanlagen und Entsorgungszentren investiert. Eine deutliche Desinvestition
hat mit Beendigung eines Großprojektes stattgefunden, bei dem der Kunde die Ausrüstung
und den Maschinenpark übernommen hat. Die BAUER Gruppe investierte im Geschäftsjahr 2020 138,4 Mio. EUR (Vorjahr: 151,0
Mio. EUR) in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen. Die Abschreibungen
auf das Anlagevermögen beliefen sich im Konzern auf 93,2 Mio. EUR (Vorjahr: 84,8 Mio.
EUR). Die nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte betrugen
im Konzern 16,5 Mio. EUR (Vorjahr: 15,8 Mio. EUR). Bei der BAUER AG betrug der Anlagenzugang im Geschäftsjahr 2020 2,2 Mio. EUR (Vorjahr:
3,8 Mio. EUR). Dem stehen Abschreibungen von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR)
gegenüber. IV. EINZELABSCHLUSS BAUER AKTIENGESELLSCHAFT Der Konzernlagebericht und der Lagebericht der BAUER AG als Muttergesellschaft sind
zusammengefasst. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der BAUER AG (nach
HGB) werden daher an dieser Stelle erläutert. Die BAUER AG hat im Jahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,01 Mio. EUR (Vorjahr:
Jahresfehlbetrag von 0,05 Mio. EUR) ausgewiesen und lag damit unter den Erwartungen.
Im Vorjahr wurden durch die BAUER AG Gesellschafterzuschüsse an Tochterfirmen in Höhe
von 58,0 Mio. EUR vorgenommen. Im Jahr 2020 wurden Maßnahmen gleicher Art in Höhe
von 59,5 Mio. EUR durchgeführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich folgende Positionen von Bilanz und GuV zum
Vorjahr maßgeblich verändert: Wesentliche Veränderungen in der Bilanz:
Wesentliche Veränderungen in der GuV:
Grundlage für eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre bildet der Bilanzgewinn der
BAUER AG als Konzernmuttergesellschaft unter Berücksichtigung des Ergebnisses des
Konzerns. Die Dividendenpolitik der BAUER AG ist auf Kontinuität ausgerichtet, so
dass grundsätzlich auch in schwierigen Jahren eine Dividende ausgeschüttet werden
sollte, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die BAUER AG ist als Konzernholding
von den Beteiligungserträgen ihrer Tochterfirmen abhängig und erfüllt zudem eine Finanzierungsfunktion
für diese. Im Jahr 2020 reduzierte sich das Eigenkapital des Konzerns aufgrund des vor allem
wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie negativen Nachsteuerergebnisses und wegen
deutlicher Währungseinflüsse. Um die Eigenkapitalquote wieder nachhaltig zu verbessern,
wird der Vorstand dem Aufsichtsrat daher empfehlen, der ordentlichen Hauptversammlung
vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten. Mittelfristig halten wir jedoch unverändert
an unserer Dividendenpolitik fest, die eine Ausschüttungsquote von etwa 25 bis 30
% des ausgewiesenen Ergebnisses nach Steuern vorsieht. V. RISIKO- UND CHANCENBERICHTRISIKOBERICHTGRUNDPRINZIP DES RISIKOMANAGEMENTS Im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten sind wir Risiken ausgesetzt, die untrennbar
mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unternehmerisches Handeln ist
ohne das Eingehen von Risiken nicht denkbar. Nicht planbare Ereignisse können sowohl
Gefährdungen als auch Chancen mit sich bringen. Für uns bedeutet Risikomanagement
daher nicht nur einseitig die Reduzierung von Gefahren, sondern zugleich das bewusste
Umgehen mit Chancen. Ziele des Risikomanagements sind u. a. die Absicherung unserer
Unternehmensziele, frühzeitiges Einleiten von Maßnahmen sowie die Reduzierung von
Risikokosten. Unser Risikomanagement - welches sowohl Risiken als auch Chancen bewertet - basiert
auf einem eher risikoscheuen Grundverständnis, das heißt es zielt darauf ab, eher
gegen drohende Risiken abzusichern, als kurzfristige Gewinnchancen zu realisieren. Risikomanagementsystem Unser Risikomanagementsystem regelt den Umgang mit Risiken innerhalb der BAUER Gruppe.
Es definiert eine einheitliche Methodik, die für alle Segmente und deren Gesellschaften
gültig ist. Es wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Unser Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil unseres Managementsystems
und dient, wie alle unsere Managementsysteme, als Instrument der wert- und erfolgsorientierten
Unternehmenssteuerung. Im Rahmen von Audits wird seine Umsetzung regelmäßig geprüft
und seine Wirksamkeit kontinuierlich verbessert. Die Prozessschritte des Risikomanagements
sind Identifikation, Bewertung, Steuerung von Maßnahmen und Überwachung. Für die Identifikation von Risiken wurden Risikokategorien definiert und einzelnen
Risikofeldern zugeordnet. Dadurch werden Schwerpunkte gesetzt. Risikokategorien in
der BAUER Gruppe sind strategische Risiken, Marktrisiken, Finanzmarktrisiken, politische
und rechtliche Risiken, Risiken aus der Wertschöpfungskette und Risiken durch Unterstützungsprozesse.
Diese Risiken werden zur Gruppe der latenten Risiken zusammengefasst und in einem
gemeinsamen Prozess im Rahmen unseres Risikomanagements behandelt. Im Gegensatz dazu
werden Projektrisiken, ihrer Natur und Bedeutung entsprechend, in einem weiteren und
hiervon unabhängigen Prozess behandelt. Die Bewertung von Risiken bezieht sich auf
die mögliche Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern. Risikoberichterstattung und
-bewertung dienen der Quantifizierung von Risiken hinsichtlich ihres Schadenspotenzials
und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, nach Berücksichtigung bereits getroffener Maßnahmen.
Die Risiken werden in den nachfolgend aufgeführten Risikokategorien mit dem maximalem
Schadensausmaß klassifiziert. Der Identifizierungs- und Bewertungsprozess der latenten Risiken erfolgt mindestens
zweimal jährlich im Rahmen von Interviews mit dem jeweiligen Management unserer relevanten
Gesellschaften sowie gemeinsam mit den Abteilungs- und Zentralfunktionsleitern. Dieser
Prozess stellt sicher, dass potenzielle neue und bekannte Risiken sowie Chancen auf
Managementebene zur Diskussion gestellt werden. Nach der strukturierten Risikoidentifikation
erfolgt die Bewertung der Risiken anhand einer zum Vorjahr unveränderten Relevanzskala. Relevante Risiken oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts werden anhand von Szenarien
bewertet. Planungsrisiken werden mittels Standardabweichungen eingeschätzt. Auf Konzernebene
werden die Risiken aus den Teilkonzernen aggregiert. Nach erfolgter Bewertung werden risikospezifische Schadenbegrenzungsmaßnahmen festgelegt.
Soweit möglich und sinnvoll, werden für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken
angemessene Versicherungen abgeschlossen, um unseren Gefährdungsgrad zu vermindern
und mögliche Verluste zu minimieren oder vollständig zu vermeiden. Die Überwachung
der jeweiligen Risiken obliegt den Risikoverantwortlichen aus den operativen Bereichen. Relevanzskala der BAUER Gruppe
Die Wirkungen der Einzelrisiken werden im Kontext der Unternehmensplanung mittels
der Risikosimulation aggregiert. Dies bedeutet, dass in unabhängigen Simulationsläufen
mit Hilfe von Zufallszahlen die Gewinn- und Verlustrechnung eines Geschäftsjahres
mehrere tausend Mal durchgespielt wird (Monte-Carlo-Simulation). Jährlich erfolgt eine Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Um akute Risiken
zu kommunizieren, wird die reguläre Risikoanalyse durch eine Sofortmeldungsberichterstattung
ergänzt. Behandlung von Projektrisiken Projektrisiken sind die wesentlichen Leistungsrisiken und damit untrennbarer Bestandteil
der Segmente Bau und Resources, also überall dort, wo Baudienstleistungen oder Anlagenbau
auf dem Gelände des Kunden erbracht werden. Damit einhergehende Risiken, wie Baugrundrisiko
und aufgrund des Individualcharakters jedes Einzelprojektes auch Vertrags-, Termin-
und Schadensrisiken, können in Einzelfällen so unglücklich kumulieren, dass sie zwar
nicht für den Konzern, wohl aber für kleinere Tochterfirmen bestandsgefährdend sein
können. Für alle relevanten Projekte oberhalb niedriger Schwellenwerte werden vor
Angebotslegung systematisch alle denkbaren Risiken und Chancen identifiziert, analysiert,
bewertet und geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Risiken und zur Verfolgung der
Chancen festgelegt. Bei laufenden Projekten werden die Risiken im Rahmen des kontinuierlichen
Projektcontrollings und Projektmanagements analysiert, das heißt identifiziert, bewertet
und mit Maßnahmen hinterlegt. Jedes Projekt wird einer Risikoklasse zugeordnet und, entsprechend seiner Risikoklasse,
in der Organisation eskaliert und ist somit einem strikten Genehmigungsprozess unterworfen.
Die Einteilung der Risikoklassen erfolgt zum einen auf Basis von definierten Checklisten
nach dem K.O.-Prinzip, um Fehleinstufungen in eine zu niedrige Risikoklasse zu verhindern.
Zum anderen erfolgt sie auf Basis des für das Projekt ermittelten Schadenspotentials,
wobei das jeweils ungünstigere Ergebnis maßgeblich ist. Die dabei ermittelten Risikoklassen
werden auch bei den Kalkulationszuschlägen zur Abdeckung der ermittelten Risiken berücksichtigt. Das System wurde für die Unternehmensteile über Jahre hinweg mit entsprechenden Projektrisiken
weiterentwickelt und in seiner Anwendung auf die relevanten Unternehmungen ausgeweitet.
Der Kommunikations- und Freigabeprozess erfolgt zum Teil IT-gestützt durch standardisierte
"Workflows". Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Die Risiken in der Konzernrechnungslegung umfassen Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweisrisiken. Um ihnen zu begegnen, wird das Rechnungswesen der Muttergesellschaft
sowie der BAUER Spezialtiefbau GmbH, der BAUER Maschinen GmbH und der BAUER Resources
GmbH zentral am Hauptsitz in Schrobenhausen geführt. Dies ermöglicht eine einheitliche
Behandlung von Geschäftsvorfällen. Die Buchhaltung der übrigen Tochterfirmen wird in der Regel in eigenen kaufmännischen
Abteilungen dezentral geführt. Unsere Tochterfirmen werden dabei von externen Steuerberatern
und Wirtschaftsprüfern sowie von den Beteiligungscontrollern der BAUER Spezialtiefbau
GmbH, der BAUER Maschinen GmbH und der BAUER Resources GmbH unterstützt, um qualifizierte
Einzelabschlüsse in Übereinstimmung mit den jeweiligen landesrechtlichen bzw. internationalen
Rechnungslegungsvorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Abschlüsse
nach Maßgabe der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen einer Abschlussprüfung unterzogen. Zur Erstellung der monatlichen Konzernberichterstattung sowie der Quartalsabschlüsse
und des Konzernabschlusses nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)
wird ein einheitlicher Konzernkontenrahmen durch die Tochtergesellschaften verwendet. Die einbezogenen Einzelabschlüsse werden entweder nach Maßgabe einer konzernweit
geltenden Bilanzierungsrichtlinie erstellt oder im Rahmen von Anpassungsbuchungen
von den jeweiligen landesrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften auf die Regelungen
der Bilanzierungsrichtlinie übergeleitet. In den größeren Gesellschaften wird der Erfolg jeder einzelnen Abteilung über einen
Betriebsabrechnungsbogen (BAB) als zentrales Instrument abgebildet, Abweichungen gegenüber
der Jahresplanung werden aufgezeigt. Auf Projektebene erfolgt ein monatlicher Abgleich
der Ist-Zahlen mit den Kalkulations- und Bauleiterbudgets. Selbstkontrolle und die
Einrichtung von Vier-Augen-Prinzipien sind nach unserer Einschätzung und Erfahrung
wirksame Elemente unseres internen Kontrollsystems. Die Kontrolle und Steuerung der Einzelfirmen sowie der Abteilungen erfolgt monatlich
über die zentral eingerichteten kaufmännischen Abteilungen der jeweiligen Segmente
und anschließend durch die Konzernrechnungslegung, was die Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Ausweisrisiken weiter reduziert. Die konsolidierten Zahlen werden wiederum monatlich mit den Zahlen aus dem jährlich
über die Unternehmensgruppe hinweg durchgeführten Planungsprozess abgeglichen und
anhand von Konzernkennzahlen analysiert. Gegebenenfalls notwendige Maßnahmen auf Planabweichungen
werden durch die Geschäftsführungen der betroffenen Bereiche zeitnah umgesetzt. Die Jahresabschlüsse sowie der Konzernabschluss zum Jahresende werden von Wirtschaftsprüfern
nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und Prüfungsstandards geprüft
sowie den in den jeweiligen Bereichen eingerichteten Aufsichtsräten im Rahmen ihrer
Zuständigkeit zur Prüfung vorgelegt. Diese Zahlen und Informationen werden dem Vorstand
und dem Aufsichtsrat der BAUER AG aus der Konzernrechnungslegung regelmäßig als Monatsberichte
zur Verfügung gestellt. Die dabei eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen
gegen unbefugten Zugriff und gegen Datenverlust geschützt. Risiken Nachfolgend beschreiben wir potentielle Risiken, die bedeutende Auswirkungen auf
unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Organisation und Führung sowie unsere
Reputation haben können, und geben eine Einschätzung der Relevanz für unser Geschäft.
Die Aufgliederung erfolgt nach den gleichen Risikokategorien, die wir auch in unserem
Risikomanagementsystem verwenden. Sofern nicht anderslautend angegeben, betreffen
die nachfolgend beschriebenen Risiken alle unsere Segmente. Das Risiko "Beteiligungen, Akquisitionen, Financial Assets" wird im Vergleich zum
Vorjahr nicht mehr berichtet. Durch die Beendigung des Joint Ventures mit Schlumberger
ist dieses Risiko entfallen. Im Berichtsjahr wurde das Risiko "Informationstechnologie
und Datenschutz" neu aufgenommen und bewertet. STRATEGISCHE RISIKENGeschäftsfeldstruktur Den strategischen Risiken aus der Geschäftsfeldstruktur des Konzerns und der Ausrichtung
am Baumarkt begegnen wir durch eine internationale Aufteilung unseres Geschäfts in
die Segmente Bau, Maschinen und Resources und verfolgen damit das Ziel, eine bessere
konjunkturelle Unabhängigkeit von der Bauwirtschaft und regionalen Investitionszyklen
zu erzielen. Unsere drei Segmente bieten neben der Risikodiversifikation auch deutliche
Synergieeffekte. So fließen zum Beispiele Erkenntnisse des Maschineneinsatzes und
der Verfahrensentwicklung im Segment Bau regelmäßig in die Weiterentwicklung der Maschinen
ein. Mit einer gemeinsamen Zusammenarbeit der Segmente Bau und Resources werden erfolgreich
Gesamtleistungen von Spezialtiefbauarbeiten inklusive Entsorgung oder Altlastensanierung
angeboten. Das Segment Maschinen wird durch die Tiefbohrtechnik und durch den Bau von Maschinen
für den Bergbau seine Abhängigkeit von der allgemeinen Bauwirtschaft weiter reduzieren
können. Die Struktur unserer Geschäftsfelder betrachten wir wie im Vorjahr als mittleres
Risiko. Strategische Partnerschaften, Kooperationspartner Insbesondere im Segment Maschinen
unterstützen uns in ausgewählten Regionen geprüfte Vertriebspartner. Im Falle eines
Ausfalls oder Missmanagements unseres Partners könnte ein Absatzrückgang entstehen.
Durch ein regelmäßiges Sales Partner Audit sowie die Analyse von Finanzdaten bei größeren
Vertriebspartnern soll das Risiko aus Kooperationen frühzeitig erkannt werden, um
mithilfe eigener Vertriebsmitarbeiter oder alternativer Händler gegenzusteuern. Das
Risiko schätzen wir wie im Vorjahr als gering ein. Marke, Image, PR Die Marke Bauer ist insbesondere im Segment Maschinen ein Kaufkriterium, da sie für
hohe Qualität bekannt ist. Negative Einflüsse auf unser Image, sei es durch veröffentlichte
Arbeitsunfälle oder Qualitäts- und Servicemängel, können zu einer sinkenden Nachfrage
nach unseren Maschinen führen. Zudem besteht in einigen Ländern das Risiko der Produktfälschung,
welches Einfluss auf das Qualitäts-Image der Marke Bauer hat. Wir minimieren das Risiko
unter anderem durch unser ausgeprägtes Qualitäts- und HSE-Managementsystem. Das Risiko
eines Imageschadens betrachten wir wie im Vorjahr als geringes Risiko. MARKTRISIKENAbsatzmarktrisiken Seit jeher gehört es zu unseren strategischen Grundlagen, den Risiken der Absatzmärkte
durch eine diversifizierte Aufstellung zu begegnen. Während der Maschinenbau auf Konjunkturzyklen
im Bau zwar phasenverschoben, aber eben noch stark beeinflusst reagiert, ist mit der
Gründung des Segments Resources die konjunkturelle Abkopplung von den Bauzyklen deutlich
besser gelungen. Unsere Strategie, die Geschäfte in jedem Segment weltweit auf viele
Märkte zu verteilen, reduziert das gesamte Risiko nochmals, so dass für den Konzern
bei Schwächung oder Ausfall einzelner regionaler Märkte kein gravierendes Gesamtrisiko
besteht. Darüber hinaus sind wir durch unsere Netzwerkstrategie im Segment Bau grundsätzlich
in der Lage, die Kapazitäten im Falle eines regionalen Marktrückgangs von einem Land
in das nächste zu verlegen und dort weiter zu arbeiten. Diese Strategie hat sich bei
verschiedenen regionalen Krisensituationen der Vergangenheit bewährt und negative
Auswirkungen auf das Gesamtergebnis abgemildert. Auch im Segment Resources konnte
die Internationalisierung bereits vorangetrieben werden. Die Absatzmarktrisiken bewerten
wir wie im Vorjahr als mittleres Risiko. Wettbewerbsumfeld Gerade im Segment Maschinen agieren wir in wettbewerbsintensiven und preissensiblen
Märkten. Um unsere Wettbewerbssituation in China nachhaltig zu verbessern, wurde der
After-Sales-Service als stabilisierender Faktor zum Neugeschäft in allen Märkten weiter
ausgebaut. Außerdem verbessern wir die Wettbewerbssituation durch Lokalisierung. Durch die anerkannt hohe Qualität und den noch immer deutlichen technischen Vorsprung
unserer Maschinen konnten wir unsere Marktposition in China trotz der aktuellen Corona-Situation
im Land und dem damit einhergehenden Margendruck behaupten. In den Segmenten Bau und
Resources nutzen wir eine Mischung aus internationalen Experten und lokalem Personal.
Dadurch sichern wir sowohl Qualität und Methodenkompetenz als auch eine wettbewerbsfähige
Kostenstruktur. Das Wettbewerbsrisiko wird wie im Vorjahr als geringes Risiko eingeschätzt. Risiken der Marktentwicklung Der Handelsstreit zwischen den USA und China, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte
der USA sowie einiger Länder der EU, das sinkende Wirtschaftswachstum Chinas sowie
die Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung im Nahen Osten und deren Folgeschäden
beeinflussen unsere Einschätzungen zur gesamtwirtschaftlichen Lage. Zudem stellt die COVID-19-Pandemie das Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen,
was sich hauptsächlich auf die Segmente Bau und Maschinen auswirkt. Die Investitionszurückhaltung
der Kunden im Segment Maschinen führt aufgrund der bestehenden Unsicherheit bedingt
durch die COVID-19-Pandemie zu einem Marktentwicklungsrisiko in einigen Regionen.
Der Vorstand und die Geschäftsführer der drei Segmente beschäftigen sich laufend mit
Hochrechnungen einzelner Szenarien zur Abschätzung der Auswirkungen etwaiger Marktentwicklungsrisiken
auf das jeweilige Konzernunternehmen sowie auf den Gesamtkonzern. Gegebenenfalls notwendige
und relevante Maßnahmen werden daraus abgeleitet und konsequent umgesetzt. Risiken
der Marktentwicklung werden momentan als bedeutendes (Vorjahr: mittleres) Risiko bewertet. FINANZMARKTRISIKENFinanzielle Stabilität und Liquidität Für mehrere langfristige Darlehen ist mit Banken die Einhaltung von Finanzkennzahlen
vereinbart. Diese sind vornehmlich das Verhältnis von Net Debt zu EBITDA, das Verhältnis
EBITDA zu Net Interest Coverage sowie das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote. Neben der Ergebnissituation des Gesamtkonzerns kann insbesondere ein erhöhter Finanzierungsbedarf
zu einem erhöhten Risiko der Verletzung von mit Banken vereinbarten Finanzkennzahlen
führen, was eine Reduzierung oder Beendigung von Kreditlinien zur Folge haben kann. Mit der Verlängerung unseres Konsortialkreditvertrages wurde die Liquiditätsversorgung
der Unternehmensgruppe sichergestellt und die finanzielle Stabilität der BAUER Gruppe
verbessert. Zudem wurde durch die Barkapitalerhöhung im Dezember 2020 die Eigenkapitalbasis
gestärkt. Das Risiko im Bereich finanzielle Stabilität und Liquidität wird wie im Vorjahr als
mittleres Risiko eingestuft. Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken Soweit möglich und verfügbar, begegnen wir Währungsrisiken durch die lokale Finanzierung
unserer internationalen Beteiligungsgesellschaften in ihrer jeweiligen Landeswährung.
Transaktionsrisiken (Fremdwährungsrisiken aus dem laufenden Cash-Flow) minimieren
wir in allen Geschäftsbereichen mit der Anwendung geeigneter Kurssicherungsinstrumente. Das Zinsrisiko des Konzerns ergibt sich aufgrund der zum großen Teil variabel verzinslichen
Finanzschulden (kurz- und langfristige Kredite). Es existieren Zinssicherungsvereinbarungen
von variablen in feste Zinsen, um so ein Risiko von steigenden Zinsen am Markt auszuschließen.
Die Marktzinsentwicklungen haben Auswirkungen auf die Finanzerträge und Finanzaufwendungen
des Konzerns. Die verbleibenden Währungsrisiken, die im wesentlichen Translationsrisiken
sind, sowie die Zinsunsicherheit bewerten wir als mittleres (Vorjahr: geringes) Risiko
für unser operatives Geschäft. POLITISCHE UND RECHTLICHE RISIKENCompliance Für die BAUER Gruppe ist verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ein Grundprinzip
für erfolgreiches, wirtschaftliches Agieren, für die Qualität unserer Produkte und
Dienstleistungen sowie für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Wir legen größten
Wert darauf, dass gesellschaftliche Konventionen, rechtliche Vorgaben und Unternehmensregeln
eingehalten werden, um das Risiko von Verstößen gegen geltendes Recht zu reduzieren.
Compliance bedeutet für uns gesetzmäßiges und regelkonformes sowie ethisch korrektes
Verhalten. Rechtmäßiges, ethisches und soziales Handeln sind wesentliche Bausteine
unseres Wertemanagementsystems. So werden unsere Mitarbeiter schon bei der Einstellung
mit unseren Grundwerten vertraut gemacht. Spezielle Schulungen werden durchgeführt,
um dieses Wissen zu vertiefen. Durch den Einsatz einer Software wird sichergestellt,
dass wir keine Geschäfte mit Kunden betreiben, die auf einer EU- oder US-Sanktionsliste
stehen. Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass wir mit unserem vorhandenen Wertemanagementsystem
ein effizientes und effektives System geschaffen haben, das es uns erlaubt, unsere
Compliance-Risiken als mittlere (Vorjahr: geringe) Risiken zu bewerten. Politisches und rechtliches Umfeld Anhaltende politische Unruhen im Nahen und Mittleren Osten belasten die Investitionsbereitschaft
in den unmittelbar betroffenen Ländern und nicht selten darüber hinaus. Sinkende Absatzmengen
im Bereich Maschinen und Leistungsrückgänge in den Segmenten Bau und Resources sind
die Folgen. In einigen Ländern besteht zudem das Risiko, dass die Regierung verstärkt
in die Unternehmensangelegenheiten eingreift. Das wiederum kann zu einem erhöhten
finanziellen und zeitlichen Aufwand führen. Politische Änderungen, wie z. B. Regierungswechsel,
können zur Belebung aber auch zur Abschwächung der lokalen Baumärkte führen. Die Risiken
aus unserem politischen und rechtlichen Umfeld bewerten wir wie im Vorjahr als mittleres
Risiko. Vertragsrisiken In den Segmenten Bau und Resources werden überwiegend Bau-, Bohr- und Umweltdienstleistungen
erbracht. Bei den zugrundeliegenden Projekten handelt es sich nahezu immer um Prototypen,
die in jedem Fall auf der Basis von Individualverträgen abgewickelt werden. Soweit
möglich, verwenden wir standardisierte, internationale Standards der Bauwirtschaft
(z. B. FIDIC). Die daraus resultierenden Risiken unterliegen strengen Routinen, so
dass sie als gering (Vorjahr: gering) bewertet werden können. Laufende Rechtsfälle Rechtsstreitigkeiten entstehen fast ausschließlich aus unserer Leistungserbringung
insbesondere im Projektgeschäft. Juristische Auseinandersetzungen bestehen mit Auftraggebern,
Lieferanten und Geschäftspartnern und beziehen sich zumeist auf die Vergütung, behauptete
Mängel der Leistungen oder Verzögerungen in der Fertigstellung eines Projekts. Der
Ausgang von Gerichts- bzw. Schiedsverfahren, an denen wir beteiligt sind, lässt sich
naturgemäß nicht mit Sicherheit vorhersagen. Dennoch gehen wir nach sorgfältiger Prüfung
davon aus, dass für alle laufenden Rechtsstreitigkeiten ausreichende bilanzielle Vorsorge
getroffen wurde und bewerten dieses Risiko als geringes (Vorjahr: geringes) Risiko. WERTSCHÖPFUNGSRISIKENRisiken aus Forschung und Entwicklung Als Technologieführer, speziell im Segment Maschinen, begegnen wir einer möglichen
Schwächung unserer Marktposition mit laufender Forschung und Entwicklung. Auch wenn
das Wachstum im Fernen Osten und die daraus entstehenden neuen Konkurrenten den Innovationsdruck
verstärken, ist es uns gelungen, den notwendigen Abstand als Technologieführer bis
heute zu wahren. Zudem besteht in diesem Bereich das Risiko der Mehrkosten aufgrund von Fehlentwicklungen
und -konstruktionen, welche zu Nachbesserungen führen. Dieses Risiko wird durch einen
strukturierten und mehrstufigen Produktentstehungsprozess minimiert. Aufgrund unserer hohen Innovationskraft und dem transparenten Produktentstehungsprozess
beurteilen wir das Risiko im Bereich Forschung und Entwicklung als mittleres (Vorjahr:
mittleres) Risiko. Akquisition, Vertrieb und Vertragsverhandlungen sowie Kalkulation Die Risiken der Fehlkalkulation bei Angebotserstellung und einer Zusage technischer
Eigenschaften, die nicht eingehalten werden können, werden durch ein strenges Vier-Augen-Prinzip
und etablierten Standards bei der Kalkulation minimiert (siehe Projektrisiken) und
können als mittleres (Vorjahr: mittleres) Risiko angesehen werden. Materialwirtschaft und Beschaffung Durch unsere langjährig erfolgreiche Politik im Maschinenbau, Engpassteile langfristig
und weitsichtig zu disponieren, sowie durch die Möglichkeit, terminkritische Engpassteile
innerhalb der eigenen Organisation fertigen zu können, sind die Risiken aus Sicht
der Beschaffung derzeit weiterhin als gering einzustufen. Die Abhängigkeit von Nachunternehmern
beziehungsweise einzelnen Lieferanten in unseren Segmenten schätzen wir ebenfalls
als mittleres (Vorjahr: geringes) Risiko ein. Produktion und Auftragsausführung Die anhaltende COVID-19-Pandemie führt dazu, dass global unterschiedliche Ausgangs-
und Reisebeschränkungen die Baustellenlogistik erschwert und zur Folge hat, dass es
zu Verzögerungen in der Projektausführung kommt. Technisches Versagen aus Konstruktions- oder Statikfehlern im Projektgeschäft können
zu erheblichen Bauverzögerungen führen. Die Risiken daraus sind im Konzern immanenter
Bestandteil des Projektgeschäfts. Konstruktionen und Statiken werden deshalb überwiegend
in eigenen Konstruktionsbüros von erfahrenen Mitarbeitern erstellt. Ein weiteres Risiko in der Auftragsausführung ist die Auswahl und Anwendung von Bohrverfahren.
Eine Fehlbeurteilung von Bodenverhältnissen kann ebenfalls zu erhöhten Risikokosten
führen. Störungen im Projektablauf sind durch den verantwortlichen Projektleiter zu
identifizieren und frühzeitig zu kommunizieren. Das Management ist sich dieser Risiken
bewusst und baut auf ein erfahrenes Projekt- und Produktionsmanagement in allen Segmenten.
Trotz aller Vorkehrungen in der Auftragsausführung besteht das Risiko von Managementfehlern,
welche insbesondere bei Großprojekten zu erhöhten Kosten führen. Alle aufgeführten
Risiken sind in den Segmenten Bau und Resources Bestandteil einer Chancen- und Risikoanalyse
auf Projektebene (siehe Projektrisiken). Projektrisiken sind grundsätzlich die wesentlichen
Leistungsrisiken der Segmente Bau und Resources, zumal jedes Einzelprojekt Individualcharakter
hat. Obwohl wir davon ausgehen, dass die Leistungsermittlung bei unseren Projekten
mit der gebotenen Vorsicht getätigt wurde, ist es nicht endgültig auszuschließen,
dass bei der Endabrechnung mit dem Kunden ein niedrigeres Ergebnis akzeptiert werden
muss. Infolge der tendenziell zunehmenden Größe und Komplexität der Projekte sind
die daraus resultierenden Risiken als mittel (Vorjahr: mittel) zu bewerten. RISIKEN DURCH UNTERSTÜTZUNGSPROZESSEDebitorenmanagement Durch ein effizientes Forderungsmanagement wird dem Risiko des Forderungsausfalls
entgegengewirkt. Zudem ist die Prüfung der Bonität neuer Kunden eine wesentliche Kontrolle
im Rahmen der Prüfung unserer Vertragspartner. Eine Sicherung unserer Forderungen
wird zum Teil durch Versicherungen abgedeckt. Forderungsausfälle bewerten wir als
geringes (Vorjahr: geringes) Risiko. Informationstechnologie und Datenschutz Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen, Daten und Systemen
ist durch zunehmende Cyberkriminalität gefährdet. Zudem steigen die regulatorischen
Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Aus diesem Grund bauen wir
unsere vorbeugenden Informationssicherheitsmaßnahmen für den Schutz vor unbeabsichtigtem
Datenverlust, Datendiebstahl und allen Formen der Cyberkriminalität kontinuierlich
aus. Außerdem werden Mitarbeiter in Schulungen dazu sensibilisiert, sorgfältig mit
personenbezogenen Daten umzugehen. Trotz umfangreicher Maßnahmen können Risiken in
diesem Umfeld aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir stufen das Risiko
des Datenverlusts und der Cyberkriminalität als mittleres Risiko ein. GESAMTRISIKO Es sind derzeit keine einzelnen oder aggregierten Risiken erkennbar, die der BAUER
Gruppe existenziell schaden könnten. Das bilanzielle Risikoprofil des Konzerns hat
sich im vergangenen Jahr, im Wesentlichen auch aufgrund der Beendigung des Joint Ventures
mit Schlumberger, verbessert. Jedoch hat sich das Risiko der Marktentwicklung aufgrund
der COVID-19-Pandemie erhöht. Das Management sieht in Summe auch auf Basis der Geschäftsaussichten
eine leichte Verbesserung des Gesamtrisikos. CHANCENBERICHT Parallel zur Risikobeschreibung erfolgt die Gliederung unserer Chancen. Sofern nicht
anderslautend angegeben, betreffen die nachfolgend beschriebenen Chancen alle unsere
Segmente. STRATEGISCHE CHANCEN Über die Jahre hat der Konzern durch die Abwicklung von Projekten in dem Kerngeschäft
naheliegenden Geschäften Know-how aufgebaut und daraus Synergien entwickelt, die heute
das Segment Resources bilden. Dazu gehört der Bereich Umwelttechnik, der sich mit
der Behandlung kontaminierter Böden und Grundwasser beschäftigt und sich nach ersten
Anfängen vor über 25 Jahren immer mehr internationalisiert hat. Ein ähnliches Geschäft
ist aus dem ersten Einsatz von Spezialtiefbaugeräten für die Exploration von Diamanten
erwachsen. Heute werden Bohrungen nach den unterschiedlichsten Bodenschätzen ausgeführt.
Im Bereich Wasser werden ebenso hochwertige Produkte zum Ausbau von Brunnen sowie
für die oberflächennahe Geothermie entwickelt wie auch Anlagen zur Aufbereitung und
Reinigung von Trink- und Prozesswasser. Durch Zusammenführung dieser drei Bereiche
zum Segment Resources werden einige der wichtigsten Themenbereiche des 21. Jahrhunderts
bedient. Darüber hinaus ist das Segment Resources unabhängiger von den Konjunkturzyklen
der Bauwirtschaft. Für die Internationalisierung des Segment Resources nutzen wir auch die Erfahrungen
unserer Organisationseinheiten in den beiden anderen Segmenten sowie die internationale
Bekanntheit der Marke Bauer. Im Bereich der erneuerbaren Energien eröffnen sich neue Geschäftsmöglichkeiten. So
erfordern einige Offshore-Windkraftanlagen oder Gezeitenkraftwerke anspruchsvolle
Unterwasserbohrungen, die im Segment Bau mit speziellen Bohranlagen ausgeführt werden
können. Die dazu benötigten Geräte werden im Segment Maschinen gefertigt. MARKTCHANCEN Die immer stärkere Urbanisierung und der wachsende Bedarf an Infrastruktur führen
zu immer größeren Bauvorhaben, die der Bauwirtschaft viele interessante Chancen bieten.
In den aufstrebenden Wirtschaftsnationen, aber auch in den etablierten Industrieländern,
gibt es gerade in der Bauwirtschaft einen enormen Nachholbedarf. Das gilt nicht nur
für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Wohnanlagen, öffentliche Gebäude,
Dämme oder Hochwasserschutzmaßnahmen. Zudem findet Bauen in immer engeren urbanen
Räumen statt. Dies erfordert Gebäude, die immer höher werden, was umfangreiche Gründungsarbeiten
voraussetzt. Auch der ruhende und fließende Verkehr muss immer stärker in den Untergrund
gebracht werden, was ebenfalls zu Wachstum des Spezialtiefbaus führt. Im Segment Resources bieten die hohen Umweltauflagen bei der Ölproduktion hervorragende
Marktchancen für unsere Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Pflanzenkläranlagen.
Außerdem gewinnen auch die Altlastensanierungen in den ölfördernden Ländern an Bedeutung. WERTSCHÖPFUNGSCHANCENEntwicklung und Innovation Weiterhin liegt unser Fokus darauf, langfristig nicht nur am Markt zu bestehen, sondern
als Technologieführer Maßstäbe zu setzen. Daher ist eines der Themen, die der Konzern
künftig verstärkt vorantreiben wird, die Digitalisierung. Ein wichtiger Impulsgeber
für die Digitalisierung im Bauwesen ist dabei Building Information Modeling (BIM).
