BAUER AktiengesellschaftSchrobenhausenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Zusammengefasster LageberichtI. GRUNDLAGEN DES KONZERNSKONZERNSTRUKTURDie BAUER Gruppe sieht sich als einer der führenden Anbieter von Dienstleistungen, Maschinen und Produkten für Boden und Grundwasser. Mit seinen über 110 Tochterfirmen verfügt Bauer über ein weltweites Netzwerk auf allen Kontinenten. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in drei zukunftsorientierte Segmente mit hohem Synergiepotential aufgeteilt: Bau, Maschinen und Resources. Das Segment Bau führt weltweit alle gängigen Verfahren des Spezialtiefbaus aus. Hierzu gehören die Erstellung von komplexen Baugruben, Gründungen für große Infrastrukturmaßnahmen und Gebäude, Dichtwände sowie Baugrundverbesserungen. Einerseits werden die Baumärkte durch lokale Tochtergesellschaften bearbeitet, die sich in einem Netzwerk unterstützen, und andererseits werden Großprojekte in Ländern ohne lokale Gesellschaft durch Bündelung von Kapazitäten aus aller Welt durchgeführt. Aus Deutschland heraus werden Unterstützungsleistungen mithilfe zentraler Servicefunktionen bereitgestellt und Standards für die Tochterfirmen des eigenen Segments gesetzt. Im Segment Maschinen ist Bauer Anbieter für die gesamte Palette an Geräten für den Spezialtiefbau sowie für die Erkundung, Erschließung und Gewinnung natürlicher Ressourcen. Neben dem Stammsitz in Schrobenhausen verfügt der Maschinenbereich über ein weltweites Vertriebsnetz und hat Fertigungsstätten, unter anderem in Deutschland, China, Malaysia, Russland, Italien, Türkei und in den USA. Im Segment Resources konzentriert sich Bauer auf die Entwicklung, Produktion und Ausführung innovativer Produkte und Services und agiert mit mehreren Geschäftsbereichen und Tochterfirmen als Dienstleister in den Bereichen Bohrdienstleistungen und Brunnenbau, Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau und Sanierung. Zu den Kompetenzen zählen Wassergewinnung, Altlastensanierung und Abfallmanagement sowie Wasseraufbereitung und Bauwerkssanierung. Die BAUER Aktiengesellschaft (BAUER AG) ist die Holdinggesellschaft der Unternehmensgruppe und ihre Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die BAUER AG erbringt als Dienstleister zentrale Verwaltungs- und Servicefunktionen für die verbundenen Unternehmen. Sie ist insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Rechnungswesen, Finanzierung, Recht und Steuern, IT, Group Accounting and Controlling, Internal Audit and Risk Management sowie Health Safety Environment (HSE) tätig. Da der Konzern sehr breit aufgestellt ist, ist keine Zweigniederlassung im Konzern von bedeutsamer bzw. wesentlicher Größe. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND STEUERUNGSSYSTEMDie Hauptaufgabe des Vorstands der BAUER AG ist die strategische Führung der weltweit tätigen Unternehmensgruppe. Im Rahmen zentraler Strategien, Ziele und Regelungen entwickeln die Hauptunternehmen der drei Segmente - die BAUER Spezialtiefbau GmbH, die BAUER Maschinen GmbH und die BAUER Resources GmbH - jeweils eigene Strategien, die in die strategische Unternehmensplanung integriert und auf der Ebene der Holding zusammengeführt werden. Die Entwicklung und Implementierung einer selbststeuernden Organisationsstruktur mit dezentralen Einheiten ist das primäre Steuerungsmerkmal in der BAUER Gruppe. Die Geschäftsführer und die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaften der Unternehmensgruppe unterliegen den Unternehmensleitlinien, Regelungen und den übergreifenden Strategien der BAUER Gruppe. Diese werden vom Vorstand des Konzerns festgelegt und sind für die jeweiligen Gesellschaften verbindlich. Die Grundsätze zum regelkonformen Verhalten, einschließlich der ethischen und moralischen Standards, werden unter anderem in einem Ethikmanagement und Werteprogramm für die Unternehmen der BAUER Gruppe definiert und von Unternehmensleitlinien sowie Führungsgrundsätzen für unsere Mitarbeiter flankiert. Die Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaften sind eigenverantwortlich für die Entwicklung ihrer Bereiche zuständig, solange sie sich innerhalb des oben beschriebenen Regelwerkes bewegen. Diese Struktur ist an ein zentrales Risikomanagement- und Kontrollsystem und an eine zentrale Konzernrechnungslegung gebunden. Im Rahmen der Internen Revision wird die Einhaltung der Unternehmensleitlinien, des Ethikmanagements sowie von Gesetzen und sonstigen Richtlinien in der Unternehmensgruppe überprüft. Mit der strategischen Führung durch den Vorstand wird das Ziel verfolgt, den langfristigen Erfolg der Unternehmensgruppe zu sichern und die Synergien zwischen den Segmenten optimal zu nutzen. Finanzielle LeistungsindikatorenAls wesentliche und bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns werden die Entwicklung der Gesamtkonzernleistung und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verwendet. Für die BAUER AG werden anstelle der Gesamtkonzernleistung die Umsatzerlöse verwendet. Die Gesamtkonzernleistung ist der in der Baubranche übliche Leistungsindikator und stellt dabei die Leistungen aller im Konzern befindlichen Gesellschaften dar. Die Differenz von konsolidierter Leistung zur Gesamtkonzernleistung ergibt sich aus den Leistungen der assoziierten Unternehmen, dem Leistungsanteil an Arbeitsgemeinschaften sowie den Leistungen nicht konsolidierter Gesellschaften. Umsatzerlöse werden hingegen nicht als Leistungsindikator herangezogen. Diese geben nur ein unvollständiges Bild der im Geschäftsjahr im Konzern erbrachten Leistung wieder. Die Entwicklung der Gesamtkonzernleistung sowie der jeweilige Anteil der Segmente an der Gesamtkonzernleistung werden im Wirtschaftsbericht dargestellt. Über die Berechnung sowie die Entwicklung des EBIT sowie des Ergebnisses nach Steuern des Konzerns finden sich Angaben im Wirtschaftsbericht. Auf Segmentebene werden die Gesamtkonzernleistung und das EBIT als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren herangezogen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 wird das Ergebnis nach Steuern nicht mehr als Leistungsindikator zur Steuerung des Konzerns sowie der BAUER AG verwendet. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Ergebnis nach Steuern in relevantem Maße von äußeren Einflussfaktoren abhängig ist. Hierzu zählen insbesondere die Währungsentwicklungen in den unterschiedlichen Ländern sowie die Marktwertveränderungen der Derivate und die Steuerbelastung. Diese Faktoren können einen nicht abschließend planbaren, wesentlichen Einfluss auf das Finanzergebnis und damit auf das Ergebnis nach Steuern im jeweiligen Geschäftsjahr haben. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenIm Rahmen eines umfassenden Berichtswesens werden für den Konzern auch nichtfinanzielle Kennzahlen ermittelt, die jedoch einzeln für die interne Steuerung und darüber hinaus keine wesentliche Bedeutung haben. Die Berichterstattung über die Entwicklung dieser Kennzahlen dient vorwiegend der Vermittlung eines umfassenden Eindrucks über die Tätigkeiten der BAUER Gruppe. Die einbezogenen Kennzahlen stammen unter anderem aus dem Bereich des Personalwesens, wie die Anzahl der Mitarbeiter. Weiterhin werden Fort- und Weiterbildungskennzahlen sowie Kennzahlen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung berichtet. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGDie BAUER Gruppe wandte im Geschäftsjahr 2021 erneut erhebliche Beträge zur Neu- und Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen in den drei Segmenten sowie für Forschungszwecke auf. Im Mittelpunkt standen dabei die unterschiedlichen Geräte für den Spezialtiefbau sowie die passenden Bohrwerkzeuge und Anbaugeräte. Dazu kamen die Neuentwicklung sowie Optimierung von Anwendungen und Verfahren auf den Baustellen. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in der BAUER Gruppe ist dezentral organisiert. In den zum Segment Maschinen gehörenden Unternehmen hat jede größere Produktgruppe einen eigenen Entwicklungsbereich, der sich auf die entsprechenden Geräte konzentriert, die Gerätefamilien ständig weiterentwickelt und Innovationen vorantreibt. Die zentrale Entwicklungsabteilung arbeitet an den Technologien und Komponenten einer Maschine, die in mehreren Produktgruppen Anwendung findet. Auch die grundlegende Forschungsarbeit ist in der zentralen Entwicklung angesiedelt. Im Maschinenbereich lag der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich der Elektrifizierung, der Automatisierung, der Vernetzung und der Digitalisierung der Geräte. Im Rahmen der Teilnahme an öffentlich geförderten Forschungsprojekten wurden die im vorherigen Jahr entwickelten Konzepte und Ideen zur Teilautomatisierung und Digitalisierung der Prozesse in einen Systemdemonstrator überführt. Eine Neuentwicklung aus dem Bereich der Schlitzwandgeräte ist das BAUER Cube System. Eine Maschinentechnik und ein Bauverfahren, das speziell für den Einsatz auf beengten Baustellen untertage mit Arbeitshöhen niedriger als vier Meter entwickelt wurde. Dieses elektrisch angetriebene Bauverfahren liefert so Lösungen für den Ausbau von Infrastrukturmaßnahmen im urbanen Umfeld und wurde im Jahr 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Bereich der Elektrifizierung wurde mit der eBG 33 ein erstes elektrohydraulisches Drehbohrgerät präsentiert und zum Ende des letzten Jahres erfolgreich zum Einsatz gebracht. Im Bereich der maritimen Technologien konnte im Jahr 2021 ein großes neues Verbundvorhaben zur Entwicklung von nachhaltigen, smarten und minimalinvasiven Erkundungs- und Bergbauverfahren in der Tiefsee initiiert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens werden Maschinenkonzepte zur Erkundung, dem Abbau und der Bewertung von Massivsulfiden in der Tiefsee entwickelt. Neben diesen Aktivitäten lag ein weiterer Fokus auf der Verbesserung der Technologien für Offshore-Gründungen mit dem Dive Drill. Im Segment Bau gibt es ebenfalls eigene Entwicklungskapazitäten, insbesondere eine Abteilung für Bautechnik, die unter anderem neue Verfahren entwickelt und Grundlagenforschung betreibt. Nachdem in den letzten Jahren das Thema Digitalisierung stetig vorangetrieben und mit dem neuen BAUER-digital-Portal eine innovative Plattform geschaffen wurde, begann im Jahr 2021 die gezielte Entwicklungsarbeit im Bereich der Datenerfassung bei der Ausführung der Spezialtiefbauleistungen. Dabei werden beispielsweise Messsysteme entwickelt, um den Betonspiegel in einem Element zu erfassen. Zudem wurden geeignete Sensorik und Datenerfassungsmodule in ein Ankerbohrgerät integriert. Somit kann der Produktionsprozess zukünftig einfach und sicher aufgezeichnet werden. Weiterhin wurde untersucht, wie die CO 2-intensiven und damit knappen und wertvollen Ressourcen, wie zum Beispiel Stahl und Zement, noch effizienter eingesetzt werden können. Hierzu werden beispielsweise die relevanten Festigkeitseigenschaften des Materials beim Mixed-in-Place-Verfahren analysiert, um bei den statischen Berechnungen die Leistungsfähigkeit des Materials entsprechend zu berücksichtigen. Insgesamt wird in den jeweiligen Entwicklungsprojekten ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Effizienter und ressourcenschonender Spezialtiefbau wird zukünftig nur gelingen, wenn in der Statik eine genaue Kenntnis der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Baustoffe vorhanden ist, und zum anderen, wenn durch eine gezielte Messdaten- und Prozesserfassung eine hohe Ausführungsqualität erreicht werden kann. Im Segment Resources liegt der Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen für den Umweltbereich, die Altlastensanierung sowie die Entsorgung. Beispielsweise gibt es die Herausforderung der Entsorgung, flüssiger Abfälle oder Bohrsuspensionen. Dafür hat der Bereich Umwelt der BAUER Resources GmbH im Jahr 2021 nach erfolgreichen Tests im Vorjahr Bohrsuspensionen auf Baustellen entwässert und den entwässerten Feststoff anschließend entsorgt. Damit konnte aufgezeigt werden, dass die Anwendung dieser Entwässerungstechnik im Baustellenbetrieb möglich ist und somit für den Einsatz auf Großbaustellen bereit ist. Zudem wurde die Aufbereitung von mit Per- und Polyfluorierten Chemikalien (PFC)-belasteten Wässern weiterverfolgt. Tests mit alternativen Filtermaterialien für die PFC-Immobilisation ist ein aktueller Forschungsschwerpunkt. Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) stellen heute ein großes Umweltproblem dar. Für ein Gemeinschaftsprojekt wurden die BAUER Spezialtiefbau GmbH und die BAUER Resources GmbH im Jahr 2021 als Leuchtturmprojekt vom Umweltcluster Bayern ausgezeichnet. Bei der geothermisch aktivierten Mixed-in-Place-Wand (MIP) erfolgt die geothermische Aktivierung durch Einstellen von Geothermieschlaufen in die Wand. Diese werden anschließend über ein Rohrleitungsnetz an die Wärmepumpenanlage des späteren Gebäudes angeschlossen - eine besonders nachhaltige Form der Energiegewinnung. Für Forschungstätigkeiten, die konzernübergreifend von Bedeutung sein können, werden über die BAUER Forschungsgemeinschaft interne und externe Aufträge zu Forschungsthemen vergeben. Manchmal entstehen aus vermeintlich einfachen Ideen neue Techniken, die unsere Unternehmen technologisch voranbringen. Diese Art der Gesamtorganisation der Forschungs- und Entwicklungsarbeit hat sich sehr bewährt. Durch schnelle Entscheidungen und hohe Flexibilität können alle Produkte auf dem neuesten Stand gehalten sowie neue Ideen und Marktanforderungen schnell umgesetzt werden. Im Segment Maschinen waren 202 Mitarbeiter in der Forschung und der Entwicklung tätig, dazu kommen Praktikanten. Im Segment Bau waren 2021 32 Mitarbeiter und im Segment Resources 13 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Für die BAUER Gruppe waren insgesamt 247 Mitarbeiter in der Forschung und der Entwicklung tätig. Die aufwandswirksamen verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen 2021 37,5 Mio. EUR (Vorjahr: 25,4 Mio. EUR). Diese Aufwendungen haben in der Vergangenheit vielfach zu einer generellen Erhöhung der Know-how-Basis der Segmente geführt. II. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG2021 ist das zweite Jahr in Folge, in dem die COVID-19-Pandemie die Welt und insbesondere die Weltwirtschaft sehr wesentlich beeinflusst hat. Die in der Anfangszeit der Pandemie vorherrschende Einschätzung, dass sich diese im Laufe des Jahres 2021 abschwächt und sich die weltwirtschaftliche Lage in der Folge wieder deutlich verbessern würde, hat sich nicht bewahrheitet. Die Zyklen und Wellen der Pandemie verliefen 2021 in den verschiedenen Ländern und Regionen der Welt unterschiedlich - abhängig vom jeweiligen Impffortschritt, der vorherrschenden Virusvariante und den lokal getroffenen politischen Entscheidungen. Auch die Auswirkungen auf die verschiedenen Wirtschaftszweige waren erneut sehr unterschiedlich. In Summe erwies sich die Weltwirtschaft aber auch im zweiten Pandemiejahr als robust. Erhebliche Auswirkungen gibt es hingegen bei der Verfügbarkeit von Waren. Lieferengpässe und sehr deutlich gestiegene Frachtkosten belasten die Wirtschaft bis in das Geschäftsjahr 2022 hinein. Exemplarisch dafür steht die Entwicklung im Automobilbereich, wo Fahrzeuge nur noch mit deutlich längeren Vorlaufzeiten ausgeliefert werden können. Der Gebrauchtwagenmarkt war dagegen nahezu ausverkauft und die Preise sind deutlich angestiegen. Auch die Kosten für Seefrachtcontainer haben sich seit Beginn des Jahres 2020 fast vervierfacht. Der massive Anstieg bei den Rohstoffpreisen, insbesondere bei Öl und Gas, führte zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Wirtschaft und der privaten Haushalte. In der Folge verzeichneten viele Länder einen deutlichen Anstieg der Inflation, der nun mit einer weniger expansiven Geld- und Fiskalpolitik entgegengewirkt werden soll. Die Anzeichen einer Immobilienkrise in China beunruhigten den lokalen Markt. Hinzu kommen staatliche Eingriffe in die eigene Wirtschaft, was Auswirkungen auf die in China tätigen westlichen Unternehmen hat. Dies führte insgesamt zu einer Verunsicherung in der westlichen Wirtschaft. Geopolitische Spannungen wie im südchinesischen Meer zwischen China und der westlichen Welt oder zwischen Russland und der NATO haben im vergangenen Jahr wieder deutlich zugenommen und bergen weiterhin Risiken. Mit dem Rückzug der USA aus Afghanistan und der Übernahme des Landes durch die Taliban ist das Land erneut zum Krisengebiet geworden. Durch die Pandemie sind die andauernden Kriege in Syrien und im Jemen zwar in den Hintergrund gerückt, belasten aber unvermindert die Region. Mit der Einführung neuer Regularien wie der EU-Taxonomie im Bereich CSR und Nachhaltigkeit und der Verabschiedung des Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland nehmen die bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft weiter zu - insbesondere für die mittelständischen Unternehmen. Generell hat das Thema Nachhaltigkeit nochmals deutlich an Bedeutung zugenommen und große institutionelle Investoren haben ihre Investitionsentscheidungen für einige Fondsprodukte inzwischen verstärkt darauf ausgerichtet. UNSERE MÄRKTE IM ÜBERBLICKDie Einschätzung der Marktentwicklungen sowie der allgemeinen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Konzern und für die Geschäftssegmente in diesem Lagebericht basiert auf den Informationen aus den einzelnen Tochtergesellschaften, den Einschätzungen der Regionalleiter sowie der obersten Führungsebene. Die Folgen der COVID-19-Pandemie auf unsere Märkte haben sich auch 2021 regional sehr unterschiedlich bemerkbar gemacht. Europa und die USA waren hier deutlich weniger beeinflusst als die Märkte in Asien. In China war der Baumarkt unabhängig von der Pandemie und stark getrieben durch die Immobilienkrise und Liquiditätsengpässe im Land deutlich verhaltener als im vergangenen Jahr. Insgesamt war der Bau weltweit durch die Pandemie in den letzten beiden Jahren weniger stark betroffen als viele andere Industrien. Der Markt für Baumaschinen im Bereich der Spezialtiefbaugeräte konnte entgegen den Erwartungen zu Jahresbeginn 2021 nicht wesentlich wachsen. Erst zum Ende des Jahres konnte eine Erholung festgestellt werden. Baustatistik Deutschland - Veränderung 2020 / 2021scrollen
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Negativ beeinflusst wurden alle Sektoren durch die zum Teil umfassenden Ausgangs- und Reisebeschränkungen, was auch Folgen für die Baustellenlogistik - insbesondere beim Einsatz von Personal und Geräten - hatte. Durch immer wieder auftretende Lockdowns in einzelnen Ländern kam es ungeachtet der generell weiter guten Nachfrage zu teilweise deutlichen Verzögerungen bei der Vergabe neuer Aufträge wie auch bei der Durchführung laufender Projekte. Der generelle Nachholbedarf an Infrastruktur ist sowohl in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen als auch in den etablierten Industrieländern nach wie vor vorhanden. Gerade aber in den Entwicklungs- und Schwellenländern wurden Infrastrukturmaßnahmen durch die Pandemie im Jahr 2021 deutlich gebremst. Staatliche Investitionen in die Infrastruktur förderten die Baumärkte weltweit. Im Industriebau kamen Investitionen zum Ausbau der Logistik, von Datacentern und im Bereich der erneuerbaren Energien zum Tragen. Neben dem Bau- und dem Maschinenbaumarkt als für uns wichtigste Märkte sehen wir auch in den Bereichen Umwelttechnik, Wasser, Bergbau und erneuerbare Energien ungeachtet der Pandemie eine grundsätzlich positive Entwicklung, die durch den generell steigenden Bedarf an diesen Themen vorangetrieben wird. DeutschlandIn Deutschland waren die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Bauwirtschaft und den Maschinenbaumarkt weniger stark. Weiter niedrige Zinsen, staatliche Förderungen und ein anhaltend hoher Nachholbedarf in Ballungsräumen, insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus, trieben die Baukonjunktur an. Der öffentliche Bau profitierte von einem erheblichen Defizit im Bereich Infrastruktur, für den im Staatshaushalt finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Teilweise hat der schlechte Zustand der Infrastruktur große Auswirkungen auf den Güterverkehr, so dass hier enorme Aufwendungen notwendig sind. Die anhaltende Debatte über den CO 2-Verbrauch und die Folgen des Klimawandels machen zusätzliche Investitionen notwendig, die zum Teil der Bauwirtschaft zugutekommen. Die befürchtete Investitionszurückhaltung als Folge der Pandemie und deren Kosten für die öffentlichen Haushalte realisierten sich im vergangenen Jahr entgegen den Erwartungen weder im öffentlichen Sektor noch im Wirtschaftsbau. In allen Bereichen war der Markt weiterhin gut und stabil. EuropaDie Baumärkte in Europa zeigten sich im zweiten Jahr der Pandemie wieder teilweise erholt. Frankreich sowie die meisten Märkte Nord- und Südeuropas zeigten wieder einen Anstieg der Bauleistung. In Großbritannien konnte die große Nachfrage an Bauprojekten aufgrund von Planungs- und Vergabeengpässen durch die COVID-19-Pandemie und den Brexit nicht in entsprechende Bautätigkeit umgesetzt werden. Die Märkte in Österreich und Ungarn zeigten sich robust. In vielen Staaten Osteuropas bewegten sich die Bauinvestitionen aufgrund fehlender Finanzmittel weiter auf sehr niedrigem Niveau. Russlands Bausektor war durch die anhaltenden Sanktionen und die deutlichen Auswirkungen der Pandemie weiter schwach und die Bemühungen des Staats hier entgegenzuwirken waren nicht ausreichend. Die Maschinenbaumärkte in Europa entwickelten sich in Summe verbessert. NahostDie Folgen der COVID-19-Pandemie wirkten sich im vergangenen Jahr nicht mehr so stark auf die Baumärkte der Region aus wie noch 2020. In den meisten Märkten konnte bis Mitte des letzten Jahres wieder weitgehend normal gearbeitet werden. Ungeachtet der durch die Konfliktherde in Syrien und Jemen sowie defizitärer Staatshaushalte bestehenden Probleme in der Region, hat sich der deutlich gestiegene Ölpreis und die Nachfrage nach Wasserstoff und Gas positiv ausgewirkt. Dies hatte sich aber zunächst noch nicht in der Baukonjunktur gezeigt - vor allem da aus den letzten schwierigen Jahren nach wie vor Überkapazitäten vorhanden sind. Die Nachfrage nach Baumaschinen hat dagegen im zweiten Halbjahr wieder angezogen. Der Markt in Saudi-Arabien hat begonnen sich langsam zu erholen und bietet durch Megaprojekte wie die geplante Millionenstadt Neom neue Chancen. In Summe waren und sind die Marktbedingungen für den Bau und Maschinenbau in dieser Region aber weiter schwierig. Asien-PazifikDie Märkte in Asien waren von der Pandemie mit am stärksten betroffen. Langanhaltende und strikte Lockdowns wie in Malaysia, Australien, Thailand oder den Philippinen haben teilweise über Monate zum Stillstand und erheblicher Investitionszurückhaltung in den jeweiligen Ländern geführt. Eine partielle Lockerung der Maßnahmen in einigen Ländern gegen Mitte des letzten Jahres konnte für keine nachhaltige Verbesserung sorgen. Insgesamt hat sich die Hoffnung, dass sich die generell weiter hohe Nachfrage nach großen Infrastrukturvorhaben im zweiten Halbjahr 2021 positiv auswirkt, nicht bestätigt. Die mittelfristigen Perspektiven für die Baumärkte in Asien sind aber weiter gut. In den Märkten Südasiens wie Indien, Bhutan oder Bangladesch, ergaben sich durch den allgemeinen Bedarf nach Infrastruktur und Energieversorgung immer wieder interessante Projekte für die Bauindustrie und speziell den Spezialtiefbau. Insbesondere im Bereich der Dammstabilisierung und bei der Errichtung von Wasserkraftwerken gab es regelmäßig gute Projektchancen. Aber auch Indien war im vergangenen Jahr stark von der Pandemie betroffen. Der Markt für Baumaschinen in Indien verzeichnete dennoch einen deutlichen Zuwachs basierend auf großen U-Bahnprojekten in den Großstädten. Die Bauwirtschaft in China konnte nicht an den Erfolg des Vorjahres anschließen und ging deutlich zurück. Die Immobilienkrise und staatliche Eingriffe bei den lokalen Unternehmen haben die Wirtschaft verunsichert und Investitionen gebremst. Dies hatte deutlich negative Auswirkungen auf den Verkauf von Baumaschinen, insbesondere im Bereich des Spezialtiefbaus. Die weiter restriktiven Einreisebestimmungen des Landes haben das Geschäft zusätzlich erschwert. AmerikaDer anhaltend große Nachholbedarf in vielen Infrastrukturbereichen des Landes, unter anderem auch im Bereich des Hochwasserschutzes, ist durch die Pandemie nicht wesentlich beeinflusst worden. Die US-amerikanische Wirtschaft konnte sich insgesamt gut behaupten. Die aufgelegten Konjunkturprogramme wirken sich positiv aus. Dieser Trend führte auch beim Verkauf von Baumaschinen zu weiterem Wachstum. In Kanada zeigte sich der Baumarkt positiv. In den Ländern Mittel- und Südamerikas hatte die Pandemie deutliche Folgen für die dortige Wirtschaftsleistung, was sich auch auf die Bau- und Maschinenbaumärkte ausgewirkt hat. AfrikaEine Wiederbelebung und leichte Erholung der Rohstoffmärkte hat die Investitionstätigkeit der Rohstoffindustrie in Afrika ansteigen lassen, auch mit positiven Auswirkungen auf Investitionen in für den Bergbau benötigte Dienstleistungen. Insgesamt ist das wirtschaftliche Niveau vieler Länder weiter sehr niedrig, so dass die Baunachfrage auch 2021 entsprechend niedrig war. Nur Ägypten hatte eine durchgehend stabile Baukonjunktur. Diese ist vor allem durch staatliche Infrastrukturprojekte weiter stark gestiegen. Wichtige Zukunftsthemen für den Kontinent wie Wasser, Umwelt, Energie oder Bodenschätze, nehmen an Bedeutung zu und werden wieder verstärkt durch Fördermaßnahmen unterstützt. Die COVID-19-Pandemie hat aber auch hier die Prioritäten verschoben. Gesamtaussage MärkteDie anhaltende Volatilität der Weltmärkte mit sich immer wieder kurzfristig ändernden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, auf die wir uns als Unternehmen immer wieder schnell und flexibel einstellen müssen, sind weiterhin die größten Herausforderungen. Insbesondere gilt dies für die Bau- und Maschinenbaumärkte. Insgesamt haben sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die weltweiten Bau- und Maschinenbaumärkte im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr reduziert, auch wenn in einzelnen Regionen der Welt, insbesondere in Asien, die Folgen weiterhin deutlich spürbar waren. Die Pandemie kann den anhaltenden weltweiten Bedarf nach Bauleistungen und damit auch nach Baumaschinen nicht grundlegend ändern, sondern nur verzögern. Auch in und nach der Pandemie bietet die anhaltende Dynamik einzelner Märkte immer wieder neues Potenzial für kurzfristige Marktchancen. Es ist damit zu rechnen, dass es ungeachtet der an haltenden Pandemie zu einer weiteren weltweiten Normalisierung der Märkte kommt. GESCHÄFTSVERLAUFDie BAUER Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtkonzernleistung von 1.537,6 Mio. EUR, die um 5,8 % über dem Vorjahreswert von 1.453,6 Mio. EUR lag. Das EBIT fiel von 55,5 Mio. EUR auf 36,0 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich mit 4,0 Mio. EUR in den positiven Bereich (Vorjahr: -8,2 Mio. EUR). Die Gesamtkonzernleistung ist gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen, was insbesondere auf die Segmente Bau und Maschinen zurückzuführen war. Im Segment Resources war dagegen ein leichter Rückgang zu verzeichnen. In der Kennzahl des Vorjahres sind rund 50 Mio. EUR erhöhende Effekte aus der Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft in Hongkong und einer Übergangskonsolidierung aufgrund der Beendigung des Joint Ventures mit Schlumberger enthalten. Bei den Ergebniskennzahlen lag das EBIT unter dem Vorjahr und das Ergebnis nach Steuern über dem Vorjahr. Einen deutlichen Verlust musste das Segment Bau bei einem Gründungsprojekt für einen Offshore-Windpark vor der Küste Frankreichs verzeichnen. Bei diesem in dieser Art von den Projektpartnern erstmalig durchgeführten Vorhaben gab es unter schwierigsten Rahmenbedingungen immer wieder Verzögerungen. Aufgrund unerwartet veränderter Ausführungsbedingungen ergab sich ein deutlicher Mehraufwand bei der Ausführung, so dass im Jahr 2021 bei diesem Projekt Ergebnisbelastungen im unteren zweistelligen Millionenbereich verzeichnet wurden. Zinssicherungsgeschäfte hatten im Jahr 2021 einen positiven Einfluss auf das Nachsteuerergebnis, da diese entsprechend der Entwicklung der Marktzinsen in der Bilanz zu bewerten sind. Da die Marktzinsen im Vergleich zu Ende Dezember 2020 angestiegen waren, gab es einen positiven Effekt auf das Nachsteuerergebnis. Dieser betrug 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: negativer Effekt von -5,3 Mio. EUR). Ebenso beeinflusste ein positiver Saldo bei den realisierten und unrealisierten Währungsgewinnen und -verlusten das Nachsteuerergebnis. Im Jahr 2021 lag der Saldo bei +6,7 Mio. EUR (Vorjahr: -11,9 Mio. EUR) In Summe lagen jedoch sowohl die Leistungs- als auch die Ergebniskennzahlen unter den ursprünglichen Erwartungen. Mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 hatte der Konzern am 13. April 2021 eine Prognose für das Geschäftsjahr 2021 abgegeben. Diese sah eine Gesamtkonzernleistung zwischen 1.550 Mio. EUR und 1.650 Mio. EUR sowie ein EBIT zwischen 75 Mio. EUR und 85 Mio. EUR vor. Per Ad-hoc-Meldung am 2. November passte der Vorstand seine Prognose auf eine Gesamtkonzernleistung zwischen 1.530 Mio. EUR und 1.570 Mio. EUR und ein EBIT zwischen 35 Mio. EUR und 45 Mio. EUR an. Hintergrund waren die länger und stärker als erwartet anhaltenden Folgen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft in den Segmenten Bau und Maschinen, insbesondere in den Ländern des Fernen Ostens. Darüber hinaus gab es zum Teil erhebliche Verzögerungen bei einzelnen Großprojekten in Europa, unter anderem bei einem Projekt zur Gründung eines Offshore-Windparks vor der Küste Frankreichs. Die zuletzt gegebene Prognose konnte vollständig erreicht werden. Der Auftragsbestand des Konzerns lag zum Jahresende 2021 mit 1.364,4 Mio. EUR um 17,4 % deutlich über dem bereits hohen Vorjahreswert von 1.162,5 Mio. EUR. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten im Segment Bau sehr gute Auftragseingänge verzeichnet und der Auftragsbestand weiter deutlich gesteigert werden, obwohl sich die Märkte durch die COVID-19-Pandemie weiter sehr volatil zeigten. Auch im Segment Maschinen stieg der Auftragsbestand zum Jahresende sehr deutlich an. Im Segment Resources lag dieser ebenfalls über dem Vorjahr. Der Auftragseingang lag mit 1.739,5 Mio. EUR um 9,5 % über dem Vorjahreswert von 1.588,5 Mio. EUR. Prognose-Ist-Vergleich 2021scrollen
Auswirkungen der COVID-19-PandemieBetrachtet man den Einfluss auf die Märkte des Segments Bau, so konnten im Geschäftsjahr 2021 in den meisten Ländern Europas, des Nahen Ostens, Amerikas und Afrikas die Bauprojekte mit deutlich weniger Einschränkungen ausgeführt werden als noch im Vorjahr. In manchen Ländern jedoch, vor allem in Asien, gab es wie bereits im Vorjahr unverändert großräumige Ausgangsbeschränkungen und eine anhaltende Stilllegung der Wirtschaft; dies betraf etwa Malaysia, Thailand, die Philippinen, Indien, Bhutan oder Panama. Aber auch in den Ländern, in denen der Baubetrieb kaum unterbrochen war, erschwerten unverändert Reisebeschränkungen die Baustellenversorgung. Benötigte Maschinen oder Expertenteams gelangten nur schwer und mit deutlich längerer Anreise oder quarantänebedingten Verspätungen auf die Baustellen. Die Störung der Lieferketten führte teilweise zu Schwankungen in den Einkaufspreisen, der Verfügbarkeit von Baumaterial und zu Störungen der internationalen Transportlogistik. Dies stellte international agierende Bauunternehmen vor erhebliche Herausforderungen, Projekte weiterhin planmäßig abzuwickeln. In vielen Ländern kam es auch zu einem Rückgang oder Verzögerungen von Ausschreibungen bzw. laufenden Aufträgen. Dies betraf auch eigene Großprojekte, wie in Ungarn oder in England. Das Segment Maschinen war auch im Geschäftsjahr 2021 von der Investitionszurückhaltung der Kunden betroffen. Die Baumaschinenmärkte weltweit wurden bereits im Jahr 2020 durch die Folgen der COVID-19-Pandemie sehr deutlich beeinflusst. Geprägt von den Unsicherheiten investierten die Maschinenkunden im Vorjahr merklich zurückhaltender in neue Geräte, was in nahezu allen Regionen der Welt zu starken Rückgängen bei den Verkaufszahlen führte. Eine Ausnahme bildete im Jahr 2020 nur China, dessen Wirtschaft sich nach einer relativ kurzen Phase des harten Lockdowns schnell erholte. Blickt man nun auf das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 so zeigte sich ein gegenteiliges Bild. Die meisten Regionen der Welt, wie Europa, Amerika sowie der Nahen Osten oder Afrika, verzeichneten auf Basis des schwächeren Vorjahres wieder gute bis sehr gute Wachstumsraten und entsprechend auch einen Anstieg bei den Verkaufszahlen. Anders dagegen in China und den weiteren asiatischen Ländern, wo die Baumaschinenmärkte einen erheblichen Rückgang verkraften mussten. Infolgedessen lagen auch die Verkaufszahlen in dieser Region nur bei einem Bruchteil der ursprünglichen Erwartungen. Das Segment Resources war, wie bereits im Vorjahr, auch im Geschäftsjahr 2021 kaum von der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Gesamtaussage GeschäftsverlaufDas Jahr 2021 war für den Konzern aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erneut sehr wechselhaft. Im Segment Bau konnten in vielen Ländern sehr gute Ergebnisse bei Bauprojekten erzielt werden. Auf der anderen Seite waren viele Märkte, dabei insbesondere Asien, anhaltend von Ausgangs- und Reisebeschränkungen betroffen. Dazu kamen Verzögerungen bei einigen Großprojekten. Gerade in Asien verhinderten die Folgen der Pandemie im Segment Maschinen eine bessere Entwicklung. Das Segment Resources konnte eine deutliche Steigerung bei den Ergebniskennzahlen erreichen und verzeichnete ein gutes Geschäftsjahr. Insgesamt werden weiterhin konsequente Maßnahmen umgesetzt, um den Konzern stark für die Zukunft zu machen. Insbesondere gilt dies für das Segment Bau und seine weltweite Aufstellung. SEGMENT BAUscrollen
* Vorjahr angepasst; siehe Erläuterungen
auf S. 100
Allgemeine RahmenbedingungenDie wesentlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Segment Bau wurden bereits im Geschäftsverlauf beschrieben. Der Baumarkt in Deutschland war im vergangenen Jahr insgesamt gut. Es gab eine Vielzahl an Anfragen und Ausschreibungen sowohl im öffentlichen wie im Gewerbebau. In Westeuropa haben sich die Baumärkte in Summe schwächer als im Vorjahr entwickelt. In den Ländern Bulgarien, Österreich und Russland blieb die Auftragslage im abgelaufenen Jahr erneut auf zu niedrigem Niveau. In Nordamerika zeigten sich die Märkte in Kanada und in den USA positiv. Die Länder Mittelamerikas verzeichneten eine schwache Marktlage. Äußerst schwierig war das Jahr 2021 erneut in der Region Asien-Pazifik. Die Märkte des Nahen Ostens waren aufgrund der politischen Unsicherheiten weiter schwach, aber stabil. In Subsahara-Afrika zeigten sich die Baumärkte in Summe erneut auf niedrigem Niveau. Ägypten profitierte weiter von einer starken staatlichen Investitionspolitik. Der weltweite Bedarf an Infrastruktur wie Straßen, Brücken, Dämmen oder Energieversorgung ist trotz der COVID-19-Pandemie unverändert groß. Die Urbanisierung setzt sich weiter fort. Speziell wegen der Urbanisierung muss in immer komplexeren und schwierigeren Verhältnissen gebaut werden. Der Klimawandel führt sowohl zu höheren Investitionen in die Sanierung und den Neubau von Dämmen und Deichen als auch zu einer ansteigenden Nachfrage nach nachhaltigen Bauverfahren mit einem niedrigeren Zementverbrauch und dadurch geringerem Transportaufkommen. Dies lässt erwarten, dass vermehrt Spezialtiefbauleistungen benötigt werden, so dass der Spezialtiefbau - insbesondere mit modernen und nachhaltigen Verfahren - unverändert einen zukunftsträchtigen Markt darstellt. Wesentliche EreignisseDas Segment Bau erzielte im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtkonzernleistung von 682,4 Mio. EUR, die mit 5,9 % über dem Vorjahr von 644,7 Mio. EUR lag. Das EBIT war mit -8,6 Mio. EUR negativ (Vorjahr: +23,1 Mio. EUR). Das Ergebnis nach Steuern lag bei -21,9 Mio. EUR (Vorjahr: -5,7 Mio. EUR). Die Leistungs- und Ergebniskennzahlen des Jahres 2021 waren insbesondere durch die Folgen der COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst. Dies betraf vor allem die Länder Asiens. Unsere Tochterfirmen in Malaysia, Thailand und auf den Philippinen verzeichneten aufgrund der anhaltenden bzw. im Jahr 2021 erneut verhängten Ausgangs- und Reisebeschränkungen sowie Lockdowns erhebliche Verluste, da dort wie bereits im Vorjahr kaum Projekte umgesetzt werden konnten. Einen deutlichen Verlust verzeichnete, wie im Kapitel Geschäftsverlauf beschrieben, das Gründungsprojekt für einen Offshore-Windpark vor der Küste Frankreichs. In Summe überdeckten diese beiden negativen Entwicklungen die ansonsten positiven Geschäftsverläufe in den anderen Regionen. Da sich auch zwei wesentliche Großprojekte in England und Ungarn verschoben haben, wurde auch die Leistungsplanung im Segment im Jahr 2021 deutlich verfehlt. Aufgrund der Umgliederung der SCHACHTBAU NORDHAUSEN Stahlbau GmbH vom Segment Bau in das Segment Resources verringerte sich die Gesamtkonzernleistung im Segment für das Gesamtjahr 2021 um 23,8 Mio. EUR (Vorjahr: 24,3 Mio. EUR). Die Ergebnisauswirkungen waren unwesentlich. Die einzelnen Baumärkte zeigten sich entsprechend der Rahmenbedingungen auch für uns sehr unterschiedlich. In Deutschland lag die Leistung in etwa auf Höhe des Vorjahres und es konnte operativ erneut ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. In Europa hatten wir 2021 ein eher schwieriges Geschäftsjahr. Während in Ungarn und den Niederlanden eine gute Leistung erzielt werden konnte, war die Auslastung in der Schweiz, in Großbritannien sowie in Russland, Bulgarien und Rumänien zu gering. Die Märkte im Nahen Osten waren weiter durch politische Unsicherheiten belastet. Durch die Abwicklung größerer Aufträge, darunter auch ein Großprojekt in Jordanien am Toten Meer, konnte unsere Tochterfirma in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein sehr gutes Ergebnis erzielen. In Katar mussten wir dagegen einen Verlust verzeichnen. Saudi-Arabien entwickelte sich wieder gut. Erfreulich war erneut die Leistung unserer Tochterfirma in Ägypten, die durch einige gute Projekte einen sehr guten Ergebnisbeitrag liefern konnte. Sonst waren in Afrika die Leistungsbeiträge unserer Aktivitäten gering. Das schwierigste Marktumfeld herrschte für uns im Geschäftsjahr 2021 erneut in der Region Asien-Pazifik. Die umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie beeinflussten den Bau erneut sehr deutlich. Die Einschränkungen führten in einigen Ländern dazu, dass weiterhin kaum gearbeitet werden konnte. Unsere Tochterfirmen in Malaysia, Thailand und auf den Philippinen mussten so erneut erhebliche Verluste verzeichnen. Auch in Australien und Vietnam sowie in Südasien gab es zu wenige Aufträge und folglich Verluste. In Malaysia haben wir als Folgen dieser Entwicklungen unsere Kapazitäten deutlich reduziert. Dies gilt auch für die Kostenstrukturen in unseren Firmen in Australien, Thailand und den Philippinen. Die Tochterfirma in den USA hatte dagegen erneut eine gute Entwicklung. Geprägt war das Geschäft weiterhin von großen Dammsanierungsprojekten mit nachhaltigen Bodenmischverfahren. Insgesamt konnte in den USA ein positives Ergebnis erzielt werden. In Kanada gab es im Vergleich zum Vorjahr eine bessere Entwicklung. Die Märkte Mittelamerikas, insbesondere in Panama, waren erneut schwach. Wir haben auch im Jahr 2021 den weltweiten Rollout des BAUER Construction Process (BCP), also der systematischen Einführung von strukturierten Lean Management-Methoden übertragen auf den Spezialtiefbauprozess, weitergeführt. Hier konnten wir bereits gute Erfolge erzielen und die Abwicklung unserer Projekte an vielen Stellen verbessern sowie die Prozesse und Risikoreduktionsmaßnahmen nachhaltig vereinheitlichen. Insgesamt war die operative Abwicklung erneut gut. Im Mittelpunkt unserer Anstrengungen stand auch im vergangenen Jahr die weitere Überprüfung unserer internationalen Aufstellung. Die COVID-19-Pandemie hat die Umsetzung notwendiger Kapazitätsanpassungen vor allem in der Region Asien-Pazifik beschleunigt. In weiteren Regionen werden wir die Schließung kleinerer Gesellschaften vornehmen, aber dabei die Fähigkeit zur Ausführung großer Projekte sichern. AuftragslageDer Auftragsbestand ist um 17,2 % von 721,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 845,5 Mio. EUR deutlich angestiegen und bewegt sich weiter auf sehr hohem Niveau. Darin enthalten sind größere Projekte in Europa, Jordanien, Ägypten, aber auch in den USA. Der Auftragseingang lag entsprechend mit 806,6 Mio. EUR um 3,5 % leicht über dem Vorjahreswert von 779,2 Mio. EUR. Wir hatten auch im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gute Auftragseingänge. Obwohl sich die Märkte durch die COVID-19-Pandemie weiter sehr volatil zeigten, ist es uns gelungen, einige sehr große Aufträge zu gewinnen. Dennoch zeigen sich regionale Unterschiede, so dass die Auftragslage gerade in den Ländern der Region Asien-Pazifik noch nicht ausreichend ist. Dennoch sehen wir durch den vorhandenen Auftragsbestand und aufgrund weiterer Chancen in der Welt eine gute Ausgangslage für das laufende Geschäftsjahr. SEGMENT MASCHINENscrollen
Allgemeine RahmenbedingungenDie wesentlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Segment Maschinen wurden bereits im Geschäftsverlauf beschrieben. Auch im Jahr 2021 gab es trotz der COVID-19-Pandemie weltweit einen anhaltenden und erheblichen Bedarf an Spezialtiefbauleistungen. Nach der deutlichen Abschwächung im Jahr 2020, als die Kunden bei Maschinenkäufen sehr zurückhaltend waren, haben im vergangenen Geschäftsjahr nahezu alle Regionen wieder ein leichtes bis moderates Wachstum bei den Verkaufszahlen von Baumaschinen gezeigt. Dies galt insbesondere für Nordamerika und Europa. Entsprechend gibt es einen unverminderten Bedarf an Spezialtiefbaugeräten. In der Region Asien-Pazifik und speziell in China war es durch die dort geltenden strikten Ausgangs- und Reisebeschränkungen sowie einer rückläufigen Bautätigkeit im zweiten Halbjahr äußerst schwierig Verkäufe zu realisieren. Die für einige unserer Sonderproduktgruppen wichtigen Rohstoffmärkte zeigten sich aufgrund der im Jahr 2021 gestiegenen Rohstoff- und Ölpreise wieder verbessert und die Nachfrage legte entsprechend zu. Wesentliche EreignisseIm Segment Maschinen lag die Gesamtkonzernleistung im vergangenen Geschäftsjahr mit 681,5 Mio. EUR um 11,6 % deutlich über dem Vorjahr von 610,7 Mio. EUR. Entsprechend stiegen das EBIT von 30,1 Mio. EUR auf 36,9 Mio. EUR und das Ergebnis nach Steuern von 11,0 Mio. EUR auf 19,1 Mio. EUR an. Das Segment Maschinen zeigte sich im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr verbessert, war aber dennoch von der Investitionszurückhaltung der Kunden - speziell in Asien und Nahost - aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen. Die gegenüber Vorjahr erwartete und geplante Leistungssteigerung konnte annähernd erzielt werden. In Summe reichte dieser Leistungsanstieg jedoch nicht aus, um die erwartete Ergebnisverbesserung voll zu erreichen. Die Auslastung der Produktionskapazitäten war insgesamt weiterhin nicht ausreichend. Insgesamt zeigten sich die Märkte in Deutschland, Europa und Amerika, insbesondere in den USA, sowie in Afrika im Vergleich zum Vorjahr deutlich aktiver. Auch in Russland konnten die Verkäufe wieder gesteigert werden. In den Ländern des Nahen Ostens gingen die Verkaufszahlen zurück. Dies galt auch für die Region Asien-Pazifik, wo die Zahlen vor allem aufgrund der Beschränkungen in China einen deutlichen Einbruch erlebten. Die Produktions- und Vertriebsorganisation in dieser Region lag erheblich unter den Planungen und verzeichnete nach vielen starken Vorjahren zum ersten Mal seit langem einen Verlust. Bei den Tochterfirmen und den einzelnen Produktgruppen stellte sich das Geschäftsjahr wie folgt dar: Der Vertrieb von Klein- und Ankerbohrgeräten lief sehr positiv und war bereits im Vorjahr nahezu unbeeinflusst von den Folgen der Pandemie. Es konnte sogar eine erneute Steigerung erzielt werden. Rammgeräte, Mischanlagen, Drehantriebe und Bohrrohre zeigten wieder einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit guten Ergebnissen. Das Geschäft mit Ersatzteilen, Bohrwerkzeugen und After-Sales-Services lieferte erneut einen guten Beitrag zum Gesamtergebnis, wenn auch hier der Umsatz und das Ergebnis merklich zurückgingen. Die Vertriebsgesellschaft für Spezialtiefbaugeräte in den USA hatte ein gutes Marktumfeld und konnte mit einer Leistungssteigerung ein gutes Ergebnis erzielen. Besonders stark verlief hier das Mietgeschäft mit Spezialtiefbaugeräten. Im Vorjahr wurde das Joint Venture mit Schlumberger zur Entwicklung und zum Bau von Tiefbohranlagen beendet. Die Effekte auf die Vorjahreszahlen sind in der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage weitergehend beschrieben. Im Jahr 2021 wurde ein großes Projekt zur Optimierung des Supply Chain Managements gestartet. Hier ist die Zielsetzung, den Kunden von Spezialtiefbaugeräten kürzere Standard-Lieferzeiten zu bieten und das Working Capital durch geringere Fertigwarenbestände zu verbessern. Das Projekt ist auf mehrere Jahre angelegt. Im Rahmen der in Schrobenhausen stattfindenden Kundenveranstaltung BAU ERLEBEN wurden den Besuchern in den Sommermonaten zwei Bauer-Geräteinnovationen präsentiert. Mit der eBG 33 das erste vollelektrische Drehbohrgerät aus dem Hause Bauer sowie mit dem BAUER Cube System ein neuartiges Fräsensystem, das völlig neue Einsatzmöglichkeiten bei der Herstellung von Schlitzwänden, insbesondere im innerstädtischen Bereich, ermöglicht. AuftragslageDer Auftragseingang entwickelte sich deutlich besser als im Vorjahr. In Summe stieg er von 621,3 Mio. EUR im Vorjahr um 19,2 % auf 740,4 Mio. EUR an. Der Auftragsbestand lag zum Jahresende 2021 mit 177,8 Mio. EUR sehr deutlich über dem Vorjahr von 118,9 Mio. EUR. Die Unsicherheiten aufgrund der COVID-19-Pandemie führten bei den Maschinenkunden weiterhin zu einem zurückhaltenden Bestellverhalten. Jedoch zeigte sich im Jahresverlauf eine Verbesserung vor allem in den Märkten Amerikas und Europas, was in Summe zum Anstieg beim Auftragsbestand in diesen Regionen führte. In der Region Asien-Pazifik gab es dagegen einen erheblichen Rückgang. Unverändert bestellen Kunden ihre Maschinen für den Spezialtiefbau relativ kurzfristig. Nur vereinzelt werden Geräte für besondere Projekte oder spezielle Anforderungen etwas länger im Voraus bestellt. SEGMENT RESOURCESscrollen
* Vorjahr angepasst; siehe Erläuterungen
auf S. 100
Allgemeine RahmenbedingungenDas Segment Resources konzentriert sich mit seinen Produkten und Dienstleistungen auf die Geschäftsfelder Bohrdienstleistungen und Brunnenbau, Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau sowie Sanierung. Wie im Geschäftsverlauf beschrieben, war das Segment Resources im Geschäftsjahr 2021 kaum von der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Eine leichte Erholung war bei der Nachfrage für Bohrdienstleistungen nach Wasser und Bodenschätzen in Afrika zu beobachten. Im Nahen Osten zeigte sich der Markt weiterhin auf niedrigem Niveau. Im Geschäftsbereich Brunnenbau war die Nachfrage für Ausbaumaterialien in Deutschland und Frankreich weiterhin gut. In den Märkten Osteuropas war diese ausreichend. Im Geschäftsbereich Umwelttechnik zeigte sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ein positiver aber zunehmend wettbewerbsintensiver Markt. In Deutschland gab es ausreichend viele Aufträge im Flächenrecycling, der Grundwasseraufbereitung oder der Entsorgung kontaminierter Böden und Schlämmen. Der Bereich Pflanzenkläranlagen fokussiert sich bei der Vermarktung auf einzelne große Projekte im Nahen Osten und arbeitet an der Erweiterung des Geschäftes. Der Geschäftsbereich Bergbau ist im Wesentlichen in Deutschland aktiv, wo nach wie vor ein Bedarf an bergmännischen Spezialdienstleistungen besteht. Neben Tätigkeiten im Endlagerbergbau lagen die Ausführungsschwerpunkte im Verwahrungs- und Entsorgungsbergbau, in der Sanierung von Altbergbaustandorten und in technischen Dienstleistungen für Bergbauunternehmen. Der Geschäftsbereich Sanierung mit Schwerpunkt in Deutschland hatte einen schwierigen Markt in einem intensiven Wettbewerbsumfeld. Wesentliche EreignisseDie Gesamtkonzernleistung im Segment Resources lag mit 272,5 Mio. EUR um 7,0 % deutlich unter dem Vorjahreswert von 293,1 Mio. EUR. Das EBIT verbesserte sich von 3,1 Mio. EUR sehr deutlich auf 9,5 Mio. EUR und das Ergebnis nach Steuern lag nach -6,4 Mio. EUR im Vorjahr bei 11,5 Mio. EUR. Nachdem das Vorjahr noch vom Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen geprägt war, konnte das Segment Resources im Geschäftsjahr 2021 einen positiven Geschäftsverlauf verzeichnen. Der Rückgang bei der Gesamtkonzernleistung ist fast vollständig darauf zurückzuführen, dass in den Vorjahreszahlen das Großprojekt Kesslergrube enthalten war, das im Juli 2020 an den Auftraggeber übergeben wurde. Die Ergebnisentwicklung spiegelt den positiven Verlauf im operativen Geschäft wider und enthält zusätzlich einen positiven Ergebniseffekt nach Steuern in Höhe von 4,9 Mio. EUR durch einmalige Nutzung von Verlustvorträgen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veränderungen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen im Segment im Jahr 2021 waren mit 1,1 Mio. EUR deutlich niedriger als im Vorjahr mit 4,6 Mio. EUR, was sich im Vergleich ebenfalls positiv auf die Ergebniskennzahlen ausgewirkt hat. Aufgrund der Umgliederung der SCHACHTBAU NORDHAUSEN Stahlbau GmbH vom Segment Bau in das Segment Resources erhöhte sich die Gesamtkonzernleistung im Segment für das Gesamtjahr 2021 um 23,8 Mio. EUR (Vorjahr: 24,3 Mio. EUR). Die Ergebnisauswirkungen waren unwesentlich. Positiv zeigte sich erneut der Geschäftsbereich Umwelttechnik, der in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld eine positive Geschäftsentwicklung mit gutem Ergebnis hatte. Die COVID-19-Pandemie verhinderte wie bereits im Vorjahr die intensivere Bearbeitung neuer Märkte wie China oder USA und die dortige Akquisition erster Projekte. Im Geschäftsbereich Bohrdienstleistungen und Brunnenbau hatten unsere Bohrfirmen in Afrika, die vor allem für die Rohstoffindustrie und internationale Entwicklungsgesellschaften tätig sind, eine stabile Entwicklung auf niedrigem Niveau. Die Tochterfirma in Jordanien lag bei der Leistungsentwicklung in einem schwierigen Marktumfeld aufgrund von Verzögerungen in der Abwicklung einiger Aufträge unter den Erwartungen und verzeichnete einen Verlust. Die GWE Gruppe, die Brunnenausbaumaterialien in Deutschland, Frankreich und Osteuropa sowie in Chile herstellt und vertreibt, verzeichnete erneut ein gutes Geschäftsjahr, auch wenn Leistung und Ergebnis leicht hinter den Vorjahreswerten zurückblieben. Die Tochterfirmen in Frankreich, Polen, Ungarn und Chile verzeichneten ebenso ein positives Ergebnis. Erfreulich verlief das Geschäftsjahr erneut für unsere Beteiligung im Oman im Bereich Pflanzenkläranlagen. Leistung und Ergebnis lagen dabei leicht unter dem Vorjahr. Neben dem Betrieb der Anlage liefert inzwischen der Verkauf von CO 2-Zertifikaten, die aus dem Projekt generiert werden, einen zusätzlichen konstanten Ergebnisbeitrag (at-Equity). Ein angestrebter Auftrag für eine weitere Pflanzenkläranlage in Bahrain soll nun im Jahr 2022 vergeben werden. Einen potenziellen Markteintritt in die USA in diesem Bereich haben wir 2021 mit den ersten Schritten gestartet und soll im Geschäftsjahr 2022 umgesetzt werden. Der Bergbaubereich brachte aufgrund des weiterhin guten Marktes in Deutschland und der positiven Entwicklung unseres Unternehmens in Kasachstan wieder einen sehr positiven Leistungs- und Ergebnisbeitrag. Das Geschäftsfeld Sanierung war im Jahr 2021 durch die Zusammenführung der SPESA Spezialbau und Sanierung GmbH sowie der SCHACHTBAU NORDHAUSEN Bau GmbH neu entstanden. Es wurde bereits intensiv an der Neuausrichtung sowie organisatorischer und operativer Veränderungen gearbeitet, was im laufenden Geschäftsjahr fortgesetzt wird. Daher stand in diesem Bereich noch ein Verlust zu Buche. Zum Ende des Jahres war jedoch eine spürbare Belebung mit signifikanten Auftragseingängen zu verzeichnen. AuftragslageDer Auftragseingang lag 2021 mit 291,3 Mio. EUR um 3,0 % über dem Vorjahreswert von 282,9 Mio. EUR. Der Auftragsbestand zum Jahresende war mit 341,2 Mio. EUR um 5,8 % höher als im Vorjahr mit 322,3 Mio. EUR. Den größten Anteil am Auftragsbestand liefert der Geschäftsbereich Bergbau mit einem Volumen von 125,1 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr gab es in diesem Bereich einen weiteren Anstieg. Die Pflanzenkläranlage im Oman trägt aufgrund ihrer langen Betriebszeit einen weiteren erheblichen Anteil zum Auftragsbestand bei. Einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die Umwelttechnik, wogegen der Bestand im Bereich Sanierung angestiegen ist. SEGMENTE ZENTRALE DIENSTE / KONSOLIDIERUNGIn den Segmenten Zentrale Dienste und Konsolidierung sind die Leistungen und Ergebnisse des Konzerns zusammengefasst, die nicht den operativen Segmenten zugeordnet werden können. Im Wesentlichen zeigt das Segment Zentrale Dienste die Leistung der BAUER AG selbst, die für ihre Konzerntöchter unterschiedlichste Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung gegen Verrechnung erbringt. Das Segment Zentrale Dienste weist 2021 ein EBIT von 44,7 Mio. EUR (Vorjahr: 21,4 Mio. EUR) aus. Dieses beinhaltet mit 45,7 Mio. EUR Ausschüttungen der Konzerntöchter an die Konzernmuttergesellschaft. Das Ergebnis nach Steuern betrug 41,6 Mio. EUR (Vorjahr: 15,1 Mio. EUR). Die Leistungen des Segments sind vor allem Verrechnungen innerhalb des Konzerns. Im Segment Konsolidierung wurden die Konsolidierungen vorgenommen. Im negativen EBIT von -46,4 Mio. EUR (Vorjahr: -22,1 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die zuvor genannten Ausschüttungen der Konzerntöchter an die BAUER AG enthalten. Das Ergebnis nach Steuern betrug -46,4 Mio. EUR (Vorjahr: -22,1 Mio. EUR). III. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEKONZERNERTRAGSLAGEDie Ertragslage war im Jahr 2021 erneut von den erheblichen Einflüssen der COVID-19-Pandemie geprägt. Zu den in den Jahren 2020 und 2021 enthaltenen Sondereffekten verweisen wir auf die Darstellungen im Abschnitt Geschäftsverlauf. Die wichtigsten Kennzahlen haben sich wie folgt verändert: Die Gesamtkonzernleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 % von 1.453,6 Mio. EUR auf 1.537,6 Mio. EUR deutlich erhöht. Das EBIT verringerte sich gegenüber Vorjahr deutlich von 55,5 Mio. EUR auf 36,0 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Steuern war mit 4,0 Mio. EUR leicht im Plus - im Vorjahr lag dieses bei -8,2 Mio. EUR. Im Folgenden werden die Einzelpositionen der GuV für das Jahr 2021 erläutert: Die konsolidierte Leistung ist von 1.401,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 1.472,4 Mio. EUR um 5,1 % angestiegen. Im Vorjahr waren rund 50 Mio. EUR aus der Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft in Hongkong im Segment Bau und einer Übergangskonsolidierung aufgrund der Beendigung des Joint Ventures mit Schlumberger im Segment Maschinen enthalten, was bei der Position sonstige Erträge erläutert ist. Ohne diesen Effekt wäre der Anstieg der konsolidierten Leistung noch größer gewesen. Die Umsatzerlöse sind von 1.343,2 Mio. EUR um 6,7 % auf 1.433,1 Mio. EUR angestiegen, was im Wesentlichen auf die Segmente Bau und Maschinen zurückzuführen war. Die Bestandsveränderungen veränderten sich deutlich von -16,8 Mio. EUR auf 5,4 Mio. EUR, was im Wesentlichen auf einen Bestandaufbau im Segment Maschinen zurückzuführen war. Die anderen aktivierten Eigenleistungen sind von 8,1 Mio. EUR auf 15,1 Mio. EUR deutlich angestiegen, was im Wesentlichen auf ein größeres IT-Projekt in der BAUER AG sowie die Maschinentechnik für Offshore-Gründungen im Segment Maschinen zurückzuführen war. Die sonstigen Erträge sind gegenüber Vorjahr von 66,8 Mio. EUR auf 18,8 Mio. EUR deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2020 wurden die restlichen 49 % der Anteile an der BAUER Manufacturing LLC und der BAUER Deep Drilling GmbH erworben und neu bewertet. Hintergrund war die Beendigung des Joint Ventures in der Tiefbohrtechnik mit Schlumberger. Die Übernahme der restlichen Anteile von 51 % führte zu einem negativen Unterschiedsbetrag in Höhe von 41,9 Mio. EUR, der im Vorjahr in den sonstigen Erträgen enthalten war. Darüber hinaus wurde im Vorjahr im Segment Bau die Tochterfirma in Hongkong entkonsolidiert, was zu einem positiven Ergebnisbeitrag von etwa 8 Mio. EUR geführt hat. Im Jahr 2021 gab es keine wesentlichen Sondereffekte in den sonstigen Erträgen. Der Materialaufwand ist im Berichtsjahr um 16,5 % von 626,1 Mio. EUR auf 729,7 Mio. EUR erheblich angestiegen. Wesentlich hierfür waren Veränderungen in der Auftragsstruktur im Segment Bau, wo bei einigen Projekten ein deutlich höherer Materialeinsatz zum Tragen kam sowie der Produktmix im Segment Maschinen. Die generelle Erhöhung bei Beschaffungspreisen hat sich im Jahr 2021 noch nicht so stark in dieser Position ausgewirkt. Der Personalaufwand ist um 9,0 % von 394,9 Mio. EUR auf 430,4 Mio. EUR und damit mehr als die konsolidierte Leistung angestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kurzarbeitsmaßnahmen im Jahr 2020 einen deutlich mindernden Effekt auf die Position hatten. Wir sind weiterhin bemüht den Personal aufwand im Verhältnis zur konsolidierten Leistung in den nächsten Jahren zu verbessern. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 24,3 % von 224,8 Mio. EUR auf 170,1 Mio. EUR zurückgegangen. In der Position ist der bei den sonstigen Erträgen beschriebene Effekt aus der Beendigung des Joint Ventures in der Tiefbohrtechnik mit Schlumberger in Höhe von 41,4 Mio. EUR im Vorjahreswert enthalten. Ohne diesen Effekt wäre die Position ebenfalls leicht zurückgegangen. Das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen erhöhte sich von 9,8 Mio. EUR auf 11,3 Mio. EUR. Wesentlicher Bestandteil der Position sind positive Ergebnisse aus Arbeitsgemeinschaften sowie aus der Resources-Beteiligung im Oman. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind um 14,1 % von 93,2 Mio. EUR auf 106,3 Mio. EUR gestiegen. Wesentlicher Grund für den Anstieg waren zusätzliche Abschreibungen auf Maschinen in Zusammenhang mit dem Offshore-Projekt in Frankreich und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Aufgabe des Tiefbohrgeschäfts. Die nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte spiegeln die Nutzung der Mietgeräte wider, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. Dies betrifft vor allem das Geschäft in den USA. Die Position hat sich im Berichtsjahr um 32,7 % von 16,5 Mio. EUR auf 11,1 Mio. EUR reduziert. Die Finanzerträge sind von 33,0 Mio. EUR auf 50,8 Mio. EUR deutlich angestiegen. Die darin enthaltenen Währungsgewinne und Gewinne aus Sicherungsgeschäften sind um 18,0 Mio. EUR angestiegen. Die Finanzaufwendungen lagen mit 65,5 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahres von 72,3 Mio. EUR. Hierbei gingen die Währungsverluste und Verluste aus Sicherungsgeschäften von 33,7 Mio. EUR auf 25,2 Mio. EUR zurück. Bereinigt um diesen Effekt ist die Position leicht angestiegen, was im Wesentlichen auf Verluste aus Marktwertveränderungen der Derivate zurückzuführen war. Der Ertragsteueraufwand lag mit 17,3 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahr von 24,6 Mio. EUR. Im Segment Bau konnte der Steueraufwand durch die Anrechnung der Verluste aus dem Offshore-Gründungsprojekt reduziert werden. Im Segment Resources ergab sich ein positiver Steuereffekt in Höhe von 4,9 Mio. EUR durch einmalige Nutzung von Verlustvorträgen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veränderungen. Der Ergebnisanteil der Aktionäre der BAUER AG betrug -0,6 Mio. EUR (Vorjahr: -8,4 Mio. EUR). Der Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern war mit 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) deutlich höher als im Vorjahr, was im Wesentlichen auf einen höheren Ergebnisanteil der Bautochterfirma in Ägypten sowie einen niedrigeren Verlustanteil bei weiteren Minderheitsgesellschaften zurückzuführen war. KONZERNFINANZ- UND -VERMÖGENSLAGEDie Bilanzsumme des Konzerns ist im Jahr 2021 um 6,2 % von 1.544,0 Mio. EUR auf 1.639,5 Mio. EUR angestiegen. Die Eigenkapitalquote lag mit 29,3 % deutlich über dem Vorjahr von 23,7 %. Ziel ist eine Eigenkapitalquote von über 30 %. Die Nettoverschuldung ist im Berichtsjahr mit 497,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr von 528,8 Mio. EUR zurückgegangen. Wir werden auch in den kommenden Jahren weiter intensiv daran arbeiten, die Nettoverschuldung im Vergleich zur Bilanzsumme sowie zur Leistungsentwicklung zu verbessern. Die Höhe der Nettoverschuldung ist im Konzern im Wesentlichen von der Höhe des Working Capital abhängig. Bedingt durch unser Geschäftsmodell und den speziellen Markt, in dem wir tätig sind, ist das Working Capital bei unseren Unternehmen naturgemäß relativ hoch. Im Baubereich haben wir vergleichsweise kurze Laufzeiten und es gibt eher nur vereinzelt Anzahlungen, so dass bei uns sehr selten ein positiver Cashflow über die Laufzeit der Baustelle, sondern erst nach Fertigstellung generiert wird. Daher benötigen wir über die vielen Baustellen des Konzerns gesehen eine Finanzierung, die etwa drei Monatsumsätzen im Baubereich entspricht. Ähnlich verhält es sich im Maschinenbau. Die Vorlaufzeiten in der Produktion betragen bei unseren spezialisierten Maschinen etwa zwölf Monate. Da die Kunden Geräte im Normalfall erst bestellen, wenn sie einen entsprechenden Auftrag haben und folglich auch kurze Lieferzeiten von uns erwarten, sind wir gezwungen, einen Bestand an Fertiggeräten vorzuhalten. Da wir zudem eine sehr breite Produktpalette und dazu weltweit Ersatzteile für unsere Kunden vorhalten müssen, erhöht sich die Finanzierungsnotwendigkeit entsprechend. Bei den festgelegten Covenants, Net Debt zu EBITDA und der Eigenkapitalquote, wurden die vereinbarten Schwellenwerte eingehalten. Covenants wurden im Konzern, neben den beiden Konsortialkrediten mit einem Volumen von 390 Mio. EUR (Inanspruchnahme: 184,3 Mio. EUR) und 53 Mio. EUR (ausstehender Darlehensbetrag: 26,8 Mio. EUR), für mehrere langfristige Darlehen festgelegt, die zum Jahresende 2021 mit 105,5 Mio. EUR valutierten. Im September 2021 wurde der Konsortialkreditvertrag um drei Jahre mit Verlängerungsoption vorzeitig verlängert. Entwicklung Covenantsscrollen
In Bezug auf die Bilanzpositionen ist auf folgende wesentliche Veränderungen hinzuweisen: Auf der Aktivseite: scrollen
Auf der Passivseite: scrollen
Wechselkursentwicklungscrollen
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Die im Rahmen der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit lagen mit 82,9 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahres von 168,1 Mio. EUR. Folgende Faktoren trugen hierzu bei: scrollen
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -94,5 Mio. EUR und lag auf dem Niveau des Vorjahres von -96,5 Mio. EUR. Wesentlicher Grund hierfür war unter anderem eine Erhöhung des Erwerbs von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Des Weiteren gab es im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr keinen Erwerb von Unternehmen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -4,7 Mio. EUR. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus Darlehensrückführungen in Höhe von -248,7 Mio. EUR, Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 64,1 Mio. EUR (nach Verrechnung des Nachrangdarlehens in Höhe von 12,0 Mio. EUR) sowie aus der Neuverschuldung bei Banken in Höhe von 224,7 Mio. EUR zusammen. INVESTITIONENUngeachtet der COVID-19-Pandemie lagen auch im Jahr 2021 die Investitionen über den Abschreibungen. Dies lag im Wesentlichen an projektbezogenen Investitionen in Geräte. Investitionen in Grundstücke und Gebäude wurden im Wesentlichen für die Produktion getätigt. Ein Großteil davon wurde bereits im Vorjahr begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen. Eine weitere große Investition in Büros, Lager und Werkstätten für die strategische Zusammenlegung aller Konzernaktivtäten in den Vereinigten Arabischen Emiraten konnte noch nicht wie geplant abgeschlossen werden und befindet sich daher noch in der Position Anlagen im Bau. In den Folgejahren sind weitere Neuinvestitionen in den Ausbau und die Modernisierung unserer Produktions- und Lagerstätten geplant. Der deutliche Anstieg beim Anlagenzugang in Höhe von 34,8 Mio. EUR ist auf ein Grundstück in den USA zurückzuführen. In der Bilanz wurde der Wert unterjährig als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert in einer eigenen Position ausgewiesen. Der Verkauf dieses Standortes wird jedoch wie geplant weiterverfolgt und soll im Jahr 2022 erfolgen. Im Segment Bau entfiel ein bedeutender Anteil auf Geräteinvestitionen für das Großprojekt zur Gründung eines Offshore-Windparks vor der Küste Frankreichs. Darüber hinaus wurde weiter in unsere Geräteausstattung investiert, um den Anforderungen der Märkte nach immer leistungsfähigeren Maschinen für Spezialprojekte nachzukommen und unser Wachstum in einigen Märkten wie Ägypten und Nordamerika gerecht zu werden. Durch unsere Strategie, verstärkt an internationalen großen Infrastrukturprojekten mit hoher Spezialtiefbauleistung teilzunehmen, sind vermehrt Investitionen in größere Maschinen notwendig. Dies verlangt höhere Einzelinvestitionen, wodurch wir aber auch neue Marktchancen erwarten. In den nächsten Jahren werden wir zusätzlich in die Verjüngung unserer Geräteausstattung investieren. Auch in die Digitalisierung wurde weiter intensiv investiert, was auch in den Folgejahren fortgesetzt werden soll. Im Segment Maschinen wurde sich im Wesentlichen auf Investitionen zur Modernisierung des Geräteparks und der Fertigungsstätten konzentriert und bereits im Vorjahr begonnene Investitionen in den Ausbau von Produktionskapazitäten abgeschlossen. Investitionen in eine verbesserte Logistik und den Kapazitätsausbau bei der Tochterfirma, die Klein- und Ankerbohrgeräte herstellt, wurden aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie weiter in die Zukunft verschoben. Im Segment Resources wurde im Wesentlichen in die Instandhaltung und Erweiterung der Produktionsanlagen und Entsorgungszentren investiert. Die BAUER Gruppe investierte im Geschäftsjahr 2021 190,9 Mio. EUR (Vorjahr: 138,4 Mio. EUR) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen beliefen sich im Konzern auf 106,3 Mio. EUR (Vorjahr: 93,2 Mio. EUR). Die nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte betrugen im Konzern 11,1 Mio. EUR (Vorjahr: 16,5 Mio. EUR). Bei der BAUER AG betrug der Anlagenzugang im Geschäftsjahr 2021 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR). Dem stehen Abschreibungen von 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR) gegenüber. IV. EINZELABSCHLUSS BAUER AKTIENGESELLSCHAFTDer Konzernlagebericht und der Lagebericht der BAUER AG als Muttergesellschaft sind zusammengefasst. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der BAUER AG (nach HGB) werden daher an dieser Stelle erläutert. Im Geschäftsjahr 2021 haben sich folgende Positionen von Bilanz und GuV zum Vorjahr maßgeblich verändert: Wesentliche Veränderungen in der Bilanz: scrollen
Wesentliche Veränderungen in der GuV: scrollen
Grundlage für eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre bildet der Bilanzgewinn der BAUER AG als Konzernmuttergesellschaft unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Konzerns. Die Dividendenpolitik der BAUER AG ist auf Kontinuität ausgerichtet, so dass grundsätzlich auch in schwierigen Jahren eine Dividende ausgeschüttet werden sollte, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die BAUER AG ist als Konzernholding von den Beteiligungserträgen ihrer Tochterfirmen abhängig und erfüllt zudem eine Finanzierungsfunktion für diese. Im Jahr 2021 konnte das Konzern-Eigenkapital durch die durchgeführte Kapitalerhöhung zwar wieder deutlich gestärkt werden, jedoch konnte der Konzern seine ursprünglichen Planungen nicht erfüllen und nur ein kleines positives Nachsteuerergebnis ausweisen. Daher gilt es weiterhin, sorgsam zwischen Kontinuität sowie der Beteiligung der Aktionäre einerseits und der Sicherung der Eigenkapitalquote andererseits abzuwägen. Um die Eigenkapitalquote wieder nachhaltig zu verbessern, wird der Vorstand dem Aufsichtsrat daher empfehlen, der ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten. Mittelfristig halten wir jedoch unverändert an unserer Dividendenpolitik fest, die eine Ausschüttungsquote von etwa 25 bis 30 % des ausgewiesenen Ergebnisses nach Steuern vorsieht. V. RISIKO- UND CHANCENBERICHTRISIKOBERICHTGRUNDPRINZIP DES RISIKOMANAGEMENTSIm Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten sind wir Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unternehmerisches Handeln ist ohne das Eingehen von Risiken nicht denkbar. Nicht planbare Ereignisse können sowohl Gefährdungen als auch Chancen mit sich bringen. Für uns bedeutet Risikomanagement daher nicht nur einseitig die Reduzierung von Gefahren, sondern zugleich das bewusste Umgehen mit Chancen. Ziele des Risikomanagements sind u. a. die Absicherung unserer Unternehmensziele, frühzeitiges Einleiten von Maßnahmen sowie die Reduzierung von Risikokosten. Unser Risikomanagement - welches sowohl Risiken als auch Chancen bewertet - basiert auf einem eher risikoscheuen Grundverständnis, das heißt es zielt darauf ab, eher gegen drohende Risiken abzusichern, als kurzfristige Gewinnchancen zu realisieren. RisikomanagementsystemUnser Risikomanagementsystem regelt den Umgang mit Risiken innerhalb der BAUER Gruppe. Es definiert eine einheitliche Methodik, die für alle Segmente und deren Gesellschaften gültig ist. Es wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Unser Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil unseres Managementsystems und dient, wie alle unsere Managementsysteme, als Instrument der wert- und erfolgsorientierten Unternehmenssteuerung. Im Rahmen von Audits wird seine Umsetzung regelmäßig geprüft und seine Wirksamkeit kontinuierlich verbessert. Die Prozessschritte des Risikomanagements sind Identifikation, Bewertung, Steuerung von Maßnahmen und Überwachung. Für die Identifikation von Risiken wurden Risikokategorien definiert und einzelnen Risikofeldern zugeordnet. Dadurch werden Schwerpunkte gesetzt. Risikokategorien in der BAUER Gruppe sind strategische Risiken, Marktrisiken, Finanzmarktrisiken, politische und rechtliche Risiken, Risiken aus der Wertschöpfungskette und Risiken durch Unterstützungsprozesse. Diese Risiken werden zur Gruppe der latenten Risiken zusammengefasst und in einem gemeinsamen Prozess im Rahmen unseres Risikomanagements behandelt. Im Gegensatz dazu werden Projektrisiken, ihrer Natur und Bedeutung entsprechend, in einem weiteren und hiervon unabhängigen Prozess behandelt. Die Bewertung von Risiken bezieht sich auf die mögliche Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern. Risikoberichterstattung und -bewertung dienen der Quantifizierung von Risiken hinsichtlich ihres Schadenspotenzials und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, nach Berücksichtigung bereits getroffener Maßnahmen. Die Risiken werden in den nachfolgend aufgeführten Risikokategorien mit dem maximalem Schadensausmaß klassifiziert. Der Identifizierungs- und Bewertungsprozess der latenten Risiken erfolgt mindestens zweimal jährlich im Rahmen von Interviews mit dem jeweiligen Management unserer relevanten Gesellschaften sowie gemeinsam mit den Abteilungs- und Zentralfunktionsleitern. Dieser Prozess stellt sicher, dass potenzielle neue und bekannte Risiken sowie Chancen auf Managementebene zur Diskussion gestellt werden. Nach der strukturierten Risikoidentifikation erfolgt die Bewertung der Risiken anhand einer Relevanzskala. Relevante Risiken oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts werden mit standardisierten Methoden bewertet. Risiken werden sowohl nach ihrem Maximalschaden als auch nach ihrem Erwartungswert analysiert. Die Bewertung der Risiken berücksichtigt die risikospezifischen Schadensbegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung). Risiken werden über einen einjährigen Betrachtungszeitraum bewertet. Soweit möglich und sinnvoll werden für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken angemessene Versicherungen abgeschlossen, um den Gefährdungsgrad zu vermindern und mögliche Verluste zu minimieren oder vollständig zu vermeiden. Relevanzskala der BAUER Gruppescrollen
Die Überwachung der jeweiligen Risiken obliegt den Risikoverantwortlichen aus den operativen Bereichen. Die Wirkungen der Einzelrisiken werden im Kontext der Unternehmensplanung mittels der Risikosimulation aggregiert. Dies bedeutet, dass in unabhängigen Simulationsläufen mit Hilfe von Zufallszahlen die Gewinn- und Verlustrechnung eines Geschäftsjahres mehrere tausend Mal durchgespielt wird (Monte-Carlo-Simulation). Durch die Aggregation aller wesentlichen Risiken auf Konzernebene werden die potenziellen Ergebnisauswirkungen der Risiken (Konfidenzniveau: 99 %) ermittelt. Zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit werden die aggregierten Risiken unter Berücksichtigung der Projektrisiken dem bilanzierten Konzern-Eigenkapital gegenübergestellt. Jährlich erfolgt eine Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Um akute Risiken zu kommunizieren, wird die reguläre Risikoanalyse durch eine Sofortmeldungsberichterstattung ergänzt. Behandlung von ProjektrisikenProjektrisiken sind die wesentlichen Leistungsrisiken und damit untrennbarer Bestandteil der Segmente Bau und Resources, also überall dort, wo Baudienstleistungen oder Anlagenbau auf dem Gelände des Kunden erbracht werden. Damit einhergehende Risiken, wie Baugrundrisiko und aufgrund des Individualcharakters jedes Einzelprojektes auch Vertrags-, Termin- und Schadensrisiken, können in Einzelfällen so unglücklich kumulieren, dass sie zwar nicht für den Konzern, wohl aber für kleinere Tochterfirmen bestandsgefährdend sein können. Für alle relevanten Projekte oberhalb niedriger Schwellenwerte werden vor Angebotslegung systematisch alle denkbaren Risiken und Chancen identifiziert, analysiert, bewertet und geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Risiken und zur Verfolgung der Chancen festgelegt. Bei laufenden Projekten werden die Risiken im Rahmen des kontinuierlichen Projektcontrollings und Projektmanagements analysiert, das heißt identifiziert, bewertet und mit Maßnahmen hinterlegt. Jedes Projekt wird einer Risikoklasse zugeordnet und, entsprechend seiner Risikoklasse, in der Organisation eskaliert und ist somit einem strikten Genehmigungsprozess unterworfen. Die Einteilung der Risikoklassen erfolgt zum einen auf Basis von definierten Checklisten nach dem K.O.-Prinzip, um Fehleinstufungen in eine zu niedrige Risikoklasse zu verhindern. Zum anderen erfolgt sie auf Basis des für das Projekt ermittelten Schadenspotentials, wobei das jeweils ungünstigere Ergebnis maßgeblich ist. Die dabei ermittelten Risikoklassen werden auch bei den Kalkulationszuschlägen zur Abdeckung der ermittelten Risiken berücksichtigt. Das System wurde für die Unternehmensteile über Jahre hinweg mit entsprechenden Projektrisiken weiterentwickelt und in seiner Anwendung auf die relevanten Unternehmungen ausgeweitet. Der Kommunikations- und Freigabeprozess erfolgt zum Teil IT-gestützt durch standardisierte "Workflows". Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDie Risiken in der Konzernrechnungslegung umfassen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisrisiken. Um ihnen zu begegnen, wird das Rechnungswesen der Muttergesellschaft sowie der BAUER Spezialtiefbau GmbH, der BAUER Maschinen GmbH und der BAUER Resources GmbH zentral am Hauptsitz in Schrobenhausen geführt. Dies ermöglicht eine einheitliche Behandlung von Geschäftsvorfällen. Die Buchhaltung der übrigen Tochterfirmen wird in der Regel in eigenen kaufmännischen Abteilungen dezentral geführt. Unsere Tochterfirmen werden dabei von externen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie von den Beteiligungscontrollern der BAUER Spezialtiefbau GmbH, der BAUER Maschinen GmbH und der BAUER Resources GmbH unterstützt, um qualifizierte Einzelabschlüsse in Übereinstimmung mit den jeweiligen landesrechtlichen bzw. internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Abschlüsse nach Maßgabe der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen einer Abschlussprüfung unterzogen. Zur Erstellung der monatlichen Konzernberichterstattung sowie der Quartalsabschlüsse und des Konzernabschlusses nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) wird ein einheitlicher Konzernkontenrahmen durch die Tochtergesellschaften verwendet. Die einbezogenen Einzelabschlüsse werden entweder nach Maßgabe einer konzernweit geltenden Bilanzierungsrichtlinie erstellt oder im Rahmen von Anpassungsbuchungen von den jeweiligen landesrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften auf die Regelungen der Bilanzierungsrichtlinie übergeleitet. In den größeren Gesellschaften wird der Erfolg jeder einzelnen Abteilung über einen Betriebsabrechnungsbogen (BAB) als zentrales Instrument abgebildet, Abweichungen gegenüber der Jahresplanung werden aufgezeigt. Auf Projektebene erfolgt ein monatlicher Abgleich der Ist-Zahlen mit den Kalkulations- und Bauleiterbudgets. Selbstkontrolle und die Einrichtung von Vier-Augen-Prinzipien sind nach unserer Einschätzung und Erfahrung wirksame Elemente unseres internen Kontrollsystems. Die Kontrolle und Steuerung der Einzelfirmen sowie der Abteilungen erfolgt monatlich über die zentral eingerichteten kaufmännischen Abteilungen der jeweiligen Segmente und anschließend durch die Konzernrechnungslegung, was die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisrisiken weiter reduziert. Die konsolidierten Zahlen werden wiederum monatlich mit den Zahlen aus dem jährlich über die Unternehmensgruppe hinweg durchgeführten Planungsprozess abgeglichen und anhand von Konzernkennzahlen analysiert. Gegebenenfalls notwendige Maßnahmen auf Planabweichungen werden durch die Geschäftsführungen der betroffenen Bereiche zeitnah umgesetzt. Die Jahresabschlüsse sowie der Konzernabschluss zum Jahresende werden von Wirtschaftsprüfern nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und Prüfungsstandards geprüft sowie den in den jeweiligen Bereichen eingerichteten Aufsichtsräten im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Prüfung vorgelegt. Diese Zahlen und Informationen werden dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der BAUER AG aus der Konzernrechnungslegung regelmäßig als Monatsberichte zur Verfügung gestellt. Die dabei eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugten Zugriff und gegen Datenverlust geschützt. RisikenNachfolgend beschreiben wir potenzielle Risiken, die bedeutende Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Organisation und Führung sowie unsere Reputation haben können, und geben eine Einschätzung der Relevanz für unser Geschäft. Die Aufgliederung erfolgt nach den gleichen Risikokategorien, die wir auch in unserem Risikomanagementsystem verwenden. Sofern nicht anderslautend angegeben, betreffen die nachfolgend beschriebenen Risiken alle unsere Segmente. Die Risiken "Strategische Partnerschaften, Kooperationspartner" sowie "Marke, Image, PR" werden im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr berichtet. Bei beiden Risiken führten unsere getroffenen Maßnahmen zu einer Reduktion des Erwartungswerts. STRATEGISCHE RISIKENGeschäftsfeldstrukturDen strategischen Risiken aus der Geschäftsfeldstruktur des Konzerns und der Ausrichtung am Baumarkt begegnen wir durch eine internationale Aufteilung unseres Geschäfts in die Segmente Bau, Maschinen und Resources und verfolgen damit das Ziel, eine bessere konjunkturelle Unabhängigkeit von der Bauwirtschaft und regionalen Investitionszyklen zu erzielen. Unsere drei Segmente bieten neben der Risikodiversifikation auch deutliche Synergieeffekte. So fließen zum Beispiele Erkenntnisse des Maschineneinsatzes und der Verfahrensentwicklung im Segment Bau regelmäßig in die Weiterentwicklung der Maschinen ein. Mit einer gemeinsamen Zusammenarbeit der Segmente Bau und Resources werden erfolgreich Gesamtleistungen von Spezialtiefbauarbeiten inklusive Entsorgung oder Altlastensanierung angeboten. Das Segment Maschinen wird durch die Tiefbohrtechnik und durch den Bau von Maschinen für den Bergbau seine Abhängigkeit von der allgemeinen Bauwirtschaft weiter reduzieren können. Die Struktur unserer Geschäftsfelder betrachten wir wie im Vorjahr als mittleres Risiko. MARKTRISIKENWettbewerbsumfeldGerade im Segment Maschinen agieren wir in wettbewerbsintensiven und preissensiblen Märkten. Um unsere Wettbewerbssituation in China nachhaltig zu verbessern, wurde der After-Sales-Service als stabilisierender Faktor zum Neugeschäft in allen Märkten weiter ausgebaut. Außerdem verbessern wir die Wettbewerbssituation durch Lokalisierung. In den Segmenten Bau und Resources nutzen wir eine Mischung aus internationalen Experten und lokalem Personal. Dadurch sichern wir sowohl Qualität und Methodenkompetenz als auch eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur. Das Wettbewerbsrisiko wird wie im Vorjahr als geringes Risiko eingeschätzt. Risiken der MarktentwicklungDer Handelsstreit zwischen den USA und China, der Krieg Russlands gegen die Ukraine, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte der USA sowie einiger Länder der EU, das sinkende Wirtschaftswachstum Chinas sowie die Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung im Nahen Osten und deren Folgeschäden beeinflussen unsere Einschätzungen zur gesamtwirtschaftlichen Lage. Unsere Strategie die Geschäfte in jedem Segment weltweit auf viele Märkte zu verteilen, reduziert das gesamte Risiko nochmals, so dass für den Konzern bei Schwächung oder Ausfall einzelner regionaler Märkte kein gravierendes Gesamtrisiko besteht. Darüber hinaus sind wir durch unsere Netzwerkstrategie im Segment Bau grundsätzlich in der Lage, die Kapazitäten im Falle eines regionalen Marktrückgangs von einem Land in das nächste zu verlegen und dort weiter zu arbeiten. Diese Strategie hat sich bei verschiedenen regionalen Krisensituationen der Vergangenheit bewährt und negative Auswirkungen auf das Gesamtergebnis abgemildert. Auch im Segment Resources konnte die Internationalisierung bereits vorangetrieben werden. Zudem stellt die COVID-19-Pandemie das Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen, was sich hauptsächlich auf die Segmente Bau und Maschinen auswirkt. Die Investitionszurückhaltung der Kunden im Segment Maschinen führt aufgrund der bestehenden Unsicherheit bedingt durch die COVID-19-Pandemie zu einem Marktentwicklungsrisiko in einigen Regionen. Der Vorstand und die Geschäftsführer der drei Segmente beschäftigen sich laufend mit Hochrechnungen einzelner Szenarien zur Abschätzung der Auswirkungen etwaiger Marktentwicklungsrisiken auf das jeweilige Konzernunternehmen sowie auf den Gesamtkonzern. Gegebenenfalls notwendige und relevante Maßnahmen werden daraus abgeleitet und konsequent umgesetzt. Risiken der Marktentwicklung werden wie im Vorjahr als bedeutendes Risiko bewertet. FINANZMARKTRISIKENFinanzielle Stabilität und LiquiditätFür mehrere langfristige Darlehen ist mit Banken die Einhaltung von Finanzkennzahlen vereinbart. Diese sind vornehmlich das Verhältnis von Net Debt zu EBITDA sowie das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote. Neben der Ergebnissituation des Gesamtkonzerns kann insbesondere ein erhöhter Finanzierungsbedarf zu einem erhöhten Risiko der Verletzung von mit Banken vereinbarten Finanzkennzahlen führen, was eine Reduzierung oder Beendigung von Kreditlinien zur Folge haben kann. Mit der Verlängerung unseres Konsortialkreditvertrages wurde die finanzielle Stabilität der BAUER Gruppe verbessert. Der Erlös aus der Kapitalerhöhung wurde zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten genutzt und diente damit der Erhöhung der Eigenkapitalquote. Das Risiko im Bereich finanzielle Stabilität und Liquidität wird wie im Vorjahr als mittleres Risiko eingestuft. Währungsrisiken und ZinsänderungsrisikenSoweit möglich und verfügbar, begegnen wir Währungsrisiken durch die lokale Finanzierung unserer internationalen Beteiligungsgesellschaften in ihrer jeweiligen Landeswährung. Transaktionsrisiken (Fremdwährungsrisiken aus dem laufenden Cash-Flow) minimieren wir in allen Geschäftsbereichen mit der Anwendung geeigneter Kurssicherungsinstrumente. Das Zinsrisiko des Konzerns ergibt sich aufgrund der zum großen Teil variabel verzinslichen Finanzschulden (kurz- und langfristige Kredite). Es existieren Zinssicherungsvereinbarungen von variablen in feste Zinsen, um so ein Risiko von steigenden Zinsen am Markt auszuschließen. Die Marktzinsentwicklungen haben Auswirkungen auf die Finanzerträge und Finanzaufwendungen des Konzerns. Die verbleibenden Währungsrisiken, die im wesentlichen Translationsrisiken sind, sowie die Zinsunsicherheit bewerten wir weiterhin als mittleres Risiko für unser operatives Geschäft. POLITISCHE UND RECHTLICHE RISIKENComplianceFür die BAUER Gruppe ist verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ein Grundprinzip für erfolgreiches, wirtschaftliches Agieren, für die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen sowie für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Wir legen größten Wert darauf, dass gesellschaftliche Konventionen, rechtliche Vorgaben und Unternehmensregeln eingehalten werden, um das Risiko von Verstößen gegen geltendes Recht zu reduzieren. Compliance bedeutet für uns gesetzmäßiges und regelkonformes sowie ethisch korrektes Verhalten. Rechtmäßiges, ethisches und soziales Handeln sind wesentliche Bausteine unseres Wertemanagementsystems. So werden unsere Mitarbeiter schon bei der Einstellung mit unseren Grundwerten vertraut gemacht. Spezielle Schulungen werden durchgeführt, um dieses Wissen zu vertiefen. Durch den Einsatz einer Software wird sichergestellt, dass wir keine Geschäfte mit Kunden betreiben, die auf einer EU- oder US-Sanktionsliste stehen. Ebenso werden stetig die Sanktionen der USA, Europas und Russlands als Folge des Kriegs Russlands mit der Ukraine beobachtet und bewertet, unter anderem auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Devisengeschäfte. Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass wir mit unserem vorhandenen Wertemanagementsystem ein effizientes und effektives System geschaffen haben, das es uns erlaubt, unsere Compliance-Risiken als mittlere (Vorjahr: mittlere) Risiken zu bewerten. Politisches und rechtliches UmfeldAnhaltende politische Unruhen im Nahen und Mittleren Osten belasten die Investitionsbereitschaft in den unmittelbar betroffenen Ländern und nicht selten darüber hinaus. Sinkende Absatzmengen im Bereich Maschinen und Leistungsrückgänge in den Segmenten Bau und Resources sind die Folgen. In einigen Ländern besteht zudem das Risiko, dass die Regierung verstärkt in die Unternehmensangelegenheiten eingreift. Das wiederum kann zu einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand führen. Politische Änderungen, wie z. B. Regierungswechsel, können zur Belebung aber auch zur Abschwächung der lokalen Baumärkte führen. Der Einmarsch Russlands in der Ukraine bringt zusätzliche Unsicherheit und könnte größere politische Spannungen in Europa und der Welt auslösen. Die Risiken aus unserem politischen und rechtlichen Umfeld bewerten wir als mittleres (Vorjahr: mittleres) Risiko. VertragsrisikenIn den Segmenten Bau und Resources werden überwiegend Bau-, Bohr- und Umweltdienstleistungen erbracht. Bei den zugrundeliegenden Projekten handelt es sich nahezu immer um Prototypen, die in jedem Fall auf der Basis von Individualverträgen abgewickelt werden. Soweit möglich, verwenden wir standardisierte, internationale Standards der Bauwirtschaft (z. B. FIDIC). Die daraus resultierenden Risiken unterliegen strengen Routinen, so dass sie wie im Vorjahr als gering bewertet werden können. Laufende RechtsfälleRechtsstreitigkeiten entstehen fast ausschließlich aus unserer Leistungserbringung insbesondere im Projektgeschäft. Juristische Auseinandersetzungen bestehen mit Auftraggebern, Lieferanten und Geschäftspartnern und beziehen sich zumeist auf die Vergütung, behauptete Mängel der Leistungen oder Verzögerungen in der Fertigstellung eines Projekts. Der Ausgang von Gerichts- bzw. Schiedsverfahren, an denen wir beteiligt sind, lässt sich naturgemäß nicht mit Sicherheit vorhersagen. Dennoch gehen wir nach sorgfältiger Prüfung davon aus, dass für alle laufenden Rechtsstreitigkeiten ausreichende bilanzielle Vorsorge getroffen wurde und bewerten dieses Risiko als geringes (Vorjahr: geringes) Risiko. WERTSCHÖPFUNGSRISIKENRisiken aus Forschung und EntwicklungAls Technologieführer, speziell im Segment Maschinen, begegnen wir einer möglichen Schwächung unserer Marktposition mit laufender Forschung und Entwicklung. Auch wenn das Wachstum in Asien und die daraus entstehenden neuen Konkurrenten den Innovationsdruck verstärken, ist es uns gelungen, den notwendigen Abstand als Technologieführer bis heute zu wahren. Zudem besteht in diesem Bereich das Risiko der Mehrkosten aufgrund von Fehlentwicklungen und -konstruktionen, welche zu Nachbesserungen führen. Dieses Risiko wird durch einen strukturierten und mehrstufigen Produktentstehungsprozess minimiert. Aufgrund unserer hohen Innovationskraft und dem transparenten Produktentstehungsprozess beurteilen wir das Risiko im Bereich Forschung und Entwicklung als mittleres (Vorjahr: mittleres) Risiko. Akquisition, Vertrieb und Vertragsverhandlungen sowie KalkulationDie Risiken der Fehlkalkulation bei Angebotserstellung und einer Zusage technischer Eigenschaften, die nicht eingehalten werden können, werden durch ein strenges Vier-Augen-Prinzip und etablierten Standards bei der Kalkulation minimiert (siehe Projektrisiken) und können als mittleres (Vorjahr: mittleres) Risiko angesehen werden. Materialwirtschaft und BeschaffungAufgrund von Lieferengpässen besteht das Risiko einer nicht mengengerechten und termingerechten Bereitstellung des zu beschaffenden Produktionsmaterials in unserem Segment Maschinen. Der Krieg Russlands mit der Ukraine könnte die Lieferengpässe und Materialknappheit sowie die Kosten dafür zusätzlich verstärken. Durch eine fortlaufende Überwachung von Kennzahlen und aktiven Steuerungsmaßnahmen wird den Herausforderungen auf den Beschaffungsmärkten entgegengewirkt. Trotz größter Anstrengung wird das Risiko als bedeutend (Vorjahr: mittleres) eingeschätzt. Produktion und AuftragsausführungDie anhaltende COVID-19-Pandemie führt dazu, dass global unterschiedliche Ausgangs- und Reisebeschränkungen die Baustellenlogistik erschwert und zur Folge hat, dass es zu Verzögerungen in der Projektausführung kommt. Technisches Versagen aus Konstruktions- oder Statikfehlern im Projektgeschäft können zu erheblichen Bauverzögerungen führen. Die Risiken daraus sind im Konzern immanenter Bestandteil des Projektgeschäfts. Konstruktionen und Statiken werden deshalb überwiegend in eigenen Konstruktionsbüros von erfahrenen Mitarbeitern erstellt. Ein weiteres Risiko in der Auftragsausführung ist die Auswahl und Anwendung von Bohrverfahren. Eine Fehlbeurteilung von Bodenverhältnissen kann ebenfalls zu erhöhten Risikokosten führen. Störungen im Projektablauf sind durch den verantwortlichen Projektleiter zu identifizieren und frühzeitig zu kommunizieren. Das Management ist sich dieser Risiken bewusst und baut auf ein erfahrenes Projekt- und Produktionsmanagement in allen Segmenten. Trotz aller Vorkehrungen in der Auftragsausführung besteht das Risiko von Managementfehlern, welche insbesondere bei Großprojekten zu erhöhten Kosten führen. Alle aufgeführten Risiken sind in den Segmenten Bau und Resources Bestandteil einer Chancen- und Risikoanalyse auf Projektebene (siehe Projektrisiken). Projektrisiken sind grundsätzlich die wesentlichen Leistungsrisiken der Segmente Bau und Resources, zumal jedes Einzelprojekt Individualcharakter hat. Obwohl wir davon ausgehen, dass die Leistungsermittlung bei unseren Projekten mit der gebotenen Vorsicht getätigt wurde, ist es nicht endgültig auszuschließen, dass bei der Endabrechnung mit dem Kunden ein niedrigeres Ergebnis akzeptiert werden muss. Infolge der tendenziell zunehmenden Größe und Komplexität der Projekte sind die daraus resultierenden Risiken als mittel (Vorjahr: mittel) zu bewerten. RISIKEN DURCH UNTERSTÜTZUNGSPROZESSEDebitorenmanagementDurch ein effizientes Forderungsmanagement wird dem Risiko des Forderungsausfalls entgegengewirkt. Zudem ist die Prüfung der Bonität neuer Kunden eine wesentliche Kontrolle im Rahmen der Prüfung unserer Vertragspartner. Eine Sicherung unserer Forderungen wird zum Teil durch Versicherungen abgedeckt. Forderungsausfälle bewerten wir als geringes (Vorjahr: geringes) Risiko. Informationstechnologie und DatenschutzDie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen, Daten und Systemen ist durch zunehmende Cyberkriminalität gefährdet. Zudem steigen die regulatorischen Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Aus diesem Grund bauen wir unsere vorbeugenden Informationssicherheitsmaßnahmen für den Schutz vor unbeabsichtigtem Datenverlust, Datendiebstahl und allen Formen der Cyberkriminalität kontinuierlich aus. Außerdem werden Mitarbeiter in Schulungen dazu sensibilisiert, sorgfältig mit personenbezogenen Daten umzugehen. Trotz umfangreicher Maßnahmen können Risiken in diesem Umfeld aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir stufen das Risiko des Datenverlusts und der Cyberkriminalität als mittleres (Vorjahr: mittleres) Risiko ein. GESAMTRISIKOEs sind derzeit keine einzelnen oder aggregierten Risiken erkennbar, die der BAUER Gruppe existenziell schaden könnten. Das Management sieht in Summe auch auf Basis der Geschäftsaussichten eine leichte Verbesserung des Gesamtrisikos. Die identifizierten Risiken werden als beherrschbar eingestuft. Neben den dargestellten Risiken kann es zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen, die sich negativ auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken können. CHANCENBERICHTParallel zur Risikobeschreibung erfolgt die Gliederung unserer Chancen. Sofern nicht anderslautend angegeben, betreffen die nachfolgend beschriebenen Chancen alle unsere Segmente. STRATEGISCHE CHANCENÜber die Jahre hat der Konzern durch die Abwicklung von Projekten in dem Kerngeschäft naheliegenden Geschäften Know-how aufgebaut und daraus Synergien entwickelt, die das Segment Resources bilden. Dazu gehört der Bereich Umwelttechnik, der sich mit der Behandlung kontaminierter Böden und Grundwasser beschäftigt und sich immer mehr internationalisiert hat. Ein ähnliches Geschäft ist aus dem ersten Einsatz von Spezialtiefbaugeräten für die Exploration von Diamanten erwachsen. Heute werden unterschiedlichste Bohrdienstleistungen ausgeführt. Im Bereich Brunnenbau werden ebenso hochwertige Produkte zum Ausbau von Brunnen sowie für die oberflächennahe Geothermie entwickelt. Im Segment Resources werden damit einige der wichtigsten Themenbereiche des 21. Jahrhunderts bedient. Darüber hinaus ist das Segment Resources unabhängiger von den Konjunkturzyklen der Bauwirtschaft. Für die Internationalisierung des Segment Resources nutzen wir auch die Erfahrungen unserer Organisationseinheiten in den beiden anderen Segmenten sowie die internationale Bekanntheit der Marke Bauer. Im Bereich der erneuerbaren Energien eröffnen sich neue Geschäftsmöglichkeiten. So erfordern einige Offshore-Windkraftanlagen anspruchsvolle Unterwasserbohrungen, die im Segment Bau mit speziellen Bohranlagen ausgeführt werden können. Die dazu benötigten Geräte werden im Segment Maschinen gefertigt. MARKTCHANCENDie immer stärkere Urbanisierung und der wachsende Bedarf an Infrastruktur führen zu immer größeren Bauvorhaben, die der Bauwirtschaft viele interessante Chancen bieten. In den aufstrebenden Wirtschaftsnationen, aber auch in den etablierten Industrieländern, gibt es gerade in der Bauwirtschaft einen enormen Nachholbedarf. Das gilt nicht nur für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Wohnanlagen, öffentliche Gebäude, Dämme oder Hochwasserschutzmaßnahmen. Zudem findet Bauen in immer engeren urbanen Räumen statt. Dies erfordert Gebäude, die immer höher werden, was umfangreiche Gründungsarbeiten voraussetzt. Auch der ruhende und fließende Verkehr muss immer stärker in den Untergrund gebracht werden, was ebenfalls zu Wachstum des Spezialtiefbaus führt. Im Segment Resources bieten die hohen Umweltauflagen bei der Ölproduktion hervorragende Marktchancen für unsere Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Pflanzenkläranlagen. Außerdem gewinnen auch die Altlastensanierungen in den ölfördernden Ländern an Bedeutung. WERTSCHÖPFUNGSCHANCENEntwicklung und InnovationWeiterhin liegt unser Fokus darauf, langfristig nicht nur am Markt zu bestehen, sondern als Technologieführer Maßstäbe zu setzen. Daher ist eines der Themen, die der Konzern künftig verstärkt vorantreiben wird, die Digitalisierung. Ein wichtiger Impulsgeber für die Digitalisierung im Bauwesen ist dabei Building Information Modeling (BIM). Aber auch im Maschinenbau wird sich dieser Trend weiter verstärken und viele der Geschäftsprozesse beeinflussen. Mit Hilfe einer übergreifenden Strategie über alle Teile des Konzerns ist die Digitalisierung eine Chance für Bauer. ProjektchancenUnabhängig von nationalen und globalen Marktzyklen entwickeln sich oft in eher schwachen Märkten Aufgabenstellungen, für die wir als Konzern, gerade aus der Zusammensetzung unseres Dienstleistungs- und Produktportfolios heraus, passend aufgestellt sind. Ein Beispiel dafür sind Verfahren zur nachträglichen Installation von Kerndichtungen in Erddämmen oder Verfahren zur Erschließung und Erweiterung von Bergbauarbeiten. Die daraus resultierenden Projekte erreichen teilweise sehr große Loseinheiten und können im Auftragsfall durch das Zusammenschließen unserer weltweiten Ressourcen sowie durch unsere langjährige Erfahrung mit Großprojekten erfolgreich bewältigt werden. Nachträge und Claim-ManagementDie Durchsetzung von Forderungen und Nachträgen birgt nicht nur Risiken, sondern auch die Chance, aus Änderungen der bestellten Bauleistung oder durch den Auftraggeber nachträglich bestellte Zusatzleistungen bessere Ergebnisse erzielen zu können als die für den ursprünglichen Auftrag festgelegten Konditionen. Bei Projekten mit hohem Änderungspotential kann sich daraus eine deutliche Verbesserung der Ergebnisse ergeben. Durch ein baubegleitendes professionelles Nachtragsmanagement versuchen wir diese Chancen zu realisieren. GESAMTCHANCENDurch neue innovative Produkte und Dienstleistungen in allen drei Segmenten sehen wir eine stetige Zunahme unserer Marktchancen auf dem Weltmarkt. Unsere Strategie, die überwiegend kleineren und mittleren weltweit agierenden Gesellschaften systematisch zu effizienten Netzwerken zu verknüpfen, ermöglicht es uns immer besser aus den damit einhergehenden Skalierungseffekten Geschwindigkeits- und Kostenvorteile zu generieren. Zusammengefasst sehen wir für unseren Konzern im Jahr 2022 eine Zunahme der Chancen für unser weltweites Geschäft. VI. PROGNOSEBERICHTFür das Jahr 2022 erwarten wir insgesamt eine weitere Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds. In Summe haben die Bau- und Maschinenbaumärkte im vergangenen Jahr ein Wachstum gezeigt, das sich fortsetzen sollte. Dennoch wird es aufgrund der anhalten COVID-19-Pandemie weiterhin Länder und Regionen geben, wo diese die Geschäftstätigkeit deutlich beeinflussen wird. Aus heutiger Sicht kann man diese Entwicklungen auch für das laufende Jahr nicht endgültig abschätzen. Im Bau bieten Infrastrukturprojekte aufgrund staatlicher Investitionen immer wieder interessante Chancen für einzelne Großprojekte. Der aktuell sehr gute Auftragsbestand in diesem Segment signalisiert grundsätzlich einen positiven Geschäftsverlauf, jedoch werden die weiteren Auswirkungen der Pandemie sowie insbesondere die in den einzelnen Ländern getroffenen Maßnahmen hinsichtlich Reise- und Ausgangsbeschränkungen die entscheidenden Faktoren für die Abwicklung von Bauprojekten sein. Entsprechend der Baumärkte erwarten wir auch die Entwicklung der Baumaschinenmärkte. In den Märkten unseres Segments Resources mit Umwelttechnik, Wassergewinnung und Wasseraufbereitung sowie Bergbau und Sanierung erwarten wir ungeachtet der Pandemie eine positive Entwicklung für das Jahr 2022, da diese sich auch im vergangenen Jahr sehr robust und stabil gezeigt haben. Grundsätzlich ist insgesamt wieder mit einem guten Wachstum der Weltwirtschaft über die nächsten Jahre zu rechnen. Risikofaktoren für diese Entwicklung stellen dabei die neusten politischen Entwicklungen dar. Auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine reagierten die USA und die EU mit deutlichen Sanktionen sowie Russland mit Gegenmaßnahmen. Aus heutiger Sicht wird sich dies in direktem Maße auf unser Geschäft in Russland und der Ukraine auswirken, jedoch lag dieses in den Vorjahren auf niedrigem Niveau. Inwiefern die Sanktionen in indirektem Maße unser Geschäft in Bezug auf russische Auftraggeber, Kunden oder Banken beeinflussen, ist derzeit noch nicht final abschätzbar. Auch die Auswirkungen und Folgen des Krieges auf die gesamte Weltwirtschaft lassen sich derzeit noch kaum abschätzen. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass andere wichtige Märkte der Welt nicht wesentlich betroffen sein werden. Auch der Anstieg bei den Rohstoffpreisen, die zunehmende Inflation sowie die Verfügbarkeit von Rohstoffen und die anhaltenden Probleme in den globalen Lieferketten könnten ein Hemmschuh für die wirtschaftliche Erholung sein und viele Branchen sehr deutlich beeinflussen. Diese Effekte könnten sich durch den Krieg Russlands mit der Ukraine noch deutlich verstärken. Unabhängig von den kurzfristigen Einflussfaktoren, sehen wir aber grundsätzliche Trends, von denen wir profitieren können. Die anhaltende Urbanisierung und das Bevölkerungswachstum führen nach wie vor zu einem Bedarf an neuer, ebenso wie zum Erhalt und Ausbau bestehender Infrastruktur. Der Klimawandel ist ein weiterer Treiber für unsere Märkte. Alternative Energiequellen benötigen auch entsprechende Infrastruktur. Mit der voranschreitenden Digitalisierung bieten sich Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle und die Weiterentwicklung eigener Prozesse und Dienstleistungen. Davon können wir profitieren. Die rasante Veränderungsgeschwindigkeit und die anhaltende Volatilität der Märkte fordern schnelles Handeln und Entscheiden, um sehr flexibel auf die Verschiebungen von Marktschwerpunkten zu reagieren. Mit unserem insgesamt guten Auftragsbestand, den Investitionen in die Neu- und Weiterentwicklung unserer Technologien sowie unseren großen Anstrengungen im Bereich Digitalisierung, sehen wir uns für das laufende Jahr und darüber hinaus daher gut aufgestellt. Durch Digitalisierungsprojekte wie "Bauen Digital" erschließen wir neue Märkte und stärken unsere Position im Spezialtiefbau. Mit neuen Technologien, Produkten und Verfahren im Bereich der erneuerbaren Energien, wie zur Gründung von Offshore-Windparks, sehen wir uns sowohl im Bau als auch im Maschinenbau gut und zukunftsorientiert aufgestellt. Zusätzlich profitiert der Maschinenbau insbesondere durch die Möglichkeiten prädiktiver Instandhaltung und bei Assistenzsystemen. Das Segment Resources ist mit Technologien für den Bereich Bergbau in einer Welt mit knapper werdenden Rohstoffen zukunftsorientiert aufgestellt. Die Bereiche Umwelttechnik, Wasseraufbereitung und Sanierung adressieren mit Ihren Innovationen den Trend der Nachhaltigkeit sowie des Klima- und Umweltschutzes. Weiter arbeiten wir an der Verbesserung unserer Kostenstrukturen und am Ausbau von Synergien innerhalb des Konzerns. Die Verbesserung unseres Working Capital und unserer Kostenbasis wird durch ein langfristig aufgesetztes Maßnahmenprogramm unterstützt. Insbesondere gilt dies für die Produktion unserer Maschinen und die Entwicklung neuer Produkte als auch für die flexiblere Anpassung unserer Kapazitäten auf Schwankungen der Weltmärkte. Bei unseren Planungen haben wir alle bekannten Chancen und Risiken bewertet und dabei positive wie negative Szenarien bestmöglich antizipiert. Grundsätzlich stellt im Spezialtiefbau und unseren weiteren Geschäften die Beschaffenheit des Baugrunds beziehungsweise des Bodens jedoch auch immer ein Element dar, bei dem trotz aufwändiger Voruntersuchungen unvorhergesehene Faktoren auftreten können. Diese können bei der Bauausführung zu Störungen und im Einzelfall auch zu Verlusten führen. Von der grundlegenden strategischen Zielsetzung des Konzerns sind wir unverändert überzeugt. Die Aufstellung mit den drei Segmenten Bau, Maschinen und Resources wird auch in den kommenden Jahren die Richtung des Konzerns bestimmen. Größere Akquisitionen planen wir derzeit nicht, da wir weiter unsere Kapitalbasis stärken wollen. PROGNOSE SEGMENTE UND BAUER AGSegment BauInsgesamt erwarten wir eine weitere Verbesserung in den Baumärkten weltweit. Der sehr große Bedarf an Infrastruktur in der Welt wird weiterhin die Baukonjunktur prägen. Dennoch erwarten wir, dass die COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden gesetzlichen Maßnahmen und Regelungen in einzelnen Ländern und Regionen den Bau auch im Jahr 2022 beeinflussen werden. Für Deutschland erwarten wir eine leichte Leistungssteigerung gegenüber dem guten Vorjahr und weiterhin einen stabilen Baumarkt. In Europa gehen wir von einer in Summe guten Entwicklung in den einzelnen Märkten aus. Russland und die Märkte der Region werden von den Folgen des Krieges deutlich betroffen sein. Im Nahen Osten wird wohl auch 2022 das politische Umfeld zur allgemeinen Unsicherheit beitragen. Dennoch erwarten wir mit unserem Auftragsbestand und den geplanten Projekten in der Region eine insgesamt bessere Entwicklung. In den USA erwarten wir durch die Auftragslage ein erneut gutes Geschäftsjahr. Die Märkte Mittelamerikas werden herausfordernd bleiben, durch neu hinzugewonnene Aufträge sollte sich hier auch eine Verbesserung einstellen. In den Ländern Asiens haben wir unsere Strukturen sehr deutlich reduziert und erwarten dadurch eine insgesamt bessere Auslastung auf niedrigerem Niveau. Im Mittelpunkt unserer Anstrengungen im Jahr 2022 steht die weitere Überprüfung unserer internationalen Aufstellung im Segment Bau. Nachdem die COVID-19-Pandemie die Umsetzung notwendiger Kapazitätsanpassungen vor allem in der Region Asien-Pazifik beschleunigt hat, planen wir einige weitere Tochtergesellschaften zu schließen beziehungsweise stark zurückzubauen. Für diese Maßnahmen haben wir größere Restrukturierungsaufwendungen eingeplant. Wir wollen perspektivisch in den Ländern mit einer Tochtergesellschaft präsent sein, in denen wir für die kommenden Jahre einen ausreichend großen Markt sehen, um nachhaltig profitabel zu sein. Davon unberührt ist dabei die Fähigkeit zur Ausführung großer Projekte. Wir werden auch in Zukunft durch unsere weltweite und regional organisierte Aufstellung in der Lage sein, große Projekte in Ländern ohne feste Niederlassung anzubieten und zu bearbeiten. Diese Maßnahmen sollen weitestgehend im Jahr 2022 abgeschlossen sein, damit wir uns im Jahr 2023 wieder voll auf das operative Geschäft fokussieren können. Für das Jahr 2022 sind wir aufgrund der weiteren Unsicherheiten über weitere mögliche Einflüsse aus den Folgen der COVID-19-Pandemie und dem Krieg Russlands gegen die Ukraine sowie unter Berücksichtigung der eingeplanten Restrukturierungsaufwendungen eher vorsichtig, auch wenn wir grundsätzlich eine Verbesserung in den meisten Baumärkten in der Welt erwarten. Für das Segment Bau gehen wir daher von einem deutlichen Anstieg bei der Gesamtkonzernleistung sowie von einem deutlichen Anstieg beim EBIT im Vergleich zum Vorjahr in den positiven Bereich aus. Segment MaschinenDas Jahr 2021 war über die ersten Monate noch geprägt von der COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden Unsicherheiten in den Märkten, was zu geringeren Maschinenbestellungen führte. Da sich gerade in der zweiten Jahreshälfte eine Belebung eingestellt hat, haben im vergangenen Geschäftsjahr nahezu alle Regionen wieder ein leichtes bis moderates Wachstum bei den Verkaufszahlen von Baumaschinen gezeigt. In der Region Asien-Pazifik und speziell in China war es jedoch durch die dort geltenden strikten Ausgangs- und Reisebeschränkungen sowie einer rückläufigen Bautätigkeit im zweiten Halbjahr äußerst schwierig Verkäufe zu realisieren. Unabhängig davon haben wir im letzten Jahr wieder zahlreiche Innovationen im Gerätebereich auf den Markt gebracht - so das erste elektrische Drehbohrgerät aus dem Hause Bauer, neue digitale Anwendungen und Assistenzsysteme für unsere Kunden sowie mit dem BAUER Cube System eine Weltneuheit in der Fräsentechnik. Auch an der Optimierung unseres Supply Chain Managements wird intensiv gearbeitet. Hier ist die Zielsetzung den Kunden von Spezialtiefbaugeräten kürzere Standard-Lieferzeiten zu bieten und das Working Capital durch geringere Fertigwarenbestände zu verbessern. Das Projekt ist auf mehrere Jahre angelegt. Für das Jahr 2022 erwarten wir grundsätzlich ein weiteres Wachstum in den meisten Regionen. Jedoch sind der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie, der sich in den einzelnen Regionen unterschiedlich zeigt, sowie der Krieg Russlands mit der Ukraine Unsicherheitsfaktoren für das laufende Jahr. Auch die anhaltend strikten Einreisebestimmungen in China werden weitere Herausforderungen für unseren Maschinenvertrieb darstellen. In Summe erwarten wir aber ein weiteres Wachstum und damit eine bessere Auslastung unserer Produktionskapazitäten. Unter diesen Annahmen erwarten wir für das Segment, dass die Gesamtkonzernleistung deutlich und das EBIT 2022 leicht über dem Vorjahr liegen werden. Segment ResourcesNach Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen im Jahr 2020 konnte das Segment Resources im abgelaufenen Geschäftsjahr eine positive Entwicklung verzeichnen. Das Segment blieb zudem nahezu unbeeinflusst von den Folgen der COVID-19-Pandemie. Positive Aussichten hat unverändert der Umweltbereich, der trotz einer leichten Abschwächung eine gute Nachfrage verzeichnet. Das Ziel auch den Markt in China für ähnliche Dienstleistungen zu erschließen, konnte aufgrund der strikten Einreisebestimmungen nicht realisiert werden. Ob dies in den kommenden Jahren möglich sein wird, hängt von der weiteren Pandemieentwicklung in China ab. Für das Jahr 2022 lässt sich aber bereits jetzt absehen, dass keine operativen Projekte abgewickelt werden können. Ebenso positiv erwarten wir die Bereiche Brunnenbau und Bergbau. In beiden Bereichen gibt es eine stabile bis steigende Nachfrage für Spezialdienstleistungen sowie für Produkte der Geothermie. Für den Bereich Bohrdienstleistungen gehen wir wegen der wieder angestiegenen Rohstoffpreise von einer weiteren Verbesserung aus. Im Bereich Pflanzenkläranlagen gibt es unverändert gute Chancen durch größere Projekte im Nahen Osten. Nachdem die endgültige Vergabe eines weiteren Projekts im letzten Jahr verschoben wurde, erwarten wir diese sowie eine weitere Ausschreibung nun im laufenden Jahr. Projekte dieser Art haben ein Auftragsvolumen im dreistelligen Millionenbereich, da dies auch eine sehr lange Betriebszeit umfasst. Im Jahr 2022 werden wir zudem die Märkte in Europa und den USA auf mögliche Projektchancen überprüfen. Der neu aufgestellte Bereich Sanierung verzeichnet ebenso einen guten Auftragsbestand und aufgrund des großen Nachholbedarfs im Infrastrukturbereich in Deutschland einen stabilen Markt. Die COVID-19-Pandemie und die entsprechenden Maßnahmen und Einschränkungen werden auch 2022 noch ein Unsicherheitsfaktor bleiben, wir gehen jedoch weiter nicht davon aus, dass das Segment in größerem Umfang davon betroffen sein wird. Nach dem bereits positiven Verlauf im letzten Jahr erwarten wir für das Jahr 2022 im Segment Resources, dass die Gesamtkonzernleistung deutlich über dem Vorjahr und das EBIT leicht unter dem Vorjahr liegen werden. BAUER AGIm Jahr 2022 erwartet die BAUER AG eine leichte Steigerung bei den Umsatzerlösen. PROGNOSE GESAMTKONZERNDie Prognose des Gesamtkonzerns ergibt sich im Wesentlichen aus der Gesamtbetrachtung und Zusammenführung der im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Erwartungen für die einzelnen Geschäftssegmente. Die COVID-19-Pandemie wird dabei weiterhin ein potenzieller großer Einflussfaktor bleiben und unser Geschäft gegebenenfalls beeinflussen. Regional gesehen könnte dies aus unserer Sicht weiterhin die Region Asien am stärksten betreffen. Auswirkungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie auf das Geschäftsjahr 2022 sind in der Prognose berücksichtigt. Dieser liegt die Erwartung zu Grunde, dass sich die Pandemie mit ihren Einschränkungen und Auswirkungen auf die Weltwirtschaft zum heutigen Stand nicht mehr deutlich verschlechtert. Wir gehen in unserer Prognose davon aus, dass sich die Folgen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2022 nicht mehr wesentlich auf den Geschäftsverlauf des Konzerns insgesamt auswirken werden. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist ein weiterer Unsicherheitsfaktor für den Geschäftsverlauf des Jahres 2022. Die Auswirkungen des Krieges auf unser direktes Geschäft mit und in Russland sowie der Ukraine sind in unserer Prognose gemäß dem aktuellen Kenntnisstand eingeflossen. Die direkten Auswirkungen sind für den Konzern nach heutiger Einschätzung unwesentlich. Auswirkungen des Krieges auf die Weltwirtschaft sind in unserer Prognose nicht berücksichtigt, da eine Beurteilung aktuell nicht möglich ist. Auch anhaltende Lieferengpässe, was sich vor allem auf die Produktion und den Verkauf im Segment Maschinen auswirken würde, könnte ein geplantes Wachstum gegebenenfalls negativ beeinflussen. Diese Einschätzungen sowie die Aggregation der Erwartungen der einzelnen Segmente bilden die Grundlage unserer Szenarien für das laufende Geschäftsjahr und wir haben versucht diese bei der Konzernprognose bestmöglich zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund und den damit verbundenen anhaltend schwer abzuschätzenden Auswirkungen im laufenden Geschäftsjahr, ist die Entwicklung der Leistungsindikatoren definiert. Nach Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts und unter Berücksichtigung der genannten Einflussfaktoren erwarten wir im Geschäftsjahr 2022 für den Konzern eine deutliche Steigerung bei der Gesamtkonzernleistung sowie beim EBIT. Im Jahr 2021 konnte der Konzern nur ein kleines positives Nachsteuerergebnis verzeichnen. Um die Eigenkapitalquote weiter nachhaltig zu verbessern, wird der Vorstand dem Aufsichtsrat daher empfehlen, der ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten. Mittelfristig halten wir jedoch unverändert an unserer Dividendenpolitik fest, die eine Ausschüttungsquote von etwa 25 bis 30 % des ausgewiesenen Ergebnisses nach Steuern vorsieht. Vergleich: Ist 2021 / Prognose 2022scrollen
VII. RECHTLICHE ANGABENÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABENIm Folgenden sind die nach §§ 315 a, 289 a HGB geforderten Angaben zum 31. Dezember 2021 dargestellt. ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALSDas gezeichnete Kapital (Grundkapital) der BAUER AG wurde aufgrund der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. März 2021 am 24. Juni 2021 um 30.885.149,15 EUR erhöht und beträgt 111.186.566,76 EUR. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 26.091.781 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund 4,26 EUR je Stückaktie. Eigene Aktien hält die Gesellschaft nicht. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung - mit Ausnahme von gesetzlichen Stimmverboten wie in § 136 AktG und § 44 WpHG - je eine Stimme. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Arbeitnehmer, die am Kapital der BAUER AG beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Die Mitglieder der Familie Bauer und die BAUER Stiftung, Schrobenhausen, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie im Rahmen eines Poolvertrages insgesamt 9.399.100 Stückaktien an der BAUER AG halten, was einer Beteiligung von 36,02 % an der Gesellschaft entspricht. Der Poolvertrag enthält eine Stimmbindungsvereinbarung sowie Beschränkungen der Übertragbarkeit der Aktien der Poolbeteiligten. Weiter hat die Doblinger Beteiligung GmbH mitgeteilt, dass sie am 24. Juni 2021 7.827.533 Stückaktien an der BAUER AG hält, was einer Beteiligung von 29,999995 % entspricht. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital der BAUER AG, welche 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCkZUKAUFENDa das in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Genehmigte Kapital 2020 nur noch in Höhe von 2,84 EUR bestand, wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. März 2021 die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen. Seitdem enthält § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital bis zum 30. März 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 10 Mio. EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist hierzu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen, b) bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des vorhandenen Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, c) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich bei Kapitalerhöhungen gegen Geld- und/oder Sacheinlagen aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, d) zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021 in die Gesellschaft einzulegen. Durch Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 befristet eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots oder über die Börse. Soweit der Erwerb über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Soweit der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgt, dürfen der Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse je Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann der Kaufpreis angepasst werden. Die aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen erworbenen Aktien kann der Vorstand zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwenden. Insofern können die erworbenen Aktien insbesondere auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Aktien können zudem an Dritte übertragen werden, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen oder Unternehmen, Unternehmensteile, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögensgegenstände zu erwerben. Sie können zudem an Mitarbeiter und Geschäftsleitungsmitglieder der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen von Aktienoptions- bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ausgegeben werden. Die vorbezeichneten Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Hinsichtlich der Verwendung der zurückgekauften Aktien sieht die Ermächtigung für bestimmte Fälle den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, wurde bisher nicht genutzt. ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER, SATZUNGSÄNDERUNGENDie Regelungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der BAUER AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG und §§ 30 ff. MitbestG in Verbindung mit § 5 und § 6 der Satzung der Gesellschaft. Der Vorstand hat gemäß der Satzung aus mindestens zwei Personen, die vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt werden, zu bestehen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 waren vier Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestellt und ein Vorsitzender des Vorstands sowie ein Arbeitsdirektor ernannt. Mit Wirkung zum Ablauf des 31.Dezember 2021 ist Herr Hartmut Beutler aus dem Vorstand ausgeschieden, so dass seitdem der Vorstand mit drei Mitgliedern besetzt ist. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig. Die Bestellung und die Wiederbestellung bedürfen eines Aufsichtsratsbeschlusses, der grundsätzlich frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit gefasst werden darf. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstand und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Präsidial- und Personalausschuss des Aufsichtsrats bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands vor und befasst sich mit der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung gemäß §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 179 AktG mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Nach § 12 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung der Satzung betreffen. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. CHANGE-OF-CONTROLDie BAUER AG hat zusammen mit weiteren Konzernunternehmen einen Konsortialkreditvertrag ausnutzbar bis zu einem Betrag in Höhe von 390 Mio. EUR und einen weiteren Konsortialkreditvertrag mit Darlehensstand zum Jahresende in Höhe von 26,8 Mio. EUR abgeschlossen, die für den Fall eines Kontrollwechsels oder einer Kontrollerlangung die Kreditgeber zur Kündigung der Kreditzusagen berechtigt. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Konsortialverträge tritt ein, wenn in Summe direkt oder indirekt mehr als 50 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Obergesellschaft von einer oder mehreren gemeinschaftlich handelnden Personen (ausgenommen Mitglieder der Familie Bauer) gehalten werden. Des Weiteren sehen mehrere langfristige Darlehen mit einem Darlehensstand zum Bilanzstichtag von insgesamt 100,5 Mio. EUR, die die BAUER AG zusammen mit anderen Konzernunternehmen als Darlehensnehmerin bzw. Garantin vereinbart hat, für den Fall eines Kontrollwechsels an der BAUER AG ein außerordentliches Kündigungsrecht des jeweiligen Darlehensgebers vor. Dabei liegt ein Kontrollwechsel in der Regel vor, wenn ein Dritter, der nicht dem Kreis der bestehenden Hauptaktionäre zuzurechnen ist, mittelbar oder unmittelbar die Kontrolle über mindestens 30 % der Stimmrechte oder die Mehrheit des ausstehenden Grundkapitals der BAUER AG erwirbt. In Anspruch genommene Kreditbeträge müssten im Falle der Kündigung getilgt werden. Für neue Inanspruchnahmen stünde die jeweils gekündigte Kreditlinie nicht mehr zur Verfügung. In Folge können auch Cross-Default- oder Cross-Acceleration-Klauseln in anderen Kreditverträgen zu weiteren Kündigungen von Kreditlinien hieraus führen. Darüber hinaus bestehen in der Firmengruppe weitere kurzfristige und langfristige Kreditverträge, die im Falle eines Kontrollwechsels ein außerordentliches Kündigungsrecht unter den vereinbarten marktüblichen Bedingungen vorsehen. Die BAUER AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F HGB I.V.M. § 315D HGBDer Vorstand der BAUER AG hat mit Wirkung zum 25. März 2022 die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB i.V.m. § 315d HGB abgegeben und diese auf der Internetseite unter https://www.bauer.de/bauer_group/investor_ relations/publications/annual_report/ öffentlich zugänglich gemacht. Sie beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen, die Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, Informationen über die Einhaltung der Mindestanteile von Frauen und Männern im Aufsichtsrat sowie Angaben zum Diversitätskonzept. NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT 2021Die BAUER AG hat zeitgleich mit dem Geschäftsbericht einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315 b, 289 b HGB auf der Internetseite unter https://www.bauer.de/bauer_group/investor_relations/publications/annual_report/ veröffentlicht. Darin wird über die Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung als nichtfinanzielle Aspekte berichtet.