Aber auch im Maschinenbau wird sich dieser Trend weiter verstärken und viele der Geschäftsprozesse
beeinflussen. Mit Hilfe einer übergreifenden Strategie über alle Teile des Konzerns
ist die Digitalisierung eine Chance für Bauer. Projektchancen Unabhängig von nationalen und globalen Marktzyklen entwickeln sich oft in eher schwachen
Märkten Aufgabenstellungen, für die wir als Konzern, gerade aus der Zusammensetzung
unseres Dienstleistungs- und Produktportfolios heraus, passend aufgestellt sind. Ein
Beispiel dafür sind Verfahren zur nachträglichen Installation von Kerndichtungen in
Erddämmen oder Verfahren zur Erschließung und Erweiterung von Bergbauarbeiten. Die daraus resultierenden Projekte erreichen teilweise sehr große Loseinheiten und
können im Auftragsfall durch das Zusammenschließen unserer weltweiten Ressourcen sowie
durch unsere langjährige Erfahrung mit Großprojekten erfolgreich bewältigt werden. Nachträge und Claim-Management Die Durchsetzung von Forderungen und Nachträgen birgt nicht nur Risiken, sondern
auch die Chance, aus Änderungen der bestellten Bauleistung oder durch den Auftraggeber
nachträglich bestellte Zusatzleistungen bessere Ergebnisse erzielen zu können als
die für den ursprünglichen Auftrag festgelegten Konditionen. Bei Projekten mit hohem
Änderungspotential kann sich daraus eine deutliche Verbesserung der Ergebnisse ergeben.
Durch ein baubegleitendes professionelles Nachtragsmanagement versuchen wir diese
Chancen zu realisieren. GESAMTCHANCEN Durch die zunehmende Etablierung des Segments Resources sowie durch neue innovative
Produkte sehen wir eine stetige Zunahme unserer Marktchancen auf dem Weltmarkt. Unsere
Strategie, die überwiegend kleineren und mittleren weltweit agierenden Gesellschaften
systematisch zu effizienten Netzwerken zu verknüpfen, ermöglicht es uns immer besser
aus den damit einhergehenden Skalierungseffekten Geschwindigkeits- und Kostenvorteile
zu generieren. Zusammengefasst sehen wir für unseren Konzern im Jahr 2021 eine Zunahme
der Chancen für unser weltweites Geschäft. VI. PROGNOSEBERICHT Für das Jahr 2021 gehen wir für das erste Halbjahr, bedingt durch die aktuelle Entwicklung
der Pandemie, von einem herausfordernden Umfeld, insbesondere für den Baumaschinenmarkt,
aus. Aussagen zur Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte lassen sich heute nur sehr
schwer treffen. Daher ist es noch nicht abschließend abschätzbar, inwiefern die weitere
Entwicklung der Pandemie und damit des wirtschaftlichen Umfelds die derzeit anhaltende
Investitionszurückhaltung der Maschinenkunden beeinflussen wird. Im Bau bieten Infrastrukturprojekte aufgrund staatlicher Investitionen immer wieder
interessante Chancen für einzelne Großprojekte. Der aktuell sehr gute Auftragsbestand
in diesem Segment signalisiert grundsätzlich einen positiven Geschäftsverlauf, jedoch
werden die weiteren Auswirkungen der Pandemie sowie insbesondere die in den einzelnen
Ländern getroffenen Maßnahmen hinsichtlich Reise- und Ausgangsbeschränkungen die entscheidenden
Faktoren für die Abwicklung von Bauprojekten sein. In den Märkten unseres Segments Resources mit Umwelttechnik, Wasseraufbereitung und
Bergbau erwarten wir ungeachtet der Pandemie eine positive Entwicklung für das Jahr
2021, da diese sich auch im vergangenen Jahr sehr robust und stabil gezeigt haben. Insgesamt ist aber mit einem langsameren Wachstum der Weltwirtschaft über die nächsten
Jahre zu rechnen. Unabhängig von den konjunkturellen Einflüssen, sehen wir aber grundsätzliche Trends,
von denen wir profitieren können. Die anhaltende Urbanisierung und das Bevölkerungswachstum
führen nach wie vor zu einem Bedarf an neuer, ebenso wie zum Erhalt und Ausbau bestehender
Infrastruktur. Der Klimawandel ist ein weiterer Treiber für unsere Märkte. Alternative
Energiequellen benötigen auch entsprechende Infrastruktur. Mit der voranschreitenden
Digitalisierung bieten sich Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle und die Weiterentwicklung
eigener Prozesse und Dienstleistungen. Davon können wir profitieren. Die rasante Veränderungsgeschwindigkeit
und die anhaltende Volatilität der Märkte fordern schnelles Handeln und Entscheiden,
um sehr flexibel auf die Verschiebungen von Marktschwerpunkten zu reagieren. Mit unserem insgesamt guten Auftragsbestand, den Investitionen in die Neu- und Weiterentwicklung
unserer Technologien sowie unseren großen Anstrengungen im Bereich Digitalisierung,
sehen wir uns für das laufende Jahr und darüber hinaus daher gut aufgestellt. Durch
Digitalisierungsprojekte wie "Bauen Digital" erschließen wir neue Märkte und stärken
unsere Position im Spezialtiefbau. Mit neuen Technologien, Produkten und Verfahren
im Bereich der erneuerbaren Energien, wie zur Gründung von Offshore-Windparks, sehen
wir uns sowohl im Bau als auch im Maschinenbau gut und zukunftsorientiert aufgestellt.
Zusätzlich profitiert der Maschinenbau insbesondere durch die Möglichkeiten prädiktiver
Instandhaltung und bei Assistenzsystemen. Das Segment Resources ist mit Technologien
für den Bereich Bergbau in einer Welt mit knapper werdenden Rohstoffen zukunftsorientiert
aufgestellt. Die Bereiche Umwelttechnik und Wasseraufbereitung adressieren mit Ihren
Innovationen den Trend der Nachhaltigkeit sowie des Klima- und Umweltschutzes. Weiter arbeiten wir an der Verbesserung unserer Kostenstrukturen und am Ausbau von
Synergien innerhalb des Konzerns. Die Verbesserung unseres Working Capital und unserer
Kostenbasis wird durch ein langfristig aufgesetztes Maßnahmenprogramm unterstützt.
Insbesondere gilt dies für die Produktion unserer Maschinen und die Entwicklung neuer
Produkte als auch für die flexiblere Anpassung unserer Kapazitäten auf Schwankungen
der Weltmärkte. Wir sind bei den gegebenen Rahmenbedingungen der Auffassung, dass sich unser Geschäftsmodell
im Jahr 2021 als robust erweisen wird. Bei unseren Planungen haben wir alle bekannten
Chancen und Risiken bewertet und dabei positive wie negative Szenarien bestmöglich
antizipiert. Grundsätzlich stellt im Spezialtiefbau und unseren weiteren Geschäften
die Beschaffenheit des Baugrunds beziehungsweise des Bodens jedoch auch immer ein
Element dar, bei dem trotz aufwändiger Voruntersuchungen unvorhergesehene Faktoren
auftreten können. Diese können bei der Bauausführung zu Störungen und im Einzelfall
auch zu Verlusten führen. Von der grundlegenden strategischen Zielsetzung des Konzerns sind wir unverändert
überzeugt. Die Aufstellung mit den drei Segmenten Bau, Maschinen und Resources wird
auch in den kommenden Jahren die Richtung des Konzerns bestimmen. Größere Akquisitionen
planen wir derzeit nicht, da wir weiter unsere Kapitalbasis stärken wollen. Um die Eigenkapitalbasis zu stärken, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen,
eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser eine reguläre Kapitalerhöhung
zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Diese hat am 31. März 2021 stattgefunden und die
Aktionäre stimmten mit der erforderlichen Mehrheit für die zur Beschlussfassung stehenden
Punkte der Tagesordnung. Im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung soll das Grundkapital
der Gesellschaft von zurzeit 80.301.417,61 EUR, eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien, um bis zu 30.885.149,15 EUR durch Ausgabe von bis zu 7.247.715
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht)
durch einheitliche gemischte Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung erhöht werden. Den
Aktionären soll dabei das gesetzliche Bezugsrecht gewährt werden. PROGNOSE GESAMTKONZERN Die COVID-19-Pandemie wird auch 2021 erheblichen Einfluss auf die allgemeine Wirtschaftslage
haben. Im Segment Bau werden die unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern weiter
die Baustellenlogistik und -abwicklung beeinflussen. Im Segment Maschinen gehen wir
von einer Erholung der Nachfrage im zweiten Halbjahr 2021 aus, auch wenn die COVID-19-Pandemie
als Unsicherheitsfaktor bleibt. Das Segment Resources sollte nach unserer Einschätzung
auch im Jahr 2021 nicht merklich von den Folgen der Pandemie betroffen sein. Diese
Einschätzungen bilden die Grundlage unserer Szenarien für das laufende Geschäftsjahr.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie und den schwer abzuschätzenden weiteren
Auswirkungen im laufenden Geschäftsjahr sind auch die Spannen für unsere Leistungsindikatoren
definiert. Nach Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts und unter
Berücksichtigung der genannten Einflussfaktoren erwarten wir im Geschäftsjahr 2021
für den Konzern eine Gesamtkonzernleistung zwischen 1.550 und 1.650 Mio. EUR sowie
ein EBIT zwischen 75 und 85 Mio. EUR. Vergleich: Ist 2020 / Prognose 2021
Dieser Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass im Segment Bau der hohe Auftragsbestand
abgearbeitet werden kann und sich aufgrund von Konjunkturprogrammen weitere Auftragschancen
realisieren. Im Segment Maschinen erwarten wir insbesondere in der zweiten Jahreshälfte
2021 weltweit einen positiven Nachfrageimpuls. Für die Jahre nach 2021 erwarten wir
jedoch nicht, dieses aufgrund von Nachholeffekten aus der Pandemie erwartete Wachstum
bei der Gesamtkonzernleistung fortzusetzen. Wir setzen in den Folgejahren einen klaren
Fokus auf die Steigerung unserer Profitabilität. Hierfür haben wir zahlreiche Ansatzpunkte
identifiziert, die wir nutzen wollen. Details hierzu und die damit angestrebten Mittelfristziele
werden wir im weiteren Jahresverlauf konkretisieren. Im Jahr 2020 reduzierte sich das Eigenkapital des Konzerns aufgrund des vor allem
wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie negativen Nachsteuerergebnisses und wegen
deutlicher Währungseinflüsse. Um die Eigenkapitalquote wieder nachhaltig zu verbessern,
wird der Vorstand dem Aufsichtsrat daher empfehlen, der ordentlichen Hauptversammlung
vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten. Mittelfristig halten wir jedoch unverändert
an unserer Dividendenpolitik fest, die eine Ausschüttungsquote von etwa 25 bis 30
% des ausgewiesenen Ergebnisses nach Steuern vorsieht. PROGNOSE GESCHÄFTSSEGMENTE & BAUER AGSegment Bau Obwohl der sehr große Bedarf an Infrastruktur in der Welt weiterhin die Baukonjunktur
prägen wird, werden die COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden gesetzlichen
Maßnahmen und Regelungen in den einzelnen Ländern den Bau auch im Jahr 2021 beeinflussen.
Es wird weiterhin notwendig sein, erhebliche Anstrengungen in der Baustellenlogistik
und -abwicklung zu unternehmen. Im vergangenen Jahr haben wir uns dabei aber bereits
gut gewappnet. Für Deutschland erwarten wir eine leichte Abschwächung gegenüber dem guten Vorjahr,
aber weiterhin einen stabilen Baumarkt. In Europa gehen wir von einer gemischten Entwicklung
in den einzelnen Märkten aus, die aber in Summe positiv sein sollte. Unsere Großprojekte
unterstützen dies. Im Nahen Osten wird wohl auch 2021 das politische Umfeld zur allgemeinen
Unsicherheit beitragen. Mit unserem Auftragsbestand in der Region können wir damit
aus heutiger Sicht aber gut umgehen. In den USA erwarten wir durch die Auftragslage
ein erneut gutes Geschäftsjahr. Die Märkte Mittelamerikas werden herausfordernd bleiben.
In den Ländern des Fernen Ostens erwarten wir einen Nachholeffekt und dadurch eine
bessere Auslastung. Wir wollen aber unsere laufenden Kapazitätsanpassungen bis Jahresende
2021 abschließen. Für das Jahr 2021 erwarten wir daher und auf Grundlage des hohen Auftragsbestands
für das Segment Bau wieder einen deutlichen Anstieg bei der Gesamtkonzernleistung
sowie beim EBIT im Vergleich zum Vorjahr. Segment Maschinen Das Jahr 2020 war geprägt von der COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden
Unsicherheiten in den Märkten, was zu geringeren Maschinenbestellungen führte. Mit
Ausnahme von China zeigten nahezu alle Regionen Rückgänge bei den Maschinenverkäufen.
Für das Jahr 2021 erwarten wir ab Jahresmitte eine Belebung der Investitionen gegenüber
dem Vorjahr, jedoch bleibt der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie, der sich in
den einzelnen Regionen unterschiedlich zeigt, als Unsicherheitsfaktor bestehen. Es
ist daher davon auszugehen, dass sich die Märkte erst über die nächsten zwei bis drei
Jahre wieder vollständig erholen werden. Unabhängig davon haben wir durch unsere Maßnahmen, wie der Beendigung des Joint Ventures
in der Tiefbohrtechnik, der Neuausrichtung des Geschäfts in den USA und dessen Ergänzung
um das Geschäft mit Brunnenbohrgeräten, vieles für die Zukunft auf den Weg gebracht.
Dazu zählen auch zahlreiche Innovationen im Gerätebereich - seien es Elektroantriebe,
Energieeinsparungen im Betrieb der Maschinen oder digitale Anwendungen. Auch an der
Optimierung unseres Supply Chain Managements wird intensiv gearbeitet, um unseren
Kunden noch schnellere Lieferzeiten zu bieten und das Working Capital weiter zu verbessern.
Daher sehen wir uns im Maschinenbereich gut für die nächsten Jahre gerüstet. Unter der Annahme einer Erholung der Investitionsbereitschaft im zweiten Halbjahr
des laufenden Jahres erwarten wir für das Segment, dass die Gesamtkonzernleistung
2021 deutlich und das EBIT leicht bis deutlich über dem Vorjahr liegen werden. Segment Resources Das Segment Resources war im abgelaufenen Geschäftsjahr nochmals von den Restrukturierungsmaßnahmen
geprägt. Mit den wesentlichen Maßnahmen des Jahres 2020, dem Verkauf der Tochterfirma
für Brauerei- und Getränketechnologie sowie der finanziellen Neuausrichtung der Tochterfirma
in Jordanien, sehen wir die Basis für eine zukunftsorientierte Ausrichtung des Segments
für die kommenden Jahre gelegt. Positive Aussichten hat unverändert der Umweltbereich, der trotz einer leichten Abschwächung
eine gute Nachfrage verzeichnet. Eine zusätzliche Chance bieten mögliche weitere Projekte
im Nahen Osten für unsere Pflanzenkläranlagen sowie ein Großprojekt im Altlastenbereich.
Diese Projekte, für die wir uns gute Chancen versprechen, befinden sich noch in der
Ausschreibungs- bzw. Entscheidungsphase. Die Vergabe wird für 2021 erwartet. Die COVID-19-Pandemie und die entsprechenden Maßnahmen und Einschränkungen werden
auch 2021 noch ein Unsicherheitsfaktor bleiben. Wir gehen jedoch nicht davon aus,
dass das Segment in größerem Umfang davon betroffen sein wird. Dies war auch im abgelaufenen
Geschäftsjahr nicht der Fall. Daher erwarten wir für das Jahr 2021 im Segment einen leichten Anstieg bei der Gesamtkonzernleistung
sowie eine deutliche Steigerung beim EBIT im Vergleich zum Vorjahr. BAUER AG Im Jahr 2021 erwartet die BAUER AG eine leichte Steigerung bei den Umsatzerlösen. VII. RECHTLICHE ANGABENVERGÜTUNGSBERICHT Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für den Vorstand sowie die Gesamtbezüge
des Vorstands dar und erläutert Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats. VERGÜTUNG DES VORSTANDS Der Vorstand der BAUER AG bestand während des Berichtszeitraums 2020 aus vier Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidial- und Personalausschusses die Gesamtvergütung
der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Das Aufsichtsratsplenum beschließt das Vergütungssystem
für den Vorstand nach Vorprüfung im Präsidial- und Personalausschuss. Das Vergütungssystem für den Vorstand hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr
nicht verändert. Vor dem Hintergrund der neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex und den Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) befasste sich der Aufsichtsrat jedoch im Berichtsjahr grundlegend mit dem
Vergütungssystem für den Vorstand, so dass der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
ein neugefasstes Vergütungssystem für den Vorstand zur Beschlussfassung vorgeschlagen
werden soll. Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird nach dem alten Vergütungssystem
auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Dabei wird berücksichtigt,
dass die Gesamtvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen
des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht. Die Vergütung jedes
Vorstandsmitglieds setzt sich aus erfolgsunabhängigen Komponenten, dabei im Wesentlichen
einem fixen Grundgehalt, das in Monatsraten ausbezahlt wird, und einer erfolgsabhängigen
Komponente in der Form einer variablen Tantieme zusammen. Nach dem Ermessen des Aufsichtsrats
bemisst sich die variable Tantieme sowohl aufgrund kurzfristiger als auch langfristiger
Bewertungskriterien, wobei die kurzfristigen Bewertungskriterien bei der variablen
Vergütung im Verhältnis zu den langfristigen Bewertungskriterien gleich gewichtet
werden. Kriterien für die Festlegung der fixen Vorstandsvergütung bilden die Aufgabenverteilung,
die Leistungen des Vorstands, die wirtschaftliche Lage sowie der Erfolg und die Zukunftsaussichten
der Unternehmensgruppe. Insgesamt sind für die Vergütung Höchstgrenzen festgelegt. Die variable Vergütung
ist für jedes Vorstandsmitglied durch eine individuell festgelegte Maximaltantieme
beschränkt. Diese Maximaltantieme stellt die Tantiemenobergrenze bei normalem Geschäftsgang
dar und wird bei Erreichung aller Ziele ausbezahlt. Bei außergewöhnlichem Geschäftsgang
können diese Werte bis zum 1,8-fachen überschritten werden. Grundlage der Ermittlung des variablen Vergütungsbestandteils mittels kurzfristiger
Bewertungskriterien bilden die Leistungen des Vorstandsmitglieds im vergangenen Geschäftsjahr
und die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe auf der Basis der Planerreichung
im Berichtsjahr, insbesondere bei der Erreichung der Ergebnis- und Leistungsziele
unter Berücksichtigung der Konjunkturentwicklung. Grundlage der Ermittlung des variablen Vergütungsbestandteils mittels langfristiger
Bewertungskriterien bilden der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Unternehmensgruppe
und die Leistungen des Vorstands bezogen auf diese Kriterien. Hierbei werden die Entscheidungen
des Vorstands in Bezug auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in den vergangenen
drei Geschäftsjahren und deren Auswirkungen auf die Erreichung einer langfristigen
Unternehmensstabilität bewertet. Kriterien hierfür sind die langfristigen Ergebnis-
und Umsatzchancen, eine nachhaltige Personalentwicklung entsprechend der Zukunftsperspektiven
der Unternehmensgruppe, die Entwicklung der Firmenkultur, die Entwicklung der Zusammenarbeit
im Unternehmen, die Sicherung des Unternehmensfriedens, die strategische Markt- und
Produktentwicklung, das Risiko- und Sicherheitsmanagement, die langfristige finanzielle
Stabilität und die Qualität der Finanzkennzahlen bezogen auf die jeweilige Wirtschaftssituation. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird der Anteil der variablen
Vergütung in Relation zum fixen Grundgehalt gesetzt und verglichen. Weiter wird die
Vorstandsvergütung mit ihrem fixen Gehaltsbestandteil, mit ihrem variablen Anteil
sowie insgesamt mit der üblichen Vergütung der Vorstände anderer börsennotierter und
branchengleicher bzw. -ähnlicher Unternehmen in Deutschland verglichen (horizontaler
Vergleich). Der vertikale Vergleich erfolgt in zwei Stufen: Zum einen werden die Vorstandsgehälter
mit den Geschäftsführergehältern der großen Tochterunternehmen der BAUER Gruppe verglichen,
zum anderen werden die Vorstandsgehälter mit der Gehaltsgruppe A VIII des in der Firmengruppe
anwendbaren Tarifvertrages zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für
die Angestellten und Poliere des Baugewerbes in Relation gesetzt. Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte
Führungskräfte wettbewerbsfähig ist. Die Hauptversammlung vom 23. Juni 2016 hat für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 beschlossen,
dass im Jahres- und Konzernabschluss der BAUER AG keine individualisierten Angaben
über die Bezüge der Vorstandsmitglieder gemacht werden und hat insofern von der gesetzlichen
Ermächtigung in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die Gesamtbezüge der amtierenden Mitglieder des Vorstands für ihre ausgeübte Vorstandstätigkeit
ohne die Zuführung zu Pensionsrückstellungen betrugen im Berichtsjahr 1.721 TEUR (Vorjahr:
1.549 TEUR). Davon sind 1.319 TEUR (Vorjahr: 1.344 TEUR) erfolgsunabhängige und 402
TEUR (Vorjahr: 205 TEUR) erfolgsbezogene Gehaltsbestandteile. In der Gesamtvergütung
sind Sachbezüge aus der privaten Nutzung eines Dienst-Pkw nebst Aufwandsentschädigungen
für jedes Mitglied des Vorstands sowie Beiträge zur Gruppenunfallversicherung und
der Berufsgenossenschaft enthalten. Einige Verträge mit Vorstandsmitgliedern enthalten Pensionszusagen und eine Hinterbliebenenversorgung
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Daneben wird eine Altersversorgung über
den Weg der Direktversicherung mit Entgeltumwandlung ermöglicht. Aufgrund der für
Vorstandsmitglieder geltenden betrieblichen Altersversorgung ist ein Versorgungsaufwand
(Service Costs) in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 61 TEUR) entstanden. Das festgelegte
Basisgehalt zur Berechnung der Altersversorgungsleistungen ist bei allen Verträgen
deutlich niedriger als das Grundgehalt. Der nach IAS 19 ermittelte Anwartschaftsbarwert
(Defined Benefit Obligation) sämtlicher Pensionszusagen gegenüber den zum Jahresende
amtierenden Mitgliedern des Vorstands betrug zum Geschäftsjahresende 1.902 TEUR (Vorjahr:
1.660 TEUR). Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands beliefen sich
auf 233 TEUR (Vorjahr: 289 TEUR). Die Vorstandsverträge enthalten im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung individuelle
Abfindungsklauseln, die sich hinsichtlich des Abrechnungsmodus an der Beschäftigungszeit
des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientieren und bezogen auf ein Vorstandsmitglied
so bemessen sind, dass ein Betrag von zwei Jahresvergütungen nicht überschritten wird.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind mit den Mitgliedern
des Vorstands nicht getroffen. Bei Arbeitsunfähigkeit erhält der Vorstand Fortzahlung
der fixen Vergütungsbestandteile für bis zu drei Monate und danach einen Zuschuss
zu den Entgeltersatzleistungen bis zur Beendigung des Vorstandsvertrages, maximal
jedoch bis zum Entstehen eines Anspruchs auf Rente. Scheidet der Vorstand als Vorstandsmitglied
aus den aktiven Diensten der Gesellschaft durch Tod oder dauernde Arbeitsunfähigkeit
aus, so wird die fixe Vergütung für den Monat des Ausscheidens und für die Dauer von
drei Monaten hiernach fortgezahlt. Vergütung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der BAUER AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Die Bemessung der Aufsichtsratsvergütung
ist in der Satzung der BAUER AG im Einzelnen festgelegt. Nach der Vergütungsregelung
in der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste jährliche Grundvergütung
in Höhe von 25 TEUR. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, dessen Stellvertreter das
1,5-fache dieser Grundvergütung. Je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats
erhält das jeweilige Mitglied einen Zuschlag von 10 % der Grundvergütung. Dies setzt
voraus, dass der jeweilige Ausschuss in dem Geschäftsjahr mindestens einmal (als Sitzung
oder Telefonkonferenz) getagt hat. Soweit ein Mitglied des Ausschusses an mehr als
zwei Sitzungen oder Telefonkonferenzen eines Ausschusses des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
teilgenommen hat, erhält das jeweilige Mitglied zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe
von 500 EUR je Sitzung bzw. Telefonkonferenz. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss wird kein Vergütungszuschlag bezahlt.
Veränderungen im Aufsichtsrat und/oder seinen Ausschüssen werden im Verhältnis der
Amtsdauer berücksichtigt; dabei erfolgt eine Auf- oder Abrundung auf volle Monate
nach kaufmännischer Regel. Weiter erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern
die durch die Ausübung des Amtes entstehenden Auslagen und die auf die Vergütung und
den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten
die Aufsichtsratsmitglieder nicht. Vergütung Aufsichtsrat (ohne Umsatzsteueranteil und Auslagenersatz)
Im Geschäftsjahr 2020 betrug die Gesamtvergütung aller Aufsichtsratsmitglieder netto
365 TEUR (Vorjahr: 358 TEUR). SONSTIGES Kredite oder Vorschüsse wurden im Berichtsjahr an Organmitglieder nicht gewährt und
es wurden keine Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten eingegangen. Wertpapierorientierte
Anreizsysteme für Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder der BAUER AG oder für Mitarbeiter
der Unternehmensgruppe in Deutschland bestehen grundsätzlich nicht. Für die Mitglieder
von Organen der BAUER AG sowie aller verbundenen Unternehmen im In- und Ausland, an
denen eine Mehrheitsbeteiligung besteht, wird von der BAUER AG eine D&O-Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung
unterhalten. Darin ist ein angemessener Selbstbehalt für die Versicherten vereinbart.
Für die Mitglieder des Vorstands wurde in der D&O-Versicherung der gesetzlich vorgesehene
Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen
der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds im Berichtsjahr vereinbart.
Die Vorstandsmitglieder sollen Aufsichtsratsmandate und sonstige administrative oder
ehrenamtliche Funktionen außerhalb des Unternehmens nur in begrenztem Umfang übernehmen.
Die Vorstandsmitglieder dürfen ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe
betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung
Geschäfte tätigen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vorstands
oder Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Handelsgesellschaft
sein. So ist sichergestellt, dass weder der zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte
Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben des Vorstands führt. Für die Übernahme
von Mandaten in Konzerngesellschaften durch die Vorstandsmitglieder erfolgt keine
Vergütung. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN Im Folgenden sind die nach §§ 315 a, 289 a HGB geforderten Angaben zum 31. Dezember
2020 dargestellt. ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der BAUER AG wurde am 09. Dezember 2020 um
7.299.997,16 EUR erhöht und beträgt 80.301.417,61 EUR. Das gezeichnete Kapital ist
eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von rund 4,26 EUR je Stückaktie. Eigene Aktien hält die Gesellschaft
nicht. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung -mit Ausnahme
von gesetzlichen Stimmverboten wie in § 136 AktG und § 44 WpHG - je eine Stimme. Aktien
mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Arbeitnehmer,
die am Kapital der BAUER AG beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Die Mitglieder der Familie Bauer und die BAUER Stiftung, Schrobenhausen, haben der
Gesellschaft mitgeteilt, dass sie im Rahmen eines Poolvertrages insgesamt 8.256.246
Stückaktien an der BAUER AG halten, was einer Beteiligung von 43,81 % an der Gesellschaft
entspricht. Der Poolvertrag enthält eine Stimmbindungsvereinbarung sowie Beschränkungen
der Übertragbarkeit der Aktien der Poolbeteiligten. Weiter hat die Doblinger Beteiligung
GmbH am 14. Dezember 2020 mitgeteilt, dass sie 3.738.004 Stückaktien an der BAUER
AG hält, was einer Beteiligung von 19,84 % entspricht. Weitere direkte oder indirekte
Beteiligungen am Grundkapital der BAUER AG, welche 10 % der Stimmrechte überschreiten,
sind der Gesellschaft nicht bekannt. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft enthielt eine Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital bis zum 24. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmals um bis zu insgesamt 7,3 Mio. EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Unter nahezu vollständiger Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2020 wurde
am 09. Dezember 2020 das Grundkapital der BAUER Aktiengesellschaft um nominal 7.299.997,16
EUR auf 80.301.417,61 EUR erhöht. Die Erhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe
von 1.713.066 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, so dass das Genehmigte
Kapital 2020 seitdem nur noch in Höhe von 2,84 EUR besteht. Der Vorstand ist im Rahmen
des Genehmigten Kapitals 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Durch Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde
die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 befristet eigene Aktien bis zu
insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der
Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mittels eines
öffentlichen Erwerbsangebots oder über die Börse. Soweit der Erwerb über die Börse
erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert
der Schlusskurse von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen
vor dem Tag der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Soweit der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgt, dürfen der Kaufpreis
oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen
Mittelwert der Schlusskurse je Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen
vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um nicht mehr als
10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des öffentlichen
Erwerbsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann der Kaufpreis
angepasst werden. Die aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen erworbenen Aktien kann der Vorstand
zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwenden. Insofern können die erworbenen
Aktien insbesondere auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot
an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis
(ohne Erwerbsnebenkosten) veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft
gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an
der Frankfurter Wertpapierbörse zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Die Aktien können zudem an Dritte übertragen werden, soweit dies zu dem Zweck erfolgt,
Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen oder Unternehmen, Unternehmensteile, Unternehmensbeteiligungen
oder andere Vermögensgegenstände zu erwerben. Sie können zudem an Mitarbeiter und
Geschäftsleitungsmitglieder der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen
im Rahmen von Aktienoptions- bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ausgegeben werden.
Die vorbezeichneten Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder
ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Hinsichtlich
der Verwendung der zurückgekauften Aktien sieht die Ermächtigung für bestimmte Fälle
den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die Möglichkeit, eigene Aktien
zu erwerben, wurde bisher nicht genutzt. ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER, SATZUNGSÄNDERUNGEN Die Regelungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der BAUER
AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG und §§ 30 ff. MitbestG in Verbindung mit §
5 und § 6 der Satzung der Gesellschaft. Der Vorstand hat gemäß der Satzung aus mindestens
zwei Personen, die vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt
werden, zu bestehen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 waren vier Vorstandsmitglieder
durch den Aufsichtsrat bestellt und ein Vorsitzender des Vorstands sowie ein Arbeitsdirektor
ernannt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern
jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig. Die Bestellung und die Wiederbestellung
bedürfen eines Aufsichtsratsbeschlusses, der grundsätzlich frühestens ein Jahr vor
Ablauf der Amtszeit gefasst werden darf. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum
Vorstand und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt. Der Präsidial- und Personalausschuss des Aufsichtsrats bereitet die
Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern
des Vorstands vor und befasst sich mit der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung gemäß §§ 119 Abs. 1 Nr. 6,
179 AktG mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals beschlossen. Nach § 12 der Satzung ist der Aufsichtsrat
ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung der Satzung betreffen.
Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der
jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. CHANGE-OF-CONTROL Die BAUER AG hat zusammen mit weiteren Konzernunternehmen einen Konsortialkreditvertrag
ausnutzbar bis zu einem Betrag in Höhe von 430 Mio. EUR und einen weiteren Konsortialkreditvertrag
in Höhe von aktuell 33,7 Mio. EUR abgeschlossen, die für den Fall eines Kontrollwechsels
oder einer Kontrollerlangung die Kreditgeber zur Kündigung der Kreditzusagen berechtigt.
Ein Kontrollwechsel bezeichnet im Sinne dieser Konsortialverträge einen Zustand, in
dem die poolgebundenen Mitglieder der Familie Bauer in Summe direkt über weniger als
40 % der Kapitalanteile oder der Stimmrechte der BAUER AG verfügen. Eine Kontrollerlangung
tritt ein, wenn in Summe direkt oder indirekt mehr als 50 % der Kapitalanteile oder
Stimmrechte an der BAUER AG von einer oder mehreren gemeinschaftlich handelnden Personen
(ausgenommen die poolgebundenen Mitglieder der Familie Bauer) gehalten werden. Des Weiteren sehen mehrere langfristige Darlehen mit einem Darlehensstand zum Bilanzstichtag
von insgesamt 111,4 Mio. EUR, die die BAUER AG zusammen mit anderen Konzernunternehmen
als Darlehensnehmerin bzw. Garantin vereinbart hat, für den Fall eines Kontrollwechsels
an der BAUER AG ein außerordentliches Kündigungsrecht des jeweiligen Darlehensgebers
vor. Dabei liegt ein Kontrollwechsel in der Regel vor, wenn ein Dritter, der nicht
dem Kreis der bestehenden Hauptaktionäre zuzurechnen ist, mittelbar oder unmittelbar
die Kontrolle über mindestens 30 % der Stimmrechte oder die Mehrheit des ausstehenden
Grundkapitals der BAUER AG erwirbt. In Anspruch genommene Kreditbeträge müssten im Falle der Kündigung getilgt werden.
Für neue Inanspruchnahmen stünde die jeweils gekündigte Kreditlinie nicht mehr zur
Verfügung. In Folge können auch Cross-Default- oder Cross-Acceleration-Klauseln in
anderen Kreditverträgen zu weiteren Kündigungen von Kreditlinien hieraus führen. Darüber hinaus bestehen in der Firmengruppe weitere kurzfristige und langfristige
Kreditverträge, die im Falle eines Kontrollwechsels ein außerordentliches Kündigungsrecht
unter den vereinbarten marktüblichen Bedingungen vorsehen. Die BAUER AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots
mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F HGB I.V.M. § 315D HGB Der Vorstand der BAUER AG hat mit Wirkung zum 25. März 2021 die Erklärung zur Unternehmensführung
nach § 289f HGB i.V.m. § 315d HGB abgegeben und diese auf der Internetseite unter
https://www.bauer.de/bauer group/investor relations/publications/annual report/ öffentlich
zugänglich gemacht. Sie beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Zusammensetzung und
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise
von dessen Ausschüssen, die Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den
beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, Informationen über die Einhaltung der
Mindestanteile von Frauen und Männern im Aufsichtsrat sowie Angaben zum Diversitätskonzept. NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT 2020 Die BAUER AG hat zeitgleich mit dem Geschäftsbericht einen gesonderten nichtfinanziellen
Konzernbericht nach § 315b HGB auf der Internetseite unter https://www.bauer.de/ bauer
group/investor relations/publications/annual report/ veröffentlicht. Darin wird über
die Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie
die Bekämpfung von Korruption und Bestechung als nichtfinanzielle Aspekte berichtet. Schrobenhausen, den 31. März 2021 BAUER Aktiengesellschaft
Nichtfinanzieller Konzernbericht 2020GESCHÄFTSMODELL Die BAUER Gruppe sieht sich als einer der führenden Anbieter von Dienstleistungen,
Maschinen und Produkten für Boden und Grundwasser. Mit seinen über 110 Tochterfirmen
verfügt Bauer über ein weltweites Netzwerk auf allen Kontinenten. Die Geschäftstätigkeit
des Konzerns ist in drei zukunftsorientierte Segmente mit hohem Synergiepotential
aufgeteilt: Bau, Maschinen und Resources. Das Segment Bau führt weltweit alle gängigen Verfahren des Spezialtiefbaus aus. Hierzu
gehören die Erstellung von komplexen Baugruben, Gründungen für große Infrastrukturmaßnahmen
und Gebäude, Dichtwände sowie Baugrundverbesserungen. Einerseits werden die Baumärkte
durch lokale Tochtergesellschaften bearbeitet, die sich in einem Netzwerk unterstützen,
und andererseits werden Großprojekte in Ländern ohne lokale Gesellschaft durch Bündelung
von Kapazitäten aus aller Welt durchgeführt. Aus Deutschland heraus werden Unterstützungsleistungen
mithilfe zentraler Servicefunktionen bereitgestellt und konzernweite Standards gesetzt. Im Segment Maschinen hat Bauer den Anspruch, als Anbieter für die gesamte Palette
an Geräten für den Spezialtiefbau sowie für die Erkundung, Erschließung und Gewinnung
natürlicher Ressourcen der Weltmarktführer zu sein. Neben dem Stammsitz in Schrobenhausen
verfügt der Maschinenbereich über ein weltweites Vertriebsnetz und hat Fertigungsstätten,
unter anderem in Deutschland, China, Malaysia, Russland, Italien, Türkei und den USA. Im Segment Resources konzentriert sich Bauer auf die Entwicklung, Produktion und
Ausführung innovativer Produkte und Services und agiert mit mehreren Geschäftsbereichen
und Tochterfirmen als Dienstleister in den Bereichen Bohrdienstleistungen und Brunnenbau,
Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau und Sanierung. Zu den Kompetenzen zählen
Wassergewinnung und Drilling Technologies, Altlastensanierung und Abfallmanagement
sowie Wasseraufbereitung und Bauwerkssanierung. Die BAUER Aktiengesellschaft (BAUER AG) ist die Holdinggesellschaft der Unternehmensgruppe
und ihre Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die BAUER AG erbringt
als Dienstleister zentrale Verwaltungs- und Servicefunktionen für die verbundenen
Unternehmen. Sie ist insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Rechnungswesen,
Finanzierung, Recht und Steuern, IT, Group Accounting and Controlling, Internal Audit
and Risk Management sowie Health Safety Environment (HSE) tätig. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND STEUERUNGSSYSTEM Die Nachhaltigkeit in der BAUER Gruppe unterliegt, wie auch die weiteren zentralen
Strategien, Ziele und Regelungen, den Grundprinzipien der Unternehmensführung und
des Steuerungssystems im Konzern. Die Hauptaufgabe des Vorstands der BAUER AG ist die strategische Führung einer weltweit
tätigen Unternehmensgruppe. Im Rahmen zentraler Strategien, Ziele und Regelungen entwickeln
die Hauptunternehmen der drei Segmente - die BAUER Spezialtiefbau GmbH, die BAUER
Maschinen GmbH und die BAUER Resources GmbH - jeweils eigene Detailstrategien, die
in die strategische Unternehmensplanung integriert und auf der Ebene der Holding zusammengeführt
werden. Die Entwicklung und Implementierung einer selbststeuernden Organisationsstruktur
mit dezentralen Einheiten ist das primäre Steuerungsmerkmal in der BAUER Gruppe. Die
Geschäftsführer und die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaften der Unternehmensgruppe
unterliegen den Unternehmensleitlinien, Regelungen und den übergreifenden Strategien
der BAUER Gruppe. Diese werden vom Vorstand des Konzerns festgelegt und sind für die
jeweiligen Gesellschaften verbindlich. Die Grundsätze zum regelkonformen Verhalten,
einschließlich unserer ethischen und moralischen Standards, werden unter anderem in
einem Ethikmanagement und Werteprogramm für die Unternehmen der BAUER Gruppe definiert
und von Unternehmensleitlinien sowie Führungsgrundsätzen für unsere Mitarbeiter flankiert.