Schrobenhausen, den 1. April 2022 BAUER Aktiengesellschaft Dipl.-Phys. Michael Stomberg, Vorsitzender des Vorstands Dipl.-Ing. (FH) Florian Bauer, MBA Peter Hingott Nichtfinanzieller Konzernbericht 2021GESCHÄFTSMODELLDie BAUER Gruppe sieht sich als einer der führenden Anbieter von Dienstleistungen, Maschinen und Produkten für Boden und Grundwasser. Mit seinen über 110 Tochterfirmen verfügt Bauer über ein weltweites Netzwerk auf allen Kontinenten. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in drei zukunftsorientierte Segmente mit hohem Synergiepotential aufgeteilt: Bau, Maschinen und Resources. Das Segment Bau führt weltweit alle gängigen Verfahren des Spezialtiefbaus aus. Hierzu gehören die Erstellung von komplexen Baugruben, Gründungen für große Infrastrukturmaßnahmen und Gebäude, Dichtwände sowie Baugrundverbesserungen. Einerseits werden die Baumärkte durch lokale Tochtergesellschaften bearbeitet, die sich in einem Netzwerk unterstützen, und andererseits werden Großprojekte in Ländern ohne lokale Gesellschaft durch Bündelung von Kapazitäten aus aller Welt durchgeführt. Aus Deutschland heraus werden Unterstützungsleistungen mithilfe zentraler Servicefunktionen bereitgestellt und konzernweite Standards gesetzt. Im Segment Maschinen hat Bauer den Anspruch, als Anbieter für die gesamte Palette an Geräten für den Spezialtiefbau sowie für die Erkundung, Erschließung und Gewinnung natürlicher Ressourcen der Weltmarktführer zu sein. Neben dem Stammsitz in Schrobenhausen verfügt der Maschinenbereich über ein weltweites Vertriebsnetz und hat Fertigungsstätten, unter anderem in Deutschland, China, Malaysia, Russland, Italien, Türkei und den USA. Im Segment Resources konzentriert sich Bauer auf die Entwicklung, Produktion und Ausführung innovativer Produkte und Services und agiert mit mehreren Geschäftsbereichen und Tochterfirmen als Dienstleister in den Bereichen Bohrdienstleistungen und Brunnenbau, Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau und Sanierung. Zu den Kompetenzen zählen Wassergewinnung, Altlastensanierung und Abfallmanagement sowie Wasseraufbereitung und Bauwerkssanierung. Die BAUER Aktiengesellschaft (BAUER AG) ist die Holdinggesellschaft der Unternehmensgruppe und ihre Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die BAUER AG erbringt als Dienstleister zentrale Verwaltungs- und Servicefunktionen für die verbundenen Unternehmen. Sie ist insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Rechnungswesen, Finanzierung, Recht und Steuern, IT, Group Accounting and Controlling, Internal Audit and Risk Management sowie Health Safety Environment (HSE) tätig. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND STEUERUNGSSYSTEMDie Nachhaltigkeitspolitik der BAUER Gruppe unterliegt, wie auch die weiteren zentralen Strategien, Ziele und Regelungen, den Grundprinzipien der Unternehmensführung und des Steuerungssystems im Konzern. Die Hauptaufgabe des Vorstands der BAUER AG ist die strategische Führung der weltweit tätigen Unternehmensgruppe. Im Rahmen zentraler Strategien, Ziele und Regelungen entwickeln die Hauptunternehmen der drei Segmente - die BAUER Spezialtiefbau GmbH, die BAUER Maschinen GmbH und die BAUER Resources GmbH - jeweils eigene Strategien, die in die strategische Unternehmensplanung integriert und auf der Ebene der Holding zusammengeführt werden. Die Entwicklung und Implementierung einer selbststeuernden Organisationsstruktur mit dezentralen Einheiten ist das primäre Steuerungsmerkmal in der BAUER Gruppe. Die Geschäftsführer und die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaften der Unternehmensgruppe unterliegen den Unternehmensleitlinien, Regelungen und den übergreifenden Strategien der BAUER Gruppe. Diese werden vom Vorstand des Konzerns festgelegt und sind für die jeweiligen Gesellschaften verbindlich. Die Grundsätze zum regelkonformen Verhalten, einschließlich der ethischen und moralischen Standards, werden unter anderem in einem Ethikmanagement und Werteprogramm für die Unternehmen der BAUER Gruppe definiert und von Unternehmensleitlinien sowie Führungsgrundsätzen für unsere Mitarbeiter flankiert. Die Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaften sind eigenverantwortlich für die Entwicklung ihrer Bereiche zuständig, solange sie sich innerhalb des oben beschriebenen Regelwerkes bewegen. Diese selbstverwaltende Struktur ist an ein zentrales Risikomanagement- und Kontrollsystem und an eine zentrale Konzernrechnungslegung gebunden. Im Rahmen der Internen Revision wird die Einhaltung der Unternehmensleitlinien, des Ethikmanagements sowie von Gesetzen und sonstigen Richtlinien in der Unternehmensgruppe überprüft. Mit der strategischen Führung durch den Vorstand wird das Ziel verfolgt, den langfristigen Erfolg der Unternehmensgruppe zu sichern und die Synergien zwischen den Segmenten optimal zu nutzen. NACHHALTIGKEITSPOLITIKDie BAUER Gruppe hat eine Nachhaltigkeitspolitik formuliert, die sich im Wesentlichen an den vier Zielen der Firmenpolitik orientiert: scrollen
Die Nachhaltigkeitspolitik ist auf der Internetseite der BAUER Gruppe unter www.bauer.de veröffentlicht. ORGANISATIONIm Jahr 2021 wurde die Steuerung der Nachhaltigkeitsaktivitäten im Konzern neu organisiert. Weiterhin liegt dabei die oberste Verantwortung in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung der BAUER Gruppe beim Vorstand des Konzerns, ins -besondere dem Vorstandsvorsitzenden, sowie den Geschäftsführern der Hauptunternehmen der jeweiligen Segmente Bau, Maschinen und Resources. Diese Personen bilden zusammen mit Vertretern der Bereiche Nachhaltigkeit, Konzernkommunikation sowie Group Accounting and Controlling den Steuerungskreis CSR des Konzerns, der die wesentlichen Aktivitäten zum Thema Nachhaltigkeit steuert. Zudem ist geplant, auf Segmentebene ergänzend zur Konzernebene Strukturen mit eigenen Nachhaltigkeitskoordinatoren zu bilden. NACHHALTIGKEITSSTRATEGIEUnter dem Namen B.sustainable werden in der BAUER Gruppe seit dem Geschäftsjahr 2021 alle Nachhaltigkeitsaktivitäten gebündelt und koordiniert. Ein nächster wesentlicher Schritt wird im laufenden Geschäftsjahr sein, eine Nachhaltigkeitsstrategie für den Konzern und die Segmente zu entwickeln. Durch die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit mit seinen unterschiedlichen Aspekten für unsere Geschäftsfelder, ist es uns wichtig unser Verständnis und unsere Aktivitäten, die seit vielen Jahren den kulturellen Kern unseres Unternehmens als Familienunternehmen prägen, in einer zielgerichtete Organisations- und Handlungsstruktur zu bündeln. Dazu wurde im vergangenen Jahr ein umfassender Strategieprozess gestartet. WesentlichkeitsanalyseIm Geschäftsjahr 2021 hat die BAUER Gruppe eine Wesentlichkeitsanalyse mit Beteiligung der obersten Führungsebenen des Konzerns durchgeführt. Grundlage waren dabei die 17 Sustainability Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Daraus wurden zwölf Nachhaltigkeitsaspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmerische Werte erarbeitet. Anschließend wurden diese zwölf Aspekte einer Wesentlichkeitsanalyse unterzogen. Dabei wurden zwei Perspektiven eingenommen: Zum einen wurden die Auswirkungen der Aspekte auf die zukünftige Geschäftstätigkeit (Chancen und Risiken) und zum anderen die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt (positive und negative Auswirkungen) betrachtet. Folgende Aspekte wurden am Ende mit höherer Bedeutung auf Gruppenebene identifiziert: Energie und KlimaschutzDurch die Erzeugung und den Einsatz von fossilen Energieträgern entsteht ein Großteil der Treibhausgasemissionen. Für die BAUER Gruppe ist der schonende und effiziente Einsatz von Energieträgern ein wesentlicher Ansatzpunkt zum Klimaschutz über die gesamte Wertschöpfung. Anpassung an den KlimawandelAufgrund der nicht mehr vermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Handlungsbereiche betreffen unter anderem Folgen von Extremwetter, den Hochwasserschutz oder Schutz von Risikogruppen, aber auch Anpassungen mit Blick auf die Arbeitsbedingungen der Angestellten. Mit unseren Produkten und Dienstleistungen wollen wir in diesem Aspekt einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft weltweit leisten. Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzIn unserem Verständnis umfasst dies alle Maßnahmen, die sowohl zur Vor- als auch zur Nachsorge dienen, um Gefährdungen von Menschen zu vermeiden, zu mindern oder zu beseitigen. Ressource WasserAufgrund zunehmender Knappheit der Ressource Wasser sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit und die Qualität von Wasser zu erhalten. Ethikmanagement (Korruption und Bestechung)Die BAUER Gruppe hat verbindliche Verhaltensregeln im Konzern definiert. Diese umfassen unter anderem die Themenfelder Rechts- und Gesetzestreue, Anti-Korruption und Bestechung, Ethik, Interessenkonflikte, Menschenrechte und Antidiskriminierung. UnternehmensführungUnternehmensführung bestimmt die systematische Integration von Nachhaltigkeitsaspekten und die Interessen von Anspruchsgruppen in der Leitung und Überwachung des Unternehmens. Diese gehen in die Organisation selbst, in Verantwortlichkeits- und Entscheidungsstrukturen, in Ziele, Programme, Prozesse sowie Maßnahmen ein. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2022 wird nun der jeweilige Ist-Stand und das angestrebte Zielniveau der einzelnen Aspekte ermittelt. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird eine Zielformulierung sowie ein messbares Maßnahmenpaket erarbeitet. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, die den einzelnen Aspekten zuordenbaren Key Performance Indikatoren (KPI) zu definieren und diese in ein konzernweit bestehendes Reportingsystem zu integrieren. Auf dieser Grundlage wird sich auch die Außendarstellung und das Transparenzniveau entsprechend weiterentwickeln. BEDEUTUNG DER NICHTFINANZIELLEN ASPEKTE UND ERLÄUTERNDE ANGABENDa der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse und der darauf aufbauende Strategieprozess noch nicht abgeschlossen sind, greift die folgende Berichterstattung die im Handelsgesetzbuch definierten nichtfinanziellen Aspekte auf. Wie beschrieben ist die Rahmenleitlinie der BAUER Gruppe die Grundlage für die zentralen Strategien, Ziele und Regelungen im Konzern. Hierin wurden auch für die genannten Aspekte entsprechende Definitionen und Konzepte festgelegt, die für alle Tochterfirmen gelten, und die Grundlage für folgende Erläuterungen sind. Unabhängig davon sind die aufgeführten nichtfinanziellen Aspekte weder für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens noch für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die einzelnen nichtfinanziellen Belange erforderlich. Die Konzepte, Prozesse und die betrachteten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren haben derzeit für die interne Steuerung und darüber hinaus keine wesentliche Bedeutung. Zudem sind den Aspekten bislang keine wesentlichen Risiken zuzuordnen, die sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Aspekte selbst bzw. auf das Unternehmen haben können. Somit erfolgt auch kein Hinweis auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge, da dies für das Verständnis nicht erforderlich ist. Für die nichtfinanzielle Erklärung in diesem Lagebericht wurde kein Rahmenwerk verwendet, da sich der unabhängig von der nichtfinanziellen Konzernerklärung stehende Nachhaltigkeitsbericht am Rahmenwerk der GRI orientiert. ARBEITNEHMERBELANGEUnsere Mitarbeiter sind die Basis für den Unternehmenserfolg. Die Personalentwicklung hat deshalb in der BAUER Gruppe einen hohen Stellenwert. Wir wissen, dass nur gesunde, selbstständige, gut ausgebildete und zufriedene Mitarbeiter eine qualitativ hochwertige Leistung ermöglichen. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern großen persönlichen Einsatz. Dafür sorgen wir für sichere und gut gestaltete Arbeitsplätze und legen ganz besonderen Wert auf die körperliche und gesundheitliche Unversehrtheit eines jeden Mitarbeiters. Daher ist die Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter eines der vier Ziele der Firmenpolitik. MitarbeiterentwicklungDie Unternehmen der BAUER Gruppe beschäftigten 2021 weltweit 11.966 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 11.027). Aus- und WeiterbildungOb im gewerblichen, technischen oder kaufmännischen Bereich - unsere Azubis erwartet eine abwechslungsreiche Ausbildung, die praxisnah und zukunftsorientiert ist. Jahr für Jahr bilden wir zahlreiche junge Menschen in rund 20 verschiedenen Ausbildungsberufen aus. Im Jahr 2021 waren es 270 (Vorjahr: 292). Und weil wir wissen, dass unsere Mitarbeiter unser größtes Potenzial sind, wird Weiterbildung bei uns bereits während der Ausbildung großgeschrieben. Die zielgerichtete Qualifizierung unserer Mitarbeiter gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung, denn vor dem Hintergrund der Digitalisierung werden auch die Produktionsprozesse in unserem Unternehmen immer komplexer und die Anforderungen an die Funktionalität unserer Maschinen immer höher. Die BAUER Training Center GmbH steht sowohl unseren Mitarbeitern, Kunden und Partnern als auch externen Interessierten in allen Fragen der Fort- und Weiterbildung als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Maßgebliches Ziel ist die stetige Verbesserung und Professionalisierung der Schulungsmaßnahmen wie auch eine bedarfsorientierte Erhöhung des Angebots. 2021 betrug das Budget der BAUER Training Center GmbH rund 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR). Es wurden insgesamt 809 (Vorjahr: 685) interne und externe Seminare sowie externe Tagungen besucht. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie konnten weiterhin weniger Schulungsmaßnahmen umgesetzt werden als geplant. VielfaltDie Mitarbeiter der BAUER Gruppe kommen buchstäblich aus aller Welt. Im Jahr 2021 waren Mitarbeiter aus 107 unterschiedlichen Nationen bei uns beschäftigt - Menschen verschiedenster Kulturen und Ethnien, die sich auf allen Kontinenten für das Erreichen unserer gemeinsamen Ziele einsetzen. Mit ihren unterschiedlichen Weltanschauungen und Sichtweisen, Erfahrungen und Eigenschaften prägen sie unsere Unternehmenskultur. Deshalb ist die Förderung von Vielfalt seit vielen Jahren fest in unseren Unternehmenszielen verankert. Sowohl bei der Einstellung als auch bei der Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter legen wir großen Wert auf eine Beurteilung, die ausschließlich auf Persönlichkeit und Qualifikation beruht. Im Konzern lag der Frauenanteil im Jahr 2021 bei etwa 10 %, was im Wesentlichen auf die technische Ausrichtung unseres Geschäfts und die niedrigen Bewerberzahlen von Frauen für diese Berufe zurückzuführen ist. Health Safety Environment (HSE)Die BAUER Gruppe hat HSE als zentrale Elemente ihrer Arbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette fest verankert. Weltweit gültige Standards für alle Unternehmen der BAUER Gruppe schaffen ein einheitliches HSE-Managementsystem. Durch ständige Überprüfung der Leistungen und durch den Vergleich mit den gesetzten Zielen und Vorgaben wollen wir eine stetige Verbesserung unseres HSE-Systems und somit die konsequente Minimierung unserer Unfall- und Schadensquoten erreichen. Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter stehen für uns an erster Stelle. Unser Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das sie nicht nur vor arbeitsbedingten Gefahren schützt, sondern auch ihre gesundheitlichen Ressourcen und ihre Leistungsfähigkeit stärkt. In Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern und dem Vorstand werden Standards und Leitlinien für Arbeitssicherheit in der BAUER Gruppe festgelegt. Um das Bewusstsein für das Thema Arbeitssicherheit im gesamten Unternehmen zu stärken, werden außerdem regelmäßige HSE-Schulungen durchgeführt. Ein Programm zur Durchführung von unternehmensinternen Arbeitssicherheitsaudits, das von der HSE-Abteilung entwickelt wurde, hilft auch den Tochterunternehmen der BAUER Gruppe, ihre HSE-Politik auf den Konzernstandard auszubauen. In Deutschland wird jährlich ein Sicherheitswettbewerb zwischen den Unternehmen veranstaltet, bei dem durch wertvolle Sachpreise ein zusätzlicher Ansporn gegeben wird, dass Mitarbeiter sich mit dem Thema auseinandersetzen. Aufgrund der weltweiten Coronapandemie war das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nochmals besonders im Fokus. Zum einem ging es dabei um den akuten Infektionsschutz der Mitarbeiter, zum anderen um die Resilienz aller Unternehmenseinheiten. Ein eigens gebildeter Corona-Krisenstab tagte regelmäßig, um entsprechende Hygienekonzepte und Maßnahmen zu entwickeln und diese stetig je nach Änderungen des Pandemiegeschehens oder der gesetzlichen Regelungen anzupassen. Über alle Maßnahmen wurden die Mitarbeiter permanent informiert und zu den Maßnahmen geschult. Dadurch gelang es, die Corona-Fallzahlen bei den Mitarbeitern sehr niedrig zu halten, Übertragungen innerhalb des Unternehmens weitestgehend zu vermeiden und stets die Arbeitsfähigkeit aller Organisationseinheiten zu gewährleisten. Aufgrund der weltweit in Kraft getretenen Reiserestriktionen und Quarantänemaßnahmen mussten viele Mitarbeiter besonders anstrengende Einsätze und längere Einsatzzeiten vor Ort leisten. Regelmäßige Überprüfungen und Audits bescheinigen uns die konsequente Umsetzung unserer Sicherheitsstandards. Über Zertifizierungen, wie OHRIS, OHSAS 18001, AMS-Bau sowie SCC, stellen wir sicher, dass unser Arbeitsschutz die Anforderungen der International Labour Organisation (ILO) erfüllt. SOZIALBELANGEWir wollen mit der BAUER Gruppe ein "guter Bürger" in den Orten und Regionen unserer Tätigkeit sein. Dabei hat unser Engagement für die Gemeinschaft auch positive Rückwirkung auf das Unternehmen. Wir verstehen uns als aktives Mitglied der Gesellschaft und sind uns dessen bewusst, dass wir neben unseren ökonomischen Aufgaben auch eine soziale Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft haben. Wir engagieren uns in unserer Region und in unseren Branchen. Wir sind dazu auch in zahlreichen regionalen und branchenrelevanten Vereinen und Verbänden aktiv. Bei ihren Entscheidungen müssen Unternehmen immer die Auswirkungen ihres Handelns auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen. Wir sind davon überzeugt, dass wir unser Unternehmen nur dauerhaft erfolgreich führen können, wenn wir unser unternehmerisches Handeln mit den Erwartungen der verschiedenen Anspruchsgruppen in Einklang bringen. Dieser Verantwortung können wir nur gerecht werden, wenn wir die Anforderungen unserer Stakeholder verstehen und wissen, was sie bewegt. Deshalb setzen wir auf einen offenen und vertrauensvollen Dialog mit unseren Kunden, Partnern, Mitarbeitern, Anteilseignern und Lieferanten, dem gesellschaftlichen Umfeld sowie mit Forschung und Wissenschaft, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Lösungen zu finden. UMWELTBELANGEWir üben durch unsere Tätigkeit unvermeidlich einen Einfluss auf die Umwelt aus, im Bereich der Luft, des Bodens und des Wassers, im Hinblick auf Lärm und Erschütterung oder im Verbrauch von Rohstoffen und Primärenergie. Bei unserer Arbeit sind wir bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und alle Maßnahmen nach den modernsten Gesichtspunkten auszurichten. Die Einhaltung der gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und Auflagen sehen wir dabei als Mindeststandard an. Darüber hinaus wollen wir besonders durch vorbeugende Maßnahmen unser Umweltschutzniveau stetig verbessern. Als weltweit agierendes Unternehmen begegnen wir den Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes rund um den Globus. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren, Lärm zu vermeiden, Wasser einzusparen und Energie effizienter zu nutzen. Die Umweltpolitik ist dabei Bestandteil des konzernweit gültigen HSE-Managements. ACHTUNG DER MENSCHENRECHTEGrundlage unseres Unternehmenserfolges sind Menschen - unsere Mitarbeiter ebenso wie unsere Kunden und Partner. Deshalb gehört es zu unserer Grundauffassung von sozialer Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren und zu schützen. Im Rahmen unseres Ethikmanagementsystems haben wir uns zur Respektierung der Menschenrechte bekannt. Kinder- und Zwangsarbeit werden in der BAUER Gruppe nicht toleriert. Eine wichtige Aufgabe unserer Führungskräfte besteht darin, bei den regelmäßigen Besuchen unsere Mitarbeiter vor Ort für diese Themen zu sensibilisieren. Es entspricht unserem Werteverständnis, dass Diskriminierung, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Religion, Alter, Herkunft oder sexueller Orientierung, keinen Platz in unserem Unternehmen hat. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Subunternehmern, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen achten und nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert werden. Dementsprechend wird den Lieferanten ein Lieferantenkodex zur Verfügung gestellt, der auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist. Weiter wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung der Anforderungen aus dem im kommenden Jahr in Kraft tretenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschäftigt, welches insbesondere Sorgfaltspflichten und Präventionsmaßnahmen in Bezug auf menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette statuiert. COMPLIANCEIn allen Ländern, in denen wir mit unseren Produkten und Leistungen am Markt tätig sind, sind unsere jeweiligen Unternehmen verpflichtet, sich und ihren Mitarbeitern ethische Maßstäbe aufzuerlegen, die den Anforderungen in diesen Ländern genügen. Insbesondere werden aktiv korruptes Verhalten und passive Bestechlichkeit weltweit nicht toleriert. Wir glauben nicht daran, dass "der Unanständige am Schluss siegt", wir sind vielmehr davon überzeugt, dass anständiges und korrektes Verhalten auf Dauer die beste Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg sind. Diese grundsätzliche Überzeugung ergänzen wir durch die Definition unserer Werte. Compliance bedeutet gesetzmäßiges und regelkonformes Verhalten. Jeder Mitarbeiter der BAUER Gruppe hat die Pflicht, bei seinem beruflichen Handeln die gesetzlichen, behördlich oder gerichtlich angeordneten und unternehmensintern geltenden Regeln einzuhalten. Das Compliance Management System wird in der BAUER Gruppe als Ethikmanagementsystem bezeichnet und wurde durch den Vorstand in der Rahmenleitlinie im Unternehmenshandbuch für die BAUER Gruppe implementiert. Hiernach sind in den Tochterfirmen angemessene Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der für die Unternehmensgruppe geltenden Regeln zu gewährleisten. Durch die Geschäftsführungen der Konzernunternehmen ist zudem bei den Mitarbeitern das Bewusstsein zu schärfen, dass Verstöße gegen geltendes Recht und ethische Grundsätze für das einzelne Unternehmen und den Konzern weitreichende Auswirkungen haben können. Für die BAUER Gruppe wurde ein Werteprogramm und Ethikmanagementsystem entwickelt und verbindlich eingeführt. Die Anweisung im Unternehmenshandbuch zum Werteprogramm und Ethikmanagement erhalten die Mitarbeiter bei der Einstellung. Grundlage des Ethikmanagementsystems ist ein auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichter Verhaltenskodex der BAUER Gruppe. Als besonders wichtige Grundwerte werden darin Wertschätzung, Innovation, Bodenständigkeit, Verantwortung und Offenheit herausgestellt und die Verhaltensgrundsätze zu Einzelthemen nach ausgewählten Risikofeldern festgelegt. Besondere Aufmerksamkeit wird im Rahmen des Ethikmanagementsystems auf regelgerechtes Verhalten durch die Geschäftsführungen und Mitarbeiter in den Bereichen Anti-Korruption und Kartellrecht gelegt. Das Ethikmanagementsystem umfasst jedoch als Schwerpunktthemen auch die Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und Geschäftsethik im Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden, die Produktsicherheit, Gefahren für die Gesundheit von Menschen und für die Umwelt aus unseren Leistungen, Exportbeschränkungen, Steuer- und Sozialabgabepflichten, Rechnungslegung, Datenschutz und Anti-Diskriminierung. Zur Implementierung des Ethikmanagementsystems sind in den Organisationseinheiten Ethik-Beauftragte zu bestellen und die Inhalte des Ethikmanagementsystems sind aktiv durch die Geschäftsleitungen und das Management zu kommunizieren. Gemeinsam mit der Geschäftsleitung werden im Rahmen einer Risikobetrachtung die Maßnahmen im Ethikmanagement durch den Ethik-Beauftragten analysiert. Soweit sinnvoll werden die Einzelthemen des Ethikmanagementsystems durch spezielle Unternehmensbeauftragte sowie durch Spezialabteilungen bearbeitet, die die Einhaltung geltender Regeln und Verhaltensanforderungen organisieren. Die wesentlichen für die Unternehmen der BAUER Gruppe geltenden Regeln werden im Unternehmenshandbuch niedergelegt. Im Bereich der Anti-Korruption wird zum Beispiel das Vier-Augen-Prinzip als wesentliches Instrument für die relevanten Funktionen im Unternehmen festgeschrieben. Über die Tochterfirma BAUER Training Center GmbH werden Schulungen und Trainings für die Unternehmensgruppe organisiert. Für die Schwerpunktthemen Anti-Korruption und Kartellrecht sowie für den Bereich des Schutzes personenbezogener Daten werden insbesondere spezielle Präsenzschulungen durchgeführt und für baunahe Firmen wird das vom EMB-Wertemanagement Bau e.V. entwickelte Compliance E-Learning Programm allen relevanten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Ethikmanagementsystems wird durch interne Prüfungen seitens der Internen Revision sowie in den baunahen Firmen in Deutschland zusätzlich bei den Mitgliedsfirmen des EMB-Wertemanagement Bau e.V. durch externe Audits überprüft und aus Prüfungsfeststellungen heraus gegebenenfalls Systemverbesserungen veranlasst. Zudem wirken die bestellten Ethikmanagement-Beauftragten auf Verbesserungen des Ethikmanagementsystems hin. Zur Aufdeckung von Verstößen wurde zudem ein Hinweisgebersystem im Unternehmenshandbuch implementiert. Die Kontaktdaten zur Internen Revision sowie zum externen Ombudsmann sind auf der Internetseite der BAUER Aktiengesellschaft www.bauer.de unter der Rubrik 'BAUER Gruppe' - 'Ethikmanagement' - 'Ombudsmann' veröffentlicht. Das Hinweisgebersystem räumt sowohl den Beschäftigten als auch Dritten - insbesondere Kunden und Lieferanten - die Möglichkeit ein, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. ANGABEN ZUR EU-TAXONOMIEIm Rahmen des European Green Deals wurde die EU-Taxonomie als wichtiger Baustein entwickelt. Mit der EU-Taxonomie wird ein europäisches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Die taxonomiefähigen Leistungsindikatoren Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsaufwand (OpEx) sind offenzulegen. Für das Geschäftsjahr 2021 ist die BAUER Gruppe unter Vorbehalt der Erleichterungsvorschrift verpflichtet, die Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns hinsichtlich der Taxonomiefähigkeit ("eligible" oder "non-eligible") zu prüfen. Nach einer gründlichen Prüfung aller relevanten Segmente und Funktionen des Konzerns wurde festgestellt, dass die Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns nicht unter den Delegierten Rechtsakt zum Klimawandel fallen und folglich nicht taxonomiefähig sind. Folglich beträgt der Anteil der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten am Umsatz sowie den damit verbundenen Investitions- und Betriebsausgaben jeweils 0 %. Wir konnten hierbei die am 2. Februar 2022 veröffentlichte "Draft Commission Notice" nicht mehr berücksichtigen. Sie konkretisiert die Auslegung der Investitions- und Betriebsausgaben. Demnach sind Investitions- und Betriebsausgaben, die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten beziehen, auszuweisen. Die ordentliche Erhebung und Prüfung der dafür notwendigen Angaben werden aufgrund des zu kurzen Zeitraums zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts erst für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt. Der Delegierte Rechtsakt zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel konzentriert sich auf diejenigen wirtschaftlichen Aktivitäten und Sektoren, die das größte Potenzial haben, das Ziel zur Eindämmung des Klimawandels zu erreichen. Daraus lässt sich schließen, dass die Wirtschaftsaktivitäten der BAUER Gruppe nicht als Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen identifiziert wurden. Darüber hinaus unterstützt die BAUER Gruppe mit Ihren weltweiten Aktivitäten die deklarierten Umweltziele der EU-Taxonomie im vollen Umfang.
Schrobenhausen, den 23. März 2022 BAUER Aktiengesellschaft Dipl.-Phys. Michael Stomberg, Vorsitzender des Vorstands Dipl.-Ing. (FH) Florian Bauer, MBA Peter Hingott Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-GesamtergebnisrechnungGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscrollen
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GESAMTERGEBNISRECHNUNGscrollen
Konzern-Kapitalflussrechnungscrollen
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva scrollen
PASSIVAscrollen
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021scrollen
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Sonstige Angaben zur Eigenkapitalentwicklung können Abschnitt 29 entnommen werden. KonzernanhangALLGEMEINE ERLÄUTERUNGENALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNDie BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen (im Folgenden BAUER AG genannt), besteht in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Schrobenhausen, BAUER-Straße 1, und ist im Handelsregister Ingolstadt (HRB 101375) eingetragen. Die BAUER Gruppe ist Anbieter von Dienstleistungen, Maschinen und Produkten für Boden und Grundwasser. Der Konzern ist mit seinen Leistungen und Produkten auf den weltweiten Märkten vertreten. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in drei operative Segmente aufgeteilt: Bau, Maschinen und Resources. Die BAUER AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-PANDEMIE AUF DIE BILANZIERUNGDie Geschäftsentwicklung des BAUER-Konzerns war im Geschäftsjahr 2021 ebenfalls deutlich durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unterschieden sich dabei je nach Segment deutlich. Im Segment Bau konnten verglichen mit dem Vorjahr Bauprojekte mit weniger Einschränkungen ausgeführt werden. Vor allem in Asien aber galten weiterhin großräumige Ausgangsbeschränkungen und eine anhaltende Stilllegung der Wirtschaft. Trotz allem konnte die Gesamtkonzernleistung gesteigert werden. Das EBIT jedoch ging gegenüber dem Vorjahr zurück. Projektverluste vor allem in Malaysia, Philippinen und Thailand und ein deutlicher Verlust bei einem Gründungsprojekt für einen Offshore-Windpark vor der Küste Frankreichs waren hier ausschlaggebend. Das Segment Maschinen verzeichnete insgesamt ein moderates Wachstum in Gesamtkonzernleistung und EBIT. Das Segment Resources war nahezu unbeeinflusst von der COVID-19-Pandemie. Die Gesamtkonzernleistung ging deutlich zurück (Rückgang ist fast nahezu auf das Projekt Kesslergrube zurückzuführen), jedoch verbesserte sich das EBIT deutlich. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die vom Management umgehend eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnis- und Liquiditätssituation des BAUER-Konzerns sind ausführlich im zusammengefassten Lagebericht beschrieben. Die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben im Geschäftsjahr 2021 zu einer erneuten Überprüfung der getroffenen Annahmen und Schätzungen zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie von Erträgen und Aufwendungen erforderlich gemacht. Für den BAUER-Konzern war dabei insbesondere die Werthaltigkeitsprüfung von Vermögenswerten von besonderer Relevanz. Die Märkte zeigten sich im Geschäftsjahr durch die COVID-19-Pandemie weiterhin sehr volatil. Vor allem zeigte sich dies in den Ländern des Fernen Osten, wo in einigen Ländern die Wirtschaft nahezu stillgelegt wurde sowie großräumige Ausgangsbeschränkungen herrschten. Des Weiteren wurde das Geschäft durch Einreisebeschränkungen oder ähnliches beeinträchtigt. Aufgrund der anhaltenden Pandemielage wurden zum 31. Dezember 2021 die bilanzierten Buchwerte erneut auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Zu diesem Zweck wurde die letzte und vom Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung verwendet. Aus der Überprüfung haben sich zum Bilanzstichtag Wertminderungen in Höhe von Netto TEUR 245 (Vorjahr: 0) ergeben. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IN DER AKTUELLEN BERICHTSPERIODEGemäß IAS 8.41 sind wesentliche Fehler aus früheren Perioden bei der Entdeckung zu korrigieren. Gemäß IAS 1.40A i.V.m. IAS 1.10(f) ist im Falle einer Fehlerkorrektur eine dritte zu Beginn der vorangegangenen Periode lautende Bilanz vorzulegen, wenn die rückwirkende Anpassung einen wesentlichen Effekt auf die Informationen dieser Bilanz hat. Die im Folgenden dargestellten Fehler haben unseres Erachtens keinen wesentlichen Effekt auf die Informationen der Bilanz, sodass auf eine Fehlerkorrektur in einer dritten Spalte der Bilanz verzichtet wird. Folgende Fehler gem. IAS 8.5 haben sich in der Aufstellung des Konzernabschlusses der BAUER Gruppe im Vergleich zum Vorjahr ergeben: scrollen
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Die genannten Fehler wurden korrigiert. Sie sollen eine höhere Transparenz gewährleisten und bessere Vergleichbarkeit und Überleitbarkeit der im Konzernabschluss genannten Informationen ermöglichen. Folgende weitere Änderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr ergeben: scrollen
Die Umgliederung in den betroffenen Positionen ist in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
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1. GRUNDLAGEN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSESDer Konzernabschluss der BAUER AG wurde unter Anwendung von § 315e HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (inklusive derivativer Finanzinstrumente). Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt. In der BAUER Gruppe entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden und umfasst jeweils den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres. 2. KONSOLIDIERUNGSKREISIn den Konsolidierungskreis werden neben der obersten Muttergesellschaft BAUER AG alle wesentlichen Tochtergesellschaften im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Dies ist regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 %. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Tochtergesellschaften mit ruhender oder nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows der BAUER Gruppe sowohl einzeln und als auch gesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert und fallen in den Anwendungsbereich des IFRS 9. Für diese Gesellschaften wird regelmäßig ein beizulegender Zeitwert ermittelt und die entsprechende Anpassung ergebnisneutral über das Other Comprehensive Income vorgenommen. In den Konzernabschluss 2021 wurden 116 Unternehmen (Vorjahr: 113) einbezogen. Im Geschäftsjahr wurden 4 (Vorjahr: 3) Gesellschaften erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen. Seit Anfang des Jahres 2021 ist 1 (Vorjahr: 4) Gesellschaft aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Arbeitsgemeinschaften wurden aufgrund der projektbezogenen Kurzlebigkeit nicht bei der Anzahl der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen berücksichtigt. Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der Tochtergesellschaften aufgeteilt nach Segmenten (ohne Bau-ARGEN): scrollen
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Ergibt die Beurteilung einer neuen Tochtergesellschaft nach qualitativen Kriterien, dass die Gesellschaft aus Sicht des operativen Segments oder des Konzerns unwesentlich ist, wird sie gegebenenfalls nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Es dürfen sich jedoch durch eine unterlassene Einbeziehung weder wesentliche Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben, noch weitere wesentliche Trends unberücksichtigt bleiben. In wenigen Fällen werden Gesellschaften voll in den Konzernabschluss der BAUER AG mit einbezogen, obwohl weniger als 50 % ihrer Stimmrechtsanteile gehalten werden. Dies ist auf staatliche Beschränkungen zurückzuführen, nach denen ausländische Investoren nicht mehr als 50 % der Stimmrechte an inländischen Gesellschaften halten dürfen. Die BAUER AG bedient sich in diesen Fällen sog. Agency-Konstruktionen, mithilfe derer wirtschaftlich mehr als 50 % der Stimmrechte an der jeweiligen Gesellschaft gehalten werden und die damit zu einer Vollkonsolidierung berechtigen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung oder die Möglichkeit zur Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Gesellschaften, bei denen die BAUER AG direkt oder indirekt die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich beeinflusst (assoziierte Unternehmen), werden nach der Equity-Methode konsolidiert. Davon waren zum 31. Dezember 2021 4 Gesellschaften (Vorjahr: 4) betroffen. Gemeinschaftsunternehmen wurden ebenfalls nach der Equity-Methode konsolidiert. Die BAUER Gruppe hält vereinzelt mehr als 50 % an Unternehmen, die als Gemeinschaftsunternehmen oder assoziiertes Unternehmen berücksichtigt werden. Diese Bewertung ist durch gesellschaftsindividuelle Vertragsgestaltung begründet, die eine Beherrschung aus Sicht der BAUER Gruppe ausschließt. Die wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen sind in der Aufstellung über die wesentlichen Beteiligungen aufgeführt. Die Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB sind in einer gesonderten Aufstellung des Anteilsbesitzes zusammengefasst. Dieser wird als Bestandteil des Anhangs der BAUER Aktiengesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Tochtergesellschaften mit abweichendem Abschlussstichtag stellen einen Zwischenabschluss zum Konzernabschlussstichtag auf. Die BAUER Corporate Services Private Limited, die BAUER Equipment India Private Limited sowie die BAUER Specialized Foundation Contractor India Private Limited erstellen aufgrund der lokalen gesetzlichen Vorschriften ihren Abschluss auf den 31. März. Anwendung von § 264 Abs. 3 HGBFür folgende Gesellschaften wird von § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht: BAUER Foralith GmbH BAUER Maschinen GmbH BAUER Resources GmbH BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER Verwaltungs und Beteiligungs GmbH (vormals: BAUER Deep Drilling GmbH) EURODRILL GmbH GWE GmbH KLEMM Bohrtechnik GmbH PRAKLA Bohrtechnik GmbH RTG Rammtechnik GmbH SCHACHTBAU NORDHAUSEN Stahlbau GmbH SPESA Spezialbau und Sanierung GmbH Anwendung von § 291 Abs. 1 HGBDie BAUER Maschinen GmbH, die BAUER Spezialtiefbau GmbH, die BAUER Resources GmbH und die PRAKLA Bohrtechnik GmbH haben von der Befreiungsmöglichkeit des § 291 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Abschlusses und Lageberichts verzichtet. Veränderungen bei TochterunternehmenSegment BauIm vierten Quartal des Geschäftsjahres 2021 wurden die BAUER Engineering India Private Limited sowie die BAUER Piling Inc. erstmalig aufgrund der guten Auftragslage in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Aus beiden Erstkonsolidierungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr die SCHACHTBAU NORDHAUSEN Stahlbau GmbH vom Segment Bau in das Segment Resources umgegliedert. Hintergrund war eine Änderung in der internen Steuerung dieser Gesellschaft sowie die in 2022 geplante Verschmelzung der SCHACHTBAU NORDHAUSEN Stahlbau GmbH auf die SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH. Segment MaschinenIm ersten Halbjahr des Geschäftsjahres wurde die rig.plus GmbH erstmalig in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Im vierten Quartal des Geschäftsjahres wurde die BAUER Financial Services Inc., eine Tochtergesellschaft der BAUER Equipment America Inc. erstmalig in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Bei beiden Gesellschaften handelt es sich jeweils um Neugründungen. Aus den Erstkonsolidierungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im vierten Quartal hat die BAUER Maschinen GmbH weitere 25 % der Anteile an der OOO BAUER Maschinen - Kurgan erworben und hält somit insgesamt 90 % der Anteile an der Gesellschaft. Segment ResourcesIm ersten Quartal wurde die Foralith Drilling Support AG wegen Einstellung des Geschäftsbetriebs entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im dritten Quartal wurde die SPESA Spezialbau und Sanierung GmbH als übertragender Rechtsträger mit der SCHACHTBAU NORDHAUSEN Bau GmbH als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Der aufnehmende Rechtsträger wurde zudem in SPESA Spezialbau und Sanierung GmbH umfirmiert. 100 % Gesellschafterin ist die BAUER Resources GmbH. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 wurde das Geschäft der GWE pumpenboese GmbH, Peine, auf die im Zuge der Ausgliederung neu gegründete GWE GmbH, Peine, ausgegliedert, so dass die GWE GmbH Gesamtrechtsnachfolger der GWE pumpenboese GmbH ist. Unmittelbar danach und ebenfalls mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 wurde die BAUER Resources GmbH, Schrobenhausen, auf die GWE pumpenboese GmbH, Peine, verschmolzen. In diesem Zuge wurde die GWE pumpenboese GmbH umfirmiert in BAUER Resources GmbH mit Sitz in Schrobenhausen. Des Weiteren wurde das Stammkapital der BAUER Resources GmbH um 5.000 EUR gegen Bareinlage auf 2.390.000 EUR mit Handelsregistereintragung am 15. Dezember 2021 erhöht. Weiter wurden im Rahmen dieser Kapitalerhöhung die Anteile, welche die BAUER AG an der SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH gehalten hat, mit Wirkung zum 10. Dezember 2021 als Sach-Agio i.S. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage der BAUER Resources GmbH eingelegt, so dass die BAUER Resources GmbH seitdem zu 100 % an der SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH beteiligt ist. Im vierten Quartal wurden die BAUER Resources Bahrain W.L.L. sowie die BAUER Environment Bahrain W.L.L. erstmalig in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Bei beiden Gesellschaften handelt es sich jeweils um Neugründungen. Die Erstkonsolidierungen waren insgesamt von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zudem wurde im Geschäftsjahr die SCHACHTBAU NORDHAUSEN Stahlbau GmbH vom Segment Bau in das Segment Resources umgegliedert. Hintergrund war die Harmonisierung des in- und externen Berichtswesens für die Segmente Bau und Resources sowie die in 2022 geplante Verschmelzung der SCHACHTBAU NORDHAUSEN Stahlbau GmbH auf die SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH. Segment Zentrale DiensteIm Geschäftsjahr 2021 wurde das Segment Sonstiges in Zentrale Dienste umbenannt, um dem stärkeren Fokus auf das interne Segmentreporting gerecht zu werden. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Bilanzierung innerhalb der Segmente ergaben sich dadurch keine. Darüber hinaus ergaben sich keine Änderungen im Segment Zentrale Dienste. 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEDie Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für die BAUER Gruppe einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Die Konzernvorräte und das Anlagevermögen werden um vorhandene Zwischenergebnisse bereinigt. Ergebnis wirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Bildung latenter Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern aufgerechnet werden, wenn Zahlungsfrist und Steuergläubiger übereinstimmen. Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen wurden die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der erworbenen Unternehmen mit deren beizulegenden Zeitwerten zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Bei der Erstkonsolidierung entstehende aktive Unterschiedsbeträge werden aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen; passivische Unterschiedsbeträge werden sofort zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgswirksam erfasst. Für die Konsolidierung nach der Equity-Methode gelten die gleichen Grundsätze. Übersteigt der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen den Beteiligungsbuchwert, werden keine weiteren Verluste mehr erfasst, es sei denn, ein einbezogenes Konzernunternehmen ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Ergebnis und am Reinvermögen dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Auf diese Anteile entfallendes Ergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung folglich separat vom Anteil am Ergebnis, der den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen ist, ausgewiesen. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen und Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. 4. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN SOWIE WESENTLICHE ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGENBei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf Ansatz, Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche zum Zeitpunkt der Annahmen und Schätzungen verfügbaren Informationen zugrunde gelegt. Die Ermessungsentscheidungen, Annahmen und Schätzungen unterliegen regelmäßig einer erhöhten Unsicherheit. Die tatsächlichen Beträge können daher von den Beurteilungen und Schätzungen des Managements abweichen und wesentliche Auswirkungen auf die BAUER Gruppe haben. Ermessensentscheidungen des Managements als Basis für die Ausübung entsprechender Bilanzierungsregeln sind im Wesentlichen bei folgenden Sachverhalten erforderlich: • Umsatzerlöse aus Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werdenIn den Segmenten Bau und Resources wird ein Großteil der ausgewiesenen Umsatzerlöse im Rahmen der Auftragsfertigung mit der Cost-to-Cost-Methode realisiert. Die in der Berichtsperiode erfassten zeitraumbezogenen Umsatzerlöse sind dabei insbesondere abhängig vom Fertigstellungsgrad sowie den erwarteten Gesamterlösen. Der Fertigstellungsgrad ist wiederum abhängig von der Einschätzung der über das Projekt anfallenden Gesamtkosten. Änderungen von Annahmen und Schätzungen können zu einer Erhöhung oder Verringerung zeitraumbezogener Umsatzerlöse führen. Zur weiteren Erläuterung der Auftragsfertigung und den zeitraumbezogenen Umsatzerlösen verweisen wir auf den Abschnitt "Auftragsfertigung" unter 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie auf den Abschnitt 7 "Umsatzerlöse". • Wertminderung aufgrund erwarteter KreditverlusteZur Bestimmung der Wertminderung aufgrund erwarteter Kreditverluste ist eine Einschätzung zur Ausfallwahrscheinlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten notwendig. Die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit ist mit Unsicherheit verbunden und kann sich von tatsächlich eingetretenen Kreditausfällen unterscheiden. Zur weiteren Erläuterung der Wertminderung aufgrund erwarteter Kreditverluste verweisen wir auf den Abschnitt "Finanzinstrumente" unter 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie den Abschnitt "Ausfallrisiko" unter 38 "Finanzinstrumente". • Sonstige Wertminderungen von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden EinheitenBei der Ermittlung eines Wertminderungsbedarfes von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird der aktuelle Buchwert mit dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten verglichen. Die erwarteten Cashflows zur Bestimmung des Nutzungswertes oder der Veräußerungskosten sind regelmäßig mit einer Unsicherheit verbunden. Entwicklungen und Ereignisse können dazu führen, dass sich die erwarteten von den tatsächlichen Cashflows unterscheiden. Weitere Unsicherheiten in diesem Zusammenhang liegen bei der Festlegung des zu verwendeten Abzinsungssatzes (WACC) und erwarteten Wachstumsraten vor. Zur weiteren Erläuterung von Wertminderungen von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verweisen wir auf den gleichnamigen Abschnitt unter 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie den Abschnitt für die einzelnen Kategorien an Vermögenswerten. • LeasingBei der Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten sind verschiedene Annahmen und Schätzungen zu tätigen. In Leasingverhältnissen können Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen sowie Restwertgarantien und Optionen auf Ankauf enthalten sein. Eine Option, welche mit hinreichender Sicherheit ausgeübt bzw. nicht ausgeübt wird, hat Auswirkungen auf die geschätzte Vertragslaufzeit und folglich auf die Höhe der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts. Im Wesentlichen betrifft dies bei der BAUER Gruppe verschiedene Büro und Lagergebäude. Durch die Möglichkeiten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen nutzen zu können, wird die notwendige Flexibilität, um auf geänderte Marktbedingungen reagieren zu können, gewährleistet. Für die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden von der der BAUER Gruppe alle Tatsachen und Umstände, die einen wesentlichen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung einer Verlängerungsoption, bzw. einer Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen, berücksichtigt. Zur weiteren Erläuterung von Leasing in der BAUER Gruppe verweisen wir auf den gleichnamigen Abschnitt unter 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie auf den Abschnitt 20 "Anlagevermögen". • PensionsrückstellungenPensionsrückstellungen beinhalten versicherungsmathematische Annahmen und Schätzungen. Darunter fallen beispielsweise künftige Gehalts- und Rentenentwicklungen oder Lebenserwartungen. Änderungen der Annahmen und Schätzungen können insbesondere Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellung und das sonstige Ergebnis haben. Zur weiteren Erläuterung der Pensionsrückstellungen verweisen wir auf den gleichnamigen Abschnitt 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie auf den Abschnitt 31 "Rückstellungen für Pensionen". • Sonstige RückstellungenBei der Bewertung von sonstigen Rückstellungen sind zahlreiche Annahmen und Schätzungen enthalten, die Auswirkung auf Ansatz und Bewertung der Rückstellungen haben können. Dabei sind Einschätzungen zu Eintrittswahrscheinlichkeit oder Erfüllungsbetrag mit Unsicherheiten belastet. Dabei besteht die Möglichkeit, dass die tatsächlichen Zahlungsmittelabflüsse vom ursprünglichen Rückstellungsbetrag abweichen. Zur weiteren Erläuterung der Sonstigen Rückstellungen verweisen wir auf den gleichnamigen Abschnitt 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie auf den Abschnitt 33 "Sonstige Rückstellungen". • Aktive latente SteuernDie Bewertung von aktiven latenten Steuern erfordert Annahmen und Schätzungen dahingehend, ob künftig genug zu versteuerndes Einkommen für eine entsprechende Nutzung vorhanden ist. Diese Annahmen und Schätzungen werden im Rahmen einer internen Planungsrechnung getätigt und beinhalten Unsicherheiten hinsichtlich tatsächlicher zukünftiger Entwicklungen. Zur weiteren Erläuterung der latenten Steuern verweisen wir auf den gleichnamigen Abschnitt 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie auf den Abschnitt 21 "Latente Steuern". Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den jeweils aktuellen Verhältnissen und Einschätzungen. Bei den zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag werden in Bezug auf die erwartete künftige Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Konzernabschlusserstellung vorliegenden Umstände sowie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds berücksichtigt. Entwicklungen werden im Rahmen der Ausübung von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen regelmäßig berücksichtigt und entsprechend wirtschaftlicher oder länderspezifischer Entwicklungen aktualisiert. Unsicherheit bei Ermessungsentscheidungen, Annahmen und Schätzungen wurden im Geschäftsjahr insbesondere durch die COVID-19-Pandemie verstärkt. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Wirtschaftsbericht des zusammengefassten Lageberichts. 5. ALLGEMEINE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN5.1. Allgemeine Änderungen der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der nachfolgenden beibehalten: Änderung an IFRS 7, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 39: Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) Phase 2Mit den Änderungen der zweiten Phase des IASB-Projekts zur Reform der Referenzzinssätze sind Erleichterungen bei der Abbildung von Änderungen an vertraglichen Zahlungsströmen und Sicherungsbeziehungen möglich, welche im Zusammenhang mit der IBOR-Reform erforderlich geworden sind, das heißt, die als direkte Folge der IBOR-Reform notwendig sind und bei denen die neue und alte Basis für Bestimmung der vertraglichen Zahlungsströme wirtschaftlich ausgeglichen ist, vorgesehen. Folgende Änderungen ergeben sich daraus: scrollen
Zusätzliche Angaben werden im Zusammenhang mit der IBOR-Reform vorgeschrieben: scrollen
Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am 31. August 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die BAUER Gruppe nimmt die Erleichterung bereits seit dem Geschäftsjahr 2019 vorzeitig in Anspruch. Bezüglich weiterführender Erläuterungen verweisen wir auf den Abschnitt "Zinsrisiko". Verlängerung der Änderungen an IFRS 16: COVID-19 bezogene MietzugeständnisseInfolge der Corona-Pandemie wurden Leasingnehmern Mietzugeständnisse in unterschiedlicher Form (z. B. Zahlungsbefreiungen und Stundung von Leasingzahlungen) gewährt. Im Mai 2020 veröffentlichte der IASB eine Änderung des IFRS 16, die eine optionale Erleichterung für Leasingnehmer enthält, die es diesen erlaubt, auf die Beurteilung, ob ein Mietzugeständnis im Zusammenhang mit COVID-19 nach IFRS 16 eine Modifikation des Leasingverhältnisses darstellt, zu verzichten. Stattdessen können Leasingnehmer solche Mietzugeständnisse so behandeln, als handle es sich nicht um eine Modifikation des Leasingverhältnisses. In vielen Fällen dürfte dies dazu führen, dass das Mietzugeständnis in den Perioden, in denen das Ereignis oder die Bedingung, das/die die niedrigere Zahlung auslöst, eintritt, als variable Leasingzahlung bilanziert wird. Da Leasinggeber weiterhin auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen gegenüber Leasingnehmer gewähren und die Auswirkungen der Pandemie anhalten und erheblich sind, hat der IASB entschieden, den Zeitraum, über den die praktische Erleichterung angewendet werden kann, zu verlängern. Hinsichtlich der Übergangsvorschriften gilt es folgende Fälle zu unterscheiden: scrollen
Eine vergleichbare Erleichterung für Leasinggeber besteht nicht. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am 31. August 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die BAUER Gruppe hat diese Option in den Geschäftsjahren 2020 und im Geschäftsjahr 2021 nicht angewendet. Ferner haben das IASB und das IFRIC weitere nachfolgend aufgeführte Standards, Interpretationen und Änderungen verabschiedet, die erst ab dem Geschäftsjahr 2022 ff. verpflichtend anzuwenden sind bzw. von der EU noch nicht anerkannt sind: scrollen
Zum 31. Dezember 2021 erfolgte keine frühzeitige Anwendung dieser Standards durch die BAUER Gruppe. Die Erstanwendung der Standards ist für den Zeitpunkt geplant, an dem sie durch die EU anerkannt und übernommen sind. Die zukünftige Anwendung dieser Standards wird voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAUER Gruppe haben. 5.2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFremdwährungsumrechnungenFremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der BAUER AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Transaktionen in Fremdwährung werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. In Fremdwährung gebundene monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Andere Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls umgerechnet, wenn sie nach dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert werden. Wenn diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, erfolgt die Umrechnung mit dem Kurs zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt. Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Die Abschlüsse der zur BAUER Gruppe gehörenden ausländischen Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Aktiv- und Passivposten werden danach mit dem Stichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die sich dadurch ergebenden Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und bis zum Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebes kumuliert im Eigenkapital in der Währungsumrechnungsrücklage ausgewiesen. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergaben sich aus der folgenden Tabelle: scrollen
Immaterielle VermögenswerteEinen Überblick über die Nutzungsdauern immaterieller Vermögenswerte gibt die folgende Tabelle: scrollen
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie der Goodwill, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich oder bei Vorliegen eines Hinweises auf Wertminderungen hin geprüft. Der Goodwill stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Goodwill wird unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Ein Goodwill, der aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens resultiert, ist im Buchwert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen enthalten und wird infolgedessen nicht separat, sondern als Bestandteil des gesamten Buchwerts auf Wertminderung geprüft. Der bilanzierte Goodwill wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Goodwills, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse beziehungsweise Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird dann erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (sog. zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Kosten für Forschung und Entwicklung werden gemäß IAS 38 in dem Geschäftsjahr als Aufwand verrechnet, in dem sie angefallen sind. Eine Ausnahme bilden dabei bestimmte Entwicklungskosten, die aktiviert werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus dem Entwicklungsprojekt ein künftiger Nutzen erzielt wird und die anfallenden Kosten verlässlich ermittelbar sind. Darüber hinaus müssen die folgenden Kriterien nach IAS 38.57 erfüllt sein: scrollen
Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die in Entwicklung befindlichen Vermögenswerte werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Laufzeit der entwickelten Modelle. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 6 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden auf den höheren Betrag aus Nutzungswert und Nettoveräußerungspreis vorgenommen. Liegen die Voraussetzungen für eine Wertminderung nicht mehr vor, werden Zuschreibungen - außer bei Firmenwerten - vorgenommen. SachanlagenSachanlagen sind gemäß IAS 16 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßig linear nach der Proratatemporis-Methode bemessene Abschreibungen, bewertet, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf besser gerecht wird. Die Erstbewertung von Sachanlagen erfolgt nach IFRS mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis zuzüglich direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. Kosten der Standortvorbereitung, Kosten der Lieferung, Montagekosten, geschätzte Kosten für einen späteren Abbruch und Abräumen des Vermögenswerts oder ähnliches, abzüglich Anschaffungspreisminderungen, wie unter anderem Rabatte, Boni oder Skonti. Zu den Herstellkosten zählen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbedingten Gemeinkosten. In letzteres sind Sozialkosten und Verwaltungskosten nur einzubeziehen, wenn diese direkt dem Produktionsvorgang zugeordnet werden können oder dazu dienen, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand für die vorhergesehene Verwendung zu versetzen. Finanzierungskosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert, sofern ein beachtlicher Zeitraum erforderlich ist um den Vermögenswert in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen. Einen Überblick über die Nutzungsdauern gibt die folgende Tabelle: scrollen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der Buchwert seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Sollten die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen. Sowohl außerplanmäßige Abschreibungen als auch planmäßige Abschreibungen werden unter den Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfasst. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibungen wird gemäß IAS 36 unter den langfristigen Vermögenswerten erläutert. Die BAUER Gruppe überprüft die Methoden und Nutzungsdauern zum Bilanzstichtag regelmäßig und passt diese bei Bedarf prospektiv an. Sofern die Vermietung von Maschinen nicht nur als verkaufsfördernde Maßnahme zählt, sondern den Hauptgeschäftszweck einer Gesellschaft darstellt, werden die vermieteten Maschinen unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesen. Wertminderung von Vermögenswerten oder zahlungsmittelgenerierenden EinheitenDie BAUER Gruppe überprüfte zum 31. Dezember 2021 die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte von TEUR 16.807 (Vorjahr:15.889), Sachanlagen von TEUR 521.183 (Vorjahr: 458.892) und at-Equity bewerteten Finanz anlagen von TEUR 24.848 (Vorjahr: 21.964), ob Anhaltspunkte für Wertminderungen von Vermögenswerten oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorlagen. Aus der Überprüfung haben sich zum Bilanzstichtag Wertminderungen bei den Sachanlagen in Höhe von Netto TEUR 245 (Vorjahr: 0) ergeben. Bei den grundsätzlichen Analysen zur Werthaltigkeit zahlungsmittelgenerierender Einheiten bestimmt die BAUER Gruppe als erzielbaren Betrag den höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten und vergleicht diesen mit dem entsprechenden Buchwerten. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den einzelnen Gesellschaften der BAUER Gruppe. Der Nutzungswert wird durch Diskontierung erwarteter zukünftiger Cashflows aus der fortgeführten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem risikoangepassten Zinssatz (WACC) ermittelt. Die zukünftigen Zahlungsströme werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen, vom Management verabschiedeten Business Planung bestimmt. Die Planungsrechnung umfasst regelmäßig einen Zeitraum über fünf Jahre. Sie basiert auf Erwartungen der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Segmentmärkte sowie der Profitabilität der angebotenen Produkte. Bei der Ableitung des Nutzungswertes findet darüber hinaus eine Risikobewertung statt. So werden die Effekte projekt- und gesellschaftsbezogener Risiken sowie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie über die Zahlungsströme in der Berechnung abgebildet. Länderrisiken werden als gesellschaftsübergreifende Effekte demgegenüber im Zinssatz berücksichtigt. Die für die Planungsrechnung herangezogenen Prämissen werden sowohl mit der historischen Entwicklung als auch mit externen Informationsquellen auf Plausibilität geprüft. Der für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelte, risikoangepasste Zinssatz (WACC - Weighted Average Cost of Capital) betrug zum 31. Dezember 2021 8,71 % (Vorjahr: 8,04 %) nach Steuern zuzüglich Länderrisikozuschlag. Der WACC vor Steuern betrug zum 31. Dezember 2021 8,83 % (Vorjahr: 8,37 %). Die Ermittlung erfolgt auf Basis des Capital-Asset-Pricing-Modells (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen. Zur Ermittlung des Zinssatzes werden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten sowie den Fremdkapitalkostensatz verwendet. Die gesellschaftsspezifischen Zahlungsströme wurden unter Verwendung der jeweiligen Steuersätze der Gesellschaften im Inland von 28,08 % bis 32,14 % sowie im Ausland von 0 % bis 38 % ermittelt. Für die Perioden nach der Detailplanungsphase werden die Cashflows der letzten Planperiode unter Berücksichtigung von Wachstumsraten fortgeschrieben, die sich an der langfristigen Inflationserwartung orientieren. Die für die Berechnung verwendeten Wachstumsraten liegen grundsätzlich in den Segmenten Bau und Resources zwischen 0 % und 1 % . Im Segment Maschinen liegt die Wachstumsrate grundsätzlich bei 2%. Die Unternehmensplanung wird ausgehend von Vergangenheitserfahrungen unter Berücksichtigung aktueller Prognosen erstellt. In den Segmenten Bau und Resources orientieren sich die Planungen an den bereits im Auftragsbestand befindlichen Projekten sowie an Kundenanfragen. Für das Jahr 2022 wird insgesamt eine Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds erwartet. Die COVID-19-Pandemie wird weiterhin ein potenzieller großer Einflussfaktor bleiben und unser Geschäft gegebenenfalls beeinflussen. Auswirkungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie auf das Geschäftsjahr 2022 sind in der Konzernprognose berücksichtigt. Im Segment Maschinen basieren wesentliche Planungsannahmen auf den der Vertriebsplanung zugrundeliegenden Branchenprognosen zur weltweiten Baumaschinenkonjunktur, konkreten Kundenzusagen zu einzelnen Projekten sowie unternehmensspezifischen Anpassungen, die auch geplante Produktinnovationen und Kosteneinsparungen beinhalten. Für das Jahr 2022 wird im Segment Maschinen ein weiteres Wachstum in den meisten Regionen erwartet. Jedoch sind der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie, der sich in den einzelnen Regionen unterschiedlich zeigt, sowie der Krieg Russlands mit der Ukraine Unsicherheitsfaktoren für das laufende Jahr. Auswirkungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie auf das Geschäftsjahr 2022 sind in der Konzernprognose berücksichtigt. Dieser liegt die Erwartung zu Grunde, dass sich die Pandemie mit ihren Einschränkungen und Auswirkungen auf die Weltwirtschaft zum heutigen Stand nicht mehr deutlich verschlechtert. Wir gehen in unserer Prognose davon aus, dass sich die Folgen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2022 nicht mehr wesentlich auf den Geschäftsverlauf des Konzerns insgesamt auswirken werden. Darüber hinaus werden Szenarien bei den Gesellschaften im Segment Bau und Resources berechnet (worst case mit Planergebnisabschlägen in Höhe von 20 %, middle case mit Planergebnisabschlägen in Höhe von 10 %, realistic case) und Sensitivitätsanalysen bei den Gesellschaften im Segment Maschinen (Wachstumsabschlag alternativ 0,00 %) durchgeführt. Diese zeigen auf, dass auch in einem worst case Szenario und in der vorgenommenen Sensitivität kein weiterer Wertminderungsbedarf besteht. LeasingDie BAUER Gruppe fungiert sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber. a) Bilanzierung als LeasingnehmerEin Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Ein Leasingnehmer hat grundsätzlich bei allen Leasingverhältnissen ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Die Leasingverbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz in Höhe des Barwerts der zum Bereitstellungszeitraum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses anfallen. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen: scrollen
Die Abzinsung erfolgte mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Der durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug 5,00 % (Vorjahr: 5,00 %). Falls jedoch ein implizierter Zinssatz bestimmbar ist, werden die Leasingzahlungen mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Die Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen: scrollen
In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht abzüglich der kumulierten Abschreibungen und falls relevant, unter Berücksichtigung von Wertminderungen erfasst, berichtigt um jede, in Paragraph 16.36 (c) aufgeführte Neubewertung der Leasingverbindlichkeit. Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögenswerte ausgewiesen worden wären, wenn sie im Eigentum der BAUER Gruppe stehen würden. Die Nutzungsrechte werden daher zum Stichtag unter den langfristigen Vermögenswerten, im Wesentlichen in der Position Sachanlagen ausgewiesen. Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht der BAUER Gruppe hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Am Stichtag sind im Rahmen der Folgebewertungen zudem notwendige Anpassungen von Nutzungsrecht und Verbindlichkeit zu prüfen. Es werden Anpassungen notwendig, die aus der Neubeurteilung der getroffenen Annahmen ohne eine Änderung des Vertrags resultieren oder es kann auch zu Änderungen des Vertrags kommen. Die Neubeurteilung der getroffenen Annahmen betrifft Anpassungen von Zahlungserwartungen, den anzuwendenden Diskontierungszins, bezogen auf die Restlaufzeit, wenn die Veränderung auf einer Veränderung der Laufzeit oder der Beurteilung der Ausübungswahrscheinlichkeit einer Kaufoption basiert, sowie die veränderte Erwartung bezüglich der Ausübung einer Verlängerungs- oder Beendigungsoption. Der ursprünglich angewendete Zins ist dagegen beizubehalten, wenn sich z. B. erwartete Zahlungen ändern. Die Leasingverbindlichkeit wird mit den geänderten Parametern neu berechnet und mit diesem Betrag in der Bilanz angesetzt. Der dabei anfallende Anpassungsbetrag der Leasingverbindlichkeit wird komplett gegen das Nutzungsrecht gebucht. Damit erfolgt grundsätzlich eine erfolgsneutrale, rein bilanzielle Erfassung. Die erfolgswirksame Berücksichtigung der Anpassung erfolgt erst in den Folgejahren durch verringerte bzw. erhöhte Abschreibungen auf den Nutzungswert. Für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse bestehen nach IFRS 16.60 Anwendungserleichterungen. Diese nimmt die BAUER Gruppe in Anspruch und setzt daher für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Verbindlichkeit an. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden unverändert als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert beinhalten z. B. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel mit einem Objektneupreis von unter TEUR 5. Die BAUER Gruppe mietet verschiedene Büro und Lagergebäude sowie technische Anlagen und Fahrzeuge an. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Die BAUER Gruppe nimmt - mit Ausnahme von Immobilien-Leasingverhältnissen - das Wahlrecht in Anspruch, Leasing- und Nichtleasingkomponenten zusammenzufassen und einheitlich in der Bilanz als Leasingverhältnisse zu erfassen. Darüber hinaus werden die Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 nicht auf die Leasingverhältnisse angewendet, die immaterielle Vermögenswerte betreffen. Auf Leasingverhältnisse für immaterielle Vermögenswerte wird grundsätzlich unverändert IAS 38 angewendet. Die Sale-and-Leaseback-Transaktionen haben vorwiegend kurzfristigen Charakter und sind für die BAUER Gruppe nicht wesentlich. b) Bilanzierung als LeasinggeberEin Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht an der Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Diese Leasingverhältnisse werden entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnisse ausgewiesen. Werden durch die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Ist dies nicht der Fall, erfolgt der Ausweis als Operating-Leasingverhältnis. Umsatzerlöse aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. In der BAUER Gruppe sind diese Leasingverhältnisse meist sehr kurzfristiger Natur und umfassen einen Zeitraum von wenigen Monaten. Der Ausweis erfolgt unter den zeitraumbezogenen Umsatzerlösen. Zuwendungen öffentlicher HandZuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte einschließlich nicht monetärer Zuwendungen zum beizulegenden Zeitwert werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten (Investzulage) dargestellt oder bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts aktivisch abgesetzt (Investzuschuss). UnternehmenserwerbeDie Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der BAUER Gruppe ist grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode anzuwenden. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten, die im direkten Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss stehen, werden ergebniswirksam erfasst. Im Falle eines sukzessiven Unternehmenserwerbs werden die Unterschiede zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile zum Erwerbszeitpunkt erfolgswirksam erfasst. Für zum Erwerbszeitpunkt beim erworbenen Unternehmen bestehende Vertragsverhältnisse, ausgenommen Sachverhalte IFRS 16, wird eine Analyse und ggf. eine Neuklassifizierung dieser vorgenommen. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des Vermögenswerts in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Vermögenswerte einbezogen. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Grundsätzlich erfolgt die Überprüfung des Vorliegens eines qualifizierten Vermögenswerts nach intern festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen für Projekte und Anlagen. Bei Überschreitung dieser Wesentlichkeitsgrenzen werden Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Andere Finanzierungskosten werden als laufender Aufwand unter den Finanzaufwendungen erfasst. At-Equity bewertete AnteileAssoziierte UnternehmenAssoziierte Unternehmen sind gemäß IAS 28 solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Beherrschung hat, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anteile an Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses des assoziierten Unternehmens werden anteilig ebenfalls im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst, getrennt nach Beträgen, die in einer späteren Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden und Beträge, die nicht umgegliedert werden. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Der gesamte Equity-Buchwert wird bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 unterzogen. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert einer at-Equity bilanzierten Finanzanlage, erfolgt eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags. Spätere Wertaufholungen werden erfolgswirksam erfasst. GemeinschaftsunternehmenGemeinschaftsunternehmen sind gemeinsame Vereinbarungen, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte gemeinsam ausgeübte Führung der Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Unter die at-Equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen fallen neben Joint Ventures auch die typischen deutschen Arbeitsgemeinschaften ("ARGE"), in Form der Beistellungs-ARGEN. Bei Beistellungs-ARGEN werden Vermögenswerte in Form von Personal, Material oder Geräten der ARGE bei- und in Rechnung gestellt. Die von der Arbeitsgemeinschaft erzielten Ergebnisse werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert. Entsprechend erfolgt der Ausweis in der Bilanz unter den at-Equity bewerteten Anteilen und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen. Laufende Verrechnungen von und gegenüber Arbeitsgemeinschaften werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Gemeinschaftliche TätigkeitenGemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, bei der die Parteien, die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte an den Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte gemeinsam ausgeübte Führung der Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Sofern die BAUER Gruppe Tätigkeiten im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit durchführt, so erfasst der Konzern als gemeinschaftlich Tätiger im Zusammenhang mit seinem Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit folgende Posten: scrollen
Bei Transaktionen, wie dem Kauf von Vermögenswerten durch ein Konzernunternehmen, werden Gewinne und Verluste in dem Umfang des Konzernanteils an der gemeinschaftlichen Tätigkeit erst bei der Weiterveräußerung der Vermögenswerte an Dritte erfasst. Die Dach-ARGE als zweite Form typischer deutscher Arbeitsgemeinschaften fällt ebenfalls unter IFRS 11. Grundsätzlich arbeitet sie ergebnisneutral. Die Vergütungsansprüche zwischen Dach-ARGE und Auftraggeber sind identisch mit den Vergütungsansprüchen der Einzellose gegenüber der Dach-ARGE. Alle eingehenden Auftraggeberzahlungen werden von der Dach-ARGE in voller Höhe an die Einzellose weitergeleitet. Bauer als Partner einer Dach-ARGE bilanziert insofern die in seiner Verfügungsmacht stehenden Vermögenswerte und die selbst eingegangenen Schulden sowie die getätigten eigenen Aufwendungen und weist die anteiligen Erträge aus diesen Aktivitäten in den Umsatzerlösen aus. FinanzinstrumenteFinanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Nach IFRS 9 wird bei der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zwischen Schuldinstrumenten, Eigenkapitalinstrumenten gemäß IAS 32 und Derivaten unterschieden. a) Originäre FinanzinstrumenteIn der BAUER Gruppe werden originäre Finanzinstrumente als finanzielle Vermögenswerte folgenden Kategorien zugeordnet: scrollen
Die erstmalige Bilanzierung erfolgt grundsätzlich, sobald die BAUER Gruppe Vertragspartei wird. Bei üblichem Kauf oder Verkauf ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung der Erfüllungstag relevant, das heißt der Tag, an dem der Vermögenswert und die Schuld an oder durch die BAUER Gruppe geliefert wird. Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt zum Fair Value. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten ist abhängig von der Zuordnung zu den Kategorien gemäß den Vorschriften des IFRS 9 und erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Verbindlichkeiten fallen, mit Ausnahme der Derivate, grundsätzlich unter die Kategorie "Amortised Cost". Die Einstufung finanzieller Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Schuldinstrumente darstellen, in die Bewertungskategorien "Amortised Cost (AC)", "Fair Value through Profit or Loss (FVTPL)" und "Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI) (mit Recycling)" erfolgt anhand des jeweils zugrundeliegenden Geschäftsmodells und den Zahlungsstrombedingungen des zu beurteilenden finanziellen Vermögenswerts. Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, werden zu Amortised Cost bewertet. Schuldinstrumente, die zwar die Zahlungsstrombedingungen erfüllen, jedoch in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dass sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte vorsieht, werden zum Fair Value through Other Comprehensive Income bewertet. Zu Amortised Cost bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig zum Fair Value unter Berücksichtigung der Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts oder der Emission der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind, erfasst und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit ergeben sich gemäß der Effektivzinsmethode aus den historischen Anschaffungskosten abzüglich der vorgenommenen Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag sowie abzüglich etwaiger Wertminderungen beziehungsweise zuzüglich Wertaufholungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die der Kategorie "Fair Value through Other Comprehensive Income" (mit Recycling) zugeordnet werden, sind ebenfalls die direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten anzusetzen. Veränderungen des Buchwerts werden allerdings im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Erst mit dem Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die zuvor im Eigenkapital angesetzten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im vergangenen Geschäftsjahr kam es zu keinem Ansatz von zu FVOCI bewerteten finanziellen Vermögenswerten, die gleichzeitig Schuldinstrumente darstellen. Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), welche die Kriterien der Kategorien "Amortised Cost" oder "Fair Value through Other Comprehensive Income" nicht erfüllen, werden als "Fair Value through Profit or Loss" klassifiziert. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zu FVTPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen sowohl Guthaben bei Kreditinstituten als auch Kassenbestände und werden zu Amortised Cost bewertet, da sie im Rahmen des Geschäftsmodells mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Aus Unwesentlichkeitsgründen wurden jedoch keine Wertberichtigungen erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis zu erfassen. Sofern sie signifikante Finanzierungskomponenten enthalten, sind sie zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Die BAUER Gruppe hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge zu Amortised Cost abzüglich Wertberichtigungen. Bei für einen Verkauf vorgesehenen Forderungen liegen aufgrund der Factoring-Vereinbarungen die Kriterien für das Geschäftsmodell "Verkaufen" vor und sind somit der Bewertungskategorie FVTPL zuzuordnen. Für diese Forderungen sind keine Wertminderungen gemäß IFRS 9 zu erfassen. Grundsätzlich sind finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente darstellen, als "Fair Value through Profit or Loss" zu klassifizieren und erfolgswirksam zu bewerten. Dabei besteht für gehaltene Eigenkapitalinstrumente ein unwiderrufliches Wahlrecht im Rahmen der erstmaligen Kategorisierung, die Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die BAUER Gruppe übt dieses Wahlrecht für die hiervon betroffenen Beteiligungen aus, da die ergebniswirksame Darstellung der Gewinne und Verluste aus Wertänderungen des Fair Value für die Entwicklung der Beteiligungen nicht aussagekräftig ist. Dabei erfolgt nach Ausbuchung der Beteiligung keine spätere Umgliederung der im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung. Dividenden werden weiterhin erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Dividende ist eindeutig als Rückzahlung eines Teils der Kosten des Eigenkapitalinstruments anzusehen. Die Erfassung von Wertminderungen basiert sowohl auf eingetretenen Verlusten, als auch auf Schätzungen erwarteter Kreditausfälle (Expected-Loss-Modell). Dabei werden Wertminderungen für erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 für sämtliche zu Amortised Cost bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie für Fair Value through Other Comprehensive Income bewertete Schuldinstrumente erfasst. Grundsätzlich ist für die Ermittlung des Umfangs der Risikovorsorge ein Drei-Stufen-Modell vorgesehen. Eine Risikovorsorge wird entweder auf Basis der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, falls sich das Kreditrisiko seit dem Erstansatz wesentlich verschlechtert hat (Stufe 2) oder falls eine beeinträchtigte Bonität festgestellt wird (Stufe 3). Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für die gemäß IFRS 15 erfassten Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach die über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen bei finanziellen Vermögenswerten mit beeinträchtigter Bonität wird in der BAUER Gruppe auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings zurückgegriffen. Ebenso fließen bei Vorliegen von entsprechenden einzelfallbezogenen Umständen individuelle und makroökonomische Gegebenheiten in die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen mit ein. Eine wesentliche Kreditrisikoverschlechterung der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine festgelegte Anzahl von Stufen verringert hat. Die Bonitätseinstufung basiert auf einem aktiv betriebenen Forderungsmanagement unter Bezugnahme auf die Kredithistorie und auf einer laufend durchgeführten Überwachung der Kreditwürdigkeit der Kunden. Die Anwendung der Überfälligkeitsannahme von 30 Tagen ist in der Branche nicht aussagekräftig unter anderem aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten erfolgt die Bemessung der erwarteten Kreditverluste mithilfe einer sogenannten "Provision Matrix", die auf historischen Ausfällen und in die Zukunft gerichteter Schätzungen beruht. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der BAUER Gruppe in den drei unterschiedlichen Segmenten Bau, Maschinen und Resources und der damit einhergehenden diversifizierten Kundenstruktur werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Ebene der Segmente zusammengefasst und die erwarteten Kreditverluste auf Portfolioebene für jedes Segment berechnet. Eine individuelle Wertberichtigung auf finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität wird erfasst, wenn objektive Hinweise wie zum Beispiel Zahlungsversäumnisse oder Insolvenzen vorliegen. Dabei wird ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswertes auf Basis individueller Beurteilung bestimmt, so dass nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass die Forderung ganz oder teilweise realisierbar ist. Sofern keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht, wird der finanzielle Vermögenswert abgeschrieben. Bei einer Abschreibung von finanziellen Vermögenswerten unternimmt die BAUER Gruppe weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fälligen Forderungen einzuziehen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat oder die wesentlichen Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten wurden, aber die Verfügungsmacht übertragen wurde. Eine Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt dann, wenn diese getilgt sind oder die Verpflichtung erloschen ist. Eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden wird nur dann vorgenommen, wenn eine Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar ist und auch die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren. b) Derivative FinanzinstrumenteEin Derivat ist ein Finanzinstrument oder ein Vertrag im Anwendungsbereich von IFRS 9, der die folgenden drei Kriterien kumulativ erfüllt: scrollen
Derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps, Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Devisenoptionsgeschäfte) werden in der BAUER Gruppe ausschließlich zur Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Reine Handelsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden nicht eingegangen. In der BAUER Gruppe werden freistehende derivative finanzielle Vermögenswerte folgender Kategorie zugeordnet: scrollen
Freistehende derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden folgender Kategorie zugeordnet: scrollen
Bei finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Fair Value through Profit or Loss bewertet werden, erfolgt die Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung der Transaktionskosten; diese sind sofort erfolgswirksam als Aufwand zu erfassen. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Wertänderungen von Derivaten, die nicht Teil eines Cashflow-Hedges sind, werden erfolgswirksam unter den Finanzaufwendungen oder -erträgen berücksichtigt. Zu den freistehenden derivativen Finanzinstrumenten der Kategorie "Fair Value through Profit or Loss" gehören Zinsswaps, Devisentermingeschäfte, Devisenswaps sowie Devisenoptionsgeschäfte. Bei Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im Hedge Accounting designiert sind, wird im Falle der Absicherung des Risikos aus Schwankungen von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes aus einem Sicherungsinstrument zunächst unter Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst und erst bei Realisierung des abgesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Die BAUER Gruppe designiert bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken nur die Kassakomponente der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsgeschäfts als Bestandteil des Cashflow-Hedges. Auf die Terminkomponente und Cross-Currency-Basis-Spread (CCBS)-Komponente entfallende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis in der Rücklage für Sicherungskosten berücksichtigt. Der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts wird sofort erfolgswirksam erfasst. Die derivativen Finanzinstrumente werden mit ihren Marktwerten als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Im Geschäftsjahr 2021 wurde Hedge Accounting für Sicherungen von Zahlungsstromrisiken (Cashflow-Hedges) angewendet. Die Marktwerte der Derivate werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z. B. Zinssätze oder Devisenkurse und mithilfe anerkannter Modelle z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet. Die Marktwerte der Devisentermingeschäfte werden auf der Basis von zukünftigen erwarteten Zahlungsströmen unter Berücksichtigung von aktuellen Referenzkursen und Terminauf- und Terminabschlägen bestimmt. Die Marktwerte der Zinsswaps werden auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die jeweilige Restlaufzeit der Derivate geltenden Marktzinssätze verwendet. Vorräte und erhaltene AnzahlungenVorräte an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Handelswaren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden gemäß IAS 2 mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt. Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die keine Fertigungsaufträge darstellen, werden aktivisch und offen von den Vorräten abgesetzt, soweit für den jeweiligen Auftrag bereits Herstellungskosten angefallen sind. Alle anderen erhaltenen Anzahlungen werden passiviert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Zur Ermittlung des Bilanzansatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird überwiegend die Methode des gleitenden Durchschnitts angewendet. Sofern die unter den fertigen Erzeugnissen sowie Handelswaren enthaltenen und primär zum Verkauf bestimmten Maschinen und Zubehörteile als sekundäre Verkaufsfördermaßnahme kurzfristig vermietet sind, werden zur Bestimmung der Nettoveräußerungswerte folgende Faktoren berücksichtigt: scrollen
Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkten Kosten des Herstellungsprozesses. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte wird gemäß IAS 2 unter den Vorräten erläutert. AuftragsfertigungKundenspezifische Fertigungsaufträge werden nach dem Fertigstellungsgrad bilanziert. Die erbrachte Leistung einschließlich des anteiligen Ergebnisses wird im Wesentlichen nach dem Fertigstellungsgrad zeitraumbezogen in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Um den Leistungsfortschritt eines Projekts zu bestimmen, wird die Methode angewendet, die am zuverlässigsten die erbrachten Leistungen misst. Sowohl input- als auch outputbasierte Methoden können konsistent auf ähnliche Leistungsverpflichtungen und in ähnlichen Umständen angewendet werden. In der BAUER Gruppe kommen, insbesondere zur Ermittlung von Erlösen aus Fertigungsaufträgen, im Wesentlichen inputbasierte Methoden (zum Beispiel Cost-to-Cost-Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) zur Anwendung. Erlöse sowie Vertragsmodifikationen (Vertragsänderungen und Nachträge) werden in Übereinstimmung mit IFRS 15 angesetzt, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass es bei diesen Vertragsmodifikationen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommen wird. Ausschreibungskosten werden dann aktiviert, wenn wahrscheinlich ist, dass sie abgerechnet werden können und bei ausbleibendem Auftrag nicht angefallen wären. Vertragserfüllungskosten, die vor Vertragsbeginn anfallen, werden aktiviert, soweit ein Ausgleich erwartet wird und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die BAUER AG hat keine Verträge, bei denen der Zeitraum bis zur Übertragung des geschuldeten Werkes auf den Kunden eine Finanzierungskomponente darstellt. Demzufolge erfolgt keine Anpassung des Transaktionspreises um den Zeitwert des Geldes. Der Ausweis der Aufträge erfolgt unter den Vertragsvermögenswerten beziehungsweise unter den Vertragsverbindlichkeiten. Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Falls die insgesamt zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung erwarteten Kosten die insgesamt erwarteten Umsatzerlöse übersteigt, werden Drohverlustrückstellungen gebildet. Im Allgemeinen beinhalten Bau- und Dienstleistungsverträge Mängel- und Gewährleistungsfristen im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts. Diese Verpflichtungen werden nicht als separate Leistungsverpflichtungen betrachtet und daher geschätzt in die Gesamtkosten der Verträge einbezogen. Soweit erforderlich, werden Beträge im Einklang mit IAS 37 unter den Rückstellungen erfasst. In diesen Umsatzerlösen können auch periodenfremde Umsätze enthalten sein, die sich aufgrund der finalen Schlussrechnungsvereinbarungen und Umsatzkorrekturen im Segment Bau ergeben. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und Sichteinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von unter drei Monaten. Latente SteuernLatente Steuern werden gemäß IAS 12 auf Abweichungen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen in Höhe der voraussichtlichen künftigen Steuerbelastung bzw. -entlastung berücksichtigt. Daneben werden aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt, soweit mit der Realisierung hinreichend gerechnet wird. Latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Gemäß IAS 12.74 sind latente Steueransprüche und latente Steuerschulden zu saldieren, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht. Des Weiteren ist zu saldieren, wenn sich die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für: scrollen
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Ansatz der Ertragsteuern und latenten Steuern im Inland erfolgt auf der Basis der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuer innerhalb einer Bandbreite von 28,08 % bis 32,14 % (Vorjahr: 28,08 % und 32,14 %). Im Ausland werden Ertragsteuersätze zwischen 0,00 % und 38,00 % (Vorjahr: 0,00 % und 38,00 %) zugrunde gelegt. Bei der bilanziellen Abbildung von etwaigen ertragsteuerlichen Unsicherheiten wird im Regelfall auf die einzelne ertragsteuerliche Behandlung abgestellt. Sofern es nicht wahrscheinlich ist, dass eine ertragsteuerliche Behandlung von den lokalen Steuerbehörden akzeptiert werden wird, verwendet die BAUER Gruppe den Betrag mit der höchsten Wahrscheinlichkeit bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns beziehungsweise der steuerlichen Basis. Die Steuererklärungen der Gesellschaften der BAUER Gruppe werden regelmäßig von inländischen und ausländischen Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren - unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit - werden, soweit ersichtlich und wahrscheinlich, in ausreichendem Umfang Rückstellungen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet. Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in AktienAnteilsbasierte Vergütungen werden gem. IFRS 2 bilanziert. Dabei wird die der anteilsbasierten Vergütung zuzurechnende Arbeitsleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der Aktien bei Gewährung bewertet und im Personalaufwand erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt im Eigenkapital. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Gewährung erfolgt dabei unter der Annahme vollständiger Erreichung zuvor festgelegter Ziele. Da die Ziele nicht auf dem Marktpreis der Aktien basieren, werden diese Annahmen regelmäßig auf wesentliche Abweichungen der erwarteten Zielerreichung hin überprüft und der Personalaufwand dahingehend angepasst. Rückstellungena) PensionsrückstellungenDie BAUER Gruppe betreibt verschiedene leistungsorientierte Pläne im In- und Ausland. Typischerweise schreiben leistungsorientierte Pläne einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den die Beschäftigten bei Renteneintritt erhalten werden und der in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag, abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Die Industrieanleihen lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen den Pensionsverpflichtungen entsprechende Laufzeiten zu. In den Ländern, in denen es keinen hinreichend entwickelten Markt für solche Anleihen gibt, werden Regierungsanleihen angewandt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungenversicherungs mathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzaufwand. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt das betreffende Unternehmen Beiträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen, die im Personalaufwand ausgewiesen werden. b) SteuerrückstellungenSteuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Ertragsteuerrückstellungen werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind. c) Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, sofern sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Höhe der Inanspruchnahme eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und diese zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die Bewertung wird auf Basis bestmöglicher Schätzungen vorgenommen und berücksichtigt künftige erwartete Kostensteigerungen. UmsatzerlöseDie Realisierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden erfolgt nach Abzug von Umsatzsteuer und anderen Steuern, gekürzt um erwartete Erlösminderungen. Umsatzerlöse werden erfasst, sobald ein Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden stattgefunden hat. In der BAUER Gruppe kann es sich dabei um zeitpunkt- oder auch zeitraumbezogene Umsatzerlöse handeln. Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt bei Vorliegen einer der nachfolgenden Voraussetzungen: scrollen