Die Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaften sind eigenverantwortlich für die
Entwicklung ihrer Bereiche zuständig, solange sie sich innerhalb des oben beschriebenen
Regelwerkes bewegen. Diese selbstverwaltende Struktur ist an ein zentrales Risikomanagement- und Kontrollsystem
und an eine zentrale Konzernrechnungslegung gekoppelt. Im Rahmen der Internen Revision
wird die Einhaltung der Unternehmensleitlinien, des Ethikmanagements sowie von Gesetzen
und sonstigen Richtlinien in der Unternehmensgruppe überprüft. Mit der strategischen
Führung durch den Vorstand wird das Ziel verfolgt, den langfristigen Erfolg der Unternehmensgruppe
zu sichern und die Synergien zwischen den Segmenten optimal zu nutzen. NACHHALTIGKEITSPOLITIK DER BAUER GRUPPE Als eine der weltweit führenden Unternehmensgruppen für Dienstleistungen, Maschinen
und Produkte für Boden und Grundwasser, messen wir unsere Firmenpolitik im Wesentlichen
an vier Zielen:
Die oberste Verantwortung in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung der BAUER Gruppe
und auf die Ausrichtung der Themen Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
liegt beim Vorstand des Konzerns und den Geschäftsführern der Hauptunternehmen der
jeweiligen Segmente Bau, Maschinen und Resources. Unser Unternehmen fühlt sich allen Aspekten der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dazu
gehören die Themen der Erhaltung einer gesunden Unternehmung, die Gewinne erzielt
und ihre Grundlagen auf einem Niveau erhält, das auch in der Zukunft ein erfolgreiches
Wirtschaften ermöglicht. Die vielen Aspekte der Nachhaltigkeit in unserer Unternehmensumwelt
sind in gleichem Maße zu beachten. Die Unternehmensleitlinien sollen unseren Mitarbeitern die Grundlagen und Ziele unseres
Handelns näherbringen. Im Mittelpunkt steht die Philosophie, unsere Kunden und Partner
durch unsere Kompetenz und unsere Leistung in höchstem Maße zufriedenzustellen. Ebenso
wichtig ist es uns, eine gesunde Organisation zu erhalten und damit unseren Mitarbeitern
einen guten Arbeitsplatz zu bieten. Die BAUER Führungsgrundsätze sollen unseren Mitarbeitern
eine Hilfestellung für die tägliche Zusammenarbeit geben. Zentrale Aspekte der Führung
sind neben dem richtigen Verhalten und guter Kommunikation, den Mitarbeitern geeignete
Ziele zu setzen, den Sinn der Arbeit zu verdeutlichen und die Zusammenarbeit untereinander
zu fördern. Durch diese Führung wollen wir eine positive Einstellung und Stolz bei
den Mitarbeitern und damit Freude an der Aufgabe entwickeln. Wir sind davon überzeugt,
dass die Freude an der Aufgabe jedes einzelnen am Ende auch zum Erfolg des Unternehmens
als Ganzes führt. STAKEHOLDER Ein Unternehmen hat es durch seine Tätigkeit mit den verschiedensten Anspruchsgruppen
zu tun. Zu diesen zählen wir zum einen Kunden und Partner, Anteilseigner, Mitarbeiter
und Lieferanten, aber auch Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie die Region
und Gesellschaft, in der wir agieren. Unser Ziel ist es, die Interessen all unserer
Stakeholder angemessen zu berücksichtigen. BAUER'S TRIPLE A Die wichtigsten Handlungsschwerpunkte innerhalb der BAUER Gruppe werden in drei grundlegenden
Aspekten festgehalten, die unter dem Namen "BAUER's Triple A" vereint sind. Die BAUER Gruppe ist stets und in hohem Maße um die Gesundheit und Sicherheit ihrer
Mitarbeiter bemüht. Leitlinien, Sicherheitsregeln und Schulungen helfen, die Arbeitssicherheit
auf den Baustellen und in den Produktionsstätten zu verbessern. Dazu wurde ein Managementsystem
etabliert, das für alle Unternehmen der BAUER Gruppe gilt. Jeder Teilkonzern, jeder
einzelne Geschäftsführer und der Vorstand stehen für die Umsetzung von Health, Safety,
Environment (HSE) ein. Eine genauso hohe Bedeutung nehmen die Themen Kultur, Qualität und Ethik ein. Wir
haben Kultur zum Fokusthema für die Zukunft gemacht und wollen damit zeigen, dass
bei uns der Mensch im Mittelpunkt steht. Darüber hinaus steht das Unternehmen weltweit
im Wettbewerb, daher ist es besonders wichtig, sich von der Konkurrenz durch die Qualität
der Produkte und Dienstleistungen abzusetzen. Bei unseren Geschäften orientieren wir
uns außerdem an nationalen sowie internationalen Werten und Grundsätzen und sind davon
überzeugt, dass ein anständiges und korrektes Verhalten die beste Voraussetzung für
nachhaltigen Erfolg ist. Schließlich ist auch die ökonomische Leistung - die Performance - ein herausragender
Anspruch der Firmenpolitik. Ein gleichmäßiges Wachstum mit angemessenem Gewinn ist
für die verschiedensten Interessensgruppen von hoher Wichtigkeit. Daher bemühen wir uns permanent darum, dass in unseren Handlungen das Verhältnis
zwischen Aufwand und Ergebnis optimal ist. Es gilt die Leistung zu erhöhen, indem
wir Prozesse optimieren, dadurch effektiver arbeiten und die Produktivität steigern. BEDEUTUNG DER NICHTFINANZIELLEN ASPEKTE UND ERLÄUTERNDE ANGABEN Im Folgenden wird über die Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung
der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung als nichtfinanzielle
Aspekte berichtet. Wie beschrieben ist die Rahmenleitlinie der BAUER Gruppe die Grundlage
für die zentralen Strategien, Ziele und Regelungen im Konzern. Hierin werden auch
für die genannten Aspekte entsprechende Definitionen und Konzepte festgelegt, die
für alle Tochterfirmen gelten, und die Grundlage für folgende Erläuterungen sind. Unabhängig davon sind die aufgeführten nichtfinanziellen Aspekte weder für das Verständnis
des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens noch für
das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die einzelnen nichtfinanziellen
Belange erforderlich. Die Konzepte, Prozesse und die betrachteten nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren haben auch für die interne Steuerung und darüber hinaus keine
wesentliche Bedeutung. Zudem sind den Aspekten keine wesentlichen Risiken zuzuordnen,
die sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Aspekte selbst bzw. auf das
Unternehmen haben können. Somit erfolgt auch kein Hinweis auf im Jahresabschluss ausgewiesene
Beträge, da dies für das Verständnis nicht erforderlich ist. Für die nichtfinanzielle Erklärung in diesem Lagebericht wurde kein Rahmenwerk verwendet,
da sich der separat veröffentlichte, aber unabhängig von der nichtfinanziellen Konzernerklärung
stehende Nachhaltigkeitsbericht am Rahmenwerk der GRI orientiert und es somit als
ausreichend erachtet wird, wenn die vorliegende nichtfinanzielle Konzernerklärung
lediglich die Mindestanforderungen des Handelsgesetzbuches zur nichtfinanziellen Konzernerklärung
erfüllt. ARBEITNEHMERBELANGE Unsere Mitarbeiter sind die Basis für den Unternehmenserfolg. Die Personalentwicklung
hat deshalb in der BAUER Gruppe einen hohen Stellenwert. Wir wissen, dass nur gesunde,
selbstständige, gut ausgebildete und zufriedene Mitarbeiter eine qualitativ hochwertige
Leistung ermöglichen. Wir verlangen von unseren Mitarbeitern großen persönlichen Einsatz.
Dafür sorgen wir für sichere und gut gestaltete Arbeitsplätze und legen ganz besonderen
Wert auf die körperliche und gesundheitliche Unversehrtheit eines jeden Mitarbeiters.
Daher ist die Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter eines der
vier Ziele der Firmenpolitik. Mitarbeiterentwicklung Die Unternehmen der BAUER Gruppe beschäftigten 2020 weltweit 11.027 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter (Vorjahr: 12.701). Aus- und Weiterbildung Ob im gewerblichen, technischen oder kaufmännischen Bereich - unsere Azubis erwartet
eine abwechslungsreiche Ausbildung, die praxisnah und zukunftsorientiert ist. Jahr
für Jahr bilden wir zahlreiche junge Menschen in rund 20 verschiedenen Ausbildungsberufen
aus. Im Jahr 2020 waren es 292 (Vorjahr: 296). Und weil wir wissen, dass unsere Mitarbeiter
unser größtes Potenzial sind, wird Weiterbildung bei uns bereits während der Ausbildung
großgeschrieben. Die zielgerichtete Qualifizierung unserer Mitarbeiter gewinnt dabei
zunehmend an Bedeutung, denn vor dem Hintergrund der Digitalisierung werden auch die
Produktionsprozesse in unserem Unternehmen immer komplexer und die Anforderungen an
die Funktionalität unserer Maschinen immer höher. Die BAUER Training Center GmbH steht sowohl unseren Mitarbeitern, Kunden und Partnern
als auch externen Interessierten in allen Fragen der Fort- und Weiterbildung als kompetenter
Ansprechpartner zur Seite. Maßgebliches Ziel ist die stetige Verbesserung und Professionalisierung
der Schulungsmaßnahmen wie auch eine bedarfsorientierte Erhöhung des Angebots. 2020
betrug das Budget der BAUER Training Center GmbH rund 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,5 Mio.
EUR). Es wurden insgesamt 685 (Vorjahr: 1.087) interne und externe Seminare sowie
externe Tagungen besucht. Aufgrund der Coronapandemie konnten deutliche weniger Schulungsmaßnahmen
umgesetzt werden als geplant. Vielfalt Die Mitarbeiter der BAUER Gruppe kommen buchstäblich aus aller Welt. Im Jahr 2020
waren Mitarbeiter aus 95 unterschiedlichen Nationen bei uns beschäftigt - Menschen
verschiedenster Kulturen und Ethnien, die sich auf allen Kontinenten für das Erreichen
unserer gemeinsamen Ziele einsetzen. Mit ihren unterschiedlichen Weltanschauungen
und Sichtweisen, Erfahrungen und Eigenschaften prägen sie unsere Unternehmenskultur.
Deshalb ist die Förderung von Vielfalt seit vielen Jahren fest in unseren Unternehmenszielen
verankert. Sowohl bei der Einstellung als auch bei der Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter
legen wir großen Wert auf eine Beurteilung, die ausschließlich auf Persönlichkeit
und Qualifikation beruht. Im Konzern lag der Frauenanteil im Jahr 2020 bei etwa 11
%, was im Wesentlichen auf die technische Ausrichtung unseres Geschäfts und die niedrigen
Bewerberzahlen von Frauen für diese Berufe zurückzuführen ist. Health Safety Environment (HSE) Die BAUER Gruppe hat HSE als zentrale Elemente ihrer Arbeit entlang der gesamten
Wertschöpfungskette fest verankert. Bereits im Jahr 2011 wurde durch die Einführung
weltweit gültiger Standards für alle Unternehmen der BAUER Gruppe ein einheitliches
HSE-Managementsystem geschaffen. Durch ständige Überprüfung der Leistungen und durch
den Vergleich mit den gesetzten Zielen und Vorgaben wollen wir eine stetige Verbesserung
unseres HSE-Systems und somit die konsequente Minimierung unserer Unfall- und Schadensquoten
erreichen. Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle.
Unser Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das sie nicht nur vor arbeitsbedingten
Gefahren schützt, sondern auch ihre gesundheitlichen Ressourcen und ihre Leistungsfähigkeit
stärkt. In Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern und dem Vorstand werden Standards
und Leitlinien für Arbeitssicherheit in der BAUER Gruppe festgelegt. Um das Bewusstsein
für das Thema Arbeitssicherheit im gesamten Unternehmen zu stärken, werden außerdem
regelmäßige HSE-Schulungen durchgeführt. Ein Programm zur Durchführung von unternehmensinternen Arbeitssicherheitsaudits,
das von der HSE-Abteilung entwickelt wurde, hilft auch den Tochterunternehmen der
BAUER Gruppe, ihre HSE-Politik auf den Konzernstandard auszubauen. In Deutschland
wird jährlich ein Sicherheitswettbewerb zwischen den Unternehmen veranstaltet, bei
dem durch wertvolle Sachpreise ein zusätzlicher Ansporn gegeben wird, dass Mitarbeiter
sich mit dem Thema auseinandersetzen. Aufgrund der weltweiten Coronapandemie war seit Beginn des Jahres 2020 das Thema
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nochmals besonders im Fokus. Zum einem ging
es dabei um den akuten Infektionsschutz der Mitarbeiter, zum anderen um die Resilienz
aller Unternehmenseinheiten. Ein eigens gebildeter Corona-Krisenstab tagte regelmäßig,
um entsprechende Hygienekonzepte und Maßnahmen zu entwickeln und diese stetig je nach
Änderungen des Pandemiegeschehens oder der gesetzlichen Regelungen anzupassen. Über
alle Maßnahmen wurden die Mitarbeiter permanent informiert und zu den Maßnahmen geschult.
Dadurch gelang es, die Corona-Fallzahlen bei den Mitarbeitern sehr niedrig zu halten,
Übertragungen innerhalb des Unternehmens weitestgehend zu vermeiden und stets die
Arbeitsfähigkeit aller Organisationseinheiten zu gewährleisten. Aufgrund der weltweit
in Kraft getretenen Reiserestriktionen und Quarantänemaßnahmen mussten viele Mitarbeiter
besonders anstrengende Einsätze und längere Einsatzzeiten vor Ort leisten. Regelmäßige Überprüfungen und Audits bescheinigen uns die konsequente Umsetzung unserer
Sicherheitsstandards. Über Zertifizierungen, wie OHRIS, OHSAS 18001, AMS-Bau sowie
SCC, stellen wir sicher, dass unser Arbeitsschutz die Anforderungen der International
Labour Organisation (ILO) erfüllt. SOZIALBELANGE Wir wollen mit der BAUER Gruppe ein "guter Bürger" in den Orten und Regionen unserer
Tätigkeit sein. Dabei hat unser Engagement für die Gemeinschaft auch positive Rückwirkung
auf das Unternehmen. Wir verstehen uns als aktives Mitglied der Gesellschaft und sind
uns dessen bewusst, dass wir neben unseren ökonomischen Aufgaben auch eine soziale
Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft haben. Wir engagieren uns in unserer Region
und in unseren Branchen. Wir sind dazu auch in zahlreichen regionalen und branchenrelevanten
Vereinen und Verbänden aktiv. Bei ihren Entscheidungen müssen Unternehmen immer die Auswirkungen ihres Handelns
auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen. Wir sind davon überzeugt,
dass wir unser Unternehmen nur dauerhaft erfolgreich führen können, wenn wir unser
unternehmerisches Handeln mit den Erwartungen der verschiedenen Anspruchsgruppen in
Einklang bringen. Dieser Verantwortung können wir nur gerecht werden, wenn wir die
Anforderungen unserer Stakeholder verstehen und wissen, was sie bewegt. Deshalb setzen
wir auf einen offenen und vertrauensvollen Dialog mit unseren Kunden, Partnern, Mitarbeitern,
Anteilseignern und Lieferanten, dem gesellschaftlichen Umfeld sowie mit Forschung
und Wissenschaft, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Lösungen zu finden. UMWELTBELANGE Wir üben durch unsere Tätigkeit unvermeidlich einen Einfluss auf die Umwelt aus,
im Bereich der Luft, des Bodens und des Wassers, im Hinblick auf Lärm und Erschütterung
oder im Verbrauch von Rohstoffen und Primärenergie. Bei unserer Arbeit sind wir bestrebt,
die Umwelt so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und alle Maßnahmen nach den modernsten
Gesichtspunkten auszurichten. Die Einhaltung der gesetzlichen Umweltschutzvorschriften
und Auflagen sehen wir dabei als Mindeststandard an. Darüber hinaus wollen wir besonders
durch vorbeugende Maßnahmen unser Umweltschutzniveau stetig verbessern. Als weltweit agierendes Unternehmen begegnen wir den Herausforderungen des Umwelt-
und Klimaschutzes rund um den Globus. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Kraftstoffverbrauch
zu reduzieren, Lärm zu vermeiden, Wasser einzusparen und Energie effizienter zu nutzen.
Die Umweltpolitik ist dabei Bestandteil des konzernweit gültigen HSE-Managements. ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE Grundlage unseres Unternehmenserfolges sind Menschen -unsere Mitarbeiter ebenso wie
unsere Kunden und Partner. Deshalb gehört es zu unserer Grundauffassung von sozialer
Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren und zu schützen. Im Rahmen unseres
Ethikmanagementsystems haben wir uns zur Respektierung der Menschenrechte bekannt.
Kinder- und Zwangsarbeit werden in der BAUER Gruppe nicht toleriert. Eine wichtige
Aufgabe unserer Führungskräfte besteht darin, bei den regelmäßigen Besuchen unsere
Mitarbeiter vor Ort für diese Themen zu sensibilisieren. Es entspricht unserem Werteverständnis,
dass Diskriminierung, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Religion, Alter, Herkunft
oder sexueller Orientierung, keinen Platz in unserem Unternehmen hat. Wir erwarten
von unseren Lieferanten und Subunternehmern, dass sie die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte der Vereinten Nationen achten und nicht in Menschenrechtsverletzungen
involviert werden. COMPLIANCE In allen Ländern, in denen wir mit unseren Produkten und Leistungen am Markt tätig
sind, sind unsere jeweiligen Unternehmen verpflichtet, sich und ihren Mitarbeitern
ethische Maßstäbe aufzuerlegen, die den Anforderungen in diesen Ländern genügen. Insbesondere
werden aktiv korruptes Verhalten und passive Bestechlichkeit weltweit nicht toleriert. Wir glauben nicht daran, dass "der Unanständige am Schluss siegt", wir sind vielmehr
davon überzeugt, dass anständiges und korrektes Verhalten auf Dauer die beste Voraussetzung
für nachhaltigen Erfolg sind. Diese grundsätzliche Überzeugung ergänzen wir durch
die Definition unserer Werte. Compliance bedeutet gesetzmäßiges und regelkonformes Verhalten. Jeder Mitarbeiter
der BAUER Gruppe hat die Pflicht, bei seinem beruflichen Handeln die gesetzlichen,
behördlich oder gerichtlich angeordneten und unternehmensintern geltenden Regeln einzuhalten. Das Compliance Management System wird in der BAUER Gruppe als Ethikmanagementsystem
bezeichnet und wurde durch den Vorstand in der Rahmenleitlinie im Unternehmenshandbuch
für die BAUER Gruppe implementiert. Hiernach sind in den Tochterfirmen angemessene
Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der für die Unternehmensgruppe geltenden Regeln
zu gewährleisten. Durch die Geschäftsführungen der Konzernunternehmen ist zudem bei
den Mitarbeitern das Bewusstsein zu schärfen, dass Verstöße gegen geltendes Recht
und ethische Grundsätze für das einzelne Unternehmen und den Konzern weitreichende
Auswirkungen haben können. Für die BAUER Gruppe wurde ein Werteprogramm und Ethikmanagementsystem entwickelt
und verbindlich eingeführt. Die Anweisung im Unternehmenshandbuch zum Werteprogramm
und Ethikmanagement erhalten die Mitarbeiter bei der Einstellung. Grundlage des Ethikmanagementsystems
ist ein auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichter Verhaltenskodex
der BAUER Gruppe. Als besonders wichtige Grundwerte werden darin Selbstverantwortung,
Zuverlässigkeit und korrektes Verhalten herausgestellt und die Verhaltensgrundsätze
zu Einzelthemen nach ausgewählten Risikofeldern festgelegt. Besondere Aufmerksamkeit wird im Rahmen des Ethikmanagementsystems auf regelgerechtes
Verhalten durch die Geschäftsführungen und Mitarbeiter in den Bereichen Anti-Korruption
und Kartellrecht gelegt. Das Ethikmanagementsystem umfasst jedoch als Schwerpunktthemen
auch die Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und Geschäftsethik im
Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden, die Produktsicherheit, Gefahren für die Gesundheit
von Menschen und für die Umwelt aus unseren Leistungen, Exportbeschränkungen, Steuer-
und Sozialabgabepflichten, Rechnungslegung, Datenschutz und Anti-Diskriminierung. Zur Implementierung des Ethikmanagementsystems sind in den Organisationseinheiten,
soweit erforderlich, Ethik-Beauftragte zu bestellen und die Inhalte des Ethikmanagementsystems
sind aktiv durch die Geschäftsleitungen und das Management zu kommunizieren. Gemeinsam
mit der Geschäftsleitung werden im Rahmen einer Risikobetrachtung die Maßnahmen im
Ethikmanagement durch den Ethik-Beauftragten analysiert. Soweit sinnvoll werden die
Einzelthemen des Ethikmanagementsystems durch spezielle Unternehmensbeauftragte sowie
durch Spezialabteilungen bearbeitet, die die Einhaltung geltender Regeln und Verhaltensanforderungen
organisieren. Die wesentlichen für die Unternehmen der BAUER Gruppe geltenden Regeln
werden im Unternehmenshandbuch niedergelegt. Im Bereich der Anti-Korruption wird zum
Beispiel das Vier-Augen-Prinzip als wesentliches Instrument für die relevanten Funktionen
im Unternehmen festgeschrieben. Über die Tochterfirma BAUER Training Center GmbH werden Schulungen und Trainings
für die Unternehmensgruppe organisiert. Für die Schwerpunktthemen Anti-Korruption
und Kartellrecht sowie für den Bereich des Schutzes personenbezogener Daten werden
insbesondere spezielle Präsenzschulungen durchgeführt und für baunahe Firmen wird
das vom EMB-Wertemanagement Bau e.V. entwickelte Compliance E-Learning Programm allen
relevanten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Ethikmanagementsystems wird durch interne
Prüfungen seitens der Internen Revision sowie in den baunahen Firmen in Deutschland
zusätzlich bei den Mitgliedsfirmen des EMB-Wertemanagement Bau e.V. durch externe
Audits überprüft und aus Prüfungsfeststellungen heraus gegebenenfalls Systemverbesserungen
veranlasst. Zudem wirken die bestellten Ethikmanagement-Beauftragten auf Verbesserungen
des Ethikmanagementsystems hin. Zur Aufdeckung von Verstößen wurde zudem ein Hinweisgebersystem im Unternehmenshandbuch
implementiert. Die Kontaktdaten zur Internen Revision sowie zum externen Ombudsmann
sind auf der Internetseite der BAUER Aktiengesellschaft www.bauer.de unter der Rubrik
,BAUER Gruppe' - ,Ethikmanagement' - ,Ombudsmann' veröffentlicht. Das Hinweisgebersystem
räumt sowohl den Beschäftigten als auch Dritten - insbesondere Kunden und Lieferanten
- die Möglichkeit ein, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Schrobenhausen, den 29. März 2021 BAUER Aktiengesellschaft
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-GesamtergebnisrechnungGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
GESAMTERGEBNISRECHNUNG
Konzern-Kapitalflussrechnung
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020
Sonstige Angaben zur Eigenkapitalentwicklung können Abschnitt 28 entnommen werden. KonzernanhangALLGEMEINE ERLÄUTERUNGENALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERN Die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen (im Folgenden BAUER AG genannt), besteht
in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Schrobenhausen,
BAUER-Straße 1, und ist im Handelsregister Ingolstadt (HRB 101375) eingetragen. Die BAUER Gruppe ist Anbieter von Dienstleistungen, Maschinen und Produkten für Boden
und Grundwasser. Der Konzern ist mit seinen Leistungen und Produkten auf den weltweiten
Märkten vertreten. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in drei Geschäftsfelder
aufgeteilt: Bau, Maschinen und Resources. Die BAUER AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-PANDEMIE AUF DIE BILANZIERUNG Die Geschäftsentwicklung des BAUER-Konzerns war im Geschäftsjahr 2020 deutlich durch
die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Abmildernde Effekte haben sich
hierbei sowohl durch die eingeleiteten Maßnahmen der Regierungen weltweit als auch
durch die eigenen vom Management initiierten Maßnahmen ergeben. Die Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie unterschieden sich dabei je nach Segment deutlich. Im Segment Bau
konnte trotz der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage sowohl die Gesamtkonzernleistung
als auch das EBIT gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Dagegen verzeichnete das
Segment Maschinen einen deutlichen Rückgang in der Konzerngesamtleistung und eine
deutliche Verschlechterung des EBIT. Im Segment Resources kam es trotz einem deutlichen
Rückgang in der Konzerngesamtleistung zu einer Verbesserung des EBIT Die Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie und die vom Management umgehend eingeleiteten Maßnahmen zur
Sicherung der Ergebnis- und Liquiditätssituation des BAUER-Konzerns sind ausführlich
im zusammengefassten Lagebericht beschrieben. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben im Geschäftsjahr
eine Überprüfung der getroffenen Annahmen und Schätzungen zur Bewertung von Vermögenswerten
und Schulden sowie von Erträgen und Aufwendungen erforderlich gemacht. Für den BAUER-Konzern
war dabei insbesondere die Werthaltigkeitsprüfung von Vermögenswerten von besonderer
Relevanz. Die deutlichen Umsatzrückgänge im ersten Halbjahr 2020 und die deutlich verringerten
Wachstumserwartungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erforderten eine Überprüfung der
Werthaltigkeit der bilanzierten Buchwerte zum 30. Juni 2020. Zu diesem Zweck wurde
die letzte und vom Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung, die der Bewertung
zum 31. Dezember 2019 zugrunde gelegen hat, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren
Daten und den Erwartungen des Managements angepasst. Unter Berücksichtigung der aktualisierten
Annahmen und Schätzungen ergaben sich zum 30. Juni 2020 insgesamt keine wesentlichen
Wertminderungen bei den immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der At-Equity-Beteiligungen,
der finanziellen Vermögenswerte und sonstigen Vermögenswerte. Aufgrund der anhaltenden
Pandemielage wurde zum 31. Dezember 2020 ein erneuter Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Dieser führte ebenfalls zu keinen Wertminderungen bei den immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen, der At-Equity-Beteiligungen, finanziellen Vermögenswerten und sonstigen
Vermögenswerten. 1. GRUNDLAGEN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES Der Konzernabschluss der BAUER AG wurde unter Anwendung von § 315e HGB im Einklang
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden
sind, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen
Anschaffungs-/Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
(inklusive derivativer Finanzinstrumente). Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben
Grundsätzen ermittelt. In der BAUER Gruppe entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden
alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden
und umfasst jeweils den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres. 2. KONSOLIDIERUNGSKREIS In den Konsolidierungskreis werden neben der obersten Muttergesellschaft BAUER AG
alle wesentlichen Tochtergesellschaften im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Beherrschung über
die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Dies ist regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil
von mehr als 50 %. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, werden Existenz
und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind,
berücksichtigt. Tochtergesellschaften mit ruhender oder nur geringer Geschäftstätigkeit, die für
die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows der BAUER Gruppe sowohl einzeln und als
auch gesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert und fallen
in den Anwendungsbereich des IFRS 9. Für diese Gesellschaften wird regelmäßig ein
beizulegender Zeitwert ermittelt und die entsprechende Anpassung ergebnisneutral über
das Other Comprehensive Income vorgenommen. In den Konzernabschluss 2020 wurden 113 Unternehmen (Vorjahr: 114) einbezogen. Im
Geschäftsjahr wurden 3 (Vorjahr: 3) Gesellschaften erstmals in den Konsolidierungskreis
einbezogen. Seit Anfang des Jahres 2020 sind durch Verschmelzung, Verkauf und Auflösung
4 (Vorjahr: 2) Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Arbeitsgemeinschaften
wurden aufgrund der projektbezogenen Kurzlebigkeit nicht bei der Anzahl der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen berücksichtigt. Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der Tochtergesellschaften aufgeteilt nach
Segmenten (ohne Bau-ARGEN):
Ergibt die Beurteilung einer neuen Tochtergesellschaft nach qualitativen Kriterien,
dass die Gesellschaft aus Sicht des operativen Segments oder des Konzerns unwesentlich
ist, wird sie gegebenenfalls nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Es dürfen sich jedoch durch eine unterlassene Einbeziehung weder wesentliche Veränderungen
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben, noch weitere wesentliche
Trends unberücksichtigt bleiben. In wenigen Fällen werden Gesellschaften voll in den Konzernabschluss der BAUER AG
mit einbezogen, obwohl weniger als 50 % ihrer Stimmrechtsanteile gehalten werden.
Dies ist auf staatliche Beschränkungen zurückzuführen, nach denen ausländische Investoren
nicht mehr als 50 % der Stimmrechte an inländischen Gesellschaften halten dürfen.
Die BAUER AG bedient sich in diesen Fällen sog. Agency-Konstruktionen, mithilfe derer
wirtschaftlich mehr als 50 % der Stimmrechte an der jeweiligen Gesellschaft gehalten
werden und die damit zu einer Vollkonsolidierung berechtigen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen
(Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung oder die Möglichkeit zur Beherrschung
auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an
dem die Beherrschung endet. Gesellschaften, bei denen die BAUER AG direkt oder indirekt
die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich beeinflusst (assoziierte
Unternehmen), werden nach der Equity-Methode konsolidiert. Davon waren zum 31. Dezember
2020 3 Gesellschaften (Vorjahr: 5) betroffen. Gemeinschaftsunternehmen wurden ebenfalls
nach der Equity-Methode konsolidiert. Die BAUER Gruppe hält vereinzelt mehr als 50 Prozent an Unternehmen, die als Gemeinschaftsunternehmen
oder assoziiertes Unternehmen berücksichtigt werden. Diese Bewertung ist durch gesellschaftsindividuelle
Vertragsgestaltung begründet, die eine Beherrschung aus Sicht der BAUER Gruppe ausschließt. Die wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen
sind in der Aufstellung über die wesentlichen Beteiligungen aufgeführt. Die Angaben
nach § 313 Abs. 2 HGB sind in einer gesonderten Aufstellung des Anteilsbesitzes zusammengefasst.
Dieser wird als Bestandteil des Anhangs der BAUER Aktiengesellschaft im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht. Tochtergesellschaften mit abweichendem Abschlussstichtag
stellen einen Zwischenabschluss zum Konzernabschlussstichtag auf. Die BAUER Corporate
Services Private Limited, die BAUER Equipment India Private Limited sowie die BAUER
Specialized Foundation Contractor India Private Limited erstellen aufgrund der lokalen
gesetzlichen Vorschriften ihren Abschluss auf den 31. März. Anwendung von § 264 Abs. 3 HGB Für folgende Gesellschaften wird von § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht: BAUER Foralith GmbH Anwendung von § 291 Abs. 1 HGB Die BAUER Maschinen GmbH, die BAUER Spezialtiefbau GmbH, die BAUER Resources GmbH
und die PRAKLA Bohrtechnik GmbH haben von der Befreiungsmöglichkeit des § 291 Abs.
1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
verzichtet. Veränderungen bei TochterunternehmenSegment Bau Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 wurde die BAUER Hong Kong Limited wegen
Einstellung des Geschäftsbetriebs entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung ergab
sich ein Ergebniseffekt von TEUR 8.046, der unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen
ist. Im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2020 wurde die First Asian Ltd. wegen Einstellung
des Geschäftsbetriebs entkonsolidiert. Darüber hinaus wurden die BAUER DK A/S sowie
die BAUER Fondations SAS erstmalig in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Aus den
Ent- und Erstkonsolidierungen dieser drei Gesellschaften ergaben sich keine wesentlichen
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAUER Gruppe. Auf weitere
Angaben wurde daher verzichtet. Segment Maschinen Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 wurde die ESAU & HUEBER Verwaltungs GmbH
mit der BAUER Foralith GmbH verschmolzen und unter dem Namen BAUER Foralith GmbH weitergeführt.
Des Weiteren wurden die restlichen 15 % der Anteile an der Olbersdorfer Guß GmbH zu
einem Kaufpreis von TEUR 200 erworben. Diese Änderung bei der Beteiligungsquote wurde
als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Unternehmenserwerbe Mit Datum vom 31. Juli 2020 wurden von der BAUER Equipment America, Inc. die restlichen
49 % der Anteile an der BAUER Manufacturing LLC und von der BAUER Maschinen GmbH die
restlichen 49 % der Anteile an der BAUER Deep Drilling GmbH (beide Segment Maschinen)
zu einem Gesamtkaufpreis von TEUR 20.425 (TUSD 24.200) von der Schlumberger GmbH sowie
der Schlumberger Technologies Corp. erworben. Hintergrund des Anteilskaufs ist ein
Strategiewechsel der BAUER Gruppe sowie der Schlumberger Gruppe aufgrund der Entwicklung
des Ölmarktes. Damit sind diese Gesellschaften wieder hundertprozentige Tochtergesellschaften
in der BAUER Gruppe. Durch den Übergang der Anteile werden die bisher als at-Equity bilanzierten Tochtergesellschaften
wieder vollkonsolidiert. Die mit Datum vom 31. Juli 2020 übernommenen Vermögenswerte und Schulden sind zu
ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt im Rahmen einer Kaufpreisallokation
zu bewerten. Der Anteilskauf wird nachfolgend aggregiert als ein Geschäftsvorfall
betrachtet, da diese Transaktion nur unter der Bedingung des Erwerbes der Anteile
beider Gesellschaften stattfinden konnte. Die Auswirkungen der Ausbuchung und Neubewertung auf Basis der finalisierten Kaufpreisallokation
sind im Folgenden näher dargestellt:
Der negative Unterschiedsbetrag wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Effekt aus Ausbuchung und Neubewertung der at-Equity Anteile wird im sonstigen
betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die Neubewertung der Altanteile wurde durch die
Neuausrichtung des Geschäfts und den Strategiewechsel notwendig. Die Ermittlung des
Fair Values der bereits gehaltenen Anteile orientiert sich am Nettokaufpreis (vereinbarter
Kaufpreis abzüglich Ausgleichszahlung). Dadurch ergab sich ein neuer Unternehmenswert,
der geringer ist als der, der im Geschäftsbericht 2019 berichtet wurde. Dieser Vorgang
hatte keine Auswirkung auf die Werthaltigkeit der at-Equity Anteile zum 31. Dezember
2019. Die BAUER Deep Drilling GmbH hat ihren operativen Geschäftsbetrieb eingestellt.
Für die BAUER Manufacturing LLC ist eine Fortführung des operativen Geschäftes vorgesehen. Segment Resources Im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2020 wurde die hydesco24 GmbH wegen Einstellung
des Geschäftsbetriebs entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung resultierten keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAUER Gruppe.