Zusätzlich muss der Leistungsfortschritt messbar sein. Für die Erläuterung zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus der Auftragsfertigung verweisen wir auf den gleichnamigen Abschnitt. Umsatzerlöse aus der Vermietung von Gebrauchtmaschinen betreffen Operating-Leasingverhältnisse mit Kunden. Die Bilanzierung von Mietumsätzen ist im Abschnitt "Leasing" unter der "Bilanzierung als Leasinggeber" erläutert. Trifft keine der oben genannten Voraussetzungen zu, erfasst die BAUER Gruppe ihre Umsatzerlöse zeitpunktbezogen. Darunter fallen regelmäßig Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Maschinen und Geräten wie auch entsprechendes Zubehör. Der Transaktionspreis entspricht der Gegenleistung, die wir für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten werden. Variable Gegenleistungen sind Teile des Transaktionspreises, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht feststanden. Darunter fallen beispielsweise Rabatte, Skonti, Gutschriften oder Strafzahlungen. Variable Bestandteile werden mit dem Erwartungswert bzw. dem wahrscheinlichsten Betrag angesetzt. Für den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Transaktionspreises können länderindividuelle Zahlungsbedingungen vorliegen. In Deutschland betragen diese überwiegend 30 Tage. Für voraussichtlich eintretende Gewährleistungsverpflichtungen werden Gewährleistungsrückstellungen gebildet. In der BAUER Gruppe bestehen keine wesentlichen Rücknahme-, Erstattungs- oder sonstige Verpflichtungen, die Auswirkung auf die Erlösrealisierung haben. Sonstige Erträge und AufwendungenDividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Erhaltene Dividenden von Unternehmen, an denen wir weder Beherrschung ausüben, noch gemeinschaftliche Führung oder maßgeblicher Einfluss vorliegt, werden als Erträge aus operativen Beteiligungen unter den Finanzerträgen erfasst. Betriebliche Aufwendungen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. 6. KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNGDie interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlagen zur Bestimmung der Segmente der BAUER Gruppe. Die BAUER Gruppe ist in die Segmente Bau, Maschinen, Resources und zentrale Dienste aufgeteilt. Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten werden zu marktgerechten Preisen durchgeführt. Die SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH ist in den Segmenten Maschinen und Resources tätig. Das Vermögen, die Schulden sowie die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH wurden den entsprechenden Segmenten zugeordnet. BauDas Segment Bau führt weltweit alle gängigen Verfahren des Spezialtiefbaus aus. Hierzu gehören die Erstellung von komplexen Baugruben, Gründungen für große Infrastrukturmaßnahmen und Gebäude, Dichtwände sowie Baugrundverbesserungen. Einerseits werden die Baumärkte durch lokale Tochtergesellschaften bearbeitet, die sich in einem Netzwerk unterstützen, und andererseits werden Großprojekte in Ländern ohne lokale Gesellschaft durch Bündelung von Kapazitäten aus aller Welt durchgeführt. Aus Deutschland heraus werden Unterstützungsleistungen mithilfe zentraler Servicefunktionen bereitgestellt und Standards für die Tochterfirmen des eigenen Segments gesetzt. MaschinenIm Segment Maschinen ist Bauer Anbieter für die gesamte Palette an Geräten für den Spezialtiefbau sowie für die Erkundung, Erschließung und Gewinnung natürlicher Ressourcen. Neben dem Stammsitz in Schrobenhausen verfügt der Maschinenbereich über ein weltweites Vertriebsnetz und hat Fertigungsstätten, unter anderem in Deutschland, China, Malaysia, Russland, Italien, Türkei und den USA. ResourcesIm Segment Resources konzentriert sich Bauer auf die Entwicklung, Produktion und Ausführung innovativer Produkte und Services und agiert mit mehreren Geschäftsbereichen und Tochterfirmen als Dienstleister in den Bereichen Bohrdienstleistungen und Brunnenbau, Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau und Sanierung. Zu den Kompetenzen zählen Wassergewinnung und Drilling Technologies, Altlastensanierung und Abfallmanagement sowie Wasseraufbereitung und Bauwerkssanierung. Zentrale DiensteDas Segment Zentrale Dienste umfasst Dienstleistungen (Rechnungswesen, Personal, IT, etc.) der BAUER AG für die Konzerngesellschaften. Hierin sind auch andere, nicht den gesondert dargestellten Segmenten zuordenbare Gesellschaften enthalten, welche z. B. in- und externe Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie zentrale Entwicklungsleistungen übernehmen oder anbieten. Im Geschäftsjahr 2021 waren TEUR 45.679 (Vorjahr: 20.005) an Ausschüttungen der Konzerntöchter an die Konzernmuttergesellschaft in diesem Segment enthalten. KonsolidierungUnter Konsolidierung werden hier die intersegmentären Konsolidierungseffekte dargestellt. Diese beinhalten die Bereinigung von Innenumsatzerlösen zwischen den Geschäftsfeldern sowie Aufwendungen und Erträge und Zwischenergebnisse. Die intrasegmentären Konsolidierungseffekte, also Effekte innerhalb des Geschäftsfelds, wurden bereits dort bereinigt. Die im Segment Zentrale Dienste genannten Ausschüttungen sind in den Bereinigungen der Zwischenergebnisse enthalten. Das als Ergebnis nach Steuern ausgewiesene Segmentergebnis enthält die Finanzerträge und -aufwendungen sowie den Ertragsteueraufwand. Das Segmentvermögen und die Segmentschulden der Geschäftsbereiche enthalten alle Vermögenswerte und Schulden des Konzerns. Die langfristigen Vermögenswerte im Segmentbericht nach Regionen enthalten immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Gesamtkonzernleistung, konsolidierte Leistung sowie Umsatzerlöse mit DrittenDie konsolidierte Leistung spiegelt die Leistungen aller im Konsolidierungskreis enthaltenen Gesellschaften wider. Die Gesamtkonzernleistung stellt die Gesamtleistungen aller in unserem Konzern befindlichen Gesellschaften dar. Die Differenz von konsolidierter Leistung zur Gesamtkonzernleistung ergibt sich aus der Leistung der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, unserem Nachunternehmeranteil an ARGEN sowie der Leistung nicht konsolidierter Gesellschaften. Die Umsatzerlöse mit Dritten werden den Geschäftssegmenten entsprechend dem Standort des Kunden zugeordnet. Es bestehen keine Kunden mit einem Umsatzanteil von mehr als 10 %. Eine Verteilung der Umsatzerlöse auf jedes Produkt und jede Dienstleistung bzw. auf jede Gruppe vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen war zum Bilanzstichtag nicht verfügbar. Segmentbericht nach RegionenIm Geschäftsjahr 2021 wurde zwischen Vorstand und den Geschäftsführungen der Segmente eine neue Aufteilung der Regionen festgelegt, die sich in erster Linie an die operative Geschäftstätigkeit anlehnt. Die Zuordnung der Umsätze und des Anlagevermögens der in den jeweiligen Segmenten tätigen bzw. befindlichen Tochtergesellschaften wird dadurch erleichtert und an das interne Berichtswesen angeglichen. Die Vorjahreszahlen wurden dementsprechend geändert. Konzern-SegmentberichterstattungSEGMENTBERICHT NACH GESCHÄFTSFELDERNscrollen
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SEGMENTBERICHT NACH REGIONENscrollen
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ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG7. UMSATZERLÖSEDie erzielten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.433.073 (Vorjahr: 1.343.241) enthalten zeitraumbezogene Erlöse, Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an Arbeitsgemeinschaften sowie Umsatzerlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Geräten und Zubehör. Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Geräten und Zubehör betrugen im Geschäftsjahr TEUR 25.205 (Vorjahr: 18.997). Zur Darstellung und Zusammensetzung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Regionen sowie der Aufteilung in zeitraumbezogene und zeitpunktbezogene Erlöse verweisen wir auf die Erläuterungen zur Segmentberichterstattung (siehe Textziffer 6). Die Umsatzerlöse geben nur ein unvollständiges Bild der im Geschäftsjahr erbrachten Leistung wieder. Daher wird im Folgenden auf die Gesamtkonzernleistung übergeleitet: scrollen
In den Umsatzerlösen sind auch periodenfremde Umsätze in Höhe von netto TEUR 5.172 (Vorjahr: 6.160) enthalten, die sich aufgrund der finalen Schlussrechnungsvereinbarungen und Umsatzkorrekturen im Segment Bau ergeben. Bei der Umsatzkorrektur handelte es sich im Vorjahr um variable Transaktionsbestandteile, die in der Vergangenheit realisiert wurden. Von einer möglichen Umkehr der Umsätze ging man im Rahmen der Projektabwicklung nicht aus. Der Sachverhalt stellte eine Änderung des Transaktionspreises gemäß IFRS 15.88 dar. Im Baubereich können bei Schlussrechnungen beispielsweise Nachtragspositionen enthalten sein, die noch nicht mit dem Auftraggeber endverhandelt bzw. beauftragt wurden. Diese können sich teilweise als zweifelhaft darstellen. Auf diese Beträge wird eine Umsatzkorrektur vorgenommen. Sollte sich der zweifelhafte Betrag als werthaltig herausstellen, wird der entsprechende Umsatz realisiert. Die folgende Tabelle gibt die begonnenen, aber noch nicht vollständig erfüllten Leistungsverpflichtungen und deren erwartete Erlösrealisierung daraus wieder: scrollen
8. ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGENscrollen
9. SONSTIGE ERTRÄGEscrollen
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten darüber hinaus im Wesentlichen Erträge aus geldwerten Vorteilen, andere Aufwandserstattungen sowie sonstige Erträge, die sich auf die im Konsolidierungskreis befindlichen Gesellschaften verteilen und im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind. In den sonstigen Erträgen sind die Zuschreibungen der TERRABAUER S.L. in Höhe von TEUR 1.550 (Vorjahr: 0) enthalten. 10. MATERIALAUFWANDscrollen
In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind kurzfristige Fremdgerätemieten in Höhe von TEUR 27.134 (Vorjahr: 26.472) enthalten. Hierbei handelt es sich um Großgeräte für den kurzfristigen Baustelleneinsatz, mit einer wesentlichen Laufzeit von 3 bis 6 Monaten. 11. PERSONALAUFWANDDie Aufwendungen für Altersversorgung umfassen den Aufwand für Versorgungsleistungen sowie die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ohne den Zinsanteil, der unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen wird. Zuführungen zu Jubiläumsrückstellungen sind ebenfalls ohne Zinsanteil unter den Löhnen und Gehältern ausgewiesen. scrollen
Die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr TEUR 22.643 (Vorjahr: 22.874). Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Pläne, die unter 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzern" erläutert wurden. Davon entfallen TEUR 18.816 (Vorjahr: 19.325) auf das Inland und TEUR 3.827 (Vorjahr: 3.549) auf das Ausland. In den Löhnen und Gehältern sind Abfindungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.631 (Vorjahr: 1.842) enthalten. Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden vom Personalaufwand abgezogen und betrugen im Jahr 2021 TEUR 3.217 (Vorjahr: 5.364). 12. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENscrollen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen erfolgswirksame Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen sowie übrige sonstige betriebliche Aufwendungen, die sich auf die im Konsolidierungskreis befindlichen Gesellschaften verteilen und im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind. Die sonstigen mitarbeiterbezogenen Aufwendungen umfassen u. a. Aus- und Fortbildungskosten, Beihilfen und Geschenke, Reise- und Umzugskosten und weitere projektbezogene Personalkosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Erträge in Höhe von TEUR 22.490 (Vorjahr: 18.847) aus Auflösung von Rückstellungen, Wertberichtigungen auf Forderungen, Ausbuchung von Verbindlichkeiten sowie aus ausgebuchten Forderungen enthalten. Für weiterführende Erläuterungen zu den Wertberichtigungen verweisen wir auf Abschnitt 38. Die Leasingaufwendungen enthalten die Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 13.249 (Vorjahr: 16.663) und Leasingaufwendungen von geringem Wert in Höhe von TEUR 967 (Vorjahr: 459). Variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit mit einbezogen wurden, sind nicht enthalten. 13. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BEWERTETEN ANTEILENDas Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 11.261 (Vorjahr: 9.796) und enthält die Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurde keine Abwertung vorgenommen. Seit dem Geschäftsjahr 2020 erfolgt der Ausweis des Postens Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen als Bestandteils des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Hintergrund der Änderung ist die Einbeziehung von Bau-Arbeitsgemeinschaften und anderen at-Equity bewerteten Unternehmen, bei denen der operative Charakter mittlerweile im Vordergrund steht. scrollen
14. ABSCHREIBUNGENDie Abschreibungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Wertminderungen auf das Anlagevermögen werden unter Textziffer 20.2 "Sachanlagen" erläutert. 15. NUTZUNGSBEDINGTE ABSCHREIBUNGEN ZUR WERTMINDERUNG DER VORRÄTEDie nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte betrugen im Geschäftsjahr TEUR 11.136 (Vorjahr: 16.534). Dabei handelt es sich um nutzungsbedingte Abschreibungen auf Gebrauchtmaschinen, die kurzfristig an Kunden zur Verkaufsförderung vermietet waren. Die nutzungsbedingten Abschreibungen auf im Geschäftsjahr 2021 abgegangenen Gebrauchtmaschinen sind in diesen Zahlen enthalten. FINANZERGEBNIS16. FINANZERTRÄGEDie Finanzerträge stellen sich wie folgt dar: scrollen
17. FINANZAUFWENDUNGENDie Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt: scrollen
Die unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthaltenen Zinsen aus Leasinggeschäften betrugen im Geschäftsjahr TEUR 2.430 (Vorjahr: 1.976). Im Finanzergebnis sind Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 4.226 (Vorjahr: 4.119) sowie Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.326 (Vorjahr: 25.276) enthalten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. 18. ERTRAGSTEUERAUFWANDDer Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Der theoretische Steuersatz beträgt 28,08 % (Vorjahr: 28,08 %). In den tatsächlichen Steuern sind erfasste Anpassungen für periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern in Höhe von TEUR -463 (Vorjahr: -205) enthalten. Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen ErtragsteueraufwandDer erwartete Steueraufwand liegt unter dem ausgewiesenen Steueraufwand. Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand begründen sich in der Überleitungsrechnung wie folgt: scrollen
Die Steuerauswirkungen der in den abzugsfähigen Ausgaben und steuerfreien Erträgen enthaltenen Effekte aus Übergangs- und Entkonsolidierungen waren im Geschäftsjahr unwesentlich (Vorjahr: -1.981). Aus internen Ausschüttungen ergeben sich nach dem 31. Dezember 2021 steuerliche Auswirkungen in Höhe von TEUR 358 (Vorjahr: 342). 19. ERGEBNIS JE AKTIEDas Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des den Aktionären der BAUER AG zurechenbaren Ergebnisses nach Steuern mit der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der ausgegebenen Stammaktien. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf nachstehende Werte: scrollen
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung sind im Anlagespiegel auf den folgenden Seiten dargestellt. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE20. ANLAGEVERMÖGEN20.1 Immaterielle Vermögenswertescrollen
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Die Veränderungen im Konsolidierungskreis stammen aus der Entkonsolidierung der FORALITH Drilling Support AG. Von den im Jahr 2021 insgesamt angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Patentkosten erfüllten TEUR 2.846 (Vorjahr: 4.132) die Aktivierungskriterien nach IFRS. Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet: scrollen
Der Buchwert der im Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellten und nicht genutzten aktivierten Entwicklungskosten beträgt TEUR 1.551 (Vorjahr: 2.891). 20.2 Sachanlagenscrollen
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Die Zugänge von Nutzungsrechten betragen für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 18.958 (Vorjahr: 27.091). Die Abschreibungen aus Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr für Grundstücke und Gebäude TEUR 6.016 (Vorjahr: 5.605), für Technische Anlagen und Maschinen TEUR 12.024 (Vorjahr: 11.383) sowie für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung TEUR 3.478 (Vorjahr: 3.303). scrollen
In der Position "Technischen Anlagen und Maschinen" befinden sich Maschinen, deren Hauptzweck in der Vermietung an Kunden besteht. Der Buchwert dieser Maschinen betrug im Geschäftsjahr TEUR 14.621 (Vorjahr: 10.207). Künftige Zahlungsverpflichtungen aus Bestellungen, die bilanziell noch nicht erfasst waren (Bestellobligo) betrugen zum 31. Dezember 2021 TEUR 1.866 (Vorjahr: 0). Die Veränderungen im Konsolidierungskreis des laufenden Geschäftsjahres im Bereich des Sachanlagevermögens resultieren im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der BAUER Engineering India Private Limited. Gegenstände des Sachanlagevermögens unterliegen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 91.764 (Vorjahr: 52.032) Belastungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen. Darüber hinaus bestehen für gemietete Vermögenwerte, die gemäß IFRS 16 dem Konzern zuzurechnen sind, geschäftsübliche Verfügungsbeschränkungen in Höhe von TEUR 65.997 (Vorjahr: 66.491). Im Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert (Vorjahr: TEUR 0). Insgesamt wurde das Anlagevermögen im Geschäftsjahr um TEUR 5.786 (Vorjahr: 1.864) außerplanmäßig abgeschrieben. Diese Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 260 (Vorjahr: 486) dem Segment Bau und in Höhe von TEUR 5.526 (Vorjahr: 669) dem Segment Maschinen zuzuordnen. Davon entfallen auf immaterielle Vermögenswerte TEUR 5.526 (Vorjahr: 666) und auf das Sachanlagevermögen TEUR 260 (Vorjahr: 1.198). Der überwiegende Teil der außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte betrifft aktivierte Entwicklungskosten (Intellectual Property) im Segment Maschinen in Höhe von TEUR 5.526 (Vorjahr: 505). Eine veränderte Marktentwicklung, die unter Anderem auch durch die anhaltende Covid-19-Pandemie geprägt ist, führte dazu, dass das Intellectual Property nicht mehr in die zukünftige Strategie der BAUER Gruppe passt. Nach anfänglichen Veräußerungsanstrengungen wurde das Intellectual Property im Geschäftsjahr gemäß den Anforderungen des IFRS 5 wieder in das Anlagevermögen übernommen und im Anschluss vollständig abgewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen betreffen mit TEUR 254 (Vorjahr: 164) die Technischen Anlagen und Maschinen und mit TEUR 6 (Vorjahr: 0) andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Wertminderungen wurden auf Basis des erzielbaren Betrages vorgenommen. Für dessen Ermittlung wurde ein Abzinsungssatz von 8,71 % (Vorjahr: 8,04 %) verwendet. Bei den aktivierten Entwicklungskosten entsprach der erzielbare Betrag dem Nutzungswert und belief sich auf TEUR 0. Effekte auf andere nicht finanzielle Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr von untergeordneter Bedeutung. Dieses Verfahren fällt unter die Stufe 1 der Bemessungshierarchie des IFRS 13. 20.3 At-Equity bilanzierte AnteileDie Bilanzansätze der Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Veränderung bei den at-Equity bewerteten Anteilen: scrollen
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Die unter der Position "Veränderung im Konsolidierungskreis" aufgeführten Beträge beinhalten nur Werte bis zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung. a) GemeinschaftsunternehmenBei den dargestellten Finanzinformationen für Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um Beträge, die Gegenstand des Abschlusses nach lokaler Rechnungslegung sind, korrigiert um etwaige Anpassungen an IFRS. Die Darstellung erfolgt jeweils zu 100,00 %. Die wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen stellen sich wie folgt dar: Geschäftsjahr 2020:scrollen
Geschäftsjahr 2021:scrollen
Zusammengefasste Finanzinformationen zu den wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (vor Konsolidierungen): scrollen
Die lang- und kurzfristigen finanziellen Schulden enthalten keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Rückstellungen. scrollen
Im Konzern werden Bau-Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert und deren Ergebnisse im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2020 enthält die nachstehende Tabelle die in Bezug auf die Leistung fünf größten Arbeitsgemeinschaften. scrollen
Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2020 sind jeweils zu 100,00 % und vor Konsolidierung dargestellt. scrollen
Im Konzern werden Bau-Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert und deren Ergebnisse im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2021 enthält die nachstehende Tabelle die in Bezug auf die Leistung fünf größten Arbeitsgemeinschaften. scrollen
Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2021 sind jeweils zu 100,00 % und vor Konsolidierung dargestellt. scrollen
Im Geschäftsjahr 2021 sind aus den oben genannten Arbeitsgemeinschaften im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen unter den Ergebnissen aus at-Equity bilanzierten Unternehmen TEUR 1.846 (Vorjahr: 2.047) enthalten. Zusammengefasste Finanzinformationen zu den unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (vor Konsolidierungen): scrollen
Die lang- und kurzfristigen finanziellen Schulden enthalten keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Rückstellungen. scrollen
Überleitungsrechnung zu den zusammengefassten Finanzinformationen für GemeinschaftsunternehmenDer anteilige Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen lässt sich wie folgt überleiten: Geschäftsjahr 2020:scrollen
Geschäftsjahr 2021:scrollen
Fair Values der wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen: scrollen
Auf eine Angabe des Fair Values unserer unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen wurde verzichtet, da kein notierter Marktpreis vorhanden ist. b) Assoziierte UnternehmenBei den dargestellten Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen handelt es sich um Beträge, die Gegenstand des Abschlusses nach lokaler Rechnungslegung sind, korrigiert um etwaige Anpassungen an IFRS. Die Darstellung erfolgt jeweils zu 100,00 %. Die wesentlichen assoziierten Unternehmen stellen sich wie folgt dar: Geschäftsjahr 2020:scrollen
Geschäftsjahr 2021:scrollen
Die BAUER Nimr LLC wird trotz Stimmrechtsmehrheit als assoziiertes Unternehmen geführt, da aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen kein beherrschender Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann. Zusammengefasste Finanzinformationen für die BAUER Nimr LLC werden in den untenstehenden Tabellen dargestellt. Aufgrund von Größenmerkmalen werden die beiden assoziierten Unternehmen AO Mostostrojindustria und TERRABAUER S. L. zum Bilanzstichtag nicht mehr als wesentliche assoziierte Unternehmen klassifiziert. Die Beträge in der folgenden Tabelle werden vor Konsolidierungen dargestellt. scrollen
ERGEBNISRECHNUNGscrollen
Zusammengefasste Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind (Beträge vor Konsolidierungen): scrollen
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Überleitungsrechnung zu den zusammengefassten Finanzinformationen für assoziierte UnternehmenDer anteilige Buchwert an den assoziierten Unternehmen lässt sich wie folgt überleiten: Geschäftsjahr 2020:scrollen
Geschäftsjahr 2021:scrollen
Die sonstigen Anpassungen beinhalten im Wesentlichen Währungsanpassungen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verpflichtungen und maßgeblichen Beschränkungen sowie Risiken in Bezug auf die Anteile an assoziierten Unternehmen. Der erzielbare Betrag der BAUER Nimr LLC betrug am 31. Dezember 2021 TEUR 49.007 (Vorjahr: 49.318). Auf die Betrachtung weitergehender Sensitivitäten wurde verzichtet, da die Gesellschaft über ein nachhaltig stabiles und durch langjährige Verträge abgesichertes Geschäft verfügt. 20.4 BeteiligungenErgänzende Finanzinformationen für Beteiligungen Geschäftsjahr 2020:scrollen
Geschäftsjahr 2021:scrollen
In der Berichtsperiode wurden keine Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente ausgebucht, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet waren. Zum 31. Dezember 2021 wurde aufgrund nur unwesentlicher Effekte auf eine bilanzielle Anpassung auf die neuen Fair Values verzichtet. 21. LATENTE STEUERNDie aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen: scrollen
In der vorstehenden Tabelle sind in der Position Sonstige Verbindlichkeiten aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: 56) und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: 63) enthalten, die Teil der Sicherungsrücklage (Hedge Accounting) sind. Des Weiteren sind in der Position Pensionsrückstellungen aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 22.237 (Vorjahr: 27.624) und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: 0) auf die im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfasst. Die aktiven und passiven latenten Steuern, die aufgrund der Sicherungsrücklage und versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gebildet wurden, wurden im Eigenkapital erfasst. Der Anteil der kurzfristigen aktiven latenten Steuern ohne Verlustvorträge beträgt TEUR 11.859 (Vorjahr: 13.834), der der passiven latenten Steuern TEUR 10.990 (Vorjahr: 9.622). Der Anstieg bei den aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge von TEUR 16.015 auf TEUR 26.055 ist zum einen auf die Verschmelzung der BAUER Resources GmbH mit der GWE pumpenboese GmbH zurückzuführen. Nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von TEUR 4.942 konnten hier aktiviert werden. Zum anderen ergaben sich bei der BAUER Spezialtiefbau GmbH erstmalige (TEUR 2.263) und bei der BAUER Foraltih GmbH (TEUR 2.308) und BAUER Machinery (TEUR 2.458) zusätzliche Aktivierungen von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge aufgrund der verbesserten Auftragslage und der damit einhergehenden steuerlichen Planungsrechnung. Für Gesellschaften wurden in der Berichtsperiode latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 43.144 (Vorjahr: 42.407) aktiviert, die aufgrund der steuerlichen Planungsrechnung in Zukunft realisiert werden können. Darin sind latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 26.901 (Vorjahr: 27.352) von Unternehmen enthalten, die in der Vorperiode oder der laufenden Periode Verluste erlitten haben. Die steuerlichen Verlustvorträge am Jahresende setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Auf nicht nutzbare Verlustvorträge in Höhe von TEUR 218.995 (Vorjahr: 193.491) wurden aufgrund der mittelfristigen steuerlichen Ergebnisplanung keine latenten Steuern angesetzt. Der Anteil der kurzfristigen aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge betrug im Geschäftsjahr TEUR 6.268 (Vorjahr: 4.629). Passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden nur angesetzt, wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden für temporäre Unterschiede latente Steuern in Höhe von TEUR 1.563 (Vorjahr: 2.507) nicht angesetzt. 22. LANGFRISTIGE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENscrollen
In den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kumulierte Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 5.428 (Vorjahr: 4.286) enthalten. 23. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: scrollen
Die übrigen sonstigen langfristigen Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nicht zu verzinsen. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr, weder wertgemindert noch überfällig. 24. SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scrollen
Die übrigen sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten Forderungen aus Derivaten sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Derivate werden unter Textziffer 38 der sonstigen Erläuterungen dargestellt. Des Weiteren ist eine endfällige und unbesicherte Darlehensforderung gegenüber der BAUER Nimr LLC in Höhe von TEUR 10.146 (Vorjahr: 9.365) enthalten. Die Verzinsung des Darlehens ist fix und beträgt 8 %. Auf das Darlehen ist kein Rangrücktritt vereinbart. Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen betreffen nicht börsennotierte Gesellschaften, für die kein aktiver Markt besteht. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 457 (Vorjahr: 763) an Abwertungen auf nicht konsolidierte Tochterunternehmen vorgenommen. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE25. VORRÄTEDie Vorräte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: scrollen
Von den Vorräten sind TEUR 130.210 (Vorjahr: 151.883) zum Nettoveräußerungswert angesetzt. Die im Geschäftsjahr aufwandswirksam gebuchten Wertminderungen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert betrugen TEUR 21.222 (Vorjahr: 32.388). Diese teilen sich wie folgt auf: scrollen
Im Geschäftsjahr war der Vermietungsstatus bedingt durch die Covid-19-Pandemie geringer als im Vorjahr. Die nutzungsbedingten Abschreibungen der Gebrauchtmaschinen gingen daher von TEUR 16.534 auf TEUR 11.136 zurück. In den außerplanmäßigen Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte sind sowohl außerplanmäßige Abschreibungen auf Neu- und Gebrauchtmaschinen (Ausweis unter den Bestandsveränderungen) als auch auf Lagerbestände (Ausweis im Materialaufwand) enthalten. Der überwiegende Teil der außerplanmäßigen Abschreibungen betrifft den nicht vermieteten Maschinenbestand und ist dem Segment Maschinen zuzuordnen. Die außerplanmäßige Abschreibung wurde auf Basis des erzielbaren Betrages vorgenommen. Dieser entsprach regelmäßig dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieses Verfahren fällt unter die Stufen 2 und 3 der Bemessungshierarchie des IFRS 13. In den fertigen Erzeugnissen sind vom Segment Maschinen eigengefertigte Maschinen und Zubehörteile enthalten, die primär zum Verkauf bestimmt sind. Im Rahmen von verkaufsfördernden Maßnahmen werden Maschinen vermietet. Diese Erlöse werden als Umsätze aus Vermietung realisiert. Die BAUER Gruppe unterscheiden grundsätzlich zwei Formen von Maschinen und Zubehörteilen (im Folgenden: "Maschinen"): Neue MaschinenHierbei handelt es sich um Maschinen, die im Geschäftsjahr oder früheren Geschäftsjahren gefertigt wurden und zum Verkauf bereitstehen, aber noch nicht vermietet waren. Diese Maschinen werden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt. GebrauchtmaschinenAls Gebrauchtmaschinen werden die Maschinen bezeichnet, die primär zum Verkauf stehen und als sekundäre Verkaufsfördermaßnahme im Geschäftsjahr oder früheren Geschäftsjahren bereits kurzfristig vermietet waren. Dabei wechseln neue Maschinen bei erstmaliger Vermietung automatisch in den Status einer Gebrauchtmaschine. Bei Vermietung ermittelt sich der Nettoveräußerungswert aus den Herstellkosten vermindert um die nutzungsbedingten sowie außerplanmäßigen Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte. Falls es sich um neue Maschinen handelt oder Gebrauchtmaschinen, die nicht vermietet sind, wird der Wertminderung auf den Nettoveräußerungswert durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Der Verkauf und die Vermietung der Maschinen beziehen sich ausschließlich auf das Segment Maschinen. Die folgende Übersicht zeigt den Buchwert vor Wertminderung der gebrauchten Maschinen und Zubehörteile sowie den Vermietungsstatus zum Stichtag: scrollen
Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr wurden Vorräte als Kreditsicherheit gestellt. 26. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEVertragsvermögenswerte und VertragsverbindlichkeitenDie Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Im Geschäftsjahr waren TEUR 1.253 (Vorjahr: 513) Vertragsvermögenswerte wertberichtigt. Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund erwarteter Kreditverluste gebildet. Erlöse aus Verträgen mit KundenDie folgende Tabelle zeigt den Anteil von in der Berichtsperiode erfassten Erlösen aus Vertragsverbindlichkeiten des Vorjahres sowie Erlösen aus Leistungsverpflichtungen, die in den vergangenen Jahren erfüllt wurden: scrollen
Entwicklung der Forderungen und sonstigen VermögenswerteDie Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten auch Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen sonstige Steuererstattungsansprüche, Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Forderungen gegenüber Sozialkassen sowie abgegrenzte Zinsen, abgegrenzte Versicherungsbeiträge und sonstige Abgrenzungen. Für die Veränderungen der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr gem. den Vorschriften des IFRS 9 verweisen wir auf Abschnitt 38 "Finanzinstrumente". Die Wertberichtigungen zur Berücksichtigung von erwarteten Kreditverlusten aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 44.146 (Vorjahr: 37.494) wurden unter Berücksichtigung von Einzelrisiken und auf Basis historischer Zahlungsausfälle berechnet. Hierbei wurden Forderungen sowohl einzeln (bei Vorliegen von objektiven Hinweisen) als auch aufgrund erwarteter Kreditverluste wertberichtigt. Die Ermittlung von Wertberichtigungen auf Forderungen beruht in erheblichem Maß auf Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, bei denen neben Kreditwürdigkeit und Zahlungsverzug des jeweiligen Kunden auch die aktuellen Konjunkturentwicklungen und historische Ausfallerfahrungen berücksichtigt werden. Der darin bereits enthaltene Anteil von Wertberichtigungen auf langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug TEUR 5.428 (Vorjahr: 4.286). Im Geschäftsjahr wurden sonstige finanzielle Vermögenswerte aufgrund erwarteter Kreditverluste in Höhe von TEUR 214 (Vorjahr: 198) wertgemindert. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr, weder wertgemindert noch überfällig. Insgesamt waren im Geschäftsjahr TEUR 11.942 (Vorjahr: 1.794) an monetären Vermögenswerten als Sicherheiten für potenzielle, zukünftige Gewährleistungen aus Bauleistungen hinterlegt. Der unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene kurzfristige Anteil der Forderungen aus Devisentermingeschäften beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 557 (Vorjahr: 1.243). 27. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 41.297 (Vorjahr: 46.015) beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände. Zum 31. Dezember 2021 bestanden keine (Vorjahr: keine) Verfügungsbeschränkungen auf Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente. 28. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTEBei den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten handelt es sich um ein Grundstück der PRAKLA Bohrtechnik GmbH in Höhe von TEUR 1.370. Das Grundstück wurde aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs der PRAKLA Bohrtechnik GmbH zum Verkauf angeboten und ein entsprechender Käufer gefunden. Die endgültige Veräußerung ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen. Die Vermögenswerte sind im Segment Maschinen ausgewiesen. Im Vorjahr waren hier Grundstücke und Gebäude der BAUER Manufacturing LLC in Höhe von TEUR 28.286 sowie um Intellectual Property der BAUER Maschinen GmbH in Höhe von TEUR 6.500 enthalten. Grundstück und Intellectual Property konnte nicht im erwarteten Zeitraum veräußert werden, was dazu führte, dass dass die Vermögenswerte wieder in das Anlagevermögen umgegliedert wurden. Für das Grundstück werden aktuell alternative Nutzungsmöglichkeiten geprüft. 29. EIGENKAPITALDie Aktionärsstruktur der BAUER AG stellt sich wie folgt dar: scrollen
Bezüglich der Mitteilungen über Beteiligungen gemäß § 40 WpHG an der BAUER AG wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes der BAUER AG zum 31. Dezember 2021 verwiesen. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsIn vollständiger Ausnutzung der am 31. März 2021 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft wurde das Grundkapital der BAUER AG von 80.301.417,61 EUR um 30.885.149,15 EUR auf 111.186.566,76 EUR gegen Bar- und Sacheinlagen durch Ausgabe von 7.247.715 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft am 24. Juni 2021 erhöht. Seitdem beträgt das gezeichnete und vollständig eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft 111.186.566,76 EUR und ist eingeteilt in 26.091.781 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund 4,26 EUR je Stückaktie. Die Aktien sind nennwertlos. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung, mit Ausnahme von gesetzlichen Stimmverboten wie in § 136 AktG und § 28 WpHG, je eine Stimme. Die Mitglieder der Familie Bauer und eine Stiftung hielten im Rahmen eines Poolvertrages vor Durchführung der vorstehenden Kapitalerhöhung insgesamt 43,81 % (8.256.246 Stimmrechte) an der Gesellschaft, was sich im Zuge der Kapitalerhöhung auf eine Beteiligung von insgesamt 36,02 % (9.399.100 Stimmrechte) an der Gesellschaft verändert hat. Der BAUER AG wurde noch vor Durchführung der vorstehenden Kapitalerhöhung darüber informiert, dass Frau Andrea Bauer aufgrund Beitritt zu diesem Poolvertrag am 11. Juni 2021 Stimmrechtsschwellen überschritten hat und einen Stimmrechtsanteil gem. §§ 33, 34 WpHG von 43,81 % (8.256.246 Stimmrechte) hält. 43,79 % (8.252.309 Stimmrechte) wurden ihr über den Poolvertrag nach § 34 WpHG zugerechnet. Die BAUER AG wurde weiter im Zuge der Kapitalerhöhung darüber informiert, dass Herr Alfons Doblinger am 24. Juni 2021 Stimmrechtsschwellen überschritten hat und einen Stimmrechtsanteil gem. §§ 33, 34 WpHG von 29,999995017 % (7.827.533 Stimmrechte) hält. 29,999995017 % (7.827.533 Stimmrechte) werden ihm über die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG, die DIB Industriebeteiligung GmbH und die Doblinger Beteiligung GmbH nach § 34 WpHG zugerechnet. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital der BAUER AG, welche 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Keiner der Aktionäre hat Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Ferner gibt es keine Stimmrechtskontrolle der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDurch Beschluss der Hauptversammlung der BAUER Aktiengesellschaft vom 31. März 2021 ist der Vorstand der Gesellschaft im Wege der Satzungsänderung ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. März 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 10.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist hierzu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen, b) bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des vorhandenen Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, c) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich bei Kapitalerhöhungen gegen Geld- und/oder Sacheinlagen aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, d) zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021 in die Gesellschaft einzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend zu ändern. Durch Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 befristet eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots oder über die Börse. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots, dürfen der Erwerbspreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse je Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann der Kaufpreis angepasst werden. Die mittels der vorstehenden Ermächtigungen erworbenen Aktien kann der Vorstand zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwenden. Insofern können die erworbenen Aktien insbesondere auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Aktien können zudem an Dritte übertragen werden, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. Sie können zudem an Mitarbeiter und Geschäftsleitungsmitglieder der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen auch im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ausgegeben werden. Die vorbezeichneten Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden Hinsichtlich der Verwendung der zurückgekauften Aktien sieht die Ermächtigung für bestimmte Fälle den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, wurde bisher nicht genutzt. Das übrige Eigenkapital der BAUER Gruppe hat sich wie folgt entwickelt: scrollen
Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurde keine Dividende an die Aktionäre ausgezahlt. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen über den rechnerischen Wert des Nennbetrages hinaus erzielt wurden, sowie Aufwendungen für die Ausgabe von Aktien. Andere Gewinnrücklagen und BilanzgewinnDie Anderen Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten in der Vergangenheit erzielte Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. In den Gewinnrücklagen sind Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie darauf entfallende erfolgsneutrale Steuern enthalten. Im Geschäftsjahr beträgt der kumulierte Umbewertungsbetrag brutto TEUR 79.096 (Vorjahr: -98.185). Latente Steuern wurden in Höhe von TEUR 22.237 (Vorjahr: 27.625) ausgewiesen. Außerdem wird darin der IFRS-Ausgleichsposten ausgewiesen, der kumulierte Effekte aus dem Erstanwendungszeitpunkt der IFRS beinhaltet. Die kumulierten Ergebnisse betragen zum Stichtag TEUR 10.387 (Vorjahr: 10.387). Währungsdifferenzen aus der Umrechnung eines beherrschten ausländischen Geschäftsbetriebs werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in einer gesonderten Rücklage im Eigenkapital kumuliert. Der kumulierte Betrag wird in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, sobald die Nettoinvestition veräußert wird. Die kumulierte Differenz aus den Währungsumrechnungen beträgt TEUR 11.629 (Vorjahr: -27.651). Ebenfalls enthalten ist die Rücklage für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. Diese Veränderungen werden in der sogenannten Fair-Value-through-OCI-Rücklage im Eigenkapital kumuliert. Die kumulierten Effekte betragen TEUR 8.621 (Vorjahr: -91) und werden aus dieser Rücklage in die Gewinnrücklagen übertragen, wenn die entsprechenden Eigenkapitalinstrumente ausgebucht werden. Die latenten Steuern hierfür betragen TEUR -103 (Vorjahr: 0). Die Hedging-Rücklage und Rücklage für Sicherungskosten umfassen die Cashflow-Sicherungsrücklage und die Kosten der Sicherungsrücklage. Die Cashflow-Sicherungsrückalge dient der Erfassung des wirksamen Teils der Gewinne oder Verluste aus Derivaten, die als Cashflow-Sicherungsbeziehung designiert sind. Die Beträge werden in der Folge in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert. Die kumulierten Ergebnisse betragen TEUR -2 (Vorjahr: -17). 29.1 MinderheitsgesellschafterEinzelheiten zu den nicht 100%-igen Tochterunternehmen, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehenDie Minderheitsgesellschafter, die in der BAUER Gruppe wesentlich sind, stellen sich wie folgt dar: scrollen
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Nachfolgend sind zusammengefasste Finanzinformationen für jede Konzerngesellschaft mit wesentlichen Minderheitsgesellschaftern angegeben, die den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen entsprechen: scrollen
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29.2 Zusätzliche Angaben zum KapitalmanagementZielsetzung des Kapitalmanagements der BAUER Gruppe ist es, ein starkes Finanzprofil zu gewährleisten. Insbesondere sollen für die Aktionäre angemessene Dividendenzahlungen sowie für die Fremdkapitalgeber der Kapitaldienst sichergestellt werden. Darüber hinaus will man ausreichende finanzielle Spielräume zur Fortsetzung des Wachstumskurses erhalten. Das Risikoprofil wird aktiv gesteuert und überwacht. Hierfür wird vor allem auf die Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Nettoverschuldung und Ergebnis nach Steuern zurückgegriffen. Die Kennzahlen sind in folgender Übersicht dargestellt: scrollen
Unter den Finanzschulden sind jeweils lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen und sonstige Finanzverbindlichkeiten enthalten. Das Net Interest Coverage umfasst das Finanzergebnis, korrigiert um Erträge aus operativen Beteiligungen. Im Rahmen der Kapitalmanagementstrategie für die Tochterfirmen der BAUER Gruppe wird darauf geachtet, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Unser Ziel ist es dabei, den notwendigen Finanz- und Liquiditätsspielraum zur Verfügung zu haben. 30. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITENDie langfristigen Anteile an den Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
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Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen langfristige Anteile an Verbindlichkeiten aus Jubiläumsverpflichtungen. Die sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten die Marktwerte der Derivate sowie sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungsgesellschaften (siehe dazu die Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten unter Abschnitt 38). Die sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten. 31. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONENDie BAUER Gruppe betreibt verschiedene leistungsorientierte Pläne im In- und Ausland. Die in der Konzernbilanz angesetzten Rückstellungen für Pensionen der Gesellschaften in Schrobenhausen decken den Großteil des Bilanzwertes ab. Für diese Gesellschaften gilt die Versorgungsordnung der BAUER Spezialtiefbau GmbH vom 1. Juli 1992 in der Fassung der Betriebsvereinbarung vom 18. November 1998. Darin gewährt die Gesellschaft allen Mitarbeitern, die bis zum 31. März 1998 in die Firma eingetreten sind, sowie deren Hinterbliebenen eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenrente an den Ehegatten. Die Altersrente wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. bei einer vorherigen Inanspruchnahme von Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugesagt. Diese beträgt für jedes rentenfähige Dienstjahr 0,225 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes zuzüglich 0,075 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr zuzüglich für den Teil des rentenfähigen Arbeitsverdienstes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,375 % zuzüglich 0,125 % für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr. Bei Versorgungsanwärtern, die nicht der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes angehören: Für jedes rentenfähige Dienstjahr 0,3 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes zuzüglich 0,1 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr zuzüglich für den Teil des rentenfähigen Arbeitsverdienstes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,3 % zuzüglich 0,1 % für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr. Die Hinterbliebenenrente an den Ehegatten beträgt 50 % des jeweils erreichten Anspruchs; daneben sind noch Waisenrenten in verschiedenen Formen zugesagt. Daneben bestehen Besitzstands- und Übergangsregelungen. Die mit den Versorgungssystemen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und in kleinem Maße der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Den Berechnungen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen zu Grunde: scrollen
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* Für Gesellschaften mit abweichendem
Wirtschaftsjahr lagen keine Informationen vor.