Auf Angaben gemäß IFRS 10 und IAS 7 wurde daher verzichtet. Veräußerungen Mit Vertrag vom 9. September 2020 hat die BAUER Resources GmbH 100 % der Anteile
an der ESAU & HUEBER GmbH an die Schulz Unternehmensfamilie e.K. mit Wirkung zum 30.
September 2020 veräußert und die Gesellschaft damit entkonsolidiert. Die Auswirkungen
der Veräußerung sind im Folgenden näher dargestellt. a) Erhaltene Gegenleistung
b) Aufgrund Beherrschungsverlust abgegangene Vermögenswerte und Schulden
c) Gesamteffekt aus der Veräußerung der ESAU & HUEBER GmbH
Der Gesamteffekt ist in den sonstigen Erträgen enthalten und gesondert unter Ziffer
9 als Effekt aus Ent- und Übergangskonsolidierungen aufgeführt. d) Nettozahlungsmittelabfluss aus der Veräußerung der ESAU & HUEBER GmbH
Segment Sonstiges Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine Änderungen im Segment Sonstiges. Effekte aus Erst- und Entkonsolidierungen werden in den folgenden Erläuterungen unter
den Veränderungen im Konsolidierungskreis subsummiert. 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen
und ausländischen Unternehmen werden nach den für die BAUER Gruppe einheitlich geltenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zwischen konsolidierten Gesellschaften
bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden
eliminiert. Die Konzernvorräte und das Anlagevermögen werden um vorhandene Zwischenergebnisse
bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Bildung latenter
Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern aufgerechnet werden, wenn Zahlungsfrist
und Steuergläubiger übereinstimmen. Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen
wurden die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der erworbenen
Unternehmen mit deren beizulegenden Zeitwerten zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt.
Bei der Erstkonsolidierung entstehende aktive Unterschiedsbeträge werden aktiviert
und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen; passivische Unterschiedsbeträge
werden sofort zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgswirksam erfasst.
Für die Konsolidierung nach der Equity-Methode gelten die gleichen Grundsätze. Entspricht
bzw. übersteigt der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen den Beteiligungsbuchwert,
werden keine weiteren Verluste mehr erfasst, es sei denn, ein einbezogenes Konzernunternehmen
ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte
Unternehmen Zahlungen geleistet. Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Ergebnis und am Reinvermögen dar,
der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Auf diese Anteile entfallendes Ergebnis wird
in der Gewinn- und Verlustrechnung folglich separat vom Anteil am Ergebnis, der den
Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen ist, ausgewiesen. Der Ausweis in
der Bilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner
des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Der Erwerb von nicht beherrschenden
Anteilen und Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen,
die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen
bilanziert. 4. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN SOWIE WESENTLICHE ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN Ermessensentscheidungen des Managements als Basis für die Ausübung entsprechender
Bilanzierungsregeln sind im Wesentlichen bei folgenden Sachverhalten erforderlich: Für die Segmente Bau und Resources:
Für sämtliche Segmente:
Im Konzernabschluss müssen vom Management Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen
werden, die Auswirkungen auf Ansatz und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und
Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf:
Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den jeweils aktuellen Verhältnissen
und Einschätzungen. Bei den zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag
werden in Bezug auf die erwartete künftige Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt
der Konzernabschlusserstellung vorliegenden Umstände sowie die als realistisch unterstellte
zukünftige Entwicklung des globalen und des branchenbezogenen Umfelds berücksichtigt.
Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements
liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich tatsächlich ergebenden
Beträge von den geschätzten Werten abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen
werden laufend überprüft und prospektiv angepasst. Aufgrund der weiterhin schwer absehbaren Folgen der COVID-19-Pandemie unterliegen
Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen einer erhöhten Unsicherheit. Das
Management hat alle zur Verfügung stehenden Informationen im Rahmen möglicher wirtschaftlicher
Entwicklungen bei der Ausübung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen berücksichtigt.
Diese Informationen wurden auch bei der Beurteilung über mögliche Auswirkungen auf
Vermögenswerte, Schulden, Ertrags- und Aufwandsposten sowie Cashflows herangezogen.
Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen werden regelmäßig unter Berücksichtigung
wirtschaftlicher oder länderspezifischer Entwicklungen aktualisiert. Sämtliche zur
Verfügung stehenden Informationen wurden auch im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit
von Vermögenswerten und Bewertung von Schulden einbezogen. Die tatsächlichen Beträge
können jedoch von den Beurteilungen und Schätzungen des Managements abweichen und
wesentliche Auswirkung auf die BAUER Gruppe haben. Für weitere Informationen verweisen
wir auf den Wirtschaftsbericht des zusammengefassten Lageberichts. 5. ALLGEMEINE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN5.1. Allgemeine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme
der nachfolgenden beibehalten: Das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen wird zukünftig als Bestandteil des
EBITDA unterhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Hintergrund
dieser Änderung ist die Einbeziehung von Bau-Arbeitsgemeinschaften und anderen at-Equity
bewerteten Unternehmen, bei denen der operative Charakter mittlerweile im Vordergrund
steht. Der Betrag der Umgliederung beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 9.769 (Vorjahr:
11.225). Im Geschäftsjahr wurden Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften innerhalb
der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" in die Bilanzposition
"Verbindlichkeiten gegenüber at-Equity bilanzierten Unternehmen und Beteiligungen"
umgegliedert, da es sich hierbei um keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
handelt. Der Betrag der Umgliederung beträgt im Geschäftsjahr TEUR 23.710 (Vorjahr:
19.950). Zum 1. Januar 2019 betrug der Umgliederungsbetrag TEUR 9.960. Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" - Definition eines Geschäftsbetriebs Um als Geschäftsbetrieb zu gelten, muss ein Erwerb Ressourcen (inputs) und einen
substanziellen Prozess (substantive process) umfassen, die zusammen wesentlich zu
der Fähigkeit beitragen, Ergebnisse (outputs) hervorzubringen. Die neuen Regelungen
bieten ein Rahmenwerk zur Beurteilung, wann ein substanzieller Prozess vorliegt. So
ist z. B. bei Start-Ups, die noch keine Umsätze erzielt haben, die Übernahme einer
organisierten Belegschaft erforderlich, um die Definition eines Geschäftsbetriebs
zu erfüllen. Die Definition des Begriffs "Outputs" wird enger gefasst und betrifft
nur noch Waren und Dienstleistungen für Kunden, die Erzielung von Kapitalerträgen
und sonstigen Erträgen; Renditen in Form von Kosteneinsparungen und sonstigem wirtschaftlichen
Nutzen sind somit künftig ausgeschlossen. Darüber hinaus ist eine Beurteilung, ob Marktteilnehmer in der Lage sind, nicht übernommene
Inputs und Prozesse zu ersetzen oder die erworbenen Tätigkeiten und Vermögenswerte
zu integrieren, nicht mehr notwendig. Unternehmen dürfen optional einen sog. "concentration test" durchführen. Dabei wird
geprüft, ob sich im Wesentlichen der gesamte Fair Value der erworbenen Bruttovermögenswerte
in einem Vermögenswert oder einer Gruppe gleichartiger Vermögenswerte konzentriert.
Ist dies der Fall, wird gefolgert, dass kein Geschäftsbetrieb erworben wurde. Eine
weitere Prüfung ist dann nicht notwendig. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen
durch die EU ("Endorsement") wurde am 22. April 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderungen an diesem Standard hatten für die BAUER Gruppe im Geschäftsjahr 2020
keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" - Definition von "wesentlich" Durch die Änderungen wird die Definition von Wesentlichkeit in allen IFRS sowie dem
Rahmenkonzept der IFRS vereinheitlicht. Die neue Definition lautet: "Informationen
sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihr Weglassen, ihre
falsche Darstellung oder ihre Verschleierung in Abschlüssen für allgemeine Zwecke,
die Finanzinformationen über ein Berichtsunternehmen enthalten, die Entscheidungen
der primären Abschlussadressaten beeinflusst." Die Änderungen stellen klar, dass sich der Verweis auf die Verschleierung von Informationen
auf Situationen bezieht, bei denen die Auswirkungen mit dem Weglassen oder der falschen
Darstellung dieser Informationen vergleichbar sind. Sie besagt außerdem, dass ein
Unternehmen Wesentlichkeit in Zusammenhang mit dem Abschluss als Ganzes zu bewerten
hat. Zusätzlich wird die Bedeutung von "primären Abschlussadressaten von Abschlüssen für
allgemeine Zwecke" klargestellt, indem diese als "bestehende und potentielle Investoren,
Kreditgeber und andere Gläubiger" definiert werden, die im Hinblick auf von ihnen
benötigte Finanzinformationen mehrheitlich auf die in den Abschlüssen gegebenen Informationen
zurückgreifen müssen. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am
10. Dezember 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderungen an diesem Standard hatten für die BAUER Gruppe im Geschäftsjahr 2020
keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IFRS 7, IFRS 9 und IAS 39 - Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) Die Änderungen an IFRS 7, IFRS 9 und IAS 39 gewähren bestimmte Erleichterungen i.
Z. m. der Reform der Referenzzinssätze. Die Erleichterungen beziehen sich auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
und haben zur Folge, dass die Reform nicht in allen Fällen dazu führt, dass das Hedge
Accounting beendet werden muss. Etwaige Ineffektivitäten sind jedoch weiterhin im
Gewinn oder Verlust zu erfassen. Angesichts der weiten Verbreitung von Sicherungsbeziehungen
mit IBOR-basierten Verträgen, werden die Erleichterungen Unternehmen aller Branchen
betreffen. Im Einzelnen ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am
16. Januar 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die BAUER Gruppe nimmt die Erleichterung bereits seit dem Geschäftsjahr 2019 vorzeitig
in Anspruch. Bezüglich weiterführender Erläuterungen verweisen wir auf den Abschnitt
"Zinsrisiko". Überarbeitetes Rahmenkonzept der IFRS Der IASB hat eine Überarbeitung seines Rahmenkonzepts zur Rechnungslegung veröffentlicht,
die bei der Erarbeitung neuer Standards und Interpretationen unmittelbar zugrunde
gelegt wird. Wesentliche Änderungen sind:
Durch die Überarbeitung des Rahmenkonzepts werden keine bestehenden IFRS geändert.
Allerdings müssen Unternehmen, die bei fehlenden IFRS-Regelungen mit Bezug auf das
Rahmenkonzept eigene Rechnungslegungsgrundsätze entwickeln, ab dem 1. Januar 2020
das geänderte Rahmenkonzept zugrunde legen und überlegen, ob ihre bisherigen Rechnungslegungsgrundsätze
weiterhin anwendbar sind. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am
6. Dezember 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Durch die Änderungen ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der
BAUER Gruppe. Folgende Änderungen sind spätestens ab dem 1. Juni 2020 für am oder nach dem 1. Januar
2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden: Änderungen an IFRS 16: COVID-19 bezogene Mietzugeständnisse Infolge der COVID-19-Pandemie wurde Leasingnehmern Mietzugeständnisse in unterschiedlicher
Form (z. B. Zahlungsbefreiungen und Stundung von Leasingzahlungen) gewährt. Im Mai
2020 veröffentlichte der IASB eine Änderung des IFRS 16, die eine optionale Erleichterung
für Leasingnehmer enthält, die es diesen erlaubt, auf die Beurteilung, ob ein Mietzugeständnis
im Zusammenhang mit COVID-19 nach IFRS 16 eine Modifikation des Leasingverhältnisses
darstellt, zu verzichten. Stattdessen können Leasingnehmer solche Mietzugeständnisse
so behandeln, als handle es sich nicht um eine Modifikation des Leasingverhältnisses.
In vielen Fällen dürfte dies dazu führen, dass das Mietzugeständnis in den Perioden,
in denen das Ereignis oder die Bedingung, dass die niedrigere Zahlung auslöst, eintritt,
als variable Leasingzahlung bilanziert wird. Unternehmen, die von der Erleichterungsregel Gebrauch machen, müssen diesen Fakt
angeben, sowie die Tatsache, ob die Erleichterung auf sämtliche qualifizierende Leasingverträge
angewendet wurde bzw. falls nicht, auf welche Art von Verträgen es angewendet wurde.
Darüber hinaus ist der im Gewinn oder Verlust erfasste Betrag aus Mietkonzessionen
offenzulegen. Eine vergleichbare Erleichterung für Leasinggeber besteht nicht. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am
12. Oktober 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die BAUER Gruppe hat diese Option im Geschäftsjahr 2020 nicht angewendet. Ferner haben das IASB und das IFRIC weitere nachfolgend aufgeführte Standards, Interpretationen
und Änderungen verabschiedet, die erst ab dem Geschäftsjahr 2021 ff. verpflichtend
anzuwenden sind bzw. von der EU noch nicht anerkannt sind:
Zum 31. Dezember 2020 erfolgte keine frühzeitige Anwendung dieser Standards durch
die BAUER Gruppe. Die Erstanwendung der Standards ist für den Zeitpunkt geplant, an
dem sie durch die EU anerkannt und übernommen sind. Die zukünftige Anwendung dieser Standards wird voraussichtlich keinen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAUER Gruppe haben. 5.2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFremdwährungsumrechnungen Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der BAUER AG und der einbezogenen
Tochtergesellschaften mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet.
Transaktionen in Fremdwährung werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der konsolidierten
Gesellschaften mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. In Fremdwährung
gebundene monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Andere Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des
Geschäftsvorfalls umgerechnet, wenn sie nach dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert
werden. Wenn diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert
bilanziert werden, erfolgt die Umrechnung mit dem Kurs zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt.
Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam im Finanzergebnis
erfasst. Die Abschlüsse der zur BAUER Gruppe gehörenden ausländischen Gesellschaften
werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Aktiv- und Passivposten
werden danach mit dem Stichtagskurs, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit
dem Durchschnittskurs und die Posten im Eigenkapital mit dem historischen Kurs umgerechnet.
Die sich dadurch ergebenden Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung werden
im sonstigen Ergebnis erfasst und bis zum Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebes
kumuliert im Eigenkapital in der Währungsumrechnungsrücklage ausgewiesen. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergaben sich aus der folgenden Tabelle:
Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren linear abgeschrieben. Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie der Goodwill, werden
nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich oder bei Vorliegen eines Hinweises
auf Wertminderungen hin geprüft. Der Goodwill stellt den Überschuss der Anschaffungskosten
des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am
Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb
entstandener Goodwill wird unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Ein
Goodwill, der aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens resultiert, ist im Buchwert
der Beteiligung an assoziierten Unternehmen enthalten und wird infolgedessen nicht
separat, sondern als Bestandteil des gesamten Buchwerts auf Wertminderung geprüft.
Der bilanzierte Goodwill wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und
mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen
bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung
eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Goodwills, der dem abgehenden Unternehmen
zugeordnet ist. Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen geprüft,
wenn entsprechende Ereignisse beziehungsweise Änderungen der Umstände anzeigen, dass
der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird dann erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts
seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag
aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Verkaufskosten und dem
Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten
Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (sog.
zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der
Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft,
ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Kosten für Forschung und Entwicklung werden gemäß IAS 38 in dem Geschäftsjahr als
Aufwand verrechnet, in dem sie angefallen sind. Eine Ausnahme bilden dabei bestimmte
Entwicklungskosten, die aktiviert werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus dem
Entwicklungsprojekt ein künftiger Nutzen erzielt wird und die anfallenden Kosten verlässlich
ermittelbar sind. Darüber hinaus müssen die folgenden Kriterien nach IAS 38.57 erfüllt
sein:
Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren
Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die in Entwicklung
befindlichen Vermögenswerte werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen
und mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter
Wertminderungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn
über die vorgesehene Laufzeit der entwickelten Modelle. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer
liegt zwischen 3 und 6 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
werden auf den höheren Betrag aus Nutzungswert und Nettoveräußerungspreis vorgenommen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Wertminderung nicht mehr vor, werden Zuschreibungen
- außer bei Firmenwerten - vorgenommen. Sachanlagen Sachanlagen sind gemäß IAS 16 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert
um planmäßig linear nach der Proratatemporis-Methode bemessene Abschreibungen, bewertet,
sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf
besser gerecht wird. Die Erstbewertung von Sachanlagen erfolgt nach IFRS mit den Anschaffungs-
oder Herstellkosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis zuzüglich
direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. Kosten der Standortvorbereitung,
Kosten der Lieferung, Montagekosten, geschätzte Kosten für einen späteren Abbruch
und Abräumen des Vermögenswerts oder ähnliches, abzüglich Anschaffungspreisminderungen,
wie unter anderem Rabatte, Boni oder Skonti. Zu den Herstellkosten zählen Material-
und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbedingten Gemeinkosten.
In letzteres sind Sozialkosten und Verwaltungskosten nur einzubeziehen, wenn diese
direkt dem Produktionsvorgang zugeordnet werden können oder dazu dienen, den Vermögenswert
in einen betriebsbereiten Zustand für die vorhergesehene Verwendung zu versetzen.
Finanzierungskosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert,
sofern ein beachtlicher Zeitraum erforderlich ist um den Vermögenswert in einen gebrauchsfertigen
Zustand zu versetzen. Einen Überblick über die Nutzungsdauern gibt die folgende Tabelle:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn
der Buchwert seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Dabei ist der erzielbare Betrag
der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung
und Nutzungswert. Sollten die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige
Abschreibung entfallen, wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen. Sowohl außerplanmäßige Abschreibungen als auch planmäßige Abschreibungen werden unter
den Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfasst. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibungen
wird gemäß IAS 36 unter den langfristigen Vermögenswerten erläutert. Die BAUER Gruppe
überprüft die Methoden und Nutzungsdauern zum Bilanzstichtag regelmäßig und passt
diese bei Bedarf prospektiv an. Wertminderung von Vermögenswerten oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Die BAUER Gruppe überprüfte zum 30. Juni 2020 sowie zum 31. Dezember 2020 die Buchwerte
der immateriellen Vermögenswerte von TEUR 15.889 (Vorjahr TEUR 16.946), Sachanlagen
von TEUR 458.892 (Vorjahr TEUR 474.392), at-Equity bewertete Finanzanlagen von TEUR
21.964 (Vorjahr TEUR 57.487), ob Anhaltspunkte für Wertminderungen von Vermögenswerten
oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorlagen. Aus der Überprüfung haben sich
zum Bilanzstichtag keine Wertminderungen ergeben. Bei den grundsätzlichen Analysen zur Werthaltigkeit zahlungsmittelgenerierender Einheiten
bestimmt die BAUER Gruppe als erzielbaren Betrag den höheren Wert aus Nutzungswert
und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten und vergleicht diesen mit dem entsprechenden
Buchwerten. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den einzelnen Gesellschaften
der BAUER Gruppe. Der Nutzungswert wird durch Diskontierung erwarteter zukünftiger
Cashflows aus der fortgeführten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
mit einem risikoangepassten Zinssatz (WACC) ermittelt. Die zukünftigen Zahlungsströme
werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen,
vom Management verabschiedeten Business Planung bestimmt. Die Planungsrechnung umfasst
regelmäßig einen Zeitraum über fünf Jahre. Sie basiert auf Erwartungen der zukünftigen
wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Segmentmärkte sowie der Profitabilität
der angebotenen Produkte. Bei der Ableitung des Nutzungswertes findet darüber hinaus eine Risikobewertung statt.
So werden die Effekte projekt- und gesellschaftsbezogener Risiken sowie die Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie über die Zahlungsströme in der Berechnung abgebildet. Länderrisiken
werden als gesellschaftsübergreifende Effekte demgegenüber im Zinssatz berücksichtigt.
Die für die Planungsrechnung herangezogenen Prämissen werden sowohl mit der historischen
Entwicklung als auch mit externen Informationsquellen auf Plausibilität geprüft. Der für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelte, risikoangepasste
Zinssatz (WACC - Weighted Average Cost of Capital) betrug zum 31. Dezember 2020 8,04
% nach Steuern zuzüglich Länderrisikozuschlag. Die Ermittlung erfolgt auf Basis des
Capital-Asset-Pricing-Modells (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen.
Zur Ermittlung des Zinssatzes werden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren,
Kapitalstrukturdaten sowie den Fremdkapitalkostensatz verwendet. Die gesellschaftsspezifischen
Zahlungsströme wurden unter Verwendung der jeweiligen Steuersätze der Gesellschaften
im Inland von 28,08 % bis 32,14 % sowie im Ausland von 0 % bis 38% ermittelt. Für
die Perioden nach der Detailplanungsphase werden die Cashflows der letzten Planperiode
unter Berücksichtigung von Wachstumsraten fortgeschrieben, die sich an der langfristigen
Inflationserwartung orientieren. Die für die Berechnung verwendeten Wachstumsraten
liegen grundsätzlich bei 1%. Die Unternehmensplanung wird ausgehend von Vergangenheitserfahrungen
unter Berücksichtigung aktueller Prognosen erstellt. In den Segmenten Bau und Resources
orientieren sich die Planungen an den bereits im Auftragsbestand befindlichen Projekten
sowie an Kundenanfragen. Für das Jahr 2021 wird aufgrund des insgesamt stabilen Auftragsbestands
einen Anstieg der Gesamtleistung erwartet. Dennoch werden die COVID-19-Pandemie und
die damit zusammenhängenden Maßnahmen das Geschäft in 2021 weiterhin beeinflussen.
Im Segment Maschinen basieren wesentliche Planungsannahmen auf den der Vertriebsplanung
zugrundeliegenden Branchenprognosen zur weltweiten Baumaschinenkonjunktur, konkreten
Kundenzusagen zu einzelnen Projekten sowie unternehmensspezifischen Anpassungen, die
auch geplante Produktinnovationen und Kosteneinsparungen beinhalten. Für das Jahr
2021 wird im Segment Maschinen ab Jahresmitte eine Belebung der Investitionen gegenüber
dem Vorjahr erwartet, jedoch bleibt der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie, der
sich in den einzelnen Regionen unterschiedlich zeigt, als Unsicherheitsfaktor bestehen.
Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Märkte erst über die nächsten zwei bis
drei Jahre wieder vollständig erholen werden. Darüber hinaus werden Szenarien bei
den Gesellschaften im Segment Bau und Resources berechnet (worst case mit Planergebnisabschlägen
in Höhe von 20%, middle case mit Planergebnisabschlägen in Höhe von 10%, realistic
case) und Sensitivitätsanalysen bei den Gesellschaften im Segment Maschinen (Wachstumsabschlag
alternativ 0,00%). Diese zeigen auf, dass auch in einem worst case Szenario und in
der vorgenommenen Sensitivität kein Wertminderungsbedarf besteht. Leasing Die BAUER Gruppe fungiert sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber. a) Bilanzierung als Leasingnehmer Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts das Recht
zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten
Zeitraum überträgt. Ein Leasingnehmer hat grundsätzlich bei allen Leasingverhältnissen ein Nutzungsrecht
zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Die Leasingverbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz in Höhe des Barwerts der
zum Bereitstellungszeitraum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst, die während
der Laufzeit des Leasingverhältnisses anfallen. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
Die Abzinsung erfolgte mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Der durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz
betrug 5,00 %. Falls jedoch ein implizierter Zinssatz bestimmbar ist, werden die Leasingzahlungen
mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Die Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil
wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich
für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit
ergibt. Nutzungsreche werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht abzüglich der kumulierten Abschreibungen
und falls relevant, unter Berücksichtigung von Wertminderungen erfasst, berichtigt
um jede, in Paragraph 16.36 (c) aufgeführte Neubewertung der Leasingverbindlichkeit. Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen
ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögenswerte ausgewiesen
worden wären, wenn sie im Eigentum der BAUER Gruppe stehen würden. Die Nutzungsrechte
werden daher zum Stichtag unter den langfristigen Vermögenswerten, im Wesentlichen
in der Position Sachanlagen ausgewiesen. Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer
und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung
einer Kaufoption aus Sicht der BAUER Gruppe hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung
über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Am Stichtag sind im Rahmen der Folgebewertungen zudem notwendige Anpassungen von
Nutzungsrecht und Verbindlichkeit zu prüfen. Es werden Anpassungen notwendig, die
aus der Neubeurteilung der getroffenen Annahmen ohne eine Änderung des Vertrags resultieren
oder es kann auch zu Änderungen des Vertrags kommen. Die Neubeurteilung der getroffenen Annahmen betrifft Anpassungen von Zahlungserwartungen,
den anzuwendenden Diskontierungszins, bezogen auf die Restlaufzeit, wenn die Veränderung
auf einer Veränderung der Laufzeit oder der Beurteilung der Ausübungswahrscheinlichkeit
einer Kaufoption basiert, sowie die veränderte Erwartung bezüglich der Ausübung einer
Verlängerungs- oder Beendigungsoption. Der ursprünglich angewendete Zins ist dagegen beizubehalten, wenn sich z. B. erwartete
Zahlungen ändern. Die Leasingverbindlichkeit wird mit den geänderten Parametern neu berechnet und mit
diesem Betrag in der Bilanz angesetzt. Der dabei anfallende Anpassungsbetrag der Leasingverbindlichkeit
wird komplett gegen das Nutzungsrecht gebucht. Damit erfolgt grundsätzlich eine erfolgsneutrale,
rein bilanzielle Erfassung. Die erfolgswirksame Berücksichtigung der Anpassung erfolgt
erst in den Folgejahren durch verringerte bzw. erhöhte Abschreibungen auf den Nutzungswert. Für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse bestehen nach IFRS 16.60 Anwendungserleichterungen.
Diese nimmt die BAUER Gruppe in Anspruch und setzt daher für solche Leasingverhältnisse
kein Nutzungsrecht und keine Verbindlichkeit an. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen
werden unverändert als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als kurzfristige
Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten.
Vermögenswerte mit geringem Wert beinhalten z. B. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel
mit einem Objektneupreis von unter TEUR 5. Die BAUER Gruppe mietet verschiedene Büro und Lagergebäude sowie technische Anlagen
und Fahrzeuge an. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Die BAUER Gruppe nimmt - mit Ausnahme von Immobilien-Leasingverhältnissen - das Wahlrecht
in Anspruch, Leasing- und Nichtleasingkomponenten zusammenzufassen und einheitlich
in der Bilanz als Leasingverhältnisse zu erfassen. Darüber hinaus werden die Bilanzierungsvorschriften
des IFRS 16 nicht auf die Leasingverhältnisse angewendet, die immaterielle Vermögenswerte
betreffen. Auf Leasingverhältnisse für immaterielle Vermögenswerte wird grundsätzlich
unverändert IAS 38 angewendet. Die Sale-and-Leaseback-Transaktionen haben vorwiegend
kurzfristigen Charakter und sind für die BAUER Gruppe nicht wesentlich. b) Bilanzierung als Leasinggeber Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer
gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht an der Nutzung eines Vermögenswerts
für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Diese Leasingverhältnisse werden entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnisse
ausgewiesen. Werden durch die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen
alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen,
wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Ist dies nicht der Fall,
erfolgt der Ausweis als Operating-Leasingverhältnis. Umsatzerlöse aus Operating-Leasingverhältnissen
werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. In der BAUER Gruppe
sind diese Leasingverhältnisse meist sehr kurzfristiger Natur und umfassen einen Zeitraum
von wenigen Monaten. Der Ausweis erfolgt unter den zeitpunktbezogenen Umsatzerlösen. Zuwendungen öffentlicher Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte einschließlich nicht monetärer
Zuwendungen zum beizulegenden Zeitwert werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten
(Investzulage) dargestellt oder bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts
aktivisch abgesetzt (Investzuschuss). Unternehmenserwerbe Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode.
Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen
Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw.
übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses
identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei
der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an
dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt.
Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten
(partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene
Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der BAUER Gruppe ist grundsätzlich
die partielle Goodwill-Methode anzuwenden. Sind die Anschaffungskosten geringer als
das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens,
wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten,
die im direkten Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss stehen, werden
ergebniswirksam erfasst. Im Falle eines sukzessiven Unternehmenserwerbs werden die
Unterschiede zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile
zum Erwerbszeitpunkt erfolgswirksam erfasst. Für zum Erwerbszeitpunkt beim erworbenen
Unternehmen bestehende Vertragsverhältnisse, ausgenommen Sachverhalte IFRS 16, wird
eine Analyse und ggf. eine Neuklassifizierung dieser vorgenommen. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem
Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den
Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des Vermögenswerts in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
dieser Vermögenswerte einbezogen. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurden keine Fremdkapitalkosten
aktiviert. Grundsätzlich erfolgt die Überprüfung des Vorliegens eines qualifizierten
Vermögenswerts nach intern festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen für Projekte und Anlagen.
Bei Überschreitung dieser Wesentlichkeitsgrenzen werden Fremdkapitalkosten für qualifizierte
Vermögenswerte aktiviert. Andere Finanzierungskosten werden als laufender Aufwand
unter den Finanzaufwendungen erfasst. At-Equity bewertete AnteileAssoziierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind gemäß IAS 28 solche Unternehmen, auf die der Konzern
maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Beherrschung hat, regelmäßig
begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode
bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns
an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach
Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird
vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anteile
an Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses des assoziierten Unternehmens werden anteilig
ebenfalls im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst, getrennt nach Beträgen, die
in einer späteren Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden und
Beträge, die nicht umgegliedert werden. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb
werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns
an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive
anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der
Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen
Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten
Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen
eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die
Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Der gesamte Equity-Buchwert wird bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine mögliche
Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 unterzogen. Unterschreitet
der erzielbare Betrag den Buchwert einer at-Equity bilanzierten Finanzanlage, erfolgt
eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags. Spätere Wertaufholungen werden erfolgswirksam
erfasst. Gemeinschaftsunternehmen Gemeinschaftsunternehmen sind gemeinsame Vereinbarungen, bei der die Parteien, die
gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche
Führung ist die vertraglich vereinbarte gemeinsam ausgeübte Führung der Vereinbarung.
Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten
die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien
erfordern. Unter die at-Equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen fallen neben
Joint Ventures auch die typischen deutschen Arbeitsgemeinschaften ("ARGE"), wobei
hier Beistellungs-ARGEN und Dach-ARGEN zu unterscheiden sind. Beide Arbeitsgemeinschaften
fallen unter die Regelung des IFRS 11. Bei Beistellungs-ARGEN werden Vermögenswerte in Form von Personal, Material oder
Geräten der ARGE bei- und in Rechnung gestellt. Die von der Arbeitsgemeinschaft erzielten
Ergebnisse werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert. Entsprechend erfolgt
der Ausweis in der Bilanz unter den at-Equity bewerteten Anteilen und in der Gewinn-
und Verlustrechnung im Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen. Die Dach-ARGE dagegen arbeitet grundsätzlich ergebnisneutral. Die Vergütungsansprüche
zwischen Dach-ARGE und Auftraggeber sind identisch mit den Vergütungsansprüchen der
Einzellose gegenüber der Dach-ARGE. Alle eingehenden Auftraggeberzahlungen werden
von der Dach-ARGE in voller Höhe an die Einzellose weitergeleitet. Bauer als Partner
einer Dach-ARGE bilanziert insofern die in seiner Verfügungsmacht stehenden Vermögenswerte
und die selbst eingegangenen Schulden sowie die getätigten eigenen Aufwendungen und
weist die anteiligen Erträge aus diesen Aktivitäten in den Umsatzerlösen aus. Laufende Verrechnungen von und gegenüber Arbeitsgemeinschaften werden unter den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
ausgewiesen. Gemeinschaftliche Tätigkeiten Gemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, bei der die Parteien,
die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte an den Vermögenswerten besitzen und
Verpflichtungen für die Schulden der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung
ist die vertraglich vereinbarte gemeinsam ausgeübte Führung der Vereinbarung. Diese
ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige
Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Sofern die BAUER Gruppe Tätigkeiten im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit
durchführt, so erfasst der Konzern als gemeinschaftlich Tätiger im Zusammenhang mit
seinem Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit folgende Posten:
Bei Transaktionen, wie dem Kauf von Vermögenswerten durch ein Konzernunternehmen,
werden Gewinne und Verluste in dem Umfang des Konzernanteils an der gemeinschaftlichen
Tätigkeit erst bei der Weiterveräußerung der Vermögenswerte an Dritte erfasst. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen
Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem
Eigenkapitalinstrument führen. Nach IFRS 9 wird bei der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
zwischen Schuldinstrumenten, Eigenkapitalinstrumenten gemäß IAS 32 und Derivaten unterschieden. a) Originäre Finanzinstrumente In der BAUER Gruppe werden originäre Finanzinstrumente als finanzielle Vermögenswerte
folgenden Kategorien zugeordnet:
Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten
nach IFRS 9 wurde nicht ausgeübt. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt grundsätzlich, sobald die BAUER Gruppe Vertragspartei
wird. Bei üblichem Kauf oder Verkauf ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung
der Erfüllungstag relevant, das heißt der Tag, an dem der Vermögenswert und die Schuld
an oder durch die BAUER Gruppe geliefert wird. Die Erstbewertung von finanziellen
Vermögenswerten und Schulden erfolgt zum Fair Value. Die Folgebewertung von finanziellen
Vermögenswerten ist abhängig von der Zuordnung zu den Kategorien gemäß den Vorschriften
des IFRS 9 und erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden
Zeitwert. Finanzielle Verbindlichkeiten fallen, mit Ausnahme der Derivate, grundsätzlich
unter die Kategorie "Amortised Cost". Die Einstufung finanzieller Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Schuldinstrumente darstellen,
in die Bewertungskategorien "Amortised Cost (AC)", "Fair Value through Profit or Loss
(FVTPL)" und "Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI) (mit Recycling)"
erfolgt anhand des jeweils zugrundeliegenden Geschäftsmodells und den Zahlungsstrombedingungen
des zu beurteilenden finanziellen Vermögenswerts. Finanzielle Vermögenswerte, die
zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen
diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden
Kapitalbetrag darstellen, werden zu Amortised Cost bewertet. Schuldinstrumente, die
zwar die Zahlungsstrombedingungen erfüllen, jedoch in einem Geschäftsmodell gehalten
werden, dass sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die
Veräußerung finanzieller Vermögenswerte vorsieht, werden zum Fair Value through Other
Comprehensive Income bewertet. Zu Amortised Cost bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
werden erstmalig zum Fair Value unter Berücksichtigung der Transaktionskosten, die
direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts oder der Emission der finanziellen
Verbindlichkeit zuzurechnen sind, erfasst und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten
unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten
eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit ergeben
sich gemäß der Effektivzinsmethode aus den historischen Anschaffungskosten abzüglich
der vorgenommenen Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation
einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit
rückzahlbaren Betrag sowie abzüglich etwaiger Wertminderungen beziehungsweise zuzüglich
Wertaufholungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die der Kategorie "Fair Value through Other Comprehensive
Income" (mit Recycling) zugeordnet werden, sind ebenfalls die direkt dem Erwerb zurechenbaren
Transaktionskosten anzusetzen. Veränderungen des Buchwerts werden allerdings im sonstigen
Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, die
im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Erst mit dem Abgang der finanziellen Vermögenswerte
werden die zuvor im Eigenkapital angesetzten kumulierten Gewinne und Verluste aus
der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Im vergangenen Geschäftsjahr kam es zu keinem Ansatz von zu FVOCI bewerteten finanziellen
Vermögenswerten, die gleichzeitig Schuldinstrumente darstellen. Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), welche die Kriterien der Kategorien
"Amortised Cost" oder "Fair Value through Other Comprehensive Income" nicht erfüllen,
werden als "Fair Value through Profit or Loss" klassifiziert. Gewinne oder Verluste
aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zu FVTPL bewertet wird, werden im Gewinn
oder Verlust in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen sowohl Guthaben bei Kreditinstituten
als auch Kassenbestände und werden zu Amortised Cost bewertet, da sie im Rahmen des
Geschäftsmodells mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglichen Zahlungsströme zu
vereinnahmen und diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften
von IFRS 9. Aus Unwesentlichkeitsgründen wurden jedoch keine Wertberichtigungen erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis
zu erfassen. Sofern sie signifikante Finanzierungskomponenten enthalten, sind sie
zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Die BAUER Gruppe hält Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen
auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu vereinnahmen und bewertet sie in
der Folge zu Amortised Cost abzüglich Wertberichtigungen. Bei den für einen Verkauf
vorgesehenen Forderungen liegen aufgrund der Factoring-Vereinbarungen die Kriterien
für das Geschäftsmodell "Verkaufen" vor und sind somit der Bewertungskategorie FVTPL
zuzuordnen. Für diese Forderungen sind keine Wertminderungen gemäß IFRS 9 zu erfassen. Grundsätzlich sind finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente
darstellen, als "Fair Value through Profit or Loss" zu klassifizieren und erfolgswirksam
zu bewerten. Dabei besteht für gehaltene Eigenkapitalinstrumente ein unwiderrufliches
Wahlrecht im Rahmen der erstmaligen Kategorisierung, die Wertschwankungen des beizulegenden
Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die BAUER Gruppe übt dieses
Wahlrecht für die hiervon betroffenen Beteiligungen aus, da die ergebniswirksame Darstellung
der Gewinne und Verluste aus Wertänderungen des Fair Value für die Entwicklung der
Beteiligungen nicht aussagekräftig ist. Dabei erfolgt nach Ausbuchung der Beteiligung
keine spätere Umgliederung der im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge in die Gewinn-
und Verlustrechnung. Dividenden werden weiterhin erfolgswirksam erfasst, es sei denn,
die Dividende ist eindeutig als Rückzahlung eines Teils der Kosten des Eigenkapitalinstruments
anzusehen. Die Erfassung von Wertminderungen basiert sowohl auf eingetretenen Verlusten, als
auch auf Schätzungen erwarteter Kreditausfälle (Expected-Loss-Modell). Dabei werden
Wertminderungen für erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 für sämtliche zu Amortised
Cost bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie für Fair Value through Other Comprehensive
Income bewertete Schuldinstrumente erfasst. Grundsätzlich ist für die Ermittlung des
Umfangs der Risikovorsorge ein Drei-Stufen-Modell vorgesehen. Eine Risikovorsorge
wird entweder auf Basis der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1)
oder auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, falls sich das Kreditrisiko
seit dem Erstansatz wesentlich verschlechtert hat (Stufe 2) oder falls eine beeinträchtigte
Bonität festgestellt wird (Stufe 3). Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie für die gemäß IFRS 15 erfassten Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte
Ansatz angewandt, wonach die über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste als
Wertminderung berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen bei finanziellen
Vermögenswerten mit beeinträchtigter Bonität wird in der BAUER Gruppe auf interne
Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings zurückgegriffen. Ebenso fließen bei Vorliegen
von entsprechenden einzelfallbezogenen Umständen individuelle und makroökonomische
Gegebenheiten in die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen mit ein. Eine wesentliche
Kreditrisikoverschlechterung der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr
Rating um eine festgelegte Anzahl von Stufen verringert hat. Die Bonitätseinstufung
basiert auf einem aktiv betriebenen Forderungsmanagement unter Bezugnahme auf die
Kredithistorie und auf einer laufend durchgeführten Überwachung der Kreditwürdigkeit
der Kunden. Die Anwendung der Überfälligkeitsannahme von 30 Tagen ist in der Branche
nicht aussagekräftig unter anderem aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten
erfolgt die Bemessung der erwarteten Kreditverluste mithilfe einer sogenannten "Provision
Matrix", die auf historischen Ausfällen und in die Zukunft gerichteter Schätzungen
beruht. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der BAUER Gruppe in den drei unterschiedlichen
Segmenten Bau, Maschinen und Resources und der damit einhergehenden diversifizierten
Kundenstruktur werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Ebene der
Segmente zusammengefasst und die erwarteten Kreditverluste auf Portfolioebene für
jedes Segment berechnet. Eine individuelle Wertberichtigung auf finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter
Bonität wird erfasst, wenn objektive Hinweise wie zum Beispiel Zahlungsversäumnisse
oder Insolvenzen vorliegen. Dabei wird ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswertes
auf Basis individueller Beurteilung bestimmt, so dass nach angemessener Einschätzung
nicht davon auszugehen ist, dass die Forderung ganz oder teilweise realisierbar ist.
Sofern keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht, wird der finanzielle
Vermögenswert abgeschrieben. Bei einer Abschreibung von finanziellen Vermögenswerten
unternimmt die BAUER Gruppe weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die
fälligen Forderungen einzuziehen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den
finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern
im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen
hat oder die wesentlichen Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten
wurden, aber die Verfügungsmacht übertragen wurde. Eine Ausbuchung von finanziellen
Verbindlichkeiten erfolgt dann, wenn diese getilgt sind oder die Verpflichtung erloschen
ist. Eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden wird nur dann vorgenommen,
wenn eine Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar
ist und auch die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren. b) Derivative Finanzinstrumente Ein Derivat ist ein Finanzinstrument oder ein Vertrag im Anwendungsbereich von IFRS
9, der die folgenden drei Kriterien kumulativ erfüllt:
Derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps, Devisentermingeschäfte und Devisenoptionsgeschäfte)
werden in der BAUER Gruppe ausschließlich zur Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken
eingesetzt. Reine Handelsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden nicht
eingegangen. In der BAUER Gruppe werden freistehende derivative finanzielle Vermögenswerte folgender
Kategorie zugeordnet:
Bei finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Fair
Value through Profit or Loss bewertet werden, erfolgt die Erstbewertung zum beizulegenden
Zeitwert ohne Berücksichtigung der Transaktionskosten; diese sind sofort erfolgswirksam
als Aufwand zu erfassen. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Wertänderungen
von Derivaten, die nicht Teil eines Cashflow-Hedges sind, werden erfolgswirksam unter
den Finanzaufwendungen oder -erträgen berücksichtigt. Zu den freistehenden derivativen Finanzinstrumenten der Kategorie "Fair Value through
Profit or Loss" gehören Zinsswaps, Devisentermingeschäfte sowie Devisenoptionsgeschäfte. Bei Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im Hedge Accounting designiert sind,
wird im Falle der Absicherung des Risikos aus Schwankungen von zukünftigen Zahlungsströmen
(Cashflow-Hedges) der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes aus einem Sicherungsinstrument
zunächst unter Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst und erst
bei Realisierung des abgesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Die BAUER
Gruppe designiert bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken nur die Kassakomponente
der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsgeschäfts als Bestandteil des
Cashflow-Hedges. Auf die Terminkomponente und Cross-Currency-Basis-Spread (CCBS)-Komponente
entfallende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis in
der Rücklage für Sicherungskosten berücksichtigt. Der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts
wird sofort erfolgswirksam erfasst. Die derivativen Finanzinstrumente werden mit ihren
Marktwerten als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Im Geschäftsjahr
2020 wurde Hedge Accounting für Sicherungen von Zahlungsstromrisiken (Cashflow-Hedges)
angewendet. Die Marktwerte der Derivate werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen,
z. B. Zinssätze oder Devisenkurse und mithilfe anerkannter Modelle z. B. Discounted
Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet. Die Marktwerte der Devisentermingeschäfte werden auf der Basis von aktuellen Referenzkursen
unter Berücksichtigung von Terminauf- und Terminabschlägen bestimmt. Die Marktwerte
der Zinsswaps werden auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt.
Dabei werden die für die jeweilige Restlaufzeit der Derivate geltenden Marktzinssätze
verwendet. Vorräte und erhaltene Anzahlungen Vorräte an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Handelswaren und Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffen werden gemäß IAS 2 mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die keine Fertigungsaufträge darstellen, werden
aktivisch und offen von den Vorräten abgesetzt, soweit für den jeweiligen Auftrag
bereits Herstellungskosten angefallen sind. Alle anderen erhaltenen Anzahlungen werden
passiviert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang
erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und
der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Zur Ermittlung des Bilanzansatzes von
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird überwiegend die Methode des gleitenden Durchschnitts
angewendet. Sofern die unter den fertigen Erzeugnissen sowie Handelswaren enthaltenen
und primär zum Verkauf bestimmten Maschinen und Zubehörteile als sekundäre Verkaufsfördermaßnahme
kurzfristig vermietet sind, werden zur Bestimmung der Nettoveräußerungswerte folgende
Faktoren berücksichtigt:
Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist,
werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen
alle direkten Kosten des Herstellungsprozesses. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibungen
zur Wertminderung der Vorräte wird gemäß IAS 2 unter den Vorräten erläutert. Auftragsfertigung Kundenspezifische Fertigungsaufträge werden nach dem Fertigstellungsgrad bilanziert.
Die erbrachte Leistung einschließlich des anteiligen Ergebnisses wird im Wesentlichen
nach dem Fertigstellungsgrad zeitraumbezogen in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Um
den Leistungsfortschritt eines Projekts zu bestimmen, wird die Methode angewendet,
die am zuverlässigsten die erbrachten Leistungen misst. Sowohl input- als auch outputbasierte
Methoden können konsistent auf ähnliche Leistungsverpflichtungen und in ähnlichen
Umständen angewendet werden. In der BAUER Gruppe kommen, insbesondere zur Ermittlung
von Erlösen aus Fertigungsaufträgen, im Wesentlichen inputbasierte Methoden (zum Beispiel
Cost-to-Cost-Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) zur Anwendung.
Erlöse sowie Vertragsmodifikationen (Vertragsänderungen und Nachträge) werden in Übereinstimmung
mit IFRS 15 angesetzt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei diesen Vertragsmodifikationen
nicht zu einer signifikanten Stornierung kommen wird. Ausschreibungskosten werden
dann aktiviert, wenn wahrscheinlich ist, dass sie abgerechnet werden können und bei
ausbleibendem Auftrag nicht angefallen wären. Vertragserfüllungskosten, die vor Vertragsbeginn
anfallen, werden aktiviert, soweit ein Ausgleich erwartet wird und über die Vertragslaufzeit
abgeschrieben. Die BAUER AG hat keine Verträge, bei denen der Zeitraum bis zur Übertragung
des geschuldeten Werkes auf den Kunden eine Finanzierungskomponente darstellt. Demzufolge
erfolgt keine Anpassung des Transaktionspreises um den Zeitwert des Geldes. Die BAUER
AG bewertet Beschränkungen in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Schätzung der variablen
Gegenleistung die in den Transaktionspreis einzubeziehen ist. Die Schätzung basiert
dabei auf allen zum Stichtag verfügbaren Informationen und Erfahrungswerten aus vergangenen
Projekten. Wurde der Preis der Änderung nicht bestätigt, erfolgt eine Anpassung des
auszuweisenden Umsatzes unter Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen. Der Ausweis
der Aufträge erfolgt unter den Vertragsvermögenswerten beziehungsweise unter den Vertragsverbindlichkeiten.
Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die Anzahlungen
im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter
den Vertragsvermögenswerten. Im Allgemeinen beinhalten Bau- und Dienstleistungsverträge
Mängel- und Gewährleistungsfristen im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts.
Diese Verpflichtungen werden nicht als separate Leistungsverpflichtungen betrachtet
und daher geschätzt in die Gesamtkosten der Verträge einbezogen. Soweit erforderlich,
werden Beträge im Einklang mit IAS 37 unter den Rückstellungen erfasst. In diesen Umsatzerlösen können auch periodenfremde Umsätze enthalten sein, die sich
aufgrund der finalen Schlussrechnungsvereinbarungen und Umsatzkorrekturen im Segment
Bau ergeben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und Sichteinlagen mit
einer ursprünglichen Laufzeit von unter drei Monaten. Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf Abweichungen zwischen den Wertansätzen von
Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen in Höhe der
voraussichtlichen künftigen Steuerbelastung bzw. -entlastung berücksichtigt. Daneben
werden aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen
angesetzt, soweit mit der Realisierung hinreichend gerechnet wird. Latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen
an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es
sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern
bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen
in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Gemäß IAS 12.74 sind latente Steueransprüche und latente Steuerschulden zu saldieren,
wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche
gegen tatsächliche Steuerschulden besteht. Des Weiteren ist zu saldieren, wenn sich
die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen,
die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für:
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen.
Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen
sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst
wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen
Ergebnis erfasst. Der Ansatz der Ertragsteuern und latenten Steuern im Inland erfolgt auf der Basis
der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuer innerhalb
einer Bandbreite von 28,08 % bis 32,14 % (Vorjahr: 28,08 % und 32,14 %). Im Ausland
werden Ertragsteuersätze zwischen 0,00 % und 38,00 % (Vorjahr: 0,00 % und 35,00 %)
zugrunde gelegt. Bei der bilanziellen Abbildung von etwaigen ertragsteuerlichen Unsicherheiten wird
im Regelfall auf die einzelne ertragsteuerliche Behandlung abgestellt. Sofern es nicht
wahrscheinlich ist, dass eine ertragsteuerliche Behandlung von den lokalen Steuerbehörden
akzeptiert werden wird, verwendet die BAUER Gruppe den Betrag mit der höchsten Wahrscheinlichkeit
bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns beziehungsweise der steuerlichen Basis. Die Steuererklärungen der Gesellschaften der BAUER Gruppe werden regelmäßig von inländischen
und ausländischen Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von
Faktoren - unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen
Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit - werden, soweit ersichtlich
und wahrscheinlich, in ausreichendem Umfang Rückstellungen für zukünftig mögliche
Steuerverpflichtungen gebildet. Rückstellungena) Pensionsrückstellungen Die BAUER Gruppe betreibt verschiedene leistungsorientierte Pläne im In- und Ausland. Typischerweise schreiben leistungsorientierte Pläne einen Betrag an Pensionsleistungen
fest, den die Beschäftigten bei Renteneintritt erhalten werden und der in der Regel
von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht
dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO)
am Bilanzstichtag, abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens. Die DBO
wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen
unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet.
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse
mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Die Industrieanleihen
lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen den Pensionsverpflichtungen
entsprechende Laufzeiten zu. In den Ländern, in denen es keinen hinreichend entwickelten
Markt für solche Anleihen gibt, werden Regierungsanleihen angewandt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen
und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode
ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Nachzuverrechnender
Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung
im Finanzaufwand. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt das betreffende Unternehmen
Beiträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen, die im Personalaufwand ausgewiesen
werden. b) Steuerrückstellungen Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Ertragsteuerrückstellungen
werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben
Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind. c) Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, sofern sich aus einem vergangenen
Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Höhe der Inanspruchnahme eher
wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und diese zuverlässig geschätzt werden kann.
Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und
nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Langfristige Rückstellungen werden
mit dem Barwert angesetzt. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische
Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die Bewertung wird auf Basis bestmöglicher
Schätzungen vorgenommen und berücksichtigt künftige erwartete Kostensteigerungen. Erträge und Aufwendungen Die Realisierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden erfolgt nach Abzug von Umsatzsteuer
und anderen Steuern, gekürzt um erwartete Erlösminderungen. Erlöse aus dem Verkauf
von Maschinen und Geräten wie auch entsprechendes Zubehör sowie sonstige Erträge werden
erfasst, wenn ein Konzernunternehmen eine Leistung erbracht hat bzw. der Gefahrenübergang
auf den Kunden realisiert wurde. Dies fällt in die Kategorie der zeitpunktbezogenen
Umsatzerlöse. Für Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen verweisen wir auf den Abschnitt
"Auftragsfertigung". Umsatzerlöse aus der Vermietung von Gebrauchtmaschinen betreffen
Operating-Leasingverhältnisse mit Kunden. Hinsichtlich der Bilanzierung wird auf die
Erläuterungen zur Bilanzierung als Leasinggeber in diesem Abschnitt verwiesen. In
der BAUER Gruppe bestehen für den Transaktionspreis länderindividuelle Zahlungsbedingungen.
In Deutschland betragen diese überwiegend 30 Tage. Für voraussichtlich eintretende
Gewährleistungsverpflichtungen werden Gewährleistungsrückstellungen gebildet. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem das Recht auf den Empfang
der Zahlung entsteht. Erhaltene Dividenden werden als Erträge aus operativen Beteiligungen
unter den Finanzerträgen erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme
der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Finanzerträge
und -aufwendungen werden periodengerecht erfasst. 6. KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung
an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlagen zur Bestimmung der Segmente der
BAUER Gruppe. Die BAUER Gruppe ist in die Segmente Bau, Maschinen und Resources aufgeteilt. Geschäftsvorfälle
zwischen den Segmenten werden zu marktgerechten Preisen durchgeführt. Die SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH ist in den Segmenten Maschinen und Resources tätig.
Das Vermögen, die Schulden sowie die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der SCHACHTBAU
NORDHAUSEN GmbH wurden den entsprechenden Segmenten zugeordnet. Bau Kerngeschäft des Segments Bau ist der Spezialtiefbau. Für große Infrastrukturmaßnahmen
und Gebäude werden komplette Baugruben und Gründungen auf oft schwierigem Baugrund
erstellt. Um den Kunden auch eine komplette Leistung anbieten zu können, bieten die
Unternehmen der BAUER Gruppe zusätzlich andere Bauleistungen, die oft wesentliche
Spezialtiefbauanteile beinhalten, an. Durch die enge Verzahnung aller Bautätigkeiten
ergibt sich das Segment Bau. Im Geschäftsjahr wurden die SPESA Spezialbau und Sanierung
GmbH sowie die SCHACHTBAU NORDHAUSEN BAU GmbH vom Segment Bau in das Segment Resources
umgegliedert, da die strategische Ausrichtung beider Gesellschaften künftig diesem
Segment zuzuordnen ist. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Maschinen Im Segment Maschinen werden für die weltweite Vermarktung Baumaschinen für alle Verfahren
des Spezialtiefbaus sowie für Tiefenbohrungen entwickelt und hergestellt. Mit den
Geräten für den Spezialtiefbau können Bohrungen großer und kleiner Durchmesser für
Pfähle, Schlitzwände, Anker, Injektionen und Brunnen hergestellt werden. Des Weiteren
werden Geräte für Rammarbeiten und Bodenverbesserungen produziert. Eine große Auswahl
an Zusatzgeräten und Zusatzeinrichtungen ergänzt das Vertriebsprogramm zu Komplettverfahren
für alle Anwendungen im Spezialtiefbau. Resources Im Segment Resources sind die Unternehmen des Konzerns gebündelt, die Produkte und
Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Umwelt und Bodenschätze anbieten. Dies sind
die Unternehmen der Umwelttechnik zur Reinigung von Böden und Grundwasser, die Unternehmen
für Aufschlussbohr- und Abbauarbeiten zur Gewinnung von Rohstoffen in Minen und zum
Bohren von Brunnen und Geothermieanlagen. Darüber hinaus gehören zu diesem Segment
Unternehmen, die Materialien zum Ausbau von Bohrungen, speziell für Brunnen und Geothermie,
herstellen und vertreiben. Sonstiges Unter Sonstiges sind die zentralen Dienste (Rechnungswesen, Personal, IT, etc.) der
BAUER AG für die Konzerngesellschaften sowie andere, nicht den gesondert dargestellten
Segmenten zuordenbare Gesellschaften enthalten, welche z. B. in- und externe Aus-,
Fort- und Weiterbildungen sowie zentrale Entwicklungsleistungen übernehmen oder anbieten. Im Geschäftsjahr 2020 waren TEUR 20.005 (Vorjahr: 42.251) an Ausschüttungen der Konzerntöchter
an die Konzernmuttergesellschaft in diesem Segment enthalten. Konsolidierung Unter Konsolidierung werden hier die intersegmentären Konsolidierungseffekte dargestellt.
Diese beinhalten die Bereinigung von Innenumsatzerlösen zwischen den Geschäftsfeldern
sowie Aufwendungen und Erträge und Zwischenergebnisse. Die intrasegmentären Konsolidierungseffekte,
also Effekte innerhalb des Geschäftsfelds, wurden bereits dort bereinigt. Die im Segment
Sonstiges genannten Ausschüttungen sind in den Bereinigungen der Zwischenergebnisse
enthalten. Das als Ergebnis nach Steuern ausgewiesene Segmentergebnis enthält die Finanzerträge
und -aufwendungen sowie den Ertragsteueraufwand. Das Segmentvermögen und die Segmentschulden
der Geschäftsbereiche enthalten alle Vermögenswerte und Schulden des Konzerns. Die
langfristigen Vermögenswerte im Segmentbericht nach Regionen enthalten immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen. Gesamtkonzernleistung, konsolidierte Leistung sowie Umsatzerlöse mit Dritten Die konsolidierte Leistung spiegelt die Leistungen aller im Konsolidierungskreis
enthaltenen Gesellschaften wider. Die Gesamtkonzernleistung stellt die Gesamtleistungen
aller in unserem Konzern befindlichen Gesellschaften dar. Die Differenz von konsolidierter
Leistung zur Gesamtkonzernleistung ergibt sich aus der Leistung der assoziierten Unternehmen
und Gemeinschaftsunternehmen, unserem Nachunternehmeranteil an ARGEN sowie der Leistung
nicht konsolidierter Gesellschaften. Die Umsatzerlöse mit Dritten werden den Geschäftssegmenten entsprechend dem Standort
des Kunden zugeordnet. Es bestehen keine Kunden mit einem Umsatzanteil von mehr als 10 %. Eine Verteilung der Umsatzerlöse auf jedes Produkt und jede Dienstleistung bzw. auf
jede Gruppe vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen war zum Bilanzstichtag nicht
verfügbar. Konzern-Segmentberichterstattung
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG7. UMSATZERLÖSE Die erzielten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.343.241 (Vorjahr: 1.470.922) enthalten
zeitraumbezogene Erlöse, Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an Arbeitsgemeinschaften
sowie Umsatzerlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Geräten und Zubehör. Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Geräten und Zubehör betrugen im Geschäftsjahr
TEUR 18.997 (Vorjahr: 20.946). Zur Darstellung und Zusammensetzung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Regionen
sowie der Aufteilung in zeitraumbezogene und zeitpunktbezogene Erlöse verweisen wir
auf die Erläuterungen zur Segmentberichterstattung (siehe Textziffer 6). Die Umsatzerlöse geben nur ein unvollständiges Bild der im Geschäftsjahr erbrachten
Leistung wieder. Daher wird im Folgenden auf die Gesamtkonzernleistung übergeleitet:
In den Umsatzerlösen sind auch periodenfremde Umsätze in Höhe von netto TEUR 6.160
(Vorjahr: 5.720) enthalten, die sich aufgrund der finalen Schlussrechnungsvereinbarungen
und Umsatzkorrekturen im Segment Bau ergeben. Zudem waren im Vorjahr aufgrund einer
Einzelwertberichtigung aufgrund eines Gerichtsurteils TEUR 40.327 umsatzmindernd als
periodenfremdes Ergebnis erfasst worden. Bei der Umsatzkorrektur handelte es sich
im Vorjahr um variable Transaktionsbestandteile, die in der Vergangenheit realisiert
wurden. Von einer möglichen Umkehr der Umsätze ging man im Rahmen der Projektabwicklung
nicht aus. Der Sachverhalt stellte eine Änderung des Transaktionspreises gemäß IFRS
15.88 dar. Im Baubereich können bei Schlussrechnungen z. B. Nachtragspositionen enthalten
sein, die noch nicht mit dem Auftraggeber endverhandelt bzw. beauftragt wurden. Diese
können sich teilweise als zweifelhaft darstellen. Auf diese Beträge wird eine Umsatzkorrektur
vorgenommen. Sollte sich der zweifelhafte Betrag als werthaltig herausstellen, wird
der entsprechende Umsatz realisiert. Die folgende Tabelle gibt die begonnenen, aber noch nicht vollständig erfüllten Leistungsverpflichtungen
und deren erwartete Erlösrealisierung daraus wieder:
8. ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN
9. SONSTIGE ERTRÄGE
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten darüber hinaus im Wesentlichen Erträge
aus geldwerten Vorteilen, andere Aufwandserstattungen sowie sonstige Erträge, die
sich auf die im Konsolidierungskreis befindlichen Gesellschaften verteilen und im
Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind. 10. MATERIALAUFWAND
In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind kurzfristige Fremdgerätemieten in
Höhe von TEUR 26.472 (Vorjahr: 23.024) enthalten. Hierbei handelt es sich um Großgeräte
für den kurzfristigen Baustelleneinsatz, mit einer wesentlichen Laufzeit von 3 bis
6 Monaten. 11. PERSONALAUFWAND Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen den Aufwand für Versorgungsleistungen
sowie die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ohne den Zinsanteil, der unter
der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen wird. Zuführungen zu Jubiläumsrückstellungen
sind ebenfalls ohne Zinsanteil unter den Löhnen und Gehältern ausgewiesen.
Die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr TEUR 22.874
(Vorjahr: 24.002). Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Pläne, die unter
5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzern" erläutert wurden. Davon entfallen
TEUR 19.325 (Vorjahr: 19.180) auf das Inland und TEUR 3.549 (Vorjahr: 4.822) auf das
Ausland. In den Löhnen und Gehältern sind Abfindungsaufwendungen in Höhe von TEUR
1.842 (Vorjahr: 1.612) enthalten. Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang
mit der COVID-19-Pandemie werden vom Personalaufwand abgezogen und betrugen im Jahr
2020 TEUR 5.364 (Vorjahr: 0). 12. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen erfolgswirksame
Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen sowie übrige sonstige betriebliche
Aufwendungen, die sich auf die im Konsolidierungskreis befindlichen Gesellschaften
verteilen und im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind. Die sonstigen mitarbeiterbezogenen
Aufwendungen umfassen u. a. Aus- und Fortbildungskosten, Beihilfen und Geschenke,
Reise- und Umzugskosten und weitere projektbezogene Personalkosten. In den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen sind Erträge in Höhe von TEUR 18.847 (Vorjahr: 13.697)
aus Auflösung von Rückstellungen, Wertberichtigungen auf Forderungen, Ausbuchung von
Verbindlichkeiten sowie aus ausgebuchten Forderungen enthalten. Für weiterführende
Erläuterungen zu den Wertberichtigungen verweisen wir auf Abschnitt 37. Die Leasingaufwendungen enthalten die Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen
in Höhe von TEUR 16.663 (Vorjahr: 19.346) und Leasingaufwendungen von geringem Wert
in Höhe von TEUR 459 (Vorjahr: 110). Variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung
der Leasingverbindlichkeit mit einbezogen wurden, sind nicht enthalten. 13. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BEWERTETEN ANTEILEN Das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 9.796
(Vorjahr: 11.225) und enthält die Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bewertet werden. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurde
keine Abwertung vorgenommen. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Umgliederung des Postens Ergebnis aus at-Equity bewerteten
Anteilen und wurde erstmals Bestandteils des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(EBITDA). Eine Darstellung im "Finanzergebnis" impliziert ein reines Interesse, die
Anteile als Finanzbeteiligung zu halten. Hintergrund der Änderung ist die Einbeziehung
von Bau-Arbeitsgemeinschaften und anderen at-Equity bewerteten Unternehmen, bei denen
der operative Charakter mittlerweile im Vordergrund steht. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend angepasst. Der Betrag der Umgliederung beträgt im Geschäftsjahr TEUR
9.796 (Vorjahr: 11.225). Im Geschäftsjahr 2018 betrug der Umgliederungsbetrag TEUR
4.594.
14. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:
Die Wertminderungen auf das Anlagevermögen werden unter Textziffer 20.2 "Sachanlagen"
erläutert. 15. NUTZUNGSBEDINGTE ABSCHREIBUNGEN ZUR WERTMINDERUNG DER VORRÄTE Die nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte betrugen im Geschäftsjahr
TEUR 16.534 (Vorjahr: 15.806). Dabei handelt es sich um nutzungsbedingte Abschreibungen
auf Gebrauchtmaschinen, die kurzfristig an Kunden zur Verkaufsförderung vermietet
waren. Die nutzungsbedingten Abschreibungen auf im Geschäftsjahr 2020 abgegangenen
Gebrauchtmaschinen sind in diesen Zahlen enthalten. FINANZERGEBNIS16. FINANZERTRÄGE Die Finanzerträge stellen sich wie folgt dar:
17. FINANZAUFWENDUNGEN Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:
Die unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthaltenen Zinsen aus Leasinggeschäften
betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.976 (Vorjahr: 2.032). Im Finanzergebnis sind Zinserträge
aus finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 4.119 (Vorjahr: 9.438) sowie Zinsaufwendungen
aus finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.276 (Vorjahr: 34.987) enthalten,
die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. 18. ERTRAGSTEUERAUFWAND Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Der theoretische Steuersatz beträgt 28,08 % (Vorjahr: 28,08 %). In den tatsächlichen
Steuern sind erfasste Anpassungen für periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern in
Höhe von TEUR -205 (Vorjahr: -1.682) enthalten. Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand Der erwartete Steueraufwand liegt unter dem ausgewiesenen Steueraufwand. Die Ursachen
für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand begründen
sich in der Überleitungsrechnung wie folgt:
In den Steuerauswirkungen der nicht abzugsfähigen Ausgaben und steuerfreien Erträge
sind Effekte aus Übergangs- und Entkonsolidierungen in Höhe von TEUR -1.981 (Vorjahr:
-35) enthalten. Aus internen Ausschüttungen ergeben sich nach dem 31. Dezember 2019
steuerliche Auswirkungen in Höhe von TEUR 342 (Vorjahr: 342). 19. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des den Aktionären der BAUER
AG zurechenbaren Ergebnisses nach Steuern mit der gewichteten durchschnittlichen Anzahl
der ausgegebenen Stammaktien. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf nachstehende
Werte:
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung
sind im Anlagespiegel auf den folgenden Seiten dargestellt. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE20. ANLAGEVERMÖGEN20.1 Immaterielle Vermögenswerte
Die Veränderungen im Konsolidierungskreis stammen hauptsächlich aus dem Statuswechsel
der BAUER Deep Drilling GmbH sowie der Entkonsolidierung der ESAU & HUEBER GmbH. Von den im Jahr 2020 insgesamt angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie
Patentkosten erfüllten TEUR 4.132 (Vorjahr: 4.187) die Aktivierungskriterien nach
IFRS. Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet:
20.2 Sachanlagen
Die Zugänge von Nutzungsrechten betragen für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 27.091 (Vorjahr:
28.691). Die Abschreibungen aus Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr für Grundstücke
und Gebäude TEUR 5.605 (Vorjahr: 3.444), für Technische Anlagen und Maschinen TEUR
11.383 (Vorjahr: 10.411) sowie für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR 3.303 (Vorjahr: 3.377).
Die Veränderungen im Konsolidierungskreis des laufenden Geschäftsjahres im Bereich
des Sachanlagevermögens resultieren im Wesentlichen aus den Statusänderungen der BAUER
Manufacturing LLC und der BAUER Deep Drilling GmbH sowie den Entkonsolidierungen der
ESAU & HUEBER GmbH sowie der BAUER Hong Kong Limited. In 2019 waren die Veränderungen
im Konsolidierungskreis von untergeordneter Bedeutung. Gegenstände des Sachanlagevermögens unterliegen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR
52.032 (Vorjahr: 69.707) Belastungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen. Darüber hinaus bestehen für gemietete Vermögenwerte, die gemäß IFRS 16 dem Konzern
zuzurechnen sind, geschäftsübliche Verfügungsbeschränkungen in Höhe von TEUR 66.491
(Vorjahr: 66.870). Im Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert (Vorjahr: TEUR 0). Insgesamt
wurde das Anlagevermögen im Geschäftsjahr um TEUR 1.864 (Vorjahr: 750) außerplanmäßig
abgeschrieben. Diese Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 486 (Vorjahr: 8) dem Segment
Bau, in Höhe von TEUR 669 (Vorjahr: 634) dem Segment Maschinen, in Höhe von TEUR 709
(Vorjahr: 108) dem Segment Resources und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: 0) dem Segment
Sonstiges zuzuordnen. Davon entfallen auf immaterielle Vermögenswerte TEUR 666 (Vorjahr:
582) und auf das Sachanlagevermögen TEUR 1.198 (Vorjahr: 168). Der überwiegende Teil
der außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte betrifft aktivierte
Entwicklungskosten im Segment Maschinen in Höhe von TEUR 505 (Vorjahr: 440). Die erwartete
Marktentwicklung für verschiedene eigenentwickelte Geräte war hierfür ausschlaggebend.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen betreffen mit TEUR 1.034
die Grundstücke und Gebäude (Vorjahr: 0) sowie mit TEUR 164 (Vorjahr: 168) die Technischen
Anlagen und Maschinen. Die Wertminderungen wurden auf Basis des erzielbaren Betrages
vorgenommen. Für dessen Ermittlung wurde ein Abzinsungssatz von 8,04 % (Vorjahr: 6,57
%) verwendet. Bei den Wertminderungen auf Grundstücke und Gebäude handelt es sich
um die Wertminderung zweier Grundstücke. Als erzielbarer Betrag wurde der beizulegende
Zeitwert herangezogen. Dieser betrug zum 31. Dezember 2020 TEUR 786. Bei den aktivierten
Entwicklungskosten entsprach der erzielbare Betrag dem Nutzungswert und belief sich
auf TEUR 0. Effekte auf andere nicht finanzielle Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr
von untergeordneter Bedeutung. Dieses Verfahren fällt unter die Stufe 1 der Bemessungshierarchie
des IFRS 13. 20.3 At-Equity bilanzierte Anteile Die Bilanzansätze der Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen haben
sich wie folgt entwickelt:
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Veränderung bei den at-Equity
bewerteten Anteilen:
Die unter der Positon "Veränderung im Konsolidierungskreis" aufgeführten Beträge
beinhalten nur Werte bis zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung. a) Gemeinschaftsunternehmen Bei den dargestellten Finanzinformationen für Gemeinschaftsunternehmen handelt es
sich um Beträge, die Gegenstand des Abschlusses nach lokaler Rechnungslegung sind,
korrigiert um etwaige Anpassungen an IFRS. Die Darstellung erfolgt jeweils zu 100,00
%. Die wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen stellen sich wie folgt dar: Geschäftsjahr 2019:
Geschäftsjahr 2020:
Zusammengefasste Finanzinformationen zu den wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen
(vor Konsolidierungen):
*
Statuswechsel zum 31.07.2020, daher am Bilanzstichtag keine Gemeinschaftsunternehmen
mehr Die lang- und kurzfristigen finanziellen Schulden enthalten keine Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und Rückstellungen.
*
Ergebnisrechnung der BAUER Manufacturing LLC und der BAUER Deep Drilling GmbH zum
31.07.2020 Im Konzern werden Bau-Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert
und deren Ergebnisse im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr
2019 enthält die nachstehende Tabelle die in Bezug auf die Leistung fünf größten Arbeitsgemeinschaften.
Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2019
sind jeweils zu 100,00 % und vor Konsolidierung dargestellt.
Im Konzern werden Bau-Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert
und deren Ergebnisse im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr
2020 enthält die nachstehende Tabelle die in Bezug auf die Leistung fünf größten Arbeitsgemeinschaften.
Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2020
sind jeweils zu 100,00 % und vor Konsolidierung dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2020 sind aus den oben genannten Arbeitsgemeinschaften im Ergebnis
aus Equity-Beteiligungen unter den Ergebnissen aus at-Equity bilanzierten Unternehmen
TEUR 2.047 (Vorjahr: 2.647) enthalten. Zusammengefasste Finanzinformationen zu den unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen
(vor Konsolidierungen):
Die lang- und kurzfristigen finanziellen Schulden enthalten keine Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und Rückstellungen.
Überleitungsrechnung zu den zusammengefassten Finanzinformationen für Gemeinschaftsunternehmen Der anteilige Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen lässt sich wie folgt überleiten: Geschäftsjahr 2019:
Geschäftsjahr 2020:
Fair Values der wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
Auf eine Angabe des Fair Values unserer unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen wurde
verzichtet, da kein notierter Marktpreis vorhanden ist. b) Assoziierte Unternehmen Bei den dargestellten Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen handelt es
sich um Beträge, die Gegenstand des Abschlusses nach lokaler Rechnungslegung sind,
korrigiert um etwaige Anpassungen an IFRS. Die Darstellung erfolgt jeweils zu 100,00
%. Die wesentlichen assoziierten Unternehmen stellen sich wie folgt dar: Geschäftsjahr 2019:
Geschäftsjahr 2020:
Die BAUER Nimr LLC wird trotz Stimmrechtsmehrheit als assoziiertes Unternehmen geführt,
da aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen kein beherrschender Einfluss auf
die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann. Zusammengefasste Finanzinformationen für die BAUER Nimr LLC werden in den untenstehenden
Tabellen dargestellt. Aufgrund von Größenmerkmalen werden die beiden assoziierten
Unternehmen AO Mostostrojindustria und TERRABAUER S. L. zum Bilanzstichtag nicht mehr
als wesentliche assoziierte Unternehmen klassifiziert. Die Beträge in der folgenden
Tabelle werden vor Konsolidierungen dargestellt.