Die Pensionszusagen im Inland werden unter Berücksichtigung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gemäß den "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck ermittelt. Der für die Abzinsung der künftigen Zahlungsverpflichtungen verwendete Zinssatz wird grundsätzlich auf Basis der Renditen erstrangiger Unternehmensanleihen bestimmt. Im Ausland basieren die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten auf publizierten landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Im Vorjahr hat die BAUER Gruppe zum 30. Juni 2020 den Abzinsungssatz zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen im Inland auf 1,30 % erhöht. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Zinssatz 0,75 %. Verfeinerungen der Selektionsmöglichkeiten bei dem Datenprovider Bloomberg, den unser Versicherungsmathematiker Heubeck AG nutzt, versetzte die Heubeck AG in die Lage, die Datenbasis für die Ableitung des Rechnungszinses künftig noch präziser zu bestimmen. Dies führte in der letztjährigen Ausnahmesituation an den Kapitalmärkten zu einem deutlichen Anstieg des von Heubeck veröffentlichten Rechnungszinssatzes für internationale Bewertungen in der Größenordnung von bis zu 0,70 Prozentpunkten. Der ursprünglich anzusetzende Zinssatz hätte zum 31. Dezember 2020 0,45 % betragen. Der Zinsanstieg bewirkte wiederum eine entsprechende Verminderung des Verpflichtungsumfangs. Diese wurde nach Maßgabe von IAS 8 als Schätzungsänderung (change in accounting estimate) in der Gesamtergebnisrechnung (other comprehensive income - OCI) erfolgsneutral erfasst und betrug TEUR 10.368. Die Schätzungsänderung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf zukünftige Perioden. Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ermittelte sich wie folgt: scrollen
Die leistungsorientierte Verpflichtung und das Planvermögen entwickelten sich im Vorjahr wie folgt: scrollen
Die leistungsorientierte Verpflichtung und das Planvermögen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scrollen
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens kann folgenden Kategorien zugeordnet werden: scrollen
Für die qualifizierenden Versicherungsverträge existieren keine Marktpreisnotierungen. Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz, erwartete Gehaltserhöhungen und erwartete Rentensteigerungen. Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen beträgt: scrollen
Die obige Sensitivitätsanlayse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dies in der Realität ereignet und Veränderungen in einigen Annahmen korrelieren könnten. Die Sensitivität für die Lebenserwartung wird durch pauschale (altersunabhängige) Faktoren für eine Referenzperson mit einer um ein Jahr höheren bzw. um ein Jahr niedrigeren Lebenserwartung erreicht. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt werden. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wurde mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren zum Ende der Berichtsperiode berechnet. Die Methoden und Arten von Annahmen zur Vorbereitung der Sensitivitätsanalyse haben sich im Vergleich zur Vorperiode nicht geändert. Die leistungsorientierten Verpflichtungen und das Planvermögen setzen sich nach Ländern wie folgt zusammen: scrollen
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Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung teilt sich wie folgt auf die Mitglieder des Plans auf: scrollen
Die gewichtete durchschnittliche Dauer der leistungsorientierten Pläne beträgt 18,59 Jahre (Vorjahr: 19,85 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021 werden Rentenzahlungen in Höhe von TEUR 3.724 (Vorjahr: 3.521) erwartet. Davon werden voraussichtlich TEUR 3.742 (Vorjahr: 3.521) vom Arbeitgeber erbracht. Es werden Beiträge in das externe Planvermögen in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr: 68) für das Jahr 2021 erwartet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fälligkeiten der undiskontierten Pensionsleistungen: scrollen
32. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITENscrollen
In der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 640 (Vorjahr: 604) enthalten. In der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber at-Equity bilanzierten Unternehmen und Beteiligungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften in Höhe von TEUR 26.080 (Vorjahr: 23.710) enthalten. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Gleitzeit- und Urlaubsguthaben, Berufsgenossenschaften, Schwerbehindertenabgaben, Tantiemen sowie sonstige Steuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit. Die sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Finanzierungsgesellschaften. Die Marktwerte entsprechen nahezu den Buchwerten. Die Zinssatzspanne bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt 0,06 % bis 11,04 % (Vorjahr: 0,38 % bis 9,90 %). Die sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten. 33. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scrollen
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In den Rückstellungen für Risiken aus Auftragsabwicklung und Gewährleistungen sind einige Risiken enthalten, die bei der Ausführung von Spezialtiefbauarbeiten und dem Verkauf von Maschinen, Geräten und Werkzeugen für den Spezialtiefbau mit dazugehörenden Serviceleistungen anfallen. Im Wesentlichen sind dies Gewährleistungsverpflichtungen sowie andere ungewisse Verpflichtungen. Die Risiken aus Auftragsabwicklung und Gewährleistungen werden projekt- bzw. baustellenbezogen ermittelt. Die Rückstellungen aus Drohverlusten resultieren im Wesentlichen aus einmaligen Verlusten bei einem Bauprojekt durch Anwendung einer neuen Bohrtechnologie. Es wird erwartet, dass ca. TEUR 8.001 (Vorjahr: 1.240) des Bestandes an sonstigen Rückstellungen voraussichtlich in einer Zeitspanne von 1 - 5 Jahren verbraucht wird. Für alle anderen sonstigen Rückstellungen wird mit einem Verbrauch im Jahr 2022 gerechnet. Bei den Rückstellungen für Prozessrisiken handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Forderungen. 34. HAFTUNGSVERHÄLTNISSEHaftungsverhältnisse sind nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten, die in Höhe der am Bilanzstichtag maximal möglichen Inanspruchnahme ausgewiesen werden. scrollen
In der Bauindustrie ist die Ausstellung von verschiedenen Bürgschaften zur Absicherung der bauvertraglichen Verpflichtungen üblich und notwendig. Diese Bürgschaften werden üblicherweise von Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen (Bürgen) ausgestellt und umfassen im Wesentlichen Angebots-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Im Fall der Bürgschaftsbeziehung bestehen vertragliche Regressansprüche der Bürgen gegenüber dem Konzern. Ein Risiko einer Bürgschaftsinanspruchnahme besteht nur dann, wenn den zugrunde liegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Die Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung von Vertragserfüllungen, Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen gegenüber Dritten. Im Übrigen haften wir gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen wir beteiligt sind. Abflüsse aus Haftungsverhältnissen werden nicht erwartet. Künftige Zahlungsverpflichtungen aus Bestellungen, die bilanziell noch nicht erfasst waren (Bestellobligo) betrugen zum 31. Dezember 2021 TEUR 1.866 (Vorjahr: 0). 35. AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHEEs ist nicht geplant, Geschäftsbereiche im Sinne des IFRS 5 einzustellen oder aufzugeben. 36. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGAm 24. Februar 2022 begann der militärische Angriff von Russland gegen die Ukraine. Die Auswirkungen aus diesem Konflikt stellen ein wertbegründendes Ereignis dar und haben daher keine Auswirkung auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Abschlussstichtag. Aus heutiger Sicht hat dieser Konflikt in direktem Maße Auswirkungen auf unsere Geschäfte in Russland und der Ukraine, welche aber in den Vorjahren bereits auf einem niedrigen Niveau lagen. Auf den Einmarsch der russischen Truppen reagierten die USA und die EU mit deutlichen Sanktionen. Diese Entwicklungen können unser Geschäft in Bezug auf russische Auftraggeber, Kunden oder Banken beeinflussen. Des Weiteren können Preissteigerungen bei Energie- und Rohstoffen sowie Lieferengpässe durch den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine entstehen, die derzeit nicht abschließend abzusehen sind. Die der BAUER Gruppe bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen bekannt oder abschätzbar. Die Risiken und Folgen auf den Geschäftsbetrieb der BAUER Gruppe aus den Russland-Ukraine-Krieg werden laufend überwacht. Des Weiteren ergaben sich nach dem 31. Dezember 2021 keine Ereignisse, über die nach IAS 10 oder DRS 20 berichtet werden muss. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN37. KAPITALFLUSSRECHNUNGDer Fonds der Kapitalflussrechnung umfasst ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel. In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft sowie aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Das Ergebnis vor Steuern wird um nicht zahlungswirksame Transaktionen bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Working Capital ergibt sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen im Sach- und Finanzanlagevermögen auch die Zugänge immaterieller Vermögenswerte sowie die Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen. In der Finanzierungstätigkeit ist neben Zahlungsmittelabflüssen aus Dividendenzahlungen die Veränderung der übrigen Finanzschulden enthalten. Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen sowie die Zuführung und Auflösung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und ausgesondert werden. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Transaktionen enthalten nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, wie z. B. Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen, nicht zahlungswirksame Effekte aus der Fremdwährungsumrechnung sowie Wertminderungen und Wertaufholungen des Umlaufvermögens. Im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung wurden Verbindlichkeiten aus Nachrangdarlehen der Familie Bauer an die BAUER AG vollständig in Eigenkapital umgewandelt. Der Buchwert des Nachrangdarlehens betrug TEUR 12.000. Dieser Vorgang ist in der Kapitalflussrechnung im Posten "Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens" enthalten. 38. FINANZINSTRUMENTEIm Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungsbereich ist die BAUER Gruppe insbesondere Währungskurs- und Zinsschwankungen ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften auszuschließen bzw. zu begrenzen. Alle Sicherungsmaßnahmen werden zentral durch die BAUER AG gesteuert. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass eine ausreichende Funktionstrennung bei Handel und Abwicklung gegeben ist. Alle Derivatgeschäfte werden nur mit Banken höchstmöglicher Bonität abgeschlossen. MARKTRISIKENWährungsrisikoWährungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten die Wechselkurse zwischen funktionaler und nicht funktionaler Währung, in denen die BAUER Gruppe Finanzinstrumente eingeht. Die bestehenden Devisentermingeschäfte dienen der Sicherstellung der Kurssicherungsstrategie. In der BAUER Gruppe sind die wesentlichen originären monetären Finanzinstrumente entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder es werden zu einem wesentlichen Teil die aus dem Wechselkursrisiko resultierenden Schwankungen durch den Einsatz von Derivaten eliminiert. Auch aufgrund der in der Regel kurzfristigen Fälligkeit der Instrumente haben mögliche Währungskursänderungen nur sehr geringfügige Auswirkungen auf das Ergebnis oder das Eigenkapital. Für Zwecke der Sensitivitätsanalyse werden Währungsrisiken aus monetären Finanzinstrumenten in die Analyse einbezogen, die nicht in den funktionalen Währungen der einzelnen Gesellschaften der BAUER Gruppe abgeschlossen wurden. Quantifizierung der Währungsrisiken bei Kursänderungen von +/- 10 %: scrollen
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Es bestehen keine Risikokonzentrationen. ZinsrisikoDas Zinsrisiko des Konzerns ergibt sich aufgrund der variabel verzinslichen Finanzschulden (sowie der kurzfristigen in Anspruch genommenen Kreditlinien). Die bestehenden Zinsswaps dienen der Sicherstellung unserer Finanzierungs- und Zinssicherungsstrategie. Es existieren Swapvereinbarungen von variablen in feste Zinsen, um so ein Risiko von schwankenden Zinsen am Markt zu reduzieren. Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originär variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht durch Sicherungsderivate wirtschaftlich abgesichert sind, aus und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten mit ein. Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten (Zinsswaps), die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf die Finanzerträge und Finanzaufwendungen (Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten an den beizulegenden Zeitwert) und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. Die Auswirkungen der Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, bei denen das Hedge Accounting angewendet wird, ist im OCI erfasst. Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos bei Zinsänderungen von +/- 100 Basispunkten: scrollen
Zinssicherungsinstrumente werden im Rahmen der IBOR-Reform diversen Unsicherheiten wie Art und Zeitpunkt der Änderung hinsichtlich des gesicherten Risikos des Grundgeschäfts ausgesetzt. Die BAUER AG nimmt mögliche Erleichterungen aus den sich ergebenden Standardänderungen des IFRS 7, IFRS 9 und IAS 39 unabhängig von der Restlaufzeit seit dem Geschäftsjahr 2019 für alle betroffenen Sicherungsbeziehungen vorzeitig in Anspruch. Dadurch wird die Effektivität nicht beeinträchtigt. Die Unsicherheit bezieht sich auf die hochwahrscheinliche Erwartung von gesicherten und variablen Zahlungsströmen (Referenzzinssatz EURIBOR) im Rahmen der Anwendung von Cashflow-Hedge Accounting. Zusätzlich wird die BAUER AG die Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Zinssicherungsinstrumente beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einleiten. In der BAUER Gruppe bestehen zum 31. Dezember 2021 Zinssicherungsinstrumente und variabel verzinste Kreditvereinbarungen, die auf den USD-Libor referenzieren. Der Nominalwert der Zinssicherung beträgt 10.000.000 USD, der Fair Value zum Stichtag TEUR -311. Der Nominalwert der Kreditvereinbarungen mit USD-Libor-Referenz beträgt zum Stichtag 48.050.000 USD, die Ausnutzung zum Stichtag TEUR 17.286. Sobald der USD-Libor durch den SONIA ersetzt wird, werden Verträge mit Referenz auf den USD-Libor in der BAUER Gruppe über eine Fallback-Vereinbarung auf den neuen Referenzzins umgestellt. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden daraus nicht erwartet. RohstoffpreisrisikoRohstoffpreisrisiken, denen die BAUER Gruppe hinsichtlich der Verfügbarkeit und möglicher Preisschwankungen am Markt ausgesetzt ist, werden durch Lieferzusagen und Festpreisvereinbarungen mit den Lieferanten vor Auftragsausführung ausgeschlossen oder begrenzt. Das Rohstoffpreisrisiko bezieht sich im Wesentlichen auf Stahl. Aufgrund der Festpreisvereinbarungen wird keine Sensitivität angegeben. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko wird auf Basis der Geschäftsplanung gesteuert, die sicherstellt, dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts und der laufenden und künftigen Investitionen in allen Konzerngesellschaften zeitgerecht und in der erforderlichen Währung zu optimalen Kosten zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements wird der Liquiditätsbedarf aus dem operativen Geschäft, aus Investitionstätigkeiten sowie aus anderen finanziellen Maßnahmen in Form eines Bankenreports und einer Liquiditätsplanung ermittelt. Eine auf einem festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau sowie in der BAUER Gruppe vorhandene, nicht ausgenutzte Kredit- und Avallinien, stellen die Liquiditätsversorgung sicher. Aus den folgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten und nicht abgezinsten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten der BAUER Gruppe ersichtlich: scrollen
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Im Berichtszeitraum gab es keine Ausfälle bei den Zins- und Tilgungszahlungen. Des Weiteren bestehen keine Risikokonzentrationen. Es ist nicht zu erwarten, dass für Verbindlichkeiten aus Bürgschaften (Eventualverbindlichkeiten) wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten und damit signifikante Cashflows entstehen werden, für die noch keine Rückstellungen gebildet wurden. Die Fälligkeitsstruktur der derivativen Finanzinstrumente, basierend auf Zahlungsmittelabflüssen und -zuflüssen, stellt sich wie folgt dar: scrollen
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Für die Berechnung der Zahlungsmittelzuflüsse aus Zinsswaps wurden die Konditionen per 31. Dezember 2021 verwendet. Bei den Devisentermingeschäften handelt es sich um ein Bruttosettlement und bei den Zinsswaps um ein Nettosettlement. In der Berichtsperiode bestanden freie Linien für kurzfristige Darlehen und Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 306.813 (Vorjahr: 314.793) sowie für Avale in Höhe von TEUR 223.339 (Vorjahr: 186.363). AusfallrisikoDas Ausfallrisiko wird auf Konzernebene gesteuert. Ausfallrisiken ergeben sich sowohl aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten und Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, als auch aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Vertragsvermögenswerte. Für eine Zusammenarbeit werden nur Banken und Finanzinstitute mit höchstmöglicher Bonität ausgewählt. In der Berichtsperiode wurde kein Kreditlimit überschritten. Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe des Buchwerts gegenüber dem jeweiligen Kontrahenten. Eine Darstellung der Buchwerte und des daraus resultierenden maximalen Ausfallrisikos pro Klasse ist in den Tabellen ab Seite 152 ersichtlich. Dem Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle sowie in Deutschland durch Kreditversicherungen Rechnung getragen. Da derivative Finanzinstrumente nur mit Banken höchstmöglicher Bonität abgeschlossen werden und im Rahmen des Risikomanagements je Kontrahent Limits festgelegt sind, ist das tatsächliche Ausfallrisiko für abgeschlossene Devisentermingeschäfte zu vernachlässigen. Es bestehen keine Risikokonzentrationen. Die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2020 wird im Folgenden auf den Schlussbilanzwert der Wertberichtigung zum 31. Dezember 2021 übergeleitet: scrollen
In den Zuführungen und Auflösungen sind die Ergebnisse aus Wertberichtigungen auf Forderungen aus Abschnitt 12 abzüglich der dort ausgewiesenen Wertminderungen auf uneinbringlichen Forderungen in Höhe von TEUR 970 (Vorjahr: 1.274) und sonstiger Effekte in Höhe von TEUR 461 (Vorjahr: 0) enthalten. Nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte: scrollen
Die Überfälligkeiten entstehen einerseits aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis, andererseits wird sehr häufig für öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber gebaut, deren Prozesse zur internen Zahlungsfreigabe zwar langwierig sind, in der Regel aber eine vollständige Zahlung nach sich ziehen. In der folgenden Tabelle sind die Bruttobuchwerte finanzieller Vermögenswerte nach den ECL-Stufen zum 31. Dezember 2021 dargestellt: scrollen
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die zu Amortised Cost bewertet werden, gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet", weshalb die in der Periode erfasste Wertberichtigung auf die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste begrenzt wurde. Dabei sind Schuldinstrumente als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet" einzustufen, wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Schuldner jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. Finanzielle Vermögenswerte werden der Stufe 2 zugeordnet, wenn sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, aber noch kein Ausfall vorliegt. Dementsprechend befinden sich unter der Stufe 3 sämtliche einzelwertberichtigte finanzielle Vermögenswerte. In der BAUER Gruppe umfassen die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Wesentlichen Ausleihungen und kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen, Kautionsforderungen sowie sonstige Forderungen. Die Darlehensforderung gegenüber der BAUER Nimr LLC in Höhe von TEUR 10.146 (Vorjahr: 9.365) stellt dabei die größte Einzelposition innerhalb der finanziellen Vermögenswerte dar. Das Ausfallrisiko der BAUER Nimr LLC ist aufgrund der positiven Ergebnisprognosen aus der Planung als sehr gering einzuschätzen. Bei den anderen Kreditnehmern ist das Rating ebenfalls bekannt, sodass ein laufendes Monitoring ermöglicht wird. Die Wertberichtigung für zu Amortised Cost bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerten wird wie folgt auf den Schlussbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet: scrollen
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Nettoergebnisse nach BewertungskategorienDie folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne bzw. -verluste (vor Steuern) von Finanzinstrumenten dar, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9: scrollen
Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets measured at Amortised Cost enthält Ergebnisse aus der Zuführung und Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertminderungen und -aufholungen auf uneinbringliche Forderungen, Effekte aus der Währungsumrechnung sowie Zinserträge. Die deutliche Veränderung zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus Währungskurseffekten. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Liabilities measured at Amortised Cost enthält das Ergebnis aus Zinsaufwendungen gegenüber Dritten, für Kontokorrent- und Langfristdarlehen, Avalprovisionen sowie Ergebnisse aus Bankgebühren. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets at Fair Value through OCI ohne Recycling enthält die Dividendenerträge aus den Sonstigen Beteiligungen. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets and Liabilities at Fair Value through Profit or Loss beinhaltet Ergebnisse aus Devisentermin- und Optionsgeschäften sowie Ergebnisse aus Marktwertveränderungen von Zinsswaps. In den Wertminderungen für Financial Assets measured at Amortised Cost sind im Gegensatz zur Überleitungsrechnung für Wertberichtigungen auch die Ergebnisse aus uneinbringlichen Forderungen in Höhe von TEUR 970 (Vorjahr: 1.274) enthalten. Aus der folgenden Tabelle sind die darin enthaltenen Wertminderungen ersichtlich: scrollen
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen aus at Amortised Cost bewerteten Finanzinstrumenten wird nachfolgend dargestellt: scrollen
Buchwerte und beizulegende ZeitwerteDer beizulegende Zeitwert (Fair Value) eines Finanzinstruments ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Parteien ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Soweit Finanzinstrumente an einem aktiven Markt notiert sind, wie vor allem gehaltene Aktien und begebene Anleihen, stellt die jeweilige Notierung an diesem Markt den beizulegenden Zeitwert dar. Existiert kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden ermittelt. Eine Gegenüberstellung der Buchwerte und Fair Value der Finanzinstrumente sowie eine Überleitung auf die Kategorien des IFRS 9 findet sich in den Tabellen auf Seite 152 ff. Für derivative Finanzinstrumente ohne Optionskomponente, dazu zählen Devisentermingeschäfte sowie Zinsswaps werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven ermittelt. Der Fair Value dieser Instrumente entspricht der Summe der diskontierten Zahlungsströme. Die Optionen auf Währungspaare werden auf der Basis von marktüblichen Optionspreismodellen bewertet. Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, ist aufgrund der kurzen Restlaufzeit der Buchwert als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwertes anzunehmen. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen und Erwartungen reflektieren. Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden anhand einer der in den drei folgenden Stufen beschriebenen Inputparametern ermittelt: scrollen
Die folgenden Tabellen stellen die Entwicklung der zum Fair Value bewerteten Bilanzposten der Stufe 3 dar: scrollen
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Hierbei handelt es sich um die zum Fair Value through OCI bewerteten Beteiligungen sowie Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen. Im Geschäftsjahr ergab sich bei den Anteilen nicht konsolidierter Unternehmen Abwertungsbedarf i.H.v. TEUR 457 (Vorjahr: 763), der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Als bedeutende nicht beobachtbare Eingangsparameter gehen hierbei die Annahmen bezüglich der Unternehmensplanung, die Wachstumsrate für die Schätzung der Cashflows nach Beendigung der Planungsperiode sowie der Diskontierungssatz in der Bewertung ein. Basierend auf gegenwärtig vorliegende Informationen wird eine wesentliche Veränderung der Unternehmensplanungen als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die verwendeten Cashflow-Prognosen werden aus diesem Grund als geeignete Grundlage für die Fair Value Ermittlung erachtet. Bei einer Variation des auf der Nachsteuer-Basis ermittelten Kapitalkostensatzes von +/- 0,5 %-Punkten würde das Eigenkapital um TEUR 1.173 (Vorjahr: 136) niedriger bzw. TEUR 1.516 (Vorjahr: 151) höher ausfallen. Zwischen den bedeutenden, nicht beobachtbaren Eingangsparametern bestehen keine signifikanten Beziehungszusammenhänge. Es gab keine Umgliederung zwischen den Stufen während des Jahres. Wenn Umstände eintreten, die eine andere Einstufung erfordern, werden diese am Ende der Berichtsperiode umgegliedert. Sonstige Angaben zu SicherungsgeschäftenIm Rahmen der konzerninternen Darlehensvergabe ist die BAUER Gruppe Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, die zum Großteil durch Cashflow-Hedges mittels Devisentermingeschäfte gesichert werden. Die wesentlichen Vertragsmerkmale der Devisentermingeschäfte stimmen mit den Vertragsbestandteilen des Grundgeschäfts überein. Gewinne und Verluste aus den Intercompany-Darlehen in Fremdwährung zum 31. Dezember 2021, die in der Hedging-Reserve im OCI erfasst werden, werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der die gesicherte Transaktion sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Die prospektive Effektivität und die wirtschaftliche Beziehung wird nach der Critical Term Match-Methode ermittelt. Die Bestimmung von etwaigen Ineffektivitäten erfolgt anhand der Dollar-Offset-Methode auf Basis der hypothetischen Derivate-Methode. Bei der Absicherung von Fremdwährungsgeschäften entstehen Ineffektivitäten möglicherweise dann, wenn sich die Bonität der Gruppe oder der Gegenpartei des Derivats ändern. Während der Berichtsperiode sind keine Ineffektivitäten aufgetreten. Weiterhin ist das zinsbedingte Cashflow-Risiko der variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen durch Zinsswaps abgesichert und die Schuldscheindarlehen somit in festverzinsliche Finanzschulden konvertiert worden. Die wesentlichen Vertragsmerkmale der Zinsswaps stimmen mit den Vertragsbestandteilen des Grundgeschäfts überein. Die Schuldscheindarlehen und der Zinsswap sind als Sicherungsbeziehung designiert. Buchhalterisch zu erfassende Ineffektivitäten sind im Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Nominalvolumina und Marktwerte der im Konzern eingesetzten derivativen Finanzinstrumente: scrollen
Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit künftiger ZahlungsströmeDie folgende Tabelle stellt die quantitativen Informationen je Risikokategorie dar. Darin enthalten sind das zeitliche Profil für den Nominalbetrag des Sicherungsinstruments sowie der Durchschnittskurs des Sicherungsinstruments: scrollen
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Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf die Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte der Sicherungsinstrumente (finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten getrennt) sowie die Bilanzposten der Sicherungsinstrumente dar: scrollen
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In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der abgesicherten Grundgeschäfte sowie die Salden der Cashflow-Hedge Rücklage abgebildet: scrollen
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Die ergebniswirksame Umgliederung erfolgte im Geschäftsjahr in den Posten Finanzerträge und Finanzaufwendungen. Während der Berichtsperiode sind keine Ineffektivitäten aufgetreten. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeitena) Finanzielle VermögenswerteDie folgenden finanziellen Vermögenswerte unterliegen einer potenziellen Saldierung, durchsetzbaren Master-Netting-Vereinbarungen oder ähnlichen Vereinbarungen. Der Bruttobetrag angesetzter finanzieller Vermögenswerte entspricht dem Nettobetrag, da in der Bilanz keine Saldierung vorgenommen wurde. scrollen
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b) Finanzielle VerbindlichkeitenDie folgenden finanziellen Verbindlichkeiten unterliegen einer potenziellen Saldierung, durchsetzbaren Master-Netting-Vereinbarungen oder ähnlichen Vereinbarungen. Der Bruttobetrag angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten entspricht dem Nettobetrag, da in der Bilanz keine Saldierung vorgenommen wurde. scrollen
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In der Spalte "Finanzinstrumente" werden die Beträge ausgewiesen, die Gegenstand einer Aufrechnungsrahmenvereinbarung sind, aber wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Saldierung in der Bilanz nicht aufgerechnet wurden. In der Spalte "erhaltene Barsicherheiten" bzw. "geleistete Barsicherheiten" sind die bezogen auf die Gesamtsumme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhaltenen Beträge von Barsicherheiten und Sicherheiten von Finanzinstrumenten ausgewiesen, welche die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz nicht erfüllen. Im Konzern werden Finanzinstrumente entsprechend der Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 Bilanzposten zugeordnet. Für kurzfristige Finanzinstrumente, die zu Amortised Cost bilanziert werden, erfolgt gemäß IFRS 7.29a keine Fair Value Angabe. Die folgende Übersicht zeigt eine Überleitung der Klassen auf die Kategorien des IFRS 9 und die jeweiligen Marktwerte: scrollen
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Zur grundsätzlichen Einordnung der unterschiedlichen Bewertungskategorien und -maßstäbe verweisen wir auf den Abschnitt 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". NettoverbindlichkeitenDie Entwicklung der Nettoverbindlichkeiten ist in folgender Tabelle dargestellt: scrollen
Die sonstigen Veränderungen beinhalten im Wesentlichen Effekte aus der Währungsumrechnung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen. Des Weiteren ist in den sonstigen Veränderungen gegenüber Kreditinstitute die Umwandlung des Nachrangdarlehen in Eigenkapital enthalten. 39. ORGANE DER GESELLSCHAFTIm Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat an: Anteilseignervertreterscrollen
Arbeitnehmervertreterscrollen
Vorstandscrollen
40. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGFür Mitglieder des Vorstands bestand im Geschäftsjahr ein Long Term Incentive Plan auf Aktienbasis ("LTI Aktien"). Dabei handelt es sich um eine langfristige variable aktienbasierte Vergütung über einen Bemessungszeitraum von insgesamt vier Jahren, der das Geschäftsjahr und die drei vorhergehenden Geschäftsjahre umfasst. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres erfolgt im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses die Auszahlung eines Nettobetrages auf Basis zuvor definierter Zielvorgaben. Als Zielwerte wurden sowohl qualitative als auch quantitative Vorgaben vereinbart. Neben Berücksichtigung von Gesamtkonzernleistung und Ergebnis nach Steuern fließen auch Leistungskriterien der Bereiche Markt, Mitarbeiter, Unternehmenskultur, Finanzen, Ergebnisentwicklung, Bilanz, Organisation, Prozesse, Strategie, IT, Rechnungswesen, Stakeholder sowie ökologische und soziale Aspekte in die Betrachtung ein. Zusätzliche individuelle Zielvorgaben sind ebenfalls möglich. Der "Ziel LTI Aktien" entspricht 25,05 % einer vorab festgelegten variablen Zielvergütung. Der konkrete in Form von Aktien anzulegende Betrag ergibt sich aus Multiplikation des Zielwertes mit einem prozentualen Erfolgsfaktor in Abhängigkeit von der Zielerreichung. Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich, den ihnen daraus zufließenden Betrag in Form von Aktien der BAUER Aktiengesellschaft anzulegen. Dabei wird der BAUER Aktiengesellschaft und dem ausgewählten depotführenden Institut gemäß gesonderter Vereinbarung ein unwiderruflicher Kaufauftrag erteilt, der unverzüglich nach Zufluss des Betrags zum einheitlichen Durchschnittskurs für alle Vorstandsmitglieder ausgeführt wird. Die Haltefrist der auf dem Depot eingebuchten Aktien beträgt vier Jahre beginnend mit Ablauf des Bezugsjahres, während derer über die Aktien nicht verfügt werden darf. Nach Ablauf der Haltefrist ist das Vorstandsmitglied berechtigt über die Aktien unter Beachtung rechtlicher Vorgaben zu verfügen. Der "LTI Aktien" wird nach IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Aktien bilanziert. Der "Ziel LTI Aktien" für alle Vorstandsmitglieder zusammen betrug im Geschäftsjahr TEUR 155. Es wurde ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: 0) erfasst. 41. ANGABEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMENGesamtbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGBMitglieder des Vorstands der BAUER AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. den Geschäftsführungen von anderen Unternehmen, mit denen die BAUER AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für ihre ausgeübte Vorstandstätigkeit ohne die Zuführung zu Pensionsrückstellungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 2.054 (Vorjahr: 1.721). Davon sind TEUR 1.433 (Vorjahr: 1.319) erfolgsunabhängige und TEUR 621 (Vorjahr: 402) erfolgsbezogene Gehaltsbestandteile. In den Gesamtbezügen sind Sachbezüge aus der privaten Nutzung eines Dienst-Pkw nebst Aufwandsentschädigungen für jedes Mitglied des Vorstands sowie Beiträge zur Gruppenunfallversicherung und der Berufsgenossenschaft enthalten. Alt-Verträge mit Vorstandsmitgliedern enthalten Pensionszusagen und eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Daneben wird eine Altersversorgung über den Weg der Direktversicherung mit Entgeltumwandlung ermöglicht. Aufgrund der für Vorstandsmitglieder geltenden betrieblichen Altersversorgung ist ein Pensionsaufwand (Service Costs) in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr: 74) entstanden. Das festgelegte Basisgehalt zur Berechnung der Altersversorgungsleistungen ist bei allen Verträgen deutlich niedriger als das Grundgehalt. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands beliefen sich für das Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 235 (Vorjahr: 233). Die Vorstandsverträge enthalten im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigungen individuelle Abfindungsklauseln, die sich hinsichtlich des Abrechnungsmodus an der Beschäftigungszeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientieren und bezogen auf ein Vorstandsmitglied so bemessen sind, dass ein Betrag von zwei Jahresvergütungen nicht überschritten wird. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind mit den Mitgliedern des Vorstands nicht getroffen. Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind zum Stichtag Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 5.980 (Vorjahr: 6.733) passiviert. Die Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2021 betrug TEUR 366 (Vorjahr: 365). Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen nach IAS 24Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Als Geschäftsvorfall mit nahestehenden Unternehmen und Personen gilt die Übertragung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen dem berichtenden Unternehmen und einem nahestehenden Unternehmen beziehungsweise einer nahestehenden Person, unabhängig davon, ob dafür ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für Mitglieder des Vorstands bestanden im Geschäftsjahr neben festen Vergütungsbestandteilen auch Vereinbarungen über variable Vergütungsbestandteile mit ein- und mehrjährigen Bemessungszeiträumen. Die variablen Vergütungsbestandteile beinhalten sogenannte Short Term Incentives ("STI"), Long Term Incentives mit Barausgleich ("LTI Bar") und Long Term Incentives auf Aktienbasis ("LTI Aktien"). Für den "STI" und den "LTI Bar" werden durch den Aufsichtsrat zu Beginn des Bezugsjahres Zielvorgaben anhand finanzieller und nichtfinanzieller Leistungskriterien gemacht. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres erfolgt im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses die Auszahlung auf Basis der Erreichung der zuvor definierten Zielvorgaben. Als Zielwerte wurden sowohl qualitative als auch quantitative Vorgaben vereinbart. Neben Berücksichtigung von Gesamtkonzernleistung und Ergebnis nach Steuern fließen auch Leistungskriterien der Bereiche Markt, Mitarbeiter, Unternehmenskultur, Finanzen, Ergebnisentwicklung, Bilanz, Organisation, Prozesse, Strategie, IT, Rechnungswesen, Stakeholder sowie ökologische und soziale Aspekte in die Betrachtung ein. Zusätzliche individuelle Zielvorgaben sind ebenfalls möglich. Der konkrete Auszahlungsbetrag des "STI" hängt von der Erreichung der für das Geschäftsjahr vorgegebenen Ziele ab. Der "LTI Bar" erstreckt sich mit dem Bemessungszeitraum für die Zielerreichung auf das aktuelle und die drei vorhergehenden Geschäftsjahre. Für die Beschreibung des "LTI Aktien" verweisen wir auf Abschnitt 40 "Anteilsbasierte Vergütung" des Anhangs. Zusätzliche detailliertere Ausführungen zu den variablen Vergütungsbestandteilen können dem Vergütungsbericht entnommen werden. Für die bestehenden Pachtverträge mit nahen Angehörigen wurde zum 31. Dezember 2021 nach IFRS 16 ein Nutzungsrecht von TEUR 1.653 aktiviert (Vorjahr: 1.676) und eine Verbindlichkeit TEUR 1.681 (Vorjahr: 1.697) passiviert. Die BAUER Anteilspool GbR, Schrobenhausen, hat der BAUER Aktiengesellschaft ein Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: 12.000) gewährt. Bei der BAUER Anteilspool GbR handelt es sich um eine nahestehende Person. Darüber hinaus bestanden gegenüber der BAUER Stiftung Verbindlichkeiten aus einem grundschuldbesicherten Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: 1.500), für das fixe Zinsen in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: 83) gezahlt wurden. Die BAUER Stiftung ist ein sonstiges nahestehendes Unternehmen. Bezüglich des Darlehens gegen das assoziierte Unternehmen BAUER Nimr LLC, Maskat, Sultanat Oman, verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt 24 "Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte". Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. scrollen
Die zum Bilanzstichtag ausstehenden Salden für variable nicht anteilsbasierte Vergütungsbestandteile betrugen TEUR 537 (Vorjahr: 480). Variable anteilsbasierte Vergütungsbestandteile waren in der Bilanz in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: 0) ausgewiesen. Neben den im Abschnitt "Gesamtbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB" beschriebenen Gesamtbezügen der Mitglieder des Vorstandes sowie der Aufsichtsratsvergütungen beinhalten die kurzfristig fälligen Leistungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Vergütungen des Aufsichtsrates in ihrer Funktion als Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 598 (Vorjahr: 653) sowie mit Vorstandsmitgliedern einschließlich naher Angehöriger bestehende Anstellungs- und Dienstverträge, für die Vergütungen in Höhe von TEUR 561 (Vorjahr: 679) geleistet wurden. Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzten sich aus den in Abschnitt "Gesamtbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB" Pensionszusagen gegenüber den amtierenden Mitgliedern des Vorstandes sowie den Rentenbezügen nahestehender Personen aus früheren Beschäftigungen in der BAUER Gruppe in Höhe von TEUR 292 (Vorjahr: 289) zusammen. Der nach IAS 19 ermittelte Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation) sämtlicher Pensionszusagen gegenüber den zum Jahresende amtierenden Mitgliedern des Vorstands betrug zum Geschäftsjahresende TEUR 1.882 (Vorjahr: 1.902). Die wesentlichen Beziehungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Konzerns und nahestehenden Unternehmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen alle im Geschäftsjahr erfassten Aufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen. Von assoziierten Unternehmen wurden Dividenden in Höhe von TEUR 4.879 (Vorjahr: 4.700) und von Gemeinschaftsunternehmen TEUR 865 (Vorjahr: 2.807) erhalten. Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte enthalten uneinbringliche Forderungen sowie finanzielle Vermögenswerte gegenüber nahestehenden Unternehmen. 42. GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEITENDie wesentlichen gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind nachfolgend aufgeführt: Geschäftsjahr 2020:scrollen
Geschäftsjahr 2021:scrollen
43. HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt: PricewaterhouseCoopers GmbH:scrollen
In den Honoraren für sonstige Leistungen und für andere Bestätigungsleistungen sind sowohl prüfungsnahe Beratungsleistungen, projektbegleitende Prüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie als auch Dienstleistungen im Rahmen der Offenlegungspflichten enthalten. Darüber hinaus war die Roland Jehle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für die Prüfung der in den Konzernabschluss einbezogenen großen deutschen Kapitalgesellschaften tätig. Die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare hierfür gliedern sich gemäß §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB wie folgt: scrollen
44. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXVorstand und Aufsichtsrat der BAUER AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung am 8. Dezember 2021 abgegeben und auf der Homepage www.bauer.de den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. 45. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSESDer Vorstand hat den Konzernabschluss zur Billigung an den Aufsichtsrat (Aufsichtsratssitzung findet am 5. April 2022 statt) freigegeben. 46. ANZAHL DER MITARBEITERscrollen
47. VORSCHLAG FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNSDer festgestellte Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 weist einen Bilanzverlust aus. Daher wird der Hauptversammlung kein Vorschlag über die Verwendung eines Bilanzgewinns vorgelegt. 48. AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZESscrollen
Die vollständige Anteilsbesitzliste gemäß den Anforderungen des § 313 HGB ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Schrobenhausen, den 1. April 2022 Der Vorstand Dipl.-Phys. Michael Stomberg, Vorsitzender des Vorstands Dipl.-Ing. (FH) Florian Bauer, MBA Peter Hingott Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers"Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden." "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BAUER Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen [2] Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen [3] Bilanzierung latenter Steuern Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: [1] Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen(1) Die BAUER Gruppe ist an teilweise großen und komplexen Bauprojekten beteiligt, bei denen Umsätze über einen Zeitraum hinweg erfasst werden. Bei der Umsatzrealisierung über einen Zeitraum werden die Umsatzerlöse auf Basis des Fertigstellungsgrads erfasst, der sich als Verhältnis der tatsächlich angefallenen Auftragskosten zu den voraussichtlichen Gesamtkosten ermittelt. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Verträgen in Höhe von € 818,8 Mio. realisiert. In der Bilanz zum 31. Dezember 2021 werden Vertragsvermögenswerte in Höhe von € 119,3 Mio. und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von € 78,0 Mio. erfasst. Die Umsatzrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen erfolgt über einen Zeitraum, wenn ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die BAUER Gruppe aufweist und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen besteht. Auch wenn ein Vermögenswert erstellt oder verbessert wird und der Kunde währenddessen die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt, werden die Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfordert angesichts komplexer Herstellungsabläufe insbesondere ein wirksames internes Budgetierungs- und Berichtssystem einschließlich einer mitlaufenden Projektkalkulation sowie ein funktionierendes internes Kontrollsystem Die Höhe der Erlöse und Gewinne, die in einem Jahr bei Projekten erfasst werden, hängt unter anderem von den tatsächlich angefallenen Kosten, der Bewertung des Fertigstellungsgrades von Verträgen und den prognostizierten Auftragserlösen und den Kosten für jedes Projekt ab. Darüber hinaus wird die Höhe von Umsatz und Gewinn durch die Bewertung von Nachtragsaufträgen und Schadensersatzforderungen beeinflusst. Aufgrund der Komplexität der Projekte, der Unsicherheit über die Kosten für die Fertigstellung, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise, und der Unsicherheit über das Ergebnis von Gesprächen mit Kunden über Änderungsaufträge und -ansprüche ist dies oft mit einem hohen Maß an Ermessen verbunden. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Anwendung der Rechnungslegungsstandards als komplex zu betrachten und basiert in Teilen auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Daher war der Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit des bei der BAUER Gruppe eingerichteten internen Kontrollsystems und die Wirksamkeit relevanter Kontrollen beurteilt sowie die Ermittlung des Fertigstellungsgrads von Bauprojekten anhand unterstützender Dokumente auf Übereinstimmung mit der Bilanzierungspolitik bei BAUER überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der Bilanzierungsrichtlinien bei BAUER und ihre Interpretation der relevanten Rechnungslegungsstandards gewürdigt und insbesondere die Konkretisierung der Bilanzierungsrichtlinien hinsichtlich der Bedingungen beurteilt, die erfüllt sein müssen, um eine Forderung und Nachtragsaufträge als Teil der Auftragserlöse zu erfassen. Unser konkretes Prüfungsvorgehen beinhaltete die Prüfung von Kontrollen und substanzielle Prüfungshandlungen. Dabei haben wir vor allem das Kostenrechnungssystem sowie andere relevante Systeme zur Unterstützung der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen beurteilt. Weiterhin haben wir auf Basis von Stichproben die ordnungsmäßige Erfassung und Verrechnung der Einzelkosten, die Höhe und Verrechnung der Gemeinkostenzuschläge, die den Bauprojekten zugrundeliegenden Projektkalkulationen sowie die Ermittlung des Fertigstellungsgrads einzelner Projekte, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise auf diese, beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die uns vorgelegten Stellungnahmen von externen Parteien wie Anwälten oder Sachverständigen hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Nachtragsaufträgen und Schadenersatzansprüchen gewürdigt und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Durchsetzung von Nachtragsaufträgen und Schadenersatzansprüchen mit historischen Erfahrungswerten abgestimmt. Bei den Verträgen haben wir zudem einen Vergleich der im Konzernabschluss erfassten Positionen mit dem Vorjahr durchgeführt, um die Konsistenz der Bewertung zu beurteilen und Rückvergleiche auf diese Schätzung durchzuführen. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen in Einklang mit IFRS 15 beurteilt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um eine sachgerechte Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen zu gewährleisten. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen sind in den Abschnitten 5.2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und 26. "Forderungen und Sonstige Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. [2] Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen(1) Die Gesellschaften der BAUER Gruppe schließen eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs- und Zinsänderungsrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ab. Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus gewährten gruppeninternen Darlehen und angenommenen Anlagen von Gesellschaften der BAUER Gruppe in Fremdwährung. Mit der Zinssicherung wird das Ziel verfolgt, das Risiko von schwankenden Zinsen am Markt auszuschließen. Die Begrenzung dieser Risiken erfolgt unter anderem durch den Abschluss von Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Devisenoptionen, und Zinsswaps. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen werden im Wesentlichen durch die Abteilung Konzernfinanzen der BAUER Gruppe durchgeführt bzw. koordiniert. Derivative Finanzinstrumente werden am Bilanzstichtag zum Fair Value bilanziert. Die positiven Fair Values der insgesamt zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente betragen zum Bilanzstichtag € 1,2 Mio., die negativen Fair Values betragen insgesamt € 16,1 Mio. Soweit die von der BAUER Gruppe eingesetzten derivativen Finanzinstrumente wirksame Sicherungsgeschäfte künftiger Zahlungsströme im Rahmen von Sicherungsbeziehungen nach den Vorschriften des IFRS 9 sind, werden Änderungen des Fair Value bis zur Fälligkeit des gesicherten Zahlungsstroms (effektiver Teil) über die Dauer der Sicherungsbeziehung GuV-neutral über das Sonstige Ergebnis (OCI) als nicht realisierte Gewinne/ Verluste erfasst (Cash-Flow Hedges). Hierbei werden die kassakursinduzierten Wertveränderungen von derivativen Sicherungsgeschäften unter der Hedging-Reserve gezeigt. Die Bauer Gruppe hat die durch IFRS 9 eingeräumte Möglichkeit zur Erfassung von terminkursbedingten Wertveränderungen der Sicherungsgeschäfte sowie Wertänderungen aus dem sogenannten Cross-Currency-Basis-Spread in der "Rücklage für Sicherungskosten" umgesetzt. Zum Bilanzstichtag betrug der Stand der erfolgsneutral im Eigenkapitel ("Hedging-Reserve") erfassten kumulierten effektiven Fair-Value-Änderungen € 0 Mio. nach Ertragsteuern. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in derselben Periode oder denselben Perioden vom Sonstigen Ergebnis in die GuV umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der komplexen Anforderungen an die Bilanzierung sowie umfangreichen Angabepflichten durch den IFRS 9 und IFRS 7 von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Corporate Treasury Solutions unter anderem die fachlichen Anforderungen des IFRS 9 beurteilt. Darüber hinaus haben wir die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Eigenkapital- und Ergebniseffekte aus den diversen Sicherungsgeschäften nachvollzogen. Dabei haben wir uns insbesondere mit den Voraussetzungen zur Anwendung von Hedge Accounting auseinandergesetzt. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Finanzinstrumente zum Fair Value auch die Berechnungsmethodik auf Basis von Marktdaten nachvollzogen. Weiterhin haben wir zur Beurteilung der Vollständigkeit und zur Prüfung der Fair Values der erfassten Geschäfte Bankbestätigungen eingeholt. Hinsichtlich der Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsgeschäften haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade in der Vergangenheit beurteilt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind in den Abschnitten 5.2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und 38. "Finanzinstrumente" des Konzernanhangs enthalten. [3] Bilanzierung latenter Steuern(1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft sind zum 31. Dezember 2021 aktive latente Steuern in Höhe von € 65,4 Mio. bilanziert. Nach Saldierungen mit kongruenten passiven latenten Steuern verbleibt ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Höhe von rund € 47,0 Mio. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend relevante passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung einschließlich der erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise ergeben. Insgesamt wurden auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste in Höhe von € 219,0 Mio. keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen nicht wahrscheinlich ist. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise mit Unsicherheiten behaftet ist. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Dabei haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der zukünftigen Ertragssituation nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen insgesamt begründet und hinreichend dokumentiert sind (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in den Abschnitten 5.2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und 21. "Latente Steuern" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB PrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Bauer_AG_KA_LB_ESEF-2021-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 als Konzernabschlussprüfer der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schwehr."