Zusammengefasste Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich
sind (Beträge vor Konsolidierungen):
Überleitungsrechnung zu den zusammengefassten Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen Der anteilige Buchwert an den assoziierten Unternehmen lässt sich wie folgt überleiten: Geschäftsjahr 2019:
Geschäftsjahr 2020:
Die sonstigen Anpassungen beinhalten im Wesentlichen Währungsanpassungen. Zum Bilanzstichtag
bestanden keine Verpflichtungen und maßgeblichen Beschränkungen sowie Risiken in Bezug
auf die Anteile an assoziierten Unternehmen. Infolge der angespannten Marktsituation aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die
at-Equity bewerteten Anteile zum Stichtag Werthaltigkeitstests unterzogen. Dazu wurde
dem Buchwert der Anteile dem erzielbaren Betrag im Sinne des IAS 36.18 gegenübergestellt.
Dieser ergibt sich als höherer Betrag zwischen dem Nutzungswert und dem beizulegendem
Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für die at-Equity bewerteten Anteile wurde
dem folgend der Nutzungswert herangezogen. Zum 31. Dezember 2020 ergab sich daraus kein Wertminderungsbedarf. Der erzielbare Betrag der BAUER Nimr LLC betrug am 31. Dezember 2020 TEUR 49.318
(Vorjahr: 51.785). Auf die Betrachtung weitergehender Sensitivitäten wurde verzichtet,
da die Gesellschaft über ein nachhaltig stabiles und durch langjährige Verträge abgesichertes
Geschäft verfügt. 20.4 BeteiligungenErgänzende Finanzinformationen für BeteiligungenGeschäftsjahr 2019:
Geschäftsjahr 2020:
In der Berichtsperiode wurden keine Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente
ausgebucht, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet waren. 21. LATENTE STEUERN Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen:
In der vorstehenden Tabelle sind in der Position Verbindlichkeiten aktive latente
Steuern in Höhe von TEUR 56 (Vorjahr: 49) und passive latente Steuern in Höhe von
TEUR 63 (Vorjahr: 174) enthalten, die Teil der Sicherungsrücklage (Hedge Accounting)
sind. Des Weiteren sind in der Position Pensionsrückstellungen aktive latente Steuern
in Höhe von TEUR 27.624 (Vorjahr: 25.512) und passive latente Steuern in Höhe von
TEUR 0 (Vorjahr: 0) auf die im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen
Gewinne und Verluste erfasst. Die aktiven und passiven latenten Steuern, die aufgrund
der Sicherungsrücklage und versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gebildet
wurden, wurden im Eigenkapital erfasst. Der Anteil der kurzfristigen aktiven latenten Steuern ohne Verlustvorträge beträgt
TEUR 13.834 (Vorjahr: 12.213), der der passiven latenten Steuern TEUR 9.622 (Vorjahr:
17.691). Für Gesellschaften wurden in der Berichtsperiode latente Steueransprüche in Höhe
von TEUR 42.407 (Vorjahr: 36.489) aktiviert, die aufgrund der steuerlichen Planungsrechnung
in Zukunft realisiert werden können. Darin sind latente Steueransprüche in Höhe von
TEUR 27.352 (Vorjahr: 19.776) von Unternehmen enthalten, die in der Vorperiode oder
der laufenden Periode Verluste erlitten haben. Die steuerlichen Verlustvorträge am Jahresende setzen sich wie folgt zusammen:
Auf nicht nutzbare Verlustvorträge in Höhe von TEUR 183.438 (Vorjahr: 246.070) wurden
aufgrund der mittelfristigen steuerlichen Ergebnisplanung keine latenten Steuern angesetzt.
Im Vorjahr war die BAUER Hong Kong Limited mit nicht nutzbaren Verlustvorträgen in
Höhe von TEUR 80.263 enthalten. Der Anteil der kurzfristigen aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge betrug
im Geschäftsjahr TEUR 4.629 (Vorjahr: 6.421). Passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen
an Tochterunternehmen, Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen
entstehen, werden nur angesetzt, wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen
im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären
Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Dies
ist vorliegend nicht der Fall. Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden für temporäre Unterschiede
latente Steuern in Höhe von TEUR 2.507 (Vorjahr: 3.199) nicht angesetzt. 22. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Die übrigen sonstigen langfristigen Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr sowie im
Vorjahr nicht zu verzinsen. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr,
weder wertgemindert noch überfällig. Innerhalb der BAUER Gruppe wurden im Geschäftsjahr keine zusätzlichen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: TEUR 475) im Rahmen von Einzelforderungsverkaufsvereinbarungen
an Dritte verkauft. Die für die Risikobeurteilung relevanten Risiken hinsichtlich
der verkauften Forderungen sind das Kreditrisiko sowie das Risiko verspäteter Zahlung
(Spätzahlungsrisiko). Das Kreditrisiko stellt im Wesentlichen alle mit den Forderungen
verbundenen Risiken und Chancen dar und wird gegen Zahlung eines fixen Kaufpreisabschlages
weitestgehend vollständig auf den Forderungskäufer übertragen. Für die BAUER Gruppe
verbleibt hierbei ein vereinbarter Selbstbehalt gegenüber dem Forderungskäufer. Das
Spätzahlungsrisiko wird weiterhin in voller Höhe von der BAUER Gruppe getragen. Das
aus dem Spätzahlungsrisiko resultierende maximale Verlustrisiko für die BAUER Gruppe
aus den zum 31. Dezember 2020 verkauften und ausgebuchten Forderungen beträgt TEUR
158 (Vorjahr: 174) und wird unter den übrigen sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten
als anhaltendes Engagement ausgewiesen. Die damit korrespondierende Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 317 (Vorjahr: 348)
und wird unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Differenzbetrag
in Höhe von TEUR 159 (Vorjahr: 174) spiegelt den beizulegenden Zeitwert aus den verbliebenen
Risiken wider und wird aufwandswirksam erfasst. 23. SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich im Geschäftsjahr
wie folgt zusammen:
Die übrigen sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten Forderungen aus Derivaten
sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Derivate werden unter
Textziffer 37 der sonstigen Erläuterungen dargestellt. Des Weiteren ist eine endfällige
und unbesicherte Darlehensforderung gegenüber der BAUER Nimr LLC in Höhe von TEUR
9.365 (Vorjahr: 10.229) enthalten. Die Verzinsung des Darlehens ist fix und beträgt
8 %. Auf das Darlehen ist kein Rangrücktritt vereinbart. Die nicht konsolidierten
Tochterunternehmen betreffen nicht börsennotierte Gesellschaften, für die kein aktiver
Markt besteht. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 763 (Vorjahr: 0) an Abwertungen auf nicht
konsolidierte Tochterunternehmen vorgenommen. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE24. VORRÄTE Die Vorräte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Von den Vorräten sind TEUR 151.883 (Vorjahr: 214.788) zum Nettoveräußerungswert angesetzt.
Die im Geschäftsjahr aufwandswirksam gebuchten Wertminderungen der Vorräte auf den
Nettoveräußerungswert betrugen TEUR 32.388 (Vorjahr: 28.625). Diese teilen sich wie folgt auf:
Im Geschäftsjahr wurden viele Mietgeräte aus der Miete verkauft und damit unsere
Mietgeräteflotte verjüngt. Der Vermietungsstatus war während des Geschäftsjahres geringfügig
erhöht als im Vorjahr. Die nutzungsbedingten Abschreibungen der Gebrauchtmaschinen
stieg von TEUR 15.806 auf TEUR 16.534 an. In den außerplanmäßigen Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte sind sowohl
außerplanmäßige Abschreibungen auf Neu- und Gebrauchtmaschinen (Ausweis unter den
Bestandsveränderungen) als auch auf Lagerbestände (Ausweis im Materialaufwand) enthalten.
Der überwiegende Teil der außerplanmäßigen Abschreibungen betrifft den nicht vermieteten
Maschinenbestand und ist dem Segment Maschinen zuzuordnen. Die außerplanmäßige Abschreibung
wurde auf Basis des erzielbaren Betrages vorgenommen. Dieser entsprach regelmäßig
dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieses Verfahren fällt unter
die Stufen 2 und 3 der Bemessungshierarchie des IFRS 13. In den fertigen Erzeugnissen sind vom Segment Maschinen eigengefertigte Maschinen
und Zubehörteile enthalten, die primär zum Verkauf bestimmt sind. Im Rahmen von verkaufsfördernden
Maßnahmen werden Maschinen vermietet. Diese Erlöse werden als Umsätze aus Vermietung
realisiert. Die BAUER Gruppe unterscheiden grundsätzlich zwei Formen von Maschinen und Zubehörteilen
(im Folgenden: "Maschinen"): Neue Maschinen Hierbei handelt es sich um Maschinen, die im Geschäftsjahr oder früheren Geschäftsjahren
gefertigt wurden und zum Verkauf bereitstehen, aber noch nicht vermietet waren. Diese
Maschinen werden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren
Nettoveräußerungswert angesetzt. Gebrauchtmaschinen Als Gebrauchtmaschinen werden die Maschinen bezeichnet, die primär zum Verkauf stehen
und als sekundäre Verkaufsfördermaßnahme im Geschäftsjahr oder früheren Geschäftsjahren
bereits kurzfristig vermietet waren. Dabei wechseln neue Maschinen bei erstmaliger
Vermietung automatisch in den Status einer Gebrauchtmaschine. Bei Vermietung ermittelt sich der Nettoveräußerungswert aus den Herstellkosten vermindert
um die nutzungsbedingten sowie außerplanmäßigen Abschreibungen zur Wertminderung der
Vorräte. Falls es sich um neue Maschinen handelt oder Gebrauchtmaschinen, die nicht vermietet
sind, wird der Wertminderung auf den Nettoveräußerungswert durch eine außerplanmäßige
Abschreibung Rechnung getragen. Der Verkauf und die Vermietung der Maschinen beziehen sich ausschließlich auf das
Segment Maschinen. Die folgende Übersicht zeigt den Buchwert vor Wertminderung der gebrauchten Maschinen
und Zubehörteile sowie den Vermietungsstatus zum Stichtag:
Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr wurden Vorräte als Kreditsicherheit gestellt. 25. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEVertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten Die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
Im Geschäftsjahr waren TEUR 513 Vertragsvermögenswerte (Vorjahr: 892) wertberichtigt.
Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund erwarteter Kreditverluste gebildet. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie traten im Geschäftsjahr Verzögerungen auf Baustellen
der Segmente Bau und Resources auf. Dies führte zu einem entsprechenden Leistungsrückgang,
da geplante Auftragskosten nicht wie erwartet angefallen sind. Dies führte dazu, dass
die Vertragsvermögenswerte im Geschäftsjahr deutlich zurückgegangen sind. Die Vertragsverbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr ebenfalls rückläufig entwickelt.
Hintergrund für den Rückgang sind die Entkonsolidierung der BAUER Hong Kong Ltd. sowie
größeren im Jahr 2019 erhaltenen Vorauszahlungen für Bauprojekte. Erlöse aus Verträgen mit Kunden Die folgende Tabelle zeigt den Anteil von in der Berichtsperiode erfassten Erlösen
aus Vertragsverbindlichkeiten des Vorjahres sowie Erlösen aus Leistungsverpflichtungen,
die in den vergangenen Jahren erfüllt wurden:
Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
In der Bilanzposition Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind langfristige
Forderungen in Höhe von TEUR 11.840 (Vorjahr: 8.063) enthalten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten auch Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen sonstige Steuererstattungsansprüche,
Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Forderungen gegenüber Sozialkassen sowie abgegrenzte
Zinsen, abgegrenzte Versicherungsbeiträge und sonstige Abgrenzungen. Für die Veränderungen der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr gem.
den Vorschriften des IFRS 9 verweisen wir auf Abschnitt 37 "Finanzinstrumente". Die Wertberichtigungen zur Berücksichtigung von erwarteten Kreditverlusten aus Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 37.494 (Vorjahr: 42.500) wurden unter
Berücksichtigung von Einzelrisiken und auf Basis historischer Zahlungsausfälle berechnet.
Hierbei wurden Forderungen sowohl einzeln (bei Vorliegen von objektiven Hinweisen)
als auch aufgrund erwarteter Kreditverluste wertberichtigt. Die Ermittlung von Wertberichtigungen
auf Forderungen beruht in erheblichem Maß auf Einschätzungen und Beurteilungen einzelner
Forderungen, bei denen neben Kreditwürdigkeit und Zahlungsverzug des jeweiligen Kunden
auch die aktuellen Konjunkturentwicklungen und historische Ausfallerfahrungen berücksichtigt
werden. Im Geschäftsjahr waren sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 198 (Vorjahr:
208) aufgrund erwarteter Kreditverluste wertgemindert. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr,
weder wertgemindert noch überfällig. Insgesamt waren im Geschäftsjahr TEUR 1.794 (Vorjahr: 3.116) an monetären Vermögenswerten
als Sicherheiten für potentielle, zukünftige Gewährleistungen aus Bauleistungen hinterlegt.
Der unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene kurzfristige
Anteil der Forderungen aus Devisentermingeschäften beläuft sich im Geschäftsjahr auf
TEUR 1.243 (Vorjahr: 1.127). 26. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 46.015 (Vorjahr:
37.575) beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände. Zum 31. Dezember
2020 bestanden keine (Vorjahr: keine) Verfügungsbeschänkungen auf Zahlungsmittel oder
Zahlungsmitteläquivalente. 27. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Bei den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten handelt es sich
um Grundstücke und Gebäude der BAUER Manufacturing LLC in Höhe von TEUR 28.286 sowie
um Intellectual Property der BAUER Maschinen GmbH in Höhe von TEUR 6.500. Die entsprechenden
Vermögenswerte sind Bestandteil einer Absichtserklärung seitens eines externen Geschäftspartners,
diese von der BAUER Gruppe im Rahmen eines Asset Deals zu erwerben. Die Veräußerung
ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen. Die Vermögenswerte sind im Segment Maschinen
ausgewiesen. 28. EIGENKAPITAL Die Aktionärsstruktur der BAUER AG stellt sich wie folgt dar:
Bezüglich der Mitteilungen über Beteiligungen gemäß § 40 WpHG an der BAUER AG wird
auf den Anhang der BAUER AG zum 31. Dezember 2020 verwiesen. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals In nahezu vollständiger Ausnutzung der am 25. Juni 2020 beschlossenen Ermächtigung
zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft wurde das Grundkapital der BAUER AG
von 73.001.420,45 EUR um 7.299.997,16 EUR auf 80.301.417,61 EUR gegen Bareinlagen
durch Ausgabe von 1.713.066 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit der Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft am 9.
Dezember 2020 erhöht. Seitdem beträgt das gezeichnete und vollständig eingezahlte
Grundkapital der Gesellschaft 80.301.417,61 EUR und ist eingeteilt in 18.844.066 auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
rund 4,26 EUR je Stückaktie. Die Aktien sind nennwertlos. Jede Aktie gewährt gleiche
Rechte und in der Hauptversammlung, mit Ausnahme von gesetzlichen Stimmverboten wie
in § 136 AktG und § 28 WpHG, je eine Stimme. Die Mitglieder der Familie Bauer und eine Stiftung halten im Rahmen eines Poolvertrages
insgesamt 8.256.246 Stückaktien an der BAUER AG, was einer Beteiligung von 43,81 %
an der Gesellschaft entspricht. Der Poolvertrag enthält eine Stimmbindungsvereinbarung
sowie ein Vorkaufsrecht der übrigen Poolbeteiligten im Falle eines Verkaufs von Anteilen
an Dritte. Die BAUER AG wurde weiter darüber informiert, dass Herr Alfons Doblinger
am 9. Dezember 2020 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte an der BAUER Aktiengesellschaft
bei einer Gesamtzahl von 18.844.066 Stimmrechten überschritten hat und einen Stimmrechtsanteil
gem. §§ 33, 34 WpHG von 19,84 % (3.738.004 Stimmrechte) hält. 19,84 % (3.738.004 Stimmrechte)
werden ihm nach § 34 WpHG über die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG,
die DIB Industriebeteiligung GmbH und die Doblinger Beteiligung GmbH nach § 34 WpHG
zugerechnet. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital der BAUER
AG, welche 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Keiner der Aktionäre hat Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Ferner gibt
es keine Stimmrechtskontrolle der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Durch Beschluss der Hauptversammlung der BAUER Aktiengesellschaft vom 25. Juni 2020
ist der Vorstand der Gesellschaft im Wege der Satzungsänderung ermächtigt worden,
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 7.300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf
den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2020). Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt nach nahezu vollständiger Ausnutzung
der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 7.299.997,16
EUR durch Ausgabe von 1.713.066 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft am 9.
Dezember 2020 noch 2,84 EUR. Der Vorstand ist hierzu ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist
entsprechend zu ändern. Durch Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde
die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 befristet eigene Aktien bis zu
insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der
Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mittels eines
öffentlichen Erwerbsangebots oder über die Börse. Erfolgt der Erwerb über die Börse,
darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert
der Schlusskurse von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen
vor dem Tag der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots, dürfen der Erwerbspreis
oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen
Mittelwert der Schlusskurse je Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen
vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um nicht mehr als
10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des öffentlichen
Erwerbsangebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann der
Kaufpreis angepasst werden. Die mittels der vorstehenden Ermächtigungen erworbenen
Aktien kann der Vorstand zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwenden. Insofern
können die erworbenen Aktien insbesondere auch in anderer Weise als über die Börse
oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung
zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) veräußert werden, der den Börsenkurs der
Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Zeitpunkt der Veräußerung
nicht wesentlich unterschreitet. Die Aktien können zudem an Dritte übertragen werden,
soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen
an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse
durchzuführen. Sie können zudem an Mitarbeiter und Geschäftsleitungsmitglieder der
Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen auch im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
ausgegeben werden. Die vorbezeichneten Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
eingezogen werden. Hinsichtlich der Verwendung der zurückgekauften Aktien sieht die Ermächtigung für
bestimmte Fälle den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die Möglichkeit,
eigene Aktien zu erwerben, wurde bisher nicht genutzt. Das übrige Eigenkapital der BAUER Gruppe hat sich wie folgt entwickelt:
Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurde keine Dividende an die Aktionäre ausgezahlt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen
über den rechnerischen Wert des Nennbetrages hinaus erzielt wurden, sowie Aufwendungen
für die Ausgabe von Aktien. Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn Die Anderen Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten in der Vergangenheit erzielte
Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht
ausgeschüttet wurden. In den Gewinnrücklagen sind Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses sowie darauf entfallende erfolgsneutrale Steuern enthalten.
Im Geschäftsjahr beträgt der kumulierte Umbewertungsbetrag brutto TEUR -98.185 (Vorjahr:
-91.072). Latente Steuern wurden in Höhe von TEUR 27.625 (Vorjahr: 25.512) ausgewiesen.
Außerdem wird darin der IFRS-Ausgleichsposten ausgewiesen, der kumulierte Effekte
aus dem Erstanwendungszeitpunkt der IFRS beinhaltet. Die kumulierten Ergebnisse betragen
zum Stichtag TEUR 10.387 (Vorjahr: 10.387). Währungsdifferenzen aus der Umrechnung eines beherrschten ausländischen Geschäftsbetriebs
werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in einer gesonderten Rücklage im Eigenkapital
kumuliert. Der kumulierte Betrag wird in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, sobald
die Nettoinvestition veräußert wird. Die kumulierte Differenz aus den Währungsumrechnungen
beträgt TEUR -27.651 (Vorjahr: -6.471). Ebenfalls enthalten ist die Rücklage für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Vermögenswerte. Diese Veränderungen werden in der sogenannten
Fair-Value-through-OCI-Rücklage im Eigenkapital kumuliert. Die kumulierten Effekte
betragen TEUR -91 (Vorjahr: -1.241) und werden aus dieser Rücklage in die Gewinnrücklagen
übertragen, wenn die entsprechenden Eigenkapitalinstrumente ausgebucht werden. Die Hedging-Rücklage und Rücklage für Sicherungskosten umfassen die Cashflow-Sicherungsrücklage
und die Kosten der Sicherungsrücklage. Die Cashflow-Sicherungsrückalge dient der Erfassung
des wirksamen Teils der Gewinne oder Verluste aus Derivaten, die als Cashflow-Sicherungsbeziehung
designiert sind. Die Beträge werden in der Folge in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert.
Die kumulierten Ergebnisse betragen TEUR -17 (Vorjahr: -319). 28.1 MinderheitsgesellschafterEinzelheiten zu den nicht 100%-igen Tochterunternehmen, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen Die Minderheitsgesellschafter, die in der BAUER Gruppe wesentlich sind, stellen sich
wie folgt dar:
Nachfolgend sind zusammengefasste Finanzinformationen für jede Konzerngesellschaft
mit wesentlichen Minderheitsgesellschaftern angegeben, die den Beträgen vor konzerninternen
Eliminierungen entsprechen:
28.2 Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement Zielsetzung des Kapitalmanagements der BAUER Gruppe ist es, ein starkes Finanzprofil
zu gewährleisten. Insbesondere sollen für die Aktionäre angemessene Dividendenzahlungen
sowie für die Fremdkapitalgeber der Kapitaldienst sichergestellt werden. Darüber hinaus
will man ausreichende finanzielle Spielräume zur Fortsetzung des Wachstumskurses erhalten.
Das Risikoprofil wird aktiv gesteuert und überwacht. Hierfür wird vor allem auf die
Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Nettoverschuldung und Ergebnis nach Steuern zurückgegriffen. Die Kennzahlen sind in folgender Übersicht dargestellt:
Unter den Finanzschulden sind jeweils lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen und sonstige Finanzverbindlichkeiten
enthalten. Das Net Interest Coverage umfasst das Finanzergebnis, korrigiert um Erträge
aus operativen Beteiligungen. Im Rahmen der Kapitalmanagementstrategie für die Tochterfirmen der BAUER Gruppe wird
darauf geachtet, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende
Eigenkapitalausstattung haben. Unser Ziel ist es dabei, den notwendigen Finanz- und
Liquiditätsspielraum zur Verfügung zu haben. 29. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN Die langfristigen Anteile an den Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
*
Vorjahr angepasst; langfristige Verbindlichkeiten aus Derivaten aufgeteilt
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen langfristige
Anteile an Verbindlichkeiten aus Jubiläumverpflichtungen. Die sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten die Marktwerte der
Derivate sowie sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungsgesellschaften (siehe
dazu die Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten unter Textziffer 37). Zum Jahresende 2019 wurden festgelegte Covenants bei wesentlichen Krediten überschritten.
Ende April konnte mit den Finanzpartnern der Konsortialkreditverträge eine einvernehmliche
Lösung gefunden werden. Diese wurde im Laufe des zweiten Quartals auch mit allen weiteren
betroffenen Finanzpartnern, insbesondere den Schuldscheingläubigern, umgesetzt. Demnach
wurden betroffene Posten unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wieder
als langfristig eingestuft. 30. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN Die BAUER Gruppe betreibt verschiedene leistungsorientierte Pläne im In- und Ausland.
Die in der Konzernbilanz angesetzten Rückstellungen für Pensionen der Gesellschaften
in Schrobenhausen decken den Großteil (96 %) des Bilanzwertes ab. Für diese Gesellschaften
gilt die Versorgungsordnung der BAUER Spezialtiefbau GmbH vom 1. Juli 1992 in der
Fassung der Betriebsvereinbarung vom 18. November 1998. Darin gewährt die Gesellschaft
allen Mitarbeitern, die bis zum 31. März 1998 in die Firma eingetreten sind sowie
deren Hinterbliebenen eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenrente
an den Ehegatten. Die Altersrente wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. bei
einer vorherigen Inanspruchnahme von Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung
zugesagt. Diese beträgt für jedes rentenfähige Dienstjahr 0,225 % des rentenfähigen
Arbeitsverdienstes zuzüglich 0,075 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes
vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr zuzüglich für den Teil
des rentenfähigen Arbeitsverdienstes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung 0,375 % zuzüglich 0,125 % für jedes vor dem 1. Januar
1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr. Bei Versorgungsanwärtern, die nicht der
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes angehören: Für jedes rentenfähige Dienstjahr
0,3 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes zuzüglich 0,1 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes
für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr zuzüglich für
den Teil des rentenfähigen Arbeitsverdienstes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,3 % zuzüglich 0,1 % für jedes vor dem 1.
Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr. Die Hinterbliebenenrente an den Ehegatten beträgt 50 % des jeweils erreichten Anspruchs;
daneben sind noch Waisenrenten in verschiedenen Formen zugesagt. Daneben bestehen
Besitzstands- und Übergangsregelungen. Die mit den Versorgungssystemen verbundenen
Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen
in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und in kleinem Maße der Inflationsentwicklung
sowie der Langlebigkeit. Den Berechnungen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen zu Grunde:
*
Für Gesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr lagen keine Informationen vor. Die Pensionszusagen im Inland werden unter Berücksichtigung der biometrischen Rechnungsgrundlagen
gemäß den "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck ermittelt. Der für die Abzinsung
der künftigen Zahlungsverpflichtungen verwendete Zinssatz wird grundsätzlich auf Basis
der Renditen erstrangiger Unternehmensanleihen bestimmt. Im Ausland basieren die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten
auf publizierten landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Änderung bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen Die BAUER Gruppe hat erstmals zum 30. Juni 2020 den Abzinsungssatz zur Bewertung
der Pensionsverpflichtungen im Inland auf 1,30 % erhöht (Vorjahr: 1,05 %). Zum 31.
Dezember 2020 betrug der Zinssatz 0,75 % (Vorjahr: 1,05 %). Verfeinerungen der Selektionsmöglichkeiten
bei dem Datenprovider Bloomberg, den unser Versicherungsmathematiker Heubeck AG nutzt,
versetzt die Heubeck AG in die Lage, die Datenbasis für die Ableitung des Rechnungszinses
künftig noch präziser zu bestimmen. Dies führt in der derzeitigen Ausnahmesituation
an den Kapitalmärkten zu einem deutlichen Anstieg des von Heubeck veröffentlichten
Rechnungszinssatzes für internationale Bewertungen in der Größenordnung von bis zu
0,70 Prozentpunkten. Der ursprünglich anzusetzende Zinssatz hätte zum 31. Dezember
2020 0,45 % betragen. Der Zinsanstieg bewirkt wiederum eine entsprechende Verminderung
des Verpflichtungsumfangs. Diese wurde nach Maßgabe von IAS 8 als Schätzungsänderung
(change in accounting estimate) in der Gesamtergebnisrechnung (other comprehensive
income - OCI) erfolgsneutral erfasst und betrug TEUR 10.368. Die Schätzungsänderung
hat keine wesentlichen Auswirkungen auf zukünftige Perioden. Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
ermittelte sich wie folgt:
Die leistungsorientierte Verpflichtung und das Planvermögen entwickelten sich im
Vorjahr wie folgt:
Die leistungsorientierte Verpflichtung und das Planvermögen entwickelten sich im
Geschäftsjahr wie folgt:
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens kann folgenden Kategorien zugeordnet
werden:
Für die qualifizierenden Versicherungsverträge existieren keine Marktpreisnotierungen. Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten
Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz, erwartete Gehaltserhöhungen
und erwartete Rentensteigerungen. Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten
Hauptannahmen beträgt:
Die obige Sensitivitätsanlayse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle
anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dies
in der Realität ereignet und Veränderungen in einigen Annahmen könnten korrelieren.
Die Sensitivität für die Lebenserwartung wird durch pauschale (altersunabhängige)
Faktoren für eine Referenzperson mit einer um ein Jahr höheren bzw. um ein Jahr niedrigeren
Lebenserwartung erreicht. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten
Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet,
mit der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt werden. Der Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtungen wurde mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren zum Ende der Berichtsperiode
berechnet. Die Methoden und Arten von Annahmen zur Vorbereitung der Sensitivitätsanalyse haben
sich im Vergleich zur Vorperiode nicht geändert. Die leistungsorientierten Verpflichtungen
und das Planvermögen setzen sich nach Ländern wie folgt zusammen:
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung teilt sich wie folgt auf die
Mitglieder des Plans auf:
Die gewichtete durchschnittliche Dauer der leistungsorientierten Pläne beträgt 19,85
Jahre (Vorjahr: 19,91 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021 werden Rentenzahlungen in Höhe von TEUR 3.521 (Vorjahr:
3.271) erwartet. Davon werden voraussichtlich TEUR 3.521 (Vorjahr: 3.271) vom Arbeitgeber
erbracht. Es werden Beiträge in das externe Planvermögen in Höhe von TEUR 68 (Vorjahr:
75) für das Jahr 2021 erwartet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fälligkeiten der undiskontierten
Pensionsleistungen:
31. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
*
Vorjahr angepasst; siehe Erläuterungen auf S. 73 In der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind langfristige
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 604 (Vorjahr: 778) enthalten. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen
aus ausstehenden Rechnungen, Gleitzeit- und Urlaubsguthaben, Berufsgenossenschaften,
Schwerbehindertenabgaben, Tantiemen sowie sonstige Steuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten
aus sozialer Sicherheit. Im Geschäftsjahr wurden Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften innerhalb
der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" in die Bilanzposition
"Verbindlichkeiten gegenüber at-Equity bilanzierten Unternehmen und Beteiligungen"
umgegliedert, da es sich hierbei um keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
handelt. Der Betrag der Umgliederung beträgt im Geschäftsjahr TEUR 23.710 (Vorjahr:
19.950). Zum 1. Januar 2019 betrug der Umgliederungsbetrag TEUR 9.960. Die sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen
gegenüber Finanzierungsgesellschaften. Die Marktwerte entsprechen nahezu den Buchwerten.
Die Zinssatzspanne bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
beträgt 0,38 % bis 9,90 % (Vorjahr: 0,80 % bis 13,65 %). 32. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
In den Rückstellungen für Risiken aus Auftragsabwicklung und Gewährleistungen sind
einige Risiken enthalten, die bei der Ausführung von Spezialtiefbauarbeiten und dem
Verkauf von Maschinen, Geräten und Werkzeugen für den Spezialtiefbau mit dazugehörenden
Serviceleistungen anfallen. Im Wesentlichen sind dies Gewährleistungsverpflichtungen
sowie andere ungewisse Verpflichtungen. Die Risiken aus Auftragsabwicklung und Gewährleistungen
werden projekt- bzw. baustellenbezogen ermittelt. Im Geschäftsjahr waren Drohverlustrückstellungen erstmalig mit TEUR 10.334 (Vorjahr:
20) wesentlich. Im Wesentlichen resultieren diese aus einmaligen Verluste bei einem
Bauprojekt durch Anwendung einer neuen Bohrtechnologie. Es wird erwartet, dass ca. TEUR 1.240 (Vorjahr: 0) des Bestandes an sonstigen Rückstellungen
voraussichtlich in den einer Zeitspanne von 1 - 5 Jahren verbraucht wird. Für alle
anderen sonstigen Rückstellungen wird mit einem Verbrauch im Jahr 2021 gerechnet.
Bei den Rückstellungen für Prozessrisiken handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen
für Rechtsstreitigkeiten auf Forderungen. 33. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Haftungsverhältnisse sind nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten, die in Höhe
der am Bilanzstichtag maximal möglichen Inanspruchnahme ausgewiesen werden.
In der Bauindustrie ist die Ausstellung von verschiedenen Bürgschaften zur Absicherung
der bauvertraglichen Verpflichtungen üblich und notwendig. Diese Bürgschaften werden
üblicherweise von Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen (Bürgen) ausgestellt
und umfassen im Wesentlichen Angebots-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften.
Im Fall der Bürgschaftsbeziehung bestehen vertragliche Regressansprüche der Bürgen
gegenüber dem Konzern. Ein Risiko einer Bürgschaftsinanspruchnahme besteht nur dann,
wenn den zugrunde liegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen
wird. Die Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung von Vertragserfüllungen,
Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben. Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften bestehen gegenüber Dritten. Im Übrigen haften wir gesamtschuldnerisch
für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen wir beteiligt sind. Abflüsse aus Haftungsverhältnissen
werden nicht erwartet. 34. AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE Es ist nicht geplant, Geschäftsbereiche im Sinne des IFRS 5 einzustellen oder aufzugeben. 35. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Um die Eigenkapitalbasis zu stärken, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen,
eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser eine reguläre Kapitalerhöhung
zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Diese hat am 31. März 2021 stattgefunden und die
Aktionäre stimmten mit der erforderlichen Mehrheit für die zur Beschlussfassung stehenden
Punkte der Tagesordnung. Im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung soll das Grundkapital
der Gesellschaft von zurzeit 80.301.417,61 EUR, eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien, um bis zu 30.885.149,15 EUR durch Ausgabe von bis zu 7.247.715
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht)
durch einheitliche gemischte Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung erhöht werden. Den
Aktionären soll dabei das gesetzliche Bezugsrecht gewährt werden. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN36. KAPITALFLUSSRECHNUNG Der Fonds der Kapitalflussrechnung umfasst ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen
Zahlungsmittel. In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungsströme erläutert, und zwar
getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft sowie aus der
Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
indirekt abgeleitet. Das Ergebnis vor Steuern wird um nicht zahlungswirksame Transaktionen
bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Working Capital ergibt sich
der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen im Sach- und Finanzanlagevermögen
auch die Zugänge immaterieller Vermögenswerte sowie die Erlöse aus dem Verkauf von
Anlagevermögen. In der Finanzierungstätigkeit ist neben Zahlungsmittelabflüssen aus
Dividendenzahlungen die Veränderung der übrigen Finanzschulden enthalten. Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung
herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus
der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen sowie die Zuführung
und Auflösung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und ausgesondert werden. Die sonstigen
zahlungsunwirksamen Transaktionen enthalten nicht zahlungswirksame Aufwendungen und
Erträge, wie z. B. Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen, nicht zahlungswirksame
Effekte aus der Fremdwährungsumrechnung sowie Wertminderungen und Wertaufholungen
des Umlaufvermögens. 37. FINANZINSTRUMENTE Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungsbereich ist die BAUER
Gruppe insbesondere Währungskurs- und Zinsschwankungen ausgesetzt. Unternehmenspolitik
ist es, diese Risiken durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften auszuschließen
bzw. zu begrenzen. Alle Sicherungsmaßnahmen werden zentral durch die BAUER AG gesteuert.
Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass eine ausreichende Funktionstrennung
bei Handel und Abwicklung gegeben ist. Alle Derivatgeschäfte werden nur mit Banken
höchstmöglicher Bonität abgeschlossen. MARKTRISIKENWährungsrisiko Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in
einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer
Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die
Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten die
Wechselkurse zwischen funktionaler und nicht funktionaler Währung, in denen die BAUER
Gruppe Finanzinstrumente eingeht. Die bestehenden Devisentermingeschäfte dienen der Sicherstellung der Kurssicherungsstrategie.
In der BAUER Gruppe sind die wesentlichen originären monetären Finanzinstrumente entweder
unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder es werden zu einem wesentlichen
Teil die aus dem Wechselkursrisiko resultierenden Schwankungen durch den Einsatz von
Derivaten eliminiert. Auch aufgrund der in der Regel kurzfristigen Fälligkeit der
Instrumente haben mögliche Währungskursänderungen nur sehr geringfügige Auswirkungen
auf das Ergebnis oder das Eigenkapital. Für Zwecke der Sensitivitätsanalyse werden Währungsrisiken aus monetären Finanzinstrumenten
in die Analyse einbezogen, die nicht in den funktionalen Währungen der einzelnen Gesellschaften
der BAUER Gruppe abgeschlossen wurden. Quantifizierung der Währungsrisiken bei Kursänderungen von +/- 10 %:
Die Sensitivitätsauswirkungen betrafen im Jahr 2020 im Wesentlichen die Währungspaare
USD/EUR, CNY/EUR und GBP/EUR. Es bestehen keine Risikokonzentrationen. Zinsrisiko Das Zinsrisiko des Konzerns ergibt sich aufgrund der variabel verzinslichen Finanzschulden
(sowie der kurzfristigen in Anspruch genommenen Kreditlinien). Die bestehenden Zinsswaps
dienen der Sicherstellung unserer Finanzierungs- und Zinssicherungsstrategie. Es existieren
Swapvereinbarungen von variablen in feste Zinsen, um so ein Risiko von schwankenden
Zinsen am Markt zu reduzieren. Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis
von originär variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht
durch Sicherungsderivate wirtschaftlich abgesichert sind, aus und gehen demzufolge
in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten mit ein. Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten (Zinsswaps), die nicht in eine Sicherungsbeziehung
nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf die Finanzerträge und Finanzaufwendungen
(Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen
Verbindlichkeiten an den beizulegenden Zeitwert) und werden daher bei den ergebnisbezogenen
Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. Die Auswirkungen der Marktzinssatzänderungen
von Zinsderivaten, bei denen das Hedge Accounting angewendet wird, ist im OCI erfasst. Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos bei Zinsänderungen von +/- 100 Basispunkten:
Zinssicherungsinstrumente werden im Rahmen der IBOR-Reform diversen Unsicherheiten
wie Art und Zeitpunkt der Änderung hinsichtlich des gesicherten Risikos des Grundgeschäfts
ausgesetzt. Die BAUER AG nimmt mögliche Erleichterungen aus den sich ergebenden Standardänderungen
des IFRS 7, IFRS 9 und IAS 39 unabhängig von der Restlaufzeit seit dem Geschäftsjahr
2019 für alle betroffenen Sicherungsbeziehungen vorzeitig in Anspruch. Dadurch wird
die Effektivität nicht beeinträchtigt. Die Unsicherheit bezieht sich auf die hochwahrscheinliche
Erwartung von gesicherten und variablen Zahlungsströmen (Referenzzinssatz EURIBOR)
im Rahmen der Anwendung von Cashflow-Hedge Accounting. Zusätzlich wird die BAUER AG
die Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Zinssicherungsinstrumente beobachten und
bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einleiten. Rohstoffpreisrisiko Rohstoffpreisrisiken, denen die BAUER Gruppe hinsichtlich der Verfügbarkeit und möglicher
Preisschwankungen am Markt ausgesetzt ist, werden durch Lieferzusagen und Festpreisvereinbarungen
mit den Lieferanten vor Auftragsausführung ausgeschlossen oder begrenzt. Das Rohstoffpreisrisiko
bezieht sich im Wesentlichen auf Stahl. Aufgrund der Festpreisvereinbarungen wird
keine Sensitivität angegeben. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis der Geschäftsplanung gesteuert, die sicherstellt,
dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts und der laufenden
und künftigen Investitionen in allen Konzerngesellschaften zeitgerecht und in der
erforderlichen Währung zu optimalen Kosten zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements
wird der Liquiditätsbedarf aus dem operativen Geschäft, aus Investitionstätigkeiten
sowie aus anderen finanziellen Maßnahmen in Form eines Bankenreports und einer Liquiditätsplanung
ermittelt. Eine auf einem festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau sowie in
der BAUER Gruppe vorhandene, nicht ausgenutzte Kredit- und Avallinien, stellen die
Liquiditätsversorgung sicher. Aus den folgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten und nicht abgezinsten
Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten der BAUER
Gruppe ersichtlich:
Im Berichtszeitraum gab es keine Ausfälle bei den Zins- und Tilgungszahlungen. Des
Weiteren bestehen keine Risikokonzentrationen. Es ist nicht zu erwarten, dass für
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften (Eventualverbindlichkeiten) wesentliche tatsächliche
Verbindlichkeiten und damit signifikante Cashflows entstehen werden, für die noch
keine Rückstellungen gebildet wurden. Die Fälligkeitsstruktur der derivativen Finanzinstrumente, basierend auf Zahlungsmittelabflüssen
und -zuflüssen, stellt sich wie folgt dar:
Für die Berechnung der Zahlungsmittelzuflüsse aus Zinsswaps wurden die Konditionen
per 31. Dezember 2020 verwendet. Bei den Devisentermingeschäften handelt es sich um
ein Bruttosettlement und bei den Zinsswaps um ein Nettosettlement. In der Berichtsperiode bestanden freie Linien für kurzfristige Darlehen und Kontokorrentkredite
in Höhe von TEUR 314.793 (Vorjahr: 379.864) sowie für Avale in Höhe von TEUR 186.363
(Vorjahr: 163.191). Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko wird auf Konzernebene gesteuert. Ausfallrisiken ergeben sich sowohl
aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten
und Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, als auch aus Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Vertragsvermögenswerte. Für eine
Zusammenarbeit werden nur Banken und Finanzinstitute mit höchstmöglicher Bonität ausgewählt.
In der Berichtsperiode wurde kein Kreditlimit überschritten. Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls
eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe des Buchwerts gegenüber dem jeweiligen
Kontrahenten. Eine Darstellung der Buchwerte und des daraus resultierenden maximalen
Ausfallrisikos pro Klasse ist in den Tabellen ab Seite 154 ersichtlich. Dem Risiko
aus originären Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle
sowie in Deutschland durch Kreditversicherungen Rechnung getragen. Da derivative Finanzinstrumente
nur mit Banken höchstmöglicher Bonität abgeschlossen werden und im Rahmen des Risikomanagements
je Kontrahent Limits festgelegt sind, ist das tatsächliche Ausfallrisiko für abgeschlossene
Devisentermingeschäfte zu vernachlässigen. Es bestehen keine Risikokonzentrationen. Die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
zum 31. Dezember 2019 wird auf der Folgeseite auf den Schlussbilanzwert der Wertberichtigung
zum 31. Dezember 2020 übergeleitet:
In den Zuführungen und Auflösungen sind die Ergebnisse aus Wertberichtigungen auf
Forderungen aus Abschnitt 12 abzüglich der dort ausgewiesenen Wertminderungen auf
uneinbringlichen Forderungen in Höhe von TEUR 1.274 (Vorjahr: 4.781) enthalten. Nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und das Ausfallrisiko von Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte:
Die Überfälligkeiten entstehen einerseits aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis,
andererseits wird sehr häufig für öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber gebaut,
deren Prozesse zur internen Zahlungsfreigabe zwar langwierig sind, in der Regel aber
eine vollständige Zahlung nach sich ziehen. In der folgenden Tabelle sind die Bruttobuchwerte finanzieller Vermögenswerte nach
den ECL-Stufen zum 31. Dezember 2020 dargestellt:
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die zu Amortised Cost bewertet werden,
gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet", weshalb die in der Periode erfasste
Wertberichtigung auf die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste begrenzt wurde. Dabei
sind Schuldinstrumente als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet" einzustufen, wenn
das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Schuldner jederzeit in der Lage ist,
seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. Finanzielle Vermögenswerte
werden der Stufe 2 zugeordnet, wenn sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz
signifikant erhöht hat, aber noch kein Ausfall vorliegt. Dementsprechend befinden
sich unter der Stufe 3 sämtliche einzelwertberichtigte finanzielle Vermögenswerte.
In der BAUER Gruppe umfassen die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Wesentlichen
Ausleihungen und kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen, Kautionsforderungen
sowie sonstige Forderungen. Die Darlehensforderung gegenüber der BAUER Nimr LLC in
Höhe von TEUR 9.365 (Vorjahr: 10.229) stellt dabei die größte Einzelposition innerhalb
der finanziellen Vermögenswerte dar. Das Ausfallrisiko der BAUER Nimr LLC ist aufgrund
der positiven Ergebnisprognosen aus der Planung als sehr gering einzuschätzen. Bei
den anderen Kreditnehmern ist das Rating ebenfalls bekannt, sodass ein laufendes Monitoring
ermöglicht wird. Die Wertberichtigung für zu Amortised Cost bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerten
wird wie folgt auf den Schlussbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet:
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten
Nettogewinne bzw. -verluste (vor Steuern) von Finanzinstrumenten dar, gegliedert nach
den Bewertungskategorien des IFRS 9:
Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets measured at Amortised
Cost enthält Ergebnisse aus der Zuführung und Auflösung von Wertberichtigungen auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertminderungen und -aufholungen auf uneinbringliche
Forderungen, Effekte aus der Währungsumrechnung sowie Zinserträge. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Liabilities measured at Amortised
Cost enthält das Ergebnis aus Zinsaufwendungen gegenüber Dritten, für Kontokorrent-
und Langfristdarlehen, Avalprovisionen sowie Ergebnisse aus Bankgebühren. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets at Fair Value through
OCI ohne Recycling enthält die Dividendenerträge aus den Sonstigen Beteiligungen. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets and Liabilities at Fair
Value through Profit or Loss beinhaltet Ergebnisse aus Devisentermin- und Optionsgeschäften
sowie Ergebnisse aus Marktwertveränderungen von Zinsswaps. In den Wertminderungen
für Financial Assets measured at Amortised Cost sind im Gegensatz zur Überleitungsrechnung
für Wertberichtigungen auch die Ergebnisse aus uneinbringlichen Forderungen in Höhe
von TEUR 1.274 (Vorjahr: 4.781) enthalten. Aus der folgenden Tabelle sind die darin enthaltenen Wertminderungen ersichtlich:
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen aus at Amortised Cost bewerteten Finanzinstrumenten
wird nachfolgend dargestellt:
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) eines Finanzinstruments ist der Betrag, zu
dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Parteien
ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Soweit Finanzinstrumente
an einem aktiven Markt notiert sind, wie vor allem gehaltene Aktien und begebene Anleihen,
stellt die jeweilige Notierung an diesem Markt den beizulegenden Zeitwert dar. Existiert
kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden
ermittelt. Eine Gegenüberstellung der Buchwerte und Fair Value der Finanzinstrumente
sowie eine Überleitung auf die Kategorien des IFRS 9 findet sich in den Tabellen auf
Seite 154 ff. Für derivative Finanzinstrumente ohne Optionskomponente, dazu zählen Devisentermingeschäfte
sowie Zinsswaps werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven ermittelt.
Der Fair Value dieser Instrumente entspricht der Summe der diskontierten Zahlungsströme.
Die Optionen auf Währungspaare werden auf der Basis von marktüblichen Optionspreismodellen
bewertet. Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, kurzfristige Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, ist aufgrund
der kurzen Restlaufzeit der Buchwert als realistische Schätzung des beizulegenden
Zeitwertes anzunehmen. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie
sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der
mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der jeweils
aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen
und Erwartungen reflektieren. Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden anhand einer der in den
drei folgenden Stufen beschriebenen Inputparametern ermittelt:
Die folgenden Tabellen stellen die Entwicklung der zum Fair Value bewerteten Bilanzposten
der Stufe 3 dar:
Hierbei handelt es sich um die zum Fair Value through OCI bewerteten Beteiligungen
sowie Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen. Im Geschäftsjahr ergab sich bei den Anteilen nicht konsolidierter Unternehmen Abwertungsbedarf
i.H.v. TEUR 763 (Vorjahr: 0), der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurde.
Wesentliche Aufwertungsbedarf ergab sich bei diesem Posten keiner. Als bedeutende nicht beobachtbare Eingangsparameter gehen hierbei die Annahmen bezüglich
der Unternehmensplanung, die Wachstumsrate für die Schätzung der Cashflows nach Beendigung
der Planungsperiode sowie der Diskontierungssatz in der Bewertung ein. Basierend auf
gegenwärtig vorliegende Informationen wird eine wesentliche Veränderung der Unternehmensplanungen
als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die verwendeten Cashflow-Prognosen werden aus diesem
Grund als geeignete Grundlage für die Fair Value Ermittlung erachtet. Bei einer Variation
des auf der Nachsteuer-Basis ermittelten. Kapitalkostensatzes von +/- 0,5 %-Punkten
würde das Eigenkapital um TEUR 136 (Vorjahr: 321) niedriger bzw. TEUR 151 (Vorjahr:
355) höher ausfallen. Zwischen den bedeutenden, nicht beobachtbaren Eingangsparametern
bestehen keine signifikanten Beziehungszusammenhänge. Es gab keine Umgliederung zwischen den Stufen während des Jahres. Wenn Umstände eintreten,
die eine andere Einstufung erfordern, werden diese am Ende der Berichtsperiode umgegliedert. Sonstige Angaben zu Sicherungsgeschäften Im Rahmen der konzerninternen Darlehensvergabe ist die BAUER Gruppe Fremdwährungsrisiken
ausgesetzt, die zum Großteil durch Cashflow-Hedges mittels Devisentermingeschäfte
gesichert werden. Die wesentlichen Vertragsmerkmale der Devisentermingeschäfte stimmen
mit den Vertragsbestandteilen des Grundgeschäfts überein. Gewinne und Verluste aus
den Intercompany-Darlehen in Fremdwährung zum 31. Dezember 2020, die in der Hedging-Reserve
im OCI erfasst werden, werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst,
in der die gesicherte Transaktion sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.
Die prospektive Effektivität und die wirtschaftliche Beziehung wird nach der Critical
Term Match-Methode ermittelt. Die Bestimmung von etwaigen Ineffektivitäten erfolgt
anhand der Dollar-Offset-Methode auf Basis der hypothetischen Derivate-Methode. Bei
der Absicherung von Fremdwährungsgeschäften entstehen Ineffektivitäten möglicherweise
dann, wenn sich die Bonität der Gruppe oder der Gegenpartei des Derivats ändern. Während
der Berichtsperiode sind keine Ineffektivitäten aufgetreten. Weiterhin ist das zinsbedingte Cashflow-Risiko der variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen
durch Zinsswaps abgesichert und die Schuldscheindarlehen somit in festverzinsliche
Finanzschulden konvertiert worden. Die wesentlichen Vertragsmerkmale der Zinsswaps
stimmen mit den Vertragsbestandteilen des Grundgeschäfts überein. Die Schuldscheindarlehen
und der Zinsswap sind als Sicherungsbeziehung designiert. Buchhalterisch zu erfassende
Ineffektivitäten sind im Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Nominalvolumina und Marktwerte
der im Konzern eingesetzten derivativen Finanzinstrumente:
*
Bei den Zinsswaps handelt es sich um die Marktwerte inklusive der Stückzinsen. Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit künftiger Zahlungsströme Die folgende Tabelle stellt die quantitativen Informationen je Risikokategorie dar.
Darin enthalten sind das zeitliche Profil für den Nominalbetrag des Sicherungsinstruments
sowie der Durchschnittskurs des Sicherungsinstruments:
Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte der Sicherungsinstrumente (finanzielle
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten getrennt) sowie die Bilanzposten der Sicherungsinstrumente
dar:
In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der abgesicherten Grundgeschäfte sowie
die Salden der Cashflow-Hedge Rücklage abgebildet:
Die ergebniswirksame Umgliederung erfolgte im Geschäftsjahr in den Posten Finanzerträge
und Finanzaufwendungen. Während der Berichtsperiode sind keine Ineffektivitäten aufgetreten. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeitena) Finanzielle Vermögenswerte Die folgenden finanziellen Vermögenswerte unterliegen einer potentiellen Saldierung,
durchsetzbaren Master-Netting-Vereinbarungen oder ähnlichen Vereinbarungen. Der Bruttobetrag
angesetzter finanzieller Vermögenswerte entspricht dem Nettobetrag, da in der Bilanz
keine Saldierung vorgenommen wurde.
b) Finanzielle Verbindlichkeiten Die folgenden finanziellen Verbindlichkeiten unterliegen einer potentiellen Saldierung,
durchsetzbaren Master-Netting-Vereinbarungen oder ähnlichen Vereinbarungen. Der Bruttobetrag
angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten entspricht dem Nettobetrag, da in der Bilanz
keine Saldierung vorgenommen wurde.
In der Spalte "Finanzinstrumente" werden die Beträge ausgewiesen, die Gegenstand
einer Aufrechnungsrahmenvereinbarung sind, aber wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen
für eine Saldierung in der Bilanz nicht aufgerechnet wurden. In der Spalte "erhaltene
Barsicherheiten" bzw. "geleistete Barsicherheiten" sind die bezogen auf die Gesamtsumme
der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhaltenen Beträge von Barsicherheiten und
Sicherheiten von Finanzinstrumenten ausgewiesen, welche die Kriterien für eine Aufrechnung
in der Bilanz nicht erfüllen. Im Konzern werden Finanzinstrumente entsprechend der Klassifizierungsvorschriften
des IFRS 9 Bilanzposten zugeordnet. Für kurzfristige Finanzinstrumente, die zu Amortised
Cost bilanziert werden, erfolgt gemäß IFRS 7.29a keine Fair Value Angabe. Die folgende
Übersicht zeigt eine Überleitung der Klassen auf die Kategorien des IFRS 9 und die
jeweiligen Marktwerte:
*
Vorjahr angepasst; Positionen ohne Finanzinstrument-Charakter werden nicht mit einbezogen. Zur grundsätzlichen Einordnung der unterschiedlichen Bewertungskategorien und -maßstäbe
verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Finanzinstrumente"
auf Seite 93. Nettoverbindlichkeiten Die Entwicklung der Nettoverbindlichkeiten ist in folgender Tabelle dargestellt:
Die sonstigen Veränderungen beinhalten im Wesentlichen Effekte aus der Währungsumrechnung
von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen. 38. ORGANE DER GESELLSCHAFT Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat an: Anteilseignervertreter
Arbeitnehmervertreter
Vorstand
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für ihre ausgeübte Vorstandstätigkeit
ohne die Zuführung zu Pensionsrückstellungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 1.721 (Vorjahr:
1.549). Davon sind TEUR 1.319 (Vorjahr: 1.344) erfolgsunabhängige und TEUR 402 (Vorjahr:
205) erfolgsbezogene Gehaltsbestandteile. In der Gesamtvergütung sind Sachbezüge aus
der privaten Nutzung eines Dienst-Pkw nebst Aufwandsentschädigungen für jedes Mitglied
des Vorstands sowie Beiträge zur Gruppenunfallversicherung und der Berufsgenossenschaft
enthalten. Alt-Verträge mit Vorstandsmitgliedern enthalten Pensionszusagen und eine Hinterbliebenenversorgung
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Daneben wird eine Altersversorgung über
den Weg der Direktversicherung mit Entgeltumwandlung ermöglicht. Aufgrund der für
Vorstandsmitglieder geltenden betrieblichen Altersversorgung ist ein Pensionsaufwand
(Service Costs) in Höhe von TEUR 74 (Vorjahr: 61) entstanden. Das festgelegte Basisgehalt
zur Berechnung der Altersversorgungsleistungen ist bei allen Verträgen deutlich niedriger
als das Grundgehalt. Der nach IAS 19 ermittelte Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit
Obligation) sämtlicher Pensionszusagen gegenüber den zum Jahresende amtierenden Mitgliedern
des Vorstands betrug zum Geschäftsjahresende TEUR 1.902 (Vorjahr: 1.660). Die Gesamtbezüge
der früheren Mitglieder des Vorstands beliefen sich für das Geschäftsjahr 2020 auf
TEUR 233 (Vorjahr: 289). Die Vorstandsverträge enthalten im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigungen
individuelle Abfindungsklauseln, die sich hinsichtlich des Abrechnungsmodus an der
Beschäftigungszeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientieren und bezogen auf ein
Vorstandsmitglied so bemessen sind, dass ein Betrag von zwei Jahresvergütungen nicht
überschritten wird. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmenangebots
sind mit den Mitgliedern des Vorstands nicht getroffen. Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
sind zum Stichtag Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 6.733 (Vorjahr: 6.535) passiviert. Die Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2020 betrug TEUR 365 (Vorjahr: 358) und
setzte sich wie folgt zusammen:
39. ANGABEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten Personen bzw.
Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf
das Unternehmen Einfluss nehmen können. Als Geschäftsvorfall mit nahestehenden Unternehmen und Personen gilt die Übertragung
von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen dem berichtenden Unternehmen
und einem nahestehenden Unternehmen beziehungsweise einer nahestehenden Person, unabhängig
davon, ob dafür ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Mitglieder des Vorstands der BAUER AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. den
Geschäftsführungen von anderen Unternehmen, mit denen die BAUER AG im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Für die bestehenden Pachtverträge mit nahen
Angehörigen wurde zum 31. Dezember 2020 nach IFRS 16 ein Nutzungsrecht von TEUR 1.676
aktiviert (Vorjahr: 1.518) und eine Verbindlichkeit TEUR 1.697 (Vorjahr: 1.534) passiviert. Die BAUER Anteilspool GbR, Schorbenhausen, hat der BAUER Aktiengesellschaft ein Nachrangdarlehen
in Höhe von TEUR 12.000 (Vorjahr: 0) gewährt. Bei der BAUER Anteilspool GbR handelt
es sich um eine nahestehende Person. Darüber hinaus bestanden gegenüber der BAUER
Stiftung Verbindlichkeiten aus einem grundschuldbesicherten Tilgungsdarlehen in Höhe
von TEUR 1.500 (Vorjahr: 1.500), für das fixe Zinsen in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr:
74) gezahlt wurden. Die BAUER Stiftung ist ein sonstiges nahestehendes Unternehmen.
Bezüglich des Darlehens gegen das assoziierte Unternehmen BAUER Nimr LLC, Maskat,
Sultanat Oman, verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt 23 "Sonstige langfristige
finanzielle Vermögenswerte". Die wesentlichen Beziehungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Konzerns
und nahestehenden Unternehmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
*
Vorjahr angepasst; die Forderungen und sonstige Vermögenswerte (31.12.) wurden um
das in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Darlehen
der BAUER Nimr LLC, Maskat, Sulatanat Oman, ergänzt. Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen alle im Geschäftsjahr erfassten
Aufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen. Von assoziierten Unternehmen wurden
Dividenden in Höhe von TEUR 4.700 (Vorjahr: 0) und von Gemeinschaftsunternehmen TEUR
2.807 (Vorjahr: 1.859) erhalten. Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen werden zu marktüblichen Bedingungen
durchgeführt. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte enthalten uneinbringliche Forderungen
sowie finanzielle Vermögenswerte gegenüber nahestehenden Unternehmen. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen haben die in der folgenden
Tabelle aufgeführten Vergütungen erhalten:
Neben den in Abschnitt 38 "Organe der Gesellschaft" beschriebenen Gesamtbezügen der
Mitglieder des Vorstandes sowie der Aufsichtsratsvergütungen beinhalten die kurzfristig
fälligen Leistungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Vergütungen
des Aufsichtsrates in ihrer Funktion als Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 653 (Vorjahr:
680) sowie mit Vorstandsmitgliedern einschließlich naher Angehöriger bestehende Anstellungs-
und Dienstverträge, für die Vergütungen in Höhe von TEUR 679 (Vorjahr: 730) geleistet
wurden. Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzten sich aus den in Abschnitt
38 "Organe der Gesellschaft" erwähnten Pensionszusagen gegenüber den amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes sowie den Rentenbezügen nahestehender Personen aus früheren Beschäftigungen
in der BAUER Gruppe in Höhe von TEUR 289 (Vorjahr: 284) zusammen. 40. GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN Die wesentlichen gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind nachfolgend aufgeführt: Geschäftsjahr 2019:
Geschäftsjahr 2020:
41. HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste
Honorar gliedert sich wie folgt: PricewaterhouseCoopers GmbH:
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen schließen auch Aufwendungen für die
Unterstützung bei der diesjährigen DPR-Prüfung mit ein. In den Honoraren für sonstige
Leistungen und für andere Bestätigungsleistungen sind sowohl prüfungsnahe Beratungsleistungen,
projektbegleitende Prüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie als auch Dienstleistungen
im Rahmen der Offenlegungspflichten enthalten. Darüber hinaus war die Roland Jehle
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für die Prüfung der
in den Konzernabschluss einbezogenen großen deutschen Kapitalgesellschaften tätig. Die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare hierfür gliedern sich gemäß §§
285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB wie folgt:
42. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Vorstand und Aufsichtsrat der BAUER AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene
Entsprechenserklärung am 8. Dezember 2020 abgegeben und auf der Homepage www.bauer.de
den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. 43. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES Der Vorstand hat den Konzernabschluss zur Billigung an den Aufsichtsrat (Aufsichtsratssitzung
findet am 8. April 2021 statt) freigegeben. 44. ANZAHL DER MITARBEITER
45. VORSCHLAG FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS Der festgestellte Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020
weist einen Bilanzverlust aus. Daher wird der Hauptversammlung kein Vorschlag über
die Verwendung eines Bilanzgewinns vorgelegt. 46. AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES
Die vollständige Anteilsbesitzliste gemäß den Anforderungen des § 313 HGB ist im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Schrobenhausen, den 7. April 2021 Der Vorstand
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über
die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des
Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem
ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist
nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen
bzw. aus diesem abgerufen werden." "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, und
ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.
Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung,
der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang,
einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BAUER Aktiengesellschaft, der
mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen"
unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben
wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt
hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs.
2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel
5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Equity-Bewertung der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
und deren Werthaltigkeit 2 Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen 3 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen 4 Bilanzierung latenter Steuern Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils
wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Equity-Bewertung der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und deren Werthaltigkeit 1 Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "At-Equity bewertete
Anteile" € 76,2 Mio ausgewiesen. Nach Anwendung der Equity Methode hat die BAUER Aktiengesellschaft
gemäß IAS 28 zu überprüfen, ob es erforderlich ist, Wertberichtigungen im Hinblick
auf ihre Beteiligung am Nettovermögen der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
vorzunehmen. Dabei wird der gesamte Buchwert der Beteiligung als ein Vermögenswert
auf Wertminderung gem. IAS 36 überprüft, d. h. der darin enthaltene Geschäfts- und
Firmenwert wird nicht getrennt überprüft. Die BAUER Aktiengesellschaft hat zum Abschlussstichtag
die Werthaltigkeit ihrer nach der Equity-Bewertung bilanzierten Anteile an assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen überprüft. Zur Ermittlung der Werte wesentlicher
Beteiligungsansätze wurden durch die BAUER Aktiengesellschaft eigene Unternehmensbewertungen
durchgeführt, bei denen die Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die
sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben,
mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt wurden. Hierbei wurden auch Erwartungen
über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer
Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise auf
die Geschäftstätigkeit der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt.
Die Diskontierung erfolgte mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen
Anteile. Auf Basis der vorliegenden Berechnungen der Gesellschaft sowie weiterer Dokumentationen
ergab sich für das Geschäftsjahr 2020 kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen
Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten
Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertungen sind daher auch vor dem
Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen
Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt
im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Prozessverständnis über die
Methodik der Equity-Fortschreibung verschafft. In einer Stichprobe von assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen haben wir unter anderem die Equity-Fortschreibung
hinsichtlich ihrer rechnerischen Richtigkeit und hinsichtlich der Abstimmbarkeit der
verwendeten Finanzinformationen mit den geprüften Jahres- bzw. Konzernabschlüssen
der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nachvollzogen. Wir haben
uns durch Einsicht in die Gesellschaftsverträge davon überzeugt, dass die BAUER Aktiengesellschaft
bei den assoziierten Unternehmen in ihrer Funktion als Gesellschafter maßgeblichen
Einfluss hat und die Voraussetzungen für die Einstufung als Gemeinschaftsunternehmen
erfüllt sind. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung unter anderem das methodische
Vorgehen zur Bewertung der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die Werte der wesentlichen Anteile
an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen
unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir
uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen
sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen
Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Zudem haben
wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der
Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der erwarteten Zahlungsströme
nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten
Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise
ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung
des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beurteilt und das
Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde
gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen
aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an assoziierten
Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen sachgerecht vorzunehmen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an assoziierten Unternehmen und an
Gemeinschaftsunternehmen sind im Abschnitt 5.2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"
und 20.3 "At-Equity bilanzierte Anteile" des Konzernanhangs enthalten. 2 Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen 1 Die BAUER Gruppe ist an teilweise großen und komplexen Bauprojekten beteiligt,
bei denen Umsätze über einen Zeitraum hinweg erfasst werden. Bei der Umsatzrealisierung
über einen Zeitraum werden die Umsatzerlöse auf Basis des Fertigstellungsgrads erfasst,
der sich als Verhältnis der tatsächlich angefallenen Auftragskosten zu den voraussichtlichen
Gesamtkosten ermittelt. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 werden in der Gewinn-
und Verlustrechnung Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Verträgen in Höhe von € 792,9
Mio realisiert. In der Bilanz zum 31. Dezember 2020 werden Vertragsvermögenswerte
in Höhe von € 88,0 Mio und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von € 61,1 Mio erfasst.
Die Umsatzrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen erfolgt über einen Zeitraum,
wenn ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten
für die BAUER Gruppe aufweist und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten
Leistungen besteht. Auch wenn ein Vermögenswert erstellt oder verbessert wird und
der Kunde währenddessen die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt, werden
die Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung
erfordert angesichts komplexer Herstellungsabläufe insbesondere ein wirksames internes
Budgetierungs- und Berichtssystem einschließlich einer mitlaufenden Projektkalkulation
sowie ein funktionierendes internes Kontrollsystem. Die Höhe der Erlöse und Gewinne, die in einem Jahr bei Projekten erfasst werden,
hängt unter anderem von den tatsächlich angefallenen Kosten, der Bewertung des Fertigstellungsgrades
von Verträgen und den prognostizierten Auftragserlösen und den Kosten für jedes Projekt
ab. Darüber hinaus wird die Höhe von Umsatz und Gewinn durch die Bewertung von Nachtragsaufträgen
und Schadensersatzforderungen beeinflusst. Aufgrund der Komplexität der Projekte, der Unsicherheit über die Kosten für die Fertigstellung,
auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise, und der Unsicherheit über
das Ergebnis von Gesprächen mit Kunden über Änderungsaufträge und -ansprüche ist dies
oft mit einem hohen Maß an Ermessen verbunden. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende
Anwendung der Rechnungslegungsstandards als komplex zu betrachten und basiert in Teilen
auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Daher war der Sachverhalt
von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit des bei der
BAUER Gruppe eingerichteten internen Kontrollsystems und die Wirksamkeit relevanter
Kontrollen beurteilt sowie die Ermittlung des Fertigstellungsgrads von Bauprojekten
anhand unterstützender Dokumente auf Übereinstimmung mit der Bilanzierungspolitik
bei BAUER überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der Bilanzierungsrichtlinien
bei BAUER und ihre Interpretation der relevanten Rechnungslegungsstandards gewürdigt
und insbesondere die Konkretisierung der Bilanzierungsrichtlinien hinsichtlich der
Bedingungen beurteilt, die erfüllt sein müssen, um eine Forderung und Nachtragsaufträge
als Teil der Auftragserlöse zu erfassen. Unser konkretes Prüfungsvorgehen beinhaltete die Prüfung von Kontrollen und substanzielle
Prüfungshandlungen. Dabei haben wir vor allem das Kostenrechnungssystem sowie andere
relevante Systeme zur Unterstützung der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen beurteilt.
Weiterhin haben wir auf Basis von Stichproben die ordnungsmäßige Erfassung und Verrechnung
der Einzelkosten, die Höhe und Verrechnung der Gemeinkostenzuschläge, die den Bauprojekten
zugrundeliegenden Projektkalkulationen sowie die Ermittlung des Fertigstellungsgrads
einzelner Projekte, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise
auf diese, beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die uns vorgelegten Stellungnahmen
von externen Parteien wie Anwälten oder Sachverständigen hinsichtlich der bilanziellen
Behandlung von Nachtragsaufträgen und Schadenersatzansprüchen gewürdigt und die Einschätzungen
der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Durchsetzung von Nachtragsaufträgen und
Schadenersatzansprüchen mit historischen Erfahrungswerten abgestimmt. Bei den Verträgen haben wir zudem einen Vergleich der im Konzernabschluss erfassten
Positionen mit dem Vorjahr durchgeführt, um die Konsistenz der Bewertung zu beurteilen
und Rückvergleiche auf diese Schätzung durchzuführen. In diesem Zusammenhang haben
wir auch die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen
in Einklang mit IFRS 15 beurteilt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie
die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind und dass die von den gesetzlichen
Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert
und begründet sind, um eine sachgerechte Erlösrealisierung aus kundenspezifischen
Verträgen zu gewährleisten. 3 Die Angaben der Gesellschaft zur Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen
sind in den Abschnitten 5.2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und 25. "Forderungen
und Sonstige Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. 3 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen 1 Die Gesellschaften der BAUER Gruppe schließen eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer
Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs- und Zinsänderungsrisiken aus dem
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ab. Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus
gewährten gruppeninternen Darlehen und angenommenen Anlagen von Gesellschaften der
BAUER Gruppe in Fremdwährung. Mit der Zinssicherung wird das Ziel verfolgt, das Risiko
von schwankenden Zinsen am Markt auszuschließen. Die Begrenzung dieser Risiken erfolgt
unter anderem durch den Abschluss von Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Devisenoptionen,
und Zinsswaps. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen werden im Wesentlichen durch die
Abteilung Konzernfinanzen der BAUER Gruppe durchgeführt bzw. koordiniert. Derivative Finanzinstrumente werden am Bilanzstichtag zum Fair Value bilanziert.
Die positiven Fair Values der insgesamt zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente
betragen zum Bilanzstichtag € 1,8 Mio., die negativen Fair Values betragen insgesamt
€ 23,2 Mio. Soweit die von der BAUER Gruppe eingesetzten derivativen Finanzinstrumente
wirksame Sicherungsgeschäfte künftiger Zahlungsströme im Rahmen von Sicherungsbeziehungen
nach den Vorschriften des IFRS 9 sind, werden Änderungen des Fair Value bis zur Fälligkeit
des gesicherten Zahlungsstroms (effektiver Teil) über die Dauer der Sicherungsbeziehung
GuV-neutral über das Sonstige Ergebnis (OCI) als nicht realisierte Gewinne/Verluste
erfasst (Cash-Flow Hedges). Hierbei werden die kassakursinduzierten Wertveränderungen
von derivativen Sicherungsgeschäften unter der Hedging-Reserve gezeigt. Die BAUER
Gruppe hat die durch IFRS 9 eingeräumte Möglichkeit zur Erfassung von terminkursbedingten
Wertveränderungen der Sicherungsgeschäfte sowie Wertänderungen aus dem sogenannten
Cross-Currency-Basis-Spread in der "Rücklage für Sicherungskosten" umgesetzt. Zum Bilanzstichtag betrug der Stand der erfolgsneutral im Eigenkapitel ("Hedging-Reserve")
erfassten kumulierten effektiven Fair-Value-Änderungen € -0,02 Mio. nach Ertragsteuern.
Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in derselben Periode oder denselben Perioden
vom Sonstigen Ergebnis in die GuV umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten
Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der komplexen Anforderungen an
die Bilanzierung sowie umfangreichen Angabepflichten durch den IFRS 9 und IFRS 7 von
besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten
aus dem Bereich Corporate Treasury Solutions unter anderem die fachlichen Anforderungen
des IFRS 9 beurteilt. Darüber hinaus haben wir die vertraglichen und finanztechnischen
Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Eigenkapital- und Ergebniseffekte
aus den diversen Sicherungsgeschäften nachvollzogen. Dabei haben wir uns insbesondere
mit den Voraussetzungen zur Anwendung von Hedge Accounting auseinandergesetzt. Ferner
haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Finanzinstrumente zum Fair Value auch
die Berechnungsmethodik auf Basis von Marktdaten nachvollzogen. Weiterhin haben wir
zur Beurteilung der Vollständigkeit und zur Prüfung der Fair Values der erfassten
Geschäfte Bankbestätigungen eingeholt. Hinsichtlich der Effektivitätsbeurteilung von
Sicherungsgeschäften haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade in
der Vergangenheit beurteilt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von
den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen begründet und hinreichend
dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind
in den Abschnitten 5.2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und 37. "Finanzinstrumente"
des Konzernanhangs enthalten. 4 Bilanzierung latenter Steuern 1 Im Konzernabschluss der Gesellschaft sind zum 31. Dezember 2020 aktive latente
Steuern in Höhe von € 66,9 Mio. bilanziert. Nach Saldierungen mit kongruenten passiven
latenten Steuern verbleibt ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Höhe von rund
€ 46,3 Mio. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen
der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde
Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht
genutzten steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden können. Dazu werden, soweit
nicht ausreichend relevante passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über
die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten
Planungsrechnung einschließlich der erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise
ergeben. Insgesamt wurden auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste in Höhe von
€ 183,4 Mio. keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da eine steuerliche Nutzung
aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen nicht wahrscheinlich ist. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung
von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der
gesetzlichen Vertreter abhängig und daher auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen
der Corona-Krise mit Unsicherheiten behaftet ist. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen
zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung,
Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die
Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen
und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen
über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit
der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Dabei haben wir auch
die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise
auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft gewürdigt und deren Berücksichtigung bei
der Ermittlung der zukünftigen Ertragssituation nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von
den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen
insgesamt begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in den Abschnitten 5.2.
"Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und 21. "Latente Steuern" des Konzernanhangs
enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile
des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts
- ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften
Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken
sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses,
der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs.
1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen
entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten
oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht
die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs
oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in
allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und
Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass
wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit
ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen
Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b
HGB Prüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt,
ob die in der beigefügten Datei Bauer_AG_KA_LB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und
für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
(im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1
HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen
entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich
diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben
enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei
enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328
Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere
im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts"
enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei
Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den
anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen
Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung
der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen
und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard
on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach
ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen"
weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an
das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen
an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung
der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die
Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen
zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -Verstößen
gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung
der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften
Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen
beim Betreiber des Bundesanzeigers. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen
als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die
Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt.
Wir wurden am 25. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 1999 als Konzernabschlussprüfer der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen,
tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht)
in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schwehr. Stuttgart, den 9. April 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH
Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht
der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns
so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung
des Konzerns beschrieben sind. Schrobenhausen, den 7. April 2021 Der Vorstand
Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020I. Allgemeine Angaben Die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2020 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264d und 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nummer HR B 101375 eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, ist nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzbuches
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. II. Gliederung, Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen und Grundsätze Der Jahresabschluss wurde gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Im Berichtsjahr wurde
der gesonderte Ausweis der "sonstigen Steuern" im Rahmen der konzerneinheitlichen
Vorgehensweise in die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" umgegliedert. Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend angepasst und ein Davon-Vermerk für "Sonstige Steuern" im Anhang
aufgenommen. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/WährungsumrechnungBilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei
werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind mit ihrem Auszahlungsbetrag
aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen
nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Sachanlagen werden über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen drei und 21 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen
auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die
beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten,
werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und € 800 (vermindert
um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag) für das einzelne Wirtschaftsgut nicht
übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung
oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit der am Bilanzstichtag
beizulegende Wert unter den Anschaffungskosten liegt, wird dieser angesetzt. Abschreibungen
der Finanzanlagen werden ausschließlich aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen. Von dem Wahlrecht i.S.d. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wird nicht Gebrauch
gemacht. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem
am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten
bzw. Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital
zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen. Sie werden zum Nennwert bewertet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz
und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
ausgleichen. Vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz einer sich insgesamt
ergebenden Steuerentlastung wird Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 28 % zugrunde
(15,8 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 12,2 %
für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen
ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz
von 350 %. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer
Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter
Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen
Bundesbank im Dezember 2020 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15
Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt zum 31. Dezember
2020 2,30 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und Rentensteigerungen von
jährlich 2,0 % zugrunde gelegt sowie eine Fluktuation in Höhe von durchschnittlich
1,0 % p.a. unterstellt. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im Finanzergebnis
erfasst. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 2.066
der für die Ausschüttung gesperrt ist. In den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
im Rahmen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit dem zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden
Wechselkurs erfasst. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
mit einer voraussichtlichen Laufzeit von über einem Jahr erfolgt zu dem jeweiligen
Transaktionskurs oder dem jeweils ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. Für die Umrechnung
von Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von unter einem Jahr sowie
für flüssige Mittel wird der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag verwendet. Haftungsverhältnisse Die in den Haftungsverhältnissen dargestellten Beträge entsprechen dem vertraglichen
Haftungsumfang. IV. BilanzerläuterungenAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens während des Geschäftsjahres
ist in dem nachfolgenden Anlagenspiegel (Seiten 12 und 13) dargestellt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen (Anteilsbesitz) - d. h. die Unternehmen, von denen die Gesellschaft
direkt oder indirekt mindestens 20 % der Anteile besitzt - werden in der Aufstellung
zum Anteilsbesitz im Kapitel "VI. Sonstige Angaben" dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten wie im Vorjahr keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Darlehensforderungen in Höhe
von T€ 8.299 (Vorjahr: T€ 41.554), die im Wesentlichen mit Zinssätzen zwischen 4,50
% und 5,00 % p.a. verzinst werden. Des Weiteren sind Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 3.392 (Vorjahr: T€ 1.642) enthalten.
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen
in Höhe von T€ 322 (Vorjahr: T€ 314), die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag
entstehen. Es bestehen sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr in Höhe von T€ 322 (Vorjahr: T€ 314). Diese betreffen die Aktivwerte
aus Rückdeckungsversicherungen. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb
eines Jahres fällig. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Abgrenzungen für
Aufwendungen aus Wartungsverträgen über T€ 2.629 (Vorjahr: T€ 2.118) sowie der Nürnberger
Lebensversicherung in Höhe von T€ 12 (Vorjahr: T€ 12). AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Aktive latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Abweichungen zu steuerlichen Bewertungsvorschriften
und haben sich wie folgt entwickelt:
Gezeichnetes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung der BAUER Aktiengesellschaft vom 25. Juni 2020
ist der Vorstand der Gesellschaft im Wege der Satzungsänderung ermächtigt worden,
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 7.300.000,00 durch Ausgabe neuer, auf
den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2020). Diese Ermächtigung ist am 29. Juni 2020 in das beim Amtsgericht Ingolstadt
unter der Nummer HRB 101375 geführte Handelsregister der Gesellschaft eingetragen
worden. Der Vorstand ist hierzu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. In nahezu vollständiger Ausnutzung der am 25. Juni 2020 beschlossenen Ermächtigung
zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu insgesamt EUR 7.300.000,00
wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 73.001.420,45 um EUR 7.299.997,16
auf EUR 80.301.417,61 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.713.066 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister der Gesellschaft am 09. Dezember 2020 erhöht. Seitdem beträgt
das Grundkapital der Gesellschaft EUR 80.301.417,61 und ist eingeteilt in 18.844.066
auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Zum 31. Dezember 2020 beträgt das gezeichnete
Kapital T€ 80.301 (Vorjahr: T€ 73.001). Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt nach dieser Kapitalerhöhung noch EUR 2,84. Durch Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde
die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 befristet eigene Aktien bis zu
insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der
Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mittels eines
öffentlichen Erwerbsangebots oder über die Börse. Die aufgrund dieser Ermächtigungen
erworbenen Aktien kann der Vorstand zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwenden.
Hinsichtlich der Verwendung der zurückgekauften Aktien sieht die Ermächtigung für
bestimmte Fälle den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die BAUER Aktiengesellschaft hat keinen Bestand an eigenen Aktien, im Geschäftsjahr
wurden weder eigene Aktien erworben noch verkauft. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt T€ 48.447 (Vorjahr: T€ 39.781). Die Zunahme entspricht
dem Differenzbetrag des den Nennwert des Beteiligungserwerbs übersteigenden Betrages
in Höhe von T€ 8.666 im Zuge des Anteilserwerbs durch den Aktionär (Agio). Gewinnrücklagen Die gesetzliche Rücklage sowie die anderen Gewinnrücklagen betragen jeweils T€ 12
(Vorjahr: T€ 12) bzw. T€ 2.043 (Vorjahr: T€ 2.043). Bilanzgewinn
Rückstellungen Aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar
2010 ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum bisherigen Ansatz zum 31. Dezember
2009 von T€ 2.108. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch
und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von maximal
15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2020 wurden hierfür T€ 141 (Vorjahr: T€ 141) als sonstiger
betrieblicher Aufwand erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die verbleibende
Unterdeckung der Pensionsrückstellungen danach auf T€ 562. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung wurde der Durchschnittszinssatz der letzten
zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Der
sich nach § 253 Abs. 6 S. 3 HGB ergebende Unterschiedsbetrag bei Anwendung des Durchschnittszinssatzes
der letzten sieben Jahre von 2,30 % beträgt T€ 2.066. Der Betrag ist ausschüttungsgesperrt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Drohverlustrückstellungen
mit T€ 11.045, Rückstellungen für Tantiemen mit T€ 480, für Beratungs- und Prüfungskosten
mit T€ 160 sowie für Urlaubsverpflichtungen mit T€ 63. Verbindlichkeiten Zusammensetzung und Angaben zu den Restlaufzeiten (Vorjahr in Klammern):
Für an die BAUER Aktiengesellschaft gewährte Schuldscheindarlehen und Konsortialdarlehen
wurden im Berichtsjahr T€ 386 (Vorjahr: T€ 477) Zinsen abgegrenzt und unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Finanzverbindlichkeiten
in Höhe von T€ 22.464 (Vorjahr: T€ 48.036). In dem Posten sind Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 860 (Vorjahr:
T€ 551) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein Nachrangdarlehen der Bauer Anteilspool
GbR, Schrobenhausen, in Höhe von € 12 Mio. enthalten. Bei der Bauer Anteilspool GbR
handelt es sich um eine nahestehende Person. Haftungsverhältnisse
Soweit es sich um Höchstbetragsbürgschaften handelt, wurde die Valutierung zum 31.
Dezember 2020 angegeben. Mit Datum vom 17. April 2014 hatten die BAUER Aktiengesellschaft und ihre wesentlichen
deutschen Tochtergesellschaften einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen. Der Vertrag
besaß eine Laufzeit von drei Jahren bis zum 17. April 2017. Mit Datum vom 21. Februar
2018 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und ihren wesentlichen deutschen
Tochtergesellschaften einerseits und der Commerzbank, der Deutsche Bank, HSBC Trinkaus
& Burkhardt sowie der UniCredit Bank vorzeitig ein Änderungsvertrag zu diesem Konsortialvertrag
abgeschlossen. Danach besitzt der geänderte Konsortialkreditvertrag ein Gesamtvolumen
von € 465,0 Mio. und eine feste Laufzeit von zwei Jahren bis zum 29. Juli 2021. Am
01. Oktober 2018 wurde durch die Erhöhung des Engagements einiger Konsortialbanken
das Gesamtvolumen des Konsortialkredits auf € 470 Mio. angehoben. Mit Datum vom 22.
Dezember 2020 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und Ihren wesentlichen deutschen
Tochtergesellschaften einerseits und unter der Führung der Commerzbank, der Deutschen
Bank und der UniCredit Bank andererseits, vorzeitig ein weiterer Änderungsvertrag
abgeschlossen. Seitdem besitzt der geänderte Konsortialkreditvertrag ein Gesamtvolumen
von € 430,0 Mio. und eine Laufzeit von 18 Monaten. Vom Gesamtvolumen des Konsortialkredits wurde an die BAUER Aktiengesellschaft ein
Betrag in Höhe von € 171,0 Mio. (Vorjahr: € 128,7 Mio.) ausgereicht, davon an Kreditlinien
171,0 Mio. € (Vorjahr: € 128,7 Mio.) und an Avallinien € 0 Mio. (Vorjahr: € 0 Mio.).
Zum Jahresende lag die Ausnutzung dieses Volumens bei € 74,6 Mio. (Vorjahr: € 0 Mio.).
Dabei beläuft sich die Ausnutzung des Kreditlinienvolumens auf € 74,6 Mio. (Vorjahr:
€ 0 Mio.) und die Ausnutzung des Avallinienvolumens auf € 0 Mio. (Vorjahr: € 0 Mio.). Hinsichtlich des restlichen in Anspruch genommenen Gesamtkredit- und Avalvolumens
in Höhe von € 125,8 Mio. (Vorjahr: € 187,3 Mio.) haftet die BAUER Aktiengesellschaft
zusammen mit weiteren sieben Kreditnehmern und Garanten aus der BAUER Gruppe gesamtschuldnerisch. Haftungsverhältnisse werden nur im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der BAUER
Aktiengesellschaft oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen eingegangen. Mit Datum vom 13. Dezember 2018 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und ihren
wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften ("Schuldner") einerseits und der IKB
Deutsche Industriebank AG, der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft, der Hypo Vorarlberg
Bank AG, sowie der KBC Bank NV, Niederlassung Deutschland ("Kreditgeber") ein zweiter
Konsortialvertrag (KKV II) abgeschlossen. Danach besitzt der zweite Konsortialkreditvertrag
ein Gesamtvolumen von € 53,0 Mio. mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren bis zum
30. September 2022 für die Fazilität A (Tilgungsdarlehen € 24 Mio.) und Fazilität
C (Endfälliges Darlehen € 14 Mio) sowie mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren bis
zum 30. September 2027 für die Fazilität B mit einer Gesamtsumme von € 15 Mio. Die
Fazilitäten A und B dienen der Finanzierung von Investitionen im Bereich Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
für Gesellschaften, die am Standort Schrobenhausen und am Standort Nordhausen ansässig
sind. Die Fazilität C kann zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung verwendet werden. Das verfügbare Gesamtvolumen von € 53,0 Mio. wurde seitens der BAUER Spezialtiefbau
GmbH, Schrobenhausen, in voller Höhe in Anspruch genommen. Zum Stichtag betrug die
Restschuld € 33,7 Mio., für die die BAUER Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit
den übrigen Vertragsparteien haftet. Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen
Erkenntnisse geht die BAUER Aktiengesellschaft derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen
zugrundeliegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden
können. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den aufgeführten Haftungsverhältnissen
wird als nicht wahrscheinlich angesehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Zahlungsverpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag
T€ 1.212 (Vorjahr: T€ 669). Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht. V. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Bei den Umsatzerlösen in Höhe von T€ 43.564 (Vorjahr: T€ 41.916) handelt es sich
um Vergütungen für das Erbringen von Leistungen gegenüber den Tochterunternehmen laut
Vereinbarungen vom 10. Januar 2001 einschließlich Ergänzungen. Es wurden überwiegend
Leistungen an die BAUER Maschinen GmbH, Schrobenhausen, BAUER Spezialtiefbau GmbH,
Schrobenhausen, BAUER Resources GmbH, Schrobenhausen, und SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH,
Nordhausen, erbracht. Die Umsatzerlöse beschränken sich ausschließlich auf das Inland. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf T€ 1.915 und betreffen im Wesentlichen
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 1.469 (Vorjahr: T€ 93) sowie Erträgen
aus Kursgewinnen in Höhe von T€ 377. Personalaufwand In dem Posten sind Aufwendungen für Altersversorgungen in Höhe von T€ 401 (Vorjahr:
T€ 380) sowie Erstattungen der vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwendungen zur Sozialversicherung
für Kurzarbeit in Höhe von T€ 373 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste aus Währungsumrechnung
in Höhe von T€ 2.366 (Vorjahr: T€ 750) sowie sonstige Steuern in Höhe von T€ 23 (Vorjahr:
T€ 25). Im Berichtsjahr wurden an Tochterunternehmen Ertragszuschüsse i. H. v. T€ 13.489
(T€ 35.117) gewährt. Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten in Höhe von T€ 1.044 (Vorjahr:
T€ 4.978) solche aus verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Zinsswaps in Höhe von
T€ 39 (Vorjahr: T€ 0). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten beinhaltet in Höhe von T€ 491 (Vorjahr: T€ 286) Zinsaufwendungen aus Darlehen
von verbundenen Unternehmen. Auf die Aufzinsung der Rückstellungen entfällt ein Betrag von T€ 1.438 (Vorjahr:
T€ 1.569). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
VI. Sonstige AngabenCorporate Governance Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) wurde abgegeben und auf dem Internetauftritt der BAG öffentlich
zugänglich gemacht: www.bauer.de/bauer group/investor relations/corporategovernance/ Ausschüttungsgesperrte Beträge (§§ 253 Abs. 6, 268 Abs. 8 HGB n.F.) Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich
eines Gewinnvortrags den Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen
zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende
Unternehmen gelten. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Bereichen:
Da alle Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in hundertprozentigem
Anteilsbesitz stehenden, in den Konzernabschluss der BAUER Aktiengesellschaft einbezogenen
Unternehmen getätigt werden, entfällt gemäß § 285 Nr. 21 HGB eine weitere Angabe. Die Bauer Anteilspool GbR, Schrobenhausen, hat der BAUER Aktiengesellschaft ein Nachrangdarlehen
in Höhe von T€ 12.000 gewährt. Bei der Bauer Anteilspool GbR handelt es sich um eine
nahestehende Person. Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder der Geschäftsführung und die Mitglieder
des Aufsichtsrats sowie deren nahe Angehörige. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (Grundgeschäfte) der BAUER Aktiengesellschaft
wird unter anderem auch auf variabel verzinsliche Fazilitäten (T€ 18.500 Nominalvolumen)
zurückgegriffen und es wurden Darlehen (T€ 1.942) in fremder Währung gewährt, die
als Grundgeschäfte in Bewertungseinheiten designiert wurden. Zur Begrenzung der aus Veränderungen von Marktzinssätzen entstehenden Zinsrisiken
werden in beschränktem Rahmen Festzinszahlerswaps als Sicherungsinstrumente eingesetzt. Die aus den Wechselkursschwankungen entstehenden Währungsrisiken werden regelmäßig
geprüft und gegebenenfalls Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Währungsrisikos
abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2020 bestanden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sicherungsgeschäfte
zur Begrenzung der Zins- und Währungsrisiken. Die Nominalvolumina werden dabei unsaldiert
angegeben und spiegeln damit die Beträge aller Einzelgeschäfte wieder. Die Marktwerte
(beizulegende Zeitwerte derivativen Finanzinstrumente entsprechen) der- bezogen auf
den Bilanzstichtag - jeweils dem von der Bank (für Zinsswaps) sowie aus der Treasury
Management Software tm5 (für Devisentermingeschäfte) ermittelten Preis, zu dem ein
unabhängiger Dritter die Rechte und/oder Pflichten aus den Instrumenten übernehmen
würde. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps, -caps und Devisentermingeschäften
wird auf Basis der Barwerte der zukünftigen Zahlungsflüsse berechnet.
Die in der Tabelle genannten Werte beziehen sich auf alle zum 31. Dezember 2020 im
Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente. Die Derivate haben die nachstehenden maximalen Fälligkeiten:
Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB werden zwischen Festzinszahlerswaps und Devisentermingeschäften
einerseits und den oben genannten Grundgeschäften andererseits gebildet (Mikro-Hedge),
sofern die hierfür zu berücksichtigenden Kriterien erfüllt sind. Soweit den Wertänderungen
im Rahmen der Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB kompensierende Wertänderungen gegenüberstehen,
werden diese daher bilanziell nicht erfasst (Einfrierungsmethode). Die gegenläufigen
Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich aus, da sie demselben
Risiko ausgesetzt sind. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird quartalsweise
prospektiv anhand der Critical Terms Match Methode und retrospektiv anhand der Dollar-Offset
Methode zu jedem Stichtag festgestellt. Es wird erwartet, dass sich die Wertänderungen
der Grundgeschäfte und Sicherungsgeschäfte zur Zinssicherung somit im kommenden Jahr
2021 vollständig ausgleicht. Für die Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte
zur Devisensicherung wird ein vollständiger Ausgleich bis Ende 2021 für nächstes Jahr
erwartet. Das Nominalvolumen der zur Absicherung von Währungsschwankungen aus Fremdwährungstransaktionen
abgeschlossenen Finanzderivate beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf T€ 1.942 (Vorjahr:
T€ 21.268) bei beizulegenden positiven Zeitwerten von T€ 2 und negativen Zeitwerten
von T€ 20 (Vorjahr: positiv T€ 213, negativ T€ 114). Des Weiteren bestanden zum 31.
Dezember 2020 Festzinszahlerswaps mit einem Nominalvolumen in Höhe von T€ 147.500
(Vorjahr: T€ 151.000) zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von variabel verzinsten
Darlehen. Diese weisen einen beizulegenden negativen Zeitwert von T€ 11.045 (Vorjahr:
T€ 9.262) aus. Für die nicht als Bewertungseinheit geführten Zinsswaps wurden folglich Drohverlustrückstellungen
in Höhe von T€ 11.045 (T€ 8.875) und Zinsabgrenzungen in Höhe von T€ 154 erfasst (Vorjahr:
T€ 122). Die Höhe der mit Mikro-Bewertungseinheiten insgesamt abgesicherten Währungsrisiken
beträgt positiv T€ 2 (Vorjahr: T€ 213) und negativ T€ 20 (Vorjahr: T€ 114), d.h. in
dieser Höhe wurden bis zum Abschlussstichtag Zahlungsstromänderungen aus Wechselkursschwankungen
vermieden. Die durch die gebildeten Mikro-Bewertungseinheiten abgesicherten Zinsrisiken
betragen negativ T€ 21 (Vorjahr: T€ 378). In dieser Höhe wurden bis zum Abschlussstichtag
Zahlungsstromänderungen aus Zinsschwankungen vermieden. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG In nahezu vollständiger Ausnutzung der am 25. Juni 2020 beschlossenen Ermächtigung
zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu insgesamt EUR 7.300.000,00
wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 73.001.420,45 um EUR 7.299.997,16
auf EUR 80.301.417,61 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.713.066 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister der Gesellschaft am 09. Dezember 2020 erhöht. Seitdem ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber lautenden Stückaktien.
Dies entspricht einem rechnerischen Wert von T€ 15.966. Mit Durchführung der Kapitalerhöhung
hat sich die Beteiligung der im Rahmen eines Poolvertrages im Eigentum der Familie
Bauer gehaltenen Aktien von 48,19% bei 17.131.000 Stimmrechten auf 43,81% bei 18.844.066
Stimmrechten reduziert. Zum Bilanzstichtag 2020 bestehen im Übrigen Beteiligungen
an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG (§ 21 Abs. 1 WpHG a.F.) mitgeteilt
und wie folgt nach § 40 WpHG (§ 26 Abs. 1 WpHG a.F.) veröffentlicht worden sind:
Organe der Gesellschaft Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat an: Anteilseignervertreter Dr.-Ing. Johannes Bauer, Schrobenhausen Prof. Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Schrobenhausen, Vorsitzender Prof. Dr.-Ing E.h. Manfred Nußbaumer M.Sc., München Dipl.-Ing. (FH) Elisabeth Teschemacher, geb. Bauer, Schrobenhausen Dipl.-Kffr. Andrea Teutenberg, Berlin Gerardus N. G. Wirken, Breda, Niederlande Arbeitnehmervertreter Robert Feiger, Neusäß stellvertretender Vorsitzender, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Frankfurt am Main, Aufsichtsrat Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG, Wiesbaden Regina Andel, Ellrich stellvertretende Betriebsratsvorsitzende SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH, Nordhausen Rainer Burg, Gerolsbach Technical Marketing Manager bei der BAUER Spezialtiefbau GmbH, Schrobenhausen Maria Engfer-Kersten, Langenhagen Gewerkschaftssekretärin der IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie,
Hannover Reinhard Irrenhauser, Schrobenhausen Betriebsratsvorsitzender BAUER Maschinen GmbH, Schrobenhausen Dipl. Kfm. (FH) Stefan Reindl, Schrobenhausen Personalleiter BAUER AKTIENGESELLSCHAFT, Schrobenhausen Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen T€ 364,5 und verteilen sich auf die Aufsichtsräte
wie folgt:
Vorstand:
Die Hauptversammlung vom 23. Juni 2016 hat gem. § 286 Abs. 5 HGB und §§ 315a Abs.
1, 314 Abs. 3 HGB beschlossen, dass der individualisierte Ausweis der Vorstandsbezüge
gem. §§ 285 Nr. 9 a) S. 5 - 8, 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 a) S. 5-8 HGB für das
Geschäftsjahr 2016 und die ihm nachfolgenden vier Geschäftsjahre unterbleibt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen für das Geschäftsjahr 2020
T€ 1.721 (Vorjahr: T€ 1.549) einschließlich der Vergütung von Tochterunternehmen.
Davon sind T€ 1.319 (Vorjahr: T€ 1.344) fixe und T€ 402 (Vorjahr: T€ 205) erfolgsbezogene
Gehaltsbestandteile. Auf die betriebliche Altersvorsorge entfielen T€ 233 (Vorjahr:
T€ 221). Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands beliefen sich für das Geschäftsjahr
2020 auf T€ 233 (Vorjahr: T€ 289). Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind zum Stichtag Pensionsrückstellungen in
Höhe von T€ 5.410 (Vorjahr: T€ 5.163) passiviert. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer des Einzel- und des Konzernabschlusses der BAG für das
Geschäftsjahr berechnete Honorar gliedert sich wie folgt:
Bei den anderen Bestätigungsleistungen sowie den sonstigen Leistungen handelt es
sich im Wesentlichen um prüfungsnahe Dienstleistungen. Konzernabschluss Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen des Bauer-Konzerns und erstellt den Konzernabschluss
nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Dieser wird
im Bundesanzeiger elektronisch offengelegt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Um die Eigenkapitalbasis zu stärken, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen,
eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser eine reguläre Kapitalerhöhung
zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Diese findet am 31. März 2021 statt. Im Rahmen
der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit
80.301.417,61 EUR, eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber lautenden Stückaktien,
um bis zu 30.885.149,15 EUR durch Ausgabe von bis zu 7.247.715 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) durch einheitliche
gemischte Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung erhöht werden. Den Aktionären soll dabei
das gesetzliche Bezugsrecht gewährt werden. Aufstellung zum Anteilsbesitz
1)
Die BAUER Spezialtiefbau GmbH hält 49% an BAUER Geotechnical Specialized Foundation
LLC, das Ergebnis steht der BST aber zu 100% zu (vertragliche Verein Aufstellung zum Anteilsbesitz - Arbeitsgemeinschaften
Vorschlag zur Gewinnverwendung Der Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag
von -14.143,22 €. Zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von -49.612,91 € ergibt sich
ein Bilanzverlust in Höhe von -63.756,13 €. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust
auf neue Rechnung vorzutragen. Schrobenhausen, 31. März 2021 BAUER Aktiengesellschaft Der Vorstand
Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 114 Abs. 2 WpHG Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der BAUER Aktiengesellschaft,
Schrobenhausen, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt
sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,
sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft
beschrieben sind. Schrobenhausen, den 31. März 2021 BAUER Aktiengesellschaft Der Vorstand
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, - bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht der BAUER Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst
ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im
Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile
des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, haben wir in
Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit dem
Konzernlagebericht zusammengefasst ist, geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit dem
Konzernlagebericht zusammengefasst ist, in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung
(Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts "
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß
Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von
uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht
zusammengefasst ist, zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie
folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen"
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von T€ 285.006 (84,3
% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren
beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die BAUER Aktiengesellschaft
hat zum Abschlussstichtag die Werthaltigkeit ihrer Anteile an verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen überprüft. Zur Ermittlung der beizulegenden Werte der wesentlichen
Anteile an verbundenen Unternehmen und der wesentlichen Beteiligungen wurden durch
die BAUER Aktiengesellschaft eigene Unternehmensbewertungen durchgeführt, bei denen
die Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen
Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen
ermittelt wurden. Hierbei wurden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung
und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen
und der Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, berücksichtigt.
Die Diskontierung erfolgte mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen
Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte der Gesellschaft sowie weiterer Dokumentationen
ergab sich für das Geschäftsjahr 2020 kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen
Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten
Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertungen sind daher, auch vor
dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise, mit wesentlichen Unsicherheiten
behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung
und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft
war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur
Bewertung nachvollzogen und ein Prozessverständnis gewonnen. Wir haben insbesondere
beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung
der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem
auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie
auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt,
die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Zudem haben wir die Einschätzung
der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die
Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und der Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung
der erwarteten Zahlungsströme nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ
geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen
auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben
wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes
herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde
gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen
aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
sind in dem Kapitel "III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Währungsumrechnung"
sowie Kapitel "IV. Bilanzerläuterungen", im Abschnitt "Anlagevermögen" des Anhangs
enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile
des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht
zusammengefasst ist, erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend
geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung
hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht,
und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben,
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen
(Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts,
der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst
ist, erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit
dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst
ist, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts, der
mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass
wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit
ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGBPrüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt,
ob die in der beigefügten Datei Bauer_AG_EA_LB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und
für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts,
der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen"
bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat
("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen
gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der
Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht
zusammengefasst ist, in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben
enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei
enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses
und des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, in allen
wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat.
Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten
Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst
ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir
keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie
zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen
Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht
zusammengefasst ist, in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des
Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB
(IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised)
durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis
hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards:
Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1)
angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF- Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung
der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des
Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, nach Maßgabe des
§ 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen
zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat
sind. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung
der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften
Jahresabschluss und geprüften Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst
ist, sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen
als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF- Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die
Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt.
Wir wurden am 25. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 1999 als Abschlussprüfer der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen,
tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht)
in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Sehwehr. Stuttgart, den 9. April 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bericht des Aufsichtsrats 2020 Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 auf Grundlage
der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands
regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten
nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle
für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung,
der Geschäftsentwicklung, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Zwischen
den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand grundsätzlich monatlich in Textform über
alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und Finanzzahlen der Unternehmensgruppe und der
Gesellschaft. Weiter stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand und insbesondere
mit dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßigem Kontakt, hat sich über die aktuelle
Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert und
sich zu strategischen Themen und zur Risikolage ausgetauscht. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern,
die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung
informiert werden soll, haben sich nicht ergeben. SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN IM AUFSICHTSRATSPLENUM Im Berichtsjahr fanden sechs Plenumssitzungen und zwei Beschlussfassungen im schriftlichen
Umlaufverfahren statt. Die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Entwicklung des
Auftragsbestands sowie die Entwicklungen auf den Märkten in den Segmenten Bau, Maschinen
und Resources waren Gegenstand in allen quartalsweisen Aufsichtsratssitzungen. Dabei
bezieht der Aufsichtsrat die Berichte aus den Ausschüssen ein. In der Bilanzsitzung im April zum Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres
2019 wurden der Jahres- und Konzernabschluss und die zugehörigen Lage- und Prüfberichte
unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses sowie der Vorschlag des
Vorstands zur Gewinnverwendung unter Anwesenheit und mit Berichterstattung des Abschlussprüfers
geprüft. Die Formulierung der Bestätigungsvermerke zu den Prüfberichten wurden mit
den Wirtschaftsprüfern vor dem Hintergrund der Verletzung von Finanzkennzahlen zum
Jahresende eingehend behandelt. Ebenso wurden die Erklärung zur Unternehmensführung
und der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2019 bestätigt. Des
Weiteren hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Wahl der Abschlussprüfer,
mit dem Vergütungssystem und der Vergütung des Vorstands sowie mit der Einladung der
Hauptversammlung befasst. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung
wurde in der Sitzung ebenso beraten. Im Mai kam der Aufsichtsrat nochmals gesondert
zu Beratungen zur COVID-19-Pandemie zusammen und ließ sich vom Vorstand in diesem
Zusammenhang über die Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung und die Finanzzahlen
sowie über den Stand der Liquidität/ Finanzierung informieren. Der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung wurde durch den Aufsichtsrat
in einem schriftlichen Umlaufverfahren zugestimmt. Im Juni hat sich der Aufsichtsrat mit der Verstärkung des Managements im Segment
Resources befasst und die Berichterstattung zur Geschäftsentwicklung in den Segmenten
stand unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und
der Maßnahmen zur Einsparung von Kosten. Weiter wurden die Finanzierungssituation
und die Verfügbarkeit von Avalrahmen behandelt und der Beendigung des Joint Ventures
mit der Schlumberger Gruppe in der Herstellung von Tiefbohranlagen wurde zugestimmt.
Der Aufsichtsrat ließ sich zudem den Umgang im Baubereich mit Unterauslastungen im
Projektgeschäft und über die Möglichkeiten zur Verschiebung von Kapazitäten über die
Ländergrenzen hinweg durch die zuständige Geschäftsführung berichten. In der September-Sitzung wurde erneut der Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
eingehend besprochen und Veränderungen in der Geschäftsentwicklung wurden vom Vorstand
berichtet. Als weitere Schwerpunkte wurden die mittelfristige Konzernbilanzplanung
sowie das Recruiting und die Entwicklung von Fach- und Führungskräften behandelt. Anfang Dezember kam der Aufsichtsrat zusammen, um die Ausnutzung des genehmigten
Kapitals und die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zu beschließen.
In der regulären Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember des Berichtsjahres wurde neben
der Geschäftsentwicklung in den einzelnen Bereichen, die Vorstandsvergütung behandelt
und ein neues Vergütungssystem für den Vorstand zur Vorlage an die nächste ordentliche
Hauptversammlung sowie eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach dem Deutschen
Corporate Governance Kodex beschlossen und der Jahresplanung für das Geschäftsjahr
2021 zugestimmt. Weiter wurde die Effizienzprüfung durchgeführt und die Amtszeit und
der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds Peter Hingott wurden um weitere fünf
Jahre verlängert. ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN Es gibt vier Ausschüsse des Aufsichtsrats, wobei der Vermittlungsausschuss nicht
zusammentreten musste. Über wesentliche Inhalte der Ausschusssitzungen haben deren
Vorsitzenden regelmäßig in den Plenumssitzungen berichtet. Der Präsidial- und Personalausschuss kam zu zwei Präsenzsitzungen zusammen. Darin
wurden die Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Festsetzung der Gehälter und Tantiemen
der Vorstandsmitglieder sowie eine Neufassung des Vergütungssystems für den Vorstand
sowie die Tantiemenrahmen vorbereitet. Der Ausschuss hat sich weiter mit der Erklärung
zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2019 befasst. Ebenso wurden die Entsprechenserklärung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex
und die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats behandelt sowie die Verlängerung des Vorstandsvertrages
mit Herrn Peter Hingott befürwortet. Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr fünfmal zusammen. Der Ausschuss hat sich
mit der Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts, der Quartalsmitteilungen, des
Halbjahresfinanzberichts und in Anwesenheit der Abschlussprüfer mit der Prüfung des
Konzern- und Jahresabschlusses, des zusätzlichen Berichts des Abschlussprüfers, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie mit der Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers
befasst und die Qualität der Abschlussprüfung beurteilt. Der Prüfungsausschuss hat
die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und die
Honorarvereinbarung getroffen. Prüfungsschwerpunkte zu besonders bedeutsamen Prüfungssachverhalten
wurden in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer festgelegt. Weiter hat der Ausschuss
in einer Schwerpunktsitzung die Berichte zum Risikomanagement und zur Internen Revision
entgegengenommen und die Hochrechnung zum Jahresende geprüft. Weiter wurde die Refinanzierung
des Konsortialkredits überprüft und mit den Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung
hat man sich regelmäßig befasst. Der Nominierungsausschuss hat sich in einer Sitzung mit den Kandidatenvorschlägen
zur Wahl des Aufsichtsrats im Jahr 2021 befasst. Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder
PRÄSENZ Wie auch in den vorangegangenen Jahren konnte im Geschäftsjahr 2020 eine konstant
hohe Teilnahmequote bei den Beratungen des Aufsichtsratsplenums sowie seiner Ausschüsse
verzeichnet werden. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. seiner Ausschüsse haben
im Geschäftsjahr 2020 an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und dessen Ausschüssen
teilgenommen, so dass bei allen Beratungen die Mitglieder vollständig anwesend waren. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2020 Der Jahresabschluss der BAUER AG zum 31. Dezember 2020 und der Konzernabschluss sowie
der zusammengefasste Lagebericht wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten
und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, unter Einbeziehung der Konzernrechnungslegung
geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der
Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen, den nichtfinanziellen Konzernbericht
und die Berichte der Abschlussprüfer einer Prüfung unterzogen. Über die Prüfung hat
der Ausschuss dem Aufsichtsrat berichtet. Der Abschlussprüfer hat sowohl an der Sitzung
des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Gesamtaufsichtsrats hierzu
teilgenommen. Die Abschlussunterlagen mit dem nichtfinanziellen Konzernbericht und die Berichte
des Wirtschaftsprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Einsicht
ausgehändigt und von diesen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses,
des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts durch den Abschlussprüfer
hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis
der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben und der Veröffentlichung
des nichtfinanziellen Konzernberichts wurde zugestimmt. Der Jahresabschluss der BAUER
AG sowie der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung am 8.
April 2021 behandelt und durch nachfolgende Beschlussfassung gebilligt. Der Jahresabschluss
der BAUER AG wurde damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat nach Vorbehandlung im Prüfungsausschuss
angeschlossen. Mangels Bilanzgewinn kann den Aktionären kein Vorschlag zur Verwendung
des Bilanzgewinns gemacht werden. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Den Vorständen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen
aller Konzerngesellschaften danke ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats für ihre
engagierten Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr. Schrobenhausen, April 2021 Der Aufsichtsrat Prof. Thomas Bauer Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
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| Michael Stomberg | Prof. Thomas Bauer |
| Vorstandsvorsitzender | Aufsichtsratsvorsitzender |