Stuttgart, den 4. April 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Jürgen Schwehr, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Derosa, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Schrobenhausen, den 1. April 2022 Der Vorstand Dipl.-Phys. Michael Stomberg, Vorsitzender des Vorstands Dipl.-Ing. (FH) Florian Bauer, MBA Peter Hingott Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021I. Allgemeine AngabenDie BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264d und 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nummer HR B 101375 eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. II. Gliederung, Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen und GrundsätzeDer Jahresabschluss wurde gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/WährungsumrechnungBilanzierung und Bewertung der AktivpostenEntgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind mit ihrem Auszahlungsbetrag aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Sachanlagen werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen drei und 21 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und € 800 (vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag) für das einzelne Wirtschaftsgut nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit der am Bilanzstichtag beizulegende Wert unter den Anschaffungskosten liegt, wird dieser angesetzt. Abschreibungen der Finanzanlagen werden ausschließlich aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Von dem Wahlrecht i.S.d. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wird nicht Gebrauch gemacht. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw. Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden zum Nennwert bewertet. Latente SteuernLatente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen. Vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 28,08 % zugrunde (15,83 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 12,25 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 350 %. Bilanzierung und Bewertung der PassivpostenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2021 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt zum 31. Dezember 2021 1,87 . Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,0 % zugrunde gelegt sowie eine Fluktuation in Höhe von durchschnittlich 1,0 % p.a. unterstellt. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im Finanzergebnis erfasst. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 1.646 der für die Ausschüttung gesperrt ist. In den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. FremdwährungsumrechnungGeschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit dem zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Wechselkurs erfasst. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer voraussichtlichen Laufzeit von über einem Jahr erfolgt zu dem jeweiligen Transaktionskurs oder dem jeweils ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. Für die Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von unter einem Jahr sowie für flüssige Mittel wird der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag verwendet. HaftungsverhältnisseDie in den Haftungsverhältnissen dargestellten Beträge entsprechen dem vertraglichen Haftungsumfang. IV. BilanzerläuterungenAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens während des Geschäftsjahres ist in dem nachfolgenden Anlagenspiegel (Seiten 12 und 13) dargestellt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Anteilsbesitz) - d. h. die Unternehmen, von denen die Gesellschaft direkt oder indirekt mindestens 20 % der Anteile besitzt - werden in der Aufstellung zum Anteilsbesitz im Kapitel "VI. Sonstige Angaben" dargestellt. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Darlehensforderungen in Höhe von T€ 24.478 (Vorjahr: T€ 8.299), die im Wesentlichen mit Zinssätzen zwischen 4,50 % und 5,00 % p.a. verzinst werden. Des Weiteren sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 4.352 (Vorjahr: T€ 3.392) enthalten. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 341 (Vorjahr: T€ 322), die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Es bestehen sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 341 (Vorjahr: T€ 322). Diese betreffen die Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Abgrenzungen für Aufwendungen aus Wartungsverträgen und Mietsoftware über T€ 4.596 (Vorjahr: T€ 2.629) sowie der Nürnberger Lebensversicherung in Höhe von T€ 12 (Vorjahr: T€ 12). AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021scrollen
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Aktive latente SteuernDie latenten Steuern beruhen auf folgenden Abweichungen zu steuerlichen Bewertungsvorschriften und haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital (Grundkapital) der BAUER AG wurde aufgrund der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. März 2021 am 24. Juni 2021 um € 30.885.149,15 erhöht und beträgt € 111.186.566,76. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 26.091.781 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund € 4,26 je Stückaktie. Zum 31. Dezember 2021 beträgt das gezeichnete Kapital T€ 111.186 (Vorjahr: T€ 80.301). Da das in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Genehmigte Kapital 2020 nur noch in Höhe von € 2,84 bestand, wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. März 2021 die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen. Seitdem enthält § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital bis zum 30. März 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 10 Mio. durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist hierzu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Durch Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 befristet eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots oder über die Börse. Die aufgrund dieser Ermächtigungen erworbenen Aktien kann der Vorstand zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwenden. Hinsichtlich der Verwendung der zurückgekauften Aktien sieht die Ermächtigung für bestimmte Fälle den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die BAUER Arbeitspool GbR, Schrobenhausen, hatte der BAUER Aktiengesellschaft ein Nachrangdarlehen in Höhe von T€ 12.000 gewährt. Dieses Nachrangdarlehen wurde von den Gesellschaftern der BAUER Anteilspool GbR im Rahmen der am 24. Juni 2021 durchgeführten Kapitalerhöhung als Sacheinlage eingebracht. Der auf das gezeichnete Kapital entfallende Betrag der Sacheinlage beträgt T€ 4.870. Die BAUER Aktiengesellschaft hat keinen Bestand an eigenen Aktien, im Geschäftsjahr wurden weder eigene Aktien erworben noch verkauft. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt T€ 93.662 (Vorjahr: T€ 48.447). Die Zunahme ergibt sich als andere Zuzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von insgesamt T€ 45.216 aus dem Unterschiedsbetrag soweit der von den Aktionären bei der Durchführung der Kapitalerhöhung vom 24. Juni 2021 geleistete Bezugspreis von € 10,50 je Neuer Aktie den geringsten Ausgabebetrag von rund € 4,26 je Neuer Aktie überstieg. GewinnrücklagenDie gesetzliche Rücklage sowie die anderen Gewinnrücklagen betragen jeweils T€ 12 (Vorjahr: T€ 12) bzw. T€ 2.043 (Vorjahr: T€ 2.043). Bilanzgewinnscrollen
RückstellungenAus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum bisherigen Ansatz zum 31. Dezember 2009 von T€ 2.108. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2021 wurden hierfür T€ 141 (Vorjahr: T€ 141) als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die verbleibende Unterdeckung der Pensionsrückstellungen danach auf T€ 422. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung wurde der Durchschnittszinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Der sich nach § 253 Abs. 6 S. 3 HGB ergebende Unterschiedsbetrag bei Anwendung des Durchschnittszinssatzes der letzten sieben Jahre von 1,35 % beträgt T€ 1646. Der Betrag ist ausschüttungsgesperrt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Drohverlustrückstellungen mit T€ 6.472, Rückstellungen für Tantiemen mit T€ 620, für Beratungs- und Prüfungskosten mit T€ 260, für die Verpflichtung zur Zahlung von Altersteilzeitleistungen mit T€ 110, für Jubiläumsverpflichtungen T€ 104, sowie für Urlaubsverpflichtungen mit T€ 87. VerbindlichkeitenZusammensetzung und Angaben zu den Restlaufzeiten (Vorjahr in Klammern): scrollen
Für an die BAUER Aktiengesellschaft gewährte Schuldscheindarlehen und Konsortialdarlehen wurden im Berichtsjahr T€ 32 (Vorjahr: T€ 386) Zinsen abgegrenzt und unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.247 (Vorjahr: T€ 22.464). In dem Posten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 335 (Vorjahr: T€ 860) enthalten. Haftungsverhältnissescrollen
Soweit es sich um Höchstbetragsbürgschaften handelt, wurde die Valutierung zum 31. Dezember 2021 angegeben. Mit Datum vom 17. April 2014 hatten die BAUER Aktiengesellschaft und ihre wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen. Der Vertrag besaß eine Laufzeit von drei Jahren bis zum 17. April 2017. Mit Datum vom 21. Februar 2018 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und ihren wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften einerseits und der Commerzbank, der Deutschen Bank, HSBC Trinkaus & Burkhardt sowie der UniCredit Bank vorzeitig ein Änderungsvertrag zu diesem Konsortialvertrag abgeschlossen. Danach besitzt der geänderte Konsortialkreditvertrag ein Gesamtvolumen von € 465,0 Mio. und eine feste Laufzeit von zwei Jahren bis zum 29. Juli 2021. Am 01. Oktober 2018 wurde durch die Erhöhung des Engagements einiger Konsortialbanken das Gesamtvolumen des Konsortialkredits auf € 470 Mio. angehoben. Mit Datum vom 22. Dezember 2020 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und Ihren wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften einerseits und unter der Führung der Commerzbank, der Deutschen Bank und der UniCredit Bank andererseits, vorzeitig ein weiterer Änderungsvertrag mit einem Gesamtvolumen von € 430,0 Mio. und einer Laufzeit von 18 Monaten abgeschlossen. Mit einem weiteren Änderungsvertrag, datiert auf den 22. September 2021, wurde der Konsortialkredit zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und ihren wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften einerseits und unter der Führung der Commerzbank, der Deutschen Bank und der UniCredit Bank andererseits, um weitere drei Jahre mit Verlängerungsoption über ein Gesamtvolumen von € 390,0 Mio. abgeschlossen. Vom Gesamtvolumen des Konsortialkredits wurde an die BAUER Aktiengesellschaft ein Betrag in Höhe von € 158,7 Mio. (Vorjahr: € 171,0 Mio.) ausgereicht, davon an Kreditlinien 158,7 Mio. € (Vorjahr: € 171,0 Mio.) und an Avallinien € 0 Mio. (Vorjahr: € 0 Mio.). Zum Jahresende lag die Ausnutzung dieses Volumens bei € 75,5 Mio. (Vorjahr: € 74,6 Mio.). Dabei beläuft sich die Ausnutzung des Kreditlinienvolumens auf € 75,5 Mio. (Vorjahr: € 74,6 Mio.) und die Ausnutzung des Avallinienvolumens auf € 0 Mio. (Vorjahr: € 0 Mio.). Hinsichtlich des restlichen in Anspruch genommenen Gesamtkreditvolumens in Höhe von € 108,8 Mio. (Vorjahr: € 125,8 Mio.) haftet die BAUER Aktiengesellschaft zusammen mit weiteren acht Kreditnehmern und Garanten aus der BAUER Gruppe gesamtschuldnerisch. Haftungsverhältnisse werden nur im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der BAUER Aktiengesellschaft oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen eingegangen. Mit Datum vom 13. Dezember 2018 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und ihren wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften ("Schuldner") einerseits und der IKB Deutsche Industriebank AG, der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft, der Hypo Vorarlberg Bank AG, sowie der KBC Bank NV, Niederlassung Deutschland ("Kreditgeber") ein zweiter Konsortialvertrag (KKV II) abgeschlossen. Danach besitzt der zweite Konsortialkreditvertrag ein Gesamtvolumen von € 53,0 Mio. mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren bis zum 30. September 2022 für die Fazilität A (Tilgungsdarlehen € 24 Mio.) und Fazilität C (Endfälliges Darlehen € 14 Mio.) sowie mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren bis zum 30. September 2027 für die Fazilität B mit einer Gesamtsumme von € 15 Mio. Die Fazilitäten A und B dienen der Finanzierung von Investitionen im Bereich Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik für Gesellschaften, die am Standort Schrobenhausen und am Standort Nordhausen ansässig sind. Die Fazilität C kann zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung verwendet werden. Das verfügbare Gesamtvolumen von € 53,0 Mio. wurde seitens der BAUER Spezialtiefbau GmbH, Schrobenhausen, in voller Höhe in Anspruch genommen. Zum Stichtag betrug die Restschuld € 26,8 Mio., für die die BAUER Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit den übrigen Vertragsparteien haftet. Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die BAUER Aktiengesellschaft derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrundeliegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den aufgeführten Haftungsverhältnissen wird als nicht wahrscheinlich angesehen. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Zahlungsverpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag T€ 1.222 (Vorjahr: T€ 1.212). Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht. V. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseBei den Umsatzerlösen in Höhe von T€ 46.042 (Vorjahr: T€ 43.564) handelt es sich um Vergütungen für das Erbringen von Leistungen gegenüber den Tochterunternehmen laut Vereinbarungen vom 10. Januar 2001 einschließlich Ergänzungen. Es wurden überwiegend Leistungen an die BAUER Maschinen GmbH, Schrobenhausen, BAUER Spezialtiefbau GmbH, Schrobenhausen, BAUER Resources GmbH, Schrobenhausen, und SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH, Nordhausen, erbracht. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: scrollen
Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf T€ 32 (Vorjahr: T€ 1.915) und betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 1.469) sowie Erträgen aus Kursgewinnen in Höhe von T€ 23 (Vorjahr: T€ 377). PersonalaufwandIn dem Posten sind Aufwendungen für Altersversorgungen in Höhe von T€ 386 (Vorjahr: T€ 401) enthalten. Im Vorjahr hatten Erstattungen der vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwendungen zur Sozialversicherung für Kurzarbeit in Höhe von T€ 373 den Personalaufwand reduziert. Im Jahr 2021 gab es keine Kurzarbeitsmaßnahmen in der BAUER AG. Mitarbeiter im Jahresdurchschnittscrollen
Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 155 (Vorjahr: T€ 2.366) sowie sonstige Steuern in Höhe von T€ 24 (Vorjahr: T€ 23). Im Berichtsjahr wurden an Tochterunternehmen Ertragszuschüsse i. H. v. T€ 41.000 (T€ 13.489) gewährt. Erträge aus Beteiligungenscrollen
Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten in Höhe von T€ 1.124 (Vorjahr: T€ 1.044) solche aus verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Zinsswaps in Höhe von T€ 4.573 (Vorjahr: T€ 39). Zinsen und ähnliche AufwendungenDer Posten beinhaltet in Höhe von T€ 301 (Vorjahr: T€ 491) Zinsaufwendungen aus Darlehen von verbundenen Unternehmen. Auf die Aufzinsung der Rückstellungen entfällt ein Betrag von T€ 1.566 (Vorjahr: T€ 1.438). Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
VI. Sonstige AngabenCorporate Governance KodexDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde abgegeben und auf dem Internetauftritt der BAG öffentlich zugänglich gemacht: www.bauer.de/bauer_group/investor_relations/corporate_governance/ Ausschüttungsgesperrte Beträge (§§ 253 Abs. 6, 268 Abs. 8 HGB n.F.)Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre: scrollen
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen abzüglich eines Verlustvortrags den Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenIm Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Bereichen: scrollen
Da alle Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz stehenden, in den Konzernabschluss der BAUER Aktiengesellschaft einbezogenen Unternehmen getätigt werden, entfällt gemäß § 285 Nr. 21 HGB eine weitere Angabe. Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder der Geschäftsführung und die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie deren nahe Angehörige. Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenIm Rahmen der Finanzierungstätigkeit (Grundgeschäfte) der BAUER Aktiengesellschaft wird unter anderem auch auf variabel verzinsliche Fazilitäten zurückgegriffen und es wurden Darlehen in fremder Währung gewährt. Eine Bewertungseinheit lag zum Stichtag weder bei den Fremdwährungs- noch bei den Zinssicherungsinstrumenten vor. Zur Begrenzung der aus Veränderungen von Marktzinssätzen entstehenden Zinsrisiken werden in beschränktem Rahmen Festzinszahlerswaps als Sicherungsinstrumente eingesetzt. Die aus den Wechselkursschwankungen entstehenden Währungsrisiken werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Währungsrisikos abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2021 bestanden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung der Zins- und Währungsrisiken. Die Nominalvolumina werden dabei unsaldiert angegeben und spiegeln damit die Beträge aller Einzelgeschäfte wieder. Die Marktwerte (beizulegende Zeitwerte derivativen Finanzinstrumente entsprechen) der - bezogen auf den Bilanzstichtag - jeweils dem von der Bank (für Zinsswaps) sowie aus der Treasury Management Software tm5 (für Devisentermingeschäfte) ermittelten Preis, zu dem ein unabhängiger Dritter die Rechte und/oder Pflichten aus den Instrumenten übernehmen würde. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps und Devisentermingeschäften wird auf Basis der Barwerte der zukünftigen Zahlungsflüsse berechnet. scrollen
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Die in der Tabelle genannten Werte beziehen sich auf alle zum 31. Dezember 2021 im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente. Die Derivate haben die nachstehenden maximalen Fälligkeiten: scrollen
Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB werden zwischen Festzinszahlerswaps und Devisentermingeschäften einerseits und den oben genannten Grundgeschäften andererseits gebildet (Mikro-Hedge), sofern die hierfür zu berücksichtigenden Kriterien erfüllt sind. Soweit den Wertänderungen im Rahmen der Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB kompensierende Wertänderungen gegenüberstehen, werden diese daher bilanziell nicht erfasst (Einfrierungsmethode). Die gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich aus, da sie demselben Risiko ausgesetzt sind. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird quartalsweise prospektiv anhand der Critical Terms Match Methode und retrospektiv anhand der Dollar-Offset Methode zu jedem Stichtag festgestellt. Das Nominalvolumen der zur Absicherung von Währungsschwankungen aus Fremdwährungstransaktionen abgeschlossenen Finanzderivate beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf T€ 1.938 (Vorjahr: T€ 1.942) bei beizulegenden positiven Zeitwerten von T€ 41 und negativen Zeitwerten von T€ 0 (Vorjahr: positiv T€ 2, negativ T€ 20). Des Weiteren bestanden zum 31. Dezember 2021 Festzinszahlerswaps mit einem Nominalvolumen in Höhe von T€ 129.000 (Vorjahr: T€ 147.500) zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von variabel verzinsten Darlehen. Diese weisen einen beizulegenden negativen Zeitwert von T€ 6.472 (Vorjahr: T€ 11.045) aus. Für die nicht als Bewertungseinheit geführten Zinsswaps wurden folglich Drohverlustrückstellungen in Höhe von T€ 6.472 (Vorjahr T€ 11.045) und Zinsabgrenzungen in Höhe von T€ 157 (Vorjahr: T€ 154) erfasst. Die Höhe der mit Mikro-Bewertungseinheiten insgesamt abgesicherten Währungsrisiken beträgt positiv T€ 0 (Vorjahr: T€ 2) und negativ T€ 0 (Vorjahr: T€ 20), d.h. in dieser Höhe wurden bis zum Abschlussstichtag Zahlungsstromänderungen aus Wechselkursschwankungen vermieden. Die durch die gebildeten Mikro-Bewertungseinheiten abgesicherten Zinsrisiken betragen negativ T€ 0 (Vorjahr: T€ 21). In dieser Höhe wurden bis zum Abschlussstichtag Zahlungsstromänderungen aus Zinsschwankungen vermieden. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGDas Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 80.301.417,61 um € 30.885.149,15 auf € 111.186.566,76 gegen Bar- und Sacheinlagen durch Ausgabe von 7.247.715 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf insgesamt 26.091.781 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft am 24. Juni 2021 erhöht. Zuvor im Geschäftsjahr 2020 war das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 73.001.420,45 um EUR 7.299.997,16 auf EUR 80.301.417,61 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.713.066 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf insgesamt 18.844.066 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft am 09. Dezember 2020 erhöht worden. Dementsprechend haben sich die nachstehend gemeldeten Stimmrechte bezogen auf das jeweils erhöhte Grundkapital gegebenenfalls gegenüber dem jeweiligen Meldezeitpunkt prozentual verändert. Die Mitglieder der Familie Bauer und die BAUER Stiftung, Schrobenhausen, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie im Rahmen eines Poolvertrages nach Durchführung der vorstehenden Kapitalerhöhungen insgesamt 9.399.100 Stückaktien an der BAUER AG halten, was einer Beteiligung von 36,02% an der Gesellschaft entspricht, so dass sich deren ursprünglich gemeldete Beteiligung von 8.256.246 Stimmrechten (48,19% bei insgesamt 17.131.000 Stimmrechten) ohne Schwellenberührung verändert hat. Der Poolvertrag enthält eine Stimmbindungsvereinbarung sowie Beschränkungen der Übertragbarkeit der Aktien der Poolbeteiligten. Zum Bilanzstichtag 2021 bestehen im Übrigen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach §§ 33 ff. WpHG (§§ 21 ff. WpHG a.F.) mitgeteilt und wie folgt nach § 40 WpHG (§ 26 Abs. 1 WpHG a.F.) veröffentlicht worden sind: scrollen
Organe der GesellschaftIm Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat an: AnteilseignervertreterDr.-Ing. Johannes Bauer, Schrobenhausen (bis 24.06.2021) Bauingenieur in der BAUER Designware GmbH, Schrobenhausen Prof. Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Schrobenhausen, Vorsitzender freiberuflicher Managementberater Aufsichtsrat BAUER Egypt S.A.E., Kairo, Ägypten, Vorsitzender Verwaltungsrat Maurer SE, München, Mitglied Aufsichtsrat DEUSA International GmbH, Bleicherode, Vorsitzender Sabine Doblinger, München (seit 24.06.2021) Personalleiterin bei der DIBAG Industriebau AG, München Aufsichtsrat Bayerische Gewerbebau AG, Grasbrunn, Mitglied Prof. Dr.-Ing E.h. Manfred Nußbaumer M.Sc., München (bis 24.06.2021) Bauingenieur im Ruhestand Aufsichtsrat Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG, Stuttgart, Vorsitzender Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, Stuttgart (seit 24.06.2021) Bauingenieur im Ruhestand Dipl.-Ing. (FH) Elisabeth Teschemacher, geb. Bauer, Schrobenhausen freiberufliche Tätigkeit im Bereich Immobilienverwaltung, Altbausanierung und Bauberatung Dipl.-Kffr. Andrea Teutenberg, Berlin Verwaltungsrat KSB Management SE, Frankenthal (Pfalz), Mitglied Gerardus N. G. Wirken, Breda, Niederlande freiberuflicher Berater im Bereich Strategie, Controlling & Rechnungswesen Aufsichtsrat Winters Bouw- en Ontwikkeling B.V., Breda/Niederlande, Vorsitzender ArbeitnehmervertreterRegina Andel, Ellrich (bis 24.06.2021) stellvertretende Betriebsratsvorsitzende SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH, Nordhausen Rainer Burg, Gerolsbach Technical Marketing Manager bei der BAUER Spezialtiefbau GmbH, Schrobenhausen Dipl.-Ing. (FH) Petra Ehrenfried, Langenmosen (seit 24.06.2021) Betriebsratsvorsitzende BAUER Resources GmbH, Schrobenhausen Maria Engfer-Kersten, Langenhagen Gewerkschaftssekretärin der IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Hannover Robert Feiger, Neusäß stellvertretender Vorsitzender, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt am Main, Aufsichtsrat Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG, Wiesbaden, Mitglied Aufsichtsrat Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG, Wiesbaden, Vorsitzender Reinhard Irrenhauser, Schrobenhausen Betriebsratsvorsitzender BAUER Maschinen GmbH, Schrobenhausen Aufsichtsrat BAUER Maschinen GmbH, Schrobenhausen, Mitglied Dipl.-Ing. Wolfgang Rauscher, Gachenbach (seit 24.06.2021) Leiter Produktion bei der BAUER Maschinen GmbH, Schrobenhausen Dipl. Kfm. (FH) Stefan Reindl, Schrobenhausen (bis 24.06.2021) Personalleiter BAUER AKTIENGESELLSCHAFT, Schrobenhausen Beirat BAUER Training Center GmbH, Schrobenhausen, Vorsitzender Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen T€ 362,8 und verteilen sich auf die Aufsichtsräte wie folgt: scrollen
Vorstand: scrollen
Gesamtbezüge nach § 285 S.1 Nr. 9 a) HGBMitglieder des Vorstands der BAUER AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. den Geschäftsführungen von anderen Unternehmen, mit denen die BAUER AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands nach § 285 S.1 Nr. 9 a) HGB für ihre ausgeübte Vorstandstätigkeit ohne die Zuführung zu Pensionsrückstellungen betrugen im Berichtsjahr T€ 2.054 (Vorjahr: T€ 1.721). Davon sind T€ 1.433 (Vorjahr: T€ 1.319) erfolgsunabhängige und T€ 621 (Vorjahr: T€ 402) erfolgsbezogene Gehaltsbestandteile. Auf Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen entfallen T€ 83. In den Gesamtbezügen sind Sachbezüge aus der privaten Nutzung eines Dienst-Pkw nebst Aufwandsentschädigungen für jedes Mitglied des Vorstands sowie Beiträge zur Gruppenunfallversicherung und der Berufsgenossenschaft enthalten. Alt-Verträge mit Vorstandsmitgliedern enthalten Pensionszusagen und eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Daneben wird eine Altersversorgung über den Weg der Direktversicherung mit Entgeltumwandlung ermöglicht. Aufgrund der für die Vorstandsmitglieder geltenden betrieblichen Altersversorgung ist ein Aufwand aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 277 (Vorjahr: T€ 195) entstanden. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands beliefen sich für das Geschäftsjahr 2021 auf T€ 235 (Vorjahr: T€ 233). Die Vorstandsverträge enthalten im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigungen individuelle Abfindungsklauseln, die sich hinsichtlich des Abrechnungsmodus an der Beschäftigungszeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientieren und bezogen auf ein Vorstandsmitglied so bemessen sind, dass ein Betrag von zwei Jahresvergütungen nicht überschritten wird. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind mit den Mitgliedern des Vorstands nicht getroffen. Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind zum Stichtag Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 5.533 (Vorjahr: T€ 5.410) passiviert. Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersDas von dem Abschlussprüfer des Einzel- und des Konzernabschlusses der BAG für das Geschäftsjahr berechnete Honorar gliedert sich wie folgt: scrollen
Bei den anderen Bestätigungsleistungen sowie den sonstigen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um prüfungsnahe Dienstleistungen. KonzernabschlussDie Gesellschaft ist Mutterunternehmen des Bauer-Konzerns und erstellt den Konzernabschluss nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger elektronisch offengelegt. Ereignisse nach dem BilanzstichtagAm 24. Februar 2022 begann der militärische Angriff von Russland gegen die Ukraine. Die Auswirkungen aus diesem Konflikt stellen ein wertbegründendes Ereignis dar und haben daher keine Auswirkung auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Abschlussstichtag. Aus heutiger Sicht hat dieser Konflikt in direktem Maße Auswirkungen auf unsere Geschäfte in Russland und der Ukraine, welche aber in den Vorjahren bereits auf einem niedrigen Niveau lagen. Auf den Einmarsch der russischen Truppen reagierten die USA und die EU mit deutlichen Sanktionen. Diese Entwicklungen können unser Geschäft in Bezug auf russische Auftraggeber, Kunden oder Banken beeinflussen. Des Weiteren können Preissteigerungen bei Energie- und Rohstoffen sowie Lieferengpässe durch den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine entstehen, die derzeit nicht abschließend abzusehen sind. Die der BAUER Gruppe bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen bekannt oder abschätzbar. Die Risiken und Folgen auf den Geschäftsbetrieb der BAUER Gruppe aus den Russland-Ukraine-Krieg werden laufend überwacht. Des Weiteren ergaben sich nach dem 31. Dezember 2021 keine von besonderer Bedeutung zu verzeichnende Vorgänge. Aufstellung zum Anteilsbesitzscrollen
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Kommentare:
1) Die BAUER Spezialtiefbau GmbH hält 49%
an BAUER Geotechnical Specialized Foundation LLC, das
Ergebnis steht der BST aber zu 100% zu (vertragliche
Vereinbarung)
Aufstellung zum Anteilsbesitz - Arbeitsgemeinschaftenscrollen
Vorschlag zur GewinnverwendungDer Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft schließt ab mit einem Jahresüberschuss von 31.070,32 €. Zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von -63.756,13 € ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von -32.685,81 €. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Schrobenhausen, 31. März 2022 BAUER Aktiengesellschaft Der Vorstand Dipl.- Phys Michael Stomberg, Vorsitzender des Vorstandes Dipl.- Ing. (FH) Florian Bauer Peter Hingott Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 114 Abs. 2 WpHGWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Schrobenhausen, den 31. März 2022 BAUER Aktiengesellschaft Der Vorstand Dipl.-Phys. Michael Stomberg, Vorsitzender des Vorstandes Dipl.-Ing. (FH) Florian Bauer Peter Hingott BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BAUER Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: [1] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von T€ 288.656 (84,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die BAUER Aktiengesellschaft hat zum Abschlussstichtag die Werthaltigkeit ihrer Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen überprüft. Zur Ermittlung der beizulegenden Werte der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen und der wesentlichen Beteiligungen wurden durch die BAUER Aktiengesellschaft eigene Unternehmensbewertungen durchgeführt, bei denen die Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt wurden. Hierbei wurden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und der Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgte mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte der Gesellschaft sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr 2021 kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertungen sind daher, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise, mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen und ein Prozessverständnis gewonnen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Zudem haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und der Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der erwarteten Zahlungsströme nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind in dem Kapitel "III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Währungsumrechnung" sowie Kapitel "IV. Bilanzerläuterungen", im Abschnitt "Anlagevermögen" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB PrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Bauer_AG_JA_BAG_ESEF-2021-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 als Abschlussprüfer der Bauer Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schwehr.
Stuttgart, den 4. April 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Bericht des Aufsichtsrats 2021Die Arbeit des Aufsichtsrats war im Geschäftsjahr 2021 wie schon im Vorjahr von den Unsicherheiten über den weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie geprägt. Zur Erhöhung der Eigenkapitalbasis hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der ersten Jahreshälfte eine Kapitalerhöhung im Wege einer einheitlichen gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung durchgeführt, was die Bilanzrelationen des Konzerns verbessert hat. Aufgrund der Neuwahlen im Berichtsjahr ergaben sich im Aufsichtsrat personelle Veränderungen zur Jahresmitte. Auf der Seite der Vertreter der Anteilseigner wurden in der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2021 Frau Sabine Doblinger und Herr Klaus Pöllath als Nachfolger der ausgeschiedenen Mitglieder Dr. Johannes Bauer und Prof. Dr. Manfred Nußbaumer gewählt. Von der Belegschaft der BAUER Gruppe wurden auf Seite der Arbeitnehmervertreter Herr Wolfgang Rauscher neu in den Aufsichtsrat gewählt und Frau Regina Andel sowie Herr Stefan Reindl sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Da der Geschlechteranteil nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes bei der Wahl nicht eingehalten wurde, blieb ein Aufsichtsratssitz der Arbeitnehmer vorerst unbesetzt. Durch gerichtliche Ergänzungsbestellung wurde aus diesem Grund Frau Petra Ehrenfried zum Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer bestellt. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand grundsätzlich monatlich in Textform über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und Finanzzahlen der Unternehmensgruppe und der Gesellschaft. Weiter stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand und insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßigem Kontakt, hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert und sich zu strategischen Themen und zur Risikolage ausgetauscht. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, haben sich nicht ergeben. Im Dezember des Berichtsjahres hat die Gesellschaft eine Fortbildungsveranstaltung für die Mitglieder des Aufsichtsrats über aktuelle Neuerungen im Aktien- und Kapitalmarktrecht mit Bezug zur Aufsichtsratstätigkeit durchgeführt. SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN IM AUFSICHTSRATSPLENUMIm Berichtsjahr fanden acht Plenumssitzungen und zwei Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Entwicklung des Auftragsbestands sowie die Entwicklungen auf den Märkten und in den Geschäftssegmenten waren Gegenstand in allen quartalsweisen Aufsichtsratssitzungen. Dabei bezieht der Aufsichtsrat die Berichte aus den Ausschüssen ein. Im Februar des Berichtsjahres wurde die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft und zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals beschlossen. Dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat folgend hat die Hauptversammlung vom 31. März 2021 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 30,9 Mio. EUR durch gemischte Bar- und/oder Sacheinlage unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen und der Schaffung eines Genehmigten Kapitals von bis zu 10 Mio. EUR als Vorratsbeschluss wurde zugestimmt. In der Bilanzsitzung im April zum Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 wurde der Jahres- und Konzernabschluss nebst dem zusammengefassten Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung unter Anwesenheit und mit Berichterstattung des Abschlussprüfers geprüft. Anlässlich der COVID-19-Pandemie wurde als ein Schwerpunkt die Bewertung der Vermögensgegenstände geprüft und zusätzlicher Wertberichtigungsbedarf wurde nicht festgestellt. Nach Prüfung der Prüfberichte des Jahresabschlusses wurde der Jahres- und Konzernabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt bzw. gebilligt. Ebenso wurden die Erklärung zur Unternehmensführung und der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2020 bestätigt. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Wahl der Abschlussprüfer, sowie mit der Einladung der ordentlichen Hauptversammlung befasst und die Kandidatenvorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner wurden beschlossen. Die aktuelle Geschäftsentwicklung wurde in der Sitzung eben -so beraten wie die Vorstandsvergütung einschließlich der Tantiemen-Festlegung auf Basis des Vorgänger-Vergütungssystems, nachdem das bereits beschlossene überarbeitete Vergütungssystem erst mit Wirkung zum 1. Januar 2021 angewendet wird. In gesonderten Videokonferenzen wurden Anfang Juni die weiteren Einzelheiten und Ende Juni das Volumen der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. März 2021 beschlossenen Kapitalerhöhung festgelegt. In der regulären Juni-Sitzung hat sich der Aufsichtsrat mit der operativen Geschäftsentwicklung und hierzu im Schwerpunkt im Baubereich mit gestörten Großprojekten und im Maschinenbereich mit der Vertriebsorganisation unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie befasst. Nach der Neuwahl des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung Ende Juni wurden in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats gewählt und die Ausschüsse des Aufsichtsrats mit Mitgliedern besetzt. In der September-Sitzung behandelte der Aufsichtsrat im Schwerpunkt die Marktaussichten im Bereich von Offshore-Gründungen sowie bei der Erkundung von Bodenschätzen in der Tiefsee und mit aktuellen Projektentwicklungen in diesen Bereichen. Weiter wurde die Marktentwicklung auf dem chinesischen Markt, die Afrika-Strategie des Konzerns und die Verlängerung der Konsortialkreditfinanzierung besprochen. Als weitere Schwerpunkte wurden die mittelfristige Konzernbilanzplanung sowie die aktuelle Reorganisation im Segment Resources behandelt. Anfang Dezember kam der Aufsichtsrat zusammen, um die Entwicklungen bei wesentlichen Großprojekten und die strategischen Projekte mit Priorität in den Segmenten zu besprechen. Weiter ließ sich der Aufsichtsrat über die Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit berichten und eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2022 wurden beschlossen. Das Grundgehalt und die Zielvergütungen der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 wurden festgelegt und die Aufgaben des Arbeitsdirektors wurden Herrn Florian Bauer zugewiesen. ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSENEs gibt vier Ausschüsse des Aufsichtsrats, wobei der Vermittlungsausschuss nicht zusammentreten musste. Über wesentliche Inhalte der Ausschusssitzungen haben deren Vorsitzende regelmäßig in den Plenumssitzungen berichtet. Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitgliederscrollen
* Aufsichtsratsmitglied bis 24. Juni 2021
Der Nominierungsausschuss hat sich in einer Sitzung mit den Kandidatenvorschlägen des Aufsichtsrats zur Wahl des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung 2021 befasst. Der Präsidial- und Personalausschuss kam zu zwei Präsenzsitzungen zusammen. Darin wurden das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder behandelt und die Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Festsetzung der Gehälter und Tantiemen der Vorstandsmitglieder sowie die Tantiemenrahmen vorbereitet. Der Ausschuss hat sich weiter mit der Ressortverteilung im Vorstand im Hinblick auf das Ausscheiden des Finanzvorstands zum Jahresende sowie mit der Entsprechenserklärung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr fünfmal zusammen. Der Ausschuss hat sich mit der Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts, den Quartalsmitteilungen, dem Halbjahresfinanzbericht und in Anwesenheit der Abschlussprüfer mit der Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie mit der Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers befasst und die Qualität der Abschlussprüfung beurteilt. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und die Honorarvereinbarung getroffen. Prüfungsschwerpunkte zu besonders bedeutsamen Prüfungssachverhalten wurden in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer festgelegt. Weiter hat der Ausschuss in einer Schwerpunktsitzung die Berichte zum Risikomanagement und zur Internen Revision entgegengenommen, die Hochrechnung zum Jahresende geprüft und die mittelfristigen Finanzziele wurden behandelt. Weiter wurde der Wertpapierprospekt zur durchgeführten Kapitalerhöhung begleitet, die Auswirkungen des Finanzmarktintegritätsgesetzes wurden behandelt und mit den Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung hat man sich regelmäßig befasst. PRÄSENZWie auch in den vorangegangenen Jahren konnte im Geschäftsjahr 2021 eine konstant hohe Teilnahmequote bei den Beratungen des Aufsichtsratsplenums sowie seiner Ausschüsse verzeichnet werden. Im Juni des Berichtsjahres fanden die Wahlen zum Aufsichtsrat statt, so dass sich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2021 ein Wechsel in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergab. Der Vermittlungsausschuss musste nach seiner Aufgabenstellung nicht tagen. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2021 Der Jahresabschluss der BAUER AG zum 31. Dezember 2021 und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, unter Einbeziehung der Konzernrechnungslegung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen, den nichtfinanziellen Konzernbericht und die Berichte der Abschlussprüfer einer Prüfung unterzogen und dem Aufsichtsrat hierzu berichtet. Der Abschlussprüfer hat sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Gesamtaufsichtsrats hierzu teilgenommen. Die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen mit dem zusammengefassten Lagebericht, dem nichtfinanziellen Konzernbericht und die Berichte des Wirtschaftsprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Einsicht ausgehändigt und von diesen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung der Unterlagen durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben und der Veröffentlichung wurde zugestimmt. Der Jahresabschluss der BAUER AG sowie der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 5. April 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss der BAUER AG wurde damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat nach Vorbehandlung im Prüfungsausschuss angeschlossen. Mangels Bilanzgewinn kann den Aktionären kein Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns gemacht werden. Den Vorständen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften danke ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats für ihre engagierten Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr.
Schrobenhausen, April 2022 Der Aufsichtsrat Prof. Thomas Bauer, Aufsichtsratsvorsitzender Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetzdes Vorstandes und des Aufsichtsrates der BAUER Aktiengesellschaftzum Deutschen Corporate Governance KodexSeit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2020 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend auch "Kodex") in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen: 1. Abweichend von Empfehlung B.3 erfolgt die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern nicht für längstens drei Jahre, sondern entsprechend der gesetzlichen Höchstfrist gemäß § 84 Abs. 1 AktG in der Regel für fünf Jahre. Soweit Vorstandsmitglieder aus den Führungskräften der Unternehmensgruppe gewonnen werden und somit die Zusammenarbeit bereits längere Zeit beurteilt werden konnte, besteht keine Notwendigkeit die Erstbestellung zu verkürzen. Soweit Vorstandsmitglieder am Markt gewonnen werden, wird eine generell verkürzte Erstbestellung aufgrund des Wettbewerbs am Personalmarkt nicht befürwortet. 2. Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird abweichend zu den Empfehlungen B.5 und C.2 nicht festgelegt. Kompetenz und Leistungsfähigkeit sowie Unabhängigkeit können nicht anhand starrer Altersgrenzen oder Zugehörigkeitsdauern bestimmt werden. Bei der Neubestellung von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern oder bei deren Amtszeitverlängerung mit Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Amtsperiode liegt die Verantwortung hinsichtlich der Beurteilung von geeigneten Mitgliedern bei den beteiligten Personen im Aufsichtsrat und in der Hauptversammlung, die das Alter und die Unabhängigkeit bei der Beurteilung der Fähigkeiten der ausgewählten Person in ihrer Entscheidung berücksichtigen. 3. Abweichend von Empfehlung C.10 ist der Aufsichtsratsvorsitzende, der nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zugleich Vorsitzender des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses ist, nicht unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand. Die Kenntnisse und Fähigkeiten des Aufsichtsratsvorsitzenden, der auch lange Vorstandsmitglied der BAUER Aktiengesellschaft war und der auch für keine andere Position im Aufsichtsrat zu gewinnen gewesen wäre, werden für die Aufsichtsratsarbeit als vorteilhaft eingeschätzt. Im Übrigen setzt sich der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern und nach Einschätzung des Aufsichtsrats aus genügend unabhängigen Mitgliedern zusammen, so dass eine genügende Kontrolle der Unabhängigkeit durch das Gremium gewährleistet ist. 4. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 war abweichend von Empfehlung F.2 nicht binnen 90 Tagen, sondern binnen 103 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres öffentlich zugänglich. Aufgrund der internationalen Struktur der Unternehmensgruppe nehmen die Fertigstellung und die Konsolidierung der Einzelabschlüsse erhebliche Zeit in Anspruch. Im Sinne einer gewissenhaften Rechnungslegung wird weiter an einer Verbesserung der Rechnungslegungsprozesse gearbeitet. 5. Vor dem Hintergrund der Änderungen zur Vorstandsvergütung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für den Vorstand grundlegend überarbeitet. Das Vergütungssystem wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2021 gebilligt. Nach der aktuellen Fassung des neuen Vergütungssystems werden die Empfehlungen in G.10 nicht eingehalten. Es ist nicht vorgesehen, dass die gewährten variablen Netto-Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien angelegt oder aktienbasiert gewährt werden und der Vorstand über die komplette langfristige variable Vergütung erst nach vier Jahren verfügen können soll. Stattdessen macht die aktienbasierte Vergütung lediglich etwa ein Viertel der variablen Zielvergütung aus und nur der aktienbasierte Teil der variablen Vergütung unterliegt einer Haltefrist von vier Jahren. Dies wird in der Gesamtschau des Vergütungssystems für den Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft als eine angemessenere Regelung als die Kodex-Empfehlung erachtet. Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 08. Dezember 2021 Michael Stomberg, Vorstandsvorsitzender Prof. Thomas Bauer, Aufsichtsratsvorsitzender |
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